The Project Gutenberg EBook of Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Erstes
Hundert., by Johann Ludwig Casper

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Title: Gerichtliche Leichen-Oeffnungen. Erstes Hundert.

Author: Johann Ludwig Casper

Release Date: September 17, 2014 [EBook #46880]

Language: German

Character set encoding: ISO-8859-1

*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK GERICHTLICHE LEICHEN-OEFFNUNGEN ***




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                    Anmerkungen zur Transkription:
                    ##############################

Der vorliegende Text wurde anhand der 1853 erschienenen dritten
Auflage mglichst originalgetreu wiedergegeben. Lcken im Drucksatz
sowie einzelne fehlende Buchstaben und Satzzeichen wurden sinngem
ergnzt. Typische Verwechslungen bei den Buchstaben b/h, b/d, n/u,
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"funfzehn") wurden unverndert bernommen. Die folgenden
typographischen Fehler wurden korrigiert:

    # S. 32: "constirt" --> "constatirt"
    # S. 73: "man sieht" --> "sieht man"
    # S. 99: "deulich" --> "deutlich"
    # S. 107: "Das kein einziges" --> "Dass kein einziges"
    # S. 121: "gallerartige" --> "gallertartige"
    # S. 146: "Magengrbe" --> "Magengrube"
    # S. 121: "Anhaltpunkt" --> "Anhaltspunkt"
    # Funote 1: "Boekh" --> "Boeckh" (wahrscheinlich der Philologe
      August Boeckh)

Kursive Textstellen wurden mit Unterstrichen gekennzeichnet (_kursiv_),
fettgedruckte dagegen mit Rautensymbolen (#fett#). Gesperrt gedruckte
Passagen werden zwischen Tilden gesetzt (~gesperrt~); Kapitlchen
werden durch Schrgstriche reprsentiert (/Kapitlchen/). Zeichen fr
die entsprechenden Apothekergewichte wurden durch [Symbol: Skrupel]
bzw. [Symbol: Unze] ersetzt. Der Ausdruck "_{26}" steht fr die
tiefgestellte Ziffernkombination 26.




                             Gerichtliche

                          Leichen-Oeffnungen.

                            Erstes Hundert.

                       Verrichtet und erlutert

                                  von

                         Johann Ludwig Casper.

           Dritte, ganz umgearbeitete und vermehrte Auflage.

                             Berlin, 1853.
                     Verlag von August Hirschwald.
                 69 U. d. Linden, Ecke d. Schadow-Str.




Vorrede zur zweiten Auflage.


Schon in wenigen Wochen ist eine zweite Auflage dieser Schrift
nthig geworden. Diesen ehrenden und berraschenden Erfolg will ich
keinesweges dem Werthe der letzteren, wohl aber dem gesteigerten
Antheil beimessen, welchen die gerichtliche Medicin in neuester Zeit
bei den Aerzten gefunden hat, und, wie es den Anschein hat, immer mehr
und mehr findet. In der That aber wird die Nothwendigkeit grndlicher
Studien der gerichtlichen Arzneiwissenschaft auch fr den bloss
practischen Arzt sich jetzt tglich mehr fhlbar machen, wo mit dem
allgemein eingefhrten ffentlichen und mndlichen Gerichtsverfahren
jeder Arzt, auch der nicht forensisch beamtete, tglich gewrtigen
muss, zum Audienztermin gefordert zu werden, wo er dann in die Lage
kommt, ffentlich und mndlich ganz unvorbereitet sich ber den ihm
vorgelegten Fall ussern, und auf alle Fragen, welche der Vorsitzende
Gerichtsdirigent, der Staatsanwalt, der Vertheidiger, ein Geschworner
u. s. w. an ihn richten, Auskunft geben zu mssen.

Was nun die vorliegende zweite Auflage dieser Schrift betrifft, so habe
ich dieselbe bei der Krze der Zeit, die zwischen ihrem ersten und
dem jetzigen Erscheinen verflossen, zwar nicht wesentlich bereichern
knnen, wozu ihr Inhalt auch kaum Veranlassung bietet; man wird jedoch
die sorgfltige Revision des Textes, so wie Druckverbesserungen nicht
vermissen, und dass wenigstens einige Vermehrungen hinzugekommen,
beweist schon die vergrsserte Seitenzahl. Eben so habe ich auch das
Register vervollstndigt.

Und so bergebe ich auch diese zweite Auflage dem Wohlwollen der
Freunde und der Kritik der Sachkenner.

    ~Berlin~, September #1850#.

                                                    #Casper.#




Vorrede zur dritten Auflage.


In zwei Jahren sind zwei Auflagen dieser Schrift vollstndig
vergriffen worden, und der Verleger hat eine dritte Auflage fr
nthig erachtet. Ich habe durch eine logischere Eintheilung der
verschiedenen Abschnitte, durch mehrfache Verbesserungen und
Ergnzungen im Text, durch Bezugnahme auf das inzwischen erschienene
und in Kraft getretene Strafgesetzbuch fr die Preussischen Staaten,
so wie durch Vervollstndigung und sorgfltige Redaction des Registers
mich bemht, meinen Dank fr den Beifall, mit welchem diese Schrift
aufgenommen, thatschlich zu beweisen, wie der Verleger seinerseits
dies durch eine bessere ussere Ausstattung gethan hat. Endlich ist
den vielseitigen, namentlich von jngeren Aerzten und Gerichtsrzten
geusserten Wnschen durch den Anhang, welcher ein vollstndiges
~Obductionsprotokoll~ und einen amtlichen chemischen Bericht,
betreffend einen in dieser Centurie erwhnten Fall, liefert, gengt
worden.

    ~Berlin~, November #1852#.

                                                    #Casper.#




Die nachfolgenden Berichte, die in ihrer ursprnglichen Form bereits
frher in meiner Wochenschrift fr die gesammte Heilkunde mitgetheilt
worden, und hier auf Veranlassung des Verlegers im Zusammenhange
als Ganzes (mit einem Register) erscheinen, bitte ich zugleich als
Nachricht ber das bei der hiesigen Universitt bestehende ~Knigl.
Institut fr den praktischen Unterricht in der Staatsarzneikunde~ zu
betrachten, und als Fortsetzungen der betreffenden beiden Berichte
des frheren Directors desselben, des verstorbenen Geh. Med.-Raths
Professor Dr. _Wagner_, nach dessen Tode die Leitung der Anstalt
mir anvertraut worden ist. Es wre zu wnschen, dass auf allen
Universitten die Professur der Staatsarzneikunde mit der Verwaltung
des gerichtlichen Physicats in der Universittsstadt, resp. ihrem
Landkreise, in Einem Beamten vereinigt wre, wie es in Berlin seit
langen Jahren der Fall; denn es ist einleuchtend, dass nur dadurch
der Unterricht in der Staatsarzneikunde, namentlich der gerichtlichen
Medicin, wahrhaft erspriesslich und lehrreich werden kann, wenn er sich
auf diese Weise fortwhrend auf dem grnen, frischen Boden der Natur,
der Praxis, bewegt und dadurch dem Lehrer Gelegenheit gegeben wird,
selbst tglich mehr zu erfahren und seinen Schlern handgreiflich
zu machen, wie viel traditioneller Irrthum und wissenschaftlicher
Zopf in den Bchern ber gerichtliche Medicin und in den nur daraus
befruchteten Kpfen so vieler gerichtlich-medicinischen Schriftsteller
und Medicinalbeamten steckt. Nirgends in Europa aber, vielleicht nur
noch in Wien (da in noch grssern Stdten wie London, Paris, Neapel
bekanntlich eine ganz andre Medicinal- und forensische Verfassung
besteht), fliesst dem Unterricht auf diese Weise ein reicheres Material
fortwhrend zu, als in Berlin. Eine auf geringen Raum zusammengedrngte
Bevlkerung von nahe einer halben Million Menschen in Stadt und
nchster Umgegend mit der Friction von Interessen und Leidenschaften
erklrt die reiche Zahl von civil- und criminalrechtlichen Vorfllen,
die tglich das Anrufen des amtlichen Arztes erforderlich machen. Im
Besitze eines solchen Materials halte ich es auch fr eine Pflicht
gegen die Wissenschaft, derselben zurckzugeben, was ihr gehrt, und
sie so nach Krften zu bereichern.

Zu einer ersten Mittheilung habe ich das erste Hundert von mir amtlich
verrichteter gerichtlich-medicinischer Leichenffnungen gewhlt, bei
welchen berall, mit Ausnahme der Ferienzeiten, die Herren Zuhrer
meines ~med. forensischen Practicum~, approbirte Aerzte, die sich
fr ein Staatsamt befhigen wollten, sowie Studirende der Medicin
und der Rechte zugegen waren, wie sie auch an den gerichtsrztlichen
Untersuchungen an Lebenden tglich Theil nehmen, und welche dann selbst
zur Anfertigung der Obductionsberichte, zur Abgabe von schriftlichen
und mndlichen Gutachten u. s. w. zu ihrer Uebung und Ausbildung
veranlasst wurden und werden. Diese, durch die hohe, vorgeordnete
Unterrichtsbehrde auf den Antrag meines Vorgngers geschaffene
Einrichtung eines Instituts fr den practischen Unterricht in der
Staatsarzneikunde hat sich auf das Erfreulichste bewhrt, wie die
immer wachsende Anzahl der Zuhrer im forensischen Practicum, unter
denen sich in jedem Semester die Zahl der hiesigen und auswrtigen
practischen Aerzte mehrt, und gleichmssig der Eifer beweist, mit
welchem diese Studien getrieben werden, und der ein immer neuer Sporn
fr den Lehrer ist.

Die Ergebnisse des ersten Hunderts meiner Leichenffnungen lege
ich hier nach den sorgfltigen, amtlichen Aufzeichnungen in meinen
Manual-Acten summarisch nieder, daran gelegentliche Bemerkungen,
Erfahrungen, Beobachtungen, kritische Andeutungen knpfend. In
nicht zu langer Zeit gedenke ich, in hnlicher Weise eine ~zweite~
Centurie Leichenffnungen zu analysiren, und dann eben so auch die
sehr zahlreichen Untersuchungen an Lebenden, namentlich betreffend
zweifelhafte Gemthszustnde, in welcher Rubrik, wie in Betreff von
Anschuldigungen auf Nothzucht, Misshandlungen, Verletzungen und deren
Folgen, wie von simulirten Krankheiten u. s. w. die wichtigsten und
interessantesten Flle vorgekommen sind, und fortwhrend vorkommen,
nach und nach folgen zu lassen.

       *       *       *       *       *

Obduction -- nennt alle Welt diese Erforschungsmethode, und doch
ist gar nicht zu ermitteln, woher dieses ziemlich neue und wenig
bezeichnende Wort fr die bekannte Operation ~in die Wissenschaft
gekommen~? Meinen Nachforschungen ist es wenigstens nicht gelungen,
darber Aufschluss zu gewinnen, und die berhmtesten Philologen
und Germanisten an unsrer Universitt, die ich deshalb befragt,
haben mir gleichfalls ber den Ursprung des Wortes _obductio_ fr
Leichenffnung Nichts mittheilen knnen. Die Alten kannten nur die
Bezeichnungen _inspectio_, _sectio_, _dissectio_, und es muss als eine
wunderliche Anomalie erachtet werden, dass man fr eine Operation, die
materiell in einem Erffnen von bis dahin Verschlossenem, geistig in
einem Aufhellen, Enthllen von Verborgenem besteht, eine Bezeichnung
(_obducere_) in Cours gesetzt und als gute Mnze angenommen hat,
die grade das Gegentheil und bekanntlich ein Umhllen, Verbergen,
Bekleiden, Verhngen, Verdunkeln bezeichnet! Sehr dankbar wrde ich
demnach sein, wenn ein geehrter Leser dieser Zeilen etwanige gewonnene
Aufschlsse ber den wissenschaftlichen Ursprung des Wortes _obductio_
fr Leichenffnungen mittheilen wollte.[1]

Wie die gerichtliche Arzneiwissenschaft, eine Disciplin, die, je
tiefer man in sie practisch und wissenschaftlich eingedrungen, desto
lebendiger fesselt, in ihrer Fortbildung von der der Rechtswissenschaft
abhngig ist, so auch die Praxis der erstern von der der letztern.
Und in dieser Beziehung steht der Praxis der gerichtlichen Medicin in
Preussen eine grosse Reform bevor, durch die, in Berlin seit dem Gesetz
vom 17. Juni 1846, spter verfassungsmssig in der ganzen Monarchie
eingefhrte Oeffentlichkeit und ~Mndlichkeit~ der gerichtlichen
Verhandlungen. Ein grosser Theil der medicinischen Gutachten wird
danach in Berlin, und allen Nachrichten zufolge auch in der ganzen
Monarchie nicht mehr schriftlich, sondern mndlich vor der Barre des
versammelten Gerichtshofes abgegeben. Nicht unwesentlich wird eben
so auch das demnchst zu erwartende neue Strafgesetzbuch -- abgesehn
von den grossen materiellen Verschiedenheiten von den bisherigen
Ansichten, die wir schon frher[2] besprochen haben -- auf die Praxis
der Preussischen Gerichtsrzte einwirken, und es ist z. B. mit
Gewissheit vorauszusehen, dass, um zu dem hier zu besprechenden Thema
zurckzukehren, vielleicht die gerichtlichen Obductionen, gewiss aber
die schriftlichen Obductionsberichte, knftig weit seltner verlangt
werden werden, was die neueste Erfahrung in Berlin bereits besttigt,
da die strenge Beweistheorie der bisherigen Criminalpraxis, wobei
jeder Zweifel beseitigt werden musste u. s. w., der blossen freien
Ueberzeugung des Richters (ffentlichen Anklgers) Platz gemacht hat,
die natrlich einen weitern Spielraum gewhrt. Eben so auch werden ohne
Zweifel durch die Bestimmungen des neuen Strafgesetzbuchs (da nicht
zu erwarten, dass die betreffenden Paragraphen des bekannt gemachten
Entwurfs in der bevorstehenden Berathung durch die Kammern noch
wesentlich gendert werden werden), die gerichtlichen Sectionen an
und in sich ~sehr wesentlich~ vereinfacht werden. Hierauf wird nach
dem wirklichen Erscheinen des neuen Strafgesetzbuchs zurckzukommen
sein.[3] --

Die hier zunchst zu analysirenden Hundert Leichenffnungen betrafen 64
Individuen mnnlichen und 36 weiblichen Geschlechts, und bezweckten die
Feststellung der Todesart:

    nach Verletzungen     in 36 Fllen  (29 mnnl.  7 weibl.)
    nach Misshandlungen   -   9   -     ( 4   -     5   -   )
    nach Erstickung und
      Schlagfluss (incl.
      Erhngen
      u. Erdrosseln)      -  10   -     ( 4   -     6   -   )
    von Ertrunkenen       -   6   -     ( 4   -     2   -   )
    von Neugebornen       -  21   -     (11   -    10   -   )
    nach Vergiftungen     -   8   -     ( 5   -     3   -   )
    nach angeblichen
      Kunstfehlern        -   5   -     ( 4   -     1   -   )
    nach Verbrennungen    -   4   -     ( 3   -     1   -   )
    einer Schwangern      -   1  Fall   (--   -     1   -   )
                       --------------------------------------
                            100  Fllen (64 mnnl. 36 weibl.)

Von den Organen, die bei den durch Verletzungen Getdteten ldirt
worden, waren betheiligt:

    der Kopf                                10  Mal,
    die Lungen                               5   -
    die Leber                                7   -
    die _Art. iliac. ext._                   1   -
    das Herz                                 2   -
    die Milz                                 2   -
    die _Carotis_ u. _Jugularis_             5   -
    die Rippen                               4   -
    das Zwerchfell                           3   -
    der Magen                                1   -
    die Extremitten                         4   -
    die Brust-Aorta                          1   -
    das Brustbein                            1   -
    das Rckenmark                           3   -
    die Luft- u. Speiserhre                 2   -
    der Darmcanal                            1   -
    die _Art. inteross._                     1   -

wobei die hhere Zahl als die der an Verletzungen berhaupt Gestorbenen
und Secirten nicht auffallen darf, da in nicht wenigen Leichen
gleichzeitig mehrere Organe verletzt gefunden wurden. Bemerkenswerth
erscheint es hierbei, auf die Immunitt mancher Organe und Theile
gegen Verletzungen aufmerksam zu machen: denn man ersieht aus der
Zusammenstellung, dass in hundert Fllen nicht ein einziges Mal
verletzt worden sind: Augpfel, Zunge, Bauchspeicheldrse, Nieren,
Bauch-Aorta, Hohlvene, Harnleiter, Harnblase, Gebrmutter (bei 36
weibl. Indiv.) und ussere Geschlechtstheile.

Gehen wir nun zur Analyse der wichtigsten Flle ber, wobei mit den




A. Tdtungen durch Verletzungen,

als denjenigen, die bei dem heutigen mangelhaften Standpunkte unsers
Strafrechts fr die Beurtheilung die schwierigsten zu sein pflegen,
und die auch berall der Zahl nach unter allen Todesarten berwiegend
sind, der Anfang zu machen sein wird.




I. Tdtungen durch Ueberfahren

kamen uns unter hundert Fllen acht Mal zur Untersuchung. Hier, wie
bei vielen anderen Todesarten, mussten immer noch besondere Umstnde
obwalten, die die richterliche Vermuthung auf fremde Schuld, z. B.
auf Fahrlssigkeit des Wagenfhrers u. s. w. rege machten, weil
sonst nach den gesetzlichen Bestimmungen die Flle gar nicht zur
gerichtsrztlichen Ermittelung gekommen wren.

Die Todesart bei dieser Todesursache war natrlich eine sehr
verschiedene, je nachdem verschiedene Krpertheile direct und zunchst
von der quetschenden Gewalt der Rder getroffen worden waren.
Verhltnissmssig oft findet man dabei -- Zersprengungen innerer
Organe, die sich dann ihrerseits ~gewhnlich~ gar nicht usserlich an
der Leiche kund thun. Diese Erfahrung habe ich oft, und nicht bloss
in den hier folgenden Fllen gemacht, sie ist aber forensisch von
der grssten Wichtigkeit und nicht bekannt genug. _Henke_ z. B., der
berhaupt kein Practiker war, ein Mangel, der allen seinen Schriften
anklebt, _Henke_ spricht (Lehrbuch) nur bei den Zersprengungen der
Milz davon, dass dieselben auch ohne ussere Sugillation vorkommen
~knnten~: dasselbe findet aber auch in Betreff von Rupturen, ja von
Fracturen, und zwar sehr ~hufig~, bei den mannichfachsten anderen
Theilen Statt, wie ich es selbst oft genug bei den Nieren, vielfach bei
der Leber, dem Herzen, den Lungen, bei den Rippen, den Wirbelbeinen und
erst vor wenigen Wochen noch bei einem Querbruch des Brustbeins, dessen
_Manubrium_ ganz abgebrochen war, beobachtet habe, und wofr die
unten folgenden Flle Beweise genug liefern werden. Man sieht hieraus,
wie bedenklich es ist, aus der blossen Legal-~Inspection~ von Leichen
Schlsse auf die Todesart und Todesursache zu ziehen, und was von der
stehenden Phrase in den betreffenden gerichtlichen Bekanntmachungen von
unbekannten Todtgefundenen: Spuren usserer Gewalt fehlten zu halten
ist![4]


1. Fall.

~Ruptur der Leber.~

Ein 14monatlicher, starker Knabe war durch Ueberfahren getdtet
worden. Ausser kleinen Hautabschilferungen am Hinterkopfe, und einer
etwa wallnussgrossen Ecchymose am rechten grossen _Trochanter_ war
usserlich gar ~Nichts~ Abnormes an der Leiche wahrzunehmen. Der Kopf
namentlich war ganz unbeschdigt, und deshalb, und gesttzt auf meine
frhern Beobachtungen bei Uebergefahrnen, diagnosticirte ich vor der
Section vor meinen umstehenden Zuhrern eine Ruptur der Leber oder der
Milz, welche erstere sich auch fand. Der rechte Leberlappen war durch
einen ~Lngenriss~ fast ganz abgetrennt.


2. Fall.

~Ruptur der Leber.~

Ein Arbeitsmann war durch Anfahren eines Wagens umgeworfen und
schnell tdtlich verletzt worden. Ausser einer handtellergrossen,
wie verbrannt aussehenden Hautstelle auf der ~linken~ Brusthlfte
und einer unerheblichen Sugillation am rechten Hftbein, denen keine
innere Beschdigung entsprach, war am Leichname ~usserlich Nichts
auffallend~! Dagegen fand sich ein completer ~Lngenriss~ der Leber,
der sie in zwei Hlften getheilt hatte, und ein Querbruch der fnften
und sechsten ~rechten~ Rippe, die unentdeckt geblieben wren, wenn
nicht jene unerheblichen ussern Verletzungen Veranlassung gegeben
htten zu einer gerichtlichen Section des Leichnams.


3. Fall.

~Ruptur der Leber.~

Ein sechsjhriger Knabe war durch Ueberfahren getdtet worden. Mit
Ausnahme von unerheblichen Sugillationen von Bohnengrsse am ~linken~
Hftbein, ~linken~ Knie, ~linken~ Knchel und rechtem Stirnbein ergab
die Inspection der Leiche nichts Abweichendes. Aber auch hier fand
sich als Todesursache ein ~Lngenriss~ der Leber, die in zwei Theile
getheilt gefunden wurde.[5]


4. Fall.

~Tdtlicher Unterschenkelbruch.~

Bei einem Sufer, der unter einen Wagen gerieth, ging ein Hinterrad
ber den rechten Unterschenkel, und verursachte eine _Fract. comminuta_
beider Knochen. Der Verletzte erhielt alsbald in der Charit die
nthige Pflege, starb aber nach achtzig Stunden am Suferwahnsinn. Der
Fall wurde in die gutachtliche Annahme zusammengefasst, dass der Tod
durch eine innere Krankheit, zu welcher _denatus_ disponirt gewesen,
erfolgt, der Ausbruch dieser Krankheit aber durch den complicirten
Beinbruch mit veranlasst worden sei.


5. Fall.

~Tdtlicher Bruch der Tibia.~

Ein Schiefbruch der linken _Tibia_ war durch Ueberfahren bei
einer Frau entstanden, und die Verletzte 14 Tage spter gestorben.
Interessant war der Befund eines _Carcinoms_ an der ~linken~ _Mamma_,
und gleichzeitig eines beginnenden _Hydrops Ovarii ~sinistri~_, der
bereits Apfelgrsse erreicht hatte und ein Hydatiden-Hydrops war.[6]


6. Fall.

~Tdtliche seltene Kopfverletzung.~

Eine gewiss hchst seltene Kopfverletzung ergab sich bei einem
sechsjhrigen, durch Ueberfahren getdteten Mdchen. Die siebente linke
Rippe war gebrochen, und am Schdel fanden sich sechs Brche, worunter
der eines vollstndigen Bruchs des Zitzenfortsatzes vom Schlafbein! In
der linken Lunge ein drei Zoll langer Riss.


7. Fall.

~Tdtliche Kopfverletzung.~

Bei einem ~sechs~jhrigen, auf eben diese Weise getdteten Knaben
war eine Fissur in der _Basis cranii_ die Todesveranlassung gewesen.
Offenbar dagegen nicht Erstickung, denn die Lungen waren bleich, und
nicht, so wenig als das rechte Herz und die grossen Gefsse, mit Blut
besonders gefllt. Nichtsdestoweniger befand sich die Schleimhaut
der Luftrhre purpurroth und einige Tropfen flssigen, ~aber nicht
schumigen~ Blutes enthaltend. Im Uebrigen fand sich hier die _Thymus_
noch, in der Grsse von zwei Zollen, vor, die ich aber noch in weit
sptern Altern, und Einmal bei einem Knaben von funfzehn Jahren noch
gefunden habe.[7]


8. Fall.

~Tdtlicher Schlagfluss durch Ueberfahren.~

Whrend, wie man schon aus obigen Fllen ersieht, in den meisten Fllen
beim Ueberfahren, wenn es tdtet, sich sehr erhebliche Beschdigungen
in der Leiche finden, war der Fall von einem achtjhrigen Knaben
ungewhnlich, der zwei Tage nach dem Ueberfahren gestorben war, und bei
dem sich Nichts weiter ergab, als eine drittehalb Zoll lange Trennung
der Hautbedeckungen an der Stirn, und apoplectischer Blutandrang (nicht
Hmorrhagie) in Gehirn und _Sinus_.




II. Verletzungen der grossen Gefsse, der Lungen und des Herzens.


Unter hundert Fllen kamen elf, und darunter die grausenhaftesten
Mordthaten vor, wie sogleich folgende war:


9. Fall.

~Verletzung des Aortenbogens.~

Arbeitsmann _Siegel_ -- frher Scharfrichterknecht gewesen -- war
von seiner Frau verschmht worden, und alle Versuche, sie wieder zu
vershnen und zu bewegen, wieder zu ihm zu ziehn, misslangen. Da
beschloss er, einen letzten Versuch zu machen, und wenn er scheitere,
sie zu tdten. Dies geschah, indem er ihr mit den Worten: nun dann
hast du deinen Lohn! ein Tischmesser in die Brust stiess. Es drang,
wie _S._ mir im Gefngniss wiederholt gesagt hat, wie Butter ein,
und doch hatte es die ~unerhrte~ Verletzung gemacht, das Brustbein
in der Lnge eines Zolles ganz zu penetriren.[8] Die Wundrnder im
Knochen waren ganz glatt, ohne Spur von Splitterung, Bruch u. dergl.
In der Brusthhle fand sich in beiden Pleurahhlen zusammengenommen
ein halbes Quart dunkelflssiges, theilweis coagulirtes Blut, und eben
solches, geronnenes Blut in der Menge von acht Unzen, erfllte den
Herzbeutel. Es ergab sich, dass der Messerstich in die rechte Lunge
an der Insertionsstelle der grossen Gefsse eingedrungen war, und
auch den Herzbeutel, so wie den ~Aortenbogen~, 5/4 Zoll von seinem
Ursprung aus dem Herzen durchbohrt hatte. Die Aortenwunde hatte eine
leichte halbmondfrmige Krmmung, war 1/2 Zoll lang und hatte scharfe,
schwach sugillirte Rnder. An der untern Wand des Aortenbogens zeigte
sich eine ganz hnliche sichelfrmige Wunde, gleichfalls mit scharfen,
sugillirten Rndern, so dass also der Messerstich den Aortenbogen wie
das Brustbein ganz durchspiesst hatte. Die Verletzte war mit einem
Schrei todt umgesunken. Merkwrdig war, wie so oft in hnlichen Fllen,
die Beschaffenheit der ussern Wunde, die diese so unendlich wichtige
innere Verletzung nicht htte ahnen lassen sollen. Ich erlaube mir,
das hierher Gehrige aus der unten citirten frheren Mittheilung ber
den merkwrdigen Fall zu wiederholen. Da nmlich die Getdtete in
einer seitlichen Krperwendung verletzt worden war, nun aber in der
Rckenlage auf dem Sectionstische vorlag, so hatten sich natrlich
die Hautbedeckungen verschoben, und die ussere Wunde konnte mit der
(noch ganz unbekannten) innern nicht correspondiren. Jene aber stellte
sich dar als eine, zwischen der ersten und zweiten linken Rippe, nahe
an deren Brustbeinansatz, schrg von aussen nach innen verlaufende,
3/4 Zoll lange, 1/2 Zoll breite Wunde mit scharfen, glatten, weder
entzndeten, ~noch irgend sugillirten~ Rndern und spitzen Winkeln.
Da auch keine Spur von flssigem oder angetrocknetem Blute an oder
in der Wunde sichtbar war, so zeigte dieselbe vollkommen das Ansehen
einer, ~erst einem Leichname zugefgten Verletzung~. Aehnlich verhlt
es sich fast in allen Fllen von Stich- und Schnittwunden, die durch
bedeutende Gefssverletzung einen augenblicklichen Tod zur Folge haben,
da natrlich dem Organismus hier zu irgend einer Reaction nach den
Wundrndern keine Zeit gelassen wird, und es sollten deshalb Solche,
die gerichtlich-medicinische Lehrbcher oder Abhandlungen ohne eigene
Erfahrung schreiben, nicht immer wieder nachschreiben, dass man als
diagnostische Kennzeichen der Verletzungen, die im Leben, von denen,
die erst nach dem Tode beigebracht waren, Einstlpung der Wundrnder
nach innen, coagulirtes Blut an denselben, Geschwulst, Entzndung,
Eiterung u. s. w. betrachten msste, was so wenig im vorliegenden
Falle, wie in allen hnlichen von ~schnell~ erfolgtem Tode, die ich
gesehn, beobachtet wurde, und wovon die nachstehenden Flle noch
Beweise geben werden. Im Uebrigen fge ich mit Einem Worte an, dass der
Gattenmrder zum Tode verurtheilt, aber begnadigt wurde. Sehr hnlich
in Beziehung auf die beigebrachte Verletzung gestaltete sich folgender
Fall eines sehr grausamen Kindermordes.


10. Fall.

~Verletzung der _Carotis_ und des Rckenmarks.~

Eine uneheliche, zum zweitenmal geschwngerte Dienstmagd hatte in der
Nacht im Keller heimlich geboren, und das Kind zuerst durch mehrfache
Stiche mit einem Tischmesser getdtet, und dann noch das eben Sterbende
mit einem Spaten, mit dem sie es im Sande verscharrte, usserlich
vielfach verletzt. Die ~rechte~ _Carotis_ war in der Brusthhle durch
Einen Stich angestochen worden. Ein Anderer hatte die Wirbelsule
zwischen dem fnften und sechsten Halswirbel vollstndig getrennt,
und auch das Rckenmark an dieser Stelle vollstndig zerschnitten.
Die gerichtsrztliche Beurtheilung des Falles war folglich leicht.
Dagegen erregte weniger ein medicinisches, als sehr erheblich ein
criminalistisches Interesse folgender Umstand, und zeigte, wie
wichtig es ist, bei einer Legalsection mit hchster Aufmerksamkeit
zu verfahren. Die Angeschuldigte gab an, dass sie, nachdem sie das
Kind geboren und dieses noch durch die Nabelschnur mit ihr verbunden
gewesen, nach der nahen Kche gegangen sei und ein Tischmesser geholt
habe, um mit demselben die Nabelschnur zu durchschneiden, und dass
sie ~dann erst~, da sie einmal das Messer in der Hand gehabt und
von Schreck und Angst bermannt, pltzlich den Gedanken gefasst
und ausgefhrt gehabt habe, ihr Kind zu tdten. Sonach wre ihre
That fr den Strafrichter nur ein Todtschlag gewesen. Nun war aber
natrlich gleich bei der Legalinspection, wo man die sptern Aussagen
noch nicht ahnen konnte, genau auf die Beschaffenheit der Rnder
des Nabelschnurrestes geachtet worden, und es hatte sich dabei ganz
unzweifelhaft durch deren ganz ungleiche, gezackte, gezahnte Rnder
ergeben, dass der Nabelstrang nicht mit einem scharfen Instrumente,
sondern durch Reissen getrennt worden sein musste. Das von der Thterin
spter recognoscirte Mordinstrument war nun vollends ein sehr scharfes
gewesen, und um so mehr mussten wir, trotz ihrer Angabe, bei unserer
ursprnglichen Behauptung stehen bleiben. So gestaltete sich denn ihr
Verbrechen als Mord, denn es war zweifellos, dass sie das Messer nicht
geholt hatte, um die Nabelschnur zu trennen, sondern um das Kind,
nachdem der Strang bereits getrennt gewesen, zu tdten, wobei also
die Prmeditation vom Richter angenommen werden musste. Inculpatin
wurde brigens, wegen nicht ganz zweifelsfreien Gemthszustandes, nur
ausserordentlich mit einer vieljhrigen Freiheitsstrafe belegt.


11. Fall.

~Verletzung der _Carotis_.~

Einen andern Fall einer ~Verletzung der _Carotis_~ (_externa_) bot die
Leiche eines dreissigjhrigen Mannes dar, der in einer Balgerei einen
Messerstich in den Hals davon getragen hatte. Die linke _Carotis_ war
in ihrer vordern Wand angestochen, und die berliegenden Muskeln und
Zellgewebe zeigten sich ganz mit geronnenem Blute infiltrirt. Mit einem
flssigen Blute waren Magen und Speiserhre ganz angefllt, offenbar
aus einer Verletzung des _Pharynx_ zu erklren, welche aber bei der
Leichenffnung nicht aufgefunden werden konnte. Der Tod war drei
Stunden nach der Verletzung erfolgt, ohne dass irgend rztliche Hlfe
in Anspruch genommen worden war, und so erschien es gerechtfertigt,
wenn im Gutachten, da doch noch immer, aber jetzt Gottlob! die lngste
Zeit, der unvollkommene und unhaltbare Maassstab der mangelhaften drei
Fragen des . 169 der Crim. Ordnung den preussischen Gerichtsarzt und
die technischen Behrden binden, die accidentelle Lethalitt wegen
Mangels eines zur Heilung erforderlichen Umstandes angenommen wurde.


12. Fall.

~Verletzung der _Carotis_ und der _Jugularis_.~

Bekleidet und bis an die Brust im Sumpfe stehend, hatte man einen
mnnlichen Leichnam mit abgeschnittenem Halse gefunden. Ganz
durchschnitten fanden wir Luftrhre, Speiserhre, linke _Carotis_ und
_jugularis_ und rechte _jugularis externa_! Natrlich war allgemeine
Verblutung im Leichname, an welcher jedoch die noch sichtlich
angefllten Gehirnvenen keinen Theil nahmen, ein Umstand, auf welchen
ich am Schluss dieser Mittheilungen noch zurckkommen werde. Fusssohlen
und Handteller des Krpers waren weissblulich und ganz faltig, wie bei
Wscherinnen, wenn sie eben gewaschen haben. Die Mtze des _denatus_
lag am Ufer und in seinen Taschen fand sich Geld. Der Selbstmord war
hier zweifellos, und eine complicirte Todesart, verhoffentliches
Niedersinken ins Wasser, wenn der Schnitt nicht ein rasches Ende
herbeifhren wrde, gewhlt, wie Lebensberdrssige es so oft thun, um
ganz sicher ihren Zweck zu erreichen.


13. Fall.

~Verletzung der Jugularen. Zweifelhafter Selbstmord.~

Sehr viel schwieriger war die Frage vom zweifelhaften Selbstmorde bei
einem Hutmacher, den man gleichfalls an einer Halsschnittwunde getdtet
fand. Man hatte den Mann noch ziemlich spt in der Nacht im Zimmer
umhergehen hren, und ihn am andern Morgen auf dem Boden desselben
in Hemdsrmeln und mit Hosen und Stiefeln bekleidet, auch mit einem
dnnen seidenen Halstuch angethan, gradeber dem Spiegel todt liegend
gefunden. Ringsum war Alles voll Blut; etwa zwei Fuss vom Todten
lag ein ~zusammengeklapptes~ (eingeschlagenes) blutiges Rasirmesser,
welches aus einem, im Fenster stehenden offenen Rasirmesserfutteral
fehlte. Nicht weit davon lag ein frischer Haufen Menschenkoth. Diese
Umstnde, so wie hauptschlich der Befund von zwei oberflchlichen
Hautwunden in beiden Ellenbogenbugen, whrend die ~Hemdsrmel die
ganzen Arme bedeckten~, endlich die Verhltnisse des _denatus_, der
mit ~zwei~ Concubinen zusammenlebte, hatten die Vermuthung auf eine
Mordthat rege gemacht. Den Tod hatte eine Halsschnittwunde verursacht,
die von einer Seite zur andern etwas schrg von links und oben nach
rechts und unten verlief (ohne dass das Halstuch zerschnitten war --),
und die den Kehlkopf und beide ussern Drosselvenen durchschnitten,
und einen Verblutungstod verursacht hatte, der sich in der Blutleere
des ganzen Krpers (mit Ausnahme der Gehirnvenen, die noch sichtlich
Blut enthielten), documentirte. Aber es ergaben sich noch merkwrdige
pathologische Befunde, die gleichzeitig die Beurtheilung des Falles
erleichterten. Die Luftrhre war fast in ihrer ganzen Ausdehnung, so
wie die Knorpel des Kehlkopfs verknchert; auch die Bronchien waren
verknchert und enthielten Eiter, das Herz war um die Hlfte seines
Volumens hypertrophisch mit Erweiterung des linken Ventrikels, und
die Leber zeigte Cirrhose. Diese Krankheiten hatten den Verstorbenen,
wie durch rztliche Atteste und seine Hausgenossen festgestellt
ward, seit Jahren sehr leidend und verstimmt gemacht, und noch am
Abend vor seinem Tode hatte er geussert: eine Pistolenkugel, und
Alles ist vorbei! Musste man schon hiernach zu der Annahme eines
Selbstmordes gelangen, so sprach noch der Umstand, dass die Thr
des Zimmers von ~innen~ verriegelt worden war, dafr. Auffallend
waren nur die Armschnittwunden und das eingeschlagene Rasirmesser,
worber wir uns, wie folgt, usserten: Diese Verletzungen mssen
nothwendig zuerst beigebracht worden sein, da nicht anzunehmen, dass
ein Mensch, der sich zuerst eine solche Halsverletzung beigebracht,
sich dann noch zwei Schnittwunden in den Arm habe geben knnen. Gar
nicht abzusehen ist es ferner, was etwanige Mrder veranlasst haben
knnte, nachdem sie den Hals durchschnitten, noch die Arme auf die
vorgefundene Weise einzuschneiden, wie noch weniger anzunehmen, dass
Dritte ~zuerst~ diese leichten, und dann erst die tdtliche Verletzung
beigebracht htten. Bekannt aber ist es, wie hufig Selbstmrder zuerst
vergebliche Versuche machen, um zu ihrem Ziele zu gelangen. Hchst
wahrscheinlich ist auch _H._ so verfahren, und hat sich zuerst jene
leichten Schnitte beigebracht, die, da sie nur ganz oberflchlich
waren, ihm nicht die Besinnung raubten, und ihm Zeit genug liessen,
die Hemdsrmel noch wieder hinunter zu ziehn, und nun einen andern
und sicherern Todesweg einzuschlagen. Auffallend ist ferner das bei
der Leiche gefundene ~eingeschlagene~, blutige Rasirmesser. Aber es
liegt Nichts in den Umstnden, was diesen Befund mit der Annahme eines
Selbstmordes unvereinbar machen msste; denn es ist erfahrungsmssig
nicht vorauszusetzen, dass der Tod durch die Halsschnittwunde etwa
urpltzlich erfolgt wre, vielmehr hat _denatus_ nach der Analogie
hnlicher, rztlich beobachteter Flle zweifellos wohl noch mehrere
Minuten, vielleicht noch lnger gelebt, und kann sehr fglich
unmittelbar nach dem Schnitt noch das Messer zusammengeklappt und
weggeworfen haben. Wie auffallend ferner das unverletzt gefundne Tuch
um den Hals auch sein mag, so spricht doch auch dieser Umstand mehr
fr Selbstmord, als fr die That eines Dritten, da kaum anzunehmen,
dass ein etwaniger Mrder, selbst wenn er den _H._ im Schlafe
berfallen htte, so behutsam und langsam zu Werke gegangen wre, das
Halstuch herabzuziehn. Endlich ist es schwer, einen blossen Zufall
darin zu erkennen, dass die Stelle, an welcher der Leichnam gefunden
worden, grade dem Spiegel gegenber sich befindet, whrend sich die
Annahme aufdrngt, dass _H._ diese Stelle absichtlich gewhlt, und dem
Spiegel gegenberstehend, das Halstuch herunterziehend, den Schnitt
ausgefhrt habe. Diese Ansicht drang durch, und wurde noch durch
sptere Vernehmungen zur Gewissheit erhoben.[9]


14. Fall.

~Verletzung der _Carotis_ und _Jugularis_.~

Mehrfache und sehr interessante pathologische Befunde, die auf lange
und vielfache Leiden im Leben, welche ohne Zweifel die Veranlassung zum
Selbstmorde geworden, zurckschliessen liessen, fanden wir in einem
andern Falle einer tdtlichen Halsverletzung, die die linke _Carotis_
und Jugularvene ganz durchschnitten hatte. Das Herz war nmlich
ungewhnlich klein, und dabei in seiner linken Hlfte hypertrophisch.
Der Magen lag fast vertical nach dem Becken zu, und war sehr deutlich
durch zwei Stricturen ~in drei Taschen~ getheilt, wobei dessen ganze
Schleimhaut verdickt war. Die rechte Niere, so wie die rechte _A._
und _V. renalis_ fehlten gnzlich. Die Todesursache war natrlich
Verblutung gewesen, die sich in der allgemeinen Blutleere, mit
Ausnahme der noch mssig angefllten _sinus dur. matr._ documentirte.


15. Fall.

~Verletzung der _Art. iliac. externa_.~

Eine seltnere Gefssverletzung als die an den grossen Halsgefssen
war die der _Arter. iliaca externa_. Ein 18jhriger Fabrikarbeiter
erhielt in einem Auflauf einen Stich, sank mit den Worten: ich
bin gestochen -- in die Brust -- zur Erde, und verstarb sehr bald
darauf. Der Leichnam war ganz mit Blut besudelt und zeigte eine
ungewhnliche Blutleere der Leber und Milz, vllige Leere der grossen
Unterleibsvenen, ungewhnliche Blutleere der Lungen, des Herzens, der
grossen Venen der Brust, sehr weniges Blut in der Schdelhhle und
eine Infiltration des ganzen Bauchfellzellgewebes mit extravasirtem
Blute. Es fand sich, dass die _Art. iliaca externa_ hinter dem
_Poupart_schen Ligament fast ganz durchschnitten war, so dass nur
noch eine linienbreite Brcke die hintere Arterienwand zusammenhielt.
Konnte man diese Verletzung im Sinne der ersten Frage des . 169 der
Crim. Ordn. fr allgemein absolut lethal erklren, oder musste die
~Mglichkeit~ einer Unterbindung erwogen werden? Grade Flle, wie
dieser, zeigen die Unhaltbarkeit dieser antiquirten gesetzlichen
Bestimmungen. Wir sagten dem Richter im Gutachten darber Folgendes,
was wir berhaupt als Grundsatz in Betreff der Frage vom Einfluss der
neuern Unterbindungsversuche auf die forensische Praxis aufstellen
mssen: Es muss hier angefhrt werden, dass die vorgeschrittene neuere
Chirurgie auch in der Praxis der Unterbindung der Pulsaderstmme
erhebliche Fortschritte gemacht hat, wohin hier namentlich die Versuche
gerechnet werden mssen, Arterien selbst im Innern der Hhlen der
Brust und des Unterleibs zu unterbinden. Zu letztern gehrt aber auch
die hier in Rede stehende _Art. iliac. ext._ vor ihrem Durchtritt,
d. h. innerhalb der Bauchdecken, also an der Stelle, an welcher sie
bei dem _P._ verletzt worden. Bis jetzt indess sind ~diese~ grossen
und schwierigen Unterbindungsversuche nur von Meisterhnden, in sehr
seltnen und einzelnen Fllen, mit Vorbedacht und Vorbereitung, und
trotz aller dieser gnstigen Bedingungen leider! meist ohne endlichen
glcklichen Erfolg ausgefhrt worden. Wenn hierzu noch erwogen wird,
dass sie geschehn, nicht um eine nach Verletzung entstandene Blutung
zu stillen, sondern um eine Krankheit (im Gefsssysteme u. s. w.)
grndlich zu heilen, so ist es nicht zu weit gegangen, wenn man den
Satz aufstellt: dass Unterbindungsversuche der geschilderten Art, und
unter ~diesen~ Umstnden ausgefhrt, ~_in foro_ als Heilmethoden, um
eine Blutung aus dergleichen verletzten Gefssen zu stillen~, wo eben
durch die Verletzung und die begleitenden Momente, Zeit, Ort u. s. w.
den obigen diametral entgegengesetzte Verhltnisse obwalten, ~gar nicht
in Betracht gezogen werden knnen~. Wenn aber, um auf den Fall _qu._
zurckzukommen, 1) eine Unterbindung der verletzten Arterie selbst dann
hier nicht htte Erfolg versprechen knnen, wenn zufllig ein sehr
geschickter Wundarzt mit allem nthigen Apparat ganz vorbereitet sich
bei dem Verletzten befunden htte, weil der Tod so schnell erfolgte,
dass nicht einmal Zeit geblieben wre, den Verwundeten zu entkleiden
und gehrig zu lagern; 2) aber eine anderweitige Stillung der Blutung
vollends undenkbar ist, so mssen wir annehmen, dass ~diese~ Verletzung
unbedingt und unter allen Umstnden fr sich allein den Tod zur Folge
haben musste.


16. Fall.

~Verletzung der Lunge und des Herzbeutels.~

Ein junger Bsewicht, dessen unheimliche Physiognomie ich nicht
vergessen habe, ermordete seinen 32 Jahre alten Lehrherrn, whrend
dieser schlief, mit ~zweiunddreissig~ in wthiger Hast folgenden
Messerstichen! ~Lungenwunden~ waren die eigentliche Todesursache
geworden. Im obern Lappen der rechten Lunge fand sich eine 3/8 Zoll
lange Wunde, eine zweite 3/4 Zoll lange nicht weit davon entfernt, und
zwei Quart Blut waren in diesem _Cavum pleurae_ ergossen. Unter dem
linken Schlsselbein ergab sich eine 3/4 Zoll lange, weitklaffende
Wunde der _Pleura_ mit sugillirten Rndern, und ein wenig tief in
die Spitze der linken Lunge eindringende, 1/2 Zoll lange Verletzung,
aus welcher ein halbes Quart rothflssiges Blut ergossen war. Der
Herzbeutel war 1/4 Zoll lang angestochen. (Im Wege der Gnade wurde
die erkannte Todesstrafe gegen den jugendlichen Verbrecher in
Zuchthausstrafe gemildert.)


17. Fall.

~Verletzung der Lunge.~

Eine andre Lungenwunde tdtete einen vierzehnjhrigen Knaben, der von
seiner erzrnten Stiefmutter einen Messerstich ~in den Rcken~ bekommen
hatte, worauf er nach sieben Stunden starb. Im linken Pleurasack fanden
wir vier med. Pfund dunkelflssigen, einige _Coagula_ enthaltenden
Blutes. Der Stich war anderthalb Zoll lang in den untern Lappen der
linken Lunge eingedrungen. Mit Ausnahme einer doppelt so grossen Milz
als gewhnlich, wie man sie gewiss nur selten in diesem Alter findet
(vielleicht Folge hartnckigen Wechselfiebers?), und der allgemeinen
Blutleere im Krper, an welcher jedoch das Gehirn und die _sinus_
keinen Theil nahmen, war der brige Befund der normale.[10]


18. Fall.

~Verletzung des Herzens und Zwerchfells.~

Eine 34jhrige Frau wurde augenblicklich durch eine ~Herzwunde~
getdtet, die ihr mit einem scharf geschliffenen, dreikantigen
Instrumente beigebracht worden war, das den linken Ventrikel ganz
durchbohrt hatte. Ausserdem fanden sich der vordere Rand der linken
Lunge eingestochen und das ~Zwerchfell~ durchbohrt. Auffallend war eine
Einklemmung der Zunge zwischen die Zhne, die man beim Verblutungstod
nicht htte erwarten sollen. Wir werden auf den Werth dieses Zeichens
als gerichtlichen Sectionsbefund noch unten zurckkommen.[11]


19. Fall.

~Ein abgerissenes Herz.~

Einer der allerseltensten Leichenbefunde ist gewiss ein ~ganz
abgerissenes Herz~! Ein 24jhriger Glashndler fuhr in strenger
Winterklte Nachts die Anhhe von Spandau mit einem schwer mit
Glaskisten beladenen Wagen hinab, und war abgestiegen, um die Pferde
besser leiten zu knnen. Der Wagen kam aber ins Rollen und der
Unglckliche wurde, unstreitig mit grsster Gewalt, gegen eine Pappel
der Chaussee geschleudert, an welcher man ihn noch in derselben Nacht,
da der leer in Charlottenburg einfahrende Wagen sogleich Nachsuchung
veranlasst hatte, todt liegend fand. Bei den allergrssten innern
Beschdigungen fand sich auch hier wieder bei der ussern Besichtigung
der Leiche -- ~Nichts~ als eine kleine Hautabschilferung auf dem
rechten Jochbogen, und eine eben solche auf dem linken Oberarm. Wer
htte den innern Befund ahnen sollen! Am und im Kopfe fand sich nichts
Bemerkenswerthes, nur dass der _sinus transversus_ mehr als gewhnlich
blutreich war. Beim Oeffnen des Rckenmarkes am Halse floss allmlig
ein Quart dunkelflssigen Blutes aus dem Canal hervor. Der _Proc.
spinosus_ des ersten Brustwirbels war ganz abgebrochen, und lag lose
in den weichen Theilen. Die Rckenmuskeln waren in der Tiefe in der
ganzen Rckenlnge sugillirt, die _Medulla_ aber war unverletzt. In der
linken Brust fanden sich dreissig Unzen dunkelflssigen Blutes, und es
fiel sogleich auf, dass man an der gewhnlichen Stelle kein Herz sah,
und dasselbe vielmehr ~lose~ ganz nach unten und in der Tiefe gelagert
war! Der Herzbeutel war nmlich in seinem ganzen Durchmesser zerrissen.
Das Herz war von den grossen Gefssen ganz und gar abgerissen, so dass
es fast frei in der Brusthhle lag. Die beiderseitigen Endungen der
grossen Gefsse, namentlich die der _Pulmonararter._ und der _Aorta_,
konnten in der Brusthhle deutlich verfolgt werden. Das Gewebe des
Herzens war brigens fest und derb und das Herz enthielt in beiden
Hlften, namentlich in den Ventrikeln, noch viel dunkles, coagulirtes
Blut. Auch die linke Lunge war in ihrem mittleren Einschnitt fast ganz
durchgerissen, und endlich fanden wir im rechten Leberlappen noch
einen 2 Zoll langen, 1/2 Zoll tiefen Einriss!! Und Nichts usserlich an
der Leiche Wahrnehmbares![12]




III. Verletzungen durch Schusswunden


gaben unter den hier betrachteten hundert Fllen dreimal Veranlassung
zu gerichtlichen Leichenffnungen. Die interessanteste, und zwar wieder
wegen zweifelhaften Mordes oder Selbstmordes, betraf folgenden


20. Fall.

~Schusswunde in Zwerchfell und Milz. Zweifelhafter Selbstmord.~

Ein 48jhriger Mann wurde im Januar bekleidet im Wasser todt gefunden.
Sein Rock und Ueberrock waren ~bis an den Hals zugeknpft~, Kleider
und Hemde unverletzt. Man zweifelte nicht, einen Ertrunkenen vor sich
zu haben, und begreiflich ist die Ueberraschung der Polizeibeamten,
die nun beim Entkleiden -- eine Schusswunde in der Herzgegend fanden!
Bei der hierauf verfgten Obduction ergab sich, dass der Schuss in die
Brust eingedrungen war, das ~Zwerchfell~ und die ~Milz~ durchbohrt
hatte, und an der Wirbelsule in den Muskeln stecken geblieben war.
Die Lungen waren gesund und enthielten kein Wasser, die Luftrhre kaum
etwas blutigen Schaums, das rechte Herz war berfllt, das linke leer,
der linke Pleurasack enthielt anderthalb Tassen Blut, die Zunge war
etwas eingeklemmt. Im Kopfe fand sich grosser Blutandrang in den Venen
und _sinus_, im Magen eine Tasse schmutzig braunen Wassers, im Uebrigen
Alles normal, nur eine ungewhnliche Obesitt am ganzen Leichnam. Am
frhen Morgen hatte man in dem, dem Teiche nahe stehenden Hause die
Hunde bellen hren, und man konnte von einer, vom Teiche nicht sehr
entfernten Stelle, wo der Schnee mehr aufgewhlt war, in demselben
deutlich Fusstritte bis zum Teiche verfolgen. Die Beurtheilung des sehr
ungewhnlichen Falles war, wie man sieht, nicht ganz leicht. Es wurde
im Gutachten judicirt, dass die Schusswunde (im Sinne der ersten Frage
des . 169 Cr. O.) eine absolut lethale gewesen. Diese nothwendige
Tdtlichkeit sei jedoch keine nothwendig augenblickliche gewesen, und
der Geschossene habe damit fglich noch einige Schritte bis zum nahen
Wasser gehen knnen, und hier bald seinen Tod gefunden, wie wenigstens
mehrere, im Leichnam gefundene Zeichen des Ertrinkungstodes bewiesen.
Was die Frage von der Thterschaft betrfe, so msse Selbstmord
angenommen werden, da nur so, in Betracht der Mglichkeit eines, noch
kurze Zeit fortdauernden Lebens mit Besinnung nach dem Schusse, der
Befund der ganz zugeknpften Kleidungsstcke zu erklren sei. Ein
Mrder htte, da Kleider ~und~ Hemde unverletzt waren, den _denatus_
nackt vor sich haben mssen, und dann sei wieder die volle Bekleidung,
in der die Leiche gefunden worden, fast unerklrlich. Endlich
sprche auch der Umstand, dass der Tod, noch bevor die tdtliche
Schusswunde ihre letzte Wirkung geussert, durch Ertrinken erfolgt,
gegen Mitwirkung dritter Thter. Dass das abgeschossene Pistol in der
Rocktasche der Leiche gefunden worden, konnte als beweisend nicht
erachtet werden, da mglicherweise auch ein Mrder, um die Vermuthung
eines Selbstmordes rege zu machen, dasselbe absichtlich hineingesteckt
und zurckgelassen haben konnte. Wohl aber sprchen endlich analoge
Flle von Selbstmrdern noch fr unsere Ansicht. -- Spter wurde
ermittelt, wer der bisher Unbekannte gewesen (ein fremder Kaufmann),
und dann durch die Umstnde unser Urtheil durchaus besttigt.


21. Fall.

~Schusswunde in Lunge und Rckenmark.~

Eine andere Schusswunde, die einen 38jhrigen Wilddieb getdtet hatte,
hatte folgenden Verlauf genommen. Die Kugel war in die linke Hand
eingedrungen, am _Radius_ herausgegangen und dann in die linke Schulter
eingedrungen. Sie hatte die erste und zweite Rippe zerschmettert,
war unterhalb des Schlsselbeins, ohne dessen Gefsse zu treffen, in
die linke Brusthhle eingedrungen, hatte die Spitze der linken Lunge
zerrissen, war in den Krper des dritten Brustwirbels eingedrungen,
hatte die vordere Flche des Rckenmarkes eingerissen und war dann
wieder ausgetreten und in den Weichtheilen des Rckens stecken
geblieben, wo sie in der Leiche gefunden wurde. Die Beurtheilung des
Falles war natrlich leicht.


22. Fall.

~Schusswunde der Leber.~

Eben so wenig Schwierigkeit bot die Beurtheilung einer andern
Schusswunde dar, eines Falles, der mehr in psychologischer Beziehung
als in chirurgisch-forensischer selten und bemerkenswerth war. Der
Maurergeselle ~Klebe~ lebte mit einer Zuhalterin, und hatte Verdacht
gegen seinen ltesten (21jhrigen) Sohn aus frherer Ehe geschpft,
dass er ihm seine Geliebte zu seinem eigenen Besten abwendig machen
wollte. Er beschloss, sich an ihm zu rchen, und beging am ~eignen
Sohne einen Mord aus Eifersucht~!! Der Augenblick der That bot eine
Scene dar, wie sie die ausschweifendste Phantasie kaum erfinden mag.
Der Sohn schlief mit dem jngern Bruder, einem kleinen Knaben, in
Einem Bette, und hielt denselben zufllig im Schlafe umschlungen. Da
nhert sich in der Nacht der Vater seinen schlafenden Kindern, eine
kleine Lampe in einer, ein geladenes Pistol in der andern Hand, biegt
sich ber den Knaben, um diesen nicht zu verletzen, hinber, setzt das
Pistol dem ltern Sohne in der Lebergegend an, drckt los und tdtet
ihn auf der Stelle! -- Bei der Section fand sich die Leber so zermalmt,
dass nur noch der _lob. Spigel._ erhalten war. Die ganze brige
Substanz mit der Gallenblase war in einen blutigen Brei verwandelt.
Zwei Pfund dunkelflssiges Blut lagen frei in der Bauchhhle. Die
Kugel war von der Leber aus noch in die Milz gedrungen, hatte diese an
ihrem innern Rande durchbohrt, und war dann in den achten Rckenwirbel
gegangen, in welchem sie steckend gefunden wurde. -- Der unnatrliche
Verbrecher, der spter im Gefngniss eine grosse Zerknirschung und
religise Fassung zeigte (oder erheuchelte?), wurde hingerichtet.




IV. Durchdringende Unterleibsverletzungen.


Ausser denjenigen, die schon oben erwhnt wurden, sind noch folgende
Flle hervorzuheben.


23. Fall.

~Stichwunde des Zwerchfells, der Leber und des Magens.~

Eine Verletzung des ~Zwerchfells~, der ~Leber~ und des ~Magens~ durch
einen Messerstich tdtete nach zwlf Stunden. Die ussern und innern
Rnder der Stichwunde fanden sich sugillirt. Das _Diaphragma_ war in
seinem musculsen Theil, dicht neben dem sehnigen Spiegel, 1 Zoll
lang eingeschnitten, und die Rnder dieser Wunde zeigten sich sehr
stark sugillirt. Der scharfe Rand des linken Leberlappens war 3/8
Zoll lang eingeschnitten und in der vordern Flche des Magens fand
sich eine 5/4 Zoll lange Wunde. Smmtliche Wundrnder waren stark
sugillirt. Eine pathologisch-anatomische Seltenheit in der Leiche
bot die Schilddrse dar. In der rechten Seite fand sich nmlich eine
wallnussgrosse Verkncherung, die eine Hhle umschloss, welche theils
mit Knochenstckchen, theils mit Speckpartikeln ausgefllt war, also
eine osteosteatomatse Kropfgeschwulst.


24. Fall.

~Verletzung des Darms.~

Endlich schliesst sich an die vorbeschriebenen Flle ein trauriger,
und leider! in Beziehung auf die Mrder ganz unaufgeklrt gebliebener
Fall von ~Darmverletzungen~ an. Ein 68jhriger Mann, der Abends
harmlos in seinem Stbchen am Ofen sass, wurde von zwei eindringenden
Rubern berfallen, nach seinem Gelde befragt, und als er sich zur
Wehre setzte, von Einem derselben im Fliehen mit einem Dolch -- fr
ein spitzes, zweischneidiges Instrument mussten wir nmlich das
unaufgefundene Mordwerkzeug erklren, und ein solches, ein neuer
Dolch, wurde auch nach Monaten bei einem der That sehr Verdchtigen,
der aber nicht berfhrt werden konnte, aufgefunden -- in den Unterleib
gestochen. Zwei Stunden spter fand ihn ein Arzt bei vlligem
Bewusstsein, mit normalem Puls, Neigung zum Erbrechen, und (bis zu
seinem Tode) ber heftige Schmerzen in der ~Magengegend~ klagend,
whrend doch die Stichwunde in der linken _reg. iliaca_ war. Die Nacht
verging sehr unruhig. Eine Ausleerung war auf keine Weise zu erzielen.
Frh um 6 Uhr trat _Meteorismus_ ein, der Puls wurde fadenfrmig,
und unter fortwhrenden Wehklagen und Ohnmachten erfolgte der Tod 26
Stunden nach der Verletzung. -- Es fand sich das _Colon descendens_ an
beiden (vordern und hintern) Wnden und das _S. romanum_ an der vordern
Wand durch Stich-Schnittwunden von 1/4 bis 1/2 Zoll Lnge durchbohrt,
das ganze Bauchfell hochroth entzndet, und zehn Unzen Blut in die
Bauchhhle ergossen. Wer wollte wohl daran zweifeln, dass eine ~solche~
Verletzung nothwendig den Tod herbeifhren musste? Nichtsdestoweniger
musste das forensische Gutachten bei der Herrschaft der drei
gesetzlichen Fragen grosse Umwege und unntze Ausfhrungen machen, um
dem Defensor den etwanigen Einwand, dass Darmwunden an sich nicht so zu
nennende absolut lethale Verletzungen seien, abzuschneiden.


25. Fall.

~Anscheinend tdtliche Unterleibsverletzung.~

Diese Reihe von Untersuchungen an Leichen zur Ermittelung der Todesart
nach Verletzungen des Unterleibs mge ein sehr eigenthmlicher Fall
beschliessen, der sehr anschaulich die Nothwendigkeit einer rztlichen
Mitwirkung bei diesen Fllen, und die Unzulnglichkeit einer blossen
Leichenbesichtigung durch Gerichtsdeputirte (Laien) nach Tdtungen
durch Gewaltthtigkeit nachweist, wie sie leider in allen solchen
Fllen, wobei die Schuld eines Dritten nicht constatirt, oder nicht
vorausgesetzt wird, seit December 1824, unter Abnderung der Vorschrift
der Crim.-Ordnung eingefhrt ist. Zu wie manchen Missgriffen mag
diese Bestimmung Veranlassung gegeben haben. Wie manche Leiche mag
in diesen achtundzwanzig Jahren beerdigt worden sein, nachdem der
Beerdigungsschein vom Gerichtsdeputirten ertheilt, und darin besttigt
war, dass Spuren usserer Gewalt fehlten, whrend eine ~rztliche~
Untersuchung des Krpers vielleicht die erheblichsten Spuren einer
ussern Gewalt, wenn auch nicht auf der Oberflche der Leiche, gefunden
haben wrde. Wie viel wahrscheinlicher wrde sich umgekehrt das Urtheil
eines Laien im nachfolgenden Falle fr die Tdtlichkeit der Verletzung
ausgesprochen haben, fr welche auch in der That Alles zu sprechen
schien, whrend die gerichtsrztliche Untersuchung einen ganz andern
Zusammenhang nachwies. Der sehr interessante Fall war folgender. In
einer kalten Winternacht wurde ein angetrunkener Umhertreiber von zwei
Grenadieren arretirt. Auf dem Transport entsprang er ihnen, bald aber
fiel er beim Laufen auf dem glatten Strassenpflaster mit Heftigkeit
-- wie ein Zeuge ausgesagt -- nieder, raffte sich indess bald wieder
auf, und machte Anstalt, seine Flucht fortzusetzen, als ihm Einer der
Soldaten sein Gewehr, das Bajonet voran, nachwarf, das den Flchtigen
traf und zum Stehen brachte. Er wurde eingeholt, konnte aber alsbald
sich nicht mehr aufrecht erhalten, noch weniger weiter gehen, und
musste nach dem nicht sehr entfernten Gefangenhause getragen werden,
wo er bereits bei der Annahme verstarb. Dies war doch wohl eine
tdtliche Bajonettstichwunde, die man auch an der Leiche sehr deutlich
wahrnahm? Mit nichten! -- Denn die (erheblichen) Leichenbefunde
waren folgende: zwischen der 11ten und 12ten Rippe links, fnf Zoll
von der Wirbelsule entfernt, befand sich eine dreieckige, an jedem
Schenkel 3/8 Zoll lange, mit angetrocknetem Blute angefllte Wunde
mit scharfen, schwach sugillirten Rndern. Die Bauchdecken waren ganz
ungemein fettreich. Die hintere Wand des Bauchfells war ganz und gar,
zum Theil auch noch seine Duplicaturen mit einem dunkeln halbgeronnenen
Blute infiltrirt, dessen Quelle nicht entdeckt werden konnte. In der
Tiefe der Bauchhhle fanden sich drei Unzen voll blutigen Wassers.
Die usserlich wahrnehmbare Bajonettstichwunde aber hatte in die
Bauchhhle hinein ~gar nicht~ penetrirt, sondern ~verlief blind~ in den
fettreichen Bauchbedeckungen, in welchen sich um die Wunde herum eine
halbzollgrosse Infiltration schwarzen, halbflssigen, halbgeronnenen
Blutes zeigte. Im Uebrigen ergab sich, ausser einer ansehnlichen
Blutflle der Gehirnnerven und _Plexus_ (und dem anderweitig
interessanten Befunde einer durchgngigen Verwachsung des Herzbeutels
mit dem Herzen, so dass derselbe davon auf keiner Stelle zu trennen
war,) nichts Bemerkenswerthes und auf die Todesursache Bezgliches.
_Denatus_ war folglich an einer Verblutung im Unterleibe gestorben,
aber die ~Verletzung~ mit dem Bajonett hatte diese, und den Tod ~nicht~
verursacht gehabt, da das Instrument gar nicht penetrirt, und weder ein
inneres blutreiches Organ, noch ein Blutgefss getroffen hatte. Die
Ursache der Blutung mussten wir vielmehr in dem Falle suchen, welchen
L. auf das Strassenpflaster, kurz vor erhaltenem Stiche gethan hatte.
Dass dieser Fall des Angetrunknen auf das glatte, gefrorne Pflaster
heftig gewesen, stand nach der Untersuchung fest, und die durch den
heftigen Fall bewirkte Erschtterung musste als der Grund der Sprengung
eines Blutgefsses angesehen werden. Diese innere Blutung, fhrten
wir ferner aus, konnte nur allmhlig zugenommen haben, denn sie hatte
Zeit gehabt, einen so umfangreichen Theil des Zellgewebes und der
Muskeln zu infiltriren, whrend bei schnellen inneren Verblutungen sich
ein ganz andrer Leichen-Befund ergiebt, und deshalb konnte _denatus_
unmittelbar nach dem Falle, welcher Veranlassung zur Sprengung eines
Gefsses geworden, sehr fglich sich noch wieder aufraffen, und
einige Schritte weiter laufen, bis ihn der empfangene Stich und das
in seinen Kleidern hngen gebliebene Gewehr zum Stehen brachten. Nun
aber, und nachdem die innere Blutung mehr und mehr zugenommen hatte,
sank er zusammen und die tdtliche Wirkung der inneren Verblutung war
eingetreten. So sehr demnach der ussere und oberflchliche Anschein,
grade darin namentlich, dass der Verletzte sehr rasch nach erfolgter
Verletzung zu Boden sank und bald darauf starb, fr einen ursachlichen
Zusammenhang der Verletzung mit dem Tode zu sprechen scheint, so
wenig hat ein solcher Statt gefunden, indem hier vielmehr nur ein,
bereits anderweitig tdtlich Getroffener noch eine, an sich nicht sehr
bedeutende Stichwunde erhalten hat, welche unter andern Umstnden sehr
hufig ohne allen Nachtheil fr das Leben des Verletzten geblieben ist.




V. Verletzungen, tdtlich nach lngerer Krankheit.


Noch weit mehr tritt die oben geschilderte Schwierigkeit ein, d. h.
noch weit entscheidender tritt die gnzliche Verwerflichkeit aller und
jeder Annahme von Lethalittsgraden, die absolute Unhaltbarkeit der
drei Fragen des . 169 Cr. O. hervor in solchen Fllen, in welchen nach
beigebrachten Verletzungen der ~Tod erst nach lngerer Krankheit~, nach
vorangegangenen chirurgischen Operationen, Trepanation, Amputation u.
s. w., berhaupt nach Einwirkung einer lngeren Reihe von mitwirkenden
Zwischenursachen erfolgt war. Wie diese in ihrer Mannichfaltigkeit gar
nicht unter bestimmte allgemeine Categorien subsumirt werden knnen,
wie dabei der verschiedenen rztlichen Ansicht freier Spielraum gegeben
ist, so ist denn auch erklrlich, was die tgliche Erfahrung lehrt,
warum in solchen Fllen in den drei gesetzlichen technischen Instanzen,
Physicat, Provinzial-Medicinal-Collegium und wissenschaftliche
Medicinal-Deputation im Ministerio, nicht selten drei ganz verschieden
auslaufende Gutachten erstattet werden. Wir wiederholen, dass wir mit
Verlangen dem Erscheinen des neuen Strafgesetzbuches entgegensehen,
dessen Entwurf, den neueren gereinigten Ansichten der Strafrechts- und
der gerichtlichen Arzneiwissenschaft entsprechend, die alte absurde
Lethalittslehre ~mit Stumpf und Stiel~ ausrottet, und in dessen . 233
Abschn. I. Tit. XII. es wrtlich heisst:

    der Thatbestand der Tdtung ist als vorhanden anzunehmen, ~ohne
    Rcksicht darauf~, ob der tdtliche Erfolg einer Verletzung durch
    zeitige und zweckmssige ~Hlfe~ htte verhindert werden knnen,
    oder ob eine Verletzung dieser Art ~in anderen Fllen~ durch Hlfe
    der Kunst geheilt worden, imgleichen ob die Verletzung nur wegen
    der ~eigenthmlichen Leibesbeschaffenheit~ des Getdteten, oder
    wegen der ~zuflligen Umstnde~, unter welchen sie zugefgt wurde,
    den tdtlichen Erfolg gehabt hat.[13]

Folgende acht, an sich zum Theil hchst denkwrdige Flle wrden,
bei solchen gesetzlichen Bestimmungen, der Beurtheilung weniger
Schwierigkeiten dargeboten haben.


26. Fall.

~Verletzung des Ellenbogengelenks. Amputation. Tod.~

Durch einen Sbelhieb war das rechte ~Ellenbogengelenk~ eines Mannes
getroffen und verletzt worden. Zwlf Stunden nach der Verletzung
wurde er in der Charit amputirt. Bald nach der Amputation, die
nach dem Charitjournal dringend indicirt war, stellten sich
fieberhaft-entzndliche Brustzuflle ein, und vier Wochen nach
der Verwundung starb der Kranke an exsudativer _Pleuritis_. Der
Oberarmstumpf war 7 Zoll lang, seine Rnder waren theilweise vernarbt,
aber zwischen ihnen noch schlechter, graugrner Eiter befindlich.
Die unterbundene _A. brachialis_ war einen Zoll lang vollstndig
obliterirt. Den rechten Pleurasack erfllten 1-1/2 Quart gelbgrnen,
flssigen Eiters, und die lederartig compacte Lunge war bis auf ein
Viertel ihres Volumens comprimirt. Ihre Substanz war bei Einschnitten
hellgrau, ohne blutigen Schaum, und an ihrer Basis fanden sich
zahlreiche, zum Theil erweichte Tuberkeln. Auch im linken Pleurasack
schwammen acht Unzen blutigen Wassers, aber die linke Lunge war
gesund. Dagegen war der ganze rechte Leberlappen an seiner unteren
Flche durch sinuose Eitergnge zerstrt. An der unteren Flche des
linken Leberlappens fand sich ein noch geschlossener Abscess. Auch
die rechte Niere war von Eitergngen durchfurcht. -- Gewiss war die
ursprngliche Verletzung keine absolut lethale; dennoch ward sie
Veranlassung zur (kunstgerecht) ausgefhrten Absetzung des Gliedes.
Diese ihrerseits wurde Gelegenheitsursache zur inneren, endlich
tdtlichen Krankheit, und so standen Verletzung und Tod allerdings in
unleugbarem Causalnexus, der aber mit dem Maassstabe der gesetzlichen
Lethalittsfragen gar nicht zu bemessen war, denn es bedarf, bei einer
richtigen Wrdigung derselben, hier keiner weiteren Ausfhrung darber,
dass, wie die ~allgemeine~, so auch andererseits die ~Nothwendigkeit~
des Todes gerade bei ~diesem~ Individuum keinesweges ~bewiesen~ werden
konnte. Ganz hnlich in Bezug auf die Begutachtung verhielt sich


27. Fall.

~Bruch des Oberschenkels. Gangraen. Tod.~

die seltne, bei einem 19jhrigen gesunden Arbeiter durch Einsturz einer
Mauer verursachte Verletzung, wodurch beide _condyli_ des rechten
~Oberschenkels~ ganz abgebrochen worden waren. Es bildete sich eine
Verjauchung im Kniegelenk und Brand der usseren Wunde, die eine
kunstgemsse Behandlung weder zu verhten, noch zu heilen vermochte,
und der Verletzte starb nach 3 Wochen.


28. Fall.

~Verletzung der _A. interossea._ Gangraen. Tod.~

Sehr lehrreich in chirurgischer, wie forensischer Beziehung war
folgender Fall. Am Abend des 20. Decbr. wurden zwei Schlafcameraden
handgemein, und der Eine, ein 33jhriger, starker, kerngesunder
Mann, ward dabei so schwer verwundet, dass man augenblicklich
stromweise Blut aus seinem linken Arm fliessen sah. Nach einer Stunde
erschien ein Arzt, der den Verletzten alsbald nach der Charit
schaffen liess, wo man, nach angelegtem Tourniquet, an dem sehr
matten, ber Frost und Beklommenheit klagenden Patienten folgende
Verletzungen bemerkte: am Oberarme eine Lngswunde von 3/4" Lnge, 4'''
Breite und 1/4 Zoll Tiefe, aus der nur venses Blut floss. 2) Unter
dieser eine oberflchliche Hautwunde. 3) In der Ellenbogenbeuge an
der Insertionsstelle des _M. biceps_ eine dreieckige Wunde, deren
Rnder nach innen gekehrt waren, und die sich etwa einen Zoll in die
Tiefe erstreckte. Nach gelstem Tourniquet strmte aus dieser Wunde
Arterienblut hervor. 4) An der usseren Seite des Oberarms eine
kleine Hautwunde. 5) In der Herzgegend zwei kleine Hautschrammen,
wahrscheinlich entstanden vom Abgleiten des Instruments vom Arme. Bei
erhaltenem Tourniquet wurden die Wunden trocken geheftet, und mit
Eisblasen bedeckt. Am 23. klagte Patient ber lebhafte Schmerzen im
Arme, weshalb der ganze Verband abgenommen wurde. Sogleich trat die
arterielle Blutung wieder ein, und -- heisst es im Krankenjournal --
da es nicht gelang, die Arterien in der Tiefe zu unterbinden, so
musste als einziges Mittel den Kranken zu retten, zur Unterbindung der
_Art. brach._ geschritten werden, die in der Mitte des Oberarms am
inneren Rande des _M. biceps_ ausgefhrt wurde, und verhltnissmssig
rasch von Statten ging. Patient erhielt innerlich Phosphorsure, und
ber die Operationswunde ward eine Eisblase gelegt. In den beiden
folgenden Tagen keine unangenehmen Erscheinungen. Als am 26. der
Verband abgenommen ward, trat wiederum aus der unteren Stichwunde eine
geringe arterielle Blutung ein, die jedoch durch Compression leicht
gestillt wurde. Die Wunden selbst sahen missfarbig aus, das Secret war
dnnflssig und jauchig, der Kranke fhlte sich matt und abgeschlagen,
das Sensorium war etwas benommen, der Puls sehr frequent, die Rnder
der Operationswunde hatten eine bluliche Frbung angenommen, die
rasch um sich griff, so dass die Haut im Umfange einer Hand brandig
wurde. Zum Verbande wurden nun brenzliche Holzsure, Einspritzungen
von aromatischen Krutern mit Essig und aromatische Fomente ber den
Arm benutzt. Der Zustand blieb dennoch ein sehr misslicher; die
Krfte hatten rasch abgenommen, das Gesicht war collabirt, der Puls
sehr frequent, frh 110, Abends 128. Anfangs Januar besserte sich der
Zustand, bis zum 10., an welchem Patient ber Leibweh zu klagen anfing.
(Opiat-Einreibung, Umschlge, Dowersche Pulver.) In der Nacht trat eine
heftige Diarrhe ein, die trotz gereichten Opiums ([Symbol: Skrupel]
i : [Symbol: Unze] vi Althae-Dec.) rasch zunahm. Das Fieber steigerte,
die Krfte minderten sich, und es trat _decubitus_ ein. Am 11. Januar
trat ein kurzer, trockner, den Kranken nicht eben belstigender
~Husten~ auf. Die Fsse wurden demats, Husten und Durchfall blieben
anhaltend, am 14. schwand das Bewusstsein, und am 15. (Januar, also
26 Tage nach erlittener Verletzung) starb der Kranke. -- Von den
Sectionsbefunden waren folgende die wesentlichen. Die Leiche war sehr
mager, demats an den Unterextremitten, und man bemerkte _decubitus_
und an der ganzen inneren Flche des linken Oberarms Entblssung von
den Hautbedeckungen, so dass man Muskeln und Sehnen deutlich liegen
sah. Die ganze verjauchte Stelle war mit schlechtem Eiter umflossen.
Alle frheren Wunden waren mit glatten Rndern vernarbt, nur in der
linken Ellenbogenbuge befand sich eine noch 1/3 Zoll klaffende Wunde
mit abgerundeten, ursprnglich deutlich scharf gewesenen Rndern. (Die
Beschaffenheit der Rnder war erheblich, wie man unten sehen wird.)
In der Schdelhhle war nur Blutarmuth auffallend. Die linke Lunge
zeigte Oedem, die rechte graue Hepatisation, und ihre _Pleura_ war
mit Eiterexsudaten bedeckt. Im linken Pleurasack war eine Tasse voll
blutwssriger, im rechten eben so viel eitrig-blutiger Flssigkeit
ergossen. Das Herz, schlaff, zeigte, so wie die grossen Venenstmme
der Brust, Blutleere, welche auch in den Venenstmmen und Organen der
Bauchhhle das einzige von der Norm Abweichende in dieser Hhle war.
Als verletztes Gefss ergab sich, was schon in der Charit im Leben
richtig vorausgesetzt worden, die _Art. interossea_.

Die Beurtheilung des Falles nach dem Maassstabe der drei gesetzlichen
Fragen war nicht leicht, wie forensische Practiker sogleich einsehen.
In unserem Obductions-Bericht wurde zunchst der unmittelbare
~Zusammenhang~ der Verletzungen mit der spteren Krankheit dem
Richter nachgewiesen, was hier zu wiederholen berflssig wre, und,
nachdem dargethan worden, dass die Verletzung im Sinne der ersten
Frage nicht zu den allgemein absolut lethalen zu rechnen sei, da
namentlich die auch hier geschehene Unterbindung des Hauptstammes oft
genug Lebensrettung in hnlichen Fllen zur Folge gehabt, wie folgt
fortgefahren; Aber eben so wenig kann erwiesen werden, und nicht
rztliche Vermuthungen, sondern thatschliche wissenschaftliche Beweise
verlangt die Ausfhrung im Obductions-Bericht, dass, wenn nicht ~Jeder~
an einer solchen Verletzung, gerade _denatus_ daran sterben ~musste~,
d. h., dass die Verletzung bei der individuellen Beschaffenheit des
Verletzten fr sich allein den Tod zur Folge haben ~musste~. Die
Individualitt desselben, soweit sie im Leben und nach dem Tode
nachgewiesen werden kann, bietet keine Ergebnisse zur Begrndung
einer solchen Behauptung. Die ganz vereinzelt dastehende, und schon
deshalb kein Vertrauen verdienende Aussage des Angeschuldigten, dass
_denatus_ fters gehustet und Schleim ausgeworfen habe, dahin gestellt
sein lassend, deponiren vielmehr seine Wirthsleute, die ihn Jahrelang
gekannt, dass er kerngesund gewesen sei, und nie gehustet habe, und
das Charit-Journal nennt ihn einen Mann von starkem Krperbau und
guter Muskulatur. Endlich redet auch das Obductionsprotocoll nicht von
einer lteren Krankheit der Lungen, namentlich nicht von Tuberkeln,
sondern von einer frisch entstandenen entzndlichen Krankheit der
Lungen, und so kann nicht behauptet werden, dass und warum _denatus_
als Individuum mehr und besondere Anlage zu Lungenentzndung und
Vereiterung, oder zu Brand in einer usseren Wunde u. s. w. gehabt
habe, als Andere, weshalb die obige Frage (von der individuellen
Lethalitt) verneint werden musste. Wenn endlich auch eine ussere
Schdlichkeit, die nach der Verletzung auf K. eingewirkt, nicht
nachgewiesen werden kann, wenn namentlich dahin der Transport nach
dem Krankenhause, der keine unmittelbar nachtheiligen Folgen hatte,
eben so wenig gerechnet werden kann, als der etwanige vorangegangene
Genuss von Branntwein, der actenmssig gar nicht einmal festgestellt,
so fragt sich nur noch: ob mglicherweise bei einer anderen als der
eingeleiteten rztlichen Behandlung eine Lebensrettung des Verletzten
htte erwartet werden knnen? Hierbei sind manche sehr auffallende
Umstnde im Charit-Journal zu erwgen. Der Kranke, der schon gleich
bei der Aufnahme durch den erlittenen arteriellen Blutverlust sehr
matt war, wurde ohne alle innere Arzneien gelassen, wenigstens erwhnt
dergleichen das Journal bis zum dritten Tage gar nicht, an welchem
zuerst nach der Operation eine mineralische Sure gereicht wurde. Ob
und welche Nahrungsmittel, ob etwas Wein oder andere Strkungsmittel
dem durch so heftigen Blutverlust erschpften Kranken gereicht worden,
erfahren wir durch das Journal nicht. Aber selbst vom 26. ab, wo
die Wunden schon missfarbig aussahen, das Secret jauchig, der
Kranke matt und abgeschlagen, am 27., an welchem die Umgegend der
Operationswunde eine Handbreit brandig war, begngte man sich mit
einer angemessenen usseren Behandlung. Ohne allen Zweifel waren nun
schon Krfte hebende, tonische, erregende, reizende Mittel, _China_
mit Suren, _Aetherea_, Wein u. s. w. dringend angezeigt, von denen
aber das Journal schweigt, das nicht einmal bemerkt, ob die am 23.
verordnete Arznei fortgebraucht worden. Erst am zwanzigsten Tage
nach der Aufnahme ist wieder von inneren Mitteln, und zwar von einem
beruhigenden, die eingetretenen Coliken stillenden Mittel die Rede,
das unter den obwaltenden Umstnden eben so sehr nur als palliativ
oder symptomatisch angesehen werden muss, als das am folgenden Tage
verordnete Opiat zur Stillung der eingetretenen Diarrhe, die bereits
ein Todesvorbote war. Das Charit-Journal widerspricht uns daher
nicht, wenn wir behaupten, dass gegen den Grundcharakter des Fiebers,
den atonischen, ja den putrid zu nennenden, mit brandiger Absonderung
in den Wunden, nicht energisch genug und nicht nach den Regeln der
Kunst ausreichend eingeschritten wurde, und dass, wenn auch nicht
positiv gefehlt, doch nicht Alles angewandt worden, was mglicherweise
der Krankheit eine gnstigere Wendung htte geben knnen, so dass
im eigentlichen Sinne hier nach den Worten der Criminal-Ordnung von
einem Mangel eines zur Heilung erforderlichen Umstandes geredet
werden muss, dem wahrscheinlich ein Miteinfluss auf den erfolgten Tod
zuzuschreiben ist, wenn auch Gewissheit hierber nicht zu geben, da von
der ~nothwendig~ gnstigen Wirkung der Heilmittel berhaupt selten oder
nie _a priori_ gesprochen werden kann. Ganz dasselbe gilt in Betreff
des besprochenen Lungenleidens, das im Leben so gut wie unbeachtet
geblieben war, wenn wir auch einrumen, dass eine genauere Ergrndung
desselben und rechtzeitige Erkennung, so wie ein dagegen gerichtetes
Heilverfahren, dessen Grenzen bei dem schon ganz erschpften
Krftezustand jedenfalls sehr eng gezogen gewesen wren, schwerlich
einen wesentlichen Einfluss auf eine gnstigere Wendung gehabt haben
wrden. Jedenfalls scheint es aber nach diesen Ausfhrungen motivirt,
wenn wir hiernach die dritte Frage des . 169 der Criminal-Ordnung
dahin beantworten: dass die Verletzungen in dem Alter des Verletzten
~wahrscheinlich~ durch Mangel eines zur Heilung erforderlichen
Umstandes (_accidens_), nicht aber durch Hinzutritt einer usseren
Schdlichkeit den Tod zur Folge gehabt haben.

Die gerichtlich-medicinische Beurtheilung des Falles war indess mit der
Erledigung der Lethalittsfrage noch nicht erschpft. Der Thter hatte
nmlich behauptet, dass er den K. im Streite nur mit einem dreieckigen
Stcke Zinkblech gestochen gehabt habe. Die Beschaffenheit der Narben
und der ganze Hergang gestattete nicht, diese Behauptung als begrndet
anzunehmen, und wir blieben vielmehr bei unserer von Anfang an
aufgestellten Annahme stehen, dass ein scharfes, stechend-schneidendes
Instrument die Wunden verursacht haben msse. Im Laufe der Untersuchung
wurde nun unter dem Bette des Angeschuldigten dessen Tischmesser, woran
verdchtige Flecke, vorgefunden, und dies Instrument uns mit der Frage
vorgelegt: ob die an der Messerklinge wahrzunehmenden Rostflecke von
dem daran befindlich gewesenen Blute herrhrten? Wir unterzogen uns
dieser bekanntlich so sehr schwierigen Untersuchung in Gemeinschaft
mit dem geschickten gerichtlichen Experten, Herrn Apotheker _Schacht_,
und wollen nicht ermangeln, die Ergebnisse als lehrreich fr hnliche
Vorkommenheiten in der medicinisch-forensischen Praxis mitzutheilen.

Die Besichtigung der Messerklinge liess keinen Zweifel darber
aufkommen, dass wenn die auf derselben vorhandenen Flecke wirklich
von Blut herrhrten, seit der Ergiessung desselben eine geraume Zeit
vergangen sein musste (es waren drittehalb Monate verflossen), da 1)
die Klinge des Messers auf seiner ganzen Flche angerostet erschien,
und 2) in der Spalte zwischen der Klinge und dem hrnernen Hefte
eine braune, zum Theil mit Schimmel bedeckte Masse sich befand. Es
ist aber eine besondere Schwierigkeit, Blutflecke von Rostflecken
auf Eisen durch chemische Mittel zu unterscheiden, wenn seit der
Ergiessung des Blutes auf das Eisen eine geraume Zeit vergangen
ist, wenn dann die Bestandtheile des Blutes nicht mehr in ihrer
Eigenthmlichkeit vorhanden und also das Blut als solches nicht mehr
nachzuweisen ist. Vermittelst eines Pinsels wurden einige Tropfen
Wasser auf die Klinge gebracht, und der Pinsel darauf hin und her
gefhrt, um wo mglich etwas von den Flecken aufzulsen: dann von
der Flssigkeit ein Tropfen unter das Microscop gebracht, die auf der
Klinge zurckbleibende Flssigkeit aber bei geringer Wrme verdunstet,
wobei Folgendes beobachtet wurde. 1) Unter dem Microscop liessen sich
rothe Kgelchen erkennen, die in den Wassertropfen schwammen und den
Blutkgelchen ganz hnlich waren. 2) Nachdem die Flssigkeit auf der
Klinge verdunstet, wurde letztere durch eine microscopische Linse
beobachtet; es war durchaus deutlich, dass sich auf der rostigen Flche
der Klinge eine rothe Auflsung gebildet hatte, die zu einem rthlichen
Ueberzug verdunstet, durch sich hindurch die Rostflecke der Klinge
erkennen liess. Es wurde noch folgender Gegenversuch gemacht. Auf eine
blanke Messerklinge wurden einige Tropfen Blut gebracht, dasselbe
eingetrocknet und die so entstandenen Flecke mssig erwrmt. Das Blut
lste sich in Schuppenform von der Klinge ab, wobei die Metallflche
durchaus glnzend zurckblieb. Bei strkerer Erhitzung der Klinge trat
Verkohlung des Blutes ein, und es verbreitete sich der beim Verbrennen
animalischer Substanzen eigenthmliche Geruch. Die auf der verdchtigen
Klinge befindlichen Flecke sprangen dagegen durch Erwrmen ~nicht~
ab, wurden aber bei strkerem Erhitzen unter denselben Erscheinungen
verkohlt. Hieraus ging mit Wahrscheinlichkeit hervor, dass sich kein
~frisches~ Blut auf der Klinge befand, dass aber wohl ein animalischer
Krper mit dem Roste vermischt war, der wohl zerstrtes Blut gewesen
sein konnte. Die Klinge wurde ferner in destillirtes Wasser in ein
enges Cylinderglas getaucht. Es liess sich keine bluthnliche Frbung
des Wassers wahrnehmen. Nach 24 Stunden aber hatte sich ein rothbraunes
Pulver abgesetzt, das durch Filtriren getrennt ward. In der filtrirten
Flssigkeit konnte weder Eisen noch animalisches Eiweiss nachgewiesen
werden. Das abfiltrirte rothbraune Pulver wurde durch Auflsen in
Salzsure und Prfung der Auflsung durch Ammoniak, Cyaneisenkalium
und Gallustinctur als Eisenrost erkannt. Das Ansehen der Messerklinge
hatte sich durch Stehen im Wasser nicht wesentlich verndert, die
Flecke nicht bedeutend vermindert. Nachdem die Klinge abgetrocknet war,
wurde auf einen der Flecke etwas reine Salzsure gebracht. Sehr bald
verschwand der Fleck, das Metall trat mit glnzender Oberflche hervor,
und die entstandene Auflsung war die von Eisenoxyd in Salzsure. Nach
diesen Versuchen mussten wir urtheilen: dass das Messer wahrscheinlich
mit Blut befleckt worden war. Gewissheit konnte nach so langer Zeit
nicht mehr gegeben werden.

Dies Gesammt-Gutachten ber den Fall wurde in beiden richterlichen
Instanzen angenommen, und der Thter rechtskrftig zu einer
achtzehnmonatlichen Strafarbeit verurtheilt.


29. Fall.

~Tdtliche Kopfverletzung. Trepanation.~

Eine krftige, junge Frau bekam frh um 7 Uhr in einem Streite von
ihrem sehr heftig aufgeregten Gegner, einem Zeugschmidt, einen heftigen
Schlag auf den ~Kopf~ mit einem Schmiedehammer. Zwei Stunden spter war
sie bereits in der Charit, wo man einen Bruch des linken _os bregm._
fand. Der Zustand der Kranken war noch ziemlich befriedigend, und
Strungen des _Sensorii_ noch nicht wahrzunehmen. Aderlass, Eisblasen,
khlende Abfhrmittel wurden der Trepanation vorangeschickt, die als
bald instituirt, und bei welcher ein Blutextravasat nicht gefunden
wurde. Nach dem Verbande ein zweiter Aderlass und ein Clystier, unter
Fortanwendung der Eisblase. Abends wurde der Puls voll und gespannt,
und es trat Erbrechen ein, weshalb eine dritte _V. S._ von einem
Pfunde gemacht ward. Am folgenden Morgen, bei fortdauerndem Brechreiz,
zweistndlich zwei Gran Calomel abwechselnd mit einer _mixtura
nitrosa_. Nach drei Frostanfllen folgte intensive Hitze, und schon
am Abend dieses Tages verfiel die Kranke in _sopor_. Der Puls stieg
auf 136. In der folgenden Nacht trat eine grosse Unruhe ein, whrend
welcher Pat. aus dem Bette zu springen versuchte, bald aber immer
wieder in den soporsen Zustand zurckfiel. Unter diesen Erscheinungen,
erneuerten Frost- und Brechanfllen und _sopor_, erfolgte 66 Stunden
nach der Verletzung der Tod. Die rechte Hemisphre des grossen Gehirns
war stark, noch strker die linke mit Blut injicirt, die Substanz
fest und derb, und die linke Halbkugel mit einer halbliniendicken
Eiterschicht auf ihrer ganzen Oberflche bedeckt. An der, der
Trepanffnung entsprechenden Stelle war die Substanz des Gehirns selbst
bis auf eine Linie tief rther als gewhnlich. Im Uebrigen wurde nichts
Abnormes im Gehirn, und eben so wenig von der Norm Abweichendes in
Brust und Unterleib gefunden. -- Grade wie der obige Fall No. 26 war
auch dieser recht schlagend als Beweis der Unhaltbarkeit der drei
gesetzlichen Fragen. War ~diese~ Kopfverletzung eine absolut lethale?
Wer wollte dies wohl behaupten! Lag in der Individualitt gerade
~dieser~ Frau ein Moment, das die ~Nothwendigkeit~ des Todes nach einer
solchen Verletzung gerade bei ihr bedingte? Es wrde schwer gewesen
sein, aus der Leiche der ganz gesunden, jugendlich-krftigen Frau einen
Beweis dafr zu entnehmen. Endlich wird man zugeben mssen, dass bei
dem so ganz kunstgerechten Heilverfahren, das der Verletzten alsbald
nach der Verletzung zu Theil geworden war, von einem Mangel eines
zur Heilung erforderlichen Umstandes eben so wenig mit berzeugenden
Grnden htte gesprochen werden knnen, als die Annahme einer usseren
Schdlichkeit Halt gehabt htte, und so blieb auch hier Nichts brig,
als nachzuweisen, dass die Verletzung die alleinige Ursache des Todes
der _denata_ gewesen sei, dass aber keine der drei Fragen bejaht werden
knne.


30. Fall.

~Tdtliche Kopfverletzung. Gehirneiterung.~

Ganz hnlich gestaltete sich dem Befunde nach der Fall einer nach
mehreren Wochen tdtlich gewordenen ~Kopfverletzung~ bei einem Manne,
die gleichfalls eine bedeutende Gehirneiterung zur Folge gehabt hatte,
und bei welcher die Schwierigkeit der Beantwortung der gesetzlichen
Fragen zu einer Correspondenz mit dem Gerichte fhrte, in welcher
die nthigen wissenschaftlichen Ausfhrungen zur Aufklrung des
Richters und zur Begrndung unserer zuerst ausgesprochenen Ansicht
ber den Fall gemacht werden mussten, von der wir das Wesentliche
hier mittheilen werden. Ein Geselle von 25 Jahren wurde in einer
Schlgerei mit einem Messer am Kopfe etwa in die Mitte des linken
Scheitelbeins zwei Mal, dann am usseren linken Augenwinkel, und
endlich am usseren Ende des linken Schulterblattes gestochen, und
nach einem augenblicklichen vorlufigen Verbande sogleich nach der
Charit geschafft. Anfangs schien im Krankenhause bei kunstgemsser
Pflege Alles gut zu gehen, aber am 8ten Tage (22. Januar) stellte sich
eine teigigte Geschwulst der Kopfschwarte mit so heftigem Fieber ein,
dass am 23. zwei Aderlsse nthig wurden. Dieses Pseudoerysipelas ging
schnell in Eiterung ber, so dass am 25. die Wunden dilatirt werden
mussten, um dem Eiter Abfluss zu verschaffen. Auch die Gesichts-
und Schulterwunden wurden dilatirt und wegen anhaltenden Fiebers
eine dritte Vensect. instituirt. Trotz spter noch wiederholter
Dilatationen aber bildeten sich Eitersenkungen, die Krfte sanken,
es mussten vom 5. Februar ab strkende Mittel gegeben werden, ein
typhser Stupor und Durchfall traten ein, die Wunden und das Secret
bekamen ein schlechtes Aussehen, und am 8. Febr. starb der Kranke --
25 Tage nach der Verletzung -- unter den Zufllen von Lhmung. Von
den Sectionsresultaten waren folgende die wesentlichsten. Am Wirbel
zeigten sich die gewhnlich dicken Schdelknochen in Zwei-Thaler-Grsse
von der Knochenhaut entblsst und in anfangender _Caries_ begriffen.
Die _Dura mater_ war an der, den Verletzungen am linken Scheitelbein
entsprechenden Stelle siebfrmig durchlchert, und aus diesen
Oeffnungen gelbgrner Eiter hervorgequollen. Nach Entfernung dieser
Hlle fand sich die ganze linke Hemisphre mit einer dickflssigen,
gelbgrnen, stinkenden Eiterlage wie bergossen, und die unter ihr
liegenden Ausschwitzungen waren mit dem Schwamm nicht zu entfernen.
Das ganze Gehirn war sehr blutreich, und die ganze hintere Hlfte
der ~rechten~ Hemisphre in einen einzigen, mit graugrnem Eiter
erfllten Abscess verwandelt. Die Verletzung am Schultergelenk war
fr die Sache nicht erheblich, und auch alle brigen Sectionsbefunde
knnen hier fglich bergangen werden. Es wurde nun im Gutachten
ausgefhrt, dass _denatus_ an Vereiterung des Gehirns gestorben,
dass die Kopfverletzungen die hinreichende Ursache dieser Krankheit
und des Todes desselben gewesen seien, und dass und warum die drei
gesetzlichen Fragen hier smmtlich verneint werden mssten. Bekanntlich
berechtigt selbst die Criminal-Ordnung den Preussischen Gerichtsarzt
zu diesem Verfahren; es ist mir indess einigemal vorgekommen, dass der
Richter ausdrcklich, selbst wo man es gewiss nicht erwarten sollte,
eine positive Anwendung der Fragen forderte (z. B. Einmal in einem
Falle von Vergiftung) -- und so geschah es auch hier. Hier mgen sich,
so lange noch die Lethalittsgrade gesetzliche Gltigkeit bei Uns
haben, die Einzelnen und die technischen Behrden helfen -- ~wie sie
knnen~. Wir unsererseits usserten uns, wie folgt: die Aufstellung
der drei Fragen und die Forderung, Eine derselben zu bejahen, hat
fr die gerichtlichen Aerzte in nicht wenigen Fllen die grssten
Schwierigkeiten, und fhrt oft in Einem und demselben Falle zu ganz
widersprechenden Annahmen Seitens der verschiedenen befragten Behrden.
Es beruht dies zunchst darauf, dass diese Fragen den ~Thatbestand der
Tdtung~ durch eine vorangegangene Verletzung, also die Hauptsache,
gleichsam stillschweigend voraussetzen, und nur das Causalverhltniss
zwischen der Verletzung und dem danach erfolgten Tode, den sogenannten
Lethalittsgrad der Verletzung, bercksichtigen. Eine andere
Schwierigkeit bieten diese Fragen, indem sie von allgemeinen Categorien
sprechen, whrend jeder einzelne Fall am Lebenden sich anders und
eigenthmlich gestaltet, und nur wenige Bedingungen bekannt sind,
deren Wirksamkeit _in concreto_ es gestattet, den Verletzungsfall
in eine allgemeinere Categorie zu bringen. Unzhlige Complicationen
und Concurrenzen knnen mit, neben und nach einer Verletzung wirksam
werden, und Antheil an dem Tode des Verletzten haben, die _in casu_
als solche Complicationen anerkannt werden mssen, sich aber sehr
oft, wenn die Fragen scharf aufgefasst werden, gar nicht unter Eine
derselben unterordnen lassen. Der gerichtliche Arzt soll seine Urtheile
durch ~Grnde~ untersttzen, er soll ~beweisen~. Die Fragen des  169
setzen ihn aber nicht selten in die Unmglichkeit, einen Beweis liefern
zu knnen. Es genge, das Beispiel einer durchdringenden Bauchwunde,
die eine tdtliche Darmentzndung veranlasst hatte, anzufhren. Dass
eine solche Verletzung nicht allgemein absolut tdtlich sei (Frage
1), kann nicht bestritten werden. Setzt man nun, dass die mglichst
gnstigen Umstnde zu Gunsten des Verletzten wirksam geworden, und
dass durchaus keine ussere Schdlichkeit mit eingewirkt habe, so
msste auch die dritte Frage ohne Weiteres verneint werden. Ist nun
nichtsdestoweniger der Verletzte gestorben, so mssen ohne Zweifel
die Bedingungen des tdtlichen Ausgangs seiner Verletzung, der in
hundert hnlichen Fllen ~nicht~ eintrat, in der Individualitt des
Verletzten gelegen haben. Der begutachtende Arzt wrde hiernach die
zweite Frage des  169 bejahen knnen, aber er kann seinen Ausspruch
nicht ~beweisen~, da diese individuellen Bedingungen ihm nicht bekannt
sind, und nur, wenn auch in sich nothwendigerweise, ~vorausgesetzt~
werden mssen. Noch in weit ausgedehnterem Maasse findet dies bei
Kopfverletzungen Statt u. s. w. -- Aus diesen und anderen, weniger
hierher gehrigen Grnden haben die besseren neueren Lehrer der
gerichtlichen Medicin und des Strafrechts nicht nur alle hnlichen
Fragen, wie die der Preussischen Criminal-Ordnung, als unhaltbar
verworfen, nicht nur mehrere neuere Strafgesetzbcher haben bekanntlich
bereits davon Abstand genommen, sondern auch der neueste preussische
Strafgesetzentwurf stellt, wie bekannt, einen besseren richterlichen
und gerichtsrztlichen Maassstab fr die Wrdigung von Tdtungen
durch Verletzung in Aussicht. -- Wenn nun aber Ein u. s. w. fr
vorliegenden Fall die genannten drei Fragen als Maassstab ausdrcklich
desiderirt, so haben wir denselben einer abermaligen sorgfltigen
Erwgung unterzogen. Es erscheint gerechtfertigt, wenn wir annehmen,
dass der Gesetzgeber in der dritten Frage unter der Benennung ussere
Schdlichkeit auch solche Umstnde zu begreifen zulsst, welche zwar
durch die Verletzung hervorgerufen, jedoch ~nicht nothwendig~ durch
dieselbe bedingt sind. Als einen solchen Umstand haben wir frher die
rosenartige Entzndung des Zellgewebes (_Pseudoerysipelas_) bezeichnet,
welche zu den Kopfverletzungen des O. am achten Tage hinzutrat und
durch welche nicht allein die Verschlimmerung der usseren Wunden,
sondern auch der Uebergang der Entzndung auf das Gehirn und die
sptere Hirneiterung herbeigefhrt wurde, und wenn wir dennoch in
unserem Berichte auch die dritte Frage verneinten, so geschah dies
aus ~dem~ Grunde, weil im ~technisch-medicinischen~ Wortsinne eine
hinzutretende Rosenentzndung keine ussere Schdlichkeit genannt
wird. Ohne das Hinzutreten dieses _Pseudoerysipelas_ wre nun aber
mehr als wahrscheinlich eine Gehirnentzndung und Vereiterung nicht
entstanden, mithin auch der Tod des Verletzten nicht erfolgt. In
diesem Sinne wurde nunmehr der zweite Theil der dritten Frage bejahend
beantwortet.


31. Fall.

~Tdtliche Kopfverletzung. Gehirneiterung.~

Ein hnlicher Sectionsfall betraf eine ~Kopfverletzung~, die bei einem
Gelage mit einem Stocke beigebracht worden, und wonach der Verletzte
nach dreiwchentlicher kunstgerechter Behandlung in der Charit
gestorben war. Die Kopfwunde, bereits dilatirt, drang bis auf das
linke _Os parietale_, dessen _Pericranium_ abgelst war, der Schdel
selbst war vllig unverletzt. Die Eiterung war schlecht und jauchig.
Die harte Hirnhaut war, der verletzten Stelle entsprechend, mit dem
Schdel verwachsen, und das Gehirn unter dieser Stelle oberflchlich
vereitert. Der Eiter floss zwischen _Falx cerebri_ und der linken
grossen Hemisphre bis auf das _Tentor. cerebelli_ hinab. Die Substanz
des Gehirns war fest und blutreich. Die brigen Sectionsbefunde waren
unerheblich.


32. Fall.

~Tdtliche Kopfverletzung. Gehirneiterung.~

Ein anderer Parallel-Fall endlich war der einer Gehirneiterung, die
24 Tage nach einer Verletzung des ~Kopfes~ durch mehrere Schlge mit
einer Flasche den Tod eines bis dahin ganz gesunden und krftigen
34jhrigen Mannes herbeifhrte. Auch dieser Verletzte war sogleich
nach der Charit geschafft und so kunstgerecht behandelt worden, dass
irgend ein Mangel eines zur Heilung erforderlichen Umstandes gar
nicht und so wenig nachweisbar war, als der Hinzutritt einer usseren
Schdlichkeit! Bei der Section fanden sich an wesentlichen Befunden:
das Schdelgewlbe links, den Verletzungen entsprechend, von der
Knochenhaut vollstndig entblsst, Eitersenkungen zwischen _galea_
und Schlfenmuskeln bis unter den Jochbogen, die _dura mater_ auf der
rechten Hemisphre entzndet, auf der linken mit einer Thaler-grossen
Eiterablagerung bedeckt, die ganze linke Hemisphre mit einer Schicht
dicklichen, grnen Eiters berzogen, und die Gehirnsubstanz in dieser
Halbkugel an einzelnen kleineren und grsseren Stellen vereitert.


33. Fall.

~Verletzung der Lunge. Tdtlicher Abscess.~

Endlich gehrte in diese Rubrik und in die hundert hier zu
durchmusternden Flle eine nach Monaten erst tdtlich gewordene
~Lungenwunde~, bei welcher eine Reihe von Zwischenursachen die
Anwendung der drei Fragen erleichterte. Ein Mann von 41 Jahren war
mit einem Messer in die rechte Brust gestochen worden --, die ussere
Wunde hatte nach dem chirurgischen Atteste eine Lnge von einem
halben Zoll und eine Breite von 2 Linien. (Eine zweite Stichwunde
in die Mitte des linken Oberarms blieb fr die sptere Beurtheilung
unerheblich.) Ein Wundarzt hatte sogleich die Wunde trocken geheftet,
kalte Ueberschlge gemacht und _Nitrum_ und Glaubersalz verordnet.
Am ~dritten Tage~ fand er den Athem kurz und schnell und den Puls
unterdrckt, und veranstaltete nun einen Aderlass von vier Tassen
Blut. Nachmittags wurde Dr. _M._ zugerufen, der alsbald eine zweite,
eben so starke Vensection verordnete, weil er eine sehr bedeutende
Entzndung der Lungen und der _Pleura_ fand, beschwerte Athmung,
Husten mit blutigen _Sputis_, Abgang von wenig hochrothem Urin,
Schmerz in der verwundeten Seite, und grosse Unruhe und Angstgefhl.
Am anderen Morgen neue VS., so wie Blutegel, und eine _Emulsio
nitrosa_. Am Abend dieses Tages schien der Kranke verloren. Er lag
passiv, abgespannt, bleich, bewusstlos da, und hatte einen kleinen
schwachen, aussetzenden Puls. Dr. _M._ verordnete _Calomel_ mit
Goldschwefel, _Nitrum_ und _Hyoscyam_. und legte ein Vesicator auf
die Brust. Am folgenden Tage hatte sich Patient gebessert, indess
traten allmlig die Erscheinungen des Exsudats ein, der abgesonderte
Wundeiter wurde belriechend, die Fsse demats. Indess gingen auch
diese Zuflle (unter den ungnstigsten usseren Lebensbedingungen!!)
wieder vorber und schon fasste man neue Hoffnung zur Rettung des
Kranken. Aber er gab sich seinem sehr heftigen Temperamente wieder
hin, hatte oft mit seinen Umgebungen Zank und Streit, die bis zu
Thtlichkeiten ausarteten, er genoss wieder wie frher viel Branntwein,
und so steigerten sich die Zuflle wieder, es trat hectisches Fieber
ein, und vier und einen halben Monat nach der Verletzung starb er.
Bei der gerichtlichen Section fanden wir siebenundzwanzig Unzen
stinkenden graulichen Eiters im rechten Pleurasack, welcher Eiter
die Intercostalmuskeln dieser Seite theilweise zerstrt hatte, und
es ergab sich, dass die Quelle dieser Eiterung ein Abscess war, der
fast zwei Drittel der ganzen rechten Lunge umfasste. Beide Lungen
waren ganz frei von Tuberkeln, so dass recht eigentlich hier eine
Lungeneiterung in Folge von (traumatischer) Pneumonie vorlag. Die
rechte Lunge war stark mit der Costalpleura verwachsen, und wo sie
nicht abscedirt war, grau hepatisirt. Die brigen Befunde boten
nichts Bemerkenswerthes. Es musste hiernach angenommen werden, dass
die Lungenstichwunde keine allgemein absolut tdtliche gewesen, dass
dagegen die leidenschaftlichen Zornausbrche des _denatus_, seine
Neigung zum Branntweinmissbrauch, das schlechte Lager in einer feuchten
Kellerwohnung, das Umgebensein mit znkischen Nachbarn eben so viele
schdliche Momente gewesen seien, deren Einfluss durch frhzeitigen
Transport des Verletzten in ein Krankenhaus (zu welchem er durchaus
seine Einwilligung nicht hatte geben wollen) htte abgewendet werden
knnen. Hierzu kam die mangelhafte Behandlung des Wundarztes gerade
in der wichtigsten ersten Zeit nach der Verletzung, der in einem
so erheblichen Falle erst am dritten Tage zu einer Blutentziehung
geschritten war, und nicht hinreichend krftige antiphlogistische
Mittel angewandt hatte, aus welchen Gesammtgrnden wir die beiden
Theile der dritten Frage bejahend beantworteten.




VI. Kopfverletzungen.


Ausser den im Obigen (Nr. 6, 7, 29, 30, 31 und 32) bereits erwhnten
kamen noch zwei Flle von schweren, schnell tdtlich gewordenen
~Kopfverletzungen~ bei Mordthaten vor.


34. Fall.

~Mord durch Kopfhiebwunden.~

~Markendorf~, ein zur Zeit der That erst 18jhriger Mensch, und
einer der herzenshrtigsten Verbrecher, die ich je gesehen, welche
abstossende Stimmung er bis zum Tage der Hinrichtung behielt, bis
wohin er sich im einsamen Gefngniss fortwhrend seine blonden Haare
in Locken gekruselt hatte! -- war zu einem ihm bekannten Schuhmacher
gekommen, in der spter eingestandenen Absicht, ihm um jeden Preis
ein Paar Stiefeln zu rauben. Der Mann sass auf einem Schemel bei
der Arbeit. Im Gesprch schlich M. hinter ihn, ergriff einen
Schusterhammer, und schlug beherzt und wiederholt auf den Kopf des
Mannes ein, der gleich von seinem Sitz herabstrzte und bald nach den
Verletzungen verschied. Der Mrder bekannte spter -- was ich ~oft~
in hnlichen Fllen aus dem Munde von solchen Verbrechern gehrt
habe (es giebt eine eigene dmonische Lust am Verbrechen!), -- dass
er, nachdem er einmal mit dem Hammer zugeschlagen, und sein Opfer
schon regungslos vor ihm lag, nun erst recht wthig geworden sei und
immerzu geschlagen htte. (Vgl. 16. Fall.) Dieser Aussage entsprach
unser Befund von ~vierundzwanzig~ einzelnen Kopfverletzungen, die sich
bis in das Gesicht (Augen, Nase, Backen) erstreckten. Unter anderen
war das linke Ohr in seiner Mitte bis auf eine schmale Brcke durch
eine Queerwunde mit stumpf-scharfen Rndern getrennt, und auch mehrere
einzelne Verletzungen an den weichen Kopfbedeckungen hatten solche
Rnder, woraus wir gleich bei der Obduction, wo noch nicht einmal der
Thter, geschweige die Art, wie er verfahren, ermittelt war, schliessen
mussten, dass _denatus_ theils mit einem stumpfen (wofr die Mehrzahl
der Wunden sprach), theils aber mit einem stumpf-scharfen Werkzeug
getdtet worden sein musste. Dies besttigte sich durch das sptere
Gestndniss des Mrders, dass er beide Seiten des Schusterhammers, auch
die scharfe, abwechselnd angewandt hatte. Es wrde sehr ermdend und
berflssig sein, wollten wir hier alle einzelnen Verletzungen nach
dem uns vorliegenden Obductionsprotocolle auffhren; wir begngen uns
vielmehr mit der Angabe der hauptschlichsten, welche bestanden in
einem Vertical-Bruch des linken, in einem halbmondfrmigen Bruch des
rechten Schlafbein-Schuppentheils, und in einer vlligen Sprengung der
Schdelgrundflche von einem Keilbeinflgel bis zum andern herber.
Die Venen der _pia mater_, zumal links, strotzten von dunkelschwarzem
Blute. Dem Bruche des linken _os temporum_ entsprechend, fand
sich auf dem Gehirn ein Extravasat von geronnenem Blute von
Silbergroschen-Grsse, und eine 1/4 Zoll in die Gehirnsubstanz
eindringende Verletzung. Die allgemeine absolute Lethalitt dieser
Verletzungen war leicht nachzuweisen.

~Markendorf~ hat die wohl verdiente Todesstrafe erlitten. Kurze Zeit
nach der Publication des Todesurtheils erkrankte er schwer. Ich fragte
ihn einmal, ob er denn nicht vorzge, an seiner Krankheit Statt unter
dem Henkerbeil zu sterben? Er zuckte mit den Achseln und usserte:
ich mchte doch lieber erst curirt werden. Er wurde curirt und dann
hingerichtet. Noch am Grabe pflanzt er die Hoffnung sich auf!


35. Fall.

~Mord durch Kopfhiebwunden.~

Eben so leicht fr die Beurtheilung war folgender schrecklicher Fall.
Ein Mann von 60 Jahren, bei dem sich spter in der Untersuchung
Veranlassung ergab, seinen Gemthszustand zu exploriren, und der
von uns als bldsinnig (im landrechtlichen Sinne), folglich als
unzurechnungsfhig erklrt werden musste, hatte in sich die fixe Idee
festwurzeln lassen, den Tod durch Henkershand zu sterben, und um
dazu zu gelangen, hatte er sich die Tdtung eines 12jhrigen Knaben
vorgesetzt, der ihm oft in seiner Wirthschaft half, und zu dem er immer
eine gewisse Liebe und Anhnglichkeit gehabt hatte! Er bestellte ihn
eines Sonnabends Nachmittags zu sich, vorgeblich, damit er ihm beim
Holzhauen im Keller behlflich werde. Vorher hatte er nun in diesem
Keller neben dem Hauklotz Domino-Steine verstreut, damit der Knabe
sich danach bcke, und bei dieser Gelegenheit wollte er ihn mit dem
Beile tdten. Diesen Vorsatz fhrte er genau aus. Im Keller angekommen,
bckte sich das Kind nach dem Dominospiel, und in diesem Momente
schlug ihm der -- an der ganzen rechten Seite gelhmte -- _G._ mit der
linken Hand, in welcher er das Beil hielt, den Schdel in Trmmer,
worauf er sogleich zur Polizei-Behrde ging, und mit der grssten Ruhe
seine That zur Anzeige brachte, mit der Bitte, ihn doch nun recht
bald hinrichten zu lassen! Der verletzte Knabe war sogleich nach der
chirurgischen Klinik gebracht worden, aber schon auf dem Transport
verstorben. -- Der obere Theil des Schdels zeigte sich zertrmmert,
indem acht grssere und kleinere Knochenfragmente von Mandel- bis
Thaler-Grsse, die dem linken Scheitelbeine angehrten, ~lose~ auf der
harten Hirnhaut auflagen, was ein usserst seltener Befund ist. Eines
dieser Fragmente hatte die _dura mater_ durchbohrt. Das Stirnbein war
in einem diagonalen Sprung ganz und gar gespalten. Die Gehirnoberflche
erschien mit zahlreichen kleinen Extravasaten von geronnenem Blute
wie beset, und die Windungen wie mit Blut ausgegossen. Im hinteren
Drittheile der linken Hemisphre setzten sich die Extravasate durch
die ganze Hirnsubstanz fort. In der _basis cranii_ fand sich eine zwei
Zoll lange Fissur im grossen Flgel des linken Keilbeins, und eine
zweite Fissur, die das Hinterhauptbein bis zu seinem Basilartheil
gesprengt hatte. Die Bejahung der ersten Frage des . 169 der
Criminal-Ordnung, d. h. die Annahme der absoluten Lethalitt der
Verletzungen konnte nicht zweifelhaft sein. Der Thter wurde bei der
von uns in einem ausfhrlichen Gutachten nachgewiesenen Beschaffenheit
seines Gemthszustandes nicht zum Tode verurtheilt, sondern in eine
Aufbewahrungsanstalt geschickt.


36. Fall.

~Tdtliche Kopfverletzung.~

Seltsam war ein Fall einer Kopfverletzung, die bei der nthigen
Vorsicht im forensischen Urtheil, nicht mehr mit Gewissheit taxirt,
wenn gleich ein Zweifel an ihrer Tdtlichkeit fglich nicht erhoben
werden konnte. Ein Bauarbeiter nmlich hatte durch Reissen eines Taues
mit einem schweren eisernen Bolzen eine Kopfverletzung bekommen.
Ueber die nachfolgende Krankheit und Behandlung (im Clinicum) lag uns
Nichts vor, und sogar war die Leiche bereits -- in der Krankenanstalt
vollstndig secirt worden. Die Schdelhhle war ganz leer und das
Gehirn lag zerschnitten in der Unterleibshhle, und wir sollten
ber die Tdtlichkeit der Kopfverletzung urtheilen! Aber an der
Schdelgrundflche fanden sich vom Keilbein, Siebbein und _pars
orbital._ des Stirnbeins mehrere Stcke abgebrochen und hiernach
konnten, vorausgesetzt, dass diese Brche durch die Verletzung
entstanden waren, wenigstens Wahrscheinlichkeitsgrnde gegeben werden.




B. Tdtungen durch Misshandlungen.


An die analysirten 36 Flle von Tdtungen durch Verletzungen, welche
zum grssten Theile durch Morde oder Todtschlag veranlasst worden
waren, reihen wir am zweckmssigsten die in der hier beleuchteten
Centurie von Obductionen vorgekommenen neun Flle an, in welchen
Misshandlungen aller Art den Tod veranlasst hatten oder angeblich
verursacht haben sollten. Bei unserer verrotteten Strafrechtstheorie
und der darauf begrndeten, eben so verrotteten gesetzlichen
Lethalittslehre gehren gerade solche Flle zu den schwierigsten
fr die rztliche Beurtheilung, weil gerade hier nicht selten, wie
bei Schlgereien im Rausche, Zorn u. s. w., bei ursprnglichen
Krankheitsanlagen, bei verschiedenartig eingeschlagener rztlicher
Behandlung, bei mitwirkenden Witterungseinflssen u. s. w. eine grosse
Menge von Zwischenursachen wirksam werden, deren genaueste Wrdigung
oft gar nicht mglich ist, und dann dem Vertheidiger (im neueren
Verfahren unter Umstnden auch dem Staatsanwalt) ein weiter Tummelplatz
zu Angriffen gegen das Gutachten erffnet wird.

Nicht sowohl wegen dieser Schwierigkeiten, als wegen der unerhrten
Scheusslichkeit der That war ein Fall in dieser Reihe hervorstechend,
den wir deshalb voranstellen. Selten ist ein Verbrechen mit
mehr innerer Wuth (und von einem Weibe!) und mit grsserer
Niedertrchtigkeit der Gesinnung verbt worden. Die Section erforderte
wegen der zahllosen usseren Beschdigungen grosse Sorgfalt, das
Urtheil aber ber den Fall war leicht, wie man sogleich sehen wird.


37. Fall.

~Ruptur der Leber.~

Am 25. October 18-- Mittags hrten Hausbewohner in der R.'schen Wohnung
ein seltsames Gerusch, namentlich Tne von einer Frau, die sich
abscherte, dann auch Klagen und Bitten eines Kindes, ein Sthnen,
ein Aufstauchen, Einmal deutlich die Worte: da -- wasch' Dich!, dann
wieder ein Kreischen, ein Rcheln. Beim Eindringen in die Wohnung fand
man des R. Wirthschafterin mit dessen zehnjhriger Tochter (die eben
aus der Schule zurckgekehrt war) allein im Zimmer, die Wirthschafterin
sehr aufgeregt, das Kind in einem scheinbar leblosen Zustande. Das
Gesicht war blutig, die Haare in Unordnung, und gleich darauf verstarb
das Kind. Die Thterin behauptete (bis zum Schluss der Untersuchung!!),
dass sie dem Kinde ~nur~, und zwar ber dem Strohhut (!), als es aus
der Schule gekommen, zwei Ohrfeigen gegeben, worauf es sich aus Bosheit
zur Erde geworfen, von der sie es wieder aufgehoben, worauf es sich
abermals niedergeworfen habe, und stellte jede weitere Misshandlung
mit eiserner Beharrlichkeit in Abrede. Auf dem Fussboden und an den
Fssen der Mbel wurden Blutspuren gefunden. Bei der Legal-Inspection
fanden wir, ausser zahlreichen kleineren Hautbeschdigungen,
~sechsundvierzig~ grssere Sugillationen und Excoriationen, am Kopfe,
Rumpf und Extremitten, und ausserdem waren beide Augen, die Nase, die
Lippen und beide Ohren stark blauroth angeschwollen, und die _Nates_
mit blauen Flecken ganz bedeckt. Auf den ~Bauchdecken~ fand sich
~keine~ Abnormitt. Das Gehirn war sehr blutreich und in der Mitte der
linken Hemisphre fand sich ein Extravasat von einer halben Drachme,
so wie ein zweites von zwei Unzen dunkel-flssigen Blutes auf der
_basis cranii_. Auch das kleine Gehirn, wie smmtliche _sinus_ waren
sehr blutreich. Von der Brusthhle bemerken wir nur, dass Herz und
Lungen ungewhnlich wenig Blut enthielten, und dass in der Luftrhre
sich etwas dunkelrother, blutiger Schleim vorfand. Unerwartet war
dagegen der Befund von einem Pfunde dunklen, flssigen Blutes in der
Bauchhhle, welches, wie sich ergab, aus einem ~Leberriss~ geflossen
war, der, drei Zoll lang, die Leber der Lnge nach zwischen dem rechten
und linken Lappen in ihrer ganzen Substanz getrennt hatte. Die brigen
Befunde waren normal. Dass der Tod durch innere Verblutung aus dem
Leberriss entstanden, und diese Verletzung eine sogenannte allgemein
absolut lethale gewesen war, musste natrlich angenommen werden. Aber
auch dass dieser Riss nur in Folge einer usseren Gewaltthtigkeit
habe entstehen knnen, konnte nicht zweifelhaft sein, da eine gesunde
Leber, wie diese war, nicht ohne eine solche einwirkende Gewalt reisst,
fr welche letztere ja auch brigens nur zu viele Spuren am Leichnam
deutliches Zeugniss gaben. Dass brigens der Leberriss sich usserlich
am Leichnam nicht durch die geringste Sugillation oder dergleichen kund
that, war nur wieder ein neuer Beweis fr die Richtigkeit der oben
von uns aufgestellten Behauptung betreffend die Hufigkeit solcher
Flle (s. S. 8). Die Art der Gewaltthtigkeit konnte natrlich nach
den blossen Ergebnissen der Leichenffnung nicht festgestellt und nur
so viel mit Sicherheit angenommen werden, dass die Ohrfeigen das Kind
nicht auf diese Weise htten tdten knnen. Dass die Gehirnblutung,
die fr sich allein gleichfalls, ohne Concurrenz der Leberruptur, den
Tod des Kindes nothwendig zur Folge htte haben mssen, nicht etwa
aus bloss inneren Ursachen entstanden war, konnte keinem Zweifel in
Betracht des Umstandes unterliegen, dass das ganz gesunde Kind nur
sehr kurze Zeit vor dem Tode erst von einem Gange zurckgekehrt war,
und Gehirnblutungen unter diesen individuellen und concreten Umstnden
nicht vorkommen. Eben so musste in Abrede gestellt werden, dass die
zahlreichen Beschdigungen (wozu noch der Umstand zu erwgen kam,
dass man spter des Kindes Ohrringe, die es am Todestage getragen,
zerbrochen an mehreren Stellen der Stube gefunden hatte!) bloss von
einem, wenn auch wiederholten Sichniederwerfen des Kindes htten
entstehen knnen, was wohl hier keiner Ausfhrung bedarf. So kam der
Fall vor den Richter, der damals noch an die strenge Beweistheorie
des Strafrechts gebunden war, woraus, bei beharrlichem Leugnen der
Angeklagten, die Folge entstand, dass sie, obgleich anerkannt als
Urheberin des Todes des Kindes, nicht mit dem Tode gestraft, sondern
ausserordentlich zu zwanzigjhriger Zuchthausstrafe verurtheilt wurde.


38. Fall.

~Anscheinend tdtliche Misshandlung.~

Ganz anders fiel das Urtheil in einem anderen Falle aus, in welchem
ein zwlfjhriges Mdchen angeblich durch Zchtigungen Seitens des
Vaters seinen Tod gefunden haben sollte. Es fanden sich jedoch nur
unerhebliche Hautverletzungen auf Rcken und _nates_ vor, dagegen war
die Leber ungemein hypertrophisch, sehr hart, und durch und durch von
_cirrhosis_ ergriffen, welcher organischen Krankheit, und nicht den gar
nicht nher nachweisbaren Misshandlungen, der Tod zugeschrieben werden
musste.


39. Fall.

~Anscheinend tdtliche Fusstritte auf den Unterleib.~

Beim Trinken in einer Branntweinschenke wurden H. und R. sehr heftig
gegen einander. Spter gingen sie miteinander eine Viertelmeile
vor die Stadt (nach Moabit), wo R., der jetzt ganz betrunken war,
einen Dienst antreten sollte. Nach seiner spteren Aussage will er
hier niedergefallen und von H. mit Fusstritten auf den Unterleib
tractirt worden sein, was H. natrlich bestritt. Eine Viertelstunde
spter sah der Dienstherr den R. gehen, ohne dass ihm an seinem
Gange etwas auffallend gewesen wre, oder er ihn fr betrunken
htte halten knnen. R. klagte aber bald ber heftige Schmerzen im
Leibe, und brachte die Nacht auf dem Heuboden eines nahen Hauses zu,
dessen Besitzer ihn fr stark angetrunken hielt. Die 6-8 Stufen
hohe Leiter zum Heuboden war er indess ohne Hlfe hinauf-, und eben
so auch am anderen Morgen herabgestiegen. Bei fortwhrend heftigen
Coliken suchte man nun fr ihn Hlfe in der Charit, wohin er gefahren
ward, und wo er Mittags ankam. Man fand hier eine starke Quetschung
der Bauchbedeckungen, namentlich aber der in der Unterleibshhle
befindlichen Organe, was sich durch grosse Schmerzhaftigkeit des
Unterleibs, Aufgetriebenheit desselben und grosse Unruhe des Pat.
documentirte. Gegen Abend nahmen die Erscheinungen in hohem Grade zu,
und durch das spter eintretende Erbrechen, so wie das schwappende
Gefhl im Unterleibe stellte es sich deutlich (??) heraus, dass eine
Zerreissung der Organe des Unterleibes durch die einwirkende Gewalt
herbeigefhrt sei. Der Tod erfolgte 48 Stunden nach der angeblichen
Misshandlung. Auf dem Unterleibe des 50jhrigen Mannes waren nur
frische Blutegelnarben, sonst nichts Ungewhnliches sichtbar. Das
Bauchfell aber war in seinem ganzen Umfange lebhaft entzndet, verdickt
und mit Eiter bedeckt, und in der Bauchhhle fanden sich zwlf Unzen
flssigen Eiters. Auch das grosse Netz war sehr entzndet und mit
Eiter bedeckt. Die Drme erschienen, wie der Magen, nur stellenweise
entzndet, und die hintere Wand des Bauchfells zum Theil durch
Eiterexsudate fest mit ihnen verwachsen. In den linken Pleurasack
waren sechs Unzen dunkelflssigen Blutes ergossen. Die linke Lunge
zeigte Entzndung des unteren Lappens. Die rechte Lunge ergab dieselbe
Erscheinung und war fest mit dem Rippenfell verwachsen. Die brigen
Befunde bergehen wir hier als unwesentlich. -- Die Begutachtung
des Falles war, wie die aller hnlichen, recht schwierig, und ich
halte es nicht fr ungehrig, etwas ausfhrlicher die Substanz des
Gutachtens hier mitzutheilen. Nachdem die Ursachen aufgezhlt worden,
die eine so heftige und schnell tdtlich verlaufende _Peritonitis_
berhaupt erzeugen knnen, und unter denselben auch natrlich ussere
Insultationen des Unterleibes, namentlich Fusstritte, genannt worden,
fuhr das Gutachten, wie folgt, fort:

Die ~gewhnliche~ Folge von Fusstritten, wie von hnlichen
Gewaltthtigkeiten, sind mindestens Sugillationen der betreffenden
Theile, Quetschung, resp. Lhmung derselben, Zerreissung der nahe
gelegenen inneren Organe, wie sie auch das Charitattest, aber, wie
sich spter erwies, irrigerweise im vorliegenden Falle angenommen hat,
und werden diese Folgen um so sichtbarer hervortreten, je heftiger der
Tritt gefhrt worden war. Nach der Aeusserung des _Den._ gegen den
~Videnz~ will nun derselbe nicht nur ~vor~ den Leib, sondern ~auf~
den Leib getreten worden sein, was eine liegende Stellung bei ihm
voraussetzt, in welcher der Fuss des Inc. seinen Leib von oben her mit
als nicht geringe zu schtzender Kraft getroffen hatte. ~In der Regel~
-- wenn auch Ausnahmen vorgekommen sind -- wird nach einer solchen
Gewaltthtigkeit in den Hautbedeckungen sich Blut aus ihren Gefssen
ergiessen, und sich als Sugillation usserlich zeigen, und ist dies als
eine um so wahrscheinlichere Folge vorauszusetzen, wenn die einwirkende
Gewalt so heftig war, um augenblicklich eine so bedeutende und schnell
bis zum Tode verlaufende Entzndung der unter liegenden Theile zu
veranlassen. Von einer solchen sichtbaren Einwirkung, wie berhaupt
von irgend einer anderen der oben genannten, hat indess die Obduction
an dem Krper des _denatus_ keine Spur gezeigt, da vielmehr bereits
oben gesagt ist, dass am Unterleibe nur mehrere Narben von angesetzten
Blutegeln sichtbar, und anderweitige Spuren usserer Verletzungen
berall nicht zu bemerken gewesen seien. Wenn ferner der Amtmann B.
den _den._ eine Viertelstunde nach der angeblich erlittenen Verletzung
(ohne Untersttzung), und zwar so gehen sah, dass ihm am Gange nicht
das Mindeste auffiel, was auf eine Verletzung htte deuten knnen,
so wrde dies, eine so bedeutende Gewaltthtigkeit vorausgesetzt,
wenigstens eine nicht gewhnliche Kraftanstrengung von Seiten des R.
annehmen lassen mssen, welche ebenmssig im kurz darauf erfolgten
Hinaufsteigen einer 6-8 Stufen hohen Leiter, das der ~Videnz~ bezeugt,
vorausgesetzt werden msste.

Wenn hiernach sowohl die Resultate der Obduction, wie die actenmssig
festgestellten anderweitigen Thatsachen nichts weniger als mit
Gewissheit ergeben, dass die tdtliche Bauchfellentzndung in Folge
usserer Gewaltthtigkeit entstanden war, so fehlt es auch andererseits
nicht an Grnden, die eine Erklrung der genannten Krankheit aus
anderweitigen Ursachen wenigstens mit Wahrscheinlichkeit motiviren.
Es ist gar Nichts ber den Gesundheitszustand des R. vor dem 7. d. M.
ermittelt, woraus aber selbstredend nicht mit Gewissheit gefolgert
werden darf, dass _den._ ~nicht~ schon einen oder einige Tage vorher
an solchen oft nur sehr geringfgig scheinenden, und von Menschen
dieser Klasse wenig oder nicht beachteten Symptomen, als Leibschneiden,
Diarrhe, flchtigen Stichen im Leibe, Empfindlichkeit desselben fr
die ussere Berhrung, gelitten habe, die nicht selten die Vorlufer
und ersten Anfnge einer solchen Unterleibsentzndung sind, und,
besonders bei mangelnder Pflege, um so mehr bei direct einwirkenden
Schdlichkeiten, spter sich zur ausgebildeten Krankheit steigern.
An letzteren hat es aber dem _den._ nicht gemangelt, und bedrfte es
nicht einmal der Annahme der ~Mglichkeit~ solcher vorangegangener
Vorbotensymptome, um die der ~Wahrscheinlichkeit~ einer Entstehung
der qust. Krankheit aus diesen Schdlichkeiten zu motiviren. Dass
der R. im Scherfling'schen Locale bei fortwhrendem Trinken von
Schnaps und Bier und heftigem Streiten mit dem Inc. sein Blut- und
Nervensystem erhitzt habe, ist nicht nur _a priori_ vorauszusetzen,
sondern actenmssig erwiesen, indem der Gastwirth deponirt, dass
er denselben im ziemlich aufgeregten Zustande bei sich gefunden
habe. Ob er schon jetzt oder spterhin eigentlich betrunken, oder
auch nur stark angetrunken gewesen, darber weichen die Depositionen
untereinander ab. Dass seine, sogar bedeutende Trunkenheit fortwhrend
von dem Thter behauptet wird, darauf wollen wir keinen Werth legen;
doch fand ihn auch der ~Videnz~ stark angetrunken, da er stark nach
Branntwein roch, und jedenfalls, worauf es hier nur ankommt, ist eine
Erregung seines Blut- und Nervensystems, wie durch die excitirende
Gemthsbewegung, in welcher der Streit ihn erhielt, so auch durch
den Einfluss berauschenden Getrnkes (dergleichen spter in Moabit
noch einmal genossen wurde) mit Gewissheit anzunehmen. In diesem
Zustande ging _den._ nun den ansehnlich weiten Weg nach Moabit zu
Fuss. Es ist nicht als unmglich, selbst, unter Bercksichtigung
dessen, was im Obigen gegen die Entstehung der tdtlichen Krankheit
durch die angeblichen Misshandlungen ausgefhrt worden, nicht als
~unwahrscheinlich~ anzunehmen, dass sich nun der entzndliche Process
im Unterleibe entwickelt, oder ein, in seinen Anfngen bereits
gegebener, gesteigert habe. Eine ihn nunmehr betroffene rohe Behandlung
im Allgemeinen, wie sie Inc. selber einrumt, ein Stossen, dass er zur
Erde fllt, ein Anstossen mit dem Fusse, um ihn wieder zum Aufstehen
zu bewegen u. s. w. konnte nur nachtheilig und als wahre Schdlichkeit
wirken. _Den._ hatte in dieser Zeit nun schon bedeutende Schmerzen im
Unterleibe. In diesem Zustande verbringt er die Nacht hlflos auf einem
Heuboden, whrend nun schon zweifelsohne eine wirkliche Entzndung
eingetreten war, und zwar eine Species von Entzndung, die nur allein,
nach der rztlichen Erfahrung, noch Hoffnung eines gnstigen Ausganges
gewhrt, wenn sie vom ersten Entstehen an mit den krftigsten,
entzndungswidrigen Heilmitteln bekmpft wird, und bei deren raschem
Verlauf eine Versumniss dieser Art von einer ganzen Nacht und darber
vom allerwichtigsten, nachtheiligsten Einflusse ist.

Wenn nach allem Bisherigen dargethan ist, dass eine Bauchfellentzndung
bei dem _den._ auch ohne die von ihm behauptete erlittene Misshandlung
entstehen und tdtlich verlaufen konnte, so scheint unserer Ausfhrung
nur das Charit-Attest entgegenzustehen. Nach demselben ergab die
Untersuchung mit Rcksicht auf die einwirkende Gewalt eine ~starke
Quetschung~ der Bauchbedeckungen, ~namentlich aber~ der ~in~ der
Unterleibshhle befindlichen Organe. Die unterzeichneten Obducenten
bedauern, dass sie in diesem, fr sie so wichtigen Zeugnisse eine
grssere Deutlichkeit vermissen. Sollte dasselbe unter dem Worte
Quetschung geradezu das Wort: ~Sugillation~ verstanden haben wollen,
so wre eine Beschreibung des Befundes an den Bauchbedeckungen zu
wnschen gewesen. Die Obducenten drfen aber um so mehr voraussetzen,
dass auch schon bei der Aufnahme in die Charit usserlich
~wahrnehmbare~ Spuren dieser Art nicht gefunden worden, als nicht
anzunehmen ist, dass eine starke Sugillation in den 24 Stunden, die
_den._ noch in der Charit verlebte, so spurlos htte verschwinden
knnen, wie es die Legalbesichtigung der Leiche ergab. Sie werden
in dieser Voraussetzung, dass die Charitrzte mit der Bezeichnung:
Quetschung nicht eigentlich Blutunterlaufungen gemeint haben,
noch mehr befestigt durch den Zusatz derselben auf ihrem Atteste:
~namentlich~ aber der ~im~ Unterleibe befindlichen Organe, deren
Zustand selbstredend die sinnliche Wahrnehmung nicht ergrnden konnte.
Die weitere Schilderung des Befundes auf dem genannten Atteste betrifft
lediglich die Zeichen einer hchst acuten _Peritonitis_, ber deren
Vorhandengewesensein kein Zweifel obwalten kann. Von geringem Belang
ist endlich der Leichenbefund in der Brust, da, bei der vlligen
Abwesenheit von Verletzungen an derselben, hier lediglich, nach
medicinischer Erfahrung, anzunehmen ist, dass die so sehr heftige
Bauchfellentzndung theilweise auch eine Entzndung in der Brust nach
sich gezogen habe.

Hiernach urtheilten wir, dass wenn auch nicht als ~unmglich~,
doch nicht als ~sehr wahrscheinlich~ anzunehmen, dass die tdtliche
Entzndung Folge usserer Gewaltthtigkeit gewesen sei, wonach denn
auch erkannt wurde. Wer htte auch wohl mit unbeschwertem Gewissen hier
weiter gehen, und den Angeschuldigten durch ein solches Weitergehen als
Urheber des Todes des R. erklren knnen?


40. Fall.

~Anscheinend tdtliche Misshandlungen.~

Recht hnlich gestaltete sich einige Jahre spter ein anderer Fall, der
auf der Feldmark von Charlottenburg vorkam, und in welchem ebenfalls
Zwischenursachen wirksam geworden waren. Am 17. Mai 18--, bei einer
Hitze von Mittags mehr als 20 Gr. R., war (Mittags) der als Sufer
bekannte Eisenbahnarbeiter Gl. stark angetrunken und stolpernd ber
den Acker gehend, und sich dann niederlegend gesehen worden. Nach 10
Minuten stand er auf und ging in ein nahes Roggenfeld, wo er sich
wieder niederlegte. Anderthalb Stunden spter kamen P. und A. des
Weges gefahren, und fanden ihn mit dem Gesicht in die Hhe liegend,
so dass ihm die brennenden Sonnenstrahlen in's Gesicht schienen,
und schwarzbraun im Gesicht. Man versuchte den halb Bewussten
aufzurichten, der aber bei diesen Versuchen immer wieder zur Erde
fiel, auch noch 2-3 Schritte ging, aber wieder niederfiel. Bei dieser
Gelegenheit nun versetzte ihm P. einige Hiebe mit dem Stiele seiner
Peitsche und einige Fussstsse, die mehrere Zeugen als nicht erheblich
schildern, whrend nur ein Knabe von sechs tchtigen Hieben und
mehreren Fusstritten in die Seite deponirt hat. Es gelang aber nicht,
den anscheinend schwer Betrunkenen zu ermuntern, und man liess ihn
liegen und bedeckte nur das Gesicht, um es gegen die Sonnenstrahlen
zu schtzen. Bald darauf fand ihn ein Dritter Z., anscheinend
vllig bewusstlos, anfnglich nicht antwortend, und nur in sich
hineingrunzend und einige Bewegungen mit der Hand nach seinem Stocke
machend, bis er endlich doch noch ganz deutlich sagte: ich werde schon
kommen. Das Fortschaffen gelang indess auch jetzt nicht, und bald
darauf wurde der Gl. todt gefunden.

Hatten und welchen Antheil hatten die Misshandlungen an seinem Tode
gehabt?

Das Gesicht der Leiche erschien bei der Section ziemlich dunkelroth
gefrbt, ganz besonders aber blauroth waren beide Backen und Ohren.
Am rechten Oberarm zahlreiche kleinere und grssere Sugillationen,
von Erbsen- bis Zweigroschenstcksgrsse, kleinere dergleichen auch
am linken Oberarm, zahlreiche blaurothe Flecke endlich auch am
linken Schulterblatt. Der Krze halber bemerke ich, dass bei und
nach der Erffnung der Kopfhhle sich eine sehr starke apoplectische
Congestion (kein Erguss) als Todesursache ergab. Das Rckenmark war
normal. Beide Lungen waren mit einem dunklen, dickflssigen Blute
stark angefllt. Die Leber, wie so hufig bei Sufern, stahlgrau. Die
sonstigen Sectionsbefunde waren nicht erheblich. Im Gutachten wurde
nur hervorgehoben, wie der Befund die letzten Lebensusserungen des
_denatus_, das schwarzbraune Gesicht, die Besinnungslosigkeit,
das Hineingrunzen erklre, als Symptome eines tdtlichen
Blutschlagflusses, welchen, wie angenommen ward, der Rausch, die hohe
Lufttemperatur und die Wirkung der Sonnenstrahlen auf den Kopf bedingt
hatten. Mit hchster Wahrscheinlichkeit ~war~ er bereits in diese
tdtliche Krankheit verfallen, als die Verklagten ihn angriffen, da
er damals schon besinnungslos war. Dass diese Be- oder Misshandlung
aber gar nicht erheblich gewesen, haben nicht nur die Augenzeugen
bekundet, sondern Hiebe mit einem Peitschenstock auf Schultern, Rcken
und Hintern, und Berhrungen (Anstossen) mit dem Fusse in die Seite,
konnten an und fr sich auch nicht als bedeutend gelten, und die
Section besttigte dies auch, da sie als Folge derselben nur allein
kleine Sugillationen in den Hautbedeckungen nachwies. Es wurde hiernach
angenommen, dass die Misshandlungen ~keinen~ Antheil an dem Tode gehabt
htten.


41. Fall.

~Anscheinend tdtliche Ruthenhiebe.~

~Ruthenstreiche~ machen sich an der Leiche auf zweifache Weise
kenntlich. Entweder, natrlich dann, wenn die Reiser mehr flach
auffielen, findet man krzere oder lngere, bis 2 und 3 Zoll lange,
rothe, schwach sugillirte zwei-, drei-, vierfach parallel nebeneinander
her laufende Streifen, oder, wenn die Ruthe mehr mit den Spitzen traf,
sieht man an den getroffenen Stellen haufenweise und grossen Petechien
hnliche, von diesen aber schon durch ihre Isolirung auf einzelne
Krperstellen unterschiedene, sugillirte Flecken. Dergleichen recht
zahlreiche fanden sich auf dem rechten Oberschenkel eines fnfjhrigen
Knaben, der angeblich durch die Misshandlungen seiner Mutter getdtet
worden sein sollte. Es ergab sich aber vielmehr Lungentuberculose als
Ursache des Todes.


42. Fall.

~Anscheinend tdtliche Stockprgel.~

In einem Anfalle von (Sommer-) Cholera hatte sich ein Knabe beschmutzt,
und war deshalb mit einem Rohrstock gezchtigt worden. Am Abend des
Tages verfiel er in Krmpfe, ward bewusstlos und starb am folgenden
Tage. An der Leiche fanden sich vierzehn sugillirte Streifen an Rcken
und _nates_, innerlich aber Nichts als eine ungewhnliche Anfllung
der Venen der _pia mater_ und der _sinus_. Wir nahmen an: dass der Tod
durch innere Krankheit herbeigefhrt worden, die nicht veranlasst, aber
in ihrem tdtlichen Verlaufe doch wahrscheinlich beschleunigt worden
durch die Misshandlungen.


43. Fall.

~Tdtliche Gehirnhmorrhagie.~

Ein Nachtstck aus dem gemeinsten Berliner Leben bietet folgender Fall.
M., ein hchst jhzorniger Mensch, lebte mit der B. in Concubinat, aber
auch tglich in Zank und Streit, was allen Hausbewohnern lngst bekannt
war. Am 20. December frh war die B. noch ganz gesund gesehen worden.
Mittags, als ein Stuben-Nachbar zu Hause kam, misshandelte M. die B.
auf die emprendste Weise, schlug sie mit der Faust und abwechselnd
mit seinem Holzpantoffel, wohin er auch traf, auf Kopf, Gesicht, Mund
u. s. w., warf sie, ohne sich durch einen Augenzeugen abhalten zu
lassen, auf den Tisch und auf die Erde, fasste sie bei den Haaren, und
warf sie, wenn sie sich erheben wollte, wieder zu Boden! Eine Zeugin
beobachtete die Gepeinigte Nachmittags vom Hofe aus. Sie sah dieselbe
halb entkleidet auf der Erde sitzen, mit Blut im Gesicht, geschwollenem
Munde und fliegenden Haaren. Sie sah, wie M. sie dergestalt vor die
Brust stiess, dass sie lang hinfiel. Die B. wollte dann aufstehen
und nach dem Ofen gehen, wobei sie aber taumelte. Hier packte sie M.
abermals, warf sie wieder rcklings nieder und gab ihr nun Fusstritte
vor Brust und Leib u. s. w. Abends um 7 Uhr starb die Unglckliche.
Von den zahllosen Hautabschilferungen und Sugillationen u. dgl. an der
Leiche hebe ich nur eine sugillirte Geschwulst der Augenlider und eine
Zerreissung der Schleimhaut der Lippen hervor, offenbar herrhrend
von den Schlgen mit dem Holzpantoffel auf den Mund. Wichtiger aber
war der -- ~durch keine usserliche Spur am Leichnam geahnte~ --
Bruch der fnf ersten Rippen rechter Seits, und ein Extravasat von
einer halben Drachme halb geronnenen Blutes auf der Varolsbrcke. Es
wurde nicht unterlassen, der ~Mglichkeit~ zu erwhnen, dass diese
Gehirnblutung durch rein innere Ursachen htte entstehen ~knnen~,
um so mehr, als _denata_ angeblich epileptisch gewesen, indess, mit
Bercksichtigung der durch Zeugen, wie durch die Section nachgewiesenen
hchst gewaltthtigen Misshandlungen, dargethan, wie unhaltbar eine
solche Annahme _in concreto_ sei. Vielmehr musste diese Gehirnblutung,
einmal als Todesursache anerkannt, sodann die Entstehung derselben,
den Misshandlungen, die namentlich den Kopf getroffen hatten,
zugeschrieben, und diese Verletzungen endlich im Sinne der ersten
Frage der Criminal-Ordnung fr absolut tdtlich erachtet werden. Die
Rippenbrche konnten hiernach in der schliesslichen Beurtheilung ausser
Betracht gelassen werden.


44. Fall.

~Anscheinend tdtliche Misshandlung.~

Eine fast 70jhrige Frau sollte durch Misshandlungen getdtet worden
sein. Eine gewaltsame Todesart konnte aber durch die Section gar nicht
nachgewiesen, und eine kleine Sugillation am rechten Scheitelbein nicht
als mit dem Tode im Zusammenhange stehend erachtet werden. Wir nahmen
deshalb einen natrlichen Tod an, der auch durch die sptere Vernehmung
des behandelnden Arztes besttigt wurde.


45. Fall.

~Anscheinend tdtliche Misshandlung.~

Umgekehrt hatte der behandelnde Arzt in einem anderen Falle, betreffend
eine Frau von 84 Jahren, die Anzeige gemacht, dass dieselbe durch
Misshandlungen ihren Tod gefunden habe. Es ergab sich Tod durch blutige
Apoplexie, die hchst wahrscheinlich durch einen Fall aus dem Bette
veranlasst worden war. Fr von Dritten verbte Gewaltthtigkeit aber
sprach gar Nichts, und auch hier wurde unser Ausspruch spter besttigt.




C. Tdtungen durch Erstickung und Schlagfluss mit Einschluss der
Erhngten und Erdrosselten.


Die thatschlich grosse Hufigkeit dieser Todesarten steht nicht
im Verhltniss zu der Erfahrung, die dieselben den preussischen
Gerichtsrzten gewhren. Bekanntlich werden nmlich, wie bereits
oben (S. 8) auch bemerkt ist, den Bestimmungen der Criminal-Ordnung
entgegen, welche durch Allerhchste Cabinets-Ordre eingeschrnkt
worden, bereits seit mehr als einem Viertel-Jahrhundert (December 1824)
alle Selbstmrder und solche Verunglckte, fr deren Tod die Schuld
eines Dritten nicht vermuthet werden kann, gar nicht mehr zur Cognition
des gerichtlichen Arztes gebracht, sondern nur, vor Ausfertigung
des Beerdigungsscheines, von einem Gerichtsdeputirten, also Laien,
besichtigt. Dass dabei wunderliche _Quiproquo_'s mitunterlaufen mssen,
lsst sich leicht ermessen und ich selbst habe dergleichen erlebt.
Eine Leiche war im Wasser gefunden worden. Der Gerichtsabgeordnete
fand bei der amtlichen Besichtigung einen tiefen Eindruck oder Bruch
im Schdel und Blut an der Weste der Leiche, und veranlasste deshalb,
und in der anscheinend begrndeten Annahme eines vorgefallenen Mordes,
die Zuziehung des Arztes. Bei der sachkennerischen Ermittelung ergab
sich nun aber ganz einfach, dass der vermeintliche Eindruck oder Bruch
am Schdel nichts Anderes war, als ein einige Zoll langer Eindruck
in die sehr aufgeschwollenen weichen Bedeckungen der Stirn, mit
welcher _denatus_ im Wasser an einem scharfkantigen Pfahl angepresst
gelegen hatte, und die wenigen Blutflecke an der Weste waren hchst
wahrscheinlich aus der Nase geflossen, da sich im Uebrigen nicht die
geringste Spur einer gewaltsamen Tdtung ausserhalb des Wassers ergab.
Spterhin wurde das freiwillige Ertrnken des Menschen ausser Zweifel
gesetzt.


46.-48. Fall.

~Erstickung durch Einsturz eines Gebudes.~

Unter den zehn aus dieser Centurie zu erwhnenden Fllen der
vorliegenden Rubrik will ich zunchst dreier zu gleicher Zeit
obducirter Mnner gedenken, weil bei allen Dreien die Criterien des
Erstickungstodes auf eine seltene Weise stark ausgeprgt gefunden
wurden. Sie waren, in einer Kellerstube sitzend, durch das ber
ihnen pltzlich zusammenstrzende, so eben neu gebaute dreistckige
Haus getdtet worden. Nur Einer hatte eine eigentliche Verletzung,
einen Bruch des rechten Oberschenkels, davongetragen, und die
gemeinschaftliche Todesursache war Erstickung gewesen. Der lteste
von ihnen, G., 36 Jahre alt, war ein Mann von torser Constitution.
Die Leiche hatte ein zinnoberrothes, stark gedunsenes Gesicht, die
Zunge lag ~hinter~ den Zhnen. Beide Lungen waren zwar stark mit dem
dunklen und flssigen Blute der Erstickten erfllt, jedoch enthielt
das rechte Herz desselben nur mssig viel, das linke noch weniger.
Dagegen war der Erstickungstod in der Luftrhre exquisit ausgeprgt:
denn die Schleimhaut des Kehlkopfs und der Luftrhre war durchweg
hochroth gefrbt, und der Canal fast ganz mit einem dunkelblutigen
Schaume ausgestopft. Jene Rthe ist das bei weitem bestndigste, daher
auch zuverlssigste Zeichen des Erstickungstodes, das, wenn auch nur
angedeutet, nie zu fehlen pflegt. Ausserdem waren allerdings wie
gewhnlich, auch bei dieser Leiche Leber, Milz und Gehirn ansehnlich
congestiv mit Blut erfllt, aber hchst auffallend beide Nieren, die
von der strotzenden Anfllung mit dunklem Blute fast schwarz anzusehen
waren. Und hier will ich nicht unterlassen anzufhren, ~dass die
Blutcongestion in den Nieren bei suffocatorischem Tode weit hufiger
ist~, als die Congestion in Leber, Milz, Netzen u. s. w., was weit
weniger bekannt ist, als die wichtige Thatsache zu sein verdient.
So waren gleich bei der zweiten Leiche, dem 25jhrigen Bruder des
G., beide Nieren so strotzend mit flssigem Blute angefllt, dass
dasselbe bei Lngsschnitten in dieselben frmlich ausfloss, gewiss ein
usserst seltener Befund. Die Zunge (bei dem Bruder s. oben hinter den
Zhnen) lag bei diesem Erstickten einen halben Zoll weit aus dem Munde
vorgedrngt. Das Gesicht war blutroth und gedunsen. Im _lumen_ der
Luftrhre fand sich kein Blutschaum, aber eine leichte helle Rthung
der Schleimhaut. Hier waren aber die rechte Hlfte des Herzens und
dessen Kranzadern sehr stark berfllt, weniger die Lungen und die
grossen Venenstmme des Unterleibs. Der jngste und schwchste der
drei Krper, ein 20jhriger Geselle, zeigte gleichfalls ein blauroth
gedunsenes Gesicht und eine eben solche, drei Linien vor die Kiefer
gedrngte Zunge. Die Luftrhre war von derselben Beschaffenheit, wie in
der eben geschilderten Leiche, aber am meisten unter allen drei Leichen
waren hier die Lungen blutberfllt, und die Venen des Unterleibs
waren wahrhaft wurstartig blutstrotzend. Beide Nieren, besonders aber
die rechte, waren gleichfalls strotzend von Blut, und eine starke
Congestion im Gehirn sichtbar.


49. Fall.

~Mord durch Erdrosselung.~

Eine hchst interessante Untersuchung veranlasste ein Raubmord, der an
einer alten 72jhrigen allein wohnenden Wittwe verbt wurde.

Am 22. April 18-- frh 10 Uhr bemerkten die Hausbewohner, dass aus den
Fenstern der Hofwohnung dieser Frau Rauch hervordrang. Die Thr fand
man verschlossen, und als man deshalb das Fenster einschlug, und die
Lden desselben ffnete und darauf eindrang, fand man das Zimmer ganz
voll Rauch, das Stroh in der Bettstelle angebrannt, den Schlssel zur
verschlossenen Thr fehlend und ~auf einem Stuhle sitzend~ die Leiche
der alten Frau B. anscheinend erdrosselt. Mehrere Schritte von ihrem
Sitze in der Wand fand sich ein Haken eingeschlagen, um welchen ein
altes, in der Dicke eines kleinen Fingers zusammengedrehtes, leinenes
Tuch gewickelt war, das mit einem Ende herunterhing. Im Zimmer fand
man geffnete Schrnke, aus denen Kleider und geldwerthe Effecten
weggekommen waren. Man brachte die Leiche auf den Flur, wo die Aerzte
_A._, _F._ und _K._ noch fruchtlose Rettungsversuche anstellten. Diese
Aerzte fanden nach ihrem Attest eine vertiefte Strangulationsmarke,
die sich vom Kopfnicker der rechten Seite bis hinter denselben Muskel
der linken Seite erstreckte. Sie war an der linken Seite am strksten,
und an einer Stelle sogar doppelt. Das Gesicht war ganz blau. Der Dr.
_A._ erklrte vier Tage spter, vor der gerichtlichen Inspection der
Leiche, dass die Strangmarke nicht mehr so deutlich sei, als frher.
Ein Arbeitsmann H., der bei den Rettungsversuchen behlflich gewesen,
hatte erklrt, dass am Halse ein rother Streifen gewesen, der ungefhr
so aussah, wie ein Peitschenhieb auf der Haut auszusehen pflegt. Am
26., also 4 Tage nach dem Tode, obducirten wir die Leiche, die noch
viele Bettfedern in den Haaren hatte. Die etwas aufgetriebene, aber
bleiche Zunge lag ~zwischen~ den zahnlosen Kiefern. Hnde und Ngel
waren blulich gefrbt. Auf der linken Backe fand sich ein kleiner
Hautritz, an Nase und Mund, dessen Lippen blulich waren, geringe
Spuren von angetrocknetem Blute, in der Mitte der Oberlippe ein
erbsengrosser, sugillirter Fleck. Auf der linken Seite des Halses vom
hinteren Rande des Kopfnickers an bis zum vorderen Rande desselben
Muskels rechts zeigte sich eine ganz abgeflachte, und an einzelnen
Stellen 1/4 Linie tiefe, schmutzig gelb-brunlich, und an beiden
Rndern hier und da rthlich gefrbte Marke von 1/3 Zoll Breite. Gegen
ihr Ende nach der rechten Seite wurden ihre Kennzeichen immer weniger
sichtbar. Die ganze Marke war weich zu schneiden, und nirgends eine
Sugillation im subcutanen Zellgewebe. Sie verlief gerade ber die
Mitte des Kehlkopfs. Einen halben Zoll ber ihr zeigten sich einzelne
Spuren erhhter Hautrthe, muthmaasslich von einer zweiten Marke
herrhrend, welche jedoch jetzt nicht mehr erkannt werden konnte. Am
linken Unterkieferwinkel fanden sich zwei blaurothe, chte sugillirte
Flecke von Sechser- und Erbsengrsse, und ein ganz gleich beschaffener
Fleck von Groschen-Grsse am unteren Rande des Kiefers, 1-1/2 Zoll
vom rechten Unterkieferwinkel entfernt. Von den inneren Befunden
waren die wesentlichsten: merklicher Blutreichthum der Lungen mit
dunklem, ziemlich flssigen Blute, starke Anfllung der Kranzadern,
wenig Blut im linken, strotzende Blutflle im rechten Herzen und in
den grossen Aderstmmen der Brust, lebhafte und hohe Rthung der
ganzen Tracheal-Schleimhaut, auf welcher sich einige Tropfen wssrigen
Blutes vorfanden, und dunkelblaue Frbung der Rachenhhle. Im Kopfe
fand sich sehr bedeutende Anfllung der Venen der harten und weichen
Hirnhaut, und eine 2-1/2 Zoll grosse runde Blutunterlaufung an der
inneren Flche der _galea_ ber der Occipital-Protuberanz, sonst nichts
Ungewhnliches, und im Unterleibe endlich: bedeutender Blutreichthum
in Netz und Gekrse, eine ungewhnliche Blutflle in beiden Nieren
(s. No. 48 oben) und strotzende Anfllung der Venenstmme mit
dunkelflssigem Blute.

Hiernach konnte es als zweifellos angenommen werden, dass _denata_
den Erstickungstod gestorben. Aber auch die gewaltsame Veranlassung
desselben war zweifellos, denn abgesehen davon, dass eine andere
Veranlassung gar nicht constirte, da etwanige Erstickung durch
Strohrauch sich namentlich durch eine anderartige Frbung der
Luftrhrenschleimhaut zu erkennen gegeben haben wrde, abgesehen davon,
dass, zugegeben, dass die Strangmarke, wie sie bei der Legalinspection
gefunden worden, allerdings auch bei solchen Menschen beobachtet werden
kann, denen erst nach dem Tode ein Strangwerkzeug umgelegt worden[14],
dass, sage ich, nach den Schilderungen der Aerzte, die die Leiche
frher, und alsbald nach dem Tode der B. gesehn hatten, die Strangrinne
frher eine andre, und hchst wahrscheinlich solche Beschaffenheit
gehabt hatte, wie sie nur allein bei lebendig Erdrosselten oder
Erhngten vorkommt, so erschien in diesem Falle die Marke von
geringerer Erheblichkeit, da ein andrer, sehr wichtiger Sectionsbefund
vorlag. Wir meinen die geschilderten chten Sugillationen am Halse,
zwei linker und Eine rechter Seits. Diese Befunde konnten nur die
Resultate eines Drucks von aussen gewesen sein, und es lag auf der
Hand, sie als Fingerdrcke anzusprechen, wobei der Daumen auf die
rechte, und zwei Finger auf die linke Seite des Halses aufgesetzt
gewesen waren. Ohne Zweifel war dieser Druck der erste Angriff auf das
Leben der _denata_, und das Strangwerkzeug folgte erst auf denselben,
und dass hierbei keinenfalls ein langer Zwischenraum verflossen sein
konnte, ergaben die actenmssigen Vorgnge.

Der Verdacht eines Selbstmords war leicht zu beseitigen, obgleich
offenbar die Mrder denselben zu erregen bemht gewesen waren,
wie namentlich das Tuch am Wandhaken bewies, Aber plumper ist
wohl in dieser Hinsicht selten verfahren worden! Der Schlssel
der abgeschlossenen Thre fehlte, es fehlte das Strangwerkzeug am
Halse, als man die Leiche auffand, und die Mrder hatten in der Eile
bersehn, dass wenn die B. sich an dem Tuche am Haken aufgehngt
gehabt, sie nicht davon entfernt auf dem Stuhle sitzend als Leiche
htte knnen gefunden werden!! Im Uebrigen musste auf Dritte durch
die Brandstiftung geschlossen werden, durch welche offenbar die That
des Mordes hatte verdunkelt werden sollen. In der That wurden drei
des Verbrechens verdchtige Mnner eingezogen, und lange gegen sie
inquirirt. Aber -- vergeblich, und selbst nachdem Einer von ihnen nach
Jahr und Tag, lngst entlassen, geldwerthe Papiere, die zu den bei der
B. geraubten gehrten, bei einem Wechsler hatte umsetzen wollen und
dabei aufs Neue gefnglich eingezogen worden war, gelang es nicht, ihn
der That zu berfhren, und der Mord ist bis heute (fnf Jahre nachher)
unentdeckt und ungerochen geblieben!


50.-54. Fall.

~Erstickung von Kindern im Bette.~

Nach unserm Strafrechte (A. L. R. . 738, 739 Thl. II Tit. 20) ist es
Mttern und Ammen bei Gefngnissstrafe verboten, Kinder unter zwei
Jahren Nachts zu sich ins Bett zu nehmen[15], Contraventionen gegen
dies eigenthmliche Gesetz kommen natrlich hufig vor, und so habe
ich alljhrlich mehrere Flle gerichtsrztlich zu constatiren, in
denen durch ein solches Verfahren kleine Kinder in den Betten ihrer
Mtter oder Ammen erstickt worden sein sollen. In der hier betrachteten
Centurie von gerichtlichen Obductionen kamen nicht weniger als fnf
dergleichen Anschuldigungen vor, von denen vier die eignen Mtter
trafen, die natrlich doppelt schwer durch eine solche harte Anklage
getroffen werden mussten, da sie ohnedies schon schwer genug fr
ihre Fahrlssigkeit durch den Verlust eines geliebten Kindes bssen
mssen. -- Bei diesen Sectionen habe ich (nicht nur in den hier
betrachteten fnf, sondern auch in mehrern sptern Fllen) einen Befund
angetroffen, der hchst interessant ist, und den Erstickungtod ~bei
kleinen Kindern~, wie kein andres bekanntes Kriterium, characterisirt.
Bei Erwachsenen erinnere ich mich nicht, diesen Befund angetroffen zu
haben: ~ich meine petechienartige Sugillationen~ in der Lungenpleura,
der _Aorta_ oder namentlich auch auf der Oberflche des Herzens,
welches, wie die Lunge dadurch ganz gesprenkelt erscheinen kann. Viele
meiner Zuhrer haben sich wiederholt bei diesen Fllen von diesem
Befunde berzeugen knnen, der meines Wissens noch nicht allgemein
bekannt ist. -- Ein drei Monate altes Mdchen war im Bette der Mutter
am Morgen todt gefunden worden. Ausser den gewhnlichen Zeichen des
Erstickungstodes fanden sich ~unzhlige~ kleine, petechienartige
Sugillationen auf Herz, Aortenbogen und rechter Lunge, die das Aussehn
hatten, als wren Schreibfedern darauf ausgespritzt worden. Die Zunge
lag zwischen den Kiefern. Der Magen war halb mit geronnener Milch
angefllt, und ein blutiger Schaum in der Luftrhre fehlte nicht.
-- Auch bei einem einen Monat altem Mdchen, das, ohne alle Spuren
usserer Gewalt, im Bette der Amme todt gefunden worden war, waren
die Erstickungsbefunde sehr deutlich ausgeprgt. Das ganze Herz hatte
sogar eine dunkelblaue Frbung, und in dieser waren noch zahlreiche
Petechien-Sugillationen auf der Oberflche des Organs, so wie auch in
beiden, besonders der linken Lungenpleura wahrzunehmen. Die Milz war
bedeutend berfllt, die Nieren aber in diesem Falle weniger. Die
Lungen waren mit dunkelm, dickflssigen Blute strotzend, die Luftrhre
sehr mit einem rthlichen Schaum angefllt. Die Zunge lag 3 Linien
weit vor den Kiefern. Auch in diesem Falle enthielt der Magen gekste
Milch, wie gewhnlich und natrlich, da ja meist die Kinder in's Bett
genommen werden, um sie zu stillen, und Nhrende und Sugling darber
dann einschlafen. -- Ganz hnliches ergab die Section eines zwei Monate
alten Mdchens, das im Bette seiner Mutter erstickt war. Ich fhre, mit
Uebergehung der brigen suffocatorischen Zeichen, nur an, dass auch
hier die Oberflche des Herzens wie gesprenkelt erschien. Das _lumen_
der Luftrhre war mit hellrthlichem Schaum angefllt, ihre Schleimhaut
hellroth. Das Kind hatte sich satt und voll getrunken, denn der Magen
war ganz mit gekster Milch angefllt. Dass eine solche Ueberfllung
den Erstickungstod unter hnlichen Umstnden nur sehr begnstigen muss,
ist unzweifelhaft, und ich bin berzeugt, dass diese Todesart kleiner
Suglinge noch weit hufiger vorkommt, als sie zur richterlichen
Cognition gelangt. Auch den Hausrzten mag die Veranlassung aus
begreiflichen Grnden oft genug verschwiegen werden, und dann passirt
der Todesfall in den amtlichen Listen unter der Rubrik Krmpfe oder
dgl.! Im Uebrigen zeigten sich bei dem Kinde _quaest._ Todtenflecke auf
Schaamtheilen und Vorderflche der Oberschenkel und ich schloss daraus,
dass das Kind, nachdem es gesugt hatte, auf dem Leibe der Mutter
eingeschlafen, liegen geblieben, und erstickt worden sei, was spter
die Mutter vollstndig besttigte. ~Das _foramen ovale_ war bei dem
zweimonatlichen Kinde noch ganz offen.~ -- ~Ganz dasselbe fand ich bei
einem zwei Monate alten Knaben~, der Morgens bei seiner Mutter todt
im Bette gefunden worden war. In diesem, so wie in einem andern Falle
von einem drei Viertel Jahre alten Mdchen, das man im Bette der Mutter
todt gefunden hatte, ergab sich ~Schlagfluss~, nicht Erstickung, als
Todesart.


55. Fall.

~Tod durch Erhngen. Zweifelhafter Selbstmord.~

Der letzte Fall in dieser Reihe betraf den Erhngungstod eines
19jhrigen Lehrburschen. Der Fall wrde gar nicht zu unsrer Cognition
gekommen sein, wenn nicht ein Verdacht gegen den Meister obgewaltet
htte, dass er den Burschen durch eine Zchtigung zu Tode gebracht und
dann nach dem Tode, um die Schuld von sich abzuwlzen, ihn aufgehngt
htte. Die Obduction ergab ganz unerhebliche Spuren usserer Gewalt
auf dem Rcken der Leiche. Rings um den Hals lief eine braungelbe,
pergamentartig harte Strangrinne, ohne subcutane Sugillation. Am
After war Koth ausgeflossen. Die innere Besichtigung ergab starke
apoplectische Congestion und grossen Blutreichthum in den Lungen.
Hiernach musste angenommen werden, dass die Zchtigungen nicht die
Todesursache gewesen, und dass der junge Mann lebend an den Strang
gekommen sei. Im Uebrigen schloss ich aus einem Befunde in der
Harnblase, und nach meinen Erfahrungen in andern Fllen, dass _denatus_
ein Bettpisser gewesen sei, und die bei der Section anwesende Mutter
besttigte mir sogleich diese Diagnose, auf welche ich bei andrer
Gelegenheit noch zurckkommen werde.




D. Ertrinkungstod.


Bei dem heutigen Standpunkt der gerichtlichen Arzneiwissenschaft
wsste ich kaum ein grsseres Desiderat fr ihre practische Anwendung,
als ein irgend sichres Criterium zur Feststellung der Thatsache: ob
ein Mensch ertrunken, d. h. den Tod ~im~ Wasser gestorben ist? Jeder
Kenner weiss, wie hier die Schriftsteller, auch die besten, in ihren
Meinungen auseinandergehn. Wie viel ist darber gestritten worden, ob
der Ertrinkende den apoplectischen oder den Erstickungstod stirbt?
ob schumende Flssigkeit in der Luftrhre ein sichres Zeichen des
Erstickungstodes, ob es die Gnsehaut, die Flssigkeit des Blutes
sei u. s. w., von so schwankenden Zeichen wie der grssern Klte der
Wasserleichen (_Merzdorf_), oder des Austrpfelns des Blutes aus den
Gefssen der Schdelknochen (_Pyl._), oder dem Aufrechtstehen des
Kehldeckels und hnlicher gar nicht zu reden! Ich glaube von einer
sehr grossen Zahl von Leichen Ertrunkener sprechen zu knnen, die ich
bis heute amtlich -- und nicht amtlich, zu meiner eignen Belehrung,
in solchen Fllen, wo eine amtliche Section nicht gefordert wurde --
genau untersucht habe, und dennoch gestehe ich, kein einziges Zeichen
~constant~ gefunden zu haben. Und wie wichtig doch die Frage _in
foro_ werden kann, darber darf ja nur an den ~Fonk~'schen Process
erinnert werden, zu dem ich vor einiger Zeit ein, in der zweiten
Centurie meiner Beobachtungen zu verffentlichendes Seitenstck
erlebt habe. Im obigen 20. Falle war ein Mann mit einer nicht schnell
tdtlichen Schusswunde in den Unterleib im Wasser gefunden worden; war
dieser lebend oder todt ins Wasser gekommen? In vielen Fllen waren
neugeborne, lebend geborne, oder ltere Kinder aus dem Wasser gezogen
worden, in einem andern Falle ein Mann, der angeblich vergiftet worden
sein sollte -- die Schwierigkeiten knnen in solchen Fllen wirklich
unberwindlich werden. Allerdings ist anzunehmen, dass ein Mensch im
Wasser umgekommen, wenn sich apoplectischer ~und~ suffocatorischer Tod
im Gehirn, Lungen und Herz ergiebt, wenn das Blut dunkel und flssig,
wenn die Luftrhrenschleimhaut hellroth injicirt und Kehlkopf oder
Luftrhre mit blutigem Schaum mehr oder weniger -- oft nur in ~sehr~
geringem Maasse -- erfllt, wenn an einzelnen Stellen des Krpers --
am hufigsten an den Oberschenkeln und an den Vorderarmen -- Gnsehaut
sichtbar ist, wenn sich mehr oder weniger Wasser -- wohl gar die
etwanige eigenthmliche Flssigkeit, wie Morast, Mistjauche u. dgl.,
in welcher _denatus_ aufgefunden ward -- im Magen auffindet, und wenn
endlich zu allen diesen Zeichen noch der negative Beweis gefhrt
werden kann, dass _denatus_ keiner andern Todesart unterlag. Aber
abgesehn davon, was gegen die Beweiskraft dieser Zeichen, ~einzeln~
genommen, mit Recht angefhrt worden ist, so giebt es Ein Moment, das
leider! grade bei Wasserleichen, wenn dieselben zur rztlichen Prfung
vorgelegt werden, so sehr oft hindernd eintritt, welches alle diese
Zeichen verwischt und den Thatbestand schwankend macht, und dieses
Moment, woran die meisten Handbcher gar nicht gedacht haben, ist --
die ~Fulniss~. Wie oft haben die Leichen Wochen- oder Monatelang im
Wasser gelegen, ehe sie entdeckt wurden, und wie weit ist dann die
Putrefaction in der graugrnen, von der Oberhaut ganz entblssten,
hoch aufgeschwollenen Leiche vorgeschritten! Aber schon bei geringern
Verwesungsgraden zersetzt sich das Blut und verdunstet, und man findet
einen durchweg anhmischen Krper, in dem also auch von Blutanhufungen
in Gehirn, Lungen oder (rechtem) Herz, in den Netz- und Gekrs-Venen u.
s. w., also von Apoplexie oder Suffocation, keine Rede mehr sein kann.
Auch die Consistenz des Blutes lsst sich dann nicht mehr prfen. Noch
viel weniger die Beschaffenheit der Luftrhre, die schon sehr frh bei
eintretender Verwesung sich verfrbt, und je weiter, desto mehr eine
dunkelkirschbraune Rthe ihrer Schleimhaut zeigt. Eben so wenig endlich
die ~Gnsehaut~, die ich, wo sie vorhanden, fr ein ~werthvolles~
Zeichen erklren muss, das im Allgemeinen zu wenig beachtet wird, und
bei dem ich deshalb noch einen Augenblick verweile. Mein Vorgnger auf
dem Lehrstuhl und im Berliner Gerichts-Physicat, Geh. Rath _Wagner_,
ein in diesen Dingen vielerfahrener Mann, behauptete auch bei noch
warmen ~Leichen~, die als solche ins Wasser kmen, knne sich noch
eine Gnsehaut bilden. Zahlreiche Beobachtungen kann derselbe indess
hierber, wie die Natur der Sache beweist, wohl nicht gemacht haben,
und aus einigen wenigen Fllen dieser Art, die mir vorgekommen, mchte
ich um so weniger diesen Schluss ziehn, als hier die Erscheinung der
Gnsehaut an sich sehr schwankend war. Was nmlich diese Erscheinung
unsicher machen kann, ist der Umstand, dass bei Menschen von straffer
Faser, zumal bei solchen aus der untern Volksclasse, die eine derbe,
straffe, im Leben nicht gepflegte Haut hatten, diese im Leben, (wie
Jeder sich davon bei solchen Individuen leicht wird berzeugen
knnen), wie nach dem Tode eine krnige Beschaffenheit zeigt, die
schwer von einer sogenannten Gnsehaut zu unterscheiden ist. Und
nun vollends wieder der Verwesungsprocess, wenn er die Oberhaut
schon blasenartig aufgetrieben, oder ganz zerstrt hat! Bei halb
oder ganz verwesten Leichen also, die aus dem Wasser gezogen wurden,
lsst sich oft mit Ueberzeugung und beweisend der Ertrinkungstod gar
nicht, oder mindestens nicht anders, als durch den negativen Beweis
feststellen[16]. Ich habe Nichts erwhnt von dem so viel discutirten
Befunde von Wasser in den Lungen (Bronchien) oder im Magen bei
Ertrunkenen, ein wichtiges Zeichen, das aber an sich betrachtet,
gleichfalls tuschen kann, wie gleich der erste hier zu besprechende


56. Fall.

~Ertrinkungstod eines Kindes.~

beweisen wird. Ein zwei Jahre alter Knabe war todt aus dem Wasser
gezogen worden. Im Gehirn fand sich nichts weniger als Blutberfllung,
kein Wasser in der Luftrhre und in den Bronchien, obgleich der
Kehldeckel offen stand, in den Lungen Blutleere, und absolute Blutleere
in allen Herzhhlen, also -- weder Apoplexie noch Suffocation! Allein
das Blut war hellroth und ungemein flssig, der Magen war fast ganz mit
Wasser angefllt -- in welchem etwas Speisebrei schwamm -- und keine
andre Todesart liess sich nachweisen, und so durfte der Ertrinkungstod
wenigstens mit hoher Wahrscheinlichkeit, die Abwesenheit jeder andern
gewaltsamen Todesart aber als gewiss angenommen werden. Der seltne
Befund des fast vollstndig mit Wasser angefllten Magens klrte sich
spter auf eine hchst einfache Weise auf, die eben in hnlichen
Fllen wohl auch, ohne dass es, wie hier, mit Gewissheit ermittelt
worden, den Befund in der Leiche bei Ertrunkenen veranlasst haben
mag. Das Kind hatte nmlich mit seiner Wrterin im heissen Sommer in
der Nhe des Wassers gespielt. Es bekam Durst, und ~trank~ ein, von
der Wrterin gereichtes ~Glas Wasser~ mit Begierde aus. Gleich darauf
entfernte sich die Wrterin ein wenig, und als sie wieder zurckkehrte,
fand sie das Kind vom Ufer herab ins Wasser gefallen und ertrunken!


57. Fall.

~Ertrinken im Abtritt.~

In diese Rubrik gehrt ein Fall von einem Mdchen, das zwar ertrunken
war -- in Menschenkoth und Urin! -- dessen ich aber nicht erwhne, weil
er etwa Aufschlsse ber den Erstickungs- (Ertrinkungs-) Tod gegeben
htte, sondern seiner Seltenheit und Sonderbarkeit wegen, und weil er
mir eine neue, glnzende Besttigung einer Beobachtung gab, die ich
oft gemacht und die meines Wissens noch neu ist. -- Ein Dienstmdchen
war im Mrz von einer Brustentzndung befallen worden, und sollte nach
mehrtgiger Krankheit nach dem Hospital geschafft werden. Sie strubte
sich dagegen lebhaft und usserte: sie wolle sich lieber mit dem Hammer
todtschlagen lassen, als nach der Charit gehn. Am Abend desselben
Tages war sie pltzlich -- verschwunden. Es war der 21. Mrz 1841. Alle
Nachforschungen nach ihr blieben vergeblich, und ein Gercht, dass sie
von einem ihr nahe stehenden Manne im Hause geschwngert gewesen, und
dass ihr Verschwinden wohl nicht ganz zufllig sei, konnte natrlich
weiter nicht festgestellt werden. Der Fall war fast verschollen, als
im December desselben Jahres, also nach fast ~neun Monaten~, die
Abtrittsgrube des Hauses ausgerumt wurde. Ganz unerwartet fanden die
Arbeiter bei dieser Gelegenheit im Kothe einen ganz und gar verwesten
Krper, der fr einen menschlichen Leichnam gehalten werden musste.
Es musste sich die Vermuthung aufdrngen, dass derselbe der Krper
jenes im Hause frher vermissten Dienstmdchens sei, und da nun das
frhere Gercht ber dessen Verschwinden neue Nahrung gewann, so sah
sich das Gericht veranlasst, eine rztliche Untersuchung der Leiche,
~dieser~ Leiche zu verfgen! Einen hhern Grad von Verwesung, als
dieselbe darbot, werde ich wohl nie wieder zu sehn bekommen. Man
denke sich nur eine neun Monate dauernde Maceration des Krpers in
der warmen Flssigkeit menschlicher Excremente. Selbst die sehr
abgehrteten Leichenwrter der Anatomie empfanden hier, vielleicht zum
erstenmale, Ekel, wozu der unbeschreibliche Gestank allein, abgesehn
vom Anblick, schon Veranlassung genug darbot. Ein Ideologe htte hier
ein herrliches Thema zu einer erbaulichen Rede ber das Ebenbild
Gottes gehabt, und die bittere Ironie in den, bis zum Ueberdruss oft
citirten Worten der Thekla: ~das~ ist das Loos des Schnen auf der
Erde! hat nie eine treffendere Anwendung gefunden, als auf den, in
das ekelhafteste Scheusal verwandelten Krper dieses, angeblich sehr
hbsch gewesenen jungen Mdchens. Der Schdel, der Unterkiefer, die
Unterextremitten zum grssten Theil, waren nackt und durch Maceration
von den Weichtheilen entblsst, die Gelenkverbindungen zum Theil
gelst, das Geschlecht usserlich natrlich nicht mehr erkennbar; was
von den Weichtheilen noch vorhanden, waren grauschwarze Fetzen. Von
einer Obduction konnte natrlich keine Rede mehr sein. Die Frage des
anwesenden Gerichtsdeputirten aber: ob es wohl noch mglich sei, zu
erkennen, ob die Person bei ihrem Tode schwanger gewesen? musste ich
~bejahen~, da _event._ Ftusknochen im _uterus_, den ich, nach meinen
frhern Beobachtungen an verwesten weiblichen Leichnamen (s. unten
Corollarien Nr. 5.) noch ziemlich unversehrt zu finden hoffen konnte,
vorhanden und erkennbar, sein mussten. Deshalb legten wir wenigstens
die Bauchhhle offen. Ihre Muskeln zeigten sich nun in Fettwachs
und die smmtlichen Drme in eine schmierige Masse verwandelt, die
die einzelnen Theile des Darmcanals und seiner Anhnge nicht mehr
unterscheiden liess. Als wir zum _uterus_ gelangten, fanden wir
denselben hellroth gefrbt, hart und fest zu fhlen und zu schneiden,
von jungfrulicher Grsse, an Form noch ganz vollkommen erkennbar, ja
normal, und seine Hhle vollkommen jungfrulich und leer. Wenn also
schliesslich ber Leben und Tod hier natrlich nicht ein auch nur
wahrscheinliches Urtheil gegeben werden konnte, so konnten wir doch
mit Gewissheit _in foro_ das Gutachten abgeben: dass diese Person
im Augenblicke ihres Todes ~nicht schwanger gewesen sein knne~.
Jenes Gercht zerfiel dadurch in Nichts, von jeder Verfolgung gegen
den angeblichen Schwngerer und muthmaasslichen Mrder wurde sofort
Abstand genommen, der Ruf dieses Mannes, eines ehrenwerthen Brgers,
war wiederhergestellt, und hierin, wie in der gewiss interessanten
und schlagendsten Besttigung unsrer frhern Beobachtungen ber die
langsame Verwesung des _uterus_ fanden wir eine lohnende Genugthuung
fr ein Geschft, das allerdings an sich ein wenig erfreuliches gewesen
war.


58. Fall.

~Zweifelhafter Ertrinkungstod.~

Ein weiblicher Krper war aus dem Wasser gezogen worden. Die
weit vorgeschrittene Verwesung liess ein sichres Urtheil ber
den Ertrinkungstod nicht mehr zu. Ein Eindruck in die hoch
aufgeschwollenen, weichen Bedeckungen der linken Brustseite,
wahrscheinlich von einem Pfahle oder dergl. im Wasser, war offenbar
erst nach dem Tode entstanden.


59. Fall.

~Zweifelhafter Ertrinkungstod.~

Aehnlich verhielt es sich bei einem angeblich ertrunkenen Manne, bei
dem die Verwesung so vorgeschritten war, dass nur noch eine ussere,
keine innere Besichtigung mehr, gemacht werden konnte. Die Zunge lag
zwischen den Zhnen eingeklemmt.


60. Fall.

~Ertrinkungstod.~

In diesem Falle eines Ertrunkenen war reine Gehirn-Apoplexie, ~nicht~
Erstickung die Todesursache gewesen.


61. Fall.

~Ertrinken. Zweifelhafter Selbstmord.~

Wichtiger endlich in dieser Reihe war folgender Fall, in welchem
zugleich die Zweifel ber Mord oder Selbstmord zu lsen waren. Ein
42jhriger robuster Mann war am 2. Januar vom Hause fortgegangen,
um fllige Zinsen auszuzahlen, und ein vormundschaftliches Geschft
zu erledigen, zu welchem Zwecke er ein Document zu sich gesteckt
hatte, an dessen Besitz Dritten gelegen sein musste. Zehn Wochen
spter fand man seine Leiche im Wasser, und wohl in der Tasche die
Quittung ber die gezahlten Zinsen, aber nicht das Document. Er war
frher Katholik gewesen, aber zu den Christkatholischen bergegangen,
weshalb sein Name in seinem Vaterlande (Oesterreich) an den Galgen
geschlagen worden war (!). Wenn nun einerseits die Vermuthung eines
Selbstmordes aus Religionsfanatismus erhoben wurde, so war andrerseits
das Verschwinden des Documentes Grund, den Verdacht einer Ermordung
durch Dritte aufzuwerfen, und so wurde die gerichtliche Section
verfgt. Die Leiche war natrlich, nach so langer Maceration im
Wasser, hchst verwest, ber und ber grn, der Kopf fast schwarz, die
Oberhaut berall abgelst. Die Augen waren glotzend hervorgetrieben,
die Zunge fest zwischen den Zhnen eingekeilt, und deren zwei Linien
hervorragende Spitze angeschwollen. Aeussere Verletzungen fanden sich
nirgends. In der Brust zeigten sich die Lungen eher blutleer, als
blutreich; das linke Herz war blutleer, das rechte mit etwas dunklem,
dickflssigem Blute angefllt. Die Luftrhre, deren Schleimhaut die
gewhnliche kirschbraunrothe Verwesungsfarbe zeigte, enthielt eine
geringe Menge blutigen Schaums. Wasser fand sich weder in ihr, noch in
den Lungen. Das Gehirn war bereits in einen blutigen Brei verwandelt,
und gestattete sonach keine nhere Untersuchung. Die _basis cranii_
aber, wie alle Schdelknochen, war unverletzt. Der Magen enthielt eine
geringe Menge rthlichen Speisebreies, aber kein Wasser. Magen mit
Inhalt, _duodenum_ und _oesophagus_ wurden zur chemischen Untersuchung
zurckgestellt, die aber keine Spur irgend eines Giftes nachgewiesen
hat. Die Omental- und Mesenterial-Venen, die grossen Venenstmme der
Bauchhhle und die rechte Niere waren, trotz der vorgeschrittenen
Verwesung, noch sehr blutreich. Im Uebrigen waren alle Baucheingeweide
normal beschaffen. An der linken Seite des Halses bis zum Nacken
fand sich ein weisslicher, kaum vertiefter, nicht sugillirter, weich
(nicht lederartig) zu schneidender, zwei Linien breiter Streifen.
Unser Gutachten ging dahin: 1) dass _denatus_ an Erstickung seinen
Tod gefunden; 2) dass es mglich, selbst wahrscheinlich, dass diese
durch Ertrinken veranlasst worden; 3) dass in Betracht des hohen
Verwesungsgrades der Leiche betreffend die am Halse gefundene
Marke Nichts mit einiger Sicherheit geschlossen werden knne; 4)
dass, wenn der Tod durch Ertrinken erfolgt, auch nicht mit einiger
Wahrscheinlichkeit angegeben werden knne, ob hier Selbstmord, Zufall,
oder die Schuld Dritter vorlge.

Nach mehreren Monaten wurde das vermisste Document aufgefunden, und
weitere richterliche Ermittelungen stellten dann den geschehenen
Selbstmord durch Ertrnken ausser Zweifel.




E. Zweifelhafte Leben und Todesarten von Neugebornen.


Wie hufig die Untersuchungen von Leichnamen neugeborner Kinder mir
im hiesigen _foro_ vorkommen, ergiebt die einfache Thatsache, dass
unter den Hundert hier betrachteten Obductionsfllen nicht weniger
als Einundzwanzig Neugeborne betrafen. Hierbei sind diejenigen sehr
zahlreichen, monatlich 10-12 betragenden Flle nicht mitgerechnet,
in denen bloss eine Besichtigung todtgeborner oder in den ersten
24 Stunden verstorbener unehelicher Neugeborner nach Vorschrift
der Criminal-Ordnung und zur Ertheilung des Beerdigungsscheines
Statt findet, um mgliche tdtliche Behandlung des Kindes nicht
unermittelt zu lassen. Diese letztern Flle liefern fast niemals ein
wissenschaftlich interessantes Ergebniss; desto mehr natrlich die,
hier ausschliesslich in Betracht gezogenen, gerichtlichen Sectionen
solcher Leichen neugeborner Kinder, bei denen ein gewaltsamer Tod
wirklich oder doch muthmaasslich Statt gefunden hatte. Was zunchst
Maass und Gewicht der Leiche als Zeichen der Reife betrifft, so behalte
ich mir vor, da ich die Beobachtungen noch immer fortsetze, bei sptern
Mittheilungen darber Genaueres zu berichten, und will hier nur die,
meines Wissens noch nicht bekannt gemachte Beobachtung vorlufig
mittheilen, dass ~das Maass der Leiche in allen Fruchtaltern bis zum
Zeitigungstermin sich viel constanter zeigt, als das Gewicht~, das von
der Constitution, dem resp. Verwesungsgrade u. s. w. zu sehr abhngt,
um nicht bedeutende Abweichungen im Einzelnen von der allgemeinen Norm
zu zeigen. Man kann deshalb nach dem Maasse mit weit mehr Sicherheit,
als nach dem Gewichte, das Alter einer Frucht, also auch ihre Reife
oder Unreife, beurtheilen.

Was nun die Athemprobe betrifft, so kann ich, nach meinen hchst
zahlreichen Erfahrungen, nicht entschieden genug der _Henke_'schen
Lehre entgegen treten, die am Schreibtische erwachsen ist, und so viel
Schwanken und Unsicherheit in die forensische Praxis gebracht hat. Es
ist ein Verrath an der Wahrheit, wenn man dies vortreffliche Experiment
in seiner Beweiskraft ungegrndeten Verdchtigungen aussetzt. Ich
meinerseits stehe nicht an, zu behaupten, dass wir wenige so sichre
Beweismittel in medico-forensischen Dingen besitzen, als die Athemprobe
bei der Frage vom zweifelhaften Leben des Neugebornen, versteht sich,
dass das Experiment mit Sachkenntniss und Sorgfalt ausgefhrt, und
dass alle seine Ergebnisse mit gesundem Iudicium -- der nothwendigsten
Eigenschaft fr den practischen Gerichtsarzt -- erwogen worden. Was
bedeuten z. B. die Einwnde in Betreff der hydrostatischen Probe,
die vom _Emphysema pulmonum_ und von der Mglichkeit des knstlichen
Aufblasens todtgeborner Lungen hergenommen sind? Nicht viel mehr, als
Nichts! Denn wer hat wohl jemals das (pathologische) Lungenemphysem
beim neugebornen Kinde gesehn? Die fleissige Schrift von _Mauch_,
die dasselbe nachzuweisen sich bemht, zhlt keinen einzigen Fall
auf, der vor der Kritik Stich hielte. Und was soll man vollends vom
althergebrachten, und bis in die allerneuesten Schriften und Handbcher
immer noch wiederholtem Einwande von der knstlichen Ausdehnung der
Lungen durch Einblasen von Luft sagen? Hat man denn vergessen, dass es
sich bei dieser Frage lediglich um die ~Praxis~ handelt? dass berhaupt
und der Natur der Sache nach, die gerichtliche Athemprobe niemals
anders gefordert und angestellt wird, als da, ~wo eine Geburt in der
Einsamkeit und geheim geschah~? Und wer soll dann in solchen Fllen
der perfide Lufteinblser gewesen sein? Doch nicht die Mutter, die
wahrlich -- auch wenn sie eine Sachkennerin wre! -- kein Interesse
daran gehabt haben kann, das todte Kind in's Leben zurckzurufen, denn
sonst wrde sie es nicht versticken, ergraben, in's Wasser werfen! oder
der Arzt, die Hebamme, die vielleicht in einzelnen seltenen Fllen
hinterher erschienen waren, und Rettungsversuche an dem vermeintlich
nur scheintodten Kinde angestellt hatten? Aber dann ergeben ja die
Akten, wem, von wem, und unter welchen Umstnden Luft eingeblasen
worden! Endlich weiss Jeder, der sich hier selbstthtig versucht
hat, wie schwer es ist, die Lungen in dem Leichnam eines Neugebornen
mit Luft anzufllen, und die Mutter msste einen Cursus der Anatomie
gehrt haben, um erwarten zu knnen, dass auch nur Einmal unter zehn
Fllen ihr das Lufteinblasen so gelingen werde, dass dann dadurch die
Ergebnisse der Schwimmprobe alterirt werden knnten.

Weit erheblicher freilich ist der Einwand, der vom mglichen Schwimmen
der Lungen wegen Fulniss derselben aufgestellt worden ist. Aber ein
sorgsamer Gerichtsarzt wird sich auch hier nicht tuschen lassen. Denn
schon das ussere Ansehn fauler Lungen unterscheidet sie sehr deutlich.
Die Fulnissblasen bilden sich nur unter der _Pleura_, sind also an der
Oberflche sichtbar, whrend man bekanntlich die in den Lungenzellen
befindliche Luft darauf nicht sehen kann. Und vollends, wenn spterhin
durch vorgeschrittene Verwesung in den Lungen diese gar schon sich zu
verflssigen beginnen, und matschig, breiigt werden, gengt Ein Blick,
um die Fulniss in ihnen zu erkennen. Endlich bleibt, auch nach meinen
sehr zahlreichen Beobachtungen, wahr, dass die Lungen zu denjenigen
Organen gehren, die am sptesten von der Verwesung ergriffen werden,
wovon nur _Froriep_ das Gegentheil behauptet hat, (wenn gleich
~einzelne~ Angriffe des Zersetzungsprocesses sich in seltnen Fllen
schon in frischen Lungen zeigen, s. unten No. 75 und No. 76,) und so
kann man schon allein aus diesem Grunde mit Bestimmtheit urtheilen,
dass wenn Lungen aus einem noch ~frischen~, oder nur erst ~wenig~
in Fulniss bergegangenem Leichnam schwimmen, dies Schwimmen gewiss
nicht von Fulnissgasen herrhre. Ich bin weit entfernt in Abrede zu
stellen, dass das Schwimmen noch irgend etwas beweisen knne, wenn das
Gegentheil Statt fand, wenn das Kind und auch seine Lungen schon stark
in Zersetzung bergegangen. Allein selbst bei solchen Leichnamen kann
die Schwimmprobe noch von practischem Werthe sein, dann nmlich, ~wenn
sie ein negatives Ergebniss liefert~, wenn die Lungen z. B. ~eines
schon graugrnen Kinderleichnams untersinken~, wie ich dies sehr hufig
beobachtet habe (s. auch unten die Flle No. 67 u. 68). Die Gegner der
Athemprobe haben ~solche~ Flle entweder nicht gekannt, oder wenigstens
nicht zu erwhnen fr gut befunden. Mir ist diese negative Beweiskraft
des Experimentes in zahlreichen Fllen sehr zu Statten gekommen, in
welchen ich dann, trotz der grssten allgemeinen Verwesung, noch (nach
den Umstnden des Gesammtexperimentes) mit mehr oder weniger Gewissheit
urtheilen konnte, dass das Kind nicht gelebt hatte. Ist mir doch ein
Fall vorgekommen, den ich hier anticipiren will, obgleich er nicht in
diese, hier betrachtete Centurie von Obductionen fllt, in welchem
aus einem sehr verwesten Neugebornen das Herz schwamm, an welchem
auch deutliche, grssere Fulnissblasen sichtbar waren, die noch wohl
erhaltenen Lungen aber sanken!

Doch eine eigentliche Abhandlung ber die Athemprobe ist nicht
der Zweck dieser Zeilen, und so erwhne ich nur noch, bevor ich
zur Aufzhlung der einzelnen, vorgekommenen Flle bergehe, der
vielbesprochenen _Atelectasis_. In irgend grsserer Ausdehnung kommt
sie in den Lungen Neugeborner kaum vor, und wo dies der Fall angeblich
gewesen, da bin ich geneigt, eine Verwechselung mit den Producten einer
Pneumonie anzunehmen, die allerdings, wenigstens ohne microscopische
Diagnose, leicht mglich ist. Vor Jahren habe ich vor den Augen vieler
Zuhrer, und bloss zu deren Belehrung und um das Experiment der
Athemprobe zu zeigen, die Leiche eines Kindes geffnet, das notorisch
acht Tage gelebt hatte, und in der Charit verstorben war. Die Lungen
hatten durchweg die braunrothe Farbe und compacte Consistenz ftaler
Lungen, und sanken vollstndig bis in ihre kleinsten Theile. Bei
Einschnitten ergab sich die vermuthete rothe Hepatisation und die
natrlich nach Lage des Falles diagnosticirte Pneumonie wurde durch
das spter eingesehene Krankenjournal besttigt. -- Dagegen kommen
einzelne, kleinere atelectasische Inseln in den neugebornen Lungen
recht hufig vor, aber das Ergebniss der Athemprobe wird durch diese
Erscheinung allein nicht getrbt werden knnen, noch drfen.

Wir fahren nunmehr in der Reihe der zu schildernden Flle fort.


62. Fall.

~Tdtung des Neugebornen durch Sturz auf den Boden.~

Die Frage vom ~Sturz des neugebornen Kindskopfes~ auf den Boden kam
in folgendem, doppelt interessanten Falle zur Sprache. Die unverehl.
L. hatte zu Ende ihrer verheimlichten Schwangerschaft ihre Herrschaft
Abends im Winter auf den (Weihnachts-) Jahrmarkt begleitet, und
war, beim Nachhausegehn, mit einem schweren Korbe beladen, von der
Geburt berrascht worden. Das Kind, sagte sie spter aus, plautzte
mit Einemmale heraus, nachdem sie seit einer halben Stunde Wehen
gefhlt, und fiel mit dem Kopfe auf das Strassenpflaster, wobei
die Nabelschnur gerissen sein sollte, was sich durch deren Rnder
allerdings besttigte. Die L. behauptete darauf ohnmchtig geworden zu
sein, und als sie nach kurzer Zeit wieder zu sich gekommen, das Kind
todt neben sich gefunden zu haben. Das Kind hatte, wie alle Zeichen der
Athemprobe bereinstimmend bewiesen, gelebt, und war an Gehirnblutung
gestorben, denn ausser verbreitetem Blutreichthum im Gehirn fanden
wir eine Drachme Extravasat auf der _basis cranii_. Sehr interessant
war nun der Befund eines mangelhaften Ossificationsprocesses auf
dem rechten Scheitelbein, an welchem eine achtgroschengrosse Stelle
durchsichtig dnn, und in deren Mitte eine gezahnte, linienbreite
Spalte sichtbar war. Ein anwesender Arzt wollte diese als Wirkung
des Sturzes oder einer sonstigen Gewalt ansprechen, eine Meinung,
der wir indess keine Folge geben konnten, bei dem gnzlichen Mangel
jeder Reaction, wie Sugillation u. dergl. und bei der geschilderten
Dnnheit des Schdelknochens in grsserem Umfange um die Spalte herum,
die endlich sich auch gar nicht verhielt, wie eine traumatische
Fissur. Es wurde geurtheilt, dass das Kind reif gewesen, gelebt habe,
am Blutschlagfluss gestorben sei, und dass dieser Blutschlagfluss
mit hchster Wahrscheinlichkeit durch den Vorgang bei der Geburt des
Kindes erzeugt worden, und weder Obduction noch Acten berechtigen, mit
gleicher Wahrscheinlichkeit eine andere Todesursache anzunehmen.


63. Fall.

~Tdtlicher Schlagfluss des Neugebornen.~

Gar nicht zu ermitteln war die Ursache des Schlagflusstodes in einem
andern Falle. Die Mutter wollte im bewusstlosen Zustande geboren, beim
Erwachen daraus das Kind todt zwischen ihren Schenkeln gefunden, und
nun mit einer Scheere die Nabelschnur getrennt haben. Die scharfen und
glatten Rnder derselben besttigten wenigstens die letztre Aussage.
Was die erstre betrifft, so kann die Geburt whrend eines bewusstlosen
Zustandes der Kreissenden nicht gelugnet werden; die Erfahrung lehrt
aber, dass man diese Angabe der Angeschuldigten nur mit grosser
Vorsicht annehmen darf, denn fast alle solche Inculpirte entschuldigen
ihr Verbrechen oder ihre Fahrlssigkeit mit dem angeblich bewusstlosen
Zustande, in welchem sie das Kind geboren. (Vgl. 66. Fall.)


64. Fall.

~Tdtliche Lungenentzndung des Neugebornen.~

Ein nur ~vier~ Tage altes Kind war an Pneumonie gestorben, welche ohne
ussere Veranlassung entstanden, und wahrscheinlich verkannt worden
war; wenigstens fand sich keine Spur einer Blutegelapplication an der
Leiche. Merkwrdig war die rothe Hepatisation in den Lungen dieses erst
viertgigen Kindes. Die hepatischen Stcke sanken vollstndig im Wasser
unter, whrend die brigen Lungenstcke zwar nicht knisterten, aber
doch schwammen. (S. oben S. 101.)


65. Fall.

~Zweifelhaftes Leben einer Missgeburt.~

An einer merkwrdigen weiblichen Missgeburt sollte festgestellt werden,
ob sie gelebt, event. sich verblutet gehabt, was Beides nicht der Fall
gewesen war. Es war ein _Anencephalus_. Das kleine Gehirn hing in den
Gehirnhuten, bei fehlendem _occiput_, wie ein blutiger, Putenei
grosser Klumpen, in welchem aber Gehirnmasse nachweisbar war, am
Hinterkopfe herab. Ein Theil Gehirnbrei lag in einer abnormen Hhle,
die von den erweiterten beiden ersten Halswirbeln gebildet war. Der
Kopf stak in den Schultern, und die ussern Bedeckungen des Kinns waren
mit denen der Brust verwachsen, so dass ein eigentlicher Hals fehlte.
Ausserdem fand sich _spina bifida_ des gesammten Wirbelcanals bis zum
Kreuzbein, und serser Erguss in der Brusthhle. Dass ein solcher Fall
zu einer gerichtlichen Obduction Veranlassung gegeben, darf nicht
verwundern. Unser Landrecht (. 18 Tit. 1 Thl. I.) bestimmt nmlich:
insofern Missgeburten leben, mssen sie ernhrt, und so viel als
mglich erhalten werden, und bedroht entsprechend (im 20. Titel) das
gegentheilige Verfahren mit Strafe[17]. Der Richter musste also auch
in solchem Falle, wie der vorliegende, die etwanige gewaltsame Tdtung
durch den Gerichtsarzt feststellen lassen.


66. Fall.

~Zweifelhafter Kindermord durch Erdrosselung.~

Ein sehr wichtiger Fall von Anschuldigung wegen Kindermordes war
Folgender: die Dienstmagd K. sollte am 17. Januar 18-- heimlich geboren
haben, lugnete aber die Geburt gegen die zu ihr geschickte Hebamme
Fr., obgleich diese eine frische Nachgeburt auf der Diele fand. Gleich
darauf entdeckte sie aber unter dem Rcken der im Bette liegenden K.
ein, in eine neue Schrze gewickeltes, mit Blut und Schmutz bedecktes,
noch warmes, aber lebloses Kind. Nun rumte Inculpatin ein, das Kind
auf dem Fussboden geboren zu haben, auf welchem sich auch eine Menge
Blut vorfand. Auf dem Fensterbrett fand die Hebamme ferner eine blutige
Scheere, und neben der Bettstelle drei, und am Kopfende angebunden ein
viertes Ende einer blutbefleckten baumwollenen Schnur. Die uns spter
vorgelegten grossen und dicken Schnre (von 17-34 Zoll Lnge und 1/2
bis 3 Linien Dicke) waren, die beiden starken fast ganz, die beiden
dnnen fast gar nicht mit Blut befleckt. Inc. selbst hat spter ber
den Hergang bei ihrer Entbindung Folgendes ausgesagt: sie habe Nachts
um 11 Uhr so heftige Schmerzen bekommen, dass sie sich auf die Erde
gelegt, und nun die Besinnung verloren habe. Spter sei sie wieder
zu sich gekommen, habe sich in's Bett gelegt, sei eingeschlafen, und
erst am Morgen habe sie an der Stelle, wo sie Nachts gelegen, auf der
Diele ein todtes Kind entdeckt, das sie nun unter sich gelegt. Von
dem Abschneiden der Nabelschnur, das ihr, als gegen ihre Angabe von
der Bewusstlosigkeit sprechend, vorgehalten ward, wollte sie Nichts
wissen, wie sie auch bis zum Schluss der Untersuchung eine solche
Unwissenheit in Betreff jener Schnre vorgab. Bei der Legalsection des
Kindes fanden wir zunchst alle Zeichen der Reife. An der linken Seite
des Halses ber den Nacken hinweg, und dann sich verlierend, zeigte
sich ein kaum sichtbarer, gar nicht vertiefter, eben so wenig hart
anzufhlender als zu schneidender, zwei Linien breiter Streifen, der
durch eine weissere Farbe von der brigen Haut abstach. Einschnitte
in diesen Streifen ergaben keine Spur von Blutunterlaufung. Von den
Sectionsresultaten bemerke ich hier nur als die wichtigern: Blutflle
der Leber, Leere der Harnblase, Anfllung der Dickdrme, ziemliche
Anfllung der Bauchvenenstmme mit dunkelm, dickflssigem Blute,
rothe, blau marmorirte Farbe der, die Brusthhle ausfllenden Lungen,
Gewicht der Lungen mit dem Herzen von 5 Loth, (ohne Herz von nur 2 Loth
5 Quentchen,) vollstndige Schwimmfhigkeit der Lungen, knisterndes
Gerusch und schumiges Blut bei Einschnitten in die Lungensubstanz,
perlende Luftblschen beim Ausdrcken dieser Einschnitte unter
Wasser, mssige Anfllung der Herzkranzadern, Leere der rechten, und
mssige Anfllung der linken Herzhlfte, vollkommene Normalitt und
Leere des Kehlkopfs und der Luftrhre, sichtliche Infiltration der
Schdelknochen mit Blut, grosser Blutreichthum der harten Hirnhaut
wie der Gehirngefsse. Aus diesen Befunden mussten wir natrlich
schliessen: dass das Kind ein zeitiges gewesen, dass es in und nach der
Geburt gelebt habe, und dass es eines schlagflssigen Todes gestorben
sei. Dann fuhr das Gutachten fort: mit weniger Gewissheit knnen wir
uns ber die Ursache dieses schlagflssigen Todes ussern. Von Spuren,
die auf einen gewaltsamen Tod schliessen lassen konnten, fanden sich
nur einige unbedeutende Abschilferungen der Oberhaut am rechten Ohre
und Scheitelbeine, welche ganz unerheblich waren, und die geschilderte
Marke am Halse. Das Auffinden der blutigen baumwollenen Schnre, so
wie das Benehmen der Inc. der Hebamme gegenber und ihre offenbaren
Widersprche vor dem Richter machen natrlich den Verdacht rege,
dass jener flache Eindruck am Halse des Leichnams von dieser Schnur
herrhre, ein Verdacht, der durch die Todesart des Kindes (Apoplexie)
noch besttigt wird, da Erdrosselte nicht selten apoplectisch,
wenn auch gewhnlich mehr apoplectisch-suffocatorisch, oder rein
suffocatorisch sterben, welcher Erstickungstod bei dem Kinde _quaest._
nicht Statt gefunden hat. Es fragt sich hiernach nur, ob die Marke am
Halse sich so gestaltet gezeigt habe, wie sie die wissenschaftliche
Erfahrung als bei Solchen vorkommend kennen gelehrt hat, welchen ~im
Leben~ das Strangulationswerkzeug umgelegt worden war. Die Obducenten
stehn nicht an, mit hoher Wahrscheinlichkeit fr den concreten Fall
das ~Gegentheil~ anzunehmen. Die Strangmarke bei (lebendig) Erhngten
oder Erdrosselten zeigt sich in der Mehrzahl der Flle am Leichnam,
gleichviel in welcher Ausdehnung am Halse, als mehr oder weniger breite
und tiefe, gelb-braun-schmutzig gefrbte Furche, in welcher die Haut
lederartig vertrocknet, und hart anzufhlen und zu schneiden ist, oder
-- in der Minderzahl der Flle -- als blaurothe Furche, in welcher
sich bei Einschnitten Sugillation vorfindet. Dass kein einziges dieser
Zeichen hier vorgefunden worden, ergiebt das Sectionsprotocoll. Wenn
dagegen einem ~Leichnam~ ein Strangwerkzeug um den Hals gelegt worden,
so erzeugt sich entweder, wie die zahlreichen Versuche ergeben haben,
die wir selbst und franzsische Gerichtsrzte spter angestellt, eine
lederartige, schmutzig-gelb-braune, von jener im Leben erzeugten
schwer zu unterscheidende Marke, oder -- in der Mehrzahl der Flle
-- eine kaum vertiefte, kaum sichtbare, etwas durch weissere von der
brigen Hautfrbung sich auszeichnende, weder hart zu fhlende, noch zu
schneidende Stelle, also eine Marke, ~ganz~ der hnlich, wie sie bei
dem Kinde der K. von uns gefunden worden. Wenn es hiernach unstreitig
gerechtfertigt, wenigstens mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen,
dass das Kind nicht (lebendig) erdrosselt, sondern erst nach dem
Tode ihm die Schnur umgelegt worden, so fragt es sich nur: ob der
apoplectische Tod aus anderen Ursachen erfolgen konnte? Die Bejahung
dieser Frage kann nicht zweifelhaft sein. Der Schlagflusstod ist eine
ziemlich hufige Todesart Neugeborner, und im vorliegenden Falle waren
durch die Einsamkeit und Hlfslosigkeit der Gebrenden und durch den
Umstand, dass sie in Winterklte (17. Januar), in einer kalten, nicht
benutzten Kche mit dem Kinde niederkam, Bedingungen gegeben, die
diesen Tod nur begnstigen konnten. Ein Erdrcken des Kindes durch den
Krper der Mutter, wie die Hebamme meint, als Todesursache anzunehmen,
wrde nicht gerechtfertigt sein, da diese Ursache Erstickungstod, nicht
Schlagflusstod veranlasst, jener aber bei dem Kinde nicht vorhanden
war. -- Die Obducenten glauben ihrer Aufgabe gengt zu haben, wenn
sie, dem Befunde entsprechend, aus wissenschaftlichen Grnden die Art
des Todes des Kindes festgestellt, und es ist weniger ihres Amtes,
zu ergrnden, aus welchen Motiven etwa Inc. dem Kinde, nachdem es
nach der Geburt noch gelebt und an Schlagfluss gestorben, die Schnur
um den Hals gelegt haben sollte. Wenn wir in dieser Beziehung die
Vermuthung aufstellen, dass sie so verfahren, um gewiss berzeugt zu
sein; dass das Kind nicht wieder aufleben werde und knne, so wre
diese wenigstens nach Fllen aus unserer eigenen Erfahrung nicht
ganz ungerechtfertigt. Dass auf etwa entgegenstehende Aussagen der
_K._ kein Gewicht zu legen, lehren ihre bisherigen, widersprechenden
Depositionen, wobei wir, als vor unser Forum gehrend, nur hervorheben
wollen, dass die Nabelschnur des Kindes allerdings mit einem scharfen
Instrumente getrennt (zerschnitten) worden war, wie deren scharfe und
glatte Rnder erwiesen, dass aber gar nicht feststeht, dass dieselbe
unterbunden worden, so dass auch in dieser Beziehung der Gebrauch der
Schnur verdchtig wird. -- Hiernach gaben wir unser Gutachten mit
Beziehung auf die Todesart dahin ab: dass mit hoher Wahrscheinlichkeit
anzunehmen, dass der Schlagflusstod nicht durch Erdrosselung des Kindes
entstanden, sondern dass die baumwollene Schnur dem Kinde erst, nachdem
es bereits gestorben, um den Hals gelegt worden sei.

Inculpatin wurde, auf Grund dieses Gutachtens, von der Anschuldigung
des Kindermordes vllig frei gesprochen, aber wegen verheimlichter
Schwangerschaft und Niederkunft, nach unserer damals noch geltenden,
und in diesem Punkte draconischen Strafgesetzgebung, zu zehnjhriger
Strafarbeit verurtheilt.[18]


67. u. 68. Fall.

~Beweiskraft der Athemprobe.~

Die beiden oben (S. 100) in Bezug genommenen Flle von der negativen
Beweiskraft der Athemprobe. Der erstere betraf ein weibliches,
im Wasser gefundenes Kind. Nach unseren Grundstzen ffneten wir
probatorisch noch die Brusthhle der schon ganz grauen Leiche, und
machten nun, da die zurckgezogene Lage der dunkelbraunen, compacten
Lunge dazu aufforderte, die Schwimmprobe, wobei die Lungen, Lungen
eines schon so verwesten Kindes, vollstndig untersanken! Vollkommen
eben so verhielt es sich bei einem in einem Wasserfass gefundenen
mnnlichen Neugebornen. Die Leiche war sehr verwest und emphysematisch
aufgetrieben. Das Zwerchfell aber ragte bis zur vierten Rippe hinauf,
die Lungen bedeckten den Herzbeutel nicht, waren dunkelbraunroth und
lederhart, und sanken vollstndig unter. In beiden Fllen konnte mit
Gewissheit gesagt werden, dass das Kind nicht gelebt gehabt, und so ein
Resultat fr den Richter erzielt werden, das bei ungerechtfertigter
Zweifelsucht ber den Werth der Athemprobe niemals erreicht wird.


69. Fall.

~Zweifelhafter Ertrinkungstod des Neugebornen.~

Ein weibliches Neugebornes war im Wasser gefunden worden. Es war reif,
hatte gelebt, und war apoplectisch, nicht suffocatorisch gestorben. Ob
aber dieser Tod im Wasser erfolgt war, blieb ungewiss, da die an sich
so sehr unsicheren Zeichen des Ertrinkungstodes an der Leiche nicht
einmal aufgefunden wurden. Einige Zerkratzungen im Gesicht konnten
Nichts beweisen, und wenn der Umstand, dass man am Ufer, ganz nahe der
Stelle, wo die Leiche im Wasser lag, ein Schnupftuch mit 3 Thlrn. 29
Sgr. eingebunden (und auf demselben eine Dte mit Caffeebohnen) fand,
allerdings den Verdacht eines absichtlichen Hineinwerfens des Kindes in
den Fluss rege machen musste, so konnte doch natrlich diese Thatsache
keinerlei Anhaltspunkt fr ein gerichtsrztliches Gutachten abgeben.


70. Fall.

~Zweifelhafter Ertrinkungstod des Neugebornen.~

Ganz hnlich verhielt es sich bei einem mnnlichen Neugebornen, das,
reif geboren, im Fluss gefunden worden war. Die Leiche war schon ganz
verwest, und es konnte nicht einmal mehr mit Gewissheit, vielmehr
nur mit hoher Wahrscheinlichkeit gesagt werden, dass das Kind gelebt
gehabt, noch viel weniger aber, ob es event. ertrunken, oder durch
welche andere Todesart es gestorben war. Wasser fand sich hier, wie im
vorigen Fall, weder in den Bronchien, noch im Magen.


71. Fall.

~Tdtliche Apoplexie des Neugebornen.~

Ein neugeborner Knabe war auf einem Misthaufen gefunden worden.
Die Leiche war von Ratten oder anderen Thieren angefressen worden,
und es fehlten zwei Drittel der linken Lunge. Trotzdem ergab die
hellrosenrothe Farbe der brigen Lungentheile, ihr Knistern, ihre
Schwimmfhigkeit, ihr Luft- und Blutgehalt bei Einschnitten, dass
das Kind gelebt gehabt, und der apoplectische Befund, dass es an
Schlagfluss gestorben war, der aber nicht auf irgend eine ussere
Gewalt bezogen werden konnte. Denn Verletzungen am Unterleibe, die
sich vorfanden, waren angeblich und auch, beim Mangel jeder lebendigen
Reaction, augenscheinlich mit einer Mistgabel erst nach dem Tode beim
Auffinden der Leiche ihr zugefgt worden.


72. Fall.

~Harnblasenprobe.~

Ein nicht ganz reifes weibliches Neugebornes, das auf der Strasse
gefunden war, hatte unzweifelhaft ~nicht~ geathmet, hatte aber doch
eine leere Harnblase. Das Gegentheil kommt viel hufiger vor. Wer legt
aber auch noch auf die Harnblasenprobe Werth!


73. Fall.

~Tdtung des Kindes durch schwere Geburt.~

Ein Knbchen war in der Anfangs verheimlichten Geburt, wobei es mit den
Fssen geboren worden, stecken geblieben. Als der Geburtshelfer dann
gerufen wurde, und den Kopf entwickeln wollte, fand er das Kind bereits
todt. Die Athemprobe entschied fr die Todtgeburt. Die Section ergab
weiter Gehirnhmorrhagie mit der bedeutenden und seltenen Menge von
anderthalb Unzen Blut auf der _basis cranii_.


74. Fall.

~Zermalmung eines Neugebornen.~

Eisenbahnarbeiter hatten eine menschliche Frucht im Wasser gefunden.
Kopf und Hals waren vom Rumpf abgequetscht, die Halswirbelbeine
zermalmt, die Schlsselbeine und oberen Rippen aus ihren Verbindungen
gelst, die Nabelschnur abgeschnitten und kunstgemss unterbunden.
Der Rumpf war 10 Zoll lang und 1-3/4 Pfund schwer. Wollhaar an vielen
Stellen, die runzliche Beschaffenheit der Haut an den Extremitten, die
Blttchen-dnne Consistenz der Ngel und die klaffende _Vagina_ konnten
allerdings mehr als bloss vermuthen lassen, dass das Kind nicht reif
gewesen war; ein amtlicher derartiger Ausspruch durfte aber bei der
grossen Zerstrung der Leiche, bei der so wichtige Theile, namentlich
der Kopf, ganz mangelten, nicht gewagt werden. Auch die Athemprobe
konnte nicht mehr angestellt werden, und so blieb es ganz unbestimmt,
ob das Kind gelebt hatte, und ob der Kopf in diesem Falle im Leben vom
Rumpfe getrennt worden war.


75. u. 76. Fall.

~Frhes Eintreten der Verwesung in den Lungen.~

Sie betrafen die beiden oben (S. 99) angezogenen Flle von ungewhnlich
frhzeitiger Entwickelung des Verwesungsprocesses in den Lungen.
Ein reifes, weibliches Neugebornes, das gelebt haben musste, war
im Wasser gefunden und apoplectischen Todes gestorben. Obgleich
kein einziges Symptom von Erstickungstod vorhanden, so ragte doch
die Zunge ber den Kiefern hervor. Ganz gleiches habe ich so oft
gefunden, wo an Erstickungstod gar nicht zu denken, ja einmal bei
einem Barrikadenkmpfer, der durch einen Schuss und innere Verblutung
gestorben war, und bei dem die Zunge 3 Linien weit zwischen den Zhnen
eingeklemmt war, dass ich lngst das Hervorragen der Zunge nicht mehr
als einen ausschliesslichen Sectionsbefund beim Suffocationstode
betrachte.[19] -- Der Krper dieses Kindes hatte zwar schon grne
Flecke auf der Bauchhaut, war aber im Uebrigen noch recht frisch und
ohne Geruch. Nichtsdestoweniger fanden wir schon Luftblasen auf der
Oberflche beider Lungen. Im Uebrigen aber waren smmtliche Zeichen
der Athemprobe so ausgeprgt und beweisend, dass wir trotz dieser
Luftblasen keinen Anstand nehmen konnten, das Leben des Kindes nach der
Geburt anzunehmen. In einem zweiten Falle, bei einem Kinde, das reif
geboren und -- hchst wahrscheinlich durch Umschlingung der Nabelschnur
-- apoplectisch gestorben war, fanden sich in der noch frischen
Leiche, namentlich auf der Peripherie der linken Lunge, zahlreiche
Luftblschen, worunter sogar Eine von der Grsse einer kleinen weissen
Bohne.


77.-82. Fall.

~Aufgefundene Neugeborne.~

Diese sechs Flle waren smmtlich solche, wo neugeborne Kinder an
abgelegenen Orten, oder im Wasser, oder auf der Strasse u. s. w.
gefunden waren, und bei denen die Obduction in keinerlei Beziehung
etwas Lehrreiches darbot, weshalb wir hier nicht weiter darauf eingehen.




F. Vergiftungen.


Das Preussische Strafgesetzbuch verlangt bekanntlich (. 858 Tit.
20 Thl. II. des Allg. Landr.) zur Feststellung des Thatbestandes
einer vermutheten Vergiftung, wenn das _post hoc_ feststeht,
d. h. wenn es gewiss, dass der Entleibte nach beigebrachtem
Gifte gestorben ist, in Betreff des _propter hoc_, des
Causalzusammenhanges zwischen der Vergiftung und dem nach derselben
erfolgten Tode nichts mehr als einen Nachweis, dass dieser Tod eine
~wahrscheinliche~ Wirkung des Giftes gewesen. Diese weise Bestimmung
des Gesetzgebers, ohne welche zahlreiche Giftmorde niemals als
solche htten anerkannt und bestraft werden knnen, weil bei einer
strengen Beweistheorie hundert Ausflchte, Mglichkeiten, Zweifel,
merkwrdige Erfahrungsthatsachen von nicht tdtlich gewordenen
Vergiftungen durch die entschiedensten Gifte u. s. w. dem Richter
entgegengehalten worden wren, diese gesetzliche Bestimmung
erleichtert auch den preussischen Sachverstndigen ihr Urtheil.
Denn wenn es, sei es durch die dem Richter als Solchem zu Gebote
stehenden Beweismittel, sei es, in Ermangelung dieser, Seitens
der Sachverstndigen durch die Krankheitssymptome, Leichenbefunde
und chemischen Untersuchungsergebnisse festgestellt ist, dass
wirklich Gift beigebracht worden, so ist der Gerichtsarzt
berechtigt, die tdtliche Wirkung dieses Giftes im concreten Falle
als wahrscheinlich anzunehmen, wenn die Krankheitssymptome (wenn
dieselben bekannt geworden!) und der Leichenbefund selbst nur in den
wichtigsten Einzelheiten dem entsprechen, was die rztliche Erfahrung
beziehungsweise zu den verschiedenen Giften kennen gelehrt, und der
Sectionsbefund eine ~andere~ Todesursache nicht nachgewiesen hat. --
Wie das erwartete neue Preussische Strafgesetzbuch die Vergiftung
auffassen und behandeln wird, ist uns natrlich ganz unbekannt.[20]
Gewiss aber ist, dass schon gegenwrtig, bei und nach der allgemeinen
Einfhrung der Geschwornengerichte, die Sachlage eine ganz andere
geworden ist, wie ja berhaupt dadurch an die Stelle der strengen
Beweistheorie die subjective Ueberzeugung von dem Ja oder Nein, dem
Schuldig oder Nichtschuldig getreten ist. Hiernach wrde es mich keinen
Augenblick berraschen, wenn es mir morgen vor der Gerichtsbarre
begegnete, dass, nachdem ich durch Grnde der Wissenschaft
nachgewiesen, dass _N._ an Vergiftung gestorben, ich durch den
~Wahr~spruch (?) der Geschwornen vielleicht vernehmen msste, dass der
Angeklagte als nicht schuldig, d. h. dass mit anderen Worten erklrt
wrde, dass eine Vergiftung ~nicht~ Statt gefunden habe, folglich
auch _N._ nicht daran gestorben sein knne, und umgekehrt. Dass diese
Voraussetzung nichts weniger als ungerechtfertigt, haben mehrere
frhere, historisch gewordene Vergiftungsflle erwiesen. Aeltere
Leser, die sich z. B. des _Castaing_'schen Falles vom Jahre 1823
erinnern, werden wissen, dass die Pariser Assisen unsern entarteten
Collegen Dr. _Castaing_ als des Giftmordes schuldig erklrten, und er
in Folge dieses Verdicts die Guillotine bestieg, whrend nicht ich
allein, sondern auch juristische Schriftsteller damals in Deutschland
nachwiesen, dass nach damaligem deutschen Criminalprocess (resp.
gerichtlich-medicinischer Praxis) ein Thatbestand einer geschehenen
Vergiftung gar nicht htte angenommen werden knnen. Wer kennt
nicht den berchtigten Fall der ~Lafarge~ vom Jahre 1840 und die
Arsenikstreitigkeiten (zwischen _Orfila_ und _Raspail_), die derselbe
veranlasst hat? Es scheint mir mehr als zweifelhaft, ob diese Mad.
~Lafarge~ damals auch in Deutschland, wie es in Frankreich geschehen,
als Giftmrderin ihres Gatten richterlich htte anerkannt und
verurtheilt werden knnen!

Unter den acht Fllen, die aus der ersten Centurie der von uns
verrichteten gerichtlichen Leichenffnungen in die Categorie der
Vergiftungen gebracht wurden, betraf die Hlfte Flle von angeblichen
Vergiftungen durch Schwefelsure (rohe, im Handel vorkommende, sogen.
_Oleum_), welche berhaupt bei Uns vielleicht in neun Zehnteln aller
Vergiftungsflle das tdtliche Agens ist. Wir beginnen mit den
Ergebnissen dieser Vergiftungen:


83. Fall.

~Vergiftung durch Schwefelsure.~

Einem sieben Wochen alten unehelichen Mdchen war von seiner Mutter
-- was dieselbe spter sogar gestand -- acht Tage vor seinem Tode
concentrirte Schwefelsure in den Mund eingegossen worden. Es
entstanden die bekannten Symptome. Bei der Leichenffnung fiel
zunchst der Hals auf, an dessen linker Seite sich handtellergross die
ganze _cutis_ abgelst, und die lederartig harten Muskellagen unter
ihr ganz blossliegend fanden. Die Rnder dieser Stelle granulirten
bereits, und ein schmaler rother Hof umgab dieselben. Die Speiserhre,
etwas grauroth gefrbt, war so mrbe, dass sie beim leichtesten
Anfassen zerriss. Der Magen war ganz (auffallend) bleich, und ein
Schleimhautgeschwr, d. h. eine Zerstrung der Schleimhaut fand sich
in Thalergrsse auf der vorderen Magenwand. Das Blut war dunkel und
~dickflssig~. Wirkliche Blutgerinnsel fanden sich nur einige in
der rechten Herzkammer und in den _sinus_ der harten Hirnhaut. Der
brige Befund war unerheblich. Die in Beschlag genommene Flssigkeit
ergab sich deutlich als rohe Schwefelsure. Die _contenta_ des Magens
und _duodenum_ dagegen liessen keine Spur von dieser Sure mehr
entdecken, wobei indess zu erwgen war, dass das Kind bald nach der
Vergiftung kohlensaure Magnesia erhalten hatte. (Die Mutter wurde,
da ihr Gemthszustand zu Zweifeln Veranlassung gegeben hatte, nur zu
einer damals noch statthaften ausserordentlichen Zuchthausstrafe
verurtheilt.)


84. Fall.

~Vergiftung durch Schwefelsure.~

Die schrecklichste Wirkung dieser, allem Organischen so feindlichen
Substanz, die man sich nur denken mag, fand ich bei einem 30 Jahre
alten Hutmacher. Derselbe war Morgens frh im Dunkeln aufgestanden und
hatte -- man hat nicht erfahren: ob absichtlich oder zufllig -- einen
tchtigen Schluck roher Schwefelsure, wie er sie in seinem Gewerbe
brauchte, getrunken. Auf sein Geschrei eilte seine Frau herbei, und
schaffte sogleich Hlfe. Der zugerufene Arzt vensecirte, und das Blut
soll syrupsartig geflossen sein. Nach Milch und Seifenwasser erfolgte
noch einigemale Erbrechen, aber schon nach zwei Stunden trat der Tod
ein. -- Wir fanden die ganze Zunge von der ussersten Spitze an weiss
sphacelirt, die Schleimhaut stellenweise abgelst. Der _oesophagus_
zeigte auf seiner Aussenflche noch nichts Abnormes, auf der inneren
aber war er, wie die ganze Rachenhhle, grauschwarz. Der Magen dagegen
war usserlich wie innerlich kohlschwarz von Farbe und natrlich
so mrbe und macerirt, dass er wie nasses Lschpapier an der Zange
hngen blieb, wenn diese nur versuchte, ihn hervorzuheben. Von einer
(vorschriftsmssigen) Unterbindung desselben musste deshalb nothwendig
abgesehen und sein Inhalt vielmehr aus der Bauchhhle entnommen werden.
Das grosse Netz war gleichfalls zum grssten Theile schwarz verbrannt,
ohne Zweifel weil vielleicht schon im Leben, oder wenigstens bald nach
dem Tode das Aetzgift den Magen perforirt und das Netz unmittelbar
sphacelirt hatte. _Duodenum_ und die Anfnge des Dnndarms zeigten
nur eine grauschwrzliche Frbung. Die Schleimhaut, die hier noch
untersucht werden konnte, zeigte sich stark aufgewulstet, erhrtet
und wie gekocht. Das Blut hatte durchweg eine Kirschsuppen-hnliche
Frbung; seine Consistenz war die eines sehr dnnflssigen ~Syrups~,
und es fanden sich einzelne Coagula darin von der Hrte eines nassen
Thons. Alle brigen Baucheingeweide ausser den genannten waren
noch von der Zerstrung nicht ergriffen worden und ganz natrlich
beschaffen, ein Beweis, dass das tzende Gift in den zwei Lebensstunden
namentlich noch gar nicht bis in die unteren Drme gedrungen war.
Eben so normal fanden sich Lungen und Herz, welches, wie die _sinus_,
ziemlich stark mit Blut gefllt war. Die untersuchten _Contenta_ der
Leiche ergaben eine Drachme und 17-1/4 Gran freier Schwefelsure. Wir
fgen das interessante vollstndige Obductionsprotocoll nebst dem
chemischen Bericht, betreffend die Untersuchung des Darminhaltes im
Anhange _in extenso_ bei.


85. Fall.

~Angebliche Vergiftung durch Schwefelsure.~

In diesem Falle ward es zwar durch die richterlichen Erhebungen
festgestellt, dass an dem sechs Monate alten Knaben die eigene,
unnatrliche Mutter dreimal wiederholte Vergiftungsversuche (mit
Schwefelsure) gemacht hatte. Alle drei Versuche waren aber misslungen,
so dass gar Nichts ingerirt worden war. Die Section hat auch eben
so wenig Resultate einer corrosiven Vergiftung, als die chemische
Untersuchung des Darminhaltes eine Spur von _Ac. sulphuric._ ergeben,
und das Kind war vielmehr, wie die Oeffnung lehrte, an _meningitis
chronica exsudativa_ gestorben, whrend welcher Krankheit eben die
Mutter die Vergiftungsversuche gemacht hatte!


86. Fall.

~Vergiftung durch Schwefelsure.~

Ein sehr eclatanter Fall von Schwefelsure-Vergiftung betraf ein
(bereits deflorirtes) Dienstmdchen von 19 Jahren, von welchem ich
gleich voraus bemerken will, dass nach den spteren richterlichen
Ermittelungen der von Hause aus hchst wahrscheinlich gewesene
Selbstmord als gewiss constatirt wurde, weshalb die chemische
Untersuchung der _Contenta_ der Leiche, welche schon begonnen hatte,
auf amtliche Anordnung, als unnthige Kosten verursachend, unterblieb.
Bei der usseren Besichtigung der Leiche fielen die eine Linie lang
vor den Zhnen ragende Zunge, und zwei von der Mitte der Unterlippe
bis zum Kinn parallellaufende 3/4 Zoll breite dunkelbraune, hart zu
schneidende Streifen auf, welche offenbar von der herabgeflossenen
Schwefelsure herrhrten. Bei der Section fand sich der Magen durchweg
ganz schwarz aussehend. Nachdem derselbe mit dem _duodenum_ unterbunden
und exenterirt war, fanden wir im Magen ein Quart schwarzbrauner,
auf Lacmuspapier sauer reagirender Flssigkeit, und nun zeigte sich
auch die Schleimhautflche des Magens berall kohlschwarz und die
Schleimhaut aufgelockert. Auch die Netze erschienen von schwarzer Farbe
-- obgleich der Magen nicht perforirt war. Leber, _Pancreas_, Milz,
Darmkanal, Nieren, Harnblase und der ungeschwngerte Uterus ergaben
nichts von der Norm Abweichendes. Aus der Bauchhhle wurden neun Unzen
eines dunklen dnnflssigen Blutes geschpft. Die Hohlvene enthielt nur
weniges dunkles, ~dnnflssiges, sauer reagirendes~ Blut. Am Zwerchfell
fiel eine schwarze Frbung seiner ganzen linken Hlfte auf, wie ich
sie in keinem hnlichen Falle wieder gesehen habe. Der Blutgehalt
der gesunden Lungen war der ganz normale. Das schlaffe Herz war fast
blutleer. Die Luftrhre war leer, und so war folglich kein einziges
Zeichen von Erstickung vorhanden, und dennoch war die Zunge zwischen
den Zhnen eingeklemmt und hervorragend (s. unten Corollarien Nr. 4).
Sehr unerwartet war der Befund an Zunge und Gaumen. Sie zeigten nmlich
gar keine ungewhnliche Frbung noch Texturvernderung! Dagegen
fand sich die Speiserhre auf ihrer ganzen Schleimhaut grauschwarz
gefrbt, und wie gegerbt anzufhlen. Das Blut in den Gefssen der
Brusthhle verhielt sich wie das schon oben geschilderte. Die harte
Hirnhaut, wie die _pia mater_ und die Gehirnsubstanz erschienen in ganz
ungewhnlichem Maasse mit dunkelm, ganz flssigem Blute berfllt. Eben
so strotzend zeigten sich das kleine Gehirn und smmtliche _sinus_.
Dass der Tod durch Vergiftung mit Schwefelsure erfolgt war, konnte
nicht bezweifelt werden. Wir sprachen indess, zur Wahrung unsers
wissenschaftlichen Gewissens, im summarischen (dem Obductionsprotokolle
angehngten) Gutachten, da die chemische Untersuchung die Ergebnisse
der Leichenffnung noch nicht ergnzt hatte, nur die hchste
Wahrscheinlichkeit des Todes durch Schwefelsure aus, womit ja auch,
nach Lage unsrer Gesetzgebung (s. oben) den richterlichen Anforderungen
ausreichend gengt war.


87. Fall.

~Angebliche Vergiftung.~

Ein zehn Wochen altes Mdchen sollte angeblich vergiftet sein. Was
dem Tode vorangegangen, blieb uns unbekannt. Bei der Section fanden
wir anderthalb Unzen braunflockiger Flssigkeit in der Bauchhhle,
die aus einem Einriss in den _fundus ventriculi_ geflossen war. Ganz
offenbar war Gastromalacie die Todesursache des Kindes gewesen, wie
der gallertartige Magen, an dem keine sichtbare Gefssentwicklung,
geschweige Entzndung, Brand u. dergl. sich vorfand, deutlich erwies.
Die Milz war musartig weich; alle brigen Organe in der Leiche
vollkommen normal. Die chemische Analyse ergab kein Gift.


88. Fall.

~Angebliche Vergiftung.~

Auch in diesem Falle war, aus uns unbekannten Grnden, eine unter
auffallenden Symptomen tdtlich verlaufende Krankheit fr Folge einer
Vergiftung gehalten, und deshalb die gerichtliche Section veranlasst
worden, die den Urgrund des Verdachtes klar machte. Ein zehnjhriger
Knabe sollte nach dem Genusse einer Mehlsuppe Erbrechen bekommen haben,
und bald gestorben sein. Die Section ergab an Hauptresultaten: 22 Unzen
blutiger Flssigkeit in der Bauchhhle, allgemeine _Peritonitis_ und
_Enteritis_, die dnnen wie die dicken Drme mit lymphatisch-eitrigen
Ausschwitzungen berzogen, und berall unter einander verklebt; die
Ursache dieser heftigen Entzndung war aber keine andere als die
Einschnrung einer 6 Zoll langen (ganz brandig befundenen) Darmschlinge
durch das Netz. Pathologisch interessant war noch, dass selbst die
obere Flche der Leber fest am Zwerchfell durch Exsudate adhrirte.
Magen und _duodenum_ hatten an der Entzndung keinen Theil genommen.
Das Gehirn war sehr blutreich, Lungen und Herz aber ganz normal. Die
chemische Untersuchung der Darmcontenta, die an sich nach solchem
Befunde ganz berflssig war, aber dennoch, da einmal der Verdacht
einer Vergiftung sich erhoben hatte, nicht unterlassen wurde, ergab
keine Spur von Gift. In wenigen anderen, als gerade solchen Fllen
feiert die gerichtliche Medicin einen so entschiedenen Triumph.
Jeder Verdacht der Urheberschaft des schndlichsten Verbrechens
gegen einen ganz Unschuldigen wird, wie im vorliegenden, so in
jedem hnlichen Falle, nur allein, aber unwiderleglich, durch die
gerichtlich-medicinische Aufhellung des Thatbestandes niedergeschlagen!


89. Fall.

~Angebliche Vergiftung durch Belladonna.~

Weniger entschieden konnte das Urtheil in diesem Falle abgegeben
werden. Ein Mann von 50 Jahren hatte ~sechs Monate~ vor seinem Tode
einen Thee aus Belladonna-Blttern genommen, war in eine Krankheit
verfallen, und nach viermonatlicher Behandlung in der Charit
verstorben. Im Obductionstermine wurden uns nur diese oberflchlichen
Data berliefert. Wie viel Belladonna-Bltter der Mann bekommen,
wie sich seine lange Krankheit gestaltet hatte, darber blieben wir
vollstndig in Ungewissheit. Die Leiche war aufs Hchste abgemagert,
zeigte _oedema pedum_, den hchsten Grad von _decubitus_, allgemeine
Anhmie, und an innern auffallenden und abnormen Befunden nur einen
kleinen und ganz zusammengeschrumpften Magen. Nach diesen Ergebnissen
glaubten wir nach der Leichenffnung kein andres vorlufiges
(summarisches) Gutachten abgeben zu knnen, als die Annahme: dass
_denatus_ an einer langwierigen, innern Krankheit gestorben sei, deren
Zusammenhang mit der Vergiftung nur als mglich gesetzt werden knne,
und dass eine chemische Untersuchung der _contenta_ bei der Lnge der
Zeit und der Natur des concreten Giftes nicht mehr fr fruchtbringend
erachtet werden knne. In Folge dieses Gutachtens wurden die Acten
reponirt und ein Obductionsbericht nicht erfordert.


90. Fall.

~Angebliche Vergiftung durch Opium.~

Der letzte, in dieser Centurie zu erwhnende Fall einer vermutheten
Vergiftung war nicht an sich, aber deshalb interessant, weil er
Veranlassung zu einer Untersuchung auf Opium gab. Bei dieser
Gelegenheit kann ich nicht unterlassen, auf den grossen Unterschied
aufmerksam zu machen, der in Beziehung auf die zu Vergiftungen
benutzten Substanzen zwischen England und Deutschland beobachtet
wird. Es ist mir seit langen Jahren aufgefallen, in den statistischen
Nachweisungen aus England, betreffend die (natrlichen und gewaltsamen)
Todesarten, wie sie namentlich das vortreffliche und fr medicinische
Statistik unschtzbare _registral general_ alljhrlich liefert, immer
wieder zu finden, wie fast alle denkbaren giftigen, organischen wie
anorganischen Stoffe dort als Ursachen des Vergiftungstodes benutzt
werden, whrend in Deutschland, namentlich aber, wie ich bestimmt
versichern kann, in Berlin und Umgegend sowohl bei absichtlichen wie
bei zuflligen Vergiftungen fast in allen Fllen nur Schwefel- oder
Arsensure das tdtende Agens war, und nur auf dem Lande wohl auch
zuweilen zufllige Unglcksflle durch wildwachsende Giftpflanzen
beobachtet werden. Es kann wohl dieser auffallende Unterschied
nicht anders erklrt werden, als durch den besseren Zustand der
Medicinalpolizei in Deutschland, der die Gifte nicht Jedem zugnglich
macht. In unserm Falle nun war ein krftiger Mann (Kutscher) am
Schlagfluss gestorben, wahrscheinlich nach vorangegangenem _delirium
potatorum_. Der Verdacht einer Vergiftung durch Opiumtinctur, die
ihm ein Barbier (!) als Arznei gegeben hatte, ward Veranlassung
zur gerichtlichen Section der Leiche, welche Nichts als die ganz
gewhnlichen Resultate einer _Apopl. sanguinea_ ergab, und zur
chemischen Untersuchung des Darminhaltes. Da es nicht mglich ist,
das Opium, mag es trocken oder aufgelst in den Magen gebracht
sein, als solches und mit seinen physikalischen Eigenschaften aus
demselben wieder auszuscheiden, so musste sich diese Untersuchung
darauf beschrnken, die An- oder Abwesenheit der zwei wichtigsten,
und durch auffallende Reactionserscheinungen sich characterisirenden
Bestandtheile des Opiums, nmlich des Morphiums und der Mekonsure,
darzuthun, und auf diese Weise einen indirecten Beweis fr oder
gegen das Vorhandensein von Opium in den Eingeweiden herzustellen.
1) ~Morphium~. Um dasselbe aufzusuchen, wurden die aufbewahrten
Organe, Speiserhre, Magen und Zwlffingerdarm zerschnitten, mit
destillirtem Wasser unter Zusatz von etwas Essigsure ausgekocht,
die Abkochung filtrirt, mit Aetzammoniak bersttigt, und mehrere
Tage bei Seite gestellt. Nach dieser Zeit hatte sich ein geringer
Niederschlag gebildet, der abfiltrirt, ausgewaschen und in verdnnter
Essigsure gelst wurde. Die durchgelaufene Flssigkeit wurde mit Nr.
2. bezeichnet und zur Untersuchung auf Mekonsure zurckgestellt.
Zur Auflsung in Essigsure wurde eine kalt bereitete Auflsung von
doppelt kohlensaurem Natron in destillirtem Wasser, bis zum Vorwalten
des Alkali, hinzugesetzt, und die Mischung in einem verschlossenem
Gefss einige Tage stehen gelassen. Dann wurde die klare Flssigkeit
abgegossen, einmal aufgekocht, und dem Erkalten berlassen. Es hatte
sich ein geringer rthlicher Niederschlag abgeschieden, der durch
Filtriren getrennt, und mehrere Male mit heissem Weingeist extrahirt
wurde. Die spiritusen Auszge wurden auf einem Uhrglase verdampft.
Es blieb nur die Spur von einem Rckstande, der mit jodsauerm Kali,
verdnnter Schwefelsure und Amylum auf Morphium geprft wurde,
aber nicht eine Spur dieses Alcaloids ergab. 2) ~Mekonsure~. Die
mit Nr. 2. bezeichnete Flssigkeit wurde mit essigsaurem Bleioxyd
gefllt, der entstandene Niederschlag auf einem Filtrum gesammelt,
mit destillirtem Wasser ausgewaschen, dann mit demselben Wasser
angerhrt und Schwefelwasserstoff hineingeleitet. Nach dem Abfiltriren
der sauern, wasserhellen Flssigkeit wurde dieselbe mit reinem Kali
gesttigt, und durch Abdampfen im Wasserbade concentrirt, zuletzt
aber mit einer verdnnten Eisenchlorid-Lsung geprft. Es zeigte sich
keine rothe Frbung, und es war daher keine Mekonsure vorhanden. --
Nach dem Ausfall dieser Untersuchung musste daher die Nichtanwesenheit
von Opiumtinctur in den Eingeweiden angenommen werden, und da eben
so wenig die Sectionsresultate, wie die dem Tode vorangegangenen
Krankheitserscheinungen auf Opiumvergiftung gedeutet hatten, so musste
eine solche von uns (zum Glck fr den dummdreisten angeschuldigten
Barbier!) in Abrede gestellt werden.




G. Pfuscherei und Anschuldigungen von Kunstfehlern.

Der zuletzt erzhlte Fall von dem Barbier, welcher Opium verordnet
hatte, fhrt von selbst ber zu den Fllen, in welchen angebliche
Tdtung durch rztliche Pfuscher oder durch Kunstfehler Veranlassung
zur gerichtlichen Untersuchung der Leiche ward, und dergleichen
sich im ersten Hundert fnf Flle ergaben. Hier ist der schwache
Fleck der gerichtsrztlichen Thtigkeit! Die Beurtheilung der
medicinischen Pfuschereien als solcher berhrt sie eigentlich gar
nicht, denn ob Jemand von Staats wegen befugt sei, oder nicht, aus
der Kur der innern und ussern Krankheiten ein Gewerbe zu machen,
wie sich das Preuss. Landrecht ausdrckt, dafr bedarf es Nichts
als des Einforderns seiner Approbation Seitens des Polizeirichters,
und hchstens wird derselbe, wie namentlich bei der jetzigen, Gott
geklagten Classification unsers Medicinalpersonals nicht selten
geschieht, in den Fall kommen knnen, den Gerichtsarzt noch darber
zu consultiren, ob die eventuelle Approbation sich auch noch auf
diejenige Klasse von Krankheiten erstreckt, mit welcher sich der
Angeschuldigte befasst hatte, z. B. syphilitische Formen, die ein
Wundarzt erster oder zweiter Klasse bernommen und behandelt hatte,
wobei das Gutachten nicht schwierig. Aber bei wirklichen, eigentlichen
Kunstfehlern, welche begangen worden, und den Tod des Behandelten,
oder auch nur dauernde und erhebliche Nachtheile fr seine Gesundheit
zur Folge gehabt haben sollen! Es lsst sich hierbei gegenwrtig, und
bei dem Entwickelungsgange, den die practische Medicin in neuerer
Zeit genommen hat, kaum Ein allgemeiner, leitender Satz aufstellen,
zumal und namentlich in Betreff der sogenannten inneren Praxis. War
der angebliche Kunstfehler eine Unterlassungssnde -- wer denkt
dann nicht sogleich (und der Vertheidiger des Inculpaten wird nicht
unterlassen, daran zu denken!) an die Carricatur der Heilkunst, die
Homopathie, die ja doch in der That nichts ist, als eine grossartige,
systematische Unterlassungssnde, und doch vom Strafrichter nicht als
Solche anerkannt werden kann. Aber hat die allerneueste Zeit nicht noch
eine andere Carricatur der Heilkunst erzeugt, in Sphren, die sich
hchlich beleidigt finden wrden, wenn man sie mit der Homopathie
zusammenstellen wollte? Rhmen sich nicht jene diagnostischen Knstler
in der Wiener und Prager Schule, dass sie, ausser dem Stellen der
Diagnose, am Krankenbette ~Nichts~ thten, und hat nicht ein Verehrer
dieser Schule erst unlngst ffentlich bekannt gemacht, dass im Wiener
Kinderhospital jetzt nur -- _ut aliquid fecisse etc._ -- etwas _Syr.
Rubi Idaei_ und zur Abwechselung _Syr. Mororum_ in ~allen~ Fllen
gegeben wrde? Und diese Schule tritt doch mit keinen geringeren
Ansprchen, als denen hervor, auf der Hhe, auf der letzten, hchsten
Hhe der Kunst zu stehen! Wie nun, wenn ein junger Doctor angeschuldigt
wre, den Tod eines Kindes, das an hutiger Brune gelitten, dadurch
verschuldet zu haben, dass er demselben nur etwas Himbeersyrup gegeben,
und wenn er auf der Anklagebank Angesichts des um sein Gutachten
requirirten Gerichtsarztes mit Ruhe und Zuversicht erklrte: er
gehre der neuesten Wiener Schule an und habe sein Verfahren nur
den Lehren der besten und berhmtesten neuern Aerzte entsprechend
eingerichtet? Kann und wie weit kann ihm ein wirklicher Kunstfehler
zugerechnet werden? Andererseits die Wasserdoctoren! Man behaupte
doch eine Unterlassungssnde vom Standpunkte der hippokratischen
Heilkunst in einem gegebenen Falle, wenn der Angeschuldigte einen
nothwendigen Aderlass, ein nothwendiges Brechmittel nicht verordnet,
einen nothwendigen Bruchschnitt nicht gemacht hatte, und sich mit
seinen nasskalten Kotzen, seinen Abreibungen, Douchen, Sitzbdern
und Abschreckungen begngt hatte, und dann sich auf den berhmten
_Priessnitz_ und hundert andere weniger berhmte Wassertherapeuten
beruft, whrend wohl gar unter den zwlf zu Gericht sitzenden
Geschwornen sieben selbst Hydropathen sind!

Leichter allerdings sind die activen Kunstsnden zu beurtheilen, aber
auch hier kommen nur zu hufig in der gerichtsrztlichen Praxis Flle
vor, wo der Sachverstndige, wenn er _sine ira et studio_ und gebunden
durch Gewissen und Eid ber die Schuld des Angeklagten urtheilen
soll, die Hand aufs Herz legen, und lieber ein nicht schuldig, als
das Gegentheil aussprechen wird. Denn fr welches auch noch so kecke
und tollkhne Verfahren gbe es nicht sogenannte Autoritten, auf
welche sich der Angeschuldigte berufen knnte! Dazu kommt endlich
die Unsicherheit der Diagnostik an sich, ferner das Berufen auf
die Erfahrung, auf die vielleicht behauptete Nachlssigkeit des
Apothekers beim Bereiten der betreffenden Arznei, auf die Unfolgsamkeit
des Kranken u. s. w., Umstnde, die sich oft jeder Controle entziehen
-- und so bleiben in der That nur sehr wenige Flle brig, in welchen
es mglich, einen rztlichen Kunstfehler strafrechtlich zu constatiren,
wie denn auch in diesen Dingen erfahrene Aerzte und Richter lngst
wissen, dass bei der Mehrzahl solcher Anschuldigungen Nichts heraus
kommt.

Wenn hiernach zu beweisen versucht worden, wie wenig allgemein
leitende Grundstze bei diesen medicinisch-forensischen Untersuchungen
existiren, so bleibt dem Gerichtsarzte in der That nichts anderes
brig, als jeden einzelnen Fall als solchen mit Umsicht gehrig nach
allen Seiten zu wrdigen. Wir haben auch _in puncto_ medicinischer
Pfuscherei und angeschuldigter Kunstfehler in zahlreichen Fllen
unser Urtheil zu bilden Gelegenheit gehabt. Der Flle, in welchen der
Tod angeblich auf diese Weise erfolgt, und die gerichtliche Section
veranlasst worden war, kamen, wie gesagt, in der hier betrachteten
ersten Centurie von Obductionsfllen fnf vor, von denen der pikanteste
der gleich folgende war.


91. Fall.

~Anscheinende Tdtung durch homopathische Pfuscherei.~

Vor einigen Jahren trieb in Berlin eine Zeit lang ein gewisser
sogenannter Professor _Pantillon_ sein Unwesen, der als Nichtarzt
sogenannte homopathische Kuren machte, und zu dessen Ausweisung
endlich dieser Fall Veranlassung gab. -- Am 26. Mai 18-- verstarb der
3-1/2 Jahre alte Sohn des _N. M._ Derselbe hatte an einem angebornen
Bruch und spter (nach den Akten) an einem Augenfell gelitten. Um
Ostern consultirte die Mutter jenen Pfuscher, der ihr homopathische
Streukgelchen gab, wonach angeblich der Bruchschaden und das Augenbel
sich besserten (!), jedoch wurde das Kind, nach der Schilderung der
Mutter, zu gleicher Zeit so trge, dass es gar nicht mehr ausgehen
wollte, fast fortwhrend schlief, und dabei stark schwitzte. Der
Professor gab neue Kgelchen, wonach aber das Kind viel schlechter
ward, immer im Bette liegen blieb, gar keinen Appetit hatte, nur immer
zu trinken verlangte, und zusehends abmagerte. Es waren jetzt sechs
Wochen nach der ersten Consultation verflossen. Nach einer fernern
Woche wurde das Kind immer schlechter, und erschien der Professor,
ungeachtet der Bitten der Mutter, nicht, um demselben Hlfe zu leisten.
Am 25. Mai bekam es einen heftigen Krampf, der ununterbrochen bis
zum folgenden, dem Todestage, anhielt. Der an diesem letzten Tage
gerufene practische Arzt, Dr. _W._ verordnete noch Blutegel und
Klystiere, aber schon Mittags verstarb das Kind unter den heftigsten
Krmpfen, nachdem noch der Gehlfe des Professors (!) mit einem
Buche und einem Arzneikasten (!) erschienen, und etwas -- -- zum
~Riechen~ angeboten hatte. (Fr seine Bemhungen hat der Professor
jedesmal fnf Silbergroschen, im ganzen einen halben Thaler, erhalten
und angenommen.) Die von ihm angewandten Mittel waren, seiner Angabe
nach in der spteren Untersuchung, Belladonna, Aconit, _Nux vomica_
und Ignatius-Bohne. Wir hatten die gerichtliche Section der Leiche zu
verrichten, nachdem die Mutter Klage gegen den Professor erhoben
hatte. Die Leiche war sehr abgemagert, die Schdelknochen sehr stark
injicirt, die blutfhrenden Hirnhute zeigten gleichfalls starke
Congestion. In jedem sehr erweiterten _plexus lateral._ befanden
sich etwa 3 Unzen Wasser, und smmtliche _Sinus_ waren strotzend mit
Blut gefllt; im Uebrigen waren die Befunde in der Kopfhhle die
normalen. Beide Lungen waren sehr tuberkuls, mehrere Tuberkeln schon
erweicht, die Milz zeigte sich mit rohen Tuberkeln wie durchwachsen,
wie denn einige Tuberkeln sich auch im _Pancreas_ fanden. Alle brigen
Organe boten nichts Bemerkenswerthes dar. -- In unserm Gutachten
fhrten wir zunchst aus, dass das Kind an Gehirnhhlen-Wassersucht
seinen Tod gefunden habe, was hier keines weitern Beweises bedarf,
und wobei die Scrofeldyscrasie als aetiologisches Moment im
Allgemeinen, wie in Bezug auf den concreten Fall, ihre Wrdigung
fand. Es wurde ferner ausgefhrt, dass diese hchst bedenkliche und
lebensgefhrliche Krankheit nach aller medicinischen Erfahrung nur
allein durch (das bekannte) ein energisches Heilverfahren noch in
ihrem Entstehen und in ihren ersten Stadien heilbar sei, und dann
weiter gesagt: Anders verfuhr der Professor _Pantillon_. Es kann
ihm als Nichtarzt nicht zugemuthet werden, dass er diese Krankheit
in ihrem Entstehen und ihrer weiteren Ausbildung, wie die Mutter sie
ihm schilderte, richtig erkannt habe, oder habe erkennen knnen, und
fuhr er vielmehr fort, mit gnzlicher Hintenansetzung jener, ihm
unbekannten wirksamen Heilmethode, die sogenannten homopathischen
Streukgelchen zu geben, d. h. arzneilich ganz indifferente, kleine
Zucker- und Mehl-Partikelchen, da deren angeblicher arzneilicher
Inhalt an Belladonna, Aconit, Krhenaugen und Ignatius-Bohnen durch
die sogenannte homopathische Verdnnung in Nichts verschwindet. Eben
deshalb kann auch nicht angenommen werden, dass _P._ durch seine
Behandlung des Kindes die tdtliche Krankheit hervorgerufen, oder auch
nur dieselbe positiv gesteigert und deren tdtlichen Ausgang begnstigt
habe. Dagegen mssen wir, nach allen Erfahrungen der medicinischen
Wissenschaft, annehmen, abgesehen von seiner Befugniss oder
Nichtbefugniss berhaupt, dass derselbe negativ geschadet habe, indem
er ~unterliess~, die wirksamen, einzig noch mglicherweise wirksamen
Heilmittel und Methoden gegen die Krankheit des Kindes anzuwenden,
die ohne diese Behandlung ihren gewhnlichen Verlauf durch alle ihre
Stadien bis zum tdtlichen Gehirndruck durch Wasserausschwitzung, wie
er durch die letzten Krmpfe und durch die Section nachgewiesen ist,
machen musste. Hiernach gaben wir unser Gutachten dahin ab: dass
der tdtliche Ausgang der Krankheit durch ein erfahrungsmssiges,
energisches Heilverfahren htte abgewehrt werden knnen, und dass das
von dem _P._ eingeschlagene Verfahren ein solches erfahrungsmssiges
nicht gewesen sei. -- Die polizeiliche Seite der Sache stand nicht in
Frage, weil sie dem Richter auch ohne das sachverstndige Gutachten
klar vorlag; die gerichtliche Frage vom Antheil des Verfahrens am Tode
konnte wohl nicht milder fr den Angeklagten, durfte aber auch meiner
Ueberzeugung nach nicht strenger gelst werden.


92. Fall.

~Angeblich tdtliche Quacksalberei.~

Ein dreijhriger Knabe war durch eine Pfuscherei gegen ein Flechtenbel
mit allerhand Quacksalbereien tractirt worden und starb. Die Section
wies Erstickungstod, aber gar keine sichtliche Veranlassung zu
demselben nach, so dass derselbe auch ein natrlicher, das tdtliche
Ende einer, durch die Section nicht erkennbaren, uns ganz unbekannt
gebliebenen, innern (fieberhaften) Krankheit gewesen sein konnte. Eine
chemische Prfung der Magencontenta ergab nichts Schdliches. Es konnte
demnach das Verfahren der Pfuscherin als mitwirkende Todesursache nicht
anerkannt werden.


93. Fall.

~Angeblich tdtliche Quaksalberei.~

Ganz dasselbe fand Statt bei einem vierjhrigen Mdchen, bei welchem,
nachdem es von einem Pfuscher mit an sich indifferenten Mitteln
behandelt worden war, die Section exsudative _Meningitis_, aber gar
keine ussere Veranlassung zum Tode nachwies.


94. Fall.

~Angebliche Tdtung durch Kunstfehler bei der Entbindung.~

Dieser Sectionsfall war als solcher interessant; er htte schwierig
fr die forensische Beurtheilung werden knnen, welche aber von uns
gar nicht weiter gefordert wurde. In Folge schwerer Entbindung, die
34 Stunden gedauert hatte, und bei welcher fnfmal die Zange angelegt
worden war, war ein 21jhriges Mdchen sechs Tage spter gestorben.
Die gerichtsrztliche Section, der leider! schon eine privatrztliche
vorangegangen war, ergab Brand der _Vagina_ und des _Uterus_. Dieser
ragte noch eine Handbreit ber der Symphyse hervor, und hatte noch
die Grsse zweier Fuste. Die Substanz war weich und schlaff, die
innere Flche durchweg schwarzgrau, besonders gegen den Hals zu, die
Substanz an dieser innern Flche aufgelockert, erweicht, und leicht bei
oberflchlicher Berhrung in Fetzen ablsbar. Das Bauchfell war nur
schwach gerthet. In der hintern ganz aschgrauen Wand der _Vagina_ fand
sich ein Zoll langer Einriss. -- Die _Causa mortis_ war sonach leicht
festzustellen. Darber aber, ob ein Kunstfehler den Tod veranlasst
gehabt, musste natrlich das Urtheil bis zur Kenntniss der _anteacta_
ganz und gar vorbehalten werden. Eine fernere Verfolgung der Sache
hat aber, aus mir unbekannten Grnden, gar nicht Statt gefunden. Vor
fnfundzwanzig Jahren habe ich, als damaliges Mitglied des hiesigen
Provinzial-Medicinal-Collegii, einen vollkommen hnlichen Fall mit
zu begutachten gehabt, der damals die Meinungen der Mitglieder sehr
getheilt hatte, wobei indess das Urtheil der Majoritt ungnstig fr
den angeschuldigten Geburtshelfer ausfiel, dem natrlich das zur Last
gerechnet wurde, dass er den eingetretenen Brand der _Vagina_ (es hatte
ein erheblicher Dammriss bei der Entbindung Statt gefunden, und der
Fall ereignete sich im hohen, heissen Sommer) nicht rechtzeitig erkannt
gehabt hatte und dagegen nicht eingeschritten war.


95. Fall.

~Angeblich tdtliche Quacksalberei.~

Gar kein Interesse bot der letzte hierhergehrige Fall dar. Ein
38jhriger Friseur, der gegen einen Quacksalber Kopfschmerzen geklagt,
hatte von diesem eine Salbe in den Nacken einzureiben bekommen. Der
Schmerz und das Kranksein steigerte sich, es wurde ein approbirter
Arzt gerufen, und dieser behandelte nun den Kranken, bei dem er eine
Gehirnentzndung fand, _lege artis_, ohne den Tod abwehren zu knnen.
Die Familie glaubte indess, dass jene Salbe Schuld am Tode des Mannes
gewesen, und klagte. Die Section ergab die gewhnlichen Befunde einer
_Meningitis exsudativa_, und es konnte natrlich in unserm Gutachten
das Trpfchen Fett nicht als zum Tode mitwirkend anerkannt werden!




H. Tdtliche Verbrennungen.


In diese Rubrik gehrt vor Allem ein Fall, vielleicht der
allerwichtigste, gewiss der schwierigste fr die Entscheidung unter
allen Hundert hier betrachteten Fllen, der zu vielen Verhandlungen
Veranlassung gegeben hat. Er betraf den an einer alten Wittwe
_Hake_ durch den Arbeitsmann _Fritze_ verbten Raubmord. Das
medicinisch-wissenschaftliche Interesse des Falles betraf die
Frage: auf welche Weise die _Hake_ den Tod gefunden, ~ob namentlich
Brandblasen noch nach dem Tode entstehen knnen~? worber besonders
_Duncan_ und _Christison_ in Edinburg bei dem unsrigen ganz hnlichen
Fllen so lehrreiche Thatsachen bekannt gemacht haben (S. _Edinb. med.
and surg. journal_, _April 1831_), whrend der Fall mir auch noch ein
psychologisches Interesse darbot, indem der Mrder, wie man sehen
wird, wohl den Mord gestand, aber durchaus nicht zu dem Gestndniss
zu bringen war, dass er Feuer angelegt (um seine That zu verdunkeln),
wovon sowohl ich, wie das Gericht nach den Umstnden des Falles,
ganz fest berzeugt war. Die Wichtigkeit dieses Gerichtsfalles wird
eine grssere Ausfhrlichkeit in der Mittheilung an dieser Stelle
rechtfertigen.


96. Fall.

~Mord durch Verbrennen oder Erdrosseln.~

Am 26. April 18-- war der Arbeitsmann _Fritze_ Nachmittags zu der
allein wohnenden 70jhrigen Wittwe _Hake_ gegangen, gestndlich um von
ihr Geld zu borgen, im Weigerungsfalle aber sie umzubringen. Wirklich
verweigerte sie das Darlehn, und er, ein sehr grosser und starker Mann,
gab ihr sogleich einen Schlag mit der Faust vor die Stirn, wodurch sie
umfiel. Sie war ganz still ohne zu sthnen, zu winseln oder um Hlfe
zu rufen. Er nahm hierauf einen Pflasterstein, der etwa Faust dick
war, und den er angeblich in der Stube gefunden hatte, und versetzte
ihr damit einen Schlag ins Gesicht, worauf sie noch kurze Zeit gezuckt
und dann sich nicht mehr bewegt hat. Weiter wollte er durchaus Nichts
mit dem Krper der _Hake_ unternommen, namentlich sie weder gewrgt,
noch verbrannt, nur allein die am Boden rcklings da Liegende umgedreht
haben, weil es ihm unangenehm war, ihr ins Gesicht zu sehen. Er
durchsuchte nunmehr die Schrnke, fand einen Beutel mit 1000 Thalern,
blieb im Zimmer, bis es finster geworden, zndete ein Talglicht an
und entfernte sich endlich spt Abends mit seinem Raube, nachdem er
das noch brennende Licht unter einen Rohrstuhl gesetzt hatte, fr
welches absonderliche Verfahren er durchaus keine Erklrung abgeben
zu knnen vermeinte. Am folgenden Tage fand man, auch wir selbst, die
kleine zweizimmerige Wohnung der _Hake_ ganz mit brenzlichem Geruche
erfllt und Wnde, Mbel u. s. w. ganz mit Kohlenniederschlag bedeckt.
In der Schlafkammer lag die gleich zu schildernde Leiche auf dem
Bauche neben dem ganz zerstrten Bette, worin viele Theile verbrannt
waren; auf ihr lag ein ganz angebranntes Kopfkissen, und einen Fuss
von ihr stand ein durchgebrannter Rohrstuhl, unter welchem noch der
messingene Leuchter, in welchem ein Talglicht ganz ausgebrannt war,
gefunden wurde. Im Wohnzimmer fand sich der Pflasterstein auf der
Diele. Die wesentlichen Befunde nun der gerichtlichen Section, die
ich dem ausfhrlichen Obductionsprotokolle auszugsweise entnehme,
waren folgende. Die Haare der corpulenten Leiche angebrannt, zum Theil
verkohlt; die Nasenbeine zerbrochen, und das _Septum_ von den Knorpeln
getrennt; die Augen platt zugedrckt und im Innern des rechten Auges
kleine Brandblasen; die ganze Stirn mit angetrocknetem Blute besudelt
und in ihrer Mitte eine Achtgroschenstck grosse Sugillation, bei deren
Einschnitt sich flssiges Blut ergab; eine kleinere Sugillation auf
der rechten Backe; das ganze Gesicht mit angetrocknetem Blute und mit
verbrannten Bettfedern bedeckt, und wie verkohlt und ganz unkenntlich;
das rechte Ohr vollstndig verkohlt, das linke nur angebrannt; an
der Nasenwurzel eine halbmondfrmige, etwa Viertel Zoll lange, 2
Linien breite Wunde mit stumpfen, ungleichen Rndern, einen halben
Zoll von derselben entfernt eine zweite hnliche, die aber beide
nur die Haut trennten; am rechten Schlafbein eine dritte hnliche,
aber dreieckige Wunde; die Zunge vor den Kiefern; der Hals ringsum
vollstndig verkohlt, die Haut in grossen Fetzen abgeplatzt, nur die
Kehlkopfgegend nicht verkohlt, aber mit mehreren Brandblasen besetzt;
die rechte Hand vollstndig verkohlt; der rechte Ober- und Vorderarm,
so wie der linke Arm waren nur theilweise verkohlt, aber reichlich mit
Brandblasen besetzt, die kleiner und grsser und zum Theil mit Serum
gefllt, zum Theil leer waren, was von allen auf dem ganzen Krper
zahlreich befundenen Phlyctnen gilt. Bemerkenswerth war noch, dass
_Nates_ und ussere Geschlechtstheile vollkommen verkohlt waren, so
dass von letztern gar kein anatomischer Bau mehr erkannt werden konnte.
Nur allein die Unterschenkel und Fsse waren ganz unversehrt. Bei der
innern Besichtigung zeigte die Schdelhhle und das Gehirn Blutleere,
sonst Nichts, was fr die Beurtheilung des Todes htte erheblich
werden knnen, weshalb wir die einzelnen Befunde hier bergehen; der
Bruch der Nasenbeine konnte nun noch genauer constatirt werden; dass
er im Leben entstanden, bewiesen die Sugillationen, die sich in die
Knochen erstreckten. Die Schleimhaut der Luftrhre erschien, nachdem
mit dem Schwamm ein schmutziger (Russ-) Niederschlag abgewaschen war,
hellkirschroth gefrbt, und etwas blutig-wssriger Schaum fand sich im
_lumen_ der Luftrhre vor. Die Lungen waren stark mit einem dunkeln
Blute berfllt, das schlaffe Herz in seiner linken Hlfte blutleer,
in der rechten mit schwarzem Blute berfllt; die Speiserhre leer
und normal; die grossen Venenstmme der Brust stark mit dunklem Blute
erfllt. Von der Bauchhhle habe ich hier nur hervorzuheben, da alle
Organe normal beschaffen waren, dass die _V. cava_ viel dunkelflssiges
Blut enthielt.

Nach diesen Befunden mussten wir schon im summarisch-vorlufigen
Gutachten gleich nach der Obduction annehmen: dass _denata_ den
~Erstickungstod~ gestorben, und dass es sehr wohl mglich, dass die
bedeutende Verbrennung die alleinige Ursache dieses Erstickungstodes
gewesen sei. Fr den Obductionsbericht wurden uns nun folgende Fragen
zur Beantwortung vorgelegt:

    1) Ist gewiss, wahrscheinlich, oder nur mglicherweise der
    Erstickungstod der _Hake_ durch die ihr mit der Faust und mit dem
    Steine beigebrachten Schlge gegen die Stirn und auf die Nase
    unmittelbar oder mittelbar herbeigefhrt, oder sind diese Schlge
    unmglich die Ursache des Erstickungstodes?

    2) Wenn dies der Fall, ist er dadurch, dass _Fritze_ nach den
    beiden Schlgen die _Hake_, welche corpulent und hoch in Jahren
    gewesen, auf den Leib gelegt, und sie so einige Stunden bis zu
    seinem Fortgehen ohne Wahrnehmung eines Lebenszeichens hat liegen
    lassen, herbeigefhrt worden?

    3) Aus welchen medicinischen Grnden lsst sich nachweisen,
    dass nur der Statt gehabte Dampf des angelegten Feuers den
    Erstickungstod der _Hake_ herbeigefhrt habe?

Der Obductionsbericht begann nun damit nach der Anforderung des
Gesetzes, da hier Tdtung nach Verletzungen vorlag, diese im Sinne
des . 169 der Criminal-Ordnung (nach ihren Lethalittsgraden) zu
wrdigen. Da aber, selbst zugegeben, dass sie eine Hirnerschtterung
unmittelbar zur Folge gehabt, diese Verletzungen sich nicht als die
Todesursache durch die Section erwiesen hatten, die vielmehr den Tod
durch Erstickung bewies, so mussten wir zunchst behaupten, dass die
drei Lethalittsfragen auf den vorliegenden Fall gar keine Anwendung
fnden. Nachdem nun wissenschaftlich motivirt worden, dass und warum
hier Erstickungstod anzunehmen sei, wurden smmtliche verschiedene
mgliche Entstehungsweisen des Erstickungstodes angegeben, und nun
in Beziehung auf die erste der vorgelegten Fragen fortgefahren;
namentlich kann derselbe durch Kopfverletzungen, die an sich nicht
einmal schwere und tdtliche waren, nicht etwa das ganze Gehirn,
oder grosse und wesentliche Theile desselben zermalmt, und dadurch
die Innervation der Lungen zerstrt hatten, nicht bedingt werden. Im
vorliegenden Falle ist hierbei die Zermalmung der Nase allerdings in
so fern nicht ganz unbercksichtigt zu lassen, als bei einer solchen
Verletzung das Athemholen mehr oder weniger erschwert werden muss. Der
bei weitem wichtigere Weg aber fr die Athmung, der durch den Mund,
bleibt bei einem Bruch, ja bei einer vlligen Zerquetschung der Nase
ganz ungehindert, und es kann demnach aus einer noch so bedeutenden
Beschdigung der Nase, wenn nur der Hauptweg der Luftstrmung durch
die Athemwerkzeuge nicht behindert wird, Erstickung nicht entstehen.
Hiernach wurde mit Bezug auf die erste Frage geantwortet: dass jene
Schlge unmglich die Ursache des Erstickungstodes gewesen seien.
In Betreff der nicht leichten zweiten Frage wurde im Wesentlichen
Folgendes gesagt: wir mssen abermals wiederholen, dass die _Hake_
an den Kopfverletzungen nicht gestorben ist. Sie war also noch nicht
todt, als _Fritze_ die am Boden scheinbar leblos Daliegende todt
glaubte, sondern sie lag hchstens -- wenn seine Aussage berhaupt
Glauben verdient -- in jener Betubung, die die Kopfverletzungen
allerdings veranlassen konnten, aber noch athmend am Boden. In diesem
von uns vorausgesetzten Zustande drehte _Fritze_ sie angeblich um,
und legte sie auf das Gesicht, welches allerdings, bei der durch den
Knochenbruch platt gedrckten Nase, hart auf der Diele zu liegen kommen
musste. Hierdurch musste begreiflich die Athmung erschwert werden.
Bercksichtigt man hierzu, dass die _Hake_ sehr hoch in Jahren gewesen,
in welchem Lebensalter berhaupt die Athmung schon weniger hufig
und energisch ist, und ist es ferner wenigstens nicht actenwidrig,
anzunehmen, dass sie in einem gewissen Grade von Hirnerschtterung
dalag, bei welcher an sich die Respiration selten und unterdrckt
wird, so ist es ~nicht unmglich~, dass durch alle diese Momente die
Behinderung der Athmung sich bis zur endlichen Erstickung steigern
konnte. Dunkel bleibt uns jedoch bei dieser Annahme, der wir nicht
einmal eine hhere Wahrscheinlichkeit, geschweige Gewissheit beilegen,
die ~Verkohlung des Gesichts~, das als fast ganz flach auf dem Boden
liegend angenommen werden muss, whrend der Fussboden an dieser Stelle
gar nicht sehr verbrannt oder verkohlt war. Eben so scheint gegen
diese Annahme der Befund der gnzlich verkohlten ~rechten~ Hand zu
sprechen, die wohl, worber wir keine Wissenschaft besitzen, bei der
am Boden bereits todt liegenden so gelegen haben kann, dass die Flamme
sie besonders und vorzugsweise ergriffen haben mag, whrend sich
die Annahme nicht ganz abweisen lsst, dass die _Hake_ damals noch
~lebte~, als die Flamme ihre Kleidungsstcke und das Kissen, womit
ihr Rcken bedeckt gefunden wurde, ergriffen, und dass sie nun, halb
oder ganz besinnlich, mit der ~rechten~ Hand so viel als mglich sich
zu retten, und die brennenden Stoffe von sich zu reissen versucht
habe. Wir knnen hiernach die zweite Frage nur dahin beantworten: dass
der Erstickungstod dadurch, dass _Fritze_ nach den beiden Schlgen
die _Hake_ auf den Leib gelegt, und sie so einige Stunden hat liegen
lassen, ~mglicherweise~ herbeigefhrt worden sein kann.

Zur dritten Frage endlich usserten wir uns dahin: wie stark der
Rauch und Dampf des Feuers gewesen sei, und wie sehr derselbe die
beiden kleinen Zimmer der _Hake_'schen Wohnung erfllt haben msse,
davon gab der starke Kohlenniederschlag einen Beweis, den wir auf
allen Mbeln und Stoffen daselbst vorfanden. Eben so beweisen dies die
fast ganz verbrannten und verschwlten Kleidungsstcke, die _denata_
am Leibe gehabt hatte, so wie endlich die Intensitt des Feuers und
seiner Wirkung auf den Krper der _Hake_ aus den Verkohlungen an ihrer
Leiche, namentlich am Gesicht, rechtem Ohr, rechter Hand, den _nates_
und Geschlechtstheilen deutlich hervorgeht. Dass ein solcher Brand und
Rauch einen darin hlfslos Verweilenden tdten mssen, bedarf keines
Beweises, wie es denn auch von selbst erhellt, dass in solchem Falle
die Obduction gerade ~die~ Resultate liefern wird, welche die des
Krpers der _H._ ergeben hat, nmlich Verbrennungen und Verkohlungen an
der Oberflche, und Erstickungstod im Innern. -- Dass aber letzterer
bei der _denata_ ~nur~ auf diese Weise erfolgt sei, lsst sich aus
medicinischen Grnden durchaus nicht erweisen. Im Gegentheile sind
mehrfache, anderartige Veranlassungen hierbei denkbar. Keine anderen
als die vorgefundenen Sectionsresultate wrden sich ergeben haben,
wenn z. B. _Fritze_ die durch die vorgngigen Schlge betubte _Hake_
mit den Hnden erwrgt, oder sie mit einem Strangulationswerkzeuge
erdrosselt gehabt, und nachher den Hals so verbrannt und gerstet
htte, wie er von uns gefunden worden, und woran eine etwanige frhere
Strangmarke unmglich mehr zu erkennen war -- oder wenn derselbe das
Kopfkissen der auf dem Boden Liegenden so lange gewaltsam auf das
Gesicht oder ber den Kopf hinber gedrckt htte, bis er sie erstickt
wusste, oder vermuthen konnte, und nachher den Brand angelegt htte u.
s. w. -- Hiernach beantworteten wir die letzte vorgelegte Frage dahin:
dass aus medicinischen Grnden sich gar nicht nachweisen lasse, dass
~nur~ der Statt gehabte Dampf des angelegten Feuers den Erstickungstod
der _H._ herbeigefhrt habe.

Nachtrglich wurde uns noch die Frage vorgelegt -- die von grosser
gerichtlich-medicinischer Wichtigkeit ist, und die wir bereits im
Eingange dieses Falles, den wir namentlich deshalb so ausfhrlich
mittheilen, berhrt haben: ob die vorgefundenen Brandblasen an der
Leiche nicht erst ~nach~ dem Tode der _Hake_ verursacht worden sein
konnten? Wir ~verneinten~ diese Frage, auf Auctoritten des Faches und
eigene Erfahrung gesttzt, mit dem Zusatze: dass es wohl mglich sei,
dass, nachdem _Fritze_ auf eine oder die andere Art die _Hake_ schon
asphyctisch gemacht hatte, d. h. als sie schon dem Erstickungstode
nahe, ~aber noch nicht alles Leben in ihr erloschen war~, die
Verbrennung auf sie gewirkt und die Brandblasen erzeugt habe, welche
unter ~solchen~ Umstnden sich noch erzeugen knnen.

Diese Behauptung wurde in einem anderen technischen Gutachten
angefochten, und darin der Satz aufgestellt: auch an der ~Leiche~
bilden sich erfahrungsgemss (??) durch die eine Zeit lang
unterhaltene Einwirkung des Feuers, wahrscheinlich in Folge der
durch die Hitze bewirkten Ausdehnung und raschen Verdampfung von
Flssigkeiten, die durch die Oberhaut nicht entweichen knnen, nach 12
bis 20 Stunden, ja noch lngere Zeit nach dem Tode, ~deutliche Blasen~,
welche den im Leben sich bildenden um so mehr hnlich sehen, je krzere
Zeit nach dem Tode sie durch das Feuer hervorgebracht wurden u. s. w.

In einer Gegenerklrung musste ich die Behauptung aufstellen, dass
die angeblichen Erfahrungen der Verfasser dieses Gutachtens ganz
isolirt dastnden. Man hre, wie sich die drei besten neueren (nicht
blos Theoretiker, sondern wirklich practische) Fachkenner darber
aussprechen:

_Orfila_ sagt (_Md. lg. #1# Paris 1828_. S. 457.): _on cherchera
 dcouvrir, s'il-y-a des phlictnes_ (wobei _O._ keine weitere
Charakteristik derselben in Bezug auf Hof, Grund der Blasen u. s. w.
angiebt) _altration, qui dnote ~manifestement~, que l'enfant tait
~vivant~ lorsqu'il a t brul_.

_Dvergie_ (_Md. lg. Par._ 1836 S. 273) bemerkt: _si l'on applique
de l'eau bouillante ou un fer rouge  la surface du corps d'un individu
~dix minutes~ mme aprs la mort, il ne se manifeste ~jamais~ de
rougeur ni de phlictnes_, und gleich weiter sagt derselbe: dass es
~nicht mglich~ ist, eine Verbrennung, die im Leben geschah, mit einer
nach dem Tode gemachten, zu verwechseln.

_Christison_ (_Edinb. med. and surg. Journ. l. c._) hat 6 Versuche
gemacht, wonach es ihm evident erscheint, dass die Anwendung der
Hitze, selbst einige Minuten nach dem Tode, ~keine~ der Wirkungen
hervorbringen kann, die die lebendige Reaction hervorrufe. Besonders
lehrreich ist ein Fall, in welchem vier Stunden ~vor~ dem Tode eine
comats Daliegende mit heissem Wasser behandelt, und ~eine halbe
Stunde nach~ dem Tode mit Glheisen gebrannt wurde, und worauf dann an
der Leiche ~jene~ Stellen grosse Brandblasen zeigten, diese letztere
~durchaus nicht~.

Ich glaubte mich hierbei noch nicht begngen zu mssen, und stellte
selbst mit einem in dergleichen Dingen sehr bewanderten und bewhrten
Freunde ~vier Versuche~ an Leichen an, deren kurzgefasstes Ergebniss
Folgendes war:

1) Der Leiche einer 60jhrigen, vor 48 Stunden verstorbenen Frau wurde
ein zwei Finger breiter Streifen Watte, die mit Terpenthin-Oel (das
am Lebenden die ausgebreitetsten Brandblasen giebt) getrnkt worden,
viermal um die Waden gewickelt und angezndet. Die Stoffe brannten vier
Minuten, worauf die Watte ganz verbrannt war. Der Streifen Haut unter
der Watte war oberflchlich gerstet; ~nirgends fand sich eine Spur von
wssriger Ausschwitzung oder Blasenbildung~.

2) An derselben Leiche wurde die starke Flamme einer Oellampe drei
Minuten lang an den Fussrcken so angehalten, dass sich die Flamme
ihrer ganzen Breite nach an die Hautflche anlegte. Die Folge war die,
dass die Stelle braun, trocken und hart wurde; ~nirgends~ aber war eine
Spur von Loslsung, Wulstung oder gar ~Blasenbildung~ der Oberhaut zu
bemerken.

3) An einem frhzeitig geborenen Kinde, welches 24 Stunden nach
der Geburt gestorben war, wurden 13 Stunden nach dem Tode zwei
Versuche gemacht. Auf die Magengrube wurde ein 1 Q.-Zoll grosses, in
Terpenthin-Oel getauchtes Baumwollenbuschgen gelegt und angezndet.
Nach 3-1/2 Minute war es verbrannt. Die ganze Stelle war mit feinen
Fltchen strahlenfrmig umgeben. In dem umgebenden Rande entstanden
nach drei Minuten einige kleine Risse; der Raum, welcher von der
Baumwolle bedeckt gewesen war, bildete eine lichtbraune, trockene,
gerstete Rinde, ~ohne Spur einer Blase~.

4) An dem wasserschtigen prallen Scrotum dieser Leiche, an welchem,
wegen der Menge wssriger Flssigkeit -- nach der Theorie des oben
citirten Gutachtens -- am meisten Veranlassung zur Bildung von Blasen
gewesen wre, wurde eine Lichtflamme so angehalten, dass der Rand der
Basis des Lichtkegels die Haut berhrte. Es fand also eine mssige,
aber stete Einwirkung der Hitze auf die Hautflche Statt, ohne dass
sich Russ ansetzen konnte. Die der Flamme ausgesetzte Stelle zog sich
zusammen, und bekam eine silbergraue glnzende Flche; ~nirgends~ aber
zeigte sich auch nur die geringste ~Spur von Blasenbildung~.

Ich darf hier noch an ganz alltgliche Erfahrungen erinnern. Wer
berhaupt viel Leichen gesehen, der hat auch oft Leichen von Menschen
gesehen, denen, und zwar in der Regel doch ~unmittelbar~ nach erfolgtem
Tode, als ganz gewhnlicher Rettungsversuch brennender Siegellack auf
die Magengrube getrpfelt worden. ~Niemals~ habe ich an den hchst
zahlreichen Leichen der Art, die mir vorgekommen, auch nur eine Spur
von Blasenbildung danach beobachtet.[21]

~Fritze~ ist hingerichtet worden. Wie oben schon bemerkt, so war es
psychologisch hchst merkwrdig, dass er, der sehr bald im Gefngniss
reumthig und weich geworden war, und ein freiwilliges Gestndniss
des Mordes mit allen Einzelheiten abgelegt hatte, doch nicht dazu zu
bewegen war, die ohne allen Zweifel von ihm verbte Brandstiftung
einzubekennen. Noch einen Tag vor seiner Hinrichtung, wo Nichts auf
Erden mehr fr ihn zu hoffen noch zu frchten war, sprach ich ihm
im Gefngniss zu, mir, da es mich persnlich fr meine Wissenschaft
interessire, nun noch zu erzhlen, wie er die ~Hake~ behandelt habe.
Umsonst! Er blieb dabei, dass er nicht wisse, warum er beim Weggehen
das brennende Licht unter den Rohrstuhl und dicht neben das Bett
der Ermordeten gestellt habe! Er scheute sich nicht, von seinem
Gewissen gepeinigt, zu gestehen, dass er ein ~Mrder~ geworden, als
~Mordbrenner~ aber wollte er nicht aus der Welt gehen. Das ist das
eigenthmliche _point d'honneur_ der Verbrecher, von welchem man in der
Verbrecherwelt vielfache Beweise findet.


97. Fall.

~Tdtliches Verbrhen im Bade.~

Ein 68jhriger geisteskranker Mann war in einer Krankenanstalt dadurch
gestorben, dass er sich in einem heissen Bade verbrht hatte. Da
eine muthmaassliche Fahrlssigkeit seiner Wrter vorlag, so wurde
die gerichtliche Section verfgt. Wir fanden die Hlfte des Rckens
und Unterleibs, den ganzen linken Vorderarm, die Geschlechtstheile
und die ganzen Unterextremitten so verbrannt, dass an allen
diesen Theilen die Oberhaut in Fetzen ber der braunrothen _cutis_
abgelst lag, und die Ngel an Fingern und Zehen ganz fehlten.
Der Unglckliche hatte nur noch zwei Stunden nach der Verbrennung
gelebt. Von den Sectionsresultaten musste eine sulzige Ausschwitzung
auf der Gehirnoberflche, ein sehr hartes Gehirn, die sehr grosse,
rostfarbene, mrbe Leber und die musartige Milz als in Beziehung
zu der anderthalbjhrigen Geisteskrankheit des _denatus_ stehend
angenommen werden, und nur eine starke Blutanhufung im Gehirn und
eine strotzende im rechten Herzen, und namentlich die Beschaffenheit
des Blutes, welches dunkel, fast schwarz und musartig geronnen war,
konnten auf Rechnung des Verbrennungstodes gebracht werden. Dass bei
einer Verbrennung, die zwei Drittel des ganzen Krpers betroffen, und
den Tod in zwei Stunden bewirkt hatte, die absolute Tdtlichkeit der
Verletzung, im Sinne der ersten Frage des . 169 der Criminal-Ordnung
angenommen werden musste, versteht sich von selbst.


98. Fall.

~Tdtliche Verbrennung.~

Durch Anbrennen seiner Kleider war ein anderthalbjhriger Knabe nach
zwei Tagen gestorben. Apoplectische Gehirncongestion, deutliche
Entzndung der Luftrhre und rothe Hepatisation des unteren Lappens
der rechten Lunge waren die Ergebnisse der Autopsie. Das hufige
Auftreten von Entzndungen der Athmungswerkzeuge nach ausgebreiteten
Verbrennungen ist eben so bekannt, als physiologisch bei dem
_Consensus_ der Hautathmung mit der der Lungen erklrlich.


99. Fall.

~Tdtliches Verbrennen.~

Nichts Schrecklicheres als der eigentliche Feuertod, kein
scheusslicherer Anblick als ein gebratener Mensch! Ein solcher Fall
beschliesse diese erste Centurie meiner gerichtlichen Obductionen,
whrend ich in spteren Mittheilungen Gelegenheit haben werde, fnf
oder sechs hnliche Flle zu schildern! -- Bei einem 83jhrigen Manne,
der vor dem Ofen sass, hatten die Kleider Feuer gefangen, und waren
spurlos zu Zunder verbrannt. Der alte, schwache und hlflose Mann
wurde todt und gerstet vor dem Ofen aufgefunden. Der Krper lag in
flectirter Stellung, war schwarz verkohlt, mit Ausnahme der stark
schwarzbraun gebrannten, aber nicht verkohlten Unterextremitten.
Besonders zerstrt war der ganze Rcken, so dass die Leiche beim
Versuche sie aufzurichten -- zerbrach. Auf der rechten Seite waren die
usseren Bedeckungen -- die gewhnliche Erscheinung an Brust oder Bauch
nach dem Feuertode -- von einander geplatzt, und man hatte durch die
Risse einen Einblick in die Brust- und Bauchhhle, in welcher letzteren
man deutlich den gersteten rechten Leberlappen unterschied. Von einer
weiteren Untersuchung der Leiche wurde natrlich Abstand genommen.


100. Fall.

~Obduction einer Schwangeren.~

Gleichsam als Anhang theile ich in allgemeinem wissenschaftlichen
Interesse mehr als in dem der gerichtlichen Medicin und ihrer
Praxis die Schilderung der Obduction einer schwangeren Gebrmutter
um so lieber mit, als man in den besten geburtshlflichen und
medicinisch-forensischen Schriften darber gar Nichts findet, und
Sectionen Schwangerer so selten sind. Ein Mdchen von 27 Jahren
war angeblich von ihrem Liebhaber todt im Bette gefunden worden.
Das Gericht hielt eine Feststellung der Todesart fr nthig. Die
Obduction des ganz gesunden Krpers, welche nachwies, dass das Mdchen
apoplectisch ohne irgend wahrnehmbare ussere Veranlassung gestorben
war, bot nichts irgend Interessantes dar bis auf den Befund einer
Uterinschwangerschaft. Die Bauchhaut zeigte weder Falten noch Narben.
Der Uterus maass vom Grunde bis zum _Os. ut. extern._ fnf Zoll und in
der grssten Breite vier Zoll. Der Gebrmuttermund war geschlossen,
rundlich, ohne Einrisse. Die Wnde des Uterus waren 1/4 Zoll stark
und sehr gefssreich, ihre innere Flche erschien leicht netzartig
aufgelockert. Die Frucht war 1-3/4 Zoll lang. Ein Mutterkuchen war
noch nicht gebildet. Im linken Eierstock fand sich ein sehr deutliches
und schnes _Corpus luteum_. Wir nahmen an, dass die Verstorbene
eine Erstgeschwngerte gewesen sei, und sich im dritten Monate ihrer
Schwangerschaft befunden habe.




Corollarien.


In den nachstehenden Bemerkungen habe ich einige solcher Thatsachen
zusammenstellen wollen, die sich mir am Sectionstisch ergeben haben,
und die theils meines Wissens noch neu sind, theils demjenigen, was
man Betreffendes selbst in den bessern Handbchern der gerichtlichen
Medicin findet, geradezu widersprechen, in welcher Wissenschaft
sich, viel mehr als in vielen andern, eine Menge traditioneller
Irrthmer von Geschlecht zu Geschlecht, von Handbuch zu Handbuch, von
Medicinalbehrde zu Medicinalbehrde fortpflanzen, die immer wieder,
in Ermangelung der so schwierig zu machenden Erfahrung im Grossen, auf
guten Glauben und _in verba magistri_ angenommen werden. Dies gilt z.
B. sogleich von


1. Wunden am Lebenden,

von denen schon jeder Candidat bei der Prfung mit Recht, gesttzt
auf gute Auctoritten, annimmt, dass sie sich von Wunden, die erst
der Leiche zugefgt worden, sehr leicht unterscheiden liessen durch
ihre sugillirten Rnder, die natrlich letztern ganz fehlten. Es
giebt aber Wunden am Lebenden, die sich von den letztgenannten ~gar
nicht~ unterscheiden lassen, nmlich solche Verletzungen durch Schuss-
und Stichwunden, die ein grosses inneres Gefss treffen, und eine
augenblickliche tdtliche Verblutung veranlassen, wobei dann freilich
Leben und Tod sich auf das innigste berhren, ohne dass sie, so zu
sagen, durch den Act des Sterbens, durch eine Agonie, von einander
getrennt wren. Man sehe den obigen Fall sub 9. wo ein Messerstich den
Aortabogen durchbohrt hatte und die Verletzte todt umgesunken war,
wobei schon oben angefhrt ist, dass die ussere Wunde vollkommen
einer, erst einem Leichname zugefgten Verletzung glich, da sie
keine Spur von Sugillation an ihren Rndern zeigte. Auch im 17. Fall
einer von hinten beigebrachten Messerstichwunde, die die linke Lunge
1-1/2 Zoll tief eingestochen, im 18ten, in welchem ein dreikantiges
Instrument den linken Herzventrikel durchbohrt hatte, und in fast
allen Fllen von augenblicklich tdtlichen, grossen Halsschnittwunden
zeigten die Wundrnder keine Spur einer lebendigen Reaction. In
anderen derartigen Fllen findet man die Wundrnder zwar bleich und
unsugillirt, aber darunter im subcutanen Zellgewebe wenigstens eine
schwache Sugillation.


2. Spuren usserer Gewalt fehlten

ist die bekannte, stereotype Formel in unsern gerichtlichen
ffentlichen Bekanntmachungen in solchen Fllen, wo unbekannte Leichen
aufgefunden werden, und in welchen Fllen dann der besichtigende
Gerichtsdeputirte _bona fide_ den Beerdigungsschein ertheilt. Spuren
usserer Gewalt fehlten, _ergo_ hat eine ussere Gewalt den Tod nicht
veranlasst. Ueber wie manchen gewaltsam Getdteten mag nach diesem
_ergo_ die Mutter Erde ihren dunkeln, verhllenden Mantel ausgebreitet
haben! Denn es ist zwar bekannt und schon oben (A.I.) bei der Tdtung
durch Ueberfahren besprochen worden, dass bei Zersprengungen der
Milz und Leber man oft usserlich an der Leiche gar keine Spur einer
usseren Gewalt findet, ich habe aber auch bereits an jener Stelle
darauf hingewiesen, und die Flle dafr auch an sptern Stellen
angefhrt, dass man auch nach anderen Verletzungen ungemein hufig die
allererheblichsten innern Beschdigungen (ein abgerissenes Herz, Fall
19 -- Bruch von Rippen, Fall 2 und 43) findet, ohne dass sie sich durch
entsprechende ussere Spuren am Leichnam htten ahnen lassen, und kann
versichern, dass ich auch in sptern Obductionen, die ich in einer 2.
und 3. Centurie mittheilen werde, sehr hufig dieselbe Beobachtung
gemacht habe. Ganz irrig also ist es, wenn man gerichtlich annehmen
hrt, dass wohl ~zuweilen~ und ~ausnahmsweise~ innere Verletzungen
vorhanden sein knnen, ohne dass ussere Merkmale am Leichname
dieselben verrathen, da vielmehr solche Spuren usserer Gewalt,
Sugillationen, Excoriationen u. dergl. vielleicht eben so hufig
mangeln, als vorhanden sind. Man sieht, wie bedenklich die bei uns seit
dem J. 1824 gesetzlich gewordene Praxis ist, die Mehrzahl der Leichen
von Menschen, die nicht eines natrlichen Todes gestorben sind, nur von
Gerichtspersonen, ohne Zuziehung eines forensischen Arztes, besichtigen
zu lassen.


3. Der Verblutungstod

characterisirt sich, wie bekanntlich ganz allgemein und ganz richtig
angenommen wird, durch innere Anhmie. Aber an dieser Blutleere nehmen
die Venen der _pia mater_ in den meisten Fllen gar keinen Theil, die
man vielmehr gewhnlich bei schnell Verbluteten ganz wie in der Regel
gefllt antrifft. Ich habe im Obigen die thatschlichen Beweise fr
diese Behauptung angefhrt, die meines Wissens noch nicht aufgestellt
worden. Sie ist indess, da die Naturbeobachtung sie besttigt,
festzuhalten, damit nicht im concreten Falle Meinungsdifferenzen ber
den Tod durch Verblutung aus dem Grunde entstehen, weil dieser Tod
vielleicht gerade wegen der normalen Blutflle der Gehirnvenen (und
_Sinus_) angezweifelt wird. Man vergleiche die oben mitgetheilten Flle
_sub_ 9 -- Verletzung des Aortenbogens -- _sub_ 12 -- Durchschneidung
der linken _Carotis_ und _Jugularis_ wie der rechten _Jug. externa_ --
_sub_ 13 -- Zerschneidung beider Jugularen -- _sub_ 14 -- Schnitt in
die linke _Carotis_ und _Jugularis_ -- _sub_ 17 -- Lungenwunde -- _sub_
37 -- Riss der Leber nach Misshandlungen -- in welchen smmtlichen
Fllen natrlich Verblutung die Todesursache war, in welchen smmtlich
aber dennoch bei brigens allgemeiner Anhmie wir die Venen im Gehirn,
zum Theil auch die _sinus_ theils ganz normalmssig gefllt, theils
wenigstens nicht ungewhnlich leer und zusammengefallen fanden. Ganz
gleiche Erfahrung habe ich bei vielen sptern forensischen Sectionen
zu machen Gelegenheit gehabt, und jedesmal meine umstehenden Zuhrer
darauf aufmerksam gemacht. Die Thatsache lsst sich auch einfach auf
Hypostase zurckfhren, denn meistens findet man das Blut in den
hintern und untern, also aufliegenden Venen und _Sinus_, wie man an den
hintern und untern aufliegenden Theilen der Lungen die Hypostase findet.


4. Die Zunge bei Erstickten

liegt und wird gefunden in den Leichen eingeklemmt zwischen den
Zhnen (resp. Kiefern), oder mehr oder weniger weit vor denselben,
ja vor dem Munde hervorragend. ~Auch~ ein Lehrsatz der Handbcher,
wonach diese eingeklemmte Zunge als characteristisches Zeichen grade
des Erstickungstodes allgemein betrachtet wird. Es ist aber nichts
weniger als dem Tode durch Suffocation eigenthmlich -- wenngleich
ich nicht lugne, dass es sehr hufig danach gefunden wird -- denn es
kommen sehr exquisite Flle von Erstickung vor, bei welchen man die
Zungenspitze wie gewhnlich ~hinter~ den Zhnen findet, -- vergl. den
Fall 46 von ausgeprgtester Erstickung -- und andererseits findet man
die eingeklemmte Zunge auch bei ganz anderen Todesarten, wofr u. A.
der Fall 18 -- Verblutung durch eine Herzstichwunde -- der 75. Fall --
Verblutung durch eine Schusswunde -- wie der Nr. 86 -- Vergiftung durch
Schwefelsure -- sehr lehrreiche Beispiele ergeben. Es ist deshalb
auf dieses Zeichen kein erheblicher Werth zu legen, eine Bemerkung,
die bei zweifelhaftern, schwierig zu beurtheilenden Fllen, z. B.
von Strangulation ob vor, ob nach dem Tode erfolgt? -- von grosser
Wichtigkeit werden kann.


5. Die Gebrmutter

verwest am sptesten unter allen Weichgebilden, ~nicht~ die Lungen.
Erfahrene Anatomen werden dies bei ihren Sectionen auf den anatomischen
Theatern wohl schon beobachtet haben, obgleich dort Subjecte nicht
vorzukommen pflegen, wie sie der gerichtliche Sectionstisch, namentlich
bei Wasserleichen, so oft liefert, die lngst fr das anatomische
Theater unbrauchbar geworden sind. Es ist in der That berraschend,
wie frisch, straff und fest man den Uterus finden kann in weiblichen
Leichen, in welchen alle Weichgebilde, vom Gehirn, dem so frh
verwesenden, bis zu den spt faulenden Lungen, ganz und gar vom
Verwesungsprocess ergriffen sind. Dass dies noch spt nach dem Tode,
wo an eine allgemeine Section gar nicht mehr zu denken ist, z. B. zur
Ermittelung einer zur Zeit des Todes vorhanden oder nicht vorhanden
gewesenen Schwangerschaft, von grosser Wichtigkeit werden kann, dafr
habe ich im oben sub 57 erzhlten Fall ein denkwrdiges Beispiel
geliefert, worauf ich verweisen kann.


6. Kugeln im Leichname

selbst Schrot, mssen sich doch natrlich bei der Section vorfinden
-- sollte man meinen -- wenn der Schuss keinen Ausgang nahm, und
Schrot oder Kugeln nothwendig in den Eingeweiden der Leiche liegen.
Vom Arbeitstisch aus, von welchem die Natur freilich etwas anders
aussieht, als draussen im Leben und in der Wirklichkeit, vollkommen
richtig, und ich kann es dem Referenten einer Medicinal-Behrde nicht
verdenken, wenn derselbe, bei gnzlichem Mangel an eigner Erfahrung
in diesen Gegenstnden, die Obducenten in einem wichtigen Falle nicht
begreift, wenn sie behaupteten, Stunden lang vergeblich im Leichnam
nach den Schrotkrnern gesucht zu haben, die den _denatus_ getdtet
hatten. Aber man versuche es nur! Zumal bei Kugeln -- vollends gar
bei Schrotkrnern -- die in die Bauchhhle gedrungen waren, und hier
grosse Zerreissungen, musartige Zerstrungen der Leber oder Milz,
bedeutende Blutergsse u. dgl. m. verursacht hatten, gelingt es oft
dem mhseligsten Herumgreifen und Durchwhlen nicht, das Projectil
herauszufinden. In geringerm Maasse gilt dies von der Brusthhle.
Ich glaube mir hier ein Urtheil zutrauen zu drfen, denn es sind
nicht die oben mitgetheilten drei Flle von Sectionen nach tdtlichen
Schusswunden allein, die ich zu verrichten Gelegenheit gehabt, wie
schon die Mittheilungen der zweiten Centurie beweisen werden; vielmehr
hat mir das historische Jahr 1848 leider! so viel Erschossene auf
den Secirtisch geliefert, dass wohl selten ein einzelner Arzt eine
so reiche Ausbeute zu gewinnen, und einen so betrbenden Reichthum
von Erfahrungen ber Schusswunden am Leichnam zu sammeln in der Lage
gewesen ist!


7. Die Strangmarke von Umschlingung der Nabelschnur

bei neugebornen Kindern ist am Leichnam nicht schwer von andern
durch absichtliche und gewaltsame Strangulation erzeugten
Strangulationsrinnen zu unterscheiden, was ungemein wichtig fr die
forensische Praxis ist. Sehr hufig kommt es bei den zweifelhaften
Todesarten der Neugebornen vor, dass nach den Umstnden des Falles
eine solche verbrecherische Strangulation wahrscheinlich wird,
whrend es sich spter ergiebt, dass die Natur das Kind durch die
Nabelschnur strangulirt hatte. Man wird dann aber in allen Fllen
finden: eine breite, der Breite der Nabelschnur entsprechende, eine
mehr oder weniger, d. h. ganz oder an mehreren einzelnen Stellen
des Halses cht sugillirte, und rund ausgehhlte, rinnenfrmige und
berall ganz weiche Marke, nicht selten, da die Umschlingung gewhnlich
keine bloss einfache ist, eine doppelte, ja dreifache Marke von der
beschriebenen Beschaffenheit. Die Strangulationsrinne aber von andern
Strangwerkzeugen verhlt sich wie die in allen Lebensaltern; sie
zeigt mehr oder weniger Mumification, pergamentartige Beschaffenheit
der Haut an grsseren oder kleineren Stellen ihres Verlaufs, selten
wirklich sugillirte Flecke oder Stellen, und niemals die Tiefe jener
Nabelschnurmarke. Bei dieser Gelegenheit will ich auf einen Irrthum
aufmerksam machen, den ich nicht selten von Unerfahrenen, wie Zuhrern
oder Examen-Candidaten u. s. w., habe begehen sehen, die etwas bei
dem neugebornen Leichnam fr eine Strangrinne halten, was keine ist.
Man untersuche nmlich nur eine kleine Anzahl recht fetter und noch
frischer Kindesleichen, zumal im Winter, so wird man sehen, dass
dieser Irrthum wohl mglich ist, wenn man nmlich die ~Hautfurchen am
Halse, die durch die Biegungen des Kopfs entstehen, und im erkalteten
Fette stehen bleiben~, und welche bei kurzem Halse noch deutlicher
hervortreten, ohne weitere Bercksichtigung der brigen Criterien
einer Strangmarke, fr eine solche hlt. Die Bercksichtigung eben
dieser Criterien aber, pergamentartige Hrte der Haut, Sugillation,
braungelbliche Frbung, Ungleichheit des Lumens der Rinne u. s. w.
werden sehr bald das Richtige erkennen lassen.




Anhang.




I. Obductions-Protocoll,

betreffend

einen Fall von Vergiftung durch Schwefelsure.

(Vergl. 84. Fall, S. 117.)


    Verhandelt: ~Charlottenburg~, den 13. December 18--.

In Sachen, betreffend die Ermittelung der Todesart des
Hutmachermeisters _Christian Ludwig Schmidt_, verfgten sich heute die
unterschriebenen Gerichtspersonen nach dem Obductionshause, Behufs der
Obduction des Leichnams des Hutmachermeisters _C. L. Schmidt_.

Sie trafen daselbst an:

    1) (den Zeugen _A._);

    2) (den Zeugen _B._) u. s. w.

    Es hatten sich inzwischen eingefunden:

    3) Der Geheime Medicinal-Rath Herr Dr. _Casper_;

    4) Der Chir. for. Herr _Ldke_.

Denselben wurde der im Obductionshause befindliche Leichnam
zur Besichtigung bergeben, und dieselben aufgefordert, dessen
Beschaffenheit sowohl, als die an demselben befindlichen usseren
Verletzungen genau zu bemerken, und sodann die Obduction vorzunehmen.

Die Besichtigung sowohl, als die Obduction ergab folgendes Resultat:


I. Aeussere Besichtigung.

    1) Der mnnliche, etwa 30 Jahre alte, wohlgenhrte, 4 Fuss 11 Zoll
    lange Krper hat reichliche, schwarzbraune Kopf- und Barthaare,
    blaue Augen, vollstndige Zhne, hinter welchen die Zunge liegt.

    2) Am Unterleibe zeigen sich grne Verwesungsflecke. Der Rcken ist
    mit zahlreichen, durch Einschnitte nachgewiesenen Todtenflecken
    bedeckt.

    3) Fremde Krper sind in den natrlichen Hhlen nicht zu bemerken.

    Der After steht offen.

    3 a) Am rechten Daumen zeigte sich nach Entfernung eines kunstgemss
    angelegten Verbandes ein unerhebliches, in der Heilung begriffenes
    Nagelgeschwr. In der linken Ellenbogenbuge befinden sich zwei noch
    frische, kunstgemss verbundene Aderlasswunden.

    4) Die ganze Unterlippe, ebenso wie die Oberlippe, erscheint
    braunroth gefrbt und hrtlich sprde, lsst sich auch mit dem
    Messer schwerer als gewhnlich trennen.

    Von der Unterlippe ausgehend und sich diagonal von links nach
    rechts bis auf den Unterkieferrand erstreckend, befinden sich drei
    parallellaufende Streifen, genau von der eben beschriebenen Farbe
    und Beschaffenheit von 1/2 Zoll Lnge und 3 Linien Breite.

    5) Das Gesicht erscheint fast ungewhnlich bleich.

    6) Ausser den geschilderten sind anderweitige Verletzungen und
    Abnormitten nicht zu entdecken.


II. Innere Besichtigung.

A. ~Erffnung der Bauchhhle~.

    7) Nach kunstgemsser Entfernung der usseren Bedeckungen ergaben
    sich drei Unzen eines blutigen Wassers in der Bauchhhle.

    8) Der Magen erscheint durchweg von kohlschwarzer Farbe. Die kurzen
    Gefsse erscheinen ungewhnlich stark mit Blut gefllt.

    Bei der anscheinend usserst mrben Beschaffenheit der Magenhute,
    die eine vorsichtige Behandlung erfordert, wird es vorgezogen, den
    Magen in der Bauchhhle zu ffnen und seines Inhalts zu entleeren.

    Die Mrbigkeit ist indessen so bedeutend, dass der Magen beim
    vorsichtigsten Anfassen wie feuchtes Lschpapier auseinanderging.
    Sein Inhalt, bestehend in 27 Unzen einer Kaffeesatz-hnlichen
    Flssigkeit, welche tzend auf die Hnde der Obducenten wirkte,
    wurde in ein Gefss gefllt.

    Die ganze Schleimhautflche des Magens ist gleichfalls durchweg
    schwarzgrau gefrbt.

    9) Das grosse Netz ist gleichfalls zum grssten Theile schwarz
    gefrbt.

    Am kleinen Netz ist nichts Bemerkenswerthes.

    10) Die Leber ist von normaler Farbe, Grsse und Consistenz. Auch
    ihr Blutgehalt ist der normale.

    Die Gallenblase ist natrlich beschaffen und mssig gefllt.

    11) Die Bauchspeicheldrse ist natrlich beschaffen.

    12) An dem Zwlffingerdarme und dem obersten Theile des Dnndarmes
    ist gleichfalls eine grauliche, doch weniger markirte Frbung zu
    entdecken. Die dicken Drme sind natrlich beschaffen.

    13) Bei der Oeffnung des soeben beschriebenen grauen Theiles des
    Dnndarmes zeigt sich seine Schleimhautflche stark aufgewulstet,
    erhrtet, und gleichsam wie gekocht.

    Die dicken Gedrme sind leer.

    14) Die Milz ist von normaler Grsse und Consistenz. Ihr Blut hat
    eine deutliche kirschbraune Frbung.

    15) Die Nieren sind normal beschaffen, und gleichfalls mit einem
    kirschbraunrothen Blute angefllt.

    16) Die Harnblase ist strotzend mit Urin gefllt.

    17) Das Gekrse ist normal.

    18) Die grossen Blutaderstmme sind stark mit Blut gefllt, welches
    genau besichtigt wird. Es hat eine Kirschsuppen-hnliche Farbe,
    die Consistenz eines sehr dnnflssigen Syrups, und finden sich
    _coagula_ darin, die Hrte eines nassen Thones zeigend.

    Sonst ist in der Unterleibshhle Nichts zu bemerken.

B. ~Erffnung der Brusthhle~.

    19) Nach kunstgemsser Entfernung der usseren Bedeckungen fanden
    sich die Lungen in Beziehung auf Farbe, Consistenz und Blutgehalt
    von vollkommen normaler Beschaffenheit.

    20) Die grossen Blutaderstmme der Brust enthalten viel Blut
    von der vorhin beschriebenen Beschaffenheit, jedoch ohne die
    beschriebenen Gerinsel.

    21) Das Herz, von normaler Grsse und ziemlich fettreich, hat in
    seinen Kranzadern gleichfalls viel Blut. In beiden seitlichen
    Hlften zeigt sich gleich viel, im Ganzen nur mssig dickflssiges
    kirschrothes Blut ohne Gerinsel.

    22) Die Speiserhre bietet usserlich nichts Bemerkenswerthes dar.
    Der ganze Theil wird herausgenommen, und zeigt sich seine gesammte
    Schleimhautflche grauschwarz gefrbt.

    23) Die Luftrhre zeigt sich auf ihrer inneren Flche grulichroth
    gefrbt, und enthlt etwas zhen Schleim.

    24) Die Zunge, welche bei dieser Gelegenheit genau besichtigt
    wird, erscheint ganz weiss, und ist ihre Schleimhaut stellenweise
    abgelst.

    25) Ein Einblick in die Mund- und Schlundhhle zeigt, dass die
    ganze Schleimhaut dieser Partie grauschwarz gefrbt ist.

C. ~Erffnung des Kopfes~.

    26) Nach kunstgemsser Entfernung der usseren Bedeckungen zeigten
    sich die Schdelknochen ungewhnlich stark, aber unverletzt.

    27) An den Hirnhuten findet sich etwas Ungewhnliches nicht zu
    bemerken.

    28) Die Venen der Gehirnoberflche sind stark mit Blut gefllt.

    Auf der Gehirnoberflche zeigt sich eine Zweithaler-grosse leichte
    sulzige Ausschwitzung.

    Die Substanz des Gehirns ist ziemlich fest, aber nur mssig
    blutreich.

    29) Smmtliche _Sinus_ sind stark mit Blut von der bereits
    beschriebenen Farbe gefllt.

    30) In den Hirnventrikeln, resp. Adergeflechten ist etwas Abnormes
    nicht zu entdecken.

    31) Eben so wenig am kleinen Gehirn, der Brcke und dem
    verlngerten Marke.

    32) Die Schdelgrundflche ist normal beschaffen. Sonst ist im
    Kopfe Nichts zu bemerken.

Die Obduction ist hiermit geschlossen.

Den Obducenten werden zwei Gefsse, mit dem Gerichtssiegel
verschlossen, bergeben. In dem einen befindet sich der Mageninhalt des
_denatus_ mit der Aufschrift:

    Mageninhalt des Hutmachermeisters _Christian Ludwig Schmidt_.

In dem anderen: Speiserhre, Magen und Zwlffingerdarm, berschrieben:

    Hierin befindet sich die Speiserhre, der Magen und der
    Zwlffingerdarm des Hutmachermeisters _Christian Ludwig Schmidt_.

Das Resultat der chemischen Prfung wird nachfolgen.

Obducenten gaben hierauf ihr Gutachten dahin ab:

    1) dass _denatus_ am Brande der Speiserhre und des Magens
    gestorben sei;

    2) dass diese nothwendig tdtliche Krankheit durch den Genuss einer
    tzenden Sure entstanden sei;

    3) dass die drei Fragen des . 169 der Criminal-Ordnung auf
    den Fall, da eine eigentliche Verletzung nicht vorliegt, keine
    Anwendung finden.

           v.            g.         u.[22]

        _Casper.                  Ldke._

            a.           u.         s.[23]

        _Kolk.                    Bttcher._

      Zur
    Hutmacher _Schmidt_'schen
      Obductions-Sache.




II. Chemischer Bericht.

Einem Knigl. etc. Stadtgericht zu Charlottenburg berichten wir im
Nachfolgenden ergebenst ber das Resultat der von uns angestellten
chemischen Untersuchung in der nebenbezeichneten Obductions-Sache.

Behufs Untersuchung ihres Inhaltes waren dem mitunterzeichneten
Physicus zwei Tpfe zugestellt worden, welche mit Papier berbunden und
versiegelt waren. Der eine war bezeichnet:

    Hierin befindet sich der Mageninhalt des Hutmachermeisters
    _Christian Ludwig Schmidt_ aus Charlottenburg.

    Charlottenburg, den 13. December 18--.

    _Kolk.      Bttcher._

der andere:

    Hierin befindet sich die Speiserhre, der Magen und der
    Zwlffingerdarm des Hutmachermeisters _Christian Ludwig Schmidt_
    aus Charlottenburg.

    Charlottenburg, den 13. December 18--.

    _Kolk.      Bttcher._

Das Siegel war ein Gerichtssiegel.

Nachdem dies als unverletzt anerkannt war, wurden die Gefsse erffnet,
und der Inhalt beider Tpfe herausgenommen.

In dem erst benannten, welchen wir mit A. bezeichnen, war eine
schwarzbraune, dicke, mit zusammengeballten Stcken gemischte
Flssigkeit. Auf ein Filtrum gebracht, schied sich nur eine geringe
Menge einer klaren etwas gelbgefrbten Flssigkeit ab, welche
stark sauer gegen blaues Lacmuspapier reagirte, mit salpetersaurem
Baryt einen nicht sehr bedeutenden, in verdnnter Salpetersure
unauflslichen, und mit essigsaurem Bleioxyd gleichfalls einen solchen
Niederschlag erzeugte.

Es wurde demnchst ein Theil der schwarzbraunen Flssigkeit in eine
porzellanene Schale gegossen, derselben eine Drachme Salpetersure
hinzugethan, whrend einer Viertelstunde damit gekocht, und dann
filtrirt.

Die abfiltrirte Flssigkeit war weingelb, klar und verhielt sich gegen
Reagentien, wie folgt:

    1) Schwefelwasserstoffwasser erzeugte keinen Niederschlag weder in
    der sauren, noch in der neutralen Flssigkeit, und wurde berhaupt
    nicht verndert.

    2) Schwefelwasserstoff-Ammoniak wurde dunkelgrn gefrbt; nach dem
    Erwrmen setzte sich ein flockiger schwarzer Niederschlag ab.

    3) Chlorbaryum und salpetersaurer Baryt gaben einen reichlichen, in
    berschssiger Salpetersure unauflslichen Niederschlag.

    4) Essigsaures Bleioxyd erzeugte einen bedeutenden Niederschlag,
    der in verdnnter Salpetersure sich nicht auflste.

    5) Salpetersaures Silberoxyd erzeugte eine opalisirende Frbung,
    ein Niederschlag bildete sich nicht.

    6) Schwefelsaures Kupferoxyd zu der neutralen Flssigkeit
    hinzugesetzt blieb unverndert. Bei einem Ueberschuss von Ammoniak
    und durch Hinzugiessen von Alcohol bildete sich ein reichlicher
    blauer crystallinischer Niederschlag.

    7) Kalkwasser wurde schwach getrbt.

    8) Aetzerde und kohlensaure Alkalien vernderten die Flssigkeit
    gar nicht.

    9) Kaliumeisencyanr zu der neutralen Flssigkeit hinzugesetzt,
    erzeugte einen hellblauen Niederschlag.

Da durch diese Reagentien ad 3), 4) und 6) die Gegenwart der
Schwefelsure nachgewiesen war, so wurden die Substanzen, welche in
dem anderen Topfe eingeschlossen waren, die wir mit B. bezeichnen, der
Untersuchung unterworfen.

Der darunter befindliche Magen war kaum erkenntlich, indem die Wnde
desselben ganz schwarz, wie verkohlt waren; die Speiserhre hatte das
Ansehen, als ob dieselbe der Lnge nach gefurcht sei.

Die smmtlichen Substanzen wurden demnchst mit einem Messer
zerschnitten, in eine porzellanene Schale gethan, mit destillirtem
Wasser, dem eine halbe Unze verdnnter Salpetersure hinzugesetzt war,
bergossen und auf einer Spirituslampe eine Viertelstunde hindurch
gekocht. Nach dem Kochen wurden die festen Theile mittelst eines
Colatoriums von der Flssigkeit getrennt, und letztere auf ein Filtrum
gebracht. Die abfiltrirte klare weingelbe Flssigkeit wurde, wie die in
dem Topfe _A._ enthalten gewesene, mit den oben angegebenen Reagentien
geprft, welche sich gegen dieselbe eben so, wie bereits angefhrt,
verhielten, nur dass die Reaction ad 3), 4) und 6) noch bedeutendere
Niederschlge erzeugten.

Um nunmehr die Ueberzeugung zu erhalten, ob die ermittelte
Schwefelsure im freien Zustande vorhanden sei, wurden vier Unzen
der letzteren Flssigkeit, welche im Ganzen 20 Unzen wog, in eine
glhende Retorte gegossen, und einer Destillation bis zur Trockene
unterworfen. Das bergegangene Destillat war gelblich gefrbt, reagirte
gegen Lacmuspapier stark sauer, hatte einen scharfen, stechenden
Geruch. Salpetersaurer Baryt und essigsaures Bleioxyd erzeugten einen
bedeutenden, in verdnnter Salpetersure unauflslichen Niederschlag.
Durch Schwefelwasserstoffwasser erzeugte sich ein milchichtweisser
Niederschlag von ausgeschiedenem Schwefel.

Hierdurch war nun die Gegenwart der Schwefelsure in ungebundenem
Zustande nachgewiesen.

Um nun noch zu ermitteln, wie viel Schwefelsure wohl in den
untersuchten Substanzen enthalten sei, obgleich das Resultat keinen
sicheren Anhaltspunkt ber die wirklich verschluckte Sure gab, da
ein Theil derselben durch Erbrechen, welches dem Tode vorangegangen
war, entfernt worden ist, wurde zu 4 Unzen der Flssigkeit, die 20
Unzen gewogen hatte, so lange Chlorbaryum hinzugegossen, als noch ein
Niederschlag sich bildete. Dieser wurde auf einem Filtrum gesammelt,
mit destillirtem Wasser, dem etwas Salpetersure zugesetzt war,
sorgfltig ausgewaschen, getrocknet, und dann in einem Platintiegel
geglht. Der hierdurch erhaltene schwefelsaure Baryt wog 36 Gran; es
wren also aus den 20 Unzen 180 Gran gewonnen worden, welche gleich
sind 77,_{26} Gran concentrirter Schwefelsure.

Die Untersuchung hat also nachgewiesen, ~dass in den Substanzen 1
Drachme 17-1/4 Gran freier Schwefelsure enthalten waren~.

    Berlin, den 29. December 18--.

    _Casper.      C. F. Baerwald._




Inhalts-Register.

(Die beigesetzten Zahlen beziehen sich auf die Seiten.)


    _Anencephalus_, Fall eines 103.

    Aortenbogen, Stichwunde in denselben 12.

    _Arteria iliaca externa_, tdtliche Verletzung derselben 21.

    _Arteria interossea_, Verletzung derselben 37.

    _Atelectasis pulmonum_, Wrdigung ders. fr die Athemprobe 100.

    Athemprobe, ber die Beweiskraft derselben 97. -- Ihre negative
    Beweiskraft 100. 109.


    Bajonettstichwunde, anscheinend lethale, hat gar keinen Antheil am
    Tode 33.

    Belladonna, angebliche Vergiftung durch dieselbe 123.

    Bewusstlosigkeit der Gebrenden 103.

    Blut, seine Beschaffenheit nach Vergiftung durch Schwefelsure 117.
    118. 120.
      -- Nach Verbrhung 148.

    Blutflecke, Ermittelung derselben auf einem Messer 44.

    Brandblasen, ob sich dieselben noch nach dem Tode erzeugen lassen?
    143.
      -- Versuche darber 145.

    Brustbein, penetrirende Stichwunde desselben 12.

    Brustwirbel, _Process. spinos._ des ersten abgebrochen 25.
      Schusswunde in den dritten 28., in den achten 29.


    _Carotis_, Stichwunde in dieselbe 14. 16.
      -- Schnittwunde 20.

    Chemischer Bericht, betreffend eine Schwefelsure-Vergiftung 165.

    _Colon descendens_, Stichwunde in dasselbe 31.

    _Condyli_, beide des rechten Oberschenkels abgebrochen 37.


    Darm, Dolchstichwunde in denselben 30.


    Einblasen von Luft in die Lungen Todtgeborner, ein nichtiger
    Einwand gegen die Beweiskraft der Athemprobe 98.

    Einsturz eines Hauses tdtet drei Menschen 77.

    Ellenbogengelenks-Verletzung, tdtliche 36.

    _Emphysema pulmonum_, s. Lungenemphysem.

    Entbindung, schwere, Veranlassung zum Tode 133.

    Entbindung, bei Bewusstlosigkeit 103.

    Erdrosselung eines Neugebornen, ob im Leben oder nach dem Tode
    erfolgt? 104.

    Erdrosselung, ob Selbsterdrosselung oder Mord? 79.

    Erdrosselungstod, ber denselben 76.

    Erhngungstod, ber denselben 86.

    Erstickung, drei Flle durch Einstrzen eines Hauses 77.

    Erstickung, kleiner Kinder in den Betten der Mtter, fnf Flle 83.

    Erstickung, Tdtungen durch dieselbe 76.

    Erstickung im Menschenkoth 91.

    Erstickungstod, neues Zeichen desselben bei kleinen Kindern 84.

    Erstickungstod, sein zuverlssigstes Kennzeichen 78.
      -- die eingeklemmte Zunge kein characteristisches Kennzeichen 24.
      78. 113. 120. 155.

    Ertrinkungstod, sechs Flle 87.
      -- Kein einziges Zeichen constant 87.

    Ertrinkungstod eines Neugebornen, zweifelhafter 110.

    Ertrinken in Koth und Urin 91.

    Extremitten, Flle von Verletzung ders. 10. 21. 36. 37. 38.


    Fulniss in den Lungen, frhes Eintreten ders. bei Neugebornen 113.

    Fulniss der Lungen, als Einwand gegen die Beweiskraft der
    Athemprobe 99.

    Fulniss, s. Verwesung.

    Feuertod, Fall desselben 149.

    _Foramen ovale_, bei zwei zweimonatlichen Kindern noch offen 85.

    Fragen, die drei des . 169 der Preussischen Criminalordnung, s.
    Lethalittslehre.

    Fusstritte, forensisch gewrdigt 64. 66.


    Gnsehaut, als Zeichen des Ertrinkungstodes 89.

    Gebren in Bewusstlosigkeit 103.

    Gebrmutter, die, verwest am sptesten unter allen Weichtheilen 156.

    Gebrmutter, Form ders. im dritten Monate der Schwangerschaft in
    der Leiche 149.

    Geburt, Sturz des Kindkopfs bei beschleunigter 101.

    Geburt, schwere, tdtet das Kind 112.

    Gehirneiterung nach Kopfverletzung 48. 52. 53.

    Gehirnhmorrhagie nach Misshandlungen 74.

    Gewicht des Neugebornen, als Zeichen der Reife 97.


    Halsschnittwunden 14. 16. 17. 20.

    Harnblase, leere bei einem Todtgebornen 111.

    Herz, durch Verletzung ganz abgerissen 24.

    Herzbeutel, Verletzung desselben 23. 25.

    Herzwunde, tdtliche 24.

    Homopathie, als angeschuldigte Veranlassung zum Tode 130.

    Hydrostatische Lungenprobe s. Schwimmprobe.


    Immunitt mancher Organe gegen Verletzungen 7.

    Institut fr den practischen Unterricht in der Staatsarzneikunde 1.

    Jugularvenen durchschnitten 16. 17. 20.


    Kindermord, ein zweifelhafter Fall durch Erdrosselung 104.

    Kindermord, durch Stichwunden 14.

    Kopfverletzung, tdtliche (mit Trepanation) 46. (ohne Trepanation)
    11. 48. desgl. 52. desgl. 53. desgl. 56. desgl. 58. 60.

    Kugeln, im Leichnam oft schwer zu finden 156.

    Kunstfehler der Medicinal-Personen, ber die Beurtheilung ders.
    127. 129.


    Leber, Schusswunde derselben 28.

    Leber, Messerstichwunde derselben 30.

    Leber, Riss derselben 9. 10. 26. 61.

    Lethalittslehre, Absurditt derselben 35. 47. 50.

    Luftrhre, verfrbt sich schon frh bei eintretender Verwesung 89.

    Luftrhre, Durchschneidung derselben 17.

    Lungen der Neugebornen, zwei Flle von selten frher Verwesung 113.

    Lungenabscess in Folge einer Lungenstichwunde 54.

    Lungenemphysem, ein nichtiger Einwand gegen die Athemprobe 98.

    Lungenentzndung, bei Neugebornen 101. 103.

    Lungenfulniss, frhes Eintreten ders. bei Neugebornen 113.

    Lungenfulniss, in Beziehung zur Athemprobe 99.

    Lungenprobe, s. Athemprobe und Schwimmprobe.

    Lungenwunden, tdtliche, 23. 28. 54.

    Lungen, Riss in gesunde 25.


    Maass, des Neugebornen, als Zeichen der Reife 97.

    Magen, Stichwunde in denselben 30.

    Meconsure, ihre chemische Ermittelung 126.

    Messerklinge, auf Blutflecke untersucht 44.

    Milz, Schusswunde derselben 26.

    Missgeburt, gerichtliche Obduction 103.

    Misshandlungen, neun Flle von tdtlichen 60.

    Mord, durch Messerstiche 12. 23. 24. 30.

    Mord, durch einen Pfriem 24.

    Mord, durch Schusswunde 28.

    Mord, durch Dolchstich 31.

    Mord, durch einen Hammer 56.

    Mord, durch ein Beil 58.

    Mord, durch Erdrosselung 79.

    Mord, durch Verbrennung 136.

    Mord, durch Vergiftung 116.

    _Morphium_, seine chemische Ermittelung 125.


    Nabelschnur, umschlungene, macht eine eigenthmliche Strangmarke
    157.

    Nabelschnur, nach ihren Rndern wurde der Mord vom Todtschlag
    unterschieden 15.

    Neugeborne, zweifelhaftes Leben derselben nach der Geburt,
    einundzwanzig Flle 96.

    Neugeborne, Maass und Gewicht als Zeichen der Reife 97.

    Nieren, Blutberfllung derselben als Zeichen des Erstickungstodes
    78. 81.


    Obduction, ber die Etymologie des Wortes 3

    Obductions-Protocoll, vollstndiges 159.

    Oberarmarterie, tdtliche Verletzung derselben 38.

    Oberschenkelbruch, eigenthmlicher und tdtlicher 37.

    Opium, Fall von angeblicher Vergiftung durch dasselbe mit
    chemischer Analyse 124.


    Pfuscherei, fnf Flle mit angeblich tdtlicher Wirkung 126.


    Reife der Neugebornen, leichter durch deren Lnge als durch deren
    Gewicht zu erkennen 97.

    Rippenbrche, ohne ussere Spuren am Leichnam 75.

    Rostflecke von Blutflecken zu unterscheiden 44.

    Rupturen innerer Organe 9. 10. 24. 26. 61.

    Ruthenstreiche, wie sie an der Leiche zu erkennen 73.

    Rckenmark, Zerschneidung desselben mit einem Tischmesser 14.
      -- Schusswunde in dasselbe 28.


    _S. romanum_, Stichwunde in dasselbe 31.

    Schlagfluss, durch Ueberfahren 12, angeblich nach Misshandlungen 72.

    Schnittwunden, s. Halsschnittwunden.

    Schusswunden, tdtliche, drei Flle 26.

    Schusswunden, s. Kugeln.

    Schwangere, Section einer 149.

    Schwangerschaft, noch bei ganz verwesten weiblichen Leichnamen zu
    ermitteln 93.

    Schwefelsure, Vergiftungen durch dieselbe 116. 117. 118.

    Schwefelsure, chemischer Bericht darber 165.

    Schwimmprobe, Fall einer merkwrdigen 100.

    Schwimmprobe, sinkende Lungen bei einem achttgigen Kinde 101.,
      bei zwei ganz verwesten Neugebornen 109.

    Schwimmprobe, s. Athemprobe.

    Selbstmord, zweifelhafter 17. 79. 86. 94.

    Selbstmord, durch Halsschnittwunden 16. 17. 20.

    Selbstmord, durch Schuss und Ertrnken 26.

    Selbstmord, durch Erhngen 86.

    Selbstmord, durch Ertrinken 94.

    Selbstmord, durch Schwefelsure 117. 119.

    Speiserhre, Durchschneidung derselben 17.

    Sprengung, tdtliche, von innern Blutgefssen 33.

    Stichwunden, tdtliche 12. 14. 16. 21. 23. 29. 30.

    Strangmarke, Wrdigung derselben 107., von Umschlingung der
    Nabelschnur 157.

    Strangmarke, die Pseudo-Strangulationsrinne am Halse fetter
    Leichname von Neugebornen 158.

    Sturz des neugebornen Kindkopfs auf den Boden, 101.

    Sugillationen, petechienartige der Pleura, Aorta oder des Herzens,
    bei kleinen Kindern, Zeichen des Erstickungstodes 84.

    Sugillationen, fehlen bei den erheblichsten innern Verletzungen 152.


    Thymusdrse, bei einem Knaben von funfzehn Jahren 11.

    Todtschlag, durch Messerstich 16. 21. 23. 30. 48. 54.

    Todtschlag, durch Schusswunde 28.

    Todtschlag, durch Sbelhieb 30.

    Todtschlag, durch einen Hammer 46.

    Todtschlag, durch einen Stock 52.

    Todtschlag, durch eine Flasche 53.

    Todtschlag, durch Misshandlungen 61. 64. 74.

    Trepanation, Fall von 46.


    Ueberfahren, Tdtung dadurch, acht Flle 8.

    Umschlingung der Nabelschnur, ihre Strangmarke 157.

    Unterbindungen grosser Gefsse in Beziehung auf die
    Lethalittsfrage 22.

    Unterleibsentzndung, angeblich nach Misshandlungen, forensisch
    beurtheilt 64.

    Unterschenkel, tdtlicher Bruch dess. 10.


    Verblutungstod, ist im Gehirn nicht zu erkennen 154.

    Verbrennungen, vier Flle von tdtlichen 135.

    Verbrennung, wie sie auf den Leichnam wirkt 143.

    Verbrennung, ob diese oder Kopfverletzung den Tod bewirkt? Fall
    davon 136

    Verbrennung, durch brennende Kleidungsstcke 148. 149.

    Verbrennung und Rstung, am Ofen 149.

    Verbrhung, tdtliche, im heissen Bade 147.

    Vergiftungen, nach welchen Grundstzen zu beurtheilen 115.

    Vergiftungen, acht Flle derselben 114.

    Vergiftung, angebliche durch Opium 124.

    Vergiftung, angebliche durch Belladonna 123.

    Vergiftung, durch Schwefelsure 116. 117. 118.

    Verletzung, eine anscheinend tdtliche, existirte aber gar nicht 31.

    Verletzungen, wichtige innere, ohne ussere Spuren am Leichnam 9.
    13. 25. 63. 75. 152. (S. die einzelnen Organe.)

    Verletzungen, dem Lebenden und dem Leichnam zugefgt, oft schwer zu
    unterscheiden 14. 150.

    Verletzungen, des Herzens und der grossen Gefsse, elf Flle 12.

    Verwesung, Haupthinderniss zur Diagnose des Ertrinkungstodes 88.

    _Volvulus_, fr Vergiftung gehalten 122.


    Wasser, in den Lungen und im Magen bei Ertrunkenen, kann tuschen
    90.

    Wirbelbeine, Verletzungen ders. 25. 28. 29.

    Wunden, am Lebenden, wann nicht von denen am Todten zu
    unterscheiden? 14. 150.


    Zermalmung, eines Neugebornen 112.

    Zitzenfortsatz, Bruch desselben 11.

    Zwerchfell, Schusswunde desselben 26., Stichwunde in dasselbe 24.
    30.

    Zunge, eingeklemmte, kein characteristisches Kennzeichen bei
    Erstickten 24. 78. 113. 120. 155.




Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.




Funoten:


[Funote 1: Nach dem Erscheinen der ersten Auflage dieser Schrift
erhielt ich von einem ausgezeichneten Gelehrten folgende Mittheilung:
In Bezug auf das allerdings auffallende Wort: Obduction bemerke ich,
dass nach _Heyse's_ Fremdwrterbuch (S. 513 der 9. Aufl.) _obducere_
schon im Altlateinischen fr aufdecken, ffnen, gebraucht wird. Herr
_Heyse_ fhrt die Beweisstellen fr seine Behauptung nicht an; indessen
erklrt _Nonius Marcellus de compendiosa doctrina per litteras ad
filium Cap. IV._ (pag. 246 in der Ausgabe von _Gerlach_ und _Roth_)
_obducere_ durch _aperire_, indem er sich auf _Lucilius XXIX. vos
interea lumen adferte atque aulaea obducite_ beruft. Hiernach wrde,
falls der Sinn der Stelle des _Lucilius_ richtig aufgefasst ist, die
Bedeutung, welche in der gerichtlichen Medicin mit dem Worte _obductio_
verbunden wird, nicht weiter auffallend sein. Die Sache scheint mir
aber noch einer genauern Untersuchung zu bedrfen. Mein berhmter
College an der Universitt, Prof. _Boeckh_, meint dagegen, sich auf
eine Stelle des _Plautus_ sttzend, dass _obducere_ wahrscheinlich
ursprnglich nur fr vorfhren, herbeibringen (des Leichnams)
gebraucht worden sei.]

[Funote 2: in meiner Wochenschrift f. d. ges. Heilk. 1843 S. 393 ff.]

[Funote 3: Bekanntlich ist, seitdem das Obige geschrieben worden, das
neue Strafgesetzbuch fr die Preussischen Staaten erschienen, und mit
dem 1. Juli 1851 im ganzen Umfange der Monarchie in Kraft getreten.
In wie fern dasselbe Modificationen im Obductionsverfahren bedingt
hat, werde ich im zweiten Hundert der Leichenffnungen ausfhrlicher
besprechen.]

[Funote 4: S. unten Corollarien Nr. 2.]

[Funote 5: Einen anderweiten Fall von Leber-Ruptur s. unten im 37.
Fall.]

[Funote 6: Fernere tdtliche Verletzungen der Extremitten s. 25., 27.
u. 28. Fall.]

[Funote 7: Andere Flle von tdtlichen Kopfverletzungen s. unten
29.-32. und 34.-36. Fall.]

[Funote 8: S. meine Wochenschr. f. d. ges. Heilk. 1842. S. 1 u. f.]

[Funote 9: Vergl. den analogen Fall unten sub Nr. 20.]

[Funote 10: Andere Flle von Verletzung der Lungen durch Schuss s. 21.
Fall, durch Stich 9. und 33. Fall.]

[Funote 11: S. unten Corollarien Nr. 4.]

[Funote 12: Man vergleiche, was oben (S. 6) bei Gelegenheit der
Uebergefahrnen bemerkt ist.]

[Funote 13: Bekanntlich kennt das neue Strafgesetzbuch keine
Lethalittsgrade mehr. Ich komme im zweiten Hundert ausfhrlicher
hierauf zurck.]

[Funote 14: S. meine Versuche und Beobachtungen ber den
Erhngungstod in meinen Denkwrdigkeiten aus der medic. Statistik und
Staatsarzneikunde Berlin, 1846 S. 81 u. f.]

[Funote 15: Das neue Strafgesetzbuch kennt dies Vergehen nicht mehr.
Die Staatsanwaltschaft wrde aber, wie ich wenigstens vermuthe, Flle,
wie die obigen, dennoch nicht fallen lassen, und sie wahrscheinlich
unter die Tdtungen durch Fahrlssigkeit, wie sie . 184 des
Strafgesetzes vorsieht, subsumiren.]

[Funote 16: Im unverzglich erscheinenden zweiten Hundert meiner
gerichtlichen Leichenffnungen komme ich ausfhrlicher auf den
Ertrinkungstod zurck.]

[Funote 17: Das neue Strafgesetzbuch kennt keine Missgeburten mehr, d.
h. also, es macht keinen Unterschied zwischen normalen und missbildeten
Leibesfrchten.]

[Funote 18: Verheimlichte Schwangerschaft und Geburt sind nach dem
neuen Strafgesetzbuch nicht mehr verpnt, vielmehr nur -- abgesehen von
der Kindestdtung und Fruchtabtreibung (. 180-182) -- das heimliche
Beerdigen oder Beseitigen des Leichnams des unehelichen Neugebornen
Seitens der Mutter (. 186).]

[Funote 19: S. unten Corollarien Nr. 4.]

[Funote 20: Die neuen Bestimmungen finden sich im . 197.]

[Funote 21: Ich lege Werth auf diese Bemerkung, die ja auf Tausenden
von Thatsachen beruht, gleichsam unabsichtlichen Experimenten zur
Entscheidung der Frage vom mglichen Entstehen der Brandblasen nach dem
Tode, Experimente, die aller Orten tglich Behufs der Rettungsversuche,
oder um sich vom sicheren Tode zu berzeugen, mit vermeintlichen
oder wirklichen Leichen gemacht werden. Ich halte deshalb den Zusatz
nicht fr berflssig, dass ich auch seit der Zeit, als obige Worte
fr die erste Auflage dieser Schrift niedergeschrieben worden,
und bei den vielen Leichen, die ich nach dieser Zeit unter Hnden
gehabt, ~auch wiederum nicht in einem einzigen Falle~ eine Spur von
Brandblasenbildung gesehen habe.]

[Funote 22: Fr jngere Aerzte: v. g. u. der herkmmliche Abschluss
jedes Protocolls, d. h. vorgelesen, genehmigt, unterschrieben.]

[Funote 23: d. h. _actum ut supra_. Das Protocoll ist an demselben
Tage geschlossen, an welchem es angefangen ward.]





End of the Project Gutenberg EBook of Gerichtliche Leichen-Oeffnungen.
Erstes Hundert., by Johann Ludwig Casper

*** END OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK GERICHTLICHE LEICHEN-OEFFNUNGEN ***

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The Foundation's principal office is in Fairbanks, Alaska, with the
mailing address: PO Box 750175, Fairbanks, AK 99775, but its
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Lake City, UT 84116, (801) 596-1887. Email contact links and up to
date contact information can be found at the Foundation's web site and
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    Chief Executive and Director
    gbnewby@pglaf.org

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methods and addresses. Donations are accepted in a number of other
ways including checks, online payments and credit card donations. To
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Professor Michael S. Hart was the originator of the Project
Gutenberg-tm concept of a library of electronic works that could be
freely shared with anyone. For forty years, he produced and
distributed Project Gutenberg-tm eBooks with only a loose network of
volunteer support.

Project Gutenberg-tm eBooks are often created from several printed
editions, all of which are confirmed as not protected by copyright in
the U.S. unless a copyright notice is included. Thus, we do not
necessarily keep eBooks in compliance with any particular paper
edition.

Most people start at our Web site which has the main PG search
facility: www.gutenberg.org

This Web site includes information about Project Gutenberg-tm,
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Archive Foundation, how to help produce our new eBooks, and how to
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Gutenberg-tm electronic works.  Nearly all the individual works in the
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the applicable state law.  The invalidity or unenforceability of any
provision of this agreement shall not void the remaining provisions.

1.F.6.  INDEMNITY - You agree to indemnify and hold the Foundation, the
trademark owner, any agent or employee of the Foundation, anyone
providing copies of Project Gutenberg-tm electronic works in accordance
with this agreement, and any volunteers associated with the production,
promotion and distribution of Project Gutenberg-tm electronic works,
harmless from all liability, costs and expenses, including legal fees,
that arise directly or indirectly from any of the following which you do
or cause to occur: (a) distribution of this or any Project Gutenberg-tm
work, (b) alteration, modification, or additions or deletions to any
Project Gutenberg-tm work, and (c) any Defect you cause.


Section  2.  Information about the Mission of Project Gutenberg-tm

Project Gutenberg-tm is synonymous with the free distribution of
electronic works in formats readable by the widest variety of computers
including obsolete, old, middle-aged and new computers.  It exists
because of the efforts of hundreds of volunteers and donations from
people in all walks of life.

Volunteers and financial support to provide volunteers with the
assistance they need, are critical to reaching Project Gutenberg-tm's
goals and ensuring that the Project Gutenberg-tm collection will
remain freely available for generations to come.  In 2001, the Project
Gutenberg Literary Archive Foundation was created to provide a secure
and permanent future for Project Gutenberg-tm and future generations.
To learn more about the Project Gutenberg Literary Archive Foundation
and how your efforts and donations can help, see Sections 3 and 4
and the Foundation web page at http://www.pglaf.org.


Section 3.  Information about the Project Gutenberg Literary Archive
Foundation

The Project Gutenberg Literary Archive Foundation is a non profit
501(c)(3) educational corporation organized under the laws of the
state of Mississippi and granted tax exempt status by the Internal
Revenue Service.  The Foundation's EIN or federal tax identification
number is 64-6221541.  Its 501(c)(3) letter is posted at
http://pglaf.org/fundraising.  Contributions to the Project Gutenberg
Literary Archive Foundation are tax deductible to the full extent
permitted by U.S. federal laws and your state's laws.

The Foundation's principal office is located at 4557 Melan Dr. S.
Fairbanks, AK, 99712., but its volunteers and employees are scattered
throughout numerous locations.  Its business office is located at
809 North 1500 West, Salt Lake City, UT 84116, (801) 596-1887, email
business@pglaf.org.  Email contact links and up to date contact
information can be found at the Foundation's web site and official
page at http://pglaf.org

For additional contact information:
     Dr. Gregory B. Newby
     Chief Executive and Director
     gbnewby@pglaf.org


Section 4.  Information about Donations to the Project Gutenberg
Literary Archive Foundation

Project Gutenberg-tm depends upon and cannot survive without wide
spread public support and donations to carry out its mission of
increasing the number of public domain and licensed works that can be
freely distributed in machine readable form accessible by the widest
array of equipment including outdated equipment.  Many small donations
($1 to $5,000) are particularly important to maintaining tax exempt
status with the IRS.

The Foundation is committed to complying with the laws regulating
charities and charitable donations in all 50 states of the United
States.  Compliance requirements are not uniform and it takes a
considerable effort, much paperwork and many fees to meet and keep up
with these requirements.  We do not solicit donations in locations
where we have not received written confirmation of compliance.  To
SEND DONATIONS or determine the status of compliance for any
particular state visit http://pglaf.org

While we cannot and do not solicit contributions from states where we
have not met the solicitation requirements, we know of no prohibition
against accepting unsolicited donations from donors in such states who
approach us with offers to donate.

International donations are gratefully accepted, but we cannot make
any statements concerning tax treatment of donations received from
outside the United States.  U.S. laws alone swamp our small staff.

Please check the Project Gutenberg Web pages for current donation
methods and addresses.  Donations are accepted in a number of other
ways including checks, online payments and credit card donations.
To donate, please visit: http://pglaf.org/donate


Section 5.  General Information About Project Gutenberg-tm electronic
works.

Professor Michael S. Hart is the originator of the Project Gutenberg-tm
concept of a library of electronic works that could be freely shared
with anyone.  For thirty years, he produced and distributed Project
Gutenberg-tm eBooks with only a loose network of volunteer support.


Project Gutenberg-tm eBooks are often created from several printed
editions, all of which are confirmed as Public Domain in the U.S.
unless a copyright notice is included.  Thus, we do not necessarily
keep eBooks in compliance with any particular paper edition.


Most people start at our Web site which has the main PG search facility:

     http://www.gutenberg.org

This Web site includes information about Project Gutenberg-tm,
including how to make donations to the Project Gutenberg Literary
Archive Foundation, how to help produce our new eBooks, and how to
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