The Project Gutenberg EBook of Der Kollektivismus und die soziale Monarchie, by 
Joseph von Neupauer

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Title: Der Kollektivismus und die soziale Monarchie

Author: Joseph von Neupauer

Release Date: May 21, 2016 [EBook #52117]

Language: German

Character set encoding: ISO-8859-1

*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK DER KOLLEKTIVISMUS ***




Produced by Jana Srna, Franz L Kuhlmann, Norbert H. Langkau
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  |                 Anmerkungen zur Transkription                      |
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  | Phrase zur Hervorhebung an, das Einfassen mit Unterstrichen ( _ )  |
  | die Verwendung einer anderen Schriftart (Antiqua) fr Phrasen in   |
  | einer Fremdsprache (lateinisch, englisch, franzsisch) im Original.|
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  | hochgestellter Zeichen wurde das Caret-Symbol ( ^ ) verwendet.     |
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  | Die Zeichenfolge [+] steht fr das Sonderzeichen fr "verstorben". |
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  | Bei groen Zahlen im fortlaufenden Text sind die Leerstellen       |
  | zwischen Million und Tausend durch Punkt und Komma ersetzt, so zum |
  | Beispiel 20-25,000 statt 20-25 000 und 1.900,000 statt 1 900 000.  |
  |                                                                    |
  | Im Inhaltsverzeichnis wird auf Kapitel VIII, Abschnitt 4. d) auf   |
  | den Punkt "2. Poesie und schne Literatur" auf S. 77 verwiesen. Im |
  | Original fehlt diese berschrift.                                  |
  |                                                                    |
  | In Kapitel VI, Abschnitt 8. e) ist die Verteilung des fortlaufenden|
  | Textes und der Tabellen geringfgig verndert, indem wenige        |
  | Textzeilen zwischen einem Seitenkopf oder -fu und Tabelle der     |
  | vorhergehenden oder folgenden Seite zugeordnet sind.               |
  |                                                                    |
  | Zeichensetzung und typographische Fehler wurden stillschweigend    |
  | korrigiert                                                         |
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[Illustration:

               It is better to fight for the
               good, than to rail at the ill.
                                       Neupauer]




                         Der Kollektivismus und
                         die soziale Monarchie




                       Dr. Joseph R. v. Neupauer

                         Der Kollektivismus und
                         die soziale Monarchie




                                               =Motto:=

                                      Nach Sidney Whitman sagte Bismarck
                             einmal: Wenn ich die Gestalt whlen knnte,
                               in der ich noch einmal leben mchte, wei
                                 ich nicht, ob ich nicht ganz gerne eine
                                      Ameise sein wrde. Jede Ameise mu
                             arbeiten, ein ntzliches Leben fhren, jede
                              Ameise ist fleiig. Da gibt es vollkommene
                               Subordination, Disziplin und Ordnung. Sie
                                      sind glcklich, denn sie arbeiten.

                             [Illustration]

                     Dresden 1909 -- Richard Lincke




                       =Alle Rechte vorbehalten.=

            Unbefugter Nachdruck wird gerichtlich verfolgt.

                _Copyright 1909 by E. Pierson's Verlag._

        Druck von E. Pierson's Verlag (Richard Lincke), Dresden.




Inhaltsverzeichnis.


                                                                 Seite

   =Einleitung=                                                     IX

     I.  Die kollektivistische Gesellschaftsordnung in ihren
         allgemeinsten Umrissen und die Rechtsgrundstze, nach
         welchen sie ins Leben einzufhren und nach ihrer
         Einfhrung die Verwaltung zu fhren sein wird               1

    II.  Das kollektivistische Rechtssubjekt                        16

   III.  Die Verfassung eines kollektivistischen Staates            20

         1. Allgemeines                                             20

         2. Das souverne Volk                                      21

         3. Das Stimm- und Wahlrecht. Form der Ausbung             24

         4. Wahlen                                                  28

         5. Das Objekt der Volksbeschlsse                          30

         6. Die Erhaltung der Staatseinheit                         32

    IV.  Die Monarchie und der Adel                                 34

     V.  Die Beamtenorganisation                                    41

         1. Der Verwaltungsorganismus. Detailverwaltungsmter       41

         2. Der rztliche Dienst                                    50

         3. a) Der Erziehungs- und Unterrichtsdienst                58

            b) Hherer Unterricht                                   61

            c) Die Akademie                                         64

    VI.  Dauernde Einrichtungen und Verwaltungsbehelfe              67

         1. Die Wohnungsansiedelungen                               67

            a) Urgemeinden oder Drfer                              67

            b) Die Bezirksvororte                                   70

            c) Die stdtischen Ansiedlungen                         71

         2. Die Verteilung der Bevlkerung                          73

         3. Die Evidenthaltung der Bevlkerung                      77

         4. Die Kommunikationen                                     78

            a) Eisenbahnen, Schiffahrt                              78

               1. Ihre Bentzung fr allgemeine Zwecke              79

               2. Ihre Bentzung fr Zwecke des Einzelnen           81

            b) Automobile                                           84

         5. Telegraph und Telephon                                  85

            a) Ihre Einrichtung und Bentzung fr allgemeine
               Zwecke                                               85

            b) Ihre Bentzung fr die Zwecke des Einzelnen          88

         6. Die Post                                                89

         7. Tagesbltter der Verwaltung                             91

         8. Die Verrechnung und Statistik                           94

            a) Ihre Aufgabe                                         94

            b) Die Bevlkerungsstatistik                            95

            c) Die Gter- und Verkehrsstatistik                     96

            d) Zustandekommen und Einrichtung der Verrechnung und
               Statistik                                            98

            e) Beispiele von statistischen Tabellen                100

   VII.  Der Kollektivismus und die Erhaltung, Vermehrung und
         natrliche Veredlung des Volkes                           126

         1. Die Bevlkerungspolitik                                126

         2. Ehe, Familie, Elternrecht, Wahlmtter, Anteil des
            Staates an der Erziehung                               136

         3. Geschlechtliche Sittlichkeit. Freie Liebe              146

         4. Die Frauenkurie                                        155

         5. Die Erziehung                                          158

            a) Pflichten des Staates der Jugend gegenber          158

            b) Erziehungsorgane                                    161

            c) Die physische Erziehung                             166

            d) Intellektuelle Erziehung                            169

            e) Der Unterricht im vorschulpflichtigen Alter         171

            f) Der Elementarunterricht. In sterreich der
               Unterricht in einer zweiten Sprache des Reiches     172

            g) Fachschulen niederer Ordnung und fr fremde
               Sprachen                                            175

            h) Andere Anstalten zur Volkserziehung. 1.-13.         176

            i) Ethische Erziehung. 1.-10.                          183

         6. Die Rechtspflege                                       191

  VIII.  Der Kollektivismus und der allgemeine Fortschritt         194

         1. Fortbildung                                            194

         2. Das Vereinswesen                                       196

         3. Die Sammlungen                                         202

         4. Zeitschriften, Bcher, Bibliotheken                    203

            a) Die Presse fr Staats- und allgemeine
               Angelegenheiten                                     204

            b) Die Fachpresse                                      207

            c) Die Unterhaltungspresse und schne Literatur        208

            d) Bcher                                              209

               1. Die wissenschaftliche Literatur                  209

               2. Poesie und schne Literatur                      211

            e) Bibliotheken                                        215

         5. Die Verteilung der Konsumtibilien                      217

         6. Die Forschung                                          221

         7. Die Kunst                                              221

            a) Schpferische Kunst                                 222

            b) Kunstreproduktion                                   224

            c) Das Kunstgewerbe                                    224

         8. Die technische Erfindung                               225

         9. Die Anerkennung der Verdienste hheren Grades im
            Kollektivstaate                                        231

            a) Das Arbeitsleitungsrecht                            233

            b) Ehrenvorzge                                        234

            c) Das Vorrecht der Wahl                               235

            d) Vorzge in Beziehung auf die Wohnung                236

            e) Vorzge in Beziehung auf Kleidung                   237

            f) Vorzge in Beziehung auf Nahrung                    237

            g) Das Vorrecht in Beziehung auf einen eigenen
               Hausstand                                           238

            h) Vorrechte in Beziehung auf Geselligkeit             239

            i) Vorrechte in Beziehung auf Konzerte, Theater        240

            k) Reisen im In- und Auslande                          240

            l) Das Vorrecht in Beziehung auf die in VIII, 5,
               geschilderten Verteilungen                          240

            m) Das Vorrecht der Arbeitsfreiheit                    240

            n) Das Vorrecht der freien Wahl des Domizils           241

            o) Andere berufsmige Vorrechte                       242

            p) Das Vorrecht, Pferde, Wagen und Automobile zu
               halten                                              242

         10. Religion, Kultus, Festlichkeiten                      247

         11. Die Wettbewerbungen, Glcksspiele                     254

         12. Nachweis der konomie der in diesem Werke
             vorgeschlagenen Organisation des Verteilungs-,
             Sanitts- und Unterrichtsdienstes                     255

    IX.  Darstellung der Befriedigung der wichtigsten
         Bedrfnisse des Volkes im Kollektivstaat                  262

         1. Befriedigung des Wohnungsbedrfnisses                  262

         2. Befriedigung des Nahrungsbedrfnisses                  273

         3. Bekleidung                                             275

         4. Die sonstigen Bedrfnisse auer Wohnung, Nahrung
            und Kleidung                                           276

     X.  Die Sachproduktion im Kollektivstaate                     278

         1. Die Kultur der Zerealien                               281

         2. Der Futterbau                                          283

         3. Die Viehzucht                                          284

         4. Kleinvieh und Geflgelzucht                            288

         5. Wasserwirtschaft                                       289

    XI.  Die Verteilung im Kollektivstaate                         292

         1. Die Verteilung der Arbeit                              292

            a) Der Arbeitstag                                      293

            b) Sonntag, Feiertage, Ferien                          296

            c) Arbeitsbefreiung                                    297

            d) Arbeitszuweisung                                    298

         2. Die Verteilung der Gter                               301

   XII.  Die Beziehungen des Kollektivstaates zum Auslande         303

         1. Der Gteraustausch                                     303

         2. Der Reiseverkehr                                       305

         3. Die Aus- und Einwanderung                              307

         4. Politische Beziehungen und Landesverteidigung          311

  XIII.  Vorteile und Nachteile des Kollektivismus                 317

   XIV.  Umwandlung der Staaten zur Einfhrung der
         kollektivistischen Gesellschaftsordnung                   333




Einleitung.


In einer Rede des sterreichischen Ministerprsidenten Baron Beck im
sterreichischen Herrenhause vom 24. Juli 1907 sagt derselbe:

Damit hat sich eines der wichtigsten Staatsprobleme auf die
Tagesordnung gestellt. Dieses Problem ist: ein richtiges Gleichgewicht
herzustellen zwischen dem erwachten Selbstbewutsein breiter
Volksschichten und den unerllichen Forderungen, die im Interesse
kraftvoller Durchfhrung des Staatswillens und der sicheren Erreichung
der Staatszwecke erhoben werden mssen. Das sind die zwei Pole,
zwischen denen sich das ffentliche Leben bewegt und zwischen denen
die Ausgleichung gefunden werden mu. Soll die Monarchie ihrer
geschichtlichen Stellung gerecht werden, dann mu sie unter ihre
Aufgaben an oberster Stelle die soziale Frsorge fr die breiten
Schichten der Bevlkerung aufnehmen. Ich fr meinen Teil glaube,
da ein gesunder sozialer Fortschritt und die ruhige Entwickelung zu
einem wahrhaft modernen Staat, =der seinem Wesen nach Wirtschaftsstaat
und soziale Frsorgeanstalt sein mu, nicht nur neben einer starken
monarchischen Gewalt, sondern gerade mit ihr und durch sie mglich
ist=.

Ich begre es, da unserem alten, ehrwrdigen Staatsgebilde die
Aufgabe geworden ist, den hervorragenden Beruf der Monarchie fr die
modernen sozialen Aufgaben darzutun. Mit Zuversicht in die Zukunft
blickend, drfen wir die neue Bahn betreten in der festen berzeugung,
da unser geliebtes Vaterland nicht nur den gewaltigen Problemen der
Neuzeit sich gewachsen zeigen, sondern gerade an diesen gesteigerten
Aufgaben wieder seine unverwstliche, ewig blhende Lebenskraft
erweisen wird. Fr diese Aufgaben erbitte ich mir die Autoritt des
hohen Hauses und da ich mich mit ihm eins wei in dem Gedanken an eine
machtvolle Monarchie, so hoffe ich, da meiner Bitte die Erfllung
nicht versagt bleiben wird.

Nicht irre machen darf uns, da der ehemalige Ministerprsident Baron
Beck so groe Ideen angekndet, dann aber nicht das Geringste getan
hat, um die Verwirklichung dieser Ideen vorzubereiten und um den Staat
in einen wahrhaft modernen Staat, in einen Wirtschaftsstaat, in
eine soziale Frsorgeanstalt umzugestalten. Denn die sterreichischen
Staatsmnner vermgen gar wenig. Da aber sterreich auf keine Weise
zur Ruhe kommen kann, so lange es sich in den ausgefahrenen Geleisen
der Individualwirtschaft fortbewegt, knnen wir mit Sicherheit darauf
rechnen, da die sterreichische Staatskunst sich doch eines Tages
dieses Ideals bemchtigen wird.

Diese Worte zeigen, da die sterreichische Regierung der Monarchie und
insbesondere den Habsburgern die Sendung vindiziert, neue staatliche
Grundlagen zu schaffen und Aufgaben zu lsen, die ohne Staatsomnipotenz
nicht gelst werden knnen.

Diese Ideen sind in belletristischer Form bereits in meinem Romane
sterreich im Jahre 2020 zum Ausdrucke gekommen und in diesem Werke
werden sie philosophisch, volkswirtschaftlich und staatspolitisch
dargelegt. Die Intelligenz mu sich derselben bemchtigen, weil sie nur
durch Mitarbeit an der bevorstehenden Umgestaltung sicherstellen kann,
da diese Umgestaltung auch den hheren Interessen, der Kunst, der
Forschung und dem technischen Fortschritte zugute kommen wird, whrend
die sozialdemokratische Partei, in dogmatische Irrtmer verrannt, uns
der sozialen Revolution und damit der Anarchie entgegentreibt und,
wenngleich gegen ihren Willen, die ganze Kultur in Frage stellt.




I.

Die kollektivistische Gesellschaftsordnung in ihren allgemeinsten
Umrissen und die Rechtsgrundstze, nach welchen sie ins Leben
einzufhren und nach ihrer Einfhrung die Verwaltung zu fhren sein
wird.


Ich bin bei meinen Untersuchungen des sozialen Problems folgenden
Weg gegangen. Ich habe mir vorgestellt, da der Staat wirtschaftlich
allmchtig geworden sei. Er sei Alleineigentmer allen Besitzes, er
allein =kann= Arbeit geben, er allein produziert und wird Eigentmer
der durch Arbeit erzeugten Gter, von ihm allein kann man Gter, also
vor allem den Unterhalt, aber auch alles andere, was wir brauchen,
erlangen, und nun stellte ich mir vor, wie er die vorhandenen
Arbeitskrfte verteilen, was er produzieren und wie er ber die von
der Natur freiwillig gebotenen und die durch Arbeit erzeugten Gter
verfgen wrde. Ich betrachtete den Umsatz von Arbeitskrften und
Gtern =so=, wie er sich bei gnzlicher Aufhebung des Privateigentums
und der Geldwirtschaft, also bei ausnahmsloser Naturalwirtschaft
gestalten mte, und indem ich dieses Prinzip auf die ganze Produktion
und auf die ganze Gterverteilung anwendete, mute offenbar jeder
belstand, der damit verbunden wre, und jede Undurchfhrbarkeit
einer Anwendung des Prinzips auf irgend einen Teil der Produktion
oder Verteilung an den Tag kommen. Da der Staat zunchst Eigentmer
aller Gter wird und die Einzelnen nur von ihm etwas erlangen knnen,
mute die Frage immer zur Untersuchung kommen, in welchen Fllen der
Staat das Eigentum zu gunsten des Einzelnen aufgeben msse, damit der
Verteilungszweck erreicht werden kann und es ergab sich, da nur dann
das Staatseigentum aufgegeben werden mu, wenn die Gter dem Einzelnen
zum Verbrauche fr seine Person berlassen werden mssen. Das ist bei
der Nahrung unzweifelhaft der Fall, niemals aber beim Verbrauche fr
die Zwecke der Gtererzeugung, welche ja der Staat fr seine eigene
Rechnung betreibt, wodurch sich also Gter der einen Art in Gter der
andern Art verwandeln, wobei aber darum doch die einen und die anderen
Staatseigentum bleiben.

Wrde man Teile der Produktion den Einzelnen fr ihre persnlichen
Zwecke berlassen, wie beim Verkochen von Nahrungsmitteln im
Familienhaushalte, so wrde eine Eigentumsbertragung zu diesem Ende
stattfinden mssen. Allein ich nahm als die Regel an, da der Staat
auch die Speisenbereitung fr Rechnung der Gesamtheit betreibt und
da also erst beim Verzehren der gekochten Speisen das Staatseigentum
aufgegeben werden mu. Ausnahmen zugunsten Einzelner kommen vorlufig
nicht in Betracht.

Gegenstnde, die nicht durch Verbrauch sondern durch Bentzung dem
Einzelnen dienstbar gemacht werden, wie Kleider, Wsche, Mobilien,
Bcher, Instrumente, bedrfen keiner Eigentumsbertragung, um in
=diese= Art der Konsumtion berzugehen und so wurde zunchst der
Grundsatz aufrecht erhalten, da diese Gegenstnde Staatseigentum
bleiben, also der Reihe nach mehreren Personen zum Gebrauche dienen
knnen, und, wenn sie unbrauchbar werden, wieder Material fr die
Staatsproduktion liefern. Damit ist die =dauernde= Gebrauchszuweisung
immerhin vereinbar.

Doch zeigt sich da, da es Flle gibt, in welchen der Einzelne bei
Gebrauchsgtern, ja selbst bei Produktionsmitteln das Recht haben
mu, nach seinem Gutdnken damit zu verfahren, weil er sonst in seiner
Freiheit zu sehr beschrnkt wre und weil sonst der Verteilungszweck,
die Wohlfahrt Aller, nicht erreicht wrde. So ist es mir offenbar
nicht erlaubt, ein Stck Papier zu beschreiben, oder mit Zeichnungen
zu bedecken, welches fremdes Eigentum ist. Man knnte also keinen
Brief schreiben und viele andere persnliche Zwecke nicht erreichen,
wenn man immer nur ber das verfgen drfte, was man zu seiner
Ernhrung verzehrt. Daraus folgt nun, da eine gewisse Menge von sehr
mannigfaltigen Gtern zur Verteilung unter die Bevlkerung zu dem
Ende gelangen mu, damit der Einzelne damit machen kann, was er fr
gut hlt. Doch soll der Staat auch an diesen Stoffen und den daraus
hergestellten Dingen eine Art von Obereigentum behalten, damit keine
dem Staatswohl zuwiderlaufenden Zwecke verfolgt werden knnen und
damit der Staat in die Lage kommen soll, hhere Zwecke des Gemeinwesens
auch mit diesen Gtern zu verfolgen, wenn ein Anla vorliegt. So soll
er auf Briefe, die von einer historisch berhmten Persnlichkeit
herrhren, eine Art von Vorrecht haben, desgleichen auf Bilder,
Statuen, Manuskripte, die von einem Einzelnen nicht berufsmig,
also fr Rechnung des Staates, sondern im freien Schaffen gemalt,
modelliert und verfat worden sind, insofern es im Gesamtinteresse
liegt, da selbe erhalten, verwahrt und Allen zugnglich gemacht werden
knnen, was immerhin nicht ausschliet, da das Privat=gebrauchs=recht
auf eine oder mehrere Generationen unbeschadet jenes Obereigentums
geduldet werden kann. Nur das Recht der Zerstrung knnte der
Staat verwehren, wenn ein wirklicher Wert geschaffen wurde und die
Staatsverwaltung das Obereigentum geltend zu machen erklrt hat. Auch
ist es unzweifelhaft, da auf dem oben bezeichneten Wege auch Stoffe
zur Verteilung gelangen werden, welche man auerberuflich zu chemischen
Versuchen verwendet. Wrden aber Gifte oder Explosivstoffe auf diese
Art hergestellt werden und ein schdlicher Gebrauch zu besorgen sein,
so mu dem Staate das Recht der Konfiskation der verteilten Stoffe
und der daraus hergestellten Produkte auf Grund seines Obereigentums
zustehen. Fr die zur Verteilung gelangenden Stoffe, Mal- und Zeichen-
oder Schreibrequisiten, Gespinnste, Gewebe, Holz, Metalle, gesammelte
Naturprodukte, auch selbstgesammelte, schlage ich den Ausdruck
Konsumtibilien vor, weil den damit Beteiligten der Verbrauch freisteht,
obschon das Staatseigentum nie erlischt. Von dieser Verteilung wird in
VIII, 5, ausfhrlicher gesprochen.

Diese Art des Staatseigentums und beziehungsweise Staatsobereigentums
bietet eine groe Menge von Vorteilen. Der Eigentmer einer Sache
ist in einem solchen Staate nie zweifelhaft und darum ist Diebstahl
und Veruntreuung, auer zum persnlichen Verbrauche in ganz kleinen
Mengen, unmglich. Der ganze Handelsumsatz -- nmlich durch Kauf und
Verkauf -- ist berflssig und dadurch werden viele hunderttausende,
ja Millionen von Arbeitskrften fr wichtigere Zwecke frei. Die
Bentzung materieller Mittel zu verbrecherischen Zwecken wird
auerordentlich erschwert, wenn sie gleich nicht ganz unmglich gemacht
werden kann. Endlich trifft jeder Zufall den Eigentmer, daher dieser
Grundsatz des ausnahmslosen Staatseigentums als Versicherung fr den
Gebrauchsberechtigten wirkt, ein zuflliger Gewinn aber immer der
Gesamtheit zustatten kommt.

Es wird sehr genau gezeigt werden, da keine Art von wnschenswerter
Verteilung fr Gebrauchs- und Verbrauchszwecke durch diese Grundstze
erschwert oder vereitelt wird, vielmehr ist alles viel beweglicher,
jeder nicht gemeinschdliche Privatzweck viel leichter erreichbar
als dort, wo jeder Gebrauch oder Verbrauch eine Erwerbung und
Eigentumsbertragung voraussetzt.

Eine besondere Sorgfalt wurde der Untersuchung der Frage gewidmet, wie
die Rechnungslegung und die Sicherstellung der gesetzmigen Gebarung
mit dem Staatseigentum und dem Staatseinkommen durchzufhren wre und
es ist dieser Gegenstand in einem besonderen Kapitel errtert worden.
Mit dem Geldverkehre hrt auch die Geldverrechnung auf und es vertritt
die statistische Tabelle die Stelle unserer heutigen Kassenjournale.
Doch ist eine tgliche Statistik, wie sie von mir vorgeschlagen und in
VI, 8, e, exemplifiziert wird, nicht =nur= Statistik, also Feststellung
wirtschaftlicher Werte bei Ablauf einer lngeren Periode, sondern
zugleich Ermittlung der kleinsten Bewegungsstufen. Sie verhlt sich
zur heutigen Statistik wie das Journal zur Bilanz. Es wurde geprft,
ob die Statistik aller schnell verbrauchten Gter, wie Milchprodukte,
Eier und das Fleisch geschlachteter Tiere, durch statistische Tabellen,
und zwar im Zusammenhange mit einer Statistik der Verteilung der
Bevlkerung dergestalt durch den Druck verffentlicht werden knnte,
da alle Produktion und Verbrauch dieser Gter =tglich allgemein
bekannt gemacht wird= und zwar in einem solchen Zusammenhange mit
dem Nachweise des Verpflegstandes einer jeden Gemeinde und eines
jeden Quartiers, da jeder Volksgenosse sich ber die Rechtmigkeit
dieser Verteilung jederzeit orientieren kann. Doch hat eine genaue
Prfung, die ich mir jederzeit habe angelegen sein lassen, ergeben,
da eine solche =tgliche= Verffentlichung in einem Mae, da jeder
Volksgenosse die Verteilung selbst prfen kann, wahrscheinlich doch
einen zu groen Papierverbrauch zur Folge htte. Man kann nmlich
ziemlich genau statistisch feststellen, wieviel das Volk pro Kopf und
Jahr im Ganzen an Papier verbraucht und wieviel davon durch solche
Verffentlichungen verbraucht wrde. Da zeigt sich nun, da eine solche
Verffentlichung in jenem Ausmae, wie es wnschenswert erschiene,
vielleicht eine allzu groe Belastung des Papierbudgets ergeben
knnte, daher zwar vorgeschlagen wird, da fr die Verwaltung und die
Bevlkerung eines jeden Bezirkes die statistischen Ausweise dieser
Art tglich abgeschlossen und schriftlich zur Prfung aufgelegt werden
sollen, da aber, wenn eine tgliche Verffentlichung dieser Statistik
des Papierverbrauches wegen sich als untunlich erweisen sollte, nur die
Kreis-, Provinz- und Reichsstatistik tglich, die Bezirksstatistik aber
nur von Woche zu Woche allgemein und durch den Druck verffentlicht
werden sollen. Das Nhere hierber enthalten die Abschnitte VI, 7 und 8
ber das Zeitungswesen und die Statistik.

Zum Zwecke der Beurteilung der Administration und des Arbeitsaufwandes
fr Verwaltung, Erziehung, Volksunterricht und das Sanittswesen
wurde angenommen, da die Landgemeinden auf einen Bevlkerungsstand
von beilufig tausend Kpfen gebracht, grere Gemeinden und Stdte
aber in Quartiere von einer Bevlkerungszahl von beilufig tausend
Kpfen geteilt werden sollen. Diese Verteilung der Bevlkerung und die
Verringerung der eigentlichen stdtischen Bevlkerung auf hchstens
2-3% der Gesamtbevlkerung ist von unermelichen Vorteilen fr die
Hygiene, die Landwirtschaft, die Verwaltung, die Volkserziehung,
den Volksunterricht und die konomie. Und daraus ergibt sich nun
auch eine sehr genaue bersicht, wieviele Personen in jenen Berufen
anzustellen sein werden und wie gro die Arbeitslast fr die einzelnen
Angestellten sein wird. Nun ist zwar der angenommene Bevlkerungsstand
der Gemeinden und Quartiere keineswegs pedantisch festzuhalten, und
er wird auch innerhalb gewisser Grenzen schwanken, allein es wird
sich ergeben, da der Verwaltung vielerlei Auswege zu Gebote stehen,
um eine sehr empfindliche Verschiebung hintanzuhalten. Die Aufhebung
des Privateigentums, welches den Domizilwechsel sehr erschwert, der
gemeinsame Staatsbetrieb und die leichtere Versetzbarkeit der nicht
produktiven Bevlkerung, dann die Notwendigkeit, in einem Staate
von 45 Millionen Bewohnern (ich nehme die Verhltnisse sterreichs
zur Grundlage) alljhrlich dem Volkszuwachse entsprechend mindestens
200-300 Ortsgemeinden neu aufzubauen, werden immer eine Ausgleichung
des Bevlkerungsstandes der einzelnen Gemeinden und Quartiere
ermglichen, wo es fr die Verwaltung =ein Bedrfnis= ist.

Die Notwendigkeit, alle Wohnungsansiedelungen nach und nach fr die
Zwecke der Kollektivwirtschaft umzubauen, mu ins Auge gefat werden
und es ist davon in VI, 2, die Rede. Die Versorgung eines groen
Bruchteiles der Bevlkerung, welcher heute verkmmert und bei uns mehr
in Stllen haust, als in menschlichen Wohnungen, mit Wohnhusern, die
Anpassung der Landwirtschaft an den Kollektivbetrieb, die Assanierung
vieler vernachlssigter Gemeinden, macht ohnehin viele Neubauten
notwendig und, da die Umwandlung unserer Gesellschaftsordnung auch
nur nach und nach erfolgen und die bergangsperiode auf 40-100 Jahre
veranschlagt werden kann, so ist der notwendige Bauaufwand wohl
zu bestreiten, besonders da viele verwendbare Baumaterialien und
Baubestandteile beim Abbruche der alten Bauten gewonnen werden. Hat
Nordamerika in weniger als hundert Jahren Wohnungen fr 70 Millionen
Menschen bei rasch steigender Volkszahl und ohne Abbruchmaterialien
schaffen knnen, so mu ein Staat von 45 Millionen bei verhltnismig
stationrem Bevlkerungsstande den Bauaufwand fr die notwendige
Umgestaltung in ein bis zwei Generationen aufzubringen vermgen. Der
Bauaufwand wird im kollektivistischen Staate dann aufzubringen sein,
wenn die Verwaltung ohne Vernachlssigung anderer Produktionszweige
so viele Prozente der verfgbaren Arbeitskrfte im Bauwesen verwenden
kann, als zur Bewltigung der festgesetzten Bauarbeiten innerhalb der
angenommenen Umgestaltungsperiode erforderlich sind.

Die Forderung, da der Staat zum Kollektivismus bergehe, wird
nicht aus Gefhlsduselei und Mitleid, aus Gerechtigkeitsgrnden,
aufgestellt, =sondern aus volkswirtschaftlichen und staatspolitischen
Erwgungen und im Interesse der Kultur und des Fortschrittes=. Es
wird nur die Aufopferung eingebildeter Interessen gefordert und ich
erwarte sie nicht von der Gte der Einzelnen. Der Staat soll nur
die wirtschaftliche Macht schonungslos gebrauchen, die er bereits
besitzt, und er wird ohne Rechtsbruch zur Omnipotenz gelangen. Die
Rechtskontinuitt mu gewahrt, die revolutionre Umgestaltung mu
verhindert, jede Gewalt ohne Schwche unterdrckt werden, aber Aufgabe
der Regierungen ist es, die hier angegebenen Ziele anzustreben. Die
Staatsmnner, welche diesen Zielen zustreben, werden sich ebenso sicher
finden, wie es nicht fehlen konnte, da sich Staatsmnner fanden, die,
den Frsten zum Trotze, die Einheit der deutschen Nation herbeifhrten.

Wer dieses Buch liest, wird sich berzeugen, da unsere
Gesellschaftsordnung eine Maschine mit einem lcherlich hohen
Reibungskoeffizienten ist.

Die Rechtsgrundstze, von welchen ich fr die =Umgestaltung= ausgehe,
sind folgende:

Die Besitzenden, welche durch Mibrauch ihres wirtschaftlichen
bergewichtes Reichtmer angesammelt und die Besitzlosigkeit der
Massen herbeigefhrt haben, knnen sich nicht darber beschweren,
wenn der Staat seinerseits ihnen gegenber sein wirtschaftliches
bergewicht zur Geltung bringt und sie so expropriert, wie sie andere
expropriert haben. Ihr wirtschaftliches bergewicht konnten sie
niemals erlangen, ohne Gesetze, welche die Staatsgewalt zu gunsten
des freien Vermgenserwerbes[1], zum Schutze des Privateigentumes
und zur Begrndung eines Erbrechtes erlassen hat. Diese Gesetze zu
ndern, ist der Staat jederzeit berechtigt und dadurch kann der Proze
der Verstaatlichung des Besitzes beschleunigt werden. Wenn damit
nur stufenweise und langsam vorgegangen wird, so hat das nicht darin
seinen Grund, da in einer sofortigen Einziehung des Besitzes gegen
zeitlich beschrnkte Renten eine Rechtsverletzung lge, sondern da es
nicht im Interesse des Staatswohles gelegen wre, den Umbildungsproze
zu bereilen. Jede Art von Besteuerung bildet eine Verkrzung von
Privatinteressen und Privatbesitzrechten. Im ffentlichen Interesse
wurde das Besteuerungsrecht doch seit Jahrtausenden gebt und
die progressive Einkommensteuer, welche man lngst fr statthaft
erkannt hat, zeigt einen der vielen Wege, welche zur Erreichung des
angestrebten Zieles, die wirtschaftliche Macht des Staates auf Kosten
der Besitzenden zu erweitern, fhren knnen.

  [1] Plato fordert die Beschrnkung des freien Vermgenserwerbes
      als eine erste Forderung der sozialen Wohlfahrt. Aber auch
      viele Gesetze, welche die Beherrschten in Griechenland und
      in Rom ertrotzten, waren auf Beschrnkung des Rechtes des
      Bodenerwerbs, auf Neuverteilung des mobilen Besitzes, auf
      Schuldentilgung gerichtet und Julius Csar erlie durch
      ein Gesetz den rmeren Brgern die Miete, welche sie fr
      ihre Wohnungen den Hausbesitzern schuldeten.

Das sind die Rechtsgrundstze, welche fr die Umwandlung der
sozialen Zustnde magebend sind. Diese Umwandlung ist kein Bruch
mit der Vergangenheit, sondern eine Entwickelung und Fortbildung der
bestehenden Zustnde. Sie fhrt auch nicht im eigentlichen Sinne zur
=Aufhebung= des Privateigentums, wohl aber zu dessen =Aufsaugung=
zugunsten des wirtschaftlich Strksten, des Staates und zur Erreichung
der hchsten ethischen Ziele und der Erfolg dieser Aufsaugung ist die
Zurckgewinnung eines verhltnismigen Anteiles am Volksvermgen fr
jedes einzelne Mitglied der Gesellschaft.

Die Rechtsgrundstze fr die kommende Zeit der Staatsomnipotenz,
welche der Verteilung von Arbeit und Gtern zugrunde liegen, sind
folgende: Wer Mitglied der staatlichen Gesellschaft werden und bleiben
will, und fr die der staatlichen Erziehungsgewalt unterworfene
Jugend wird das vorausgesetzt, mu die Grundlagen dieser Gesellschaft
anerkennen und sich ihnen unterordnen. Wer aufhren will, dieser
Gesellschaft anzugehren, mu entweder auswandern, oder seinen Anteil
am staatlichen Gesamtbesitze absondern. Letzteres kann er nicht
wnschen, weil er neben einem so mchtigen wirtschaftlichen Krper
eine Sonderexistenz umsoweniger fhren kann, als er von Jugend auf
an das Wohlleben des Kollektivismus gewhnt ist. Eine Frage wre, ob
man Auswanderern eine ihrem Anteil am Gesamtvermgen entsprechende
Summe hinauszahlen solle. Das Ma dieser Abfertigung knnte nach
Altersstufen und Berufskategorien in einen Tarif gebracht werden.
Diese Auseinandersetzung wrde aber gesetzlich geregelt und ein
privatrechtlicher Anspruch niemals anerkannt werden. Die Hinauszahlung
einer Summe an =Auswanderer= wre kein Bruch mit dem Prinzipe der
Naturalwirtschaft, die nur auf dem Territorium des Kollektivstaates,
nicht fr seinen Verkehr mit auswrtigen Staaten gilt. Die Geldmittel
erwirbt der Kollektivstaat durch den Warenhandel mit Staaten, welche
Geldwirtschaft haben und durch den Fremdenverkehr mit Angehrigen
solcher Staaten. Wird es in Zukunft solche Staaten berhaupt nicht
mehr geben oder mit solchen kein auf Erwerb gerichteter Verkehr mehr
unterhalten, so knnte eine Abfertigung von Auswanderern nie anders,
als durch Zuweisung beweglicher Sachen erfolgen.

Unter solchen Umstnden, welche sowohl die Absonderung in
vermgensrechtlicher Beziehung als die Auswanderung mit Anspruch auf
Abfertigung ermglichen, kann von einer Vergewaltigung oder unbilligen
Abhngigkeit, wie sie heute der Besitzlose zu tragen hat, niemals die
Rede sein.

Fr jene, die Staatsbrger sind und bleiben wollen, gelten folgende
Verteilungsgrundstze:

Da der verhltnismige Anteil des Einzelnen am Gesamtvermgen ohne
Arbeit zur Deckung des Lebensunterhaltes weitaus ungengend ist, ist
jeder zur Arbeit verpflichtet, um zur Deckung des Gesamtaufwandes
beizutragen. An die Stelle der Steuerpflicht tritt im Kollektivstaat
die Arbeitspflicht. Die Erfllung dieser Arbeitspflicht wird erzwungen,
wie der Militrdienst. Das Ausma der Minimalarbeitsschuldigkeit, sagen
wir achtstndige Arbeit an 300 Tagen im Jahre, und die Verteilung
der verschiedenen Arbeiten nach den Krften und der Befhigung der
Arbeitsfhigen erfolgt nach dem Gesamtwillen. Der Einzelne wird, da er
nicht Eigentmer der Produktionsmittel, insbesondere der Naturquellen
ist, auch nicht Eigentmer der durch seine Arbeit hervorgebrachten
Gter. Diese fallen dem Staate zu, der sie zum Verbrauche,
beziehungsweise zum Gebrauche unter die Mitglieder der Gesellschaft
verteilt. Auch diese Verteilung erfolgt nach dem Gesamtwillen. Alle
Glieder der Gesellschaft haben zunchst, ob sie arbeiten knnen oder
nicht knnen, auch wenn sie von der Arbeit befreit sind, ein Recht auf
naturalwirtschaftliche Befriedigung aller ihrer Bedrfnisse nach dem
durch den Gesamtwillen festgesetzten Mastabe. Ebenso werden alle jene
Kategorien von Arbeiten festgesetzt, welche der Staat von jedermann zu
beanspruchen berechtigt ist und jene, welche ein Sonderbereinkommen
zwischen dem Staat und den Arbeitern voraussetzen, sei es, da die
Gefahren und Belstigungen einer Arbeit Anspruch auf Begnstigungen
gewhren, oder da sich nicht jeder zu einem Berufe eignet. Im ersten
Falle werden den Berufen solche Begnstigungen eingerumt, da sich
eine gengende Anzahl von Freiwilligen meldet, im zweiten Falle setzt
der Staat die Bedingungen fest, unter welchen man die Zulassung zu
einem bestimmten Berufe erlangen kann, so z. B. Prfungen, lngere
erfolgreiche Vorbereitung oder Befhigungsnachweis.

Von der staatlich geregelten Arbeit befreit sind folgende Kategorien
von Volksgenossen:

1. =Die Arbeitsunfhigen.= Arbeitsunfhig sind die Kinder, die Kranken
und die Gebrechlichen aller Altersstufen. Diese Arbeitsbefreiung
ist aber eine begrenzte, denn der Kollektivstaat wird Viele
in seiner groen Organisation verwenden knnen, die in unserer
Gesellschaftsordnung wegen Gebrechen keine Arbeit finden.

2. =Die Pensionierten.= Von der staatlich geregelten Arbeit befreit
sind nach dem vom Gesamtwillen festgesetzten Mastab alle jene,
welche in ihrem Beruf die vorgeschriebene Altersgrenze erreicht haben,
wenngleich sie noch arbeitsfhig sind.

3. Auch =durch Geburt oder Verdienst= kann die Befreiung von jeder
staatlich geregelten Arbeit erlangt werden. Nach besonderen Gesetzen
knnen hervorragende Verdienste um das Volk auch vor Erreichung der
Altersgrenze mit Befreiung von aller staatlich geregelten Arbeit
belohnt werden. Das gilt insbesondere von sehr erfolgreichen Dichtern,
Knstlern, Forschern und Erfindern. Die Einrumung dieser Befreiung
erfolgt in der Regel durch die Staatsverwaltung, aber die Gesetze
knnen auch anders darber verfgen und nach einem gewissen Turnus den
Gemeinden, oder Bezirken oder Kreisen die Befugnis einrumen, solche
Begnstigungen von Zeit zu Zeit je einer Person zu erteilen.

Wer von Geburt aus von jeder geregelten Arbeit befreit ist, wird
gleichfalls durch die Gesetze bestimmt. Diese Begnstigung kann
durch die Gesetze eingerumt werden den Mitgliedern einer Dynastie,
den Mitgliedern einer Anzahl von adeligen Familien, den Personen,
welche zur Beschleunigung des Umwandlungsprozesses ihr Vermgen von
einer gewissen Ausdehnung vor der Zeit abgetreten haben und ihren
Nachkommen. Die Gesetze knnen bestimmen, da die durch Geburt
erworbene Arbeitsbefreiung an gewisse Beschrnkungen gebunden ist und
da sie nur einer beschrnkten Anzahl von Nachkommen zustatten kommt,
soda z. B., wenn die Familienmitglieder der Dynastie ber eine gewisse
Anzahl anwachsen, den berzhligen Mitgliedern diese Begnstigung
entzogen wird, sowie, da nur jene Nachkommen der dynastischen Familie
diese Begnstigung genieen knnen, die einer monogamen Ehe zwischen
besonders geeigenschafteten Personen entspringen und dergl.

Die Monarchie ist mit dem Kollektivismus durchaus vereinbar,
vorausgesetzt, da auch die Dynastie dem allgemeinen Gesetze der
Eigentumslosigkeit und der Naturalwirtschaft unterworfen ist und da
ihre verfassungsmige Stellung der Volkssouvernitt keinen Abbruch
tut.

Die Aufrechterhaltung der Monarchie wird sich insbesondere dort
empfehlen, wo sie zur Aufrechterhaltung der staatlichen Einheit
notwendig erscheint. Damit im Zusammenhange kann auch der Fortbestand
einer Anzahl hochadeliger Familien entsprechend erscheinen, besonders
dann, wenn die Dynastie und jene Familien, welchen die Adelsqualitt
zuerkannt wird, den bergang in die neue Ordnung begnstigen, Staat
und Volk zu reprsentieren geeignet und sie den sozialen Frieden
zu schirmen bereit sind. Die ihnen zukommenden sozialen Funktionen
werden verfassungsgem zu ordnen sein. Die Gesetze knnen auch da
verhindern, da die dem hohen Adel angehrigen Personen eine gewisse
Anzahl entweder in den einzelnen Familien oder im Ganzen bersteigen,
wenn sie bestimmen, da die ber diese Zahl geborenen Nachkommen der
Adelsvorzge nicht teilhaftig werden. Da der Dynastie und dem Hochadel
in einem Kollektivstaate sthetische Aufgaben und eine soziale Stellung
eingerumt werden knnen, welche im Interesse des gesamten Volkes
liegen und weder seiner Wohlfahrt noch seiner Freiheit abtrglich
werden knnen, glaube ich in meinem Roman sterreich im Jahre 2020
klar gezeigt zu haben.

Was die Personen und die Nachkommen jener Personen anbelangt, die nach
obigen Grundstzen sich die Arbeitsbefreiung und demnach auch einen
prozentualen Anteil an Gtern und Genssen fr sich und ihre Nachkommen
gewissermaen erkaufen, so wird diese wohl nur fr eine gewisse Zahl
von Generationen bewilligt werden und dann erlschen. Ihre Stellung
und die der monarchischen Familie und der Familien des Hochadels zum
Volke wre eine verschiedene. Die letztgedachten Familien htten eine
soziale Funktion zu erfllen, die Nachkommen der Geldaristokraten aber
nicht, ihre Freiheit wre absoluter. Darum wrde diese Freiheit immer
unertrglicher werden, whrend die Ausnahmsstellung jener Familien,
wenn sie ihren Aufgaben gewachsen sind, immer mehr gerechtfertigt
scheinen wird.

Der Rechtsgrundsatz der Festsetzung eines sehr hoch gegriffenen (etwa
90%igen) Versorgungsminimums fr alle, auch die Arbeitsunfhigen,
rechtfertigt sich aus einem Versicherungsbedrfnisse der
Arbeitsfhigen, welche den Verlust ihrer Arbeitsfhigkeit jederzeit
zu frchten haben. Die Opfer, die sie aus dem Ertrage ihrer Arbeit fr
Arbeitsunfhige zu bringen haben, dienen also als Versicherungsprmie.
Aus demselben Grundsatze ist die Versorgung der Kinder und Alten
gerechtfertigt, denn die Arbeitsfhigen haben Ersatz zu leisten fr
den eigenen Unterhalt und Erziehung in der Jugend durch die Tragung des
Versorgungs- und Erziehungsaufwandes fr die nachwachsende Generation
und in der Versorgung der Alten leisten sie die Prmie fr die eigene
Altersversorgung. Zur Versorgung der heranwachsenden Jugend haben nicht
nur die Eltern, sondern gleichermaen die Kinderlosen beizutragen,
weil auch diese von der heranwachsenden Generation Altersversorgung
beanspruchen werden. Noch mehr Grund haben die Massen zur Entlohnung
der Hochverdienten, da sie die Frchte ihrer Leistungen genieen.
=Darum ist aber auch von einer Ausbeutung der Starken durch die
Schwachen keine Rede.=

Trotz des sehr hoch gegriffenen Versorgungsminimums ist die Verteilung
so einzurichten, da ein prozentuell zu bestimmender Teil des
Jahresproduktes und der persnlichen Dienstleistungen zur Entlohnung
hherer Verdienste, auch gemeiner Art, verwendet wird. Das wird am
besten in der Form der Schaffung von Dienstkategorien geschehen,
in welche man im Befrderungswege einrcken kann. Da keine anderen
Verdienste anerkannt werden, als solche, die dem gesamten Volke zum
Vorteil gereichen, so hat jeder Einzelne ein egoistisches Interesse, zu
dieser Entlohnung beizutragen. Es ist demnach auch keine Rede von einer
mechanischen Gleichheit zwischen allen Gliedern der Gesellschaft und
diese gehrt auch nicht zum Wesen des Kollektivismus und zwar gerade
aus dem Grunde, weil die geplante Vermgensverwaltung das Wohl =Aller=
zu verwirklichen hat.

Der Kollektivismus beschrnkt sich nicht auf die Produktion und
Verteilung von Sachgtern, sondern er hat auch die Aufgabe, alle
Arten persnlicher Dienstleistungen sicher zu stellen und die
Sachgterproduzenten und jene, die persnliche Dienste zu leisten
haben, in ein richtiges gegenseitiges Verhltnis zu bringen.

Da jeder Einzelne von allen Berufsklassen Vorteile empfngt, wenn
ihm das auch oft nicht zum Bewutsein kommt, so ist er auch allen
verpflichtet und den Austausch von Gtern und Dienstleistungen in einem
richtigen Verhltnisse zu ordnen, ist eine Hauptaufgabe der staatlichen
Verteilung. Das richtige Ma der Verteilung festzustellen dient als
Hauptgrundlage die ununterbrochene Ermittelung der Sterblichkeit in den
verschiedenen Berufsklassen.

Da der Staat alle Kinder versorgt, steht ihm auch das Recht zu, auf
Ehe und Kindererzeugung gesetzgeberischen Einflu zu ben und die
Fortpflanzung degenerierter und krankhafter Individuen zu unterdrcken.
Das wird in jenem Ausmae zu geschehen haben, welches einer migen
Vermehrung der Bevlkerung nicht im Wege steht.

Es ist hier kein Grundsatz aufgestellt, der richtig angewendet nicht
im Interesse eines jeden einzelnen Mitgliedes der Gesellschaft lge.
Da alle Gter an den Staat abgeliefert und alle Gter von ihm verteilt
werden und nirgends die vermeintliche quivalenz im Austausche zwischen
den Einzelnen, sondern allgemeine Verteilungsgrundstze fr den
Gtertausch magebend sind, entsteht eine enorme Vereinfachung der
Umsatz=arbeit=, wie insbesondere bei der Betrachtung der Funktionen der
Verteilungsbeamten und bei der Errterung der statistischen Verrechnung
zur Evidenz gebracht werden wird. (Siehe V. 1, _Alinea_ Dieser Beamte
und VI. 8.)

Das Schlagwort Utopie hat hier keine Berechtigung. Insofern es sich
um Zustnde handelt, die nirgends und niemals waren, ist zwar, was ich
fordere, ein Nirgendwo, allein das gilt von allem, was die Entwicklung
bringt. Seit noch nicht hundert Jahren haben wir Eisenbahnen,
Telegraphen, elektrische Wunderwerke, die niemals vorher waren. Darum
wurde das Alles doch verwirklicht. Wer aber dergleichen hundert Jahre
vorher versprochen htte, wre ein Utopist gewesen, weil er nicht
wissen konnte, welche damals noch geheimen Krfte die Erde birgt und
wie sie den Menschen dienstbar gemacht werden knnen. Allein was ich
verspreche, ist lediglich vom Willen der Menschen abhngig. Es setzt
keine neuen Wunder der Erfindung voraus, und rechnet auf nichts, was
nicht durchfhrbar wre und es handelt sich nur um die Frage, ob wir
Grund haben, die Ausfhrung alles dessen, was ich empfehle, zu wollen
und ob es mglich sein wird, die widerstrebenden Elemente, welche heute
allerdings die Macht in der Hand haben, zu berwinden. Diese Frage wird
dort beleuchtet werden, wo die Wege besprochen werden, die in das neue
Land fhren.

Die groen Verbrechen unserer Zeit, die politische Zersetzung, die sich
berall, am strksten in sterreich, bemerkbar macht, die furchtbaren
Hilfsmittel, welche staatsfeindliche Elemente zur Verfgung haben, ich
erinnere nur an die Zerstrungen in Salonichi im April 1903, beweisen,
da neue Organisationen notwendig sind, will man die heutige Kultur
beschtzen. So werden die Gedanken der Staatsmnner auf das gebracht
werden, was in dem von mir angedeuteten Sinne liegt.

Zuerst folgt eine Besprechung der Verfassung und der Regierungsform,
der dauernden Einrichtungen mit Inbegriff der Populationsgesetze,
der Volkserziehung und des Volksunterrichtes, dann aller Zweige der
Verteilung der Arbeit, Gter und persnlichen Dienstleistungen. Sohin
erst sollen Vorteile und Nachteile des Kollektivismus errtert werden
und zuletzt werden die schon jetzt erkennbaren Mittel vorgeschlagen,
welche die Umwandlung der Zustnde bezwecken.

Die umstndliche Errterung der dem Kollektivismus angepaten
Organisation ist darum erforderlich, weil man sich klar werden mu,
ob ein so groer Wirtschaftskomplex rationell verwaltet werden kann.
Ist der Kollektivismus ausfhrbar und welche Umgestaltungen mssen
vorausgehen?




II.

Das kollektivistische Rechtssubjekt.


Nicht leicht gibt es auf irgend einem Gebiete des menschlichen
Lebens so viel Unklarheit, wie auf dem Gebiete des Sozialismus. Die
Sozialisten wollen offenbar Produktion und Verteilung andere Grundlagen
geben, aber bestimmte Formen hat die Vorstellung von der zuknftigen
Gesellschaftsordnung nicht angenommen. Besonders ist der Begriff der
Gesellschaft, den man mit dem Begriffe Staat in Gegensatz setzt,
etwas ganz Nebelhaftes. Eine bestimmte Gestaltung hat die Gesellschaft
nur in den Kpfen der Freilnder angenommen. Sie fordern die Fortdauer
des Staates und sagen, der Staat msse alle Produktionsmittel in seine
Gewalt bringen, Eigentmer aller Produktionsmittel werden, er drfe
aber nicht selbst produzieren, sondern msse die Produktionsmittel
den frei gebildeten Assoziationen zur Bewirtschaftung berlassen. Nur
fr einige Produktionszweige gestatten die Freilnder die staatliche
Produktion und das Charakteristische der Freilandstheorie ist der
freie Anschlu eines jeden Individuums an eine oder mehrere der
bestehenden Genossenschaften. Solche Ideen haben auch manche Anhnger
des Anarchismus und manche sozialdemokratischen Theoretiker scheinen
auch an eine genossenschaftliche Organisation der Bewirtschaftung der
Produktionsmittel zu denken. Andere wieder scheinen sich die Kommune
oder Ortsgemeinde als souverne wirtschaftliche Einheit zu denken.
Menger[2] geht von der Anschauung aus, die Vertreter der Ersetzung des
Staates durch die Gesellschaft meinten, da alle Arbeitsorganisationen
aus Vertrgen hervorgehen, und da also die Gesetze durch Vertrge
ersetzt werden sollen.

  [2] Menger, Neue Staatslehre pag. 226. Er spricht zwar
      an dieser Stelle nur von den Anarchisten, aber es ist
      klar, da das von allen Wirtschaftsformen gilt, welche
      genossenschaftliche Organisation zur Grundlage haben.

Dieser Ruf, der Staat solle durch die Gesellschaft ersetzt werden,
beruht auf einem Grundirrtum der Sozialisten. Sie wollen dadurch
die Freiheit allen Gliedern des Volkes sichern. Allein solange es
ein Staatsterritorium, das heit ein begrenztes Gebiet, auf dem
sich das wirtschaftliche Leben abspielt, gibt, gibt es einen Staat.
Der Staat hat Grenzen, er hat heimatsberechtigte Bewohner, er hat
eine Gesetzgebung, welche sich auf das Staatsgebiet und dessen
Bewohner erstreckt und dann ist der Staat in der Regel unabhngig
von allen ueren Mchten. Obgleich fr eine sehr ferne Zukunft
die Mglichkeit eines Allerweltskommunismus nicht geleugnet werden
soll, kann zunchst an nichts anderes gedacht werden, als an eine
Vernderung der Gesellschaftsordnung und der Eigentumsordnung auf dem
Gebiete eines oder mehrerer Staaten und darum ist die Erhaltung der
Staaten im Interesse des sozialistischen Ideals und der vernnftige
Sozialist bekmpft die vom Staate unabhngige wirtschaftliche Macht,
nicht den Staat, der dazu berufen ist, in Zukunft den Sozialismus zu
verwirklichen und die sozialistische Wirtschaft zu betreiben.

Die unklaren Kpfe, die ber Sozialismus reden und schreiben, wollen
den Staat abschaffen, weil sie sehen, da die Gesetze nicht fr Alle,
sondern nur fr die herrschenden Klassen gemacht sind. Darum glauben
viele, die Anarchisten, da die Abschaffung der Gesetze genge, um der
Ungerechtigkeit ein Ende zu machen. Die Gesetze sollen nun allerdings
nicht im Interesse der herrschenden Klassen und Individuen gemacht
werden, aber auch die Freiheit Aller hat die Herrschaft von Gesetzen,
wenn auch anderer Gesetze zur Voraussetzung. Absolute Freiheit Aller,
Anarchismus, ist schon wirtschaftlich unmglich.

Bebel und andere Sozialisten meinen, der Staat sei blo im Interesse
des Privateigentums geschaffen worden und habe nur ihm zu dienen, daher
er gegenstandslos sei, sobald das Privateigentum aufhre. Allein der
Staat hat schon lange aufgehrt, =nur= dem Privateigentum zu dienen.
Er ist auch schon zu einem Viertel kollektivistisch und hat auch die
Geschfte der kollektivistischen Einrichtungen zu besorgen. Gar nichts
steht dem im Wege, durch den Staat selbst Alles in Gemeineigentum zu
verwandeln. Schon Aristoteles sagt, es sei eine falsche Auffassung
vom Staat, da er keinen anderen Beruf habe, als die Privatrechte zu
beschtzen und selbst Napoleon sagte: _Les lois ont pour but le bonheur
de touts._ Andere wieder glauben, die knftige Gesellschaftsordnung
knne nur international zur Herrschaft gelangen und das sei der Grund,
weshalb der Staat, eben weil er ein begrenztes Gebiet hat, verschwinden
msse. Diese Anschauung ist aber falsch. Da der internationale Verkehr
auch zwischen Staaten verschiedener Gesellschaftsordnung mglich ist,
wird in diesem Werke nachzuweisen sein. Ebenso gewi ist, da auch zwei
Staaten der gleichen Gesellschaftsordnung, zwei Kollektivstaaten, sich
verschiedene Wirtschaftsziele setzen knnen. Darum unterliegt es keinem
Zweifel, da mit der kollektivistischen Gesellschaftsform die Trennung
der Vlker in mehrere Staaten nicht nur nicht unvereinbar, sondern
fr die nchste Zeit sogar unvermeidlich ist. Mten alle Vlker
der Erde, oder alle Vlker eines Kontinentes, oder selbst nur alle
Individuen auf einem Staatsgebiete gleichzeitig zur kollektivistischen
Gesellschaftsordnung bergehen, so wre dieser bergang fr alle Zeiten
unmglich, weil die nderung der Gesellschaftsordnung sich dann nicht
evolutionistisch vollzge.

Ich spreche demnach von Kollektivstaaten, vom bergange einzelner
Staaten aus der heutigen Gesellschaftsordnung in die kollektivistische
Gesellschaftsordnung und werde dabei insbesondere das sterreichische
Staatsgebiet und dessen besondere Verhltnisse ins Auge fassen. Da ich
zunchst an sterreich denke, hat nicht nur seinen Grund darin, da
ich sterreicher bin und das Gute zuerst fr mein Vaterland wnsche,
noch darin, da ich mit sterreichischen Verhltnissen besser vertraut
bin, als mit denen anderer Lnder und Vlker, sondern ich wende das
kollektivistische Staatsideal deshalb zuerst auf sterreich an, weil
ich glaube, da sterreich und die habsburgische Dynastie nur durch
den Kollektivstaat vor dem Untergange gerettet werden knnen, da also
der Selbsterhaltungstrieb, der dem sterreichischen Staatsgebilde
innewohnt, mit Notwendigkeit den Gedanken reifen mu, gewissermaen
_in extremis_ dieses letzte Heilmittel zu versuchen. Die Krankheit
sterreichs wurzelt im Privateigentum, um welches sich in letzter
Auflsung alle politischen Kmpfe drehen.

Meines Erachtens ist die politische Zersetzung sterreichs als
Bankerott der herrschenden Klassen in sterreich aufzufassen, diese
Klassen mssen als Gegner der Dynastie, als Gegner des Staatsganzen,
aber vor Allem als Gegner des produktiven Volkes erkannt werden. Sie
sind das zwar in allen Lndern,[3] aber nirgends sind sie in ihrer
gemeinschdlichen Ttigkeit so weit vorgeschritten als in sterreich
und nirgends halten sie sich so sehr gegenseitig das Gleichgewicht,
nirgends ist ihre Politik so festgefahren, wie bei uns, nirgends
ist ihre Gemeinschdlichkeit so fr Jedermann evident. Der Kampf der
politischen Parteien frit am Mark des Staates, fhrt zur Frechheit
gegen den Trger der Krone, bedroht die Dynastie und =zugleich=
schdigt er Brger, Bauern und Proletarier durch Unterbindung der
Produktion, =daher sterreich nur gerettet werden kann durch eine
Allianz der Krone mit den beherrschten Klassen gegen die herrschenden
Klassen=, welche ihrer politischen Macht beraubt werden mssen, was
natrlich zur Untergrabung der wirtschaftlichen Macht dieser Klassen
fhren mu.[4]

  [3] In einer zu Provincetown am 20. August 1907 gehaltenen Rede
      sagte Prsident Roosevelt: Es mu entschieden werden, wer
      unsere freie Regierung beherrschen soll, das Volk oder ein
      paar rcksichtslose Mnner, =deren Reichtum sie besonders
      gefhrlich macht=.

  [4] Diese Anschauungen waren lngst im Manuskripte dieses
      Werkes niedergelegt, als im Jahre 1906 sich die Allianz
      zwischen Kaiser Franz Josef und der Masse des Volkes
      vollzog.




III.

Die Verfassung eines kollektivistischen Staates.


1. Allgemeines.

Das natrliche Ziel der Entwickelung der Gesellschaft ist die
Volkssouvernitt, von welcher man heute nur theoretisch spricht.
Sobald das Privateigentum und der Reichtum, also das wirtschaftliche
bergewicht, Einzelner unterdrckt ist, gibt es keine Macht
mehr, welche sich dem Volke gegenber behaupten knnte. Mit der
Volkssouvernitt ist aber die Monarchie recht wohl vereinbar. Sie
wrde bedeuten, da die oberste Leitung der Staatsgeschfte, wie sie
heute dem Staatsoberhaupte in den Kulturstaaten, seien diese Monarchien
oder Republiken, zusteht, einer Familie erblich bertragen ist und
vom Oberhaupt dieser Familie ohne persnliche Verantwortlichkeit
ausgebt wird. Selbstverstndlich wird die Regierungsgewalt des
Staatsoberhauptes in einem Kollektivstaate eine wesentlich andere
sein, als in einem Staate unserer Gesellschaftsordnung und auch das
Staatsoberhaupt wird, wie jeder andere Volksgenosse, mehr Freiheit zu
ntzen, aber viel weniger Freiheit zu schaden haben, als heute.

Vereinbar mit der Volkssouvernitt ist die Monarchie dann, wenn die
monarchische Gewalt namens des Volkes ausgebt, von ihm abhngig
erklrt wird und wenn das Volk das Recht hat, die Monarchie
abzuschaffen, den Monarchen abzusetzen, die Successionsordnung
abzundern. Es ist hchst wahrscheinlich, da sich die Monarchie, wo
sie heute besteht, wenigstens fr eine Reihe von Generationen auch in
der neuen Gesellschaftsordnung dann erhalten wird, wenn die Dynastie
der Umwandlung der Gesellschaftsordnung Vorschub geleistet hat. Die
Befugnisse des Monarchen werden nach mancher Richtung sehr beschrnkt
sein und die Hauptaufgabe des Monarchen wird nicht sein Anteil an
der Gesetzgebung und Verwaltung, sondern die soziale Reprsentation
des Volkes und Staates sein. Der Monarch wird die Personifikation des
Volkes und Staates darstellen und diese Stellung wird vorzglich zum
Ausdrucke kommen bei groen Festlichkeiten und bei den obersten und
prchtigsten geselligen Vereinigungen, deren Mittelpunkt regelmig
der Monarch sein wird. Er und seine Familie werden eine oberste
Stellung einnehmen und damit er imstande sein soll, die umfassenden
reprsentativen Aufgaben zu lsen, welche der Monarchie gestellt
sind, wird zu prfen sein, ob nicht eine kleine Zahl adeliger Familien
fortbestehen soll, die den Monarchen dabei untersttzen. Der Monarch,
seine Familie und der Adel, wenn ein solcher forterhalten wird, knnen
ebensowenig Privateigentum haben, wie irgend ein anderer Volksgenosse
und den Aufwand der Hofhaltung bestreiten sie aus den ihnen vom Volke
jhrlich naturalwirtschaftlich angewiesenen Mitteln an Arbeitskrften
und Naturalien. ber diese Hofhaltung wird in IV, Nheres gesagt
werden.


2. Das souverne Volk.

Die bloe Erklrung, das Volk sei souvern, ist ohne allen Wert.
Man mu erst wissen, wer das Volk ist, da doch mindestens Suglinge
keinen Anteil an der Souvernitt haben knnen und man sich ber
die Grenzen des Alters der Unselbstndigkeit erst einigen mu. Auch
braucht jede Vereinigung von Menschen, die gemeinsame Zwecke verfolgen
soll, bestimmte Organisationsformen, die umso schwieriger zustande
kommen, je zahlreicher die Glieder einer solchen sind. Verfassungen
mssen daher immer oktroyiert werden und zwar entweder von einem
Monarchen, oder einer provisorischen Regierung, einem Diktator
oder einer konstitutionellen Versammlung. Darum kann hier dieser
Gegenstand nur theoretisch besprochen werden und die Verwirklichung
der Volkssouvernitt wird einen Teil der Umgestaltungsarbeiten bilden,
welche die neue Gesellschaftsordnung herbeifhren sollen.

Vor allem entsteht die Frage, wer bei der Fassung von Volksbeschlssen
eine Stimme haben soll, und es scheint fr den Zukunftsstaat
das Natrlichste, das Stimmrecht jedem mnnlichen und weiblichen
Volksgenossen einzurumen, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, wenn
die Gesetze bestimmen, da mit dem vollendeten 18. Lebensjahre die
Erziehungsgewalt der Familie und des Staates beendet und der junge
Mensch, sei es Mann oder Weib, selbstndig ist. Bezglich der Jugend,
welche dieses Alter noch nicht erreicht hat, knnten verschiedene
Grundstze angenommen werden, sie knnte 1. ganz unvertreten bleiben,
2. ihre Vertretung knnte dem Monarchen oder sonstigem Staatsoberhaupte
eingerumt werden, endlich 3. knnte man sie in die Hnde der Eltern,
vielleicht nur der Mutter oder Wahlmutter legen. Dann htten diese
Personen fr sie die Stimme abzugeben. Pluralstimme.

1. Die unselbstndige Jugend knnte ganz unvertreten bleiben, weil
sie, noch ohne gengende Arbeitsleistung, dem Staate zur Last fllt
und weil sie, der Natur der Sache nach nicht jene Reife des Urteils
besitzt, die zur Ausbung des Stimmrechtes erforderlich ist. Nehme
man auch an, da viele schon in einem frheren Lebensalter als mit 18
Jahren verstandesreif sind, so mte doch jedenfalls fr den Beginn der
Selbstndigkeit und des Stimmrechtes eine natrliche, leicht erkennbare
Grenze gezogen werden. Die Beschrnkung der Erziehung auf das Alter
unter 18 Jahren wird in VII, 5, a, begrndet werden.

2. Wenn aber auch eine selbstndige Ausbung des Stimmrechtes vor
vollendetem 18. Lebensjahre nicht zugestanden werden knnte, so kme
noch immer eine stellvertretende Ausbung des Stimmrechtes zur Wahrung
der Interessen der Jugend in Frage und eine solche knnte in zwei
Formen zur Einfhrung gelangen. Den modernen Monarchen hat man in der
Regel als den Vertreter aller jener Volksschichten zu betrachten,
welche in der Gesetzgebung nicht vertreten sind. Darum knnte
auch im Kollektivstaate diese Vertretung der Jugend dem Monarchen
oder dem sonstigen Staatsoberhaupte eingerumt werden. Betrgt die
erziehungsbedrftige Jugend 40% der Bevlkerung und setzt man sie der
Bedeutung nach dem 10. Teile des Gesamtvolkes gleich, so knnte man
dem Monarchen oder Staatsoberhaupte zur Geltendmachung der Interessen
der Jugend gewisse, jener Bedeutung angemessene Vertretungsrechte
einrumen. Es wre nicht zu empfehlen, ihm ein effektives Stimmrecht,
etwa in der Form einzurumen, da er bei Volksabstimmungen ein Zehntel
aller Stimmen abgeben knnte, weil eine solche Macht in einer einzigen
Hand vereiniget gefhrlich wre. Wohl aber knnte zur Geltendmachung
dieser Interessen ein beschrnktes Vetorecht eingerumt werden, etwa
so, da ein Beschlu auf beschrnkte Zeit sistiert werden knnte, oder
da dem Monarchen ein Vetorecht dann zustnde, wenn die Majoritt nicht
mehr als fnf Neuntel aller Stimmen oder aller abgegebenen Stimmen
betrge.

3. Den Mttern oder Wahlmttern, siehe darber VII, 2, knnte,
wie gesagt, auch die Abgabe einer Stimme fr ihre Kinder nach Art
der Pluralvoten unserer Zeit eingerumt werden. Nachdem den Frauen
aber ohnehin schon die Hlfte aller Stimmen, ja bei den heutigen
Bevlkerungszahlen der mnnlichen und der weiblichen Bevlkerung,
erheblich mehr als die Hlfte aller Stimmen gebhrt, so wrden solche
Pluralvoten der Mtter, wenn sie fr alle Abstimmungen zugestanden
wrden, zu einer gefhrlichen berstimmung der mnnlichen Bevlkerung
fhren. Man knnte sich aber wohl denken, da ein proportional
berechneter Teil des Volkseinkommens fr die Jugend ausgeschieden wrde
und wenn es sich nur um Verteilungsbeschlsse in Beziehung auf diesen
Anteil am Volkseinkommen handelte, wre ein solches bergewicht der
Frauenstimmen ganz unbedenklich. Vielleicht wrde ein so mchtiger
Einflu, der vorwiegend doch nur den verheirateten Frauen zustatten
kme, etwas dazu beitragen, um die Eheflucht, die nach VII, 3, zu
frchten wre, einzudmmen und den verheirateten Frauen den Kindersegen
erwnscht scheinen zu lassen.

Da aber die ganze Bevlkerung, auch die Mnner und die unverheirateten
Personen, ein groes Interesse daran haben, da die neue Generation
aufgezogen und zu einem tchtigen Geschlechte herangebildet werde,
scheint ein Bedrfnis, die Jugend als solche besonders vertreten
zu sehen, nicht gerade evident zu sein und nachdem in allen Dingen,
insbesondere auch in Verfassungsfragen die grte Einfachheit erwnscht
ist, drfte man von allen solche Knsteleien absehen.

Auch den Mnnern knnte die Verfassung ein bergewicht ber
die Frauen verschaffen, wenn das Pluralvotum den Vtern statt
den Mttern zugestanden wrde. Doch scheint es fr die knftige
Gesellschaftsordnung so natrlich, da die vterliche Gewalt durch eine
mtterliche Gewalt ersetzt werde, wie in VII, 2, gezeigt wird, da ein
solcher Vorschlag kaum begrndet erscheinen knnte.


3. Das Stimm- und Wahlrecht. Form der Ausbung.

Das souverne Volk kann so wenig durch Verfassungsformen gebunden
werden, wie frher der absolute Monarch durch Gesetze oder selbst
durch seinen eigenen Willen dauernd in seiner Freiheit beschrnkt
werden konnte. Das Volk wird demnach nicht verpflichtet werden knnen,
Abgeordnete zu whlen und ihnen die gesetzgebende Gewalt zu bertragen.
Die Regel wird die Volksabstimmung sein, welche allerdings auch darauf
gerichtet sein kann, fr einen bestimmten Fall oder fr eine bestimmte
Zeit Vertreter zu whlen, welche als Vollmachtstrger zu betrachten
sind. So knnten auch zur Vorberatung der jhrlichen Beschlsse ber
Produktion und Verteilung, oder neuer Gesetze Deputierte gewhlt werden
mit Vorbehalt der Volksabstimmung zur Ratifizierung ihres Operates.

Im Kollektivstaate ist die Trennung der gesetzgebenden und der
ausbenden Gewalt viel notwendiger, als im heutigen Staate, wo die
Gegenstnde der staatlichen Kompetenz viel weniger ausgedehnt sind,
und wo die gesetzgebenden Krper nur ber dasjenige entscheiden, was
die Besitzenden ihnen berlassen. Im Kollektivstaate wrde das Volk
die ganze Zeit mit gesetzgeberischen und Verwaltungsakten zubringen
mssen, wenn es der Verwaltung keine ausbende Gewalt einrumen wollte.
Aber nicht die Notwendigkeit oder das Verlangen, die Volkssouvernitt
zu beschrnken, sondern die Macht der Tatsachen zwingt dazu, der
Verwaltung ausgedehnte Befugnisse einzurumen. Das Volk schreibt
nur allgemeine Grundstze vor, deren Anwendung der Staatsverwaltung
bertragen ist. In Betreff des Volkshaushaltes bestimmt das Volk nur,
=was= und in welcher Ausdehnung es produziert werden soll und nach
welchen =Grundstzen= die Verteilung von Arbeit und Gtern erfolgt.
Die Durchfhrung der Beschlsse ist die Aufgabe der Staatsverwaltung.
Wie die mit diesen Geschften betrauten Personen bestellt werden,
ist selbst wieder Gegenstand der Gesetzgebung und davon wird in V, 1,
gehandelt.

Wenn ein Analogon der heutigen Budgetierung im Kollektivstaate
fortbestnde, so wrden jhrlich Beschlsse gefat ber den
Staatshaushalt in dem Sinne, da fr das kommende Jahr bestimmt wrde,
was und in welcher Ausdehnung es produziert und wie die Gter verteilt
werden sollen. Man kann sich aber auch recht wohl denken, da man von
solchen jhrlichen Festsetzungen der ganzen Staatswirtschaft absehen
und ohne Festsetzung von Terminen oder Zeitabschnitten nach Bedarf
Beschlsse ber Abnderung der Produktion und Verteilung fassen wrde.
Ein einzelner Verteilungsbeschlu wird in einer Note zu VIII, 4, zur
Anschauung gebracht, wo es sich um die Verteilung von Druckpapier zu
verschiedenen Zwecken handelt.

Auer den Beschlssen ber den Volkshaushalt gibt es noch andere
Gegenstnde der Gesetzgebung. So ber Beschrnkungen der Einzelnen auch
in anderen Dingen als in Beziehung auf Arbeit und Gter. Besonders
sind Gegenstand der Gesetzgebung die Ehe, das Recht der Zeugung, die
Erziehung und das Familienrecht, der auereheliche Geschlechtsverkehr,
das Strafrecht, die Disziplin und auch sonst alles, was das Volk in den
Kreis seiner Gesetzgebung ziehen will.

Auch fr diese Gesetzgebungsgegenstnde kann der Staatsverwaltung
ein sehr weitgehendes Verordnungsrecht eingerumt werden, aber
selbstverstndlich mit dem Rechte des Widerrufes durch Volksbeschlsse
und der Einschrnkung in Beziehung auf eine Reihe von bestimmten
Gegenstnden.

Da die Volksabstimmung nur mit Ja oder Nein erfolgen kann, ist es
notwendig, Vorlagen zu machen, auf welche sich die Volksabstimmung
bezieht. Diese Vorlagen einzubringen, ist die Aufgabe der
Staatsverwaltung. Das Volk kann aber nicht darauf beschrnkt werden,
blo ber das abzustimmen, was die Staatsverwaltung vorschlgt,
weil das einer Konfiskation der Volkssouvernitt zugunsten der
Staatsverwaltung gleichkme. Es mu also ein genau definiertes Recht
der Einbringung von freien Antrgen oder von Abnderungsantrgen
eingerumt werden. Beschrnkt mu dieses Recht der Einzelnen werden,
weil sonst die Abstimmungen ins ungemessene gingen. Demgem wird
einmal nicht blo der Staatsverwaltung, wie auch dem Volksbeamtentum,
wovon in V, 1, die Rede ist, die Pflicht, beziehungsweise das
Recht bertragen werden, Gesetzesvorschlge und Abnderungsantrge
einzubringen, sondern auch eine gewisse Anzahl von Kreisen, Bezirken
oder Gemeinden, welche sich auf Abnderung eines Gesetzes- oder
Abnderungsvorschlages einigen, wird dieses Recht zustehen. Hat also
die Staatsverwaltung ihre Vorlagen fr den Jahreshaushalt oder ein
Gesetz verffentlicht, so kann jeder beantragen, da diese oder jene
von der Staatsverwaltung in Antrag gebrachte oder bisher nach den
Gesetzen gebte Produktion oder Verteilung eingeschrnkt oder erweitert
werde, zur Abstimmung kann ein solcher Antrag aber nur gelangen, wenn
entweder die Staatsverwaltung, oder das Volksbeamtentum, oder etwa zwei
Kreise oder tausend Gemeinden dem Antrage beitreten. Da alle solche
Antrge verffentlicht werden, so steht es nmlich jeder Gemeinde zu,
darber probeweise abzustimmen und den Antrag, wie man sich heute
ausdrcken wrde, zu untersttzen, und wird ein Antrag gengend
untersttzt, so wird darber allgemein abzustimmen sein. Wie leicht
ein Gemeindebeschlu zustande kommt, wird weiter unten, _Alinea_ Die
Gemeinden sind, gezeigt werden.

Die Vorlagen der Staatsverwaltung werden vom Ministerium beraten und
beschlossen. Die untergeordnete Beamtenschaft hat das Recht, ber
eine Anfrage der Regierung oder aus eigenem Entschlusse Antrge zu
stellen, ber welche das Ministerium zu beraten hat, die aber auch,
wenn sie nicht als Regierungsantrge eingebracht werden, jeder Beamte
und jede Beamtenkorporation einzubringen berechtigt ist, insofern sie
die erforderliche Untersttzung finden. Hat das Volk Beschlsse gefat,
wonach bestimmte Entscheidungen ber Fragen des Volkshaushaltes oder
der Gesetzgebung nicht im ganzen Staat einheitlich geregelt werden,
sondern nur mit Gltigkeit innerhalb einer Provinz, eines Kreises
oder fr einen Bezirk oder eine Gemeinde beschlossen werden sollen,
so hat die Bevlkerung jenes Gebietes darber zu entscheiden, fr
welche das Gesetz oder die Maregel Gltigkeit haben soll. Doch mu
ein allgemeiner Volksbeschlu immer die Kraft haben, solche Gesetze
oder Volksbeschlsse kleinerer Gebiete aufzuheben, weil sonst der Staat
nach und nach in Gemeinden zerfiele und der Besitz des gesamten Volkes
zum Gemeindebesitze gemacht werden knnte. Dadurch wrde man sich dem
Individualismus wieder nhern.

Die Verfassung wird bestimmen, wie lange vor dem Tage einer
Abstimmung Vorlagen der Regierung verffentlicht werden mssen. Die
Verffentlichung von Vorlagen fr eine allgemeine Abstimmung geschieht
durch das Reichsblatt. Kann eine Provinz oder ein Kreis fr deren
Gebiet ein Spezialgesetz beschlieen, so geschieht die Verffentlichung
der Vorlage durch das Provinzblatt beziehungsweise das Kreisblatt. Der
Kundmachung der Vorlagen wird der Tag der Abstimmung beizufgen sein.
Die Vorlagen werden der Gegenstand der Errterung in den Blttern sein
und Fr und Wider in dem der Staatsverwaltung und dem den Volksorganen
vorbehaltenen Teile der Bltter, siehe VI, 7, _Alinea_: Die genannten
amtlichen Bltter, besprochen werden. Gemeinden und Bezirke knnen
Redner beauftragen, die Vorlage zu prfen und in den Versammlungen der
Gemeinde oder des Bezirkes darber zu referieren. In den Gemeinden
knnen die Versammlungen tglich abgehalten werden, fr den ganzen
Bezirk aber an jedem Sonntage. Die stimmfhigen Mitglieder der Gemeinde
werden sich in Sektionen teilen, in welchen alle Vorlagen beraten
werden, damit jeder Stimmberechtigte auch an der Beratung teilnehmen
und in engerem Kreise zu Worte kommen kann. Probeabstimmungen
werden der endgltigen Abstimmung vorhergehen und das Ergebnis der
Probeabstimmung wird zu verffentlichen sein.

Die Gemeinden sind als verfassungsmige Krperschaft in Permanenz.
Bei jeder Mahlzeit kann jeder, dem es beliebt, beantragen, zu einer
bestimmten Stunde abends zusammenzutreten, um einen Gegenstand
zu beraten und darber und mit Beschrnkung der Wirksamkeit auf
die Gemeinde, soweit allgemeine Beschlsse nicht im Wege stehen,
zu beschlieen, oder Gegenstnde allgemeiner Geltung zu beraten
und Probeabstimmungen einzuleiten. Auf solche Art werden auch
selbstndige Antrge oder Abnderungsantrge der Gemeinden zu stande
kommen, welche, um die Untersttzung anderer Gemeinden zu erlangen,
durch das Kreisblatt oder Provinzblatt zu verffentlichen sind.
Fr autonome Gemeindebeschlsse wird ein Quorum festgesetzt werden,
fr Finalabstimmungen des Reiches wird man darauf halten, da jeder
Stimmberechtigte seine Stimme abgibt und die Stimmenthaltung wird als
Pflichtverletzung betrachtet werden. Das Stimmrecht kann an jedem
Aufenthaltsorte innerhalb des Reiches, nicht blo am Wohnorte des
Abstimmenden, ausgebt werden, wenn es sich um Reichsabstimmungen
handelt. Durch Festsetzung der Abstimmung auf eine genau bestimmte
Zeit wird die Abgabe von Doppelvoten unmglich gemacht. Gegen die
Abgabe von Stimmen durch Unbefugte schtzt die Legitimationskarte,
ohne welche Niemand sich auerhalb des Bezirkes aufhalten kann. An
Abstimmungen und Wahlen fr ein begrenztes Wirksamkeitsgebiet werden
nur stimmberechtigte Angehrige jenes Gebietes und wenn sie sich,
obschon auerhalb ihrer Gemeinde, doch innerhalb jenes Gebietes, fr
welche Abstimmung oder Wahl wirksam ist, aufhalten, teilnehmen knnen.


4. Die Wahlen.

Das Wahlrecht kann nach besonderem Volksbeschlusse ausgebt werden, um
Abgeordnete mit der Erledigung bestimmter Angelegenheiten mit oder ohne
Vorbehalt der Ratifikation zu betrauen. Es kann solchen Abgeordneten
die Beschlufassung ber grere Arbeiten bertragen werden, welche
vorgeschlagen wurden; ber Monumental-, Eisenbahn- und Kanal-Straen-
oder Brckenbauten, deren Zweckmigkeit nur von Personen beurteilt
werden kann, welche die Vorlagen eingehend prfen.

Das Wahlrecht kann ferner ausgebt werden, um Beamte fr die Fhrung
der Geschfte zu ernennen. In einem anderen Abschnitte, V, 1, wird
errtert werden, weshalb sich die Bestellung der Verwaltungsbeamten,
Unterrichtspersonen und rzte durch Volkswahlen nicht empfiehlt, da es
aber zweckmig erscheint, den staatlich bestellten Verwaltungsbeamten
zur Mitarbeit und zur Wahrnehmung der Rechte der Einzelnen vom Volke
gewhlte berwachungsorgane, Volksbeamte, beizugeben. Diese Wahl hat
das Volk, nmlich die stimmberechtigte Bevlkerung des Gebietes, fr
das die Wahl Geltung hat, zu vollziehen. Die Volksbeamten wird man aber
nicht nur den Beamten untersten Ranges, sondern auch den bergeordneten
Beamten und den Ministern an die Seite stellen mssen, vielleicht
auch als Mitberater des Monarchen und der Hofmter bestellen, und da
entsteht die Frage, ob es zweckmig ist, auch die Volksbeamten hherer
Ordnung durch das Volk whlen zu lassen. Innerhalb der Gemeinden und
innerhalb des Bezirkes wird es viele Personen geben, welche allen
Gemeindegenossen und allen Bezirksgenossen sehr genau persnlich
bekannt sind und darum kann die Wahl von Volksbeamten fr die Gemeinden
und Bezirke durch das Volk ohne Zweifel gutgeheien werden. Allein ein
Kreis hat schon eine so groe Ausdehnung, da die Wahl nicht leicht auf
Jemand fallen knnte, der der Mehrzahl der Stimmberechtigten bekannt
wre. Es knnte also die Wahl der Volksbeamten hherer Ordnung den
Volksbeamten selbst berlassen werden, wenn anzunehmen ist, da sie
durch die Geschftsfhrung und infolge der Zusammenknfte eine genauere
Kenntnis der Mnner erlangen, welche ihrem Berufe angehren und sich
fr einen hheren Rang eignen. Dieses Wahlrecht wre immer nur ein
stellvertretendes.

Da die Gemeinden fr die eigenen, die Allgemeinheit nicht berhrenden
autonomen Angelegenheiten geschftsfhrende Vertreter whlen werden,
ist nicht wahrscheinlich, weil es geringe Schwierigkeiten macht, zu
einer Vollversammlung zusammenzutreten, und eines der stimmfhrenden
Mitglieder jeweilig zur Leitung der Verhandlung zu bestimmen. Doch
setzt das die Gemeindeeinrichtungen voraus, welche in diesem Werke
zur Grundlage genommen sind, nmlich mit Gemeindehaushalt statt des
Familienhaushaltes und mit eng zentralisierten Wohnbauten.

Alle durch Wahl bestellten Vertreter und Organe des Volkes wird
das Volk auch wieder abzurufen berechtigt sein. So oft ein darauf
bezglicher Antrag eingebracht wird, wird er sofort in Verhandlung
gezogen und nur Beschlufassungen dieser Art, an welchen sich das
ganze Volk oder ganze Provinzen oder Kreise beteiligen mssen, werden
einen in den Zeitungen verffentlichten Antrag voraussetzen, der die
Zustimmung weiterer Kreise hat. Bestnden keine solchen Beschrnkungen,
so wrde das Volk durch zahllose Abstimmungen belstigt werden.

Wahlen werden daher am besten auf unbestimmte Zeit, bis zur Abberufung
vollzogen werden und eine im vorhinein bestimmte Dauer der Mandate ist
in einem Staate mit Volkssouvernitt nicht zu empfehlen. Der Zwang,
einem Gewhlten das Mandat vor Ablauf einer gesetzlich bestimmten
Periode nicht zu entziehen, nach deren Ablauf aber neuerlich zu einer
Wahl zu schreiten, ist eine Einschrnkung der Souvernitt.[5]

  [5] Die hier vorgeschlagenen ultrademokratischen Einrichtungen
      werden nicht von allem Anfang an in Geltung sein, sondern
      den Abschlu der Verfassungsentwicklung bilden. Es
      werden schon feste bewhrte Grundlagen des Kollektivismus
      bestehen, die Umwandlung des Staates beendet sein und jene
      Erziehung sich eingelebt haben, wie in VII, 5 geschildert
      ist, ehe die so weitgehende demokratische Verfassung
      mglich sein wird.


5. Das Objekt der Volksbeschlsse.

Was das Verfassungsleben im Kollektivstaate anbelangt, so ist
leicht einzusehen, da die organisatorischen Arbeiten whrend der
Umgestaltungsperiode sehr mannigfaltig und schwierig wren, da
aber, wenn einmal das richtige Gleichgewicht gefunden ist, die
gesetzgeberischen Aufgaben, wenngleich der Volkswille fr jede
Produktion und jede Verteilung magebend ist, viel einfacher sind als
heute, dafr allerdings von weit grerer Tragweite. Die Unterschiede
des Berufes, der Klassen und des Besitzes zwischen den Brgern der
heutigen Staaten schaffen eine ungeheuere Menge von Verwickelungen,
eine Menge hchst schdlicher Reibungsflchen, welche im Kollektivstaat
entfallen. Man denke nur an die Zollgesetzgebung und an die
Handelsvertrge, welche wir von Zeit zu Zeit schlieen mssen und deren
Zustandekommen deshalb so schwierig ist, weil jede einzelne Bestimmung
dieser Gesetze und Vertrge fr viele Tausende ein Vorteil, dafr fr
viele Tausende ein Schaden ist. Meist werden ganze Gewerbe zugrunde
gerichtet, andere zur Blte gebracht und es ist ganz unmglich, die
Folgen einer nderung in den Zllen und Handelsvertrgen fr das
Ganze und fr die Einzelnen zu berechnen. Hat man doch in sterreich
durch ein Menschenalter Ausfuhrprmien fr den Zucker bewilligt, und
als diese durch die Brsseler Konvention beseitigt wurden, wurde der
Zucker in sterreich fr die Konsumenten um 10% billiger und auerdem
stieg die Zuckerausfuhr betrchtlich. Im Kollektivstaat gehen die
Volksbeschlsse fr den internationalen Gteraustausch dahin, die
Staatsverwaltung zum Verkaufe oder Austausche der ihr namhaft gemachten
berschsse an Gtern der einen Art an das Ausland und zum Einkauf und
Eintausch anderer Gter vom Auslande zu ermchtigen und die Verwaltung
hat nur darauf zu sehen, die gnstigsten Bedingungen zu erzielen. Aller
Schaden und Vorteil des internationalen Gteraustausches verteilt sich
verhltnismig auf Alle und nicht ein einziges Gewerbe, nicht ein
einziger Beruf, insofern man darunter die Angehrigen dieser Berufe
und ihre Einzelinteressen versteht, kann darunter leiden, niemand sich
daran bereichern, niemand dadurch ruiniert werden, so da auch hier die
Totalversicherung, als welche sich der Kollektivismus darstellt, sich
automatisch vollzieht.

Eine rasche Entscheidung solcher Fragen, wie ber Aus- und Einfuhr,
oder ber Produktion und Verteilung, oder ber Ehe, Zeugung,
Familienrechte usw., kann aber nur dann im Kollektivstaate erwartet
werden, wenn das Volk sich damit begngt, der Staatsverwaltung
grundstzliche Direktiven zu erteilen, allgemeine Weisungen,
und dazu wird das Volk von selbst gedrngt werden. Man lese die
Gefechtsdispositionen eines Feldherrn und man wird erkennen, da die
schwerwiegendsten Entscheidungen in wenige Worte zusammengefat werden
mssen, welche dem Untergebenen einen weiten Spielraum der Initiative
berlassen. Im Kollektivstaate kann es mit den Volksbeschlssen auch
nicht anders gehalten werden. Um das aber in seiner Durchfhrbarkeit
zu erkennen, ist es notwendig, die Einfachheit der Verteilung und der
ffentlichen Rechnungslegung zu erfassen, welche im Abschnitte ber
die Statistik VI, 8, dargelegt werden wird. Auch bedarf diese Art der
Verwaltung einen wohlgefgten und gutgeschulten Beamtenkrper. Wrde
man, was ich fr durchaus fehlerhaft hielte, die Verwaltungsbeamten
whlen, so wrde sich eine solche Abhngigkeit der Beamten von den
Whlern geltend machen, da es niemals das allgemeine Wohl wre,
das die Beamten im Auge htten und wegen des hufigen Wechsels und
der mangelnden Schulung wre auch zu besorgen, da gewhlte Beamte
sich nicht zu helfen wten und aus Mangel an Erfahrung Fehler auf
Fehler machen, insbesondere, da sie nicht organisch zusammen wirken
wrden. Der Beamtenberuf setzt, wie jeder andere Beruf, eine bestimmte
Vorbildung, Schulung und Erfahrung voraus, weshalb in V, 1, die
Ergnzung des Beamtenkrpers nicht durch Wahl, sondern durch Ernennung
vorgeschlagen wird.


6. Die Erhaltung der Staatseinheit.

Es entsteht die Frage, wie dem bel vorgebeugt werden soll, da die
Staaten wieder zerfallen und fort und fort sich in kleinere Teile
auflsen. Gegen den Willen der Gesamtheit wrde sich eine im Innern des
Staatsgebietes gelegenen Gemeinde oder ein solcher Bezirk nicht leicht
von dem greren Krper lostrennen knnen. Der Gtertausch ist ein so
starkes Bedrfnis, da die Gemeinden kein Interesse haben knnen, sich
loszusagen. Eine solche Gemeinde wrde sofort boykottiert werden und
kme in einigen Tagen in groe Verlegenheiten, ohne einen erdenklichen
Vorteil dagegen zu erlangen. Auch wrde der Grundsatz des ausnahmslosen
Staatseigentumes den Staat berechtigen, das ganze mobile Eigentum aus
einer solchen Gemeinde wegzuschaffen und diese knnte es auf keine
Weise sich ersetzen. Es gilt dies nicht nur von Stdten, die auf
den Bezug von Nahrungsmitteln aus dem flachen Lande angewiesen sind,
sondern auch von den kleinsten Gemeinden. Aber an der Grenze gelegene
Gemeinden knnten leicht ein Interesse haben, sich von dem Staate
loszusagen und sich dem Nachbarstaat, falls er ein Kollektivstaat wre,
anzuschlieen. Geht man von der Anschauung aus, und htte sich diese
vollkommen eingelebt, da aller Besitz Eigentum des ganzen Volkes
sei, so wrde sich eine solche Sezession als eine Rechtsverletzung
darstellen, die freilich deshalb von sehr geringem Belang wre,
weil eine solche Lostrennung zugleich eine Verzichtleistung auf den
Mitbesitz der auerhalb der Gemeinde befindlichen Gter und auf alle
persnlichen Ansprche der Gemeindemitglieder gegen den Staat (z. B.
auf Altersversorgung) mit sich brchte. Auch knnte ohne Mitwirkung der
Nachbarstaaten eine solche Lostrennung niemals stattfinden und selbst
mit ihrer Zustimmung nur dann, wenn es Kollektivstaaten sind, und
dagegen wrde man sich wohl durch internationale Vertrge schtzen.

Es wre aber sonderbar, wenn solche Fragen mit Gewalt entschieden
wrden und man wird nur darauf hoffen mssen, da ein organisches
Ganzes eine groe Anziehungskraft auf alle Teile ausben msse und
daher ist anzunehmen, da, wo es an einer solchen Anziehungskraft
fehlt, ein Gebrechen an der Gerechtigkeit und an der zweckmigen
Verwaltung vorliegen mu. Plato nennt ein Gemeinwesen, in dem eine
wahre Solidaritt besteht, ein knigliches Geflecht und ein solches
zusammenzuweben, mu jeder Staatsmann als seine Aufgabe betrachten.
Auch setzte die Sezession voraus, da der Nachbarstaat das neue Glied
als gleichberechtigten Bestandteil aufzunehmen einwilligte, und es ist
nicht anzunehmen, da das so leicht geschehen wird, weil zwischen den
Brgern verschiedener Staaten sich immer Verschiedenheiten herausbilden
werden, welche den bestehenden Zusammenhang verstrken, neue
Angliederungen erschweren. Im Einvernehmen mit den beteiligten Staaten
wrde sich aber auch eine solche Vernderung schmerzlos vollziehen,
vorausgesetzt, da beide beteiligten Staaten die kollektivistische
Gesellschaftsordnung angenommen haben. Ist der Nachbarstaat noch
nicht zum Kollektivismus bergegangen, so ist eine solche Sezession
wohl undenkbar, weil die Mitglieder der Grenzgemeinde in dem neuen
Verbande ihre Rechnung nicht finden knnten, der Nachbarstaat aber
das kollektivistische Ferment frchten wrde, welches die neuen Brger
einschleppen mten.




IV.

Die Monarchie und der Adel.


Ist ein Volk nchtern und sein Sinn nur auf das Ntzliche gerichtet,
so wird ihm die Monarchie im Kollektivstaate etwas sehr berflssiges
erscheinen, ist ein Volk aber prachtliebend und von sehr reicher
Phantasie, so wird ihm die Hofhaltung eines Monarchen, die glnzende
Reprsentation nach auen und der strkere Aufwand fr das Schne und
Kostbare willkommen sein. Im kollektivistischen Staate ist eine Gefahr
fr die Volksfreiheit mit der Institution der Monarchie und des Adels
nicht verbunden. Der Monarch besorgt die ihm durch die Verfassung und
den Volkswillen bertragenen Geschfte als Mandatar und besitzt keine
Autoritt als jene, die ihm das Volk auf jeweiligen Widerruf bertrgt.
Er ist nicht Knig von Gottesgnaden, sondern von Volkes Gnaden. Er ist
ebenso eigentumslos, wie ein anderer Volksgenosse, aber er hat einen
zwar genau umschriebenen, aber immerhin ausgedehnten Wirkungskreis, ist
unverantwortlich und fr seine Person dem Gesetze nicht unterworfen.

Er ist das oberste Organ des Volkes und arbeitet mit Ministern, die
die Verantwortlichkeit fr seine Regierungshandlungen tragen, er
ernennt die Minister und die obersten Beamten, es mag ihm das Recht
eingerumt werden, zu begnadigen und gewisse Ehrenvorzge zu verleihen,
er vertritt das Reich nach auen, empfngt die angesehensten Gste des
Volkes und ist -- doch immer ohne fr seine Person zur Verantwortung
gezogen werden zu knnen oder einem Tadel unterworfen zu sein --
schuldig, die ihm vom Volke anvertrauten Mittel zur Verherrlichung
des Volkes zu verwenden und zu diesem Ende Kunst und Forschung zu
frdern. Seine groen Mittel dienen vorzglich zur Pflege der edelsten
Geselligkeit, an welcher das =gesamte Volk= Anteil zu nehmen berechtigt
ist.[6] Seine Gehilfen fr gesellige Veranstaltungen sind die
Mitglieder des hohen Adels wenn ein solcher noch fortbesteht. Wie immer
auch seine Befugnisse in militrischen und auswrtigen Angelegenheiten
festgesetzt werden, so ist es doch seine Aufgabe, nicht nur den
Frieden zu erhalten, sondern auch auf Schaffung solcher internationaler
Einrichtungen hinzuwirken, die das stehende Heer und die Kriegsmarine
entbehrlich machen knnen. Diese Verteidigungsanstalten werden
brigens ganz berflssig werden, sobald der Kollektivismus sich ber
ganz Europa ausgedehnt haben wird, denn auch der Krieg ist nur eine
Krankheit unserer Gesellschaftsordnung.

  [6] Anfnge zu allen zuknftigen Gestaltungen, die auf den
      Kollektivismus hinauslaufen, knnen schon heute beobachtet
      werden. In sterreich werden die Abgeordneten, wenn
      sie auch Bauern oder Arbeiter sind, zu den Hoffesten
      herangezogen, was noch vor 50 Jahren unmglich schien und
      in Dnemark soll es Hofsitte sein, zu jeder Hoftafel einen
      Gewerbsmann zu laden.

Die dem Monarchen fr seine Person, seine Familie und allenfalls den
hohen Adel und fr die Erfllung all seiner Aufgaben eingerumten
Mittel wird das Volk bestimmen. Man setze den Fall, da das Volk
hierfr den hundertsten Teil des Besitzes und des Volkseinkommens
widmet, so mag es die Schlsser, Burgen und Wohnbauten, die Parke
und Anlagen, vielleicht auch einen bestimmten Teil des Gebietes der
Hauptstadt, dann Juwelen, Stoffe, Hausrat, Tiere und Kostbarkeiten
bezeichnen, welche, jedoch mit Vorbehalt des dem Staate oder Volke
zustehenden Eigentumsrechtes, der Hofhaltung gewidmet sind und welche
die Monarchie zu erhalten, zu pflegen, beziehungsweise zu vollenden
hat. Es werden ihr auerdem Arbeitskrfte und ein Teil der jhrlich
geschaffenen Gter zugewiesen. Von den Arbeitskrften werden dem Hofe
insbesondere Hausgenossen, Handwerker, Knstler, Gelehrte, Forscher
und Erziehungs- und Unterrichtspersonen zugewiesen. Bezglich der
Auswahl der Personen und Sachen wird sich der Hof mit der Regierung
und den obersten Volksbeamten zu verstndigen haben. Als Rechtssubjekt
steht der Monarch hierin dem Volke nicht gegenber, es ist nur von
anvertrauten, auf Widerruf gewidmeten Sachen die Rede, wie ja auch
heute die Zivilliste immer nur auf ein einziges Jahr bewilligt wird.
Der Monarch ist nur Verwalter.

Die Hausgenossen, welche fr die Bedienung der Gste, fr Kche und
Keller, fr Gebude, Stallungen und Tiere, und fr die Verwaltung der
mobilen und immobilen Gter der dynastischen Familie und des Adels zu
sorgen haben, werden nicht den dienenden Personen der heutigen Zeit zu
vergleichen sein, sondern als Familienglieder behandelt werden. Die
schnsten Mdchen und jungen Mnner werden ausgewhlt werden, damit
sie auch durch ihre persnlichen Vorzge die Schnheit der Hofhaltung
erhhen. Den Mdchen und Jnglingen dieser Art wird es obliegen,
bei Tisch und den Abendunterhaltungen die Glieder der Dynastie und
der Adelsfamilien und deren Gste zu bedienen, sie werden aber, wenn
sie dienstlos sind, selbst auch Gste des Hofes sein, wie in unseren
Familien jngere Schwestern und Brder den Gsten aufwarten und mit
ihnen trotzdem auf gleichem Fue verkehren. Auch aus den Reihen der
Alten mgen manche dem Hofe zugewiesen werden, wenn sie es wnschen
und sie werden nur zu bequemen Dienstleistungen verwendet werden,
die sie gerne freiwillig bernehmen. So wird ihnen die berwachung
der Kostbarkeiten bertragen und sie werden dafr sorgen, da alles,
was aus der Schatzkammer entlehnt wird, wieder an seinen Platz kommt.
Auch die Wagenlenker, Pferdewrter, Jger, Trsteher und Boten werden
nur wie Familienmitglieder behandelt werden drfen, auch knnen sie
nicht gezwungen werden, gegen ihren Wunsch in diesen Stellungen
zu dienen. Die Natur dieser Beziehungen gehrt zur sthetik der
Gesellschaftsordnung und diese sthetik ist wieder ein wesentlicher
Vorzug der knftigen Gesellschaftsordnung.

Hof und Adel haben in den Reprsentationspalsten und -Schlssern
Empfang zu halten und fr eine angemessene Verteilung der Einladungen
zu sorgen, von welchen Niemand ganz ausgeschlossen werden soll. Auer
den bevorzugten Gsten, den Knstlern, Gelehrten, Forschern, Erfindern,
den angesehensten Besuchern aus dem Auslande, den hohen Beamten,
schnsten Frauen usw. werden alle Volksgenossen, welche in die Nhe des
Hofes kommen, heranzuziehen sein und so werden auch hier alle Glieder
des Volkes mitinteressiert werden, wie an Kunst und Forschung. In den
Sommermonaten wird das Hofleben sich vorzglich in den Schlssern und
Burgen entfalten, im Winter in der Residenz, aber die Hofbaulichkeiten
werden das ganze Jahr in Benutzung stehen, um soviel als mglich Freude
zu schaffen.

So wie jedes Dorf, so wird auch die Hauptstadt nach und nach
niedergerissen und nach einem grandiosen Plane neu aufgebaut werden.
Darum wird ein neuer Stadtplan fr die Reichshauptstadt (vielleicht in
sterreich fr zwei Reichshauptstdte) zu entwerfen sein, aber nicht
fr eine Bevlkerung von Millionen, sondern hchstens zur Aufnahme
von etwa 400,000 Menschen, die Reisenden inbegriffen. Diese Neubauten
werden aber verschoben werden, bis die Masse des Volkes reichlich mit
Wohnungen versorgt ist, denn allem anderen geht die Aufgabe vor, die
Snden der Vergangenheit zu tilgen.

Dem Volke gebhrt ein entsprechender Einflu auf die Erziehung der
Jugend in der kaiserlichen Familie und den adeligen Familien. Wie
derselbe geltend zu machen sei, bestimmen die Gesetze. Diese Familien
mssen im Bewutsein erhalten werden, da sie dem Volke zu dienen
berufen seien und niemals den Dienst in Herrschaft verwandeln drfen.
Die Erziehung mu eine vorzugsweise sthetische sein, weil es der
Beruf dieser Familien ist, das Schne zu pflegen. Die Kenntnis der
lebenden Sprachen besonders der greren Kulturvlker und der im
Reiche verbreiteten Idiome ist in in diesen Familien einheimisch zu
machen, weil sie berufen sind, das heimatliche Volk den fremden Vlkern
gegenber zu reprsentieren und den nationalen Frieden im Lande zu
erhalten.

Die Mitglieder des Adels unterstehen den allgemeinen Strafgerichten,
die Mitglieder der dynastischen Familie mgen der Strafgewalt
des Monarchen unterstehen, aber unter der Bedingung, da die
Straferkenntnisse und deren Vollzug verffentlicht werden und da ber
die Mitschuldigen die ordentlichen Gerichte erkennen.

Zu den wichtigsten Angelegenheiten gehrt die Ehe in diesen Familien
und das Familienleben Jener, die man bisher die Groen zu nennen
gewhnt war. Der Gebrauch in den souvernen Familien, ihre Glieder nur
mit den Angehrigen anderer souverner Familien zu verheiraten, ist
verwerflich, weil er zur Verwandtschaftsehe und zur Dekadenz fhrt.[7]
Auch soll sie die Ehe nicht an auswrtige Familien knpfen. Es scheint
daher das Zweckmigste zu sein, da die Mitglieder der Familie
des Monarchen sich mit Angehrigen der Familien des einheimischen
Adels ehelich verbinden und da diese ihre anderweitigen Ehen mit
Volksgenossen der anderen Schichten schlieen, um so einen gesunden
Blutumlauf im sozialen Krper herbeizufhren. Der Krone wre das
Recht einzurumen, gegen unvernnftige Ehen in diesen Familien Verbot
einzulegen. Die Vernnftigkeit dieser Ehen ist vom Standpunkte der
wahrscheinlichen Fortpflanzungserwartungen zu beurteilen. Handelt es
sich um Ehen, die nach der vom Volke genehmigten Ehegesetzgebung,
VII, 2, berhaupt unstatthaft sind, so knnen sie berhaupt nicht
geschlossen werden, sind sie aber deshalb nicht zu billigen, weil
sie nicht nach der Richtung ntzlich erscheinen, das Geschlecht vom
biologischen Gesichtspunkte zu veredeln, so wrde die Versagung der
Ehegenehmigung seitens des Monarchen die Wirkung haben, da die
eheschlieenden Teile, welche dem Willen der Krone entgegen sich
verbinden, und ihre Nachkommen von der dynastischen Familie und den
adeligen Familien ausgeschlossen werden. Die Frauen folgen den Mnnern,
das heit, die nichtadeligen Frauen werden durch die regelmige
Verbindung mit Adeligen in die Adelsfamilie, die weiblichen Glieder des
Adels durch ihre Ehe mit Mnnern aus dem Volke in die Volksschichten
aufgenommen. Dadurch wird einerseits eine fortgesetzte Auffrischung
des adeligen Blutes sichergestellt, andererseits die Krone und der
Adel an dem Wohle des Volkes auch durch verwandtschaftliche Bande
interessiert. So drfte es gelingen, den Kastengeist zu unterdrcken
und die Eigentumslosigkeit der monarchischen Familie und des Adels
verknpfen sie auch sonst mit dem Volkswohle. Es wrde so jenes
knigliche Geflecht geschaffen, das Plato vorschwebte. brigens wird
hier, wenngleich die Vermhlung der Adeligen mit Tchtern des Volkes
beantragt wird, der Rassenfrage nicht vorgegriffen, da auch im Volke
die Urrassen nicht ganz erloschen sind und, wenn z. B. die blonde
Rasse als die vom vorwiegend sthetischen Gesichtspunkte edlere sich
bewhrte, deren Bevorzugung fr diese Ehen umsoweniger Bedenken erregen
knnte, als der Individualismus, die Erbkrankheit der blonden Rasse, in
einem solchen Staate nicht zu frchten ist.

  [7] Die Rassenfanatiker empfehlen zuweilen fr solche
      Familien sogenannte krasse Inzucht, nmlich ganz nahe
      Verwandtschaftsehen. Allein sie fhrt zur Verbldung und
      diese Anschauung beruht auf einer grundfalschen Anschauung
      ber den Wert der Rassen. Man beruft sich auf die
      Erfahrungen der Tierzchter, aber auch sie mssen meistens
      in der 3. oder 4. Generation von diesem System Abstand
      nehmen.

Die Zahl der adeligen Familien mte eine sehr geringe sein und drfte
wohl auch in einem groen Reiche 200 nicht berschreiten. Dem Adel
wren alle Stellungen in der Verwaltung oder den allgemeinen Berufen
vorenthalten, weil von ihren Mitgliedern praktische Einsicht nicht
vorauszusetzen ist und, weil sie sonst danach streben wrden, hhere
Rangstufen zu erklimmen, ohne sich darum verdient zu machen. Bei
Volksabstimmungen und Wahlen mgen sie ihre Stimme abgeben, welche aber
nicht mehr gilt, als die eines anderen Volksgenossen.

Wenn in vielen Beziehungen die Einrichtungen, welche hier fr die
Familien des Monarchen und des Adels vorgeschlagen werden, jenen gerade
entgegengesetzt sind, welche heute bestehen, und noch vielmehr jenen,
welche in frheren Jahrhunderten bestanden, so ist das eine Folge
davon, da im Kollektivstaate es das Volk ist, welches Herr im Lande
ist, und es ist in bereinstimmung mit der Evolution, die wir in den
sozialen Verhltnissen der letzten 200 Jahre beobachten knnen.

Die geschlechtlichen Beziehungen der Glieder der kaiserlichen
Familie und des Adels auerhalb der Ehe werden vom Gesichtspunkte
der allgemeinen Grundstze der Sexualethik zu beurteilen sein. Da
wir wirklich einer Periode so groen Rigorismus entgegengehen, wie
viele meinen, ist doch zu bezweifeln, aber abgesehen von allgemeinen
Gesetzen sexualethischer Natur wird man darauf sehen, da die Stellung
jener Familien nicht dazu mibraucht werde, um Liebesgunst zu erringen
und da sich keine Tochter des Volkes ohne Liebe wegwirft an jenen,
der ihr eine bevorzugte Stellung bei Hof und reichlichere Gensse
bietet. Darum wird der Volkswille jedes Mdchen oder Frau in ihre
Heimatsgemeinde zurckrufen knnen, die sich in diesem Sinne vergeht
und die Prinzen oder Grafen, welche an Maitressenwirtschaft denken,
werden zu befrchten haben, die bevorzugte Stellung zu verlieren, deren
sie sich unwrdig machen. Da aber von der Ehe ausgeschlossene Glieder
des Volkes, der dynastischen Familie und des Adels, von verchtlichen
Nebenabsichten abgesehen, die Freuden der Liebe nicht wie alle anderen
sollten genieen drfen, wre wohl kaum gerechtfertigt und davon
handelt der Abschnitt VII, 3.




V. Die Beamtenorganisation.


1. Der Verwaltungsorganismus.

Was ist die Aufgabe des sozialen Staates? In letzter Instanz ist es die
Verteilung von Arbeit und Genu. Die Grundstze und Ziele bestimmt das
Volk, aber die Verwirklichung dieser Grundstze und Ziele liegt einem
Organe des Volkes, der Regierung und ihren Beamten ob und zwar nach dem
Prinzipe der Arbeitsteilung, welche jede menschliche Leistung besonders
dafr geschulten Personen bertrgt, die nur ein und dieselbe Arbeit zu
besorgen haben.

In allen Zweigen der menschlichen Arbeit, wozu auch die der
Verwaltungsbeamten gehrt, findet man eine hierarchische Gliederung,
deren unterste Auslufer am meisten auf einfache Handgriffe angewiesen
sind und gewissermaen die kleinste Spalte der Gesamtleistung
besorgen. ber diesen sind jene, die diese Teilleistungen verbinden
und Hhere, die sie zu einem Ganzen vereinigen, whrend noch hhere
Organe die Leistungen vergleichen, die Ttigkeiten berwachen und Plne
entwerfen, bis endlich die Oberleitung des Ganzen in den Hnden eines
Einzigen oder eines obersten beratenden Krpers vereinigt ist. Diese
Organisation ist vergleichbar dem Nervensystem im tierischen Krper.

Aber so wie in jedem einzelnen Berufe alle Teilnehmer zu einer
Einheit zusammengefat sind und in viele Stufen zerfallen, in welchen
die Angehrigen des Berufes vom Einzelnen zu immer Allgemeinerem
aufsteigen und in welchen auch die Trger der einzelnen Stellen
der Autoritt und dem Ansehen nach abgestuft sind, so sind auch
die einzelnen Berufe untereinander hierarchisch gegliedert und im
Ansehen und der Autoritt abgestuft. Da kommt man nun zur Einsicht,
da ein eigener Verwaltungsdienst eingerichtet werden mu, welcher
die Hauptaufgabe des Staates, die Verteilung von Arbeit und Genu
in letzter Instanz zu lsen hat. Diese Aufgabe ist die oberste,
zusammenfassendste und es ist niemand im Staate, der nicht von dieser
Krperschaft abhinge, whrend sie nur vom Volke abhngt. Denn es
handelt sich darum, das Gesamtleben des Volkes in eine wirkliche
Einheit zusammenzufassen, wie das Herz mit dem ganzen Apparate von
Arterien und Venen das Blut bis in die uersten Krperteile treibt
und von dort wieder zurckerhlt, um es wieder in die Arterien zu
treiben. Die spezielle Aufgabe des Verwaltungsbeamten setzt nicht die
Einseitigkeit eines Fachmenschen voraus, sondern einen berblick ber
das Ganze, die Aufeinanderbeziehung aller Teile, die Bewertung aller
Leistungen und aller Gter, die ununterbrochene Evidenthaltung aller
wirtschaftlichen Faktoren und aller Produkte. Der Verwaltungskrper hat
auch alljhrlich (?) dem Volke einen Vorschlag ber den Volkshaushalt
und Gesetzesvorlagen zu machen, welche die Gegenstnde seines Berufes
betreffen. Dieser Volkshaushalt hat aber mit Geldsummen nichts zu tun,
sondern mit Arbeitskrften und materiellen Gtern, welche in Anspruch
genommen werden, um gewisse Mengen von Gtern herzustellen oder gewisse
Dienste zu leisten.

Jemehr jemand zum Fachmann herangebildet und geeignet ist, umsoweniger
meistens taugt er zu allgemeinen Aufgaben zusammenfassender
Natur; universelle Kpfe, das heit philosophische Talente, die
auch philosophisch geschult sind, werden dem Verwaltungsdienste
zuzuweisen sein und da sie alles zu vergleichen, alles abzuwgen
und jeden an seine Stelle zu bringen haben, wird ihnen auch berall
innerhalb ihrer streng territorial abgegrenzten Kompetenz jeder
dienstlich untergeordnet sein. Dienstliche Unterordnung braucht aber
Kameradschaftlichkeit auer Dienst nicht auszuschlieen.

Doch mu ich bemerken, da ich glaube, es knne der Verwaltungsbeamte
auer der obersten allgemeinen Leitung seines Gebietes auch die
oberste Leitung fr einzelne Produktionszweige eines weiteren
Sprengels besorgen, wenn er auer der allgemeinen Schulung fr
den Verwaltungsdienst auch Fachkenntnisse fr ein besonderes
Produktionsgebiet erworben htte. Der eigentliche Verwaltungsdienst
beansprucht nmlich schwerlich die ganze Zeit des Verwaltungsbeamten,
denn, wenn sich die Verteilungsgrundstze einmal eingelebt haben
und es sich nur um berwachung und Verbesserung handelt, wird die im
bloen Verwaltungsdienste zu leistende Arbeit selbst fr einen einzigen
Beamten in einer Gemeinde von tausend Kpfen nicht erheblich sein. Und
doch ersetzt dieser eine Beamte die Ttigkeit der Richter, politischen
und Finanzbeamten, und berdies die der Kaufleute und wenn irgendwelche
richterlichen Geschfte, insbesondere eine Strafjustiz noch fortdauern
mten, so wrden keine eigentlichen Strafbehrden eingesetzt,
sondern eine Art von Volksjustiz gebt werden, wie die Schffen und
Geschworenen und zwar ohne fachjuristische Leitung.

Um also die erforderliche Einheit in die Verwaltung zu bringen, wird
der Verwaltungsbeamte niedersten Ranges Vorstand einer Gemeinde und
ihres Territoriums oder eines stdtischen Quartiers werden und zwar
derart, da alle Menschen und Sachen auf diesem Territorium ihm
unterstehen und ihm die oberste Leitung aller Arbeit und die oberste
Verteilung aller Gensse und Gter auf diesem Gebiete zusteht.
In jeder Ansiedlung und in jedem stdtischen Quartier regiert ein
solcher Beamter. Die weitere Gliederung des Verwaltungsdienstes baut
sich nun so auf, da etwa 20 Gemeinden unter einem Bezirksbeamten,
etwa 20 Bezirke unter einem Kreisbeamten, etwa 10 Kreise unter einem
Provinzialbeamten stehen und die Provinzialbeamten der Zentralregierung
direkt untergeordnet sind.

Es ist sorgfltig zu erwgen, welche Verteilungsgeschfte den
Verwaltungsbeamten innerhalb ihrer rtlichen Kompetenz =persnlich=
zuzuweisen und welche von ihren Organen unter ihrer Oberleitung und
=Mitverantwortung= zu besorgen sind.

Da nun diese Verteilungsgeschfte keineswegs eine ganze Tagesarbeit
eines Beamten in Anspruch nehmen, ist leicht zu zeigen, wenn man die
Zahl von 1000 Kpfen als Grundlage der Berechnung annimmt. Es ist im
Auge zu behalten, da der Beamte nach den natrlichen Verhltnissen
des Kollektivismus mit allen Gliedern seiner Gemeinde lebt, jeden
persnlich kennt, auch zahlreiche Interessen mit ihnen gemein hat.

Dieser Beamte hat auf Grund der Berichte des Arztes und nach anderen
Daten die Geburten, Trauungen und Sterbeflle in Evidenz zu halten,
allerdings mit der genauesten Angabe der nheren Umstnde. So
sollen Geburten und Sterbeflle mit Angabe von Stunde, Minute und
Sekunde verzeichnet werden, soweit sie bekannt sind oder in Fllen
unvorhergesehener Ereignisse abgeschtzt werden knnen. Alle Geburten
und Sterbeflle zusammen werden 30-36 im Jahre kaum bersteigen und
wenn sie selbst die doppelte Zahl erreichen, fiele nur ein solches
Ereignis in =fnf= Tagen. Die Verfgungen ber die dienstlichen
Vernderungen innerhalb der Gemeinde und die an den Bezirksbeamten
zu erstattenden Antrge in Fllen einer Versetzung auerhalb der
Gemeinde oder der Besetzung einer Stelle durch gemeindefremde
Personen stehen dem Verwaltungsbeamten zu, aber wenn jeder Einzelne
10 solche Vernderungen, Versetzungen und Befrderungen in seinem
Leben zu erwarten htte, eine Ziffer, die ohnehin hoch gegriffen
ist, so wrden bei 550 in regelmigen Arbeitsalter stehenden
Gemeindegenossen im Jahre 120 solche Vernderungen vorfallen oder
10 im Monate. Beurlaubungen kmen tglich zwei zur Behandlung.
Disziplinre und friedensrichterliche Erkenntnisse hchstens zwei
oder drei in der Woche. Auerdem hat der Beamte von Zeit zu Zeit jede
Betriebsstelle, Fabrik, Schule, Spital usw. zu inspizieren und dafr
zu sorgen, da tglich der erforderliche Gteraustausch zwischen
Gemeinde und Bezirk richtig abgewickelt wird. Dabei sind aber immer
andere mitverantwortliche Personen beteiligt und die Beispiele im
Abschnitte ber die Statistik VI, 8, e, insbesondere die Tabelle ber
Milchproduktion und Verteilung zeigen klar, da es sich da immer um
beinahe automatisch sich vollziehende Bewegungen handelt, die dem
Beamten mehr Aufsicht, als Arbeit zur Aufgabe machen.

Die Angaben ber die tgliche Arbeitsleistung des Einzelnen und ber
den Verbrauch der Gemeinde im Tage empfngt der Beamte von den unteren
Organen und er wird fr deren Richtigkeit und genaue Buchung zu sorgen
haben, wobei die Summierung und die Ermittelung von Verhltniszahlen,
sofern sie von der vorgesetzten Behrde gefordert werden, von Lehrern,
hauswirtschaftlichen Personen, Schulkindern, hauptschlich aber
auch vom Volksbeamten, der ja auch als Gehilfe gedacht wird, unter
gegenseitiger Kontrolle besorgt werden knnen.

Alle diese Arbeit ist, soweit sie der Gemeindebeamte persnlich leisten
mu, gering.

In einem Staate von 45 Millionen Einwohnern wrde der ganze
Verwaltungsbeamtenstab mit Inbegriff der hierarchisch bergeordneten
Beamten 50-60,000 Kpfe und wenn, nach den unten entwickelten
Vorschlgen, neben jedem Staatsbeamten ein gewhlter Volksbeamter
als Gehilfe und Kontrollorgan se, 100-120,000 Kpfe betragen,
nur ein kleiner Bruchteil des Handelspersonals, das eine gleich
zahlreiche Bevlkerung heute beschftigt. Der Beamte htte berdies
den regelmigen Versammlungen der Beamten des Bezirks unter dem
Vorsitze des Bezirksbeamten beizuwohnen und einen geselligen Verkehr
mit den Gemeindegenossen einerseits und am Sitze des Bezirks- und
des Kreisbeamten mit Gleichgestellten und hher gestellten Personen
andererseits zu unterhalten.

Man merke, da die statistische Arbeit, wenn sie gehrig verffentlicht
wird, das Volk in die Lage setzt, Fortschritt und Rckschritt auf
allen Gebieten der Produktion und Verteilung zu verfolgen und da diese
Arbeit es mglich macht, die Krankheits- und Sterbestatistik von Tag
zu Tag mit Genauigkeit festzustellen, und das Durchschnittsalter auf
Minuten zu ermitteln und wie das gemacht wird, wird in dem Abschnitte
ber Statistik VI, 8, genau aufgezeigt werden.

Freilich hat der Verwaltungsbeamte auch eine Verteilungsarbeit
zu besorgen bezglich der Instrumente und Apparate, welche zum
Inventar seines Bezirkes gehren und bezglich der Bentzung der
Gesellschaftsrume zu besonderen Zwecken. So kann es vorkommen, da
die Benutzung der musikalischen Instrumente von so vielen Personen
beansprucht wird, da der Vorrat nicht reicht, oder da sich viele
Gesellschaften in der Gemeinde bilden, welche Rume fr ihre bungen
und Verhandlungen beanspruchen und da die Gesellschaften sich
wechselseitig im Wege stehen. Ordnung zu schaffen, ist Aufgabe des
Verwaltungsbeamten.

Mit Rcksicht auf diese Natur des Verwaltungsdienstes, die zwar ein
scharfes Auge und richtiges Urteil voraussetzt, aber wenig Arbeit
verursacht, scheint es nun, da dem Beamten auer dieser leitenden
Ttigkeit noch irgend welche andere Arbeit aufgebrdet werden
sollte und darum scheint es zweckmig, da mit der Ausbildung im
Verwaltungsdienste auch anderer Fachunterricht verbunden werden sollte,
damit jeder der Gemeindeverwaltungsbeamten noch einen Produktionszweig
fr den ganzen Bezirk solle berwachen knnen. Das gilt besonders fr
solche Aufgaben, die ihrer Natur nach zusammenfassend fr grere
Territorien zu lsen sind, so Straen- und Wasserbau, Forstwesen,
Kulturtechnik, die Abfassung von landwirtschaftlichen Betriebs- und
Anbauplnen, chemische Untersuchungen und dergl., wobei dann die
Gemeindebeamten immer mit dem fachtechnisch gebildeten Kollegen in
Fhlung zu stehen htten. Ist bei der Anstellung von Verwaltungsbeamten
auf dieses Bedrfnis Rcksicht genommen, so bildet das Beamtenkollegium
eines Bezirkes eine Krperschaft, deren Mitglieder ber die
mannigfaltigsten Fachkenntnisse verfgen.

Das sind Ideen, die sich bei der Untersuchung unseres Problemes
von selbst aufdrngen, aber es wird erst die Erfahrung whrend der
Umwandlung unserer Gesellschaftsordnung lehren, ob eine so beschaffene
Organisation die beste ist. Sie wird nur dann gut sein, wenn der
unterste Beamte, der eigentlich das wichtigste Glied der Organisation
ist, nicht berbrdet, aber so beschftigt ist, da er sich mit
allen Zweigen der Produktion und Verteilung auf seinem Gebiete
vertraut machen und dort alles, soweit als die Einheitlichkeit des
Dienstes es erfordert, durch seine Hand gehen mu. brigens mu ihm
das Recht zustehen, sich seine Organe zu whlen, und jedem Einzelnen
Hilfeleistungen aufzutragen, zu welchen er befhigt ist und welche
mit seinem eigenen Berufe vereinbar sind, oder zu welchen er sich
freiwillig erbietet. Die Vereinigung der ganzen Verteilungsarbeit
in =einer= leitenden Hand lst alle Kompetenzkonflikte, welche die
heute bliche Trennung der Ressorts mit sich bringt, die im Betriebe
der Kollektivwirtschaft wenig Sinn htte. brigens vertreten die dem
Verwaltungsbeamten untergebenen Organe die einander gegenberstehenden
sachlichen und persnlichen Interessen.

Die Belastung der Beamten im gleichen Range wird so ziemlich gleich
sein, wenn die Glieder einer Gemeinde, oder eines Quartiers der
Zahl nach nicht sehr verschieden sind. Aber die Verwaltungsbeamten
der Quartiere in den Stdten drften etwas weniger belastet sein,
weil sie ein kleineres Gebiet haben und weil in den Stdten weniger
Produktion ist. Darum eignen sich diese Posten, die auch sonst grere
Annehmlichkeiten bieten, als Ruheposten fr ltere, verdiente Beamte.

Ich bemerke noch, da ich nicht fr die Wahl der Verwaltungsbeamten
durch das Volk bin, weil das zu einer gefhrlichen Dezentralisation
fhren mte, und dadurch einerseits das Parteiwesen wieder
grogezogen, andererseits eine Desorganisation in der Wirtschaft
herbeigefhrt wrde. Es wrde dann berall nach verschiedenen
Grundstzen produziert und damit ein groer Teil der Vorteile des
Gesamtbetriebes aufs Spiel gesetzt werden. Auch wren die Angaben
der Verwaltungsbeamten ber die Produktionsergebnisse, welche die
Hauptgrundlage der Verteilung bilden, nicht mehr verllich, wenn
die Beamten von der Gemeinde gewhlt wrden. Der Grundgedanke des
Kollektivismus ist die Zentralisation, die Wahl der Beamten aber
htte immer eine dezentralisierende Tendenz. Es ist auch besser, das
Staatsinteresse den Staatsbeamten, das Interesse der Gemeinde und des
Einzelnen immer dem Volksbeamten anzuvertrauen und so einen mglichst
genauen Gleichgewichtszustand herbeizufhren, wobei aber immer noch
im Zweifel das Staatsinteresse berwiegen mte, daher auch nur der
Staatsbeamte eine =entscheidende= Stimme htte, der Volksbeamte nur zu
hren wre, zu beaufsichtigen htte und bei den vorgesetzten Behrden
Einspruch oder Berufung einlegen knnte. Diese Verwaltungsbeamten
wren also wie heute durch die Zentralstelle zu ernennen und so ist es
ja auch mit dem Unterrichtspersonale, den rzten und den technischen
Beamten und Vorstnden.

Um nun jedem Einzelnen aus den kleinen Volksgruppen der Gemeinde,
des Bezirkes, Kreises usw. den grten Schutz zu verleihen, scheint
es mir, wie schon gesagt, zweckmig, da das Volk in diesen Gruppen
je einen Volksbeamten whlen sollte, der vom Gemeindebeamten bis zum
Minister dem Verwaltungsbeamten beigegeben werden soll, der in allen
mechanischen Arbeiten Gehilfe des Verwaltungsbeamten wre und dem
Staatsinteresse gegenber das Teil- und Einzelinteresse wahrzunehmen
htte. Nicht =er=, sondern der Staatsbeamte htte zu dezernieren, der
Volksbeamte aber mte immer vorher gehrt werden und er knnte an den
Bezirksbeamten berufen oder vielleicht auch in wichtigen Fllen eine
Sistierung der angefochtenen Entscheidung erwirken. Durch Vermittelung
des Fernsprechers, der alle mter verbindet, kann das in wenigen
Minuten geschehen.

Diese Volksbeamten wrden von der Gemeinde und dem Bezirke durch das
Votum aller stimmberechtigten Volksgenossen gewhlt und es scheint,
da es vernnftiger wre, auf unbestimmte Zeit zu whlen als auf eine
bestimmte Zeit, wie der Amerikaner sagt, _during good behaviour_. Die
periodischen Wahlen haben gar keinen vernnftigen Sinn. Eine Neuwahl
wird stattfinden, so oft sie begehrt wird und sobald ein anderer
Volksbeamter fr eine Stelle gewhlt ist, hat der frhere abzutreten.

Sehr zweckmig wre es auch, den Kreis- und
Provinzialverwaltungsbeamten, sowie auch den Ministern einen solchen
Vertreter des Volkes mit gleicher Kompetenz beizugeben und selbst dem
Monarchen wrde es die Geschfte erleichtern, wenn er einen solchen
Vertrauensmann des Volkes, oder in sterreich etwa Vertrauensmnner
aller Nationalitten an der Seite htte, die er hren knnte, aber
es scheint nicht zweckmig, da diese hheren Organe durch das Volk
unmittelbar gewhlt werden, weil die whlbaren Personen in diesen
groen Sprengeln nicht so allgemein bekannt sind, da das Volk selbst
whlen knnte. Besser wrde es sich empfehlen, da die Volksbeamten des
Kreises den dem Kreisbeamten beizugebenden Volksbeamten und so weiter
die Volksbeamten der ganzen Provinz der ganzen Nation oder des ganzen
Reiches diese hheren Organe des Volkswillens whlen wrden.

Dies ist die wnschenswerte Organisation des Verwaltungsdienstes
und es scheint nicht notwendig zu erwhnen, da die Kreis- und
Provinzialbeamten und die Minister eine Reihe von geringeren Beamten
als Mitarbeiter haben mten.

~Detailverwaltungsmter.~ Zur unmittelbaren Leitung von
Produktionszweigen und Fabriken werden in jeder Gemeinde oder Quartier
nach Art unserer Verwalter und Direktoren Leute, erforderlichen Falles
von hherer Ausbildung und dann auch von angemessen hherem Range, zu
bestellen sein, welchen die erforderlichen Hilfsorgane zur Seite zu
stellen sind und welche dem Verwaltungsbeamten untergeordnet sind.
So wird fr die Futterwirtschaft, die Viehzucht, eine industrielle
Anstalt und fr die gesamte Hauswirtschaft ein oberster Leiter in jeder
Gemeinde, fr manche andere Betriebe, so die Forstwirtschaft, wo sie
einen greren Umfang hat, fr einen etwaigen Bergbau, den Hochbau,
Straen- und Wasserbauten in jedem Bezirke ein Produktionsleiter
oder Direktor anzustellen sein, welche Personen wieder hheren mtern
ihres Faches unterzuordnen sind. Sie haben die Arbeits-, Materials-
und Produktionsstatistik fr ihren Produktionszweig herzustellen,
die rechtzeitige Anschaffung aller Maschinen, Werkzeuge und Stoffe,
die Einstellung und Ausbildung der Arbeitskrfte, die Einrichtung
und Instandhaltung der Gebude und sonstigen baulichen Anlagen,
die zweckmige Verteilung der verschiedenen Arbeiten unter ihre
Arbeiter, dann die Befrderung der geeigneten Personen zu besorgen
und Antrge wegen Verbesserung der Produktion zu stellen. Besonders
jene Statistik, die den organischen Einrichtungen zufolge nicht
tglich abzuschlieen und zu verffentlichen ist, ist von ihnen fr
ihren Betrieb doch so viel als mglich tglich zu journalisieren,
so beim Empfange von Stoffen, bei der Hinausgabe von Stoffen und
anderen Verbrauchsartikeln an den einzelnen Arbeiter, bei der Abgabe
der Produkte von einer Werksttte zur anderen, von einem Arbeiter an
den anderen und schlielich bei der Ablieferung fertiger Erzeugnisse
an die Magazine und aus den Magazinen an die Frchter und alle diese
Verrechnungsarbeiten, wofr in jeder Betriebssttte Instruktionen
bestehen, sind von den untergeordneten Organen gegenzuzeichnen, vom
Verwaltungsbeamten zu berwachen und zu revidieren. Da doch alles, was
durch die Produktionsverwaltungen an andere Verwaltungen abgegeben
wird, von diesen wieder in Empfang zu stellen ist, und so doppelte
Buchungen geschehen, so ist eine genaue Verrechnung sichergestellt
und es ist auch der Gesamterfolg einer Betriebsanstalt leicht zu
beurteilen, da ein Vergleich mit Betrieben gleicher Art ergibt, ob
fr eine bestimmte Gesamtleistung mehr als anderwrts an Material
oder Arbeit verrechnet wurde, wie auch die Verwendung aller Stoffe,
Werkzeuge, Halbfabrikate und Erzeugnisse immer feststellbar sein mu.

Bei absoluter Naturalwirtschaft kann in den Betrieben nicht leicht ein
Unterschleif vorkommen. Kassegebarung gibt es nicht, falsche Buchungen
sind der Gegenbuchungen wegen nicht wohl mglich, wrden aber auch
keinen ersichtlichen Zweck haben und wer Material oder Fabrikate
defraudieren wollte, fnde keinen Frchter und Abnehmer, htte viele
Mitwisser, daher die sichere Entdeckung zu frchten und so wre nur
ein rechtswidriger Verbrauch von Dingen, die man unmittelbar verzehren
kann, von Milch, Eiern, Obst zu frchten und auch das knnte nicht
lange verborgen bleiben, keinesfalls aber knnte sich jemand daran
bereichern.

Alle Arten von Betrieben haben ihre hierarchisch abgestuften
Oberleitungen, deren Zentralorgane wieder Fachorgane der
Ministerien bilden. Von der Verwaltung der Hauswirtschaft und der
Bekleidungsindustrie wird noch im Abschnitte IX, besonders zu sprechen
sein, weil sie von unmittelbarem Interesse fr die Einzelnen sind.


2. Der rztliche Dienst.

Der rztliche Dienst im Kollektivstaate hat die Aufgabe, fr alles zu
sorgen, was zur Verlngerung des Lebens eines jeden Einzelnen dienen
kann. Die Heilung von Krankheiten kommt weniger in Betracht, als die
Verhtung von Krankheiten und die Sammlung aller jener Erfahrungen,
welche der Vervollkommnung des Sanittswesens frderlich sein knnen.
Die Aufgabe, Krankheiten zu verhten, bedingt auch, da der Arzt
auf die Gestattung von Ehen, die Propagation und die Berufswahl als
Fachmann Einflu nimmt.

Es ist unbedingt notwendig, in jeder Gemeinde und jedem stdtischen
Quartier einen Arzt anzustellen, dem innerhalb des Gemeindegebietes
fr alles zu sorgen obliegt, was in die Kompetenz des Sanittsdienstes
fllt. Ich halte es aber auch fr notwendig, da ein weiblicher
Arzt dem Gemeindearzte beigegeben werde. Es scheint der Natur der
Sache zu entsprechen, da der weibliche Arzt dem als Sanittsbeamten
fungierenden mnnlichen Arzte untergeordnet werde. Hat der weibliche
Arzt im eigentlich rztlichen Berufe mit Einschlu der ffnung
der weiblichen Leichen zu wenig Beschftigung, um die Arbeitszeit
auszufllen, so ist der rztin Heilmittelbereitung (Apotheke), Leitung
der Krankenpflege, Mitwirkung bei Aufstellung der Sanittsstatistik
zuzuweisen, bis ihre Arbeitskraft gengend ausgentzt ist. Die rztin
mu genau denselben rztlichen Unterricht, wenngleich vorzglich
gynkologischer und vorwiegend frauen-physiologischer und weiblich
anatomischer Art und etwa von weiblichen Professoren empfangen, wie
der Arzt und es ist brigens die Meinung, da der Arzt der rztin
bergeordnet sein solle, nichts weniger als ein Dogma; erweist sich das
Gegenteil als zweckmiger, so ist bald abgeholfen.

Die Frsorge fr den Einzelnen bringt es mit sich, da schon whrend
der Schwangerschaft der Frau alles vorgekehrt werde, was vom rztlichen
Standpunkte im Interesse nicht nur der Mutter, sondern auch der Frucht
notwendig erscheint. Der Arzt wird also dafr zu sorgen haben, da der
Schwangeren und Wchnerin keine Berufsgeschfte aufgebrdet werden,
die nachteilige Folgen fr Mutter und Kind haben knnten und er wird
auch sonst seinen Einflu geltend machen, da die Lebensweise der
schwangeren Frau zweckentsprechend geregelt werde. Lebt sie mit ihrem
Manne etwa auerhalb einer Gemeinde in einem einzelnen Gehfte oder auf
einer Alpe, so wird der Arzt darauf dringen, da sie in die Gemeinde
bersiedelt. Dem Ehemanne wird er jede Schonung der Frau auferlegen,
die ihrem Zustande entspricht. Ntigenfalls wird er auch bei der Geburt
die Hilfe leisten, welche zu leisten die rztin nicht vermag.

Nach der Geburt wird der Arzt, wenn ich vom Arzte spreche, so setze
ich immer eine zweckmige Arbeitsteilung zwischen dem Arzte und der
rztin voraus, die richtige Pflege des Neugeborenen berwachen und
das um so sorgfltiger, je unerfahrener die Mutter ist. Er wird das
Kind anfangs hufiger sehen mssen, als spter und dafr sorgen, da
alle jene Beobachtungen regelmig gemacht und notiert werden, die
fr die Wissenschaft und Statistik sowohl, als auch direkt fr den
individuellen Pflegezweck dienlich erscheinen. Er wird ferner mitwirken
bei der physischen Erziehung und im Vereine mit dem Pdagogen bei
der intellektuellen und moralischen Erziehung, er wird sowohl beim
Eintritte in die Schule, als bei der Zuweisung zu einem bestimmten
Berufe seine Stimme erheben gegen alles, was das Leben des jungen
Menschen gefhrden knnte. Auch liegt ihm die Begutachtung ob, ob die
jungen Leute sich fr die Fortpflanzung eignen oder nicht, insoferne
die Gesetze gestatten, zur Fortpflanzung ungeeigneten Individuen die
Ehe zu versagen. VII, 1, _Alinea_: Bei dem heutigen. Seine Aufgabe
wird es sein, auch anscheinend ganz gesunde Menschen in bestimmten
Intervallen nach der ihm vorgeschriebenen Methode zu untersuchen und
alles schriftlich zu fixieren, was in spteren Jahren zu wissen von
Wichtigkeit sein mag, oder die wissenschaftlichen Interessen frdern
kann. In Krankheitsfllen hat der Lokalarzt zu ordinieren und sich
auch dann an der Diagnostizierung und Behandlung zu beteiligen, wenn
etwa auf Wunsch des Kranken oder seiner Angehrigen ein anderer als
der =kompetente= Arzt die eigentliche Behandlung leitet. Kranke,
die das Bett hten mssen, werden am Besten in gemeinsamen oder nahe
der Wohnung des Arztes gelegenen Gemchern untergebracht werden, um
dem Arzte ein hufiges Erscheinen am Krankenbette zu ermglichen.
Die Wartung der Kranken, an der sich untersttzend auch Angehrige
beteiligen knnen, erfolgt unter Oberleitung des Arztes durch geeignete
-- wahrscheinlich weibliche -- Personen, die einen =Beruf= daraus
machen. In Fllen, welche besondere Erfahrungen voraussetzen oder eine
Operation erforderlich machen, wird der Arzt durch Vermittlung des
Bezirksarztes schleunigst fr Beiziehung eines Spezialarztes und, wo
Ansteckung zu besorgen ist, fr Separierung, und zwar ntigenfalls
durch Unterbringung in besonderen Spitlern, die nach Bedarf zu
errichten sind, sorgen. Alle Leichen hat er zu sezieren und er wird
alles das durch Beschreibung, Photographieren und durch Prparate
fixieren, was fr die Wissenschaft, vielleicht auch fr die rztliche
Behandlung der Nachkommen und fr die Vererbung von Bedeutung sein
kann. Fr jeden Bewohner seines Bezirkes wird er einen Akt anlegen, in
dem alles notiert wird, was fr eine sptere Behandlung von Interesse
ist und dieser Akt wird im Falle eines Domizilwechsels an jenen Arzt
bersendet werden, in dessen Kompetenz die fernere Behandlung bergeht.

Die Aufgabe des Arztes ist auch, die Sanittsstatistik nach den
erteilten Vorschriften zusammenzustellen und er wird verpflichtet sein,
regelmig mit seinen Fachgenossen im Bezirke zu gemeinsamen Beratungen
zusammenzukommen. Er untersteht in allgemeiner disziplinrer Hinsicht
dem Verwaltungsbeamten, in Ausbung seines Amtes aber untersteht er
auch der fachwissenschaftlichen Kontrolle des Bezirksarztes, durch
den ihm auch die Auftrge der Regierung und der wissenschaftlichen
Institute zukommen.

Durch Vortrge im Versammlungslokale der Gemeinden wird der Arzt alles
zu verbreiten suchen, was der Einzelne selbst fr seine Gesundheit tun
soll. Er hat alles zu prfen, was zur Assanierung der Ansiedlung zu
geschehen hat, Abhilfe zu fordern, wo es not tut und die Ausfhrung der
beschlossenen Maregeln zu berwachen. Die Mitwirkung eines anderen
Arztes aus einer benachbarten Gemeinde oder Quartier wird, wie schon
angedeutet, der Kranke oder seine Familie beantragen knnen. Auerdem
hat der Bezirksarzt persnlich oder durch rztliche Inspektionsbeamte
die Gemeinderzte zu berwachen. Die hheren Sanittsbehrden haben
dafr zu sorgen, da das notwendige Material fr Spitalszwecke,
Diagnostizierung von Krankheiten, an Heilmitteln und Apparaten fr
alle Flle berall ausreichend vorhanden sei und das Material ebenso
wie das Personal an Spezialrzten zweckmig ber das ganze Reich
verteilt werde, um tunlichst rasche Hilfe zu ermglichen. Jeder
zur Heilung von Krankheiten und vollkommenen Wiederherstellung der
Kranken erforderliche Aufwand ist ohne Ansehen der Person auf Kosten
der Gesamtheit zu machen und sofern bestimmte rztliche Personen
Reisen zu dem Kranken zu machen haben, ist ihnen das schnellste
Befrderungsmittel und auf den Eisenbahnen ein Separatzug zur Verfgung
zu stellen.

Die Gemeinden werden aber auch fr den klinischen Unterricht und die
Anatomie das erforderliche Material an Kranken, Leichen und Prparaten
beizustellen haben. Jeder Arzt erhlt alle erforderlichen Fachbltter
zugestellt und hat bemerkenswerte Krankheitsflle und Heilerfolge
genau zu beschreiben und den Fachblttern einen Bericht zuzusenden.
Auch die jedem Arzte unentbehrliche Bibliothek fr alles, was das
Sanittswesen betrifft, ebenso die Sanittsstatistik aller auswrtiger
Staaten findet er am Bezirksorte. Es ist zu bemerken, da die gesamte
Bevlkerung an den Gedanken gewhnt werden mu, da jede Leiche
geffnet und wissenschaftlich durchforscht werden mu. Wenn religise
Vorurteile dagegen sprechen, so mssen sie bekmpft werden. Denn im
Kollektivstaate gibt es keine Leichen degradierter Auswrflinge,
welchen man die Sezierung gewissermaen strafweise zufgt und so
wrden, wenn solche Vorurteile fortbestnden, die Anatomiesle gar kein
Material haben.

Die ununterbrochene Arbeit des gesamten Sanittspersonales ist
darauf zu wenden, mit Bentzung des statistischen Materiales
die Schdlichkeiten aller Berufe dergestalt zu ermitteln, da,
insofern sie nicht unterdrckt werden knnen, durch Anpassung der
Verteilungsgrundstze ausreichender Ersatz geboten werde. Wie das
geschehen kann, ist in XI, d, entwickelt worden. Der Sanittsdienst hat
dabei mitzuwirken.

Allgemeiner Grundsatz ist, da jedes zur Welt gekommene menschliche
Wesen Anspruch auf alle jene Frsorge hat, die ihm angeborener oder
erworbener Gebrechen wegen zur Erlangung eines gewissen Grades von
Lebensglck ntig ist.[8] In Nordamerika allein sind erfolgreiche
Versuche gemacht worden, jene Unglcklichen zum geistigen Verkehre mit
den Mitmenschen zu erwecken, die schon in frher Jugend Gesicht =und=
Gehr verloren haben. Ist es notwendig, da eine oder mehrere Personen
ihr ganzes Leben in den Dienst einer solchen besonderen Aufgabe
stellen, so hat der Staat diese Personen zu bestellen und berdies
so viel als mglich die Bevlkerung zu ermuntern, da sie freiwillig
ihre Ttigkeit diesem Zwecke widme, wodurch sich die Last auf viele
verteilen wird.

  [8] Das widerspricht scheinbar den Ideen Nietzsches und
      Darwins, aber statt ihrer brutalen Ideen lehre ich, das
      Aussterben der Schwcheren im Wege der Unterdrckung
      der Fortpflanzung erblich Belasteter herbeizufhren.
      Der Staat darf seine Absicht nicht darauf richten,
      Schwchlinge zu Grunde gehen zu lassen, sondern hat durch
      fortgesetzte Wirksamkeit zu verhten, da degeneriertes
      Menschenmaterial gezeugt wird. Der Grundsatz,
      Unbrauchbares zu Grunde gehen zu lassen, wrde zu dem
      Grundsatze fhren, den die alten Germanen beobachteten,
      die Alten, die nicht mehr arbeiten konnten, zu tten
      oder im Walde hilflos auszusetzen. Diesem Grundsatze
      zufolge mten auch ganz normale Menschen, die verunglckt
      sind, dem gnzlichen Untergange preisgegeben werden.
      Jeder Mensch ist gleichmig daran interessiert, da
      dieser Grundsatz nicht zur Geltung kommt. Das Leben
      =hoffnungslos= Leidender =gegen ihren Willen= zu erhalten,
      ist darum noch keine evidente soziale Pflicht. Nietzsche
      hat das Trichte seiner Lehre am eigenen Leibe erfahren,
      nach dieser Lehre htte man ihn tten, statt an die
      Irrenanstalt abgeben mssen.

Zu den Aufgaben der rzte, die sie im Einvernehmen mit den Pdagogen
zu lsen haben, gehrt auch die Ermittlung der Vererbungsgesetze nicht
nur in Beziehung auf normale physische Konstitution, sondern auch
auf ethische und intellektuelle Anlagen und auf Geschicklichkeiten.
Dementsprechend werden sie die zur Fortpflanzung bestimmten Personen
auswhlen und auch fr die zweckmige Paarung Gesetze zu ermitteln
trachten. In wieferne der Staat schwchliche oder erblich belastete
Individuen von der Fortpflanzung auszuschlieen und auf die Gattenwahl
Einflu zu nehmen berechtigt ist, wird in VII, 1, besprochen. Zunchst
handelt es sich um Aufklrung und Rat; Gesetze und Gewalt knnen erst
dann in Betracht gezogen werden, wenn das Volk zur berzeugung ihrer
Notwendigkeit und Gerechtigkeit gelangt ist.

Als Hilfsorgane der rzte werden Zahnrzte, zugleich Zahntechniker,
zu bestellen sein, welche die Gebisse aller Bewohner eines Bezirkes
regelmig zu untersuchen und die erforderlichen Operationen teils
selbstndig, teils unter Aufsicht des Arztes vorzunehmen haben. Es
handelt sich aber nicht blo um Verhtung des Verlustes und der
Krankheit der Zhne und eventuell ihren Ersatz, sondern auch die
Vererbung guter Zhne kommt in Betracht, weil ein gutes Gebi der
schnste Schmuck des Menschen und gewi auch ein Zeichen einer guten
Konstitution ist. Eine Statistik der vorhandenen und der fehlenden
gesunden und kranken Zhne und der verschiedenen Zahnleiden wre sehr
interessant und knnte leicht beschafft werden.

Der Arzt untersteht in fachwissenschaftlicher Hinsicht dem
Bezirksarzte, dieser dem Provinzialarzte und dieser dem Chefarzte des
Reiches. In den hheren Instanzen werden selbstverstndlich zahlreiche
Krperschaften dem Chefarzte beigeordnet sein. Die Hierarchie dient
dazu, um verdienten rzten eine Befrderung zu erffnen und um eine
Organisation zu schaffen, durch welche die sanitren Beobachtungen
auf Grund der Statistik und der Berichte der ausbenden rzte zur
Sammlung und Verarbeitung gelangen. Instruktionen werden erlassen
werden, inwieferne der Gemeindearzt seinen Vorgesetzten ber jeden
einzelnen Krankheitsfall durch Bulletin auf dem Laufenden zu erhalten
hat. Diese Berichterstattung kann so eingerichtet werden, da der
Bezirksarzt daraus sofort erkennen kann, ob Zweifel an der Richtigkeit
der Diagnose oder der Behandlung bestehen, in welchem Falle er
selbst zur berprfung schreiten, oder einen anderen Arzt seines
Bezirkes damit beauftragen kann. Diese berwachung der Gemeinderzte
erstreckt sich auch auf Gutachten ber Krankheitsurlaube, den Besuch
von Thermen, Berufseignung oder Fortpflanzungstauglichkeit, dann auf
Spitalsverwaltung und sanitre Anstalten.

Spezialrzte verschiedener Fcher werden zu bestellen und ber das
Land zweckmig zu verteilen sein. Vorzglich kommt da das Fach
der Operateure in Betracht. Wahrscheinlich wird sich auch das Fach
der operativen Heilkunde in viele Zweige spalten. Weiter wird es
Fachrzte fr die Erkrankungen einzelner Organe, wie heute, fr
Infektionskrankheiten, gewisse Arten von Diagnosen, chemische
Untersuchungen und besondere Heilverfahren, wie Kaltwasser,
Elektrizitt, Pneumatik, Massage, Belichtung, Heiluftbehandlung usw.
geben. Die Sanittsverwaltung wird verfgen, inwieferne sich solche
rzte an Ort und Stelle zu begeben haben, oder die Kranken zum Arzte
geschickt oder in Sanatorien aufgenommen werden sollen und insbesondere
wie weit die Kompetenz des Gemeindearztes in weniger bedeutenden oder
besonders dringenden Spezialfllen geht. Die Sanittsverwaltung hat
auch die Einrichtung von Kurorten und die Verfgung der Aufnahme der
einzelnen Kranken in dieselben ber sich.

Was die Unterbringung von Kranken und die Krankenpflege anbelangt, so
wird man eigentliche Spitler tunlichst vermeiden. Nur insoferne die
Isolierung von Kranken geboten erscheint, oder wo es der klinische
Unterricht erfordert, wird man eigentliche Krankenhuser errichten.

In einem Staate von 45 Millionen Einwohnern erfordert der rztliche
Dienst nach obigen Grundstzen mit Inbegriff der Spezialisten und der
bergeordneten Organe etwa 60 Tausend rzte und ebensoviele weibliche
rzte, somit 120 Tausend Personen. In sterreich ist gegenwrtig die
Zahl der wissenschaftlich gebildeten rzte sehr gering, somit ist
eine groe Vermehrung erforderlich. Auch das Wartepersonal, welches in
sterreich gegenwrtig nicht zahlreich ist, wird sehr vermehrt werden
mssen. Die Untersuchung, welche Berufe im Sozialstaate ganz entfallen,
oder geringere Arbeitskrfte beanspruchen, wird in VIII, 11, folgen und
daraus sich ergeben, wie der hhere Arbeitsaufwand in manchen Berufen,
somit auch im rztlichen und Wrterberuf hereingebracht werden wird.

Fr die Verhinderung der Einschleppung von Kontagien oder ansteckenden
Krankheiten, insbesondere auch von Geschlechtskrankheiten, kann in
einem so stramm organisierten Staate leicht gesorgt werden. Personen,
welche nicht aus einem ebenso gut verwalteten Gebiete kommen, knnen
beim berschreiten der Grenzen einer rztlichen Untersuchung unterzogen
werden. =Der Warenverkehr ber die Grenze kann jederzeit auf lngere
Zeit gnzlich abgesperrt werden=, weil der Staat immer fr Vorrte
solcher Waren sorgen wird, fr die man auf das Ausland angewiesen ist.

Prft man diese Organisation des rztlichen Dienstes, so gewinnt man
die berzeugung, da damit alles fr den Einzelnen und die Gesamtheit
erreicht werden kann, was man heute fr notwendig erkennt, aber in
der individualistischen Gesellschaftsordnung undurchfhrbar ist. Die
rzte drngen sich in den groen Stdten zusammen, in den lndlichen
Gemeinden fehlt es oft an aller Hilfe fr Kranke und Verunglckte und
jedenfalls an den Anstalten, die fr besondere Flle notwendig sind.

Nun aber alle anderen Dienste, die ein so eingerichteter rztlicher
Krper dem Einzelnen und der Gesamtheit und der Wissenschaft leisten
knnte.

Der Arzt wird bei obiger Organisation nicht gerufen, er sucht
diejenigen, fr deren Gesundheit er verantwortlich ist, auf. Er ist
ihnen Freund, Berater fr das Leben und ersetzt ihnen auch Priester
und Beichtvater. Er frdert die wahre Moral in viel hherem Mae, als
es heute die Kirche vermag. Keinerlei entstehendes Leiden, erbliche
Belastung, Disqualifikation zu bestimmten Berufen, zur Zeugung oder
fr die Ertragung der Schwangerschaft und Entbindung kann dem Arzte
oder seiner Gehilfin entgehen. Sie knnen die Weitervererbung von
Krankheiten und deren bertragung auf kommende Generationen verhindern.
Nur im Kollektivstaate kann man Lues, Tuberkulose und Alkoholismus
unterdrcken oder in der ersten Zeit wenigstens fr Dritte vllig
unschdlich machen. Jeder Arzt ist zugleich Anthropologe und im Dienst
der anthropologischen Forschung. In seinem Berufe liegt es nicht nur,
die Degeneration des Volkes zu verhindern, sondern von Generation
zu Generation ein immer herrlicheres Geschlecht heranzubilden. Das
alles ist zum Teile allerdings von der Menge der anzustellenden rzte,
ebensosehr aber von der Verteilung der rzte und der Verteilung der
Bevlkerung und von der Organisation des Dienstes abhngig. Nicht nur
diese Verteilung, sondern auch die Anstellung der erforderlichen Anzahl
von rzten ist ohne Kollektivismus nicht denkbar.

Noch sei bemerkt, da in Deutschland bei den Krankenkassen statistisch
ermittelt wurde, da auf ein Kassenmitglied im Durchschnitt 6
Krankheitstage im Jahre kommen. Obwohl bei den hygienisch vorzglichen
Einrichtungen des Kollektivstaates und bei der Verminderung aller
Berufsschdlichkeiten und anderer gnstiger Umstnde wegen der
Krankenstand betrchtlich sinken mte, wre selbst nach diesem
Verhltnisse der Durchschnitt in einer Gemeinde von Tausend Kpfen
nicht mehr als etwa 6000 Krankheitstage im Jahre. Das gibt einen
Tagesdurchschnitt von 16-18 Kranken, zu deren Behandlung zwei rzte
zur Verfgung stnden. Es blieben also dem rztlichen Personale
viele Stunden des Tages fr andere Aufgaben als die Behandlung der
Kranken brig, fr berwachung der Kinderpflege, fr Untersuchungen
der Gesunden, Beeinflussung der Lebensweise, Statistik und andere
Amtsgeschfte, wissenschaftliche Beobachtungen und Gutachten. Da
in jeder Wohnansiedlung eine besondere Abteilung fr Krankenzimmer
einzurichten wre, und immerhin einige von den Kranken ambulant, andere
in ihren Wohngemchern behandelt wrden, so wren etwa 16 Krankenzimmer
unbedingt ausreichend fr Spitalzwecke.


3. a) Der Erziehungs- und Volksschul-Unterrichtsdienst.

Das Erziehungs- und Unterrichtswesen der Gemeinde und des Quartiers
untersteht einem Pdagogen. Er wird selbst am Unterricht sich
beteiligen, vorzglich aber die Oberaufsicht jener Geschfte fhren,
die das Erziehungs- und Unterrichtswesen betreffen. Er stellt
die Erziehungs- und Unterrichtsstatistik zusammen, hat fr die
Beobachtung der Gesetze und eventuell deren Ergnzung zu sorgen,
in den Disziplinarfllen des ihm untergeordneten Personals dem
Verwaltungsbeamten Vortrag zu halten und den leitenden Einflu auf die
gesamte geistige Bewegung in der Gemeinde (dem Quartier) zu nehmen.

Auer ihm werden in jeder Gemeinde (Quartier) mit volksschulpflichtigen
Kindern sieben oder acht Fachlehrer fr die acht oberen Klassen
bestellt werden und der Unterricht in den ersten vier Klassen wird
vier Personen des weiblichen Erziehungspersonales berlassen werden
knnen. Der Pdagoge und die Lehrer werden sich verdient machen, wenn
sie sich ab und zu an den Vortrgen beteiligen, die vor der gesamten
Gemeinde ber die Fortschritte in den einzelnen Wissenszweigen
nach Art der _university extension_ gehalten werden sollen, wobei
brigens auch auf Gelehrte, Forscher, Akademiker, hhere Lehrpersonen
und Erfinder gerechnet werden wird und wobei tunlichst viele
Demonstrationen vorgefhrt werden sollen. Da man annehmen kann, da
die Volksschullehrer der acht oberen Klassen in wissenschaftlicher
Beziehung auf der Hhe unserer heutigen Mittelschulprofessoren stehen
werden, kann der populrwissenschaftliche Vortrag an mindestens einem
Tage in der Woche fr jede Urgemeinde gewi sichergestellt werden.

Sind besondere Klassen fr Mdchen eingerichtet, so werden fr
selbe weibliche Fachkrfte zu bestellen sein. Fr die berwachung
des Erziehungs- und Schuldienstes werden im Bezirke, Kreise, der
Provinz hhere Lehrpersonen, Einzelne oder Kollegien, zu bestellen
sein, welche den Geschftsgang zwischen den untersten Organen und der
Zentralverwaltung zu vermitteln haben.

Wir wissen, welches Interesse unsere Universitten fr die
psychologischen Versuchsanstalten in neuerer Zeit gezeigt haben. Sie
werden ntzliche Vorarbeiten leisten, welche dem knftigen Erziehungs-
und Verwaltungsdienste zustatten kommen werden. Doch wird man sich
dann mit vereinzelten Beobachtungen nicht begngen, sondern soviel
als mglich Beobachtungen an jedem einzelnen Individuum machen und die
einzelnen Personen zu Selbstbeobachtungen heranbilden.

Die Unterrichtspersonen werden 4 oder 5 Lehrstunden im Tage geben
knnen, nachdem die Zahl der Schler 25 in einer Klasse nicht
bersteigen soll und demnach auch die Revision der Aufgabenhefte
weniger Arbeit macht.[9] Die Ferien werden wohl etwas krzer bemessen
werden als heute.

  [9] Da in einer Gemeinde von 1000 Kpfen nicht mehr als 240
      Kinder und junge Leute von 6-18 Jahren wohnen und eine
      betrchtliche Abweichung von dieser Durchschnittsziffer
      nach VI, 2, leicht vermieden werden kann, diese Anzahl von
      Schlern sich aber auf zwlf Jahrgnge verteilt, davon die
      oberen Klassen nicht strker, sondern schwcher besetzt
      sind, ist die Maximalzahl von 25 unberschreitbar. Dem
      Lehrer arbeiten auch jene begabten Schler in die Hand,
      welchen die Korrepetition berlassen werden kann.

Der Volksunterricht ohne Spezialschulen und hhere Unterrichtsanstalten
wird in einem Staate von 45 Millionen fr die acht hheren Jahrgnge
360,000 Personen in Anspruch nehmen, nmlich 8 Lehrpersonen fr 1000
Bewohner. Vom untergeordneten Erziehungspersonale ist in VII, b, die
Rede. Es haben sich die Lehrkrfte an der Erziehung selbstverstndlich
mit zu beteiligen und besonders die Oberaufsicht im Verein mit den
Pdagogen zu besorgen. Es werden ferner auch die Lehrkrfte vorzglich
zu Hilfsarbeiten fr die Verwaltungsbeamten herangezogen werden und
die statistischen Kalkulationsarbeiten besorgen oder, sofern die Menge
dieser Arbeiten so gro wre, da Schulkinder zu deren Bewltigung
herangezogen werden mten, diese Arbeiten organisieren und leiten.

Auerdem erwartet man von den Lehrpersonen nicht nur, da sie
sich in den Fortschritten ihrer wissenschaftlichen Fcher auf dem
Laufenden erhalten, zu welchem Ende ihnen die Verwaltung entsprechende
Wochenschriften zusenden und mindestens in den Bezirksvororten
vollstndige Sammlungen der wissenschaftlichen Behelfe einrichten
und fortlaufend ergnzen wird, sondern es wird auch vorausgesetzt,
da sie sich an der Forschung beteiligen, in welcher Richtung
durch Vermittelung der Akademie eine gewisse Art von Organisierung
stattfinden knnte, da nmlich jedem gewisse Forschungsprobleme
zugewiesen wrden.

Auch den Lehrpersonen wrden regelmige Zusammenknfte am
Bezirksvororte und den Vertretern der einzelnen Fcher am Kreisvororte
zur Pflicht gemacht.

Zeigt es sich, da die Frauen fr den Betrieb der Wissenschaften
als Schler, Lehrer und Forscher eine der der Mnner ebenbrtige
Veranlagung haben, so wird es sich empfehlen, ihnen die Hlfte aller
Lehrkanzeln offen zu halten.


b) Hherer Unterricht.

Zur Pflege der eigentlichen Wissenschaft und Kunst und der Technik
in allen ihren Zweigen dienen die Hochschulen, welche in der
Reichshauptstadt vereiniget werden.

Die Grnde dieser Konzentrierung sind folgende: Da die Reichshauptstadt
in einem monarchischen Staate, wir haben hier sterreich im Auge,
das eine habsburgische Monarchie bleiben oder zerfallen mu, der
regelmige Wohnsitz der Familien des hchsten Adels ist, so entwickelt
sich naturgem dort die hchste Blte geselligen Lebens, also jene
Atmosphre, in welcher, wenn sie der richtige Geist erfllt, das
geistige Leben die meisten Anregungen empfngt. So wohl angebracht
der Individualismus auf dem Gebiete der Forschung und der Kunst ist,
so hat sich auch fr dieses Gebiet des menschlichen Schaffens die
Organisation zum Teile bewhrt, wie die organisierte Kooperation der
Sternwarten sich lngst als frderlich erwiesen hat. Gerade jene groen
Geister, die an der Spitze der geistigen Bewegung wirken, bedrfen
auch ihrerseits der mannigfaltigsten Anregungen, sind dafr am meisten
empfnglich und verbreiten auch wieder die mannigfaltigsten Anregungen,
die gerade bei den hervorragendsten Mnnern und Frauen ihres Kreises am
befruchtendsten wirken. Es hat also kaum einen Zweck, diese Personen
zu trennen und in eine grere Anzahl von Orten zu zerstreuen, sie
werden sich am wohlsten fhlen in einer groen Zentrale, welche alles
umfat, was gro und herrlich ist, an Geist, schpferischer Kraft und
andererseits wieder an Schnheit und ueren Vorzgen. Damit ist nur
gesagt, da ein solcher Mittelpunkt des geistigen Lebens gegeben sein
wird, nicht da die geistigen Gren dorthin gebannt werden mssen, da
sie, sofern sie ihr Beruf daran nicht hindert, sich auch in die Stille
der Einsamkeit zurckziehen mgen. Der Staat knnte einem Virchow auch
auf jeder Alpe ein wissenschaftliches Institut ersten Ranges einrichten
und ihm einen Stab von Hilfsarbeitern beigeben. Aber das sind
jedenfalls Ausnahmsflle und es wird schwerlich ein Rufer im Streit der
Wissenschaft ein solches Bedrfnis empfinden.

Diese Schicht der Bevlkerung bedarf fr ihre Wirksamkeit eines
unermelichen Schatzes an Gtern, Sammlungen, Bibliotheken,
Maschinen, Stoffen und Instrumenten, ein Schatz, der in seiner ganzen
Vollstndigkeit nur an einem Orte vereinigt sein kann, dort aber Allen
zugnglich sein wird, die seiner bedrfen.

Es gibt im kollektivistischen Staate keinen Grund, der eine
Dezentralisation dieser Anstalten wnschenswert machen wrde. Im
kollektivistischen Staate sind Provinzen, Kreise, Bezirke keine
sogenannten historischen Individualitten, sondern ihre Hauptorte
Knotenpunkte fr Administration, Reiseverkehr, Umsatz von Gtern und
diese Stdte haben keinen Grund, auf die Reichshauptstadt eiferschtig
zu sein. Denn in diesen Stdten gibt es keine Eigentmer von Husern
und Grundstcken, die, auf die Erhhung des Wertes ihres Besitzes
bedacht, einen Anla htten, die Errichtung einer Anstalt innerhalb
des Weichbildes ihrer Stadt zu verlangen, ein Begehren, das sich
in der heutigen Gesellschaftsordnung als politischer Faktor geltend
macht. In unserer Gesellschaftsordnung macht sich der Besitz immer zum
Schaden des Gemeinwohles geltend. So wie die Unbewohnbarkeit der Drfer
fr Menschen, die eine hhere Kultur beanspruchen, demnach auch die
ungesunde Verteilung der Bevlkerung auf die einzelnen Ortschaften,
so ist auch wieder die Dezentralisation, wo sie nicht am Platze ist,
lediglich eine Folge unserer Gesellschaftsordnung und demnach knnen
die Erfahrungen unserer Tage keinen Beweis dafr liefern, da die
Verlegung der Universitten in kleinere Stdte irgendwie von Vorteil
ist. brigens wird es von der politischen Geschichte, die sterreich
bis zum bergange zum Kollektivismus durchzumachen haben wird,
abhngen, ob eine gleichberechtigte Metropole fr Ungarn in Budapest
aufrecht zu erhalten sein wird.

Die heutige Gestaltung der Universitten wird in einer vernnftigen
staatlichen Einrichtung kaum noch mehr einen Bestand haben
knnen, ja es scheint, als htten sie sich auch fr die heutige
Gesellschaftsordnung berlebt. Das berwiegen der theologischen
und juristischen Studien, obwohl diese beiden Fakultten nichts
als Abrichtungsanstalten fr den praktischen Dienst der Kirche und
der heutigen Staatsverwaltung sind und sie als wissenschaftliche
Forschungszentren gar keinen Wert haben, ist ebenso unnatrlich,
wie das Zusammenpferchen mannigfaltiger und unendlich reicher
wissenschaftlicher Disziplinen in einer einzigen philosophischen
Fakultt und der Ausschlu der Technik, Bodenkultur und
Forstwirtschaft, dann der Kunst aus dem Bereiche der Universitten,
wonach viele ebenbrtige Gebiete geistigen Schaffens an der
Universitt gar nicht vertreten, viele kmmerlich vertreten, dafr
aber die rckstndigen Disziplinen in den Vordergrund geschoben
sind. Brutanstalten des Aberglaubens stehen wahrem Wissen nicht nur
gleichberechtigt an der Seite, sondern sie berwuchern und dominieren,
und so wird Vieles an den knftigen Universitten zu hohem Ansehen
gelangen und als gleichwertiger Teil einer wahren _universitas
scientiarium et artium_ am Hochschulleben teilnehmen, whrend Vieles
nach und nach absterben wird, was vor 800 Jahren in Bologna oder Padua,
oder in Paris eine hervorragende Rolle spielte. Es verdienten diese
Wissenschaften schon heute keinen hervorragenden Platz mehr, und sie
werden im Kollektivstaat nur kulturgeschichtlich in Betracht kommen.

Die Universitt wird als Forschungsanstalt im organischen Verbande mit
der Akademie stehen und ber unermeliche Mittel fr Forschungszwecke
verfgen. Da der gesamte Verwaltungs-, Sanitts- und Unterrichtsdienst
mit wissenschaftlich gebildeten Personen besetzt sein soll, wird
ein jhrlicher Ersatz von 20,000 Abiturienten der Hochschulen
erforderlich sein und es werden demnach an 100,000 Universittshrer
die Hochschule frequentieren, zu deren Ausbildung eine Anzahl von
etwa 10,000 Professoren erforderlich sein wird, welche in einem Staat,
wie sterreich in den verschiedenen Landessprachen zu dozieren haben
werden.

Die staatliche Organisation vertrgt im allgemeinen keine
berproduktion auf irgend einem Gebiete. Man wird daher den
Hochschulunterricht in jedem Fache auf eine gewisse, nicht allzu
eng bemessene Zahl von Hrern beschrnken und wird wenigstens fr
einen bestimmten Teil von Lehrfchern vorschreiben, welche Kollegien
die Studierenden zur Ausbildung fr einen bestimmten Beruf zu hren
und welche Seminare sie zu besuchen haben werden. Da der Staat die
Absolventen auch zu versorgen und auch Jene zu erhalten hat, die keine
wissenschaftliche Tauglichkeit erlangen, wird der Staat nicht nur
die Berufung an die Universitt auf jene beschrnken, welche sich am
besten dafr eignen, sondern es wird auch zu den Obliegenheiten der
Professoren und ihrer Assistenten gehren, sich von den Fortschritten
der Hrer in ihren Studien zu berzeugen, wozu eben die Seminare die
Gelegenheit bieten.

Als stimmfhigen Brgern des Reiches, eine Eigenschaft, die man
wahrscheinlich mit dem zurckgelegten achtzehnten Jahre, also
vor Eintritt in die Universittsstudien, erlangen wird, wird den
Studierenden Anteil an den ffentlichen Angelegenheiten natrlich
freistehen, ja Pflicht sein, aber die politische Demonstration, wie sie
in unserer Zeit betrieben wird, wird man der studierenden Jugend ganz
verwehren. An den geselligen Vereinigungen sollen sich die Lehrkrfte
tunlichst beteiligen. Renitente Hrer wird man heimschicken und zu
Sense und Sichel greifen lassen.

Auch am hheren gesellschaftlichen Leben werden die Studierenden
Anteil nehmen und sie werden daher Einladungen zu Hof und von Seite des
Hochadels erhalten und ebenso werden ihnen die Bildungsanstalten offen
stehen, welche dem sthetischen Bedrfnisse entgegenkommen; Theater und
musikalische Veranstaltungen u. dergl.

Der Wechsel der Unterrichtsfcher und des wissenschaftlichen Berufes,
fr den sich die Hrer ausbilden, wird zu gestatten sein, wenn es
sich nicht blo um eine Laune handelt und dabei wird es nicht darauf
ankommen, ob die Studienzeit verlngert wird.

Mdchen werden als gleichberechtigte Hrer zu den Universittsstudien
zugelassen werden, nach Magabe jedoch des Bedarfes fr jene
wissenschaftlichen Berufe, die den Frauen erffnet werden.


c. Die Akademie.

Es wurde bereits hervorgehoben, da die Akademie als oberste
Vereinigung aller Jener, die auf dem Gebiete des geistigen
Vermgens ber alle hervorragen, in einem organischen Verband
mit der Zentralhochschule stehen soll. Der Akademiker bekleidet
den hchsten Rang im Staate, wird in der Regel aus der Reihe der
Hochschulprofessoren hervorgehen, entweder durch die Wahl der Akademie
selbst, mit oder ohne Besttigung des Monarchen, seinen Platz einnehmen
oder von der Unterrichtsverwaltung ernannt werden, er wird unabsetzbar
sein und die grten Ehrenvorzge und materiellen Vorteile, immer mit
Ausschlu jeden Eigentums, genieen. Inwiefern seine Familie an jenen
Vorteilen, so lange er lebt, teilnimmt, wird zu erwgen sein. Wenn
zu den materiellen Vorteilen auch ein reicher Hausstand, ausgedehnte
Wohnungs- und Reprsentationsrume gehren, werden Frau und Tchter
allerdings die oberste Leitung des Hauswesens und der Hausgenossen ber
sich haben knnen, aber im allgemeinen ist der Grundsatz zu beobachten,
da Verdienste nicht vererbbar sind und der Lohn sich auf denjenigen
zu beschrnken hat, der sich verdient gemacht hat. Es gibt nur einen
Erben, den Staat, und so erbt er auch die Verdienste.

Der Akademiker kann auch zugleich Professor sein, jedenfalls werden
ihm alle wissenschaftlichen Institute seines Faches fr seine eigenen
Forschungsarbeiten und die seiner Hilfsarbeiter zu Gebote stehen
und, so wie die Zahl der Akademiker eine unbeschrnkte ist, da mit
der Ausdehnung und fortgesetzten Spaltung und Differenzierung der
verschiedenen Wissenschaften sich immer neue Lcken auftun werden, die
man auszufllen gentigt sein wird, so wird sich auch die Akademie nach
den jeweiligen Bedrfnissen in Sektionen und Unterabteilungen gliedern,
welche gesonderte und Einzelberatungen mglich machen. Die Aufgabe
der Akademie wird es sein, jeweilig die wichtigsten Forschungs- und
Kunstziele fr die nchste Zeit festzustellen und bekannt zu machen.

Die Akademie wird nicht nur Forscher, sondern auch Techniker und
Knstler jeder Art, welche einen alle berwiegenden Rang erklommen
haben, als gleichberechtigte Mitglieder aufnehmen und sich nicht auf
jene wissenschaftlichen Zweige beschrnken, die heutzutage in den
Akademien vertreten sind.

Der naturwissenschaftlichen und astronomischen Forschungen wegen wird
sich das Reich nicht mit dem vaterlndischen Boden allein begngen
knnen, sondern wissenschaftliche Stationen in allen Teilen der Erde
zu errichten trachten, welche unter der obersten Leitung der Akademie
stehen. So wird der Kollektivismus auf allen Gebieten einen Fortschritt
entfesseln, welcher alles bertrifft, was bisher bekannt war und fr
dessen Befruchtung die heutige Gesellschaftsordnung die Mittel nicht
schaffen kann.

Noch sei erwhnt, da das weibliche Geschlecht von den Lehrkanzeln
der Hochschulen und von den curulischen Sthlen der Akademie
keineswegs ausgeschlossen sein wird, vielmehr die Lehrkanzeln fr
Frauenkrankheiten und das weibliche Geschlechtsleben mit Inbegriff der
anatomischen, pathologischen und physiologischen Hilfsinstitute der
Gynkologie geradezu den Frauen als Forschern, Lehrern und Schlern
reserviert sein werden.

Die Fachabteilungen der Akademie werden auch der Verwaltung Anfragen
zu beantworten und Antrge und Gutachten zu erstatten haben. Sie werden
auch literarische Arbeiten begutachten.




VI.

Dauernde Einrichtungen und Verwaltungsbehelfe.


1. Die Wohnungsansiedelungen.

Die heutigen Wohnungsansiedelungen sind fr den kollektivistischen
Staat ziemlich ungeeignet und nur weil eine vllige Umgestaltung
innerhalb kurzer Zeit unmglich ist, wird man sich anfangs mit
den vorhandenen Wohnbauten und Ortschaften behelfen mssen. Im
nachfolgenden werden die Wohnungsansiedelungen verschiedener Ordnung
besprochen, wie sie mit Rcksicht auf Produktion, Verwaltung,
Erziehung, Unterricht, Geselligkeit, die Bedrfnisse des Einzelnen und
der Gesamtheit im Kollektivstaate einzurichten wren.

Insbesondere wird man Wohnungsansiedelungen irgend welcher Art nicht
in solchen Gegenden dulden oder errichten, wo erfahrungsmig grere
Gefahren von Elementarereignissen drohen, Lawinen, Eruptionen von
Vulkanen, Erdbeben, berschwemmungen usw.


a) Urgemeinden und Drfer.

Die Gemeinden niederster Ordnung, welche man bisher Drfer oder Weiler
nannte, wollen wir die Urgemeinden nennen. Sie sollen die gesamte
produktive Bevlkerung beherbergen, nicht nur die der Urproduktion
sich widmende, wesentlich buerliche Bevlkerung, sondern auch die
gesamte Industrie- und gewerbliche Bevlkerung wird ausschlielich
in diesen Urgemeinden und den Bezirksvororten, welche schon um eine
Stufe hherer Ordnung sind, angesiedelt und dadurch dem belstande
abgeholfen, da der Bildungs- und Kulturstand der Bauern und der
Industriebevlkerung ein wesentlich verschiedener ist. Die Dorfbewohner
knnen unter den heutigen Verhltnissen nur eine sehr unvollkommene
Schulbildung erlangen, whrend die in den Stdten angesiedelte
industrielle und gewerbliche Bevlkerung in den stdtischen Volks-
und Brgerschulen eine viel hhere Ausbildung erlangen kann. Auch
die Weltanschauung dieser beiden Bevlkerungsschichten ist heute eine
wesentlich verschiedene. In den Drfern hat Klerus und Religion eine
viel grere Bedeutung als in der Industriebevlkerung der Stdte. Und
wenn diese beiden Volksschichten in den Urgemeinden und Bezirksvororten
angesiedelt und die Stdte nur einer ausgewhlten Bevlkerung
hherer wissenschaftlicher Ausbildung, dann den Hochschulen und dem
Reiseverkehr vorbehalten werden sollen, so soll das nicht geschehen,
um die Ausbildung der Industriebevlkerung zu verkmmern, sondern
vielmehr um sie betrchtlich ber das heutige Niveau hinauszuheben,
aber die heutige buerliche oder Dorfbevlkerung ihr in der Ausbildung
vollkommen gleichzustellen.

Aber nicht nur dieses wesentlich soziale Bedrfnis soll durch
die hier vorgeschlagene Ausdehnung der Urgemeinden und die damit
zusammenhngende Verteilung der Bevlkerung befriediget werden, auch
zahlreiche wirtschaftliche Vorteile hngen damit zusammen und die
Ermglichung einer, das ganze Volk umfassenden staatlichen Erziehung,
ein intensiverer Landbau, eine grere Frachtkonomie und vieles andere
ist davon abhngig. Auch eine wirkliche Assanierung der lndlichen
=und= der stdtischen Ansiedlungen ist anders, als wie die Ansiedlungen
hier gedacht sind, kaum mglich.

Durch diese Verteilung der Bevlkerung und die Einrichtung der
Urgemeinden, welchen im Wesentlichen die nchst hhere Stufe der
Wohnungsansiedelungen, die Bezirksvororte, beizuzhlen sind, soll
die Besiedelung der Urgemeinden auf rund 1000 Kpfe gebracht werden,
welche hchstens 240 Kinder im schulpflichtigen Alter, das fr den
kollektivistischen Staat vom 6. bis zum 18. Jahre, also zwlf Jahre
dauern soll, enthalten wird. Das gibt eine entsprechende Anzahl von
durchschnittlich 20 Schulkindern in jedem der Schuljahrgnge und
ermglicht einen auerordentlich vollkommenen Volksschulunterricht,
welchem entsprechend der Unterrichtsdienst, wie in V, 3, a,
dargestellt, organisiert sein soll.

Alle Altersstufen sind in einer solchen Urgemeinde gengend besetzt,
die Geselligkeit wird eine reichhaltige sein und, hlt man sich an eine
solche Maximalzahl von 1000 Kpfen, so kann man die Urgemeinden nach
einem gewissen Schema erbauen, hat nicht ntig der Volksvermehrung
wegen die bestehenden Ansiedlungen zu erweitern, sondern wird fr
sie immer wieder neue Urgemeinden erbauen. Ein solches Schema fr die
Urgemeinden, wie es in seinen Hauptzgen nachfolgend geschildert wird,
steht doch einer groen Mannigfaltigkeit und Individualisierung der
einzelnen Urgemeinden, insbesondere in der Architektur, der dekorativen
Ausschmckung und in der Bentzung der Terrainverhltnisse nicht im
Wege.

Wie der Bevlkerungsstand der Urgemeinden, nicht pedantisch aber
innerhalb gewisser, durch die Verwaltungsinteressen gezogener Grenzen,
konstant erhalten werden kann, ist in VI, 2, genau angegeben.

In der Urgemeinde wird es sich empfehlen, die eigentliche
Wohnungsansiedlung von den Wirtschaftsgebuden und Betriebssttten
zu trennen, besonders weil die Stallungen einen schlechten Geruch
verbreiten und sich dort Ungeziefer und Insekten aufhalten, welche
lstig werden. Auch andere Betriebssttten verderben die Luft, daher
es am besten wre, wenn sie von der eigentlichen Wohnungsansiedlung
durch einen breiten Streifen dichten Waldes getrennt wren. Die
Landstrae (oder Eisenbahn, Kanal usw.) wird an den Wirtschaftsgebuden
und Betriebssttten vorbeifhren und zwischen ihnen und der
Wohnungsansiedlung eine Zweigstrae, vielleicht mit einer Geleisanlage,
hergestellt werden.

Die Mitte der eigentlichen Wohnungsansiedlung wird ein groer Bau
-- den ich Gemeindepalast nennen will -- einnehmen, in welchem
sich Kchen, Wscherei, Keller, gewisse Arten von Bdern, dann die
Versammlungssle fr die gemeinsamen Mahlzeiten und Geselligkeit,
Schulzimmer, Amtsrume und Bibliothek befinden. In vier groen
Gebuden, welche den Gemeindepalast umgeben, knnten je 256, zusammen
1024 Schlafzellen (richtiger Wohnungseinheiten fr die Nachtruhe)
erbaut werden, nmlich in 4 Gebuden, jedes mit 4 Flgeln, die
von einer Zentralstiege aus zugnglich sind, und in jedem der
vier Stockwerke, einem Hochparterre, 1., 2. und 3. Stock, je 16
Wohnungseinheiten, 8 zu beiden Seiten des Kommunikationsganges,
enthalten. Diese Wohnungseinheiten wrden nach Wunsch der Ortsinsassen
in Wohnzellen zum Alleinbewohnen, oder grere und kleinere
gemeinschaftliche Schlafgemcher, oder auch Familienwohnungen
abgeteilt. Zwischen diesen fnf groen Gebuden wren Grten anzulegen,
Freibder und Eislaufpltze einzurichten und Verbindungen durch
gedeckte Gnge herzustellen. Fr gewisse Arten von Bdern wre in jedem
Stockwerke der Schlafhuser Vorsorge zu treffen. Um die Fkalien jeden
Tag entfernen zu knnen, wird es sich empfehlen, die Abortgruben durch
unterirdische Gnge zu verbinden und diese an einer entsprechenden
Stelle ins Freie mnden zu lassen. Nach bestimmten Typen wre fr
Beheizung, Beleuchtung, Ventilation, gesundes Wasser, Spaziergnge
usw. vorzusorgen. In manchen Beziehungen knnen auch Verschiedenheiten
in den Gemeinden zugestanden werden, daher es sich empfehlen wrde,
jeder Gemeinde ein bestimmtes Ma von Aufwand, ausgedrckt in Material
und Arbeit, zu dem Zwecke einzurumen, um Gemeindeanstalten nach
dem Wunsche der Ortsbewohner zu errichten, welche ihnen besondere
Annehmlichkeiten bieten und eine Individualisierung der Ansiedlungen
ermglichen sollen. Man knnte an Wintergrten, Volieren, Glashuser,
Aussichtstrme, Parkwege denken. In diesen Urgemeinden, mit Einschlu
der Bezirksvororte, von welchen sofort die Rede sein wird, sollen
95-98% der Bevlkerung angesiedelt sein, ja mehr noch, da in den
stdtischen Ansiedlungen der grere Teil der Besiedelung die Reisenden
sind, wovon wieder die meisten beurlaubte Bewohner der Urgemeinde sein
werden.

Der allgemeine Charakter der Urgemeinden wre also: Besiedelung
nicht nur durch jene Bevlkerung, die wir heute die buerliche
nennen und durch die Arbeiter der Urproduktion, sondern auch durch
die Industrie- und gewerbliche Bevlkerung und eine groe Zahl
wissenschaftlich gebildeter Personen, Trennung der Wirtschaftsgebude
und Betriebssttten von der eigentlichen Wohnungsansiedlung, in dieser
Trennung der Schlafhuser vom Gemeindepalaste und Einrichtung der
Bauten fr eine Gesamthauswirtschaft, welche gemeinsame Speisebereitung
und die Zentralisierung aller heute familienweise betriebenen
hauswirtschaftlichen Arbeiten ermglicht.


b) Die Bezirksvororte.

Nach einem bestimmten Verhltnisse und teilweise dem Charakter des
Landes angemessen wren nach Art der heutigen Mrkte Ortschaften, die
zu den Urgemeinden gehren, zu Bezirksvororten zu erweitern und sie
werden etwa zwei Gemeindepalste und sechs Schlafhuser enthalten
und Raum fr 1500 Bewohner bieten. Hier werden Verwaltungsbeamte,
rzte und Unterrichtspersonen von hherem Range ihren Sitz haben,
etwa eine Fachlehranstalt fr Gewerbe, Landbau, Gartenbau, Bergbau
oder fr Musik, bildende Kunst, Kunstgewerbe errichtet, eine grere
Fabrik betrieben, grere Magazine eingerichtet und schon fr
Fremdenbeherbergung gesorgt, da die Reisenden, welche das Land zu Fu
durchziehen, oder sich eines Fahrrades oder Reitpferdes bedienen, nur
in sehr geringer Zahl in den Urgemeinden Unterkunft finden knnen.
Auch eine groe Zahl von arbeitsbefreiten Alten, XI, 1, e, wird in
den Bezirksvororten Platz finden. Hier werden grere Bcherbestnde
und Sammlungen untergebracht, Versammlungen der Verwaltungsbeamten,
rzte und Lehrpersonen, dann Volksversammlungen des ganzen Bezirkes
abgehalten und kleine Bhnen eingerichtet fr Vorstellungen fliegender
Truppen oder von Dilettanten und fr grere Konzertauffhrungen.

Wo es konomische Verhltnisse gebieterisch fordern, da viele Tausende
von Arbeitern an einem Orte vereiniget werden, um in Bergwerken oder
groen Fabriken zu arbeiten, wird man das vorstehende Schema der
Ansiedlungen verlassen mssen. Aber das wird so viel als mglich zu
vermeiden sein.


c) Die stdtischen Ansiedlungen.

Hierher gehren nur die Kreisstdte, etwa hundert fr einen Staat wie
sterreich, die Provinzialstdte, etwa 10-15 fr einen solchen Staat,
und die Reichshauptstadt. Doch sollen, die Reisenden eingeschlossen,
die Kreisstdte nur je 4000 Personen, die Provinzstdte je 15-20,000
Personen, die Reichshauptstadt nur 400,000 Personen beherbergen
knnen. Die stabile Bevlkerung werden nur die hheren Behrden und
Unterrichtsanstalten mit einem kleinen Stabe von Handwerkern und
hauswirtschaftlichen Arbeitern (Kchinnen, Wscherinnen, Stubenmdchen
u. dergl.) bilden und in der Reichshauptstadt auer der kaiserlichen
Familie und dem hohen Adel, wenn ein solcher fortbesteht, die Beamten
der Zentralbehrden, die Akademiker, Universittsprofessoren und
Hochschler bleibend wohnen.

Die stdtischen Ansiedlungen sollen in Quartiere zerlegt werden,
deren jedes tausend Personen beherbergen und verpflegen kann. Ein
solches Quartier untersteht der Leitung eines Verwaltungsbeamten
untersten Ranges und verfgt ber dasselbe rztliche Personal, wie
eine Urgemeinde. Ob aber auch das Erziehungs- und Unterrichtspersonal
fr ein Quartier aufgestellt wird, wie fr eine Urgemeinde, hngt
von Umstnden ab. Es mag eines der Quartiere einer Kreisstadt eine
Volksschule haben fr die Kinder der wenigen dauernd angesiedelten
Familien. Aber Quartiere, welche nur Studenten oder Reisende aufnehmen,
brauchen keine Volksschule. hnliche Verhltnisse werden fr die
Provinzialstdte und die Reichshauptstadt gelten. Eine ganze Reihe
von Quartieren solcher Stdte brauchen keine Volksschulen und kein
Volkserziehungspersonal.

Die Urgemeinden eines Bezirkes wrden mit dem Bezirksvororte und
dieser mit der Kreisstadt durch Telephone verbunden, welche von
den Amtslokalitten direkt zu den Amtslokalitten gingen; weiterhin
wrde eine telephonische und eine telegraphische Verbindung von den
Kreisstdten zu den Provinzstdten und von hier zur Reichshauptstadt
fhren.

Diese Verteilung der Ansiedlungen und ihre hier vorgeschlagene
Einrichtung mu man sich vor Augen halten, um die sonstigen organischen
Einrichtungen, wie sie im nachfolgenden entworfen sind, zu verstehen,
wobei kein einziger Vorschlag als etwas Unabnderliches oder das Beste
gedacht ist, aber die Orientierung bieten soll, welche Vorteile die
Zentralisation von Produktion und Verteilung und die Naturalwirtschaft
der individualistischen Gesellschaftsordnung gegenber fr konomie,
Kultur und die hchsten Gesellschaftszwecke haben wrde.

Whrend im Kollektivismus das allgemeine Interesse immer den
Vorrang hat und der Individualismus nur geduldet wird, wo er sich
als ntzlich erweist, also nicht in wirtschaftlichen Dingen, ist in
unserer Gesellschaftsordnung der Staat von den Individuen abhngig,
welche sich im Besitze der politischen Macht befinden. In unserer
Gesellschaftsordnung ist der Staat nur geduldet und er wird von den
herrschenden Parteien fr ihre Zwecke ausgebeutet. Der Kollektivismus
macht dem ein Ende.

Je genauer und ausschlielicher die gesamten Wohnungseinrichtungen den
hier geschilderten kollektivistischen Charakter an sich tragen werden,
um so schwieriger werden sie es machen, wieder zum Individualismus
zurckzukehren, daher revolutionre Angriffe, weil gegenstandslos,
nicht mehr zu frchten sind.


2. Die Verteilung der Bevlkerung.

Nach den in VI, 1, a, entwickelten Grundstzen wren die Urgemeinden
fr je 1000 Bewohner einzurichten und die eigentlich stdtische
Bevlkerung in den Kreisstdten, Provinzialstdten und der
Reichshauptstadt wrde selbst in einem groen Reiche weniger als eine
Million betragen. Ein groer Teil der stdtischen Quartiere wrde zur
Beherbergung von Reisenden dienen. Wenn in unserer Zeit es zahlreiche
Stdte mit einer Bevlkerung von mehr als 100,000 Bewohnern gibt
und die Reichshauptstdte Millionen von Bewohnern zhlen, so ist das
eine offenbare Krankheit, welche im innigsten Zusammenhange mit der
Gesellschaftsordnung steht.

Die sanitren belstnde der Riesenstdte sind schon oft errtert
worden, aber hier werden die sozialen und volkswirtschaftlichen
Vorteile einer anderen Verteilung der Bevlkerung zur Sprache kommen.

Im allgemeinen htte jeder Volksgenosse das Recht, im Lande zu wohnen,
ohne eigentlich ein Heimatsrecht in einer bestimmten Gemeinde zu haben.
Als Grundsatz htte zwar zu gelten, da jeder in der Gemeinde dauernd
bleibe, wo er geboren wurde, aber davon wrde eine Reihe von Ausnahmen
gemacht werden. Zunchst wrde sich ein solches Recht, im Geburtsorte
dauernd zu wohnen, nicht auf die stdtischen Quartiere erstrecken, in
welche nur ausgewhlte Personen zur Ausbung eines bestimmten Berufes
oder Einzelne ohne Beruf zur Belohnung ihrer persnlichen Verdienste
aufgenommen wrden, wodurch aber ihre Ehegenossen und Kinder kein
eigenes Recht erlangen wrden, vielmehr einer Urgemeinde zugeschrieben
blieben. Bis zu einem gewissen Alter wrden die Kinder von ihrer
Heimatszugehrigkeit abgesehen, den Eltern in ihren Wohnsitz zu folgen
haben und ebenso in der Regel die Frau dem Manne. Letztere Regel knnte
eine Ausnahme erleiden, wenn die Frau eine hervorragende Stellung
einnehmen wrde, wodurch sie an einen bestimmten Ort gebunden ist,
whrend der Mann eine untergeordnete Stellung einnhme, fr welche das
Domizil weniger entscheidend wre. Eine Vernderung des Domizils wre
teils mit Einwilligung der Staatsverwaltung gestattet, teils mit dem
Wechsel des Berufes oder einer Anstellung von selbst gegeben.

Besonders liberal wrde die Vernderung des Wohnsitzes jenen
zugestanden werden, die von der geregelten Arbeit befreit sind, sei
es wegen Erreichung der Altersgrenze, oder erblich, oder als Lohn fr
hervorragende Dienste, oder weil ihnen vom Staate die Ausbung eines
Berufes gestattet wre, der naturgem an einen bestimmten Wohnsitz
nicht gebunden ist. Siehe VIII, 9, n.

Da die Wohnsttten gleicher Art nicht so vollstndig gleiche
Annehmlichkeiten bieten,[10] da es jemand ganz gleichgltig sein
knnte, in welcher Gemeinde oder in welchem Quartier er wohnt,
und da auch die Nachbarschaft von Freunden, Verwandten oder von
gleichstrebigen Personen den Wunsch, da oder dort zu wohnen, bestimmen
kann, wird innerhalb der Grenzen der Verwaltungsinteressen die freie
Wahl des Wohnortes als Lohn bewilligt, die unerwnschte Versetzung
als Strafe verhngt werden, wie es auch heute mit Offizieren und
Staatsbeamten gehalten wird. Dabei wird aber auch das Mitinteresse der
Familienmitglieder in Betracht kommen. Verwaltungsinteressen knnen in
Frage kommen, welche aus der Verteilung der Betriebssttten oder aus
der Stellung eines Individuums im Amte oder an einer Betriebssttte
hergeleitet werden. Ein qualifizierter Arbeiter einer bestimmten Art
von Fabriken wird immer nur in einer Fabrik gleicher Art Verwendung
finden knnen, und vorausgesetzt, da dort eine Stelle fr ihn frei
wird. Das Verwaltungsinteresse kann auch bedingen, da jemand von
einem Orte wegversetzt wird, der bervlkert ist, oder nach einem Ort
versetzt wird, der neu erbaut wird, oder entvlkert ist, oder wo eine
freie Stelle besetzt werden mu.

  [10] Hier wird schon eine Frage der Verteilung von Genssen
       besprochen.

Ob es im Interesse der Produktion gelegen sein wird, auch in Zukunft
vereinzelte Wohnsttten auerhalb der geschlossenen Ortschaften, z. B.
auf einer Alpe anzulegen, wird die Erfahrung lehren. Auch hier wird die
Versetzung an solche einsame Gehfte als Lohn oder als Strafe zu gelten
haben. Eine Familie aber, welcher erziehungs- und schulpflichtige
Kinder angehren, wird nur in geschlossenen Ortschaften wohnen knnen.
Ein junges Ehepaar wird vielleicht recht gern die Honigwochen auf einer
Alpe oder in einem einsamen Gehfte verbringen.

Im Interesse der gleichmigen Verteilung der Bevlkerung auf
die Gemeinden und im Interesse einer gleichmigen Besetzung
der Schulklassen wird es liegen, zeitweilig kleine, unmerkliche
Verschiebungen der Bevlkerung vorzunehmen, wobei vor allem die
Zustimmung der Beteiligten entscheidend sein wird. Da aber vielen
Menschen der Vernderungstrieb angeboren ist, so wird dies ohne
groe Reibung mglich sein. Wenn auch die Gewhnung an eine bestimmte
Gegend und Gemeinde, an Freunde und Verwandte die meisten Bewohner
einer Gemeinde fesseln wird, so wird sich bei einigen auch ein
entgegengesetztes Bestreben geltend machen und dieses kann bentzt
werden, um eine unmerkliche Verschiebung von einer Gemeinde zur
Nachbargemeinde und so fort vorzunehmen, damit die Verteilung der
Bevlkerung tunlichst konstant erhalten bleibe. Dabei werden am meisten
Personen in Frage kommen, die einem geeigneten Berufe angehren,
landwirtschaftliche Arbeiter und Fabrikarbeiter.[11]

  [11] Hier wird es klar, welche enormen Vorteile die Aufhebung
       des Privateigentums bietet, da das Eigentum an Husern und
       Grundstcken auch eine sehr erwnschte Beweglichkeit der
       Einzelnen verhindert.

Da bei einer Bevlkerung von 45 Millionen und einem Jahreszuwachse
der Bevlkerung von 5 vom Tausend die Bevlkerung in sterreich
jhrlich im ganzen um 200,000 bis 250,000 Kpfe zunimmt, so wird es
sich empfehlen die Urgemeinden jhrlich um 2-300 zu vermehren und so
viele Urgemeinden jhrlich neu aufzubauen, welche zur Aufnahme des zu
erwartenden nchsten Jahreszuwachses erforderlich sind. Es ist das
bei konstanten Verhltnissen leicht auf Jahre hinaus zu berechnen.
Ob die Staatsverwaltung darber und ber die Verlegung gewisser
Betriebssttten nach der neuen Gemeinde und ber die Zuweisung
von Grund und Boden, Nutztieren usw. an dieselben, selbstndig zu
entscheiden haben wird, oder ob darber Volksbeschlsse einzuholen
sind, wird die Verfassung oder der jeweilige Volkswille bestimmen. Auch
die Besiedlung der Gemeinden wird Gelegenheit geben, eine Verschiebung
der Bevlkerung in der oben angedeuteten Richtung vorzunehmen, da
es die Natur der Sache mit sich bringt, da die Bewohner der neuen
Urgemeinden vorzglich aus bervlkerten Gemeinden genommen werden.

Da durchschnittlich in jedem Kreise jhrlich 2-3 neue Urgemeinden
aufgebaut werden, drfte die Entscheidung, welche Familien und
Einzelpersonen dahin bersiedeln sollen, den Kreisbehrden berlassen
werden, nur insofern jemand aus anderen Kreisen oder Provinzen dahin
verpflanzt werden soll, wird die Verfgung von der Provinzialbehrde
oder den Zentralstellen zu erlassen sein. Da anzunehmen ist, da diese
Urgemeinden von Jahr zu Jahr reicher ausgestattet werden, weil das dem
Fortschritte der Erfindungen entspricht, mu man vermuten, da sich
immer mehr Personen zur bersiedlung anmelden, als neue Wohnstellen
frei werden und die administrativen Interessen werden bei der Auswahl
unter den Bewerbern den Ausschlag geben.

Im Ganzen gibt es also Hilfsmittel genug, um eine im groen und ganzen
den staatlichen Interessen entsprechende Verteilung der Bevlkerung
aufrecht zu erhalten. Eine absolute Freizgigkeit kann natrlich
nicht zugestanden werden, schon deshalb nicht, weil der Staat
Alleineigentmer aller Wohnbauten ist, also niemand ohne Erlaubnis des
Staates sich irgendwo niederlassen kann. Aber praktisch wird die freie
Beweglichkeit von Ort zu Ort viel grer sein, als in den heutigen
Verhltnissen.

Wenn, allen Vorsichten bei der Anlage zum Trotze, durch Brnde,
Erdbeben, Bergrutschungen und andere Elementarschden dieser Art
Wohnungen zerstrt werden, werden die obdachlosen Bewohner sofort in
anderen Husern, erforderlichenfalls in anderen Gemeinden untergebracht
werden nach dem Grundsatze, da alle Gter fr alle Volksgenossen
bestimmt sind. In unserer Gesellschaftsordnung ist das mit der grten
Schwierigkeit verbunden.


3. Die Evidenthaltung der Bevlkerung.

Die Wohngemeinde eines Kollektivisten ist in der Regel auch seine
Aufenthaltsgemeinde, wobei aber die tunlichst freie Bewegung
innerhalb des ganzen Bezirkes gestattet werden soll, soda nicht
nur am Sonntag der freie Verkehr im ganzen Bezirke wird stattfinden
knnen, sondern auch den Erwachsenen freigestellt werden kann, das
Abendmahl gegen rechtzeitige Meldung in einer anderen Gemeinde des
Bezirks einzunehmen oder selbst dort die Nacht zu verbringen, wenn nur
die Arbeit nicht versumt wird. Auerdem aber kann ein Kollektivist
auch sonst dauernd oder vorbergehend den Aufenthalt auerhalb der
Wohngemeinde und des Wohnbezirkes nehmen. So dauernd ein noch in
der Erziehung stehendes Kind oder ein junger Mensch, wenn er fern
von seiner Familie in eine Unterrichtsanstalt aufgenommen wird,
in welchem Falle seine Mutter oder Wahlmutter eine Pflegemutter zu
bestellen hat, die nebst dem Erziehungspersonal die Aufsicht fhrt,
und Erwachsene knnen durch ihren Beruf gentigt werden, auf lngere
Zeit auerhalb des Wohnbezirkes Aufenthalt zu nehmen, so Bedienstete
der Verkehrsanstalten, oder bei einem Bau Beschftigte, Abgeordnete,
III, 3, _1. Alinea_ oder auch Arbeitsbefreite, welche auswrts Besuche
machen. Vorbergehend ist der auswrtige Aufenthalt der Reisenden,
sei es, da sie beurlaubt sind, oder da Arbeitsbefreite eine Reise
unternehmen, ohne ihren Wohnsitz aufzugeben.

In der Wohngemeinde und im Wohnbezirke soll jedermann sobald als
mglich mit der ganzen Bevlkerung bekannt gemacht werden, wenn er
seine Wohngemeinde wechselt. Er ist schon vorher vom Verwaltungsbeamten
der verlassenen Gemeinde (Quartier) dem Verwaltungsbeamten der
neuen Wohngemeinde (Quartier) angemeldet und es ist ihm Herberge
und Verpflegung bereits bereitet. Er mu sich zunchst dem
Verwaltungsbeamten, dem Arzt und dem Haushaltungsvorstand und wenn
er in Arbeit steht, dem Arbeitsvorstande, vorstellen und sich dann
mit dem Aufsichtspersonale des Schlafhauses bekannt machen, wo ihm
sein Zimmer angewiesen wird. Man wird darauf halten, da er bei
der ersten gemeinsamen Mahlzeit von einer kleinen Tribne aus die
neue Wohngemeinde (Quartier) begrt und Namen, Beruf und frhere
Wohngemeinde bekannt gibt. Nher wird er sofort mit den Tischgenossen
bekannt. Am nchsten Sonntag soll er sich mit der Beamtenschaft
des Bezirksortes und nach und nach mit der Bevlkerung der anderen
Gemeinden des Wohnbezirkes bekannt machen. Gehrt der Neuangekommene
der Beamtenschaft an, so wird er sich auch im Kreisorte beim
Abendempfang des Kreisbeamten diesem vorstellen und soviel als mglich
mit anderen Personen von Stellung persnlich bekannt machen, soweit er
noch fremd ist.

Wer sich auerhalb des Wohnbezirkes begibt, sei es, da er beurlaubt
ist und reist, oder sonst dauernd oder vorbergehend Aufenthalt nimmt,
hat seine Legitimationskarte, eventuell Reisebewilligung mitzubringen.
Die Legitimationskarte enthlt die Photographie des Trgers, Namen,
Beruf und Wohngemeinde, zur Identifizierung die anthropometrischen Mae
und eventuell geheime Mitteilungen, so ber ansteckende Krankheiten,
Verlust des Stimm- und Wahlrechtes, besondere Ditanweisungen u.
dergl. Es soll sich kein Unberufener einer fremden Legitimationsurkunde
bedienen knnen.

Einheimische Reisende sollen angehalten werden, die
Aufenthaltsgemeinde, wo sie bernachten, tglich mittels Postkarte dem
Verwaltungsbeamten der Wohngemeinde bekannt zu geben. Legitimationen
der Auslnder werden in XII, 2, _Alinea_: Es wird besprochen.

Es soll kein Einheimischer verloren gehen, kein Auslnder sich
einschleichen knnen. So kann man sich vor auswrtigen Verbrechern
schtzen und gegen diesen Vorteil haben die Annehmlichkeiten der
Anonymitt keine Bedeutung.


4. Die Kommunikationen.


a) Eisenbahnen, Schiffahrt.

Der heutige Staat wird dem Kollektivstaat auf dem Gebiete des
Eisenbahnbaues nicht viel zu tun brig lassen. Selbst Kleinbahnen zu
bauen wird dieser kaum einen Anla haben. Vielleicht wird es sich eher
um fliegende Bahnen handeln, welche in bestimmten Fllen von Vorteil
sein mgen. So beim Aufbau ganzer Ortschaften, bei der Abholzung
ganzer Waldstrecken usw. Dagegen wird es immer an den Einrichtungen der
bestehenden Eisenbahnen, an ihrer Ausrstung und der Ausntzung etwas
zu verbessern und zu ergnzen geben.


1. Ihre Bentzung fr allgemeine Zwecke.

Fr allgemeine Zwecke dient der Personentransport der Eisenbahnen
beinahe gar nicht, der Gtertransport aber kommt wieder beinahe
ausschlielich fr die Zwecke der Gesamtheit in Betracht. Es kann
sein, da der Personen- und der Gtertransport zeitlich getrennt
werden, da nmlich Lastzge nur zur Nachtzeit, Personenzge nur
zur Tageszeit verkehren, wie vormals in der Schweiz. Das wrde nicht
ausschlieen, da jeder Personenzug auch eine geringe Menge von Gtern,
das Reisegepck ungerechnet, und da der Lastzug auch eine kleine
Anzahl von Personen mit befrdert, letztere besonders, wenn sie in
Amtsgeschften reisen.

Was den Gtertransport anbelangt, so wird er beinahe nur
Massentransport sein und es werden beinahe nur ganze Wagenladungen,
oft ganze Zge von einer Betriebssttte zur anderen oder an eine oder
mehrere nahe gelegene Abladestellen abgehen. Eine Papierfabrik, eine
Weberei, eine Gieerei, eine Holzwarenerzeugungssttte wird immer
trachten, nur ganze Wagen zu verladen, oder nur fr einen bestimmten
Ort Gter zu verfrachten. Eigene Zge werden die wenigen kleinen
Sendungen aufnehmen, welche in verschiedenen Orten abzuladen sind.
Besonders wichtig ist die rasche Befrderung der Zeitungen VI, 7.
Diese kann durch eigene Blitzzge geschehen, welche in keiner Station
anhalten. In diesem Falle werden die an den Stationen abzuladenden
Zeitungspakete entweder ausgeworfen, oder auf bewegliche Behlter, die
der Zug streckenweise mitnimmt, abgeladen. Das Auswerfen von Sendungen
ist auch heute im Gebrauche, aber nur, wo die Eisenbahnverwaltung an
ihre eigenen Organe versendet. Ebenso kann es mit kleinen Sendungen
gehalten werden, die ausnahmsweise eine besonders dringende Befrderung
notwendig machen. Solche Blitzzge wrden selbst nach den heutigen
Einrichtungen der Dampfeisenbahnen in sterreich den Transport vom
Mittelpunkt des Reiches bis an die entfernteste Grenze in 6-8 Stunden
bewerkstelligen knnen, so da Zeitungen, die um Mitternacht von der
Reichshauptstadt abgeschickt werden, zwischen 8 und 10 Uhr morgens in
allen, auch von der Eisenbahn entfernten Urgemeinden eintreffen knnen.

Die Befrderung der Transporte wird also viel konomischer und rascher
sein als heute. Aber auch der Betrieb der Eisenbahnen im Kollektivstaat
ergibt eine groe Menge von Ersparnissen. Absender und Empfnger ist
immer derselbe, Staatsorgane senden Gter an Staatsorgane und auch wo
es sich um Einzelne handelt, sind die Staatsorgane ihre Mandatare.
Kassen und Kontrolle entfallen, Verrechnungen und Erstze werden
erspart und das Begleitungspersonal knnte gewi sehr vermindert
werden, wenn nicht die bertriebene Ausntzung des Personals in
der heutigen Gesellschaftsordnung einer humaneren Behandlung der
geringeren Eisenbahnbediensteten Platz machen und aus diesem Grunde
eine Vermehrung des Personals nach anderer Richtung wieder stattfinden
mte.

Dabei kommt nun weiters in Betracht, da im Kollektivstaat, wenn
obige Vorschlge fr die Verteilung der Bevlkerung angenommen werden,
die Gtertransporte der Eisenbahnen im Verhltnisse zur Gesamtmenge
der Produkte vermindert werden. Es wird ein viel grerer Bruchteil
der Produkte am Produktionsort oder in dessen Nhe konsumiert und im
letzteren Falle der Transport mit Pferden betrieben und auch die Pferde
verfrachten wieder mit geringerem Aufwand an Zugkraft und geringerer
Begleitung.

Inwiefern die Straengterfrachten durch Automobile statt der Pferde
werden befrdert werden, ist eine bloe Frage der konomischen
Berechnung, wofr der Staatsverwaltung alle entscheidenden Daten
vorliegen. Dabei wird in Betracht kommen, ob nicht die Pferdezucht zu
anderen Zwecken und nicht blo fr den Transport, volkswirtschaftliches
und militrisches Bedrfnis sein wird, wobei sich vielleicht ergeben
wird, da ein bestimmter Pferdestand unbedingt erhalten werden mu,
dessen Ausntzung fr Transportzwecke aus diesem Grunde konomischer
ist, als ein Automobiltransport, der vielleicht dann konomischer wre,
wenn man die Pferde ganz eingehen lassen knnte. Der Kollektivismus
hat in vielen Einzelheiten eine konomische Berechnung, die fr unsere
Verhltnisse nicht zutreffend wre.


2. Ihre Bentzung fr die Zwecke des Einzelnen.

Hier kommt vorwiegend der Personentransport in Betracht.
Geschftsreisen werden im Kollektivstaate nur wenige und nur als
Dienstreisen vorkommen. In unseren Verhltnissen sind es Agenten,
Kaufleute, Marktfahrer, Anwlte, Zeugen und Streitparteien, welche die
Waggons fllen. Mit dem Wegfallen des Handels und der Verminderung der
Streitigkeiten wird das anders. Im Kollektivstaat ist es das Vergngen
und die Belehrung, welchen die Bahnen als Personentransportanstalten
dienstbar sind. Man wird fr sterreich annehmen knnen, da es zur
Zeit der Errichtung des Kollektivstaates mehr als 6000 deutsche Meilen
Vollbahnen und ebensoviel Kleinbahnen haben wird, deren Erweiterung
sich fr die genderten Verhltnisse kaum als wnschenswert erweisen
wird, wenn auch die Verteilung der Bevlkerung in Zukunft eine andere
sein wird. Diese genderte Verteilung wird brigens die Wirkung haben,
da die Personenzge eine gleichmigere und nicht eine so schwankende
Besetzung haben werden. Denn wo ungeheure Bevlkerungszentren mit
kleinsten Orten abwechseln, bemerkt man ein pltzliches Gedrnge, das
mit vlliger Entlastung abwechselt.

Es ist sehr fraglich, ob der Kollektivstaat etwaige Lcken, welche sich
in den Eisenbahnen vorfinden mgen, ergnzen, und nicht lieber andere
Befrderungsarten einschieben wird. Die Befrderungsmengen sind im
Kollektivstaat viel konstanter als heute, und sie sind viel leichter
und vollstndiger zu ermitteln, daher die konomische Berechtigung
neuer Bahnen mit absoluter Sicherheit im vorhinein festzustellen sein
wird.

Eher als eine Vermehrung der Vollbahnen wird fr die Reisen innerhalb
der Bezirke und von den Urgemeinden zur Bahn das Fahrrad, dann das
Automobil, unter Umstnden der Automobilomnibus, und fr die gebirgigen
Gegenden die elektrische Kleinbahn in Betracht kommen.

Wenn im Kollektivstaate Eisenbahnen oder neue Straen oder hnliche
groe Anstalten ausgefhrt werden, ist der Arbeitsaufwand viel geringer
als heute. Aller Besitz ist in =einer= Hand und es entfallen alle
jene Geschfte die notwendig sind, um die Geldmittel zu beschaffen,
Arbeitsleute anzuwerben, Grund und Boden anzukaufen und die vielen
Schwierigkeiten zu beheben, die entgegenstehende Privatinteressen
verursachen.

Die Volksbeschlsse, welche sich auf den Bau neuer Eisenbahnen, Kanle
und anderer solcher Kommunikationen beziehen, werden wahrscheinlich zu
jenen gehren, welche nach III, 3, _Alinea_ Das souverne Volk Anla
geben, ausnahmsweise Abgeordnete zu whlen, obwohl auch solche Fragen
in der Schweiz heute schon durch das Referendum entschieden werden,
wenigstens insofern es sich um den Ankauf solcher Unternehmungen fr
den Staat handelt, wobei wir allerdings in Betracht ziehen mssen, da
ein fertiges, seit langem betriebenes Unternehmen leichter vom Volke
beurteilt werden kann, als ein Projekt fr die Neuschpfung solcher
gewaltigen Unternehmungen. Die Volksbeschlsse aber, welche sich auf
den fr den Personentransport bestimmten =Betrieb= der Eisenbahnen
und wohl auch anderer groen Kommunikationsanstalten beziehen, werden
in der Art erfolgen, da der Staatsverwaltung vorgeschrieben wird,
wie viele Personenzge regelmig jede Strecke zu befahren haben
und unter welchen Voraussetzungen und in welchem Ausmae Sonderzge
einzuleiten sind. Auch die Geschwindigkeiten der Zge und die Zahl
der bei den einzelnen Zgen einzustellenden Personenwagen werden durch
Volksbeschlsse vorgeschrieben werden. Dem entsprechend wird dann die
Verwaltung alles einzuleiten haben, was dieser Verkehr bedingt. Ist die
Gesamtlnge der Eisenbahnen z. B. fr sterreich-Ungarn 12,000 deutsche
Meilen, welche viermal, zweimal hin und zweimal zurck mit je soviel
Sitzpltzen zu befahren sind, so ergibt das 48,000 Zugsmeilen tglich,
wodurch die Produktionsmenge festgestellt erscheint.

Andererseits wrden fr die Verteilung der Pltze auf den Zgen
allgemeine Normen erlassen.

Der Staatsverwaltung Vorschriften wegen des Betriebes der Transporte
zu machen, wird weder notwendig noch zweckmig sein, weil die
Transportbewegung von Produktion und Konsumtion (im weiteren Sinne,
wonach auch Bezug von Sachen zur Bentzung als Konsum gerechnet
wird) abhngt und es sich nur um konomie in der =Disposition=
ber die Gterverfrachtung handelt. Das ist nun offenbar
Verwaltungssache und diese Dispositionen hngen auch von Umstnden
ab, die nicht vorauszubestimmen sind, so von Ernteergebnissen
und von Elementarereignissen. Der Gtertransport ist brigens
ein integrierender Bestandteil des Produktionsbetriebes, weil
die Produktion erst beendet ist, wenn die Gter am Verbrauchs-
beziehungsweise am Bentzungsorte angelangt sind. Daher geht jeder
Warentransport fr Rechnung des ganzen Volkes, nicht fr Rechnung des
Konsumenten, whrend heute die grere Entfernung vom Erzeugungsorte
grere Kosten fr den Konsumenten verursacht. Hierin liegt
einerseits eine Versicherung des Einzelnen gegen den Zufall, der
in der Ortsansssigkeit begrndet ist, andererseits aber der groe
wirtschaftliche Nutzen, der in der Ersparung einer groen und wichtigen
Arbeit fr Spekulation, Vertrge und Verrechnung begrndet ist, wie
auch andererseits die Verfrachtung ausschlielich fr Rechnung des
Staates allen Aufwand an Arbeit fr Frachtversicherung entbehrlich
macht. brigens werden diese volkswirtschaftlichen Vorteile des
Kollektivismus zum grten Teile dort in Anschlag kommen, wo die Kosten
der heutigen Gesellschaftsordnung an Handelsarbeit errtert werden.[12]

  [12] Was die Lage des Domizils heute fr Wirkungen hat,
       empfinden die Beamten und Offiziere, die an manchem Orte
       um 20-30 Prozent teurer leben, als am andern, daher das
       durch Teuerungsbeitrge ausgeglichen wird. So gewhrt
       der Staat =seinen= Organen heute in etwas roher Art
       das, was er als Kollektivstaat =allen= gewhren mu.
       Die Preisdifferenz zwischen verschiedenen Provinzen
       sterreichs in den Jahren 1830-1880, allerdings =vor=
       Entwickelung des Eisenbahnwesens, betrgt beispielsweise
       fr Roggen 1832 2.11, gegen 4.33, 1833 1.65, gegen 5.16,
       1845 3.02, gegen 6.24, 1848 3.76, gegen 7.50, 1879 3.98,
       gegen 8.80, und fr Gerste 1830 1.51, gegen 5.50, 1839
       2.28, gegen 5.79, 1848 2.85, gegen 6.27, 1880 4.37, gegen
       9.36, also von 1 : 2 bis 1 : 3. Wie einfach lst der
       Kollektivstaat diese Frage und zugleich erspart er die
       Arbeit in den Administrationen.

So wie die Eisenbahnen, werden auch die Kanle und die Schiffahrt
auf Seen und Meeren fr Rechnung des Staates und vorzglich zur
Frachtenbefrderung betrieben werden. Aber alle diese Kommunikationen
dienen auch zur Personenbefrderung und zwar fr Inlnder mit Ausschlu
der Geldwirtschaft. Daher werden die Anweisungen auf Befrderung von
Reisenden nicht von den Verwaltungsmtern der Kommunikationsanstalten,
sondern von den Verwaltungsbeamten des Domizils des Reisenden
ausgefertigt. Der beurlaubte Arbeiter, der in eine andere Gemeinde
versetzte Arbeiter erhlt die erforderliche Anweisung auf Befrderung
von seinem Verwaltungsbeamten. Fremde erhalten sie von den
Verwaltungsbeamten der Einbruchstationen; Pensionisten gleichfalls
von dem Verwaltungsbeamten des Domizils. Die Bewohner von Ortschaften,
die an der Bahn, oder an Kanlen, Seen oder Meeresufern gelegen sind,
knnen fr beschrnkte Entfernungen Anweisungen auf Befrderung fr
jeden Tag oder gewisse Wochentage erhalten, insofern dadurch der Dienst
nicht gefhrdet wird, und diese Anweisungen ersetzen die heutigen
Abonnements. Das kann fr Zusammenknfte mit Verwandten und Freunden
oder Versammlungen von grtem Interesse sein.

Wer auf solche Anweisungen Anspruch hat, bestimmen die
Verteilungsgesetze. Ebenso bestimmen sie, wem Pferd und Wagen zu
berlassen ist. Wahrscheinlich wird man eine Anzahl von Wagen, dann
auch Reittiere, den Beamten, rzten und Lehrpersonen in jeder Gemeinde
und Quartier nicht nur fr Dienstfahrten, sondern auch fr Lustfahrten
und als Reitgelegenheit zuweisen. In grerem Mae wird man natrlich
in den Stdten Reitpferde und Wagen aufstellen.


b) Automobile.

Ob solche zum Transport von Waren und zum Massentransport von Personen
zur Verwendung gelangen, wird ein Gegenstand konomischer Berechnung
sein. Es ist wahrscheinlich, da fr grere Stdte, die aber weniger
besiedelt sind, als heute, das Automobil als allgemeines Verkehrsmittel
gute Dienste leisten knnte. Als Sport wird das Volk die Automobilfahrt
schwerlich betreiben knnen. Was den Aufwand fr Automobile anbelangt,
so wrden die dynastische Familie und der Adel denselben aus den
ihnen angewiesenen Mitteln bestreiten knnen und ebenso werden die
Verteilungsgesetze bestimmen, welchen Personen, die die hchsten
Stellen erklommen haben, Akademikern, Knstlern, Erfindern usw.
Automobile und die Betriebsmittel zur Verfgung zu stellen sind. Allein
die Gefhrdung von Personen und Sachen durch diesen Sport wird man
nicht dulden.

Was den Transport und nicht nur den Transport auf den Eisenbahnen
und mit Maschinenbetrieb, sondern auch den Transport mit Zugtieren
anbelangt, so ist er im Kollektivstaat schon deshalb viel
konomischer, weil er durchaus Massentransport ist. Die Versorgung der
Produktionssttten, die nicht an einer Eisenbahn liegen, mit Material
wird auch nicht in geringen Mengen, sondern auch nach Tunlichkeit
in Wagenladungen erfolgen. So braucht eine Schuhmacherwerksttte
viele Hunderte von Zentnern Leder, die Bekleidungsindustrie und
Wschefabrikation viele Tausende von Metern Stoff in einem Jahre, wobei
brigens zu bemerken ist, da hchstwahrscheinlich Stoffe und Leder
schon in den Webereien und Gerbereien zugeschnitten, auch Holz im Walde
nahezu fertig bearbeitet werden wird, was bei der Massenfabrikation im
Kollektivstaate das natrlichste ist.[13]

  [13] Aus Pohlmanns Geschichte des antiken Kommunismus
       und Sozialismus, II. Seite, 165, ersehen wir, da
       schon im griechischen Altertum die Arbeitsteilung
       soweit vorgeschritten war, da es ein besonderes
       Zuschneidegewerbe gab und wie es scheint, nicht blo fr
       Schuhwerk, sondern auch fr Kleider.

Die enge Zentralisation der Pferdetransporte ergibt auch bei diesen
eine groe Ersparnis an Begleitpersonen.


5. Telegraph und Telephon.

Beide Einrichtungen haben allgemeinen und privaten Zwecken zu dienen
und, da die ersteren die wichtigeren sind, ist bei der Anlage beider
vor allem den Bedrfnissen der Verwaltung Rechnung zu tragen.


a) Ihre Einrichtung und Bentzung fr allgemeine Zwecke.

Telegraph und Telephon haben sich der staatlichen Organisation
anzuschlieen, daher sie die Reichshauptstadt mit allen
Provinzialstdten, diese mit den Kreisstdten, die Kreisstdte mit
den Bezirksorten und die Bezirksorte mit den Urgemeinden zu verbinden
haben. Bei den Verbindungen auf grere Entfernungen hat der Telegraph,
in den kleineren Verzweigungen das Telephon, die grere Bedeutung.
Inwiefern in den Gemeinden wieder eine Verzweigung des Telephons
einzurichten wre, ist eine Frage der konomie. Selbstverstndlich
ist eine solche Verzweigung in den stdtischen Gemeinden, aber auch
in den Urgemeinden wird eine Abzweigung vom Gemeindepalast nach den
Wirtschaftsgebuden, vielleicht auch nach verschiedenen Teilen des
Gemeindepalastes und nach den Schlafhusern sich empfehlen. Ebenso
knnte man an fliegende Leitungen nach einzelnen Arbeitsstellen denken,
so nach den Feldern, Wiesen, und Wldern, wenn die Entfernung dafr
spricht, da dadurch konomische Vorteile erzielt werden.

Die Verzweigung des Telephons bis in die Gemeinden erfordert keinen
Aufwand, der grer wre, als man schon heute macht, denn es wrden
dadurch im Ganzen nur 50-60,000 Sprechstellen fr einen Staat mit
45 Millionen Einwohnern bedingt. Fr die Verwaltung hat eine solche
Verzweigung, vorzglich des Telephons, die allergrte Bedeutung,
da sich diese Bedeutung fr alle greren Produktionssttten lngst
erwiesen hat und jede Urgemeinde eine Produktionssttte im groen
Mastabe ist. Alle Mitteilungen ffentlicher Natur werden so in
krzester Zeit allgemein verbreitet und es wrde im Falle einer
Kriegserklrung mglich sein, innerhalb einer Stunde das ganze Volk
aufzurufen.[14]

  [14] Die Fernsprechleitung zur Verbindung aller Gemeinden
       mit den Bezirksvororten, dieser mit den Kreisstdten,
       der Kreisorte mit den Provinzialorten und dieser mit der
       Zentrale wrde in sterreich-Ungarn zirka 50,000 Kilometer
       Leitungsdrhte und 60,000 Sprechstellen erfordern.
       Deutschland aber hatte schon 1899 195,000 Sprechstellen,
       aber allerdings viel geringere Leitungslnge.

Jedes Verwaltungsamt wrde in die unmittelbarste Verbindung mit
jenen Kommunikationen gebracht. Besonders die Verwaltungsbeamten
fr Urgemeinden, Bezirke und Kreise wrden das Telephon entweder in
ihrem Arbeitszimmer, oder in einem ganz nahe gelegenen Raume haben,
und keiner Hilfskrfte bedrfen, um untereinander zu verkehren. Da
im Bezirksorte und den Kreisstdten oft Verbindungen des Telephons
herzustellen sein werden, wird eine Bedienung des Telephons zu diesem
Ende allerdings notwendig sein, aber man wird darum keine Beamten
anstellen, sondern den Dienst durch das hauswirtschaftliche Personal
versehen lassen. Besonders wrde sich dazu jener Mann oder jene Frau
eignen, welche im Bibliotheksaale ohnehin zu schaffen hat und in diesem
Falle wrde auch dort die Telephonzentrale ihren Platz haben. Es gibt
auch noch andere Dienstleistungen, die an einen bestimmten Raum im
Gemeindepalaste gebunden sind. So wrde die Besorgung und Verwaltung
der Vorrte an Kleidern und Wsche und Konsumtibilien, VIII, 5, eine
Frau den ganzen Tag ber beschftigen und an einen bestimmten Raum
binden, wohin die Telephonzentrale verlegt werden knnte. Es ist zu
beachten, da sowohl die Bezirkszentrale als die Kreiszentrale, wenn
keine Doppelleitungen bestehen, nur je zirka zwanzig Sprechstellen zu
bedienen hat.

Eine konomische Frage ist die, ob sich nebst den oben geschilderten
Verzweigungen der elektrischen Leitungen auch Transversalleitungen
empfehlen, so da man von einer Gemeinde auch mit Umgehung der
Kreiszentrale mit Gemeinden anderer Kreise oder selbst anderer
Provinzen in Verbindung treten knnte. Wesentlich ist die Organisation
der Verwaltung so gedacht, da die hierarchische Ordnung nicht umgangen
werden und der Verwaltungsbeamte nur mit seinem Bezirksvorsteher,
der Bezirksvorsteher nur mit seinem Kreisvorsteher verkehren soll.
Aber eine Umgehung dieser Vorschrift wird sich durch den Mangel an
Transversalleitungen nicht verhindern lassen. Fr den Privatverkehr
aber wren Transversalleitungen sehr wnschenswert, damit die Sperrung
der wenigen Linien nicht zu oft eintreten und zu lange dauern soll.

Fr die Kreis- und Provinzialstdte, welche nur 5,000 und 20,000
Bewohner und Fremde im Maximum beherbergen sollen,[15] wre je
eine Telephonzentrale und ihre Bedienung durch Angehrige des
hauswirtschaftlichen Personalstandes fr die Lokalgesprche vollkommen
ausreichend und es wren der geringen Leitungslnge wegen vier- und
fnffache Verbindungen der einzelnen Quartiere mit der Zentrale ohne
erheblichen Aufwand herzustellen. Was aber die Reichshauptstadt
mit einem Stande von 400,000 Kpfen an Bewohnern und Fremden
anbelangt, so wre vielleicht die Anlage von Zwischenzentralen
zu empfehlen. Die Natur der Sache wird es mit sich bringen, da
auch in der Reichshauptstadt je zwanzig Quartiere zu einem Bezirke
vereinigt und der ganzen Stadt ein Kreisbeamter vorgesetzt werde.
Die Quartiere werden der Urgemeinde sehr hnlich eingerichtet sein
und einen von Schlafhusern umgebenen Palast fr Geselligkeiten und
Mahlzeiten enthalten, in welchem der Quartierverwaltungsbeamte die
Verwaltungsgeschfte besorgt. So htten auch die Bezirksbeamten und der
Kreisbeamte in der Hauptstadt ihre besonderen Palste fr Verwaltungs-
und Reprsentationszwecke und die Telephonzentralen wren in den,
den Verwaltungskanzleien zunchstgelegenen Rumen dieser Palste
unterzubringen. Da diese Beamten hchst wahrscheinlich Kanzleidiener
und Hilfsbeamte zur Verfgung htten, so wre fr die Herstellung von
Verbindungen der einzelnen Sprechstellen kaum ein besonderes Personal
anzustellen.

  [15] Uns erscheinen heute solche Normierungen sonderbar,
       da aber der Staat es ist, der Eigentmer von Grund und
       Boden und von allen Husern ist und Jeden mit Wohnung zu
       versorgen hat, ist er in der Lage, die Bewohnerzahl aller
       Ortschaften zu normieren und er kann damit sehr wichtige
       Zwecke verfolgen.

Es scheint, da nur der telegraphische Korrespondenzdienst der
Kreismter, Provinzmter und der Zentralverwaltung die Anstellung
von eigentlichen Telegraphenbeamten, welche ausschlielich fr den
telegraphischen Depeschendienst angestellt werden, notwendig machen
wrde, und so drfte auch das Bedienungspersonal fr Telephone
und Telegraphen auerordentlich vermindert werden knnen, bei viel
intensiverer Ausntzung dieser Anstalten sowohl fr Verwaltung, als fr
Privatgesprche und Privatdepeschen.

Die Verwaltungsgeschfte werden bei kollektivistischer Organisation
der Produktion und Verteilung viel einfacher und doch viel rascher
und wirksamer abgewickelt, als die Verwaltungsgeschfte der
Privatunternehmer und Kaufleute. Vielleicht wird dem Leser das
berzeugend dargetan durch den Abschnitt VI, 8, ber die Statistik,
welche die Grundlage fr die Verfgungen der Verwaltungsbeamten bietet.
Freilich werden allabendlich stattliche und enorm viele Zahlenreihen
durch die elektrische Kommunikation von Amt zu Amt befrdert, aber
diese Telegramme ersetzen auch eine Unzahl von Telegrammen, welche
heute die Kaufleute austauschen mssen.


b) Ihre Bentzung fr die Zwecke der Einzelnen.

Wenn auch die amtlichen Gesprche den Vorrang vor Privatgesprchen
haben, so dient doch der telephonische und telegraphische Verkehr auch
fr die Gesprche und Mitteilungen der Einzelnen. Schon bei einer
Einschrnkung der telephonischen Verbindungen auf ihre Fortsetzung
bis in den Gemeindepalast, somit bei der Einschrnkung des Telephons
auf etwa 60,000 Sprechstellen fr einen Staat wie sterreich ist doch
=jeder= Staatsbrger des Reichs mit =jedem= anderen Reichsgenossen
telephonisch verbunden, wenn er sich nur in den Gemeindepalast bemht
und eine Zeit whlt, wo wahrscheinlich auch der Angesprochene im
Gemeindepalaste seiner Urgemeinde sich aufhlt, oder einer seiner
Gemeindegenossen ihm die Botschaft zu bringen bernimmt. Letzteres
wird vielleicht die Regel sein. Naturgem wird das Privatgesprch
mit Bewohnern desselben Bezirkes die Regel sein, seltener werden
Privatgesprche mit anderen Bezirken desselben Reiches und sehr selten
solche auf grere Entfernungen sein. Es wird wohl auch die Wichtigkeit
der Mitteilung entscheidend sein und es gengt wohl, da fr besondere
Flle jeder mit jedem telephonisch verbunden werden kann. Verbindungen
mit dem Auslande sind auch mglich und das Vorrecht auf Benutzung des
Telephons auf grere Entfernungen ist eine Verteilungsfrage.

Es werden auch Sammelgesprche vorkommen. So kann eine Person zu einer
Zeit, wo das Telephon fr dienstliche Zwecke nicht beansprucht wird,
Mitteilungen und Fragen fr zehn oder zwanzig Gemeindegenossen an zehn
oder zwanzig Angehrige einer bestimmten Gemeinde richten, welche dort
wieder von einer einzigen Person fr viele bernommen werden. So kann
das Telephon fr Privatzwecke strker ausgentzt werden.

Dem Zwecke dieser Untersuchungen entsprechend wird hier keinerlei
Fortschritt in den heute bekannten Einrichtungen des elektrischen
Verkehrs vorausgesetzt, nicht einmal die Einfhrung des Ferndruckers,
der schon heute in Berlin in Verwendung steht, noch das Verfahren fr
beschleunigtes Telegraphieren von Viragh & Pollack, noch die drahtlose
Telegraphie, die brigens schwerlich je fr eine Massenbenutzung
brauchbar sein wird. Es handelt sich nur um organisatorische Fragen und
darauf bezgliche Anregungen sind hier oben gegeben worden.


6. Die Post.

Sie wird auch zunchst der Verwaltung zu dienen haben und im Felleisen
alles befrdern, was von Amt zu Amt geht. ber diesen Gegenstand ist
nichts weiter zu sagen, als da die Post keine Geldsendungen befrdert
und fr den Privatverkehr auch keine sogenannten eingeschriebenen
Briefe oder Pakete. Sollte man doch etwas hnliches in Ausnahmefllen
zulassen, so wrden eingeschriebene Privatbriefe in die amtliche
Korrespondenz aufgenommen und die Aufgabe vom Verwaltungsbeamten
besttigt werden. So knnten auch Wertsendungen, die nach dem, was
ber die Konsumtibilien in VIII, 5, gesagt wird, auch zwischen Privaten
denkbar, aber jedenfalls sehr selten wren, befrdert werden. Es wird
nichts verschlagen, wenn solche Privatsendungen einen halben Tag lnger
als heute unterwegs sind, denn viel wichtiger, als die Beschleunigung
von Privatsendungen dieser Art ist die Ersparnis im Aufwande fr die
Post, von der sofort die Rede sein wird.

Es bedarf nmlich im Kollektivstaate keiner besonderen Postmter mehr;
der Briefkasten nimmt die abgehenden Briefe auf und die ankommenden
kann man sich in der Gemeindekanzlei beheben oder bei den Mahlzeiten
durch eine Frau des hauswirtschaftlichen Personals verteilen lassen.
Die Briefksten knnen mit Abteilungen versehen sein, wodurch schon
der Absender eine erste Sortierung nach den Hauptrichtungen, die
die Eisenbahnbefrderung einschliet, vornimmt. Dabei handelt es
sich meist nur um zwei Richtungen der den nchsten Eisenbahnort
durchfahrenden Eisenbahn, selten um drei oder vier Richtungen und ist
einmal der Brief so in den richtigen Weg geleitet, so ist die weitere
Instradierung vom Zugsbegleitungspersonale zu besorgen, wobei eine
zweckmige Adressierung diese Arbeit sehr erleichtert. Man knnte vom
Absender verlangen, da er die Adressen mit Angaben versieht, die dem
Zugbegleitungs- und Frachtpersonale die Instradierung erleichtern.

Nur in der Reichshauptstadt und den Provinzorten wird ein eigenes
Postdienstpersonal anzustellen sein, um die Briefpost so rasch als
mglich, etwa von Stunde zu Stunde, zuzustellen und die nach auswrts
gehende Post zu sortieren.

Selbstverstndlich ist die Post unentgeltlich und es kann jeder
Bewohner des Reiches -- auch jeder Fremde -- Briefe und Karten
aufgeben, so viel ihm beliebt. Beschrnkt ist er nur insofern, als
er nur eine bestimmte Menge von Papier, Kouverts und Briefkarten zur
Verfgung hat, welche nach VIII, 5, als Konsumtibilien verteilt werden.
Man wird daher sparen, um das Jahr ber mit seinem Vorrate auszukommen,
man wird aber auch von solchen Gemeindegenossen, die einen berschu
haben, leicht Papier und Kuverts berlassen erhalten, wenn man alles
verbraucht hat.

Man wird brigens nur eine kleine Ecke der Adreseite einer Karte
oder eines Kuverts mit der Adresse beschreiben und kann den Rest
fr Korrespondenz bentzen, da alle heute bestehenden Beschrnkungen
entfallen knnen. Es mu nur erkenntlich sein, da das Schriftstck als
Postsendung zu behandeln ist. Poststempel sind ganz unntig.

Ein ganzer Pack Zeitungen, welcher auf der Adreschleife die Zahlen
einer Gemeinde trgt, kommt in die betreffende Gemeinde und wird dort
den Lesern zur Verfgung gestellt und es entfallen auch hier wieder
eine groe Menge von Adressen und die Adressenregister. Es ist nicht
uninteressant, da die Post in einem Staat wie sterreich bei ganz
ungengender Entlohnung ihrer niederen Organe einen Aufwand von beinahe
180 Millionen Kronen im Jahre macht und da der damit ausgedrckte
Aufwand im Kollektivstaat beinahe ganz in Ersparung gebracht wird
durch die Vereinfachung in der Verteilung, durch die Beseitigung der
Geldwirtschaft, der Wertsendungen an Einzelne und durch Ausnutzung der
Arbeitskrfte in der Hauswirtschaft und Zugsbegleitung. Es zeigt sich
hierin der konomische Wert der durch den Kollektivismus bedingten und
ermglichten Organisation.


7. Tagesbltter der Verwaltung.

Wenn auch das Zeitungswesen, soweit es den Vereinszwecken, der
Unterhaltung, der Kunst und Wissenschaft zu dienen hat, an einem
anderen Orte zu behandeln ist, so mu doch hier noch das Zeitungswesen
besprochen werden, insofern es der Verwaltung, der Statistik und
der Errterung der ffentlichen Angelegenheiten zu dienen hat, weil
das zum Verstndnisse des Verwaltungsapparates erforderlich ist. In
seiner Gesamtheit zerfllt das Zeitungswesen a) in die periodischen
Verffentlichungen der Staatsverwaltung, die ffentliche Errterung
der Gesetzesvorlagen und Wahlvorschlge und in die statistischen
Publikationen, welcher Teil des Zeitungswesens hier besprochen wird,
und b) in die der Vereinspublikationen, der schnen Literatur, der
Kunst und Wissenschaft gewidmeten Zeitungsorgane, die in VIII, 4, a, b,
und c, behandelt werden.

Die Tagesbltter der Verwaltung zerfallen in die Bezirks-, Kreis-
und Provinzialbltter und das Reichsblatt. Sie erscheinen tglich und
enthalten -- wenn es konomisch ausfhrbar ist -- tgliche, monatliche
und jhrliche statistische Ausweise, worber im folgenden Abschnitte
VIII, das Nhere enthalten ist. Man wrde insbesondere von den
statistischen Ausweisen auf diese Art nicht nur die Reichssummarien,
sondern auch die Provinzial-, Kreis- und Bezirkssummarien, welch
letztere sich aus den statistischen Ausweisen der Urgemeinden aufbauen,
verffentlichen und die Richtigkeit der Ausweise der Urgemeinden
knnen nicht nur die Verwaltungsbeamten einerseits der Urgemeinden,
andererseits der Bezirke und alle ihre Hilfsorgane nachprfen, sondern
auch jeder Bewohner der betreffenden Urgemeinde und jeder Besucher aus
anderen Gemeinden. =Hier werden die offiziellen Bltter nur nebenher
besprochen, Ausfhrliches ist in= VIII, 4, a, =enthalten=.

Man kann sich gerade von der konomie der Druckindustrie besonders der
Papierproduktion, welche fr die Beurteilung, ob die hier erwhnten
Publikationen in dem Mae verffentlicht werden knnen, wie ich
verspreche, entscheidend ist, eine ziemlich genaue Vorstellung machen,
da man eine verlliche Statistik der Papierproduktion besitzt. Man
schtzt den heutigen Verbrauch von Papier in sterreich auf 3-1/2 bis
4 Kilo pro Kopf und Jahr, das macht 10 Gramm pro Kopf und Tag. Demnach
entfallen auf eine Gemeinde von 1000 Kpfen 10 Kilo Papiererzeugnisse
fr den Tag, wovon man die Hlfte auf Druckpapier rechnen kann. Doch
ist schon heute der Verbrauch in Nordamerika doppelt so gro wie in
sterreich, man berechnet ihn auf 8 Kilo Papiererzeugnisse fr den
Kopf, und es wrde sich die konomie der Papierproduktion ebenso,
wie die des Verbrauches im Kollektivstaat gnstiger stellen. Was
die Erzeugung anbelangt, so gestattet der Kollektivismus eine viel
vollkommenere und raschere Sammlung aller jener Abflle, die als Lumpen
zur Papiererzeugung verwendet werden und ebenso die vollstndige und
rasche Sammlung der Papierabflle, wovon heute der grte Teil gnzlich
verwstet wird. Und was die konomie des Verbrauches anbelangt, so ist
in Betracht zu ziehen, da eine Unmasse von Packpapier und Enveloppen
in der geschilderten Kollektivwirtschaft dadurch in Ersparung gebracht
wrde, da die Gter nicht an die einzelnen Familien, sondern an die
Urgemeinden geliefert werden. Da man heute auf Papier und dergleichen
im Handel verbrauchte Papierprodukte, allerdings mit Inbegriff
von Tapeten, 15 Vierzigstel der Papierprodukte dem Gewichte nach
rechnet, so wird im Kollektivstaate ein groer Teil davon erspart und
verhltnismig mehr Druckpapier erzeugt werden knnen.

Die Verteilung der erwhnten Tagesbltter wrde in der Weise
erfolgen, da eine =allgemeine= Verlautbarung der Publikationen der
Bezirksbltter nur in den Gemeinden des Bezirkes und der Publikation
der Kreisbltter nur in den Gemeinden des Kreises u. s. f. stattfinden,
eine Verlautbarung, welche wohl nicht mehr voraussetzte, als da zehn
Exemplare eines solchen Blattes in jeder Urgemeinde der betreffenden
Zirkumskription durch eine Woche ffentlich aufliegen. Doch wrde man
in jeder Kreis- und Provinzstadt und in der Reichshauptstadt je ein
oder zwei Exemplare =aller= Bezirks-, Kreis- und Provinzialbltter in
einer bestimmten Bibliothek ffentlich auslegen, damit jene, die sich
darum interessieren, dort alles finden knnen, was verffentlicht wird.
Da brigens neun Zehntel der aufgelegten Exemplare nach einer Woche
wieder in die Papiermhlen wandern, knnten sie vorher noch Vereinen
oder einzelnen Personen zur Einsicht zugemittelt werden, die sich
entweder um die Kontrolle der Staatsverwaltung verdient machen, oder
die wissenschaftliche Zwecke verfolgen und diese Publikationen als
Quellen bentzen wollen.

Das Provinz- und Reichsblatt braucht wohl nur in je 5 Exemplaren den
Urgemeinden zugesandt zu werden.

Die genannten amtlichen Bltter wrden auer den statistischen
Nachweisen noch andere Verlautbarungen bringen, so neue Verordnungen,
Erledigungen, Besetzungen, Errterung von Fragen allgemeiner Natur,
dann insbesondere die Bekanntgabe und Errterung von Wahlvorschlgen
und Vorschlge fr neue Gesetze. Die Wahlen gingen die Staatsverwaltung
nichts an, aber die Errterung der Fragen des ffentlichen Wohles
und neuer Gesetzes-Vorschlge sollte zwischen den Verwaltungs- und
den Volksbeamten und eventuell den von ihnen bestellten Redakteuren
polemisch gefhrt werden, dergestalt, da Erstere alle Grnde
der Staatsverwaltung fr ihre Vorschlge und zwar mit bestndiger
Hinweisung auf das allgemein bekannte ungeheure statistische Material
dem Volke mitteilen, und da die aus dem Volke laut werdenden Stimmen
von der Organisation der Volksbeamten und ihren Redakteuren verwertet
und von ihnen ntigenfalls die Grnde der Staatsverwaltung bekmpft
werden. Das wird bei der hohen Bildung und Urteilsfhigkeit des Volkes
mit viel weniger Worten und viel eindringlicher geschehen knnen, als
heute in den Parlamenten.


8. Die Verrechnung und Statistik.


a) Ihre Aufgabe.

Die Statistik im Sozialstaate dient nicht nur fr wissenschaftliche und
Verwaltungszwecke, sondern auch der nicht nur der Staatsverwaltung,
sondern auch =dem gesamten Volke und jedem Einzelnen zustehenden
Kontrolle der Verteilung=, nmlich, ob den Gesetzen gem verwaltet
wurde. Sie umfat alle Vernderungen, die mit Personen und Sachen
vor sich gehen und zerfllt in eine tgliche, eine wchentliche,
monatsweise und Jahresstatistik. Welche Vernderungen tglich
zu erheben und zu fixieren sind, wird von den Volksbeschlssen
abhngen, man kann aber schon jetzt als Grundsatz aufstellen, da
die Bevlkerungsstatistik, die Statistik ber die Arbeitsverteilung
in ihren Hauptgruppen, der Verbrauch gewisser Nahrungsmittel, der
Gterverkehr zwischen Staat, Provinzen, Kreisen, Bezirken und Gemeinden
tglich zu erheben, amtlich zu prfen und zu verffentlichen ist.
Im Gegensatze dazu wird die Statistik ber das Inventar und die
Wohnungsbauten und ber die Wirtschafts- und Industriebauten nur einmal
im Jahre aufzustellen und zu verffentlichen sein. Doch ist hier
nur von dem Bestand an Wirtschafts-, Industrie- und Wohnbauten und
ihren Bestandteilen selbst, nicht von der Arbeitsverteilung und dem
Gterverkehre fr die Zwecke der Bauerhaltung und Bauherstellung die
Rede, welche in krzeren Intervallen statistisch zu bearbeiten sind.
Wchentlich oder monatlich mgen Sanitts- und Schulstatistik u. dergl.
zu verffentlichen sein.

Bezglich der Statistik sind die stdtischen Quartiere den Urgemeinden
als unterste Einheiten gleichzuhalten. Als Zeitabschnitt fr die
Statistik ist die geeignetste Stunde am Tage, z. B. 6 Uhr abends, zu
bestimmen.


b) Die Bevlkerungsstatistik.

Die Bevlkerungsstatistik umfat das genaue Alter einer jeden Person
und alle wichtigen persnlichen Verhltnisse und die Verteilung der
Bevlkerung auf die einzelnen Wohnungsansiedelungen. Die Feststellung
des Alters soll womglich bis auf Minute und Sekunde erfolgen. Insofern
in einzelnen Fllen bei Geburts- und Sterbefllen die erforderliche
Genauigkeit der Zeitangabe untunlich ist, sind Schtzungen vorzunehmen,
welche im Gesetzes- oder Verordnungswege vorzuschreiben sind. Anfang
und Ende eines Menschenlebens am Geburts- und Sterbetage kann in
wenigen Fllen und innerhalb sehr enger Grenzen zweifelhaft sein.
Der Alterszuwachs der in den Gemeinden und Quartieren versorgten
Personen ist aber leicht in Evidenz zu halten, da dem Gesamtalter
dieser Personen nur tglich so viele Lebenstage zuzurechnen sind, als
der Gemeinde oder dem Quartiere Personen angehren. Dagegen wird bei
Geburts- oder Sterbefllen nur die entsprechende Anzahl von Stunden,
Minuten und Sekunden hinzugerechnet. Entdeckte Irrtmer z. B. bei der
Auffindung der Leiche eines Vermiten werden in der Statistik jeweilig
als Zuwachs oder Abfall eingestellt. Diese Genauigkeit der Feststellung
betrifft aber nur die Beschreibung der einzelnen Individuen; fr die
zu verffentlichende Statistik wird weiter unten eine Vereinfachung
vorgeschlagen.

Der Verwaltungsbeamte hat mit dieser Statistik, wenn sie tglich
gemacht wird, nur wenig zu tun, da in der Woche kaum =eine= Vernderung
durch Geburt oder Sterbefall unter tausend Menschen eintritt.

Die Bevlkerungsstatistik hat ferner zum Gegenstande: Berufszuweisung,
Beurlaubung, Domizilsvernderung, Berufsnderung, Abwesenheit von
Gemeindegliedern, Anwesenheit Fremder, Anthropologie, Unterricht,
Erziehungsergebnisse, Arbeitsbefreiung, Arbeitsverteilung, z. B. in
der Landwirtschaft, und nicht alle Teile dieser Statistik erfordern
eine tgliche Verffentlichung. Es kann auch fr gewisse Betriebe,
abgesehen von der allgemeinen Ziffer der tglich darin beschftigten
Personen eine wchentliche oder monatliche statistische Feststellung
der Arbeitsverteilung innerhalb des Betriebes stattfinden, um z. B.
im Glasfabriksbetriebe oder in Maschinenfabriken den vernderlichen
Arbeitsaufwand fr verschiedene Produkte, oder Bestandteile eines
Produktes zu ermitteln. Demnach knnen auch fr solche Betriebe
Betriebsstatistiken in bestimmten Perioden verffentlicht werden.


c) Die Gter- und Verkehrsstatistik.

Die Gter- und Verkehrsstatistik hat festzustellen Produktion und
Verbrauch der Gter und wie die Gter rtlich verteilt und welche
Vernderung mit ihrer Verteilung im Laufe des Tages vorgegangen
sind. Das gilt besonders von Gtern, die, wie Fleisch, Eier, Milch,
einem baldigen Verderben ausgesetzt wren, daher rasch verbraucht
werden. Vorrat, Zuwachs und Abfall der Verbrauchsgter (nicht aber der
Gebrauchsgter) sind tglich zu ermitteln und die Statistik behrdlich
zu prfen.[16] Dasselbe gilt vom Gterverkehr von einer Gemeinde in die
andere, so von Holz, Cerealien, Leder, Tuch, Werkzeugen, Maschinen,
Mobilien, dann auch von anderen, als den oben bezeichneten Arten von
Lebensmitteln, als Mehl, Gewrzen usw. Da aller Verkehr im Groen
ausgefhrt wird, werden die groen Fabriken tglich ganze Wagen-
und Lastzugsladungen an die Bezirksvororte versenden, von wo die
Verteilung an die Urgemeinden erfolgt. Es knnen aber auch mehrere
an der Bahn gelegene Gemeinden als Ablade- und Lagerstellen bestimmt
werden, wenn dadurch der Verteilungstransport vereinfacht werden kann.
Die Disposition darber bliebe aber dem Bezirksbeamten vorbehalten
und es wrde zunchst die Bezirksgemeinde damit, wie der Kaufmann
sagt, belastet. Ob die Abschreibung in der Gemeinde der absendenden
Fabrik erfolgt am Tage der Versendung oder erst beim Eintreffen in
der Gemeinde, welche empfngt, oder ob eine Belastung und Entlastung
der Transportanstalten fr die Dauer der Fahrt zu geschehen hat, ist
eine Frage der Zweckmigkeit, worber die Erfahrung entscheiden
wird. Im allgemeinen wird man Gromagazinage soviel als mglich
vermeiden und alle Vorrte so rasch als mglich in die Verbrauchsorte
abzustoen suchen. So werden die ganzen Auflagen neuer Werke der
Literatur sofort in die Bibliotheken verteilt. Die Gterstatistik hat
also tglich festzustellen, in welchen Gemeinden oder Quartieren die
Urstoffe, Halbfabrikate und die zum Verbrauche bestimmten Ganzprodukte
sich befinden. Der Vorstand der Gemeinde oder Quartier, das ist der
Verwaltungsbeamte untersten Ranges, hat wieder in Evidenz zu halten,
wer =in der Gemeinde= die Verantwortung fr die einzelnen Werte
hat, und auch da wird ein unter Umstnden in der Gemeindeverrechnung
festzustellender Verkehr stattfinden, z. B. vom Viehzuchtbetriebe an
die Fleischhauerei, von dieser an die Kchen- oder Hausverwaltung.
Diese nur innerhalb der einzelnen Gemeinden vollzogenen Verschiebungen
werden aber bei Gtern in der Regel nicht verffentlicht, weil
sie nur zur Orientierung der Gemeindeglieder dienen, welchen alle
Gemeindeausweise zur Einsicht offen stehen mssen und die gedruckten
oder sonst verffentlichten statistischen Ausweise nur fr die
wechselseitige Verrechnung zwischen Gemeinden, Bezirken, Kreisen,
Provinzen und dem Staate bestimmt sind.

  [16] Es wird sich zeigen, da die Gterstatistik ein
       vortrefflicher Ersatz der heutigen Geldverrechnung,
       angepat der Naturalwirtschaft, ist.

Es wird also zu unterscheiden sein, ob die in einer Gemeinde
befindlichen Gter schon definitiv der Gemeindeverwaltung zum eigenen
Verbrauche zugewiesen sind, oder ob sich in der Gemeinde Gter
befinden, welche sie noch dem Bezirke zu verrechnen hat. Im ersteren
Falle sind sie in der Statistik des Bezirkes nicht mehr zu buchen,
sondern es ist darber nur den Gemeindegliedern Rechnung zu legen, im
anderen Falle sind die Gter so lange gewissermaen als anvertrautes,
dem Staate zu verrechnendes Vermgen zu fhren, bis die Zuweisung fr
die Gemeindezwecke erfolgt.


d) Zustandekommen und Einrichtung der Verrechnung und Statistik.

Die nachfolgende Untersuchung soll dartun, da die Vollstndigkeit der
Rechnungslegung auch in der Naturalwirtschaft gesichert werden kann
und wie sie in Absicht auf diesen Zweck eingerichtet werden mu, wie
die Kontrolle nicht nur der unteren Organe durch die hheren Organe
der Staatsverwaltung, sondern auch der Staatsverwaltung durch die
ffentlichkeit ermglicht wird und zwar in tglichen Zeitabschnitten,
wo die Gter rasch verzehrt werden, also sich der spteren Feststellung
entziehen wrden, und weiteres dartun, da die dadurch bedingte Arbeit
von der Verwaltung leicht geleistet werden kann.

Dem Verwaltungsbeamten der Gemeinde beziehungsweise des Quartiers
haben die verschiedenen Abteilungsvorstnde die fr die statistische
Verrechnung erforderlichen Angaben in der vorgeschriebenen
Form schriftlich zu machen und die von allen Produktions- und
Verteilungsstellen einlaufenden und gesammelten Daten hat der Beamte
oder eine von ihm dazu bestimmte Person zur bestimmten Zeit dem
Bezirksbeamten, wo es der raschen Verffentlichung wegen dringend ist,
durch den Telegraphen oder das Telephon, sonst schriftlich bekannt zu
geben und dieser hat die Hauptsummen der unterstehenden Gemeinden und
Quartiere samt den daraus ermittelten Hauptsummen des Bezirkes auf
dieselbe Art dem Kreisbeamten mitzuteilen, der wieder die Hauptsummen
der Bezirke als Einzelposten und die daraus ermittelten Hauptsummen
des Kreises dem Provinzbeamten zu bermitteln hat, der wieder Kreis-
und Provinzsummarien an die Zentralregierung weitergibt. Die tglich
aufzustellende Gemeinde- und Bezirksstatistik ist dann zunchst vom
Bezirks- und in Stichproben auch vom Kreisbeamten persnlich oder
erforderlichenfalles durch Vertrauenspersonen an Ort und Stelle zu
berprfen.

Hieraus ergibt sich, da berschsse und Abgnge, die eine Ausgleichung
und Gterbewegung notwendig machen, nicht nur dem Gemeindebeamten,
sondern auch den Bezirks- und Kreisbeamten =tglich= bekannt werden und
da Provinzialverwaltung und Zentralregierung sich auch ber Abgnge
und berschsse in Kreisen und Provinzen tglich orientieren, aus den
ihnen zugehenden Bezirksausweisen aber auch die Vorrte bis in jedes
Quartier und in jede Gemeinde verfolgen knnen. Die Provinz- und die
Zentralverwaltung hat immer eine Detailaufstellung der Verteilung der
Bevlkerung und der Gter vor sich und dem entsprechend verfgt jeder
Verwaltungsbeamte innerhalb seiner Kompetenz die fr den nchsten Tag
erforderlichen Vernderungen. Zunchst wird jeder Abgang, den man ja
auf Wochen vorhersehen kann, und zwar tunlichst mit Ausntzung von
Hin- und Rckfracht, aus den berschssen im Bezirke gedeckt und der
Kreisbeamte hat nur eine nderung zu verfgen, wenn die Vorrte im
ganzen Bezirke nicht ausreichen. Allein es kann sich als zweckmig
erweisen, da auch vor Erschpfung der Gesamtvorrte des Bezirkes ein
Abgang aus einem Nachbarbezirke oder Nachbarkreise gedeckt wird, sei
es, da der Transport dadurch weniger belastet wird, oder da andere
Rcksichten dafr sprechen. Darber haben sich die Verwaltungsbeamten
zu verstndigen.

Das Volk ist in der Lage, die Zweckmigkeit und Gesetzmigkeit der
Verteilungsarbeit aus den verffentlichten Ausweisen Tag fr Tag und
Woche fr Woche zu ermitteln und auch festzustellen, ob alle Summen
richtig bertragen und in Hauptsummen zusammengezogen wurden. Das wird
am besten geschehen, wenn sich vorzugsweise die Arbeitsbefreiten,
also die Alten, dieser Arbeit annehmen und sich nach einer zwischen
ihnen angenommenen Ordnung in die Aufgabe teilen, so da einer die
richtige Aufnahme der Gemeindestatistik in die Bezirksstatistik, ein
anderer die Richtigkeit der Gemeindestatistik, andere die richtige
Summierung im Kreis-, Provinz- und Reichsblatte prfen, wieder ein
anderer Stichproben ber die Richtigkeit in anderen Kreisen und
Provinzen machen wird. Da in einem Staate wie sterreich mindestens
ein und eine halbe Million mnnlicher und weiblicher Personen zu den
Alten gerechnet werden mssen, ist die Last dieser Kontrolle eine
sehr geringe, wenn man sie vernnftig aufteilt. In VIII, 2, ist auch
von der Schaffung eines Vereins fr die Zwecke dieser Kontrolle die
Rede. Es ist aber ganz offenbar, da, wollte man nach Art unserer
Jahresrechnungen nur jhrlich eine Gesamtabrechnung verfassen und
wenigen zur Prfung bergeben, von einer wirksamen Kontrolle keine Rede
wre. Diese fortlaufenden Ermittlungen und Verffentlichungen sind fr
die Verwaltung unentbehrlich, fr die Wissenschaft von unermelichem
Werte und geben dem Volke Gelegenheit, eine Mitkontrolle zu ben.

Die Bevlkerungsstatistik ist wesentlich auch die Grundlage fr die
Vervollkommnung der Verteilung. Die Gerechtigkeit der Verteilung, XI,
wird dann am vollkommensten sein, wenn jeder die gleiche Hoffnung
hat, das hchste Alter zu erreichen. Ein Beruf, der eine grere
Sterblichkeit zu tragen hat, als ein anderer, ist zu stark belastet.
Es mu ihm durch Erleichterung der Arbeit oder greren Aufwand zur
Beseitigung der Schdlichkeiten eine Begnstigung geboten werden. Die
Bevlkerung selbst und der Beamtenkrper werden sich ununterbrochen
die Erfahrungen zu nutze machen, welche sich aus der Verarbeitung des
statistischen Materials ergeben.

Die Bevlkerungs- und Sanittsstatistik wird insbesondere der
Verwaltung als Wegweiser dienen, wo Gebrechen vorliegen, welche Abhilfe
erfordern. Ein grerer Krankenstand oder grere Sterblichkeit sind
sofort erkennbar und zwar nicht nur fr den zunchst verantwortlichen
Beamten, sondern auch fr die hheren Organe der Staatsverwaltung,
freilich fr die hheren Behrden weniger, weil sie ihre Aufmerksamkeit
zunchst den hheren Summarien zuzuwenden haben, in welchen sich eine
sehr groe Sterblichkeit in der einen oder anderen Gemeinde leicht im
Durchschnitt verlieren kann. Man wird brigens auch den Kreismtern,
welchen die Verhltnisse aller ihrer Gemeinden bekannt sein mssen,
zur Pflicht machen, gewisse berschreitungen des mittleren Kranken-
und Todesfallstandes unter Namhaftmachung der betreffenden Gemeinden
der vorgesetzten Behrde besonders anzuzeigen, damit sie ihrer
Aufmerksamkeit nicht entgehen knnen. Den genauen Sachverhalt entnimmt
dann selbst die Zentralbehrde dem betreffenden Bezirksblatte. So
wird die Aufmerksamkeit der Behrden immer in krzester Frist dorthin
gelenkt, wo Abhilfe am dringendsten ist.


e) Beispiele der statistischen Tabellen.

Es folgen nun hier einige Beispiele der tglich festzustellenden und
den Bezirks- und Kreisbeamten vorzulegenden, wenn mglich auch tglich
zu verffentlichenden Statistiken, wobei bemerkt wird, da fr die
Altersangaben der Menschen der Geburtstag als ein ganzer Tag gerechnet,
der Todestag aber =nicht= gerechnet wird.

Bei der Ermittlung des durchschnittlichen Lebensalters in der Gemeinde
werden Ortsabwesende mitgerechnet, aber Fremde nicht gerechnet.
Dafr werden bei Ermittlung des Verpflegstandes wieder die Fremden
mitgerechnet und die Ortsabwesenden nicht gerechnet. Es ist wohl
mglich, da man bald von dieser allzupeinlichen Genauigkeit Umgang
nehmen wird, wenn das Vertrauen in die staatliche Organisation sich
einmal eingelebt hat, aber so lange man das Bedrfnis fhlt, den
Beamten auf die Finger zu sehen, wird man wissen wollen, wie der
Verpflegstand, welcher auf den Aufwand von Nahrungsmitteln Einflu hat,
von Tag zu Tag hin und her schwankt. Obwohl es nun dabei nicht blo auf
die Zahl der Personen ankommen wird, sondern auch auf Alterskategorien,
Geschlecht, Krankenstand und mglicherweise auch auf Rangstufen,
insofern zu den den verdienten Personen einzurumenden Vorzgen auch
die Anweisung verfeinerter und seltener Speisen und Getrnke gehren
wird, so wird man das einer Ausgleichung zwischen Gemeinden und
zwischen Bezirken, vielleicht auch zwischen Kreisen berlassen und nur
in lngeren Intervallen etwas darber verffentlichen. (Siehe Seite
102.)

Eine vollkommen gleichartige Tabelle stellt den Personenstand der
Mdchen im ersten Lebensjahre fr den Bezirk dar. Die erste Kolonne
in _A 1_ gibt die Ordnungszahl der Gemeinde an. Die 2. und 3.
Kolonne bringt die Zahl der Knaben im ersten Lebensjahre und die
Zahl ihrer Lebenstage am Vortage des Rechnungstages. Dabei ist, wie
oben erwhnt, der Geburtstag zwar als voller Tag gerechnet, aber
es wird der Todestag dafr =nicht= gerechnet. Es wird sich das im
Durchschnitte aller Geborenen und Gestorbenen ziemlich ausgleichen.
Fr die Verffentlichung ist diese unbedeutende Ungenauigkeit offenbar
belanglos und sie knnte brigens auch von Zeit zu Zeit, wenigstens
fr das Reichssummarium, durch eine besondere Rektifikationstabelle
ausgeglichen werden. Denn fr wissenschaftliche Zwecke und, um alles
so genau als mglich festzustellen, wird es sich empfehlen, Geburts-
und Todeszeit in jedem Falle auf Minute und Sekunde zu notieren. Allein
zuweilen, obwohl in seltenen Fllen, wird das unmglich sein.

     Bevlkerungsstatistik des Bezirkes 8, 7, 19. vom 10. Juli 2001
                A 1. Knaben bis einschlielich ein Jahr.

  =====================================================================
           | Am Vortage   |   Zuwachs    |    Abfall    | Am Schlu des
  Ordnungs-|              |              |              | Verrechnungs-
  zahl der |    | Tage am |    | Tage am |    | Tage am |     tages
  Gemeinde |Zahl| Vortage |Zahl| Vortage |Zahl| Vortage | Zahl | Tage
  ---------+----+---------+----+---------+----+---------+------+-------
           |    |         |    |         |    |         |      |
      1    |  9 |   1485  |  1 |      0  | -- |     --  |  10  | 1495
      2    | 10 |   1822  | -- |     --  | -- |     --  |  10  | 1832
      3    |  7 |   1370  |  2 |    403  | -- |     --  |   9  | 1782
      4    |  8 |   1511  | -- |     --  | -- |     --  |   8  | 1519
      5    |  9 |   1288  | -- |     --  | -- |     --  |   9  | 1297
      6    | 11 |   1911  | -- |     --  | -- |     --  |  11  | 1922
      7    | 10 |   1799  | -- |     --  | -- |     --  |  10  | 1809
      8    |  8 |   1489  | -- |     --  | -- |     --  |   8  | 1497
      9    |  9 |   1255  | -- |     --  | -- |     --  |   9  | 1264
     10    |  7 |   1304  |  1 |    352  | -- |     --  |   8  | 1664
     11    |  9 |   1377  | -- |     --  | -- |     --  |   9  | 1386
     12    |  8 |   1389  | -- |     --  | -- |     --  |   8  | 1397
     13    | 11 |   1917  | -- |     --  | 3  |    755  |   8  | 1170
     14    | 10 |   1785  | -- |     --  |1-A-|    365  |   9  | 1429
     15    | 11 |   1889  | -- |     --  |1-B-|    312  |  10  | 1587
     16    |  9 |   1412  | -- |     --  | -- |     --  |   9  | 1421
     17    |  8 |   1203  | -- |     --  | -- |     --  |   8  | 1211
     18    | 10 |   1706  | -- |     --  | -- |     --  |  10  | 1716
     19    |  9 |   1376  | -- |     --  | -- |     --  |   9  | 1385
     20    |  9 |   1354  | -- |     --  | -- |     --  |   9  | 1363
           |    |         |    |         |    |         |      |
  ---------+----+---------+----+---------+----+---------+------+-------
   Summa   |182 |  30642  |  4 |    755  |  5 |   1432  | 181  |30146

      _A_ Der in der Gemeinde 14 in Abfall gebrachte Knabe wurde am
          Vortage ein Jahr alt und ist daher am Verrechnungstage in die
          Tabelle A 2. bertragen worden.

      _B_ Der in der 15. Gemeinde abgeschriebene Knabe wurde in den
          Bezirk 8, 7, 20 versetzt.

Eine Frau kann von der Geburt berrascht werden und ein Reisender
kann an einem einsamen Orte sterben; auch im Auslande, wo genaue
Feststellungen berhaupt nicht gemacht werden, kann ein Geburts- oder
Sterbefall von Reichsangehrigen vorkommen. Ist eine Person im Inlande
unbeobachtet gestorben, so wird sich jedenfalls der Tag feststellen
lassen, weil ermittelt werden kann, wo und wann sie zuletzt gesehen
wurde. Werden Geburts- und Sterbeflle erst nach lngerer Zeit bekannt,
so wird nach tunlichster Feststellung des genauen Zeitpunktes eine
nachtrgliche Richtigstellung der Statistik erfolgen.

Zu bemerken ist, da in der Gemeinde die Bevlkerungsstatistik nur zur
Zhlung der Gemeindeglieder gemacht wird. Stirbt ein Gemeindeglied in
einer fremden Gemeinde, so wird die Verwaltung dieser Gemeinde es der
Heimatsgemeinde telegraphisch melden, damit die Statistik vollstndig
sei. Stirbt in der Gemeinde ein Fremder, so erscheint das nicht in
ihrer Bevlkerungsstatistik. Die Zugehrigkeit ist, wie in VI, 3,
gezeigt, niemals zweifelhaft, weil jedermann in seiner bisherigen
Heimatsgemeinde so lange gefhrt wird, bis die Abschreibung hier und
zugleich die Zuschreibung in der neuen Heimatsgemeinde geschieht. Eine
spezielle Konstatierung der Sterbeflle Fremder kann in besonderen
Ausweisen immerhin auch fr die Aufenthaltsgemeinden erfolgen.

In der 4. und 5. Kolonne weist jede Gemeinde den Zuwachs -- hier an
erstjhrigen Knaben -- aus und in der obigen Tabelle liegt in der
Gemeinde 1 ein Zuwachs durch Geburt vor. Das am Verrechnungstage
neugeborene Kind wird in der 5. Kolonne nach den oben entwickelten
Grundstzen fr den Vortag mit 0 Tagen angefhrt. Es ist ferner aus
diesem Beispiel ersichtlich, da weiters in der 4. und 5. Kolonne fr
die 3. und 10. Gemeinde ein Zuwachs von 3 Knaben, beziehungsweise 2
und 1 Knaben ausgewiesen erscheint, welche aus der Gemeinde 13 stammen
und in jenen Gemeinden bleibend aufgenommen wurden. Die Abschreibungen
kommen in den Kolonnen 6 und 7 nach Zahl und Alter am Vortage vor und
Kolonnen 8 und 9 geben Zahl und Alter smtlicher Gemeindegenossen
dieses Alters in jeder einzelnen Gemeinde und im ganzen Bezirke am
Schlu des Verrechnungstages an. Da in 9 dem Alter vom Vortage fr
jeden Kopf ein Lebenstag zugerechnet ist, weil Kolonne 3 nur die
Alterstage des Vortages angibt, daher so viele Tage, als Kolonne 8 als
Bevlkerungsstand angibt, in Kolonne 9 zugerechnet werden, so erscheint
auch das neugeborene Kind am Schlusse des Verrechnungstages mit einem
Lebenstage angegeben, was dem Grundsatze, der hierfr aufgestellt
wurde, entspricht.

In den Kolonnen 6 und 7 ist in den Gemeinden 14 und 16 noch je ein
Knabe abgeschrieben, wovon ersterer am Vortage 365 Tage zhlte, also
-- da es kein Schaltjahr war -- das erste Lebensjahr vollendete.
Deshalb mute er am Verrechnungstage in die Tabelle der Knaben des
hheren Alters bertragen werden, wie wir im nchstfolgenden Beispiele
sehen werden. Hier ist eine Funote der Tabelle angefgt, woraus
dies zu entnehmen ist. Fr einen Sachkundigen wre diese Note nicht
erforderlich, da die Zahl der Alterstage, das Jahr vom 10. Juli
2000 bis 10. Juli 2001 enthlt keinen Schalttag, und der Vergleich
der Tabellen _A 1_ und _A 2_ vollkommen klar machen, was die Note
besagt. In der 15. Gemeinde liegt der Fall vor, da ein erstjhriger
Knabe in Abfall gebracht ist, der in keiner Gemeinde des Bezirkes als
Zuwachs erscheint, daher er entweder gestorben, oder in eine Gemeinde
eines anderen Bezirkes aufgenommen worden wre, was in einer Funote
der Tabelle anzufgen sein wird. Diese Funote wird immer notwendig
sein, weil sonst nicht ersichtlich wre, ob die Abschreibung wegen
Todesfalles oder Auswanderung aus dem Bezirke erfolgte, noch wohin der
Knabe versetzt wurde.

Vergleicht man die Kolonnen 3 und 9, so bemerkt man, da die Zahl der
Alterstage am Schlusse des Verrechnungstages auch in jenen Gemeinden
grer angegeben ist, in welchen die Zahl der erstjhrigen Knaben
gleich geblieben ist. So waren am Vortage in der 2. Gemeinde 10 Knaben
mit 1822 Alterstagen verzeichnet, welche gem der in der Kolonne 8
angefhrten Gesamtzahl in der 9. Kolonne mit 1832 Alterstagen angegeben
erscheinen. Da nmlich jeder Knabe um einen Tag lter wurde, ist die
Gesamtzahl der Tage um 10 Tage gewachsen und so erscheint auch der in
der 1. Gemeinde Geborene in der 9. Kolonne mit einem Tage angerechnet,
wogegen fr einen Gestorbenen ein Zuwachs nicht mehr berechnet wrde,
weil er in der 8. Kolonne nicht mehr gezhlt erscheint. Abgesehen
von dieser Lebenstagezuschreibung aus der Zahl in Kolonne 8 wird die
Gesamtzahl der Lebenstage durch die Zahl der Lebenstage der in Zuwachs
oder Abfall gekommenen Individuen beeinflut, die in der in die Kolonne
9 aufgenommene Zahl entweder zugeschrieben oder abgeschrieben werden.

Aus dem Bezirkssummarium unter dem Striche der Tabelle ersieht man die
Bewegung im ganzen Bezirke. Vergleicht man die Zahl der Abgeschriebenen
und der Zugeschriebenen, so mu die sich dabei ergebende Differenz auch
in den Summen der Kolonnen 2 und 8 zum Ausdrucke kommen. Rechnet man
in der Summe der Tage zur Summe der Lebenstage am Vortage die Summe der
Lebenstage der Zugewachsenen und den Tageszuwachs der Alterstage, hier
fr den ganzen Bezirk 181 Tage, und rechnet man davon ab die Lebenstage
der Abgeschriebenen, so gelangt man zu den Einzelziffern und zur Summe
der 9. Kolonne und die bereinstimmung der Additionen in der vertikalen
und horizontalen Summierung ist zugleich eine Probe fr die Richtigkeit
der Summen in den einzelnen Gemeinden.

Es ist zwar diese Tabelle nur ein Teil der tglichen Statistik und
das Ganze betrgt etwa das dreiig- oder fnfzigfache, allein wie
gering die =ganze= Arbeit ist, ist ganz evident. Jeder der zwanzig
Verwaltungsbeamten der Gemeinden eines Bezirkes hat nur eine Zeile
dieser Tabelle zu liefern und selbst diese Zeile hat der Sanittsbeamte
zu bearbeiten, wie die spter zu erwhnenden Tabellen der Milchgebarung
von den Vorstnden des betreffenden Produktionszweiges einzuliefern
sind. Der Verwaltungsbeamte, der berdies wahrscheinlich die
Hilfe eines Volksbeamten nach V, 1, _Alinea_: Um aber jeden zu
beanspruchen hat, hat nur die richtige Berechnung zu prfen und in
die Bevlkerungstabellen etwa Zu- und Abschreibungen durch Wanderung
einzutragen, weil diese, ber welche ja dem Verwaltungsbeamten das
unmittelbare Verfgungsrecht zusteht, nicht in die Kompetenz eines
Fachvorstandes fllt. Nimmt man an, da genau um 6 Uhr abends die
tgliche Statistik abgeschlossen wird, so mu sptestens 30 Minuten
spter jede schriftliche Feststellung der statistischen Daten in den
einzelnen Gemeinden abgeschlossen sein und sie wird dann telegraphisch
oder telephonisch dem Bezirksbeamten bekannt gegeben. Dieser kann die
Richtigkeit der Angaben spter prfen oder prfen lassen oder sich mit
Stichproben begngen. Seine weitere Arbeit aber besteht fr jetzt nur
darin, da er fr die Summierung der Posten sorgt, die Schluziffern,
welche in der obigen Tabelle 25 Ziffern umfat, berprft und die
Tabelle zum Drucke vorbereitet. Nun ist aber das Bezirksblatt bis
auf die fehlenden Ziffern schon gesetzt und zwar, es ist nicht nur
der sonstige Inhalt schon gesetzt, vieles vielleicht schon gedruckt,
sondern es sind auch der Kopf und die drei ersten Kolonnen der Tabelle
schon gesetzt und es sind nur die Ziffern der fnf folgenden zu setzen,
daher man sagen kann, da das Bezirksblatt im Laufe des nchstfolgenden
Vormittags, hier im Laufe des Vormittags des 11. Juli 2001, schon
verschickt werden kann.

Aus den beim Kreisbeamten einlaufenden Bezirksblttern stellt dieser
dann die Kreistabellen zusammen und so wird das Kreisblatt mit den
Kreistabellen fr den 10. Juli am 12. Juli vormittags gedruckt und
versendet, das Provinzblatt mit der Provinztabelle fr den 10. Juli am
13. Juli vormittags gedruckt und versendet und das Reichsblatt mit den
Reichstabellen fr den 10. Juli am 14. Juli vormittags gedruckt und
versendet.[17]

  [17] Ich dachte einmal daran, durch telephonische Mitteilung
       der Ziffern an den Kreisbeamten und von diesem
       telegraphisch an den Provinzbeamten und weiter an die
       Zentralbehrde zu ermglichen, da auch diese Tabellen fr
       den 10. schon am 11. gedruckt versendet werden, allein das
       wrde eine ungeheure Belastung der Telegraphenmter mit
       sich bringen und es wre kein groes Interesse, das dazu
       zwnge, denn die Bezirksstatistik ist schon eine alles
       umfassende Statistik, welche in den Kreis-, Provinz- und
       Reichsblttern nur verarbeitet wird und es ist frhzeitig
       genug, wenn deren Tabellen in den folgenden Tagen versandt
       werden und darum knnen sie auf Grund der gedruckten
       Bezirkstabellen vom 10. bearbeitet werden.

Es ist nun aber noch der besondere Nachweis zu liefern, da die
ganze Verrechnungs- und statistische Arbeit in jeder ihrer Stufen
in verhltnismig kurzer Zeit hergestellt werden kann, was fr
Bezirke, Kreis, Provinz und Reich wegen der Arbeit, welche die
Summierung erfordert, bei dem stetig anschwellenden Material viel
schwieriger ist, als in den Gemeinden, wo keine greren Summierungen
stattfinden. Mten nun die Verwaltungsbeamten der Bezirke, Kreise,
der Provinzen und der Zentralstellen die mechanische Rechnungsarbeit
selbst leisten oder htten sie nur die Untersttzung der ihnen
beigegebenen Volksbeamten, so knnte diese Arbeit allerdings in
wenigen Stunden des nchstfolgenden Vormittags nicht bewltigt werden.
Allein es wurde schon in V, 3, a, _Alinea_: Die Unterrichtspersonen,
bemerkt, da die Schuljugend jeder Gemeinde zu gewissen Arbeiten
herangezogen werden kann und dazu eignen sich besonders die einfachen,
mechanischen Rechnungsarbeiten. Nachdem sich in jeder Urgemeinde und
im Bezirksvororte eine Schule mit einem Schlerstande von je etwa 240
Kpfen, in stdtischen Ansiedlungen ist diese Zahl natrlich grer,
befindet, wovon mindestens 200 im Rechnen vollkommen sicher sein
mssen, so ist die erforderliche Rechnungsarbeit in den Bezirks-,
Kreis- und Provinzstdten und in der Reichshauptstadt, die lediglich
in der Laterierung einer stattlichen Anzahl von Ziffernreihen besteht,
durch die Schuljugend leicht zu besorgen. Man teilt sie in 6 oder
7 Serien von 30 oder 25 Schlern, deren jede an einem Wochentage
Dienst hat und verteilt unter sie die aus den Gemeinden einlaufenden
Telegramme und die Exemplare der Bltter, aus welchen die Tabellen
zusammengestellt werden mssen, woraus jeder Schler zwei oder drei
Tabellen wie die oben aufgefhrte zusammenstellt und dann die Summen
zieht, wobei sich dann die Schler gegenseitig kontrollieren. Wo
sich Differenzen ergeben, sind diese sofort zu beheben und so ist
nun die Arbeit in 20-30 Minuten leicht zu bewltigen. Mit einiger
Gewandtheit ist die Tabelle _A_ in fnf Minuten zu bearbeiten und
durch die Summierung, beziehungsweise Subtraktion der Summe in den
Kolonnen 2-8 und Vergleichung des Ergebnisses mit der Summe in Kolonne
9 die Selbstkontrolle zu besorgen. Davon kann sich der Leser selbst
berzeugen.

Hier ist brigens der Gebrauch von Rechenmaschinen und anderen
Erleichterungen gar nicht in Betracht gezogen, die bei den Kreis-,
Provinz- und Reichsmtern sicher in Anwendung kommen werden.

Diese Verwendung der Volksschler bei einer sehr wichtigen, aber
mechanischen Arbeit wre auch von groem erziehlichem Werte. Man
wrde die geistigen Krfte der jungen Leute kennen lernen, denn die
Schnelligkeit und Sicherheit in der dauernden Bewltigung solcher
mechanischen Arbeiten bildet einen Mastab zur Feststellung einer
sehr wertvollen Anlage. Der junge Mensch fhlt sich berdies als ein
Glied der Organisation, er lernt frh den Amtseifer kennen, er lernt
den Wert und die Leistungen des Beamtenapparates schtzen, er fhlt,
da er einen wichtigen Platz ausfllt, da er pnktlich am Arbeitsorte
erscheinen mu, und er wird auch nach und nach mit dem Sinne und der
Wichtigkeit dieser Arbeit vertraut. Dabei wird sich sofort der Eifer
zeigen, der durch Arbeiten geweckt wird, die in grerer Gesellschaft
geleistet werden. Der zeitweilige Ausschlu von der Mitarbeit knnte
als Strafe besonders dann verhngt werden, wenn ein Fehler nachtrglich
aufgedeckt oder eine Verzgerung der Arbeiten verschuldet wird.

Es ist noch zu bemerken, da die vorgesetzten Beamten die Angaben
der Verwaltungsbeamten der Urgemeinden und stdtischen Quartiere
ber die Produktion keineswegs so auf Treu und Glauben hinzunehmen,
sondern sie zum Teile nachtrglich zu prfen haben. Die Urgemeinden
und Quartiere haben nmlich nicht nur statistische Tabellen fr die
Verffentlichung zu liefern, sondern auch Bcher zu fhren, welche
genaue und individuelle Angaben ber den ganzen Personalstand und auch
ber Tiere, Vorrte, Maschinen, Werkzeuge usw. enthalten, wie auch
die Gebarung der Hausverwaltung zum Gegenstande haben. Diese Bcher
enthalten von jedem Menschen genaue Angaben der Geburtszeit und aller
Arten von Vernderungen, die mit ihm vor sich gehen. So werden auch
bei Tieren Abkunft, Unterscheidungsmerkmale, Rasse und Namen, bei Khen
Belegung, Zeit des Trockenstehens, die Zeit des Klberns, des Sugens,
ferner die Schwankungen im Gewichtsstande, Milchertrag, Krankheiten
usw. eingetragen, vom Bezirks- und Kreisbeamten gleichfrmige Bcher zu
fhren und sie ber alles, was Gegenstand der Eintragung ist, auf dem
Laufenden zu erhalten sein. Aus diesen Bchern werden die vorgesetzten
Beamten genau, beziehungsweise wenigstens schtzungsweise entnehmen
knnen, ob die Angaben der statistischen Tabellen, z. B. ber den
Milchertrag, richtig sind.

Um aber Irrungen in der Wiedergabe der statistischen Daten zu
verhindern, werden alle ntigen Vorsichten beobachtet werden. Der
Empfnger telegraphischer oder telephonischer Angaben wird sie
zurcktelephonieren, damit ein etwaiger Irrtum berichtigt werde.
Die Selbstkontrolle der statistischen Tabellen -- in Horizontal-
und Vertikalreihen -- wird gleichfalls auf etwaige Irrungen
fhren. Auerdem wird man Vorsorge treffen, da alle Rechnungen
und Ermittelungen schon in den Urgemeinden und Quartieren doppelt
gemacht werden. Auch sind alle bloen Verschiebungen von Personen oder
Sachen nicht blo vom bergebenden Teile anzugeben, sondern auch vom
empfangenden Teile zu besttigen.

Dieser Gegenstand wurde aus dem Grunde so umstndlich dargestellt,
weil die Frage von der grten Tragweite ist, ob es mglich ist,
Jedem Einblick in die Verteilung zu gewhren, deren erste Grundlage ja
die Bevlkerungsstatistik und die Statistik der rasch dem Verbrauche
zugefhrten Nahrungsmittel ist. Die spter folgenden Tabellen ber die
Erzeugung und Verteilung der Milchprodukte und ber den Verpflegstand
der einzelnen Gemeinden, welche mit dem Bevlkerungsstande nicht
bereinstimmt, und noch andere Errterungen werden berzeugend dartun,
da die Administration eines solchen Staates sehr einfach und unendlich
erfolgreich ist.

Man kann hier auch die berzeugung schpfen, da die Tagesstatistik,
wenn man selbst annimmt, da sie aus 50 Tabellen gleicher Art besteht,
keinen allzugroen Raum der in VI, 7, geschilderten Bltter einnehmen
wird, nur etwa 4 groe Folioseiten. Die Natur der Sache bringt es mit
sich, da die uerste konomie im Raume angestrebt wird.

Auer der oben exemplifizierten Tabelle ber die erstjhrigen Knaben
werden noch Tabellen aufgestellt werden 2. fr die Knaben, welche mehr
als 1 Jahr, aber nicht mehr als 6 Jahre alt sind, ferner 3. fr die
Knaben, welche mehr als 6 Jahre, aber nicht mehr als 18 Jahre alt, also
schulpflichtig sind, dann 4. die arbeitspflichtigen Mnner, endlich
5. fr die von der geregelten Arbeit befreiten Mnner. Endlich werden
6. von den arbeitspflichtigen Mnnern jene ausgewiesen, welche derzeit
vorbergehend von der Arbeit befreit sind, so Kranke und Beurlaubte. Da
jede dieser Tabellen auch fr den weiblichen Teil der Bevlkerung zu
machen ist, so gibt das zwlf Tabellen fr die Bevlkerungsstatistik
und dazu noch eine oder zwei alle Tabellen zusammenziehende
Gesamttabellen.

Es folgt nun die Tabelle fr die Knaben, welche lter als 1 Jahr, aber
nicht lter als 6 Jahre, also noch nicht schulpflichtig sind.

     Bevlkerungsstatistik des Bezirkes 8, 7, 19, vom 10. Juli 2001.
           A 2. Knaben ber 1 Jahr bis einschlielich 6 Jahre.

  =====================================================================
  Ordnungs-| Vom Vortage  |   Zuwachs   |    Abfall   |Am Tagesschlusse
  zahl der |     | Alters-|     |Alters-|     |Alters-|      | Alters-
  Gemeinde |Kpfe|  tage  |Kpfe| tage  |Kpfe| tage  | Kpfe|  tage
  ---------+-----+--------+-----+-------+-----+-------+------+---------
      1    |  65 |  78000 |     |       |     |       |   65 |   78065
      2    |  66 |  78015 |     |       |1-A- |  1190 |   65 |   76890
      3    |  59 |  77233 |5-B- |  6124 |     |       |   64 |   83421
      4    |  68 |  79001 |     |       |     |       |   68 |   79069
      5    |  70 |  80236 |     |       |     |       |   70 |   80306
      6    |  69 |  79012 |     |       | 2   |  2405 |   67 |   76674
      7    |  63 |  77230 |     |       |     |       |   63 |   77293
      8    |  64 |  76819 |     |       |     |       |   64 |   76883
      9    |  67 |  77344 |     |       |     |       |   67 |   77411
     10    |  59 |  72561 |     |       |     |       |   59 |   72620
     11    |  62 |  77344 |     |       |     |       |   62 |   77406
     12    |  60 |  72304 |     |       |     |       |   60 |   72364
     13    |  68 |  79105 |     |       |     |       |   68 |   79173
     14    |  66 |  78158 |1-C- |   365 |     |       |   67 |   78590
     15    |  67 |  78556 |     |       |     |       |   67 |   78623
     16    |  69 |  81137 |     |       | 1   |  1213 |   68 |   79992
     17    |  71 |  83115 |     |       | 2   |  2506 |   69 |   80678
     18    |  62 |  77722 |     |       |2-D- |  1865 |   60 |   75917
     19    |  65 |  77204 |     |       |     |       |   65 |   77269
     20    |  68 |  80123 |     |       |     |       |   68 |   80191
  ---------+-----+--------+-----+-------+-----+-------+------+---------
           |1308 |1560219 | 6   |  6489 | 8   |  9179 | 1306 | 1558835

      -A- Zugeschrieben dem Bezirke 8, 7, 20.

      -B- Zugewandert aus den Gemeinden 6, 16 und 17.

    -C- Aus der Tabelle A 1. bertragen.

    -D- Zugeschrieben dem Bezirke 8, 7, 20.

Es erscheint nicht notwendig die Nachweisungen der hheren Altersstufen
und des weiblichen Geschlechtes zu exemplifizieren und es folgen noch
Beispiele der Molkereistatistik und der Verpflegstandsausweise.

So wie die Einwohner drften auch die wichtigsten Tiere fortlaufend
gezhlt werden, besonders Rinder und Pferde, dann aber auch Schweine
und Schafe; es wird aber gengen, wenn der Stand nach Gemeinden,
Bezirken, Kreisen und Provinzen alle Wochen einmal verffentlicht wird.
Dabei drfte es sich empfehlen, Jungvieh, Nutztiere und mnnliche und
weibliche Tiere zu sondern. Es drfte sich empfehlen auch von Woche
zu Woche das Gewicht der Rinder, Schweine und Schafe festzustellen
und statistisch zu verffentlichen. Davon zu unterscheiden ist die
Ermittlung und Verlautbarung des Gewichtes der geschlachteten Tiere an
Fleisch, Fett, Blut, Knochen und Fellen.

Es entsteht nun die Frage, ob Bienenstcke, Geflgel, Gemse und Obst
nicht aus dem Staatseigentum ausgeschieden und zu Gemeindeeigentum
erklrt werden sollten, weil eine Verrechnung dem Staate gegenber
eine allzu umstndliche Sache wre. Es knnte das so geschehen,
da den Gemeinden eine gewisse Menge von Futter, eine gewisse
Anzahl von Arbeitskrften, Bodenflchen und baulichen Anlagen fr
diese Produktionszweige zugewiesen wrden, wogegen die Gemeinden
die Ergebnisse dieser Produktion nicht zu verrechnen htten. Es
ist wohl kaum zu bezweifeln, da die staatliche Kontrolle dieser
Art von Produktion und die Verteilung dieser Produkte durch die
Staatsverwaltung zu umstndlich und zeitraubend wre. Es blieben dann
der Ertrag von Honig, Wachs, Eiern, Fleisch, Geflgel und Federn, an
Gemsen und Obst den Gemeinden zur freien Verfgung und in diesem
Falle knnte auch entweder den Stdten der Betrieb einer eigenen
Geflgelzucht, Gemse und Obstproduktion in verhltnismigem Umfange
ermglicht, oder den Dorfgemeinden die Lieferung von Eiern, Geflgel,
Gemse und Obst wie eine Art von Giebigkeit an die Stdte auferlegt
werden. Denn der Bedarf an diesen Produkten kann regelmig durch
die Gemeinden selbst gedeckt werden und ein Gtertausch scheint
nicht notwendig zu sein.[18] Es wrde sich aus dieser Einrichtung
eine Entlastung der staatlichen Verwaltung und Statistik ergeben
ohne die geringste Gefahr fr die Gesellschaftsordnung. Doch htte
der Staat immer das Recht auch solche Produktionen zurckzunehmen
und ausschlielich oder neben den Gemeinden fr Staatsrechnung zu
betreiben, so wenn die Obstproduktion im Groen betrieben wird und
nicht blo zur Versorgung der Gemeinde mit ihrem Bedarf.

  [18] brigens ist ein solcher Gteraustausch durch Vermittlung
       der Staatsverwaltung recht wohl mglich. So knnte eine
       Gemeinde oder ein Bezirk des Sdens 100 Meterzentner
       Feigen an eine Gemeinde oder Bezirk Bhmens liefern
       in Tausch gegen 100 Meterzentner Zwetschen. Die
       Staatsverwaltung stellt den Transport und besorgt, wenn
       nicht Bevollmchtigte aufgestellt werden, bernahme und
       Ablieferung.

Was die Versorgung der Gemeinden mit Kalb-, Schweine- und
Schaffleisch anbelangt, so wird eine Groschlchterei wie fr die
Rindviehschlachtung sich fr diese Tiere kaum empfehlen. Durch die
Bezirksverwaltung wrden den Gemeinden die zu schlachtenden Tiere nach
dem Lebendgewichte und den Verpflegstnden zur Schlachtung und zum
Verbrauche des Fleisches zugewiesen und die Gemeinden htten nur die
Hute und gewisse Knochen, dann die Wolle der Schafe, abzuliefern. Zur
Versorgung der Stdte mit dieser Art von Fleisch wrde durch Abfuhr
von Kleinvieh oder von Fleisch geschlachteten Kleinviehs an selbe
gesorgt werden. Je nach der Verteilungsart wre auch die Statistik
einzurichten.

Die tgliche Feststellung der Verteilung des Fleisches des Groviehes
wre von der grten Wichtigkeit, weil es rasch verbraucht wird und
Art und Gewicht nach lngerer Zeit nicht mehr ermittelt werden knnte.
Dasselbe gilt von der Milch und den Milchprodukten und darum soll ein
Beispiel der statistischen Erhebung der Produktion und des Verbrauches
von Milch und Milchprodukten hier vorgefhrt werden.

Die Rindviehschlchterei knnte fr einen ganzen Bezirk in einer
einzigen Gemeinde betrieben werden. Vor der Schlachtung wre das
Lebendgewicht der Tiere zu ermitteln. Die Statistik htte ferner das
Ergebnis jeder einzelnen Schlachtung in Gewichtsmengen von Fleisch,
Fett, Herz, Nieren, Leber, Gehirn, Gedrmen, Blut, Knochen und Haut,
und den gnzlich wertlosen Nebenprodukten darzustellen. Fleischer
behaupten, da bei vollstndiger Ermittelung des Gewichtes aller dieser
Teile Lebendgewicht und Schlachtgewicht sich bis auf eine geringe
Differenz gleichstellen msse, und diese Differenz erklre sich nur aus
verspritztem Blute.

  Statistische Tabelle ber Erzeugung und Verteilung der Milchprodukte
                im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.

 =======================================================================
                          ||          |          |          |          |
       ~Gemeinde~         ||    ~1~   |    ~2~   |    ~3~   |    ~4~   |
 =========================++==========+==========+==========+==========+
           |              ||       |  |       |  |       |  |       |  |
 Milch   1.|  Ermolken    ||   1305| 6|    805|--|   1436| 7|   1509|10|
           |              ||       |  |       |  |       |  |       |  |
         2.| Zu- u. Abf.  || +  213| 8| -   70|62| -  714|10| -  705|37|
           |              ||       |  |       |  |       |  |       |  |
         3.|   Deren      ||       |  |       |  |       |  |       |  |
           | Verbr. i. G. ||    803|--|    734|38|    721|97|    803|73|
           |              ||       |  |       |  |       |  |       |  |
         4.|  Buttererz.  ||     31|72|    -- |--|    -- |--|    -- |--|
           |              ||       |  |       |  |       |  |       |  |
         5.|  Kseerz.    ||     80|78|    -- |--|    -- |--|    -- |--|
           |              ||       |  |       |  |       |  |       |  |
         6.|   Abfall     ||    603|64|    -- |--|    -- |--|    -- |--|
           |              ||       |  |       |  |       |  |       |  |
         7.|   Dessen     ||       |  |       |  |       |  |       |  |
           | Zu- u. Abf.  || -  219|44| +  379|--| +  380|--| +  385|--|
           |              ||       |  |       |  |       |  |       |  |
 Butter  8.|   Dessen     ||       |  |       |  |       |  |       |  |
           | Zu- u. Abf.  || -   11|92| +   18|11| +   17|88| +   19|90|
           |              ||       |  |       |  |       |  |       |  |
         9.| Verbrauch    ||       |  |       |  |       |  |       |  |
           | i. d. Gem.   ||     19|80|     18|11|     17|88|     19|90|
           |              ||       |  |       |  |       |  |       |  |
 Kse   10.|  Vorrat      ||       |  |       |  |       |  |       |  |
           | am 9. 7.     ||  15677|--|    -- |--|    -- |--|    -- |--|
           |              ||       |  |       |  |       |  |       |  |
        11.|   Summa      ||       |  |       |  |       |  |       |  |
           | aus 5, 10    ||  15757|78|    -- |--|    -- |--|    -- |--|
           |              ||       |  |       |  |       |  |       |  |
        12.| Verpflegs-   ||       |  |       |  |       |  |       |  |
           |   stand      ||   1100|--|   1006|--|    989|--|   1101|--|

 Verpflegstandsstatistik im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.
 ==============================================================
 ~Ordnungszahl      ||       |      |      |      |      |
 der Gemeinde~      ||   ~1~ |  ~2~ |  ~3~ |  ~4~ |  ~5~ |  ~6~
 ===================++=======+======+======+======+======+=====
 Bevlkerungsstand  ||  1003 |  999 | 1010 | 1020 | 1005 | 1007
 Abwesend           ||    23 |   19 |   21 |   20 |   25 |   25
 Fremd              ||   120 |   26 |   -- |  101 |   72 |   13
 Verpflegungsstand  ||  1100 | 1006 |  989 | 1101 | 1052 |  995

     Verteilungsschlssel: 73 Zentiliter Vollmilch und 18 Gramm
     Butter pro Kopf.

Das vorstehende ist die naturalwirtschaftliche Abrechnung ber eine
Tagesproduktion und den Verbrauch eines Wertes von 4016

Statistische Tabelle ber Erzeugung und Verteilung der Milchprodukte
             im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.

  =================================================================+
            |          |          |          |          |          |
     ~5~    |   ~6~    |   ~7~    |   ~8~    |   ~9~    |  ~10~    |
  =======+==+=======+==+=======+==+=======+==+=======+==+=======+==+
         |  |       |  |       |  |       |  |       |  |       |  |
     1307|12|   1601| 3|    703|14|   1632| 5|   1105| 4|   1206| 8|
         |  |       |  |       |  |       |  |       |  |       |  |
   + 2151|69| -  874|68| +   72|85| -  884|53| -  323|94| -  400|16|
         |  |       |  |       |  |       |  |       |  |       |  |
      767|96|    726|35|    775|99|    747|52|    781|10|    805|92|
         |  |       |  |       |  |       |  |       |  |       |  |
      121| 8|    -- |--|    -- |--|    -- |--|    -- |--|    -- |--|
         |  |       |  |       |  |       |  |       |  |       |  |
      308|49|    -- |--|    -- |--|    -- |--|    -- |--|    -- |--|
         |  |       |  |       |  |       |  |       |  |       |  |
     2261|28|    -- |--|    -- |--|    -- |--|    -- |--|    -- |--|
         |  |       |  |       |  |       |  |       |  |       |  |
   - 1877|--| +  387|--| +  384|--| +  383|--| +  385|--| +  385|--|
         |  |       |  |       |  |       |  |       |  |       |  |
   -  102|10| +   17|91| +   19|13| +   18|43| +   19|26| +   19|87|
         |  |       |  |       |  |       |  |       |  |       |  |
       18|98|     17|91|     19|13|     18|43|     19|26|     19|87|
         |  |       |  |       |  |       |  |       |  |       |  |
    63007|--|    -- |--|    -- |--|    -- |--|    -- |--|    -- |--|
         |  |       |  |       |  |       |  |       |  |       |  |
    63315|49|    -- |--|    -- |--|    -- |--|    -- |--|    -- |--|
         |  |       |  |       |  |       |  |       |  |       |  |
     1052|--|    995|--|   1063|--|   1024|--|   1070|--|   1104|--|

  Verpflegstandsstatistik im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.
  =============================================================+
       |      |      |      |      |      |      |      |      |
   ~7~ |  ~8~ |  ~9~ | ~10~ | ~11~ | ~12~ | ~13~ | ~14~ | ~15~ |
  =====+======+======+======+======+======+======+======+======+
  1011 | 1007 | 1009 | 1001 | 1013 | 1015 | 1004 | 1008 | 1580 |
    27 |   25 |   29 |   18 |   24 |   25 |   26 |   23 |   35 |
    79 |   42 |   90 |  121 |   87 |   51 |   34 |   30 |   57 |
  1063 | 1024 | 1070 | 1104 | 1076 | 1041 | 1012 | 1015 | 1002 |

    Verteilungsschlssel: 73 Zentiliter Vollmilch und 18 Gramm
    Butter pro Kopf.

Kronen nach der gegenwrtigen Verrechnung in den Molkereien in der Nhe
von Innsbruck, welche den Bauern 16 Heller pro Liter

  Statistische Tabelle ber Erzeugung und Verteilung der Milchprodukte
               im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.
  ================================================================
          |          |          |          |          |          |
   ~11~   |   ~12~   |   ~13~   |   ~14~   |   ~15~   |   ~16~   |
  =====+==+=======+==+=======+==+=======+==+=======+==+=======+==+
       |  |       |  |       |  |       |  |       |  |       |  |
   1305| 2|   1145| 4|   1620| 3|    907|12|   1436| 5|   1527| 6|
       |  |       |  |       |  |       |  |       |  |       |  |
    519|54| + 2056|72| -  881|27| -  166|17| -  266|59| + 1488|76|
       |  |       |  |       |  |       |  |       |  |       |  |
    785|48|    759|93|    738|76|    740|95|   1169|46|    745|33|
       |  |       |  |       |  |       |  |       |  |       |  |
    -- |--|    109|88|    -- |--|    -- |--|    -- |--|    101|55|
       |  |       |  |       |  |       |  |       |  |       |  |
    -- |--|    290|12|    -- |--|    -- |--|    -- |--|    275|45|
       |  |       |  |       |  |       |  |       |  |       |  |
    -- |--|   2041|83|    -- |--|    -- |--|    -- |--|   1893|49|
       |  |       |  |       |  |       |  |       |  |       |  |
  + 385|--| - 1650|63| +  381|--| +  381|--| +  420|19| - 1520|--|
       |  |       |  |       |  |       |  |       |  |       |  |
  +  19|53| -   91|14| +   18|22| +   18|27| +   29|84| -   83|17|
       |  |       |  |       |  |       |  |       |  |       |  |
     19|53|     18|74|     18|22|     18|27|     28|84|     18|38|
       |  |       |  |       |  |       |  |       |  |       |  |
    -- |--|  54402|--|    -- |--|    -- |--|    -- |--|  50301|--|
       |  |       |  |       |  |       |  |       |  |       |  |
    -- |--|  54692|12|    -- |--|    -- |--|    -- |--|  50576|45|
       |  |       |  |       |  |       |  |       |  |       |  |
   1076|--|   1041|--|   1012|  |   1015|--|   1602|--|   1021|--|

  Verpflegstandsstatistik im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.
  ==========================================
       |      |      |      |      ||
  ~16~ | ~17~ | ~18~ | ~19~ | ~20~ || Summe
  =====+======+======+======+======++=======
  1001 | 1003 | 1009 | 1003 | 1002 || 20710
    27 |   29 |   25 |   27 |   28 ||   501
    47 |   36 |   28 |  130 |   28 ||  1192
  1021 | 1010 | 1012 | 1106 | 1002 || 21401

    Verteilungsschlssel: 73 Zentiliter Vollmilch und 18 Gramm
    Butter pro Kopf.

abgelieferter Milch bezahlen. Diese Tagesproduktion entspricht
der Anzahl der im Bezirke eingestellten Khe, welche unter dem
Durchschnitte

  Statistische Tabelle ber Erzeugung und Verteilung der Milchprodukte
               im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.
  =====================================================================
          |          |          |          || Summe oder |  Verkehr   |
   ~17~   |   ~18~   |   ~19~   |   ~20~   || Differenz  | nach auen |
  =====+==+=======+==+=======+==+=======+==++=========+==+=========+==+
       |  |       |  |       |  |       |  ||         |  |         |  |
   1231| 8|   1306|15|   1108|17|    906|17||    25101|58|      -- |--|
       |  |       |  |       |  |       |  ||         |  |         |  |
  - 493|78| +  493|78| -  300|79| -  174|73||    - 300|29|   +  300|29|
       |  |       |  |       |  |       |  ||         |  |         |  |
    737|30|    738|76|    807|38|    731|46||    15622|73|      -- |--|
       |  |       |  |       |  |       |  ||         |  |         |  |
    -- |--|     47|75|    -- |--|    -- |--||      411|98|      -- |--|
       |  |       |  |       |  |       |  ||         |  |         |  |
    -- |--|    127|34|    -- |--|    -- |--||     1082|18|      -- |--|
       |  |       |  |       |  |       |  ||         |  |         |  |
    -- |--|    886| 8|    -- |--|    -- |--||     7686|32|      -- |--|
       |  |       |  |       |  |       |  ||         |  |         |  |
  + 382|--|-   503|12| +  387|--| +  381|--||      -- |--|      -- |--|
       |  |       |  |       |  |       |  ||         |  |         |  |
  +  18|18|-    29|53| +   19|91| +   18| 4||      -- |--|   +   26|38|
       |  |       |  |       |  |       |  ||         |  |         |  |
     18|18|     18|22|     19|91|     18| 4||      385|60|      -- |--|
       |  |       |  |       |  |       |  ||         |  |         |  |
    -- |--|  22503|--|    -- |--|    -- |--||   205890|--|      -- |--|
       |  |       |  |       |  |       |  ||         |  |         |  |
    -- |--|  22630|34|    -- |--|    -- |--||   206972|18|      -- |--|
       |  |       |  |       |  |       |  ||         |  |         |  |
   1010|--|   1012|--|   1106|--|   1002|--||    21401|--|      -- |--|

    Verteilungsschlssel: 73 Zentiliter Vollmilch und 18 Gramm
    Butter pro Kopf.

mit 3550 Stck angenommen wurde. Nach einem migen Durchschnittsertrag
von 7,5 Liter pro Kuh wrden diese Khe 26632 Liter geben und es sind
also um 1500 Liter Milch weniger angenommen, als zu erwarten wre.
Danach kann man den Wert der Tagesproduktion in 2000 Bezirken auf
8 Millionen Kronen tglich oder nahezu 3 Milliarden Kronen im Jahr
veranschlagen und mit diesen kleinen Tabellen wird ein so groer Wert
nach Produktionsmenge und Verteilung verrechnet.[19]

  [19] In Deutschland rechnet man den Wert der Milchproduktion
       ohne Butter und Kse und zum offenbar zu geringen
       Preise von 9 Pfennig pro Liter auf 1700 Millionen Mark
       gegen 986 Millionen Mark Roheisen und 1170 Millionen
       Mark Kohlenproduktion, es ist also die Milch offenbar
       der wertvollste Produktionsgegenstand und dadurch die
       Wahl der Milch zur Exemplifikation der Produktions- und
       Gterverteilungsstatistik gerechtfertigt.

Freilich ist der Wert dieses Produktes in der Nhe der Stdte auch fr
den Bauer etwas hher, als im Gesamtdurchschnitt, aber bei den heutigen
Verhltnissen sind noch erhebliche Handelsunkosten und Transportkosten
fr die stdtische Verproviantierung hinzuzurechnen.

Die Kse- und Butterproduktion ist meinen Erkundigungen zufolge
erheblich zu hoch angenommen, was aber, weil fr unsere Zwecke
unwesentlich, eine Neuberechnung der Tabelle nicht notwendig gemacht
hat. Noch ist zu bemerken, da die ganze Magermilch wohl kaum auf
Kse verarbeitet wrde, wie da angenommen ist, auch sind an 1000
Liter Buttermilch, die hier entfallen drften, als Getrnk nicht ganz
wertlos, hier aber als Abfall eingestellt.[20]

  [20] Die Buttererzeugung ist um 56 Kilo, die Kseerzeugung um
       506 Kilo zu hoch angegeben.

Die Kseverteilung drfte nur monatlich erfolgen und auch nur
monatlich verrechnet werden, daher sie in die vorstehende Tabelle nicht
eingetragen wurde. Am Ende der Horizontalkolonne 8 ist eingetragen,
da 26,38 Kilo Butter aus dem Bezirke ausgingen und zufolge
Horizontalkolonne 9 wurden im Bezirk 385,60 Kilo Butter verbraucht,
welche Summen zusammen die Menge der laut Horizontalkolonne 2 an diesem
Tage erzeugten Butter ergeben.

Es wird in den vorstehenden statistischen Tabellen angenommen,
da die Gemeinde 15 die Bezirksgemeinde ist, welche einen hheren
Bevlkerungs- und Verpflegstand und daher einen hheren Verbrauch
an Milch hat. Als Regel knnte gelten, da der Quotient an Milch und
Butter und etwa auch an Kse und Fleisch, fr lngere Zeit bestimmt
wrde, soda die Verwaltung der Molkerei und eventuell auch der
Fleischerei zum Verbrauche in den Gemeinden tglich das aus dem
bestimmten Verpflegstande der Gemeinde sich ergebende Quantum an die
Hausverwaltungen abzugeben htte. Da am Schlusse der Verpflegstand
eingesetzt ist, fr dessen Ausweisung brigens eine besondere, unten
angefgte, aber eigentlich zu den Bevlkerungstabellen gehrige Tabelle
dient, so kann jedermann berechnen, ob die in den Horizontalkolonnen
3 und 9 erfolgte Zuweisung von Milch und Butter, eventuell nach einer
anderen Tabelle auch die Zuweisung von Fleisch, dem Verpflegstande
genau entspricht. Es ist nur fr Milch, Butter und Fleisch eine
tgliche Ausweisung notwendig, dagegen braucht sich die Verteilung
von Kse in nichts von anderen Verteilungen, wie von Mehl, Zucker,
Gewrzen, Feuerungs- und Beleuchtungsstoffen usw. zu unterscheiden,
welche in ungleichen Intervallen und greren Posten je nach der
Frachtgelegenheit geschehen knnte.

Zur Erklrung der Tabelle ber die Milchprodukte dient folgendes:
Die erste und zweite Horizontalkolonne weist aus, wieviel Milch die
Produktion der einzelnen Gemeinden nach Empfang von Milch aus anderen
Gemeinden, beziehungsweise nach Abfuhr von Milch an andere Gemeinden
erbrigt. In 15 Gemeinden bleibt nur die Menge zurck, welche an
die Hausverwaltung abgegeben wird, weil diese Gemeinden -- der
Annahme zufolge -- keine Molkereien haben. Die Menge, welche an die
Hausverwaltung abgegeben wird, wird in Horizontalkolonne 3 ausgewiesen
und was in den Gemeinden 1, 5, 12, 16 und 18 nach Abrechnung des
Verbrauches erbrigt, wird zu Butter und Kse verarbeitet und die
Horizontalkolonnen 4, 5 und 6 weisen das Produktionsergebnis aus. Der
Abfall wird nicht, wie hier aufgefhrt ist, einen genauen Ausgleich der
vorausgegangenen Ziffern ergeben, das umsoweniger, als Milch und Abfall
in Litern, Butter und Kse in Kilo angesetzt sind, allein mit Rcksicht
auf den geringen Wert des nach der Verksung verbleibenden, nur als
Futter verwendbaren Produktes wird diese Art der Verrechnung sich am
meisten empfehlen und als bekannt angenommen werden, da ein Hektoliter
Abfall um so viel Prozente von der ausgewiesenen Menge differiert.
Milch und Butter wird jedenfalls tglich vollkommen aufgeteilt und
es ist daher niemals ein Rest vom Vortage auszuweisen. Wenn in den
einzelnen Hausverwaltungen Reste von einem Tag auf den andern bleiben,
so kommt das in der staatlichen Verrechnung nicht zum Ausdruck. Anders
bei Kse, der erst nach lngerer Ablagerung in Verwendung genommen
wird. Hier mu Empfang vom Vortage und verbleibender Vorrat nach jeder
Verteilung ausgewiesen werden.

Zweifelhaft ist, ob der bloe Verpflegstand nach Kpfen fr diese
Verteilungen magebend ist. Die verhltnismige Anzahl der Kinder und
Kranken und die Anwesenheit in der Verteilung bevorzugter Personen kann
auf die Verteilung von Einflu sein. Dann mte fr die Verteilung
eine andere Grundlage als die bloe Kopfzahl der zu verpflegenden
Personen angenommen werden, wie ja auch der Umstand von Einflu ist,
wenn die Fremden sich nur kurz an einem Orte aufhalten und etwa nur
eine einzige Mahlzeit einnehmen. Aber da solche genauen Konstatierungen
sehr verwickelte Nachweisungen voraussetzen und bei einem Verpflegstand
von 1000-1100 Kpfen kleine Differenzen nicht empfindlich sind,
wird man sich darber hinaussetzen und blo bestimmen, in welcher
Gemeinde ein Fremder fr den Verpflegstand zu rechnen sei, der
unter Tags von einer Gemeinde in die andere bersiedelt. Man wird
kleinliche Konstatierungen lieber vermeiden. Sollte das Volk aber
die grte Genauigkeit fordern, so lge in den nicht verffentlichten
Aufstellungen der Hausverwaltungen der Gemeinden das Material fr die
genauesten Konstatierungen vor und man knnte dann von Woche zu Woche
Ausgleichungen machen, die der Bezirksbeamte zu verfgen htte. Da aber
diese Ausgleichungen nur eine Art von Virement innerhalb der einzelnen
Gemeinde von Tag zu Tag, dann erst von Gemeinde zu Gemeinde und von
Bezirk zu Bezirk zur Folge htte, und nur sehr groe Schwankungen, die
wohl sehr selten vorkommen wrden, auch Ausgleichungen zwischen den
Kreisen erforderlich machen wrden, so wird davon in den ffentlichen
Rechnungen und in der betreffenden Statistik nur in letzteren
Ausnahmefllen Notiz zu nehmen sein.

In der 2. 7. und 8. Horizontalkolonne ist Zu- und Abfuhr zwischen
den Gemeinden dargestellt und um die Zeilen nicht zu vermehren, sind
die Zeichen + und - eingefhrt. Es ist nun zu bemerken, da, wenn die
Gemeinden eines Bezirkes nur unter sich eine Gterbewegung haben, aber
weder von fremden Bezirken empfangen noch an fremde Bezirke abgeben, in
der Bezirksstatistik Zu- und Abfuhr sich ausgleichen mssen. Das ist
in der 7. Horizontalkolonne der Fall. In der 22. Vertikalkolonne wird
die Gterbewegung nach oder von auswrtigen Bezirken ausgewiesen und
weil Zu- und Abfuhr auf einer Zeile stehen, mit + und - unterschieden.
So wird es auch dann gehalten werden, wenn eine andere Gemeinde als
die Bezirksgemeinde direkt mit auswrtigen Gemeinden tauscht. Jeder
Gterverkehr zwischen zwei Gemeinden desselben Bezirks mu in jeder von
dieser entweder als Zufuhr oder als Abfuhr zur Buchung gelangen, ganz
nach Art der doppelten Buchhaltung. Ihre bereinstimmung bietet dem
Bezirksbeamten eine Sicherheit, da diese Angaben der Gemeinden richtig
sind. Wrde der Ausgleich fehlen und der Ausgleich auch nicht im
Verkehr mit anderen Bezirken liegen, so wre das ein Beweis, da eine
Irrung vorliegt, welche der Bezirksbeamte durch telephonische Anfrage
aufklren wird, ehe man zur Drucklegung der Verrechnung schreitet. Bei
einer unmittelbaren Lieferung an eine auswrtige Gemeinde, kann der
Bezirksbeamte bei dieser direkt anfragen oder es ist in anderer Form
fr dessen Orientierung zu sorgen.[21]

  [21] Ein Statistiker von heute mag fr unglaublich halten,
       da diese statistischen Arbeiten bewltigt werden
       knnen, allein es arbeiten daran im Kollektivstaate
       viele hunderttausende von Personen mit und sie sind keine
       volkswirtschaftliche Last, weil dafr alle Geldverrechnung
       aufhrt, an der heute jede Hausfrau und Kchin, jeder
       Schuster, Schneider, Kaufmann mitarbeiten mu.

Aus den Vertikalkolonnen 21 und 22 ist ersichtlich, da im Bezirk um
300 Liter 79 Zentiliter mehr Vollmilch und um 26 Kilo 38 Deka mehr
Butter abgefhrt, als zugefhrt wurde. Die Kreistabelle wird zeigen,
wohin selbe gelangten. Das wird der Beitrag des Bezirks zur Versorgung
der groen Stdte sein.

Die Richtigkeit der Angaben, welche nur einseitig erfolgen, nmlich
der Produktionsmenge, mu kontrolliert werden. Es liegen dem
Bezirksbeamten genaue Ausweise vor, woraus sich die Richtigkeit jener
Angaben wenigstens mit ziemlicher Genauigkeit erschlieen lt, wie
aus dem obigen Absatze, _Alinea_: Es ist noch zu bemerken, Seite
109 zu entnehmen ist. So ersieht der Bezirksbeamte aus dem genauen
Viehstandsverzeichnisse alles, was zur Beurteilung der Richtigkeit
der Angaben ber den Milchertrag erforderlich ist, wann jede einzelne
Kuh aufgenommen und wann sie gekalbt hat, seit wann sie trocken
steht usw. Er kann ab und zu selbst kontrollieren oder abwechselnd
diese oder jene Person damit beauftragen. Auch haben schon dem
Gemeindeverwaltungsbeamten die einzelnen Verwaltungszweige von mehreren
Personen unterfertigte schriftliche Angaben einzuliefern. Es ist
ersichtlich, da bei der Naturalwirtschaft nicht der Beamte es ist,
der sich einer Hinterziehung schuldig machen knnte, sondern nur die
ihm unterstehenden Organe und auch das ist in Betracht zu ziehen, da
der aus etwaigen Unregelmigkeiten entstehende Schaden nicht einzelne
Personen, sondern den Staat benachteiligt, da sich der Schaden auf
alle verteilt, was als Versicherung wirkt. Bedenklich wre nur, wenn
ganze Gemeinden als solche falsche Angaben machten, um sich eine
gnstigere Verteilung zu sichern. Denn wenn das zu besorgen wre,
so wrde bald eine allgemeine Demoralisation einreien und andere
Gemeinden wrden sich selbst Recht zu verschaffen suchen durch gleiche
Unlauterkeit. Allein es scheint das nicht wohl mglich, es mte
immer eine Verschwrung einer groen Anzahl von Personen vorausgehen,
der Staatsbeamte mte im Einverstndnis sein und es wird nicht
leicht eine Gemeinde geben, in der nicht Fremde weilen, die ja auch
das Recht haben, Konstatierungen vorzunehmen, was aus der Natur des
Kollektivismus hervorgeht, da alles fr alle geerntet wird.

Die Hausverwaltung hat dann wieder fr ihre Gebarung eine genaue
Rechnung zu fhren, welche nicht durch den Druck verffentlicht wird,
weil sie nur die Gemeindegenossen angeht. Wenn bei der Verteilung von
Fleisch an die Gemeinden, nicht im Gewichte, aber in der Qualitt eine
Benachteiligung von Gemeinde zu Gemeinde stattfnde, so wre das durch
Vermittlung des Bezirksbeamten von Zeit zu Zeit auszugleichen.

Noch sei bemerkt, da bei Entwerfung obiger statistischer Tabelle ber
die Milchprodukte angenommen wurde, da nicht jede Gemeinde ihre eigene
Molkerei zur Verarbeitung der Milch hat. Ob das konomischer ist,
als das Prinzip, diese Arbeit in jeder Gemeinde besorgen zu lassen,
wird die Erfahrung lehren. Es ist anzunehmen, da jede Urgemeinde
einen Viehstand hat, durch den ihr Bedarf an Milch nicht nur voll
gedeckt, sondern auch ein betrchtlicher berschu zur Butter- und
Kseerzeugung erbrigt wird. Nach der Annahme in obiger Tabelle wrde
aus der Zentralisierung der Milchverarbeitung in wenigen Gemeinden eine
Transportbewegung von mehr als 120 Meterzentnern tglich, allerdings
nur auf eine durchschnittliche Entfernung von weniger als eine Stunde
entstehen. Diese wrde sich sehr betrchtlich, vielleicht auf weniger
als 20 Meterzentner vermindern, wenn die Gemeinden nur berschsse
von Kse, Butter und Abfall, ausnahmsweise zur Stdteversorgung
auch von Milch, austauschen und jede Gemeinde die Verarbeitung der
Milch auch selbst betreiben wrde. Es ist nicht die Aufgabe dieser
Untersuchungen, diese Frage zu lsen, sondern nur zu zeigen, da in
der kollektivistischen Wirtschaft jede konomische Aufgabe auf das
vollkommenste und rascheste gelst werden kann.

Bei den in diesem Abschnitte entwickelten Vorschlgen wird von der
Statistik das uerste an Genauigkeit vor ihrer Verffentlichung die
grte Schnelligkeit und Allgemeinheit gefordert und es wurde gezeigt,
da diesen Anforderungen mit spielender Leichtigkeit entsprochen
werden kann. Sich ber die Verteilung von Produkten, die ihrer
Natur nach sofort konsumiert werden mssen, so rasch als mglich
zu orientieren, ist fr den Kollektivismus offenbar ein Bedrfnis.
Niemand wrde es aber fr mglich halten, da das ohne erheblichen
Arbeitsaufwand an einem dem Verrechnungstage nchstfolgenden Tage =und
zwar zur Orientierung eines jeden Einzelnen= mglich sein wird, wenn
ich mir nicht die Mhe genommen htte, diese Arbeit zu unternehmen.
Das durfte aber nicht blo in allgemeinen Stzen behandelt werden,
sondern erforderte eine anschauliche Darstellung, die jeden Zweifel
ausschliet. In abstrakten Stzen ist schon Unsinn genug gegen und fr
den Kollektivismus geschrieben worden, da ich mich davon ferne halte.

Freilich wirken bei der Verrechnung auch die Art der Verteilung
der Bevlkerung, die Beamtenorganisation, und die Ersetzung des
Familienhaushaltes durch den Gemeindehaushalt mit, aber diese
Einrichtungen entsprechen so sehr zugleich dem Fortschritte im
Volksunterrichte, in der Volkserziehung, im geselligen Leben und nach
vielen anderen Richtungen, da die hier errterten Vorteile keineswegs
erkauft werden durch irgend welche belstnde anderer Art, =sondern
die Organisation ist gleich fruchtbar fr alle Arten von Produktion
und Verteilung=, ganz insbesondere zwar fr die idealsten Interessen,
aber, wie gezeigt werden wird, auch in hohem Mae fr die materiellen
Interessen.

Fr die hauptstdtischen Verteilungen wre die Statistik noch
viel einfacher. Die Reichshauptstadt wrde einen Bevlkerungs- und
Verpflegstand haben, der dem eines Kreises vergleichbar wre. Fr
Milchprodukte wre die Hauptstadt eine Konsum-, nicht aber, oder
jedenfalls nur im geringsten Mae auch eine Produktionssttte, fr
Fleisch eine Produktionssttte nur dann, wenn Mastanstalten und dem
entsprechend auch Schlachthuser in die Hauptstadt verlegt wrden.
Zu untersuchen, ob das konomisch wre, ist nicht Aufgabe dieser
Arbeit und wahrscheinlich wrden verlliche Beobachtungen ber die
konomischen Vorteile und Nachteile erst im Kollektivstaate mglich
sein.

Die konomische Statistik der Hauptstadt wrde, abgesehen eventuell
von der Auseinandersetzung mit dem Hofhaushalte nach dem Kapitel IV,
wenn die Monarchie fortbestnde, in einem Kreisblatte verffentlicht
werden, da die Reichshauptstadt ihres Umfanges wegen einen eigenen
Kreis zu bilden htte. Die Bevlkerungs- und Verpflegstandsstatistik
dieses Kreises wre allerdings einigermaen kompliziert, wegen des
bestndigen Wechsels der Fremden und des Verpflegstandes. Dagegen
htte diese Statistik wenig mit der Gterproduktion zu schaffen, da die
Reichshauptstadt ihren Bedarf an Gtern grtenteils vom flachen Lande
bezge und nur Finalproduktion betreiben wrde.

Fr den Hofhaushalt wre eine besondere Statistik aufzustellen. Diese
htte zunchst auszuweisen, da der Hofhaushalt nicht mehr an Gtern
vom Gesamthaushalt bezieht, als das Volk bewilligt hat. Auerdem wre
auch eine innere Verwaltungsrechnung aufzustellen und in angemessenen
Formen zu verffentlichen, nachdem auch diese Gebarung das Volk ebenso
angeht wie jede andere, und weil nicht das Privatinteresse der Familien
des Monarchen und des Adels, sondern das allgemeine Volksinteresse
allein fr diese Gebarung magebend sein darf.

Was den Verbrauch anderer Gter fr die Ernhrung anbelangt, welche
nicht wie Fleisch, Milch, Eier u. dergl. dem raschen Verderben
unterliegen, insbesondere den Verbrauch von Mehl und den verschiedenen
Gewrzen, so werden diese Gter auch den einzelnen Gemeinden und
Quartieren im Verhltnisse zum Verpflegstande zuzuweisen sein, hnlich
wie es oben bezglich der Zuweisung von Milch gezeigt wurde. Allein es
wird sich da nicht um tgliche Zuweisungen handeln, es wird gengen,
wenn die Zuweisung reichlich fr einen Monat im vorhinein erfolgt und
die Monatsstatistik den Verbrauch nach Magabe des Verpflegstandes
feststellt und den berschu ausweist, wonach dann eine neuerliche
Zuweisung zur Deckung des Monatsbedarfs zu erfolgen htte.

Ebenso wre es mit den Heiz- und Beleuchtungsstoffen zu halten. Fr den
Verbrauch dieser Stoffe wre der Verpflegstand wohl nicht magebend.
Insoweit Heiz- und Beleuchtungsstoffe in den Betriebssttten verbraucht
werden, kommen sie nicht als Aufwand fr die Einzelnen, sondern als
Aufwand in der Produktion in Betracht. Insofern es sich aber um den
Aufwand zur Beheizung und Beleuchtung der Schlafhuser und der dem
geselligen Leben gewidmeten Rume handelt, wrden fr die Verteilung
der Rauminhalt und das Klima magebend sein. Auch hier wird ein
statistischer Monatsausweis vollkommen gengen.

Was die Wohnbauten und die Nutzbauten fr landwirtschaftliche und
industrielle Zwecke anbelangt, so werden sie getrennt auszuweisen
sein. Fr die Bauten gengt eine Jahresstatistik. Diese wird fr
die Wohnbauten insbesondere den Rauminhalt der Schlafstuben, der
Kommunikationen, Treppenhuser, Aborte und Bodenrume, dann der dem
geselligen Leben, der Schule und dem Amte gewidmeten Rume ausweisen.
Dieser statistische Ausweis hat zunchst nach Gemeinden und Quartieren
zu erfolgen, woraus die Bezirkssummarien, Kreis-, Provinz- und
Reichssummarien zu bilden sind. Das Verhltnis der Bevlkerungsziffer
und der Wohnbautenstatistik wird ergeben, ob berall gleichmig fr
das Wohnbedrfnis gesorgt ist und worin die Vorteile der nach den
Verteilungsgesetzen bevorzugten Personen bestehen. Dabei wird aber auch
der Aufwand fr die Ausstattung der Wohn- und Gesellschaftsrume in
Betracht kommen. Dieser Aufwand findet seinen Ausdruck in der Anzahl
der aufgewendeten Arbeitstage, jede Art von Arbeit reduziert auf
einen gemeinen Arbeitstag, und in der Menge und Art der aufgewendeten
Materialien. Aber auch fr die Bauerhaltung und die Instandhaltung
der Ausstattung wird ein statistischer Jahresausweis zu liefern sein.
Analog ist der Bestand, die Neuerrichtung und die Instandhaltung der
Nutzbauten statistisch nachzuweisen.

Ebenso ist es mit dem Inventar zu halten. Es ist zu trennen das
Inventar fr die Wohn- und Gesellschaftsrume vom Inventar an
Werkzeugen und Maschinen fr den Betrieb der Urproduktion und der
Industrie. Das Kcheninventar gehrt ebenso wie das Kellerinventar
zu dem Inventar der ersten Kategorie. Auch bezglich des Inventars
handelt es sich um den Bestand vom Vorjahr, um Neuanschaffungen, um
Erhaltungsaufwand und um Abschreibungen.

Noch eine dritte Art von Inventar wird man aufzustellen haben, nmlich
von Gegenstnden, die fr die Zwecke der Kunst und Wissenschaft
dienen. Dahin gehren Bcher und den Bchern verwandte Gegenstnde,
wie Atlanten, Sammlungen von Kfern u. dergl. Dann Medikamente und
andere Bedrfnisse des rztlichen Dienstes, Instrumente und Apparate
und die rtliche Verteilung aller dieser Sachen. Fr die Zwecke des
Sanitts- und Unterrichtsdienstes und der Kunst und Wissenschaft werden
auch Verbrauchsgter gewidmet werden mssen, worber eine besondere
Nachweisung zu liefern sein wird. Was musikalische Instrumente und
sonstige Behelfe fr diese Kunstbung anbelangt, so knnte wohl
die Nachfrage grer sein, als mit dem Vorrat zu befriedigen wre.
Darum soll fr diese Verteilung die Mitwirkung der Vereine, VIII, 2,
_Alinea:_ Sehr zu frdern mitbestimmend sein.

Am Schlusse des Jahres wird eine eigentliche Statistik aufgestellt
werden, umfassend die Bevlkerung, den Gesamtbesitz an unbeweglichen
und beweglichen Sachen, die Gesamtproduktion, den Gesamtverbrauch
im Laufe des Jahres und den Gesamtvorrat an verbrauchbaren Gtern,
welcher auf das kommende Jahr zu bertragen ist. Diese Statistik aber
baut sich auf aus der Statistik der Gemeinden, Bezirke, Kreise und
Provinzen, welche im Reichssummarium zusammengefat werden. Ebenso wird
es mit der Bevlkerungsstatistik, der Sanitts- und Erziehungs- und
Unterrichtsstatistik zu halten sein.




VII.

Der Kollektivismus und die Erhaltung, Vermehrung und Veredlung des
Volkes.


1. Die Bevlkerungspolitik.

Der Kollektivstaat hat nicht nur die Aufgabe der Produktion und
Verteilung der Sachgter und der persnlichen Dienstleistungen im
weitesten Sinne des Wortes, sondern er hat, da unser grtes Gut
die Mitmenschen sind, besonders auch Einflu auf die Propagation und
Veredlung des Volkes zu nehmen.

Dem Lande gehrt jeder an, der von seinen im Lande heimatsberechtigten
Bewohnern gezeugt wurde. Wie sonst die Staatsbrgerschaft erworben wird
und wie sie verloren geht, bestimmen die Gesetze, auch, inwiefern von
Inlndern mit Auslndern erzeugten Kinder als Inlnder zu betrachten
sind. Es scheint der Natur der Sache zu entsprechen, da die Kinder der
Staatsbrgerschaft der Mutter folgen. _Mater certa, pater incertus._

Die Geschichte des neunzehnten Jahrhunderts beweist, da ein Steigen
der heimatsberechtigten Bevlkerung innerhalb gewisser Grenzen
ertrglich ist. Dagegen ist nicht zu bezweifeln, da eine allzu rasche
Vermehrung der Bevlkerung von bel wre, weil die Pflege, Ernhrung
und der Unterricht einer allzu zahlreichen Nachkommenschaft eine zu
groe Anzahl von Arbeitskrften in Anspruch nehmen wrde und demgem
auch die Wohnungsbauten zu rasch vermehrt werden mten. Auch beweist
die Erfahrung, da kein Volk der Erde sich in dem Mae vermehrt, als
nach der Zeugungskraft der Menschen mglich wre.

Ein Geburtenberschu von eins vom Hundert im Jahre wrde schon in
siebzig Jahren zur Verdoppelung der Bevlkerung fhren, und das mte
schon in zwei- bis dreihundert Jahren eine bervlkerung zur Folge
haben. Die Meinung, da dem durch Auswanderung leicht abgeholfen werden
knnte, wre falsch, weil man, insofern fr die Zeugung nur das Recht
des Einzelnen, nicht das ffentliche Interesse in Betracht kommt, nicht
leicht ein Gesetz aufstellen knnte, =wer= auszuwandern hat, und es
auch, sobald die berproduktion von Menschen in Europa allgemein wrde,
unmglich wre, den Transport des berschusses in berseeische Lnder
zu bewltigen. Auch bringt es die Natur der Sache mit sich und lehrt
die Erfahrung, da durch die Auswanderung die besseren und tchtigeren,
insbesondere die arbeitsfhigeren Elemente auer Land gefhrt werden,
whrend die kinderreichen Familien zurckbleiben. Bei allgemeiner
bervlkerung mten sich die benachbarten Vlker wechselseitig
gefhrlich werden, da es viel nher liegt, den Nachbarn den Boden
streitig zu machen, als den Menschenexport im Groen zu betreiben.

Trotzdem knnte man im =Kollektivstaat= an eine solche zwangsweise
Expatriierung denken und jene, die die bevlkerungspolitischen Gesetze
nicht beobachten, des Staatsbrgerrechtes berauben und gewaltsam auer
Landes schaffen, zu welchem Ende man Kolonien in unbewohnten oder
schwachbevlkerten, aber fruchtbaren berseeischen Lndern errichten
oder sonst einen Ausweg, wovon spter die Rede sein wird, finden mte.
Das setzt aber eben voraus, da man zwischen legitimen, den heimischen
bevlkerungspolitischen Gesetzen entsprechenden, und illegitimen
Zeugungen unterscheide, da man also doch bevlkerungspolitische
Gesetze erliee und die Expatriierung als Strafe verhngte. Dann aber
ist die Zeugung kein gleiches Recht fr alle mehr.

Es ist ein groer Irrtum, wenn man die tatschliche Zahl der
Geburten in unserer heutigen Gesellschaftsordnung fr das Ergebnis
der natrlichen Fruchtbarkeit der Menschen hlt. Die Zahl der
Geburten wre aber eine viel grere, wenn die Menschen sich in der
Propagation lediglich von den Gesetzen der Natur beherrschen lieen.
Die mannigfaltigsten Lebensgrundstze, die mehr oder weniger mit der
Sittlichkeit vereinbar sind, nehmen Einflu auf die Verminderung der
Zeugungen. Scheinbar einwandfrei ist die Enthaltsamkeit jungfrulicher
Frauenspersonen, welche sich der Ehe enthalten oder keine entsprechende
Ehe einzugehen Gelegenheit finden. Es ist aber immer noch die Frage,
ob diese Enthaltsamkeit nicht groe bel im Gefolge hat. Die nicht
befriedigte Natur fllt oft dafr weit greren Verirrungen anheim.
Wir wissen, da Unzucht mit geschlechtsunreifen Kindern, mit Tieren
und andere Verirrungen sehr hufig vorkommen und wahrscheinlich viel
hufiger, als beobachtet wird. Noch viel grer als der Einflu der
vlligen geschlechtlichen Enthaltsamkeit ist der Einflu der oft als
unsittlich verworfenen Manahmen, welche auf Unfruchtbarkeit der
Umarmungen abzielen oder die Frucht zu beseitigen berechnet sind.
Die abscheulichste Ursache der Verminderung der Geburten ist die
Prostitution.

Bekanntlich ist die Geburtenziffer in Tirol eine auffallend niedere,
und in diesem Lande kann man folgendes beobachten. Unter den Bauern
findet man hufig, da die Mdchen das Alter von 45 Jahren und darber
erreicht haben, ehe sie zur Heirat schreiten, und oft verzgert sich
die wirkliche Eheschlieung bei Bruten in diesem vorgeschrittenen
Alter noch um ein oder zwei Jahre, so da die Absicht, von welcher
sie geleitet werden, unverkennbar ist. Es scheint, da diese Ehen
widerlicher sind als manche andere Verirrung hnlicher Art.

So viel ist gewi, da fr die Menschen zwingende Verhltnisse
vorliegen mssen, die eine natrliche Vermehrung als unheilvoll
erscheinen lassen, wenn sie zu so mannigfaltigen und oft
auch abscheulichen Mitteln greifen, die natrliche Vermehrung
einzuschrnken. Es ist gewi, da die mit der Kultur vereinbare
Regelung der Volksvermehrung das schwierigste Problem ist, das
den Menschen gestellt ist, und man kann nur wnschen, da es im
Kollektivstaat eine richtige Lsung finde, wenn auch vielleicht erst
nach Generationen.

Man mu annehmen, da unter 100 Menschen mindestens 20 Frauenspersonen
leben, die sich im zeugungsfhigen Alter befinden. Sinkt trotzdem die
Zahl der Geburten bei allen Vlkern unter fnf vom Hundert, bei vielen
bis auf nahezu zwei vom Hundert im Jahre, so kann man sich vorstellen,
welchem Zwange der Verhltnisse die Menschen ausgesetzt sein mssen.
Und selbst rohe Vlker verhalten sich der Propagation gegenber
nicht anders als die Kulturvlker. So hat der spanische Reisende
Azarra bei wilden Vlkern in Sdamerika Gewohnheiten konstatiert, die
offenbar darauf berechnet waren, Totgeburten herbeizufhren und die
Kindersterblichkeit zu vermehren. Die klassischen Vlker haben die
Aussetzung neugeborener Kinder fr erlaubt gehalten, sie scheint auch
bei Juden vorgekommen zu sein, ebenso bei den Germanen. Was die Juden
anbelangt, ist die Aussetzung des Moses ein klassisches Beispiel.

Der Geburtenberschu, welcher fr die Propagation entscheidend
ist, hngt nicht allein von der Zahl der Geburten ab, sondern vom
Verhltnisse der Geburten zu den Todesfllen, und wird in einem
Lande die Versorgung des ganzen Volkes durch den Kollektivstaat
nach den Grundstzen geleistet, welche hier entwickelt worden, so
mu man annehmen, da die Todesflle auf viel weniger als 1,5 vom
Hundert im Jahre herabgingen, weil ein so niederer Prozentsatz der
Sterbeflle schon heute in vielen sanitr gut eingerichteten Stdten
beobachtet wird. Nimmt man nun an, da die Sterbeflle auf 1,2 vom
Hundert im Jahre herabgingen, so wre die wnschenswerte Maximalzahl
der Geburten auf 17 bis 20 vom Tausend im Jahre zu veranschlagen.
Eine Geburtenziffer von wenig ber 2 Prozent wird auch heute schon
tatschlich in Frankreich, Tirol und manchen Staaten von Nordamerika
beobachtet, obwohl gerade in Nordamerika Platz genug wre, sich im
Lande auszubreiten. Es wird demnach im Kollektivstaat Gegenstand
der jeweiligen Volksbeschlsse sein, die Grundstze fr die
Bevlkerungspolitik festzusetzen, die Verhltniszahl der Geburten zu
normieren und der Staatsverwaltung die Maregeln vorzuschreiben, durch
welche auf die Einhaltung dieser Verhltniszahl hingewirkt werden soll.

Vorausgesetzt, da solche Gesetze und Maregeln fr zulssig erachtet
werden, entsteht die Frage, wem die Zeugung verwehrt werden soll
und wie diesen Gesetzen Achtung zu verschaffen ist. Dabei wird die
weibliche Bevlkerung zuerst in Betracht kommen, weil es nur darauf
ankommt, wie die Frauen, nicht wie die Mnner sich zu diesen Gesetzen
verhalten. Nach dem, was wir in VII, 3, ber die freie Liebe entwickeln
werden, ist brigens kaum zu erwarten, da sich jemand den staatlichen
Vorschriften wegen der Ehe und Zeugung nicht fgen wird, und es wre
eher zu besorgen, da eine Eheflucht einrisse, die ihrerseits dem
Staate gefhrlich werden mte, daher man daran wird denken mssen,
die Ehe den dazu Berufenen wnschenswert zu machen. Doch wollen wir
zunchst prfen, wie der bervlkerungsgefahr vorgebeugt werden knnte.

Man knnte die Einschrnkung der Zeugungen nach zwei verschiedenen
Richtungen normieren. Entweder wrde man zwar jeder Frauensperson die
Zeugung gestatten, aber nur bis zu einer bestimmten Anzahl von Kindern,
also fr etwa zwei Kinder, oder man wrde eine grere Anzahl von
Frauenspersonen von der Zeugung ganz ausschlieen, den anderen aber
die Zeugung von Kindern ohne jede Einschrnkung freigeben. In beiden
Fllen wrden jene Geburten, welche im Widerspruche mit den Gesetzen
stattfnden, als illegitim anzusehen sein.

Bei dem heutigen Stande der Dinge wre der zweite Weg der bessere. Er
wrde uns die Mglichkeit bieten, die gesndesten Frauen und, wenn
die Ehe beibehalten wrde, die gesndesten Mnner auszuwhlen und
ihnen die Propagation freizugeben, diese aber den anderen ganz zu
verwehren.[22] Da die Gestattung der Zeugung noch nicht bedingen wrde,
da von der Erlaubnis Gebrauch gemacht und welcher Erfolg erzielt
wird, so mte durch ununterbrochen fortgesetzte Beobachtung des
Verhltnisses der Geburten zu den Todesfllen festgestellt werden, ob
die Verehelichungsbewilligungen vermehrt oder vermindert werden sollen.
Auch dazu wrden die Bevlkerungstabellen dienen, die in VI, 8, e,
angefhrt worden sind.

  [22] Nach einem Berichte der Politisch anthropologischen
       Revue III S. 398 hat ein russischer Grogrundbesitzer
       eine Zchtung besonders schner Menschen mit groem
       Erfolge versucht, indem er unter seine Arbeiter nur schne
       Menschen aufnahm und die Ehen der Schnsten unter ihnen
       begnstigte. So kamen 40 besonders viel versprechende
       Paare zustande, von welchen schon 100 auerordentlich
       schne Kinder gezeugt wurden, unter welchen wieder die
       erste Ehe geschlossen wurde zwischen einem reizenden
       Mdchen und einem Antinous von einem Jngling.

Man knnte nun dagegen sagen, da niemand das Recht habe, jemand das
Zeugen von Kindern zu verwehren. Es scheint aber, da man mit diesem
Rechtsgrundsatze den Kollektivismus unmglich machen wrde. Darum hat
auch der Liberalismus, dem der Kollektivismus verhat war, jenes Recht
der freien Selbstbestimmung in der Liebe und Ehe verbunden mit dem
sozialen Gesetze, da niemand als die Erzeuger fr die Kinder, welche
geboren werden, zu sorgen habe, vertreten, und diese Grundstze konnten
nur die Folge haben, da die bervlkerung zwar keine allgemeine,
wohl aber eine Plage fr die einzelnen Familien wurde. Man trstete
sich damit, da jeder schlafe, wie er sich bettet. Allein es waren ja
nicht blo die Eltern, die die Lasten der allzu zahlreichen Geburten
zu tragen hatten, vielmehr die erzeugten Kinder selbst und mittelbar
doch auch die Gesellschaft, welche keineswegs unberhrt bleibt von
dem Elend und der Verkmmerung eines groen Teiles der Mitbrger
und von der Verwahrlosung der Jugend. Darum gert die Gesellschaft
auch wieder mit sich selbst in Widerspruch, denn es werden Werke der
Mildttigkeit eingeleitet, um dem Elende, das die Gesetze verschuldet
haben, abzuhelfen, und so schwankt man hin und her und macht wieder
teilweise gut, was der Theorie nach nur die Eltern, aber nicht die
Gesellschaft angeht. Allein wirklich interessiert sind weder die Eltern
noch die Gesellschaft, sondern vor allem jene, die gezeugt werden und
von der Erde, auf die man sie pflanzt, doch nicht Besitz ergreifen
drfen und, wenn sie ihren Platz auf Erden fordern, grausam bestraft
werden. Sie sind nicht im Unrecht, wenn sie ihren Eltern und der
Gesellschaft fluchen, denn so rechtlos, wie der Besitzlose, ist kein
Tier. Die Besitzlosigkeit ist die rgste Sklaverei, und wenn man den
Enterbten zuruft, so arbeitet doch, ein Ruf, den am frechsten jene
erschallen lassen, die nicht arbeiten und welche aus der Zwangslage der
Besitzlosen wucherischen Gewinn ziehen, so vergit man doch, da das
Leben nicht mit der Arbeitstchtigkeit beginnt, da der rmste auch
zur Arbeitstchtigkeit und zur Arbeitsfreude nicht erzogen wird und
da die Arbeit auch nur fr jenen ist, der Arbeitsgelegenheit hat. Das
ist ja eigentlich der Sinn der Armut, da der Arme von dem =Rechte=, zu
arbeiten, ausgeschlossen ist und da er, was zweifellos ein angeborenes
Recht ist, den Boden zu bebauen und sich von seinen Frchten zu
ernhren, als Recht nicht geltend machen darf, weil man ihn einen
Dieb nennt und als solchen bestraft, wenn er nach den von der Erde
freiwillig hervorgebrachten Frchten greift oder er sich anmat, die
Frchte in Anspruch zu nehmen, die er selbst der Erde abgewinnt. Bei
solchen Umstnden und bei solchen Rechten der Gesellschaft gegenber
hat der berschssige offenbar das Recht, ihr zuzurufen: Ihr habt uns
nicht zeugen lassen drfen!

Es wird brigens in der knftigen Gesellschaft das gesellschaftliche
Recht, die Zeugung zu beschrnken, um so weniger bezweifelt werden,
als dem Kollektivstaate durch die Zeugung von Kindern Verpflichtungen
auferlegt werden, nmlich die Kinder zu erhalten und zu erziehen.
Denn wenn der Staat allein ber alle Frchte verfgt und alles
Nationaleinkommen verteilt, von wem knnten die Kinder Versorgung und
Erziehung beanspruchen, als eben vom Staate?

Und auch in der heutigen Gesellschaftsordnung anerkennt man ein
Recht des Staates, die Erzeugung von Kindern zu erschweren oder zu
begnstigen. Das Recht steht dem Staate ohne Zweifel zu, wenn er auch
nach den Grundstzen des Liberalismus gegenwrtig davon keinen Gebrauch
macht. Es hat bis in die neuste Zeit hinein Gesetze gegeben, welche
die Ehe erschweren, oder, im Falle eines Rckganges der Bevlkerung,
sie begnstigen. Ebenso maen sich in vielen Gegenden, wo das
Zweikindersystem volkstmlich ist, die lteren Kinder das Recht an, den
Eltern bittere Vorwrfe zu machen oder sie dem Spotte preiszugeben,
wenn sie von weiterer Zeugung nicht abstehen. Ein Interessenkonflikt
innerhalb der Familie liegt zweifellos vor und wenn es uns verletzt,
den Streit ausbrechen zu sehen, so ist es doch sicherlich eine
natrliche Quelle der hlichsten Familienstreitigkeiten, oft der
Anla zu Verbrechen und Mordtaten, sobald die Zeugung ber eine
gewisse Grenze hinaus fortgesetzt wird, oder verwitwete Personen, die
schon erwachsene Kinder haben und noch zeugungsfhig sind, zu einer
zweiten Ehe schreiten. Man kann es wohl in Zweifel ziehen, ob einer oft
lcherlicher Begierde wegen der Anteil lterer Kinder am Erdenglcke so
ganz mit Recht geschmlert werden darf, besonders dann, wenn es sich um
das Schicksal erwerbsunfhiger Kinder handelt. Und wie hlich ist es,
wenn solche Fragen zwischen sich nahestehenden Verwandten aufgeworfen
werden. Jedenfalls ist es besser, wenn sie, wie im Kollektivstaate, nur
zwischen den Einzelnen und dem Staate zum Austrage kommen, da es hier
nur vernnftige Grundstze sein knnen, nach welchen sie ausgetragen
werden.

In wieferne der Staat in einer kollektivistischen Gesellschaftsordnung
berechtigt ist, die Freiheit der Volksgenossen in der Propagation
einzuschrnken, mag unerrtert bleiben. Denn abstrakte Rechtsgrundstze
haben die Menschen niemals geleitet. Vergleichen wir aber die
heutigen Zustnde mit jenen, welche im Kollektivstaate in Beziehung
auf die Zeugung zur Geltung kommen mgen, so erscheinen uns letztere
vernnftiger, gerechter und mit dem Wohlwollen vereinbarer.

Wer =heute= von Besitzlosen gezeugt wird, ist ausgeschlossen von jedem
Mitbesitz, auf den doch jeder ein unveruerliches Recht hat, der in
die Welt gesetzt wird.

Denken wir uns nun, in der ~knftigen~ kollektivistischen
Gesellschaftsordnung wrde gegen den Willen des Staates ein Kind
erzeugt, so wrde der Staat zwar solche Kinder nicht den legitimen
Kindern gleichstellen und ihnen gegenber die Versorgungspflicht
nicht bernehmen, die er den mit seiner Zustimmung gezeugten Kindern
gegenber bernimmt, er wrde sie aber nicht zur Besitzlosigkeit
verdammen. =Er wrde ihnen und ihren Erzeugern nur die Rechte der
Mitgliedschaft am Kollektivbesitze vorenthalten, er wrde sie aber
nicht von allem Besitze ausschlieen.= Er knnte die Eltern und die von
ihnen unrechtmigerweise gezeugten Kinder auf einer dazu bestimmten
Insel aussetzen, auf eine Kolonie verpflanzen, wo dem Staate eine
Versorgungspflicht nicht obliegt, oder eine solche Familie nur von
den Rechten am kollektiven Mitbesitze ausschlieen. =Nicht eines
jeden Anteiles an der Mutter Erde wrden sie beraubt, nur aus der
kollektivistischen Vergesellschaftung wrden sie ausgeschlossen.=
Diese Vergesellschaftung wird nur begrndet fr jene, welche sich
den staatlichen Gesetzen unterwerfen und insbesondere jenen Gesetzen,
welche die Propagation zum Gegenstande haben.

Wir haben im Abschnitte I, _Alinea_: Die Rechtsgrundstze fr die
kommende Zeit bereits darauf hingewiesen, da die kollektivistische
Gesellschaftsregel niemand aufgezwungen werden soll, da es jedem
freigestellt bleibe, =seinen Anteil am Gesamtbesitze abzusondern=, aus
der kollektivistischen Gesellschaft auszutreten und eine Abfertigung
in beweglichen und unbeweglichen Sachen zu verlangen. Das, was jenen,
die sich den Gesetzen unterwerfen, als Recht zugestanden wird, wird den
Kontravenienten gegen die Propagationsgesetze als Strafe auferlegt,
~sie werden aber nicht zur Besitzlosigkeit verdammt~. So verstanden
kann das Verbot, Kinder zu zeugen, offenbar nicht als ungerecht
verurteilt werden. Der Kollektivismus ist im wahren Sinne des Wortes
ein _Contrat social_, weil er fort und fort auf der Zustimmung aller
Teilnehmer beruht.

Die Ausscheidung, welche jedem Erwachsenen freigestellt, den Sndern
gegen die Propagationsgesetze aber strafweise auferlegt wrde, wrde
bedeuten, da einer solchen Familie ein Gebiet im Staate selbst mit
einem Anteil an Gebuden und beweglichen Sachen von einem solchen
Werte als Privateigentum angewiesen wrde, der beilufig ihren Anteil
am Kollektivvermgen ausmacht, aber mit Ausschlu von allen weiteren
Vorteilen, die der Brger aus dem Kollektivismus zieht. Sie erhielten
Privateigentum in einem Ausmae, das dem gesellschaftlichen Anteile
entspricht, der ihnen zukommt, aber nicht mehr und sie knnten nun
nach ihrem Belieben Kinder zeugen, so viele sie wollten, aber auf
ihre Rechnung und Gefahr. In einem Punkte wren sie besser daran,
als der Besitzlose von heute, in einem anderen Punkte schlimmer,
aber nur dann schlimmer, wenn der Staat im Austausche von Gtern
mit ihnen hart verfhre. Denken wir, es wre ein Grtner und seine
Geliebte, die geboren hat, oder Frau, die er ohne staatliche Erlaubnis
geheiratet hat. Der Staat =knnte= ihn beim Gteraustausch, den
der Ausgeschlossene nicht entbehren knnte, hart behandeln, so wie
heute der Besitzende den Arbeiter bewuchert. Es wre aber gar nicht
notwendig, da man seine Arbeitskraft wucherisch ausnutze, man knnte
ihm fr seine Arbeitsprodukte das volle quivalent geben, er wrde
nur die ohne Zustimmung der Gesellschaft erzeugten Kinder, seien es,
so viele es immer wren, selbst zu erziehen und zu erhalten haben.
Wenn er auch in keinem Stcke verkrzt wrde, er wrde diese Art von
Ausschlu aus den Vorteilen des kollektivistischen Lebens doch gewi
hart empfinden. Die praktischen Grundstze fr eine solche Absonderung
wollen wir nicht nher errtern.

Zu den gesetzlichen Folgen der Nichtbeachtung der Populationsgesetze
knnte auch die zwangsweise Verbannung in Kolonien gerechnet werden,
die noch nach den Grundstzen der alten Gesellschaftsordnung verwaltet
werden. Man knnte aber auch einem Gesetzesbertreter ein Patrimonium
in barem Gelde geben und ihn mit der Sndigen in einen fremden Staat,
der ihn aufnehmen will, einzuwandern zwingen. Er knnte nun whlen, was
von alledem ihm das mindest Beschwerliche erschiene. Schwerlich wrde
irgend ein Brger eines Kollektivstaates eine dieser Lagen verbunden
mit der vollen Freiheit der Zeugung dem Anspruche auf die Rechte
eines Kollektivbrgers unter Verzichtleistung auf das Zeugungsrecht
vorziehen. Jedenfalls wrden doch er und seine Kinder weit weniger
Grund haben, sich zu beschweren, als der Arme von heute, der von
allzureichem Kindersegen bedrckt ist und die Kinder, die sich an den
armen Erzeuger halten mssen.

Aus Vorstehendem kann man nun schon ableiten, welche Gesetze gegen
gesellschaftswidrige Zeugungen in Betracht kommen knnten. Gewi hat
der Staat kein Recht, jene, die keine gesunde Nachkommenschaft erwarten
knnen, gegen ihren Willen der Zeugungskraft zu berauben,[23] noch die
von ihnen gezeugten Kinder zu tten, noch gegen den Willen der Mutter
eine Totgeburt herbeizufhren, noch die Kinder auszusetzen, ein Recht,
das sich die Griechen und Rmer gegen ihre eigenen Kinder anmaten.
Aber eine der oben erwhnten Beraubungen von den gesellschaftlichen
Rechten, unter welchen dem Betroffenen die Wahl freistnde, mte
dem Kollektivstaate eingerumt werden, wenn Jemand Kinder zeugt, ohne
die Einwilligung des Staates vorher erwirkt zu haben, sei es, da die
Zeugung zu frh, in allzu jugendlichem Alter der Eltern, oder zu spt,
in einem Alter, in dem die Zeugung nicht mehr gestattet wird, erfolgt,
oder da die Zeugenden wegen vererblicher Krankheiten oder Gebrechen
von dem Rechte der Zeugung ausgeschlossen werden. =Den grten Vorteil
fr die Sicherstellung der gesellschaftlichen Interessen in den die
Propagation betreffenden Einrichtungen erwarte ich von der Frauenkurie,
von der in= VII, 4, =die Rede ist, da die Frauen vom Urteil ihrer
Geschlechtsgenossen sehr abhngig sind und sich in der Frauenkurie bald
eine ffentliche Meinung bilden wird.=

  [23] Wir knnen nicht wissen, welche Wandlungen die
       Anschauungen der Vlker im Zukunftsstaate durchmachen
       werden und ob sie der Anregung in Matthus 19, 12. nicht
       doch Folge geben werden, wenn die Erfahrungen dafr
       sprechen. Doch htte das nur auf weibliche Kinder von
       besonders schlechten Anlagen, z. B. Kretins, Anwendung.


2. Ehe, Familie, Elternrecht, Wahlmtter, Anteil des Staates an der
Erziehung.

Man hat die Frage der Liebe von der Frage der Zeugung zu trennen.
Man kann die Liebesfreuden genieen, ohne zu zeugen, und in einer
unglcklichen Ehe kann man ohne Zweifel zeugen, ohne Liebesfreuden zu
genieen. Vielen Frauen ist die eheliche Umarmung eine Qual und eine
Schande. Wir wollen zunchst untersuchen, wie sich der Kollektivstaat
zur Zeugung zu verhalten htte.

Sein Interesse gebte offenbar, da die tchtigsten Frauen, gesund,
krftig, schn und frohgemut, mit den tchtigsten Mnnern gleicher
Vollkommenheit Kinder zeugten und zwar in einer Anzahl, welche eine
angemessene, nicht zu rasche Vermehrung der Bevlkerung von 5-10
vom Tausend im Jahre herbeifhren wrde. Mit dem Zurckgehen der
Sterblichkeit mte das Zurckgehen der Geburten Schritt halten.
Die Erfahrung wrde darber belehren, ob die Zeugung in der Ehe und
beschrnkt auf die Ehe, unter strenger Beobachtung der ehelichen
Zeugung, besser den gesellschaftlichen Zwecken entsprche, oder ob
die fallweise Verbindung zwischen zwei Personen, die sich jeweilig
zur Zeugung vereinigen, und demnach wechselnd von einer Zeugung zur
anderen, wie die Erfahrungen und die Neigungen der Frau ihre Wahl
beeinflussen mgen, vorzuziehen sei. Von vorn herein hat man keinen
Grund, der Ehe allein unbedingt den Vorzug zu geben, weil in allem jene
Erfahrungen entscheiden mssen, welche erst der Kollektivstaat machen
wird. Krnten in sterreich ist, so viel ich wei, das einzige Land,
welches beinahe ebenso viele uneheliche als eheliche Geburten hat und
eines scheint gewi zu sein, da der Menschenschlag in Krnten krftig
und schn ist, wie auch die Statistik zu beweisen scheint, da die
sozialen Verhltnisse dort um nichts schlechter sind, als in Lndern,
wo die unehelichen Geburten nur 10, ja nur 5 vom Hundert der Geburten
betragen. Setzen wir den Fall, da die Ehe nicht als die edlere und
in Beziehung auf die Zeugung einer veredelten Nachkommenschaft nicht
als die fr die Gesellschaft ntzlichere Form des Liebeslebens erkannt
wrde, so knnte sie im Kollektivstaate aufgegeben oder dem Belieben
der Einzelnen freigegeben werden. Denn die Beschrnkung der Zeugung
auf die Ehe ist heute nur deshalb von Vorteil, weil die Ehe den
Kindern in unseren Verhltnissen eine grere Sicherheit der Erziehung
und Versorgung gewhrt, als die auereheliche Zeugung. Schon das
ununterbrochene Zusammenleben der Eheleute und ihrer Kinder ist heute
von groem Einflu auf das Wohl der Kinder, abgesehen davon, da die
uneheliche Mutter weder in hinreichendem Mae die Versorgung leisten,
noch in Beziehung auf das Erwerbsleben, welches nach den Grundlagen
unserer heutigen Zustnde mehr in die Kompetenz des Vaters gehrt,
die Interessen ihrer unehelichen Kinder so gut wahrnehmen, wie der
Vater fr die ehelichen Kinder sorgen kann. Allein gerade dort, wo die
unehelichen Geburten beinahe vorwiegen, in Krnten,[24] hat sich auch
in diesem Belange die auereheliche Zeugung mit dem Versorgungs- und
Erziehungsbedrfnisse ins Gleichgewicht gesetzt, indem dort der Bauer
recht gern Dirnen in den Dienst nehmen soll, so hat man mir mitgeteilt,
welche ein oder zwei uneheliche Kinder mit ins Haus bringen. Diese
fremden Kinder werden dann vom Bauer in der Hausgemeinschaft aufgezogen
und zur Arbeit verwendet, so weit es tunlich ist.

  [24] Der Prozentsatz der unehelichen Geburten ist in Krnten
       seit 1890 nicht unerheblich herabgegangen, bersteigt aber
       immer noch 40 Prozent.

Da nun, wie wir sehen werden, die Natur der Dinge es mit sich bringt,
da im Kollektivstaat der Staat die Kinder, soweit durch die Zeugung
seine Gesetze nicht verletzt werden, versorgt, die Mutter allein fr
die Familienerziehung vorzugsweise in Betracht kommt und ihre Stelle
ntigenfalls von einer Wahlmutter vertreten werden soll, besteht ein
Bedrfnis, die Zeugung auf die Ehe zu beschrnken, gewi nicht in dem
Mae, wie heute, auch in der kollektivistischen Gesellschaft.

Und doch wre die Aufgebung der Ehe fr die erste Zeit der neuen
Gesellschaftsordnung nicht zu empfehlen. Einerseits weil man sich
hten mu, so altehrwrdige Einrichtungen voreilig abzuschaffen,
wodurch man der neuen Ordnung nur Feinde schaffen knnte. Dann aber
auch, weil diese Einrichtung der neuen Ordnung wichtige Dienste
leisten kann. Beschrnkt man nmlich das Recht der Zeugung auf die
verheirateten Personen, so kann der Staat die Auswahl gesunder Mnner
und Frauen fr die Zeugung leichter sichern, als in einer Verfassung
ohne Ehe. Der Staat kann dann Einflu nehmen auf eine vernnftige
Gattenwahl, die aber unter allen befhigten Mnnern der Frau freistehen
mu. Ohne Beeintrchtigung dieser Freiheit knnen die staatlichen
Organe immerhin einen migen Einflu auf diese Wahl ausben, wenn
die Zeugung auf die Ehe beschrnkt wird. Auch darauf kann der Staat
unter dieser Voraussetzung Einflu nehmen, da die Zeugung durch noch
allzu jugendliche Personen oder, selbst in der Ehe, ber eine gewisse
Altersgrenze hinaus, welche ein gnstiges Zeugungsergebnis nicht mehr
erwarten lt, verhindert werde.

Aus diesen Grnden wird zunchst die Fortdauer der unlslichen oder
schwer lslichen Ehe und die Unterdrckung der unehelichen Geburten
sich empfehlen. Es wird aber ununterbrochen darber zu beraten
und zu verhandeln und es werden mit besonderer Rcksicht darauf
Untersuchungen anzustellen sein, ob der Kollektivismus eine nderung
der geschlechtlichen Verhltnisse wnschenswert macht. Da er sich
mit jeder Form des Liebeslebens leichter vertrgt, als die heutige
Gesellschaftsordnung, ist gewi.

Zunchst knnen wir, wie gesagt, nur zu dem Ergebnisse kommen, da
der Kollektivstaat unter vorlufiger Aufrechterhaltung der Ehe und
mit tunlichster Unterdrckung der unehelichen Geburten, oder auch,
wenn die Ehe jedermann freigestellt wird, =nicht aber in der Ehe die
Zeugung=, mit tunlichster Unterdrckung jener Zeugungen, welche den
Populationsgesetzen zuwiderlaufen, eine entsprechende Einschrnkung
der Zeugungen unter Bevorzugung jener Zeugungspersonen, von welchen die
gesndesten, krftigsten, schnsten und begabtesten Kinder zu erhoffen
sind, herbeizufhren haben wird.

Was die Ehe anbelangt, so wird der Staat nur jene Ehen als gltig
anerkennen, die mit seiner Einwilligung und unter Mitwirkung der damit
betrauten staatlichen Organe geschlossen werden. Da aber eine Auswahl
der zur Zeugung, beziehungsweise zur Ehe berufenen Personen stattfinden
soll, werden nicht nur die Kinder mit Rcksicht auf die spter
aufzuwerfende Frage, ob sie zur Ehe zugelassen werden sollen, hufig
zu untersuchen sein, sondern auch die Beobachtungen an ihren Eltern
und die noch weiter zurckgehenden Beobachtungen an den Voreltern
und die Sektionsergebnisse, so hoch hinauf, als sie vorliegen und
vernnftigerweise noch in Betracht kommen knnen, in Bercksichtigung
gezogen werden mssen und es wird sich vielleicht sehr empfehlen,
durch irgend eine Feierlichkeit oder sonst auf eine Art, die zur Ehe
Berufenen schon im frhen Alter als zur Ehe prdestinierte junge Leute
zu proklamieren, um nicht nur ihre Phantasie auf den knftigen Beruf zu
lenken, sondern auch bei den anderen die Resignation sich zu einer Zeit
einwurzeln zu lassen, wo das Geschlechtsleben noch keine Bedeutung hat.

Die Folge der Annahme dieser Grundstze wird es sein, da man auf
mancherlei Art die wechselseitige Aufmerksamkeit solcher junger
Mnner und Mdchen erregen wird, die nach rztlichem Gutachten nicht
nur im allgemeinen zur Ehe geeignet, sondern auch wechselseitig ganz
besonders fr einander zu passen scheinen. Natrlich knnte man nicht
daran denken, nach den brutalen Vorschlgen Platos die eigensinnig
festgesetzten Paare wie die Haustiere zusammenzugeben, allein man wird
guttun, eine voreilige Wahl mglichst zu verhindern und zur geeigneten
Zeit, nmlich wenn Mdchen und junge Mnner nach den Beobachtungen der
rzte (beziehungsweise der rztin) den Grad der vollendetsten Reife
erlangt haben, zu veranstalten, da sie sich ungezwungen sehen knnen.
Ob die Veranstaltung von Tanzfesten fr solche junge Leute das beste
Mittel wre, vernnftige Wahlen herbeizufhren, mag die Erfahrung
lehren. Man sollte meinen, es wre vernnftiger, da das Mdchen den
Brutigam whlt, als umgekehrt, da man voraussetzen mu, da das Weib
den echten Sexualinstinkt sicherer besitzt, als der Mann, eben weil
es das Weib ist, das empfngt. Da heute der Mann whlt, ist nur die
Folge der Herrschaft der Mnner ber die Frauen, welche schon jetzt
als eine Unnatur empfunden wird, und welche im Kollektivstaate gar
keinen Sinn mehr htte, da nicht der Ehemann, sondern der Staat die
Frau und die Kinder versorgt. brigens wird, wenn der Staat die Kinder
ernhrt und die Eltern versorgt, das Mdchen, wenn auch der Antrag
des jungen Mannes abgewartet wird, von dem Zwange befreit sein, einen
unwillkommenen Antrag aus Versorgungsrcksichten anzunehmen.

Was nun die Ehebewilligung anbelangt, so knnen auch andere, als durch
die Gesundheit bedingte Einschrnkungen und selbst Erweiterungen
ins Auge gefat werden. Nationalgemischte Ehen knnen an die
Bedingung geknpft werden, da sich die Brautleute vorher ber das
Ansiedlungsgebiet einigen und da der nach seiner Nationalitt diesem
Gebiete nicht angehrige Teil sich verpflichtet, die Kinder in der
diesem Gebiete angehrigen Sprache zu erziehen.

Wir haben in unseren Verhltnissen ein Analogon. Die katholische
Kirche erlaubt ihren Angehrigen die Ehe mit Angehrigen anderer
Konfessionen nur gegen einen Revers, da alle Kinder dieser Ehe im
katholischen Glauben erzogen werden. Allerdings kann die Erfllung
dieser Verpflichtung, da sie keinen staatlichen Schutz geniet, nicht
erzwungen werden, whrend die vorhin erwhnte Verpflichtung durch
das dem Staate vorbehaltene Miterziehungsrecht und die Volksschule
garantiert ist. Was aber die nationalen Interessen anbelangt, so
liegt eine Gefahr vor, die wir uns nicht verhehlen drfen. Da
nmlich aus nationalem Chauvinismus die Zahl der Ehebewilligungen zum
Gegenstand des Kampfes gemacht wrde. Freilich knnte auch da ein
Verteilungsgesetz gedacht werden, wonach die Aufrechterhaltung der
numerischen Verhltnisse der Nationalitten der Verwaltung zur Pflicht
gemacht werde.

Noch wichtiger wre folgender Fall der Erweiterung der
Ehebewilligungen, nmlich die Ausdehnung auf solche, die in
gesundheitlicher Beziehung nicht ganz entsprechen, wenn sie nmlich
einem schwerer belasteten Beruf angehren und sich verpflichten,
die Kinder in diesem Berufe zu erziehen und ihm zu widmen, eine
Verpflichtung, die dann ihre Ergnzung fnde in den Gesetzen ber die
Verteilung der Arbeit. Selbstverstndlich wrde diese durch Erbschaft
berkommene Belastung der Erhebung in bevorzugte Berufe dann nicht im
Wege stehen, wenn die Bedingungen erfllt sind.

Es ist hier der Ort, einiges ber die angeborenen Anlagen der Menschen,
spricht man doch von geborenen Verbrechern, und ber die Vererbung
innerhalb der menschlichen Rasse zu sagen. Die Anschauung, da es
geborene Verbrecher gebe, teile ich nicht. Es mag gewisse angeborene
Eigenschaften geben, welche es dem damit behafteten Individuum schwerer
machen, sich den Gesetzen und den gegebenen Umstnden anzupassen, aber
ein angeborener Hang zu =bestimmten= Verbrechen ist nicht erweislich.
Die Eigenschaften der Menschen bestimmen ihre Handlungen nicht allein,
sondern nur im Zusammenwirken mit den Umstnden und Verhltnissen im
allgemeinen und mit einzelnen Vorkommnissen im besonderen. Bismarck
htte nie eine zur Einigung Deutschlands fhrende Handlung gesetzt,
wenn er nicht in den preuischen Staatsdienst berufen worden wre,
den er nicht gesucht hat. Mancher Selbstmrder htte nie einen
Selbstmord begangen, wenn nicht etwa die Betrachtung einer Waffe
eine Ideenassoziation ausgelst htte, die zu Selbstmordgedanken
fhrte. Jeder Mensch birgt eine Welt der verschiedensten, sich oft
widersprechenden Anlagen und Neigungen und welche davon ins Spiel
kommen, hngt von der Geschichte des Individuums und sehr hufig von
unberechenbaren Zufllen ab. Der groe Vorzug des Kollektivismus, der
zur Staatsomnipotenz fhrt, ist es, da er die ntzlichen Anregungen,
Anregungen, sich der Gesamtheit ntzlich zu erweisen, auerordentlich
vermehrt, die gegenteiligen Anregungen nicht nur an und fr sich
vermindert, sondern auch, sofern sie potentiell im Gesellschaftsleben
noch vorhanden sind, durch Anregungen sozialer Natur verdrngt.[25]

  [25] Ich war vor etwa dreiig Jahren allein in meiner Kanzlei,
       als ein Mann bei mir eintrat, der Trnen in den Augen
       hatte und vor Bewegung kein Wort sprechen konnte. Er
       berreichte mir einen Zettel, worauf stand, da er
       soeben aus einer Strafanstalt komme, wo er ein Jahr wegen
       Veruntreuung abzuben hatte. Er suche einen Erwerb. Ich
       lie ihn Platz nehmen und Schriften kopieren und da er
       brauchbar war, gab ich ihm zunchst ein Tagegeld, spter
       einen Monatlohn und niemand erfuhr etwas von seinem
       Vorleben. Bald fand er auf Grund meines Zeugnisses ber
       seine Verwendung in meiner Kanzlei einen Posten in einem
       Handlungshause und dann als Korrespondent in einer Bank.
       Er hat nie Anla zu einer Klage gegeben. Eine hnliche
       Erfahrung machte ich mit einem anderen Beamten meiner
       Kanzlei, dessen Vorbestrafung mir erst nach seinem
       Austritte bekannt wurde.

Allein angeborene gute Eigenschaften -- abgesehen von deren
erziehlichen Entwickelung -- sind selbstverstndlich im Interesse der
Gesellschaft gelegen, weil auch der wohlerzogene Mensch mehr leistet,
wenn er ber gute Anlagen verfgt. So hat also die Gesellschaft ein
Interesse daran, da nur gut veranlagte Individuen geboren werden. Doch
ist auf Beeinflussung der Zeugungsprodukte durch das Zusammenwhlen
der Eltern von Gesellschaftswegen nicht viel zu geben, wenigstens
nach dem heutigen Stande der uns zu Gebote stehenden Kenntnisse. Nur
das fortgesetzte Ausschalten der schlecht veranlagten Individuen von
der Zeugung scheint etwas fr die Veredlung der menschlichen Rasse
zu versprechen, nicht aber die positive Auswahl der zu paarenden
Individuen. Jedes Kind erbt einen Teil der Eigenschaften des Vaters und
einen Teil der Eigenschaften der Mutter und in welcher Proportion, auf
welchem Gebiete der physischen und psychischen Anlagen diese Vererbung
erfolgt, ist, derzeit wenigstens nicht bestimmbar. Die Vereinigung
des vterlichen und mtterlichen Naturells in den Kindern verhlt
sich, wie die Legierungen verschiedener Metalle oder die chemischen
Verbindungen von Stoffen in verschiedenen Proportionen. Verbindungen
von Kupfer und Zink in verschiedenen prozentuellen Verhltnissen geben
Produkte, welche keineswegs im gleichen prozentuellen Verhltnisse
die Eigenschaften der verbundenen Metalle zeigen. Aber whrend wir
bestimmen knnen, wie viele Teile der Metalle wir zusammengeben, knnen
wir nicht beherrschen, wie viele und welche Teile des vterlichen und
mtterlichen Naturells auf die Kinder bertragen werden. Darum kann
das Kind eines schnen Vaters und einer schnen Mutter grundhlich
sein und es scheint darum, wenigstens heute, am meisten von einer
Paarungswahl erhofft werden zu knnen, welche durch den Sexualinstinkt
des Weibes bestimmt wird.[26]

  [26] Auf der Jahresversammlung des deutschen Vereins fr
       Volkshygiene in Mnchen sprach sich Professor M.
       Gruber-Mnchen dahin aus, da der Kampf ums Dasein unter
       den Menschen nicht immer rasseveredelnd wirke, daher er
       sagte, wir knnten, indem wir die ueren Hindernisse
       einer gesunden krperlichen und geistigen Entwicklung
       beseitigen =und den Kampf ums Dasein durch eine
       vernunftgeme Zuchtwahl ersetzen, ungeheure Fortschritte=
       anbahnen. Ganz im Sinne dieser Mahnung soll der sanitre
       Dienst im Zukunftsstaate wirken.

Auf das Eheleben der jungen Eheleute werden die rzte belehrend und
aufklrend Einflu zu nehmen suchen. Die rztin wird die junge Frau
in den ersten Monaten auf das Beste beraten. Der junge Mann wird
sich mehr beherrschen mssen als heute, die Frau wird sich auch dem
geliebten Manne entziehen drfen, wenn immer es ihr Wohl und das Wohl
der Frucht ihrer Liebe erfordert. Wenn man die Lehren des Alphons von
Liguori ber die Pflichten der Frau kennt, so wird man sagen mssen,
da das Eheleben der Zukunft gerade das Widerspiel von dem sein wird,
welches jener Moralist vorschreibt. Die rztin wird vielleicht durch
ihren mnnlichen Kollegen auch auf den jungen Ehemann einwirken,
wenn die Umstnde es erfordern und die Ehe wird gewi an Schnheit
und Vernnftigkeit gewinnen, das Los der Frauen sich viel gnstiger
gestalten als es heute ist. Auch hierin mu man einen Fortschritt
begnstigen und man kann nicht von allem Anfange an vom Kollektivismus
das Vollkommenste erwarten. Die Kohabitation der Eheleute wird
ein Privilegium bilden, es ist aber nicht ausgemacht, da diese
Kohabitation in bestimmten Perioden der Schwangerschaft nicht wird
aufzuheben sein.[27]

  [27] Ein Wiener Professor der Anatomie hielt im Februar 1902
       in Wien einen ffentlichen Vortrag ber die physische
       Veredlung des Menschen und stellte so ziemlich dieselben
       Forderungen auf, wie sie hier aufgestellt werden, aber er
       machte sich keine Gedanken darber, da diese Forderungen
       in unserer Gesellschaftsordnung nicht erfllt werden
       knnen. Er ist fr Aufrechterhaltung der Ehe, Schonung
       der schwangeren Frau bis zur Entbindung, Beseitigung
       des Mieders whrend der Schwangerschaft, gewi sehr
       bescheiden, Vermeidung heftiger Bewegungen whrend
       dieser Epoche mit Inbegriff des Reitens und Schwimmens,
       Schaffung eigener Sttten, wo arme Frauen gebren knnen.
       Er ist gegen die Auswahl der Paare durch behrdlichen
       Einflu, aber, wie es scheint, fr den Ausschlu aller
       schwchlichen und krnklichen Zeugungspersonen. Um
       alles das allgemein durchzufhren, braucht man den
       Kollektivismus und eine gesellschaftliche Macht ber die
       Einzelnen, die nur der Kollektivismus bieten kann.

Die Lsung der Ehe wird zu ermglichen, aber wahrscheinlich nicht zu
begnstigen sein. Wenn sich heute schon Stimmen dafr erheben, die
Ehe berhaupt nur auf Zeit und etwa fr einen einzelnen Zeugungsakt
zuzulassen, so kann davon zunchst gewi nicht die Rede sein. Spter
mag man vielleicht zur berzeugung gelangen, da eine Scheidung,
vorzglich auf Verlangen der Frau, etwa nach der ersten Geburt, sehr
leicht soll gestattet werden. Allein zunchst mu das System der
Scheidung und eventuellen Trennung wie bei Akatholiken unter manchen
Erschwerungen als das Vernnftigste gelten. Von der Frau ist die
eheliche Treue auf das Strengste zu fordern und zwar nicht so sehr als
ein Recht des Gatten als der staatlichen Interessen wegen, damit nicht
unter dem Deckmantel der Ehe die Zeugung durch solche Mnner ermglicht
werde, die von der Zeugung ausgeschlossen wurden.

Die Ehe wird beiden Teilen einige Beschrnkungen auferlegen, die
Unvermhlten erspart sind. Daher ist manche Kompensation zu gewhren.
Trauungsfeierlichkeiten, vielleicht grere Wohnungsbequemlichkeiten,
gewisse Begnstigungen in den Honigwochen, vielleicht, aber doch nicht
wahrscheinlich, Hochzeitsreisen, eher aber Urlaub fr die erste Zeit
der Ehe mit ruhigem Dahinleben an einem stillen Orte, der das engste
und vertraulichste Zusammenleben in schner Umgebung gestattet, mag
einen Ausgleich gewhren fr lngeres Zuwarten, die Gebundenheit der
Ehe und vor allem der jungen Frau fr die Last der Schwangerschaft
und Geburt. Ist die Auswahl zur Ehe eine besonders strenge, so wird
man von einer verheirateten Frau mehrere Kinder erwarten, etwa vier.
Wenn gleich die Erfllung dieser Erwartung den Frauen gegenber
nicht erzwungen werden kann, da der Vorschlag Platos, dies in der
Form auszufhren, da man die zur Begattung bestimmten Paare am
bestimmten Tage in die Tempel fhrt und in Gegenwart von Priestern
zur Zeugung anhlt, als brutal und absurd verworfen werden mu, so ist
doch anzunehmen, da es dem Einflusse der Frauenkurie, VII, 4, deren
Hauptaufgabe es wre, dafr zu sorgen, da Frauen und Mdchen sich den
gesellschaftlichen Bedrfnissen unterordnen, und dem Einflusse des
weiblichen Arztes gelingen wird, den Widerstand jener verheirateten
Frauen zu besiegen, welche den Liebesfreuden huldigen, aber nicht
zeugen wollen, ein Gedanke, der in einer Gesellschaft wohl keimen
kann, in welcher den von der Ehe ausgeschlossenen Mdchen nach den im
Abschnitt VII, 3, entwickelten Vorschlgen, dieser Ausweg freigestellt
wird. Es bedarf offenbar eines wohlorganisierten staatlichen
Einflusses, um den einen das Zeugen zu verwehren und den anderen als
Pflicht darzustellen. Theoretisch werden alle anerkennen, da wegen des
offenbaren sozialen Interesses die untauglichen Personen die Zeugung
meiden, die tauglichen aber ihr nicht aus dem Wege gehen sollen. Aber
der Einzelne wird nicht immer gelten lassen wollen, da das Gesetz
auf ihn Anwendung habe, schon deshalb, weil die Sachverstndigen
sehr oft fehlgreifen werden und Jene, welchen sie die Ehe gestatten,
Krppel oder Idioten zeugen und illegitime Geburten gesunden Kindern
das Leben geben werden. Und aus diesem Grunde mu man auf die
Mitwirkung der oben erwhnten Faktoren bauen.[28] Heute bleiben diese
offenbaren gesellschaftlichen Interessen unbercksichtigt, insofern
nicht vielleicht in einzelnen Fllen der priesterliche Einflu sich
=vorteilhaft= geltend macht.

  [28] Ich machte in meinem Roman sterreich im Jahre 2020
       Seite 318, 319, 332 und 333 einen Versuch, den Einflu der
       Frauen in einem Falle dieser Art zu schildern.

Die katholische Moral stimmt mit unseren Anschauungen nicht berein.
Nach Alphons von Liguori soll sich die verheiratete Frau den Begierden
ihres Mannes jederzeit opfern, selbst whrend einer Krankheit, und den
malosesten Forderungen soll sie sich wie eine Sklavin hingeben. Die
Wahrscheinlichkeit, einem siechen Geschpfe das Leben zu geben, ist
kein Grund, der Enthaltsamkeit rechtfertigen wrde, denn Alles ist
Gottes Wille.

Fr die knftige Gesellschaftsordnung kann man sich brigens recht
wohl denken, da nach einer Reihe von Jahren und nach der Geburt einer
gewissen Anzahl von Kindern der eheliche Zwang aufhrt und auch das
Zusammenwohnen ein Ende nimmt. Unter gewissen Umstnden wird man dann
auch auf Gattentreue keinen Wert mehr legen, immer vorausgesetzt, da
keine Kinder mehr gezeugt werden.

Zu den Freuden der Ehe gehrt auch das Zusammenleben mit den Kindern
in den Stunden, die nicht der Arbeit gewidmet sind. An die Stelle der
vterlichen Gewalt soll die mtterliche Gewalt treten, doch soll der
Vater trachten, sich einen Einflu auf die Entscheidungen der Mutter
zu sichern und zwar durch Liebe und Weisheit. Im Falle der Scheidung
oder Trennung folgen die Kinder der Mutter, insofern nicht der in VII,
5, b, erwhnte Fall des Verlustes der mtterlichen Rechte eintritt und
eine Wahlmutter die Stelle der natrlichen Mutter einnimmt. Der Staat
wird die Autoritt der Mutter den Kindern gegenber wahren und ein
darauf berechnetes Zusammengehen der staatlichen Erziehungsorgane mit
der Mutter fordern. Da im Falle der Verwaisung von Kindern, wie auch
im Falle des Verlustes des mtterlichen Erziehungsrechtes fr einen
Ersatz durch Bestellung einer Wahlmutter gesorgt werden soll, wird
der natrlichen Mutter das Recht zuzugestehen sein, fr den Fall ihres
Todes oder fr den Fall ihrer Abwesenheit die Frau zu whlen, welche,
wenn sie den Auftrag annimmt, zeitlich oder dauernd ihre Stelle als
Wahlmutter zu vertreten hat.

Aber weder Frau noch Mdchen darf gezwungen werden, die Stelle
einer Wahlmutter berhaupt oder einem bestimmten Kinde gegenber zu
bernehmen. Nheres ber diesen Gegenstand enthlt der Abschnitt VII,
5, b, _Alinea_: In der Regel wird man.

Da der Staat einen Anteil an der Erziehung zu nehmen hat, ist eine
selbstverstndliche Sache und es ist dem der Abschnitt VII, 5, a, ber
die Erziehung gewidmet.


3. Geschlechtliche Sittlichkeit. -- Freie Liebe.

Die Forderung der geschlechtlichen Enthaltsamkeit auer der Ehe wird
heute den Mdchen aus zwei Grnden mit grter Strenge auferlegt.
Der erste Grund ist eben der, da man einer bervlkerung vorbeugen
will, die am ehesten dadurch hintangehalten wird, da die Mnner
die Freuden der Liebe infolge der Enthaltsamkeit der unverheirateten
Frauenspersonen nur in der Ehe genieen knnen, welche dem Ehemanne
die Erhaltung der von seiner Frau geborenen Kinder auferlegt, daher er
die Ehe solange meidet, solange er nicht wirtschaftlich in der Lage
ist, fr die Familie zu sorgen. Alle diese Gesetze und Einrichtungen
erschweren die Zeugung in dem Mae, als es die Gesellschaft
braucht. Der zweite Grund fr jene Forderung der Frauenehre ist die
Oberherrschaft der Mnner ber die Frauen und die Anforderung, welche
demnach erstere stellen, da die Braut dem Gatten unberhrt in die
Arme gefhrt werde, obgleich den Mdchen ein gleicher Anspruch nicht
zuerkannt wird. Zu den Einrichtungen, welche die Geburten vermindern,
gehrt auch die Prostitution, wodurch die Triebe der unverheirateten
Mnner im ausgiebigsten Mae durch verhltnismig wenige der Schande
preisgegebene Frauenspersonen befriediget werden sollen und zwar
ohne Wahrscheinlichkeit der Zeugung, welche diese Frauen zu umgehen
wissen und der sie aus geschftlichem Interesse entgehen wollen. Diese
Zustnde sind im hchsten Grade verchtlich, nicht deshalb, weil
die Begattung auerhalb der Ehe stattfindet, sondern weil sie rein
mechanisch, ohne gemtliche Neigung, ja ohne alle Achtung des Mannes
vor dem Weibe, das er umarmt, mit der tiefsten Erniedrigung des Weibes
vor sich geht, wenngleich manche Ehen in dieser Hinsicht sich von der
Prostitution kaum unterscheiden.

Wir sehen, da in unserer Zeit die sinnlichen Begierden in sehr hohem
Grade die Mehrheit der Mnner und Frauen beherrschen und es scheint,
da diese Vergeudung von Krften im Geschlechtsleben der Tiere ganz
unbekannt ist. Dagegen ist es allerdings zweifellos, da es auch in
unserer Zeit viele Mnner und Frauen gibt, die sehr leicht enthaltsam
leben knnten, aber man mu annehmen da sie eine geringe Minderheit
bilden.

Es kann nun sein, da diese hochgradige Sinnlichkeit entweder eine
Folge des Kulturbedrfnisses der Einschrnkung der Geburten oder eine
Folge der durch die Gesellschaftsordnung bedingten Zustnde ist. Wir
sehen bei allen Tieren, da sie die Liebesakte einstellen, sobald der
Zeugungszweck erreicht ist. Dafr aber vermehren sich alle Tiere ohne
irgendwelche Grenzen und sie drngen zur berproduktion, die nur durch
wechselseitige Ausrottung unterdrckt wird. Die Menschen beschrnken
die Umarmungen nicht auf die Zeugungsakte und zwar in der Ehe so
wenig, als auer der Ehe. Da nun der Kollektivstaat die Zeugungen auch
beschrnken mte, so wird dieser Grund eines vielleicht unnatrlichen
Kultus der Geschlechtsliebe nicht wegfallen. Diese Beschrnkung ist
ein offenbares Bedrfnis der Kultur und Kultur ist ja auch nicht
wirklich natrlich, wenn auch nicht naturwidrig. Sie kann nur dann
als vernnftig gelten, wenn sie eine Vervollkommnung der Natur in
sich schliet und das setzt voraus, da die Kultur den Naturzweck der
Selbsthaltung besser erreicht, als die ursprngliche Natur, wenn sie
also ein lngeres Leben verspricht.

Die heutige Gesellschaftsordnung ist auch insofern schuld an jener
wahrscheinlich schdlichen bertreibung des Liebesgenusses, als sie
Gelegenheit zu groer Bereicherung Einzelner gibt, welche naturgem
ein bloes Genuleben fhren und nur daran denken, neue Freuden zu
ersinnen, whrend andere durch ihre Armut veranlat werden, dieser
Genusucht zu dienen und sie noch anzustacheln, um aus dem Reichtum
anderer Vorteil zu ziehen. Es sind das Maitressen, Prostituierte
und Kupplerinnen. Es ist zu vermuten, da der Kollektivismus durch
verhltnismige Verteilung der Arbeit und der Gter sowie durch
grere Frderung der edleren Gensse des Lebens zu einer Herabsetzung
des ausschweifenden Geschlechtstriebes fhren werde. Groe und leicht
erregbare erotische Sinnlichkeit wird man bald als eine Krankheit
erkennen, die wie jede andere Krankheit durch die rzte zu bekmpfen
sein wird. Nach ihren Erfahrungen wird man die Erweckung der
Sinnlichkeit zu vermindern trachten, und sobald man die Sinnlichkeit
nicht als sndhaft, sondern als krankhaft zu bekmpfen unternehmen
wird, wird es auch von selbst gegeben sein, da die jungen Leute
aufhren, aus ihren Begierden ein Geheimnis zu machen. Dabei wird
sich aber die Bestellung von weiblichen rzten als besonders wohlttig
erweisen, weil die Mdchen und Frauen solche Bekenntnisse einem Manne
weder ablegen mgen noch sollen.[29]

  [29] In Tirol wird sich nicht leicht ein Bauernmdchen oder
       Bauernbursche der Beichte entziehen, aber zahllos sind
       die mir bekannt gewordenen uerungen von Bauernburschen
       und Mdchen der Landbevlkerung, da man geschlechtliche
       Snden nicht zu beichten brauche, weil sie natrlich
       seien. Nach dem, was ich selbst aus dem Munde der Leute
       vernahm, ist mir alles glaubwrdig, was andere drber
       berichten. Adolph Pichler, aus Tagebchern 1850-1899,
       Seite 311.

In welchem Mae nun Enthaltsamkeit sittlich geboten ist, kann nur
auf Grund jener allgemeinen Beobachtungen beurteilt werden, die
nur im Kollektivstaat mglich sind und welche die Hauptaufgabe
der Sanittspersonen bilden. Wenn in einem Volke eine naturgeme
Befriedigung des Geschlechtstriebes und eine naturgeme Herabsetzung
der erotischen Begierden allgemein verbreitet wird, so mu sich
die Richtigkeit der Grundstze, nach denen man verfhrt, in einer
greren Langlebigkeit zu erkennen geben, und =einzig und allein der
Einflu einer gewissen Lebensweise auf die Verlngerung des Lebens
ist der Mastab ihrer sittlichen Berechtigung=. Im einzelnen Falle
aber wird sich der Arzt schon aus gewissen Erscheinungen, die Zeiten
der Ausschweifung oder der Enthaltsamkeit nachfolgen, ein Bild machen
knnen, was zerstrend und was frderlich wirkt. Die sichersten
Merkmale fr die rztliche Beobachtung werden psychische Erscheinungen
sein, Herabsetzung bestimmter geistiger Krfte, insbesondere
Gedchtnisschwche, Arbeitsunlust und anderes werden darauf deuten,
da der Natur Schdliches zugemutet wurde. Allein naturwidrige
Enthaltsamkeit wird nicht minder schdlich wirken, wenn auch vielleicht
andere Wirkungen hervorbringen.

Aufgabe der rzte wird es sein, nach Magabe ihrer Erfahrungen auch
jene Erziehungsgrundstze festzustellen, welche im allgemeinen oder
individuell zur Hebung der Sexualethik fhren knnen, wobei ich unter
Sexualethik keineswegs sexuelle Enthaltsamkeit allein verstehe, sondern
auch innerhalb der natrlichen Grenzen vernnftige Hingabe an die
Gensse des Liebeslebens. Diesen kommt ja nicht nur ein Wert fr das
Individuum zu, sondern die Liebe zwischen Mann und Weib ist der Anfang
und die Quelle aller sozialen Ethik, weil die auf =wechselseitige=
Befriedigung gerichtete Liebesbegierde vor allen anderen Freuden das
Zusammensein der Menschen fordert und frdert. Darum mssen wir es als
zweifelhaft betrachten, ob, wenn die Zeugung beschrnkt werden mu, die
Einschrnkung des Liebesgenusses auf die Zeugungsakte vom Standpunkte
des gesellschaftlichen Interesses erwnscht wre.

Die Lsung der eben erwhnten Aufgabe der rzte wird aber durch die
Mitwirkung der Lehr- und Erziehungspersonen ohne Zweifel gefrdert
werden, da die Erfahrung auf dem Gebiete der psychologischen Tatsachen
in die Kompetenz allerdings des Arztes, aber auch in die Kompetenz
der Lehrer und Erzieher fllt. Whrend nmlich die Fachkompetenz der
rzte sich darauf beschrnkt, zu erkennen, welche Lebensgrundstze der
Erreichung des Naturzweckes, nmlich ein hohes Alter sicherzustellen,
frderlich sind, welche ihm schaden, ist es der Erzieher, dessen
Aufgabe es ist, zu ermitteln, wie der Mensch zur Annahme dieser
Lebensgrundstze und dazu bestimmt werden kann, ihnen gem zu leben.

Fr diese Organe der Gesellschaft wrde zunchst in Frage kommen,
inwiefern die zu frhe oder zu starke Erregung der geschlechtlichen
Phantasie fr die Sexualethik schdlich zu wirken geeignet ist. Diese
Frage beschftigte in den letzten Jahren den deutschen Reichstag. Eine
allzu starke Erregung der Phantasie junger Leute kann die Folge des
Betrachtens von Statuen oder Bildern sein, welche die nackten Menschen
darstellen. Dabei kommt aber wesentlich in Betracht, da infolge der
Notwendigkeit der Bekleidung und der auf Schamhaftigkeit gerichteten
Sitten ein solcher Anblick des Gegensatzes wegen viel strker wirkt
und unter gegebenen Umstnden wirken kann, als er wirken knnte,
wenn die Menschen sich, wie in heien Klimaten, von Jugend auf an den
Anblick unbekleideter Menschen gewhnen wrden. So ziemlich allgemein
ist brigens die Meinung, da der Anblick von Statuen des nackten
menschlichen Krpers viel weniger die Phantasie beeinflut, als der
Anblick von Gemlden, die denselben Gegenstand behandeln. Dabei ist von
Belang die Farbe des Materials, sei es Stein, Bronze oder Holz, dann
auch, da Statuen in der Regel einzelne Menschen darstellen, auf den
Bildern aber zumeist mehrere Menschen, auch verschiedenen Geschlechtes,
zur Darstellung kommen. Zu bemerken ist, da im kollektivistischen
Staat infolge der alle Bewohner umfassenden Organisation eine
Mglichkeit besteht, die Jugend bis zu einem gewissen Alter von jedem
Anblicke von Bildwerken und Schaustellungen gewisser Art unbedingt
fernzuhalten, was in unserer individualistischen Gesellschaftsordnung
nicht mglich ist.

Es scheint ferner, da mit Rcksicht auf die Einwirkungen auf die
Jugend auch den Erwachsenen gewisse Beschrnkungen auferlegt werden
knnen. So wird ihnen der Genu der Liebesfreuden nur verstattet sein,
wo sie des Alleinseins versichert sind und nicht beobachtet werden
knnen. Man wird Liebesleuten auch andere Vertraulichkeiten, das
Kssen, Berhren, dort verwehren, wo es dritte gewahr werden knnen.
Diese Beschrnkungen dienen aber auch anderen gesellschaftlichen
Zwecken. Der Anblick verliebten Gebarens hat fr den Unbeteiligten
etwas Anwiderndes, somit ist es rcksichtslos gegen andere, sie
zu Zeugen selbst der geringeren Liebesfreuden zu machen. Wird sich
aber der Liebende bewut, da dem so sei, so mu ihn die Gegenwart
anderer stren, wenn er gesellschaftlich normal empfindet. Die
Liebesfreuden werden durch die Einschrnkung nach Zeit und Ort auch
naturgem erhht, daher auch die Liebenden von jenen Einschrnkungen
einen Vorteil haben. Endlich fhrt die schrankenlose Hingabe an die
Liebesfreuden zur Trivialisierung oder zu krankhafter Ausschweifung.

Es unterliegt also keinem Zweifel, da der Kollektivismus vom Staate
nicht nur Produktion und Verteilung materieller Gter fordert, sondern
auch eine dem Gesamtinteresse frderliche Regelung des Liebeslebens
und der Propagation der Rasse. Die heutige Jugend neigt nun zwar zu
einer anderen Meinung und erwartet vom Sozialismus Aufhebung aller
Schranken des Liebeslebens, auch in der Ehe. Auch viele Frauen huldigen
dieser Anschauung, zum mindesten solche, die zu den Schriftstellerinnen
zhlen. Man glaubt sich dadurch der Natur zu nhern. Allein die
ursprngliche Natur des Menschen war die Kulturlosigkeit, und zu dieser
wollen wir ja nicht zurckkehren. Nur das mssen wir verwerfen, was
mit der Herrschaft der Wenigen zusammenhngt; ist durch Herstellung
der wahren Volksherrschaft diese Herrschaft Weniger abgeschttelt,
dann wird der Einzelne sich den Interessen der Gesamtheit unterwerfen
mssen.

Nun entsteht die Frage, ob die freie Liebe zu dulden sein wird.

Unter freier Liebe verstehen wir Anteil an den naturgemen Freuden der
Liebe zwischen Personen verschiedenen Geschlechtes, die nicht durch
die Ehe verbunden sind. Da die auereheliche Liebe aus religisen
Grnden verwerflich sei, Gott beleidige und im Jenseits gestraft werde,
ist eine Anschauung, die Wenige teilen, und diese Wenigen haben kein
Recht, anderen Gesetze vorzuschreiben oder sie zu krnken. Die Strenge
der Grundstze der katholischen Kirche in ihren Lehren ber diesen
Gegenstand ist in einem sonderbaren Widerspruche mit den tatschlichen
Verhltnissen in den katholischen Lndern von heute, welche durch 1200
Jahre vor dem Trienterkonzil noch viel schlimmer waren als heute. Und
die heutige Kirche ist sehr nachsichtig mit den vielen Konkubinariern
in der Priesterschaft, die in Krnten, in Niedersterreich und in den
slavischen Lndern einen sehr groen Prozentsatz betragen sollen. Hier
kommt ja noch dazu die Eidbrchigkeit und das Sakrilegium, welches nach
den Lehren der katholischen Kirche mit diesen Priestersnden verbunden
ist. Und da der Kanzler Gerson auf dem Konstanzer Konzil schon mahnte,
man solle Nachsicht ben mit den pflichtvergessenen Priestern, da
sonst nach den Erfahrungen von Jahrhunderten noch weit grere bel zu
erwarten sind, so lt es auch die Kirche von heute nicht an Nachsicht
fehlen, denn es ist mir in meinem Leben nur ein einziger Fall zu
Ohren gekommen, da ein solcher Priester von der geistlichen Autoritt
amoviert worden wre, und das erst, nachdem bei einem gerichtlichen
Falle die Verderbtheit dieses Priesters errtert und allgemein
bekannt geworden ist. Die Beschuldigung ging nicht nur auf einfaches
Konkubinat, sondern auch auf Ehebruch und Blutschande.

Ist nun aber nach den in VII, 2, entwickelten Grundstzen die Ehe
eingefhrt als ein zweckmiges Mittel, die Propagation im ffentlichen
Interesse zu regeln, so ergibt sich daraus, da die freie Liebe nur
insofern geduldet werden kann, als sie unfruchtbar bleibt, und wir
wissen, da das nur von dem Willen der Liebenden abhngig ist. Dieser
Art von Verbindungen das Unsthetische, Gesundheitswidrige und die
Unsicherheit zu benehmen, wird die Aufgabe einer fortschrittlichen
Entwicklung sein, aber wohl kaum je in vollkommen befriedigender Weise
erreicht werden. Die Frauen in Indien, welche sehr kinderscheu sein
sollen, sollen diesen Zweck ohne mechanische Hilfsmittel zu erreichen
wissen. Jedenfalls sollte das von der Frau allein abhngen und der Mann
weder Einflu darauf nehmen knnen, noch darum wissen.[30]

  [30] Diese Vorsichtsmaregeln werden zumeist verworfen, und
       Adolph Pichler Aus Tagebchern 1850-1899, Seite 310
       nennt sie geradezu ekelhaft, was auch Schffle dagegen
       einwendete. Diese Kritik ist aber in Anbetracht der
       unermelichen Interessen, die damit zusammenhngen, u.
       z. im Kollektivstaat ffentliche Interessen, keineswegs
       ausschlaggebend, und da wre Duldsamkeit viel berechtigter
       als dem Konkubinat der Priester gegenber. Dasselbe
       knnte man ja auch vom regelmigen Zeugungsakt sagen. Er
       setzt auf beiden Seiten Unterdrckung der Schamhaftigkeit
       voraus und in diesem Opfer, aus Liebe gebracht, liegt
       gerade der Zauber der Liebe. Da die Unterdrckung der
       Fruchtbarkeit der Umarmungen allein den Vorwurf der
       Ekelhaftigkeit verdient und da sie, wie Pichler meint,
       die wechselseitige Achtung untergrabe und der Treue
       Eintrag tue, ist ein offenbarer Irrtum; wre aber auch
       in den Verhltnissen, die ich hier im Auge habe, nicht
       entscheidend. Ja, wenn der Ehemann nicht viel gengsamer
       wird, als er heute ist, wird -- ausnahmsweise oder
       vorbergehend -- auch in der Ehe die Unterdrckung der
       Fruchtbarkeit der Umarmungen wegen Schwche, Krankheit
       oder besonderer Gefhrlichkeit der Entbindung sich
       rechtfertigen lassen.

Wird dem staatlichen Zwecke nicht zuwidergehandelt, so hat die
Staatsverwaltung keinen Anla, die freie Liebe zu erschweren oder
zu unterdrcken und sie wird alle, die von dieser Freiheit Gebrauch
machen, gegen Verunglimpfung in Schutz nehmen. Damit ist aber nicht
gesagt, da das Konkubinat zu dulden wre. Auch will ich hier noch
bemerken, da mir von rztlicher Seite vorgeschlagen wurde, auch den
von der Zeugung Ausgeschlossenen die Ehe, welche aber unfruchtbar
bleiben mte, zu gestatten. Ich bezweifle, da das unseren Zwecken
besser entsprechen wrde, als was ich vorschlage.

Dagegen werden widernatrliche Geschlechtssnden Gegenstand der
Bestrafung sein. Sie beleidigen zumeist, so insbesondere beim
Geschlechtsverkehr mit Tieren, den Adel der menschlichen Natur und
nachdem dieser ein gemeinsamer Schatz aller Menschen ist, mu jede
Widernatrlichkeit als gesellschaftswidrig gelten.

Es knnte die Frage aufgeworfen werden, ob den unverheirateten
Frauenspersonen nicht die Abtreibung der Leibesfrucht unter gewissen
Einschrnkungen zu gestatten wre.[31] Es werden dabei zahlreiche
Rcksichten in Betracht kommen, deren Gewicht man heute kaum zu
beurteilen vermag. Wrde sie gestattet, so wre man gewi, da manche
schlimme Tat dadurch verhindert und da sie in der der Gesundheit am
wenigsten abtrglichen Form und unter rztlichem Beistande erfolgen
wrde. Streng wrden andere Handlungen bestraft, welche auf Beseitigung
der bereits lebenden Frucht gerichtet wren. Es scheint brigens
nicht wohl mglich, da solche Handlungen verheimlicht werden knnen,
wenn die Einrichtungen bestnden, welche hier zur Feststellung
gekommen sind. Es wre dann unmglich, da eine Schwangerschaft dem
kompetenten Arzte ein Geheimnis bliebe, oder da sich die Schwangere
vor der Entbindung der Aufmerksamkeit des Arztes entzge. Schon die
Unterdrckung der Geschlechtskrankheiten macht es wnschenswert, da
der Einzelne sich auch im geheimsten Gebiete des Lebens der rztlichen
Beobachtung nicht soll unbedingt entziehen drfen. Das wird am besten
dadurch erreicht, da schon von frhester Jugend an jeder daran gewhnt
wird, sich regelmig der Untersuchung eines Arztes seines Geschlechts
zu unterwerfen. Diese Untersuchungen werden sich zur Zeit der
Geschlechtsreife auch auf die Feststellung geschlechtlicher Unordnungen
und Krankheiten erstrecken und in je frherem Alter die jungen Menschen
daran gewhnt werden, um so weniger anstig und beleidigend wird die
Untersuchung ihnen erscheinen.

  [31] Thomas von Aquin, der einen Kommentar zu den Bchern ber
       Politik von Aristoteles geschrieben hat, worin er zwar die
       Anschauungen =dieses= Philosophen mitteilt, aber offenbar
       in allem billigt, sagt im Band XXI der Ausgabe Parma Seite
       600 u. f. da, wo die Gesetze die Ttung der berzhligen
       Kinder dulden, es besser sei, zu abortieren, welches das
       geringere bel wre. Auch manche vernnftige Anschauungen
       Aristoteles ber das Alter, in dem man zeugen soll,
       fhrt der quinate an und er scheint zu billigen, da man
       verkrppelte Kinder nicht aufziehen solle.

Es ist klar, da hier Fragen als Probleme behandelt werden, die man
lngst entschieden glaubt. Allein der Grundgedanke des Verfassers,
=sittlich ist jenes Leben, das dem Menschen die Erreichung des hchsten
Alters am wahrscheinlichsten macht=, fhrt zu der berzeugung, da der
Zusammenhang zwischen unseren Handlungen und jenem Ziele nur in einer
Gesellschaftsordnung festgestellt werden kann, welche, was nach diesem
Grundsatze das Richtige ist, mit der grten Verllichkeit zu erkennen
mglich macht. Da das nur vom Kollektivismus erwartet werden kann,
lehrt unsere Untersuchung auf Schritt und Tritt.

Der sittliche Skeptizismus hat seine Berechtigung nicht darin, da es
an einem Mastabe der Sittlichkeit mangelt, sondern darin, da unsere
gesellschaftlichen Zustnde eine Verwirrung mit sich bringen, welche es
unmglich macht, die Anwendung des leitenden sittlichen Grundsatzes,
=lebe jenes Leben, das dir die grte Sicherheit bietet, das hchste
Alter zu erreichen=, auf die einzelnen Lebensfragen zu finden.


4. Die Frauenkurie.

Die Frauen haben Interessen, an welchen die Mnner keinen Teil haben.
Das Geschlechtsleben der Frauen ist so geartet, da die Liebe ihnen
Gefahren, Lasten und Schden bringt, die den Mnnern fremd sind.
Es entstehen daraus Bedrfnisse, die die Frauen allein angehen, auf
einem Gebiete, worauf ihnen allein Erfahrungen zu sammeln mglich ist
und in welches den Mnnern Einblick zu gewhren keinen Zweck htte,
den Frauen aber hchst peinlich wre. Wie sie in gewissen Fllen nur
den Rat und die Hilfe eines weiblichen Arztes annehmen mgen, wenn
es an kompetenten Frauen nicht mangelt, so werden sie auch nur mit
Frauen ihre Erfahrungen ber die geheimsten Seiten des Liebeslebens
austauschen und sich beraten wollen. Darum mu ihnen Gelegenheit
gegeben werden, Versammlungen abzuhalten, die den Mnnern verschlossen
bleiben, geheime Korrespondenzen zu fhren und Zeitschriften fr Frauen
herauszugeben, welche den Mnnern ein Geheimnis bleiben mssen.

Man knnte diesen Verband der Frauen und Mdchen Frauenkurie nennen
und demselben korporative Rechte einrumen. Die Verfassung knnte
ihnen das Recht einrumen, ber gewisse Gegenstnde als besonderer
gesetzgebender Krper abzustimmen. Die Kurie wrde sich in Lokalgruppen
und diese in Sektionen abteilen und durch Delegierte wrden die
Lokalgruppen, Kreis- und Provinzialausschsse bilden und einen
Zentralausschu fr das ganze Reich einsetzen. So wren die Frauen auch
in der Lage, einen entscheidenden Einflu auf die Sexualmoral zu ben.
Die weiblichen rzte wrden so auch ein Selbstbeobachtungsmaterial
von unermelichem Umfange gewinnen und es wrden die Zwecke einer
vernunftgemen und eingeschrnkten Fortpflanzung durch die Frauen
ebenso gefrdert werden, wie das allgemeine Verhltnis zwischen
Mnnern und Frauen veredelte Formen annehmen. Eine Zurcksetzung und
Unterdrckung der Frauen wre dann nicht mehr zu besorgen.

Wenn die Frauen dahin gelangen wrden, die Fortpflanzung blo durch
den Willen und die Phantasie vollkommen zu beherrschen, was nicht
ganz ausgeschlossen ist, dann wrde die Geschlechtsliebe erst eine
Quelle wahrer Lebensfreude werden. Nur der Austausch vertraulicher
Mitteilungen ber alle im Liebesleben gemachten Erfahrungen zwischen
Frauen und Mdchen kann zu einer solchen Beherrschung der Fortpflanzung
fhren und der entscheidende Teil ist sicherlich das Weib und nicht der
Mann.

Man darf nicht gelten lassen, da der =Mann= das Recht habe, zu sagen,
ich will Kinder haben, wodurch das Weib zum unfreien Werkzeug gemacht
wird, wohl aber hat das Weib das Recht, sich zu entscheiden, ob es
Kinder gebren will, oder nicht.

Die Erfahrung beweist uns heute, da die Kinder ein und derselben Ehe
in Gestalt, Gre, im Verhltnisse der Glieder, in den Eigenschaften
des Gemtes und der Intelligenz so weit von einander abweichen, da
man gar nicht an eine gemeinsame Abstammung glauben sollte. Die groe
Verschiedenheit erklrt sich zweifellos daraus, da die Eigenschaften
der Eltern und Voreltern in dem verschiedensten Verhltnisse auf die
Kinder bergehen. Wie erklrt sich aber die verschiedene Mischung
ererbter Eigenschaften in jedem einzelnen Zeugungsfalle? Dafr fehlt
noch jede Einsicht. Ein Wiener Arzt glaubte eine Methode erfunden zu
haben, wie man auf das Geschlecht der Nachkommen einwirken und mit
ziemlicher Sicherheit bewirken knne, da Knaben oder da Mdchen
geboren werden. Er behauptet, es hnge das von der Ernhrung der
Mutter whrend der Schwangerschaft ab. Die Theorie dieses Arztes
ist allerdings verworfen worden, aber darum ist es doch nicht
ausgeschlossen, da eine sehr groe Zahl von Erfahrungen, welche
systematisch gesammelt und verglichen wrden, es den Frauen mglich
machen knnte, dahin zu wirken, da gewisse ble Eigenschaften des
einen oder des andern Elternteils auf die Kinder nicht bergehen,
da mehr die Eigenschaften der Mutter oder jene des Vaters erhalten
blieben, wie es ja, wie schon erwhnt, auch sehr wnschenswert wre,
wenn die Empfngnis vom Willen der Frau allein abhngig wre.

Formen wir doch alles nach unseren Bedrfnissen, weshalb soll es nicht
auch auf diesem Gebiete gelingen, unsere Zwecke zu erreichen? Aber
wenn auch diese Bestrebungen erfolglos blieben, von Vorteil wre es
gewi, wenn die Frauen alles, was sie allein oder doch nher als die
Mnner angeht, nach ihren besonderen Bedrfnissen gestalten knnten
und dazu wrde ein solcher Verband unter den Frauen sicherlich dienen
knnen. Auch sonst wird man nicht die Rechnung ohne den Wirt machen,
wenn man darauf rechnet, da die Frauenkurie den richtigen Instinkt
fr alle gesellschaftlichen Interessen an der Propagation haben und
fortentwickeln wird und da sie einen mchtigen Einflu dem Einzelnen
gegenber mit Erfolg geltend machen wird, wie am Schlusse von VII, 1,
ausgesprochen wurde.

Was die Frage anbelangt, welche Berufe den Frauen verschlossen bleiben
sollen, so kann man nur sagen, es sollen zu jedem Berufe die dazu
Tauglichsten ausgewhlt werden, seien es Mnner oder Frauen. Die
Meinung, da es den Frauen an geistigen Krften und Energie fehle,
ist ganz falsch. Was nur den begabtesten Mnnern erreichbar ist, ist
natrlich nur den begabtesten Frauen erreichbar und der Versuch, sie
von irgend einem Berufe unter dem Vorwande auszuschlieen, da Frauen
weniger begabt seien als Mnner, ist ein ganz ungerechtfertigter Kampf
um ein Privilegium, das mit dem Wohl des Ganzen nicht vereinbar ist und
dem Fortschritte nur hinderlich sein kann.

Die Meinung, die weiblichen Glieder der Gesellschaft sollen nur der
Familie leben, hat fr oberflchliche Menschen etwas sehr Bestechendes,
aber sie ist schon heute nicht begrndet, wo doch die Familie viel
umfassendere Aufgaben hat, als im Sozialstaate. Zunchst gibt es
zahlreiche Frauenspersonen, die sich nicht verehelichen knnen, und,
wenn sie krnklich sind, nicht verehelichen sollten. Es kann also jener
Grundsatz schon reichlich fr ein Drittel der Frauenspersonen keine
Anwendung haben. Zum Teil nun mgen solche zwar als dienende Personen
in eine Familie eintreten, aber es besteht sicher kein Grund, des
Familienberufes wegen alle Frauen von hheren Studien auszuschlieen,
wie es ja andererseits auch nur einem kleinen Bruchteile der Mnner
bestimmt ist, sich fr einen gelehrten Beruf vorzubereiten.

Ferner gilt jener Grundsatz auch heute nicht fr die buerlichen
Kreise, in welchen die weiblichen Glieder und insbesondere auch die
Ehefrauen, wenn auch nicht in allen, doch in den meisten Arbeiten der
Mnner mitwirken. Ebensowenig knnen die Frauen der Arbeiter sich vom
Erwerbe auer dem Hause ganz freimachen, weil die Erhaltung der Familie
davon abhngt. Endlich fhrt die Beschrnkung der Frauen auf ihren
Beruf in der Familie zu einer hchst ungleichen Belastung der Frauen
und zur ungleichen Ausntzung ihrer Krfte. Frauen, die keine Kinder
haben und oft ihren Mann den Tag ber nicht zu Hause sehen, fhren ein
des, beinahe nutzloses Leben, andere sollen fr zehn und zwlf Kinder
sorgen und Kranke pflegen und knnen sich schon aus diesem Grunde nicht
schonen, wenn sie ein Kind unter dem Herzen tragen.

Wie pharisisch die Mahnung unserer Gelehrten ist, man solle den Frauen
den Beruf in der Familie erhalten, geht daraus hervor, da man bei
jedem greren Bau hochschwangere Frauen sehen kann, die mit Ziegeln
und Mrtel belastet die Gerste auf und ab klettern mssen, was aber
jene Gelehrten geduldig mit ansehen und wogegen sie keine Bcher
schreiben, wohl aber dagegen, da sie statt des Familienberufes einen
=gelehrten= Beruf whlen.

Im Sozialstaate werden alle Zuflle tunlichst ausgeglichen und darum
wird eine ungleiche Belastung der Frauen nicht in erheblichem Mae
vorkommen. Es entfllt die wirtschaftliche Familienttigkeit, wenn
die gemeindeweise Hauswirtschaft eingefhrt wird. Auch die staatliche
Anteilnahme an Unterricht und Erziehung entlastet die Frauen von
einem groen Teil ihrer heutigen Berufsarbeit und da auch in der
Hauswirtschaft die Arbeitsteilung durchgefhrt werden wird, ist im
Sozialstaate noch weniger als heute davon die Rede, da die Ttigkeit
der Frauen, oder gar die der unverehelichten weiblichen Glieder der
Gesellschaft auf die Familie beschrnkt werden mten. Die Familie wre
eine Blutgemeinschaft, aber keine wirtschaftliche Einheit mehr.


5. Die Erziehung.


a) Pflichten des Staates der Jugend gegenber.

Dem Kollektivstaate liegt, da er alle Bedrfnisse zu befriedigen hat,
wenn er sich in den Besitz aller Mittel setzt, ob, fr die Erziehung
aller Kinder zu sorgen. Wie vieles der Staat auch heute als Rechtsstaat
zu leisten htte und in Wirklichkeit vernachlssigt und welchen Schaden
er dadurch der Kultur und dem Fortschritte, der ganzen Menschheit,
zufgt, entnimmt man den neuesten Erfahrungen ber das Elend der
Jugend. Nicht nur die emprendste Grausamkeit haben zahlreiche Kinder
zu erdulden, sie sind nicht allein physischem Verkmmern ausgesetzt,
sondern sie werden der sittlichen Verderbnis in die Arme gefhrt, zu
unbrauchbaren Gliedern der menschlichen Gesellschaft, ja zu Feinden
ihrer Mitmenschen herangezogen und der Staat sieht zu, ohne sie gegen
solchen verderblichen Einflu zu schtzen, obwohl die Gesetze ein
Recht der Kinder auf Versorgung und Erziehung normieren und es Sache
des Staates ist, dieses Recht zu verwirklichen und Einrichtungen
zu treffen, welche den bestehenden Rechtsanspruch geltend zu machen
ermglichen.

In Wien wurde eine Mutter, die ihr Kind systematisch zu Tode qulte,
als Mrderin hingerichtet, aber durch viele Jahre hat sich niemand
darum gekmmert, was in dieser Familie vorgeht und htten die Behrden
davon erfahren, so wren sie in Verlegenheit gewesen, abzuhelfen. Denn
man hat jene Anstalten nicht, die man braucht, um die Kinder aus der
Gewalt solcher Eltern zu befreien. Wie das im preuischen Landrechte
anerkannte Recht auf Arbeit, ist auch das im sterreichischen
brgerlichen Gesetzbuche anerkannte Recht auf Erziehung ein leeres
Wort.

Die Zeitungen berichten, da in England Mitte der achtziger Jahre
eine _National Society for the Prevention of Cruelty to children_
gegrndet worden sei, welche sich die Aufgabe setzte, diesem bel
des Kinderelends zu steuern. In 15 Jahren wurden auf Betreiben dieser
Gesellschaft, welche ein Gebiet umfat, das von 22 Millionen Menschen
bewohnt wird, 6500 Elternpaare gerichtlich verurteilt, auf 1108 Jahre
Gefngnis erkannt, 2023 Pfund Geldbuen eingetrieben. Es haben 109
364 Kinder die Wohltaten des Schutzes dieser Gesellschaft erfahren und
auf Betreiben dieser letzteren sind Gesetze erlassen worden, die das
bel mildern. Die Grausamkeit vieler Eltern wird als grauenerregend
geschildert und man fand, da ihnen jedes Werkzeug willkommen war,
womit sie den Kindern Schmerzen verursachen konnten.

Obwohl sicher nur die grbsten Versndigungen der Eltern gegen ihre
Kinder ins Auge gefat werden konnten, ermittelte die Gesellschaft:

   25 437  Kinder, die grausam mihandelt wurden,
   62 887  Kinder, die verkmmert und halb verhungert waren,
      712  seien ganz zu Grunde gegangen,
   12 663  zum Betteln angehalten,
    4 460  Mdchen zum Opfer widernatrlicher Wollust gemacht und
    3 205  Kinder durch harte und gefhrliche Arbeit im Wachstum
           geschdigt, durch Mihandlungen verstmmelt, verrenkt, an
           Seiltnzer und Akrobaten verkauft worden,
  -------
  109 364  in allem.

Bis 1885 wurde in solchen Fllen gar nichts vorgekehrt, der Staat
berlie diese hilfreiche Ttigkeit einer Privatgesellschaft,
erst durch sie erfuhr er diese belstnde. Und wenn solche Kinder
heranwuchsen, wurden sie Gegenstand des Abscheus und der Verachtung,
whrend es die Autoritten sind, welche Abscheu und Verachtung
verdienen, weil sie trotz eines unermelichen Aufwandes fr
staatliche Zwecke gar nichts davon aufwendeten, einem solchen Elende
zu steuern und solcher Schdigung der wichtigsten staatlichen und
Gesellschaftsinteressen abzuhelfen.

Die Statistik der von dieser Gesellschaft ermittelten Flle von
Pflichtwidrigkeit der Eltern ergab, da Armut, Mangel an Bildung der
Eltern und eigenes Verschulden der Kinder =ohne allen Einflu= auf
diese tyrannische und verbrecherische Pflichtwidrigkeit war. Sie kommt
in allen Schichten der Bevlkerung vor und pflanzt sich wahrscheinlich
von den Eltern auf die Kinder und Kindeskinder fort.

Wir wollen nun untersuchen, was der Staat nach dem heutigen Stande
der Kultur zu tun schuldig wre, und im Falle der Einrichtung einer
kollektivistischen Gesellschaftsordnung zu tun vermchte, um nicht nur
solchem Kinderelende vorzubeugen, sondern um die Menschen auf eine nie
geahnte Hhe der Vollkommenheit des Einzelnen und der Gesellschaft zu
erheben.

Da der Kollektivismus die Aufgabe, aber auch die Macht htte, sich
eines allzureichen Anwachsens der Bevlkerung zu erwehren, und da die
Mittel vorhanden wren, diese Aufgabe des Staates zu erfllen, wurde
in VII, 1, gezeigt, hier soll nur der Einflu errtert werden, den der
kollektivistische Staat auf die Erziehung zu nehmen htte.

Der Vorschlag, den Plato macht und der bei vielen sozialistisch
gesinnten Arbeitern Anklang gefunden haben soll, da die Kinder von
den Eltern zu trennen seien und in eigenen staatlichen Anstalten
erzogen werden sollen, ist zu verwerfen, weil er das Kind mit dem Bade
verschttet und nicht nur pflichtvergessene Eltern trifft, sondern
auch das Gute unterdrckt, das die Familienerziehung sehr hufig hat.
Auch bringt er den Staat um Leistungen, welche gute Eltern freudig
ohne Gegenleistung der Kindererziehung widmen. Der Staat soll nun von
der Geburt der Kinder an sich an der Erziehung mit beteiligen, die
Eltern unterweisen, belehren und berwachen, sie fr die Erziehung
verantwortlich machen und fr Ersatz sorgen, wenn die Eltern
pflichtvergessen, untchtig, durch Arbeit oder Krankheit verhindert
sind oder den Kindern durch den Tod geraubt werden. Einen wichtigen
Einflu mu der Kollektivstaat ohnehin durch die ihm obliegende
Versorgung der Kinder mit Wohnung, Kleidung, Nahrung und Unterricht
ausben und so handelt es sich immer nur um einen verhltnismig nicht
sehr groen Aufwand, der berdies auch der Erziehung der Eltern selbst
zu Gute kommt, da sie, als Organe des Staates veredelnd auf die Kinder
einwirkend, auch selbst an dieser Veredelung teilnehmen, denn sie
werden gezwungen sein, jene Forderungen im Leben selbst zu erfllen,
deren Erfllung sie von den Kindern fordern mssen! Sie knnen ja doch
nur beispielgebend wirken.


b) Erziehungsorgane.

Fr die Zeit, in welcher die Eltern der Arbeit obliegen, sich also von
den Kindern entfernen mssen oder ihnen die notwendige Aufmerksamkeit
nicht widmen knnen, hat der Staat Kinderpflegerinnen und Erzieherinnen
zu bestellen, whrend die Kinder der breitesten Schichten der
Bevlkerung in dieser Zeit heute sich selbst berlassen werden mssen
und verwahrlost bleiben, zumeist ohne Verschulden der Eltern infolge
sozialer belstnde, die der Kollektivismus ja eben zu heilen berufen
ist. Wenn aber jener Teil der Erziehung, der auch im Kollektivismus
unter normalen Umstnden den Eltern selbst berlassen bleibt, von
ihnen nicht besorgt wird oder werden kann, soll der Staat fr einen
Ersatz, fr Pflegeeltern, zunchst wohl fr eine Pflegemutter sorgen,
welche den Kindern jene Obsorge zu Teil werden lt, die sie sonst
von den Eltern zu erwarten htten. Die Untersuchung wnschenswerter
Verhltnisse der Propagation ergibt, da eine sehr groe Anzahl der
Frauen sich der Ehe und Kindererzeugung werden enthalten mssen,
darum aber doch zur Kindererziehung im besten Sinne des Wortes
tauglich sein mgen. Besonders diese sollen zum Ersatze der Eltern
herangezogen werden und die Erfahrung beweist, da solche Pflegemtter
ganz vortrefflich geeignet sein knnen, die Erziehung zu leiten, da
sie nach kurzer Angewhnung, besonders wenn ihnen sehr junge Kinder
anvertraut werden, wahre Mutterliebe empfinden, und da ihnen das
bernehmen der Mutterpflichten besonders dann willkommen sein wird,
wenn der Staat fr die materiellen Kosten der Versorgung aufkommt
und solche Lasten mit der Pflegemutterschaft nicht verbunden sind. Es
sind aber auch andere Frauen zur bernahme dieser Aufgabe geeignet,
so ltere Frauen, welche keine eigenen Kinder mehr zu erziehen haben,
besonders die Gromtter der betreffenden Kinder, kinderlose Ehepaare,
Eltern, die nur ein einziges Kind haben, dem sie gern einen Gespielen
an die Seite geben mchten, auch junge kinderlose Witwen, welche sich
nicht wieder verehelichen wollen, und es unterliegt keinem Zweifel,
da dem Staate eine groe Auswahl freiwilliger Krfte zur Verfgung
stnden, die ganz hervorragend geeignet wren, die husliche Erziehung
zu leiten.

Die Eltern aber sollen die Erziehung nicht =allein= leiten, der Staat
soll durch seine Organe mitwirken, wodurch diese in die Kenntnis
aller Irrtmer und Nachlssigkeiten der Eltern kommen mssen. Es ist
in V, 2, _Alinea_: Nach der Geburt, gezeigt worden, da der Arzt
schon den Neugeborenen seine Aufmerksamkeit zu widmen hat, und auch
der Pdagoge, welcher fr die geistige Vervollkommnung der ganzen
Gemeinde verantwortlich ist, wird die Eltern schon bei den ersten
Zeichen der beginnenden Seelenttigkeit zu beraten haben, wie die
Intelligenz zu frdern, Untugenden vorzubeugen, ethische Vollkommenheit
frh zu wecken ist. Viele Eltern wissen, welches Ziel sie anzustreben
haben, es fehlt ihnen aber Geduld und Kenntnis der Kinderseele und
sie wissen sich nicht zu benehmen, wenn mehrere Kinder derselben
Familie eine verschiedene Behandlung fordern. Da es mglich ist,
selbst begangene Fehler gut zu machen und wieder einzulenken, wenn
man falsche Wege eingeschlagen hat, hat die obengedachte Gesellschaft
in England erfahren. Es ist vorgekommen, da pflichtvergessene Eltern
zu lngerer Gefangenschaft verurteilt und mittlerweile ihre Kinder in
gute Pflege und Erziehung genommen wurden und da die Eltern, als sie
ihre nun wohlaussehenden und frhlichen Kinder wiedersahen, wirkliche
Elternliebe erwachen fhlten und ein normales Verhltnis zu den Kindern
hergestellt wurde. Um so sicherer werden geringere Verirrungen ohne
Schaden bleiben, wenn sie frhzeitig entdeckt und abgestellt werden.

In der Regel wird man die Mutter als die wichtigste Person in der
Erziehung anzusehen haben und die Kinder in Allem an sie weisen
mssen. Ihr wird die Verhngung grerer Strafen, die Zuerkennung von
Belohnungen, die Erfllung kleiner Bitten vorzubehalten sein und die
staatliche Erziehung sich so wenig als mglich zwischen Mutter und
Kind drngen drfen, zum mindesten erkennbar fr die Kinder. Darum
wird auch der Abnahme der Erziehung eine ftere Verwarnung und Beratung
der Mutter vorangehen und dazu nur gegriffen werden, wenn es unbedingt
notwendig und ein vorteilhafter Ersatz mglich ist.

In einem solchen Falle wird die Verwaltung zu prfen haben, ob das
Kind in eine andere Gemeinde zu versetzen sei, um einen verderblichen
Einflu der Mutter zu verhindern, wogegen wieder in Betracht kommt,
das die Konstanz der Verhltnisse, die Fortsetzung des Zusammenseins
mit Kindern, mit welchen jene aufgewachsen sind, die Fortdauer der
sonstigen Erziehungsumstnde, die Einwirkung der bisherigen Lehrer und
Erzieherinnen, sich als wnschenswert erweisen und da die gnzliche
und dauernde Trennung von Mutter und Kind auch dadurch, wenn es
notwendig, gesichert werden kann, da die Mutter, beziehungsweise die
Eltern in einen entfernteren Ort versetzt werden, was bei drei Vierteln
der Bevlkerung gar keine Schwierigkeiten bietet.

Da die Eltern den grten Teil des Tages aber der Arbeit widmen mssen,
sollen die Kinder in dieser Zeit den Kinderpflegerinnen berlassen
werden, welche mit ihnen spielen, sie spazieren fhren, ihnen Mrchen
erzhlen, Rtsel aufgeben, sie auf die Schnheiten der Natur, die
Ntzlichkeit der Pflanzen und Tiere aufmerksam machen, sie Gedichte
memorieren lehren und auf das intensivste erzieherischen Einflu ben
und sie scharf berwachen sollen. Damit gemeinsame Spiele und allerhand
bungen der Geschicklichkeit, der Tugend, sowie der Intelligenz zu
verbinden, frhzeitig gesellige Vollkommenheit zu entwickeln, ist
eine Hauptaufgabe der Pflegerinnen, wobei der Grundsatz zu beobachten
ist, die Kinder den ganzen Tag ber soviel als mglich im Freien und
in gesunder Bewegung zu halten. Eine Pflegerin wird fr 20 solcher
Kinder ausreichen und es wird zu prfen sein, inwiefern die beiden
Geschlechter und die verschiedenen Jahrgnge getrennt, oder vereint zu
fhren seien, wobei die Pflegerinnen auch darauf zu achten haben, die
intelligenteren und besseren Kinder der lteren Jahrgnge selbst wieder
als Erziehungsorgane zu gebrauchen, sie alles das versuchen zu lassen,
was ihnen selbst obliegt, sie die Jngeren zurechtweisen, belehren,
ihnen erklren und erzhlen zu lassen, wodurch wieder ntzliche Talente
entdeckt und gefrdert werden knnen. Mit dem Schulunterricht soll so
eine spielende und daher weniger ermdende Unterweisung und Ausbildung
verbunden, frh aber jede Art von Ttigkeitstrieb entwickelt werden.

Insbesondere auch wirkliche Arbeiten soll man von den Kindern von frh
auf in steigendem Mae und als Vorbereitung fr die spteren Aufgaben
fordern. Zu diesen gehrt das Sammeln von Beeren, Schwmmen, Frchten
aller Art, das Auslesen geniebarer Dinge, Enthlsen von Frchten,
Dienstleistungen in der Kche, im Hauswesen, bei Tische, weibliche
Handarbeiten aller Art, das Verrichten von Botengngen, das Auflesen
von Kartoffeln, das Jten der Felder und tausend andere Dinge soll
man von Kindern fordern, welche den Geist und Krper nicht ermden,
sondern anregen und frh das Gefhl erwecken, da man ntzlich ist.
Berichten die statistischen Ausweise, wie viele Zentner von Beeren,
Schwmmen, Kartoffeln, pfeln und Birnen die Kinder im ganzen Reiche
gesammelt, wie viele ntzliche Dinge sie geschaffen haben, so wird frh
der soziale Instinkt geweckt, da der Mensch auf der Welt ist, um dem
Mitmenschen ntzlich zu sein. Mit steigendem Alter mu immer grere
Beharrlichkeit und Selbstberwindung, mehr Mut und Opferwilligkeit
gefordert werden und ntzliche Arbeit ist die beste Erziehung.[32]

  [32] Es werden in sterreich alljhrlich viele Hunderte von
       Millionen fr Kinderspielzeug vergeudet und die Eltern
       spielen dabei eine recht alberne Rolle. Spielende Arbeit
       macht diesen Aufwand unntig.

Begabten Kindern, die schon mehr erwachsen sind, sind auch in dieser
Hinsicht immer schwierigere Aufgaben zu stellen. So wie die besten
Schler lterer Jahrgnge die jngeren berhren, ihnen vieles
erklren, ihre Aufgabenhefte einer ersten Durchsicht unterziehen
sollen, um so ihren Beruf zum Unterrichte zu erweisen und selbstlehrend
zu lernen, so sollen sie auch dem Beamten, den Lehrern, der
Bibliothekarin mit Hilfsleistungen an die Hand gehen, statistische
Tabellen berechnen, Schriften kopieren, Bcher ordnen und dergleichen
mehr. Kinder mssen immer beschftigt, immer angeregt, in allem
Geringsten, nicht verletzend und ungeduldig aber frdernd getadelt
werden, nichts Unvollkommenes, so gering es auch sei, darf man ungergt
hingehen lassen und darum mssen sie immer sich unter Aufsicht wissen.

Schon beim ersten Erwachen der Intelligenz und bei den ersten Worten,
hat man auf richtige Aussprache und richtigen Gebrauch eines jeden
Wortes zu dringen, nicht ein einziges Mal darf man ungergt hingehen
lassen, da sie l fr r sagen, Wrter falsch anwenden, Satzverbindungen
verfehlen, es gengt, das Richtige statt des Verkehrten zu setzen
und man braucht sich dabei nicht lange aufzuhalten. Welche Summe von
Erziehungsttigkeit kann eine solche Kinderpflegerin leisten! Fr ihre
Ausbildung werden besondere Unterrichtsanstalten eingerichtet werden
und man wird fr eine Gemeinde von 1000 Kpfen etwa 20-25 solche
Pflegerinnen bestellen mssen. Dieser scheinbar groe Arbeitsaufwand
wird leicht hereingebracht durch unermeliche Arbeitsersparnis anderer
Art, die der Kollektivismus ermglicht.

Den Pdagogen und den Lehrern wird die berwachung und oberste Leitung
des Erziehungsdienstes obliegen. Hier will ich bemerken, da ich
das erziehungsbedrftige Alter bis zum vollendeten 18. Lebensjahre
ausgedehnt wissen mchte. So lange soll auch das unselbstndige Alter
dauern. Es ist die Frage, ob der Entgang der Arbeit zu ertragen wre,
der dadurch entsteht, da der Volksunterricht erst mit diesem Alter
eingestellt wird, da bei uns die Masse der Jugend mit 14 Jahren, ja
unter den Bauern in sterreich mit 12 Jahren vom Unterricht befreit
und zur Arbeit herangezogen wird. Allein die Organisation der Arbeit
drfte eine solche Ausdehnung des Volksunterrichts mglich machen.
Mehr mchte ich aber nicht vorzuschlagen wagen. Da die jungen Leute
vom vollendeten 18. Lebensjahre an aber ganz selbstndig sein sollen,
kann fr kollektivistische Staaten wohl empfohlen werden. Denn
geschftskundig braucht der Kollektivbrger nicht zu sein und da er vom
19. Lebensjahre ganz zur Arbeit herangezogen wird, die Arbeit aber die
einzige Steuer ist, die der Kollektivbrger zu entrichten hat, so soll
er auch von diesem Alter an stimmfhig und der Erziehungsgewalt nicht
mehr unterworfen sein.

Wenn in den folgenden Zeilen die Erziehung im Kollektivstaat besonders
eingehend behandelt wird, so veranlassen mich dazu verschiedene
Rcksichten. Zunchst mu die Erziehung der Gesellschaftsordnung
angepat werden und man wird in meiner Darstellung finden, da berall
darauf Rcksicht genommen wird, die Jugend in diesem Sinne zu erziehen.
Dann gewinnt der Staat durch den Kollektivismus so unermeliche
Mittel, da ihm viel hhere Erziehungsaufgaben gestellt werden
knnen, als heute dem Einzelnen, wobei gleichfalls jene Vorzge in der
Erziehung zutage treten, die die Groproduktion fr die Sachproduktion
gewhrt. Endlich wird man berall fhlen, welche Erleichterung einer
vernnftigen Erziehung und selbst dem Unterrichte die Unterdrckung der
Grostdte bietet.


c) Die physische Erziehung.

Diese fllt zumeist mit der Versorgung zusammen, die der Staat zu
leisten und wobei er sich nach den durch den Sanittsdienst gemachten
Erfahrungen zu richten hat.

In unserer Gesellschaftsordnung erleiden viele Hunderttausende
von Kindern einen dauernden Schaden durch die Unvernunft, die
Unwissenheit und auch durch die Armut der Eltern. In einem Bezirke
Niedersterreichs bemerkte der Arzt, der sich dort niederlie, da
die meisten Kinder der Bauern rachitisch waren. Er gab die Schuld nur
der unzweckmigen Nahrung. Man entwhnt die Kinder zu frh der reinen
Milchnahrung und fttert sie mit einem Mehlbrei, der der Ansicht des
Arztes zufolge diese schdliche Wirkung hervorbrachte. In Steiermark
richten die Bauern ihre Kinder mit einem Mohnkpfeabsud, den sie
ihnen verabreichen, um sie einzuschlfern, oder durch Anstopfen mit
Sterz zu Grunde, ohne da sie jemand ber das Verderbliche ihrer
Einschlferungspraxis oder Ernhrungsmethode aufklrte. Dort soll es
dahin kommen, da die Kinder auf diese Weise geradezu verbldet werden.
Bis in die neueste Zeit kmmerte sich niemand darum und man lie dem
bel freien Lauf. Da auch aus verbrecherischer Absicht gleiches Unheil
herbeigefhrt wird, da selbst in den gebildeten Klassen den Kindern
im frhesten Alter Bier und Wein gereicht wird, der Vater seinen
3-jhrigen Sohn zum Frhschoppen mitnimmt und sich nicht wenig darauf zu
Gute tut, da der kleine Kerl trinkt wie ein Brstenbinder, ist ebenso
auer Zweifel, wie da oft der leichtsinnige Vater das vertrinkt, was
er zum Unterhalt von Frau und Kind ntig htte. Dagegen leistet der
Kollektivismus unbedingten Schutz. Erst in Zukunft wird brigens die
medizinische Wissenschaft die Gesetze einer richtigen Ernhrung der
Kinder genauer erkennen und darauf hinarbeiten, da die Mtter wieder
den Kindern die Brust reichen knnen, wie es die Natur fordert, und
da andererseits alles aus der Ernhrung ausgeschieden wird, was im
Geringsten von schdlichen Folgen sein kann, Alles gereicht, was die
Jugend braucht, und da jene genaue Regelmigkeit in der Ernhrung
beobachtet wird, die am heilsamsten ist und eine richtige Verwertung
der Nahrung sichert. Wie jede zu geringe Ernhrung, so ist auch die
berftterung verderblich und die rzte behaupten in neuerer Zeit
sogar, da die Rindsuppe den Kindern schdlich sei, die man bisher
nicht frh genug reichen zu knnen glaubte.

Nur der Kollektivismus ermglicht es, =allgemeine Erfahrungen zu
machen und selbe allgemein auszuntzen=. Was man in der heutigen
Gesellschaftsordnung nicht in zwanzig Jahren allgemein durchsetzen
knnte, kann der Kollektivstaat in krzester Frist einfhren. Freilich
soll man mit Neuerungen auch nicht voreilig sein, und solange etwas
zweifelhaft ist, wird man die Zustimmung der Eltern, auf die der
Arzt brigens belehrend einwirken wird, nicht umgehen drfen. Die
Zukunft wird aber auch erst eine Aufklrung darber bieten, ob nicht
blo Alkohol, sondern auch Kaffee, Tee, vielleicht sogar bis zu einem
gewissen Grade Fleischnahrung zu vermeiden ist, ganz gewi aber wird
man auf Unterdrckung des Tabakgenusses bedacht sein, der nur schdlich
wirken kann und berdies einen sehr groen Aufwand verursacht. Man
kann fr ein Land wie sterreich-Ungarn die Ersparung von mehr als
der Arbeit von 200,000 Menschen durch den Wegfall des Tabakgenusses
erwarten, wenn man auch das in Rechnung bringt, was zum Ankauf von
Tabak ins Ausland geht und noch ungerechnet die mit dem Tabakgenusse
verbundenen Nebenauslagen fr Zndhlzchen, Pfeifen, Zigarrenspitzen,
Zigarrentaschen und dergleichen. Auch hier wird der Kollektivstaat
bei den Kindern den Anfang machen und wenig Wert darauf legen, die
Erwachsenen von blen Gewohnheiten zu heilen.

Ebenso wie in der Nahrung, wird der Staat auch in der Versorgung
mit Kleidung, Wohnung, Wrme, Luft, gutem Trinkwasser, in der
Versorgung mit Bdern und sonstigen Reinigungsmitteln der Jugend das
Vollkommenste bieten und erziehlich dahin wirken, da den Kindern
auch alles angewhnt wird, was sie zu ihrem eignen Nutzen sich
angewhnen sollen. Was die Zahnpflege anbelangt, ist an anderem Ort
schon das Erforderliche bemerkt, VII, 2, _Alinea_: Als Hilfsorgane.
Zur physischen Erziehung gehrt auch die Gewhnung an frische Luft,
ausreichende Bewegung im Freien, ausdauernde Bewegung auf Spaziergngen
und Fureisen, Hhenbesteigung, Schlittschuhlaufen, Bewegungsspiele,
Turnen, Schwimmen, vielleicht auch Reiten, und auch darber wird an
anderem Ort mehreres zu sagen sein. Der Staat wird auch darauf dringen,
da die Jugend innerhalb vernnftiger Grenzen abgehrtet werde, und
die Grenzen wird die Erfahrung ziehen lehren, nachdem es sich nur darum
handelt, gegen solche Gefahren zu sthlen, die man nach dem jeweiligen
Stande der Kultur zu bestehen haben mag.

Was die Kleidung der Kinder anbelangt, so soll sie die
Bewegungsfreiheit und die Ventilation nicht hemmen, den Hals im
Winter und Sommer frei lassen, jederzeit rein gehalten werden, den
sthetischen Sinn zufrieden stellen, ohne die Eitelkeit und Putzsucht
zu entwickeln, die Mdchen sollen vom Mieder befreit und demonstriert
werden, da schne und gesunde Menschen keinen Kleiderluxus zu treiben
ntig haben. Die Wohn- und Schulrume mssen ausreichend ventiliert
sein und niemals berheizt werden, und der leichteren Aufsicht und
des geselligen Zusammenlebens wegen soll die Jugend einige grere
Versammlungsrume zur Verfgung haben. Ob Kinder der lteren Jahrgnge,
etwa ber das zehnte Jahr hinaus, bei den Eltern wohnen sollen und
ihnen nicht vielleicht gemeinsame Schlafrume anzuweisen wren,
welche eine scharfe berwachung durch das Erziehungspersonal mglich
machen, sei der Erwgung empfohlen. Man hat schon bei der Anlage der
Wohnansiedlungen darauf Rcksicht zu nehmen.

Da auch fr Kinder im ersten Lebensalter und bis zur erlangten
Sicherheit im Gehen fr einen Teil des Tages gemeinsame Kinderstuben
einzurichten, wenngleich auch sie regelmig mehrere Stunden ins Freie
zu fahren sind, da also das Beispiel der Krippen und fr spter auch
die Spielschule allgemein nachzuahmen sein wird, ist gewi. Solange die
Mtter ihre Kinder sugen, werden sie unter Aufsicht einer Vorsteherin
in diesen Rumen den Dienst haben, was sie nicht hindern wird, nebenbei
weibliche Handarbeiten und allerlei Wscheausbesserungsarbeiten
zu besorgen, also produktive Arbeit zu leisten. So wird der
Jugend durch den Staat gesichert werden, was ihr in der heutigen
Gesellschaftsordnung beinahe immer fehlt.


d) Intellektuelle Erziehung.

Dem Staate obliegt auch die berwachung und teilweise direkte Leitung
einer intellektuellen Erziehung. Sobald Kinder anfangen Aufmerksamkeit
zu zeigen, ist alles zu tun, um dieser Aufmerksamkeit entgegenzukommen
und so den Geist zu entwickeln. Es ist eine merkwrdige Tatsache, da
das Kind viel hilfloser und geistig unttiger auf die Welt kommt,
als das Tier. Das Kalb ist, kaum zur Welt gekommen, auf den Beinen
und geht der Mutterkuh zu, es wendet den Kopf nach jedem Besucher
und zeigt dieselbe Aufmerksamkeit wie ein erwachsenes Rind. Es kommt
fertiger auf die Welt als das Menschenkind, das kaum in einem Alter
von vier Monaten das neugeborene Kalb in geistiger Beziehung einholt.
So fordert die Natur von der Mutter eine viel grere Sorgfalt fr
das Kind, als das junge Tier von den Eltern beansprucht. Da es von
sehr verderblichen Folgen sein mu, wenn die Kinder von den Eltern
der Arbeit und des Erwerbes wegen in der Wohnung allein gelassen
werden mssen und oft den ganzen Tag ber jene Anregungen entbehren,
welche wir unseren Kindern bieten, ist leicht einzusehen. Was an
der Entwicklung des Seelenlebens und an Anregung im ersten Jahre und
besonders in den Jahren der Entwicklung der Sprache versumt wird, ist
nie wieder gut zu machen. Arzt und Pdagoge haben die Eltern und das
Erziehungspersonal zu belehren und zu berwachen. Da man darin auch
zu viel und Unntiges tun kann, da man Kinder auch nicht aufregen,
nervs machen, erschrecken, sie nicht zu frh ins helle Tageslicht
schauen lassen darf, in der allerersten Zeit fr gengenden Schlaf
zu sorgen hat, da man ihnen spter keine Schauergeschichten oder
Gespenstermrchen erzhlen, insbesondere nichts bernatrliches oder
Aberglubisches in die jugendliche Seele impfen darf, ist gewi, und
eine Kinderseele, welche nur irgend etwas Trichtes glubig aufgenommen
hat, ist intellektuell fr immer verdorben. Ebenso ist auch die
Heranbildung von Wunderkindern nichts weniger als rationell. =Das
Erziehungsziel mu sein, die heranwachsenden jungen Leute beiderlei
Geschlechts zur grten Tchtigkeit in jenem Berufe heranzubilden, wozu
jeder die grte Befhigung hat und in jedem die mannigfaltigste und
strkste Genufhigkeit besonders auf jenen Gebieten zu entwickeln,
auf welchen die Gensse am meisten vom materiellen Aufwande unabhngig
sind. Die Berufsausbildung soll den Menschen in den Stand setzen,
der menschlichen Gesellschaft das Beste, was er vermag, zu geben,
die Entwicklung der Genufhigkeit soll ihn in den Stand setzen,
fr das Gegebene reichlich und von allen Seiten zu empfangen. Die
Mannigfaltigkeit der Gabe, zu genieen, macht jeden seinen Mitmenschen
tributr, sie interessiert ihn an dem, was die Gesellschaft auch den
anderen bietet.=


e) Der Unterricht im vorschulpflichtigen Alter.

Da man dem Unterricht nicht allzusehr vorgreifen soll, ist wohl kaum
zu bezweifeln. Aber trotzdem wird es sich empfehlen, wenn Kindern
frhzeitig ein gengender Wortschatz beigebracht, sie im richtigen
Aussprechen und Gebrauche der Worte, spter der Satzfgungen, nicht
theoretisch, wohl aber praktisch unterwiesen und zu einer gewhlten
und artigen Sprache und einem auch den Gebildetsten angemessenen
Dialekte, einer reinen, der Schriftsprache entsprechenden Redeweise
angehalten werden. Es hat gar keinen Sinn, da die Kinder der Bauern
und Arbeiter sich in der Sprache von den Kindern der sogenannten
hheren Stnde unterscheiden, und man findet in manchen Teilen von
Norddeutschland Bauernkinder, die ein ganz tadelloses, reines Deutsch
ohne verdorbenen oder landschaftlichen Dialekt sprechen. Man kann darum
doch in der Schule und neben dem reinen Schriftdeutsch, besonders fr
heimische Poesie, einen Dialekt auch einben, und der schwbische und
der steierische Dialekt eignen sich vortrefflich zur Lokalfrbung
poetischer Produkte. Aber die reinste Schriftsprache kann und soll
jedem Kinde beigebracht werden, so schwer es auch auf dem Lande mit
der Familienerziehung vereinbart werden kann. Bei Aufstellung eines
pdagogischen Stabes, wie er auch sonst aus erziehlichen Grnden
unentbehrlich ist, ist das gewi erreichbar. Ist sich das Kind bewut,
da es den Dialekt nur =neben= der reinen Schriftsprache -- wobei nur
die allerschnste Aussprache zu dulden ist -- sprechen drfe, so wird
es letztere nie verlernen und in Schule und Gesellschaft ungezwungen
und ganz natrlich gebrauchen. Dazu ist bung und ein streng richtiges
Vorlesen von Jugendschriften notwendig.

Auch logische Schnitzer darf man Kindern nie hingehen lassen.
Dreijhrige Kinder sind in der Handhabung der Logik oft sicherer und
schlagfertiger als groe Leute, welche sich oft erst auf eine logische
Formel besinnen mssen.

Frh mssen Kinder auf die mehrfache Bedeutung der Wrter, auf
Synonyme und auf die Bildersprache aufmerksam gemacht werden, ohne da
ein methodischer Unterricht erlaubt wre. Es ist ihnen ein Reichtum
von Wrtern und Bezeichnungen, von Pflanzen- und Tiernamen in jenem
frhen Alter zuzufhren, wo der Geist rasch erfat und behlt. Kinder
mssen viel reden hren und viel zu sprechen veranlat werden, es
ist fehlerhaft, ihnen immer in die Rede zu fallen, sie zum Schweigen
anzuhalten und zu entmutigen.


f) Der Elementarunterricht, in sterreich der Unterricht in einer
zweiten Sprache des Reiches.

Der Elementarunterricht soll mit dem vollendeten sechsten Lebensjahre
beginnen und bis zum vollendeten achtzehnten Lebensjahre dauern. Er
umfat die grndliche Kenntnis der Muttersprache, und in sterreich
vielleicht auch einer zweiten Sprache in Wort und Schrift, mit
Inbegriff einer tadellosen Rechtschreibung und der Gewandtheit im
Ausdruck und Stil, die Grundzge der Vaterlandskunde, Geographie,
Erdkunde und Geschichte, der exakten Wissenschaften, Naturkunde,
Chemie und Physik in allen Verzweigungen. Religion wird nur einen
geringen Platz im Lehrplane einnehmen. So wohl auch Ethik, welche
nicht theoretisch zu lehren, sondern praktisch anzuerziehen ist
und welche bereits in Fleisch und Blut bergegangen sein mu, ehe
der Unterricht erteilt werden knnte. Es ist ja dasselbe mit der
Logik. Dagegen soll in den hheren Jahrgngen etwas ber Philosophie
und Geisteswissenschaften, dann Volkswirtschaft, den Mdchen
ber Physiologie, Hygiene und das Geschlechtsleben des Weibes
beigebracht werden. Zeichnen, Modellieren und Gesang werden nicht
zu vernachlssigen sein. Sehr wichtig ist es, alle Schulen mit
Lehrmitteln auszustatten. Beim Unterricht in der Muttersprache und
dem schriftlichen Aufsatz und bei anderen schriftlichen Schulaufgaben
soll, wie oben erwhnt, auch eine Verwendung der begabteren Schler
der nchsthheren Klasse zur Korrepetition und zur ersten Durchsicht
der Hefte stattfinden, teils um diese selbst zu frdern, teils um den
Lehrern die Aufgabe zu erleichtern. Diese werden, wie schon erwhnt,
schon deshalb weniger belastet sein, weil ein Jahrgang der Volksschule
kaum jemals mehr als 25 Schler zhlen wird.

Inwiefern es wnschenswert sein mag, in den Schulen vom 10. Jahre
aufwrts die Geschlechter zu trennen, wird die Erfahrung lehren. In
diesem Falle wird es sich mehr empfehlen, einerseits die Mdchen,
andererseits die Knaben zum Unterrichte in die Nachbargemeinden wandern
zu lassen, als Doppelschulen in jeder Gemeinde zu errichten. Diese
Wanderungen sind in sehr gebirgigen Gegenden heute mit nicht geringen
belstnden verbunden, wo die Gemeinden sehr zerstreut sind und die
Schulkinder von entfernten Gehften in die Schule wandern mssen, oft
auf gefhrlichen Wegen. Im Zukunftsstaat handelt es sich aber nur um
die Wanderung halber Klassen unter Aufsicht und auf vortrefflichen,
gefahrlosen Wegen. Es ist auch das ein Teil der dem Kollektivstaate
obliegenden Frsorge, da er dort, wo es notwendig ist, auf Kosten
des ganzen Volkes Abhilfe gegen lokale belstnde trifft. Verhlt er
also die Schuljugend zu solchen Wanderungen an gefhrlichen Orten,
so wird er sichere und gangbare Wege herstellen, die in der heutigen
Gesellschaftsordnung manche Gemeinde nicht herzustellen vermag, weil
sie zu arm ist, und wohl auch deshalb, weil es sich dabei zumeist nur
um das Interesse einer einzelnen Familie handelt. Der Kollektivstaat
hilft ebenso der Armut einer Gemeinde, wie der Armut des Einzelnen ab.

Was das Bewohnen einzelner Gehfte anbelangt, so ist davon in V, 2,
_Alinea_: Die Frsorge fr, die Rede. Wo solche vorkommen, werden
in selben Familien, welchen schulpflichtige Kinder angehren, nicht
wohnen, weil das unzweckmig wre und keine Familie durch Eigentum
an die Scholle gebunden ist. Es gibt in jeder Gemeinde Unverheiratete
und Kinderlose genug, um solche Gehfte mit Bewohnern zu besetzen,
welche sich leichter, vielleicht auch gerne von der groen Gemeinde,
zum mindesten zeitweilig, trennen oder etwa strafweise dazu verhalten
werden.

Was nun den Personalstand der Volksschulen anbelangt, so scheint es,
da die vier ersten Klassen dem Unterrichte von Frauen und Mdchen
anvertraut werden knnten, die dem Erziehungspersonale angehren.
Die acht oberen Klassen wren mit Lehrern und Lehrerinnen, einen fr
jede Klasse gerechnet, zu besetzen, welche die Ausbildung unserer
Mittelschulprofessoren fr bestimmte Fcher besen. Einer von ihnen
wrde als Pdagoge die Oberleitung haben und das ganze Erziehungs- und
Bildungswesen einer Gemeinde leiten. Er mte jedem, der sich selbst
weiterbilden oder seinen Kindern durch eigene Bemhung eine hhere
Bildung vermitteln will, mit Rat und Tat beistehen knnen, und er wrde
dafr zu sorgen haben, denjenigen Bedrfnissen zu gengen, welche aus
einer besonderen geistigen Richtung einer Gemeinde entspringen. Denn
da sich solche Richtungen herausbilden werden, ist mit Gewiheit
anzunehmen, weil der Kollektivismus die Gelegenheit dazu bietet,
Teilnehmer bestimmter Spezialrichtungen in besonderen Gemeinden zu
vereinigen. So Anhnger eines bestimmten Sportes, einer bestimmten
Richtung der naturwissenschaftlichen oder historischen Forschung, einer
bestimmten Kunst. Denken wir nur an Orchestermusik.

Wir sehen hier, da ein so geartetes Volksschulwesen fr einen Staat
mit 45,000 Gemeinden 180,000 Lehrerinnen geringerer Ausbildung, die
dem Erziehungspersonal angehren, und 360,000 Lehrer oder Lehrerinnen
mit Hochschulbildung erfordert. Dem Lehrpersonal, das auch an der
wissenschaftlichen Erforschung pdagogisch wichtiger Tatsachen und
an der Schulstatistik teilzunehmen, vielleicht dem Verwaltungsbeamten
Hilfsarbeiten zu leisten hat, sich immer auf der Hhe der Wissenschaft
halten und sich auch an der allgemeinen Fortbildung der ganzen
Bevlkerung beteiligen mu, sind alle wnschenswerten Fachorgane und
neuen wissenschaftlichen Werke vom Staate beizustellen.

Die Eigenart sterreichs scheint es zu bedingen, da in diesem Lande
die lebenden Sprachen mehr gepflegt werden als anderwrts und dieser
Staat kann gerade dadurch auf die hchste Stufe der Kultur gehoben
werden. sterreich braucht die Doppelsprachigkeit und liefert den
Beweis, da es kaum eine nennenswerte Belastung der geistigen Krfte
ist, wenn auch den Massen die Erlernung zweier lebender Sprachen
auferlegt wird. In sterreich sind Arbeiter, Dienstleute, selbst
Bauern, die zwei sterreichische Idiome gut sprechen, gar nichts
seltenes und sie zhlen nach Hunderttausenden, vielleicht nach
Millionen. Da sie diese Sprachenkenntnis erwerben, ohne vom Staate
die geringste Untersttzung zu genieen, so mu man annehmen, da ein
darauf eingerichteter Volksschulunterricht die Doppelsprachigkeit zu
einer allgemein verbreiteten Eigentmlichkeit machen knnte. Daraus
wrde sich ohne Zweifel eine nationale Eigentmlichkeit entwickeln,
die ganz eminent kulturfrderlich sein und die Intelligenz wesentlich
erhhen mte. In diesem Falle wrde man es durchzusetzen trachten,
da jeder Nichtdeutsche als zweite Sprache die deutsche erlernt,
und umgekehrt jeder Deutsche eine der anderen Sprachen des Reiches
sich zu eigen macht. Der Friede im Lande scheint das zu bedingen und
inwieferne dadurch die Intelligenz erhht wrde, mte die Erfahrung
lehren. Um das zu erreichen, mten sich die Eltern entschlieen,
ihre Kinder in bestimmten Altersepochen aus dem Hause zu entlassen und
einer entfernten Gemeinde und in dieser bestimmten Personen zur Pflege
und Erziehung zu berlassen. Das wre brigens an sich vielleicht ein
Vorteil fr die Erziehung, wenn eine besonders gute Wahl getroffen
wird. Das System, welches in sterreich gerade von der buerlichen
Bevlkerung frher ziemlich begnstigt wurde, nennt man dort den
Wechsel, weil es meistens durch Kindertausch zwischen zwei Familien
in Ausfhrung gebracht wurde. In neuerer Zeit soll es weniger Anwendung
finden, weil die Regierungen es nicht begnstigt haben und die
nationalen Heisporne es zu unterdrcken suchen.

Hier verweise ich brigens auch auf VII, 2, _Alinea_: Was nun die
Ehebewilligung usw.


g) Fachschulen niederer Ordnung und fr fremde Sprachen.

Auer den Elementarschulen und den Hochschulen, in welch' letztere die
vorzglichsten Schler der Elementarschulen entweder unmittelbar oder
nach Absolvierung einer Vorbereitungsschule bertreten knnen, braucht
man Fachschulen der verschiedensten Art, welche auf Bezirksorte und
Kreisstdte zu verteilen wren. Es wrden dort die tchtigsten Arbeiter
in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und den Gewerben fr leitende
Stellen ausgebildet werden, abgesehen davon, da ihnen vielleicht auch
Gelegenheit zu Informationsreisen im Auslande geboten wrde. Weitere
Fachschulen werden fr Musik, bildende Knste, Dichtkunst und das
Schauspiel errichtet und ebenso fr auswrtige Sprachen.


h) Andere Anstalten der Volkserziehung.

Der Jugenderziehung wird nicht nur das Erziehungspersonal und der
Elementarunterricht zu widmen sein, sondern es wird auch an anderen
Anstalten, die zur Entwickelung von krperlichen und geistigen Anlagen
dienen, nicht fehlen drfen.


1. Schwimmen.

Vor allem wird man die Kinder so frh als mglich zum Schwimmen
anhalten und von den fr diesen Zweck in jeder Gemeinde und jedem
stdtischen Quartier zu errichtenden Schwimm- und anderen Badeanstalten
ist in IX, 1, _Alinea_: Eine solche Gemeinde die Rede.


2. Schlittschuhlaufen.

Dasselbe gilt vom Schlittschuhlaufen, wozu gleichfalls berall
Gelegenheit geboten werden soll.


3. Reiten.

Minder allgemein wird das Reiten gelehrt werden, weil die Anzahl der
Reitpferde, die der Staat halten kann, kaum dafr ausreichen knnte.
Nach dem fr solche Flle geltenden Verteilungsgrundsatz wird das
Reiten nur jenen gelehrt und gestattet werden, welche dazu am meisten
Geschicklichkeit an den Tag legen. So lange der Krieg nicht ganz aus
der Welt geschafft werden kann, wird das Reiten immer eine wichtige
Stelle unter den zu pflegenden Geschicklichkeiten einnehmen, weil die
Kavallerie immer mehr an Wichtigkeit gewinnt.


4. Turnen.

Die Wichtigkeit des Turnens fr die Zwecke der Jugenderziehung ist
lngst anerkannt. Es wird also in keiner Gemeinde an dem vollstndigen
Gerte fehlen drfen.


5. Radfahren.

Ob das anstrengende Radfahren sich als ntzlich fr die Jugend
erweisen wird, wird wohl erst zu erproben sein. So weit es frderlich
ist, wird auch diese Kunst der Jugend beigebracht werden mssen. Von
jeder Art Gerte zu Sportzwecken und anderer Art gilt, da es zum
gemeinschaftlichen Gebrauch aller dient, die davon Gebrauch machen
knnen, daher ein Verteilungsgrundsatz aufgestellt werden mu, wie
sich die Bentzer in den Gebrauch zu teilen haben. Ist das Gerte
verhltnismig auf die Gemeinden und Quartiere aufgeteilt, so kann
es den letzteren berlassen werden, sich diesfalls selbst Gesetze zu
geben.


6. Bewegungsspiele und Kindersport.

Da neben dem Turnen und Schlittschuhlaufen auch Bewegungsspiele aller
Art gepflegt werden sollen, versteht sich von selbst und man wird immer
neue erfinden. Wahrscheinlich werden es die ntzlichsten sein, welche
am meisten gebt werden und sich auch am lngsten erhalten, fr den
Rudersport ist nicht berall Gelegenheit.


7. Verstandes- und Gesellschaftsspiele.

Eine groe Bedeutung haben die Verstandes- und Gesellschaftsspiele.
Dabei kann der Jugend auch die Anregung zu Spielen in grerem Umfange
gegeben werden, zum Besuch- und Konversationsspiel, Kriegsspiel und
Parlamentspiel und manche Spiele von heute knnen ersetzt werden durch
Anteil an wirklicher Arbeit, statt der Puppen werden die Mdchen kleine
Kinder pflegen helfen, statt des Kchespielens an der Speisebereitung
teilnehmen.


8. Reisen der Jugend.

Zu den wichtigsten Bildungsmitteln gehrt das Reisen. Schon in
frhester Jugend knnen Ausflge auf ein oder zwei Meilen Entfernung
unternommen werden und wenn so zwei oder drei Gemeinden eine gleiche
Anzahl von Kpfen sich zuschicken, so werden diese Kinder eben in
Nachbargemeinden ihre Mahlzeiten einnehmen, ohne die Wirtschaften
irgendwie zu belasten und der ganze damit verbundene Aufwand wird in
der Abntzung des Schuhwerks bestehen. Dabei werden die Kinder andere
Personen kennen lernen, Werksttten und Fabriken sehen, die ihnen noch
nicht bekannt waren, Bergwerke kennen, landschaftliche Schnheiten
genieen lernen, irgendwelche Merkwrdigkeiten sehen und die jungen
Leute sollen, ehe sie in die Schule kommen, im ganzen Bezirke
zuhause sein, Wege und Stege, die Wasserlufe und Gebirge kennen und
alle Ortschaften nennen knnen zur Vorbereitung ihrer spter immer
ausgedehnteren Ortskenntnis. In spteren Jahrgngen soll sich die
genaueste Ortskenntnis auf die ganze Provinz erstrecken und als Lohn
fr hervorragende Verdienste kann sich die Erlaubnis darstellen,
entfernte Stdte zu besuchen oder Gebirge in anderen Provinzen zu
besteigen, wobei gleichfalls jeder Aufwand fr die Volkswirtschaft
vermieden wird, wenn die jungen Leute die ohnehin leeren Pltze auf
den Eisenbahnen, in den Wohnhusern fremder Gemeinden, an ihren Tischen
einnehmen und es wird gar nicht notwendig sein, ihnen eine Begleitung
mitzugeben, da sie unter Aufsicht des Eisenbahnpersonals und der
Mitreisenden, dann des Unterrichtspersonals der besuchten Stdte und
Gemeinden stehen.

Das kann der Jugend zu statten kommen durch zwlf Jahre an schulfreien
Tagen und in den Ferien, also an etwa 100 Tagen im Jahre und die
Ferialreisen knnen mit einer groartigen Zirkulation der Jugend von
Kreis zu Kreis, von Provinz zu Provinz verbunden werden, wobei sie
zahllose hchst bildende Anregungen empfangen wird, welche minimale
oder gar keine Kosten verursachen. Die begabtesten Volksschler der
hheren Jahrgnge werden gegen Ende der Schulzeit ihr ganzes Vaterland
gesehen haben und die Geographie ihres Reiches, das ja auch ihr Besitz
ist, nicht nur aus den Bchern, sondern aus der Anschauung kennen und
es wird ihnen zur Aufgabe gestellt werden, berall dem Zusammenhang der
Wasserlufe und der groen Gebirgszge ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden.


9. Touristik der Jugend.

Da viele der Ferienreisen zu Fu zurckgelegt werden mssen, wobei
man besondere Ausdauer und Schnelligkeit vielleicht zum Gegenstand
einer Preiszuerkennung machen wird, da sich ja Zeitpunkt des Abganges
und der Ankunft durch amtliche Besttigungen der Verwaltungsorgane
leicht kontrollieren lt, ist selbstverstndlich. Dabei soll aber
auch die nicht weniger khne Bergbesteigung mit zu den Freuden und
bungen der Schuljugend gerechnet werden. Die Natur der Aufgaben
des Kollektivstaates bringt es mit sich, da alle Gebirge fr die
Touristik aufgeschlossen werden, was der Staat nicht leistet, werden
die Nachbargemeinden aus eigenen Krften besorgen. Auch da kann ein
Wettbewerb nach demselben Grundsatze ermglicht werden fr jene,
welche innerhalb eines Jahres am meisten hohe Berge besteigen und
dabei die grte Khnheit und Ausdauer an den Tag legen. Doch soll
man hierin vernnftige Grenzen einhalten und tollkhne Unternehmungen
eher unterdrcken, als frdern. Alle Jugendfreuden sollen zur
Veredelung der Menschenrasse dienen und jeder soll einen Schatz froher
Jugenderinnerungen angesammelt haben, ehe er in die Periode der Arbeit
eintritt, in der er dem Staate rckerstattet, was er empfangen hat
und das Kapital ansammelt, aus welchem ihm eine gleich frohe Zeit des
hohen Alters gewhrt wird, das er in Rstigkeit verbringen und genieen
soll, vielleicht wieder im Anschlusse an jene Jugend, die mittlerweile
herangewachsen ist.


10. Lektre, Unterhaltungslektre und Lektre zur fachlichen Ausbildung.

Ein wichtiges Frderungsmittel der Jugend ist die Lektre, welche
ihr zwar mit Auswahl, aber reichlich zur Verfgung gestellt wird.
Literatur und Bibliothekswesen werden an anderem Orte, VIII, 4,
errtert werden. Der Staat ist ja auch die groartigste Leihbibliothek,
die man sich denken kann, und jedes Buch der in- und auslndischen
Literatur von einigem Wert ist in einem kollektivistischen Staate
=jedem= zugnglich, nicht blo in Stdten, sondern in jedem Dorfe
und Eindhofe und selbst auf den Alpen. Bcher zirkulieren wie die
Menschen in einem ununterbrochenen Strome. Bloe Unterhaltungslektre
soll besonders zum Gegenstande des Vorlesens in greren Versammlungen
junger Leute gemacht und dann eine kritische Besprechung daran
geknpft werden. Dadurch wird der Vortrag und die Zungenfertigkeit
gebt, Zeit erspart und die weiteste Verbreitung der besten Werke
sichergestellt. Wenn die Unterrichtspersonen, die besonderes Urteil
in der schnen Literatur haben, eine kritische Besprechung einleiten
und die Kunst, mit Verstndnis zu lesen, lehren, so wird dieser Genu
wieder auerordentlich fruchtbringend und frderlich wirken, wie es
keinem Zweifel unterliegt, da uns die hohe Kultur unsrer Zeit es
mglich macht, durch den Genu Arbeit zu schaffen und in der Arbeit zu
genieen, so da das ganze Leben mit Lebensfreuden ausgefllt werden
kann.

Allein viele jungen Leute werden sich mit Lektre nicht nur im
gewhnlichen Wortverstande unterhalten, sondern irgend einen Zweig des
Wissens neben dem allgemeinen Unterrichte zu einem Lieblingsstudium
machen und die Lehrpersonen werden Jedem, der solche Privatstudien
betreibt, die Quellen nachweisen und zugnglich machen, aus welchen
er fortschreitende Belehrung schpfen kann. Bemerkt man einen Erfolg,
so wird man seinem Wissensdrang immer intensivere Nahrung zufhren,
ihm Sammlungen, Zeichnungen und andere Darstellungen, Instrumente und
Apparate, selbst Chemikalien und andere Stoffe zugnglich machen,
so da jene, die man zur Aufnahme in die Hochschulen empfiehlt,
schon langjhrige Studien betrieben, wissenschaftliche Aufstze
geliefert, Forschungen verfolgt und fr die Zwecke der Hochschulen
Beobachtungen angestellt und Naturprodukte gesammelt und auf diese Art
den Beweis geliefert haben mssen, da sie unter allen Altersgenossen
die hervorragendste Eignung fr die wissenschaftliche oder eine
knstlerische Laufbahn besitzen. Dabei wird man Konzentrierung und
Spezialisierung verlangen und in irgend einem kleinen Zweiglein
des Wissens oder Knnens das Eindringen bis in die tiefsten Falten
des Studiums, die Kenntnis einer Pflanzenfamilie bis in alle ihre
Spielarten, einer Raupe in allen Abarten, ihre Lebensbedingungen,
Anatomie und Physiologie und Umwandlungsbedingungen fordern. Alle
Wanderungen, Reisen und Bemhungen dieser Anwrter auf eine hhere
Laufbahn werden immer ein und demselben Ziele dienstbar zu machen sein;
etwas Neues zu erforschen, etwas neu darzustellen, eine vollstndige
Sammlung zustande zu bringen, einen mechanischen Gegenstand von
offenbarer Ntzlichkeit zu erfinden, ein neues chemisches Prparat,
eine neue Anwendungsart oder -Form der elektrischen Krfte zu
entdecken, wird man sich beeilen, ehe man das 18. Lebensjahr vollendet,
um unter der groen Zahl von Berufenen auserwhlt zu werden und den
Ruf an die Universitt zu erlangen, an welche nicht die Shne reicher
Brger, hoher Beamter, des alten Adels oder der Professoren, sondern
nur jene berufen werden, die schon in diesem noch jungen Alter ihren
Beruf erwiesen haben werden.


11. Handfertigkeitsunterricht und Haushaltungskunde.

Da Handfertigkeitsunterricht mit dem Schulunterrichte zu verbinden
ist, ist lngst dargetan und dazu ist in einer kollektivistischen
Gemeinde die beste Gelegenheit geboten. Es wird ohnehin in jeder
Gemeinde eine mit allen Werkzeugen und einfacheren Apparaten
ausgerstete, mit Wasserkraft, Dampf oder Elektrizitt betriebene
mechanische Werksttte zu finden sein, wo man die dringenden
Ausbesserungen geringerer Art von Werkzeugen, Apparaten,
Maschinen und Hausgerten besorgen kann und dort wird man den
Handfertigkeitsunterricht erteilen, um jene herauszufinden, welche sich
fr die Industrie und Technik eignen, whrend die weniger Tauglichen
sich der Landwirtschaft, den geringeren industriellen Arbeiten und
dem Bergbau widmen mssen. Ebenso werden die Mdchen praktischen
und auch theoretischen Unterricht fr weibliche Handarbeiten,
Haushaltungsarbeiten, Kche, Viehzucht und Gartenkultur empfangen. Man
macht jetzt eben berall Versuche, solchen Unterricht auch auf dem
Lande einzubrgern, aber es fehlt zumeist an Geld und somit auch an
Lehrkrften. So werden alle jene begabteren Kinder ermittelt werden,
die man in die landwirtschaftlichen, gewerblichen, forstlichen oder
Haushaltungsfachschulen aufnehmen und dann als Vorarbeiter, Werkfhrer,
Haushaltungsvorsteherinnen, Kchinnen usw. oder fr das Erziehungs-
und niedere Lehrfach ausbilden wird. Auch fr Zeichnen, Modellieren
oder Musik hervorragend befhigte Kinder werden in Vorbereitungsschulen
aufgenommen, vielleicht noch in den Jahren der Volksschulpflicht
und mssen sie deshalb an einen Bezirks- oder Kreisvorort versetzt
werden, so werden ihre Eltern entweder auch versetzt oder sie werden
von diesen an dort domizilierende Freunde oder Verwandte verwiesen,
welche die Stelle der Eltern vertreten. Die Mitbeschftigung an
den wirklichen Arbeiten in Feld und Stall, Kche und Hauswesen,
Kinderwartung und Krankenpflege wird der beste Handfertigkeits- und
Haushaltungsunterricht sein oder wenigstens als Vorbereitung der
Tchtigsten fr Fachschulen dienen.


12. Vereine und Selbstzucht der Jugend.

Die Erfahrung wird erweisen, ob der Jugend die Bildung von Vereinen
und die, wenigstens versuchsweise, bernahme der Selbstzucht
gestattet werden soll. Man sagt, man habe in Amerika mit einer Art von
Jugendrepublik sehr gute Erfahrungen gemacht, in welche verwahrloste
Kinder aufgenommen und der Zucht ihrer schon gebesserten Altersgenossen
berlassen und so geheilt und fr die Gesellschaft brauchbar gemacht
wurden. Die Behandlung der jugendlichen beltter soll eine sehr harte
gewesen sein, aber gute Frchte getragen haben. Bewhren sich solche
Versuche, so mgen sie fortgesetzt werden, andernfalls sind die Vereine
aufzulsen, die Selbstzucht wieder einzustellen und die unmittelbare
Wirksamkeit der Erziehungs- und Lehrpersonen und der Mtter wieder
herzustellen. Von der Frderung des Vereinswesens ist in VIII, 2,
die Rede, und es wird in der Regel keinem Bedenken unterliegen, auch
der Jugend den Beitritt zu den Vereinen der Erwachsenen, wenn auch
vielleicht ohne Stimmrecht, zu gestatten. Nur drfen sie dadurch vom
Unterricht nicht abgelenkt werden.


13. Sicherstellung einer gleichmigen Jugenderziehung.

Da es wnschenswert ist, da das ganze Volk ohne Ausnahme einen
gleichmigen Elementarunterricht und Erziehung empfange, ohne irgend
eine Bevorzugung oder Zurcksetzung, soweit nicht die Eltern durch
ihre eigene Bemhung, Unterrichts- und Erziehungsarbeit ihre Kinder
mehr frdern, und nachdem es den Anschein hat, als ob die Kinder der
Personen, die in den Stdten und der Hauptstadt angesiedelt sind, einen
Vorzug genssen oder zu anderen Vergngungen Gelegenheit htten und vom
Landleben ihrerseits ausgeschlossen wren, so ist es von Belang, hier
einige Worte darber zu sagen.

Jene Eltern in den Stdten, die erziehungspflichtige Kinder haben,
werden am besten ihre Wohnungen an der Peripherie angewiesen erhalten,
wo die Stdte ans Freie stoen und mit den nchstgelegenen Drfern
zusammengrenzen. Erziehungs- und Lehrpersonen werden dieselben sein
wie in den Drfern, Lehrmittel ebenfalls, das Zusammenkommen dieser
Kinder mit den Dorfkindern, die Spaziergnge und Ausflge in der freien
Landschaft, die Berhrung mit den landwirtschaftlichen Anstalten wird
ihnen gleichfalls geboten werden, so da sie keine andere Erziehung
empfangen als die anderen Kinder.

Eine Ausnahme bilden vielleicht die Kinder der monarchischen Familie
und des hohen Adels, welchen man die Erziehung im Hause und mehr
abgeschlossen von der brigen Bevlkerung wird sichern wollen. Es
scheint das zum Teil nicht unbegrndet, weil dieser Teil der Jugend
eine viel mannigfaltigere Ausbildung in einheimischen und fremden
Sprachen empfangen soll, die manche nderung in der Erziehung und im
Lehrplane ntig machen knnte. Auch wird bei ihnen das Hauptgewicht
auf gesellige Talente zu legen sein. Aber trotzdem wird man erwgen, ob
nicht auch solche Kinder ihren Unterricht und die Erziehung wenigstens
bis zum 12. Jahre mit den anderen Kindern auf dem Lande empfangen
sollten.


i) Ethische Erziehung.

Obwohl die ethische Erziehung von der physischen und intellektuellen
nicht zu trennen ist, so soll darber doch noch einiges besonders
bemerkt werden. Den hier entwickelten Gesichtspunkten gem wird eben
auch die materielle Versorgung der Kinder und ihre intellektuelle
Erziehung einzurichten sein.


1. Migkeit.

Diese ist mit der streng geregelten Versorgung bereits zum Gegenstande
der Erziehung gemacht. Die Nahrung darf nie bermig zugefhrt
werden, gieriges und hastiges Essen ist zu verhindern, Alkohol und
manches andere auszuschlieen. Auch in anderen Dingen ist Migkeit
und etwas Abhrtung anzugewhnen. Kinder sollen in allem mit Geduld
warten, bis sie an die Reihe kommen, Arbeit, Lernen und Spiel sollen
entsprechend abwechseln und ein rasches bergehen von dem einen zum
andern, die sofortige Hingabe an das jetzt Vorliegende eingebt werden.
Das Verlangen nach Dingen, die ihnen nicht ohnehin geboten werden, ist
zu unterdrcken, nichts darf man sich abtrotzen lassen; will man ab
und zu besonderen Wnschen Gehr geben, so sind Tage und Stunden zu
bestimmen, wo sie vorgebracht werden und im Falle der Ablehnung wre
die Wiederholung oder Eigensinn strafbar. Was das Essen anbelangt, so
kann man Kinder beobachten, die im frhsten Alter ber die Sttigung
nicht hinausgehen und einen Rest brig lassen, wenn ihnen gleich nicht
allzuviel vorgesetzt worden ist. Verweichlichung im Nachtlager, der
Kleidung, planloses Herumlungern oder unttiges Ausruhen darf man nicht
dulden.


2. Schamhaftigkeit, geschlechtliche Moral.

Schamhaftigkeit ist von der allerfrhesten Jugend an zu pflegen.
Mienen und Gebrden, Reden sind auf das sorgfltigste zu berwachen,
die Phantasie nie auf Dinge zu richten, die kennen zu lernen nicht
an der Zeit ist. Dann aber ist es wahrscheinlich, die Erfahrung wird
das lehren, besser, der Neugierde zuvorzukommen und in ernsten Worten
die geschlechtlichen Fragen wie andere Gegenstnde des Unterrichtes
darzulegen und die notwendigen Selbstbeschrnkungen zu erklren.
Unter welchen Umstnden der junge Mensch zur Besiegung unzeitiger
Triebe sich dem Arzte anvertrauen soll, wre beizeiten zu lehren,
und vor den Folgen der Ausschweifungen zu warnen. Die Frage, wie das
Geschlechtsleben berhaupt einzurichten wre, lt sich heute nicht
ermessen, und davon war in VII, 3, die Rede. Danach wird sich aber die
Erziehung der Jugend in Beziehung auf geschlechtliche Dinge zu richten
haben.


3. Reinlichkeit und Krperpflege.

Auch Reinlichkeit und Krperpflege ist von der frhesten Jugend an
einzuimpfen. Alle dazu erforderlichen Behelfe mssen vorhanden sein,
der Gebrauch der Bder in reichlichem Mae ununterbrochen gefordert
werden. Zhne, Haare, Ngel mssen auf das sorgfltigste gepflegt, die
Kleidung reingehalten werden, auch darf man es nicht hingehen lassen,
da junge Leute sich unordentlich gekleidet blicken lassen.


4. Ordnung und Pnktlichkeit.

Auch auf strengste Ordnung mu man sehen. Die jungen Leute mssen
verhalten werden, alles in Ordnung zu bringen, ehe sie den Waschtisch,
das Spiel, die Lernstube verlassen. Der Erzieher braucht nicht
ungeduldig zu werden, man fhre nur den beltter sofort zurck und
lasse nicht ab, bis Ordnung gemacht ist, und der junge Mensch wird
bald seine Fehler ablegen. Ebenso ist Pnktlichkeit in der Erfllung
aller Aufgaben, auch wo sie nur durch das Spiel bedingt sind,
unnachsichtlich zu erzwingen. Kein Zgern oder Widerstreben ist zu
dulden. Da Anordnungen sofort und ohne Zaudern zu erfllen sind, mu
so selbstverstndlich sein, da gar kein Widerstand aufkommt. Man darf
sich auch durch passiven Widerstand nie, nicht ein einziges Mal irre
machen lassen, sobald etwas angeordnet ist, und im brigen lasse man
Freiheit walten, wo sie unschdlich ist. Pnktlichkeit ist auch dann zu
fordern, wenn etwas freiwillig bernommen wurde.


5. Wahrhaftigkeit

mu gleichfalls gefordert werden. Ganze, volle, rckhaltslose
Wahrhaftigkeit. Noch schlimmer als die Unwahrheit ist die hinterlistige
Zweideutigkeit, die Verdrehung der Wahrheit durch Einseitigkeit. Wer
von dem einen das Gute, von dem andern das Schlechte verschweigt,
dagegen den ersteren tadelt, den anderen lobt, ist ein Lgner. Man
nennt das Parteilichkeit, es ist aber Lge und soll strenger geahndet
werden als die einfache Unwahrheit. Diese Wahrhaftigkeit hat sich auch
auf das Bekenntnis eigenen Verschuldens und auf die Anzeige fremden
Verschuldens zu erstrecken. Inwiefern die letztere nur ber Befragen
der berufenen Personen oder auf eigenen Antrieb zu geschehen hat, wird
durch Vorschriften zu regeln sein.

In der heutigen Gesellschaftsordnung gilt die Denunziation als
diffamierend. Das bezieht sich aber nur auf Denunziationen zum
Nachteil der eigenen Partei und Gesellschaftsklasse und zum Vorteile
einer miliebigen politischen Gewalt, oder fremder Parteien und
Gesellschaftsklassen. Da im Sozialstaate die volle Souvernitt beim
Volke, nicht in den Hnden eines Tyrannen ist, da ferner die Strafen
selten und auerordentlich milde sind, und alle Strafen auch das Wohl
des Bestraften bezwecken, kann im Kollektivstaat ein Recht, eigenes
oder fremdes Verschulden zu verheimlichen, nicht anerkannt werden.
brigens knnen anfangs Ausnahmen fr schwerere Flle von Delikten
gemacht werden, insofern Verwandte nheren Grades zur Anzeige zu
bringen wren. Auch Geheimnisse des Liebeslebens sind als berechtigt
anzusehen. Mit wahrheitsgemer Informierung der =kompetenten= Personen
hat aber Splitterrichterei nichts gemein.


6. Freimut.

Mit der Wahrhaftigkeit hngt der Freimut zusammen, es soll niemand
seine Anschauungen ber Dinge, welche im engeren oder weiteren
Sinne das Allgemeine betreffen, absichtlich verbergen, sondern bei
schicklichem Anlasse ohne Aufdringlichkeit bekannt geben. Tadelsucht
ist brigens zu unterdrcken. Nur jenem gegenber, der sich im Irrtum
befindet und fehlt oder an Fehlern krankt, ist freimtiger Tadel
ohne Krnkung oder Herausforderung und ohne unntige Blostellung
vor anderen nicht nur gestattet, sondern, wo es ntzlich scheint,
sittlich geboten. Der Tadel unheilbarer oder geringfgiger Gebrechen,
Splitterrichterei, absichtliche Herabsetzung anderer und offenbare
Ungerechtigkeit sind zu unterdrcken.


7. Hflichkeit und Nachgiebigkeit.

Hflichkeit gehrt zu den wichtigsten Tugenden der Jugend im
Kollektivstaat.[33] Sie mu allgemein gegen jedermann gebt werden,
etwas entgegenkommender gegen Vorgesetzte, ltere, und gegen das
weibliche Geschlecht. Sie umfat Dienstbereitwilligkeit, Gru,
Ersuchen, Dank, aufmerksames Entgegennehmen von Auftrgen, Ersuchen
oder Mitteilungen, freimtiges aber hfliches Ablehnen unerfllbarer
oder ungerechtfertigter Zumutungen, Vermeidung der Unterbrechung der
Rede anderer und Bereitwilligkeit, andere zum Worte kommen zu lassen.
Die Hflichkeit macht sich in Reden, Mienen, Gebrden, in Zeichen der
Zustimmung und des Beifalls, in der Anerkennung anderer, in Blicken, im
Ausweichen bei der Begegnung, in der Sorgfalt um andere geltend.

  [33] Schon vor 2500 Jahren war die Volksschule in China
       allgemein eingefhrt und sehr vollkommen. Kein Dorf war
       ohne Volksschule, und der Unterricht der mit dem achten
       Jahre in selbe eintretenden Kinder umfate folgende
       bungen: Das Begieen von Blumen, das Auskehren der
       Wohnrume, die Gebruche der Welt, Zeremonien, Musik,
       Pfeilwerfen, Wagenlenken, Schreiben und Rechnen. Aber
       auch Hflichkeit wurde gelehrt, die Kinder sollten rasch
       und bescheiden antworten, mit Anstand eintreten und
       hinausgehen, Gste hflich empfangen und hinausgeleiten.
       Diesen Unterricht empfing der Sohn des Kaisers wie der
       des Bauern, und so ist der Chinese heute noch hflich.
       Der seit mehreren hundert Jahren eingetretene Stillstand
       in der Kulturentwicklung Chinas ist der Herrschaft der
       barbarischen Mandschu zur Last zu schreiben, und die
       Volksschule ist verfallen.

Mit der Hflichkeit ist auch gegeben, da man niemand beleidigt,
niemand verdchtigt oder anderen Nebenabsichten unterschiebt, da
man zartfhlend allem ausweicht, was andere beschmen oder krnken
knnte, oder an Herzeleid, vergangenes Verschulden erinnert oder
lcherlich erscheinen lt. Gegen die Beleidigungen und Verdchtigungen
dritter soll man nur mavolle Abwehr fr gengend erachten und
sich berhaupt nie in Wortwechsel einlassen oder nach Feststellung
einer Meinungsverschiedenheit schreiend, verletzend oder hartnckig
behaupten, was, solange man eine Meinung nicht zurckzieht, ohnehin
als festgehalten zu betrachten ist. Irrtmer soll man sich beeilen
einzugestehen und aus einem Meinungsstreit immer mit Gleichmut und ohne
Unfreundlichkeit hervorgehen. Krnkungen mu man sich beeilen gut zu
machen, sie anderen leicht und von Herzen vergeben und niemand auch nur
eine Stunde lang etwas nachtragen. Das soll man auch jederzeit deutlich
zu erkennen geben.


8. Lebensart, Essen, Bewegungen, Konversation, Tanzen.

Lebensart mu den Kindern von frhester Jugend an angewhnt
und frmlich eingebt werden. Dazu gehrt nebst Hflichkeit und
Bescheidenheit auch die Krperhaltung. Die Lebensart erfordert ein
passendes Benehmen in allen Lagen des Lebens, ein Gefhl fr das,
was anderen gebhrt, ein richtiges Benehmen bei Tische und in der
Konversation, mit einem Worte Schicklichkeitsgefhl, vor allem den
Frauen gegenber. Wahrscheinlich wird man auch in Zukunft den Tanz
pflegen und die jungen Leute darin unterrichten.

Die Konversation ist in unserer Zeit verwildert. Die Gegenstze sind
so scharf, da viele gar nicht miteinander verkehren wollen, andere
ber gewisse Themen keine Gedanken friedlich austauschen knnen. Die
Erziehung im Kollektivstaat wird darauf gerichtet sein, zu lehren, da
man geduldig hren, niemand unterbrechen, entgegenstehende Ansichten
mit wenigen Worten zu erkennen geben soll, da niemand das Gesprch an
sich reien, niemand sich ganz davon ausschlieen darf, und das ist in
der Erziehung praktisch zu ben. Der Gebrauch unserer Frauen, mit der
Konversation allerhand Handarbeiten zu verbinden, ist zu loben.


9. Hilfsbereitschaft.

Die Haupttugend, zu welcher der junge Mensch erzogen werden soll, ist
Hilfsbereitschaft, der Wille, jedem in Gefahren und Leiden beizustehen,
wo die staatliche Frsorge fehlt oder zu spt kme. Ein Teil des
Unterrichts wird der Kenntnis und bung solcher Hilfe gewidmet sein,
welche man zu leisten am wahrscheinlichsten wird in die Lage kommen. Es
handelt sich nicht nur um den guten Willen, sondern um das Geschick und
das Urteil, wie in vorkommenden Fllen zu helfen sei. Die Bedrftigkeit
der Mitmenschen in jener vernnftigen Ordnung ist viel geringer als in
der heutigen Ordnung der Dinge, darum werden es viel geringere bel
sein, welche uns veranlassen werden, anderen beizuspringen, zumeist
solche, die heute kaum beachtet werden.


10. Pflichtgefhl.

Die wichtigste Tugend ist die gewissenhafte Erfllung aller Pflichten
gegen den Staat und die Gesellschaft. Sie fordert vllige Hingabe an
den Beruf, gewissenhafte Schonung des gesellschaftlichen Eigentums
und tunlichste Verhinderung jeder Beschdigung der gesellschaftlichen
Interessen. Die Gewissenhaftigkeit wird auch bei Wahlen und
Abstimmungen gebt werden mssen, bei welchen nicht Privatinteressen,
sondern das ffentliche Wohl allein entscheiden soll. Die Geschichte
unserer Tage wird reichliches Material bieten zum Beweise der
Verchtlichkeit und Schdlichkeit des Parteitreibens.

In allen vorbezeichneten Richtungen wird die =ganze= Jugend erzogen und
zur Selbsterziehung und wechselseitigen Erziehung angehalten werden.

Die Frage, welcher Zwangsmittel sich die Erziehung bedienen drfe,
kann auch nur die Zukunft beantworten. Die gelindesten Zwangsmittel
sind die besten und nur, insofern mildere Strafen versagen, kann man
zu hrteren bergehen. Ununterbrochene Einwirkung, Beaufsichtigung und
Beharrlichkeit sind die besten Erziehungsmittel. Der erfahrene Erzieher
wird nach allgemeinen Grundstzen verfahren und doch der Eigenart des
Einzelnen gerecht werden.

Die eingehende Errterung des Erziehungswesens war deshalb geboten,
weil sie klar ergibt, da der Kollektivismus durch seine Organisation
vieles ermglicht, was der Individualismus zu leisten nicht vermag. Die
hier geschilderten Erziehungsaufgaben sind besonders darauf gerichtet,
=alle= fr das kollektive Leben geeignet zu machen.

Die Neue, freie Presse vom 20. September 1903 Seite 17 beschreibt die
Gemeinsame Erziehung von Mdchen und Knaben im Landeserziehungsheim
wie folgt.

Ein eigenes Heim auf dem Lande vereinigt Schler und Lehrer zu einem
freien und krftigen, gesunden und frohen Leben. Die Einfachheit
lndlicher Verhltnisse erhellt den Geist des Kindes und macht ihn
aufnahmefhig fr alles Groe und Schne. Doch wird die erreichbare
Nhe einer groen Stadt mit ihren mannigfachen Bildungssttten ein
wnschenswerter Vorteil sein. Das Leben auf dem Lande bietet auch
die Freiheit der Bewegung -- Spiel, Laufen, Turnen, Wandern -- und
die Arbeit im Garten, im Haushalte, in der Werksttte, die den Krper
strkt und sthlt. Das Bewutsein der krperlichen Tchtigkeit und der
rege Wetteifer, wie ihn das Leben in der Gemeinschaft erzeugt, gibt
gesundes Selbstvertrauen, gibt Ausdauer, Entschlossenheit und Mut.
Und dieses Zusammenleben wird alle sozialen Tugenden natrlich und
ohne Zwang um so leichter entstehen lassen, als zu dieser Gemeinschaft
auch Lehrer gehren mit ihrer ganzen Persnlichkeit und in vertrautem
Verkehr, als Kameraden und Freunde, darum als Leiter und Berater des
jugendlichen Lebens.

Welche Vorteile sich aus diesem Zusammenleben fr den Unterricht
ergeben, ist offenbar. Da auf Grund des persnlichen Verhltnisses
eine Disziplin ohne Strenge und Rauhigkeit mglich ist, ist ein
selbstverstndliches Ergebnis des Gesamtgeistes, der Unterricht ist ein
Teil des gesamten Lebens. Die Klassen sind sehr klein und ermglichen
das Eingehen auf die Eigenart des Einzelnen. Der Lehrer kennt genau den
Vorstellungskreis seines Schlers und die Eindrcke, die ihn bewegen.
So bieten sich ihm mannigfache Anknpfungspunkte, die den Unterricht in
steter Beziehung mit dem Leben erhalten.

So ein Organ des wirtschaftlichen Individualismus. Ihm ist eine
Erziehung ein Ideal, welche doch gerade in unserer Gesellschaftsordnung
unmglich ist. Und wie viel tiefer kann man das Problem erfassen im
Kollektivismus, wo das System allgemein durchgefhrt wird und selbst
wieder nur einen Teil des gesamten Organismus bildet, in welchem alle
Teile aufeinander berechnet sind.

Htte der Staat immer so, wie es hier gefordert wird, seine
Verpflichtungen gegen die Jugend erfllt, =so wre die Kaiserin
Elisabeth nicht ermordet worden=, denn Luchenie war ein _outcast_,
von frhester Jugend an hilflos, ohne Familie, Erziehung, gengenden
Unterricht, auf den Umgang mit Elenden und Feinden der Gesellschaft
angewiesen. Feinde der Gesellschaft! Ist nicht die Gesellschaft eine
Feindin jener Armen? Tut denn =sie= ihre Pflicht? Hren wir.

Im August 1902 wurde ber eine Verhandlung gegen eine einarmige
Einbrecherin berichtet. Franziska Machelek war das Kind armer Eltern
und vom 7. Jahre an verwaist. Vom Knochenfra befallen, mit 21 Wunden
am Rcken kam sie in ein Spital, wurde aber von da, =weil sie unheilbar
war=, entlassen und heimgeschickt. Die Gemeinde wies sie fort und der
Brgermeister sagte. Du mut betteln. Sie kam in eine Schule, aber
nach 6 Wochen wurde sie krank und wohnte -- wie eine Ausstzige -- in
einem verfallenen und unbewohnten Hause, und niemand kam zu ihr, =denn
sie hatte eine ansteckende Krankheit=. Sie bettelte, aber sie stahl
dann auch und wurde eingesperrt. Das war ein Glck fr mich, wenn
ich im Arrest war, war ich froh. Dreizehnjhrig kam sie wieder in
ein Spital und da =wurde ihr der linke Arm abgenommen= und erst mit 28
Jahren wurde sie gesund und lebte dann einige Zeit bei einer Tante, bis
diese starb. Jetzt war sie wieder angewiesen zu betteln und zu stehlen.
In der Strafanstalt erwarb sie etwas mit Sticken. Da sie einarmig war,
mute sie die Nadel mit dem Munde herausziehen und so stickte sie,
=bis ihr der Mund geschwollen war=. Auf =diese= Art erwarb sie sich
im Zuchthause einen berverdienst von 5 fl 25 Kr. Als ihre Strafzeit
um war, gab ihr die Strafanstalt von jenen 5 fl 25 Kr. nur 25 Kr.
auf die Hand und lie sie vom Schubfhrer nach Hause befrdern. Dort
angekommen, sagte der Brgermeister, =die Strafanstalt habe fr sie 5
fl eingesandt, damit seien die Schubkosten bezahlt=. Bald darauf wurde
die Einarmige verfhrt und =als sie ein Kind gebar=, verlassen.

Sollte eine solche Gesellschaft keine Feinde haben?

Gibt es denn Pflichten gegen eine Gesellschaft, die keine Pflichten
gegen uns hat?


6. Die Rechtspflege.

Eine Ziviljustiz im heutigen Sinne des Wortes gibt es im
Kollektivstaate nicht. Da es weder Privateigentum, noch Vertrag
zwischen Individuen, noch Erbrecht gibt, so entfllt auch jede Art von
Rechten, die einen Anla zu Rechtsstreitigkeiten geben knnten.

Dagegen wird es allerdings eine Strafjustiz geben, die in der Regel
disziplinarisch gehandhabt werden wird. Geringere Kontraventionen gegen
die Gesetze, Beschdigungen des Staatseigentums oder des Lebens und der
Gesundheit der Mitmenschen, werden je nach dem Grade der Beschdigung
und der Entstehung aus Nachlssigkeit, Mutwille oder Bosheit entweder
disziplinariter vom Verwaltungsbeamten, an den der Erziehung noch
unterworfenen Personen vom Erziehungspersonale, geahndet, oder einer
gerichtlichen Bestrafung unterzogen werden. Die Grenzen der dem
Verwaltungsbeamten und dem Erziehungspersonale zustehenden Strafgewalt
werden ziemlich eng gezogen werden. Es wird sich dabei nur um Verweise
unter vier Augen oder vor grerer oder geringerer ffentlichkeit, um
Entziehung von Genssen und um Strafarbeiten handeln. So kann einem
Strafflligen der Urlaub eines oder mehrerer Jahre, oder ein Teil
der gesetzlichen Arbeitsbefreiung nach Ableistung der regelmigen
Arbeitsjahre, oder das Recht, die Arbeitsgemeinde am Sonntag zu
verlassen, die Reisefreiheit, das Recht, an den ffentlichen Mahlzeiten
und Festlichkeiten teilzunehmen, entzogen werden. Krperliche Strafen
knnen bei jugendlichen Personen Anwendung finden, wenn alle sonstigen
Erziehungsmittel versagen. Bei Erwachsenen knnen Gefngnis- oder
Todesstrafe nur dann verhngt werden, wenn es sich um sehr schwere, aus
Roheit und Grausamkeit hervorgegangene Verbrechen handelt. Mibrauch
der Amtsgewalt wird meistens durch Verlust der Amtsstellung und
Einreihung unter die Arbeiter einfachster Art geahndet werden, wenn es
sich um groe und bswillige Vergehen handelt.

Schwerere Strafen werden nicht von stndigen Gerichten, die
aus rechtsgelehrten Richtern zusammengesetzt sind, sondern von
Volksgenossen, welchen vielleicht die Verwaltungsbeamten prsidieren
werden, verhngt werden. Die Zahl der verbrecherischen Delikte wird
sehr betrchtlich abnehmen und mit der Vereinfachung der rechtlichen
Beziehungen unter den Menschen, werden auch die Delikte einfacher, ihr
Tatbestand leichter festzustellen und die Anwendung der Gesetze von
Fachkenntnissen weniger abhngig werden.

Statt der heutigen Gefngnisse wrde es sich empfehlen, Strafgemeinden
einzurichten, in welchen die Arbeitslast grer, die Gensse vermindert
und eine harte Disziplin eingefhrt wrde. Die Todesstrafe wrde wohl
sobald als mglich abgeschafft werden. Denn so harte Strafen sind nur
in unserer Gesellschaftsordnung erforderlich, um von verbrecherischen
Handlungen abzuschrecken, zu welchen unsere Gesellschaftsordnung viel
mehr Gelegenheit und Anregung bietet, als der Kollektivismus, der den
unrechtmigen Erwerb erschwert, den rechtmigen Erwerb erleichtert
und den Lohn erhht.

Hier sei noch besonders darauf verwiesen, da die strafbaren Handlungen
bald auf ein Zehntel oder Zwanzigstel herabgehen werden. Unter den
Motiven zu strafbaren Handlungen werden fortbestehen: Sinnlichkeit,
Liebe, Eifersucht, Zorn, aber auch diese Motive werden weniger
schwer wiegen, weil die sorgfltige Erziehung die Sitten mildert und
weil die ganze Einrichtung der Gesellschaft darauf gerichtet ist,
der menschlichen Seele einen anderen Inhalt zu geben. Verbrechen
aus Habsucht werden nicht vorkommen, weil es unmglich sein wird,
diesen Hang durch verbrecherische Handlungen zu befriedigen. Die
Naturalwirtschaft und das ausnahmslose Staatseigentum machen das
unmglich. Das Geld ist das beste Werkzeug der Diebe. Sachen trgt man
nicht davon, knnte man das aber auch, man knnte sie nicht verbergen,
nicht verwerten, nicht genieen, ja man wre der Entdeckung beinahe
sicher. Eben deshalb wren auch politische Verbrechen ohne Reiz.
Denn, mag man auch Blut vergieen und Bomben werfen, Schtze dadurch
erwerben kann man doch nicht, wenn man das Prinzip des unveruerlichen
Staatseigentums nicht aufgibt. So werden strafbare Handlungen selten
werden.




VIII.

Der Kollektivismus und der allgemeine Fortschritt.


1. Die Fortbildung.

Wenn auch der regelmige Volksunterricht mit dem vollendeten
achtzehnten Lebensjahre abschliet, so wird damit die erziehliche und
belehrende Beeinfluung der Staatsbrger nicht eingestellt werden.

Zunchst werden diesem Zwecke die Vortrge dienen, die regelmig
von Zeit zu Zeit in den Abendstunden werden abgehalten werden und von
welchen bereits in V, 3, a, _Alinea_: Auer ihm die Rede war. Die
Auswahl der Gegenstnde und die Auswahl der Personen zu treffen, die zu
Vortrgen werden eingeladen werden, wird Sache des Pdagogen sein, der
sich mit den rzten und Unterrichtspersonen zu beraten und die Wnsche,
die im Schoe der Gemeinde laut werden, in Erwgung zu ziehen haben
wird. Die Richtung, welche die geistige Entwicklung jeder Gemeinde
nehmen wird, wird dafr magebend sein. Ebenso werden bedenkliche
Neigungen, welche berhand zu nehmen drohen, auf diesem Wege zu
bekmpfen sein.

Vortrge dieser Art, analog den heutigen populren Vorlesungen der
Universittsprofessoren, aber in jeder Gemeinde und in jedem Quartier,
und viel eingehender und im Anschlusse an den Schulunterricht, werden
vor allem die Pdagogen und Fachlehrer zu halten haben, besonders zu
dem Ende, um die Erwachsenen mit jenen Fortschritten bekannt zu machen,
welche die Gegenstnde des Volksunterrichtes seit dessen Abschlusse
gemacht haben, wodurch ja auch das Erlernte immer wieder eingeprgt
wird. Das wird es ja auch den Eltern erleichtern, mit der Schule Hand
in Hand zu gehen.

Auch die rzte werden sich an diesen Vortrgen beteiligen und alles
bekmpfen, was dem sanitren Fortschritte und der Veredelung des
Menschentums gefhrlich werden knnte.

Insofern es sich um technische und wissenschaftliche Erfindungen
handelt, wird man es nicht an Demonstrationen und an Berichten ber
praktische Einfhrungen und deren Erfolg fehlen lassen, um die gesamte
Bevlkerung an der Verbreitung der Erfindungen zu interessieren.

Dabei wird man es aber nicht bewenden lassen, sondern auch Personen von
hohem wissenschaftlichen Range zu Vorlesungen einladen, um das Wissen
nach ein und der anderen Richtung, wie dies in den besonderen geistigen
Bedrfnissen der lokalen Bevlkerung liegt, zu vertiefen, besonders
dann, wenn die Bevlkerung an der Erforschung gewisser historischer
Fragen oder gewisser Gebiete der Naturschtze einen besonderen Anteil
nimmt und diese Vortrge neue Impulse zur Mitarbeit bieten knnen.

Immer sind die Rckwirkungen hervorzuheben, die die neuen Forschungen,
Erfindungen und Entdeckungen auf die Verlngerung, Verschnerung und
Bereicherung des Lebens nehmen knnen und auch der wirtschaftliche Wert
der Erfindungen darzulegen.

Ferner werden knstlerische Vorfhrungen in Gesang, Musik, Deklamation,
die nicht geradezu ein Theater voraussetzen, in jeder Gemeinde
stattfinden, um die Sitten zu veredeln und an das Schne zu gewhnen.
So auch wird man Wanderausstellungen von Bildern und plastischen Werken
veranstalten und Vortrge ber ihren sthetischen Wert damit verbinden.
Die Zahl der zu diesen Darbietungen und Belehrungen befhigten
Personen wird so gro sein, da es keine Schwierigkeiten bieten wird,
allwchentlich einen Abend solchen edleren Vergngungen zu widmen.

Einen erziehlichen Einflu werden auch die Reisen bieten, welche jedem
ermglicht werden sollen. In XI, 1, b, _Alinea_: Nimmt man nun,
wird der Vorschlag gemacht, jedem Arbeiter einen jhrlichen Urlaub
von 14 Tagen zu erteilen und in dieser Zeit soll es dem Beurlaubten
freistehen, die heimatliche Gemeinde zu verlassen und Reisen
innerhalb des Staatsgebietes zu unternehmen. Diese Reisen sollen einen
ununterbrochenen Verkehr mit allen Reichsgenossen ermglichen und
Belehrungen aller Art vermitteln und diese Reisen, welche zu Fu, auf
dem Fahrrad und mit den Eisenbahnen und Schiffen unternommen werden,
werden viel dazu beitragen, alle Bewohner des Reiches in jenen engen
Verband zu bringen, den Plato ein Knigliches Geflecht nennt. Alles
Mitrauen, aller Neid, alle Migunst werden erttet werden, wenn man
sieht, wie auch andere schaffen und da auch andere, insoferne sie
nicht verdienter um das Volk sind, nichts genieen, was man nicht
selbst hat oder haben kann. Auch diese Reisen wirken fortbildend.


2. Das Vereinswesen.

Das Vereinswesen hat der Staat zu frdern, so weit es sich um
Vereinszwecke handelt, die im ffentlichen Interesse gelegen sind
und insoferne diese Vereine eine materielle Untersttzung brauchen.
Die Vereinsmitglieder haben dem Vereinszwecke ihre freie Zeit zu
widmen und die Erfllung ihrer Arbeitsverpflichtung dem Staate
gegenber unvermindert einzuhalten. In Anbetracht der Wichtigkeit
der Vereinszwecke kann es sich darum handeln, den Vereinen solche
materielle Mittel zuzuwenden, welche die Vereinsmitglieder nicht
schaffen knnen. In einem beschrnkten Mae knnen sie allerdings auch
die materiellen Mittel aufbringen, insofern es sich nur darum handelt,
einen Teil der zur Verteilung gelangenden Konsumtibilien beizutragen.

Die staatliche Frderung wird verschiedenes umfassen. Die Regierung
wird, spontan oder auf Antrag die Statuten entwerfen und die
Bedingungen feststellen, unter welchen sie ihre Untersttzung zusagt,
sie wird die Werbung von Mitgliedern erleichtern durch Ankndigungen in
den Blttern und durch Versendung von Prospekten an die Gemeinden, sie
wird unter der Bedingung einer lebhaften Beteiligung von Mitgliedern
Behelfe bereitstellen, so Noten und Instrumente fr musikalische
Vereine, Chemikalien und Apparate fr Vereine zur Frderung der Chemie,
Instrumente und Apparate fr Beobachtungen in der Meteorologie,
Astronomie und fr biologische Untersuchungen, zur Herstellung von
Prparaten u. dergl., sie wird den Sportvereinen Boote, Automobile,
Pferde, Hunde zur Verfgung stellen und Prmien zur Aneiferung
der Mitglieder bewilligen, dem literarischen Vereine nach Magabe
seiner Bedeutung vielleicht eine Druckerei einrichten, Werke aus dem
Auslande besorgen; fr Zusammenknfte knnen Reisebewilligungen und
Urlaub koncediert werden und unter Umstnden knnen sogar Gebude
aufgefhrt werden, um besonders wichtigen Vereinen die Erreichung
des Vereinszweckes zu erleichtern, oder den Eifer der Mitglieder
anzuspornen. Es sei nun gestattet, einige besonders wichtige
Vereinszwecke zu erwhnen.

Auer dem in VI, 8, d, Bemerkten dient ein Reichsverein fr
=Rechnungskontrolle=, =Statistik= und =Volkswirtschaft=. Die
Verrechnung der gesamten Verteilung der Arbeit und der Produkte
erfolgt nach VI, 8, durch regelmig publizierte statistische Ausweise.
Obwohl nun dieselben jedermann zugnglich und in ffentlichen Blttern
enthalten sind, ist doch anzunehmen, da diese Publizitt nicht gengen
wird, um eine genaue Kontrolle durch das Volk sicherzustellen. Das
Material ist so massenhaft, da man annehmen kann, es werde sich
schlielich niemand um die Verrechnung kmmern, als die berufenen
Organe der Staatsverwaltung, wobei allerdings die niederen mter von
den hheren, aber auch letztere von den niederen berwacht werden.

Um eine sichere und intensive Kontrolle durch das Volk zu veranlassen,
wird das Zustandekommen eines Vereins erwnscht sein, welcher aus
vielen tausenden von Mitgliedern bestehen mte, die sich nach
einem von ihnen angenommenen Plane in die Arbeit der berprfung zu
teilen und die Zusammenstellungen nachzurechnen, sowie die ersten
Aufstellungen mit den in den Gemeinden aufliegenden Originalrechnungen
zu vergleichen htten. Es wird dann nicht leicht ein Irrtum oder gar
eine Falschbuchung bersehen werden, besonders, wenn fr die Entdeckung
von Irrtmern oder Flschungen Prmien ausgeworfen wrden, welche die
Staatsverwaltung dem Vereine zu bewilligen htte.

Im Zusammenhang damit htte der Verein die Aufgabe, die Zweckmigkeit
der statistischen Tabellen zu prfen und auf neue Kombinationen
und Methoden der Aufstellung und Summierung zu dringen. Die
statistischen Tabellen sollen nmlich auch ber die Richtigkeit der
Verteilungsgesetze Aufschlu geben. Es ist denkbar, da die Tabellen,
richtig zusammengestellt, dartun knnen, ob die rzte, die Lehrer, die
Grubenarbeiter mit Rcksicht auf den Rechtsgrundsatz der Verteilung,
XI, 1, d, _Alinea_: Der oberste Verteilungsgrundsatz begnstigt
oder zurckgesetzt sind. Obwohl jede einzelne Gruppe ein Interesse
hat, nachzurechnen und ihre Interessen wahrzunehmen, wrde sich doch
jener Verein besonders dazu eignen. Es wird sich dabei besonders
darum handeln, in den Gruppen neue Teilungen oder Zusammenordnungen
vorzunehmen. Wenn alle Grubenarbeiter bezglich der Sterblichkeit
zusammengeworfen sind und nach der Gesamtsterblichkeit bei der
Verteilung der Arbeit und der Gensse nach demselben Mastabe behandelt
werden, so kann es sich als notwendig erweisen, die Kohlengrber
auszuscheiden, wonach sich herausstellen kann, da sie ungnstiger
gestellt sind, als die anderen Grubenarbeiter, diese aber besser,
als andere Berufe. Das zu entdecken und klar zu legen, wre eine
Aufgabe eines solchen Vereins. Dabei ist aber im Auge zu behalten,
da eine all zu kleinliche Spaltung der Arbeitergruppen deshalb nicht
zweckmig ist, weil die statistische Tabelle nur als Material fr
Massenbeobachtungen einen Wert hat.

Dadurch nun, da der Verein in letzterer Hinsicht sich ntzlich
erweist, frdert er zugleich die Volkswirtschaft, weil die
Zweckmigkeit der Volkswirtschaft mit der Gerechtigkeit der Verteilung
zusammenfllt. Die Begnstigung einer Gruppe ist eine Vergeudung im
Verbrauche und die Zurcksetzung einer Gruppe beeintrchtigt deren
produktiven Wert.

Von groer Wichtigkeit werden ferner =literarische Vereine= sein,
weshalb auf diesem Gebiete die Grndung von Vereinen sehr wnschenswert
sein wird. Selbe werden sich national und nach Gegenstnden gliedern.

Es hat zwar die Staatsverwaltung zunchst die Aufgabe, welche heute
die Verleger haben, nmlich die literarischen Produkte, welche sie
fr geeignet hlt, zu verffentlichen. Die Verleger treten heute
als Unternehmer zwischen die Schriftsteller und die Leser fr die
literarischen Erzeugnisse. Bei dem groen Umfange von kaufmnnischer
Arbeit, die der Verleger zu bewltigen hat, kann er nur wenig Zeit
der Prfung von Manuskripten widmen und in keinem Fall kann er ein
hervorragendes kritisches Verstndnis fr den Wert der ihm angebotenen
Werke haben. Er ist demnach gezwungen, das Gutachten von Kritikern
einzuholen. Der Verleger hat aber auch ein anderes Mittel, um
gewinnbringende Geschfte zu machen, wenngleich er die Manuskripte
nicht zu beurteilen vermag. Er hlt sich an Namen, sei es, da der
Schriftsteller schon bekannt ist und man darauf rechnen kann, da
seine Werke gesucht werden, oder da der Verfasser ein Professor ist,
der viele Zuhrer hat, daher man auf einen Absatz bei seinen Schlern
hoffen kann. So bietet das Verlegerwesen, so unentbehrlich es in
unserer Gesellschaftsordnung ist, weder eine Gewhr, da alle guten
Werke gedruckt, noch da recht erbrmliche Arbeiten zurckgewiesen
werden, da ja der Kolportageroman am ehesten Gewinn verspricht.
Freilich wird der angesehene deutsche Verleger es verschmhen, diese
Schundliteratur zu pflegen, aber sie findet doch ihre Verleger und
darum wirkt das Verlegerwesen eher schdlich als veredelnd. Der
rcksichtslose Spekulant wird beinahe sicher vermgend, whrend der
ehrenvolle Verleger, der sich der Literatur verpflichtet hlt, oft
groe Verluste erleidet. Die Ursache der groen Kosten der Bcher ist,
da die Bcher, welche Absatz finden, auch die Verluste hereinbringen
mssen, welche der Verleger ohne sein Verschulden an anderen Werken
erleidet.

Trotzdem nun das Verlegerwesen, wie berhaupt das Unternehmerwesen,
eine sehr mangelhafte Einrichtung ist, so schrickt doch jeder
Schriftsteller vor dem Gedanken zurck, da der Staat der alleinige
Verleger werden soll. Man glaubt, da es nur Protektionskindern
gelingen wird, das Erscheinen ihrer Werke zu erleben und das ist ein
Hauptgrund, weshalb die Schriftsteller den Sozialstaat perhorreszieren.

Das hat nun auch einigen Grund. Wrde nur die Staatsverwaltung darber
entscheiden knnen, ob ein Werk gedruckt werden soll, so wrde das
Verlagswesen nicht viel gewinnen.

Die Gesamtheit der Einrichtungen, welche den Schriftstellern im
Sozialstaat eine Gewhr bieten, da ihnen mit mehr Wahrscheinlichkeit
als heute Gerechtigkeit widerfahren wird, wird in VIII, 4, d, 2,
_Alinea_: Der Anla߫ dargestellt, allein fr die schne Literatur
werden die literarischen Vereine und fr die wissenschaftliche
Literatur die zahlreichen wissenschaftlichen Fachvereine an der
Sichtung der Manuskripte sich beteiligen. Wenn die Manuskripte, die
den Vereinen entweder von den Schriftstellern direkt eingesendet
oder ihnen als einer Art Beirat von der Staatsverwaltung oder anderen
verlagsberechtigten Krperschaften (VIII, ebenda) zugewiesen werden,
unter die Vereinsmitglieder zur Prfung verteilt und von ihnen
darber in Versammlungen referiert wird, so kann man annehmen, da
manches brauchbare Werk gerettet wird, das heute von einem Verleger
zum anderen wandert. Allein man kann diese Vereine nicht blo mit der
Begutachtung betrauen, man kann ihnen auch das Verlagsrecht fr eine
gewisse Anzahl von Werken einrumen, nicht in dem Sinne, da sie einen
Unternehmergewinn erzielen, was der Natur der Gesellschaftsordnung,
aber auch der Natur des Vereinswesens widerstreben wrde, wohl aber
in dem Sinne, da sie die besten jener Werke in den staatlichen
Druckereien zum Drucke zu befrdern oder in ihrer eigenen Druckerei
drucken zu lassen berechtigt werden, welche ihrem Rat entgegen
zurckgewiesen wurden.

Die literarischen Vereine werden sich wahrscheinlich auch bemhen,
der schnen Literatur eine bestimmte Richtung zu geben, sie werden
den Schriftstellern vielleicht Winke geben knnen, wie die Werke zu
verbessern seien und sie werden Vorleseabende veranstalten, um auch
solche Manuskripte bekannt zu machen, die von Bedeutung erscheinen,
obwohl sie nicht zum Drucke gelangen konnten.

Auch in einer anderen Richtung werden diese Vereine sich ntzlich
machen, wenn sie eine gengende Anzahl von Mitgliedern haben. Sie
werden die Auslandsliteratur kennen lernen und Einflu darauf nehmen,
welche Werke in grerer Zahl vom Auslande angeschafft oder von welchen
bersetzungen veranstaltet werden sollen, denn wenn auch selbst dafr
Verwaltungsorgane bestellt werden mssen, so wird es doch einer groen
Zahl freiwilliger Krfte bedrfen, um nur einen erheblichen Teil der
Auslandsliteratur durchzuprfen.

Da also literarische Vereine ganz auerordentliches durch Begutachtung
von Werken, durch Ermunterung zum Schaffen und Genieen und durch
Beeinflussung der Richtung leisten knnen, welche die Literatur von
Zeit zu Zeit einschlgt, ist nicht zu bezweifeln. Ebenso ist gewi, da
der Staat sehr viel zur Frderung solcher Vereine tun kann und da das
Volk der Staatsverwaltung zu diesem Ende nach Magabe der Ntzlichkeit
solcher Vereine die erforderlichen Mittel bewilligen wird.

Auer diesen beiden Gattungen von Vereinen, den literarischen Vereinen
und dem Verein zur Prfung der statistischen Ausweise, werden fr
alle Zweige der Naturwissenschaft, der Produktion, der Geschichte,
des Spiels und Sports, fr Erforschung und Fortbildung der Sprache
und fr alle Arten von Knsten, vor allem die Musik und die bildenden
Knste, Vereine zu schaffen sein, welchen gleichfalls ein Einflu,
analog demjenigen, einzurumen sein wird, welchen man den literarischen
Vereinen nach obigen Errterungen einrumen wird.

Der Vereine fr Musik und Kunst wird man sich besonders als Beirat fr
die Verwaltung bedienen bei streitigen Fragen der Verteilung, ob man
diesen oder jenen in eine Fachschule aufnehmen soll, wem man Behelfe
(Farben, Musikinstrumente oder Noten) zur Verfgung stellen, welche
Werke man zur Ausfhrung bringen soll.

Hier wre noch der =Vereinsttigkeit im Bibliothekswesen= zu gedenken.
Auch im Bibliothekswesen wird sich freiwillige Kooperation ntzlich
machen. Der Staatsverwaltung obliegt es zwar, fr die Vermehrung,
Verteilung, Ordnung, den Schutz und die Versendung der Bcher Sorge
zu tragen, je mehr freiwillige Mitarbeiter sie aber findet, um so
vollkommener wird das alles geleistet werden. Man wird besonders die
Studierenden der Hochschulen heranzuziehen trachten, um in recht kurzer
Zeit Neuaufstellungen durchzufhren, Kataloge zu ergnzen und andere
Arbeiten fr Bibliothekszwecke durchzufhren.

Eine besondere Aufgabe der staatlichen Bibliotheksverwaltung
wird es aber sein, jedem fr seinen besonderen Zweck die
Literatur nachzuweisen. Da wird nun diese Aufgabe grndlicher
und mehr ins Einzelne gehend gelst werden, wenn sich an
diesen Literaturnachweisungen auch die Vereine beteiligen. Ein
Privatunternehmen dieser Art, welches solche Nachweisungen gegen
Entgelt lieferte, bald aber einging, ist vor Jahren in Berlin gegrndet
worden.


3. Die Sammlungen.

Die Sammlungen von Kunst- und Naturprodukten, welche heute nur zum
Teil ffentliches Gut, zum grten Teile aber Privateigentum sind,
haben heute schon einen sehr groen Umfang erreicht, werden aber im
Kollektivstaat ins Unermeliche anwachsen und ins Kollektiveigentum
bergehen. Diesen Sammlungen gehren zwar auch die Bibliotheken an,
von welchen aber hier nicht die Rede ist, weil sie anderen Zwecken
zu dienen haben, als die Sammlungen von Gegenstnden, welche Objekt
der Betrachtung sind und meistens nur in einem oder wenigstens nur in
wenigen Exemplaren vorhanden sind.

Im Kollektivstaat ist es Aufgabe der Verwaltung, die Sammlungen so
aufzustellen, da sie ihrem Zwecke am Besten dienen. Der Sammler
von heute htet seine Schtze und verbirgt sie zumeist vor seinen
Mitmenschen und nur wenige adelige Huser haben sich verpflichtet
gehalten, einige solche Sammlungen, besonders Bildersammlungen, dem
Publikum zugnglich zu machen. Der Kollektivstaat wird alle Sammlungen
so aufzustellen haben, da sie allen, vorzglich aber jenen leicht
zugnglich gemacht werden, welche ihrer fr ihre Studien bedrfen. Da
nun in Zukunft alle Bauten umgestaltet werden mssen, wird man darauf
bedacht sein, ein System anzunehmen, nach welchem die Sammlungen zu
verteilen sein werden, wie ja auch die Weltausstellungen nach vorher
angenommenen Plnen eingerichtet werden, damit Gleiches und Gleiches
vereiniget, Verwandtes nebeneinander geordnet werde.

Es wird nun weder mglich noch zweckmig sein, alle Sammlungen an
einem Orte, etwa in der Hauptstadt, oder berhaupt in den stdtischen
Ansiedlungen, die nicht allzusehr ausgedehnt werden sollen, zu
vereinigen und so scheint folgender Vorschlag als der annehmbarste.

In der Hauptstadt sollen Sammlungen aller Art aber nur in
hervorragenden Typen aufgestellt werden. Ein kunsthistorisches Museum
sollte Kunstprodukte aller Art aus allen Zeiten und erzeugt von
allen Vlkern der Erde zur Anschauung bringen, aber es knnen in der
Zentralsammlung der Hauptstadt fr jede Schule, jede Periode, jedes
Volk nur einige wenige hervorragende Werke aufgestellt werden. Ebenso
wird es mit der hauptstdtischen Sammlung technischer Erzeugnisse und
der Naturprodukte zu halten sein.

Ins einzelne gehende Sammlungen sollen aber dann nach Gebieten
systematisch aufgeteilt werden, so da, wenn jemand alle Sammlungen
bis in ihre kleinsten Verzweigungen besichtigen wollte, er das ganze
Reich bereisen mte. Es wrden also einige Provinzen vollstndige
Bildersammlungen, und Sammlungen anderer Kunstwerke, andere
vollstndige Sammlungen der Werkzeuge, Apparate und Maschinen, oder
kunstgewerblicher Erzeugnisse, andere Pflanzen, wieder andere der Tiere
beherbergen und das Alles wrde auch auf Bezirks- und Urgemeinden
aufgeteilt werden. Dazu kommen dann die Prparate der Biologen und
Embryologen und Histologen, welche dereinst einen solchen Schatz
bilden werden, da man am Sitze der Universitt gewi nur Typen zur
Vergleichung aufstellen kann, wer aber alle vorhandenen Prparate
kennen lernen will, sich die Mhe wird nehmen mssen, irgend einen
Teil des Reiches zu bereisen, wo er, von Ort zu Ort wandernd, alles was
jeweilig vorhanden ist, finden wird und zwar nicht nur die Prparate,
sondern die gesamte darauf bezgliche Literatur und die Mikroskope und
sonstigen Apparate, ohne welche die Sammlung von Sachkundigen nicht
bentzt werden knnte.

Diese Sammlungen werden von Jahr zu Jahr bereichert werden und nur in
dieser Anordnung und Verteilung werden sie den grten Nutzen schaffen.
Das ganze Reich wird eine vollstndige Weltausstellung sein. brigens
wird in der Metropole eine permanente Weltausstellung der neuesten
Erzeugnisse des Menschengeistes errichtet werden, welche im jhrlichen
Wechsel immer das Neueste zur Anschauung bringen wird und nach Ablauf
des Jahres werden die Ausstellungsobjekte in die stabilen Sammlungen
wandern.


4. Zeitschriften, Bcher, Bibliotheken.

Dem Zeitungswesen mu man eine eingehende Betrachtung widmen, weil das
Zeitungswesen auch in der knftigen Gesellschaftsordnung eine wichtige
Rolle spielen wird und weil es einiges Nachdenken kostet, sich die
Befriedigung jener Bedrfnisse im knftigen Staate klar zu machen, die
heute durch die Zeitungspresse befriedigt werden. Dabei wird vor allem
die Prefreiheit in Betracht kommen, fr welche man sich einen Platz
in einer Gesellschaftsordnung nicht leicht denken kann, in welcher der
Staat alleiniger Produzent ist. Es soll gar nicht darauf verwiesen
werden, da die politische Partei in der knftigen Verfassung keine
Rolle spielen soll. Es wird vielmehr zu zeigen sein, da im sozialen
Staate Interessengegenstze und Opposition mit voller Freiheit zu Worte
kommen knnen und auerdem ist zu zeigen, was die knftige Zeitung zu
leisten haben und wie sie zu verbreiten sein wird.

Es wird also zu unterscheiden sein: a) die Presse fr Staats- und
allgemeine Angelegenheiten, b) die Fachpresse, 1. fr Wissenschaft,
2. fr Kunst und 3. fr Technik und c) die Presse fr Unterhaltung und
schne Literatur.


a) Die Presse fr Staats- und allgemeine Angelegenheiten.

Hier wird es sich besonders darum handeln, der Opposition und den
Interessengegenstzen eine Gelegenheit zu bieten, sich geltend zu
machen und davon wird auch die Rede sein, doch sollen vorher in groen
Zgen die Aufgaben, die Einrichtung und die Verbreitung dieser Presse
geschildert werden.

Diese Presse wird sich gliedern in das Reichs-, Provinz-, Kreis- und
Bezirksblatt. Whrend das Reichsblatt, das in sterreich in einer
groen Zahl von Landessprachen zu erscheinen htte, an jede Gemeinde
zu senden ist, ist das Provinz-, Kreis- und Bezirksblatt hauptschlich
nur fr die Gemeinden bestimmt, welche in der betreffenden Provinz, dem
betreffenden Kreise oder Bezirke liegen. Allein trotzdem diese Bltter
ein allgemeines Interesse nur fr einen Teil der Gemeinden haben, so
mssen sie doch in einer beschrnkten Anzahl von Exemplaren berall
hindringen. Es wird gengen, wenn nur wenigstens in jeder Kreisstadt
mindestens einige Exemplare auch der fremden Bltter aufliegen.
Smtliche Provinz-, Kreis- und Bezirksbltter mten also wenigstens in
jeder Kreisstadt zu finden und von dort leihweise zu beziehen sein.

Ebenso ist es einleuchtend, da ein greres Bedrfnis besteht, das
heimische Bezirksblatt und das heimische Kreisblatt als das Provinz-
und Reichsblatt zu lesen und da demnach die Gemeinden und Quartiere
eine grere Anzahl von Exemplaren des einheimischen Kreis- und
Bezirksblattes beanspruchen werden. Nachdem aber unter 1000 Einwohnern
berhaupt nur etwa 600 eigenberechtigte Personen zu rechnen sind, davon
auch nur ein Teil die Bltter lesen will und Wert darauf legen wird,
sie am Tage des Erscheinens zu lesen, die meisten aber es sich gengen
lassen, sie einmal in der Woche zu durchfliegen, so kann man schtzen,
da es gengt, wenn jede Gemeinde und Quartier je 10 Exemplare des
heimischen Kreis- und Bezirksblattes und je 5 Exemplare des Provinz-
und Reichsblattes erhlt, die eine Woche lang im Lesesaal aufliegen.

Nur ein Exemplar aller Bltter wird in jeder Gemeinde und Quartier,
vielleicht nur eines im Bezirke, dauernd aufbewahrt und gebunden. Die
Sammlung der brigen Exemplare zur Wiederverwertung des Papierstoffes
wird sich im Kollektivstaat mit einer Sicherheit und Vollstndigkeit
vollziehen, welche in unseren anarchischen Zustnden nicht denkbar
wre.

Demnach wird die Versorgung =aller= Bewohner mit dieser Art von
Blttern im Kollektivstaat schwerlich einen greren in Arbeit
ausgedrckten Aufwand verursachen, als heute die Versorgung einiger
hunderttausend Zeitungsleser.

Man erspart aber auch unendlich viel an journalistischer
Administrationsarbeit, weil diese im Kollektivstaat in nichts anderem
besteht, als im Abzhlen der Exemplare und deren Ausfolgung an das
Zugbegleitungspersonal und die Frchter. Der damit betraute Schaffner
hat nach einem ihm vorliegenden Schema in jeder Station in der er
anhlt oder die er durchfliegt, nur eine gewisse Anzahl Exemplare
auszufolgen. Nicht einmal eine einzige Adresse zu schreiben ist
notwendig.

Nachdem nun ersichtlich ist, da die Versorgung der gesamten
Bevlkerung mit diesen Blttern gar keine Schwierigkeiten macht,
handelt es sich darum, zu errtern, was in denselben Aufnahme zu finden
hat.

Den wichtigsten Inhalt bildet die Statistik der Bevlkerungs-, Gter-
und Arbeitsbewegung, soweit sie nach VI, 8, tglich fixiert wird und
in Beilagen auch jene, die wchentlich oder monatlich fixiert wird.
Letztere kann in 6, beziehungsweise 25 Tagespublikationen aufgeteilt
werden, welche verschiedene Gebiete der Statistik umfassen und der
Bevlkerung successive geliefert werden. Diese Bltter bringen weiter
die Kundmachung der Verordnungen und Gesetze, Personalvernderungen,
Ausschreibung von Stellen, welche an Bewerber zu vergeben sind,
Geburts-, Trauungs- und Todesanzeigen, dann Nekrologe und die
Verleihung von Auszeichnungen, endlich gewisse Vereinsnachrichten.

Weiter nun sind diese Bltter der Errterung von Gesetzes- und
Verfassungsvorschlgen und der Kritik der Verwaltung gewidmet. Hierin
hat diese Presse die heutige Parteipresse zu ersetzen. Darum erscheint
es notwendig, fr jedes solche Blatt auer dem staatlich bestellten
Schriftleiter auch einen oder mehrere Schriftleiter zu bestellen, die
von der Bevlkerung nach einem zu bestimmenden Modus zu whlen sind
und es mu ihnen ein bestimmter Raum des Blattes fr ihre eigenen
Errterungen, wie auch fr die Reproduktion jener Meinungsuerungen
eingerumt werden, welche den einlaufenden Briefen zu entnehmen sind.
Besteht noch irgend etwas den heutigen Parteien Verwandtes fort, so
kann man sich recht gut denken, da bei den Blttern hherer Ordnung
fnf bis zehn solche Redakteure, die zu whlen sind, angestellt
werden. Es ist evident, da es zur Aufklrung viel mehr dient, wenn
die verschiedensten Richtungen in ein und demselben Blatte vertreten
sind, als wenn man verschiedene Anschauungen in verschiedenen Blttern
aufsuchen mu. Auch ermglicht diese Einrichtung, da Rede und
Gegenrede, Kritik und Gegenkritik gleichzeitig erscheinen.

Bezglich der Verteilung des Bentzungsrechtes der Zeitungen und des
Rechtes, seine Anschauungen in diesen Blttern zu verffentlichen, wird
das Erforderliche in VIII, 9, c, gesagt.

Der der Statistik einzurumende Teil eines solchen Blattes wird sehr
umfangreich sein, am geringsten im Bezirksblatte, am ausgedehntesten
im Reichsblatte. Denn im ganzen Reiche ist Produktion, dann
Verteilung von Gtern und Arbeit viel mannigfaltiger, als in den
einzelnen Bezirken. Es ist wohl nicht notwendig zu sagen, und geht
aus VI, 8, hervor, da das Bezirksblatt an statistischen Daten die
Ortssummarien als Einzelposten und als Ergebnis das Bezirkssummarium,
das Kreisblatt die Bezirkssummarien als Einzelposten und das
Ergebnis als Kreissummarium bringen wird u. s. f., da aber die
Gesamtpublikation alle =statistischen= Einzelaufnahmen bringen wird
mit Ausnahme der Einzelposten in den Gemeinden und Quartieren. Allein
die Originalaufnahmen und Detailrechnungen der Gemeinden und Quartiere
werden immerhin in vier oder fnf Exemplaren ausgefertigt, wovon eins
im Gemeindepalast ausgehngt wird, whrend je ein Exemplar dem Bezirks-
und dem Kreisbeamten zugestellt wird und so scheint eine gengende
Kontrolle auch fr Gemeinden und Quartiere gesichert zu sein.

In besonders erregten Zeiten, wo die Bevlkerung sich ber
Zeitungsberichte auf das Schnellste unterrichten will, so bei Wahlen,
verfassungsmigen Beschlssen, in Kriegsfllen, bei wichtigen
Ereignissen im Leben hervorragender Personen, wird sich die Gemeinde im
Bibliothekssaale versammeln und sich die Berichte vorlesen lassen.


b) Die Fachpresse.

Diese umfat alle Zweige der Wissenschaft, Kunst und Technik. Es
werden demnach sicherlich sehr zahlreiche Bltter dieser Art, und
wahrscheinlich als Wochen- oder Monatsschriften erscheinen. Die
Herausgabe erfolgt von staatswegen von den betreffenden staatlichen
Anstalten, aber es kann auch Vereinen das Recht der Herausgabe von
Fachblttern eingerumt und ihnen zu diesem Ende alles Erforderliche
zur Verfgung gestellt werden. Die staatlichen Verteilungsgrundstze
bestimmen, wieviel Papier, Satz, Druckarbeit und welche Verteilung
der Bltter an Einzelne und Gemeinden ihnen zugestanden wird. So
zum Beispiel 16 Oktavdruckseiten in wchentlicher Auflage von 2100
Exemplaren, wovon 2000 fr jeden Bezirk und 100 als Freiexemplare
fr bestimmte, vom Vereine zu bezeichnende Personen zu rechnen wren.
Bestehen in irgend einem Zweige der Wissenschaft, Kunst und Technik
verschiedene Richtungen, zum Beispiel Theorien medizinischer Schulen,
Neuerungen in der Malerei usw., so wre denselben das Wort zu erteilen,
analog den Andeutungen, welche darber in dem Abschnitte VIII, 4, a,
ber die Presse fr Staats- und allgemeine Angelegenheiten gemacht
werden. Man knnte die Aufstze, welche aufgenommen werden, vor der
Verffentlichung im Brstenabzug einem Gegner des Verfassers, einem
oppositionellen Vereine, einem Schriftsteller oder Knstler, gegen
den sich die Kritik ausspricht, zusenden, damit entgegenstehende
Anschauungen oder eine kurze Verteidigung in Funoten zur Geltung
gebracht, oder eine Antikritik vorbereitet werden knne.

Was die Fachpresse auf technischem Gebiete anbelangt, so spalten
sich die Fcher auch in sehr viele Zweige. Nicht nur die Technik
im engeren Sinne, die Landwirtschaft, Forstkultur, Bergbau und
die groen Industrien brauchen diese Presse, sondern nach den
heutigen Erfahrungen wird man eine Fachpresse fr jedes Gewerbe, fr
Gerberei, Textilindustrie, Keramik- und Brauindustrie ebenso, wie fr
Kleidermacher, Schuhmacher, Tischler und Gelbgieer schaffen mssen und
es wird sich berall ebenso um die eigentliche Technik der Herstellung,
wie um schne Formen handeln, daher die meisten gewerblichen
Fachbltter ihre Illustrationen ebenso haben werden, wie heute, nur
viel reichlicher und eine allgemeinere Verbreitung.


c) Die Unterhaltungspresse und schne Literatur.

Sie wird nicht wie heute die Zeitungen Romane und Novellen
in Abschnitten bringen, weil diese Schpfungen Gegenstand der
Verffentlichung in Buchform bilden und der heutige Gebrauch nicht den
Bedrfnissen der Leser, sondern der Zeitungsunternehmer entspricht.
Allein kleine Aufstze, Gelegenheitsgedichte, Anekdoten, witzige
und satirische Produkte kleinen Umfangs, Kritiken, Reiseberichte und
dergleichen werden wohl ihr Unterkommen in periodischen, wahrscheinlich
illustrierten Blttern finden, welche entweder allen Gemeinden, oder
allen Bezirken zugemittelt werden. In einem vielsprachigen Lande wird
jede Nationalitt ihre schne Literatur haben. Wie die Annahme von
Beitrgen zur Verffentlichung erfolgen wird, ist eine Verteilungsfrage
und es ist darum immer neben den staatlichen Blttern auch besonders
in diesem fr die allgemeine Volksbildung so wichtigen Zweige der
Literatur, wozu auch populrwissenschaftliche Nachrichten gehren,
greren und verdienteren Vereinen ein begrenztes Publikationsrecht
nach den oben VIII, 4, b, bei der Fachpresse errterten Grundstzen
einzurumen. Sind doch gespielte Schachpartien und Schachprobleme
gewi auch in Zukunft Gegenstand der literarischen Verbreitung und
Besprechung.


d) Bcher.

Auer der periodischen Presse wird der Staat auch fr jene Literatur zu
sorgen haben, welche in Buchform erscheint.


1. Die wissenschaftliche Literatur.

Sie zu schaffen, wird zunchst die Aufgabe der Gelehrten und Forscher
sein. Fr alle Zweige der Wissenschaft wird sich von Zeit zu Zeit das
Bedrfnis herausstellen, Neubearbeitungen der besten der bestehenden
Werke oder ganz neue Darstellungen herauszugeben. Die Neubearbeitungen
sollen Irrtmer berichtigen und alles, was neu entdeckt wurde, bringen,
auch erforderlichenfalls das System oder die Darstellung verbessern.

Erbieten sich mehrere qualifizierte Fachmnner, die zu den
Unterrichtspersonen gehren, zu einer solchen Arbeit, so knnen
mehrere Bearbeitungen angenommen, oder etwa nach Einholung des
Gutachtens der Akademie oder irgend einer anerkannten Autoritt,
der Universitt oder eines Vereins eine Wahl getroffen werden. Zum
Zwecke der Verfassung solcher Werke knnen den Autoren Urlaub erteilt,
Behelfe herbeigeschafft und Reisekosten bewilligt werden, wenn es der
Gegenstand erfordert. Melden sich keine geeigneten Personen, so kann
man solche aussuchen und sich mit ihnen ber die Bedingungen einigen,
unter welchen sie sich der Aufgabe unterziehen und dem Staate das
geistige Eigentum berlassen wollen. Immer, auch wenn man staatlich
angestellte Fachmnner zur Verfgung hat, wird man auch Bearbeitern,
die nicht dem Kreise der offiziellen Organe angehren, Gehr schenken,
und ihnen staatliche Untersttzung gewhren, wenn sie entweder einen
neuen Plan der Bearbeitung, ein neues System, die Bearbeitung eines
Abschnittes vorlegen, wodurch eine hervorragende Befhigung dargetan
wird, oder ein fertiges Manuskript bereits vorliegt, das der Annahme
wrdig befunden wird. In allen Fllen, wo der Staat einen Autor zur
Verfassung gewinnt, befindet er sich in derselben Lage, in der er sich
heute befindet, wenn er einen Monumentalbau, ein Denkmal oder sonst
etwas Groes schaffen will und wenn der Staat fr die Zustandebringung
einer solchen Arbeit Opfer bringt, wird er das vollendete Werk, wenn
es nicht entspricht, ablehnen und er wird sich auch vorher von dem
Fortgange der Arbeit berzeugen knnen. Es mu ihm auch das Recht
zuerkannt werden, nderungen oder Umarbeitungen zu fordern, oder als
Herausgeber in Funoten einen gegnerischen Standpunkt zu vertreten.
Jedenfalls wird dem Drucke eine sorgfltige Revision durch zwei
oder drei Fachmnner, besonders solche, die einen wissenschaftlich
entgegengesetzten Standpunkt einnehmen, vorhergehen, deren Gutachten
entweder zur unbedingten Annahme oder Verwerfung oder zur Umarbeitung
fhren wird.

Reicht ein Schriftsteller ein fertiges in den Muestunden verfates
Manuskript ein, so wird eine gleich sorgfltige berprfung
eingeleitet. Die Staatsverwaltung wird, wenn sie das Werk annimmt,
eine angemessene Anzahl von Exemplaren drucken und an die Bibliotheken
verteilen, kann aber auch dem Verfasser eine Anzahl von Exemplaren
zugestehen, welche nach den in VIII, 4, d, 2, _Alinea_: Der Anla߫,
entwickelten Grundstzen an die vom Verfasser namhaft gemachten
Personen verschickt werden. Eine besondere Belohnung nicht in Geld,
sondern nach VIII, 9, wird die Verwaltung entweder innerhalb ihrer
Vollmachten zuerkennen oder einem Volksbeschlusse vorbehalten.

Um aber die Schaffung der neuen wissenschaftlichen Literatur nicht
von der Staatsverwaltung allein abhngig zu machen, gibt es eine Menge
Wege. Besteht die Monarchie fort, so liegt in der Anweisung der Mittel
fr die Hofhaltung auch die Ermglichung der Herausgabe von Werken
fr Rechnung dieser Mittel. Es kann weiters eine Dezentralisation
des Verlagsrechtes in der Weise angeordnet werden, da ein Teil des
Verlagsrechtes den Provinzial- und Kreisbeamten berlassen wird, was
besonders auf historische und nationale Werke Anwendung haben drfte.
Es knnte auch das Verlagsrecht, das Recht Bcher drucken zu lassen
und zu diesem Ende die staatlichen Druckereien in Anspruch zu nehmen,
in einem gewissen Umfange der Bevlkerung der Kreise dergestalt
eingerumt werden, da die gesamte Bevlkerung eines Kreises ber die
Annahme der ihr angebotenen Werke abzustimmen htte. Wenn dieses Recht
der Bevlkerung je eines Kreises fr ein oder mehrere Werke etwa im
Gesamtumfange von 20 Bogen und 1000 Exemplaren alljhrlich zustnde, so
wrden jhrlich 100-200 Werke geschaffen werden knnen, die nicht von
der Staatsverwaltung ausgewhlt wrden. Endlich kann ein beschrnktes
Verlagsrecht auch jedem Vereine eingerumt werden, wenn er viele
Mitglieder zhlt und er einiges Ansehen geniet und wenn er eine fr
diesen Zweck geeignete Organisation besitzt.


2. Poesie und schne Literatur.

hnlich, wie mit wissenschaftlichen Werken, wird es auch mit Werken
der Poesie und der schnen Literatur gehalten werden, nur ist hier
eine Monopolisierung des Verlagsrechtes seitens der Staatsverwaltung
noch weniger zweckmig, wie bei der Herausgabe der wissenschaftlichen
Werke.

Der Anla zur Verfassung eines Buches kann also von der
Staatsverwaltung oder einem anderen von der Verfassung dazu
berechtigten Subjekte, oder er kann vom Verfasser ausgehen. Das
Verlagsrecht, das Recht ein Werk zu verffentlichen, kann der
Staatsverwaltung, es kann aber auch der Zivilliste des Hofes, einer
Kreis- oder Provinzialverwaltung, dem Volksbeamtentum, einer Fraktion
der Bevlkerung oder einem Vereine zustehen und wem das Verlagsrecht
zusteht, der kann innerhalb der seinem Verlagsrechte gezogenen
Grenzen auch die Auflage und die Ausstattung sowie die Verwendung
einer gewissen Anzahl von Exemplaren bestimmen. Das Eigentum an
den gedruckten Exemplaren steht zwar dem Staate zu, bezglich der
Freiexemplare aber begngt er sich mit dem Obereigentum im Sinne des
Abschnittes VIII, 5, _Alinea_: Da die Erzeugnisse[34], whrend den
Empfngern das freie Verfgungsrecht mit den sonst dafr geltenden
Beschrnkungen zusteht.[35] Die Verfassung solcher Werke ist in
der Regel freie Bettigung des Autors, sie kann aber auch zu den
berufsmigen Pflichten von Lehrpersonen gehren. Sind Dichter von
jeder geregelten Arbeit losgezhlt worden, um ihnen das freie Schaffen
in grerem Mae zu ermglichen, so kann dies mit der Einschrnkung
geschehen, da die Arbeitsbefreiung wieder entzogen werden kann,
wenn sie zu schaffen aufhren oder sonst die Erwartungen, die man in
sie setzt, nicht rechtfertigen. Ist die Verfassung Berufspflicht des
Autors gewesen, so hat er in der Regel keinen Anspruch auf besondere
Entlohnung. Wer ein Werk aus freien Stcken verfat hat, wird in der
Regel keinen Lohn vorausbedingen, sondern abwarten, welchen Beifall
das Werk findet. Nach Magabe des Erfolges kann der Lohn in frherer
Arbeitsbefreiung und Zuerkennung eines Ranges bestehen, mit welchem
hhere Gensse verbunden sind. Die Zuerkennung steht entweder der
Staatsverwaltung, oder einer Fraktion des Volkes und auch der Dynastie
zu, wenn damit nur ber die der Dynastie zugewiesenen Mittel verfgt
wird, sie kann aber auch Volksbeschlssen vorbehalten werden.

  [34] Freiexemplare knnen auch Auslndern zugesandt werden,
       in welchem Falle, wenn sie noch einem Staate mit
       Privateigentum angehren, sie dadurch Privateigentum an
       diesen Exemplaren erwerben, wie ja auch sonst in solchen
       Lndern Privateigentum an Produkten des Kollektivstaates
       erworben werden kann. Es wird nur zweckmig sein, solche
       Gegenstnde, deren Eigentum der Kollektivstaat aufgibt,
       mit einer Besttigung zu versehen.

  [35] Ein Bcherwurm verwarf meine Plne, weil dem Leser
       verwehrt wre, Randbemerkungen in die Bcher zu schreiben.
       Wenngleich da von einer Absonderlichkeit eines Sonderlings
       die Rede ist, so sei doch bemerkt, da das Verbot, Bcher
       zu beschdigen und mit Anmerkungen zu besudeln, das
       ja auch jede Leihbibliothek in Erinnerung bringt, zwar
       allgemein gelten wrde, da aber davon doch mancherlei
       Ausnahmen zu machen wren, so insbesondere gegenber von
       Besitzern von Freiexemplaren oder von Gelehrten und durch
       Anmerkungen bedeutender Mnner knnte ein Exemplar an Wert
       sehr gewinnen.

Es ist recht wohl denkbar, da der Staatsverwaltung fr alle im Lande
erscheinenden Werke ein sthetisches Zensurrecht eingerumt wird, wenn
eine Gefahr der Verwilderung, der Verbreitung von Geschmacklosigkeiten
oder Aberglauben oder die Verwirrung des Urteils oder der Sprache
zu besorgen ist. Aber in solchen Fllen bliebe immer das Recht
der Berufung an den Volkswillen offen und das Volk wrde gewi das
Zensurrecht der Staatsverwaltung aufheben, wenn davon ein engherziger,
oder gar ein politischer Gebrauch gemacht wrde. Das Zensurrecht
wrde aber nicht so gebt werden, da die Verffentlichung -- soweit
sie nicht lediglich vom Gutdnken der Staatsverwaltung abhinge --
unterdrckt wrde, sondern die Staatsverwaltung bt =im Einvernehmen
mit dem Autor= eine Redaktion, oder spricht in Anmerkungen einen
motivierten Tadel aus, was hinreichen drfte, der Gefahr vorzubeugen,
die man befrchtet.

Es ist ersichtlich, da trotz Naturalwirtschaft eine jhrliche
Budgetierung der Mittel, wie fr alles andere, auch fr die Presse
denkbar ist. Der Staatsverwaltung wird alljhrlich im vorhinein die
Zahl der Setzer und der Drucker, sowie der Arbeiter fr Schriftgu
und die Verteilung dieser Arbeitskrfte fr die verschiedenen
Satz- und Druckarbeiten vorgeschrieben, ebenso die Verwendung
der Papiererzeugnisse fr die verschiedenen Bedrfnisse normiert:
nmlich fr Schulzwecke, fr Kanzleizwecke, zur Verteilung unter die
Bevlkerung, zu technischen Zwecken, zur Verpackung, endlich zum Druck
und allenfalls zum Verkaufe an das Ausland. Das Druckpapier wird nun
aufgeteilt fr die verschiedenen, in diesem Abschnitte besprochenen
Produkte. Ebenso werden Volksbeschlsse gefat ber die Verteilung des
Verlagsrechtes, nmlich des Rechtes, zu bestimmen, welche Manuskripte
zum Druck angenommen und in welchem Umfange sie gedruckt werden sollen
und so wird fr diesen Zweig der Produktion alles verfassungsmig
festgesetzt, genau nach Analogie der verfassungsmigen Bewilligung
der Geldmittel fr bestimmte ffentliche Zwecke. Nur erfolgt die
Bewilligung nicht in Geldsummen, sondern in Arbeitskrften und
Stoffen[36] und was hier vom Druck gesagt wird, gibt auch Aufschlu
ber andere naturalwirtschaftliche Budgetierungen.

  [36] Man rechnet in sterreich den Verbrauch von Druckpapier,
       die Hlfte des Gesamtverbrauches an Papierprodukten, auf 2
       Kilo pro Kopf und Jahr, somit bei 45 Millionen Einwohnern
       auf 900,000 Meterzentner und da der Druckbogen zirka
       15 Gramm wiegt, ist der Gesamtverbrauch pro Jahr rund
       6000 Millionen Bogen Druckpapier. Weist man davon je 600
       Millionen Bogen dem Reichsblatte, den Provinzblttern, den
       Kreisblttern und den Bezirksblttern, zusammen also 2400
       Millionen Bogen zu, wobei z. B. vom Reichsblatte 300,000
       Exemplare  5 Bogen tglich erscheinen, so blieben noch
       1800 Millionen Bogen fr Fachbltter und 1800 Millionen
       Bogen fr Bcherdruck, wonach man den Jahreszuwachs an
       Bnden fr die Bibliotheken berechnen kann. Innerhalb
       des obigen Rahmens wrden sich also die Volksbeschlsse
       bezglich der Ausdehnung der Produktion, der Einrichtung
       der Amtsbltter und des Verlagsrechtes bewegen. Ebenso
       mte der Aufwand von Satz verteilt werden, wahrscheinlich
       nach Arbeitstagen der Setzer.

In einem vielsprachigen Lande wie sterreich wird es sich auch darum
handeln, das Ausma des fr jedes Idiom bewilligten Verlagsaufwandes
festzusetzen. Erfolgt dieser nach der Kopfzahl, so wird man annehmen
knnen, da jede Nationalitt fr ihre Literatur aus eigenen Mitteln
sorgt, weil auch der Arbeitsertrag nach der Kopfzahl zu berechnen
ist. Welchen Werken einer Nationalitt die Ehre der bersetzung in
andere Sprachen zuzuerkennen ist, wird von jenen Faktoren abhngen,
welchen nach obigen Grundzgen ein Verlagsrecht berhaupt zusteht. Man
kann sich recht wohl denken, da fr einen Teil des Verlags auch nach
Nationen abgestimmt wird, in welchem Falle jedem Eigenberechtigten das
Recht zustnde, sich zu einer Nationalitt zu bekennen. Doch wird in
diesem Falle das Stimmrecht immer nur in einer Nation ausgebt werden
knnen.

Was die Gre der Auflagen anbelangt, so wird man gewisse Stufen
festsetzen. Werke von der allgemeinsten Bedeutung in der Wissenschaft
wird man in einer solchen Auflage verffentlichen, da fr jede
Gemeinde des Reiches oder jede Gemeinde einer bestimmten Sprache ein
Exemplar bestimmt wird und ein gewisser berschu fr besondere Zwecke,
besonders fr den internationalen Bchertausch verfgbar bleibt.
Jedes Werk wird mindestens in einer solchen Auflage gedruckt, da
jede Bezirksbibliothek der betreffenden Nationalitt beteilt werden
kann. Was eine solche Verbreitung nicht verdient, mag ungedruckt
bleiben. Der internationale Bchertausch mit Lndern der =alten=
Gesellschaftsordnung wird durch Kauf und Verkauf erfolgen. Mit
Kollektivstaaten wird man einen Bchertausch einleiten, wie ihn heute
Zeitungen und Museen ben, nur in viel grerem Umfange, da man selten
auf weniger als 150 Exemplare eines auslndischen Werkes von Interesse
rechnen wird, um wenigstens alle Kreisbibliotheken zu beteiligen.
Dabei wird man nichts weniger als kleinlich vorgehen und nur nach
der Zahl von Bnden, oder selbst nach Papiergewicht handeln, weil die
Herstellung eines gewissen berschusses von Exemplaren fr das Ausland
tatschlich nicht viel mehr als eine Papierfrage ist.

Lnder gleicher Sprache und Gesellschaftsordnung knnen auch
Vereinbarungen nach Fchern treffen, z. B. da sie sich in die
Bearbeitung und Verffentlichung gewisser Abschnitte der Geschichte
teilen, in welchem Falle die Auflagen wachsen und der Arbeitsaufwand
verringert wrde.

Es ist ersichtlich, da in diesem Abschnitte auch die wesentlichen
Grundlagen der Ausfhrung und Vervielfltigung von Kunstwerken der
bildenden Kunst angedeutet sind, von welchen der Abschnitt VIII, 7,
handelt.


e) Bibliotheken.

Auch hier soll vor allem der Bedrfnisse der kleinsten Gemeinden
gedacht werden, da es sich von selbst versteht, da in den Stdten auch
die Bibliotheken viel groartiger eingerichtet werden, als das heute
der Fall ist.

Jede kleinste Gemeinde, Urgemeinde und jedes stdtische Quartier,
wird ohne Zweifel einen Gemeindepalast haben, dessen oberster
Aufbau einen gerumigen Saal bildet, welcher als Versammlungs-
und Lesesaal dient, in welchem dann auch die Bcherei und solche
Sammlungen aufgestellt werden, die nach VIII, 3, in die kleinsten
Gemeinden aufgeteilt werden. Wenn auch die Wnde eines solchen Saales
gengen, um eine Hausbibliothek von 50-60,000 Bnden aufzustellen,
so wird die Bcherei im Beginn doch sehr drftig sein, erst wenn
die Wissenschaften fr die Zwecke des Kollektivismus, der sich die
allgemeinste Verbreitung des Wissens zur Aufgabe macht, neu bearbeitet
sein werden, wird die Bcherei der Gemeinden und Quartiere auf viele
tausende Bnde anwachsen. Sie sollen vollstndige Bearbeitungen aller
Wissenschaften, die nationalen Klassiker und einen reichen Vorrat von
Unterhaltungslektre, ferner enzyklopdische Werke, Wrterbcher und
Grammatiken aller europischen und der wichtigsten alten Sprachen,
andere Nachschlagewerke und besonders einen vollstndigen Katalog
des gesamten Bcherschatzes des Reiches mit Angabe der Aufstellung
enthalten und auerdem Atlasse, Kartenwerke und Stiche als Hilfswerke
fr smtliche Wissenschaften. Auerdem wird alljhrlich je ein Exemplar
der in den Gemeinden aufliegenden Zeitungen gebunden und in den
Gemeinde-Bibliotheken aufgestellt, wenn man nicht finden sollte, da
es gengt, ein Exemplar in der Bezirksbibliothek fr den ganzen Bezirk
aufzustellen, und es wird der Jahreszuwachs fr jede kleinste Gemeinde
und Quartier ohne Zweifel auf mehr als 1000 Bnde sich belaufen und
selbst nach Einfhrung einer jhrlichen Ausmusterung der veralteten
Werke, welche aber niemals zur vlligen Ausrottung fhren darf, werden
auch die kleinsten Bchereien nach 100 und 200 Jahren mit Bchern
berfllt und selbst in den Dachrumen Bcherdepositorien eingerichtet
sein.

Monographien, besonders solche, welche auf die Heimat bezug haben,
werden in der Bezirksbibliothek zu finden sein samt gebundenen
Exemplaren jener Fachzeitschriften und Illustrationswerke lterer
Jahrgnge, die in die kleinsten Gemeindebibliotheken nicht aufgenommen
wurden, und so wird man nur Spezialwerke, seltene und veraltete Werke
und insbesondere die Auslandswerke aus den Kreisbibliotheken und
aus den Zentralbibliotheken der Reichshauptstadt zu entlehnen haben,
wobei das allerliberalste Versendungssystem zu gelten hat, freilich
mit Bevorzugung jener Leser, die in Kunst und Wissenschaft eine
hervorragende Stellung einnehmen oder sonst ein berufliches Interesse
haben.

Jeder Bibliotheksaal ist zugleich Lesesaal, aber an greren
Bibliotheken wird es sich empfehlen, fr Gelehrte und Forscher
Arbeitszellen einzurichten, in welchen sie sich fr ihre Zwecke
vorbergehend eine Bchersammlung zusammenstellen knnen, welche sie
fr ihre Arbeit zur Hand haben wollen.

Die Verfassung eines vollstndigen Katalogs aller in den Bibliotheken
des Staates vorhandenen Werke und Manuskripte ist zwar eine
Riesenarbeit, und ein solcher Katalog wre ein bndereiches Werk.
Allein soll die ganze Bcherei wirklich jedem leicht zugnglich sein,
eine nur billige Forderung, da jeder Reichsgenosse Miteigentmer
aller Bcher ist, so mu ein solcher Katalog in jeder Gemeinde- oder
mindestens in jeder Bezirksbibliothek zur Aufstellung gelangen.

Fr die Katalogisierung und Aufstellung von Bchern in den Bibliotheken
wird sich ohnehin bald ein internationales System herausbilden,
weil dergleichen auf Kongressen von Bibliothekarbeamten schon oft
vorgeschlagen wurde. Man hat auch vorgeschlagen, es solle in Zukunft
bei jedem Werke, das neu verlegt wird, ein Katalogzettel, hnlich wie
das Titelblatt, mitgedruckt werden. Das wird sich, wenn einmal ein
festes und allgemeines Katalogisierungssystem angenommen sein wird,
auch fr heute, mehr noch fr Kollektivstaaten empfehlen und es knnte
dieser Katalogzettel auf einem Blatte in drei Exemplaren mitgedruckt
werden, um ihn nach Autornamen, Realschlagworten und anderen Merkmalen
in der Bibliothek alphabetisch einzuordnen.

brigens sind die Gelehrten und Forscher, die Bibliotheksbeamten und
Unterrichtspersonen innerhalb bescheidener Grenzen schuldig, jedem
durch Literaturnachweise behilflich zu sein und wenn sie sich in diese
Arbeit zweckmig teilen und zu diesem Ende organisieren, werden sie
ohne allzugroe Belastung der Bevlkerung sehr ntzen knnen.

In der Gemeindebibliothek wird eine Frau, die zum Stande des
hauswirtschaftlichen Personals gehrt, Ordnung zu halten,
erforderlichen Falles Bcher auszufolgen, die Bentzung zu berwachen,
Zettelkataloge zu ergnzen, Entlehnungen zu verbuchen, leihweise
eingesendete Werke zu bernehmen und nach gemachtem Gebrauche wieder
zurckzusenden haben und es wird ihre Arbeitszeit auch zu anderen
damit vereinbarten Dienstleistungen auszuntzen sein. In den greren
Bibliotheken werden zahlreiche Bibliotheksbeamte und Diener beiderlei
Geschlechts Verwendung finden.


5. Die Verteilung der Konsumtibilien.

Ich habe im I. Abschnitte im 4. _Alinea_: Doch zeigt sich bereits
darauf verwiesen, da es nicht vernnftig wre, alle freie Ttigkeit zu
unterbinden, was dann eintreten wrde, wenn der Staat alles Eigentum
an Sachen, die zu produktiven Zwecken verbraucht werden, festhalten
wollte. Es wurde darauf verwiesen, da man dann keine Briefe schreiben,
keine Zeichnung entwerfen knnte und es wrde auch niemand, als der vom
Staate dazu Beauftragte, ein Manuskript verfassen knnen. Daraus mte
also eine unertrgliche Unfreiheit entstehen und es wre auch kein
so groer Fortschritt denkbar, wenn man alle freie und schpferische
Ttigkeit der Menschen dergestalt unterbinden wollte.

Dem soll nun mit Aufrechterhaltung der Hauptgrundstze des
Kollektivismus dadurch abgeholfen werden, da der Staat Stoffe aller
Art zu produktiven Zwecken unter die Bevlkerung verteilt und den
Einzelnen die Verarbeitung in den freien Stunden berlt, jedoch mit
Vorbehalt des staatlichen Obereigentums an den Stoffen sowohl, als
an den Erzeugnissen. Dieses Obereigentum wre aber nur aus wichtigen
Grnden geltend zu machen, um einen gefhrlichen Mibrauch zu verhten
und um ein allgemeines Interesse zu wahren. So, wenn es glte,
Kunstwerke von dauerndem Werte fr den Staat zu retten oder Briefe und
Manuskripte dauernd zu erhalten, die einen offenbaren Wert haben. Es
soll also verhindert werden knnen, da etwa ein Chemiker Gifte oder
Explosivstoffe zu einem verbrecherischen Zwecke herstelle, oder da man
aus einem Stck Eisen Waffen schmiede, um sie gegen die Gesellschaft zu
brauchen und ebenso soll der Staat das Recht haben, nach dem Hingange
eines bedeutenden Mannes Reliquien fr den Staat in Anspruch zu nehmen,
seien es Briefe, oder Manuskripte, oder Kunstwerke, denn der Staat
ist der alleinige Erbe aller Gter. Doch soll von diesem Obereigentum
ein bescheidener Gebrauch gemacht werden und es sollen Verwandte in
einem temporren Besitze nicht gestrt werden. So wrden die Kinder
Gthes im Besitze der Briefe des Verstorbenen geblieben sein, aber dem
Staate gegenber fr die Verwahrung verantwortlich, dem -- ausgenommen
in Fllen, welche Diskretion erheischen -- Abschriften zu berlassen
wren. Erst in der 3. oder 4. Generation wrde der Staat solche
Gegenstnde in eigene Verwahrung nehmen und die Nachkommen auf jenen
Mitgenu beschrnken, den jeder Volksgenosse hat.

Ich bin der Meinung, da man diese fr die allgemeine Verteilung
bestimmten Stoffe Konsumtibilien nennen knnte, weil sie nicht nur zum
freien Gebrauche, sondern zum freien Verbrauche dienen sollen. Allein
man mte dann den Verbrauch in der freien Produktion vom Verbrauche
zum Lebensunterhalte (im weitesten Sinne auch fr persnliche
Reinigungszwecke usw.) unterscheiden, denn letztere werden ohne
Vorbehalt des staatlichen Obereigentums zugewiesen. Der Verbrauch, von
dem hier die Rede ist, ist ein produktiver, eine Umgestaltung, wie sie
in der Produktion vorkommt, aber nach freiem Ermessen der Individuen
und nicht staatlich geregelt. Nur in diesem Sinne ist der Ausdruck
Konsumtibilien gemeint.

Gegenstand dieser Verteilung knnen alle Arten von Stoffen sein. Vor
allem Zeichen- und Schreibrequisiten samt allen Arten von Papieren
und Papiererzeugnissen, dann Farben, Gespinnste, Gewebe, Bnder
und dergleichen, ferner alle Arten von Holz, Metallen, Chemikalien,
Pflanzen und Smereien. Da alle diese Stoffe Staatseigentum sind,
bestimmt der Staat, wie viel davon zur Verteilung gelangt. Sie werden
ferner an die Einzelnen oder mindestens an die Gemeinden verteilt,
also in geringeren Mengen, vor allem zur Ermglichung einer freien
Ttigkeit der Einzelnen. Auf diese Art z. B. werden Briefpapier,
Kuverts und Korrespondenzkarten verteilt, die Frauen knnen so
Stoffe und Gespinnste fr Herstellung ihres Tandes erhalten. Da die
Bedrfnisse sehr verschieden sind, werden alljhrlich von den Einzelnen
bei der Gemeindeverwaltung Anmeldungen erfolgen und reduziert auf
den Verteilungsquotienten werden den Anmeldungen entsprechend die
Stoffe geliefert, welche beansprucht werden. Im allgemeinen soll
zwar eine Verteilung an die Individuen erfolgen. Mit Vorwissen der
Staatsverwaltung knnen aber auch grere Quantitten zur gemeinsamen
Verarbeitung an Vereinigungen von Individuen erfolgen, wenn es
evident ist, da kein gemeingefhrliches Unternehmen beabsichtigt
ist, und grere Mengen werden auch an Vereine geliefert. Wegen
Unterdrckung einer gemeinschdlichen Verwendung wird der Vorbehalt des
Obereigentums des Staates an den verteilten Stoffen und an den daraus
hergestellten Produkten vorgeschlagen. Hier ist nur von der Verteilung
jenes Minimums die Rede, auf das jeder Anspruch hat. Bevorzugten
und Hochverdienten, dann solchen Personen, welchen der Staat die
Ausbung eines freien Berufs einrumt, wie Malern und Bildhauern,
knnen im allgemeinen oder von Stoffen fr ihren Beruf grere Mengen
bis zum 10, 20 oder 100fachen des Verteilungsquotienten, VIII, 9, l,
zugewiesen werden, immer mit der Einschrnkung, die der Staatszweck
erfordert. Die Verteilung soll nmlich dem Fortschritte dienen, also
der Erfindungsgabe eine Bettigung ermglichen, aber nicht etwa zu
einer Winkelproduktion fhren, da die ausnahmslose Staatsproduktion
und das ausnahmslose Staatseigentum, hier reduziert auf den Begriff des
Obereigentums, nicht beeintrchtigt werden darf.

Welche Stoffe und in welchem Gesamtausmae sie verteilt werden knnen,
ist Gegenstand der jhrlichen Volksbeschlsse.

Da die Erzeugnisse dieser freien Ttigkeit noch immer im Obereigentum
des Staates stehen, ist eine eigenmchtige Auerlandesschaffung seitens
der Erzeuger nicht statthaft, allein mit Erlaubnis der Staatsverwaltung
knnen die Erzeuger dieser Produkte sie als Geschenk an Auslnder
veruern. Es wre nur zu wnschen, da das in einer unzweifelhaften
Form erkennbar gemacht werden knnte. So wird in der Note zu VIII, 4,
d, 2, darauf verwiesen, da auf Verlangen der Verfasser literarischer
Werke Freiexemplare davon an Auslnder gesandt werden knnen. Da sollte
nun auf den Freiexemplaren ersichtlich gemacht werden, da sie mit
Einwilligung der Staatsverwaltung auf Wunsch des Verfassers dem zu
benennenden Empfnger ins Eigentum bertragen werden.

Von diesen Konsumtibilien wird das Meiste vertrdelt werden, wie
das ja auch heute der Fall ist. Aber so wird auch vieles Originelle
hervorgebracht werden, was dann wieder Gegenstand der regelmigen
Produktion wird. Nur um etwas Neues zu produzieren, brauchen wir
Schaffensfreiheit, denn zur =Reproduktion= von Gegenstnden, die der
Begabte erfunden hat, ist organisierte Arbeit nicht nur brauchbar,
sondern konomischer als die freie Ttigkeit. Die Organisation der
Arbeit darf aber nicht so weit gehen, da dadurch alle erfinderische
Initiative unterdrckt wrde und wie das mit der ausschlielichen
staatlichen Produktion vereinbar ist, ist in diesem Abschnitte
dargestellt worden.

Innerhalb der engen Grenzen einer Gemeinde oder eines Quartiers ist
eine Kontrolle zur Verhtung von Unfug leicht ausfhrbar. Sollte aber
jemand sich eines Mibrauches schuldig machen, so htte er zu besorgen,
da er von solchen Verteilungen in Zukunft ausgeschlossen wrde. Da im
Kollektivstaate diese Verteilungen so eingerichtet werden sollen, da
jedermann beteiligt wird, werden die Anteile des Einzelnen ziemlich
klein ausfallen. Das wird dann zur Folge haben, da man mit diesen
Dingen haushlt und sich vor Verwstungen htet. Darauf mu brigens
auch die Erziehung gerichtet sein.

Um eine gleichmige Verteilung zu sichern, obschon jeder Einzelne
andere Dinge in Anspruch nehmen kann, wird es sich empfehlen, fr alle
zur Verteilung gelangenden Stoffe einen Vergleichswert zu ermitteln.


6. Die Forschung.

Die Voraussetzung jedes Fortschrittes ist die Forschung und der Staat
hat sie zu begnstigen. Zunchst ist es Aufgabe aller wissenschaftlich
gebildeten Organe, sich der Forschung zu widmen, besonders aller
Unterrichtspersonen. Den Lehrkrften an der Universitt ist ebenso
wie den Akademikern alles zu bieten, was sie zur Forschung brauchen.
Die Bereitwilligkeit wird ebenso gro sein, wie heute, die Mittel aber
werden viel reichlicher zu Gebote stehen. rzte und Pdagogen werden
die ihnen vorgeschriebenen Beobachtungen zu sammeln haben und so werden
sie sich der Forschung dienstbar machen. Auerdem wird der Staat
durch Grndung wissenschaftlicher Vereine und durch Ermunterung der
ganzen Bevlkerung zur Beteiligung an Forschungsarbeiten die Forschung
frdern. Auch die Verteilung von Stoffen, wovon im vorhergehenden
Abschnitte die Rede war, wird vielen Gelegenheit bieten, Entdeckungen
zu machen und Personen, die Interesse und Geschick an den Tag legen,
werden unterwiesen werden, wie Forschungen angestellt werden und man
wird ihnen soweit als tunlich Apparate und Instrumente zur Verfgung
stellen.


7. Die Kunst.

Aufgabe des Kollektivstaates ist es, jede Art von Kunst zu pflegen und
zu frdern, dazu selbst Anregungen zu geben und gegebene Anregungen
willig aufzunehmen. Es sind zu unterscheiden: a) schpferische Kunst,
b) Kunstreproduktion und c) Kunstgewerbe.


a) Die schpferische Kunst

vertrgt am wenigsten eine Beeinflussung, wenngleich die hhere
Architektur sich eine solche immer auch hat gefallen lassen. Fr
Monumentalbauten und Denkmler, aber auch fr Dramen hat man wiederholt
bestimmte Aufgaben gestellt und zu Preisbewerbungen aufgefordert, und
den Preisbewerbern wurden mehr oder weniger beengende Vorschriften
gemacht, ihnen ein Rahmen vorgezeichnet, an den sie sich zu halten
hatten, und manches angeordnet, was in der Regel nur von der freien
Wahl des Knstlers abhngt. Im allgemeinen aber gehrt das Kunstwerk
zu jenen freien Schpfungen, die den Individualismus zur Voraussetzung
haben.

Der Staat nun frdert die schpferische Kunst durch Spezialunterricht,
durch Ausstellungen und Vorfhrung von Werken der Kunst, wodurch die
Phantasie begabter Menschen befruchtet und angeregt, sie zur Entdeckung
ihrer Gaben hingeleitet werden. Die Kunst wird gefrdert durch die den
Unterrichtspersonen gestellte Aufgabe, begabte Leute zu ermuntern und
zur staatlichen Frderung vorzuschlagen. Sie wird ferner gefrdert
dadurch, da den Begabtesten durch vermehrte Zugnglichmachung von
Ausstellungen und Auffhrungen, durch Beurlaubungen zum Zwecke hherer
Ausbildung und durch Reisebewilligungen noch besondere Anregungen
geboten werden. Die Beurlaubungen werden zunchst zeitlich begrenzt
sein und nur in dem Mae ausgedehnt werden, als Begabung, Schaffenslust
und schpferische Anlagen klarer hervortreten. Sie kann aber bis zur
dauernden Befreiung von jeder geregelten Arbeit ausgedehnt werden.

Eine weitere Frderung erfhrt der Dichter und Musiker durch
Drucklegung beziehungsweise Auffhrung seiner Werke. Die bildenden
Knstler brauchen zur Ausbung ihrer Kunst vielerlei Stoffe und
Gerte, welche gleichfalls der Staat zu liefern haben wird, soweit die
Verteilungen allgemeiner Art nach VIII, 9, e, nicht hinreichen.

Endlich ist es der Lohn, der fr =ausgezeichnete= Leistungen bewilligt
wird, der die Kunst frdert. ber die Art, wie hervorragende Dienste
belohnt werden, siehe VIII, 9. In all dem aber wird sich der Staat
hten, das Urteil ber knstlerische Leistungen zu monopolisieren, und
es mag hier auf das verwiesen werden, was in VIII, 4, d, 1, _Alinea_:
Um aber die, gesagt worden ist.

Zu den edelsten Knsten mssen wir die Plastik und die Architektur
rechnen, erstere insbesondere deshalb, weil sie die Phantasie mit
allem befruchtet, was zur Veredlung der menschlichen Rasse dienen
kann. Die Architekten werden besonders in den Stdten Meisterwerke
schaffen und der Staat dafr einen betrchtlichen Aufwand machen.
Die Bildhauerkunst bedarf gar wenig Stoff; etwas Ton gengt, um ein
Meisterwerk hervorzubringen, aber auch zur Ausfhrung plastischer Werke
in edleren Stoffen kann ein sehr weitgehender Aufwand gemacht werden.
Vom einfachen Tonprodukt bis zum kostbaren Marmor- und Bronzewerk gibt
es viele Abstufungen materieller Kostbarkeit. Die edelsten Werke der
Plastik nun wird die Staatsverwaltung oder sonst eine hierzu berufene
Krperschaft oder eine Fraktion des Volkes in kostbarster Ausfhrung
herstellen lassen.

Gerade bei plastischen Werken ist eine mehrfache Reproduktion in mehr
oder weniger kostbarer Ausfhrung mglich, und ehe viele Dezennien
des Kollektivismus ins Land gegangen sein werden, wird nicht nur
die Reichshauptstadt mit dem Rom des 4. Jahrhunderts, das ein Volk
in Marmor beherbergte, wetteifern, sondern zahlreiche Nachbildungen
werden in die kleinsten Ortschaften und die Wohnungen der Geringsten
dringen, um jeden an das Schne zu erinnern und den sthetischen Sinn
zu wecken, der nach und nach alles umgestalten und auf die =vllige
Verdrngung alles Hlichen= hinarbeiten soll. Ist doch die heutige
Gesellschaftsordnung das Hlichste von allem!

Soll dereinst ein Geschlecht von Halbgttern die Erde bewohnen, so wird
die Kunst der Bildhauer nicht am wenigsten dazu beitragen.

Die Reichshauptstadt soll dann ein groer Tempel werden, gemischt aus
prachtvollen Bauten, Statuen, Hainen und Gartenanlagen, in welchen eine
Flle von Wasser sprudelt und in welchen jede Bodenerhebung benutzt
ist, um den Reichtum der Formen zu vermehren. Nicht jenes sonderbare
Gemisch von Protzentum und Elend wird man finden, das in unseren
Grostdten einen widerlichen Eindruck macht, noch werden sich die
Huser aneinanderdrngen und von staubigen Straen begleitet werden.
Geleisanlagen und elektrische Fuhrwerke werden es mglich machen,
auch die grten Verkehrsadern mit Vegetation zu schmcken, in die
nur Kieswege fr die Fugnger eingelegt sind. Und jeder Raum soll zur
Aufnahme von Skulpturen benutzt werden.

Nicht nur die Statue, sondern auch das Basrelief und die Medaille
werden ihre Pflege finden und in groer Anzahl vervielfltigt werden.
Auch Gemlde und Stiche sollen nicht blo in groen Sammlungen
zu finden sein, sondern in die kleinsten Orte dringen, und die
herrlichsten Zeichnungen nicht nur die Bcher schmcken, sondern
Briefpapiere, Umschlge und das zu Umhllungen bestimmte Papier
bedecken. Fr das Rohe und Gemeine soll kein Platz brig bleiben und
alle Materie in Verkrperung des Schnen aufgebraucht werden.

Besondere Untersttzung wird der Staat der musikalischen Komposition
und der Pflege der Musik zuteil werden lassen, welche zu frdern er
gleichermaen die grten Mittel hat.


b) Kunstreproduktion.

Abgesehen von der Reproduktion der Werke der bildenden Knste in
Abgssen und Stichen wird der Staat die Auffhrung von Werken der
Musik und Dichtkunst vor groen Versammlungen zu veranstalten haben,
und alle groen Sle werden dazu dienen. Besondere Schulen werden fr
die Ausbildung der darstellenden Knstler errichtet werden, und diese
werden sich dann berufsmig der Ausbung ihrer Kunst widmen, eine
besondere Gattung der geregelten Arbeit, wenn auch edlerer Art.


c) Das Kunstgewerbe.

Das Gewerbe zu veredeln ist eine der wichtigsten Aufgaben des
Kollektivstaates, und so wird er auch das Kunstgewerbe pflegen durch
Schulen, Ausstellungen, Prmiierungen und Auftrge. Doch wird es
in monarchischen Staaten insbesondere die Dynastie sein, welche
dem Kunstgewerbe Anregungen geben und Auftrge zuwenden wird. Es
handelt sich dabei hauptschlich um die Ausschmckung von Bauten
hherer Ordnung und insofern es Mobilien betrifft, um die Wohnungen
der Bevorzugten, insofern es Stoffe angeht, um die Huldigung an die
weibliche Schnheit.


8. Die technische Erfindung.

Im 19. Jahrhundert hat sich das Genie der Menschen vorzglich
der technischen Erfindung zugewendet, welche die Entdeckungen der
Wissenschaft der Wohlfahrt der Menschen dienstbar macht. Es war lange
ein Gerede der Gelehrten, die Wissenschaft sei sich selbst genug,
und es handle sich fr sie nur um das Wissen, nicht darum, da die
Wissenschaft den Menschen irgend einen Nutzen schaffe. Daran ist nur
so viel wahr, da der Forscher sich nicht von irgend einem bestimmten
Ntzlichkeitsziele leiten lassen mu, da er sich nicht damit zu
rechtfertigen braucht, da seine Forschung diesen oder jenen Nutzen
schaffen werde. Niemand konnte wissen, was die Elektrizitt einmal
leisten werde, als man zuerst bemerkte, da das geriebene Siegellack
ein Stckchen Papier anzieht. Niemand konnte ahnen, wohin die Chemie
gelangen werde, und wenn man den Forschern jener Zeit verwehrt htte,
ihre Zeit diesen Wissenschaften zu widmen, so wre das sehr verkehrt
gewesen. Aber der Wissenstrieb wird doch von der Erwartung geleitet,
da alles Wissen sich den Menschen auch ntzlich machen wird.

Erst im neunzehnten Jahrhundert hat man sich Mhe gegeben, die
Ergebnisse der Wissenschaften in der Technik zu verwerten, und ohne die
Arbeit der Forscher htten die Techniker nicht erfinden knnen. Diese
Erfindungen aber haben wieder unermeliche Reichtmer geschaffen, wovon
ein Teil wieder der Forschung geopfert wurde.

Die Erfindung ist im letzten Jahrhundert vorzglich durch die
Erfinderpatente gefrdert worden, welche dem Erfinder oder wenigstens
seinem Frderer, dem Kapitalisten, einen groen Nutzen versprachen.
Viele erfolgreiche Erfinder htten ihre Zeit dem Nachdenken nicht
gewidmet, wenn ihnen die Patente keinen Vorteil gesichert htten, gewi
aber htte kein Kapitalist die Mittel zu den Versuchen geboten, wenn
es keine Privilegien gegeben htte. Es wird nun zu untersuchen sein,
wie im Kollektivstaat die technische Erfindung zu ermglichen und zu
belohnen sei.

Der Kollektivstaat htte es zwar nicht ntig, technische Erfindungen
im Lande zu untersttzen, um am technischen Fortschritt teilzunehmen.
Ja er wird schon darum allen Staaten der alten Gesellschaftsordnung im
technischen Fortschritt voraneilen, weil er eben seiner Organisation
wegen die im Auslande gemachten Erfindungen viel rascher einfhren
und viel intensiver ausntzen kann, als jene. Ob er nun auslndische
Erfinder belohnt oder nicht, immer wird der Kollektivstaat auch von
auslndischen Erfindungen mehr Nutzen ziehen, als das Ursprungsland.
Auch die Belohnung der auslndischen Erfinder wrde ihm kaum groe
Opfer auferlegen, weil er dem Erfinder eine Pauschalabfertigung ein-
fr allemal bieten wrde und solche Abfertigungen immer niedriger
bemessen werden als die Vorteile, die sich der Erfinder erst in
langjhrigem Kampfe durch den Absatz erobern mu. Dabei soll gar nicht
in Betracht kommen, da der auswrtige Erfinder nicht die Macht htte,
dem Staate die Einfhrung der Erfindung, soweit es sich nicht um
eine Erfindung handelt, deren Wesenheit geheim gehalten werden kann,
zu verwehren. Der Kollektivstaat soll sich dieses Vorteiles nicht
bedienen. Er macht ja ohnehin den Gewinn, welchen im anderen Falle der
Kapitalist macht, da er im Lande das ganze Kapital besitzt, berdies
immer fr einen gesicherten Absatz produziert.

Allein der Kollektivstaat wird auch die Erfindung im Innern frdern,
weil es der Ehrgeiz des modernen Staates ist, da das Land sich in
allem hervortue, und weil er den erfinderischen Kpfen im Lande es
schuldig ist, da er ihnen die Versuche ermglicht und einen Vorteil
sichert, der im Verhltnisse zu ihrem Einsatz an geistiger Arbeit und
zu dem von ihnen geschaffenen ffentlichen Nutzen steht.

So wird der Kollektivstaat jedem einheimischen (gewi auch dem
auslndischen) Erfinder, der eine Idee verfolgt, die auf Erfolg hoffen
lt, und der erfinderische Begabung an den Tag legt, die Mittel
an die Hand geben, um Versuche zu machen, und hierin wird der Staat
leisten, was heute der Kapitalist leistet. Er wird den Erfinder an
eine Produktionsanstalt weisen, welche ber das Erforderliche verfgt,
und wird die Idee prfen lassen. Handelt es sich um etwas, was bereits
erfolglos versucht wurde, so wird man den Erfinder auf die gemachten
Erfahrungen verweisen, unsinnige Projekte, wie die Herstellung des
Perpetuum mobile, verwerfen und im brigen erwgen, ob alte Ideen
mit neuen originellen Mitteln angestrebt werden, oder neue fruchtbare
Gedanken gefunden wurden. Gelingt eine Erfindung unter Beihilfe der
Staatsverwaltung, so erwirbt der Staat das geistige Eigentum, weil es
im Kollektivstaat kein Privateigentum gibt, weil ohne die materielle
Untersttzung des Staates die Erfindung nicht htte durchgefhrt
werden knnen, und weil von der Erfindung im Staate kein Gebrauch
gemacht werben knnte, wenn der Staat sie nicht einfhrte, da er
allein im Besitze der dazu erforderlichen materiellen Mittel ist.
Dagegen wrde der Staat dem Erfinder zu Dank verpflichtet sein, da er
aus der Erfindung groen Nutzen zieht, und darum wrde der Staat dem
Erfinder eine Entlohnung zubilligen, die im Verhltnisse zu dessen
Verdienst steht, und in welcher Form das geschehen kann, ohne das
kollektivistische Prinzip zu verletzen, wird im Abschnitte VIII, 9,
dargestellt werden.

Da nun dem Staate das geistige Eigentum an der Erfindung zufllt, so
erlangt er auch das Recht in den Staaten, welche noch Geldwirtschaft
und Privateigentum haben, ein Patent in Anspruch zu nehmen,
und wenn auswrtige Staaten dem Schwierigkeiten entgegensetzen
wrden, weil im Kollektivstaat kein Patentschutz gewhrt wird, so
knnte der Kollektivstaat einen Vertrag mit einem solchen Staate
dahin abschlieen, da er auf das Recht verzichtet, Erfindungen,
die im anderen Staate Patentschutz genieen, ohne Erwerbung des
Lizenzrechtes vom Patentinhaber einzufhren, wogegen der andere
Staat sich verpflichtete, dem Kollektivstaate Patente unter denselben
Bedingungen zu gewhren, wie einem Privaten. In dieser Form knnte im
Kollektivstaat etwas den Privilegienpatenten Analoges, angepat dem
Wesen des Kollektivismus, geschaffen werden.

Wenn nun aber ein Staatsbrger bei der Bearbeitung einer Erfindung
entweder gar keine Untersttzung des Staates notwendig htte, da
er entweder gar keiner materiellen Mittel bedrfte oder die nach
Absatz VIII, 5, zur Verteilung gelangenden Konsumtibilien ihm fr
seine Erfindungszwecke gengten, oder er durch Freunde und Genossen
aus diesen Mitteln in den Stand gesetzt wurde, seine Erfindung zu
vervollkommnen, so wre doch der Grundsatz zu rechtfertigen, da der
Staat das geistige Eigentum in Anspruch nhme. Denn er behlt sich bei
Verteilung von Konsumtibilien das Obereigentum bevor und das Recht,
den mit solchen Mitteln geschaffenen Nutzen fr sich zu begehren. Denn
die Verteilung der Konsumtibilien ist ja eben =deshalb= produktiv,
weil das meiste zwar vertrdelt, in einigen Fllen aber doch ntzliche
Dinge geschaffen werden, auf die der Staat Anspruch machen kann. Und
haben die Konsumtibilien dabei berhaupt gar nicht mitgewirkt, ist
wirklich nur der geniale Gedanke hinreichend gewesen, um sofort und
ohne den Umweg kostspieliger Versuche Nutzen zu schaffen, so ist es
doch der Staat, der den Erfinder in der Jugend versorgt, erzogen,
unterrichtet, ihm alle erdenklichen Anregungen vermittelt hat, auf
die Gefahr hin, einen Krppel durch viele Dezennien versorgen zu
mssen, und hat der Staat jede Gefahr eines Menschenlebens auf sich
genommen, so hat er offenbar Anspruch auf Anteil an dem Gewinne, den
die menschliche Gesellschaft aus den Schpfungen eines Menschen ziehen
kann. Auch ist der erfinderische Gedanke nur ein letztes Glied in der
Kette von unermelicher geistiger Arbeit vergangener Geschlechter. So
wren ja die Maschinen unserer Zeit nicht denkbar, wenn nicht zahllose
Erfindungen in vergangenen Jahrhunderten gemacht worden wren, die die
Gewinnung und Verarbeitung von Eisen und Stahl ermglichten. Der Erbe
aller dieser geistigen Schtze, welche unsere Kultur ausmachen, ist fr
das Staatsgebiet der Kollektivstaat, und darum ist der Anteil an dem
neuen Gute, den der Erfinder hat, doch immer nur ein winziger.

Wrde der Kollektivstaat das geistige Eigentum an den Erfindungen
nicht in Anspruch zu nehmen oder wenigstens durch Anweisung von
Vorteilen zu expropriieren berechtigt sein, so knnten neben
ihm wirtschaftliche Mchte im Staate selbst entstehen, die die
kollektivistische Gesellschaftsordnung in Frage stellen, und wenn diese
Gesellschaftsordnung ein so groes Gut ist, wie ich dafr halte, so mu
der Staat sie gegen jedes Privatinteresse verteidigen knnen.

Wollte aber der Erfinder sich diesen Gesetzen nicht fgen und lieber
auswandern, um im Auslande jene pekuniren Vorteile zu erwerben, die
dem Erfinder in so reichem Mae zufallen knnen, so wre das zwar
ein Beweis von Undankbarkeit, man knnte aber die Auswanderung nicht
hindern, wrde den Erfinder aber dann als Auslnder betrachten, dem man
die Rckkehr in die Heimat verwehren kann.

Es entsteht noch die Frage, ob dem Erfinder, wenn der Staat
auslndische Patente nicht erwerben kann, oder nicht erwerben
will, gestattet werden knnte, fr sich auslndische Patente und so
Privateigentum im Auslande zu erwerben. Dem steht offenbar nichts
im Wege, weil der Kollektivbesitz des Staates dadurch nicht berhrt
wird. Das Geld, das der Erfinder im Auslande erwirbt, hat im Inlande
keinen Wert, er kann damit auch nichts von alledem erwerben, was der
Kollektivstaat besitzt. Weshalb aber soll der Kollektivbrger nicht im
Auslande auch Privateigentum haben und dort Gter und Huser besitzen,
Gelder anlegen und Gewerbe betreiben? Im Inlande mte er fr das, was
er bezieht, Arbeit leisten, oder er mte, wie jeder im Kollektivstaate
reisende Fremde dafr aus den im Auslande gewonnenen Mitteln Ersatz in
Geld leisten und er wre dann ganz im Verhltnisse eines Auslnders
nur mit Vorbehalt seines Heimatsrechtes, wenn er desselben nicht
verlustig erklrt wird. Man mu aber erwarten, da die Vaterlandsliebe
des Kollektivbrgers gro genug sein wird, ihn zu bestimmen, in dem
ursprnglichen Verhltnisse zum Staate zu bleiben und sich mit jener
Form des Lohnes zu begngen, den der Kollektivstaat bietet und der im
grten Ausmae ein voller Ersatz fr alles Einkommen sein mu, das man
aus dem unermelichsten Vermgen zu ziehen vermchte.

Anfangs werden viele auswandern, wenn sie groe Vermgen erwerben
knnen. Aber ist damit der Verzicht auf die Staatsbrgerschaft
verbunden, so werden viele solcher Abenteurer im Auslande verkommen und
sie werden anderen ein warnendes Beispiel geben.

Wie sich zwei Kollektivstaaten mit einander ber Erfindungen verstehen,
die im Bereiche des einen gemacht werden und wovon der andere Gebrauch
machen will, wird von Abmachungen zwischen ihnen abhngen. Es ist aber
anzunehmen, da sie sich wechselseitig freie und kostenlose Einfhrung
gestatten, weil dabei bald der eine bald der andere Staat im Vorteil
sein wird und es nicht dafr steht, diesen Vorteil festzustellen und
auszugleichen.

Diese internationalen Beziehungen werden hier errtert, weil das
Erfinderwesen am ehesten eine Mglichkeit erffnet, auch im Auslande
groe und pltzliche Erfolge zu erringen. Allein jeder sehr bedeutende
Mann wird sich die Fhigkeit zutrauen, auch in einem Staate anderer
Gesellschaftsordnung sein Fortkommen zu finden. Und so mag auch
der Forscher und Knstler oder das Verwaltungstalent sich die Frage
vorlegen, ob er nicht greren Lohn fr seine Leistungen fnde, wenn
er in ein Land der alten Gesellschaftsordnung bersiedelte. Er wrde
zwar unangenehm berhrt werden vom geschftlichen Leben im Geldlande,
von dem Schacher um alles, von den Gefahren fr Eigentum, Leben und
Gesundheit, von dem Elende, das ihn abstt, von den vielen Beispielen,
da auch die Tchtigsten nach kurzem Glcke versinken und in Schande
untergehen. Allein wir knnen nicht leugnen, da an die Tchtigsten die
Versuchung herantreten mu, das beschrnkte Leben im Kollektivstaate
aufzugeben und da gerade die Krppel und Kranken hbsch zu Hause
bleiben werden.

Allein daran ist doch nicht zu denken, da alle Tchtigen auswandern,
nur etwa einige besonders geniale Menschen knnen daran denken und die
Mittel, die Verpflichtungen gegen die Versicherten einzuhalten, werden
dadurch nicht beeintrchtigt. Und was die Schpfungen dieser Groen
anbelangt, so sind sie zumeist von der Art, da sie allen Lndern
ntzen und es sind wesentlich internationale Werte, welche diese
Menschen schaffen. Der Kollektivstaat wird an dem greren Nutzen, den
solche Menschen schaffen, immer auch einen Anteil erlangen und er wird
so viele hervorragende Talente heranbilden, da es ganz unmglich wre,
ihnen allen im Auslande Stellen zu schaffen. Und selbst solche, die
auf geschftliche Vorteile im Auslande mit Sicherheit rechnen knnten,
werden doch durch Liebe zum Vaterlande, durch verwandtschaftliche
Verbindungen und durch Gewohnheit im Lande festgehalten werden.
Gewhnt, berall sich zu Hause zu fhlen, berall Zutritt zu haben,
an allem mitinteressiert zu sein, wird dem Kollektivisten das
Leben im Geldstaate verwunderlich erscheinen. Gebannt in seine vier
Mauern, fremd unter Fremden, von allen beneidet und angefeindet,
von Intriguen verfolgt, wird sich jeder wieder nach Hause sehnen
und die Auswanderungslust wird gewi nicht sehr um sich greifen. Wer
Nachkommen hat, wird sich auch wohl bedenken, sie all' den Gefahren
auszusetzen, denen sie im Auslande begegnen. Er hat zu besorgen, da
sie allem Laster verfallen, in schlechte Gesellschaft geraten, geheime
Krankheiten erben und ein Leben ohne Arbeit suchen, ein Leben, das ihm
verchtlich scheinen mu.

Es ist jetzt an der Zeit zu prfen, was der Kollektivstaat den
Tchtigsten seiner Brger zu bieten hat und daraus wird sich ergeben,
da sie keinen Grund haben, hinauszustreben.


9. Die Anerkennung der Verdienste hheren Grades im Kollektivstaate.

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, da der Kollektivismus eine
mechanisch gleiche Verteilung der Gensse zur Folge haben msse.
Das ist durchaus nicht richtig. Man kann nur eine verhltnismige
Gleichheit fordern. Nun behauptet man zwar, diese bestehe ja ohnehin
schon in unserer Gesellschaftsordnung, da der Begabte, Fleiige und
Leistungsfhige immer im Staate vorwrts komme. Diese Anschauung ist
aber grundfalsch.

Zunchst ist der Erbe eines Vermgens von jener Regel ausgenommen.
Er geniet nicht nur ohne hervorragende Verdienste weit mehr als
ein Minister, sondern sogar ohne jede Arbeit, _fructus consumere
=natus=_. Aber auch unter jenen, die arbeiten und nur Lohn empfangen,
erhlt nicht jener einen Vorzug, der grere Verdienste um das Volk
hat, sondern jener, der grere Verdienste um die Erbgesessenen sich
erwirbt. Da aber diese Drohnen sind, welche ohne Arbeit genieen, so
sind Verdienste um solche Leute im =volkswirtschaftlichen= Sinne ganz
wertlos.

Zwei rzte von gleicher Geschicklichkeit werden geholt, zwei
Verunglckten das gebrochene Bein einzurichten. Beide machen sich um
ihren Patienten gleich verdient, brauchen dieselben Kenntnisse, legen
dieselbe Mhe, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit an den Tag. Der eine
wird mit 10 Mark, der andere mit 1000 Mark belohnt. Wre bei gleicher
Begabung, Flei und Leistung der Lohn, den die heutige Gesellschaft
bezahlt, gleich, so mten beide rzte den gleichen Lohn empfangen.
Warum erhlt der eine Arzt den hundertfachen Lohn von jenem, den sein
ebenso verdienter Kollege erhlt? Weil er Hausarzt eines Brsenjobbers
ist, der andere ein Kassenarzt. Es ist also eine Lge, wenn man sagt,
unsere Gesellschaftsordnung entlohnt nach Verhltnis des Verdienstes.

Man fordert in der heutigen Gesellschaftsordnung Parteinahme,
Parteinahme gegen die Armen, fr die Kirche, fr den Adel, fr die
reichen Brger, fr eine einflureiche Partei; wer nur an das Volk
denkt, wird selbst verfehmt, ob er Talent hat, oder nicht.

Es ist also unwahr, da in unserer Gesellschaftsordnung die Gter nach
Verdienst und Begabung verteilt werden. Auf alle Flle kann es sich
nur um Verdienste um die herrschenden Klassen handeln und auch da wird
der Knecht eines Wucherers, Arbeitsschinders, Hochstaplers immer noch
besser fahren, als selbst derjenige, der einem chten Aristokraten oder
gewissenhaften Monarchen seine Dienste weiht, wie wir im Falle Humbert
und in vielen anderen Fllen erlebt haben. Selbst redliche Leute
verdienen, wenn auch im guten Glauben, am leichtesten, wenn sie das
Wohlgefallen verbrecherischer Naturen erwerben und wenn sie, obgleich
unbewut, den abscheulichsten Betrgereien Vorschub leisten.

Wir wollen nur auf jene Erfahrungen hinweisen, die man in den
letzten Dezennien gemacht hat, auf den Panamaschwindel, auf zahllose
Eisenbahnschwindeleien, auf die Trebertrocknungsaktiengesellschaften,
auf Jauner, Jellineck, Drozd, Alberti, auf Brsenschwindeleien, in
welchen viele Milliarden von unlauteren Menschen eingesackt wurden
und an allen diesen betrgerisch erworbenen Vermgen bereicherten
sich indirekt ganze Scharen von Gelehrten, Anwlten, Verwaltern,
rzten, Baumeistern, Malern, Architekten, Bildhauern, Juwelieren und
Kleidermachern um die Wette mit Lustdirnen, mit welchen man erstere
auf ein und dieselbe Stufe stellen mte, denn sie waren ebenso
kuflich.[37]

  [37] Es sei mir erlaubt, hier auf einen Satz zu verweisen, den
       wir in Adolph Pichlers Aus Tagebchern 1850-1899 finden.
       Wenn man berechnen knnte, wie viele Menschen wissentlich
       oder unwissentlich vom Betruge anderer leben!

Aber wir brauchen, um die Ungerechtigkeit und die konomische
Verkehrtheit der Verteilungen in unserer Gesellschaftsordnung zu
kennzeichnen, gar nicht auf solche angeblich anormale, in Wirklichkeit
doch fr diese Gesellschaftsordnung normale Verhltnisse hinzuweisen.
Denken wir nur an den gemeinen Taglohn, der in Bhmen, Mhren und
Galizien, und insbesondere in Italien 30, 50 bis 70 Heller, in
Steiermark, Krnten, Krain und Tirol, wo Bauernwirtschaft vorherrscht,
von 1 Krone 50 Heller bis 3 Kronen, in Nordamerika 3 Kronen bis
6 Kronen betrgt, wobei allerdings der arme Pole, bis zum Skelett
abgemagert, etwa um ein Drittel weniger als ein Tiroler Bauernknecht,
dieser aber nicht viel weniger als ein nordamerikanischer Knecht
leistet, worin sich aber wieder nur die soziale und konomische
Verderblichkeit unserer heutigen Gesellschaftsordnung erweist, denn der
Pole erhlt nicht weniger Lohn, weil er weniger arbeitet, sondern er
kann nicht viel leisten, weil er verelendet ist.

Die Meinung nun, da Lohn und Entgelt im Kollektivstaate mechanisch
gleich sein msse, ist offenbar irrig, aber die groe Verdienstlichkeit
der Individuen wird nach keinem anderen Mastabe bemessen werden, als
nach dem Verhltnisse des Nutzens, den eines Menschen Leistungen fr
das gesamte Volk haben. Davon wird auch dort keine Ausnahme zu machen
sein, wo noch die Monarchie und etwa eine Anzahl adeliger Familien
fortbestehen werden, weil Monarch und Adel nur des Volkes wegen, nicht
aber wegen ihrer persnlichen Interessen fortbestehen drfen.

Die Vorteile, welche fr grere Verdienste und fr grere
Ntzlichkeit bewilligt werden knnen, sind verschiedener Art und sollen
hier der Gattung nach zur Errterung kommen, ihre Verteilung und ihr
Gesamtma wird von den Volksbeschlssen abhngen.


a) Das Arbeitsleitungsrecht.

Es ist natrlich, da der Tchtigere damit betraut wird, die Arbeit
der minder Tchtigen zu leiten und diese Leitung, welche im Interesse
des Volkes zu handhaben ist, ist ein Vorrecht, welches an und fr sich
schon als ein Teil des Lohnes fr grere Leistung in Betracht kommt.
Bei den gemeinsten Arbeiten des Feldbauers und in der Fabrik wird man
einer Organisation bedrfen, welche Abstufung des Leitungsrechtes
einzelner Personen voraussetzt. Dieses Leitungsrecht wird den
Tchtigeren und Verdienteren bertragen, sei es, da dabei Krperkraft
und Ausdauer, oder Aufmerksamkeit, Umsicht und Geschicklichkeit, oder
Selbstverleugnung mehr in Anschlag zu bringen sein wird. Da nun
eine Person zur Arbeitsleitung in irgend einem Grade berufen wird,
wird immer als Lohn in Betracht kommen. So wird der Tchtigere als
Vorarbeiter (Oberknecht, Partiefhrer, Werkfhrer), Abteilungsleiter,
technischer Verwaltungsbeamter in den verschiedensten Abstufungen
ein von Stufe zu Stufe ausgedehnteres Verwaltungsrecht haben und
schon in diesem Amte als solchem eine Anerkennung seiner greren
Verdienstlichkeit mit finden. Das Verwaltungsbefugnis bringt das Recht
der Arbeitszuteilung, der Begutachtung der Leistungen und innerhalb
gewisser Grenzen auch das Recht Begnstigungen zuzuerkennen, mit sich.
Das Leitungsrecht erstreckt sich in den untersten Stufen auf wenige
Untergebene und befreit den damit Betrauten nicht von den gemeinen
Arbeiten, wird aber beim Verwaltungsbeamten hherer Ordnung zu einer
Verteilungsarbeit mit immer wachsender Zahl der Untergebenen, welche
auch nach Hunderttausenden und Millionen zhlen knnen. Fr die zur
Verwaltung Berufenen ist mit einem solchen Amte das Gefhl grerer
Verantwortung, mit der erfolgreichen Lsung der Aufgabe das Gefhl der
edelsten Befriedigung verbunden.


b) Ehrenvorzge.

Das Recht innerhalb genau umschriebener Grenzen von Untergebenen
Gehorsam beanspruchen zu knnen, ist ein Vorzug, den der Tchtigere an
sich zu schtzen wei. Darum wird es sich aber doch auch empfehlen,
jedem Vorgesetzten, in verschiedenen Abstufungen zur Verwaltung
Berechtigten (oben a), Ehrenvorzge einzurumen, weil es sonst auch an
Gehorsam fehlen wird. Der erste Ehrenvorzug niederster Art wird das
Recht in sich schlieen, den Gru und Vortritt in Anspruch zu nehmen
und ein unterscheidendes Merkmal in der Kleidung zu tragen, welches die
Rangstufe auch dem Fremden anzeigt, wobei man aber nicht an Pfauenfeder
und Roschweif zu denken hat. Es soll mglichst einfach, aber weithin
erkennbar sein. Es ist auch nicht einzusehen, weshalb ein solcher
Staat auf Ehrenzeichen anderer Art, analog den Orden unserer Tage ganz
verzichten sollte. Das Lcherliche unserer Orden liegt nicht im Wesen
des Ehrenzeichens, sondern in der Art der Verdienste, welche damit
belohnt werden.

Ehrenvorzge hherer Art knnen in einem gewissen Zeremoniell ihre
Bestimmung finden. Die Ppste haben in den ltesten Zeiten nach
allgemeiner Anerkennung ihres Primates Forderungen zeremonieller Art
gestellt, welche als Ehrenvorzge zu betrachten sind. Sie erschienen
allerdings verwerflich, weil auch der beste Papst keine Verdienste um
Volk und Menschheit hatte und weil auch Mrder, Betrger und Diebe,
deren sich viele unter den Ppsten fanden, auf dieselben Ehrenvorzge
Anspruch erhoben und sie auch heute noch zugestanden erhalten wrden,
wenn ein solcher Verbrecher wieder, wie im Mittelalter und in der
ersten Hlfte der neueren Zeit, zur Papstwrde gelangte. Wenn nun auch
von Kniebeugungen und solchen mit der Menschenwrde ganz unvereinbaren
Ehrenbezeigungen und von lcherlichen Titulaturen keine Rede sein
drfte, so wird es sich doch empfehlen, gewisse Hflichkeitsbezeigungen
der Untergebenen ihren Vorgesetzten gegenber sowohl individuell, wie
auch korporativ einzufhren. Ich mchte nur erwhnen den Empfang bei
Antritt eines Amtes, bei der Rckkehr nach lngerer Abwesenheit, bei
der Jahreswende, nach zehnjhriger oder mehrjhriger Amtsfhrung und
fr ganz besondere Verdienste, wenn auch auerhalb der reinen amtlichen
Ttigkeit, bei Todesfllen Trauerfeierlichkeiten besonderer Art,
Nekrologe und selbst die Stiftung von Anniversarien, wovon aber die
feierlichsten durch Volksbeschlu zuerkannt werden sollen.

Ehrenvorzge, die einen Aufwand verursachen, mu das Volk entweder
im einzelnen oder im allgemeinen genehmigen, im allgemeinen durch
Erteilung einer Vollmacht an die Verwaltung.


c) Das Vorrecht der Wahl.

Zu den Vorzgen, welche den Verdienten eingerumt werden knnen, gehrt
das Vorrecht der Wahl und des Zuvorkommens. Schon in den kleinsten
Verteilungen wird sich Gelegenheit bieten, es geltend zu machen. So
sehr auch die Stuben in den Schlafhusern sich gleichen mgen, werden
sie doch einen verschiedenen Wert haben, Nachbarschaft, Aussicht,
Schatten- und Sonnenlage werden darauf Einflu haben, aber auch sonst
wird sich mit der Zeit eine Verschiedenheit herausbilden, die nicht
beabsichtiget war. Zimmerschmuck, Mobiliar und anderes werden dazu
beitragen. So ist es mit Stoffen fr die Kleidung und vielem anderen.
Wer nun einen Vorrang hat, wird andern gegenber whlen knnen.
Ebenso den Platz bei Tisch zu whlen wird sich als ein schtzenswertes
Vorrecht erweisen. Inwiefern der Besitz, dieses Wort nicht im Sinne von
vermutetem Eigentum gebraucht, strker ist, als das Wahlrecht, wird die
Verteilungsnorm bestimmen. Bei Versetzungen wird auch dieses Wahlrecht
der Verdienteren entscheiden. Ebenso wird, wenn Verwaltungsinteressen
nicht im Wege stehen, es das Vorrecht des Verdienteren sein, sich die
Zeit zu whlen fr den Antritt des jhrlichen Urlaubs, die Wahl der
Reiserichtung, der Theaterstcke und dergleichen zu beanspruchen. Auch
das Recht Zeitungen frher zur Hand zu nehmen, neu erschienene Bcher
frher zu lesen usw. gehrt hierher und das Vorrecht, seine Ansicht in
ffentlichen Blttern geltend zu machen, wenn nicht alle gehrt werden
knnen. Auch dieses Wahlrecht wird es wnschenswert erscheinen lassen,
auf der Stufenleiter der Verdienten vorwrts zu kommen. Und hier ist
noch immer von keinem =Aufwande= fr die Belohnung grerer Dienste die
Rede.


d) Vorzge in Beziehung auf die Wohnung.

Wenn diese Vorzge auch nicht betrchtlich sein werden, so wird man
doch den Personen von hherem Beamtenrang eine Wohnung einrumen,
welche mehr Behagen und sthetischen Genu bietet, wenngleich
zu bedenken ist, da an diesen Vorzgen auch die Familienglieder
teilnehmen, welche sich darum nicht verdient gemacht haben. Jedenfalls
wird schon in den untersten Gemeinden dem Verwaltungsbeamten, dem
Arzte, Pdagogen und den Lehrern eine Amtswohnung zuzumessen sein, die
sich vorteilhaft von den Wohnungen der Feld- und Industriearbeiter
unterscheidet, sowohl was den Raum als was die Ausschmckung und
das Mobiliar anbelangt. Der Verwaltungsbeamte soll auch besondere
Empfangsrume haben, wie ihm auch Einladungen zu erlassen die
Gelegenheit geboten werden soll. Dieser Vorzug in der Wohnung steigert
sich sehr erheblich durch alle Stufen der Hierarchie, und nicht nur fr
Verwaltungsbeamte, sondern auch fr andere Kategorien hervorragender
Mnner und Frauen, rzte, Gelehrte, Knstler, Erfinder, welchen auch
der Vorzug zufallen wird, in Wohnansiedlungen hherer Art oder in
der Residenz bleibend zu wohnen. Auch da handelt es sich kaum um
einen groen Aufwand, weil am meisten wohl die Zuweisung von bereits
bestehenden Prachtwohnungen und Mobilien in Betracht kommen wird,
welche ihrer Natur nach nicht unter alle verteilt werden =knnen=.


e) Vorzge in Beziehung auf Kleidung.

Auch in Beziehung auf Kleidung kann man den Verdienten groe Vorzge
einrumen. Das gilt besonders von Mnnern, denn bei Frauen und Mdchen
wird man vielleicht Jugend und strahlende Schnheit fr Verdienst
mssen gelten lassen, wo die Verteilung von Kleiderstoffen und Zier
in Frage kommt. Ein grerer Aufwand wird gewi gemacht werden fr
Bekleidung derjenigen, die sich hervortun, als der Geringere wird
beanspruchen knnen. Besondere Pracht der Festgewnder wird man
den Hervorragendsten, den hchsten Staatsbeamten, Akademikern und
Professoren und Jenen, die durch Erfindung in Kunst, Wissenschaft und
Technik ihnen gleich geworden sind, zugestehen, wobei aber wohl mehr
an die Tracht eines Dogen von Venedig als an eine Uniform unserer
Tage wird zu denken sein. Es wird niemand daran Ansto nehmen, wenn
die Verteilungsgesetze bestimmen, da die Kleider der mnnlichen
Bevlkerung aus Loden, die der Verwaltungsbeamten, rzte und Lehrer
aus feinstem Kammgarn zu machen seien und das wre eine Ungleichheit,
die mit dem heutigen Unterschiede zwischen arm und reich gar keine
hnlichkeit htte.


f) Vorzge in Beziehung auf Nahrung.

Die trivialste Gier ist Genschigkeit und Sucht nach Trffeln und
Austern und Bordeau. So lange die Menschen aber danach jagen, wird
man auch Gelehrte wie Fettgnse zu stopfen nicht anstehen. Es wird
aber die Zeit wohl kommen, wo man sich dieses Vorzuges schmen wird.
Wnschen mu man, da der Geschmack sich ndere und da Jedermann,
auch der berhmte Knstler nur it und trinkt, was ihm bekommt und das
kann nichts anderes sein, als was auch dem Feldarbeiter bekommt. Dazu
gehren schwere Weine gewi nicht und Austern auch nicht. Doch braucht
man im ersten Jahrhundert der neuen Zeit sich daran nicht zu stoen,
wenn es Leute gibt, die ihren Lohn in Tokaier und Kaviar ausbezahlt
erhalten wollen, wenn sie ihn nur nicht in Barem verlangen. Die Frage,
ob geistige Arbeit mehr Fleischnahrung als krperliche Arbeit und
den Genu von Spirituosen und anderer Stimulantien bedinge, soll hier
nicht gelst werden. Man hrt auch ganz entgegengesetzte Urteile und
fordert Askese fr diejenigen, welche der grten geistigen Anstrengung
gewachsen sein sollen. Die staatlichen Verteilungsgrundstze werden
Niemand versagen, was sein Beruf erfordert.


g) Das Vorrecht in Beziehung auf einen eigenen Hausstand.

Wenn die allgemeine Regel gilt, da in Gemeinde und Quartier Jedermann
fr den Staat arbeitet, auch die Ehefrau und die Mdchen in der
Familie, so wird man es zu den grten Vorrechten fr hervorragende
Personen, zu welchen auch die Erfinder gehren, rechnen, einen eigenen
Hausstand zu halten, den man sich unter Umstnden auch wandernd denken
kann, von Stadt zu Stadt und von Schlo zu Schlo. Dabei allerdings
sollen die in der Familie heranwachsenden Kinder nicht daran gewhnt
werden, sich fr Kinder besserer Leute zu halten. Es wird dafr zu
sorgen sein, da der Glanz, in dem der Vater lebt, nicht auch die
Kinder bestrahlt, welche sich Verdienste erst erwerben mssen und
eine solche Unterscheidung der Familienglieder wird sich sehr leicht
durchfhren lassen. Auf die Begnstigung des besonderen Hausstandes
drfen aber nur Wenige, einige Tausende, aber nicht Hunderttausende
Anspruch machen und man wird bald bemerken, da das Verlangen
danach ausstirbt und da die absolute Freiheit des Kollektivismus
mehr Bestechendes hat, als die Sorge fr einen Hausstand und viele
Gste, die man in monarchischen Staaten recht gerne dem Hofe und dem
berufsmig dafr bestimmten Adel wird berlassen wollen. Man wird
lieber ein berall gern gesehener Gast sein, denn als Gastgeber --
besonders als Gastgeber auf Staatskosten -- geknechtet sein und auch
auf das Vorrecht des eigenen Hausstandes wird man nach und nach weniger
Gewicht legen.


h) Vorrechte in Beziehung auf Geselligkeit.

Dieses Vorrecht hngt mit dem oben besprochenen zusammen, insofern
man unter Geselligkeit das Vorrecht versteht, ein geselliges Haus zu
fhren, wozu ja auch der Staat den Grten, sagen wir einem Akademiker
oder Minister, die Mittel bieten kann. Viel wichtiger als dieses
Recht wird das so mannigfaltig abgestufte Recht sein, an geselligen
Vereinigungen als Gast Anteil zu nehmen. Dieses Recht kann in Stdten
und in der Residenz in einem viel greren Umfange genossen werden,
als in den kleinen Orten, wo die berwiegende Masse des Volkes und die
unteren Organe der Staatsverwaltung wohnen. Wenngleich jeder Bergknappe
und Weber das Recht haben mu, berall Zutritt zu finden, um seinem
Knige die Hand zu drcken (das _shake-hands_ im Weien Hause) und
dem Treiben in den Slen der Hochadeligen anzuwohnen, so wird ihm das
nicht oft zuteil werden knnen, da sich zeigen wird, da er nur 3 oder
4 Mal im Leben nach der Hauptstadt kommen kann und seine 14tgigen
Urlaube ihm noch andere Vergngungen bieten mssen, als blo den
Besuch groer Gesellschaften. Anders ist die Lage der bedeutendsten
Mnner und Frauen, die in der Residenz und den grten Stdten wohnen
und welche dort heimisch werden, wo jene nur selten den Fu hinsetzen
knnen. Und man darf wohl sagen, da Schnheit, Grazie und Geist den
Frauen ebenso Bedeutung verleihen kann, wie Kunst und Wissenschaft den
Mnnern. Denn wer knnte sich einen in Licht erstrahlenden Saal denken,
in dem das weibliche Element nur durch bleiche Schriftstellerinnen
oder kurzsichtige Mikroskopforscherinnen vertreten und das
weiblich-sthetische Element nur geduldet wre? Aber darum wird man
doch nirgends das degradierte Weib, die Pompadour oder Dubarry finden,
denn Schnheit wird keine Kupplerin sein. Immerhin ist es offenbar
da besonders hervorragende Verdienste auf den Wohnsitz bestimmenden
Einflu haben werden, womit schon an und fr sich Vieles gegeben ist,
was als sozialer Vorzug wird gelten mssen.


i) Vorrechte in Beziehung auf Konzerte, Theater und andere
Schaustellungen.

Auch nach dieser Richtung werden die Gensse nicht gleich
verteilt sein, wie sich wohl von selbst versteht. Wir knnen uns
ein Bild machen von der Verteilung der Anteilnahme an den
Wettspielen als Zuseher. Vor allem werden Personen, die sich selbst
schon auf dem Gebiete der Wettspiele hervorgetan haben, wenngleich
sie nicht zum Mitbewerb zugelassen werden knnen, weil Grere
da sind, als Zuschauer geladen werden und demnach Urlaub und
Reisebewilligung erhalten. Dann werden Experten, welche den
Sieg zuzuerkennen berufen sind, eingeladen werden. Endlich wird
man Anmeldungen der Hchstverdienten entgegennehmen und sie
nach Magabe der verfgbaren Pltze beteiligen. Noch mehr gilt
die ungleiche Verteilung fr


k) Reisen im In- und Auslande.

Im grten Umfange werden diese nur den Verdientesten und auerdem
allerdings auch fr Lehrzwecke zugestanden werden. ber Auslandsreisen
ist nun Mehreres in XII, 2, zu finden.


l) Das Vorrecht in Beziehung auf die in VIII, 5, geschilderten
Verteilungen

zum Behufe freien Schaffens. Man knnte nach Magabe der Rangstufen
doppelte, zehnfache und hundertfache Portionen nach Menge und Wert
zuerkennen, aber unter der Bedingung der eigenen Verwendung. Nehmen
wir an, da in der Regel auf jeden Erwachsenen 12 Briefe und 25
Korrespondenzkarten fallen, so wird man hochgestellten Knstlern und
Gelehrten selbe nach Tausenden und in kostbarer Ausstattung zuteilen.
Dieses Recht, in grerem Umfange mit Konsumtibilien beteilt zu werden,
hat fr bildende Knstler, Schauspieler, Snger, Gelehrte oder Erfinder
einen hohen Wert.


m) Das Vorrecht der Arbeitsfreiheit.

Diese wird zwar jedem nach Erreichung eines gewissen Alters eingerumt
werden. Man mag die Zurcklegung des 65. Lebensjahres als Grenze des
Arbeitszwanges fr alle Volksgenossen zum Mindesten annehmen. Freilich
wollen das Arbeiter, wenn sie befragt werden, nicht gelten lassen und
selbst Bauern wollen eine Arbeitspflicht fr den kollektivistischen
Betrieb ber 60 Jahre hinaus nicht gutheien und franzsische Bergleute
wollen mit 50 Jahren schon in den Genu einer Pension von 2 Francs
treten. Doch wird die Erkenntnis, wie gro die Zahl dieser Pensionre
wre, wohl bestimmend sein, fr eine Migung dieser Ansprche. Schon
die Altersbefreiung im Alter vom vollendeten 65. Jahre wird fr jede
Gemeinde von 1000 Kpfen 40-50 Arbeitsbefreite ergeben, die Kinder und
Kranken ungerechnet. Dagegen hindert gar nichts, besonders verdienten
Personen, also Wenigen, gewi auch jenen, die sich einem sehr
gefhrlichen und abschreckenden Berufe widmen, die Arbeitsbefreiung
schon mit 50 Jahren, ja in frhester Jugend, wenn sie eine epochale
Erfindung gemacht haben, zuzugestehen. So mag es auch mit Beamten,
rzten und Professoren gehalten werden, welchen man schwerlich mehr als
30-35 Dienstjahre zumuten wird.


n) Das Vorrecht der freien Wahl des Domizils.

Dieses Recht steht zwar in einem eingeschrnkten Mae jedem
Arbeitsbefreiten zu. Denn nur mit der geregelten Arbeit ist ein
Domizilszwang verbunden und auch fr solche, die noch arbeitspflichtig
sind, kann nach der Natur ihres Berufes, so Dichtern, Malern,
Bildhauern, Wahl des Domizils gestattet werden. In dieser Freiheit
aber knnen zahllose Abstufungen nach dem Grade der Verdienste
gemacht werden. Whrend der arbeitsbefreite Fabrikarbeiter oder
Bergknappe vielleicht auf Gemeinden untersten Ranges, mindestens auf
Bezirksvororte beschrnkt sein wird und ihm ein Domizilwechsel etwa nur
einmal im Jahre zugestanden werden kann, er in greren Stdten sich
ohne Zweifel nur niederlassen kann, wenn er sich zu migen Diensten,
etwa einmal in der Woche, versteht, so zur Reinigung von Straen und
Wegen, Briefbotendiensten, Aufsicht in Sammlungen und Ausstellungen,
wird es den Verdientesten freistehen, nicht nur tglich das Domizil
zu verndern, sondern auch berallhin sich von Gehilfen, Mbeln,
Bchern, Instrumenten und anderen Erfordernissen ihres freigewhlten
Berufes begleiten zu lassen, wren auch ganze Waggons zur Befrderung
notwendig, und sie mgen so reisen, wie heute nur Monarchen oder
Staatsmnner reisen. Ihnen natrlich steht jede Stadt des Reiches und
jedes Dorf gleichermaen offen und der mit diesen Domizilsvernderungen
verbundene Aufwand wird nicht ins Gewicht fallen, da es nur Wenige
sind, die darauf Anspruch haben.


o) Andere berufsmige Vorrechte.

Es ist selbstverstndlich, da neuerschienene Werke vor allem den
Fachgelehrten und Fachschriftstellern, neue Poesien den Dichtern,
neuentdeckte Stoffe den Forschern und Technikern, Fachschriften den
Fachleuten, knstlerische Vorfhrungen den Knstlern zu Gebote stehen
mssen und da Andere, wenn das Verlangen aller nicht befriedigt werden
kann, warten mssen. Auch hieraus ergeben sich Privilegien, welche
heute zumeist erkauft werden mssen, deren Befriedigung also nur durch
Einrumung eines greren Gehaltes ermglicht werden kann. Insoferne
aber heute Einrichtungen bestehen, wodurch gewissen Kategorien von
Beamten unentgeltliche Gensse zugewendet werden, ist ja nur eine
kollektivistische Einrichtung in unserer privatwirtschaftlichen
Welt vorweg eingefhrt. So bewilliget man hheren Eisenbahnbeamten
Freikarten fr unbeschrnkte Reisen in ganz Europa mit Ausnahme von
Ruland. Das ist ein Stck Kollektivismus und Naturalwirtschaft.


p) Das Vorrecht, Pferde und Wagen und Automobile zu halten,

kann mit mehr oder weniger Aufwand als Lohn eingerumt werden.
Jedenfalls wird in jeder Gemeinde der Beamtenschaft gestattet werden,
drei oder vier Wagen zu halten.

Das alles beweist, da die Naturalwirtschaft nicht nur kein Hindernis
bildet, alle Verdienste um Volk und Staat in munifizentester Art zu
belohnen, sondern, da dem Staat dazu auch unermeliche Hilfsquellen zu
Gebote stehen.

Es entsteht die Frage, ob diese Ungleichheit der Verteilung nicht
besondere Verrechnungsschwierigkeiten bilden knnte. Um sich darber
ein Urteil zu bilden, wre VI, 8, ber Statistik nachzulesen.
Zunchst ist zu bercksichtigen, da viele oben erwhnte Vorrechte
der Verdienten, so a, b, c, g, h, i, berhaupt nicht Gegenstand
der statistischen Nachweisungen sind, andere wohl einmal nur im
Jahre zur Verrechnung gelangen, so d, e, k, l, m. Diese Verrechnung
wird nachzuweisen haben, wie viele Bruchteile der Gesamtproduktion
zu solchen Begnstigungen verwendet wurden und da damit die
Verteilungsgrundstze nicht verletzt wurden. Was aber die Begnstigung
in Beziehung auf Nahrung f anbelangt, so wird wohl auch ein Ausweg
zu finden sein, um die Verrechnung zu erleichtern. Es knnte der
Verwaltung eine gewisse Menge von Gtern verschiedener Art, von
besonderen Nahrungsmitteln und Getrnken zugewiesen und auf die
Gemeinden und Quartiere und zwar mit Bevorzugung der Provinzstdte und
der Hauptstadt aufgeteilt werden, worber sich die Verwaltungsbeamten
nur untereinander und einmal im Jahre mit den Begnstigten zu
verrechnen htten. Wird die bewilligte Menge nicht berschritten, so
werden die Nichtbegnstigten von der Verteilung nicht berhrt. Ebenso
ist es ja auch mit der Verrechnung mit Hof und Adel zu halten.

Die Frage, ob das souverne Volk denn in solche Begnstigungen
einwilligen wird, kann wohl bejaht werden. Zunchst ist zu bedenken,
da eine lange Periode der Umgestaltung der Alleinherrschaft des
Kollektivismus vorausgehen mu, und da whrend dieser Periode die
Volkssouvernitt noch nicht in Wirksamkeit treten kann. Ist die
Zeit dazu gekommen, die Volkssouvernitt mit dem ausgedehntesten
Stimmrechte einzufhren, so werden sich die Verteilungsgrundstze,
welche eine Begnstigung zulassen, bereits eingelebt haben und da sich
junge Leute meist mit der Hoffnung tragen, im Leben vorwrts zu kommen,
werden sie wenigstens einer solchen Ungleichheit der Verteilung nicht
entgegen sein. Hat man dabei aber die grte konomie walten lassen,
so wird sich jeder berechnen, wie wenig die Lage der Nichtbegnstigten
dadurch gewinnen wrde, wenn man alle Begnstigungen aufheben wollte.
Weiter mu diese Begnstigung in der Verteilung lediglich in Absicht
auf das ffentliche Wohl eingerichtet werden und darf den diesem
Zwecke entsprechenden Aufwand nicht berschreiten und darin mu auch
die Gewhr liegen, da der gesunde Volksinstinkt diese Verteilung
billigen wird. Wirkliche Verdienste imponieren immer den Massen und sie
begreifen sehr wohl, da die Begabten durch diese Begnstigungen nur
angeeifert werden sollen, dem =Volke= mit grtem Eifer und Redlichkeit
zu dienen. Bei der Entlohnung von Erfindern kann sich das Volk ja auch
leicht berechnen, da der Nutzen fr das Volk immer weit grer ist,
als die Vorteile, welche man den Erfindern einrumt.

Was das System anbelangt, nach welchem die Vorrechte der Verdienten
zuzumessen sind, so wird zunchst vom Volke, wenn es im Besitze der
souvernen Gewalt sein wird, in den Verteilungsgesetzen bestimmt
werden, welche Art von Vorrechten eingerumt werden darf und welche
Mittel dazu ausgeworfen werden, das heit in welchem Ausmae im
Verhltnis zur Gesamtarbeitsmenge die Arbeitsbefreiung im Ganzen
gerechnet als Lohn eingerumt werden darf und nach welchem Quotienten
der Gesamtgter allen Begnstigten zusammen bei der Verteilung mehr,
als den Nichtbegnstigten zugemessen werden darf. Auch wird bestimmt
werden, auf welche Gter und sonstige Gensse das Recht, Begnstigungen
zu gewhren, Anwendung hat. Das wird in derselben Art geschehen,
wie sich das Volk mit dem Hof und Adel in Beziehung auf die ihnen
zu bewilligenden Mittel auseinandersetzt. Was Wohnrumlichkeiten
anbelangt, so werden die Wohnungen und die Gebude bezeichnet,
welche fr bestndig oder regelmig diesem Zwecke gewidmet werden
sollen und an groartigen Bauten in den Stdten, an Schlssern und
Villen hat die frhere Gesellschaft dem Kollektivstaat ebenso wie an
Kunstwerken Mobilien und Juwelen so unermeliche Schtze hinterlassen,
da man sagen kann, die Begnstigung in der Beteiligung mit solchen
Gtern, die ja nur zum Gebrauch dienen, geschieht nicht auf Kosten
der gegenwrtigen Generation, sondern auf die lngst dahingegangener
Geschlechter von Ausgebeuteten, welchen man, was sie erlitten haben,
nicht mehr gut machen kann. Was Nahrungsmittel und Getrnke, von
welchen man das allerdings nicht sagen kann, anbelangt, so knnen
bestimmte Weine, das Wild, oder sonst welche Arten von Gtern, z. B.
bestimmte kostbare Obstsorten, wenn deren allgemeine Verteilung ohnehin
keinen Sinn htte, wie die allgemeine Verteilung des Tokaiers, den
Begnstigten, oder gewisse Kategorien von Begnstigten ausschlielich
vorbehalten werden. Dasselbe knnte von dem Rechte zu jagen, gelten.
Was nun die Pltze bei Schaustellungen, auf den Eisenbahnen, den
Zutritt bei den Festen des Hofes und Adels und in den Schlssern
anbelangt, so werden sie den Begnstigten verhltnismig ausgeworfen,
sagen wir, der zehnte Teil werde dieser Bestimmung gewidmet. Bezglich
der Kleidung kann man hnlich verfahren und einen Quotienten der dafr
gewidmeten Stoffe und Arbeit von der streng gleichmigen Verteilung
ausnehmen. Hieraus ergibt sich dann das, was der Nordamerikaner
_appropriation_, die Widmung nennt, nur erfolgt sie nicht in Geld,
sondern in Naturalien.

Das Volk wird dann in den Verteilungsgesetzen auch bestimmen, wem
die Zuerkennung der Vorzge zusteht. Fr die regelmigen Posten
im Staatsdienste, fr Beamte, rzte, Lehr- und Erziehungspersonen,
hhere Techniker und Industriedirektoren wird der Grundsatz
unserer Beamtenhierarchie angenommen werden. Man wird Kategorien
schaffen, welche einander bergeordnet sind. Wie bereits in V,
1, _Alinea_: Ich bemerke noch erwhnt wurde, wird es am besten
sein, der Staatsverwaltung die Befrderung innerhalb dieser mter
zu berlassen, jene ausgenommen, die, wie die Volksbeamtenstellen,
durch Wahl besetzt werden, womit gleichfalls genau definierte
Vorteile verbunden sein werden. Die unterste Stufe der Begnstigten
wird die der Werkfhrer (Partiefhrer der Vorarbeiten) die nchste
Stufe die der geringeren Abteilungsleiter, etwa fr Hauswirtschaft,
Milchwirtschaft, Kleinviehzucht und dergleichen sein, welchen das
unterste Erziehungspersonal gleichgestellt werden mag. Sohin wrden
die untersten Stufen der Verwaltungsbeamten, rzte und Lehrpersonen
folgen, whrend die Bezirks-, Kreis- und Provinzialfunktionre, dann
eine bestimmte Reihe von Organen der Zentralverwaltung, endlich die
Minister, die fnf hheren Stufen bilden werden. Wohin nun hhere
Techniker und Fabrikdirektoren, Gelehrte, Forscher, Knstler und
Erfinder eingereiht werden, wird zu erwgen sein, ebenso, ob obige
Stufen in Unterabteilungen zu gliedern seien. Fr alle so gebildeten
Kategorien wird das Ausma der mit der Stellung verbundenen Vorteile
festgesetzt werden. Da Knstler und Erfinder, zum Teile auch
Forscher, die nicht dem Lehrkrper angehren, nicht Mitglieder dieser
Organisation sind, so wird es auch der Verwaltung, oder wer sonst zur
Ernennung berufen ist, zugestanden werden, solchen Personen einen Rang
gleicher Art, wie er fr diese Organisation bestimmt ist, zu verleihen,
z. B. den 4. 5. Rang oder selbst der Vorrang vor den Ministern.
Alles das mglichst sparsam einzurichten, gerade nur so, da etwas
Ehrgeiz und viel Amtseifer geweckt wird, ist zum Grundsatz zu machen,
wobei immer dem Volke gewisse Befugnisse vorbehalten werden mgen,
zum Beispiel, Personen der freien Berufe, Erfindern, Knstlern und
Forschern einen hheren Rang zu verleihen.[38] Auch da kann den Kreisen
oder Bezirken das Recht eingerumt werden in gewissen Perioden eine
oder zwei Stellen auerhalb der Organisation zu verleihen.

  [38] Man hat in sterreich in neuerer Zeit den Gebrauch
       eingefhrt, den Beamten, die besonders verdient sind
       und die man doch in ihren Posten belassen will, einen
       hheren Rang und Bezge zu gewhren, als mit ihren Posten
       regelmig verbunden ist. Das wird wohl nachzuahmen sein.

Es ist somit keinem Zweifel unterworfen, da der Kollektivismus und die
Naturalwirtschaft gar kein Hindernis bilden, alle jene Mannigfaltigkeit
unserer Zustnde nachzuahmen, die dem Volke und dem Fortschritte
ntzlich sein mag. Dagegen hngt es niemals vom Einzelnen ab, sich
Vorteile zuzueignen, welche ihm nicht gebhren, wozu in unserer
Gesellschaftsordnung der Geldwirtschaft wegen Gewalt, Diebstahl,
Betrug, Veruntreuung und politischer oder wirtschaftlicher Schwindel
Gelegenheit bieten, durch welche man alles leichter erreichen kann, als
durch Verdienste um das Volk und den Staat. Als politischen Schwindel
betrachte ich auch jene Wohldienerei gegen Souverne und Machthaber,
durch welche man in frheren Zeiten groe Gter erlangen konnte, und
welche fr Verdienste um den Staat ausgegeben wurden, in Wirklichkeit
Versndigungen am Volke genannt werden sollte. Plato sagt mit Beziehung
auf die herrschende Gesellschaftsordnung, da man durch Recht mit
Unrecht grere Vorteile erlangen knne, als durch Gerechtigkeit
allein. Der Kollektivismus gewhrt nur Vorteile fr gerechte Ansprche.

Ich will nun gelegentlich hier noch erwhnen, da die gesetzlich
normierten Vorrechte zwar budgetmig im Gesamtausmae begrenzt sein
mssen, soweit sie nmlich die Verteilung berhren, da es aber gar
keinem Anstande unterliegt, der Bewegungsfreiheit der Verwaltung
und den Begnstigten allerhand Spielraum einzurumen. Es knnen die
Begnstigten untereinander gewisse Tauschgeschfte machen, welche
die Verwaltung zur Kenntnis nimmt und bei der Vornahme der Verteilung
bercksichtigt. So kann ein eitler Mensch auf Reisen und Theater oder
auf Wohnungsvorteile Verzicht leisten, wenn ihm groer Kleiderluxus
eingerumt wird und umgekehrt. Wenn die Gesamtziffern nicht verrckt
werden, hat das Volk keinerlei Interesse, sich in solche Abweichungen
von der Verteilung einzumengen. Der in Geld bezahlte Lohn kann auf das
verschiedenste verausgabt, oder auch erspart werden. Letzteres soll
der Kollektivstaat nicht zulassen, das heit, das nicht in Anspruch
genommene fr die Gesamtheit verwerten, aber die Naturalwirtschaft
bietet im Kollektivstaat, wo nur =ein= Produzent, der Staat, Gensse
bieten kann, kein Hindernis, den Begnstigten die Wahl einzurumen,
welche Gensse er in Anspruch nehmen mag. Das wird nur eine
vergleichende Bewertung der Gensse voraussetzen. Diejenigen, von
welchen in I, _Alinea_: Was die Personen und die Rede ist, werden
auch einen prozentuell hheren Aufwand als die Masse der Bevlkerung
verursachen, aber auch zur Auseinandersetzung dieser Personen mit dem
Volke wird ein prozentueller Mastab insgesamt in Anschlag kommen. Es
werden in diese Kategorie nur wenige Menschen fallen, da die kleinen
Besitzer in ihrem Anteil am Gesamtvermgen reichlichen Ersatz finden.


10. Religion, Kultus, Festlichkeiten.

Zu den wesentlichsten Grundlagen der Gesittung rechnet man die
Religion. Man ging von jeher von der Anschauung aus, da ein Volk
ohne Religion nicht regiert werden knne, da das Volk eine Religion
verlange und ein Bedrfnis nach religisen Vorstellungen und
Feierlichkeiten habe, und die grten Monarchen haben die Religion
beschtzt und der Macht der Kirche Vorschub geleistet. So hat Karl
der Groe nicht nur die Sachsen mit Feuer und Schwert der katholischen
Kirche unterworfen, sondern dem Fastengebot staatlichen Schutz gewhrt
und jeden Fastenbrecher mit schweren Strafen, ja in gewissen Fllen mit
dem Feuertode bedroht. Er ging ohne Zweifel von der Meinung aus, die
knigliche Gewalt werde immer strker sein als die kirchliche Gewalt,
und so sah er ohne Argwohn zu, wie die Kirche durch Lehre, Kultus
und Strafe das Volk unterjochte, denn er sah in der Kirche nur ein
Werkzeug des Kaisers. Damit bereitete Karl die Schmach des Kaisertums
vor, das in immer grere Abhngigkeit vom Papsttum verfiel. Auch die
Hohenstaufen gingen von derselben Anschauung aus. Friedrich Barbarossa
lieferte Arnold von Bresnia dem Feuertode aus und hie es gut, da
Lucius III. den Bannstrahl gegen die Ketzer schleuderte, indem er den
Glaubensrichtern den staatlichen Beistand versprach. Friedrich II.
erlie 1224 ein Gesetz, worin er die Ketzer mit dem Feuertode bedrohte
und die Errichtung von Ketzergerichten anordnete. Dadurch wurde die
Macht des Papsttums so erhht, da es die Hohenstaufen erniedrigen und
vertilgen konnte.

Es war immer ein verfehlter Herrscherinstinkt, welcher die Monarchen
bestimmte, der Religion ihre Untersttzung zu leihen, und darum ist
es zweifellos, da die Religion nur als ein Mittel, die Herrschaft der
Tyrannen zu befestigen, angesehen und aus diesem Grunde verbreitet und
staatlich beschtzt wurde.

In einer vollkommen demokratischen Gesellschaft hngt die Gesittung
keineswegs von der Aufrechterhaltung der Religion ab, und ebensowenig
bedarf man ihrer zum Schutze der Autoritt, die man ja dem Volke nicht
aufdrngen will. Doch wird der Kultus so lange aufrecht erhalten werden
mssen, als er dem sthetischen Sinne des Volkes ein Bedrfnis ist.
brigens wird der Staat, sobald er den Wert des Kollektivismus erkannt,
zu den Grundstzen der nordamerikanischen Staaten bergehen, die jede
konfessionelle Lehre aus den Schulen ausschlieen. Aber auch den Eltern
wird man solche konfessionelle Lehren in der Familienerziehung nicht
gestatten, die mit der staatlichen Erziehung und dem Unterrichte im
Widerspruch stnden.

Die Zeit wird kommen, wo man von den Dienern der Kirche ebenso wie
von jedem Anderen Anteil an der geregelten Arbeit fordern wird, da die
freie Zeit reicht, religise bungen und Kultusfeste zu halten.

Aber auch vom religisen Kultus abgesehen, besteht ein Bedrfnis nach
Unterbrechung des Alltagslebens durch Festlichkeiten im engeren und
weiteren Kreise. Die Gesetzgebung stellt die allgemeinen Grundstze
auf, welche Feierlichkeiten und Festlichkeiten zu veranstalten sind,
welcher Aufwand dabei stattfinden soll, wem die Anteilnahme dabei zu
gestatten ist. Die Ausfhrung dieser Gesetze steht der Staatsverwaltung
zu. Die Anlsse knnen individuelle und allgemeine sein.

=Die Geburt.= Die Geburt eines Kindes, zum mindesten die legitime
Geburt eines Kindes, VII, 2, ist ein natrlicher Anla zur
Veranstaltung einer Feierlichkeit. Sie wird stattfinden, sobald
die Mutter daran Anteil nehmen kann, also etwa vier Wochen nach der
Entbindung. Die Festlichkeit wird darin bestehen, da dem Neugeborenen
ein Name gegeben wird, entweder nach der Wahl der Mutter allein
oder nach der Wahl beider Eltern oder, falls die natrliche Mutter
schon vorher gestorben ist, nach der Wahl der Wahlmutter, VII, 5,
b. Es wird dabei Sorge zu tragen sein, da die Familiennamen genau
unterschieden werden, innerhalb der Familien aber kein Personenname
gewhlt wird, der von einem anderen noch lebenden Mitgliede derselben
Familie getragen wird. Es wird der Natur der Sache entsprechen, da der
Verwaltungsbeamte oder sein Delegierter zur Feierlichkeit erscheint,
den gewhlten Namen, der in die Standesregister eingetragen wird,
proklamiert, eine Ansprache hlt und den neuen Brger in den Schutz des
Staates mit allen jenen Rechten bernimmt, die ihm kraft der Verfassung
zustehen. Namens des Neugebornen mag die Mutter oder Wahlmutter die
Versicherung geben, da derselbe sich dem Staate dankbar erweisen und
ein ntzliches Glied der Gesellschaft zu werden sich bemhen wird. Es
wre das eine Nachahmung der Aufnahme der Neugebornen durch die Taufe
in die Kirche. Aber der Staat wird sein besseres Recht auf die Jugend
sich nicht nehmen lassen. Daran wird sich eine Festtafel schlieen,
an welcher auer dem Verwaltungsbeamten und einigen Verwandten eine
Zahl von geladenen Gsten teilnehmen mgen. Der Aufwand wird nun darin
bestehen, da den Teilnehmern kostbarere Gerichte und Getrnke als
tglich geboten werden. Nachdem die Zahl der Geburten im kommenden
Jahre mit ziemlicher Genauigkeit vorausberechnet werden kann, wird der
Gesamtaufwand leicht vorauszubestimmen sein. Er wird nach dem Prinzip
der Naturalwirtschaft bestimmt werden, ausgedrckt in einer fr das
ganze Reich festgesetzten Menge von Wein, Bier und anderen Getrnken,
insofern der Alkohol noch nicht aus der Volkswirtschaft verdrngt
ist, und von ausgewhlten Gerichten, nmlich Wild, Fischen, Fleisch,
Geflgel usw.

Die Staatsverwaltung hat dann den genehmigten Aufwand auf die
Provinzen, Kreise und Bezirke aufzuteilen, und die Verwaltungsbeamten
haben die Bestimmungen fr die einzelnen Flle innerhalb der ihnen von
der Verfassung gezogenen Grenzen zu treffen.

Fr die Verteilung kann die Gesetzgebung auch noch weiters gewisse
Vorschriften machen, so da eine gewisse Abstufung vorgeschrieben wird
fr Geburtsfestlichkeiten in den Familien von Lehrern, rzten, Beamten
und aufwrts bis zu den hchstgestellten Personen, Unterschiede, die
auf die Zahl der Gste und die Menge und Kostbarkeit der Speisen und
Getrnke und den anderen Aufwand Bezug haben. Die Verteilung nach
diesem Grundsatze fr die einzelnen Flle liegt der Staatsverwaltung
ob.

=Aufnahme in die Schule.= Ob auch diese mit einer Festlichkeit
verbunden werden soll und welcher Aufwand dafr gestattet wird, hngt
gleichfalls von der Gesetzgebung ab. Doch scheint es, da die Zahl der
Festlichkeiten zu sehr vermehrt wrde, wenn auch dieser Anla gefeiert
wrde. Da die Gesamtmittel gegeben sind, wird der Aufwand im einzelnen
Falle um so geringer sein mssen, je mehr Festlichkeiten veranstaltet
werden.

=Aufnahme unter die volljhrigen und eigenberechtigten Brger.= Mit
Eintritt des Brgers in das 19. Lebensjahr wird ein Lebensabschnitt
bezeichnet, der gleichfalls Anla zu einer Festlichkeit bietet. Es
wird eine Ansprache des Verwaltungsbeamten oder seines Delegierten und
eine Antwort des Gefeierten am Platze sein und sich daran gleichfalls
eine Festtafel schlieen. Bezglich des besonderen Aufwandes und
dessen Abstufung gilt dasselbe, wie oben; vielleicht wird die Hhe des
Aufwands schon nicht mehr von den Verdiensten der Eltern, sondern von
dem Charakter und den bisherigen Verdiensten des Gefeierten abhngig
sein.

=Vermhlung.= Auch die Vermhlung eines Brgers ist ein Anla zur
Feier einer Festlichkeit, und dafr gelten dieselben Bestimmungen,
wie fr die vorhin erwhnten Feste. Das Gesetz bestimmt die zur
Gltigkeit der Ehe erforderlichen Frmlichkeiten. Die Trauung wird
wohl vom Verwaltungsbeamten zu vollziehen sein, der eine entsprechende
Rede halten mag. Auch zu dieser Funktion kann er Vollmacht zu
erteilen berechtigt werden. Der Aufwand wird etwas grer sein fr
die Vermhlungsfeierlichkeiten, als fr andere Privatfeste. Auch
die Abstufung mag sich innerhalb weiter gesteckter Grenzen bewegen.
Es kann sich an die Festtafel ein Tanzfest anschlieen, es kann der
Bezirksvorort, der Kreisvorort oder der Provinzvorort zu diesen
Feierlichkeiten als Festort bestimmt und ein gewisser Aufwand an
Reisen, Beurlaubungen, Festkleidern, Aufzgen genehmigt und den
Neuvermhlten eine Zeit der Befreiung von jeder Arbeit und dergleichen
bewilligt werden. Diese reicheren Feierlichkeiten und sonstigen
Annehmlichkeiten sollen denjenigen, die die Pflichten und Sorgen der
Ehe auf sich nehmen, ein quivalent bieten.

Insofern nicht allen Gliedern der Gesellschaft die Ehe bewilligt wird,
wird die Versagung der Geburtsfeierlichkeiten fr die illegitimen
Geburten einen Teil jener bel bilden, welche der Staat verhngt, um
illegitime Geburten zu verhindern.

=Der Geburtstag der Alten=, die das neunzigste oder fnfundneunzigste
Jahr erreicht haben, wre ein sehr geeigneter Anla fr Festlichkeiten.
Man htte allen Grund, die Volksgenossen, welche ein besonders hohes
Alter erreicht haben, zu ehren.

=Bestattungsfeierlichkeiten.= Da die Bestattung der Verstorbenen den
Anla zu gewissen Feierlichkeiten bietet, ist offenbar. Auch die Trauer
soll einen sthetischen Ausdruck finden. Ob die Toten begraben oder
verbrannt werden, kann Gegenstand der Gesetzgebung sein oder der freien
Verfgung der Einzelnen oder den Hinterbliebenen berlassen werden. Da
den Verstorbenen von allen Bewohnern der Gemeinde oder des Quartiers
und auerdem von Verwandten und Freunden das Geleite zur Ruhesttte
gegeben wird, ist vorauszusetzen. Insofern aber auch ortsfremden
Personen dazu Urlaub und Reise bewilligt werden sollen, ist Sache der
Verteilungsbeschlsse. Zur Bestattung hervorragender Personen, die
das Volk besonders ehrt, werden die Bezirke und Kreise Abordnungen
entsenden, welchen der Staat Urlaub und Reise zu bewilligen hat. Auch
hierin und in Hinsicht auf den Trauerpomp wird eine Abstufung in sehr
weit gesteckten Grenzen gutzuheien sein. Die Totenmahle sollten auer
bung kommen, weil sie nicht zur Trauerstimmung passen. Eher wrde
sich empfehlen, den nahestehenden Personen, insbesondere der Witwe oder
Mutter Urlaub zu gewhren und ihnen das Fernbleiben von den gemeinsamen
Mahlzeiten, eine Reise oder sonst etwas zu gestatten, was dem Gemte
Trost gewhren kann. Jeder damit verbundene Aufwand, nmlich Urlaub,
Reisen u. dergl., bedarf der Genehmigung durch die Verteilungsgesetze.

Der Tod besonders verdienter Menschen kann Anla zu besonderen
Feierlichkeiten geben, so da der Leichnam nach einem greren Orte
gebracht oder in mehreren Orten Trauerfeierlichkeiten gehalten werden,
da hervorragende Redner Gedchtnisreden halten, zum Gedchtnisse
selbst eigne Werke herausgegeben und in allen Bibliotheken aufgestellt
werden, da man Denkmler setzt oder Gedchtnistage fr jedes
Jahr, jedes Dezennium oder Jahrhundert stiftet. Auch hier wird die
Verteilung nach den vom Volke genehmigten Grundstzen in der Regel
durch die Staatsverwaltung vorgenommen, es knnen aber auch bei ganz
ungewhnlichen Verdiensten der Verstorbenen besondere Volksbeschlsse
eingeholt werden.

=Besondere Anlsse zur Feier von Individuen.= Solche besondere Anlsse
knnen sein, der Amtsantritt von Lehrern, rzten, Beamten nach ihrem
Range, sowie die Jahresfeier oder der Gedenktag nach 10, 25 Jahren,
hierher gehren auch die Abiturientenfeiern und ihre Gedenktage fr die
Studierenden hherer Schulen.

=Anlsse allgemeiner Natur.= Solche Anlsse sind die Grndung von neuen
Gemeinden, Gebuden und grerer Anstalten und die Gedenktage daran,
die Erlassung gewisser Gesetze usw. Ebenso eignen sich Frhjahrsanfang,
Sonnenwende und Ernte zur Veranstaltung von Festlichkeiten, so auch
Weihnacht und Ostern. Dabei kann der Aufwand naturgem bei ganz
besonderen Anlssen viel weiter gesteigert werden als unter den
heutigen Verhltnissen, nachdem der Reichtum und dessen Konzentrierung
weit ber das hinausgeht, was in der heutigen Gesellschaftsordnung zu
erreichen mglich ist. Die Ansammlung von Menschen, Gefhrten, Pferden
und anderen Tieren und die Vereinigung von Knstlern und Knstlerinnen
aller Art in Theatern und Arenen kann eine Ausdehnung annehmen, fr die
uns heute jeder Mastab fehlt. Der Staat braucht sich zu diesem Zweck
nichts zusammenzubetteln, da alle Gter im Staate und alle Personen ihm
zur Verfgung stehen. Er ordnet nur an, da ein bestimmtes Festprogramm
durchgefhrt werden soll und wer daran Anteil nehmen kann, nmlich
nach Kategorien und anderen allgemeinen Kennzeichen. Gegen solche
Feierlichkeiten kann das Herrlichste, was selbst Rom unter den Kaisern
gesehen hat, nicht in Betracht kommen.

Zu mehr oder weniger groartigen Feierlichkeiten knnen die
Wettbewerbungen in allerlei Geschicklichkeiten und Kunstauffhrungen
Anla geben, und diese Wettbewerbungen werden bezirksweise, unter
den Preisgekrnten der Bezirke nach Provinzen oder fr das Reich
veranstaltet werden.

So wie aber groartige Festlichkeiten aus allgemeinen Mitteln
veranstaltet werden knnen, ist es auch denkbar, da der Aufwand von
einzelnen bestritten wird. Wenn jeder Bewohner des Staates fr einen
solchen bestimmten Zweck eine Stunde seiner Mue und einen Teil der
auf ihn entfallenden Konsumtibilien widmet und an der Herstellung
herrlicher, dem Feste gewidmeten Gegenstnde, nach einem vorher
angenommenen Plane im organischen Verbande mit anderen mitarbeitet,
so kann etwas Staunenerregendes geschaffen werden. Die Verfassung
und der Druck von Werken, die Schaffung von Kunstwerken aus kostbarem
Material, der Bau von Husern und deren Ausstattung und Einrichtung
kann solchergestalt zustande kommen. So zur Feier des siebzigsten
Geburtstages eines Virchow oder Rntgen.

Die allgemeinen Feierlichkeiten zeichnen sich dadurch aus, da niemand
prinzipiell und gnzlich davon ausgeschlossen ist, wenn auch nur wenige
berechtigt sein mgen, ganz nach Belieben an =allen= Feierlichkeiten
teilzunehmen. Es gibt keine Unglcklichen -- es wre denn jemand, der
harte Strafe verdient htte -- der nur mit Neid sehen knnte, wenn
andere genieen, was er selbst ganz und gar entbehren mu. Heute ist
die Freude der einen der Kummer und die Entbehrung, ja der Hungertod
anderer. Das ist dem Kollektivismus fremd, der nur Zufriedene machen
will. Und die Abstufung in den Genssen soll ihren Grund immer nur im
ffentlichen Interesse haben, so da auch der an den Festlichkeiten
nicht Beteiligte einen indirekten Anteil an den Freuden anderer hat.
Die Bevorzugung der wenigen soll immer nur der Lohn von Diensten sein,
die allen geleistet wurden.

Diese Festlichkeiten werden zur Veredlung des Volkes viel beitragen,
und sie werden hchstwahrscheinlich ein vortrefflicher Ersatz fr
die in Verfall geratenden religisen Kulte sein. Denn whrend der
religise Kult eine Gottheit verherrlicht, =werden die Festlichkeiten
des Kollektivstaats das Menschentum verherrlichen=. Sie werden dazu
anregen, dem wahrhaft Groen, den groen Geistern nachzustreben und in
ihnen die Menschheit zu verehren, aus der sie hervorgegangen.


11. Die Wettbewerbungen, Glcksspiele.

Die olympischen Spiele der Griechen haben vielleicht das meiste zur
Entwicklung der griechischen Kultur beigetragen, und es wrde zu den
Aufgaben des Kollektivstaates gehren, etwas hnliches ins Leben
zu rufen, nur viel groartiger, mannigfaltiger und in rascherer
Aufeinanderfolge. Die heutigen Grostaaten umfassen eine viel
zahlreichere Bevlkerung, sie sind viel reicher und der allgemeine
Fortschritt entwickelt sich viel rascher. Es wrden auch die
Wettspiele und andere Wettbewerbungen spezialisiert und nicht, wie die
olympischen Spiele, geistige und krperliche bungen zusammenfassen.
Auch wrden sie nicht auf =einen= Ort beschrnkt, sondern Bewerber,
Schiedsrichter und Schaulustige in den verschiedensten Stdten des
Reiches versammeln. Die meisten Wettspiele wrden allen Nationalitten
des Reiches gemeinsam erffnet werden, Poesie und Drama aber wohl
national geschieden. Endlich wrden diese Wettbewerbungen abgestuft und
zuerst nach Kreisen, und fr die Sieger in den einzelnen Kreisen die
Wettbewerbungen im ganzen Reiche veranstaltet.

Der Preis, um den man sich bewerben wrde, wre nicht nur der Ruhm
des Sieges, sondern es knnten auch Prmien der verschiedensten Art
zuerkannt werden, zumeist bestehend im lebenslnglichen Gebrauche
gewisser kostbarer Gter. So die edelsten Pferde zu reiten fr den
Sieger in der Reitkunst, die besten und berhmtesten Geigen zu spielen
fr den Sieger im Violinspiel u. a. Die Sieger wrden wieder auf Kosten
des Staates zu auswrtigen Veranstaltungen gleicher Art entsendet
werden, wie man auch die berhmtesten Auslnder einladen wrde, an
unseren Wettbewerbungen teilzunehmen.

Hier wre noch zu bemerken, inwiefern man das Glcksspiel dulden
knnte, wenn die Spielwut nicht ganz erlschen wrde, obgleich der Sinn
des Kollektivismus ist, dem Zufall keinen Einflu mehr zu gestatten.
Da der Staat alle Gter verwaltet, kann ohne seine Zustimmung nichts
mehr aufs Spiel gesetzt werden. Doch knnte man der Spielwut immerhin
kleine Zugestndnisse machen. Weshalb sollte man nicht, solange
noch Bier gebraut wird, einen Krug Bier ausspielen, oder gewisse
Reiseberechtigungen dem Sieger im Kartenspiel oder Domino oder Schach
berlassen drfen? Das Schachspiel knnte sogar in die Reihe jener
Knste aufgenommen werden, die von Staats wegen zu frdern und fr
welche Wettbewerbungen im grten Mastab erffnet werden sollten. Auch
ist der Sieg im Schachspiel nicht vom Zufall abhngig, daher es auf
staatliche Frderung Anspruch hat.


12. Nachweis der konomie der in diesem Werk vorgeschlagenen
Organisation des Verteilungs-, Sanitts- und Unterrichtsdienstes.

Um zu beurteilen, ob der Kollektivstaat alles das fr die Veredelung
des Volkes, fr Sanitt, Erziehung und Unterricht leisten knnte, was
in diesem Werke versprochen wird, ist es vor allem notwendig, da man
prft, ob es richtig ist, da die Verteilung im Kollektivstaat mit so
geringem Arbeitsaufwand besorgt werden kann, wie hier behauptet wird.
Ich glaube, da der Abschnitt VI, 8, ber die Statistik, das ziemlich
klar macht. Wenn man nun aus unserer heutigen Statistik ermittelt, wie
viele Menschen heute mit dem Umsatze der Gter zu tun haben, so kann
man die Ersparnis an Arbeitskrften fr den Gterumsatz ermitteln und
zeigen, da dadurch viel mehr Personen fr Sanitt und Unterricht frei
werden, als der Staat braucht, um die von mir geforderten Leistungen zu
bestreiten.

Es gibt verschiedene Berufe und soziale Schichten, in welchen die
Einfhrung des Kollektivismus mit Aufhebung des Handels und der
Geldwirtschaft eine Vernderung herbeifhren mu, indem manche Berufe,
so insbesondere der Handelsberuf und der durch den Handel verursachte
Arbeitsaufwand erlschen, andere Berufe neu organisiert werden und
neue Funktionen bernehmen, daher die dafr gewidmeten Arbeitskrfte
vermehrt werden mssen. Andererseits werden auch neue Kategorien von
Arbeitsbefreiten geschaffen, die der Staat zu erhalten hat, wogegen
die heutige Gesellschaft die Besitzenden ohne Arbeitsgegenleistung
erhalten mu, welche, wenigstens der Mehrzahl nach, in der knftigen
Gesellschaftsordnung in einen der dann bestehenden Berufe eintreten
mssen.

Was die Verschiebungen in den Berufen anbelangt, so handelt es sich
vorzglich um den Handel, den ffentlichen Dienst, den Unterricht und
den Sanittsdienst; was die Verschiebungen in den arbeitsbefreiten
(unproduktiven) Gesellschaftsschichten anbelangt, so handelt es sich
vorzglich um eine menschenwrdige Altersversorgung in der knftigen
Gesellschaftsordnung einerseits und um Ausgedingler, Haus- und
Rentenbesitzer, Pensionre und Almosenempfnger, Pfrndner und andere
unproduktive Personen in der heutigen Gesellschaftsordnung. Von der
Altersversorgung wird in XI, 1, c, die Rede sein.

Die Ermittlung der oben erwhnten Berufe wird nach den Volkszhlungen
des Jahres 1900 in sterreich und Ungarn gemacht und es werden die
beiderseitigen Ziffern zusammengezogen, wobei die Ziffern fr Ungarn
in manchen Punkten schtzungsweise mit der Hlfte der fr sterreich
gltigen Ziffern eingestellt werden, weil die ungarische Statistik
manches, was in sterreich gesondert nachgewiesen wird, zusammenfat
und diese Veranschlagung jedenfalls der Wahrheit so nahe kommt, als man
fr diese Arbeit braucht.

Der Handel beschftigte in beiden Reichsteilen, sterreich und Ungarn,

                                             zusammen    665 949 Pers.
  der ffentliche Dienst XXVI, 1 u. 2 des                 98 260  "
      Volkszhlungsoperates
  der Unterricht XXVI, 3                        "        141 681  "
  der h. Sanittsdienst XXVI, 4                 "         18 812  "
  der n. Sanittsdienst XXVI, 5                 "         26 625  "
  Advokaten und Notariat XXVI, 8                "         21 439  "
                                                         -------------
                                             in Summa    972 766 Pers.

Es handelt sich hier um einen Bevlkerungsstand von rund 45 Millionen
oder, nach der von mir angenommenen Verteilung der Bevlkerung um 45,000
Gemeinden und Quartiere von durchschnittlich 1000 Bewohnern.

Hierbei sind Post- und Telegraphenbetrieb, obwohl dabei groe
Ersparnisse an Arbeit wahrscheinlich sind, dann einige kleine
Nebenberufe des Handels und selbstverstndlich der Transport nicht in
Rechnung gestellt.

Da nun in der knftigen Gesellschaftsordnung die Verteilung im
Grobetriebe von den Verwaltungsbeamten besorgt wird, welche den
Handelsstand entbehrlich machen, so beansprucht der Kollektivstaat fr
jede Gemeinde und Quartier einen Verwaltungsbeamten, dem eventuell ein
Volksbeamter beigegeben wird, das macht fr

  45,000 Gemeinden und Quartiere                         90 000 Personen
  mit einem Zuschlage von                                18 000    "
  fr bergeordnete Beamte und Zentralstellen, es
    beansprucht ferner der Unterrichtsdienst je 8
    Volksschullehrer fr 45,000 Gemeinden und Quartiere 360 000    "
  mit einem Zuschlage von                               180 000-A- "
  fr bergeordnete Organe des Unterrichts, der
    Zentralstelle, der Hochschulen, Universitt und
    Akademie, ferner zwei rzte, einen mnnlichen und
    einen weiblichen fr je eine Gemeinde oder Quartier  90 000    "
  mit einem Zuschlage von                                18 000    "
    fr bergeordnete Organe des Sanittsdienstes,
    die Zentralstelle und Spezialrzte
                                                       -----------------
                                        in Summa        756 000 Personen

oder rund um 220,000 Personen weniger als oben fr das Jahr 1900 in
sterreich-Ungarn ausgewiesen wurde. Das ist wesentlich die Folge
davon, da durch die Pauschalversorgung der Bevlkerung und den Umsatz
von Gemeinde zu Gemeinde, statt von Individuum zu Individuum, sowie
durch Naturalwirtschaft und durch Vereinheitlichung des Umsatzes in der
Hand des Staates dieselben konomischen Vorteile erzielt werden, wie
durch das Clearingsystem.

    -A- Hierbei ist auch die Vermehrung der Hochschulstudierenden
    in Anschlag gebracht.

Freilich wird das niedere Sanittspersonal, dann das Erziehungspersonal
und der Unterricht in den vier ersten Volksschulklassen zu Lasten
des Haushaltungspersonals gerechnet, allein auch heute beteiligt sich
die Familie an der Krankenpflege, der Erziehung und dem Unterrichte
und es wird das in Zukunft mit weit grerem Erfolge geschehen,
weil die Bildung der weiblichen Bevlkerung im Kollektivstaate eine
weit grere ist. Auerdem wird erwartet, da die Zentralisation der
hauswirtschaftlichen Arbeiten eine Ersparnis an Arbeitskrften mit sich
bringen wird, wodurch der Mehraufwand an Erziehungs- und Krankenpflege
wettgemacht werden drfte.

Eine Vergleichung zeigt also, da die Verteilung (der Gtertausch),
der Unterricht und das Sanittswesen zusammengenommen eine geringere
Belastung der Volkswirtschaft beanspruchen wird, als in der heutigen
Gesellschaftsordnung, obgleich der Kollektivismus in allen diesen
Zweigen der Volkswirtschaft mindestens dreimal mehr leistet, als
die heutige Gesellschaft. Das gilt nicht nur vom Unterrichts- und
Sanittsdienst, sondern auch von der Gter- und Arbeitsverteilung,
welche zugleich -- =ohne Verwaltungskosten= -- die beste Versicherung
fr alle konomischen Wechselflle des Lebens bietet. Nicht
nur wird der Sanittsdienst die Aufgabe haben, den allgemeinen
Gesundheitszustand zu heben, sondern auch auf die Verteilung der
Arbeit, die Berufswahl und die Erteilung der Ehebewilligung und im
weiteren auf die psychische und physische Veredelung des Volkes Einflu
zu nehmen.

Die heutige Gterteilung wirkt zugleich indirekt als Zwang zur Arbeit.
Diese Art des Zwanges wird aber im Kollektivismus durch direkten Zwang
ersetzt, wie er beim Militrdienst gebt wird.

Mit dem Hinwegfalle der Arbeits=krfte=, welche heute im Handel
verbraucht werden, welche Ersparung allein als Handelsunkosten
veranschlagt wurden, wird in Zukunft auch ein groer sachlicher
Aufwand in Ersparung gebracht, den der Handel verursacht, ein Aufwand
fr Geschftsrume, fr Lagerrume, fr Annoncen und Reisen, mit
einem Worte alles, was in den Betriebsrechnungen der Kaufleute auer
dem Salr an Spesen verrechnet wird. Ferner gehrt zum Aufwande
fr die Verteilung durch Kauf und Verkauf auch mancherlei Arbeit
der selbstndigen Unternehmer, nmlich der Bauern und Gewerbsleute
-- in sterreich mehr als 4 Millionen Personen -- welche in der
Berufsstatistik nicht als Handelsarbeit ausgewiesen wird, so das
Marktfahren, die Gnge zu Behrden und Anwlten, das Handeln und
Schachern beim Verkauf von Klbern und Schweinen, beim Ankauf von
Saatgut, beim Verkauf von Kartoffeln, Ackerfrchten und Milchprodukten,
von Eiern, beim Ankauf von Werkzeugen und beim Anwerben von
Dienstleuten.

Ferner sind noch viele Gewerbe in unserer heutigen Gesellschaftsordnung
mindestens zur Hlfte als Handelsgewerbe zu rechnen und zwar:
Fleischer, Selcher, Bcker, Zuckerbcker, Kaffeesieder, Ausschnker,
Gasthfe und Wirte. Von den in diesen Gewerben Ttigen wurden 1900 in
sterreich-Ungarn 317 731 gezhlt und zwar mit Ausschlu der Arbeiter
in den vier ersten Gewerben, daher reichlich die Hlfte, nmlich 159,000
auf Verteilungsarbeit (in den Gast- und Kaffeehusern Bedienung) zu
rechnen sind.

Mit dem Handel entfllt auch die Handelsarbeit der Kundschaft, welche
statistisch nicht ausgewiesen werden kann. Da die Kundschaft zum
Kaufmann geht, der sie erwartet,[39] die Kundschaft auch im Laden die
Abfertigung abwarten mu, kann man wohl annehmen, da der Zeitverlust
und Arbeitsaufwand der Kundschaft im Handel ein und einhalbmal soviel
betrgt, wie der Arbeitsaufwand der im Handelsberufe ttigen Personen
oder die Jahresarbeit von

                                             998 924 Personen
  dazu Ttige im Handelsberufe               665 949    "
                                           ------------------
                     Gesamthandelsarbeit   1 664 883 Personen

nahezu 1,7 Millionen Menschen von 45.000,000 Einwohnern.

  [39] Das gilt nur nicht vom Hausierhandel, der aber nur den
       24. Teil der im Handelsberufe beschftigten Personen in
       Anspruch nimmt.

So wie der Geldhandel eine vielfach vollkommenere Gterumsatzform
ist, als der Tauschhandel, zwischen einzelnen Personen, so ist der
Gterumsatz im Kollektivstaat vielmal vollkommener und konomischer
als der Geldhandel. Ebenso ist der Familienhaushalt eine durchaus
rckstndige Wirtschaftsform fr das Volk. Er ermangelt aller Vorteile
des Grobetriebes, dessen Vorzge in den vorstehenden Berechnungen zum
Ausdruck kommen. Wenn man die Familie als Einheit fr die Wirtschaft
betrachtet, so findet heute der Austausch zwischen 6 bis 8 Millionen
solcher Einheiten in sterreich-Ungarn statt, whrend diese Einheiten
im Kollektivstaate auf 45,000 vermindert wrden. Aber abgesehen von der
Arbeitsverminderung, welche das zur Folge hat, ist ja unser Gtertausch
auch die Quelle so zahlreicher Zuflle, die das menschliche Leben zu
einem tollen Spiel machen.

In Vorstehendem ist der Nachweis erbracht worden, da die Ersetzung
des Privateigentums durch Kollektiveigentum, die direkte Verteilung
der Gter an Stelle der Verteilung durch Kauf und Verkauf, somit
die absolute Naturalwirtschaft an Stelle der Geldherrschaft, eine so
auerordentliche Vereinfachung des Gterumsatzes zur Folge hat, da
die dadurch bedingte Arbeitsersparnis hinreicht, Unermeliches fr
die Vervollkommnung der Rasse und die Erziehung und Unterricht, fr
Kunst und Wissenschaft zu tun. Auerdem bewirkt der Kollektivismus
eine Totalversicherung jedes einzelnen Individuums, er macht alle
jene Verbrechen unmglich, deren Triebfeder der Eigennutz ist und
er begrndet eine ra des inneren Friedens und bereitet damit den
internationalen Frieden vor.

Unerledigt bleibt die Frage, ob die Volkswirtschaft die Arbeit von
vier Jahrgngen, vom 14. bis zum 18. Lebensjahre entbehren kann, um
den Unterricht bis zum vollendeten 18. Lebensjahre auszudehnen. Es
ist zwar nicht zu bezweifeln, da zu frhe krperliche Anstrengung
den Arbeitswert der Menschen fr das ganze Leben herabsetzt und da
eine intensivere geistige Ausbildung den knftigen Arbeitswert der
Individuen erhht, aber einen ziffernmigen Nachweis, da diese
Einrichtung ohne Schaden fr die Gesamtproduktion verwirklicht
werden kann, ist nicht zu erbringen. Man wird darum auch nicht von
allem Anfang die ganze Jugend bis zum vollendeten 18. Lebensjahre in
der Schule halten und von der physischen Arbeit befreien, sondern
nur die intelligentesten Schler des 8. Schuljahres in die vier
letzten Jahrgnge aufsteigen lassen, die minderbefhigten aber
zur Arbeit einstellen, wobei man aber dafr sorgen wird, ihnen nur
die leichtesten Arbeiten zuzuweisen, welche der Entwicklung nicht
hinderlich sind. In einer gut organisierten zentralisierten Produktion
knnen brigens viele Krfte zur Arbeit verwendet werden, welche
heute brach liegen mssen, und darum wird es mglich sein, auch schon
zweijhrige Kinder zu gewissen Arbeiten zu verwenden, welche Kraft
und Geschicklichkeit nur steigern. So gehe ich von der Meinung aus,
da Erziehung und Unterricht nicht darunter leiden wrden, wenn die
Kinder und jungen Leute schon vom dritten Jahr an 2-3 Stunden des
Tages produktiv beschftigt wrden und auch dadurch wrde ein Teil
des Arbeitsverlustes hereingebracht werden, der mit der Ausdehnung des
Volksschulunterrichtes auf zwlf Jahre verbunden wre.




IX.

Die Befriedigung der wichtigsten Bedrfnisse des Volkes im
Kollektivstaate.


1. Befriedigung des Wohnungsbedrfnisses.

Wie htte der Kollektivstaat die Wohnungsbauten einzurichten und fr
das Wohnungsbedrfnis des Volkes zu sorgen?

Ich bespreche hier nur das Bedrfnis des Volkes, der Masse, nicht
derjenigen, die durch hhere Verdienste Ansprche auf Bevorzugung
haben. Ich spreche von dem Bedrfnisse des geringsten Arbeiters und der
Arbeitsunfhigen, vom Wohnungsminimum in den Urgemeinden.

Ich befrworte vor allen die vllige Trennung der Wirtschafts- und
Industriebauten von den eigentlichen Wohnbauten, es sollen nicht
nur mit den einzelnen Wohnungen, von Kchen und von den Rumen fr
die Wsche und andere hauswirtschaftliche Arbeiten abgesehen, keine
Werksttten in unmittelbarer Verbindung stehen, sondern auch in der
unmittelbaren Nhe der Wohnungsansiedlungen soll es weder Werksttten,
noch Stallungen, Scheunen oder Fabriken geben und ich halte es nicht
fr ntig, dafr Grnde anzufhren. Die Wohnungsansiedlung soll nur
der Ruhe, dem Genusse und der Geselligkeit dienen und auch danach
eingerichtet sein.

Doch ist vor allem eine Frage zu lsen, soll das Kchenwesen und
die hauswirtschaftliche Arbeit zentralisiert, oder nach Familien
eingerichtet sein? Ich bin fr ersteres und zwar aus folgenden Grnden.
Die Growirtschaft ist auch hier auerordentlich konomisch und sie
ist nirgends so konomisch, als gerade in der Hauswirtschaft. Die
Hauswirtschaft mit der Speisenbereitung, Wsche, Beheizung, Reinhaltung
und Lftung der Wohnungen und der Ausbesserung von Kleidern, Wsche und
Utensilien, dann Kinder- und Krankenpflege und huslichen Erziehung
beansprucht reichlich ein Fnftel der ganzen nationalen Arbeit. Es
handelt sich also um einen Produktionszweig, der in sterreich-Ungarn
etwa 4,5 Millionen Menschen beschftigt. Die Zentralisierung dieser
Arbeiten nach Gemeinden von beilufig 1000 Kpfen gestattet bei
besserer Herstellung dieser Arbeiten eine Ersparnis von reichlich 1-1,5
Millionen Arbeitskrften, welche der Erziehung und dem Unterrichte
zu statten kme und unsere Frauen vor berbrdung schtzen wrde.
Die durch Zentralisierung der hauswirtschaftlichen Arbeiten erzielte
konomie hat in Kopenhagen zur Errichtung von Einkchenhusern gefhrt,
welche Kche und Bedienung fr 25 Familien liefern, aber nicht fr
gemeinsame Speisesle eingerichtet sind. Diese Absonderung der Familien
vermindert zwar den konomischen Erfolg, ist aber beim bestndigen
Wechsel in der heutigen Gesellschaftsordnung ebenso notwendig, wie
sie in der kollektivistischen Gemeinde unkonomisch, und den sozialen
Zwecken hinderlich wre.

Dagegen nun steht die vermeintliche Forderung des Gemtes und die
Voraussetzung, da nur liebende Frauen das alles mit gewissenhafter
Aufopferung und so besorgen, da die Familienglieder befriedigt werden.
Nun meine ich zwar, da die Familie ihre abgeschlossene Wohnung
braucht, wo sie ungestrt die wahren Freuden des Familienlebens
genieen kann, da aber mehr die gesellige Vereinigung der Eltern
mit den Kindern, als die persnliche Bemhung der Hausfrau mit allen
Einzelheiten der Familienwirtschaft das Familienglck ausmacht und
da vielmehr gerade die Belastung der Hausfrau mit so vielerlei
Geschften, welchen allen sie unmglich gleichmig gewachsen sein
kann, die Quelle zahlreicher Mihelligkeiten ist, und da gerade
deshalb so wenig wahres Familienglck angetroffen wird. Am ehesten
noch allerdings bei Arbeitern, wo diese Geschfte niemals gut besorgt
werden, noch gut besorgt werden knnen; bei ihnen nur, weil elende
Menschen nach jedem Strohhalm von Glck haschen und gemeinsames Leid
die Menschen vertrglich macht. Wo nur etwas Wohlhabenheit ist, werden
ohnehin fremde Hilfskrfte gedungen, ohne dadurch das Familienglck
immer zu gefhrden. Und auch bei zentralisierter Wirtschaft ist ja die
Familienmutter in der Lage, fehlendes zu ergnzen und auf Erfllung
der dem Staate obliegenden Verpflichtungen zu dringen und so sich ihrer
Kinder anzunehmen, fr sie besorgt zu sein.

Ein weiterer Grund, der fr Gemeindewirtschaft spricht, ist die
Forderung einer ber die Grenzen der Familie erweiterten Geselligkeit,
die dort vernnftig gepflegt werden kann, whrend sie heute gerade
auf Kosten der Kinder geht. Wir finden, da zumeist der Hausvater ins
Wirtshaus, die Hausfrau auf Besuch geht, ja auch das Dienstmdchen
mit dem Liebhaber luft und die Kinder, die man nicht mitnehmen
kann, entweder eingesperrt werden oder auf der Gasse tausend Gefahren
ausgesetzt sind.

Diesen belstnden und den Rechtsverletzungen des Mannes der Frau und
der Eltern den Kindern gegenber kann der kollektivistische Staat ein
Ende bereiten, aber nur dann, wenn er es vermag, die Familienglieder
ntigenfalls auch zu trennen und ihnen gesonderte Unterkunft zu
verschaffen, in gewhnlichen Zeiten aber die Eltern, wenn sie abwesend
sein mssen, zu ersetzen. Das wird durch die Zentralstation der
Wohnungen in groen Gebuden sehr erleichtert, wrde aber durch das
Villensystem erschwert werden. In diesen zentralisierten Ansiedlungen
ergibt sich zwischen allen Gliedern der Gemeinde, den Mnnern, den
Frauen und den Kindern, eine umfassende Geselligkeit, welche den
Frieden frdert, die Anschauungen bereichert, die Intelligenz erhht.

Doch soll auf diesem Gebiete kein Doktrinarismus aufkommen und da
man mit dem Kollektivismus nur im kleinen beginnen kann, wird das
Experiment uns belehren, ob der gemeindeweise Haushalt den Bedrfnissen
der Menschen mehr entspricht und so wird die Erfahrung den Ausschlag
geben.

Nehmen wir an, die Entscheidung wre fr den gemeindeweisen
Hauswirtschaftsbetrieb gefallen, so wre fr folgende Bedrfnisse
zu sorgen. Jedem mu es mglich sein, sich abzuschlieen, oder sich
anderen im engeren Kreise anzuschlieen oder endlich der Geselligkeit
im Groen zu erfreuen. Es mu also jedem, der es wnscht, ein
gengender, abgesonderter Schlaf- und Wohnraum zugewiesen werden, es
mu aber auch die Gelegenheit geboten sein, mehrere Schlafrume zu
einem Ganzen zu gemeinschaftlicher Benutzung zu vereinen und auer
diesen Schlafrumen mu es groe Sle und kleinere Sle geben, in
welchen sich die ganze Gemeinde und kleinere Gesellschaften versammeln
knnen. Die Mahlzeiten sollen die Glieder der Gemeinde so viel als
mglich gemeinsam einnehmen, es soll aber auch gestattet sein, sich
das Essen auf seine Stube bringen zu lassen, damit die Gemeinsamkeit
nicht zur Last wird. Anfangs werden sich aus diesem Zusammenleben
vielleicht manche rgerliche Streitigkeiten ergeben, aber je weiter
die Volkserziehung schreitet, je mehr sich die Staatsangehrigen in
die Verhltnisse einleben und wenn einmal die Zeiten kommen, wo die
berwiegende Mehrzahl der Gemeindegenossen von Jugend auf zusammen
aufgewachsen ist, endlich, wenn es der kollektivistische Charakter
des Staates ermglicht, strende Elemente, die sich in einer Gemeinde
nicht einzufgen vermgen, in andere Gemeinden zu versetzen, wird
ein herzliches Einvernehmen der Bewohner einer Gemeinde gewi
sich entwickeln. Man denke an die kameradschaftliche Gesinnung
der Mannschaft eines Regiments, der Offiziere einer Garnison und
daran, da man im ltesten Griechenland so hohen Wert auf gemeinsame
Mahlzeiten legte. Doch wird hier vieles abhngen von dem Takt und der
Menschenkenntnis der Verwaltungsbeamten.

Diesen Grundstzen wrde nun ein Bau entsprechen, der nach VI, 1, a,
wie unten beschrieben eingerichtet wre.

Der Mittelbau, ein Oblongum von etwa 1600 Quadratmeter Bauflche, wrde
als Gemeindepalast dienen, im Untergescho Kche, Keller, Wscherei,
geschlossene Bder, Turnsaal und Spielrume, im Hochparterre einen
den ganzen Raum umfassenden Speisesaal, im oberen Stockwerke den
Bibliotheks- und Versammlungssaal, das Amtszimmer, die Schulzimmer,
Spielsle und Vorratsrume enthalten. Im Bibliothekssaale knnten
auch Sonntags religise Feierlichkeiten abgehalten werden, wenn das
Vorurteil unterdrckt sein wird, da solche Feierlichkeiten nur in
geweihten Rumen stattfinden drfen. Dieser Bau wrde von einem Garten
umschlossen, an den vier Wohnbauten in Kreuzform mit Erdgescho und
drei Stockwerken grenzen wrden. Jedes dieser vier Huser wrde 256
Wohnungseinheiten enthalten und nach Bedarf in einfenstrige Stuben
und grere, gemeinsame Gemcher eingeteilt werden. Diese 1024
Wohnungseinheiten wren ausreichend fr Beherbergung von 1000 stndigen
oder vorbergehenden Bewohnern, fr Kranken- und Fremdenzimmer und fr
Einrumung grerer Wohnungen fr die Verwaltungsbeamten, rzte und
Lehrer und einige sonstige bevorzugte Gemeindeglieder. Dabei ist zu
beachten, da die erstjhrigen Kinder wohl kein eigenes Schlafzimmer
zugewiesen erhielten, da auch einige Erwachsene, welche einem
Turnus nach mit Schmutzarbeiten befat wren, aus dem Gemeindeleben
auszuscheiden htten und im Wirtschaftsgebude zu schlafen htten,
wodurch Rume in den Schlafgebuden frei wrden.

Eine solche Gemeinde bese Bder jeder Art, im Freien, im Souterrain
und in allen Stockwerken, so da fr Reinlichkeit und Gesundheit auf
das beste gesorgt wre.

Wollte man familienweise fr die Wohnung sorgen, mit den beliebten
Familienhusern, so wre das nicht nur ungesellig, sondern man mte
etwa zweihundert solcher Huschen bauen. Und wollte man drei oder
vier Familien zusammensperren, also blo 50 Huser fr 1000 Bewohner
bauen, so wren Kosten und belstnde immer noch gro, und der Vorteil
bestnde nur darin, da man sich der Zentralisation genhert htte.
Die Familienhuser wrden ein weit greres Baukapital und einen vier-
bis fnffach greren Raum erfordern, eine Menge Straen und Wege
beanspruchen und einen weit umfassenderen Dienst fr Beseitigung der
Fkalien und Straenreinigung notwendig machen, und man kann sagen, da
durch Annahme dieses Systems der Aufwand fr Wohnungsbauten mindestens
um ein Drittel erhht wrde[40], bei gleicher Bequemlichkeit.
Vorteile und Nachteile gegeneinander gehalten, wird der berwiegende
Vorteil auf Seite entsprechend zentralisierter Wohnungsansiedlungen
sein. Zudem erschwert die Zerstreuung der Gemeindeinsassen die
Aufsicht[41], die Verteilung, die Unterdrckung des Vagabundenwesens
und die Evidenthaltung der Bevlkerung und ihrer Verteilung, die
nach VI, 8, eine wesentliche Grundlage einer vollkommenen Versorgung
aller Volksgenossen bildet. Es wrde von allem, was ich mir vom
Kollektivismus verspreche, kaum etwas realisiert werden knnen, wenn
man das Villensystem annhme.[42]

  [40] Die Familienhuser bieten auch den Nachteil, da sie sich
       den wechselnden Bedrfnissen der Familien nicht anpassen
       knnen. Eine Familie kann kinderlos bleiben oder rasch
       sich vermehren, dann wieder rasch abnehmen. In einem
       kollektivistischen Schlafhause ist es mglich, sich dem
       jederzeit anzupassen.

  [41] Wenn ich von Aufsicht rede, die anarchistisch veranlagte
       Arbeiter nicht dulden wollen, so bemerke ich nur, da
       Kinder den Eltern und Frauen den Mnnern viel mehr
       preisgegeben sind, wenn sie in abgesonderten Husern
       wohnen, und da gerade der Kollektivbrger ein Interesse
       daran hat, da sich niemand der Arbeit entzieht und
       niemand sich aneignet, was ihm nicht gebhrt. brigens ist
       der Kollektivismus der Gegensatz des Anarchismus.

  [42] Man hat im Interesse der Arbeiter in England der
       Wohnungsfrage die Aufmerksamkeit zugewendet und in Port
       Sunlight bei Liverpool und in Ansiedlungen bei Birmingham
       Musterhuser nach dem System der Wohnungshuser erbaut,
       die vermietet werden. Man rhmt besonders Port Sunlight
       und behauptet, da dort die Sterblichkeit auf 9/1000
       (!) gesunken sei. Das wird wohl noch andere Grnde als
       blo das verbesserte Wohnungswesen haben. Doch sind das
       Privatunternehmungen, sie vermehren nur die Stdte und
       erschweren die Einrichtung fr den kollektivistischen
       Betrieb.

Um die Ansiedlung recht wohnlich zu machen, wrde man die Gebude durch
gedeckte Gnge und Veranden verbinden und, wenn mglich, schattige Wege
in den nahen Wald fhren.

Da drei Viertel der Fenster der Wohnstuben ins Freie fhren, das letzte
Viertel aber nach den Grten she, welche zwischen den Wohnhusern und
dem Gemeindepalaste liegen, so wre gengend fr gute Luft gesorgt.
Ganz besondere Rcksicht wre auf Vermeidung der Gefhrdung der
Bevlkerung durch Elementarereignisse zu nehmen. Wo berschwemmungen,
Vulkaneruptionen, Lawinen oder Erdbeben zu frchten sind, sind keine
Wohnungsansiedlungen anzulegen und die etwa vorhandenen abzutragen.
Gegen Feuer hat man nicht nur alle Lschgerte bereit zu halten,
sondern auch alle Hilfsmittel zur Flchtung der Bewohner aus allen
Teilen der bewohnten Gebude. Es wird sich empfehlen, von Zeit zu
Zeit bungen fr die Flchtung der Insassen aus brennenden Gebuden zu
veranstalten.

Die Vermeidung der Anlage von Wohnbauten an Orten, welche
erfahrungsgem sehr gefhrdet sind, ist im Kollektivstaate sehr leicht
ausfhrbar; in unserer Gesellschaftsordnung werden sich immer einzelne
in der Zwangslage befinden, sich an solchen Orten anzusiedeln, weil der
andere Boden besetzt ist. Der Kollektivismus kann also auch nach dieser
Richtung einem Bedrfnisse der allgemeinen Wohlfahrt besser gengen,
als unsere Gesellschaftsordnung. Laibach, St. Pierre und andere
Beispiele lehren, wie auch gegen solche Schrecknisse der Kollektivismus
allein abhelfen kann. Es htte die Bevlkerung von Martinique gerettet
werden knnen, wenn Amerika kollektivistisch organisiert wre.

Innerhalb gewisser Grenzen wird der Staat in jeder Gemeinde fr
sthetik und Annehmlichkeiten im Wohnwesen sorgen. Allein ber diese
Grenzen hinaus wird es den Gemeindemitgliedern berlassen bleiben,
grere Annehmlichkeiten zu schaffen. Die jhrlich zur Verteilung
gelangenden Konsumtibilien, VIII, 5, und die freie Zeit der Bewohner
knnen dazu verwendet werden, um Wege und Aussichtswarten anzulegen,
die Wohnrume zu schmcken, die Gartenanlagen zu zieren u. dergl.,
und nur insofern dadurch Flchen dem Anbau entzogen wrden, wird die
Zustimmung der Staatsverwaltung erforderlich sein. Ja, wenn sich unter
den Gemeindegenossen wirkliche Knstler befinden, kann sich eine kleine
Gemeinde im Laufe von Dezennien in ein kleines Athen verwandeln, der
groe Saal mit herrlichen Bildwerken und Gemlden geschmckt werden,
die Eingangspforten mit Bronzen und Holzplastik ausgestattet, die
Auenwnde der Gebude mit architektonischem Schmucke verkleidet, das
Hausinventar veredelt werden, und so ist es mglich, da die Gemeinden
sich individualisieren und eine Art von Gemeindeeigentum geschaffen
wird. Dadurch kann sich eine Gemeinde auch Anspruch auf Privilegien
erwerben, so da ihr ein Einspruchsrecht eingerumt wird gegen Aufnahme
neuer Gemeindegenossen, welche des Vorzuges, solche Herrlichkeiten zu
genieen, unwrdig erscheinen.

Fr die Ausstattung der Wohnrume und des Gemeindepalastes, soweit
sie vom Staate bestritten wird, wird ein allgemeines System anzunehmen
sein, um bei tunlichster Mannigfaltigkeit eine gleichmige Verteilung
des staatlichen Aufwandes zu sichern. Bei der Neuanlage von Gemeinden
nach VI, 2, _Alinea_: Da bei einer Bevlkerung, kann den knftigen
Bewohnern, insofern sie bekannt sind, eine gewisse Wahl eingerumt
werden, vorausgesetzt, da die zugestandene Menge an Material und
Arbeit nicht berschritten wird. So mgen die einen den Wunsch
haben, da groe Glashuser angelegt werden, andere wnschen, einen
Wintergarten zu besitzen oder ein groes Atelier fr Photographie,
selbst eine kleine Sternwarte oder eine ausgedehnte Telephonanlage im
Innern der Gemeinde zur Verbindung aller Rume zu erlangen. Was hier
vom Wohnungsschmucke gesagt wurde, hat auch Anwendung auf das Mobiliar
der Wohnhuser und des Gemeindepalastes und alles, was zum Betriebe
der Hauswirtschaft erforderlich ist. Auch im Mobiliar ist in einem
Kollektivstaate eine viel grere Mannigfaltigkeit als in unseren
Verhltnissen mglich, weil selbst bei der Annahme vieler Tausender von
Formen doch jedes Erzeugnis zum Massenartikel wird. Nur Luxusformen
bleiben von der Verallgemeinerung ausgeschlossen und bevorzugten
Ortschaften und bevorzugten Bevlkerungsschichten[43] vorbehalten.

  [43] Wenn von Bevlkerungsschichten die Rede ist, so sind
       darunter weder Stnde noch Klassen verstanden, weil es
       sich weder um erbliche noch um eigenmchtig erkmpfte
       Vorteile handelt, sie vielmehr im einzelnen nach dem
       Volkswillen einzelnen Personen zugestanden werden und sie
       in jedem Augenblick auf dem Volkswillen beruhen, der sie
       jederzeit entziehen kann.

Diese zentralisierten Wohnansiedlungen entsprechen am besten dem
Charakter des Kollektivismus. Die Lage der groen Mehrzahl des Volkes
ist von der Art, da die Familien das husliche Glck nur whrend
weniger Stunden genieen knnen, Arbeit und Beruf halten die Eltern den
grten Teil des Tages hindurch von den Kindern fern, bis auch diese
wieder, durch ihren Beruf in Anspruch genommen, das Haus verlassen
mssen oder wenigstens nur fr wenige Stunden dahin zurckkehren.
Selbst wo die Mutter den Tag ber zu Hause bleiben kann, wird sie von
vielerlei Geschften in Anspruch genommen, und sie kann den Kindern
eine ununterbrochene Aufmerksamkeit nicht zuwenden. Das Ideal des
Familienlebens, das man den Arbeitern so verlockend darstellt, damit
sie dessen Verlust durch den Sozialismus fr ein groes Unglck
halten sollen, besteht nicht. Sie mssen ihre Kinder in die Krippen,
Spielschulen und Schulen senden und sich so auch heute von ihnen
trennen. Aber diese Anstalten gewhren nur einen ungengenden Ersatz
der huslichen Erziehung, weil sie oft weit entlegen und die den
Kindern gewidmeten Stunden beschrnkt sind. Auch spielen in allen
solchen Dingen die Entfernungen eine groe Rolle. In groen Stdten
sind selbst Familien des hheren Mittelstandes in Verlegenheit, wenn
zwei oder drei Kinder in verschiedene Schulen geschickt werden mssen.
In einer zentralisierten Gemeinde knnen die Kinder auf dem kurzen Wege
zur Schule im Gemeindepalast vom Fenster der Wohnung aus berwacht oder
von den Erziehungspersonen abgeholt und geleitet werden.

Da unser Erziehungswesen viele Mngel hat, die von Plato aufgestellte
Forderung, alle Kinder von den Eltern zu trennen, ebenso absurd ist,
wie es verwerflich wre, verwahrloste, verwaiste oder mihandelte
Kinder nicht zu schtzen, so sind in VII, 2, und 5, a und b jene
Grundstze dargestellt, welche eine Verbindung der Familienerziehung
mit der staatlichen Erziehung ermglichen und im Kollektivstaat leicht
durchzufhren sind. Diesem Bedrfnisse, den Eltern fr die Zeit ihrer
berufsmigen Arbeit die Sorge fr die Kinder abzunehmen und einen
Erziehungseinflu von Staats wegen auszuben, entspricht der hier
dargestellte Charakter der Ansiedlungen.

Derselbe ermglicht ferner die arbeitsteilige Besorgung
der hauswirtschaftlichen Geschfte, die Zentralisierung der
Speisenbereitung und die ausgiebigste Ausntzung aller Rumlichkeiten.
Er erleichtert demnach auch die Verwaltung und jene berwachung der
Bevlkerung, welche alle Vagabundage unmglich macht. In dieser
Ansiedlung knnen gemeinsame Beratungen und Abstimmungen leicht
vorgenommen werden, und ohne die Absonderung unmglich zu machen, wird
doch der staatliche Einflu dahin geltend gemacht, die Geselligkeit im
weitesten Sinne zu frdern, welche das erreichen soll, was Plato fr
die hchste Aufgabe der Staatskunst erklrt, alle Teile des Volkes wie
in ein knigliches Geflecht zu vereinigen.

Die vielfach gegliederten, zum Teil allen Bewohnern und Fremden
zugnglichen, zum Teil nach Bedarf und in einem Turnus einzelnen
Schichten, Geschlechtern und Altersstufen geffneten Rume lassen jede
einzelne Ansiedlung als eine der groen Toynbeehalls erscheinen, welche
wegen des zwanglosen Zusammenkommens der Arbeiterfamilien mit den
Gebildeten sich in England und Amerika so besonders kulturfrderlich
erwiesen haben und als Fortsetzung des Volksunterrichtes
anzusehen sind. So werden auch die in allen Gemeinden periodisch
veranstalteten Vortrge populr wissenschaftlicher Art die Zwecke
der _university-extension_ im umfassendsten Mastabe anstreben und in
weit vollkommener Art das leisten, was die Bemhungen der Gebildeten
in den Landgemeinden Dnemarks bereits heute leisten. Aber auch der
Besuch dieser Vortrge wrde viel schwcher sein, wenn jede Familie ihr
abgesondertes Wohnhaus htte.

=Reinigung, Beheizung, Ventilation, Beleuchtung.= Auch fr viele
hauswirtschaftliche Arbeiten und hygienische Anstalten ist die
Zentralisierung der Wohnbauten sehr frderlich. Das gilt nicht nur
fr die Speisenbereitung, sondern auch fr die Reinigung der Wsche,
der Kleider, der Wohnungen und des Mobiliars. Der Vakuum Cleaner, der
jede Art von Reinigung von Staub und Bakterien auf das grndlichste
besorgt, kann nicht fr kleine Familien angeschafft werden, wohl aber
fr eine Ansiedlung, wie sie hier geschildert wird. Dadurch wird die
Wohltat einer vollkommenen Reinigung der Zimmer, Betten, Kleider, Mbel
und Teppiche auch dem Geringsten gesichert. Wenn die Wohnungsbauten
danach eingerichtet sind, kann die Versorgung mit gut gereinigter,
entsprechend angefeuchteter warmer oder abgekhlter Luft durch in der
Tiefe angelegte Heizvorrichtungen oder in den Dachrumen untergebrachte
Khlanlagen mit geringen Kosten besorgt werden, vorausgesetzt, da die
Wohnungsbauten nicht zerstreut, sondern zentralisiert erbaut werden und
schon die ursprngliche Bauanlage dafr eingerichtet ist.

Was die greren Ansiedlungen anbelangt, so ist folgendes zu bemerken.

Schon die Anlage eines Bezirksvorortes wird sich einigermaen von der
der Urgemeinden unterscheiden. Denn es wird dort nicht nur ein grerer
Stab von Beamten, Lehrern und rzten unterzubringen sein, sondern auch
irgend eine Schule hherer Ordnung, ein ausgedehnterer gewerblicher
Betrieb, eine grere Zentralbibliothek fr den ganzen Bezirk, eine
grere Sammlung, eine Druckerei zur Herausgabe des Bezirksblattes, und
es soll sich die Mglichkeit bieten, wenigstens einen namhaften Teil
der stimmberechtigten Bevlkerung des ganzen Bezirkes von beilufig
12,000 Personen in einem groen Saale zu versammeln. Auch eine Bhne
einfacherer Art fr kleinere Produktionen und Dilettantenvorstellungen
wird man im Bezirksvororte errichten wollen. Endlich wird zwar der
grte Teil der arbeitsbefreiten Bevlkerung aus den Arbeiterschichten
in den Urgemeinden unterzubringen sein, aber die arbeitsbefreiten
Alten werden doch nach den Bezirksvororten streben, weil dort mehr
Geselligkeit, geistige Anregung und Gelegenheit zu freiem Schaffen
zu finden ist. Trotzdem wird man trachten, den Bevlkerungsstand
eines Bezirksvorortes nicht ber 1500 Kpfe anwachsen zu lassen und
in sinngemer Anpassung der Grundanlage einer Gemeinde unterster
Ordnung wird man also etwa sechs Wohnhuser und zwei Palste
anordnen. Jedenfalls werden in den Bezirksvorort Anstalten fr solche
Heilmethoden verlegt werden, die grere bauliche Anlagen voraussetzen,
sowie auch Isolierspitler, wenn sie in so groer Zahl ntig sein
sollten. Schon die Bezirksvororte werden als Knotenpunkte nicht nur
des Gterumsatzes, sondern auch des Reiseverkehrs dienen, welchem in
ausgedehnterem Mae die Kreisstdte dienen.

In den Kreisstdten werden die Kreisbehrden ihren Sitz haben,
Fremdenhuser erbaut werden, Prachttheater erstehen und ausgedehnte
Bibliotheken, Sammlungen, Luxusbder, dann Speziallehranstalten
eingerichtet und solche Industrien betrieben werden, die eine grere
Arbeiterzahl bedingen. Doch soll man auch diese Stdte nicht ber 4000
oder 5000 Bewohner, die Reisenden inbegriffen, anwachsen lassen, weil
die Bevlkerung nur so weit in einzelnen Orten angehuft werden soll,
als es durch bestimmte volkswirtschaftliche Zwecke unbedingt geboten
erscheint. Fr einen Staat von 45 Millionen Einwohnern, wie sterreich,
werden 2000 bis 2200 Bezirksvororte und 100 bis 120 Kreisstdte
gengen, welche in 10 bis 20 Provinzen verteilt werden. Stdte hherer
Ordnung sind dann die Provinzstdte und die Reichshauptstadt.

Die Provinzstdte wrden in sterreich besonders national unterschieden
werden und je eine das geistige Leben einer Nationalitt ausschlielich
zum Ausdruck bringen, auch die nationalen Bcherschtze in grter
Vollstndigkeit beherbergen. Auch die nationale Kunst, Musik und
das nationale Schauspiel wird da gepflegt werden, wenngleich auch
Theater in den Provinzstdten errichtet werden, an welchen in
einer weitverbreiteten Sprache gespielt wird. Doch soll auch eine
Provinzstadt nicht fr mehr als etwa 20,000 Bewohner, die Reisenden
mit inbegriffen, eingerichtet werden, nachdem nur eine ausgewhlte
Bevlkerung, zumeist von hherer Bildung und ein wechselndes
Reisepublikum dort beherbergt werden.

Auch in den Kreis- und Provinzstdten wird der Typus der Urgemeinde
mit Wohnhusern und einem gemeinsamen Palaste fr je 1000 Bewohner
zur Geltung kommen und diese Stdte werden sich aus einer greren
Zahl solcher Quartiere zusammensetzen. Daneben aber werden groe
Hotels fr Reisende und hervorragende Inlnder errichtet werden,
welche vom allgemeinen Wohnungscharakter abweichen und eine groe
Pracht an Wohnrumen und Mobiliar zeigen sollen. In diesen Hotels wird
auch die Verpflegung der Insassen, seien es Reisende oder stndige
Bewohner, eine kostbarere sein. Die Verwaltung auch dieser Huser wird
brigens den Verwaltungsbeamten der Quartiere untergeben sein, die den
Hauptstock der Bewohner beherbergen.

Diese Quartiere werden auch die Masse der Bevlkerung der
Reichshauptstadt aufnehmen. Fr Hof und Adel und die geringe Anzahl
sehr bevorzugter Personen werden prchtige Wohnungen in den von Alters
her bestehenden Palsten genug vorhanden sein. Doch sollen auch diese
Palste in den Verwaltungsbezirk eines Quartiers einbezogen werden.

Auch die Reichshauptstadt wird eines gnzlichen Umbaues bedrfen, doch
wird vorher fr die Masse der Bevlkerung vorgesorgt werden mssen,
weil ein berflu von Wohnungen in den groen Stdten vorhanden ist
und dort die Bauten bei weitem nicht so sehr dem kollektivistischen
Betriebe unangemessen sind, wie in den Drfern.


2. Die Befriedigung des Nahrungsbedrfnisses.

Die Verwendung der nach den Verteilungsgrundstzen auf die Gemeinden
entfallenden Nahrungsmittel zur Speisebereitung wird Sache der
Vorsteherin der Kche sein. Es drfte sich empfehlen, die Wahl dieser
Vorsteherin den Gemeindemitgliedern zu berlassen. Ohne Zweifel wird
man Kochschulen errichten, um eine grere Anzahl von Kochknstlerinnen
heranzubilden. Der Arzt wird sein Augenmerk darauf richten, da nur
vollkommen unverdorbene Materialien in der Kche in Verwendung genommen
werden. Auch sonst hat er auf Beobachtung aller Rcksichten auf die
Hygiene zu dringen und alle Aufmerksamkeit darauf zu richten, da die
Kost gengend, aber nicht bermig sei. Die Ernhrungswissenschaft ist
noch sehr unentwickelt und wird im Kollektivstaat groe Fortschritte
machen.

Mancherlei wird der Beschlufassung der Gemeinde vorbehalten werden.
So die Speisestunden und die Verteilung der Nahrung auf die einzelnen
Mahlzeiten. Ebenso die Abwechslung der Gerichte und die Reihenfolge,
sowie inwieferne an Sonntagen oder an gewissen Festtagen reichlichere
Mahlzeiten geboten werden sollen. Ist die Menge der verbrauchten
Nahrungsmittel im Durchschnitt den Verteilungsgrundstzen entsprechend,
so wird der Staat kein Interesse haben, den Gemeinden in diesen Dingen
Vorschriften zu machen. Nur wird die Einteilung der Stunden fr die
Mahlzeiten dem Fortgange der Arbeit nicht hinderlich sein drfen. Die
Einzelnen werden ziemlich freie Hand haben in der Wahl der Gerichte und
es wird darin mehr Freiheit herrschen, als heute in der Familie.

Wenn die Ernhrungswissenschaft sehr ausgebildet sein wird, wird man
in der Nahrung auf Alter, Geschlecht, Beruf und auf den jeweiligen
Krfteverbrauch Rcksicht nehmen und die Nahrungsvorschriften zu
individualisieren suchen.

Bei der hier angenommenen Organisation der Gesellschaft wird die
Staatsverwaltung Einflu genug gewinnen, um auf Vermeidung des Alkohol-
und Tabakgenusses hinzuwirken und wenigstens die heranwachsende Jugend
davor zu bewahren. Auch der Verwaltungsbeamte wird dafr zu sorgen
haben, da in der Kche die grte Reinlichkeit beobachtet und keine
verdorbenen Nahrungsmittel verkocht werden.

Die franzsische Kriegsverwaltung hat fr die Mannschaft ein Kochbuch
verfassen lassen und dadurch Hygiene, Reinlichkeit, konomische
Verwertung der Materialien und tunlichste Rcksicht auf den
Wohlgeschmack zu frdern gesucht.


3. Die Bekleidung.

Die ganze Bevlkerung ist mit Arbeitskleidern, Gesellschaftskleidern
und Festkleidern zu versorgen. Der Aufwand wird ein abgestufter
sein nach Kategorien. Die Massenproduktion wird einer gewissen
Mannigfaltigkeit nicht im Wege stehen. Bei den Stoffen wird das in
VIII, 9, e, erwhnte Wahlrecht zur Geltung kommen. In jedem Bezirke
oder wenigstens in jedem Kreise werden Produktionsanstalten errichtet
werden, welche fr Wsche, Kleider, Hte und Beschuhung zu sorgen haben
und die fabrikmig hergestellten Erzeugnisse jedem Einzelnen anpassen
sollen. Da der Staat fr so viele Millionen von Individuen zu sorgen
hat, kann die fabrikmige Erzeugung mit grter Bercksichtigung der
individuellen Krperverhltnisse vereinbart werden.

Die abgetragenen Kleider fallen wieder der staatlichen Produktion zu,
welche das Brauchbare wieder verwendet und die gnzlich abgentzten
Stoffe einer Umarbeitung, die Hadern der Papierbereitung zufhrt.
Gesellschafts- und Festkleider werden in gewissen Zeitintervallen
geliefert, so da die tunlichste Schonung der Kleider im Interesse des
Trgers liegt. Die Arbeitskleider sollen besonders dem Berufe angepat
sein und vollkommen Schutz gegen Hitze, Klte, Feuchtigkeit und die
mit der Arbeit verbundenen Gefahren bieten. Man wird darauf halten,
da jeder nach beendeter Arbeit sich vollkommen reinigt und badet
und dann die Gesellschaftskleider anlegt. Insofern jemand dauernd mit
Schmutzarbeiten zu tun htte, oder durch die Art der Arbeit, der er
sich widmet, gehindert wre, sich jeden Tag vollkommen zu reinigen,
wrde er wohl fr diese Zeit aus dem geselligen Leben ausscheiden.

Die Statistik der Stoffeproduktion gibt einen genauen Mastab fr die
Grenzen des Verbrauches. Wer unter sonst gleichen Umstnden kostbarere
Stoffe whlt, wird die Kleider entsprechend lnger tragen mssen.
In der Bekleidung wird ein weiter Spielraum gezogen werden zwischen
dem einfachsten Arbeiter der Rohproduktion und den Hchstverdienten.
Letzteren werden die kostbarsten Stoffe und die sorgfltigste
Arbeit zugestanden und man mag ihnen auch zugestehen, da sie die
Gesellschaftskleider nach einem halben Jahre, einem Monate, ja einer
Woche gegen neue Kleider vertauschen.

Den Frauen wird man erlauben knnen, sich die Gesellschaftskleider
nach ihrem individuellen Geschmacke aufzuputzen. Sie werden bei der
Verteilung der Konsumtibilien, VIII, 5, besonders auf solche Gespinnste
und Stoffe reflektieren, welche ihnen gestatten, etwas fr Putz zu
tun. Ob man der hervorragenden Frauenschnheit gewissermaen von
Staatswegen wird huldigen drfen durch Zuweisung besonders prchtigem
Kleidungsstoffe, ist eine ebenso heikle Frage wie die, ob es statthaft
ist, hervorragend schne Mdchen und Frauen in grerem Mae an
Festlichkeiten und geselligen Vereinigungen hherer Art teilnehmen zu
lassen. Es ist anzunehmen, da Frauenschnheit einen Anspruch geben
wird, eine Stellung in den stdtischen Ansiedlungen zu erhalten und so
mag dem sthetischen Bedrfnisse, schne Frauen in den Vordergrund zu
schieben, Genge geschehen.

Hier mag eingeschaltet werden, da die Juwelen und sonstiger kostbarer
Frauenschmuck ebenso Kollektiveigentum sein mssen, wie alles andere.
Dieser Schmuck wird in Schatzkammern verwahrt und bald diesen, bald
jenen Hals zieren. Bei Hochzeiten, imposanten Festlichkeiten hherer
Ordnung werden die Frauen und Mdchen, welche daran teilnehmen,
nicht blo nach anderen sozialen Rcksichten gewhlt als heute,
sondern insbesondere auch nach krperlichen Vorzgen und bei solcher
Gelegenheit werden die Schnsten nach knstlerischen Rcksichten
gekleidet und geschmckt und es wird der kostbare, seit tausenden
von Jahren aufgespeicherte Schmuck eher den Hals einer schnen
Volksschullehrerin, als einer hlichen Grfin zieren.


4. Die sonstigen Bedrfnisse, auer Wohnung, Nahrung und Kleidung.

Wie es damit gehalten wird, ist aus obigen Schilderungen zu entnehmen.
Von Erziehung und Unterricht, Krankenpflege und rztlicher Hilfe
war in V, 2, und 3, c und VII, 5, die Rede; um jedermann Reisen zu
ermglichen, sollen nach XI, 1, b _Alinea_: Nimmt man nur jhrliche
Urlaube erteilt werden und die Reiselegitimation wrde die Anweisung
auf die gewhlten und bewilligten Befrderungsstrecken enthalten. Man
knnte 100 Eisenbahnmeilen im Jahre als Minimum verteilen und etwa in
der Form anweisen: Innsbruck -- Salzburg -- Salzburg -- Innsbruck --
Innsbruck -- Bludenz -- Bludenz -- Innsbruck. Die Reisebewilligung
wrde mitinbegreifen freie Station in allen Urgemeinden und
Bezirksgemeinden des namhaft gemachten und in der Reiselegitimation zu
limitierenden Reisegebietes, in den Stdten und der Reichshauptstadt
nur, wenn sie ausdrcklich namhaft gemacht sind. Analog wre die
Verteilung der Bentzung anderer Reisegelegenheiten einzurichten und
die Bentzung unbesetzter Velocipedes wre jedermann frei. Der Besuch
von Theatern und Konzerten usw. wrde das Recht voraussetzen, sich in
der betreffenden Stadt aufzuhalten. Andere Erlustigungen wrden nur
die reichliche Verteilung der Behelfe voraussetzen. Das Lesebedrfnis
wird durch Verleihung befriediget, wobei bei Neuerscheinungen der
hhere Rang Anspruch auf frhere Zuweisung begrnden wrde. Auch
die Gestattung des Domizilwechsels wrde einem Bedrfnisse der
Arbeitsbefreiten entgegenkommen, wobei aber die Wahl des Aufenthaltes
in Stdten einzuschrnken wre. Besonders bei dem Domizilwechsel sind
die Arbeitsbefreiten der hheren Berufe zu bevorzugen. Man knnte
den Arbeitsbefreiten des niedersten Berufes den Domizilwechsel in
Urgemeinden und Bezirksgemeinden ein oder zweimal im Jahre, denen der
hchsten Berufe ohne Beschrnkung der Zahl und der Orte einrumen.

Die Einrumung von Auslandsreisen, XII, 2, wre wohl nur fr
Bevorzugte oder zu Ausbildungszwecken tunlich. Im Verkehr mit hnlich
organisierten Nachbarstaaten wrde ein Austausch von Reisebewilligungen
vertragsmig geregelt.




X.

Die Sachproduktion im Kollektivstaat.


Von den Zweigen der Sachproduktion soll hier nur die Landwirtschaft
besprochen werden, weil in derselben der Kleinbetrieb heute noch
vorwiegt und weil die kollektivistische Organisation der Produktion
gerade auf die Landwirtschaft am meisten umgestaltend wirkt. Es ist
nicht nur die Produktionsweise, welche dabei in Betracht kommt, sondern
auch die rtliche Verteilung der Bevlkerung.

Es ist ein Gebrechen unserer Zeit, da man, auf den internationalen
Gtertausch rechnend, sich nicht den Kopf darber zerbricht, ob die
heimische Landwirtschaft soviel Nahrungsmittel zu erzeugen vermag, als
zur Erhaltung der heimischen Bevlkerung notwendig ist. Ein Land, das
der Zufuhren von Nahrungsmitteln aus Ruland und Amerika bedarf, um
seine Bewohner zu ernhren, kann einmal bittere Erfahrungen machen.
Die russische Bevlkerung vermehrt sich in solchem Mae, da sie bald
auf eine Ausfuhr von Nahrungsmitteln wird verzichten mssen und auch
Nordamerika, dessen Bevlkerung sich in 100 Jahren verfnfzehnfacht
hat, wird in wenigen Dezennien den Export von Nahrungsmitteln
einschrnken mssen. Ja, die Nahrungsmittel sind ein so unentbehrliches
Produkt, da die Lnder, welche im berflusse produzieren, sich bald
dahin einigen werden, sie mit einem Ausfuhrzolle zu belegen.

Bekannt ist, da die buerlichen Arbeiter immer mehr nach den
Stdten gravitieren, da die gewerbliche Bevlkerung sich immer mehr
vermehrt und die buerliche abnimmt. Da das auf die Ausdehnung
der Lebensmittelproduktion von Einflu sein mu, ist auf der Hand
liegend. Der Kollektivstaat kann diesem bel abhelfen und meine
organisatorischen Vorschlge sind darauf berechnet.

In der Landwirtschaft macht sich die von mir vorgeschlagene Verteilung
der Bevlkerung, die nur im kollektivistischen Staate durchgefhrt
werden kann, nach zwei Richtungen ntzlich. Da nmlich, sobald die
Verteilung der Bevlkerung ber das Land nach den Bedrfnissen des
ffentlichen Wohles, des Volkswohles, stattfindet, ein viel grerer
Prozentsatz der Bevlkerung in den ackerbautreibenden Landgemeinden
angesiedelt wird, wird den landwirtschaftlichen Flchen beinahe alles
wiedererstattet, was ihnen in der menschlichen Nahrung entzogen wird.
Die der Landwirtschaft wieder zugefhrten menschlichen Fkalien werden
um die Hlfte mehr betragen als heute, wo ein groer Teil durch die
Schwemmkanle der groen Stdte in die Flsse abgeleitet wird.

Aus der fr den Kollektivstaat brauchbaren Verteilung der Bevlkerung
wird aber noch ein anderer ausschlaggebender Vorteil fr die
Landwirtschaft entspringen. Nachdem die Industriebevlkerung, die
heute zum berwiegenden Teile in den Stdten wohnt, im Kollektivstaate
beinahe ausnahmslos in den Drfern angesiedelt wird, sind zur Zeit
der Ernte und in anderen Perioden, wo die Landwirtschaft pltzlich
vieler Hnde bedarf, viel mehr Arbeitskrfte zur Verfgung, als heute.
Die Industriebevlkerung kann in dringenden Fllen aufgeboten werden,
der landwirtschaftlichen Bevlkerung ihre Untersttzung zu gewhren
und ebenso werden die landwirtschaftlichen Arbeiter im Winter der
Industriebevlkerung zu Hilfe kommen knnen.

In der Landwirtschaft ist es von der grten Wichtigkeit, da jede
Arbeit genau zur richtigen Zeit vor sich geht. Man darf nicht zu frh
noch zu spt sen, pflanzen und ernten und oft hngt die Rettung der
Feldfrchte davon ab, ob eine Arbeit einen Tag frher oder spter
vorgenommen wird. In katholischen Lndern machen die vielen Feiertage
und die strenge Beobachtung der Sonntagsruhe oft Schaden, wenn schon
die katholische Geistlichkeit im Interesse der Landwirtschaft manche
Konzession macht.

Der Kollektivismus gestattet in dieser Hinsicht eine grere Anpassung
der Arbeit nach Zeit und Umstnden. Wenn in den benachbarten Gemeinden
A, B und C die Hhenlage so verschieden ist, da die Zeit der Reife
von Gemeinde zu Gemeinde um 3 bis 4 Tage variiert, so ist in Betracht
zu ziehen, ob es sich nicht empfiehlt, die Arbeitskrfte je zweier
Gemeinden mit denen der dritten zu vereinigen, wenn in dieser allein
der gnstige Zeitpunkt fr die Ernte gekommen ist. Dabei wird man
aber auch die dadurch bedingte Wanderung der Arbeiter als konomischen
Verlust in Rechnung zu stellen haben, insofern sie grere Wegestrecken
zur Arbeitsstelle zurcklegen mssen.

Es entsteht die Frage, ob die Staatsverwaltung in der Lage sein
wird, eine intensive, gleichmige und rationelle Bearbeitung des
Bodens zu erzielen, wenn das Eigentumsinteresse der Bauern wegfllt,
das umsomehr, nachdem der Grogrundbesitz mit der Ausntzung der
Arbeitskrfte keineswegs die besten Erfahrungen macht, kleinere
Grundbesitzer aber, die nicht der buerlichen Bevlkerung angehren, in
der Regel gar keinen Ertrag zu erzielen vermgen, ihre Arbeiter wenig
leisten, viel verzehren und sie auch wohl bestehlen. Der Kollektivismus
ist aber mit solcher Bewirtschaftung nicht zu vergleichen. Ein
Spekulant, der ohne Kenntnis der Landwirtschaft ein Gut erwirbt und
selbst bewirtschaftet, selbst nicht mitarbeitet, die Morgenstunden
verschlft, und in allem von einem Knechte abhngig ist, der umso
besser fhrt, je mehr der Eigentmer Schaden leidet, wird natrlich
schlimme Erfahrungen machen und die Arbeitskrfte nicht so ausntzen
knnen, wie sie im Kollektivstaat ausgentzt werden knnen und sollen.
Auch wird ein solcher Gutsbesitzer unzufrieden sein, wenn ihm das
Gut keine entsprechende Verzinsung des Kapitals abwirft, das in der
Regel unverhltnismig hoch ist, weil unsere Gutspreise viel zu hoch
sind. Solche Gter wechseln auch den Eigentmer sehr oft und auf einen
unkundigen Besitzer kommt zumeist ein anderer, der ebenso wenig von der
Verwaltung versteht.

Die Verwaltung im Kollektivstaat ist eine stabile, es liegen die
Erfahrungen frherer Jahre vor, man wei, was man den Arbeitern zumuten
kann, der Verwaltungsbeamte und seine Organe mssen schon vom frhen
Morgen Dienst machen, wenn die Arbeiten beginnen und so wird es nicht
fehlen, da eine richtige Bearbeitung erzielt wird, wobei auch in
Anschlag zu bringen ist, da zur unrechtmigen Zueignung der Frchte
in der zuknftigen Ordnung weder eine Gelegenheit noch eine Versuchung
vorliegt.


1. Die Kultur der Zerealien.

Sie wird einen eigenen Zweig der landwirtschaftlichen Produktion
bilden und der Verwaltungsbeamte wird daher einen dazu geeigneten
landwirtschaftlichen Arbeiter mit dessen Oberleitung betrauen. Der
Leiter wird Abteilungsfhrer bestellen, die ihn untersttzen. Fr den
Anbau der verschiedenen Feldfrchte im Staate wird die Eignung des
Bodens und der durch die Verteilung bedingte Transport der Erzeugnisse
vom Erzeugungsorte zur Verkaufsstelle in Betracht kommen. Es mag
sein, da bestimmte Gebiete in Ungarn sich so zum Weizenbau eignen,
da man in sterreich auf mehr und gehaltreicheren Weizen rechnen
kann, wenn er nur in Ungarn angebaut wird. Das bedingt aber wieder
die Notwendigkeit, den Weizen oder das Weizenmehl von dort nach
allen anderen Teilen des Reiches zu verfrachten, insoferne es nicht
konomischer erscheint, den Weizen zum Teil ber die westlichen Grenzen
nach dem Auslande zu liefern und eine gleiche Menge aus Rumnien und
Sdruland einzufhren. Dabei wird aber die Verwaltung noch eine Frage
zu prfen haben, ob nmlich eine vllige Vereinigung der Kultur einer
Frucht auf einem engbegrenzten Gebiete nicht eine grere Gefahr einer
totalen Miernte bringt, als die Verteilung des Anbaues auf das ganze
Reich, wenngleich mit geringerer Rcksicht auf die Vorzge des Bodens.
Die oben erwhnten merkantilen Vorteile werden beim Anbau schwerlich in
Rechnung gezogen werden knnen, weil zur Anbauzeit die wahrscheinlichen
Ernteergebnisse noch nicht bersehen werden knnen, welche einen
internationalen Ausgleich mit verschiedenen Auslandsstaaten zur
Folge haben mssen. Eher wird man trachten, sich vom Auslandshandel
unabhngig zu machen und dabei wird eine rationelle Einlagerung der
verschiedenen Krnerfrchte von Vorteil sein. Diese Einlagerung ist
tunlichst zu dezentralisieren, ganz im Gegensatze zur heutigen Methode,
Zentrallagerhuser anzulegen. In alledem ist ersichtlich, da eine
zentralisierte Wirtschaft viel unabhngiger von Zufllen ist, alle
magebenden Verhltnisse besser bersehen und die Arbeitskrfte mit
weit grerer Bewegungsfreiheit dorthin lenken kann, wo der dringendste
Bedarf danach ist.

Der Gesamtplan fr den Anbau der Zerealien wird alljhrlich auf
folgende Art zustande kommen. Jeder Verwaltungsbeamte in den
Landgemeinden wird mit Rcksicht auf frhere Erfahrungen, auf
die Bodenbeschaffenheit, die Fruchtfolge und die wahrscheinlichen
Witterungsverhltnisse angeben, welche Flchen fr den Anbau berhaupt
und zum Anbau der einzelnen Fruchtgattungen zur Verfgung stehen und
welches der wahrscheinliche Ernteertrag sein mag. Da auf manchen
Flchen zweierlei Fruchtgattungen angebaut werden knnen, wird er
entsprechende Alternativvorschlge machen, aber das Gutachten dahin
abgeben, welche Fruchtgattungen auf diesen Lagen das beste Ertrgnis
versprechen, und dieses Gutachten wird er genau begrnden und mit den
statistischen Ausweisen belegen. Dabei knnen auch die meteorologischen
Beobachtungen einer Reihe frherer Jahre von Belang sein. Diese
Vorschlge der einzelnen Gemeindeverwaltungsbeamten werden in einer
Kommission, die der Bezirksbeamte einberuft, berprft und aus den ihm
vorliegenden Vorschlgen setzt der Letztere seine Alternativvorschlge
fr den ganzen Bezirk, der Kreisbeamte fr den ganzen Kreis, der
Provinzbeamte fr die ganze Provinz zusammen und nachdem selbe bei
der Zentralregierung eingelangt sind, erfolgt von dort die definitive
Aufteilung des Anbaues der Zerealien. Dabei mgen auch die restlichen
Vorrte der verschiedenen Fruchtarten in Betracht kommen.

Die Kreis- und Provinzbeamten werden schwerlich so, wie die
Bezirksbeamten eine berprfung der Vorschlge vornehmen knnen,
whrend der Bezirksbeamte wohl so mit den Lokalverhltnissen und den
sachverstndigen Personen vertraut ist, da ihm ein Urteil zugetraut
werden kann. Die Zentralverwaltung teilt den Anbau der einzelnen
Fruchtgattungen auf die Provinzen, die Provinzialverwaltung auf die
Kreise, die Kreisverwaltung auf die Bezirke, der Bezirksbeamte auf die
Gemeinden auf.

Selbstverstndlich wird die Staatsverwaltung bedacht sein, den
Bodenertrag durch knstliche Dngung zu erhhen. Auch fr Ersatz
der menschlichen Arbeit in der Landwirtschaft durch Maschinen
wird nach Tunlichkeit zu sorgen sein, wenn auch die wichtigsten
landwirtschaftlichen Maschinen nur in den ebenen Landstrichen
Verwendung finden. Die Arbeitsersparnis durch Maschinen kommt im
Kollektivstaat nicht einer Arbeiter- oder Unternehmergruppe, sondern
dem ganzen Volke zugute, daher jeder gleichmig daran interessiert
ist, da die Maschinen berhaupt und da sie vorzugsweise dort zur
Anwendung kommen, wo der Erfolg am grten ist.

Es ist klar, da beim Betriebe der Landwirtschaft alle Ergebnisse
der Wissenschaft ausgentzt werden mssen, aber man darf darum
die Erfahrungen der Ungelehrten nicht gering anschlagen. Es ist
noch nicht erwiesen, da der heutige Grobetrieb dem buerlichen
landwirtschaftlichen Betrieb, was die Ausbeute anbelangt, berlegen
ist, obgleich dort in der Regel nach theoretischen Prinzipien
verfahren wird. Die finanziellen Erfolge der heutigen konomen
kommen fr uns deshalb nicht in Betracht, weil sie meist auf Kosten
des Menschenmaterials erzielt werden. Der landwirtschaftliche
Arbeiter im buerlichen Dienste ist viel besser gehalten als der
im herrschaftlichen Dienste angestellte Knecht. Dafr versumpft der
Letztere.


2. Der Futterbau.

Dem Futterbau ist die grte Sorgfalt zuzuwenden, weil die Vermehrung
des Viehstandes davon abhngt und diese fr die Volksernhrung von
hervorragender Bedeutung ist. Auch fr diesen Zweig des Landbaus wird
aus den Reihen der landwirtschaftlichen Arbeiter in jeder Gemeinde ein
Leiter bestellt werden. Es liegen aus Nordamerika Nachrichten vor ber
die Erfindung der Zchtung von Mikroben, welche die Fruchtbarkeit des
Klees und verwandter Pflanzen auerordentlich erhhen sollen. Diese
Erfindung mte man so schnell als mglich einfhren.


3. Die Viehzucht.

Dieser Zweig der Landwirtschaft ist besonders wichtig und wird die
Bestellung mehrerer Produktionsleiter in jeder Gemeinde bedingen. Fr
die Wartung der Tiere wird im Vergleiche zum buerlichen Betriebe
einesteils zwar eine Ersparnis an Arbeit durch die Anlage von
Zentralstallungen erzielt werden, andererseits aber durch allgemeine
Einfhrung des Achtstundentags und durch Bestellung einer Stallwache
fr die Nachtzeit ein erhhter Aufwand an Arbeitskrften stattfinden,
da in unserem buerlichen Betriebe die mit der Wartung des Rindviehes
betrauten Personen das ganze Jahr hindurch einen acht Stunden weit
bersteigenden Dienst haben. Andererseits scheint eine vllige
Zentralisation der Stallungen in den Gemeinden auch eine grere
Gefahr fr Seuchen zu bedingen, daher man schon bei der Anlage von
Stallungen zu erwgen hat, was vorteilhafter ist, die Anlage mehrerer
Stallungen, oder deren Vereinigung in einem Bau. Vielleicht gengt
es, die Stallungen durch mehrere Scheidewnde in isolierte Abteilungen
zu zerlegen oder eine gut abgemauerte Abteilung zu errichten, welche
vorkommendenfalls als Kontumazstall zu dienen hat, eine Vorsicht, die
der Bauer nicht beobachten kann. Im Falle von Viehseuchen wird auch
das Wartepersonal der kranken Tiere vollkommen zu isolieren sein,
was auch nur im Kollektivstaat ausfhrbar ist. Sind nun die in der
Viehzucht verwendeten Arbeitskrfte grndlich in der Erkennung der
Krankheitssymptome der ansteckenden Viehkrankheiten unterrichtet,
und ist eine nchtliche Stallwache eingefhrt, so scheint der
Kollektivismus ganz besondere Vorteile fr die Unterdrckung der
Viehseuchen zu bieten. Dabei kommt ja auch in Betracht, da alle jene
Gefahren fr die Verschleppung von Viehseuchen hinwegfallen, welche
durch den Marktauftrieb herbeigefhrt werden. Endlich kann man sich
im Kollektivstaat bei Ausbruch von Viehseuchen viel leichter zur
Keulung auch blo verdchtiger Tiere entschlieen, als in unseren
Verhltnissen, wo den Schaden der Einzelne zu tragen hat, oder die
Entschdigung im ffentlichen Interesse zwar zugesagt, voller Ersatz
aber immerhin zweifelhaft ist und dessen Erlangung Zeitverlust
verursacht.

Fr die Reinhaltung und rationelle Wartung der Tiere, besonders der
Rinder, kann im Grobetriebe viel mehr geschehen, als im buerlichen
Betriebe. Auch die Aufzucht der Tiere wird im Grobetriebe viel
erfolgreicher sein.

Die Pferdezucht wird vielleicht eingeschrnkt werden. Der maschinelle
Transport und der Maschinenbetrieb in der Landwirtschaft wird,
wenn er sich als konomisch erweist, vermehrt werden, und auch die
Ausntzung der Pferde im Transport gewinnt durch die Zentralisation
sehr erheblich. Gerade jener Transport, welcher heute vorzugsweise mit
Pferden betrieben wird, der Transport von Landwirtschaftsprodukten
aus den Drfern nach den Stdten, wird im Kollektivstaat, wenn
die Bevlkerung nur im geringen Ma in Stdten angesiedelt wird,
bedeutend eingeschrnkt werden, und es ist wahrscheinlich, da in
einem Bezirke von 20,000 Einwohnern der ganze regelmige Transport
zwischen den Gemeinden und dem Bezirksort und zurck durch zehn Paar
Pferde und eine Reserve von etwa ebensoviel Pferden sehr leicht wird
bestritten werden knnen, und Ausnahmen werden vorbergehend nur
dort vorkommen, wo grere Bauten durchzufhren sind. Was durch das
Sammeln von Transporten an konomie gewonnen werden kann, zeigen die
Frachtbegnstigungen, welche die Eisenbahnen fr Massentransporte
bewilligen. Das System der Sammeltransporte ist aber fr den Bauer
nicht durchfhrbar, und darum braucht eine Dorfschaft fr den
Frachtentransport heute viel mehr Zugtiere, als nach Verhltnis der
zu bewltigenden Lasten notwendig wre. Auch Frchter braucht der
Transport im Kollektivbetriebe viel weniger, wobei man fr heute
auch annehmen kann, da mancher Bauer wenig danach frgt, ob er seine
Fahrten nach der Stadt einschrnken knnte, wenn er sich das Vergngen
einer Stadtfahrt machen will.

Eine betrchtliche Ersparung bringt im Kollektivstaat das Wegfallen
der Mrkte, insbesondere der Viehmrkte, mit sich. Da kein Kauf und
Verkauf von Nutztieren im Inlandsverkehr stattfindet, erspart man alle
damit verbundene Arbeit. Nur ein Teil der Umsatzarbeit im Viehhandel
kommt als Handelsberufsarbeit in der Statistik in Rechnung, insofern
nmlich Kaufleute und Agenten sich blo mit dem Kaufe und Verkaufe von
Tieren befassen. Wo aber der Bauer an Bauern verkauft oder von ihnen
kauft, ist nicht von Handel als Beruf die Rede. Die Viehmrkte kommen
auch nicht blo als Zeitverlust in Betracht, welchen der Auftrieb der
Tiere, das Schachern und der Heimweg verursachen, sondern es entsteht
durch die Viehmrkte auch ein Verlust an Milch und Fleischgewicht,
der im Umfange eines groen Reiches sehr viel betrgt. Es ist nicht
uninteressant, sich mit den Kniffen vertraut zu machen, deren sich die
Bauern bedienen, um sich wechselseitig zu hintergehen. So werden die
Khe am Tage vor dem Markte, auf welchen sie aufgetrieben werden, nicht
ausgemolken, damit sie mit strotzendem Euter zum Verkauf kommen sollen.

Selbstverstndlich mu auch im Kollektivstaat ein Austausch von
Tieren zwischen den Ortschaften stattfinden, sie wechseln aber nur den
Standort, nicht den Eigentmer, daher es nur einer Verwaltungsverfgung
bedarf. Dabei entsteht allerdings auch ein Teil der mit den Mrkten
verbundenen Arbeit und Verlust am Werte der Tiere. Da es sich aber
nur um die wirklich notwendige Vernderung und um die krzesten Wege
handelt, wird doch ein sehr groer Teil des Aufwandes, den unsere
Mrkte verursachen, erspart. Viele Bauern bringen die Tiere, die sie
viele Stunden weit auf den Markt getrieben haben, wieder zurck, um
sie dann an einen Nachbar in der Heimatsgemeinde oder sonst in der
Nhe zu verkaufen. Fr den Austausch der Tiere im Kollektivstaat ist
auch nur der Abtrieb nach dem Bestimmungsort erforderlich, whrend
auf dem Markte das Feilschen und Besichtigen von Tieren den ganzen
Tag kostet. Kann man im Kollektivstaat die in andere Stallungen zu
versetzenden Tiere an die tglich im Bezirk kursierenden Frachtwagen
binden, so erspart man auch die Begleitung, und ist ein Austausch
zwischen sehr entfernten Orten erforderlich, so hat die Verwaltung je
nach der Zweckmigkeit die Wahl, die Tiere den ganzen Weg zurcklegen
zu lassen, oder blo eine Verschiebung von Gemeinde zu Gemeinde
einzuleiten.

Ein Beispiel mag den Aufwand, den die Viehmrkte verursachen, deutlich
machen.

In Ungarn und Kroatien wurden im Jahre 1900 in 72 Ortschaften 313
Viehmrkte abgehalten und

            aufgetrieben    verkauft      %
  Hornvieh   1.147,361      452,761      40
  Pferde       402,193      131,557      32
  Schafe       428,589      208,606      48
  Schweine     263,923      115,029      44
       ------------------------------------
  in Summa:  2.242,066      907,953      40

Es wurden also 1.335,000 Stck Vieh auf den Markt aufgetrieben und
unverkauft zurckgebracht. Da im Kollektivstaat nur die wirklich in
andere Stlle zu versetzenden Tiere abgetrieben werden, =so wren alle
diese Tiere in ihren Stllen geblieben, und die= 907,000 =verkauften
Stcke wren nur von Stall zu Stall, nicht aber auf dem Umwege ber den
Markt getrieben worden=. Fr ganz sterreich-Ungarn kann man die Zahl
der zwecklos auf den Markt gebrachten und unverkauft gebliebenen Tiere
im Jahr mit 3,5 Millionen veranschlagen, wovon die Hlfte Hornvieh ist.

Alle diese Betrachtungen sollen nur dartun, welche konomischen
Vorteile der Kollektivismus bietet, man wird aber gut tun, auch in
Betracht zu ziehen, da ein Staat wie sterreich nicht blo zwei
Millionen Arbeitstage oder 7000 Arbeitsjahre im Marktfahren verliert,
sondern da auch die Mrkte eine Schule der Unlauterkeit und der
Trunksucht sind.

Nachstehende Betrachtung zeigt auch einen andern Vorteil des
Kollektivismus gerade in Beziehung auf die Milchversorgung der Stdte,
also in Beziehung auf den Produktionszweig der Viehzucht. Man knnte
den ganzen Milchbedarf einer Kreisstadt mit einem Bevlkerungsstande
von 4000-5000 Seelen, die Reisenden inbegriffen, durch eine einzige
nchstgelegene Dorfgemeinde decken, wenn man folgendermaen verfhre.
Der durchschnittliche Milchertrag einer Dorfgemeinde ist bei einem
Viehstande von 360 Stck Rindvieh, und darunter 180 Khen, etwa 1400
Liter. Stellt man nun in einer der Kreisstadt zunchst gelegenen
Gemeinde nur Khe, also etwa 350 Khe, und zwar in der Periode der
grten Milchergiebigkeit, also nach dem Absetzen des Kalbes ein, wo
man auf 15 Liter Milch rechnen kann, so ergibt das eine Tagesproduktion
von mindestens 5000 Liter Milch, welche reichlich gengt, um das Dorf
und die Kreisstadt mit Milch zu versorgen. Vier bis fnf Gemeinden
dieser Art knnten eine Provinzstadt mit Milch versorgen, und nur
eine Grostadt wrde den Milchbedarf aus greren Entfernungen
decken mssen. Zum Teil wird allerdings auch heute so verfahren.
In den Vorstdten der groen Stdte werden berall Khe gehalten,
welchen das Futter zugefhrt werden mu, und die Natur der Sache
bringt es mit sich, da die Eigentmer die trocken stehenden oder
schon wenig Milch gebenden Khe verkaufen und dafr solche, welche
im hchsten Milchertrage stehen, einhandeln. Aber in dem Mae, wie
im Kollektivstaate, kann das nicht durchgefhrt werden, weil immer
Kauf und Verkauf notwendig ist und die Spekulation dadurch erschwert
wird, auch wird in Wien z. B. wohl schwerlich der fnfte Teil des
Milchbedarfs in dieser Weise gedeckt.

Der Gterumsatz, welcher in Milch und Milchprodukten und in Fleisch
in einem Staate von 45 Millionen Einwohnern unter den Verhltnissen
der heutigen Gesellschaftsordnung das Jahr hindurch zu bewltigen
ist, ist von sehr betrchtlichem Umfange, und er hngt von dem
Prozentualverhltnisse der stdtischen zur lndlichen Bevlkerung
ab. In den Drfern erfolgt die Versorgung der Bewohner mit Milch auch
heute beinahe ausschlielich naturalwirtschaftlich und ohne Vermittlung
des Handels, was aber die Versorgung der Stdte anbelangt, so bedarf
der Umsatz an Milch, Milchprodukten und Fleisch der Vermittlung des
Handels, der einen betrchtlichen Teil des Erlses in Anspruch nimmt,
beziehungsweise eine erhebliche Belastung der Konsumenten mit sich
bringt. Man kann den tglichen Handelsumsatz an Milch, Milchprodukten
und Fleisch in einem Staate von 45 Millionen Einwohnern mit 30
Prozent stdtischer Bevlkerung auf mindestens 4 Millionen Kronen, in
Deutschland aber auf mindestens 5 Millionen Mark im Tage berechnen,
wenn man nmlich den Verbrauch mit nur 30 Heller fr den Kopf und Tag
veranschlagt. Der Jahresumsatz betrgt demnach in sterreich ber
1400 Millionen Kronen und in Deutschland ber 1700 Millionen Mark
im Jahre. Auer den eigentlichen Handelskosten, die man gerade bei
Milch auf reichlich 20 Prozent des Gesamterlses veranschlagen kann,
ist bei starker Besiedlung der Stdte, welche Zufuhren aus ziemlich
fernen Bezirken notwendig macht, auch der Aufwand an Transportkosten
in Rechnung zu ziehen. Es ist ersichtlich, welche enorme Ersparnisse
in diesen Artikeln gemacht wrden, wenn die Bevlkerung so, wie hier
vorgeschlagen wird, ber das Land verteilt wrde.


4. Kleinvieh und Geflgelzucht.

Auch dieser Produktionszweig wird im Kollektivstaat auf das
vorteilhafteste betrieben werden. Die vollkommenste Ausnutzung
aller Abflle fr die Ftterung von Tieren und die Verwertung aller
Erfahrungen im ganzen Reich werden dazu beitragen. Ob die knstliche
Fischzucht konomisch gerechtfertigt ist, wird leicht festgestellt
werden knnen, und was die Jagd anbelangt, so wird sich erst zeigen, ob
die Erhaltung eines migen Wildstandes volkswirtschaftlich von Vorteil
ist. Wenn nicht, kann das Volk die Ausrottung des Wildes beschlieen.
Es ist zu vermuten, da das Wild, wenigstens in den Niederungen, viel
mehr Schaden tut, als nach Abrechnung des Jagdaufwandes der Wert des
Fleisches und der sonstigen Produkte ausmacht. Nachdem aber die Jagd
als Vergngen, nicht aber als Erwerb betrieben wird, kann man heute zu
einem richtigen Urteile nicht gelangen.

Auch bei der Produktion von Geflgel und Eiern wird, wie schon mehrfach
hervorgehoben wurde, das Staatseigentum vielleicht mit Vorteil durch
Gemeindeeigentum ersetzt werden. Man erntet dann fr die Gemeinde
und legt der Staatsverwaltung keine Rechenschaft ber Erzeugung
und Verbrauch ab. Bei der Geflgelzucht, dann beim Obstbau und der
Bienenzucht wird die freie Ttigkeit von Liebhabern sich sehr ntzlich
erweisen, daher selbe von Staats wegen zu ermuntern ist.


5. Wasserwirtschaft.

Die Wasserwirtschaft im Kollektivstaate verdient eine besondere
Betrachtung, weil sich dabei die Vorteile des Kollektivismus recht
anschaulich zeigen. Es scheint, da hier, bei der Errterung des
kollektivistischen Betriebes der Landwirtschaft, der Ort ist,
ber diesen Gegenstand zu sprechen, weil das Wasser zwar fr die
verschiedensten Bedrfnisse in Betracht kommt, die Bewsserung aber die
wichtigste Verwendung des Wassers ist.

In unserer Zeit des wirtschaftlichen Individualismus sind wir in der
Wasserwirtschaft weit hinter dem Altertum und selbst hinter der Zeit
der maurischen Herrschaft in Spanien, ja hinter der Zeit der Herrschaft
der Inkas in Peru zurck. Das beweist, da man dem Kollektivismus
in allen Zeiten schon wiederholt nher gestanden ist als heute. Es
scheint, da man ein Privateigentum an Grund und Boden in alten Zeiten
nicht anerkannte und da sich der Landesherr auch als Eigentmer von
Grund und Boden betrachtete. Das erleichterte in Mesopotamien und
gypten die groen Wasseranlagen, welche in unserer Zeit kaum zustande
gebracht werden knnten.

Das Wasser kommt in Betracht als Frderer der Landwirtschaft, als
Frderer der Gesundheit, Reinlichkeit und der Lebenshaltung der
Einzelnen, als Transportmittel, als Kraftquelle und als Grundlage der
Fischzucht, endlich im Gegensatze zu alle dem als Zerstrer.

In Gebirgslndern wie sterreich ist das Wasser wegen seines Geflles
wichtiger als anderswo, sowohl ntzlicher als gefhrlicher. Es drngt
sich demnach der Gedanke auf, welche Aufgabe der Staatsverwaltung
in Beziehung auf die Wasserwirtschaft gestellt wrde, wenn die
ganze Wirtschaft verstaatlicht wre. Der Staat htte nicht nur
allen Wasserschden vorzubeugen, sondern auch alle natrlichen
und regelmigen Wasserlufe und alle erforderlichen knstlichen
Ansammlungen und Ablufe fr die ntzlichste Verwertung einzurichten
und die gesamten Gewsser dem grten Nutzeffekte dienstbar zu machen.
In unserer Zeit kann man oft bemerken, da der Vorteil des einen
zugleich der Schaden des andern ist. Man behauptet, da die Abfuhr der
Industriewsser oft zu groen Beschdigungen der Fischzucht und selbst
der Hygiene fhrt. Das kann im Kollektivismus der Staat verhten, und
auerdem verteilt sich Nutzen und Schaden auf alle.

Was andere Produktionszweige anbelangt, so wird der Kollektivismus auf
ihren Betrieb nicht besonders einwirken. Die Industrie wird nur den
Vorteil haben, der aus dem ausnahmslosen Grobetriebe entsteht, und
der Kollektivstaat hat ein Generalmonopol, aber nicht zur Bereicherung
von Unternehmern, sondern zur Bereicherung des ganzen Volkes. Doch
ist hier zu bemerken, da dem Erfindungsgeiste fr Maschinen und
Werkzeuge, Arbeitsmethoden und Verwaltung im Kollektivstaate dieselbe
Bettigung, ja vielleicht eine grere erffnet wird, als in unserer
industriellen Wirtschaft den Fabrikdirektoren und Unternehmern. Denn
wer immer eine Verbesserung vorzuschlagen hat, wird Gelegenheit haben,
seine Vorschlge zu verffentlichen, wenn ihm die Staatsverwaltung kein
Gehr schenkt, und so wird er es zu Versuchen bringen und, wenn sein
Vorschlag sich bewhrt, auch reichlichen Lohn ernten.




XI.

Die Verteilung im Kollektivstaat.


Nachdem der Kollektivstaat allein besitzt, steht es ihm zu, die Gter
zu verteilen. Der Besitzende sucht von den Frchten seines Besitzes
so viel als mglich fr sich zu erhalten und fr die Bewirtschaftung
seines Besitzes so wenig als mglich Opfer zu bringen. So wird der
Staat auch nur sein egoistisches Interesse im Auge behalten und das
ffentliche Wohl ber jedes Einzelinteresse stellen. Da aber der
Staat unpersnlich ist, wird der Erfolg seiner Wirtschaft immer der
Gesamtheit zu statten kommen.

Die Verteilung erfolgt nach den Volksbeschlssen, welche in der Regel
nur allgemeine Gesetze aufstellen, und Sache der Staatsverwaltung ist
es, die Gesetze auf die einzelnen Flle anzuwenden. Die Verteilung hat
zum Gegenstande die Arbeit und die Gter.


1. Die Verteilung der Arbeit.

Jeder Arbeitsfhige, der nicht nach den Gesetzen von geregelter Arbeit
befreit ist, ist zur Arbeitsleistung verpflichtet.

Die Verteilung der vorhandenen Arbeitskrfte auf die einzelnen
Produktionszweige erfolgt nach den Volksbeschlssen betreffend die
Ausdehnung der Produktion auf den verschiedenen wirtschaftlichen
Gebieten. Es ist klar, da z. B. mit der Vermehrung des Betriebes der
Eisenbahnen eine Vermehrung des Betriebspersonals gegeben ist. Ebenso
gilt das von einer Vermehrung der Papierproduktion oder der Produktion
von Bchern und Zeitschriften. Wrde die Unterdrckung einer gewissen
Industrie, z. B. der Biererzeugung, verfgt, so entfiele die darauf
bisher aufgewendete Arbeit. bersteigt die geforderte Produktion die
Menge der verfgbaren Arbeitskrfte, so wird die Staatsverwaltung eine
verhltnismige Reduktion aller Produktionen, oder jener Produktionen
verfgen, fr welche der Staatsverwaltung eine Latitude eingerumt ist.

Die Staatsverwaltung ist hinreichend ber die Fhigkeiten aller
Individuen informiert, da sie dafr verantwortlich gemacht werden
kann, zu jedem Geschfte den Brauchbarsten zu bestellen.


a) Der Arbeitstag.

Man wird ohne Zweifel einen Normalarbeitstag fr durchschnittliche
Arbeit gemeiner Art annehmen. Ich bin jetzt geneigt, den achtstndigen
Arbeitstag als Regel gelten zu lassen, whrend ich frher zweifelte,
da damit in Europa, nmlich bei unserer groen Bevlkerungsdichte,
eine gengende Produktion bestritten werden knnte, weil man bei den
Bauern im Sommer eine 14-15 stndige Arbeitszeit antrifft. Allein
ich habe mich berzeugt, da das nur etwa 5 Monate dauert und da bei
den Bauern in der brigen Zeit die Arbeit weit unter acht Stunden im
Durchschnitte herabsinkt.

Dem Sozialismus ist nicht leicht durch jemand so geschadet worden,
wie durch sozialistische Schriftsteller, welche durchwegs die Lehre
aufstellen, da, wenn wir unsere Gesellschaftsordnung verlieen, wir
nicht nur im Reichtum schwimmen wrden, sondern auch die Arbeitszeit
auf ein Minimum zusammenschrumpfen knnte. Man spricht nach Belieben
von einer 4 oder 5 stndigen Arbeitszeit und Bebel, der brigens durch
einen gelehrten Herrn irre gefhrt wurde, verficht in seinem Buche:
Der Sozialismus und die Frau die Lehre, da im Sozialstaate -- oder,
wie er es vorzieht zu sagen, in der sozialistischen Gesellschaft
-- die Arbeit auf 2-1/2 Stunden im Tage fr die Altersstufen
zwischen 16 und 50 Jahren herabgesetzt werden knnte, wenngleich
die Gesellschaftsmitglieder Anspruch htten auf ein reiches Leben.
Er ist irre gefhrt durch Hertzka, den er fr einen Volkswirt hlt,
der aber ein Schwrmer ist, der die unglaublichsten Versprechungen
macht, um seine Freilandprojekte zu propagieren. Er wollte durch
die sorgfltigsten Erhebungen festgestellt haben, da in sterreich
diesseits der Leitha der Bedarf fr 22 Millionen Menschen durch 650,000
Arbeitskrfte -- wahrscheinlich wurden sie mit 10 stndiger Arbeitszeit
in Anschlag gebracht -- hergestellt werden knnte und da die Erzeugung
ihrer Luxusbedrfnisse nur die Arbeit von weiteren 315,000 Arbeitern
erheischen wrde, das alles bei reichlicher Versorgung und dem Bau von
Familienhusern, welche nur fr die Dauer von 50 Jahren hergestellt
werden sollten. Das wollte Hertzka durch eine Korrespondenz mit
Unternehmern und Verwaltern ermittelt haben. Man kann sich denken, wie
oberflchlich diese Ermittelungen waren.

Organisation und Maschinen, worin man in Nordamerika wohl schon
das uerste erreicht hat, knnen uns noch vieles erleichtern,
aber es ist genug, wenn sie uns Befriedigung aller Bedrfnisse bei
achtstndiger Arbeitszeit gewhren und uns noch manche Anstrengungen
und Widerwrtigkeiten abnehmen.

Von solchen Irrtmern mssen wir uns frei machen und wir drfen den
Arbeitern keine Versprechungen machen, die sich nicht erfllen lassen.
Da sie an 10 und 11 Stunden Arbeit gewhnt sind, werden ihnen 8 Stunden
Arbeit an 300 Tagen nicht zu schwer werden und da jede Verminderung
der Arbeitszeit eine Verminderung der Gensse mit Notwendigkeit zur
Folge hat, so kann die richtige Festsetzung der Normalarbeitszeit als
die wichtigste konomische Frage im Kollektivismus betrachtet werden.
Eine achtstndige Arbeit erschpft gewi nicht so, da die dadurch
gewonnenen Gter nicht hinreichten, dem Krper alles wiederzugeben, was
er in der Arbeit zugesetzt hat. Wrde die Arbeitszeit noch betrchtlich
herabgesetzt, so bedrfte man noch vermehrter Luxusgter, um die freie
Zeit auszufllen und gerade, wo die Produktion der Gter zurckgeht,
wrde der Bedarf nach Gtern steigen.

Wenn Bebel auch noch mglichste Abwechslung in der Arbeit verlangt, so
ist dagegen wohl auch zu bemerken, da bei allen Arbeiten, die einige
Geschicklichkeit fordern, Abwechslung nur auf Kosten der Produktivitt
zugestanden werden kann. Der Arbeiter wrde also bei diesem Wechsel,
wenn er hufig stattfnde und nicht blo zu dem Ende, um eine dem
Individuum besser passende Beschftigung zu finden, viel weniger
leisten, und da im Kollektivismus jeder Schade die Gesamtheit trifft,
wrde das ganze Volk weniger genieen knnen, wenn der Grundsatz zur
Anwendung kme, da man mit der Arbeit beliebig wechseln kann. Zum
Teile aber wrde der Wechsel auch konomisch gerechtfertigt sein. Denn
bei den buerlichen Arbeiten ist eine besondere Qualifikation nicht
erforderlich und dort ist eine Abwechslung ohnehin gegeben und da
auch die gewerblichen Arbeiter in den Sommermonaten zu den buerlichen
Arbeiten herangezogen werden mssen, so ist einige Abwechslung ohnehin
dort geboten, wo sie nicht konomisch verwerflich ist. Auch in den
hauswirtschaftlichen Arbeiten drfte ein Wechsel wohl statthaft sein,
wenngleich die Leitung des Kchenwesens nur besonders begabten Frauen
berlassen werden kann.

Ebenso unmglich wre es, jeden sich seine Arbeit vollkommen frei
whlen zu lassen. Es darf sich niemand eine Arbeit whlen, zu der ihm
die Geschicklichkeit oder die intellektuelle Fhigkeit mangelt, es
knnen ferner zu keinem Berufe[44] und zu keiner Arbeit mehr Arbeiter
zugelassen werden, als die festgesetzte Produktion erheischt und die
wissenschaftlichen und knstlerischen Berufe mssen von materieller
Arbeit befreien. Eben darum aber kann es niemand freistehen, sich einen
wissenschaftlichen oder knstlerischen Beruf frei zu whlen, dazu
knnen nur die als vorzglich befhigt Erkannten zugelassen werden,
weil das das Interesse des Volkes gebieterisch fordert.

  [44] Unter Beruf verstehe ich jene Arbeit, die der Staat als
       Entgelt fr die Versorgung annimmt.

Die achtstndige Arbeit gilt fr die Durchschnittsarbeit; fr Arbeiten,
welche groe Anstrengung erfordern oder sonst eine hhere Belastung
der Arbeiter herbeifhren, werden andere Normen angenommen werden.
Nach Magabe der Volksbeschlsse wird der Normalarbeitstag entweder
unvernderlich festgehalten, oder nur fr den Jahresdurchschnitt
angenommen, so da eine Mehrleistung in der einen Jahreszeit durch
eine Herabsetzung in den anderen Monaten wettgemacht wird. Auer dem
Normalarbeitstage wird auch eine Normalzahl der Arbeitstage fr das
Jahr festgesetzt werden, wahrscheinlich 300 Arbeitstage im Jahre.
Die landwirtschaftlichen Arbeiten werden eine genaue Feststellung der
geleisteten Arbeitsstunden erschweren.


b) Sonntage, Feiertage, Ferien.

Es ist hchst wahrscheinlich, da man die Sonntagsruhe aufrechterhalten
wird. Nur aus berwiegenden wirtschaftlichen Grnden wird man manche
Industrien kontinuierlich betreiben und demnach die Sonntagsruhe
versagen. Dann sind zwei Auswege mglich, man kann nach Einstellung
einer berzahl von einem Sechstel der erforderlichen Arbeiter je
ein Siebentel der Arbeiterschaft ruhen lassen, und zwar an jedem
Tage in der Woche, oder man kann irgend eine Entschdigung fr die
Mehrarbeit bewilligen. Eine solche Entschdigung wre die Herabsetzung
des Normalarbeitstages von acht Stunden auf 6 Stunden 50 Minuten,
oder lngere Ferien, das wren 65 Ferialtage nach beendeten 300
Arbeitstagen, oder sonst irgend ein Benefizium. Es wird dabei immer
in irgend einer Form darauf hinausgehen, Ersatzarbeiter einzustellen.
Allein man wird nicht blo die Ausgleichung der mehr verwendeten
Arbeitszeit zu bewilligen haben, eine Verlegung der Ruhe auf einen
anderen Tag, als den Sonntag, den echtesten Freudentag, den jeder
mit den andern feiern mchte, oder lngere Ferien nach lngerer
Arbeit, werden niemals als ein quivalent gelten knnen. Man knnte
noch einen Ausweg finden und in solchen Industrien eine frhere
dauernde Arbeitsbefreiung gegen dem gewhren, da der Befreite sich
verpflichtet, sich zur Sonntagsarbeit einstellen zu lassen.

Da auer den Sonntagen auch gewisse Feiertage gehalten werden,
ist sehr wahrscheinlich, aber es wre doch zweckmiger, diese
Feiertage auf einen Sonntag zu verlegen, da die Aufeinanderfolge von
sechs Arbeitstagen und einem Ruhetage sehr zweckmig scheint und
eine neuerliche Unterbrechung der Arbeit durch einen Feiertag eher
langweilig ist.

Nimmt man nun 300 Arbeitstage im Jahre, so ergibt das nach Abrechnung
von 52 Sonntagen noch 13 oder 14 freie Tage und es erscheint
zweckmig, dieselben mit 2 oder 3 sich daran schlieenden Sonntagen zu
einer Ferialzeit zusammenzulegen, welche dem Arbeiter Gelegenheit gibt,
den Arbeitsort zu verlassen und sich in der Welt umzusehen. Fr diese
Zeit wird dann eine Reisebewilligung erteilt und der Urlaub fllt nicht
auf eine bestimmte Zeit, sondern er wird das ganze Jahr ber auf die
Arbeitspflichtigen aufgeteilt, wobei den Tchtigeren und lteren die
Wahl der Zeit einzurumen ist.

Fr manche Berufe wird man von diesen Grundstzen abweichen. Der
Verwaltungsbeamte, der ohnehin ein Recht auf frhere Arbeitsbefreiung
hat und dessen Dienst sonst verhltnismig leicht ist, wird weder auf
Sonntagsruhe noch auf Urlaub Anspruch haben, weil er keinen Ersatzmann
stellen kann und eine ununterbrochene Amtsfhrung zweckmig scheint.
Fraglich wre nur, ob er die Fhrung der Geschfte auf ganz kurze Zeit
dem vom Volke bestellten Kontrollbeamten oder dem Arzte oder einem
Lehrer berlassen knnte. Dagegen wieder werden die Lehrer vielleicht
auf lngere Ferien als solche von 15 Tagen Anspruch machen, wogegen man
von ihnen unter dem Jahre anstrengenderen Dienst fordern wird.


c) Arbeitsbefreiung.

Die Befreiung von geregelter, erzwungener Arbeit kann, wie in I,
_Alinea_: Von der staatlichen erwhnt wurde, bestimmten Familien
verfassungsgem eingerumt werden.

Auerdem wird sie von einem gewissen Alter an jedem, ohne Rcksicht auf
eine Altersgrenze aber solchen eingerumt, welche ein groes Verdienst
fr den Staat erworben haben oder welchen man nach Magabe ihrer
erwiesenen Begabung und Schaffenslust, Gelegenheit zum schpferischen
Arbeiten geben will. Letztere Arbeitsbefreiung wird widerruflich sein.
Das Normalalter fr die Arbeitsbefreiung wird das zurckgelegte 65.
Lebensjahr sein, es kann aber nach dem Berufe erheblich herabgesetzt
werden, so fr Verwaltungsbeamte und Lehrer auf 55 Jahre, fr rzte,
wenn sich die Annahme bewhren sollte, da der Arzt kein hohes Alter
erreicht, auf 45 Jahre usw.

Es mag die Frage aufgeworfen werden, ob es ohne Schaden fr die
Produktion mglich sein wird, das 65. Lebensjahr als Maximalgrenze fr
die geregelte Arbeit festzusetzen, denn der Statistik zufolge gbe das
45 Arbeitsbefreite fr eine Gemeinde von 1000 Kpfen, whrend heute an
Ausgedingleuten, Rentnern und Hausbesitzern, Pensionisten, Pfrndnern
und Almosenempfngern nur 23,5 Kpfe auf tausend gezhlt werden. Allein
es ist offenbar, da in einer Kchenwirtschaft fr 1000 Personen es
gar nicht empfindlich ist, ob 23,5 oder 45 Mitesser mithalten und die
anderen Bedrfnisse fallen nicht sehr in die Waagschale, wenn Wohnungen
genug vorhanden sind.

Da der Arbeitstag fr manche Berufe, wie insbesondere fr die
Bergarbeit, unter 8 Stunden herabgesetzt werden kann, ist evident,
aber es ist davon hier nicht weiter die Rede, weil die Verminderung
der Arbeitszeit zu jenen Benefizien gehrt, von welchen in VIII, 9, m,
gesprochen wird.

Wenn auch Kinder und junge Leute unter 18 Jahren von der geregelten
Arbeit befreit sein sollen, so wird man ihnen doch, wie in VII, 5,
bemerkt wurde, aus erziehlichen Grnden eine mige Arbeit auferlegen.


d) Arbeitszuweisung.

Bei der Arbeitszuweisung wird man in jedem Berufe auf Geschlecht und
Alter Rcksicht nehmen. Eine ganze Reihe von Arbeiten leichterer
Art, wie Hauswirtschaft, Erziehung, Krankenpflege, Gartenarbeit,
Milchwirtschaft und gewisse landwirtschaftliche Arbeiten wird man
den Frauen vorbehalten. Zum grten Teil ist das auch heute schon
durchgefhrt. Man wird nicht leicht ein Bauernmdchen die Sense
schwingen sehen, wohl aber gehen die Mdchen neben den Mhern her und
breiten das geschnittene Gras aus. Im Lehrberufe und als rztin kann
sich die begabte Frau ebenso ntzlich machen, wie der gleichbegabte
Mann. Auch in der Industrie sind viele Arbeiten durchaus passend fr
die Frauen, so die Kleiderverfertigung und die Bedienung der Spinn- und
Webemaschinen.

Man soll ferner bei den ungelernten Arbeitern auf das Alter Rcksicht
nehmen und den lteren Mnnern und Frauen das Lstige und Beschwerliche
ersparen und es den Jngeren aufladen.

Bei der Zuweisung der verschiedenen Arbeiten wird man zwei Gattungen
von Arbeiten unterscheiden. Die meisten Arbeiten sind von der Art, da
sie niemand ablehnen, der Staat sie niemand verwehren kann. Das sind
die landwirtschaftlichen, die hauswirtschaftlichen Arbeiten und die
einfacheren gewerblichen Arbeiten. Dagegen gibt es Arbeiten, welche
eine grere Belastung der Arbeiter mit sich bringen und solche, welche
grere Vorstudien oder besondere Talente voraussetzen. Zu ersteren,
so zur Bergarbeit, darf niemand gezwungen werden, zu letzteren wird
niemand zugelassen, der nicht die Bedingungen erfllt, welche der
Staat daran knpft und unter Personen, die qualifiziert sind, wird
jener bestellt, welcher als tchtiger erkannt wird. Bei der Berufswahl
wird auch das Gutachten der rzte eingeholt. Es gibt junge Leute, die
sich nicht fr den Tischlerberuf eignen, weil sie zur Tuberkulose
hinneigen. Solche werden diesem Berufe nicht zugewiesen und, wenn
ihnen das Gutachten mitgeteilt wird, werden sie sicher einverstanden
sein, einen Beruf zu meiden, der ihnen grere Gefahr bringt. Es ist
bekannt, da die Arbeiten in Zndhlzchenfabriken ungefhrlich sind,
wenn gewisse Phosphorarten verwendet werden. Wegen der erbrmlichen
sozialen Zustnde in sterreich war es bisher nicht mglich, das Verbot
durchzusetzen, anderen Phosphor zu verwenden.

Im allgemeinen wird jeder fr den landwirtschaftlichen oder
hauswirtschaftlichen =und= irgend einen gewerblichen Beruf ausgebildet,
weil die Landwirtschaft im Sommer viele Arbeitskrfte, im Winter aber
wenig Arbeitskrfte erheischt. So wird dann jeder landwirtschaftliche
Arbeiter im Winter in irgend einer Industrie beschftigt werden. Es
gibt keine Gewerbe, in welchem nicht ein Drittel der Arbeiten von
ungelernten Personen verrichtet werden kann. Bei den schwierigeren
Arbeiten sind die Abstufungen sehr gro. Vom Mechaniker geringster Art
bis zum Monteur oder zum Verfertiger optischer Apparate ist ein weiter
Weg. Darum wird im Gewerbe auch ein Vorwrtskommen erffnet werden fr
jene, die sich zu den feinsten Arbeiten qualifizieren.

Fr die hheren Berufe werden die Begabtesten in der Schule ermittelt
werden. Der Pdagoge und die Lehrer werden alle Talentierten schon in
der Schule ermuntern, sich durch hervorragende Leistungen auszuzeichnen
und eine solche Bettigung wird der einzige Weg zum Verwaltungs-,
Lehr- oder Sanittsdienst sein. Doch soll die hhere Schulbildung
nicht der einzige Weg sein, um zu hohen Ehren und glnzender Stellung
zu gelangen. Auch aus den Arbeiterkreisen werden Forscher, Knstler
und Erfinder hervorgehen, welche niemals eine hhere Schule absolviert
haben. Dagegen soll Geburt niemals einen Anspruch auf hhere Stellen
gewhren und die Glieder der monarchischen und adeligen Familien sollen
von allen Stellen im Staatsdienst ausgeschlossen sein, wenn sie nicht
auf ihre erbliche Stellung fr sich und ihre Nachkommen verzichten.
Auch soll jedem Hochbegabten gestattet werden, die Hochschule
nachzuholen, wenn seine Begabung erst nach seiner Einstellung in den
landwirtschaftlichen oder gewerblichen Beruf erkannt wird.

=Der oberste Verteilungsgrundsatz soll sein, da jedem in seinem Berufe
die Mglichkeit geboten werden soll, das hchste Alter zu erreichen,
das ihm nach seiner Konstitution zu erreichen mglich ist.= Darum
mu bei der Arbeitsverteilung dahin gewirkt werden, da kein Beruf
berlastet wird und wenn in einem Berufe eine grere Sterblichkeit
konstant beobachtet wird, sollen solche Erleichterungen im Dienste
und solche Vermehrung der Gensse gestattet werden, da ein Ausgleich
erzielt wird.

Selbstverstndlich hat die Verwaltung die grten Anstrengungen zu
machen, alle Schdlichkeiten der Berufe zu bekmpfen.

Es wurde oben bemerkt, da es Berufe gibt, zu welchen niemand gezwungen
werden kann, wie zum Bergbau. Findet sich nun niemand zu einem solche
Berufe, so wird es in der Regel Sache der Staatsverwaltung sein, einem
solchen Berufe solche Begnstigungen zuzuwenden, da sich Bewerber
melden. In der Regel werden diese Begnstigungen in einer Verkrzung
der Arbeitszeit bestehen. Hat nun jemand sich zu einem solche Berufe
bereit erklrt, so entsteht ein Vertragsverhltnis, welches nicht
willkrlich gestrt werden kann.

Doch wre das nicht der einzige Weg, um die Erzeugung der Gter
sicherzustellen, welche in solchen Berufen erzeugt werden. Man knnte
Auslnder dingen, welchen man das Staatsbrgerrecht nicht erteilt und
welche nur auf Naturalverpflegung und kleinen Lohn Anspruch haben und
man knnte solche Gter auch vom Auslande im Handel erwerben, oder die
Bergwerke gegen einen in Produkten zu entrichtenden Pachtschilling an
Auslnder verpachten, was aber schwer ausfhrbar wre. Endlich verweise
ich auf VII, 2, _Alinea_: Noch wichtiger wre.

Ob einem Arbeiter die Zeit der Krankheit in die Arbeitszeit
eingerechnet wird, hngt davon ab, ob ihm ein Verschulden an seiner
Krankheit nachgewiesen werden kann oder nicht.

Im Falle der Einstellung einer Produktion, sei der Anla welcher
immer, hat der Staat fr andere Arbeit zu sorgen. Insofern ein Ersatz
nicht sofort mglich ist, wird man die unbeschftigten Arbeiter
beurlauben und ihnen diesen Urlaub spter anrechnen. Sie werden dann in
verwandten Berufen beschftigt, z. B. Metallarbeiter in einem anderen
Produktionszweige der Metallindustrie, und bei den sich so ergebenden
Verschiebungen knnen Arbeitskrfte der geringsten Art aus der
gewerblichen Produktion in die landwirtschaftliche Produktion versetzt
werden. So trgt der Staat die Gefahr der Arbeitslosigkeit allein.
Strike, nmlich vllige Arbeitsverweigerung, werden nicht geduldet, die
Arbeit ist Pflicht, und wer nicht aus dem Kollektivverbande ausscheiden
will, I, _Alinea_: Die Rechtsgrundstze fr die kommende Zeit, wird
zur Arbeit gezwungen. Remonstrationen ber unverhltnismige Belastung
in einem Produktionszweige mssen auf das gewissenhafteste geprft
und gerechten Beschwerden abgeholfen werden. Inwiefern die Arbeit in
einem bestimmten Berufe verweigert werden kann, bestimmen die Gesetze.
Wer sich zu beschwerlichen Berufen bedingungsweise verstanden hat,
wird wenigstens auf eine bestimmte Zeit gebunden sein und nicht ganz
willkrlich ausstehen drfen.


2. Die Verteilung der Gter.

Hier ist nicht nur von Sachgtern die Rede, sondern auch vom Genusse
der persnlichen Dienstleistungen. Ich verstehe hier unter persnlichen
Dienstleistungen jede Arbeit, welche nicht auf Erzeugung oder
Wiederherstellung von Sachen gerichtet ist.

Auch fr die Verteilung der Gter ist der allgemeine Grundsatz
magebend, da jedem in seinem Berufe die Mglichkeit geboten werde,
das hchste Alter zu erreichen, das ihm nach seiner Konstitution zu
erreichen mglich ist. Wenn nun hierzu irgend ein Aufwand von Sachen
erforderlich ist, mu er gemacht werden. Insbesondere mu die Nahrung
darauf berechnet sein, dem Krper einen vollkommenen Ersatz fr die in
der Arbeit eingesetzten Krfte zu bieten. Nach diesem Grundsatze knnte
etwa der Bauer mehr Fett, der geistige Arbeiter mehr Fleischnahrung
oder Stimulantien beanspruchen.

Es ist bereits wiederholt bemerkt worden, da es volkswirtschaftlich
begrndet ist, einen Teil des jhrlichen Volkseinkommens zur Entlohnung
grerer und hherer Verdienste, besonders in wissenschaftlichen und
knstlerischen Berufen auszuscheiden. Es wird sich da einerseits um
bestimmte Arten von Gtern, andererseits um einen prozentuell hheren
Anteil an den fr die allgemeine Verteilung bestimmten Gtern handeln.
Alle brigen Gter sollen gleichmig, nach Kpfen, verteilt werden,
aber mit Rcksicht auf Alter, Geschlecht und im Berufe gelegene
Bedrfnisse und auf Klima.

Gewisse Gebrauchsgegenstnde, wie wissenschaftliche Apparate und
musikalische Instrumente, werden zunchst zur Ausrstung der Personen,
die davon berufsmig Gebrauch machen mssen, also im staatlichen
Organismus angestellter Forscher, Knstler und Musiker, dann nach
Verhltnis des Interesses der Bevlkerung fr Kunst und Wissenschaft
in den einzelnen Bezirken verteilt. Die Bedeutung der berufsmigen
Forscher und Knstler wird darber entscheiden, wem die kostbarsten
Instrumente, z. B. alte berhmte Geigen, zum Gebrauche berlassen
werden, und ebenso wird die Verwaltung[45] seltene Apparate und
Instrumente nur jenen zum Gebrauche berlassen, welchen eine ntzliche
Verwendung zugetraut werden kann. Dabei wird man auf die Gutachten der
staatlich anerkannten Vereine und der Fachunterrichtspersonen Rcksicht
nehmen, und wenn man sich getuscht hat, die Instrumente anderen
berlassen.

  [45] Da es seltene Instrumente gibt, die nicht in so groen
       Mengen erzeugt werden, da sie in jeder Gemeinde zur
       Verteilung gelangen knnen, wird deren Zuweisung den
       Bezirks- oder Kreisbeamten zu berlassen sein.

Auf die Minimalversorgung hat auch der Arbeitsunfhige Anspruch.




XII.

Die Beziehungen des Kollektivstaates zum Auslande.


Diese Beziehungen werden hier nur insofern nher untersucht, als
es sich um Auslandsstaaten handelt, welche noch die Geldwirtschaft
aufrecht erhalten; denn der erste Staat, der sich kollektivistisch
organisiert, hat es nur mit solchen Staaten zu tun. Bilden sich nach
und nach auch andre Kollektivstaaten, so werden sie internationale
Vereinbarungen treffen, welche den Reiseverkehr, den Austausch von
Gtern und die Auswanderung, vielleicht auch Versicherung gegen
Miwachs betreffen.

Dieser Abschnitt behandelt den Gtertausch mit Auslandsstaaten
der heutigen Gesellschaftsordnung, den Reiseverkehr, die Aus- und
Einwanderung und die territoriale Integritt.


1. Der Gteraustausch mit auslndischen Staaten.

Da der Kollektivstaat Alleineigentmer aller Gter im Staate ist, kann
er den Nachbarstaaten gegenber wie eine auslndische Privatperson
angesehen werden. Nur er kann sterreichische Gter an das Ausland
verkaufen und, von einigen Ausnahmen, die unten erwhnt werden,
abgesehen, nur fr ihn knnen im Auslande Gter erworben werden.
Obwohl er selbst im Inlande keine Geldwirtschaft kennt, kann er
aus geldwirtschaftlichen Staaten nur gegen Zahlung Gter erwerben,
und darum kann er nach solchen Staaten auch nur gegen Zahlung Gter
berlassen. Er kann sich hierbei irgend einer auslndischen Whrung
bedienen, und er wird keine heimatliche Whrung einfhren. Wrde er
von jedem Staate nur so viel Gter erwerben, als er dem Werte nach
dahin verkauft, so wrden die Forderungen, die er in dieser Whrung
erwirbt, zur Berichtigung seiner Schuld an die Brger dieses Staates
gerade hinreichen. Allein es ist nicht mglich, den Gterverkehr mit
auslndischen Staaten so einzurichten, da sich Schuld und Forderung
in jedem Lande ausgleichen. Die Handelsbilanz wird in der Regel einem
Staate gegenber aktiv, einem anderen Staate gegenber passiv sein.
Das bedingt dann auch, da seine Forderungen und Schulden aus dem
Gterverkehr in den verschiedensten Whrungen kontrahiert werden.
Allein das macht es nur notwendig, da die erworbenen Valuten, soweit
es zum Ausgleich notwendig ist, verwertet werden. Dabei wird der Staat
ein Jahr etwas gewinnen, das andere vielleicht etwas verlieren, was
aber von keinem Belange ist. Die Verwaltung wird hierbei wahrscheinlich
im Vorteil sein, weil bei dem berblicke ber so ungeheure Mengen von
Transaktionen ein Urteil gewonnen wird, das ein kleiner Hndler nie
erwirbt.

Die Frage, welche Art von Gtern verkauft und erworben werden drfen,
ist Gegenstand der Volksbeschlsse. Dabei wird man nicht so engherzig
vorgehen, da man mit ganz offenen Karten spielte und das Ausland genau
wte, was der Kollektivstaat kaufen und verkaufen mu. Man wird aber
den auslndischen Geschftsleuten gegenber im Vorteil sein, weil der
Kollektivstaat die strkste Hand ist.

Der Kollektivstaat wird niemals ein Zollgesetz erlassen, weil er damit
nur sich selbst besteuern wrde und die Einfuhrserschwernis der Zlle
dadurch aufgewogen wird, da nur er als Kufer fr sein Staatsgebiet
auftreten kann, also keine Einfuhr denkbar ist, welche ihm nicht bequem
wre. Ob der Kollektivstaat den internationalen Kauf und Verkauf durch
Agenten oder Staatsbeamte besorgen lt, ist eine Frage, die wohl hier
nicht zur Entscheidung zu bringen ist.

Wenn Kunstgegenstnde des freien, nicht berufsmigen Schaffens,
VIII, 5, oder den Schriftstellern zugestandene Freiexemplare auf
Verlangen der Schpfer und Schriftsteller und mit Einwilligung
der Staatsverwaltung geschenkweise ins Ausland gehen, so soll die
Einwilligung der Staatsverwaltung auf diesen Gegenstnden ersichtlich
gemacht werden.


2. Der Reiseverkehr mit dem Auslande.

Mit dem Reiseverkehr wird es ebenso gehalten, wie mit dem Gtertausch.
Der Auslnder, der in sterreich reist, mu dafr in der Whrung seiner
Heimat zahlen, und so erwirbt der Staat die Mittel, um die Reisen
seiner Brger im Auslande zu bestreiten.

Fr die Fremden gelten folgende Rcksichten. Der Staat hat sich
dagegen sicherzustellen, da die im Inlande reisenden Auslnder
keine ansteckenden Krankheiten einschleppen und sonst keinen Schaden
anrichten. Praktisch wre es durchaus tunlich, alle Fremden an der
Grenze einer genauen rztlichen Untersuchung zu unterwerfen. Allein
Fremden von einigem Ansehen gegenber wird man davon absehen, um den
Reiseverkehr nicht zu erschweren. Arbeiter und andere Personen, welche
minder anspruchsvoll sind, mgen wohl einer rztlichen Untersuchung
unterzogen werden. Fremde, die keine volle Sicherheit in dieser
Hinsicht gewhren, werden in den Orten ihres Aufenthaltes so behandelt
werden, da die Gefahr der bertragung einer Krankheit abgewendet
wird. Es knnte auch ein Gesetz erlassen und in allen Auslandsstaaten
verlautbart werden, da Reisende, die sich einer ansteckenden Krankheit
bewut sind und eine Ansteckung im Inlande verschulden, einer strengen
Bestrafung unterzogen werden.

Es wird genau vorgeschrieben werden, auf welche Art die Auslnder,
welche im Kollektivstaate reisen, sich zu legitimieren haben, und
man wird wahrscheinlich Legitimationskarten fordern, welche die
Photographie des Reisenden enthalten, und dasselbe wird von seiner
Begleitung gelten.

Man wrde vielleicht gut tun, Fremde, welche im Inlande reisen,
an der Grenze zu verhalten, ihre Barschaft und Kostbarkeiten zu
deponieren. Doch scheint es, da die Furcht vor dem auslndischen
Gelde nicht begrndet wre und da die Kontrolle ber die Gter des
Kollektivbesitzes jede unredliche Veruerung unmglich machte. Auch
eine Bestechung wird man aus diesem Grunde nicht zu frchten haben, und
es ist zu bedenken, da die Ausnahmslosigkeit des Staatseigentumes das
Recht geben wrde, das Geld, das man im Besitze eines Inlnders findet,
zu konfiszieren.

Fr den Reiseverkehr im Inlande knnte man Kategorien einfhren. Die
geringste Kategorie wre fr Fugnger, welche nur in Urgemeinden oder
Bezirksvororten Unterkunft nehmen, und die Kreisstdte, Provinzstdte
und die Reichshauptstadt nicht betreten wrden. Sie htten auf alles
Anspruch, was die Masse der inlndischen Bevlkerung zu genieen befugt
ist. Da diese aber durch Arbeit dafr bezahlt hat, mu der Auslnder
fr Unterkunft und Verpflegung in Geld bezahlen. Die Schuld wrde,
da es sich um Kategorien handelt, durch eine nach Tagen berechnete
Summe berichtigt werden. Eine nchste Kategorie wrde die Bentzung
der Eisenbahn und Dampfschiffe und den Aufenthalt in Kreisstdten
mit dem Anspruche auf den Besuch von Theatern und Konzerten gewhren
und gleichfalls nach Tagen berechnet werden. Natrlich schlsse das
Recht der hheren Kategorie auch alles in sich, was mit der niederen
Kategorie verbunden ist. So lieen sich noch etwa zwei oder drei
hhere Kategorien schaffen. Indessen scheint es, da man fr besonders
anspruchsvolle Fremde, die auf groem Fue zu reisen gewhnt sind,
einen anderen Weg als den der Pauschalierung der Reisekosten whlen
knnte, und da man ihnen die Mglichkeit erffnen sollte,  la
carte zu speisen, Kunstgegenstnde zu kaufen und nach allem nach
Belieben zu verlangen, in welchem Falle die Preise bestimmt werden
mten. Ob nun die Rechnung in Barem an bestimmte Personen, z. B. den
Verwaltungsbeamten, oder durch Anweisungen auf das Depot, wovon oben
die Rede war, berichtigt werden soll, wre zu prfen.

Selbstverstndlich wrden Fremde unter Umstnden auch als Gste zu
empfangen sein. Wenn ein wissenschaftlicher Kongre im Kollektivstaat
abgehalten wird, werden die Teilnehmer von der Grenze an als Gste des
Staatsoberhauptes, also des Staates reisen.

Die durch die Reisen der Auslnder im Inlande erworbenen Mittel werden
in der Regel wieder dazu verwendet, um sterreicher im Auslande reisen
zu lassen. Cook hat uns bereits darber belehrt, da es auch eine
Unternehmung fr Reisen gibt. Der Staat wrde die meisten Reisen der
Inlnder im Auslande als Unternehmer in Regie nehmen. Es knnen solche
Reisen in den verschiedensten Formen als Belohnung, zur Belehrung
und zu Unterrichtszwecken ermglicht werden, und dabei wird der Staat
als Unternehmer auftreten. Personen von hchstem Range, Akademikern,
Ministern, Hochschulprofessoren, wird, wenn sie im Auslande reisen,
eine Summe Geldes angewiesen, nur mit der Einschrnkung, da das nicht
Verwendete wieder zurckerstattet wird, und da die Verwendung nur fr
Reisezwecke erfolgen drfe.

Man wird fr inlndische Studierende in mehreren groen Stdten des
Auslandes Konvikte einrichten, wo sie volle Verpflegung erhalten. So
in Rom fr Maler und Bildhauer, in Berlin, Paris, London fr rzte
und Naturforscher usw., und ebenso kann man im Inlande fr auswrtige
Studierende Pensionen einrichten. Es wre wohl mglich, da man eine
Erziehungs- und Unterrichtsindustrie fr Auslnder betriebe.

Was nun die jeweiligen Kassenvorrte anbelangt, so wrden
vielleicht Kassen im Inlande eingerichtet werden, und zwar an den
Einbruchstationen. Die Zahl dieser Kassen wrde eine kleine sein.
Auerdem wrde man sich der auslndischen Banken bedienen, die das
Inkasso halten und Anweisungen honorieren wrden. Man knnte auch fr
diese Geldgebung eine ffentliche Rechnungslegung in nachstehender
Form einfhren. Die Einnahmen der Einbruchstationen wrden fr jeden
Tag in einer Liste im Reichsblatt verffentlicht und dann gleichfalls
getrennt nach den Kassaorten die Rckzahlungen und die Abfhrung an die
Staatszentralkasse tabellarisch verzeichnet.


3. Die Aus- und Einwanderung.

Der Kollektivstaat wrde eine berseeische Kolonie zu erwerben
trachten, welche er speziell fr seine Zwecke einrichten, worin aber
Individualwirtschaft betrieben wrde. Diese Kolonie wrde besonders
dazu dienen, Inlnder strafweise zu verbannen, so, wenn sie die
Propagationsgesetze, VII, 1, _Alinea_: Zu den gesetzlichen Folgen,
nicht beobachten. Auch soll solchen, die sich dem Kollektivzwang nicht
unterwerfen wollen, aber das Leben in der Kolonie der Auswanderung
vorziehen wrden, die Mglichkeit erffnet werden, in die Kolonie zu
bersiedeln. Wollen sie sich Altersversicherung vorbehalten, so mten
sie eine Prmie bezahlen, weil sie in der Kolonie nur fr eigene
Rechnung arbeiten.

Inlndern soll die Auswanderung freigestellt werden, nur vielleicht mit
der Beschrnkung der vorherigen Erreichung eines bestimmten Alters,
wenn man annhme, da mit dem dreiigsten oder fnfunddreiigsten
Jahre die Erziehungsschuld abgetragen ist. In sehr vorgeschrittenem
Alter knnte auch eine Auswanderungsprmie bezahlt werden, weil
die Auswanderung eine Verzichtleistung auf Altersversicherung in
sich schliet. Fr die Einwanderung von Auslndern sind gesetzliche
Bestimmungen aufzustellen. Es werden gewisse krperliche und psychische
Eigenschaften zur Bedingung gemacht. Ob ein Einkauf stattfinden
msse, wird auch zu bestimmen sein. Ob man gestatten soll, da jemand
zugleich Kollektivbrger im Inlande und Besitzer eines Vermgens in
einem auswrtigen Staate sei, ein Fall, der bei Erfindern und groen
Knstlern und Schriftstellern sehr wohl vorkommen knnte, denn wenn
jemand ein epochemachendes Werk im Auslande auflegt, knnen ihm
wohl recht groe Summen im Auslande zufallen, ist zwar zu erwgen,
allein eine engherzige Entscheidung wre zu verwerfen. Nur wenn zu
befrchten wre, da ein Inlnder eine solche im Auslande erworbene
wirtschaftliche Macht dazu mibrauchen knnte, die Kollektivordnung zu
untergraben, mte man sich dagegen schtzen. Es wre ein schlechtes
Zeugnis fr den Kollektivismus, wenn so etwas mglich wre.

Wollte man die Grundstze ber das Staatseigentum und das staatliche
Obereigentum an den zu freiem Schaffen berlassenen Konsumtibilien auf
das strengste anwenden, so knnte man allerdings verlangen, da alles,
was mit solchen Stoffen produziert wurde, dem Staate verbliebe, ja, man
knnte ein Manuskript, das auf Papier des Kollektivstaates geschrieben
ist, wenn ein Kollektivbrger es im Auslande verwerten wollte, als
veruntreut vindizieren, aber das wre eine engherzige Tiftelei und
wrde einer Sklaverei sehr hnlich sehen. Der Sklave erwirbt immer fr
seinen Herrn.

Doch knnte man den Grundsatz einprgen, da der Brger alles, was
er schafft, seinem Vaterlande berlassen und da, wer damit nicht
einverstanden ist, vorher auswandern solle, ehe er fr seine Person
erwirbt.

Denken wir, ein Inlnder sendet Aufstze an auswrtige Zeitschriften,
fr welche ihm ein Honorar zugesendet wird, ein Inlnder beteiligt
sich an einer auslndischen Konkurrenz fr Monumentalbauten, fr
Eisenbahnprojekte, fr die Einrichtung einer Fabrik und er wrde
mit einem Preise bedacht oder ein Inlnder nhme, was whrend der
arbeitspflichtigen Zeit die Beurlaubung voraussetzen wrde, eine
auswrtige Professur oder ein Engagement fr eine Konzerttournee an,
er schaffe im Auslande Meisterwerke der Malerei oder Skulptur; sollte
er den Lohn nicht fr sich behalten? Allerdings kann man sagen, das
Vaterland hat dich ausgebildet, dir die Mittel gegeben, Knstler zu
werden, du bist ein Teil des Ganzen. Aber das drfte doch nur als
sittliche Erwgung, als Dankbarkeit und als Patriotismus in Betracht
kommen. Vielleicht knnte man fordern, da der Erwerbsschtige zwar
den Lohn, der in barem erworben wird, dem Kollektivstaate berlasse,
aber sich ein quivalent in Genssen bedinge. Doch man wird immer zu
frchten haben, da ein Inlnder von diesen Grundstzen abweicht und
sich insgeheim direkt mit dem Auslande abfindet, wenngleich er nichts,
weder Kunstwerke noch Manuskripte, anders, als durch Vermittlung der
staatlichen Verkehrsanstalten, ins Ausland senden kann. Jedenfalls
ist der Besitz von Geld, wenn damit kein Mibrauch gemacht wird,
und die Verwertung der in freiem Schaffen hervorgebrachten Werte fr
egoistische Zwecke vielleicht als Schmutzerei zu betrachten, aber doch
nicht als Rechtsverletzung. Etwas anderes wre, wenn man mit dem Gelde
Mibrauch machte, jemand zur diebischen Veruerung von Staatsgut
verleitete oder das Geld sonst zu einer Bestechung verwendete. Dann
wrde allerdings ein Verbrechen begangen, das Strafe und Konfiskation
rechtfertigen wrde, wie auch wenn sich jemand des Zeitdiebstahls
schuldig machte, um frs Ausland zu arbeiten.

Da aber die Summe der dadurch veranlaten Beschdigungen des Staates
auch nur im Entferntesten jene Vorteile aufwiegen knnte, die der
Kollektivismus im Gefolge htte, ist doch undenkbar. Und darum kann
man niemals behaupten, solche Schwierigkeiten bewiesen, da ein Staat
nicht allein zum Kollektivismus bergehen knne, oder er msse sich vom
Auslande abschlieen. Will man vernnftig mahalten, so wird man vor
Manchem ein Auge zumachen. Wrde man aber solche Egoisten ins Ausland
verbannen, so wrde das wahrscheinlich als schwere Strafe empfunden,
denn das wrde Trennung von vielen Freunden und Verwandten und von so
viel Schnem und Herrlichem bedeuten und einem solchen Ausgeschlossenen
wrde man auch das Reisen im Inlande verwehren, wenn er auch dafr
bezahlen wollte.

Es ist brigens zu erwarten, da, wenn der Kollektivismus einmal
in einem Staate durchgefhrt wre, diese Wirtschaftsform bald auch
auf die Nachbarlnder bergreifen wrde und so werden die kleinen
Schwierigkeiten, welche das Nebeneinanderbestehen von Lndern
verschiedener Gesellschaftsordnungen verursachen kann, nicht lange
whren.

Abgesehen von der Einwanderung und vom Reiseverkehr der Auslnder
im Inlande ist noch eine dritte Beziehung zu Auslndern ins Auge zu
fassen. Es knnen auch Auslnder in ein Arbeits- oder Dienstverhltnis
zum Kollektivstaat treten. Man kann sowohl Arbeiten der geringsten
Art Auslndern berlassen, als auch Arbeitsleistungen der hchsten Art
Auslndern bertragen. Handelt es sich um Arbeiten, die den Aufenthalt
im Kollektivstaat nicht bedingen, wie die Veredlung von Waren, z. B.
das Bedrucken sterreichischer Webwaren, oder die Ausarbeitung von
Projekten, die Herstellung von Kunstwerken, oder schriftstellerische
Arbeiten, so wre das der Kauf einer Arbeit im Auslande, wofr
vereinbarte Zahlungen zu leisten sein werden. Hierbei kann es
vorkommen, da der Kollektivstaat der auslndischen Jurisdiktion
unterworfen wird. Dieser hat er sich zu fgen, wenn auch keine
Exekutionsobjekte sich im Jurisdiktionslande befinden. Das wre eine
Frage des Kredits, den der Kollektivstaat aufrechterhalten mu.

Ist aber die Arbeit im Inlande zu leisten, zum Beispiele, wenn
Auslnder eine Erd- oder Maurerarbeit im Kollektivstaat bernehmen,
oder sich als Bergleute verdingen, oder wenn auslndische rzte im
Kollektivstaate an ein Krankenbett gerufen werden, wenn auslndische
Gelehrte im Kollektivstaate eine Kanzel annehmen, wenn ein Auslnder
die Leitung einer sterreichischen Fabrik bernhme usw., so wird man
Vertrge schlieen, welche Art von Verpflegung man den Auslndern zu
gewhren hat und welche Restzahlung sie zu beanspruchen haben. Fr die
daraus entstehenden wechselseitigen privatrechtlichen Ansprche knnte
ein Schiedsgericht bestellt werden, wenn die auslndischen Gerichte,
die ber solche privatrechtliche Beziehungen zu urteilen htten, als
befangen angesehen wrden.

Es ist sehr wohl mglich, da diese Art der Verwendung von Auslndern
sich als sehr ntzlich erwiese, besonders fr Arbeiten, welche sehr
gesundheitsschdlich sind und welche sich Inlnder zu bernehmen
scheuen. Auch kann dadurch die auslndische Intelligenz fr
Inlandszwecke verwertet werden. Doch verwickelt das die Verhltnisse,
da auslndische Erdarbeiter vielleicht eine polizeiliche berwachung
ntig machen wrden. Freilich erleichterte der staatliche Organismus
diese berwachung auerordentlich.


4. Politische Beziehungen zum Auslande und Landesverteidigung.

Der Kollektivstaat wrde sich vor allem neutral erklren und die
Anerkennung dieser Neutralitt im Auslande anstreben. Er wrde nur
Vertrge wirtschaftlicher Natur mit Auslandsstaaten abschlieen und
es wird auf eine Bemerkung ber das Patentwesen in VIII, 8, _Alinea_:
Da nun dem Staate verwiesen, welche ein solches wirtschaftliches
Interesse berhrt, das Gegenstand eines internationalen Vertrages
werden knnte.

Allianzvertrge knnten mit Auslandsstaaten nur zum Schutze der
Reichsintegritt geschlossen werden und es wrde kaum mglich sein,
dafr auch bewaffneten Schutz des Kontrahenten zu versprechen. Man kann
kaum annehmen, da irgend ein Allianzvertrag, der dem Kontrahenten das
Recht bewaffneten Einschreitens auf inlndischem Gebiete gewhrte, im
Interesse eines Kollektivstaates gelegen sein knnte. Noch viel weniger
knnte ein solcher Staat an eine Offensivallianz denken. Ein Interesse
knnte der Kollektivstaat haben, seine Waren, die er zu exportieren
wnscht, gegen hohe Einfuhrzlle zu schtzen, aber da er selbst keine
Zlle hat, auf die er im Kompensationswege verzichten knnte, fehlt
es ihm an einem Gegenwerte, welcher geboten werden knnte. Es wird
also die Herabsetzung von Zllen nur von dem Interesse der Brger des
Auslandsstaates abhngen und von dem Gedanken eingegeben werden knnen,
den Absatz von Waren an den Kollektivstaat zu erleichtern. Aber auch
diesen Absatz kann der Kollektivstaat nicht vertragsmig zugestehen,
daher Zollvertrge kaum zustande kommen werden. Selbstverstndlich wird
ein solcher Staat, der nur an die Volkswohlfahrt denkt, sich beeilen,
Schiedsgerichtsvertrge mit auswrtigen Staaten abzuschlieen und
auch solche Flle nicht vorbehalten, wo die Nationalehre in Betracht
kommt. Und so werden die Gefahren eines auswrtigen Krieges tunlichst
beschworen.

Bezglich des Schutzes seines Eigentums und seiner Vertragsrechte im
Auslande wird der Kollektivstaat einem Privaten gleichzuhalten sein. So
wenn ein Dieb oder ein ungetreuer Beamter Staatseigentum ins Ausland
verschleppte. Ist die Vindikation nach der Natur der entwendeten
Sachen mglich, so wird der Eigentumsanspruch geltend gemacht. Bei
vertretbaren Sachen wird der Kollektivstaat auf den Schadenersatz
angewiesen sein.

Es mu noch die Landesverteidigung besprochen werden fr den Fall,
als trotz der Neutralittserklrung, und trotz der Verzichtleistung
auf politische Ansprche im Auslande ein Angriff auf das Reichsgebiet
von Seiten eines Auslandsstaates stattfnde. Es ist zwar anzunehmen,
da der Kollektivstaat die Habsucht und den Neid der herrschenden
Klassen in den Nachbarstaaten weniger herausfordert, als ein
Staatswesen, welches nicht kollektivistisch organisiert ist, weil sie,
um im eroberten Gebiete nach ihrem Sinne zu wirtschaften, gewaltige
Umgestaltungen vornehmen mten und diese Wiederherstellung veralteter
Zustnde gewaltige Schwierigkeiten bte. Auch ist, wie sich zeigen
wird, nicht nur der Sieg ber einen kollektivistisch organisierten
und auf den Krieg vorbereiteten Staat viel unwahrscheinlicher, als der
Sieg ber einen Staat der alten Gesellschaftsordnung, sondern auch die
Gefahr gerade fr die kriegslustigen Bewohner des angreifenden Staates
fr den Fall des Unterliegens viel grer. Denn wenn der Kollektivstaat
angegriffen wird und den Angreifer berwindet, so liegt es in der
Natur der Sache, da der Sieger im unterliegenden Staatswesen den
Kollektivismus zwangsweise durchfhrt und die herrschenden Klassen
ihrer Vorrechte beraubt. Auch kann er die am Ausbruche des Krieges
schuldtragenden Personen wie Ruber und Diebe bestrafen.

Trotzdem wird bei einem Nebeneinanderleben zweier Vlker, von welchen
nur eines kollektivistisch organisiert ist, fr dieses erst recht der
Grundsatz gelten: _Si vis pacem para bellum_. Der Kollektivstaat wird
also alles vorzubereiten haben, was im Kriegsfalle nicht binnen wenigen
Tagen hergestellt werden kann.

Es ist zweifelhaft, ob stabile Befestigungen hierher zu rechnen
sind, da deren Wert nicht gro zu sein scheint und im Zukunftskriege
passagere Befestigungen vielleicht eine grere Rolle spielen
werden, haben sie aber noch einen Wert, so wird man es daran nicht
fehlen lassen. Aber unzweifelhaft mssen Waffen bester Art und
Munition reichlich vorhanden und die waffenfhigen Bewohner des
Staates mit deren Gebrauch auf das Beste vertraut gemacht werden.
Das Menschenmaterial ist tchtiger und widerstandsfhiger, die
Kriegstchtigen zahlreicher. Sie haben mehr Vaterlandsliebe und ihre
Interessen sind mit dem Bestande des Staates enger verknpft. Auch
die hohe Intelligenz eines solchen Volkes erhht seine Wehrfhigkeit.
Es wird nicht notwendig sein, ein Heer im Frieden auf den Beinen
zu halten, wenn man auch jhrliche Waffenbungen abhalten wird. Das
Milizsystem wird sich fr solche Staaten jedenfalls besser empfehlen,
als ein stehendes Heer.

Kriegsschulen zu halten, wird sich wohl empfehlen, obschon die
Erfahrung im Burenkriege zu beweisen scheint, da fr die Fhrung im
Kriege angeborene Begabung wichtiger ist, als die Ausbildung in den
Kriegsschulen. Auch der amerikanisch-spanische Krieg, mehr noch der
nationale Krieg in Frankreich unter Napoleon I., der zwar selbst ein
wissenschaftlich Gebildeter war, aber eine Reihe ganz ungebildeter
Leute ihrer angeborenen Begabung wegen zu Marschllen gemacht hat,
spricht nicht fr einen hohen Wert der Kriegswissenschaft. Da sich aber
kriegerische Talente erst im Kriege bemerkbar machen knnen, braucht
man wenigstens fr die Einleitung des Kriegs kriegswissenschaftlich
ausgebildete Fhrer, die erst nach und nach durch geniale Neophyten
ersetzt werden knnen.

Vor allem hat der Kollektivstaat vor anderen Staaten fr den Krieg
voraus, da er Alleineigentmer aller Gter ist, also keine Zeit
damit zu verlieren braucht, Lieferungsvertrge abzuschlieen und sich
nicht in die Hand von Lieferanten zu geben braucht, die nicht nur den
Staat bewuchern, sondern auch durch Verzgerungen und Unpnktlichkeit
groes Unheil anrichten knnen. Die Zentralverwaltung kennt genau die
Lagerorte aller Kriegserfordernisse und kann innerhalb weniger Stunden
telegraphische Anweisung geben, wohin sie zu schaffen sind.

Der ganze Verwaltungsapparat ist auch im Frieden ein groer
Intendanzdienst und ehe drei Stunden ablaufen, ist jeder Mann im
Lande von der Kriegserklrung verstndigt und auf dem Wege zu den
Sammelpltzen, wo zugleich mit den Marschbefehlen die Transportmittel
eintreffen. Es ist nicht einzusehen, was in einem solchen Lande hindern
sollte, am zweiten Tage der Mobilisierung einen Teil der Armee ber die
Grenze gehen und den Rest in den nchsten Tagen staffelweise nachrcken
zu lassen. Es ist ganz unmglich, da ein Staat, der nach der alten
Gesellschaftsordnung verwaltet wird, in der Mobilisierung mit einem
Kollektivstaate Schritt halten knnte, es wird also immer der letztere
sein, der in das Feindesland eindringt. Dort kann er zwar nicht mit
Hartgeld bezahlen, aber nichts kann ihn hindern, dort Zwangspapiergeld
auf die im Feindeslande kursierende Whrung lautend in Umlauf zu setzen
und auch das dort in Umlauf befindliche Geld gegen sein Papiergeld
zwangsweise einzutauschen. Er braucht demnach kein Anlehen aufzunehmen,
um die Requisitionen bar zu bezahlen, denn mit dem durch den Einmarsch
erworbenen Verwaltungsrechte ist auch die Geldhoheit verbunden, welche
das Recht gibt, das Zahlungsmittel, welches gesetzlichen Umlauf
hat, zu bestimmen. Im Falle des Sieges wird dem berwundenen die
Einlsung dieses Papiergeldes oder dessen Anerkennung als gesetzliches
Zahlungsmittel auferlegt. Freilich hat in einem solchen Kriege auch der
Feind den Vorteil, da er im Kollektivstaat alles, was er findet, als
gute Beute nehmen kann, weil alles Staatseigentum ist, wobei aber das
Nachfolgende zu bercksichtigen ist.

Ein anderer Vorteil, nmlich auf Seite des Kollektivstaates, ist die
Mglichkeit, die gefhrdeten Grenzdistrikte vollstndig zu rumen und
auch von allen im Kriege erforderlichen Gtern so zu entblen, da
der Feind, wenn er den Verteidiger doch zu werfen und in sein Land
einzudringen vermchte, gezwungen wre, sich blo aus den eigenen
Nachschben zu verproviantieren, was ihm enorme Schwierigkeiten
verursacht und rasches Vordringen unmglich macht. Da nmlich alle
Gter Staatseigentum sind und alle Produktionszweige vom Staate
betrieben werden, so kann die Verwaltung alle Frauen und Kinder, sowie
die nicht streitbaren Mnner, aber auch alle Vorrte und das Vieh
in das Innere des Reiches zurckziehen, wo jeder sofort Unterkunft,
Nahrung und Arbeit findet. Wer diese Reise zu Fu machen kann,
marschiert nach dem Innern und wer auf Transportmittel angewiesen ist,
wird um so leichter nach dem Innern befrdert werden knnen, als die
Transportmittel, welche Truppen und Kriegsmaterial nach der Grenze
bringen, sonst leer zurckgehen mten. Auf dieselbe Art wird man alles
nach dem Inneren bringen, was nicht zum Unterhalte der eigenen Armee
ntig ist und der Feind im Falle seines Einmarsches fr seine Zwecke
brauchen knnte.

Kann das Grenzgebiet von der nicht streitbaren Bevlkerung ganz gerumt
werden, so wird der einbrechende Feind keinen Fhrer finden und den
Kundschafterdienst nicht organisieren knnen, wofr brigens der Brger
eines Kollektivstaates auch nicht zu gewinnen wre.

So hat es den Anschein, als ob im Kriegsfalle zwischen Kollektivstaaten
und anders organisierten Staaten alle Vorteile auf Seiten der ersteren
wre, abgesehen davon, da der Kollektivstaat die Sympathien der
Bevlkerung des angreifenden Nachbarstaates auf seiner Seite htte,
die im Siege des Kollektivismus ihre Erlsung sehen mu. Siegt der
Kollektivismus, so wird er das bezwungene Land so lange verwalten,
bis auch dort das Kollektivprinzip durchgefhrt ist und er wird sich
aus den Vorrten des Gegners alles ersetzen, was er fr den Krieg hat
aufwenden mssen. Die Kriegsentschdigung wird auch fr allen jenen
Schaden zu leisten sein, der aus der Verminderung der arbeitsfhigen
mnnlichen Bevlkerung durch Tod oder Verwundung entstanden ist.
Freilich rechtfertigt diese Betrachtung von dem Machtzuwachs, den
der Staat durch den bergang zum Kollektivismus erlangen wrde, die
Befrchtung, da die Nachbarstaaten diese Umwandlung zum Anlasse eines
Krieges machen knnten. Allein dagegen wre wieder eine Hoffnung darauf
zu setzen, da diese Macht, weil sie nur fr die Verteidigung ins Spiel
gebracht wrde, nichts Herausforderndes hat und da kein Nachbar einen
Angriff von Seiten des Kollektivstaates zu frchten htte. Auch lge es
fr auswrtige Staaten nher, das, was dem Nachbar einen Machtzuwachs
bringen mu, nachzuahmen, als ihn zu bekriegen.




XIII.

Vorteile und Nachteile des Kollektivismus.


Nach dem, was in diesem Werke dargelegt wurde, scheint es gewi zu
sein, da der Kollektivismus, so gehandhabt, wie hier vorgeschlagen
wurde, nur Vorteile fr die Gesellschaft und fr jeden Einzelnen htte.
Freilich kann der Kollektivismus, wenn der kollektivistische Staat
anders eingerichtet wird, ebenso verderblich sein, wie ja auch das
Privatvermgen in den Hnden eines Weisen sich sehr ntzlich machen
kann, in den Hnden eines Wstlings oder Fanatikers aber verderblich
wirken wird. Wird der Kollektivismus ins Leben gerufen durch Toren
oder Betrger, welche dem Arbeiter das Ideal einer zweistndigen
Arbeitsdauer vorschwindeln, so wird allerdings das allgemeine Elend
die Folge sein und bemchtigen sich die Jesuiten, Paraguays gedenkend,
des kollektivistischen Ideals, so kann geistloser Pietismus an die
Stelle unserer Kultur treten. Ich suche durch den Kollektivismus den
modernen Staat auszugestalten, der mir von allen Einrichtungen, von
welchen uns die Geschichte berichtet, das Herrlichste scheint, derzeit
nur eingeschnrt in die Fesseln einer veralteten Gesellschaftsordnung
und darum an der Erfllung seiner Mission gehindert. Alles, was ich
anstrebe, strebt der moderne Staat an, aber in Anbetracht seiner
beschrnkten Mittel unvollkommen und schwchlich.

Der Kollektivstaat wrde Kunst und Wissenschaft viel groartiger
pflegen, als der heutige Staat vermag, er wrde das Elend beseitigen,
das Volk veredeln, die sanitren Verhltnisse vervollkommnen,
Verbrechen, Vagabundage, erbliche und ansteckende Krankheiten
unterdrcken und es ist kein Zweifel, da von der Einfhrung des
Kollektivismus ein neuer, groartiger Aufschwung der Kultur datieren
mte.

Wir haben gesehen, da von den Anklagen, die gegen die Vernderung
der Gesellschaftsordnung erhoben werden, keine sich als stichhaltig
erweisen wird. Der Kollektivismus widerspricht nicht nur dem
Christentum nicht, er ist vielmehr dessen Erfllung, er ist das Wesen
dessen, was Christus das Gottesreich nannte. Wer seinen Nchsten liebt,
wie sich selbst, mu den Kollektivismus herbeiwnschen und wnschen,
da davon in der Hauptsache jener Gebrauch gemacht werde, der in diesem
Buche vorgeschlagen wurde.

Wie sehr das richtig ist, geht schon aus den Zitaten hervor, die Bebel
in seinem Buche: Die Frau und der Sozialismus in der Anmerkung auf
Seite 294 aus den Kirchenvtern bringt. Danach sagte Papst Klemens I.,
[+] 102: Der Gebrauch aller Dinge auf dieser Welt soll allen gemeinsam
sein. Es ist eine =Ungerechtigkeit= zu sagen, das gehrt mein eigen,
das gehrt mir, das dem anderen. Daher ist die Zwietracht unter die
Leute gekommen. _Sanct Clem. act. concil._ Ambrosius, [+] 397, sagt:
Die Natur (also Gott) gibt alle Gter allen Menschen gemeinsam, denn
Gott hat alle Dinge geschaffen, damit der Genu fr alle gemeinsam
sei und damit die Erde zum gemeinsamen Besitztum werde. Die Natur hat
also das Recht der Gemeinschaft erzeugt und es ist nur die ungerechte
Anmaung, welche das Eigentum erzeugt. _Ambrosius Sermo 64, Expositio
in Lucam caput XVI._ Chrysostomus, [+] 407, erklrte in seinen gegen
die Sittenlosigkeit und Verderbnis der Bevlkerung in Konstantinopel
gerichteten Homilien: =Nenne niemand etwas sein eigen=, von Gott
haben wir Jegliches zum gemeinsamen Genu empfangen und Mein und
Dein =sind Werke der Lge=. _Chrysostomus Homilia 11^{ma} concio
de Lazaro. Homilia 57^{ma} in Matthum._ Augustin, [+] 430, sprach
sich folgendermaen aus: Weil das individuelle Eigentum existiert,
existieren auch die Prozesse, die Feindschaften, =die Kriege=, die
Aufstnde, die Snden, die Ungerechtigkeit, die Mordtaten. Woher kommen
alle diese Geiseln? =Einzig vom Eigentum.= Enthalten wir uns also,
meine Brder, =es zu lieben=. _Augustinus: De civitate Dei._ Papst
Gregor der Groe, [+] 600, endlich sagt: Sie sollen es wissen, =da
die Erde, wovon sie ja herstammen und gemacht sind, allen Menschen
gemeinschaftlich ist= und da daher die Frchte, welche die Erde
erzeugt, =allen ohne Unterschied gehren sollen=. _Gregorius, Regula
pastoralis, admonito 22._ Alle diese Kirchenvter verdammen unsere
Gesellschaftsordnung, =die aber der Einzelne nicht aus der Angel heben
kann=, das kann nur das Werk der Staatskunst sein.

Aber so vernnftig ein Kollektivismus ist, der den gemeinsamen Gebrauch
aller Gter nach gerechten Grundstzen verwaltet, so absurd ist
Tolstojs christlicher Anarchismus.

Auch beinahe alle griechischen Philosophen, wie Plato und
Aristoteles, leiteten alle Ungerechtigkeit und alles Unheil von der
Gesellschaftsordnung ab. Sie nannten unsere wirtschaftlichen Zustnde
=den Krieg aller gegen alle=, und da das Verwstung von Gtern
bedeuten mu, ist doch klar. Weil wir aber diesen Krieg im Innern
tglich vor Augen haben, scheint uns auch der Krieg mit Nachbarn nicht
verwerflich. Htten wir Frieden in der Wirtschaft, so mte auch der
Krieg mit Nachbarn ein Ende nehmen.

Es ist auch offenbar, da der kategorische Imperativ Kants =nur im
Kollektivstaat= zur Herrschaft gelangen kann, und darum sind seine
Anschauungen von der Notwendigkeit des Privateigentums und der
Berechtigung der gewaltsamen Aneignung schon an und fr sich absurd,
aber vllig im Widerspruche mit seinem ethischen Grundgesetze.

Plato bezeichnet als das oberste Ziel aller Politik Frieden und
wechselseitiges Wohlwollen, was den Staat zusammenhlt, msse
gepflegt, der Staat msse ein =in sich Befreundetes= werden, er
sei zu gestalten nach den Interessen und Bedrfnissen aller, die
Interessen der Einzelnen mssen den Interessen der Gesamtheit weichen.
Es bedrfe eines kniglichen Ineinanderwebens der Gemter, einer
Lebensgemeinschaft, es sei jenes allerkstlichste Geflecht zustande
zu bringen, welches alle Glieder des Staates miteinander verbindet.
Die Selbstsucht, der unersttliche Egoismus hebe alle Gemeinschaft
auf und lasse Recht und Ordnung gar nicht mehr zu. Der Egoismus
mache die Gesellschaft naturwidrig, =man msse nach verhltnismiger
Gleichheit streben=. Jeder solle so handeln, da seine Ttigkeit auch
der Gesamtheit zugute komme, der Staat sei ein Mensch im Groen, nicht
aber blo eine Summe von Individuen. Der Einzelne solle lieber Unrecht
leiden als tun. Er tadelt die bestehende Gesellschaftsordnung, wo statt
sozialer Motive zersetzender Egoismus und Jagd nach Geld die Triebfeder
ist. Selbst die Aristokraten werden geldschtig und genuschtig. Sie
werden erfinderisch in neuen Formen des Aufwandes. Damit wird nach und
nach alles angesteckt, der Wettkampf dreht sich nur um Erwerbgier,
hhere Gter verlieren an Wert. Alles wird nach Geldsummen taxiert,
=der Staat zerfllt in Arme und Reiche=, die sich bekmpfen, so werden
die Staaten nach auen schwach. Das grte bel ist die Geldwirtschaft
und absolute Freiheit des Erwerbes und der Veruerung, wodurch
bermiger Reichtum und vllige Armut entstehen.

Plato findet, =da das positive Recht von Unwissenheit und Selbstsucht
diktiert sei und da das Privateigentum ein Auseinanderreien der
brgerlichen Gesellschaft herbeifhre, durch Gtergemeinschaft werde
Schmerz und Freude gemeinsam=, sie bringe Befreiung von Streit und
Kampf. Plato sucht neue Grundlagen der brgerlichen Gesellschaft,
gelangt aber zu keinem brauchbaren Ergebnisse. Da man aber damals
keine Abhilfe wute, ist nicht verwunderlich, denn es fehlte alles,
was in unserer Zeit die Verwaltung groer Besitztmer erleichtert,
insbesondere Druck, Telegraphen und Eisenbahnen.

Auch Aristoteles fordert von jedermann eine solche Migung im Erwerbe
und im Genieen, da niemand in der Aufrichtung des Kollektivstaats
etwas Beengendes sehen knnte.

Napoleon sagt: _Les lois ont pour but le bonheur de touts._ Nur durch
den Kollektivstaat knnen sie es aber erreichen.

Die Freiheit wird durch den Kollektivismus nicht vermindert, sondern
vermehrt, und das grte Ma von Freiheit wird nicht den durch Geburt,
sondern den durch Verdienst dazu berufenen Personen zuteil. Ebenso
falsch ist, da der Kollektivismus nur die materiellen Interessen
frdere. Der moderne Staat, wenn er die Mittel zur Verfgung htte,
die ihm der Kollektivismus bieten wrde, wrde den idealen Interessen
viel mehr Vorschub leisten, als heute mglich wre. Der Kollektivismus
ist die Ordnung selbst und somit der Antipode des Anarchismus. Aber
er ist nur die Ordnung in den Dingen, die sich im Raume stoen, den
Ideen kann er weit greren Spielraum gewhren, als der heutige Staat.
Hier verweise ich auf einen als Motto zitierten Ausspruch Bismarcks.
Sidney Whitman erzhlt in seinem Buche: Frst Bismarck. Persnliche
Erinnerungen aus seinen letzten Lebensjahren, da Bismarck einmal
sagte: Wenn ich die Gestalt whlen knnte, in der ich noch einmal
leben mchte, so wei ich nicht, ob ich nicht ganz gern eine Ameise
sein wrde. Sehen Sie, dieses kleine Insekt lebt in einem vollstndig
organisierten Staate. Jede Ameise mu arbeiten, ein ntzliches Leben
fhren, jede Ameise ist fleiig. Da gibt es vollkommene Subordination,
Disziplin und Ordnung. Sie sind glcklich, denn sie arbeiten. Dieses
Ideal verwirklicht fr Menschen der Kollektivstaat, und die Zeit ist
nicht mehr fern, wo es eine Schande sein wird, etwas zu genieen, was
man nicht durch Arbeit verdient hat. Ich kann nur sehen, da meine
Freiheit im Kollektivstaat grer wre, als sie heute tatschlich ist,
obwohl ich den herrschenden Klassen angehre. Meinen Enkeln kann ich
nur wnschen, da sie den Sieg des Kollektivismus erleben.

Die Gleichheit wird in den Genssen wie im Ansehen nicht so exzessiv
durchgefhrt werden, da sie zu absurden Konsequenzen fhren mte.
Die Menschenwrde wird jedem Geringsten gewhrt, die Vorzge, welche
aus den natrlichen Unterschieden der Menschen flieen, bleiben nicht
unbeachtet. Nur die =knstlichen= Unterschiede werden unterdrckt, und
gerade das ist die Voraussetzung der gerechten Wrdigung =wirklicher=
Verdienste.

Alle Anklagen gegen den Kollektivismus sind Eingebungen des
Parteigeistes. Freilich gibt es Berufe, welche sich durch den
Kollektivismus bedroht sehen, so insbesondere die der Juristen,
Kaufleute, Unternehmer, Priester. Allein es wird gezeigt, da die
Umwandlung viele Dezennien dauern wird und mittlerweile werden diese
Berufe nach und nach aussterben, keiner aber, der ihnen angehrt,
wird Schaden leiden. Dafr aber erffnen sich neue Erwerbszweige,
und es wird der knftige Verwaltungs-, Sanitts-, Unterrichts- und
Erziehungsdienst vorbereitet.

Der Kollektivismus ist aber vorzglich volkswirtschaftlich vollkommener
als die heutige, auf dem Privateigentum aufgebaute Wirtschaftsform, und
seine volkswirtschaftlichen Vorzge sind es, welche die Mittel bieten,
die Kultur zu erhhen.

Es haben schon frher alle Vertreter des Kollektivismus darauf
verwiesen, da derselbe den Handel und somit die Handelsarbeit
entbehrlich mache, allein man ist doch immer die Erklrung schuldig
geblieben, wie dann der Gterumsatz vollzogen werden solle. Es blieb
bei abstrakten Stzen und es lie sich nie ein Bild gewinnen, wie
denn die kollektivistische Wirtschaft aussehen wrde. Ich befrworte
die absolute Naturalwirtschaft und die Befriedigung aller Bedrfnisse
der Kollektivisten durch Gewhrung einer Pauschalversorgung, welche
bei Festhaltung eines sehr hohen Minimums doch eine sehr hoch
ansteigende Abstufung gestattet. Die Vereinfachung des Gterumsatzes
aber wre nicht mglich, wenn man das Existenzminimum nicht auch den
arbeitsunfhig Geborenen gewhren wrde, und dafr lt sich auch
ein Rechtsgrund aufstellen. Denn die Zeugung der Kinder setzt im
Kollektivstaat gewissermaen ein Einvernehmen voraus zwischen der
Frau, die empfangen und gebren will, und dem Staate, der dies von ihr
wnscht, weil er den Fortbestand des Volkes sichern will. Es ist nun
ganz klar, da diese Frau ein Interesse daran hat, ihr knftiges Kind
auch fr den Fall versichert zu wissen, da es arbeitsunfhig zur Welt
kommt. Dagegen ist es klar, da der Staat von dieser Verpflichtung dann
enthoben sein mu, wenn er Grund hat, einen arbeitsunfhigen Nachwuchs
zu besorgen, und wenn er deshalb die Ehe versagt. Einer solchen Mutter
hat er nichts versprochen.

Wie brutal mssen uns unsere Zustnde scheinen, wenn wir eindringen
in die Verhltnisse, die der Kollektivstaat schaffen knnte, und
wie verrucht mu uns der Egoismus jener erscheinen, die, um ein
arbeitsloses Leben fhren zu knnen, den Kollektivismus verwerfen und
unmglich machen. Das sind jene Menschen, von welchen Christus sagt,
da sie selbst ins Gottesreich nicht hineingehen, und jene, welche
hineingehen wollen, nicht lassen. Sie lassen das Gottesreich -- den
Kollektivstaat -- nicht zustande kommen.

Es ist brigens gewi, da im Kollektivismus, trotz der vollstndigen
Ausrottung des Elendes, doch fr jeden Begabten Anreiz genug bleibt,
seine Gaben in den Dienst des Ganzen zu stellen und sich hervorzutun,
weil dadurch ganz Auerordentliches erreicht werden kann und weil es
der einzige Weg ist, der mechanischen Arbeit zu entgehen.

Es gibt aber auch heute keine Familie, welche nicht daran
interessiert wre, da der Kollektivismus ins Leben trete. Denn unsere
Gesellschaftsordnung bedroht auch die Reichsten und Mchtigsten. Die
Kaiserin Elisabeth ist ein schreckliches Beispiel, und wir haben allen
Grund, zu besorgen, da, wenn wir die heutigen Zustnde fortbestehen
lassen, die soziale Revolution hereinbricht, welche diesmal zu
Schrecknissen fhren wird, die noch niemals erlebt wurden. Auch der
gewhnliche internationale Krieg kann die Reichen wie die Armen ins
Elend strzen. Und auch in ruhigen Zeiten bietet der Reichtum wenig
Schutz. Wir knnen durch Verbrechen und Zufall verarmen, unsere Kinder
von gewissenlosen Kindermdchen ins Verderben gestrzt werden, unsere
Shne in schlechte Gesellschaft geraten und dem Spiele verfallen, und
wie oft erleben wir, da unsere Tchter in einer unglcklichen Ehe
zugrunde gehen. Wir haben also allen Grund, zu verlangen, da alle,
auch des Nachbars Kinder, erzogen werden, da der Staat fr erprobte
Personen sorgt, denen die Wartung der Kinder anvertraut werden kann,
da verbrecherische Naturen keinen Nutzen aus schdlichen Handlungen
ziehen knnen, da die Frauen und Kinder wirtschaftlich unabhngig von
den Familienhuptern werden.[46]

  [46] Ein Wiener Polizeiprsident ist am Flecktyphus gestorben,
       nachdem er, durch sein Amt dazu gentigt, mit angesteckten
       Armen in Berhrung getreten war. Einige Richter brachten
       Ungeziefer aller Art heim, weil sich im Gerichtssaale
       Tausende von Armen und Elenden umtrieben. Nichts ist
       alberner, als die Meinung, jeder brauche nur fr sich
       zu sorgen. Man sorgt am besten fr sich, wenn man
       dahin wirkt, da fr alle gesorgt werde. Wenn auch der
       Zusammenhang der wirtschaftlichen Dinge im Einzelnen
       nicht verfolgt werden kann, so ist es doch gewi, da die
       Herrschenden von allem Elende ihren Teil erhalten, das die
       Beherrschten zu tragen haben.

Sagen wir doch so oft den Armen, da Reichtum nicht glcklich macht.
So handeln wir danach und machen wir dem Kriege Aller gegen Alle ein
Ende, dem Kriege, den Plato und Christus verurteilten, dem Elisabeth
und Sergius, Carnot und Rudolph, so viele Millionen geopfert wurden
ohne Sinn und Verstand. Wir sagen nicht, da die Gesellschaftsordnung
dazu ntigt, aber sie ermglicht, was eine weise Ordnung unmglich
gemacht htte. Wenn Augustin recht hat, da er sagt, woher kommen alle
diese Geieln, die Prozesse, der Krieg, die Aufstnde, die Laster,
Verbrechen, der Mord? Einzig und allein vom individuellen Eigentum!
dann sind Solferino, wo Franz Josef zuerst eine Provinz, Queretaro,
wo er den Bruder, Meyerling, wo er den Sohn, Genf, wo er die Gemahlin
verloren hat, eine furchtbare Mahnung an die Monarchen, der Quelle
aller Verbrechen und zugleich allen Elends ein Ende zu machen. =Es
bedroht die Gesellschaftsordnung ebenso den Kaiser, wie den geringsten
Arbeiter.=

Sehen wir um uns, was in wenigen Wochen in einem engen Gebiete die
Besitzenden, nicht allein die Armen, unter der Gesellschaftsordnung
leiden, nicht in Jahren, sondern in Monaten, und nicht in Provinzen,
sondern in der nchsten Umgebung von Innsbruck. Im Juni brennt das
Dorf Zirl ab und in vier Stunden sind 1300 Menschen, Arme und Reiche,
obdachlos und fr lange dem Hunger verfallen, im April wird das Dorf
Gtzens, im Juli Tulfes, Volders und ein Teil vom Zillertal von
angeschwollenen Bchen vernichtet, viele Felder verwstet, Huser
unter Wasser gesetzt, 16 Menschen gehen in den Wellen unter, eine
alte Frau wird um wenige Kostbarkeiten von Rubern ermordet, andere
werden angefallen und nur durch Zufall gerettet. Was davon durch den
Kollektivismus nicht verhindert worden wre, wre vom ganzen Staate
getragen worden. Da die Verwaltungsfrage lsbar ist, meine ich
erwiesen zu haben.

Die Schattenseiten des Kollektivismus sind 1. die Notwendigkeit des
Umbaues aller Ortschaften, 2. das Nebeneinanderleben der ersten Staaten
der neuen Ordnung mit anderen, die noch die alte Ordnung beibehalten
haben, 3. die Unmglichkeit, das Prinzip des Kollektivismus in kurzer
Frist zur Durchfhrung zu bringen.

Aber die Wohnungsfrage ist selbst in den Stdten eine brennende
geworden, in neun Zehntel aller Dorfschaften ist sie auch von jenen
zugestanden, die der heutigen Gesellschaftsordnung huldigen. Mu schon
so viel gebaut werden, um sanitre Zustnde zu schaffen, um die Armen
menschenwrdig unterzubringen und um den nachwachsenden Volkszuwachs
mit Wohnung zu versorgen, weshalb sollte man nicht auch unter einem
dem Kollektivismus dienen? Wird endlich der Kollektivismus in irgend
einem Staate zum Durchbruche kommen, so wird das Ideal bald in allen
Staaten Europas sich einen Boden bereiten und der natrliche Hemmschuh
der Unmglichkeit, die Umwandlung in kurzem durchzufhren, wird den
Widerstand abschwchen, den die Interessen der einen den Interessen der
anderen naturgem entgegensetzen.

Die gebildeten Klassen sind heute eine Macht, und sie haben allen
Grund, die Umwandlung in die Hnde zu nehmen, weil es dann gewi ist,
da der Kollektivismus den Kulturinteressen zum Segen gereichen wird.
=Bringen andere Mchte, Tyrannen, Pietisten oder Anarchisten den
Kollektivismus, wie sie ihn sich denken, so gehen wir einer schlimmen
Zukunft entgegen.=

Es sind noch einige vermeintliche belstnde des Kollektivismus zu
besprechen.

Der Mangel des Privateigentums wird von Vielen als ein groer belstand
betrachtet, aber ohne Grund. Die gnzliche berfhrung des Eigentums an
Gebrauchsgegenstnden in Staatseigentum ist keine notwendige Konsequenz
des Kollektivismus. Ich stehe vielleicht allein mit dem Vorschlage
dieser Einfhrung, aber es sind damit unermeliche Vorteile verbunden.

In unseren Verhltnissen hat das Eigentum, das Privateigentum, eine
hervorragende Bedeutung als Vermgen. Da aber nur Wenige ein Vermgen
haben, die Mehrzahl aber davon ausgeschlossen ist, so kann es kein
allgemeines Bedrfnis sein, Vermgen zu besitzen. Die Vermgenslosen
aber haben ein Interesse, da das Vermgen nicht im Besitze von
Privatpersonen stehe, sondern Staatseigentum werde. Das Vermgen
bezweckt die wirtschaftliche Herrschaft der Wenigen ber die Vielen,
und diese ist freiheitsfeindlich. Denn die wirtschaftliche Herrschaft
der Wenigen ist zugleich absolutistisch und unverantwortlich, whrend
der Staat, wenn er an die Stelle der Privatbesitzer trte, ber
Verwaltung und Verteilung Rechnung legen mte. Es ist also eine
offenbare Freiheitsfrage, um die es sich handelt, und wie seit 120
Jahren die Bourgeois gegen die Herrschaft des Adels kmpften, so
wird jetzt das Volk gegen die Herrschaft der Bourgeois kmpfen. Die
Beseitigung des Privateigentums durch Verstaatlichung des Besitzes ist
im Interesse der groen Mehrheit. brigens wre die Inventarisierung
des gesamten Mobiliarbesitzes fr den Kollektivstaat der Schlupunkt
der gesamten Umwandlung, und davon trennen uns mehr als 50 Jahre.
Trotzdem wird es sich empfehlen, deren Vorteile zu diskutieren.
Verderblich wre nur die anarchische Herrenlosigkeit der Gter, und
diese wird durch den Kollektivismus gerade unterdrckt. Die Besitzenden
von heute sind, jeder so weit sein Besitz reicht, Anarchisten. Sie
haben schrankenlose Freiheit, damit zu schalten und zu walten. =Und
auch diesen Anarchismus aus der Welt zu schaffen, ist der Zweck
der Einfhrung des Kollektivismus.= Er ist das gerade Gegenteil des
Anarchismus, der an die Stelle des Anarchismus der Besitzenden den
Anarchismus aller setzen will, whrend umgekehrt der Kollektivismus
alle, auch die Besitzenden von heute, der wirtschaftlichen Ordnung
unterwirft.

Der Anarchismus als Wirtschaftsform ist ein Unding, weil er zum
Stillstand einer jeden Arbeit fhren mu. Die menschliche Arbeit ist
durch die Arbeitsteilung so sehr wechselweise bedingt, eine Arbeit
von der anderen abhngig, da die Volkswirtschaft unbedingt eine
Ordnung voraussetzt, durch welche verbrgt wird, da =alle= Arbeiten,
und zwar in ihrer verhltnismigen Ausdehnung, besorgt werden. Der
Drucker braucht Setzer, der Setzer Schriftgieer, alle zusammen
brauchen Schriftsteller, und diese wieder eine Autoritt, welche
die von den Schriftstellern gelieferten Manuskripte sichtet und die
zum Drucke zu befrdernden auswhlt. So ist es in allen Zweigen der
menschlichen Arbeit. Es ist eine verhltnismige Produktion auf
allen Gebieten menschlichen Schaffens ein Bedrfnis, und zwar in
dem Mae, da, sobald diese Verhltnismigkeit gestrt wird, ein
wirtschaftlicher Krach eintreten mu. Darum ist der wirtschaftliche
Anarchismus eine Unmglichkeit. Das Privateigentum kann demnach nur
durch Kollektiveigentum verdrngt werden, welches Produktion und
Verteilung von Staats wegen zur Folge haben mu. In der heutigen
Wirtschaftsordnung ist es die Preissteigerung der zu wenig produzierten
Gter, welche alle vernachlssigten Produktionen wieder belebt, im
Kollektivstaate ist es der seinen Organen, aber auch jedem Einzelnen,
der sich darum bemht, gewhrte berblick ber Produktion und
Verbrauch, der eine verhltnismige Produktion aller Gter sichert.

Ich bin aber auch fr die Ersetzung des Privateigentums an
Gebrauchsgtern, an Kleidung, Mobiliar &c. durch Staatseigentum, und
es wird das gewi sehr heftig, und auch von Sozialisten, bestritten
werden. Aber mit Unrecht. Wir wohnen in Husern, die nicht uns gehren,
und es gilt als etwas Alltgliches, da auch Leute, die ein Wohnhaus
besitzen, es nicht selbst bewohnen, sondern sich in einem fremden
Hause einmieten. Sie betrachten ihr eigenes Haus als Vermgensanlage,
aber nicht als ein Gebrauchsgut, welches ihnen zur Befriedigung ihres
Wohnbedrfnisses dient. Dieses Bedrfnis kann man auch durch Sachen
befriedigen, die fremdes Eigentum sind, also auch durch solche, die
Staatseigentum sind. Kleider und Wsche trgt man heute nur eine Reihe
von Jahren, und wenn sie abgentzt sind, verschenkt oder veruert
man sie. Es kann uns nun gar nichts daran liegen, wenn der Staat uns
Kleider und Wsche nur zum dauernden und ausschlielichen Gebrauch
berlt und sich das Eigentum vorbehlt, was zur Folge hat, da er
fr den Zufall haftet und das nicht mehr Gebrauchsfhige zu neuerlicher
Verarbeitung zurcknimmt. Dasselbe gilt vom Mobiliar unserer Wohn- und
Schlafgemcher, welches der Kollektivist zum dauernden Gebrauch, oft
auf Lebensdauer, angewiesen erhlt, er aber nicht zu versichern ntig
hat, weil er nicht Eigentmer, sondern nur gebrauchsberechtigt ist, es
darum auch, Ausnahmsflle abgerechnet, nicht mit sich herumschleppt,
wenn er sein Domizil verndert. Bentzen wir doch solche Dinge so
oft, ohne ein Eigentumsrecht darauf zu haben, in Theatern, Kirchen,
Gasthusern, auf Bibliotheken und Eisenbahnen, und so haben wir
lngst die Erfahrung gemacht, da ein Eigentum an Gebrauchsgtern kein
Bedrfnis ist, ein Luxusbedrfnis fr Viele allerdings, aber solche
Launen zu befriedigen, ist nicht die Aufgabe einer Wirtschaftsordnung.

Wo es ein Bedrfnis ist, da uns ein freies Schaffen gestattet und zu
diesem Ende ein Eigentum an Stoffen zugestanden werde, die wir zum
Zwecke solchen Schaffens umgestalten drfen, habe ich ohnehin die
Verteilung solcher Stoffe als Konsumtibilien in Vorschlag gebracht.

Was aber das Privateigentum an Produktionsmitteln anbelangt, so gibt
es natrlich Volkswirte genug, welche behaupten, es bestehe ein
volkswirtschaftliches Interesse, da die Produktionsmittel immer
Privateigentum bleiben, damit sie immer ein Vermgen der Tchtigsten
bilden, wodurch die Produktion nur gewinnen knne, daher die heutige
Wirtschaftsordnung viel heilsamer, auch fr die Armen, sei, als die
Produktion von Staats wegen. ber diesen Gegenstand wird bei Errterung
der Bedenken gegen die staatliche Produktion zu sprechen sein.

Hier mchte ich aber noch bemerken, da der Kollektivismus, streng
genommen, nicht jedes Privateigentum aufhebt, sondern ein Eigentum des
Einzelnen fortbestehen lt, welches unserm Eigentum an Aktienbesitz
ganz analog ist. Das Recht des Einzelnen auf die staatlichen
Verteilungen ist ein solches Eigentum, denn auch der Aktionr hat
nur einen Anspruch auf die Ausschttungen, whrend ihm keinerlei
Eigentum an den Sachen zusteht, die das Vermgen der Aktiengesellschaft
ausmachen. Freilich ist dieses Eigentum des Kollektivisten nach
mehreren Richtungen beschrnkt. Er kann es nicht verschenken, verkaufen
noch vererben, er kann nur durch Auswanderung darauf verzichten, aber
hnliche Beschrnkungen kommen bei Fideikommissen, Heimsttten und bei
manchen Aktiengesellschaften, deren Statuten die Veruerung der Aktien
verbieten, vor, ohne den Charakter des Privateigentums auszulschen.

Es ist also gar nicht einmal richtig, da der Kollektivismus
das Privateigentum, oder gar das Eigentum, gnzlich aufhebt, er
bedeutet nur die Vereinigung alles Eigentums an Sachen zum Zwecke
der Befriedigung aller Bedrfnisse des gesamten Volkes. Nur der
Anarchismus hebt den Begriff des Eigentums ganz auf und fordert das
Recht des freien Zugriffs; durch den Kollektivismus wird der Begriff
des Eigentums befestigt und geheiligt, denn der Eigentmer -- der Staat
allein ist Eigentmer -- ist nie zweifelhaft, und da das Eigentum zur
Befriedigung der Bedrfnisse aller dient, ist jeder Mitbrger Garant
und Wchter. Dieses Eigentum ist ebenso heilig, als es heute Gegenstand
der Verachtung ist, wenn wir den rechtmigen Erwerb bezweifeln, und
Gegenstand des Hasses, wenn sich erwucherter Reichtum breit macht.

Ich komme nun zur Besprechung eines weiteren Irrtumes, nmlich, da die
staatliche Produktion nicht so ergiebig sei wie die Privatproduktion.
Man folgert das daraus, da in einigen Fllen, wo ein oder die
andere Fabrik von Staats wegen betrieben wurde, ein Aufschwung
ihres Betriebes erst dann eintrat, als die Fabrik in Privatbesitz
berging. Die Erfahrung, die man mit der Post, der Telegraphie und
dem Eisenbahnbetrieb machte, worin sich der Staatsbetrieb bewhrte,
fertigt man damit ab, diese Erfahrungen seien nicht beweismachend fr
andere Produktionen, weil es sich da nur um Verkehrsanstalten handle.
Niemand hat aber je versucht, aus der Natur des Staates abzuleiten,
weshalb er zum Betriebe der Produktionsanstalten unbrauchbar sein soll.
Man spielt gerade den Egoismus des Privatunternehmers als so unendlich
frderlich aus und bedenkt nicht, da im Kollektivstaat der Egoismus
des ganzen Volkes sich in derselben Richtung geltend machen wrde, da
jede Verbesserung im Produktionsbetriebe dem ganzen Volke zum Vorteile
gereicht, sei es, da in einem Produktionszweige Arbeit oder Material
erspart, oder ein besseres Produkt erzeugt, oder die Fruchtbarkeit
des Bodens erhht wird. Der Erfindungsgeist wird im Kollektivstaat
auerordentlich gefrdert, und so kann es nicht fehlen, da das Sinnen
und Trachten Aller darauf gelenkt wird, die Produktion zu frdern.
Man wird die Erfolge der einzelnen inlndischen Produktionsanstalten
untereinander und mit auslndischen Anstalten gleicher Art vergleichen,
und so auf bestndigen Fortschritt bedacht sein. Dabei kann es
nur von Vorteil sein, da die allgemeine Volksbildung so weit ber
die gegenwrtige entwickelt wird und da die heutigen Schden der
Produktion ganz in Wegfall kommen. Diese Schden sind zwiefacher
Art. Erstens die Versuchung, aus einem gemeinschdlichen Betriebe
der Produktion Vorteil zu ziehen, Nahrungsmittelflschung, Frderung
der Unsittlichkeit, Betrug usw., und zweitens die Gefahr, da ganz
unberufene Leute ein Unternehmen grnden, das zugrunde gehen mu, ja,
da blhende Unternehmungen nach dem Tode des Grnders in die Hnde
eines unfhigen oder leichtsinnigen Erben kommen und dann wieder
verfallen. Bilanziert man diese Gebrechen der Privatunternehmung mit
ihren vermeintlichen Vorzgen, so wird sich der kollektivistische
Staatsbetrieb, vielleicht nach einer kurzen bergangszeit, immer als
der bessere erweisen.

Der Kollektivismus verteilt aber auch konomischer und besser.
konomischer, weil er die Handelsarbeit erspart und besser, weil
er alle Volksbedrfnisse verhltnismig befriedigt, worauf die
Privatunternehmer ihr Augenmerk nicht richten. In letzterer Beziehung
ist der Kollektivismus auch wieder schon durch seine Verteilung
produktiv. Denn, da er alle geistigen und physischen Krfte des Volkes
entwickelt, frdert er das wichtigste Betriebsmittel der Produktion,
die Menschenkraft.

Die Lobredner der Privatunternehmungen sind vor allem die
Privatunternehmer und dann ihre Soldschreiber. Aber auch jene, die die
reine Wahrheit suchen, argumentieren doch nur aus einzelnen Fllen, die
keine allgemeinen Schlsse gestatten und wrden sie die notleidenden
Privatunternehmungen mit in Rechnung ziehen, so wrden sie zu ganz
anderen Ergebnissen gelangen.

Da der Staatsbetrieb der konomisch beste wre, folgt aus den Erfolgen
der Trusts, welche einzig und allein des unermelichen Umfanges
der Kapitalien und Betriebe wegen konomischer produzieren, als die
Kleinbetriebe und da dem Umfange nach der riesigste Trust sich zum
Staatskollektivismus verhlt, wie das Kleingewerbe zum Trust, so
sind die konomischen Vorteile unermelich. Nicht das Talent der
Trustteilnehmer ist volkswirtschaftlich entscheidend, sondern das
Talent des Trust=beamten=.

Und dann ist ja der ganze Apparat eines judizierenden Staates ein ganz
anderer, als es der eines produzierenden Staates wre. Die Organe des
heutigen Staates sind Juristen, die Organe des Kollektivstaates werden
wirtschaftliche Talente sein und wenn man auch in der Gegenwart fr
einzelne Staatsfabriken technische Leiter bestellt hat, so waren sie
doch immer abhngig von Hofrten und Ministern, die von technischen
Fragen nichts verstehen und das hat die Ttigkeit der Techniker und der
merkantilen Leiter immer lahmgelegt.

Es ist also ein ganz unbegrndetes Bedenken, das so oft gegen den
Staatsbetrieb ausgesprochen wird, da er volkswirtschaftlich schlechter
erzeugen wrde und in keinem Falle kann es sich um einen solchen Vorzug
der Privatunternehmung handeln, dessen wirtschaftlicher Effekt gegen
die groen, auch konomischen Vorzge des Kollektivismus in Betracht
kme, die ich an vielen Stellen dieses Werkes dargetan habe. Wir hren
nur allgemeine Phrasen, abstrakte Stze, nirgends einen Versuch, das
angebliche Unvermgen des Staates, mit konomie zu produzieren, aus dem
Wesen des Staates zu erklren, wo das Gebrechen aber in den Personen
oder in der Organisation liegt, handelt es sich nur um einen Wechsel
der Personen oder der Organisation. Die lautesten Schreier gegen den
Staatsbetrieb sind die Unternehmer selbst und dann die politischen
Agitatoren, welche im Solde der herrschenden Klassen stehen. Einen
wissenschaftlichen Wert haben diese Redensarten nicht.

Die geringere Ertragsfhigkeit eines staatlichen Betriebes
bei Geldwirtschaft ist nicht beweismachend fr den geringeren
volkswirtschaftlichen Betriebswert. Denn der Staat verwendet das
geringere Einkommen fr allgemeine Zwecke, der Privatunternehmer die
greren Einnahmen fr die Befriedigung seiner Launen. Auch kann der
scheinbar erfolgreichere Privatunternehmer die Arbeiter mehr bedrckt,
oder den Abnehmern ein schlechteres Produkt geliefert, oder seine
Kontrahenten hintergangen oder wie Rockefeller[47] durch unerlaubte
Kunstgriffe vermehrt haben. Wrde man also bestimmte Privat- und
Staatsunternehmungen in einer fr unseren Zweck brauchbaren Weise
vergleichen, so mte ber jedes Vergleichsobjekt ein ganzes Werk
geschrieben werden.

  [47] Man sagt brigens, da Rockefeller nur durch den
       wirtschaftlichen Effekt des Massenbetriebes Erstaunliches
       geleistet habe.

Dann ist die Staatsproduktion seit einem halben Jahrhundert kaum mehr
betrieben worden, in frherer Zeit aber war der Staat viel schlechter
organisiert als heute, Unterschleife waren leichter und man war
gewhnt, den unbrauchbaren Verwalter, der Staatsbeamter war, im Amte
zu behalten wie den unabsetzbaren Richter und den Brauchbaren bei den
grten finanziellen Erfolgen abzulohnen, wie den Dutzendbeamten,
whrend der Privatunternehmer ihm den zehnfachen Lohn bot. Hat
doch Krupp einem Finanzgenie einen so hohen Gehalt geboten, da
er den Privatdienst der Stellung eines schsischen Finanzministers
vorzog, welche viel geringer dotiert war. Ich werde mich durch das
Parteigeschrei gegen den Staatsbetrieb nicht irre machen lassen.




XIV.

Die Umwandlung der Staaten unserer Gesellschaftsordnung in
Kollektivstaaten.


Der erste Schritt zur Einleitung der Umwandlung ist die Fortfhrung
der hier versuchten Untersuchung und die Vervollkommnung der
von mir gemachten Vorschlge. Diese Vorschlge betreffen nicht
nur das Wesen des Kollektivismus, sondern auch die Organisation
des Kollektivstaates und den Gebrauch, den der Staat von der ihm
zustehenden wirtschaftlichen Macht machen soll. Es knnte sich
daraus eine volkswirtschaftliche Schule entwickeln, welche fr
dieses grte aller Ideale Propaganda machen wird und wenn es in der
Entwicklung der menschlichen Dinge liegt, da wir zum Kollektivismus
gelangen, so wird sich ein Umschlag in den Anschauungen vollziehen,
der der Umwandlung vorhergehen mu. Wie der Liberalismus durch die
Universitten verbreitet wurde, so wird der Kollektivismus bald das
Ideal der Universitten werden. Es gibt allerdings Schichten unter
den Gebildeten, welche sich, wie schon im vorhergehenden Abschnitte
erwhnt wurde, durch das kollektivistische Ideal bedroht fhlen, so
Juristen und Theologen. Allein wenn sie zur berzeugung gelangen, da
die Umwandlung sich nur langsam vollziehen kann, so werden sie sich
beruhigen und wir werden unsere Shne eben nicht mehr Jurisprudenz
oder Theologie, sondern Medizin oder Naturwissenschaften oder Technik
studieren lassen. Statt der Juristen werden in Zukunft der Arzt und der
Naturforscher im Staate herrschen und wenn das Ideal Feinde hat, so hat
es naturgem auch Anhnger, welche den Kampf dafr aufnehmen und =die
heute so schimpfliche Lage der rzte wird sie zu Aposteln der neuen
Lehre machen=. Die Gegner sind einer Bewegung, die sich so Gewaltiges
zum Ziele setzt, erwnscht, denn nur was sich im Kampfe durchringen
mu, wird etwas Rechtes. Habe ich nicht mehr erreicht, als da der
Kollektivismus nicht mehr totgeschwiegen werden kann, so habe ich genug
erreicht.

Und ist es noch niemand aufgefallen, da die menschliche Gesellschaft
alle Richtung verloren hat, da sie seit dreiig Jahren vergeblich nach
einem Ziele sucht: Wir wissen nicht, wo aus. Der Liberalismus hat sich
berlebt, das _laissez faire, laissez aller_ hat ausgespielt, es mu
einer schpferischen Staatskunst Platz machen. Wir haben nur die Wahl,
eine neue Gesellschaftsordnung zu suchen oder zu veralteten Zustnden
zurckzukehren. Der Adel drngt sich wieder vor und die religisen
Fanatiker drngen nach der Wiederherstellung jener Kirchenmacht, die
sich bis vor 200 Jahren so auerordentlich verderblich erwiesen hat.
Ihre Verdrngung durch den Aufklrungsstaat war eine Erlsung, ein Sieg
fr alle Menschen. Dulden wir keine religise und keine stndische
Reaktion, sie fhren wieder zu allen beln, die die mit vielen
Verbrechen befleckte, aber doch so glorreiche franzsische Revolution
berwunden hat. Eine kollektivistische Schule, eine kollektivistische
Partei, die sich aus den Gebildeten rekrutiert und sich die
Universitten, Hochschulen und Mittelschulen erobert, wird vorausgehen.
Die Wirksamkeit der sozialdemokratischen Partei wird ihr in die Hnde
arbeiten, wenngleich ich meine, die kollektivistische Partei msse,
zunchst wenigstens, nicht in ihr aufgehen, sondern parallel mit ihr
arbeiten. =Da das Proletariat allein berufen sei, den Klassenstaat zu
strzen und den Kollektivismus ins Leben zu rufen, ist fr mich kein
Evangelium, aber mich zu bekmpfen, hat die Sozialdemokratie keinen
Grund.=

Die praktischen Maregeln zur Verbreitung des Kollektivismus
sind leicht zu erkennen. Es handelt sich um die Fortsetzung der
Verstaatlichung, Verstaatlichung der Eisenbahnen, Verstaatlichung
des Geldwesens, Verstaatlichung des Kreditwesens, Verstaatlichung
der Volksschule, Inanspruchnahme einer Mitwirkung an der Erziehung
fr den Staat, Verstaatlichung des Grogrundbesitzes und aller jener
Industrien, auf welchen heute die groen Konsumsteuern lasten, das sind
die ersten Etappen der Umwandlung.

Weiter handelt es sich darum, den Staat in ein Erwerbsinstitut
umzuwandeln. Er mu zu einem entsprechenden Vermgenseinkommen gelangen
und dazu ist der erste Schritt die Schaffung eines Nationalvermgens,
welches im Zusammenhange mit der Staatskreditreform und den
verstaatlichten Kommunikationen zu einem wirtschaftlichen bergewichte
des Staates fhren mu.

Auch die Rechtsanschauungen mssen sich ndern und darum mu man
die Rechtsanschauung der in XIII erwhnten 5 Kirchenvter in die
Gesellschaft einfhren. Die Anschauung, da reiche Leute einen Besitz
innehaben, wofr sie dem Volke verantwortlich sind, gibt dem Staate
das Recht, ihnen Lasten fr diese Interessen aufzubrden. Man wird
das Beispiel Englands nachahmen und in alle Ortschaften und Gebiete,
wo die Sterblichkeit 25, 20, 15 per Tausend bersteigt, Kommissionen
entsenden, die die Ursache, weshalb diese Sterblichkeit vorwaltet,
ermitteln und Mittel zur Abhilfe vorschlagen. Man wird des ferneren
von Grogrundbesitzern und Groindustriellen fordern, da sie fr einen
ihrem Besitz entsprechenden Teil der Bevlkerung Wohnungen in richtig
angelegten Niederlassungen herstellen, welche dem kollektivistischen
Bedrfnisse entsprechen.

Spterhin wird das Erbrecht auf direkte Nachkommen einzuschrnken
und das Testaterbrecht, ausgenommen das Recht zugunsten des Staates
zu testieren, aufzuheben sein und endlich werden die Geldstrafen und
die Strafe der Vermgenskonfiskation zur Bekmpfung der besitzenden
Klassen dienen. Die Geldstrafen fr die Verbaldelikte, aber Geldstrafen
bis zu einem vielfachen des Jahreseinkommens, wrden bald zu einer
Unterwerfung der Besitzenden fhren, welche heute die Herren im Staate
sind.

Auch Verfassungsnderungen, wonach das Abgeordnetenhaus die produktiven
Klassen allein zu vertreten und die herrschenden Klassen ihre
Vertretung im Herrenhause htten, werden sich empfehlen. Endlich mte
man recht bald das stehende Heer durch ein Milizsystem zu ersetzen
suchen, um die ungeheuren Geldmittel, welche dem stehenden Heere
gewidmet werden, fr Erziehung und Unterricht und fr Altersversorgung
frei zu machen.

Wenn das kollektivistische Ideal verstndige Apologeten findet, werden
es gerade die Monarchen sein, welche sich zuerst dazu bekennen. Das
Gefhl der Verantwortung fr all das Elend unserer Gesellschaftsordnung
wird ihnen bald zu drckend werden, wenn es klar wird, da es nur
Privatinteressen sind, welche den wichtigsten Interessen des Volkes und
der Kultur im Wege stehen.

Endlich kann es nicht fehlen, da auch religise Anschauungen uns
bald zuhilfe kommen werden. Doch wre es nicht erwnscht, da die
religis-kollektivistische Bewegung zu frh in Gang kme.

Die grten Schwierigkeiten werden sich darbieten, sobald man
die Umbauten in Angriff nimmt, welche mit der Umgestaltung der
Gesellschaftsordnung Hand in Hand gehen mssen und wenn der Staat
selbst kollektivistische Gemeinden ins Leben ruft, obgleich noch
eine vllige Verdrngung der alten Gesellschaftsordnung nicht
stattgefunden hat. Eine Form zu finden, wie kollektivistisch
organisierte Volksschichten mit nicht kollektivistisch organisierten
neben einander leben knnen, ist sicherlich schwierig. Und doch
haben wir fr die Lsung dieses Problems Anhaltspunkte in den
Mnchsorden, welche kollektivistisch organisiert sind und inmitten
von Vlkern leben, welche nichts vom Kollektivismus wissen. Denken
wir uns die =wirtschaftliche= Organisation der Mnchsorden auf eine
Bevlkerung, die keine religisen Zwecke verfolgt, die Askese verwirft
und die Zeugung pflegt, welche also Mnner und Weiber, Erwachsene
und Kinder umfat und welche die Produktion betreibt, also die
Beschaulichkeit durch Arbeit ersetzt, so haben wir die Grundlagen
einer kollektivistisch organisierten Bevlkerung, die mitten unter
einer Bevlkerung lebt, die noch der heutigen Gesellschaftsordnung
angehrt. Doch sollen diese kollektivistischen Organisationen
schon von allem Anfange an sich als Ortsgemeinden organisieren
und nicht als bloe Gesellschaften innerhalb von Ortsgemeinden mit
Privateigentum. Man wrde demnchst mit Urgemeinden kollektivistischer
Wirtschaftsreform beginnen. Der Staat htte ein Kapital von vielen
Millionen zu widmen, eine oder mehrere, etwa zwanzig neben einander
gelegene Urgemeinden aufzubauen und sie zu besiedeln. Diese Besiedelung
knnte zum grten Teil mit proletarischen Arbeitern, aber von
hervorragend krperlicher Tchtigkeit und Gesundheit, geschehen,
aber sie knnte auch nicht produktive Volksschichten umfassen,
Waisenkinder, Altersversorgungsberechtigte, welche fr Rechnung der
versorgungspflichtigen Gemeinden aufgenommen wrden oder mit welchen
ein Versorgungsvertrag geschlossen wrde. So knnte auch die Aufnahme
pensionierter Staatsbediensteter erfolgen, sagen wir von arbeitsunfhig
gewordenen Arbeitern des Tabakmonopols, in die Altersversorgung
aufgenommenen Staatseisenbahnbediensteten, Militrinvaliden, welche fr
Rechnung der versorgungspflichtigen Institute verpflegt wrden, oder
auch mit Geldpensionen versorgte Leute, welche sich mit ihrer Pension
in die kollektivistische Versorgung einkaufen.

Mit den in die Besiedelung aufgenommenen proletarischen Arbeitskrften
mte zunchst ein Vertrag abgeschlossen werden, wonach sie
naturalwirtschaftliche Versorgung als Lohn zu empfangen htten
mit dem Anspruch auf einen kollektivistischen Vermgensanteil nach
Ablauf einer Reihe von Jahren, whrend welcher jeder Teil den Vertrag
lsen knnte. Nach Ablauf jener Probezeit wrde der Arbeiter wie
ein kollektivistischer Brger das Recht auf jede Art von Versorgung
fr sich und seine aus einer von der Verwaltung gebilligten Ehe
entspringenden Nachkommen haben, freilich in der ersten Zeit nicht in
jenem Ausmae, wie der Anteil eines Kollektivbrgers nach vollendeter
Umwandlung sich gestalten wrde. So wie der Kollektivstaat spterhin
inmitten von Staaten der alten Gesellschaftsordnung wird leben mssen,
werden auch die so entstandenen kollektivistischen Volksschichten
inmitten einer Bevlkerung leben mssen, welche noch der alten
Gesellschaftsordnung angehrt.

Diese Kollektivgemeinden werden bald die Kirchengter und den
Grogrundbesitz, deren Erwerb der Staat sich zuerst wird angelegen
sein lassen, umgestalten und zugleich als Erziehungs- und
Versorgungsanstalten und als groe Hotels Erwerbsinstitute darstellen.
Es werden kollektivistische Versuchsanstalten sein, welche aber
nur einen Teil der Vorteile bieten knnen, die der siegreiche
Kollektivismus nach Niederringung der alten Gesellschaftsordnung bieten
wird. Man darf von solchen Versuchsgemeinden nicht fordern, was wir
vom Kollektivismus eines groen Reiches erhoffen, aber einen groen
Fortschritt wird man sicher erkennen.

       *       *       *       *       *

Es ist hier die Aufmerksamkeit darauf zu lenken, da die Verdrngung
des Privatkredits durch den Staatskredit und der Geldwirtschaft durch
die Naturalwirtschaft sich nur langsam vollziehen kann, und da demnach
die Verstaatlichung des Grobesitzes sich anfangs in derselben Form
vollziehen mu, wie die Verstaatlichung der Eisenbahnen. Da sich aber
die Rechtsanschauungen nach und nach auch verndern mssen, besonders
sobald die Forderung nach erhhtem Aufwande fr die arbeitende Klasse
auf Grund der von den Kirchenvtern verkndeten Rechtsgrundstze
zu einer religisen Forderung des Christentums gemacht wird, mssen
die Verstaatlichungsprinzipien immer ungnstiger fr die Besitzenden
werden. So ist es offenbar, da der Grogrundbesitz in sterreichisch
Polen mit der Verpflichtung belastet werden wird, das Wohnungswesen
der buerlichen Bevlkerung auf Kosten der Besitzenden umzugestalten.
So werden auch der Groindustrie Verpflichtungen im Interesse der
Arbeiterschaft auferlegt werden, welche die Verstaatlichung sehr
erleichtern mssen.

Der Sozialreform wird auch der, wie es scheint, uns bevorstehende
Weltkrieg sehr zustatten kommen, denn er wird einen allgemeinem
Bankrott, nicht nur der Staaten, sondern auch der Grobesitzer im
Gefolge haben, daher ich in meinem Roman sterreich im Jahre 2020 auf
Seite 59 prophezeit habe, da der Weltkrieg zur Staatsomnipotenz fhren
mu. Besser freilich wre es, die Umgestaltung wrde frher in Angriff
genommen und dadurch die Phantasie der Vlker von jenen Interessen
abgelenkt, die zum allgemeinen Kriege drngen.





End of the Project Gutenberg EBook of Der Kollektivismus und die soziale
Monarchie, by Joseph von Neupauer

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Section 1. General Terms of Use and Redistributing Project
Gutenberg-tm electronic works

1.A. By reading or using any part of this Project Gutenberg-tm
electronic work, you indicate that you have read, understand, agree to
and accept all the terms of this license and intellectual property
(trademark/copyright) agreement. If you do not agree to abide by all
the terms of this agreement, you must cease using and return or
destroy all copies of Project Gutenberg-tm electronic works in your
possession. If you paid a fee for obtaining a copy of or access to a
Project Gutenberg-tm electronic work and you do not agree to be bound
by the terms of this agreement, you may obtain a refund from the
person or entity to whom you paid the fee as set forth in paragraph
1.E.8.

1.B. "Project Gutenberg" is a registered trademark. It may only be
used on or associated in any way with an electronic work by people who
agree to be bound by the terms of this agreement. There are a few
things that you can do with most Project Gutenberg-tm electronic works
even without complying with the full terms of this agreement. See
paragraph 1.C below. There are a lot of things you can do with Project
Gutenberg-tm electronic works if you follow the terms of this
agreement and help preserve free future access to Project Gutenberg-tm
electronic works. See paragraph 1.E below.

1.C. The Project Gutenberg Literary Archive Foundation ("the
Foundation" or PGLAF), owns a compilation copyright in the collection
of Project Gutenberg-tm electronic works. Nearly all the individual
works in the collection are in the public domain in the United
States. If an individual work is unprotected by copyright law in the
United States and you are located in the United States, we do not
claim a right to prevent you from copying, distributing, performing,
displaying or creating derivative works based on the work as long as
all references to Project Gutenberg are removed. Of course, we hope
that you will support the Project Gutenberg-tm mission of promoting
free access to electronic works by freely sharing Project Gutenberg-tm
works in compliance with the terms of this agreement for keeping the
Project Gutenberg-tm name associated with the work. You can easily
comply with the terms of this agreement by keeping this work in the
same format with its attached full Project Gutenberg-tm License when
you share it without charge with others.

1.D. The copyright laws of the place where you are located also govern
what you can do with this work. Copyright laws in most countries are
in a constant state of change. If you are outside the United States,
check the laws of your country in addition to the terms of this
agreement before downloading, copying, displaying, performing,
distributing or creating derivative works based on this work or any
other Project Gutenberg-tm work. The Foundation makes no
representations concerning the copyright status of any work in any
country outside the United States.

1.E. Unless you have removed all references to Project Gutenberg:

1.E.1. The following sentence, with active links to, or other
immediate access to, the full Project Gutenberg-tm License must appear
prominently whenever any copy of a Project Gutenberg-tm work (any work
on which the phrase "Project Gutenberg" appears, or with which the
phrase "Project Gutenberg" is associated) is accessed, displayed,
performed, viewed, copied or distributed:

  This eBook is for the use of anyone anywhere in the United States and
  most other parts of the world at no cost and with almost no
  restrictions whatsoever. You may copy it, give it away or re-use it
  under the terms of the Project Gutenberg License included with this
  eBook or online at www.gutenberg.org. If you are not located in the
  United States, you'll have to check the laws of the country where you
  are located before using this ebook.

1.E.2. If an individual Project Gutenberg-tm electronic work is
derived from texts not protected by U.S. copyright law (does not
contain a notice indicating that it is posted with permission of the
copyright holder), the work can be copied and distributed to anyone in
the United States without paying any fees or charges. If you are
redistributing or providing access to a work with the phrase "Project
Gutenberg" associated with or appearing on the work, you must comply
either with the requirements of paragraphs 1.E.1 through 1.E.7 or
obtain permission for the use of the work and the Project Gutenberg-tm
trademark as set forth in paragraphs 1.E.8 or 1.E.9.

1.E.3. If an individual Project Gutenberg-tm electronic work is posted
with the permission of the copyright holder, your use and distribution
must comply with both paragraphs 1.E.1 through 1.E.7 and any
additional terms imposed by the copyright holder. Additional terms
will be linked to the Project Gutenberg-tm License for all works
posted with the permission of the copyright holder found at the
beginning of this work.

1.E.4. Do not unlink or detach or remove the full Project Gutenberg-tm
License terms from this work, or any files containing a part of this
work or any other work associated with Project Gutenberg-tm.

1.E.5. Do not copy, display, perform, distribute or redistribute this
electronic work, or any part of this electronic work, without
prominently displaying the sentence set forth in paragraph 1.E.1 with
active links or immediate access to the full terms of the Project
Gutenberg-tm License.

1.E.6. You may convert to and distribute this work in any binary,
compressed, marked up, nonproprietary or proprietary form, including
any word processing or hypertext form. However, if you provide access
to or distribute copies of a Project Gutenberg-tm work in a format
other than "Plain Vanilla ASCII" or other format used in the official
version posted on the official Project Gutenberg-tm web site
(www.gutenberg.org), you must, at no additional cost, fee or expense
to the user, provide a copy, a means of exporting a copy, or a means
of obtaining a copy upon request, of the work in its original "Plain
Vanilla ASCII" or other form. Any alternate format must include the
full Project Gutenberg-tm License as specified in paragraph 1.E.1.

1.E.7. Do not charge a fee for access to, viewing, displaying,
performing, copying or distributing any Project Gutenberg-tm works
unless you comply with paragraph 1.E.8 or 1.E.9.

1.E.8. You may charge a reasonable fee for copies of or providing
access to or distributing Project Gutenberg-tm electronic works
provided that

* You pay a royalty fee of 20% of the gross profits you derive from
  the use of Project Gutenberg-tm works calculated using the method
  you already use to calculate your applicable taxes. The fee is owed
  to the owner of the Project Gutenberg-tm trademark, but he has
  agreed to donate royalties under this paragraph to the Project
  Gutenberg Literary Archive Foundation. Royalty payments must be paid
  within 60 days following each date on which you prepare (or are
  legally required to prepare) your periodic tax returns. Royalty
  payments should be clearly marked as such and sent to the Project
  Gutenberg Literary Archive Foundation at the address specified in
  Section 4, "Information about donations to the Project Gutenberg
  Literary Archive Foundation."

* You provide a full refund of any money paid by a user who notifies
  you in writing (or by e-mail) within 30 days of receipt that s/he
  does not agree to the terms of the full Project Gutenberg-tm
  License. You must require such a user to return or destroy all
  copies of the works possessed in a physical medium and discontinue
  all use of and all access to other copies of Project Gutenberg-tm
  works.

* You provide, in accordance with paragraph 1.F.3, a full refund of
  any money paid for a work or a replacement copy, if a defect in the
  electronic work is discovered and reported to you within 90 days of
  receipt of the work.

* You comply with all other terms of this agreement for free
  distribution of Project Gutenberg-tm works.

1.E.9. If you wish to charge a fee or distribute a Project
Gutenberg-tm electronic work or group of works on different terms than
are set forth in this agreement, you must obtain permission in writing
from both the Project Gutenberg Literary Archive Foundation and The
Project Gutenberg Trademark LLC, the owner of the Project Gutenberg-tm
trademark. Contact the Foundation as set forth in Section 3 below.

1.F.

1.F.1. Project Gutenberg volunteers and employees expend considerable
effort to identify, do copyright research on, transcribe and proofread
works not protected by U.S. copyright law in creating the Project
Gutenberg-tm collection. Despite these efforts, Project Gutenberg-tm
electronic works, and the medium on which they may be stored, may
contain "Defects," such as, but not limited to, incomplete, inaccurate
or corrupt data, transcription errors, a copyright or other
intellectual property infringement, a defective or damaged disk or
other medium, a computer virus, or computer codes that damage or
cannot be read by your equipment.

1.F.2. LIMITED WARRANTY, DISCLAIMER OF DAMAGES - Except for the "Right
of Replacement or Refund" described in paragraph 1.F.3, the Project
Gutenberg Literary Archive Foundation, the owner of the Project
Gutenberg-tm trademark, and any other party distributing a Project
Gutenberg-tm electronic work under this agreement, disclaim all
liability to you for damages, costs and expenses, including legal
fees. YOU AGREE THAT YOU HAVE NO REMEDIES FOR NEGLIGENCE, STRICT
LIABILITY, BREACH OF WARRANTY OR BREACH OF CONTRACT EXCEPT THOSE
PROVIDED IN PARAGRAPH 1.F.3. YOU AGREE THAT THE FOUNDATION, THE
TRADEMARK OWNER, AND ANY DISTRIBUTOR UNDER THIS AGREEMENT WILL NOT BE
LIABLE TO YOU FOR ACTUAL, DIRECT, INDIRECT, CONSEQUENTIAL, PUNITIVE OR
INCIDENTAL DAMAGES EVEN IF YOU GIVE NOTICE OF THE POSSIBILITY OF SUCH
DAMAGE.

1.F.3. LIMITED RIGHT OF REPLACEMENT OR REFUND - If you discover a
defect in this electronic work within 90 days of receiving it, you can
receive a refund of the money (if any) you paid for it by sending a
written explanation to the person you received the work from. If you
received the work on a physical medium, you must return the medium
with your written explanation. The person or entity that provided you
with the defective work may elect to provide a replacement copy in
lieu of a refund. If you received the work electronically, the person
or entity providing it to you may choose to give you a second
opportunity to receive the work electronically in lieu of a refund. If
the second copy is also defective, you may demand a refund in writing
without further opportunities to fix the problem.

1.F.4. Except for the limited right of replacement or refund set forth
in paragraph 1.F.3, this work is provided to you 'AS-IS', WITH NO
OTHER WARRANTIES OF ANY KIND, EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING BUT NOT
LIMITED TO WARRANTIES OF MERCHANTABILITY OR FITNESS FOR ANY PURPOSE.

1.F.5. Some states do not allow disclaimers of certain implied
warranties or the exclusion or limitation of certain types of
damages. If any disclaimer or limitation set forth in this agreement
violates the law of the state applicable to this agreement, the
agreement shall be interpreted to make the maximum disclaimer or
limitation permitted by the applicable state law. The invalidity or
unenforceability of any provision of this agreement shall not void the
remaining provisions.

1.F.6. INDEMNITY - You agree to indemnify and hold the Foundation, the
trademark owner, any agent or employee of the Foundation, anyone
providing copies of Project Gutenberg-tm electronic works in
accordance with this agreement, and any volunteers associated with the
production, promotion and distribution of Project Gutenberg-tm
electronic works, harmless from all liability, costs and expenses,
including legal fees, that arise directly or indirectly from any of
the following which you do or cause to occur: (a) distribution of this
or any Project Gutenberg-tm work, (b) alteration, modification, or
additions or deletions to any Project Gutenberg-tm work, and (c) any
Defect you cause.

Section 2. Information about the Mission of Project Gutenberg-tm

Project Gutenberg-tm is synonymous with the free distribution of
electronic works in formats readable by the widest variety of
computers including obsolete, old, middle-aged and new computers. It
exists because of the efforts of hundreds of volunteers and donations
from people in all walks of life.

Volunteers and financial support to provide volunteers with the
assistance they need are critical to reaching Project Gutenberg-tm's
goals and ensuring that the Project Gutenberg-tm collection will
remain freely available for generations to come. In 2001, the Project
Gutenberg Literary Archive Foundation was created to provide a secure
and permanent future for Project Gutenberg-tm and future
generations. To learn more about the Project Gutenberg Literary
Archive Foundation and how your efforts and donations can help, see
Sections 3 and 4 and the Foundation information page at
www.gutenberg.org Section 3. Information about the Project Gutenberg
Literary Archive Foundation

The Project Gutenberg Literary Archive Foundation is a non profit
501(c)(3) educational corporation organized under the laws of the
state of Mississippi and granted tax exempt status by the Internal
Revenue Service. The Foundation's EIN or federal tax identification
number is 64-6221541. Contributions to the Project Gutenberg Literary
Archive Foundation are tax deductible to the full extent permitted by
U.S. federal laws and your state's laws.

The Foundation's principal office is in Fairbanks, Alaska, with the
mailing address: PO Box 750175, Fairbanks, AK 99775, but its
volunteers and employees are scattered throughout numerous
locations. Its business office is located at 809 North 1500 West, Salt
Lake City, UT 84116, (801) 596-1887. Email contact links and up to
date contact information can be found at the Foundation's web site and
official page at www.gutenberg.org/contact

For additional contact information:

    Dr. Gregory B. Newby
    Chief Executive and Director
    gbnewby@pglaf.org

Section 4. Information about Donations to the Project Gutenberg
Literary Archive Foundation

Project Gutenberg-tm depends upon and cannot survive without wide
spread public support and donations to carry out its mission of
increasing the number of public domain and licensed works that can be
freely distributed in machine readable form accessible by the widest
array of equipment including outdated equipment. Many small donations
($1 to $5,000) are particularly important to maintaining tax exempt
status with the IRS.

The Foundation is committed to complying with the laws regulating
charities and charitable donations in all 50 states of the United
States. Compliance requirements are not uniform and it takes a
considerable effort, much paperwork and many fees to meet and keep up
with these requirements. We do not solicit donations in locations
where we have not received written confirmation of compliance. To SEND
DONATIONS or determine the status of compliance for any particular
state visit www.gutenberg.org/donate

While we cannot and do not solicit contributions from states where we
have not met the solicitation requirements, we know of no prohibition
against accepting unsolicited donations from donors in such states who
approach us with offers to donate.

International donations are gratefully accepted, but we cannot make
any statements concerning tax treatment of donations received from
outside the United States. U.S. laws alone swamp our small staff.

Please check the Project Gutenberg Web pages for current donation
methods and addresses. Donations are accepted in a number of other
ways including checks, online payments and credit card donations. To
donate, please visit: www.gutenberg.org/donate

Section 5. General Information About Project Gutenberg-tm electronic works.

Professor Michael S. Hart was the originator of the Project
Gutenberg-tm concept of a library of electronic works that could be
freely shared with anyone. For forty years, he produced and
distributed Project Gutenberg-tm eBooks with only a loose network of
volunteer support.

Project Gutenberg-tm eBooks are often created from several printed
editions, all of which are confirmed as not protected by copyright in
the U.S. unless a copyright notice is included. Thus, we do not
necessarily keep eBooks in compliance with any particular paper
edition.

Most people start at our Web site which has the main PG search
facility: www.gutenberg.org

This Web site includes information about Project Gutenberg-tm,
including how to make donations to the Project Gutenberg Literary
Archive Foundation, how to help produce our new eBooks, and how to
subscribe to our email newsletter to hear about new eBooks.

