The Project Gutenberg Etext of Rmische Geschichte Book 4
by Theodor Mommsen
(#4 in our series by Theodor Mommsen)

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Title: Rmische Geschichte Book 4

Author: Theodor Mommsen

Release Date: February, 2002  [Etext #3063]
[Yes, we are about one year ahead of schedule]

Edition: 10

Language: German

The Project Gutenberg Etext of Rmische Geschichte Book 4
by Theodor Mommsen
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Theodor Mommsen
Roemische Geschichte
 
Viertes Buch
Die Revolution
 
"Aber sie treiben's toll;
Ich fuercht', es breche".
Nicht jeden Wochenschluss
Macht Gott die Zeche.
Goethe
1. Kapitel
Die untertaenigen Landschaften bis zu der Gracchenzeit
Mit der Vernichtung des Makedonischen Reichs ward die Oberherrlichkeit Roms 
eine Tatsache, die von den Saeulen des Hercules bis zu den Muendungen des Nil 
und des Orontes nicht bloss feststand, sondern gleichsam als das letzte Wort des 
Verhaengnisses auf den Voelkern lastete mit dem ganzen Druck der Unabwendbarkeit 
und ihnen nur die Wahl zu lassen schien, sich in hoffnungslosem Widerstreben 
oder in hoffnungslosem Dulden zu verzehren. Wenn nicht die Geschichte von dem 
ernsten Leser es als ihr Recht fordern duerfte, sie durch gute und boese Tage, 
durch Fruehlings- und Winterlandschaft zu begleiten, so moechte der 
Geschichtschreiber versucht sein, sich der trostlosen Aufgabe zu entziehen, 
diesem Kampf der Uebermacht mit der Ohnmacht sowohl in den schon zum Roemischen 
Reich gezogenen spanischen Landschaften wie in den noch nach Klientelrecht 
beherrschten afrikanischen, hellenischen, asiatischen Gebieten in seinen 
mannigfaltigen und doch eintoenigen Wendungen zu folgen. Aber wie unbedeutend 
und untergeordnet auch die einzelnen Kaempfe erscheinen moegen, eine tiefe 
geschichtliche Bedeutung kommt ihnen in ihrer Gesamtheit dennoch zu; und vor 
allem die italischen Verhaeltnisse dieser Zeit werden erst verstaendlich durch 
die Einsicht in den Rueckschlag, der von den Provinzen aus auf die Heimat traf.
Ausser in den naturgemaess als Nebenlaender Italiens anzusehenden Gebieten, 
wo uebrigens auch die Eingeborenen noch keineswegs vollstaendig unterworfen 
waren und, nicht eben zur Ehre Roms, Ligurer, Sarder und Korsen fortwaehrend 
Gelegenheit zu "Dorftriumphen" lieferten, bestand eine foermliche Herrschaft 
Roms zu Anfang dieser Periode nur in den beiden spanischen Provinzen, die den 
groesseren oestlichen und suedlichen Teil der Pyrenaeischen Halbinsel umfassten. 
Es ist schon frueher versucht worden, die Zustaende der Halbinsel zu schildern: 
Iberer und Kelten, Phoeniker, Hellenen, Roemer mischten sich hier bunt 
durcheinander; gleichzeitig und vielfach sich durchkreuzend bestanden daselbst 
die verschiedensten Arten und Stufen der Zivilisation, die altiberische Kultur 
neben vollstaendiger Barbarei, die Bildungsverhaeltnisse phoenikischer und 
griechischer Kaufstaedte neben der aufkeimenden Latinisierung, die namentlich 
durch die in den Silberbergwerken zahlreich beschaeftigten Italiker und durch 
die starke stehende Besatzung gefoerdert ward. In dieser Hinsicht erwaehnenswert 
sind die roemische Ortschaft Italica (bei Sevilla) und die latinische Kolonie 
Carteia (an der Bai von Gibraltar), die letztere die erste ueberseeische 
Stadtgemeinde latinischer Zunge und italischer Verfassung. Italica wurde von dem 
aelteren Scipio, noch ehe er Spanien verliess (548 206), fuer seine zum 
Verbleiben auf der Halbinsel geneigten Veteranen gegruendet, wahrscheinlich 
indes nicht als Buergergemeinde, sondern nur als Marktort ^1; Carteias Gruendung 
faellt in das Jahr 583 (171) und ward veranlasst durch die Menge der von 
roemischen Soldaten mit spanischen Sklavinnen erzeugten Lagerkinder, welche 
rechtlich als Sklaven, tatsaechlich als freie Italiker aufwuchsen und nun von 
Staats wegen freigesprochen und in Verbindung mit den alten Einwohnern von 
Carteia als latinische Kolonie konstituiert wurden. Beinahe dreissig Jahre nach 
der Ordnung der Ebroprovinz durch Tiberius Sempronius Gracchus (575, 576 179, 
178) genossen die spanischen Landschaften im ganzen ungestoert die Segnungen des 
Friedens, obwohl ein paarmal von Kriegszuegen gegen die Keltiberer und Lusitaner 
die Rede ist. Aber ernstere Ereignisse traten im Jahre 600 (154) ein. Unter 
Fuehrung eines Haeuptlings Punicus fielen die Lusitaner ein in das roemische 
Gebiet, schlugen die beiden gegen sie vereinigten roemischen Statthalter und 
toeteten ihnen eine grosse Anzahl Leute. Die Vettonen (zwischen dem Tajo und dem 
oberen Duero) wurden hierdurch bestimmt, mit den Lusitanern gemeinschaftliche 
Sache zu machen; so verstaerkt vermochten diese ihre Streifzuege bis an das 
Mittellaendische Meer auszudehnen und sogar das Gebiet der Bastulophoeniker 
unweit der roemischen Hauptstadt Neukarthago (Cartagena) zu brandschatzen. Man 
nahm in Rom die Sache ernst genug, um die Absendung eines Konsuls nach Spanien 
zu beschliessen, was seit 559 (195) nicht geschehen war, und liess sogar zur 
Beschleunigung der Hilfsleistung die neuen Konsuln zwei und einen halben Monat 
vor der gesetzlichen Zeit ihr Amt antreten - es war dies die Ursache, weshalb 
der Amtsantritt der Konsuln vom 15. Maerz sich auf den 1. Januar verschob und 
damit derjenige Jahresanfang sich feststellte, dessen wir noch heute uns 
bedienen. Allein ehe noch der Konsul Quintus Fulvius Nobilior mit seiner Armee 
eintraf, kam es zwischen dem Statthalter des Jenseitigen Spaniens, dem Praetor 
Lucius Mummius, und den jetzt nach Punicus' Fall von seinem Nachfolger Kaesarus 
gefuehrten Lusitanern am rechten Ufer des Tajo zu einem sehr ernsthaften Treffen 
(601 158). Das Glueck war anfangs den Roemern guenstig; das lusitanische Heer 
ward zersprengt, das Lager genommen. Allein, teils bereits vom Marsch ermuedet, 
teils in der Unordnung des Nachsetzens sich aufloesend, wurden sie von den schon 
besiegten Gegnern schliesslich vollstaendig geschlagen und buessten zu dem 
feindlichen Lager das eigene sowie an Toten 9000 Mann ein. Weit und breit 
loderte jetzt die Kriegsflamme auf. Die Lusitaner am linken Ufer des Tajo warfen 
sich unter Anfuehrung des Kaukaenus auf die den Roemern untertaenigen Keltiker 
(in Alentejo) und nahmen ihre Stadt Conistorgis weg. Den Keltiberern sandten die 
Lusitaner die dem Mummius abgenommenen Feldzeichen zugleich als Siegesbotschaft 
und als Mahnung zu; und auch hier fehlte es nicht an Gaerungsstoff. Zwei kleine, 
den maechtigen Arevakern (um die Quellen des Duero und Tajo) benachbarte 
Voelkerschaften Keltiberiens, die Beller und Titther, hatten beschlossen, in 
eine ihrer Staedte, Segeda, sich zusammenzusiedeln. Waehrend sie mit dem 
Mauerbau beschaeftigt waren, ward ihnen dieser roemischerseits untersagt, da die 
Sempronischen Ordnungen den unterworfenen Gemeinden jede eigenmaechtige 
Staedtegruendung verboeten, und zugleich die vertragsmaessig schuldige, aber 
seit laengerer Zeit nicht verlangte Leistung an Geld und Mannschaft 
eingefordert. Beiden Befehlen weigerten die Spanier den Gehorsam, da es sich nur 
um Erweiterung, nicht um Gruendung einer Stadt handle, die Leistungen aber nicht 
bloss suspendiert, sondern von den Roemern erlassen seien. Darueber erschien 
Nobilior im Diesseitigen Spanien mit einem fast 30000 Mann starken Heer, unter 
dem auch numidische Reiter und zehn Elefanten sich befanden. Noch standen die 
Mauern der neuen Stadt nicht vollstaendig; die meisten Segedaner unterwarfen 
sich. Allein die entschlossensten fluechteten mit Weib und Kind zu den 
maechtigen Arevakern und forderten sie auf, mit ihnen gegen die Roemer 
gemeinschaftliche Sache zu machen. Die Arevaker, ermutigt durch den Sieg der 
Lusitaner ueber Mummius, gingen darauf ein und waehlten einen der fluechtigen 
Segedaner, Karus, zu ihrem Feldherrn. Am dritten Tag nach seiner Wahl war der 
tapfere Fuehrer eine Leiche, aber das roemische Heer geschlagen und bei 6000 
roemische Buerger getoetet - der Tag des 23. August, das Fest der Volkanalien, 
blieb seitdem den Roemern in schlimmer Erinnerung. Doch bewog der Fall ihres 
Feldherrn die Arevaker, sich in ihre festeste Stadt Numantia (Garray, eine Legua 
noerdlich von Soria am Duero) zurueckzuziehen, wohin Nobilior ihnen folgte. 
Unter den Mauern der Stadt kam es zu einem zweiten Treffen, in welchem die 
Roemer anfaenglich durch ihre Elefanten die Spanier in die Stadt 
zurueckdraengten, aber dabei infolge der Verwundung eines der Tiere in 
Verwirrung gerieten und durch die abermals ausrueckenden Feinde eine zweite 
Niederlage erlitten. Dieser und andere Unfaelle, wie die Vernichtung eines zur 
Herbeirufung von Zuzugmannschaft ausgesandten roemischen Reiterkorps, 
gestalteten die Angelegenheiten der Roemer in der diesseitigen Provinz so 
unguenstig, dass die Festung Okilis, wo die Kasse und die Vorraete der Roemer 
sich befanden, zum Feinde uebertrat und die Arevaker daran denken konnten, 
freilich ohne Erfolg, den Roemern den Frieden zu diktieren. Einigermassen wurden 
indes diese Nachteile aufgewogen durch die Erfolge, die Mummius in der 
suedlichen Provinz erfocht. So geschwaecht auch durch die erlittene Niederlage 
sein Heer war, gelang es ihm dennoch, mit demselben den unvorsichtig sich 
zerstreuenden Lusitanern am rechten Tajoufer eine Niederlage beizubringen und, 
uebergehend auf das linke, wo die Lusitaner das ganze roemische Gebiet 
ueberrannt, ja bis nach Afrika gestreift hatten, die suedliche Provinz von den 
Feinden zu saeubern. In die noerdliche sandte das folgende Jahr (602 152) der 
Senat ausser betraechtlichen Verstaerkungen einen andern Oberfeldherrn an der 
Stelle des unfaehigen Nobilior, den Konsul Marcus Claudius Marcellus, der schon 
als Praetor 586 (168) sich in Spanien ausgezeichnet und seitdem in zwei 
Konsulaten sein Feldherrntalent bewaehrt hatte. Seine geschickte Fuehrung und 
mehr noch seine Milde aenderte die Lage der Dinge schnell: Okilis ergab sich ihm 
sofort, und selbst die Arevaker, von Marcellus in der Hoffnung bestaerkt, dass 
ihnen gegen eine maessige Busse Friede gewaehrt werden wuerde, schlossen 
Waffenstillstand und schickten Gesandte nach Rom. Marcellus konnte sich nach der 
suedlichen Provinz begeben, wo die Vettonen und Lusitaner sich dem Praetor 
Marcus Atilius zwar botmaessig erwiesen hatten, solange er in ihrem Gebiet 
stand, allein nach seiner Entfernung sofort wieder aufgestanden waren und die 
roemischen Verbuendeten heimsuchten. Die Ankunft des Konsuls stellte die Ordnung 
wieder her, und waehrend er in Corduba ueberwinterte, ruhten auf der ganzen 
Halbinsel die Waffen. Inzwischen ward in Rom ueber den Frieden mit den Arevakern 
verhandelt. Es ist bezeichnend fuer die inneren Verhaeltnisse Spaniens, dass 
vornehmlich die Sendlinge der bei den Arevakern bestehenden roemischen Partei 
die Verwerfung der Friedensvorschlaege in Rom durchsetzten, indem sie 
vorstellten, dass, wenn man die roemisch gesinnten Spanier nicht preisgeben 
wolle, nur die Wahl bleibe, entweder jaehrlich einen Konsul mit entsprechendem 
Heer nach der Halbinsel zu senden oder jetzt ein nachdrueckliches Exempel zu 
statuieren. Infolgedessen wurden die Boten der Arevaker ohne entscheidende 
Antwort verabschiedet und die energische Fortsetzung des Krieges beschlossen. 
Marcellus sah sich demnach genoetigt, im folgenden Fruehjahr (603 151) den Krieg 
gegen die Arevaker wieder zu beginnen. Indes sei es nun, wie behauptet wird, 
dass er den Ruhm, den Krieg beendigt zu haben, seinem bald zu erwartenden 
Nachfolger nicht goennte, sei es, was vielleicht wahrscheinlicher ist, dass er 
gleich Gracchus in der milden Behandlung der Spanier die erste Bedingung eines 
dauerhaften Friedens sah - nach einer geheimen Zusammenkunft des roemischen 
Feldherrn mit den einflussreichsten Maennern der Arevaker kam unter den Mauern 
von Numantia ein Traktat zustande, durch den die Arevaker den Roemern sich auf 
Gnade und Ungnade ergaben, aber unter Verpflichtung zu Geldzahlung und 
Geiselstellung in ihre bisherigen vertragsmaessigen Rechte wiedereingesetzt 
wurden.
---------------------------------------
^1 Italica wird durch Scipio das geworden sein, was in Italien forum et 
conciliabulum civium Romanorum hiess; aehnlich ist spaeter Aquae Sextiae in 
Gallien entstanden. Die Entstehung ueberseeischer Buergergemeinden beginnt erst 
spaeter mit Karthago und Narbo; indes ist es merkwuerdig, dass in gewissem Sinne 
doch auch dazu schon Scipio den Anfang machte.
----------------------------------------
Als der neue Oberfeldherr, der Konsul Lucius Lucullus, bei dem Heere 
eintraf, fand er den Krieg, den zu fuehren er gekommen war, bereits durch 
foermlichen Friedensschluss beendigt, und seine Hoffnung, Ehre und vor allem 
Geld aus Spanien heimzubringen, schien vereitelt. Indes dafuer gab es Rat. Auf 
eigene Hand griff Lucullus die westlichen Nachbarn der Arevaker, die Vaccaeer, 
an, eine noch unabhaengige keltiberische Nation, die mit den Roemern im besten 
Einvernehmen lebte. Auf die Frage der Spanier, was sie denn gefehlt haetten, war 
die Antwort: der Ueberfall der Stadt Cauca (Coca, acht Leguas westlich von 
Segovia); und als die erschreckte Stadt mit schweren Geldopfern die Kapitulation 
erkauft zu haben meinte, rueckten roemische Truppen in sie ein und knechteten 
oder mordeten die Einwohnerschaft ohne jeglichen Vorwand. Nach dieser Heldentat, 
die etwa 20000 wehrlosen Menschen das Leben gekostet haben soll, ging der Marsch 
weiter. Weit und breit standen die Doerfer und Ortschaften leer oder schlossen, 
wie das feste Intercatia und die Hauptstadt der Vaccaeer, Pallantia (Palencia), 
dem roemischen Heere ihre Tore. Die Habsucht hatte in ihren eigenen Netzen sich 
gefangen; keine Gemeinde fand sich, die mit dem treubruechigen Feldherrn eine 
Kapitulation haette abschliessen moegen, und die allgemeine Flucht der Bewohner 
machte nicht bloss die Beute karg, sondern auch das laengere Verweilen in diesen 
unwirtlichen Gegenden fast unmoeglich. Vor Intercatia gelang es einem 
angesehenen Kriegstribun, dem Scipio Aemilianus, leiblichem Sohn des Siegers von 
Pydna und Adoptivenkel des Siegers von Zama, durch sein Ehrenwort, da das des 
Feldherrn nichts mehr galt, die Bewohner zum Abschluss eines Vertrages zu 
bestimmen, infolgedessen das roemische Heer gegen Lieferung von Vieh und 
Kleidungsstuecken abzog. Aber die Belagerung von Pallantia musste wegen Mangels 
an Lebensmitteln aufgehoben werden, und das roemische Heer ward auf dem 
Rueckmarsch von den Vaccaeern bis zum Duero verfolgt. Lucullus begab sich darauf 
nach der suedlichen Provinz, wo der Praetor Servius Sulpicius Galba in demselben 
Jahr von den Lusitanern sich hatte schlagen lassen; beide ueberwinterten nicht 
fern voneinander, Lucullus im turdetanischen Gebiet, Galba bei Conistorgis, und 
griffen im folgenden Jahr (604 150) gemeinschaftlich die Lusitaner an. Lucullus 
errang an der Gaditanischen Meerenge einige Vorteile ueber sie. Galba richtete 
mehr aus, indem er mit drei lusitanischen Staemmen am rechten Ufer des Tajo 
einen Vertrag abschloss und sie in bessere Wohnsitze ueberzusiedeln verhiess, 
worauf die Barbaren, die der gehofften Aecker wegen, 7000 an der Zahl, sich bei 
ihm einfanden, in drei Abteilungen geteilt, entwaffnet und teils als Sklaven 
weggefuehrt, teils niedergehauen wurden. Kaum ist je mit gleicher Treulosigkeit, 
Grausamkeit und Habgier Krieg gefuehrt worden wie von diesen beiden Feldherren, 
die dennoch durch ihre verbrecherisch erworbenen Schaetze der eine der 
Verurteilung, der andre sogar der Anklage entging. Den Galba versuchte der alte 
Cato noch in seinem fuenfundachtzigsten Jahr, wenige Monate vor seinem Tode, vor 
der Buergerschaft zur Verantwortung zu ziehen; aber die jammernden Kinder des 
Generals und sein heimgebrachtes Gold erwiesen dem roemischen Volke seine 
Unschuld.
Nicht so sehr die ehrlosen Erfolge, die Lucullus und Galba in Spanien 
erreicht hatten, als der Ausbruch des Vierten Makedonischen und des Dritten 
Karthagischen Krieges im Jahre 605 (149) bewirkte, dass man die spanischen 
Angelegenheiten zunaechst wieder den gewoehnlichen Statthaltern ueberliess. So 
verwuesteten denn die Lusitaner, durch Galbas Treulosigkeit mehr erbittert als 
gedemuetigt, unaufhoerlich das reiche turdetanische Gebiet. Gegen sie zog der 
roemische Statthalter Gaius Vetilius (607/08 147/48) 2 und schlug sie nicht 
bloss, sondern draengte auch den ganzen Haufen auf einen Huegel zusammen, wo 
derselbe rettungslos verloren schien. Schon war die Kapitulation so gut wie 
abgeschlossen, als Viriathus, ein Mann geringer Herkunft, aber wie einst als 
Bube ein tapferer Verteidiger seiner Herde gegen die wilden Tiere und Raeuber, 
so jetzt in ernsteren Kaempfen ein gefuerchteter Guerillachef und einer der 
wenigen, die dem treulosen Ueberfall Galbas zufaellig entronnen waren, seine 
Landsleute warnte, auf roemisches Ehrenwort zu bauen und ihnen Rettung verhiess, 
wenn sie ihm folgen wollten. Sein Wort und sein Beispiel wirkten; das Heer 
uebertrug ihm den Oberbefehl. Viriathus gab der Masse seiner Leute den Befehl, 
sich in einzelnen Trupps auf verschiedenen Wegen nach dem bestimmten Sammelplatz 
zu begeben; er selber bildete aus den bestberittenen und zuverlaessigsten Leuten 
ein Korps von 1000 Pferden, womit er den Abzug der Seinigen deckte. Die Roemer, 
denen es an leichter Kavallerie fehlte, wagten nicht, unter den Augen der 
feindlichen Reiter sich zur Verfolgung zu zerstreuen. Nachdem Viriathus zwei 
volle Tage hindurch mit seinem Haufen das ganze roemische Heer aufgehalten 
hatte, verschwand auch er ploetzlich in der Nacht und eilte dem allgemeinen 
Sammelplatz zu. Der roemische Feldherr folgte ihm, fiel aber in einen geschickt 
gelegten Hinterhalt, in dem er die Haelfte seines Heeres verlor und selber 
gefangen und getoetet ward; kaum rettete der Rest der Truppen sich an die 
Meerenge nach der Kolonie Carteia. Schleunigst wurden vom Ebro her 5000 Mann 
spanischer Landsturm zur Verstaerkung der geschlagenen Roemer gesandt; aber 
Viriathus vernichtete das Korps noch auf dem Marsch und gebot in dem ganzen 
karpetanischen Binnenland so unumschraenkt, dass die Roemer nicht einmal wagten, 
ihn dort aufzusuchen. Viriathus, jetzt als Herr und Koenig der saemtlichen 
Lusitaner anerkannt, verstand es, das volle Gewicht seiner fuerstlichen Stellung 
mit dem schlichten Wesen des Hirten zu vereinigen. Kein Abzeichen unterschied 
ihn von dem gemeinen Soldaten; von der reichgeschmueckten Hochzeitstafel seines 
Schwiegervaters, des Fuersten Astolpa im roemischen Spanien, stand er auf, ohne 
das goldene Geschirr und die kostbaren Speisen beruehrt zu haben, hob seine 
Braut auf das Ross und ritt mit ihr zurueck in seine Berge. Nie nahm er von der 
Beute mehr als denselben Teil, den er auch jedem seiner Kameraden zuschied. Nur 
an der hohen Gestalt und an dem treffenden Witzwort erkannte der Soldat den 
Feldherrn, vor allem aber daran, dass er es in Maessigkeit und in Muehsal jedem 
der Seinigen zuvortat, nie anders als in voller Ruestung schlief und in der 
Schlacht allen voran focht. Es schien, als sei in dieser gruendlich prosaischen 
Zeit einer der Homerischen Helden wiedergekehrt; weit und breit erscholl in 
Spanien der Name des Viriathus, und die tapfere Nation meinte endlich in ihm den 
Mann gefunden zu haben, der die Ketten der Fremdherrschaft zu brechen bestimmt 
sei. Ungemeine Erfolge im noerdlichen wie im suedlichen Spanien bezeichneten die 
naechsten Jahre seiner Feldherrnschaft. Den Praetor Gaius Plautius (608/09 146) 
wusste er, nachdem er dessen Vorhut vernichtet hatte, hinueber auf das rechte 
Tajoufer zu locken und ihn dort so nachdruecklich zu schlagen, dass der 
roemische Feldherr mitten im Sommer in die Winterquartiere ging - spaeter ward 
dafuer gegen ihn die Anklage wegen Entehrung der roemischen Gemeinde vor dem 
Volk erhoben und er genoetigt, die Heimat zu meiden. Desgleichen wurde das Heer 
des Statthalters - es scheint, der diesseitigen Provinz - Claudius Unimanus 
vernichtet, das des Gaius Negidius ueberwunden und weithin das platte Land 
gebrandschatzt. Auf den spanischen Bergen erhoben sich Siegeszeichen, die mit 
den Insignien der roemischen Statthalter und mit den Waffen der Legionen 
geschmueckt waren; bestuerzt und beschaemt vernahm man in Rom von den Siegen des 
Barbarenkoenigs. Zwar uebernahm jetzt ein zuverlaessiger Offizier die Fuehrung 
des Spanischen Krieges, der zweite Sohn des Siegers von Pydna, der Konsul 
Quintus Fabius Maximus Aemilianus (609 145). Allein die krieggewohnten, eben von 
Makedonien und Afrika heimgekehrten Veteranen aufs neue in den verhassten 
Spanischen Krieg zu senden, wagte man schon nicht mehr; die beiden Legionen, die 
Maximus mitbrachte, waren neu geworben und nicht viel minder unzuverlaessig als 
das alte, gaenzlich demoralisierte spanische Heer. Nachdem die ersten Gefechte 
wieder fuer die Lusitaner guenstig ausgefallen waren, hielt der einsichtige 
Feldherr den Rest des Jahres seine Truppen in dem Lager bei Urso (Osuna 
suedoestlich von Sevilla) zusammen, ohne die angebotene Feldschlacht zu liefern, 
und nahm erst im folgenden (610 144), nachdem im kleinen Krieg seine Truppen 
kampffaehig geworden waren, wieder das Feld, wo er dann die Ueberlegenheit zu 
behaupten vermochte und nach gluecklichen Waffentaten nach Corduba ins 
Winterlager ging. Als aber an Maximus' Stelle der feige und ungeschickte Praetor 
Quinctius den Befehl uebernahm, erlitten die Roemer wiederum eine Niederlage 
ueber die andere und schloss ihr Feldherr sich wieder mitten im Sommer in 
Corduba ein, waehrend Viriathus' Scharen die suedliche Provinz ueberschwemmten 
(611 143). Sein Nachfolger, des Maximus Aemilianus Adoptivbruder Quintus Fabius 
Maximus Servilianus, mit zwei frischen Legionen und zehn Elefanten nach der 
Halbinsel gesendet, versuchte, in das lusitanische Gebiet einzudringen, allein 
nach einer Reihe nichts entscheidender Gefechte und einem muehsam abgeschlagenen 
Sturm auf das roemische Lager sah er sich genoetigt, auf das roemische Gebiet 
zurueckzuweichen. Viriathus folgte ihm in die Provinz; da aber seine Truppen 
nach dem Brauch spanischer Insurgentenheere ploetzlich sich verliefen, musste 
auch er nach Lusitanien zurueckkehren (612 142). Im naechsten Jahre (613 141) 
ergriff Servilianus wieder die Offensive, durchzog die Gegenden am Baetis und 
Anas und besetzte sodann, in Lusitanien einrueckend, eine Menge Ortschaften. 
Eine grosse Zahl der Insurgenten fiel in seine Hand; die Fuehrer - es waren 
deren gegen 500 - wurden hingerichtet, den aus roemischem Gebiet zum Feinde 
Uebergegangenen die Haende abgehauen, die uebrige Masse in die Sklaverei 
verkauft. Aber der Spanische Krieg bewaehrte auch hier seine tueckische 
Unbestaendigkeit. Das roemische Heer ward nach all diesen Erfolgen bei der 
Belagerung von Erisane von Viriathus angegriffen, geworfen und auf einen Felsen 
gedraengt, wo es gaenzlich in der Gewalt der Feinde war. Viriathus indes 
begnuegte sich, wie einst der Samnitenfeldherr in den Caudinischen Paessen, mit 
Servilianus einen Frieden abzuschliessen, worin die Gemeinde der Lusitaner als 
souveraen und Viriathus als Koenig derselben anerkannt ward. Die Macht der 
Roemer war nicht mehr gestiegen als das nationale Ehrgefuehl gesunken; man war 
in der Hauptstadt froh, des laestigen Krieges entledigt zu sein, und Senat und 
Volk gaben dem Vertrage die Ratifikation. Allein des Servilianus leiblicher 
Bruder und Amtsnachfolger Quintus Servilius Caepio war mit dieser Nachgiebigkeit 
wenig zufrieden und der Senat schwach genug, anfangs den Konsul zu heimlichen 
Machinationen gegen den Viriathus zu bevollmaechtigen und bald ihm den offenen, 
unbeschoenigten Bruch des gegebenen Treuworts wenigstens nachzusehen. So drang 
Caepio in Lusitanien ein und durchzog das Land bis zu dem Gebiet der Vettonen 
und Callaeker; Viriathus vermied den Kampf mit der Uebermacht und entzog sich 
durch geschickte Bewegungen dem Gegner (614 140). Als aber im folgenden Jahre 
(615 139) nicht bloss Caepio den Angriff erneuerte, sondern auch das in der 
noerdlichen Provinz inzwischen verfuegbar gewordene Heer unter Marcus Popillius 
in Lusitanien erschien, bat Viriathus um Frieden unter jeder Bedingung. Er ward 
geheissen, alle aus dem roemischen Gebiet zu ihm uebergetretenen Leute, darunter 
seinen eigenen Schwiegervater, an die Roemer auszuliefern; es geschah, und die 
Roemer liessen dieselben hinrichten oder ihnen die Haende abhauen. Allein es war 
damit nicht genug; nicht auf einmal pflegten die Roemer den Unterworfenen 
anzukuendigen, was ueber sie verhaengt war. Ein Befehl nach dem andern, und 
immer der folgende unertraeglicher als die vorhergehenden, erging an die 
Lusitaner, und schliesslich ward sogar die Auslieferung der Waffen von ihnen 
gefordert. Da gedachte Viriathus abermals des Schicksals seiner Landsleute, die 
Galba hatte entwaffnen lassen, und griff aufs neue zum Schwert, aber zu spaet. 
Sein Schwanken hatte in seiner naechsten Umgebung die Keime des Verrats gesaet; 
drei seiner Vertrauten, Audas, Ditalko und Minucius aus Urso, verzweifelnd an 
der Moeglichkeit, jetzt noch zu siegen, erwirkten von dem Koenig die Erlaubnis, 
noch einmal mit Caepio Friedensunterhandlungen anzuknuepfen, und benutzten sie, 
um gegen Zusicherung persoenlicher Amnestie und weiterer Belohnungen das Leben 
des lusitanischen Helden den Fremden zu verkaufen. Zurueckgekehrt in das Lager, 
versicherten sie den Koenig des guenstigsten Erfolgs ihrer Verhandlungen und 
erdolchten die Nacht darauf den Schlafenden in seinem Zelte. Die Lusitaner 
ehrten den herrlichen Mann durch eine Totenfeier ohnegleichen, bei der 
zweihundert Fechterpaare die Leichenspiele fochten; hoeher noch dadurch, dass 
sie den Kampf nicht aufgaben, sondern an die Stelle des gefallenen Helden den 
Tautamus zu ihrem Oberfeldherrn ernannten. Kuehn genug war auch der Plan, den 
dieser entwarf, den Roemern Sagunt zu entreissen; allein der neue Feldherr 
besass weder seines Vorgaengers weise Maessigung noch dessen Kriegsgeschick. Die 
Expedition scheiterte voellig, und auf der Rueckkehr ward das Heer bei dem 
Uebergang ueber den Baetis angegriffen und genoetigt, sich unbedingt zu ergeben. 
Also, weit mehr durch Verrat und Mord von Fremden wie von Eingeborenen als durch 
ehrlichen Krieg, ward Lusitanien bezwungen.
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2 Die Chronologie des Viriathischen Krieges ist wenig gesichert. Es steht 
fest, dass Viriathus' Auftreten von dem Kampf mit Vetilius datiert (App. Hisp. 
61; Liv. 52; Oros. hist. 5, 4) und dass er 615 (130) umkam (Diod. Vat. p. 110 u. 
a. m.); die Dauer seines Regiments wird auf acht (App. Hisp. 63), zehn (Iust. 
44, 2), elf (Diod. p. 597), fuenfzehn (Liv. 54; Eutr. 4, 16; Oros. hist. 5, 4; 
Flor. epit. 1, 33) und zwanzig Jahre (Vell. 2, 90) berechnet. Der erste Ansatz 
hat deswegen einige Wahrscheinlichkeit, weil Viriathus' Auftreten sowohl bei 
Diodor (p. 591; Vat. p. 107 108) wie auch bei Orosius (hist. 5, 4) an die 
Zerstoerung von Korinth angeknuepft wird. Von den roemischen Statthaltern, mit 
denen sich Viriathus schlug, gehoeren ohne Zweifel mehrere der noerdlichen 
Provinz an, da Viriathus zwar vorwiegend, aber nicht ausschliesslich in der 
suedlichen taetig war (Liv. 52); man darf also nicht nach der Zahl dieser Namen 
die Zahl der Jahre seiner Feldherrnschaft berechnen.
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Waehrend die suedliche Provinz durch Viriathus und die Lusitaner 
heimgesucht ward, war nicht ohne deren Zutun in der noerdlichen bei den 
keltiberischen Nationen ein zweiter, nicht minder ernster Krieg ausgebrochen. 
Viriathus' glaenzende Erfolge bewogen im Jahre 610 (144) die Arevaker, 
gleichfalls gegen die Roemer sich zu erheben, und es war dies die Ursache, 
weshalb der zur Abloesung des Maximus Aemilianus nach Spanien gesandte Konsul 
Quintus Caecilius Metellus nicht nach der suedlichen Provinz ging, sondern gegen 
die Keltiberer sich wandte. Auch gegen sie bewaehrte er, namentlich waehrend der 
Belagerung der fuer unbezwinglich gehaltenen Stadt Contrebia, dieselbe 
Tuechtigkeit, die er bei der Ueberwindung des makedonischen Pseudophilipp 
bewiesen hatte; nach zweijaehriger Verwaltung (611, 612 143, 142) war die 
noerdliche Provinz zum Gehorsam zurueckgebracht. Nur die beiden Staedte 
Termantia und Numantia hatten noch den Roemern die Tore nicht geoeffnet; auch 
mit diesen aber war die Kapitulation fast schon abgeschlossen und der groesste 
Teil der Bedingungen von den Spaniern erfuellt. Als es jedoch zur Ablieferung 
der Waffen kam, ergriff auch sie eben wie den Viriathus jener echt spanische 
Stolz auf den Besitz des wohlgefuehrten Schwertes, und es ward beschlossen, 
unter dem kuehnen Megaravicus den Krieg fortzusetzen. Es schien eine Torheit; 
das konsularische Heer, dessen Befehl 613 (141) der Konsul Quintus Pompeius 
uebernahm, war viermal so stark als die gesamte waffenfaehige Bevoelkerung von 
Numantia. Allein der voellig kriegsunkundige Feldherr erlitt unter den Mauern 
beider Staedte so harte Niederlagen (613, 614 141, 140), dass er endlich es 
vorzog, den Frieden, den er nicht erzwingen konnte, durch Unterhandlungen zu 
erwirken. Mit Termantia muss ein definitives Abkommen getroffen sein; auch den 
Numantinern sandte der roemische Feldherr ihre Gefangenen zurueck und forderte 
die Gemeinde unter dem geheimen Versprechen guenstiger Behandlung auf, sich ihm 
auf Gnade und Ungnade zu ergeben. Die Numantiner, des Krieges muede, gingen 
darauf ein, und der Feldherr beschraenkte in der Tat seine Forderungen auf das 
moeglichst geringe Mass. Gefangene, Ueberlaeufer, Geiseln waren abgeliefert und 
die bedungene Geldsumme groesstenteils gezahlt, als im Jahre 615 (139) der neue 
Feldherr Marcus Popillius Laenas im Lager eintraf. Sowie Pompeius die Last des 
Oberbefehls auf fremde Schultern gewaelzt sah, ergriff er, um sich der in Rom 
seiner wartenden Verantwortung fuer den nach roemischen Begriffen ehrlosen 
Frieden zu entziehen, den Ausweg, sein Wort nicht etwa bloss zu brechen, sondern 
zu verleugnen und, als die Numantiner kamen, um die letzte Zahlung zu machen, 
ihren und seinen Offizieren ins Gesicht den Abschluss des Vertrages einfach in 
Abrede zu stellen. Die Sache ging zur rechtlichen Entscheidung an den Senat nach 
Rom; waehrend dort darueber verhandelt ward, ruhte vor Numantia der Krieg und 
beschaeftigte sich Laenas mit einem Zug nach Lusitanien, wo er die Katastrophe 
des Viriathus beschleunigen half, und mit einem Streifzug gegen die den 
Numantinern benachbarten Lusonen. Als endlich vom Senat die Entscheidung kam, 
lautete sie auf Fortsetzung des Krieges - man beteiligte sich also von Staats 
wegen an dem Bubenstreich des Pompeius. Mit ungeschwaechtem Mut und erhoehter 
Erbitterung nahmen die Numantiner den Kampf wieder auf; Laenas focht 
ungluecklich gegen sie und nicht minder sein Nachfolger Gaius Hostilius Mancinus 
(617 137). Aber die Katastrophe fuehrten weit weniger die Waffen der Numantiner 
herbei als die schlaffe und elende Kriegszucht der roemischen Feldherrn und die 
Folge derselben, die von Jahr zu Jahr ueppiger wuchernde Liederlichkeit, 
Zuchtlosigkeit und Feigheit der roemischen Soldaten. Das blosse, ueberdies 
falsche Geruecht, dass die Kantabrer und Vaccaeer zum Entsatz von Numantia 
heranrueckten, bewog das roemische Heer, ungeheissen in der Nacht das Lager zu 
raeumen, um sich in den sechzehn Jahre zuvor von Nobilior angelegten 
Verschanzungen zu bergen. Die Numantiner, von dem Aufbruch in Kenntnis gesetzt, 
draengten der fliehenden Armee nach und umzingelten sie; es blieb nur die Wahl, 
mit dem Schwert in der Hand sich durchzuschlagen oder auf die von den 
Numantinern gestellten Bedingungen Frieden zu schliessen. Mehr als der Konsul, 
der persoenlich ein Ehrenmann, aber schwach und wenig bekannt war, bewirkte 
Tiberius Gracchus, der als Quaestor im Heere diente, durch sein von dem Vater, 
dem weisen Ordner der Ebroprovinz, auf ihn vererbtes Ansehen bei den 
Keltiberern, dass die Numantiner sich mit einem billigen, von allen 
Stabsoffizieren beschworenen Friedensvertrag genuegen liessen. Allein der Senat 
rief nicht bloss den Feldherrn sofort zurueck, sondern liess auch nach langer 
Beratung bei der Buergerschaft darauf antragen, den Vertrag zu behandeln wie 
einst den caudinischen, das heisst, ihm die Ratifikation zu verweigern und die 
Verantwortlichkeit dafuer auf diejenigen abzuwaelzen, die ihn geschlossen 
hatten. Von Rechts wegen haetten dies saemtliche Offiziere sein muessen, die den 
Vertrag beschworen hatten; allein Gracchus und die uebrigen wurden durch ihre 
Verbindungen gerettet; Mancinus allein, der nicht den Kreisen der hoechsten 
Aristokratie angehoerte, ward bestimmt, fuer eigene und fremde Schuld zu 
buessen. Seiner Insignien entkleidet, ward der roemische Konsular zu den 
feindlichen Vorposten gefuehrt, und da die Numantiner ihn anzunehmen 
verweigerten, um nicht auch ihrerseits den Vertrag als nichtig anzuerkennen, 
stand der ehemalige Oberfeldherr, im Hemd und die Haende auf den Ruecken 
gebunden, einen Tag lang vor den Toren von Numantia, Freunden und Feinden ein 
klaegliches Schauspiel. Jedoch fuer Mancinus' Nachfolger, seinen Kollegen im 
Konsulat, Marcus Aemilius Lepidus, schien die bittere Lehre voellig verloren. 
Waehrend die Verhandlungen ueber den Vertrag mit Mancinus in Rom schwebten, 
griff er unter nichtigen Vorwaenden, eben wie sechzehn Jahre zuvor Lucullus, das 
freie Volk der Vaccaeer an und begann in Gemeinschaft mit dem Feldherrn der 
jenseitigen Provinz Pallantia zu belagern (618 136). Ein Senatsbeschluss befahl 
ihm, von dem Krieg abzustehen; nichtsdestoweniger setzte er, unter dem Vorwand, 
dass die Umstaende inzwischen sich geaendert haetten, die Belagerung fort. Dabei 
war er als Soldat gerade so schlecht wie als Buerger; nachdem er so lange vor 
der grossen und festen Stadt gelegen hatte, bis ihm in dem rauhen feindlichen 
Land die Zufuhr ausgegangen war, musste er mit Zuruecklassung aller Verwundeten 
und Kranken den Rueckzug beginnen, auf dem die verfolgenden Pallantiner die 
Haelfte seiner Soldaten aufrieben und, wenn sie die Verfolgung nicht zu frueh 
abgebrochen haetten, das schon in voller Aufloesung begriffene roemische Heer 
wahrscheinlich ganz vernichtet haben wuerden. Dafuer ward denn dem hochgeborenen 
General bei seiner Heimkehr eine Geldbusse auferlegt. Seine Nachfolger Lucius 
Furius Philus (618 136) und Quintus Calpurnius Piso (619 135) hatten wieder 
gegen die Numantiner Krieg zu fuehren, und da sie eben gar nichts taten, kamen 
sie gluecklich ohne Niederlage heim. Selbst die roemische Regierung fing endlich 
an einzusehen, dass man so nicht laenger fortfahren koenne; man entschloss sich, 
die Bezwingung der kleinen spanischen Landstadt ausserordentlicherweise dem 
ersten Feldherrn Roms, Scipio Aemilianus, zu uebertragen. Die Geldmittel zur 
Kriegfuehrung wurden ihm freilich dabei mit verkehrter Kargheit zugemessen und 
die verlangte Erlaubnis, Soldaten auszuheben, sogar geradezu verweigert, wobei 
Koterieintrigen und die Furcht, der souveraenen Buergerschaft laestig zu werden, 
zusammengewirkt haben moegen. Indes begleitete ihn freiwillig eine grosse Anzahl 
von Freunden und Klienten, unter ihnen sein Bruder Maximus Aemilianus, der vor 
einigen Jahren mit Auszeichnung gegen Viriathus kommandiert hatte. Gestuetzt auf 
diese zuverlaessige Schar, die als Feldherrnwache konstituiert ward, begann 
Scipio das tief zerruettete Heer zu reorganisieren (620 134). Vor allen Dingen 
musste der Tross das Lager raeumen - es fanden sich bis 2000 Dirnen und eine 
Unzahl Wahrsager und Pfaffen von allen Sorten -, und da der Soldat zum Fechten 
unbrauchbar war, musste er wenigstens schanzen und marschieren. Den ersten 
Sommer vermied der Feldherr jeden Kampf mit den Numantinern; er begnuegte sich, 
die Vorraete in der Umgegend zu vernichten und die Vaccaeer, die den Numantinern 
Korn verkauften, zu zuechtigen und zur Anerkennung der Oberhoheit Roms zu 
zwingen. Erst gegen den Winter zog Scipio sein Heer um Numantia zusammen; ausser 
dem numidischen Kontingent von Reitern, Fusssoldaten und zwoelf Elefanten unter 
Anfuehrung des Prinzen Jugurtha und den zahlreichen spanischen Zuzuegen waren es 
vier Legionen, ueberhaupt eine Heermasse von 60000 Mann, die eine Stadt mit 
einer waffenfaehigen Buergerschaft von hoechstens 8000 Koepfen einschloss. 
Dennoch boten die Belagerten oftmals den Kampf an; allein Scipio, wohl 
erkennend, dass die vieljaehrige Zuchtlosigkeit nicht mit einem Schlag sich 
ausrotten lasse, verweigerte jedes Gefecht, und wo es dennoch bei den Ausfaellen 
der Belagerten dazu kam, rechtfertigte die feige, kaum durch das persoenliche 
Erscheinen des Feldherrn gehemmte Flucht der Legionaere diese Taktik nur zu 
sehr. Nie hat ein Feldherr seine Soldaten veraechtlicher behandelt als Scipio 
die numantinische Armee; und nicht bloss mit bitteren Reden, sondern vor allem 
durch die Tat bewies er ihr, was er von ihr halte. Zum erstenmal fuehrten die 
Roemer, wo es nur auf sie ankam, das Schwert zu brauchen, den Kampf mit Hacke 
und Spaten. Rings um die ganze Stadtmauer von reichlich einer halben deutschen 
Meile im Umfang ward eine doppelt so ausgedehnte, mit Mauern, Tuermen und 
Graeben versehene zwiefache Umwallungslinie aufgefuehrt und auch der Duerofluss, 
auf dem den Belagerten anfangs noch durch kuehne Schiffer und Taucher einige 
Vorraete zugekommen waren, endlich abgesperrt. So musste die Stadt, die zu 
stuermen man nicht wagte, wohl durch Hunger erdrueckt werden, um so mehr, als es 
der Buergerschaft nicht moeglich gewesen war, sich waehrend des letzten Sommers 
zu verproviantieren. Bald litten die Numantiner Mangel an allem. Einer ihrer 
kuehnsten Maenner, Retogenes, schlug sich mit wenigen Begleitern durch die 
feindlichen Linien durch, und seine ruehrende Bitte, die Stammesgenossen nicht 
hilflos untergehen zu lassen, war wenigstens in einer der Arevakerstaedte, in 
Lutia, von grosser Wirkung. Bevor aber die Buerger von Lutia sich entschieden 
hatten, erschien Scipio, benachrichtigt von den roemisch Gesinnten in der Stadt, 
mit Uebermacht vor ihren Mauern und zwang die Behoerden, ihm die Fuehrer der 
Bewegung, vierhundert der trefflichsten Juenglinge, auszuliefern, denen 
saemtlich auf Befehl des roemischen Feldherrn die Haende abgehauen wurden. Die 
Numantiner, also der letzten Hoffnung beraubt, sandten an Scipio, um ueber die 
Unterwerfung zu verhandeln, und riefen den tapferen Mann an, der Tapferen zu 
schonen; allein als die rueckkehrenden Boten meldeten, dass Scipio unbedingte 
Ergebung verlange, wurden sie von der wuetenden Menge zerrissen, und eine neue 
Frist verfloss, bis Hunger und Seuchen ihr Werk vollendet hatten. Endlich kam in 
das roemische Hauptquartier eine zweite Botschaft, dass die Stadt jetzt bereit 
sei, auf Gnade und Ungnade sich zu unterwerfen. Als demnach die Buergerschaft 
angewiesen wurde, am folgenden Tag vor den Toren zu erscheinen, bat sie um 
einige Tage Frist, um denjenigen Buergern, die den Untergang der Freiheit nicht 
zu ueberleben beschlossen haetten, Zeit zum Sterben zu gestatten. Sie ward ihnen 
gewaehrt, und nicht wenige benutzten sie. Endlich erschien der elende Rest vor 
den Toren. Scipio las fuenfzig der Ansehnlichsten aus, um sie in seinem Triumphe 
aufzufuehren; die uebrigen wurden in die Sklaverei verkauft, die Stadt dem Boden 
gleichgemacht, ihr Gebiet unter die Nachbarstaedte verteilt. Das geschah im 
Herbst 621 (133), fuenfzehn Monate nachdem Scipio den Oberbefehl uebernommen 
hatte.
Mit Numantias Fall war die hier und da noch sich regende Opposition gegen 
Rom in der Wurzel getroffen; militaerische Spaziergaenge und Geldbussen reichten 
aus, um die roemische Oberherrschaft im ganzen diesseitigen Spanien zur 
Anerkennung zu bringen.
Auch im jenseitigen ward durch die Ueberwindung der Lusitaner die roemische 
Herrschaft befestigt und ausgedehnt. Der Konsul Decimus Iunius Brutus, der an 
Caepios Stelle trat, siedelte die kriegsgefangenen Lusitaner an in der Naehe von 
Sagunt und gab ihrer neuen Stadt Valentia (Valencia) gleich Carteia latinische 
Verfassung (616 138); er durchzog ferner (616-618 138-136) in verschiedenen 
Richtungen die iberische Westkueste und gelangte zuerst von den Roemern an das 
Gestade des Atlantischen Meers. Die von ihren Bewohnern, Maennern und Frauen, 
hartnaeckig verteidigten Staedte der dort wohnenden Lusitaner wurden durch ihn 
bezwungen, und die bis dahin unabhaengigen Callaeker nach einer grossen 
Schlacht, in der ihrer 50000 gefallen sein sollen, mit der roemischen Provinz 
vereinigt. Nach Unterwerfung der Vaccaeer, Lusitaner und Callaeker war jetzt mit 
Ausnahme der Nordkueste die ganze Halbinsel wenigstens dem Namen nach den 
Roemern untertan. Eine senatorische Kommission ging nach Spanien, um im 
Einvernehmen mit Scipio das neugewonnene Provinzialgebiet roemisch zu ordnen, 
und Scipio tat, was er konnte, um die Folgen der ehr- und kopflosen Politik 
seiner Vorgaenger zu beseitigen, wie denn zum Beispiel die Kaukaner, deren 
schmachvolle Misshandlung durch Lucullus er neunzehn Jahre zuvor als 
Kriegstribun mit hatte ansehen muessen, von ihm eingeladen wurden, in ihre Stadt 
zurueckzukehren und sie wiederaufzubauen. Es begann wiederum fuer Spanien eine 
leidlichere Zeit. Die Unterdrueckung des Seeraubes, der auf den Balearen 
gefaehrliche Schlupfwinkel fand, durch Quintus Caecilius Metellus' Besetzung 
dieser Inseln im Jahre 631 (123) war dem Aufbluehen des spanischen Handels 
ungemein foerderlich, und auch sonst waren die fruchtbaren und von einer 
dichten, in der Schleuderkunst unuebertroffenen Bevoelkerung bewohnten Inseln 
ein wertvoller Besitz. Wie zahlreich schon damals die lateinisch redende 
Bevoelkerung auf der Halbinsel war, beweist die Ansiedelung von 3000 spanischen 
Latinern in den Staedten Palma und Pollentia (Pollenza) auf den neugewonnenen 
Inseln. Trotz mancher schwerer Missstaende bewahrte die roemische Verwaltung 
Spaniens im ganzen den Stempel, den die catonische Zeit und zunaechst Tiberius 
Gracchus ihr aufgepraegt hatten. Das roemische Grenzgebiet zwar hatte von den 
Ueberfaellen der halb oder gar nicht bezwungenen Staemme des Nordens und Westens 
nicht wenig zu leiden. Bei den Lusitanern namentlich tat die aermere Jugend 
regelmaessig sich in Raeuberbanden zusammen und brandschatzte in hellen Haufen 
die Landsleute oder die Nachbarn, weshalb noch in viel spaeterer Zeit die 
einzeln gelegenen Bauernhoefe in dieser Gegend festungsartig angelegt und im 
Notfall verteidigungsfaehig waren; und es gelang den Roemern nicht, diesem 
Raeuberwesen in den unwirtlichen und schwer zugaenglichen lusitanischen Bergen 
ein Ende zu machen. Aber die bisherigen Kriege nahmen doch mehr und mehr den 
Charakter des Bandenunfugs an, den jeder leidlich tuechtige Statthalter mit den 
gewoehnlichen Mitteln niederzuhalten vermochte, und trotz dieser Heimsuchung der 
Grenzdistrikte war Spanien unter allen roemischen Gebieten das bluehendste und 
am besten organisierte Land; das Zehntensystem und die Mittelsmaenner waren 
daselbst unbekannt, die Bevoelkerung zahlreich und die Landschaft reich an Korn 
und Vieh.
In einem weit unleidlicheren Mittelzustand zwischen formeller 
Souveraenitaet und tatsaechlicher Untertaenigkeit befanden sich die 
afrikanischen, griechischen und asiatischen Staaten, welche durch die Kriege der 
Roemer gegen Karthago, Makedonien und Syrien und deren Konsequenzen in den Kreis 
der roemischen Hegemonie gezogen worden waren. Der unabhaengige Staat bezahlt 
den Preis seiner Selbstaendigkeit nicht zu teuer, indem er die Leiden des 
Krieges auf sich nimmt, wenn es sein muss; der Staat, der die Selbstaendigkeit 
eingebuesst hat, mag wenigstens einen Ersatz darin finden, dass der Schutzherr 
ihm Ruhe schafft vor seinen Nachbarn. Allein diese Klientelstaaten Roms hatten 
weder Selbstaendigkeit noch Frieden. In Afrika bestand zwischen Karthago und 
Numidien tatsaechlich ein ewiger Grenzkrieg. In Aegypten hatte zwar der 
roemische Schiedsspruch den Sukzessionsstreit der beiden Brueder Ptolemaeos 
Philometor und Ptolemaeos des Dicken geschlichtet; allein die neuen Herren von 
Aegypten und von Kyrene fuehrten nichtsdestoweniger Krieg um den Besitz von 
Kypros. In Asien waren nicht bloss die meisten Koenigreiche, Bithynien, 
Kappadokien, Syrien, gleichfalls durch Erbfolgestreitigkeiten und dadurch 
hervorgerufene Interventionen der Nachbarstaaten innerlich zerrissen, sondern es 
wurden auch vielfache und schwere Kriege gefuehrt zwischen den Attaliden und den 
Galatern, zwischen den Attaliden und den bithynischen Koenigen, ja zwischen 
Rhodos und Kreta. Ebenso glimmten im eigentlichen Hellas die dort landueblichen 
zwerghaften Fehden, und selbst das sonst so ruhige makedonische Land verzehrte 
sich in dem inneren Hader seiner neuen demokratischen Verfassungen. Es war die 
Schuld der Herrscher wie der Beherrschten, dass die letzte Lebenskraft und der 
letzte Wohlstand der Nationen in diesen ziellosen Fehden vergeudet ward. Die 
Klientelstaaten haetten einsehen muessen, dass der Staat, der nicht gegen jeden, 
ueberhaupt nicht Krieg fuehren kann und dass, da der Besitzstand und die 
Machtstellung all dieser Staaten tatsaechlich unter roemischer Garantie stand, 
ihnen bei jeder Differenz nur die Wahl blieb, entweder mit den Nachbarn in Guete 
sich zu vergleichen oder die Roemer zum Schiedsspruch aufzufordern. Wenn die 
achaeische Tagsatzung von Rhodiern und Kretern um Bundeshilfe gemahnt ward und 
ernstlich ueber deren Absendung beratschlagte (601 153), so war dies einfach 
eine politische Posse; der Satz, den der Fuehrer der roemisch gesinnten Partei 
damals aufstellte, dass es den Achaeern nicht mehr freistehe, ohne Erlaubnis der 
Roemer Krieg zu fuehren, drueckte, freilich mit uebelklingender Schaerfe, die 
einfache Wahrheit aus, dass die Souveraenitaet der Dependenzstaaten eben nur 
eine formelle war und jeder Versuch, dem Schatten Leben zu verleihen, notwendig 
dahin fuehren musste, auch den Schatten zu vernichten. Aber ein Tadel, schwerer 
als der gegen die Beherrschten, ist gegen die herrschende Gemeinde zu richten. 
Es ist fuer den Menschen wie fuer den Staat keine leichte Aufgabe, in die eigene 
Bedeutungslosigkeit sich zu finden; des Machthabers Pflicht und Recht ist es, 
entweder die Herrschaft aufzugeben oder durch Entwicklung einer imponierenden 
materiellen Ueberlegenheit die Beherrschten zur Resignation zu noetigen. Der 
roemische Senat tat keines von beidem. Von allen Seiten angerufen und bestuermt, 
griff der Senat bestaendig ein in den Gang der afrikanischen, hellenischen, 
asiatischen, aegyptischen Angelegenheiten, allein in einer so unsteten und 
schlaffen Weise, dass durch diese Schlichtungsversuche die Verwirrung 
gewoehnlich nur noch aerger ward. Es war die Zeit der Kommissionen. Bestaendig 
gingen Beauftragte des Senats nach Karthago und Alexandreia, an die achaeische 
Tagsatzung und die Hoefe der vorderasiatischen Herren; sie untersuchten, 
inhibierten, berichteten, und dennoch ward in den wichtigsten Dingen nicht 
selten ohne Wissen und gegen den Willen des Senats verfahren. Es konnte 
geschehen, dass Kypros, welches der Senat dem Kyrenaeischen Reich zugeschieden 
hatte, nichtsdestoweniger bei Aegypten blieb; dass ein syrischer Prinz den Thron 
seiner Vorfahren bestieg unter dem Vorgeben, ihn von den Roemern zugesprochen 
erhalten zu haben, waehrend in der Tat ihm derselbe vom Senate ausdruecklich 
abgeschlagen und er selbst nur durch Bannbruch von Rom entkommen war; ja dass 
die offenkundige Ermordung eines roemischen Kommissars, der im Auftrag des 
Senats vormundschaftlich das Regiment von Syrien fuehrte, gaenzlich ungeahndet 
hinging. Die Asiaten wussten zwar sehr wohl, dass sie nicht imstande seien, den 
roemischen Legionen zu widerstehen; aber sie wussten nicht minder, wie wenig der 
Senat geneigt war, den Buergern Marschbefehl nach dem Euphrat oder dem Nil zu 
erteilen. So ging es in diesen entlegenen Landschaften zu wie in der Schulstube, 
wenn der Lehrer fern und schlaff ist; und Roms Regiment brachte die Voelker 
zugleich um die Segnungen der Freiheit und um die der Ordnung. Fuer die Roemer 
selbst aber war diese Lage der Dinge insofern bedenklich, als sie die Nord- und 
Ostgrenze gewissermassen preisgab. Ohne dass Rom unmittelbar und rasch es zu 
verhindern vermochte, konnten hier, gestuetzt auf die ausserhalb des Bereiches 
der roemischen Hegemonie gelegenen Binnenlandschaften und im Gegensatz gegen die 
schwachen roemischen Klientelstaaten, Reiche sich bilden von einer fuer Rom 
gefaehrlichen und frueher oder spaeter mit ihm rivalisierenden Machtentwicklung. 
Allerdings schirmte hiergegen einigermassen der ueberall zerspaltene und 
nirgends einer grossartigen staatlichen Entwicklung guenstige Zustand der 
angrenzenden Nationen; aber dennoch erkennt man namentlich in der Geschichte des 
Ostens sehr deutlich, dass in dieser Zeit die Phalanx des Seleukos nicht mehr 
und die Legionen des Augustus noch nicht am Euphrat standen.
Diesem Zustand der Halbheit ein Ende zu machen war hohe Zeit. Das einzig 
moegliche Ende aber war die Verwandlung der Klientelstaaten in roemische Aemter, 
was um so eher geschehen konnte, als ja die roemische Provinzialverfassung 
wesentlich nur die militaerische Gewalt in der Hand des roemischen Vogts 
zusammenfasste und Verwaltung und Gerichte in der Hauptsache den Gemeinden 
blieben oder doch bleiben sollten, also, was von der alten politischen 
Selbstaendigkeit ueberhaupt noch lebensfaehig war, sich in der Form der 
Gemeindefreiheit bewahren liess. Zu verkennen war die Notwendigkeit dieser 
administrativen Reform nicht wohl; es fragte sich nur, ob der Senat dieselbe 
verzoegern und verkuemmern, oder ob er den Mut und die Macht haben werde, das 
Notwendige klar einzusehen und energisch durchzufuehren.
Blicken wir zunaechst auf Afrika. Die von den Roemern in Libyen gegruendete 
Ordnung der Dinge ruhte wesentlich auf dem Gleichgewicht des Nomadenreiches 
Massinissas und der Stadt Karthago. Waehrend jenes unter Massinissas 
durchgreifendem und klugem Regiment sich erweiterte, befestigte und 
zivilisierte, ward auch Karthago durch die blossen Folgen des Friedensstandes 
wenigstens an Reichtum und Volkszahl wieder, was es auf der Hoehe seiner 
politischen Macht gewesen war. Die Roemer sahen mit uebelverhehlter, neidischer 
Furcht die, wie es schien, unverwuestliche Bluete der alten Nebenbuhlerin; 
hatten sie bisher den bestaendig fortgesetzten Uebergriffen Massinissas 
gegenueber derselben jeden ernstlichen Schutz verweigert, so fingen sie jetzt 
an, offen zu Gunsten des Nachbarn zu intervenieren. Der seit mehr als dreissig 
Jahren zwischen der Stadt und dem Koenig schwebende Streit ueber den Besitz der 
Landschaft Emporia an der Kleinen Syrte, einer der fruchtbarsten des 
karthagischen Gebiets, ward endlich (um 594 160) von roemischen Kommissarien 
dahin entschieden, dass die Karthager die noch in ihrem Besitz verbliebenen 
emporitanischen Staedte zu raeumen und als Entschaedigung fuer die 
widerrechtliche Nutzung des Gebiets 500 Talente (860000 Taler) an den Koenig zu 
zahlen haetten. Die Folge war, dass Massinissa sofort sich eines anderen 
karthagischen Bezirks an der Westgrenze des karthagischen Gebiets, der Stadt 
Tusca und der grossen Felder am Bagradas, bemaechtigte; den Karthagern blieb 
nichts uebrig, als abermals in Rom einen hoffnungslosen Prozess anhaengig zu 
machen. Nach langem und ohne Zweifel absichtlichem Zoegern erschien in Afrika 
eine zweite Kommission (597 157); als aber die Karthager auf einen, ohne genaue 
vorgaengige Untersuchung der Rechtsfrage von derselben zu faellenden 
Schiedsspruch nicht unbedingt kompromittieren wollten, sondern auf eingehender 
Eroerterung der Rechtsfrage bestanden, kehrten die Kommissare ohne weiteres 
wieder zurueck nach Rom. Die Rechtsfrage zwischen Karthago und Massinissa blieb 
also unerledigt; aber die Sendung fuehrte eine wichtigere Entscheidung herbei. 
Das Haupt dieser Kommission war der alte Marcus Cato gewesen, damals vielleicht 
der einflussreichste Mann im Senat und als Veteran aus dem Hannibalischen Kriege 
noch von dem vollen Poenerhass und der vollen Poenerfurcht durchdrungen. 
Betroffen und missguenstig hatte dieser mit eigenen Augen den bluehenden Zustand 
der Erbfeinde Roms, die ueppige Landschaft und die wogenden Gassen, die 
gewaltigen Waffenvorraete in den Zeughaeusern und das reiche Flottenmaterial 
geschaut; schon sah er im Geiste einen zweiten Hannibal all diese Hilfsmittel 
gegen Rom verwenden. In seiner ehrlichen und mannhaften, aber durchaus 
bornierten Weise kam er zu dem Ergebnis, dass Rom nicht eher sicher sein werde, 
als bis Karthago vom Erdboden verschwunden sei, und entwickelte nach seiner 
Heimkehr diese Ansicht sofort im Senat. Dort widersetzten die freier blickenden 
Maenner der Aristokratie, namentlich Scipio Nasica, sich dieser kuemmerlichen 
Politik mit grossem Ernst und entwickelten die Blindheit der Besorgnisse vor 
einer Kaufstadt, deren phoenikische Bewohner mehr und mehr der kriegerischen 
Kuenste und Gedanken sich entwoehnten, und die vollkommene Vertraeglichkeit der 
Existenz dieser reichen Handelsstadt mit der politischen Suprematie Roms. Selbst 
die Umwandlung Karthagos in eine roemische Provinzialstadt waere ausfuehrbar, 
ja, verglichen mit dem gegenwaertigen Zustand, den Phoenikern selbst vielleicht 
nicht unwillkommen gewesen. Indes Cato wollte eben nicht die Unterwerfung, 
sondern den Untergang der verhassten Stadt. Seine Politik fand, wie es scheint, 
Bundesgenossen teils an den Staatsmaennern, die geneigt waren, die 
ueberseeischen Gebiete in unmittelbare Abhaengigkeit von Rom zu bringen, teils 
und vor allem an dem maechtigen Einfluss der roemischen Bankiers und 
Grosshaendler, denen nach der Vernichtung der reichen Geld- und Handelsstadt die 
Erbschaft derselben zufallen musste. Die Majoritaet beschloss, bei der ersten 
passenden Gelegenheit - eine solche abzuwarten forderte die Ruecksicht auf die 
oeffentliche Meinung - den Krieg mit Karthago oder vielmehr die Zerstoerung der 
Stadt zu bewirken.
Die gewuenschte Veranlassung fand sich rasch. Die erbitternden 
Rechtsverletzungen von Seiten Massinissas und der Roemer brachten in Karthago 
den Hasdrubal und den Karthalo an das Regiment, die Fuehrer der Patriotenpartei, 
welche, aehnlich der achaeischen, zwar nicht daran dachte, gegen die roemische 
Suprematie sich aufzulehnen, aber wenigstens die den Karthagern vertragsmaessig 
zustehenden Rechte gegen Massinissa, wenn noetig mit den Waffen, zu verteidigen 
entschlossen war. Die Patrioten liessen vierzig der entschiedensten Anhaenger 
Massinissas aus der Stadt verbannen und das Volk schwoeren, ihnen unter keiner 
Bedingung je die Rueckkehr zu gestatten; zugleich bildeten sie zur Abwehr gegen 
die von Massinissa zu erwartenden Angriffe aus den freien Numidiern ein starkes 
Heer unter Arkobarzanes, dem Enkel des Syphax (um 600 154). Massinissa indes war 
klug genug, jetzt nicht zu ruesten, sondern sich wegen des streitigen Gebiets am 
Bagradas unbedingt dem Schiedsspruch der Roemer zu unterwerfen; und so konnte 
man roemischerseits mit einigem Schein behaupten, dass die karthagischen 
Ruestungen gegen die Roemer gerichtet sein muessten, und auf sofortige 
Entlassung des Heeres und Vernichtung der Flottenvorraete dringen. Der 
karthagische Rat wollte einwilligen, allein die Menge verhinderte die 
Ausfuehrung des Beschlusses, und die roemischen Boten, die diesen Bescheid nach 
Karthago ueberbracht hatten, schwebten in Lebensgefahr. Massinissa sandte seinen 
Sohn Gulussa nach Rom, um ueber die fortdauernden Vorbereitungen Karthagos fuer 
den Land- und den Seekrieg Bericht zu erstatten und die Kriegserklaerung zu 
beschleunigen. Nachdem noch einmal eine Gesandtschaft von zehn Maennern es 
bestaetigt hatte, dass in Karthago in der Tat geruestet werde (602 152), verwarf 
der Senat zwar die unbedingte Kriegserklaerung, die Cato begehrte, beschloss 
aber in geheimer Sitzung, dass der Krieg erklaert sein solle, wenn die Karthager 
sich nicht dazu verstehen wuerden, ihr Heer zu entlassen und ihr Flottenmaterial 
zu verbrennen. Inzwischen hatte in Afrika der Kampf bereits begonnen. Massinissa 
hatte die von den Karthagern verbannten Leute unter Geleitschaft seines Sohnes 
Gulussa nach der Stadt zurueckgesandt. Da die Karthager diesen die Tore 
schlossen, auch von den abziehenden Numidiern einige erschlugen, setzte 
Massinissa seine Truppen in Bewegung, und auch die karthagische Patriotenpartei 
machte sich kampffertig. Indes Hasdrubal, der an die Spitze ihrer Armee trat, 
war einer der gewoehnlichen Heerverderber, wie die Karthager sie zu Feldherren 
zu nehmen pflegten; im Feldherrnpurpur einherstolzierend wie ein Theaterkoenig 
und seines stattlichen Bauches auch im Lager pflegend, war der eitle und 
schwerfaellige Mann wenig geeignet, den Helfer zu machen in einer Bedraengnis, 
die vielleicht selbst Hamilkars Geist und Hannibals Arm nicht mehr haetten 
abwenden koennen. Vor den Augen des Scipio Aemilianus, der, damals Kriegstribun 
in der spanischen Armee, an Massinissa gesandt worden war, um seinem Feldherrn 
afrikanische Elefanten zuzufuehren, und der bei dieser Gelegenheit von einem 
Berge herab "wie Zeus vom Ida" der Schlacht zuschaute, lieferten die Karthager 
und die Numidier sich ein grosses Treffen, in welchem jene, obwohl durch 6000, 
von unzufriedenen Hauptleuten Massinissas ihnen zugefuehrte numidische Reiter 
verstaerkt und an Zahl dem Feinde ueberlegen, dennoch den kuerzeren zogen. Nach 
dieser Niederlage erboten sich die Karthager gegen Massinissa zu 
Gebietsabtretungen und Geldzahlungen, und Scipio versuchte auf ihr Anhalten, 
einen Vertrag zustande zu bringen; allein an der Weigerung der karthagischen 
Patrioten, die Ueberlaeufer auszuliefern, scheiterte das Friedensgeschaeft. 
Hasdrubal aber, eng eingeschlossen von den Truppen des Gegners, wurde genoetigt, 
alles zu bewilligen, was dieser forderte: Auslieferung der Ueberlaeufer, 
Rueckkehr der Verbannten, Abgabe der Waffen, Abzug unter dem Joch, Zahlung von 
jaehrlich 100 Talenten (155000 Talern) fuer die naechsten fuenfzig Jahre; und 
selbst dieser Vertrag wurde von den Numidiern nicht gehalten, sondern der 
entwaffnete Rest des karthagischen Heeres auf der Heimkehr von ihnen 
zusammengehauen.
Die Roemer, die sich wohl gehuetet hatten, den Krieg selbst durch zeitige 
Dazwischenkunft zu verhindern, hatten jetzt, was sie wuenschten: einen 
brauchbaren Kriegsgrund - denn die Bestimmungen des Vertrags, nicht gegen 
roemische Bundesgenossen noch ausserhalb der eigenen Grenzen Krieg zu fuehren, 
waren jetzt allerdings von den Karthagern uebertreten worden - und einen bereits 
im voraus geschlagenen Gegner. Schon wurden die italischen Kontingente nach Rom 
gemahnt und die Schiffe zusammenberufen; jeden Augenblick konnte die 
Kriegserklaerung da sein. Die Karthager boten alles auf, den drohenden Schlag 
abzuwenden. Die Fuehrer der Patriotenpartei, Hasdrubal und Karthalo, wurden zum 
Tode verurteilt und eine Gesandtschaft nach Rom geschickt, um auf sie die 
Verantwortung zu waelzen. Allein, zugleich trafen Boten von Utica, der zweiten 
Stadt der libyschen Phoeniker, dort ein, welche Vollmacht hatten, ihre Gemeinde 
den Roemern voellig zu eigen zu geben - mit dieser zuvorkommenden 
Unterwuerfigkeit verglichen, schien es fast Trotz, dass die Karthager sich 
begnuegt hatten, die Hinrichtung ihrer angesehensten Maenner unverlangt 
anzuordnen. Der Senat erklaerte, dass die Entschuldigung der Karthager 
unzureichend befunden sei; auf die Frage, was denn genuegen werde, hiess es, das 
sei den Karthagern ja bekannt. Freilich konnte man es wissen, was die Roemer 
wollten; allein es schien doch wieder unmoeglich zu glauben, dass nun wirklich 
fuer die liebe Heimatstadt die letzte Stunde gekommen sei. Noch einmal gingen 
karthagische Sendboten, diesmal ihrer dreissig und mit unbeschraenkter 
Vollmacht, nach Rom. Als sie ankamen, war bereits der Krieg erklaert (Anfang 605 
149) und das doppelte Konsularheer eingeschifft; doch versuchten sie noch jetzt, 
den Sturm durch vollstaendige Unterwerfung zu beschwoeren. Der Senat beschied 
sie, dass Rom bereit sei, der karthagischen Gemeinde ihr Gebiet, ihre 
staedtische Freiheit und ihr Landrecht, ihr Gemeinde- und Privatvermoegen zu 
garantieren, wofern sie den soeben nach Sizilien abgegangenen Konsuln binnen 
Monatsfrist in Lilybaeon 300 Geiseln aus den Kindern der regierenden Familien 
stellen und die weiteren Befehle erfuellen wuerden, die ihnen die Konsuln nach 
ihrer Instruktion wuerden zugehen lassen. Man hat den Bescheid zweideutig 
genannt; sehr verkehrt, wie schon damals klarblickende Maenner selbst unter den 
Karthagern hervorhoben. Dass alles, was man nur begehren konnte, garantiert ward 
mit einziger Ausnahme der Stadt, und dass keine Rede davon war, die Einschiffung 
der Truppen nach Afrika zu sistieren, zeigte sehr deutlich, was man 
beabsichtigte; der Senat verfuhr mit furchtbarer Haerte, aber den Anschein der 
Nachgiebigkeit gab er sich nicht. Indes man wollte in Karthago nicht sehen; es 
fand sich kein Staatsmann, der die haltlose staedtische Menge entweder zum 
vollen Widerstand oder zur vollen Resignation zu bewegen vermocht haette. Als 
man zugleich das entsetzliche Kriegsdekret und die ertraegliche Geiselforderung 
vernahm, fuegte man zunaechst sich dieser und hoffte weiter, weil man den Mut 
nicht hatte es auszudenken, was es heisse, sich der Willkuer eines Todfeindes im 
voraus zu unterwerfen. Die Konsuln sandten die Geiseln von Lilybaeon zurueck 
nach Rom und beschieden die karthagischen Boten, das weitere in Afrika zu 
vernehmen. Ohne Widerstand geschah die Landung und wurden die geforderten 
Lebensmittel verabfolgt. Als im Hauptquartier von Utica die gesamte Gerusia von 
Karthago erschien, um die weiteren Befehle entgegenzunehmen, begehrten die 
Konsuln zunaechst die Entwaffnung der Stadt. Auf die Frage der Karthager, wer 
sie sodann auch nur gegen ihre eigenen Ausgewanderten, gegen die auf 20000 Mann 
angeschwollene Armee des dem Todesurteil durch die Flucht entronnenen Hasdrubal 
beschuetzen solle, ward ihnen erwidert, dass dies die Sorge der Roemer sein 
werde. Gehorsam erschien demnach der Rat der Stadt vor den Konsuln mit allem 
Flottenmaterial, allen Kriegsvorraeten der oeffentlichen Zeughaeuser, allen im 
Privatbesitz befindlichen Waffen - man zaehlte 3000 Wurfgeschuetze und 200000 
volle Ruestungen - und fragte an, ob noch weiteres begehrt werde. Da erhob sich 
der Konsul Lucius Marcius Censorinus und eroeffnete dem Rat, dass in Gemaessheit 
der vom Senat erlassenen Instruktion die bisherige Stadt zerstoert werden 
muesse, den Bewohnern aber freistehe, sich wo sie sonst wollten auf ihrem 
Gebiet, jedoch mindestens zwei deutsche Meilen vom Meer entfernt, wiederum 
anzusiedeln. Dieser fuerchterliche Befehl ruettelte in den Phoenikern die ganze, 
soll man sagen hochherzige oder wahnwitzige Begeisterung auf, wie sie einst die 
Tyrier gegen Alexander und spaeter die Juden gegen Vespasian bewiesen. 
Beispiellos wie die Geduld war, mit der diese Nation Knechtschaft und Druck zu 
ertragen vermochte, ebenso beispiellos war jetzt, wo es sich nicht um Staat und 
Freiheit handelte, sondern um den eigenen, geliebten Boden der Vaterstadt und 
die altgewohnte teure Meeresheimat, die rasende Empoerung der kaufmaennischen 
und seefahrenden Bevoelkerung. Von Hoffnung und Rettung konnte nicht die Rede 
sein; der politische Verstand gebot ohne Frage auch jetzt sich zu fuegen - aber 
die Stimme der wenigen, welche mahnten, das Unvermeidliche auf sich zu nehmen, 
verscholl wie der Ruf des Faehrmanns im Orkan in dem brausenden Wutgeheul der 
Menge, die in ihrem wahnsinnigen Toben teils an den Beamten der Stadt sich 
vergriff, welche zur Auslieferung der Geiseln und Waffen geraten hatten, teils 
die unschuldigen Traeger der Botschaft, so viele von ihnen ueberhaupt 
heimzukehren gewagt hatten, die Schreckenskunde entgelten liess, teils die 
zufaellig in der Stadt verweilenden Italiker zerriss, um wenigstens an diesen 
die Rache vorwegzunehmen fuer die Vernichtung der Heimat. Man beschloss nicht 
sich zu wehren; wehrlos wie man war, verstand sich dies von selbst. Die Tore 
wurden geschlossen, auf die von Wurfgeschossen entbloessten Mauerzinnen Steine 
geschafft, der Oberbefehl an Hasdrubal, den Tochtersohn Massinissas, 
uebertragen, die Sklaven saemtlich frei erklaert. Das Emigrantenheer unter dem 
fluechtigen Hasdrubal, das mit Ausnahme der von den Roemern besetzten Staedte an 
der Ostkueste, Hadrumetum, Klein-Leptis, Thapsus und Achulla und der Stadt 
Utica, das ganze karthagische Gebiet innehatte und fuer die Verteidigung eine 
unschaetzbare Stuetze bot, ward ersucht, der Gemeinde seinen Beistand in dieser 
hoechsten Not nicht zu versagen. Zugleich versuchte man, in echt phoenikischer 
Weise die grenzenloseste Erbitterung unter dem Mantel der Demut versteckend, den 
Feind zu taeuschen. Es ging eine Botschaft an die Konsuln, um dreissigtaegigen 
Waffenstillstand zur Absendung einer Gesandtschaft nach Rom zu erbitten. Die 
Karthager wussten wohl, dass die Feldherrn diese einmal schon abgeschlagene 
Bitte weder gewaehren wollten noch konnten; allein die Konsuln wurden dadurch 
bestaerkt in der natuerlichen Voraussetzung, dass nach dem ersten Ausbruch der 
Verzweiflung die gaenzlich wehrlose Stadt sich fuegen werde, und verschoben 
deshalb den Angriff. Die kostbare Zwischenzeit ward benutzt, um Wurfgeschuetze 
und Ruestungen herzustellen; Tag und Nacht ward ohne Unterschied des Alters und 
Geschlechts an Maschinen und Waffen gezimmert und gehaemmert; um Balken und 
Metall zu erlangen, wurden die oeffentlichen Gebaeude niedergerissen; um die 
fuer die Wurfgeschuetze unentbehrlichen Sehnen herzustellen, schoren die Frauen 
sich das Haar; in unglaublich kurzer Zeit waren die Mauern und die Maenner 
wieder bewehrt. Dass dies alles geschehen konnte, ohne dass die wenige Meilen 
entfernten Konsuln etwas davon erfuhren, ist nicht der am wenigsten wunderbare 
Zug in dieser wunderbaren, von einem wahrhaft genialen, ja daemonischen 
Volkshass getragenen Bewegung. Als endlich die Konsuln, des Wartens muede, aus 
dem Lager bei Utica aufbrachen und bloss mit Leitern die nackten Mauern 
ersteigen zu koennen meinten, fanden sie mit Staunen und Schrecken die Zinnen 
aufs neue mit Katapulten gekroent und die grosse volkreiche Stadt, welche man 
gleich einem offenen Flecken zu besetzen gehofft hatte, faehig und bereit, sich 
bis auf den letzten Mann zu verteidigen.
Karthago war sehr fest durch die Natur seiner Lage 3 wie durch die Kunst 
seiner gar oft auf den Schutz ihrer Mauern angewiesenen Bewohner. In den weiten 
Tunesischen Golf, den westlich Kap Farina, oestlich Kap Bon begrenzen, springt 
in der Richtung von Westen nach Osten eine Landspitze vor, die an drei Seiten 
vom Meer umflossen ist und nur gegen Westen mit dem Festland zusammenhaengt. 
Diese Landspitze, an der schmalsten Stelle nur etwa eine halbe deutsche Meile 
breit und im ganzen flach, erweitert sich wieder gegen den Golf und endigt hier 
in den beiden Hoehen von Dschebel-Khawi und Sidi bu Said, zwischen denen die 
Flaeche von El Mersa sich ausdehnt. Auf dem suedlichen, mit der Hoehe von Sidi 
bu Said abschliessenden Teil derselben lag die Stadt Karthago. Der ziemlich 
steile Abfall jener Hoehe gegen den Golf und dessen zahlreiche Klippen und 
Untiefen gaben an der Golfseite der Stadt natuerliche Festigkeit, und es 
genuegte hier eine einfache Umwallung. Dagegen auf die Mauer an der West- oder 
Landseite, wo die Natur keinen Schutz bot, war alles verwendet, was die damalige 
Befestigungskunst vermochte. Sie bestand, wie die kuerzlich aufgedeckten, mit 
der Beschreibung des Polybios genau uebereinstimmenden Ueberreste gezeigt haben, 
aus einer Aussenmauer von 6 Fuss Dicke und an diese hinterwaerts, 
wahrscheinlich in ihrer ganzen Ausdehnung, angelehnten ungeheuren Kasematten, 
welche durch einen 6 Fuss breiten bedeckten Gang von der Aussenmauer getrennt 
waren und, die jede reichlich 3 Fuss breiten Vorder- und Hintermauern nicht 
gerechnet, eine Tiefe von 11 Fuss hatten 4. Dieser ungeheure, durchaus aus 
maechtigen Quadern zusammengefuegte Wall erhob sich in zwei Stockwerken, die 
Zinnen und die maechtigen vier Stockwerke hohen Tuerme ungerechnet, zu einer 
Hoehe von 45 Fuss 5 und gewaehrte in dem untern Stockwerke der Kasematten 
Stallung und Futtermagazine fuer 300 Elefanten, in dem oberen Pferdestaelle, 
Magazin- und Kasernenraeume 6. Der Burghuegel, die Byrsa (syrisch birtha = 
Burg), ein verhaeltnismaessig bedeutender Fels von 188 Fuss Hoehe und an der 
Unterflaeche einem Umfang von reichlich 2000 Doppelschritten 7, griff in diese 
Mauer an ihrem suedlichen Ende ein, aehnlich wie die Felswand des Kapitols in 
den roemischen Stadtwall. Die obere Flaeche desselben trug den gewaltigen, auf 
einem Unterbau von sechzig Stufen ruhenden Tempel des Heilgottes. Die Suedseite 
der Stadt bespuelte teils der seichte Tunesische See im Suedwesten, den eine von 
der karthagischen Halbinsel suedwaerts auslaufende schmale und niedrige 
Landzunge 8 fast gaenzlich von dem Golfe schied, teils im Suedosten der offene 
Golf. An dieser letzten Stelle befand sich der Doppelhafen der Stadt, ein Werk 
von Menschenhand: der aeussere oder der Handelshafen, ein laengliches, die 
schmale Seite dem Meere zuwendendes Viereck, von dessen nur 70 Fuss breiter 
Muendung nach beiden Seiten breite Kais am Wasser sich hinzogen, und der innere 
kreisrunde Kriegshafen, der Kothon 9, mit der das Admiralhaus tragenden Insel in 
der Mitte, in den man durch den aeusseren gelangte. Zwischen beiden ging die 
Stadtmauer durch, die, von der Byrsa ostwaerts sich wendend, die Landzunge und 
den Aussenhafen aus-, dagegen den Kriegshafen einschloss, so dass die Einfahrt 
in den letzteren gleich einem Tor verschliessbar gedacht werden muss. Unweit des 
Kriegshafens lag der Marktplatz, der durch drei enge Strassen mit der nach der 
Stadtseite offenen Burg verbunden war. Noerdlich von und ausserhalb der 
eigentlichen Stadt hatte der ziemlich betraechtliche, schon zu jener Zeit 
grossenteils mit Landhaeusern und wohlbewaesserten Gaerten gefuellte Raum der 
heutigen El Mersa, damals Magalia genannt, eine eigene, an die Stadtmauer sich 
anlehnende Umwallung. Auf der gegenueberliegenden Spitze der Halbinsel, dem 
Dschebel-Khawi bei dem heutigen Dorfe Qamart, lag die Graeberstadt. Diese drei, 
die Alt-, die Vor- und die Graeberstadt, fuellten zusammen die ganze Breite der 
Landspitze an ihrer dem Golf zugewandten Seite aus und waren nur zugaenglich auf 
den beiden Hauptstrassen nach Utica und Tunes ueber jene schmale Landzunge, die 
zwar nicht mit einer Mauer geschlossen war, aber doch fuer die unter dem Schutze 
der Hauptstadt und wieder zu deren Schutz sich aufstellenden Heere die 
vorteilhafteste Stellung darbot.
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3 Der Zug der Kueste ist im Laufe der Jahrhunderte so veraendert worden, 
dass man an der alten Staette die ehemaligen Lokalverhaeltnisse nur unvollkommen 
wiedererkennt. Den Namen der Stadt bewahrt das Kap Kartadschena, auch von dem 
dort befindlichen Heiligengrab Ras Sidi bu Said genannt, die in den Golf 
hineinragende oestliche Spitze der Halbinsel und ihr hoechster 393 Fuss ueber 
dem Meere gelegener Punkt.
4 Die von C. E. Beule (Fouilles a Carthage. Paris 1861) mitgeteilten 
Tiefmasse sind in Metern und in griechischen Fuss (1 = 0,309):
Aussenmauer
2 Meter = 6 Fuss
Korridor
9 Meter = 6 Fuss
Vordermauer der Kasematten
1 Meter = 3Fuss
Kasemattensaele
4,2 Meter = 14 Fuss
Hintermauer der Kasematten
1 Meter = 3Fuss
Gesamttiefe der Mauer
10,1 Meter = 33 Fuss
oder, wie Diodor (p. 522) angibt, 22 Ellen (1 griechische Elle = 1 Fuss), 
waehrend Livius (bei Oros. bist. 4, 22) und Appian (Pun. 95), die eine andere, 
minder genaue Stelle des Polybios vor Augen gehabt zu haben scheinen, die 
Mauertiefe auf 30 Fuss ansetzen. Die dreifache Mauer Appians, ueber die bisher 
durch Florus (epit. 1, 31) eine falsche Vorstellung verbreitet war, ist die 
Aussenmauer, die Vorder- und die Hintermauer der Kasematten. Dass dies 
Zusammentreffen nicht zufaellig ist und wir hier in der Tat die Ueberreste der 
beruehmten karthagischen Mauer vor uns haben, wird jedem einleuchten; N. Davis' 
Einwuerfe (Carthage and her remains. 1861, S. 370f.) zeigen nur, dass gegen die 
wesentlichen Ergebnisse Beules auch mit dem besten Willen wenig auszurichten 
ist. Nur muss man festhalten, dass die alten Berichterstatter die Angaben, um 
die es sich handelt, saemtlich nicht von der Burgmauer geben, sondern von der 
Stadtmauer an der Landseite, von der die Mauer an der Suedseite des Burghuegels 
ein integrierender Teil war (Gros. bist. 4, 22). Dazu stimmt, dass die 
Ausgrabungen auf dem Burghuegel gegen Osten, Norden und Westen nirgends Spuren 
von Befestigungen, dagegen an der Suedseite eben jene grossartigen Mauerreste 
gezeigt haben. Es ist kein Grund vorhanden, dieselben als Ueberreste einer 
besonderen, von der Stadtmauer verschiedenen Burgbefestigung anzusehen; weitere 
Grabungen in entsprechender Tiefe - das Fundament der an der Byrsa aufgefundenen 
Stadtmauer liegt 56 Fuss unter dem heutigen Boden - werden vermutlich laengs der 
ganzen Landseite gleiche oder doch aehnliche Fundamente zu Tage foerdern, wenn 
auch wahrscheinlich da wo die ummauerte Vorstadt Magalia sich an die Hauptmauer 
anlehnte, die Befestigung entweder von Haus aus schwaecher gewesen oder frueh 
vernachlaessigt worden ist. Wie lang die Mauer im ganzen war, ist nicht mit 
Bestimmtheit zu sagen; doch ergibt sich, da 300 Elefanten hier Stallung fanden 
und auch deren Futtermagazine und vielleicht noch andere Raeumlichkeiten sowie 
die Tore in Anrechnung zu bringen sind, schon hieraus eine sehr ansehnliche 
Laengenentwicklung. Dass die innere Stadt, in deren Mauer die Byrsa einbegriffen 
war, zumal im Gegensatz zu der besonders ummauerten Vorstadt Magalia zuweilen 
selber Byrsa genannt wird (App. Pun. 117; Nepos bei Serv. Aen. 1, 368), ist 
leicht begreiflich.
5 So rechnet Appian a.a.O.; Diodor gibt, wahrscheinlich mit Einrechnung der 
Zinnen, die Hoehe auf 40 Ellen oder 60 Fuss. Der erhaltene Ueberrest ist noch 
12-16 Fuss (4-5 Meter) hoch.
6 Die bei der Ausgrabung zu Tage gekommenen hufeisenfoermigen Saele haben 
eine Tiefe von 14, eine Breite von 11 griechischen Fuss; die Weite der Eingaenge 
wird nicht angegeben. Ob diese Masse und die Verhaeltnisse des Korridors 
ausreichen, um in ihnen Elefantenstaelle zu erkennen, bleibt durch genauere 
Ermittlung festzustellen. Die Zwischenmauern, die die Saele voneinander 
scheiden, haben die Dicke von 1,1 Meter = 3 Fuss.
7 Oros. hist. 4, 22. Reichlich 2000 Schritte oder - wie Polybios gesagt 
haben wird - 16 Stadien sind ungefaehr 3000 Meter. Der Burghuegel, auf dem jetzt 
die Kirche des hl. Ludwig steht, misst oben etwa 1400, auf der halben Hoehe etwa 
2600 Meter im Umkreis (Beule, Fouilles, S. 22); auf den unteren Umfang wird jene 
Angabe recht gut auskommen.
8 Sie traegt jetzt das Fort Goletta.
9 Dass dieses phoenikische Wort das kreisfoermig ausgegrabene Bassin 
bezeichnet, zeigt sowohl Diod. 3, 44 wie die Bedeutung Becher, in der die 
Griechen dasselbe verwenden. Es passt also nur auf den inneren Hafen Karthagos, 
und davon brauchen es auch Strabon (17, 2, 14; wo es eigentlich fuer die 
Admiralinsel gesetzt ist) und Festus (v. cothones p. 37). Appian (Pun. 127) 
bezeichnet nicht ganz genau den viereckigen Vorhafen des Kothon als Teil 
desselben.
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Die schwierige Arbeit, eine so wohlbefestigte Stadt zu bezwingen, wurde 
noch dadurch erschwert, dass teils die Hilfsmittel der Hauptstadt selbst und des 
noch immer 800 Ortschaften umfassenden und von der Emigrantenpartei 
groesstenteils beherrschten Gebietes, teils die zahlreichen mit Massinissa 
verfeindeten Staemme der ganz oder halb freien Libyer den Karthagern 
gestatteten, sich nicht auf die Verteidigung der Stadt zu beschraenken, sondern 
zugleich ein zahlreiches Heer im Felde zu halten, welches bei der verzweifelten 
Stimmung der Emigranten und der Brauchbarkeit der leichten numidischen Reiterei 
von den Belagerern nicht ausser acht gelassen werden durfte.
Es hatten somit die Konsuln eine keineswegs leichte Aufgabe zu loesen, als 
sie nun doch sich genoetigt sahen, die Belagerung regelrecht zu beginnen. Manius 
Manilius, der das Landheer befehligte, schlug sein Lager der Burgmauer 
gegenueber, waehrend Lucius Censorinus mit der Flotte an dem See sich aufstellte 
und dort auf der Landzunge die Operationen begann. Die karthagische Armee unter 
Hasdrubal lagerte an dem andern Ufer des Sees bei der Festung Nepheris, von wo 
aus sie den zum Holzfaellen fuer den Maschinenbau ausgeschickten roemischen 
Soldaten ihre Arbeit erschwerte und namentlich der tuechtige Reiterfuehrer 
Himilkon Phameas den Roemern viele Leute toetete. Indes stellte Censorinus auf 
der Landzunge zwei grosse Sturmboecke her und brach mit ihnen Bresche an dieser 
schwaechsten Stelle der Mauer; der Sturm indes musste, da es Abend geworden, 
verschoben werden. In der Nacht gelang es den Belagerten, einen grossen Teil der 
Bresche zu fuellen und durch einen Ausfall die roemischen Maschinen so zu 
beschaedigen, dass sie am naechsten Tage nicht weiterarbeiten konnten. Dennoch 
wagten die Roemer den Sturm; allein sie fanden die Bresche und die naechsten 
Mauerabschnitte und Haeuser stark besetzt und gingen so unvorsichtig vor, dass 
sie mit starkem Verlust zurueckgeschlagen wurden und noch weit groessere 
Nachteile erlitten haben wuerden, wenn nicht der Kriegstribun Scipio Aemilianus, 
den Ausgang des tolldreisten Angriffs vorhersehend, seine Leute vor den Mauern 
zusammengehalten und mit ihnen die Fluechtenden aufgenommen haette. Noch viel 
weniger richtete Manilius gegen die unbezwingliche Burgmauer aus. So zog die 
Belagerung sich in die Laenge. Die durch die Sommerhitze im Lager erzeugten 
Krankheiten, die Abreise des faehigeren Feldherrn Censorinus, endlich die 
Verstimmung und Untaetigkeit Massinissas, der begreiflicherweise die Roemer sehr 
ungern die laengst begehrte Beute fuer sich selber nehmen sah, und der bald 
darauf (Ende 605 149) erfolgte Tod des neunzigjaehrigen Koenigs brachten die 
Offensivoperationen der Roemer voellig ins Stocken. Sie hatten genug zu tun, um 
ihre Schiffe gegen die karthagischen Brander und ihr Lager gegen die 
naechtlichen Ueberfaelle zu schuetzen und durch Anlegung eines Hafenkastells und 
Streifzuege in die Umgegend Nahrung fuer Menschen und Pferde zu beschaffen. Zwei 
gegen Hasdrubal gerichtete Expeditionen blieben beide ohne Erfolg, ja die erste 
haette bei der schlechten Fuehrung auf dem schwierigen Terrain fast mit einer 
foermlichen Niederlage geendigt. So ruhmlos dieser Krieg fuer den Feldherrn wie 
fuer das Heer verlief, so glaenzend tat der Kriegstribun Scipio darin sich 
hervor. Er war es, der bei dem Nachtsturm der Feinde auf das roemische Lager, 
mit einigen Reiterschwadronen ausrueckend und den Feind in den Ruecken fassend, 
ihn zum Umkehren noetigte. Auf dem ersten Zug nach Nepheris machte er nach dem 
Flussuebergang, der wider seinen Rat stattgefunden hatte und fast das Verderben 
des Heeres geworden waere, durch einen verwegenen Seitenangriff dem 
rueckkehrenden Heer Luft und befreite eine schon verloren gegebene Abteilung 
durch seinen aufopfernden Heldenmut. Waehrend die uebrigen Offiziere, der Konsul 
vor allem, durch ihre Wortlosigkeit die zu Unterhandlungen geneigten Staedte und 
Parteifuehrer zurueckschreckten, gelang es Scipio, einen der tuechtigsten von 
diesen, Himilkon Phameas, mit 2200 Reitern zum Uebertritt zu bestimmen. Endlich, 
nachdem er, den Auftrag des sterbenden Massinissa erfuellend, unter dessen drei 
Soehne, die Koenige Micipsa, Gulussa und Mastanabal, das Reich geteilt hatte, 
fuehrte er in Gulussa einen seines Vaters wuerdigen Reiterfuehrer dem roemischen 
Heer zu und half damit dem bisher empfindlich gefuehlten Mangel an leichter 
Reiterei ab. Sein feines und doch schlichtes Wesen, das mehr an seinen 
leiblichen Vater erinnerte als an den, dessen Namen er trug, bezwang auch den 
Neid, und im Lager wie in der Hauptstadt war Scipios Name auf allen Lippen. 
Selbst Cato, der nicht freigebig mit seinem Lobe war, wandte wenige Monate vor 
seinem Tode - er starb am Ende des Jahres 605 (149), ohne den Wunsch seines 
Lebens, die Vernichtung Karthagos, erfuellt gesehen zu haben - auf den jungen 
Offizier und seine unfaehigen Kameraden die Homerische Zeile an: "Einzig er ist 
ein Mann, die andern sind wandelnde Schatten ^10."
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^10 Oios pepytai, toi de skiai aissoysin.
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Ueber diese Vorgaenge war der Jahresschluss und damit der Kommandowechsel 
herangekommen: ziemlich spaet erschien der Konsul Lucius Piso (606 148) und 
uebernahm den Oberbefehl des Landheeres so wie Lucius Mancinus den der Flotte. 
Indes, hatten die Vorgaenger wenig geleistet, so geschah nun gar nichts. Statt 
mit der Belagerung Karthagos oder der Ueberwindung der Armee Hasdrubals 
beschaeftigte Piso sich damit, die kleinen phoenikischen Seestaedte anzugreifen 
und auch dies meist ohne Erfolg, wie zum Beispiel Clupea ihn zurueckschlug und 
er von Hippon Diarrhytos, nachdem er den ganzen Sommer davor verloren hatte und 
das Belagerungsgeraet ihm zweimal verbrannt worden war, schimpflich abziehen 
musste. Neapolis ward zwar genommen; aber die Pluenderung der Stadt gegen das 
gegebene Ehrenwort war auch dem Fortgang der roemischen Waffen nicht sonderlich 
guenstig. Der Mut der Karthager stieg. Ein numidischer Scheik Bithyas ging mit 
800 Pferden zu ihnen ueber; karthagische Gesandte konnten es versuchen, mit den 
Koenigen von Numidien und Mauretanien, ja, mit dem falschen Philippos von 
Makedonien Verbindungen einzuleiten. Vielleicht mehr die inneren Zerwuerfnisse - 
Hasdrubal der Emigrant verdaechtigte den gleichnamigen Feldherrn, der in der 
Stadt befehligte, wegen seiner Verwandtschaft mit Massinissa und liess ihn im 
Rathause erschlagen - als die Taetigkeit der Roemer verhinderten eine fuer 
Karthago noch guenstigere Wendung der Dinge. So griff man in Rom, um dem 
besorglichen Stand der afrikanischen Angelegenheiten Wandel zu schaffen, zu der 
ausserordentlichen Massregel, dem einzigen Mann, der bis jetzt von den libyschen 
Feldern Ehre heimgebracht hatte und den sein Name selbst fuer diesen Krieg 
empfahl, dem Scipio, statt der Aedilitaet, um die er eben sich bewarb, mit 
Beseitigung der entgegenstehenden Gesetze vor der Zeit das Konsulat und durch 
besonderen Beschluss die Fuehrung des Afrikanischen Krieges zu uebertragen. Er 
traf (607 147) in Utica in einem Augenblick ein, wo viel auf dem Spiel stand. 
Der roemische Admiral Mancinus, von Piso mit der nominellen Fortsetzung der 
Belagerung der Hauptstadt beauftragt, hatte eine steile, von dem bewohnten 
Bezirk weit entlegene und kaum verteidigte Klippe an der schwer zugaenglichen 
Seite der Aussenstadt Magalia besetzt und fast seine gesamte, nicht zahlreiche 
Mannschaft dort vereinigt, in der Hoffnung, von hier aus in die Aussenstadt 
eindringen zu koennen. In der Tat waren die Angreifer schon einen Augenblick 
innerhalb der Tore derselben gewesen, und schon war der Lagertross in der 
Hoffnung auf Beute in Masse herbeigestroemt, als sie wieder auf die Klippe 
zurueckgedraengt wurden und ohne Zufuhr und fast abgeschnitten in der groessten 
Gefahr schwebten. So fand Scipio die Lage der Dinge. Kaum angekommen, entsandte 
er die mitgebrachte Mannschaft und die Miliz von Utica zu Schiff nach dem 
bedrohten Punkt, und es gelang, dessen Besatzung zu retten und die Klippe selbst 
zu behaupten. Nachdem diese Gefahr abgewendet schien, begab der Feldherr sich in 
das Lager Pisos, um das Heer zu uebernehmen und nach Karthago zurueckzufuehren. 
Hasdrubal aber und Bithyas benutzten seine Abwesenheit, um ihr Lager unmittelbar 
an die Stadt zu ruecken und den Angriff auf die Besatzung der Klippe von Magalia 
zu erneuern; indes auch jetzt erschien Scipio mit dem Vortrab der Hauptarmee 
zeitig genug, um dem Posten abermals Beistand zu leisten. Danach begann von 
neuem und ernstlicher die Belagerung. Vor allen Dingen saeuberte Scipio das 
Lager von der Masse des Trosses und der Marketender und zog die erschlafften 
Zuegel der Disziplin wieder mit Strenge an. Bald nahmen auch die militaerischen 
Operationen einen lebhafteren Gang. Bei einem naechtlichen Angriff auf die 
Aussenstadt gelangten von einem Turme aus, der den Mauern an Hoehe gleich vor 
denselben stand, die Roemer auf die Zinnen und oeffneten ein Pfoertchen, durch 
das das ganze Heer eindrang. Die Karthager gaben die Aussenstadt und das Lager 
vor den Toren auf und uebertrugen den Oberbefehl ueber die auf 30000 Mann sich 
belaufende staedtische Besatzung an Hasdrubal. Der neue Kommandant bewies seine 
Energie zuvoerderst dadurch, dass er saemtliche roemische Gefangenen auf die 
Mauerzinnen bringen und sie vor den Augen des Belagerungsheeres nach grausamen 
Martern in die Tiefe stuerzen liess; und als hierueber Stimmen des Tadels sich 
erhoben, wurde auch gegen die Buerger die Schreckensherrschaft eingefuehrt. 
Scipio inzwischen suchte, nachdem er die Stadt auf sich selber beschraenkt 
hatte, ihr den Verkehr nach aussen hin voellig abzuschneiden. Er selbst nahm 
sein Hauptquartier auf dem Erdruecken, durch den die karthagische Halbinsel mit 
dem Festland zusammenhaengt, und schlug hier trotz der vielfachen Versuche der 
Karthager, den Bau zu stoeren, ein grosses, diesen Ruecken in seiner ganzen 
Breite schliessendes Lager, das die Stadt nach der Landseite hin vollstaendig 
absperrte. Indes liefen noch immer Proviantschiffe in den Hafen ein, teils 
kuehne Kauffahrer, die der hohe Gewinn lockte, teils Schiffe des Bithyas, der 
von Nepheris am Ende des Tunesischen Sees aus jeden guenstigen Fahrwind 
benutzte, um Lebensmittel nach der Stadt zu bringen; wie auch daselbst die 
Buergerschaft schon litt, die Besatzung war noch hinreichend versorgt. Scipio 
zog deshalb von der Landzunge zwischen See und Golf in den letzteren hinein 
einen Steindamm von 96 Fuss Breite, um damit die Hafenmuendung zu sperren. Die 
Stadt schien verloren, als das Gelingen dieses anfangs von den Karthagern als 
unausfuehrbar verspotteten Unternehmens offenbar ward. Aber eine Ueberraschung 
machte die andere wett. Waehrend die roemischen Arbeiter an dem Damm schanzten, 
wurde auch im karthagischen Hafen zwei Monate lang Tag und Nacht gearbeitet, 
ohne dass selbst die Ueberlaeufer zu sagen wussten, was die Belagerten 
beabsichtigten. Ploetzlich, als eben die Roemer mit der Verbauung des 
Hafeneingangs fertig waren, segelten aus demselben Hafen fuenfzig karthagische 
Dreidecker und eine Anzahl Boote und Kaehne hinaus in den Golf -die Karthager 
hatten, waehrend die Feinde die alte Hafenmuendung gegen Sueden sperrten, durch 
einen in oestlicher Richtung gezogenen Kanal sich einen neuen Ausgang 
geschaffen, welcher bei der Tiefe des Meeres an dieser Stelle unmoeglich 
gesperrt werden konnte. Haetten die Karthager, statt mit dem Paradezug sich zu 
begnuegen, sofort sich mit Entschlossenheit auf die halbabgetakelte und voellig 
unvorbereitete roemische Flotte gestuerzt, so war diese verloren; als sie am 
dritten Tage wiederkehrten, um die Seeschlacht zu liefern, fanden sie die Roemer 
geruestet. Der Kampf verlief ohne Entscheidung; bei der Rueckfahrt aber stopften 
sich die karthagischen Schiffe so sehr in und vor der Hafenmuendung, dass der 
dadurch entstandene Schaden einer Niederlage gleichkam. Scipio richtete nun 
seine Angriffe auf den aeusseren Hafenkai, welcher ausserhalb der Stadtmauern 
lag und nur durch einen vor kurzem angelegten Erdwall notduerftig geschuetzt 
war. Die Maschinen wurden auf der Landzunge aufgestellt und eine Bresche war 
leicht gemacht; aber mit beispielloser Unerschrockenheit griffen die Karthager, 
die Untiefen durchwatend, das Belagerungszeug an, verjagten die 
Besatzungsmannschaft, welche so ins Laufen kam, dass Scipio seine eigenen Reiter 
auf sie einhauen lassen musste, und zerstoerten die Maschinen. Auf diese Weise 
gewannen sie Zeit, die Bresche zu schliessen. Scipio stellte indes die Maschinen 
wieder her und schoss die Holztuerme der Feinde in Brand, wodurch er den Kai und 
damit den Aussenhafen in seine Gewalt bekam. Ein der Stadtmauer an Hoehe 
gleichkommender Wall wurde hier aufgefuehrt, und es war jetzt endlich die Stadt 
von der Land- wie von der Seeseite vollstaendig abgesperrt, da man nur durch den 
aeusseren in den inneren Hafen gelangte. Um die Blockade vollstaendig zu 
sichern, liess Scipio das Lager bei Nepheris, das jetzt Diogenes befehligte, von 
Gaius Laelius angreifen; durch eine glueckliche Kriegslist ward es erobert und 
die ganze dort versammelte zahllose Menschenmasse getoetet oder gefangen. 
Darueber war der Winter herangekommen, und Scipio stellte die Operationen ein, 
es dem Hunger und den Seuchen ueberlassend, das Begonnene zu vollenden. Wie 
furchtbar die Gewaltigen des Herrn inzwischen an dem Vernichtungswerk gearbeitet 
hatten, waehrend Hasdrubal freilich fortfuhr zu prahlen und zu prassen, zeigte 
sich, so wie im Fruehling 608 (146) das roemische Heer zum Angriff gegen die 
innere Stadt ueberging. Hasdrubal liess den Aussenhafen anzuenden und machte 
sich bereit, den auf den Kothon erwarteten Sturm abzuschlagen; aber Laelius 
gelang es, weiter aufwaerts die von der ausgehungerten Besatzung kaum noch 
verteidigte Mauer zu uebersteigen und so bis an den inneren Hafen vorzudringen. 
Die Stadt war erobert, aber der Kampf noch keineswegs zu Ende. Die Angreifer 
besetzten den an den kleinen Hafen anstossenden Markt und drangen in den drei 
schmalen, von diesem nach der Burg zu fuehrenden Strassen langsam vor - langsam, 
denn von den gewaltigen bis zu sechs Stockwerken hohen Haeusern musste eines 
nach dem andern erstuermt werden; auf den Daechern oder auf ueber die Strasse 
gelegten Balken drang der Soldat von einem dieser festungsaehnlichen Gebaeude in 
das benachbarte oder gegenueberstehende vor und stiess nieder, was darin ihm 
vorkam. So verflossen sechs Tage, schreckliche fuer die Bewohner der Stadt und 
auch fuer die Angreifer voll Not und Gefahr; endlich langte man vor dem steilen 
Burgfelsen an, auf den sich Hasdrubal und die noch uebrige Mannschaft 
zurueckgezogen hatten. Um einen breiteren Aufweg zu bekommen, befahl Scipio, die 
eroberten Strassen anzuzuenden und den Schutt zu planieren, bei welcher 
Veranlassung eine Menge in den Haeusern versteckter kampfunfaehiger Personen 
elend umkamen. Da endlich bat der auf der Burg zusammengedraengte Rest der 
Bevoelkerung um Gnade. Das nackte Leben ward ihnen zugestanden und sie 
erschienen vor dem Sieger, 30000 Maenner und 25000 Frauen, nicht der zehnte Teil 
der ehemaligen Bevoelkerung. Einzig die roemischen Ueberlaeufer, 900 an der 
Zahl, und der Feldherr Hasdrubal mit seiner Gattin und seinen beiden Kindern 
hatten sich in den Tempel des Heilgottes geworfen: fuer sie, fuer die 
desertierten Soldaten wie fuer den Moerder der roemischen Gefangenen, gab es 
keinen Vertrag. Aber als nun, dem Hunger erliegend, die entschlossensten unter 
ihnen den Tempel anzuendeten, ertrug Hasdrubal es nicht, dem Tode ins Auge zu 
sehen; einzeln entrann er zu dem Sieger und bat kniefaellig um sein Leben. Es 
ward ihm gewaehrt; aber wie seine Gattin, die mit ihren Kindern unter den 
uebrigen auf dem Tempeldach sich befand, ihn zu den Fuessen Scipios erblickte, 
schwoll ihr das stolze Herz ueber diese Schaendung der teuren untergehenden 
Heimat und den Gemahl mit bitteren Worten erinnernd, seines Lebens sorglich zu 
schonen, stuerzte sie erst die Soehne und dann sich selber in die Flammen. Der 
Kampf war zu Ende. Der Jubel im Lager wie in Rom war grenzenlos; nur die 
Edelsten des Volkes schaemten im stillen sich der neuesten Grosstat der Nation. 
Die Gefangenen wurden groesstenteils zu Sklaven verkauft; einzelne liess man im 
Kerker verkommen; die vornehmsten, Bithyas und Hasdrubal, wurden als roemische 
Staatsgefangene in Italien interniert und leidlich behandelt. Das bewegliche 
Gut, soweit es nicht Gold und Silber war oder Weihgeschenk, ward den Soldaten 
zur Pluenderung preisgegeben; von den Tempelschaetzen ward die in besseren 
Zeiten von Karthago aus den sizilischen Staedten weggefuehrte Beute diesen 
zurueckgestellt, wie zum Beispiel der Stier des Phalaris den Akragantinern; das 
uebrige, fiel an den roemischen Staat.
Indes noch stand die Stadt zum bei weitem groessten Teil. Es ist glaublich, 
dass Scipio die Erhaltung derselben wuenschte; wenigstens richtete er deswegen 
noch eine besondere Anfrage an den Senat. Scipio Nasica versuchte noch einmal, 
die Forderungen der Vernunft und der Ehre geltend zu machen; es war vergebens. 
Der Senat befahl dem Feldherrn, die Stadt Karthago und die Aussenstadt Magalia 
dem Boden gleich zu machen, desgleichen alle Ortschaften, die es bis zuletzt mit 
Karthago gehalten; sodann ueber den Boden Karthagos den Pflug zu fuehren, um der 
Existenz der Stadt in Form Rechtens ein Ende zu machen, und Grund und Boden auf 
ewige Zeiten zu verwuenschen, also dass weder Haus noch Kornfeld je dort 
entstehen moege. Es geschah wie befohlen war. Siebzehn Tage brannten die Ruinen; 
als vor kurzem die Ueberreste der karthagischen Stadtmauer aufgegraben wurden, 
fand man sie bedeckt mit einer vier bis fuenf Fuss tiefen, von halb verkohlten 
Holzstuecken, Eisentruemmern und Schleuderkugeln erfuellten Aschenlage. Wo die 
fleissigen Phoeniker ein halbes Jahrtausend geschafft und gehandelt hatten, 
weideten fortan roemische Sklaven die Herden ihrer fernen Herren. Scipio aber, 
den die Natur zu einer edleren als zu dieser Henkerrolle bestimmt hatte, sah 
schaudernd auf sein eigenes Werk, und statt der Siegesfreude erfasste den Sieger 
selber die Ahnung der solcher Untat unausbleiblich nachfolgenden Vergeltung.
Es blieb noch uebrig, fuer die kuenftige Organisation der Landschaft die 
Einrichtungen zu treffen. Die fruehere Weise, mit den gewonnenen ueberseeischen 
Besitzungen die Bundesgenossen zu belehnen, ward nicht ferner beliebt. Micipsa 
und seine Brueder behielten im wesentlichen ihr bisheriges Gebiet mit Einschluss 
der kuerzlich am Bagradas und in Emporia den Karthagern entrissenen Distrikte; 
die lange genaehrte Hoffnung, Karthago zur Hauptstadt zu erhalten, ward fuer 
immer vereitelt; dafuer verehrte ihnen der Senat die karthagischen 
Buechersammlungen. Die karthagische Landschaft, wie die Stadt sie zuletzt 
besessen hatte, das heisst der schmale, Sizilien zunaechst gegenueberliegende 
Kuestenstrich von Afrika, vom Tuscafluss (bei Thabzaca) bis Thaenae (der Insel 
Kerkena gegenueber), ward eine roemische Provinz. Im Binnenland, wo die 
uebergriffe Massinissas die karthagische Herrschaft fortwaehrend weiter 
beschraenkt hatten und schon Bulla, Zama, Aquae den Koenigen gehoerten, blieb 
den Numidiern, was sie besassen. Allein die sorgfaeltige Regulierung der Grenze 
zwischen der roemischen Provinz und dem auf drei Seiten dieselbe 
einschliessenden numidischen Koenigreich zeugte davon, dass Rom gegen sich 
keineswegs dulden werde, was es gegen Karthago verstattet hatte; wogegen der 
Name der neuen Provinz, Africa, andererseits darauf hinzudeuten schien, dass Rom 
die gegenwaertig abgesteckte Grenze durchaus nicht als eine definitive 
betrachte. Die Oberverwaltung der neuen Provinz uebernahm ein roemischer 
Statthalter, dessen Sitz Utica wurde. Einer regelmaessigen Grenzverteidigung 
bedurfte dieselbe nicht, da das verbuendete Numidische Reich sie ueberall von 
den Bewohnern der Wueste schied. Hinsichtlich der Abgaben verfuhr man im ganzen 
mit Milde. Diejenigen Gemeinden, die seit Anfang des Krieges auf seiten der 
Roemer gestanden hatten - es waren dies nur die Seestaedte Utica, Hadrumetum, 
Klein-Leptis, Thapsus, Achulla, Usalis und die Binnenstadt Theudalis -, 
behielten ihre Mark und wurden Freistaedte; dasselbe Recht empfing die 
neugegruendete Gemeinde der Ueberlaeufer. Das Stadtgebiet Karthagos, mit 
Ausnahme eines an Utica verschenkten Striches, und das der uebrigen zerstoerten 
Ortschaften ward roemisches Domanialland, welches man durch Verpachtung 
verwertete. Die uebrigen Ortschaften verloren gleichfalls dem Rechte nach ihr 
Bodeneigentum und ihre staedtischen Freiheiten; doch wurde ihnen ihr Acker und 
ihre Verfassung bis auf weitere Anordnung der roemischen Regierung vorlaeufig 
als widerruflicher Besitz gelassen und zahlten die Gemeinden fuer die Nutzung 
des roemisch gewordenen Bodens jaehrlich nach Rom eine ein fuer allemal 
normierte Abgabe (stipendium), welche sie dann ihrerseits mittels einer 
Vermoegenssteuer von den einzelnen Abgabepflichtigen wiedereinzogen. Die 
eigentlichen Gewinner aber bei dieser Zerstoerung der ersten Handelsstadt des 
Westens waren die roemischen Kaufleute, welche, sowie Karthago in Asche lag, 
scharenweise nach Utica stroemten und von dort aus nicht bloss die roemische 
Provinz, sondern auch die bis dahin ihnen verschlossenen numidischen und 
gaetulischen Landschaften auszubeuten begannen.
Um dieselbe Zeit wie Karthago verschwand auch Makedonien aus der Reihe der 
Nationen. Die vier kleinen Eidgenossenschaften, in die die Weisheit des 
roemischen Senats das alte Koenigreich zerstueckelt hatte, konnten in sich und 
untereinander nicht zum Frieden kommen; wie es in dem Lande zuging, zeigt ein 
einzelner, zufaellig erwaehnter Vorfall in Phakos, wo der gesamte Regierungsrat 
einer dieser Eidgenossenschaften auf Anstiften eines gewissen Damasippos 
ermordet wurde. Weder die Kommissionen, die der Senat abordnete (590 164), noch 
die nach griechischer Sitte von den Makedoniern herbeigerufenen fremden 
Schiedsrichter, wie zum Beispiel Scipio Aemilianus (603 151), vermochten einen 
leidlichen Zustand herzustellen. Da erschien ploetzlich in Thrakien ein junger 
Mann, der sich Philippos nannte, den Sohn des Koenigs Perseus, welchem er 
auffallend glich, und der syrischen Laodike. Seine Jugend hatte er in der 
mysischen Stadt Adramytion verlebt; hier behauptete er die sicheren Beweise 
seiner hohen Abstammung erhalten zu haben. Mit diesen hatte er, nach einem 
vergeblichen Versuch, in seinem Heimatland sich geltend zu machen, sich an 
seiner Mutter Bruder, Koenig Demetrios Soter von Syrien, gewandt. Es fanden sich 
in der Tat einige Maenner, die dem Adramytener glaubten oder zu glauben vorgaben 
und den Koenig bestuermten, den Prinzen entweder in sein angeerbtes Reich 
wiedereinzusetzen oder ihm die Krone Syriens abzutreten; worauf Demetrios, um 
dem tollen Treiben ein Ende zu machen, den Praetendenten festnahm und den 
Roemern zuschickte. Indes der Senat achtete des Menschen so wenig, dass er ihn 
in einer italischen Stadt konfinierte, ohne ihn auch nur ernstlich bewachen zu 
lassen. So war er nach Milet entflohen, wo die staedtischen Behoerden ihn 
abermals aufgriffen und bei roemischen Kommissarien anfragten, was sie mit dem 
Gefangenen machen sollten. Diese rieten, ihn laufen zu lassen; es geschah. Jetzt 
versuchte er denn weiter in Thrakien sein Glueck; und wunderbarerweise fand er 
hier Anerkennung und Unterstuetzung, nicht bloss bei den thrakischen 
Barbarenfuersten Teres, dem Gemahl seiner Vaterschwester, und Barsabas, sondern 
auch bei den klugen Byzantiern. Mit thrakischer Unterstuetzung drang der 
sogenannte Philipp in Makedonien ein, und obwohl er anfangs geschlagen ward, 
erfocht er doch bald einen Sieg ueber das makedonische Aufgebot in der 
Odomantike jenseits des Strymon und darauf einen zweiten diesseits des Flusses, 
der ihm den Besitz von ganz Makedonien verschaffte. So apokryphisch seine 
Erzaehlung klang und so entschieden es feststand, dass der echte Philippos 
Perseus' Sohn achtzehn Jahre alt in Alba gestorben und dieser Mensch nichts 
weniger als ein makedonischer Prinz, sondern der adramytenische Walker Andriskos 
sei, so war man doch in Makedonien der Koenigsherrschaft zu sehr gewohnt, um 
nicht mit der Legitimitaetsfrage sich rasch abzufinden und gern in das alte 
Gleis wiedereinzulenken. Schon kamen Boten von den Thessalern, dass der 
Praetendent in ihr Gebiet eingerueckt sei; der roemische Kommissar Nasica, der 
in der Erwartung, dass das erste ernste Wort dem toerichten Beginnen ein Ende 
machen werde, vom Senat ohne Soldaten nach Makedonien gesandt worden war, musste 
die achaeische und pergamenische Mannschaft aufbieten und mit den Achaeern 
Thessalien gegen die Uebermacht, soweit es anging, schirmen, bis (605? 149) der 
Praetor Juventius mit einer Legion erschien. Dieser griff mit seiner geringen 
Streitmacht die Makedonier an; allein er selber fiel, sein Heer ging fast ganz 
zugrunde und Thessalien geriet zum groessten Teil in die Gewalt des falschen 
Philippos, der sein Regiment hier und in Makedonien in grausamer und 
uebermuetiger Weise handhabte. Endlich betrat ein staerkeres roemisches. Heer 
unter Quintus Caecilius Metellus den Kampfplatz und drang, unterstuetzt durch 
die pergamenische Flotte, in Makedonien ein. Zwar behielten in dem ersten 
Reitergefecht die Makedonier die Oberhand; allein bald traten Spaltungen und 
Desertionen im makedonischen Heer ein, und der Fehler des Praetendenten, sein 
Heer zu teilen und die eine Haelfte nach Thessalien zu detachieren, verschaffte 
den Roemern einen leichten und entscheidenden Sieg (606 148). Philippos 
fluechtete nach Thrakien zu dem Haeuptling Byzes, wohin Metellus ihm folgte und 
nach einem zweiten Sieg seine Auslieferung erlangte.
Die vier makedonischen Eidgenossenschaften hatten sich dem Praetendenten 
nicht freiwillig unterworfen, sondern waren lediglich der Gewalt gewichen. Nach 
der bisher befolgten Politik lag also kein Grund vor, den Makedoniern den 
Schatten von Selbstaendigkeit zu nehmen, den die Schlacht von Pydna ihnen noch 
gelassen hatte; dennoch wurde das Reich Alexanders jetzt auf Befehl des Senats 
von Metellus in eine roemische Provinz verwandelt. Sehr deutlich ward es hier, 
dass die roemische Regierung ihr System geaendert und das Klientel- durch das 
Untertanenverhaeltnis zu ersetzen beschlossen hatte; und darum wurde die 
Einziehung der vier makedonischen Eidgenossenschaften in dem ganzen Kreise der 
Klientelstaaten als ein gegen alle gerichteter Schlag empfunden. Die frueher 
nach den ersten roemischen Siegen von Makedonien abgerissenen Besitzungen in 
Epeiros, die Ionischen Inseln und die Haefen Apollonia und Epidamnos, welche 
bisher zu dem italischen Beamtensprengel gehoert hatten, wurden jetzt wieder mit 
Makedonien vereinigt, so dass dasselbe, wahrscheinlich schon um diese Zeit, im 
Nordosten bis jenseits Skodra reichte, wo Illyricum begann. Ebenso fiel die 
Schutzherrlichkeit, die Rom ueber das eigentliche Griechenland in Anspruch nahm, 
von selbst dem neuen Statthalter von Makedonien zu. So erhielt Makedonien die 
Einigkeit zurueck und auch ungefaehr wieder die Grenzen, wie es sie in seiner 
bluehendsten Zeit gehabt; aber es war nicht mehr ein einiges Reich, sondern eine 
einige Provinz, mit kommunaler und selbst wie es scheint landschaftlicher 
Organisation, jedoch unter einem italischen Vogt und Schatzmeister, deren Namen 
auch wohl auf den Landesmuenzen neben dem der Landschaft erscheinen. Als Steuer 
blieb die alte maessige Abgabe, wie Paullus sie angeordnet hatte, eine Summe von 
100 Talenten (155000 Talern), die in festen Betraegen auf die einzelnen 
Gemeinden umgelegt war. Dennoch vermochte das Land seiner alten ruhmreichen 
Dynastie noch nicht zu vergessen. Wenige Jahre nach der Besiegung des falschen 
Philippos pflanzte ein anderer angeblicher Perseussohn, Alexander, am Nestos 
(Karasu) die Fahne der Insurrektion auf und hatte in kurzer Zeit 1600 Mann 
vereinigt; allein der Quaestor Lucius Tremellius ward des Aufstandes ohne Muehe 
Herr und verfolgte den fliehenden Praetendenten bis nach Dardanien (612 142). 
Dies aber ist auch die letzte Regung des stolzen makedonischen Nationalsinns, 
der zwei Jahrhunderte zuvor in Hellas und Asien so grosse Dinge vollbracht 
hatte; seitdem ist von den Makedoniern kaum etwas anderes zu berichten, als dass 
sie fortfuhren, von dem der definitiven Provinzialorganisation der Landschaft 
(608 146) an ihre tatenlosen Jahre zu zaehlen.
Fortan waren es die Roemer, denen die Verteidigung der makedonischen Nord- 
und Ostgrenzen, das heisst der Grenze der hellenischen Zivilisation gegen die 
Barbaren, oblag. Sie ward von ihnen mit unzulaenglichen Streitkraeften und im 
ganzen nicht mit der gebuehrenden Energie gefuehrt; doch ist zunaechst fuer 
diesen militaerischen Zweck die grosse Egnatische Chaussee angelegt worden, 
welche schon zu Polybios' Zeit von den beiden Haupthaefen an der Westkueste, 
Apollonia und Dyrrhachion, quer durch das Binnenland nach Thessalonike, spaeter 
noch weiter bis an den Hebros (Maritza) lief ^11. Die neue Provinz ward die 
natuerliche Basis teils fuer die Zuege gegen die unruhigen Dalmater, teils fuer 
die zahlreichen Expeditionen gegen die nordwaerts der griechischen Halbinsel 
ansaessigen illyrischen, keltischen und thrakischen Staemme, die spaeter in 
ihrem geschichtlichen Zusammenhang darzustellen sein werden.
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^11 Als Handelsstrasse zwischen dem Adriatischen und Schwarzen Meer, als 
diejenige naemlich, in deren Mitte die kerkyraeischen Weinkruege den thasischen 
und lesbischen begegnen, kennt diese Strasse schon der Verfasser der pseudo-
aristotelischen Schrift 'Von den merkwuerdigen Dingen'. Auch heute noch laeuft 
dieselbe wesentlich in gleicher Richtung von Durazzo, die Berge von Bagora 
(Kandavisches Gebirge) am See von Ochrida (Lychnitis) durchschneidend, ueber 
Monastir nach Saloniki.
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Mehr als Makedonien hatte das eigentliche Griechenland sich der Gunst der 
herrschenden Macht zu erfreuen; und die Philhellenen Roms mochten wohl der 
Ansicht sein, dass daselbst die Nachwehen des Perseischen Krieges im 
Verschwinden und die Verhaeltnisse ueberhaupt auf dem Wege zum Besseren seien. 
Die verbissensten Aufhetzer der jetzt herrschenden Partei, Lykiskos der Aetoler, 
Mnasippos der Boeoter, Chrematas der Akarnane, der schandbare Epeirote Charops, 
dem selbst ehrenhafte Roemer ihr Haus verboten, stiegen einer nach dem andern 
ins Grab; ein anderes Geschlecht wuchs heran, in dem die alten Erinnerungen und 
die alten Gegensaetze verblasst waren. Der roemische Senat meinte die Zeit des 
allgemeinen Vergebens und Vergessens gekommen und entliess im Jahre 604 (150) 
die noch uebrigen der seit siebzehn Jahren in Italien konfinierten achaeischen 
Patrioten, deren Freigebung die achaeische Tagsatzung nicht aufgehoert hatte zu 
fordern. Dennoch irrte man sich. Wie wenig es den Roemern mit all ihrem 
Philhellenentum gelungen war, den hellenischen Patriotismus innerlich zu 
versoehnen, offenbarte sich in nichts so deutlich wie in der Stellung der 
Griechen zu den Attaliden. Koenig Eumenes II. war als Roemerfreund in 
Griechenland im hoechsten Grade verhasst gewesen; kaum aber war zwischen ihm und 
den Roemern eine Verstimmung eingetreten, als er in Griechenland ploetzlich 
populaer ward; wie frueher von Makedonien erwartete der hellenische Euelpides 
den Erloeser aus der Fremdherrschaft jetzt von Pergamon. Vor allen Dingen aber 
stieg in der sich selbst ueberlassenen hellenischen Kleinstaaterei zusehends die 
soziale Zerruettung. Das Land veroedete, nicht durch Krieg und Pest, sondern 
durch die immer weiter um sich greifende Abneigung der hoeheren Staende, mit 
Frau und Kindern sich zu plagen; dafuer stroemte wie bisher das verbrecherische 
oder leichtsinnige Gesindel vorwiegend nach Griechenland, um daselbst den 
Werbeoffizier zu erwarten. Die Gemeinden versanken in immer tiefere Verschuldung 
und in oekonomische Ehr- und die daranhaengende Kreditlosigkeit; einzelne 
Staedte, namentlich Athen und Theben, griffen in ihrer Finanznot geradezu zum 
Raeuberhandwerk und pluenderten die Nachbargemeinden aus. Auch der innere Hader 
in den Buenden, zum Beispiel zwischen den freiwilligen und den gezwungenen 
Mitgliedern der Achaeischen Eidgenossenschaft, war keineswegs beigelegt. Wenn 
die Roemer, wie es scheint, glaubten, was sie wuenschten, und der augenblicklich 
herrschenden Ruhe vertrauten, so sollten sie bald erfahren, dass die juengere 
Generation in Hellas um nichts besser und um nichts klueger als die aeltere war. 
Die Gelegenheit, um mit den Roemern Haendel anzufangen, brach man geradezu vom 
Zaune.
Um einen schmutzigen Handel zu bedecken, warf um das Jahr 605 (149) der 
zeitige Vorstand der Achaeischen Eidgenossenschaft, Diaeos, auf der Tagsatzung 
die Behauptung hin, dass die den Lakedaemoniern als Glied der Achaeischen 
Eidgenossenschaft von dieser zugestandenen Sonderrechte, die Befreiung von der 
achaeischen Kriminaljurisdiktion und das Recht, Sondergesandtschaften nach Rom 
zu schicken, ihnen keineswegs von den Roemern gewaehrleistet seien. Es war eine 
freche Luege; allein die Tagsatzung glaubte natuerlich, was sie wuenschte, und 
da sich die Achaeer bereit zeigten, ihre Behauptungen mit den Waffen in der Hand 
wahrzumachen, gaben die schwaecheren Spartaner vorlaeufig nach, oder vielmehr 
diejenigen, deren Auslieferung von den Achaeern begehrt ward, verliessen die 
Stadt, um als Klaeger vor dem roemischen Senat aufzutreten. Der Senat antwortete 
wie gewoehnlich, dass er eine Kommission zur Untersuchung der Sache senden 
werde; allein statt dieses Bescheides berichteten die Boten, in Achaia wie in 
Sparta und beide falsch, dass der Senat zu ihren Gunsten entschieden habe. Die 
Achaeer, die wegen der soeben in Thessalien geleisteten Bundeshilfe gegen den 
falschen Philippos sich mehr als je in bundesgenoessischer Gleichheit und 
politischer Gewichtigkeit fuehlten, rueckten im Jahre 606 (148) unter ihrem 
Strategen Damokritos in Lakonike ein; vergeblich mahnte, von Metellus 
aufgefordert, eine nach Asien durchpassierende roemische Gesandtschaft, Frieden 
zu halten und die Kommissarien des Senats zu erwarten. Eine Schlacht ward 
geliefert, in der bei 1000 Spartaner fielen, und Sparta haette genommen werden 
koennen, wenn Damokritos nicht als Offizier ebenso untuechtig gewesen waere wie 
als Staatsmann. Er ward abgesetzt, und sein Nachfolger Diaeos, der Anstifter all 
dieses Unfugs, setzte den Krieg eifrig fort, waehrend er gleichzeitig den 
gefuerchteten Kommandanten von Makedonien der vollen Botmaessigkeit der 
Achaeischen Eidgenossenschaft versichern liess. Darueber erschien die lange 
erwartete roemische Kommission, an ihrer Spitze Aurelius Orestes; nun ruhten die 
Waffen und die achaeische Tagsatzung versammelte sich in Korinth, um ihre 
Eroeffnungen entgegenzunehmen. Sie waren unerwarteter und unerfreulicher Art. 
Die Roemer hatten sich entschlossen, die unnatuerliche und usurpierte Einreihung 
Spartas unter die achaeischen Staaten wiederaufzuheben und ueberhaupt gegen die 
Achaeer durchzugreifen. Schon einige Jahre zuvor (591 163) hatten dieselben die 
aetolische Stadt Pleuron aus ihrem Bund entlassen muessen; jetzt wurden sie 
angewiesen auf saemtliche seit dem Zweiten Makedonischen Krieg gemachte 
Erwerbungen, das heisst auf Korinth, Orchomenos, Argos, Sparta im Peloponnes und 
Herakleia am Ota, zu verzichten und ihren Bund wieder auf den Bestand am Ende 
des Hannibalischen Krieges zurueckzufuehren. Wie dies die achaeischen 
Abgeordneten vernahmen, stuermten sie sofort auf den Markt, ohne die Roemer auch 
nur auszuhoeren, und teilten die roemischen Forderungen der Menge mit, worauf 
der regierende und der regierte Poebel einhellig beschloss, zu allervoerderst 
saemtliche in Korinth anwesende Lakedaemonier festzusetzen, da ja Sparta dies 
Unglueck ueber sie gebracht habe. Die Verhaftung erfolgte denn auch in der 
tumultuarischsten Weise, so dass Lakonername oder Lakonerschuhe als hinreichende 
Einsperrungsgruende erschienen: ja man drang sogar in die Wohnungen der 
roemischen Gesandten, um die dorthin gefluechteten Lakedaemonier festzunehmen, 
und es fielen gegen die Roemer harte Reden, obgleich man an ihrer Person sich 
nicht vergriff. Indigniert kehrten dieselben heim und fuehrten bittere, selbst 
uebertriebene Beschwerde im Senat; dennoch beschraenkte sich dieser mit 
derselben Maessigung, die all seine Massregeln gegen die Griechen bezeichnet, 
zunaechst auf Vorstellungen. In der mildesten Form und der Genugtuung fuer die 
erlittenen Beleidigungen kaum erwaehnend, wiederholte Sextus Iulius Caesar auf 
der Tagsatzung in Aegion (Fruehling 607 147) die Befehle der Roemer. Aber die 
Leiter der Dinge in Achaia, an ihrer Spitze der neue Strateg Kritolaos (Strateg 
Mai 607 bis Mai 608 147/46), zogen als staatskluge und in der hoeheren Politik 
wohlbewanderte Leute daraus bloss den Schluss, dass die roemischen 
Angelegenheiten gegen Karthago und Viriathus sehr schlecht stehen muessten, und 
fuhren fort, die Roemer zugleich zu prellen und zu beleidigen. Caesar ward 
ersucht, zur Ausgleichung der Sache eine Zusammenkunft von Abgeordneten der 
streitenden Teile in Tegea zu veranstalten; es geschah, allein nachdem Caesar 
und die lakedaemonischen Gesandten daselbst lange vergeblich auf die Achaeer 
gewartet hatten, erschien endlich Kritolaos allein und zeigte an, dass lediglich 
die allgemeine Volksversammlung der Achaeer in dieser Sache kompetent sei und 
dieselbe erst auf der Tagsatzung, das heisst in sechs Monaten, erledigt werden 
koenne. Caesar ging darauf nach Rom zurueck; die naechste Volksversammlung der 
Achaeer aber erklaerte auf Kritolaos' Antrag foermlich den Krieg gegen Sparta. 
Auch jetzt noch machte Metellus einen Versuch, den Zwist in Guete beizulegen, 
und schickte Gesandte nach Korinth; allein die laermende Ekklesia, 
groesstenteils bestehend aus dem Poebel der reichen Handels- und Fabrikstadt, 
uebertobte die Stimme der roemischen Gesandten und zwang sie, die Rednerbuehne 
zu verlassen. Kritolaos' Erklaerung, dass man die Roemer wohl zu Freunden, aber 
nicht zu Herren wuensche, ward mit unsaeglichem Jubel aufgenommen, und als die 
Mitglieder der Tagsatzung sich ins Mittel legen wollten, schuetzte der Poebel 
den Mann seines Herzens und beklatschte die Stichwoerter von dem Landesverrat 
der Reichen und der notwendigen Militaerdiktatur sowie die geheimnisvollen Winke 
ueber die nahe bevorstehende Schilderhebung unzaehliger Voelker und Koenige 
gegen Rom. Von welchem Geist die Bewegung beseelt war, zeigten die beiden 
Beschluesse, dass bis zum hergestellten Frieden alle Klubs permanent sein und 
alle Schuldklagen ruhen sollten. Man hatte also Krieg, ja sogar auch wirkliche 
Bundesgenossen: die Thebaner und Boeoter naemlich und ferner die Chalkidenser. 
Schon zu Anfang des Jahres 608 (146) rueckten die Achaeer in Thessalien ein, um 
Herakleia am Oeta, das in Gemaessheit des Senatsbeschlusses sich von der 
Achaeischen Eidgenossenschaft losgesagt hatte, wieder zum Gehorsam zu bringen. 
Der Konsul Lucius Mummius, den der Senat nach Griechenland zu senden beschlossen 
hatte, war noch nicht eingetroffen; demnach uebernahm es Metellus mit den 
makedonischen Legionen, Herakleia zu schuetzen. Als dem achaeisch-thebanischen 
Heer das Anruecken der Roemer gemeldet ward, war von Schlagen nicht mehr die 
Rede; man ratschlagte einzig, wie es wohl gelingen moechte, den sicheren 
Peloponnes wieder zu erreichen; eiligst machte die Armee sich davon und 
versuchte nicht einmal, die Stellung bei den Thermopylen zu halten. Metellus 
indes beschleunigte die Verfolgung und erreichte und schlug das griechische Heer 
bei Skarpheia in Lokris. Der Verlust an Gefangenen und Toten war betraechtlich; 
von Kritolaos ward nach der Schlacht nie wieder eine Kunde vernommen. Die 
Truemmer der geschlagenen Armee irrten in einzelnen Trupps in den hellenischen 
Landschaften umher und baten ueberall umsonst um Aufnahme; die Abteilung von 
Patrae ward in Phokis, das arkadische Elitenkorps bei Chaeroneia aufgerieben; 
ganz Nordgriechenland wurde geraeumt, und von dem Achaeerheer und der in Masse 
fluechtenden Buergerschaft von Theben gelangte nur ein geringer Teil in den 
Peloponnes. Metellus suchte durch die moeglichste Milde die Griechen zum 
Aufgeben des sinnlosen Widerstandes zu bestimmen und befahl zum Beispiel, alle 
Thebaner mit Ausnahme eines einzigen laufen zu lassen; seine wohlgemeinten 
Versuche scheiterten nicht an der Energie des Volkes, sondern an der Desperation 
der um ihren eigenen Kopf besorgten Fuehrer. Diaeos, der nach Kritolaos' Fall 
wieder den Oberbefehl uebernommen hatte, berief alle Waffenfaehigen auf den 
Isthmos und befahl, 12000 in Griechenland geborene Sklaven in das Heer 
einzustellen; die Reichen wurden zu Vorschuessen angehalten und unter den 
Friedensfreunden, soweit sie nicht durch Bestechung der Schreckensherren ihr 
Leben erkauften, durch Blutgerichte aufgeraeumt. Der Kampf ging also fort und in 
dem gleichen Stile. Die achaeische Vorhut, die 4000 Mann stark unter Alkamenes 
bei Megara stand, verlief sich, sowie sie die roemischen Feldzeichen gewahrte. 
Die Hauptmacht auf dem Isthmos wollte Metellus eben angreifen lassen, als der 
Konsul Lucius Mummius mit wenigen Begleitern im roemischen Hauptquartier eintraf 
und das Kommando uebernahm. Inzwischen boten die Achaeer, ermutigt durch einen 
gelungenen Angriff auf die allzu unvorsichtigen roemischen Vorposten, der 
roemischen um das Doppelte ueberlegenen Armee bei Leukopetra auf dem Isthmos die 
Schlacht an. Die Roemer zoegerten nicht sie anzunehmen. Gleich zu Anfang rissen 
die achaeischen Reiter in Masse aus vor der sechsfach staerkeren roemischen 
Reiterei; die Hopliten standen dem Feinde, bis ein Flankenangriff des roemischen 
Elitenkorps auch in ihre Reihen Verwirrung brachte. Damit war der Widerstand zu 
Ende. Diaeos floh in seine Heimat, toetete sein Weib und nahm selber Gift; die 
Staedte unterwarfen sich saemtlich ohne Gegenwehr, und sogar das unbezwingliche 
Korinth, in das einzuruecken Mummius drei Tage zauderte, weil er einen 
Hinterhalt besorgte, ward ohne Schwertstreich von den Roemern besetzt.
Die neue Regelung der griechischen Verhaeltnisse ward in Gemeinschaft mit 
einer Kommission von zehn Senatoren dem Konsul Mummius uebertragen, der sich in 
dem eroberten Lande im ganzen ein gesegnetes Andenken erwarb. Zwar war es, 
gelind gesagt, eine Torheit, dass er seiner Kriegs- und Siegestaten wegen den 
Namen des "Achaikers" annahm und dem Hercules Sieger dankerfuellt einen Tempel 
erbaute; allein als Verwalter erwies er, der nicht in aristokratischem Luxus und 
aristokratischer Korruption aufgewachsen, sondern ein "neuer Mann" und 
verhaeltnismaessig unbemittelt war, sich gerecht und mild. Es ist eine 
rednerische Uebertreibung, dass von den Achaeern bloss Diaeos, von den Boeotern 
bloss Pytheas umgekommen seien; in Chalkis namentlich fielen arge Greuel vor; im 
ganzen ward aber doch in den Strafgerichten Mass gehalten. Den Antrag, die 
Statuen des Begruenders der achaeischen Patriotenpartei, des Philopoemen, 
umzustuerzen, wies Mummius zurueck; die den Gemeinden auferlegten Geldbussen 
wurden nicht fuer die roemische Kasse, sondern fuer die geschaedigten 
griechischen Staedte bestimmt, groesstenteils auch spaeter erlassen und das 
Vermoegen derjenigen Hochverraeter, die Eltern oder Kinder hatten, nicht von 
Staats wegen verkauft, sondern diesen ueberwiesen. Nur die Kunstschaetze wurden 
aus Korinth, Thespiae und anderen Staedten weggefuehrt und teils in der 
Hauptstadt, teils in den Landstaedten Italiens aufgestellt ^12, einzelne Stuecke 
auch den isthmischen, delphischen und olympischen Tempeln verehrt. Auch in der 
definitiven Organisation der Landschaft im allgemeinen waltete die Milde. Zwar 
wurden, wie es die Provinzialverfassung mit sich brachte, die 
Sondereidgenossenschaften, vor allem die achaeische, als solche aufgeloest, die 
Gemeinden isoliert und durch die Bestimmung, dass niemand in zweien derselben 
zugleich Grundbesitz erwerben duerfe, der Zwischenverkehr gehemmt. Ferner 
wurden, wie es schon Flamininus versucht hatte, die demokratischen 
Stadtverfassungen durchaus beseitigt und in jeder Gemeinde einem aus den 
Vermoegenden gebildeten Rat das Regiment in die Hand gegeben. Auch wurde jeder 
Gemeinde eine feste, nach Rom zu entrichtende Abgabe auferlegt und sie saemtlich 
dem Statthalter von Makedonien in der Art untergeordnet, dass diesem als 
oberstem Militaerchef auch in Verwaltung und Gerichtsbarkeit eine Oberleitung 
zustand und er zum Beispiel wichtigere Kriminalprozesse zur Entscheidung an sich 
ziehen konnte. Dennoch blieb den griechischen Gemeinden die "Freiheit", das 
heisst eine, freilich durch die roemische Hegemonie zum Namen 
zusammengeschwundene, formelle Souveraenitaet, welche das Eigentum an Grund und 
Boden und das Recht eigener Verwaltung und Gerichtsbarkeit in sich schloss ^13. 
Einige Jahre spaeter ward sogar nicht bloss ein Schatten der alten 
Eidgenossenschaften wieder gestattet, sondern auch die drueckende Beschraenkung 
in der Veraeusserung des Grundbesitzes beseitigt.
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^12 Aus den sabinischen Ortschaften, aus Parma, ja aus Italica in Spanien 
sind noch mehrere mit Mummius' Namen bezeichnete Basen bekannt, die einst solche 
Beutegaben trugen.
^13 Die Frage, ob Griechenland im Jahre 608 (146) roemische Provinz 
geworden sei oder nicht, laeuft in der Hauptsache auf einen Wortstreit hinaus. 
Dass die griechischen Gemeinden durchgaengig "frei" blieben (CIG 1543, 15; Caes. 
civ. 3, 5; App. Mithr. 58; Zonar. 9, 31), ist ausgemacht; aber nicht minder ist 
es ausgemacht, dass Griechenland damals von den Roemern "in Besitz genommen 
ward" (Tac. arm. 14, 21; 1. Makk. 8, 9,10); dass von da an jede Gemeinde einen 
festen Zins nach Rom entrichtete (Paus. 7, 16, 6; vgl. Cic. prov. 3, 5), die 
kleine Insel Gyaros zum Beispiel jaehrlich 150 Drachmen (Strab. 10, 485); dass 
die "Ruten und Beile" des roemischen Statthalters fortan auch in Griechenland 
schalteten (Polyb. 38, 1 c; vgl. Cic. Verr. 1. 1, 21, 55) und derselbe die 
Oberaufsicht ueber die Stadtverfassungen (CIG 1543) sowie in gewissen Faellen 
die Kriminaljurisdiktion (CIG 1543; Plut. Cim. 2) fortan ebenso uebte wie bis 
dahin der roemische Senat; dass endlich die makedonische Provinzialaera auch in 
Griechenland im Gebrauch war. Zwischen diesen Tatsachen ist keineswegs ein 
Widerspruch oder doch kein anderer als derjenige, welcher ueberhaupt in der 
Stellung der freien Staedte liegt, welche bald als ausserhalb der Provinz 
stehend (z. B. Suet. Caes. 25; Colum. 11, 3, 26), bald als der Provinz zugeteilt 
(z. B. los. ant. lud. 14, 4, 4) bezeichnet werden. Der roemische Domanialbesitz 
in Griechenland beschraenkte sich zwar auf den Korinthischen Acker und etwa 
einige Stuecke von Euboea (CIG 5879) und eigentliche Untertanen gab es dort gar 
nicht; allein darum konnte dennoch, wenn man auf das tatsaechlich zwischen den 
griechischen Gemeinden und dem makedonischen Statthalter bestehende Verhaeltnis 
sieht, ebenso wie Massalia zur Provinz Narbo, Dyrrhachion zur Provinz 
Makedonien, auch Griechenland zu der makedonischen Provinz gerechnet werden. Es 
finden sich sogar noch viel weitergehende Faelle: Das Cisalpinische Gallien 
bestand seit 655 (89) aus lauter Buerger- oder latinischen Gemeinden und ward 
dennoch durch Sulla Provinz; ja in der caesarischen Zeit begegnen Landschaften, 
die ausschliesslich aus Buergergemeinden bestehen und die dennoch keineswegs 
aufhoeren, Provinzen zu sein. Sehr klar tritt hier der Grundbegriff der 
roemischen provincia hervor; sie ist zunaechst nichts als das "Kommando" und 
alle Verwaltungs- und Jurisdiktionstaetigkeit des Kommandanten sind 
urspruenglich Nebengeschaefte und Korollarien seiner militaerischen Stellung.
Andererseits muss dagegen, wenn man die formelle Souveraenitaet der freien 
Gemeinden ins Auge fasst, zugestanden werden, dass durch die Ereignisse des 
Jahres 608 (146) Griechenlands Stellung staatsrechtlich sich nicht aenderte: es 
waren mehr faktische als rechtliche Verschiedenheiten, dass statt der 
Achaeischen Eidgenossenschaft jetzt die einzelnen Gemeinden Achaias als 
tributaere Klientelstaaten neben Rom standen und dass seit Einrichtung der 
roemischen Sonderverwaltung in Makedonien diese anstatt der hauptstaedtischen 
Behoerden die Oberaufsicht ueber die griechischen Klientelstaaten uebernahm. Man 
kann demnach, je nachdem die tatsaechliche oder die formelle Auffassung 
ueberwiegt, Griechenland als Teil des Kommandos von Makedonien ansehen oder auch 
nicht; indes wird der ersteren Auffassung mit Recht das Uebergewicht 
eingeraeumt.
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Strengere Behandlung aber traf die Gemeinden, Theben, Chalkis und Korinth. 
Es laesst sich nichts dawider erinnern, dass die ersten beiden entwaffnet und 
durch Niederreissung ihrer Mauern in offene Flecken umgewandelt wurden; dagegen 
bleibt die durchaus unmotivierte Zerstoerung der ersten Handelsstadt 
Griechenlands, des bluehenden Korinth, ein duesterer Schandfleck in den 
Jahrbuechern Roms. Auf ausdruecklichen Befehl des Senats wurden die 
korinthischen Buerger aufgegriffen, und was dabei nicht umkam, in die Sklaverei 
verkauft, die Stadt selbst nicht etwa bloss ihrer Mauern und ihrer Burg beraubt, 
was, wenn man einmal dieselbe nicht dauernd besetzen wollte, allerdings nicht zu 
vermeiden war, sondern dem Boden gleichgemacht und in den ueblichen Bannformen 
jeder Wiederanbau der oeden Staette untersagt, das Gebiet derselben zum Teil an 
Sikyon gegeben unter der Auflage, anstatt Korinths die Kosten des isthmischen 
Nationalfestes zu bestreiten, groesstenteils aber zu roemischem Gemeinland 
erklaert. Also erlosch der "Augapfel von Hellas", der letzte koestliche Schmuck 
des einst so staedtereichen griechischen Landes. Fassen wir aber die ganze 
Katastrophe noch einmal ins Auge, so muss die unparteiische Geschichte es 
anerkennen, was die Griechen dieser Zeit selbst unumwunden eingestanden, dass an 
dem Kriege selbst nicht die Roemer die Schuld trugen, sondern dass die unkluge 
Treubruechigkeit und die schwaechliche Tollkuehnheit der Griechen die roemische 
Intervention erzwangen. Die Beseitigung der Scheinsouveraenitaet der Buende und 
alles damit verknuepften unklaren und verderblichen Schwindels war ein Glueck 
fuer das Land und das Regiment des roemischen Oberfeldherrn von Makedonien, 
wieviel es auch zu wuenschen uebrig liess, immer noch bei weitem besser als die 
bisherige Wirr- und Missregierung der griechischen Eidgenossenschaften und der 
roemischen Kommissionen. Der Peloponnes hoerte auf, die grosse Soeldnerherberge 
zu sein; es ist bezeugt und begreiflich, dass ueberhaupt mit dem unmittelbaren 
roemischen Regiment Sicherheit und. Wohlstand einigermassen zurueckkehrten. Das 
Themistokleische Epigramm, dass der Ruin den Ruin abgewandt habe, wurde von den 
damaligen Hellenen nicht ganz mit Unrecht angewandt auf den Untergang der 
griechischen Selbstaendigkeit. Die ungemeine Nachsicht, welche Rom auch jetzt 
noch gegen die Griechen bewies, tritt erst recht in das Licht, wenn man sie mit 
dem gleichzeitigen Verfahren derselben Behoerden gegen die Spanier und die 
Phoeniker zusammenhaelt; Barbaren grausam zu behandeln schien nicht unerlaubt, 
aber wie spaeter Kaiser Traianus hielten es auch die Roemer dieser Zeit "fuer 
hart und barbarisch, Athen und Sparta den noch uebrigen Schatten von Freiheit zu 
entreissen". Um so schaerfer kontrastiert mit dieser allgemeinen Milde die 
empoerende, selbst von den Schutzrednern der karthagischen und der 
numantinischen Katastrophe gemissbilligte Behandlung von Korinth, welche durch 
die auf den Gassen von Korinth gegen die roemischen Abgeordneten ausgestossenen 
Schmaehreden auch nach roemischem Voelkerrecht nichts weniger als gerechtfertigt 
ward. Und doch ging sie keineswegs hervor aus der Brutalitaet eines einzelnen 
Mannes, am wenigsten des Mummius, sondern war eine vom roemischen Rat erwogene 
und beschlossene Massregel. Man wird nicht irren, wenn man darin das Werk der 
Kaufmannspartei erkennt, die in dieser Epoche schon neben der eigentlichen 
Aristokratie anfaengt, in die Politik einzugreifen, und die in Korinth einen 
Handelsnebenbuhler beseitigt hat. Wenn die roemischen Grosshaendler bei der 
Regulierung Griechenlands mit zureden gehabt haben, so begreift man, weshalb das 
Strafgericht eben gegen Korinth gerichtet ward und weshalb man nicht bloss die 
Stadt vernichtete, wie sie war, sondern auch die Ansiedlung an dieser fuer den 
Handel so ueberaus guenstigen Staette fuer die Zukunft verbot. Fuer die auch in 
Hellas sehr zahlreichen roemischen Kaufleute ward der Mittelpunkt fortan das 
peloponnesische Argos; wichtiger aber fuer den roemischen Grosshandel ward 
Delos, das, schon seit 586 (168) roemischer Freihafen, einen guten Teil der 
Geschaefte von Rhodos an sich gezogen hatte und nun in aehnlicher Weise in die 
korinthischen eintrat. Diese Insel blieb fuer laengere Zeit der Hauptstapelplatz 
der vom Osten nach dem Westen gehenden Waren ^14.
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^14 Ein merkwuerdiger Beleg dafuer ist die Benennung der feinen 
griechischen Bronze- und Kupferwaren die in der ciceronischen Zeit ohne 
Unterschied "korinthisches" oder "delisches Kupfer" genannt werden. Die 
Bezeichnung ist in Italien begreiflicherweise nicht von den Fabrikations-, 
sondern von den Exportplaetzen hergenommen (Plin. nat. 34, 2, 9); womit 
natuerlich nicht geleugnet wird, dass dergleichen Gefaesse auch in Korinth und 
Delos selbst fabriziert wurden.
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Unvollstaendiger als in der nur durch schmale Meere von Italien getrennten 
afrikanischen und makedonisch-hellenischen Landschaft entwickelte sich die 
roemische Herrschaft in dem dritten entfernteren Weltteil.
In Vorderasien war durch die Zurueckdraengung der Seleukiden das Reich von 
Pergamon die erste Macht geworden. Nicht geirrt durch die Traditionen der 
Alexandermonarchien, einsichtig und kuehl genug, um auf das Unmoegliche zu 
verzichten, verhielten die Attaliden sich ruhig und strebten nicht, ihre Grenzen 
zu erweitern noch der roemischen Hegemonie sich zu entziehen, sondern den 
Wohlstand ihres Reiches, soweit die Roemer es erlaubten, zu foerdern und die 
Kuenste des Friedens zu pflegen. Doch entgingen sie darum der Eifersucht und dem 
Argwohn Roms nicht. Im Besitz der europaeischen Kueste der Propontis, der 
Westkueste Kleinasiens und des kleinasiatischen Binnenlandes bis zur 
kappadokischen und kilikischen Grenze, in enger Verbindung mit den syrischen 
Koenigen, von denen Antiochos Epiphanes (+ 590 164) durch die Hilfe der 
Attaliden auf den Thron gelangt war, hatte Koenig Eumenes II. durch seine bei 
dem immer tieferen Sinken Makedoniens und Syriens nur noch ansehnlicher 
erscheinende Macht selbst den Begruendern derselben Bedenken eingefloesst; es 
ist schon erzaehlt worden, wie der Senat darauf bedacht war, nach dem Dritten 
Makedonischen Krieg diesen Bundesgenossen durch unfeine diplomatische Kuenste zu 
demuetigen und zu schwaechen. Die an sich schon schwierigen Verhaeltnisse der 
Herren von Pergamon zu den ganz und halb freien Handelsstaedten innerhalb ihres 
Reichs und zu den barbarischen Nachbarn an dessen Grenzen wurden durch diese 
Verstimmung der Schutzherren noch peinlicher verwickelt. Da es nicht klar war, 
ob nach dem Friedensvertrag von 565 (189) die Taurushoehen in der pamphylischen 
und pisidischen Landschaft zum Syrischen oder zum Pergamenischen Reich 
gehoerten, leisteten die tapferen Selger, es scheint unter nomineller 
Anerkennung der syrischen Oberhoheit, den Koenigen Eumenes Il. und Attalos II. 
langjaehrigen und energischen Widerstand in den schwer zugaenglichen Gebirgen 
Pisidiens. Auch die asiatischen Kelten, welche eine Zeitlang unter Zulassung der 
Roemer unter pergamenischer Botmaessigkeit gestanden hatten, fielen von Eumenes 
ab und begannen im Einverstaendnis mit dem Erbfeind der Attaliden, dem Koenig 
Prusias von Bithynien, um 587 (167) ploetzlich gegen ihn Krieg. Der Koenig hatte 
keine Zeit gehabt, Mietstruppen zu dingen; all seine Einsicht und Tapferkeit 
konnte nicht verhindern, dass sie die asiatische Miliz schlugen und das Gebiet 
ueberschwemmten; wir kennen bereits die eigentuemliche Vermittlung, zu der die 
Roemer auf Eumenes' Bitte sich herbeiliessen. Sowie er indes Zeit gefunden 
hatte, mit Hilfe seiner wohlgefuellten Kasse eine kampffaehige Armee 
aufzustellen, trieb er auch die wilden Scharen schnell zurueck ueber die Grenze 
seines Reiches; und obwohl Galatien ihm verloren blieb und seine hartnaeckig 
fortgesetzten Versuche, dort die Haende im Spiel zu behalten, durch roemischen 
Einfluss vereitelt wurden ^15, hinterliess er dennoch trotz aller offenen 
Angriffe und geheimen Machinationen, die seine Nachbarn und die Roemer gegen ihn 
gerichtet hatten, bei seinem Tode (um 595 159) das Reich in ungeschmaelertem 
Bestand. Sein Bruder Attalos II. Philadelphos (+ 616 138) wies den Versuch des 
Koenigs Pharnakes von Pontos, sich der Vormundschaft ueber Eumenes' unmuendigen 
Sohn zu bemaechtigen, mit roemischer Hilfe zurueck und regierte anstatt seines 
Neffen wie Antigonos Doson als Vormund auf Lebenszeit. Gewandt, tuechtig, 
fuegsam, ein echter Attalide, verstand er es, den argwoehnischen Senat von der 
Nichtigkeit der frueher gehegten Besorgnisse zu ueberzeugen. Die antiroemische 
Partei beschuldigte ihn, dass er sich dazu hergebe, das Land fuer die Roemer zu 
hueten und jede Beleidigung und Erpressung von ihnen sich gefallen lasse; indes 
konnte er, des roemischen Schutzes sicher, in die syrischen, kappadokischen und 
bithynischen Thronstreitigkeiten entscheidend eingreifen. Auch aus dem 
gefaehrlichen bithynischen Krieg, den Koenig Prusias II., der Jaeger genannt 
(572 ? - 605 182-149), ein Regent, der alle barbarischen und alle zivilisierten 
Laster in sich vereinigte, gegen ihn begann, rettete ihn die roemische 
Intervention - freilich erst, nachdem er selbst in seiner Hauptstadt belagert 
und eine erste Mahnung der Roemer von Prusias unbefolgt gelassen, ja verhoehnt 
worden war (598-600 156-154). Allein mit der Thronbezeigung seines Muendels 
Attalos III. Philometor (616-621 133-133) trat an die Stelle des friedlichen und 
maessigen Buergerkoenigtums ein asiatisches Sultanregiment, unter dem es zum 
Beispiel vorkam, dass der Koenig, um des unbequemen Rats seiner vaeterlichen 
Freunde sich zu entledigen, sie im Palast versammeln und erst sie, sodann ihre 
Frauen und Kinder von seinen Lanzknechten niedermachen liess; nebenher schrieb 
er Buecher ueber den Gartenbau, zog Giftkraeuter und bossierte in Wachs, bis ein 
ploetzlicher Tod ihn abrief. Mit ihm erlosch das Geschlecht der Attaliden. In 
solchem Fall konnte nach dem wenigstens fuer die Klientelstaaten Roms gueltigen 
Staatsrecht der letzte Regent testamentarisch ueber die Sukzession verfuegen. Ob 
der Gedanke, das Reich den Roemern zu vermachen, dem letzten Attaliden durch den 
wahnwitzigen Groll gegen seine Untertanen eingegeben worden war, der ihn bei 
Lebzeiten gepeinigt hatte, oder ob hierin bloss eine weitere Anerkennung der 
tatsaechlichen Oberlehnsgewalt Roms lag, ist nicht zu entscheiden. Das Testament 
lag vor ^16; die Roemer traten die Erbschaft an und die Frage ueber das Land und 
den Schatz der Attaliden fiel in Rom als neuer Erisapfel unter die hadernden 
politischen Parteien. Aber auch in Asien entzuendete dies Koenigstestament den 
Buergerkrieg. Im Vertrauen auf die Abneigung der Asiaten gegen die bevorstehende 
Fremdherrschaft trat ein natuerlicher Sohn Eumenes' II., Aristonikos in Leukae, 
einer kleinen Hafenstadt zwischen Smyrna und Phokaea, als Kronpraetendent auf. 
Phokaea und andere Staedte fielen ihm zu; indes von den Ephesiern, die in dem 
festen Anschluss an Rom die einzige Moeglichkeit erkannten, ihre Privilegien 
sich zu erhalten, zur See auf der Hoehe von Kyme geschlagen, musste er in das 
Binnenland fluechten. Schon glaubte man ihn verschollen; da erschien er 
ploetzlich wieder an der Spitze der neuen "Buerger der Sonnenstadt" ^17, das 
heisst der von ihm in Masse zur Freiheit gerufenen Sklaven, bemaechtigte, sich 
der lydischen Staedte Thyateira und Apollonis sowie eines Teils der attalischen 
Ortschaften und rief Scharen thrakischer Lanzknechte unter seine Fahnen. Der 
Kampf ward ernsthaft. Roemische Truppen standen in Asien nicht; die asiatischen 
Freistaedte und die Kontingente der Klientelfuersten von Bithynien, 
Paphlagonien, Kappadokien, Pontos, Armenien konnten des Praetendenten sich nicht 
erwehren; er drang mit gewaffneter Hand in Kolophon, Samos, Myndos ein und gebot 
schon fast ueber das gesamte vaeterliche Reich, als am Ende des Jahres 623 (131) 
ein roemisches Heer in Asien landete. Dessen Feldherr, der Konsul und 
Oberpontifex Publius Licinius Crassus Mucianus, einer der reichsten und zugleich 
einer der gebildetsten Maenner Roms und als Redner wie als Rechtskenner gleich 
ausgezeichnet, schickte sich an, den Praetendenten in Leukae zu belagern, liess 
aber waehrend der Vorbereitungen dazu von dem allzu gering geschaetzten Gegner 
sich ueberraschen und schlagen und ward selbst von einem thrakischen Haufen 
gefangen. Den Triumph aber, den Oberfeldherrn Roms als Gefangenen zur Schau zu 
stellen, goennte er einem solchen Feinde nicht; er reizte die Barbaren, die ihn 
ergriffen hatten, ohne ihn zu kennen, ihm den Tod zu geben (Anfang 624 130), und 
erst als Leiche ward der Konsular erkannt. Mit ihm, wie es scheint, fiel Koenig 
Ariarathes von Kappadokien. Indes ward Aristonikos nicht lange nach diesem Siege 
von Crassus' Nachfolger Marcus Perpenna ueberfallen, sein Heer zersprengt, er 
selbst in Stratonikeia belagert und gefangen und bald darauf in Rom 
hingerichtet. Die Unterwerfung der letzten, noch Widerstand leistenden Staedte 
und die definitive Regulierung der Landschaft uebernahm nach Perpennas 
ploetzlichem Tode Manius Aquillius (625 129). Man verfuhr aehnlich wie im 
karthagischen Gebiet. Der oestliche Teil des Attalidenreichs ward den 
Klientelkoenigen ueberwiesen, um die Roemer von dem Grenzschutz und damit von 
der Notwendigkeit einer stehenden Besatzung in Asien zu befreien; Telmissos kam 
an die lykische Eidgenossenschaft; die europaeischen Besitzungen in Thrakien 
wurden zu der Provinz Makedonien geschlagen; das uebrige Gebiet ward als neue 
roemische Provinz eingerichtet, der gleich der karthagischen nicht ohne Absicht 
der Name des Weltteils beigelegt ward, in, dem sie lag. Die Steuern, die nach 
Pergamon gezahlt worden waren, wurden dem Lande erlassen und dasselbe mit 
gleicher Milde behandelt wie Hellas und Makedonien. So ward der ansehnlichste 
kleinasiatische Staat eine roemische Vogtei.
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^15 Mehrere vor kurzem (SB Muenchen, 1860, S. 180f.) bekannt gewordene 
Schreiben der Koenige Eumenes II. und Attalos II. an den Priester von Pessinus, 
welcher durchgaengig Attis heisst (vgl. Polyb. 22, 20), erlaeutern diese 
Verhaeltnisse sehr anschaulich. Das aelteste derselben und das einzige datierte, 
geschrieben im 34. Regierungsjahre des Eumenes am siebten Tage vor dem Ende des 
Gorpiaeos, also 590/91 der Stadt (164/63), bietet dem Priester militaerische 
Hilfe an, um den (sonst nicht bekannten) Pesongern von ihnen besetztes 
Tempelland zu entreissen. Das folgende, ebenfalls noch von Eumenes, zeigt den 
Koenig als Partei in der Fehde zwischen dem Priester von Pessinus und dessen 
Bruder Aiorix. Ohne Zweifel gehoerten beide Handlungen des Eumenes zu 
denjenigen, die in den Jahren 590f. (164) in Rom zur Anzeige kamen als Versuche 
desselben, sich in die gallischen Angelegenheiten auch fernerhin zu mengen und 
dort seine Parteigenossen zu stuetzen (Polyb. 31, 6, 9; 32, 3, 5). Dagegen geht 
aus einem der Schreiben seines Nachfolgers Attalos hervor, wie sich die Zeiten 
geaendert und die Wuensche herabgestimmt hatten. Der Priester Attis scheint auf 
einer Zusammenkunft in Apameia von Attalos abermals die Zusage bewaffneter Hilfe 
erhalten zu haben; nachher aber schreibt ihm der Koenig, dass in einem deswegen 
abgehaltenen Staatsrat, dem Athenaeos (sicher der bekannte Bruder des Koenigs), 
Sosandros, Menogenes, Chloros und andere Verwandte (anagkaioi) beigewohnt 
haetten, nach langem Schwanken endlich die Majoritaet dem Chloros dahin 
beigetreten sei, dass nichts geschehen duerfe, ohne die Roemer vorher zu 
befragen; denn selbst wenn ein Erfolg erreicht werde, setzte man sich dem 
Wiederverlust und dem boesen Verdacht aus, "den sie auch gegen den Bruder" 
(Eumenes II.) "gehegt haetten".
^16 In demselben Testament gab der Koenig seiner Stadt Pergamon die 
"Freiheit", das heisst die d/e/mokratia, das staedtische Selbstregiment. Laut 
einer merkwuerdigen, kuerzlich dort gefundenen Urkunde (Roemisches Staatsrecht, 
Bd. 3, 3. Aufl., S. 726) beschloss nach Eroeffnung des Testaments, aber vor 
dessen Bestaetigung durch die Roemer der also konstituierte Demos den bisher vom 
Buergerrecht ausgeschlossenen Klassen der Bevoelkerung, insbesondere den im 
Zensus aufgefuehrten Paroeken und den in Stadt und Land wohnhaften Soldaten, 
auch den Makedoniern, das staedtische Buergerrecht zu verleihen, um also ein 
gutes Einverstaendnis in der gesamten Bevoelkerung herbeizufuehren. Offenbar 
wollte die Buergerschaft, indem sie die Roemer vor die vollendete Tatsache 
dieser umfassenden Ausgleichung stellte, vor dem eigentlichen Eintreten der 
roemischen Herrschaft sich gegen dieselbe in Verfassung setzen und den fremden 
Gebietern die Moeglichkeit nehmen, die Rechtsverschiedenheiten innerhalb der 
Bevoelkerung zur Sprengung der Gemeindefreiheit zu benutzen.
^17 Diese seltsamen "Heliopoliten" sind, nach der mir von einem Freunde 
geaeusserten wahrscheinlichen Meinung, so zu fassen, dass die befreiten Sklaven 
als Buerger einer umgenannten oder auch vielleicht fuer jetzt nur gedachten 
Stadt Heliopolis sich konstituierter, die ihren Namen von dem in Syrien 
hochverehrten Sonnengott empfing.
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Die zahlreichen andern Kleinstaaten und Staedte Vorderasiens, das 
Koenigreich Bithynien, die paphlagonischen und gallischen Fuerstentuemer, die 
lykische und die pamphylische Eidgenossenschaft, die Freistaedte Kyzikos und 
Rhodos blieben in ihren bisherigen beschraenkten Verhaeltnissen bestehen.
Jenseits des Halys befolgte Kappadokien, nachdem Koenig Ariarathes V. 
Philopator (591 - 624 136 - 130), hauptsaechlich durch Hilfe der Attaliden, sich 
gegen seinen von Syrien unterstuetzten Bruder und Nebenbuhler Holophernes 
behauptet hatte, wesentlich die pergamenische Politik, sowohl in der unbedingten 
Hingebung an Rom als in der Richtung auf hellenische Bildung. Durch ihn drang 
diese ein in das bis dahin fast barbarische Kappadokien und freilich auch 
sogleich ihre Auswuechse, wie der Bakchosdienst und das wueste Treiben der 
wandernden Schauspielertruppen, der sogenannten "Kuenstler". Zum Lohn der Treue 
gegen Rom, die dieser Fuerst in dem Kampfe gegen den pergamenischen 
Praetendenten mit seinem Leben bezahlt hatte, ward sein unmuendiger Erbe 
Ariarathes VI. nicht nur gegen die von dem Koenig von Pontos versuchte 
Usurpation durch die Roemer geschirmt, sondern ihm auch der suedoestliche Teil 
des Attalidenreiches gegeben, Lykaorien nebst der oestlich daran grenzenden, .in 
aelterer Zeit zu Kilikien gerechneten Landschaft.
Endlich im fernen Nordosten Kleinasiens gelangte "Kappadokien am Meer" oder 
kurzweg der "Meerstaat", Pontos, zu steigender Ausdehnung und Bedeutung. Nicht 
lange nach der Schlacht von Magnesia hatte Koenig Pharnakes I. sein Gebiet weit 
ueber den Halys bis nach Tios an, der bithynischen Grenze ausgedehnt und 
namentlich des reichen Sinope sich bemaechtigt, das aus einer griechischen 
Freistadt dieser Koenige Residenz ward. Zwar hatten die durch diese Uebergriffe 
gefaehrdeten Nachbarstaaten, Koenig Eumenes II. an ihrer Spitze, deswegen Krieg 
gegen ihn gefuehrt (571-575 183-179) und unter roemischer Vermittlung das 
Versprechen von ihm erzwungen, Galatien und Paphlagonien zu raeumen; allein der 
Verlauf der Ereignisse zeigt, dass Pharnakes sowie sein Nachfolger Mithradates 
V. Euergetes (598 ? - 634 156 - 120), treue Bundesgenossen Roms im Dritten 
Punischen Krieg sowie in dem gegen Aristonikos, nicht bloss jenseits des Halys 
sitzen geblieben sind, sondern auch der Sache nach die Schutzherrlichkeit ueber 
die paphlagonischen und galatischen Dynasten behalten haben. Nur unter dieser 
Voraussetzung ist es erklaerlich, wie Mithradates, angeblich wegen seiner 
tapferen Taten im Kriege gegen Aristonikos, in der Tat fuer betraechtliche an 
den roemischen Feldherrn gezahlte Summen, von demselben nach Aufloesung des 
Attalischen Reiches Grossphrygien empfangen konnte. Wie weit andererseits gegen 
den Kaukasus und die Euphratquellen das :Pontische Reich sich um diese Zeit 
erstreckte, ist nicht genau zu bestimmen; doch scheint es den westlichen Teil 
von Armenien um Enderes und Diwirigi oder das sogenannte Klein-Armenien als 
abhaengige Satrapie umfasst zu haben, waehrend Gross -Armenien und Sophene 
eigene unabhaengige Reiche bildeten.
Wenn also auf der kleinasiatischen Halbinsel wesentlich Rom das Regiment 
fuehrte und, so vieles auch ohne und gegen seinen Willen geschah, doch den 
Besitzstand im ganzen bestimmt, so blieben dagegen die weiten Strecken jenseits 
des Taurus und des oberen Euphrat bis hinab zum Niltal in der Hauptsache sich 
selber ueberlassen. Zwar der der Regulierung des Ostens von 565 (189) zugrunde 
gelegte Satz, dass der Halys die Ostgrenze der roemischen Klientel bilden solle, 
ward vom Senat nicht eingehalten und trug auch die Unhaltbarkeit in sich selber. 
Der politische Horizont ist Selbsttaeuschung so gut wie der physische; wenn dem 
Staate Syrien die Zahl der ihm gestatteten Kriegsschiffe und Kriegselefanten im 
Friedensvertrag selbst normiert ward, wenn das syrische Heer auf Befehl des 
roemischen Senats das halb gewonnene Aegypten raeumte, so lag da in die 
vollstaendige Anerkennung der Hegemonie und der Klientel. Darum gingen denn auch 
die Thronstreitigkeiten in Syrien wie in Aegypten zur Beilegung an die roemische 
Regierung. Dort stritten nach Antiochos Epiphanes' Tode (590 164) der als Geisel 
in Rom lebende Sohn Seleukos des vierten, Demetrios, spaeter Soter genannt, und 
des letzten Koenigs Antiochos Epiphanes unmuendiger Sohn Antiochos Eupator um 
die Krone; hier war von den beiden seit 584 (170) gemeinschaftlich regierenden 
Bruedern der aeltere Ptolemaeos Philometor (573-608 146-131) durch den juengeren 
Ptolemaeos Euergetes II. oder den Dicken (+ 637 117) aus dem Lande getrieben 
worden (590 164) und, um seine Herstellung zu erwirken, persoenlich in Rom 
erschienen. Beide Angelegenheiten ordnete der Senat lediglich auf diplomatischem 
Wege und wesentlich nach Massgabe des roemischen Vorteils. In Syrien ward 
Antiochos Eupator mit Beseitigung des besser berechtigten Demetrios als Koenig 
anerkannt und mit der Fuehrung der Vormundschaft ueber den koeniglichen Knaben 
der roemische Senator Gnaeus Octavius vom Senat beauftragt, welcher, wie 
begreiflich, durchaus im roemischen Interesse regierte, die Kriegsflotte und das 
Elefantenheer dem Friedensvertrag von 565 (189) gemaess reduzierte und im besten 
Zuge war, den militaerischen Ruin des Landes zu vollenden. In Aegypten ward 
nicht bloss Philometors Herstellung bewirkt, sondern auch, teils um dem 
Bruderzwist ein Ziel zu setzen, teils um die noch immer ansehnliche Macht 
Aegyptens zu schwaechen, Kyrene vom Reich getrennt und Euergetes mit demselben 
abgefunden. "Koenige sind, wen die Roemer wollen", schrieb nicht lange nachher 
ein juedischer Mann, "und wen sie nicht wollen, den verjagen sie von Land und 
Leuten". Allein dies war fuer lange Zeit das letzte Mal, dass der roemische 
Senat in den Angelegenheiten des Ostens mit derjenigen Tuechtigkeit und Tatkraft 
auftrat, welche er in den Verwicklungen mit Philippos, Antiochos und Perseus 
durchgaengig bewaehrt hatte. Der innerliche Verfall des Regiments wirkte am 
spaetesten, aber wirkte doch endlich auch zurueck auf die Behandlung der 
auswaertigen Angelegenheiten. Das Regiment ward unstet und unsicher; man liess 
die eben erfassten Zuegel erschlaffen und beinahe wieder fahren. Der 
vormundschaftliche Regent von Syrien ward in Laodikeia ermordet; der 
zurueckgewiesene Praetendent Demetrios entfloh aus Rom und bemaechtigte sich 
unter dem dreisten Vorgeben, dass der roemische Senat ihn dazu bevollmaechtigt 
habe, nach Beseitigung des koeniglichen Knaben der Regierung seines vaeterlichen 
Reiches (592 162). Bald nachher brach zwischen den Koenigen von Aegypten und 
Kyrene Krieg aus ueber den Besitz der Insel Kypros, welche der Senat zuerst dem 
aelteren, sodann dem juengeren zugeschieden hatte, und im Widerspruch mit der 
neuesten roemischen Entscheidung blieb dieselbe schliesslich bei Aegypten. So 
wurde die roemische Regierung, in der Fuelle ihrer Macht und waehrend des 
tiefsten inneren und aeusseren Friedens daheim, von den ohnmaechtigen Koenigen 
des Ostens mit ihren Dekreten verhoehnt, ihr Name gemissbraucht, ihr Muendel und 
ihr Kommissar ermordet. Als siebzig Jahre zuvor die Illyriker in aehnlicher 
Weise sich an roemischen Abgeordneten vergriffen, hatte der damalige Senat dem 
Ermordeten auf dem Marktplatz ein Denkmal errichtet und mit Heer und Flotte die 
Moerder zur Verantwortung gezogen. Der Senat dieser Zeit liess dem Gnaeus 
Octavius gleichfalls ein Denkmal setzen, wie die Sitte der Vaeter es vorschrieb; 
aber statt Truppen nach Syrien einzuschiffen, ward Demetrios als Koenig des 
Landes anerkannt - man war ja jetzt so maechtig, dass es ueberfluessig schien, 
die Ehre zu wahren. Ebenso blieb nicht bloss Kypros trotz des entgegenstehenden 
Senatsbeschlusses bei Aegypten, sondern als nach Philometors Tode (608 146) 
Euergetes ihm nachfolgte und dadurch das geteilte Reich wiederum vereinigt ward, 
liess der Senat auch dies ungehindert geschehen. Nach solchen Vorgaengen war der 
roemische Einfluss in diesen Landschaften tatsaechlich gebrochen und 
entwickelten sich die Verhaeltnisse daselbst zunaechst ohne Zutun der Roemer; 
doch ist des weiteren Verlaufs der Dinge wegen es notwendig, auch jetzt den 
naeheren und selbst den ferneren Osten nicht voellig aus den Augen zu verlieren.
Wenn in dem allerseits abgeschlossenen Aegypten der Status quo sich so 
leicht nicht verschob, so gruppierten dagegen in Asien dies- und jenseits des 
Euphrat waehrend und zum Teil infolge dieser momentanen Stockung der roemischen 
Oberleitung die Voelker und Staaten sich wesentlich anders. Jenseits der grossen 
iranischen Wueste hatten nicht lange nach Alexander dem Grossen am Indus das 
Reich von Palimbothra unter Tschandragupta (Sandrakottos), am oberen Oxus der 
maechtige baktrische Staat, beide aus einer Mischung der nationalen Elemente und 
der oestlichsten Auslaeufer hellenischer Zivilisation sich gebildet. Westwaerts 
von diesen begann das Reich Asien, das noch unter Antiochos dem Grossen zwar 
geschmaelert, aber immer noch ungeheuer vom Hellespont bis zu den medischen und 
persischen Landschaften sich erstreckte und das ganze Stromgebiet des Euphrat 
und Tigris in sich schloss. Noch jener Koenig hatte seine Waffen bis jenseits 
der Wueste in das Gebiet der Parther und Baktrier getragen; erst unter ihm hatte 
der gewaltige Staat angefangen sich aufzuloesen. Nicht bloss Vorderasien war 
infolge der Schlacht von Magnesia verloren worden; auch die gaenzliche Loesung 
der beiden Kappadokien und der beiden Armenien, des eigentlichen Armenien im 
Nordosten und der Landschaft Sophene im Suedwesten, und ihre Verwandlung in 
selbstaendige Koenigreiche aus syrischen Lehnsfuerstentuemern, gehoert dieser 
Zeit an. Von diesen Staaten gelangte namentlich Grossarmenien unter den 
Artaxiaden bald zu einer ansehnlichen Stellung. Vielleicht noch gefaehrlichere 
Wunden schlug dem Reiche seines Nachfolgers Antiochos Epiphanes (579-590 175-
164) toerichte Nivellierungspolitik. So richtig es auch war, dass sein Reich 
mehr einem Laenderbuendel als einem Staate glich und dass die Verschiedenheiten 
der Nationalitaeten und der Religionen der Untertanen der Regierung die 
wesentlichsten Hindernisse bereitete, so war doch der Plan, hellenisch-roemische 
Weise und hellenisch-roemischen Kultus ueberall in seinem Lande einzufuehren und 
seine Voelker in politischer wie in religioeser Hinsicht auszugleichen unter 
allen Umstaenden eine Torheit, auch abgesehen davon, dass dieser karikierte 
Joseph II. persoenlich einem solchen gigantischen Beginnen nichts weniger als 
gewachsen war und durch Tempelpluenderung im grossartigsten Massstab und die 
tollste Ketzerverfolgung seine Reformen in der uebelsten Weise einleitete. Die 
eine Folge hiervon war, dass die Bewohner der Grenzprovinz gegen Aegypten, die 
Juden, sonst bis zur Demuetigkeit fuegsame und aeusserst taetige und betriebsame 
Leute, durch den systematischen Religionszwang zur offenen Empoerung gedraengt 
wurden (um 587 167). Die Sache kam an den Senat, und da derselbe eben damals 
teils gegen Demetrios Soter mit gutem Grund erbittert war, teils eine Verbindung 
der Attaliden und Seleukiden besorgte, ueberhaupt aber die Herstellung einer 
Mittelmacht zwischen Syrien und Aegypten im Interesse Roms lag, so machte er 
keine Schwierigkeit, die Freiheit und Autonomie der insurgierten Nation sofort 
anzuerkennen (um 593 161). Indes geschah doch von Rom fuer die Juden nur, was 
man tun konnte, ohne sich selber zu bemuehen; trotz der Klausel des zwischen den 
Roemern und den Juden abgeschlossenen Vertrags, die den Juden, im Fall sie 
angegriffen wuerden, den Beistand Roms versprach, und trotz des an die Koenige 
von Syrien und Aegypten gerichteten Verbots, ihre Truppen durch das juedische 
Land zu fuehren, blieb es natuerlich lediglich jenen selbst ueberlassen, der 
syrischen Koenige sich zu erwehren. Mehr als die Briefe ihrer maechtigen 
Verbuendeten tat fuer sie die tapfere und umsichtige Leitung des Aufstandes 
durch das Heldengeschlecht der Makkabaeer und die innere Zerrissenheit des 
Syrischen Reiches: waehrend des Haders zwischen den syrischen Koenigen Tryphon 
und Demetrios Nikator ward den Juden die Autonomie und Steuerfreiheit foermlich 
zugestanden (612 142) und bald darauf sogar das Haupt des Makkabaeerhauses, 
Simon, des Mattathias Sohn, von der Nation wie von dem syrischen Grosskoenig als 
Hochpriester und Fuerst Israels foermlich anerkannt ^18 (615 139).
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^18 Von ihm ruehren die Muenzen her mit der Aufschrift "Shekel Israel" und 
der Jahreszahl des "heiligen Jerusalem" oder "der Erloesung Sions". Die 
aehnlichen mit dem Namen Simons, des Fuersten (Nessi) Israel, gehoeren nicht 
ihm, sondern dem Insurgentenfuehrer Bar Kochba unter Hadrian.
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Folgenreicher noch als diese Insurrektion der Israeliten war die 
gleichzeitig und wahrscheinlich aus gleicher Ursache entstandene Bewegung in den 
oestlichen Landschaften, wo Antiochos Epiphanes die Tempel der persischen 
Goetter nicht minder leerte wie den von Jerusalem und dort den Anhaengern des 
Ahuramazda und des Mithra es nicht besser gemacht haben wird wie hier denen des 
Jehova. Wie in Judaea, nur in weiterem Umfang und in grossartigeren 
Verhaeltnissen, war das Ergebnis eine Reaktion der einheimischen Weise und der 
einheimischen Religion gegen den Hellenismus und die hellenischen Goetter; die 
Traeger dieser Bewegung waren die Parther und aus ihr entsprang das grosse 
Partherreich. Die "Parthwa" oder Parther, die als eine der zahllosen in das 
grosse Perserreich aufgegangenen Voelkerschaften frueh, zuerst im heutigen 
Khorasan suedoestlich vom Kaspischen Meere begegnen, erscheinen schon seit 500 
(250) unter dem skythischen, das heisst turanischen Fuerstengeschlecht der 
Arsakiden als ein selbstaendiger Staat, der indes erst ein Jahrhundert spaeter 
aus seiner Dunkelheit hervortrat. Der sechste Arsakes, Mithradates I. (579? - 
618? 175-136), ist der eigentliche Gruender der parthischen Grossmacht. Ihm 
erlag das an sich weit maechtigere, aber teils durch die Fehden mit den 
skythischen Reiterscharen von Turan und mit den Staaten am Indus, teils durch 
innere Wirren bereits in allen Fugen erschuetterte Baktrische Reich. Fast 
gleiche Erfolge errang er in den Landschaften westlich von der grossen Wueste. 
Das Syrische Reich war eben damals, teils infolge der verfehlten 
Hellenisierungsversuche des Antiochos Epiphanes, teils durch die nach dessen 
Tode eintretenden Sukzessionswirren, aufs tiefste zerruettet und die inneren 
Provinzen im vollen Zuge, sich von Antiocheia und der Kuestenlandschaft 
abzuloesen; in Kommagene zum Beispiel, der noerdlichsten Landschaft Syriens an 
der kappadokischen Grenze, machte der Satrap Ptolemaeos, auf dem 
entgegengesetzten Ufer des Euphrat im noerdlichen Mesopotamien oder der 
Landschaft Osrhoene der Fuerst von Edessa, in der wichtigen Provinz Medien der 
Satrap Timarchos sich unabhaengig; ja der letztere liess sich vom roemischen 
Senat seine Unabhaengigkeit bestaetigen und herrschte, gestuetzt auf das 
verbuendete Armenien, bis hinab nach Seleukeia am Tigris. Unordnungen dieser Art 
waren im Asiatischen Reiche in Permanenz, sowohl die Provinzen unter ihren halb 
oder ganz unabhaengigen Satrapen in ewigem Aufstand als auch die Hauptstadt mit 
ihrem gleich dem roemischen und dem alexandrinischen zuchtlosen und 
widerspenstigen Poebel. Die gesamte Meute der Nachbarkoenige, Aegypten, 
Armenien, Kappadokien, Pergamon, mengte unaufhoerlich sich in die 
Angelegenheiten Syriens und naehrte die Erbfolgestreitigkeiten, so dass der 
Buergerkrieg und die faktische Teilung der Herrschaft unter zwei oder mehr 
Praetendenten fast zur stehenden Landplage ward. Die roemische Schutzmacht, wenn 
sie die Nachbarn nicht aufstiftete, sah untaetig zu. Zu allem diesem draengte 
von Osten her das neue Partherreich, nicht bloss mit seiner materiellen Macht, 
sondern auch mit dem ganzen Uebergewicht seiner nationalen Sprache und Religion, 
seiner nationalen Heer- und Staatsverfassung auf die Fremdlinge ein. Es ist hier 
noch nicht der Ort dies regenerierte Kyrosreich zu schildern; es genuegt im 
allgemeinen, daran zu erinnern, dass, so maechtig auch in ihm noch der 
Hellenismus auftritt, dennoch der parthische Staat, verglichen mit dem der 
Seleukiden, auf einer nationalen und religioesen Reaktion beruht und die alte 
iranische Sprache, der Magierstand und der Mithrasdienst, die orientalische 
Lehnsverfassung, die Reiterei der Wueste und Pfeil und Bogen hier zuerst dem 
Hellenismus wieder uebermaechtig entgegentraten. Die Lage der Reichskoenige 
diesem allem gegenueber war in der Tat beklagenswert. Das Geschlecht der 
Seleukiden war keineswegs so entnervt wie zum Beispiel das der Lagiden, und 
einzelnen derselben mangelte es nicht an Tapferkeit und Faehigkeit; sie wiesen 
auch wohl den einen oder den andern jener zahllosen Rebellen, Praetendenten und 
Intervenienten in seine Schranken zurueck; aber es fehlte ihrer Herrschaft so 
sehr an einer festen Grundlage, dass sie dennoch der Anarchie nicht auch nur 
voruebergehend zu steuern vermochten. Das Ergebnis war denn, was es sein musste. 
Die oestlichen Landschaften Syriens unter ihren unbeschuetzten oder gar 
aufruehrerischen Satrapen gerieten unter parthische Botmaessigkeit; Persien, 
Babylonien, Medien wurden auf immer vom Syrischen Reiche getrennt; der neue 
Staat der Parther reichte zu beiden Seiten der grossen Wueste vom Oxus und 
Hindukusch bis zum Tigris und zur Arabischen Wueste, wiederum gleich dem 
Perserreich und all den aelteren asiatischen Grossstaaten eine reine 
Kontinentalmonarchie und wiederum eben gleich dem Perserreich in ewiger Fehde 
begriffen einerseits mit den Voelkern von Turan, andererseits mit den 
Okzidentalen. Der Syrische Staat umfasste ausser der Kuestenlandschaft 
hoechstens noch Mesopotamien und verschwand, mehr noch infolge seiner inneren 
Zerruettung als seiner Verkleinerung, auf immer aus der Reihe der Grossstaaten. 
Wenn die mehrfach drohende gaenzliche Unterjochung des Landes durch die Parther 
unterblieb, so ist dies nicht der Gegenwehr der letzten Seleukiden, noch weniger 
dem Einfluss Roms zuzuschreiben, sondern vielmehr den vielfaeltigen inneren 
Unruhen im Partherreiche selbst und vor allem den Einfaellen der turanischen 
Steppenvoelker in dessen oestliche Landschaften.
Diese Umwandlung der Voelkerverhaeltnisse im inneren Asien ist der 
Wendepunkt in der Geschichte des Altertums. Auf die Voelkerflut, die bisher von 
Westen nach Osten sich ergossen und in dem grossen Alexander ihren letzten und 
hoechsten Ausdruck gefunden hatte, folgt die Ebbe. Seit der Partherstaat 
besteht, ist nicht bloss verloren, was in Baktrien und am Indus etwa noch von 
hellenischen Elementen sich erhalten haben mochte, sondern auch das westliche 
Iran weicht wieder zurueck in das seit Jahrhunderten verlassene, aber noch nicht 
verwischte Geleise. Der roemische Senat opfert das erste wesentliche Ergebnis 
der Politik Alexanders und leitet damit jene ruecklaeufige Bewegung ein, deren 
letzte Auslaeufer im Alhambra von Granada und in der Grossen Moschee von 
Konstantinopel endigen. Solange noch das Land von Ragae und Persepolis bis zum 
Mittelmeer dem Koenig von Antiochia gehorchte, erstreckte auch Roms Macht sich 
bis an die Grenze der grossen Wueste; der Partherstaat, nicht weil er so gar 
maechtig war, sondern weil er seinen Schwerpunkt fern von der Kueste, im inneren 
Asien fand, konnte niemals eintreten in die Klientel des Mittelmeerreiches. Seit 
Alexander hatte die Welt den Okzidentalen allein gehoert und schien der Orient 
fuer diese nur zu sein, was spaeter Amerika und Australien fuer die Europaeer 
wurden; mit Mithradates I. trat dieser wieder ein in den Kreis der politischen 
Bewegung. Die Welt hatte wieder zwei Herren.
Es ist noch uebrig, auf die maritimen Verhaeltnisse dieser Zeit einen Blick 
zu werfen, obwohl darueber sich kaum etwas anderes sagen laesst, als dass es 
nirgends mehr eine Seemacht gab. Karthago war vernichtet, Syriens Kriegsflotte 
vertragsmaessig zugrunde gerichtet, Aegyptens einst so gewaltige Kriegsmarine 
unter seinen gegenwaertigen schlaffen Regenten in tiefem Verfall. Die kleineren 
Staaten und namentlich die Kaufstaedte hatten wohl einige bewaffnete Fahrzeuge, 
aber sie genuegten nicht einmal fuer die im Mittelmeere so schwierige 
Unterdrueckung des Seeraubs. Mit Notwendigkeit fiel diese Rom zu als der 
fuehrenden Macht im Mittelmeer. Wie ein Jahrhundert zuvor die Roemer eben hierin 
mit besonderer und wohltaetiger Entschiedenheit aufgetreten waren und namentlich 
im Osten ihre Suprematie zunaechst eingefuehrt hatten durch die zum allgemeinen 
Besten energisch gehandhabte Seepolizei, ebenso bestimmt bezeichnet die 
vollstaendige Nichtigkeit derselben schon im Beginn dieser Periode den furchtbar 
raschen Verfall des aristokratischen Regiments. Eine eigene Flotte besass Rom 
nicht mehr; man begnuegte sich, wenn es noetig schien, von den italischen, den 
kleinasiatischen und den sonstigen Seestaedten Schiffe einzufordern. Die Folge 
war natuerlich, dass das Flibustierwesen sich organisierte und konsolidierte. Zu 
dessen Unterdrueckung geschah nun wohl, wenn nicht genug, so doch etwas, soweit 
die unmittelbare Macht der Roemer reichte, im Adriatischen und Tyrrhenischen 
Meer. Die gegen die dalmatischen und ligurischen Kuesten in dieser Epoche 
gerichteten Expeditionen bezweckten namentlich die Unterdrueckung des Seeraubs 
in den beiden italischen Meeren; aus gleichem Grunde wurden im Jahre 631 (123) 
die Balearischen Inseln besetzt. Dagegen in den mauretanischen und den 
griechischen Gewaessern blieb es den Anwohnern und den Schiffern ueberlassen, 
mit den Korsaren auf die eine oder die andere Weise sich abzufinden, da die 
roemische Politik daran festhielt sich um diese entfernteren Gegenden so wenig 
wie irgend moeglich zu kuemmern. Die zerruetteten und bankerotten Gemeinwesen in 
den also sich selbst ueberlassenen Kuestenstaaten wurden hierdurch natuerlich zu 
Freistaetten der Korsaren; und an solchen fehlte es namentlich in Asien nicht. 
Am aergsten sah es in dieser Hinsicht aus auf Kreta, das durch eine glueckliche 
Lage und die Schwaeche oder Schlaffheit der Grossstaaten des Westens und Ostens 
allein unter allen griechischen Ansiedlungen seine Unabhaengigkeit bewahrt 
hatte; die roemischen Kommissionen kamen und gingen freilich auch auf dieser 
Insel, aber richteten hier noch weniger aus als selbst in Syrien und Aegypten. 
Fast schien es aber, als habe das Schicksal den Kretern die Freiheit nur 
gelassen um zu zeigen, was herauskomme bei der hellenischen Unabhaengigkeit. Es 
war ein schreckliches Bild. Die alte dorische Strenge der Gemeindeordnungen war 
aehnlich wie in Tarent umgeschlagen in eine wueste Demokratie, der ritterliche 
Sinn der Bewohner in eine wilde Rauf- und Beutegier; ein achtbarer Hellene 
selbst bezeugt es, dass allein auf Kreta nichts fuer schimpflich gelte, was 
eintraeglich sei, und noch der Apostel Paulus fuehrt billigend den Spruch eines 
kretischen Dichters an: "Luegner sind all, Faulranzen, unsaubere Tiere die 
Kreter." Die ewigen Buergerkriege verwandelten trotz der roemischen 
Friedensstiftungen auf der alten "Insel der hundert Staedte" eine bluehende 
Ortschaft nach der andern in Ruinenhaufen. Ihre Bewohner durchstreiften als 
Raeuber die Heimat und die Fremde, die Laender und die Meere; die Insel ward der 
Werbeplatz fuer die umliegenden Koenigreiche, seit dieser Unfug im Peloponnes 
nicht mehr geduldet ward, und vor allem der rechte Sitz der Piraterie, wie denn 
zum Beispiel um diese Zeit die Insel Siphnos durch eine kretische Korsarenflotte 
voellig ausgeraubt ward. Rhodos, das ohnehin von dem Verlust seiner Besitzungen 
auf dem Festland und den seinem Handel zugefuegten Schlaegen sich nicht zu 
erholen vermochte, vergeudete seine letzten Kraefte in den Kriegen, die es zur 
Unterdrueckung der Piraterie gegen die Kreter zu fuehren sich genoetigt sah (um 
600 150) und in denen die Roemer zwar zu vermitteln suchten, indes ohne Ernst 
und, wie es scheint, ohne Erfolg.
Neben Kreta fing bald auch Kilikien an, fuer diese Flibustierwirtschaft 
eine zweite Heimat zu werden; und es war nicht bloss die Ohnmacht der syrischen 
Herrscher, die ihr hier Vorschub tat: der Usurpator Diodotos Tryphon, der sich 
vom Sklaven zum Koenig Syriens aufgeschwungen hatte (608-615 146-139), 
foerderte, um durch Korsarenhilfe seinen Thron zu befestigen, in seinem 
Hauptsitz, dem Rauhen oder westlichen Kilikien, mit allen Mitteln von oben herab 
die Piraterie. Der ungemein gewinnbringende Verkehr mit den Piraten, die 
zugleich die hauptsaechlichsten Sklavenfaenger und Sklavenhaendler waren, 
verschaffte ihnen bei dem kaufmaennischen Publikum, sogar in Alexandreia, Rhodos 
und Delos eine gewisse Duldung, an der selbst die Regierungen wenigstens durch 
Passivitaet sich beteiligten. Das Uebel ward so ernsthaft, dass der Senat um 611 
(143) seinen besten Mann, Scipio Aemilianus, nach Alexandreia und Syrien sandte, 
um an Ort und Stelle zu ermitteln, was sich dabei tun lasse. Allein 
diplomatische Vorstellungen der Roemer machten die schwachen Regierungen nicht 
stark; es gab keine andere Abhilfe als geradezu eine Flotte in diesen Gewaessern 
zu unterhalten, wozu es wieder der roemischen Regierung an Energie und 
Konsequenz gebrach. So blieb eben alles beim alten, die Piratenflotte die 
einzige ansehnliche Seemacht im Mittelmeere, der Menschenfang das einzige 
daselbst bluehende Gewerbe. Die roemische Regierung sah den Dingen zu, die 
roemischen Kaufleute aber standen als die besten Kunden auf dem Sklavenmarkt mit 
den Piratenkapitaenen als den bedeutendsten Grosshaendlern in diesem Artikel auf 
Delos und sonst in regem und freundlichem Geschaeftsverkehr.
Wir haben die Umgestaltung der aeusseren Verhaeltnisse Roms und der 
roemisch-hellenischen Welt ueberhaupt in ihren Umrissen von der Schlacht bei 
Pydna bis auf die Gracchenzeit, vom Tajo und vom Bagradas zum Nil und zum 
Euphrat begleitet. Es war eine grosse und schwierige Aufgabe, die Rom mit dem 
Regimente dieser roemisch-hellenischen Welt uebernahm; sie ward nicht voellig 
verkannt, aber keineswegs geloest. Die Unhaltbarkeit des Gedankens der 
catonischen Zeit, den Staat auf Italien zu beschraenken und ausserhalb Italiens 
nur durch Klientel zu herrschen, ward von den leitenden Maennern der folgenden 
Generation wohl begriffen und wohl die Notwendigkeit eingesehen, an die Stelle 
dieses Klientelregiments eine die Gemeindefreiheiten wahrende, unmittelbare 
Herrschaft Roms zu setzen. Allein statt diese neue Ordnung fest, rasch und 
gleichmaessig durchzufuehren, wurden einzelne Landschaften eingezogen, wo eben 
Gelegenheit, Eigensinn, Nebenvorteil und Zufall dazu fuehrten, wogegen der 
groessere Teil des Klientelgebiets entweder in der unertraeglichen Halbheit 
seiner bisherigen Stellung verblieb oder gar, wie namentlich Syrien, sich 
gaenzlich dem Einfluss Roms entzog. Aber auch das Regiment selbst ging mehr und 
mehr auf in einem schwaechlichen und kurzsichtigen Egoismus. Man begnuegte sich 
von heute auf morgen zu regieren und nur eben die laufenden Geschaefte 
notduerftig zu erledigen. Man war gegen die Schwachen der strenge Herr - als die 
Stadt Mylasa in Karien dem Publius Crassus Konsul 623 (131) zur Erbauung eines 
Sturmbocks einen andern Balken als den verlangten sandte, ward der Vorstand der 
Stadt deswegen ausgepeitscht; und Crassus war kein schlechter Mann und ein 
streng rechtlicher Beamter. Dagegen ward die Strenge da vermisst, wo sie an 
ihrem Platz gewesen waere, wie gegen die angrenzenden Barbaren und gegen die 
Piraten. Indem die Zentralregierung auf jede Oberleitung und jede Uebersicht der 
Provinzialverhaeltnisse Verzicht tat, gab sie dem jedesmaligen Vogt nicht bloss 
die Interessen der Untertanen, sondern auch die des Staates vollstaendig preis. 
Die spanischen Vorgaenge, unbedeutend an sich, sind hierfuer belehrend. Hier, wo 
die Regierung weniger als in den uebrigen Provinzen sich auf die blosse 
Zuschauerrolle beschraenken konnte, wurde nicht bloss von den roemischen 
Statthaltern das Voelkerrecht geradezu mit Fuessen getreten und durch eine Wort- 
und Treulosigkeit sondergleichen, durch das frevelhafteste Spiel mit 
Kapitulationen und Vertraegen, durch Niedermetzelung untertaeniger Leute und 
Mordanstiftung gegen die feindlichen Feldherren die roemische Ehre dauernd im 
Kote geschleift, sondern es ward auch gegen den ausgesprochenen Willen der 
roemischen Oberbehoerde Krieg gefuehrt und Friede geschlossen und aus 
unbedeutenden Vorfaellen; wie zum Beispiel dem Ungehorsam der Numantiner, durch 
eine seltene Vereinigung von Verkehrtheit und Verruchtheit eine fuer den Staat 
verhaengnisvolle Katastrophe entwickelt. Und das alles geschah, ohne dass in Rom 
auch nur eine ernstliche Bestrafung deswegen verfuegt ward. Ueber die Besetzung 
der wichtigsten Stellen und die Behandlung der bedeutendsten politischen Fragen 
entschieden nicht bloss die Sympathien und Rivalitaeten der verschiedenen 
Senatskoterien mit, sondern es fand selbst schon das Gold der auswaertigen 
Dynasten Eingang bei den Ratsherren von Rom. Als der erste, der mit Erfolg 
versuchte, den roemischen Senat zu bestechen, wird Timarchos genannt, der 
Gesandte des Koenigs Antiochos Epiphanes von Syrien (+ 590 164); bald wurde die 
Beschenkung einflussreicher Senatoren durch auswaertige Koenige so gewoehnlich, 
dass es auffiel, als Scipio Aemilianus die im Lager vor Numantia ihm von dem 
Koenig von Syrien zugekommenen Gaben in die Kriegskasse einwarf. Durchaus liess 
man den alten Grundsatz fallen, dass der Lohn der Herrschaft einzig die 
Herrschaft und die Herrschaft ebensosehr eine Pflicht und eine Last wie ein 
Recht und ein Vorteil sei. So kam die neue Staatswirtschaft auf, welche von der 
Besteuerung der Buerger absah und dagegen die Untertanenschaft als einen 
nutzbaren Besitz der Gemeinde teils von Gemeinde wegen ausbeutete, teils der 
Ausbeutung durch die Buerger ueberlieferte; nicht bloss wurde dem 
ruecksichtslosen Geldhunger des roemischen Kaufmanns in der Provinzialverwaltung 
mit frevelhafter Nachgiebigkeit Spielraum gestattet, sondern es wurden sogar die 
ihm missliebigen Handelsrivalen durch die Heere des Staats aus dem Wege geraeumt 
und die herrlichsten Staedte der Nachbarlaender nicht der Barbarei der 
Herrschsucht, sondern der weit scheusslicheren Barbarei der Spekulation 
geopfert. Durch den Ruin der aelteren, der Buergerschaft allerdings schwere 
Opfer auferlegenden Kriegsordnung grub der am letzten Ende doch nur auf seinem 
militaerischen Uebergewicht ruhende Staat sich selber die Stuetze ab. Die Flotte 
liess man ganz eingehen, das Landkriegswesen in der unglaublichsten Weise 
verfallen. Die Bewachung der asiatischen und afrikanischen Grenzen wurde auf die 
Untertanen abgewaelzt und was man nicht von sich abwaelzen konnte, wie die 
italische, makedonische und spanische Grenzverteidigung, in der elendesten Weise 
verwaltet. Die besseren Klassen fingen an so sehr aus dem Heere zu verschwinden, 
dass es schon schwer hielt, fuer die spanischen Heere die erforderliche Anzahl 
von Offizieren aufzutreiben. Die immer steigende Abneigung namentlich gegen den 
spanischen Kriegsdienst in Verbindung mit der von den Beamten bei der Aushebung 
bewiesenen Parteilichkeit noetigten im Jahre 602 (152) zum Aufgeben der alten 
Uebung, die Auswahl der erforderlichen Anzahl Soldaten aus der dienstpflichtigen 
Mannschaft dem freien Ermessen der Offiziere zu ueberlassen, und zu deren 
Ersetzung durch das Losen der saemtlichen Dienstpflichtigen - sicher nicht zum 
Vorteil des militaerischen Gemeingeistes und der Kriegstuechtigkeit der 
einzelnen Abteilungen. Die Behoerden, statt mit Strenge durchzugreifen, 
erstreckten die leidige Volksschmeichelei auch hierauf mit: wenn einmal ein 
Konsul fuer den spanischen Dienst pflichtmaessig strenge Aushebungen 
veranstaltete, so machten die Tribune Gebrauch von ihrem verfassungsmaessigen 
Recht, ihn zu verhaften (603, 616 151,138); und es ward schon bemerkt, dass 
Scipios Ansuchen, ihm fuer den Numantinischen Krieg die Aushebung zu gestatten, 
vom Senat geradezu abgeschlagen ward. Schon erinnern denn auch die roemischen 
Heere vor Karthago oder Numantia an jene syrischen Armeen, in denen die Zahl der 
Baecker, Koeche, Schauspieler und sonstigen Nichtkombattanten die der 
sogenannten Soldaten um das Vierfache ueberstieg; schon geben die roemischen 
Generale ihren karthagischen Kollegen in der Heerverderbekunst wenig nach und 
werden die Kriege in Afrika wie in Spanien, in Makedonien wie in Asien 
regelmaessig mit Niederlagen eroeffnet; schon schweigt man still zu der 
Ermordung des Gnaeus Octavius, schon ist Viriathus' Meuchelmord ein Meisterwerk 
der roemischen Diplomatie, schon die Eroberung von Numantia eine Grosstat. Wie 
voellig der Begriff von Volks- und Mannesehre bereits den Roemern abhanden 
gekommen war, zeigte mit epigrammatischer Schaerfe die Bildsaeule des 
entkleideten und gebundenen Mancinus, welche dieser selbst, stolz auf seine 
patriotische Aufopferung, in Rom sich setzen liess. Wohin man den Blick auch 
wendet, findet man Roms innere Kraft wie seine aeussere Macht in raschem Sinken. 
Der in Riesenkaempfen gewonnene Boden wird in dieser Friedenszeit nicht 
erweitert, ja nicht einmal behauptet. Das Weltregiment, schwer zu erringen, ist 
schwerer noch zu bewahren; jenes hatte der roemische Senat vermocht, an diesem 
ist er gescheitert.
2. Kapitel
Die Reformbewegung und Tiberius Gracchus
Ein volles Menschenalter nach der Schlacht von Pydna erfreute der roemische 
Staat sich der tiefsten, kaum hie und da an der Oberflaeche bewegten Ruhe. Das 
Gebiet dehnte ueber die drei Weltteile sich aus; der Glanz der roemischen Macht 
und der Ruhm des roemischen Namens waren in dauerndem Steigen; aller Augen 
ruhten auf Italien, alle Talente, aller Reichtum stroemten dahin: eine goldene 
Zeit friedlicher Wohlfahrt und geistigen Lebensgenusses schien dort beginnen zu 
muessen. Mit Bewunderung erzaehlten sich die Orientalen dieser Zeit von der 
maechtigen Republik des Westens, "die die Koenigreiche bezwang fern und nah, und 
wer ihren Namen vernahm, der fuerchtete sich; mit den Freunden und 
Schutzbefohlenen aber hielt sie guten Frieden. Solche Herrlichkeit war bei den 
Roemern, und doch setzte keiner die Krone sich auf und prahlte keiner im 
Purpurgewand; sondern wen sie Jahr um Jahr zu ihrem Herrn machten, auf den 
hoerten sie, und war bei ihnen nicht Neid noch Zwietracht."
So schien es in der Ferne; in der Naehe sahen die Dinge anders aus. Das 
Regiment der Aristokratie war im vollen Zuge, sein eigenes Werk zu verderben. 
Nicht als waeren die Soehne und Enkel der Besiegten von Cannae und der Sieger 
von Zama so voellig aus der Art ihrer Vaeter und Grossvaeter geschlagen; es 
waren weniger andere Menschen, die jetzt im Senate sassen, als eine andere Zeit. 
Wo eine geschlossene Zahl alter Familien festgegruendeten Reichtums und ererbter 
staatsmaennischer Bedeutung das Regiment fuehrt, wird sie in den Zeiten der 
Gefahr eine ebenso unvergleichlich zaehe Folgerichtigkeit und heldenmuetige 
Opferfaehigkeit entwickeln wie in den Zeiten der Ruhe kurzsichtig, eigensuechtig 
und schlaff regieren - zu dem einen wie dem andern liegen die Keime im Wesen der 
Erblichkeit und der Kollegialitaet. Der Krankheitsstoff war laengst vorhanden, 
aber ihn zu entwickeln bedurfte es der Sonne des Glueckes. In Catos Frage, was 
aus Rom werden solle, wenn es keinen Staat mehr zu fuerchten haben werde, lag 
ein tiefer Sinn. Jetzt war man so weit: jeder Nachbar, den man haette fuerchten 
moegen, war politisch vernichtet, und von den Maennern, welche unter der alten 
Ordnung der Dinge, in der ernsten Schule des Hannibalischen Krieges erzogen 
waren und aus denen der Nachklang jener gewaltigen Zeit bis in ihr spaetestes 
Alter noch widerhallte, rief der Tod einen nach dem andern ab, bis endlich auch 
die Stimme des letzten von ihnen, des alten Cato, im Rathaus und auf dem 
Marktplatz verstummte. Eine juengere Generation kam an das Regiment, und ihre 
Politik war eine arge Antwort auf jene Frage des alten Patrioten. Wie das 
Untertanenregiment und die aeussere Politik unter ihren Haenden sich 
gestalteten, ist bereits dargelegt worden. Womoeglich noch mehr liess man in den 
inneren Angelegenheiten das Schiff vor dem Winde treiben; wenn man unter innerem 
Regiment mehr versteht als die Erledigung der laufenden Geschaefte, so ward in 
dieser Zeit ueberhaupt in Rom nicht regiert. Der einzige leitende Gedanke der 
regierenden Korporation war die Erhaltung und womoeglich Steigerung ihrer 
usurpierten Privilegien. Nicht der Staat hatte fuer sein hoechstes Amt ein 
Anrecht auf den rechten und den besten Mann, sondern jedes Glied der Kamaraderie 
ein angeborenes, weder durch unbillige Konkurrenz der Standesgenossen noch durch 
Uebergriffe der Ausgeschlossenen zu verkuerzendes Anrecht auf das hoechste 
Staatsamt. Darum steckte die Clique zu ihrem wichtigsten politischen Ziel sich 
die Beschraenkung der Wiederwahl zum Konsulat und die Ausschliessung der "neuen 
Menschen"; es gelang denn auch in der Tat, jene um das Jahr 603 (151) gesetzlich 
untersagt zu erhalten ^1 und auszureichen mit einem Regiment adliger 
Nullitaeten. Auch die Tatenlosigkeit der Regierung nach aussen hin haengt ohne 
Zweifel mit dieser gegen die Buergerlichen ausschliessenden und gegen die 
einzelnen Standesglieder misstrauischen Adelspolitik zusammen. Man konnte 
gemeine Leute, deren Adelsbrief ihre Taten waren, von den lauteren Kreisen der 
Aristokratie nicht sicherer fern halten, als indem man ueberhaupt es keinem 
gestattete, Taten zu verrichten; auch wuerde dem bestehenden Regiment der 
allgemeinen Mittelmaessigkeit selbst ein adliger Eroberer Syriens oder Aegyptens 
schon unbequem gewesen sein. Allerdings fehlte es auch jetzt an einer Opposition 
nicht, und sie war sogar bis zu einem gewissen Grade erfolgreich. Man 
verbesserte die Rechtspflege. Die Administrativjurisdiktion, wie der Senat sie 
entweder selbst oder gelegentlich durch ausserordentliche Kommissionen ueber die 
Provinzialbeamten ausuebte, reichte anerkanntermassen nicht aus; es war eine 
fuer das ganze oeffentliche Leben der roemischen Gemeinde folgenreiche Neuerung, 
dass im Jahre 605 (149) auf Vorschlag des Lucius Calpurnius Piso eine staendige 
Senatorenkommission (quaestio ordinaria) niedergesetzt ward, um die Beschwerden 
der Provinzialen gegen die vorgesetzten roemischen Beamten wegen Gelderpressung 
in gerichtlichen Formen zu pruefen. Man suchte die Komitien von dem 
uebermaechtigen Einfluss der Aristokratie zu emanzipieren. Die Panazee auch der 
roemischen Demokratie war die geheime Abstimmung in den Versammlungen der 
Buergerschaft, welche zuerst fuer die Magistratswahlen durch das Gabinische (615 
139), dann fuer die Volksgerichte durch das Cassische (617 137), endlich fuer 
die Abstimmung ueber Gesetzvorschlaege durch das Papirische Gesetz (623 131) 
eingefuehrt ward. In aehnlicher Weise wurden bald nachher (um 625 129) die 
Senatoren durch Volksbeschluss angewiesen, bei dem Eintritt in den Senat ihr 
Ritterpferd abzugeben und also auf den bevorzugten Stimmplatz in den achtzehn 
Ritterzenturien zu verzichten. In diesen auf die Emanzipation der Waehlerschaft 
von dem regierenden Herrenstand gerichteten Massregeln mochte die Partei, die 
sie veranlasste, vielleicht den Anfang zu einer Regeneration des Staates 
erblicken; in der Tat ward dadurch in der Nichtigkeit und Unfreiheit des 
gesetzlich hoechsten Organs der roemischen Gemeinde auch nicht das mindeste 
geaendert, ja dieselbe allen, die es anging und nicht anging, nur noch 
handgreiflicher dargetan. Ebenso prahlhaftig und ebenso eitel war die foermliche 
Anerkennung der Unabhaengigkeit und Souveraenitaet der Buergerschaft, welche ihr 
durch die Verlegung ihres Versammlungsplatzes von der alten Dingstatt unter dem 
Rathaus auf den Marktplatz zuteil ward (um 609 145).
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^1 Im Jahre 537 (217) wurde das die Wiederwahl zum Konsulat beschraenkende 
Gesetz auf die Dauer des Krieges in Italien (also bis 551 203) suspendiert (Liv. 
27, 6). Nach Marcellus' Tode 546 (208) aber sind Wiederwahlen zum Konsulat, wenn 
die abdizierenden Konsuln von 592 (162) nicht mitgerechnet werden, ueberhaupt 
nur vorgekommen in den Jahren 547, 554, 560, 579, 585, 586, 591, 596, 599, 602 
(207, 200, 194, 175, 169, 168, 163, 158, 155, 152); also nicht oefter in diesen 
sechsundfuenfzig als zum Beispiel in den zehn Jahren 401-410 (353-344). Nur eine 
von diesen, und eben die letzte, ist mit Verletzung des zehnjaehrigen Intervalls 
erfolgt; und ohne Zweifel ist die seltsame Wahl des Marcus Marcellus, Konsul 588 
(166) und 599 (155), zum dritten Konsulat fuer 602 (152), deren naehere 
Umstaende wir nicht kennen, die Veranlassung der gesetzlichen Untersagung der 
Wiederwahl zum Konsulat ueberhaupt (Liv. ep. 56) geworden; zumal da dieser 
Antrag, als von Cato unterstuetzt (p. 55 Jordan), vor 605 (149) eingebracht 
worden sein muss.
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Aber diese Fehde der formalen Volkssouveraenitaet gegen die tatsaechlich 
bestehende Verfassung war zum guten Teil scheinhafter Art. Die Parteiphrasen 
prasselten und klirrten; von den Parteien selbst war in den wirklich und 
unmittelbar praktischen Angelegenheiten wenig zu spueren. Das ganze siebente 
Jahrhundert hindurch bildeten die jaehrlichen Gemeindewahlen zu den 
buergerlichen Aemtern, namentlich zum Konsulat und zur Zensur, die eigentlich 
stehende Tagesfrage und den Brennpunkt des politischen Treibens; aber nur in 
einzelnen seltenen Faellen waren in den verschiedenen Kandidaturen auch 
entgegengesetzte politische Prinzipien verkoerpert; regelmaessig blieben 
dieselben rein persoenliche Fragen und war es fuer den Gang der Angelegenheiten 
gleichgueltig, ob die Majoritaet der Wahlkoerper dem Caecilier oder dem 
Cornelier zufiel. Man entbehrte also dessen, was die Uebelstaende des 
Parteilebens alle uebertraegt und verguetet, der freien und gemeinschaftlichen 
Bewegung der Massen nach dem als zweckmaessig erkannten Ziel, und duldete sie 
dennoch alle lediglich zum Frommen des kleinen Spiels der herrschenden Koterien.
Es war dem roemischen Adligen verhaeltnismaessig leicht, die Aemterlaufbahn 
als Quaestor und Volkstribun zu betreten, aber die Erlangung des Konsulats und 
der Zensur war auch ihm nur durch grosse und jahrelange Anstrengungen moeglich. 
Der Preise waren viele, aber der lohnenden wenige; die Kaempfer liefen, wie ein 
roemischer Dichter einmal sagt, wie in einer an den Schranken weiten, 
allmaehlich mehr und mehr sich verengenden Bahn. Das war recht, solange das Amt 
war, wie es hiess, eine "Ehre", und militaerische, politische, juristische 
Kapazitaeten wetteifernd um die seltenen Kraenze warben; jetzt aber hob die 
tatsaechliche Geschlossenheit der Nobilitaet den Nutzen der Konkurrenz auf und 
liess nur ihre Nachteile uebrig. Mit wenigen Ausnahmen draengten die den 
regierenden Familien angehoerenden jungen Maenner sich in die politische 
Laufbahn, und der hastige und unreife Ehrgeiz griff bald zu wirksameren Mitteln, 
als nuetzliche Taetigkeit fuer das gemeine Beste war. Die erste Bedingung fuer 
die oeffentliche Laufbahn wurden maechtige Verbindungen; dieselbe begann also 
nicht wie sonst im Lager, sondern in den Vorzimmern der einflussreichen Maenner. 
Was sonst nur Schutzbefohlene und Freigelassene getan, dass sie ihrem Herrn am 
fruehen Morgen aufzuwarten kamen und oeffentlich in seinem Gefolge erschienen, 
das uebertrug sich jetzt auf die neue vornehme Klientel. Aber auch der Poebel 
ist ein grosser Herr und will als solcher respektiert sein. Der Janhagel fing 
an, es als sein Recht zu fordern, dass der kuenftige Konsul in jedem Lumpen von 
der Gasse das souveraene Volk erkenne und ehre und jeder Bewerber bei seinem 
"Umgang" (ambitus) jeden einzelnen Stimmgeber bei Namen begruesse und ihm die 
Hand druecke. Bereitwillig ging die vornehme Welt ein auf diesen entwuerdigenden 
Aemterbettel. Der richtige Kandidat kroch nicht bloss im Palast, sondern auch 
auf der Gasse und empfahl sich der Menge durch Liebaeugeleien, 
Nachsichtigkeiten, Artigkeiten von feinerer oder groeberer Qualitaet. Der Ruf 
nach Reformen und die Demagogie wurden dazu vernutzt, sich bei dem Publikum 
bekannt und beliebt zu machen; und sie wirkten um so mehr, je mehr sie nicht die 
Sache angriffen, sondern die Person. Es ward Sitte, dass die bartlosen 
Juenglinge vornehmer Geburt, um sich glaenzend in das oeffentliche Leben 
einzufuehren, mit der unreifen Leidenschaft ihrer knabenhaften Beredsamkeit die 
Rolle Catos weiterspielten und aus eigener Machtvollkommenheit sich womoeglich 
gegen einen recht hochstehenden und recht unbeliebten Mann zu Anwaelten des 
Staats aufwarfen; man liess es geschehen, dass das ernste Institut der 
Kriminaljustiz und der politischen Polizei ein Mittel fuer den Aemterbewerb 
ward. Die Veranstaltung oder, was noch schlimmer war, die Verheissung 
prachtvoller Volkslustbarkeiten war laengst die gleichsam gesetzliche 
Vorbedingung zur Erlangung des Konsulats; jetzt begannen auch schon, wie das um 
595 (159) dagegen erlassene Verbot bezeugt, die Stimmen der Waehler geradezu mit 
Geld erkauft zu werden. Vielleicht die schlimmste Folge des dauernden Buhlens 
der regierenden Aristokratie um die Gunst der Menge war die Unvereinbarkeit 
dieser Bettler- und Schmeichlerrolle mit derjenigen Stellung, welche der 
Regierung den Regierten gegenueber von Rechts wegen zukommt. Das Regiment ward 
dadurch aus einem Segen fuer das Volk zum Fluch. Man wagte es nicht mehr, ueber 
Gut und Blut der Buerger zum Besten des Vaterlandes nach Beduerfnis zu 
verfuegen. Man liess die Buergerschaft sich an den gefaehrlichen Gedanken 
gewoehnen, dass sie selbst von der vorschussweisen Entrichtung direkter Abgaben 
gesetzlich befreit sei - nach dem Kriege gegen Perseus ist kein Schoss mehr von 
der Gemeinde gefordert worden. Man liess lieber das Heerwesen verfallen, als 
dass man die Buerger zu dem verhassten ueberseeischen Dienst zwang; wie es den 
einzelnen Beamten erging, die die Konskription nach der Strenge des Gesetzes 
durchzufuehren versuchten, ist schon gesagt worden.
In verhaengnisvoller Weise verschlingen sich in dem Rom dieser Zeit die 
zwiefachen Missstaende einer ausgearteten Oligarchie und einer noch 
unentwickelten, aber schon im Keime vom Wurmfrass ergriffenen Demokratie. Ihren 
Parteinamen nach, welche zuerst in dieser Periode gehoert werden, wollten die 
"Optimaten" den Willen der Besten, die "Popularen" den der Gemeinde zur Geltung 
bringen; in der Tat gab es in dem damaligen Rom weder eine wahre Aristokratie 
noch eine wahrhaft sich selber bestimmende Gemeinde. Beide Parteien stritten 
gleichermassen fuer Schatten und zaehlten in ihren Reihen nur entweder 
Schwaermer oder Heuchler. Beide waren von der politischen Faeulnis gleichmaessig 
ergriffen und in der Tat beide gleich nichtig. Beide waren mit Notwendigkeit in 
den Status quo gebannt, da weder hueben noch drueben ein politischer Gedanke, 
geschweige denn ein politischer Plan sich fand, der ueber diesen hinausgegangen 
waere, und so vertrugen denn auch beide sich miteinander so vollkommen, dass sie 
auf jeden Schritt sich in den Mitteln wie in den Zwecken begegneten und der 
Wechsel der Partei mehr ein Wechsel der politischen Taktik als der politischen 
Gesinnung war. Das Gemeinwesen haette ohne Zweifel gewonnen, wenn entweder die 
Aristokratie statt der Buergerschaftswahlen geradezu einen erblichen Turnus 
eingefuehrt oder die Demokratie ein wirkliches Demagogenregiment aus sich 
hervorgebracht haette. Aber diese Optimaten und diese Popularen des beginnenden 
siebenten Jahrhunderts waren die einen fuer die andern viel zu unentbehrlich, um 
sich also auf Tod und Leben zu bekriegen; sie konnten nicht bloss nicht einander 
vernichten, sondern, wenn sie es gekonnt haetten, haetten sie es nicht gewollt. 
Darueber wich denn freilich politisch wie sittlich das Gemeinwesen immer mehr 
aus den Fugen und ging seiner voelligen Aufloesung entgegen.
Es ging denn auch die Krise, durch welche die roemische Revolution 
eroeffnet ward, nicht aus diesem duerftigen politischen Konflikt hervor, sondern 
aus den oekonomischen und sozialen Verhaeltnissen, welche die roemische 
Regierung wie alles andere lediglich gehen liess und welche also Gelegenheit 
fanden, den seit langem gaerenden Krankheitsstoff jetzt ungehemmt mit 
furchtbarer Raschheit und Gewaltsamkeit zu zeigen. Seit uralter Zeit beruhte die 
roemische Oekonomie auf den beiden ewig sich suchenden und ewig hadernden 
Faktoren, der baeuerlichen und der Geldwirtschaft. Schon einmal hatte die 
letztere im engsten Bunde mit dem grossen Grundbesitz Jahrhunderte lang gegen 
den Bauernstand einen Krieg gefuehrt, der mit dem Untergang zuerst der 
Bauernschaft und demnaechst des ganzen Gemeinwesens endigen zu muessen schien, 
aber ohne eigentliche Entscheidung abgebrochen ward infolge der gluecklichen 
Kriege und der hierdurch moeglich gemachten umfaenglichen und grossartigen 
Domanialaufteilung. Es ward schon frueher gezeigt, dass in derselben Zeit, 
welche den Gegensatz zwischen Patriziern und Plebejern unter veraenderten Namen 
erneuerte, das unverhaeltnismaessig anschwellende Kapital einen zweiten Sturm 
gegen die baeuerliche Wirtschaft vorbereitete. Zwar der Weg war ein anderer. 
Ehemals war der kleine Bauer ruiniert worden durch Vorschuesse, die ihn 
tatsaechlich zum Meier seines Glaeubigers herabdrueckten; jetzt ward er 
erdrueckt durch die Konkurrenz des ueberseeischen und insonderheit des 
Sklavenkorns. Man schritt fort mit der Zeit; das Kapital fuehrte gegen die 
Arbeit, das heisst gegen die Freiheit der Person, den Krieg, natuerlich wie 
immer in strengster Form Rechtens, aber nicht mehr in der unziemlichen Weise, 
dass der freie Mann der Schulden wegen Sklave ward, sondern von Haus aus mit 
rechtmaessig gekauften und bezahlten Sklaven; der ehemalige hauptstaedtische 
Zinsherr trat auf in zeitgemaesser Gestalt als industrieller Plantagenbesitzer. 
Allein das letzte Ergebnis war in beiden Faellen das gleiche: die Entwertung der 
italischen Bauernstellen, die Verdraengung der Kleinwirtschaft zuerst in einem 
Teil der Provinzen, sodann in Italien durch die Gutswirtschaft; die vorwiegende 
Richtung auch dieser in Italien auf Viehzucht und auf Oel- und Weinbau; 
schliesslich die Ersetzung der freien Arbeiter in den Provinzen wie in Italien 
durch Sklaven. Eben wie die Nobilitaet deshalb gefaehrlicher war als das 
Patriziat, weil jene nicht wie dieses durch eine Verfassungsaenderung sich 
beseitigen liess, so war auch diese neue Kapitalmacht darum gefaehrlicher als 
die des vierten und fuenften Jahrhunderts, weil gegen sie mit Aenderungen des 
Landrechts nichts auszurichten war.
Ehe wir es versuchen, den Verlauf dieses zweiten grossen Konflikts von 
Arbeit und Kapital zu schildern, wird es notwendig, ueber das Wesen und den 
Umfang der Sklavenwirtschaft hier einige Andeutungen einzuschalten. Wir haben es 
hier nicht zu tun mit der alten, gewissermassen unschuldigen Feldsklaverei, 
wonach der Bauer entweder zugleich mit seinem Knechte ackert oder auch, wenn er 
mehr Land besitzt, als er bewirtschaften kann, denselben entweder als Verwalter 
oder auch unter Verpflichtung zur Ablieferung eines Teils vom Ertrag 
gewissermassen als Paechter ueber einen abgeteilten Meierhof setzt; solche 
Verhaeltnisse bestanden zwar zu allen Zeiten - um Comum zum Beispiel waren sie 
noch in der Kaiserzeit die Regel -, allein als Ausnahmezustaende bevorzugter 
Landschaften und milde verwalteter Gueter. Hier ist die Grosswirtschaft mit 
Sklaven gemeint, welche im roemischen Staat wie einst im karthagischen aus der 
Uebermacht des Kapitals sich entwickelte. Waehrend fuer den Sklavenbestand der 
aelteren Zeit die Kriegsgefangenschaft und die Erblichkeit der Knechtschaft 
ausreichten, beruht diese Sklavenwirtschaft, voellig wie die amerikanische, auf 
systematisch betriebener Menschenjagd, da bei der auf Leben und Fortpflanzung 
der Sklaven wenig Ruecksicht nehmenden Nutzungsweise die Sklavenbevoelkerung 
bestaendig zusammenschwand und selbst die stets neue Massen auf den Sklavenmarkt 
liefernden Kriege das Defizit zu decken nicht ausreichten. Kein Land, wo dieses 
jagdbare Wild sich vorfand, blieb hiervon verschont; selbst in Italien war es 
keineswegs unerhoert, dass der arme Freie von seinem Brotherrn unter die Sklaven 
eingestellt ward. Das Negerland jener Zeit aber war Vorderasien 2, wo die 
kretischen und kilikischen Korsaren, die rechten gewerbsmaessigen Sklavenjaeger 
und Sklavenhaendler, die Kuesten Syriens und die griechischen Inseln ausraubten, 
wo mit ihnen wetteifernd die roemischen Zollpaechter in den Klientelstaaten 
Menschenjagden veranstalteten und die Gefangenen unter ihr Sklavengesinde 
untersteckten - es geschah dies in solchem Umfang, dass um 650 (100) der Koenig 
von Bithynien sich unfaehig erklaerte, den verlangten Zuzug zu leisten, da aus 
seinem Reich alle arbeitsfaehigen Leute von den Zollpaechtern weggeschleppt 
seien. Auf dem grossen Sklavenmarkt in Delos, wo die kleinasiatischen 
Sklavenhaendler ihre Ware an die italischen Spekulanten absetzten, sollen an 
einem Tage bis zu 10000 Sklaven des Morgens ausgeschifft und vor Abend alle 
verkauft gewesen sein - ein Beweis zugleich, welche ungeheure Zahl von Sklaven 
geliefert ward und wie dennoch die Nachfrage immer noch das Angebot ueberstieg. 
Es war kein Wunder. Bereits in der Schilderung der roemischen Oekonomie des 
sechsten Jahrhunderts ist es dargelegt worden, dass dieselbe wie ueberhaupt die 
gesamte Grosswirtschaft des Altertums auf dem Sklavenbetriebe ruht. Worauf immer 
die Spekulation sich warf, ihr Werkzeug war ohne Ausnahme der rechtlich zum Tier 
herabgesetzte Mensch. Durch Sklaven wurden grossenteils die Handwerke betrieben, 
so dass der Ertrag dem Herrn zufiel. Durch die Sklaven der 
Steuerpachtgesellschaft wurde die Erhebung der oeffentlichen Gefaelle in den 
untern Graden regelmaessig beschafft. Ihre Haende besorgten den Grubenbau, die 
Pechhuetten und was derart sonst vorkommt; schon frueh kam es auf, Sklavenherden 
nach den spanischen Bergwerken zu senden, deren Vorsteher sie bereitwillig 
annahmen und hoch verzinsten. Die Wein- und Olivenlese wurde in Italien nicht 
von den Leuten auf dem Gut bewirkt, sondern einem Sklavenbesitzer in Akkord 
gegeben. Die Huetung des Viehs ward allgemein durch Sklaven beschafft; der 
bewaffneten, haeufig berittenen Hirtensklaven auf den grossen Weidestrecken 
Italiens ist bereits gedacht worden, und dieselbe Art der Weidewirtschaft ward 
bald auch in den Provinzen ein beliebter Gegenstand der roemischen Spekulation - 
so war zum Beispiel Dalmatien kaum erobert (599 155), als die roemischen 
Kapitalisten anfingen, dort in italischer Weise die Viehzucht im grossen zu 
betreiben. Aber in jeder Beziehung weit schlimmer noch war der eigentliche 
Plantagenbau, die Bestellung der Felder durch eine Herde nicht selten mit dem 
Eisen gestempelter Sklaven, welche mit Fussschellen an den Beinen unter 
Aufsehern des Tags die Feldarbeiten taten und nachts in dem gemeinschaftlichen, 
haeufig unterirdischen Arbeiterzwinger zusammengesperrt wurden. Diese 
Plantagenwirtschaft war aus dem Orient nach Karthago gewandert und scheint durch 
die Karthager nach Sizilien gelangt zu sein, wo, wahrscheinlich aus diesem 
Grunde, die Plantagenwirtschaft frueher und vollstaendiger als in irgendeinem 
anderen Gebiet der roemischen Herrschaft durchgebildet auftritt 3. Die 
Leontinische Feldmark von etwa 30 000 Jugera urbaren Landes, die als roemische 
Domaene von den Zensoren verpachtet wurde, finden wir einige Dezennien nach der 
Gracchenzeit geteilt unter nicht mehr als 84 Paechter, von denen also 
durchschnittlich auf jeden 360 Jugera kamen und unter denen nur ein einziger 
Leontiner, die uebrigen fremde, meistens roemische Spekulanten waren. Man sieht 
hieraus, mit welchem Eifer die roemischen Spekulanten hier in die Fussstapfen 
ihrer Vorgaenger traten und welche grossartigen Geschaefte mit sizilischem Vieh 
und sizilischem Sklavenkorn die roemischen und nichtroemischen Spekulanten 
gemacht haben werden, die mit ihren Hutungen und Pflanzungen die schoene Insel 
bedeckten. Italien indes blieb von dieser schlimmsten Form der Sklavenwirtschaft 
fuer jetzt noch wesentlich verschont. Wenngleich in Etrurien, wo die 
Plantagenwirtschaft zuerst in Italien aufgekommen zu sein scheint und wo sie 
wenigstens vierzig Jahre spaeter in ausgedehntestem Umfange bestand, 
hoechstwahrscheinlich schon jetzt es an Arbeiterzwingern nicht fehlte, so ward 
doch die italische Ackerwirtschaft in dieser Zeit noch ueberwiegend durch freie 
Leute oder doch durch ungefesselte Knechte, daneben durch Akkordierung 
groesserer Arbeiten an Unternehmer betrieben. Recht deutlich zeigt sich der 
Unterschied des italischen Sklavenwesens von dem sizilischen darin, dass bei dem 
sizilischen Sklavenaufstand 619-622 (135-1 S2) allein die Sklaven der nach 
italischer Weise lebenden mamertinischen Gemeinde sich nicht beteiligten.
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2 Auch damals wurde es geltend gemacht, dass die Menschenrasse daselbst 
durch besondere Dauerhaftigkeit sich vorzugsweise zum Sklavenstand eigne. Schon 
Plautus (Trip. 542) preist "den Syrerschlag, der mehr vertraegt als ein andrer 
sonst".
3 Auch die hybrid griechische Benennung des Arbeitshauses (ergastulum von 
ergazomai nach Analogie von stabulum, operculum) deutet darauf, dass diese 
Wirtschaftsweise aus einer Gegend des griechischen Sprachgebiets und in einer 
noch nicht hellenisch durchgebildeten Zeit den Roemern zukam.
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Das Meer von Jammer und Elend, das in diesem elendesten aller Proletariate 
sich vor unsern Augen auftut, mag ergruenden, wer den Blick in solche Tiefen 
wagt; es ist leicht moeglich, dass mit denen der roemischen Sklavenschaft 
verglichen die Summe aller Negerleiden ein Tropfen ist. Hier kommt es weniger 
auf den Notstand der Sklavenschaft selbst an als auf die Gefahren, die sie ueber 
den roemischen Staat brachte und auf das Verhalten der Regierung denselben 
gegenueber. Dass dies Proletariat weder durch die Regierung ins Leben gerufen 
war noch geradezu von ihr beseitigt werden konnte, leuchtet ein; es haette dies 
nur geschehen koennen durch Heilmittel, die noch schlimmer gewesen waeren als 
das Uebel. Der Regierung lag nur ob, teils die unmittelbare Gefahr fuer Eigentum 
und Leben, womit das Sklavenproletariat die Staatsangehoerigen bedrohte, durch 
eine ernstliche Sicherheitspolizei abzuwenden, teils auf die moeglichste 
Beschraenkung des Proletariats durch Hebung der freien Arbeit hinzuwirken. Sehen 
wir, wie die roemische Aristokratie diesen beiden Aufgaben nachkam.
Wie die Polizei gehandhabt ward, zeigen die allerorts ausbrechenden 
Sklavenverschwoerungen und Sklavenkriege. In Italien schienen die wuesten 
Vorgaenge, wie sie in den unmittelbaren Nachwehen des Hannibalischen Krieges 
vorgekommen waren, sich jetzt zu erneuern; auf einmal musste man in der 
Hauptstadt 150, in Minturnae 450, in Sinuessa gar 4000 Sklaven aufgreifen und 
hinrichten lassen (621 133). Noch schlimmer stand es begreiflicherweise in den 
Provinzen. Auf dem grossen Sklavenmarkt zu Delos und in den attischen 
Silbergruben hatte man um dieselbe Zeit die aufstaendischen Sklaven mit den 
Waffen zu Paaren zu treiben. Der Krieg gegen Aristonikos und seine 
kleinasiatischen "Sonnenstaedter" war wesentlich ein Krieg der Besitzenden gegen 
die empoerten Sklaven. Am aergsten aber stand es natuerlicherweise in dem 
gelobten Lande des Plantagensystems, in Sizilien. Die Raeuberwirtschaft war 
daselbst, zumal im Binnenlande, laengst ein stehendes Uebel; sie fing an, sich 
zur Insurrektion zu steigern. Ein reicher und mit den italischen Herren in 
industrieller Exploitierung seines lebendigen Kapitals wetteifernder Pflanzer 
von Enna (Castrogiovanni), Damophilos, ward von seinen erbitterten Feldsklaven 
ueberfallen und ermordet; worauf die wilde Schar in die Stadt Enna stroemte und 
dort derselbe Vorgang in groesserem Massstab sich erneuerte. In Masse erhoben 
die Sklaven sich gegen ihre Herren, toeteten oder knechteten sie und riefen an 
die Spitze des schon ansehnlichen Insurgentenheeres einen Wundermann aus dem 
syrischen Apameia, der Feuer zu speien und zu orakeln verstand, bisher als 
Sklave Eunus genannt, jetzt als Haupt der Insurgenten Antiochos der Koenig der 
Syrer. Warum auch nicht? Hatte doch wenige Jahre zuvor ein anderer syrischer 
Knecht, der nicht einmal ein Prophet war, in Antiocheia selbst das koenigliche 
Stirnband der Seleukiden getragen. Der tapfere "Feldherr" des neuen Koenigs, der 
griechische Sklave Achaeos, durchstreifte die Insel, und nicht bloss die wilden 
Hirten stroemten von nah und fern unter die seltsamen Fahnen - auch die freien 
Arbeiter, die den Pflanzern alles Ueble goennten, machten mit den empoerten 
Sklaven gemeinschaftliche Sache. In einer anderen Gegend Siziliens folgte ein 
kilikischer Sklave, Kleon, einst in seiner Heimat ein dreister Raeuber, dem 
gegebenen Beispiel und besetzte Akragas, und da die Haeupter miteinander sich 
vertrugen, gelang es ihnen nach manchen geringeren Erfolgen zuletzt, den Praetor 
Lucius Hypsaeus selbst mit seiner groesstenteils aus sizilischen Milizen 
bestehenden Armee gaenzlich zu schlagen und sein Lager zu erobern. Hierdurch kam 
fast die ganze Insel in die Gewalt der Aufstaendischen, deren Zahl nach den 
maessigsten Angaben sich auf 70000 Waffenfaehige belaufen haben soll; die Roemer 
sahen sich genoetigt, drei Jahre nacheinander (620-622 134-132) Konsuln und 
konsularische Heere nach Sizilien abzusenden, bis nach manchen unentschiedenen, 
ja zum Teil ungluecklichen Gefechten endlich mit der Einnahme von Tauromenion 
und von Enna der Aufstand ueberwaeltigt war. Vor der letzteren Stadt, in die 
sich die entschlossenste Mannschaft der Insurgenten geworfen hatte, um sich in 
dieser unbezwinglichen Stellung zu verteidigen, wie sich Maenner verteidigen, 
die an Rettung wie an Begnadigung verzweifeln, lagerten die Konsuln Lucius 
Calpurnius Piso und Publius Rupilius zwei Jahre hindurch und bezwangen sie 
endlich mehr durch den Hunger als durch die Waffen 4.
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4 Noch jetzt finden sich vor Castrogiovanni, da, wo der Aufgang am 
wenigsten jaeh ist, nicht selten roemische Schleuderkugeln mit dem Namen des 
Konsuls von 621 (133): L. Piso L. f. cos.
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Das waren die Ergebnisse der Sicherheitspolizei, wie sie von dem roemischen 
Senat und dessen Beamten in Italien und den Provinzen gehandhabt ward. Wenn die 
Aufgabe, das Proletariat zu beseitigen, die ganze Macht und Weisheit der 
Regierung erfordert und nur zu oft uebersteigt, so ist dagegen die polizeiliche 
Niederhaltung desselben fuer jedes groessere Gemeinwesen verhaeltnismaessig 
leicht. Es staende wohl um die Staaten, wenn die besitzlosen Massen ihnen keine 
andere Gefahr bereiteten, als wie sie auch droht von Baeren und Woelfen; nur der 
Aengsterling und wer mit der albernen Angst der Menge Geschaefte macht, 
prophezeit den Untergang der buergerlichen Ordnung in Sklavenaufstaenden oder 
Proletariatinsurrektionen. Aber selbst dieser leichteren Aufgabe der Baendigung 
der gedrueckten Massen ward von der roemischen Regierung trotz des tiefsten 
Friedens und der unerschoepflichen Hilfsquellen des Staats keineswegs genuegt. 
Es war dies ein Zeichen ihrer Schwaeche; aber nicht ihrer Schwaeche allein. Von 
Rechts wegen war der roemische Statthalter verpflichtet, die Landstrassen rein 
zu halten und die aufgegriffenen Raeuber, wenn es Sklaven waren, ans Kreuz 
schlagen zu lassen; natuerlich, denn Sklavenwirtschaft ist nicht moeglich ohne 
Schreckensregiment. Allein in dieser Zeit war in Sizilien wohl auch mitunter, 
wenn die Strassen allzu unsicher wurden, von dem Statthalter eine Razzia 
veranstaltet, aber um es mit den italischen Pflanzern nicht zu verderben, wurden 
die gefangenen Raeuber von der Behoerde in der Regel an ihre Herren zu 
gutfindender Bestrafung abgegeben; und diese Herren waren sparsame Leute, welche 
ihren Hirtenknechten, wenn sie Kleider begehrten, mit Pruegel antworteten und 
mit der Frage, ob denn die Reisenden nackt durch das Land zoegen. Die Folge 
solcher Konnivenz war denn, dass nach Ueberwaeltigung des Sklavenaufstandes der 
Konsul Publius Rupilius alles, was lebend in seine Haende kam, es heisst ueber 
20000 Menschen, ans Kreuz schlagen liess. Es war freilich nicht laenger 
moeglich, das Kapital zu schonen.
Unendlich schwerer zu gewinnende, freilich auch unendlich reichere Fruechte 
verhiess die Fuersorge der Regierung fuer Hebung der freien Arbeit und 
folgeweise fuer Beschraenkung des Sklavenproletariats. Leider geschah in dieser 
Beziehung schlechterdings gar nichts. In der ersten sozialen Krise hatte man 
gesetzlich dem Gutsherrn vorgeschrieben, eine nach der Zahl seiner 
Sklavenarbeiter abgemessene Anzahl freier Arbeiter zu verwenden. Jetzt ward auf 
Veranlassung der Regierung eine punische Schrift ueber den Landbau, ohne Zweifel 
eine Anweisung zur Plantagenwirtschaft nach karthagischer Art, zu Nutz und 
Frommen der italischen Spekulation ins Lateinische uebersetzt -das erste und 
einzige Beispiel einer von dem roemischen Senat veranlassten literarischen 
Unternehmung! Dieselbe Tendenz offenbart sich in einer wichtigeren Angelegenheit 
oder vielmehr in der Lebensfrage fuer Rom, in dem Kolonisierungssystem. Es 
bedurfte nicht der Weisheit, nur der Erinnerung an den Verlauf der ersten 
sozialen Krise Roms, um zu begreifen, dass gegen ein agrikoles Proletariat die 
einzige ernstliche Abhilfe in einem umfassenden und regularisierten 
Emigrationssystem bestand, wozu die aeusseren Verhaeltnisse Roms die guenstigste 
Gelegenheit darboten. Bis gegen das Ende des sechsten Jahrhunderts hatte man in 
der Tat dem fortwaehrenden Zusammenschwinden des italischen Kleinbesitzes durch 
fortwaehrende Gruendung neuer Bauernhufen entgegengewirkt. Es war dies zwar 
keineswegs in dem Masse geschehen, wie es haette geschehen koennen und sollen; 
man hatte nicht bloss das seit alten Zeiten von Privaten okkupierte Domanialland 
nicht eingezogen, sondern auch weitere Okkupationen neugewonnenen Landes 
gestattet und andere sehr wichtige Erwerbungen, wie namentlich das Gebiet von 
Capua, zwar nicht der Okkupation preisgegeben, aber doch auch nicht zur 
Verteilung gebracht, sondern als nutzbare Domaene verwertet. Dennoch hatte die 
Landanweisung segensreich gewirkt, vielen der Notleidenden Hilfe und allen 
Hoffnung gegeben. Allein, nach der Gruendung von Luna (577 177) findet sich, 
ausser der vereinzelt stehenden Anlage der picenischen Kolonie Auximum (Osimo) 
im Jahre 597 (157), von weiteren Landanweisungen auf lange hinaus keine Spur. 
Die Ursache ist einfach. Da seit der Besiegung der Boier und Apuaner ausser den 
wenig lockenden ligurischen Taelern neues Gebiet in Italien nicht gewonnen ward, 
war daselbst kein anderes Land zu verteilen als das verpachtete oder okkupierte 
Domanialland, dessen Antastung der Aristokratie begreiflicherweise jetzt 
ebensowenig genehm war wie vor dreihundert Jahren. Das ausserhalb Italien! 
gewonnene Gebiet zur Verteilung zu bringen, schien aber aus politischen Gruenden 
unzulaessig; Italien sollte das herrschende Land bleiben und die Scheidewand 
zwischen italischen Herren und dienenden Provinzialen nicht fallen. Wenn man 
nicht die Ruecksichten der hoeheren Politik oder gar die Standesinteressen 
beiseite setzen wollte, blieb der Regierung nichts uebrig, als dem Ruin des 
italischen Bauernstandes zuzusehen, und also geschah es. Die Kapitalisten fuhren 
fort, die kleinen Besitzer auszukaufen, auch wohl, wenn sie eigensinnig blieben, 
deren Aecker ohne Kaufbrief einzuziehen, wobei es begreiflich nicht immer 
guetlich abging - eine besonders beliebte Weise war es, dem Bauer, waehrend er 
im Felde stand, Weib und Kinder vom Hofe zu stossen und ihn mittels der Theorie 
der vollendeten Tatsache zur Nachgiebigkeit zu bringen. Die Gutsbesitzer fuhren 
fort, statt der freien Arbeiter sich vorwiegend der Sklaven zu bedienen, schon 
deshalb, weil diese nicht wie jene zum Kriegsdienst abgerufen werden konnten, 
und dadurch das freie Proletariat auf das gleiche Niveau des Elends mit der 
Sklavenschaft herabzudruecken. Sie fuhren fort, durch das spottwohlfeile 
sizilische Sklavenkorn das italische von dem hauptstaedtischen Markt zu 
verdraengen und dasselbe auf der ganzen Halbinsel zu entwerten. In Etrurien 
hatte die alte einheimische Aristokratie im Bunde mit den roemischen 
Kapitalisten schon im Jahre 520 (184) es so weit gebracht, dass es dort keinen 
freien Bauern mehr gab. Es konnte auf dem Markt der Hauptstadt laut gesagt 
werden, dass die Tiere ihr Lager haetten, den Buergern aber nichts geblieben sei 
als Luft und Sonnenschein und dass die, welche die Herren der Welt hiessen, 
keine Scholle mehr ihr eigen nennten. Den Kommentar zu diesen Worten lieferten 
die Zaehlungslisten der roemischen Buergerschaft. Vom Ende des Hannibalischen 
Krieges bis zum Jahre 595 (159) ist die Buergerzahl in stetigem Steigen, wovon 
die Ursache wesentlich zu suchen ist in den fortdauernden und ansehnlichen 
Verteilungen von Domanialland; nach 595 (159), wo die Zaehlung 328000 
waffenfaehige Buerger ergab, zeigt sich dagegen ein regelmaessiges Sinken, indem 
sich die Liste im Jahre 600 (154) auf 324000, im Jahre 607 (147) auf 322000, im 
Jahre 623 (131) auf 319000 waffenfaehige Buerger stellt - ein erschreckendes 
Ergebnis fuer eine Zeit tiefen inneren und aeusseren Friedens. Wenn das so 
fortging, loeste die Buergerschaft sich auf in Pflanzer und Sklaven und konnte 
schliesslich der roemische Staat, wie es bei den Parthern geschah, seine 
Soldaten auf dem Sklavenmarkt kaufen.
So standen die aeusseren und inneren Verhaeltnisse Roms, als der Staat 
eintrat in das siebente Jahrhundert seines Bestandes. Wohin man auch das Auge 
wandte, fiel es auf Missbraeuche und Verfall; jedem einsichtigen und 
wohlwollenden Mann musste die Erwaegung sich aufdraengen, ob denn hier nicht zu 
helfen und zu bessern sei. Es fehlte an solchen in Rom nicht; aber keiner schien 
mehr berufen zu dem grossen Werk der politischen und sozialen Reform als der 
Lieblingssohn des Aemilius Paullus, der Adoptivenkel des grossen Scipio, der 
dessen glorreichen Afrikanernamen nicht bloss kraft Erb-, sondern auch kraft 
eigenen Rechtes trug, Publius Cornelius Scipio Aemilianus Africanus (570-625 
184-129). Gleich seinem Vater war er ein massvoller, durch und durch gesunder 
Mann, nie krank am Koerper und nie unsicher ueber den naechsten und notwendigen 
Entschluss. Schon in seiner Jugend hatte er sich ferngehalten von dem 
gewoehnlichen Treiben der politischen Anfaenger, dem Antichambrieren in den 
Zimmern der vornehmen Senatoren und den gerichtlichen Deklamationen. Dagegen 
liebte er die Jagd - als Siebzehnjaehriger hatte er, nachdem er den Feldzug 
gegen Perseus unter seinem Vater mit Auszeichnung mitgemacht hatte, als 
Belohnung dafuer sich freie Pirsch in dem seit vier Jahren unberuehrten Wildhag 
der Koenige von Makedonien erbeten - und vor allen Dingen wandte er gern seine 
Musse auf wissenschaftlichen und literarischen Genuss. Durch die Fuersorge 
seines Vaters war er frueh in diejenige echte griechische Bildung eingefuehrt 
worden, welche ueber das geschmacklose Hellenisieren der gemeinen Halbbildung 
hinaushob; durch seine ernste und treffende Wuerdigung des Echten und des 
Schlechten in dem griechischen Wesen und durch sein adliges Auftreten imponierte 
dieser Roemer den Hoefen des Ostens, ja sogar den spottlustigen Alexandrinern. 
Seinen Hellenismus erkannte man vor allem in der feinen Ironie seiner Rede und 
in seinem klassisch reinen Latein. Obwohl nicht eigentlich Schriftsteller, 
zeichnete er doch wie Cato seine politischen Reden auf - sie wurden gleich den 
Briefen seiner Adoptivschwester, der Mutter der Gracchen, von den spaeteren 
Literatoren als Meisterstuecke mustergueltiger Prosa geschaetzt - und zog mit 
Vorliebe die besseren griechischen und roemischen Literaten in seinen Kreis, 
welcher plebejische Umgang ihm freilich nicht wenig verdacht ward von denjenigen 
Kollegen im Senat, die auf ihre edle Geburt als einzige Auszeichnung angewiesen 
waren. Ein sittlich fester und zuverlaessiger Mann, galt sein Wort bei Freund 
und Feind; er mied Bauten und Spekulationen und lebte einfach; dafuer handelte 
er in Geldangelegenheiten nicht bloss ehrlich und uneigennuetzig, sondern auch 
mit einer dem kaufmaennischen Sinn seiner Zeitgenossen seltsam duenkenden 
Zartheit und Liberalitaet. Er war ein tuechtiger Soldat und Offizier; aus dem 
Afrikanischen Krieg brachte er den Ehrenkranz heim, der wegen Rettung 
gefaehrdeter Buerger mit eigener Lebensgefahr erteilt zu werden pflegte, und 
beendete den Krieg als Feldherr, den er als Offizier begonnen hatte; an wirklich 
schwierigen Aufgaben sein Feldherrngeschick zu erproben, boten die Umstaende ihm 
keine Gelegenheit. Scipio war so wenig wie sein Vater eine geniale Natur - davon 
zeugt schon seine Vorliebe fuer Xenophon, den nuechternen Militaer und korrekten 
Schriftsteller -, aber ein rechter und echter Mann, der vor andern berufen 
schien, dem beginnenden Verfall durch organische Reformen zu wehren. Um so 
bezeichnender ist es, dass er es nicht versucht hat. Zwar half er, wo und wie er 
konnte, Missbraeuche abstellen und verhindern und arbeitete namentlich hin auf 
Verbesserung der Rechtspflege. Hauptsaechlich durch seinen Beistand vermochte 
Lucius Cassius, ein tuechtiger Mann von altvaeterischer Strenge und 
Ehrenhaftigkeit, gegen den heftigsten Widerstand der Optimaten, sein Stimmgesetz 
durchzubringen, welches fuer die noch immer den wichtigsten Teil der 
Kriminaljurisdiktion umfassenden Volksgerichte die geheime Abstimmung 
einfuehrte. Ebenso zog er, der die Knabenanklagen nicht hatte mitmachen moegen, 
in seinen reifen Jahren selbst mehrere der schuldigsten Maenner der Aristokratie 
vor die Gerichte. In gleichem Geiste hat er als Feldherr vor Karthago und vor 
Numantia die Weiber und die Pfaffen zu den Toren des Lagers hinausgejagt und das 
Soldatengesindel wieder zurueck gezwungen unter den eisernen Druck der alten 
Heereszucht, als Zensor (612 142) unter der vornehmen Welt der glattkinnigen 
Manschettentraeger aufgeraeumt und mit ernsten Worten die Buergerschaft ermahnt, 
an den rechtschaffenen Sitten der Vaeter treulich zu halten. Aber niemand, und 
er selber am wenigsten, konnte es verkennen, dass die Verschaerfung der 
Rechtspflege und das vereinzelte Dazwischenfahren nicht einmal Anfaenge waren 
zur Heilung der organischen Uebel, an denen der Staat krankte. An diese hat 
Scipio nicht geruehrt. Gaius Laelius (Konsul 614 140), Scipios aelterer Freund 
und sein politischer Lehrmeister und Vertrauter, hatte den Plan gefasst, die 
Einziehung des unvergebenen, aber vorlaeufig okkupierten italischen 
Domaniallandes vorzuschlagen und durch dessen Aufteilung der zusehends 
verfallenden italischen Bauernschaft Hilfe zu bringen; allein er stand von dem 
Vorschlag ab, als er sah, welchen Sturm er zu erregen im Begriff war, und ward 
fortan "der Verstaendige" genannt. Auch Scipio dachte also. Er war von der 
Groesse des Uebels voellig durchdrungen und griff, wo er nur sich selber wagte, 
mit ehrenwertem Mut ohne Ansehen der Person ruecksichtslos an und durch; allein 
er hatte sich auch ueberzeugt, dass dem Lande nur zu helfen sei um den Preis 
derselben Revolution, die im vierten und fuenften Jahrhundert aus der 
Reformfrage sich entsponnen hatte, und ihm schien, mit Recht oder mit Unrecht, 
das Heilmittel schlimmer als das Uebel. So stand er mit dem kleinen Kreis seiner 
Freunde zwischen den Aristokraten, die ihm seine Befuerwortung des Cassischen 
Gesetzes nie verziehen, und den Demokraten, denen er doch auch nicht genuegte 
noch genuegen wollte, waehrend seines Lebens einsam, nach seinem Tode gefeiert 
von beiden Parteien, bald als Vormann der Aristokratie, bald als Beguenstiger 
der Reform. Bis auf seine Zeit hatten die Zensoren bei der Niederlegung ihres 
Amtes die Goetter angerufen, dem Staat groessere Macht und Herrlichkeit zu 
verleihen; der Zensor Scipio betete, dass sie geneigen moechten, den Staat zu 
erhalten. Sein ganzes Glaubensbekenntnis liegt in dem schmerzlichen Ausruf.
Aber wo der Mann verzagte, der zweimal das roemische Heer aus tiefem 
Verfall zum Siege gefuehrt hatte, da getraute sich ein tatenloser Juengling, zum 
Retter Italiens sich aufzuwerfen. Er hiess Tiberius Sempronius Gracchus (591-621 
163-133). Sein gleichnamiger Vater (Konsul 577, 591; Zensor 585 177, 163;169) 
war das rechte Musterbild eines roemischen Aristokraten. Die glaenzende, nicht 
ohne Bedrueckung der abhaengigen Gemeinden zuwege gebrachte Pracht seiner 
aedilizischen Spiele hatte ihm schweren und verdienten Tadel vom Senat 
zugezogen, waehrend er durch sein Einschreiten in dem leidigen Prozess gegen die 
persoenlich ihm verfeindeten Scipionen sein ritterliches und wohl auch sein 
Standesgefuehl, durch sein energisches Auftreten gegen die Freigelassenen in 
seiner Zensur seine konservative Gesinnung betaetigte und als Statthalter der 
Ebroprovinz durch Tapferkeit und vor allem durch Gerechtigkeit sich um sein 
Vaterland ein bleibendes Verdienst und zugleich in den Gemuetern der 
unterworfenen Nation ein dauerndes Gedaechtnis in Ehrfurcht und Liebe erwarb.
Seine Mutter Cornelia war die Tochter des Siegers von Zama, welcher 
ebenjenes hochherzigen Dazwischentretens wegen den bisherigen Gegner sich zum 
Schwiegersohn erkoren hatte, sie selbst eine hochgebildete und bedeutende Frau, 
die nach dem Tode ihres viel aelteren Gemahls die Hand des Koenigs von Aegypten 
zurueckgewiesen hatte und im Andenken an den Gemahl und den Vater die drei ihr 
gebliebenen Kinder erzog. Der aeltere von den beiden Soehnen, Tiberius, war eine 
gute und sittliche Natur, sanften Blicks und ruhigen Wesens, wie es schien, zu 
allem andern eher bestimmt als zum Agitator der Massen. Mit allen seinen 
Beziehungen und Anschauungen gehoerte er dem Scipionischen Kreise an, dessen 
feine griechische und nationale Durchbildung er und seine Geschwister teilten. 
Scipio Aemilianus war zugleich sein Vetter und seiner Schwester Gemahl; unter 
ihm hatte Tiberius als Achtzehnjaehriger die Erstuermung Karthagos mitgemacht 
und durch seine Tapferkeit das Lob des strengen Feldherrn und kriegerische 
Auszeichnungen erworben. Dass der tuechtige junge Mann die Anschauungen ueber 
den Verfall des Staats an Haupt und Gliedern, wie sie in diesem Kreise gangbar 
waren, die Gedanken namentlich ueber die Hebung des italischen Bauernstandes mit 
aller Lebendigkeit und allem Rigorismus der Jugend in sich aufnahm und 
steigerte, ist begreiflich; waren es doch nicht bloss die jungen Leute, denen 
das Zurueckweichen des Laelius vor der Durchfuehrung seiner Reformideen nicht 
verstaendig erschien, sondern schwach. Appius Claudius, der gewesene Konsul (611 
143) und Zensor (618 136), einer der angesehensten Maenner des Senats, tadelte 
mit all der gewaltsamen Leidenschaftlichkeit, die in dem Geschlecht der Claudier 
erblich war und blieb, dass der Scipionische Kreis den Plan der 
Domaenenaufteilung so rasch wieder habe fallen lassen; um so bitterer, wie es 
scheint, weil er mit Scipio Aemilianus bei der Bewerbung um die Zensur in 
persoenliche Konflikte gekommen war. Ebenso sprach Publius Crassus Mucianus sich 
aus, der derzeitige Oberpontifex, als Mensch und Rechtsgelehrter im Senat wie in 
der Buergerschaft allgemein verehrt. Sogar dessen Bruder Publius Mucius 
Scaevola, der Begruender der wissenschaftlichen Jurisprudenz in Rom, schien dem 
Reformplan nicht abgeneigt, und seine Stimme war von um so groesserem Gewicht, 
als er gewissermassen ausserhalb der Parteien stand. Aehnlich dachte Quintus 
Metellus, der Ueberwinder Makedoniens und der Achaeer, mehr aber noch als seiner 
Kriegstaten halber geachtet als ein Muster alter Zucht und Sitte in seinem 
haeuslichen wie in seinem oeffentlichen Leben. Tiberius Gracchus stand diesen 
Maennern nahe, namentlich dem Appius, dessen Tochter er, und dem Mucianus, 
dessen Tochter sein Bruder zum Weib genommen hatte; es war kein Wunder, dass der 
Gedanke sich in ihm regte, den Reformplan selber wiederaufzunehmen, sobald er 
sich in einer Stellung befinden werde, die ihm verfassungsmaessig die Initiative 
gestatte. Persoenliche Motive mochten ihn hierin bestaerken. Der 
Friedensvertrag, den Mancinus 617 (147) mit den Numantinern abschloss, war 
wesentlich Gracchus' Werk; dass der Senat ihn kassiert hatte, dass der Feldherr 
deswegen den Feinden ausgeliefert worden und Gracchus mit den uebrigen hoeheren 
Offizieren dem gleichen Schicksal nur durch die groessere Gunst, deren er bei 
der Buergerschaft genoss, entgangen war, konnte den jungen rechtschaffenen und 
stolzen Mann nicht milder stimmen gegen die herrschende Aristokratie. Die 
hellenischen Rhetoren, mit denen er gern philosophierte und politisierte, der 
Mytilenaeer Diophanes, der Kymaeer Gaius Blossius, naehrten in seiner Seele die 
Ideale, mit denen er sich trug; als seine Absichten in weiteren Kreisen bekannt 
wurden, fehlte es nicht an billigenden Stimmen, und mancher oeffentliche 
Anschlag forderte den Enkel des Afrikaners auf, des armen Volkes, der Rettung 
Italiens zu gedenken.
Am 10. Dezember 620 (134) uebernahm Tiberius Gracchus das Volkstribunat. 
Die entsetzlichen Folgen der bisherigen Missregierung, der politische, 
militaerische, oekonomische, sittliche Verfall der Buergerschaft lagen eben 
damals nackt und bloss jedermann vor Augen. Von den beiden Konsuln dieses Jahres 
focht der eine ohne Erfolg in Sizilien gegen die aufstaendischen Sklaven und war 
der andere, Scipio Aemilianus, seit Monaten beschaeftigt, eine kleine spanische 
Landstadt nicht zu besiegen, sondern zu erdruecken. Wenn es noch einer 
besonderen Aufforderung bedurfte, um Gracchus' Entschluss zur Tat werden zu 
lassen, sie lag in diesen, jedes Patrioten Gemuet mit unnennbarer Angst 
erfuellenden Zustaenden. Sein Schwiegervater versprach Beistand mit Rat und Tat, 
man durfte hoffen auf die Unterstuetzung des Juristen Scaevola, der kurz vorher 
zum Konsul fuer 621 (133) erwaehlt worden war. So beantragte Gracchus gleich 
nach Antritt seines Amtes die Erlassung eines Ackergesetzes, das in gewissem 
Sinn nichts war als eine Erneuerung des Licinisch-Sextischen vom Jahre 387 der 
Stadt (367). Es sollten danach die saemtlichen okkupierten und von den Inhabern 
ohne Entgelt benutzten Staatslaendereien - die verpachteten, wie zum Beispiel 
das Gebiet von Capua, beruehrte das Gesetz nicht - von Staats wegen eingezogen 
werden, jedoch mit der Beschraenkung, dass der einzelne Okkupant fuer sich 500 
und fuer jeden Sohn 250, im ganzen jedoch nicht ueber 1000 Morgen zu bleibendem 
und garantiertem Besitz solle behalten oder dafuer Ersatz in Land in Anspruch 
nehmen duerfen. Fuer etwaige, von den bisherigen Inhabern vorgenommene 
Verbesserungen, wie Gebaeude und Pflanzungen, scheint man Entschaedigung 
bewilligt zu haben. Das also eingezogene Domanialland sollte in Lose von 30 
Morgen zerschlagen und diese teils an Buerger, teils an italische Bundesgenossen 
verteilt werden, nicht als freies Eigentum, sondern als unveraeusserliche 
Erbpacht, deren Inhaber das Land zum Feldbau zu benutzen und eine maessige Rente 
an die Staatskasse zu zahlen sich verpflichteten. Ein Kollegium von drei 
Maennern, die als ordentliche und stehende Beamte der Gemeinde angesehen und 
jaehrlich von der Volksversammlung gewaehlt wurden, ward mit dem Einziehungs- 
und Aufteilungsgeschaeft beauftragt, wozu spaeter noch der wichtige und 
schwierige Auftrag kam, rechtlich festzustellen, was Domanialland und was 
Privateigentum sei. Die Aufteilung war demnach angelegt als auf unbestimmte Zeit 
fortgehend, bis dass die sehr ausgedehnten und schwer festzustellenden 
italischen Domaenen reguliert sein wuerden. Mit dem Licinisch-Sextischen Gesetz 
verglichen waren neu in dem Sempronischen Ackergesetz teils die Klausel zu 
Gunsten der beerbten Besitzer, teils die fuer die neuen Landstellen beantragte 
Erbpachtgutsqualitaet und Unveraeusserlichkeit, teils und vor allem die 
regulierte und dauernde Exekutive, deren Fehlen in dem aelteren Gesetz 
hauptsaechlich bewirkt hatte, dass dasselbe ohne nachhaltige praktische 
Anwendung geblieben war.
Den grossen Grundbesitzern, die jetzt wie vor drei Jahrhunderten ihren 
wesentlichen Ausdruck fanden im Senat, war also der Krieg erklaert, und seit 
langem zum erstenmal stand wieder einmal ein einzelner Beamter in ernsthafter 
Opposition gegen die aristokratische Regierung. Sie nahm den Kampf auf in der 
fuer solche Faelle hergebrachten Weise, die Ausschreitungen des Beamtentums 
durch dieses selbst zu paralysieren. Ein Kollege des Gracchus, Marcus Octavius, 
ein entschlossener und von der Verwerflichkeit des beantragten Domanialgesetzes 
ernstlich ueberzeugter Mann, tat Einspruch, als dasselbe zur Abstimmung gebracht 
werden sollte; womit verfassungsmaessig der Antrag beseitigt war. Gracchus 
sistierte nun seinerseits die Staatsgeschaefte und die Rechtspflege und legte 
seine Siegel auf die oeffentlichen Kassen; man nahm es hin - es war unbequem, 
aber das Jahr ging ja doch auch zu Ende. Gracchus, ratlos, brachte sein Gesetz 
zum zweitenmal zur Abstimmung; natuerlich wiederholte Octavius seinen Einspruch, 
und auf die flehentliche Bitte seines Kollegen und bisherigen Freundes, ihm die 
Rettung Italiens nicht zu wehren, mochte er erwidern, dass darueber, wie Italien 
gerettet werden koenne, eben die Ansichten verschieden, sein 
verfassungsmaessiges Recht aber, gegen den Antrag des Kollegen seines Veto sich 
zu bedienen, ausser allem Zweifel sei. Der Senat machte jetzt den Versuch, 
Gracchus einen leidlichen Rueckzug zu eroeffnen; zwei Konsulare forderten ihn 
auf, die Angelegenheit in der Kurie weiterzuverhandeln, und eifrig ging der 
Tribun hierauf ein. Er suchte in diesen Antrag hineinzulegen, dass der Senat 
damit die Domanialaufteilung im Prinzip zugestanden habe; allein weder lag dies 
darin, noch war der Senat irgend geneigt, in der Sache nachzugeben; die 
Verhandlungen endigten ohne jedes Resultat. Die verfassungsmaessigen Wege waren 
erschoepft. In frueheren Zeiten hatte man unter solchen Verhaeltnissen es sich 
nicht verdriessen lassen, den gestellten Antrag fuer dies Jahr zur Ruhe zu 
legen, aber in jedem folgenden ihn wiederaufzunehmen, bis der Ernst des Forderns 
und der Druck der oeffentlichen Meinung den Widerstand brachen. Jetzt lebte man 
rascher. Gracchus schien auf dem Punkte angelangt, wo er entweder auf die Reform 
ueberhaupt verzichten oder die Revolution beginnen musste; er tat das letztere, 
indem er mit der Erklaerung vor die Buergerschaft trat, dass entweder er oder 
Octavius aus dem Kollegium ausscheiden muesse, und diesem ansann, die Buerger 
darueber abstimmen zu lassen, welchen von ihnen sie entlassen wollten. Octavius 
weigerte sich natuerlich, auf diesen wunderlichen Zweikampf einzugehen; die 
Interzession war eben dazu da, solchen Meinungsverschiedenheiten der Kollegen 
Raum zu gewaehren. Da brach Gracchus die Verhandlung mit dem Kollegen ab und 
wandte sich an die versammelte Menge mit der Frage, ob nicht der Volkstribun, 
der dem Volk zuwiderhandle, sein Amt verwirkt habe; und die Versammlung, laengst 
gewohnt, zu allen an sie gebrachten Antraegen ja zu sagen und groesstenteils 
zusammengesetzt aus dem vom Lande hereingestroemten und bei der Durchfuehrung 
des Gesetzes persoenlich interessierten agrikolen Proletariat, bejahte fast 
einstimmig die Frage. Marcus Octavius ward auf Gracchus' Befehl durch die 
Gerichtsdiener von der Tribunenbank entfernt und hierauf unter allgemeinem Jubel 
das Ackergesetz durchgebracht und die ersten Teilungsherren ernannt. Die Stimmen 
fielen auf den Urheber des Gesetzes nebst seinem erst zwanzigjaehrigen Bruder 
Gaius und seinem Schwiegervater Appius Claudius. Eine solche Familienwahl 
steigerte die Erbitterung der Aristokratie. Als die neuen Beamten sich wie 
ueblich an den Senat wandten, um ihre Ausstattungs- und Taggelder angewiesen zu 
erhalten, wurden jene verweigert und ein Taggeld angewiesen von 24 Assen (10 
Groschen). Die Fehde griff immer weiter um sich und ward immer gehaessiger und 
persoenlicher. Das schwierige und verwickelte Geschaeft der Abgrenzung, 
Einziehung und Aufteilung der Domaenen trug den Hader in jede Buergergemeinde, 
ja selbst in die verbuendeten italischen Staedte. Die Aristokratie hatte es kein 
Hehl, dass sie das Gesetz vielleicht, weil sie muesse, sich gefallen lassen, der 
unberufene Gesetzgeber aber ihrer Rache nimmermehr entgehen werde; und die 
Ankuendigung des Quintus Pompeius, dass er den Gracchus an demselben Tage, wo er 
das Tribunat niederlege, in Anklagestand versetzen werde, war unter den 
Drohungen, die gegen den Tribun fielen, noch bei weitem nicht die schlimmste. 
Gracchus glaubte, wahrscheinlich mit Recht, seine persoenliche Sicherheit 
bedroht und erschien auf dem Markt nicht mehr ohne eine Gefolge von drei- bis 
viertausend Menschen, worueber er selbst von dem der Reform an sich nicht 
abgeneigten Metellus im Senat bittere Worte hoeren wusste. Ueberhaupt, wenn er 
gemeint hatte, mit Durchbringung seines Ackergesetzes am Ziele zu sein, so hatte 
er jetzt zu lernen, dass er erst am Anfang stand. Das "Volk" war ihm zu Dank 
verpflichtet; aber er war ein verlorener Mann, wenn er keinen anderen Schirm 
mehr hatte als diese Dankbarkeit des Volkes, wenn er demselben nicht 
unentbehrlich blieb und durch andere und weitergreifende Vorschlaege neue und 
immer neue Interessen und Hoffnungen an sich knuepfte. Ebendamals war durch das 
Testament des letzten Koenigs von Pergamon den Roemern Reich und Vermoegen der 
Attaliden zugefallen; Gracchus beantragte bei dem Volk, den pergamenischen 
Schatz unter die neuen Landbesitzer zur Anschaffung des erforderlichen Beschlags 
zu verteilen und vindizierte ueberhaupt, gegen die bestehende Uebung, der 
Buergerschaft das Recht, ueber die neue Provinz definitiv zu entscheiden. 
Weitere populaere Gesetze, ueber Abkuerzung der Dienstzeit, ueber Ausdehnung des 
Provokationsrechts, ueber die Aufhebung des Vorrechts der Senatoren, 
ausschliesslich als Zivilgeschworene zu fungieren, sogar ueber die Aufnahme der 
italischen Bundesgenossen in den roemischen Buergerverband, soll er vorbereitet 
haben; wie weit seine Entwuerfe in der Tat gereicht haben, laesst sich nicht 
entscheiden, gewiss ist nur, dass Gracchus seine einzige Rettung darin sah, das 
Amt, das ihn schuetzte, von der Buergerschaft auf ein zweites Jahr verliehen zu 
erhalten, und dass er, um diese verfassungswidrige Verlaengerung zu bewirken, 
weitere Reformen in Aussicht stellte. Hatte er anfangs sich eingesetzt, um das 
Gemeinwesen zu retten, so wusste er jetzt schon, um sich zu retten, das 
Gemeinwesen aufs Spiel setzen. Die Bezirke traten zusammen zur Wahl der Tribunen 
fuer das naechste Jahr, und die ersten Abteilungen gaben ihre Stimmen fuer 
Gracchus; aber die Gegenpartei drang mit ihrem Einspruch schliesslich wenigstens 
insoweit durch, dass die Versammlung unverrichteter Sache aufgeloest und die 
Entscheidung auf den folgenden Tag verschoben ward. Fuer diesen setzte Gracchus 
alle Mittel in Bewegung, erlaubte und unerlaubte: er zeigte sich dem Volke im 
Trauergewand und empfahl ihm seinen unmuendigen Knaben; fuer den Fall, dass die 
Wahl abermals durch Einspruch gestoert werden wuerde, traf er Vorkehrungen, den 
Anhang der Aristokratie mit Gewalt von dem Versammlungsplatz vor dem 
Kapitolinischen Tempel zu vertreiben. So kam der zweite Wahltag heran; die 
Stimmen fielen wie an dem vorhergehenden und wieder erfolgte der Einspruch; der 
Auflauf begann. Die Buerger zerstreuten sich; die Wahlversammlung war faktisch 
aufgehoben; der Kapitolinische Tempel ward geschlossen; man erzaehlte sich in 
der Stadt, bald dass Tiberius die saemtlichen Tribunen abgesetzt habe, bald dass 
er ohne Wiederwahl sein Amt fortzufuehren entschlossen sei. Der Senat 
versammelte sich im Tempel der Treue, hart bei dem Jupitertempel; die 
erbittertsten Gegner des Gracchus fuehrten in der Sitzung das Wort; als Tiberius 
die Hand nach der Stirn bewegte, um in dem wilden Getuemmel dem Volke zu 
erkennen zu geben, dass sein Leben bedroht sei, hiess es, er fordere schon die 
Leute auf, sein Haupt mit der koeniglichen Binde zu schmuecken. Der Konsul 
Scaevola ward angegangen, den Hochverraeter sofort toeten zu lassen; als der 
gemaessigte, der Reform an sich keineswegs abgeneigte Mann das ebenso unsinnige 
wie barbarische Begehren unwillig zurueckwies, rief der Konsular Publius Scipio 
Nasica, ein harter und leidenschaftlicher Aristokrat, die Gleichgesinnten auf, 
sich zu bewaffnen, wie sie koennten, und ihm zu folgen. Von den Landleuten war 
zu den Wahlen fast niemand in die Stadt gekommen; das Stadtvolk wich scheu 
auseinander, als es die vornehmen Maenner mit Stuhlbeinen und Knuetteln in den 
Haenden zornigen Auges heranstuermen sah; Gracchus versuchte, von wenigen 
begleitet, zu entkommen. Aber er stuerzte auf der Flucht am Abhang des Kapitols 
und ward von einem der Wuetenden - Publius Satureius und Lucius Rufus stritten 
sich spaeter um die Henkerehre - vor den Bildsaeulen der sieben Koenige am 
Tempel der Treue durch einen Knuettelschlag auf die Schlaefe getoetet; mit ihm 
dreihundert andere Maenner, keiner durch Eisenwaffen. Als es Abend geworden war, 
wurden die Koerper in den Tiberfluss gestuerzt; vergebens bat Gaius, ihm die 
Leiche seines Bruders zur Bestattung zu vergoennen. Solch einen Tag hatte Rom 
noch nicht erlebt. Der mehr als hundertjaehrige Hader der Parteien waehrend der 
ersten sozialen Krise hatte zu keiner Katastrophe gefuehrt, wie diejenige war, 
mit der die zweite begann. Auch den besseren Teil der Aristokratie mochte 
schaudern; indes man konnte nicht mehr zurueck. Man hatte nur die Wahl, eine 
grosse Zahl der zuverlaessigsten Parteigenossen der Rache der Menge preiszugeben 
oder die Verantwortung der Untat auf die Gesamtheit zu uebernehmen; das letztere 
geschah. Man hielt offiziell daran fest, dass Gracchus die Krone habe nehmen 
wollen, und rechtfertigte diesen neuesten Frevel mit dem uralten des Ahala; ja 
man ueberwies sogar die weitere Untersuchung gegen Gracchus' Mitschuldige einer 
besonderen Kommission und liess deren Vormann, den Konsul Publius Popillius, 
dafuer sorgen, dass durch Blutsentenzen gegen eine grosse Anzahl geringer Leute 
der Bluttat gegen Gracchus nachtraeglich eine Art rechtlichen Gepraeges 
aufgedrueckt ward (622 132). Nasica, gegen den vor allen anderen die Menge Rache 
schnaubte und der wenigstens den Mut hatte, sich offen vor dem Volke zu seiner 
Tat zu bekennen und sie zu vertreten, ward unter ehrenvollen Vorwaenden nach 
Asien gesandt und bald darauf (624 130) abwesend mit dem Oberpontifikat 
bekleidet. Auch die gemaessigte Partei trennte sich hierin nicht von ihren 
Kollegen. Gaius Laelius beteiligte sich bei den Untersuchungen gegen die 
Gracchaner; Publius Scaevola, der die Ermordung zu verhindern gesucht hatte, 
verteidigte sie spaeter im Senat; als Scipio Aemilianus nach seiner Rueckkehr 
aus Spanien (622 132) aufgefordert ward, sich oeffentlich darueber zu erklaeren, 
ob er die Toetung seines Schwagers billige oder nicht, gab er die wenigstens 
zweideutige Antwort, dass, wofern er nach der Krone getrachtet habe, er mit 
Recht getoetet worden sei.
Versuchen wir ueber diese folgenreichen Ereignisse zu einem Urteil zu 
gelangen. Die Einrichtung eines Beamtenkollegiums, das dem gefaehrlichen 
Zusammenschwinden der Bauernschaft durch umfassende Gruendung neuer Kleinstellen 
aus dem gesamten, dem Staat zur Verfuegung stehenden italischen Grundbesitz 
entgegenzuwirken hatte, war freilich kein Zeichen eines gesunden 
volkswirtschaftlichen Zustandes, aber unter den obwaltenden politischen und 
sozialen Verhaeltnissen zweckmaessig. Die Aufteilung der Domaenen ferner war an 
sich keine politische Parteifrage; sie konnte bis auf die letzte Scholle 
durchgefuehrt werden, ohne dass die bestehende Verfassung geaendert, das 
Regiment der Aristokratie irgend erschuettert ward. Ebensowenig konnte hier von 
einer Rechtsverletzung die Rede sein. Anerkanntermassen war der Eigentuemer des 
okkupierten Landes der Staat; der Inhaber konnte als bloss geduldeter Besitzer 
in der Regel nicht einmal den gutglaeubigen Eigentumsbesitz sich zuschreiben, 
und wo er ausnahmsweise es konnte, stand ihm entgegen, dass gegen den Staat nach 
roemischem Landrecht die Verjaehrung nicht lief. Die Domaenenaufteilung war 
keine Aufhebung, sondern eine Ausuebung des Eigentums; ueber die formelle 
Rechtsbestaendigkeit derselben waren alle Juristen einig. Allein damit, dass die 
Domaenenaufteilung weder der bestehenden Verfassung Eintrag tat noch eine 
Rechtsverletzung in sich schloss, war der Versuch, diese Rechtsansprueche des 
Staats jetzt durchzufuehren, politisch noch keineswegs gerechtfertigt. Was man 
wohl in unsern Tagen erinnert hat, wenn ein grosser Grundherr rechtlich ihm 
zustehende, aber tatsaechlich seit langen Jahren nicht erhobene Ansprueche 
ploetzlich in ihrem ganzen Umfang geltend zu machen beginnt, konnte mit gleichem 
und besserem Rechte auch gegen die Gracchische Rogation eingewendet werden. 
Unleugbar hatten diese okkupierten Domaenen zum Teil seit dreihundert Jahren 
sich in erblichem Privatbesitz befunden; das Bodeneigentum des Staats, das 
seiner Natur nach ueberhaupt leichter als das des Buergers den privatrechtlichen 
Charakter verliert, war an diesen Grundstuecken so gut wie verschollen und die 
jetzigen Inhaber durchgaengig durch Kauf oder sonstigen laestigen Erwerb zu 
diesen Besitzungen gelangt. Der Jurist mochte sagen was er wollte; den 
Geschaeftsleuten erschien die Massregel als eine Expropriation der grossen 
Grundbesitzer zum Besten des agrikolen Proletariats; und in der Tat konnte auch 
kein Staatsmann sie anders bezeichnen. Dass die leitenden Maenner der 
catonischen Epoche nicht anders geurteilt hatten, zeigt sehr klar die Behandlung 
eines aehnlichen, zu ihrer Zeit vorgekommenen Falles. Das im Jahre 543 (211) zur 
Domaene geschlagene Gebiet von Capua und den Nachbarstaedten war in den 
folgenden unruhigen Zeiten tatsaechlich groesstenteils in Privatbesitz 
uebergegangen. In den letzten Jahren des sechsten Jahrhunderts, wo man 
vielfaeltig, besonders durch Catos Einfluss bestimmt, die Zuegel des Regiments 
wieder straffer anzog, beschloss die Buergerschaft, das campanische Gebiet 
wieder an sich zu nehmen und zum Besten des Staatsschatzes zu verpachten (582 
172). Dieser Besitz beruhte auf einer nicht durch vorgaengige Aufforderung, 
sondern hoechstens durch Konnivenz der Behoerden gerechtfertigten und nirgends 
viel ueber ein Menschenalter hinaus fortgesetzten Okkupation; dennoch wurden die 
Inhaber nicht anders als gegen eine im Auftrag des Senats von dem Stadtpraetor 
Publius Lentulus ausgeworfene Entschaedigungssumme aus dem Besitz gesetzt (ca. 
589 165) 5. Weniger bedenklich vielleicht, aber doch auch nicht unbedenklich war 
es, dass fuer die neuen Landlose Erbpachtqualitaet und Unveraeusserlichkeit 
festgestellt ward. Die liberalsten Grundsaetze in bezug auf die Verkehrsfreiheit 
hatten Rom gross gemacht, und es vertrug sich sehr wenig mit dem Geist der 
roemischen Institutionen, dass diese neuen Bauern von oben herab angehalten 
wurden, ihr Grundstueck in einer bestimmten Weise zu bewirtschaften, und dass 
fuer dasselbe Retraktrechte und alle der Verkehrsbeschraenkung anhaengenden 
Einschnuerungsmassregeln festgestellt wurden.
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5 Die bisher nur aus Cicero (leg. agr. 2, 31, 82; vgl. Liv. 42, 2, 19) 
teilweise bekannte Tatsache wird jetzt durch die Fragmente des Licinianus (p. 4) 
wesentlich vervollstaendigt. Die beiden Berichte sind dahin zu vereinigen, dass 
Lentulus die Possessoren gegen eine von ihm festgesetzte Entschaedigungssumme 
expropriierte, bei den wirklichen Grundeigentuemern aber nichts ausrichtete, da 
er sie zu expropriieren nicht befugt war und sie auf Verkauf sich nicht 
einlassen wollten.
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Man wird einraeumen, dass diese Einwuerfe gegen das Sempronische 
Ackergesetz nicht leicht wogen. Dennoch entscheiden sie nicht. Jene 
tatsaechliche Expropriation der Domaenenbesitzer war sicher ein grosses Uebel; 
aber sie war dennoch das einzige Mittel, um einem noch viel groesseren, ja den 
Staat geradezu vernichtenden, dem Untergang des italischen Bauernstandes, 
wenigstens auf lange hinaus zu steuern. Darum begreift man es wohl, warum die 
ausgezeichnetsten und patriotischsten Maenner auch der konservativen Partei, an 
ihrer Spitze Gaius Laelius und Scipio Aemilianus, die Domaenenaufteilung an sich 
billigten und wuenschten.
Aber wenn der Zweck des Tiberius Gracchus wohl der grossen Majoritaet der 
einsichtigen Vaterlandsfreunde gut und heilsam erschienen ist, so hat dagegen 
der Weg, den er einschlug, keines einzigen nennenswerten und patriotischen 
Mannes Billigung gefunden und finden koennen. Rom wurde um diese Zeit regiert 
durch den Senat. Wer gegen die Majoritaet des Senats eine Verwaltungsmassregel 
durchsetzte, der machte Revolution. Es war Revolution gegen den Geist der 
Verfassung, als Gracchus die Domaenenfrage vor das Volk brachte; Revolution auch 
gegen den Buchstaben, als er das Korrektiv der Staatsmaschine, durch welches der 
Senat die Eingriffe in sein Regiment verfassungsmaessig beseitigte, die 
tribunizische Interzession durch die mit unwuerdiger Sophistik gerechtfertigte 
Absetzung seines Kollegen nicht bloss fuer jetzt, sondern fuer alle Folgezeit 
zerstoerte. Indes nicht hierin liegt die sittliche und politische Verkehrtheit 
von Gracchus' Tun. Fuer die Geschichte gibt es keine Hochverratsparagraphen; wer 
eine Macht im Staat zum Kampf aufruft gegen die andere, der ist gewiss ein 
Revolutionaer, aber vielleicht zugleich ein einsichtiger und preiswuerdiger 
Staatsmann. Der wesentliche Fehler der Gracchischen Revolution liegt in einer 
nur zu oft uebersehenen Tatsache: in der Beschaffenheit der damaligen 
Buergerversammlungen. Das Ackergesetz des Spurius Cassius und das des Tiberius 
Gracchus hatten in der Hauptsache denselben Inhalt und denselben Zweck; dennoch 
war das Beginnen beider Maenner nicht weniger verschieden als die ehemalige 
roemische Buergerschaft, welche mit den Latinern und Hernikern die Volskerbeute 
teilte, und die jetzige, die die Provinzen Asia und Africa einrichten liess. 
Jene war eine staedtische Gemeinde, die zusammentreten und zusammen handeln 
konnte; diese ein grosser Staat, dessen Angehoerige in einer und derselben 
Urversammlung zu vereinigen und diese Versammlung entscheiden zu lassen ein 
ebenso klaegliches wie laecherliches Resultat gab. Es raechte sich hier der 
Grundfehler der Politie des Altertums, dass sie nie vollstaendig von der 
staedtischen zur staatlichen Verfassung oder, was dasselbe ist, von dem System 
der Urversammlungen zum parlamentarischen fortgeschritten ist. Die souveraene 
Versammlung Roms war, was die souveraene Versammlung in England sein wuerde, 
wenn statt der Abgeordneten die saemtlichen Waehler Englands zum Parlament 
zusammentreten wollten: eine ungeschlachte, von allen Interessen und allen 
Leidenschaften wuest bewegte Masse, in der die Intelligenz spurlos verschwand; 
eine Masse, die weder die Verhaeltnisse zu uebersehen noch auch nur einen 
eigenen Entschluss zu fassen vermochte; eine Masse vor allem, in welcher, von 
seltenen Ausnahmefaellen abgesehen, unter dem Namen der Buergerschaft ein paar 
hundert oder tausend von den Gassen der Hauptstadt zufaellig aufgegriffene 
Individuen handelten und stimmten. Die Buergerschaft fand sich in den Bezirken 
wie in den Hundertschaften durch ihre faktischen Repraesentanten in der Regel 
ungefaehr ebenso genuegend vertreten wie in den Kurien durch die daselbst von 
Rechts wegen sie repraesentierenden dreissig Gerichtsdiener; und eben wie der 
sogenannte Kurienbeschluss nichts war als ein Beschluss desjenigen Magistrats, 
der die Gerichtsdiener zusammenrief, so war auch der Tribus- und 
Zenturienbeschluss in dieser Zeit wesentlich nichts als ein durch einige 
obligate Jaherren legalisierter Beschluss des vorschlagenden Beamten. Wenn aber 
in diesen Stimmversammlungen, den Komitien, sowenig man es auch mit der 
Qualifikation genau nahm, im ganzen doch nur Buerger erschienen, so war dagegen 
in den blossen Volksversammlungen, den Kontionen, platz- und schreiberechtigt, 
was nur zwei Beine hatte, Aegypter und Juden, Gassenbuben und Sklaven. In den 
Augen des Gesetzes bedeutete allerdings ein solches Meeting nichts; es konnte 
nicht abstimmen noch beschliessen. Allein tatsaechlich beherrschte dasselbe die 
Gasse und schon war die Gassenmeinung eine Macht in Rom und kam etwas darauf an, 
ob diese wueste Masse bei dem, was ihr mitgeteilt ward, schwieg oder schrie, ob 
sie klatschte und jubelte oder den Redner auspfiff und anheulte. Nicht viele 
hatten den Mut, die Haufen anzuherrschen, wie es Scipio Aemilianus tat, als sie 
wegen seiner Aeusserung ueber den Tod seines Schwagers ihn auszischten: Ihr da, 
sprach er, denen Italien nicht Mutter ist sondern Stiefmutter, ihr habt zu 
schweigen! Und da sie noch lauter tobten: ihr meint doch nicht, dass ich die 
losgebunden fuerchten werde, die ich in Ketten auf den Sklavenmarkt geschickt 
habe?
Dass man der verrosteten Maschine der Komitien sich fuer die Wahlen und 
fuer die Gesetzgebung bediente, war schon uebel genug. Aber wenn man diesen 
Massen, zunaechst den Komitien und faktisch auch den Kontionen, Eingriffe in die 
Verwaltung gestattete und dem Senat das Werkzeug zur Verhuetung solcher 
Eingriffe aus den Haenden wand; wenn man gar diese sogenannte Buergerschaft aus 
dem gemeinen Saeckel sich selber Aecker samt Zubehoer dekretieren liess; wenn 
man einem jeden, dem die Verhaeltnisse und sein Einfluss beim Proletariat die 
Gelegenheit gab, die Gassen auf einige Stunden zu beherrschen, die Moeglichkeit 
eroeffnete, seinen Projekten den legalen Stempel des souveraenen Volkswillens 
aufzudruecken, so war man nicht am Anfang, sondern am Ende der Volksfreiheit, 
nicht bei der Demokratie angelangt, sondern bei der Monarchie. Darum hatten in 
der vorigen Periode Cato und seine Gesinnungsgenossen solche Fragen nie an die 
Buergerschaft gebracht, sondern lediglich sie im Senat verhandelt. Darum 
bezeichnen Gracchus' Zeitgenossen, die Maenner des Scipionischen Kreises, das 
Flaminische Ackergesetz von 522 (232), den ersten Schritt auf jener 
verhaengnisvollen Bahn, als den Anfang des Verfalles der roemischen Groesse. 
Darum liessen dieselben den Urheber der Domanialteilung fallen und erblickten in 
seinem schrecklichen Ende gleichsam einen Damm gegen kuenftige aehnliche 
Versuche, waehrend sie doch die von ihm durchgesetzte Domanialteilung selbst mit 
aller Energie festhielten und nutzten - so jammervoll standen die Dinge in Rom, 
dass redliche Patrioten in die grauenvolle Heuchelei hineingedraengt wurden, den 
Uebeltaeter preiszugeben und die Frucht der Uebeltat sich anzueignen. Darum 
hatten auch die Gegner des Gracchus in gewissem Sinne nicht unrecht, als sie ihn 
beschuldigten, nach der Krone zu streben. Es ist fuer ihn viel mehr eine zweite 
Anklage als eine Rechtfertigung, dass dieser Gedanke ihm selber wahrscheinlich 
fremd war. Das aristokratische Regiment war so durchaus verderblich, dass der 
Buerger, der den Senat ab- und sich an dessen Stelle zu setzen vermochte, 
vielleicht dem Gemeinwesen mehr noch nuetzte, als er ihm schadete. Allein dieser 
kuehne Spieler war Tiberius Gracchus nicht, sondern ein leidlich faehiger, 
durchaus wohlmeinender, konservativ patriotischer Mann, der eben nicht wusste, 
was er begann, der im besten Glauben, das Volk zu rufen, den Poebel beschwor und 
nach der Krone griff, ohne selbst es zu wissen, bis die unerbittliche Konsequenz 
der Dinge ihn unaufhaltsam draengte in die demagogisch-tyrannische Bahn, bis mit 
der Familienkommission, den Eingriffen in das oeffentliche Kassenwesen, den 
durch Not und Verzweiflung erpressten weiteren "Reformen", der Leibwache von der 
Gasse und den Strassengefechten der bedauernswerte Usurpator Schritt fuer 
Schritt sich und andern klarer hervortrat, bis endlich die entfesselten Geister 
der Revolution den unfaehigen Beschwoerer packten und verschlangen. Die ehrlose 
Schlaechterei, durch die er endigte, richtet sich selber, wie sie die Adelsrotte 
richtet, von der sie ausging; allein die Maertyrerglorie, mit der sie Tiberius 
Gracchus' Namen geschmueckt hat, kam hier wie gewoehnlich an den unrechten Mann. 
Die besten seiner Zeitgenossen urteilten anders. Als dem Scipio Aemilianus die 
Katastrophe gemeldet ward, sprach er die Worte Homers: "Also verderb' ein jeder, 
der aehnliche Werke vollfuehrt hat!" Und als des Tiberius juengerer Bruder Miene 
machte, in gleicher Weise aufzutreten, schrieb ihm die eigene Mutter: "Wird denn 
unser Haus des Wahnsinns kein Ende finden? Wo wird die Grenze sein? Haben wir 
noch nicht hinreichend uns zu schaemen, den Staat verwirrt und zerruettet zu 
haben?" So sprach nicht die besorgte Mutter, sondern die Tochter des 
Ueberwinders der Karthager, die noch ein groesseres Unglueck kannte und erfuhr 
als den Tod ihrer Kinder.
3. Kapitel
Die Revolution und Gaius Gracchus
Tiberius Gracchus war tot; indes seine beiden Werke, die Landaufteilung wie 
die Revolution, ueberlebten ihren Urheber. Dem verkommenen agrikolen Proletariat 
gegenueber konnte der Senat wohl einen Mord wagen, aber nicht diesen Mord zur 
Aufhebung des Sempronischen Ackergesetzes benutzen; durch den wahnsinnigen 
Ausbruch der Parteiwut war das Gesetz selbst weit mehr befestigt als 
erschuettert worden. Die reformistisch gesinnte Partei der Aristokratie, welche 
die Domanialteilung offen beguenstigte, an ihrer Spitze Quintus Metellus, eben 
um diese Zeit (623 131) Zensor, und Publius Scaevola, gewann in Verbindung mit 
der Partei des Scipio Aemilianus, die der Reform wenigstens nicht abgeneigt war, 
selbst im Senat fuer jetzt die Oberhand, und ausdruecklich wies ein 
Senatsbeschluss die Teilherren an, ihre Arbeiten zu beginnen. Nach dem 
Sempronischen Gesetz sollten dieselben jaehrlich von der Gemeinde ernannt 
werden, und es ist dies auch wahrscheinlich geschehen; allein bei der 
Beschaffenheit ihrer Aufgabe war es natuerlich, dass die Wahl wieder und wieder 
auf dieselben Maenner fiel und eigentliche Neuwahlen nur stattfanden, wo ein 
Platz durch den Tod sich erledigte. So trat fuer Tiberius Gracchus in dieselbe 
ein der Schwiegervater seines Bruders Gaius, Publius Crassus Mucianus; und als 
dieser 624 (130) gefallen und auch Appius Claudius gestorben war, leiteten das 
Teilungsgeschaeft in Gemeinschaft mit dem jungen Gaius Gracchus zwei der 
taetigsten Fuehrer der Bewegungspartei, Marcus Fulvius Flaccus und Gaius 
Papirius Carbo. Schon die Namen dieser Maenner buergen dafuer, dass man das 
Geschaeft der Einziehung und Aufteilung des okkupierten Domaniallandes mit Eifer 
und Nachdruck angriff, und in der Tat fehlt es auch dafuer nicht an Beweisen. 
Bereits der Konsul des Jahres 622 (132), Publius Popillius, derselbe, der die 
Blutgerichte gegen die Anhaenger des Tiberius Gracchus leitete, verzeichnet auf 
einem oeffentlichen Denkmal sich als "den ersten, der auf den Domaenen die 
Hirten aus- und dafuer die Bauern eingewiesen habe", und auch sonst ist es 
ueberliefert, dass sich die Aufteilung ueber ganz Italien erstreckte und 
ueberall in den bisherigen Gemeinden die Zahl der Bauernstellen vermehrt ward - 
denn nicht durch Gruendung neuer Gemeinden, sondern durch Verstaerkung der 
bestehenden die Bauernschaft zu heben, war die Absicht des Sempronischen 
Ackergesetzes. Den Umfang und die tiefgreifende Wirkung dieser Aufteilungen 
bezeugen die zahlreichen in der roemischen Feldmesserkunst auf die Gracchischen 
Landanweisungen zurueckgehenden Einrichtungen; wie denn zum Beispiel eine 
gehoerige und kuenftigen Irrungen vorbeugende Marksteinsetzung zuerst durch die 
Gracchischen Grenzgerichte und Landaufteilungen ins Leben gerufen zu sein 
scheint. Am deutlichsten aber reden die Zahlen der Buergerliste. Die Schaetzung, 
die im Jahre 623 (131) veroeffentlicht ward und tatsaechlich wohl Anfang 622 
(132) stattfand, ergab nicht mehr als 319000 waffenfaehige Buerger, wogegen 
sechs Jahre spaeter (629 125) statt des bisherigen Sinkens sich die Ziffer auf 
395000, also um 76000 hebt - ohne allen Zweifel lediglich infolge dessen, was 
die Teilungskommission fuer die roemische Buergerschaft tat. Ob dieselbe auch 
bei den Italikern die Bauernstellen in demselben Verhaeltnis vermehrt hat, 
laesst sich bezweifeln; auf alle Faelle war das, was sie erreichte, ein grosses 
und segensreiches Resultat. Freilich ging es dabei nicht ab ohne vielfache 
Verletzung achtbarer Interessen und bestehender Rechte. Das Teilherrenamt, 
besetzt mit den entschiedensten Parteimaennern und durchaus Richter in eigener 
Sache, ging mit seinen Arbeiten ruecksichtslos und selbst tumultuarisch vor; 
oeffentliche Anschlaege forderten jeden, der dazu imstande sei, auf ueber die 
Ausdehnung des Domaniallandes Nachweisungen zu geben; unerbittlich wurde 
zurueckgegangen auf die alten Erdbuecher und nicht bloss neue und alte 
Okkupation ohne Unterschied wieder eingefordert, sondern auch vielfaeltig 
wirkliches Privateigentum, ueber das der Inhaber sich nicht genuegend 
auszuweisen vermochte, mitkonfisziert. Wie laut und grossenteils begruendet auch 
die Klagen waren, der Senat liess die Aufteiler gewaehren: es war einleuchtend, 
dass, wenn man einmal die Domanialfrage erledigen wollte, ohne solches 
ruecksichtsloses Durchgreifen schlechterdings nicht durchzukommen war. Allein es 
hatte dies Gewaehrenlassen doch seine Grenze. Das italische Domanialland war 
nicht lediglich in den Haenden roemischer Buerger; grosse Strecken desselben 
waren einzelnen bundesgenoessischen Gemeinden durch Volks- oder 
Senatsbeschluesse zu ausschliesslicher Benutzung zugewiesen, andere Stuecke von 
latinischen Buergern erlaubter- oder unerlaubterweise okkupiert worden. Das 
Teilungsamt griff endlich auch diese Besitzungen an. Nach formalem Rechte war 
die Einziehung der von Nichtbuergern einfach okkupierten Stuecke unzweifelhaft 
zulaessig, nicht minder vermutlich die Einziehung des durch Senatsbeschluesse, 
ja selbst des durch Gemeindebeschluesse den italischen Gemeinden ueberwiesenen 
Domaniallandes, da der Staat damit keineswegs auf sein Eigentum verzichtete und 
allem Anschein nach an Gemeinden eben wie an Private nur auf Widerruf verlieh. 
Allein die Beschwerden dieser Bundes- oder Untertanengemeinden, dass Rom die in 
Kraft stehenden Abmachungen nicht einhalte, konnten doch nicht, wie die Klagen 
der durch das Teilungsamt verletzten roemischen Buerger, einfach beiseite gelegt 
werden. Rechtlich mochten jene nicht besser begruendet sein als diese; aber wenn 
es in diesem Falle sich um Privatinteressen von Staatsangehoerigen handelte, so 
kam in Beziehung auf die latinischen Possessionen in Frage, ob es politisch 
richtig sei, die militaerisch so wichtigen und schon durch zahlreiche rechtliche 
und faktische Zuruecksetzungen Rom sehr entfremdeten latinischen Gemeinden noch 
durch diese empfindliche Verletzung ihrer materiellen Interessen aufs neue zu 
verstimmen. Die Entscheidung lag in den Haenden der Mittelpartei; sie war es 
gewesen, die nach der Katastrophe des Gracchus im Bunde mit seinen Anhaengern 
die Reform gegen die Oligarchie geschuetzt hatte, und sie allein vermochte jetzt 
in Vereinigung mit der Oligarchie der Reform eine Schranke zu setzen. Die 
Latiner wandten sich persoenlich an den hervorragendsten Mann dieser Partei, 
Scipio Aemilianus, mit der Bitte, ihre Rechte zu schuetzen; er sagte es zu, und 
wesentlich durch seinen Einfluss ^1 ward im Jahre 625 (129) durch Volksschluss 
der Teilkommission die Gerichtsbarkeit entzogen und die Entscheidung, was 
Domanial- und was Privatbesitz sei, an die Zensoren und in deren Vertretung an 
die Konsuln gewiesen, denen sie nach den allgemeinen Rechtsbestimmungen zukam. 
Es war dies nichts anderes als eine Sistierung der weiteren Domanialaufteilung 
in milder Form. Der Konsul Tuditanus, keineswegs gracchanisch gesinnt und wenig 
geneigt, mit der bedenklichen Bodenregulierung sich zu befassen, nahm die 
Gelegenheit wahr, zum illyrischen Heer abzugehen und das ihm aufgetragene 
Geschaeft unvollzogen zu lassen; die Teilungskommission bestand zwar fort, aber 
da die gerichtliche Regulierung des Domaniallandes stockte, blieb auch sie 
notgedrungen untaetig. Die Reformpartei war tief erbittert. Selbst Maenner wie 
Publius Mucius und Quintus Metellus missbilligten Scipios Zwischentreten. In 
anderen Kreisen begnuegte man sich nicht mit der Missbilligung. Auf einen der 
naechsten Tage hatte Scipio einen Vortrag ueber die Verhaeltnisse der Latiner 
angekuendigt; am Morgen dieses Tages ward er tot in seinem Bette gefunden. Dass 
der sechsundfuenfzigjaehrige in voller Gesundheit und Kraft stehende Mann, der 
noch den Tag vorher oeffentlich gesprochen und dann am Abend, um seine Rede fuer 
den naechsten Tag zu entwerfen, sich frueher als gewoehnlich in sein 
Schlafgemach zurueckgezogen hatte, das Opfer eines politischen Mordes geworden 
ist, kann nicht bezweifelt werden; er selbst hatte kurz vorher der gegen ihn 
gerichteten Mordanschlaege oeffentlich erwaehnt. Welche meuchelnde Hand den 
ersten Staatsmann und den ersten Feldherrn seiner Zeit bei naechtlicher Weile 
erwuergt hat, ist nie an den Tag gekommen, und es ziemt der Geschichte weder die 
aus dem gleichzeitigen Stadtklatsch ueberlieferten Geruechte zu wiederholen noch 
den kindischen Versuch anzustellen, aus solchen Akten die Wahrheit zu ermitteln. 
Nur dass der Anstifter der Tat der Gracchenpartei angehoert haben muss, ist 
einleuchtend: Scipios Ermordung war die demokratische Antwort auf die 
aristokratische Blutszene am Tempel der Treue. Die Gerichte schritten nicht ein. 
Die Volkspartei, mit Recht fuerchtend, dass ihre Fuehrer, Gaius Gracchus, 
Flaccus, Carbo, schuldig oder nicht, in den Prozess moechten verwickelt werden, 
widersetzte sich mit allen Kraeften der Einleitung einer Untersuchung; und auch 
die Aristokratie, die an Scipio ebensosehr einen Gegner wie einen Verbuendeten 
verlor, liess nicht ungern die Sache ruhen. Die Menge und die gemaessigten 
Maenner standen entsetzt; keiner mehr als Quintus Metellus, der Scipios 
Einschreiten gegen die Reform gemissbilligt hatte, aber von solchen 
Bundesgenossen schaudernd sich abwandte und seinen vier Soehnen befahl, die 
Bahre des grossen Gegners zur Feuerstaette zu tragen. Die Leichenbestattung ward 
beschleunigt; verhuellten Hauptes ward der Letzte aus dem Geschlecht des Siegers 
von Zama hinausgetragen, ohne dass jemand zuvor des Toten Antlitz haette sehen 
duerfen, und die Flammen des Scheiterhaufens verzehrten mit der Huelle des hohen 
Mannes zugleich die Spuren des Verbrechens.
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^1 Hierher gehoert ein Rede contra legem iudiciariam Ti. Gracchi, womit 
nicht, wie man gesagt hat, ein Gesetz ueber Quaestionengerichte gemeint ist, 
sondern das Supplementargesetz zu seiner Ackerrogation: ut triumviri iudicarent, 
qua publicus ager, qua privatus esset (Liv. ep. 28; oben S. 95).
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Die Geschichte Roms kennt manchen genialeren Mann als Scipio Aemilianus, 
aber keinen, der an sittlicher Reinheit, an voelliger Abwesenheit des 
politischen Egoismus, an edelster Vaterlandsliebe ihm gleich kommt; vielleicht 
auch keinen, dem das Geschick eine tragischere Rolle zugewiesen hat. Des besten 
Willens und nicht gemeiner Faehigkeiten sich bewusst, war er dazu verurteilt, 
den Ruin seines Vaterlandes vor seinen Augen sich vollziehen zu sehen und jeden 
ernstlichen Versuch einer Rettung, in der klaren Einsicht, nur uebel damit 
aerger zu machen, in sich niederzukaempfen; dazu verurteilt, Untaten wie die des 
Nasica gutheissen und zugleich das Werk des Ermordeten gegen seine Moerder 
verteidigen zu muessen. Dennoch durfte er sich sagen, nicht umsonst gelebt zu 
haben. Er war es, wenigstens ebensosehr wie der Urheber des Sempronischen 
Gesetzes, dem die roemische Buergerschaft einen Zuwachs von gegen 80000 neuen 
Bauernhufen verdankte; er war es auch, der diese Domanialteilung hemmte, als sie 
genuetzt hatte, was sie nuetzen konnte. Dass es an der Zeit war, damit 
abzubrechen, ward zwar damals auch von wohlmeinenden Maennern bestritten; aber 
die Tatsache, dass auch Gaius Gracchus auf diese nach dem Gesetz seines Bruders 
zu verteilenden und unverteilt gebliebenen Besitzungen nicht ernstlich 
zurueckkam, spricht gar sehr dafuer, dass Scipio im wesentlichen den richtigen 
Moment traf. Beide Massregeln wurden den Parteien abgezwungen, die erste der 
Aristokratie, die zweite den Reformfreunden; beide bezahlte ihr Urheber mit 
seinem Leben. Es war Scipio beschieden, auf manchem Schlachtfeld fuer sein 
Vaterland zu fechten und unverletzt heimzukehren, um dort den Tod von 
Moerderhand zu finden; aber er ist in seiner stillen Kammer nicht minder fuer 
Rom gestorben, als wenn er vor Karthagos Mauern gefallen waere.
Die Landaufteilung war zu Ende; die Revolution ging an. Die revolutionaere 
Partei, die in dem Teilungsamt gleichsam eine konstituierte Vorstandschaft 
besass, hatte schon bei Scipios Lebzeiten hier und dort mit dem bestehenden 
Regiment geplaenkelt; namentlich Carbo, eines der ausgezeichnetsten 
Rednertalente dieser Zeit, hatte als Volkstribun 623 (131) dem Senat nicht wenig 
zu schaffen gemacht, die geheime Abstimmung in den Buergerschaftsversammlungen 
durchgesetzt, soweit es nicht bereits frueher geschehen war, und sogar den 
bezeichnenden Antrag gestellt, den Volkstribunen die Wiederbewerbung um dasselbe 
Amt fuer das unmittelbar folgende Jahr freizugeben, also das Hindernis, an dem 
Tiberius Gracchus zunaechst gescheitert war, gesetzlich zu beseitigen. Der Plan 
war damals durch den Widerstand Scipios vereitelt worden; einige Jahre spaeter, 
wie es scheint nach dessen Tode, wurde das Gesetz, wenn auch mit beschraenkenden 
Klauseln, wieder ein- und durchgebracht 2. Die hauptsaechliche Absicht der 
Partei ging indes auf Reaktivierung des faktisch ausser Taetigkeit gesetzten 
Teilungsamts: unter den Fuehrern ward der Plan ernstlich besprochen, die 
Hindernisse, die die italischen Bundesgenossen derselben entgegenstellten, durch 
Erteilung des Buergerrechts an dieselben zu beseitigen, und die Agitation nahm 
vorwiegend diese Richtung. Um ihr zu begegnen, liess der Senat 628 (126) durch 
den Volkstribun Marcus Iunius Pennus die Ausweisung saemtlicher Nichtbuerger aus 
der Hauptstadt beantragen und trotz des Widerstandes der Demokraten, namentlich 
des Gaius Gracchus, und der durch diese gehaessige Massregel hervorgerufenen 
Gaerung in den latinischen Gemeinden ging der Vorschlag durch. Marcus Fulvius 
Flaccus antwortete im folgenden Jahr (629 125) als Konsul mit dem Antrag, den 
Buergern der Bundesgemeinden die Gewinnung der roemischen Buergerrechte zu 
erleichtern und auch denen, die sie nicht gewonnen, gegen Straferkenntnisse die 
Provokation an die roemischen Komitien einzuraeumen; allein er stand fast allein 
- Carbo hatte inzwischen die Farbe gewechselt und war jetzt eifriger Aristokrat, 
Gaius Gracchus abwesend als Quaestor in Sardinien - und scheiterte an dem 
Widerstand nicht bloss des Senats, sondern auch der Buergerschaft, die der 
Ausdehnung ihrer Privilegien auf noch weitere Kreise sehr wenig geneigt war. 
Flaccus verliess Rom, um den Oberbefehl gegen die Kelten zu uebernehmen; auch so 
durch seine transalpinischen Eroberungen den grossen Plaenen der Demokratie 
vorarbeitend, zog er zugleich sich damit aus der ueblen Lage heraus, gegen die 
von ihm selber aufgestifteten Bundesgenossen die Waffen tragen zu muessen. 
Fregellae, an der Grenze von Latium und Kampanien am Hauptuebergang ueber den 
Liris inmitten eines grossen und fruchtbaren Gebiets gelegen, damals vielleicht 
die zweite Stadt Italiens und in den Verhandlungen mit Rom der gewoehnliche 
Wortfuehrer fuer die saemtlichen latinischen Kolonien, begann infolge der 
Zurueckweisung des von Flaccus eingebrachten Antrags den Krieg gegen Rom - seit 
hundertfuenfzig Jahren der erste Fall einer ernstlichen, nicht durch auswaertige 
Maechte herbeigefuehrten Schilderhebung Italiens gegen die roemische Hegemonie. 
Indes gelang es diesmal noch, den Brand, ehe er andere bundesgenoessische 
Gemeinden ergriff, im Keime zu ersticken; nicht durch die Ueberlegenheit der 
roemischen Waffen, sondern durch den Verrat eines Fregellaners, des Quintus 
Numitorius Pullus, ward der Praetor Lucius Opimius rasch Meister ueber die 
empoerte Stadt, die ihr Stadtrecht und ihre Mauern verlor und gleich Capua ein 
Dorf ward. Auf einem Teil ihres Gebietes ward 630 (124) die Kolonie Fabrateria 
gegruendet; der Rest und die ehemalige Stadt selbst wurden unter die umliegenden 
Gemeinden verteilt. Das schnelle und furchtbare Strafgericht schreckte die 
Bundesgenossenschaft, und endlose Hochverratsprozesse verfolgten nicht bloss die 
Fregellaner, sondern auch die Fuehrer der Volkspartei in Rom, die 
begreiflicherweise der Aristokratie als an dieser Insurrektion mitschuldig 
galten. Inzwischen erschien Gaius Gracchus wieder in Rom. Die Aristokratie hatte 
den gefuerchteten Mann zuerst in Sardinien festzuhalten gesucht, indem sie die 
uebliche Abloesung unterliess und sodann, da er ohne hieran sich zu kehren 
dennoch zurueckkam, ihn als einen der Urheber des Fregellanischen Aufstandes vor 
Gericht gezogen (629-630 125-124). Allein die Buergerschaft sprach ihn frei, und 
nun hob auch er den Handschuh auf, bewarb sich um das Volkstribunat und ward in 
einer ungewoehnlich zahlreich besuchten Wahlversammlung zum Volkstribun auf das 
Jahr 631 (123) ernannt. Der Krieg war also erklaert. Die demokratische Partei, 
immer arm an leitenden Kapazitaeten, hatte neun Jahre hindurch notgedrungen so 
gut wie gefeiert; jetzt war der Waffenstillstand zu Ende und es stand diesmal an 
ihrer Spitze ein Mann, der redlicher als Carbo und talentvoller als Flaccus in 
jeder Beziehung zur Fuehrerschaft berufen war.
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2 Die Restriktion, dass die Kontinuierung nur statthaft sein solle, wenn es 
an anderen geeigneten Bewerbern fehle (App. civ. 1, 21), war nicht schwer zu 
umgehen. Das Gesetz selbst scheint nicht den aelteren Ordnungen anzugehoeren 
(Roemisches Staatsrecht, Bd. 1, 3. Aufl., S. 473), sondern erst von den 
Gracchanern eingebracht zu sein.
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Gaius Gracchus (601-633 153-121) war sehr verschieden von seinem um neun 
Jahre aelteren Bruder. Wie dieser war er gemeiner Lust und gemeinem Treiben 
abgewandt, ein durchgebildeter Mann und ein tapferer Soldat; er hatte vor 
Numantia unter seinem Schwager und spaeter in Sardinien mit Auszeichnung 
gefochten. Allein an Talent, Charakter und vor allem an Leidenschaft war er dem 
Tiberius entschieden ueberlegen. An der Klarheit und Sicherheit, mit welcher der 
junge Mann sich spaeter in dem Drang der verschiedenartigsten, zur praktischen 
Durchfuehrung seiner zahlreichen Gesetze erforderlichen Geschaefte zu bewegen 
wusste, erkannte man die echte staatsmaennische Begabung, wie an der 
leidenschaftlichen bis zum Tode getreuen Hingebung, mit der seine naeheren 
Freunde an ihm hingen, die Liebefaehigkeit dieses adligen Gemuetes. Der Energie 
seines Wollens und Handelns war die durchgemachte Leidensschule, die 
notgedrungene Zurueckhaltung waehrend der letzten neun Jahre zugute gekommen; 
nicht mit geminderter, nur mit verdichteter Glut flammte in ihm die tief in die 
innerste Brust zurueckgedraengte Erbitterung gegen die Partei, die das Vaterland 
zerruettet und ihm den Bruder ermordet hatte. Durch diese furchtbare 
Leidenschaft seines Gemuetes ist er der erste Redner geworden, den Rom jemals 
gehabt hat; ohne sie wuerden wir ihn wahrscheinlich den ersten Staatsmaennern 
aller Zeiten beizaehlen duerfen. Noch unter den wenigen Truemmern seiner 
aufgezeichneten Reden sind manche selbst in diesem Zustande von 
herzerschuetternder Maechtigkeit 3, und wohl begreift man, dass, wer sie hoerte 
oder auch nur las, fortgerissen ward von dem brausenden Sturm seiner Worte. 
Dennoch, sosehr er der Rede Meister war, bemeisterte nicht selten ihn selber der 
Zorn, so dass dem glaenzenden Sprecher die Rede truebe oder stockend floss. Es 
ist das treue Abbild seines politischen Tuns und Leidens. In Gaius' Wesen ist 
keine Ader von der Art seines Bruders, von jener etwas sentimentalen und gar 
sehr kurzsichtigen und unklaren Gutmuetigkeit, die den politischen Gegner mit 
Bitten und Traenen umstimmen moechte; mit voller Sicherheit betrat er den Weg 
der Revolution und strebte er nach dem Ziel der Rache. "Auch mir", schrieb ihm 
seine Mutter, "scheint nichts schoener und herrlicher, als dem Feinde zu 
vergelten, wofern dies geschehen kann, ohne dass das Vaterland zugrunde geht. 
Ist aber dies nicht moeglich, da moegen unsere Feinde bestehen und bleiben, was. 
sie sind, tausendmal lieber, als dass das Vaterland verderbe." Cornelia kannte 
ihren Sohn; sein Glaubensbekenntnis war eben das Gegenteil. Rache wollte er 
nehmen an der elenden Regierung, Rache um jeden Preis, mochte auch er selbst, ja 
das Gemeinwesen darueber zugrunde gehen - die Ahnung, dass das Verhaengnis ihn 
so sicher ereilen werde wie den Bruder, trieb ihn nur sich zu hasten, gleich dem 
toedlich Verwundeten, der sich auf den Feind wirft. Die Mutter dachte edler; 
aber auch den Sohn, diese tiefgereizte, leidenschaftlich erregte, durchaus 
italienische Natur hat die Nachwelt mehr noch beklagt als getadelt, und sie hat 
recht daran getan.
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3 So die bei der Ankuendigung seiner Gesetzvorschlaege gesprochenen Worte: 
"Wenn ich zu euch redete und von euch begehrte, da ich von edler Herkunft bin 
und meinen Bruder um euretwillen eingebuesst habe und nun niemand weiter uebrig 
ist von des Publius Africanus und des Tiberius Gracchus Nachkommen als nur ich 
und ein Knabe, mich fuer jetzt feiern zu lassen, damit nicht unser Stamm mit der 
Wurzel ausgerottet werde und ein Sproessling dieses Geschlechts uebrig bleibe: 
so moechte wohl solches mir von euch bereitwillig zugestanden werden."
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Tiberius Gracchus war mit einer einzelnen Administrativreform vor die 
Buergerschaft getreten. Was Gaius in einer Reihe gesonderter Vorschlaege 
einbrachte, war nichts anderes als eine vollstaendig neue Verfassung, als deren 
erster Grundstein die schon frueher durchgesetzte Neuerung erscheint, dass es 
dem Volkstribun freistehen solle, sich fuer das folgende Jahr wiederwaehlen 
zulassen. Wenn hiermit fuer das Volkshaupt die Moeglichkeit einer dauernden und 
den Inhaber schuetzenden Stellung gewonnen war, so galt es weiter, demselben die 
materielle Macht zu sichern, das heisst die hauptstaedtische Menge - denn dass 
auf das nur von Zeit zu Zeit nach der Stadt kommende Landvolk kein Verlass war, 
hatte sich sattsam gezeigt - mit ihren Interessen fest an den Fuehrer zu 
knuepfen. Hierzu diente zuvoerderst die Einfuehrung der hauptstaedtischen 
Getreideverteilung. Schon frueher war das dem Staat aus den Provinzialzehnten 
zukommende Getreide oftmals zu Schleuderpreisen an die Buergerschaft abgegeben 
worden. Gracchus verfuegte, dass fortan jedem persoenlich in der Hauptstadt sich 
meldenden Buerger monatlich eine bestimmte Quantitaet - es scheint 5 Modii (5/6 
preuss. Scheffel) -aus den oeffentlichen Magazinen verabfolgt werden solle, der 
Modius zu 6 1/3 As (2 Groschen) oder noch nicht die Haelfte eines niedrigen 
Durchschnittspreises; zu welchem Ende durch Anlage der neuen Sempronischen 
Speicher die oeffentlichen Kornmagazine erweitert wurden. Diese Verteilung, 
welche folgeweise die ausserhalb der Hauptstadt lebenden Buerger ausschloss und 
notwendig die ganze Masse des Buergerproletariats nach Rom ziehen musste, sollte 
das hauptstaedtische Buergerproletariat, das bisher wesentlich von der 
Aristokratie abgehangen hatte, in die Klientel der Fuehrer der Bewegungspartei 
bringen und damit dem neuen Herrn des Staats zugleich eine Leibwache und eine 
feste Majoritaet in den Komitien gewaehren. Zu mehrerer Sicherheit hinsichtlich 
dieser wurde ferner die in den Zenturiatkomitien noch bestehende Stimmordnung, 
wonach die fuenf Vermoegensklassen in jedem Bezirk nacheinander ihre Stimmen 
abgaben, abgeschafft; statt dessen sollten in Zukunft saemtliche Zenturien 
durcheinander in einer jedesmal durch das Los festzustellenden Reihenfolge 
stimmen. Wenn diese Bestimmungen wesentlich darauf hinzielten, durch das 
hauptstaedtische Proletariat dem neuen Staatsoberhaupt die vollstaendige 
Herrschaft ueber die Hauptstadt und damit ueber den Staat, die freieste 
Disposition ueber die Maschine der Komitien und die Moeglichkeit zu verschaffen, 
den Senat und die Beamten noetigenfalls zu terrorisieren, so fasste doch der 
Gesetzgeber daneben allerdings auch die Heilung der bestehenden sozialen 
Schaeden mit Ernst und Nachdruck an. Zwar die italische Domaenenfrage war in 
gewissem Sinne abgetan. Das Ackergesetz des Tiberius und selbst das Teilungsamt 
bestanden rechtlich noch fort; das von Gaius durchgebrachte Ackergesetz kann 
nichts neu festgesetzt haben als die Zurueckgabe der verlorenen Gerichtsbarkeit 
an die Teilherren. Dass hiermit nur das Prinzip gerettet werden sollte und die 
Ackerverteilung wenn ueberhaupt, doch nur in sehr beschraenktem Umfang 
wiederaufgenommen ward, zeigt die Buergerliste, die fuer die Jahre 629 (125) und 
639 (115) genau dieselbe Kopfzahl ergibt. Unzweifelhaft ging Gaius hier deshalb 
nicht weiter, weil das von roemischen Buergern in Besitz genommene Domanialland 
wesentlich bereits verteilt war, die Frage aber wegen der von den Latinern 
benutzten Domaenen nur in Verbindung mit der sehr schwierigen ueber die 
Ausdehnung des Buergerrechts wiederaufgenommen werden durfte. Dagegen tat er 
einen wichtigen Schritt hinaus ueber das Ackergesetz des Tiberius, indem er die 
Gruendung von Kolonien in Italien, namentlich in Tarent und vor allem in Capua, 
beantragte, also auch das von Gemeinde wegen verpachtete, bisher von der 
Aufteilung ausgeschlossene Domanialland zur Verteilung mitheranzog, und zwar 
nicht zur Verteilung nach dem bisherigen, die Gruendung neuer Gemeinden 
ausschliessenden Verfahren, sondern nach dem Kolonialsystem. Ohne Zweifel 
sollten auch diese Kolonien die Revolution, der sie ihre Existenz verdankten, 
dauernd verteidigen helfen. Bedeutender und folgenreicher noch war es, dass 
Gaius Gracchus zuerst dazu schritt, das italische Proletariat in den 
ueberseeischen Gebieten des Staats zu versorgen, indem er an die Staette, wo 
Karthago gestanden, 6000 vielleicht nicht bloss aus den roemischen Buergern, 
sondern auch aus den italischen Bundesgenossen erwaehlte Kolonisten sendete und 
der neuen Stadt Iunonia das Recht einer roemischen Buergerkolonie verlieh. Die 
Anlage war wichtig, aber wichtiger noch das damit hingestellte Prinzip der 
ueberseeischen Emigration, womit fuer das italische Proletariat ein bleibender 
Abzugskanal und in der Tat eine mehr als provisorische Hilfe eroeffnet, freilich 
aber auch der Grundsatz des bisherigen Staatsrechts aufgegeben ward, Italien als 
das ausschliesslich regierende, das Provinzialgebiet als das ausschliesslich 
regierte Land zu betrachten.
Zu diesen auf die grosse Frage hinsichtlich des Proletariats unmittelbar 
bezueglichen Massregeln kam eine Reihe von Verfuegungen, die hervorgingen aus 
der allgemeinen Tendenz, gegenueber der altvaeterischen Strenge der bestehenden 
Verfassung gelindere und zeitgemaessere Grundsaetze zur Geltung zu bringen. 
Hierher gehoeren die Milderungen im Militaerwesen. Hinsichtlich der Laenge der 
Dienstzeit bestand nach altem Recht keine andere Grenze, als dass kein Buerger 
vor vollendetem siebzehnten und nach vollendetem sechsundvierzigsten Jahre zum 
ordentlichen Felddienst pflichtig war. Als sodann infolge der Besetzung Spaniens 
der Dienst anfing stehend zu werden, scheint zuerst gesetzlich verfuegt zu sein, 
dass, wer sechs Jahre hintereinander im Felde gestanden, dadurch zunaechst ein 
Recht erhalte auf den Abschied, wenngleich dieser vor der Wiedereinberufung den 
Pflichtigen nicht schuetzte; spaeter, vielleicht um den Anfang dieses 
Jahrhunderts, kam der Satz auf, dass zwanzigjaehriger Dienst zu Fuss oder 
zehnjaehriger zu Ross ueberhaupt vom weiteren Kriegsdienst befreie 4. Gracchus 
erneuerte die vermutlich oefter gewaltsam verletzte Vorschrift, keinen Buerger 
vor dem begonnenen achtzehnten Jahr in das Heer einzustellen, und beschraenkte 
auch, wie es scheint, die zur vollen Befreiung von der Militaerpflicht 
erforderliche Zahl von Feldzuegen; ueberdies wurde den Soldaten die Kleidung, 
deren Betrag ihnen bisher am Solde gekuerzt worden war, fortan vom Staat 
unentgeltlich geliefert.
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4 So moechte die Angabe Appians (Hisp. 78), dass sechsjaehriger Dienst 
berechtige, den Abschied zu fordern, auszugleichen sein mit der bekannteren des 
Polybios (6, 19), ueber welche Marquardt (Handbuch, Bd. 6, S. 381) richtig 
urteilt. Die Zeit, wo beide Neuerungen aufkamen, laesst sich nicht weiter 
bestimmen, als dass die erste wahrscheinlich schon im Jahre 603 (K. W. Nitzsch, 
Die Gracchen, S. 231), die zweite sicher schon zu Polybios' Zeit bestand. Dass 
Gracchus die Zahl der gesetzlichen Dienstjahre herabsetzte, scheint aus Asconius 
(Corn. p. 68) zu folgen; vgl. Plut. Tib. Gracch. 16; Dio fr. 83; 7 Bekker.
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Hierher gehoert ferner die mehrfach in der Gracchischen Gesetzgebung 
hervortretende Tendenz, die Todesstrafe wo nicht abzuschaffen, doch noch mehr, 
als es schon geschehen war, zu beschraenken, die zum Teil selbst in der 
Militaergerichtsbarkeit sich geltend macht. Schon seit Einfuehrung der Republik 
hatte der Beamte das Recht verloren, ueber den Buerger die Todesstrafe ohne 
Befragung der Gemeinde zu verhaengen ausser nach Kriegsrecht; wenn dies 
Provokationsrecht des Buergers bald nach der Gracchenzeit auch im Lager 
anwendbar und das Recht des Feldherrn, Todesstrafen zu vollstrecken, auf 
Bundesgenossen und Untertanen beschraenkt erscheint, so ist wahrscheinlich die 
Quelle hiervon zu suchen in dem Provokationsgesetz des Gaius Gracchus. Aber auch 
das Recht der Gemeinde, die Todesstrafe zu verhaengen oder vielmehr zu 
bestaetigen, ward mittelbar, aber wesentlich dadurch beschraenkt, dass Gracchus 
diejenigen gemeinen Verbrechen, die am haeufigsten zu Todesurteilen Veranlassung 
gaben, Giftmischerei und ueberhaupt Mord, der Buergerschaft entzog und an 
staendige Kommissionsgerichte ueberwies, welche nicht wie die Volksgerichte 
durch Einschreiten eines Tribuns gesprengt werden konnten und von denen nicht 
bloss keine Appellation an die Gemeinde ging, sondern deren Wahrsprueche auch so 
wenig wie die der althergebrachten Zivilgeschworenen der Kassation durch die 
Gemeinde unterlagen. Bei den Buergerschaftsgerichten war es, namentlich bei den 
eigentlich politischen Prozessen, zwar auch laengst Regel, dass der Angeklagte 
auf freiem Fuss prozessiert und ihm gestattet ward, durch Aufgebung seines 
Buergerrechts wenigstens Leben und Freiheit zu retten; denn die Vermoegensstrafe 
so wie die Zivilverurteilung konnten auch den Exilierten noch treffen. Allein 
vorgaengige Verhaftung und vollstaendige Exekution blieben hier wenigstens 
rechtlich moeglich und wurden selbst gegen Vornehme noch zuweilen vollzogen, wie 
zum Beispiel Lucius Hostilius Tubulus, Praetor 612 (142), der wegen eines 
schweren Verbrechens auf den Tod angeklagt war, unter Verweigerung des 
Exilrechts festgenommen und hingerichtet ward. Dagegen die aus dem Zivilprozess 
hervorgegangenen Kommissionsgerichte konnten wahrscheinlich von Haus aus 
Freiheit und Leben des Buergers nicht antasten und hoechstens auf Verbannung 
erkennen - diese, bisher eine dem schuldig befundenen Mann gestattete 
Strafmilderung, ward nun zuerst zur foermlichen Strafe. Auch dieses 
unfreiwillige Exil liess gleich dem freiwilligen dem Verbannten das Vermoegen, 
soweit es nicht zur Befriedigung der Ersatzforderungen und in Geldbussen 
daraufging.
Im Schuldwesen endlich hat Gaius Gracchus zwar nichts geneuert; doch 
behaupten sehr achtbare Zeugen, dass er den verschuldeten Leuten auf Minderung 
oder Erlass der Forderungen Hoffnung gemacht habe, was, wenn es richtig ist, 
gleichfalls diesen radikal populaeren Massregeln beizuzaehlen ist.
Waehrend Gracchus also sich lehnte auf die Menge, die von ihm eine 
materielle Verbesserung ihrer Lage teils erwartete, teils empfing, arbeitete er 
mit gleicher Energie an dem Ruin der Aristokratie. Wohl erkennend, wie unsicher 
jede bloss auf das Proletariat gebaute Herrschaft des Staatsoberhauptes ist, war 
er vor allem darauf bedacht, die Aristokratie zu spalten und einen Teil 
derselben in sein Interesse zu ziehen. Die Elemente einer solchen Spaltung waren 
vorhanden. Die Aristokratie der Reichen, die sich wie ein Mann gegen Tiberius 
Gracchus erhoben hatte, bestand in der Tat aus zwei wesentlich ungleichen 
Massen, die man einigermassen der Lords- und der Cityaristokratie Englands 
vergleichen kann. Die eine umfasste den tatsaechlich geschlossenen Kreis der 
regierenden senatorischen Familien, die der unmittelbaren Spekulation sich 
fernhielten und ihre ungeheuren Kapitalien teils in Grundbesitz anlegten, teils 
als stille Gesellschafter bei den grossen Assoziationen verwerteten. Den Kern 
der zweiten Klasse bildeten die Spekulanten, welche als Geschaeftsfuehrer dieser 
Gesellschaften oder auf eigene Hand die Gross- und Geldgeschaefte im ganzen 
Umfang der roemischen Hegemonie betrieben. Es ist schon dargestellt worden, wie 
die letztere Klasse namentlich im Laufe des sechsten Jahrhunderts allmaehlich 
der senatorischen Aristokratie an die Seite trat und, wie die gesetzliche 
Ausschliessung der Senatoren von dem kaufmaennischen Betrieb durch den von dem 
Vorlaeufer der Gracchen Gaius Flaminius veranlassten Claudischen Volksschluss, 
eine aeussere Scheidewand zwischen den Senatoren und den Kauf- und Geldleuten 
zog. In der gegenwaertigen Epoche beginnt die kaufmaennische Aristokratie unter 
dem Namen der "Ritterschaft" einen entscheidenden Einfluss auch in politischen 
Angelegenheiten zu ueben. Diese Bezeichnung, die urspruenglich nur der 
diensttuenden Buergerreiterei zukam, uebertrug sich allmaehlich, wenigstens im 
gewoehnlichen Sprachgebrauch, auf alle diejenigen, die als Besitzer eines 
Vermoegens von mindestens 400000 Sesterzen zum Rossdienst im allgemeinen 
pflichtig waren, und begriff also die gesamte senatorische und nichtsenatorische 
vornehme roemische Gesellschaft. Nachdem indes nicht lange vor Gaius Gracchus 
die Inkompatibilitaet des Sitzes in der Kurie und des Reiterdienstes gesetzlich 
festgestellt und die Senatoren also aus den Ritterfaehigen ausgeschieden waren, 
konnte der Ritterstand, im grossen und ganzen genommen, betrachtet werden als im 
Gegensatz zum Senat die Spekulantenaristokratie vertretend, obwohl die nicht in 
den Senat eingetretenen, namentlich also die juengeren Glieder der senatorischen 
Familien nicht aufhoerten, als Ritter zu dienen und also zu heissen, ja die 
eigentliche Buergerreiterei, das heisst die achtzehn Ritterzenturien, infolge 
ihrer Zusammensetzung durch die Zensoren, fortfuhren, vorwiegend aus der jungen 
senatorischen Aristokratie sich zu ergaenzen.
Dieser Stand der Ritter, das heisst wesentlich der vermoegenden Kaufleute, 
beruehrte vielfaeltig sich unsanft mit dem regierenden Senat. Es war eine 
natuerliche Antipathie zwischen den vornehmen Adligen und den Maennern, denen 
mit dem Gelde der Rang gekommen war. Die regierenden Herren, vor allem die 
besseren von ihnen, standen der Spekulation ebenso fern, wie die politischen 
Fragen und Koteriefehden den Maennern der materiellen Interessen gleichgueltig 
waren. Jene und diese waren namentlich in den Provinzen schon oefter hart 
zusammengestossen; denn wenn auch im allgemeinen die Provinzialen weit mehr 
Grund hatten, sich ueber die Parteilichkeit der roemischen Beamten zu beschweren 
als die roemischen Kapitalisten, so liessen doch die regierenden Herren vom 
Senat sich nicht dazu herbei, den Begehrlichkeiten und Unrechtfertigkeiten der 
Geldmaenner auf Kosten der Untertanen so durchaus und unbedingt die Hand zu 
leihen, wie es von jenen begehrt ward. Trotz der Eintracht gegen einen 
gemeinschaftlichen Feind, wie Tiberius Gracchus gewesen war, klaffte zwischen 
der Adels- und Geldaristokratie ein tief gehender Riss; und geschickter als sein 
Bruder erweiterte ihn Gaius, bis das Buendnis gesprengt war und die 
Kaufmannschaft auf seiner Seite stand. Dass die aeusseren Vorrechte, durch die 
spaeterhin die Maenner von Ritterzensus von der uebrigen Menge sich 
unterschieden - der goldene Fingerreif statt des gewoehnlichen eisernen oder 
kupfernen und der abgesonderte und bessere Platz bei den Buergerfesten -, der 
Ritterschaft zuerst von Gaius Gracchus verliehen worden sind, ist nicht gewiss, 
aber nicht unwahrscheinlich. Denn aufgekommen sind sie auf jeden Fall um diese 
Zeit, und wie die Erstreckung dieser bisher im wesentlichen senatorischen 
Privilegien auf den von ihm emporgehobenen Ritterstand ganz in Gracchus' Art 
ist, so war es auch recht eigentlich sein Zweck, der Ritterschaft den Stempel 
eines zwischen der senatorischen Aristokratie und der gemeinen Menge in der 
Mitte stehenden, ebenfalls geschlossenen und privilegierten Standes 
aufzudruecken; und ebendies haben jene Standesabzeichen, wie gering sie an sich 
auch waren und wie viele Ritterfaehige auch ihrer sich nicht bedienen mochten, 
mehr gefoerdert als manche an sich weit wichtigere Verordnung. Indes die Partei 
der materiellen. Interessen, wenn sie dergleichen Ehren auch keineswegs 
verschmaeht, ist doch dafuer allein nicht zu haben. Gracchus erkannte es wohl, 
dass sie zwar dem Meistbietenden von Rechts wegen zufaellt, aber es auch eines 
hohen und reellen Gebotes bedurfte; und so bot er ihr die asiatischen Gefaelle 
und die Geschworenengerichte.
Das System der roemischen Finanzverwaltung, sowohl die indirekten Steuern 
wie auch die Domanialgefaelle durch Mittelsmaenner zu erheben, gewaehrte an sich 
schon dem roemischen Kapitalistenstand auf Kosten der Steuerpflichtigen die 
ausgedehntesten Vorteile. Die direkten Abgaben indes bestanden entweder, wie in 
den meisten Aemtern, in festen, von den Gemeinden zu entrichtenden Geldsummen, 
was die Dazwischenkunft roemischer Kapitalisten von selber ausschloss, oder, wie 
in Sizilien und Sardinien, in einem Bodenzehnten, dessen Erhebung fuer jede 
einzelne Gemeinde in den Provinzen selbst verpachtet ward und wobei also 
regelmaessig die vermoegenden Provinzialen, und sehr haeufig die 
zehntpflichtigen Gemeinden selbst, den Zehnten ihrer Distrikte pachteten und 
dadurch die gefaehrlichen roemischen Mittelsmaenner von sich abwehrten. Als 
sechs Jahre zuvor die Provinz Asia an die Roemer gefallen war, hatte der Senat 
sie im wesentlichen nach dem ersten System einrichten lassen. Gaius Gracchus 5 
stiess diese Verfuegung durch einen Volksschluss um und belastete nicht bloss 
die bis dahin fast steuerfreie Provinz mit den ausgedehntesten indirekten und 
direkten Abgaben, namentlich dem Bodenzehnten, sondern er verfuegte auch, dass 
diese Hebungen fuer die gesamte Provinz und in Rom verpachtet werden sollten - 
eine Bestimmung, die die Beteiligung der Provinzialen tatsaechlich ausschloss 
und die in der Mittelsmaennerschaft fuer Zehnten, Hutgeld und Zoelle der Provinz 
Asia eine Kapitalistenassoziation von kolossaler Ausdehnung ins Leben rief. 
Charakteristisch fuer Gracchus' Bestreben, den Kapitalistenstand vom Senat 
unabhaengig zu machen, ist dabei noch die Bestimmung, dass der voellige oder 
teilweise Erlass der Pachtsumme nicht mehr, wie bisher, vom Senat nach Ermessen 
bewilligt werden, sondern unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich eintreten 
solle. Wenn hier dem Kaufmannsstand eine Goldgrube eroeffnet und in den 
Mitgliedern der neuen Gesellschaft ein selbst der Regierung imponierender Kern 
der hohen Finanz, ein "Senat der Kaufmannschaft" konstituiert ward, so ward 
denselben zugleich in den Geschworenengerichten eine bestimmte oeffentliche 
Taetigkeit zugewiesen. Das Gebiet des Kriminalprozesses, der von Rechts wegen 
vor die Buergerschaft gehoerte, war bei den Roemern von Haus aus sehr eng und 
ward, wie bemerkt, durch Gracchus noch weiter verengt; die meisten Prozesse, 
sowohl die wegen gemeiner Verbrechen als auch die Zivilsachen, wurden entweder 
von Einzelgeschworenen oder von teils stehenden, teils ausserordentlichen 
Kommissionen entschieden. Bisher waren jene und diese ausschliesslich aus dem 
Senat genommen worden; Gracchus ueberwies sowohl in den eigentlichen 
Zivilprozessen wie bei den staendigen und nichtstaendigen Kommissionen die 
Geschworenenfunktionen an den Ritterstand, indem er die Geschworenenlisten nach 
Analogie der Ritterzenturien aus den saemtlichen ritterfaehigen Individuen 
jaehrlich neu formieren liess und die Senatoren geradezu, die jungen Maenner der 
senatorischen Familien durch Festsetzung einer gewissen Altersgrenze von den 
Gerichten ausschloss 6. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Geschworenenwahl 
vorwiegend auf dieselben Maenner gelenkt ward, die in den grossen 
kaufmaennischen Assoziationen namentlich der asiatischen und sonstigen 
Steuerpaechter die erste Rolle spielten, eben weil diese ein sehr nahes eigenes 
Interesse daran hatten, in den Gerichten zu sitzen; und fielen also die 
Geschworenenliste und die Publikanensozietaeten in ihren Spitzen zusammen, so 
begreift man um so mehr die Bedeutung des also konstituierten Gegensenats. Die 
wesentliche Folge hiervon war, dass, waehrend bisher es nur zwei Gewalten im 
Staate gegeben hatte, die Regierung als verwaltende und kontrollierende, die 
Buergerschaft als legislative Behoerde, die Gerichte aber zwischen beiden 
geteilt waren, jetzt die Geldaristokratie nicht bloss auf der soliden Basis der 
materiellen Interessen als festgeschlossene und privilegierte Klasse sich 
zusammenfand, sondern auch als richtende und kontrollierende Gewalt in den Staat 
eintrat und der regierenden Aristokratie sich fast ebenbuertig zur Seite 
stellte. All die alten Antipathien der Kaufleute gegen den Adel mussten fortan 
in den Wahrspruechen der Geschworenen einen nur zu praktischen Ausdruck finden; 
vor allen Dingen in den Rechenschaftsgerichten der Provinzialstatthalter hatte 
der Senator nicht mehr wie bisher von seinesgleichen, sondern von Grosshaendlern 
und Bankiers die Entscheidung zu erwarten ueber seine buergerliche Existenz. Die 
Fehden zwischen den roemischen Kapitalisten und den roemischen Statthaltern 
verpflanzten sich aus der Provinzialverwaltung auf den bedenklichen Boden der 
Rechenschaftsprozesse. Die Aristokratie der Reichen war nicht bloss gespalten, 
sondern es war auch dafuer gesorgt, dass der Zwist immer neue Nahrung und 
leichten Ausdruck fand.
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5 Dass er und nicht Tiberius der Urheber dieses Gesetzes ist, zeigt jetzt 
Fronto in den Briefen an Verus z.A. Vgl. Gracchus bei Gell. 11, 10; Cic. rep. 3, 
29 und Verr. 3, 6, 12; Vell. 2. 6.
6 Die zunaechst durch diese Veraenderung des Richterpersonals veranlasste 
neue Gerichtsordnung fuer die staendige Kommission wegen Erpressungen besitzen 
wir noch zum grossen Teil: sie ist bekannt unter dem Namen des Servilischen oder 
vielmehr Acilischen Repetundengesetzes.
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Mit den also bereiteten Waffen, dem Proletariat und dem Kaufmannsstand, 
ging Gracchus an sein Hauptwerk, an den Sturz der regierenden Aristokratie. Den 
Senat stuerzen hiess einerseits durch gesetzliche Neuerungen eine wesentliche 
Kompetenz ihm entziehen, andererseits durch Massregeln mehr persoenlicher und 
transitorischer Art die bestehende Aristokratie zugrunde richten. Gracchus hat 
beides getan. Vor allem die Verwaltung hatte bisher dem Senat ausschliesslich 
zugestanden; Gracchus nahm sie ihm ab, indem er teils die wichtigsten 
Administrativfragen durch Komitialgesetze, das heisst tatsaechlich durch 
tribunizische Machtsprueche entschied, teils in den laufenden Angelegenheiten 
den Senat moeglichst beschraenkte, teils selbst in der umfassendsten Weise die 
Geschaefte an sich zog. Die Massregeln der ersten Gattung sind schon erwaehnt: 
der neue Herr des Staats disponierte, ohne den Senat zu fragen, ueber die 
Staatskasse, indem er durch die Getreideverteilung den oeffentlichen Finanzen 
eine dauernde und drueckende Last aufbuerdete, ueber die Domaenen, indem er 
Kolonien nicht wie bisher nach Senats- und Volks-, sondern allein nach 
Volksschluss aussandte, ueber die Provinzialverwaltung, indem er die vom Senat 
der Provinz Asia gegebene Steuerverfassung durch ein Volksgesetz umstiess und 
eine durchaus andere an deren Stelle setzte. Eines der wichtigsten unter den 
laufenden Geschaeften des Senats, die willkuerliche Feststellung der 
jedesmaligen Kompetenz der beiden Konsuln, wurde ihm zwar nicht entzogen, aber 
der bisher dabei geuebte indirekte Druck auf die hoechsten Beamten dadurch 
beschraenkt, dass der Senat angewiesen ward, diese Kompetenzen festzustellen, 
bevor die betreffenden Konsuln gewaehlt seien. Mit beispielloser Taetigkeit 
endlich konzentrierte Gaius die verschiedenartigsten und verwickeltsten 
Regierungsgeschaefte in seiner Person: Er selbst ueberwachte die 
Getreideverteilung, erlas die Geschworenen, gruendete trotz des gesetzlich an 
die Stadt ihn fesselnden Amtes persoenlich die Kolonien, regulierte das 
Wegewesen und schloss die Bauvertraege ab, leitete die Senatsverhandlungen, 
bestimmte die Konsulwahlen - kurz er gewoehnte das Volk daran, dass in allen 
Dingen ein Mann der erste sei, und verdunkelte die schlaffe und lahme Verwaltung 
des senatorischen Kollegiums durch sein kraeftiges und gewandtes persoenliches 
Regiment.
Noch energischer als in die Verwaltung griff Gracchus ein in die 
senatorische Gerichtsallmacht. Dass er die Senatoren als Geschworene beseitigte, 
ward schon gesagt; dasselbe geschah mit der Jurisdiktion, die der Senat als 
oberste Verwaltungsbehoerde sich in Ausnahmefaellen gestattete. Bei scharfer 
Strafe untersagte er, wie es scheint in dem erneuerten Provokationsgesetz 7, die 
Niedersetzung ausserordentlicher Hochverratskommissionen durch Senatsbeschluss, 
wie diejenige gewesen war, welche nach seines Bruders Ermordung ueber dessen 
Anhaenger zu Gericht gesessen hatte. Die Summe dieser Massregeln ist, dass der 
Senat die Kontrolle ganz verlor und von der Verwaltung nur behielt, was das 
Staatshaupt ihm zu lassen fuer gut befand. Indes diese konstitutiven Massregeln 
genuegten nicht; auch der gegenwaertig regierenden Aristokratie wurde 
unmittelbar zu Leibe gegangen. Ein blosser Akt der Rache war es, dass dem 
zuletzt erwaehnten Gesetz rueckwirkende Kraft beigelegt und dadurch derjenige 
Aristokrat, den nach Nasicas inzwischen erfolgtem Tode der Hass der Demokraten 
hauptsaechlich traf, Publius Popillius, genoetigt ward, das Land zu meiden. 
Merkwuerdigerweise ging dieser Antrag nur mit achtzehn gegen siebzehn Stimmen in 
der Bezirksversammlung durch - ein Zeichen, was wenigstens in Fragen 
persoenlichen Interesses noch der Einfluss der Aristokratie bei der Menge 
vermochte. Ein aehnliches, aber weit minder zu rechtfertigendes Dekret, den 
gegen Marcus Octavius gerichteten Antrag, dass, wer durch Volksschluss sein Amt 
verloren habe, auf immer unfaehig sein solle, einen oeffentlichen Posten zu 
bekleiden, nahm Gaius zurueck auf Bitten seiner Mutter und ersparte sich damit 
die Schande, durch die Legalisierung einer notorischen Verfassungsverletzung das 
Recht offen zu verhoehnen und an einem Ehrenmann, der kein bitteres Wort gegen 
Tiberius gesprochen und nur der Verfassung und seiner Pflicht, wie er sie 
verstand, gemaess gehandelt hatte, niedrige Rache zu nehmen. Aber von ganz 
anderer Wichtigkeit als diese Massregeln war Gaius' freilich wohl schwerlich zur 
Ausfuehrung gelangter Plan, den Senat durch 300 neue Mitglieder, das heisst 
ungefaehr ebenso viele als er bisher hatte, zu verstaerken und diese aus dem 
Ritterstand durch Komitien waehlen zu lassen - eine Pairskreierung im 
umfassendsten Stil, die den Senat in die vollstaendigste Abhaengigkeit von dem 
Staatsoberhaupt gebracht haben wuerde.
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7 Dies und das Gesetz ne quis iudicio circumveniatur duerften identisch 
sein.
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Dies ist die Staatsverfassung, welche Gaius Gracchus entworfen und waehrend 
der beiden Jahre seines Volkstribunats (631, 632 123, 122) in ihren 
wesentlichsten Punkten durchgefuehrt hat, soweit wir sehen, ohne auf irgendeinen 
nennenswerten Widerstand zu stossen und ohne zur Erreichung seiner Zwecke Gewalt 
anwenden zu muessen. Die Reihenfolge, in der die Massregeln durchgebracht sind, 
laesst in der zerruetteten Ueberlieferung sich nicht mehr erkennen, und auf 
manche naheliegende Frage muessen wir die Antwort schuldig bleiben; es scheint 
indes nicht, dass uns mit dem Fehlenden sehr wesentliche Momente entgangen sind, 
da ueber die Hauptsachen vollkommen sichere Kunde vorliegt und Gaius keineswegs 
wie sein Bruder durch den Strom der Ereignisse weiter und weiter gedraengt ward, 
sondern offenbar einen wohl ueberlegten, umfassenden Plan in einer Reihe von 
Spezialgesetzen im wesentlichen vollstaendig realisierte.
Dass nun Gaius Gracchus keineswegs, wie viele gutmuetige Leute in alter und 
neuer Zeit gemeint haben, die roemische Republik auf neue demokratische Basen 
stellen, sondern vielmehr sie abschaffen und in der Form eines durch stehende 
Wiederwahl lebenslaenglich und durch unbedingte Beherrschung der formell 
souveraenen Komitien absolut gemachten Amtes, eines unumschraenkten 
Volkstribunats auf Lebenszeit, anstatt der Republik die Tyrannis, das heisst 
nach heutigem Sprachgebrauch die nicht feudalistische und nicht theokratische, 
die napoleonisch absolute Monarchie einfuehren wollte, das offenbart die 
Sempronische Verfassung selbst mit voller Deutlichkeit einem jeden, der Augen 
hat und haben will. In der Tat, wenn Gracchus, wie seine Worte deutlich und 
deutlicher seine Werke es sagen, den Sturz des Senatsregiments bezweckte, was 
blieb in einem Gemeinwesen, das ueber die Urversammlungen hinaus und fuer das 
der Parlamentarismus nicht vorhanden war, nach dem Sturz des aristokratischen 
Regiments fuer eine andere politische Ordnung moeglich als die Tyrannis? 
Traeumer, wie sein Vorgaenger einer war, und Schwindler, wie sie die Folgezeit 
herauffuehrte, mochten dies in Abrede stellen; Gaius Gracchus aber war ein 
Staatsmann, und wenn auch die Formulierung, die der grosse Mann fuer sein 
grosses Werk bei sich selber aufstellte, uns nicht ueberliefert und in sehr 
verschiedener Weise denkbar ist, so wusste er doch unzweifelhaft, was er tat. 
Sowenig die beabsichtigte Usurpation der monarchischen Gewalt sich verkennen 
laesst, so wenig wird, wer die Verhaeltnisse uebersieht, den Gracchus deswegen 
tadeln. Eine absolute Monarchie ist ein grosses Unglueck fuer die Nation, aber 
ein minderes als eine absolute Oligarchie; und wer der Nation statt des 
groesseren das kleinere Leiden auferlegt, den darf die Geschichte nicht 
schelten, am wenigsten eine so leidenschaftlich ernste und allem Gemeinen so 
fernstehende Natur wie Gaius Gracchus. Allein nichtsdestoweniger darf sie es 
nicht verschweigen, dass durch die ganze Gesetzgebung desselben eine 
Zwiespaeltigkeit verderblichster Art geht, indem sie einerseits das gemeine 
Beste bezweckt, andererseits den persoenlichen Zwecken, ja der persoenlichen 
Rache des Herrschers dient. Gracchus war ernstlich bemueht, fuer die sozialen 
Schaeden eine Abhilfe zu finden und dem einreissenden Pauperismus zu steuern; 
dennoch zog er zugleich durch seine Getreideverteilungen, die fuer alles 
arbeitsscheue hungernde Buergergesindel eine Praemie werden sollten und wurden, 
ein hauptstaedtisches Gassenproletariat der schlimmsten Art absichtlich gross. 
Gracchus tadelte mit den bittersten Worten die Feilheit des Senats und deckte 
namentlich den skandaloesen Schacher, den Manius Aquillius mit den 
kleinasiatischen Provinzen getrieben, mit schonungsloser und gerechter Strenge 
auf 8. Aber es war desselben Mannes Werk, dass der souveraene Poebel der 
Hauptstadt fuer seine Regierungssorgen sich on der Untertanenschaft alimentieren 
liess. Gracchus missbilligte lebhaft die schaendliche Auspluenderung der 
Provinzen und veranlasste nicht bloss, dass in einzelnen Faellen mit heilsamer 
Strenge eingeschritten ward, sondern auch die Abschaffung der durchaus 
unzureichenden senatorischen Gerichte, vor denen selbst Scipio Aemilianus, um 
die entschiedensten Frevler zur Strafe zu ziehen, sein ganzes Ansehen vergeblich 
eingesetzt hatte. Dennoch ueberlieferte er zugleich durch die Einfuehrung der 
Kaufmannsgerichte die Provinzialen mit gebundenen Haenden der Partei der 
materiellen Interessen und damit einer noch ruecksichtsloseren Despotie, als die 
aristokratische gewesen war, und fuehrte in Asia eine Besteuerung ein, gegen 
welche selbst die nach karthagischem Muster in Sizilien geltende 
Steuerverfassung gelind und menschlich heissen konnte - beides, weil er teils 
der Partei der Geldmaenner, teils fuer seine Getreideverteilungen und die 
sonstigen den Finanzen neu aufgebuerdeten Lasten neuer und umfassender 
Hilfsquellen bedurfte. Gracchus wollte ohne Zweifel eine feste Verwaltung und 
eine geordnete Rechtspflege, wie zahlreiche durchaus zweckmaessige Anordnungen 
bezeugen; dennoch beruht sein neues Verwaltungssystem auf einer fortlaufenden 
Reihe einzelner, nur formell legalisierter Usurpationen; dennoch zog er das 
Gerichtswesen, das jeder geordnete Staat, soweit irgend moeglich, zwar nicht 
ueber die politischen Parteien, aber doch ausserhalb derselben zu stellen 
bemueht sein wird, absichtlich mitten in den Strudel der Revolution. Allerdings 
faellt die Schuld dieser Zwiespaeltigkeit in Gaius Gracchus' Tendenzen zu einem 
sehr grossen Teil mehr auf die Stellung als auf die Person. Gleich hier an der 
Schwelle der Tyrannis entwickelt sich das verhaengnisvolle sittlich-politische 
Dilemma, dass derselbe Mann zugleich, man moechte sagen, als Raeuberhauptmann 
sich behaupten und als der erste Buerger den Staat leiten soll; ein Dilemma, dem 
auch Perikles, Caesar, Napoleon bedenkliche Opfer haben bringen muessen. Indes 
ganz laesst sich Gaius Gracchus' Verfahren aus dieser Notwendigkeit nicht 
erklaeren; es wirkt daneben in ihm die verzehrende Leidenschaft, die gluehende 
Rache, die, den eigenen Untergang voraussehend, den Feuerbrand schleudert in das 
Haus des Feindes. Er selber hat es ausgesprochen, wie er ueber seine 
Geschworenenordnung und aehnliche auf die Spaltung der Aristokratie abzweckende 
Massregeln dachte; Dolche nannte er sie, die er auf den Markt geworfen, damit 
die Buerger - die vornehmen, versteht sich - mit ihnen sich untereinander 
zerfleischen moechten. Er war ein politischer Brandstifter; nicht bloss die 
hundertjaehrige Revolution, die von ihm datiert, ist, soweit sie eines Menschen 
Werk ist, das Werk des Gaius Gracchus, sondern vor allem ist er der wahre 
Stifter jenes entsetzlichen, von oben herab beschmeichelten und besoldeten 
hauptstaedtischen Proletariats, das durch seine aus den Getreidespenden von 
selber folgende Vereinigung in der Hauptstadt teils vollstaendig demoralisiert, 
teils seiner Macht sich bewusst ward und mit seinen bald pinselhaften, bald 
buebischen Anspruechen und seiner Fratze von Volkssouveraenitaet ein halbes 
Jahrtausend hindurch wie ein Alp auf dem roemischen Gemeinwesen lastend nur mit 
diesem zugleich unterging. Und doch - dieser groesste der politischen Verbrecher 
ist auch wieder der Regenerator seines Landes. Es ist kaum ein konstruktiver 
Gedanke in der roemischen Monarchie, der nicht zurueckreichte bis auf Gaius 
Gracchus. Von ihm ruehrt der wohl in gewissem Sinne im Wesen des 
althergebrachten Kriegsrechts begruendete, aber in dieser Ausdehnung und in 
dieser praktischen Anwendung doch dem aelteren Staatsrecht fremde Satz her, dass 
aller Grund und Boden der untertaenigen Gemeinden als Privateigentum des Staats 
anzusehen sei - ein Satz, der zunaechst benutzt ward, um dem Staat das Recht zu 
vindizieren, diesen Boden beliebig zu besteuern, wie es in Asien, oder auch zur 
Anlegung von Kolonien zu verwenden, wie es in Afrika geschah, und der spaeterhin 
ein fundamentaler Rechtssatz der Kaiserzeit ward. Von ihm ruehrt die Taktik der 
Demagogen und Tyrannen her, auf die materiellen Interessen sich stuetzend die 
regierende Aristokratie zu sprengen, ueberhaupt aber durch eine strenge und 
zweckmaessige Administration anstatt des bisherigen Missregiments die 
Verfassungsaenderung nachtraeglich zu legitimieren. Auf ihn gehen vor allem 
zurueck die Anfaenge einer Ausgleichung zwischen Rom und den Provinzen, wie sie 
die Herstellung der Monarchie unvermeidlich mit sich bringen musste; der 
Versuch, das durch die italische Rivalitaet zerstoerte Karthago wiederaufzubauen 
und ueberhaupt der italischen Emigration den Weg in die Provinzen zu eroeffnen, 
ist das erste Glied in der langen Kette dieser folgen- und segensreichen 
Entwicklung. Es sind in diesem seltenen Mann und in dieser wunderbaren 
politischen Konstellation Recht und Schuld, Glueck und Unglueck so ineinander 
verschlungen, dass es hier sich wohl ziemen mag, was der Geschichte nur selten 
ziemt, mit dem Urteil zu verstummen.
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8 Auf diesen Handel um den Besitz von Phrygien, welches nach der Einziehung 
des Attalischen Reiches von Manius Aquillius den Koenigen von Bithynien und von 
Pontos zu Kauf geboten und von dem letzteren durch Mehrgebot erstanden ward, 
bezieht sich ein noch vorhandenes laengeres Redebruchstueck des Gracchus. Er 
bemerkt darin, dass von den Senatoren keiner umsonst sich um die oeffentlichen 
Angelegenheiten bekuemmere, und fuegt hinzu: in Beziehung auf das in Rede 
stehende Gesetz (ueber die Verleihung Phrygiens an Koenig Mithradates) teile der 
Senat sich in drei Klassen: solcher, die dafuer seien, solcher, die dagegen 
seien, und solcher, die stillschwiegen - die ersten seien bestochen von Koenig 
Mithradates, die zweiten von Koenig Nikomedes, die dritten aber seien die 
feinsten, denn diese liessen sich von den Gesandten beider Koenige bezahlen und 
jede Partei glauben, dass in ihrem Interesse geschwiegen werde.
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Als Gracchus die von ihm entworfene neue Staatsverfassung wesentlich 
vollendet hatte, legte er Hand an ein zweites und schwierigeres Werk. Noch 
schwankte die Frage hinsichtlich der italischen Bundesgenossen. Wie die Fuehrer 
der demokratischen Partei darueber dachten, hatte sich sattsam gezeigt; sie 
wuenschten natuerlich die moeglichste Ausdehnung des roemischen Buergerrechts, 
nicht bloss, um die von den Latinern okkupierten Domaenen zur Verteilung bringen 
zu koennen, sondern vor allem, um mit der ungeheuren Masse der Neubuerger ihre 
Klientel zu verstaerken, um die Komitialmaschine durch immer weitere Ausdehnung 
der berechtigten Waehlerschaft immer vollstaendiger in ihre Gewalt zu bringen, 
ueberhaupt um einen Unterschied zu beseitigen, der mit dem Sturz der 
republikanischen Verfassung ohnehin jede ernstliche Bedeutung verlor. Allein 
hier stiessen sie auf Widerstand bei ihrer eigenen Partei und vornehmlich bei 
derjenigen Bande, die sonst bereitwillig zu allem, was sie verstand und nicht 
verstand, ihr souveraenes Ja gab; aus dem einfachen Grunde, dass diesen Leuten 
das roemische Buergerrecht sozusagen wie eine Aktie erschien, die ihnen Anspruch 
gab auf allerlei sehr handgreifliche direkte und indirekte Gewinnanteile, sie 
also ganz und gar keine Lust hatten, die Zahl der Aktionaere zu vermehren. Die 
Verwerfung des Fulvischen Gesetzes im Jahre 629 (125) und der daraus 
entsprungene Aufstand der Fregellaner waren warnende Zeichen sowohl, der 
eigensinnigen Beharrlichkeit der die Komitien beherrschenden Fraktion der 
Buergerschaft als auch des ungeduldigen Draengens der Bundesgenossen. Gegen das 
Ende seines zweiten Tribunats (632 122) wagte Gracchus, wahrscheinlich durch 
uebernommene Verpflichtungen gegen die Bundesgenossen gedraengt, einen zweiten 
Versuch; in Gemeinschaft mit Marcus Flaccus, der, obwohl Konsular, um das 
frueher von ihm ohne Erfolg beantragte Gesetz jetzt durchzubringen, wiederum das 
Volkstribunat uebernommen hatte, stellte er den Antrag, den Latinern das volle 
Buerger-, den uebrigen italischen Bundesgenossen das bisherige Recht der Latiner 
zu gewaehren. Allein der Antrag stiess auf die vereinigte Opposition des Senats 
und des hauptstaedtischen Poebels; welcher Art diese Koalition war und wie sie 
focht, zeigt scharf und bestimmt ein aus der Rede, die der Konsul Gaius Fannius 
vor der Buergerschaft gegen den Antrag hielt, zufaellig erhaltenes Bruchstueck. 
"So meint ihr also", sprach der Optimat, "wenn ihr den Latinern das Buergerrecht 
erteilt, eben wie ihr jetzt dort vor mir steht, auch kuenftig in der 
Buergerversammlung oder bei den Spielen und Volkslustbarkeiten Platz finden zu 
koennen? Glaubt ihr nicht vielmehr, dass jene Leute jeden Fleck besetzen 
werden?" Bei der Buergerschaft des fuenften Jahrhunderts, die an einem Tage 
allen Sabinern das Buergerrecht verlieh, haette ein solcher Redner wohl moegen 
ausgezischt werden: die des siebenten fand seine Gruende ungemein einleuchtend 
und den von Gracchus ihr gebotenen Preis der Assignation der latinischen 
Domaenen weitaus zu niedrig. Schon dass der Senat es durchsetzte, die 
saemtlichen Nichtbuerger vor dem entscheidenden Abstimmungstag aus der Stadt 
weisen zu duerfen, zeigte das Schicksal, das dem Antrag selbst bevorstand. Als 
dann vor der Abstimmung ein Kollege des Gracchus, Livius Drusus, gegen das 
Gesetz einschritt, nahm das Volk dieses Veto in einer Weise auf, dass Gracchus 
nicht wagen konnte, weiterzugehen oder gar dem Drusus das Schicksal des Marcus 
Octavius zu bereiten.
Es war, wie es scheint, dieser Erfolg, der dem Senat den Mut gab, den Sturz 
des siegreichen Demagogen zu versuchen. Die Angriffsmittel waren wesentlich 
dieselben, mit denen frueher Gracchus selbst operiert hatte. Gracchus' Macht 
ruhte auf der Kaufmannschaft und dem Proletariat, zunaechst auf dem letzteren, 
das in diesem Kampf, in welchem militaerischer Rueckhalt beiderseits nicht 
vorhanden war, gleichsam die Rolle der Armee spielte. Es war einleuchtend, dass 
der Senat weder der Kaufmannschaft noch dem Proletariat ihre neuen Rechte 
abzuzwingen maechtig genug war; jeder Versuch, die Getreidegesetze oder die neue 
Geschworenenordnung anzugreifen, haette, in etwas plumperer oder etwas 
zivilisierterer Form, zu einem Strassenkrawall gefuehrt, dem der Senat voellig 
wehrlos gegenueberstand. Allein es war nicht minder einleuchtend, dass Gracchus 
selbst und diese Kaufleute und Proletarier einzig zusammengehalten wurden durch 
den gegenseitigen Vorteil, und dass sowohl die Maenner der materiellen 
Interessen ihre Posten als der eigentliche Poebel sein Brotkorn ebenso von jedem 
andern zu nehmen bereit waren wie von Gaius Gracchus. Gracchus' Institutionen 
standen, fuer den Augenblick wenigstens, unerschuetterlich fest mit Ausnahme 
einer einzigen: seiner eigenen Oberhauptschaft. Die Schwaeche dieser lag darin, 
dass in Gracchus' Verfassung zwischen Haupt und Heer schlechterdings ein 
Treuverhaeltnis nicht bestand und in der neuen Verfassung wohl alle anderen 
Elemente der Lebensfaehigkeit vorhanden waren, nur ein einziges nicht: das 
sittliche Band zwischen Herrscher und Beherrschten, ohne das jeder Staat auf 
toenernen Fuessen steht. In der Verwerfung des Antrags, die Latiner in den 
Buergerverband aufzunehmen, war es mit schneidender Deutlichkeit zu Tage 
gekommen, dass die Menge in der Tat niemals fuer Gracchus stimmte, sondern immer 
nur fuer sich; die Aristokratie entwarf den Plan, dem Urheber der 
Getreidespenden und Landanweisungen auf seinem eigenen Boden die Schlacht 
anzubieten. Es versteht sich von selbst, dass der Senat dem Proletariat nicht 
bloss das gleiche bot, was Gracchus ihm an Getreide und sonst zugesichert hatte, 
sondern noch mehr. Im Auftrag des Senats schlug der Volkstribun Marcus Livius 
Drusus vor, den Gracchischen Landempfaengern den auferlegten Zins zu erlassen 
und ihre Landlose fuer freies und veraeusserungsfaehiges Eigentum zu erklaeren; 
ferner, statt in den ueberseeischen, das Proletariat zu versorgen in zwoelf 
italischen Kolonien, jede von 3000 Kolonisten, zu deren Ausfuehrung das Volk die 
geeigneten Maenner ernennen moege; nur Drusus selbst verzichtete - im Gegensatz 
gegen das Gracchische Familienkollegium - auf jegliche Teilnahme an diesem 
ehrenvollen Geschaeft. Als diejenigen, die die Kosten dieses Plans zu tragen 
haetten, wurden vermutlich die Latiner genannt, denn anderes okkupiertes 
Domanialland von einigem Umfang als das von ihnen benutzte scheint nicht mehr in 
Italien vorhanden gewesen zu sein. Auch finden sich einzelne Verfuegungen des 
Drusus, wie die Bestimmung, dass dem latinischen Soldaten nur von seinem 
vorgesetzten latinischen, nicht von dem roemischen Offizier Stockpruegel sollten 
zuerkannt werden duerfen, die allem Anschein nach den Zweck hatten, die Latiner 
fuer andere Verluste zu entschaedigen. Der Plan war nicht von den feinsten. Die 
Konkurrenzunternehmung war allzu deutlich, allzu sichtlich das Bestreben, das 
schoene Band zwischen Adel und Proletariat durch weitere gemeinschaftliche 
Tyrannisierung der Latiner noch enger zu ziehen, die Frage allzu nahe gelegt, wo 
denn auf der Halbinsel, nachdem die italischen Domaenen in der Hauptsache schon 
weggegeben waren - auch wenn man die gesamten, den Latinern ueberwiesenen 
konfiszierte -, das fuer zwoelf neu zu bildende, zahlreiche und geschlossene 
Buergerschaften erforderliche, okkupierte Domanialland eigentlich belegen sein 
moege, endlich Drusus' Erklaerung, dass er mit der Ausfuehrung seines Gesetzes 
nichts zu tun haben wolle, so verwuenscht gescheit, dass sie beinahe herzlich 
albern war. Indes fuer das plumpe Wild, das man fangen wollte, war die grobe 
Schlinge eben recht. Es kam hinzu und war vielleicht entscheidend, dass 
Gracchus, auf dessen persoenlichen Einfluss alles ankam, eben damals in Afrika 
die karthagische Kolonie einrichtete und sein Stellvertreter in der Hauptstadt, 
Marcus Flaccus, durch sein heftiges und ungeschicktes Auftreten den Gegnern in 
die Haende arbeitete. Das "Volk" ratifizierte demnach die Livischen Gesetze 
ebenso bereitwillig wie frueher die Sempronischen. Es vergalt sodann dem 
neuesten Wohltaeter wie ueblich dadurch, dass es dem frueheren einen maessigen 
Tritt versetzte und, als dieser sich fuer das Jahr 633 (121) zum drittenmal um 
das Tribunat bewarb, ihn nicht wiederwaehlte; wobei uebrigens auch noch 
Unrechtfertigkeiten des von Gracchus frueher beleidigten wahlleitenden Tribuns 
vorgekommen sein sollen. Damit brach die Grundlage seiner Machthaberschaft unter 
ihm zusammen. Ein zweiter Schlag traf ihn durch die Konsulwahlen, die nicht 
bloss im allgemeinen gegen die Demokratie ausfielen, sondern durch welche in 
Lucius Opimius der Mann, der als Praetor 629 (125) Fregellae erobert hatte, an 
die Spitze des Staates gestellt ward, eines der entschiedensten und am wenigsten 
bedenklichen Haeupter der strengen Adelspartei, ein Mann fest entschlossen, den 
gefaehrlichen Gegner bei erster Gelegenheit zu beseitigen. Sie fand sich bald. 
Am 10. Dezember 632 (122) hoerte Gracchus auf, Volkstribun zu sein; am 1. Januar 
633 (121) trat Opimius sein Amt an. Der erste Angriff traf wie billig die 
nuetzlichste und die unpopulaerste Massregel des Gracchus, die Wiederherstellung 
von Karthago. Hatte man bisher die ueberseeischen Kolonien nur mittelbar durch 
die lockenderen italischen angegriffen, so wuehlten jetzt afrikanische Hyaenen 
die neugesetzten karthagischen Grenzsteine auf, und die roemischen Pfaffen 
bescheinigten auf Verlangen, dass solches Wunder und Zeichen ausdruecklich 
warnen solle vor dem Wiederaufbau der gottverfluchten Staette. Der Senat fand 
dadurch sich in seinem Gewissen gedrungen, ein Gesetz vorschlagen zu lassen, das 
die Ausfuehrung der Kolonie Iunonia untersagte. Gracchus, der mit den andern zur 
Anlegung derselben ernannten Maennern eben damals die Kolonisten auslas, 
erschien an dem Tag der Abstimmung auf dem Kapitol, wohin die Buergerschaft 
berufen war, um mit seinem Anhang die Verwerfung des Gesetzes zu bewirken. 
Gewalttaetigkeiten wuenschte er zu vermeiden, um den Gegnern nicht den Vorwand, 
den sie suchten, selbst an die Hand zu geben; indes hatte er nicht wehren 
koennen, dass ein grosser Teil seiner Getreuen, der Katastrophe des Tiberius 
sich erinnernd und wohl bekannt mit den Absichten der Aristokratie, bewaffnet 
sich einfand, und bei der ungeheuren Aufregung auf beiden Seiten waren Haendel 
kaum zu vermeiden. In der Halle des Kapitolinischen Tempels verrichtete der 
Konsul Lucius Opimius das uebliche Brandopfer; einer der ihm dabei behilflichen 
Gerichtsdiener, Quintus Antullius, herrschte, die heiligen Eingeweide in der 
Hand, die "schlechten Buerger" an, die Halle zu raeumen, und schien sogar an 
Gaius selbst Hand legen zu wollen; worauf ein eifriger Gracchaner das Schwert 
zog und den Menschen niederstiess. Es entstand ein furchtbarer Laerm. Gracchus 
suchte vergeblich zum Volk zu sprechen und die Urheberschaft der 
gotteslaesterlichen Mordtat von sich abzulehnen; er lieferte den Gegnern nur 
einen formalen Anklagegrund mehr, indem er, ohne dessen in dem Getuemmel gewahr 
zu werden, einem eben zum Volk sprechenden Tribun in die Rede fiel, worauf ein 
verschollenes Statut aus der Zeit des alten Staendehaders die schwerste Strafe 
gesetzt hatte. Der Konsul Lucius Opimius traf seine Massregeln, um den Aufstand 
zum Sturz der republikanischen Verfassung, wie man die Vorgaenge dieses Tages zu 
bezeichnen beliebte, mit bewaffneter Hand zu unterdruecken. Er selbst 
durchwachte die Nacht im Kastortempel am Markte; mit dem fruehesten Morgen 
fuellte das Kapitol sich mit kretischen Bogenschuetzen, Rathaus und Markt mit 
den Maennern der Regierungspartei, den Senatoren und der ihnen anhaengigen 
Fraktion der Ritterschaft, welche auf Geheiss des Konsuls saemtlich bewaffnet 
und jeder von zwei bewaffneten Sklaven begleitet sich eingefunden hatten. Es 
fehlte keiner von der Aristokratie; selbst der ehrwuerdige, hochbejahrte und der 
Reform wohlgeneigte Quintus Metellus war mit Schild und Schwert erschienen. Ein 
tuechtiger und in den spanischen Kriegen erprobter Offizier, Decimus Brutus, 
uebernahm das Kommando der bewaffneten Macht; der Rat trat in der Kurie 
zusammen. Die Bahre mit der Leiche des Gerichtsdieners ward vor der Kurie 
niedergesetzt; der Rat gleichsam ueberrascht, erschien in Masse an der Tuer, um 
die Leiche in Augenschein zu nehmen, und zog sich sodann wieder zurueck, um das 
weitere zu beschliessen. Die Fuehrer der Demokratie hatten sich vom Kapitol in 
ihre Haeuser begeben; Marcus Flaccus hatte die Nacht damit zugebracht, zum 
Strassenkrieg zu ruesten, waehrend Gracchus es zu verschmaehen schien, mit dem 
Verhaengnis zu kaempfen. Als man am andern Morgen die auf dem Kapitol und dem 
Markt getroffenen Anstalten der Gegner erfuhr, begaben beide sich auf den 
Aventin, die alte Burg der Volkspartei in den Kaempfen der Patrizier und 
Plebejer. Schweigend und unbewaffnet ging Gracchus dorthin; Flaccus rief die 
Sklaven zu den Waffen und verschanzte sich im Tempel der Diana, waehrend er 
zugleich seinen juengeren Sohn Quintus in das feindliche Lager sandte, um 
womoeglich einen Vergleich zu vermitteln. Dieser kam zurueck mit der Meldung, 
dass die Aristokratie unbedingte Ergebung verlange; zugleich brachte er die 
Ladung des Senats an Gracchus und Flaccus, vor demselben zu erscheinen und wegen 
Verletzung der tribunizischen Majestaet sich zu verantworten. Gracchus wollte 
der Vorladung folgen, allein Flaccus hinderte ihn daran und wiederholte 
stattdessen den ebenso verkehrten wie schwaechlichen Versuch, solche Gegner zu 
einem Vergleich zu bestimmen. Als statt der beiden vorgeladenen Fuehrer bloss 
der junge Quintus Flaccus abermals sich einstellte, behandelte der Konsul die 
Weigerung jener, sich zu stellen, als den Anfang der offenen Insurrektion gegen 
die Regierung; er liess den Boten verhaften und gab das Zeichen zum Angriff auf 
den Aventin, indem er zugleich in den Strassen ausrufen liess, dass dem, der das 
Haupt des Gracchus oder des Flaccus bringe, die Regierung dasselbe buchstaeblich 
mit Gold aufwiegen werde, sowie dass sie jedem, der vor dem Beginn des Kampfs 
den Aventin verlasse, volle Straflosigkeit gewaehrleiste. Die Reihen auf dem 
Aventin lichteten sich schnell; der tapfere Adel im Verein mit den Kretern und 
den Sklaven erstuermte den fast unverteidigten Berg und erschlug, wen er 
vorfand, bei 250 meist geringe Leute. Marcus Flaccus fluechtete mit seinem 
aeltesten Sohn in ein Versteck, wo sie bald nachher aufgejagt und niedergemacht 
wurden. Gracchus hatte, als das Gefecht begann, sich in den Tempel der Minerva 
zurueckgezogen und wollte hier sich mit dem Schwerte durchbohren, als sein 
Freund Publius Laetorius ihm in den Arm fiel und ihn beschwor, womoeglich sich 
fuer bessere Zeiten zu erhalten. Gracchus liess sich bewegen, einen Versuch zu 
machen, nach dem andern Ufer des Tiber zu entkommen; allein den Berg hinabeilend 
stuerzte er und verstauchte sich den Fuss. Ihm Zeit zum Entrinnen zu geben, 
warfen seine beiden Begleiter, Marcus Pomponius an der Porta Trigemina unter dem 
Aventin, Publius Laetorius auf der Tiberbruecke, da wo einst Horatius Cocles 
allein gegen das Etruskerheer gestanden haben sollte, den Verfolgern sich 
entgegen und liessen sich niedermachen; so gelangte Gracchus, nur von seinem 
Sklaven Euporus begleitet, in die Vorstadt am rechten Ufer des Tiber. Hier im 
Hain der Furrina fand man spaeter die beiden Leichen; es schien, als habe der 
Sklave zuerst dem Herrn und dann sich selber den Tod gegeben. Die Koepfe der 
beiden gefallenen Fuehrer wurden der Regierung, wie befohlen, eingehaendigt, 
auch dem Ueberbringer des Kopfes des Gracchus, einem vornehmen Mann, Lucius 
Septumuleius, der bedungene Preis und darueber ausgezahlt, dagegen die Moerder 
des Flaccus, geringe Leute, mit leeren Haenden fortgeschickt. Die Koerper der 
Getoeteten wurden in den Fluss geworfen, die Haeuser der Fuehrer zur Pluenderung 
der Menge preisgegeben. Gegen die Anhaenger des Gracchus begann der Prozesskrieg 
im grossartigsten Stil; bis 3000 derselben sollen im Kerker aufgeknuepft worden 
sein, unter ihnen der achtzehnjaehrige Quintus Flaccus, der an dem Kampf nicht 
teilgenommen hatte und wegen seiner Jugend und seiner Liebenswuerdigkeit 
allgemein bedauert ward. Auf dem Freiplatz unter dem Kapitol, wo der nach 
wiederhergestelltem innerem Frieden von Camillus geweihte Altar und andere, bei 
aehnlichen Veranlassungen errichtete Heiligtuemer der Eintracht sich befanden, 
wurden diese kleinen Kapellen niedergerissen und aus dem Vermoegen der 
getoeteten oder verurteilten Hochverraeter, das bis auf die Mitgift ihrer Frauen 
hin konfisziert ward, nach Beschluss des Senats von dem Konsul Lucius Opimius 
ein neuer glaenzender Tempel der Eintracht mit dazugehoeriger Halle errichtet - 
allerdings war es zeitgemaess, die Zeichen der alten Eintracht zu beseitigen und 
eine neue zu inaugurieren ueber den Leichen der drei Enkel des Siegers von Zama, 
die nun alle, zuerst Tiberius Gracchus, dann Scipio Aemilianus, endlich der 
juengste und gewaltigste von ihnen, Gaius Gracchus, von der Revolution 
verschlungen worden waren. Der Gracchen Andenken blieb offiziell geaechtet; 
nicht einmal das Trauergewand durfte Cornelia um den Tod ihres letzten Sohnes 
anlegen. Allein die leidenschaftliche Anhaenglichkeit, die gar viele im Leben 
fuer die beiden edlen Brueder und vornehmlich fuer Gaius empfunden hatten, 
zeigte sich in ruehrender Weise auch nach ihrem Tode in der fast religioesen 
Verehrung, die die Menge ihrem Andenken und an den Staetten, wo sie gefallen 
waren, allen polizeilichen Vorkehrungen zum Trotz fortfuhr zu zollen.
4. Kapitel
Die Restaurationsherrschaft
Das neue Gebaeude, das Gaius Gracchus aufgefuehrt hatte, war mit seinem 
Tode eine Ruine. Wohl war sein Tod wie der seines Bruders zunaechst nichts als 
ein Akt der Rache; allein es war doch zugleich ein sehr wesentlicher Schritt zur 
Restauration der alten Verfassung, dass aus der Monarchie, eben da sie im 
Begriff war, sich zu begruenden, die Person des Monarchen beseitigt ward; und in 
diesem Falle um so mehr, weil nach der Katastrophe des Gaius und dem 
gruendlichen Opimischen Blutgericht im Augenblick schlechterdings niemand 
vorhanden war, der, sei es durch Blutsverwandtschaft mit dem gefallenen 
Staatsoberhaupt, sei es durch ueberwiegende Faehigkeit, auch nur zu einem 
Versuch, den erledigten Platz einzunehmen, sich legitimiert gefuehlt haette. 
Gaius war ohne Kinder aus der Welt gegangen, und auch Tiberius' hinterlassener 
Knabe starb, bevor er zu seinen Jahren kam; die ganze sogenannte Volkspartei war 
buchstaeblich ohne irgendeinen auch nur namhaft zu machenden Fuehrer. Die 
Gracchische Verfassung glich einer Festung ohne Kommandanten; Mauern und 
Besatzung waren unversehrt, aber der Feldherr fehlte, und es war niemand 
vorhanden, der an den leeren Platz sich haette setzen moegen als eben die 
gestuerzte Regierung.
So kam es denn auch. Nach Gaius Gracchus' erblosem Abgang stellte das 
Regiment des Senats gleichsam von selber sich wieder her; und es war dies um so 
natuerlicher, als dasselbe von dem Tribun nicht eigentlich formell abgeschafft, 
sondern nur durch die von ihm ausgehenden Ausnahmehandlungen tatsaechlich 
zunichte gemacht worden war. Dennoch wuerde man sehr irren, wenn man in dieser 
Restauration nichts weiter sehen wollte als ein Zurueckgleiten der 
Staatsmaschine in das alte, seit Jahrhunderten befahrene und ausgefahrene 
Geleise. Restauration ist immer auch Revolution; in diesem Falle aber ward nicht 
so sehr das alte Regiment restauriert als der alte Regent. Die Oligarchie 
erschien neu geruestet in dem Heerzeug der gestuerzten Tyrannis; wie der Senat 
den Gracchus mit dessen eigenen Waffen aus dem Felde geschlagen hatte, so fuhr 
er auch fort, in den wesentlichsten Stuecken mit der Verfassung der Gracchen zu 
regieren, allerdings mit dem Hintergedanken, sie seiner Zeit wo nicht ganz zu 
beseitigen, doch gruendlich zu reinigen von den der regierenden Aristokratie in 
der Tat feindlichen Elementen. Fuers erste reagierte man wesentlich nur gegen 
die Personen, rief den Publius Popillius nach Kassierung der ihn betreffenden 
Verfuegungen aus der Verbannung zurueck (633 121) und machte den Gracchanern den 
Prozesskrieg; wogegen der Versuch der Volkspartei, den Lucius Opimius nach 
Niederlegung seines Amtes wegen Hochverrats zur Verurteilung zu bringen, von der 
Regierungspartei vereitelt ward (634 120). Es ist fuer den Charakter dieser 
Restaurationsregierung bezeichnend, wie die Aristokratie an 
Gesinnungstuechtigkeit fortschritt. Gaius Carbo, einst Bundesgenosse der 
Gracchen, hatte seit langem sich bekehrt und noch kuerzlich als Verteidiger des 
Opimius seinen Eifer und seine Brauchbarkeit bewiesen. Aber er blieb der 
Ueberlaeufer; als gegen ihn von den Demokraten die gleiche Anklage wie gegen 
Opimius erhoben ward, liess ihn die Regierung nicht ungern fallen, und Carbo, 
zwischen beiden Parteien sich verloren sehend, gab sich mit eigener Hand den 
Tod. So erwiesen die Maenner der Reaktion in Personenfragen sich als lautere 
Aristokraten. Dagegen die Getreideverteilungen, die Besteuerung der Provinz 
Asia, die Gracchische Geschworenen- und Gerichtsordnung griff die Reaktion 
zunaechst nicht an und schonte nicht bloss die Kaufmannschaft und das 
hauptstaedtische Proletariat, sondern huldigte, wie bereits bei der Einbringung 
der Livischen Gesetze, so auch ferner diesen Maechten und vor allem dem 
Proletariat noch weit entschiedener, als die Gracchen dies getan hatten. Es 
geschah dies nicht bloss, weil die Gracchische Revolution in den Gemuetern der 
Zeitgenossen noch lange nachzitterte und ihre Schoepfungen schuetzte: die Hegung 
und Pflegung wenigstens der Poebelinteressen vertrug sich in der Tat aufs 
vollkommenste mit dem eigenen Vorteil der Aristokratie, und es ward dabei nichts 
weiter geopfert als bloss das gemeine Beste. Alle diejenigen Massregeln, die von 
Gaius Gracchus zur Foerderung des oeffentlichen Wohls getroffen waren, eben den 
besten, freilich begreiflicherweise auch den unpopulaersten Teil seiner 
Gesetzgebung, liess die Aristokratie fallen. Nichts wurde so rasch und so 
erfolgreich angegriffen wie der grossartigste seiner Entwuerfe: der Plan, 
zunaechst die roemische Buergerschaft und Italien, sodann Italien und die 
Provinzen rechtlich gleichzustellen und, indem also der Unterschied zwischen 
bloss herrschenden und zehrenden und bloss dienenden und arbeitenden 
Staatsangehoerigen weggeraeumt ward, zugleich durch die umfassendste und 
systematischste Emigration, die die Geschichte kennt, die soziale Frage zu 
loesen. Mit der ganzen Verbissenheit und dem ganzen graemlichen Eigensinn der 
Altersschwaeche draengte die restaurierte Oligarchie den Grundsatz der 
abgelebten Geschlechter, dass Italien das herrschende Land und Rom in Italien 
die herrschende Stadt bleiben muesse, der Gegenwart aufs neue auf. Schon bei 
Lebzeiten des Gracchus war die Zurueckweisung der italischen Bundesgenossen eine 
vollendete Tatsache und war gegen den grossen Gedanken der ueberseeischen 
Kolonisation ein sehr ernsthafter Angriff gerichtet worden, der die naechste 
Ursache zu Gracchus' Untergang geworden war. Nach seinem Tode wurde der Plan der 
Wiederherstellung Karthagos mit leichter Muehe von der Regierungspartei 
beseitigt, obgleich die einzelnen daselbst schon verteilten Landlose den 
Empfaengern geblieben sind. Zwar dass der demokratischen Partei auf einem andern 
Punkte eine aehnliche Gruendung gelang, konnte sie nicht wehren: im Verlauf der 
Eroberungen jenseits der Alpen, welche Marcus Flaccus begonnen hatte, wurde 
daselbst im Jahre 636 (118) die Kolonie Narbo (Narbonne) begruendet, die 
aelteste ueberseeische Buergerstadt im Roemischen Reiche, welche trotz 
vielfacher Anfechtungen der Regierungspartei, trotz des geradezu auf Aufhebung 
derselben vom Senat gestellten Antrags dennoch, geschuetzt wahrscheinlich durch 
die beteiligten kaufmaennischen Interessen, dauernden Bestand gehabt hat. Indes 
abgesehen von dieser, in ihrer Vereinzelung nicht sehr bedeutenden Ausnahme 
gelang es der Regierung, die Landanweisung ausserhalb Italiens durchgaengig zu 
verhindern.
In gleichem Sinne wurde die italische Domanialfrage geordnet. Die 
italischen Kolonien des Gaius, vor allem Capua, wurden aufgehoben und, soweit 
sie bereits zur Ausfuehrung gekommen waren, wieder aufgeloest; nur die 
unbedeutende tarentinische blieb in der Art bestehen, dass die neue Stadt 
Neptunia der bisherigen griechischen Gemeinde an die Seite trat. Was durch die 
nichtkoloniale Assignation von den Domaenen bereits verteilt war, blieb den 
Empfaengern; die darauf von Gracchus im Interesse des Gemeinwesens gelegten 
Beschraenkungen, Erbzins und Veraeusserungsverbot, hatte bereits Marcus Drusus 
aufgehoben. Dagegen die noch nach Okkupationsrecht besessenen Domaenen, welche 
ausser dem von den Latinern genutzten Domanialland zum groessten Teil bestanden 
haben werden in dem gemaess des Gracchischen Maximum den Inhabern gebliebenen 
Grundbesitz, war man entschlossen, den bisherigen Okkupanten definitiv 
zuzuwenden und auch die Moeglichkeit kuenftiger Aufteilung abzuschneiden. 
Freilich waren es zunaechst diese Laendereien, aus denen die 36000 von Drusus 
verheissenen neuen Bauernhufen haetten gebildet werden sollen; allein man sparte 
sich die Untersuchung, wo denn unter dem Monde diese Hunderttausende von Morgen 
italischen Domaniallands belegen sein moechten, und legte das Livische 
Kolonialgesetz, das seinen Dienst getan, stillschweigend zu den Akten - nur etwa 
die kleine Kolonie von Scolacium (Squillace) mag auf das Koloniengesetz des 
Drusus zurueckgehen. Dagegen wurde durch ein Gesetz, das im Auftrag des Senats 
der Volkstribun Spurius Thorius durchbrachte, das Teilungsamt im Jahre 635 (119) 
aufgehoben und den Okkupanten des Domaniallandes ein fester Zins auferlegt, 
dessen Ertrag dem hauptstaedtischen Poebel zugute kam - es scheint, indem die 
Kornverteilung zum Teil darauf fundiert ward: noch weitergehende Vorschlaege, 
vielleicht eine Steigerung der Getreidespenden, wehrte der verstaendige 
Volkstribun Gaius Marius ab. Acht Jahre spaeter (643 111) geschah der letzte 
Schritt, indem durch einen neuen Volksschluss ^1 das okkupierte Domanialland 
geradezu umgewandelt ward in zinsfreies Privateigentum der bisherigen 
Okkupanten. Man fuegte hinzu, dass in Zukunft Domanialland ueberhaupt nicht 
okkupiert, sondern entweder verpachtet werden oder als gemeine Weide offenstehen 
solle; fuer den letzteren Fall ward durch Feststellung eines sehr niedrigen 
Maximum von zehn Stueck Gross- und fuenfzig Stueck Kleinvieh dafuer gesorgt, 
dass nicht der grosse Herdenbesitzer den kleinen tatsaechlich ausschliesse - 
verstaendige Bestimmungen, in denen die Schaedlichkeit des uebrigen laengst 
aufgegebenen Okkupationssystems nachtraeglich offizielle Anerkennung fand, die 
aber leider erst getroffen wurden, als dasselbe den Staat bereits wesentlich um 
seine Domanialbesitzungen gebracht hatte. Indem die roemische Aristokratie also 
fuer sich selber sorgte und was von okkupiertem Lande noch in ihren Haenden war, 
sich in Eigentum umwandeln liess, beschwichtigte sie zugleich die italischen 
Bundesgenossen dadurch, dass sie denselben an dem von ihnen und namentlich von 
ihrer munizipalen Aristokratie genutzten latinischen Domanialland zwar nicht das 
Eigentum verlieh, aber doch das ihnen durch ihre Privilegien verbriefte Recht 
daran ungeschmaelert wahrte. Die Gegenpartei war in der ueblen Lage, dass in den 
wichtigsten materiellen Fragen die Interessen der Italiker denen der 
hauptstaedtischen Opposition schnurstracks entgegenliefen, ja jene mit der 
roemischen Regierung eine Art Buendnis eingingen und gegen die ausschweifenden 
Absichten mancher roemischen Demagogen bei dem Senat Schutz suchten und fanden.
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^1 Er ist grossenteils noch vorhanden und bekannt unter dem jetzt seit 
dreihundert Jahren fortgepflanzten falschen Namen des Thorischen Ackergesetzes.
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Waehrend also die restaurierte Regierung es sich angelegen sein liess, die 
Keime zum Bessern, die in der Gracchischen Verfassung vorhanden waren, 
gruendlich auszureuten, blieb sie den nicht zum Heil des Ganzen von Gracchus 
erweckten feindlichen Maechten gegenueber vollstaendig ohnmaechtig. Das 
hauptstaedtische Proletariat blieb bestehen in anerkannter Zehrberechtigung; die 
Geschworenen aus dem Kaufmannsstand liess der Senat gleichfalls sich gefallen, 
so widerwaertig auch dieses Joch eben dem besseren und stolzeren Teil der 
Aristokratie fiel. Es waren unwuerdige Fesseln, die die Aristokratie trug; aber 
wir finden nicht, dass sie ernstlich dazu tat, sich derselben zu entledigen. Das 
Gesetz des Marcus Aemilius Scaurus von 632 (122), das wenigstens die 
verfassungsmaessigen Beschraenkungen des Stimmrechts der Freigelassenen 
einschaerfte, war fuer lange Jahre der einzige, sehr zahme Versuch der 
senatorischen Regierung, ihren Poebeltyrannen wieder zu baendigen. Der Antrag, 
den der Konsul Quintus Caepio siebzehn Jahre nach Einfuehrung der Rittergerichte 
(648 106) einbrachte auf Zurueckgabe der Prozesse an senatorische Geschworene, 
zeigte, was die Regierung wuenschte, aber auch, was sie vermochte, wenn es sich 
nicht darum handelte, Domaenen zu verschleudern, sondern einem einflussreichen 
Stande gegenueber eine Massregel durchzusetzen: sie fiel damit durch 2. Zu einer 
Emanzipation der Regierung von ihren unbequemen Machtgenossen kam es nicht; wohl 
aber trugen diese Massregeln dazu bei, das niemals aufrichtige Einverstaendnis 
der regierenden Aristokratie mit der Kaufmannschaft und dem Proletariat noch 
ferner zu trueben. Beide wussten sehr genau, dass der Senat alle Zugestaendnisse 
nur aus Angst und widerwillig gewaehrte; weder durch Dankbarkeits- noch durch 
Vorteilsruecksichten an die Herrschaft des Senats dauernd gefesselt, waren beide 
sehr bereit, jedem anderen Machthaber, der ihnen mehr oder auch nur das gleiche 
bot, dieselben Dienste zu leisten, und hatten nichts dagegen, wenn sich eine 
Gelegenheit gab, den Senat zu schikanieren oder zu hemmen. So regierte die 
Restauration weiter mit den Wuenschen und Gesinnungen der legitimen Aristokratie 
und mit der Verfassung und den Regierungsmitteln der Tyrannis. Ihre Herrschaft 
ruhte nicht bloss auf den gleichen Basen wie die des Gracchus, sondern sie war 
auch gleich schlecht, ja noch schlechter befestigt; sie war stark, wo sie mit 
dem Poebel im Bunde zweckmaessige Institutionen umstiess, aber den Gassenbanden 
wie den kaufmaennischen Interessen gegenueber vollkommen machtlos. Sie sass auf 
dem erledigten Thron mit boesem Gewissen und geteilten Hoffnungen, den 
Institutionen des eigenen Staates grollend und doch unfaehig, auch nur 
planmaessig sie anzugreifen, unsicher im Tun und Lassen ausser, wo der eigene 
materielle Vorteil sprach, ein Bild der Treulosigkeit gegen die eigene wie die 
entgegengesetzte Partei, des inneren Widerspruchs, der klaeglichsten Ohnmacht, 
des gemeinsten Eigennutzes, ein unuebertroffenes Ideal der Missregierung.
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2 Das zeigt, wie bekannt, der weitere Verlauf. Man hat dagegen geltend 
gemacht, dass bei Valerius Maximus Quintus Caepio Patron des Senats genannt 
werde; allein teils beweist dies nicht genug, teils passt, was daselbst erzaehlt 
wird, schlechterdings nicht auf den Konsul des Jahres 648 (106), und es muss 
hier eine Irrung sein, sei es nun im Namen oder in den berichteten Tatsachen.
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Es konnte nicht anders sein; die gesamte Nation war in intellektuellem und 
sittlichem Verfall, vor allem aber die hoechsten Staende. Die Aristokratie vor 
der Gracchenzeit war wahrlich nicht ueberreich an Talenten und die Baenke des 
Senats vollgedraengt von feigem und verlottertem adligen Gesindel; indes es 
sassen doch in demselben auch Scipio Aemilianus, Gaius Laelius, Quintus 
Metellus, Publius Crassus, Publius Scaevola und zahlreiche andere achtbare und 
faehige Maenner, und wer einigen guten Willen mitbrachte, konnte urteilen, dass 
der Senat in der Unrechtfertigkeit ein gewisses Mass und ein gewisses Dekorum in 
dem Missregiment einhalte. Diese Aristokratie war gestuerzt und sodann 
wiederhergestellt worden; fortan ruhte auf ihr der Fluch der Restauration. Hatte 
die Aristokratie frueher regiert schlecht und recht und seit mehr als einem 
Jahrhundert ohne jede fuehlbare Opposition, so hatte die durchgemachte Krise wie 
ein Blitz in dunkler Nacht ihr den Abgrund gezeigt, der vor ihren Fuessen 
klaffte. War es ein Wunder, dass fortan der Groll immer und, wo sie es wagte, 
der Schrecken das Regiment der altadligen Herrenpartei bezeichnete? dass die 
Regierenden noch unendlich schroffer und gewaltsamer als bisher gegen die 
nichtregierende Menge als festgeschlossene Partei zusammenstanden? dass die 
Familienpolitik jetzt, eben wie in den schlimmsten Zeiten des Patriziats, 
wiederum sich griff und zum Beispiel die vier Soehne und (wahrscheinlich) die 
zwei Neffen des Quintus Metellus, mit einer einzigen Ausnahme lauter 
unbedeutende, zum Teil ihrer Einfalt wegen berufene Leute, innerhalb fuenfzehn 
Jahren (631-645 123-109) saemtlich zum Konsulat, mit Ausnahme eines einzigen 
auch zum Triumph gelangten, von den Schwiegersoehnen und so weiter zu schweigen? 
dass, je gewalt- und grausamer einer der Ihrigen gegen die Gegenpartei 
aufgetreten war, er desto entschiedener von ihnen gefeiert, dem echten 
Aristokraten jeder Frevel, jede Schamlosigkeit verziehen ward? dass die 
Regierenden und die Regierten nur darin nicht zwei kriegfuehrenden Parteien 
glichen, dass in ihrem Krieg kein Voelkerrecht galt? Es war leider nur zu 
begreiflich, dass, wenn die alte Aristokratie das Volk mit Ruten schlug, diese 
restaurierte es mit Skorpionen zuechtigte. Sie kam zurueck; aber sie kam weder 
klueger noch besser. Nie hat es bis auf diese Zeit der roemischen Aristokratie 
so vollstaendig an staatsmaennischen und militaerischen Kapazitaeten gemangelt 
wie in dieser Restaurationsepoche zwischen der Gracchischen und der Cinnanischen 
Revolution. Bezeichnend dafuer ist der Koryphaee der senatorischen Partei dieser 
Zeit, Marcus Aemilius Scaurus. Der Sohn hochadliger, aber unvermoegender Eltern 
und darum genoetigt, Gebrauch zu machen von seinen nicht gemeinen Talenten, 
schwang er sich auf zum Konsul (639 115) und Zensor (645 109), war lange Jahre 
Vormann des Senats und das politische Orakel seiner Standesgenossen und 
verewigte seinen Namen nicht bloss als Redner und Schriftsteller, sondern auch 
als Urheber einiger der ansehnlichsten in diesem Jahrhundert ausgefuehrten 
Staatsbauten. Indes wenn man naeher zusieht, laufen seine vielgefeierten 
Grosstaten darauf hinaus, dass er als Feldherr einige wohlfeile Dorftriumphe in 
den Alpen, als Staatsmann mit seinem Stimm- und Luxusgesetz einige ungefaehr 
ebenso ernsthafte Siege ueber den revolutionaeren Zeitgeist erfocht, sein 
eigentliches Talent indes darin bestand, ganz ebenso zugaenglich und bestechlich 
zu sein wie jeder andere ehrenwerte Senator, aber mit einiger Schlauheit den 
Augenblick, wo die Sache bedenklich zu werden anfing, zu wittern und vor allem 
durch seine vornehme und ehrwuerdige Erscheinung vor dem Publikum den Fabricius 
zu agieren. In militaerischer Hinsicht finden sich zwar einige ehrenvolle 
Ausnahmen tuechtiger Offiziere aus den hoechsten Kreisen der Aristokratie; die 
Regel aber war, dass die vornehmen Herren, wenn sie an die Spitze der Armeen 
treten sollten, schleunigst aus den griechischen Kriegshandbuechern und den 
roemischen Annalen zusammenlasen, was noetig war, um einen militaerischen 
Diskurs zu fuehren und sodann im Feldlager im besten Fall das wirkliche Kommando 
einem niedrig geborenen Offizier von erprobter Faehigkeit und erprobter 
Bescheidenheit uebergaben. In der Tat, wenn ein paar Jahrhunderte zuvor der 
Senat einer Versammlung von Koenigen glich, so spielten diese ihre Nachfahren 
nicht uebel die Prinzen. Aber der Unfaehigkeit dieser restaurierten Adligen 
hielt voellig die Waage ihre politische und sittliche Nichtswuerdigkeit. Wenn 
nicht die religioesen Zustaende, auf die zurueckzukommen sein wird, von der 
wuesten Zerfahrenheit dieser Zeit ein treues Spiegelbild boeten und ebenso die 
aeussere Geschichte in dieser Epoche die vollkommene Schlechtigkeit des 
roemischen Adels als einen ihrer wesentlichsten Faktoren aufwiese, so wuerden 
die entsetzlichsten Verbrechen, die in den hoechsten Kreisen Roms Schlag auf 
Schlag zum Vorschein kamen, allein denselben hinreichend charakterisieren.
Die Verwaltung war nach innen und nach aussen, was sie sein konnte unter 
einem solchen Regiment. Der soziale Ruin Italiens griff mit erschreckender 
Geschwindigkeit um sich; seit die Aristokratie das Auskaufen der Kleinbesitzer 
sich gesetzlich hatte erlauben lassen, und in ihrem neuen Uebermut das 
Austreiben derselben immer haeufiger sich selbst erlaubte, verschwanden die 
Bauernstellen wie die Regentropfen im Meer. Wie mit der politischen die 
oekonomische Oligarchie mindestens Schritt hielt, zeigt die Aeusserung, die ein 
gemaessigt demokratischer Mann, Lucius Marcius Philippus, um 650 (100) tat, dass 
es in der ganzen Buergerschaft kaum 2000 vermoegende Familien gebe. Den 
praktischen Kommentar dazu lieferten abermals die Sklavenaufstaende, welche in 
den ersten Jahren des Kimbrischen Krieges alljaehrlich in Italien ausbrachen, so 
in Nuceria, in Capua, im Gebiet von Thurii. Diese letzte Zusammenrottung war 
schon so bedeutend, dass gegen sie der staedtische Praetor mit seiner Legion 
hatte marschieren muessen und dennoch nicht durch Waffengewalt, sondern nur 
durch tueckischen Verrat der Insurrektion Herr geworden war. Auch das war eine 
bedenkliche Erscheinung, dass an der Spitze derselben kein Sklave gestanden 
hatte, sondern der roemische Ritter Titus Vettius, den seine Schulden zu dem 
wahnsinnigen Schritt getrieben hatten, seine Sklaven frei und sich zu ihrem 
Koenig zu erklaeren (650 104). Wie gefaehrlich die Anhaeufung der Sklavenmassen 
in Italien der Regierung erschien, beweisen die Vorsichtsmassregeln hinsichtlich 
der Goldwaeschereien von Victumulae, die seit 611 (143) fuer Rechnung der 
roemischen Regierung betrieben wurden: die Paechter wurden zuerst verpflichtet, 
nicht ueber 5000 Arbeiter anzustellen, spaeter der Betrieb durch Senatsbeschluss 
gaenzlich eingestellt. Unter einem Regiment wie dem gegenwaertigen war in der 
Tat alles zu fuerchten, wenn, wie dies sehr moeglich war, ein Heer von 
Transalpinern in Italien eindrang und die grossenteils stammverwandten Sklaven 
zu den Waffen rief.
Verhaeltnismaessig mehr noch litten die Provinzen. Man versuche sich 
vorzustellen, wie es in Ostindien aussehen wuerde, wenn die englische 
Aristokratie waere, was in jener Zeit die roemische war, und man wird eine 
Vorstellung der Lage von Sizilien und Asia haben. Die Gesetzgebung, indem sie 
der Kaufmannschaft die Kontrolle der Beamten uebertrug, noetigte diese, 
gewissermassen gemeinschaftliche Sache mit jener zu machen und durch unbedingte 
Nachgiebigkeit gegen die Kapitalisten in den Provinzen sich unbeschraenkte 
Pluenderungsfreiheit und Schutz vor der Anklage zu erkaufen. Neben diesen 
offiziell und halboffiziell angestellten Raeubern pluenderten Land- und 
Seepiraten die saemtlichen Landschaften des Mittelmeers. Vor allem in den 
asiatischen Gewaessern trieben die Flibustier es so arg, dass selbst die 
roemische Regierung sich genoetigt sah, im Jahre 652 (102) eine wesentlich aus 
den Schiffen der abhaengigen Kaufstaedte gebildete Flotte unter dem mit 
prokonsularischer Gewalt bekleideten Praetor Marcus Antonius nach Kilikien zu 
entsenden. Diese brachte nicht bloss eine Anzahl Korsarenschiffe auf und nahm 
einige Felsennester aus, sondern die Roemer richteten hier sich sogar fuer die 
Dauer ein und besetzten zur Unterdrueckung des Seeraubs in dem Hauptsitz 
desselben, dem rauhen oder westlichen Kilikien, feste militaerische Positionen, 
was der Anfang war zur Einrichtung der seitdem unter den roemischen Aemtern 
erscheinenden Provinz Kilikien 3. Die Absicht war loeblich und der Plan an sich 
zweckmaessig entworfen; nur bewies leider der Fortbestand und die Steigerung des 
Korsarenunwesens in den asiatischen Gewaessern und speziell in Kilikien, mit wie 
unzulaenglichen Mitteln man von der neu genommenen Stellung aus die Piraterie 
bekaempfte.
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3 Vielfaeltig wird angenommen, dass die Einrichtung der Provinz Kilikien 
erst erfolgte nach der kilikischen Expedition des Publius Servilius 676 f. (78), 
allein mit Unrecht; denn schon 662 (92) finden wir Sulla (App. Mithr. 57; civ. 
1, 77; Aur. Vict. 75), 674 und 675 (80 79) Gnaeus Dolabella (Cic. Verr. 1, 16 
44) als Statthalter von Kilikien, wonach nichts uebrig bleibt, als die 
Einrichtung der Provinz in das Jahr 652 (102) zu setzen. Hierfuer spricht 
ferner, dass in dieser Zeit die Zuege der Roemer gegen die Korsaren, wie zum 
Beispiel die balearischen, ligurischen, dalmatischen, regelmaessig gerichtet 
erscheinen auf Besetzung der Kuestenpunkte, von wo der Seeraub ausging; 
natuerlich, denn da die Roemer keine stehende Flotte hatten, war das einzige 
Mittel, dem Seeraub wirksam zu steuern, die Besetzung der Kuesten. Uebrigens ist 
daran zu erinnern, dass der Begriff der provincia nicht unbedingt Besitz der 
Landschaft in sich schliesst, sondern an sich nichts ist als ein selbstaendiges 
militaerisches Kommando; es ist sehr moeglich, dass die Roemer zunaechst in 
dieser rauhen Landschaft nichts nahmen als Station fuer Schiffe und Mannschaft.
Das ebene Ostkilikien blieb bis auf den Krieg gegen Tigranes bei dem 
Syrischen Reich (App. Syr. 48); die ehemals zu Kilikien gerechneten Landschaften 
noerdlich des Tauros, das sogenannte kappadokische Kilikien und Kataonien 
gehoerten jenes seit der Aufloesung des Attalischen Reiches (Iust. 37, 1; oben 
S. 62), dieses wohl schon seit dem Frieden mit Antiochos zu Kappadokien.
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Aber nirgends kam die Ohnmacht und die Verkehrtheit der roemischen 
Provinzialverwaltung in so nackter Bloesse zu Tage wie in den Insurrektionen des 
Sklavenproletariats, welche mit der Restauration der Aristokratie zugleich in 
den vorigen Stand wieder eingesetzt zu sein schienen. Jene aus Aufstaenden zu 
Kriegen anschwellenden Schilderhebungen der Sklavenschaft, wie sie eben um das 
Jahr 620 (134) als eine und vielleicht die naechste Ursache der Gracchischen 
Revolution aufgetreten waren, erneuern und wiederholen sich in trauriger 
Einfoermigkeit. Wieder gaerte es wie dreissig Jahre zuvor in der gesamten 
Sklavenschaft im Roemischen Reiche. Der italischen Zusammenrottungen ward schon 
gedacht. In den attischen Silberbergwerken standen die Grubenarbeiter auf, 
besetzten das Vorgebirge Sunion und pluenderten laengere Zeit hindurch von dort 
aus die Umgegend; an anderen Orten zeigten sich aehnliche Bewegungen. Vor allem 
war wieder der Hauptsitz dieser fuerchterlichen Vorgaenge Sizilien mit seinen 
Plantagen und den dort zusammenstroemenden kleinasiatischen Sklavenhorden. Es 
ist charakteristisch fuer die Groesse des Uebels, dass ein Versuch der 
Regierung, den schlimmsten Unrechtfertigkeiten der Sklavenhalter zu steuern, die 
naechste Ursache der neuen Insurrektion ward. Dass die freien Proletarier in 
Sizilien wenig besser daran waren als die Sklavenschaft, hatte schon ihr 
Verhalten zu dem ersten Aufstand gezeigt; nach der Besiegung desselben nahmen 
die roemischen Spekulanten ihre Revanche und steckten die freien Provinzialen 
massenweise unter die Sklavenschaften ein. Infolge einer hiergegen im Jahre 650 
(204) vom Senat erlassenen scharfen Verfuegung setzte der damalige Statthalter 
von Sizilien, Publius Licinius Nerva, in Syrakus ein Freiheitsgericht nieder, 
das in der Tat mit Ernst durchgriff; in kurzer Zeit war in achthundert Prozessen 
gegen die Sklavenbesitzer entschieden und die Zahl der anhaengig gemachten 
Sachen immer noch im Steigen. Die erschreckten Plantagenbesitzer stuermten nach 
Syrakus, um von dem roemischen Statthalter die Sistierung solcher unerhoerten 
Rechtspflege zu erzwingen; Nerva war schwach genug, sich terrorisieren zu lassen 
und die prozessbittenden Unfreien mit barschen Worten anzuweisen, dass sie sich 
des laestigen Verlangens von Recht und Gerechtigkeit zu begeben und 
augenblicklich zu denen zurueckzukehren haetten, die sich ihre Herren nennten. 
Die Abgewiesenen rotteten statt dessen sich zusammen und gingen in die Berge. 
Der Statthalter war auf militaerische Massregeln nicht gefasst und selbst der 
elende Landsturm der Insel nicht sogleich zur Hand; weshalb er ein Buendnis 
abschloss mit einem der bekanntesten Raeuberhauptleute auf der Insel und durch 
das Versprechen eigener Begnadigung ihn bewog, die aufstaendischen Sklaven durch 
Verrat den Roemern in die Hand zu spielen. Dieses Schwarmes ward man also Herr. 
Allein einer anderen Bande entlaufener Sklaven gelang es, dafuer eine Abteilung 
der Besatzung von Enna (Castrogiovanni) zu schlagen, und dieser erste Erfolg 
verschaffte den Insurgenten, was sie vor allem bedurften, Waffen und Zulauf. Das 
Heergeraet der gefallenen und fluechtigen Gegner gab die erste Grundlage fuer 
ihre militaerische Organisation, und bald war die Zahl der Insurgenten auf viele 
Tausende angeschwollen. Diese Syrer in der Fremde schienen bereits, gleich ihren 
Vorgaengern, sich nicht unwuerdig, von Koenigen regiert zu werden wie ihre 
Landsleute daheim und - den Lumpenkoenig der Heimat bis auf den Namen 
parodierend - stellten sie den Sklaven Salvius an ihre Spitze als Koenig 
Tryphon. In dem Strich zwischen Enna und Leontinoi (Lentini), wo diese Haufen 
ihren Hauptsitz hatten, war das offene Land ganz in den Haenden der Insurgenten 
und Morgantia und andere ummauerte Staedte schon von ihnen belagert, als mit den 
eiligst zusammengerafften sizilischen und italischen Scharen der roemische 
Statthalter das Sklavenheer vor Morgantia ueberfiel. Er besetzte das 
unverteidigte Lager; allein die Sklaven, obwohl ueberrascht, hielten stand, und 
wie es zum Gefecht kam, wich der Landsturm der Insel nicht bloss beim ersten 
Anprall, sondern, da die Sklaven jeden, der die Waffen wegwarf, ungehindert 
entkommen liessen, benutzten die Milizen fast ohne Ausnahme die gute 
Gelegenheit, ihren Abschied zu nehmen, und das roemische Heer lief vollstaendig 
auseinander. Haetten die Sklaven in Morgantia mit ihren Genossen vor den Toren 
gemeinschaftliche Sache machen wollen, so war die Stadt verloren; sie zogen es 
indes vor, von ihren Herren gesetzmaessig die Freiheit geschenkt zu nehmen und 
halfen ihnen durch ihre Tapferkeit die Stadt retten, worauf sodann der roemische 
Statthalter das den Sklaven von den Herren feierlich gegebene 
Freiheitsversprechen als widerrechtlich erzwungen von Rechts wegen kassierte.
Waehrend also im Innern der Insel der Aufstand in besorglicher Weise um 
sich griff, brach ein zweiter aus auf der Westkueste. An der Spitze stand hier 
Athenion. Er war, eben wie Kleon, einst ein gefuerchteter Raeuberhauptmann in 
seiner Heimat Kilikien gewesen und von dort als Sklave nach Sizilien gefuehrt 
worden. Ganz wie seine Vorgaenger versicherte er sich der Gemueter der Griechen 
und Syrer vor allem durch Prophezeiungen und anderen erbaulichen Schwindel; aber 
kriegskundig und einsichtig wie er war, bewaffnete er nicht, wie die uebrigen 
Fuehrer, die ganze Masse der ihm zustroemenden Leute, sondern bildete aus den 
kriegstuechtigen Mannschaften ein organisiertes Heer, waehrend er die Masse zu 
friedlicher Beschaeftigung anwies. Bei der strengen Mannszucht, die in seinen 
Truppen jedes Schwanken und jede unbotmaessige Regung niederhielt, und der 
milden Behandlung der friedlichen Landbewohner und selbst der Gefangenen errang 
er rasche und grosse Erfolge. Die Hoffnung, dass die beiden Fuehrer sich 
veruneinigen wuerden, schlug den Roemern auch diesmal fehl; freiwillig fuegte 
sich Athenion dem weit minder faehigen Koenig Tryphon und erhielt damit die 
Einigkeit unter den Insurgenten. Bald herrschten diese so gut wie unumschraenkt 
auf dem platten Lande, wo die freien Proletarier wieder mehr oder minder offen 
mit den Sklaven hielten; die roemischen Behoerden waren nicht imstande, gegen 
sie das Feld zu nehmen, und mussten sich begnuegen, mit dem sizilischen und dem 
eiligst herangezogenen afrikanischen Landsturm die Staedte zu schuetzen, welche 
sich in der beklagenswertesten Verfassung befanden. Die Rechtspflege stockte auf 
der ganzen Insel, und es regierte einzig das Faustrecht. Da kein Ackerbuerger 
sich mehr vor das Tor, kein Landmann sich in die Stadt wagte, brach die 
fuerchterlichste Hungersnot herein, und die staedtische Bevoelkerung dieser 
sonst Italien ernaehrenden Insel musste von den roemischen Behoerden mit 
Getreidesendungen unterstuetzt werden. Dazu drohten ueberall im Innern die 
Verschwoerungen der Stadtsklaven und vor den Mauern die Insurgentenheere, wie 
denn selbst Messana um ein Haar von Athenion erobert worden waere. So schwer es 
der Regierung fiel, waehrend des ernsten Kimbrischen Krieges eine zweite Armee 
ins Feld zu stellen, sie konnte doch nicht umhin, im Jahre 651 (103) ein Heer 
von 14000 Roemern und Italikern, umgerechnet die ueberseeischen Milizen, unter 
dem Praetor Lucius Lucullus nach der Insel zu entsenden. Das vereinigte 
Sklavenheer stand in den Bergen oberhalb Sciacca und nahm die Schlacht an, die 
Lucullus anbot. Die bessere militaerische Organisation gab den Roemern den Sieg: 
Athenion blieb fuer tot auf der Walstatt, Tryphon musste sich in die Bergfestung 
Triokala werfen; die Insurgenten berieten ernstlich, ob es moeglich sei, den 
Kampf laenger fortzusetzen. Indes die Partei, die entschlossen war, auszuharren 
bis auf den letzten Mann, behielt die Oberhand; Athenion, der in wunderbarer 
Weise gerettet worden war, trat wieder unter die Seinigen und belebte den 
gesunkenen Mut; vor allem aber tat Lucullus unbegreiflicherweise nicht das 
geringste, um seinen Sieg zu verfolgen, ja er soll absichtlich die Armee 
desorganisiert und sein Feldgeraet verbrannt haben, um die gaenzliche 
Erfolglosigkeit seiner Amtsfuehrung zu bedecken und von seinem Nachfolger nicht 
in Schatten gestellt zu werden. Mag dies wahr sein oder nicht, sein Nachfolger 
Gaius Servilius (652 102) erlangte nicht bessere Resultate, und beide Generale 
sind spaeter ihrer Amtsfuehrung wegen kriminell belangt und verurteilt worden, 
was freilich auch durchaus kein sicherer Beweis fuer ihre Schuld ist. Athenion, 
der nach Tryphons Tode (652 102) den Oberbefehl allein uebernommen hatte, stand 
siegreich an der Spitze eines ansehnlichen Heeres, als im Jahre 653 (101) Manius 
Aquillius, der das Jahr zuvor unter Marius im Teutonenkriege sich ausgezeichnet 
hatte, als Konsul und Statthalter die Fuehrung des Krieges uebernahm. Nach 
zweijaehrigen harten Kaempfen - Aquillius soll mit Athenion persoenlich 
gefochten und ihn im Zweikampf getoetet haben - schlug der roemische Feldherr 
endlich die verzweifelte Gegenwehr nieder und ueberwand die Insurgenten in ihren 
letzten Schlupfwinkeln durch Hunger. Den Sklaven auf der Insel wurde das 
Waffentragen untersagt und der Friede zog wieder auf ihr ein, das heisst die 
neuen Peiniger wurden abgeloest von den altgewohnten; wie denn namentlich der 
Sieger selbst unter den zahlreichen und energischen Raeuberbeamten dieser Zeit 
eine hervorragende Stelle einnimmt. Fuer wen es aber noch eines Beweises 
bedurfte, wie das Regiment der restaurierten Aristokratie im Innern beschaffen 
war, den konnte man auf die Entstehung wie auf die Fuehrung dieses zweiten 
fuenfjaehrigen Sizilischen Sklavenkrieges verweisen.
Wo man aber auch hinsehen mochte in dem weiten Kreis der roemischen 
Verwaltung, es traten dieselben Ursachen und dieselben Wirkungen hervor. Wenn 
der sizilische Sklavenkrieg zeigt, wie wenig die Regierung auch nur der 
einfachsten Aufgabe, das Proletariat niederzuhalten, gewachsen war, so 
offenbarten die gleichzeitigen Ereignisse in Afrika, wie man jetzt in Rom es 
verstand, Klientelstaaten zu regieren. Um dieselbe Zeit, wo der Sizilische 
Sklavenkrieg ausbrach, ward auch vor den Augen der erstaunten Welt das 
Schauspiel aufgefuehrt, dass gegen die gewaltige Republik, die die Koenigreiche 
Makedonien und Asien mit einem Schlag ihres schweren Armes zerschmettert hatte, 
ein unbedeutender Klientelfuerst nicht mittels Waffen, sondern mittels der 
Erbaermlichkeit ihrer regierenden Herren eine vierzehnjaehrige Usurpation und 
Insurrektion durchzufuehren vermochte.
Das Koenigreich Numidien dehnte vom Flusse Molochat sich aus bis an die 
Grosse Syrte, so dass es einerseits grenzte an das Mauretanische Reich von 
Tingis (das heutige Marokko), andererseits an Kyrene und Aegypten, und den 
schmalen Kuestenstrich der roemischen Provinz Africa westlich, suedlich und 
oestlich umschloss; es umfasste ausser den alten Besitzungen der numidischen 
Haeuptlinge den bei weitem groessten Teil desjenigen Gebiets, welches Karthago 
in den Zeiten seiner Bluete in Afrika besessen hatte, darunter mehrere 
bedeutende altphoenikische Staedte wie Hippo regius (Bona) und Gross-Leptis 
(Lebidah), ueberhaupt den groessten und besten Teil des reichen 
nordafrikanischen Kuestenlandes. Naechst Aegypten war ohne Frage Numidien der 
ansehnlichste unter allen roemischen Klientelstaaten. Nach Massinissas Tode (605 
149) hatte Scipio unter dessen drei Soehne, die Koenige Micipsa, Gulussa und 
Mastanabal, die vaeterliche Herrschaft in der Art geteilt, dass der erstgeborene 
die Residenz und die Staatskasse, der zweite den Krieg, der dritte die 
Gerichtsbarkeit uebernahm. Jetzt regierte nach dem Tode seiner beiden Brueder 
wieder allein Massinissas aeltester Sohn Micipsa 4, ein schwacher, friedlicher 
Greis, der lieber als mit Staatsangelegenheiten sich mit dem Studium der 
griechischen Philosophie beschaeftigte. Da seine Soehne noch nicht erwachsen 
waren, fuehrte tatsaechlich die Zuegel der Regierung ein illegitimer Neffe des 
Koenigs, der Prinz Jugurtha. Jugurtha war kein unwuerdiger Enkel Massinissas. Er 
war ein schoener Mann und ein gewandter und mutiger Reiter und Jaeger; seine 
Landsleute hielten den klaren und einsichtigen Verwalter in hohen Ehren, und 
seine militaerische Brauchbarkeit hatte er als Fuehrer des numidischen 
Kontingents vor Numantia unter Scipios Augen erwiesen. Seine Stellung im 
Koenigreich und der Einfluss, dessen er durch seine zahlreichen Freunde und 
Kriegskameraden bei der roemischen Regierung genoss, liessen es Koenig Micipsa 
ratsam erscheinen, ihn zu adoptieren (634 120) und in seinem Testament zu 
verordnen, dass des Koenigs beide aelteste leibliche Soehne Adherbal und 
Hiempsal und sein Adoptivsohn Jugurtha selbdritt, ebenso wie er selbst mit 
seinen beiden Bruedern, zu gesamter Hand das Reich erben und regieren sollten. 
Zu groesserer Sicherheit wurde diese Verfuegung unter die Garantie der 
roemischen Regierung gestellt. Bald nachher, im Jahre 636 (118) starb Koenig 
Micipsa. Das Testament trat in Kraft; allein die beiden Soehne Micipsas, mehr 
noch als der schwache aeltere Bruder der heftige Hiempsal, gerieten bald mit 
ihrem Vetter, den sie als Eindringling in die legitime Erbfolge ansahen, so 
heftig zusammen, dass der Gedanke an eine Gesamtregierung der drei Koenige 
aufgegeben werden musste. Man versuchte eine Realteilung durchzufuehren; allein 
die hadernden Koenige vermochten ueber die Landes- und Schatzquoten sich nicht 
zu einigen, und die Schutzmacht, der hier von Rechts wegen das entscheidende 
Wort zustand, bekuemmerte wie gewoehnlich um diese Angelegenheit sich nicht. Es 
kam zum Bruch; Adherbal und Hiempsal mochten das Testament des Vaters als 
erschlichen bezeichnen und Jugurthas Miterbrecht ueberhaupt bestreiten, wogegen 
Jugurtha auftrat als Praetendent auf das gesamte Koenigreich. Noch waehrend der 
Verhandlungen ueber die Teilung ward Hiempsal durch gedungene Meuchelmoerder aus 
dem Wege geschafft; zwischen Adherbal und Jugurtha kam es zum Buergerkriege, in 
dem ganz Numidien Partei nahm. Mit seinen minder zahlreichen, aber besser 
geuebten und besser gefuehrten Truppen siegte Jugurtha und bemaechtigte sich des 
gesamten Reichsgebiets unter den grausamsten Verfolgungen gegen die seinem 
Vetter anhaengenden Haeupter. Adherbal rettete sich nach der roemischen Provinz 
und ging von da nach Rom, um dort Klage zu fuehren. Jugurtha hatte es erwartet 
und sich darauf eingerichtet, der drohenden Intervention zu begegnen. Er hatte 
im Lager von Numantia noch mehr von Rom kennengelernt als die roemische Taktik: 
der numidische Prinz, eingefuehrt in die Kreise der roemischen Aristokraten, war 
zugleich eingeweiht worden in die roemischen Koterieintrigen und hatte an der 
Quelle studiert, was man roemischen Adligen zumuten koenne; schon damals, 
sechzehn Jahre vor Micipsas Tode, hatte er illoyale Unterhandlungen ueber die 
numidische Erbfolge mit vornehmen roemischen Kameraden gepflogen und hatte 
Scipio ihn ernstlich erinnern muessen, dass es fremden Prinzen anstaendiger sei, 
mit dem roemischen Staat als mit einzelnen roemischen Buergern Freundschaft zu 
halten. Jugurthas Gesandte erschienen in Rom, nicht bloss mit Worten 
ausgeruestet; dass sie die richtigen diplomatischen Ueberzeugungsmittel gewaehlt 
hatten, bewies der Erfolg. Die eifrigsten Vertreter von Adherbals gutem Recht 
ueberzeugten in unglaublicher Geschwindigkeit sich davon, dass Hiempsal seiner 
Grausamkeit halber von seinen Untertanen umgebracht worden und dass der Urheber 
des Erbfolgkrieges nicht Jugurtha sei, sondern Adherbal. Selbst die leitenden 
Maenner im Senat erschraken vor dem Skandal; Marcus Scaurus suchte zu steuern; 
es war umsonst. Der Senat ueberging das Geschehene mit Stillschweigen und 
verfuegte, dass die beiden ueberlebenden Testamentserben das Reich zu gleichen 
Teilen erhalten und zur Verhuetung neuen Haders die Teilung durch eine 
Kommission des Senats vorgenommen werden solle. Sie kam; der Konsular Lucius 
Opimius, bekannt durch seine Verdienste um die Beseitigung der Revolution, hatte 
die Gelegenheit wahrgenommen, den Lohn fuer seinen Patriotismus einzuziehen, und 
sich an die Spitze dieser Kommission stellen lassen. Die Teilung fiel durchaus 
zu Jugurthas Gunsten und nicht zum Nachteil der Kommissarien aus; die Hauptstadt 
Cirta (Constantine) mit ihrem Hafen Rusicade (Philippeville) kam zwar an 
Adherbal, allein eben dadurch ward ihm der fast ganz aus Sandwuesten bestehende 
oestliche Teil des Reiches, Jugurtha dagegen die fruchtbare und bevoelkerte 
Westhaelfte (das spaetere Sitifensische und Caesariensische Mauretanien) zu 
teil.
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4 Der Stammbaum der numidischen Fuersten ist folgender:

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Es war arg; bald kam es noch schlimmer. Um mit einigem Schein im Wege der 
Verteidigung Adherbal um seine Haelfte bringen zu koennen, reizte Jugurtha 
denselben zum Kriege; indes da der schwache Mann, durch die gemachten 
Erfahrungen gewitzigt, Jugurthas Reiter sein Gebiet ungehindert brandschatzen 
liess und sich begnuegte, in Rom Beschwerde zu fuehren, begann Jugurtha, 
ungeduldig ueber diese Weitlaeufigkeiten, auch ohne Vorwand den Krieg. In der 
Gegend des heutigen Philippeville ward Adherbal vollstaendig geschlagen und warf 
sich in seine nahe Hauptstadt Cirta. Waehrend die Belagerung ihren Fortgang nahm 
und Jugurthas Truppen mit den in Cirta zahlreich ansaessigen und bei der 
Verteidigung der Stadt lebhafter als die Afrikaner selbst sich beteiligenden 
Italikern taeglich sich herumschlugen, erschien die von dem roemischen Senat auf 
Adherbals erste Beschwerden abgeordnete Kommission; natuerlich junge unerfahrene 
Menschen, wie die Regierung damals sie zu gewoehnlichen Staatssendungen 
regelmaessig verwandte. Die Gesandten verlangten, dass Jugurtha sie als von der 
Schutzmacht an Adherbal abgeordnet in die Stadt einlasse, ueberhaupt aber den 
Kampf einstelle und ihre Vermittlung annehme. Jugurtha schlug beides kurzweg ab 
und die Gesandten zogen schleunigst heim wie die Knaben, die sie waren, um an 
die Vaeter der Stadt zu berichten. Die Vaeter hoerten den Bericht an und liessen 
ihre Landsleute in Cirta eben weiter fechten, solange es ihnen beliebte. Erst 
als im fuenften Monat der Belagerung ein Bote des Adherbal durch die 
Verschanzungen der Feinde sich durchschlich, und ein Schreiben des Koenigs voll 
der flehentlichsten Bitten an den Senat kam, raffte derselbe sich auf und fasste 
wirklich einen Beschluss - nicht etwa den Krieg zu erklaeren, wie die Minoritaet 
es verlangte, sondern eine neue Gesandtschaft zu schicken, aber eine 
Gesandtschaft mit Marcus Scaurus an der Spitze, dem grossen Bezwinger der 
Taurisker und der Freigelassenen, dem imponierenden Heros der Aristokratie, 
dessen blosses Erscheinen genuegen werde, den ungehorsamen Koenig auf andere 
Gedanken zu bringen. In der Tat erschien Jugurtha, wie geheissen, in Utica, um 
mit Scaurus zu verhandeln; endlose Debatten wurden gepflogen; als endlich die 
Konferenz geschlossen ward, war nicht das geringste Resultat erreicht. Die 
Gesandtschaft ging, ohne den Krieg erklaert zu haben, nach Rom zurueck und der 
Koenig wieder ab zur Belagerung von Cirta. Adherbal sah sich aufs Aeusserste 
gebracht und verzweifelte an der roemischen Unterstuetzung; die Italiker in 
Cirta, der Belagerung muede und fuer ihre eigene Sicherheit fest vertrauend auf 
die Furcht vor dem roemischen Namen, draengten ueberdies zur Uebergabe. So 
kapitulierte die Stadt. Jugurtha gab Befehl, seinen Adoptivbruder unter 
grausamen Martern hinzurichten, die saemtliche erwachsene maennliche 
Bevoelkerung der Stadt aber, Afrikaner wie Italiker, ueber die Klinge springen 
zu lassen (642 112).
Ein Schrei der Entruestung ging durch ganz Italien. Die Minoritaet des 
Senats selbst und alles, was nicht Senat war, verdammten einmuetig diese 
Regierung, fuer die die Ehre und das Interesse des Landes nichts zu sein 
schienen als verkaeufliche Artikel; am lautesten die Kaufmannschaft, die durch 
die Hinopferung der roemischen und italischen Kaufleute in Cirta am naechsten 
getroffen worden war. Die Majoritaet des Senats straeubte sich zwar auch jetzt 
noch; sie appellierte an die Standesinteressen der Aristokratie und setzte alle 
Hebel der kollegialischen Geschaeftsverschleppung in Bewegung, um den lieben 
Frieden noch ferner zu bewahren. Indes als der fuer 643 (111) gewaehlte 
Volkstribun Gaius Memmius, ein taetiger und beredter Mann, sofort nach Antritt 
seines Amtes den Handel oeffentlich zur Sprache brachte und die schlimmsten 
Suender zu gerichtlicher Verantwortung ziehen zu wollen drohte, liess der Senat 
es geschehen, dass der Krieg an Jugurtha erklaert ward (642/43 112/11). Es 
schien ernst zu werden. Jugurthas Gesandte wurden, ohne vorgelassen zu sein, aus 
Italien ausgewiesen; der neue Konsul Lucius Calpurnius Bestia, der, unter seinen 
Standesgenossen wenigstens, durch Einsicht und Taetigkeit sich auszeichnete, 
betrieb die Ruestungen mit Energie; Marcus Scaurus selbst uebernahm eine 
Befehlshaberstelle in der afrikanischen Armee; in kurzer Zeit stand ein 
roemisches Heer auf afrikanischem Boden und rueckte, am Bagradas (Medscherda) 
hinaufmarschierend, ein in das Numidische Koenigreich, wo die vor dem Sitz der 
koeniglichen Macht entlegensten Staedte, wie Gross-Leptis, bereits freiwillig 
ihre Unterwerfung einsandten, waehrend Koenig Bocchus von Mauretanien, obwohl 
seine Tochter mit Jugurtha vermaehlt war, doch den Roemern Freundschaft und 
Buendnis antrug. Jugurtha selbst verlor den Mut und sandte Boten in das 
roemische Hauptquartier, um Waffenstillstand zu erbitten. Das Ende des Kampfes 
schien nahe und kam noch schneller, als man dachte. Der Vertrag mit Koenig 
Bocchus scheiterte daran, dass der Koenig, unbekannt mit den roemischen Sitten, 
diesen den Roemern vorteilhaften Vertrag umsonst abschliessen zu koennen gemeint 
und deshalb versaeumt hatte, seinen Boten den marktgaengigen Preis roemischer 
Buendnisse mitzugeben. Jugurtha kannte allerdings die roemischen Institutionen 
besser und hatte nicht versaeumt, seine Waffenstillstandsantraege durch die 
gehoerigen Begleitgelder zu unterstuetzen; indes auch er hatte sich getaeuscht. 
Nach den ersten Verhandlungen ergab es sich, dass im roemischen Hauptquartier 
nicht bloss der Waffenstillstand feil sei, sondern auch der Friede. Die 
koenigliche Schatzkammer war noch von Massinissas Zeiten her wohl gefuellt; 
rasch war man handelseinig. Der Vertrag ward abgeschlossen, nachdem der Form 
halber derselbe dem Kriegsrat vorgelegt und nach einer unordentlichen und 
moeglichst summarischen Verhandlung dessen Zustimmung erwirkt worden war. 
Jugurtha unterwarf sich auf Gnade und Ungnade; der Sieger aber uebte Gnade und 
gab dem Koenig sein Reich ungeschmaelert zurueck gegen eine maessige Busse und 
die Auslieferung der roemischen Oberlaeufer und der Kriegselefanten (643 111), 
welche letztere der Koenig grossenteils spaeter wiedereinhandelte durch 
Vertraege mit den einzelnen roemischen Platzkommandanten und Offizieren.
Auf die Kunde davon brach in Rom abermals der Sturm los. Alle Welt wusste, 
wie der Friede zustande gekommen war; selbst Scaurus also war zu haben, nur um 
einen hoeheren als den gemeinen senatorischen Durchschnittspreis. Die 
Rechtsbestaendigkeit des Friedens ward im Senat ernstlich angefochten; Gaius 
Memmius erklaerte, dass der Koenig, wenn er wirklich unbedingt sich unterworfen 
habe, sich nicht weigern koenne, in Rom zu erscheinen und man ihn demnach 
vorladen moege, um hinsichtlich der durchaus irregulaeren Friedensverhandlungen 
durch Vernehmung der beiden paziszierenden Teile den Tatbestand festzustellen. 
Man fuegte sich der unbequemen Forderung; rechtswidrig aber, da der Koenig nicht 
als Feind kam, sondern als unterworfener Mann, ward demselben zugleich sicheres 
Geleit zugestanden. Daraufhin erschien der Koenig in der Tat in Rom und stellte 
sich zum Verhoer vor dem versammelten Volke, das muehsam bewogen ward, das 
sichere Geleit zu respektieren und den Moerder der cirtensischen Italiker nicht 
auf der Stelle zu zerreissen. Allein kaum hatte Gaius Memmius die erste Frage an 
den Koenig gerichtet, als einer seiner Kollegen kraft seines Veto einschritt und 
dem Koenige befahl zu schweigen. Auch hier also war das afrikanische Gold 
maechtiger als der Wille des souveraenen Volkes und seiner hoechsten Beamten. 
Inzwischen gingen im Senat die Verhandlungen ueber die Gueltigkeit des soeben 
abgeschlossenen Friedens weiter und der neue Konsul Spurius Postumius Albinus 
nahm eifrig Partei fuer den Antrag, denselben zu kassieren, in der Aussicht, 
dass dann der Oberbefehl in Afrika an ihn kommen werde. Dies veranlasste einen 
in Rom lebenden Enkel Massinissas, den Massiva, seine Ansprueche auf das 
erledigte Numidische Reich bei dem Senat geltend zu machen; worauf Bomilkar, 
einer der Vertrauten des Koenigs Jugurtha, den Konkurrenten seines Herrn, ohne 
Zweifel in dessen Auftrag, meuchlerisch aus dem Wege schaffte und, da ihm dafuer 
der Prozess gemacht ward, mit Hilfe Jugurthas aus Rom entfloh. Dies neue, unter 
den Augen der roemischen Regierung veruebte Verbrechen bewirkte wenigstens so 
viel, dass der Senat nun den Frieden kassierte und den Koenig aus der Stadt 
auswies (Winter 643/44 111/10). Der Krieg ging also wieder an, und der Konsul 
Spurius Albinus uebernahm den Oberbefehl (644 110). Allein das afrikanische Heer 
war bis in die untersten Schichten hinab in derjenigen Zerruettung, wie sie 
einer solchen politischen und militaerischen Oberleitung angemessen ist. Nicht 
bloss von Disziplin war die Rede nicht mehr und die Pluenderung der numidischen 
Ortschaften, ja des roemischen Provinzialgebiets waehrend der Waffenruhe das 
Hauptgeschaeft der roemischen Soldateska gewesen, sondern es hatten auch nicht 
wenige Offiziere und Soldaten so gut wie ihre Generale heimliche 
Einverstaendnisse angeknuepft mit dem Feinde. Dass ein solches Heer im Felde 
nichts ausrichten konnte, ist begreiflich, und wenn Jugurtha auch diesmal vom 
roemischen Obergeneral die Untaetigkeit kaufte, wie dies spaeter gegen denselben 
gerichtlich geltend gemacht ward, so tat er wahrlich ein uebriges. Spurius 
Albinus also begnuegte sich damit, nichts zu tun; dagegen sein Bruder, der nach 
seiner Abreise interimistisch den Oberbefehl uebernahm, der ebenso tolldreiste 
als unfaehige Aulus Postumius, kam mitten im Winter auf den Gedanken, durch 
einen kuehnen Handstreich sich der Schaetze des Koenigs zu bemaechtigen, die in 
der schwer zugaenglichen und schwer zu erobernden Stadt Suthul (spaeter Calama, 
jetzt Guelma) sich befanden. Das Heer brach dahin auf und erreichte die Stadt; 
allein die Belagerung war erfolg- und aussichtslos, und als der Koenig, der eine 
Zeitlang mit seinen Truppen vor der Stadt gestanden, in die Wueste ging, zog der 
roemische Feldherr es vor, ihn zu verfolgen. Dies eben hatte Jugurtha 
beabsichtigt; durch einen naechtlichen Angriff, wobei die Schwierigkeiten des 
Terrains und Jugurthas Einverstaendnisse in der roemischen Armee 
zusammenwirkten, eroberten die Numidier das roemische Lager und trieben die 
grossenteils waffenlosen Roemer in der vollstaendigsten und schimpflichsten 
Flucht vor sich her. Die Folge war eine Kapitulation, deren Bedingungen: Abzug 
des roemischen Heeres unter dem Joch, sofortige Raeumung des ganzen numidischen 
Gebiets, Erneuerung des vom Senat kassierten Buendnisvertrages, von Jugurtha 
diktiert und von den Roemern angenommen wurden (Anfang 645 109).
Dies war denn doch zu arg. Waehrend die Afrikaner jubelten und die 
ploetzlich eroeffnende Aussicht auf den kaum noch fuer moeglich gehaltenen Sturz 
der Fremdherrschaft zahlreiche Staemme der freien und halbfreien Wuestenbewohner 
unter die Fahnen des siegreichen Koenigs fuehrte, brauste in Italien die 
oeffentliche Meinung hoch auf gegen die ebenso verdorbene wie verderbliche 
Regierungsaristokratie und brach los in einem Prozesssturm, der, genaehrt durch 
die Erbitterung der Kaufmannschaft, eine Reihe von Opfern aus den hoechsten 
Kreisen des Adels wegraffte. Auf den Antrag des Volkstribuns Gaius Mamilius 
Limetanus ward trotz der schuechternen Versuche des Senats, das Strafgericht 
abzuwenden, eine ausserordentliche Geschworenenkommission bestellt zur 
Untersuchung des in der numidischen Sukzessionsfrage vorgekommenen 
Landesverrats, und ihre Wahlsprueche sandten die beiden bisherigen 
Oberfeldherren, Gaius Bestia und Spurius Albinus, ferner den Lucius Opimius, das 
Haupt der ersten afrikanischen Kommission und nebenbei den Henker des Gaius 
Gracchus, ausserdem zahlreiche andere weniger namhafte schuldige und unschuldige 
Maenner der Regierungspartei in die Verbannung. Dass indes diese Prozesse einzig 
darauf hinausliefen, durch Aufopferung einiger der am meisten kompromittierten 
Personen die aufgeregte oeffentliche Meinung namentlich der Kapitalistenkreise 
zu beschwichtigen, und dass dabei von einer Auflehnung des Volkszorns gegen das 
recht- und ehrlose Regiment selbst nicht die leiseste Spur vorhanden war, zeigt 
sehr deutlich die Tatsache, dass an den schuldigsten unter den Schuldigen, an 
den klugen und maechtigen Scaurus nicht bloss niemand sich wagte, sondern dass 
er eben um diese Zeit zum Zensor, ja sogar unglaublicherweise zu einem der 
Vorstaende der ausserordentlichen Hochverratskommission erwaehlt ward. Um so 
weniger ward auch nur der Versuch gemacht, der Regierung in ihre Kompetenz zu 
greifen, und es blieb lediglich dem Senat ueberlassen, dem numidischen Skandal 
in der fuer die Aristokratie moeglichst gelinden Weise ein Ende zu machen; denn 
dass dies an der Zeit war, mochte wohl selbst der adligste Adlige anfangen zu 
begreifen.
Der Senat kassierte zunaechst auch den zweiten Friedensvertrag - den 
Oberbefehlshaber, der ihn abgeschlossen, dem Feinde auszuliefern, wie dies noch 
vor dreissig Jahren geschehen war, schien nach den neuen Begriffen von der 
Heiligkeit der Vertraege nicht ferner noetig -, und die Erneuerung des Krieges 
ward diesmal allen Ernstes beschlossen. Man uebergab den Oberbefehl in Afrika 
zwar wie natuerlich einem Aristokraten, aber noch einem der wenigen vornehmen 
Maenner, die militaerisch und sittlich der Aufgabe gewachsen waren. Die Wahl 
fiel auf Quintus Metellus. Er war wie die ganze maechtige Familie, der er 
angehoerte, seinen Grundsaetzen nach ein starrer und ruecksichtsloser 
Aristokrat, als Beamter ein Mann, der es zwar sich zur Ehre rechnete, zum Besten 
des Staats Meuchelmoerder zu dingen, und was Fabricius gegen Pyrrhos tat, 
vermutlich als unpraktische Donquichotterie verlacht haben wuerde, aber doch ein 
unbeugsamer, weder der Furcht noch der Bestechung zugaenglicher Verwalter und 
ein einsichtiger und erfahrener Kriegsmann. In dieser Hinsicht war er auch von 
seinen Standesvorurteilen so weit frei, dass er sich zu seinen 
Unterbefehlshabern nicht vornehme Leute aussuchte, sondern den trefflichen 
Offizier Publius Rutilius Rufus, der wegen seiner musterhaften Mannszucht und 
als Urheber eines veraenderten und verbesserten Exerzierreglements in 
militaerischen Kreisen geschaetzt ward, und den tapferen, von der Pike 
emporgedienten latinischen Bauernsohn Gaius Marius. Von diesen und anderen 
faehigen Offizieren begleitet, erschien Metellus im Laufe des Jahres 645 (109) 
als Konsul und Oberfeldherr bei der afrikanischen Armee, die er in einem so 
zerruetteten Zustand antraf, dass die Generale bisher nicht gewagt hatten, sie 
auf das feindliche Gebiet zu fuehren und sie niemand fuerchterlich war als den 
ungluecklichen Bewohnern der roemischen Provinz. Streng und rasch wurde sie 
reorganisiert und im Fruehling des Jahres 646 (108) 5 fuehrte Metellus sie ueber 
die numidische Grenze. Wie Jugurtha der veraenderten Lage der Dinge inne ward, 
gab er sich verloren und machte, noch ehe der Kampf begann, ernstlich gemeinte 
Vergleichsantraege, indem er schliesslich nichts weiter begehrte, als dass man 
ihm das Leben zusichere. Indes Metellus war entschlossen und vielleicht selbst 
angewiesen, den Krieg nicht anders zu beendigen als mit der unbedingten 
Unterwerfung und der Hinrichtung des verwegenen Klientelfuersten; was auch in 
der Tat der einzige Ausgang war, der den Roemern genuegen konnte. Jugurtha galt 
seit dem Sieg ueber Albinus als der Erloeser Libyens von der Herrschaft der 
verhassten Fremden; ruecksichtslos und schlau, wie er, und unbeholfen, wie die 
roemische Regierung war, konnte er jederzeit auch nach dem Frieden wieder in 
seiner Heimat den Krieg entzuenden; die Ruhe war nicht eher gesichert und die 
Entfernung der afrikanischen Armee nicht eher moeglich, als wenn Koenig Jugurtha 
nicht mehr war. Offiziell gab Metellus ausweichende Antworten auf die Antraege 
des Koenigs; insgeheim stiftete er die Boten desselben auf, ihren Herrn lebend 
oder tot an die Roemer auszuliefern. Indes wenn der roemische General es 
unternahm, mit dem Afrikaner auf dem Gebiet des Meuchelmordes zu wetteifern, so 
fand er hier seinen Meister; Jugurtha durchschaute den Plan und ruestete sich, 
da er nicht anders konnte, zur verzweifelten Gegenwehr. Jenseits des voellig 
oeden Gebirgszugs, ueber den der Weg der Roemer in das Innere fuehrte, 
erstreckte sich in der Breite von vier deutschen Meilen bis zu dem dem 
Gebirgszug parallel laufenden Flusse Muthul eine weite Ebene, welche bis auf die 
unmittelbare Nachbarschaft des Flusses wasser- und baumlos war und nur durch 
einen mit niedrigem Gestruepp bedeckten Huegelruecken in der Quere durchsetzt 
ward. Auf diesem Huegelruecken erwartete Jugurtha das roemische Heer. Seine 
Truppen standen in zwei Massen: die eine, ein Teil der Infanterie und die 
Elefanten, unter Bomilkar da, wo der Ruecken auslief gegen den Fluss, die 
andere, der Kern des Fussvolks und die gesamte Reiterei, hoeher hinauf gegen den 
Gebirgszug, verdeckt durch das Gestruepp. Aus dem Gebirge debouchierend, 
erblickten die Roemer den Feind in einer ihre rechte Flanke vollstaendig 
beherrschenden Stellung und hatten, da sie auf dem kahlen und wasserlosen 
Gebirgskamm unmoeglich verweilen konnten und den Fluss notwendig erreichen 
mussten, die schwierige Aufgabe zu loesen, durch die vier Meilen breite, ganz 
offene Ebene, unter den Augen der feindlichen Reiter und selber ohne leichte 
Kavallerie, an den Strom zu gelangen. Metellus entsandte ein Detachement unter 
Rufus in gerader Richtung an den Fluss, um daselbst ein Lager zu schlagen; die 
Hauptmasse marschierte aus den Debouches des Gebirges in schraeger Richtung 
durch die Ebene auf den Huegelruecken zu, um den Feind von demselben 
herunterzuwerfen. Indes dieser Marsch in der Ebene drohte das Verderben des 
Heeres zu werden, denn waehrend numidische Infanterie im Ruecken der Roemer die 
Gebirgsdefileen besetzte, wie diese sie raeumten, sah sich die roemische 
Angriffskolonne auf allen Seiten von den feindlichen Reitern umschwaermt, die 
von dem Huegelruecken herab angriffen. Das stete Anprallen der feindlichen 
Schwaerme hinderte den Vormarsch, und die Schlacht drohte sich in eine Anzahl 
verwirrter Detailgefechte aufzuloesen; waehrend gleichzeitig Bomilkar mit seiner 
Abteilung das Korps unter Rufus festhielt, um es zu hindern, der schwer 
bedraengten roemischen Hauptarmee zu Hilfe zu eilen. Jedoch gelang es Metellus 
und Marius mit ein paar tausend Soldaten, den Fuss des Huegelrueckens zu 
erreichen; und das numidische Fussvolk, das die Hoehen verteidigte, lief trotz 
der Ueberzahl und der guenstigen Stellung fast ohne Widerstand davon, als die 
Legionaere im Sturmschritt den Berg hinauf angriffen. Ebenso schlecht hielt sich 
das numidische Fussvolk gegen Rufus; es ward bei dem ersten Angriff zerstreut 
und die Elefanten in dem durchschnittenen Terrain alle getoetet oder gefangen. 
Spaet am Abend trafen die beiden roemischen Heerhaufen, jeder fuer sich Sieger 
und jeder besorgt um das Schicksal des andern, zwischen den beiden Walplaetzen 
zusammen. Es war eine Schlacht, die fuer Jugurthas ungemeines militaerisches 
Talent ebenso zeugte wie fuer die unverwuestliche Tuechtigkeit der roemischen 
Infanterie, welche allein die strategische Niederlage in einen Sieg umgewandelt 
hatte. Jugurtha sandte nach der Schlacht einen grossen Teil seiner Truppen heim 
und beschraenkte sich auf den kleinen Krieg, den er gleichfalls mit Gewandtheit 
leitete. Die beiden roemischen Kolonnen, die eine von Metellus gefuehrt, die 
andere von Marius, der, obwohl von Geburt und Rang der geringste, seit der 
Schlacht am Muthul unter den Korpschefs die erste Stelle einnahm, durchzogen das 
numidische Gebiet, besetzten die Staedte und machten, wo eine Ortschaft die Tore 
nicht gutwillig geoeffnet hatte, die erwachsene maennliche Bevoelkerung nieder. 
Allein die ansehnlichste unter den Staedten im oestlichen Binnenland, Zama, 
leistete den Roemern ernsthaften Widerstand, den der Koenig nachdruecklich 
unterstuetzte. Sogar ein Ueberfall des roemischen Lagers gelang ihm, und die 
Roemer sahen sich endlich genoetigt, die Belagerung aufzuheben und in das 
Winterquartier zu gehen. Der leichteren Verpflegung wegen verlegte Metellus 
dasselbe, unter Zuruecklassung von Besatzungen in den eroberten Staedten, in die 
roemische Provinz und benutzte die Waffenruhe, um wieder Unterhandlungen 
anzuknuepfen, indem er sich geneigt zeigte, dem Koenig einen ertraeglichen 
Frieden zu bewilligen. Jugurtha ging darauf bereitwillig ein; bereits hatte er 
sich anheischig gemacht, 200000 Pfund Silber zu entrichten, ja sogar seine 
Elefanten und 300 Geiseln schon abgeliefert, ebenso 3000 roemische Ueberlaeufer, 
die sofort niedergemacht wurden. Gleichzeitig aber wurde des Koenigs 
vertrautester Ratgeber, Bomilkar, der nicht mit Unrecht besorgte, dass, wenn es 
zum Frieden kaeme, Jugurtha ihn als den Moerder des Massiva den roemischen 
Gerichten ueberliefern werde, von Metellus gewonnen und gegen Zusicherung der 
Straflosigkeit fuer jenen Mord und grosser Belohnungen zu dem Versprechen 
bewogen, den Koenig den Roemern lebendig oder tot in die Haende zu liefern. 
Indes weder jene offizielle Verhandlung noch diese Intrige fuehrte zu dem 
gewuenschten Resultat. Als Metellus mit dem Ansinnen herausrueckte, dass der 
Koenig persoenlich sich als Gefangener zu stellen habe, brach dieser die 
Unterhandlungen ab; Bomilkars Verkehr mit dem Feinde ward entdeckt und derselbe 
festgenommen und hingerichtet. Es soll keine Schutzrede sein fuer diese 
diplomatischen Kabalen niedrigster Art; aber die Roemer hatten allen Grund, 
danach zu trachten, sich der Person ihres Gegners zu bemaechtigen. Der Krieg war 
auf dem Punkt angelangt, wo man ihn weder weiterfuehren noch aufgeben konnte. 
Wie die Stimmung in Numidien war, beweist zum Beispiel der Aufstand der 
bedeutendsten unter den Roemern besetzten Staedten Vaga 6 im Winter 646/47 
(108/07), wobei die gesamte roemische Besatzung, Offiziere und Gemeine, 
niedergemacht wurde mit Ausnahme des Kommandanten Titus Turpilius Silanus, 
welcher spaeter wegen Einverstaendnisses mit dem Feinde, ob mit Recht oder 
Unrecht, laesst sich nicht sagen, von dem roemischen Kriegsgericht zum Tode 
verurteilt und hingerichtet ward. Die Stadt wurde von Metellus am zweiten Tage 
nach dem Abfall ueberrumpelt und der ganzen Strenge des Kriegsgerichts 
preisgegeben; allein wenn die Gemueter der leicht erreichbaren und 
verhaeltnismaessig fuegsamen Anwohner des Bagradas also gestimmt waren, wie 
mochte es da aussehen weiter landeinwaerts und bei den schweifenden Staemmen der 
Wueste? Jugurtha war der Abgott der Afrikaner, die in ihm den doppelten 
Brudermoerder gern uebersahen ueber dem Retter und Raecher der Nation. Zwanzig 
Jahre nachher musste ein numidisches Korps, das fuer die Roemer in Italien 
focht, schleunigst nach Afrika zurueckgesandt werden, als in den feindlichen 
Reihen Jugurthas Sohn sich zeigte: man mag daraus schliessen, was er selber 
ueber die Seinen vermochte. Wie war ein Ende des Krieges abzusehen in 
Landschaften, wo die vereinigten Eigentuemlichkeiten der Bevoelkerung und des 
Bodens einem Fuehrer, der sich einmal der Sympathien der Nation versichert hat, 
es gestatten, den Krieg in endlosen Kleingefechten fortzuspinnen oder auch gar 
ihn eine Zeitlang schlafen zu legen, um ihn im rechten Augenblick mit neuer 
Gewalt wiederzuerwecken?
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5 In der spannenden und geistreichen Darstellung dieses Krieges von Sallust 
ist die Chronologie mehr als billig vernachlaessigt. Der Krieg ging im Sommer 
649 (105) zu Ende (c. 114); wenn also Marius seine Kriegfuehrung als Konsul 647 
(107) begann, so fuehrte er dort das Kommando in drei Kampagnen. Allein die 
Erzaehlung schildert nur zwei, und mit Recht. Denn eben wie Metellus allem 
Anschein nach zwar schon 645 (109) nach Afrika ging, aber, da er spaet eintraf 
(c. 37, 44) und die Reorganisation des Heeres Zeit kostete (c. 44), seine 
Operationen erst im folgenden Jahr begann, trat auch Marius, der gleichfalls in 
Italien laengere Zeit sich mit Kriegsvorbereitungen aufhielt (c. 84), entweder 
als Konsul 647 (107) spaet im Jahre und nach beendigtem Feldzug oder auch erst 
als Prokonsul 648 (106) den Oberbefehl an; so dass also die beiden Feldzuege des 
Metellus 646, 647 (108, 107) die des Marius 648, 649 (106, 105) fallen. Dazu 
passt, dass Metellus erst im Jahre 648 (106) triumphierte (Eph. epigr. IV, S. 
257). Dazu passt ferner, dass die Schlacht am Muthul und die Belagerung von Zama 
nach dem Verhaeltnis, in dem sie zu Marius' Bewerbung um das Konsulat stehen, 
notwendig in das Jahr 646 (108) gesetzt werden muessen. Von Ungenauigkeiten ist 
der Schriftsteller auf keinen Fall freizusprechen; wie denn Marius sogar noch 
649 (105) bei ihm Konsul genannt wird.
Die Verlaengerung des Kommandos des Metellus, die Sallustius (62, 10) 
berichtet, kann sich nach dem Platze, an dem sie steht, nur beziehen auf das 
Jahr 647 (107); als im Sommer 646 (108) auf Grund des Sempronischen Gesetzes die 
Provinzen der fuer 647 (107) zu waehlenden Konsuln festzusetzen waren, bestimmte 
der Senat zwei andere Provinzen und liess also Numidien dem Metellus. Diesen 
Senatsschluss stiess das 72, 7 erwaehnte Plebiszit um. Die folgenden in den 
besten Handschriften beider Familien lueckenhaft ueberlieferten Worte sed Paulo 
.... decreverat: ea res frustra fuit muessen entweder die den Konsuln vom Senat 
bestimmten Provinzen genannt haben - etwa sed paulo [ante uti consulibus Italia 
et Gallia provinciae essent senatus] decreverat - oder, nach der Ergaenzung der 
Vulgathandschriften: sed Paulo [ante senatus Metello Numidiam] decreverat.
6 Jetzt Bedschah an der Medscherda.
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Als Metellus im Jahre 647 (107) wieder ins Feld rueckte, hielt Jugurtha ihm 
nirgends stand: bald tauchte er da auf, bald an einem andern, weit entfernten 
Punkt; es schien, als wuerde man ebenso leicht Herr werden ueber die Loewen wie 
ueber diese Reiter der Wueste. Eine Schlacht ward geschlagen, ein Sieg gewonnen; 
aber was man mit dem Sieg gewonnen hatte, war schwer zu sagen. Der Koenig war 
verschwunden in die unabsehliche Weite. Im Innern des heutigen Beilek von Tunis, 
hart am Saum der grossen Wueste, lag in quelliger Oase der feste Platz Thala 7; 
dorthin hatte Jugurtha sich zurueckgezogen mit seinen Kindern, seinen Schaetzen 
und dem Kern seiner Truppen, bessere Zeiten daselbst abzuwarten. Metellus wagte 
es, durch eine Einoede, wo das Wasser auf zehn deutsche Meilen in Schlaeuchen 
mitgefuehrt werden musste, dem Koenig zu folgen; Thala ward erreicht und fiel 
nach vierzigtaegiger Belagerung; allein nicht bloss vernichteten die roemischen 
Ueberlaeufer mit dem Gebaeude, in dem sie nach Einnahme der Stadt sich selber 
verbrannten, zugleich den wertvollsten Teil der Beute, sondern, worauf mehr 
ankam, der Koenig Jugurtha war mit seinen Kindern und seiner Kasse entkommen. 
Numidien zwar war so gut wie ganz in den Haenden der Roemer; aber statt dass man 
damit am Ziele gestanden haette, schien der Krieg nur ueber ein immer weiteres 
Gebiet sich auszudehnen. Im Sueden begannen die freien gaetulischen Staemme der 
Wueste auf Jugurthas Ruf den Nationalkrieg gegen die Roemer. Im Westen schien 
Koenig Bocchus von Mauretanien, dessen Freundschaft die Roemer in frueherer Zeit 
verschmaeht hatten, jetzt nicht abgeneigt, mit seinem Schwiegersohn gegen sie 
gemeinschaftliche Sache zu machen: er nahm ihn nicht bloss bei sich auf, sondern 
rueckte auch, mit den eigenen zahllosen Reiterscharen Jugurthas Haufen 
vereinigend, in die Gegend von Cirta, wo Metellus sich im Winterquartier befand. 
Man begann zu unterhandeln; es war klar, dass er mit Jugurthas Person den 
eigentlichen Kampfpreis fuer Rom in Haenden hielt. Was er aber beabsichtigte, ob 
den Roemern den Schwiegersohn teuer zu verkaufen oder mit dem Schwiegersohn 
gemeinschaftlich den Nationalkrieg aufzunehmen, wussten weder die Roemer noch 
Jugurtha und vielleicht der Koenig selbst nicht; derselbe beeilte sich auch 
keineswegs, aus seiner zweideutigen Stellung herauszutreten. Darueber verliess 
Metellus die Provinz, die er durch Volksbeschluss genoetigt worden war, seinem 
ehemaligen Unterfeldherrn, dem jetzigen Konsul Marius abzutreten und dieser 
uebernahm fuer den naechsten Feldzug 648 (106) den Oberbefehl. Er verdankte ihn 
gewissermassen einer Revolution. Im Vertrauen auf die von ihm geleisteten 
Dienste und nebenher auf die ihm zuteil gewordenen Orakel hatte er sich 
entschlossen, als Bewerber um das Konsulat aufzutreten. Wenn die Aristokratie 
die ebenso verfassungsmaessige wie sonst vollkommen gerechtfertigte Bewerbung 
des tuechtigen, durchaus nicht oppositionell gesinnten Mannes unterstuetzt 
haette, so wuerde dabei nichts herausgekommen sein als die Verzeichnung eines 
neuen Geschlechts in den konsularischen Fasten; statt dessen wurde der nicht 
adlige Mann, der die hoechste Gemeinwuerde fuer sich begehrte, von der ganzen 
regierenden Kaste als ein frecher Neuerer und Revolutionaer geschmaeht - 
vollkommen wie einst der plebejische Bewerber von den Patriziern behandelt 
worden war, nur jetzt ohne jeden formalen Rechtsgrund -, der tapfere Offizier 
mit spitzen Reden von Metellus verhoehnt - Marius moege mit seiner Kandidatur 
warten, hiess es, bis Metellus' Sohn, ein bartloser Knabe, mit ihm sich bewerben 
koenne - und kaum im letzten Augenblick aufs ungnaedigste entlassen, um fuer das 
Jahr 647 (107), als Bewerber um das Konsulat in der Hauptstadt aufzutreten. Hier 
vergalt er das erlittene Unrecht seinem Feldherrn reichlich, indem er vor der 
gaffenden Menge die Kriegfuehrung und Verwaltung des Metellus in Afrika in einer 
ebenso unmilitaerischen wie schmaehlich unbilligen Weise kritisierte, ja sogar 
es nicht verschmaehte, dem lieben, ewig von geheimen, hoechst unerhoerten und 
hoechst unzweifelhaften Konspirationen der vornehmen Herren munkelnden Poebel 
das platte Maerchen aufzutischen, dass Metellus den Krieg absichtlich 
verschleppe, um so lange wie moeglich Oberbefehlshaber zu bleiben. Den 
Gassenbuben leuchtete dies vollkommen ein; zahlreiche, aus guten und schlechten 
Ursachen der Regierung misswollende Leute, namentlich die mit Grund erbitterte 
Kaufmannschaft, verlangten nichts Besseres als eine solche Gelegenheit, die 
Aristokratie an ihrer empfindlichsten Stelle zu verletzen; er wurde nicht bloss 
mit ungeheurer Majoritaet zum Konsul gewaehlt, sondern ihm auch, waehrend sonst 
nach dem Gesetze des Gaius Gracchus die Entscheidung ueber die jedesmaligen 
Kompetenzen der Konsuln dem Senat zustand, unter Umstossung der vom Senat 
getroffenen Verfuegung, die den Metellus an seiner Stelle liess, durch Beschluss 
der souveraenen Komitien der Oberbefehl im Afrikanischen Krieg uebertragen. 
Demgemaess trat er im Laufe des Jahres 647 (107) an Metellus' Stelle und fuehrte 
das Kommando in dem Feldzuge des folgenden Jahres; allein die zuversichtliche 
Verheissung, es besser zu machen als sein Vorgaenger und den Jugurtha an Haenden 
und Fuessen gebunden schleunigst nach Rom abzuliefern, war leichter gegeben als 
erfuellt. Marius schlug sich herum mit den Gaetulern; er unterwarf einzelne noch 
nicht besetzte Staedte; er unternahm eine Expedition nach Capsa (Gafsa) im 
aeussersten Suedosten des Koenigreichs, welche die von Thala an Schwierigkeit 
noch ueberbot, nahm die Stadt durch Kapitulation und liess trotz des Vertrages 
alle erwachsenen Maenner darin toeten - freilich das einzige Mittel, den 
Wiederabfall der fernliegenden Wuestenstadt zu verhueten; er griff ein am Fluss 
Molochath, der das numidische Gebiet vom mauretanischen schied, belegenes 
Bergkastell an, in das Jugurtha seine Kasse geschafft hatte, und erstuermte, 
eben als er schon am Erfolg verzweifelnd von der Belagerung abstehen wollte, 
durch den Handstreich einiger kuehner Kletterer gluecklich das unbezwingliche 
Felsennest. Wenn es bloss darauf angekommen waere, durch dreiste Razzias das 
Heer abzuhaerten und dem Soldaten Beute zu schaffen oder auch Metellus' Zug in 
die Wueste durch eine noch weiter greifende Expedition zu verdunkeln, so konnte 
man diese Kriegfuehrung gelten lassen; in der Hauptsache ward das Ziel, worauf 
alles ankam und das Metellus mit fester Konsequenz im Auge behalten hatte, die 
Gefangennehmung des Jugurtha, dabei voellig beiseite gesetzt. Der Zug des Marius 
nach Capsa war ein ebenso zweckloses wie der des Metellus nach Thala ein 
zweckmaessiges Wagnis; die Expedition aber an den Molochath, welche an, wo nicht 
in das mauretanische Gebiet streifte, war geradezu zweckwidrig. Koenig Bocchus, 
in dessen Hand es lag, den Krieg zu einem fuer die Roemer guenstigen Ausgang zu 
bringen oder ihn ins Endlose zu verlaengern, schloss jetzt mit Jugurtha einen 
Vertrag ab, in dem dieser ihm einen Teil seines Reiches abtrat, Bocchus aber 
versprach, den Schwiegersohn gegen Rom taetig zu unterstuetzen. Das roemische 
Heer, das vom Fluss Molochath wieder zurueckkehrte, sah sich eines Abends 
ploetzlich umringt von ungeheuren Massen mauretanischer und numidischer 
Reiterei; man musste fechten, wo und wie die Abteilungen eben standen, ohne dass 
eine eigentliche Schlachtordnung und ein leitendes Kommando sich haetten 
durchfuehren lassen, und sich gluecklich schaetzen, die stark gelichteten 
Truppen auf zwei voneinander nicht weit entfernten Huegeln vorlaeufig fuer die 
Nacht in Sicherheit zu bringen. Indes die arge Nachlaessigkeit der von ihrem 
Siege trunkenen Afrikaner entriss ihnen die Folgen desselben; sie liessen sich 
von den waehrend der Nacht einigermassen wiedergeordneten roemischen Truppen 
beim grauenden Morgen im tiefen Schlafe ueberfallen und wurden gluecklich 
zerstreut. Darauf setzte das roemische Heer in besserer Ordnung und mit 
groesserer Vorsicht den Rueckzug fort; allein noch einmal wurde es auf demselben 
von allen vier Seiten zugleich angefallen und schwebte in grosser Gefahr, bis 
der Reiterobrist Lucius Cornelius Sulla zuerst die ihm gegenueberstehenden 
Reiterhaufen auseinanderstaeubte und von deren Verfolgung rasch zurueckkehrend 
sich weiter auf Jugurtha und Bocchus warf, da wo sie persoenlich das roemische 
Fussvolk im Ruecken bedraengten. Also ward auch dieser Angriff gluecklich 
abgeschlagen; Marius brachte sein Heer zurueck nach Cirta und nahm daselbst das 
Winterquartier (648/49 106/05). Es ist wunderlich, aber freilich begreiflich, 
dass man roemischerseits um die Freundschaft des Koenigs Bocchus, die man 
anfangs verschmaeht, sodann wenigstens nicht eben gesucht hatte, jetzt, nachdem 
er den Krieg begonnen hatte, anfing sich aufs eifrigste zu bemuehen, wobei es 
den Roemern zustatten kam, dass von mauretanischer Seite keine foermliche 
Kriegserklaerung stattgefunden hatte. Nicht ungern trat Koenig Bocchus zurueck 
in seine alte zweideutige Stellung; ohne den Vertrag mit Jugurtha aufzuloesen 
oder diesen zu entlassen, liess er mit dem roemischen Feldherrn sich ein auf 
Verhandlungen ueber die Bedingungen eines Buendnisses mit Rom. Als man einig 
geworden war oder zu sein schien, erbat sich der Koenig, dass Marius zum 
Abschluss des Vertrages und zur Uebernahme des koeniglichen Gefangenen den 
Lucius Sulla an ihn absenden moege, der dem Koenig bekannt und genehm sei teils 
von der Zeit her, wo er als Gesandter des Senats am mauretanischen Hofe 
erschienen war, teils durch Empfehlungen der nach Rom bestimmten mauretanischen 
Gesandten, denen Sulla unterwegs Dienste geleistet hatte. Marius war in einer 
unbequemen Lage. Lehnte er die Zumutung ab, so fuehrte dies wahrscheinlich zum 
Bruche; nahm er sie an, so gab er seinen adligsten und tapfersten Offizier einem 
mehr als unzuverlaessigen Mann in die Haende, der, wie maenniglich bekannt, mit 
den Roemern und mit Jugurtha doppeltes Spiel spielte, und der fast den Plan 
entworfen zu haben schien, an Jugurtha und Sulla sich vorlaeufig nach beiden 
Seiten hin Geiseln zu schaffen. Indes der Wunsch, den Krieg zu Ende zu bringen, 
ueberwog jede andere Ruecksicht, und Sulla verstand sich zu der bedenklichen 
Aufgabe, die Marius ihm ansann. Dreist brach er auf, geleitet von Koenig 
Bocchus' Sohn Volux, und seine Entschlossenheit wankte selbst dann nicht, als 
sein Wegweiser ihn mitten durch das Lager des Jugurtha fuehrte. Er wies die 
kleinmuetigen Fluchtvorschlaege seiner Begleiter zurueck und zog, des Koenigs 
Sohn an der Seite, unverletzt durch die Feinde. Dieselbe Entschiedenheit 
bewaehrte der kecke Offizier in den Verhandlungen mit dem Sultan und bestimmte 
ihn endlich, ernstlich eine Wahl zu treffen. Jugurtha ward aufgeopfert. Unter 
dem Vorgeben, dass alle seine Begehren bewilligt werden sollten, wurde er von 
dem eigenen Schwiegervater in einen Hinterhalt gelockt, sein Gefolge 
niedergemacht und er selbst gefangengenommen. So fiel der grosse Verraeter durch 
den Verrat seiner Naechsten. Gefesselt brachte Lucius Sulla den listigen und 
rastlosen Afrikaner mit seinen Kindern in das roemische Hauptquartier; damit war 
nach siebenjaehriger Dauer der Krieg zu Ende. Der Sieg ging zunaechst auf den 
Namen des Marius; seinem Triumphalwagen schritt in koeniglichem Schmuck und in 
Fesseln Koenig Jugurtha mit seinen beiden Soehnen vorauf, als der Sieger am 1. 
Januar 650 (104) in Rom einzog; auf seinen Befehl starb der Sohn der Wueste 
wenige Tage darauf in dem unterirdischen Stadtgefaengnis, dem alten Brunnenhaus 
am Kapitol, dem "eisigen Badgemach", wie der Afrikaner es nannte, als er die 
Schwelle ueberschritt, um daselbst sei es erdrosselt zu werden, sei es 
umzukommen durch Kaelte und Hunger. Allein es liess sich nicht leugnen, dass 
Marius an den wirklichen Erfolgen den geringsten Anteil hatte, dass Numidiens 
Eroberung bis an den Saum der Wueste das Werk des Metellus, Jugurthas 
Gefangennahme das des Sulla war und zwischen beiden Marius eine fuer einen 
ehrgeizigen Emporkoemmling einigermassen kompromittierende Rolle spielte. Marius 
ertrug es ungern, dass sein Vorgaenger den Namen des Siegers von Numidien 
annahm; er brauste zornig auf, als Koenig Bocchus spaeter ein goldnes Bildwerk 
auf dem Kapitol weihte, welches die Auslieferung des Jugurtha an Sulla 
darstellte; und doch stellten auch in den Augen unbefangener Urteiler die 
Leistungen dieser beiden des Marius Feldherrnschaft gar sehr in Schatten, vor 
allem Sullas glaenzender Zug in die Wueste, der seinen Mut, seine 
Geistesgegenwart, seinen Scharfsinn, seine Macht ueber die Menschen vor dem 
Feldherrn selbst und vor der ganzen Armee zur Anerkennung gebracht hatte. An 
sich waere auf diese militaerischen Rivalitaeten wenig angekommen, wenn sie 
nicht in den politischen Parteikampf eingegriffen haetten; wenn nicht die 
Opposition durch Marius den senatorischen General verdraengt gehabt, nicht die 
Regierungspartei Metellus und mehr noch Sulla mit erbitternder Absichtlichkeit 
als die militaerischen Koryphaeen gefeiert und dem nominellen Sieger vorgezogen 
haette - wir werden auf die verhaengnisvollen Folgen dieser Verhetzungen in der 
Darstellung der inneren Geschichte zurueckzukommen haben.
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7 Die Oertlichkeit ist nicht wiedergefunden. Die fruehere Annahme, dass 
Thelepte (bei Feriana, noerdlich von Capsa) gemeint sei, ist willkuerlich und 
die Identifikation mit einer auch heute Thala genannten Oertlichkeit oestlich 
von Capsa auch nicht gehoerig begruendet.
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Im uebrigen verlief diese Insurrektion des numidischen Klientelstaats, ohne 
weder in den allgemeinen politischen Verhaeltnissen noch auch nur in denen der 
afrikanischen Provinz eine merkliche Veraenderung hervorzubringen. Abweichend 
von der sonst in dieser Zeit befolgten Politik ward Numidien nicht in eine 
roemische Provinz umgewandelt; offenbar deshalb, weil das Land nicht ohne eine 
die Grenzen gegen die Wilden der Wueste deckende Armee zu behaupten und man 
keineswegs gemeint war, in Afrika ein stehendes Heer zu unterhalten. Man 
begnuegte sich deshalb, die westlichste Landschaft Numidiens, wahrscheinlich den 
Strich vom Fluss Molochath bis zum Hafen von Saldae (Bougie) - das spaetere 
Mauretanien von Caesarea (Provinz Algier) - zu dem Reich des Bocchus zu schlagen 
und das darum verkleinerte Koenigreich Numidien auf den letzten noch lebenden 
legitimen Enkel Massinissas, Jugurthas an Koerper und Geist schwachen Halbbruder 
Gauda, zu uebertragen, welcher bereits im Jahre 646 (108) auf Veranlassung des 
Marius seine Ansprueche bei dem Senat geltend gemacht hatte 8. Zugleich wurden 
die gaetulischen Staemme im inneren Afrika als freie Bundesgenossen unter die 
mit den Roemern in Vertrag stehenden unabhaengigen Nationen aufgenommen.
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8 Sallusts politisches Genregemaelde des jugurthinischen Krieges, in der 
sonst voellig verblassten und verwaschenen Tradition dieser Epoche das einzige 
in frischen Farben uebriggebliebene Bild, schliesst mit Jugurthas Katastrophe, 
seiner Kompositionsweise getreu, poetisch, nicht historisch; und auch 
anderweitig fehlt es an einem zusammenhaengenden Bericht ueber die Behandlung 
des Numidischen Reiches. Dass Gauda Jugurthas Nachfolger ward deuten Sallust (c. 
64) und Dio Cassius (fr. 79, 4 Bekk.) an und bestaetigt eine Inschrift von 
Cartagena (Orelli 630), die ihn Koenig und Vater Hiempsals II. nennt. Dass im 
Westen die zwischen Numidien einer- und dem roemischen Afrika und Kyrene 
andererseits bestehenden Grenzverhaeltnisse unveraendert blieben, zeigt Caesar 
(civ. 2, 38), Bell. Afr. 43, 77 und die spaetere Provinzialverfassung. Dagegen 
liegt es in der Natur der Sache und wird auch von Sallust (c. 97; 102; 111) 
angedeutet, dass Bocchus' Reich bedeutend vergroessert ward; womit es 
unzweifelhaft zusammenhaengt, dass Mauretanien, urspruenglich beschraenkt auf 
die Landschaft von Tingis (Marokko), in spaeterer Zeit sich erstreckt auf die 
Landschaft von Caesarea (Provinz Algier) und die von Sitifis (westliche Haelfte 
der Provinz Constantine). Da Mauretanien zweimal von den Roemern vergroessert 
ward, zuerst 649 (105) nach Jugurthas Auslieferung, sodann 708 (46) nach 
Aufloesung des Numidischen Reiches, so ist wahrscheinlich die Landschaft von 
Caesarea bei der ersten, die von Sitifis bei der zweiten Vergroesserung 
hinzugekommen.
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Wichtiger als diese Regulierung der afrikanischen Klientel waren die 
politischen Folgen des Jugurthinischen Krieges oder vielmehr der Jugurthinischen 
Insurrektion, obgleich auch diese haeufig zu hoch angeschlagen worden sind. 
Allerdings waren darin alle Schaeden des Regiments in unverhuellter Nacktheit zu 
Tage gekommen; es war jetzt nicht bloss notorisch, sondern sozusagen gerichtlich 
konstatiert, dass den regierenden Herren Roms alles feil war, der 
Friedensvertrag wie das Interzessionsrecht, der Lagerwall und das Leben der 
Soldaten; der Afrikaner hatte nicht mehr gesagt als die einfache Wahrheit, als 
er bei seiner Abreise von Rom aeusserte, wenn er nur Geld genug haette, mache er 
sich anheischig, die Stadt selber zu kaufen. Allein das ganze aeussere und 
innere Regiment dieser Zeit trug den gleichen Stempel teuflischer 
Erbaermlichkeit. Fuer uns verschiebt der Zufall, dass uns der Krieg in Afrika 
durch bessere Berichte naeher gerueckt ist als die anderen gleichzeitigen 
militaerischen und politischen Ereignisse, die richtige Perspektive; die 
Zeitgenossen erfuhren durch jene Enthuellungen eben nichts, als was jedermann 
laengst wusste und jeder unerschrockene Patriot laengst mit Tatsachen zu belegen 
imstande war. Dass man fuer die nur durch ihre Unfaehigkeit aufgewogene 
Niedertraechtigkeit der restaurierten Senatsregierung jetzt einige neue, noch 
staerkere und noch unwiderleglichere Beweise in die Haende bekam, haette dennoch 
von Wichtigkeit sein koennen, wenn es eine Opposition und eine oeffentliche 
Meinung gegeben haette, mit denen die Regierung genoetigt gewesen waere sich 
abzufinden. Allein dieser Krieg hatte in der Tat nicht minder die Regierung 
prostituiert als die vollstaendige Nichtigkeit der Opposition offenbart. Es war 
nicht moeglich, schlechter zu regieren als die Restauration in den Jahren 637-
645 (117-109) es tat, nicht moeglich, wehrloser und verlorener dazustehen, als 
der roemische Senat im Jahre 645 (109) stand; haette es in Rom eine wirkliche 
Opposition gegeben, das heisst eine Partei, die eine prinzipielle Abaenderung 
der Verfassung wuenschte und betrieb, so musste diese notwendig jetzt wenigstens 
einen Versuch machen, den restaurierten Senat zu stuerzen. Er erfolgte nicht; 
man machte aus der politischen eine Personenfrage, wechselte die Feldherren und 
schickte ein paar nichtsnutzige und unbedeutende Leute in die Verbannung. Damit 
stand es also fest, dass die sogenannte Popularpartei als solche weder regieren 
konnte, noch regieren wollte; dass es in Rom schlechterdings nur zwei moegliche 
Regierungsformen gab, die Tyrannis und die Oligarchie; dass, solange es 
zufaellig an einer Persoenlichkeit fehlte, die, wo nicht bedeutend, doch bekannt 
genug war, um sich zum Staatsoberhaupt aufzuwerfen, die aergste Misswirtschaft 
hoechstens einzelne Oligarchen, aber niemals die Oligarchie gefaehrdete; dass 
dagegen, sowie ein solcher Praetendent auftrat, nichts leichter war, als die 
morschen kurulischen Stuehle zu erschuettern. In dieser Hinsicht war das 
Auftreten des Marius bezeichnend, eben weil es an sich so voellig unmotiviert 
war. Wenn die Buergerschaft nach Albinus' Niederlage die Kurie gestuermt haette, 
es waere begreiflich, um nicht zu sagen in der Ordnung gewesen; aber nach der 
Wendung, die Metellus dem Numidischen Krieg gegeben hatte, konnte von schlechter 
Fuehrung, geschweige denn von Gefahr fuer das Gemeinwesen wenigstens in dieser 
Beziehung nicht mehr die Rede sein; und dennoch gelang es dem ersten besten 
ehrgeizigen Offizier, das auszufuehren, womit einst der aeltere Africanus der 
Regierung gedroht, und sich eines der vornehmsten militaerischen Kommandos gegen 
den bestimmt ausgesprochenen Willen der Regierung zu verschaffen. Die 
oeffentliche Meinung, nichtig in den Haenden der sogenannten Popularpartei, ward 
zur unwiderstehlichen Waffe in der Hand des kuenftigen Koenigs von Rom. Es soll 
damit nicht gesagt werden, dass Marius beabsichtigte, den Praetendenten zu 
spielen, am wenigsten damals schon, als er um den Oberbefehl von Afrika bei dem 
Volke warb; aber mochte er begreifen oder nicht begreifen, was er tat, es war 
augenscheinlich zu Ende mit dem restaurierten aristokratischen Regiment, wenn 
die Komitialmaschine anfing, Feldherren zu machen oder, was ungefaehr dasselbe 
war, wenn jeder populaere Offizier imstande war, in legaler Weise sich selbst 
zum Feldherrn zu ernennen. Ein einziges neues Element trat in diesen 
vorlaeufigen Krisen auf; es war das Hineinziehen der militaerischen Maenner und 
der militaerischen Macht in die politische Revolution. Ob Marius' Auftreten 
unmittelbar die Einleitung sein werde zu einem neuen Versuch, die Oligarchie 
durch die Tyrannis zu verdraengen, oder ob dasselbe, wie so manches Aehnliche, 
als vereinzelter Eingriff in die Praerogative der Regierung ohne weitere Folgen 
voruebergehen werde, liess sich noch nicht bestimmen; wohl aber war es 
vorauszusehen, dass, wenn diese Keime einer zweiten Tyrannis zur Entwicklung 
gelangten, in derselben nicht ein Staatsmann, wie Gaius Gracchus, sondern ein 
Offizier an die Spitze treten werde. Die gleichzeitige Reorganisation des 
Heerwesens, indem zuerst Marius bei der Bildung seiner nach Afrika bestimmten 
Armee von der bisher geforderten Vermoegensqualifikation absah und auch dem 
aermsten Buerger, wenn er sonst brauchbar war, als Freiwilligen den Eintritt in 
die Legion gestattete, mag von ihrem Urheber aus rein militaerischen 
Ruecksichten veranstaltet worden sein; allein darum war es nichtsdestoweniger 
ein folgenreiches politisches Ereignis, dass das Heer nicht mehr, wie ehemals, 
aus denen, die viel, nicht einmal mehr wie in der juengsten Zeit aus denen, die 
etwas zu verlieren hatten, gebildet ward, sondern anfing sich zu verwandeln in 
einen Haufen von Leuten, die nichts hatten als ihre Arme und was der Feldherr 
ihnen spendete. Die Aristokratie herrschte im Jahre 650 (104) ebenso 
unumschraenkt wie im Jahre 620 (134); aber die Zeichen der herannahenden 
Katastrophe hatten sich gemehrt, und am politischen Horizont war neben der Krone 
das Schwert aufgegangen.
5. Kapitel
Die Voelker des Nordens
Seit dem Ende des sechsten Jahrhunderts beherrschte die roemische Gemeinde 
die drei grossen von dem noerdlichen Kontinent in das Mittelmeer hineinragenden 
Halbinseln, wenigstens im ganzen genommen; denn freilich innerhalb derselben 
fuhren im Norden und Westen Spaniens, in den Ligurischen Apenninen und 
Alpentaelern, in den Gebirgen Makedoniens und Thrakiens die ganz- oder 
halbfreien Voelkerschaften fort, der schlaffen roemischen Regierung zu trotzen. 
Ferner war die kontinentale Verbindung zwischen Spanien und Italien wie zwischen 
Italien und Makedonien nur in der oberflaechlichsten Weise hergestellt und die 
Landschaften jenseits der Pyrenaeen, der Alpen und der Balkankette, die grossen 
Stromgebiete der Rhone, des Rheins und der Donau lagen wesentlich ausserhalb des 
politischen Gesichtskreises der Roemer. Es ist hier darzustellen, was 
roemischerseits geschah, um nach dieser Richtung hin das Reich zu sichern und zu 
arrondieren und wie zugleich die grossen Voelkermassen, die hinter jenem 
gewaltigen Gebirgsvorhang ewig auf und nieder wogten, anfingen, an die Tore der 
noerdlichen Gebirge zu pochen und die griechisch-roemische Welt wieder einmal 
unsanft daran zu mahnen, dass sie mit Unrecht meine, die Erde fuer sich allein 
zu besitzen.
Fassen wir zunaechst die Landschaft zwischen den Westalpen und den 
Pyrenaeen ins Auge. Die Roemer beherrschten diesen Teil der Kueste des 
Mittelmeers seit langem durch ihre Klientelstadt Massalia, eine der aeltesten, 
treuesten und maechtigsten der von Rom abhaengigen bundesgenoessischen 
Gemeinden, deren Seestationen, westlich Agathe (Agde) und Rhode (Rosas), 
oestlich Tauroention (Ciotat), Olbia (Hyeres?), Antipolis (Antibes) und Nikaea 
(Nizza), die Kuestenfahrt wie den Landweg von den Pyrenaeen zu den Alpen 
sicherten und deren merkantile und politische Verbindungen weit ins Binnenland 
hineinreichten. Eine Expedition in die Alpen oberhalb Nizza und Antibes gegen 
die ligurischen Oxybier und Dekieten ward im Jahre 600 (154) von den Roemern 
teils auf Ansuchen der Massalioten, teils im eigenen Interesse unternommen und 
nach heftigen und zum Teil verlustvollen Gefechten dieser Teil des Gebirges 
gezwungen, den Massalioten fortan stehende Geiseln zu geben und ihnen 
jaehrlichen Zins zu zahlen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass um diese Zeit 
zugleich in dem ganzen von Massalia abhaengigen Gebiete jenseits der Alpen der 
nach dem Muster des massaliotischen daselbst aufbluehende Wein- und Oelbau im 
Interesse der italischen Gutsbesitzer und Kaufleute untersagt ward ^1. Einen 
aehnlichen Charakter finanzieller Spekulation traegt der Krieg, der wegen der 
Goldgruben und Goldwaeschereien von Victumulae (in der Gegend von Vercelli und 
Bard und im ganzen Tal der Dora Baltea) von den Roemern unter dem Konsul Appius 
Claudius im Jahre 611 (143) gegen die Salasser gefuehrt ward. Die grosse 
Ausdehnung dieser Waeschereien, welche den Bewohnern der niedriger liegenden 
Landschaft das Wasser fuer ihre Aecker entzog, rief erst einen 
Vermittlungsversuch, sodann die bewaffnete Intervention der Roemer hervor; der 
Krieg, obwohl die Roemer auch ihn wie alle uebrigen dieser Epoche mit einer 
Niederlage begannen, fuehrte endlich zu der Unterwerfung der Salasser und der 
Abtretung des Goldbezirkes an das roemische Aerar. Einige Jahrzehnte spaeter 
(654 100) ward auf dem hier gewonnenen Gebiet die Kolonie Eporedia (Ivrea) 
angelegt, hauptsaechlich wohl, um durch sie den westlichen wie durch Aquileia 
den oestlichen Alpenpass zu beherrschen. Einen ernsteren Charakter nahmen diese 
alpinischen Kriege erst an, als Marcus Fulvius Flaccus, der treue Bundesgenosse 
des Gaius Gracchus, als Konsul 629 (125) in dieser Gegend den Oberbefehl 
uebernahm. Er zuerst betrat die Bahn der transalpinischen Eroberungen. In der 
vielgeteilten keltischen Nation war um diese Zeit, nachdem der Gau der Biturigen 
seine wirkliche Hegemonie eingebuesst und nur eine Ehrenvorstandschaft behalten 
hatte, der effektiv fuehrende Gau in dem Gebiet von den Pyrenaeen bis zum Rhein 
und vom Mittelmeer bis zur Westsee der Arverner 2, und es erscheint danach nicht 
gerade uebertrieben, dass er bis 180000 Mann ins Feld zu stellen vermocht haben 
soll. Mit ihnen rangen daselbst die Haeduer (um Autun) um die Hegemonie als 
ungleiche Rivalen; waehrend in dem nordoestlichen Gallien die Koenige der 
Suessionen (um Soissons) den bis nach Britannien hinueber sich erstreckenden 
Voelkerbund der Belgen unter ihrer Schutzherrschaft vereinigten. Griechische 
Reisende jener Zeit wussten viel zu erzaehlen von der prachtvollen Hofhaltung 
des Arvernerkoenigs Luerius, wie derselbe, umgeben von seinem glaenzenden 
Clangefolge, den Jaegern mit der gekoppelten Meute und der wandernden 
Saengerschar, auf dem silberbeschlagenen Wagen durch die Staedte seines Reiches 
fuhr, das Gold mit vollen Haenden auswerfend unter die Menge, vor allen aber das 
Herz des Dichters mit dem leuchtenden Regen erfreuend - die Schilderungen von 
der offenen Tafel, die er in einem Raume von 1500 Doppelschritten ins Gevierte 
abhielt und zu der jeder des Wegs Kommende geladen war, erinnern lebhaft an die 
Hochzeitstafel Camachos. In der Tat zeugen die zahlreichen noch jetzt 
vorhandenen arvernischen Goldmuenzen dieser Zeit dafuer, dass der Arvernergau zu 
ungemeinem Reichtum und einer verhaeltnismaessig hoch gesteigerten Zivilisation 
gediehen war. Flaccus' Angriff traf indes zunaechst nicht auf die Arverner, 
sondern auf die kleineren Staemme in dem Gebiet zwischen den Alpen und der 
Rhone, wo die urspruenglich ligurischen Einwohner mit nachgerueckten keltischen 
Scharen sich vermischt hatten und eine der keltiberischen vergleichbare 
keltoligurische Bevoelkerung entstanden war. Er focht (629, 630 125, 124) mit 
Glueck gegen die Salyer oder Salluvier in der Gegend von Aix und im Tal der 
Durance und gegen ihre noerdlichen Nachbarn, die Vocontier (Dept. Vaucluse und 
Drome), ebenso sein Nachfolger Gaius Sextius Calvinus (631, 632 123, 122) gegen 
die Allobrogen, einen maechtigen keltischen Clan in dem reichen Tal der Isere, 
der auf die Bitte des landfluechtigen Koenigs der Salyer, Tutomotulus, gekommen 
war, ihm sein Land wiedererobern zu helfen, aber in der Gegend von Aix 
geschlagen wurde. Da die Allobrogen indes nichtsdestoweniger sich weigerten, den 
Salyerkoenig auszuliefern, drang Calvinus' Nachfolger Gnaeus Domitius 
Ahenobarbus in ihr eigenes Gebiet ein (632 122). Bis dahin hatte der fuehrende 
keltische Stamm dem Umsichgreifen der italischen Nachbarn zugesehen; der 
Arvernerkoenig Betuhus, jenes Luerius' Sohn, schien nicht sehr geneigt, des 
losen Schutzverhaeltnisses wegen, in dem die oestlichen Gaue zu ihm stehen 
mochten, in einen bedenklichen Krieg sich einzulassen. Indes als die Roemer 
Miene machten, die Allobrogen auf ihrem eigenen Gebiet anzugreifen, bot er seine 
Vermittlung an, deren Zurueckweisung zur Folge hatte, dass er mit seiner 
gesamten Macht den Allobrogen zu Hilfe erschien; wogegen wieder die Haeduer 
Partei ergriffen fuer die Roemer. Auch die Roemer sandten auf die Nachricht von 
der Schilderhebung der Arverner den Konsul des Jahres 633 (121) Quintus Fabius 
Maximus, um in Verbindung mit Ahenobarbus dem drohenden Sturm zu begegnen. An 
der suedlichen Grenze des allobrogischen Kantons, am Einfluss der Isere in die 
Rhone, ward am 8. August 633 (121) die Schlacht geschlagen, die ueber die 
Herrschaft im suedlichen Gallien entschied. Koenig Betuitus, wie er die 
zahllosen Haufen der abhaengigen Clans auf der ueber die Rhone geschlagenen 
Schiffbruecke an sich vorueberziehen und gegen sie die dreimal schwaecheren 
Roemer sich aufstellen sah, soll ausgerufen haben, dass dieser ja nicht genug 
seien, um die Hunde des Keltenheeres zu saettigen. Allein Maximus, ein Enkel des 
Siegers von Pydna, erfocht dennoch einen entscheidenden Sieg, welcher, da die 
Schiffbruecke unter der Masse der Fluechtenden zusammenbrach, mit der 
Vernichtung des groessten Teils der arvernischen Armee endigte. Die Allobrogen, 
denen ferner Beistand zu leisten der Arvernerkoenig sich unfaehig erklaerte und 
denen er selber riet, mit Maximus ihren Frieden zu machen, unterwarfen sich dem 
Konsul, worauf derselbe, fortan der Allobrogiker genannt, nach Italien 
zurueckging und die nicht mehr ferne Beendigung des arvernischen Krieges dem 
Ahenobarbus ueberliess. Dieser, auf Koenig Betuitus persoenlich erbittert, weil 
er die Allobrogen veranlasst habe, sich dem Maximus und nicht ihm zu ergeben, 
bemaechtigte sich in treuloser Weise der Person des Koenigs und sandte ihn nach 
Rom, wo der Senat den Bruch des Treuworts zwar missbilligte, aber nicht bloss 
den verratenen Mann festhielt, sondern auch befahl, den Sohn desselben, 
Congonnetiacus, gleichfalls nach Rom zu senden. Dies scheint die Ursache gewesen 
zu sein, dass der fast schon beendigte arvernische Krieg noch einmal aufloderte 
und es bei Vindalium (oberhalb Avignon) am Einfluss der Sorgue in die Rhone zu 
einer zweiten Entscheidung durch die Waffen kam. Sie fiel nicht anders aus als 
die erste; es waren diesmal hauptsaechlich die afrikanischen Elefanten, die das 
Keltenheer zerstreuten. Hierauf bequemten sich die Arverner zum Frieden und die 
Ruhe war in dem Keltenland wiederhergestellt 3.
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^1 Wenn Cicero, indem er dies den Africanus schon im Jahre 625 (129) sagen 
laesst (rep. 3, 9), nicht einen Anachronismus sich hat zu Schulden kommen 
lassen, so bleibt wohl nur die im Text bezeichnete Auffassung moeglich. Auf 
Norditalien und Ligurien bezieht diese Verfuegung sich nicht, wie schon der 
Weinbau der Genuaten im Jahre 637 (117) beweist; ebensowenig auf das 
unmittelbare Gebiet von Massalia (Just. 43, 4; Poseid. fr. 25 Mueller; Strab. 4, 
179). Die starke Ausfuhr von Oel und Wein aus Italien nach dem Rhonegebiet im 
siebenten Jahrhundert der Stadt ist bekannt.
2 In der Auvergne. Ihre Hauptstadt, Nemetum oder Nemossus, lag nicht weit 
von Clermont.
3 Die Schlacht bei Vindalium stellen zwar der Livianische Epitomator und 
Orosius vor die an der Isara; allein auf die umgekehrte Folge fuehren Florus und 
Strabon (4, 191), und sie wird bestaetigt teils dadurch, dass Maximus nach dem 
Auszug des Livius und Plinius (nat. 7, 50) die Gallier als Konsul besiegte, 
teils besonders durch die Kapitolinischen Fasten, nach denen nicht bloss Maximus 
vor Ahenobarbus triumphierte, sondern auch jener ueber die Allobrogen und den 
Arvernerkoenig, dieser nur ueber die Arverner. Es ist einleuchtend, dass die 
Schlacht gegen Allobrogen und Arverner frueher stattgefunden haben muss als die 
gegen die Arverner allein.
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Das Ergebnis dieser militaerischen Operationen war die Einrichtung einer 
neuen roemischen Provinz zwischen den Seealpen und den Pyrenaeen. Die 
saemtlichen Voelkerschaften zwischen den Alpen und der Rhone wurden von den 
Roemern abhaengig und, soweit sie nicht nach Massalia zinsten, vermutlich schon 
jetzt den Roemern tributaer. In der Landschaft zwischen der Rhone und den 
Pyrenaeen behielten die Arverner zwar die Freiheit und wurden nicht den Roemern 
zinspflichtig; allein sie hatten den suedlichsten Teil ihres mittel- oder 
unmittelbaren Gebiets, den Strich suedlich der Cevennen bis an das Mittelmeer 
und den oberen Lauf der Garonne bis nach Tolosa (Toulouse), an die Roemer 
abzutreten. Da der naechste Zweck dieser Okkupationen die Herstellung einer 
Landverbindung zwischen Spanien und Italien war, so wurde unmittelbar nach der 
Besetzung gesorgt fuer die Chaussierung des Kuestenweges. Zu diesem Ende wurde 
von den Alpen zur Rhone der Kuestenstrich in der Breite von 1/5 bis 3/10 
deutschen Meile den Massalioten, die ja bereits eine Reihe von Seestationen an 
dieser Kueste besassen, ueberwiesen mit der Verpflichtung, die Strasse in 
gehoerigem Stand zu halten; wogegen von der Rhone bis zu den Pyrenaeen die 
Roemer selbst eine Militaerchaussee anlegten, die von ihrem Urheber Ahenobarbus 
den Namen der Domitischen Strasse erhielt. Wie gewoehnlich verband mit dem 
Strassenbau sich die Anlage neuer Festungen. Im oestlichen Teil fiel die Wahl 
auf den Platz, wo Gaius Sextius die Kelten geschlagen hatte und wo die Anmut und 
Fruchtbarkeit der Gegend wie die zahlreichen kalten und warmen Quellen zur 
Ansiedelung einluden; hier entstand eine roemische Ortschaft, die "Baeder des 
Sextius", Aquae Sextiae (Aix). Westlich von der Rhone siedelten die Roemer in 
Narbo sich an, einer uralten Keltenstadt an dem schiffbaren Fluss Atax (Aude) in 
geringer Entfernung vom Meere, die bereits Hekataeos nennt und die schon vor 
ihrer Besetzung durch die Roemer als lebhafter an dem britannischen Zinnhandel 
beteiligter Handelsplatz mit Massalia rivalisierte. Aquae erhielt nicht 
Stadtrecht, sondern blieb ein stehendes Lager 4; dagegen Narbo, obwohl 
gleichfalls wesentlich als Wacht- und Vorposten gegen die Kelten gegruendet, 
ward als "Marsstadt" roemische Buergerkolonie und der gewoehnliche Sitz des 
Statthalters der neuen transalpinischen Keltenprovinz oder, wie sie noch 
haeufiger genannt wird, der Provinz Narbo.
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4 Aquae ward nicht Kolonie, wie Livius (ep. 61) sagt, sondern Kastell 
(Strab. 4, 180; Vell. 1, 15; J. N. Madvig, Opuscula academica. Bd. 1. Kopenhagen 
1834, S. 303). Dasselbe gilt von Italica und vielen anderen Orten - so ist zum 
Beispiel Vindonissa rechtlich nie etwas anderes gewesen als ein keltisches Dorf, 
aber dabei zugleich ein befestigtes roemisches Lager und eine sehr ansehnliche 
Ortschaft.
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Die Gracchische Partei, welche diese transalpinischen Gebietserwerbungen 
veranlasste, wollte offenbar sich hier ein neues und unermessliches Gebiet fuer 
ihre Kolonisationsplaene eroeffnen, das dieselben Vorzuege darbot wie Sizilien 
und Afrika und leichter den Eingeborenen entrissen werden konnte als die 
sizilischen und libyschen Aecker den italischen Kapitalisten. Der Sturz des 
Gaius Gracchus machte freilich auch hier sich fuehlbar in der Beschraenkung der 
Eroberungen und mehr noch der Stadtgruendungen; indes wenn die Absicht nicht in 
vollem Umfang erreicht ward, so ward sie doch auch nicht voellig vereitelt. Das 
gewonnene Gebiet und mehr noch die Gruendung von Narbo, welcher Ansiedelung der 
Senat vergeblich das Schicksal der karthagischen zu bereiten suchte, blieben als 
unfertige, aber den kuenftigen Nachfolger des Gracchus an die Fortsetzung des 
Baus mahnende Ansaetze stehen. Offenbar schuetzte die roemische Kaufmannschaft, 
die nur in Narbo mit Massalia in dem gallisch-britannischen Handel zu 
konkurrieren vermochte, diese Anlage vor den Angriffen der Optimaten.
Eine aehnliche Aufgabe wie im Nordwesten war auch gestellt im Nordosten von 
Italien; sie ward gleichfalls nicht ganz vernachlaessigt, aber noch 
unvollkommener als jene geloest. Mit der Anlage von Aquileia (571 183) kam die 
Istrische Halbinsel in den Besitz der Roemer; in Epirus und dem ehemaligen 
Gebiet des Herrn von Skodra geboten sie zum Teil bereits geraume Zeit frueher. 
Allein nirgends reichte ihre Herrschaft ins Binnenland hinein, und selbst an der 
Kueste beherrschten sie kaum dem Namen nach den unwirtlichen Ufersaum zwischen 
Istrien und Epirus, der in seinen wildverschlungenen, weder von Flusstaelern 
noch von Kuestenebenen unterbrochenen, schuppenartig aneinandergereihten 
Bergkesseln und in der laengs des Ufers sich hinziehenden Kette felsiger Inseln 
Italien und Griechenland mehr scheidet als zusammenknuepft. Um die Stadt 
Delminium (an der Cettina bei Trigl) schloss sich hier die Eidgenossenschaft der 
Delmater oder Dalmater, deren Sitten rauh waren wie ihre Berge: waehrend die 
Nachbarvoelker bereits zu reicher Kulturentwicklung gelangt waren, kannte man in 
Dalmatien noch keine Muenze und teilte den Acker, ohne daran ein Sondereigentum 
anzuerkennen, von acht zu acht Jahren neu auf unter die gemeinsaessigen Leute. 
Land- und Seeraub waren die einzigen bei ihnen heimischen Gewerbe. Diese 
Voelkerschaften hatten in frueheren Zeiten in einem losen 
Abhaengigkeitsverhaeltnis zu den Herren von Skodra gestanden und waren insofern 
mitbetroffen worden von den roemischen Expeditionen gegen die Koenigin Teuta und 
Demetrios von Pharos; allein bei dem Regierungsantritt des Koenigs Genthios 
hatten sie sich losgemacht und waren dadurch dem Schicksal entgangen, das das 
suedliche Illyrien in den Sturz des Makedonischen Reiches verflocht und es von 
Rom dauernd abhaengig machte. Die Roemer ueberliessen die wenig lockende 
Landschaft gern sich selbst. Allein die Klagen der roemischen Illyrier, 
namentlich der Daorser, die an der Narenta suedlich von den Dalmatern wohnten, 
und der Bewohner der Insel Issa (Lissa), deren kontinentale Stationen Tragyrion 
(Trau) und Epetion (bei Spalato) von den Eingeborenen schwer zu leiden hatten, 
noetigten die roemische Regierung, an diese eine Gesandtschaft abzuordnen und, 
da diese die Antwort zurueckbrachte, dass die Dalmater um die Roemer weder 
bisher sich gekuemmert haetten noch kuenftig kuemmern wuerden, im Jahre 598 
(156) ein Heer unter dem Konsul Gaius Marcius Figulus dorthin zu senden. Er 
drang in Dalmatien ein, ward aber wieder zurueckgedraengt bis auf das roemische 
Gebiet. Erst sein Nachfolger Publius Scipio Nasica nahm 599 (155) die grosse und 
feste Stadt Delminium, worauf die Eidgenossenschaft sich zum Ziel legte und sich 
bekannte als den Roemern untertaenig. Indes war die arme und nur oberflaechlich 
unterworfene Landschaft nicht wichtig genug, um als eigenes Amt verwaltet zu 
werden; man begnuegte sich, wie man es schon fuer die wichtigeren Besitzungen in 
Epirus getan, sie von Italien aus mit dem diesseitigen Keltenland zugleich 
verwalten zu lassen; wobei es wenigstens als Regel auch dann blieb, als im Jahre 
608 (146) die Provinz Makedonien eingerichtet und deren nordoestliche Grenze 
noerdlich von Skodra festgestellt worden war 5.
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5 3, 49. Die Pirusten in den Taelern des Drin gehoerten zur Provinz 
Makedonien, streiften aber hinueber in das benachbarte Illyricum (Caes. Gall. 5, 
1).
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Aber ebendiese Umwandlung Makedoniens in eine von Rom unmittelbar 
abhaengige Landschaft gab den Beziehungen Roms zu den Voelkern im Nordosten 
groessere Bedeutung, indem sie den Roemern die Verpflichtung auferlegte, die 
ueberall offene Nord- und Ostgrenze gegen die angrenzenden barbarischen Staemme 
zu verteidigen; und in aehnlicher Weise ging nicht lange darauf (621 133) durch 
die Erwerbung des bisher zum Reich der Attaliden gehoerigen Thrakischen 
Chersones (Halbinsel von Gallipoli) die bisher den Koenigen von Pergamon 
obliegende Verpflichtung, die Hellenen hier gegen die Thraker zu schuetzen, 
gleichfalls auf die Roemer ueber. Von der zwiefachen Basis aus, die das Potal 
und die makedonische Landschaft darboten, konnten die Roemer jetzt ernstlich 
gegen das Quellgebiet des Rheins und die Donau vorgehen und der noerdlichen 
Gebirge wenigstens insoweit sich bemaechtigen, als die Sicherheit der suedlichen 
Landschaften es erforderte. Auch in diesen Gegenden war damals die maechtigste 
Nation das grosse Keltenvolk, welches der einheimischen Sage zufolge aus seinen 
Sitzen am westlichen Ozean sich um dieselbe Zeit suedlich der Hauptalpenkette in 
das Potal und noerdlich derselben in die Landschaften am oberen Rhein und an der 
Donau ergossen hatte. Von ihren Staemmen sassen auf beiden Ufern des Oberrheins 
die maechtigen, reichen und, da sie mit den Roemern nirgends sich unmittelbar 
beruehrten, mit ihnen in Frieden und Vertrag lebenden Helvetier, die damals vom 
Genfer See bis zum Main sich erstreckend die heutige Schweiz, Schwaben und 
Franken innegehabt zu haben scheinen. Mit ihnen grenzten die Boier, deren Sitze 
das heutige Bayern und Boehmen gewesen sein moegen 6. Suedoestlich von ihnen 
begegnen wir einem anderen Keltenstamm, der in der Steiermark und Kaernten unter 
dem Namen der Taurisker, spaeter der Noriker, in Friaul, Krain, Istrien unter 
dem der Karner auftritt. Ihre Stadt Noreia (unweit St. Veit noerdlich von 
Klagenfurt) war bluehend und weitbekannt durch die schon damals in dieser Gegend 
eifrig betriebenen Eisengruben; mehr noch wurden eben in dieser Zeit die 
Italiker dorthin gelockt durch die dort zu Tage gekommenen reichen Goldlager, 
bis die Eingeborenen sie ausschlossen und dies Kalifornien der damaligen Zeit 
fuer sich allein nahmen. Diese zu beiden Seiten der Alpen sich ergiessenden 
keltischen Schwaerme hatten nach ihrer Art vorwiegend nur das Flach- und 
Huegelland besetzt; die eigentliche Alpenlandschaft und ebenso das Gebiet der 
Etsch und des unteren Po war von ihnen unbesetzt und in den Haenden der frueher 
dort einheimischen Bevoelkerung geblieben, welche, ohne dass ueber ihre 
Nationalitaet bis jetzt etwas Sicheres zu ermitteln gelungen waere, unter dem 
Namen der Raeter in den Gebirgen der Ostschweiz und Tirols, unten dem der 
Euganeer und Veneter um Padua und Venedig auftreten, so dass an diesem letzten 
Punkt die beiden grossen Keltenstroeme fast sich beruehren und nur ein schmaler 
Streif eingeborener Bevoelkerung die keltischen Cenomaner um Brescia von den 
keltischen Karnern in Friaul scheidet. Die Euganeer und Veneter waren laengst 
friedliche Untertanen der Roemer; dagegen die eigentlichen Alpenvoelker waren 
nicht bloss noch frei, sondern machten auch von ihren Bergen herab regelmaessig 
Streifzuege in die Ebene zwischen den Alpen und dem Po, wo sie sich nicht 
begnuegten zu brandschatzen, sondern auch in den eingenommenen Ortschaften mit 
fuerchterlicher Grausamkeit hausten und nicht selten die ganze maennliche 
Bevoelkerung bis zum Kinde in den Windeln niedermachten - vermutlich die 
tatsaechliche Antwort auf die roemischen Razzias in den Alpentaelern. Wie 
gefaehrlich diese raetischen Einfaelle waren, zeigt, dass einer derselben um das 
Jahr 660 (94) die ansehnliche Ortschaft Comum zugrunde richtete. Wenn bereits 
diese auf und jenseits der Alpenkette sitzenden keltischen und nichtkeltischen 
Staemme vielfach sich gemischt haben moegen, so ist die Voelkermengung, wie 
begreiflich, noch in viel umfassenderer Weise eingetreten in den Landschaften an 
der unteren Donau, wo nicht, wie in den westlicheren, die hohen Gebirge als 
natuerliche Scheidewaende dienen. Die urspruenglich illyrische Bevoelkerung, 
deren letzter reiner Ueberrest die heutigen Albanesen zu sein scheinen, war 
durchgaengig wenigstens im Binnenland stark gemengt mit keltischen Elementen und 
die keltische Bewaffnung und Kriegsweise hier wohl ueberall eingefuehrt. 
Zunaechst an die Taurisker schlossen sich die Japyden, die auf den Julischen 
Alpen im heutigen Kroatien bis hinab nach Fiume und Zeng sassen, ein 
urspruenglich wohl illyrischer, aber stark mit Kelten gemischter Stamm. An sie 
grenzten im Litoral die schon genannten Dalmater, in deren rauhe Gebirge die 
Kelten nicht eingedrungen zu sein scheinen; im Binnenland dagegen waren die 
keltischen Skordisker, denen das ehemals hier vor allem maechtige Volk der 
Triballer erlegen war und die schon in den Keltenzuegen nach Delphi eine 
Hauptrolle gespielt hatten, an der unteren Save bis zur Morawa im heutigen 
Bosnien und Serbien um diese Zeit die fuehrende Nation, die weit und breit nach 
Moesien, Thrakien und Makedonien streifte und von deren wilder Tapferkeit und 
grausamen Sitten man sich schreckliche Dinge erzaehlte. Ihr Hauptwaffenplatz war 
das feste Segestica oder Siscia an der Muendung der Kulpa in die Save. Die 
Voelker, die damals in Ungarn, Siebenbuergen, Rumaenien, Bulgarien sassen, 
blieben fuer jetzt noch ausserhalb des Gesichtskreises der Roemer; nur mit den 
Thrakern beruehrte man sich an der Ostgrenze Makedoniens in den Rhodopegebirgen.
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6 "Zwischen dem Herkynischen Walde (d. h. hier wohl der Rauhen Alb), dem 
Rhein und dem Main wohnten die Helvetier", sagt Tacitus (Germ. 28), "weiterhin 
die Boier." Auch Poseidonios (bei Strabon 7, 293) gibt an, dass die Boier zu der 
Zeit, wo sie die Kimbrer abschlugen, den Herkynischen Wald bewohnten, d. h. die 
Gebirge von der Rauhen Alb bis zum Boehmerwald. Wenn Caesar sie "jenseits des 
Rheines" versetzt (Gall. 1, 5), so ist dies damit nicht im Widerspruch, denn da 
er hier von helvetischen Verhaeltnissen ausgeht, kann er sehr wohl die 
Landschaft nordoestlich vom Bodensee meinen; womit vollkommen uebereinstimmt, 
dass Strabon die ehemals boische Landschaft als dem Bodensee angrenzend 
bezeichnet, nur dass er nicht ganz genau als Anwohner des Bodensees die 
Vindeliker daneben nennt, da diese sich dort erst festsetzten, nachdem die Boier 
diese Striche geraeumt hatten. Aus diesen ihren Sitzen waren die Boier von den 
Markomannen und anderen deutschen Staemmen schon vor Poseidonios' Zeit, also vor 
650 (100) vertrieben; Splitter derselben irrten zu Caesars Zeit in Kaernten 
umher (Caes. Gall. 1, 5) und kamen von da zu den Helvetiern und in das westliche 
Gallien; ein anderer Schwarm fand neue Sitze am Plattensee, wo er dann von den 
Geten vernichtet ward, die Landschaft aber, die sogenannte "boische Einoede", 
den Namen dieses geplagtesten aller keltischen Voelker bewahrte. Vgl. 2, 193 A.
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Es waere fuer eine kraeftigere Regierung, als die damalige roemische es 
war, keine leichte Aufgabe gewesen, gegen diese weiten und barbarischen Gebiete 
eine geordnete und ausreichende Grenzverteidigung einzurichten; was unter den 
Auspizien der Restaurationsregierung fuer den wichtigen Zweck geschah, genuegt 
auch den maessigsten Anforderungen nicht. An Expeditionen gegen die 
Alpenbewohner scheint es nicht gefehlt zu haben; im Jahre 636 (118) ward 
triumphiert ueber die Stoener, die in den Bergen oberhalb Verona gesessen haben 
duerften; im Jahre 659 (95) liess der Konsul Lucius Crassus die Alpentaeler weit 
und breit durchstoebern und die Einwohner niedermachen, und dennoch gelang es 
ihm nicht, derselben genug zu erschlagen, um einen Dorftriumph feiern und mit 
seinem Rednerruhm den Siegerlorbeer paaren zu koennen. Allein da man es bei 
derartigen Razzias bewenden liess, die die Eingeborenen nur erbitterten, ohne 
sie unschaedlich zu machen, und, wie es scheint, nach jedem solchen Ueberlauf 
die Truppen wieder wegzog, so blieb der Zustand in der Landschaft jenseits des 
Po im wesentlichen, wie er war.
Auf der entgegengesetzten Grenze in Thrakien scheint man sich wenig um die 
Nachbarn bekuemmert zu haben; kaum dass im Jahre 651 (103) Gefechte mit den 
Thrakern, im Jahre 657 (97) andere mit den Maedern in den Grenzgebirgen zwischen 
Makedonien und Thrakien erwaehnt werden.
Ernstlichere Kaempfe fanden statt im illyrischen Land, wo ueber die 
unruhigen Dalmater von den Nachbarn und den Schiffern auf der Adriatischen See 
bestaendig Beschwerde gefuehrt ward; und an der voellig offenen Nordgrenze 
Makedoniens, welche nach dem bezeichnenden Ausdruck eines Roemers so weit ging 
als die roemischen Schwerter und Speere reichten, ruhten die Kaempfe mit den 
Nachbarn niemals. Im Jahre 619 (135) ward ein Zug gemacht gegen die Ardyaeer 
oder Vardaeer und die Pleraeer oder Paralier, eine dalmatische Voelkerschaft in 
dem Litoral noerdlich der Narentamuendung, die nicht aufhoerte, auf dem Meer und 
an der gegenueberliegenden Kueste Unfug zu treiben; auf Geheiss der Roemer 
siedelten sie von der Kueste weg im Binnenland, der heutigen Herzegowina, sich 
an und begannen den Acker zu bauen, verkuemmerten aber in der rauben Gegend bei 
dem ungewohnten Beruf. Gleichzeitig ward von Makedonien aus ein Angriff gegen 
die Skordisker gerichtet, die vermutlich mit den angegriffenen Kuestenbewohnern 
gemeinschaftliche Sache gemacht hatten. Bald darauf (625 129) demuetigte der 
Konsul Tuditanus in Verbindung mit dem tuechtigen Decimus Brutus, dem Bezwinger 
der spanischen Callaeker, die Japyden und trug, nachdem er anfaenglich eine 
Niederlage erlitten, schliesslich die roemischen Waffen tief nach Dalmatien 
hinein bis an den Kerkafluss, 25 deutsche Meilen abwaerts von Aquileia; die 
Japyden erscheinen fortan als eine befriedete und mit Rom in Freundschaft 
lebende Nation. Dennoch erhoben zehn Jahre spaeter (635 119) die Dalmater sich 
aufs neue, abermals in Gemeinschaft mit den Skordiskern. Waehrend gegen diese 
der Konsul Lucius Cotta kaempfte und dabei, wie es scheint, bis Segestica 
vordrang, zog gegen die Dalmater sein Kollege, der aeltere Bruder des Besiegten 
von Numidien, Lucius Metellus, seitdem der Dalmatiker genannt, ueberwand sie und 
ueberwinterte in Salona (Spalato), welche Stadt fortan als der Hauptwaffenplatz 
der Roemer in dieser Gegend erscheint. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass in 
diese Zeit auch die Anlage der Gabinischen Chaussee faellt, die von Salona in 
oestlicher Richtung nach Andetrium (bei Much) und von da weiter landeinwaerts 
fuehrte. Mehr den Charakter des Eroberungskrieges trug die Expedition des 
Konsuls des Jahres 539 (115), Marcus Aemilius Scaurus, gegen die Taurisker 7; er 
ueberstieg, der erste unter den Roemern, die Kette der Ostalpen an ihrer 
niedrigsten Senkung zwischen Triest und Laibach und schloss mit den Tauriskern 
Gastfreundschaft, wodurch der nicht unwichtige Handelsverkehr gesichert ward, 
ohne dass doch die Roemer, wie eine foermliche Unterwerfung dies nach sich 
gezogen haben wuerde, in die Voelkerbewegungen nordwaerts der Alpen 
hineingezogen worden waeren.
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7 Galli Karni heissen sie in den Triumphalfasten, Ligures Taurisci (denn so 
ist statt des ueberlieferten Ligures et Cauristi zu schreiben) bei Victor.
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Von den fast verschollenen Kaempfen mit den Skordiskern ist durch einen 
kuerzlich in der Naehe von Thessalonike zum Vorschein gekommenen Denkstein aus 
dem Jahr Roms 636 (118) ein auch in seiner Vereinzelung deutlich redendes Blatt 
wieder zum Vorschein gekommen. Danach fiel in diesem Jahr der Statthalter 
Makedoniens Sextus Pompeius bei Argos (unweit Stobi am oberen Axios oder Vardar) 
in einer diesen Kelten gelieferten Schlacht; und nachdem dessen Quaestor Marcus 
Annius mit seinen Truppen herbeigekommen und der Feinde einigermassen Herr 
geworden war, brachen bald darauf dieselben Kelten in Verbindung mit dem Koenig 
der Maeder (am oberen Strymon) Tipas in noch groesseren Massen abermals ein, und 
mit Muehe erwehrten sich die Roemer der andringenden Barbaren 8. Die Dinge 
nahmen bald eine so drohende Gestalt an, dass es noetig wurde, konsularische 
Heere nach Makedonien zu entsenden 9. Wenige Jahre darauf wurde der Konsul des 
Jahres 640 (114), Gaius Porcius Cato, in den serbischen Gebirgen von denselben 
Skordiskern ueberfallen und sein Heer vollstaendig aufgerieben, waehrend er 
selbst mit wenigen schimpflich entfloh; muehsam schirmte der Praetor Marcus 
Didius die roemische Grenze. Gluecklicher fochten seine Nachfolger Gaius 
Metellus Caprarius (641, 642 113, 112), Marcus Livius Drusus (642, 643 112, 
111), der erste roemische Feldherr, der die Donau erreichte, und Quintus 
Minucius Rufus (644-647 110-107), der die Waffen laengs der Morawa ^10 trug und 
die Skordisker nachdruecklich schlug. Aber nichtsdestoweniger fielen sie bald 
nachher, im Bunde wieder mit den Maedern und den Dardanern, in das roemische 
Gebiet und pluenderten sogar das delphische Heiligtum; erst da machte Lucius 
Scipio dem zweiunddreissigjaehrigen Skordiskerkrieg ein Ende und trieb den Rest 
hinueber auf das linke Ufer der Donau ^11. Seitdem beginnen an ihrer Stelle die 
ebengenannten Dardaner (in Serbien) in dem Gebiet zwischen der Nordgrenze 
Makedoniens und der Donau die erste Rolle zu spielen.
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8 Der Quaestor von Makedonien M. Annius P. f., dem die Stadt Lete (Aivati, 
4 Stadien nordwestlich von Thessalonike) im Jahre 29 der Provinz, der Stadt 636 
(118) diesen Denkstein setzte (SIG 247), ist sonst nicht bekannt; der Praetor 
Sex. Pompeius, dessen Fall darin erwaehnt wird, kann kein anderer sein als der 
Grossvater des Pompeius, mit dem Caesar stritt, der Schwager des Dichters 
Lucilius. Die Feinde werden bezeichnet als Galat/o/n ethnos. Es wird 
hervorgehoben, dass Annius aus Schonung gegen die Provinzialen es unterliess, 
ihre Kontingente aufzubieten und mit den roemischen Truppen allein die Barbaren 
zuruecktrieb. Allem Anschein nach hat Makedonien schon damals eine faktisch 
stehende roemische Besatzung erfordert.
9 Ist Quintus Fabius Maximus Eburnus, Konsul 638 (116) nach Makedonien 
gegangen (CIG 1534; A. Zumpt, Commentationes epigraphicae. Bd. z. Berlin 1854, 
S. 167), so muss auch er dort einen Misserfolg erlitten haben, da Cicero (Pis. 
16, 38) sagt: ex (Macedonia) aliquot praetorio imperio, consulari quidem nemo 
rediit, qui incolumis fuerit, quin triumpharit; denn die fuer diese Epoche 
vollstaendige Triumphalliste kennt nur die drei makedonischen Triumphe des 
Metellus 643 (111), des Drusus 644 (110) und des Minucius 648 (106).
^10 Da nach Frontinus (grom. 2, 4, 3), Velleius und Eutrop die von Minucius 
besiegte Voelkerschaft die Skordisker waren, so kann es nur ein Fehler von 
Florus sein, dass er statt des Margos (Morawa) den Hebros (die Maritza) nennt.
^11 Von dieser Vernichtung der Skordisker, waehrend die Maeder und Dardaner 
zum Vertrag zugelassen wurden, berichtet Appian (Ill. 5), und in der Tat sind 
seitdem die Skordisker aus dieser Gegend verschwunden. Wenn die schliessliche 
Ueberwaeltigung im 32. Jahr apo t/e/s pr/o/t/e/s eis Kelto?s peiras 
stattgefunden hat, so scheint dies von einem zweiunddreissigjaehrigen Krieg 
zwischen den Roemern und den Skordiskern verstanden werden zu muessen, dessen 
Beginn vermutlich nicht lange nach der Konstituierung der Provinz Makedonien 
(608 146) faellt und von dem die oben verzeichneten Waffenereignisse (636-647 
118-107) ein Teil sind. Dass die Ueberwindung kurz vor dem Ausbruch der 
italischen Buergerkriege, also wohl spaetestens 663 (91) erfolgt ist, geht aus 
Appians Erzaehlung hervor. Sie faellt zwischen 650 (104) und 656 (98), wenn ihr 
ein Triumph gefolgt ist, denn vor- und nachher ist das Triumphalverzeichnis 
vollstaendig; indes ist es moeglich, dass es aus irgendeinem Grund zum Triumph 
nicht kam. Der Sieger ist weiter nicht bekannt; vielleicht ist es kein anderer 
als der Konsul des Jahres 671 (83), da dieser infolge der cinnanisch-
marianischen Wirren fueglich verspaetet zum Konsulat gelangt sein kann.
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Indes diese Siege hatten eine Folge, welche die Sieger nicht ahnten. Schon 
seit laengerer Zeit irrte ein "unstetes Volk" an dem noerdlichen Saum der zu 
beiden Seiten der Donau von den Kelten eingenommenen Landschaft. Sie nannten 
sich die Kimbrer, das heisst die Chempho, die Kaempen oder, wie ihre Feinde 
uebersetzten, die Raeuber, welche Benennung indes allem Anschein nach schon vor 
ihrem Auszug zum Volksnamen geworden war. Sie kamen aus dem Norden und stiessen 
unter den Kelten zuerst, soweit bekannt, auf die Boier, wahrscheinlich in 
Boehmen. Genaueres ueber die Ursache und die Richtung ihrer Heerfahrt haben die 
Zeitgenossen aufzuzeichnen versaeumt ^12 und kann auch durch keine Mutmassung 
ergaenzt werden, da die derzeitigen Zustaende noerdlich von Boehmen und dem Main 
und oestlich vom unteren Rheine unseren Blicken sich vollstaendig entziehen. 
Dagegen dafuer, dass die Kimbrer und nicht minder der ihnen spaeter sich 
anschliessende gleichartige Schwarm der Teutonen ihrem Kerne nach nicht der 
keltischen Nation angehoeren, der die Roemer sie anfaenglich zurechneten, 
sondern der deutschen, sprechen die bestimmtesten Tatsachen: das Erscheinen 
zweier kleiner gleichnamiger Staemme, allem Anschein nach in den Ursitzen 
zurueckgebliebener Reste, der Kimbrer im heutigen Daenemark, der Teutonen im 
nordoestlichen Deutschland in der Naehe der Ostsee, wo ihrer schon Alexanders 
des Grossen Zeitgenosse Pytheas bei Gelegenheit des Bernsteinhandels gedenkt; 
die Verzeichnung der Kimbrer und Teutonen in der germanischen Voelkertafel unter 
den Ingaevonen neben den Chaukern; das Urteil Caesars, der zuerst die Roemer den 
Unterschied der Deutschen und der Kelten kennen lehrte und die Kimbrer, deren er 
selbst noch manchen gesehen haben muss, den Deutschen beizaehlt; endlich die 
Voelkernamen selbst und die Angaben ueber ihre Koerperbildung und ihr sonstiges 
Wesen, die zwar auf die Nordlaender ueberhaupt, aber doch vorwiegend auf die 
Deutschen passen. Andererseits ist es begreiflich, dass ein solcher Schwarm, 
nachdem er vielleicht Jahrzehnte auf der Wanderschaft sich befunden und auf 
seinen Zuegen an und in dem Keltenland ohne Zweifel jeden Waffenbruder, der sich 
anschloss, willkommen geheissen hatte, eine Menge keltischer Elemente in sich 
schloss; so dass es nicht befremdet, wenn Maenner keltischen Namens an der 
Spitze der Kimbrer stehen oder wenn die Roemer sich keltisch redender Spione 
bedienen, um bei ihnen zu kundschaften. Es war ein wunderbarer Zug, 
dessengleichen die Roemer noch nicht gesehen hatten; nicht eine Raubfahrt 
reisiger Leute, auch nicht ein "heiliger Lenz" in die Fremde wandernder junger 
Mannschaft, sondern ein wanderndes Volk, das mit Weib und Kind, mit Habe und Gut 
auszog, eine neue Heimat sich zu suchen. Der Karren, der ueberall bei den noch 
nicht voellig sesshaft gewordenen Voelkern des Nordens eine andere Bedeutung 
hatte als bei den Hellenen und den Italikern und auch von den Kelten 
durchgaengig ins Lager mitgefuehrt ward, war hier gleichsam das Haus, wo unter 
dem uebergespannten Lederdach neben dem Geraet Platz sich fand fuer die Frau und 
die Kinder und selbst fuer den Haushund. Die Suedlaender sahen mit Verwunderung 
diese hohen schlanken Gestalten mit den tiefblonden Locken und den hellblauen 
Augen, die derben stattlichen Frauen, die den Maennern an Groesse und Staerke 
wenig nachgaben, die Kinder mit dem Greisenhaar, wie die Italiener verwundert 
die flachskoepfigen Jungen des Nordlandes bezeichneten. Das Kriegswesen war 
wesentlich das der Kelten dieser Zeit, die nicht mehr, wie einst die italischen, 
barhaeuptig und bloss mit Schwert und Dolch fochten, sondern mit kupfernen, oft 
reichgeschmueckten Helmen und mit einer eigentuemlichen Wurfwaffe, der Materis; 
daneben war das grosse Schwert geblieben und der lange schmale Schild, neben dem 
man auch wohl noch einen Panzer trug. An Reiterei fehlte es nicht; doch waren 
die Roemer in dieser Waffe ihnen ueberlegen. Die Schlachtordnung war wie frueher 
eine rohe, angeblich ebensoviel Glieder tief wie breit gestellte Phalanx, deren 
erstes Glied in gefaehrlichen Gefechten nicht selten die metallenen Leibguertel 
mit Stricken zusammenknuepfte. Die Sitten waren rauh. Das Fleisch ward haeufig 
roh verschlungen. Heerkoenig war der tapferste und womoeglich der laengste Mann. 
Nicht selten ward, nach Art der Kelten und ueberhaupt der Barbaren, Tag und Ort 
des Kampfes vorher mit dem Feinde ausgemacht, auch wohl vor dem Beginn der 
Schlacht ein einzelner Gegner zum Zweikampf herausgefordert. Die Einleitung zum 
Kampf machten Verhoehnungen des Feindes durch unschickliche Gebaerden und ein 
entsetzliches Gelaerm, indem die Maenner ihr Schlachtgebruell erhoben und die 
Frauen und Kinder durch Rufpauken auf die ledernen Wagendeckel nachhalfen. Der 
Kimbrer focht tapfer - galt ihm doch der Tod auf dem Bett der Ehre als der 
einzige, der des freien Mannes wuerdig war -, allein nach dem Siege hielt er 
sich schadlos durch die wildeste Bestialitaet und verhiess auch wohl im voraus 
den Schlachtgoettern, darzubringen, was der Sieg in die Gewalt der Sieger geben 
wuerde. Dann wurden die Geraete zerschlagen, die Pferde getoetet, die Gefangenen 
aufgeknuepft oder nur aufbehalten, um den Goettern geopfert zu werden. Es waren 
die Priesterinnen, greise Frauen in weissen linnenen Gewaendern und unbeschuht, 
die wie Iphigeneia im Skythenland diese Opfer vollzogen und aus dem rinnenden 
Blut des geopferten Kriegsgefangenen oder Verbrechers die Zukunft wiesen. 
Wieviel von diesen Sitten allgemeiner Brauch der nordischen Barbaren, wieviel 
von den Kelten entlehnt, wie viel deutsches Eigen sei, wird sich nicht ausmachen 
lassen; nur die Weise, nicht durch Priester, sondern durch Priesterinnen das 
Heer geleiten und leiten zu lassen, darf als unzweifelhaft deutsche Art 
angesprochen werden. So zogen die Kimbrer hinein in das unbekannte Land, ein 
ungeheures Knaeuel mannigfaltigen Volkes, das um einen Kern deutscher 
Auswanderer von der Ostsee sich zusammengeballt hatte, nicht unvergleichbar den 
Emigrantenmassen, die in unseren Zeiten aehnlich belastet und aehnlich gemischt 
und nicht viel minder ins Blaue hinein uebers Meer fahren; ihre schwerfaellige 
Wagenburg mit der Gewandtheit, die ein langes Wanderleben gibt, hinueberfuehrend 
ueber Stroeme und Gebirge, gefaehrlich den zivilisierteren Nationen wie die 
Meereswoge und die Windsbraut, aber wie diese latinisch und unberechenbar, bald 
rasch vordringend, bald ploetzlich stockend oder seitwaerts und rueckwaerts sich 
wendend. Wie ein Blitz kamen und trafen sie; wie ein Blitz waren sie 
verschwunden, und es fand sich leider in der unlebendigen Zeit, in der sie 
erschienen, kein Beobachter, der es wert gehalten haette, das wunderbare Meteor 
genau abzuschildern. Als man spaeter anfing, die Kette zu ahnen, von welcher 
diese Heerfahrt, die erste deutsche, die den Kreis der antiken Zivilisation 
beruehrt hat, ein Glied ist, war die unmittelbare und lebendige Kunde von 
derselben lange verschollen.
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^12 Denn der Bericht, dass an den Kuesten der Nordsee durch Sturmfluten 
grosse Landschaften weggerissen und dadurch die massenhafte Auswanderung der 
Kimbrer veranlasst worden sei (Strab. 7, 293), erscheint zwar uns nicht wie 
denen, die ihn aufzeichneten, maerchenhaft, allein ob er auf Ueberlieferung oder 
Vermutung sich gruendet, ist doch nicht zu entscheiden.
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Dies heimatlose Volk der Kimbrer, das bisher von den Kelten an der Donau, 
namentlich den Boiern verhindert worden war, nach Sueden vorzudringen, 
durchbrach diese Schranke infolge der von den Roemern gegen die Donaukelten 
gerichteten Angriffe, sei es nun, dass die Donaukelten die kimbrischen Gegner zu 
Hilfe riefen gegen die vordringenden Legionen, oder dass jene durch den Angriff 
der Roemer verhindert wurden, ihre Nordgrenzen so wie bisher zu schirmen. Durch 
das Gebiet der Skordisker einrueckend in das Tauriskerland, naeherten sie im 
Jahre 641 (113) sich den Krainer Alpenpaessen, zu deren Deckung der Konsul 
Gnaeus Papirius Carbo auf den Hoehen unweit Aquileia sich aufstellte. Hier 
hatten siebzig Jahre zuvor keltische Staemme sich diesseits der Alpen 
anzusiedeln versucht, aber auf Geheiss der Roemer den schon okkupierten Boden 
ohne Widerstand geraeumt; auch jetzt erwies die Furcht der transalpinischen 
Voelker vor dem roemischen Namen sich maechtig. Die Kimbrer griffen nicht an; ja 
sie fuegten sich, als Carbo sie das Gebiet der Gastfreunde Roms, der Taurisker, 
raeumen hiess, wozu der Vertrag mit diesen ihn keineswegs verpflichtete, und 
folgten den Fuehrern, die ihnen Carbo gegeben hatte, um sie ueber die Grenze zu 
geleiten. Allein diese Fuehrer waren vielmehr angewiesen, die Kimbrer in einen 
Hinterhalt zu locken, wo der Konsul ihrer wartete. So kam es unweit Noreia im 
heutigen Kaernten zum Kampf, in dem die Verratenen ueber den Verraeter siegten 
und ihm betraechtlichen Verlust beibrachten; nur ein Unwetter, das die 
Kaempfenden trennte, verhinderte die vollstaendige Vernichtung der roemischen 
Armee. Die Kimbrer haetten sogleich ihren Angriff gegen Italien richten koennen; 
sie zogen es vor, sich westwaerts zu wenden. Mehr durch Vertrag mit den 
Helvetiern und den Sequanern als durch Gewalt der Waffen eroeffneten sie sich 
den Weg auf das linke Rheinufer und ueber den Jura und bedrohten hier einige 
Jahre nach Carbos Niederlage abermals in naechster Naehe das roemische Gebiet. 
Die Rheingrenze und das zunaechst gefaehrdete Gebiet der Allobrogen zu decken, 
erschien 645 (109) im suedlichen Gallien ein roemisches Heer unter Marcus Iunius 
Silanus. Die Kimbrer baten, ihnen Land anzuweisen, wo sie friedlich sich 
niederlassen koennten - eine Bitte, die sich allerdings nicht gewaehren liess. 
Der Konsul griff statt aller Antwort sie an; er ward vollstaendig geschlagen und 
das roemische Lager erobert. Die neuen Aushebungen, welche durch diesen Unfall 
veranlasst wurden, stiessen bereits auf so grosse Schwierigkeit, dass der Senat 
deshalb die Aufhebung der vermutlich von Gaius Gracchus herruehrenden, die 
Verpflichtung zum Kriegsdienst der Zeit nach einschraenkenden Gesetze bewirkte. 
Indes die Kimbrer, statt ihren Sieg gegen die Roemer zu verfolgen, sandten an 
den Senat nach Rom, die Bitte um Anweisung von Land zu wiederholen, und 
beschaeftigten sich inzwischen, wie es scheint, mit der Unterwerfung der 
umliegenden keltischen Kantone. So hatten vor den Deutschen die roemische 
Provinz und die neue roemische Armee fuer den Augenblick Ruhe; dagegen stand ein 
neuer Feind auf im Keltenland selbst. Die Helvetier, die in den steten Kaempfen 
mit ihren nordoestlichen Nachbarn viel zu leiden hatten, fuehlten durch das 
Beispiel der Kimbrer sich gereizt, gleichfalls im westlichen Gallien sich 
ruhigere und fruchtbarere Sitze zu suchen, und hatten vielleicht schon, als die 
Kimbrerscharen durch ihr Land zogen, sich dazu mit ihnen verbuendet; jetzt 
ueberschritten unter Divicos Fuehrung die Mannschaften der Tougener (unbekannter 
Lage) und der Tigoriner (am See von Murten) den Jura ^13 und gelangten bis in 
das Gebiet der Nitiobrogen (um Agen an der Garonne). Das roemische Heer unter 
dem Konsul Lucius Cassius Longinus, auf das sie hier stiessen, liess sich von 
den Helvetiern in einen Hinterhalt locken, wobei der Feldherr selber und sein 
Legat, der Konsular Lucius Piso, mit dem groessten Teil der Soldaten ihren Tod 
fanden; der interimistische Oberbefehlshaber der Mannschaft, die sich in das 
Lager gerettet hatte, Gaius Popillius, kapitulierte auf Abzug unter dem Joch 
gegen Auslieferung der Haelfte der Habe, die die Truppen mit sich fuehrten, und 
Stellung von Geiseln (647 107). So bedenklich standen die Dinge fuer die Roemer, 
dass in ihrer eigenen Provinz eine der wichtigsten Staedte, Tolosa, sich gegen 
sie erhob und die roemische Besatzung in Fesseln schlug.
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^13 Die gewoehnliche Annahme, dass die Tougener und Tigoriner mit den 
Kimbrern zugleich in Gallien eingerueckt seien, laesst sich auf Strabon 7, 293 
nicht stuetzen und stimmt wenig zu dem gesonderten Auftreten der Helvetier. Die 
Ueberlieferung ueber diesen Krieg ist uebrigens in einer Weise truemmerhaft, 
dass eine zusammenhaengende Geschichtserzaehlung, voellig wie bei den 
Samnitischen Kriegen, nur Anspruch machen kann auf ungefaehre Richtigkeit.
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Indes da die Kimbrer fortfuhren, sich anderswo zu tun zu machen und auch 
die Helvetier vorlaeufig die roemische Provinz nicht weiter belaestigten, hatte 
der neue roemische Oberfeldherr Quintus Servilius Caepio volle Zeit, sich der 
Stadt Tolosa durch Verrat wieder zu bemaechtigen und das alte und beruehmte 
Heiligtum des Keltischen Apollon von den darin aufgehaeuften ungeheuren 
Schaetzen mit Musse zu leeren - ein erwuenschter Gewinn fuer die bedraengte 
Staatskasse, nur dass leider die Gold- und Silberfaesser auf dem Wege von Tolosa 
nach Massalia der schwachen Bedeckung durch einen Raeuberhaufen abgenommen 
wurden und spurlos verschwanden; wie es hiess, waren die Anstifter dieses 
Ueberfalles der Konsul selbst und sein Stab (648 106). Inzwischen beschraenkte 
man sich gegen den Hauptfeind auf die strengste Defensive und huetete mit drei 
starken Heeren die roemische Provinz, bis es den Kimbrern gefallen wuerde, den 
Angriff zu wiederholen. Sie kamen im Jahre 649 (105) unter ihrem Koenig Boiorix, 
diesmal ernstlich denkend an einen Einfall in Italien. Gegen sie befehligte am 
rechten Rhoneufer der Prokonsul Caepio, am linken der Konsul Gnaeus Mallius 
Maximus und unter ihm, an der Spitze eines abgesonderten Korps, sein Legat, der 
Konsular Marcus Aurelius Scaurus. Der erste Angriff traf diesen: er ward voellig 
geschlagen und selbst gefangen in das feindliche Hauptquartier gebracht, wo der 
kimbrische Koenig, erzuernt ueber die stolze Warnung des gefangenen Roemers, 
sich nicht mit seinem Heer nach Italien zu wagen, ihn niederstiess. Maximus 
befahl darauf seinem Kollegen, sein Heer ueber die Rhone zu fuehren; widerwillig 
sich fuegend erschien dieser endlich bei Arausio (Orange) am linken Ufer des 
Flusses, wo nun die ganze roemische Streitmacht dem Kimbrerheer gegenueberstand 
und ihm durch ihre ansehnliche Zahl so imponiert haben soll, dass die Kimbrer 
anfingen zu unterhandeln. Allein die beiden Fuehrer lebten im heftigsten 
Zerwuerfnis. Maximus, ein geringer und unfaehiger Mann, war als Konsul seinem 
stolzeren und besser geborenen, aber nicht besser gearteten prokonsularischen 
Kollegen Caepio von Rechts wegen uebergeordnet; allein dieser weigerte sich, ein 
gemeinschaftliches Lager zu beziehen und gemeinschaftlich die Operationen zu 
beraten, und behauptete nach wie vor sein selbstaendiges Kommando. Vergeblich 
versuchten Abgeordnete des roemischen Senats eine Ausgleichung zu bewirken; auch 
eine persoenliche Zusammenkunft der Feldherren, welche die Offiziere erzwangen, 
erweiterte nur den Riss. Als Caepio den Maximus mit den Boten der Kimbrer 
verhandeln sah, meinte er diesen im Begriff, die Ehre ihrer Unterwerfung allein 
zu gewinnen, und warf mit seinem Heerteil allein sich schleunigst auf den Feind. 
Er ward voellig vernichtet, so dass auch das Lager dem Feinde in die Haende fiel 
(6. Oktober 649 105); und sein Untergang zog die nicht minder vollstaendige 
Niederlage der zweiten roemischen Armee nach sich. Es sollen 80000 roemische 
Soldaten und halb soviel von dem ungeheuren und unbehilflichen Tross gefallen, 
nur zehn Mann entkommen sein - so viel ist gewiss, dass es nur wenigen von den 
beiden Heeren gelang, sich zu retten, da die Roemer mit dem Fluss im Ruecken 
gefochten hatten. Es war eine Katastrophe, die materiell und moralisch den Tag 
von Cannae weit ueberbot. Die Niederlagen des Carbo, des Silanus, des Longinus 
waren an den Italikern ohne nachhaltigen Eindruck voruebergegangen. Man war es 
schon gewohnt, jeden Krieg mit Unfaellen zu eroeffnen; die Unueberwindlichkeit 
der roemischen Waffen stand so unerschuetterlich fest, dass es ueberfluessig 
schien, die ziemlich zahlreichen Ausnahmen zu beachten. Die Schlacht von Arausio 
aber, das den unverteidigten Alpenpaessen in erschreckender Weise sich naehernde 
Kimbrerheer, die sowohl in der roemischen Landschaft jenseits der Alpen als auch 
bei den Lusitanern aufs neue und verstaerkt ausbrechende Insurrektion, der 
wehrlose Zustand Italiens ruettelten furchtbar auf aus diesen Traeumen. Man 
gedachte wieder der nie voellig vergessenen Keltenstuerme des vierten 
Jahrhunderts, des Tages an der Allia und des Brandes von Rom; mit der doppelten 
Gewalt zugleich aeltester Erinnerung und frischester Angst kam der 
Gallierschreck ueber Italien; im ganzen Okzident schien man es inne zu werden, 
dass die Roemerherrschaft anfange zu wanken. Wie nach der Cannensischen Schlacht 
wurde durch Senatsbeschluss die Trauerzeit abgekuerzt ^14. Die neuen Werbungen 
stellten den drueckendsten Menschenmangel heraus. Alle waffenfaehigen Italiker 
mussten schwoeren, Italien nicht zu verlassen; die Kapitaene der in den 
italischen Haefen liegenden Schiffe wurden angewiesen, keinen dienstpflichtigen 
Mann an Bord zu nehmen. Es ist nicht zu sagen, was haette kommen moegen, wenn 
die Kimbrer sogleich nach ihrem Doppelsieg durch die Alpenpforten in Italien 
eingerueckt waeren. Indes sie ueberschwemmten zunaechst das Gebiet der Arverner, 
die muehsam in ihren Festungen der Feinde sich erwehrten, und zogen bald von da, 
der Belagerung muede, nicht nach Italien, sondern westwaerts gegen die 
Pyrenaeen.
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^14 Hierher gehoert ohne Zweifel das Fragment Diodors Vat. p. 122.
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Wenn der erstarrte Organismus der roemischen Politik noch aus sich selber 
zu einer heilsamen Krise gelangen konnte, so musste sie jetzt eintreten, wo 
durch einen der wunderbaren Gluecksfaelle, an denen die Geschichte Roms so reich 
ist, die Gefahr nahe genug drohte, um alle Energie und allen Patriotismus in der 
Buergerschaft aufzuruetteln, und doch nicht so ploetzlich hereinbrach, dass 
diesen Kraeften kein Raum geblieben waere, sich zu entwickeln. Allein es 
wiederholten sich nur ebendieselben Erscheinungen, die vier Jahre zuvor nach den 
afrikanischen Niederlagen eingetreten waren. In der Tat waren die afrikanischen 
und die gallischen Unfaelle wesentlich gleicher Art. Es mag sein, dass zunaechst 
jene mehr der Oligarchie im ganzen, diese mehr einzelnen Beamten zur Last 
fielen; allein die oeffentliche Meinung erkannte mit Recht in beiden vor allen 
Dingen den Bankrott der Regierung, welche in fortschreitender Entwicklung zuerst 
die Ehre des Staats und jetzt bereits dessen Existenz in Frage stellte. Man 
taeuschte sich damals so wenig wie jetzt ueber den wahren Sitz des Uebels, 
allein jetzt so wenig wie damals brachte man es auch nur zu einem Versuch, an 
der rechten Stelle zu bessern. Man sah es wohl, dass das System die Schuld trug; 
aber man blieb auch diesmal dabei stehen, einzelne Personen zur Verantwortung zu 
ziehen - nur entlud freilich ueber den Haeuptern der Oligarchie dies zweite 
Gewitter sich mit um so viel schwereren Schlaegen, als die Katastrophe von 649 
(105) die von 645 (109) an Umfang und Gefaehrlichkeit uebertraf. Das 
instinktmaessig sichere Gefuehl des Publikums, dass es gegen die Oligarchie kein 
Mittel gebe als die Tyrannis, zeigte sich wiederum, indem dasselbe bereitwillig 
einging auf jeden Versuch namhafter Offiziere, der Regierung die Hand zu zwingen 
und unter dieser oder jener Form das oligarchische Regiment durch eine Diktatur 
zu stuerzen.
Zunaechst war es Quintus Caepio, gegen den die Angriffe sich richteten; mit 
Recht, insofern die Niederlage von Arausio zunaechst durch seine 
Unbotmaessigkeit herbeigefuehrt war, auch abgesehen von der wahrscheinlich 
gegruendeten, aber nicht erwiesenen Unterschlagung der tolosanischen Beute; 
indes trug zu der Wut, die die Opposition gegen ihn entwickelte, wesentlich auch 
das bei, dass er als Konsul einen Versuch gewagt hatte, den Kapitalisten die 
Geschworenenstellen zu entreissen. Um seinetwillen ward der alte ehrwuerdige 
Grundsatz, auch im schlechtesten Gefaess die Heiligkeit des Amtes zu ehren, 
gebrochen und, waehrend gegen den Urheber des cannensischen Unglueckstages der 
Tadel in die stille Brust verschlossen worden war, der Urheber der Niederlage 
von Arausio durch Volksbeschluss des Prokonsulats entsetzt und - was seit den 
Krisen, in denen das Koenigtum untergegangen, nicht wieder vorgekommen war - 
sein Vermoegen von der Staatskasse eingezogen (649? 105). Nicht lange nachher 
wurde derselbe durch einen zweiten Buergerschluss aus dem Senat gestossen (650 
104). Aber dies genuegte nicht; man wollte mehr Opfer und vor allem Caepios 
Blut. Eine Anzahl oppositionell gesinnter Volkstribune, an ihrer Spitze Lucius 
Appuleius Saturninus und Gaius Norbanus, beantragten im Jahre 651 (103) wegen 
des in Gallien begangenen Unterschleifs und Landesverrats ein Ausnahmegericht 
niederzusetzen; trotz der faktischen Abschaffung der Untersuchungshaft und der 
Todesstrafe fuer politische Vergehen wurde Caepio verhaftet und die Absicht 
unverhohlen ausgesprochen, das Todesurteil ueber ihn zu faellen und zu 
vollstrecken. Die Regierungspartei versuchte, durch tribunizische Interzession 
den Antrag zu beseitigen; allein die einsprechenden Tribune wurden mit Gewalt 
aus der Versammlung verjagt und bei dem heftigen Auflauf die ersten Maenner des 
Senats durch Steinwuerfe verletzt. Die Untersuchung war nicht zu verhindern und 
der Prozesskrieg ging im Jahre 651 (103) seinen Gang wie sechs Jahre zuvor; 
Caepio selbst, sein Kollege im Oberbefehl Gnaeus Malbus Maximus und zahlreiche 
andere angesehene Maenner wurden verurteilt; mit Muehe gelang es einem mit 
Caepio befreundeten Volkstribun, durch Aufopferung seiner eigenen buergerlichen 
Existenz den Hauptangeklagten wenigstens das Leben zu retten ^15.
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^15 Die Amtsentsetzung des Prokonsuls Caepio, mit der die 
Vermoegenseinziehung verbunden war (Liv. ep. 67), ward wahrscheinlich 
unmittelbar nach der Schlacht von Arausio (6. Oktober 649 105) von der 
Volksversammlung ausgesprochen. Dass zwischen der Absetzung und der eigentlichen 
Katastrophe einige Zeit verstrich, zeigt deutlich der im Jahre 650 (104) 
gestellte, auf Caepio gemuenzte Antrag, dass Amtsentsetzung den Verlust des 
Sitzes im Senat nach sich ziehen solle (Ascon. Corn. 78). Die Fragmente des 
Licinianus (p. 10: Cn. Manilius ob eandem causam quam et Caepio L. Saturnini 
rogatione e civitate est cito [?] eiectus; wodurch die Andeutung bei Cicero (De 
orat. 2, 28,125) klar wird, lehren jetzt, dass ein von Lucius Appuleius 
Saturninus vorgeschlagenes Gesetz diese Katastrophe herbeigefuehrt hat. Es ist 
dies offenbar kein anderes als das Appuleische Gesetz ueber die geschmaelerte 
Majestaet des roemischen Staates (Cic. De orat. 2, 25, 107; 49, 201) oder, wie 
der Inhalt desselben schon frueher (Bd. 2, S. 193 der ersten Auflage [Orig.]) 
bestimmt ward, Saturninus' Antrag auf Niedersetzung einer ausserordentlichen 
Kommission zur Untersuchung der waehrend der kimbrischen Unruhen vorgekommenen 
Landesverraetereien. Die Untersuchungskommission wegen des Goldes von Tolosa 
(Cic. nat. deor. 3, 30, 74) entsprang in ganz aehnlicher Weise aus dem 
Appuleischen Gesetz, wie die dort weiter genannten Spezialgerichte ueber eine 
aergerliche Richterbestechung aus dem Mucischen von 613 (141), die ueber die 
Vorgaenge mit den Vestalinnen aus dem Peducaeischen von 641 (113), die ueber den 
Jugurthinischen Krieg aus dem Mamilischen von 644 (110). Die Vergleichung dieser 
Faelle lehrt auch, dass von dergleichen Spezialkommissionen, anders als von den 
ordentlichen, selbst Strafen an Leib und Leben erkannt werden konnten und 
erkannt worden sind. Wenn anderweitig der Volkstribun Gaius Norbanus als 
derjenige genannt wird, der das Verfahren gegen Caepio veranlasste und dafuer 
spaeter zur Verantwortung gezogen ward (Cic. De orat. 2, 40, 167; 48, 199; 4, 
200. part. 30, 105 u. a. St.), so ist dies damit nicht in Widerspruch; denn der 
Antrag ging, wie gewoehnlich, von mehreren Volkstribunen aus (Rhet. Her. 1, 14, 
24; Cic. De orat. 2, 47, 197), und da Saturninus bereits tot war, als die 
aristokratische Partei daran denken konnte, Vergeltung zu ueben, hielt man sich 
an den Kollegen. Was die Zeit dieser zweiten und schliesslichen Verurteilung 
Caepios anlangt, so ist die gewoehnliche, sehr unueberlegte Annahme, welche 
dieselbe in das Jahr 650 (95), zehn Jahre nach der Schlacht von Arausio setzt, 
bereits frueher zurueckgewiesen worden. Sie beruht lediglich darauf, dass 
Crassus als Konsul, also 659 (95) fuer Caepio sprach (Cic. Brut. 44,162); was er 
aber offenbar nicht als dessen Sachwalter tat, sondern als Norbanus wegen seines 
Verfahrens gegen Caepio im Jahre 659 (95) von Publius Sulpicius Rufus zur 
Verantwortung gezogen ward. Frueher wurde fuer diese zweite Anklage das Jahr 650 
(104) angenommen; seit wir wissen, dass sie aus einem Antrag des Saturninus 
hervorging, kann man nur schwanken zwischen dem Jahr 651 (103), wo dieser zum 
ersten (Plut. Mar. 14; Oros. hist. 5, 17; App. 1, 28; Diod. p. 608, 631) und 654 
(100), wo er zum zweiten Male Volkstribun war. Ganz sicher entscheidende Momente 
finden sich nicht, aber die sehr ueberwiegende Wahrscheinlichkeit spricht fuer 
das erstere Jahr, teils weil dies den Ungluecksfaellen in Gallien naeher steht, 
teils weil in den ziemlich ausfuehrlichen Berichten ueber Saturninus' zweites 
Tribunat Quintus Caepio des Vaters und der gegen diesen gerichteten 
Gewaltsamkeiten nicht gedacht wird. Dass die infolge der Urteilssprueche wegen 
der unterschlagenen tolosanischen Beute an den Staatsschatz zurueckgezahlten 
Summen von Saturninus im zweiten Tribunat fuer seine Kolonisationsplaene in 
Anspruch genommen werden (Vir. ill. 73, 5 und dazu Orelli ind. legg. p. 137), 
ist an sich nicht entscheidend und kann ueberdies leicht durch Verwechslung von 
dem ersten afrikanischen auf das zweite allgemeine Ackergesetz des Saturninus 
uebertragen worden sein.
Dass spaeterhin, als Norbanus belangt ward, dies eben auf Grund des von ihm 
mitveranlassten Gesetzes geschah, ist eine dem roemischen politischen Prozess 
dieser Zeit gewoehnliche Ironie (Cic. Brut. 89, 305) und darf etwa nicht zu dem 
Glauben verleiten, als sei das Appuleische Gesetz schon, wie das spaetere 
Cornelische, ein allgemeines Hochverratsgesetz gewesen.
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Wichtiger als diese Massregel der Rache war die Frage, wie der gefaehrliche 
Krieg jenseits der Alpen ferner gefuehrt und zunaechst, wem darin die 
Oberfeldherrnschaft uebertragen werden sollte. Bei unbefangener Behandlung war 
es nicht schwer, eine passende Wahl zu treffen. Rom war zwar im Vergleich mit 
frueheren Zeiten an militaerischen Notabilitaeten nicht reich; allein es hatten 
doch Quintus Maximus in Gallien, Marcus Aemilius Scaurus und Quintus Minucius in 
den Donaulaendern, Quintus Metellus, Publius Rutilius Rufus, Gaius Marius in 
Afrika mit Auszeichnung kommandiert; und es handelte sich ja nicht darum, einen 
Pyrrhos oder Hannibal zu schlagen, sondern den Barbaren des Nordens gegenueber 
die oft erprobte Ueberlegenheit roemischer Waffen und roemischer Taktik wieder 
in ihr Recht einzusetzen, wozu es keines genialen, sondern nur eines strengen 
und tuechtigen Kriegsmanns bedurfte. Allein es war eben eine Zeit, in der alles 
eher moeglich war als die unbefangene Erledigung einer Verwaltungsfrage. Die 
Regierung war, wie es nicht anders sein konnte und wie schon der jugurthinische 
Krieg gezeigt hatte, in der oeffentlichen Meinung so vollstaendig bankrott, dass 
ihre tuechtigsten Feldherren in der vollen Siegeslaufbahn weichen mussten, sowie 
es einem namhaften Offizier einfiel, sie vor dem Volk herunterzumachen und als 
Kandidat der Opposition von dieser sich an die Spitze der Geschaefte stellen zu 
lassen. Es war kein Wunder, dass, was nach den Siegen des Metellus geschehen 
war, gesteigert sich wiederholte nach den Niederlagen des Gnaeus, Mallius und 
Quintus Caepio. Abermals trat Gaius Marius trotz des Gesetzes, das das Konsulat 
mehr als einmal zu uebernehmen verbot, auf als Bewerber um das hoechste 
Staatsamt und nicht bloss ward er, waehrend er noch in Afrika an der Spitze des 
dortigen Heeres stand, zum Konsul ernannt und ihm der Oberbefehl in dem 
Gallischen Krieg uebergeben, sondern es ward ihm auch fuenf Jahre hintereinander 
(650-654 104-100) wieder und wieder das Konsulat uebertragen, in einer Weise, 
welche aussah wie ein berechneter Hohn gegen den eben in Beziehung auf diesen 
Mann in seiner ganzen Torheit und Kurzsichtigkeit bewaehrten exklusiven Geist 
der Nobilitaet, aber freilich auch in den Annalen der Republik unerhoert und in 
der Tat mit dem Geiste der freien Verfassung Roms schlechterdings unvertraeglich 
war. Namentlich in dem roemischen Militaerwesen, dessen im Afrikanischen Krieg 
begonnene Umgestaltung aus einer Buergerwehr in eine Soeldnerschar Marius 
waehrend seines fuenfjaehrigen, durch die Not der Zeit mehr noch als durch die 
Klauseln seiner Bestallung unumschraenkten Oberkommandos fortsetzte und 
vollendete, sind die tiefen Spuren dieser inkonstitutionellen 
Oberfeldherrnschaft des ersten demokratischen Generals fuer alle Zeit sichtbar 
geblieben.
Der neue Oberfeldherr Gaius Marius erschien im Jahre 650 (164) jenseits der 
Alpen, gefolgt von einer Anzahl erprobter Offiziere, unter denen der kuehne 
Faenger des Jugurtha, Lucius Sulla, bald sich abermals hervortat, und von 
zahlreichen Scharen italischer und bundesgenoessischer Soldaten. Zunaechst fand 
er den Feind, gegen den er geschickt war, nicht vor. Die wunderlichen Leute, die 
bei Arausio gesiegt hatten, waren inzwischen, wie schon gesagt ward, nachdem sie 
die Landschaft westlich der Rhone ausgeraubt hatten, ueber die Pyrenaeen 
gestiegen und schlugen sich eben in Spanien mit den tapferen Bewohnern der 
Nordkueste und des Binnenlandes herum; es schien, als wollten die Deutschen ihr 
Talent, nicht zuzugreifen, gleich bei ihrem ersten Auftreten in der Geschichte 
beweisen. So fand Marius volle Zeit, einesteils die abgefallenen Tektosagen zum 
Gehorsam zurueckzubringen, die schwankende Treue der untertaenigen gallischen 
und ligurischen Gaue wieder zu befestigen und innerhalb wie ausserhalb der 
roemischen Provinz von den gleich den Roemern durch die Kimbrer gefaehrdeten 
Bundesgenossen, wie zum Beispiel von den Massalioten, den Allobrogen, den 
Sequanern, Beistand und Zuzug zu erlangen; andrerseits durch strenge Mannszucht 
und unparteiische Gerechtigkeit gegen Vornehme und Geringe das ihm anvertraute 
Heer zu disziplinieren und durch Maersche und ausgedehnte Schanzarbeiten - 
insbesondere die Anlegung eines spaeter den Massalioten ueberwiesenen 
Rhonekanals zur leichteren Herbeischaffung der von Italien dem Heer 
nachgesandten Transporte - die Soldaten fuer die ernstere Kriegsarbeit tuechtig 
zu machen. Auch er verhielt sich in strenger Defensive und ueberschritt nicht 
die Grenzen der roemischen Provinz. Endlich, es scheint im Laufe des Jahres 651 
(103), flutete der Kimbrenstrom, nachdem er in Spanien an dem tapferen 
Widerstand der eingeborenen Voelkerschaften, namentlich der Keltiberer sich 
gebrochen hatte, wieder zurueck ueber die Pyrenaeen und von da, wie es scheint, 
am Atlantischen Ozean hinauf, wo alles den schrecklichen Maennern sich 
unterwarf, von den Pyrenaeen bis zur Seine. Erst hier, an der Landesgrenze der 
tapferen Eidgenossenschaft der Belgen, trafen sie auf ernstlichen Widerstand; 
allein eben auch hier, waehrend sie im Gebiet der Veliocasser (bei Rouen) 
standen, kam ihnen ansehnlicher Zuzug. Nicht bloss drei Quartiere der Helvetier, 
darunter die Tigoriner und Tougener, welche frueher an der Garonne gegen die 
Roemer gefochten hatten, gesellten, wie es scheint um diese Zeit, sich zu den 
Kimbrern, sondern es stiessen auch zu ihnen die stammverwandten Teutonen unter 
ihrem Koenig Teutobod, welche durch uns nicht ueberlieferte Fuegungen aus ihrer 
Heimat an der Ostsee hierher an die Seine verschlagen waren ^16. Aber auch die 
vereinigten Scharen vermochten den tapferen Widerstand der Belgen nicht zu 
ueberwaeltigen. Die Fuehrer entschlossen sich daher, mit der also 
angeschwollenen Menge den schon mehrmals beratenen Zug nach Italien nun allen 
Ernstes anzutreten. Um nicht mit dem bisher zusammengeraubten Gut sich zu 
schleppen, wurde dasselbe hier zurueckgelassen unter dem Schutz einer Abteilung 
von 6000 Mann, aus denen spaeter nach mancherlei Irrfahrten die Voelkerschaft 
der Aduatuker an der Sambre erwachsen ist. Indes sei es wegen der schwierigen 
Verpflegung auf den Alpenstrassen, sei es aus anderen Gruenden, die Massen 
loesten sich wieder auf in zwei Heerhaufen, von denen der eine, die Kimbrer und 
Tigoriner, ueber den Rhein zurueck und durch die schon im Jahre 641 (113) 
erkundeten Paesse der Ostalpen, der andere, die neuangelangten Teutonen, die 
Tougener und die schon in der Schlacht von Arausio bewaehrte kimbrische 
Kernschar der Ambronen, durch das roemische Gallien und die Westpaesse nach 
Italien eindringen sollte. Diese zweite Abteilung war es, die im Sommer 652 
(102) abermals ungehindert die Rhone ueberschritt und am linken Ufer derselben 
mit den Roemern den Kampf nach fast dreijaehriger Pause wieder aufnahm. Marius 
erwartete sie in einem wohlgewaehlten und wohlverproviantierten Lager am 
Einfluss der Isere in die Rhone, in welcher Stellung er die beiden einzigen 
damals gangbaren Heerstrassen nach Italien, die ueber den Kleinen Bernhard und 
die an der Kueste, zugleich den Barbaren verlegte. Die Teutonen griffen das 
Lager an, das ihnen den Weg sperrte; drei Tage nacheinander tobte der Sturm der 
Barbaren um die roemischen Verschanzungen, aber der wilde Mut scheiterte an der 
Ueberlegenheit der Roemer im Festungskrieg und an der Besonnenheit des 
Feldherrn. Nach hartem Verlust entschlossen sich die dreisten Gesellen, den 
Sturm aufzugeben und am Lager vorbei fuerbass nach Italien zu marschieren. Sechs 
Tage hintereinander zogen sie daran vorueber, ein Beweis mehr noch fuer die 
Schwerfaelligkeit ihres Trosses als fuer ihre ungeheure Zahl. Der Feldherr liess 
es geschehen ohne anzugreifen; dass er durch den hoehnischen Zuruf der Feinde, 
ob die Roemer nicht Auftraege haetten an ihre Frauen daheim, sich nicht irren 
liess, ist begreiflich, aber dass er dies verwegene Vorbeidefilieren der 
feindlichen Kolonnen vor der konzentrierten roemischen Masse nicht benutzte um 
zu schlagen, zeigt, wie wenig er seinen ungeuebten Soldaten vertraute. Als der 
Zug vorueber war, brach auch er sein Lager ab und folgte dem Feinde auf dem 
Fuss, in strenger Ordnung und Nacht fuer Nacht sich sorgfaeltig verschanzend. 
Die Teutonen, die der Kuestenstrasse zustrebten, gelangten laengs der Rhone 
hinabmarschierend bis in die Gegend von Aquae Sextiae, gefolgt von den Roemern. 
Beim Wasserschoepfen stiessen hier die leichten ligurischen Truppen der Roemer 
mit der feindlichen Nachhut, den Ambronen, zusammen; das Gefecht ward bald 
allgemein; nach heftigem Kampf siegten die Roemer und verfolgten den weichenden 
Feind bis an die Wagenburg. Dieser erste glueckliche Zusammenstoss erhoehte dem 
Feldherrn wie den Soldaten den Mut; am dritten Tage nach demselben ordnete 
Marius auf dem Huegel, dessen Spitze das roemische Lager trug, seine Reihen zur 
entscheidenden Schlacht. Die Teutonen, laengst ungeduldig, mit ihren Gegnern 
sich zu messen, stuermten sofort den Huegel hinauf und begannen das Gefecht. Es 
war ernst und langwierig; bis zum Mittag standen die Deutschen wie die Mauern; 
allein die ungewohnte Glut der provencalischen Sonne erschlaffte ihre Sehnen und 
ein blinder Laerm in ihrem Ruecken, wo ein Haufen roemischer Trossbuben aus 
einem waldigen Versteck mit gewaltigem Geschrei hervorrannte, entschied vollends 
die Aufloesung der schwankenden Reihen. Der ganze Schwarm ward gesprengt und, 
wie begreiflich in dem fremden Lande, entweder getoetet oder gefangen; unter den 
Gefangenen war der Koenig Teutobod, unter den Toten eine Menge Frauen, welche, 
nicht unbekannt mit der Behandlung, die ihnen als Sklavinnen bevorstand, teils 
auf ihren Karren in verzweifelter Gegenwehr sich hatten niedermachen lassen, 
teils in der Gefangenschaft, nachdem sie umsonst gebeten, sie dem Dienst der 
Goetter und der heiligen Jungfrauen der Vesta zu widmen, sich selber den Tod 
gegeben hatten (Sommer 652 102).
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^16 Diese Darstellung beruht im wesentlichen auf dem verhaeltnismaessig 
zuverlaessigsten Livianischen Bericht in der Epitome (67, wo zu lesen ist: 
reversi in Galliam in Vellocassis se Teutonis coniunxerunt) und bei Obsequens, 
mit Beseitigung der geringeren Zeugnisse, die die Teutonen schon frueher, zum 
Teil, wie App. Celt. 13, schon in der Schlacht von Noreia, neben den Kimbrern 
auftreten lassen. Damit sind verbunden die Notizen bei Caesar (Gall. 1, 33; 2, 4 
u. 29), da mit dem Zug der Kimbrer in die roemische Provinz und nach Italien nur 
die Expedition von 652 (102) gemeint sein kann.
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So hatte Gallien Ruhe vor den Deutschen; und es war Zeit, denn schon 
standen deren Waffenbrueder diesseits der Alpen. Mit den Helvetiern verbuendet, 
waren die Kimbrer ohne Schwierigkeit von der Seine in das obere Rheintal 
gelangt, hatten die Alpenkette auf dem Brennerpass ueberschritten und waren von 
da durch die Taeler der Eisack und Etsch hinabgestiegen in die italische Ebene. 
Hier sollte der Konsul Quintus Lutatius Catulus die Paesse bewachen; allein der 
Gegend nicht voellig kundig und fuerchtend, umgangen zu werden hatte er sich 
nicht getraut, in die Alpen selbst vorzuruecken, sondern unterhalb Trient am 
linken Ufer der Etsch sich aufgestellt und fuer alle Faelle den Rueckzug auf das 
rechte durch Anlegung einer Bruecke sich gesichert. Allein als nun die Kimbrer 
in dichten Scharen aus den Bergen hervordrangen, ergriff ein panischer Schreck 
das roemische Heer und Legionaere und Reiter liefen davon, diese geradeswegs 
nach der Hauptstadt, jene auf die naechste Anhoehe, die Sicherheit zu gewaehren 
schien. Mit genauer Not brachte Catulus wenigstens den groessten Teil seines 
Heeres durch eine Kriegslist wieder an den Fluss und ueber die Bruecke zurueck, 
ehe es den Feinden, die den oberen Lauf der Etsch beherrschten und schon Baeume 
und Balken gegen die Bruecke hinabtreiben liessen, gelang, diese zu zerstoeren 
und damit dem Heer den Rueckzug abzuschneiden. Eine Legion indes hatte der 
Feldherr auf dem anderen Ufer zuruecklassen muessen und bereits wollte der feige 
Tribun, der sie fuehrte, kapitulieren, als der Rottenfuehrer Gnaeus Petreius von 
Atina ihn niederstiess und mitten durch die Feinde auf das rechte Ufer der Etsch 
zu dem Hauptheer sich durchschlug. So war das Heer und einigermassen selbst die 
Waffenehre gerettet; allein die Folgen der versaeumten Besetzung der Paesse und 
des uebereilten Rueckzugs waren dennoch sehr empfindlich. Catulus musste auf das 
rechte Ufer des Po sich zurueckziehen und die ganze Ebene zwischen dem Po und 
den Alpen in der Gewalt der Kimbrer lassen, so dass man die Verbindung mit 
Aquileia nur zur See noch unterhielt. Dies geschah im Sommer 652 (102), um 
dieselbe Zeit, wo es zwischen den Teutonen und den Roemern bei Aquae Sextiae zur 
Entscheidung kam. Haetten die Kimbrer ihren Angriff ununterbrochen fortgesetzt, 
so konnte Rom in eine sehr bedraengte Lage geraten; indes ihrer Gewohnheit, im 
Winter zu rasten, blieben sie auch diesmal getreu und um so mehr, als das reiche 
Land, die ungewohnten Quartiere unter Dach und Fach, die warmen Baeder, die 
neuen reichlichen Speisen und Getraenke sie einluden, es sich vorlaeufig wohl 
sein zu lassen. Dadurch gewannen die Roemer Zeit, ihnen mit vereinigten Kraeften 
in Italien zu begegnen. Es war keine Zeit, was der demokratische General sonst 
wohl getan haben wuerde, den unterbrochenen Eroberungsplan des Keltenlandes, wie 
Gaius Gracchus ihn mochte entworfen haben, jetzt wieder aufzunehmen; von dem 
Schlachtfeld von Aix wurde das siegreiche Heer an den Po gefuehrt und nach 
kurzem Verweilen in der Hauptstadt, wo er den ihm angetragenen Triumph bis nach 
voelliger Ueberwindung der Barbaren zurueckwies, traf auch Marius selbst bei den 
vereinigten Armeen ein. Im Fruehjahr 653 (101) ueberschritten sie, 50000 Mann 
stark, unter dem Konsul Marius und dem Prokonsul Catulus wiederum den Po und 
zogen gegen die Kimbrer, welche ihrerseits flussaufwaerts marschiert zu sein 
scheinen, um den maechtigen Strom an seiner Quelle zu ueberschreiten. Unterhalb 
Vercellae unweit der Muendung der Sesia in den Po ^17, ebenda, wo Hannibal seine 
erste Schlacht auf italischem Boden geschlagen hatte, trafen die beiden Heere 
aufeinander. Die Kimbrer wuenschten die Schlacht und sandten, ihrer Landessitte 
gemaess, zu den Roemern, Zeit und Ort dazu auszumachen: Marius willfahrte ihnen 
und nannte den naechsten Tag - es war der 30. Juli 653 (101) - und das Raudische 
Feld, eine weite Ebene, auf der die ueberlegene roemische Reiterei einen 
vorteilhaften Spielraum fand. Hier stiess man auf den Feind, erwartet und doch 
ueberraschend; denn in dem dichten Morgennebel fand sich die kimbrische Reiterei 
im Handgemenge mit der staerkeren roemischen, ehe sie es vermutete, und ward von 
ihr zurueckgeworfen auf das Fussvolk, das eben zum Kampfe sich ordnete. Mit 
geringen Opfern ward ein vollstaendiger Sieg erfochten und die Kimbrer 
vernichtet. Gluecklich mochte heissen, wer den Tod in der Schlacht fand, wie die 
meisten, unter ihnen der tapfere Koenig Boiorix; gluecklicher mindestens als 
die, die nachher verzweifelnd Hand an sich selbst legten oder gar auf dem 
Sklavenmarkt in Rom den Herrn suchen mussten, der dem einzelnen Nordmannen die 
Dreistigkeit vergalt, des schoenen Suedens begehrt zu haben, ehe denn es Zeit 
war. Die Tigoriner, die auf den Vorbergen der Alpen zurueckgeblieben waren, um 
den Kimbrern spaeter zu folgen, verliefen sich auf die Kunde von der Niederlage 
in ihre Heimat. Die Menschenlawine, die dreizehn Jahre hindurch von der Donau 
bis zum Ebro, von der Seine bis zum Po die Nationen alarmiert hatte, ruhte unter 
der Scholle oder fronte im Sklavenjoch; der verlorene Posten der deutschen 
Wanderungen hatte seine Schuldigkeit getan; das heimatlose Volk der Kimbrer mit 
seinen Genossen war nicht mehr.
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^17 Man hat nicht wohl getan, von der Ueberlieferung abweichend das 
Schlachtfeld nach Verona zu verlegen; wobei uebersehen ward, dass zwischen den 
Gefechten an der Etsch und dem entscheidenden Treffen ein ganzer Winter und 
vielfache Truppenbewegungen liegen, und dass Catulus nach ausdruecklicher Angabe 
(Plut. Mar. 24) bis auf das rechte Poufer zurueckgewichen war. Auch die Angaben, 
dass am Po (Hier. chron. a. Abr.) und dass da, wo Stilicho spaeter die Geten 
schlug, d. h. bei Cherasco am Tanaro, die Kimbrer geschlagen wurden, fuehren, 
obwohl beide ungenau, doch viel eher nach Vercellae als nach Verona.
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Ueber den Leichen haderten die politischen Parteien Roms ihren 
kuemmerlichen Hader weiter, ohne um das grosse Kapitel der Weltgeschichte sich 
zu bekuemmern, davon hier das erste Blatt sich aufgeschlagen hatte, ohne auch 
nur Raum zu geben dem reinen Gefuehl, dass an diesem Tage Roms Aristokraten wie 
Roms Demokraten ihre Schuldigkeit getan hatten. Die Rivalitaet der beiden 
Feldherren, die nicht bloss politische Gegner, sondern auch durch den so 
verschiedenen Erfolg der beiden vorjaehrigen Feldzuege militaerisch gespannt 
waren, kam sofort nach der Schlacht zum widerwaertigsten Ausbruch. Catulus 
mochte mit Recht behaupten, dass das Mitteltreffen, das er befehligte, den Sieg 
entschieden habe und dass von seinen Leuten einunddreissig, von den Marianern 
nur zwei Feldzeichen eingebracht seien - seine Soldaten fuehrten sogar die 
Abgeordneten der Stadt Parma durch die Leichenhaufen, um ihnen zu zeigen, dass 
Marius tausend geschlagen habe, Catulus aber zehntausend. Nichtsdestoweniger 
galt Marius als der eigentliche Besieger der Kimbrer, und mit Recht; nicht 
bloss, weil er kraft seines hoeheren Ranges an dem entscheidenden Tage den 
Oberbefehl gefuehrt hatte und an militaerischer Begabung und Erfahrung seinem 
Kollegen ohne Zweifel weit ueberlegen war, sondern vor allem, weil der zweite 
Sieg von Vercellae in der Tat nur moeglich geworden war durch den ersten von 
Aquae Sextiae. Allein in der damaligen Zeit waren es weniger diese Erwaegungen, 
die den Ruhm von den Kimbrern und Teutonen Rom errettet zu haben ganz und voll 
an Marius' Namen knuepften, als die politischen Parteiruecksichten. Catulus war 
ein feiner und gescheiter Mann, ein so anmutiger Sprecher, dass der Wohllaut 
seiner Worte fast wie Beredsamkeit klang, ein leidlicher Memoirenschreiber und 
Gelegenheitspoet und ein vortrefflicher Kunstkenner und Kunstrichter; aber er 
war nichts weniger als ein Mann des Volkes und sein Sieg ein Sieg der 
Aristokratie. Die Schlachten aber des groben Bauern, welcher von dem gemeinen 
Volke auf den Schild gehoben war und das gemeine Volk zum Siege gefuehrt hatte, 
diese Schlachten waren nicht bloss Niederlagen der Kimbrer und Teutonen, sondern 
auch Niederlagen der Regierung; es knuepften daran sich noch ganz andere 
Hoffnungen als die, dass man wieder ungestoert jenseits der Alpen Geldgeschaefte 
machen oder diesseits den Acker bauen koenne. Zwanzig Jahre waren verstrichen, 
seit Gaius Gracchus' blutende Leiche den Tiber hinabgetrieben war; seit zwanzig 
Jahren ward das Regiment der restaurierten Oligarchie ertragen und verwuenscht; 
immer noch war dem Gracchus kein Raecher, seinem angefangenen Bau kein zweiter 
Meister erstanden. Es hassten und hofften viele, viele von den schlechtesten und 
viele von den besten Buergern des Staats; war der Mann, der diese Rache und 
diese Wuensche zu erfuellen verstand, endlich gefunden in dem Sohn des 
Tageloehners von Arpinum? Stand man wirklich an der Schwelle der neuen, 
vielgefuerchteten und vielersehnten zweiten Revolution?
6. Kapitel
Revolutionsversuch des Marius und Reformversuch des Drusus
Gaius Marius ward, eines armen Tageloehners Sohn, geboren im Jahre 599 
(155) in dem damals arpinatischen Dorfe Cereatae, das spaeter als Cereatae 
Marianae Stadtrecht erhielt und noch heute den Namen "Mariusheimat" (Casamare) 
traegt. Beim Pfluge war er aufgekommen, in so duerftigen Verhaeltnissen, dass 
sie ihm selbst zu den Gemeindeaemtern von Arpinum den Zugang zu verschliessen 
schienen; er lernte frueh, was er spaeter noch als Feldherr uebte, Hunger und 
Durst, Sonnenbrand und Winterkaelte ertragen und auf der harten Erde schlafen. 
Sowie das Alter es ihm erlaubte, war er in das Heer eingetreten und hatte in der 
schweren Schule der Spanischen Kriege sich rasch zum Offizier emporgedient; in 
Scipios Numantinischem Kriege zog er, damals dreiundzwanzigjaehrig, des strengen 
Feldherrn Augen auf sich durch die saubere Haltung seines Pferdes und seiner 
Waffen wie durch seine Tapferkeit im Gefecht und sein ehrbares Betragen im 
Lager. Er war heimgekehrt mit ehrenvollen Narben und kriegerischen Abzeichen und 
mit dem lebhaften Wunsch, in der ruehmlich betretenen Laufbahn sich einen Namen 
zu machen; allein unter den damaligen Verhaeltnissen konnte zu den politischen 
Aemtern, die allein zu hoeheren Militaerstellen fuehrten, auch der verdienteste 
Mann nicht gelangen ohne Vermoegen und ohne Verbindungen. Beides ward dem jungen 
Offizier zuteil durch glueckliche Handelsspekulationen und durch die Verbindung 
mit einem Maedchen aus dem altadligen Geschlecht der Julier; so gelangte er 
unter grossen Anstrengungen und nach vielfachen Misserfolgen im Jahre 639 (115) 
bis zur Praetur, in welcher er als Statthalter des jenseitigen Spaniens seine 
militaerische Tuechtigkeit aufs neue zu bewaehren Gelegenheit fand. Wie er 
sodann der Aristokratie zum Trotz im Jahre 647 (107) das Konsulat uebernahm und 
als Prokonsul (648, 649 106, 105) den Afrikanischen Krieg beendigte, wie er, 
nach dem Unglueckstag von Arausio zur Oberleitung des Krieges gegen die 
Deutschen berufen, unter viermal vom Jahre 650 (104) bis zum Jahre 653 (101) 
wiederholter, in den Annalen der Republik beispielloser Erneuerung des 
Konsulats, die Kimbrer jenseits, die Teutonen diesseits der Alpen ueberwand und 
vernichtete, ist bereits erzaehlt worden. In seinem Kriegsamt hatte er sich 
gezeigt als einen braven und rechtschaffenen Mann, der unparteiisch Recht 
sprach, ueber die Beute mit seltener Ehrlichkeit und Uneigennuetzigkeit 
verfuegte und durchaus unbestechlich war; als einen geschickten Organisator, der 
die einigermassen eingerostete Maschine des roemischen Heerwesens wieder in 
brauchbaren Stand gesetzt hatte; als einen faehigen Feldherrn, der den Soldaten 
in Zucht und doch bei guter Laune erhielt und zugleich im kameradschaftlichen 
Verkehr seine Liebe gewann, dem Feinde aber kuehn ins Auge sah und zur rechten 
Zeit sich mit ihm schlug. Eine militaerische Kapazitaet im eminenten Sinn war 
er, soweit wir urteilen koennen, nicht; allein die sehr achtungswerten 
Eigenschaften, die er besass, genuegten unter den damals bestehenden 
Verhaeltnissen vollkommen, um ihm den Ruf einer solchen zu verschaffen, und auf 
diesen gestuetzt war er in einer beispiellos ehrenvollen Weise eingetreten unter 
die Konsulare und die Triumphatoren. Allein er passte darum nicht besser in den 
glaenzenden Kreis. Seine Stimme blieb rauh und laut, sein Blick wild, als saehe 
er noch Libyer oder Kimbrer vor sich und nicht wohlerzogene und parfuemierte 
Kollegen. Dass er aberglaeubisch war wie ein echter Lanzknecht, dass er zur 
Bewerbung um sein erstes Konsulat sich nicht durch den Drang seiner Talente, 
sondern zunaechst durch die Aussagen eines etruskischen Eingeweidebeschauers 
bestimmen liess, und bei dem Feldzug gegen die Teutonen eine syrische Prophetin 
Martha mit ihren Orakeln dem Kriegsrat aushalf, war nicht eigentlich 
unaristokratisch; in solchen Dingen begegneten sich damals wie zu allen Zeiten 
die hoechsten und die niedrigsten Schichten der Gesellschaft. Allein 
unverzeihlich war der Mangel an politischer Bildung; es war zwar loeblich, dass 
er die Barbaren zu schlagen verstand, aber was sollte man denken von einem der 
verfassungsmaessigen Etikette so unkundigen Konsul, dass er im Triumphalkostuem 
im Senat erschien! Auch sonst hing die Rotuere ihm an. Er war nicht bloss - nach 
aristokratischer Terminologie - ein armer Mann, sondern, was schlimmer war, 
genuegsam und ein abgesagter Feind aller Bestechung und Durchstecherei. Nach 
Soldatenart war er nicht waehlerisch, aber becherte gern, besonders in spaeteren 
Jahren; Feste zu geben verstand er nicht und hielt einen schlechten Koch. Ebenso 
uebel war es, dass der Konsular nur Lateinisch verstand und die griechische 
Konversation sich verbitten musste; dass er bei den griechischen Schauspielen 
sich langweilte, mochte hingehen - er war vermutlich nicht der einzige -, aber 
dass er sich zu seiner Langenweile bekannte, war naiv. So blieb er zeit seines 
Lebens ein unter die Aristokraten verschlagener Bauersmann und geplagt von den 
empfindlichen Stichelworten und dem empfindlicheren Mitleiden seiner Kollegen, 
das wie diese selber zu verachten er denn doch nicht ueber sich vermochte. Nicht 
viel weniger wie ausserhalb der Gesellschaft stand Marius ausserhalb der 
Parteien. Die Massregeln, die er in seinem Volkstribunat (635 119) durchsetzte, 
eine bessere Kontrolle bei der Abgabe der Stimmtaefelchen zur Abstellung der 
argen dabei stattfindenden Betruegereien und die Verhinderung ausschweifender 
Antraege auf Spenden an das Volk, tragen nicht den Stempel einer Partei, am 
wenigsten den der demokratischen, sondern zeigen nur, dass ihm Unrechtfertigkeit 
und Unvernunft verhasst waren; und wie haette auch ein Mann wie dieser, Bauer 
von Geburt und Soldat aus Neigung, von Haus aus revolutionaer sein koennen? Die 
Anfeindungen der Aristokratie hatten ihn zwar spaeter in das Lager der Gegner 
der Regierung getrieben, und rasch sah er sich hier auf den Schild gehoben 
zunaechst als Feldherr der Opposition und demnaechst vielleicht bestimmt zu noch 
hoeheren Dingen. Allein es war dies weit mehr die Folge der zwingenden Gewalt 
der Verhaeltnisse und des allgemeinen Beduerfnisses der Opposition nach einem 
Haupte als sein eigenes Werk; hatte er doch seit seinem Abgang nach Afrika 
647/48 (107/06) kaum voruebergehend auf kurze Zeit in der Hauptstadt verweilt. 
Erst in der zweiten Haelfte des Jahres 653 (101) kam er, Sieger wie ueber die 
Kimbrer so ueber die Teutonen, nach Rom zurueck, um den verschobenen Triumph nun 
zwiefach zu feiern, entschieden der erste Mann in Rom und doch zugleich 
politischer Anfaenger. Es war unwidersprechlich ausgemacht, nicht bloss dass 
Marius Rom gerettet habe, sondern dass er der einzige Mann sei, der Rom habe 
retten koennen; sein Name war auf allen Lippen; die Vornehmen erkannten seine 
Leistungen an; bei dem Volk war er populaer wie keiner vor oder nach ihm, 
populaer durch seine Tugenden wie durch seine Fehler, durch seine 
unaristokratische Uneigennuetzigkeit nicht minder wie durch seine baeurische 
Derbheit; er hiess der Menge der dritte Romulus und der zweite Camillus; gleich 
den Goettern wurden ihm Trankopfer gespendet. Es war kein Wunder, wenn dem 
Bauernsohn der Kopf mitunter schwindelte von all der Herrlichkeit, wenn er 
seinen Zug von Afrika ins Kettenland den Siegesfahrten des Dionysos von Erdteil 
zu Erdteil verglich und sich fuer seinen Gebrauch einen Becher - keinen von den 
kleinsten - nach dem Muster des Bakchischen fertigen liess. Es war ebensoviel 
Hoffnung wie Dankbarkeit in dieser taumelnden Begeisterung des Volkes, die wohl 
einen Mann von kaelterem Blut und gereifterer politischer Erfahrung zu irren 
vermocht haette. Marius' Werk schien seinen Bewunderern keineswegs vollendet. 
Schwerer als die Barbaren lastete auf dem Lande die elende Regierung; ihm, dem 
ersten Manne Roms, dem Liebling des Volkes, dem Haupt der Opposition kam es zu, 
Rom zum zweitenmal zu retten. Zwar war ihm, dem Bauer und Soldaten, das 
hauptstaedtische politische Treiben fremd und unbequem; er sprach so schlecht, 
wie er gut kommandierte, und bewies den Lanzen und Schwertern der Feinde 
gegenueber eine weit festere Haltung als gegen die klatschende oder zischende 
Menge; aber auf seine Neigung kam wenig an. Hoffnungen binden. Seine 
militaerische und politische Stellung war von der Art, dass, wenn er mit seiner 
ruhmvollen Vergangenheit nicht brechen, die Erwartungen seiner Partei, ja der 
Nation nicht taeuschen, seiner eigenen Gewissenspflicht nicht untreu werden 
wollte, er der Missverwaltung der oeffentlichen Angelegenheiten steuern und dem 
Restaurationsregiment ein Ende machen musste, und wenn er nur die inneren 
Eigenschaften eines Volkshauptes besass, so konnte er dessen, was zum 
Volksfuehrer ihm abging, allerdings entraten.
Eine furchtbare Waffe hielt er in der Hand in der neu organisierten Armee. 
Bis auf seine Zeit hatte man von dem Grundgedanken der Servianischen Verfassung, 
die Aushebung lediglich auf die vermoegenden Buerger zu beschraenken und die 
Unterschiede der Waffengattungen allein nach den Vermoegensklassen zu ordnen, 
wohl schon manches nachlassen muessen: es war das zum Eintritt in das 
Buergerheer verpflichtende Minimalvermoegen von 11000 Assen (300 Talern) 
herabgesetzt worden auf 4000 (115 Taler; 2, 345); es waren die aelteren sechs in 
den Waffengattungen unterschiedenen Vermoegensklassen beschraenkt worden auf 
drei, indem man zwar wie nach der Servianischen Ordnung die Reiter aus den 
vermoegendsten, die Leichtbewaffneten aus den aermsten Dienstpflichtigen auslas, 
aber den Mittelstand, die eigentliche Linieninfanterie unter sich nicht mehr 
nach dem Vermoegen, sondern nach dem Dienstalter in die drei Treffen der 
Hastaten, Principes und Triarier ordnet. Man hatte ferner schon laengst die 
italischen Bundesgenossen in sehr ausgedehntem Masse zum Kriegsdienst 
mitherangezogen, indes auch hier, ganz wie bei der roemischen Buergerschaft, die 
Militaerpflicht vorzugsweise auf die besitzenden Klassen gelegt. 
Nichtsdestoweniger ruhte das roemische Militaerwesen bis auf Marius im 
wesentlichen auf jener uralten Buergerwehrordnung. Allein fuer die veraenderten 
Verhaeltnisse passte dieselbe nicht mehr. Die besseren Klassen der Gesellschaft 
zogen teils vom Heerdienst mehr und mehr sich zurueck, teils schwand der 
roemische und italische Mittelstand ueberhaupt zusammen; dagegen waren 
einesteils die betraechtlichen Streitmittel der ausseritalischen Bundesgenossen 
und Untertanen verfuegbar geworden, andererseits bot das italische Proletariat, 
richtig verwandt, ein militaerisch wenigstens sehr brauchbares Material. Die 
Buergerreiterei, die aus der Klasse der Wohlhabenden gebildet werden sollte, war 
im Felddienst schon vor Marius tatsaechlich eingegangen. Als wirklicher 
Heerkoerper wird sie zuletzt genannt in dem spanischen Feldzug von 614 (140), wo 
sie den Feldherrn durch ihren hoehnischen Hochmut und ihre Unbotmaessigkeit zur 
Verzweiflung bringt und zwischen beiden ein von den Reitern wie vom Feldherrn 
mit gleicher Gewissenlosigkeit gefuehrter Krieg ausbricht. Im Jugurthinischen 
Krieg erscheint sie schon nur noch als eine Art Nobelgarde fuer den Feldherrn 
und fremde Prinzen; von da an verschwindet sie ganz. Ebenso erwies sich die 
Ergaenzung der Legionen mit gehoerig qualifizierten Pflichtigen schon im 
gewoehnlichen Lauf der Dinge schwierig, so dass Anstrengungen, wie sie nach der 
Schlacht von Arausio noetig waren, unter Einhaltung der bestehenden Vorschriften 
ueber die Dienstpflicht wohl in der Tat materiell unausfuehrbar gewesen sein 
wuerden. Andererseits wurden schon vor Marius, namentlich in der Kavallerie und 
der leichten Infanterie, die ausseritalischen Untertanen, die schweren 
Berittenen Thrakiens, die leichte afrikanische Reiterei, das vortreffliche 
leichte Fussvolk der bebenden Ligurer, die Schleuderer von den Balearen, in 
immer groesserer Anzahl auch ausserhalb ihrer Provinzen bei den roemischen 
Heeren mitverwendet; und zugleich draengten sich, waehrend an qualifizierten 
Buergerrekruten Mangel war, die nichtqualifizierten aermeren Buerger ungerufen 
zum Eintritt in die Armee, wie denn bei der Masse des arbeitslosen oder 
arbeitsscheuen Buergergesindels und bei den ansehnlichen Vorteilen, die der 
roemische Kriegsdienst abwarf, die Freiwilligenwerbung nicht schwierig sein 
konnte. Es war demnach nichts als eine notwendige Konsequenz der politischen und 
sozialen Umwandlung des Staats, dass man im Militaerwesen ueberging von dem 
System des Buergeraufgebots zu dem Zuzug- und Werbesystem, die Reiterei und die 
leichten Truppen wesentlich aus den Kontingenten der Untertanen bildete, wie 
denn fuer den kimbrischen Feldzug schon bis nach Bithynien Zuzug angesagt ward, 
fuer die Linieninfanterie aber zwar die bisherige Dienstpflichtordnung nicht 
aufhob, allein daneben jedem freigeborenen Buerger den freiwilligen Eintritt in 
das Heer gestattete, was zuerst Marius 647 (107) tat.
Hierzu kam die Nivellierung innerhalb der Linieninfanterie, die gleichfalls 
auf Marius zurueckgeht. Die roemische Weise aristokratischer Gliederung hatte 
bis dahin auch innerhalb der Legion geherrscht. Die vier Treffen der Leichten, 
der Hastaten, der Principes, der Triarier oder, wie man auch sagen kann, der 
Vorhut, der ersten, zweiten und dritten Linie hatten bis dahin jedes seine 
besondere Qualifikation nach Vermoegens- oder Dienstalter und grossenteils auch 
verschiedene Bewaffnung, jedes seinen ein fuer allemal bestimmten Platz in der 
Schlachtordnung, jedes seinen bestimmten militaerischen Rang und sein eigenes 
Feldzeichen gehabt. Alle diese Unterschiede fielen jetzt ueber den Haufen. Wer 
ueberhaupt als Legionaer zugelassen ward, bedurfte keiner weiteren 
Qualifikation, um in jeder Abteilung zu dienen; ueber die Einordnung entschied 
einzig das Ermessen der Offiziere. Alle Unterschiede der Bewaffnung fielen weg 
und somit wurden auch alle Rekruten gleichmaessig geschult. Ohne Zweifel in 
Verbindung damit stehen die vielfachen Verbesserungen, die in der Bewaffnung, 
dem Tragen des Gepaecks und aehnlichen Dingen von Marius herruehren und ein 
ruehmliches Zeugnis ablegen von der Einsicht desselben in das praktische Detail 
des Kriegshandwerks und seiner Fuersorge fuer die Soldaten; vor allem aber das 
neue, von dem Kameraden des Marius im Afrikanischen Krieg, Publius Rutilius 
Rufus (Konsul 649 105), entworfene Exerzierreglement; es ist bezeichnend, dass 
dasselbe die militaerische Ausbildung des einzelnen Mannes betraechtlich 
steigerte und wesentlich sich anlehnte an die in den damaligen Fechterschulen 
uebliche Ausbildung der kuenftigen Gladiatoren. Die Gliederung der Legion ward 
eine gaenzlich andere. An die Stelle der 30 Faehnlein (manipuli) schwerer 
Infanterie, die - jedes zu zwei Zuegen (centuriae) von je 60 Mann in den beiden 
ersten und je 30 Mann im dritten Treffen - bisher die taktische Einheit gebildet 
hatten, traten 10 Haufen (cohortes), jeder mit eigenem Feldzeichen und jeder zu 
sechs, oft auch nur zu fuenf Zuegen von je 100 Mann; so dass, obgleich 
gleichzeitig durch Einziehung der leichten Infanterie der Legion 1200 Mann 
erspart wurden, dennoch die Gesamtzahl der Legion von 4200 auf 5000 bis 6000 
Mann stieg. Die Sitte, in drei Treffen zu fechten, blieb bestehen, allein wenn 
bisher jedes Treffen einen eigenen Truppenkoerper gebildet hatte, so war es in 
Zukunft dem Feldherrn ueberlassen, die Kohorten, ueber die er disponierte, in 
die drei Linien nach Ermessen zu verteilen. Den militaerischen Rang bestimmte 
einzig die Ordnungsnummer der Soldaten und der Abteilungen. Die vier Feldzeichen 
der einzelnen Legionsteile, der Wolf, der mannkoepfige Stier, das Ross, der 
Eber, die bisher wahrscheinlich der Reiterei und den drei Treffen der schweren 
Infanterie waren vorgetragen worden, verschwanden; dafuer traten die Faehnlein 
der neuen Kohorten ein und das neue Zeichen, das Marius der gesamten Legion 
verlieh, der silberne Adler. Wenn also innerhalb der Legion jede Spur der 
bisherigen buergerlichen und aristokratischen Gliederung verschwand und unter 
den Legionaeren fortan nur noch rein soldatische Unterschiede vorkamen, so hatte 
sich dagegen schon einige Jahrzehnte frueher aus zufaelligen Anlaessen eine 
bevorzugte Heeresabteilung neben den Legionen entwickelt: die Leibwache des 
Feldherrn. Bis dahin hatten ausgesuchte Mannschaften aus den bundesgenoessischen 
Kontingenten die persoenliche Bedeckung des Feldherrn gebildet; roemische 
Legionaere oder gar freiwillig sich erbietende Mannschaften zum persoenlichen 
Dienst bei dem selben zu verwenden, widerstritt der strengen Gebundenheit des 
gewaltigen Gemeinwesens. Aber als der Numantinische Krieg ein beispiellos 
demoralisiertes Heer grossgezogen hatte und Scipio Aemilianus, der berufen ward, 
dem wuesten Unwesen zu steuern, es nicht bei der Regierung hatte durchsetzen 
koennen, voellig neue Truppen unter die Waffen zu rufen, ward es ihm wenigstens 
gewaehrt, ausser einer Anzahl von Mannschaften, die ihm die abhaengigen Koenige 
und Freistaedte des Auslandes zur Verfuegung stellten, aus freiwilligen 
roemischen Buergern eine persoenliche Bedeckungsmannschaft von 500 Mann zu 
bilden. Diese Kohorte, teils aus den besseren Staenden, teils aus der niederen 
persoenlichen Klientel des Feldherrn hervorgegangen und daher bald die der 
Freunde, bald die des Hauptquartiers (praetoriani) genannt, hatte den Dienst in 
diesem (praetorium), wofuer sie vom Lager- und Schanzdienst frei war, und genoss 
hoeheren Sold und groesseres Ansehen.
Diese vollstaendige Revolution der roemischen Heerverfassung scheint 
allerdings wesentlich aus rein militaerischen Motiven hervorgegangen und 
ueberhaupt weniger das Werk eines einzelnen, am wenigsten eines berechnenden 
Ehrgeizigen, als die vom Drang der Umstaende gebotene Umgestaltung unhaltbar 
gewordener Einrichtungen gewesen zu sein. Es ist wahrscheinlich, dass die 
Einfuehrung des inlaendischen Werbesystems durch Marius ebenso den Staat 
militaerisch vom Untergang gerettet hat, wie manches Jahrhundert spaeter 
Arbogast und Stilicho durch Einfuehrung des auslaendischen ihm noch auf eine 
Weile die Existenz fristeten. Nichtsdestoweniger lag in ihr, wenn auch noch 
unentwickelt, zugleich eine vollstaendige politische Revolution. Die 
republikanische Verfassung ruhte zumeist darauf, dass der Buerger zugleich 
Soldat, der Soldat vor allem Buerger war; es war mit ihr zu Ende, sowie ein 
Soldatenstand sich bildete. Hierzu musste schon das neue Exerzierreglement 
fuehren mit seiner dem Kunstfechter abgeborgten Routine; der Kriegsdienst ward 
allmaehlich Kriegshandwerk. Weit rascher noch wirkte die wenn auch beschraenkte 
Zuziehung des Proletariats zum Militaerdienst, besonders in Verbindung mit den 
uralten Satzungen, die dem Feldherrn ein nur mit sehr soliden republikanischen 
Institutionen vertraegliches arbitraeres Belohnungsrecht seiner Soldaten 
einraeumten und dem tuechtigen und gluecklichen Soldaten eine Art Anrecht gaben, 
vom Feldherrn einen Teil der beweglichen Beute, vom Staat ein Stueck des 
gewonnenen Ackers zu heischen. Wenn der ausgehobene Buerger und Bauer in dem 
Kriegsdienst nichts sah als eine fuer das gemeine Beste zu uebernehmende Last 
und im Kriegsgewinn nichts als einen geringen Entgelt fuer den ihm aus dem 
Dienst erwachsenden weit ansehnlicheren Verlust, so war dagegen der geworbene 
Proletarier nicht bloss fuer den Augenblick allein angewiesen auf seinen Sold, 
sondern auch fuer die Zukunft musste er, den nach der Entlassung kein Invaliden-
, ja nicht einmal ein Armenhaus aufnahm, wuenschen, zunaechst bei der Fahne zu 
bleiben und diese nicht anders zu verlassen als mit Begruendung seiner 
buergerlichen Existenz. Seine einzige Heimat war das Lager, seine einzige 
Wissenschaft der Krieg, seine einzige Hoffnung der Feldherr - was hierin lag, 
leuchtet ein. Als Marius nach dem Treffen auf dem Raudischen Feld zwei Kohorten 
italischer Bundesgenossen ihrer tapferen Haltung wegen in Masse das Buergerrecht 
auf dem Schlachtfeld selbst verfassungswidrig verlieh, rechtfertigte er spaeter 
sich damit, dass er im Laerm der Schlacht die Stimme der Gesetze nicht habe 
unterscheiden koennen. Wenn einmal in wichtigeren Fragen das Interesse des Heers 
und des Feldherrn in verfassungswidrigem Begehren sich begegneten, wer mochte 
dafuer stehen, dass alsdann nicht noch andere Gesetze ueber dem Schwertergeklirr 
nicht wuerden vernommen werden? Man hatte das stehende Heer, den Soldatenstand, 
die Garde; wie in der buergerlichen Verfassung, so standen auch in der 
militaerischen bereits alle Pfeiler der kuenftigen Monarchie: es fehlte einzig 
an dem Monarchen. Wie die zwoelf Adler um den Palatinischen Huegel kreisten, da 
riefen sie dem Koenigtum; der neue Adler, den Gaius Marius den Legionen verlieh, 
verkuendete das Reich der Kaiser.
Es ist wohl keinem Zweifel unterworfen, dass Marius einging auf die 
glaenzenden Aussichten, die seine militaerische und politische Stellung ihm 
eroeffnete. Es war eine truebe, schwere Zeit. Man hatte Frieden, aber man ward 
des Friedens nicht froh; es war nicht mehr wie einst nach dem ersten gewaltigen 
Anprall der Nordlaender auf Rom, wo nach ueberstandener Krise im frischen 
Gefuehl der Genesung alle Kraefte sich neu geregt, wo sie in ueppiger Entfaltung 
das Verlorene rasch und reichlich ersetzt hatten. Alle Welt fuehlte, dass, 
mochten auch tuechtige Feldherren noch aber und abermals das unmittelbare 
Verderben abwehren, das Gemeinwesen darum nur um so sicherer zu Grunde gehe 
unter dem Regiment der restaurierten Oligarchie; aber alle Welt fuehlte auch, 
dass die Zeit nicht mehr war, wo in solchen Faellen die Buergerschaft sich 
selber half, und dass nichts besser ward, solange des Gaius Gracchus Platz leer 
blieb. Wie tief die Menge die nach dem Verschwinden jener beiden hohen 
Juenglinge, welche der Revolution das Tor geoeffnet hatten, zurueckgebliebene 
Luecke empfand, freilich auch wie kindisch sie nach jedem Schatten des Ersatzes 
griff, beweist der falsche Sohn des Tiberius Gracchus, welcher, obwohl die 
eigene Schwester der beiden Gracchen ihn auf offenem Markte des Betruges zieh, 
dennoch einzig seines usurpierten Namens wegen vom Volke fuer 655 (99) zum 
Tribun gewaehlt ward. In demselben Sinne jubelte die Menge dem Gaius Marius 
entgegen; wie sollte sie nicht? Wenn irgendeiner, schien er der rechte Mann; war 
er doch der erste Feldherr und der populaerste Name seiner Zeit, anerkannt brav 
und rechtschaffen und selbst durch seine von dem Parteitreiben entfernte 
Stellung zum Regenerator des Staats, empfohlen - wie haette nicht das Volk, wie 
haette er selbst nicht sich dafuer halten sollen! Die oeffentliche Meinung war 
so entschieden wie moeglich oppositionell; es ist bezeichnend dafuer, dass die 
Besetzung der in den hoechsten geistlichen Kollegien erledigten Stellen durch 
die Buergerschaft anstatt durch die Kollegien selbst, die die Regierung noch im 
Jahre 609 (145) durch Anregung der religioesen Bedenken in den Komitien zu Fall 
gebracht hatte, im Jahre 650 (104) auf den Antrag des Gnaeus Domitius durchging, 
ohne dass der Senat es haette wagen koennen, sich auch nur ernstlich zu 
widersetzen. Durchaus schien es nur an einem Haupte zu fehlen, das der 
Opposition einen festen Mittelpunkt und ein praktisches Ziel gab; und dies war 
jetzt in Marius gefunden.
Zur Durchfuehrung seiner Aufgabe bot sich ihm ein doppelter Weg: Marius 
konnte die Oligarchie zu stuerzen versuchen als Imperator an der Spitze der 
Armee oder auf dem fuer konstitutionelle Aenderungen verfassungsmaessig 
bezeichneten Weg; dorthin wies seine eigene Vergangenheit, hierin der Vorgang 
des Gracchus. Es ist sehr begreiflich, dass er den ersteren Weg nicht betrat, 
vielleicht nicht einmal die Moeglichkeit dachte, ihn zu betreten. Der Senat war 
oder schien so macht- und ratlos, so verhasst und verachtet, dass Marius gegen 
ihn kaum einer anderen Stuetze als seiner ungeheuren Popularitaet zu beduerfen, 
noetigenfalls aber trotz der Aufloesung des Heeres sie in den entlassenen und 
ihrer Belohnungen harrenden Soldaten zu finden meinte. Es ist wahrscheinlich, 
dass Marius, im Hinblick auf Gracchus' leichten und scheinbar fast 
vollstaendigen Sieg und auf seine eigenen, denen des Gracchus weit ueberlegenen 
Hilfsmittel, den Umsturz einer vierhundertjaehrigen, mit dem nach komplizierter 
Hierarchie geordneten Staatskoerper und der mannigfaltigsten Gewohnheiten und 
Interessen innig verwachsenen Verfassung fuer weit leichter hielt, als er war. 
Aber selbst wer tiefer in die Schwierigkeiten des Unternehmens hineinsah, als es 
Marius wahrscheinlich tat, mochte erwaegen, dass das Heer, obwohl im Uebergang 
begriffen von der Buergerwehr zur Soeldnerschar, doch waehrend dieses 
Uebergangszustandes noch keineswegs zum blinden Werkzeug eines Staatsstreiches 
sich schickte und dass ein Versuch, die widerstrebenden Elemente durch 
militaerische Mittel zu beseitigen, die Widerstandsfaehigkeit der Gegner 
wahrscheinlich gesteigert haben wuerde. Die organisierte Waffengewalt in den 
Kampf zu verwickeln, musste auf den ersten Blick ueberfluessig, auf den zweiten 
bedenklich erscheinen: man war eben am Anfang der Krise und die Gegensaetze von 
ihrem letzten, kuerzesten und einfachsten Ausdruck noch weit entfernt.
Marius entliess also der bestehenden Ordnung gemaess nach dem Triumph sein 
Heer und schlug den von Gaius Gracchus vorgezeichneten Weg ein, vermittels der 
Uebernahme der verfassungsmaessigen Staatsaemter die Oberhauptschaft im Staate 
an sich zu bringen. Er fand sich damit angewiesen auf die sogenannte Volkspartei 
und in deren damaligen Fuehrern um so mehr seine Bundesgenossen, als der 
siegreiche General die zur Gassenherrschaft erforderlichen Gaben und Erfahrungen 
durchaus nicht besass. So gelangte die demokratische Partei nach langer 
Nichtigkeit ploetzlich wieder zu politischer Bedeutung. Sie hatte in dem langen 
Interim von Gaius Gracchus bis auf Marius sich wesentlich verschlechtert. Wohl 
war das Missvergnuegen ueber das senatorische Regiment jetzt nicht geringer als 
damals; aber manche der Hoffnungen, die den Gracchen ihre treuesten Anhaenger 
zugefuehrt hatten, war inzwischen als Illusion erkannt worden und die Ahnung 
inzwischen manchem aufgegangen, dass diese Gracchische Agitation auf ein Ziel 
hinausliefe, wohin ein sehr grosser Teil der Missvergnuegten keineswegs zu 
folgen willig war; wie denn ueberhaupt in dem zwanzigjaehrigen Hetzen und 
Treiben gar viel verschliffen und vergriffen war von der frischen Begeisterung, 
dem felsenfesten Glauben, der sittlichen Reinheit des Strebens, die die 
Anfangsstadien der Revolutionen bezeichnen. Aber wenn die demokratische Partei 
nicht mehr war, was sie unter Gaius Gracchus gewesen, so standen die Fuehrer der 
Zwischenzeit jetzt ebenso tief unter ihrer Partei, als Gaius Gracchus hoch ueber 
derselben gestanden hatte. Es lag dies in der Natur der Sache. Bis wieder ein 
Mann auftraf, der es wagte, wie Gaius Gracchus nach der Staatsoberhauptschaft zu 
greifen, konnten die Fuehrer nur Lueckenbuesser sein: entweder politische 
Anfaenger, die ihre jugendliche Oppositionslust austobten und sodann, als 
sprudelnde Feuerkoepfe und beliebte Sprecher legitimiert, mit mehr oder minder 
Geschicklichkeit ihren Rueckzug in das Lager der Regierungspartei 
bewerkstelligten; oder auch Leute, die an Vermoegen und Einfluss nichts zu 
verlieren, an Ehre gewoehnlich nicht einmal etwas zu gewinnen hatten, und die 
aus persoenlicher Erbitterung oder auch aus blosser Lust am Laermschlagen sich 
ein Geschaeft daraus machten, die Regierung zu hindern und zu aergern. Der 
ersten Gattung gehoerten zum Beispiel an Gaius Memmius und der bekannte Redner 
Lucius Crassus, die ihre in den Reihen der Opposition gewonnenen oratorischen 
Lorbeern demnaechst als eifrige Regierungsmaenner verwerteten. Die namhaftesten 
Fuehrer der Popularpartei aber um diese Zeit waren Maenner der zweiten Gattung: 
sowohl Gaius Servilius Glaucia, von Cicero der roemische Hyperbolos genannt, ein 
gemeiner Gesell niedrigster Herkunft und unverschaemtester Strassenberedsamkeit, 
aber wirksam und selbst gefuerchtet wegen seiner drastischen Witze, als auch 
sein besserer und faehigerer Genosse Lucius Appuleius Saturninus, der selbst 
nach den Berichten seiner Feinde ein feuriger und eindringlicher Sprecher war 
und wenigstens nicht von gemein eigennuetzigen Motiven geleitet ward. Ihm war 
als Quaestor die in ueblicher Weise ihm zugefallene Getreideverwaltung durch 
Beschluss des Senats entzogen worden, weniger wohl wegen fehlerhafter 
Amtsfuehrung als um das eben damals populaere Amt lieber einem der Haeupter der 
Regierungspartei, dem Marcus Scaurus, als einem unbekannten, keiner der 
herrschenden Familien angehoerigen jungen Manne zuzuwenden. Diese Kraenkung 
hatte den aufstrebenden und lebhaften Mann in die Opposition gedraengt; und er 
vergalt als Volkstribun 651 (103) das Empfangene mit Zinsen. Ein aergerlicher 
Handel hatte damals den anderen gedraengt. Er hatte die von den Gesandten des 
Koenigs Mithradates in Rom bewirkten Bestechungen auf offenem Markt zur Sprache 
gebracht - diese den Senat aufs hoechste kompromittierenden Enthuellungen 
haetten fast dem kuehnen Tribun das Leben gekostet. Er hatte gegen den Besieger 
Numidiens Quintus Metellus, als derselbe sich fuer 652 (102) um die Zensur 
bewarb, einen Auflauf erregt und denselben auf dem Kapitol belagert gehalten, 
bis die Ritter ihn nicht ohne Blutvergiessen befreiten; des Zensors Metellus 
Vergeltung, die schimpfliche Ausstossung des Saturninus wie des Glaucia aus dem 
Senat bei Gelegenheit der Revision des Senatorenverzeichnisses, war nur 
gescheitert an der Schlaffheit des dem Metellus zugegebenen Kollegen. Er 
hauptsaechlich hatte jenes Ausnahmegericht gegen Caepio und dessen Genossen 
trotz des heftigsten Widerstrebens der Regierungspartei, er gegen dieselben die 
lebhaft bestrittene Wiederwahl des Marius zum Konsul fuer 652 (102) 
durchgesetzt. Saturninus war entschieden der energischste Feind des Senats und 
der taetigste und beredteste Fuehrer der Volkspartei seit Gaius Gracchus, 
freilich auch gewalttaetig und ruecksichtslos wie keiner vor ihm, immer bereit, 
in die Strasse hinabzusteigen und statt mit Worten den Gegner mit Knuetteln zu 
widerlegen.
Solcher Art waren die beiden Fuehrer der sogenannten Popularpartei, die mit 
dem siegreichen Feldherrn jetzt gemeinschaftliche Sache machten. Es war 
natuerlich; die Interessen und die Zwecke gingen zusammen, und auch schon bei 
Marius' frueheren Bewerbungen hatte wenigstens Saturninus aufs entschiedenste 
und erfolgreichste fuer ihn Partei genommen. Sie wurden sich dahin einig, dass 
fuer 654 (100) Marius um das sechste Konsulat, Saturninus um das zweite 
Tribunat, Glaucia um die Praetur sich bewerben sollten, um im Besitz dieser 
Aemter die beabsichtigte Staatsumwaelzung durchzufuehren. Der Senat liess die 
Ernennung des minder gefaehrlichen Glaucia geschehen, aber tat, was er konnte, 
um Marius' und Saturninus' Wahl zu hindern oder doch wenigstens jenem in Quintus 
Metellus einen entschlossenen Gegner als Kollegen im Konsulat an die Seite zu 
setzen. Von beiden Parteien wurden alle Hebel, erlaubte und unerlaubte, in 
Bewegung gesetzt; allein es gelang dem Senat nicht, die gefaehrliche 
Verschwoerung im Keim zu ersticken. Marius selbst verschmaehte es nicht, 
Stimmenbettel, es heisst sogar auch Stimmenkauf zu betreiben; ja als in den 
tribunizischen Wahlen neun Maenner von der Liste der Regierungspartei 
proklamiert waren und auch die zehnte Stelle bereits einem achtbaren Mann 
derselben Farbe, Quintus Nunnius, gesichert schien, ward dieser von einem 
wuesten Haufen, der vorzugsweise aus entlassenen Soldaten des Marius bestanden 
haben soll, angefallen und erschlagen. So gelangten die Verschworenen, freilich 
auf die gewaltsamste Weise, zum Ziel. Marius wurde gewaehlt als Konsul, Glaucia 
als Praetor, Saturninus als Volkstribun fuer 654 (109): nicht Quintus Metellus, 
sondern ein unbedeutender Mann, Lucius Valerius Flaccus, erhielt die zweite 
Konsulstelle; die verbuendeten Maenner konnten daran gehen, ihre weiter 
beabsichtigten Plaene ins Werk zu setzen und das 633 (121) unterbrochene Werk zu 
vollenden.
Erinnern wir uns, welche Ziele Gaius Gracchus und mit welchen Mitteln er 
sie verfolgt hatte. Es galt, die Oligarchie nach innen wie nach aussen zu 
brechen, also teils die vom Senat voellig abhaengig gewordene Beamtengewalt in 
ihre urspruenglichen souveraenen Rechte wiedereinzusetzen und die 
Ratsversammlung aus der regierenden wieder in eine beratende Behoerde 
umzuwandeln, teils der aristokratischen Gliederung des Staats in die drei 
Klassen der herrschenden Buerger-, der italischen Bundesgenossen- und der 
Untertanenschaft durch allmaehliche Ausgleichung dieser mit einem 
nichtoligarchischen Regiment unvertraeglichen Gegensaetze ein Ende zu machen. 
Diese Gedanken nahmen die drei verbuendeten Maenner wieder auf in den 
Kolonialgesetzen, die Saturninus als Volkstribun teils schon frueher (651 103) 
eingebracht hatte, teils jetzt (654 100) einbrachte ^1. Schon in jenem Jahre war 
zunaechst zu Gunsten der Marianischen Soldaten, der Buerger nicht bloss, 
sondern, wie es scheint, auch der italischen Bundesgenossen, die unterbrochene 
Verteilung des karthagischen Gebiets wieder aufgenommen und jedem dieser 
Veteranen ein Landlos von 100 Morgen oder etwa dem fuenffachen Mass eines 
gewoehnlichen italischen Bauernhofs in der Provinz Africa zugesichert worden. 
Jetzt ward fuer die roemisch-italische Emigration nicht bloss das bereits zur 
Verfuegung stehende Provinzialland in weitester Ausdehnung in Anspruch genommen, 
sondern auch mittels der rechtlichen Fiktion, dass den Roemern durch die 
Besiegung der Kimbrer das gesamte von diesen besetzte Gebiet von Rechts wegen 
erworben sei, alles Land der noch unabhaengigen Keltenstaemme jenseits der 
Alpen. Zur Leitung der Landanweisungen wie der zu diesem Behuf etwa noetig 
erscheinenden weiteren Massregeln ward Gaius Marius berufen; die 
unterschlagenen, aber von den schuldigen Aristokraten erstatteten oder noch zu 
erstattenden Tempelschaetze von Tolosa wurden zur Ausstattung der neuen 
Landempfaenger bestimmt. Dieses Gesetz nahm also nicht bloss die 
Eroberungsplaene jenseits der Alpen und die transalpinischen und ueberseeischen 
Kolonisationsentwuerfe, wie Gaius Gracchus und Flaccus sie entworfen hatten, im 
ausgedehntesten Umfang wieder auf, sondern indem es die Italiker neben den 
Roemern zur Emigration zuliess und doch ohne Zweifel die saemtlichen neuen 
Gemeinden als Buergerkolonien einzurichten vorschrieb, machte es einen Anfang, 
die so schwer durchzubringenden und doch unmoeglich auf die Laenge abzuweisenden 
Ansprueche der Italiker auf Gleichstellung mit den Roemern zu befriedigen. 
Zunaechst aber wurde, wenn das Gesetz durchging und Marius zur selbstaendigen 
Ausfuehrung dieser ungeheuren Eroberungs- und Aufteilungsplaene berufen ward, 
tatsaechlich derselbe bis zur Realisierung jener Plaene oder vielmehr, bei der 
Unbestimmtheit und Schrankenlosigkeit derselben, auf zeit seines Lebens Monarch 
von Rom; wozu denn vermutlich, wie Gracchus das Tribunat, so Marius das Konsulat 
alljaehrlich sich erneuern zu lassen gedachte. ueberhaupt ist bei der sonstigen 
Uebereinstimmung der fuer den juengeren Gracchus und fuer Marius entworfenen 
politischen Stellungen in allen wesentlichen Stuecken oder zwischen dem 
landanweisenden Tribun und dem landanweisenden Konsul darin ein sehr 
wesentlicher Unterschied, dass jener eine rein buergerliche, dieser daneben eine 
militaerische Stellung einnehmen sollte: ein Unterschied, der zwar mit, aber 
doch keineswegs allein aus den persoenlichen Verhaeltnissen hervorging, unter 
denen die beiden Maenner an die Spitze des Staates getreten waren.
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^1 Es ist nicht moeglich, genau zu unterscheiden, was dem ersten und was 
dem zweiten Tribunat des Saturninus angehoert; um so weniger, als derselbe in 
beiden offenbar dieselben Gracchischen Tendenzen verfolgte. Das afrikanische 
Ackergesetz setzt die Schrift 'De viris illustribus' (73, 1) mit Bestimmtheit in 
651 (103): und es pafft dies auch zu der erst kurz vorher erfolgten Beendigung 
des Jugurthinischen Krieges. Das zweite Ackergesetz gehoert unzweifelhaft in das 
Jahr 654 (100). Das Majestaets- und das Getreidegesetz sind nur vermutungsweise 
jenes in 651 (103), dieses in 654 (100) gesetzt worden.
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Wenn also das Ziel beschaffen war, das Marius und seine Genossen sich 
vorgesteckt hatten, so fragte es sich weiter um die Mittel, durch welche man den 
voraussichtlich hartnaeckigen Widerstand der Regierungspartei zu brechen 
gedachte. Gaius Gracchus hatte seine Schlachten geschlagen mit dem 
Kapitalistenstand und dem Proletariat. Seine Nachfolger versaeumten zwar nicht, 
auch diesen entgegenzukommen. Den Rittern liess man nicht bloss die Gerichte, 
sondern ihre Geschworenengewalt wurde ansehnlich gesteigert teils durch eine 
verschaerfte Ordnung fuer die den Kaufleuten vor allem wichtige stehende 
Kommission wegen Erpressungen seitens der Staatsbeamten in den Provinzen, welche 
Glaucia, wahrscheinlich in diesem Jahr, durchbrachte, teils durch das wohl schon 
651 (103) auf Saturninus' Antrag niedergesetzte Spezialgericht ueber die 
waehrend der kimbrischen Bewegung in Gallien vorgekommenen Unterschlagungen und 
sonstigen Amtsvergehen. Zum Frommen des hauptstaedtischen Proletariats ferner 
ward der bisher bei den Getreideverteilungen fuer den roemischen Scheffel zu 
entrichtende Schleuderpreis von 6 1/3 As herabgesetzt auf eine blosse 
Rekognitionsgebuehr von 5/6 As. Indes obwohl man das Buendnis mit den Rittern 
und dem hauptstaedtischen Proletariat nicht verschmaehte, so ruhte doch die 
eigentlich zwingende Macht der Verbuendeten wesentlich nicht darauf, sondern auf 
den entlassenen Soldaten der Marianischen Armee, welche ebendeshalb in den 
Kolonialgesetzen selbst in so ausschweifender Weise bedacht worden waren. Auch 
hierin tritt der vorwiegend militaerische Charakter hervor, der hauptsaechlich 
diesen Revolutionsversuch von dem voraufgehenden unterscheidet.
Man ging also ans Werk. Das Getreide- und das Kolonialgesetz stiessen bei 
der Regierung, wie begreiflich, auf die lebhafteste Gegenwehr. Man bewies im 
Senat mit schlagenden Zahlen, dass jenes die oeffentlichen Kassen bankrott 
machen muesse; Saturninus kuemmerte sich nicht darum. Man erwirkte gegen beide 
Gesetze tribunizische Interzession; Saturninus liess weiterstimmen. Man zeigte 
den die Abstimmung leitenden Beamten an, dass ein Donnerschlag vernommen worden 
sei, durch welches Zeichen nach altem Glauben die Goetter befahlen, die 
Volksversammlung zu entlassen; Saturninus bemerkte den Abgesandten, der Senat 
werde wohl tun, sich ruhig zu verhalten, sonst koenne gar leicht nach dem Donner 
der Hagel folgen. Endlich trieb der staedtische Quaestor Quintus Caepio, 
vermutlich der Sohn des drei Jahre zuvor verurteilten Feldherrn 2 und gleich 
seinem Vater ein heftiger Gegner der Popularpartei, mit einem Haufen ergebener 
Leute die Stimmversammlung mit Gewalt auseinander. Allein die derben Soldaten 
des Marius, die massenweise zu dieser Abstimmung nach Rom gestroemt waren, 
sprengten, rasch zusammengerafft, wieder die staedtischen Haufen, und so gelang 
es, auf dem wiedereroberten Stimmfeld die Abstimmung ueber die Appuleischen 
Gesetze zu Ende zu fuehren. Der Skandal war arg; als es indes zur Frage kam, ob 
der Senat der Klausel des Gesetzes genuegen werde, dass binnen fuenf Tagen nach 
dessen Durchbringung jeder vom Rat bei Verlust seiner Ratsherrnstelle auf 
getreuliche Befolgung des Gesetzes einen Eid abzulegen habe, leisteten diesen 
Eid die saemtlichen Senatoren mit einziger Ausnahme des Quintus Metellus, der es 
vorzog, die Heimat zu verlassen. Nicht ungern sahen Marius und Saturninus den 
besten Feldherrn und den tuechtigsten Mann unter der Gegenpartei durch 
Selbstverbannung aus dem Staate scheiden.
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2 Dahin fuehren alle Spuren. Der aeltere Quintus Caepio war 648 (106) 
Konsul, der juengere 651 (103) oder 654 (100) Quaestor, also jener um oder vor 
605 (149), dieser um 624 (130) oder 627 (117) geboren; dass jener starb, ohne 
Soehne zu hinterlassen (Strab. 4, 188), widerspricht nicht, denn der juengere 
Caepio fiel 664 (90) und der aeltere, der im Exil zu Smyrna sein Leben 
beschloss, kann gar wohl ihn ueberlebt haben.
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Man schien am Ziel; dem schaerfer Sehenden musste schon jetzt das 
Unternehmen als gescheitert erscheinen. Die Ursache des Fehlschlagens lag 
wesentlich in der ungeschickten Allianz eines politisch unfaehigen Feldherrn und 
eines faehigen, aber ruecksichtslos heftigen, und mehr von Leidenschaft als von 
staatsmaennischen Zwecken erfuellten Demagogen von der Gasse. Man hatte sich 
vortrefflich vertragen, solange es sich nur noch um Plaene handelte; als es dann 
aber zur Ausfuehrung kam, zeigte es sich sehr bald, dass der gefeierte Feldherr 
in der Politik nichts war als eine Inkapazitaet; dass sein Ehrgeiz der des 
Bauern war, der den Adligen an Titeln erreichen und womoeglich ueberbieten 
moechte, nicht aber der des Staatsmannes, der regieren will, weil er dazu in 
sich die Kraft fuehlt; dass jedes Unternehmen, welches auf seine politische 
Persoenlichkeit gebaut war, auch unter den sonst guenstigsten Verhaeltnissen 
notwendig an ihm selber scheitern musste.
Er wusste weder seine Gegner zu gewinnen noch seine Partei zu baendigen. 
Die Opposition gegen ihn und seine Genossen war an sich schon ansehnlich genug; 
denn nicht bloss die Regierungspartei in Masse gehoerte dazu, sondern auch der 
grosse Teil der Buergerschaft, der mit eifersuechtigen Blicken den Italikern 
gegenueber ueber seinen Sonderrechten Wache hielt; durch den Gang aber, den die 
Dinge nahmen, wurde noch die gesamte begueterte Klasse zu der Regierung 
hinuebergedraengt. Saturninus und Glaucia waren von Haus aus Herren und Diener 
des Proletariats und darum keineswegs auf gutem Fusse mit der Geldaristokratie, 
die zwar nichts dagegen hatte, mittels des Poebels dem Senat einmal Schach zu 
bieten, aber Strassenauflaeufe und arge Gewalttaetigkeiten nicht liebte. Schon 
in Saturninus' erstem Tribunat hatten dessen bewaffnete Rotten mit den Rittern 
sich herumgeschlagen; die heftige Opposition, auf die seine Wahl zum Tribun fuer 
654 (100) stiess, zeigt deutlich, wie klein die ihm guenstige Partei war. Es 
waere Marius' Aufgabe gewesen, der bedenklichen Hilfe dieser Genossen sich nur 
mit Massen zu bedienen und maenniglich zu ueberzeugen, dass sie nicht bestimmt 
seien zu herrschen, sondern ihm, dem Herrscher, zu dienen. Da er das gerade 
Gegenteil davon tat und die Sache ganz das Ansehen gewann, als handle es sich 
nicht darum, einen intelligenten und kraeftigen Herrn, sondern die reine 
Kanaille ans Regiment zu bringen, so schlossen dieser gemeinsamen Gefahr 
gegenueber die Maenner der materiellen Interessen, zum Tode erschrocken ueber 
das wueste Wesen, sich wieder eng an den Senat an. Waehrend Gaius Gracchus, wohl 
erkennend, dass mit dem Proletariat allein keine Regierung gestuerzt werden 
kann, vor allen Dingen bemueht gewesen war, die besitzenden Klassen auf seine 
Seite zu ziehen, fingen diese seine Fortsetzer damit an, die Aristokratie mit 
der Bourgeoisie zu versoehnen.
Aber noch rascher als die Versoehnung der Feinde fuehrte den Ruin des 
Unternehmens die Uneinigkeit herbei, welche unter dessen Urhebern Marius' mehr 
als zweideutiges Auftreten notwendigerweise hervorrief. Waehrend die 
entscheidenden Antraege von seinen Genossen gestellt, von seinen Soldaten 
durchgefochten wurden, verhielt Marius sich vollstaendig leidend, gleich als ob 
der politische Fuehrer nicht ebenso wie der militaerische, wenn es zum 
Hauptangriff geht, ueberall und vor allen einstehen muesste mit seiner Person. 
Aber es war damit nicht genug; vor den Geistern, die er selber gerufen, erschrak 
er und nahm Reissaus. Als seine Genossen zu Mitteln griffen, die ein ehrlicher 
Mann nicht billigen konnte, ohne die aber freilich das angestrebte Ziel sich 
nicht erreichen liess, versuchte er in der ueblichen Weise politisch-moralischer 
Konfusionaere sich von der Teilnahme an jenen Verbrechen reinzuwaschen und 
zugleich das Ergebnis derselben sich zunutze zu machen. Es gibt ein 
Geschichtchen, dass der General einst in zwei verschiedenen Zimmern seines 
Hauses in dem einen mit dem Saturninus und den Seinen, in dem anderen mit den 
Abgeordneten der Oligarchie geheime Unterhandlungen gepflogen habe, dort ueber 
das Losschlagen gegen dem Senat, hier ueber das Einschreiten gegen die Revolte, 
und dass er unter einem Vorwand, wie er der Peinlichkeit der Situation 
entsprach, zwischen beiden Konferenzen ab und zu gegangen sei - ein 
Geschichtchen, so sicherlich erfunden und so sicher treffend wie nur irgendein 
Einfall des Aristophanes. Offenkundig ward die zweideutige Stellung des Marius 
bei der Eidesfrage, wobei er anfangs Miene machte, den durch die Appuleischen 
Gesetze geforderten Eid der bei ihrer Durchbringung vorgekommenen Formfehler 
halber selbst zu verweigern und dann denselben unter den Vorbehalt schwor, 
wofern die Gesetze wirklich rechtsbestaendig seien; ein Vorbehalt, der den Eid 
selber aufhob, und den natuerlich saemtliche Senatoren in ihren Schwur 
gleichfalls aufnahmen, so dass durch diese Weise der Beeidigung die Gueltigkeit 
der Gesetze nicht gesichert, sondern vielmehr erst recht in Frage gestellt ward.
Die Folgen dieses unvergleichlich kopflosen Auftretens des gefeierten 
Feldherrn entwickelten sich rasch. Saturninus und Glaucia hatten nicht deswegen 
die Revolution unternommen und dem Marius die Staatsoberhauptschaft verschafft, 
um sich von ihm verleugnen und aufopfern zu lassen; wenn Glaucia, der spasshafte 
Volksmann, bisher den Marius mit den lustigsten Blumen seiner lustigen 
Beredsamkeit ueberschuettet hatte, so dufteten die Kraenze, welche er jetzt ihm 
wand, keineswegs nach Rosen und Violen. Es kam zum vollstaendigen Bruch, womit 
beide Teile verloren waren; denn weder stand Marius fest genug, um allein das 
von ihm selbst in Frage gestellte Kolonialgesetz zu halten und der ihm darin 
bestimmten Stellung sich zu bemaechtigen, noch waren Saturninus und Glaucia in 
der Lage, das fuer Marius begonnene Geschaeft auf eigene Rechnung fortzufuehren. 
Indes die beiden Demagogen waren so kompromittiert, dass sie nicht 
zurueckkonnten und nur die Wahl hatten, ihre Aemter in gewoehnlicher Weise 
niederzulegen und damit ihren erbitterten Gegnern sich mit gebundenen Haenden zu 
ueberliefern oder nun selber nach dem Szepter zu greifen, dessen Gewicht sie 
freilich fuehlten nicht tragen zu koennen. Sie entschlossen sich zu dem 
letzteren; Saturninus wollte fuer 655 (99) abermals um das Volkstribunat als 
Bewerber auftreten, Glaucia, obwohl Praetor und erst nach zwei Jahren wahlfaehig 
zum Konsulat, um dieses sich bewerben. In der Tat wurden die tribunizischen 
Wahlen durchaus in ihrem Sinne entschieden und Marius' Versuch, den falschen 
Tiberius Gracchus an der Bewerbung um das Tribunat zu hindern, diente nur dazu, 
dem gefeierten Mann zu beweisen, was seine Popularitaet jetzt noch wert war; die 
Menge sprengte die Tuer des Gefaengnisses, in dem Gracchus eingesperrt sass, 
trug ihn im Triumph durch die Strassen und waehlte ihn mit grosser Majoritaet zu 
ihrem Tribun. Die wichtigere Konsulnwahl suchten Saturninus und Glaucia durch 
das im vorigen Jahr erprobte Mittel zur Beseitigung unbequemer Konkurrenzen in 
die Hand zu bekommen; der Gegenkandidat der Regierungspartei, Gaius Memmius, 
derselbe, der elf Jahre zuvor gegen sie die Opposition gefuehrt hatte, wurde von 
einem Haufen Gesindel ueberfallen und mit Knuetteln erschlagen. Aber die 
Regierungspartei hatte nur auf ein eklatantes Ereignis der Art gewartet, um 
Gewalt zu brauchen. Der Senat forderte den Konsul Gaius Marius auf, 
einzuschreiten, und dieser gab in der Tat sich dazu her, das Schwert, das er von 
der Demokratie erhalten und fuer sie zu fuehren versprochen hatte, nun fuer die 
konservative Partei zu ziehen. Die junge Mannschaft ward schleunigst aufgeboten, 
mit Waffen aus den oeffentlichen Gebaeuden ausgeruestet und militaerisch 
geordnet; der Senat selbst erschien bewaffnet auf dem Markt, an der Spitze sein 
greiser Vormann Marcus Scaurus. Die Gegenpartei war wohl im Strassenlaerm 
ueberlegen, aber auf einen solchen Angriff nicht vorbereitet; sie musste nun 
sich wehren, wie es ging. Man erbrach die Tore der Gefaengnisse und rief die 
Sklaven zur Freiheit und unter die Waffen; man rief - so heisst es wenigstens - 
den Saturninus zum Koenig oder Feldherrn aus; an dem Tage, wo die neuen 
Volkstribune ihr Amt anzutreten hatten, am 10. Dezember 654 (100), kam es auf 
dem Grossen Markte zur Schlacht, der ersten, die, seit Rom stand, innerhalb der 
Mauern der Hauptstadt geliefert worden ist. Der Ausgang war keinen Augenblick 
zweifelhaft. Die Popularen wurden geschlagen und hinaufgedraengt auf das 
Kapitol, wo man ihnen das Wasser abschnitt und sie dadurch noetigte, sich zu 
ergeben. Marius, der den Oberbefehl fuehrte, haette gern seinen ehemaligen 
Verbuendeten und jetzigen Gefangenen das Leben gerettet; laut rief Saturninus 
der Menge zu, dass alles, was er beantragt, im Einverstaendnis mit dem Konsul 
geschehen sei; selbst einem schlechteren Mann, als Marius war, musste grauen vor 
der ehrlosen Rolle, die er an diesem Tage spielte. Indes er war laengst nicht 
mehr Herr der Dinge. Ohne Befehl erklimmte die vornehme Jugend das Dach des 
Rathauses am Markt, in das man vorlaeufig die Gefangenen eingesperrt hatte, 
deckte die Ziegel ab und steinigte sie mit denselben. So kam Saturninus um mit 
den meisten der namhafteren Gefangenen. Glaucia ward in einem Versteck gefunden 
und gleichfalls getoetet. Ohne Urteil und Recht starben an diesem Tage vier 
Beamte des roemischen Volkes. ein Praetor, ein Quaestor, zwei Volkstribune und 
eine Anzahl anderer bekannter und zum Teil guten Familien angehoeriger Maenner. 
Trotz der schweren und blutigen Verschuldungen, die die Haeupter auf sich 
geladen hatten, durfte man dennoch sie bedauern; sie fielen wie die Vorposten, 
die das Hauptheer im Stich laesst und sie noetigt, im verzweifelten Kampf 
zwecklos unterzugehen.
Nie hatte die Regierungspartei einen vollstaendigeren Sieg erfochten, nie 
die Opposition eine haertere Niederlage erlitten als an diesem 10. Dezember. Es 
war das wenigste, dass man sich einiger unbequemer Schreier entledigt hatte, die 
jeden Tag durch Gesellen von gleichem Schlag ersetzt werden konnten; schwerer 
fiel ins Gewicht, dass der einzige Mann, der damals imstande war, der Regierung 
gefaehrlich zu werden, sich selber oeffentlich und vollstaendig vernichtet 
hatte; am schwersten, dass die beiden oppositionellen Elemente, der 
Kapitalistenstand und das Proletariat, gaenzlich entzweit aus dem Kampfe 
hervorgingen. Zwar das Werk der Regierung war dies nicht; teils die Macht der 
Verhaeltnisse, teils und vor allem die grobe Bauernfaust seines unfaehigen 
Nachtreters hatten wieder aufgeloest, was unter Gaius Gracchus' gewandter Hand 
sich zusammenfuegte; allein im Resultat kam nichts darauf an, ob Berechnung oder 
Glueck der Regierung zum Siege verhalf. Eine klaeglichere Stellung ist kaum zu 
erdenken, als wie sie der Held von Aquae und Vercellae nach jener Katastrophe 
einnahm - nur um so klaeglicher, weil man nicht anders konnte, als sie mit dem 
Glanze vergleichen, der nur wenige Monate zuvor denselben Mann umgab. Weder auf 
aristokratischer noch auf demokratischer Seite gedachte weiter jemand des 
siegreichen Feldherrn bei der Besetzung der Aemter; der Mann der sechs Konsulate 
konnte nicht einmal wagen, sich 656 (98) um die Zensur zu bewerben. Er ging fort 
in den Osten, wie er sagte, um ein Geluebde dort zu loesen, in der Tat, um nicht 
von der triumphierenden Rueckkehr seines Todfeindes, des Quintus Metellus, Zeuge 
zu sein; man liess ihn gehen. Er kam wieder zurueck und oeffnete sein Haus; 
seine Saele standen leer. Immer hoffte er, dass es wieder Kaempfe und Schlachten 
geben und man seines erprobten Armes abermals beduerfen werde; er dachte sich im 
Osten, wo die Roemer allerdings Ursache genug gehabt haetten, energisch zu 
intervenieren, Gelegenheit zu einem Kriege zu machen. Aber auch dies schlug ihm 
fehl wie jeder andere seiner Wuensche; es blieb tiefer Friede. Und dabei frass 
der einmal in ihm aufgestachelte Hunger nach Ehren, je oefter er getaeuscht 
ward, immer tiefer sich ein in sein Gemuet; aberglaeubisch wie er war, naehrte 
er in seinem Busen ein altes Orakelwort, das ihm sieben Konsulate verheissen 
hatte, und sann in finsteren Gedanken, wie es geschehen moege, dass dies Wort 
seine Erfuellung und er seine Rache bekomme, waehrend er allen, nur sich selbst 
nicht, unbedeutend und unschaedlich erschien.
Folgenreicher noch als die Beseitigung des gefaehrlichen Mannes war die 
tiefe Erbitterung gegen die sogenannten Popularen, welche die Schilderhebung des 
Saturninus in der Partei der materiellen Interessen zurueckliess. Mit der 
ruecksichtslosesten Haerte verurteilten die Rittergerichte jeden, der zu den 
oppositionellen Ansichten sich bekannte; so ward Sextus Titius mehr noch als 
wegen seines Ackergesetzes deswegen verdammt, weil er des Saturninus Bild im 
Hause gehabt hatte; so Gaius Appuleius Decianus, weil er als Volkstribun das 
Verfahren gegen Saturninus als ein ungesetzliches bezeichnet hatte. Sogar fuer 
aeltere, von den Popularen der Aristokratien zugefuegte Unbill wurde nun nicht 
ohne Aussicht auf Erfolg vor den Rittergerichten Genugtuung gefordert. Weil 
Gaius Norbanus acht Jahre zuvor in Gemeinschaft mit Saturninus den Konsular 
Quintus Caepio ins Elend getrieben hatte, wurde er jetzt (659 95) auf Grund 
seines eigenen Gesetzes des Hochverrats angeklagt, und lange schwankten die 
Geschworenen - nicht, ob der Angeklagte schuldig oder unschuldig, sondern ob 
sein Bundesgenosse oder sein Feind, Saturninus oder Caepio ihnen hassenswerter 
erscheine, bis sie denn doch zuletzt fuer Freisprechung sich entschieden. War 
man auch der Regierung an sich nicht geneigter als frueher, so erschien doch 
nun, seit man sich, wenn auch nur einen Augenblick, am Rande der eigentlichen 
Poebelherrschaft befunden hatte, jedem, der etwas zu verlieren hatte, das 
bestehende Regiment in einem anderen Licht es war notorisch elend und 
staatsverderberisch, aber die kuemmerliche Furcht vor dem noch elenderen und 
noch staatsverderblicheren Regiment der Proletarier hatte ihm einen relativen 
Wert verliehen. So ging jetzt die Stroemung, dass die Menge einen Volkstribun 
zerriss, der es gewagt hatte, die Rueckkehr des Quintus Metellus zu verzoegern, 
und dass die Demokraten anfingen, ihr Heil zu suchen in dem Buendnis mit 
Moerdern und Giftmischern, wie sie zum Beispiel des verhassten Metellus durch 
Gift sich entledigten, oder gar in dem Buendnis mit dem Landesfeind, wie denn 
einzelne von ihnen schon fluechteten an den Hof des Koenigs Mithradates, der im 
stillen zum Krieg ruestete gegen Rom.
Auch die aeusseren Verhaeltnisse gestalteten fuer die Regierung sich 
guenstig. Die roemischen Waffen waren in der Zeit vom Kimbrischen bis auf den 
Bundesgenossenkrieg nur wenig, ueberall aber mit Ehren taetig. Ernstlich 
gestritten wurde nur in Spanien, wo waehrend der letzten fuer Rom so schweren 
Jahre die Lusitaner (649f. 105) und die Keltiberer sich reit ungewohnter 
Heftigkeit gegen die Roemer aufgelehnt hatten; hier stellten in dem Jahre 656-
661 (98-93) der Konsul Titus Didius in der noerdlichen und der Konsul Publius 
Crassus in der suedlichen Provinz mit Tapferkeit und Glueck nicht bloss das 
Obergewicht der roemischen Waffen wieder her, sondern schleiften auch die 
wiederspenstigen Staedte und versetzten, wo es noetig schien, die Bevoelkerung 
der festen Bergstaedte in die Ebenen. Dass um dieselbe Zeit die roemische 
Regierung auch wieder des ein Menschenalter hindurch vernachlaessigten Ostens 
gedachte und energischer, als seit langem erhoert war, in Kyrene, Syrien, 
Kleinasien auftrat, wird spaeter darzustellen sein. Noch niemals seit dem Beginn 
der Revolution war das Regiment der Restauration so fest begruendet, so populaer 
gewesen. Konsularische Gesetze loesten die tribunizischen, 
Freiheitsbeschraenkungen die Fortschrittsmassregeln ab. Die Kassierung der 
Gesetze des Saturninus verstand sich von selbst; die ueberseeischen Kolonien des 
Marius schwanden zusammen zu einer einzigen winzigen Ansiedelung auf der wuesten 
Insel Korsika. Als der Volkstribun Sextus Titius, ein karikierter Alkibiades, 
der im Tanz und Ballspiel staerker war als in der Politik und dessen 
hervorragendstes Talent darin bestand, nachts auf den Strassen die Goetterbilder 
zu zerschlagen, das Appuleische Ackergesetz im Jahre 655 (99) wieder ein- und 
durchbrachte, konnte der Senat das neue Gesetz unter einem religioesen Vorwand 
kassieren, ohne dass jemand dafuer einzustehen auch nur versucht haette; den 
Urheber straften, wie schon erwaehnt ward, die Ritter in ihren Gerichten. Das 
Jahr darauf (656 98) machte ein von den beiden Konsuln eingebrachtes Gesetz die 
uebliche vierundzwanzigtaegige Frist zwischen Ein- und Durchbringung eines 
Gesetzvorschlags obligatorisch und verbot, mehrere verschiedenartige 
Bestimmungen in einen Antrag zusammenzufassen; wodurch die unvernuenftige 
Ausdehnung der legislatorischen Initiative wenigstens etwas beschraenkt und 
offenbare Ueberrumpelungen der Regierung durch neue Gesetze abgewehrt wurden. 
Immer deutlicher zeigte es sich, dass die Gracchische Verfassung, die den Sturz 
ihres Urhebers ueberdauert hatte, jetzt, seit die Menge und die Geldaristokratie 
nicht mehr zusammengingen, in ihren Grundfesten schwankte. Wie diese Verfassung 
geruht hatte auf der Spaltung der Aristokratie, so schien die Zwiespaeltigkeit 
der Opposition sie zu Falle bringen zu muessen. Wenn jemals, so war jetzt die 
Zeit gekommen, um das unvollkommene Restaurationswerk von 633 (121) zu 
vollenden, um dem Tyrannen endlich auch seine Verfassung nachzusenden und die 
regierende Oligarchie in den Alleinbesitz der politischen Gewalt 
wiedereinzusetzen.
Es kam alles an auf die Wiedergewinnung der Geschworenenstellen. Die 
Verwaltung der Provinzen, die hauptsaechliche Grundlage des senatorischen 
Regiments, war von den Geschworenengerichten, namentlich von der Kommission 
wegen Erpressungen, in dem Masse abhaengig geworden, dass der Statthalter die 
Provinz nicht mehr fuer den Senat, sondern fuer den Kapitalisten- und 
Kaufmannsstand zu verwalten schien. Wie bereitwillig immer die Geldaristokratie 
der Regierung entgegenkam, wenn es um Massregeln gegen die Demokraten sich 
handelte, so unnachsichtlich ahndete sie jeden Versuch, sie in diesem ihrem 
wohlerworbenen Recht freiesten Schaltens in den Provinzen zu beschraenken. 
Einzelne derartige Versuche wurden jetzt gemacht; die regierende Aristokratie 
fing wieder an, sich zu fuehlen und eben ihre besten Maenner hielten sich 
verpflichtet, der entsetzlichen Misswirtschaft in den Provinzen wenigstens fuer 
ihre Person entgegenzutreten. Am entschlossensten tat dies Quintus Mucius 
Scaevola, gleich seinem Vater Publius Oberpontifex und im Jahre 659 (95) Konsul, 
der erste Jurist und einer der vorzueglichsten Maenner seiner Zeit. Als 
praetorischer Statthalter (um 656 98) von Asia, der reichsten und 
gemisshandeltsten unter allen Provinzen, statuierte er in Gemeinschaft mit 
seinem aelteren, als Offizier, Jurist und Geschichtschreiber ausgezeichneten 
Freunde, dem Konsular Publius Rutilius Rufus, ein ernstes und abschreckendes 
Exempel. Ohne einen Unterschied zwischen Italikern und Provinzialen, Vornehmen 
und Geringen zu machen, nahm er jede Klage an und zwang nicht bloss die 
roemischen Kaufleute und Staatspaechter wegen erwiesener Schaedigungen, vollen 
Geldersatz zu leisten, sondern, als einige ihrer angesehensten und 
ruecksichtslosesten Agenten todeswuerdiger Verbrechen schuldig befunden wurden, 
liess er diese, taub gegen alle Bestechungsantraege, ans Kreuz schlagen wie 
Rechtens. Der Senat billigte sein Verfahren und setzte sogar seitdem den 
Statthaltern von Asia es in die Instruktion, dass sie sich die 
Verwaltungsgrundsaetze Scaevolas zum Muster nehmen moechten; allein die Ritter, 
wenn sie gleich an den hochadligen und vielvermoegenden Staatsmann selber sich 
nicht wagten, zogen seine Gefaehrten vor Gericht, zuletzt (um 662 92) sogar den 
angesehensten derselben, seinen Legaten Publius Rufus, der nur durch Verdienste 
und anerkannte Rechtschaffenheit, nicht durch Familienanhang verteidigt war. Die 
Anklage, dass dieser Mann sich in Asia habe Erpressungen zuschulden kommen 
lassen, brach zwar fast zusammen unter ihrer eigenen Laecherlichkeit wie unter 
der Verworfenheit des Anklaegers, eines gewissen Apicius; allein man liess 
dennoch die willkommene Gelegenheit, den Konsular zu demuetigen, nicht 
voruebergehen, und da dieser, die falsche Beredsamkeit, die Trauergewaender, die 
Traenen verschmaehend, sich kurz, einfach und sachlich verteidigte und den 
souveraenen Kapitalisten die begehrte Huldigung stolz verweigerte, ward er in 
der Tat verurteilt und sein maessiges Vermoegen zur Befriedigung erdichteter 
Entschaedigungsansprueche eingezogen. Der Verurteilte begab sich in die 
angeblich von ihm ausgepluenderte Provinz und verlebte daselbst, von saemtlichen 
Gemeinden mit Ehrengesandtschaften empfangen und zeit seines Lebens gefeiert und 
beliebt, in literarischer Musse die ihm noch uebrigen Tage. Und diese 
schmachvolle Verurteilung war wohl der aergste, aber keineswegs der einzige Fall 
der Art. Mehr vielleicht noch als solcher Missbrauch der Justiz gegen Maenner 
fleckenlosen Wandels, aber neuen Adels erbitterte es die senatorische Partei, 
dass der reinste Adel nicht mehr genuegte, die etwaigen Flecken der Ehrlichkeit 
zuzudecken. Kaum war Rufus aus dem Lande, als der angesehenste aller 
Aristokraten, seit zwanzig Jahren der Vormann des Senats, der siebzigjaehrige 
Marcus Scaurus, wegen Erpressungen vor Gericht gezogen ward; nach 
aristokratischen Begriffen ein Sacrilegium, selbst wenn er schuldig war. Das 
Anklaegeramt fing an von schlechten Gesellen gewerbsmaessig betrieben zu werden 
und nicht Unbescholtenheit, nicht Rang, nicht Alter schuetzte mehr vor den 
frevelhaftesten und gefaehrlichsten Angriffen. Die Erpressungskommission ward 
aus einer Schutzwehr der Provinzialen ihre schlimmste Geissel; der offenkundige 
Dieb ging frei aus, wenn er nur seine Mitthebe gewaehren liess und sich nicht 
weigerte, einen Teil der erpressten Summen den Geschworenen zufliessen zu 
lassen; aber jeder Versuch, den billigen Forderungen der Provinzialen auf Recht 
und Gerechtigkeit zu entsprechen, reichte hin zur Verurteilung. Die roemische 
Regierung schien in dieselbe Abhaengigkeit von dem kontrollierenden Gericht 
versetzt werden zu sollen, in der einst das Richterkollegium in Karthago den 
dortigen Rat gehalten hatte. In furchtbarer Weise erfuellte sich Gaius Gracchus' 
ahnungsvolles Wort, dass mit dem Dolche seines Geschworenengesetzes die vornehme 
Welt sich selber zerfleischen werde.
Ein Sturm auf die Rittergerichte war unvermeidlich. Wer in der 
Regierungspartei noch Sinn dafuer hatte, dass das Regieren nicht bloss Rechte, 
sondern auch Pflichten in sich schliesst, ja wer nur noch edleren und stolzeren 
Ehrgeiz in sich empfand, musste sich auflehnen gegen diese erdrueckende und 
entehrende politische Kontrolle, die jede Moeglichkeit, rechtschaffen zu 
verwalten, von vornherein abschnitt. Die skandaloese Verurteilung des Rutilius 
Rufus schien eine Aufforderung, den Angriff sofort zu beginnen, und Marcus 
Livius Drusus, der im Jahre 663 (91) Volkstribun war, betrachtete dieselbe als 
besonders an sich gerichtet. Der Sohn des gleichnamigen Mannes, der dreissig 
Jahre zuvor zunaechst den Gaius Gracchus gestuerzt und spaeter auch als Offizier 
durch die Unterwerfung der Skordisker sich einen Namen gemacht hatte, war 
Drusus, gleich seinem Vater, streng konservativ gesinnt und hatte diese seine 
Gesinnung bereits in dem Aufstand des Saturninus tatsaechlich bewaehrt. Er 
gehoerte den Kreisen des hoechsten Adels an und war Besitzer eines kolossalen 
Vermoegens; auch der Gesinnung nach war er ein echter Aristokrat - ein energisch 
stolzer Mann, der es verschmaehte, mit den Ehrenzeichen seiner Aemter sich zu 
behaengen, aber auf dem Totenbette es aussprach, dass nicht bald ein Buerger 
wiederkommen werde, der ihm gleich sei; ein Mann, dem das schoene Wort, dass der 
Adel verpflichtet, die Richtschnur seines Lebens ward und blieb. Mit der ganzen 
ernsten Leidenschaft seines Gemuetes hatte er sich abgewandt von der Eitelkeit 
und Feilheit des vornehmen Poebels; zuverlaessig und sittenstreng war er bei den 
geringen Leuten, denen seine Tuer und sein Beutel immer offenstanden, mehr 
geachtet als eigentlich beliebt und trotz seiner Jugend durch die persoenliche 
Wuerde seines Charakters von Gewicht im Senat wie auf dem Markte. Auch stand er 
nicht allein. Marcus Scaurus hatte den Mut, bei Gelegenheit seiner Verteidigung 
in dem Prozess wegen Erpressungen den Drusus oeffentlich aufzufordern, Hand zu 
legen an die Reform der Geschworenenordnung; er sowie der beruehmte Redner 
Lucius Crassus waren im Senat die eifrigsten Verfechter, vielleicht die 
Miturheber seiner Antraege. Indes die Masse der regierenden Aristokratie dachte 
keineswegs wie Drusus, Scaurus und Crassus. Es fehlte im Senat nicht an 
entschiedenen Anhaengern der Kapitalistenpartei, unter denen namentlich sich 
bemerkbar machten der derzeitige Konsul Lucius Marcius Philippus, der wie 
frueher die Sache der Demokratie, so jetzt die des Ritterstandes mit Eifer und 
Klugheit verfocht, und der verwegene und ruecksichtslose Quintus Caepio, den 
zunaechst die persoenliche Feindschaft gegen Drusus und Scaurus zu dieser 
Opposition bestimmte. Allein gefaehrlicher als diese entschiedenen Gegner war 
die feige und faule Masse der Aristokratie, die zwar die Provinzen lieber allein 
gepluendert haette, aber am Ende auch nicht viel dawider hatte, mit den Rittern 
die Beute zu teilen, und, statt den Ernst und die Gefahren des Kampfes gegen die 
uebermuetigen Kapitalisten zu uebernehmen, es viel billiger und bequemer fand, 
sich von ihnen durch gute Worte und gelegentlich durch einen Fussfall oder auch 
eine runde Summe Straflosigkeit zu erkaufen. Nur der Erfolg konnte zeigen, 
wieweit es gelingen werde, diese Masse mit fortzureissen, ohne die es nun einmal 
nicht moeglich war, zum Ziele zu gelangen.
Drusus entwarf den Antrag, die Geschworenenstellen den Buergern vom 
Ritterzensus zu entziehen und sie dem Senat zurueckzugeben, welcher zugleich 
durch Aufnahme von 300 neuen Mitgliedern in den Stand gesetzt werden sollte, den 
vermehrten Obliegenheiten zu genuegen; zur Aburteilung derjenigen Geschworenen, 
die der Bestechlichkeit sich schuldig gemacht haetten oder schuldig machen 
wuerden, sollte eine eigene Kriminalkommission niedergesetzt werden. Hiermit war 
der naechste Zweck erreicht, die Kapitalisten ihrer politischen Sonderrechte zu 
berauben und sie fuer die veruebte Unbill zur Verantwortung zu ziehen. Indes 
Drusus' Antraege und Absichten beschraenkten sich hierauf keineswegs; seine 
Vorschlaege waren keine Gelegenheitsmassregeln, sondern ein umfassender und 
durchdachter Reformplan. Er beantragte ferner, die Getreideverteilung zu 
erhoehen und die Mehrkosten zu decken durch die dauernde Emission einer 
verhaeltnismaessigen Zahl von kupfernen plattierten neben den silbernen Denaren, 
sodann das gesamte noch unverteilte italische Ackerland, also namentlich die 
Kampanische Domaene, und den besten Teil Siziliens zur Ansiedlung von 
Buergerkolonisten zu bestimmen; endlich ging er gegen die italischen 
Bundesgenossen die bestimmtesten Verpflichtungen ein, ihnen das roemische 
Buergerrecht zu verschaffen. So erschienen denn hier von aristokratischer Seite 
ebendieselben Herrschaftsstuetzen und ebendieselben Reformgedanken, auf denen 
Gaius Gracchus' Verfassung beruht hatte - ein seltsames und doch sehr 
begreifliches Zusammentreffen. Es war nur in der Ordnung, dass, wie die Tyrannis 
gegen die Oligarchie, so diese gegen die Geldaristokratie sich stuetzte auf das 
besoldete und gewissermassen organisierte Proletariat; hatte die Regierung 
frueher die Ernaehrung des Proletariats auf Staatskosten als ein unvermeidliches 
Uebel hingenommen, so dachte Drusus jetzt dasselbe, wenigstens fuer den 
Augenblick, gegen die Geldaristokratie zu gebrauchen. Es war nur in der Ordnung, 
dass der bessere Teil der Aristokratie, ebenwie ehemals auf das Ackergesetz des 
Tiberius Gracchus, so jetzt bereitwillig einging auf alle diejenigen 
Reformmassregeln, die, ohne die Oberhauptsfrage zu beruehren, nur darauf 
abzweckten, die alten Schaeden des Staats auszuheilen. In der Emigrations- und 
Kolonisationsfrage konnte man zwar so weit nicht gehen wie die Demokratie, da 
die Herrschaft der Oligarchie wesentlich beruhte auf dem freien Schalten ueber 
die Provinzen und durch jedes dauernde militaerische Kommando gefaehrdet ward; 
die Gedanken, Italien und die Provinzen gleichzustellen und jenseits der Alpen 
zu erobern, vertrugen mit den konservativen Prinzipien sich nicht. Allein die 
launischen und selbst die kampanischen Domaenen so wie Sizilien konnte der Senat 
recht wohl aufopfern, um den italischen Bauernstand zu heben und dennoch die 
Regierung nach wie vor behaupten; wobei noch hinzukam, dass man kuenftigen 
Agitationen nicht wirksamer vorbeugen konnte als dadurch, dass alles irgend 
verfuegbare Land von der Aristokratie selbst zur Aufteilung gebracht ward und 
fuer kuenftige Demagogen, nach Drusus' eigenem Ausdruck, nichts zu verteilen 
uebrig blieb als der Gassenkot und das Morgenrot. Ebenso war es fuer die 
Regierung, mochte dies nun ein Monarch sein oder eine geschlossene Anzahl 
herrschender Familien, ziemlich einerlei, ob halb oder ganz Italien zum 
roemischen Buergerverband gehoerte; und daher mussten wohl beiderseits die 
reformierenden Maenner sich in dem Gedanken begegnen, durch zweckmaessige und 
rechtzeitige Erstreckung des Buergerrechts die Gefahr abzuwenden, dass die 
Insurrektion von Fregellae in groesserem Massstab wiederkehre, nebenher auch an 
den zahl- und einflussreichen Italikern sich Bundesgenossen fuer ihre Plaene 
suchen. So scharf in der Oberhauptsfrage die Ansichten und Absichten der beiden 
grossen politischen Parteien sich schieden, so vielfach beruehrten sich in den 
Operationsmitteln und in den reformistischen Tendenzen die besten Maenner aus 
beiden Lagern; und wie Scipio Aemilianus ebenso unter den Widersachern des 
Tiberius Gracchus wie unter den Foerderern seiner Reformbestrebungen genannt 
werden kann, so war auch Drusus der Nachfolger und Schueler nicht minder als der 
Gegner des Gaius. Die beiden hochgeborenen und hochsinnigen jugendlichen 
Reformatoren waren sich aehnlicher, als es auf den ersten Blick schien und auch 
persoenlich beide nicht unwert, ueber dem trueben Nebel des befangenen 
Parteitreibens in reineren und hoeheren Anschauungen sich mit dem Kern ihrer 
patriotischen Bestrebungen zu begegnen.
Es handelte sich um die Durchbringung der von Drusus entworfenen Gesetze, 
von denen uebrigens der Antragsteller, ebenwie Gaius Gracchus, den bedenklichen 
Vorschlag, den italischen Bundesgenossen das roemische Buergerrecht zu 
verleihen, vorlaeufig zurueckhielt und zunaechst nur das Geschworenen-, Acker- 
und Getreidegesetz vorlegte. Die Kapitalistenpartei widerstand aufs heftigste 
und wuerde bei der Unentschlossenheit des groessten Teils der Aristokratie und 
der Haltlosigkeit der Komitien ohne Frage die Verwerfung des 
Geschworenengesetzes durchgesetzt haben, wenn es allein zur Abstimmung gekommen 
waere. Drusus fasste deshalb seine saemtlichen Antraege in einen einzigen 
zusammen; und indem also alle bei den Getreide- und Landverteilungen 
interessierten Buerger genoetigt wurden, auch fuer das Geschworenengesetz zu 
stimmen, gelang es durch sie und durch die Italiker, welche mit Ausnahme der in 
ihrem Domanialbesitz bedrohten grossen Grundbesitzer, namentlich der umbrischen 
und etruskischen, fest zu Drusus standen, das Gesetz durchzubringen - freilich 
erst, nachdem Drusus den Konsul Philippus, der nicht aufhoerte zu widerstreben, 
hatte verhaften und durch den Buettel in den Kerker abfuehren lassen. Das Volk 
feierte den Tribun als seinen Wohltaeter und empfing ihn im Theater mit 
Aufstehen und Beifallklatschen; allein die Abstimmung hatte den Kampf nicht so 
sehr entschieden als auf einen anderen Boden verlegt, da die Gegenpartei den 
Antrag des Drusus mit Recht als dem Gesetz von 656 (98) zuwiderlaufend und 
deshalb als nichtig bezeichnete. Der Hauptgegner des Tribuns, der Konsul 
Philippus, forderte den Senat auf, aus diesem Grunde das Livische Gesetz als 
formwidrig zu kassieren; allein die Majoritaet des Senats, erfreut, die 
Rittergerichte los zu sein, wies den Antrag zurueck. Der Konsul erklaerte darauf 
auf offenem Markte, dass mit einem solchen Senat zu regieren nicht moeglich sei 
und er sich nach einem anderen Staatsrat umsehen werde; er schien einen 
Staatsstreich zu beabsichtigen. Der Senat, von Drusus deswegen berufen, sprach 
nach stuermischen Verhandlungen gegen den Konsul ein Tadels- und 
Misstrauensvotum aus; allein im geheimen begann sich in einem grossen Teil der 
Majoritaet die Angst vor der Revolution zu regen, mit der sowohl Philippus als 
ein grosser Teil der Kapitalisten zu drohen schien. Andere Umstaende kamen 
hinzu. Einer der taetigsten und angesehensten unter Drusus' Gesinnungsgenossen, 
der Redner Lucius Crassus, starb ploetzlich wenige Tage nach jener Senatssitzung 
(September 663 91). Die von Drusus mit den Italikern angeknuepften Verbindungen, 
die er anfangs nur wenigen seiner Vertrautesten mitgeteilt hatte, wurden 
allmaehlich ruchbar, und in das wuetende Geschrei ueber Landesverrat, das die 
Gegner erhoben, stimmten viele, vielleicht die meisten Maenner der 
Regierungspartei mit ein; selbst die edelmuetige Warnung, die er dem Konsul 
Philippus zukommen liess, bei dem Bundesfest auf dem Albanerberg vor den von den 
Italikern ausgesandten Moerdern sich zu hueten, diente nur dazu, ihn weiter zu 
kompromittieren, indem sie zeigte, wie tief er in die unter den Italikern 
gaerenden Verschwoerungen verwickelt war. Immer heftiger draengte Philippus auf 
Kassation des Livischen Gesetzes; immer lauer ward die Majoritaet in der 
Verteidigung desselben. Bald erschien die Rueckkehr zu den frueheren 
Verhaeltnissen der grossen Menge der Furchtsamen und Unentschiedenen im Senat 
als der einzige Ausweg, und der Kassationsbeschluss wegen formeller Maengel 
erfolgte. Drusus, nach seiner Art streng sich bescheidend, begnuegte sich daran 
zu erinnern, dass der Senat also selbst die verhassten Rittergerichte 
wiederherstelle, und begab sich seines Rechtes, den Kassationsbeschluss durch 
Interzession ungueltig zu machen. Der Angriff des Senats auf die 
Kapitalistenpartei war vollstaendig abgeschlagen, und willig oder unwillig 
fuegte man sich abermals in das bisherige Joch. Aber die hohe Finanz begnuegte 
sich nicht gesiegt zu haben. Als Drusus eines Abends auf seinem Hausflur die wie 
gewoehnlich ihn begleitende Menge eben verabschieden wollte, stuerzte er 
ploetzlich vor dem Bilde seines Vaters zusammen; eine Moerderhand hatte ihn 
getroffen und so sicher, dass er wenige Stunden darauf den Geist aufgab. Der 
Taeter war in der Abenddaemmerung verschwunden, ohne dass jemand ihn erkannt 
hatte, und eine gerichtliche Untersuchung fand nicht statt; aber es brauchte 
derselben nicht, um hier jenen Dolch zu erkennen, mit dem die Aristokratie sich 
selber zerfleischte. Dasselbe gewaltsame und grauenvolle Ende, das die 
demokratischen Reformatoren weggerafft hatte, war auch dem Gracchus der 
Aristokratie bestimmt. Es lag darin eine tiefe und traurige Lehre. An dem 
Widerstand oder an der Schwaeche der Aristokratie scheiterte die Reform, selbst 
wenn der Versuch zu reformieren aus ihren eigenen Reihen hervorging. Seine Kraft 
und sein Leben hatte Drusus darangesetzt, die Kaufmannsherrschaft zu stuerzen, 
die Emigration zu organisieren, den drohenden Buergerkrieg abzuwenden; er sah 
noch selbst die Kaufleute unumschraenkter regieren als je, sah alle seine 
Reformgedanken vereitelt und starb mit dem Bewusstsein, dass seid jaeher Tod das 
Signal zu dem fuerchterlichsten Buergerkrieg sein werde, der je das schoene 
italische Land verheert hat.
7. Kapitel
Die Empoerung der italischen Untertanen und die Sulpicische Revolution
Seitdem mit Pyrrhos' Ueberwindung der letzte Krieg, den die Italiker fuer 
ihre Unabhaengigkeit gefuehrt hatten, zu Ende gegangen war, das heisst seit fast 
zweihundert Jahren, hatte jetzt das roemische Prinzipat in Italien bestanden, 
ohne dass es selbst unter den gefaehrlichsten Verhaeltnissen ein einziges Mal in 
seiner Grundlage geschwankt haette. Vergeblich hatte das Heldengeschlecht der 
Barleiden, vergeblich die Nachfolger des grossen Alexander und der Achaemeniden 
versucht, die italische Nation zum Kampf aufzuruetteln gegen die uebermaechtige 
Hauptstadt; gehorsam war dieselbe auf den Schlachtfeldern am Guadalquivir und an 
der Medscherda, am Tempepass und am Sipylos erschienen und hatte mit dem besten 
Blute ihrer Jugend ihren Herren die Untertaenigkeit dreier Weltteile erfechten 
helfen. Ihre eigene Stellung indessen hatte sich wohl veraendert, aber eher 
verschlechtert als verbessert. In materieller Hinsicht zwar hatte sie sich im 
allgemeinen nicht zu beklagen. Wenn auch der kleine und der mittlere 
Grundbesitzer durch ganz Italien infolge der unverstaendigen roemischen 
Korngesetzgebung litt, so gediehen dafuer die groesseren Gutsherren und mehr 
noch der Kaufmanns- und Kapitalistenstand, da die Italiker hinsichtlich der 
finanziellen Ausbeutung der Provinzen im wesentlichen denselben Schutz und 
dieselben Vorrechte genossen wie die roemischen Buerger und also die materiellen 
Vorteile des politischen Uebergewichts der Roemer grossenteils auch ihnen zugute 
kamen. Ueberhaupt waren die wirtschaftlichen und sozialen Zustaende Italiens 
nicht zunaechst abhaengig von den politischen Unterschieden; es gab vorzugsweise 
bundesgenoessische Landschaften, wie Etrurien und Umbrien, in denen der freie 
Bauernstand verschwunden war, andere, wie die Abruzzentaeler, in denen derselbe 
noch leidlich und zum Teil fast unberuehrt sich erhalten hatte - aehnlich wie 
sich gleiche Verschiedenheit auch in den verschiedenen roemischen 
Buergerdistrikten nachweisen laesst. Dagegen die politische Zuruecksetzung ward 
immer herber, immer schroffer. Wohl fand ein foermlicher unverhuellter 
Rechtsbruch wenigstens in Hauptfragen nicht statt. Die Kommunalfreiheit, welche 
unter dem Namen der Souveraenitaet den italischen Gemeinden vertragsmaessig 
zustand, wurde von der roemischen Regierung im ganzen respektiert; den Angriff, 
den die roemische Reformpartei im Anfang der agrarischen Bewegung auf die den 
besser gestellten Gemeinden verbrieften roemischen Domaenen machte, hatte nicht 
bloss die streng konservative sowie die Mittelpartei in Rom ernstlich bekaempft, 
sondern auch die roemische Opposition selbst sehr bald aufgegeben. Allein die 
Rechte, welche Rom als der fuehrenden Gemeinde zustanden und zustehen mussten, 
die oberste Leitung des Kriegswesens und die Oberaufsicht ueber die gesamte 
Verwaltung, wurden in einer Weise ausgeuebt, die fast ebenso schlimm war, als 
wenn man die Bundesgenossen geradezu fuer rechtlose Untertanen erklaert haette. 
Die zahlreichen Milderungen des furchtbar strengen roemischen Kriegsrechts, 
welche im Laufe des siebenten Jahrhunderts in Rom eingefuehrt wurden, scheinen 
saemtlich auf die roemischen Buergersoldaten beschraenkt geblieben zu sein; von 
der wichtigsten, der Abschaffung der standrechtlichen Hinrichtungen, ist dies 
gewiss und der Eindruck leicht zu ermessen, wenn, wie dies im Jugurthinischen 
Krieg geschah, angesehene latinische Offiziere nach Urteil des roemischen 
Kriegsrats enthauptet wurden, dem letzten Buergersoldaten aber im gleichen Fall 
das Recht zustand, an die buergerlichen Gerichte Roms Berufung einzulegen. In 
welchem Verhaeltnis die Buerger und die italischen Bundesgenossen zum 
Kriegsdienst angezogen werden sollten, war vertragsmaessig wie billig unbestimmt 
geblieben; allein waehrend in frueherer Zeit beide durchschnittlich die gleiche 
Zahl Soldaten gestellt hatten, wurden jetzt, obwohl das Bevoelkerungsverhaeltnis 
wahrscheinlich eher zu Gunsten als zum Nachteil der Buergerschaft sich 
veraendert hatte, die Forderungen an die Bundesgenossen allmaehlich 
unverhaeltnismaessig gesteigert, so dass man ihnen teils den schwereren und 
kostbareren Dienst vorzugsweise aufbuerdete, teils jetzt regelmaessig auf einen 
Buerger zwei Bundesgenossen aushob. Aehnlich wie die militaerische Oberleitung 
wurde die buergerliche Oberaufsicht, welche mit Einschluss der davon kaum zu 
trennenden obersten Administrativjurisdiktion die roemische Regierung stets und 
mit Recht ueber die abhaengigen italischen Gemeinden sich vorbehalten hatte, in 
einer Weise ausgedehnt, dass die Italiker fast nicht minder als die Provinzialen 
sich der Willkuer eines jeden der zahllosen roemischen Beamten schutzlos 
preisgegeben sahen. In Teanum Sidicinum, einer der angesehensten Bundesstaedte, 
hatte ein Konsul den Buergermeister der Stadt an dem Schandpfahl auf dem Markt 
mit Ruten staeupen lassen, weil seiner Gemahlin, die in dem Maennerbad zu baden 
verlangte, die Munizipalbeamten nicht schleunig genug die Badenden ausgetrieben 
hatten und ihr das Bad nicht sauber erschienen war. Aehnliche Auftritte waren in 
Ferentinum, gleichfalls einer Stadt besten Rechts, ja in der alten und wichtigen 
latinischen Kolonie Cales vorgefallen. In der latinischen Kolonie Venusia war 
ein freier Bauersmann von einem durchpassierenden jungen, amtlosen roemischen 
Diplomaten wegen eines Spasses, den er sich ueber dessen Saenfte erlaubt hatte, 
angehalten, niedergeworfen und mit dem Tragriemen der Saenfte zu Tode gepeitscht 
worden. Dieser Vorfaelle wird um die Zeit des fregellanischen Aufstandes 
gelegentlich gedacht; es leidet keinen Zweifel, dass aehnliche 
Unrechtfertigkeiten haeufig vorkamen und ebensowenig, dass eine ernstliche 
Genugtuung fuer solche Missetaten nirgends zu erlangen war, wogegen das nicht 
leicht ungestraft verletzte Provokationsrecht wenigstens Leib und Leben des 
roemischen Buergers einigermassen schuetzte. Es konnte nicht fehlen, dass 
infolge dieser Behandlung der Italiker seitens der roemischen Regierung die 
Spannung, welche die Weisheit der Ahnen zwischen den latinischen und den 
sonstigen italischen Gemeinden sorgfaeltig unterhalten hatte, wenn nicht 
verschwand, so doch nachliess. Die Zwingburgen Roms und die durch die 
Zwingburgen in Gehorsam erhaltenen Landschaften lebten jetzt unter dem gleichen 
Druck; der Latiner konnte den Picenter daran erinnern, dass sie beide in 
gleicher Weise "den Beilen unterworfen" seien; die Voegte und die Knechte von 
ehemals vereinigte jetzt der gemeinsame Hass gegen den gemeinsamen Zwingherrn.
Wenn also der gegenwaertige Zustand der italischen Bundesgenossen aus einem 
leidlichen Abhaengigkeitsverhaeltnis umgeschlagen war in die drueckendste 
Knechtschaft, so war zugleich denselben jede Aussicht auf Erlangung besseren 
Rechts genommen worden. Schon mit der Unterwerfung Italiens hatte die roemische 
Buergerschaft sich abgeschlossen und die Erteilung des Buergerrechts an ganze 
Gemeinden vollstaendig aufgegeben, die an einzelne Personen sehr beschraenkt. 
Jetzt ging man noch einen Schritt weiter: bei Gelegenheit der die Erstreckung 
des roemischen Buergerrechts auf ganz Italien bezweckenden Agitation in den 
Jahren 628, 632 (126, 122) griff man das Uebersiedlungsrecht selbst an und wies 
geradezu die saemtlichen in Rom sich aufhaltenden Nichtbuerger durch Volks- und 
Senatbeschluss aus der Hauptstadt aus - eine ebenso durch ihre Illiberalitaet 
gehaessige wie durch die vielfach dabei verletzten Privatinteressen gefaehrliche 
Massregel. Kurz, wenn die italischen Bundesgenossen zu den Roemern frueher 
gestanden hatten teils als bevormundete Brueder, mehr beschuetzt als beherrscht 
und nicht zu ewiger Unmuendigkeit bestimmt, teils als leidlich gehaltene und der 
Hoffnung auf die Freilassung nicht voellig beraubte Knechte, so standen sie 
jetzt saemtlich ungefaehr in gleicher Untertaenigkeit und gleicher 
Hoffnungslosigkeit unter den Ruten und Beilen ihrer Zwingherren und durften 
hoechstens als bevorrechtete Knechte sich es herausnehmen, die von den Herren 
empfangenen Fusstritte an die armen Provinzialen weiterzugeben.
Es liegt in der Natur solcher Zerwuerfnisse, dass sie anfangs, 
zurueckgehalten durch das Gefuehl der nationalen Einheit und die Erinnerung 
gemeinschaftlich ueberdauerter Gefahr, leise und gleichsam bescheiden auftreten, 
bis allmaehlich der Riss sich erweitert und zwischen den Herrschern, deren Recht 
lediglich ihre Macht ist, und den Beherrschten, deren Gehorsam nicht weiter 
reicht als ihre Furcht, das unverhohlene Gewaltverhaeltnis sich offenbart. Bis 
zu der Empoerung und Schleifung von Fregellae im Jahre 629 (125), die gleichsam 
offiziell den veraenderten Charakter der roemischen Herrschaft konstatierte, 
trug die Gaerung unter den Italikern nicht eigentlich einen revolutionaeren 
Charakter. Das Begehren nach Gleichberechtigung hatte allmaehlich sich 
gesteigert von stillem Wunsch zu lauter Bitte, nur um, je bestimmter es auftrat, 
desto entschiedener abgewiesen zu werden. Sehr bald konnte man erkennen, dass 
eine gutwillige Gewaehrung nicht zu hoffen sei, und der Wunsch, das Verweigerte 
zu ertrotzen, wird nicht gefehlt haben; allein Roms damalige Stellung liess den 
Gedanken, diesen Wunsch zur Tat zu machen, kaum aufkommen. Obwohl das 
Zahlenverhaeltnis der Buerger und Nichtbuerger in Italien sich nicht gehoerig 
ermitteln laesst, so kann es doch als ausgemacht gelten, dass die Zahl der 
Buerger nicht sehr viel geringer war als die der italischen Bundesgenossen und 
auf ungefaehr 400000 waffenfaehige Buerger mindestens 500000, wahrscheinlich 
600000 Bundesgenossen kamen ^1. Solange bei einem solchen Verhaeltnis die 
Buergerschaft einig und kein nennenswerter aeusserer Feind vorhanden war, konnte 
die in eine Unzahl einzelner Stadt- und Gaugemeinden zersplitterte und durch 
tausendfache oeffentliche und Privatverhaeltnisse mit Rom verknuepfte italische 
Bundesgenossenschaft zu einem gemeinschaftlichen Handeln nimmermehr gelangen und 
mit maessiger Klugheit es der Regierung nicht fehlen, die schwierigen und 
grollenden Untertanenschaften teils durch die kompakte Masse der Buergerschaft, 
teils durch die sehr ansehnlichen Hilfsmittel, die die Provinzen darboten, teils 
eine Gemeinde durch die andere zu beherrschen. Darum verhielten die Italiker 
sich ruhig, bis die Revolution Rom zu erschuettern begann; sowie aber diese 
ausgebrochen war, griffen auch sie ein in das Treiben und Wogen der roemischen 
Parteien, um durch die eine oder die andere die Gleichberechtigung zu erlangen. 
Sie hatten gemeinschaftliche Sache gemacht erst mit der Volks-, sodann mit der 
Senatspartei und bei beiden gleich wenig erreicht. Sie hatten sich ueberzeugen 
muessen, dass zwar die besten Maenner beider Parteien die Gerechtigkeit und 
Billigkeit ihrer Forderungen anerkannten, dass aber diese besten Maenner, 
Aristokraten wie Populare, gleich wenig vermochten, bei der Masse ihrer Partei 
diesen Forderungen Gehoer zu verschaffen. Sie hatten es mitangesehen, wie die 
begabtesten, energischsten, gefeiertsten Staatsmaenner Roms in demselben 
Augenblick, wo sie als Sachwalter der Italiker auftraten, sich von ihren eigenen 
Anhaengern verlassen gefunden hatten und deshalb gestuerzt worden waren. In all 
den Wechselfaellen der dreissigjaehrigen Revolution und Restauration waren 
Regierungen genug ein- und abgesetzt worden, aber wie auch das Programm 
wandelbar sein mochte, die kurzsichtige Engherzigkeit sass ewig am Steuer. Vor 
allem die neuesten Vorgaenge hatten es deutlich offenbart, wie vergeblich die 
Italiker die Beruecksichtigung ihrer Ansprueche von Rom erwarteten. Solange sich 
die Begehren der Italiker mit denen der Revolutionspartei gemischt hatten und 
bei dieser an dem Unverstand der Massen gescheitert waren, konnte man sich noch 
dem Glauben ueberlassen, als sei die Oligarchie nur den Antragstellern, nicht 
dem Antrag selbst feindlich gesinnt gewesen, als sei noch eine Moeglichkeit 
vorhanden, dass der intelligentere Staat die mit dem Wesen der Oligarchie 
vertraegliche und dem Senat heilsame Massregel seinerseits aufnehmen werde. 
Allein die letzten Jahre, in denen der Senat wieder fast unumschraenkt regierte, 
hatten ueber die Absichten auch der roemischen Oligarchie eine nur zu leidige 
Klarheit verbreitet. Statt der gehofften Milderungen erging im Jahre 659 (95) 
ein konsularisches Gesetz, das den Nichtbuergern aufs strengste untersagte, des 
Buergerrechts sich anzumassen, und die Kontravenienten mit Untersuchung und 
Strafe bedrohte - ein Gesetz, das eine grosse Anzahl der angesehensten und bei 
der Gleichberechtigungsfrage am meisten interessierten Personen aus den Reihen 
der Roemer in die der Italiker zurueckwarf und das in seiner juristischen 
Unanfechtbarkeit und staatsmaennischen Wahnwitzigkeit vollkommen auf einer Linie 
steht mit jener beruehmten Akte, welche den Grund legte zur Trennung 
Nordamerikas vom Mutterland, und denn auch ebenwie diese die naechste Ursache 
des Buergerkrieges ward. Es war nur um so schlimmer, dass die Urheber dieses 
Gesetzes keineswegs zu den verstockten und unverbesserlichen Optimaten 
gehoerten, sondern keine anderen waren als der kluge und allgemein verehrte, 
freilich, wie Georg Grenville, von der Natur zum Rechtsgelehrten und vom 
Verhaengnis zum Staatsmann bestimmte Quintus Scaevola, welcher durch seine 
ebenso ehrenwerte als schaedliche Rechtlichkeit erst den Krieg zwischen Senat 
und Rittern und dann den zwischen Roemern und Italikern mehr als irgendein 
zweiter entzuendet hat, und der Redner Lucius Crassus, der Freund und 
Bundesgenosse des Drusus und ueberhaupt einer der gemaessigtsten und 
einsichtigsten Optimaten. Inmitten der heftigen Gaerung, die dies Gesetz und die 
daraus entstandenen zahlreichen Prozesse in ganz Italien hervorriefen, schien 
den Italikern noch einmal der Stern der Hoffnung aufzugehen in Marcus Drusus. 
Was fast unmoeglich geduenkt hatte, dass ein Konservativer die reformatorischen 
Gedanken der Gracchen aufnehmen und die Gleichberechtigung der Italiker 
durchfechten werde, war nun dennoch eingetreten; ein hocharistokratischer Mann 
hatte sich entschlossen, zugleich die Italiker von der sizilischen Meerenge bis 
an die Alpen hin und die Regierung zu emanzipieren und all seinen ernsten Eifer, 
all seine zuverlaessige Hingebung an diese hochherzigen Reformplaene zu setzen. 
Ober wirklich, wie erzaehlt wird, sich an die Spitze eines Geheimbundes gestellt 
hat, dessen Faeden durch ganz Italien liefen und dessen Mitglieder sich eidlich 
2 verpflichteten, zusammenzustehen fuer Drusus und die gemeinschaftliche Sache, 
ist nicht auszumachen; aber wenn er auch nicht zu so gefaehrlichen und in der 
Tat fuer einen roemischen Beamten unverantwortlichen Dingen die Hand geboten 
hat, so ist es doch sicher nicht bei allgemeinen Verheissungen geblieben und 
sind, wenngleich vielleicht ohne und gegen seinen Willen, auf seinen Namen hin 
bedenkliche Verbindungen geknuepft worden. Jubelnd vernahm man in Italien, dass 
Drusus unter Zustimmung der grossen Mehrheit des Senats seine ersten Antraege 
durchgesetzt habe; mit noch groesserem Jubel feierten alle Gemeinden Italiens 
nicht lange darauf die Genesung des ploetzlich schwer erkrankten Tribuns. Aber 
wie Drusus' weitere Absichten sich enthuellten, wechselten die Dinge; er konnte 
nicht wagen, das Hauptgesetz einzubringen; er musste verschieben, musste 
zoegern, musste bald zurueckweichen. Man vernahm, dass die Majoritaet des Senats 
unsicher werde und von ihrem Fuehrer abzufallen drohe; in rascher Folge lief 
durch die Gemeinden Italiens die Kunde, dass das durchgebrachte Gesetz kassiert 
sei, dass die Kapitalisten unumschraenkter schalteten als je, dass der Tribun 
von Moerderhand getroffen, dass er tot sei (Herbst 663 91).
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^1 Diese Ziffern sind den Zensuszahlen der Jahre 639 (115) und 684 (70) 
entnommen; waffenfaehige Buerger zaehlte man in jenem Jahr 394336, in diesem 
910000 (nach Phlegon fr. 13 Mueller, welchen Satz Clinton und dessen 
Ausschreiber faelschlich auf den Zensus von 668 (86) beziehen; nach Liv. ep. 98 
wurden - nach der richtigen Lesung - 900000 Koepfe gezaehlt). Die einzige 
zwischen diesen beiden bekannte Zaehlungsziffer, die des Zensus von 668 (86), 
der nach Hieronymus 463000 Koepfe ergab, ist wohl nur deshalb so gering 
ausgefallen, weil er mitten in der Krise der Revolution stattfand. Da ein 
Steigen der Bevoelkerung Italiens in der Zeit von 639 (115) bis 684 (70) nicht 
denkbar ist, und selbst die Sullanischen Landanweisungen die Luecken, die der 
Krieg gerissen, hoechstens gedeckt haben koennen, so darf der Ueberschuss von 
reichlich 500000 Waffenfaehigen mit Sicherheit auf die inzwischen erfolgte 
Aufnahme der Bundesgenossen zurueckgefuehrt werden. Indes ist es moeglich und 
sogar wahrscheinlich, dass in diesen verhaengnisvollen Jahren der Gesamtstand 
der italischen Bevoelkerung vielmehr zurueckging; rechnet man das Gesamtdefizit 
auf 100000 Waffenfaehige, was nicht uebertrieben erscheint, so kommen fuer die 
Zeit des Bundesgenossenkrieges in Italien auf zwei Buerger drei Nichtbuerger.
2 Die Eidesformel ist erhalten (bei Diod. Vat. p. 128); sie lautet: "Ich 
schwoere bei dem Kapitolinischen Jupiter und bei der roemischen Vesta und bei 
dem angestammten Mars und bei der zeugenden Sonne und bei der naehrenden Erde 
und bei den goettlichen Gruendern und Mehrern (den Penaten) der Stadt Rom, dass 
mir Freund sein soll und Feind sein soll, wer Freund und Feind ist dem Drusus; 
ingleichen dass ich weder meines eigenen noch des Lebens meiner Kinder und 
meiner Eltern schonen will, ausser insoweit es dem Drusus frommt und den 
Genossen dieses Eides. Wenn ich aber Buerger werden sollte durch das Gesetz des 
Drusus, so will ich Rom achten als meine Heimat und Drusus als den groessten 
meiner Wohltaeter. Diesen Eid will ich abnehmen so vielen meiner Mitbuerger, als 
ich vermag; und schwoere ich recht, so gehe es mir wohl, schwoere ich falsch, so 
gehe es mir uebel!"
Indes wird man Wohltun, diesen Bericht mit Vorsicht zu benutzen; er ruehrt 
entweder her aus den gegen Drusus von Philippus gehaltenen Reden (worauf die 
sinnlose, von dem Auszugmacher der Eidesformel vorgesetzte Ueberschrift 'Eid des 
Philippus' zu fuehren scheint) oder im besten Fall aus den spaeter ueber diese 
Verschwoerung in Rom aufgenommenen Kriminalprozessakten; und auch bei der 
letzteren Annahme bleibt es fraglich, ob diese Eidesformel aus den Inkulpaten 
heraus- oder in sie hineininquiriert ward.
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Die letzte Hoffnung, durch Vertrag die Aufnahme in den roemischen 
Buergerverband zu erlangen, ward den Italikern mit Marcus Drusus zu Grabe 
getragen. Wozu dieser konservative und energische Mann unter den guenstigsten 
Verhaeltnissen seine eigene Partei nicht hatte bestimmen koennen, dazu war 
ueberhaupt auf dem Wege der Guete nicht zu gelangen. Den Italikern blieb nur die 
Wahl, entweder geduldig sich zu fuegen oder den Versuch, der vor 
fuenfunddreissig Jahren durch die Zerstoerung von Fregellae im Keim erstickt 
worden war, noch einmal und womoeglich mit gesamter Hand zu wiederholen und mit 
den Waffen sei es Rom zu vernichten und zu beerben, sei es wenigstens die 
Gleichberechtigung mit Rom zu erzwingen. Es war dieser letztere Entschluss 
freilich ein Entschluss der Verzweiflung; wie die Sachen lagen, mochte die 
Auflehnung der einzelnen Stadtgemeinden gegen die roemische Regierung gar leicht 
noch hoffnungsloser erscheinen als der Aufstand der amerikanischen Pflanzstaedte 
gegen das Britische Imperium; allem Anschein nach konnte die roemische Regierung 
mit maessiger Aufmerksamkeit und Tatkraft dieser zweiten Schilderhebung das 
Schicksal der frueheren bereiten. Allein war es etwa minder ein Entschluss der 
Verzweiflung, wenn man stillsass und die Dinge ueber sich kommen liess? Wenn man 
sich erinnerte, wie die Roemer ungereizt in Italien zu hausen gewohnt waren, was 
war jetzt zu erwarten, wo die angesehensten Maenner in jeder italischen Stadt 
mit Drusus in einem Einverstaendnis gestanden hatten oder haben sollten - beides 
war hinsichtlich der Folgen ziemlich dasselbe -, das geradezu gegen die jetzt 
siegreiche Partei gerichtet und fueglich als Hochverrat zu qualifizieren war? 
Allen denen, die an diesem Geheimbund teilgehabt, ja allen, die nur der 
Teilhaberschaft verdaechtigt werden konnten, blieb keine andere Wahl, als den 
Krieg zu beginnen oder ihren Nacken unter das Henkerbeil zu beugen. Es kam 
hinzu, dass fuer eine allgemeine Schilderhebung durch ganz Italien der 
gegenwaertige Augenblick noch verhaeltnismaessig guenstige Aussichten darbot. 
Wir sind nicht genau darueber unterrichtet, inwieweit die Roemer die Sprengung 
der groesseren italischen Eidgenossenschaften durchgefuehrt hatten; es ist indes 
nicht unwahrscheinlich, dass die Marser, die Paeligner, vielleicht sogar die 
Samniten und Lucaner damals noch in ihrer alten, wenn auch politisch 
bedeutungslos gewordenen, zum Teil wohl auf blosse Fest- und Opfergemeinschaft 
zurueckgefuehrten Gemeindebuenden zusammenstanden. Immer fand die beginnende 
Insurrektion jetzt noch an diesen Verbaenden einen Stuetzpunkt; wer aber konnte 
sagen, wie bald die Roemer ebendarum dazu schreiten wuerden, auch sie zu 
beseitigen? Der Geheimbund ferner, an dessen Spitze Drusus gestanden haben 
sollte, hatte sein wirkliches oder gehofftes Haupt an ihm verloren, aber er 
selber bestand und gewaehrte fuer die politische Organisation des Aufstandes 
einen wichtigen Anhalt, waehrend die militaerische daran anknuepfen konnte, dass 
jede Bundesstadt ihr eigenes Heerwesen und erprobte Soldaten besass. Andrerseits 
war man in Rom auf nichts ernstlich gefasst. Man vernahm wohl davon, dass 
unruhige Bewegungen in Italien stattfaenden und die bundesgenoessischen 
Gemeinden miteinander einen auffallenden Verkehr unterhielten; aber statt 
schleunigst die Buerger unter die Waffen zu rufen, begnuegte das regierende 
Kollegium sich damit, in herkoemmlicher Art die Beamten zur Wachsamkeit zu 
ermahnen und Spione auszusenden, um etwas Genaueres zu erfahren. Die Hauptstadt 
war so voellig unverteidigt, dass ein entschlossener marsischer Offizier Quintus 
Pompaedius Silo, einer von den vertrautesten Freunden des Drusus, den Plan 
entworfen haben soll, an der Spitze einer Schar zuverlaessiger, unter den 
Gewaendern Schwerter fuehrender Maenner sich in dieselbe einzuschleichen und 
sich ihrer durch einen Handstreich zu bemaechtigen. Ein Aufstand bereitete also 
sich vor; Vertraege wurden geschlossen, die Ruestungen still und taetig 
betrieben, bis endlich, wie gewoehnlich noch etwas frueher, als die leitenden 
Maenner beabsichtigt hatten, durch einen Zufall die Insurrektion zum Ausbruch 
kam. Der roemische Praetor mit prokonsularischer Gewalt Gaius Servilius, durch 
seine Kundschafter davon benachrichtigt, dass die Stadt Asculum (Ascoli) in den 
Abruzzen an die Nachbargemeinden Geiseln sende, begab sich mit seinem Legaten 
Fonteius und wenigem Gefolge dorthin und richtete an die eben zur Feier der 
grossen Spiele im Theater versammelte Menge eine donnernde Drohrede. Der Anblick 
der nur zu bekannten Beile, die Verkuendigung der nur zu ernst gemeinten 
Drohungen warf den Funken in den seit Jahrhunderten aufgehaeuften Zunder des 
erbitterten Hasses; die roemischen Beamten wurden im Theater selbst von der 
Menge zerrissen und sofort, gleich als gelte es, durch einen furchtbaren Frevel 
jede Bruecke der Versoehnung abzubrechen, die Tore auf Befehl der Obrigkeit 
geschlossen, die saemtlichen in Asculum verweilenden Roemer niedergemacht und 
ihre Habe gepluendert. Wie die Flamme durch die Steppe lief die Empoerung durch 
die Halbinsel. Voran ging das tapfere und zahlreiche Volk der Marser in 
Verbindung mit den kleinen, aber kernigen Eidgenossenschaften in den Abruzzen, 
den Paelignern, Marrucinern, Frentanern und Vestinern; der schon genannte 
tapfere und kluge Quintus Silo war hier die Seele der Bewegung. Von den Marsern 
wurde zuerst den Roemern foermlich abgesagt, wonach spaeterhin dem Krieg der 
Name des marsischen blieb. Dem gegebenen Beispiel folgten die samnitischen und 
ueberhaupt die Masse der Gemeinden vom Liris und den Abruzzen bis hinab nach 
Kalabrien und Apulien, so dass bald in ganz Mittel- und Sueditalien gegen Rom 
geruestet ward. Die Etrusker und Umbrer dagegen hielten zu Rom, wie sie bereits 
frueher mit den Rittern zusammengehalten hatten gegen Drusus. Es ist 
bezeichnend, dass in diesen Landschaften seit alten Zeiten die Grund- und 
Geldaristokratie uebermaechtig und der Mittelstand gaenzlich verschwunden war, 
wogegen in und an den Abruzzen der Bauernstand sich reiner und frischer bewahrt 
hatte als irgendwo sonst in Italien; der Bauern- und ueberhaupt der Mittelstand 
also war es, aus dem der Aufstand wesentlich hervorging, wogegen die munizipale 
Aristokratie auch jetzt noch Hand in Hand ging mit der hauptsaechlichen 
Regierung. Danach ist es auch leicht erklaerlich, dass in den aufstaendischen 
Distrikten einzelne Gemeinden und in den aufstaendischen Gemeinden Minoritaeten 
festhielten an dem roemischen Buendnis; wie zum Beispiel die Vestinerstadt Pinna 
fuer Rom eine schwere Belagerung aushielt und ein im Hirpinerland gebildetes 
Loyalistenkorps unter Minatus Magius von Aeclanum die roemischen Operationen in 
Kampanien unterstuetzte. Endlich hielten fest an Rom die am besten gestellten 
bundesgenoessischen Gemeinden, in Kampanien, Nola und Nuceria, und die 
griechischen Seestaedte Neapolis und Rhegion, desgleichen wenigstens die meisten 
latinischen Kolonien, wie zum Beispiel Alba und Aesernia - ebenwie im 
Hannibalischen Kriege die latinischen und die griechischen Staedte im ganzen 
fuer die sabellischen gegen Rom Partei genommen hatten. Die Vorfahren hatten 
Italiens Beherrschung auf die aristokratische Gliederung gegruendet und mit 
geschickter Abstufung der Abhaengigkeiten die schlechter gestellten Gemeinden 
durch die besseren Rechts, innerhalb jeder Gemeinde aber die Buergerschaft durch 
die Munizipalaristokratie in Untertaenigkeit gehalten. Erst jetzt, unter dem 
unvergleichlich schlechten Regiment der Oligarchie, erprobte es sich 
vollstaendig, wie fest und gewaltig die Staatsmaenner des vierten und fuenften 
Jahrhunderts ihre Werksteine ineinandergefuegt hatten; auch diese Sturmflut 
hielt der vielfach erschuetterte Bau noch aus. Freilich war damit, dass die 
besser gestellten Staedte nicht auf den ersten Stoss von Rom liessen, noch 
keineswegs gesagt, dass sie auch jetzt, wie im Hannibalischen Kriege, auf die 
Laenge und nach schweren Niederlagen ausdauern wuerden, ohne in ihrer Treue 
gegen Rom zu schwanken; die Feuerprobe war noch nicht ueberstanden.
Das erste Blut war also geflossen und Italien in zwei grosse Heerlager 
auseinandergetreten. Zwar fehlte, wie wir sahen, noch gar viel an einer 
allgemeinen Schilderhebung der italischen Bundesgenossenschaft; dennoch hatte 
die Insurrektion schon eine vielleicht die Hoffnungen der Fuehrer selbst 
uebertreffende Ausdehnung gewonnen, und die Insurgenten konnten ohne Uebermut 
daran denken, der roemischen Regierung ein billiges Abkommen anzubieten. Sie 
sandten Boten nach Rom und machten sich anheischig, gegen Aufnahme in den 
Buergerverband die Waffen niederzulegen; es war vergebens. Der Gemeinsinn, der 
so lange in Rom vermisst worden war, schien ploetzlich wiedergekehrt zu sein, 
nun es sich darum handelte, einem gerechten und jetzt auch mit ansehnlicher 
Macht unterstuetzten Begehren der Untertanen mit starrer Borniertheit in den Weg 
zu treten. Die naechste Folge der italischen Insurrektion war, aehnlich wie nach 
den Niederlagen, die die Regierungspolitik in Afrika und Gallien erlitten hatte, 
die Eroeffnung eines Prozesskrieges, mittels dessen die Richteraristokratie 
Rache nahm an denjenigen Maennern der Regierung, in denen man, mit Recht oder 
Unrecht, die naechste Ursache dieses Unheils sah. Auf den Antrag des Tribuns 
Quintus Varius ward trotz des Widerstandes der Optimaten und trotz der 
tribunizischen Interzession eine besondere Hochverratskommission, natuerlich aus 
dem mit offener Gewalt fuer diesen Antrag kaempfenden Ritterstand, niedergesetzt 
zur Untersuchung der von Drusus angezettelten und, wie in Italien so auch in 
Rom, weitverzweigten Verschwoerung, aus der die Insurrektion hervorgegangen war 
und die jetzt, da halb Italien in Waffen stand, der gesamten erbitterten und 
erschreckten Buergerschaft als unzweifelhafter Landesverrat erschien. Die 
Urteile dieser Kommission raeumten stark auf in den Reihen der senatorischen 
Vermittlungspartei; unter andern namhaften Maennern ward Drusus' genauer Freund, 
der junge talentvolle Gaius Cotta, in die Verbannung gesandt, und mit Not 
entging der greise Marcus Scaurus dem gleichen Schicksal. Der Verdacht gegen die 
den Reformen des Drusus geneigten Senatoren ging soweit, dass bald nachher der 
Konsul Lupus aus dem Lager an den Senat berichtete ueber die Verbindungen, die 
zwischen den Optimaten in seinem Lager und dem Feinde bestaendig unterhalten 
wuerden; ein Verdacht, der sich freilich bald durch das Aufgreifen marsischer 
Spione als unbegruendet auswies. Insofern konnte der Koenig Mithradates nicht 
mit Unrecht sagen, dass der Hader der Faktionen aerger als der 
Bundesgenossenkrieg selbst den roemischen Staat zerruettete. Zunaechst indes 
stellte der Ausbruch der Insurrektion und der Terrorismus, den die 
Hochverratskommission uebte, wenigstens einen Schein her von Einigkeit und 
Kraft. Die Parteifehden schwiegen; die faehigen Offiziere aller Farben, 
Demokraten wie Gaius Marius, Aristokraten wie Lucius Sulla, Freunde des Drusus 
wie Publius Sulpicius Rufus, stellten sich der Regierung zur Verfuegung; die 
Getreideverteilungen wurden, wie es scheint, um diese Zeit durch Volksbeschluss 
wesentlich beschraenkt, um die finanziellen Kraefte des Staates fuer den Krieg 
zusammenzuhalten, was um so notwendiger wir, als bei der drohenden Stellung des 
Koenigs Mithradates die Provinz Asia jeden Augenblick in Feindeshand geraten und 
damit eine der Hauptquellen des roemischen Schatzes versiegen konnte; die 
Gerichte stellten mit Ausnahme der Hochverratskommission nach Beschluss des 
Senats vorlaeufig ihre Taetigkeit ein; alle Geschaefte stockten und man dachte 
an nichts als an Aushebung von Soldaten und Anfertigung von Waffen.
Waehrend also der fuehrende Staat in Voraussicht des bevorstehenden 
schweren Krieges sich straffer zusammennahm, hatten die Insurgenten die 
schwierigere Aufgabe zu loesen, sich waehrend des Kampfes politisch zu 
organisieren. In dem inmitten der marsischen, samnitischen, marrucinischen und 
vestinischen Gaue, also im Herzen der insurgierten Landschaften belegenen 
Gebiete der Paeligner, in der schoenen Ebene an dem Pescarafluss ward die Stadt 
Corfinium auserlesen zum Gegen-Rom oder zur Stadt Italia, deren Buergerrecht den 
Buergern saemtlicher insurgierter Gemeinden erteilt ward; hier wurden in 
entsprechender Groesse Markt und Rathaus abgesteckt. Ein Senat von fuenfhundert 
Mitgliedern erhielt den Auftrag, die Verfassung festzustellen, und die 
Oberleitung des Kriegswesens. Nach seiner Anordnung erlas die Buergerschaft aus 
den Maennern senatorischen Ranges zwei Konsuln und zwoelf Praetoren, die ebenwie 
Roms zwei Konsuln und sechs Praetoren die hoechste Amtsgewalt in Krieg und 
Frieden .uebernahmen. Die lateinische Sprache, die damals schon bei den Marsern 
und Picentern die landuebliche war, blieb in offiziellem Gebrauch, aber es trat 
ihr die samnitische als die im suedlichen Italien vorherrschende 
gleichberechtigt zur Seite und beider bediente man sich abwechselnd auf den 
Silbermuenzen, die man nach roemischen Mustern und nach roemischem Fuss auf den 
Namen des neuen italischen Staates zu schlagen anfing, also das seit zwei 
Jahrhunderten von Rom ausgeuebte Muenzmonopol ebenfalls ihm aneignend. Es geht 
aus diesen Bestimmungen hervor, was sich freilich schon von selbst versteht, 
dass die Italiker jetzt nicht mehr sich Gleichberechtigung von den Roemern zu 
erstreiten, sondern diese zu vernichten oder zu unterwerfen und einen neuen 
Staat zu bilden gedachten. Aber es geht daraus auch hervor, dass ihre Verfassung 
nichts war als ein reiner Abklatsch der roemischen oder, was dasselbe ist, die 
altgewohnte, bei den italischen Nationen seit undenklicher Zeit hergebrachte 
Politik: eine Stadtordnung statt einer Staatskonstitution, mit Urversammlungen 
von gleicher Unbehilflichkeit und Nichtigkeit, wie die roemischen Komitien es 
waren, mit einem regierenden Kollegium, das dieselben Elemente der Oligarchie in 
sich trug wie der roemische Senat, mit einer in gleicher Art durch eine Vielzahl 
konkurrierender hoechster Beamten ausgeuebten Exekutive - es geht diese 
Nachbildung bis in das kleinste Detail hinab, wie zum Beispiel der Konsul- oder 
Praetortitel des hoechstkommandierenden Magistrats auch von den Feldherren der 
Italiker nach einem Siege vertauscht wird mit dem Titel Imperator. Es aendert 
sich eben nichts als der Name, ganz wie auf den Muenzen der Insurgenten dasselbe 
Goetterbild erscheint und nur die Beschrift nicht Roma, sondern Italia lautet. 
Nur darin unterscheidet, nicht zu seinem Vorteil, sich dies Insurgenten-Rom von 
dem urspruenglichen, dass das letztere denn doch eine staedtische Entwicklung 
gehabt und seine unnatuerliche Zwischenstellung zwischen Stadt und Staat 
wenigstens auf natuerlichem Wege sich gebildet hatte, wogegen das neue Italia 
gar nichts war als der Kongressplatz der Insurgenten und durch eine reine 
Legalfiktion die Bewohner der Halbinsel zu Buergern dieser neuen Hauptstadt 
gestempelt wurden. Bezeichnend aber ist es, dass hier, wo die ploetzliche 
Verschmelzung einer Anzahl einzelner Gemeinden zu einer neuen politischen 
Einheit den Gedanken einer Repraesentativverfassung im modernen Sinn so 
nahelegte, doch von einer solchen keine Spur, ja das Gegenteil sich zeigt 3 und 
nur die kommunale Organisation in einer noch widersinnigeren Weise als bisher 
reproduziert wird. Vielleicht nirgends zeigt es sich so deutlich wie hier, dass 
dem Altertum die freie Verfassung unzertrennlich ist von dem Auftreten des 
souveraenen Volkes in eigener Person in den Urversammlungen oder von der Stadt, 
und dass der grosse Grundgedanke des heutigen republikanisch-konstitutionellen 
Staates: die Volkssouveraenitaet auszudruecken durch eine 
Repraesentantenversammlung, dieser Gedanke, ohne den der freie Staat ein Unding 
waere, ganz und vollkommen modern ist. Selbst die italische Staatenbildung, 
obwohl sie in den gewissermassen repraesentativen Senaten und in dem 
Zuruecktreten der Komitien dem freien Staat der Neuzeit sich naehert, hat doch 
weder als Rom noch als Italia jemals die Grenzlinie zu ueberschreiten vermocht.
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3 Selbst aus unserer duerftigen Kunde, worunter Diodor (p. 538) und Strabon 
(5, 4, 2) noch das Beste geben, erhellt dies sehr bestimmt; wie denn zum 
Beispiel der letztere ausdruecklich sagt, dass die Buergerschaft die Beamten 
waehlte. Dass der Senat von Italia in anderer Weise gebildet werden und andere 
Kompetenz haben sollte als der roemische, ist wohl behauptet, aber nicht 
bewiesen worden. Man wird bei der ersten Zusammensetzung natuerlich fuer eine 
einigermassen gleichmaessige Vertretung der insurgierten Staedte gesorgt haben; 
allein dass die Senatoren von Rechts wegen von den Gemeinden deputiert werden 
sollten, ist nirgends ueberliefert. Ebensowenig schliesst der Auftrag an den 
Senat, die Verfassung zu entwerfen, die Promulgation durch den Beamten und die 
Ratifikation durch die Volksversammlung aus.
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So begann wenige Monate nach Drusus' Tode im Winter 663/64 (91/90) der 
Kampf, wie eine der Insurgentenmuenzen ihn darstellt, des sabellinischen Stiers 
gegen die roemische Woelfin. Beiderseits ruestete man eifrig; in Italia wurden 
grosse Vorraete an Waffen, Zufuhr und Geld aufgehaeuft; in Rom bezog man aus den 
Provinzen, namentlich aus Sizilien, die erforderlichen Vorraete und setzte fuer 
alle Faelle die lange vernachlaessigten Mauern in Verteidigungszustand. Die 
Streitkraefte waren einigermassen gleich gewogen. Die Roemer fuellten die 
Luecken in den italischen Kontingenten teils durch gesteigerte Aushebung aus der 
Buergerschaft und aus den schon fast ganz romanisierten Bewohnern der 
Keltenlandschaften diesseits der Alpen, von denen allein bei der kampanischen 
Armee 10000 dienten 4, teils durch die Zuzuege der Numidier und anderer 
ueberseeischer Nationen, und brachten mit Hilfe der griechischen und 
kleinasiatischen Freistaedte eine Kriegsflotte zusammen 5. Beiderseits wurden, 
ohne die Besatzungen zu rechnen, bis 100000 Soldaten mobil gemacht 6 und an 
Tuechtigkeit der Mannschaft, an Kriegstaktik und Bewaffnung standen die Italiker 
hinter den Roemern in nichts zurueck. Die Fuehrung des Krieges war fuer die 
Insurgenten wie fuer die Roemer deswegen sehr schwierig, weil das aufstaendische 
Gebiet sehr ausgedehnt und eine grosse Zahl zu Rom haltender Festungen in 
demselben zerstreut war; so dass einerseits die Insurgenten sich genoetigt 
sahen, einen sehr zersplitternden und zeitraubenden Festungskrieg mit einer 
ausgedehnten Grenzdeckung zu verbinden, andrerseits die Roemer nicht wohl anders 
konnten, als die nirgends recht zentralisierte Insurrektion in allen 
insurgierten Landschaften zu bekaempfen. Militaerisch zerfiel das insurgierte 
Land in zwei Haelften: in der noerdlichen, die von Picenum und den Abruzzen bis 
an die kampanische Nordgrenze reichte und die lateinisch redenden Distrikte 
umfasste, uebernahmen italischerseits der Marser Quintus Silo, roemischerseits 
Publius Rutilius Lupus, beide als Konsuln, den Oberbefehl; in der suedlichen, 
welche Kampanien, Samnium und ueberhaupt die sabellisch redenden Landschaften in 
sich schloss, befehligte als Konsul der Insurgenten der Samnite Gaius Papius 
Mutilus, als roemischer Konsul Lucius Iulius Caesar. Jedem der beiden 
Oberfeldherrn standen auf italischer Seite sechs, auf roemischer fuenf 
Unterbefehlshaber zur Seite, so dass ein jeder von diesen in einem bestimmten 
Bezirk den Angriff und die Verteidigung leitete, die konsularischen Heere aber 
die Bestimmung hatten, freier zu agieren und die Entscheidung zu bringen. Die 
angesehensten roemischen Offiziere, wie zum Beispiel Gaius Marius, Quintus 
Catulus und die beiden im Spanischen Krieg erprobten Konsulare Titus Didius und 
Publius Crassus, stellten fuer diese Posten den Konsuln sich zur Verfuegung; und 
wenn man auf Seiten der Italiker nicht so gefeierte Namen entgegenzustellen 
hatte, so bewies doch der Erfolg, dass ihre Fuehrer den roemischen militaerisch 
in nichts nachstanden.
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4 Die Schleuderbleie von Asculum beweisen, dass auch im Heere des Strabo 
die Gallier sehr zahlreich waren.
5 Wir haben noch einen roemischen Senatsbeschluss vom 22. Mai 676 (78), 
welcher dreien griechischen Schiffskapitaenen von Karystos, Klazomenae und 
Miletos fuer die seit dem Beginn des Italischen Krieges (664 90) geleisteten 
treuen Dienste bei ihrer Entlassung Ehren und Vorteile zuerkennt. Gleichartig 
ist die Nachricht Memnons, dass von Herakleia am Schwarzen Meer fuer den 
Italischen Krieg zwei Trieren aufgeboten und dieselben im elften Jahre mit 
reichen Ehrengaben heimgekehrt seien.
6 Dass diese Angaben Appians nicht uebertrieben ist, beweisen die 
Schleuderbleie von Asculum, die unter anderen die fuenfzehnte Legion nennen.
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Die Offensive in diesem durchaus dezentralisierten Krieg war im ganzen auf 
seiten der Roemer, tritt aber auch hier nirgends mit Entschiedenheit auf. Es 
faellt auf, dass weder die Roemer ihre Truppen zusammennahmen, um einen 
ueberlegenen Angriff gegen die Insurgenten auszufuehren, noch die Insurgenten 
den Versuch machten, in Latium einzuruecken und sich auf die feindliche 
Hauptstadt zu werfen; wir sind indes mit den beiderseitigen Verhaeltnissen zu 
wenig bekannt; um zu beurteilen, ob und wie man anders haette handeln koennen 
und inwieweit die Schlaffheit der roemischen Regierung einer- und die lose 
Verbindung der foederierten Gemeinden andrerseits zu diesem Mangel an Einheit in 
der Kriegfuehrung beigetragen haben. Es ist begreiflich, dass bei diesem System 
es wohl zu Siegen und Niederlagen kam, aber sehr lange nicht zu einer 
endgueltigen Erledigung; nicht minder aber auch, sass von einem solchen Krieg, 
der in eine Reihe von Gefechten einzelner gleichzeitig, bald gesondert, bald 
kombiniert operierender Korps sich aufloeste, aus unserer beispiellos 
truemmerhaften Ueberlieferung ein anschauliches Bild sich nicht herstellen 
laesst.
Der erste Sturm traf selbstverstaendlich die in den insurgierten 
Landschaften zu Rom haltenden Festungen, die schleunigst ihre Tore schlossen und 
die bewegliche Habe vom Lande hereinschafften. Silo warf sich auf die Zwingburg 
der Marser, das feste Alba, Mutilus auf die im Herzen Samniums angelegte 
Latinerstadt Aesernia: dort wie hier trafen sie auf den entschlossensten 
Widerstand. Aehnliche Kaempfe moegen im Norden um Firmum, Hatria, Pinna, im 
Sueden um Luceria, Benevent, Nola, Paestum getobt haben, bevor und waehrend die 
roemischen Heere sich an den Grenzen der insurgierten Landschaft aufstellten. 
Nachdem die Suedarmee unter Caesar in der groesstenteils noch zu Rom haltenden 
kampanischen Landschaft sich im Fruehjahr 664 (90) gesammelt und Capua mit 
seinem fuer die Finanzen Roms so wichtigen Domanialgebiet sowie die 
bedeutenderen Bundesstaedte mit Besatzung versehen hatte, versuchte sie zur 
Offensive ueberzugehen und den kleineren, nach Samnium und Lucanien unter Marcus 
Marcellus und Publius Crassus vorausgesandten Abteilungen zu Hilfe zu kommen. 
Allein Caesar ward von den Samniten und den Marsern unter Publius Vettius Scato 
mit starkem Verlust zurueckgewiesen, und die wichtige Stadt Venafrum trat 
hierauf ueber zu den Insurgenten, denen sie die roemische Besatzung in die 
Haende lieferte. Durch den Abfall dieser Stadt, die auf der Heerstrasse von 
Kampanien nach Samnium lag, war Aesernia abgeschnitten, und die bereits hart 
angegriffene Festung sah sich jetzt ausschliesslich auf den Mut und die Ausdauer 
ihrer Verteidiger und ihres Kommandanten Marcellus angewiesen. Zwar machte ein 
Streifzug, den Sulla mit derselben kuehnen Verschlagenheit wie vor Jahren den 
Zug zu Bocchus gluecklich zu Ende fuehrte, den bedraengten Aeserninern fuer 
einen Augenblick Luft; allein dennoch wurden sie nach hartnaeckiger Gegenwehr 
gegen Ende des Jahres durch die aeusserste Hungersnot gezwungen zu kapitulieren. 
Auch in Lucanien ward Publius Crassus von Marcus Lamponius geschlagen und 
genoetigt, sich in Grumentum einzuschliessen, das nach langer und harter 
Belagerung fiel. Apulien und die suedlichen Landschaften hatte man ohnehin 
gaenzlich sich selbst ueberlassen muessen. Die Insurrektion griff um sich; wie 
Mutilus an der Spitze der samnitischen Armee in Kampanien einrueckte, uebergab 
die Buergerschaft von Nola ihm ihre Stadt und lieferte die roemische Besatzung 
aus, deren Befehlshaber auf Mutilus' Befehl hingerichtet, die Mannschaft in die 
siegreiche Armee untergesteckt ward. Mit einziger Ausnahme von Nuceria, das fest 
an Rom hielt, ging ganz Kampanien bis zum Vesuv den Roemern verloren; Salernum, 
Stabiae, Pompeii, Herculaneum erklaerten sich fuer die Insurgenten; Mutilus 
konnte in das Gebiet noerdlich vom Vesuv vorruecken und mit seiner samnitisch-
lucanischen Armee Acerrae belagern. Die Numidier, die in grosser Zahl bei 
Caesars Armee standen, fingen an, scharenweise zu Mutilus ueberzugehen oder 
vielmehr zu Oxyntas, dem Sohne Jugurthas, der bei der Uebergabe von Venusia den 
Samniten in die Haende gefallen war und nun im koeniglichen Purpur in den Reihen 
der Samniten erschien, so dass Caesar sich genoetigt sah, das ganze afrikanische 
Korps in die Heimat zurueckzuschicken. Mutilus wagte sogar einen Sturm auf das 
roemische Lager; allein er ward abgeschlagen, und die Samniten, denen bei dem 
Abzug die roemische Reiterei in den Ruecken gefallen war, liessen bei 6000 Tote 
auf dem Schlachtfeld. Es war der erste namhafte Erfolg, den in diesem Kriege die 
Roemer errangen; das Heer rief den Feldherrn zum Imperator aus, und in der 
Hauptstadt fing der tief gesunkene Mut wieder an sich zu heben. Zwar ward nicht 
lange darauf die siegreiche Armee bei einem Flussuebergang von Marius Egnatius 
angegriffen und so nachdruecklich geschlagen, dass sie bis Teanum zurueckweichen 
und dort wieder organisiert werden musste; indes gelang es den Anstrengungen des 
taetigen Konsuls, sein Heer noch vor Einbruch des Winters wieder in 
kriegsfaehigen Zustand zu setzen und seine alte Stellung wieder einzunehmen 
unter den Mauern von Acerrae, das die samnitische Hauptarmee unter Mutilus 
fortfuhr zu belagern.
Gleichzeitig hatten die Operationen auch in Mittelitalien begonnen, wo der 
Aufstand von den Abruzzen und der Landschaft am Fuciner See aus in gefaehrlicher 
Naehe die Hauptstadt bedrohte. Ein selbstaendiges Korps unter Gnaeus Pompeius 
Strabo ward ins Picenische gesandt, um, auf Firmum und Falerio gestuetzt, 
Asculum zu bedrohen; die Hauptmasse dagegen der roemischen Nordarmee stellte 
unter dem Konsul Lupus sich auf an der Grenze des latinischen und des marsischen 
Gebietes, wo an der Valerischen und der Salarischen Chaussee der Feind der 
Hauptstadt am naechsten stand; der kleine Fluss Tolenus (Turano), der zwischen 
Tibur und Alba die Valerische Strasse schneidet und bei Rieti in den Velino 
faellt, schied die beiden Heere. Ungeduldig draengte der Konsul Lupus zur 
Entscheidung und ueberhoerte den unbequemen Rat des Marius, die des Dienstes 
ungewohnte Mannschaft erst im kleinen Krieg zu ueben. Zunaechst ward ihm die 
10000 Mann starke Abteilung des Gaius Perpenna vollstaendig geschlagen. Der 
Oberfeldherr entsetzte den geschlagenen General seines Kommandos und vereinigte 
den Rest des Korps mit dem unter Marius' Befehl stehenden, liess sich aber 
dadurch nicht abhalten, die Offensive zu ergreifen und in zwei teils von ihm 
selbst, teils von Marius gefuehrten Abteilungen auf zwei nicht weit voneinander 
geschlagenen Bruecken den Tolenus zu ueberschreiten. Ihnen gegenueber stand 
Publius Scato mit den Marsern; er hatte sein Lager an der Stelle geschlagen, wo 
Marius den Bach ueberschritt, allein ehe der Uebergang stattfand, sich mit 
Hinterlassung der blossen Lagerposten von dort weggezogen und weiter 
flussaufwaerts eine verdeckte Stellung genommen, in welcher er das roemische 
Korps unter Lupus unvermutet waehrend des Uebergehens angriff und es teils 
niedermachte, teils in den Fluss sprengte (11. Juni 664 90). Der Konsul selbst 
und 8000 der Seinen blieben. Es konnte kaum ein Ersatz heissen, dass Marius, 
Scatos Abmarsch endlich gewahrend, ueber den Fluss gegangen war und nicht ohne 
Verlust der Feinde deren Lager besetzt hatte. Doch zwang dieser Flussuebergang 
und gleichzeitig von dem Feldherrn Servius Sulpicius ueber die Paeligner 
erfochtener Sieg die Marser, ihre Verteidigungslinie etwas zurueckzunehmen, und 
Marius, welcher nach Beschluss des Senats als Hoechstkommandierender an Lupus' 
Stelle trat, verhinderte wenigstens, dass der Feind weitere Erfolge errang. 
Allein Quintus Caepio, der bald darauf ihm gleichberechtigt zur Seite gesetzt 
ward, weniger wegen eines gluecklich von ihm bestandenen Gefechtes, als weil er 
den damals in Rom tonangebenden Rittern durch seine heftige Opposition gegen 
Drusus sich empfohlen hatte, liess sich von Silo durch die Vorspiegelung, ihm 
sein Heer verraten zu wollen, in einen Hinterhalt locken und ward mit einem 
grossen Teil seiner Mannschaft von den Marsern und Vestinern zusammengehauen. 
Marius, nach Caepios Fall wiederum alleiniger Oberbefehlshaber, hinderte durch 
seinen zaehen Widerstand den Gegner, die errungenen Vorteile zu benutzen, und 
drang allmaehlich tief in das marsische Gebiet ein. Die Schlacht versagte er 
lange; als er endlich sie lieferte, ueberwand er seinen stuermischen Gegner, der 
unter anderen Toten den Hauptmann der Marruciner Herius Asinius auf der Walstatt 
zurueckliess. In einem zweiten Treffen wirkten Marius' Heer und das zur 
Suedarmee gehoerige Korps des Sulla zusammen, um den Marsern eine noch 
empfindlichere Niederlage beizubringen, die ihnen 6000 Mann kostete; die Ehre 
dieses Tages aber blieb dem juengeren Offizier, denn Marius hatte zwar die 
Schlacht geliefert und gewonnen, aber Sulla den Fluechtigen den Rueckzug verlegt 
und sie aufgerieben.
Waehrend also am Fuciner See heftig und mit wechselndem Erfolg gefochten 
ward, hatte auch das picenische Korps unter Strabo ungluecklich und gluecklich 
gestritten. Die Insurgentenchefs Gaius Iudacilius aus Asculum, Publius Vettius 
Scato und Titus Lafrenius hatten mit vereinten Kraeften dasselbe angegriffen, es 
geschlagen und gezwungen, sich nach Firmum zu werfen, wo Lafrenius den Strabo 
belagert hielt, waehrend Iudacilius in Apulien einrueckte und Canusium, Venusia 
und die sonstigen dort noch zu Rom haltenden Staedte zum Anschluss an die 
Aufstaendischen bestimmte. Allein auf der roemischen Seite bekam Servius 
Sulpicius durch seinen Sieg ueber die Paeligner freie Hand, um in Picenum 
einzuruecken und Strabo Hilfe zu bringen. Lafrenius ward, waehrend von vorn 
Strabo ihn angriff, von Sulpicius in den Ruecken gefasst und sein Lager in Brand 
gesteckt; er selber fiel, der Rest seiner Truppen warf sich in aufgeloester 
Flucht nach Asculum. So vollstaendig hatte im Picenischen die Lage der Dinge 
sich geaendert, dass wie vorher die Roemer auf Firmum, so jetzt die Italiker auf 
Asculum sich beschraenkt sahen und der Krieg also sich abermals in eine 
Belagerung verwandelte.
Endlich war im Laufe des Jahres zu den beiden schwierigen und vielgeteilten 
Kriegen im suedlichen und mittleren Italien noch ein dritter in der noerdlichen 
Landschaft gekommen, indem die fuer Rom so gefaehrliche Lage der Dinge nach den 
ersten Kriegsmonaten einen grossen Teil der umbrischen und einzelne etruskische 
Gemeinden veranlasst hatte, sich fuer die Insurrektion zu erklaeren, so dass es 
noetig geworden war, gegen die Umbrer den Aulus Plotius, gegen die Etrusker den 
Lucius Porcius Cato zu entsenden. Hier indes stiessen die Roemer auf einen weit 
minder energischen Widerstand als im marsischen und samnitischen Land und 
behaupteten das entschiedenste Uebergewicht im Felde.
So ging das schwere erste Kriegsjahr zu Ende, militaerisch wie politisch 
truebe Erinnerungen und bedenkliche Aussichten hinterlassend. Militaerisch waren 
beide Armeen der Roemer, die marsische wie die kampanische, durch schwere 
Niederlagen geschwaecht und entmutigt, die Nordarmee genoetigt, vor allem auf 
die Deckung der Hauptstadt bedacht zu sein, die Suedarmee bei Neapel in ihren 
Kommunikationen ernstlich bedroht, da die Insurgenten ohne viele Schwierigkeit 
aus dem marsischen oder samnitischen Gebiet hervorbrechen und zwischen Rom und 
Neapel sich festsetzen konnten; weswegen man es notwendig fand, wenigstens eine 
Postenkette von Cumae nach Rom zu ziehen. Politisch hatte die Insurrektion 
waehrend dieses ersten Kampfjahres nach allen Seiten hin Boden gewonnen, der 
Obertritt von Nola, die rasche Kapitulation der festen und grossen latinischen 
Kolonie Venusia, der umbrisch-etruskische Aufstand waren bedenkliche Zeichen, 
dass die roemische Symmachie in ihren innersten Fugen wanke und nicht imstande 
sei, diese letzte Probe auszuhalten. Schon hatte man der Buergerschaft das 
Aeusserste zugemutet, schon, um jene Postenkette an der latinisch-kampanischen 
Kueste zu bilden, gegen 6000 Freigelassene in die Buergermiliz eingereiht, schon 
von den noch treugebliebenen Bundesgenossen die schwersten Opfer gefordert; es 
war nicht moeglich, die Sehne des Bogens noch schaerfer anzuziehen, ohne alles 
aufs Spiel zu setzen. Die Stimmung der Buergerschaft war unglaublich gedrueckt. 
Nach der Schlacht am Tolenus, als der Konsul und die zahlreichen mit ihm 
gefallenen namhaften Buerger von dem nahen Schlachtfeld nach der Hauptstadt als 
Leichen zurueckgebracht und daselbst bestattet wurden, als die Beamten zum 
Zeichen der oeffentlichen Trauer den Purpur und die Ehrenabzeichen von sich 
legten, als von der Regierung an die hauptstaedtischen Bewohner der Befehl 
erging, in Masse sich zu bewaffnen, hatten nicht wenige sich der Verzweiflung 
ueberlassen und alles verloren gegeben. Zwar war die schlimmste Entmutigung 
gewichen nach den von Caesar bei Acerrae, von Strabo im Picenischen erfochtenen 
Siegen; auf die Meldung des ersteren hatte man in der Hauptstadt den Kriegsrock 
wieder mit dem Buergerkleid vertauscht, auf die des zweiten die Zeichen der 
Landestrauer abgelegt; aber es war doch nicht zweifelhaft, dass im ganzen die 
Roemer in diesem Waffengang den kuerzeren gezogen hatten, und vor allen Dingen 
war aus dem Senat wie aus der Buergerschaft der Geist entwichen, der sie einst 
durch alle Krisen des Hannibalischen Krieges hindurch zum Siege getragen hatte. 
Man begann den Krieg wohl noch mit dem gleichen trotzigen Uebermut wie damals, 
aber man wusste ihn nicht wie damals damit zu endigen; der starre Eigensinn, die 
zaehe Konsequenz hatten einer schlaffen und feigen Gesinnung Platz gemacht. 
Schon nach dem ersten Kriegsjahr wurde die aeussere und innere Politik 
ploetzlich eine andere und wandte sich zur Transaktion. Es ist kein Zweifel, 
dass man damit das Kluegste tat, was sich tun liess; aber nicht weil man, durch 
die unmittelbare Gewalt der Waffen genoetigt, nicht umhin konnte, sich 
nachteilige Bedingungen gefallen zu lassen, sondern weil das, worum gestritten 
ward, die Verewigung des politischen Vorranges der Roemer vor den uebrigen 
Italikern, dem Gemeinwesen selber mehr schaedlich als foerderlich war. Es trifft 
im oeffentlichen Leben wohl, dass ein Fehler den anderen ausgleicht; hier 
machte, was der Eigensinn verschuldet hatte, die Feigheit gewissermassen wieder 
gut. Das Jahr 664 (90) hatte begonnen mit der schroffsten Zurueckweisung des von 
den Insurgenten angebotenen Vergleichs und mit der Eroeffnung eines 
Prozesskrieges, in welchem die leidenschaftlichsten Verteidiger des 
patriotischen Egoismus, die Kapitalisten, Rache nahmen an allen denjenigen, die 
im Verdacht standen, der Maessigung und der rechtzeitigen Nachgiebigkeit das 
Wort geredet zu haben. Dagegen brachte der Tribun Marcus Plautius Silvanus, der 
am 10. Dezember desselben Jahres sein Amt antrat, ein Gesetz durch, das die 
Hochverratskommission den Kapitalistengeschworenen entzog und anderen, aus der 
freien, nicht staendisch qualifizierten Wahl der Distrikte hervorgegangenen 
Geschworenen anvertraute; wovon die Folge war, dass diese Kommission aus einer 
Geissel der Moderierten zu einer Geissel der Ultras ward und sie unter anderen 
ihren eigenen Urheber Quintus Varius, dem die oeffentliche Stimme die 
schlimmsten demokratischen Greueltaten, die Vergiftung des Quintus Metellus und 
die Ermordung des Drusus, schuld gab, in die Verbannung sandte. Wichtiger als 
diese seltsam offenherzige politische Palinodie war die veraenderte Richtung, 
die man in der Politik gegen die Italiker einschlug. Genau dreihundert Jahre 
waren verflossen, seit Rom zum letzten Male sich hatte den Frieden diktieren 
lassen muessen; Rom war jetzt wieder unterlegen, und da es den Frieden begehrte, 
war derselbe nur moeglich wenigstens durch teilweises Eingehen auf die 
Bedingungen der Gegner. Mit den Gemeinden, die bereits in Waffen sich erhoben 
hatten, um Rom zu unterwerfen und zu zerstoeren, war die Fehde zu erbittert 
geworden, als dass man in Rom es ueber sich gewonnen haette, ihnen die 
verlangten Zugestaendnisse zu machen; und haette man es getan, sie waeren 
vielleicht jetzt von der anderen Seite zurueckgewiesen worden. Indes wenn den 
bis jetzt noch treugebliebenen Gemeinden die urspruenglichen Forderungen unter 
gewissen Einschraenkungen gewaehrt wurden, so ward damit teils der Schein 
freiwilliger Nachgiebigkeit gerettet, teils die sonst unvermeidliche 
Konsolidierung der Konfoederation verhindert und damit der Weg zu ihrer 
Ueberwindung gebahnt. So taten denn die Pforten des roemischen Buergertums, die 
der Bitte so lange verschlossen geblieben waren, jetzt ploetzlich sich auf, als 
die Schwerter daran pochten; jedoch auch jetzt nicht voll und ganz, sondern 
selbst fuer die Aufgenommenen in widerwilliger und kraenkender Weise. Ein von 
dem Konsul Lucius Caesar 7 durchgebrachtes Gesetz verlieh das roemische 
Buergerrecht den Buergern aller derjenigen italischen Bundesgemeinden, die bis 
dahin noch nicht Rom offen abgesagt hatten; ein zweites der Volkstribune Marcus 
Plautius Silvanus und Gaius Papirius Carbo setzte jedem in Italien verbuergerten 
und domizilierten Mann eine zweimonatliche Frist, binnen welcher es ihm 
gestattet sein solle, durch Anmeldung bei einem roemischen Beamten das roemische 
Buergerrecht zu gewinnen. Indes sollten diese Neubuerger, aehnlich den 
Freigelassenen, im Stimmrecht in der Art beschraenkt sein, dass von den 
fuenfunddreissig Bezirken sie nur in acht, wie die Freigelassenen nur in vier, 
eingeschrieben werden konnten; ob die Beschraenkung persoenlich oder, wie es 
scheint, erblich war, ist nicht mit Sicherheit zu entscheiden. Diese Massregel 
bezog sich zunaechst auf das eigentliche Italien, das noerdlich damals noch 
wenig ueber Ancona und Florenz hinausreichte. In dem Kettenland diesseits der 
Alpen, das zwar rechtlich Ausland war, aber in der Administration wie in der 
Kolonisierung laengst als Teil Italiens galt, wurden saemtliche latinische 
Kolonien behandelt wie die italischen Gemeinden. Im uebrigen war hier diesseits 
des Po der groesste Teil des Bodens nach Aufloesung der alten keltischen 
Stammgemeinden zwar nicht nach dem munizipalen Schema organisiert, stand aber 
doch im Eigentum roemischer, meist in Marktflecken (fora) zusammenwohnender 
Buerger. Die nicht zahlreichen bundesgenoessischen Ortschaften diesseits des Po, 
namentlich Ravenna, sowie die gesamte Landschaft zwischen dem Po und den Alpen 
ward infolge eines von dem Konsul Strabo im Jahre 665 (89) eingebrachten 
Gesetzes nach italischer Stadtverfassung organisiert, so dass die hierzu sich 
nicht eignenden Gemeinden, namentlich die Ortschaften in den Alpentaelern, 
einzelnen Staedten als abhaengige und zinspflichtige Doerfer zugelegt wurden, 
diese neuen Stadtgemeinden aber nicht mit dem roemischen Buergertum beschenkt, 
sondern durch die rechtliche Fiktion, dass sie latinische Kolonien seien, mit 
denjenigen Rechten bekleidet, welche bisher den latinischen Staedten geringeren 
Rechts zugestanden hatten. Italien endigte also damals tatsaechlich am Po, 
waehrend die transpadanische Landschaft als Vorland behandelt ward. Hier, 
noerdlich vom Po, gab es ausser Cremona, Eporedia und Aquileia keine Buerger- 
oder latinische Kolonien, und es waren auch die einheimischen Staemme hier 
keineswegs, wie suedlich vom Po, verdraengt worden. Die Abschaffung der 
keltischen Gau- und die Einfuehrung der italischen Stadtverfassung bahnte die 
Romanisierung des reichen und wichtigen Gebietes an; es war dies der erste 
Schritt zu der langen und folgenreichen Umgestaltung des gallischen Stammes, im 
Gegensatz zu dem und zu dessen Abwehr einstmals Italien sich zusammengefunden 
hatte, in Genossen ihrer italischen Herren.
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7 Das Julische Gesetz muss in den letzten Monaten des Jahres 664 (90) 
erlassen sein, da waehrend der guten Jahreszeit Caesar im Felde stand; das 
Plautische ist wahrscheinlich, wie in der Regel die tribunizischen Antraege, 
unmittelbar nach dem Amtsantritt der Tribune, also Dezember 664 (90) oder Januar 
665 (89) durchgebracht worden.
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So ansehnlich diese Zugestaendnisse waren, wenn man sie vergleicht mit der 
seit mehr als hundertfuenfzig Jahren festgehaltenen starren Abgeschlossenheit 
der roemischen Buergerschaft, so schlossen sie doch nichts weniger als eine 
Kapitulation mit den wirklichen Insurgenten ein, sondern sollten teils die 
schwankenden und mit dem Abfall drohenden Gemeinden festhalten, teils moeglichst 
viele Ueberlaeufer aus den feindlichen Reihen herueberziehen. In welchem Umfang 
diese Gesetze, namentlich das wichtigste derselben, das des Caesar, zur 
Anwendung gekommen sind, laesst sich nicht genau sagen, da wir den Umfang der 
Insurrektion zur Zeit der Erlassung des Gesetzes nur im allgemeinen anzugeben 
vermoegen. Die Hauptsache war auf jeden Fall, dass die bisher latinischen 
Gemeinden, sowohl die Ueberreste der alten latinischen Eidgenossenschaft, wie 
Tibur und Praeneste, als auch besonders die latinischen Kolonien, mit Ausnahme 
der wenigen zu den Insurgenten uebergegangenen, dadurch eintraten in den 
roemischen Buergerverband. Ausserdem fand das Gesetz Anwendung auf die 
treugebliebenen Bundesstaedte in Etrurien und besonders in Sueditalien, wie 
Nuceria und Neapolis. Dass einzelne bisher besonders bevorzugte Gemeinden ueber 
die Annahme des Buergerrechts schwankten, Neapolis zum Beispiel Bedenken trug, 
seinen bisherigen Vertrag mit Rom, der den Buergern Freiheit vom Landdienst und 
ihre griechische Verfassung, vielleicht auch ueberdies Domanialnutzungen 
garantierte, gegen das beschraenkte Neubuergerrecht hinzugeben, ist begreiflich; 
es ist wahrscheinlich aus den dieser Anstaende wegen geschlossenen Vergleichen 
herzuleiten, dass diese Stadt, sowie auch Rhegion und vielleicht noch andere 
griechische Gemeinden in Italien, selbst nach dem Eintritt in den Buergerverband 
ihre bisherige Kommunalverfassung und die griechische Sprache als offizielle 
unveraendert beibehalten haben. Auf alle Faelle ward infolge dieser Gesetze der 
roemische Buergerverband ausserordentlich erweitert durch das Aufgehen von 
zahlreichen und ansehnlichen von der sizilischen Meerenge bis zum Po zerstreuten 
Stadtgemeinden in denselben, ausserdem die Landschaft zwischen dem Po und den 
Alpen durch die Erteilung des besten bundesgenoessischen Rechts gleichsam mit 
der gesetzlichen Anwartschaft auf das volle Buergerrecht beliehen.
Gestuetzt auf diese Konzessionen an die schwankenden Gemeinden nahmen die 
Roemer mit neuem Mute den Kampf auf gegen die aufstaendischen Distrikte. Man 
hatte von den bestehenden politischen Institutionen so viel niedergerissen, als 
notwendig schien, um die Ausbreitung des Brandes zu hindern; die Insurrektion 
griff fortan wenigstens nicht weiter um sich. Namentlich in Etrurien und 
Umbrien, wo sie erst im Beginn war, wurde sie wohl mehr noch durch das Julische 
Gesetz als durch den Erfolg der roemischen Waffen so auffallend rasch 
ueberwaeltigt. In den ehemaligen latinischen Kolonien, in der dicht bewohnten 
Polandschaft eroeffneten sich reiche und jetzt zuverlaessige Hilfsquellen; mit 
diesen und mit denen der Buergerschaft selbst konnte man daran gehen, den jetzt 
isolierten Brand zu bewaeltigen. Die beiden bisherigen Oberbefehlshaber gingen 
nach Rom zurueck, Caesar als erwaehlter Zensor, Marius, weil man seine 
Kriegfuehrung als unsicher und langsam tadelte und den sechsundsechzigjaehrigen 
Mann fuer altersschwach erklaerte. Sehr wahrscheinlich war dieser Vorwurf 
unbegruendet; Marius bewies, indem er taeglich in Rom auf dem Turnplatz 
erschien, wenigstens seine koerperliche Frische, und auch als Oberbefehlshaber 
scheint er in dem letzten Feldzug im ganzen die alte Tuechtigkeit bewaehrt zu 
haben; aber glaenzende Erfolge, mit denen allein er nach seinem politischen 
Bankrott sich haette in der oeffentlichen Meinung rehabilitieren koennen, hatte 
er nicht erfochten, und so ward der gefeierte Degen zu seinem bitteren Kummer 
jetzt auch als Offizier ohne Umstaende zu dem alten Eisen geworfen. An Marius' 
Stelle trat bei der marsischen Armee der Konsul dieses Jahres Lucius Porcius 
Cato, der mit Auszeichnungen in Etrurien gefochten hatte, an Caesars bei der 
kampanischen der Unterfeldherr Lucius Sulla, dem man einige der wesentlichsten 
Erfolge des vorigen Feldzugs verdankte; Gnaeus Strabo behielt, jetzt als Konsul, 
das mit so grossem Erfolg von ihm gefuehrte Kommando im picenischen Gebiet.
So begann der zweite Feldzug 665 (89), den noch im Winter die Insurgenten 
eroeffneten durch den kuehnen, an den grossartigen Gang der Samnitischen Kriege 
erinnernden Versuch, einen marsischen Heerhaufen von 15000 Mann der in 
Norditalien gaerenden Insurrektion zu Hilfe nach Etrurien zu senden. Allein 
Strabo, durch dessen Bereich er zu passieren hatte, verlegte ihm den Weg und 
schlug ihn vollstaendig; nur wenige gelangten zurueck in die weit entfernte 
Heimat. Als dann die Jahreszeit den roemischen Heeren gestattete, die Offensive 
zu ergreifen, betrat Cato das marsische Gebiet und drang unter gluecklichen 
Gefechten in demselben vor, allein er fiel in der Gegend des Fuciner Sees bei 
einem Sturm auf das feindliche Lager, wodurch die ausschliessliche Oberleitung 
der Operationen in Mittelitalien auf Strabo ueberging. Dieser beschaeftigte sich 
teils mit der fortgesetzten Belagerung von Asculum, teils mit der Unterwerfung 
der marsischen, sabellischen und apulischen Landschaften. Zum Entsatz seiner 
bedraengten Heimatstadt erschien vor Asculum Iudacilius mit dem picentischen 
Aufgebot und griff die belagernde Armee an, waehrend gleichzeitig die 
ausfallende Besatzung sich auf die roemischen Linien warf. Es sollen an diesem 
Tage 75000 Roemer gegen 60000 Italiker gefochten haben. Der Sieg blieb den 
Roemern, doch gelang es dem Iudacilius, mit einem Teil des Entsatzheeres sich in 
die Stadt zu werfen. Die Belagerung nahm ihren Fortgang; sie war langwierig 8 
durch die Festigkeit des Platzes und die verzweifelte Verteidigung der Bewohner, 
welche fochten in Erinnerung an die schreckliche Kriegserklaerung innerhalb 
ihrer Mauern. Als Iudacilius endlich nach mehrmonatlicher tapferer Verteidigung 
die Kapitulation herankommen sah, liess er die Haeupter der roemisch gesinnten 
Fraktion der Buergerschaft unter Martern umbringen und gab sodann sich selbst 
den Tod. So wurden die Tore geoeffnet und die roemischen Exekutionen loesten die 
italischen ab: alle Offiziere und alle angesehenen Buerger wurden hingerichtet, 
die uebrigen mit dem Bettelstab ausgetrieben, saemtliches Hab und Gut von Staats 
wegen eingezogen. Waehrend der Belagerung und nach dem Fall von Asculum 
durchzogen zahlreiche roemische Korps die benachbarten aufstaendischen 
Landschaften und bewogen eine nach der anderen zur Unterwerfung. Die Marruciner 
fuegten sich, nachdem Servius Sulpicius sie bei Teate (Chieti) nachdruecklich 
geschlagen hatte. In Apulien drang der Praetor Gaius Cosconius ein, nahm Salapia 
und Cannae und belagerte Canusium. Einen samnitischen Heerhaufen, der unter 
Marius Egnatius der unkriegerischen Landschaft zu Hilfe kam und in der Tat die 
Roemer zurueckdraengte, gelang es dem roemischen Feldherrn bei dem Uebergang 
ueber den Aufidus zu schlagen; Egnatius fiel und der Rest des Heeres musste in 
den Mauern von Canusium Schutz suchen. Die Roemer drangen wieder vor bis nach 
Venusia und Rubi und wurden Herren von ganz Apulien. Auch am Fuciner See und am 
Majellagebirg, in den Hauptsitzen der Insurrektion, stellten die Roemer ihre 
Herrschaft wieder her; die Marser ergaben sich an die Unterfeldherren Strabos, 
Quintus Metellus Pius und Gaius Cinna, die Vestiner und Paeligner im folgenden 
Jahr (666 88) an Strabo selbst; die Insurgentenhauptstadt Italia ward wieder die 
bescheidene paelignische Landstadt Corfinium; die Reste des italischen Senats 
fluechteten auf samnitisches Gebiet.
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8 Schleuderbleie mit dem Namen der Legion, die sie warf, auch wohl mit 
Verwuenschungen der "entlaufenen Sklaven" - demnach roemische - oder mit der 
Aufschrift entweder: "triff die Picenter" oder "triff den Pompeius" -jene 
roemische, diese italische - finden sieh von jener Zeit her noch jetzt zahlreich 
in der Gegend von Ascoli.
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Die roemische Suedarmee, welche jetzt unter Lucius Sullas Befehlen stand, 
hatte gleichzeitig die Offensive ergriffen und war eingedrungen in das vom Feind 
besetzte suedliche Kampanien. Stabiae ward von Sulla selbst erobert und 
zerstoert (30. April 665 89), Herculaneum von Titus Didius, der indes, es 
scheint bei diesem Sturm, selber fiel (11. Juni). Laenger widerstand Pompeii. 
Der samnitische Feldherr Lucius Cluentius kam herbei, der Stadt Entsatz zu 
bringen, allein er ward von Sulla zurueckgewiesen, und als er, durch 
Keltenscharen verstaerkt, seinen Versuch wiederholte, hauptsaechlich durch den 
Wankelmut dieser unzuverlaessigen Gesellen so vollstaendig geschlagen, dass sein 
Lager erobert und er selbst mit dem groessten Teil der Seinigen auf der Flucht 
nach Nola zu niedergehauen ward. Das dankbare roemische Heer verlieh seinem 
Feldherrn den Graskranz, mit welchem schlichten Zeichen nach Lagerbrauch der 
Soldat geschmueckt wurde, der durch seine Tuechtigkeit eine Abteilung seiner 
Kameraden gerettet hatte. Ohne mit der Belagerung Nolas und den anderen von den 
Samniten noch besetzten kampanischen Staedte sich aufzuhalten, rueckte Sulla 
sofort in das innere Land ein, wo der Hauptherd der Insurrektion war. Die rasche 
Eroberung und fuerchterliche Bestrafung von Aeclanum verbreitete Schrecken in 
der ganzen hirpinischen Landschaft; sie unterwarf sich, noch ehe der lucanische 
Zuzug herankam, der zu ihrem Beistand sich in Bewegung setzte, und Sulla konnte 
ungehindert vordringen, bis in das Gebiet der samnitischen Eidgenossenschaft. 
Der Pass, wo die samnitische Landwehr unter Mutilus ihn erwartete, wurde 
umgangen, die samnitische Armee im Ruecken angegriffen und geschlagen; das Lager 
ging verloren, der Feldherr rettete sich verwundet nach Aesernia. Sulla rueckte 
vor die Hauptstadt der samnitischen Landschaft Bovianum und zwang sie durch 
einen zweiten, unter ihren Mauern erfochtenen Sieg zu kapitulieren. Erst die 
vorgerueckte Jahreszeit machte hier dem Feldzug ein Ende.
Es war der vollstaendigste Umschwung der Dinge. So gewaltig, so siegreich, 
so vordringend die Insurrektion den Feldzug des Jahres 665 (89) begonnen hatte, 
so tiefgebeugt, so ueberall geschlagen, so voellig hoffnungslos ging sie aus 
demselben hervor. Ganz Norditalien war beruhigt. In Mittelitalien waren beide 
Kuesten voellig in roemischer Gewalt, die Abruzzen fast vollstaendig, Apulien 
bis auf Venusia, Kampanien bis auf Nola in den Haenden der Roemer und durch die 
Besetzung des hirpinischen Gebietes die Verbindung gesprengt zwischen den beiden 
einzigen noch in offener Gegenwehr beharrenden Landschaften, der samnitischen 
und der lucanisch-brettischen. Das Insurrektionsgebiet glich einer erloeschenden 
ungeheuren Brandstaette; ueberall traf das Auge auf Asche und Truemmer und 
verglimmende Braende, hie und da loderte noch zwischen den Ruinen die Flamme 
empor, aber man war des Feuers ueberall Meister und nirgends drohte mehr Gefahr. 
Es ist zu bedauern, dass wir die Ursachen dieses ploetzlichen Umschwunges in der 
oberflaechlichen Ueberlieferung nicht mehr genuegend erkennen. So unzweifelhaft 
Strabos und mehr noch Sullas geschickte Fuehrung und namentlich die energischere 
Konzentrierung der roemischen Streitkraefte, die raschere Offensive wesentlich 
dazu beigetragen hat, so moegen doch neben den militaerischen auch politische 
Unruhen bei dem beispiellos raschen Sturz der Insurgentenmacht im Spiel gewesen 
sein; es mag das Gesetz des Silvanus und Carbo seinen Zweck, Abfall und Verrat 
der gemeinen Sache in die Reihen der Feinde zu tragen, erfuellt haben, es mag, 
wie so oft, unter die lose verknuepften aufstaendischen Gemeinden das Unglueck 
als Apfel der Zwietracht gefallen sein. Wir sehen nur - und es deutet auch dies 
auf eine sicher unter heftigen Konvulsionen erfolgte innerliche Aufloesung der 
Italia -, dass die Samniten, vielleicht unter Leitung des Marsers Quintus Silo, 
der von Haus aus die Seele des Aufstandes gewesen und nach der Kapitulation der 
Marser landfluechtig zu dem Nachbarvolk gegangen war, jetzt sich eine andere, 
rein landschaftliche Organisation gaben und, nachdem die "Italia" ueberwunden 
war, es unternahmen, als "Safinen" oder Samniten den Kampf noch weiter 
fortzusetzen 9. Das feste Aesernia ward aus der Zwingburg der letzte Hort der 
samnitischen Freiheit; ein Heer sammelte sich von angeblich 30000 Mann zu Fuss 
und 1000 zu Pferd und ward durch Freisprechung und Einordnung von 20000 Sklaven 
verstaerkt; fuenf Feldherren traten an dessen Spitze, darunter als der erste 
Silo und neben ihm Mutilus. Mit Erstaunen sah man nach zweihundertjaehriger 
Pause die Samnitenkriege aufs neue beginnen und das entschlossene Bauernvolk 
abermals, ganz wie im fuenften Jahrhundert, nachdem die italische Konfoederation 
gescheitert war, noch einen Versuch machen, seine landschaftliche 
Unabhaengigkeit auf eigene Faust von Rom zu ertrotzen. Allein dieser Entschluss 
der tapfersten Verzweiflung aenderte in der Hauptsache nicht viel; es mochte der 
Bergkrieg in Samnium und Lucanien noch einige Zeit und einige Opfer fordern, die 
Insurrektion war nichtsdestoweniger schon jetzt wesentlich zu Ende.
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9 Dieser Epoche muessen die seltenen Denare mit Safinim und G. Mutil in 
oskischer Schrift angehoeren; denn solange die Italia von den Insurgenten 
festgehalten ward, konnte kein einzelner Gau als souveraene Macht Muenzen mit 
dem eigenen Namen schlagen.
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Allerdings war inzwischen eine neue Komplikation eingetreten, indem die 
asiatischen Verwicklungen es zu einer gebieterischen Notwendigkeit gemacht 
hatten, an Koenig Mithradates von Pontos den Krieg zu erklaeren und fuer das 
naechste Jahr (666 88) den einen Konsul und eine konsularische Armee nach 
Kleinasien zu bestimmen. Waere dieser Krieg ein Jahr frueher zum Ausbruch 
gekommen, so haette die gleichzeitige Empoerung des halben Italiens und der 
wichtigsten Provinz dem roemischen Staat eine ungeheure Gefahr bereitet. Jetzt, 
nachdem in dem raschen Sturz der italischen Insurrektion das wunderbare Glueck 
Roms sich abermals bewaehrt hatte, war dieser neu beginnende asiatische Krieg, 
trotzdem dass er mit dem verendenden italischen sich verschlang, doch nicht 
eigentlich bedrohlicher Art, um so weniger, als Mithradates in seinem Uebermut 
die Aufforderung der Italiker, ihnen unmittelbaren Beistand zu leisten, von der 
Hand wies, aber freilich immer noch in hohem Grade unbequem. Die Zeiten waren 
nicht mehr, wo man einen italischen und einen ueberseeischen Krieg unbedenklich 
nebeneinander fuehrte; die Staatskasse war nach zwei Kriegsjahren bereits 
vollstaendig erschoepft, die Bildung einer neuen Armee neben den bereits im 
Felde stehenden schien kaum ausfuehrbar. Indes man half sich wie man konnte. Der 
Verkauf der seit alter Zeit auf und an der Burg freigebliebenen Plaetze an die 
Baulustigen, woraus 9000 Pfund Gold (2 Mill. Taler) geloest wurden, lieferte 
die erforderlichen Geldmittel. Eine neue Armee ward nicht gebildet, sondern die 
in Kampanien unter Sulla stehende bestimmt, nach Asien sich einzuschiffen, 
sobald der Stand der Dinge im suedlichen Italien es ihr gestatten wuerde sich zu 
entfernen; war bei den Fortschritten der im Norden unter Strabo operierenden 
Armee voraussichtlich bald geschehen konnte.
So begann der dritte Feldzug 666 (88) unter guenstigen Aussichten fuer Rom. 
Strabo daempfte den letzten Widerstand, der noch in den Abruzzen geleistet ward. 
In Apulien machte Cosconius' Nachfolger Quintus Metellus Pius, der Sohn des 
Ueberwinders von Numidien und an energisch konservativer Gesinnung wie an 
militaerischer Begabung seinem Vater nicht ungleich, dem Widerstand ein Ende 
durch die Einnahme von Venusia, wobei 3000 Bewaffnete gefangen genommen wurden. 
In Samnium gelang zwar Silo die Wiedereinnahme von Bovianum; allein in einer 
Schlacht, die er dem roemischen General Mamercus Aemilius lieferte, siegten die 
Roemer, und was wichtiger war als der Sieg selbst, unter 6000 Toten, die die 
Samniten auf der Walstatt liessen, war auch Silo. In Kampanien wurden die 
kleineren Ortschaften, die die Samniten noch besetzt hielten, von Sulla ihnen 
entrissen und Nola umstellt. Auch in Lucanien drang der roemische Feldherr Aulus 
Gabinius ein und errang nicht geringe Erfolge; allein nachdem er bei einem 
Angriff auf das feindliche Lager gefallen war, herrschte der Insurgentenfuehrer 
Lamponius mit den Seinen wiederum fast ungestoert in der weiten und oeden 
lucanisch-brettischen Landschaft. Er machte sogar einen Versuch sich Rhegions zu 
bemaechtigen, den indes der sizilische Statthalter Gaius Norbanus vereitelte. 
Trotz einzelner Unfaelle naeherte man sich unaufhaltsam dem Ziel; der Fall von 
Nola, die Unterwerfung von Samnium, die Moeglichkeit, ansehnliche Streitkraefte 
fuer Asien verfuegbar zu machen, schienen nicht mehr fern, als die Wendung der 
Dinge in der Hauptstadt der fast schon erstickten Insurrektion unvermutet Luft 
machte.
Rom war in fuerchterlicher Gaerung. Drusus' Angriff auf die Rittergerichte 
und sein durch die Ritterpartei bewirkter jaeher Sturz, sodann der 
zweischneidige Varische Prozesskrieg hatten die bitterste Zwietracht gesaet 
zwischen Aristokratie und Bourgeoisie sowie zwischen den Gemaessigten und den 
Ultras. Die Ereignisse hatten der Partei der Nachgiebigkeit vollstaendig recht 
gegeben: was sie beantragt hatte, freiwillig zu verschenken, das hatte man mehr 
als halb gezwungen zugestehen muessen; allein die Art, wie dies Zugestaendnis 
erfolgt war, trug eben wie die fruehere Weigerung den Charakter des 
eigensinnigen und kurzsichtigen Neides. Statt allen italischen Gemeinden das 
gleiche Recht zu gewaehren, hatte man die Zuruecksetzung nur anders formuliert. 
Man hatte eine grosse Anzahl italischer Gemeinden in den roemischen 
Buergerverband aufgenommen, aber was man verlieh, wieder mit einem 
ehrenruehrigen Makel behaftet, die Neu- neben die Altbuerger ungefaehr wie die 
Freigelassenen neben die Freigeborenen gestellt. Man hatte die Gemeinden 
zwischen dem Po und den Alpen durch das Zugestaendnis des latinischen Rechts 
mehr gereizt als befriedigt. Man hatte endlich einem ansehnlichen und nicht dem 
schlechtesten Teil der Italiker, saemtlichen wieder unterworfenen insurgierten 
Gemeinden, nicht bloss das Buergerrecht vorenthalten, sondern sogar ihre 
ehemaligen, durch den Aufstand vernichteten Vertraege ihnen nicht wieder 
rechtlich verbrieft, hoechstens im Gnadenweg und auf beliebigen Widerruf 
dieselben erneuert ^10. Die Zuruecksetzung im Stimmrecht verletzte um so tiefer, 
als sie bei der damaligen Beschaffenheit der Komitien politisch sinnlos war und 
die scheinheilige Fuersorge der Regierung fuer die unbefleckte Reinheit der 
Waehlerschaft jedem Unbefangenen laecherlich erscheinen musste; all jene 
Beschraenkungen aber waren insofern gefaehrlich, als sie jeden Demagogen dazu 
einluden, durch Aufnahme der mehr oder minder gerechten Forderungen der 
Neubuerger sowohl wie der vom Buergerrecht ausgeschlossenen Italiker seine 
anderweitigen Zwecke durchzusetzen. Wenn somit die heller sehende Aristokratie 
diese halben und missguenstigen Konzessionen ebenso unzulaenglich finden musste 
wie die Neubuerger und die Ausgeschlossenen selbst, so vermisste sie ferner 
schmerzlich in ihren Reihen die zahlreichen und vorzueglichen Maenner, die die 
Varische Hochverratskommission ins Elend gesandt hatte und die zurueckzurufen 
deswegen nur noch schwieriger war, weil sie nicht durch Volks-, sondern durch 
Geschworenengerichte verurteilt worden waren; denn sowenig man Bedenken trug, 
einen Volksschluss auch richterlicher Natur durch einen zweiten zu kassieren, so 
erschien doch die Kassation eines Geschworenenverdikts durch das Volk eben der 
besseren Aristokratie als ein sehr gefaehrliches Beispiel. So waren weder die 
Ultras noch die Gemaessigten mit dem Ausgang der italischen Krise zufrieden. 
Aber von noch tieferem Grolle schwoll das Herz des alten Mannes, der mit 
erfrischten Hoffnungen in den Italischen Krieg gezogen und daraus unfreiwillig 
zurueckgekommen war, mit dem Bewusstsein, neue Dienste geleistet und dafuer neue 
schwerste Kraenkungen empfangen zu haben, mit dem bitteren Gefuehle, von den 
Feinden nicht mehr gefuerchtet, sondern geringgeschaetzt zu werden, mit jenem 
Wurm der Rache im Herzen, der sich aufnaehrt an seinem eigenen Gifte. Auch von 
ihm galt, was von den Neubuergern und den Ausgeschlossenen: unfaehig und 
unbehilflich wie er sich erwiesen hatte, war doch sein populaerer Name in der 
Hand eines Demagogen ein furchtbares Werkzeug.
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^10 Dediticiis, sagt Licinianus (p. 15) unter dem Jahre 667 (87), omnibus 
[ci]vita[sJ data; qui polliciti mult[aJ milia militum vix XV ... cobortes 
miserunt worin der Livianische Bericht (ep. 80: Italicis populis a senatu 
civltas data est) in teilweise schaerferer Fassung wiedererscheint. Dediticii 
sind nach roemischem Staatsrecht diejenigen peregrinischen Freien (Gaius inst. 
13-15, 25; Ulp. 20, 14; 22, 2), die den Roemern untertan geworden und zu keinem 
Buendnis zugelassen worden sind. Sie behalten nicht bloss Leben, Freiheit und 
Eigentum, sondern koennen auch in Gemeinden mit eigener Verfassung konstituiert 
sein. Apolides, nullius certae civitatis cives (Ulp. 20, 14; vgl. Dig. 48, 19, 
17, 1), sind nur die durch rechtliche Fiktion den dediticii gleichgestellten 
Freigelassenen (ii qui dediticiorum numero sunt, nur missbraeuchlich und bei 
besseren Schriftstellern selten geradezu dediticii genannt: Gaius inst. 1, 12; 
Ulp. 1, 14; Paul. 4, 12, 6) ebenso wie die verwandten liberti Latini Juniani. 
Aber die dediticii sind dennoch dem roemischen Staate gegenueber insofern 
rechtlos, als nach roemischem Staatsrecht jede Dedition notwendig unbedingt ist 
(Polyb. 21,1; vgl. 20, 9 u.10; 36, 2) und alle ihnen ausdruecklich oder 
stillschweigend zugestandenen Rechte nur precario, also auf beliebigen Widerruf 
zugestanden werden (App. Hisp. 44), der roemische Staat also, was er auch gleich 
oder spaeter ueber seine Deditizier verhaengen mag, niemals gegen sie eine 
Rechtsverletzung begehen kann. Diese Rechtlosigkeit hoert erst auf durch 
Abschliessung eines Buendnisvertrages (Liv. 34, 57). Darum erscheinen deditio 
und foedus als staatsrechtlich sich ausschliessende Gegenstaende (Liv. 4, 30; 
28, 34; Cod. Theod. 7, 13, 16 und dazu Gothofr.), und nichts anderes ist auch 
der den Juristen gelaeufige Gegensatz der Quasideditizier und der Quasilatiner, 
denn die Latiner sind eben die Foederierten im eminenten Sinn (Cic. Balb. 24, 
54).
Nach dem aelteren Staatsrecht gab es, mit Ausnahme der nicht zahlreichen, 
infolge des Hannibalischen Krieges ihrer Vertraege verlustig erklaerten 
Gemeinden, keine italischen Deditizier; noch in dem Plautischen Gesetz von 
664/65 (90/89) schloss die Bezeichnung: qui foederatis civitatibus adscripti 
fuerunt (Cic. Arch. 4, 7) wesentlich alle Italiker ein. Da nun aber unter den 
dediticii, die 667 (87) nachtraeglich das Buergerrecht empfingen, doch nicht 
fueglich bloss die Brettier und Picenter verstanden sein koennen, so wird man 
annehmen duerfen, dass alle Insurgenten, soweit sie die Waffen niedergelegt und 
nicht nach dem Plautisch-Papirischen Gesetz das Buergerrecht erworben hatten, 
als Deditizier behandelt oder, was dasselbe ist, dass ihre durch die 
Insurrektion von selbst kassierten Vertraege (darum qui foederati fuerunt in der 
angefuehrten Ciceronischen Stelle) ihnen bei der Ergebung nicht rechtlich 
erneuert wurden.
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Mit diesen Elementen politischer Konvulsionen verband sich der rasch 
fortschreitende Verfall der ehrbaren Kriegssitte und der militaerischen 
Disziplin. Die Keime, welche die Einstellung der Proletarier in das Heer in sich 
trug, entwickelten sich mit erschreckender Geschwindigkeit waehrend des 
demoralisierenden Insurgentenkriegs, der jeden waffenfaehigen Mann ohne 
Unterschied zum Dienst zuzulassen noetigte und der vor allem unmittelbar in das 
Hauptquartier wie in das Soldatenzelt die politische Propaganda trug. Bald 
zeigten sich die Folgen in dem Erschlaffen aller Bande der militaerischen 
Hierarchie. Waehrend der Belagerung von Pompeii ward der Befehlshaber des 
Sullanischen Belagerungskorps, der Konsular Aulus Postumius Albinus, von seinen 
Soldaten, die von ihrem Feldherrn dem Feinde verraten zu sein glaubten, mit 
Steinen und Knuetteln erschlagen; und der Oberbefehlshaber Sulla begnuegte sich, 
die Truppen zu ermahnen, durch tapferes Verhalten vor dem Feind die Erinnerung 
an diesen Vorgang auszuloeschen. Die Urheber dieser Tat waren die 
Flottensoldaten, von jeher die am mindesten achtbare Truppe: bald folgte eine 
vorwiegend aus dem Stadtpoebel ausgehobene Abteilung der Legionaere dem 
gegebenen Beispiel. Angestiftet von einem der Helden des Marktes, Gaius Titius, 
vergriff sie sich an dem Konsul Cato. Durch einen Zufall entging derselbe 
diesmal dem Tode; Titius aber ward zwar festgesetzt, indes nicht bestraft. Als 
Cato dann bald darauf wirklich in einem Gefechte umkam, wurden seine eigenen 
Offiziere, namentlich der juengere Gaius Marius, ob mit Recht oder mit Unrecht 
ist nicht auszumachen, als die Urheber seines Todes bezeichnet.
Zu dieser beginnenden politischen und militaerischen kam die vielleicht 
noch entsetzlichere oekonomische Krise, die im Verfolg des Bundesgenossenkrieges 
und der asiatischen Unruhen ueber die roemischen Geldmaenner hereingebrochen 
war. Die Schuldner, unfaehig, auch nur die Zinsen zu erschwingen, und dennoch 
von ihren Glaeubigern unerbittlich gedraengt, hatten bei dem beikommenden 
Gerichtsvorstand, dem Stadtpraetor Asellio, teils Aufschub erbeten, um ihre 
Besitzungen verkaufen zu koennen, teils die alten verschollenen Zinsgesetze 
wieder hervorgesucht und nach der vor Zeiten festgestellten Vorschrift den 
vierfachen Betrag der dem Gesetz zuwider gezahlten Zinsen von den Glaeubigern 
eingeklagt. Asellio gab sich dazu her, das tatsaechlich bestehende Recht durch 
dessen Buchstaben zu beugen, und instruierte in gewoehnlicher Weise die 
verlangten Zinsklagen; worauf die verletzten Glaeubiger unter Leitung des 
Volkstribuns Lucius Cassius sich auf dem Markt zusammentaten und den Praetor, da 
er eben in priesterlichem Schmuck ein Opfer darbrachte, vor dem Tempel der 
Eintracht ueberfielen und erschlugen - eine Freveltat, wegen deren nicht einmal 
eine Untersuchung stattfand (665 89). Andererseits ging in den Schuldnerkreisen 
die Rede, dass der leidenden Menge nicht anders geholfen werden koenne als durch 
"neue Rechnungsbuecher", das heisst durch gesetzliche Vernichtung der 
Forderungen saemtlicher Glaeubiger an saemtliche Schuldner. Es war genau wieder 
wie waehrend des Staendestreits: wieder machten die Kapitalisten im Bunde mit 
der befangenen Aristokratie der gedrueckten Menge und der zur Maessigung des 
starren Rechtes mahnenden Mittelpartei den Krieg und den Prozess; wieder stand 
man an dem Rande desjenigen Abgrundes, in den der verzweifelte Schuldner den 
Glaeubiger mit sich hinabreisst; nur war seitdem an die Stelle der einfach 
buergerlichen und sittlichen Ordnung einer grossen Ackerstadt die soziale 
Zerrissenheit einer Kapitale vieler Nationen und diejenige Demoralisation 
getreten, in der der Prinz mit dem Bettler sich begegnet; nur waren alle 
Missverhaeltnisse breiter, schroffer, in grauenhafter Weise grossartiger 
geworden. Indem der Bundesgenossenkrieg all die gaerenden politischen und 
sozialen Elemente in der Buergerschaft gegeneinander ruettelte, legte er den 
Grund zu einer neuen Revolution. Zum Ausbruch brachte sie ein Zufall.
Der Volkstribun Publius Sulpicius Rufus war es, der im Jahre 666 (88) bei 
der Buergerschaft die Antraege stellte, jeden Senator, der ueber 2000 Denare 
(600 Taler) schulde, seiner Ratsstelle verlustig zu erklaeren; den durch unfreie 
Geschworenengerichte verurteilten Buergern die Rueckkehr in die Heimat 
freizugeben; die Neubuerger durch saemtliche Distrikte zu verteilen und 
ingleichen den Freigelassenen Stimmrecht in allen Distrikten zu gestatten. Es 
waren Vorschlaege, die aus dem Munde dieses Mannes zum Teil wenigstens 
ueberraschten. Publius Sulpicius Rufus (geboren 630 124) verdankte seine 
politische Bedeutung weniger seiner adligen Geburt, seinen bedeutenden 
Verbindungen und seinem angeerbten Reichtum als seinem ungemeinen Rednertalent, 
worin von den Altersgenossen keiner ihm gleichkam; die maechtige Stimme, die 
lebhaften, zuweilen an Theateraktion streifenden Gebaerden, die ueppige Fuelle 
seines Wortstroms ergriffen auch wen sie nicht ueberzeugten. Seiner 
Parteistellung nach stand er von Haus aus auf der Seite des Senats, und sein 
erstes politisches Auftreten (659 95) war die Anklage des der Regierungspartei 
toedlich verhassten Norbanus gewesen. Unter den Konservativen gehoerte er zu der 
Fraktion des Crassus und Drusus. Was ihn zunaechst veranlasste, sich fuer das 
Jahr 666 (88) um das Volkstribunat zu bewerben und um dessentwillen seinen 
patrizischen Adel abzulegen, wissen wir nicht; doch scheint es dadurch, dass 
auch er, wie die gesamte Mittelpartei, von den Konservativen als Revolutionaer 
verfolgt worden war, noch keineswegs Revolutionaer geworden zu sein und 
keineswegs einen Umsturz der Verfassung im Sinne des Gaius Gracchus beabsichtigt 
zu haben. Eher mag er, als der einzige aus dem Varischen Prozesssturm unversehrt 
hervorgegangene namhafte Mann der Partei des Crassus und Drusus, sich berufen 
gefuehlt haben, das Werk des Drusus zu vollenden und die noch bestehenden 
Zuruecksetzungen der Neubuerger schliesslich zu beseitigen, wozu er des 
Tribunats bedurfte. Noch aus seinem Tribunat werden mehrere Handlungen von ihm 
erwaehnt, die das gerade Gegenteil demagogischer Absichten verraten - so 
hinderte er durch sein Einschreiten einen seiner Kollegen, die auf Grund des 
Varischen Gesetzes ergangenen Geschworenenurteile durch Volksschluss zu 
kassieren; und als der gewesene Aedil Gaius Caesar verfassungswidrig sich mit 
Ueberspringung der Praetur um das Konsulat fuer 667 (87) bewarb, wie es heisst 
in der Absicht, sich spaeter die Fuehrung des Asiatischen Krieges uebertragen zu 
lassen, trat, entschlossener und schaerfer als irgendein anderer, Sulpicius ihm 
entgegen. Ganz im Sinne des Drusus also forderte er von sich wie von andern 
zunaechst und vor allem die Einhaltung der Verfassung. Aber freilich vermochte 
er ebensowenig wie Drusus das Unvertraegliche zu vereinigen und die von ihm 
beabsichtigte, an sich verstaendige, aber von der ungeheuren Mehrzahl der 
Altbuergerschaft auf guetlichem Wege niemals zu erlangende Verfassungsaenderung 
in strenger Form Rechtens durchzusetzen. Der Bruch mit der maechtigen Familie 
der Iulier, unter denen namentlich der Bruder des Gaius, der Konsular Lucius 
Caesar, im Senat sehr einflussreich war, und mit der derselben anhaengenden 
Fraktion der Aristokratie hat ohne Zweifel auch wesentlich mitgewirkt und den 
zornmuetigen Mann durch persoenliche Erbitterung ueber die urspruengliche 
Absicht hinausgefuehrt. Aber der Charakter der von ihm eingebrachten Antraege 
ist doch von der Art, dass sie keineswegs die Persoenlichkeit und die bisherige 
Parteistellung ihres Urhebers verleugnen. Die Gleichstellung der Neubuerger mit 
den Altbuergern war nichts als die teilweise Wiederaufnahme der von Drusus 
entworfenen Antraege zu Gunsten der Italiker und wie diese nur die Erfuellung 
der Vorschriften einer gesunden Politik. Die Zurueckrufung der durch die 
Varischen Geschworenen Verurteilten opferte zwar den Grundsatz der 
Unverletzlichkeit des Geschworenenwahrspruchs, fuer den Sulpicius eben noch 
selbst mit der Tat eingestanden war, aber sie kam zunaechst wesentlich den 
eigenen Parteigenossen des Antragstellers, den gemaessigten Konservativen, 
zugute, und es laesst sich von dem stuermischen Mann recht wohl begreifen, dass 
er bei seinem ersten Auftreten eine solche Massregel entschieden bekaempfte und 
dann, ergrimmt ueber den Widerstand, auf den er traf, sie selber beantragte. Die 
Massregel gegen die Ueberschuldung der Senatoren war ohne Zweifel herbeigefuehrt 
durch die Blosslegung der trotz alles aeusseren Glanzes tief zerruetteten 
oekonomischen Lage der regierenden Familien bei Gelegenheit der letzten 
finanziellen Krise; es war zwar peinlich, aber an sich doch im wohlverstandenen 
Interesse der Aristokratie, wenn, wie dies die Folge des Sulpicischen Antrags 
sein musste, alle Individuen aus dem Senat ausschieden, die nicht vermochten, 
ihre Passiva rasch zu liquidieren, und wenn das Koteriewesen, das in der 
Ueberschuldung vieler Senatoren und ihrer dadurch herbeigefuehrten Abhaengigkeit 
von den reichen Kollegen seinen hauptsaechlichen Halt fand, durch die 
Beseitigung des notorisch feilen Senatorengesindels gedaempft ward - womit 
natuerlich nicht geleugnet werden soll, dass Rufus eine den Senat so schroff und 
gehaessig prostituierende Saeuberung der Kurie, wie er sie vorschlug, ohne seine 
persoenlichen Zerwuerfnisse mit den herrschenden Koteriehaeuptern sicher niemals 
beantragt haben wuerde. Endlich die Bestimmung zu Gunsten der Freigelassenen 
hatte unzweifelhaft zunaechst den Zweck, den Antragsteller zum Herrn der Gasse 
zu machen; an sich aber war sie weder unmotiviert noch mit der aristokratischen 
Verfassung unvereinbar. Seitdem man angefangen hatte, die Freigelassenen zum 
Militaerdienst mit hinzuzuziehen, war ihre Forderung des Stimmrechts insofern 
gerechtfertigt, als Stimmrecht und Dienstpflicht stets Hand in Hand gegangen 
waren. Vor allen Dingen aber kam bei der Nichtigkeit der Komitien politisch sehr 
wenig darauf an, ob in diesen Sumpf noch eine Kloake mehr sich entleerte. Die 
Moeglichkeit, mit den Komitien zu regieren, ward fuer die Oligarchie eher 
gesteigert als gemindert durch die unbeschraenkte Zulassung der Freigelassenen, 
welche ja zu einem sehr grossen Teil von den regierenden Familien persoenlich 
und oekonomisch abhaengig waren und richtig verwandt eben ein Mittel fuer die 
Regierung abgeben konnten, die Wahlen gruendlicher noch als bisher zu 
beherrschen. Wider die Tendenzen der reformistisch gesinnten Aristokratie lief 
diese Massregel allerdings wie jede andere politische Beguenstigung des 
Proletariats; allein sie war auch fuer Rufus schwerlich etwas anderes, als was 
das Getreidegesetz fuer Drusus gewesen war: ein Mittel, um das Proletariat auf 
seine Seite zu ziehen und mit dessen Hilfe den Widerstand gegen die 
beabsichtigten, wahrhaft gemeinnuetzigen Reformen zu brechen. Es liess sich 
leicht voraussehen, dass dieser nicht gering sein, dass die bornierte 
Aristokratie und die bornierte Bourgeoisie ebendenselben stumpfsinnigen Neid wie 
vor dem Ausbruch der Insurrektion jetzt nach ihrer Ueberwindung betaetigen, dass 
die grosse Majoritaet aller Parteien die im Augenblick der furchtbarsten Gefahr 
gemachten halben Zugestaendnisse im stillen oder auch laut als unzeitige 
Nachgiebigkeit bezeichnen und jeder Ausdehnung derselben sich leidenschaftlich 
widersetzen werde. Drusus' Beispiel hatte gezeigt, was dabei herauskam, wenn man 
konservative Reformen allein im Vertrauen auf die Senatsmajoritaet durchzusetzen 
unternahm; es war vollkommen erklaerlich, dass sein Freund und Gesinnungsgenosse 
verwandte Absichten in Opposition gegen diese Mehrheit und in den Formen der 
Demagogie zu realisieren versuchte. Rufus gab demnach sich keine Muehe, durch 
den Koeder der Geschworenengerichte den Senat fuer sich zu gewinnen. Besseren 
Rueckhalt fand er bei den Freigelassenen und vor allem an dem bewaffneten 
Gefolge - dem Bericht seiner Gegner zufolge bestand es aus 3000 gedungenen 
Leuten und einem "Gegensenat" von 600 jungen Maennern aus der besseren Klasse -, 
mit dem er in den Strassen und auf dem Markte erschien. Seine Antraege stiessen 
denn auch auf den entschiedensten Widerstand bei der Majoritaet des Senats, 
welche zunaechst, um Zeit zu gewinnen, die Konsuln Lucius Cornelius Sulla und 
Quintus Pompeius Rufus, beide abgesagte Gegner der Demagogie, bewog, 
ausserordentliche religioese Festlichkeiten anzuordnen, waehrend deren die 
Volksversammlungen ruhten. Sulpicius antwortete mit einem heftigen Auflauf, bei 
welchem unter anderen Opfern der junge Quintus Pompeius, der Sohn des einen und 
Schwiegersohn des anderen Konsuls, den Tod fand und das Leben der beiden Konsuln 
selbst ernstlich bedroht ward - Sulla soll sogar nur dadurch gerettet worden 
sein, dass Marius ihm sein Haus oeffnete. Man musste nachgeben; Sulla verstand 
sich dazu, die angekuendigten Festlichkeiten abzusagen, und die Sulpicischen 
Antraege gingen nun ohne weiteres durch. Allein es war damit ihr Schicksal noch 
keineswegs gesichert. Mochte auch in der Hauptstadt sich die Aristokratie 
geschlagen geben, so gab es jetzt - zum erstenmal seit dem Beginn der Revolution 
- noch eine andere Macht in Italien, die nicht uebersehen werden durfte: die 
beiden starken und siegreichen Armeen des Prokonsuls Strabo und des Konsuls 
Sulla. War auch Strabos politische Stellung zweideutig, so stand Sulla, obwohl 
er der offenbaren Gewalt fuer den Augenblick gewichen war, nicht bloss mit der 
Senatsmajoritaet in vollem Einvernehmen, sondern war auch, unmittelbar nachdem 
er die Festlichkeiten abgesagt hatte, abgegangen nach Kampanien zu seiner Armee. 
Den unbewaffneten Konsul durch die Knuettelmaenner oder die wehrlose Hauptstadt 
durch die Schwerter der Legionen zu terrorisieren, lief am Ende auf dasselbe 
hinaus; Sulpicius setzte voraus, dass der Gegner, jetzt wo er konnte, Gewalt mit 
Gewalt vergelten und an der Spitze seiner Legionen nach der Hauptstadt 
zurueckkehren werde, um den konservativen Demagogen mitsamt seinen Gesetzen 
ueber den Haufen zu werfen. Vielleicht irrte er sich. Sulla wuenschte den Krieg 
gegen Mithradates ebensosehr, wie ihm grauen mochte vor dem hauptstaedtischen 
politischen Brodel; bei seinem originellen Indifferentismus und seiner 
unuebertroffenen politischen Nonchalance hat es grosse Wahrscheinlichkeit, dass 
er den Staatsstreich, den Sulpicius erwartete, keineswegs beabsichtigte und dass 
er, wenn man ihn haette gewaehren lassen, nach der Einnahme von Nola, dessen 
Belagerung ihn noch beschaeftigte, unverweilt sich mit seinen Truppen nach Asien 
eingeschifft haben wuerde. Indes wie dem auch sein mag, Sulpicius entwarf, um 
den vermuteten Streich zu parieren, den Plan, Sulla den Oberbefehl abzunehmen, 
und liess zu diesem Ende mit Marius sich ein, dessen Name noch immer hinreichend 
populaer war, um einen Antrag, den Oberbefehl im Asiatischen Kriege auf ihn zu 
uebertragen, der Menge plausibel erscheinen zu lassen, und dessen militaerische 
Stellung und Kapazitaet fuer den Fall eines Bruches mit Sulla eine Stuetze 
werden konnte. Die Gefahr, die darin lag, den alten, ebenso unfaehigen als rach- 
und ehrsuechtigen Mann an die Spitze der kampanischen Armee zu stellen, mochte 
Sulpicius nicht uebersehen und ebensowenig die arge Abnormitaet, einem 
Privatmann ein ausserordentliches Oberkommando durch Volksschluss zu 
uebertragen; aber eben Marius' erprobte staatsmaennische Unfaehigkeit gab eine 
Art Garantie dafuer, dass er die Verfassung nicht ernstlich wuerde gefaehrden 
koennen, und vor allem war Sulpicius' eigene Lage, wenn er Sullas Absichten 
richtig beurteilte, eine so bedrohte, dass dergleichen Ruecksichten kaum mehr in 
Betracht kamen. Dass der abgestandene Held selbst bereitwillig jedem 
entgegenkam, der ihn als Condottiere gebrauchen wollte, versteht sich von 
selbst; nach dem Oberbefehl nun gar in einem asiatischen Krieg geluestete sein 
Herz seit vielen Jahren und nicht weniger vielleicht danach, einmal gruendlich 
abzurechnen mit der Senatsmajoritaet. Demnach erhielt auf Antrag des Sulpicius 
durch Beschluss des Volkes Gaius Marius mit ausserordentlicher hoechster oder 
sogenannter prokonsularischer Gewalt das Kommando der kampanischen Armee und den 
Oberbefehl in dem Krieg gegen Mithradates, und es wurden, um das Heer von Sulla 
zu uebernehmen, zwei Volkstribune in das Lager von Nola abgesandt.
Die Botschaft kam an den unrechten Mann. Wenn irgend jemand berufen war, 
den Oberbefehl im Asiatischen Kriege zu fuehren, so war es Sulla. Er hatte 
wenige Jahre zuvor mit dem groessten Erfolge auf demselben Kriegsschauplatz 
kommandiert: er hatte mehr als irgendein anderer Mann beigetragen zur 
Ueberwaeltigung der gefaehrlichen italischen Insurrektion; ihm als Konsul des 
Jahres, in welchem der Asiatische Krieg zum Ausbruch kam, war in der 
hergebrachten Weise und mit voller Zustimmung seines ihm befreundeten und 
verschwaegerten Kollegen das Kommando in demselben uebertragen worden. Es war 
ein starkes Ansinnen, einen unter solchen Verhaeltnissen uebernommenen 
Oberbefehl nach Beschluss der souveraenen Buergerschaft von Rom abzugeben an 
einen alten militaerischen und politischen Antagonisten, in dessen Haenden die 
Armee, niemand mochte sagen zu welchen Gewaltsamkeiten und Verkehrtheiten, 
missbraucht werden konnte. Sulla war weder gutmuetig genug, um freiwillig einem 
solchen Befehl Folge zu leisten, noch abhaengig genug, um es zu muessen. Sein 
Heer war, teils infolge der von Marius herruehrenden Umgestaltungen des 
Heerwesens, teils durch die von Sulla gehandhabte sittlich lockere und 
militaerisch strenge Disziplin, wenig mehr als eine ihrem Fuehrer unbedingt 
ergebene und in politischen Dingen indifferente Lanzknechtschar. Sulla selbst 
war ein blasierter, kalter und klarer Kopf, dem die souveraene roemische 
Buergerschaft ein Poebelhaufen war, der Held von Aquae Sextiae ein bankrotter 
Schwindler, die formelle Legalitaet eine Phrase, Rom selbst eine Stadt ohne 
Besatzung und mit halbverfallenen Mauern, die viel leichter erobert werden 
konnte als Nola. In diesem Sinne handelte er. Er versammelte seine Soldaten - es 
waren sechs Legionen oder etwa 35000 Mann - und setzte ihnen die von Rom 
angelangte Botschaft auseinander, nicht vergessend, ihnen anzudeuten, dass der 
neue Oberfeldherr ohne Zweifel nicht dieses Heer, sondern andere, neu gebildete 
Truppen nach Kleinasien fuehren werde. Die hoeheren Offiziere, immer noch mehr 
Buerger als Militaers, hielten sich zurueck, und nur ein einziger von ihnen 
folgte dem Feldherrn gegen die Hauptstadt; allein die Soldaten, die nach 
frueheren Erfahrungen in Asien einen bequemen Krieg und unendliche Beute zu 
finden hofften, brausten auf; in einem Nu waren die beiden von Rom gekommenen 
Tribune zerrissen und von allen Seiten erscholl der Zuruf, dass der Feldherr sie 
auf Rom zu fuehren moege. Unverweilt brach der Konsul auf, und unterwegs seinen 
Gleichgesinnten Kollegen an sich ziehend, gelang er in raschen Maerschen, wenig 
sich kuemmernd um die von Rom ihm entgegeneilenden Abgesandten, die ihn 
aufzuhalten versuchten, bis unter die Mauern der Hauptstadt. Unerwartet sah man 
Sullas Heersaeulen sich aufstellen an der Tiberbruecke und am Collinischen und 
Esquilinischen Tore und sodann zwei Legionen in Reih' und Glied, ihre 
Feldzeichen voran, den Befriedeten Mauerring ueberschreiten, jenseits dessen das 
Gesetz den Krieg gebannt hatte. So viel schlimmer Hader, so viele bedeutende 
Fehden waren innerhalb dieser Mauern zum Austrag gekommen, ohne dass ein 
roemisches Heer den heiligen Stadtfrieden gebrochen haette; jetzt geschah es, 
zunaechst um der elenden Frage willen, ob dieser oder jener Offizier berufen 
sei, im Osten zu kommandieren. Die einrueckenden Legionen gingen vor bis auf die 
Hoehe des Esquilin; als die von den Daechern heranregnenden Geschosse und Steine 
die Soldaten unsicher machten und sie zu weichen anfingen, erhob Sulla selbst 
die flammende Fackel und, mit Brandpfeilen und Anzuendung der Haeuser drohend, 
brachen die Legionen sich Bahn bis auf den Esquilinischen Marktplatz (unweit S. 
Maria Maggiore). Hier wartete ihrer die eiligst von Marius und Sulpicius 
zusammengeraffte Mannschaft und warf die zuerst eindringenden Kolonnen durch die 
Ueberzahl zurueck. Aber von den Toren kam denselben Verstaerkung; eine andere 
Abteilung der Sullaner machte Anstalt, auf der Suburastrasse die Verteidiger zu 
umgehen; sie mussten zurueck. Am Tempel der Tellus, wo der Esquilin anfaengt 
sich gegen den Grossen Marktplatz zu senken, versuchte Marius noch einmal sich 
zu setzen; er beschwor Senat und Ritter und die gesamte Buergerschaft, den 
Legionen sich entgegenzuwerfen. Aber er selbst hatte dieselben aus Buergern in 
Lanzknechte umgeschaffen; sein eigenes Werk wandte sich gegen ihn; sie 
gehorchten nicht der Regierung, sondern ihrem Feldherrn. Selbst als die Sklaven 
unter dem Versprechen der Freiheit aufgefordert wurden, sich zu bewaffnen, 
erschienen ihrer nicht mehr als drei. Es blieb den Fuehrern nichts uebrig, als 
eiligst durch die noch unbesetzten Tore zu entrinnen; nach wenigen Stunden war 
Sulla unumschraenkter Herr von Rom. Diese Nacht brannten die Wachfeuer der 
Legionen auf dem Grossen Marktplatz der Hauptstadt.
Die erste militaerische Intervention in den buergerlichen Fehden hatte es 
zur vollen Evidenz gebracht, sowohl dass die politischen Kaempfe auf dem Punkt 
angekommen waren, wo nur noch offene und unmittelbare Gewalt die Entscheidung 
gibt, als auch dass die Gewalt des Knuettels nichts ist gegen die Gewalt des 
Schwertes. Es ist die konservative Partei gewesen, die das Schwert zuerst 
gezogen und an der denn auch jenes ahnungsvolle Wort des Evangeliums ueber den, 
der zuerst das Schwert erhebt, seinerzeit sich erfuellt hat. Fuer jetzt 
triumphierte sie vollstaendig und durfte ihren Sieg nach Belieben selber 
formulieren. Von selbst verstand es sich, dass die Sulpicischen Gesetze als von 
Rechts wegen nichtig bezeichnet wurden. Ihr Urheber und seine namhaftesten 
Anhaenger hatten sich gefluechtet; sie wurden, zwoelf an der Zahl, von dem Senat 
als Vaterlandsfeinde zur Fahndung und Hinrichtung ausgeschrieben. Publius 
Sulpicius ward infolgedessen bei Laurentum ergriffen und niedergemacht und das 
an Sulla gesandte Haupt des Tribuns nach dessen Anordnung auf dem Markt auf 
ebenderselben Rednerbuehne zur Schau gestellt, wo er selbst noch wenige Tage 
zuvor in voller Jugend- und Rednerkraft gestanden hatte. Die anderen Geaechteten 
wurden verfolgt; auch dem alten Gaius Marius waren die Moerder auf den Fersen. 
Wie der Feldherr auch die Erinnerung an seine glorreichen Tage durch eine Kette 
von Erbaermlichkeiten getruebt haben mochte, jetzt, wo der Retter des 
Vaterlandes um sein Leben lief, war er wieder der Sieger von Vercellae und mit 
atemloser Spannung vernahm man in ganz Italien die Ereignisse seiner wundersamen 
Flucht. In Ostia hatte er ein Fahrzeug bestiegen, um nach Afrika zu segeln; 
allein widrige Winde und Mangel an Vorraeten zwangen ihn, am Circeischen 
Vorgebirg zu landen und auf gut Glueck in die Irre zu gehen. Von wenigen 
begleitet und keinem Dach sich anvertrauend, gelangte der greise Konsular zu 
Fuss, oft vom Hunger gepeinigt, in die Naehe der roemischen Kolonie Minturnae an 
der Muendung des Garigliano. Hier zeigten sich in der Ferne die verfolgenden 
Reiter; mit genauer Not ward das Ufer erreicht, und ein dort liegendes 
Handelsschiff entzog ihn seinen Verfolgern; allein die aengstlichen Schiffer 
legten bald wieder an und suchten das Weite, waehrend Marius am Strande schlief. 
In dem Strandsumpf von Minturnae, bis zum Guertel in den Schlamm versunken und 
das Haupt unter einem Schilfhaufen verborgen, fanden ihn seine Verfolger und 
lieferten ihn ab an die Stadtbehoerde von Minturnae. Er ward ins Gefaengnis 
gelegt und der Stadtbuettel, ein kimbrischer Sklave, gesandt, ihn hinzurichten; 
allein der Deutsche erschrak vor dem blitzenden Auge seines alten Besiegers und 
das Beil entsank ihm, als der General mit seiner gewaltigen Stimme ihn 
anherrschte, ob er der Mann sei, den Gaius Marius zu toeten. Als man dies 
vernahm, ergriff die Beamten von Minturnae die Scham, dass der Retter Roms 
groessere Ehrfurcht finde bei den Sklaven, denen er die Knechtschaft, als bei 
den Mitbuergern, denen er die Freiheit gebracht hatte; sie loesten seine 
Fesseln, gaben ihm Schiff und Reisegeld und sandten ihn nach Aenaria (Ischia). 
Die Verbannten mit Ausnahme des Sulpicius fanden in diesen Gewaessern sich 
allmaehlich zusammen; sie liefen am Eryx und bei dem ehemaligen Karthago an, 
allein die roemischen Beamten wiesen sie in Sizilien wie in Afrika zurueck. So 
entrannen sie nach Numidien, dessen oede Strandduenen ihnen einen Zufluchtsort 
fuer den Winter gewaehrten. Allein der Koenig Hiempsal II., den sie zu gewinnen 
hofften und der auch eine Zeitlang sich die Miene gegeben hatte, mit ihnen sich 
verbinden zu wollen, hatte es nur getan, um sie sicher zu machen, und versuchte 
jetzt, sich ihrer Personen zu bemaechtigen. Mit genauer Not entrannen die 
Fluechtlinge seinen Reitern und fanden vorlaeufig eine Zuflucht auf der kleinen 
Insel Kerkina (Kerkena) an der tunesischen Kueste. Wir wissen es nicht, ob Sulla 
seinem Gluecksstern auch dafuer dankte, dass es ihm erspart blieb, den 
Kimbrersieger toeten zu lassen; wenigstens scheint es nicht, dass die 
minturnensischen Beamten bestraft worden sind.
Um die vorhandenen Uebelstaende zu beseitigen und kuenftige Umwaelzungen zu 
verhueten, veranlasste Sulla eine Reihe neuer gesetzlicher Bestimmungen. Fuer 
die bedraengten Schuldner scheint nichts geschehen zu sein, als dass man die 
Vorschriften ueber das Zinsmaximum einschaerfte ^11; ausserdem wurde die 
Ausfuehrung einer Anzahl von Kolonien angeordnet. Der in den Schlachten und 
Prozessen des Bundesgenossenkrieges sehr zusammengeschwundene Senat ward 
ergaenzt durch die Aufnahme von 300 neuen Senatoren, deren Auswahl natuerlich im 
optimatischen Interesse getroffen ward. Endlich wurden hinsichtlich des 
Wahlmodus und der legislatorischen Initiative wesentliche Aenderungen 
vorgenommen. Die alte Servianische Stimmordnung der Zenturiatkomitien, nach der 
die erste Steuerklasse mit einem Vermoegen von 100000 Sesterzen (7600 Talern) 
oder darueber allein fast die Haelfte der Stimmen inne hatte, trat wieder an die 
Stelle der im Jahre 513 (241) eingefuehrten, das Uebergewicht der ersten Klasse 
mildernden Ordnungen. Tatsaechlich ward damit fuer die Wahl der Konsuln, 
Praetoren und Zensoren ein Zensus eingefuehrt, der die nicht Wohlhabenden vom 
aktiven Wahlrecht der Sache nach ausschloss. Die legislatorische Initiative 
wurde den Volkstribunen dadurch beschraenkt, dass jeder Antrag fortan von ihnen 
zunaechst dem Senat vorgelegt werden musste und erst, wenn dieser ihn gebilligt 
hatte, an das Volk gelangen konnte.
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^11 Klar ist es nicht, was das "Zwoelftelgesetz', der Konsuln Sulla und 
Rufus von 666 (88) in dieser Hinsicht vorschrieb; die einfachste Annahme bleibt 
aber, darin eine Erneuerung des Gesetzes von 397 (357) zu sehen, so dass der 
hoechste erlaubte Zinsfuss wieder 1/12 des Kapitals fuer das zehnmonatliche oder 
10 Prozent fuer das zwoelfmonatliche Jahr ward.
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Diese durch den Sulpicischen Revolutionsversuch hervorgerufenen 
Verfuegungen desjenigen Mannes, der darin als Schild und Schwert der 
Verfassungspartei aufgetreten war, des Konsuls Sulla, tragen einen ganz 
eigentuemlichen Charakter. Sulla wagte es, ohne die Buergerschaft oder 
Geschworene zu fragen, ueber zwoelf der angesehensten Maenner, darunter 
fungierende Beamte und den beruehmtesten General seiner Zeit, das Todesurteil zu 
verhaengen und oeffentlich zu diesen Aechtungen sich zu bekennen, eine 
Verletzung der altheiligen Provokationsgesetze, die selbst von sehr 
konservativen Maennern, wie zum Beispiel von Quintus Scaevola, strengen Tadel 
erfuhr. Er wagte es, eine seit anderthalb Jahrhunderten bestehende Wahlordnung 
umzustossen und den seit langem verschollenen und verfemten Wahlzensus 
wiederherzustellen. Er wagte es, das Recht der Legislation seinen beiden uralten 
Faktoren, den Beamten und den Komitien, tatsaechlich zu entziehen und es auf 
eine Behoerde zu uebertragen, die zu keiner Zeit formell ein anderes Recht in 
dieser Hinsicht besessen hatte als das, dabei um Rat gefragt werden zu koennen. 
Kaum hatte je ein Demokrat in so tyrannischen Formen Justiz geuebt, mit so 
ruecksichtsloser Kuehnheit an den Fundamenten der Verfassung geruettelt und 
gemodelt wie dieser konservative Reformator. Sieht man aber auf die Sache statt 
auf die Form, so gelangt man zu sehr verschiedenen Ergebnissen. Revolutionen 
sind nirgends und am wenigsten in Rom beendigt worden, ohne eine gewisse Zahl 
von Opfern zu fordern, welche, in mehr oder minder der Justiz abgeborgten 
Formen, die Schuld, ueberwunden zu sein, gleichsam als ein Verbrechen buessen. 
Wer sich erinnert an die prozessualischen Konsequenzen, wie sie die siegende 
Partei nach dem Sturz der Gracchen und des Saturninus gezogen hatte, der fuehlt 
sich geneigt, dem Sieger vom Esquilinischen Markt das Lob der Offenheit und der 
relativen Maessigung zu erteilen, indem er einmal ohne viel Umstaende das, was 
Krieg war, auch als Krieg nahm und die geschlagenen Maenner als rechtlose Feinde 
in die Acht erklaerte; zweitens die Zahl der Opfer moeglichst beschraenkte und 
wenigstens das widerliche Wueten gegen die geringen Leute nicht gestattete. Eine 
aehnliche Maessigung zeigt sich in den politischen Organisationen. Die Neuerung 
hinsichtlich der Gesetzgebung, die wichtigste und scheinbar durchgreifendste, 
brachte in der Tat nur den Buchstaben der Verfassung mit dem Geist derselben in 
Einklang. Die roemische Legislation, wo jeder Konsul, Praetor oder Tribun jede 
beliebige Massregel bei der Buergerschaft beantragen und ohne Debatte zur 
Abstimmung bringen konnte, war von Haus aus unvernuenftig gewesen und mit der 
steigenden Nullitaet der Komitien es immer mehr geworden; sie ward nur ertragen, 
weil faktisch der Senat sich das Vorberatungsrecht vindiziert hatte und 
regelmaessig den ohne solche Vorberatung zur Abstimmung ge langenden Antrag 
erstickte durch politische oder religioese Interzession. Diese Daemme hatte die 
Revolution fortgeschwemmt; infolgedessen fing nun jenes absurde System an, seine 
Konsequenzen vollstaendig und jedem mutwilligen Buben den Umsturz des Staats in 
formell legaler Weise moeglich zu machen. Was war unter solchen Umstaenden 
natuerlicher, notwendiger, im rechten Sinne konservativer, als die bisher auf 
Umwegen realisierte Legislation des Senats jetzt foermlich und ausdruecklich 
anzuerkennen? Etwas Aehnliches gilt von der Erneuerung des Wahlzensus. Die 
aeltere Verfassung ruhte durchaus auf demselben; auch die Reform von 513 (241) 
hatte die Bevorzugung der Vermoegenden nur beschraenkt. Aber seit diesem Jahr 
war eine ungeheure finanzielle Umwandlung eingetreten, welche eine Erhoehung des 
Wahlzensus wohl rechtfertigen konnte. Auch die neue Timokratie aenderte also den 
Buchstaben der Verfassung nur, um dem Geiste derselben treu zu bleiben, indem 
sie zugleich dem schaendlichen Stimmenkauf samt allem, was daran hing, in der 
moeglichst milden Form zu wehren wenigstens versuchte. Endlich die Bestimmungen 
zu Gunsten der Schuldner, die Wiederaufnahme der Kolonisationsplaene gaben den 
redenden Beweis, dass Sulla, wenn er auch nicht gemeint war, Sulpicius' 
leidenschaftlichen Antraegen beizupflichten, doch eben wie er und wie Drusus, 
wie ueberhaupt alle heller sehenden Aristokraten, den materiellen Reformen an 
sich geneigt war; wobei nicht uebersehen werden darf, dass er diese Massregel 
nach dem Siege und durchaus freiwillig beantragte. Wenn man hiermit verbindet, 
dass Sulla die hauptsaechlichen Fundamente der Gracchischen Verfassung bestehen 
liess und weder an den Rittergerichten noch an den Kornverteilungen ruettelte, 
so wird man das Urteil gerechtfertigt finden, dass die Sullanische Ordnung von 
666 (86) an dem seit dem Sturz des Gaius Gracchus bestehenden Status quo 
wesentlich festhielt und nur teils die dem bestehenden Regiment zunaechst Gefahr 
drohenden ueberlieferten Satzungen zeitgemaess aenderte, teils den vorhandenen 
sozialen Uebeln nach Kraeften abzuhelfen suchte, soweit beides sich tun liess, 
ohne die tieferliegenden Schaeden zu beruehren. Energische Verachtung des 
konstitutionellen Formalismus in Verbindung mit einem lebendigen Gefuehl fuer 
den inneren Gehalt der bestehenden Ordnungen, klare Einsichten und loebliche 
Absichten bezeichnen durchaus diese Gesetzgebung; ebenso aber eine gewisse 
Leichtfertigkeit und Oberflaechlichkeit, wie denn namentlich sehr viel guter 
Wille dazu gehoerte, um zu glauben, dass die Feststellung des Zinsmaximums den 
verwirrten Kreditverhaeltnissen aufhelfen und dass das Vorberatungsrecht des 
Senats sich gegen die kuenftige Demagogie widerstandsfaehiger erweisen werde als 
bisher das Interzessionsrecht und die Religion.
In der Tat stiegen an dem reinen Himmel der Konservativen sehr bald neue 
Wolken auf. Die asiatischen Verhaeltnisse nahmen einen immer drohenderen 
Charakter an. Schon hatte der Staat dadurch, dass die Sulpicische Revolution den 
Abgang des Heeres nach Asien verzoegert hatte, den schwersten Schaden erlitten; 
die Einschiffung konnte auf keinen Fall laenger verschoben werden. Inzwischen 
hoffte Sulla teils in den Konsuln, die nach der neuen Wahlordnung gewaehlt 
wuerden, teils besonders in den mit der Bezwingung der Reste der italischen 
Insurrektion beschaeftigten Armeen Garanten gegen einen neuen Sturm auf die 
Oligarchie in Italien zurueckzulassen. Allein in den Konsularkomitien fiel die 
Wahl nicht auf die von Sulla aufgestellten Kandidaten, sondern neben Gnaeus 
Octavius, einem allerdings streng optimatisch gesinnten Mann, auf Lucius 
Cornelius Cinna, der zur entschiedensten Opposition gehoerte. Vermutlich war es 
hauptsaechlich die Kapitalistenpartei, die mit dieser Wahl dem Urheber des 
Zinsgesetzes vergalt. Sulla nahm die unbequeme Wahl mit der Erklaerung hin, dass 
es ihn freue, die Buerger von ihrer verfassungsmaessigen Wahlfreiheit Gebrauch 
machen zu sehen, und begnuegte sich, beiden Konsuln den Schwur abzunehmen auf 
treue Beobachtung der bestehenden Verfassung. Von den Armeen kam es vornehmlich 
auf die Nordarmee an, da die kampanische groessten teils nach Asien abzugehen 
bestimmt war. Sulla liess durch Volksschluss das Kommando ueber jene auf seinen 
treuergebenen Kollegen Quintus Rufus uebertragen und den bisherigen Feldherrn 
Gnaeus Strabo in moeglichst schonender Weise zurueckrufen, um so mehr als dieser 
der Ritterpartei angehoerte und seine passive Haltung waehrend der Sulpicischen 
Unruhen der Aristokratie nicht geringe Bedenken erregt hatte. Rufus traf bei dem 
Heer ein und uebernahm an Strabos Stelle den Oberbefehl; allein wenige Tage 
nachher ward er von den Soldaten erschlagen und Strabo trat wieder zurueck in 
das kaum abgegebene Kommando. Er galt als der Anstifter des Mordes; gewiss ist 
es, dass er ein Mann war, zu dem man solcher Tat sich versehen konnte, der die 
Fruechte der Untat erntete und die wohlbekannten Urheber nur mit Worten strafte. 
Fuer Sulla war Rufus' Beseitigung und Strabos Feldherrnschaft eine neue und 
ernste Gefahr; doch tat er nichts, um diesem das Kommando abzunehmen. Als bald 
darauf sein Konsulat zu Ende ging, sah er sich einerseits von seinem Nachfolger 
Cinna gedraengt, endlich nach Asien abzugehen, wo seine Anwesenheit allerdings 
dringend not tat, andererseits von einem der neuen Tribune vor das Volksgericht 
geladen; es war dem bloedesten Auge klar, dass ein neuer Sturm gegen ihn und 
seine Partei sich vorbereitete und dass die Gegner seine Entfernung wuenschten. 
Sulla hatte die Wahl, mit Cinna, vielleicht mit Strabo es zum Bruche zu treiben 
und abermals auf Rom zu marschieren, oder die italischen Angelegenheiten gehen 
zu lassen, wie sie konnten und mochten und nach einem andern Weltteil sich zu 
entfernen. Sulla entschied sich - ob mehr aus Patriotismus oder mehr aus 
Indifferenz, wird nie ausgemacht werden - fuer die letztere Alternative, 
uebergab das in Samnium zurueckbleibende Korps dem zuverlaessigen und 
kriegskundigen Quintus Metellus Pius, der an Sullas Stelle den prokonsularischen 
Oberbefehl in Unteritalien uebernahm, die Leitung der Belagerung von Nola dem 
Propraetor Appius Claudius und schiffte im Anfang des Jahres 667 (87) mit seinen 
Legionen nach dem hellenischen Osten sich ein.
8. Kapitel
Der Osten und Koenig Mithradates
Die atemlose Spannung, in welcher die Revolution mit ihrem ewig sich 
erneuernden Feuerlaerm und Loeschruf die roemische Regierung erhielt, war die 
Ursache, dass dieselbe die Provinzialverhaeltnisse ueberhaupt aus den Augen 
verlor, am meisten aber die des asiatischen Ostens, dessen ferne und 
unkriegerische Nationen nicht so unmittelbar wie Afrika, Spanien und die 
transalpinischen Nachbarn der Beachtung der Regierung sich aufdraengten. Nach 
der Einziehung des Attalischen Koenigreiches, die mit dem Ausbruch der 
Revolution zusammenfaellt, ist ein volles Menschenalter hindurch kaum irgendeine 
ernstliche Beteiligung Roms an den orientalischen Angelegenheiten nachzuweisen, 
mit Ausnahme der durch die masslose Dreistigkeit der kilikischen Piraterie den 
Roemern abgedrungenen Einrichtung der Provinz Kilikien im Jahre 652 (102), 
welche der Sache nach auch nichts weiter war als die Anordnung einer bleibenden 
Station fuer eine kleine roemische Heer- und Flottenabteilung in den oestlichen 
Gewaessern. Erst nachdem die Marianische Katastrophe im Jahre 654 (100) die 
Restaurationsregierung einigermassen konsolidiert hatte, begann die roemische 
Regierung aufs neue den Ereignissen im Osten einige Aufmerksamkeit zuzuwenden.
In vieler Hinsicht waren die Verhaeltnisse noch, wie wir dreissig Jahre 
zuvor sie verliessen. Das Reich Aegypten mit seinen beiden Nebenlaendern Kyrene 
und Kypros loeste mit dem Tode Euergetes II. (637 117) teils rechtlich, teils 
tatsaechlich sich auf. Kyrene kam an den natuerlichen Sohn desselben, Ptolemaeos 
Apion, und trennte sich auf immer von dem Hauptland. Um die Herrschaft in diesem 
haderten die Witwe des letzten Koenigs, Kleopatra (+ 665 89), und dessen beide 
Soehne Soter II. Lathyros (+ 673 81) und Alexander I. (+ 666 88), was die 
Ursache ward, dass auch Kypros auf laengere Zeit von Aegypten sich schied. Die 
Roemer griffen in die Wirren nicht ein; ja als ihnen im Jahre 658 (96) das 
Kyrenische Reich durch das Testament des kinderlosen Koenigs Apion anfiel, 
schlugen sie diesen Erwerb zwar nicht geradezu aus, aber ueberliessen doch die 
Landschaft im wesentlichen sich selbst, indem sie die griechischen Staedte des 
Reiches, Kyrene, Ptolemais, Berenike, zu Freistaedten erklaerten und denselben 
sogar die Nutzung der koeniglichen Domaenen ueberwiesen. Die Oberaufsicht des 
Statthalters von Africa ueber dieses Gebiet war bei dessen Entlegenheit noch 
weit mehr eine bloss nominelle als die des Statthalters von Makedonien ueber die 
hellenischen Freistaedte. Die Folgen dieser Massregel, die ohne Zweifel nicht 
aus dem Philhellenismus, sondern lediglich aus der Schwaeche und Nachlaessigkeit 
der roemischen Regierung hervorging, waren wesentlich dieselben, die unter 
gleichen Verhaeltnissen in Hellas eingetreten waren: Buergerkriege und 
Usurpation zerrissen die Landschaft so, dass, als dort zufaellig im Jahre 668 
(86) ein hoeherer roemischer Offizier erschien, die Einwohner ihn dringend 
ersuchten, ihre Verhaeltnisse zu ordnen und ein dauerhaftes Regiment bei ihnen 
zu begruenden.
Auch in Syrien war es in der Zwischenzeit nicht viel anders, am wenigsten 
besser geworden. Waehrend des zwanzigjaehrigen Erbfolgekrieges der beiden 
Halbbrueder Antiochos Grypos (+ 658 96) und Antiochos von Kyzikos (+ 659 95), 
der sich nach dem Tode derselben auf ihre Soehne forterbte, ward das Reich, um 
das man stritt, fast zu einem eitlen Namen, in dem die kilikischen Seekoenige, 
die Araberscheichs der syrischen Wueste, die Fuersten der Juden und die 
Magistrate der groesseren Staedte in der Regel mehr zu sagen hatten als die 
Traeger des Diadems. Inzwischen setzten im westlichen Kilikien die Roemer sich 
fest und ging das wichtige Mesopotamien definitiv ueber an die Parther.
Die Monarchie der Arsakiden hatte, hauptsaechlich infolge der Einfaelle 
turanischer Staemme, um die Zeit der Gracchen eine gefaehrliche Krise 
durchzumachen gehabt. Der neunte Arsakide, Mithradates II. oder der Grosse (630 
? - 667 ? 124 ? 87 ?), hatte dem Staat zwar seine ueberwiegende Stellung in 
Innerasien zurueckgegeben, die Skythen zurueckgeschlagen und gegen Syrien und 
Armenien die Grenze des Reiches vorgeschoben, allein gegen das Ende seines 
Lebens laehmten neue Unruhen sein Regiment; und waehrend die Grossen des 
Reiches, ja der eigene Bruder Orodes gegen den Koenig sich auflehnten und 
endlich dieser Bruder ihn stuerzte und toeten liess, erhob sich das bis dahin 
unbedeutende Armenien. Dieses Land, das seit seiner Selbstaendigkeitserklaerung 
in die nordoestliche Haelfte oder das eigentliche Armenien, das Reich der 
Artaxiaden, und die suedwestliche oder Sophene, das Reich der Zariadriden, 
geteilt gewesen war, wurde durch den Artaxiaden Tigranes (regierte seit 660 94) 
zum erstenmal zu einem Koenigreich vereinigt, und teils diese Machtverdoppelung, 
teils die Schwaeche der parthischen Herrschaft machten es dem neuen Koenig von 
ganz Armenien moeglich, nicht bloss aus der Klientel der Parther sich zu loesen 
und die frueher an sie abgetretenen Landschaften zurueckzugewinnen, sondern 
sogar das Oberkoenigtum von Asien, wie es von den Achaemeniden auf die 
Seleukiden und von diesen auf die Arsakiden uebergegangen war, an Armenien zu 
bringen.
In Kleinasien endlich bestand die Laenderteilung, wie sie nach der 
Aufloesung des Attalischen Reiches unter roemischer Einwirkung festgestellt 
worden war, noch wesentlich ungeaendert. In dem Zustande der Klientelstaaten, 
der Koenigreiche Bithynien, Kappadokien, Pontus, der Fuerstentuemer 
Paphlagoniens und Galatiens, der zahlreichen Staedtebuende und Freistaedte, war 
eine aeusserliche Aenderung zunaechst nicht wahrzunehmen. Innerlich hatte 
dagegen der Charakter der roemischen Herrschaft allerdings ueberall sich 
wesentlich umgestaltet. Teils durch die bei jedem tyrannischen Regiment 
naturgemaess eintretende stetige Steigerung des Druckes, teils durch die 
mittelbare Einwirkung der roemischen Revolution - man erinnere sich an die 
Einziehung des Bodeneigentums in der Provinz Asien durch Gaius Gracchus, an die 
roemischen Zehnten und Zoelle und an die Menschenjagden, die die Zoellner 
daselbst nebenbei betrieben - lastete die schon von Haus aus schwer ertraegliche 
roemische Herrschaft in einer Weise auf Asien, dass weder die Koenigskrone noch 
die Bauernhuette daselbst mehr sicher war vor Konfiskation, dass jeder Halm fuer 
den roemischen Zehntherrn zu wachsen, jedes Kind freier Eltern fuer die 
roemischen Sklavenzwinger geboren zu werden schien. Zwar ertrug der Asiate in 
seiner unerschoepflichen Passivitaet auch diese Qual; allein es waren nicht 
Geduld und Ueberlegung, die ihn ruhig tragen hiessen, sondern der eigentuemlich 
orientalische Mangel der Initiative, und es konnten in diesen friedlichen 
Landschaften, unter diesen weichlichen Nationen wunderbare, schreckhafte Dinge 
sich ereignen, wenn einmal ein Mann unter sie trat, der es verstand, das Zeichen 
zu geben.
Es regierte damals im Reiche Pontus Koenig Mithradates VI. mit dem Beinamen 
Eupator (geb. um 624 130, gest. 691 63), der sein Geschlecht von vaeterlicher 
Seite im sechzehnten Glied auf den Koenig Dareios Hystaspes' Sohn, im achten auf 
den Stifter des Pontischen Reiches, Mithradates I., zurueckfuehrte, von 
muetterlicher den Alexandriden und Seleukiden entstammte. Nach dem fruehen Tode 
seines Vaters Mithradates Euergetes, der in Sinope von Moerderhand fiel, war er 
um 634 (120) als elfjaehriger Knabe Koenig genannt worden; allein das Diadem 
brachte ihm nur Not und Gefahr. Die Vormuender, ja, wie es scheint, die eigene, 
durch des Vaters Testament zur Mitregierung berufene Mutter standen dem 
koeniglichen Knaben nach dem Leben; es wird erzaehlt, dass er, um den Dolchen 
seiner gesetzlichen Beschuetzer sich zu entziehen, freiwillig in das Elend 
gegangen sei und sieben Jahre hindurch, Nacht fuer Nacht die Ruhestaette 
wechselnd, ein Fluechtling in seinem eigenen Reiche, ein heimatloses Jaegerleben 
gefuehrt habe. Also ward der Knabe ein gewaltiger Mann. Wenngleich unsere 
Berichte ueber ihn im wesentlichen auf schriftliche Aufzeichnungen der 
Zeitgenossen zurueckgehen, so hat nichtsdestoweniger die im Orient blitzschnell 
sich bildende Sage den maechtigen Koenig frueh geschmueckt mit manchen der Zuege 
ihrer Simson und Rustem; aber auch diese gehoeren zum Charakter ebenwie die 
Wolkenkrone zum Charakter der hoechsten Bergspitzen: die Grundlinien des Bildes 
erscheinen in beiden Faellen nur farbiger und phantastischer, nicht getruebt 
noch wesentlich geaendert. Die Waffenstuecke, die dem riesengrossen Leibe des 
Koenigs Mithradates passten, erregten das Staunen der Asiaten und mehr noch der 
Italiker. Als Laeufer ueberholte er das schnellste Wild; als Reiter baendigte er 
das wilde Ross und vermochte mit gewechselten Pferden an einem Tage 25 deutsche 
Meilen zurueckzulegen; als Wagenlenker fuhr er mit sechzehn und gewann im 
Wettrennen manchen Preis - freilich war es gefaehrlich, in solchem Spiel dem 
Koenig obzusiegen. Auf der Jagd traf er das Wild im vollen Galopp vom Pferde 
herab, ohne zu fehlen; aber auch an der Tafel suchte er seinesgleichen - er 
veranstaltete wohl Wettschmaeuse und gewann darin selber die fuer den derbsten 
Esser und fuer den tapfersten Trinker ausgesetzten Preise - und nicht minder in 
den Freuden des Harems, wie unter anderm die zuegellosen Billets seiner 
griechischen Maetressen bewiesen, die sich unter seinen Papieren fanden. Seine 
geistigen Beduerfnisse befriedigte er im wuestesten Aberglauben -Traumdeuterei 
und das griechische Mysterienwesen fuellten nicht wenige der Stunden des Koenigs 
aus - und in einer rohen Aneignung der hellenischen Zivilisation. Er liebte 
griechische Kunst und Musik, das heisst er sammelte Pretiosen, reiches Geraet, 
alte persische und griechische Prachtstuecke - sein Ringkabinett war beruehmt -, 
hatte stets griechische Geschichtschreiber, Philosophen, Poeten in seiner 
Umgebung und setzte bei seinen Hoffesten neben den Preisen fuer Esser und 
Trinker auch welche aus fuer den drolligsten Spassmacher und den besten Saenger. 
So war der Mensch; der Sultan entsprach ihm. Im Orient, wo das Verhaeltnis des 
Herrschers und der Beherrschten mehr den Charakter des Natur- als des sittlichen 
Gesetzes traegt, ist der Untertan huendisch treu und huendisch falsch, der 
Herrscher grausam und misstrauisch. In beiden ist Mithradates kaum uebertroffen 
worden. Auf seinen Befehl starben oder verkamen in ewiger Haft wegen wirklicher 
oder angeblicher Verraeterei seine Mutter, sein Bruder, seine ihm vermaehlte 
Schwester, drei seiner Soehne und ebenso viele seiner Toechter. Vielleicht noch 
empoerender ist es, dass sich unter seinen geheimen Papieren im voraus 
aufgesetzte Todesurteile gegen mehrere seiner vertrautesten Diener vorfanden. 
Ebenso ist es echt sultanisch, dass er spaeterhin, nur um seinen Feinden die 
Siegestrophaeen zu entziehen, seine beiden griechischen Gattinnen, seine 
Schwestern und seinen ganzen Harem toeten liess und den Frauen nur die Wahl der 
Todesart freigab. Das experimentale Studium der Gifte und Gegengifte betrieb er 
als einen wichtigen Zweig der Regierungsgeschaefte und versuchte, seinen Koerper 
an einzelne Gifte zu gewoehnen. Verrat und Mord hatte er von frueh auf von 
jedermann und zumeist von den Naechsten erwarten und gegen jedermann und zumeist 
gegen die Naechsten ueben gelernt, wovon denn die notwendige und durch seine 
ganze Geschichte belegte Folge war, dass all seine Unternehmungen schliesslich 
misslangen durch die Treulosigkeit seiner Vertrauten. Dabei begegnen wohl 
einzelne Zuege von hochherziger Gerechtigkeit; wenn er Verraeter bestrafte, 
schonte er in der Regel diejenigen, welche nur durch ihr persoenliches 
Verhaeltnis zu dem Hauptverbrecher mitschuldig geworden waren; allein 
dergleichen Anfaelle von Billigkeit fehlen bei keinem rohen Tyrannen. Was 
Mithradates in der Tat auszeichnet unter der grossen Anzahl gleichartiger 
Sultane, ist seine grenzenlose Ruehrigkeit. Eines schoenen Morgens war er aus 
seiner Hofburg verschwunden und blieb Monate lang verschollen, so dass man ihn 
bereits verloren gab; als er zurueckkam, hatte er unerkannt ganz Vorderasien 
durchwandert und Land und Leute ueberall militaerisch erkundet. Von gleicher Art 
ist es, dass er nicht bloss ueberhaupt ein redefertiger Mann war, sondern auch 
den zweiundzwanzig Nationen, ueber die er gebot, jeder in ihrer Zunge Recht 
sprach, ohne eines Dolmetschers zu beduerfen - ein bezeichnender Zug fuer den 
regsamen Herrscher des sprachenreichen Ostens. Denselben Charakter traegt seine 
ganze Regententaetigkeit. Soweit wir sie kennen - denn von der inneren 
Verwaltung schweigt unsere Ueberlieferung leider durchaus -, geht sie auf wie 
die eines jeden anderen Sultans im Sammeln von Schaetzen, im Zusammentreiben der 
Heere, die wenigstens in seinen frueheren Jahren gewoehnlich nicht der Koenig 
selbst, sondern irgendein griechischer Condottiere gegen den Feind fuehrt, in 
dem Bestreben, neue Satrapien zu den alten zu fuegen; von hoeheren Elementen, 
Foerderung der Zivilisation, ernstlicher Fuehrerschaft der nationalen 
Opposition, eigenartiger Genialitaet finden sich, in unserer Ueberlieferung 
wenigstens, bei Mithradates keine bewussten Spuren, und wir haben keinen Grund, 
auch nur mit den grossen Regenten der Osmanen, wie Muhamed II. und Suleiman 
waren, ihn auf eine Linie zu stellen. Trotz der hellenischen Bildung, die ihm 
nicht viel besser sitzt als seinen Kappadokiern die roemische Ruestung, ist er 
durchaus ein Orientale gemeinen Schlags, roh, voll sinnlichster Begehrlichkeit, 
aberglaeubisch, grausam, treu- und ruecksichtslos, aber so kraeftig organisiert, 
so gewaltig physisch begabt, dass sein trotziges Umsichschlagen, sein 
unverwuestlicher Widerstandsmut haeufig wie Talent, zuweilen sogar wie Genie 
aussieht. Wenn man auch in Anschlag bringt, dass waehrend der Agonie der 
Republik es leichter war, Rom Widerstand zu leisten als in den Zeiten Scipios 
oder Traians, und dass nur die Verschlingung der asiatischen Ereignisse mit den 
inneren Bewegungen Italiens es Mithradates moeglich machte, doppelt so lange als 
Jugurtha den Roemern zu widerstehen, so bleibt es darum doch nicht minder wahr, 
dass bis auf die Partherkriege er der einzige Feind ist, der im Osten den 
Roemern ernstlich zu schaffen gemacht, und dass er gegen sie sich gewehrt hat 
wie gegen den Jaeger der Loewe der Wueste. Aber mehr als solchen naturkraeftigen 
Widerstand sind wir nach dem, was vorliegt, auch nicht berechtigt, in ihm zu 
erkennen.
Indes wie man immer ueber die Individualitaet des Koenigs urteilen moege, 
seine geschichtliche Stellung bleibt in hohem Grade bedeutsam. Die 
Mithradatischen Kriege sind zugleich die letzte Regung der politischen 
Opposition von Hellas gegen Rom und der Anfang einer auf sehr verschiedenen und 
weit tieferen Gegensaetzen beruhenden Auflehnung gegen die roemische Suprematie, 
der nationalen Reaktion der Asiaten gegen die Okzidentalen. Wie Mithradates 
selbst so war auch sein Reich ein orientalisches, die Polygamie und das 
Haremwesen herrschend am Hofe und ueberhaupt unter den Vornehmen, die Religion 
der Landesbewohner wie die offizielle des Hofes vorwiegend der alte 
Nationalkult; der Hellenismus daselbst war wenig verschieden von dem Hellenismus 
der armenischen Tigraniden und der Arsakiden des Partherreichs. Es mochten die 
kleinasiatischen Griechen einen kurzen Augenblick fuer ihre politischen Traeume 
an diesem Koenig einen Halt zu finden meinen; in der Tat ward in seinen 
Schlachten um ganz andere Dinge gestritten, als worueber auf den Feldern von 
Magnesia und Pydna die Entscheidung fiel. Es war nach langer Waffenruhe ein 
neuer Gang in dem ungeheuren Zweikampf des Westens und des Ostens, welcher von 
den Kaempfen bei Marathon auf die heutige Generation sich vererbt hat und 
vielleicht seine Zukunft ebenso nach Jahrtausenden zaehlen mag wie seine 
Vergangenheit.
So offenbar indes in dem ganzen Sein und Tun des kappadokischen Koenigs das 
fremdartige und unhellenische Wesen hervortritt, so schwierig ist es, das hier 
obwaltende nationale Element bestimmt anzugeben, und kaum wird es je gelingen, 
in dieser Hinsicht ueber Allgemeinheiten hinaus und zu einer wirklichen 
Anschauung zu gelangen. In dem ganzen Kreis der antiken Zivilisation gibt es 
keinen Bezirk, in welchem so zahlreiche, so verschiedenartige, so seit fernster 
Zeit mannigfaltig verschlungene Staemme neben- und durcheinander geschoben und 
wo demzufolge die Verhaeltnisse der Nationalitaeten weniger klar waeren wie in 
Kleinasien. Die semitische Bevoelkerung setzt sich von Syrien her in 
ununterbrochenem Zuge nach Kypros und Kilikien fort, und es scheint ihr ferner 
auch an der Ostkueste in der karischen lydischen Landschaft der Grundstock der 
Bevoelkerung anzugehoeren, waehrend die nordwestliche Spitze von den Bithynern, 
den Stammverwandten der europaeischen Thraker, eingenommen wird. Dagegen das 
Binnenland und die Nordkueste sind vorwiegend von indogermanischen, am naechsten 
den iranischen verwandten Voelkerschaften erfuellt. Von der armenischen und der 
phrygischen Sprache ^1 ist es ausgemacht, von der kappadokischen 
hoechstwahrscheinlich, dass sie zunaechst an das Zend grenzten; und wenn von den 
Mysern angegeben wird, dass bei ihnen lydische und phrygische Sprache sich 
begegneten, so bezeichnet dies eben eine semitisch-iranische, etwa der 
assyrischen vergleichbare Mischbevoelkerung. Was die zwischen Kilikien und 
Karien sich ausbreitenden Landschaften, namentlich die lykische, anlangt, so 
mangelt es, trotz der gerade hier in Fuelle vorhandenen Ueberreste einheimischer 
Sprache und Schrift, bis jetzt ueber dieselbe noch an gesicherten Ergebnissen, 
und es ist nur wahrscheinlich, dass diese Staemme eher den Indogermanen als den 
Semiten zuzuzaehlen sind. Wie dann ueberall dieses Voelkergewirre sich zuerst 
ein Netz griechischer Kaufstaedte, sodann der durch das kriegerische wie das 
geistige Uebergewicht der griechischen Nation ins Leben gerufene Hellenismus 
gelegt hat, ist in seinen Umrissen bereits frueher auseinandergesetzt worden.
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^1 Die als phrygisch angefuehrten Woerter Bagaios = Zeus und der alte 
Koenigsname Manis sind unzweifelhaft richtig auf das zendische bagha = Gott und 
das deutsche Mannus, indisch Manus zurueckgefuehrt worden. Chr. Lassen in: ZDMG, 
10, 1888, S. 329f.
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In diesen Gebieten herrschte Koenig Mithradates und zwar zunaechst in 
Kappadokien am Schwarzen Meer oder der sogenannten pontischen Landschaft, da wo, 
am nordoestlichen Ende Kleinasiens gegen Armenien zu und mit diesem in steter 
Beruehrung, sich die iranische Nationalitaet vermutlich minder gemischt als 
irgendwo sonst in Kleinasien behauptet hatte. Nicht einmal der Hellenismus war 
hier tief eingedrungen. Mit Ausnahme der Kueste, wo mehrere urspruenglich 
griechische Ansiedlungen bestanden, namentlich die bedeutenden Handelsplaetze 
Trapezus, Amisos und vor allem die Geburts- und Residenzstadt Mithradats und die 
bluehendste Stadt des Reiches, Sinope, war das Land noch in einem sehr 
primitiven Zustand. Nicht als haette es wuest gelegen; vielmehr wie die 
pontische Landschaft noch heute eine der lachendsten der Erde ist, in der 
Getreidefelder mit Waeldern von wilden Obstbaeumen wechseln, war sie ohne 
Zweifel auch zu Mithradates' Zeit wohl bebaut und verhaeltnismaessig auch 
bevoelkert. Allein eigentliche Staedte gab es daselbst kaum, sondern nur Burgen, 
die den Ackerleuten als Zufluchtsstaetten und dem Koenig als Schatzkammern zur 
Aufbewahrung der eingehenden Steuern dienten, wie denn allein in Kleinarmenien 
fuenfundsiebzig solcher kleiner koeniglicher Kastelle gezaehlt wurden. Wir 
finden nicht, dass Mithradates wesentlich dazu getan haette, das staedtische 
Wesen in seinem Reiche emporzubringen; und wie er gestellt war, in 
tatsaechlicher, wenn auch vielleicht ihm selbst nicht voellig bewusster Reaktion 
gegen den Hellenismus, begreift sich dies wohl. Um so taetiger erscheint er, 
gleichfalls in ganz orientalischer Weise, bemueht, sein Reich, das schon nicht 
klein war, wenn auch der Umfang desselben wohl uebertrieben auf 500 deutsche 
Meilen angegeben wird, nach allen Seiten hin zu erweitern: am Schwarzen Meer wie 
gegen Armenien und gegen Kleinasien finden wir seine Heere, seine Flotten und 
seine Botschafter taetig. Nirgends aber bot sich ihm ein so freier und so weiter 
Spielraum wie an den oestlichen und den noerdlichen Gestaden des Schwarzen 
Meeres, auf deren damalige Zustaende hier einen Blick zu werfen nicht 
unterlassen werden darf, so schwierig oder vielmehr unmoeglich es ist, ein 
wirklich anschauliches Bild davon zu geben. An dem oestlichen Ufer des Schwarzen 
Meeres, das bisher fast unbekannt erst durch Mithradates der allgemeineren Kunde 
aufgeschlossen ward, wurde die kolchische Landschaft am Phasis (Mingrelien und 
Imereti) mit der wichtigen Handelsstadt Dioskurias den einheimischen Fuersten 
entrissen und verwandelt in eine pontische Satrapie. Folgenreicher noch waren 
seine Unternehmungen in den noerdlichen Landschaften 2. Die weiten huegel- und 
waldlosen Steppen, die sich noerdlich vom Schwarzen Meer, vom Kaukasus und von 
der Kaspischen See hinziehen, sind ihrer Naturbeschaffenheit zufolge, namentlich 
wegen der zwischen dem Klima von Stockholm und von dem von Madeira schwankenden 
Temperaturdifferenz und der nicht selten eintretenden und bis zu 22 Monaten und 
laenger anhaltenden absoluten Regen- und Schneelosigkeit, fuer den Ackerbau und 
ueberhaupt fuer feste Ansiedlung wenig geeignet und waren dies immer, wenngleich 
vor zweitausend Jahren die klimatischen Verhaeltnisse vermutlich etwas weniger 
unguenstig standen, als dies heutzutage der Fall ist 3. Die verschiedenen 
Staemme, die der Wandertrieb in diese Gegenden gefuehrt hatte, fuegten sich 
diesem Gebot der Natur und fuehrten und fuehren zum Teil noch jetzt ein 
wanderndes Hirtenleben, indem sie mit ihren Rinder- oder haeufiger noch mit 
ihren Rossherden Wohn- und Weideplaetze wechselten und ihr Geraet auf 
Wagenhaeusern sich nachfuehrten. Auch die Bewaffnung und Kampfweise richtete 
sich hiernach: die Bewohner dieser Steppen fochten grossenteils beritten und 
immer aufgeloest, mit Helm und Panzer von Leder und lederueberzogenem Schild 
geruestet, gewaffnet mit Schwert, Lanze und Bogen - die Vorfahren der heutigen 
Kosaken. Den urspruenglich hier ansaessigen Skythen, die mongolischer Rasse und 
in Sitte und Koerpergestalt den heutigen Bewohnern Sibiriens verwandt gewesen zu 
sein scheinen, hatten sich, von Osten nach Westen vorrueckend, sarmatische 
Staemme nachgeschoben, Sauromaten, Roxolaner, Jazygen, die gemeiniglich fuer 
slawischer Abkunft gehalten werden, obwohl diejenigen Eigennamen, welche man 
ihnen zuzuschreiben befugt ist, mehr mit medischen und persischen sich verwandt 
zeigen und vielleicht jene Voelker vielmehr dem grossen Zendstamme angehoert 
haben. In entgegengesetzter Richtung fluteten thrakische Schwaerme, namentlich 
die Geten, die bis zum Dnjestr gelangten; dazwischen draengten sich, 
wahrscheinlich als Auslaeufer der grossen germanischen Wanderung, deren 
Hauptmasse das Schwarze Meer nicht beruehrt zu haben scheint, am Dnjepr 
sogenannte Kelten, ebendaselbst die Bastarner, an der Donaumuendung die 
Peukinen. Ein eigentlicher Staat bildete sich nirgends; es lebte jeder Stamm 
unter seinen Fuersten und Aeltesten fuer sich. Zu all diesen Barbaren in 
scharfem Gegensatz standen die hellenischen Ansiedlungen, welche zur Zeit des 
gewaltigen Aufschwungs des griechischen Handels, namentlich von Miletos aus, an 
diesen Gestaden gegruendet worden waren, teils als Emporien, teils als Stationen 
fuer den wichtigen Fischfang und selbst fuer den Ackerbau, fuer welchen, wie 
schon gesagt ward, das nordwestliche Gestade des Schwarzen Meeres im Altertum 
minder unguenstige Verhaeltnisse darbot, als dies heutzutage der Fall ist; fuer 
die Benutzung des Bodens zahlten hier die Hellenen, wie die Phoeniker in Libyen, 
den einheimischen Herren Schoss und Grundzins. Die wichtigsten dieser 
Ansiedlungen waren die Freistadt Chersonesos (unweit Sevastopol), auf dem Gebiet 
der Skythen in der Taurischen Halbinsel (Krim) angelegt und unter nicht 
vorteilhaften Verhaeltnissen durch ihre gute Verfassung und den Gemeingeist 
ihrer Buerger in maessigem Wohlstand sich behauptend; ferner auf der 
gegenueberliegenden Seite der Halbinsel an der Strasse von dem Schwarzen in das 
Asowsche Meer Pantikapaeon (Kertsch), seit dem Jahre 457 (297) Roms regiert von 
erblichen Buergermeistern, spaeter bosporanische Koenige genannt, den 
Archaeanaktiden, Spartokiden und Paerisaden. Der Getreidebau und der Fischfang 
im Asowschen Meer hatten die Stadt schnell zur Bluete gebracht. Ihr Gebiet 
umfasste in der Mithradatischen Zeit noch die kleinere Osthaelfte der Krim mit 
Einschluss der Stadt Theodosia und auf dem gegenueberliegenden asiatischen 
Kontinent die Stadt Phanagoria und die Sindische Landschaft. In besseren Zeiten 
hatten die Herren von Pantikapaeon zu Lande die Voelker an der Ostkueste des 
Asowschen Meeres und das Kubantal, zur See mit ihrer Flotte das Schwarze Meer 
beherrscht; allein Pantikapaeon war nicht mehr, was es gewesen war. Nirgends 
empfand man tiefer als an diesen fernen Grenzposten den traurigen Rueckgang der 
hellenischen Nation. Athen in seiner guten Zeit ist der einzige Griechenstaat 
gewesen, der hier die Pflichten der fuehrenden Macht erfuellte, die allerdings 
auch den Athenern durch ihren Bedarf pontischen Getreides besonders nahegelegt 
wurden. Von dem Sturz der attischen Seemacht an blieben diese Landschaften im 
ganzen sich selbst ueberlassen. Die griechischen Landmaechte sind nie dazu 
gelangt, ernstlich hier einzugreifen, obwohl Philippos, der Vater Alexanders, 
und Lysimachos einigemal dazu ansetzten; und auch die Roemer, auf welche mit der 
Eroberung Makedoniens und Kleinasiens die politische Verpflichtung ueberging, 
hier, wo die griechische Zivilisation dessen bedurfte, ihr starker Schild zu 
sein, vernachlaessigten voellig das Gebot des Vorteils wie der Ehre. Der Fall 
von Sinope, das Sinken von Rhodos vollendeten die Isolierung der Hellenen am 
Nordgestade des Schwarzen Meeres. Ein lebendiges Bild ihrer Lage den 
schweifenden Barbaren gegenueber gibt uns eine Inschrift von Olbia (unweit der 
Dnjeprmuendung bei Ocakov), die nicht allzulange vor der Mithradatischen Zeit 
gesetzt zu sein scheint. Die Buergerschaft muss dem Barbarenkoenig nicht bloss 
jaehrlichen Zins an sein Hoflager schicken, sondern ihm auch, wenn er vor der 
Stadt lagert oder auch nur vorbeizieht, eine Verehrung machen, in aehnlicher 
Weise auch geringere Haeuptlinge, ja zuweilen den ganzen Schwarm der Barbaren 
mit Geschenken abfinden, und es geht ihr uebel, wenn die Gabe zu geringfuegig 
erscheint. Die Stadtkasse ist bankrott, und man muss die Tempelkleinode zum 
Pfand setzen. Inzwischen draengen draussen vor den Toren sich die Staemme der 
Wilden: das Gebiet wird verwuestet, die Feldarbeiter in Masse weggeschleppt, ja, 
was das aergste ist, die schwaecheren der barbarischen Nachbarn, die Skythen, 
suchen, um vor dem Andrang der wilderen Kelten sich selber zu bergen, der 
ummauerten Stadt sich zu bemaechtigen, so dass zahlreiche Buerger dieselbe 
verlassen und man schon daran denkt, sie ganz aufzugeben.
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2 Sie sind hier zusammengefasst, da sie freilich zum Teil erst zwischen den 
ersten und den zweiten, zum Teil aber doch schon vor den ersten Krieg mit Rom 
fallen (Memn. 30; Iust. 38, 7 a. E.; App. Mithr. 13; Eutr. 5, 5) und eine 
Erzaehlung nach der Zeitfolge sich hier nun einmal schlechterdings nicht 
durchfuehren laesst. Auch das neu gefundene Dekret von Chersonesos hat in dieser 
Hinsicht keinen Aufschluss gegeben. Danach ist Diophantos zweimal gegen die 
taurischen Skythen gesandt worden; aber dass die zweite Schilderhebung derselben 
mit dem Beschluss des roemischen Senats zu Gunsten der skythischen Fuersten in 
Verbindung steht, erhellt aus der Urkunde nicht und ist nicht einmal 
wahrscheinlich.
3 Es hat viele Wahrscheinlichkeit, dass die ungemeine Trockenheit, die 
vornehmlich jetzt den Ackerbau in der Krim und in diesen Gegenden ueberhaupt 
erschwert, sehr gesteigert worden ist durch das Schwinden der Waelder des 
mittleren und suedlichen Russland, die ehemals bis zu einem gewissen Grad die 
Kuestenlandschaft gegen den austrocknenden Nordostwind schuetzten.
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Diese Zustaende fand Mithradates vor, als seine makedonische Phalanx den 
Kamm des Kaukasus ueberschreitend hinabstieg in die Taeler des Kuban und Terek 
und gleichzeitig seine Flotte in den Gewaessern der Krim sich zeigte. Kein 
Wunder, dass auch hier ueberall, wie es schon in Dioskurias geschehen war, die 
Hellenen den pontischen Koenig mit offenen Armen empfingen und in dem 
Halbhellenen und seinen griechisch geruesteten Kappadokiern ihre Befreier sahen. 
Es zeigte sich, was Rom hier versaeumt hatte. Den Herren von Pantikapaeon waren 
ebendamals die Tributforderungen zu unerschwinglicher Hoehe gesteigert worden; 
die Stadt Chersonesos sah sich von dem Koenig der auf der Halbinsel hausenden 
Skythen, Skiluros, und dessen fuenfzig Soehnen hart bedraengt; gern gaben jene 
ihre Erbherrschaft, diese die lang bewahrte Freiheit hin, um ihr letztes Gut, 
ihr Hellenentum, zu retten. Es war nicht umsonst. Mithradates' tapfere 
Feldherren Diophantos und Neoptolemos und seine disziplinierten Truppen wurden 
leicht mit den Steppenvoelkern fertig. Neoptolemos schlug sie in der Strasse von 
Pantikapaeon teils zu Wasser, teils im Winter auf dem Eise; Chersonesos wurde 
befreit, die Burgen der Taurier gebrochen und durch zweckmaessig angelegte 
Festungen der Besitz der Halbinsel gesichert. Gegen die Reuxinaler oder, wie sie 
spaeter heissen, die Roxolaner (zwischen Dnjepr und Don), die den Tauriern zu 
Hilfe herbeikamen, zog Diophantos; ihrer 50000 flohen vor seinen 6000 
Phalangiten und bis zum Dnjepr drangen die pontischen Waffen 4. So erwarb 
Mithradates hier sich ein zweites, mit dem pontischen verbundenes und gleich 
diesem wesentlich auf eine Anzahl griechischer Handelsstaedte gegruendetes 
Koenigreich, das Bosporanische genannt, das die heutige Krim mit der 
gegenueberliegenden asiatischen Landspitze umfasste und jaehrlich 200 Talente 
(314000 Taler) und 180000 Scheffel Getreide in die koeniglichen Kassen und 
Magazine lieferte. Die Steppenvoelker selbst vom Nordabhang des Kaukasus bis zur 
Donaumuendung traten wenigstens zum grossen Teil in Klientel oder in Vertrag mit 
dem pontischen Koenig und boten ihm, wenn nicht andere Hilfe, doch wenigstens 
einen unerschoepflichen Werbeplatz fuer seine Armeen.
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4 Das kuerzlich aufgefundene Ehrendekret der Stadt Chersonesos fuer diesen 
Diophantos (SIG 252) bestaetigt die Ueberlieferung durchaus. Es zeigt uns die 
Stadt in naechster Naehe - den Hafen von Balaklava muessen die Taurer, 
Simferopol die Skythen damals in der Gewalt gehabt haben -, bedraengt teils von 
den Taurern an der Suedkueste der Krim, teils und vor allem von den Skythen, die 
das ganze Innere der Halbinsel und das angrenzende Festland in der Gewalt haben; 
es zeigt uns ferner, wie der Feldherr des Koenigs Mithradates nach allen Seiten 
hin der Griechenstadt Luft macht die Taurer niederschlaegt und in ihrem Gebiet 
eine Zwingburg (wahrscheinlich Eupatorion) errichtet, die Verbindung zwischen 
den westlichen und den oestlichen Hellepen der Halbinsel herstellt, im Westen 
die Dynastie des Skiluros, im Osten den Skythenfuersten Saumakos ueberwaeltigt, 
die Skythen bis auf den Kontinent verfolgt und endlich sie mit den Reuxinalern - 
so heissen hier, wo sie zuerst auftreten, die spaeteren Roxolaner - in der 
grossen Feldschlacht besiegt, deren auch die schriftliche Ueberlieferung 
gedenkt. Eine formelle Unterordnung der Griechenstadt unter den Koenig scheint 
nicht stattgefunden zu haben; Mithradates erscheint nur als schuetzender 
Bundesgenosse, der gegen die als unbesiegbar geltenden (to?s anypostatoys 
doko?ntas eimen) Skythen fuer die Griechenstadt die Schlachten schlaegt, welche 
wahrscheinlich zu ihm ungefaehr in dem Verhaeltnis gestanden hat wie Massalia 
und Athen zu Rom. Die Skythen dagegen in der Krim werden Untertanen (ypakoioi) 
des Mithradates.
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Waehrend also gegen Norden die bedeutendsten Erfolge gelangen, griff der 
Koenig zugleich um sich gegen Osten und gegen Westen. Wichtiger als die 
Einziehung Kleinarmeniens, das durch ihn aus einer abhaengigen Herrschaft zum 
integrierenden Teil des Pontischen Reiches ward, war die enge Verbindung, in die 
er mit dem Koenig von Grossarmenien trat. Er gab dem Tigranes nicht bloss seine 
Tochter Kleopatra zur Gemahlin, sondern er war es auch wesentlich, durch dessen 
Unterstuetzung Tigranes sich der Herrschaft der Arsakiden entwand und ihre 
Stelle in Asien einnahm. Es scheint zwischen beiden eine Verabredung in der Art 
getroffen zu sein, dass Tigranes Syrien und das innere Asien, Mithradates 
Kleinasien und die Kuesten des Schwarzen Meeres zu besetzen uebernahmen unter 
Zusage gegenseitiger Unterstuetzung, und ohne Zweifel war es der taetigere und 
faehigere Mithradates, der dies Abkommen hervorrief, um sich den Ruecken zu 
decken und einen maechtigen Bundesgenossen zu sichern.
In Kleinasien endlich richtete der Koenig die Blicke auf das 
binnenlaendische Paphlagonien - die Kueste gehoerte seit langem zum Poptischen 
Reich - und auf Kappadokien 5. Auf jenes machte man pontischerseits Ansprueche 
als durch Testament des letzten der Pylaemeniden vermacht an den Koenig 
Mithradates Euergetes; wogegen freilich legitime oder illegitime Praetendenten 
und das Land selbst protestierten. Was Kappadokien anlangt, so hatten die 
pontischen Herrscher nicht vergessen, dass dies Land und Kappadokien am Meer 
einst zusammengehoert hatten, und trugen sich fortwaehrend mit Reunionsideen. 
Paphlagonien ward von Mithradates besetzt in Gemeinschaft mit Koenig Nikomedes 
von Bithynien, mit dem er das Land teilte. Als der Senat dagegen Einspruch 
erhob, fuegte sich Mithradates demselben, waehrend Nikomedes einen seiner Soehne 
mit dem Namen Pylaemenes ausstattete und unter diesem Titel die Landschaft an 
sich behielt. Noch schlimmere Wege ging die Politik der Verbuendeten in 
Kappadokien. Koenig Ariarathes VI. ward ermordet durch Gordios, es hiess im 
Auftrage, jedenfalls im Interesse des Schwagers, des Ariarathes Mithradates 
Eupator; sein junger Sohn Ariarathes wusste den Uebergriffen des Koenigs von 
Bithynien nur zu begegnen vermittels der zweideutigen Hilfe seines Oheims, fuer 
welche dieser dann ihm ansann, dem fluechtig gewordenen Moerder seines Vaters 
die Rueckkehr nach Kappadokien zu gestatten. Es kam hierueber zum Bruch und zum 
Krieg; jedoch als beide Heere zur Schlacht sich gegenueberstanden, begehrte der 
Oheim zuvor eine Zusammenkunft mit dem Neffen und stiess dabei den unbewaffneten 
Juengling mit eigener Hand nieder. Gordios, der Moerder des Vaters, uebernahm 
hierauf im Auftrage Mithradats die Regierung; und obwohl die unwillige 
Bevoelkerung sich gegen ihn erhob und den juengeren Sohn des letzten Koenigs zur 
Herrschaft berief, vermochte dieser doch Mithradats ueberlegenen Streitkraeften 
keinen dauernden Widerstand zu leisten. Der baldige Tod des von dem Volke auf 
den Thron gesetzten Juenglings gab dem pontischen Koenig um so mehr freie Hand, 
als mit diesem das kappadokische Regentenhaus erlosch. Als nomineller Regent 
ward, ebenwie in Bithynien geschehen war, ein falscher Ariarathes proklamiert, 
unter dessen Namen Gordios als Statthalter Mithradats das Reich verwaltete. 
Gewaltiger als seit langem ein einheimischer Monarch herrschte Koenig 
Mithradates am noerdlichen wie am suedlichen Gestade des Schwarzen Meeres und 
weit in das innere Kleinasien hinein. Die Hilfsquellen des Koenigs fuer den 
Krieg zu Lande und zu Wasser schienen unermesslich. Sein Werbeplatz reichte von 
der Donaumuendung bis zum Kaukasus und dem Kaspischen Meer; Thraker, Skythen, 
Sauromaten, Bastarner, Kolchier, Iberer (im heutigen Georgien) draengten sich 
unter seine Fahne; vor allem rekrutierte er seine Kriegsscharen aus den tapferen 
Bastarnern. Fuer die Flotte lieferte ihm die kolchische Satrapie ausser Flachs, 
Hanf, Pech und Wachs das trefflichste, vom Kaukasus herabgefloesste Bauholz; 
Steuermaenner und Offiziere wurden in Phoenikien und Syrien gedungen. In 
Kappadokien, hiess es, sei der Koenig eingerueckt mit 600 Sichelwagen, 1000 
Pferden und 8000 Mann zu Fuss; und er hatte fuer diesen Krieg bei weitem noch 
nicht aufgeboten, was er aufzubieten vermochte. Bei dem Mangel einer roemischen 
oder sonst namhaften Seemacht beherrschte die pontische Flotte, gestuetzt auf 
Sinope und die Haefen der Krim, das Schwarze Meer ausschliesslich.
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5 Die Chronologie der folgenden Ereignisse ist nur ungefaehr zu bestimmen. 
Um 640 (114) etwa scheint Mithradates Eupator tatsaechlich die Regierung 
angetreten zu haben; Sullas Intervention fand 662 (92) statt (Liv. ep. 70), 
womit die Berechnung der Mithradatischen Kriege auf einen Zeitraum von dreissig 
Jahren (662-691 92-63) zusammenstimmt (Plin. nat. 7, 26, 97). In die 
Zwischenzeit fallen die paphlagonischen und kappadokischen Sukzessionshaendel, 
mit denen die von Mithradates, wie es scheint, in Saturninus' erstem Tribunat 
651 (103) in Rom versuchte Bestechung (Diod. 631) wahrscheinlich schon 
zusammenhaengt. Marius, der 655 (99) Rom verliess und nicht lange im Osten 
verweilte, traf Mithradates schon in Kappadokien und verhandelte mit ihm wegen 
seiner Uebergriffe (Cic. Brut. 1, 5; Plut. Mar. 31); Ariarathes VI. war also 
damals schon ermordet.
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Dass der roemische Senat seine allgemeine Politik, die mehr oder minder von 
ihm abhaengigen Staaten niederzuhalten, auch gegen den pontischen geltend 
machte, beweist sein Verhalten bei dem Thronwechsel nach dem ploetzlichen Tode 
Mithradates V. Dem unmuendigen Knaben, der ihm folgte, wurde das dem Vater fuer 
seine Teilnahme an dem Kriege gegen Aristonikos oder vielmehr fuer sein gutes 
Geld verliehene Grossphrygien genommen und diese Landschaft dem unmittelbar 
roemischen Gebiet hinzugefuegt 6. Aber nachdem dieser Knabe dann zu seinen 
Jahren gelangt war, bewies derselbe Senat gegen dessen allseitige Uebergriffe 
und gegen diese imposante Machtbildung, deren Entwicklung vielleicht einen 
zwanzigjaehrigen Zeitraum ausfuellt, voellige Passivitaet. Er liess es 
geschehen, dass einer seiner Klientelstaaten sich militaerisch zu einer 
Grossmacht entwickelte, die ueber hunderttausend Bewaffnete gebot; dass er in 
die engste Verbindung trat mit dem neuen, zum Teil durch seine Hilfe an die 
Spitze der innerasiatischen Staaten gestellten Grosskoenig des Ostens; dass er 
die benachbarten asiatischen Koenigreiche und Fuerstentuemer unter Vorwaenden 
einzog, die fast wie ein Hohn auf die schlecht berichtete und weit entfernte 
Schutzmacht klangen; dass er endlich sogar in Europa sich festsetzte und als 
Koenig auf der Taurischen Halbinsel, als Schutzherr fast bis an die makedonisch-
thrakische Grenze gebot. Wohl ward ueber diese Verhaeltnisse im Senat 
verhandelt; aber wenn das hohe Kollegium sich in der paphlagonischen 
Erbangelegenheit schliesslich dabei beruhigte, dass Nikomedes sich auf seinen 
falschen Pylaemenes berief, so war dasselbe offenbar nicht so sehr getaeuscht 
als dankbar fuer jeden Vorwand, der ihm das ernstliche Einschreiten ersparte. 
Inzwischen wurden die Beschwerden immer zahlreicher und dringender. Die Fuersten 
der taurischen Skythen, die Mithradates aus der Krim verdraengt hatte, wandten 
sich um Hilfe nach Rom; wer von den Senatoren irgend noch der traditionellen 
Maximen der roemischen Politik gedachte, musste sich erinnern, dass einst unter 
so ganz anderen Verhaeltnissen der Uebergang des Koenigs Antiochos nach Europa 
und die Besetzung des thrakischen Chersones durch seine Truppen das Signal zu 
dem Asiatischen Krieg geworden war, und musste begreifen, dass die Besetzung des 
taurischen durch den pontischen Koenig jetzt noch viel weniger geduldet werden 
konnte. Den Ausschlag gab endlich die faktische Reunion des Koenigreichs 
Kappadokien, wegen welcher ueberdies Nikomedes von Bithymen, der auch 
seinerseits durch einen andern falschen Ariarathes Kappadokien in Besitz zu 
nehmen gehofft hatte und durch den pontischen Praetendenten den seinigen 
ausgeschlossen sah, nicht ermangelt haben wird, die roemische Regierung zur 
Intervention zu draengen. Der Senat beschloss, dass Mithradates die skythischen 
Fuersten wiedereinzusetzen habe - so weit war man durch die schlaffe 
Regierungsweise aus den Bahnen der richtigen Politik gedraengt, dass man jetzt, 
statt die Hellenen gegen die Barbaren, umgekehrt die Skythen gegen die halben 
Landsleute unterstuetzen musste. Paphlagonien wurde abhaengig erklaert und der 
falsche Pylaemenes des Nikomedes angewiesen, das Land zu raeumen. Ebenso sollte 
der falsche Ariarathes des Mithradates aus Kappadokien weichen und, da die 
Vertreter des Landes die angebotene Freiheit ausschlugen, durch freie Volkswahl 
ihm wiederum ein Koenig gesetzt werden. Die Beschluesse klangen energisch genug; 
nur war es uebel, dass man, statt ein Heer zu senden, den Statthalter von 
Kilikien, Lucius Sulla, mit der Handvoll Leute, die er daselbst gegen die 
Raeuber und Piraten kommandierte, anwies, in Kappadokien zu intervenieren. Zum 
Glueck vertrat im Osten die Erinnerung an die ehemalige Energie der Roemer 
besser ihr Interesse als ihr gegenwaertiges Regiment und ergaenzte die Energie 
und Gewandtheit des Statthalters, was der Senat an beiden vermissen liess. 
Mithradates hielt sich zurueck und begnuegte sich, den Grosskoenig Tigranes von 
Armenien, der den Roemern gegenueber eine freiere Stellung hatte als er, zu 
veranlassen, Truppen nach Kappadokien zu senden. Sulla nahm rasch seine 
Mannschaft und die Zuzuege der asiatischen Bundesgenossen zusammen, ueberstieg 
den Taurus und schlug den Statthalter Gordios samt seinen armenischen 
Hilfstruppen aus Kappadokien hinaus. Dies wirkte. Mithradates gab in allen 
Stuecken nach; Gordios musste die Schuld der kappadokischen Wirren auf sich 
nehmen und der falsche Ariarathes verschwand; die Koenigswahl, die der pontische 
Anhang vergebens auf Gordios zu lenken versucht hatte, fiel auf den angesehenen 
Kappadokier Ariobarzanes. Als Sulla im Verfolg seiner Expedition in die Gegend 
des Euphrat gelangte, in dessen Wellen damals zuerst roemische Feldzeichen sich 
spiegelten, fand bei dieser Gelegenheit auch die erste Beruehrung statt zwischen 
den Roemern und den Parthern, welche letztere infolge der Spannung zwischen 
ihnen und Tigranes Ursache hatten, den Roemern sich zu naehern. Beiderseits 
schien man zu fuehlen, dass etwas darauf ankam bei dieser ersten Beruehrung der 
beiden Grossmaechte des Westens und des Ostens, dem Anspruch auf die Herrschaft 
der Welt nichts zu vergeben; aber Sulla, kecker als der parthische Bote, nahm 
und behauptete in der Zusammenkunft den Ehrenplatz zwischen dem Koenig von 
Kappadokien und dem parthischen Abgesandten. Mehr als durch seine Siege im Osten 
mehrte Sullas Ruhm sich durch diese vielgefeierte Konferenz am Euphrat; der 
parthische Gesandte buesste spaeter seinem Herrn dafuer mit dem Kopfe. Indes 
fuer den Augenblick hatte diese Beruehrung keine weitere Folge. Nikomedes 
unterliess es im Vertrauen auf die Gunst der Roemer, Paphlagonien zu raeumen; 
aber die gegen Mithradates gefassten Senatsbeschluesse wurden ferner vollzogen, 
die Wiederherstellung der skythischen Haeuptlinge von ihm wenigstens zugesagt; 
der fruehere Status quo im Osten schien wiederhergestellt (662 92).
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6 Ein vor kurzem in dem Dorfe Aresli suedlich von Synnada gefundener 
Senatsbeschluss vom Jahre 638 (116) (Viereck, sermo Graecus quo senatus Romanus 
usus sit, S. 51) bestaetigt saemtliche, von dem Koenig bis zu seinem Tode 
getroffenen Anordnungen und zeigt also, dass Grossphrygien nach dem Tode des 
Vaters nicht bloss dem Sohn genommen ward, was auch Appian berichtet, sondern 
damit geradezu unter roemische Botmaessigkeit kam.
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So hiess es; in der Tat war von einer ernstlichen Zurueckfuehrung der 
frueheren Ordnung der Dinge wenig zu verspueren. Kaum hatte Sulla Asien 
verlassen, als Koenig Tigranes von Grossarmenien ueber den neuen Koenig von 
Kappadokien, Ariobarzanes, herfiel, ihn vertrieb und an seiner Stelle den 
pontischen Praetendenten Ariarathes wiedereinsetzte. In Bithynien, wo nach dem 
Tode des alten Koenigs Nikomedes Il. (um 663 91) dessen Sohn Nikomedes III. 
Philopator vom Volk und vom roemischen Senat als rechtmaessiger Koenig anerkannt 
worden war. trat dessen juengerer Bruder Sokrates als Kronpraetendent auf und 
bemaechtigte sich der Herrschaft. Es war klar, dass der eigentliche Urheber der 
kappadokischen wie der bithynischen Wirren kein anderer als Mithradates war, 
obwohl er sich jeder offenkundigen Beteiligung enthielt. Jedermann wusste, dass 
Tigranes nur handelte auf seinen Wink: in Bithynien aber war Sokrates mit 
pontischen Truppen eingerueckt und des rechtmaessigen Koenigs Leben durch 
Mithradates' Meuchelmoerder bedroht. In der Krim gar und den benachbarten 
Landschaften dachte der pontische Koenig nicht daran zurueckzuweichen und trug 
vielmehr seine Waffen weiter und weiter.
Die roemische Regierung, von den Koenigen Ariobarzanes und Nikomedes 
persoenlich um Hilfe angerufen, schickte nach Kleinasien zur Unterstuetzung des 
dortigen Statthalters Lucius Cassius den Konsular Manius Aquillius, einen im 
Kimbrischen und im Sizilischen Krieg erprobten Offizier, jedoch nicht als 
Feldherrn an der Spitze einer Armee, sondern als Gesandten, und wies die 
asiatischen Klientelstaaten und namentlich den Mithradates an, noetigenfalls mit 
gewaffneter Hand Beistand zu leisten. Es kam eben wie zwei Jahre zuvor. Der 
roemische Offizier vollzog dem ihm gewordenen Auftrag mit Hilfe des kleinen 
roemischen Korps, ueber das der Statthalter der Provinz Asia verfuegte, und des 
Aufgebots der Phryger und der Galater; Koenig Nikomedes und Koenig Ariobarzanes 
bestiegen wieder ihre schwankenden Throne; Mithradates entzog sich zwar der 
Aufforderung, Zuzug zu gewaehren, unter verschiedenen Vorwaenden, allein er 
leistete nicht bloss den Roemern keinen offenen Widerstand, sondern der 
bithynische Praetendent Sokrates wurde sogar auf sein Geheiss getoetet (664 90).
Es war eine sonderbare Verwicklung. Mithradates war vollkommen ueberzeugt, 
gegen die Roemer in offenem Kampfe nichts ausrichten zu koennen und es nicht zum 
offenen Bruch und zum Kriege mit ihnen kommen lassen zu duerfen. Waere er nicht 
also entschlossen gewesen, so fand sich kein guenstigerer Augenblick, den Kampf 
zu beginnen, als der gegenwaertige: eben damals, als Aquillius in Bithymen und 
Kappadokien einrueckte, stand die italische Insurrektion auf dem Hoehepunkt 
ihrer Macht und konnte selbst den Schwachen Mut machen, gegen Rom sich zu 
erklaeren; dennoch liess Mithradates das Jahr 664 (90) ungenutzt verstreichen. 
Aber nichtsdestoweniger verfolgte er so zaeh wie ruehrig seinen Plan, in 
Kleinasien sich auszubreiten. Diese seltsame Verbindung der Politik des Friedens 
um jeden Preis mit der der Eroberung war allerdings in sich unhaltbar und 
beweist nur aufs neue, dass Mithradates nicht zu den Staatsmaennern rechter Art 
gehoerte und weder zum Kampf zu ruesten wusste wie Koenig Philippos noch sich zu 
fuegen wie Koenig Attalos, sondern in echter Sultansart ewig hin- und hergezogen 
ward zwischen begehrlicher Eroberungslust mit dem Gefuehl seiner eigenen 
Schwaeche. Aber auch so laesst sich sein Beginnen nur begreifen, wenn man sich 
erinnert, dass Mithradates in zwanzigjaehriger Erfahrung die damalige roemische 
Politik kennengelernt hatte. Er wusste sehr genau, dass die roemische Regierung 
nichts weniger als kriegslustig war, ja dass sie, im Hinblick auf die ernstliche 
Gefahr, die jeder beruehmte General ihrer Herrschaft bereitete, in frischer 
Erinnerung an den Kimbrischen Krieg und Marius, den Krieg womoeglich noch mehr 
fuerchtete als er selbst. Daraufhin handelte er. Er scheute sich nicht, in einer 
Weise aufzutreten, die jeder energischen und nicht durch egoistische 
Ruecksichten gefesselten Regierung hundertfach Ursache und Anlass zur 
Kriegserklaerung gegeben haben wuerde; aber er vermied sorgfaeltig den offenen 
Bruch, der den Senat in die Notwendigkeit dazu versetzt haette. Sowie Ernst 
gezeigt ward, wich er zurueck, vor Sulla wie vor Aquillius; er hoffte 
unzweifelhaft darauf, dass nicht immer energische Feldherren ihm 
gegenueberstehen, dass auch er so gut wie Jugurtha auf seine Scaurus und Albinus 
treffen wuerde. Es muss zugestanden werden, dass diese Hoffnung nicht 
unverstaendig war, obwohl freilich eben Jugurthas Beispiel auch wieder gezeigt 
hatte, wie verkehrt es war, die Bestechung eines roemischen Heerfuehrers und die 
Korruption einer roemischen Armee mit der Ueberwindung des roemischen Volkes zu 
verwechseln. So standen die Dinge zwischen Frieden und Krieg und liessen ganz 
dazu an, noch lange sich in gleicher Art weiterzuschleppen. Aber dies zuzulassen 
war Aquillius' Absicht nicht, und da er seine Regierung nicht zwingen konnte, 
Mithradates den Krieg zu erklaeren, so bediente er sich dazu des Koenigs 
Nikomedes. Dieser, ohnehin in die Hand des roemischen Feldherrn gegeben und 
ueberdies noch fuer die abgelaufenen Kriegskosten und die dem Feldherrn 
persoenlich zugesicherten Summen sein Schuldner, konnte sich dem Ansinnen 
desselben, mit Mithradates den Krieg zu beginnen, nicht entziehen. Die 
bithynische Kriegserklaerung erfolgte; aber selbst als Nikomedes' Schiffe den 
pontischen den Bosporus sperrten, seine Truppen in die pontischen Grenzdistrikte 
einrueckten und die Gegend von Amastris brandschatzten, blieb Mithradates noch 
unerschuettert bei seiner Friedenspolitik; statt die Bithyner ueber die Grenze 
zu werfen, fuehrte er Klage bei der roemischen Gesandtschaft und bat dieselbe, 
entweder vermitteln oder ihm die Selbstverteidigung gestatten zu wollen. Allein 
er ward von Aquillius dahin beschieden, dass er unter allen Umstaenden sich des 
Krieges gegen Nikomedes zu enthalten habe. Das freilich war deutlich. Genau 
dieselbe Politik hatte man gegen Karthago angewendet; man liess das 
Schlachtopfer von der roemischen Meute ueberfallen und verbot ihm, gegen 
dieselbe sich zu wehren. Auch Mithradates erachtete sich verloren, ebenwie die 
Karthager es getan hatten; aber wenn die Phoeniker sich aus Verzweiflung 
ergaben, so tat dagegen der Koenig von Sinope das Gegenteil und rief seine 
Truppen und Schiffe zusammen - "Wehrt nicht", so soll er gesagt haben, "auch wer 
unterliegen muss, dennoch sich gegen den Raeuber?" Sein Sohn Ariobarzanes 
erhielt Befehl, in Kappadokien einzuruecken; es ging noch einmal eine Botschaft 
an die roemischen Gesandten, um ihnen anzuzeigen, wozu die Notwehr den Koenig 
gezwungen habe, und eine letzte Erklaerung von ihnen zu fordern. Sie lautete, 
wie zu erwarten war. Obwohl weder der roemische Senat noch Koenig Mithradates 
noch Koenig Nikomedes den Bruch gewollt hatten, Aquillius wollte ihn und man 
hatte Krieg (Ende 665 80).
Mit aller ihm eigenen Energie betrieb Mithradates die politischen und 
militaerischen Vorbereitungen zu dem ihm aufgedrungenen Waffengang. Vor allen 
Dingen knuepfte er das Buendnis mit Koenig Tigranes von Armenien fester und 
erlangte von ihm das Versprechen eines Hilfsheeres, das in Vorderasien 
einruecken und Grund und Boden daselbst fuer Koenig Mithradates, die bewegliche 
Habe fuer Koenig Tigranes in Besitz nehmen sollte. Der parthische Koenig, 
verletzt durch das stolze Verhalten Sullas, trat wenn nicht gerade als Gegner, 
doch auch nicht als Bundesgenosse der Roemer auf. Den Griechen war der Koenig 
bemueht, sich in der Rolle des Philippos und des Perseus, als Vertreter der 
griechischen Nation gegen die roemische Fremdherrschaft darzustellen. Pontische 
Gesandte gingen an den Koenig von Aegypten und an den letzten Ueberrest des 
freien Griechenlands, den kretensischen Staedtebund, und beschworen sie, fuer 
die Rom auch schon die Ketten geschmiedet, jetzt im letzten Augenblick 
einzustehen fuer die Rettung der hellenischen Nationalitaet; es war dies 
wenigstens auf Kreta nicht ganz vergeblich, und zahlreiche Kretenser nahmen 
Dienste im pontischen Heer. Man hoffte auf die sukzessive Insurrektion der 
kleineren und kleinsten Schutzstaaten, Numidiens, Syriens, der hellenischen 
Republiken, auf die Empoerung der Provinzen, vor allem des masslos gedrueckten 
Vorderasiens. Man arbeitete an der Erregung eines thrakischen Aufstandes, ja an 
der Insurgierung Makedoniens. Die schon vorher bluehende Piraterie wurde jetzt 
als willkommene Bundesgenossin ueberall entfesselt, und mit furchtbarer 
Raschheit erfuellten bald Korsarengeschwader, pontische Kaper sich nennend, 
weithin das Mittelmeer. Man vernahm mit Spannung und Freude die Kunde von den 
Gaerungen innerhalb der roemischen Buergerschaft und von der zwar ueberwundenen, 
aber doch noch lange nicht unterdrueckten italischen Insurrektion. Unmittelbare 
Beziehungen indes mit den Unzufriedenen und Insurgenten in Italien bestanden 
nicht; nur wurde in Asien ein roemisch bewaffnetes und organisiertes 
Fremdenkorps gebildet, dessen Kern roemische und italische Fluechtlinge waren. 
Streitkraefte gleich denen Mithradats waren seit den Perserkriegen in Asien 
nicht gesehen worden. Die Angaben, dass er, das armenische Hilfsheer 
ungerechnet, mit 250000 Mann zu Fuss und 40 000 Reitern das Feld nahm, dass 300 
pontische Deck- und 100 offene Schiffe in See stachen, scheinen nicht allzu 
uebertrieben bei einem Kriegsherrn, der ueber die zahllosen Steppenbewohner 
verfuegte. Die Feldherrn, namentlich die Brueder Neoptolemos und Archelaos, 
waren erfahrene und umsichtige griechische Hauptleute; auch unter den Soldaten 
des Koenigs fehlte es nicht an tapferen todverachtenden Maennern, und die gold- 
und silberblinkenden Ruestungen und reichen Gewaender der Skythen und Meder 
mischten sich lustig mit dem Erz und Stahl der griechischen Reisigen. Ein 
einheitlicher militaerischer Organismus freilich hielt diese buntscheckigen 
Haufen nicht zusammen - auch die Armee des Mithradates war nichts als eine jener 
ungeheuerlichen asiatischen Kriegsmaschinen, wie sie oft schon, zuletzt, genau 
ein Jahrhundert zuvor, bei Magnesia einer hoeheren militaerischen Organisation 
unterlegen waren; immer aber stand doch der Osten gegen die Roemer in Waffen, 
waehrend auch in der westlichen Haelfte des Reichs es nichts weniger als 
friedlich aussah. So sehr es an sich fuer Rom eine politische Notwendigkeit war, 
Mithradates den Krieg zu erklaeren, so war doch gerade dieser Augenblick so 
uebel gewaehlt wie moeglich, und auch aus diesem Grunde ist es sehr 
wahrscheinlich, dass Manius Aquillius zunaechst aus Ruecksichten auf seine 
eigenen Interessen den Bruch zwischen Rom und Mithradates eben jetzt 
herbeigefuehrt hat. Fuer den Augenblick hatte man in Asien keine anderen Truppen 
zur Verfuegung als die kleine roemische Abteilung unter Lucius Cassius und die 
vorderasiatischen Milizen, und bei der militaerischen und finanziellen Klemme, 
in der man daheim sich infolge des Insurrektionskrieges befand, konnte eine 
roemische Armee im guenstigsten Fall nicht vor dem Sommer 666 (88) in Asien 
landen. Bis dahin hatten die roemischen Beamten daselbst einen schweren Stand; 
indes hoffte man, die roemische Provinz decken und sich behaupten zu koennen, wo 
man stand: das bithynische Heer unter Koenig Nikomedes in seiner im vorigen Jahr 
eingenommenen Stellung auf paphlagonischem Gebiet zwischen Amastris und Sinope, 
weiter rueckwaerts in der bithynischen, galatischen, kappadokischen Landschaft 
die Abteilungen unter Lucius Cassius, Manius Aquillius, Quintus Oppius, waehrend 
die bithynisch-roemische Flotte fortfuhr, den Bosporus zu sperren.
Mit dem Beginn des Fruehjahrs 666 (88) ergriff Mithradates die Offensive. 
An einem Nebenfluss des Halys, dem Amnias (bei dem heutigen Tesch koepri), 
stiess der pontische Vortrab, Reiterei und Leichtbewaffnete, auf die bithynische 
Armee und sprengte dieselbe trotz ihrer sehr ueberlegenen Zahl im ersten Anlauf 
so vollstaendig auseinander, dass das geschlagene Heer sich aufloeste und Lager 
und Kriegskasse den Siegern in die Haende fielen. Es waren hauptsaechlich 
Neoptolemos und Archelaos, denen der Koenig diesen glaenzenden Erfolg verdankte. 
Die weiter zurueckstehenden, noch viel schlechteren asiatischen Milizen gaben 
hierauf sich ueberwunden, noch ehe sie mit dem Feinde zusammenstiessen; wo 
Mithradates' Feldherren sich ihnen naeherten, stoben sie auseinander. Eine 
roemische Abteilung ward in Kappadokien geschlagen; Cassius suchte in Phrygien 
mit dem Landsturm das Feld zu halten, allein er entliess ihn wieder, ohne mit 
ihm eine Schlacht wagen zu moegen, und warf sich mit seinen wenigen 
zuverlaessigen Leuten in die Ortschaften am oberen Maeander, namentlich nach 
Apameia; Oppius raeumte in gleicher Weise Pamphylien und schloss in dem 
phrygischen Laodikeia sich ein; Aquillius ward im Zurueckweichen am Sangarios im 
bithynischen Gebiet eingeholt und so vollstaendig geschlagen, dass er sein Lager 
verlor und sich in die roemische Provinz nach Pergamon retten musste; bald war 
auch diese ueberschwemmt und Pergamon selbst in den Haenden des Koenigs, ebenso 
der Bosporus und die daselbst befindlichen Schiffe. Nach jedem Sieg hatte 
Mithradates saemtliche Gefangene der kleinasiatischen Miliz entlassen und nichts 
versaeumt, die von Anfang an ihm zugewandten nationalen Sympathien zu steigern. 
Jetzt war die ganze Landschaft bis zum Maeander mit Ausnahme weniger Festungen 
in seiner Gewalt; zugleich erfuhr man, dass in Rom eine neue Revolution 
ausgebrochen, dass der gegen Mithradates bestimmte Konsul Sulla, statt nach 
Asien sich einzuschiffen, gegen Rom marschiert sei, dass die gefeiertsten 
roemischen Generale sich untereinander Schlachten lieferten um auszumachen, wem 
der Oberbefehl im Asiatischen Kriege gebuehre. Rom schien eifrigst bemueht, sich 
selber zugrunde zu richten; es ist kein Wunder, dass, wenngleich Minoritaeten 
auch jetzt noch ueberall zu Rom hielten, doch die grosse Masse der Kleinasiaten 
den Pontikern zufiel. Die Hellenen und die Asiaten vereinigten sich in dem 
Jubel, der den Befreier empfing; es ward ueblich, den Koenig, in dem wie in dem 
goettlichen Indersieger Asien und Hellas sich abermals zusammenfanden, zu 
verehren unter dem Namen des neuen Dionysos. Die Staedte und Inseln sandten, wo 
er hinkam, ihm Boten entgegen, "den rettenden Gott" zu sich einzuladen, und 
festlich gekleidet stroemte die Buergerschaft vor die Tore, ihn zu empfangen. 
Einzelne Orte lieferten die bei ihnen verweilenden roemischen Offiziere gebunden 
an den Koenig ein, so Laodikeia den Kommandanten der Stadt Quintus Oppius, 
Mytilene auf Lesbos den Konsular Manius Aquillius 7. Die ganze Wut des Barbaren, 
der den, vor dem er gezittert hat, in seine Macht bekommt, entlud sich ueber den 
ungluecklichen Urheber des Krieges. Bald zu Fuss an einen gewaltigen berittenen 
Bastarner angefesselt, bald auf einen Esel gebunden und seinen eigenen Namen 
abrufend ward der bejahrte Mann durch ganz Kleinasien gefuehrt und, als endlich 
das arme Schaustueck wieder am koeniglichen Hof in Pergamon anlangte, auf Befehl 
des Koenigs, um seine Habgier, die eigentlich den Krieg veranlasst habe, zu 
saettigen, ihm geschmolzenes Gold in den Hals gegossen, dass er unter Qualen den 
Geist aufgab. Aber es blieb nicht bei diesem rohen Hohn, der allein hinreicht, 
seinen Urheber auszustreichen aus der Reihe der adligen Maenner. Von Ephesos aus 
erliess Koenig Mithradates an alle von ihm abhaengigen Statthalter und Staedte 
den Befehl, an einem und demselben Tage saemtliche in ihrem Bezirk sich 
aufhaltende Italiker, Freie und Unfreie, ohne Unterschied des Geschlechts und 
des Alters zu toeten und bei schwerer Strafe keinem der Verfemten zur Rettung 
behilflich zu sein, die Leichen der Erschlagenen den Voegeln zum Frass 
hinzuwerfen, die Habe einzuziehen und sie zur Haelfte an die Moerder, zur 
Haelfte an den Koenig abzuliefern. Die entsetzlichen Befehle wurden mit Ausnahme 
weniger Bezirke, wie zum Beispiel der Insel Kos, puenktlich vollzogen und 
achtzig-, nach anderen Berichten hundertundfuenfzigtausend wenn nicht 
unschuldige, so doch wehrlose Maenner, Frauen und Kinder mit kaltem Blut an 
einem Tage in Kleinasien geschlachtet - eine grauenvolle Exekution, bei welcher 
die gute Gelegenheit, der Schulden sich zu entledigen und die dem Sultan zu 
jedem Henkerdienst bereite asiatische Schergenwillfaehrigkeit wenigstens 
ebensosehr mitgewirkt haben wie das vergleichungsweise edle Gefuehl der Rache. 
Politisch war diese Massregel nicht bloss ohne jeden vernuenftigen Zweck - denn 
der finanzielle liess auch ohne diesen Blutbefehl sich erreichen, und die 
Kleinasiaten waren selbst durch das Bewusstsein der aergsten Blutschuld nicht 
zum kriegerischen Eifer zu treiben -, sondern sogar zweckwidrig, indem sie 
einerseits den roemischen Senat, soweit er irgend noch der Energie faehig war, 
zur ernstlichen Kriegfuehrung zwang, andererseits nicht bloss die Roemer traf, 
sondern ebensogut des Koenigs natuerliche Bundesgenossen, die nichtroemischen 
Italiker. Es ist dieser ephesische Mordbefehl durchaus nichts als ein zweckloser 
Akt der tierisch blinden Rache, welcher nur durch die kolossalen Proportionen, 
in denen hier der Sultanismus auftritt, einen falschen Schein von Grossartigkeit 
erhaelt.
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7 Die Urheber der Gefangennehmung und Auslieferung des Aquillius traf 
fuenfundzwanzig Jahre spaeter die Vergeltung, indem sie nach Mithradates' Tode 
dessen Sohn Pharnakes an die Roemer uebergab.
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Ueberhaupt ging des Koenigs Sinn hoch; aus Verzweiflung hatte er den Krieg 
begonnen, aber der unerwartet leichte Sieg, das Ausbleiben des gefuerchteten 
Sulla liessen ihn uebergehen zu den hochfahrendsten Hoffnungen. Er richtete sich 
haeuslich in Vorderasien ein; der Sitz des roemischen Statthalters, Pergamon, 
ward seine neue Hauptstadt; das alte Reich von Sinope wurde als 
Statthalterschaft an des Koenigs Sohn Mithradates zur Verwaltung uebergeben; 
Kappadokien, Phrygien, Bithymen wurden organisiert als pontische Satrapien. Die 
Grossen des Reichs und des Koenigs Guenstlinge wurden mit reichen Gaben und 
Lehen bedacht und saemtlichen Gemeinden nicht bloss die rueckstaendigen Steuern 
erlassen, sondern auch Steuerfreiheit auf fuenf Jahre zugesichert - eine 
Massregel, die ebenso verkehrt war wie die Ermordung der Roemer, wenn der Koenig 
dadurch sich die Treue der Kleinasiaten zu sichern meinte.
Freilich fuellte des Koenigs Schatz ohnehin sich reichlich durch die 
unermesslichen Summen, die aus dem Vermoegen der Italiker und anderen 
Konfiskationen einkamen; wie denn z. B. allein auf Kos 800 Talente (1250000 
Taler), welche die Juden dort deponiert hatten, von Mithradates weggenommen 
wurden. Der noerdliche Teil von Kleinasien und die meisten dazu gehoerigen 
Inseln waren in des Koenigs Gewalt; ausser einigen kleinen paphlagonischen 
Dynasten gab es hier kaum einen Bezirk, der noch zu Rom hielt; das gesamte 
Aegaeische Meer ward beherrscht von seinen Flotten. Nur der Suedwesten, die 
Staedtebuende von Karien und Lykien und die Stadt Rhodos widerstanden ihm. In 
Karien ward zwar Stratonikeia mit den Waffen bezwungen; Magnesia am Sipylos aber 
bestand gluecklich eine schwere Belagerung, bei welcher Mithradates' 
tuechtigster Offizier Archelaos geschlagen und verwundet ward. Rhodos, der 
Zufluchtsort der aus Asien entkommenen Roemer, unter ihnen des Statthalters 
Lucius Cassius, wurde von Mithradates zu Wasser und zu Lande mit ungeheurer 
Uebermacht angegriffen. Aber seine Seeleute, so mutig sie unter den Augen des 
Koenigs ihre Pflicht taten, waren ungeschickte Neulinge, und es kam vor, dass 
rhodische Geschwader vielfach staerkere pontische ueberwanden und mit erbeuteten 
Schiffen heimkehrten. Auch zu Lande rueckte die Belagerung nicht vor; nachdem 
ein Teil der Arbeiten zerstoert worden war, gab Mithradates das Unternehmen auf 
und die wichtige Insel sowie das gegenueberliegende Festland blieben in den 
Haenden der Roemer.
Aber nicht bloss die asiatische Provinz wurde, hauptsaechlich infolge der 
zur ungelegensten Zeit ausbrechenden Sulpicischen Revolution, fast unverteidigt 
von Mithradates besetzt, sondern derselbe richtete schon den Angriff auch gegen 
Europa. Bereits seit dem Jahre 662 (92) hatten die Grenznachbarn Makedoniens 
gegen Norden und Osten ihre Einfaelle mit auffallender Heftigkeit und 
Streitigkeit erneuert; in den Jahren 664, 665 (90, 89) ueberrannten die Thraker. 
Makedonien und ganz Epeiros und pluenderten den Tempel von Dodona. Noch 
auffallender ist es, dass damit noch einmal der Versuch verbunden ward, einen 
Praetendenten auf den makedonischen Thron in der Person eines gewissen Euphenes 
aufzustellen. Mithradates, der von der Krim aus Verbindungen mit den Thrakern 
unterhielt, war all diesen Vorgaengen schwerlich fremd. Zwar erwehrte sich der 
Praetor Gaius Sentius mit Hilfe der thrakischen Dentheleten dieser 
Eingedrungenen; allein es dauerte nicht lange, dass ihm maechtigere Gegner 
kamen. Mithradates hatte, fortgerissen von seinen Erfolgen, den kuehnen 
Entschluss gefasst, wie Antiochos den Krieg um die Herrschaft ueber Asien in 
Griechenland zur Entscheidung zu bringen, und zu Lande oder zur See den Kern 
seiner Truppen dorthin dirigiert. Sein Sohn Ariarathes drang von Thrakien aus in 
das schwach verteidigte Makedonien ein, unterwegs die Landschaft unterwerfend 
und in pontische Satrapien einteilend. Abdera, Philippi wurden Hauptstuetzpunkte 
der pontischen Waffen in Europa. Die pontische Flotte, gefuehrt von Mithradates' 
bestem Feldherrn Archelaos, erschien im Aegaeischen Meer, wo kaum ein roemisches 
Segel zu finden war. Delos, der Stapelplatz des roemischen Handels in diesen 
Gewaessern, ward besetzt und bei 20000 Menschen, groesstenteils Italiker, 
daselbst niedergemetzelt; Euboea erlitt ein gleiches Schicksal; bald waren 
oestlich vom Malfischen Vorgebirg alle Inseln in Feindes Hand; man konnte 
weitergehen zum Angriff auf das Festland selbst. Zwar den Angriff, den die 
pontische Flotte von Euboea aus auf das wichtige Demetrias machte, schlug 
Bruttius Sura, der tapfere Unterfeldherr des Statthalters von Makedonien, mit 
seiner Handvoll Leute und wenigen zusammengerafften Schiffen ab und besetzte 
sogar die Insel Skiathos: aber er konnte nicht verhindern, dass der Feind im 
eigentlichen Griechenland sich festsetzte. Auch hier wirkte Mithradates nicht 
bloss mit den Waffen, sondern zugleich mit der nationalen Propaganda. Sein 
Hauptwerkzeug fuer Athen war ein gewisser Aristion, seiner Geburt nach ein 
attischer Sklave, seines Handwerks ehemals Schulmeister der Epikurischen 
Philosophie, jetzt Guenstling Mithradats; ein vortrefflicher Peisthetaeros, der 
durch die glaenzende Karriere, die er bei Hof gemacht, den Poebel zu blenden und 
ihm mit Aplomb zu versichern verstand, dass aus dem seit beilaeufig sechzig 
Jahren in Schutt liegenden Karthago die Hilfe fuer Mithradates schon unterwegs 
sei. Durch solche Reden des neuen Perikles ward es erreicht, dass die wenigen 
Verstaendigen aus Athen entwichen, der Poebel aber und ein paar toll gewordene 
Literaten den Roemern foermlich absagten. So ward aus dem Exphilosophen ein 
Gewaltherrscher, der, gestuetzt auf seine pontische Soeldnerbande, ein Schand- 
und Blutregiment begann, und aus dem Peiraeeus ein pontischer Landungsplatz. 
Sowie Mithradats Truppen auf dem griechischen Kontinent standen, fielen die 
meisten der kleinen Freistaaten ihnen zu: Achaeer, Lakonen, Boeoter, bis hinauf 
nach Thessalien. Sura, nachdem er aus Makedonien einige Verstaerkung 
herangezogen hatte, rueckte in Boeotien ein, um dem belagerten Thespiae Hilfe zu 
bringen, und schlug sich bei Chaeroneia in dreitaegigen Gefechten mit Archelaos 
und Aristion; aber sie fuehrten zu keiner Entscheidung und Sura musste 
zurueckgehen, als die pontischen Verstaerkungen aus dem Peloponnes sich 
naeherten (Ende 666, Anfang 667 88, 87).
So gebietend war die Stellung Mithradats vor allem zur See, dass eine 
Botschaft der italischen Insurgenten ihn auffordern konnte, einen 
Landungsversuch in Italien zu machen; allein ihre Sache war damals bereits 
verloren und der Koenig wies das Ansinnen zurueck.
Die Lage der roemischen Regierung fing an bedenklich zu werden. Kleinasien 
und Hellas waren ganz, Makedonien zum guten Teil in Feindeshand; auf der See 
herrschte ohne Nebenbuhler die pontische Flagge. Dazu kam die italische 
Insurrektion, die, im ganzen zu Boden geschlagen, immer noch in weiten Gebieten 
Italiens unbestritten die Herrschaft fuehrte; dazu die kaum beschwichtigte 
Revolution, die jeden Augenblick drohte, wiederum und furchtbarer emporzulodern; 
dazu endlich die durch die inneren Unruhen in Italien und die ungeheuren 
Verluste der asiatischen Kapitalisten hervorgerufene fuerchterliche Handels- und 
Geldkrise und der Mangel an zuverlaessigen Truppen. Die Regierung haette dreier 
Armeen bedurft, um in Rom die Revolution niederzuhalten, in Italien die 
Insurrektion voellig zu ersticken und in Asien Krieg zu fuehren; sie hatte eine 
einzige, die des Sulla, denn die Nordarmee war unter dem unzuverlaessigen Gnaeus 
Strabo nichts als eine Verlegenheit mehr. Die Wahl unter jenen drei Aufgaben 
stand bei Sulla; er entschied sich, wie wir sahen, fuer den asiatischen Krieg. 
Es war nichts Geringes, man darf vielleicht sagen eine grosse patriotische Tat, 
dass in diesem Konflikt des allgemeinen vaterlaendischen und des besonderen 
Parteiinteresses das erstere die Oberhand behielt und Sulla trotz der Gefahren, 
die seine Entfernung aus Italien fuer seine Verfassung und fuer seine Partei 
nach sich zog, dennoch im Fruehling 667 (87) landete an der Kueste von Epeiros. 
Aber er kam nicht, wie sonst roemische Oberfeldherrn im Osten aufzutreten 
pflegten. Dass sein Heer von fuenf Legionen oder hoechstens 30000 Mann 8 wenig 
staerker war als eine gewoehnliche Konsulararmee, war das wenigste. Sonst hatte 
in den oestlichen Kriegen eine roemische Flotte niemals gefehlt, ja ohne 
Ausnahme die See beherrscht; Sulla, gesandt, um zwei Kontinente und die Inseln 
des Aegaeischen Meeres wiederzuerobern, kam ohne ein einziges Kriegsschiff. 
Sonst hatte der Feldherr eine volle Kasse mit sich gefuehrt und den groessten 
Teil seiner Beduerfnisse auf dem Seeweg aus der Heimat bezogen; Sulla kam mit 
leeren Haenden - denn die fuer den Feldzug von 666 (88) mit Not fluessig 
gemachten Summen waren in Italien draufgegangen - und sah sich ausschliesslich 
angewiesen auf Requisitionen. Sonst hatte der Feldherr seinen einzigen Gegner im 
feindlichen Lager gefunden und hatten dem Landesfeind gegenueber seit der 
Beendigung des Staendekampfes die politischen Faktionen ohne Ausnahme 
zusammengestanden; unter Mithradates' Feldzeichen fochten namhafte roemische 
Maenner, grosse Landschaften Italiens begehrten, mit ihm in Buendnis zu treten, 
und es war wenigstens zweifelhaft, ob die demokratische Partei das ruehmliche 
Beispiel, das Sulla ihr gegeben, befolgen und mit ihm Waffenstillstand halten 
werde, solange er gegen den asiatischen Koenig focht. Aber der rasche General, 
der mit all diesen Verlegenheiten zu ringen hatte, war nicht gewohnt, vor 
Erledigung der naechsten Aufgabe um die ferneren Gefahren sich zu bekuemmern. Da 
seine an den Koenig gerichteten Friedensantraege, die im wesentlichen auf die 
Wiederherstellung des Zustandes vor dem Kriege hinausliefen, keine Annahme 
fanden, so rueckte er, wie er gelandet war, von den epeirotischen Haefen bis 
nach Boeotien vor, schlug hier am Thilphossischen Berge die Feldherren der 
Feinde, Archelaos und Aristion, und bemaechtigte sich nach diesem Siege fast 
ohne Widerstand des gesamten griechischen Festlandes mit Ausnahme der Festung 
Athen und des Peiraeeus, wohin Aristion und Archelaos sich geworfen hatten und 
die durch einen Handstreich zu nehmen misslang. Eine roemische Abteilung unter 
Lucius Hortensius besetzte Thessalien und streifte bis in Makedonien; eine 
andere unter Munatius stellte vor Chalkis sich auf, um das unter Neoptolemos auf 
Euboea stehende feindliche Korps abzuwehren; Sulla selbst bezog ein Lager bei 
Eleusis und Megara, von wo aus er Griechenland und den Peloponnes beherrschte 
und die Belagerung der Stadt und des Hafens von Athen betrieb. Die hellenischen 
Staedte, wie immer von der naechsten Furcht regiert, unterwarfen sich den 
Roemern auf jede Bedingung und waren froh, wenn sie mit Lieferungen von 
Vorraeten und Mannschaft und mit Geldbussen schwerere Strafen abkaufen durften. 
Minder rasch gingen die Belagerungen in Attika vonstatten. Sulla sah sich 
genoetigt, in aller Form das schwere Belagerungszeug zu ruesten, wozu die Baeume 
der Akademie und des Lykeion das Holz liefern mussten. Archelaos leitete die 
Verteidigung ebenso kraeftig wie besonnen; er bewaffnete seine 
Schiffsmannschaft, schlug also verstaerkt die Angriffe der Roemer mit 
ueberlegener Macht ab und machte haeufige und nicht selten glueckliche 
Ausfaelle. Zwar die zum Entsatz herbeirueckende pontische Armee des Dromichaetes 
ward unter den Mauern Athens nach hartem Kampf, bei dem namentlich Sullas 
tapferer Unterfeldherr Lucius Licinius Murena sich hervortat, von den Roemern 
geschlagen; aber die Belagerung schritt darum nicht rascher vor. Von Makedonien 
aus, wo die Kappadokier inzwischen sich definitiv festgesetzt hatten, kam 
reichliche und regelmaessige Zufuhr zur See, die Sulla nicht imstande war, der 
Hafenfestung abzuschneiden; in Athen gingen zwar die Vorraete auf die Neige, 
doch konnte bei der Naehe der beiden Festungen Archelaos mehrfache Versuche 
machen, Getreidetransporte nach Athen zu werfen, die nicht alle misslangen. So 
verfloss in peinlicher Resultatlosigkeit der Winter 667/68 (87/86). Wie die 
Jahreszeit es erlaubte, warf Sulla sich mit Ungestuem auf den Peiraeeus; in der 
Tat gelang es, durch Geschuetze und Minen einen Teil der gewaltigen 
Perikleischen Mauern in Bresche zu legen, und sofort schritten die Roemer zum 
Sturm; allein er ward abgeschlagen, und als er wiederholt ward, fanden sich 
hinter den eingestuerzten Mauerteilen halbmondfoermige Verschanzungen errichtet, 
aus denen die Eindringenden sich von drei Seiten beschossen und zur Umkehr 
gezwungen sahen. Sulla hob darauf die Belagerung auf und begnuegte sich mit 
einer Blockade. In Athen waren inzwischen die Lebensmittel ganz zu Ende 
gegangen; die Besatzung versuchte eine Kapitulation zustande zu bringen, aber 
Sulla wies ihre redefertigen Boten zurueck mit dem Bedeuten, dass er nicht als 
Student, sondern als General vor ihnen stehe und nur unbedingte Unterwerfung 
annehme. Als Aristion, wohl wissend, welches Schicksal dann ihm bevorstand, 
damit zoegerte, wurden die Leitern angelegt und die kaum noch verteidigte Stadt 
erstuermt (1. Maerz 668 86). Aristion warf sich in die Akropolis, wo er bald 
darauf sich ergab. Der roemische Feldherr liess die Soldateska in der eroberten 
Stadt morden und pluendern und die angeseheneren Raedelsfuehrer des Abfalls 
hinrichten; die Stadt selbst aber erhielt von ihm ihre Freiheit und ihre 
Besitzungen, sogar das wichtige Delos zurueck und ward also noch einmal gerettet 
durch ihre herrlichen Toten.
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8 Man muss sich erinnern, dass seit dem Bundesgenossenkrieg auf die Legion, 
da sie nicht mehr von italischen Kontingenten begleitet ist, mindestens nur die 
halbe Mannzahl kommt wie vordem.
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Ueber den Epikureischen Schulmeister also hatte man gesiegt; indes Sullas 
Lage blieb im hoechsten Grade peinlich, ja verzweifelt. Mehr als ein Jahr stand 
er nun im Felde, ohne irgendeinen nennenswerten Schritt vorwaertsgekommen zu 
sein, ein einziger Hafenplatz spottete all seiner Anstrengungen, waehrend Asien 
gaenzlich sich selbst ueberlassen, die Eroberung Makedoniens von Mithradates' 
Statthaltern kuerzlich durch die Einnahme von Amphipolis vollendet war. Ohne 
Flotte - dies zeigte sich immer deutlicher - war es nicht bloss unmoeglich, die 
Verbindungen und die Zufuhr von den feindlichen und den zahllosen 
Piratenschiffen zu sichern, sondern auch nur den Peiraeeus, geschweige denn 
Asien und die Inseln wiederzugewinnen; und doch liess sich nicht absehen, wie 
man zu Kriegsschiffen gelangen konnte. Schon im Winter 667/68 (87/86) hatte 
Sulla einen seiner faehigsten und gewandtesten Offiziere, Lucius Licinius 
Lucullus, in die oestlichen Gewaesser entsandt, um dort womoeglich Schiffe 
aufzutreiben. Mit sechs offenen Booten, die er von den Rhodiern und andern 
kleinen Gemeinden zusammengeborgt hatte, lief Lucullus aus; einem 
Piratengeschwader, das die meisten seiner Boote aufbrachte, entging er selbst 
nur durch einen Zufall; mit gewechselten Schiffen den Feind taeuschend, gelangte 
er ueber Kreta und Kyrene nach Alexandreia; allein der aegyptische Hof schlug 
die Bitte um Unterstuetzung mit Kriegsschiffen ebenso hoeflich wie entschieden 
ab. Kaum irgendwo zeigt sich so deutlich wie hier der tiefe Verfall des 
roemischen Staats, der einst das Angebot der Koenige von Aegypten, mit ihrer 
ganzen Seemacht den Roemern beizustehen, dankbar abzulehnen vermocht hatte und 
jetzt selbst den alexandrinischen Staatsmaennern schon bankrott erschien. Zu 
allem dem kam die finanzielle Bedraengnis; schon hatte Sulla die Schatzhaeuser 
des Olympischen Zeus, des Delphischen Apollon, des Epidaurischen Asklepios 
leeren muessen, wofuer die Goetter entschaedigt wurden durch die zur Strasse 
eingezogene Halbscheid des thebanischen Gebiets. Aber weit schlimmer als all 
diese militaerische und finanzielle Verlegenheit war der Rueckschlag der 
politischen Umwaelzung in Rom, deren rasche, durchgreifende, gewaltsame 
Vollendung die aergsten Befuerchtungen weit hinter sich gelassen hatte. Die 
Revolution fuehrte in der Hauptstadt das Regiment; Sulla war abgesetzt, das 
asiatische Kommando an seiner Stelle dem demokratischen Konsul Lucius Valerius 
Flaccus uebertragen worden, den man taeglich in Griechenland erwarten konnte. 
Zwar hatte die Soldateska festgehalten an Sulla, der alles tat, um sie bei guter 
Laune zu erhalten; aber was liess sich erwarten, wo Geld und Zufuhr ausblieben, 
wo der Feldherr abgesetzt und geaechtet, sein Nachfolger im Anmarsch war und zu 
allem diesem der Krieg gegen den zaehen seemaechtigen Gegner aussichtslos sich 
hinspann!
Koenig Mithradates uebernahm es, den Gegner aus seiner bedenklichen Lage zu 
befreien. Allem Anschein nach war er es, der das Defensivsystem seiner Generale 
missbilligte und ihnen Befehl schickte, den Feind foerdersamst zu ueberwinden. 
Schon 667 (87) war sein Sohn Ariarathes aus Makedonien aufgebrochen, um Sulla im 
eigentlichen Griechenland zu bekaempfen; nur der ploetzliche Tod, der den 
Prinzen auf dem Marsch am Tisaeischen Vorgebirg in Thessalien ereilte, hatte die 
Expedition damals rueckgaengig gemacht. Sein Nachfolger Taxiles erschien jetzt 
(668 86), das in Thessalien stehende roemische Korps vor sich hertreibend, mit 
einem Heer von angeblich 100000 Mann zu Fuss und 10000 Reitern an den 
Thermopylen. Mit ihm vereinigte sich Dromichaetes. Auch Archelaos raeumte - es 
scheint, weniger durch Sullas Waffen gezwungen als durch Befehle seines Herrn - 
den Peiraeeus erst teilweise, sodann ganz und stiess in Boeotien zu der 
pontischen Hauptarmee. Sulla, nachdem der Peiraeeus mit all seinen 
vielbewunderten Bauwerken auf seinen Befehl zerstoert worden war, folgte der 
pontischen Armee in der Hoffnung, vor dem Eintreffen des Flaccus eine 
Hauptschlacht liefern zu koennen. Vergeblich riet Archelaos, sich hierauf nicht 
einzulassen, sondern die See und die Kuesten besetzt und den Feind hinzuhalten; 
wie einst unter Dareios und Antiochos, so stuerzten auch jetzt die Massen der 
Orientalen, wie geaengstigte Tiere in die Feuersbrunst, sich rasch und 
blindlings in den Kampf; und toerichter als je war dies hier angewandt, wo die 
Asiaten vielleicht nur einige Monate haetten warten duerfen, um bei einer 
Schlacht zwischen Sulla und Flaccus die Zuschauer abzugeben. In der Ebene des 
Kephissos unweit Chaeroneia im Maerz 668 (86) trafen die Heere aufeinander. 
Selbst mit Einschluss der aus Thessalien zurueckgedraengten Abteilung, der es 
geglueckt war, ihre Verbindung mit der roemischen Hauptarmee zu bewerkstelligen, 
und mit Einschluss der griechischen Kontingente fand sich das roemische Heer 
einem dreifach staerkeren Feind gegenueber und namentlich einer weit 
ueberlegenen und bei der Beschaffenheit des Schlachtfeldes sehr gefaehrlichen 
Reiterei, gegen die Sulla seine Flanken durch verschanzte Graeben zu decken 
noetig fand, sowie er in der Front zum Schutz gegen die feindlichen Streitwagen 
zwischen seiner ersten und zweiten Linie eine Palisadenkette anbringen liess. 
Als die Streitwagen den Kampf zu eroeffnen heranrollten, zog sich das erste 
Treffen der Roemer hinter diese Pfahlreihe zurueck; die Wagen, an ihr abprallend 
und gescheucht durch die roemischen Schleuderer und Schuetzen, warfen sich auf 
die eigene Linie und brachten Verwirrung sowohl in die makedonische Phalanx wie 
in das Korps der italischen Fluechtlinge. Archelaos zog eilig seine Reiterei von 
beiden Flanken herbei und schickte sie dem Feinde entgegen, um Zeit zu gewinnen, 
sein Fussvolk wieder zu ordnen; sie griff mit grossem Feuer an und durchbrach 
die roemischen Reihen; allein die roemische Infanterie formierte sich rasch in 
geschlossene Massen und hielt den von allen Seiten auf sie anstuermenden Reitern 
mutig stand. Inzwischen fuehrte Sulla selbst auf dem rechten Fluegel seine 
Reiterei in die entbloesste Flanke des Feindes; die asiatische Infanterie wich, 
ohne eigentlich zum Schlagen gekommen zu sein, und ihr Weichen brachte Unruhe 
auch in die Reitermassen. Ein allgemeiner Angriff des roemischen Fussvolks, das 
durch die schwankende Haltung der feindlichen Reiter wieder Luft bekam, 
entschied den Sieg. Die Schliessung der Lagertore, die Archelaos anordnete, um 
die Flucht zu hemmen, bewirkte nur, dass das Blutbad um so groesser ward und, 
als die Tore endlich sich auftaten, die Roemer mit den Asiaten zugleich 
eindrangen. Nicht den zwoelften. Mann soll Archelaos nach Chalkis gerettet 
haben. Sulla folgte ihm bis an den Euripos; den schmalen Meeresarm zu 
ueberschreiten war er nicht imstande.
Es war ein grosser Sieg, aber die Resultate waren geringfuegig, was wegen 
des Mangels einer Flotte, teils weil der roemische Sieger sich genoetigt sah, 
statt die Besiegten zu verfolgen, zunaechst vor seinen Landsleuten sich zu 
schuetzen. Die See war noch immer ausschliesslich bedeckt von den pontischen 
Geschwadern, die jetzt selbst westlich vom Malfischen Vorgebirge sich zeigten; 
noch nach der Schlacht von Chaeroneia setzte Archelaos auf Zakynthos Truppen ans 
Land und machte einen Versuch, auf dieser Insel sich festzusetzen. Ferner war 
inzwischen in der Tat Lucius Flaccus mit zwei Legionen in Epeiros gelandet, 
nicht ohne unterwegs durch Stuerme und durch die im Adriatischen Meer kreuzenden 
feindlichen Kriegsschiffe starken Verlust erlitten zu haben; bereits standen 
seine Truppen in Thessalien; dorthin zunaechst musste Sulla sich wenden. Bei 
Melitaea am noerdlichen Abhang des Othrysgebirges lagerten beide roemischen 
Heere sich gegenueber; ein Zusammenstoss schien unvermeidlich. Indes Flaccus, 
nachdem er Gelegenheit gehabt hatte sich zu ueberzeugen, dass Sullas Soldaten 
keineswegs geneigt war ihren siegreichen Fuehrer an den gaenzlich unbekannten 
demokratischen Oberfeldherrn zu verraten, dass vielmehr seine eigene Vorhut 
anfing, in das Sullanische Lager zu desertieren, wich dem Kampfe aus, dem er in 
keiner Hinsicht gewachsen war, und brach auf gegen Norden, um durch Makedonien 
und Thrakien nach Asien zu gelangen und dort durch Ueberwaeltigung Mithradats 
sich den Weg zu weiteren Erfolgen zu bahnen. Dass Sulla den schwaecheren Gegner 
ungehindert abziehen liess und, statt ihm zu folgen, vielmehr zurueck nach Athen 
ging, wo er den Winter 668/69 (86/85) verweilt zu haben scheint, ist 
militaerisch betrachtet auffallend; vielleicht darf man annehmen, dass auch hier 
politische Beweggruende ihn leiteten und er gemaessigt und
Patriotisch genug dachte, um wenigstens so lange, als man doch mit den 
Asiaten zu tun hatte, gern einen Sieg ueber die Landsleute zu vermeiden und die 
ertraeglichste Loesung der leidigen Verwicklung darin zu finden, wenn die 
Revolutionsarmee in Asien, die der Oligarchie in Europa mit dem 
gemeinschaftlichen Feinde stritt.
Mit dem Fruehling 669 (85) gab es in Europa wieder neue Arbeit. 
Mithradates, der in Kleinasien seine Ruestungen unermuedlich fortsetzte, hatte 
eine, der bei Chaeroneia aufgeriebenen an Zahl nicht viel nachstehende Armee 
unter Dorylaos nach Euboea gesandt; von dort war dieselbe in Verbindung mit den 
Ueberbleibseln der Armee des Archelaos ueber den Euripos nach Boeotien gegangen. 
Der pontische Koenig, der in den Siegen ueber die bithynische und die 
kappadokische Miliz den Massstab fand fuer die Leistungsfaehigkeit seiner Armee, 
begriff die unguenstige Wendung nicht, die die Dinge in Europa nahmen; schon 
fluesterten die Kreise der Hoeflinge von Verrat des Archelaos; peremtorischer 
Befehl war gegeben, mit der neuen Armee sofort eine zweite Schlacht zu liefern 
und nun unfehlbar die Roemer zu vernichten. Der Wille des Herrn geschah, wo 
nicht im Siegen, doch wenigstens im Schlagen. Abermals in der Kephissosebene bei 
Orchomenos, begegneten sich die Roemer und die Asiaten. Die zahlreiche und 
vortreffliche Reiterei der letzteren warf sich ungestuem auf das roemische 
Fussvolk, das zu schwanken und zu weichen begann; die Gefahr ward so dringend, 
dass Sulla ein Feldzeichen ergriff und mit seinen Adjutanten und Ordonnanzen 
gegen den Feind vorgehend mit lauter Stimme den Soldaten zurief, wenn man daheim 
sie frage, wo sie ihren Feldherrn im Stich gelassen haetten, so moechten sie 
antworten: bei Orchomenos. Dies wirkte; die Legionen standen wieder und 
ueberwaeltigten die feindlichen Reiter, worauf auch die Infanterie mit leichter 
Muehe geworfen ward. Am folgenden Tage wurde das Lager der Asiaten umstellt und 
erstuermt; der weitaus groesste Teil derselben fiel oder kam in den Kopaischen 
Suempfen um; nur wenige, unter ihnen Archelaos, gelangten nach Euboea. Die 
boeotischen Gemeinden hatten den abermaligen Abfall von Rom schwer, zum Teil bis 
zur Vernichtung zu buessen. Dem Einmarsch in Makedonien und Thrakien stand 
nichts im Wege: Philippi ward besetzt, Abdera von der pontischen Besatzung 
freiwillig geraeumt, ueberhaupt das europaeische Festland von den Feinden 
gesaeubert. Am Ende des dritten Kriegsjahres (669 85) konnte Sulla 
Winterquartiere in Thessalien beziehen, um im Fruehjahr 670 (84) 9 den 
asiatischen Feldzug zu beginnen, zu welchem Ende er Befehl gab, in den 
thessalischen Haefen Schiffe zu bauen.
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9 Die Chronologie dieser Ereignisse liegt, wie alle Einzelheiten 
ueberhaupt, in einem Dunkel, das die Forschung hoechstens bis zur Daemmerung zu 
zerstreuen vermag. Dass die Schlacht von Chaeroneia, wenn auch nicht an 
demselben Tage wie die Erstuermung von Athen (Paus. 1, 20), doch bald nachher, 
etwa im Maerz 668 (86), stattfand, ist ziemlich sicher. Dass die darauf folgende 
thessalische und die zweite boeotische Kampagne nicht bloss den Rest des Jahres 
668 (86), sondern auch das ganze Jahr 669 (85) in Anspruch nahmen, ist an sich 
wahrscheinlich und wird es noch mehr dadurch, dass Sullas Unternehmungen in 
Asien nicht genuegen, um mehr als einen Feldzug auszufuellen. Auch scheint 
Licinianus anzudeuten, dass Sulla fuer den Winter 668/69 (86/85) wieder nach 
Athen zurueckging und hier die Untersuchungen und Bestrafungen vornahm; worauf 
dann die Schlacht von Orchomenos erzaehlt wird. Darum ist der Uebergang Sullas 
nach Asien nicht 669 (85), sondern 670 (84) gesetzt worden.
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Inzwischen hatten auch die kleinasiatischen Verhaeltnisse sich wesentlich 
geaendert. Wenn Koenig Mithradates einst aufgetreten war als der Befreier der 
Hellenen, wenn er mit Foerderung der staedtischen Unabhaengigkeit und mit 
Steuererlassen seine Herrschaft eingeleitet hatte, so war auf diesen kurzen 
Taumel nur zu rasch und nur zu bitter die Enttaeuschung gefolgt. Sehr bald war 
er in seinem wahren Charakter hervorgetreten und hatte eine die Tyrannei der 
roemischen Voegte weit ueberbietende Zwingherrschaft zu ueben begonnen, die 
sogar die geduldigen Kleinasiaten zu offener Auflehnung trieb. Der Sultan griff 
dagegen wieder zu den gewaltsamsten Mitteln. Seine Verordnungen verliehen den 
zugewandten Ortschaften die Selbstaendigkeit, den Insassen das Buergerrecht, den 
Schuldnern vollen Schuldenerlass, den Besitzlosen Aecker, den Sklaven die 
Freiheit; an 15000 solcher freigelassener Sklaven fochten im Heer des Archelaos. 
Die fuerchterlichsten Szenen waren die Folge dieser von oben herab erfolgenden 
Umwaelzung aller bestehenden Ordnung. Die ansehnlichsten Kaufstaedte, Smyrna, 
Kolophon, Ephesos, Tralleis, Sardeis, schlossen den Voegten des Koenigs die Tore 
oder brachten sie um und erklaerten sich fuer Rom ^10. Dagegen liess der 
koenigliche Vogt Diodoros, ein namhafter Philosoph wie Aristion, von anderer 
Schule, aber gleich brauchbar zur schlimmsten Herrendienerei, im Auftrag seines 
Herrn den gesamten Stadtrat von Adramytion niedermachen. Die Chier, die der 
Hinneigung zu Rom verdaechtig schienen, wurden zunaechst um 2000 Talente 
(3150000 Taler) gebuesst und, da die Zahlung nicht richtig befunden wurde, in 
Masse auf Schiffe gesetzt und gebunden, unter Aufsicht ihrer eigenen Sklaven, an 
die kolchische Kueste deportiert, waehrend ihre Insel mit pontischen Kolonisten 
besetzt ward. Die Haeuptlinge der kleinasiatischen Kelten befahl der Koenig 
saemtlich an einem Tage mit ihren Weibern und Kindern umzubringen und Galatien 
in eine pontische Satrapie zu verwandeln. Die meisten dieser Blutbefehle wurden 
auch entweder an Mithradates' eigenem Hoflager oder im galatischen Lande 
vollstreckt, allein die wenigen Entronnenen stellten sich an die Spitze ihrer 
kraeftigen Staemme und schlugen den Statthalter des Koenigs, Eumachos, aus ihren 
Grenzen hinaus. Dass diesen Koenig die Dolche der Moerder verfolgten, ist 
begreiflich; sechzehnhundert Menschen wurden als in solche Komplotte verwickelt 
von den koeniglichen Untersuchungsgerichten zum Tode verurteilt.
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^10 Es ist kuerzlich (Waddington, Zusaetze zu Lebas, 3, 136a) der 
desfaellige Beschluss der Buergerschaft von Ephesos aufgefunden worden. Sie 
seien, erklaeren die Buerger, in die Gewalt des "Koenigs von Kappadokien" 
Mithradates geraten, erschreckt durch die Masse seiner Streitkraefte und die 
Ploetzlichkeit seines Angriffs; wie aber die Gelegenheit dazu sich darbiete, 
erklaerten sie "fuer die Herrschaft (/e/gemonia) der Roemer und die gemeine 
Freiheit" ihm den Krieg.
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Wenn also der Koenig durch dies selbstmoerderische Wueten seine derzeitigen 
Untertanen gegen sich unter die Waffen rief, so begannen gleichzeitig die Roemer 
auch in Asien, ihn zur See und zu Lande zu draengen. Lucullus hatte, nachdem der 
Versuch, die aegyptische Flotte gegen Mithradates vorzufuehren, gescheitert war, 
sein Bemuehen, sich Kriegsschiffe zu verschaffen, in den syrischen Seestaedten 
mit besserem Erfolg wiederholt und seine werdende Flotte in den kyprischen, 
pamphylischen und rhodischen Haefen verstaerkt, bis er sich stark genug fand, 
zum Angriff ueberzugehen. Gewandt vermied er es, mit ueberlegenen Streitkraeften 
sich zu messen und errang dennoch nicht unbedeutende Erfolge. Die knidische 
Insel und Halbinsel wurden von ihm besetzt, Samos angegriffen, Kolophon und 
Chios den Feinden entrissen.
Inzwischen war auch Flaccus mit seiner Armee durch Makedonien und Thrakien 
nach Byzantion und von dort, die Meerenge passierend, nach Kalchedon gelangt 
(Ende 668 86). Hier brach gegen den Feldherrn eine Militaerinsurrektion aus, 
angeblich weil er den Soldaten die Beute unterschlug; die Seele derselben war 
einer der hoechsten Offiziere des Heeres, ein Mann, dessen Name in Rom 
sprichwoertlich geworden war fuer den rechten Poebelredner, Gaius Flavius 
Fimbria, welcher, nachdem er mit seinem Oberfeldherrn sich entzweit hatte, das 
auf dem Markt begonnene Demagogengeschaeft ins Lager uebertrug. Flaccus ward von 
dem Heer abgesetzt und bald nachher in Nikomedeia unweit Kalchedon getoetet; an 
seine Stelle trat nach Beschluss der Soldaten Fimbria. Es versteht sich, dass er 
seinen Leuten alles nachsah: in dem befreundeten Kyzikos zum Beispiel ward der 
Buergerschaft befohlen, ihre gesamte Habe an die Soldaten bei Todesstrafe 
auszuliefern und zum warnenden Exempel zwei der angesehensten Buerger sogleich 
vorlaeufig hingerichtet. Allein militaerisch war der Wechsel des Oberbefehls 
dennoch ein Gewinn; Fimbria war nicht wie Flaccus ein unfaehiger General, 
sondern energisch und talentvoll. Bei Miletopolis (am Rhyndakos westlich von 
Brussa) schlug er den juengeren Mithradates, der als Statthalter der pontischen 
Satrapie ihm entgegengezogen war, vollstaendig in einem naechtlichen Ueberfall 
und oeffnete sich durch diesen Sieg den Weg nach der Hauptstadt sonst der 
roemischen Provinz, jetzt des pontischen Koenigs, Pergamon, von wo er den Koenig 
vertrieb und ihn zwang, sich nach dem wenig entfernten Hafen Pitane zu retten, 
um dort sich einzuschiffen. Eben jetzt erschien Lucullus mit seiner Flotte in 
diesen Gewaessern; Fimbria beschwor ihn, durch seinen Beistand ihm die 
Gefangennehmung des Koenigs moeglich zu machen. Aber der Optimat war maechtiger 
in Lucullus als der Patriot; er segelte weiter, und der Koenig entkam nach 
Mytilene. Auch so war Mithradates' Lage bedraengt genug. Am Ende des Jahres 669 
(85) war Europa verloren, Kleinasien gegen ihn teils im Aufstand begriffen, 
teils von einem roemischen Heer eingenommen und er selbst von diesem in 
unmittelbarer Naehe bedroht. Die roemische Flotte unter Lucullus hatte an der 
Kueste der troischen Landschaft in zwei gluecklichen Seegefechten am Vorgebirg 
Lekton und bei der Insel Tenedos ihre Stellung behauptet; sie zog daselbst die 
inzwischen nach Sullas Anordnung in Thessalien erbauten Schiffe an sich und 
verbuergte in ihrer den Hellespont beherrschenden Stellung dem Feldherrn der 
roemischen Senatsarmee fuer das naechste Fruehjahr den sicheren und bequemen 
Uebergang nach Asien.
Mithradates versuchte zu unterhandeln. Unter anderen Verhaeltnissen zwar 
haette der Urheber des ephesischen Mordedikts nie und nimmermehr hoffen duerfen, 
zum Frieden mit Rom gelassen zu werden; allein bei den inneren Konvulsionen der 
roemischen Republik, wo die herrschende Regierung den gegen Mithradates 
ausgesandten Feldherrn in die Acht erklaert hatte und daheim gegen seine 
Parteigenossen in der grauenhaftesten Weise wuetete, wo ein roemischer General 
gegen den andern und doch wieder beide gegen denselben Feind standen, hoffte er 
nicht bloss einen Frieden, sondern einen guenstigen Frieden erlangen zu koennen. 
Er hatte die Wahl, sich an Sulla oder an Fimbria zu wenden; mit beiden liess er 
unterhandeln, doch scheint seine Absicht von Haus aus gewesen zu sein, mit Sulla 
abzuschliessen, der wenigstens in dem Horizont des Koenigs als seinem 
Nebenbuhler entschieden ueberlegen erschien. Sein Feldherr Archelaos forderte 
nach Anweisung seines Herrn Sulla auf, Asien an den Koenig abzutreten und dafuer 
die Hilfe desselben gegen die demokratische Partei in Rom zu gewaertigen. Aber 
Sulla, kuehl und klar wie immer, wuenschte zwar wegen der Lage der Dinge in 
Italien dringend die schleunige Erledigung der asiatischen Angelegenheiten, 
schlug aber die Vorteile der kappadokischen Allianz fuer den ihm in Italien 
bevorstehenden Krieg sehr niedrig an und war ueberhaupt viel zu sehr Roemer, um 
in eine so entehrende und so nachteilige Abtretung zu willigen. In den 
Friedenskonferenzen, die im Winter 669/70 (85/84) zu Delion an der boeotischen 
Kueste, Euboea gegenueber, stattfanden, weigerte er sich bestimmt, auch nur 
einen Fussbreit Landes abzutreten, ging aber, der alten roemischen Sitte, die 
vor dem Kampfe erhobenen Forderungen nach dem Siege nicht zu steigern, aus gutem 
Grunde getreu, ueber die frueher gestellten Bedingungen nicht hinaus. Er 
forderte die Rueckgabe aller von dem Koenig gemachten und ihm noch nicht 
wiederentrissenen Eroberungen, Kappadokiens, Paphlagoniens, Galatiens, 
Bithyniens, Kleinasiens und der Inseln, die Auslieferung der Gefangenen und 
Ueberlaeufer, die Uebergabe der achtzig Kriegsschiffe des Archelaos zur 
Verstaerkung der immer noch geringen roemischen Flotte, endlich Sold und 
Verpflegung fuer das Heer und Ersatz der Kriegskosten mit der sehr maessigen 
Summe von 3000 Talenten (4_ Mill. Taler). Die nach dem Schwarzen Meer 
weggefuehrten Chier sollten heimgesandt, den roemisch gesinnten Makedoniern ihre 
weggefuehrten Familien zurueckgegeben, den mit Rom verbuendeten Staedten eine 
Anzahl Kriegsschiffe zugestellt werden. Von Tigranes, der streng genommen 
gleichfalls mit in den Frieden haette eingeschlossen werden sollen, schwieg man 
auf beiden Seiten, da an den endlosen Weiterungen, die seine Beiziehung machen 
musste, keinem der kontrahierenden Teile gelegen war. Der Besitzstand also, den 
der Koenig vor dem Kriege gehabt hatte, blieb ihm und es ward ihm keine 
ehrenkraenkende Demuetigung angesonnen ^11. Archelaos, deutlich erkennend, dass 
verhaeltnismaessig unerwartet viel erreicht und mehr nicht zu erreichen sei, 
schloss auf diese Bedingungen die Praeliminarien und den Waffenstillstand ab und 
zog die Truppen aus den Plaetzen heraus, die die Asiaten noch in Europa 
innehatten. Allein Mithradates verwarf den Frieden und begehrte wenigstens, dass 
die Roemer auf die Auslieferung der Kriegsschiffe verzichten und ihm 
Paphlagonien einraeumen wollten; indem er zugleich geltend machte, dass Fimbria 
ihm weit guenstigere Bedingungen zu gewaehren bereit sei. Sulla, beleidigt durch 
dies Gleichstellen seiner Anerbietungen mit denen eines amtlosen Abenteurers und 
bei dem aeussersten Mass der Nachgiebigkeit bereits angelangt, brach die 
Unterhandlungen ab. Er hatte die Zwischenzeit benutzt, um Makedonien 
wiederzuordnen und die Dardaner, Sinter, Maeder zu zuechtigen, wobei er zugleich 
seinem Heer Beute verschaffte und sich Asien naeherte; denn dahin zu gehen war 
er auf jeden Fall entschlossen, um mit Fimbria abzurechnen. Nun setzte er sofort 
seine in Thrakien stehenden Legionen sowie seine Flotte in Bewegung nach dem 
Hellespont. Da endlich gelang es Archelaos, seinem eigensinnigen Herrn die 
widerstrebende Einwilligung zu dem Traktat zu entreissen; wofuer er spaeter am 
koeniglichen Hofe als der Urheber des nachteiligen Friedens scheel angesehen, ja 
des Verrats bezichtigt ward, so dass einige Zeit nachher er sich genoetigt sah, 
das Land zu raeumen und zu den Roemern zu fluechten, die ihn bereitwillig 
aufnahmen und mit Ehren ueberhaeuften. Auch die roemischen Soldaten murrten; 
dass die gehoffte asiatische Kriegsbeute ihnen entging, mochte dazu freilich 
mehr beitragen als der an sich wohl gerechtfertigte Unwille, dass man den 
Barbarenfuersten, der achtzigtausend ihrer Landsleute ermordet und ueber Italien 
und Asien unsaegliches Elend gebracht hatte, mit dem groessten Teil der in Asien 
zusammengepluenderten Schaetze ungestraft abziehen liess in seine Heimat. Sulla 
selbst mag es schmerzlich empfunden haben, dass die politischen Verwicklungen 
seine militaerisch so einfache Aufgabe in peinlichster Weise durchkreuzten und 
ihn zwangen, nach solchen Siegen sich mit einem solchen Frieden zu begnuegen. 
Indes zeigt sich die Selbstverleugnung und die Einsicht, mit der er diesen 
ganzen Krieg gefuehrt hat, nur aufs neue in diesem Friedensschluss; denn der 
Krieg gegen einen Fuersten, dem fast die ganze Kueste des Schwarzen Meeres 
gehorchte und dessen Starrsinn noch die letzten Verhandlungen deutlich 
offenbarten, nahm selbst im guenstigsten Fall Jahre in Anspruch, und die Lage 
Italiens war von der Art, dass es fast schon fuer Sulla zu spaet schien, um mit 
den wenigen Legionen, die er besass, der dort regierenden Partei 
entgegenzutreten ^12. Indes bevor dies geschehen konnte, war es schlechterdings 
notwendig, den kecken Offizier niederzuwerfen, der in Asien an der Spitze der 
demokratischen Armee stand, damit derselbe nicht, wie Sulla jetzt von Asien aus 
die. italische Revolution zu unterdruecken hoffte, so dereinst ebenfalls von 
Asien aus derselben zu Hilfe komme. Bei Kypsela am Hebros erreichte Sulla die 
Nachricht von der Ratifikation des Friedens durch Mithradates; allein der Marsch 
nach Asien ging weiter. Der Koenig, hiess es, wuensche persoenlich mit dem 
roemischen Feldherrn zusammenzutreffen und den Frieden mit ihm zu vereinbaren; 
vermutlich war dies nichts als ein schicklicher Vorwand, um das Heer nach Asien 
ueberzufuehren und dort mit Fimbria ein Ende zu machen. So ueberschritt Sulla, 
begleitet von seinen Legionen und von Archelaos, den Hellespont; nachdem er am 
asiatischen Ufer desselben in Dardanos mit Mithradates zusammengetroffen war und 
muendlich den Vertrag abgeschlossen hatte, liess er den Marsch fortsetzen, bis 
er bei Thyateira unweit Pergamon auf das Lager des Fimbria traf. Hart an 
demselben schlug er das seinige auf. Die Sullanischen Soldaten, an Zahl, Zucht, 
Fuehrung und Tuechtigkeit den Fimbrianern weit ueberlegen, sahen mit Verachtung 
auf die verzagten und demoralisierten Haufen und deren unberufenen 
Oberfeldherrn. Die Desertionen unter den Fimbrianern wurden immer zahlreicher. 
Als Fimbria anzugreifen befahl, weigerten die Soldaten sich, gegen ihre 
Mitbuerger zu fechten, ja sogar den geforderten Eid, treulich im Kampf 
zusammenzustehen, in seine Haende abzulegen. Ein Mordversuch auf Sulla schlug 
fehl; zu der von Fimbria erbetenen Zusammenkunft erschien Sulla nicht, sondern 
begnuegte sich, ihm durch einen seiner Offiziere eine Aussicht auf persoenliche 
Rettung zu eroeffnen. Fimbria war eine frevelhafte Natur, aber keine Memme; 
statt das von Sulla ihm angebotene Schiff anzunehmen und zu den Barbaren zu 
fliehen, ging er nach Pergamon und fiel im Tempel des Asklepios in sein eigenes 
Schwert. Die kompromittiertesten aus seinem Heer begaben sich zu Mithradates 
oder zu den Piraten, wo sie bereitwillige Aufnahme fanden; die Masse stellte 
sich unter die Befehle Sullas.
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^11 Die Angabe, dass Mithradates den Staedten, die seine Partei ergriffen 
hatten im Frieden Straflosigkeit ausbedungen habe (Memn. 35), erscheint schon 
nach dem Charakter des Siegers wie des Besiegten wenig glaublich und fehlt auch 
bei Appian wie bei Licinianus. Die schriftliche Abfassung des Friedensvertrages 
ward versaeumt, was spaeter zu vielen Entstellungen benutzt ward.
^12 Auch die armenische Tradition kennt den Ersten Mithradatischen Krieg. 
Koenig Ardasches von Armenien, berichtet Moses von Khorene, begnuegte sich nicht 
mit dem zweiten Rang, der ihm im Persischen (Parthischen) Reich von Rechts wegen 
zukam, sondern zwang den Partherkoenig Arschagan, ihm die hoechste Gewalt 
abzutreten, worauf er in Persien sich einen Palast bauen und daselbst Muenzen 
mit eigenem Bildnis schlagen liess und den Arschagan zum Unterkoenig Persiens, 
seinen Sohn Dicran (Tigranes) zum Unterkoenig Armeniens bestellte, seine Tochter 
Ardaschama aber vermaehlte mit dem Grossfuersten der Iberer Mihrdates 
(Mithradates), der von dem Mihrdates, Satrapen des Dareios und Statthalters 
Alexanders ueber die besiegten Iberer, abstammte und in den noerdlichen Bergen 
sowie ueber das Schwarze Meer befahl. Ardasches nahm darauf den Koenig der 
Lydier Kroesos gefangen, unterwarf das Festland zwischen den beiden grossen 
Meeren (Kleinasien) und ging ueber das Meer mit unzaehligen Schiffen, um den 
Westen zu bezwingen. Da in Rom damals Anarchie war, fand er nirgends ernstlichen 
Widerstand, aber seine Soldaten brachten einander um und Ardasches fiel von der 
Hand seiner Leute. Nach Ardasches' Tode rueckte sein Nachfolger Dicran gegen die 
Armee der Griechen (d. i. der Roemer), die jetzt ihrerseits in das armenische 
Land eindrangen; er setzte ihrem Vordringen ein Ziel, uebergab seinem Schwager 
Mithradates die Verwaltung von Madschag (Mazaka in Kappadokien) und des 
Binnenlandes nebst einer ansehnlichen Streitmacht und kehrte zurueck nach 
Armenien. Viele Jahre spaeter zeigte man noch in den armenischen Staedten 
Statuen griechischer Goetter von bekannten Meistern, Siegeszeichen aus diesem 
Feldzug.
Man erkennt hier verschiedene Tatsachen des Ersten Mithradatischen Kriegs 
ohne Muehe wieder, aber die ganze Erzaehlung ist augenscheinlich 
durcheinandergeworfen, mit fremdartigen Zusaetzen ausgestattet und namentlich 
durch patriotische Faelschung auf Armenien uebertragen. Ganz ebenso wird spaeter 
der Sieg ueber Crassus den Armeniern beigelegt. Diese orientalischen Nachrichten 
sind mit um so groesserer Vorsicht aufzunehmen, als sie keineswegs reine 
Volkssage sind, sondern teils die Nachrichten des Josephus, Eusebius und 
anderer, den Christen des fuenften Jahrhunderts gelaeufiger Quellen darin mit 
den armenischen Traditionen verschmolzen, teils auch die historischen Romane der 
Griechen und ohne Frage auch die eigenen patriotischen Phantasien des Moses 
dafuer ansehnlich in Kontribution gesetzt sind. So schlecht unsere 
okzidentalische Ueberlieferung an sich ist, so kann die Zuziehung der 
orientalischen in diesem und in aehnlichen Faellen, wie zum Beispiel der 
unkritische Saint-Martin sie versucht hat, doch nur dahin fuehren, sie noch 
staerker zu trueben.
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Sulla beschloss, diese beiden Legionen, denen er fuer den bevorstehenden 
Krieg doch nicht traute, in Asien zurueckzulassen, wo die entsetzliche Krise 
noch lange in den einzelnen Staedten und Landschaften nachzitterte. Das Kommando 
ueber dieses Korps und die Statthalterschaft im roemischen Asien uebergab er 
seinem besten Offizier Lucius Licinius Murena. Die revolutionaeren Massregeln 
Mithradats, wie die Befreiung der Sklaven und die Kassation der Forderungen, 
wurden natuerlich aufgehoben; eine Restauration, die freilich an vielen Orten 
nicht ohne Waffengewalt durchgesetzt werden konnte. Die Staedte des oestlichen 
Grenzgebiets unterlagen einer durchgreifenden Reorganisation und rechneten seit 
dem Jahre 670 (84) als dem ihrer Konstituierung. Es ward ferner Gerechtigkeit 
geuebt, wie die Sieger sie verstanden. Die namhaftesten Anhaenger Mithradats und 
die Urheber der an den Italikern veruebten Mordtaten traf die Todesstrafe. Die 
Steuerpflichtigen mussten die saemtlichen von den letzten fuenf Jahren her 
rueckstaendigen Zehnten und Zoelle sofort nach Abschaetzung bar erlegen; 
ausserdem hatten sie eine Kriegsentschaedigung von 20000 Talenten (32 Mill. 
Talern) zu entrichten, zu deren Eintreibung Lucius Lucullus zurueckblieb. Es 
waren die Massregeln von furchtbarer Strenge und schrecklichen Folgen; wenn man 
sich indes des ephesischen Dekrets und seiner Exekution erinnert, so fuehlt man 
sich geneigt, dieselben als eine verhaeltnismaessig noch gelinde Vergeltung zu 
betrachten. Dass die sonstigen Erpressungen nicht ungewoehnlich drueckend waren, 
beweist der Betrag der spaeter im Triumph aufgefuehrten Beute, der an edlem 
Metall sich nur auf etwa 8 Mill. Taler belief. Die wenigen treugebliebenen 
Gemeinden dagegen, namentlich die Insel Rhodos, die lykische Landschaft, 
Magnesia am Maeander wurden reich belohnt; Rhodos erhielt wenigstens einen Teil 
der nach dem Kriege gegen Perseus ihm entzogenen Besitzungen zurueck. 
Desgleichen wurden die Chier fuer die ausgestandene Not, die Ilienser fuer die 
wahnsinnig grausame Misshandlung, die ihnen Fimbria wegen der mit Sulla 
angeknuepften Verhandlungen zugefuegt hatte, nach Moeglichkeit durch Freibriefe 
und Verguenstigungen entschaedigt. Die Koenige von Bithynien und Kappadokien 
hatte Sulla schon in Dardanos mit dem pontischen Koenig zusammengefuehrt und sie 
alle Frieden und gute Nachbarschaft geloben lassen; wobei freilich der stolze 
Mithradates sich geweigert hatte, den nicht von koeniglichem Blute stammenden 
Ariobarzanes, den Sklaven, wie er ihn nannte, persoenlich vor sich zu lassen. 
Gaius Scribonius Curio ward beauftragt, in den beiden von Mithradates geraeumten 
Reichen die Wiederherstellung der gesetzlichen Zustaende zu ueberwachen.
So war man am Ziel. Nach vier Kriegsjahren war der pontische Koenig wieder 
ein Klient der Roemer und in Griechenland, Makedonien und Kleinasien ein 
einheitliches und geordnetes Regiment wiederhergestellt; die Gebote des Vorteils 
und der Ehre waren, wo nicht zur Genuege, doch zur Notdurft befriedigt. Sulla 
hatte nicht bloss als Soldat und Feldherr glaenzend sich hervorgetan, sondern 
die schwere Mittelstrasse zwischen kuehnem Ausharren und klugem Nachgeben auf 
seinem von tausendfachen Hindernissen durchkreuzten Gange einzuhalten 
verstanden. Fast wie Hannibal hatte er gekriegt und gesiegt, um mit den 
Streitkraeften, die der erste Sieg ihm gab, alsbald zu einem zweiten und 
schwereren Kampfe sich zu schicken. Nachdem er seine Soldaten durch die ueppigen 
Winterquartiere in dem reichen Vorderasien einigermassen fuer ihre 
ausgestandenen Strapazen entschaedigt hatte, ging er im Fruehjahr 671 (83) auf 
1600 Schiffen von Ephesos nach dem Peiraeeus und von da auf dem Landweg nach 
Patrae, wo die Schiffe wiederum bereit standen, um die Truppen nach Brundisium 
zu fuehren. Ihm vorauf ging ein Bericht an den Senat ueber seine Feldzuege in 
Griechenland und Asien, dessen Schreiber von seiner Absetzung nichts zu wissen 
schien; es war die stumme Ankuendigung der bevorstehenden Restauration.
9. Kapitel
Cinna und Sulla
Die gespannten und unklaren Verhaeltnisse, in denen Sulla bei seiner 
Abfahrt nach Griechenland im Anfang des Jahres 667 (87) Italien zurueckliess, 
sind frueher dargelegt worden: die halb erstickte Insurrektion, die Hauptarmee 
unter dem mehr als halb usurpierten Kommando eines politisch sehr zweideutigen 
Generals, die Verwirrung und die vielfach taetige Intrige in der Hauptstadt. Der 
Sieg der Oligarchie durch Waffengewalt hatte trotz oder wegen seiner Maessigung 
vielfaeltige Missvergnuegte gemacht. Die Kapitalisten, von den Schlaegen der 
schwersten Finanzkrise, die Rom noch erlebt hatte, schmerzlich getroffen, 
grollten der Regierung wegen des Zinsgesetzes, das sie erlassen, und wegen des 
Italischen und des Asiatischen Krieges, die sie nicht verhuetet hatte. Die 
Insurgenten, soweit sie die Waffen niedergelegt, beklagten nicht bloss den 
Verlust ihrer stolzen Hoffnungen auf Erlangung gleicher Rechte mit der 
herrschenden Buergerschaft, sondern auch den ihrer althergebrachten Vertraege 
und ihre neue voellig rechtlose Untertanenstellung. Die Gemeinden zwischen Alpen 
und Po waren ebenfalls unzufrieden mit den ihnen gemachten halben 
Zugestaendnissen und die Neubuerger und Freigelassenen erbittert durch die 
Kassation der Sulpicischen Gesetze. Der Stadtpoebel litt unter der allgemeinen 
Bedraengnis und fand es unerlaubt, dass das Saebelregiment sich die 
verfassungsmaessige Knuettelherrschaft nicht ferner hatte wollen gefallen 
lassen. Der hauptstaedtische Anhang der nach der Sulpicischen Umwaelzung 
Geaechteten, der infolge der ungemeinen Maessigung Sullas sehr zahlreich 
geblieben war, arbeitete eifrig daran, diesen die Erlaubnis zur Rueckkehr zu 
erwirken; namentlich einige reiche und angesehene Frauen sparten fuer diesen 
Zweck keine Muehe und kein Geld. Keine dieser Verstimmungen war eigentlich von 
der Art, dass sie einen neuen gewaltsamen Zusammenstoss der Parteien in nahe 
Aussicht stellte; groesstenteils waren sie zielloser und voruebergehender Art: 
aber sie alle naehrten das allgemeine Missbehagen und hatten schon mehr oder 
minder mitgewirkt bei der Ermordung des Rufus, den wiederholten Mordversuchen 
gegen Sulla, dem zum Teil oppositionellen Ausfall der Konsul- und Tribunenwahlen 
fuer 667 (87). Der Name des Mannes, den die Missvergnuegten an die Spitze des 
Staats berufen hatten, des Lucius Cornelius Cinna, war bis dahin kaum genannt 
worden, ausser insofern er als Offizier im Bundesgenossenkrieg sich gut 
geschlagen hatte; ueber die Persoenlichkeit desselben und seine urspruenglichen 
Absichten sind wir weniger unterrichtet als ueber die irgendeines andern 
Parteifuehrers in der roemischen Revolution. Die Ursache ist allem Anschein nach 
keine andere, als dass dieser ganz gemeine und durch den niedrigsten Egoismus 
geleitete Gesell weitergehende politische Plaene von Haus aus gar nicht gehabt 
hat. Es ward gleich bei seinem Auftreten behauptet, dass er gegen ein tuechtiges 
Stueck Geld sich den Neubuergern und der Koterie des Marius verkauft habe, und 
die Beschuldigung sieht sehr glaublich aus; waere sie aber auch falsch, so 
bleibt es nichtsdestoweniger charakteristisch, dass ein derartiger Verdacht, wie 
er nie gegen Saturninus und Sulpicius geaeussert worden war, an Cinna haftete. 
In der Tat hat die Bewegung, an deren Spitze er sich stellte, ganz den Anschein 
der Geringhaltigkeit sowohl der Beweggruende wie der Ziele. Sie ging nicht so 
sehr von einer Partei aus als von einer Anzahl Missvergnuegter ohne eigentlich 
politische Zwecke und nennenswerten Rueckhalt, die hauptsaechlich die 
Rueckberufung der Verbannten in gesetzlicher oder ungesetzlicher Weise 
durchzusetzen sich vorgenommen hatte. Cinna scheint in die Verschwoerung nur 
nachtraeglich und nur deshalb hineingezogen zu sein, weil die Intrige, die 
infolge der Beschraenkung der tribunizischen Gewalt zur Vorbringung ihrer 
Antraege einen Konsul brauchte, unter den Konsularkandidaten fuer 667 (87) in 
ihm das geeignetste Werkzeug ersah und dann ihn als den Konsul vorschob. Unter 
den in zweiter Linie erscheinenden Leitern der Bewegung fanden sich einige 
faehigere Koepfe, so der Volkstribun Gnaeus Papirius Carbo, der durch seine 
stuermische Volksberedsamkeit sich einen Namen gemacht hatte, und vor allem 
Quintus Sertorius, einer der talentvollsten roemischen Offiziere und in jeder 
Hinsicht ein vorzueglicher Mann, welcher seit seiner Bewerbung um das 
Volkstribunat mit Sulla persoenlich verfeindet und durch diesen Hader in die 
Reihen der Missvergnuegten gefuehrt worden war, wohin er seiner Art nach 
keineswegs gehoerte. Der Prokonsul Strabo, obwohl mit der Regierung gespannt, 
war dennoch weit entfernt, mit dieser Fraktion sich einzulassen.
Solange Sulla in Italien stand, hielten die Verbuendeten aus guten Gruenden 
sich still. Als indes der gefuerchtete Prokonsul, nicht den Mahnungen des 
Konsuls Cinna, sondern dem dringenden Stand der Dinge im Osten nachgebend, sich 
eingeschifft hatte, legte Cinna, unterstuetzt von der Majoritaet des 
Tribunenkollegiums, sofort die Gesetzentwuerfe vor, wodurch man uebereingekommen 
war, gegen die Sullanische Restauration von 666 (88) teilweise zu reagieren; sie 
enthielten die politische Gleichstellung der Neubuerger und der Freigelassenen, 
wie Sulpicius sie beantragt hatte, und die Wiedereinsetzung der infolge der 
Sulpicischen Revolution Geaechteten in den vorigen Stand. In Masse stroemten die 
Neubuerger nach der Hauptstadt, um dort mit den Freigelassenen zugleich die 
Gegner einzuschuechtern und noetigenfalls zu zwingen. Aber auch die 
Regierungspartei war entschlossen, nicht zu weichen; es stand Konsul gegen 
Konsul, Gnaeus Octavius gegen Lucius Cinna, und Tribun gegen Tribun; beiderseits 
erschien man am Tage der Abstimmung grossenteils bewaffnet auf dem Stimmplatz. 
Die Tribune von der Senatspartei legten Interzession ein; als gegen sie auf der 
Rednerbuehne selbst die Schwerter gezueckt wurden, brauchte Octavius gegen die 
Gewalttaeter Gewalt. Seine geschlossenen Haufen bewaffneter Maenner saeuberten 
nicht bloss die Heilige Strasse und den Marktplatz, sondern wueteten auch, der 
Befehle ihres milder gesinnten Fuehrers nicht achtend, in grauenhafter Weise 
gegen die versammelten Massen. Der Marktplatz schwamm in Blut an diesem 
"Octaviustag", wie niemals vor- oder nachher - auf zehntausend schaetzte man die 
Zahl der Leichen. Cinna rief die Sklaven auf, sich durch Teilnahme an dem Kampf 
die Freiheit zu erkaufen; aber sein Ruf war ebenso erfolglos wie der gleiche des 
Marius das Jahr zuvor, und es blieb den Fuehrern der Bewegung nichts uebrig, als 
zu fluechten. Weiter gegen die Haeupter der Verschwoerung, solange ihr Amtsjahr 
lief, zu verfahren gab die Verfassung kein Mittel an die Hand. Allein ein 
vermutlich mehr loyaler als frommer Prophet hatte geweissagt, dass die 
Verbannung des Konsuls Cinna und der sechs mit ihm haltenden Volkstribune dem 
Lande Frieden und Ruhe wiedergeben werde; und in Gemaessheit zwar nicht der 
Verfassung, aber wohl dieses gluecklich von den Orakelbewahrern aufgefangenen 
Goetterratschlags wurde durch Beschluss des Senats der Konsul Cinna seines Amtes 
entsetzt, an seiner Stelle Lucius Cornelius Merula gewaehlt und gegen die 
fluechtigen Haeupter die Acht ausgesprochen. Die ganze Krise schien damit 
endigen zu sollen, dass die Zahl der ausgetretenen Maenner in Numidien um einige 
Koepfe sich vermehrte.
Ohne Zweifel waere auch bei der Bewegung nichts weiter herausgekommen, wenn 
nicht teils der Senat in seiner gewoehnlichen Schlaffheit es unterlassen haette, 
die Fluechtlinge rasch wenigstens zur Raeumung Italiens zu noetigen, teils diese 
in der Lage gewesen waeren, zu ihren Gunsten als der Verfechter der Emanzipation 
der Neubuerger gewissermassen den Aufstand der Italiker zu erneuern. Ungehindert 
erschienen sie in Tibur, in Praeneste, in allen bedeutenden Neubuergergemeinden 
Latiums und Kampaniens und forderten und erhielten ueberall zur Durchfuehrung 
der gemeinschaftlichen Sache Geld und Mannschaft. So unterstuetzt zeigten sie 
sich bei der Belagerungsarmee von Nola. Die Heere dieser Zeit waren demokratisch 
und revolutionaer gesinnt, wo immer nicht der Feldherr durch seine imponierende 
Persoenlichkeit sie an sich selber fesselte; die Reden der fluechtigen Beamten, 
die ueberdies zum Teil, wie namentlich Cinna und Sertorius, aus den letzten 
Feldzuegen in gutem Andenken bei den Soldaten standen, machten tiefen Eindruck; 
die verfassungswidrige Absetzung des popularen Konsuls, der Eingriff des Senats 
in die Rechte des souveraenen Volkes wirkten auf den gemeinen Mann, und den 
Offizieren machte das Gold des Konsuls oder vielmehr der Neubuerger den 
Verfassungsbruch deutlich. Das kampanische Heer erkannte den Cinna als Konsul an 
und schwor ihm Mann fuer Mann den Eid der Treue; es ward der Kern fuer die von 
den Neubuergern und selbst den bundesgenoessischen Gemeinden herbeistroemenden 
Scharen. Bald bewegten ansehnliche, wenn auch meistens aus Rekruten bestehende 
Haufen sich von Kampanien auf die Hauptstadt zu. Andere Schwaerme nahten ihr von 
Norden. Auf Cinnas Einladung waren die das Jahr zuvor Verbannten bei Telamon an 
der etruskischen Kueste gelandet. Es waren nicht mehr als etwa 500 Bewaffnete, 
groesstenteils Sklaven der Fluechtlinge und geworbene numidische Reiter; aber 
Gaius Marius, wie er das Jahr zuvor mit dem hauptstaedtischen Gesindel hatte 
Gemeinschaft machen wollen, liess jetzt die Zwinghaeuser erbrechen, in denen die 
Gutsbesitzer dieser Gegend ihre Feldarbeiter zur Nachtzeit einschlossen, und die 
Waffen, die er diesen bot, um sich die Freiheit zu erfechten, wurden nicht 
verschmaeht. Durch diese Mannschaft und die Zuzuege der Neubuerger sowie der von 
allen Seiten mit ihrem Anhang herbeistroemenden landfluechtigen Leute 
verstaerkt, zaehlte er bald 6000 Mann unter seinen Adlern und konnte vierzig 
Schiffe bemannen, die sich vor die Tibermuendung legten und auf die nach Rom 
segelnden Getreideschiffe Jagd machten. Mit diesen stellte er sich dem "Konsul" 
Cinna zur Verfuegung. Die Fuehrer der kampanischen Armee schwankten; die 
einsichtigeren, namentlich Sertorius, warnten ernstlich vor der allzuengen 
Gemeinschaft mit einem Manne, der durch seinen Namen an die Spitze der Bewegung 
gefuehrt werden musste und doch notorisch ebenso jedes staatsmaennischen 
Handelns unfaehig wie von wahnsinnigem Rachedurst gepeinigt war; indes Cinna 
achtete diese Bedenklichkeiten nicht und bestaetigte dem Marius den Oberbefehl 
in Etrurien und zur See mit prokonsularischer Gewalt.
So zog sich das Gewitter um die Hauptstadt zusammen, und es konnte nicht 
laenger verschoben werden, zu ihrem Schutz die Regierungstruppen heranzuziehen 
^1. Aber die Streitkraefte des Metellus wurden in Samnium und vor Nola durch die 
Italiker festgehalten; Strabo allein war imstande, der Hauptstadt zu Hilfe zu 
eilen. Er erschien auch und schlug sein Lager am Collinischen Tor; mit seiner 
starken und krieggewohnten Armee waere er wohl imstande gewesen, die noch 
schwachen Insurgentenhaufen rasch und voellig zu vernichten; allein dies schien 
nicht in seiner Absicht zu liegen. Vielmehr liess er es geschehen, dass Rom von 
den Insurgenten in der Tat umstellt ward. Cinna mit seinem Korps und dem des 
Carbo stellten sich am rechten Tiberufer dem Ianiculum gegenueber auf, Sertorius 
am linken, Pompeius gegenueber gegen den Servianischen Wall zu. Marius, mit 
seinem allmaehlich auf drei Legionen angewachsenen Haufen und im Besitz einer 
Anzahl von Kriegsschiffen, besetzte einen Kuestenplatz nach dem andern, bis 
zuletzt sogar Ostia durch Verrat in seine Gewalt kam und, gleichsam zum Vorspiel 
der herannahenden Schreckensherrschaft, der wilden Bande von dem Feldherrn zu 
Mord und Pluenderung preisgegeben ward. Die Hauptstadt schwebte, schon durch die 
blosse Hemmung des Verkehrs, in grosser Gefahr; auf Befehl des Senats wurden 
Mauern und Tore in Verteidigungszustand gesetzt und das Buergeraufgebot auf das 
Ianiculum befehligt. Strabos Untaetigkeit erregte bei Vornehmen und Geringen 
gleichmaessig Befremden und Entruestung. Der Verdacht, dass er mit Cinna 
insgeheim unterhandle, lag nahe, war indes wahrscheinlich unbegruendet; ein 
ernstliches Gefecht, das er dem Haufen des Sertorius lieferte, und die 
Unterstuetzung, die er dem Konsul Octavius gewaehrte, als Marius durch 
Einverstaendnis mit einem der Offiziere der Besatzung in das Ianiculum 
eingedrungen war, und durch die es in der Tat gelang, die Insurgenten mit 
starkem Verlust wieder hinauszuschlagen, bewiesen es, dass er nichts weniger 
beabsichtigte, als sich den Insurgentenfuehrern anzuschliessen oder vielmehr 
unterzuordnen. Vielmehr scheint seine Absicht gewesen zu sein, der geaengsteten 
hauptstaedtischen Regierung und Buergerschaft seinen Beistand gegen die 
Insurrektion um den Preis des Konsulats fuer das naechste Jahr zu verkaufen und 
damit das Heft des Regiments selber in die Haende zu bekommen. Der Senat war 
indes nicht geneigt, um dem einen Usurpator zu entgehen, sich dem andern in die 
Arme zu werfen, und suchte sich anderweitig zu helfen. Den saemtlichen, an dem 
Aufstand der Bundesgenossen beteiligten italischen Gemeinden, die die Waffen 
niedergelegt und infolgedessen ihr altes Buendnis eingebuesst hatten, wurde 
durch Senatsbeschluss nachtraeglich das Buergerrecht verliehen 2. Es schien 
gleichsam offiziell konstatiert werden zu sollen, dass Rom in dem Krieg gegen 
die Italiker seine Existenz nicht um eines grossen Zweckes, sondern um der 
eigenen Eitelkeit willen eingesetzt hatte: in der ersten augenblicklichen 
Verlegenheit wurde, um ein paar tausend Soldaten mehr auf die Beine zu bringen, 
alles aufgeopfert, was in dem Bundesgenossenkrieg um so fuerchterlich teuren 
Preis errungen worden war. In der Tat kamen auch Truppen aus den Gemeinden, 
denen diese Nachgiebigkeit zugute kam; aber statt der versprochenen vielen 
Legionen betrug ihr Zuzug im ganzen nicht mehr als hoechstens zehntausend Mann. 
Wichtiger noch waere es gewesen, mit den Samniten und Nolanern zu einem Abkommen 
zu gelangen, um die Truppen des durchaus zuverlaessigen Metellus zum Schutze der 
Hauptstadt verwenden zu koennen. Allein die Samniten stellten Forderungen, die 
an das Caudinische Joch erinnerten: Rueckgabe des den Samniten abgenommenen 
Beuteguts und ihrer Gefangenen und Ueberlaeufer; Verzicht auf die 
samnitischerseits den Roemern entrissene Beute; Bewilligung des Buergerrechts an 
die Samniten selbst sowie an die zu ihnen uebergetretenen Roemer. Der Senat 
verwarf selbst in dieser Not so entehrende Friedensbedingungen, wies aber den 
noch den Metellus an, mit Zuruecklassung einer kleinen Abteilung alle im 
suedlichen Italien irgend entbehrlichen Truppen schleunigst selber nach Rom zu 
fuehren. Er gehorchte; aber die Folge war, dass die Samniten den gegen sie 
zurueckgelassenen Legaten des Metellus Plautius mit seinem schwachen Haufen 
angriffen und schlugen, dass die nolanische Besatzung ausrueckte und die 
benachbarte, mit Rom verbuendete Stadt Abella in Brand steckte; dass ferner 
Cinna und Marius den Samniten alles bewilligten, was sie begehrten - was lag 
ihnen an roemischer Ehre! -und samnitischer Zuzug die Reihen der Insurgenten 
verstaerkte. Ein empfindlicher Verlust war es auch, dass nach einem fuer die 
Regierungstruppen ungluecklichen Gefecht Ariminum von den Insurgenten besetzt 
und dadurch die wichtige Verbindung zwischen Rom und dem Potal, von wo 
Mannschaft und Zufuhren erwartet wurden, unterbrochen ward. Mangel und Hunger 
stellten sich ein. Die grosse volkreiche, stark mit Truppen besetzte Stadt war 
nur ungenuegend mit Vorraeten versehen; und namentlich Marius liess es sich 
angelegen sein, ihr die Zufuhr mehr und mehr abzuschneiden. Schon frueher hatte 
er den Tiber durch eine Schiffbruecke gesperrt; jetzt brachte er durch die 
Eroberung von Antium, Lanuvium, Aricia und anderen Ortschaften die noch offenen 
Landverbindungswege in seine Gewalt und kuehlte zugleich vorlaeufig seine Rache, 
indem er, wo immer Gegenwehr geleistet worden war, die gesamte Buergerschaft mit 
Ausnahme derer, die etwa die Stadt ihm verraten hatten, ueber die Klinge 
springen liess. Ansteckende Krankheiten waren die Folge der Not und raeumten in 
den dicht um die Hauptstadt zusammengedraengten Heermassen fuerchterlich auf von 
Strabos Veteranenheer sollen 11000, von den Truppen des Octavius 6000 Mann 
denselben erlegen sein. Dennoch verzweifelte die Regierung nicht; und ein 
glueckliches Ereignis fuer sie war Strabos ploetzlicher Tod. Er starb an der 
Pest 3; die aus vielen Gruenden gegen ihn erbitterten Massen rissen seinen 
Leichnam von der Bahre und schleiften ihn durch die Strassen. Was von seinen 
Truppen uebrig war, vereinigte der Konsul Octavius mit seiner Armee. Nach 
Metellus' Eintreffen und Strabos Abscheiden war die Regierungsarmee wieder ihren 
Gegnern wenigstens gewachsen und konnte am Albaner Gebirge gegen die Insurgenten 
zum Kampfe sich stellen. Allein die Gemueter der Regierungssoldaten waren tief 
erschuettert; als Cinna ihnen gegenueber erschien, empfingen sie ihn mit Zuruf, 
als waere er noch ihr Feldherr und Konsul; Metellus fand es geraten, es nicht 
auf die Schlacht ankommen zu lassen, sondern die Truppen in das Lager 
zurueckzufuehren. Die Optimaten selbst wurden unsicher und unter sich uneins. 
Waehrend eine Partei, an ihrer Spitze der ehrenwerte, aber stoerrige und 
kurzsichtige Konsul Octavius, sich beharrlich gegen jede Nachgiebigkeit setzte, 
versuchte der kriegskundigere und verstaendigere Metellus einen Vergleich 
zustande zu bringen; aber seine Zusammenkunft mit Cinna erregte den Zorn der 
Ultras beider Parteien: Cinna hiess dem Marius ein Schwaechling, Metellus dem 
Octavius ein Verraeter. Die Soldaten, ohnehin verstoert und nicht ohne Ursache 
der Fuehrung des unerprobten Octavius misstrauend, sannen Metellus an, den 
Oberbefehl zu uebernehmen, und begannen, da dieser sich weigerte, haufenweise 
die Waffen wegzuwerfen oder gar zum Feind zu desertieren. Die Stimmung der 
Buergerschaft wurde taeglich gedrueckter und schwieriger. Auf den Ruf der 
Herolde Cinnas, dass den ueberlaufenden Sklaven die Freiheit zugesichert sei, 
stroemten dieselben scharenweise aus der Hauptstadt in das feindliche Lager. Dem 
Vorschlage aber, dass der Senat den Sklaven, die in das Heer eintreten wuerden, 
die Freiheit zusichern solle, widersetzte Octavius sich entschieden. Die 
Regierung konnte es sich nicht verbergen, dass sie geschlagen war und dass 
nichts uebrig blieb, als mit den Fuehrern der Bande womoeglich ein Abkommen zu 
treffen, wie der ueberwaeltigte Wanderer es trifft mit dem Raeuberhauptmann. 
Boten gingen an Cinna; allein da sie toerichterweise Schwierigkeiten machten, 
ihn als Konsul anzuerkennen und Cinna waehrend dieser Weiterungen sein Lager 
hart vor die Stadttore verlegte, so griff das Ueberlaufen so sehr um sich, dass 
es nicht mehr moeglich war, irgendwelche Bedingungen festzusetzen, sondern der 
Senat sich einfach dem in die Acht erklaerten Konsul unterwarf, indem er nur die 
Bitte hinzufuegte, des Blutvergiessens sich zu enthalten. Cinna sagte es zu, 
aber weigerte sich, sein Versprechen eidlich zu bekraeftigen; Marius, ihm zur 
Seite den Verhandlungen beiwohnend, verharrte in finsterem Schweigen.
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^1 Die ganze folgende Darstellung beruht wesentlich auf dem neu 
aufgefundenen Bericht des Licinianus, der eine Anzahl frueher unbekannter 
Tatsachen mitteilt und vor allem die Folge und Verknuepfung dieser Vorgaenge 
deutlicher, als bisher moeglich war, erkennen laesst.
2 3, 258. Dass eine Bestaetigung durch die Komitien nicht stattfand, geht 
aus Cic. Phil. 12, 11, 27 hervor. Der Senat scheint sich der Form bedient zu 
haben, die Frist des Plautisch-Papirischen Gesetzes einfach zu verlaengern, was 
ihm nach Herkommen freistand und tatsaechlich hinauslief auf Erteilung des 
Buergerrechts an alle Italiker.
3 Adflatus sidere wie Livius (nach Obsequens 56) sagt, heisst "von der Pest 
ergriffen" (Petr. 2; Plin. nat. 2, 41, 108; Liv. 8, 9, 12), nicht "vom Blitz 
getroffen", wie die Spaeteren es missverstanden haben.
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Die Tore der Hauptstadt oeffneten sich. Der Konsul zog ein mit seinen 
Legionen; aber Marius, spoettisch erinnernd an das Achtgesetz, weigerte sich, 
die Stadt zu betreten, bevor das Gesetz es ihm gestatte, und eilig versammelten 
sich die Buerger auf dem Markt, um den kassierenden Beschluss zu fassen. So kam 
er denn und mit ihm die Schreckensherrschaft. Es war beschlossen, nicht einzelne 
Opfer auszuwaehlen, sondern die namhaften Maenner der Optimatenpartei saemtlich 
niedermachen zu lassen und ihre Gueter einzuziehen. Die Tore wurden gesperrt; 
fuenf Tage und fuenf Naechte waehrte unausgesetzt die Schlaechterei; einzelne 
Entkommene oder Vergessene wurden auch nachher noch taeglich erschlagen und 
monatelang ging die Blutjagd durch ganz Italien. Der Konsul Gnaeus Octavius war 
das erste Opfer. Seinem oft ausgesprochenen Grundsatz getreu, lieber den Tod zu 
leiden als den rechtlosen Leuten das geringste Zugestaendnis zu machen, weigerte 
er auch jetzt sich zu fliehen, und im konsularischen Schmuck harrte er auf dem 
Ianiculum des Moerders, der nicht lange saeumte. Es starben Lucius Caesar 
(Konsul 644 90), der gefeierte Sieger von Acerrae; sein Bruder Gaius, dessen 
unzeitiger Ehrgeiz den Sulpicischen Tumult heraufbeschworen hatte, bekannt als 
Redner und Dichter und als liebenswuerdiger Gesellschafter; Marcus Antonius 
(Konsul 665 99), nach dem Tode des Lucius Crassus unbestritten der erste 
Sachwalter seiner Zeit; Publius Crassus (Konsul 657 97), der im Spanischen und 
im Bundesgenossenkrieg und noch waehrend der Belagerung Roms mit Auszeichnung 
kommandiert hatte: ueberhaupt eine Menge der angesehensten Maenner der 
Regierungspartei, unter denen von den gierigen Haeschern namentlich die reichen 
mit besonderem Eifer verfolgt wurden. Jammervoll vor allen schien der Tod des 
Lucius Merula, der sehr wider seinen Wunsch Cinnas Nachfolger geworden war und 
nun deswegen peinlich angeklagt und vor die Komitien geladen, um der 
unvermeidlichen Verurteilung zuvorzukommen, sich die Adern oeffnete und am Altar 
des Hoechsten Jupiter, dessen Priester er war, nach Ablegung der priesterlichen 
Kopfbinde, wie es die religioese Pflicht des sterbenden Flamen mit sich brachte, 
den Geist aushauchte; und mehr noch der Tod des Quintus Catulus (Konsul 652 
102), einst in besseren Tagen in dem herrlichsten Sieg und Triumph der Gefaehrte 
desselben Marius, der jetzt fuer die flehenden Verwandten seines alten Kollegen 
keine andere Antwort hatte als den einsilbigen Bescheid: "Er muss sterben!" Der 
Urheber all dieser Untaten war Gaius Marius. Er bezeichnete die Opfer und die 
Henker - nur ausnahmsweise ward, wie gegen Merula und Catulus, eine Rechtsform 
beobachtet; nicht selten war ein Blick oder das Stillschweigen, womit er die 
Begruessenden empfing, das Todesurteil, das stets sofort vollstreckt ward. 
Selbst mit dem Tode des Opfers ruhte seine Rache nicht; er verbot, die Leichen 
zu bestatten; er liess - worin freilich Sulla ihm vorangegangen war - die Koepfe 
der getoeteten Senatoren an die Rednerbuehne auf dem Marktplatz heften; einzelne 
Leichen liess er ueber den Markt schleifen, die des Gaius Caesar an der 
Grabstaette des vermutlich einst von Caesar angeklagten Quintus Varius noch 
einmal durchbohren; er umarmte oeffentlich den Menschen, der ihm, waehrend er 
bei Tafel sass, den Kopf des Antonius ueberreichte, den selber in seinem 
Versteck aufzusuchen und mit eigener Hand umzubringen er kaum hatte abgehalten 
werden koennen. Hauptsaechlich seine Sklavenlegionen, namentlich eine Abteilung 
Ardyaeer, dienten ihm als Schergen und versaeumten nicht, in diesen Saturnalien 
ihrer neuen Freiheit die Haeuser ihrer ehemaligen Herren zu pluendern und was 
ihnen darin vorkam, zu schaenden und zu morden. Seine eigenen Genossen waren in 
Verzweiflung ueber dieses wahnsinnige Wueten; Sertorius beschwor den Konsul, 
demselben um jeden Preis Einhalt zu tun, und auch Cinna war erschrocken. Aber in 
Zeiten, wie diese waren, wird der Wahnsinn selbst eine Macht; man stuerzt sich 
in den Abgrund, um vor dem Schwindel sich zu retten. Es war nicht leicht, dem 
rasenden alten Mann und seiner Bande in den Arm zu fallen, und am wenigsten 
Cinna hatte den Mut dazu; er waehlte den Marius vielmehr fuer das naechste Jahr 
zu seinem Kollegen im Konsulat. Das Schreckensregiment terrorisierte die 
gemaessigteren Sieger nicht viel weniger als die geschlagene Partei; nur die 
Kapitalisten waren nicht unzufrieden damit, dass eine fremde Hand sich dazu 
herlieh, die stolzen Oligarchen einmal gruendlich zu demuetigen, und zugleich 
infolge der umfassenden Konfiskationen und Versteigerungen der beste Teil der 
Beute an sie kam - sie erwarben in diesen Schreckenszeiten bei dem Volke sich 
den Beinamen der "Einsaeckler".
Dem Urheber dieses Terrorismus, dem alten Gaius Marius, hatte also das 
Verhaengnis seine beiden hoechsten Wuensche gewaehrt. Er hatte Rache genommen an 
der ganzen vornehmen Meute, die ihm seine Siege vergaellt, seine Niederlagen 
vergiftet hatte; er hatte jeden Nadelstich mit einem Dolchstich vergelten 
koennen. Er trat ferner das neue Jahr noch einmal an als Konsul; das Traumbild 
des siebenten Konsulates, das der Orakelspruch ihm zugesichert, nach dem er seit 
dreizehn Jahren gegriffen hatte, war nun wirklich geworden. Was er wuenschte, 
hatten die Goetter ihm gewaehrt; aber auch jetzt noch, wie in der alten 
Sagenzeit, uebten sie die verhaengnisvolle Ironie, den Menschen zu verderben 
durch die Erfuellung seiner Wuensche. In seinen ersten Konsulaten der Stolz, im 
sechsten das Gespoett seiner Mitbuerger, stand er jetzt im siebenten belastet 
mit dem Fluche aller Parteien, mit dem Hass der ganzen Nation; er, der von Haus 
aus rechtliche, tuechtige, kernbrave Mann, gebrandmarkt als das wahnwitzige 
Oberhaupt einer ruchlosen Raeuberbande. Er selbst schien es zu fuehlen. Wie im 
Taumel vergingen ihm die Tage, und des Nachts versagte ihm seine Lagerstatt die 
Ruhe, so dass er zum Becher griff, um nur sich zu betaeuben. Ein hitziges Fieber 
ergriff ihn; nach siebentaegigem Krankenlager, in dessen wilden Phantasien er 
auf den kleinasiatischen Gefilden die Schlachten schlug, deren Lorbeer Sulla 
bestimmt war, am 13. Januar 668 (86) war er eine Leiche. Er starb, ueber siebzig 
Jahr alt, im Vollbesitz dessen, was er Macht und Ehre nannte, und in seinem 
Bette; aber die Nemesis ist mannigfaltig und suehnt nicht immer Blut mit Blut. 
Oder war es etwa keine Vergeltung, dass Rom und Italien bei der Nachricht von 
dem Tode des gefeierten Volkserretters jetzt aufatmeten wie kaum bei der Kunde 
von der Schlacht auf dem Raudischen Feld?
Auch nach seinem Tode zwar kamen einzelne Auftritte vor, die an die 
Schreckenszeit erinnerten; so machte zum Beispiel Gaius Fimbria, der wie kein 
anderer bei den Marianischen Schlaechtereien seine Hand in Blut getaucht hatte, 
bei dem Leichenbegaengnis des Marius selbst einen Versuch, den allgemein 
verehrten und selbst von Marius verschonten Oberpontifex Quintus Scaevola 
(Konsul 659 95) umzubringen und klagte dann, als derselbe von der empfangenen 
Wunde genas, ihn peinlich an, wegen des Verbrechens, wie er scherzhaft sich 
ausdrueckte, dass er sich nicht habe wollen ermorden lassen. Aber die Orgien des 
Mordens waren doch vorueber. Unter dem Vorwand der Soldzahlung rief Sertorius 
die Marianischen Banditen zusammen, umzingelte sie mit seinen zuverlaessigen 
keltischen Truppen und liess sie, nach den geringsten Angaben 4000 an der Zahl, 
saemtlich niederhauen.
Mit dem Schreckensregiment zugleich war die Tyrannis gekommen. Cinna stand 
nicht bloss vier Jahre nacheinander (667-670 87-84) als Konsul an der Spitze des 
Staats, sondern er ernannte auch regelmaessig sich und seine Kollegen, ohne das 
Volk zu befragen; es war, als ob diese Demokraten die souveraene 
Volksversammlung mit absichtlicher Geringschaetzung beiseite schoeben. Kein 
anderes Haupt der Popularpartei vor- oder nachher hat eine so vollkommen 
absolute Gewalt in Italien wie in dem groessten Teil der Provinzen so lange Zeit 
hindurch fast ungestoert besessen wie Cinna; aber es ist auch keiner zu nennen, 
dessen Regiment so vollkommen nichtig und ziellos gewesen waere. Man nahm 
natuerlich das von Sulpicius und spaeter von Cinna selbst beantragte, den 
Neubuergern und den Freigelassenen gleiches Stimmrecht mit den Altbuergern 
zusichernde Gesetz wieder auf und liess dasselbe durch einen Senatsbeschluss 
foermlich als zu Recht bestehend bestaetigen (670 84). Man ernannte Zensoren 
(668 86), um demgemaess saemtliche Italiker in die fuenfunddreissig 
Buergerbezirke zu verteilen - eine seltsame Fuegung dabei war es, dass infolge 
des Mangels von faehigen Kandidaten zur Zensur derselbe Philippus, der als 
Konsul 663 (91) hauptsaechlich den Plan des Drusus, den Italikern das Stimmrecht 
zu verleihen, hatte scheitern machen, jetzt dazu ausersehen ward, sie als Zensor 
in die Buergerrollen einzuschreiben. Man stiess natuerlich die von Sulla im 
Jahre 666 (88) begruendeten reaktionaeren Institutionen um. Man tat einiges, um 
dem Proletariat sich gefaellig zu erweisen - so wurden wahrscheinlich die vor 
einigen Jahren eingefuehrten Beschraenkungen der Getreideverteilung jetzt 
wiederum beseitigt; so wurde nach dem Vorschlag des Volkstribuns Marcus Iunius 
Brutus die von Gaius Gracchus beabsichtigte Koloniegruendung in Capua im 
Fruehjahr 671 (83) in der Tat ins Werk gesetzt; so veranlasste Lucius Valerius 
Flaccus der Juengere ein Schuldgesetz, das jede Privatforderung auf den vierten 
Teil ihres Nominalbetrags herabsetzte und drei Viertel zu Gunsten der Schuldner 
kassierte. Diese Massregeln aber, die einzigen konstitutiven waehrend des ganzen 
Cinnanischen Regiments, sind ohne Ausnahme vom Augenblick diktiert; es liegt - 
und vielleicht ist dies das Entsetzlichste bei dieser ganzen Katastrophe - 
derselben nicht etwa ein verkehrter, sondern gar kein politischer Plan zu 
Grunde. Man liebkoste den Poebel und verletzte ihn zugleich in hoechst 
unnoetiger Weise durch zwecklose Missachtung der verfassungsmaessigen 
Wahlordnung. Man konnte an der Kapitalistenpartei einen Halt finden und 
schaedigte sie aufs empfindlichste durch das Schuldgesetz. Die eigentliche 
Stuetze des Regiments waren - durchaus ohne dessen Zutun - die Neubuerger; man 
liess sich ihren Beistand gefallen, aber es geschah nichts, um die seltsame 
Stellung der Samniten zu regeln, die dem Namen nach jetzt roemische Buerger 
waren, aber offenbar tatsaechlich ihre landschaftliche Unabhaengigkeit als den 
eigentlichen Zweck und Preis des Kampfes betrachteten und diese gegen all und 
jeden zu verteidigen in Waffen blieben. Man schlug die angesehenen Senatoren tot 
wie tolle Hunde; aber nicht das geringste ward getan, um den Senat im Interesse 
der Regierung zu reorganisieren oder auch nur dauernd zu terrorisieren, so dass 
dieselbe auch seiner keineswegs sicher war. So hatte Gaius Gracchus den Sturz 
der Oligarchie nicht verstanden, dass der neue Herr sich auf seinem 
selbstgeschaffenen Thron verhalten koenne, wie es legitime Nullkoenige zu tun 
belieben. Aber diesen Cinna hatte nicht sein Wollen, sondern der reine Zufall 
emporgetragen; war es ein Wunder, dass er blieb, wo die Sturmflut der Revolution 
ihn hingespuelt hatte, bis eine zweite Sturmflut kam, ihn wiederfortzuschwemmen?
Dieselbe Verbindung der gewaltigsten Machtfuelle mit der vollstaendigsten 
Impotenz und Inkapazitaet der Machthaber zeigte die Kriegfuehrung der 
revolutionaeren Regierung gegen die Oligarchie, an der denn doch zunaechst ihre 
Existenz hing. In Italien gebot sie unumschraenkt. Unter den Altbuergern war ein 
sehr grosser Teil grundsaetzlich demokratisch gesinnt; die noch groessere Masse 
der ruhigen Leute missbilligte zwar die Marianischen Greuel, sahen aber in einer 
oligarchischen Restauration nichts als die Eroeffnung eines zweiten 
Schreckensregiments der entgegengesetzten Partei. Der Eindruck der Untaten des 
Jahres 667 (87) auf die Nation insgesamt war verhaeltnismaessig gering gewesen, 
da sie vorwiegend doch nur die hauptstaedtische Aristokratie betroffen hatten, 
und ward ueberdies einigermassen ausgeloescht durch das darauffolgende 
dreijaehrige, leidlich ruhige Regiment. Die gesamte Masse der Neubuerger 
endlich, vielleicht drei Fuenftel der Italiker, stand entschieden wo nicht fuer 
die gegenwaertige Regierung, doch gegen die Oligarchie.
Gleich Italien hielten zu jener die meisten Provinzen: Sizilien, Sardinien, 
beide Gallien, beide Spanien. In Africa machte Quintus Metellus, der den 
Moerdern gluecklich entkommen war, einen Versuch, diese Provinz fuer die 
Optimaten zu halten; zu ihm begab sich aus Spanien Marcus Crassus, der juengste 
Sohn des in dem Marianischen Blutbad umgekommenen Publius Crassus, und 
verstaerkte ihn durch einen in Spanien zusammengebrachten Haufen. Allein sie 
mussten, da sie sich untereinander entzweiten, dem Statthalter der 
revolutionaeren Regierung, Gaius Fabius Hadrianus, weichen. Asien war in den 
Haenden Mithradats; somit blieb als einzige Freistatt der verfemten Oligarchie 
die Provinz Makedonien, soweit sie in Sullas Gewalt war. Dorthin retteten sich 
Sullas Gemahlin und Kinder, die mit Muehe dem Tode entgangen waren, und nicht 
wenige entkommene Senatoren, so dass bald in seinem Hauptquartier eine Art von 
Senat sich bildete. An Dekreten gegen den oligarchischen Prokonsul liess es die 
Regierung nicht fehlen. Sulla ward durch die Komitien seines Kommandos und 
seiner sonstigen Ehren und Wuerden entsetzt und geaechtet, wie das in gleicher 
Weise auch gegen Metellus, Appius Claudius und andere angesehene Fluechtlinge 
geschah; sein Haus in Rom wurde geschleift, seine Landgueter verwuestet. Indes 
damit freilich war die Sache nicht erledigt. Haette Gaius Marius laenger gelebt, 
so waere er ohne Zweifel selbst gegen Sulla dorthin marschiert, wohin noch auf 
seinem Todbette die Fieberbilder ihn fuehrten; welche Massregeln nach seinem 
Tode die Regierung ergriff, ward schon erzaehlt. Lucius Valerius Flaccus der 
juengere 4, der nach Marius' Tode das Konsulat und das Kommando im Osten 
uebernahm (668 86), war weder Soldat noch Offizier, sein Begleiter Gaius Fimbria 
nicht unfaehig, aber unbotmaessig, das ihnen mitgegebene Heer schon der Zahl 
nach dreifach schwaecher als die Sullanische Armee. Man vernahm nacheinander, 
dass Flaccus, um nicht von Sulla erdrueckt zu werden, an ihm vorueber nach Asien 
abgezogen sei (668 86), dass Fimbria ihn beseitigt und sich selbst an seine 
Stelle gesetzt habe (Anfang 669 85), dass Sulla Frieden geschlossen habe mit 
Mithradates (669/70 85/84). Bis dahin hatte Sulla den in der Hauptstadt 
regierenden Behoerden gegenueber geschwiegen; jetzt lief ein Schreiben von ihm 
an den Senat ein, worin er die Beendigung des Krieges berichtete und seine 
Rueckkehr nach Italien ankuendigte; die den Neubuergern erteilten Rechte werde 
er achten; Strafexekutionen seien zwar unvermeidlich, allein sie wuerden nicht 
die Massen, sondern die Urheber treffen. Diese Ankuendigung schreckte Cinna aus 
seiner Untaetigkeit auf; wenn er bisher nichts gegen Sulla getan hatte, als dass 
einige Mannschaft unter die Waffen gestellt und eine Anzahl Schiffe im 
Adriatischen Meere versammelt worden war, so beschloss er jetzt, schleunigst 
nach Griechenland ueberzugehen. Aber andererseits weckte Sullas Schreiben, das 
den Umstaenden nach aeusserst gemaessigt zu nennen war, in der Mittelpartei 
Hoffnungen auf eine friedliche Ausgleichung. Die Majoritaet des Senats beschloss 
nach dem Vorschlag des aelteren Flaccus, einen Suehneversuch einzuleiten und zu 
dem Ende Sulla aufzufordern, sich unter Verbuergung sicheren Geleits in Italien 
einzufinden, die Konsuln Cinna und Carbo aber zu veranlassen, bis zum Eingang 
von Sullas Antwort die Ruestungen einzustellen. Sulla wies die Vorschlaege nicht 
unbedingt von der Hand; er kam zwar natuerlich nicht selbst, aber liess durch 
Boten erklaeren, dass er nichts fordere als Wiedereinsetzung der Verbannten in 
den vorigen Stand und gerichtliche Bestrafung der begangenen Verbrechen, 
Sicherheit uebrigens nicht geleistet begehre, sondern denen daheim zu bringen 
gedenke. Seine Abgesandten fanden den Stand der Dinge in Italien wesentlich 
veraendert. Cinna hatte, ohne um jenen Senatsbeschluss sich weiter zu 
bekuemmern, sofort nach aufgehobener Sitzung sich zum Heer begeben und die 
Einschiffung desselben betrieben. Die Aufforderung, in der boesen Jahreszeit 
sich dem Meer anzuvertrauen, rief unter den schon schwierigen Truppen im 
Hauptquartier zu Ancona eine Meuterei hervor, deren Opfer Cinna ward (Anfang 670 
84), worauf sein Kollege Carbo sich genoetigt sah, die schon uebergegangenen 
Abteilungen zurueckzufuehren und, auf das Aufnehmen des Krieges in Griechenland 
verzichtend, Winterquartiere in Ariminum zu beziehen. Sullas Antraege aber 
fanden darum keine bessere Aufnahme: der Senat wies seine Vorschlaege zurueck, 
ohne auch nur die Boten nach Rom zu lassen, und befahl ihm kurzweg, die Waffen 
niederzulegen. Es war nicht zunaechst die Koterie der Marianer, welche dies 
entschiedene Auftreten bewirkte. Eben jetzt, wo es galt, musste diese Faktion 
die bisher usurpierte Besetzung des hoechsten Amtes abgeben und fuer das 
entscheidende Jahr 671 (83) wieder Konsulwahlen veranstalten. Die Stimmen 
vereinigten hierbei sich nicht auf den bisherigen Konsul Carbo noch auf einen 
der faehigen Offiziere der bis dahin regierenden Clique, wie Quintus Sertorius 
oder Gaius Marius den Sohn, sondern auf Lucius Scipio und Gaius Norbanus, zwei 
Inkapazitaeten, von denen keiner zu schlagen, Scipio nicht einmal zu sprechen 
verstand, und von denen jener nur als der Urenkel des Antiochossiegers, dieser 
als politischer Gegner der Oligarchie sich der Menge empfahlen. Die Marianer 
wurden nicht so sehr ihrer Untaten wegen verabscheut als ihrer Nichtigkeit wegen 
verachtet; aber wenn die Nation nichts von diesen, so wollte sie in ihrer 
grossen Majoritaet noch viel weniger von Sulla und einer oligarchischen 
Restauration etwas wissen. Man dachte ernstlich an Abwehr. Waehrend Sulla nach 
Asien ueberging, das Heer des Fimbria zum Uebertritt bestimmte und dessen 
Fuehrer durch seine eigene Hand fiel, benutzte die Regierung in Italien die 
durch diese Schritte Sullas ihr gegoennte weitere Jahresfrist zu energischen 
Ruestungen: es sollen bei Sullas Landung 100000, spaeter sogar die doppelte 
Anzahl von Bewaffneten gegen ihn gestanden haben.
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4 Lucius Valerius Flaccus, den die Fasten als Konsul 668 (86) nennen, ist 
nicht der Konsul des Jahres 654 (100), sondern ein gleichnamiger juengerer Mann, 
vielleicht des vorigen Sohn. Einmal ist das Gesetz, das die Wiederwahl zum 
Konsulat untersagte, von ca. 603 (151) bis 673 (81) rechtlich in Kraft 
geblieben, und es ist nicht wahrscheinlich, dass dasselbe, war fuer Scipio 
Aemilianus und Marius, auch fuer Flaccus geschah. Zweitens wird nirgends, wo der 
eine oder der andere Flaccus genannt wird, eines doppelten Konsulats gedacht, 
auch nicht, wo es notwendig war wie Cic. Flacc. 32, 77. Drittens kann der Lucius 
Valerius Flaccus, der im Jahre 669 (85) als Vormann des Senats, also als 
Konsulat in Rom taetig war (Liv. 83), nicht der Konsul des Jahres 668 (86) sein, 
da dieser damals bereits nach Asien abgegangen und wahrscheinlich schon tot war. 
Der Konsul 654 (100), Zensor 657 (97), ist derjenige, den Cicero (Att. 8, 3, 6) 
unter den 667 (87) in Rom anwesenden Konsulaten nennt; er war 669 (85) 
unzweifelhaft der aelteste lebende Altzensor und also geeignet zum Vormann des 
Senats; er ist auch der Zwischenkoenig und der Reiterfuehrer von 672 (82). 
Dagegen ist der Konsul 668 (86), der in Nikomedeia umkam, der Vater des von 
Cicero verteidigten Lucius Flaccus (Flacc. 25, 61; vgl. 23, 55; 32, 77).
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Gegen diese italische Macht hatte Sulla nichts in die Waagschale zu legen 
als seine fuenf Legionen, die, auch mit Einrechnung einiger in Makedonien und im 
Peloponnes aufgebotener Zuzuege, kaum auf 40000 Mann sich belaufen mochten. 
Allerdings hatte dies Heer in siebenjaehrigen Kaempfen in Italien, Griechenland 
und Asien des Politisierens sich entwoehnt und hing seinem Feldherrn, der den 
Soldaten alles, Schwelgerei, Bestialitaet, sogar Meuterei gegen die Offiziere, 
nachsah, nichts verlangte als Tapferkeit und Treue gegen den Feldherrn und fuer 
den Sieg die verschwenderischsten Belohnungen in Aussicht stellte, mit allem 
jenem soldatischen Enthusiasmus an, der um so gewaltiger ist, als dabei die 
edelsten und die gemeinsten Leidenschaften oft in derselben Brust sich begegnen. 
Freiwillig schworen nach roemischer Sitte die Sullanischen Soldaten sich 
einander es zu, fest zusammenzuhalten, und freiwillig brachte ein jeder dem 
Feldherrn seinen Sparpfennig als Beisteuer zu den Kriegskosten. Allein so 
ansehnlich diese geschlossene Kernschar gegen die feindlichen Massen ins Gewicht 
fiel, so erkannte doch Sulla sehr wohl, dass Italien nicht mit fuenf Legionen 
bezwungen werden konnte, wenn es im entschlossenen Widerstande einig 
zusammenhielt. Mit der Popularpartei und ihren unfaehigen Autokraten fertig zu 
werden, waere nicht schwierig gewesen; aber er sah sich gegenueber und mit 
dieser vereinigt die ganze Masse derer, die keine oligarchische 
Schreckensrestauration wollten, und vor allen Dingen die gesamte 
Neubuergerschaft, sowohl diejenigen, die durch das Julische Gesetz von der 
Teilnahme an der Insurrektion sich hatten abhalten lassen, als diejenigen, deren 
Schilderhebung vor wenigen Jahren Rom an den Rand des Verderbens gefuehrt hatte. 
Sulla uebersah vollkommen die Lage der Verhaeltnisse und war weit entfernt von 
der blinden Erbitterung und der eigensinnigen Starrheit, die die Majoritaet 
seiner Partei charakterisierten. Waehrend das Staatsgebaeude in vollen Flammen 
stand, waehrend man seine Freunde ermordete, seine Haeuser zerstoerte, seine 
Familie ins Elend trieb, war er unbeirrt auf seinem Posten verblieben, bis der 
Landesfeind ueberwaeltigt und die roemische Grenze gesichert war. In demselben 
Sinne patriotischer und einsichtiger Maessigung behandelte er auch jetzt die 
italischen Verhaeltnisse und tat, was er irgend tun konnte, um die Gemaessigten 
und die Neubuerger zu beruhigen und um zu verhindern, dass nicht unter dem Namen 
des Buergerkrieges der weit gefaehrlichere Krieg zwischen den Altroemern und den 
italischen Bundesgenossen abermals emporlodere. Schon das erste Schreiben, das 
Sulla an den Senat richtete, hatte nichts als Recht und Gerechtigkeit gefordert 
und eine Schreckensherrschaft ausdruecklich zurueckgewiesen; im Einklang damit 
stellte er nun allen denen, die noch jetzt von der revolutionaeren Regierung 
sich lossagen wuerden, unbedingte Begnadigung in Aussicht und veranlasste seine 
Soldaten, Mann fuer Mann, zu schwoeren, dass sie den Italikern durchaus als 
Freunden und Mitbuergern begegnen wuerden. Die buendigsten Erklaerungen 
sicherten den Neubuergern die von ihnen erworbenen politischen Rechte; so dass 
Carbo deshalb von jeder italischen Stadtgemeinde sich Geiseln wollte stellen 
lassen, was indes an der allgemeinen Indignation und an dem Widerspruch des 
Senats scheiterte. Die Hauptschwierigkeit der Lage Sullas bestand in der Tat 
darin, dass bei der eingerissenen Wort- und Treulosigkeit die Neubuerger allen 
Grund hatten, wenn nicht an seinen persoenlichen Absichten, doch daran zu 
zweifeln, ob er es vermoegen werde, seine Partei zum Worthalten nach dem Siege 
zu bestimmen.
Im Fruehling 671 (83) landete Sulla mit seinen Legionen in dem Hafen von 
Brundisium. Der Senat erklaerte auf die Nachricht davon das Vaterland in Gefahr 
und uebertrug den Konsuln unbeschraenkte Vollmacht; aber diese unfaehigen Leiter 
hatten sich nicht vorgesehen und waren durch die seit Jahren in Aussicht 
stehende Landung dennoch ueberrascht. Das Heer befand sich noch in Ariminum, die 
Haefen waren unbesetzt und ueberhaupt unglaublicherweise in dem ganzen 
suedoestlichen Litoral kein Mann unter den Waffen. Die Folgen zeigten sich bald. 
Gleich Brundisium selbst, eine ansehnliche Neubuergergemeinde, oeffnete ohne 
Widerstand dem oligarchischen General die Tore und dem gegebenen Beispiel folgte 
ganz Messapien und Apulien. Die Armee marschierte durch diese Gegenden wie durch 
Freundesland und hielt, ihres Eides eingedenk, durchgaengig die strengste 
Mannszucht. Von allen Seiten stroemten die versprengten Reste der 
Optimatenpartei in das Lager Sullas. Aus den Bergschluchten Liguriens, wohin er 
von Afrika sich gerettet hatte, kam Quintus Metellus und uebernahm wieder, als 
Kollege Sullas, das im Jahr 667 (87) ihm uebertragene und von der Revolution ihm 
aberkannte prokonsularische Kommando; ebenso erschien von Afrika her mit einer 
kleinen Schar Bewaffneter Marcus Crassus. Die meisten Optimaten freilich kamen 
als vornehme Emigranten mit grossen Anspruechen und geringer Kampflust, so dass 
sie von Sulla selbst bittere Worte zu hoeren bekamen ueber die adligen Herren, 
die zum Heil des Staates sich wollten retten lassen und nicht einmal dazu zu 
bringen seien, ihre Sklaven zu bewaffnen. Wichtiger war es, dass schon 
Ueberlaeufer aus dem demokratischen Lager sich einstellten - so der feine und 
angesehene Lucius Philippus, nebst ein paar notorisch unfaehigen Leuten der 
einzige Konsular, der mit der revolutionaeren Regierung sich eingelassen und 
unter ihr Aemter angenommen hatte; er fand bei Sulla die zuvorkommendste 
Aufnahme und erhielt den ehrenvollen und bequemen Auftrag, die Provinz Sardinien 
fuer ihn zu besetzen. Ebenso wurden Quintus Lucretius Ofelia und andere 
brauchbare Offiziere empfangen und sofort beschaeftigt; selbst Publius Cethegus, 
einer der nach der Sulpicischen Erneute von Sulla geaechteten Senatoren, erhielt 
Verzeihung und eine Stellung im Heer. Wichtiger noch als die einzelnen 
Uebertritte war der der Landschaft Picenum, der wesentlich dem Sohne des Strabo, 
dem jungen Gnaeus Pompeius, verdankt ward. Dieser, gleich seinem Vater von Haus 
aus kein Anhaenger der Oligarchie, hatte die revolutionaere Regierung anerkannt 
und sogar in Cinnas Heer Dienste genommen; allein es ward ihm nicht vergessen, 
dass sein Vater die Waffen gegen die Revolution getragen hatte; er sah sich 
vielfach angefeindet, ja sogar durch Anklage auf Herausgabe der nach der 
Einnahme von Asculum von seinem Vater wirklich oder angeblich unterschlagenen 
Beute mit dem Verlust seines sehr betraechtlichen Vermoegens bedroht. Zwar 
wendete mehr als die Beredsamkeit des Konsulars Lucius Philippus und des jungen 
Quintus Hortensius der Schutz des ihm persoenlich gewogenen Konsuls Carbo den 
oekonomischen Ruin von ihm ab; aber die Verstimmung blieb. Auf die Nachricht von 
Sullas Landung ging er nach Picenum, wo er ausgedehnte Besitzungen und von 
seinem Vater und dem Bundesgenossenkriege her die besten munizipalen 
Verbindungen hatte und pflanzte in Auximum (Osimo) die Fahne der optimatischen 
Partei auf. Die meistens von Altbuergern bewohnte Landschaft fiel ihm zu; die 
junge Mannschaft, welche grossenteils mit ihm unter seinem Vater gedient hatte, 
stellte sich bereitwillig unter den beherzten Fuehrer, der, noch nicht 
dreiundzwanzigjaehrig, ebensosehr Soldat wie General war, im Reitergefecht den 
Seinen voraussprengte und tuechtig mit in den Feind einhieb. Das picenische 
Freiwilligenkorps wuchs bald auf drei Legionen; den aus der Hauptstadt zur 
Daempfung der picenischen Insurrektion ausgesandten Abteilungen unter Cloelius, 
Gaius Carrinas, Lucius Iunius Brutus Damasippus 5 wusste der improvisierte 
Feldherr, die unter denselben entstandenen Zwistigkeiten geschickt benutzend, 
sich zu entziehen oder sie einzeln zu schlagen und mit dem Hauptheer Sullas, wie 
es scheint in Apulien, die Verbindung herzustellen. Sulla begruesste ihn als 
Imperator, das heisst als einen im eigenen Namen kommandierenden und nicht 
unter, sondern nehmen ihm stehenden Offizier und zeichnete den Juengling durch 
Ehrenbezeigungen aus, wie er sie keinem seiner vornehmen Klienten erwies - 
vermutlich nicht ohne die Nebenabsicht, der charakterlosen Schwaeche seiner 
eigenen Parteigenossen damit eine indirekte Zuechtigung zukommen zu lassen.
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5 Nur an diesen kann hier gedacht werden, da Marcus Brutus, der Vater des 
sogenannten Befreiers, im Jahr 671 (83) Volkstribun war, also nicht im Felde 
kommandieren konnte.
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Also moralisch und materiell ansehnlich verstaerkt gelangten Sulla und 
Metellus nach Apulien durch die immer noch insurgierten samnitischen Gegenden 
nach Kampanien. Hierhin wandte sich auch die feindliche Hauptmacht, und es 
schien die Entscheidung hier fallen zu muessen. Das Heer des Konsuls Gaius 
Norbanus stand bereits bei Capua, wo eben die neue Kolonie mit allem 
demokratischen Pomp sich konstituierte; die zweite Konsulararmee rueckte 
ebenfalls auf der Appischen Strasse heran. Aber bevor sie eintraf, stand Sulla 
schon dem Norbanus gegenueber. Ein letzter Vermittlungsversuch, den Sulla 
machte, fuehrte nur dazu, dass man an seinen Boten sich vergriff. In frischer 
Erbitterung warfen seine kampfgewohnten Scharen sich auf den Feind; ihr 
gewaltiger Stoss vom Berge Tifata herab zersprengte den in der Ebene 
aufgestellten Feind im ersten Anlauf; mit dem Rest seiner Mannschaft warf sich 
Norbanus in die revolutionaere Kolonie Capua und die Neubuergerstadt Neapolis 
und liess dort sich blockieren. Sullas Truppen, bisher nicht ohne Besorgnis ihre 
schwache Zahl mit den feindlichen Massen vergleichend, hatten durch diesen Sieg 
das Vollgefuehl militaerischer Ueberlegenheit gewonnen; statt mit der Belagerung 
der Truemmer der geschlagenen Armee sich aufzuhalten, liess Sulla die Staedte 
umstellen, wo sie sich befanden, und rueckte auf der Appischen Strasse vor gegen 
Teanum, wo Scipio stand. Auch ihm bot er, ehe der Kampf begann, noch einmal die 
Hand zum Frieden; es scheint in gutem Ernste. Scipio, schwach wie er war, ging 
darauf ein; ein Waffenstillstand ward geschlossen; zwischen Cales und Teanum 
kamen die beiden Feldherren, beide Glieder des gleichen Adelsgeschlechts, beide 
gebildet und feingesittet und langjaehrige Kollegen im Senat, persoenlich 
zusammen; man liess sich auf die einzelnen Fragen ein; schon war man so weit, 
dass Scipio einen Boten nach Capua absandte, um die Meinung seines Kollegen 
einzuholen. Inzwischen mischten sich die Soldaten beider Lager; die Sullaner, 
von ihrem Feldherrn reichlich mit Geld versehen, machten es den nicht allzu 
kriegslustigen Rekruten beim Becher leicht begreiflich, dass es besser sei, sie 
zu Kameraden als zu Feinden zu haben; vergeblich warnte Sertorius den Feldherrn, 
diesem gefaehrlichen Verkehr ein Ende zu machen. Die Verstaendigung, die so nahe 
geschienen, trat doch nicht ein; Scipio war es, welcher den Waffenstillstand 
kuendigte. Aber Sulla behauptete, dass es zu spaet und der Vertrag bereits 
abgeschlossen gewesen sei; und unter dem Vorwand, dass ihr Feldherr den 
Waffenstillstand widerrechtlich aufgesagt, gingen Scipios Soldaten in Masse 
ueber in die feindlichen Reihen. Die Szene schloss mit einer allgemeinen 
Umarmung, der die kommandierenden Offiziere der Revolutionsarmee zuzusehen 
hatten. Sulla liess den Konsul auffordern, sein Amt niederzulegen, was er tat, 
und ihn nebst seinem Stab durch seine Reiter dahin eskortieren, wohin sie 
begehrten; allein kaum in Freiheit gesetzt, legte Scipio die Abzeichen seiner 
Wuerde wieder an und begann aufs neue, Truppen zusammenzuziehen, ohne indes 
weiter etwas von Belang auszurichten. Sulla und Metellus nahmen Winterquartiere 
in Kampanien und hielten, nachdem ein zweiter Versuch, mit Norbanus sich zu 
verstaendigen, gescheitert war, Capua den Winter ueber blockiert.
Die Ergebnisse des ersten Feldzugs waren fuer Sulla die Unterwerfung von 
Apulien, Picenum und Kampanien, die Aufloesung der einen, die Besiegung und 
Blockierung der anderen konsularischen Armee. Schon traten die italischen 
Gemeinden, genoetigt, zwischen ihren zwiefachen Draengern jede fuer sich Partei 
zu ergreifen, zahlreich mit ihm in Unterhandlung und liessen sich die von der 
Gegenpartei erworbenen politischen Rechte durch foermliche Separatvertraege von 
dem Feldherrn der Oligarchie garantieren; Sulla hegte die bestimmte Erwartung 
und trug sie absichtlich zur Schau, die revolutionaere Regierung in dem 
naechsten Feldzug niederzuwerfen und wieder in Rom einzuziehen.
Aber auch der Revolution schien die Verzweiflung neue Kraefte zu geben. Das 
Konsulat uebernahmen zwei ihrer entschiedensten Fuehrer, Carbo zum dritten Male 
und Gaius Marius der Sohn; dass der letztere eben zwanzigjaehrige Mann 
gesetzmaessig das Konsulat nicht bekleiden konnte, achtete man so wenig wie 
jeden anderen Punkt der Verfassung. Quintus Sertorius, der in dieser und in 
anderen Angelegenheiten eine unbequeme Kritik machte, wurde angewiesen, um neue 
Werbungen vorzunehmen, nach Etrurien und von da in seine Provinz, das 
Diesseitige Spanien, abzugehen. Die Kasse zu fuellen, musste der Senat die 
Einschmelzung des goldenen und silbernen Tempelgeraets der Hauptstadt verfuegen; 
wie bedeutend der Ertrag war, erhellt daraus, dass nach mehrmonatlicher 
Kriegfuehrung davon noch ueber 4 Millionen Taler (14000 Pfund Gold und 6000 
Pfund Silber) vorraetig waren. In dem betraechtlichen Teile Italiens, der 
gezwungen oder freiwillig noch zu der Revolution hielt, wurden die Ruestungen 
lebhaft betrieben. Aus Etrurien, wo die Neubuergergemeinden sehr zahlreich 
waren, und dem Pogebiet kamen ansehnliche neu gebildete Abteilungen. Auf den Ruf 
des Sohnes stellten die Marianischen Veteranen in grosser Anzahl sich bei den 
Fahnen ein. Aber nirgends ward zum Kampf gegen Sulla so leidenschaftlich 
geruestet wie in dem insurgierten Samnium und einzelnen Strichen von Lucanien. 
Es war nichts weniger als Ergebenheit gegen die revolutionaere roemische 
Regierung, dass zahlreicher Zuzug aus den oskischen Gegenden ihre Heere 
verstaerkte; wohl aber begriff man daselbst, dass eine von Sulla restaurierte 
Oligarchie sich die jetzt faktisch bestehende Selbstaendigkeit dieser 
Landschaften nicht so gefallen lassen werde wie die schlaffe Cinnanische 
Regierung; und darum erwachte in dem Kampf gegen Sulla noch einmal die uralte 
Rivalitaet der Sabeller gegen die Latiner. Fuer Samnium und Latium war dieser 
Krieg so gut ein Nationalkampf wie die Kriege des fuenften Jahrhunderts; man 
stritt nicht um ein Mehr oder Minder von politischen Rechten, sondern um den 
lange verhaltenen Hass durch Vernichtung des Gegners zu saettigen. Es war darum 
kein Wunder, wenn dieser Teil des Krieges einen ganz anderen Charakter trug als 
die uebrigen Kaempfe, wenn hier keine Verstaendigung versucht, kein Quartier 
gegeben oder genommen, die Verfolgung bis aufs aeusserste fortgesetzt ward.
So trat man den Feldzug des Jahres 672 (82) beiderseits mit verstaerkten 
Streitkraeften und gesteigerter Leidenschaft an. Vor allem die Revolution warf 
die Scheide weg; auf Carbos Antrag aechteten die roemischen Komitien alle in 
Sullas Lager befindlichen Senatoren. Sulla schwieg; er mochte denken, dass man 
im voraus sich selber das Urteil spreche.
Die Armee der Optimaten teilte sich. Der Prokonsul Metellus uebernahm es, 
gestuetzt auf die picenische Insurrektion, nach Oberitalien vorzudringen, 
waehrend Sulla von Kampanien aus geradeswegs gegen die Hauptstadt marschierte. 
Jenem warf Carbo sich entgegen; der feindlichen Hauptarmee wollte Marius in 
Latium begegnen. Auf der Launischen Strasse heranrueckend, traf Sulla unweit 
Signia auf den Feind, der vor ihm zurueckwich bis nach dem sogenannten "Hafen 
des Sacer" zwischen Signia und dem Hauptwaffenplatz der Marianen dem festen 
Praeneste. Hier stellte Marius sich zur Schlacht. Sein Heer war etwa 40000 Mann 
stark und er an wildem Grimme und persoenlicher Tapferkeit seines Vaters rechter 
Sohn; aber es waren nicht die wohlgeuebten Scharen, mit denen dieser seine 
Schlachten geschlagen hatte, und noch minder durfte der unerfahrene junge Mann 
mit dem alten Kriegsmeister sich vergleichen. Bald wichen seine Truppen; der 
Uebertritt einer Abteilung noch waehrend des Gefechts beschleunigte die 
Niederlage. Ueber die Haelfte der Marianer waren tot oder gefangen; der 
Ueberrest, weder imstande, das Feld zu halten, noch, das andere Ufer des Tiber 
zu gewinnen, genoetigt, in den benachbarten Festungen Schutz zu suchen; die 
Hauptstadt, die zu verproviantieren man versaeumt hatte, unrettbar verloren. 
Infolgedessen gab Marius dem daselbst befehligten Praetor Lucius Brutus 
Damasippus den Befehl, sie zu raeumen, vorher aber alle bisher noch verschonten 
angesehenen Maenner der Gegenpartei niederzumachen. Der Auftrag, durch den der 
Sohn die Aechtungen des Vaters noch ueberbot, ward vollzogen; Damasippus berief 
unter einem Vorwand den Senat, und die bezeichneten Maenner wurden teils in der 
Sitzung selbst, teils auf der Flucht vor dem Rathaus niedergestossen. Trotz der 
vorhergegangenen gruendlichen Aufraeumung fanden sich doch noch einzelne 
namhaftere Opfer: so der gewesene Aedil Publius Antistius, der Schwiegervater 
des Gnaeus Pompeius, und der gewesene Praetor Gaius Carbo, der Sohn des 
bekannten Freundes und nachherigen Gegners der Gracchen, nach dem Tode so vieler 
ausgezeichneter Talente die beiden besten Gerichtsredner auf dem veroedeten 
Markt; der Konsular Lucius Domitius und vor allem der ehrwuerdige Oberpriester 
Quintus Scaevola, der dem Dolch des Fimbria nur entgangen war, um jetzt waehrend 
der letzten Kraempfe der Revolution in der Halle des seiner Obhut anvertrauten 
Vestatempels zu verbluten. Mit stummem Entsetzen sah die Menge die Leichen 
dieser letzten Opfer des Terrorismus durch die Strassen schleifen und sie in den 
Fluss werfen.
Marius' aufgeloeste Haufen warfen sich in die nahen und festen 
Neubuergerstaedte Norba und Praeneste, er selbst mit der Kasse und dem groessten 
Teil der Fluechtlinge in die letztere. Sulla liess, ebenwie das Jahr zuvor vor 
Capua, vor Praeneste einen tuechtigen Offizier, den Quintus Ofelia, zurueck, mit 
dem Auftrag, seine Kraefte nicht an die Belagerung der festen Stadt zu 
vergeuden, sondern sie mit einer weiten Blockadelinie einzuschliessen und sie 
auszuhungern; er selbst rueckte von verschiedenen Seiten auf die Hauptstadt zu, 
welche er wie die ganze Umgegend vom Feinde verlassen fand und ohne Gegenwehr 
besetzte. Kaum nahm er sich die Zeit, das Volk durch eine Ansprache zu beruhigen 
und die noetigsten Anordnungen zu treffen; sofort ging er weiter nach Etrurien, 
um in Verbindung mit Metellus die Gegner auch aus Norditalien zu vertreiben.
Metellus war inzwischen am Fluss Aesis (Esino zwischen Ancona und 
Sinigaglia), der die picenische Landschaft von der gallischen Provinz schied, 
auf Carbos Unterfeldherrn Carrinas gestossen und hatte diesen geschlagen; als 
Carbo selbst mit seiner ueberlegenen Armee herbeikam, hatte er das weitere 
Vordringen aufgeben muessen. Allein auf die Nachricht von der Schlacht am 
Sacerhafen war Carbo, um seine Kommunikationen besorgt, zurueckgegangen bis auf 
die Flaminische Chaussee, um in deren Knotenpunkt Ariminum sein Hauptquartier zu 
nehmen und von dort teils die Paesse des Apennin, teils das Potal zu behaupten. 
Bei dieser rueckgaengigen Bewegung gerieten nicht bloss verschiedene Abteilungen 
dem Feinde in die Haende, sondern ward auch von Pompeius Sena gallica erstuermt 
und Carbos Nachhut in einem glaenzenden Reitergefecht zersprengt; indes 
erreichte Carbo im ganzen seinen Zweck. Der Konsulat Norbanus uebernahm im Potal 
das Kommando; Carbo selbst begab sich nach Etrurien. Aber der Marsch Sullas mit 
seinen siegreichen Legionen nach Etrurien aenderte die Lage der Dinge: bald 
reichten von Gallien, Umbrien und Rom aus drei Sullanische Heere einander die 
Haende. Metellus ging mit der Flotte an Ariminum vorbei nach Ravenna und schnitt 
bei Faventia die Verbindung ab zwischen Ariminum und dem Potal, in das auf der 
grossen Strasse nach Placentia er eine Abteilung vorgehen liess unter Marcus 
Lucullus, dem Quaestor Sullas und dem Bruder seines Flottenfuehrers im 
Mithradatischen Krieg. Der junge Pompeius und sein Altersgenosse und Nebenbuhler 
Crassus drangen aus dem Picenischen auf Bergwegen in Umbrien ein und gewannen 
die Flaminische Strasse bei Spoletium, wo sie Carbos Unterfeldherrn Carrinas 
schlugen und in die Stadt einschlossen; indes gelang es diesem in einer 
regnerischen Nacht, aus derselben zu entweichen und, wenngleich nicht ohne 
Verlust, zum Heer des Carbo durchzudringen. Sulla selbst rueckte von Rom aus in 
zwei Heerhaufen in Etrurien ein, von denen der eine an der Kueste vorgehend bei 
Saturnia (zwischen den Fluessen Ombrone und Albegna) das ihm entgegenstehende 
Korps schlug, der zweite unter Sullas eigener Fuehrung im Clanistal auf die 
Armee des Carbo traf und ein glueckliches Gefecht mit dessen spanischer Reiterei 
bestand. Aber die Hauptschlacht, die zwischen Carbo und Sulla in der Gegend von 
Chiusi geschlagen ward, endigte zwar ohne eigentliche Entscheidung, jedoch 
insofern zu Gunsten Carbos, als Sullas siegreiches Vordringen gehemmt ward. Auch 
in der Umgegend von Rom schienen die Dinge fuer die revolutionaere Partei sich 
guenstiger wenden und der Krieg wieder sich hauptsaechlich nach dieser Gegend 
ziehen zu wollen. Denn waehrend die oligarchische Partei alle ihre Kraefte um 
Etrurien konzentrierte, machte die Demokratie aller Orten die aeusserste 
Anstrengung, um die Blockade von Praeneste zu sprengen. Selbst der Statthalter 
von Sizilien, Marcus Perpenna, machte sich dazu auf; es scheint indes nicht, 
dass er nach Praeneste gelangte. Ebensowenig glueckte dies dem von Carbo 
detachierten, sehr ansehnlichen Korps unter Marcius; von den bei Spoletium 
stehenden feindlichen Truppen ueberfallen und geschlagen, durch Unordnung, 
Mangel an Zufuhr und Meuterei demoralisiert, ging ein Teil zu Carbo zurueck, ein 
anderer nach Ariminum, der Rest verlief sich. Ernstliche Hilfe dagegen kam aus 
Sueditalien. Hier brachen die Samniten unter Pontius von Telesia, die Lucaner 
unter ihrem erprobten Feldherrn Marcus Lamponius auf, ohne dass der Abmarsch 
ihnen gewehrt worden waere, zogen im Kampanien, wo Capua noch immer sich hielt, 
eine Abteilung der Besatzung unter Gutta an sich und rueckten also, angeblich 
70000 Mann stark, auf Praeneste zu. Sulla selbst kehrte darauf, mit 
Zuruecklassung eines Korps gegen Carbo, nach Latium zurueck und nahm in den 
Engpaessen vorwaerts Praeneste 6 eine wohlgewaehlte Stellung, in der er dem 
Entsatzheer den Weg sperrte. Vergeblich versuchte die Besatzung, Ofelias Linien 
zu durchbrechen, vergeblich das Entsatzherr Sulla zu vertreiben; beide 
verharrten unbeweglich in ihren festen Stellungen, selbst nachdem, von Carbo 
gesendet, Damasippus mit zwei Legionen das Entsatzheer verstaerkt hatte. 
Waehrend aber der Gang des Krieges in Etrurien wie in Latium stockte, kam es im 
Potal zur Entscheidung. Hier hatte bisher der Feldherr der Demokratie Gaius 
Norbanus die Oberhand behauptet, den Unterfeldherrn des Metellus, Marcus 
Lucullus, mit ueberlegener Macht angegriffen und ihn genoetigt, sich in 
Placentia einzuschliessen, endlich sich gegen Metellus selbst gewandt. Bei 
Faventia traf er auf diesen und griff am spaeten Nachmittag mit seinen vom 
Marsch ermuedeten Truppen sofort an; die Folge war eine vollstaendige Niederlage 
und die totale Aufloesung seines Korps, von dem nur etwa 1000 Mann nach Etrurien 
zurueckkamen. Auf die Nachricht von dieser Schlacht fiel Lucullus aus Placentia 
aus und schlug die gegen ihn zurueckgebliebene Abteilung bei Fidentia (zwischen 
Piacenza und Parma). Die lucanischen Truppen des Albinovanus traten in Masse 
ueber; ihr Fuehrer machte seine anfaengliche Zoegerung wieder gut, indem er die 
vornehmsten Offiziere der revolutionaeren Armee zu einem Bankett bei sich einlud 
und sie dabei niedermachen liess; ueberhaupt schloss, wer irgend nur durfte, 
jetzt seinen Frieden. Ariminum mit allen Vorraeten und Kassen geriet in 
Metellus' Gewalt; Norbanus schiffte nach Rhodos sich ein; das ganze Land 
zwischen Alpen und Apenninen erkannte das Optimatenregiment an. Die bisher dort 
beschaeftigten Truppen konnten sich wenden zum Angriff auf Etrurien, die letzte 
Landschaft, wo die Gegner noch das Feld behaupteten. Als Carbo im Lager bei 
Clusium diese Nachrichten erhielt, verlor er die Fassung. Obwohl er eine noch 
immer ansehnliche Truppenmasse unter seinen Befehlen hatte, entwich er dennoch 
heimlich aus seinem Hauptquartier und schiffte nach Afrika sich ein. Die im 
Stich gelassenen Truppen befolgten teils das Beispiel, mit dem der Feldherr 
ihnen vorangegangen war, und gingen nach Hause, teils wurden sie von Pompeius 
aufgerieben; die letzten Scharen nahm Carrinas zusammen und fuehrte sie nach 
Latium zu der Armee von Praeneste. Hier hatte inzwischen nichts sich veraendert; 
und die letzte Entscheidung nahte heran. Carrinas' Haufen waren nicht zahlreich 
genug, um Sullas Stellung zu erschuettern; schon naeherte sich der Vortrab der 
bisher in Etrurien beschaeftigten Armee der oligarchischen Partei unter 
Pompeius; in wenigen Tagen zog die Schlinge um das Heer der Demokraten und der 
Samniten sich zusammen. Da entschlossen sich die Fuehrer desselben, von 
Praeneste abzulassen und mit gesamter Macht auf das nur einen starken Tagemarsch 
entfernte Rom sich zu werfen. Militaerisch waren sie damit verloren; ihre 
Rueckzugslinie, die Latinische Strasse, geriet durch diesen Marsch in Sullas 
Hand, und wenn sie auch Roms sich bemaechtigten, so wurden sie, eingeschlossen 
in die zur Verteidigung keineswegs geeignete Stadt und eingekeilt zwischen 
Metellus und Sullas weit ueberlegene Armeen, darin unfehlbar erdrueckt. Aber es 
handelte sich auch nicht mehr um Rettung, sondern einzig um Rache bei diesem Zug 
nach Rom, dem letzten Wutausbruch der leidenschaftlichen Revolutionaere und vor 
allem der verzweifelnden sabellischen Nation. Es war Ernst, was Pontius von 
Telesia den Seinigen zurief: um der Woelfe, die Italien die Freiheit geraubt 
haetten, loszuwerden, muesse man den Wald vernichten, in dem sie hausten. Nie 
hat Rom in einer furchtbareren Gefahr geschwebt als am 1. November 672 (82), als 
Pontius, Lamponius, Carrinas, Damasippus auf der Latinischen Strasse gegen Rom 
herangezogen, etwa eine Viertelmeile vom Collinischen Tor lagerten. Es drohte 
ein Tag wie der 20. Juli 365 der Stadt (389) und der 15. Juni 455 n. Chr., die 
Tage der Kelten und der Vandalen. Die Zeiten waren nicht mehr, wo ein 
Handstreich gegen Rom ein toerichtes Unternehmen war, und an Verbindungen in der 
Hauptstadt konnte es den Anrueckenden nicht fehlen. Die Freiwilligenschar, die 
aus der Stadt ausrueckte, meist vornehme Juenglinge, zerstob wie Spreu vor der 
ungeheuren Uebermacht. Die einzige Hoffnung der Rettung beruhte auf Sulla. 
Dieser war, auf die Nachricht vom Abmarsch des samnitischen Heeres in der 
Richtung auf Rom, gleichfalls eiligst aufgebrochen der Hauptstadt zu Hilfe. Den 
sinkenden Mut der Buergerschaft belebte im Laufe des Morgens das Erscheinen 
seiner ersten Reiter unter Balbus; am Mittag erschien er selbst mit der 
Hauptmacht und ordnete sofort am Tempel der Erykinischen Aphrodite vor dem 
Collinischen Tor (unweit Porta Pia) die Reihen zur Schlacht. Seine 
Unterbefehlshaber beschworen ihn, nicht die durch den Gewaltmarsch erschoepften 
Truppen sofort in den Kampf zu schicken; aber Sulla erwog, was die Nacht ueber 
Rom bringen koenne, und befahl noch am spaeten Nachmittag den Angriff. Die 
Schlacht war hart bestritten und blutig. Der linke Fluegel Sullas, den er selbst 
anfuehrte, wich zurueck bis an die Stadtmauer, so dass es notwendig ward, die 
Stadttore zu schliessen; schon brachten Versprengte die Nachricht an Ofelia, 
dass die Schlacht verloren sei. Allein auf den rechten Fluegel warf Marcus 
Crassus den Feind und verfolgte ihn bis Antemnae, wodurch auch der andere 
Fluegel wider Luft bekam und eine Stunde nach Sonnenuntergang seinerseits 
ebenfalls zum Vorruecken ueberging. Die ganze Nacht und noch den folgenden 
Morgen ward gefochten; erst der Uebertritt einer Abteilung von 3000 Mann, die 
sofort die Waffen gegen die frueheren Kameraden wandten, setzte dem Kampf ein 
Ziel. Rom war gerettet. Die Insurgentenarmee, fuer die es nirgends einen 
Rueckzug gab, wurde vollstaendig aufgerieben. Die in der Schlacht gemachten 
Gefangenen, 3000 bis 4000 an der Zahl, darunter die Generale Damasippus, 
Carrinas und den schwer verwundeten Pontius, liess Sulla am dritten Tage nach 
der Schlacht in das staedtische Meierhaus auf dem Marsfeld fuehren und daselbst 
bis auf den letzten Mann niederhauen, so dass man in dem nahen Tempel der 
Bellona, wo Sulla eben eine Senatssitzung abhielt, deutlich das Klirren der 
Waffen und das Stoehnen der Sterbenden vernahm. Es war eine graessliche 
Exekution und sie soll nicht entschuldigt werden; aber es ist nicht gerecht zu 
verschweigen, dass diese selben Menschen, die dort starben, wie eine 
Raeuberbande ueber die Hauptstadt und die Buergerschaft hergefallen waren und 
sie, wenn sie Zeit gefunden haetten, so weit vernichtet haben wuerden, als Feuer 
und Schwert eine Stadt und eine Buergerschaft zu vernichten vermoegen.
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6 Es wird gemeldet, dass Sulla in dem Engpass stand, durch den Praeneste 
allein zugaenglich war (App. I, 90); und die weiteren Ereignisse zeigen, dass 
sowohl ihm als dem Entsatzheer die Strasse nach Rom offenstand. Ohne Zweifel 
stand Sulla auf der Querstrasse, die von der Latinischen, auf der sie Samniten 
herankamen, bei Valmontono nach Palestrina abbiegt; in diesem Fall kommunizierte 
Sulla auf der praenestinischen, die Feinde auf der Launischen oder labicanischen 
mit der Hauptstadt.
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Damit war der Krieg in der Hauptsache zu Ende. Die Besatzung von Praeneste 
ergab sich, als die aus den ueber die Mauer geworfenen Koepfen des Carrinas und 
anderer Offiziere den Ausgang der Schlacht von Rom erfuhr. Die Fuehrer, der 
Konsul Gaius Marius und der Sohn des Pontius, stuerzten, nachdem ein Versuch zu 
entkommen ihnen vereitelt war, sich einer in des andern Schwert. Die Menge gab 
der Hoffnung sich hin und ward durch Cethegus darin bestaerkt, dass der Sieger 
fuer sie auch jetzt noch Gnade walten lassen werde. Aber deren Zeiten waren 
vorbei. Je unbedingter Sulla bis zum letzten Augenblick den Uebertretenden volle 
Verzeihung gewaehrt hatte, desto unerbittlicher erwies er sich gegen die Fuehrer 
und Gemeinden, die ausgehalten hatten bis zuletzt. Von den praenestinischen 
Gefangenen, 12000 an der Zahl, wurden zwar ausser den Kindern und Frauen die 
meisten Roemer und einzelne Praenestiner entlassen, aber die roemischen 
Senatoren, fast alle Praenestiner und saemtliche Samniten wurden entwaffnet und 
zusammengehauen, die reiche Stadt gepluendert. Es ist begreiflich, dass nach 
solchem Vorgang die noch nicht uebergegangenen Neubuergerstaedte den Widerstand 
in hartnaeckigster Weise fortsetzten. So toeteten in der latinischen Stadt 
Norba, als Aemilius Lepidus durch Verrat daselbst eindrang, die Buerger sich 
untereinander und zuendeten selbst ihre Stadt an, um nur ihren Henkern die Rache 
und die Beute zu entziehen. In Unteritalien war bereits frueher Neapolis 
erstuermt und, wie es scheint, Capua freiwillig aufgegeben worden; Nola aber 
wurde erst im Jahr 674 (80) von den Samniten geraeumt. Auf der Flucht von hier 
fiel der letzte noch uebrige namhafte Fuehrer der Italiker, der 
Insurgentenkonsul des hoffnungsreichen Jahres 664 (90), Gaius Papius Mutilus, 
abgewiesen von seiner Gattin, zu der er verkleidet sich durchgeschlichen und bei 
der er einen Zufluchtsort zu finden gedacht hatte, vor der Tuer des eigenen 
Hauses in Teanum in sein Schwert. Was die Samniten anlangt, so erklaerte der 
Diktator, dass Rom nicht Ruhe haben werde, solange Samnium bestehe, und dass 
darum der samnitische Name von der Erde vertilgt werden muesse; und wie er diese 
Worte an den vor Rom und in Praeneste Gefangenen in schrecklicher Weise wahr 
machte, so scheint er auch noch einen Verheerungszug durch die Landschaft 
unternommen, Aesernia 7 eingenommen (674? 80) und die bis dahin bluehende und 
bevoelkerte Landschaft in die Einoede umgewandelt zu haben, die sie seitdem 
geblieben ist. Ebenso ward in Umbrien Tuder durch Marcus Crassus erstuermt. 
Laenger wehrten sich in Etrurien Populonium und vor allem das unbezwingliche 
Volaterrae, das aus den Resten der geschlagenen Partei ein Heer von vier 
Legionen um sich sammelte und eine zweijaehrige, zuerst von Sulla persoenlich, 
sodann von dem gewesenen Praetor Gaius Carbo, dem Bruder des demokratischen 
Konsuls, geleitete Belagerung aushielt, bis endlich im dritten Jahre nach der 
Schlacht am Collinischen Tor (675 79) die Besatzung gegen freien Abzug 
kapitulierte. Aber in dieser entsetzlichen Zeit galt weder Kriegsrecht noch 
Kriegszucht; die Soldaten schrien ueber Verrat und steinigten ihren allzu 
nachgiebigen Feldherrn; eine von der roemischen Regierung geschickte Reiterschar 
hieb die gemaess der Kapitulation abziehende Besatzung nieder. Das siegreiche 
Heer wurde durch Italien verteilt und alle unsicheren Ortschaften mit starken 
Besatzungen belegt; unter der eisernen Hand der Sullanischen Offiziere 
verendeten langsam die letzten Zuckungen der revolutionaeren und nationalen 
Opposition.
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7 Ein anderer Name kann wohl kaum in der Korruptel Liv. 89 miam in Samnio 
sich verbergen; vgl. Strab. 5, 3, 10.
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Noch gab es in den Provinzen zu tun. Zwar Sardinien war dem Statthalter der 
revolutionaeren Regierung Quintus Antonius rasch durch Lucius Philippus 
entrissen worden (672 82) und auch das Transalpinische Gallien leistete geringen 
oder gar keinen Widerstand; aber in Sizilien, Spanien, Africa schien die Sache 
der in Italien geschlagenen Partei noch keineswegs verloren. Sizilien regierte 
fuer sie der zuverlaessige Statthalter Marcus Perpenna. Quintus Sertorius hatte 
im Diesseitigen Spanien die Provinzialen an sich zu fesseln und aus den in 
Spanien ansaessigen Roemern eine nicht unansehnliche Armee sich zu bilden 
gewusst, welche zunaechst die Pyrenaeenpaesse sperrte; er hatte auch hier wieder 
bewiesen, dass, wo immer man ihn hinstellte, er an seinem Platze und unter all 
den revolutionaeren Inkapazitaeten er der einzige praktisch brauchbare Mann war. 
In Africa war der Statthalter Hadrianus zwar, da er das Revolutionieren allzu 
gruendlich betrieb und den Sklaven die Freiheit zu schenken anfing, bei einem 
durch die roemischen Kaufleute von Utica angezettelten Auflauf in seiner 
Amtswohnung ueberfallen und mit seinem Gesinde verbrannt worden (672 82); indes 
hielt die Provinz nichtsdestoweniger zu der revolutionaeren Regierung, und 
Cinnas Schwiegersohn, der junge faehige Gnaeus Domitius Ahenobarbus, uebernahm 
daselbst den Oberbefehl. Es war sogar von dort aus die Propaganda in die 
Klientelstaaten Numidien und Mauretanien getragen worden. Deren legitime 
Regenten Hiempsal II., des Gauda, und Bogud, des Bocchus Sohn, hielten zwar mit 
Sulla; aber mit Hilfe der Cinnaner war jener durch den demokratischen 
Praetendenten Hiarbas vom Thron gestossen worden, und aehnliche Fehden bewegten 
das Mauretanische Reich. Der aus Italien gefluechtete Konsul Carbo verweilte auf 
der Insel Kossyra (Pantellaria) zwischen Afrika und Sizilien, unschluessig, wie 
es scheint, ob er nach Aegypten sich fluechten oder in einer der treuen 
Provinzen versuchen sollte, den Kampf zu erneuern.
Sulla sandte nach Spanien den Gaius Annius und den Gaius Valerius Flaccus, 
als Statthalter jenen der jenseitigen, diesen der Ebroprovinz. Das schwierige 
Geschaeft, die Pyrenaeenpaesse mit Gewalt sich zu eroeffnen, ward ihnen dadurch 
erspart, dass der von Sertorius dort hingestellte General durch einen seiner 
Offiziere ermordet ward und darauf die Truppen desselben sich verliefen. 
Sertorius, viel zu schwach, um sich im gleichen Kampfe zu behaupten, raffte 
eilig die naechststehenden Abteilungen zusammen und schiffte in Neukarthago sich 
ein - wohin, wusste er selbst nicht, vielleicht an die afrikanische Kueste oder 
nach den Kanarischen Inseln, nur irgendwohin, wohin Sullas Arm nicht reiche. 
Spanien unterwarf hierauf sich willig den Sullanischen Beamten (um 673 81), und 
Flaccus focht gluecklich mit den Kelten, durch deren Gebiet er marschierte, und 
mit den spanischen Keltiberern (674 80).
Nach Sizilien ward Gnaeus Pompeius als Propraetor gesandt und die Insel, 
als Pompeius mit 120 Segeln und sechs Legionen sich an der Kueste zeigte, von 
Perpenna ohne Gegenwehr geraeumt. Pompeius schickte von dort ein Geschwader nach 
Kossyra, das die daselbst verweilenden Marianischen Offiziere aufhob; Marcus 
Brutus und die uebrigen wurden sofort hingerichtet, den Konsul Carbo aber hatte 
Pompeius befohlen, vor ihn selbst nach Lilybaeon zu fuehren, um ihn hier, 
uneingedenk des in gefaehrlicher Zeit ihm von ebendiesem Manne zuteil gewordenen 
Schutzes, persoenlich dem Henker zu ueberliefern (672 82). Von hier weiter 
beordert nach Afrika, schlug Pompeius die von Ahenobarbus und Hiarbas 
gesammelten, nicht unbedeutenden Streitkraefte mit seinem allerdings weit 
zahlreicheren Heer aus dem Felde und gab, die Begruessung als Imperator 
vorlaeufig ablehnend, sogleich das Zeichen zum Sturm auf das feindliche Lager. 
So ward er an einem Tage der Feinde Herr; Ahenobarbus war unter den Gefallenen; 
mit Hilfe des Koenigs Bogud ward Hiarbas in Bulla ergriffen und getoetet und 
Hiempsal in sein angestammtes Reich wiedereingesetzt; eine grosse Razzia gegen 
die Bewohner der Wueste, von denen eine Anzahl gaetulischer, von Marius als frei 
anerkannter Staemme Hiempsal untergeben wurden, stellte auch hier die gesunkene 
Achtung des roemischen Namens wieder her; in vierzig Tagen nach Pompeius' 
Landung in Afrika war alles zu Ende (674? 80). Der Senat wies ihn an, sein Heer 
aufzuloesen, worin die Andeutung lag, dass er nicht zum Triumph gelassen werden 
solle, auf welchen er als ausserordentlicher Beamter dem Herkommen nach keinen 
Anspruch machen durfte. Der Feldherr grollte heimlich, die Soldaten laut; es 
schien einen Augenblick, als werde die afrikanische Armee gegen den Senat 
revoltieren und Sulla gegen seinen Tochtermann zu Felde ziehen. Indes Sulla gab 
nach und liess den jungen Mann sich beruehmen, der einzige Roemer zu sein, der 
eher Triumphator (12. Maerz 675 79) als Senator geworden war; ja bei der 
Heimkehr von diesen bequemen Grosstaten begruesste der "Glueckliche", vielleicht 
nicht ohne einige Ironie, den Juengling als den "Grossen".
Auch im Osten hatten nach Sullas Einschiffung im Fruehling 671 (83) die 
Waffen nicht geruht. Die Restauration der alten Verhaeltnisse und die 
Unterwerfung einzelner Staedte kostete, wie in Italien so auch in Asien, noch 
manchen blutigen Kampf; namentlich gegen die freie Stadt Mytilene musste Lucius 
Lucullus, nachdem er alle milderen Mittel erschoepft hatte, endlich Truppen 
fuehren, und selbst ein Sieg im freien Felde machte dem eigensinnigen Widerstand 
der Buergerschaft kein Ende.
Mittlerweile war der roemische Statthalter von Asien, Lucius Murena, mit 
dem Koenig Mithradates in neue Verwicklungen geraten. Dieser hatte sich nach dem 
Frieden beschaeftigt, seine auch in den noerdlichen Provinzen erschuetterte 
Herrschaft wieder zu befestigen; er hatte die Kolchier beruhigt, indem er seinen 
tuechtigen Sohn Mithradates ihnen zum Statthalter setzte, dann diesen selbst aus 
dem Wege geraeumt, und ruestete nun zu einem Zug in sein Bosporanisches Reich. 
Auf die Versicherungen des Archelaos hin, der inzwischen bei Murena eine 
Freistatt hatte suchen muessen, dass diese Ruestungen gegen Rom gerichtet seien, 
setzte sich Murena unter dem Vorgeben, dass Mithradates noch kappadokische 
Grenzdistrikte in Besitz habe, mit seinen Truppen nach dem kappadokischen Komana 
in Bewegung, verletzte also die pontische Grenze (671 83). Mithradates begnuegte 
sich, bei Murena und, da dies vergeblich war, bei der roemischen Regierung 
Beschwerde zu fuehren. In der Tat erschienen Beauftragte Sullas den Statthalter 
abzumahnen; allein er fuegte sich nicht, sondern ueberschritt den Halys und 
betrat das unbestritten pontische Gebiet, worauf Mithradates beschloss, Gewalt 
mit Gewalt zu vertreiben. Sein Feldherr Gordios musste das roemische Heer 
festhalten, bis der Koenig mit weit ueberlegenen Streitkraeften herankam und die 
Schlacht erzwang; Murena ward besiegt und mit grossem Verlust bis ueber die 
roemische Grenze nach Phrygien zurueckgeworfen, die roemischen Besatzungen aus 
ganz Kappadokien vertrieben. Murena hatte zwar die Stirn, wegen dieser Vorgaenge 
sich Sieger zu nennen und den Imperatorentitel anzunehmen (672 82); indes die 
derbe Lektion und eine zweite Mahnung Sullas bewogen ihn doch endlich, die Sache 
nicht weiterzutreiben; der Friede zwischen Rom und Mithradates ward erneuert 
(673 81).
Ueber diese toerichte Fehde war die Bezwingung der Mytilenaeer verzoegert 
worden; erst Murenas Nachfolger gelang es nach langer Belagerung zu Lande und 
zur See, wobei die bithynische Flotte gute Dienste tat, die Stadt mit Sturm 
einzunehmen (675 79).
Die zehnjaehrige Revolution und Insurrektion war im Westen und im Osten zu 
Ende; der Staat hatte wieder eine einheitliche Regierung und Frieden nach aussen 
und innen. Nach den fuerchterlichen Konvulsionen der letzten Jahre war schon 
diese Rast eine Erleichterung; ob sie mehr gewaehren sollte, ob der bedeutende 
Mann, dem das schwere Werk der Bewaeltigung des Landesfeindes, das schwerere der 
Baendigung der Revolution gelungen war, auch dem schwersten von allen, der 
Wiederherstellung der in ihren Grundfesten schwankenden sozialen und politischen 
Ordnung zu genuegen vermochte, musste demnaechst sich entscheiden.
10. Kapitel
Die Sullanische Verfassung
Um die Zeit, als die erste Feldschlacht zwischen Roemern und Roemern 
geschlagen ward, in der Nacht des 6. Juli 671 (83), war der ehrwuerdige Tempel, 
den die Koenige errichtet, die junge Freiheit geweiht, die Stuerme eines halben 
Jahrtausends verschont hatten, der Tempel des Roemischen Jupiter, auf dem 
Kapitol in Flammen aufgegangen. Es war kein Anzeichen, aber wohl ein Abbild des 
Zustandes der roemischen Verfassung. Auch diese lag in Truemmern und bedurfte 
eines neuen Aufbaus. Die Revolution war zwar besiegt, aber es fehlte doch viel, 
dass damit von selber das alte Regiment wieder sich hergestellt haette. 
Allerdings meinte die Masse der Aristokratie, dass jetzt nach dem Tode der 
beiden revolutionaeren Konsuln es genuegen werde, die gewoehnliche 
Ergaenzungswahl zu veranstalten und es dem Senat zu ueberlassen, was ihm zur 
Belohnung der siegreichen Armee, zur Bestrafung der schuldigsten Revolutionaere, 
etwa auch zur Verhuetung aehnlicher Ausbrueche weiter erforderlich erscheinen 
werde. Allein Sulla, in dessen Haenden der Sieg fuer den Augenblick alle Macht 
vereinigt hatte, urteilte richtiger ueber die Verhaeltnisse und die Personen. 
Die Aristokratie Roms war in ihrer besten Epoche nicht hinausgekommen ueber ein 
halb grossartiges, halb borniertes Festhalten an den ueberlieferten Formen; wie 
sollte das schwerfaellige kollegialische Regiment dieser Zeit dazu kommen, eine 
umfassende Staatsreform energisch und konsequent durchzufuehren? Und eben jetzt, 
nachdem die letzte Krise fast alle Spitzen des Senats weggerafft hatte, war in 
demselben die zu einem solchen Beginnen erforderliche Kraft und Intelligenz 
weniger als je zu finden. Wie unbrauchbar durchgaengig das aristokratische 
Vollblut und wie wenig Sulla ueber dessen Nichtsnutzigkeit im unklaren war, 
beweist die Tatsache, dass mit Ausnahme des ihm verschwaegerten Quintus Metellus 
er sich seine Werkzeuge saemtlich auslas aus der ehemaligen Mittelpartei und den 
Ueberlaeufern aus dem demokratischen Lager - so Lucius Flaccus, Lucius 
Philippus, Quintus Ofella, Gnaeus Pompeius. Sulla war die Wiederherstellung der 
alten Verfassung so sehr Ernst wie nur dem leidenschaftlichsten aristokratischen 
Emigranten; aber er begriff, wohl auch nicht in dem ganzen und vollen Umfang - 
wie haette er sonst ueberhaupt Hand ans Werk zu legen vermocht? -, aber doch 
besser als seine Partei, welchen ungeheuren Schwierigkeiten dieses 
Restaurationswerk unterlag. Als unumgaenglich betrachtete er teils umfassende 
Konzessionen, soweit Nachgiebigkeit moeglich war, ohne das Wesen der Oligarchie 
anzutasten, teils die Herstellung eines energischen Repressiv- und 
Praeventivsystems; und er sah es deutlich, dass der Senat, wie er war, jede 
Konzession verweigern oder verstuemmeln, jeden systematischen Neubau 
parlamentarisch ruinieren werde. Hatte Sulla schon nach der Sulpicischen 
Revolution, ohne viel zu fragen, in der einen und der andern Richtung 
durchgesetzt, was er fuer noetig erachtete, so war er auch jetzt unter weit 
schaerferen und gespannteren Verhaeltnissen entschlossen, die Oligarchie nicht 
mit, sondern trotz der Oligarchen auf eigene Hand zu restaurieren. Sulla aber 
war nicht wie damals Konsul, sondern bloss mit prokonsularischer, das heisst 
rein militaerischer Gewalt ausgestattet; er bedurfte einer moeglichst nahe an 
den verfassungsmaessigen Formen sich haltenden, aber doch ausserordentlichen 
Gewalt, um Freunden und Feinden seine Reform zu oktroyieren. In einem Schreiben 
an den Senat eroeffnete er demselben, dass es ihm unumgaenglich scheine, die 
Ordnung des Staates in die Haende eines einzigen, mit unumschraenkter 
Machtvollkommenheit ausgeruesteten Mannes zu legen, und dass er sich fuer 
geeignet halte, diese schwierige Aufgabe zu erfuellen. Dieser Vorschlag, so 
unbequem er vielen kam, war unter den obwaltenden Umstaenden ein Befehl. Im 
Auftrag des Senats brachte der Vormann desselben, der Zwischenkoenig Lucius 
Valerius Flaccus der Vater, als interimistischer Inhaber der hoechsten Gewalt 
bei der Buergerschaft den Antrag ein, dass dem Prokonsul Lucius Cornelius Sulla 
fuer die Vergangenheit die nachtraegliche Billigung aller von ihm als Konsul und 
Prokonsul vollzogenen Amtshandlungen, fuer die Zukunft aber das Recht erteilt 
werden moege, ueber Leben und Eigentum der Buerger in erster und letzter Instanz 
zu erkennen, mit den Staatsdomaenen nach Gutduenken zu schalten, die Grenzen 
Roms, Italiens, des Staats nach Ermessen zu verschieben, in Italien 
Stadtgemeinden aufzuloesen oder zu gruenden, ueber die Provinzen und die 
abhaengigen Staaten zu verfuegen, das hoechste Imperium anstatt des Volkes zu 
vergeben und Prokonsuln und Propraetoren zu ernennen, endlich durch neue Gesetze 
fuer die Zukunft den Staat zu ordnen; dass es in sein eigenes Ermessen gestellt 
werden solle, wann er seine Aufgabe geloest und es an der Zeit erachte, dies 
ausserordentliche Amt niederzulegen; dass endlich waehrend desselben es von 
seinem Gutfinden abhaengen solle, die ordentliche hoechste Magistratur daneben 
eintreten oder auch ruhen zu lassen. Es versteht sich, dass die Annahme ohne 
Widerspruch stattfand (November 672 82), und nun erst erschien der neue Herr des 
Staates, der bisher als Prokonsul die Hauptstadt zu betreten vermieden hatte, 
innerhalb der Mauern von Rom. Den Namen entlehnte dies neue Amt von der seit dem 
Hannibalischen Kriege tatsaechlich abgeschafften Diktatur; aber sie ausser 
seinem bewaffneten Gefolge ihm doppelt so viele Liktoren vorausschritten als dem 
Diktator der aelteren Zeit, so war auch in der Tat diese neue "Diktatur zur 
Abfassung von Gesetzen und zur Ordnung des Gemeinwesens", wie die offizielle 
Titulatur lautet, ein ganz anderes als jenes ehemalige, der Zeit und der 
Kompetenz nach beschraenkte, die Provokation an die Buergerschaft nicht 
ausschliessende und die ordentliche Magistratur nicht annullierende Amt. Es 
glich dasselbe vielmehr dem der "Zehnmaenner zur Abfassung von Gesetzen", die 
gleichfalls als ausserordentliche Regierung mit unbeschraenkter 
Machtvollkommenheit unter Beseitigung der ordentlichen Magistratur aufgetreten 
waren und tatsaechlich wenigstens ihr Amt als ein der Zeit nach unbegrenztes 
verwaltet hatten. Oder vielmehr dies neue Amt mit seiner auf einem 
Volksbeschluss ruhenden, durch keine Befristung und Kollegialitaet eingeengten 
absoluten Gewalt war nichts anderes als das alte Koenigtum, das ja eben auch 
beruhte auf der freien Verpflichtung der Buergerschaft, einem aus ihrer Mitte 
als absolutem Herrn zu gehorchen. Selbst von Zeitgenossen wird zur 
Rechtfertigung Sullas es geltend gemacht, dass ein Koenig besser sei als eine 
schlechte Verfassung ^1, und vermutlich ward auch der Diktatortitel nur gewaehlt 
um anzudeuten, dass, wie die ehemalige Diktatur eine vielfach beschraenkte, so 
diese neue eine vollstaendige Wiederaufnahme der koeniglichen Gewalt in sich 
enthalte. So fiel denn seltsamerweise Sullas Weg auch hier zusammen mit dem, den 
in so ganz anderer Absicht Gaius Gracchus eingeschlagen hatte. Auch hier musste 
die konservative Partei von ihren Gegnern borgen, der Schirmherr der 
oligarchischen Verfassung selbst auftreten als Tyrann, um die ewig andringende 
Tyrannis abzuwehren. Es war gar viel Niederlage in diesem letzten Siege der 
Oligarchie.
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^1 Satius est uti regibus quam uti malis legibus (Rhet. Her. 2, 22).
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Sulla hatte die schwierige und grauenvolle Arbeit des Restaurationswerkes 
nicht gesucht und nicht gewuenscht; da ihm aber keine andere Wahl blieb, als sie 
gaenzlich unfaehigen Haenden zu ueberlassen oder sie selber zu uebernehmen, 
griff er sie an mit ruecksichtsloser Energie. Vor allen Dingen musste eine 
Feststellung hinsichtlich der Schuldigen getroffen werden. Sulla war an sich zum 
Verzeihen geneigt. Sanguinischen Temperaments wie er war, konnte er wohl zornig 
aufbrausen, und der mochte sich hueten, der sein Auge flammen und seine Wangen 
sich faerben sah; aber die chronische Rachsucht, wie sie Marius in seiner 
greisenhaften Verbitterung eigen war, war seinem leichten Naturell durchaus 
fremd. Nicht bloss nach der Revolution von 666 (88) war er mit 
verhaeltnismaessig grosser Milde aufgetreten; auch die zweite, die so furchtbare 
Greuel veruebt und ihn persoenlich so empfindlich getroffen hatte, hatte ihn 
nicht aus dem Gleichgewicht gebracht. In derselben Zeit, so der Henker die 
Koerper seiner Freunde durch die Strassen der Hauptstadt schleifte, hatte er dem 
blutbefleckten Fimbria das Leben zu retten gesucht und, da dieser freiwillig den 
Tod nahm, Befehl gegeben, seine Leiche anstaendig zu bestatten. Bei der Landung 
in Italien hatte er ernstlich sich erboten, zu vergeben und zu vergessen, und 
keiner, der seinen Frieden zu machen kam, war zurueckgewiesen worden. Noch nach 
den ersten Erfolgen hatte er in diesem Sinne mit Lucius Scipio verhandelt; die 
Revolutionspartei war es gewesen, die diese Verhandlungen nicht bloss 
abgebrochen, sondern nach denselben, im letzten Augenblicke vor ihrem Sturz, die 
Mordtaten abermals und grauenvoller als je wieder aufgenommen, ja zur 
Vernichtung der Stadt Rom sich mit dem uralten Landesfeind verschworen hatte. 
Nun war es genug. Kraft seiner neuen Amtsgewalt erklaerte Sulla unmittelbar nach 
Uebernahme der Regentschaft als Feinde des Vaterlands vogelfrei saemtliche 
Zivil- und Militaerbeamte, welche nach dem, Sullas Behauptung zufolge 
rechtsbestaendig abgeschlossenen, Vertrag mit Scipio noch fuer die Revolution 
taetig gewesen waeren, und von den uebrigen Buergern diejenigen, die in 
auffallender Weise derselben Vorschub getan haetten. Wer einen dieser 
Vogelfreien toetete, war nicht bloss straffrei wie der Henker, der 
ordnungsmaessig eine Exekution vollzieht, sondern erhielt auch fuer die 
Hinrichtung eine Verguetung von 12000 Denaren (3600 Taelern); jeder dagegen, der 
eines Geaechteten sich annahm, selbst der naechste Verwandte, unterlag der 
schwersten Strafe. Das Vermoegen der Geaechteten verfiel dem Staat gleich der 
Feindesbeute; ihre Kinder und Enkel wurden von der politischen Laufbahn 
ausgeschlossen, dennoch aber, insofern sie senatorischen Standes waren, 
verpflichtet, die senatorischen Lasten fuer ihren Teil zu uebernehmen. Die 
letzten Bestimmungen fanden auch Anwendung auf die Gueter und die Nachkommen 
derjenigen, die im Kampfe fuer die Revolution gefallen waren; was noch 
hinausging selbst ueber die im aeltesten Recht gegen solche, die die Waffen 
gegen ihr Vaterland getragen hatten, geordneten Strafen. Das Schrecklichste in 
diesem Schreckenssystem war die Unbestimmtheit der aufgestellten Kategorien, 
gegen die sofort im Senat remonstriert ward und der Sulla selber dadurch 
abzuhelfen suchte, dass er die Namen der Geaechteten oeffentlich anschlagen 
liess und als letzten Termin fuer den Schluss der Aechtungsliste den 1. Juni 673 
(81) festsetzte. Sosehr diese taeglich anschwellende und zuletzt bis auf 4700 
Namen steigende Bluttafel 2 das gerechte Entsetzen der Buerger war, so war doch 
damit der reinen Schergenwillkuer in etwa gesteuert. Es war wenigstens nicht der 
persoenliche Groll des Regenten, dem die Masse dieser Opfer fiel; sein grimmiger 
Hass richtete sich einzig gegen die Marier, die Urheber der scheusslichen 
Metzeleien von 667 (87) und 672 (82). Auf seinen Befehl ward das Grab des 
Siegers von Aquae Sextiae wiederaufgerissen und die Asche desselben in den Anio 
gestreut, die Denkmaeler seiner Siege ueber Afrikaner und Deutsche umgestuerzt 
und, da ihn selbst sowie seinen Sohn der Tod seiner Rache entrueckt hatte, sein 
Adoptivneffe Marcus Marius Gratidianus, der zweimal Praetor gewesen und bei der 
roemischen Buergerschaft sehr beliebt war, an dem Grabe des bejammernswertesten 
der Marianischen Schlachtopfer, des Catulus, unter den grausamsten Martern 
hingerichtet. Auch sonst hatte der Tod schon die namhaftesten der Gegner 
hingerafft; von den Fuehrern waren nur noch uebrig Gaius Norbanus, der in Rhodos 
Hand an sich selbst legte, waehrend die Ekklesia ueber seine Auslieferung 
beriet; Lucius Scipio, dem seine Bedeutungslosigkeit und wohl auch seine 
vornehme Geburt Schonung verschafften und die Erlaubnis, in seiner 
Zufluchtsstaette Massalia seine Tage in Ruhe beschliessen zu duerfen; und 
Quintus Sertorius, der landfluechtig an der mauretanischen Kueste umherirrte. 
Aber dennoch haeuften sich am Servilischen Bassin, da wo die Jugarische Gasse in 
den Marktplatz einmuendete, die Haeupter der getoeteten Senatoren, welche hier 
oeffentlich auszustellen der Diktator befohlen hatte, und vor allem unter den 
Maennern zweiten und dritten Ranges hielt der Tod eine furchtbare Ernte. Ausser 
denen, die fuer Ehre Dienste in der oder fuer die revolutionaere Armee ohne 
viele Wahl, zuweilen wegen eines einem der Offiziere derselben gemachten 
Vorschusses oder wegen der mit einem solchen geschlossenen Gastfreundschaft, in 
die Liste eingetragen wurden, traf namentlich jene Kapitalisten, die ueber die 
Senatoren zu Gericht gesessen und in Marianischen Konfiskationen spekuliert 
hatten, "die Einsaeckler", die Vergeltung; etwa sechzehnhundert der sogenannten 
Ritter 3 waren auf der Aechtungsliste verzeichnet. Ebenso buessten die 
gewerbsmaessigen Anklaeger, die schwerste Geissel der Vornehmen, die sich ein 
Geschaeft daraus machten, die Maenner senatorischen Standes vor die 
Rittergerichte zu ziehen - "Wie geht es nur zu", fragte bald darauf ein 
Sachwalter, "dass sie uns die Gerichtsbaenke gelassen haben, da sie doch 
Anklaeger und Richter totschlugen?" Die wildesten und schaendlichsten 
Leidenschaften rasten viele Monate hindurch ungefesselt durch Italien. In der 
Hauptstadt war es ein Keltentrupp, dem zunaechst die Exekutionen aufgetragen 
wurden, und Sullanische Soldaten und Unteroffiziere durchzogen zu gleichem Zweck 
die verschiedenen Distrikte Italiens; aber auch jeder Freiwillige war ja 
willkommen, und vornehmes und niederes Gesindel draengte sich herbei, nicht 
bloss, um die Mordpraemie zu verdienen, sondern auch, um unter dem Deckmantel 
der politischen Verfolgung die eigene Rachsucht oder Habsucht zu befriedigen. Es 
kam wohl vor, dass der Eintragung in die Aechtungsliste die Ermordung nicht 
nachfolgte, sondern voranging. Ein Beispiel zeigt, in welcher Art diese 
Exekutionen erfolgten. In Larinum, einer marianisch gesinnten Neubuergerstadt, 
trat ein gewisser Statius Albius Oppianicus, der um einer Anklage wegen Mordes 
zu entgehen in das Sullanische Hauptquartier entwichen war, nach dem Sieg auf 
als Kommissarius des Regenten, setzte die Stadtobrigkeit ab und sich und seine 
Freunde an deren Stelle und liess den, der ihn mit der Anklage bedroht hatte, 
nebst dessen naechsten Verwandten und Freunden aechten und toeten. So fielen 
unzaehlige, darunter nicht wenige entschiedene Anhaenger der Oligarchie, als 
Opfer der Privatfeindschaft oder ihres Reichtums; die fuerchterliche Verwirrung 
und die straefliche Nachsicht, die Sulla wie ueberall so auch hier gegen die ihm 
naeher Stehenden bewies, verhinderten jede Ahndung auch nur der hierbei mit 
untergelaufenen gemeinen Verbrechen.
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2 Diese Gesamtzahl gibt Valerius Maximus 9, 2, 1. Nach Appian (civ. 1, 9.5) 
wurden von Sulla geaechtet gegen 40 Senatoren, wozu nachtraeglich noch einige 
hinzukamen, und etwa 1600 Ritter; nach Florus (2, 9; daraus Aug. civ. 3, 28) 
2000 Senatoren und Ritter. Nach Plutarch (Sull. 31) wurden in den ersten drei 
Tagen 520, nach Orosius (hist. 5, 21) in den ersten Tagen 580 Namen in die Liste 
eingetragen. Zwischen all diesen Berichten ist ein wesentlicher Widerspruch 
nicht vorhanden, da ja teils nicht bloss Senatoren und Ritter getoetet wurden, 
teils die Liste monatelang offenblieb, Wenn an einer anderen Stelle Appian (civ. 
1, 103) als von Sulla getoetet oder verbannt auffuehrt fuenfzehn Konsulare, 90 
Senatoren, 2600 Ritter, so sind hier, wie schon der Zusammenhang zeigt, die 
Opfer des Buergerkriegs ueberhaupt und die Opfer Sullas verwechselt. Die 
fuenfzehn Konsulate sind Quintus Catulus Konsul 652 (102), Marcus Antonius 655 
(99), Publius Crassus 657 (97) Quintus Scaevola 659 (95), Lucius Domitius 660 
(94), Lucius Caesar 664 (90), Quintus Rufus 666 (88), Lucius Cinna 667-670 (87-
84), Gnaeus Octavius 667 (87), Lucius Merula 667 (87), Lucius Flaccus 668 (86), 
Gnaeus Carbo 669, 670, 672 (85, 84, 82), Gaius Norbanus 671 (83), Lucius Scipio 
671 (83), Gaius Marius 672 (82), von denen vierzehn getoetet, einer, Lucius 
Scipio, verbannt wurde. Wenn dagegen der Livianische Bericht bei Eutrop (5, 9) 
und Orosius (5, 22) als im Bundesgenossen- und Buergerkrieg weggerafft 
(consumpti) angibt 24 Konsulare, sieben Praetorier, sechs Aedilizier, 200 
Senatoren, so sind hier teils die im Italischen Kriege gefallenen Maenner 
mitgezaehlt, wie die Konsulare Aulus Albinus, Konsul 655 (99), Titus Didius 656 
(98), Publius Lupus 664 (90), Lucius Cato 665 (89), teils vielleicht Quintus 
Metellus Numidicus, Manius Aquillius, Gaius Marius der Vater, Gnaeus Strabo, die 
man allenfalls auch als Opfer dieser Zeit ansehen konnte, oder andere Maenner, 
deren Schicksal uns nicht bekannt ist. Von den vierzehn getoeteten Konsularen 
sind drei, Rufus, Cinna und Flaccus, durch Militaerrevolten, dagegen acht 
Sullanische, drei Marianische Konsulate als Opfer der Gegenpartei gefallen. Nach 
der Vergleichung der oben angegebenen Ziffern galten als Opfer des Marius 50 
Senatoren und 1000 Ritter, als Opfer des Sulla 40 Senatoren und 1600 Ritter; es 
gibt dies einen wenigstens nicht ganz willkuerlichen Massstab zur Abschaetzung 
des Umfangs der beiderseitigen Frevel.
3 Einer von diesen ist der in Ciceros Rede fuer Publius Quinctius oefter 
genannte Senator Sextus Alfenus.
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In aehnlicher Weise ward mit dem Beutegut verfahren. Sulla wirkte aus 
politischen Ruecksichten dahin, dass die angesehenen Buerger sich bei dessen 
Ersteigerung beteiligten; ein grosser Teil draengte uebrigens freiwillig sich 
herbei, keiner eifriger als der junge Marcus Crassus. Unter den obwaltenden 
Umstaenden war die aergste Schleuderwirtschaft nicht zu vermeiden, die uebrigens 
zum Teil schon aus der roemischen Weise folgte, die vom Staat eingezogenen 
Vermoegen gegen eine Pauschalsumme zur Realisierung zu verkaufen; es kam noch 
hinzu, dass der Regent teils sich selbst nicht vergass, teils besonders seine 
Gemahlin Metella und andere ihm nahestehende vornehme und geringe Personen, 
selbst Freigelassene und Kneipgenossen, bald ohne Konkurrenz kaufen liess, bald 
ihnen den Kaufschilling ganz oder teilweise erliess - so soll zum Beispiel einer 
seiner Freigelassenen ein Vermoegen von 6 Millionen (457000 Talern) fuer 2000 
Sesterzen (152 Taler) ersteigert haben und einer seiner Unteroffiziere durch 
derartige Spekulationen zu einem Vermoegen von 10 Mill. Sesterzen (761000 
Talern) gelangt sein. Der Unwille war gross und gerecht; schon waehrend Sollas 
Regentschaft fragte ein Advokat, ob der Adel den Buergerkrieg nur gefuehrt habe, 
um seine Freigelassenen und Knechte zu reichen Leuten zu machen. Trotz dieser 
Schleuderei indes betrug der Gesamterloes aus den konfiszierten Guetern nicht 
weniger als 350 Mill. Sesterzen (27 Mill. Taler), was von dem ungeheuren Umfang 
dieser hauptsaechlich auf den reichsten Teil der Buergerschaft fallenden 
Einziehungen einen ungefaehren Begriff gibt. Es war durchaus ein fuerchterliches 
Strafgericht. Es gab keinen Prozess, keine Begnadigung mehr; bleischwer lastete 
der dumpfe Schrecken auf dem Lande, und das freie Wort war auf dem Markte der 
Haupt- wie der Landstadt verstummt. Das oligarchische Schreckensregiment trug 
wohl einen anderen Stempel als das revolutionaere; wenn Marius seine 
persoenliche Rachsucht im Blute seiner Feinde geloescht hatte, so schien Sulla 
den Terrorismus man moechte sagen abstrakt als zur Einfuehrung der neuen 
Gewaltherrschaft notwendig zu erachten und die Metzelei fast gleichgueltig zu 
betreiben oder betreiben zu lassen. Aber nur um so entsetzlicher erschien das 
Schreckensregiment, indem es von der konservativen Seite her und gewissermassen 
ohne Leidenschaft auftrat; nur um so unrettbarer schien das Gemeinwesen 
verloren, indem der Wahnsinn und der Frevel auf beiden Seiten im Gleichgewicht 
standen.
In der Ordnung der Verhaeltnisse Italiens und der Hauptstadt hielt Sulla, 
obwohl er sonst im allgemeinen alle waehrend der Revolution vorgenommenen, nicht 
bloss die laufenden Geschaefte erledigenden Staatshandlungen als nichtig 
behandelte, doch fest an dem von ihr aufgestellten Grundsatz, dass jeder Buerger 
einer italischen Gemeinde damit von selbst auch Buerger von Rom sei; die 
Unterschiede zwischen Buergern und italischen Bundesgenossen, zwischen 
Altbuergern besseren und Neubuergern beschraenkteren Rechts waren und blieben 
beseitigt. Nur den Freigelassenen ward das unbeschraenkte Stimmrecht abermals 
entzogen und fuer sie das alte Verhaeltnis wiederhergestellt. Den 
aristokratischen Ultras mochte dies als eine grosse Konzession erscheinen; Sulla 
sah, dass den revolutionaeren Fuehrern jene maechtigen Hebel notwendig aus der 
Hand gewunden werden mussten und dass die Herrschaft der Oligarchie durch die 
Vermehrung der Zahl der Buerger nicht wesentlich gefaehrdet ward. Aber mit 
dieser Nachgiebigkeit im Prinzip verband sich das haerteste Gericht ueber die 
einzelnen Gemeinden in saemtlichen Landschaften Italiens, ausgefuehrt durch 
Spezialkommissare und unter Mitwirkung der durch die ganze Halbinsel verteilten 
Besatzungen. Manche Staedte wurden belohnt, wie zum Beispiel die erste Gemeinde, 
die sich an Sulla angeschlossen hatte, Brundisium, jetzt die fuer diesen 
Seehafen so wichtige Zollfreiheit erhielt; mehrere bestraft. Den minder 
Schuldigen wurden Geldbussen, Niederreissung der Mauern, Schleifung der Burgen 
diktiert; den hartnaeckigsten Gegnern konfiszierte der Regent einen Teil ihrer 
Feldmark, zum Teil sogar das ganze Gebiet, wie denn dies rechtlich allerdings 
als verwirkt angesehen werden konnte, mochte man nun sie als Buergergemeinden 
behandeln, die die Waffen gegen ihr Vaterland getragen, oder als Bundesstaaten, 
die dem ewigen Friedensvertrag zuwider mit Rom Krieg gefuehrt hatten. In diesem 
Falle ward zugleich allen aus dem Besitz gesetzten Buergern, aber auch nur 
diesen, ihr Stadt- und zugleich das roemische Buergerrecht aberkannt, wogegen 
sie das schlechteste latinische empfingen 4. Man vermied also an italischen 
Untertanengemeinden geringeren Rechts der Opposition einen Kern zu gewaehren; 
die heimatlosen Expropriierten mussten bald in der Masse des Proletariats sich 
verlieren. In Kampanien ward nicht bloss, wie sich von selbst versteht, die 
demokratische Kolonie Capua aufgehoben und die Domaene an den Staat 
zurueckgegeben, sondern auch, wahrscheinlich um diese Zeit, der Gemeinde 
Neapolis die Insel Aenaria (Ischia) entzogen. In Latium wurde die gesamte Mark 
der grossen und reichen Stadt Praeneste und vermutlich auch die von Norba 
eingezogen, ebenso in Umbrien die von Spoletium. Sulmo in der paelignischen 
Landschaft ward sogar geschleift. Aber vor allem schwer lastete des Regenten 
eiserner Arm auf den beiden Landschaften, die bis zuletzt und noch nach der 
Schlacht am Collinischen Tor ernstlichen Widerstand geleistet hatten, auf 
Etrurien und Samnium. Dort traf die Gesamtkonfiskation eine Reihe der 
ansehnlichsten Kommunen, zum Beispiel Florentia, Faesulae, Arretium, Volaterrae. 
Von Samniums Schicksal ward schon gesprochen; hier ward nicht konfisziert, 
sondern das Land fuer immer verwuestet, seine bluehenden Staedte, selbst die 
ehemalige latinische Kolonie Aesernia, oede gelegt und die Landschaft der 
bruttischen und lucanischen gleichgestellt.
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4 Es kam hierbei noch die eigentuemliche Erschwerung hinzu, dass das 
latinische Recht sonst regelmaessig, ebenwie das peregrinische, die 
Mitgliedschaft in einer bestimmten latinischen oder peregrinischen Gemeinde in 
sich schloss, hier aber - aehnlich wie bei den spaeteren Freigelassenen 
latinischen und deditizischen Rechts (vgl. 3, 258 A.) - ohne ein solches eigenes 
Stadtrecht auftrat. Die Folge war, dass diese Latiner die an die Stadtverfassung 
geknuepften Privilegien entbehrten, genau genommen auch nicht testieren konnten, 
da niemand anders ein Testament errichten kann als nach dem Recht seiner Stadt; 
wohl aber konnten sie aus roemischen Testamenten erwerben und unter Lebenden 
unter sich wie mit Roemern oder Latinern in den Formen des roemischen Rechts 
verkehren.
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Diese Anordnungen ueber das italische Bodeneigentum stellten teils 
diejenigen roemischen Domaniallaendereien, welche den ehemaligen 
Bundesgenossengemeinden zur Nutzniessung uebertragen waren und jetzt mit deren 
Aufloesung an die roemische Regierung zurueckfielen, teils die eingezogenen 
Feldmarken der straffaelligen Gemeinden zur Verfuegung des Regenten; und er 
benutzte sie, um darauf die Soldaten der siegreichen Armee ansaessig zu machen. 
Die meisten dieser neuen Ansiedlungen kamen nach Etrurien, zum Beispiel nach 
Faesulae und Arretium, andere nach Latium und Kampanien, wo unter andern 
Praeneste und Pompeii Sullanische Kolonien wurden. Samnium wiederzubevoelkern 
lag, wie gesagt, nicht in der Absicht des Regenten. Ein grosser Teil dieser 
Assignationen erfolgte in gracchanischer Weise, so dass die Angesiedelten zu 
einer schon bestehenden Stadtgemeinde hinzutraten. Wie umfassend die Ansiedelung 
war, zeigt die Zahl der verteilten Landlose, die auf 120000 angegeben wird; 
wobei dennoch einige Ackerkomplexe anderweitig verwandt wurden, wie zum Beispiel 
der Dianentempel auf dem Berg Tifata mit Laendereien beschenkt ward, andere, wie 
die volaterranische Mark und ein Teil der arretinischen, unverteilt blieben, 
andere endlich nach dem alten, gesetzlich untersagten, aber jetzt 
wiederauftauchenden Missbrauch von Sullas Guenstlingen nach Okkupationsrecht 
eingenommen wurden. Die Zwecke, die Sulla bei dieser Kolonisation verfolgte, 
waren mannigfacher Art. Zunaechst loeste er damit seinen Soldaten das gegebene 
Wort. Ferner nahm er damit den Gedanken auf, in dem die Reformpartei und die 
gemaessigten Konservativen zusammentrafen und demgemaess er selbst schon im 
Jahre 666 (88) die Gruendung einer Anzahl von Kolonien angeordnet hatte: die 
Zahl der ackerbauenden Kleinbesitzer in Italien durch Zerschlagung groesserer 
Besitzungen von Seiten der Regierung zu vermehren; wie ernstlich ihm hieran 
gelegen war, zeigt das erneuerte Verbot des Zusammenschlagens der Ackerlose. 
Endlich und vor allem sah er in diesen angesiedelten Soldaten gleichsam stehende 
Besatzungen, die mit ihrem Eigentumsrecht zugleich seine neue Verfassung 
schirmen wuerden; weshalb auch, wo nicht die ganze Mark eingezogen ward, wie zum 
Beispiel in Pompeii, die Kolonisten nicht mit der Stadtgemeinde verschmolzen, 
sondern die Altbuerger und die Kolonisten als zwei in demselben Mauerring 
vereinigte Buergerschaften konstituiert wurden. Diese Kolonialgruendungen ruhten 
wohl auch wie die aelteren auf Volksschluss, aber doch nur mittelbar, insofern 
sie der Regent auf Grund der desfaelligen Klausel des Valerischen Gesetzes 
konstituierte; der Sache nach gingen sie hervor aus der Machtvollkommenheit des 
Herrschers und erinnerten insofern an das freie Schalten der ehemaligen 
koeniglichen Gewalt ueber das Staatsgut. Insofern aber, als der Gegensatz des 
Soldaten und des Buergers, der sonst eben durch die Deduktion der Soldaten 
aufgehoben ward, bei den Sullanischen Kolonien noch nach ihrer Ausfuehrung 
lebendig bleiben sollte und blieb, und als diese Kolonisten gleichsam das 
stehende Heer des Senats bildeten, werden sie nicht unrichtig im Gegensatz gegen 
die aelteren als Militaerkolonien bezeichnet.
Dieser faktischen Konstituierung einer stehenden Armee des Senats verwandt 
ist die Massregel des Regenten, aus den Sklaven der Geaechteten ueber 10000 der 
juengsten und kraeftigsten Maenner auszuwaehlen und insgesamt freizusprechen. 
Diese neuen Cornelier, deren buergerliche Existenz an die Rechtsbestaendigkeit 
der Institutionen ihres Patrons geknuepft war, sollten eine Art von Leibwache 
fuer die Oligarchie sein und ihr den staedtischen Poebel beherrschen helfen, auf 
den nun einmal in der Hauptstadt in Ermangelung einer Besatzung alles ankam.
Diese ausserordentlichen Stuetzen, auf die zunaechst der Regent die 
Oligarchie lehnte, schwach und ephemer wie sie wohl auch ihrem Urheber 
erscheinen mochten, waren doch die einzig moeglichen, wenn man nicht zu Mitteln 
greifen wollte, wie die foermliche Aufstellung eines stehendes Heeres in Rom und 
dergleichen Massregeln mehr, die der Oligarchie noch weit eher ein Ende gemacht 
haben wuerden als ,die demagogischen Angriffe. Das dauernde Fundament der 
ordentlichen Regierungsgewalt der Oligarchie musste natuerlich der Senat sein 
mit einer so gesteigerten und so konzentrierten Gewalt, dass er an jedem 
einzelnen Angriffspunkt den nichtorganisierten Gegnern ueberlegen 
gegenueberstand. Das vierzig Jahre hindurch befolgte System der Transaktionen 
war zu Ende. Die Gracchische Verfassung, noch geschont in der ersten 
Sullanischen Reform von 666, ward jetzt von Grund aus beseitigt. Seit Gaius 
Gracchus hatte die Regierung dem hauptstaedtischen Proletariat gleichsam das 
Recht der Erneute zugestanden und es abgekauft durch regelmaessige 
Getreideverteilungen an die in der Hauptstadt domizilierten Buerger; Sulla 
schaffte dieselben ab. Durch die Verpachtung der Zehnten und Zoelle der Provinz 
Asia in Rom hatte Gaius Gracchus den Kapitalistenstand organisiert und fundiert; 
Sulla hob das System der Mittelsmaenner auf und verwandelte die bisherigen 
Leistungen der Asiaten in feste Abgaben, welche nach den zum Zweck der 
Nachzahlung der Rueckstaende entworfenen Schaetzungslisten auf die einzelnen 
Bezirke umgelegt wurden 5. Gaius Gracchus hatte durch Uebergabe der 
Geschworenenposten an die Maenner vom Ritterzensus dem Kapitalistenstand eine 
indirekte Mitverwaltung und Mitregierung erwirkt, die nicht selten sich staerker 
als die offizielle Verwaltung und Regierung erwies; Sulla schaffte die 
Rittergerichte ab und stellte die senatorischen wieder her. Gaius Gracchus oder 
doch die gracchische Zeit hatte den Rittern einen Sonderstand bei den 
Volksfesten eingeraeumt, wie ihn schon seit laengerer Zeit die Senatoren 
besassen; Sulla hob ihn auf und wies die Ritter zurueck auf die Plebejerbaenke 
6. Der Ritterstand, als solcher durch Gaius Gracchus geschaffen, verlor seine 
politische Existenz durch Sulla. Unbedingt, ungeteilt und auf die Dauer sollte 
der Senat die hoechste Macht in Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichten 
ueberkommen und auch aeusserlich nicht bloss als privilegierter, sondern als 
einzig privilegierter Stand auftreten.
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5 Dass Sullas Umlage der rueckstaendigen fuenf Jahresziele und der 
Kriegskosten auf die Gemeinden von Asia (App. Mithr. 62 und sonst) auch fuer die 
Zukunft massgebend war, zeigt schon die Zurueckfuehrung der Einteilung Asias in 
vierzig Distrikte auf Sulla (Cassiod. chron. 670) und die Zugrundelegung der 
sullanischen Repartition bei spaeteren Ausschreibungen (Cic. Flacc. 14, 32), 
ferner, dass bei dem Flottenbau 672 (81) die hierzu verwandten Summen an der 
Steuerzahlung (ex pecunia vectigali populo Romano) gekuerzt werden (Cic. Verr. 
1, 35, 89). Geradezu sagt endlich Cicero (ad Q. fr. 1, 11, 33), dass die 
Griechen "nicht imstande waren, von sich aus den von Sulla ihnen auferlegten 
Zins zu zahlen ohne Steuerpaechter".
6 Ueberliefert ist es freilich nicht, von wem dasjenige Gesetz erlassen 
ward, welches die Erneuerung des aelteren Privilegs durch das Roscische 
Theatergesetz 687 (67) noetig machte (Friedlaender in Becker, Handbuch, Bd. 4, 
S. 531), aber nach der Lage der Sache war der Urheber dieses Gesetzes 
unzweifelhaft Sulla.
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Vor allem musste zu diesem Ende die Regierungsbehoerde ergaenzt und selber 
unabhaengig gestellt werden. Durch die letzten Krisen war die Zahl der Senatoren 
furchtbar zusammengeschwunden. Zwar stellte Sulla den durch die Rittergerichte 
Verbannten jetzt die Rueckkehr frei, wie dem Konsular Publius Rutilius Rufus, 
der uebrigens von der Erlaubnis keinen Gebrauch machte, und dem Freunde des 
Drusus, Gaius Cotta; allein es war dies ein geringer Ersatz fuer die Luecken, 
die der revolutionaere wie der reaktionaere Terrorismus in die Reihen des Senats 
gerissen hatte. Deshalb wurde nach Sullas Anordnung der Senat 
ausserordentlicherweise ergaenzt durch etwa 300 neue Senatoren, welche die 
Distriktversammlung aus den Maennern vom Ritterzensus zu ernennen hatte und die 
sie, wie begreiflich, vorzugsweise teils aus den juengeren Maennern der 
senatorischen Haeuser, teils aus Sullanischen Offizieren und anderen, durch die 
letzte Umwaelzung Emporgekommenen auslas. Aber auch fuer die Zukunft ward die 
Aufnahme in den Senat neu geordnet und auf wesentlich andere Grundlagen 
gestellt. Nach der bisherigen Verfassung trat man in den Senat ein entweder 
durch zensorische Berufung, was der eigentliche und ordentliche Weg war, oder 
durch die Bekleidung eines der drei kurulischen Aemter: des Konsulats, der 
Praetur oder der Aedilitaet, an welche seit dem Ovinischen Gesetz von Rechts 
wegen Sitz und Stimme im Senat geknuepft war; die Bekleidung eines niederen 
Amtes, des Tribunats oder der Quaestur, gab wohl einen faktischen Anspruch auf 
einen Platz im Senat, insofern die zensorische Auswahl vorzugsweise auf diese 
Maenner sich lenkte, aber keineswegs eine rechtliche Anwartschaft. Von diesen 
beiden Eintrittswegen hob Sulla den ersteren auf durch die wenigstens 
tatsaechliche Beseitigung der Zensur und aenderte den zweiten dahin ab, dass der 
gesetzliche Eintritt in den Senat statt an die Aedilitaet an die Quaestur 
geknuepft und zugleich die Zahl der jaehrlich zu ernennenden Quaestoren auf 
zwanzig 7 erhoeht ward. Die bisher den Zensoren rechtlich zustehende, obwohl 
tatsaechlich laengst nicht mehr in ihrem urspruenglichen ernstlichen Sinn 
geuebte Befugnis, bei den von fuenf zu fuenf Jahren stattfindenden Revisionen 
jeden Senator unter Angabe von Gruenden von der Liste zu streichen, fiel fuer 
die Zukunft ebenfalls fort; die bisherige faktische Unabsetzbarkeit der 
Senatoren ward also von Sulla schliesslich festgestellt. Die Gesamtzahl der 
Senatoren, die bis dahin vermutlich die alte Normalzahl von 300 nicht viel 
ueberstiegen und oft wohl nicht einmal erreicht hatte, ward dadurch 
betraechtlich, vielleicht durchschnittlich um das Doppelte erhoeht, 8 was auch 
schon die durch die Uebertragung der Geschworenenfunktionen stark vermehrten 
Geschaefte des Senats notwendig machten. Indem ferner sowohl die 
ausserordentlich eintretenden Senatoren als die Quaestoren ernannt wurden von 
den Tributkomitien, wurde der bisher mittelbar auf den Wahlen des Volkes ruhende 
Senat jetzt durchaus auf direkte Volkswahl gegruendet, derselbe also einem 
repraesentativen Regiment so weit genaehert, als dies mit dem Wesen der 
Oligarchie und den Begriffen des Altertums ueberhaupt sich vertrug. Aus einem 
nur zum Beraten der Beamten bestimmten Kollegium war im Laufe der Zeit der Senat 
eine den Beamten befehlende und selbstregierende Behoerde geworden; es war 
hiervon nur eine konsequente Weiterentwicklung, wenn das den Beamten 
urspruenglich zustehende Recht, die Senatoren zu ernennen und zu kassieren, 
denselben entzogen und der Senat auf dieselbe rechtliche Grundlage gestellt 
wurde, auf welcher die Beamtengewalt selber ruhte. Die exorbitante Befugnis der 
Zensoren, die Ratliste zu revidieren und nach Gutduenken Namen zu streichen oder 
zuzusetzen, vertrug in der Tat sich nicht mit einer geordneten oligarchischen 
Verfassung. Indem jetzt durch die Quaestorenwahl fuer eine genuegende 
regelmaessige Ergaenzung gesorgt ward, wurden die zensorischen Revisionen 
ueberfluessig und durch deren Wegfall das wesentliche Grundprinzip jeder 
Oligarchie, die Inamovibilitaet und Lebenslaenglichkeit der zu Sitz und Stimme 
gelangten Glieder des Herrenstandes, endgueltig konsolidiert.
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7 Wieviele Quaestoren bis dahin jaehrlich gewaehlt wurden, ist nicht 
bekannt. Im Jahre 487 (267) stellte sich die Zahl auf acht: zwei staedtische, 
zwei Militaer- und vier Flottenquaestoren; wozu dann die in den Aemtern 
beschaeftigten Quaestoren hinzugetreten sind. Denn die Flottenquaesturen in 
Ostia, Cales und so weiter gingen keineswegs ein, und auch die 
Militaerquaestoren konnten nicht anderweitig verwendet werden, da sonst der 
Konsul, wo er als Oberfeldherr auftrat, ohne Quaestor gewesen sein wuerde. Da es 
nun bis auf Sulla neun Aemter gab, ueberdies nach Sizilien zwei Quaestoren 
gingen, so koennte er moeglicherweise schon achtzehn Quaestoren vorgefunden 
haben. Wie indes auch die Zahl der Oberbeamten dieser Zeit betraechtlich 
geringer als die ihrer Kompetenzen gewesen und hier stets durch Fristerstreckung 
und andere Aushilfen Rat geschafft worden ist, ueberhaupt die Tendenz der 
roemischen Regierung darauf ging, die Zahl der Beamten moeglichst zu 
beschraenken, so mag es auch mehr quaestorische Kompetenzen gegeben haben als 
Quaestoren, und es kann selbst sein, dass in kleine Provinzen, wie zum Beispiel 
Kilikien, in dieser Zeit gar kein Quaestor ging. Aber sicher hat es doch schon 
vor Sulla mehr als acht Quaestoren gegeben.
8 Von einer festen Zahl der Senatoren kann genau genommen ueberhaupt nicht 
die Rede sein. Wenn auch die Zensoren vor Sulla jedesmal eine Liste von 300 
Koepfen anfertigten, so traten doch zu dieser immer noch diejenigen 
Nichtsenatoren hinzu, die nach Abfassung der Liste bis zur Aufstellung der 
naechsten ein kurulisches Amt bekleideten; und nach Sulla gab es so viele 
Senatoren, als gerade Quaestorier am Leben waren. Wohl aber ist anzunehmen, dass 
Sulla den Senat auf ungefaehr 500 bis 600 Koepfe zu bringen bedacht war; und 
diese Zahl ergibt sich, wenn jaehrlich 20 neue Mitglieder von durchschnittlich 
30 Jahren eintraten und man die durchschnittliche Dauer der senatorischen Wuerde 
auf 25 bis 30 Jahre ansetzt. In einer stark besuchten Senatssitzung der 
ciceronischen Zeit waren 417 Mitglieder anwesend.
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Hinsichtlich der Gesetzgebung begnuegte sich Sulla, die im Jahre 666 (88) 
getroffenen Bestimmungen wiederaufzunehmen und die legislatorische Initiative, 
wie sie laengst tatsaechlich dem Senat zustand, wenigstens den Tribunen 
gegenueber auch gesetzlich ihm zu sichern. Die Buergerschaft blieb der formelle 
Souveraen; allein was ihre Urversammlungen anlangt, so schien es dem Regenten 
notwendig, die Form zwar sorgfaeltig zu konservieren, aber jede wirkliche 
Taetigkeit derselben noch sorgfaeltiger zu verhueten. Sogar mit dem Buergerrecht 
selbst ging Sulla in der geringschaetzigsten Weise um; er machte keine 
Schwierigkeit, weder den Neubuergergemeinden es zuzugestehen noch Spanier und 
Kelten in Masse damit zu beschenken; ja es geschah, wahrscheinlich nicht ohne 
Absicht, schlechterdings gar nichts fuer die Feststellung der Buergerliste, die 
doch nach so gewaltigen Umwaelzungen einer Revision dringend bedurfte, wenn es 
ueberhaupt der Regierung noch mit den hieran sich knuepfenden Rechtsbefugnissen 
Ernst war. Geradezu beschraenkt wurde die legislatorische Kompetenz der Komitien 
uebrigens nicht; es war auch nicht noetig, da ja infolge der besser gesicherten 
Initiative des Senats das Volk ohnehin nicht leicht wider den Willen der 
Regierung in die Verwaltung, das Finanzwesen und die Kriminaljurisdiktion 
eingreifen konnte und seine legislative Mitwirkung wesentlich wieder 
zurueckgefuehrt ward auf das Recht, zu Aenderungen der Verfassung ja zu sagen.
Wichtiger war die Beteiligung der Buergerschaft bei den Wahlen, deren man 
nun einmal nicht entbehren zu koennen schien, ohne mehr aufzuruetteln, als 
Sullas obenhin sich haltende Restauration aufruetteln konnte und wollte. Die 
Eingriffe der Bewegungspartei in die Priesterwahlen wurden beseitigt; nicht 
bloss das Domitische Gesetz von 650 (104), das die Wahlen zu den hoechsten 
Priesteraemtern ueberhaupt dem Volke uebertrug, sondern auch die aelteren 
gleichartigen Verfuegungen hinsichtlich des Oberpontifex und des Obercurio 
wurden von Sulla kassiert und den Priesterkollegien das Recht der 
Selbstergaenzung in seiner urspruenglichen Unbeschraenktheit zurueckgegeben. 
Hinsichtlich der Wahlen zu den Staatsaemtern aber blieb es im ganzen bei der 
bisherigen Weise; ausser insofern die sogleich zu erwaehnende neue Regulierung 
des militaerischen Kommandos allerdings folgeweise eine wesentliche 
Beschraenkung der Buergerschaft in sich schloss, ja gewissermassen das 
Vergebungsrecht der Feldherrnstellen von der Buergerschaft auf den Senat 
uebertrug. Es scheint nicht einmal, dass Sulla die frueher versuchte 
Restauration der Servianischen Stimmordnung jetzt wiederaufnahm, sei es nun, 
dass er es ueberhaupt als gleichgueltig betrachtete, ob die Stimmabteilungen so 
oder so zusammengesetzt seien, sei es, dass diese aeltere Ordnung ihm den 
gefaehrlichen Einfluss der Kapitalisten zu steigern schien. Nur die 
Qualifikationen wurden wiederhergestellt und teilweise gesteigert. Die zur 
Bekleidung eines jeden Amtes erforderliche Altersgrenze ward aufs neue 
eingeschaerft; ebenso die Bestimmung, dass jeder Bewerber um das Konsulat vorher 
die Praetur, jeder Bewerber um die Praetur vorher die Quaestur bekleidet haben 
muesse, wogegen es gestattet war, die Aedilitaet zu uebergehen. Mit besonderer 
Strenge wurde, in Hinblick auf die juengst mehrfach vorgenommenen Versuche, in 
der Form des durch mehrere Jahre hindurch fortgesetzten Konsulats die Tyrannis 
zu begruenden, gegen diesen Missbrauch eingeschritten und verfuegt, dass 
zwischen der Bekleidung zweier ungleicher Aemter mindestens zwei, zwischen der 
zweimaligen Bekleidung desselben Amtes mindestens zehn Jahre verfliessen 
sollten; mit welcher letzteren Bestimmung, anstatt der in der juengsten 
ultraoligarchischen Epoche beliebten absoluten Untersagung jeder Wiederwahl zum 
Konsulat, wieder die aeltere Ordnung vom Jahre 412 (342) aufgenommen ward. Im 
ganzen aber liess Sulla den Wahlen ihren Lauf und suchte nur die Beamtengewalt 
in der Art zu fesseln, dass, wen auch immer die unberechenbare Laune der 
Komitien zum Amte berief, der Gewaehlte ausserstande sein wuerde, gegen die 
Oligarchie sich aufzulehnen.
Die hoechsten Beamten des Staats waren in dieser Zeit tatsaechlich die drei 
Kollegien der Volkstribune, der Konsuln und Praetoren und der Zensoren. Sie alle 
gingen aus der Sullanischen Restauration mit wesentlich geschmaelerten Rechten 
hervor; vor allem das tribunizische Amt, das dem Regenten erschien als ein zwar 
auch fuer das Senatsregiment unentbehrliches, aber dennoch, als von der 
Revolution erzeugt und stets geneigt, wieder Revolutionen aus sich zu erzeugen, 
strenger und dauernder Fesselung beduerftiges Werkzeug. Von dem Rechte, die 
Amtshandlungen der Magistrate durch Einschreiten zu kassieren, den 
Kontravenienten eventuell zu braechen und dessen weitere Bestrafung zu 
veranlassen, war die tribunizische Gewalt ausgegangen; dies blieb den Tribunen 
auch jetzt, nur dass auf den Missbrauch des Interzessionsrechts eine schwere, 
die buergerliche Existenz regelmaessig vernichtende Geldstrafe gesetzt ward. Die 
weitere Befugnis des Tribuns, mit dem Volke nach Gutduenken zu verhandeln, teils 
um Anklagen einzubringen, insbesondere gewesene Beamte vor dem Volk zur 
Rechenschaft zu ziehen, teils um Gesetze zur Abstimmung vorzulegen, war der 
Hebel gewesen, durch den die Gracchen, Saturninus, Sulpicius den Staat 
umgewaelzt hatten; sie ward nicht aufgehoben, aber wohl von einer vorgaengig bei 
dem Senat nachzusuchenden Erlaubnis abhaengig gemacht 9. Endlich wurde 
hinzugefuegt, dass die Bekleidung des Tribunats in Zukunft zur Uebernahme eines 
hoeheren Amtes unfaehig machen solle - eine Bestimmung, die wie so manches 
andere in Sullas Restauration wieder auf die altpatrizischen Satzungen 
zurueckkam und, ganz wie in den Zeiten vor der Zulassung der Plebejer zu den 
buergerlichen Aemtern, das Tribunat einer- und die kurulischen Aemter 
andererseits miteinander unvereinbar erklaerte. Auf diese Weise hoffte der 
Gesetzgeber der Oligarchie, der tribunizischen Demagogie zu wehren und alle 
ehrgeizigen und aufstrebenden Maenner von dem Tribunat fernzuhalten, dagegen 
dasselbe festzuhalten als Werkzeug des Senats, sowohl zur Vermittlung zwischen 
diesem und der Buergerschaft, als auch vorkommendenfalls zur Niederhaltung der 
Magistratur; und wie die Herrschaft des Koenigs und spaeter der republikanischen 
Beamten ueber die Buergerschaft kaum irgendwo so klar zu Tage tritt wie in dem 
Satze, dass ausschliesslich sie das Recht haben, oeffentlich zum Volke zu reden, 
so zeigt sich die jetzt zuerst rechtlich festgestellte Oberherrlichkeit des 
Senats am bestimmtesten in dieser von dem Vormann des Volkes fuer jede 
Verhandlung mit demselben vom Senat zu erbittenden Erlaubnis.
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9 Darauf gehen die Worte des Lepidus bei Sallust (bist. 1, 41, 11 Dietsch): 
populus Romanus exutus ... iure agitandi, auf die Tacitus (ann. 3, 27) anspielt: 
statim turbidis Lepidi rogationibus neque multo post tribunis reddita licentia 
quoquo vellent populum agitandi. Dass die Tribune nicht ueberhaupt das Recht 
verloren, mit dem Volke zu verhandeln, zeigt deutlicher als Cic. leg. 3, 4, 10 
das Plebiszit de Thermensibus, welches aber auch in der Eingangsformel sich 
bezeichnet als de senatus sententia erlassen. Dass die Konsuln dagegen auch nach 
der Sullanischen Ordnung ohne vorgaengigen Senatsbeschluss Antraege an das Volk 
bringen konnten, beweist nicht bloss das Stillschweigen der Quellen, sondern 
auch der Verlauf der Revolutionen von 667 (87) und 676 (78), deren Fuehrer eben 
aus diesem Grunde nicht Tribune, sondern Konsuln gewesen sind. Darum begegnen 
auch in dieser Zeit konsularische Gesetze ueber administrative Nebenfragen, wie 
zum Beispiel das Getreidegesetz von 681 (73), fuer die zu andern Zeiten sicher 
Plebiszite eingetreten sein wuerden.
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Auch Konsulat und Praetur, obwohl sie von dem aristokratischen Regenerator 
Roms mit guenstigeren Augen betrachtet wurden als das an sich verdaechtige 
Tribunat, entgingen doch keineswegs dem Misstrauen gegen das eigene Werkzeug, 
welches durchaus die Oligarchie bezeichnet. Sie wurden in schonenderen Formen, 
aber in sehr fuehlbarer Weise beschraenkt. Sulla knuepfte hier an die 
Geschaeftsteilung an. Zu Anfang dieser Periode bestand dafuer die folgende 
Ordnung. Den beiden Konsuln lag immer noch, wie ehemals der Inbegriff der 
Geschaefte des hoechsten Amtes ueberhaupt, so jetzt derjenige Inbegriff der 
hoechsten Amtsgeschaefte ob, fuer welchen nicht gesetzlich besondere Kompetenzen 
festgestellt waren. Dies letztere war der Fall mit dem hauptstaedtischen 
Gerichtswesen, womit die Konsuln sich nach einer unverbruechlich festgehaltenen 
Regel nicht befassen durften, und mit den damals bestehenden ueberseeischen 
Aemtern: Sizilien, Sardinien und den beiden Spanien, in denen der Konsul das 
Kommando zwar fuehren konnte, aber nur ausnahmsweise fuehrte. Im ordentlichen 
Lauf der Dinge wurden demnach sechs Spezialkompetenzen, die beiden 
hauptstaedtischen Gerichtsvorstandschaften und die vier ueberseeischen Aemter 
unter die sechs Praetoren vergeben, woneben den beiden Konsuln kraft ihrer 
Generalkompetenz die Leitung der hauptstaedtischen nichtgerichtlichen Geschaefte 
und das militaerische Kommando in den festlaendischen Besitzungen oblag. Da 
diese Generalkompetenz also doppelt besetzt war, blieb der Sache nach der eine 
Konsul zur Verfuegung der Regierung, und fuer gewoehnliche Zeiten kam man 
demnach mit jenen acht hoechsten Jahresbeamten vollstaendig, ja reichlich aus. 
Fuer ausserordentliche Faelle blieb es ferner vorbehalten, teils die nicht 
militaerischen Kompetenzen zu kumulieren, teils die militaerischen ueber die 
Endfrist hinaus fortdauern zu lassen (prorogare). Es war nicht ungewoehnlich, 
die beiden Gerichtsvorstandschaften demselben Praetor zu uebertragen und die 
regelmaessig von den Konsuln zu beschaffenden hauptstaedtischen Geschaefte durch 
den Stadtpraetor versehen zu lassen; wogegen es verstaendigerweise moeglichst 
vermieden ward, mehrere Kommandos in derselben Hand zu vereinigen. Hier half 
vielmehr die Regel aus, dass im militaerischen Imperium es kein Interregnum gab, 
also dasselbe, obwohl gesetzlich befristet, doch nach Eintritt des Endtermines 
von Rechts wegen noch so lange fortdauerte, bis der Nachfolger erschien und dem 
Vorgaenger das Kommando abnahm, oder, was dasselbe ist, dass der kommandierende 
Konsul oder Praetor nach Ablauf seiner Amtszeit, wenn der Nachfolger nicht 
erschien, an Konsuls oder Praetors Statt weiter fungieren konnte und musste. Der 
Einfluss des Senats auf diese Geschaeftsverteilung bestand darin, dass es 
observanzmaessig von ihm abhing, entweder die Regel walten, also die sechs 
Praetoren die sechs Spezialkompetenzen unter sich verlosen und die Konsuln die 
festlaendischen, nichtgerichtlichen Geschaefte besorgen zu lassen, oder 
irgendeine Abweichung von derselben anzuordnen, etwa dem Konsul ein 
augenblicklich besonders wichtiges ueberseeisches Kommando zuzuweisen oder eine 
ausserordentliche militaerische und gerichtliche Kommission, zum Beispiel das 
Flottenkommando oder eine wichtige Kriminaluntersuchung, unter die zur 
Verteilung kommenden Kompetenzen aufzunehmen und die dadurch weiter noetig 
werdenden Kumulationen und Fristerstreckungen zu veranlassen - wobei uebrigens 
lediglich die Absteckung der jedesmaligen konsularischen und respektiv 
praetorischen Kompetenzen, nicht die Bezeichnung der fuer das einzelne Amt 
eintretenden Personen dem Senate zustand, die letztere vielmehr durchgaengig 
durch Vereinbarung der konkurrierenden Beamten oder durch das Los erfolgte. Die 
Buergerschaft war in der aelteren Zeit wohl veranlasst worden, die in dem 
Unterlassen der Abloesung enthaltene tatsaechliche Verlaengerung des Kommandos 
durch besonderen Gemeindebeschluss zu regularisieren; indes war dies mehr dem 
Geiste, als dem Buchstaben der Verfassung nach notwendig und bald griff die 
Buergerschaft hierbei nicht weiter ein. Im Laufe des siebenten Jahrhunderts 
traten nun allmaehlich zu den bestehenden sechs Spezialkompetenzen sechs andere 
hinzu; die fuenf neuen Statthalterschaften von Makedonien, Africa, Asia, Narbo 
und Kilikien und die Vorstandschaft in dem stehenden Kommissionsgericht wegen 
Erpressungen. Mit dem immer mehr sich ausdehnenden Wirkungskreise der roemischen 
Regierung trat ueberdies immer haeufiger der Fall ein, dass die Oberbeamten fuer 
ausserordentliche militaerische oder prozessualische Kommissionen in Anspruch 
genommen wurden. Dennoch wurde die Zahl der ordentlichen hoechsten Jahrbeamten 
nicht vermehrt; und es kamen also auf acht jaehrlich zu ernennende Beamte, von 
allem andern abgesehen, mindestens zwoelf jaehrlich zu besetzende 
Spezialkompetenzen. Natuerlich war es nicht Zufall, dass man dies Defizit nicht 
durch Kreierung neuer Praetorenstellen ein fuer allemal deckte. Dem Buchstaben 
der Verfassung gemaess sollten die saemtlichen hoechsten Beamten Jahr fuer Jahr 
von der Buergerschaft ernannt werden; nach der neuen Ordnung oder vielmehr 
Unordnung, derzufolge die entstehenden Luecken wesentlich durch Fristerstreckung 
ausgefuellt wurden und den gesetzlich ein Jahr fungierenden Beamten in der Regel 
vom Senat ein zweites Jahr zugelegt, nach Befinden dasselbe aber auch verweigert 
ward, besetzte die wichtigsten und lukrativsten Stellen im Staate nicht mehr die 
Buergerschaft, sondern aus einer durch die Buergerschaftswahlen gebildeten 
Konkurrentenliste der Senat. Ueblich ward es dabei, da unter diesen Stellen die 
ueberseeischen Kommandos als die eintraeglichsten vor allem gesucht waren, 
denjenigen Beamten, die ihr Amt entweder rechtlich oder doch tatsaechlich an die 
Hauptstadt fesselte, also den beiden Vorstehern der staedtischen Gerichtsbarkeit 
und haeufig auch den Konsuln, nach Ablauf ihres Amtsjahrs ein ueberseeisches 
Kommando zu uebertragen, was mit dem Wesen der Prorogation sich vertrug, da die 
Amtsgewalt des in Rom und des in der Provinz fungierenden Oberbeamten wohl 
anders bezogen, aber nicht eigentlich staatsrechtlich eine qualitativ andere 
war.
Diese Verhaeltnisse fand Sulla vor und sie lagen seiner neuen Ordnung zu 
Grunde. Der Grundgedanke derselben war die vollstaendige Scheidung der 
politischen Gewalt, welche in den Buerger-, und der militaerischen, welche in 
den Nichtbuergerdistrikten regierte, und die durchgaengige Erstreckung der Dauer 
des hoechsten Amtes von einem Jahr auf zwei, von denen das erstere den 
buergerlichen, das zweite den militaerischen Geschaeften gewidmet ward. 
Raeumlich waren die buergerliche und die militaerische Gewalt allerdings laengst 
schon durch die Verfassung geschieden, und endete jene an dem Pomerium, wo diese 
begann; allein immer noch hielt derselbe Mann die hoechste politische und die 
hoechste militaerische Macht in seiner Hand vereinigt. Kuenftig sollte der 
Konsul und Praetor mit Rat und Buergerschaft verhandeln, der Prokonsul und 
Propraetor die Armee kommandieren, jenem aber jede militaerische, diesem jede 
politische Taetigkeit gesetzlich abgeschnitten sein. Dies fuehrte zunaechst zu 
der politischen Trennung der norditalischen Landschaft von dem eigentlichen 
Italien. Bisher hatten dieselben wohl in einem nationalen Gegensatz gestanden, 
insofern Norditalien vorwiegend von Ligurern und Kelten, Mittel- und Sueditalien 
von Italikern bewohnt ward; allein politisch und administrativ stand das gesamte 
festlaendische Gebiet des roemischen Staates von der Meerenge bis an die Alpen 
mit Einschluss der illyrischen Besitzungen, Buerger-, latinische und 
Nichtitalikergemeinden ohne Unterschied, im ordentlichen Laufe der Dinge unter 
der Verwaltung der in Rom eben fungierenden hoechsten Beamten, wie denn ja auch 
die Kolonialgruendungen sich durch dies ganze Gebiet erstreckten. Nach Sullas 
Ordnung wurde das eigentliche Italien, dessen Nordgrenze zugleich statt des 
Aesis der Rubico ward, als ein jetzt ohne Ausnahme von roemischen Buergern 
bewohntes Gebiet, den ordentlichen roemischen Obrigkeiten untergeben und dass in 
diesem Sprengel regelmaessig keine Truppen und kein Kommandant standen, einer 
der Fundamentalsaetze des roemischen Staatsrechts; das Keltenland diesseits der 
Alpen dagegen, in dem schon der bestaendig fortwaehrenden Einfaelle der 
Alpenvoelker wegen ein Kommando nicht entbehrt werden konnte, wurde nach dem 
Muster der aelteren ueberseeischen Kommandos als eigene Statthalterschaft 
konstituiert ^10. Indem nun endlich die Zahl der jaehrlich zu ernennenden 
Praetoren von sechs auf acht erhoeht ward, stellte sich die neue 
Geschaeftsordnung dahin, dass die jaehrlich zu ernennenden zehn hoechsten 
Beamten waehrend ihres ersten Amtsjahrs als Konsuln oder Praetoren den 
hauptstaedtischen Geschaeften - die beiden Konsuln der Regierung und Verwaltung, 
zwei der Praetoren der Zivilrechtspflege, die uebrigen sechs der reorganisierten 
Kriminaljustiz - sich widmeten, waehrend ihres zweiten Amtsjahrs als Prokonsuln 
oder Propraetoren das Kommando in einer der zehn Statthalterschaften: Sizilien, 
Sardinien, beiden Spanien, Makedonien, Asia, Africa, Narbo, Kilikien und dem 
italischen Keltenland uebernahmen. Die schon erwaehnte Vermehrung der 
Quaestorenzahl durch Sulla auf zwanzig gehoert ebenfalls in diesen Zusammenhang 
^11.
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^10 Fuer diese Annahme gibt es keinen anderen Beweis, als dass das 
italische Keltenland eine Provinz in dem Sinne, wo das Wort einen geschlossenen 
und von einem jaehrlich erneuerten Statthalter verwalteten Sprengel bedeutet, in 
den aelteren Zeiten ebenso entschieden nicht ist wie allerdings in der 
caesarischen es eine ist (vgl. Licin. p. 39: Data erat et Sullae provincia 
Gallia cisalpina).
Nicht viel anders steht es mit der Vorschiebung der Grenze; wir wissen, 
dass ehemals der Aesis, zu Caesars Zeit der Rubico, das Keltenland von Italien 
schied, aber nicht, wann die Vorrueckung stattfand. Man hat zwar daraus, dass 
Marcus Terentius Varro Lucullus als Propraetor in dem Distrikt zwischen Aesis 
und Rubico eine Grenzregulierung vornahm (Orelli 570), geschlossen, dass 
derselbe wenigstens im Jahre nach Lucullus' Praetur 679 (75) noch Provinzialland 
gewesen sein muesse, da auf italischem Boden der Propraetor nichts zu schaffen 
habe. Indes nur innerhalb des Pomerium hoert jedes prorogierte Imperium von 
selber auf; in Italien dagegen ist auch nach Sullas Ordnung ein solches zwar 
nicht regelmaessig vorhanden, aber doch zulaessig, und ein ausserordentliches 
ist das von Lucullus bekleidete Amt doch auf jeden Fall gewesen. Wir koennen 
aber auch nachweisen, wann und wie Lucullus ein solches in dieser Gegend 
bekleidet hat. Gerade er war schon vor der Sullanischen Reorganisation 672 (82) 
als kommandierender Offizier eben hier taetig und wahrscheinlich, ebenwie 
Pompeius, von Sulla mit propraetorischer Gewalt ausgestattet; in dieser 
Eigenschaft wird er 672 (82) oder 673 (81) (vgl. App. 1, 95) die fragliche 
Grenze reguliert haben. Aus dieser Inschrift folgt also fuer die rechtliche 
Stellung Norditaliens ueberhaupt nichts und am wenigsten fuer die Zeit nach 
Sullas Diktatur. Dagegen ist es ein bemerkenswerter Fingerzeig, dass Sulla das 
roemische Pomerium vorschob (Sen. dial. 10, 14; Dio Cass. 43, 50), was nach 
roemischem Staatsrecht nur dem gestattet war, der nicht etwa die Reichs-, 
sondern die Stadt-, d. h. die italische Grenze vorgerueckt hatte.
^11 Da nach Sizilien zwei, in jede andere Provinz ein Quaestor gingen, 
ueberdies die zwei staedtischen und die zwei den Konsuln bei der Kriegsfuehrung 
beigeordneten und die vier Flottenquaestoren bestehen blieben, so waren hierfuer 
neunzehn Beamte jaehrlich erforderlich. Die zwanzigste Quaestorenkompetenz 
laesst sich nicht nachweisen.
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Zunaechst ward hiermit an die Stelle der bisherigen unordentlichen und zu 
allen moeglichen schlechten Manoevern und Intrigen einladenden Aemterverteilung 
eine klare und feste Regel gesetzt, dann aber auch den Ausschreitungen der 
Beamtengewalt nach Moeglichkeit vorgebeugt und der Einfluss der obersten 
Regierungsbehoerde wesentlich gesteigert. Nach der bisherigen Ordnung ward in 
dem Reiche rechtlich nur unterschieden die Stadt, welche der Mauerring 
umschloss, und die Landschaft ausserhalb des Pomerium; die neue Ordnung setzte 
an die Stelle der Stadt das neue, fortan als ewig befriedet dem regelmaessigen 
Kommando entzogene Italien ^12 und ihm gegenueber das festlaendische und 
ueberseeische Gebiet, das umgekehrt notwendig unter Militaerkommandanten steht, 
die von jetzt an sogenannten Provinzen. Nach der bisherigen Ordnung war derselbe 
Mann sehr haeufig zwei, oft auch mehr Jahre in demselben Amte verblieben; die 
neue Ordnung beschraenkte die hauptstaedtischen Aemter wie die Statthalterposten 
durchaus auf ein Jahr, und die spezielle Verfuegung, dass jeder Statthalter 
binnen dreissig Tagen, nachdem der Nachfolger in seinem Sprengel eingetroffen 
sei, denselben unfehlbar zu verlassen habe, zeigt sehr klar, namentlich wenn man 
damit noch das frueher erwaehnte Verbot der unmittelbaren Wiederwahl des 
gewesenen Beamten zu demselben oder einem anderen Volksamt zusammennimmt, was 
die Tendenz dieser Einrichtungen war: es war die alterprobte Maxime, durch die 
einst der Senat das Koenigtum sich dienstbar gemacht hatte, dass die 
Beschraenkung der Magistratur der Kompetenz nach der Demokratie, die der Zeit 
nach der Oligarchie zugute komme. Nach der bisherigen Ordnung hatte Gaius Marius 
zugleich als Haupt des Senats und als Oberfeldherr des Staates amtiert; wenn er 
es nur seiner eigenen Ungeschicklichkeit zuzuschreiben hatte, dass es ihm 
misslang, mittels dieser doppelten Amtsgewalt die Oligarchie zu stuerzen, so 
schien nun dafuer gesorgt, dass nicht etwa ein kluegerer Nachfolger denselben 
Hebel besser gebrauche. Nach der bisherigen Ordnung hatte auch der vom Volke 
unmittelbar ernannte Beamte eine militaerische Stellung haben koennen; die 
sullanische dagegen behielt diese ausschliesslich denjenigen Beamten vor, die 
der Senat durch Erstreckung der Amtsfrist in ihrer Amtsgewalt bestaetigte. Zwar 
war diese Amtsverlaengerung jetzt stehend geworden; dennoch wurde sie den 
Auspizien und dem Namen, ueberhaupt der staatsrechtlichen Formulierung nach auch 
ferner als ausserordentliche Fristerstreckung behandelt. Es war dies nicht 
gleichgueltig. Den Konsul oder den Praetor konnte nur die Buergerschaft seines 
Amtes entsetzen; den Prokonsul und den Propraetor ernannte und entliess der 
Senat, so dass durch diese Verfuegung die gesamte Militaergewalt, auf die denn 
doch zuletzt alles ankam, formell wenigstens vom Senat abhaengig wurde.
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^12 Die italische Eidgenossenschaft ist viel aelter; aber sie ist ein 
Staatenbund, nicht, wie das sullanische Italien, ein innerhalb des Roemischen 
Reiches einheitlich abgegrenztes Staatsgebiet.
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Dass endlich das hoechste aller Aemter, die Zensur, nicht foermlich 
aufgehoben, aber in derselben Art beseitigt ward wie ehemals die Diktatur, ward 
schon bemerkt. Praktisch konnte man derselben allenfalls entraten. Fuer die 
Ergaenzung des Senats war anderweitig gesorgt. Seit Italien tatsaechlich 
steuerfrei war und das Heer wesentlich durch Werbung gebildet ward, hatte das 
Verzeichnis der Steuer- und Dienstpflichtigen in der Hauptsache seine Bedeutung 
verloren; und wenn in der Ritterliste und dem Verzeichnis der Stimmberechtigten 
Unordnung einriss, so mochte man dies nicht gerade ungern sehen. Es blieben also 
nur die laufenden Finanzgeschaefte, welche die Konsuln schon bisher verwaltet 
hatten, wenn, wie dies haeufig vorkam, die Zensorenwahl unterblieben war, und 
nun als einen Teil ihrer ordentlichen Amtstaetigkeit uebernahmen. Gegen den 
wesentlichen Gewinn, dass der Magistratur in den Zensoren ihre hoechste Spitze 
entzogen ward, kam nicht in Betracht und tat der Alleinherrschaft des hoechsten 
Regierungskollegiums durchaus keinen Eintrag, dass, um die Ambition der jetzt so 
viel zahlreicheren Senatoren zu befriedigen, die Zahl der Pontifices und die der 
Augurn von neun, die der Orakelbewahrer von zehn auf je fuenfzehn, die der 
Schmausherren von drei auf sieben vermehrt ward.
In dem Finanzwesen stand schon nach der bisherigen Verfassung die 
entscheidende Stimme bei dem Senat; es handelte sich demnach hier um die 
Wiederherstellung einer geordneten Verwaltung. Sulla hatte anfaenglich sich in 
nicht geringer Geldnot befunden; die aus Kleinasien mitgebrachten Summen waren 
fuer den Sold des zahlreichen und stets anschwellenden Heeres bald verausgabt. 
Noch nach dem Siege am Collinischen Tor hatte der Senat, da die Staatskasse nach 
Praeneste entfuehrt worden war, sich zu Notschritten entschliessen muessen. 
Verschiedene Bauplaetze in der Hauptstadt und einzelne Stuecke der kampanischen 
Domaene wurden feilgeboten, die Klientelkoenige, die befreiten und 
bundesgenoessischen Gemeinden ausserordentlicherweise in Kontribution gesetzt, 
zum Teil ihnen ihr Grundbesitz und ihre Zoelle eingezogen, anderswo denselben 
fuer Geld neue Privilegien zugestanden. Indes der bei der Uebergabe von 
Praeneste vorgefundene Rest der Staatskasse von beilaeufig 4 Mill. Talern, die 
bald beginnenden Versteigerungen und andere ausserordentliche Hilfsquellen 
halfen der augenblicklichen Verlegenheit ab. Fuer die Zukunft aber ward gesorgt 
weniger durch die asiatische Abgabenreform, bei der vorzugsweise die 
Steuerpflichtigen gewannen und die Staatskasse wohl nur nicht verlor, als durch 
die Wiedereinziehung der kampanischen Domaene, wozu jetzt noch Aenaria gefuegt 
ward, und vor allem durch die Abschaffung der Kornverteilungen, die seit Gaius 
Gracchus wie ein Krebs an den roemischen Finanzen gezehrt hatten.
Dagegen ward das Gerichtswesen wesentlich umgestaltet, teils aus 
politischen Ruecksichten, teils um in die bisherige sehr unzulaengliche und 
unzusammenhaengende Prozesslegislation groessere Einheit und Brauchbarkeit zu 
bringen. Nach der bisherigen Ordnung gingen die Prozesse zur Entscheidung teils 
an die Buergerschaft, teils an Geschworene. Die Gerichte, in denen die ganze 
Buergerschaft auf Provokation von dem Urteil des Magistrats hin entschied, lagen 
bis auf Sulla in den Haenden in erster Reihe der Volkstribune, in zweiter der 
Aedilen, indem saemtliche Prozesse, durch die ein Beamter oder Beauftragter der 
Gemeinde wegen seiner Geschaeftsfuehrung zur Verantwortung gezogen ward, mochten 
sie auf Leib und Leben oder auf Geldbussen gehen, von den Volkstribunen, alle 
uebrigen Prozesse, in denen schliesslich das Volk entschied, von den kurulischen 
oder plebejischen Aedilen in erster Instanz abgeurteilt, in zweiter geleitet 
wurden. Sulla hat den tribunizischen Rechenschaftsprozess wenn nicht geradezu 
abgeschafft, so doch, ebenwie die legislatorische Initiative der Tribune, von 
der vorgaengigen Einwilligung des Senats abhaengig gemacht und vermutlich auch 
den aedilizischen Strafprozess in aehnlicher Weise beschraenkt. Dagegen 
erweiterte er die Kompetenz der Geschworenengerichte. Es gab damals ein 
doppeltes Verfahren vor Geschworenen. Das ordentliche, welches anwendbar war in 
allen nach unserer Auffassung zu einem Kriminal- oder Zivilprozess sich 
eignenden Faellen, mit Ausnahme der unmittelbar gegen den Staat gerichteten 
Verbrechen, bestand darin, dass der eine der beiden hauptstaedtischen 
Gerichtsherren die Sache instruierte und ein von ihm ernannter Geschworener auf 
Grund dieser Instruktion entschied. Der ausserordentliche Geschworenenprozess 
trat ein in einzelnen wichtigen Zivil- oder Kriminalfaellen, wegen welcher durch 
besondere Gesetze anstatt des Einzelgeschworenen ein eigener Geschworenenhof 
bestellt worden war. Dieser Art waren teils die fuer einzelne Faelle 
konstituierten Spezialgerichtsstellen; teils die stehenden 
Kommissionalgerichtshoefe, wie sie fuer Erpressungen, fuer Giftmischerei und 
Mord, vielleicht auch fuer Wahlbestechung und andere Verbrechen im Laufe des 
siebenten Jahrhunderts niedergesetzt worden waren; teils endlich die beiden 
Hoefe der Zehnmaenner fuer den Freiheits- und der Hundertundfuenf- oder kuerzer 
der Hundertmaenner fuer den Erbschaftsprozess, auch von dem bei allem 
Eigentumsstreit gebrauchten Lanzenschaft das Schaftgericht (hasta) genannt. Der 
Zehnmaennerhof (decemviri litibus iudicandis) war eine uralte Institution zum 
Schutze der Plebejer gegen ihre Herren. Zeit und Veranlassung der Entstehung des 
Schaftgerichts liegen im Dunkeln, werden aber vermutlich ungefaehr dieselben 
sein wie bei den oben erwaehnten wesentlich gleichartigen Kriminalkommissionen. 
Ueber die Leitung dieser verschiedenen Gerichtshoefe war in den einzelnen 
Gerichtsordnungen verschieden bestimmt; so standen dem Erpressungsgericht ein 
Praetor, dem Mordgericht ein aus den gewesenen Aedilen besonders ernannter 
Vorstand, dem Schaftgericht mehrere aus den gewesenen Quaestoren genommene 
Direktoren vor. Die Geschworenen wurden wenigstens fuer das ordentliche wie fuer 
das ausserordentliche Verfahren in Gemaessheit der Gracchischen Ordnung aus den 
nichtsenatorischen Maennern von Ritterzensus genommen; die Auswahl stand im 
allgemeinen den Magistraten zu, die die Gerichtsleitung hatten, jedoch in der 
Weise, dass sie mit dem Antritt ihres Amts die Geschworenenliste ein fuer 
allemal aufzustellen hatten und dann das einzelne Geschworenenkollegium aus 
diesen nicht durch freie Auswahl des Magistrats, sondern durch Losung und durch 
Rejektion der Parteien gebildet ward. Aus der Volkswahl gingen nur die 
Zehnmaenner fuer den Freiheitsprozess hervor.
Sullas Reformen waren hauptsaechlich dreifacher Art. Einmal vermehrte er 
die Zahl der Geschworenenhoefe sehr betraechtlich. Es gab spaeterhin besondere 
Geschworenenkommissionen fuer Erpressung; fuer Mord mit Einschluss von 
Brandstiftung und falschem Zeugnis; fuer Wahlbestechung; ferner fuer Hochverrat 
und jede Entehrung des roemischen Namens; fuer die schwersten Betrugsfaelle: 
Testaments- und Muenzfaelschung; fuer Ehebruch; fuer die schwersten 
Ehrverletzungen, namentlich Realinjurien und Stoerung des Hausfriedens; 
vielleicht auch fuer Unterschlagung oeffentlicher Gelder, fuer Zinswucher und 
andere Vergehen; und wenigstens die meisten dieser Hoefe sind von Sulla entweder 
vorgefunden oder ins Leben gerufen und von ihm mit einer besonderen Kriminal- 
und Kriminalprozessordnung versehen worden. Uebrigens blieb es der Regierung 
unbenommen, vorkommendenfalls fuer einzelne Gruppen von Verbrechen Spezialhoefe 
zu bestellen. Folgeweise wurden hierdurch die Volksgerichte im wesentlichen 
abgeschafft, namentlich die Hochverratsprozesse an die neue 
Hochverratskommission gewiesen, der ordentliche Geschworenenprozess bedeutend 
beschraenkt, indem ihm die schwereren Faelschungen und Injurien entzogen wurden. 
Was zweitens die Oberleitung der Gerichte anlangt, so standen, wie schon 
erwaehnt ward, jetzt fuer die Leitung der verschiedenen Geschworenenhoefe sechs 
Praetoren zur Disposition, denen noch fuer die am meisten in Anspruch genommene 
Kommission fuer Mordtaten eine Anzahl anderer Dirigenten zugegeben wurden. In 
die Geschworenenstellen traten drittens statt der gracchischen Ritter wieder die 
Senatoren ein.
Der politische Zweck dieser Verfuegungen, der bisherigen Mitregierung der 
Ritter ein Ende zu machen, liegt klar zu Tage; aber ebensowenig laesst es sich 
verkennen, dass dieselben nicht bloss politische Tendenzmassregeln waren, 
sondern hier der erste Versuch gemacht wurde, dem seit den staendischen Kaempfen 
immer mehr verwilderten roemischen Kriminalprozess und Kriminalrecht 
wiederaufzuhelfen. Von dieser Sullanischen Gesetzgebung datiert sich die dem 
aelteren Recht unbekannte Scheidung von Kriminal- und Zivilsachen in dem Sinn, 
den wir noch heute damit verbinden: als Kriminalsache erscheint seitdem, was vor 
die von dem Praetor geleitete Geschworenenbank gehoert, als Zivilsache dasjenige 
Verfahren, wo der oder die Geschworenen nicht unter praetorischem Vorsitz 
funktionieren. Die Gesamtheit der Sullanischen Quaestionenordnungen laesst sich 
zugleich als das erste roemische Gesetzbuch nach den Zwoelf Tafeln und als das 
erste ueberhaupt je besonders erlassene Kriminalgesetzbuch bezeichnen. Aber auch 
im einzelnen zeigt sich ein loeblicher und liberaler Geist. So seltsam es von 
dem Urheber der Proskriptionen klingen mag, so bleibt es darum 
nichtsdestoweniger wahr, dass er die Todesstrafe fuer politische Vergehen 
abgeschafft hat; denn da nach roemischer, auch von Sulla unveraendert 
festgehaltener Sitte nur das Volk, nicht die Geschworenenkommission auf Verlust 
des Lebens oder auf gefaengliche Haft erkennen konnte, so kam die Uebertragung 
der Hochverratsprozesse von der Buergerschaft auf eine stehende Kommission 
hinaus auf die Abschaffung der Todesstrafe fuer solche Vergehen, waehrend 
andererseits in der Beschraenkung der verderblichen Spezialkommissionen fuer 
einzelne Hochverratsfaelle, wie deren eine die Varische im Bundesgenossenkrieg 
gewesen war; gleichfalls ein Fortschritt zum Besseren lag. Die gesamte Reform 
ist von ungemeinem und dauerndem Nutzen gewesen und ein bleibendes Denkmal des 
praktischen, gemaessigten, staatsmaennischen Geistes, der ihren Urheber wohl 
wuerdig machte, gleich den alten Dezemvirn als souveraener Vermittler mit der 
Rolle des Gesetzes zwischen die Parteien zu treten.
Als einen Anhang zu diesen Kriminalgesetzen mag man die polizeilichen 
Ordnungen betrachten, durch welche Sulla, das Gesetz an die Stelle des Zensors 
setzend, gute Zucht und strenge Sitte wieder einschaerfte und durch Feststellung 
neuer Maximalsaetze anstatt der alten laengst verschollenen den Luxus bei 
Mahlzeiten, Begraebnissen und sonst zu beschraenken versuchte.
Endlich ist wenn nicht Sullas, doch das Werk der sullanischen Epoche die 
Entwicklung eines selbstaendigen roemischen Munizipalwesens. Dem Altertum ist 
der Gedanke, die Gemeinde als ein untergeordnetes politisches Ganze dem hoeheren 
Staatsganzen organisch einzufuegen, urspruenglich fremd; die Despotie des Ostens 
kennt staedtische Gemeinwesen im strengen Sinne des Worts nicht und in der 
ganzen hellenisch-italischen Welt faellt Stadt und Staat notwendig zusammen. 
Insofern gibt es in Griechenland wie in Italien von Haus aus ein eigenes 
Munizipalwesen nicht. Vor allem die roemische Politik hielt mit der ihr eigenen 
zaehen Konsequenz hieran fest; noch im sechsten Jahrhundert wurden die 
abhaengigen Gemeinden Italiens entweder, um ihnen ihre munizipale Verfassung zu 
bewahren, als formell souveraene Nichtbuergerstaaten konstituiert oder, wenn sie 
roemisches Buergerrecht erhielten, zwar nicht gehindert, sich als Gesamtheit zu 
organisieren, aber doch der eigentlich munizipalen Rechte beraubt, so dass in 
allen Buergerkolonien und Buergermunizipien selbst die Rechtspflege und das 
Bauwesen von den roemischen Praetoren und Zensoren verwaltet ward. Das Hoechste, 
wozu man sich verstand, war durch einen von Rom aus ernannten Stellvertreter 
(praefectus) des Gerichtsherrn wenigstens die dringendsten Rechtssachen an Ort 
und Stelle erledigen zu lassen. Nicht anders verfuhr man in den Provinzen, 
ausser dass hier an die Stelle der hauptstaedtischen Behoerden der Statthalter 
trat. In den freien, das heisst formell souveraenen Staedten ward die Zivil- 
oder Kriminaljurisdiktion von den Munizipalbeamten nach den Lokalstatuten 
verwaltet; nur dass freilich, wo nicht ganz besondere Privilegien 
entgegenstanden, jeder Roemer sowohl als Beklagter wie als Klaeger verlangen 
konnte, seine Sache vor italischen Richtern nach italischem Recht entschieden zu 
sehen. Fuer die gewoehnlichen Provinzialgemeinden war der roemische Statthalter 
die einzige regelmaessige Gerichtsbehoerde, der die Instruierung aller Prozesse 
oblag. Es war schon viel, wenn, wie in Sizilien, in dem Fall, dass der Beklagte 
ein Siculer war, der Statthalter durch das Provinzialstatut gehalten war, einen 
einheimischen Geschworenen zu geben und nach Ortsgebrauch entscheiden zu lassen; 
in den meisten Provinzen scheint auch dies vom Gutfinden des instruierenden 
Beamten abgehangen zu haben.
Im siebenten Jahrhundert ward diese unbedingte Zentralisation des 
oeffentlichen Lebens der roemischen Gemeinde in dem einen Mittelpunkt Rom 
wenigstens fuer Italien aufgegeben. Seit dies eine einzige staedtische Gemeinde 
war und das Stadtgebiet vom Arnus und Rubico bis hinab zur sizilischen Meerenge 
reichte, musste man wohl sich entschliessen, innerhalb dieser grossen wiederum 
kleinere Stadtgemeinden zu bilden. So ward Italien nach Vollbuergergemeinden 
organisiert, bei welcher Gelegenheit man zugleich die durch ihren Umfang 
gefaehrlichen groesseren Gaue, soweit dies nicht schon frueher geschehen war, in 
mehrere kleinere Stadtbezirke aufgeloest haben mag. Die Stellung dieser neuen 
Vollbuergergemeinden war ein Kompromiss zwischen derjenigen, die ihnen bis dahin 
als Bundesstaaten zugekommen war, und derjenigen, die ihnen als integrierenden 
Teilen der roemischen Gemeinde nach aelterem Recht zugekommen sein wuerde. 
Zugrunde lag im ganzen die Verfassung der bisherigen formell souveraenen 
latinischen oder auch, insofern deren Verfassung in den Grundzuegen der 
roemischen gleich ist, die der roemischen altpatrizisch-konsularischen Gemeinde; 
nur dass darauf gehalten ward, fuer dieselben Institutionen in dem Munizipium 
andere und geringere Namen zu verwenden als in der Hauptstadt, das heisst im 
Staat. Eine Buergerversammlung tritt an die Spitze mit der Befugnis, 
Gemeindestatute zu erlassen und die Gemeindebeamten zu ernennen. Ein Gemeinderat 
von hundert Mitgliedern uebernimmt die Rolle des roemischen Senats. Das 
Gerichtswesen wird verwaltet von vier Gerichtsherren, zwei ordentlichen 
Richtern, die den beiden Konsuln, zwei Marktrichtern, die den kurulischen 
Aedilen entsprechen. Die Zensurgeschaefte, die wie in Rom von fuenf zu fuenf 
Jahr sich erneuerten und allem Anschein nach vorwiegend in der Leitung der 
Gemeindebauten bestanden, wurden von den hoechsten Gemeindebeamten, also den 
beiden ordentlichen Gerichtsherren, mit uebernommen, welche in diesem Fall den 
auszeichnenden Titel der "Gerichtsherren mit zensorischer oder Fuenfjahrgewalt" 
annahmen. Die Gemeindekasse verwalteten zwei Quaestoren. Fuer das Sakralwesen 
sorgten zunaechst die beiden der aeltesten latinischen Verfassung allein 
bekannten Kollegien priesterlicher Sachverstaendigen, die munizipalen Pontifices 
und Augurn.
Was das Verhaeltnis dieses sekundaeren politischen Organismus zu dem 
primaeren des Staates anlangt, so standen im allgemeinen jenem wie diesem die 
politischen Befugnisse vollstaendig zu und band also der Gemeindebeschluss und 
das Imperium der Gemeindebeamten den Gemeindebuerger ebenso wie der 
Volksbeschluss und das konsularische Imperium den Roemer. Dies fuehrte im ganzen 
zu einer konkurrierenden Taetigkeit der Staats- und der Stadtbehoerden: Es 
hatten beispielsweise beide das Recht der Schatzung und Besteuerung, ohne dass 
bei den etwaigen staedtischen Schatzungen und Steuern die von Rom 
ausgeschriebenen oder bei diesen jene beruecksichtigt worden waeren; es durften 
oeffentliche Bauten sowohl von den roemischen Beamten in ganz Italien als auch 
von den staedtischen in ihrem Sprengel angeordnet werden, und was dessen mehr 
ist. Im Kollisionsfall wich natuerlich die Gemeinde dem Staat und brach der 
Volksschluss den Stadtschluss. Eine foermliche Kompetenzteilung fand wohl nur in 
der Rechtspflege statt, wo das reine Konkurrenzsystem zu der groessten 
Verwirrung gefuehrt haben wuerde; hier wurden im Kriminalprozess vermutlich alle 
Kapitalsachen, im Zivilverfahren die schwereren, und ein selbstaendiges 
Auftreten der dirigierenden Beamten voraussetzenden Prozesse den 
hauptstaedtischen Behoerden und Geschworenen vorbehalten und die italischen 
Stadtgerichte auf die geringeren und minder verwickelten oder auch sehr 
dringenden Rechtshaendel beschraenkt.
Die Entstehung dieses italischen Gemeindewesens ist nicht ueberliefert. Es 
ist wahrscheinlich, dass sie in ihren Anfaengen zurueckgeht auf 
Ausnahmebestimmungen fuer die grossen Buergerkolonien, die am Ende des sechsten 
Jahrhunderts gegruendet wurden; wenigstens deuten einzelne, an sich 
gleichgueltige formelle Differenzen zwischen Buergerkolonien und 
Buergermunizipien darauf hin, dass die neue, damals praktisch an die Stelle der 
latinischen tretende Buergerkolonie urspruenglich eine bessere staatsrechtliche 
Stellung gehabt hat als das weit aeltere Buergermunizipium, und diese 
Bevorzugung kann wohl nur bestanden haben in einer der latinischen sich 
annaehernden Gemeindeverfassung, wie sie spaeterhin saemtlichen Buergerkolonien 
wie Buergermunizipien zukam. Bestimmt nachweisen laesst sich die neue Ordnung 
zuerst fuer die revolutionaere Kolonie Capua, und keinem Zweifel unterliegt es, 
dass sie ihre volle Anwendung erst fand, als die saemtlichen bisher souveraenen 
Staedte Italiens infolge des Bundesgenossenkriegs als Buergergemeinden 
organisiert werden mussten. Ob schon das Julische Gesetz, ob die Zensoren von 
668 (86), ob erst Sulla das einzelne geordnet hat, laesst sich nicht 
entscheiden; die Uebertragung der zensorischen Geschaefte auf die Gerichtsherren 
scheint zwar nach Analogie der Sullanischen, die Zensur beseitigenden Ordnung 
eingefuehrt zu sein, kann aber auch ebensogut auf die aelteste latinische 
Verfassung zurueckgehen, die ja auch die Zensur nicht kannte. Auf alle Faelle 
ist diese dem eigentlichen Staat sich ein- und unterordnende Stadtverfassung 
eines der merkwuerdigsten und folgenreichsten Erzeugnisse der sullanischen Zeit 
und des roemischen Staatslebens ueberhaupt. Staat und Stadt ineinanderzufuegen 
hat allerdings das Altertum ebensowenig vermocht, als es vermocht hat, das 
repraesentative Regiment und andere grosse Grundgedanken unseres heutigen 
Staatslebens aus sich zu entwickeln; aber es hat seine politische Entwicklung 
bis an diejenigen Grenzen gefuehrt, wo diese die gegebenen Masse ueberwaechst 
und sprengt, und vor allem ist dies in Rom geschehen, das in jeder Beziehung an 
der Scheide und in der Verbindung der alten und der neuen geistigen Welt steht. 
In der Sullanischen Verfassung sind einerseits die Urversammlung und der 
staedtische Charakter des Gemeinwesens Rom fast zur bedeutungslosen Form 
zusammengeschwunden, andererseits die innerhalb des Staates stehende Gemeinde 
schon in der italischen vollstaendig entwickelt; bis auf den Namen, der freilich 
in solchen Dingen die Haelfte der Sache ist, hat diese letzte Verfassung der 
freien Republik das Repraesentativsystem und den auf den Gemeinden sich 
aufbauenden Staat durchgefuehrt.
Das Gemeindewesen in den Provinzen ward hierdurch nicht geaendert; die 
Gemeindebehoerden der unfreien Staedte blieben vielmehr, von besonderen 
Ausnahmen abgesehen, beschraenkt auf Verwaltung und Polizei und auf diejenige 
Jurisdiktion, welche die roemischen Behoerden vorzogen, nicht selbst in die Hand 
zu nehmen.
Dieses war die Verfassung, die Lucius Cornelius Sulla der Gemeinde Rom gab. 
Senat und Ritterstand, Buergerschaft und Proletariat, Italiker und Provinzialen 
nahmen sie hin, wie sie vom Regenten ihnen diktiert ward, wenn nicht ohne zu 
grollen, doch ohne sich aufzulehnen; nicht so die Sullanischen Offiziere. Das 
roemische Heer hatte seinen Charakter gaenzlich veraendert. Es war allerdings 
durch die Marianische Reform wieder schlagfertiger und militaerisch brauchbarer 
geworden, als da es vor den Mauern von Numantia nicht focht; aber es hatte 
zugleich sich aus einer Buergerwehr in eine Schar von Lanzknechten verwandelt, 
welche dem Staat gar keine und dem Offizier nur dann Treue bewiesen, wenn er 
verstand, sie persoenlich an sich zu fesseln. Diese voellige Umgestaltung des 
Armeegeistes hatte der Buergerkrieg in graesslicher Weise zur Evidenz gebracht: 
sechs kommandierende Generale, Albinus, Cato, Rufus, Flaccus, Cinna und Gaius 
Carbo, waren waehrend desselben gefallen von der Hand ihrer Soldaten; einzig 
Sulla hatte bisher es vermocht, der gefaehrlichen Meute Herr zu bleiben, 
freilich nur, indem er allen ihren wilden Begierden den Zuegel schiessen liess 
wie noch nie vor ihm ein roemischer Feldherr. Wenn deshalb ihm der Verderb der 
alten Kriegszucht schuld gegeben wird, so ist dies nicht gerade unrichtig, aber 
dennoch ungerecht; er war eben der erste roemische Beamte, der seiner 
militaerischen und politischen Aufgabe nur dadurch zu genuegen imstande war, 
dass er auftrat als Condottiere. Aber er hatte die Militaerdiktatur nicht 
uebernommen, um den Staat der Soldateska untertaenig zu machen, sondern 
vielmehr, um alles im Staat, vor allem aber das Heer und die Offiziere, unter 
die Gewalt der buergerlichen Ordnung zurueckzuzwingen. Wie dies offenbar ward, 
erhob sich gegen ihn eine Opposition mit seinem eigenen Stab. Mochte den 
uebrigen Buergern gegenueber die Oligarchie den Tyrannen spielen; aber dass auch 
die Generale, die mit ihrem guten Schwert die umgestuerzten Senatorensessel 
wieder aufgerichtet hatten, jetzt ebendiesem Senat unweigerlichen Gehorsam zu 
leisten aufgefordert wurden, schien unertraeglich. Eben die beiden Offiziere, 
denen Sulla das meiste Vertrauen geschenkt hatte, widersetzten sich der neuen 
Ordnung der Dinge. Als Gnaeus Pompeius, den Sulla mit der Eroberung von Sizilien 
und Afrika beauftragt und zu seinem Tochtermanne erkoren hatte, nach Vollzug 
seiner Aufgabe vom Senat den Befehl erhielt, sein Heer zu entlassen, unterliess 
er es zu gehorsamen und wenig fehlte an offenem Aufstand. Quintus Ofella, dessen 
festem Ausharren vor Praeneste wesentlich der Erfolg des letzten und schwersten 
Feldzuges verdankt ward, bewarb sich in ebenso offenem Widerspruch gegen die neu 
erlassenen Ordnungen um das Konsulat, ohne die niederen Aemter bekleidet zu 
haben. Mit Pompeius kam, wenn nicht eine herzliche Aussoehnung, doch ein 
Vergleich zustande. Sulla, der seinen Mann genug kannte, um ihn nicht zu 
fuerchten, nahm die Impertinenz hin, die Pompeius ihm ins Gesicht sagte, dass 
mehr Leute sich um die aufgehende Sonne kuemmerten als um die untergehende, und 
bewilligte dem eitlen Juengling die leeren Ehrenbezeigungen, an denen sein Herz 
hing. Wenn er hier sich laesslich zeigte, so bewies er dagegen Ofella 
gegenueber, dass er nicht der Mann war, sich von seinen Marschaellen imponieren 
zu lassen: So wie dieser verfassungswidrig als Bewerber vor das Volk trat, liess 
ihn Sulla auf oeffentlichem Marktplatz niederstossen und setzte sodann der 
versammelten Buergerschaft auseinander, dass die Tat auf seinen Befehl und warum 
sie vollzogen sei. So verstummte zwar fuer jetzt diese bezeichnende Opposition 
des Hauptquartiers gegen die neue Ordnung der Dinge; aber sie blieb bestehen und 
gab den praktischen Kommentar zu Sullas Worten, dass das, was er diesmal tue, 
nicht zum zweitenmal getan werden koenne.
Eines blieb noch uebrig -vielleicht das schwerste von allem: die 
Zurueckfuehrung der Ausnahmezustaende in die neualten gesetzlichen Bahnen. Sie 
ward dadurch erleichtert, dass Sulla dieses letzte Ziel nie aus den Augen 
verloren hatte. Obwohl das Valerische Gesetz ihm absolute Gewalt und jeder 
seiner Verordnungen Gesetzeskraft gegeben, hatte er dennoch dieser exorbitanten 
Befugnis sich nur bei Massregeln bedient, die von voruebergehender Bedeutung 
waren und wo die Beteiligung Rat und Buergerschaft bloss nutzlos kompromittiert 
haben wuerde, namentlich bei den Aechtungen. Regelmaessig hatte er schon selbst 
diejenigen Bestimmungen beobachtet, die er fuer die Zukunft vorschrieb. Dass das 
Volk befragt ward, lesen wir in dem Quaestorengesetz, das zum Teil noch 
vorhanden ist, und von anderen Gesetzen, zum Beispiel dem Aufwandgesetz und 
denen ueber die Konfiskation der Feldmarken, ist es bezeugt. Ebenso ward bei 
wichtigeren Administrativakten, zum Beispiel bei der Entsendung und 
Zurueckberufung der afrikanischen Armee und bei Erteilung von staedtischen 
Freibriefen, der Senat vorangestellt. In demselben Sinn liess Sulla schon fuer 
673 (81) Konsuln waehlen, wodurch wenigstens die gehaessige offizielle Datierung 
nach der Regentschaft vermieden ward; doch blieb die Macht noch ausschliesslich 
bei dem Regenten und ward die Wahl auf sekundaere Persoenlichkeiten geleitet. 
Aber im Jahre darauf (674 80) setzte Sulla die ordentliche Verfassung wieder 
vollstaendig in Wirksamkeit und verwaltete als Konsul in Gemeinschaft mit seinem 
Waffengenossen Quintus Metellus den Staat, waehrend er die Regentschaft zwar 
noch beibehielt, aber vorlaeufig ruhen liess. Er begriff es wohl, wie 
gefaehrlich es eben fuer seine eigenen Institutionen war, die Militaerdiktatur 
zu verewigen. Da die neuen Zustaende sich haltbar zu erweisen schienen, und von 
den neuen Einrichtungen zwar manches, namentlich in der Kolonisierung, noch 
zurueck, aber doch das meiste und wichtigste vollendet war, so liess er den 
Wahlen fuer 675 (79) freien Lauf, lehnte die Wiederwahl zum Konsulat als mit 
seinen eigenen Verordnungen unvereinbar ab und legte, bald nachdem die neuen 
Konsuln Publius Servilius und Appius Claudius ihr Amt angetreten hatten, im 
Anfang des Jahres 675 (79) die Regentschaft nieder. Es ergriff selbst starre 
Herzen, als der Mann, der bis dahin mit dem Leben und dem Eigentum von Millionen 
nach Willkuer geschaltet hatte, auf dessen Wink so viele Haeupter gefallen 
waren, dem in jeder Gasse Roms, in jeder Stadt Italiens Todfeinde wohnten und 
der ohne einen ebenbuertigen Verbuendeten, ja genau genommen ohne den Rueckhalt 
einer festen Partei sein tausend Interessen und Meinungen verletzendes Werk der 
Reorganisation des Staates zu Ende gefuehrt hatte, als dieser Mann auf den 
Marktplatz der Hauptstadt trat, sich seiner Machtfuelle freiwillig begab, seine 
bewaffneten Begleiter verabschiedete, seine Gerichtsdiener entliess und die 
dichtgedraengte Buergerschaft aufforderte zu reden, wenn einer von ihm 
Rechenschaft begehre. Alles schwieg; Sulla stieg herab von der Rednerbuehne und 
zu Fuss, nur von den Seinigen begleitet, ging er mitten durch ebenjenen Poebel, 
der ihm vor acht Jahren das Haus geschleift hatte, zurueck nach seiner Wohnung.
Die Nachwelt hat weder Sulla selbst noch sein Reorganisationswerk richtig 
zu wuerdigen verstanden, wie sie denn unbillig zu sein pflegt gegen die 
Persoenlichkeiten, die dem Strom der Zeiten sich entgegenstemmen. In der Tat ist 
Sulla eine von den wunderbarsten, man darf vielleicht sagen eine einzige 
Erscheinung in der Geschichte. Physisch und psychisch ein Sanguiniker, 
blauaeugig, blond, von auffallend weisser, aber bei jeder leidenschaftlichen 
Bewegung sich roetender Gesichtsfarbe, uebrigens ein schoener, feurig blickender 
Mann, schien er nicht eben bestimmt, dem Staat mehr zu sein als seine Ahnen, die 
seit seines Grossvaters Grossvater Publius Cornelius Rufinus (Konsul 464, 477 
290, 277), einem der angesehensten Feldherrn und zugleich dem prunkliebendsten 
Mann der pyrrhischen Zeit, in Stellungen zweiten Ranges verharrt hatten. Er 
begehrte vom Leben nichts als heiteren Genuss. Aufgewachsen in dem Raffinement 
des gebildeten Luxus, wie er in jener Zeit auch in den minder reichen 
senatorischen Familien Roms einheimisch war, bemaechtigte er rasch und bebend 
sich der ganzen Fuelle sinnlich geistiger Genuesse, welche die Verbindung 
hellenischer Feinheit und roemischen Reichtums zu gewaehren vermochten. Im 
adligen Salon und unter dem Lagerzelt war er gleich willkommen als angenehmer 
Gesellschafter und guter Kamerad; vornehme und geringe Bekannte fanden in ihm 
den teilnehmenden Freund und den bereitwilligen Helfer in der Not, der sein Geld 
weit lieber seinem bedraengten Genossen als seinem reichen Glaeubiger goennte. 
Leidenschaftlich huldigte er dem Becher, noch leidenschaftlicher den Frauen; 
selbst in seinen spaeteren Jahren war er nicht mehr Regent, wenn er nach 
vollbrachtem Tagesgeschaeft sich zur Tafel setzte. Ein Zug der Ironie, man 
koennte vielleicht sagen der Bouffonnerie, geht durch seine ganze Natur. Noch 
als Regent befahl er, waehrend er die Versteigerung der Gueter der Geaechteten 
leitete, fuer ein ihm ueberreichtes schlechtes Lobgedicht dem Verfasser eine 
Verehrung aus der Beute zu verabreichen unter der Bedingung, dass er gelobe, ihn 
niemals wieder zu besingen. Als er vor der Buergerschaft Ofenas Hinrichtung 
rechtfertigte, geschah es, indem er den Leuten die Fabel erzaehlte von dem 
Ackersmann und den Laeusen. Seine Gesellen waehlte er gern unter den 
Schauspielern und liebte es, nicht bloss mit Quintus Roscius, dem roemischen 
Talma, sondern auch mit viel geringeren Buehnenleuten beim Weine zu sitzen; wie 
er denn auch selbst nicht schlecht sang und sogar zur Auffuehrung in seinem 
Zirkel selber Possen schrieb. Doch ging in diesen lustigen Bacchanalien ihm 
weder die koerperliche noch die geistige Spannkraft verloren; noch in der 
laendlichen Musse seiner letzten Jahre lag er eifrig der Jagd ob, und dass er 
aus dem eroberten Athen die Aristotelischen Schriften nach Rom brachte, beweist 
doch wohl fuer sein Interesse auch an ernsterer Lektuere. Das spezifische 
Roemertum stiess ihn eher ab. Von der plumpen Morgue, die die roemischen Grossen 
gegenueber den Griechen zu entwickeln liebten, und von der Feierlichkeit 
beschraenkter grosser Maenner hatte Sulla nichts, vielmehr liess er gern sich 
gehen, erschien wohl zum Skandal mancher seiner Landsleute in griechischen 
Staedten in griechischer Tracht oder veranlasste seine adligen Gesellen, bei den 
Spielen selber die Rennwagen zu lenken. Noch weniger war ihm von den halb 
patriotischen, halb egoistischen Hoffnungen geblieben, die in Laendern freier 
Verfassung jede jugendliche Kapazitaet auf den politischen Tummelplatz locken 
und die auch er wie jeder andere einmal empfunden haben mag; in einem Leben, wie 
das seine war, schwankend zwischen leidenschaftlichem Taumel und mehr als 
nuechternem Erwachen, verzetteln sich rasch die Illusionen. Wuenschen und 
Streben mochte ihm eine Torheit erscheinen in einer Welt, die doch unbedingt vom 
Zufall regiert ward und wo, wenn ueberhaupt auf etwas, man ja doch auf nichts 
spannen konnte als auf diesen Zufall. Dem allgemeinen Zug der Zeit, zugleich dem 
Unglauben und dem Aberglauben, sich zu ergeben folgte auch er. Seine wunderliche 
Glaeubigkeit ist nicht der plebejische Koehlerglaube des Marius, der von dem 
Pfaffen fuer Geld sich wahrsagen und seine Handlungen durch ihn bestimmen 
laesst; noch weniger der finstere Verhaengnisglaube des Fanatikers, sondern 
jener Glaube an das Absurde, wie er bei jedem von dem Vertrauen auf eine 
zusammenhaengende Ordnung der Dinge durch und durch zurueckgekommenen Menschen 
notwendig sich einstellt, der Aberglaube des gluecklichen Spielers, der sich vom 
Schicksal privilegiert erachtet, jedesmal und ueberall die rechte Nummer zu 
werfen. In praktischen Fragen verstand Sulla sehr wohl, mit den Anforderungen 
der Religion ironisch sich abzufinden. Als er die Schatzkammern der griechischen 
Tempel leerte, aeusserte er, dass es demjenigen nimmermehr fehlen koenne, dem 
die Goetter selbst die Kasse fuellten. Als die delphischen Priester ihm 
berichteten, dass sie sich scheuten, die verlangten Schaetze zu senden, da die 
Zither des Gottes hell geklungen, als man sie beruehrt, liess er ihnen 
zuruecksagen, dass man sie nun um so mehr schicken moege, denn offenbar stimme 
der Gott seinem Vorhaben zu. Aber darum wiegte er nicht weniger gern sich in dem 
Gedanken, der auserwaehlte Liebling der Goetter zu sein, ganz besonders jener, 
der er bis in seine spaeten Jahre vor allen den Preis gab, der Aphrodite. In 
seinen Unterhaltungen wie in seiner Selbstbiographie ruehmte er sich vielfach 
des Verkehrs, den in Traeumen und Anzeichen die Unsterblichen mit ihm gepflogen. 
Er hatte wie wenig andere ein Recht, auf seine Taten stolz zu sein; er war es 
nicht, wohl aber stolz auf sein einzig treues Glueck. Er pflegte wohl zu sagen, 
dass jedes improvisierte Beginnen ihm besser ausgeschlagen sei als das 
planmaessig angelegte, und eine seiner wunderlichsten Marotten, die Zahl der in 
den Schlachten auf seiner Seite gefallenen Leute regelmaessig als null 
anzugeben, ist doch auch nichts als die Kinderei eines Glueckskindes. Es war nur 
der Ausdruck der ihm natuerlichen Stimmung, als er, auf dem Gipfel seiner 
Laufbahn angelangt und alle seine Zeitgenossen in schwindelnder Tiefe unter sich 
sehend, die Bezeichnung des Gluecklichen, Sulla Felix, als foermlichen Beinamen 
annahm und auch seinen Kindern entsprechende Benennungen beilegte.
Nichts lag Sulla ferner als der planmaessige Ehrgeiz. Er war zu gescheit, 
um gleich den Dutzendaristokraten seiner Zeit die Verzeichnung seines Namens in 
die konsularischen Register als das Ziel seines Lebens zu betrachten; zu 
gleichgueltig und zu wenig Ideolog, um sich mit der Reform des morschen 
Staatsgebaeudes freiwillig befassen zu moegen. Er blieb, wo Geburt und Bildung 
ihn hinwiesen, in dem Kreis der vornehmen Gesellschaft und machte wie ueblich 
die Aemterlaufbahn durch; Ursache sich anzustrengen hatte er nicht und 
ueberliess dies den politischen Arbeitsbienen, an denen es ja nicht fehlte. So 
fuehrte ihn im Jahre 647 (107) bei der Verlosung der Quaestorenstellen der 
Zufall nach Afrika in das Hauptquartier des Gaius Marius. Der unversuchte 
hauptstaedtische Elegant ward von dem rauben baeurischen Feldherrn und seinem 
erprobten Stab nicht zum besten empfangen. Durch diese Aufnahme gereizt, machte 
Sulla, furchtlos und anstellig wie er war, im Fluge das Waffenhandwerk sich zu 
eigen und entwickelte auf dem verwegenen Zug nach Mauretanien zuerst jene 
eigentuemliche Verbindung von Keckheit und Verschmitztheit, wegen deren seine 
Zeitgenossen von ihm sagten, dass er halb Loewe, halb Fuchs und der Fuchs in ihm 
gefaehrlicher sei als der Loewe. Dem jungen, hochgeborenen, brillanten Offizier, 
der anerkanntermassen der eigentliche Beendiger des laestigen Numidischen 
Krieges war, oeffnete jetzt sich die glaenzendste Laufbahn; er nahm auch teil am 
Kimbrischen Krieg und offenbarte in der Leitung des schwierigen 
Verpflegungsgeschaeftes sein ungemeines Organisationstalent; nichtsdestoweniger 
zogen ihn auch jetzt die Freuden des hauptstaedtischen Lebens weit mehr an als 
Krieg oder gar Politik. In der Praetur, welches Amt er, nachdem er sich einmal 
vergeblich beworben hatte, im Jahre 661 (93) uebernahm, fuegte es sich abermals, 
dass ihm in seiner Provinz, der unbedeutendsten von allen, der erste Sieg ueber 
Koenig Mithradates und der erste Vertrag mit den maechtigen Arsakiden sowie 
deren erste Demuetigung gelang. Der Buergerkrieg folgte. Sulla war es 
wesentlich, der den ersten Akt desselben, die italische Insurrektion zu Roms 
Gunsten entschied und dabei mit dem Degen das Konsulat sich gewann; er war es 
ferner, der als Konsul den Sulpicischen Aufstand mit energischer Raschheit zu 
Boden schlug. Das Glueck schien sich ein Geschaeft daraus zu machen, den alten 
Helden Marius durch diesen juengeren Offizier zu verdunkeln. Die Gefangennehmung 
Jugurthas, die Besiegung Mithradats, die beide Marius vergeblich erstrebt hatte, 
wurden in untergeordneten Stellungen von Sulla vollfuehrt; im 
Bundesgenossenkrieg, in dem Marius seinen Feldherrnruhm einbuesste und abgesetzt 
ward, gruendete Sulla seinen militaerischen Ruf und stieg empor zum Konsulat; 
die Revolution von 666 (88), die zugleich und vor allem ein persoenlicher 
Konflikt zwischen den beiden Generalen war, endigte mit Marius' Aechtung und 
Flucht. Fast ohne es zu wollen war Sulla der beruehmteste Feldherr seiner Zeit, 
der Hort der Oligarchie geworden. Es folgten neue und furchtbarere Krisen, der 
Mithradatische Krieg, die Cinnanische Revolution: Sullas Stern blieb immer im 
Steigen. Wie der Kapitaen, der das brennende Schiff nicht loescht, sondern 
fortfaehrt, auf den Feind zu feuern, harrte Sulla, waehrend die Revolution in 
Italien tobte, in Asien unerschuettert aus, bis der Landesfeind gezwungen war. 
Mit diesem fertig, zerschmetterte er die Anarchie und rettete die Hauptstadt vor 
der Brandfackel der verzweifelnden Samniten und Revolutionaere. Der Moment der 
Heimkehr war fuer Sulla ein ueberwaeltigender in Freude und in Schmerz; er 
selbst erzaehlt in seinen Memoiren, dass er die erste Nacht in Rom kein Auge 
habe zutun koennen, und wohl mag man es glauben. Aber immer noch war seine 
Aufgabe nicht zu Ende, sein Stern in weiterem Steigen. Absoluter Selbstherrscher 
wie nur je ein Koenig und doch durchaus verharrend auf dem Boden des formellen 
Rechts, zuegelte er die ultrareaktionaere Partei, vernichtete die seit vierzig 
Jahren die Oligarchie einengende Gracchische Verfassung und zwang zuerst die der 
Oligarchie Konkurrenz machenden Maechte der Kapitalisten und des 
hauptstaedtischen Proletariats, endlich den im Schosse seines eigenen Stabes 
erwachsenen Uebermut des Saebels wieder unter das neu befestigte Gesetz. 
Selbstaendiger als je stellte er die Oligarchie hin, legte die Beamtenmacht als 
dienendes Werkzeug in ihre Haende, verlieh ihr die Gesetzgebung, die Gerichte, 
die militaerische und finanzielle Obergewalt und gab ihr eine Art Leibwache in 
den befreiten Sklaven, eine Art Heer in den angesiedelten Militaerkolonisten. 
Endlich, als das Werk vollendet war, trat der Schoepfer zurueck von seiner 
Schoepfung; freiwillig ward der absolute Selbstherrscher wieder einfacher 
Senator. In dieser ganzen langen militaerischen und politischen Bahn hat Sulla 
nie eine Schlacht verloren, nie einen Schritt zuruecktun muessen und ungeirrt 
von Feinden und Freunden sein Werk gefuehrt bis an das selbstgesteckte Ziel. 
Wohl hatte er Ursache, seinen Stern zu preisen. Die launenhafte Goettin des 
Gluecks schien hier einmal die Laune der Bestaendigkeit angewandelt und sie 
darin sich gefallen zu haben, auf ihren Liebling an Erfolgen und Ehren zu 
haeufen, was er begehrte und nicht begehrte. Aber die Geschichte wird gerechter 
gegen ihn sein muessen, als er es gegen sich selber war, und ihn in eine hoehere 
Reihe stellen als in die der blossen Favoriten der Fortuna.
Nicht als waere die Sullanische Verfassung ein Werk politischer 
Genialitaet, wie zum Beispiel die Gracchische und die Caesarische. Es begegnet 
in ihr, wie dies ja schon das Wesen der Restauration mit sich bringt, auch nicht 
ein staatsmaennisch neuer Gedanke; alle ihre wesentlichsten Momente: der 
Eintritt in den Senat durch Bekleidung der Quaestur, die Aufhebung des 
zensorischen Rechts, den Senator aus dem Senate zu stossen, die legislatorische 
Initiative des Senats, die Verwandlung des tribunizischen Amtes in ein Werkzeug 
des Senats zur Fesselung des Imperiums, die Erstreckung der Dauer des Oberamts 
auf zwei Jahre, der Uebergang des Kommandos von dem Volksmagistrat auf den 
senatorischen Prokonsul oder Propraetor, selbst die neue Kriminal- und 
Munizipalordnung sind nicht von Sulla geschaffene, sondern frueher schon aus dem 
oligarchischen Regiment entwickelte und durch ihn nur regulierte und fixierte 
Institutionen. Ja selbst die seiner Restauration anhaftenden Greuel, die 
Aechtungen und Konfiskationen, sind sie, verglichen mit den Taten der Nasica, 
Popillius, Opimius, Caepio und so weiter, etwas anderes als die rechtliche 
Formulierung der hergebrachten oligarchischen Weise, sich der Gegner zu 
entledigen? Ueber die roemische Oligarchie dieser Zeit nun gibt es kein Urteil 
als unerbittliche und ruecksichtslose Verdammung; und wie alles andere, was ihr 
anhaengt, ist davon auch die Sullanische Verfassung vollstaendig mitbetroffen. 
Das von der Genialitaet des Boesen bestochene Lob versuendigt sich an dem 
heiligen Geist der Geschichte; aber daran wird man doch erinnern duerfen, dass 
weit weniger Sulla die Sullanische Restauration zu verantworten hat als die seit 
Jahrhunderten als Clique regierende und mit jedem Jahr mehr der greisenhaften 
Entnervung und Verbissenheit verfallende roemische Aristokratie insgesamt, und 
dass alles, was darin schal, und alles, was darin verrucht ist, am letzten Ende 
auf diese zurueckfaellt. Sulla hat den Staat reorganisiert, aber nicht wie der 
Hausherr, der sein zerruettetes Gewese und Gesinde nach eigener Einsicht in 
Ordnung bringt, sondern wie der zeitweilige Geschaeftsfuehrer, der seiner 
Anweisung getreu nachkommt; es ist flach und falsch, in diesem Falle die 
schliessliche und wesentliche Verantwortung von dem Geschaeftsherrn ab auf den 
Verwalter zu waelzen. Man schlaegt Sullas Bedeutung viel zu hoch an oder findet 
vielmehr mit jenen schauderhaften, nie wiedergutzumachenden und nie 
wiedergutgemachten Proskriptionen, Expropriationen und Restaurationen viel zu 
leicht sich ab, wenn man sie als das Werk eines zufaellig an die Spitze des 
Staats geratenen Wueterichs ansieht. Adelstaten waren dies und 
Restaurationsterrorismus, Sulla aber nicht mehr dabei als, mit dem Dichter zu 
reden, das hinter dem bewussten Gedanken unbewusst herwandelnde Richtbeil. Diese 
Rolle hat Sulla mit wunderbarer, ja daemonischer Vollkommenheit durchgefuehrt; 
innerhalb der Grenzen aber, die sie ihm gezogen, hat er nicht bloss grossartig, 
sondern selbst nuetzlich gewirkt. Nie wieder hat eine tief gesunkene und stetig 
tiefer sinkende Aristokratie, wie die roemische damals war, einen Vormund 
gefunden, der so wie Sulla willig und faehig war, ohne jede Ruecksicht auf 
eigenen Machtgewinn fuer sie den Degen des Feldherrn und den Griffel des 
Gesetzgebers zu fuehren. Es ist freilich ein Unterschied, ob ein Offizier aus 
Buergersinn das Szepter verschmaeht oder aus Blasiertheit es wegwirft; aber in 
der voelligen Abwesenheit des politischen Egoismus - freilich auch nur in diesem 
einen - verdient Sulla neben Washington genannt zu werden. Aber nicht bloss die 
Aristokratie, das gesamte Land ward ihm mehr schuldig, als die Nachwelt gern 
sich eingestand. Sulla hat die italische Revolution, insoweit sie beruhte auf 
der Zuruecksetzung einzelner minder berechtigter gegen andere besser berechtigte 
Distrikte, endgueltig geschlossen und ist, indem er sich und seine Partei zwang, 
die Gleichberechtigung aller Italiker vor dem Gesetz anzuerkennen, der wahre und 
letzte Urheber der vollen staatlichen Einheit Italiens geworden - ein Gewinn, 
der mit endloser Not und Stroemen von Blut dennoch nicht zu teuer erkauft war. 
Aber Sulla hat noch mehr getan. Seit laenger als einem halben Jahrhundert war 
Roms Macht im Sinken und die Anarchie daselbst in Permanenz; denn das Regiment 
des Senats mit der Gracchischen Verfassung war Anarchie und gar das Regiment 
Cinnas und Carbos noch weit aergere Meisterlosigkeit, deren grauenvolles Bild 
sich am deutlichsten in jenem ebenso verwirrten wie naturwidrigen Buendnis mit 
den Samniten widerspiegelt, der unklarste, unertraeglichste, heilloseste aller 
denkbaren politischen Zustaende, in der Tat der Anfang des Endes. Es ist nicht 
zu viel gesagt, wenn man behauptet, dass das lange unterhoehlte roemische 
Gemeinwesen notwendig haette zusammenstuerzen muessen, wenn nicht durch die 
Intervention in Asien und in Italien Sulla die Existenz desselben gerettet 
haette. Freilich hat Sullas Verfassung so wenig Bestand gehabt wie die 
Cromwells, und es war nicht schwer zu sehen, dass sein Bau kein solider war; 
aber es ist eine arge Gedankenlosigkeit, darueber zu uebersehen, dass ohne Sulla 
hoechstwahrscheinlich der Bauplatz selbst von den Fluten waere fortgerissen 
worden; und auch jener Tadel trifft zunaechst nicht Sulla. Der Staatsmann baut 
nur, was er in dem ihm angewiesenen Kreise bauen kann. Was ein konservativ 
Gesinnter tun konnte, um die alte Verfassung zu retten, das hat Sulla getan; und 
geahnt hat er es selbst, dass er wohl eine Festung, aber keine Besatzung zu 
schaffen vermoege und die grenzenlose Nichtigkeit der Oligarchen jeden Versuch, 
die Oligarchie zu retten, vergeblich machen werde. Seine Verfassung glich einem 
in das brandende Meer hineingeworfenen Notdamm; es ist kein Vorwurf fuer den 
Baumeister, wenn ein Jahrzehnt spaeter die Wellen den naturwidrigen und von den 
Geschuetzten selbst nicht verteidigten Bau verschlangen. Der Staatsmann wird 
nicht der Hinweisung auf hoechst loebliche Einzelformen, zum Beispiel des 
asiatischen Steuerwesens und der Kriminaljustiz, beduerfen, um Sullas ephemere 
Restauration nicht geringschaetzig abzufertigen, sondern wird darin eine richtig 
entworfene und unter unsaeglichen Schwierigkeiten im grossen und ganzen 
konsequent durchgefuehrte Reorganisation des roemischen Gemeinwesens bewundern 
und den Retter Roms, den Vollender der italischen Einheit unter, aber doch auch 
neben Cromwell stellen.
Freilich ist es nicht bloss der Staatsmann, der im Totengericht Stimme hat, 
und das empoerte menschliche Gefuehl wird mit Recht sich nie mit dem versoehnen, 
was Sulla getan oder das andere taten, gelitten hat. Sulla hat seine 
Gewaltherrschaft nicht bloss mit ruecksichtsloser Gewaltsamkeit begruendet, 
sondern dabei auch die Dinge mit einer gewissen zynischen Offenheit beim rechten 
Namen genannt, durch die er es unwiederbringlich verdorben hat mit der grossen 
Masse der Schwachherzigen, die mehr vor dem Namen als vor der Sache sich 
entsetzen, durch die er aber allerdings auch dem sittlichen Urteil wegen der 
Kuehle und Klarheit seines Frevels noch empoerender erscheint als der 
leidenschaftliche Verbrecher. Aechtungen, Belohnungen der Henker, 
Gueterkonfiskationen, kurzer Prozess gegen unbotmaessige Offiziere waren 
hundertmal vorgekommen, und die stumpfe politische Sittlichkeit der antiken 
Zivilisation hatte fuer diese Dinge nur lauen Tadel; aber das freilich war 
unerhoert, dass die Namen der vogelfreien Maenner oeffentlich angeschlagen und 
die Koepfe oeffentlich ausgestellt wurden, dass den Banditen eine feste Summe 
ausgesetzt und dieselbe in die oeffentlichen Kassenbuecher ordnungsmaessig 
eingetragen ward, dass das eingezogene Gut gleich der feindlichen Beute auf 
offenem Markt unter den Hammer kam, dass der Feldherr den widerspenstigen 
Offizier geradezu niederhauen liess und vor allem Volk sich zu der Tat bekannte. 
Diese oeffentliche Verhoehnung der Humanitaet ist auch ein politischer Fehler; 
er hat nicht wenig dazu beigetragen, spaetere revolutionaere Krisen im voraus zu 
vergiften, und noch jetzt ruht deswegen verdientermassen ein finsterer Schatten 
auf dem Andenken des Urhebers der Proskriptionen.
Mit Recht darf man ferner tadeln, dass Sulla, waehrend er in allen 
wichtigen Dingen ruecksichtslos durchgriff, doch in untergeordneten, namentlich 
in Personenfragen sehr haeufig seinem sanguinischen Temperament nachgab und nach 
Neigung oder Abneigung verfuhr. Er hat, wo er wirklich einmal Hass empfand, wie 
gegen die Marier, ihm zuegellos auch gegen Unschuldige den Lauf gelassen und von 
sich selbst geruehmt, dass niemand besser als er Freunden und Feinden vergolten 
habe ^13. Er verschmaehte es nicht, bei Gelegenheit seiner Machtstellung, ein 
kolossales Vermoegen zu sammeln. Der erste absolute Monarch des roemischen 
Staats, bewaehrte er den Kernspruch des Absolutismus, dass den Fuersten die 
Gesetze nicht binden, sogleich an den von ihm selbst erlassenen Ehebruchs- und 
Verschwendungsgesetzen. Verderblicher aber als diese Nachsicht gegen sich selbst 
ward dem Staat sein laessliches Verfahren gegen seine Partei und seinen Kreis. 
Schon seine schlaffe Soldatenzucht, obwohl sie zum Teil durch politische 
Notwendigkeit geboten war, laesst sich hierher rechnen; viel schaedlicher aber 
noch war die Nachsicht gegen seinen politischen Anhang. Es ist kaum glaublich, 
was er gelegentlich hinnahm; so zum Beispiel ward dem Lucius Murena fuer die 
durch die schlimmste Verkehrtheit und Unbotmaessigkeit erlittenen Niederlagen 
nicht bloss die Strafe erlassen, sondern auch der Triumph zugestanden; so wurde 
Gnaeus Pompeius, der sich noch schwerer vergangen hatte, von Sulla noch 
verschwenderischer geehrt. Die Ausdehnung und die aergsten Frevel der Aechtungen 
und Konfiskationen sind wahrscheinlich weniger aus Sullas eigenem Wollen, als 
aus diesem freilich in seiner Stellung kaum verzeihlicheren Indifferentismus 
hervorgegangen. Dass Sulla bei seinem innerlich energischen und doch dabei 
gleichgueltigen Wesen sehr verschieden, bald unglaublich nachsichtig, bald 
unerbittlich streng auftrat, ist begreiflich. Die tausendmal wiederholte Rede, 
dass er vor seiner Regentschaft ein guter milder Mann, als Regent ein 
blutduerstiger Wueterich gewesen sei, richtet sich selbst; wenn er als Regent 
das Gegenteil der frueheren Gelindigkeit zeigte, so wird man vielmehr sagen 
muessen, dass er mit demselben nachlaessigen Gleichmut strafte, mit dem er 
verzieh. Diese halb ironische Leichtfertigkeit geht ueberhaupt durch sein ganzes 
politisches Tun. Es ist immer, als sei dem Sieger, eben wie es ihm gefiel, sein 
Verdienst um den Sieg Glueck zu schelten, auch der Sieg selber nichts wert; als 
habe er eine halbe Empfindung von der Nichtigkeit und Vergaenglichkeit des 
eigenen Werkes; als ziehe er nach Verwalterart das Ausbessern dem Einreissen und 
Umbauen vor und lasse sich am Ende auch mit einer leidlichen Uebertuenchung der 
Schaeden genuegen.
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^13 Euripides, Medeia, 807:
Es soll mich keiner achten schwaechlich und gering,
Gutmuetig nicht; ich bin gemacht aus anderm Stoff,
Den Feinden schrecklich und den Freunden liebevoll.
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Wie er nun aber war, dieser Don Juan der Politik war ein Mann aus einem 
Gusse. Sein ganzes Leben zeugt von dem innerlichen Gleichgewicht seines Wesens; 
in den verschiedensten Lagen blieb Sulla unveraendert derselbe. Es war derselbe 
Sinn, der nach den glaenzenden Erfolgen in Afrika ihn wieder den 
hauptstaedtischen Muessiggang suchen und der nach dem Vollbesitz der absoluten 
Macht ihn Ruhe und Erholung finden liess in seiner cumanischen Villa. In seinem 
Munde war es keine Phrase, dass ihm die oeffentlichen Geschaefte eine Last 
seien, die er abwarf, so wie er durfte und konnte. Auch nach der Resignation 
blieb er voellig sich gleich, ohne Unmut und ohne Affektation, froh, der 
oeffentlichen Geschaefte entledigt zu sein und dennoch hie und da eingreifend, 
wo die Gelegenheit sich bot. Jagd und Fischfang und die Abfassung seiner 
Memoiren fuellten seine muessigen Stunden; dazwischen ordnete er auf Bitten der 
unter sich uneinigen Buerger die inneren Verhaeltnisse der benachbarten Kolonie 
Puteoli ebenso sicher und rasch wie frueher die Verhaeltnisse der Hauptstadt. 
Seine letzte Taetigkeit auf dem Krankenlager bezog sich auf die Beitreibung 
eines Zuschusses zu dem Wiederaufbau des Kapitolinischen Tempels, den vollendet 
zu sehen ihm nicht mehr vergoennt war. Wenig ueber ein Jahr nach seinem 
Ruecktritt, im sechzigsten Lebensjahr, frisch an Koerper und Geist, ward er vom 
Tode ereilt; nach kurzem Krankenlager - noch zwei Tage vor seinem Tode schrieb 
er an seiner Selbstbiographie - raffte ein Blutsturz ^14 ihn hinweg (676 78). 
Sein getreues Glueck verliess ihn auch im Tode nicht. Er konnte nicht wuenschen, 
noch einmal in den widerwaertigen Strudel der Parteikaempfe hineingezogen zu 
werden und seine alten Krieger noch einmal gegen eine neue Revolution fuehren zu 
muessen; und nach dem Stande der Dinge bei seinem Tode in Spanien und in Italien 
haette bei laengerem Leben ihm dies kaum erspart bleiben koennen. Schon jetzt, 
da von seiner feierlichen Bestattung in der Hauptstadt die Rede war, wurden 
zahlreiche Stimmen, die bei seinen Lebzeiten geschwiegen hatten, dort gegen die 
letzte Ehre laut, die man dem Tyrannen zu erweisen gedachte. Aber noch war die 
Erinnerung zu frisch und die Furcht vor seinen alten Soldaten zu lebendig; es 
wurde beschlossen, die Leiche nach der Hauptstadt bringen zu lassen und dort die 
Exequien zu begehen. Nie hat Italien eine grossartigere Trauerfeier gesehen. 
Ueberall wo der koeniglich geschmueckte Tote hindurchgetragen ward, ihm vorauf 
seine wohlbekannten Feldzeichen und Rutenbuendel, da schlossen die Einwohner und 
vor allem seine alten Lanzknechte an das Trauergefolge sich an; es schien, als 
wollte die gesamte Truppe um den Mann, der sie im Leben so oft und nie anders 
als zum Siege gefuehrt hatte, noch einmal im Tode sich vereinigen. So gelangte 
der endlose Leichenzug in die Hauptstadt, wo die Gerichte feierten und alle 
Geschaefte ruhten und zweitausend goldene Kraenze, als letzte Ehrengabe der 
treuen Legionen, der Staedte und der naeheren Freunde, des Toten harrten. Sulla 
hatte, dem Geschlechtsgebrauch der Cornelier gemaess, seinen Koerper unverbrannt 
beizusetzen verordnet; aber andere waren besser als er dessen eingedenkt, was 
vergangene Tage gebracht hatten und kuenftige Tage bringen mochten - auf Befehl 
des Senats ward die Leiche des Mannes, der die Gebeine des Marius aus ihrer Ruhe 
im Grabe aufgestoert hatte, den Flammen uebergeben. Geleitet von allen Beamten 
und dem gesamten Senat, den Priestern und Priesterinnen in ihrer Amtstracht und 
der ritterlich geruesteten adligen Knabenschar gelangte der Zug auf den grossen 
Marktplatz; auf diesem von seinen Taten und fast noch von dem Klange seiner 
gefuerchteten Worte erfuellten Platz ward dem Toten die Leichenrede gehalten und 
von dort die Bahre auf den Schultern der Senatoren nach dem Marsfeld getragen, 
wo der Scheiterhaufen errichtet war. Waehrend er in Flammen loderte, hielten die 
Ritter und die Soldaten den Ehrenlauf um die Leiche; die Asche des Regenten aber 
ward auf dem Marsfeld neben den Graebern der alten Koenige beigesetzt, und ein 
Jahr hindurch haben die roemischen Frauen um ihn getrauert.
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^14 Nicht die Phthiriasis, wie ein anderer Bericht sagt; aus dem einfachen 
Grunde, dass eine solche Krankheit nur in der Phantasie existiert.
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11. Kapitel
Das Gemeinwesen und seine Oekonomie
Ein neunzigjaehriger Zeitraum, vierzig Jahr tiefen Friedens, fuenfzig einer 
fast permanenten Revolution liegen hinter uns. Es ist diese Epoche die 
ruhmloseste, die die roemische Geschichte kennt. Zwar wurden in westlicher und 
oestlicher Richtung die Alpen ueberschritten und gelangten die roemischen Waffen 
auf der spanischen Halbinsel bis zum Atlantischen Ozean, auf der makedonisch-
griechischen bis zur Donau; aber es waren so wohlfeile wie unfruchtbare 
Lorbeeren. Der Kreis der "auswaertigen Voelkerschaften in der Willkuer, 
Botmaessigkeit, Herrschaft oder Freundschaft der roemischen Buergerschaft" ^1 
ward nicht wesentlich erweitert; man begnuegte sich, den Erwerb einer besseren 
Zeit zu realisieren und die in loseren Formen der Abhaengigkeit an Rom 
geknuepften Gemeinden mehr und mehr in die volle Untertaenigkeit zu bringen. 
Hinter dem glaenzenden Vorhang der Provinzialreunionen verbarg sich ein sehr 
fuehlbares Sinken der roemischen Macht. Waehrend die gesamte antike Zivilisation 
immer bestimmter in dem roemischen Staat zusammengefasst, immer 
altgemeingueltiger in demselben formuliert ward, fingen zugleich jenseits der 
Alpen und jenseits des Euphrat die von ihr ausgeschlossenen Nationen an, aus der 
Verteidigung zum Angriff ueberzugehen. Auf den Schlachtfeldern von Aquae Sextiae 
und Vercellae, von Chaeroneia und Orchomenos wurden die ersten Schlaege 
desjenigen Gewitters vernommen, das ueber die italisch-griechische Welt zu 
bringen die germanischen Staemme und die asiatischen Horden bestimmt waren und 
dessen letztes dumpfes Rollen fast noch bis in unsere Gegenwart hineinreicht. 
Aber auch in der inneren Entwicklung traegt diese Epoche denselben Charakter. 
Die alte Ordnung stuerzt unwiederbringlich zusammen. Das roemische Gemeinwesen 
war angelegt als eine Stadtgemeinde, welche durch ihre freie Buergerschaft sich 
selber die Herren und die Gesetze gab, welche von diesen wohlberatenen Herren 
innerhalb dieser gesetzlichen Schranken mit koeniglicher Freiheit geleitet ward, 
um welche teils die italische Eidgenossenschaft als ein Inbegriff freier, der 
roemischen wesentlich gleichartiger und stammverwandter Stadtgemeinden, teils 
die ausseritalische Bundesgenossenschaft als ein Inbegriff griechischer 
Freistaedte und barbarischer Voelker und Herrschaften, beide von der Gemeinde 
Rom mehr bevormundet als beherrscht, in zweifachem Kreise sich schlossen. Es war 
das letzte Ergebnis der Revolution - und beide Parteien, die nominell 
konservative wie die demokratische Partei, hatten dazu mitgewirkt und trafen 
darin zusammen -, dass von diesem ehrwuerdigen Bau, der am Anfang der 
gegenwaertigen Epoche zwar rissig und schwankend, aber doch noch aufrecht 
gestanden, am Schluss derselben kein Stein mehr auf dem andern geblieben war. 
Der souveraene Machthaber war jetzt entweder ein einzelner Mann oder die 
geschlossene Oligarchie bald der Vornehmen, bald der Reichen. Die Buergerschaft 
hatte jeden rechtlichen Anteil am Regiment verloren. Die Beamten waren 
unselbstaendige Werkzeuge in der Hand des jedesmaligen Machthabers. Die 
Stadtgemeinde Rom hatte durch ihre widernatuerliche Erweiterung sich selber 
zersprengt. Die italische Eidgenossenschaft war aufgegangen in die 
Stadtgemeinde. Die ausseritalische Bundesgenossenschaft war im vollen Zug sich 
in eine Untertanenschaft zu verwandeln. Die gesamte organische Gliederung des 
roemischen Gemeinwesens war zugrunde gegangen und nichts uebrig geblieben, als 
eine rohe Masse mehr oder minder disparater Elemente. Der Zustand drohte in 
volle Anarchie und in innere und aeussere Aufloesung des Staats ueberzugehen. 
Die politische Bewegung lenkte durchaus nach dem Ziele der Despotie; nur 
darueber noch ward gestritten, ob der geschlossene Kreis der vornehmen Familien 
oder der Kapitalistensenat oder ein Monarch Despot sein solle. Die politische 
Bewegung ging durchaus die zum Despotismus fuehrenden Wege: der Grundgedanke des 
freien Gemeinwesens, dass die ringenden Maechte gegenseitig sich auf mittelbaren 
Zwang beschraenken, war allen Parteien gleichmaessig abhanden gekommen, und 
hueben und drueben fingen zuerst die Knuettel, bald auch die Schwerter an, um 
die Herrschaft zu fechten. Die Revolution, insofern zu Ende, als die alte 
Verfassung von beiden Seiten als definitiv beseitigt anerkannt und Ziel und Weg 
der neuen politischen Entwicklung deutlich festgestellt war, hatte doch fuer 
diese Reorganisation des Staates selbst bis jetzt nur provisorische Loesungen 
gefunden; weder die Gracchische noch die Sullanische Konstituierung der Gemeinde 
trugen einen abschliessenden Charakter. Das aber war das Bitterste dieser 
bitteren Zeit, dass dem klarsehenden Patrioten selbst das Hoffen und das Streben 
sich versagten. Die Sonne der Freiheit mit all ihrer unendlichen Segensfuelle 
ging unaufhaltsam unter, und die Daemmerung senkte sich ueber die eben noch so 
glaenzende Welt. Es war keine zufaellige Katastrophe, der Vaterlandsliebe und 
Genie haetten wehren koennen; es waren uralte soziale Schaeden, im letzten Kern 
der Ruin des Mittelstandes durch das Sklavenproletariat, an denen das roemische 
Gemeinwesen zugrunde ging. Auch der einsichtigste Staatsmann war in der Lage des 
Arztes, dem es gleich peinlich ist, die Agonie zu verlaengern und zu verkuerzen. 
Ohne Zweifel war Rom um so besser beraten, je rascher und durchgreifender ein 
Despot alle Reste der alten freiheitlichen Verfassung beseitigte und fuer das 
bescheidene Mass menschlichen Gedeihens, wofuer in dem Absolutismus Raum ist, 
die neuen Formen und Formeln fand; der innere Vorzug, der der Monarchie unter 
den gegebenen Verhaeltnissen gegenueber jeder Oligarchie zukam, lag wesentlich 
ebendarin, dass ein solcher energisch nivellierender und energisch aufbauender 
Despotismus von einer kollegialischen Behoerde nimmermehr geuebt werden konnte. 
Allein diese kuehlen Erwaegungen machen keine Geschichte; nicht der Verstand, 
nur die Leidenschaft baut fuer die Zukunft. Man musste eben erwarten, wie lange 
das Gemeinwesen fortfahren werde, nicht leben und nicht sterben zu koennen, und 
ob es schliesslich an einer maechtigen Natur seinen Meister und, soweit dies 
moeglich war, seinen Neuschoepfer finden oder in Elend und Schwaeche 
zusammenstuerzen werde.
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^1 Exterae nationes in arbitratu dicione potestate amicitiave populi Romani 
(Lex repetund. v. 1), die offizielle Bezeichnung der nichtitalischen Untertanen 
und Klienten im Gegensatz der italischen "Eidgenossen und Stammverwandten" 
(socii nominisve Latini).
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Es bleibt noch uebrig, die oekonomische und soziale Seite dieses Verlaufs 
hervorzuheben, insoweit dies nicht bereits frueher geschehen ist.
Der Staatshaushalt ruhte seit dem Anfang dieser Epoche wesentlich auf den 
Einkuenften aus den Provinzen. In Italien ward die Grundsteuer, die hier stets 
nur neben den ordentlichen Domanial- und anderen Gefaellen als ausserordentliche 
Abgabe vorgekommen war, seit der Schlacht von Pydna nicht wieder erhoben, so 
dass die unbedingte Grundsteuerfreiheit anfing, als ein verfassungsmaessiges 
Vorrecht des roemischen Grundbesitzers betrachtet zu werden. Die Regalien des 
Staats, wie das Salzmonopol und das Muenzrecht, wurden, wenn ueberhaupt je, so 
wenigstens jetzt nicht als Einnahmequellen behandelt. Auch die neue 
Erbschaftssteuer liess man wieder schwinden oder schaffte sie vielleicht 
geradezu ab. Demnach zog die roemische Staatskasse aus Italien einschliesslich 
des diesseitigen Galliens nichts als teils den Domaenenertrag, namentlich von 
dem kampanischen Gebiet und den Goldgruben im Lande der Kelten, teils die Abgabe 
von den Freilassungen und den nicht zu eigenem Verbrauch des Einfuehrenden in 
das roemische Stadtgebiet zur See eingehenden Waren, welche beide wesentlich als 
Luxussteuern betrachtet werden koennen und allerdings durch die Ausdehnung des 
roemischen Stadt- und zugleich Zollgebiets auf ganz Italien, wahrscheinlich mit 
Einschluss des diesseitigen Galliens, ansehnlich gesteigert werden mussten.
In den Provinzen nahm der roemische Staat zunaechst als Privateigentum in 
Anspruch teils in den nach Kriegsrecht vernichteten Staaten die gesamte Mark, 
teils in denjenigen Staaten, wo die roemische Regierung an die Stelle der 
ehemaligen Herrscher getreten war, den von diesen innegehaltenen Grundbesitz, 
kraft welches Rechts die Feldmarken von Leontinoi, Karthago, Korinth, das 
Domanialgut der Koenige von Makedonien, Pergamon und Kyrene, die Gruben in 
Spanien und Makedonien als roemische Domaenen galten und, aehnlich wie das 
Gebiet von Capua, von den roemischen Zensoren an Privatunternehmer gegen Abgabe 
einer Ertragsquote oder einer bestimmten Geldsumme verpachtet wurden. Dass Gaius 
Gracchus noch weiter ging, das gesamte Provinzialland als Domaene ansprach und 
zunaechst fuer die Provinz Asia diesen Satz insofern praktisch durchfuehrte, als 
er den Bodenzehnten, die Hut- und Hafengelder daselbst rechtlich motivierte 
durch das Eigentumsrecht des roemischen Staats an Acker, Wiese und Kueste der 
Provinz, mochten diese nun frueher dem Koenig oder Privaten gehoert haben, ward 
bereits frueher ausgefuehrt.
Nutzbare Staatsregalien scheint es in dieser Zeit auch den Provinzen 
gegenueber noch nicht gegeben zu haben; die Untersagung des Wein- und Oelbaues 
im Transalpinischen Gallien kam der Staatskasse als solcher nicht zugute. 
Dagegen wurden direkte und indirekte Steuern in grossem Umfang erhoben. Die als 
vollstaendig souveraen anerkannten Klientelstaaten, also zum Beispiel die 
Koenigreiche Numidien und Kappadokien, die Bundesstaedte (civitates foederatae) 
Rhodos, Messana, Tauromenion, Massalia, Gades waren rechtlich steuerfrei und 
durch ihren Vertrag nur verpflichtet, die roemische Republik in Kriegszeiten 
teils durch regelmaessige Stellung einer festen Anzahl von Schiffen oder 
Mannschaften auf ihre Kosten, teils, wie natuerlich, im Notfall durch 
ausserordentliche Hilfsleistung jeder Art zu unterstuetzen. Das uebrige 
Provinzialgebiet dagegen, selbst mit Einschluss der Freistaedte, unterlag 
durchgaengig der Besteuerung, und nur die mit roemischem Buergerrecht beliehenen 
Staedte, wie Narbo, und die speziell mit der Steuerfreiheit beschenkten 
Gemeinden (civitates immunes), wie Kentoripa in Sizilien, waren hiervon 
ausgenommen. Die direkten Abgaben bestanden teils, wie in Sizilien und 
Sardinien, in einem Anrecht auf den Zehnten 2 der Garben und sonstigen 
Feldfruechte wie der Trauben und Oliven, oder, wenn das Land zur Weide lag, 
einem entsprechenden Hutgeld; teils, wie in Makedonien, Achaia, Kyrene, dem 
groessten Teil von Africa, beiden Spanien, nach Sulla auch in Asia, in einer von 
jeder einzelnen Gemeinde jaehrlich nach Rom zu entrichtenden festen Geldsumme 
(stipendium, tributum), welche zum Beispiel fuer ganz Makedonien 600000 (183000 
Taler), fuer die kleine Insel Gyaros bei Andros 150 Denare (46 Taler) betrug und 
allem Anschein nach im ganzen niedrig und geringer war als die vor der 
roemischen Herrschaft entrichtete Abgabe. Jene Bodenzehnten und Hutgelder 
verdang der Staat gegen Lieferung fester Quantitaeten Korn oder fester 
Geldsummen an Privatunternehmer; dieser Geldabgaben wegen hielt er sich an die 
einzelnen Gemeinden und ueberliess es diesen, den Betrag nach den von der 
roemischen Regierung im allgemeinen festgestellten Prinzipien auf die 
Steuerpflichtigen zu repartieren und von diesen einzuziehen 3. Die indirekten 
Abgaben bestanden, abgesehen von den untergeordneten Chaussee-, Bruecken- und 
Kanalgeldern, wesentlich in den Zoellen. Die Zoelle des Altertums waren, wo 
nicht ausschliesslich doch sehr vorwiegend Hafen-, seltener Landgrenzzoelle auf 
die zur Feilbietung bestimmten ein- und ausgehenden Waren und wurden von jeder 
Gemeinde in ihren Haefen und ihrem Gebiet nach Ermessen erhoben. Die Roemer 
erkannten dies auch insofern im allgemeinen an, als sich ihr urspruengliches 
Zollgebiet nicht weiter erstreckte als der roemische Buergerbezirk, und die 
Reichsgrenze keineswegs Zollgrenze, ein allgemeiner Reichszoll also unbekannt 
war; nur auf dem Wege des Staatsvertrages ward in den Klientelgemeinden fuer den 
roemischen Staat wohl durchaus Zollfreiheit, fuer den roemischen Buerger 
vielfach wenigstens Zollbeguenstigung ausbedungen. Aber in denjenigen Bezirken, 
die nicht zum Buendnis mit Rom zugelassen waren, sondern in eigentlicher 
Untertaenigkeit standen, auch nicht die Immunitaet erworben hatten, fielen die 
Zoelle doch selbstverstaendlich an den eigentlichen Souveraen, das heisst an die 
roemische Gemeinde; und infolgedessen wurden einzelne groessere Gebiete 
innerhalb des Reiches als besondere roemische Zolldistrikte konstituiert, in 
welchen die einzelnen verbuendeten oder mit Immunitaet beliehenen Gemeinden als 
vom roemischen Zoll befreit enklaviert wurden. So bildete Sizilien schon seit 
der karthagischen Zeit einen geschlossenen Zollbezirk, an dessen Grenze von 
allen aus- und eingehenden Waren eine Abgabe von fuenf Prozent vom Wert erhoben 
ward; so ward an den Grenzen von Asia infolge des Sempronischen Gesetzes eine 
aehnliche Abgabe von zweieinhalb Prozent erhoben; so ward in aehnlicher Weise 
die Provinz Narbo, ausschliesslich der Feldmark der roemischen Kolonie, als 
roemischer Zollbezirk organisiert. Bei dieser Einrichtung mag ausser den 
fiskalischen Zwecken auch die loebliche Absicht mitgewirkt haben, der aus den 
mannigfaltigen Kommunalzoellen unvermeidlich entstehenden Verwirrung durch 
gleichmaessige Grenzzollregulierung zu steuern. Zur Erhebung wurden die Zoelle 
gleich den Zehnten ohne Ausnahme an Mittelsmaenner verdungen.
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2 Dieser Steuerzehnte, den der Staat von dem Privatgrundeigentum erhebt, 
ist wohl zu unterscheiden von dem Eigentuemerzehnten, den er auf das Dominalland 
legt. Jener ward in Sizilien verpachtet und stand ein fuer allemal fest; diesen, 
insonderheit den des Leontinischen Ackers, verpachteten die Zensoren in Rom und 
regulierten die zu entrichtende Ertragsquote und die sonstigen Bedingungen nach 
Ermessen (Cic. Verr. 3, 6, 13; 5, 21, 53; leg. 1, 2, 4; 2, 18, 48). Vgl. mein 
Roemisches Staatsrecht, Bd. 3, S. 730.
3 Das Verfahren war, wie es scheint, folgendes. Die roemische Regierung 
bestimmte zunaechst die Gattung und die Hoehe der Abgabe: so zum Beispiel ward 
in Asien auch nach der Sullanisch-Caesarischen Ordnung die zehnte Garbe erhoben 
(App. civ. 5 4); so steuerten nach Caesars Verordnung die Juden jedes andere 
Jahr ein Viertel der Aussaat (Ios. ant. Iud. 4, 10, 6; vgl. 2, 5); so ward in 
Kilikien und Syrien spaeter 5 vom Hundert des Vermoegens (App. Syr. 50) und auch 
in Africa eine, wie es scheint, aehnliche Abgabe entrichtet, wobei uebrigens das 
Vermoegen nach gewissen Praesumtionen, z. B. nach der Groesse des Bodenbesitzes, 
der Zahl der Tueroeffnungen, der Kopfzahl der Kinder und Sklaven abgeschaetzt 
worden zu sein scheint (exactio capitum atque ostiorum, Cic. ad fam. 3, 8, 5, 
von Kilikien; phoros epi t/e/ g/e/ kai tois s/o/masin, App. Pun. 135, fuer 
Africa). Nach dieser Norm wurde von den Gemeindebehoerden unter Oberaufsicht des 
roemischen Statthalters (Cic. ad Q. fr. 1, 1, 8; SC. de Asclep. 22, 23) 
festgestellt, wer steuerpflichtig und was von jedem einzelnen Steuerpflichtigen 
zu leisten sei (imperata epikephalia Cic. Att. 5, I6); wer dies nicht 
rechtzeitig entrichtete, dessen Steuerschuld ward ebenwie in Rom verkauft, d. h. 
einem Unternehmer mit einem Zuschlag zur Einziehung uebertragen (venditio 
tributorum Cic. ad fam. 3, 8, 5; /o/nas omnium venditas, ders. Att. 5, 16). Der 
Ertrag dieser Steuern floss den Hauptgemeinden zu, wie zum Beispiel die Juden 
ihr Korn nach Sidon zu senden hatten, und aus deren Kassen wurde sodann der 
festgesetzte Geldbetrag nach Rom abgefuehrt. Auch diese Steuern also wurden 
mittelbar erhoben, und der Vermittler behielt je nach den Umstaenden, entweder 
einen Teil des Ertrags der Steuer fuer sich oder setzte aus eigenem Vermoegen 
zu; der Unterschied dieser Erhebung von der anderen durch Publikanen lag 
lediglich darin, dass dort die Gemeindebehoerde der Kontribuablen, hier 
roemische Privatunternehmer den Vermittler machten.
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Hierauf waren die ordentlichen Lasten der roemischen Steuerpflichtigen 
beschraenkt, wobei uebrigens nicht uebersehen werden darf, dass die 
Erhebungskosten hoechst betraechtlich waren und die Kontribuablen 
unverhaeltnismaessig mehr zahlten, als die roemische Regierung empfing. Denn 
wenn das System der Steuereinziehung durch Mittelsmaenner, namentlich durch 
Generalpaechter, schon an sich von allen das verschwenderischste ist, so ward in 
Rom noch durch die geringe Teilung der Pachtungen und die ungeheure Assoziation 
des Kapitals die wirksame Konkurrenz aufs aeusserste erschwert.
Zu diesen ordentlichen Belastungen aber kommen noch erstlich die 
Requisitionen hinzu. Die Kosten der Militaerverwaltung trug von Rechts wegen die 
roemische Gemeinde. Sie versah die Kommandanten jeder Provinz mit den 
Transportmitteln und allen sonstigen Beduerfnissen; sie besoldete und versorgte 
die roemischen Soldaten in der Provinz. Nur Dach und Fach, Holz, Heu und 
aehnliche Gegenstaende hatten die Provinzialgemeinden den Beamten und Soldaten 
unentgeltlich zu gewaehren; ja die freien Staedte waren sogar auch von der 
Wintereinquartierung - feste Standlager kannte man noch nicht - regelmaessig 
befreit. Wenn der Statthalter also Getreide, Schiffe, Sklaven zu deren 
Bemannung, Leinwand, Leder, Geld oder anderes bedurfte, so stand es ihm zwar im 
Kriege unbedingt und nicht viel anders auch in Friedenszeiten frei, solche 
Lieferungen nach Ermessen und Beduerfnis von den Untertanengemeinden oder den 
souveraenen Klientelstaaten einzufordern, allein dieselben wurden, gleich der 
roemischen Grundsteuer, rechtlich als Kaeufe oder Vorschuesse behandelt und der 
Wert von der roemischen Staatskasse sogleich oder spaeter ersetzt. Aber dennoch 
wurden, wenn nicht in der staatsrechtlichen Theorie, so doch praktisch, diese 
Requisitionen eine der drueckendsten Belastungen der Provinzialen; um so mehr, 
als die Entschaedigungsziffer regelmaessig von der Regierung oder gar dem 
Statthalter einseitig festgesetzt ward. Es begegnen wohl einzelne gesetzliche 
Beschraenkungen dieses gefaehrlichen Requisitionsrechts der roemischen 
Oberbeamten - so die schon erwaehnte Vorschrift, dass in Spanien dem Landmann 
durch Getreiderequisitionen nicht mehr als die zwanzigste Garbe entzogen und 
auch hierfuer der Preis nicht einseitig ausgemacht werden duerfte; die 
Bestimmung eines Maximalquantums des von dem Statthalter fuer seine und seines 
Gefolges Beduerfnisse zu requirierenden Getreides; die vorgaengige Anordnung 
einer festbestimmten und hochgegriffenen Verguetung fuer das Getreide, das 
wenigstens in Sizilien haeufig fuer die Beduerfnisse der Hauptstadt eingefordert 
ward. Allein durch dergleichen Festsetzungen wurde der Druck jener Requisitionen 
auf die Oekonomie der Gemeinden und der einzelnen in den Provinzen wohl hier und 
da gelindert, aber keineswegs beseitigt. In ausserordentlichen Krisen steigerte 
dieser Druck sich unvermeidlich und oft ins Grenzenlose, wie denn auch alsdann 
die Lieferungen nicht selten in der Form der Strafausschreibung oder in der der 
erzwungenen freiwilligen Beitraege erfolgten, die Verguetung also ganz wegfiel. 
So zwang Sulla im Jahre 670/71 (84/83) die kleinasiatischen Provinzialen, die 
allerdings sich aufs schwerste gegen Rom vergangen hatten, jedem bei ihnen 
einquartierten Gemeinen vierzigfachen (fuer den Tag 16 Denare = 3 2/3 Taler), 
jedem Centurio fuenfundsiebzigfachen Sold zu gewaehren, ausserdem Kleidung und 
Tisch nebst dem Recht, nach Belieben Gaeste einzuladen; so schrieb derselbe 
Sulla bald nachher eine allgemeine Umlage auf die Klientel- und 
Untertanengemeinden aus, von deren Erstattung natuerlich keine Rede war.
Ferner sind die Gemeindelasten nicht aus den Augen zu lassen. Sie muessen 
verhaeltnismaessig sehr ansehnlich gewesen sein 4, da die Verwaltungskosten, die 
Instandhaltung der oeffentlichen Gebaeude, ueberhaupt alle Zivilausgaben von den 
staedtischen Budgets getragen wurden und die roemische Regierung lediglich das 
Militaerwesen aus ihrer Kasse zu bestreiten uebernahm. Sogar von diesem 
Militaerbudget aber wurden noch betraechtliche Posten auf die Gemeinden 
abgewaelzt - so die Anlage- und Unterhaltungskosten der nichtitalischen 
Militaerstrassen, die der Flotten in den nichtitalischen Meeren, ja selbst zu 
einem grossen Teil die Ausgaben fuer das Heerwesen, insofern die Wehrmannschaft 
der Klientelstaaten wie die der Untertanen auf Kosten ihrer Gemeinden innerhalb 
ihrer Provinz regelmaessig zum Dienst herangezogen wurden und auch ausserhalb 
derselben Thraker in Afrika, Afrikaner in Italien und so weiter an jedem 
beliebigen Ort immer haeufiger anfingen, mitverwendet zu werden. Wenn nur die 
Provinzen, nicht aber Italien direkte Abgaben an die Regierung entrichtete, so 
war dies wo nicht politisch, doch finanziell billig, solange als Italien die 
Lasten und Kosten des Militaerwesens allein trug; seit dies aber aufgegeben 
ward, waren die Provinzialen auch finanziell entschieden ueberlastet.
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4 Beispielsweise entrichtete in Judaea die Stadt Joppe 26075 roemische 
Scheffel Korn, die uebrigen Juden die zehnte Garbe an den Volksfuersten; wozu 
dann noch der Tempelschoss und die fuer die Roemer bestimmte sidonische Abgabe 
kamen. Auch in Sizilien ward neben dem roemischen Zehnten eine sehr ansehnliche 
Gemeindeschatzung vom Vermoegen erhoben.
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Endlich ist das grosse Kapitel des Unrechts nicht zu vergessen, durch das 
die roemischen Beamten und Steuerpaechter in der mannigfaltigsten Weise die 
Steuerlast der Provinzen steigerten. Man mochte jedes Geschenk, das der 
Statthalter nahm, gesetzlich als erpresstes Gut behandeln, und selbst das Recht 
zu kaufen ihm durch Gesetz beschraenken, seine oeffentliche Taetigkeit bot ihm, 
wenn er unrecht tun wollte, dennoch der Handhaben mehr als genug. Die 
Einquartierung der Truppen; die freie Wohnung der Beamten und des Schwarmes von 
Adjutanten senatorischen oder Ritterranges, von Schreibern, Gerichtsdienern, 
Herolden, Aerzten und Pfaffen; das den Staatsboten zukommende Recht 
unentgeltlicher Befoerderung; die Approbierung und der Transport der schuldigen 
Naturallieferungen; vor allem die Zwangsverkaeufe und die Requisitionen gaben 
allen Beamten Gelegenheit, aus den Provinzen fuerstliche Vermoegen 
heimzubringen; und das Stehlen ward immer allgemeiner, je mehr die Kontrolle der 
Regierung sich als null erwies und die der Kapitalistengerichte sogar als 
gefaehrlich allein fuer den ehrlichen Beamten. Die durch die Haeufigkeit der 
Klagen ueber Beamtenerpressung in den Provinzen veranlasste Einrichtung einer 
stehenden Kommission fuer dergleichen Faelle im Jahre 605 (149) und die rasch 
sich folgenden und die Strafe stets steigernden Erpressungsgesetze zeigen, wie 
die Flutmesser den Wasserstand, die immer wachsende Hoehe des Uebels.
Unter all diesen Verhaeltnissen konnte selbst eine der Anlage nach maessige 
Besteuerung effektiv aeusserst drueckend werden, und dass sie dies war, ist 
ausser Zweifel, wenngleich der oekonomische Druck, den die italischen Kaufleute 
und Bankiers auf die Provinzen uebten, noch weit schwerer auf denselben gelastet 
haben mag als die Besteuerung mit allen daran haengenden Missbraeuchen.
Fassen wir zusammen, so war die Einnahme, welche Rom aus den Provinzen zog, 
nicht eigentlich eine Besteuerung der Untertanen in dem Sinn, den wir jetzt 
damit verbinden, sondern vielmehr ueberwiegend eine den attischen Tributen 
vergleichbare Hebung, womit der fuehrende Staat die Kosten des von demselben 
uebernommenen Kriegswesens bestritt. Daraus erklaert sich auch die auffallende 
Geringfuegigkeit des Roh- wie des Reinertrags. Es findet sich eine Angabe, 
wonach die roemische Einnahme, vermutlich mit Ausschluss der italischen 
Einkuenfte und des von den Zehntpaechtern in Natur nach Italien abgelieferten 
Getreides, bis zum Jahr 691 (63) nicht mehr betrug als 200 Mill. Sesterzen (15 
Mill. Taler); also nur zwei Drittel der Summe, die der Koenig von Aegypten 
jaehrlich aus seinem Lande zog. Nur auf den ersten Blick kann das Verhaeltnis 
befremden. Die Ptolemaeer beuteten das Niltal aus wie grosse Plantagenbesitzer 
und zogen ungeheure Summen aus dem von ihnen monopolisierten Handelsverkehr mit 
dem Orient; das roemische Aerar war nicht viel mehr als die Bundeskriegskasse 
der unter Roms Schutz geeinigten Gemeinden. Der Reinertrag war wahrscheinlich 
verhaeltnismaessig noch geringer. Einen ansehnlichen Ueberschuss lieferten wohl 
nur Sizilien, wo das karthagische Besteuerungssystem galt, und vor allem Asia, 
seit Gaius Gracchus, um seine Getreideverteilung moeglich zu machen, daselbst 
die Bodenkonfiskation und die allgemeine Domanialbesteuerung durchgesetzt hatte; 
nach vielfaeltigen Zeugnissen ruhten die roemischen Staatsfinanzen wesentlich 
auf den Abgaben von Asia. Die Versicherung klingt ganz glaublich, dass die 
uebrigen Provinzen durchschnittlich ungefaehr so viel kosteten als sie 
einbrachten; ja diejenigen, welche eine bedeutende Besatzung erforderten, wie 
beide Spanien, das Jenseitige Gallien, Makedonien, moegen oft mehr gekostet als 
getragen haben. Im ganzen blieb dem roemischen Aerar allerdings in gewoehnlichen 
Zeiten ein Ueberschuss, welcher es moeglich machte, die Staats- und Stadtbauten 
reichlich zu bestreiten und einen Notpfennig aufzusammeln; aber auch die fuer 
diese Betraege vorkommenden Ziffern, zusammengehalten mit dem weiten Gebiet der 
roemischen Herrschaft, sprechen fuer die Geringfuegigkeit des Reinertrags der 
roemischen Steuern. In gewissem Sinne hat also der alte, ebenso ehrenwerte wie 
verstaendige Grundsatz: die politische Hegemonie nicht als nutzbares Recht zu 
behandeln, ebenwie die roemisch-italische so auch noch die provinziale 
Finanzverfassung beherrscht. Was die roemische Gemeinde von ihren ueberseeischen 
Untertanen erhob, ward der Regel nach auch fuer die militaerische Sicherung der 
ueberseeischen Besitzungen wieder verausgabt; und wenn diese roemischen Hebungen 
dadurch die Pflichtigen schwerer trafen als die aeltere Besteuerung, dass sie 
grossenteils im Ausland verausgabt wurden, so schloss dagegen die Ersetzung der 
vielen kleinen Herren und Heere durch eine einzige Herrschaft und eine 
zentralisierte Militaerverwaltung eine sehr ansehnliche oekonomische Ersparnis 
ein. Aber freilich erscheint dieser Grundsatz einer besseren Vorzeit in der 
Provinzialorganisation doch von vornherein innerlich zerstoert und durchloechert 
durch die zahlreichen Ausnahmen, die man davon sich gestattete. Der hieronisch-
karthagische Bodenzehnte in Sizilien ging weit hinaus ueber den Betrag eines 
jaehrlichen Kriegsbeitrags. Mit Recht ferner sagt Scipio Aemilianus bei Cicero, 
dass es der roemischen Buergerschaft uebel anstehe, zugleich den Gebieter und 
den Zoellner der Nationen zu machen. Die Aneignung der Hafenzoelle war mit dem 
Grundsatz der uneigennuetzigen Hegemonie nicht vereinbar, und die Hoehe der 
Zollsaetze sowie die vexatorische Erhebungsweise nicht geeignet, das Gefuehl des 
hier zugefuegten Unrechts zu beschwichtigen. Es gehoert wohl schon dieser Zeit 
an, dass der Name des Zoellners den oestlichen Voelkerschaften gleichbedeutend 
mit dem des Frevlers und des Raeubers ward; keine Belastung hat so wie diese 
dazu beigetragen, den roemischen Namen besonders im Osten widerwaertig und 
gehaessig zu machen. Als dann aber Gaius Gracchus und diejenige Partei an das 
Regiment kam, die sich in Rom die populaere nannte, ward die politische 
Herrschaft unumwunden fuer ein Recht erklaert, das jedem der Teilhaber Anspruch 
gab auf eine Anzahl Scheffel Korn, ward die Hegemonie geradezu in Bodeneigentum 
verwandelt, das vollstaendige Exploitierungssystem nicht bloss eingefuehrt, 
sondern mit unverschaemter Offenherzigkeit rechtlich motiviert und proklamiert. 
Sicher war es auch kein Zufall, dass dabei eben die beiden am wenigsten 
kriegerischen Provinzen Sizilien und Asia das haerteste Los traf.
Einen ungefaehren Messer des roemischen Finanzstandes dieser Zeit gewaehren 
in Ermangelung bestimmter Angaben noch am ersten die oeffentlichen Bauten. In 
den ersten Dezennien dieser Epoche wurden dieselben in groesstem Umfange 
betrieben, und vor allem die Chausseeanlagen sind zu keiner Zeit so energisch 
gefoerdert worden. In Italien schloss sich an die grosse, vermutlich schon 
aeltere Suedchaussee, die als Verlaengerung der Appischen von Rom ueber Capua, 
Beneventum, Venusia nach den Haefen von Tarent und Brundisium lief, eine 
Seitenstrasse an von Capua bis zur sizilischen Meerenge, ein Werk des Publius 
Popillius, Konsul 622 (132). An der Ostkueste, wo bisher nur die Strecke von 
Fanum nach Ariminum als Teil der Flaminischen Strasse chaussiert gewesen war, 
wurde die Kuestenstrasse suedwaerts bis nach Brundisium, nordwaerts ueber Hatria 
am Po bis nach Aquileia verlaengert und wenigstens das Stueck von Ariminum bis 
Hatria von dem ebengenannten Popillius in dem gleichen Jahr angelegt. Auch die 
beiden grossen etrurischen Chausseen, die Kuesten- oder Aurelische Strasse von 
Rom nach Pisa und Luna, an der unter anderem im Jahre 631 (123) gebaut ward, und 
die ueber Sutrium und Clusium nach Arretium und Florentia gefuehrte Cassische, 
die nicht vor 583 (171) gebaut zu sein scheint, duerften als roemische 
Staatschausseen erst dieser Zeit angehoeren. Um Rom selbst bedurfte es neuer 
Anlagen nicht; doch wurde die Mulvische Bruecke (Ponte Molle), auf der die 
Flaminische Strasse unweit Rom den Tiber ueberschritt, im Jahre 645 (109) von 
Stein hergestellt. Endlich in Norditalien, das bis dahin keine andere als die 
bei Placentia endigende Flaminisch-Aemilische Kunststrasse gehabt hatte, wurde 
im Jahre 606 (148) die grosse Postumische Strasse gebaut, die von Genua ueber 
Dertona, wo wahrscheinlich gleichzeitig eine Kolonie gegruendet ward, weiter 
ueber Placentia, wo sie die Flaminisch-Aemilische Strasse aufnahm, Cremona und 
Verona nach Aquileia fuehrte und also das Tyrrhenische und das Adriatische Meer 
miteinander verband; wozu noch die im Jahre 645 (109) durch Marcus Aemilius 
Scaurus hergestellte Verbindung zwischen Luna und Genua hinzukam, welche die 
Postumische Strasse unmittelbar mit Rom verknuepfte. In einer anderen Weise war 
Gaius Gracchus fuer das italische Wegewesen taetig. Er sicherte die 
Instandhaltung der grossen Landstrassen, indem er bei der Ackerverteilung laengs 
derselben Grundstuecke anwies, auf denen die Verpflichtung der Wegebesserung als 
dingliche Last haftete; auf ihn ferner oder doch auf die 
Ackerverteilungskommission scheint, wie die Sitte, die Feldgrenze durch 
ordentliche Marksteine zu bezeichnen, so auch die der Errichtung von 
Meilensteinen zurueckzugehen; er sorgte endlich fuer gute Vizinalwege, um auch 
hierdurch den Ackerbau zu foerdern. Aber weit folgenreicher noch war die ohne 
Zweifel eben in dieser Epoche beginnende Anlage von Reichschausseen in den 
Provinzen: die Domitische Strasse stellte nach langen Vorbereitungen den Landweg 
von Italien nach Spanien sicher und hing mit der Gruendung von Aquae Sextiae und 
Narbo eng zusammen; die Gabinische und die Egnatische fuehrten von den 
Hauptplaetzen an der Ostkueste des Adriatischen Meeres, jene von Salona, diese 
von Apollonia und Dyrrhachion, in das Binnenland hinein; das unmittelbar nach 
der Einrichtung der asiatischen Provinz im Jahre 625 (129) von Manius Aquillius 
angelegte Strassennetz fuehrte von der Hauptstadt Ephesus nach verschiedenen 
Richtungen bis an die Reichsgrenze - alles Anlagen, ueber deren Entstehung in 
der truemmerhaften Ueberlieferung dieser Epoche keine Angabe zu finden ist, die 
aber nichtsdestoweniger mit der Konsolidierung der roemischen Herrschaft in 
Gallien, Dalmatien, Makedonien und Kleinasien unzweifelhaft in Zusammenhang 
standen und fuer die Zentralisierung des Staats und die Zivilisierung der 
unterworfenen barbarischen Distrikte von der groessten Bedeutung geworden sind.
Wie fuer die Strassen war man wenigstens in Italien auch fuer die grossen 
Entsumpfungsarbeiten taetig. So ward im Jahre 594 (160) die Trockenlegung der 
Pomptinischen Suempfe, die Lebensfrage fuer Mittelitalien, mit grossem 
Kraftaufwand und wenigstens voruebergehendem Erfolg angegriffen; so im Jahre 645 
(109) in Verbindung mit den norditalischen Chausseebauten zugleich die 
Entsumpfung der Niederungen zwischen Parma und Placentia bewerkstelligt. Endlich 
tat die Regierung viel fuer die zur Gesundheit und Annehmlichkeit der Hauptstadt 
ebenso unentbehrlichen wie kostspieligen roemischen Wasserleitungen. Nicht bloss 
wurden die beiden seit den Jahren 442 (312) und 492 (262) bereits bestehenden, 
die Appische und die Anioleitung, im Jahre 610 (144) von Grund aus repariert, 
sondern auch zwei neue Leitungen angelegt: im Jahre 610 (144) die Marcische, die 
an Guete und Fuelle des Wassers auch spaeter unuebertroffen blieb, und neunzehn 
Jahre nachher die sogenannte Laue. Welche Operationen die roemische Staatskasse, 
ohne vom Kreditsystem Gebrauch zu machen, mittels reiner Barzahlung auszufuehren 
vermochte, zeigt nichts deutlicher als die Art, wie die Marcische Leitung 
zustande kam: die dazu erforderliche Summe von 180 Mill. Sesterzen (in Gold 13 
Mill. Taler) ward innerhalb dreier Jahre disponibel gemacht und verwandt. Es 
laesst dies schliessen auf eine sehr ansehnliche Reserve des Staatsschatzes, die 
denn auch schon im Anfang dieser Periode nahe an 6 Mill. Taler betrug und ohne 
Zweifel bestaendig im Steigen war.
Alle diese Tatsachen zusammengenommen, lassen allerdings auf einen im 
allgemeinen guenstigen Stand der roemischen Finanzen dieser Zeit schliessen. Nur 
darf auch in finanzieller Hinsicht nicht uebersehen werden, dass die Regierung 
waehrend der ersten zwei Drittel dieses Zeitabschnitts zwar glaenzende und 
grossartige Bauten ausfuehrte, aber dafuer andere wenigstens ebenso notwendige 
Ausgaben zu machen unterliess. Wie ungenuegend sie fuer das Militaerwesen 
sorgte, ist bereits hervorgehoben worden: in den Grenzlandschaften, ja im Potal 
pluenderten die Barbaren, im Innern hausten selbst in Kleinasien, Sizilien, 
Italien die Raeuberbanden. Die Flotte gar ward voellig vernachlaessigt; 
roemische Kriegsschiffe gab es kaum mehr und die Kriegsschiffe, die man durch 
die Untertanenstaedte bauen und erhalten liess, reichten nicht aus, so dass man 
nicht bloss schlechterdings keinen Seekrieg zu fuehren, sondern nicht einmal den 
Piraten das Handwerk zu legen imstande war. In Rom selbst unterblieben eine 
Menge der notwendigsten Verbesserungen und namentlich die Flussbauten wurden 
seltsam vernachlaessigt. Immer noch besass die Hauptstadt keine andere Bruecke 
ueber den Tiber als den uralten hoelzernen Steg, der ueber die Tiberinsel nach 
dem Ianiculum fuehrte; immer noch liess man den Tiber jaehrlich die Strassen 
unter Wasser setzen und Haeuser, ja nicht selten ganze Quartiere niederwerfen, 
ohne etwas fuer die Uferbefestigung zu tun; immer mehr liess man, wie gewaltig 
auch der ueberseeische Handel sich entwickelte, die an sich schon schlechte 
Reede von Ostia versanden. Eine Regierung, die unter den guenstigsten 
Verhaeltnissen und in einer Epoche vierzigjaehrigen Friedens nach aussen und 
innen solche Pflichten versaeumt, kann leicht Steuern schwinden lassen und 
dennoch einen jaehrlichen Ueberschuss der Einnahme ueber die Ausgabe und einen 
ansehnlichen Sparschatz erzielen; aber eine derartige Finanzverwaltung verdient 
keineswegs Lob wegen ihrer nur scheinbar glaenzenden Ergebnisse, sondern 
vielmehr dieselben Vorwuerfe der Schlaffheit, des Mangels an einheitlicher 
Leitung, der verkehrten Volksschmeichelei, die auf jedem andern politischen 
Gebiet gegen das senatorische Regiment dieser Epoche erhoben werden mussten.
Weit schlimmer gestalteten sich natuerlich die finanziellen Verhaeltnisse, 
als die Stuerme der Revolution hereinbrachen. Die neue und, auch bloss 
finanziell betrachtet, hoechst drueckende Belastung, die dem Staat aus der durch 
Gaius Gracchus ihm auferlegten Verpflichtung erwuchs, den hauptstaedtischen 
Buergern das Getreide zu Schleuderpreisen zu verabfolgen, ward allerdings durch 
die in der Provinz Asia neu eroeffneten Einnahmequellen zunaechst wieder 
ausgeglichen. Nichtsdestoweniger scheinen die oeffentlichen Bauten seitdem fast 
gaenzlich ins Stocken gekommen zu sein. So zahlreich die erweislichermassen von 
der Schlacht bei Pydna bis auf Gaius Gracchus angelegten oeffentlichen Werke 
sind, so werden dagegen aus der Zeit nach 632 (122) kaum andere genannt als die 
Bruecken-, Strassen und Entsumpfungsanlagen, die Marcus Aemilius Scaurus als 
Zensor 645 (109) anordnete. Es muss dahingestellt bleiben, ob dies die Folge der 
Kornverteilungen ist oder, wie vielleicht wahrscheinlicher, die Folge des 
gesteigerten Sparschatzsystems, wie es sich schickt fuer ein immer mehr zur 
Oligarchie erstarrendes Regiment, und wie es angedeutet ist in der Angabe, dass 
der roemische Reservefonds seinen hoechsten Stand im Jahre 663 (91) erreichte. 
Der fuerchterliche Insurrektions- und Revolutionssturm in Verbindung mit dem 
fuenfjaehrigen Ausbleiben der kleinasiatischen Gefaelle war die erste nach dem 
Hannibalischen Krieg wieder den roemischen Finanzen zugemutete ernste Probe; sie 
haben dieselbe nicht bestanden. Nichts vielleicht zeichnet so klar den 
Unterschied der Zeiten, als dass im Hannibalischen Krieg erst im zehnten 
Kriegsjahre, als die Buergerschaft den Steuern fast erlag, der Sparschatz 
angegriffen, dagegen der Bundesgenossenkrieg gleich von Haus aus auf den 
Kassenbestand fundiert ward und, als schon nach zwei Feldzuegen derselbe bis auf 
den letzten Pfennig ausgegeben war, man lieber die oeffentlichen Plaetze in der 
Hauptstadt versteigerte und die Tempelschaetze angriff, als eine Steuer auf die 
Buerger ausschrieb. Indes der Sturm, so arg er war, ging vorueber; Sulla 
stellte, freilich unter ungeheuren, namentlich den Untertanen und den italischen 
Revolutionaeren aufgebuerdeten oekonomischen Opfern, die Ordnung in den Finanzen 
wieder her und sicherte, indem er die Getreidespenden aufhob, die asiatischen 
Abgaben aber, wenn auch gemindert, doch beibehielt, dem Gemeinwesen wenigstens 
in dem Sinn einen befriedigenden oekonomischen Zustand, als die ordentlichen 
Ausgaben weit unter den ordentlichen Einnahmen blieben.
In der Privatoekonomie dieser Zeit tritt kaum ein neues Moment hervor; die 
frueher dargelegten Vorzuege und Nachteile der sozialen Verhaeltnisse Italiens 
werden nicht veraendert, sondern nur weiter und schaerfer entwickelt. In der 
Bodenwirtschaft sahen wir bereits frueher die steigende roemische Kapitalmacht 
den mittleren und kleinen Grundbesitz in Italien sowohl wie in den Provinzen 
allmaehlich verzehren, wie die Sonne die Regentropfen aufsaugt. Die Regierung 
sah nicht bloss zu ohne zu wehren, sondern foerderte noch die schaedliche 
Bodenteilung durch einzelne Massregeln, vor allem durch das zu Gunsten der 
grossen italischen Grundbesitzer und Kaufleute ausgesprochene Verbot der 
transalpinischen Wein- und Oelproduktion 5. Zwar wirkten sowohl die Opposition 
als die auf die Reformideen eingehende Fraktion der Konservativen energisch dem 
uebel entgegen: indem die beiden Gracchen die Aufteilung fast des gesamten 
Domaniallandes durchsetzten, gaben sie dem Staat 80000 neue italische Bauern; 
indem Sulla 120000 Kolonisten in Italien ansiedelte, ergaenzte er wenigstens 
einen Teil der von der Revolution und von ihm selbst in die Reihen der 
italischen Bauernschaft gerissenen Luecken; allein dem durch stetigen Abfluss 
sich leerenden Gefaess ist nicht durch Einschoepfen auch betraechtlicher Massen, 
sondern nur durch Herstellung eines stetigen Zuflusses zu helfen, welche 
vielfach versucht ward, aber nicht gelang. In den Provinzen nun gar geschah 
nicht das Geringste, um den dortigen Bauernstand vor dem Auskaufen durch die 
roemischen Spekulanten zu retten: die Provinzialen waren ja bloss Menschen und 
keine Partei. Die Folge war, dass mehr und mehr auch die ausseritalische 
Bodenrente nach Rom floss. Uebrigens war die Plantagenwirtschaft, die um die 
Mitte dieser Epoche selbst in einzelnen Landschaften Italiens, zum Beispiel in 
Etrurien, bereits durchaus ueberwog, bei dem Zusammenwirken eines energischen 
und rationellen Betriebs und reichlicher Geldmittel in ihrer Art zu hoher Bluete 
gelangt. Die italische Weinproduktion vor allem, die teils die Eroeffnung 
gezwungener Maerkte in einem Teil der Provinzen, teils das zum Beispiel in dem 
Aufwandgesetz von 593 (161) ausgesprochene Verbot der auslaendischen Weine in 
Italien auch kuenstlich foerderten, erzielte sehr bedeutende Erfolge; der 
Amineer und der Falerner fingen an, neben dem Thasier und Chier genannt zu 
werden, und der "Opimische Wein" vom Jahre 633 (121), der roemische Elfer, blieb 
im Andenken, lange nachdem der letzte Krug geleert war.
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5 3, 170. Damit mag auch die Bemerkung des nach Cato und vor Varro lebenden 
roemischen Landwirts Saserna (bei Colum. 1, 1, 5) zusammenhaengen, dass der 
Wein- und Oelbau sich bestaendig weiter nach Norden ziehe. Auch der 
Senatsbeschluss wegen Uebersetzung der Magonischen Buecher gehoert hierher.
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Von Gewerben und Fabrikation ist nichts zu sagen, als dass die italische 
Nation in dieser Hinsicht in einer an Barbarei grenzenden Passivitaet verharrte. 
Man zerstoerte wohl die korinthischen Fabriken, die Depositare so mancher 
wertvollen gewerblichen Tradition, aber nicht um selbst aehnliche Fabriken zu 
gruenden, sondern um zu Schwindelpreisen zusammenzukaufen, was die griechischen 
Haeuser an korinthischen Ton- oder Kupfergefaessen und aehnlichen "alten 
Arbeiten" bewahrten. Was von Gewerken noch einigermassen gedieh, wie zum 
Beispiel die mit dem Bauwesen zusammenhaengenden, trug fuer das Gemeinwesen 
deshalb kaum einen Nutzen, weil auch hier bei jeder groesseren Unternehmung die 
Sklavenwirtschaft sich ins Mittel legte; wie denn zum Beispiel die Anlage der 
Marcischen Wasserleitung in der Art erfolgte, dass die Regierung mit 3000 
Meistern zugleich Bau- und Lieferungsvertraege abschloss, von denen dann jeder 
mit seiner Sklavenschar die uebernommene Arbeit beschaffte.
Die glaenzendste oder vielmehr die allein glaenzende Seite der roemischen 
Privatwirtschaft ist der Geldverkehr und der Handel. An der Spitze stehen die 
Domanial- und die Steuerpachtungen, durch die ein grosser, vielleicht der 
groesste Teil der roemischen Staatseinnahmen in die Taschen der roemischen 
Kapitalisten floss. Der Geldverkehr ferner war im ganzen Umfang des roemischen 
Staats von den Roemern monopolisiert; jeder in Gallien umgesetzte Pfennig, 
heisst es in einer bald nach dem Ende dieser Periode herausgegebenen Schrift, 
geht durch die Buecher der roemischen Kaufleute, und so war es ohne Zweifel 
ueberall. Wie das Zusammenwirken der rohen oekonomischen Zustaende und der 
ruecksichtslosen Ausnutzung der politischen Uebermacht zu Gunsten der 
Privatinteressen eines jeden vermoegenden Roemers eine wucherliche 
Zinswirtschaft allgemein machte, zeigt zum Beispiel die Behandlung der von Sulla 
der Provinz Asia 670 (84) auferlegten Kriegssteuer, die die roemischen 
Kapitalisten vorschossen; sie schwoll mit gezahlten und nichtgezahlten Zinsen 
binnen vierzehn Jahren auf das Sechsfache ihres urspruenglichen Betrags an. Die 
Gemeinden mussten ihre oeffentlichen Gebaeude, ihre Kunstwerke und Kleinodien, 
die Eltern ihre erwachsenen Kinder verkaufen, um dem roemischen Glaeubiger 
gerecht zu werden; es war nichts Seltenes, dass der Schuldner nicht bloss der 
moralischen Tortur unterworfen, sondern geradezu auf die Marterbank gelegt ward. 
Hierzu kam endlich der Grosshandel. Italiens Ausfuhr und Einfuhr waren sehr 
betraechtlich. Jene bestand vornehmlich in Wein und Oel, womit Italien neben 
Griechenland fast ausschliesslich - die Weinproduktion in der massaliotischen 
und turdetanischen Landschaft kann damals nur gering gewesen sein - das gesamte 
Mittelmeergebiet versorgte; italischer Wein ging in bedeutenden Quantitaeten 
nach den Balearischen Inseln und Keltiberien, nach Africa, das nur Acker- und 
Weideland war, nach Narbo und in das innere Gallien. Bedeutender noch war die 
Einfuhr nach Italien, wo damals aller Luxus sich konzentrierte und die meisten 
Luxusartikel, Speisen, Getraenke, Stoffe, Schmuck, Buecher, Hausgeraet, 
Kunstwerke, ueber See eingefuehrt wurden. Vor allem aber der Sklavenhandel nahm 
infolge der stets steigenden Nachfrage der roemischen Kaufleute einen 
Aufschwung, dessengleichen man im Mittelmeergebiet noch nicht gekannt hatte und 
der mit dem Aufbluehen der Piraterie im engsten Zusammenhang steht; alle Laender 
und alle Nationen wurden dafuer in Kontribution gesetzt, die Hauptfangplaetze 
aber waren Syrien und das innere Kleinasien. In Italien konzentrierte die 
ueberseeische Einfuhr sich vorzugsweise in den beiden grossen Emporien am 
Tyrrhenischen Meer, Ostia und Puteoli. Nach Ostia, dessen Reede wenig taugte, 
das aber, als der naechste Hafen an Rom, fuer weniger werthafte Waren der 
geeignetste Stapelplatz war, zog sich die fuer die Hauptstadt bestimmte 
Korneinfuhr, dagegen der Luxushandel mit dem Osten ueberwiegend nach Puteoli, 
das durch seinen guten Hafen fuer Schiffe mit wertvoller Ladung sich empfahl und 
in der mehr und mehr mit Landhaeusern sich fuellenden Gegend von Baiae den 
Kaufleuten einen dem hauptstaedtischen wenig nachstehenden Markt in naechster 
Naehe darbot. Lange Zeit ward dieser letztere Verkehr durch Korinth und nach 
dessen Vernichtung durch Delos vermittelt, wie denn in diesem Sinne Puteoli bei 
Lucilius das italische "Klein-Delos" heisst; nach der Katastrophe aber, die 
Delos im Mithradatischen Kriege betraf, und von der es sich nicht wieder erholt 
hat, knuepften die Puteolaner direkte Handelsverbindungen mit Syrien und 
Alexandreia an und entwickelte damit ihre Stadt immer entschiedener sich zu dem 
ersten ueberseeischen Handelsplatz Italiens. Aber nicht bloss der Gewinn, der 
bei der italischen Aus- und Einfuhr gemacht ward, fiel wesentlich den Italikern 
zu; auch in Narbo konkurrierten sie im keltischen Handel mit den Massalioten, 
und ueberhaupt leidet es keinen Zweifel, dass die ueberall fluktuierend oder 
ansaessig anzutreffende roemische Kaufmannschaft den besten Teil aller 
Spekulationen fuer sich nahm.
Fassen wir diese Erscheinungen zusammen, so erkennen wir als den 
hervorstechenden Zug der Privatwirtschaft dieser Epoche die der politischen 
ebenbuertig zur Seite gehende finanzielle Oligarchie der roemischen 
Kapitalisten. In ihren Haenden vereinigt sich die Bodenrente fast des ganzen 
Italiens und der besten Stuecke des Provinzialgebiets, die wucherliche Rente des 
von ihnen monopolisierten Kapitals, der Handelsgewinn aus dem gesamten Reiche, 
endlich in Form der Pachtnutzung ein sehr betraechtlicher Teil der roemischen 
Staatseinkuenfte. Die immer zunehmende Anhaeufung der Kapitalien zeigt sich in 
dem Steigen des Durchschnittsatzes des Reichtums: 3 Mill. Sesterzen (228000 
Taler) war jetzt ein maessiges senatorisches, 2 Mill. (152000 Taler) ein 
anstaendiges Rittervermoegen; das Vermoegen des reichsten Mannes der 
Gracchischen Zeit, des Publius Crassus, Konsul 623 131), ward auf 100 Mill. 
Sesterzen (7Mill. Taler) geschaetzt. Es ist kein Wunder, wenn dieser 
Kapitalistenstand die aeussere Politik vorwiegend bestimmt, wenn er aus 
Handelsrivalitaet Karthago und Korinth zerstoert, wie einst die Etrusker Alalia, 
die Syrakusier Caere zerstoerten, wenn er dem Senat zum Trotz die Gruendung von 
Narbo aufrecht erhaelt. Es ist ebenfalls kein Wunder, wenn diese 
Kapitalistenoligarchie in der inneren Politik der Adelsoligarchie eine 
ernstliche und oft siegreiche Konkurrenz macht. Es ist aber auch kein Wunder, 
wenn ruinierte reiche Leute sich an die Spitze empoerter Sklavenhaufen stellen 
und das Publikum sehr unsanft daran erinnert, dass aus dem eleganten Bordell der 
Uebergang zu der Raeuberhoehle leicht gefunden ist. Es ist kein Wunder, wenn 
jeder finanzielle Babelturm mit seiner nicht rein oekonomischen, sondern der 
politischen Uebermacht Roms entlehnten Grundlage bei jeder ernsten politischen 
Krise ungefaehr in derselben Art schwankt wie unser sehr aehnlicher 
Staatspapierbau. Die ungeheure Finanzkrise, die im Verfolg der italisch-
asiatischen Bewegungen 664f. (90) ueber den roemischen Kapitalistenstand 
hereinbrach, die Bankrotte des Staates und der Privaten, die allgemeine 
Entwertung der Grundstuecke und der Gesellschaftsparten koennen wir im einzelnen 
nicht mehr verfolgen; wohl aber lassen im allgemeinen keinen Zweifel an ihrer 
Art und ihrer Bedeutung ihre Resultate: die Ermordung des Gerichtsherrn durch 
einen Glaeubigerhaufen, der Versuch, alle nicht von Schulden freien Senatoren 
aus dem Senat zu stossen, die Erneuerung des Zinsmaximum durch Sulla, die 
Kassation von 75 Prozent aller Forderungen durch die revolutionaere Partei. Die 
Folge dieser Wirtschaft war natuerlich in den Provinzen allgemeine Verarmung und 
Entvoelkerung, wogegen die parasitische Bevoelkerung reisender oder auf Zeit 
ansaessiger Italiker ueberall im Steigen war. In Kleinasien sollen an einem Tage 
80000 Menschen italischer Abkunft umgekommen sein. Wie zahlreich dieselben auf 
Delos waren, beweisen die noch auf der Insel vorhandenen Denksteine und die 
Angabe, dass hier 20000 Fremde, meistens italische Kaufleute, auf Mithradates' 
Befehl getoetet wurden. In Afrika waren der Italiker so viele, dass sogar die 
numidische Stadt Cirta hauptsaechlich durch sie gegen Jugurtha verteidigt werden 
konnte. Auch Gallien, heisst es, war angefuellt mit roemischen Kaufleuten; nur 
fuer Spanien finden sich, vielleicht nicht zufaellig, dergleichen Angaben nicht. 
In Italien selbst ist dagegen der Stand der freien Bevoelkerung in dieser Epoche 
ohne Zweifel im ganzen zurueckgegangen. Allerdings haben die Buergerkriege 
hierzu wesentlich mitgewirkt, welche nach allgemeingehaltenen und freilich wenig 
zuverlaessigen Angaben 100000 bis 150000 Koepfe von der roemischen 
Buergerschaft, 300000 von der italischen Bevoelkerung ueberhaupt weggerafft 
haben sollen; aber schlimmer wirkten der oekonomische Ruin des Mittelstandes und 
die masslose Ausdehnung der kaufmaennischen Emigration, die einen grossen Teil 
der italischen Jugend waehrend ihrer kraeftigsten Jahre im Ausland zu verweilen 
veranlasste. Einen Ersatz sehr zweifelhaften Wertes gewaehrte dafuer die freie 
parasitische hellenisch-orientalische Bevoelkerung, die als koenigliche oder 
Gemeindediplomaten, als Aerzte, Schulmeister, Pfaffen, Bediente, Schmarotzer und 
in den tausendfachen Aemtern der Industrieritter- und Gaunerschaft in der 
Hauptstadt, als Haendler und Schiffer namentlich in Ostia, Puteoli und 
Brundisium verweilten. Noch bedenklicher war das unverhaeltnismaessige Steigen 
der Sklavenmenge auf der Halbinsel. Die italische Buergerschaft zaehlte nach der 
Schaetzung des Jahres 684 (70) 910000 waffenfaehige Maenner, wobei, um den 
Betrag der freien Bevoelkerung auf der Halbinsel zu erhalten, die in der 
Schaetzung zufaellig uebergangenen, die Latiner in der Landschaft zwischen den 
Alpen und dem Po und die in Italien domizilierten Auslaender, hinzu-, die 
auswaerts domizilierten roemischen Buerger dagegen abzurechnen sind. Es wird 
demnach kaum moeglich sein, die freie Bevoelkerung der Halbinsel hoeher als auf 
6 bis 7 Mill. Koepfe anzusetzen. Wenn die damalige Gesamtbevoelkerung derselben 
der gegenwaertigen gleichkam, so haette man danach eine Sklavenmasse von 13 bis 
14 Mill. Koepfen anzunehmen. Es bedarf indes solcher trueglichen Berechnungen 
nicht, um die gefaehrliche Spannung dieser Verhaeltnisse anschaulich zu machen; 
laut genug reden die partiellen Sklaveninsurrektionen und der seit dem Beginn 
der Revolutionen am Schlusse eines jeden Aufstandes erschallende Aufruf an die 
Sklaven, die Waffen gegen ihre Herren zu ergreifen und die Freiheit sich zu 
erfechten. Wenn man sich England vorstellt mit seinen Lords, seinen Squires und 
vor allem seiner City, aber die Freeholders und Paechter in Proletarier, die 
Arbeiter und Matrosen in Sklaven verwandelt, so wird man ein ungefaehres Bild 
der damaligen Bevoelkerung der italischen Halbinsel gewinnen.
Wie im klaren Spiegel liegen die oekonomischen Verhaeltnisse dieser Epoche 
noch heute uns vor in dem roemischen Muenzwesen. Die Behandlung desselben zeigt 
durchaus den einsichtigen Kaufmann. Seit langer Zeit standen Gold und Silber als 
allgemeine Zahlmittel nebeneinander, so dass zwar zum Zweck allgemeiner 
Kassebilanzen ein festes Wertverhaeltnis zwischen beiden Metallen gesetzlich 
normiert war, aber doch regelmaessig es nicht freistand, ein Metall fuer das 
andere zu geben, sondern je nach dem Inhalt der Verschreibung in Gold oder 
Silber zu zahlen war. Auf diesem Wege wurden die grossen Uebelstaende vermieden, 
die sonst an die Aufstellung eines doppelten Wertmetalls unvermeidlich sich 
knuepfen; die starken Goldkrisen - wie denn zum Beispiel um 600 (150) infolge 
der Entdeckung der tauriskischen Goldlager das Gold gegen Silber auf einmal in 
Italien um 33 2/3 Prozent abschlug - wirkten wenigstens nicht direkt auf die 
Silbermuenze und den Kleinverkehr ein. Es lag in der Natur der Sache, dass, je 
mehr der ueberseeische Verkehr sich ausdehnte, desto entschiedener das Gold aus 
der zweiten in die erste Stelle eintrat, was denn auch die Angaben ueber die 
Staatskassenbestaende und die Staatskassengeschaefte bestaetigen; aber die 
Regierung liess sich dadurch nicht bewegen, das Gold auch in die Muenze 
einzufuehren. Die in der Not des Hannibalischen Krieges versuchte hatte man 
laengst wieder fallen lassen; die wenigen Goldstuecke, die Sulla als Regent 
schlug, sind kaum mehr gewesen als Gelegenheitsmuenze fuer seine 
Triumphalgeschenke. Nach wie vor zirkulierte als wirkliche Muenze 
ausschliesslich das Silber; das Gold ward, mochte es nun, wie gewoehnlich, in 
Barren umlaufen oder auslaendisches oder allenfalls auch inlaendisches Gepraege 
tragen, lediglich nach dem Gewicht genommen. Dennoch standen Gold und Silber als 
Verkehrsmittel gleich, und die betruegliche Legierung des Goldes wurde gleich 
der Praegung falscher Silbermuenzen rechtlich als Muenzvergehen betrachtet. Man 
erreichte hierdurch den unermesslichen Vorteil, bei dem wichtigsten Zahlmittel 
selbst die Moeglichkeit der Muenzdefraude und Muenzveruntreuung abzuschneiden. 
uebrigens war die Muenzpraegung ebenso reichlich wie musterhaft. Nachdem im 
Hannibalischen Kriege das Silberstueck von 1/72 auf 1/84 Pfund reduziert worden 
war, ist dasselbe mehr als drei Jahrhunderte hindurch vollkommen gleich schwer 
und gleich fein geblieben; eine Legierung fand nicht statt. Die Kupfermuenze 
wurde um den Anfang dieser Periode voellig zur Scheidemuenze und hoerte auf, wie 
frueher, im Grossverkehr gebraucht zu werden; aus diesem Grunde wurde etwa seit 
dem Anfang des siebenten Jahrhunderts der As nicht mehr geschlagen und die 
Kupferpraegung beschraenkt auf die im Silber nicht fueglich herzustellenden 
Kleinwerte von einem Semis (fast 3 Pfennig) und darunter. Die Muenzsorten waren 
nach einem einfachen Prinzip geordnet und in der damals kleinsten Muenze 
gewoehnlicher Praegung, dem Quadrans (1 Pfennig), hinabgefuehrt bis an die 
Grenze der fuehlbaren Werte. Es war ein Muenzsystem, das an prinzipieller 
Verstaendigkeit der Grundlagen wie an eisern strenger Durchfuehrung derselben im 
Altertum einzig dasteht und auch in der neueren Zeit nur selten erreicht worden 
ist. Doch hat auch dies seinen wunden Fleck. Nach einer im ganzen Altertum 
gemeinen, in ihrer hoechsten Entwicklung in Karthago auftretenden Sitte gab auch 
die roemische Regierung mit den guten silbernen Denaren zugleich kupferne, mit 
Silber plattierte aus, welche gleich jenen genommen werden mussten und nichts 
waren als ein unserem Papiergeld analoges Zeichengeld mit Zwangskurs und 
Fundierung auf die Staatskasse, insofern auch diese nicht befugt war, die 
plattierten Stuecke zurueckzuweisen. Eine offizielle Falschmuenzerei war dies so 
wenig wie unsere Papiergeldfabrikation, da man die Sache ganz offen betrieb: 
Marcus Drusus beantragte 663 (91), um die Mittel fuer seine Kornspenden zu 
gewinnen, die Emission von einem plattierten auf je sieben silberne, neu aus der 
Muenze hervorgehende Denare; allein nichtsdestoweniger bot diese Massregel nicht 
bloss der privaten Falschmuenzerei eine bedenkliche Handhabe, sondern sie liess 
auch das Publikum absichtlich darueber im ungewissen, ob es Silber- oder 
Zeichengeld empfange und in welchem Gesamtbetrag das letztere in Umlauf sei. In 
der bedraengten Zeit des Buergerkrieges und der grossen finanziellen Krise 
scheint man der Planierung sich so ueber die Gebuehr bedient zu haben, dass zu 
der Finanzkrise eine Muenzkrise sich gesellte und die Masse der falschen und 
faktisch entwerteten Stuecke den Verkehr hoechst unsicher machte. Deshalb wurde 
waehrend des Cinnanischen Regiments von den Praetoren und Tribunen, zunaechst 
von Marcus Marius Gratidianus, die Einloesung des saemtlichen Zeichengeldes 
durch Silbergeld verfuegt und zu dem Ende ein Probierbuero eingerichtet. 
Inwieweit die Aufrufung durchgefuehrt ward, ist nicht ueberliefert; die 
Zeichengeldpraegung selbst blieb bestehen.
Was die Provinzen anlangt, so ward in Gemaessheit der grundsaetzlichen 
Beseitigung der Goldmuenze die Goldpraegung nirgends, auch in den 
Klientelstaaten nicht gestattet; so dass die Goldpraegung in dieser Zeit nur 
vorkommt, wo Rom gar nichts zu sagen hatte, namentlich bei den Kelten nordwaerts 
von den Cevennen und bei den gegen Rom sich auflehnenden Staaten, wie denn die 
Italiker sowohl wie auch Mithradates Eupator Goldmuenzen schlugen. Auch die 
Silberpraegung zeigt die Regierung sich bestrebt, mehr und mehr in ihre Hand zu 
bringen, vornehmlich im Westen. In Afrika und Sardinien mag die karthagische 
Gold- und Silbermuenze auch nach dem Sturz des karthagischen Staats im Umlauf 
geblieben sein; aber geschlagen wurde daselbst in Edelmetallen weder auf 
karthagischen noch auf roemischen Fuss, und sicher hat sehr bald nach der 
Besitzergreifung der Roemer auch in dem Verkehr beider Landschaften der von 
Italien eingefuehrte Denar das Uebergewicht erhalten. In Spanien und Sizilien, 
die frueher an Rom gekommen sind und ueberhaupt eine mildere Behandlung 
erfuhren, ist zwar unter roemischer Herrschaft in Silber gepraegt, ja in dem 
ersteren Lande die Silberpraegung erst durch die Roemer und auf roemischen Fuss 
ins Leben gerufen worden; aber es sind gute Gruende vorhanden fuer die Annahme, 
dass auch in diesen beiden Landschaften wenigstens seit dem Anfang des siebenten 
Jahrhunderts die provinziale und staedtische Praegung sich auf die kupferne 
Scheidemuenze hat beschraenken muessen. Nur im Narbonesischen Gallien konnte der 
altverbuendeten und ansehnlichen Freistadt Massalia das Recht der Silberpraegung 
nicht entzogen werden; und dasselbe gilt vermutlich von den illyrischen 
Griechenstaedten Apollonia und Dyrrhachion. Indes beschraenkte man doch diesen 
Gemeinden indirekt ihr Muenzrecht dadurch, dass der Dreivierteldenar, der nach 
Anordnung der roemischen Regierung dort wie hier gepraegt ward und der unter dem 
Namen des Victoriatus in das roemische Muenzsystem aufgenommen worden war, um 
die Mitte des 7. Jahrhunderts in diesem beseitigt ward; wovon die Folge sein 
musste, dass das massaliotische und illyrische Courant aus Oberitalien 
verdraengt wurde und ausser seinem einheimischen Gebiete nur noch etwa in den 
Alpen- und Donaulandschaften gangbar blieb. So weit war man also bereits in 
dieser Epoche, dass in der gesamten Westhaelfte des roemischen Staates der 
Denarfuss ausschliesslich herrschte: denn Italien, Sizilien - von dem es fuer 
den Anfang der naechsten Epoche ausdruecklich bezeugt ist, dass daselbst kein 
anderes Silbergeld umlief als der Denar -, Sardinien, Afrika brauchten 
ausschliesslich roemisches Silbergeld, und das in Spanien noch umlaufende 
Provinzialsilber sowie die Silbermuenze der Massalioten und Illyriker war 
wenigstens auf Denarfuss geschlagen. Anders war es im Osten. Hier, wo die Zahl 
der seit alter Zeit muenzenden Staaten und die Masse der umlaufenden 
Landesmuenze sehr ansehnlich war, drang der Denar nicht in groesserem Umfang 
ein, wenn er auch vielleicht gesetzlich gangbar erklaert ward: vielmehr blieb 
hier entweder der bisherige Muenzfuss, wie zum Beispiel Makedonien noch als 
Provinz, wenn auch teilweise mit Hinzufuegung der Namen von roemischen Beamten 
zu dem der Landschaft, seine attischen Tetradrachmen geschlagen und gewiss 
wesentlich kein anderes Geld gebracht hat; oder es wurde unter roemischer 
Autoritaet ein den Verhaeltnissen entsprechender eigentuemlicher Muenzfuss neu 
eingefuehrt, wie denn bei der Einrichtung der Provinz Asia derselben ein neuer 
Stater, der sogenannte Cistophorus, von der roemischen Regierung geordnet und 
dieser seitdem von den Bezirkshauptstaedten daselbst unter roemischer 
Oberaufsicht geschlagen ward. Diese wesentliche Verschiedenheit des 
okzidentalischen und des orientalischen Muenzwesens ist von der groessten 
geschichtlichen Bedeutung geworden: die Romanisierung der unterworfenen Laender 
hat in der Annahme der roemischen Muenze einen ihrer wichtigsten Hebel gefunden, 
und es ist kein Zufall, dass dasjenige, was wir in dieser Epoche als Gebiet des 
Denars bezeichnet haben, spaeterhin zu der lateinischen, dagegen das Gebiet der 
Drachme spaeterhin zu der griechischen Reichshaelfte geworden ist. Noch 
heutigentags stellt jenes Gebiet im wesentlichen den Inbegriff der romanischen 
Kultur dar, waehrend dieses dagegen aus der europaeischen Zivilisation sich 
ausgeschieden hat.
Wie bei solchen oekonomischen Zustaenden die sozialen Verhaeltnisse sich 
gestalten mussten, ist im allgemeinen leicht zu ermessen, die Steigerung aber 
des Raffinements, der Preise, des Ekels und der Leere im besonderen zu verfolgen 
weder erfreulich noch lehrreich. Verschwendung und sinnlicher Genuss war die 
Losung ueberall, bei den Parvenus so gut wie bei den Liciniern und Metellern; 
nicht der feine Luxus gedieh, der die Bluete der Zivilisation ist, sondern 
derjenige, der in der verkommenden hellenischen Zivilisation Kleinasiens und 
Alexandreias sich entwickelt hatte, der alles Schoene und Bedeutende zur 
Dekoration entadelte und auf den Genuss studierte mit einer muehseligen 
Pedanterie, einer zopfigen Tueftelei, die ihn dem sinnlich wie dem geistig 
frischen Menschen gleich ekelhaft macht. Was die Volksfeste anlangt, so wurde, 
es scheint um die Mitte dieses Jahrhunderts, durch einen von Gnaeus Aufidius 
beantragten Buergerschluss die in der catonischen Zeit untersagte Einfuhr 
ueberseeischer Bestien foermlich wieder gestattet, wodurch denn die Tierhetzen 
in schwunghaften Betrieb kamen und ein Hauptstueck der Buergerfeste wurden. Um 
651 (103) erschienen in der roemischen Arena zuerst mehrere Loewen, 655 (99) die 
ersten Elefanten; 661 (93) liess Sulla als Praetor schon hundert Loewen 
auftreten. Dasselbe gilt von den Fechterspielen. Wenn die Altvordern die Bilder 
grosser Schlachten oeffentlich ausgestellt hatten, so fingen die Enkel an, 
dasselbe von ihren Gladiatorenspielen zu tun und mit solchen Haupt- und 
Staatsaktionen der Zeit sich selber vor den Nachkommen zu verspotten. Welche 
Summen dafuer und fuer die Begraebnisfeierlichkeiten ueberhaupt aufgingen, kann 
man aus dem Testament des Marcus Aemilius Lepidus (Konsul 567, 579 187, 175; + 
592 152) abnehmen; derselbe befahl seinen Kindern, da die wahrhafte letzte Ehre 
nicht in leerem Gepraenge, sondern in der Erinnerung an die eigenen und der 
Ahnen Verdienste bestehe, auf seine Bestattung nicht mehr als 1 Mill. Asse 
(76000 Taler) zu verwenden. Auch der Bau- und Gartenluxus war im Steigen; das 
prachtvolle und namentlich wegen der alten Baeume des Gartens beruehmte 
Stadthaus des Redners Crassus (+ 663 91) ward mit den Baeumen auf 6 Mill. 
Sesterzen (457000 Taler), ohne diese auf die Haelfte geschaetzt, waehrend der 
Wert eines gewoehnlichen Wohnhauses in Rom etwa auf 60000 Sesterzen (4600 Taler) 
angeschlagen werden kann 6. Wie rasch die Preise der Luxusgrundstuecke stiegen, 
zeigt das Beispiel der Misenischen Villa, die Cornelia, die Mutter der Gracchen, 
fuer 75000 Sesterzen (5700 Taler), Lucius Lucullus, Konsul 680 (74) um den 
dreiunddreissigfachen Preis erstand. Die Villenbauten und das raffinierte Land- 
und Badeleben machten Baiae und ueberhaupt die Umgegend des Golfs von Neapel zum 
Eldorado des vornehmen Muessiggangs. Die Hasardspiele, bei denen es keineswegs 
mehr, wie bei dem italischen Knoechelspiel, um Nuesse ging, wurden gemein und 
schon 639 (115) ein zensorisches Edikt dagegen erlassen. Gazestoffe, die die 
Formen mehr zeigten als verhuellten, und seidene Kleider fingen an, bei Frauen 
und selbst bei Maennern die alten wollenen Roecke zu verdraengen. Gegen die 
rasende Verschwendung, die mit auslaendischen Parfuemerien getrieben ward, 
stemmten sich vergeblich die Aufwandgesetze. Aber der eigentliche Glanz- und 
Brennpunkt dieses vornehmen Lebens war die Tafel. Man bezahlte Schwindelpreise - 
bis 100000 Sesterzen (7600 Taler) - fuer einen ausgesuchten Koch; man baute mit 
Ruecksicht darauf und versah namentlich die Landhaeuser an der Kueste mit 
eigenen Salzwasserteichen, um Seefische und Austern jederzeit frisch auf die 
Tafel liefern zu koennen; man nannte es schon ein elendes Diner, wenn das 
Gefluegel ganz und nicht bloss die erlesenen Stuecke den Gaesten vorgelegt 
wurden und wenn diesen zugemutet ward, von den einzelnen Gerichten zu essen und 
nicht bloss zu kosten; man bezog fuer schweres Geld auslaendische Delikatessen 
und griechischen Wein, der bei jeder anstaendigen Mahlzeit wenigstens einmal 
herumgereicht werden musste. Vor allem bei der Tafel glaenzte die Schar der 
Luxussklaven, die Kapelle, das Ballett, das elegante Mobiliar, die 
goldstrotzenden oder gemaeldeartig gestickten Teppiche, die Purpurdecken, das 
antike Bronzegeraet, das reiche Silbergeschirr. Hiergegen zunaechst richteten 
sich die Luxusgesetze, die haeufiger (593, 639, 665, 673 161, 115, 89, 82) und 
ausfuehrlicher als je ergingen: eine Menge Delikatessen und Weine wurden darin 
gaenzlich untersagt, fuer andere nach Gewicht und Preis ein Maximum festgesetzt, 
ebenso die Quantitaet des silbernen Tafelgeschirrs gesetzlich beschraenkt, 
endlich allgemeine Maximalbetraege der Kosten der gewoehnlichen und der 
Festtagsmahlzeit vorgeschrieben, zum Beispiel 593 (161) von 10 und 100 (17 
Groschen und 5 Taler), 673 (81) von 30 und 300 Sesterzen (1 Taler, 22 Groschen 
und 17 Taler). Zur Steuer der Wahrheit muss leider hinzugefuegt werden, dass von 
allen vornehmen Roemern nicht mehr als drei, und zwar keineswegs die Gesetzgeber 
selber, diese staatlichen Gesetze befolgt haben sollen; auch diesen dreien aber 
beschnitt nicht das Gesetz des Staates den Kuechenzettel, sondern das der Stoa. 
Es lohnt der Muehe, einen Augenblick noch bei dem trotz all dieser Gesetze 
steigenden Luxus im Silbergeraet zu verweilen. Im sechsten Jahrhundert war 
silbernes Tafelgeschirr mit Ausnahme des althergebrachten silbernen Salzfasses 
eine Ausnahme; die karthagischen Gesandtschaften spotteten darueber, dass sie in 
jedem Hause, wo man sie eingeladen, dasselbe silberne Tafelgeraet wiedergefunden 
haetten. Noch Scipio Aemilianus besass nicht mehr als 32 Pfund (800 Taler) an 
verarbeitetem Silber; sein Neffe Quintus Fabius (Konsul 633 121) brachte es 
zuerst auf 1000 (25 000 Taler), Marcus Drusus (Volkstribun 633 121) schon auf 
10000 Pfund (250000 Taler); in Sullas Zeit zaehlte man in der Hauptstadt bereits 
gegen 150 hundertpfuendige silberne Prachtschuesseln, von denen manche ihren 
Besitzer auf die Proskriptionsliste brachte. Um die hierfuer verschwendeten 
Summen zu ermessen, muss man sich erinnern, dass auch die Arbeit schon mit 
ungeheuren Preisen bezahlt ward, wie denn fuer ausgezeichnetes Silbergeraet 
Gaius Gracchus den fuenfzehn-, Lucius Crassus (Konsul 659 95) den achtzehnfachen 
Metallwert bezahlte, der letztere fuer ein Becherpaar eines namhaften 
Silberarbeiters 100 000 Sesterzen (7600 Taler) gab. So war es verhaeltnismaessig 
ueberall.
Wie es um Ehe und Kinderzeugung stand, zeigen schon die Gracchischen 
Ackergesetze, die zuerst darauf eine Praemie setzten. Die Scheidung, einst in 
Rom fast unerhoert, war jetzt ein alltaegliches Ereignis; wenn bei der aeltesten 
roemischen Ehe der Mann die Frau gekauft hatte, so haette man den jetzigen 
vornehmen Roemern vorschlagen moegen, um zu der Sache auch den Namen zu haben, 
eine Ehemiete einzufuehren. Selbst ein Mann .wie Metellus Macedonicus, der durch 
seine ehrenwerte Haeuslichkeit und seine zahlreiche Kinderschar die Bewunderung 
seiner Zeitgenossen war, schaerfte als Zensor 623 (131) den Buergern die 
Pflicht, im Ehestande zu leben, in der Art ein, dass er denselben bezeichnete 
als eine drueckende, aber von den Patrioten pflichtmaessig zu uebernehmende 
oeffentliche Last. 7
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6 In dem Hause, das Sulla als junger Mann bewohnte, zahlte er fuer das 
Erdgeschoss 3000, der Mieter des obern Stockes 2000 Sesterzen Miete (Plut. Sull. 
1), was zu 2/3 des gewoehnlichen Kapitalzinses kapitalisiert, ungefaehr den 
obigen Betrag ergibt. Dies war eine wohlfeile Wohnung. Wenn ein 
hauptstaedtischer Mietzins von 6000 Sesterzen (460 Taler) fuer das Jahr 629 
(125) ein hoher genannt wird (Vell. 1, 10), so muessen dabei besondere Umstaende 
obgewaltet haben.
7 "Wenn wir koennten, ihr Buerger", hiess es in seiner Rede, wuerden wir 
freilich alle von dieser Last uns befreien. Da aber die Natur es so eingerichtet 
hat, dass weder mit den Frauen sich bequem, noch ohne die Frauen ueberhaupt sich 
leben laesst, so ziemt es sich auf dauernde Wohlfahrt mehr zu sehen als auf 
kurzes Wohlleben."
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Allerdings gab es Ausnahmen. Die landstaedtischen Kreise, namentlich die 
der groesseren Gutsbesitzer, hatten die alte ehrenwerte latinische Nationalsitte 
treuer bewahrt. In der Hauptstadt aber war die catonische Opposition zur Phrase 
geworden; die moderne Richtung herrschte souveraen und, wenn auch einzelne fest 
und fein organisierte Naturen, wie Scipio Aemilianus, roemische Sitte mit 
attischer Bildung zu vereinigen wussten, war doch bei der grossen Menge der 
Hellenismus gleichbedeutend mit geistiger und sittlicher Verderbnis. Den 
Rueckschlag dieser sozialen Uebelstaende auf die politischen Verhaeltnisse darf 
man niemals aus den Augen verlieren, wenn man die roemische Revolution verstehen 
will. Es war nicht gleichgueltig, dass von den beiden vornehmen Maennern, die im 
Jahre 662 (92) als oberste Sittenmeister der Gemeinde fungierten, der eine dem 
andern oeffentlich vorrueckte, dass er einer Muraene, dem Stolz seines 
Fischteichs, bei ihrem Tode Traenen nachgeweint habe, und dieser wieder jenem, 
dass er drei Frauen begraben und um keine eine Traene geweint habe. Es war nicht 
gleichgueltig, dass im Jahre 593 (161) auf offenem Markt ein Redner folgende 
Schilderung eines senatorischen Zivilgeschworenen zum besten geben konnte, den 
der angesetzte Termin in dem Kreise seiner Zechbrueder findet. "Sie spielen 
Hasard, fein parfuemiert, die Maetressen um sie herum. Wie der Nachmittag 
herankommt, lassen sie den Bedienten kommen und heissen ihn auf der Dingstaette 
sich umhoeren, was auf dem Markt vorgefallen sei, wer fuer und wer gegen den 
neuen Gesetzvorschlag gesprochen, welche Distrikte dafuer, welche dagegen 
gestimmt haetten. Endlich gehen sie selbst auf den Gerichtsplatz, eben frueh 
genug, um sich den Prozess nicht selbst auf den Hals zu ziehen. Unterwegs ist in 
keinem Winkelgaesschen eine Gelegenheit, die sie nicht benutzen, denn sie haben 
sich den Leib voll Wein geschlagen. Verdrossen kommen sie auf die Dingstaette 
und geben den Parteien das Wort. Die, die es angeht, tragen ihre Sache vor. Der 
Geschworene heisst die Zeugen auftreten; er selbst geht beiseite. Wie er 
zurueckkommt, erklaert er alles gehoert zu haben und fordert die Urkunden. 
Ersieht hinein in die Schriften; kaum haelt er vor Wein die Augen auf. Wie er 
sich dann zurueckzieht, das Urteil auszufuellen, laesst er zu seinen 
Zechbruedern sich vernehmen: 'Was gehen mich die langweiligen Leute an? Warum 
gehen wir nicht lieber einen Becher Suessen mit griechischem Wein trinken und 
essen dazu einen fetten Krammetsvogel und einen guten Fisch, einen veritablen 
Hecht von der Tiberinsel?'" Die den Redner hoerten, lachten; aber war es nicht 
auch sehr ernsthaft, dass dergleichen Dinge belacht wurden?
12. Kapitel
Nationalitaet, Religion, Erziehung
In dem grossen Kampfe der Nationalitaeten innerhalb des weiten Umfangs des 
Roemischen Reiches erscheinen die sekundaeren Nationen in dieser Zeit im 
Zurueckweichen oder im Verschwinden. Die bedeutendste unter allen, die 
phoenikische, empfing durch die Zerstoerung Karthagos die Todeswunde, an der sie 
sich langsam verblutet hat. Die Landschaften Italiens, die ihre alte Sprache und 
Sitte bis dahin noch gewahrt hatten, Etrurien und Samnium, wurden nicht bloss 
von den schwersten Schlaegen der Sullanischen Reaktion getroffen, sondern die 
politische Nivellierung Italiens noetigte ihnen auch im oeffentlichen Verkehr 
die lateinische Sprache und Weise auf und drueckte die alten Landessprachen 
herab zu rasch verkuemmernden Volksdialekten. Nirgendmehr erscheint im ganzen 
Umfange des roemischen Staates eine Nationalitaet als befugt, mit der roemischen 
und der griechischen auch nur zu ringen. Dagegen ist extensiv wie intensiv die 
latinische Nationalitaet im entschiedensten Aufschwung. Wie seit dem 
Bundesgenossenkrieg jedes italische Grundstueck jedem Italiker zu vollem 
roemischen Eigen zustehen, jeder italische Tempelgott roemische Gabe empfangen 
kann, wie in ganz Italien mit Ausnahme der transpadanischen Landschaft seitdem 
das roemische Recht mit Beseitigung aller anderen Stadt- und Landrechte 
ausschliesslich gilt: so ist damals die roemische Sprache auch die allgemeine 
Geschaefts- und bald gleichfalls die allgemeine Sprache des gebildeten Verkehrs 
auf der ganzen Halbinsel von den Alpen bis zur Meerenge geworden. Aber sie 
beschraenkte sich schon nicht mehr auf diese natuerlichen Grenzen. Die in 
Italien zusammenstroemende Kapitalmasse, der Reichtum seiner Produkte, die 
Intelligenz seiner Landwirte, die Gewandtheit seiner Kaufleute fand keinen 
hinreichenden Spielraum auf der Halbinsel; hierdurch und durch den oeffentlichen 
Dienst wurden die Italiker massenweise in die Provinzen gefuehrt. Ihre 
privilegierte Stellung daselbst privilegierte auch die roemische Sprache und das 
roemische Recht, selbst wo nicht bloss Roemer miteinander verkehrten; ueberall 
standen die Italiker zusammen als festgeschlossene und organisierte Massen, die 
Soldaten in ihren Legionen, die Kaufleute jeder groesseren Stadt als eigene 
Korporationen, die in dem einzelnen provinzialen Gerichtssprengel domizilierten 
oder verweilenden roemischen Buerger als "Kreise" (conventus civium Romanorum) 
mit ihrer eigenen Geschworenenliste und gewissermassen mit Gemeindeverfassung; 
und wenn auch diese provinzialen Roemer regelmaessig frueher oder spaeter nach 
Italien zurueckgingen, so bildete sich dennoch allmaehlich aus ihnen der Stamm 
einer festen, teils roemischen, teils an die roemische sich anlehnenden 
Mischbevoelkerung der Provinzen. Dass in Spanien, wo das roemische Heer zuerst 
stehend ward, auch zuerst eigene Provinzialstaedte italischer Verfassung, 
Carteia 583 (171), Valentia 616 (133), spaeter Palma und Pollentia organisiert 
worden sind, ward bereits erwaehnt. Wenn das Binnenland noch wenig zivilisiert 
war, das Gebiet der Vaccaeer zum Beispiel noch lange nach dieser Zeit unter den 
rauhesten und widerwaertigsten Aufenthaltsorten fuer den gebildeten Italiker 
genannt wird, so bezeugen dagegen Schriftsteller und Inschriftsteine, dass schon 
um die Mitte des siebenten Jahrhunderts um Neukarthago und sonst an der Kueste 
die lateinische Sprache in gemeinem Gebrauch war. In bewusster Weise entwickelte 
zuerst Gaius Gracchus den Gedanken, die Provinzen des roemischen Staats durch 
die italische Emigration zu kolonisieren, das heisst zu romanisieren, und legte 
Hand an die Ausfuehrung desselben; und obgleich die konservative Opposition 
gegen den kuehnen Entwurf sich auflehnte, die gemachten Anfaenge groesstenteils 
zerstoerte und die Fortfuehrung hemmte, so blieb doch die Kolonie Narbo 
erhalten, schon an sich eine bedeutende Erweiterung des lateinischen 
Sprachgebiets und noch bei weitem wichtiger als der Merkstein eines grossen 
Gedankens, der Grundstein eines gewaltigen kuenftigen Baues. Der antike 
Gallizismus, ja das heutige Franzosentum sind von dort ausgegangen und in ihrem 
letzten Grunde Schoepfungen des Gaius Gracchus. Aber die latinische 
Nationalitaet erfuellte nicht bloss die italischen Grenzen und fing an sie zu 
ueberschreiten, sondern sie gelangte auch in sich zu tieferer geistiger 
Begruendung. Wir finden sie im Zuge, eine klassische Literatur, einen eigenen 
hoeheren Unterricht sich zu schaffen; und wenn man im Vergleich mit den 
hellenischen Klassikern und der hellenischen Bildung sich versucht fuehlen kann, 
die schwaechliche italische Treibhausproduktion gering zu achten, so kam es doch 
fuer die geschichtliche Entwicklung zunaechst weit weniger darauf an, wie die 
lateinische klassische Literatur und die lateinische Bildung, als darauf, dass 
sie neben der griechischen stand; und herabgekommen wie die gleichzeitigen 
Hellenen auch literarisch waren, durfte man wohl das Wort des Dichters auch hier 
anwenden, dass der lebendige Tageloehner mehr ist als der tote Achill.
Wie rasch und ungestuem aber die lateinische Sprache und Nationalitaet 
vorwaerts dringt, sie erkennt zugleich die hellenische an als durchaus gleich, 
ja frueher und besser berechtigt und tritt mit dieser ueberall in das engste 
Buendnis oder durchdringt sich mit ihr zu gemeinschaftlicher Entwicklung. Die 
italische Revolution, die sonst alle nichtlatinischen Nationalitaeten auf der 
Halbinsel nivellierte, ruehrte nicht an die Griechenstaedte Tarent, Rhegion, 
Neapolis, Lokri. Ebenso blieb Massalia, obwohl jetzt umschlossen von roemischem 
Gebiet, fortwaehrend eine griechische Stadt und eben als solche fest verbunden 
mit Rom. Mit der vollstaendigen Latinisierung Italiens ging die steigende 
Hellenisierung Hand in Hand. In den hoeheren Schichten der italischen 
Gesellschaft wurde die griechische Bildung zum integrierenden Bestandteil der 
eigenen. Der Konsul des Jahres 623 (131), der Oberpontifex Publius Crassus, 
erregte des Staunen selbst der geborenen Griechen, da er als Statthalter von 
Asia seine gerichtlichen Entscheidungen, wie der Fall es erforderte, bald in 
gewoehnlichem Griechisch abgab, bald in einem der vier zu Schriftsprachen 
gewordenen Dialekte. Und wenn die italische Literatur und Kunst laengst 
unverwandt nach Osten blickten, so begann jetzt auch die hellenische das Antlitz 
nach Westen zu wenden. Nicht bloss die griechischen Staedte in Italien blieben 
fortwaehrend zu regem geistigen Verkehr mit Griechenland, Kleinasien, Aegypten 
und goennten den dort gefeierten griechischen Poeten und Schauspielern auch bei 
sich den gleichen Verdienst und die gleichen Ehren; auch in Rom kamen, nach dem 
von dem Zerstoerer Korinths bei seinem Triumph 608 (146) gegebenen Beispiel, die 
gymnastischen und musischen Spiele der Griechen: Wettkaempfe im Ringen sowie im 
Musizieren, Spielen, Rezitieren und Deklamieren in Aufnahme ^1. Die griechischen 
Literaten schlugen schon ihre Faeden bis in die vornehme roemische Gesellschaft, 
vor allem in den Scipionischen Kreis, dessen hervorragende griechische 
Mitglieder, der Geschichtschreiber Polybios, der Philosoph Panaetios, bereits 
mehr der roemischen als der griechischen Entwicklungsgeschichte angehoeren. Aber 
auch in anderen, minderhochstehenden Zirkeln begegnen aehnliche Beziehungen. Wir 
gedenken eines anderen Zeitgenossen Scipios, des Philosophen Kleitomachos, weil 
in seinem Leben zugleich die gewaltige Voelkermischung dieser Zeit sinnlich vor 
das Auge tritt: ein geborener Karthager, sodann in Athen Zuhoerer des Karneades 
und spaeter dessen Nachfolger in seiner Professur, verkehrte er von Athen aus 
mit den gebildetsten Maennern Italiens, dem Historiker Aulus Albinus und dem 
Dichter Lucilius, und widmete teils dem roemischen Konsul, der die Belagerung 
Karthagos eroeffnete, Lucius Censorinus, ein wissenschaftliches Werk, teils 
seinen als Sklaven nach Italien gefuehrten Mitbuergern eine philosophische 
Trostschrift. Hatten namhafte griechische Literaten bisher wohl voruebergehend 
als Gesandte, Verbannte oder sonstwie ihren Aufenthalt in Rom genommen, so 
fingen sie jetzt schon an, dort sich niederzulassen; wie zum Beispiel der schon 
genannte Panaetios in Scipios Hause lebte, und der Hexametermacher Archias von 
Antiocheia im Jahre 652 (102) sich in Rom niederliess und von der 
Improvisierkunst und von Heldengedichten auf roemische Konsulare sich anstaendig 
ernaehrte. Sogar Gaius Marius, der schwerlich von seinem Carmen eine Zeile 
verstand und ueberhaupt zum Maezen moeglichst uebel sich schickte, konnte nicht 
umhin, den Verskuenstler zu patronisieren. Waehrend also das geistige und 
literarische Leben wenn nicht die reineren, doch die vornehmeren Elemente der 
beiden Nationen miteinander in Verbindung brachte, flossen andererseits durch 
das massenhafte Eindringen der kleinasiatischen und syrischen Sklavenscharen und 
durch die kaufmaennische Einwanderung aus dem griechischen und halbgriechischen 
Osten die rohesten und stark mit orientalischen und ueberhaupt barbarischen 
Bestandteilen versetzten Schichten des Hellenismus zusammen mit dem italischen 
Proletariat und gaben auch diesem eine hellenische Faerbung. Die Bemerkung 
Ciceros, dass neue Sprache und neue Weise zuerst in den Seestaedten aufkommt, 
duerfte zunaechst auf das halbhellenische Wesen in Ostia, Puteoli und Brundisium 
sich beziehen, wo mit der fremden Ware auch die fremde Sitte zuerst Eingang und 
von da aus weiteren Vertrieb fand.
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^1 Dass vor 608 (146) keine "griechischen Spiele" in Rom gegeben seien 
(Tac. ann. 14, 21), ist nicht genau; schon 568 (186) traten griechische 
"Kuenstler" (technitai) und Athleten (Liv. 39, 22), 587 (167) griechische 
Floetenspieler, Tragoeden und Faustkaempfer auf (Polyb. 30, 13).
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Das unmittelbare Resultat dieser vollstaendigen Revolution in den 
Nationalitaetsverhaeltnissen war allerdings nichts weniger als erfreulich. 
Italien wimmelte von Griechen, Syrern, Phoenikern, Juden, Aegyptern, die 
Provinzen von Roemern; die scharf ausgepraegten Volkstuemlichkeiten rieben sich 
ueberall aneinander und verschliffen sich zusehends; es schien nichts 
uebrigbleiben zu sollen als der allgemeine Charakter der Vernutzung. Was das 
lateinische Wesen an Ausdehnung gewann, verlor es an Frische; vor allem in Rom 
selbst, wo der Mittelstand am fruehesten und vollstaendigsten verschwand und 
nichts uebrig blieb als die grossen Herren und die Bettler, beide in gleichem 
Masse Kosmopoliten. Cicero versichert, dass um 660 (190) die allgemeine Bildung 
in den launischen Staedten hoeher gestanden habe als in Rom; dies bestaetigt die 
Literatur dieser Zeit, deren erfreulichste, gesundeste und eigentuemlichste 
Erzeugnisse, wie die nationale Komoedie und die Lucilische Satire, mit 
groesserem Recht latinisch heissen als roemisch. Dass der italische Hellenismus 
der unteren Schichten in der Tat nichts war als ein zugleich mit allen 
Auswuechsen der Kultur und mit oberflaechlich uebertuenchter Barbarei behafteter 
widerwaertiger Kosmopolitismus, versteht sich von selbst; aber auch fuer die 
bessere Gesellschaft blieb der feine Sinn des Scipionischen Kreises nicht auf 
die Dauer massgebend. Je mehr die Masse der Gesellschaft anfing, sich fuer das 
griechische Wesen zu interessieren, desto entschiedener griff sie statt zu der 
klassischen Literatur vielmehr zu den modernsten und frivolsten Erzeugnissen des 
griechischen Geistes; statt im hellenischen Sinn das roemische Wesen zu 
gestalten, begnuegte man sich mit Entlehnung desjenigen Zeitvertreibs, der den 
eigenen Geist moeglichst wenig in Taetigkeit setzte. In diesem Sinn aeusserte 
der arpinatische Gutsbesitzer Marcus Cicero, der Vater des Redners, dass der 
Roemer, wie der syrische Sklave, immer um so weniger tauge, je mehr er 
griechisch verstehe.
Diese nationale Dekomposition ist unerquicklich wie die ganze Zeit, aber 
auch wie diese bedeutsam und folgenreich. Der Voelkerkreis, den wir die alte 
Welt zu nennen gewohnt sind, schreitet fort von der aeusserlichen Einigung unter 
der Machtgewalt Roms zu der inneren unter der Herrschaft der modernen, 
wesentlich auf hellenischen Elementen ruhenden Bildung. Ueber den Truemmern der 
Voelkerschaften zweiten Ranges vollzieht sich zwischen den beiden herrschenden 
Nationen stillschweigend der grosse geschichtliche Kompromiss; die griechische 
und die lateinische Nationalitaet schliessen miteinander Frieden. Auf dem 
Gebiete der Bildung verzichten die Griechen, auf dem politischen die Roemer auf 
ihre exklusive Sprachherrschaft; im Unterricht wird dem Latein eine freilich 
beschraenkte und unvollstaendige Gleichstellung mit dem Griechischen 
eingeraeumt; andererseits gestattet zuerst Sulla den fremden Gesandten, vor dem 
roemischen Senat ohne Dolmetscher griechisch zu reden. Die Zeit kuendigt sich 
an, wo das roemische Gemeinwesen in einen zwiesprachigen Staat uebergehen und 
der rechte Erbe des Thrones und der Gedanken Alexanders des Grossen im Westen 
aufstehen wird, zugleich ein Roemer und ein Grieche.
Was schon der Ueberblick der nationalen Verhaeltnisse also zeigt, die 
Unterdrueckung der sekundaeren und die gegenseitige Durchdringung der beiden 
primaeren Nationalitaeten, das ist im Gebiete der Religion, der Volkserziehung, 
der Literatur und der Kunst noch im einzelnen genauer darzulegen.
Die roemische Religion war mit dem roemischen Gemeinwesen und dem 
roemischen Haushalt so innig verwachsen, so gar nichts anderes als die fromme 
Widerspiegelung der roemischen Buergerwelt, dass die politische und soziale 
Revolution notwendigerweise auch das Religionsgebaeude ueber den Haufen warf. 
Der alte italische Volksglaube stuerzt zusammen; ueber seinen Truemmern erheben 
sich, wie ueber den Truemmern des politischen Gemeinwesens Oligarchie und 
Tyrannis, so auf der einen Seite der Unglaube, die Staatsreligion, der 
Hellenismus, auf der anderen der Aberglaube, das Sektenwesen, die Religion der 
Orientalen. Allerdings gehen die Anfaenge von beiden, wie ja auch die Anfaenge 
der politisch-sozialen Revolution, bereits in die vorige Epoche zurueck. Schon 
damals ruettelte die hellenische Bildung der hoeheren Kreise im stillen an dem 
Glauben der Vaeter; schon Ennius buergerte die Allegorisierung und 
Historisierung der hellenischen Religion in Italien ein; schon der Senat, der 
Hannibal bezwang, musste die Uebersiedlung des kleinasiatischen Kybelekults nach 
Rom gutheissen und gegen anderen noch schlimmeren Aberglauben, namentlich das 
bakchische Muckertum, aufs ernstlichste einschreiten. Indes wie ueberhaupt in 
der vorhergehenden Periode die Revolution mehr in den Gemuetern sich 
vorbereitete als aeusserlich sich vollzog, so ist auch die religioese Umwaelzung 
im wesentlichen dort erst das Werk der gracchischen und sullanischen Zeit.
Versuchen wir zunaechst die an den Hellenismus sich anlehnende Richtung zu 
verfolgen. Die hellenische Nation, weit frueher als die italische erblueht und 
abgeblueht, hatte laengst die Epoche des Glaubens durchmessen und seitdem sich 
ausschliesslich bewegt auf dem Gebiet der Spekulation und Reflexion; seit langem 
gab es dort keine Religion mehr, sondern nur noch Philosophie. Aber auch die 
philosophische Taetigkeit des hellenischen Geistes hatte, als sie auf Rom zu 
wirken begann, die Epoche der produktiven Spekulation bereits weit hinter sich 
und war in dem Stadium angekommen, wo nicht bloss keine wahrhaft neuen Systeme 
mehr entstehen, sondern wo auch die Fassungskraft fuer die vollkommensten der 
aelteren zu schwinden beginnt und man auf die schulmaessige und bald 
scholastische Ueberlieferung der unvollkommneren Philosopheme der Vorfahren sich 
beschraenkt; in dem Stadium also, wo die Philosophie, statt den Geist zu 
vertiefen und zu befreien, vielmehr ihn verflacht und ihn in die schlimmsten 
aller Fesseln, die selbstgeschmiedeten, schlaegt. Der Zaubertrank der 
Spekulation, immer gefaehrlich, ist, verduennt und abgestanden, sicheres Gift. 
So schal und verwaessert reichten die gleichzeitigen Griechen ihn den Roemern, 
und diese verstanden weder ihn zurueckzuweisen noch von den lebenden 
Schulmeistern auf die toten Meister zurueckzugehen. Platon und Aristoteles, um 
von den vorsokratischen Weisen zu schweigen, sind ohne wesentlichen Einfluss auf 
die roemische Bildung geblieben, wenngleich die erlauchten Namen gern genannt, 
ihre fasslicheren Schriften auch wohl gelesen und uebersetzt wurden. So wurden 
denn die Roemer in der Philosophie nichts als schlechter Lehrer schlechtere 
Schueler. Ausser der historisch-rationalistischen Auffassung der Religion, 
welche die Mythen aufloeste in Lebensbeschreibungen verschiedener in grauer 
Vorzeit lebender Wohltaeter des Menschengeschlechtes, aus denen der Aberglaube 
Goetter gemacht habe, oder dem sogenannten Euhemerismus, sind hauptsaechlich 
drei Philosophenschulen fuer Italien von Bedeutung geworden: die beiden 
dogmatischen des Epikuros (+ 484 270) und des Zenon (+ 491 263) und die 
skeptische des Arkesilas (+ 513 241) und Karneades (541-625 231-129) oder mit 
den Schulnamen der Epikureismus, die Stoa und die Neuere Akademie. Die letzte 
dieser Richtungen, welche von der Unmoeglichkeit des ueberzeugten Wissens 
ausging und an dessen Stelle nur ein fuer das praktische Beduerfnis 
ausreichendes vorlaeufiges Meinen als moeglich zugab, bewegte sich 
hauptsaechlich polemisch, indem sie jeden Satz des positiven Glaubens wie des 
philosophischen Dogmatismus in den Schlingen ihrer Dilemmen fing. Sie steht 
insofern ungefaehr auf einer Linie mit der aelteren Sophistik, nur dass 
begreiflicherweise die Sophisten mehr gegen den Volksglauben, Karneades und die 
Seinen mehr gegen ihre philosophischen Kollegen ankaempften. Dagegen trafen 
Epikuros und Zenon ueberein sowohl in dem Ziel einer rationellen Erklaerung des 
Wesens der Dinge als auch in der physiologischen, von dem Begriff der Materie 
ausgehenden Methode. Auseinander gingen sie, insofern Epikuros, der Atomenlehre 
Demokrits folgend, das Urwesen als starre Materie fasst und diese nur durch 
mechanische Verschiedenheiten in die Mannigfaltigkeit der Dinge ueberfuehrt, 
Zenon dagegen, sich anlehnend an den Ephesier Herakleitos, schon in den Urstoff 
eine dynamische Gegensaetzlichkeit und eine auf- und niederwogende Bewegung 
hineinlegt; woraus denn die weiteren Unterschiede sich ableiten: dass im 
epikureischen System die Goetter gleichsam nicht vorhanden und hoechstens der 
Traum der Traeume sind, die stoischen Goetter die ewig rege Seele der Welt und 
als Geist, als Sonne, als Gott maechtig ueber den Koerper, die Erde, die Natur; 
dass Epikuros nicht, wohl aber Zenon eine Weltregierung und eine persoenliche 
Unsterblichkeit der Seele anerkennt; dass das Ziel des menschlichen Strebens 
nach Epikuros ist das unbedingte, weder von koerperlichem Begehren noch von 
geistigem Streiten aufgeregte Gleichgewicht, dagegen nach Zenon die durch das 
stetige Gegeneinanderstreben des Geistes und Koerpers immer gesteigerte und zu 
dem Einklang mit der ewig streitenden und ewig friedlichen Natur aufstrebende 
menschliche Taetigkeit. In einem Punkte aber stimmten der Religion gegenueber 
alle diese Schulen zusammen: dass der Glaube als solcher nichts sei und 
notwendig ersetzt werden muesse durch die Reflexion, mochte diese uebrigens mit 
Bewusstsein darauf verzichten, zu einem Resultat zu gelangen, wie die Akademie, 
oder die Vorstellungen des Volksglaubens verwerfen, wie die Schule Epikurs, oder 
dieselben teils motiviert festhalten, teils modifizieren, wie die Stoiker taten.
Es war danach nur folgerichtig, dass die erste Beruehrung der hellenischen 
Philosophie mit der roemischen, ebenso glaubensfesten als antispekulativen 
Nation durchaus feindlicher Art war. Die roemische Religion hatte vollkommen 
recht, von diesen philosophischen Systemen sowohl die Befehdung wie die 
Begruendung sich zu verbitten, die beide ihr eigentliches Wesen aufhoben. Der 
roemische Staat, der in der Religion instinktmaessig sich selber angegriffen 
fuehlte, verhielt sich billig gegen die Philosophen wie die Festung gegen die 
Eclaireurs der anrueckenden Belagerungsarmee und wies schon 593 (161) mit den 
Rhetoren auch die griechischen Philosophen aus Rom aus. In der Tat war auch 
gleich das erste groessere Debuet der Philosophie in Rom eine foermliche 
Kriegserklaerung gegen Glaube und Sitte. Es ward veranlasst durch die Okkupation 
von Oropos durch die Athener, mit deren Rechtfertigung vor dem Senat diese drei 
der angesehensten Professoren der Philosophie, darunter den Meister der modernen 
Sophistik, Karneades, beauftragten (599 155). Die Wahl war insofern 
zweckmaessig, als der ganz schandbare Handel jeder Rechtfertigung im 
gewoehnlichen Verstand spottete; dagegen passte es vollkommen fuer den Fall, 
wenn Karneades durch Rede und Gegenrede bewies, dass sich gerade ebenso viele 
und ebenso nachdrueckliche Gruende zum Lobe der Ungerechtigkeit vorbringen 
liessen wie zum Lobe der Gerechtigkeit, und wenn er in bester logischer Form 
dartat, dass man mit gleichem Recht von den Athenern verlangen koenne, Oropos 
herauszugeben und von den Roemern, sich wieder zu beschraenken auf ihre alten 
Strohhuetten am Palatin. Die der griechischen Sprache maechtige Jugend ward 
durch den Skandal wie durch den raschen und emphatischen Vortrag des gefeierten 
Mannes scharenweise herbeigezogen; aber diesmal wenigstens konnte man Cato nicht 
unrecht geben, wenn er nicht bloss die dialektischen Gedankenreihen der 
Philosophen unhoeflich genug mit den langweiligen Psalmodien der Klageweiber 
verglich, sondern auch im Senat darauf drang, einen Menschen auszuweisen, der 
die Kunst verstand, Recht zu Unrecht und Unrecht zu Recht zu machen, und dessen 
Verteidigung in der Tat nichts war als ein schamloses und fast hoehnisches 
Eingestaendnis des Unrechts. Indes dergleichen Ausweisungen reichten nicht weit, 
um so weniger, da es doch der roemischen Jugend nicht verwehrt werden konnte, in 
Rhodos oder Athen philosophische Vortraege zu hoeren. Man gewoehnte sich, die 
Philosophie zuerst wenigstens als notwendiges Uebel zu dulden, bald auch fuer 
die in ihrer Naivitaet nicht mehr haltbare roemische Religion in der fremden 
Weisheitslehre eine Stuetze zu suchen, die als Glauben zwar sie ruinierte, aber 
dafuer doch dem gebildeten Mann gestattete, die Namen und Formen des 
Volksglaubens anstaendigerweise einigermassen festzuhalten. Indes diese Stuetze 
konnte weder der Euhemerismus sein noch das System des Karneades oder des 
Epikuros. Die Mythenhistorisierung trat dem Volksglauben allzu schroff entgegen, 
indem sie die Goetter geradezu fuer Menschen erklaerte; Karneades zog gar ihre 
Existenz in Zweifel, und Epikuros sprach ihnen wenigstens jeden Einfluss auf die 
Geschicke der Menschen ab. Zwischen diesen Systemen und der roemischen Religion 
war ein Buendnis unmoeglich; sie waren und blieben verfemt. Noch in Ciceros 
Schriften wird es fuer Buergerpflicht erklaert, dem Euhemerismus Widerstand zu 
leisten, der dem Gottesdienst zu nahe trete; und von den in seinen Gespraechen 
auftretenden Akademikern und Epikureern muss jener sich entschuldigen, dass er 
als Philosoph zwar ein Juenger des Karneades, aber als Buerger und Pontifex ein 
rechtglaeubiger Bekenner des Kapitolinischen Jupiter sei, der Epikureer sogar 
schliesslich sich gefangen geben und sich bekehren. Keines dieser drei Systeme 
ward eigentlich populaer. Die platte Begreiflichkeit des Euhemerismus hat wohl 
eine gewisse Anziehungskraft auf die Roemer geuebt, namentlich auf die 
konventionelle Geschichte Roms nur zu tief eingewirkt mit ihrer zugleich 
kindischen und altersschwachen Historisierung der Fabel; auf die roemische 
Religion aber blieb er deshalb ohne wesentlichen Einfluss, weil diese von Haus 
aus nur allegorisierte, nicht fabulierte und es dort nicht wie in Hellas 
moeglich war, Biographien Zeus des ersten, zweiten und dritten zu schreiben. Die 
moderne Sophistik konnte nur gedeihen, wo, wie in Athen, die geistreiche 
Maulfertigkeit zu Hause war und ueberdies die langen Reihen gekommener und 
gegangener philosophischer Systeme hohe Schuttlagen geistiger Brandstaetten 
aufgeschichtet hatten. Gegen den Epikurischen Quietismus endlich lehnte alles 
sich auf, was in dem roemischen, so durchaus auf Taetigkeit gerichteten Wesen 
tuechtig und brav war. Dennoch fand er mehr sein Publikum als der Euhemerismus 
und die Sophistik, und es ist wahrscheinlich dies die Ursache, weshalb die 
Polizei fortgefahren hat, ihm am laengsten und ernstlichsten den Krieg zu 
machen. Indes dieser roemische Epikureismus war nicht so sehr ein 
philosophisches System als eine Art philosophischen Dominos, unter dem - sehr 
gegen die Absicht seines streng sittlichen Urhebers - der gedankenlose 
Sinnesgenuss fuer die gute Gesellschaft sich maskierte; wie denn einer der 
fruehesten Bekenner dieser Sekte, Titus Albucius, in Lucilius' Gedichten 
figuriert als der Prototyp des uebel hellenisierenden Roemers.
Gar anders stand und wirkte in Italien die stoische Philosophie. Im geraden 
Gegensatz gegen jene Richtungen schloss sie an die Landesreligion so eng sich 
an, wie das Wissen sich dem Glauben zu akkommodieren ueberhaupt nur vermag. An 
dem Volksglauben mit seinen Goettern und Orakeln hielt der Stoiker insofern 
grundsaetzlich fest, als er darin eine instinktive Erkenntnis sah, auf welche 
die wissenschaftliche Ruecksicht zu nehmen, ja in zweifelhaften Faellen sich ihr 
unterzuordnen verpflichtet sei. Er glaubte mehr anders als das Volk als 
eigentlich anderes: der wesentlich wahre und hoechste Gott zwar war ihm die 
Weltseele, aber auch jede Manifestation des Urgottes war wiederum Gott, die 
Gestirne vor allem, aber auch die Erde, der Weinstock, die Seele des hohen 
Sterblichen, den das Volk als Heros ehrte, ja ueberhaupt jeder abgeschiedene 
Geist eines gewordenen Menschen. Diese Philosophie passte in der Tat besser nach 
Rom als in die eigene Heimat. Der Tadel des frommen Glaeubigen, dass der Gott 
des Stoikers weder Geschlecht noch Alter noch Koerperlichkeit habe und aus einer 
Person in einen Begriff verwandelt sei, hatte in Griechenland einen Sinn, nicht 
aber in Rom. Die grobe Allegorisierung und sittliche Purifizierung, wie sie der 
stoischen Goetterlehre eigen war, verdarb den besten Kern der hellenischen 
Mythologie; aber die auch in ihrer naiven Zeit duerftige plastische Kraft der 
Roemer hatte nicht mehr erzeugt als eine leichte, ohne sonderlichen Schaden 
abzustreifende Umhuellung der urspruenglichen Anschauung oder des 
urspruenglichen Begriffes, woraus die Gottheit hervorgegangen war. Pallas Athene 
mochte zuernen, wenn sie sich ploetzlich in den Begriff des Gedaechtnisses 
verwandelt fand; Minerva war auch bisher eben nicht viel mehr gewesen. Die 
supranaturalische stoische und die allegorische roemische Theologie fielen in 
ihrem Ergebnis im ganzen zusammen. Selbst aber wenn der Philosoph einzelne 
Saetze der Priesterlehre als zweifelhaft oder als falsch bezeichnen musste, wie 
denn zum Beispiel die Stoiker, die Vergoetterungslehre verwerfend, in Hercules, 
Kastor, Pollux nichts als die Geister ausgezeichneter Menschen sahen, und ebenso 
das Goetterbild nicht als Repraesentanten der Gottheit gelten lassen konnten, so 
war es wenigstens nicht die Art der Anhaenger Zenons, gegen diese Irrlehren 
anzukaempfen und die falschen Goetter zu stuerzen; vielmehr bewiesen sie 
ueberall der Landesreligion Ruecksicht und Ehrfurcht, auch in ihren Schwaechen. 
Auch die Richtung der Stoa auf eine kasuistische Moral und auf die rationelle 
Behandlung der Fachwissenschaften war ganz im Sinne der Roemer, zumal der Roemer 
dieser Zeit, welche nicht mehr wie die Vaeter in unbefangener Weise Zucht und 
gute Sitte uebten, sondern deren naive Sittlichkeit aufloesten in einen 
Katechismus erlaubter und unerlaubter Handlungen; deren Grammatik und 
Jurisprudenz ueberdies dringend eine methodische Behandlung erheischten, ohne 
jedoch die Faehigkeit zu besitzen, diese aus sich selber zu entwickeln. So 
inkorporierte diese Philosophie als ein zwar dem Ausland entlehntes, aber auf 
italischem Boden akklimatisiertes Gewaechs sich durchaus dem roemischen 
Volkshaushalt, und wir begegnen ihren Spuren auf den verschiedenartigsten 
Gebieten. Ihre Anfaenge reichen ohne Zweifel weiter zurueck; aber zur vollen 
Geltung in den hoeheren Schichten der roemischen Gesellschaft gelangte die Stoa 
zuerst durch den Kreis, der sich um Scipio Aemilianus gruppierte. Panaetios von 
Rhodos, der Lehrmeister Scipios und aller ihm nahestehender Maenner in der 
stoischen Philosophie und bestaendig in seinem Gefolge, sogar auf Reisen sein 
gewoehnlicher Begleiter, verstand es, das System geistreichen Maennern nahe zu 
bringen, dessen spekulative Seite zuruecktreten zu lassen und die Duerre der 
Terminologie, die Flachheit des Moralkatechismus einigermassen zu mildern, 
namentlich auch durch Herbeiziehung der aelteren Philosophen, unter denen Scipio 
selbst den Xenophonteischen Sokrates vorzugsweise liebte. Seitdem bekannten zur 
Stoa sich die namhaftesten Staatsmaenner und Gelehrten, unter anderen die 
Begruender der wissenschaftlichen Philologie und der wissenschaftlichen 
Jurisprudenz, Stilo und Quintus Scaevola. Der schulmaessige Schematismus, der in 
diesen Fachwissenschaften seitdem wenigstens aeusserlich herrscht und namentlich 
anknuepft an eine wunderliche, scharadenhaft geistlose Etymologisiermethode, 
stammt aus der Stoa. Aber unendlich wichtiger ist die aus der Verschmelzung der 
stoischen Philosophie und der roemischen Religion hervorgehende neue 
Staatsphilosophie und Staatsreligion. Das spekulative Element, von Haus aus in 
dem Zenonischen System wenig energisch ausgepraegt und schon weiter 
abgeschwaecht, als dasselbe in Rom Eingang fand, nachdem bereits ein Jahrhundert 
hindurch die griechischen Schulmeister sich beflissen hatten, diese Philosophie 
in die Knabenkoepfe hinein und damit den Geist aus ihr hinauszutreiben, trat 
voellig zurueck in Rom, wo niemand spekulierte als der Wechsler; es war wenig 
mehr die Rede von der idealen Entwicklung des in der Seele des Menschen 
waltenden Gottes oder goettlichen Weltgesetzes. Die stoischen Philosophen 
zeigten sich nicht unempfaenglich fuer die recht eintraegliche Auszeichnung, ihr 
System zur halboffiziellen roemischen Staatsphilosophie erhoben zu sehen, und 
erwiesen sich ueberhaupt geschmeidiger, als man es nach ihren rigorosen 
Prinzipien haette erwarten sollen. Ihre Lehre von den Goettern und vom Staat 
zeigte bald eine seltsame Familienaehnlichkeit mit den realen Institutionen 
ihrer Brotherren; statt ueber den kosmopolitischen Philosophenstaat stellten sie 
Betrachtungen an ueber die weise Ordnung des roemischen Beamtenwesens; und wenn 
die feineren Stoiker, wie Panaetios, die goettliche Offenbarung durch Wunder und 
Zeichen als denkbar, aber ungewiss dahingestellt, die Sterndeuterei nun gar 
entschieden verworfen hatten, so verfochten schon seine naechsten Nachfolger 
jene Offenbarungslehre, das heisst die roemische Auguraldisziplin, so steif und 
fest wie jeden anderen Schulsatz und machten sogar der Astrologie hoechst 
unphilosophische Zugestaendnisse. Das Hauptstueck des Systems ward immer mehr 
die kasuistische Pflichtenlehre. Sie kam dem hohlen Tugendstolz entgegen, bei 
welchem die Roemer dieser Zeit in der vielfach demuetigenden Beruehrung mit den 
Griechen Entschaedigung suchten, und formulierte den angemessenen Dogmatismus 
der Sittlichkeit, der, wie jede wohlerzogene Moral, mit herzerstarrender 
Rigorositaet im ganzen die hoeflichste Nachsicht im einzelnen verbindet 2. Ihre 
praktischen Resultate werden kaum viel hoeher anzuschlagen sein als dass, wie 
gesagt, in zwei oder drei vornehmen Haeusern der Stoa zuliebe schlecht gegessen 
ward.
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2 Ein ergoetzliches Exempel kann man bei Cicero (off. 3, 12. 13) nachlesen.
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Dieser neuen Staatsphilosophie eng verwandt oder eigentlich ihre andere 
Seite ist die neue Staatsreligion, deren wesentliches Kennzeichen das bewusste 
Festhalten der als irrationell erkannten Saetze des Volksglaubens aus aeusseren 
Zweckmaessigkeitsgruenden ist. Schon einer der hervorragendsten Maenner des 
Scipionischen Kreises, der Grieche Polybios, spricht es unverhohlen aus, dass 
das wunderliche und schwerfaellige roemische Religionszeremoniell einzig der 
Menge wegen erfunden sei, die, da die Vernunft nichts ueber sie vermoege, mit 
Zeichen und Wundern beherrscht werden muesse, waehrend verstaendige Leute 
allerdings der Religion nicht beduerften. Ohne Zweifel teilten Polybios' 
roemische Freunde im wesentlichen diese Gesinnung, wenn sie auch nicht in so 
kruder und so platter Weise Wissenschaft und Religion sich entgegensetzten. 
Weder Laelius noch Scipio Aemilianus koennen in der Auguraldisziplin, an die 
auch Polybios zunaechst denkt, etwas anderes gesehen haben als eine politische 
Institution; doch war der Nationalsinn in ihnen zu maechtig und das 
Anstandsgefuehl zu fein, als dass sie mit solchen bedenklichen Eroerterungen 
oeffentlich haetten auftreten moegen. Aber schon in der folgenden Generation 
trug der Oberpontifex Quintus Scaevola (Konsul 659 95; 3, 221; 336) wenigstens 
in seiner muendlichen Rechtsunterweisung unbedenklich die Saetze vor, dass es 
eine zweifache Religion gebe, eine verstandesmaessige philosophische und eine 
nichtverstandesmaessige traditionelle, dass jene sich nicht eigne zur 
Staatsreligion, da sie mancherlei enthalte, was dem Volk zu wissen unnuetz oder 
sogar schaedlich sei, dass demnach die ueberlieferte Staatsreligion bleiben 
muesse, wie sie sei. Nur eine weitere Entwicklung desselben Grundgedankens ist 
die Varronische Theologie, in der die roemische Religion durchaus behandelt wird 
als ein Staatsinstitut. Der Staat, wird hier gelehrt, sei aelter als die Goetter 
des Staats, wie der Maler aelter als das Gemaelde; wenn es sich darum handelte, 
die Goetter neu zu machen, wuerde man allerdings wohltun, sie zweckdienlicher 
und den Teilen der Weltseele prinzipmaessig entsprechender zu machen und zu 
benennen, auch die nur irrige Vorstellungen erweckenden Goetterbilder 3 und das 
verkehrte Opferwesen zu beseitigen; allein da diese Einrichtungen einmal 
bestaenden, so muesse jeder gute Buerger sie kennen und befolgen und dazu tun, 
dass der "gemeine Mann" die Goetter vielmehr hoeher achten als geringschaetzen 
lerne. Dass der gemeine Mann, zu dessen Besten die Herren ihren Verstand 
gefangen gaben, diesen Glauben jetzt verschmaehte und sein Heil anderswo suchte, 
versteht sich von selbst und wird weiterhin sich zeigen. So war denn die 
roemische Hochkirche fertig, eine scheinheilige Priester- und Levitenschaft und 
eine glaubenslose Gemeinde. Je unverhohlener man die Landesreligion fuer eine 
politische Institution erklaerte, desto entschiedener betrachteten die 
politischen Parteien das Gebiet der Staatskirche als Tummelplatz fuer Angriff 
und Verteidigung; was namentlich in immer steigendem Masse der Fall war mit der 
Auguralwissenschaft und mit den Wahlen zu den Priesterkollegien. Die alte und 
natuerliche Uebung, die Buergerversammlung zu entlassen, wenn ein Gewitter 
heraufzog, hatte unter den Haenden der roemischen Augurn sich zu einem 
weitlaeufigen System verschiedener Himmelszeichen und daran sich knuepfender 
Verhaltungsregeln entwickelt; in den ersten Dezennien dieser Epoche ward sogar 
durch das Aelische und das Fufische Gesetz geradezu verordnet, dass jede 
Volksversammlung auseinanderzugehen genoetigt sei, wenn es einem hoeheren 
Beamten einfalle, nach Gewitterzeichen am Himmel zu schauen; und die roemische 
Oligarchie war stolz auf den schlauen Gedanken, fortan durch eine einzige fromme 
Luege jedem Volksbeschluss den Stempel der Nichtigkeit aufdruecken zu koennen. 
Umgekehrt lehnte die roemische Opposition sich auf gegen die alte Uebung, dass 
die vier hoechsten Priesterkollegien bei entstehenden Vakanzen sich selber 
ergaenzten, und forderte die Erstreckung der Volkswahl auch auf die Stellen 
selbst, wie sie fuer die Vorstandschaften dieser Kollegien schon frueher 
eingefuehrt war. Es widersprach dies allerdings dem Geiste dieser 
Koerperschaften, aber dieselben hatten kein Recht, darueber sich zu beklagen, 
nachdem sie ihrem Geiste selbst untreu geworden waren und zum Beispiel der 
Regierung mit religioesen Kassationsgruenden politischer Akte auf Verlangen an 
die Hand gingen. Diese Angelegenheit ward ein Zankapfel der Parteien. Den ersten 
Sturm im Jahre 609 (145) schlug der Senat ab, wobei namentlich der Scipionische 
Kreis fuer die Verwerfung des Antrags den Ausschlag gab. Aber im Jahre 650 (104) 
ging sodann der Vorschlag durch mit der frueher schon bei der Wahl der 
Vorstaende gemachten Beschraenkungen zum Besten bedenklicher Gewissen, dass 
nicht die ganze Buergerschaft, sondern nur der kleinere Teil der Bezirke zu 
waehlen habe. Dagegen stellte Sulla das Kooptationsrecht in vollem Umfang wieder 
her. Mit dieser Fuersorge der Konservativen fuer die reine Landesreligion 
vertrug es natuerlich sich aufs beste, dass eben in den vornehmsten Kreisen mit 
derselben offen Spott getrieben ward. Die praktische Seite des roemischen 
Priestertums war die priesterliche Kueche; die Augural- und Pontifikalschmaeuse 
waren gleichsam die offiziellen Silberblicke eines roemischen 
Feinschmeckerlebens und manche derselben machten Epoche in der Geschichte der 
Gastronomie, wie zum Beispiel die Antrittsmahlzeit des Augurs Quintus Hortensius 
die Pfauenbraten aufgebracht hat. Sehr brauchbar ward auch die Religion 
befunden, um den Skandal pikanter zu machen. Es war ein Lieblingsvergnuegen 
vornehmer junger Herren, zur Nachtzeit auf den Strassen die Goetterbilder zu 
schaenden oder zu verstuemmeln. Gewoehnliche Liebeshaendel waren laengst gemein 
und Verhaeltnisse mit Ehefrauen fingen an es zu werden; aber ein Verhaeltnis zu 
einer Vestalin war so pikant wie in der Welt des Decamerone die Nonnenliebschaft 
und das Klosterabenteuer. Bekannt ist der arge Handel des Jahres 640 (114), in 
welchem drei Vestalinnen, Toechter der vornehmsten Familien, und deren 
Liebhaber, junge Maenner gleichfalls aus den besten Haeusern, zuerst vor dem 
Pontifikalkollegium und, da dies die Sache zu vertuschen suchte, vor einem durch 
eigenen Volksschluss eingesetzten ausserordentlichen Gericht wegen Unzucht zur 
Verantwortung gezogen und saemtlich zum Tode verurteilt wurden. Solchen Skandal 
nun konnten freilich gesetzte Leute nicht billigen; aber dagegen war nichts 
einzuwenden, dass man die positive Religion im vertrauten Kreise albern fand: 
die Augurn konnten, wenn einer den andern fungieren sah, sich einander ins 
Gesicht lachen, unbeschadet ihrer religioesen Pflichten. Man gewinnt die 
bescheidene Heuchelei verwandter Richtungen ordentlich lieb, wenn man die krasse 
Unverschaemtheit der roemischen Priester und Leviten damit vergleicht. Ganz 
unbefangen ward die offizielle Religion behandelt als ein hohles, nur fuer die 
politischen Maschinisten noch brauchbares Gerueste; in dieser Eigenschaft konnte 
es mit seinen zahllosen Winkeln und Falltueren, wie es fiel, jeder Partei dienen 
und hat einer jeden gedient. Zumeist sah allerdings die Oligarchie ihr Palladium 
in der Staatsreligion, vornehmlich in der Auguraldisziplin; aber auch die 
Gegenpartei machte keine prinzipielle Opposition gegen ein Institut, das nur 
noch ein Scheinleben hatte, sondern betrachtete dasselbe im ganzen als eine 
Schanze, die aus dem Besitz des Feindes in den eigenen uebergehen koenne.
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3 Auch in Varros Satire 'Die Aboriginer' wurde in spoettischer Weise 
dargestellt, wie die Urmenschen sich nicht haetten genuegen lassen mit dem Gott, 
den nur der Gedanke erkennt, sondern sich gesehnt haetten nach Goetterpuppen und 
Goetterbilderchen.
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Im scharfen Gegensatz gegen dies eben geschilderte Religionsgespenst stehen 
die verschiedenen fremden Kulte, welche diese Epoche hegte und pflegte und denen 
wenigstens eine sehr entschiedene Lebenskraft nicht abgesprochen werden kann. 
Sie begegnen ueberall, bei den vornehmen Damen und Herren wie in den 
Sklavenkreisen, bei dem General wie bei dem Lanzknecht, in Italien wie in den 
Provinzen. Es ist unglaublich, wie hoch hinauf dieser Aberglaube bereits reicht. 
Als im Kimbrischen Krieg eine syrische Prophetin Martha sich erbot, die Wege und 
Mittel zur Ueberwindung der Deutschen dem Senat an die Hand zu geben, wies 
dieser zwar sie mit Verachtung zurueck; aber die roemischen Damen und namentlich 
Marius' eigene Gemahlin expedierten sie dennoch nach dem Hauptquartier, wo der 
Gemahl sie bereitwillig aufnahm und mit sich herumfuehrte, bis die Teutonen 
geschlagen waren. Die Fuehrer der verschiedensten Parteien im Buergerkrieg, 
Marias, Octavius, Sulla, trafen zusammen in dem Glauben an Zeichen und Orakel. 
Selbst der Senat masste waehrend desselben in den Wirren des Jahres 667 (87) 
sich dazu verstehen, den Faseleien einer verrueckten Prophetin gemaess 
Anordnungen zu treffen. Fuer das Erstarren der roemisch-hellenischen Religion, 
wie fuer das im Steigen begriffene Beduerfnis der Menge nach staerkeren 
religioesen Stimulantien ist es bezeichnend, dass der Aberglaube nicht mehr, wie 
in den Bakchenmysterien, anknuepft an die nationale Religion; selbst die 
etruskische Mystik ist bereits ueberfluegelt; durchaus in erster Linie 
erscheinen die in den heissen Landschaften des Orients gezeitigten Kulte. Sehr 
viel hat dazu beigetragen das massenhafte Eindringen kleinasiatischer und 
syrischer Elemente in die Bevoelkerung, teils durch die Sklaveneinfuhr, teils 
durch den gesteigerten Verkehr Italiens mit dem Osten. Die Macht dieser 
fremdlaendischen Religion tritt sehr scharf hervor in den Aufstaenden der 
sizilischen, groesstenteils aus Syrien herstammenden Sklaven. Eunus spie Feuer, 
Athenion las in den Sternen; die von den Sklaven in diesen Kriegen 
geschleuderten Bleikugeln tragen grossenteils Goetternamen, neben Zeus und 
Artetuis besonders den der geheimnisvollen von Kreta nach Sizilien gewanderten 
und daselbst eifrig verehrten Muetter. Aehnlich wirkte der Handelsverkehr, 
namentlich seitdem die Waren von Berytos und Alexandreia direkt nach den 
italischen Haefen gingen: Ostia und Puteoli wurden die grossen Stapelplaetze wie 
fuer die syrischen Salben und die aegyptische Leinwand so auch fuer den Glauben 
des Ostens. Ueberall ist mit der Voelker- auch die Religionsmengung bestaendig 
im Steigen. Von allen erlaubten Kulten war der populaerste der der 
pessinuntischen Goettermutter, der mit seinem Eunuchenzoelibat, mit den 
Schmaeusen, der Musik, den Bettelprozessionen und dem ganzen sinnlichen 
Gepraenge der Menge imponierte; die Hauskollekten wurden bereits als eine 
oekonomische Last empfunden. In der gefaehrlichsten Zeit des Kimbrischen Krieges 
erschien der Hohepriester Battakes von Pessinus in eigener Person in Rom, um die 
Interessen des dortigen, angeblich entweihten Tempels seiner Goettin zu 
vertreten, redete im besonderen Auftrag der Goettermutter zum roemischen Volk 
und tat auch verschiedene Wunder. Die verstaendigen Leute aergerten sich, aber 
die Weiber und die grosse Menge liessen es sich nicht nehmen, dem Propheten beim 
Abzug in hellen Haufen das Geleit zu geben. Geluebde, nach dem Osten zu 
wallfahrten, waren bereits nichts Seltenes mehr, wie denn selbst Marius also 
seine Pilgerfahrt nach Pessinus unternahm; ja es gaben schon (zuerst 653 101) 
roemische Buerger sich zu dem Eunuchenpriestertum her. Aber weit populaerer noch 
waren natuerlich die unerlaubten und Geheimkulte. Schon zu Catos Zeit hatte der 
chaldaeische Horoskopensteller angefangen, dem etruskischen Eingeweide-, dem 
marsischen Vogelschauer Konkurrenz zu machen; bald war die Sternguckerei und 
Sterndeuterei in Italien ebenso zu Hause wie in ihrem traumseligen Heimatland. 
Schon 615 (139) wies der roemische Fremdenpraetor die saemtlichen "Chaldaeer" 
an, binnen zehn Tagen Rom und Italien zu raeumen. Dasselbe Schicksal traf 
gleichzeitig die Juden, welche zu ihrem Sabbat italische Proselyten zugelassen 
hatten. Ebenso hatte Scipio das Lager von Numantia von Wahrsagern und frommen 
Industrierittern jeder Art zu reinigen. Einige Jahrzehnte spaeter (657 97) sah 
man sogar sich genoetigt, die Menschenopfer zu verbieten. Der wilde Kult der 
kappadokischen Ma oder, wie die Roemer sie nannten, der Bellona, welcher bei den 
festlichen Aufzuegen die Priester das eigene Blut zum Opfer verspritzten, und 
die duestere aegyptische Goetterverehrung beginnen sich zu melden; schon Sulla 
erschien jene Kappadokierin im Traume, und von den spaeteren roemischen Isis- 
und Osirisgemeinden fuehrten die aeltesten ihre Entstehung bis in die 
sullanische Zeit zurueck. Man war irre geworden, nicht bloss an dem alten 
Glauben, sondern auch an sich selbst; die entsetzlichsten Krisen einer 
fuenfzigjaehrigen Revolution, das instinktmaessige Gefuehl, dass der 
Buergerkrieg noch keineswegs am Ende sei, steigerten die angstvolle Spannung, 
die truebe Beklommenheit der Menge. Unruhig erklomm der irrende Gedanke jede 
Hoehe und versenkte sich in jeden Abgrund, wo er neue Aus- und Einsichten in die 
drohenden Verhaengnisse, neue Hoffnungen in dem verzweifelten Kampfe gegen das 
Geschick oder vielleicht auch nur neue Angst zu finden waehnte. Der 
ungeheuerliche Mystizismus fand in der allgemeinen politischen, oekonomischen, 
sittlichen, religioesen Zerfahrenheit den ihm genehmen Boden und gedieh mit 
erschreckender Schnelle: es war, als waeren Riesenbaeume ueber Nacht aus der 
Erde gewachsen, niemand wusste woher und wozu, und ebendieses wunderbar rasche 
Emporkommen wirkte neue Wunder und ergriff epidemisch alle nicht ganz 
befestigten Gemueter.
In aehnlicher Weise wie auf dem religioesen Gebiet vollendete sich die in 
der vorigen Epoche begonnene Revolution auf dem der Erziehung und Bildung. Wie 
der Grundgedanke des roemischen Wesens, die buergerliche Gleichheit, bereits im 
Laufe des sechsten Jahrhunderts auch auf diesem Gebiet ins Schwanken gekommen 
war, ist frueher dargestellt worden. Schon zu Pictors und Catos Zeit war die 
griechische Bildung in Rom weit verbreitet und gab es eine eigene roemische 
Bildung; allein man war doch mit beiden nicht ueber die Anfaenge hinausgelangt. 
Was man unter roemisch-griechischer Musterbildung in dieser Zeit ungefaehr 
verstand, zeigt Catos 'Encyklopaedie'; es ist wenig mehr als die Formulierung 
des alten roemischen Hausvatertums und wahrlich, mit der damaligen hellenischen 
Bildung verglichen, duerftig genug. Auf wie niedriger Stufe noch im Anfang des 
siebenten Jahrhunderts der Jugendunterricht in Rom durchgaengig stand, laesst 
aus den Aeusserungen bei Polybios sich abnehmen, welcher in dieser einen 
Hinsicht gegenueber der verstaendigen privaten und oeffentlichen Fuersorge 
seiner Landsleute die straefliche Gleichgueltigkeit der Roemer tadelnd 
hervorhebt - in den dieser Gleichgueltigkeit zu Grunde liegenden tieferen 
Gedanken der buergerlichen Gleichheit hat kein Hellene, auch Polybios nicht sich 
zu finden vermocht.
Jetzt ward dies anders. Wie zu dem naiven Volksglauben der aufgeklaerte 
stoische Supranaturalismus hinzutrat, so formulierte auch in der Erziehung neben 
dem einfachen Volksunterricht sich eine besondere Bildung, eine exklusive 
Humanitas und vertilgte die letzten Ueberreste der alten geselligen Gleichheit. 
Es wird nicht ueberfluessig sein, auf die Gestaltung des neuen 
Jugendunterrichts, sowohl des griechischen wie des hoeheren lateinischen, einen 
Blick zu werfen.
Es ist eine wundersame Fuegung, dass derselbe Mann, der politisch die 
hellenische Nation definitiv ueberwand, Lucius Aemilius Paullus, zugleich zuerst 
oder als einer der ersten die hellenische Zivilisation vollstaendig anerkannte 
als das, was sie seitdem unwidersprochen geblieben ist, die Zivilisation der 
antiken Welt. Er selber zwar war ein Greis, bevor es ihm gestattet wurde, die 
Homerischen Lieder im Sinn, hinzutreten vor den Zeus des Pheidias; aber sein 
Herz war jung genug, um den vollen Sonnenglanz hellenischer Schoenheit und die 
unbezwingliche Sehnsucht nach den goldenen Aepfeln der Hesperiden in seiner 
Seele heimzubringen; Dichter und Kuenstler hatten an dem fremden Mann einen 
ernsteren und innigeren Glaeubigen gefunden, als irgendeiner war von den klugen 
Leuten des damaligen Griechenland. Er machte kein Epigramm auf Homeros oder 
Pheidias, aber er liess seine Kinder einfuehren in die Reiche des Geistes. Ohne 
die nationale Erziehung zu vernachlaessigen, soweit es eine solche gab, sorgte 
er wie die Griechen fuer die physische Entwicklung seiner Knaben, zwar nicht 
durch die nach roemischen Begriffen unzulaessigen Turnuebungen, aber durch 
Unterweisung in der bei den Griechen fast kunstmaessig entwickelten Jagd, und 
steigerte den griechischen Unterricht in der Art, dass nicht mehr bloss die 
Sprache um des Sprechens willen gelernt und geuebt, sondern nach griechischer 
Art der Gesamtstoff allgemeiner hoeherer Bildung an die Sprache geknuepft und 
aus ihr entwickelt ward - also vor allem die Kenntnis der griechischen Literatur 
mit der zu deren Verstaendnis noetigen mythologischen und historischen Kunde, 
sodann Rhetorik und Philosophie. Die Bibliothek des Koenigs Perseus war das 
einzige Stueck, das Paullus aus der makedonischen Kriegsbeute fuer sich nahm, um 
sie seinen Soehnen zu schenken. Sogar griechische Maler und Bildner befanden 
sich in seinem Gefolge und vollendeten die musische Bildung seiner Kinder. Dass 
die Zeit vorueber war, wo man auf diesem Gebiet sich dem Hellenismus gegenueber 
bloss ablehnend verhalten konnte, hatte schon Cato empfunden; die Besseren 
mochten jetzt ahnen, dass der edle Kern roemischer Art durch den ganzen 
Hellenismus weniger gefaehrdet werde als durch dessen Verstuemmelung und 
Missbildung: die Masse der hoeheren Gesellschaft Roms und Italiens machte die 
neue Weise mit. An griechischen Schulmeistern war seit langem in Rom kein 
Mangel; jetzt stroemten sie scharenweise, und nicht bloss als Sprach-, sondern 
als Lehrer der Literatur und Bildung ueberhaupt, nach dem neu eroeffneten 
ergiebigen Absatzmarkt ihrer Weisheit. Griechische Hofmeister und Lehrer der 
Philosophie, die freilich, auch wenn sie nicht Sklaven waren, regelmaessig wie 
Bediente 4 gehalten wurden, wurden jetzt stehend in den Palaesten Roms; man 
raffinierte darauf, und es findet sich, dass fuer einen griechischen 
Literatursklaven ersten Ranges 200000 Sesterzen (15200 Taler) gezahlt worden 
sind. Schon 593 (161) bestanden in der Hauptstadt eine Anzahl besonderer 
Lehranstalten fuer griechische Deklamationsuebung. Schon begegnen einzelne 
ausgezeichnete Namen unter diesen roemischen Lehrern: des Philosophen Panaetios 
ward bereits gedacht; der angesehene Grammatiker Krates von Mallos in Kilikien, 
Aristarchs Zeitgenosse und ebenbuertiger Rival, fand um 585 (169) in Rom ein 
Publikum fuer die Vorlesung und sprachliche und sachliche Erlaeuterung der 
Homerischen Gedichte. Zwar stiess diese neue Weise des Jugendunterrichts, 
revolutionaer und antinational wie sie war, zum Teil auf den Widerstand der 
Regierung; allein der Ausweisungsbefehl, den die Behoerden 593 (161) gegen 
Rhetoren und Philosophen schleuderten, blieb, zumal bei dem steten Wechsel der 
roemischen Oberbeamten, wie alle aehnlichen Befehle ohne nennenswerten Erfolg, 
und nach des alten Cato Tode ward in seinem Sinne wohl noch oefters geklagt, 
aber nicht mehr gehandelt. Der hoehere Unterricht im Griechischen und in den 
griechischen Bildungswissenschaften blieb fortan anerkannt als ein wesentlicher 
Teil der italischen Bildung.
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4 Cicero sagt, dass er seinen gelehrten Sklaven Dionysios ruecksichtsvoller 
behandelt habe als Scipio den Panaetios; und in gleichem Sinne hiess es bei 
Lucilius:
Nuetzlicher ist mir mein Gaul, mein Reitknecht, Mantel und Zeltdach
Als der Philosoph.
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Aber ihm zur Seite entwickelte sich ein hoeherer lateinischer Unterricht. 
Es ist in der vorigen Epoche dargestellt worden, wie der lateinische 
Elementarunterricht sich innerlich gesteigert hatte; wie an die Stelle der 
Zwoelf Tafeln gleichsam als verbesserte Fibel die lateinische Odyssee getreten 
war und nun der roemische Knabe an dieser Uebersetzung, wie der griechische an 
dem Original, die Kunde und den Vortrag der Muttersprache ausbildete; wie 
namhafte griechische Sprach- und Literaturlehrer, Andronicus, Ennius und andere 
mehr, die doch wahrscheinlich schon nicht eigentlich Kinder, sondern 
heranreifende Knaben und Juenglinge lehrten, es nicht verschmaehten, neben der 
griechischen auch in der Muttersprache zu unterrichten. Es waren das die 
Anfaenge eines hoeheren lateinischen Unterrichts, aber doch noch ein solcher 
nicht. Der Sprachunterricht kann den elementaren Kreis nicht ueberschreiten, 
solange es an einer Literatur mangelt. Erst als es nicht bloss lateinische 
Schulbuecher, sondern eine lateinische Literatur gab und diese in den Werken der 
Klassiker des sechsten Jahrhunderts in einer gewissen Abgeschlossenheit vorlag, 
traten die Muttersprache und die einheimische Literatur wahrhaft ein in den 
Kreis der hoeheren Bildungselemente; und die Emanzipation von den griechischen 
Sprachmeistern liess nun auch nicht lange auf sich warten. Angeregt durch die 
Homerischen Vorlesungen des Krates begannen gebildete Roemer die rezitativen 
Werke auch ihrer Literatur, Naevius' 'Punischen Krieg', Ennius' 'Chronik', 
spaeterhin auch Lucilius' Gedichte zuerst einem erlesenen Kreis, dann 
oeffentlich an fest bestimmten Tagen und unter grossem Zulauf vorzutragen, auch 
wohl nach dem Vorgang der homerischen Grammatiker sie kritisch zu bearbeiten. 
Diese literarischen Vortraege, die gebildete Dilettanten (litterati) 
unentgeltlich hielten, waren zwar kein foermlicher Jugendunterricht, aber doch 
ein wesentliches Mittel, die Jugend in das Verstaendnis und den Vortrag der 
klassischen lateinischen Literatur einzufuehren.
Aehnlich ging es mit der Bildung der lateinischen Rede. Die vornehme 
roemische Jugend, die schon in fruehem Alter mit Lob- und gerichtlichen Reden 
oeffentlich aufzutreten angehalten ward, wird es an Redeuebungen nie haben 
fehlen lassen; indes erst in dieser Epoche und infolge der neuen exklusiven 
Bildung entstand eine eigentliche Redekunst. Als der erste roemische Sachwalter, 
der Sprache und Stoff kunstmaessig behandelte, wird Marcus Lepidus Porcina 
(Konsul 617 137) genannt; die beiden beruehmten Advokaten der marianischen Zeit, 
der maennliche und lebhafte Marcus Antonius (611-667143-87) und der feine, 
gehaltene Redner Lucius Crassus (614-663 140-91), waren schon vollstaendig 
Kunstredner. Die Uebungen der Jugend im Sprechen stiegen natuerlich an Umfang 
und Bedeutung, aber blieben doch, eben wie die lateinischen Literaturuebungen, 
wesentlich darauf beschraenkt, dass der Anfaenger an den Meister der Kunst 
persoenlich sich anschloss und durch sein Beispiel und seine Lehre sich 
ausbildete.
Foermliche Unterweisung sowohl in lateinischer Literatur als in 
lateinischer Redekunst gab zuerst um 650 (100) Lucius Aelius Praeconinus von 
Lanuvium, der "Griffelmann" (Stilo) genannt, ein angesehener, streng konservativ 
gesinnter roemischer Ritter, der mit einem auserlesenen Kreise juengerer Maenner 
- darunter Varro und Cicero - den Plautus und aehnliches las, auch wohl 
Entwuerfe zu Reden mit den Verfassern durchging oder dergleichen seinen Freunden 
an die Hand gab. Dies war ein Unterricht; aber ein gewerbmaessiger Schulmeister 
war Stilo nicht, sondern er lehrte Literatur und Redekunst, wie in Rom die 
Rechtswissenschaft gelehrt ward, als ein aelterer Freund der aufstrebenden 
jungen Leute, nicht als ein gedungener, jedem zu Gebote stehender Mann. Aber um 
seine Zeit begann auch der schulmaessige hoehere Unterricht im Lateinischen, 
getrennt sowohl von dem elementaren lateinischen als von dem griechischen 
Unterricht, und von bezahlten Lehrmeistern, in der Regel freigelassenen Sklaven, 
in besonderen Anstalten erteilt. Dass Geist und Methode durchaus den 
griechischen Literatur- und Sprachuebungen abgeborgt wurden, versteht sich von 
selbst; und auch die Schueler bestanden wie bei diesen aus Juenglingen, nicht 
aus Knaben. Bald schied sich dieser lateinische Unterricht, wie der griechische, 
in einen zwiefachen Kursus, indem erstlich die lateinische Literatur 
wissenschaftlich vorgetragen, sodann zu Lob-, Staats- und Gerichtsreden 
kunstmaessige Anleitung gegeben ward. Die erste roemische Literaturschule 
eroeffnete um Stilos Zeit Marcus Saevius Nicanor Postumus, die erste besondere 
Schule fuer lateinische Rhetorik um 660 (90) Lucius Plotius Gallus; doch ward in 
der Regel auch in den lateinischen Literaturschulen Anleitung zur Redekunst 
gegeben. Dieser neue lateinische Schulunterricht war von der tiefgreifendsten 
Bedeutung. Die Anleitung zur Kunde lateinischer Literatur und lateinischer Rede, 
wie sie frueher von hochgestellten Kennern und Meistern erteilt worden war, 
hatte den Griechen gegenueber eine gewisse Selbstaendigkeit sich bewahrt. Die 
Kenner der Sprache und die Meister der Rede standen wohl unter dem Einfluss des 
Hellenismus, aber nicht unbedingt unter dem der griechischen Schulgrammatik und 
Schulrhetorik; namentlich die letztere wurde entschieden perhorresziert. Der 
Stolz wie der gesunde Menschenverstand der Roemer empoerte sich gegen die 
griechische Behauptung, dass die Faehigkeit, ueber Dinge, die der Redner 
verstand und empfand, verstaendig und anregend in der Muttersprache zu 
seinesgleichen zu reden, in der Schule nach Schulregeln gelernt werden koenne. 
Dem tuechtigen praktischen Advokaten musste das gaenzlich dem Leben entfremdete 
Treiben der griechischen Rhetoren fuer den Anfaenger schlimmer als gar keine 
Vorbereitung erscheinen; dem durchgebildeten und durch das Leben gereiften Manne 
duenkte die griechische Rhetorik schal und widerlich; dem ernstlich konservativ 
gesinnten entging die Wahlverwandtschaft nicht zwischen der gewerbmaessig 
entwickelten Redekunst und dem demagogischen Handwerk. So hatte denn namentlich 
der Scipionische Kreis den Rhetoren die bitterste Feindschaft geschworen, und 
wenn die griechischen Deklamationen bei bezahlten Meistern, zunaechst wohl als 
Uebungen im Griechischsprechen, geduldet wurden, so war doch die griechische 
Rhetorik damit weder in die lateinische Rede noch in den lateinischen 
Redeunterricht eingedrungen. In den neuen lateinischen Rhetorschulen aber wurden 
die roemischen Jungen zu Maennern und Staatsrednern dadurch gebildet, dass sie 
paarweise den bei der Leiche des Aias mit dem blutigen Schwerte desselben 
gefundenen Odysseus der Ermordung seines Waffengefaehrten anklagten und dagegen 
ihn verteidigten; dass sie den Orestes wegen Muttermordes belangten oder in 
Schutz nahmen; dass sie vielleicht auch dem Hannibal nachtraeglich mit einem 
guten Rat darueber aushalfen, ob er besser tue, der Vorladung nach Rom Folge zu 
leisten oder in Karthago zu bleiben oder die Flucht zu ergreifen. Es ist 
begreiflich, dass gegen diese widerwaertigen und verderblichen Wortmuehlen noch 
einmal die catonische Opposition sich regte. Die Zensoren des Jahres 662 (92) 
erliessen eine Warnung an Lehrer und Eltern, die jungen Menschen nicht den 
ganzen Tag mit Uebungen hinbringen zu lassen, von denen die Vorfahren nichts 
gewusst haetten; und der Mann, von dem diese Warnung kam, war kein geringerer 
als der erste Gerichtsredner seiner Zeit, Lucius Licinius Crassus. Natuerlich 
sprach die Kassandra vergebens; lateinische Deklamieruebungen ueber die 
gangbaren griechischen Schulthemen wurden ein bleibender Bestandteil des 
roemischen Jugendunterrichts und taten das Ihrige, um schon die Knaben zu 
advokatischen und politischen Schauspielern zu erziehen und jede ernste und 
wahre Beredsamkeit im Keime zu ersticken.
Als Gesamtergebnis aber dieser modernen roemischen Erziehung entwickelte 
sich der neue Begriff der sogenannten "Menschlichkeit", der Humanitaet, welche 
bestand teils in der mehr oder minder oberflaechlich angeeigneten musischen 
Bildung der Hellenen, teils in einer dieser nachgebildeten oder 
nachgestuemperten privilegierten lateinischen. Diese neue Humanitaet sagte, wie 
schon der Name andeutet, sich los von dem spezifisch roemischen Wesen, ja trat 
dagegen in Opposition und vereinigte in sich, ebenwie unsere eng verwandte 
"allgemeine Bildung", einen national kosmopolitischen und sozial exklusiven 
Charakter. Auch hier war die Revolution, die die Staende schied und die Voelker 
verschmolz.
13. Kapitel
Literatur und Kunst
Das sechste Jahrhundert ist, politisch wie literarisch, eine frische und 
grosse Zeit. Zwar begegnet auf dem schriftstellerischen Gebiet so wenig wie auf 
dem politischen ein Mann ersten Ranges; Naevius, Ennius, Plautus, Cato, begabte 
und lebendige Schriftsteller von scharf ausgepraegter Individualitaet, sind 
nicht im hoechsten Sinn schoepferische Talente; aber nichtsdestoweniger fuehlt 
man dem Schwung, der Ruehrigkeit, der Keckheit ihrer dramatischen, epischen, 
historischen Versuche es an, dass sie ruhen auf den Riesenkaempfen der Punischen 
Kriege. Es ist vieles nur kuenstlich verpflanzt, in Zeichnung und Farbe vielfach 
gefehlt, Kunstform und Sprache unrein behandelt, Griechisches und Nationales 
barock ineinandergefuegt; die ganze Leistung verleugnet den Stempel des 
schulmaessigen Urspungs nicht und ist unselbstaendig und unvollkommen; aber 
dennoch lebt in den Dichtern und Schriftstellern dieser Zeit, wo nicht die volle 
Kraft, das hohe Ziel zu erreichen, doch der Mut und die Hoffnung, mit den 
Griechen zu wetteifern. Anders ist es in dieser Epoche. Die Morgennebel sanken; 
was man im frischen Gefuehl der im Kriege gestaehlten Volkskraft begonnen hatte, 
mit jugendlichem Mangel an Einsicht in die Schwierigkeit des Beginnens und in 
das Mass des eigenen Talents, aber auch mit jugendlicher Lust und Liebe zum 
Werke, das vermochte man nicht weiterzufuehren, als teils die dumpfe Schwuele 
der heraufziehenden revolutionaeren Gewitter die Luft zu erfuellen begann, teils 
den Einsichtigeren allmaehlich die Augen aufgingen ueber die unvergleichliche 
Herrlichkeit der griechischen Poesie und Kunst und ueber die sehr bescheidene 
kuenstlerische Begabung der eigenen Nation. Die Literatur des sechsten 
Jahrhunderts war hervorgegangen aus der Einwirkung der griechischen Kunst auf 
halb gebildete, aber angeregte und empfaengliche Gemueter. Die gesteigerte 
hellenische Bildung des siebenten rief eine literarische Reaktion hervor, welche 
die in jenen naiven Nachdichtungsversuchen doch auch enthaltenen Bluetenkeime 
mit dem Winterfrost der Reflexion verdarb und Kraut und Unkraut der aelteren 
Richtung miteinander ausreutete. Diese Reaktion ging zunaechst und 
hauptsaechlich hervor aus dem Kreise, der um Scipio Aemilianus sich schloss und 
dessen hervorragendste Glieder unter der roemischen vornehmen Welt ausser Scipio 
dessen aelterer Freund und Berater Gaius Laelius (Konsul 614 140) und Scipios 
juengere Genossen, Lucius Furius Philus (Konsul 618 136) und Spurius Mummius, 
der Bruder des Zerstoerers von Korinth, unter den roemischen und griechischen 
Literaten der Komiker Terentius, der Satirenschreiber Lucilius, der 
Geschichtschreiber Polybios, der Philosoph Panaetios waren. Wem die Ilias, wem 
Xenophon und Menandros gelaeufig waren, dem konnte der roemische Homer nicht 
imponieren und noch weniger die schlechten Uebersetzungen Euripideischer 
Tragoedien, wie Ennius sie geliefert hatte und Pacuvius sie zu liefern fortfuhr. 
Mochten der Kritik gegen die vaterlaendische Chronik patriotische Ruecksichten 
Schranken stecken, so richtete doch Lucilius sehr spitzige Pfeile gegen "die 
traurigen Figuren aus den geschraubten Expositionen des Pacuvius"; und aehnliche 
strenge, aber nicht ungerechte Kritiken des Ennius, Plautus, Pacuvius, all 
dieser Dichter, "die einen Freibrief zu haben scheinen, schwuelstig zu reden und 
unlogisch zu schliessen", begegnen bei dem feinen Verfasser der am Schlusse 
dieser Periode geschriebenen, dem Herennius gewidmeten Rhetorik. Man zuckte die 
Achseln ueber die Interpolationen, mit denen der derbe roemische Volkswitz die 
eleganten Komoedien des Philemon und des Diphilos staffiert hatte. Halb 
laechelnd, halb neidisch wandte man sich ab von den unzulaenglichen Versuchen 
einer dumpfen Zeit, die diesem Kreise erscheinen mochten etwa wie dem gereiften 
Manne die Gedichtblaetter aus seiner Jugend; auf die Verpflanzung des 
Wunderbaumes verzichtend, liess man in Poesie und Prosa die hoeheren 
Kunstgattungen wesentlich fallen und beschraenkte sich hier darauf, der 
Meisterwerke des Auslandes sich einsichtig zu erfreuen. Die Produktivitaet 
dieser Epoche bewegt sich vorwiegend auf den untergeordneten Gebieten, der 
leichteren Komoedie, der poetischen Miszelle, der politischen Broschuere, den 
Fachwissenschaften. Das literarische Stichwort wird die Korrektheit, im 
Kunststil und vor allem in der Sprache, welche, wie ein engerer Kreis von 
Gebildeten aus dem gesamten Volke sich aussondert, sich ihrerseits ebenfalls 
zersetzt in das klassische Latein der hoeheren Gesellschaft und das vulgaere des 
gemeinen Mannes. "Reine Sprache" verheissen die Terenzischen Prologe; 
Sprachfehlerpolemik ist ein Hauptelement der Lucilischen Satire; und ebendamit 
haengt es zusammen, dass die griechische Schriftstellerei der Roemer jetzt 
entschieden zuruecktritt. Insofern ist ein Fortschritt zum Besseren allerdings 
vorhanden; es begegnen in dieser Epoche weit seltener unzulaengliche, weit 
haeufiger in ihrer Art vollendete und durchaus erfreuliche Leistungen als vorher 
oder nachher; in sprachlicher Hinsicht nennt schon Cicero die Zeit des Laelius 
und des Scipio die goldene des reinen unverfaelschten Latein. Desgleichen steigt 
die literarische Taetigkeit in der oeffentlichen Meinung allmaehlich vom 
Handwerk zur Kunst empor. Noch im Anfang dieser Periode galt, wenn auch nicht 
die Veroeffentlichung rezitativer Poesien, doch jedenfalls die Anfertigung von 
Theaterstuecken als nicht schicklich fuer den vornehmen Roemer: Pacuvius und 
Terentius lebten von ihren Stuecken; das Dramenschreiben war lediglich ein 
Handwerk und keines mit goldenem Boden. Um die Zeit Sullas hatten die 
Verhaeltnisse sich voellig verwandelt. Schon die Schauspielerhonorare dieser 
Zeit beweisen, dass auch der beliebte dramatische Dichter damals auf eine 
Bezahlung Anspruch machen durfte, deren Hoehe den Makel entfernte. Damit wurde 
die Buehnendichtung zur freien Kunst erhoben; und so finden wir denn auch 
Maenner aus den hoechsten adligen Kreisen, zum Beispiel Lucius Caesar (Aedil 664 
90, + 667 87) fuer die roemische Buehne taetig und stolz darauf, in der 
roemischen "Dichtergilde" neben dem ahnenlosen Accius zu sitzen. Die Kunst 
gewinnt an Teilnahme und an Ehre; aber der Schwung ist hin im Leben wie in der 
Literatur. Die nachtwandlerische Sicherheit, die den Dichter zum Dichter macht, 
und die vor allem bei Plautus sehr entschieden hervortritt, kehrt bei keinem der 
spaeteren wieder - die Epigonen der Hannibalskaempfer sind korrekt, aber matt.
Betrachten wir zuerst die roemische Buehnenliteratur und die Buehne selbst. 
Im Trauerspiel treten jetzt zuerst Spezialitaeten auf; die Tragoediendichter 
dieser Epoche kultivierten nicht, wie die der vorigen, nebenbei das Lustspiel 
und das Epos. Die Wertschaetzung dieses Kunstzweiges in den schreibenden und 
lesenden Kreisen war offenbar im Steigen, schwerlich aber die tragische Dichtung 
selbst. Der nationalen Tragoedie (praetexta), der Schoepfung des Naevius, 
begegnen wir nur noch bei dem gleich zu erwaehnenden Pacuvius, einem Spaetling 
der Ennianischen Epoche. Unter den wahrscheinlich zahlreichen Nachdichtern 
griechischer Tragoedie erwerben nur zwei sich einen bedeutenden Namen. Marcus 
Pacuvius aus Brundisium (535 - ca. 625 219 bis 129), der in seinen frueheren 
Jahren im Rom vom Malen, erst im hoeheren Alter vom Trauerspieldichten lebte, 
gehoert seinen Jahren wie seiner Art nach mehr dem sechsten als dem siebenten 
Jahrhundert an, obwohl seine poetische Taetigkeit in dieses faellt. Er dichtete 
im ganzen in der Weise seines Landsmanns, Oheims und Meisters Ennius. Sorgsamer 
feilend und nach hoeherem Schwunge strebend als sein Vorgaenger, galt er 
guenstigen Kunstkritikern spaeter als Muster der Kunstpoesie und des reichen 
Stils; in den auf uns gekommenen Bruchstuecken fehlt es indes nicht an Belegen, 
die Ciceros sprachlichen und Lucilius' aesthetischen Tadel des Dichters 
rechtfertigen; seine Sprache erscheint holpriger als die seines Vorgaengers, 
seine Dichtweise schwuelstig und tueftelnd ^1. Es finden sich Spuren, dass er 
wie Ennius mehr auf Philosophie als auf Religion gab; aber er bevorzugte doch 
nicht wie dieser die der neologischen Richtung zusagenden sinnliche Leidenschaft 
oder moderne Aufklaerung predigenden Dramen und schoepfte ohne Unterschied bei 
Sophokles und bei Euripides - von jener entschiedenen und beinahe genialen 
Tendenzpoesie des Ennius kann in dem juengeren Dichter keine Ader gewesen sein.
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^1 So hiess es im 'Paulus', einem Originalstueck, wahrscheinlich in der 
Beschreibung des Passes von Pythion (2, 296):
Qua vix caprigeno generi gradilis gressio est.
Wo kaum
Dem bockgeschlechtigen Geschlecht gangbar der Gang.
Und in einem andern Stueck wird den Zuhoerern angesonnen, folgende 
Beschreibung zu verstehen:
Vierfuessig, langsamwandelnd, ackerheimisch, rauh,
Niedrig, kurzkoepfig, schlangenhalsig, starr zu schaun,
Und, ausgeweidet, leblos mit lebendigem Ton.
Worauf dieselben natuerlich erwidern:
Mit dichtverzaeuntem Worte schilderst du uns ab,
Was ratend schwerlich auch der kluge Mann durchschaut;
Wenn du nicht offen redest, wir verstehn dich nicht.
Es erfolgt nun das Gestaendnis, dass die Schildkroete gemeint ist. 
uebrigens fehlten solche Raetselreden auch bei den attischen Trauerspieldichtern 
nicht, die deshalb von der Mittleren Komoedie oft und derb mitgenommen wurden.
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Lesbarere und gewandtere Nachbildungen der griechischen Tragoedie lieferte 
des Pacuvius juengerer Zeitgenosse Lucius Accius, eines Freigelassenen Sohn von 
Pisaurum (584 - nach 651 170-108), ausser Pacuvius der einzige namhafte 
tragische Dichter des siebenten Jahrhunderts. Ohne Zweifel war er, ein auch 
literarhistorisch und grammatisch taetiger Schriftsteller, bemueht, statt der 
kruden Weise seiner Vorgaenger groessere Reinheit in Sprache und Stil in die 
lateinische Tragoedie einzufuehren; doch ward auch seine Ungleichheit und 
Inkorrektheit von den Maennern der strengen Observanz, wie Lucilius, 
nachdruecklich getadelt.
Weit groessere Taetigkeit und weit bedeutendere Erfolge begegnen auf dem 
Gebiete des Lustspiels. Gleich am Anfang dieser Periode erfolgte gegen die 
gangbare und volksmaessige Lustspieldichtung eine bemerkenswerte Reaktion. Ihr 
Vertreter Terentius (558-595 196-159) ist eine der geschichtlich 
interessantesten Erscheinungen in der roemischen Literatur. Geboren im 
phoenikischen Afrika, in frueher Jugend als Sklave nach Rom gebracht und dort in 
die griechische Bildung der Zeit eingefuehrt, schien er von Haus aus dazu 
berufen, der neuattischen Komoedie ihren kosmopolitischen Charakter 
zurueckzugeben, den sie in der Zustutzung fuer das roemische Publikum unter 
Naevius, Plautus und ihrer Genossen derben Haenden einigermassen eingebuesst 
hatte. Schon in der Wahl und der Verwendung der Musterstuecke zeigt sich der 
Gegensatz zwischen ihm und demjenigen seiner Vorgaenger, den wir jetzt allein 
mit ihm vergleichen koennen. Plautus waehlt seine Stuecke aus dem ganzen Kreise 
der neueren attischen Komoedie und verschmaeht die keckeren und populaereren 
Lustspieldichter, wie zum Beispiel den Philemon, durchaus nicht; Terenz haelt 
sich fast ausschliesslich an Menandros, den zierlichsten, feinsten und 
zuechtigsten unter allen Poeten der neueren Komoedie. Die Weise, mehrere 
griechische Stuecke zu einem lateinischen zusammenzuarbeiten, wird von Terenz 
zwar beibehalten, da sie nach Lage der Sache fuer den roemischen Bearbeiter nun 
einmal unvermeidlich war, aber mit unvergleichlich mehr Geschicklichkeit und 
Sorgsamkeit gehandhabt. Der Plautinische Dialog entfernte sich ohne Zweifel sehr 
haeufig von seinen Mustern; Terenz ruehmt sich des woertlichen Anschlusses 
seiner Nachbildungen an die Originale, wobei freilich nicht an eine woertliche 
Uebersetzung in unserm Sinn gedacht werden darf. Die nicht selten rohe, aber 
immer drastische Auftragung roemischer Lokaltoene auf den griechischen Grund, 
wie Plautus sie liebte, wird vollstaendig und absichtlich verbannt, nicht eine 
Anspielung erinnert an Rom, nicht ein Sprichwort, kaum eine Reminiszenz 2; 
selbst die lateinischen Titel werden durch griechische ersetzt. Derselbe 
Unterschied zeigt sich in der kuenstlerischen Behandlung. Vor allen Dingen 
erhalten die Schauspieler die ihnen gebuehrenden Masken zurueck und wird fuer 
eine sorgfaeltigere Inszenierung Sorge getragen, so dass nicht mehr wie bei 
Plautus alles, was dahin und nicht dahin gehoert, auf der Strasse vorzugehen 
braucht. Plautus schuerzt und loest den Knoten leichtsinnig und lose, aber seine 
Fabel ist drollig und oft frappant; Terenz, weit minder drastisch, traegt 
ueberall, nicht selten auf Kosten der Spannung, der Wahrscheinlichkeit Rechnung 
und polemisiert nachdruecklich gegen die allerdings zum Teil platten und 
abgeschmackten stehenden Notbehelfe seiner Vorgaenger, zum Beispiel gegen die 
allegorischen Traeume 3. Plautus malt seine Charaktere mit breiten Strichen, oft 
schablonenhaft, immer fuer die Wirkung aus der Ferne und im ganzen und groben; 
Terenz behandelt die psychologische Entwicklung mit einer sorgfaeltigen und oft 
vortrefflichen Miniaturmalerei, wie zum Beispiel in den 'Bruedern' die beiden 
Alten, der bequeme staedtische Lebemann und der vielgeplackte, durchaus nicht 
parfuemierte Gutsherr, einen meisterhaften Kontrast bilden. In den Motiven wie 
in der Sprache steht Plautus in der Kneipe, Terenz im guten buergerlichen 
Haushalt. Die ruepelhafte Plautinische Wirtschaft, die sehr ungenierten, aber 
allerliebsten Dirnchen mit den obligaten Wirten dazu, die saebelrasselnden 
Landsknechte, die ganz besonders launig gemalte Bedientenwelt, deren Himmel der 
Keller, deren Fatum die Peitsche ist, sind bei Terenz verschwunden oder doch zum 
Besseren gewandt. Bei Plautus befindet man sich, im ganzen genommen, unter 
angehendem oder ausgebildetem Gesindel, bei Terenz dagegen regelmaessig unter 
lauter edlen Menschen; wird ja einmal ein Maedchenwirt ausgepluendert oder ein 
junger Mensch ins Bordell gefuehrt, so geschieht es in moralischer Absicht, etwa 
aus bruederlicher Liebe oder um den Knaben vom Besuch schlichter Haeuser 
abzuschrecken. In den Plautinischen Stuecken herrscht die Philisteropposition 
der Kneipe gegen das Haus: ueberall werden die Frauen heruntergemacht zur 
Ergoetzung aller zeitweilig emanzipierten und einer liebenswuerdigen Begruessung 
daheim nicht voellig versicherten Eheleute. In den Terenzischen Komoedien 
herrscht nicht eine sittlichere, aber wohl eine schicklichere Auffassung der 
Frauennatur und des ehelichen Lebens. Regelmaessig schliessen sie mit einer 
tugendhaften Hochzeit oder womoeglich mit zweien - ebenwie von Menandros 
geruehmt wird, dass er jede Verfuehrung durch eine Hochzeit wiedergutgemacht 
habe. Die Lobreden auf das ehelose Leben, die bei Menandros so haeufig sind, 
werden von seinem roemischen Bearbeiter nur mit charakteristischer 
Schuechternheit wiederholt 4, dagegen der Verliebte in seiner Pein, der 
zaertliche Ehemann am Kindbett, die liebevolle Schwester auf dem Sterbelager im 
'Verschnittenen' und im 'Maedchen von Andros' gar anmutig geschildert; ja in der 
'Schwiegermutter' erscheint sogar am Schluss als rettender Engel ein 
tugendhaftes Freudenmaedchen, ebenfalls eine echt Menandrische Figur, die das 
roemische Publikum freilich wie billig auspfiff. Bei Plautus sind die Vaeter 
durchaus nur dazu da, um von den Soehnen gefoppt und geprellt zu werden; bei 
Terenz wird im 'Selbstquaeler' der verlorene Sohn durch vaeterliche Weisheit 
gebessert und, wie er ueberhaupt voll trefflicher Paedagogik ist, geht in dem 
vorzueglichsten seiner Stuecke, den 'Bruedern', die Pointe darauf hinaus, 
zwischen der allzu liberalen Onkel- und der allzu rigorosen Vatererziehung die 
rechte Mitte zu finden. Plautus schreibt fuer den grossen Haufen und fuehrt 
gottlose und spoettische Reden im Munde, soweit die Buehnenzensur es irgend 
gestattet; Terenz bezeichnet vielmehr als seinen Zweck, den Guten zu gefallen 
und, wie Menandros, niemand zu verletzen. Plautus liebt den raschen, oft 
laermenden Dialog, und es gehoert zu seinen Stuecken das lebhafte Koerperspiel 
der Schauspieler; Terenz beschraenkte sich auf "ruhiges Gespraech". Plautus' 
Sprache fliesst ueber von burlesken Wendungen und Wortwitzen, von 
Alliterationen, von komischen Neubildungen, aristophanischen 
Woerterverklitterungen, spasshaft entlehnten griechischen Schlagwoertern. 
Dergleichen Capricci kennt Terenz nicht: sein Dialog bewegt sich im reinsten 
Ebenmass, und die Pointen sind zierliche epigrammatische und sentenzioese 
Wendungen. Kein Lustspiel des Terenz ist dem Plautinischen gegenueber, weder in 
poetischer noch in sittlicher Hinsicht, ein Fortschritt zu nennen. Von 
Originalitaet kann bei beiden nicht, aber wo moeglich noch weniger bei Terenz, 
die Rede sein; und das zweifelhafte Lob korrekterer Kopierung wird wenigstens 
aufgewogen dadurch, dass der juengere Dichter wohl die Vergnueglichkeit, aber 
nicht Lustigkeit Menanders wiederzugeben verstand, so dass die dem Menander 
nachgedichteten Lustspiels des Plautus, wie der 'Stichus', die 
Kaestchenkomoedie, 'Die beiden Backchis', wahrscheinlich weit mehr von dem 
sprudelnden Zauber des Originals bewahren als die Komoedien des "halbierten 
Menander". Ebensowenig wie in dem Uebergang vom Rohen zum Matten der 
Aesthetiker, kann der Sittenrichter in dem Uebergang von der Plautinischen Zote 
und Indifferenz zu der Terenzischen Akkommodierungsmoral einen Fortschritt 
erkennen. Aber ein sprachlicher Fortschritt fand allerdings statt. Die elegante 
Sprache war der Stolz des Dichters, und ihrem unnachahmlichen Reiz vor allem 
verdankte er es, dass die feinsten Kunstrichter der Folgezeit, wie Cicero, 
Caesar, Quintilian, unter allen roemischen Dichtern der republikanischen Zeit 
ihm den Preis zuerkannten. Insofern ist es auch wohl gerechtfertigt, in der 
roemischen Literatur, deren wesentlicher Kern ja nicht die Entwicklung der 
lateinischen Poesie, sondern die der lateinischen Sprache ist, von den 
Terenzischen Lustspielen als der ersten kuenstlerisch reinen Nachbildung 
hellenischer Kunstwerke eine neue Aera zu datieren. Im entschiedensten 
literarischen Krieg brach die moderne Komoedie sich Bahn. Die Plautinische 
Dichtweise hatte in dem roemischen Buergerstand Wurzel gefasst; die Terenzischen 
Lustspiele stiessen auf den lebhaftesten Widerstand bei dem Publikum, das ihre 
"matte Sprache", ihren "schwachen Stil" unleidlich fand. Der, wie es scheint, 
ziemlich empfindliche Dichter antwortete in den eigentlich keineswegs hierzu 
bestimmten Prologen mit Antikritiken voll defensiver und offensiver Polemik und 
provozierte von der Menge, die aus seiner 'Schwiegermutter' zweimal weggelaufen 
war, um einer Fechter- und Seiltaenzerbande zuzusehen, auf die gebildeten Kreise 
der vornehmen Welt. Er erklaerte, nur nach dem Beifall der "Guten" zu streben, 
wobei freilich die Andeutung nicht fehlt, dass es durchaus nicht anstaendig sei, 
Kunstwerke zu missachten, die den Beifall der "Wenigen" erhalten haetten. Er 
liess die Rede sich gefallen oder beguenstigte sie sogar, dass vornehme Leute 
ihn bei seinem Dichten mit Rat und sogar mit der Tat unterstuetzten 5. In der 
Tat drang er durch; selbst in der Literatur herrschte die Oligarchie und 
verdraengte die kunstmaessige Komoedie der Exklusiven das volkstuemliche 
Lustspiel: wir finden, dass um 620 (134) die Plautinischen Stuecke vom 
Repertoire verschwanden. Es ist dies um so bezeichnender, als nach dem fruehen 
Tode des Terenz durchaus kein hervorstechendes Talent weiter auf diesem Gebiet 
taetig war; ueber die Komoedien des Turpilius (+ 651 hochbejahrt 103) und andere 
ganz oder fast ganz verschollene Lueckenbuesser urteilte schon am Ende dieser 
Periode ein Kenner, dass die neuen Komoedien noch viel schlechter seien als die 
schlechten neuen Pfennige.
Dass wahrscheinlich bereits im Laufe des sechsten Jahrhunderts zu der 
griechisch-roemischen Komoedie (palliata) die nationale (togata) hinzugetreten 
war als Abbild zwar nicht des spezifischen hauptstaedtischen, aber doch des Tuns 
und Treibens im latinischen Land, ist frueher gezeigt worden. Natuerlich 
bemaechtigte die Terenzische Schule rasch sich auch dieser Gattung; es war ganz 
in ihrem Sinn, die griechische Komoedie einerseits in getreuer Uebersetzung, 
andererseits in rein roemischer Nachdichtung in Italien einzubuergern. Der 
Hauptvertreter dieser Richtung ist Lucius Afranius (blueht um 660 90). Die 
Bruchstuecke, die uns von ihm vorliegen, geben keinen bestimmten Eindruck, aber 
sie widersprechen auch nicht dem, was die roemischen Kunstkritiker ueber ihn 
bemerken. Seine zahlreichen Nationallustspiele waren der Anlage nach durchaus 
dem griechischen Intrigenstueck nachgebildet, nur dass sie, wie bei der 
Nachdichtung natuerlich ist, einfacher und kuerzer ausfielen. Auch im einzelnen 
borgte er, was ihm gefiel, teils von Menandros, teils aus der aelteren 
Nationalliteratur. Von den latinischen Lokaltoenen aber, die bei dem Schoepfer 
dieser Kunstgattung, Titinius, so bestimmt hervortreten, begegnet bei Afranius 
nicht viel 6; seine Sujets halten sich sehr allgemein und moegen wohl 
durchgaengig Nachbildungen bestimmter griechischer Komoedien nur mit 
veraendertem Kostuem sein. Ein feiner Eklektizismus und eine gewandte 
Kunstdichtung - literarische Anspielungen kommen nicht selten vor - sind ihm 
eigen wie dem Terenz; auch die sittliche Tendenz, die seine Stuecke dem 
Schauspiel naeherte, die polizeimaessige Haltung, die reine Sprache hat er mit 
diesem gemein. Als Geistesverwandten des Menandros und des Terenz 
charakterisieren ihn hinreichend das Urteil der Spaeteren, dass er die Toga 
trage wie Menandros sie als Italiker getragen haben wuerde, und seine eigene 
Aeusserung, dass ihm Terenz ueber alle andern Dichter gehe.
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2 Vielleicht die einzige Ausnahme ist im 'Maedchen von Andros' (4, 5) die 
Antwort auf die Frage, wie es gehe:
Nun,
Wie wir koennen, heisst's ja, da, wie wir moechten, es nicht geht,
mit Anspielung auf die freilich auch einem griechischen Sprichwort 
nachgebildete Zeile des Caecilius:
Geht's nicht so, wie du magst, so lebe wie du kannst.
Das Lustspiel ist das aelteste der Terenzischen und ward auf Empfehlung des 
Caecilius von dem Theatervorstand zur Auffuehrung gebracht. Der leise Dank ist 
bezeichnend.
3 Ein Seitenstueck zu der von Hunden gehetzten, weinend einen jungen 
Menschen um Hilfe anrufenden Hindin, die Terenz (Phorm. prol. 4) verspottet, 
wird man in der wenig geistreichen Plautinischen Allegorie von der Ziege und dem 
Affen (Merc. 2, 1) erkennen duerfen. Schliesslich gehen auch dergleichen 
Auswuechse auf die Euripideische Rhetorik zurueck (z. B. Eur. Hek. 90).
4 Micio in den 'Bruedern' (I, 1) preist sein Lebenslos und namentlich auch, 
dass er nie eine Frau gehabt, "was jene (die Griechen) fuer ein Glueck halten".
5 Im Prolog des 'Selbstquaelers' laesst er von seinen Rezensenten sich 
vorwerfen:
Er habe verlegt sich ploetzlich auf die Poesie,
Der Freunde Geist vertrauend, nicht aus eignem Drang;
und in dem spaeteren (594 160) zu den 'Bruedern' heisst es:
Denn wenn Missguenstige sagen, dass vornehme Herrn
Beim Werk ihm helfen und mitschreiben an jedem Stueck,
So rechnet dies, was herber Tadel jenen scheint,
Der Dichter zum Ruhm sich: dass den Maennern er gefaellt,
Die euch und allem Volke wohlgefaellig sind,
Die in Kriegslaeuften seinerzeit mit Rat und Tat
Hilfreich erprobt ihr all' und ohne Uebermut.
Schon in der ciceronischen Zeit war es allgemeine Annahme, dass hier 
Laelius und Scipio Aemilianus gemeint seien; man bezeichnete die Szenen die von 
denselben herruehren sollten; man erzaehlte von den Fahrten des armen Dichters 
mit seinen vornehmen Goennern auf ihre Gueter bei Rom und fand es unverzeihlich, 
dass dieselben fuer die Verbesserung seiner oekonomischen Lage gar nichts getan 
haetten. Allein die sagenbildende Kraft ist bekanntlich nirgends maechtiger als 
in der Literaturgeschichte. Es leuchtet ein, und schon besonnene roemische 
Kritiker haben es erkannt, dass diese Zeilen unmoeglich auf den damals 
25jaehrigen Scipio und auf seinen nicht viel aelteren Freund Laelius gehen 
koennen. Verstaendiger wenigstens dachten andere an die vornehmen Poeten Quintus 
Labeo (Konsul 571 183) und Marcus Popillius (Konsul 581 173) und den gelehrten 
Kunstfreund und Mathematiker Lucius Sulpicius Gallus (Konsul 588 166); doch ist 
auch dies offenbar nur Vermutung. Dass Terenz dem Scipionischen Hause nahe 
stand, ist uebrigens nicht zu bezweifeln; es ist bezeichnend, dass die erste 
Auffuehrung der 'Brueder' und die zweite der 'Schwiegermutter' stattfand bei den 
Begraebnisfeierlichkeiten des Lucius Paullus, die dessen Soehne Scipio und 
Fabius ausrichteten.
6 Dabei haben vermutlich auch aeusserliche Umstaende mitgewirkt. Nachdem 
infolge des Bundesgenossenkrieges alle italischen Gemeinden das roemische 
Buergerrecht erlangt hatten, war es nicht mehr erlaubt, die Szene eines 
Lustspiels in eine solche zu verlegen, und musste der Dichter sich entweder 
allgemein halten oder untergegangene oder auslaendische Orte auswaehlen. Gewiss 
hat auch dieser Umstand, der selbst bei der Auffuehrung der aelteren Lustspiele 
in Betracht kam, auf das Nationallustspiel unguenstig eingewirkt.
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Neu trat in dieser Epoche in das Gebiet der lateinischen Literatur die 
Posse ein. Sie selbst war uralt; lange bevor Rom stand, moegen Latiums lustige 
Gesellen bei festlichen Gelegenheiten in den ein fuer allemal feststehenden 
Charaktermasken improvisiert haben. Einen festen lokalen Hintergrund erhielten 
diese Spaesse an dem lateinischen Schildburg, wozu man die im Hannibalischen 
Kriege zerstoerte und damit der Komik preisgegebene ehemals oskische Stadt 
Atella ausersah; seitdem ward fuer diese Auffuehrungen der Name der "Oskischen 
Spiele" oder "Spiele von Atella" ueblich 7. Aber mit der Buehne 8 und mit der 
Literatur hatten diese Scherze nichts zu tun; sie wurden von Dilettanten wo und 
wie es ihnen beliebte aufgefuehrt, und die Texte nicht geschrieben oder doch 
nicht veroeffentlicht. Erst in dieser Periode ueberwies man das Atellanenstueck 
an eigentliche Schauspieler 9 und verwandte es, aehnlich wie das griechische 
Satyrdrama, als Nachspiel namentlich nach den Tragoedien; wo es denn nicht fern 
lag, auch die schriftstellerische Taetigkeit hierauf zu erstrecken. Ob die 
roemische Kunstposse ganz selbstaendig sich entwickelte oder etwa die in mancher 
Hinsicht verwandte unteritalische zu ihr den Anstoss gegeben hat ^10, laesst 
sich nicht mehr entscheiden; dass die einzelnen Stuecke durchgaengig 
Originalarbeiten gewesen sind, ist gewiss. Als Begruender dieser neuen 
Literaturgattung trat in der ersten Haelfte des siebenten Jahrhunderts ^11 
Lucius Pomponius aus der latinischen Kolonie Bonoma auf, neben dessen Stuecken 
bald auch die eines andern Dichters, Novius, sich beliebt machten. Soweit die 
nicht zahlreichen Truemmer und die Berichte der alten Literatoren uns hier ein 
Urteil gestatten, waren es kurze, regelmaessig wohl einaktige Possen, deren Reiz 
weniger auf der tollen und locker geknuepften Fabel beruhte als auf der 
drastischen Abkonterfeiung einzelner Staende und Situationen. Gern wurden 
Festtage und oeffentliche Akte komisch geschildert: 'Die Hochzeit, 'Der erste 
Maerz', 'Pantalon Wahlkandidat'; ebenso fremde Nationalitaeten: die 
transalpinischen Gallier, die Syrer; vor allem haeufig erschienen auf den 
Brettern die einzelnen Gewerbe: der Kuester, der Wahrsager, der Vogelschauer, 
der Arzt, der Zoellner, der Maler, Fischer, Baecker gingen ueber die Buehne; die 
Ausrufer hatten viel zu leiden und mehr noch die Walker, die in der roemischen 
Narrenwelt die Rolle unserer Schneider gespielt zu haben scheinen. Wenn also dem 
mannigfaltigen staedtischen Leben sein Recht geschah, so ward auch der Bauer mit 
seinen Leiden und Freuden nach allen Seiten dargestellt - von der Fuelle dieses 
laendlichen Repertoires geben eine Ahnung die zahlreichen derartigen Titel, wie 
zum Beispiel 'Die Kuh', 'Der Esel', 'Das Zicklein', 'Die Sau', 'Das Schwein', 
'Das kranke Schwein, 'Der Bauer, 'Der Landmann, 'Pantalon Landmann, 'Der 
Rinderknecht, 'Die Winzer, 'Der Feigensammler', 'Das Holzmachen', 'Das Behacken, 
'Der Huehnerhof'. Immer noch waren es in diesen Stuecken die stehenden Figuren 
des dummen und des pfiffigen Dieners, des guten Alten, des weisen Mannes, die 
das Publikum ergoetzten; namentlich der erste durfte nicht fehlen, der Pulcinell 
dieser Posse, der gefraessige, unflaetige ausstaffiert haessliche und dabei ewig 
verliebte Maccus, immer im Begriff, ueber seine eigenen Fuesse zu fallen, von 
allen mit Hohn und mit Pruegeln bedacht und endlich am Schluss der regelmaessige 
Suendenbock - die Titel 'Pulcinell Soldat, 'Pulcinell Wirt', 'Jungfer 
Pulcinell', 'Pulcinell in der Verbannung, 'Die beiden Pulcinelle' moegen dem 
gutgelaunten Leser eine Ahnung davon geben, wie mannigfaltig es auf der 
roemischen Mummenschanz herging. Obwohl diese Possen, wenigstens seit sie 
geschrieben wurden, den allgemeinen Gesetzen der Literatur sich fuegten und in 
den Versmassen zum Beispiel der griechischen Buehne sich anschlossen, so hielten 
sie doch sich natuerlicherweise bei weitem latinischer und volkstuemlicher als 
selbst das nationale Lustspiel; in die griechische Welt begab sich die Posse nur 
in der Form der travestierten Tragoedie ^12 und auch dies Genre scheint erst von 
Novius und ueberhaupt nicht sehr haeufig kultiviert worden zu sein. Die Posse 
dieses Dichters wagte sich auch schon, wo nicht bis in den Olymp, doch 
wenigstens bis zu dem menschlichsten der Goetter, dem Hercules; er schrieb einen 
'Hercules Auctionator'. Dass der Ton nicht der feinste war, versteht sich; sehr 
unzweideutige Zweideutigkeiten, grobkoernige Bauernzoten, Kinder schreckende und 
gelegentlich fressende Gespenster gehoerten hier einmal mit dazu, und 
persoenliche Anzueglichkeiten, sogar mit Nennung der Namen, schluepften nicht 
selten durch. Aber es fehlte auch nicht an lebendiger Schilderung, an grotesken 
Einfaellen, schlagenden Spaessen, kernigen Spruechen, und die Harlekinade gewann 
sich rasch eine nicht unansehnliche Stellung im Buehnenleben der Hauptstadt und 
selbst in der Literatur.
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7 Es knuepfen sich an diesen Namen seit alter Zeit eine Reihe von 
Irrtuemern. Das arge Versehen griechischer Berichterstatter, dass diese Possen 
in Rom in oskischer Sprache gespielt worden seien, wird mit Recht jetzt 
allgemein verworfen; allein es stellt bei genauerer Betrachtung sich nicht 
minder als unmoeglich heraus diese, in der Mitte des latinischen Stadt- und 
Landlebens stehenden Stuecke ueberhaupt auf das national oskische Wesen zu 
beziehen. Die Benennung des "Atellanischen Spiels" erklaert sich auf eine andere 
Weise. Die latinische Posse mit ihren festen Rollen und stehenden Spaessen 
bedurfte einer bleibenden Szenerie; die Narrenwelt sucht ueberall sich ein 
Schildburg. Natuerlich konnte bei der roemischen Buehnenpolizei keine der 
roemischen oder auch nur mit Rom verbuendeten latinischen Gemeinden dazu 
genommen werden, obwohl die togatae in diese zu verlegen gestattet war. Atella 
aber, das mit Capua zugleich im Jahre 543 (211) rechtlich vernichtet ward, 
tatsaechlich aber als ein von roemischen Bauern bewohntes Dorf fortbestand, 
eignete sich dazu in jeder Beziehung. Zur Gewissheit wird diese Vermutung durch 
die Wahrnehmung, dass einzelne dieser Possen auch in anderen ueberhaupt oder 
doch rechtlich nicht mehr existierenden Gemeinden des lateinisch redenden 
Gebiets spielen: so des Pomponius Campani, vielleicht auch seine Adelphi und 
seine Quinquatria in Capua, des Novius milites Pometinenses in Suessa Pometia, 
waehrend keine bestehende Gemeinde aehnlich gemisshandelt wird. Die wirkliche 
Heimat dieser Stuecke ist also Latium, ihr poetischer Schauplatz die 
latinisierte Oskerlandschaft; mit der oskischen Nation haben sie nichts zu tun. 
Dass ein Stueck des Naevius (+ nach 550 200) in Ermangelung eigentlicher 
Schauspieler von "Atellanenspielern" aufgefuehrt ward und deshalb personata 
hiess (Festus u. d. W.), beweist hiergegen in keinem Fall; die Benennung 
"Atellanenspieler" wird hier proleptisch stehen, und man koennte sogar danach 
vermuten, dass sie frueher "Maskenspieler" (personati) hiessen.
Ganz in gleicher Weise erklaeren sich endlich auch die "Lieder von 
Fescennium", die gleichfalls zu der parodischen Poesie der Roemer gehoeren und 
in der suedetruskischen Ortschaft Fescennium lokalisiert wurden, ohne darum mehr 
zu der etruskischen Poesie gerechnet werden zu duerfen als die Atellanen zur 
oskischen. Dass Fescennium in historischer Zeit nicht Stadt, sondern Dorf war, 
laesst sich allerdings nicht unmittelbar beweisen, ist aber nach der Art, wie 
die Schriftsteller des Ortes gedenken und nach dem Schweigen der Inschriften im 
hoechsten Grade wahrscheinlich.
8 Die enge und urspruengliche Verbindung, in die namentlich Livius die 
Atellanenposse mit der Satura und dem aus dieser sich entwickelnden Schauspiel 
bringt, ist schlechterdings nicht haltbar. Zwischen dem Histrio und dem 
Atellanenspieler war der Unterschied ungefaehr ebenso gross wie heutzutage 
zwischen dem, der auf die Buehne und dem, der auf den Maskenball geht; auch 
zwischen dem Schauspiel, das bis auf Terenz keine Masken kannte, und der 
Atellane, die wesentlich auf der Charaktermaske beruhte, besteht ein 
urspruenglicher, in keiner Weise auszugleichender Unterschied. Das Schauspiel 
ging aus von dem Floetenstuecke, das anfangs ohne alle Rezitation bloss auf 
Gesang und Tanz sich beschraenkte, sodann einen Text (satura), endlich durch 
Andronicus ein der griechischen Schaubuehne entlehntes Libretto erhielt, worin 
die alten Floetenlieder ungefaehr die Stelle des griechischen Chors einnahmen. 
Mit der Dilettantenposse beruehrt sich dieser Entwicklungsgang in den frueheren 
Stadien nirgends.
9 In der Kaiserzeit ward die Atellane durch Schauspieler von Profession 
dargestellt (Friedlaender in Beckers Handbuch, Bd. 6, S. 549). Die Zeit, wo 
diese anfingen, sich mit ihr zu befassen, ist nicht ueberliefert, kann aber kaum 
eine andere gewesen sein als diejenige, in welcher die Atellane unter die 
regelmaessigen Buehnenspiele eintrat, das heisst die vorciceronische Epoche, 
(Cic. ad fam. 9, 16). Damit ist nicht im Widerspruch, dass noch zu Livius' (7, 
2) Zeit die Atellanenspieler im Gegensatz der uebrigen Schauspieler ihre 
Ehrenrechte behielten; denn damit, dass Schauspieler von Profession gegen 
Bezahlung die Atellane mitaufzufuehren anfingen, ist noch gar nicht gesagt, dass 
dieselbe nicht mehr, zum Beispiel in den Landstaedten, von unbezahlten 
Dilettanten aufgefuehrt ward und das Privilegium also fortwaehrend anwendbar 
blieb.
^10 Es verdient Beachtung, dass die griechische Posse nicht bloss 
vorzugsweise in Unteritalien zu Hause ist, sondern auch manche ihrer Stuecke 
(zum Beispiel unter denen des Sopatros 'Das Linsengericht, 'Bakchis' Freier, 
'Des Mystakos Lohnlakai, 'Die Gelehrtem, 'Der Physiolog') lebhaft an die 
Atellanen erinnern. Auch muss diese Possendichtung bis in die Zeit hinabgereicht 
haben, wo die Griechen in und um Neapel eine Enklave in dem lateinisch redenden 
Kampanien bildeten; denn einer dieser Possenschreiber, Blaesus von Capreae, 
fuehrt schon einen roemischen Namen und schrieb eine Posse 'Saturnus'.
^11 Nach Eusebius bluehte Pomponius um 664 (90); Velleius nennt ihn 
Zeitgenossen des Lucius Crassus (614-663 140-91) und Marcus Antonius (611-667 
143-87). Die erste Ansetzung duerfte um ein Menschenalter zu spaet sein; die um 
650 100 abgekommene Rechnung nach Victoriaten kommt in seinen 'Malern' noch vor, 
und um das Ende dieser Periode begegnen auch schon die Mimen, welche die 
Atellanen von der Buehne verdraengten.
^12 Lustig genug mochte sie auch hier sein. So hiess es in Novius' 
'Phoenissen':
Auf! waffne dich! mit der Binsenkeule schlag ich dich tot!
ganz wie Menanders 'falscher Herakles' auftritt.
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Was endlich die Entwicklung des Buehnenwesens anlangt, so sind wir nicht 
imstande, im einzelnen darzulegen, was im ganzen klar erhellt, dass das 
allgemeine Interesse an den Buehnenspielen bestaendig im Steigen war und 
dieselben immer haeufiger und immer prachtvoller wurden. Nicht bloss ward jetzt 
wohl kaum ein ordentliches oder ausserordentliches Volksfest ohne Buehnenspiele 
begangen, auch in den Landstaedten und Privathaeusern wurden Vorstellungen 
gemieteter Schauspielertruppen gewoehnlich. Zwar entbehrte, waehrend 
wahrscheinlich manche Munizipalstadt schon in dieser Zeit ein steinernes Theater 
besass, die Hauptstadt eines solchen noch immer; den schon verdungenen 
Theaterbau hatte der Senat im Jahre 599 (185) auf Veranlassung des Publius 
Scipio Nasica wieder inhibiert. Es war das ganz im Geiste der scheinheiligen 
Politik dieser Zeit, dass man aus Respekt vor den Sitten der Vaeter die Erbauung 
eines stehenden Theaters verhinderte, aber nichtsdestoweniger die Theaterspiele 
reissend zunehmen und Jahr aus Jahr ein ungeheure Summen verschwenden liess, um 
Brettergerueste fuer dieselben aufzuschlagen und zu dekorieren. Die 
Buehneneinrichtungen hoben sich zusehends. Die verbesserte Inszenierung und die 
Wiedereinfuehrung der Masken um die Zeit des Terenz haengt wohl ohne Zweifel 
damit zusammen, dass die Einrichtung und Instandhaltung der Buehne und des 
Buehnenapparats im Jahre 580 (74) auf die Staatskasse uebernommen ward ^13. 
Epochemachend in der Theatergeschichte wurden die Spiele, welche Lucius Mummius 
nach der Einnahme von Korinth gab (609 145). Wahrscheinlich wurde damals zuerst 
ein nach griechischer Art akustisch gebautes und mit Sitzplaetzen versehenes 
Theater aufgeschlagen und ueberhaupt auf die Spiele mehr Sorgfalt verwandt ^14. 
Nun ist auch von Erteilung eines Siegespreises, also von Konkurrenz mehrerer 
Stuecke, von lebhafter Parteinahme des Publikums fuer und gegen die 
Hauptschauspieler, von Clique und Claque mehrfach die Rede. Dekorationen und 
Maschinerie wurden verbessert: kunstmaessig gemalte Kulissen und hoerbare 
Theaterdonner kamen unter der Aedilitaet des Gaius Claudius Pulcher 655 (99) auf 
^15, zwanzig Jahre spaeter (675 79) unter der Aedilitaet der Brueder Lucius und 
Marcus Lucullus, die Verwandlung der Dekorationen durch Umdrehung der Kulissen. 
Dem Ende dieser Epoche gehoert der groesste roemische Schauspieler an, der 
Freigelassene Quintus Roscius (+ um 692 62 hoch bejahrt), durch mehrere 
Generationen hindurch der Schmuck und Stolz der roemischen Buehne ^16, Sullas 
Freund und gern gesehener Tischgenosse, auf den noch spaeter zurueckzukommen 
sein wird.
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^13 Bisher hatte der Spielgeber die Buehne und den szenischen Apparat aus 
der ihm ueberwiesenen Pauschsumme oder auf eigene Kosten instand setzen muessen 
und wird wohl nicht oft hierauf viel Geld gewendet worden sein. Im Jahre 580 
(174) aber gaben die Zensoren die Einrichtung der Buehne fuer die Spiele der 
Aedilen und Praetoren besonders in Verding (Liv. 41, 27); dass der 
Buehnenapparat jetzt nicht mehr bloss fuer einmal angeschafft ward, wird zu 
einer merklichen Verbesserung desselben gefuehrt haben.
^14 Die Beruecksichtigung der akustischen Vorrichtungen der Griechen folgt 
wohl aus Vitr. 5, 5, B. Ueber die Sitzplaetze hat F. W. Ritschl, Parerga zu 
Plautus und Terentius. Leipzig 1845. Bd. 1, S. 227, XX) gesprochen; doch 
duerften (nach Plaut. Capt. prol. 11) nur diejenigen, welche nicht capite censi 
waren, Anspruch auf einen solchen gehabt haben. Wahrscheinlich gehen uebrigens 
zunaechst auf diese epochemachenden Theaterspiele des Mummius (Tac. arm. 14, 21) 
die Worte des Horaz, dass "das gefangene Griechenland den Sieger gefangen nahm".
^15 Die Kulissen des Pulcher muessen ordentlich gemalt gewesen sein, da die 
Voegel versucht haben sollen, sich auf die Ziegel derselben zu setzen (Plin nat. 
35, 4 23; Val. Max. 2, 4, 6). Bis dahin hatte die Donnermaschinerie darin 
bestanden, dass Naegel und Steine in einem kupfernen Kessel geschuettelt wurden; 
erst Pulcher stellte einen besseren Donner durch gerollte Steine her - das 
nannte man seitdem "Claudischen Donner" (Festus v. Claudiana p. 57).
^16 Unter den wenigen, aus dieser Epoche erhaltenen kleineren Gedichten 
findet
sich folgendes Epigramm auf diesen gefeierten Schauspieler:
		Constiteram, exorientem Auroram forte salutans,
			Cum subito a laeva Roscius exoritur.
		Pace mihi liceat, caelestes, dicere vestra:
			Mortalis visust pulchrior esse deo.
		Juengsthin stand ich, die Sonne verehrend eben im Aufgehn:
			Da zur Linken mir, schau! ploetzlich geht Roscius auf.
		Zuernet, ihr Himmlischen, nicht, wenn was ich gedacht ich gestehe:
			Schoener fuerwahr als der Gott deuchte der Sterbliche mir.
Der Verfasser dieses griechisch gehaltenen und von griechischem 
Kunstenthusiasmus eingegebenen Epigramms ist kein geringerer Mann als der 
Besieger der Kimbrer, Quintus Lutatius Catulus, Konsul 652 (102).
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In der rezitativen Poesie faellt vor allem die Nichtigkeit des Epos auf, 
das im sechsten Jahrhundert unter der zum Lesen bestimmten Literatur entschieden 
den ersten Platz eingenommen hatte, im siebenten zwar zahlreiche Vertreter fand, 
aber nicht einen einzigen von auch nur voruebergehendem Erfolg. Aus der 
gegenwaertigen Epoche ist kaum etwas zu nennen als eine Anzahl roher Versuche, 
den Homer zu uebersetzen und einige Fortsetzungen der Ennianischen Jahrbuecher, 
wie des Hostius 'Histrischer Krieg' und des Aulus Furius (um 650 100) 
'Jahrbuecher (vielleicht) des Gallischen Krieges', die allem Anschein nach 
unmittelbar da fortfuhren, wo Ennius in der Beschreibung des Histrischen Krieges 
von 576 (178) und 577 (177) aufgehoert hatte. Auch in der didaktischen und 
elegischen Poesie erscheint nirgends ein hervorragender Name. Die einzigen 
Erfolge, welche die rezitative Dichtkunst dieser Epoche aufzuweisen hat, 
gehoeren dem Gebiete der sogenannten Satura an, derjenigen Kunstgattung, die 
gleich dem Briefe oder der Broschuere jede Form zulaesst und jeden Inhalt 
aufnimmt, darum auch aller eigentlichen Gattungskriterien ermangelnd, durchaus 
nach der Individualitaet eines jeden Dichters sich individualisiert und nicht 
bloss auf der Grenze von Poesie und Prosa, sondern schon mehr als zur Haelfte 
ausserhalb der eigentlichen Literatur steht. Die launigen poetischen Episteln, 
die einer der juengeren Maenner des Scipionischen Kreises, Spurius Mummius, der 
Bruder des Zerstoerers von Korinth, aus dem Lager von Korinth an seine Freunde 
daheim gesandt hatte, wurden noch ein Jahrhundert spaeter gern gelesen; und es 
moegen dergleichen nicht zur Veroeffentlichung bestimmte poetische Scherze aus 
dem reichen geselligen und geistigen Leben der besseren Zirkel Roms damals 
zahlreich hervorgegangen sein. Ihr Vertreter in der Literatur ist Gaius Lucilius 
(606-651 148-103), einer angesehenen Familie der latinischen Kolonie Suessa 
entsprossen und gleichfalls ein Glied des Scipionischen Kreises. Auch seine 
Gedichte sind gleichsam offene Briefe an das Publikum, ihr Inhalt, wie ein 
geistreicher Nachfahre anmutig sagt, das ganze Leben des gebildeten 
unabhaengigen Mannes, der den Vorgaengen auf der politischen Schaubuehne vom 
Parkett und gelegentlich von den Kulissen aus zusieht, der mit den Besten seiner 
Zeit verkehrt als mit seinesgleichen, der Literatur und Wissenschaft mit Anteil 
und Einsicht verfolgt, ohne doch selbst fuer einen Dichter oder Gelehrten gelten 
zu wollen, und der endlich fuer alles, was im Guten und Boesen ihm begegnet, 
fuer politische Erfahrungen und Erwartungen, fuer Sprachbemerkungen und 
Kunsturteile, fuer eigene Erlebnisse, Besuche, Diners, Reisen wie fuer 
vernommene Anekdoten sein Taschenbuch zum Vertrauten nimmt. Kaustisch, 
kaprizioes, durchaus individuell hat die Lucilische Poesie doch eine scharf 
ausgepraegte oppositionelle und insofern auch lehrhafte Tendenz, literarisch 
sowohl wie moralisch und politisch; auch in ihr ist etwas von der Auflehnung der 
Landschaft gegen die Hauptstadt, herrscht das Selbstgefuehl des rein redenden 
und ehrenhaft lebenden Suessaners im Gegensatz gegen das grosse Babel der 
Sprachmengerei und Sittenverderbnis. Die Richtung des Scipionischen Kreises auf 
literarische, namentlich sprachliche Korrektheit findet kritisch ihren 
vollendetsten und geistreichsten Vertreter in Lucilius. Er widmete gleich sein 
erstes Buch dem Begruender der roemischen Philologie, Lucius Stilo, und 
bezeichnete als das Publikum, fuer das er schrieb, nicht die gebildeten Kreise 
reiner und mustergueltiger Rede, sondern die Tarentiner, die Brettier, die 
Siculer, das heisst die Halbgriechen Italiens, deren Lateinisch allerdings eines 
Korrektivs wohl beduerfen mochte. Ganze Buecher seiner Gedichte beschaeftigen 
sich mit der Feststellung der lateinischen Orthographie und Prosodie, mit der 
Bekaempfung praenestinischer, sabinischer, etruskischer Provinzialismen, mit der 
Ausmerzung gangbarer Soloezismen, woneben der Dichter aber keineswegs vergisst, 
den geistlos schematischen Isokrateischen Wort- und Phrasenpurismus zu 
verhoehnen ^17 und selbst dem Freunde Scipio die exklusive Feinheit seiner Rede 
in recht ernsthaften Scherzen vorzuruecken ^18. Aber weit ernstlicher noch als 
das reine einfache Latein predigt der Dichter reine Sitte im Privat- und im 
oeffentlichen Leben. Seine Stellung beguenstigte ihn hierbei in eigener Art. 
Obwohl durch Herkunft, Vermoegen und Bildung den vornehmen Roemern seiner Zeit 
gleichstehend und Besitzer eines ansehnlichen Hauses in der Hauptstadt, war er 
doch nicht roemischer Buerger, sondern latinischer; selbst sein Verhaeltnis zu 
Scipio, unter dem er in seiner ersten Jugend den Numantinischen Krieg mitgemacht 
hatte und in dessen Hause er haeufig verkehrte, mag damit zusammenhaengen, dass 
Scipio in vielfachen Beziehungen zu den Latinern stand und in den politischen 
Fehden der Zeit ihr Patron war. Die oeffentliche Laufbahn war ihm hierdurch 
verschlossen und die Spekulantenkarriere verschmaehte er - er mochte nicht, wie 
er einmal sagt, "aufhoeren, Lucilius zu sein, um asiatischer Steuerpaechter zu 
werden". So stand er in der schwuelen Zeit der Gracchischen Reformen und des 
sich vorbereitenden Bundesgenossenkrieges, verkehrend in den Palaesten und 
Villen der roemischen Grossen und doch nicht gerade ihr Klient, zugleich mitten 
in den Wogen des politischen Koterien- und Parteikampfes und doch nicht 
unmittelbar an jenem und diesem beteiligt; aehnlich wie Beranger, an den gar 
vieles in Lucilius' politischer und poetischer Stellung erinnert. Von diesem 
Standpunkt aus sprach er mit unverwuestlichem gesunden Menschenverstand, mit 
unversiegbarer guter Laune und ewig sprudelndem Witz hinein in das oeffentliche 
Leben.
Jetzt aber am Fest- und Werkeltag 
Den ganzen lieben langen Tag 
Auf dem Markte von frueh bis Spat 
Draengen die Buerger und die sich vom Rat 
Und weichen und wanken nicht von der Statt. 
Ein Handwerk einzig und allein 
Betreiben alle insgemein, 
Den andern zu prellen mit Verstand, 
Im Luegen zu haben die Vorderhand 
Und zu werden im Schmeicheln und Heucheln gewandt. 
All' untereinandern belauern sie sich, 
Als laege jeder mit jedem im Krieg ^19.
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^17 Quam lepide lexeis, compostae ut tesserulae omnes
Arte pavimento atque emblemate vermiculato!
Ei, die niedliche Phrasenfabrik!
Gefuegt so zierlich Stueck fuer Stueck,
Wie die Stifte im bunten Mosaik.
^18 Der Dichter raet ihm:
Quo facetior videare et scire plus quam ceteri,
Dass du gebildeter als die andern heissest und ein feinerer Mann,
- nicht pertaesum, sondern pertisum zu sagen.
^19 Nunc vero a mane ad noctem, festo atque profesto
Toto itidem pariterque die populusque patresque
Iactare endo foro se omnes, decedere nusquam.
Uni se atque eidem studio omnes dedere et arti:
Verba dare ut acute possint, pugnare dolose,
Blanditia certare, bonun simulare virum se,
Insidias facere ut si hostes sint omnibus omnes.
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Die Erlaeuterungen zu diesem unerschoepflichen Text griffen schonungslos, 
ohne die Freunde, ja ohne den Dichter selbst zu vergessen, die Uebelstaende der 
Zeit an, das Koteriewesen, den endlosen spanischen Kriegsdienst und was dessen 
mehr war; gleich die Eroeffnung seiner Satiren war eine grosse Debatte des 
olympischen Goettersenats ueber die Frage, ob Rom es noch ferner verdiene, des 
Schutzes der Himmlischen sich zu erfreuen. Koerperschaften, Staende, Individuen 
wurden ueberall einzeln mit Namen genannt; die der roemischen Buehne 
verschlossene Poesie der politischen Polemik ist das rechte Element und der 
Lebenshauch der Lucilischen Gedichte, die mit einer selbst in den auf uns 
gekommenen Truemmern noch entzueckenden Macht des schlagendsten und 
bilderreichsten Witzes "gleichwie mit gezogenem Schwerte" auf den Feind 
eindringen und ihn zermalmen. Hier, in dem sittlichen Uebergewicht und dem 
stolzen Freiheitsgefuehl des Dichters von Suessa, liegt der Grund, weshalb der 
feine Venusianer, der in der alexandrinischen Zeit der roemischen Poesie die 
Lucilische Satire wiederaufnahm, trotz aller Ueberlegenheit im Formgeschick mit 
richtiger Bescheidenheit dem aelteren Poeten weicht als "seinem Besseren". Die 
Sprache ist die des griechisch und lateinisch durchgebildeten Mannes, der 
durchaus sich gehen laesst; ein Poet wie Lucilius, der angeblich vor Tisch 
zweihundert und nach Tisch wieder zweihundert Hexameter machte, ist viel zu 
eilig, um knapp zu sein; unnuetzige Weitlaeufigkeit, schluderige Wiederholung 
derselben Wendung, arge Nachlaessigkeiten begegnen. haeufig; das erste Wort, 
lateinisch oder griechisch, ist immer das beste. Aehnlich sind die Masse, 
namentlich der sehr vorherrschende Hexameter behandelt; wenn man die Worte 
umstellt, sagt sein geistreicher Nachahmer, so wuerde kein Mensch merken, dass 
er etwas anderes vor sich habe als einfache Prosa; der Wirkung nach lassen sie 
sich nur mit unseren Knuettelversen vergleichen 20. Die Terenzischen und die 
Lucilischen Gedichte stehen auf demselben Bildungsniveau und verhalten sich wie 
die sorgsam gepflegte und gefeilte literarische Arbeit zu dem mit fliegender 
Feder geschriebenen Brief. Aber die unvergleichlich hoehere geistige Begabung 
und freiere Lebensanschauung, die der Ritter von Suessa vor dem afrikanischen 
Sklaven voraus hatte, machten seinen Erfolg ebenso rasch und glaenzend, wie der 
des Terenz muehsam und zweifelhaft gewesen war; Lucilius war sofort der Liebling 
der Nation und auch er konnte wie Beranger von seinen Gedichten sagen, "dass sie 
allein unter allen vom Volke gelesen wuerden". Die ungemeine Popularitaet der 
Lucilischen Gedichte ist auch geschichtlich ein bemerkenswertes Ereignis; man 
sieht daraus, dass die Literatur schon eine Macht war, und ohne Zweifel wuerden 
wir die Spuren derselben, wenn eine eingehende Geschichte dieser Zeit sich 
erhalten haette, darin mehrfach antreffen. Die Folgezeit hat das Urteil der 
Zeitgenossen nur bestaetigt; die antialexandrinisch gesinnten roemischen 
Kunstrichter sprachen dem Lucilius den ersten Rang unter allen lateinischen 
Dichtern zu. Soweit die Satire ueberhaupt als eigene Kunstform angesehen werden 
kann, hat Lucilius sie erschaffen und in ihr die einzige Kunstgattung, welche 
den Roemern eigentuemlich und von ihnen auf die Nachwelt vererbt worden ist.
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20 Folgendes laengere Bruchstueck ist charakteristisch fuer die 
stilistische und metrische Behandlung, deren Lotterigkeit sich in deutschen 
Hexametern unmoeglich wiedergeben laesst:
Virtus, Albine, est pretium persolvere verum 
Queis in versamur, queis vivimu' rebu potesse; 
Virtus est homini scire id quod quaeque habeat res; 
Virtus scire homini rectum, utile quid sit, honestum, 
Quae bona, guae mala item, quid inutile, turpe, inhonestum; 
Virtus quaerendae rei finem scire modumque; 
Virtus divitiis pretium persolvere posse; 
Virtus id dare quod re ipsa debetur honori, 
Hostem esse atque inimicum hominum morumque malorum. 
Contra defensorem hominum morumque bonorum, 
Hos magni facere, his bene velle, his vivere amicum; 
Commoda praeterea patriae sibi prima putare, 
Deinde parentum, tertia iam postremaque nostra.
Tugend ist zahlen den rechten Preis 
Zu koennen nach ihrer Art und Weis 
Fuer jede Sach' in unserm Kreis; 
Tugend, zu wissen, was jedes Ding 
Mit sich fuer den Menschen bring'; 
Tugend, zu wissen, was nuetzlich und recht, 
Was gut und uebel, unnuetz und schlecht; 
Tugend, wenn man dem Erwerb und Fleiss 
Zu setzen die rechte Grenze weiss 
Und dem Reichtum den rechten Preis; 
Tugend, dem Rang zu geben sein Recht, 
Feind zu sein Menschen und Sitten schlecht, 
Freund Menschen und Sitten gut und recht; 
Vor solchen zu hegen Achtung und Scheu, 
Zu ihnen zu halten in Lieb' und Treu; 
Immer zu sehen am ersten Teil 
Auf des Vaterlandes Heil, 
Sodann auf das, was den Eltern frommt, 
Und drittens der eigene Vorteil kommt.
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Von der an den Alexandrinismus anknuepfenden Poesie ist in Rom in dieser 
Epoche noch nichts zu nennen als kleinere, nach alexandrinischen Epigrammen 
uebersetzte oder ihnen nachgebildete Gedichte, welche nicht ihrer selbst wegen, 
aber wohl als der erste Vorbote der juengeren Literaturepoche Roms Erwaehnung 
verdienen. Abgesehen von einigen wenig bekannten und auch der Zeit nach nicht 
mit Sicherheit zu bestimmenden Dichtern gehoeren hierher Quintus Catulus (Konsul 
622 102) und Lucius Manlius, ein angesehener Senator, der im Jahre 657 (97) 
schrieb. Der letztere scheint manche der bei den Griechen landlaeufigen 
geographischen Maerchen, zum Beispiel die delische Latonasage, die Fabeln von 
der Europa und von dem Wundervogel Phoenix zuerst bei den Roemern in Umlauf 
gebracht zu haben; wie es denn auch ihm vorbehalten war, auf seinen Reisen in 
Dodona jenen merkwuerdigen Dreifuss zu entdecken und abzuschreiben, worauf das 
den Pelasgern vor ihrer Wanderung in das Land der Sikeler und Aboriginer 
erteilte Orakel zu lesen war - ein Fund, den die roemischen Geschichtsbuecher 
nicht versaeumten, andaechtig zu registrieren.
Die Geschichtschreibung dieser Epoche ist vor allen Dingen bezeichnet durch 
einen Schriftsteller, der zwar weder durch Geburt noch nach seinem geistigen und 
literarischen Standpunkt der italischen Entwicklung angehoert, der aber zuerst 
oder vielmehr allein die Weltstellung Roms zur schriftstellerischen Geltung und 
Darstellung gebracht hat und dem alle spaeteren Geschlechter und auch wir das 
Beste verdanken, was wir von der roemischen Entwicklung wissen. Polybios (ca. 
546 - ca. 627 208-127) von Megalopolis im Peloponnes, des achaeischen 
Staatsmannes Lykortas Sohn, machte, wie es scheint, schon 565 (189) den Zug der 
Roemer gegen die kleinasiatischen Kelten mit und ward spaeter, vielfach 
namentlich waehrend des Dritten Makedonischen Krieges, von seinen Landsleuten in 
militaerischen und diplomatischen Geschaeften verwendet. Nach der durch diesen 
Krieg in Hellas herbeigefuehrten Krise wurde er mit den anderen achaeischen 
Geiseln nach Italien abgefuehrt, wo er siebzehn Jahre (587-604 167-150) in der 
Konfinierung lebte und durch die Soehne des Paullus in die vornehmen 
hauptstaedtischen Kreise eingefuehrt ward. Die Ruecksendung der achaeischen 
Geiseln fuehrte ihn in die Heimat zurueck, wo er fortan den stehenden Vermittler 
zwischen seiner Eidgenossenschaft und den Roemern machte. Bei der Zerstoerung 
von Karthago und von Korinth (608 146) war er gegenwaertig. Er schien vom 
Schicksal gleichsam dazu erzogen, Roms geschichtliche Stellung deutlicher zu 
erfassen, als die damaligen Roemer selbst es vermochten. Auf dem Platze, wo er 
stand, ein griechischer Staatsmann und ein roemischer Gefangener, seiner 
hellenischen Bildung wegen geschaetzt und gelegentlich beneidet von Scipio 
Aemilianus und ueberhaupt den ersten Maennern Roms, sah er die Stroeme, die so 
lange getrennt geflossen waren, zusammenrinnen in dasselbe Bett und die 
Geschichte der Mittelmeerstaaten zusammengehen in die Hegemonie der roemischen 
Macht und der griechischen Bildung. So ward Polybios der erste namhafte Hellene, 
der mit ernster Ueberzeugung auf die Weltanschauung des Scipionischen Kreises 
einging und die Ueberlegenheit des Hellenismus auf dem geistigen, des Roemertums 
auf dem politischen Gebiet als Tatsachen anerkannte, ueber die die Geschichte in 
letzter Instanz gesprochen hatte und denen man beiderseits sich zu unterwerfen 
berechtigt und verpflichtet war. In diesem Sinne handelte er als praktischer 
Staatsmann und schrieb er seine Geschichte. Mochte er in der Jugend dem 
ehrenwerten, aber unhaltbaren achaeischen Lokalpatriotismus gehuldigt haben, so 
vertrat er in seinen spaeteren Jahren, in deutlicher Einsicht der 
unvermeidlichen Notwendigkeit, in seiner Gemeinde die Politik des engsten 
Anschlusses an Rom. Es war das eine hoechst verstaendige und ohne Zweifel 
wohlgemeinte, aber nichts weniger als hochherzige und stolze Politik. Auch von 
der Eitelkeit und Kleinlichkeit des derzeitigen hellenischen Staatsmannstums hat 
Polybios nicht vermocht, sich persoenlich voellig frei zu machen. Kaum aus der 
Konfinierung entlassen, stellte er an den Senat den Antrag, dass er den 
Entlassenen, jedem in seiner Heimat, den ehemaligen Rang noch foermlich 
verbriefen moege, worauf Cato treffend bemerkte, ihm komme das vor, als wenn 
Odysseus noch einmal in die Hoehle des Polyphemos zurueckkehre, um sich von dem 
Riesen Hut und Guertel auszubitten. Sein Verhaeltnis zu den roemischen Grossen 
hat er oft zum Besten seiner Landsleute benutzt, aber die Art, wie er der hohen 
Protektion sich unterwirft und sich beruehmt, naehert sich doch einigermassen 
dem Oberkammerdienertum. Durchaus denselben Geist, den seine praktische, atmet 
auch seine literarische Taetigkeit. Es war die Aufgabe seines Lebens, die 
Geschichte der Einigung der Mittelmeerstaaten unter der Hegemonie Roms zu 
schreiben. Vom ersten Punischen Krieg bis zur Zerstoerung von Karthago und 
Korinth fasst sein Werk die Schicksale der saemtlichen Kulturstaaten, das heisst 
Griechenlands, Makedoniens, Kleinasiens, Syriens, Aegyptens, Karthagos und 
Italiens zusammen und stellt deren Eintreten in die roemische Schutzherrschaft 
im ursaechlichen Zusammenhang dar; insofern bezeichnet er es als sein Ziel, die 
Zweck- und Vernunftmaessigkeit der roemischen Hegemonie zu erweisen. In der 
Anlage wie in der Ausfuehrung steht diese Geschichtschreibung in scharfem und 
bewusstem Gegensatz gegen die gleichzeitige roemische wie gegen die 
gleichzeitige griechische Historiographie. In Rom stand man noch vollstaendig 
auf dem Chronikenstandpunkt; hier gab es wohl einen bedeutungsvollen 
geschichtlichen Stoff, aber die sogenannte Geschichtschreibung beschraenkte sich 
- mit Ausnahme der sehr achtbaren, aber rein individuellen und doch auch nicht 
ueber die Anfaenge der Forschung wie der Darstellung hinausgelangten Schriften 
Catos - teils auf Ammenmaerchen, teils auf Notizenbuendel. Die Griechen hatten 
eine Geschichtsforschung und eine Geschichtschreibung allerdings gehabt; aber 
der zerfahrenen Diadochenzeit waren die Begriffe von Nation und Staat so 
vollstaendig abhanden gekommen, dass es keinem der zahllosen Historiker gelang, 
der Spur der grossen attischen Meister im Geiste und in der Wahrheit zu folgen 
und den weltgeschichtlichen Stoff der Zeitgeschichte weltgeschichtlich zu 
behandeln. Ihre Geschichtschreibung war entweder rein aeusserliche Aufzeichnung, 
oder es durchdrang sie der Phrasen- und Luegenkram der attischen Rhetorik, und 
nur zu oft die Feilheit und die Gemeinheit, die Speichelleckerei und die 
Erbitterung der Zeit. Bei den Roemern wie bei den Griechen gab es nichts als 
Stadt- oder Stammgeschichten. Zuerst Polybios, ein Peloponnesier, wie man mit 
Recht erinnert hat, und geistig den Attikern wenigstens ebensofern stehend wie 
den Roemern, ueberschritt diese kuemmerlichen Schranken, behandelte den 
roemischen Stoff mit hellenisch gereifter Kritik und gab zwar nicht eine 
universale, aber doch eine von den Lokalstaaten losgeloeste und den im Werden 
begriffenen roemisch-griechischen Staat erfassende Geschichte. Vielleicht 
niemals hat ein Geschichtschreiber so vollstaendig wie Polybios alle Vorzuege 
eines Quellenschriftstellers in sich vereinigt. Der Umfang seiner Aufgabe ist 
ihm vollkommen deutlich und jeden Augenblick gegenwaertig; und durchaus haftet 
der Blick auf dem wirklich geschichtlichen Hergang. Die Sage, die Anekdote, die 
Masse der wertlosen Chroniknotizen wird beiseite geworfen; die Schilderung der 
Laender und Voelker, die Darstellung der staatlichen und merkantilen 
Verhaeltnisse, all die so unendlich wichtigen Tatsachen, die dem Annalisten 
entschluepfen, weil sie sich nicht auf ein bestimmtes Jahr aufnageln lassen, 
werden eingesetzt in ihr lange verkuemmertes Recht. In der Herbeischaffung des 
historischen Materials zeigt Polybios eine Umsicht und Ausdauer, wie sie im 
Altertum vielleicht nicht wiedererscheinen; er benutzt die Urkunden, 
beruecksichtigt umfassend die Literatur der verschiedenen Nationen, macht von 
seiner guenstigen Stellung zum Einziehen der Nachrichten von Mithandelnden und 
Augenzeugen den ausgedehntesten Gebrauch, bereist endlich planmaessig das ganze 
Gebiet der Mittelmeerstaaten und einen Teil der Kueste des Atlantischen Ozeans 
21. Die Wahrhaftigkeit ist ihm Natur; in allen grossen Dingen hat er kein 
Interesse fuer diesen oder gegen jenen Staat, fuer diesen oder gegen jenen Mann, 
sondern einzig und allein fuer den wesentlichen Zusammenhang der Ereignisse, den 
im richtigen Verhaeltnis der Ursachen und Wirkungen darzulegen ihm nicht bloss 
die erste, sondern die einzige Aufgabe des Geschichtschreibers scheint. Die 
Erzaehlung endlich ist musterhaft vollstaendig, einfach und klar. Aber alle 
diese ungemeinen Vorzuege machen noch keineswegs einen Geschichtschreiber ersten 
Ranges. Polybios fasst seine literarische Aufgabe, wie er seine praktische 
fasste, mit grossartigem Verstand, aber auch nur mit dem Verstande. Die 
Geschichte, der Kampf der Notwendigkeit und der Freiheit, ist ein sittliches 
Problem; Polybios behandelt sie, als waere sie ein mechanisches. Nur das Ganze 
gilt fuer ihn, in der Natur wie im Staat; das besondere Ereignis, der 
individuelle Mensch, wie wunderbar sie auch erscheinen moegen, sind doch 
eigentlich nichts als einzelne Momente, geringe Raeder in dem hoechst 
kuenstlichen Mechanismus, den man den Staat nennt. Insofern war Polybios 
allerdings wie kein anderer geschaffen zur Darstellung der Geschichte des 
roemischen Volkes, welches in der Tat das einzige Problem geloest hat, sich zu 
beispielloser innerer und aeusserer Groesse zu erheben ohne auch nur einen im 
hoechsten Sinne genialen Staatsmann, und das auf seinen einfachen Grundlagen mit 
wunderbarer fast mathematischer Folgerichtigkeit sich entwickelt. Aber das 
Moment der sittlichen Freiheit waltet in jeder Volksgeschichte und wurde auch in 
der roemischen von Polybios nicht ungestraft verkannt. Polybios' Behandlung 
aller Fragen, in denen Recht, Ehre, Religion zur Sprache kommen, ist nicht bloss 
platt, sondern auch gruendlich falsch. Dasselbe gilt ueberall, wo eine 
genetische Konstruktion erfordert wird; die rein mechanischen 
Erklaerungsversuche, die Polybios an deren Stelle setzt, sind mitunter geradezu 
zum Verzweifeln, wie es denn kaum eine toerichtere politische Spekulation gibt, 
als die vortreffliche Verfassung Roms aus einer verstaendigen Mischung 
monarchischer, aristokratischer und demokratischer Elemente her- und aus der 
Vortrefflichkeit der Verfassung die Erfolge Roms abzuleiten. Die Auffassung der 
Verhaeltnisse ist ueberall bis zum Erschrecken nuechtern und phantasielos, die 
geringschaetzige und superkluge Art, die religioesen Dinge zu behandeln, 
geradezu widerwaertig. Die Darstellung, in bewusster Opposition gegen die 
uebliche, kuenstlerisch stilisierte griechische Historiographie gehalten, ist 
wohl richtig und deutlich, aber duenn und matt, oefter als billig in polemische 
Exkurse oder in memoirenhafte, nicht selten recht selbstgefaellige Schilderung 
der eigenen Erlebnisse sich verlaufend. Ein oppositioneller Zug geht durch die 
ganze Arbeit; der Verfasser bestimmte seine Schrift zunaechst fuer die Roemer 
und fand doch auch hier nur einen sehr kleinen Kreis, der ihn verstand; er 
fuehlte es, dass er den Roemern ein Fremder, seinen Landsleuten ein Abtruenniger 
blieb und dass er mit seiner grossartigen Auffassung der Verhaeltnisse mehr der 
Zukunft als der Gegenwart angehoerte. Darum blieb er nicht frei von einer 
gewissen Verstimmtheit und persoenlichen Bitterkeit, die in seiner Polemik gegen 
die fluechtigen oder gar feilen griechischen und die unkritischen roemischen 
Historiker oefters zaenkisch und kleinlich auftritt und aus dem 
Geschichtschreiber- in den Rezensententon faellt. Polybios ist kein 
liebenswuerdiger Schriftsteller; aber wie die Wahrheit und Wahrhaftigkeit mehr 
ist als alle Zier und Zierlichkeit, so ist vielleicht kein Schriftsteller des 
Altertums zu nennen, dem wir so viele ernstliche Belehrung verdanken wie ihm. 
Seine Buecher sind wie die Sonne auf diesem Gebiet; wo sie anfangen, da heben 
sich die Nebelschleier, die noch die Samnitischen und den Pyrrhischen Krieg 
bedecken, und wo sie endigen, beginnt eine neue, womoeglich noch laestigere 
Daemmerung.
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21 Dergleichen gelehrte Reisen waren uebrigens bei den Griechen dieser Zeit 
nichts Seltenes. So fragt bei Plautus (Men. 248 vgl. 235) jemand, der das ganze 
Mittellaendische Meer durchschifft hat:
Warum geh' ich nicht
nach Hause, da ich doch keine Geschichte schreiben will?
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In einem seltsamen Gegensatz zu dieser grossartigen Auffassung und 
Behandlung der roemischen Geschichte durch einen Auslaender steht die 
gleichzeitige einheimische Geschichtsliteratur. Im Anfang dieser Periode 
begegnen noch einige griechisch geschriebene Chroniken, wie die schon erwaehnte 
des Aulus Postumius (Konsul 603 151), voll uebler Pragmatik, und die des Gaius 
Acilius (schloss in hohem Alter um 612 142); doch gewann unter dem Einfluss 
teils des catonischen Patriotismus, teils der feineren Bildung des Scipionischen 
Kreises die lateinische Sprache auf diesem Gebiet so entschieden die Vorhand, 
dass nicht bloss unter den juengeren Geschichtswerken kaum ein oder das andere 
griechisch geschriebene vorkommt 22, sondern auch die aelteren griechischen 
Chroniken ins Lateinische uebersetzt und wahrscheinlich vorwiegend in diesen 
Uebersetzungen gelesen wurden. Leider ist nur an den lateinisch geschriebenen 
Chroniken dieser Epoche ausser dem Gebrauch der Muttersprache kaum weiter etwas 
zu loben. Sie waren zahlreich und ausfuehrlich genug - genannt werden zum 
Beispiel die des Lucius Cassius Hemina (um 608 146), des Lucius Calpurnius Piso 
(Konsul 621 188), des Gaius Sempronius Tuditanus (Konsul 625 129), des Gaius 
Fannius (Konsul 632 122). Dazu kommt die Redaktion der offiziellen Stadtchronik 
in achtzig Buechern, welche Publius Mucius Scaevola (Konsul 621 133), ein auch 
als Jurist angesehener Mann, als Oberpontifex veranstaltete und veroeffentlichte 
und damit dem Stadtbuch insofern seinen Abschluss gab, als die 
Pontifikalaufzeichnungen seitdem, wenn nicht gerade aufhoerten, doch wenigstens 
bei der steigenden Betriebsamkeit der Privatchronisten nicht weiter literarisch 
in Betracht kamen. Alle diese Jahrbuecher, mochten sie nun als Privat- oder als 
offizielle Werke sich ankuendigen, waren wesentlich gleichartige 
Zusammenarbeitungen des vorhandenen geschichtlichen und quasigeschichtlichen 
Materials; und der Quellen- wie der formelle Wert sank ohne Zweifel in demselben 
Masse, wie ihre Ausfuehrlichkeit stieg. Allerdings gibt es in der Chronik 
nirgends Wahrheit ohne Dichtung, und es waere sehr toericht, mit Naevius und 
Pictor zu rechten, dass sie es nicht anders gemacht als Hekataeos und Saxo 
Grammaticus; aber die spaeteren Versuche, aus solchen Nebelwolken Haeuser zu 
bauen, stellen auch die gepruefteste Geduld auf eine harte Probe. Keine Luecke 
der Ueberlieferung klafft so tief, dass diese glatte und platte Luege sie nicht 
mit spielender Leichtigkeit ueberkleisterte. Ohne Anstoss werden die 
Sonnenfinsternisse, Zensuszahlen, Geschlechtsregister, Triumphe vom laufenden 
Jahre bis auf Anno eins rueckwaerts gefuehrt; es steht geschrieben zu lesen, in 
welchem Jahr, Monat und Tag Koenig Romulus gen Himmel gefahren ist und wie 
Koenig Servius Tullius zuerst am 25. November 183 (571) und wieder am 25. Mai 
187 (567) ueber die Etrusker triumphiert hat. Damit steht es denn im besten 
Einklang, dass man in den roemischen Docks den Glaeubigen das Fahrzeug wies, auf 
welchem Aeneas von Ilion nach Latium gefahren war, ja sogar ebendieselbe Sau, 
welche Aeneas als Wegweiser gedient hatte, wohl eingepoekelt im roemischen 
Vestatempel konservierte. Mit dem Luegemut eines Dichters verbinden diese 
vornehmen Chronikschreiber die langweiligste Kanzlistengenauigkeit und behandeln 
durchaus ihren grossen Stoff mit derjenigen Plattheit, die aus dem Austreiben 
zugleich aller poetischen und aller historischen Elemente notwendig resultiert. 
Wenn wir zum Beispiel bei Piso lesen, dass Romulus sich gehuetet habe, dann zu 
pokulieren, wenn er den andern Tag eine Sitzung gehabt; dass die Tarpeia die 
Burg den Sabinern aus Vaterlandsliebe verraten habe, um die Feinde ihrer Schilde 
zu berauben: so kann das Urteil verstaendiger Zeitgenossen ueber diese ganze 
Schreiberei nicht befremden, "dass das nicht heisse Geschichte schreiben, 
sondern den Kindern Geschichten erzaehlen". Weit vorzueglicher waren einzelne 
Werke ueber die Geschichte der juengsten Vergangenheit und der Gegenwart, 
namentlich die Geschichte des Hannibalischen Krieges von Lucius Coelius 
Antipater (um 633 121) und des wenig juengeren Publius Sempronius Asellio 
Geschichte seiner Zeit. Hier fand sich wenigstens schaetzbares Material und 
ernster Wahrheitssinn, bei Antipater auch eine lebendige, wenngleich stark 
manierierte Darstellung; doch reichte, nach allen Zeugnissen und Bruchstuecken 
zu schliessen, keines dieser Buecher weder in markiger Form noch in 
Originalitaet an die "Ursprungsgeschichten" Catos, der leider auf dem 
historischen Gebiet so wenig wie auf dem politischen Schule gemacht hat. Stark 
vertreten sind auch, wenigsten der Masse nach, die untergeordneten, mehr 
individuellen und ephemeren Gattungen der historischen Literatur, die Memorien, 
die Briefe, die Reden. Schon zeichneten die ersten Staatsmaenner Roms selbst 
ihre Erlebnisse auf: so Marcus Scaurus (Konsul 639 115), Publius Rufus (Konsul 
649 105), Quintus Catulus (Konsul 652 102), selbst der Regent Sulla; doch 
scheint keine dieser Produktionen anders als durch ihren stofflichen Gehalt fuer 
die Literatur von Bedeutung gewesen zu sein. Die Briefsammlung der Cornelia, der 
Mutter der Gracchen, ist bemerkenswert teils durch die musterhaft reine Sprache 
und den hohen Sinn der Schreiberin, teils als die erste in Rom publizierte 
Korrespondenz und zugleich die erste literarische Produktion einer roemischen 
Frau. Die Redeschriftstellerei bewahrte in dieser Periode den von Cato ihr 
aufgedrueckten Stempel; Advokatenplaedoyers wurden noch nicht als literarische 
Produktion angesehen, und was von Reden veroeffentlicht ward, waren politische 
Pamphlete. Waehrend der revolutionaeren Bewegung nahm diese Broschuerenliteratur 
an Umfang und Bedeutung zu, und unter der Masse ephemerer Produkte fanden sich 
auch einzelne, die, wie Demosthenes' Philippiken und Couriers fliegende 
Blaetter, durch die bedeutende Stellung ihrer Verfasser und durch ihr eigenes 
Schwergewicht einen bleibenden Platz in der Literatur sich erwarben. So die 
Staatsreden des Gaius Laelius und des Scipio Aemilianus, Musterstuecke des 
trefflichsten Latein wie des edelsten Vaterlandsgefuehls; so die sprudelnden 
Reden des Gaius Titius, von deren drastischen Lokal- und Zeitbildern - die 
Schilderung des senatorischen Geschworenen ward frueher mitgeteilt - das 
nationale Lustspiel manches entlehnt hat; so vor allem die zahlreichen Reden des 
Gaius Gracchus, deren flammende Worte den leidenschaftlichen Ernst, die baldige 
Haltung und das tragische Verhaengnis dieser hohen Natur im treuen Spiegelbild 
bewahrten.
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22 Die einzige wirkliche Ausnahme, soweit wir wissen, ist die griechische 
Geschichte des Gnaeus Aufidius, der in Ciceros (Tusc. 5, 38, 112) Knabenzeit, 
also um 660 (90) bluehte. Die griechischen Memoiren des Publius Rutilius Rufus 
(Konsul 649 105) sind kaum als Ausnahme anzusehen, da ihr Verfasser sie im Exil 
zu Smyrna schrieb.
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In der wissenschaftlichen Literatur begegnet in der juristischen 
Gutachtensammlung des Marcus Brutus, die um das Jahr 600 (150) veroeffentlicht 
ward, ein bemerkenswerter Versuch, die bei den Griechen uebliche dialogische 
Behandlung fachwissenschaftlicher Stoffe nach Rom zu verpflanzen und durch eine 
nach Personen, Zeit und Ort bestimmte Szenerie des Gespraechs der Abhandlung 
eine kuenstlerische, halb dramatische Form zu geben. Indes die spaeteren 
Gelehrten, schon der Philolog Stilo und der Jurist Scaevola, liessen sowohl in 
den allgemeinen Bildungs- wie in den spezielleren Fachwissenschaften diese mehr 
poetische als praktische Methode fallen. Der steigende Wert der Wissenschaft als 
solcher und das in Rom ueberwiegende stoffliche Interesse an derselben spiegelt 
sich deutlich in diesem raschen Abwerfen der Fessel kuenstlerischer Form. Im 
einzelnen ist von den allgemein humanen Wissenschaften, der Grammatik oder 
vielmehr der Philologie, der Rhetorik und der Philosophie, insofern schon 
gesprochen worden, als dieselben jetzt wesentliche Bestandteile der 
gewoehnlichen roemischen Bildung wurden und dadurch jetzt zuerst von den 
eigentlichen Fachwissenschaften anfingen sich abzusondern. Auf dem literarischen 
Gebiet blueht die lateinische Philologie froehlich auf, im engen Anschluss an 
die laengst sicher gegruendete philologische Behandlung der griechischen 
Literatur. Es ward bereits erwaehnt, dass um den Anfang dieses Jahrhunderts auch 
die lateinischen Epiker ihre Diaskeuasten und Textrevisoren fanden; ebenso ward 
hervorgehoben, dass nicht bloss der Scipionische Kreis ueberhaupt vor allem 
andern auf Korrektheit drang, sondern auch einzelne der namhaftesten Poeten, zum 
Beispiel Accius und Lucilius, sich mit Regulierung der Orthographie und der 
Grammatik beschaeftigten. Gleichzeitig begegnen einzelne Versuche, von der 
historischen Seite her die Realphilologie zu entwickeln; freilich werden die 
Abhandlungen der unbeholfenen Annalisten dieser Zeit, wie die des Hemina 'ueber 
die Zensoren', des Tuditanus 'ueber die Beamten' schwerlich besser geraten sein 
als ihre Chroniken. Interessanter sind die Buecher ueber die Aemter von dem 
Freunde des Gaius Gracchus, Marcus Iunius, als der erste Versuch, die 
Altertumsforschung fuer politische Zwecke nutzbar zu machen 23, und die metrisch 
abgefassten Didaskalien des Tragikers Accius, ein Anlauf zu einer 
Literargeschichte des lateinischen Dramas. Indes jene Anfaenge einer 
wissenschaftlichen Behandlung der Muttersprache tragen noch ein sehr 
dilettantisches Gepraege und erinnern lebhaft an unsere Orthographieliteratur 
der Bodmer-Klopstockischen Zeit; auch die antiquarischen Untersuchungen dieser 
Epoche wird man ohne Unbilligkeit auf einen bescheidenen Platz verweisen 
duerfen. Derjenige Roemer, der die lateinische Sprach- und Altertumsforschung im 
Sinne der alexandrinischen Meister wissenschaftlich begruendete, war Lucius 
Aelius Stilo um 650 (100). Er zuerst ging zurueck auf die aeltesten 
Sprachdenkmaeler und kommentierte die Saliarischen Litaneien und das roemische 
Stadtrecht. Er wandte der Komoedie des sechsten Jahrhunderts seine besondere 
Aufmerksamkeit zu und stellte zuerst ein Verzeichnis der nach seiner Ansicht 
echten Plautinischen Stuecke auf. Er suchte nach griechischer Art die Anfaenge 
einer jeden einzelnen Erscheinung des roemischen Lebens und Verkehrs 
geschichtlich zu bestimmen und fuer jede den "Erfinder" zu ermitteln, und zog 
zugleich die gesamte annalistische Ueberlieferung in den Kreis seiner Forschung. 
Von dem Erfolg, der ihm bei seinen Zeitgenossen ward, zeugen die Widmungen des 
bedeutendsten dichterischen und des bedeutendsten Geschichtswerkes seiner Zeit, 
der Satiren des Lucilius und der Geschichtsbuecher des Antipater; und auch fuer 
die Zukunft hat dieser erste roemische Philolog die Studien seiner Nation 
bestimmt, indem er seine zugleich sprachliche und sachliche Forschung auf seinen 
Schueler Varro vererbte.
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23 Die Behauptung zum Beispiel, dass die Quaestoren in der Koenigszeit von 
der Buergerschaft, nicht vom Koenig ernannt seien, ist ebenso sicher falsch als 
sie den Parteicharakter an der Stirn traegt.
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Mehr untergeordneter Art war begreiflicherweise die literarische Taetigkeit 
auf dem Gebiet der lateinischen Rhetorik; es gab hier nichts zu tun als Hand- 
und Uebungsbuecher nach dem Muster der griechischen Kompendien des Hermagoras 
und anderer zu schreiben, woran es denn freilich die Schulmeister, teils um des 
Beduerfnisses, teils um der Eitelkeit und des Geldes willen, nicht fehlen 
liessen. Von einem unbekannten Verfasser, der nach der damaligen Weise zugleich 
lateinische Literatur und lateinische Rhetorik lehrte und ueber beide schrieb, 
ist uns ein solches, unter Sullas Diktatur abgefasstes Handbuch der Redekunst 
erhalten; eine nicht bloss durch die knappe, klare und sichere Behandlung des 
Stoffes, sondern vor allem durch die verhaeltnismaessige Selbstaendigkeit den 
griechischen Mustern gegenueber bemerkenswerte Lehrschrift. Obwohl in der 
Methode gaenzlich abhaengig von den Griechen, weist der Roemer doch bestimmt und 
sogar schroff alles das ab, "was die Griechen an nutzlosem Kram zusammengetragen 
haben, einzig damit die Wissenschaft schwerer zu lernen erscheine". Der 
bitterste Tadel trifft die haarspaltende Dialektik, diese "geschwaetzige 
Wissenschaft der Redeunkunst", deren vollendeter Meister, vor lauter Angst, sich 
zweideutig auszudruecken, zuletzt nicht mehr seinen eigenen Namen auszusprechen 
wagt. Die griechische Schulterminologie wird durchgaengig und absichtlich 
vermieden. Sehr ernstlich warnt der Verfasser vor der Viellehrerei und schaerft 
die goldene Regel ein, dass der Schueler von dem Lehrer vor allem dazu 
anzuleiten sei, sich selbst zu helfen; ebenso ernstlich erkennt er es an, dass 
die Schule Neben-, das Leben die Hauptsache ist, und gibt in seinen durchaus 
selbstaendig gewaehlten Beispielen den Widerhall derjenigen Sachwalterreden, die 
waehrend der letzten Dezennien in der roemischen Advokatenwelt Aufsehen gemacht 
hatten. Es verdient Aufmerksamkeit, dass die Opposition gegen die Auswuechse des 
Hellenismus, die frueher gegen das Aufkommen einer eigenen lateinischen 
Redekunst sich gerichtet hatte, nach deren Aufkommen in dieser selbst sich 
fortsetzt und damit der roemischen Beredsamkeit im Vergleich mit der 
gleichzeitigen griechischen theoretisch und praktisch eine hoehere Wuerde und 
eine groessere Brauchbarkeit sichert.
Die Philosophie endlich ist in der Literatur noch nicht vertreten, da weder 
sich aus innerem Beduerfnis eine nationalroemische Philosophie entwickelte noch 
aeussere Umstaende eine lateinische philosophische Schriftstellerei 
hervorriefen. Mit Sicherheit als dieser Zeit angehoerig sind nicht einmal 
lateinische Uebersetzungen populaerer philosophischer Kompendien nachzuweisen; 
wer Philosophie trieb, las und disputierte griechisch.
In den Fachwissenschaften ist die Taetigkeit gering. So gut man auch in Rom 
verstand zu ackern und zu rechnen, so fand doch die physikalische und 
mathematische Forschung dort keinen Boden. Die Folgen der vernachlaessigten 
Theorie zeigen sich praktisch in dem niedrigen Stande der Arzneikunde und 
einesteils der militaerischen Wissenschaften. Unter allen Fachwissenschaften 
blueht nur die Jurisprudenz. Wir koennen ihre innerliche Entwicklung nicht 
chronologisch genau verfolgen; im ganzen trat das Sakralrecht mehr und mehr 
zurueck und stand am Ende dieser Periode ungefaehr wie heutzutage das 
kanonische; die feinere und tiefere Rechtsauffassung dagegen, welche an die 
Stelle der aeusserlichen Kennzeichen die innerlich wirksamen Momente setzt, zum 
Beispiel die Entwicklung der Begriffe der boeswilligen und der fahrlaessigen 
Verschuldung, des vorlaeufig schutzberechtigten Besitzes, war zur Zeit der 
Zwoelf Tafeln noch nicht, wohl aber in der ciceronischen Zeit vorhanden und mag 
der gegenwaertigen Epoche ihre wesentliche Ausbildung verdanken. Die 
Rueckwirkung der politischen Verhaeltnisse auf die Rechtsentwicklung ist schon 
mehrfach angedeutet worden; sie war nicht immer vorteilhaft. Durch die 
Einrichtung des Erbschaftsgerichtshofs der Hundertmaenner zum Beispiel trat auch 
in dem Vermoegensrecht ein Geschworenenkollegium auf, das gleich den 
Kriminalbehoerden, statt das Gesetz einfach anzuwenden, sich ueber dasselbe 
stellte und mit der sogenannten Billigkeit die rechtlichen Institutionen 
untergrub; wovon unter anderm eine Folge die unvernuenftige Satzung war, dass es 
jedem, den ein Verwandter im Testament uebergangen hat, freisteht, auf 
Kassierung des Testaments vor dem Gerichtshof anzutragen, und das Gericht nach 
Ermessen entscheidet. Bestimmter laesst die Entwicklung der juristischen 
Literatur sich erkennen. Sie hatte bisher auf Formulariensammlungen und 
Worterklaerungen zu den Gesetzen sich beschraenkt; in dieser Periode bildete 
sich zunaechst eine Gutachtenliteratur, die ungefaehr unseren heutigen 
Praejudikatensammlungen entspricht. Die Gutachten, die laengst nicht mehr bloss 
von Mitgliedern des Pontifikalkollegiums, sondern von jedem, der Befrager fand, 
zu Hause oder auf offenem Markt erteilt wurden, und an die schon rationelle und 
polemische Eroerterungen und die der Rechtswissenschaft eigentuemlichen 
stehenden Kontroversen sich anknuepften, fingen um den Anfang des siebenten 
Jahrhunderts an, aufgezeichnet und in Sammlungen bekannt gemacht zu werden; es 
geschah dies zuerst von dem juengeren Cato (+ um 600 150) und von Marcus Brutus 
(etwa gleichzeitig), und schon diese Sammlungen waren, wie es scheint, nach 
Materien geordnet 24. Bald schritt man fort zu einer eigentlich systematischen 
Darstellung des Landrechts. Ihr Begruender war der Oberpontifex Quintus Mucius 
Scaevola (Konsul 659, + 672 95, 82), in dessen Familie die Rechtswissenschaft 
wie das hoechste Priestertum erblich war. Seine achtzehn Buecher 'vom Landrecht, 
welche das positive juristische Material: die gesetzlichen Bestimmungen, die 
Praejudikate und die Autoritaeten teils aus den aelteren Sammlungen, teils aus 
der muendlichen Ueberlieferung in moeglichster Vollstaendigkeit zusammenfassten, 
sind der Ausgangspunkt und das Muster der ausfuehrlichen roemischen 
Rechtssysteme geworden; ebenso wurde seine resuemierende Schrift 'Definitionen' 
(oros) die Grundlage der juristischen Kompendien und namentlich der 
Regelbuecher. Obwohl diese Rechtsentwicklung natuerlich im wesentlichen von dem 
Hellenismus unabhaengig vor sich ging, so hat doch die Bekanntschaft mit dem 
philosophisch-praktischen Schematismus der Griechen im allgemeinen unzweifelhaft 
auch zu der mehr systematischen Behandlung der Rechtswissenschaft den Anstoss 
gegeben, wie denn der griechische Einfluss bei der zuletzt genannten Schrift 
schon im Titel hervortritt. Dass in einzelnen mehr aeusserlichen Dingen die 
roemische Jurisprudenz durch die Stoa bestimmt ward, ward schon bemerkt.
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24 Catos Buch fuehrte wohl den Titel 'De iuris disciplina' (Gell. 13, 20), 
das des Brutus den 'De iure civili' (Cic. Cluent. 51, 141; De orat. 2, 55, 223); 
dass es wesentlich Gutachtensammlungen waren, zeigt Cicero (De orat. 2, 33, 
142).
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Die Kunst weist noch weniger erfreuliche Erscheinungen auf. In der 
Architektur, Skulptur und Malerei breitete zwar das dilettantische Wohlgefallen 
immer allgemeiner sich aus, aber die eigene Uebung ging eher rueck- als 
vorwaerts. Immer gewoehnlicher ward es bei dem Aufenthalt in griechischen 
Gegenden, die Kunstwerke sich zu betrachten, wofuer namentlich die 
Winterquartiere der Sullanischen Armee in Kleinasien 670/71 (84/83) 
epochemachend wurden. Die Kunstkennerschaft entwickelte sich auch in Italien. 
Mit silbernem und bronzenem Geraet hatte man angefangen; um den Anfang dieser 
Epoche begann man nicht bloss griechische Bildsaeulen, sondern auch griechische 
Gemaelde zu schaetzen. Das erste im Rom oeffentlich aufgestellte Bild war der 
Bakchos des Aristeides, den Lucius Mummius aus der Versteigerung der 
korinthischen Beute zuruecknahm, weil Koenig Attalos bis zu 6000 Denaren (1827 
Taler) darauf bot. Die Bauten wurden glaenzender, und namentlich kam der 
ueberseeische, besonders der hymettische Marmor (Cipollin) dabei in Gebrauch - 
die italischen Marmorbrueche waren noch nicht in Betrieb. Der prachtvolle, noch 
in der Kaiserzeit bewunderte Saeulengang, den der Besieger Makedoniens, Quintus 
Metellus (Konsul 611 143), auf dem Marsfelde anlegte, schloss den ersten 
Marmortempel ein, den die Hauptstadt sah; bald folgten aehnliche Anlagen auf dem 
Kapitol durch Scipio Nasica (Konsul 616 138), nahe dem Rennplatz durch Gnaeus 
Octavius (Konsul 626 128). Das erste mit Marmorsaeulen geschmueckte Privathaus 
war das des Redners Lucius Crassus (+ 663 91) auf dem Palatin. Aber wo man 
pluendern und kaufen konnte, statt selber zu schaffen, da geschah es; es ist ein 
schlimmes Armutszeugnis fuer die roemische Architektur, dass sie schon anfing, 
die Saeulen der alten griechischen Tempel zu verwenden, wie zum Beispiel das 
roemische Kapitol durch Sulla mit denen des Zeustempels in Athen geschmueckt 
ward. Was dennoch in Rom gearbeitet ward, ging aus den Haenden von Fremden 
hervor; die wenigen roemischen Kuenstler dieser Zeit, die namentlich erwaehnt 
werden, sind ohne Ausnahme eingewanderte italische oder ueberseeische Griechen: 
so der Architekt Hermodoros aus dem kyprischen Salamis, der unter anderm die 
roemischen Docks wiederherstellte und fuer Quintus Metellus (Konsul 611 143) den 
Tempel des Jupiter Stator in der von diesem angelegten Halle, fuer Decimus 
Brutus (Konsul 616 138) den Marstempel im Flaminischen Circus baute; der 
Bildhauer Pasiteles (um 665 89) aus Grossgriechenland, der fuer roemische Tempel 
Goetterbilder aus Elfenbein lieferte; der Maler und Philosoph Metrodoros von 
Athen, der verschrieben ward, um die Bilder fuer den Triumph des Lucius Paullus 
(587 168) zu malen. Es ist bezeichnend, dass die Muenzen dieser Epoche im 
Vergleich mit denen der vorigen zwar eine groessere Mannigfaltigkeit der Typen, 
aber im Stempelschnitt eher einen Rueck- als einen Fortschritt zeigen.
Endlich Musik und Tanz siedelten in gleicher Weise von Hellas ueber nach 
Rom, einzig, um daselbst zur Erhoehung des dekorativen Luxus verwandt zu werden. 
Solche fremdlaendischen Kuenste waren allerdings nicht neu in Rom; der Staat 
hatte seit alter Zeit bei seinen Festen etruskische Floetenblaeser und Taenzer 
auftreten lassen und die Freigelassenen und die niedrigste Klasse des roemischen 
Volkes auch bisher schon mit diesem Gewerbe sich abgegeben. Aber neu war es, 
dass griechische Taenze und musikalische Auffuehrungen die stehende Begleitung 
einer vornehmen Tafel wurden; neu war eine Tanzschule, wie Scipio Aemilianus in 
einer seiner Reden sie voll Unwillen schildert, in der ueber fuenfhundert Knaben 
und Maedchen, die Hefe des Volkes und Kinder von Maennern in Amt und Wuerden 
durcheinander, von einem Ballettmeister Anweisung erhielten, zu wenig ehrbaren 
Kastagnettentaenzen, zu entsprechenden Gesaengen und zum Gebrauch der verrufenen 
griechischen Saiteninstrumente. Neu war es auch - nicht so sehr, dass ein 
Konsular und Oberpontifex, wie Publius Scaevola (Konsul 621 133), auf dem 
Spielplatz ebenso bebend die Baelle fing, wie er daheim die verwickeltsten 
Rechtsfragen loeste, als dass vornehme junge Roemer bei den Festspielen Sullas 
vor allem Volke ihre Jockeykuenste produzierten. Die Regierung versuchte wohl 
einmal, diesem Treiben Einhalt zu tun; wie denn zum Beispiel im Jahre 639 (115) 
alle musikalischen Instrumente mit Ausnahme der in Latium einheimischen 
einfachen Floete von den Zensoren untersagt wurden. Aber Rom war kein Sparta; 
das schlaffe Regiment signalisierte mehr die Uebelstaende durch solche Verbote, 
als dass es durch scharfe und folgerichtige Anwendung ihnen abzuhelfen auch nur 
versucht haette.
Werfen wir schliesslich einen Blick zurueck auf das Gesamtbild, das die 
Literatur und die Kunst Italiens von dem Tode des Ennius bis auf den Anfang der 
ciceronischen Zeit vor uns entfaltet, so begegnen wir auch hier in Vergleich mit 
der vorhergehenden Epoche dem entschiedensten Sinken der Produktivitaet. Die 
hoeheren Gattungen der Literatur sind abgestorben oder im Verkuemmern, so das 
Epos, das Trauerspiel, die Geschichte. Was gedeiht, sind die untergeordneten 
Arten, die Uebersetzung und die Nachbildung des Intrigenstuecks, die Posse, die 
poetische und prosaische Broschuere; in diesem letzten, von der vollen 
Windsbraut der Revolution durchrasten Gebiet der Literatur begegnen wir den 
beiden groessten literarischen Talenten dieser Epoche, dem Gaius Gracchus und 
dem Gaius Lucilius, die beide ueber eine Menge mehr oder minder mittelmaessiger 
Schriftsteller emporragen, wie in einer aehnlichen Epoche der franzoesischen 
Literatur ueber eine Unzahl anspruchsvoller Nullitaeten Courier und Beranger. 
Ebenso ist in den bildenden und zeichnenden Kuensten die immer schwache 
Produktivitaet jetzt voellig null. Dagegen gedeiht der rezeptive Kunst- und 
Literaturgenuss; wie die Epigonen dieser Zeit auf dem politischen Gebiet die 
ihren Vaetern angefallenen Erbschaften einziehen und ausnutzen, so finden wir 
sie auch hier als fleissige Schauspielbesucher, als Literaturfreunde, als 
Kunstkenner und mehr noch als Sammler. Die achtungswerteste Seite dieser 
Taetigkeit ist die gelehrte Forschung, die vor allem in der Rechtswissenschaft 
und in der Sprach- und Sachphilologie eigene geistige Anstrengung offenbart. Mit 
der Begruendung dieser Wissenschaften, welche recht eigentlich in die 
gegenwaertige Epoche faellt, und zugleich mit den ersten geringen Anfaengen der 
Nachdichtung der alexandrinischen Treibhauspoesie kuendigt bereits die Epoche 
des roemischen Alexandrinismus sich an. Alles, was diese Epoche geschaffen hat, 
ist glatter, fehlerfreier, systematischer als die Schoepfungen des sechsten 
Jahrhunderts; nicht ganz mit Unrecht sahen die Literaten und Literaturfreunde 
dieser Zeit auf ihre Vorgaenger wie auf stuemperhafte Anfaenger herab. Aber wenn 
sie die Mangelhaftigkeit jener Anfaengerarbeiten belaechelten oder beschalten, 
so mochten doch auch eben die geistreichsten von ihnen sich es gestehen, dass 
die Jugendzeit der Nation vorueber war, und vielleicht diesen oder jenen doch 
wieder im stillen Grunde des Herzens die Sehnsucht beschleichen, den lieblichen 
Irrtum der Jugend abermals zu irren.




End of the Project Gutenberg Etext of Rmische Geschichte Book 4
by Theodor Mommsen


