The Project Gutenberg EBook of Die Hanse und England, by Friedrich Schulz

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Title: Die Hanse und England
       von Eduards III. bis auf Heinrichs VIII. Zeit

Author: Friedrich Schulz

Release Date: September 24, 2009 [EBook #30077]

Language: German

Character set encoding: ISO-8859-1

*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK DIE HANSE UND ENGLAND ***




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ABHANDLUNGEN ZUR VERKEHRS- UND SEEGESCHICHTE

V

IM AUFTRAGE DES HANSISCHEN GESCHICHTSVEREINS
HERAUSGEGEBEN VON

DIETRICH SCHFER

BAND V




DIE HANSE UND ENGLAND

VON EDUARDS III. BIS AUF
HEINRICHS VIII. ZEIT

VON

Dr. FRIEDRICH SCHULZ


BERLIN
KARL CURTIUS
1911


MEINEN ELTERN




Vorwort.


Die hansischen Kaufleute haben, gesttzt auf weitgehende Privilegien,
die einflureiche Stellung, welche sie in der ersten Hlfte des 14.
Jahrhunderts im englischen Handelsleben errungen hatten, bis ins
16. Jahrhundert innegehabt. Doch haben sie ihre Herrschaft auf den
englischen Mrkten nicht ohne Kampf behauptet. Die englischen Kaufleute
machten immer wieder den Versuch, die Freiheiten der Hansen zu
beseitigen und ihre Konkurrenten aus der Ein- und Ausfuhr Englands zu
verdrngen. Anderthalb Jahrhunderte sind ihre Anstrengungen ergebnislos
geblieben. Ebenso haben die Englnder in dieser Zeit in den stlichen
Gebieten, welche dem europischen Westen wichtige Rohstoffe lieferten,
nicht festen Fu fassen knnen. Es soll die Aufgabe der vorliegenden
Arbeit sein, diese Kmpfe der Hansen um ihre Privilegien und Stellung in
England und die Versuche der englischen Kaufleute, in die Gebiete der
hansischen Handelsherrschaft einzudringen, zu schildern. Ich habe die
Darstellung nur bis zu dem groen Ansturm, der um 1520 unter Wolseys
Fhrung auf die hansischen Freiheiten stattfand, nicht bis zur Aufhebung
der Privilegien unter Elisabeth gefhrt. Denn in dem letzten halben
Jahrhundert dieses groen Ringens waren die Gegner nicht mehr dieselben
wie frher. Die Hanse ging unaufhaltsam ihrer Auflsung entgegen,
whrend sich England unter der Leitung seiner Knige zu einem festen und
starken Nationalstaat konsolidierte, der seine Wirtschaftspolitik allein
nach nationalen Gesichtspunkten einrichtete.

Diese hundertundfnfzigjhrige Periode deutsch-englischer Beziehungen
ist im ganzen noch nicht behandelt worden. Daenell fhrt seine
Darstellung nur bis zum Utrechter Frieden, dem Hhepunkt der hansischen
Handelsherrschaft in England; Schanz behandelt in der Hauptsache nur die
Zeit der beiden ersten Tudors.

Im 9. Kapitel habe ich versucht, ein Bild von den hansischen
Niederlassungen in England zu geben. Da das Material hierber sehr
gering ist, habe ich mich auf einzelne Punkte und Institutionen
beschrnkt, die einigermaen klarliegen.

Die Arbeit beruht zum grten Teil auf den Publikationen des hansischen
Geschichtsvereins, den Hanserezessen, hansischen Urkundenbchern und
hansischen Geschichtsquellen. Andere Publikationen bieten daneben nur
noch vereinzelte Nachrichten.

Meiner Schwester danke ich fr die Hilfe, die sie mir beim Lesen des
Manuskripts und der Korrekturen geleistet hat.

Berlin, im August 1911.

Friedrich Schulz.




Verzeichnis der mehrmals zitierten Werke und Abhandlungen.


Arup, E., Studier i engelsk og tysk handels historie. Kopenhagen 1907.

Ashley, W. J., Englische Wirtschaftsgeschichte, bersetzung aus dem
Englischen von R. Oppenheim. Leipzig 1896.

Baasch, E., Die Islandfahrt der Deutschen, namentlich der Hamburger
vom 15. bis 17. Jahrhundert. Hamburg 1889.

Bugge, A., Handelen mellem England og Norge indtil begyndelsen af det
15 de aarhundrede. Historisk Tidsskrift 3. R. 4. Bd. Kristiania 1898.

Caspar Weinreich, Danziger Chronik. Scriptores rerum Prussicarum. Bd.
IV. Leipzig 1870.

Christensen, W., Unionskongerne og Hansestaederne 1439-1466.
Kopenhagen 1895.

Cunningham, W., The growth of English industry and commerce during the
early and middle ages. Cambr. 1905.

Daenell, E., Die Bltezeit der Deutschen Hanse. Hansische Geschichte
von der zweiten Hlfte des 14. bis zum letzten Viertel des 15.
Jahrhunderts. 2 Bde. Berlin 1905-06.

-- _Geschichte_ der Deutschen _Hanse_ in der zweiten Hlfte des 14.
Jahrhunderts. Leipzig 1897.

Ehrenberg, R., Hamburg und England im Zeitalter der Knigin Elisabeth.
Jena 1896.

Erslev, K., Dronning _Margrethe_ og Kalmarunionens Grundlggelse.
Kopenhagen 1882.

Fisher, H. A. L., The history of England 1485-1547. London 1906.

Hamb. Chron.: Hamburgische Chroniken in niederschsischer Sprache,
hrsg. von J. M. Lappenberg. Hamburg 1861.

Hans. Gesch. BII.: Hansische Geschichtsbltter. Jahrgang 1871-1910.
Leipzig 1872-1910.

Hans. Gesch. Qu.: Hansische Geschichtsquellen. Bd. III: Frensdorff,
Ferd., Dortmunder Statuten und Urtheile. Halle 1882. --

Bd. IV: Schfer, Dietr., Das Buch des Lbeckischen Vogtes auf Schonen.
Halle 1887. -- Bd. VI: Kunze, K., Hanseakten aus England. 1275-1412.
Halle 1891. -- N. F. Bd. II: Bruns, F., Die Lbecker Bergenfahrer und
ihre Chronistik. Berlin 1900.

Hans. U. B.: Hansisches Urkundenbuch. Bd. 1-3 bearb. von K. Hhlbaum;
Bd. 4-6 von K. Kunze; Bd. 8-10 von W. Stein. Halle, Leipzig 1876-1907.

HR.: I. Die Rezesse und andere Akten der Hansetage von 1256 bis 1430,
bearb. von K. Koppmann. 8 Bde. Leipzig 1870-97. --II. Hanserezesse von
1431-1476, bearb. von G. von der Bopp. 7 Bde. Leipzig 1876-92. -- III.
Hanserezesse von 1477-1530, bearb. von Dietr. Schfer. 8 Bde. Leipzig
1881-1910.

Hirsch, Th., Danzigs Handels- und Gewerbsgeschichte unter der
Herrschaft des Deutschen Ordens. Leipzig 1858.

Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII: Jahrbcher fr Nationalkonomie und
Statistik, hrsg. von Joh. Conrad. Neue Folge. 7. Bd. Jena 1883.

Journals of the House of Lords.

Keutgen, F., Die Beziehungen der Hanse zu England im letzten Drittel
des 14. Jahrhunderts. Gieen 1890.

Koppmann, K., Die preuisch-englischen Beziehungen der Hanse
1375-1408. Hansische Geschichtsbltter. Jahrgang 1883.

Korner: Die Chronica novella des Hermann Korner, hrsg. von J. Schwalm.
Gttingen 1895.

Kunze, K., Das erste Jahrhundert der Deutschen Hanse in England.
Hansische Geschichtsbltter. Jahrgang 1889.

Lappenberg, J. M., Urkundliche Geschichte des Hansischen Stahlhofes zu
London. Hamburg 1851.

Libell of Englishe Policye (1436), hrsg. von W. Hertzberg und R.
Pauli. Leipzig 1878.

Lohmeyer, K., Geschichte von Ost- und Westpreuen. Gotha 1908.

Lb. Chron.: Die lbeckischen Chroniken in niederdeutscher Sprache,
hrsg. von F. H. Grautoff. Hamburg 1829-30.

Lb. U. B.: Codex diplomaticus Lubecensis. Abteilung 1. Urkundenbuch
der Stadt Lbek. 11 Bde. Lbeck 1843 ff.

Meckl. U. B.: Mecklenburgisches Urkundenbuch, hrsg. vom Verein fr
Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde. 22 Bde. Schwerin 1863
ff.

Oman, C., The history of England 1377-1485. London 1906.

Pauli, Reinh., Die Haltung der _Hansestdte in den Rosenkriegen_.
Hansische Geschichtsbltter. Jahrgang 1874.

Pomm. U. B.: Pommersches Urkundenbuch, hrsg. vom Kgl. Staatsarchiv zu
Stettin. 6 Bde. Stettin 1868 ff.

Reg. dipl. Dan. I: Regesta diplomatica historiae danicae. Tom. I.
Havniae 1847.

Reibstein, Ed., Heinrich Vorrath, Brgermeister von Danzig, als
hansischer Diplomat. Zeitschrift des Westpreuischen Geschichtsvereins.
Heft 42. Danzig 1900.

Rot. Parl.: Rotuli parliamentorum; ut et petitiones et placita in
parliamento (1278-1503). 6 Bde.

Sattler, K., _Handelsrechnungen_ des Deutschen Ordens. Leipzig 1887.

Schfer, Dietr., Die Hansestdte und Knig Waldemar von Dnemark.
Hansische Geschichte bis 1376. Jena 1879.

Schanz, Georg, Englische Handelspolitik gegen Ende des Mittelalters
mit besonderer Bercksichtigung des Zeitalters der beiden ersten Tudors
Heinrich VII. und Heinrich VIII. 2 Bde. Leipzig 1881.

Stdtechron.: Die Chroniken der deutschen Stdte vom 14. bis ins 16.
Jahrhundert. Bd. XIX, XXX. Lbeck Bd. I, IV. Leipzig 1884 und 1910.

Statutes of the realm (1235-1713). 11 Bde. London 1810-28.

Stein, Walther, _Beitrge_ zur Geschichte der deutschen Hanse bis um
die Mitte des 15. Jahrhunderts. Gieen 1900.

-- Die _Hanse und England_. Ein hansisch-englischer Seekrieg im 15.
Jahrhundert. Pfingstbltter des Hansischen Geschichtsvereins. Blatt 1.
Leipzig 1905.

-- Die _Hansebruderschaft der Klner Englandfahrer_ und ihr Statut von
1324. Hansische Geschichtsbltter. Jahrgang 1908.

-- Die _Merchant Adventurers_ in Utrecht (1464-1467). Hansische
Geschichtsbltter. Jahrgang 1899.

Sundzollregister: Tabeller over Skibsfart og Varetransport gennem
resund 1497-1660. I. Del. Bearbeitet von Nina Ellinger Bang. Kopenhagen
1906.

Voigt, Cod. dipl. Pruss.: Codex diplomaticus Prussicus. Ed. J. Voigt.
6 Bde. Knigsberg 1836 ff.

Wirrer, Ludwig, Die selbstndige Entstehung des deutschen Konsulates.
Zeitschrift fr die gesamte Staatswissenschaft. 50. Jahrgang. Tbingen
1894.




 Inhalts-bersicht.

                                                                     Seite

 Vorwort                                                               VII

 Verzeichnis der mehrmals zitierten Werke und Abhandlungen           IX-XI

 Inhaltsbersicht                                                   XII-XV

 Einleitung: Mannigfaltigkeit der Interessen auf stdtischer
 und englischer Seite                                                  1-3


 1. Kapitel:
 Die Hansen in England und die Englnder in Norwegen, Schonen und
 den Ostseelndern bis in die zweite Hlfte des 14. Jahrhunderts     4-16

 Die Deutschen in England bis zum Beginn des 14. Jahrhunderts S. 4.
 -- Der Aufschwung des hansischen Handels in der Zeit Eduards III.
 S. 7. -- Der englische Aktivhandel nach Norwegen, Schonen und den
 Ostseelndern, besonders nach Preuen S. 12.


 2. Kapitel:
 Die ersten Kmpfe um die hansischen Privilegien. 1371-1380        17-35

 Die Verweigerung des Pfundgeldes durch die Hansen und die Verhandlungen
 im Jahre 1375 S. 17. -- Die Einziehung der hansischen Privilegien beim
 Regierungsantritt Richards II. S. 23. -- Die Verhandlungen im Jahre 1378
 S. 25. -- Die vier englischen Forderungen S. 26. -- Die hansische
 Gesandtschaft im Jahre 1379 S. 30. -- Die Auslieferung der Privilegien
 1380 S. 33. -- Fortdauern der Gegenstze, besonders der Mistimmung der
 Preuen gegen die Englnder S. 34. -- Ablehnende Haltung der wendischen
 Stdte gegen einen weiteren Kampf mit England S. 34.


 3. Kapitel:
 Die englische Zoll- und Fremdenpolitik unter Richard II.
 Der preuisch-englische Konflikt von 1385 bis 1388                 36-48

 Die Erhebung der Subsidien und der anderen neuen Zlle von den Hansen
 S. 36. -- Die englische Fremdenpolitik unter Richard II. S. 38. -- Der
 Versuch Londons, den Geltungsbereich der hansischen Privilegien
 einzuschrnken S. 39. -- Die Wegnahme preuischer Schiffe im Swin im
 Mai 1385 S. 41. -- Die preuische Gesandtschaft 1386 S. 42. -- Die
 Beschlagnahme des englischen Guts in Stralsund S. 44. -- Verhandlungen
 in Marienburg S. 45. -- Abschlu eines Friedens mit Preuen und der
 Hanse 1388 S. 45.


 4. Kapitel:
 Die Aufhebung des Vertrages von 1388. Die hansisch-englischen
 Verhandlungen von 1403-1409                                        49-68

 Die Englnder in Preuen S. 49. -- Ein neuer Konflikt zwischen der Hanse
 und England durch die Erhebung der Subsidien und der Tuchzlle S. 51.
 -- Kndigung des Vertrages von 1388 durch Preuen S. 53. -- Preuische
 Gesandtschaft 1403 S. 55. -- Verkehrsverbot der Preuen S. 57.
 -- Gemeinsames Vorgehen der preuischen und hansischen Stdte S. 58.
 -- Die Verhandlungen in Preuen und in Dordrecht 1405 S. 60. -- Haager
 Friedensverhandlungen 1407 S. 62. -- Preuisch-englischer Handelsvertrag
 1409 S. 66.


 5. Kapitel:
 Die hansisch-englischen Beziehungen bis zum Abschlu des Vertrages
 von 1437                                                           69-86

 Gefhrdung der Machtstellung der Hanse um 1410 S. 69. -- Englisches
 Piratenunwesen in der Nordsee S. 70. -- Verhandlungen zu Konstanz 1417
 S. 70. -- Der englische Handel in Preuen im ersten Drittel des 15.
 Jahrhunderts S. 71. -- Die Hansen in England in derselben Zeit S. 74.
 -- Die Unterbrechung des englischen Ostseehandels durch den Krieg der
 wendischen Stdte gegen Dnemark S. 78. -- Erhhung des Pfund- und
 Tonnengeldes 1431 S. 79. -- Der Hansetag zu Lbeck 1434 S. 80.
 -- Hansische Gesandtschaft nach England im Herbst 1434 S. 81.
 -- Zgernde Haltung des Hochmeisters S. 82. -- Hansisch-englische
 Verhandlungen im Winter 1436-37 S. 84. -- Vertrag vom Mrz 1437 S. 85.


 6. Kapitel:
 Die Nichtbesttigung des Vertrages von 1437 durch die Preuen.
 Englische Gewaltpolitik in den vierziger und fnfziger Jahren     87-107

 Die Ablehnung des Vertrages durch die Preuen S. 87. -- Englische Klagen
 vor dem Hochmeister und Heinrich VI. S. 88. -- Bedenkliche Lage des
 hansischen Kaufmanns in England S. 89. -- Preuische Gesandtschaft im
 Sommer 1447 S. 90. -- Die Suspension der hansischen Privilegien 1447 S.
 91. -- Verhandlungen zwischen der Hanse und England zu Lbeck 1449 S.
 92. -- Wegnahme der Baienflotte 1449 S. 93. -- Verhandlungen in Flandern
 im Oktober 1449 S. 94. -- Gefangennahme der englischen Gesandten durch
 die lbischen Bergenfahrer 1450 S. 96. -- Utrechter Tagfahrt 1451
 S. 97. -- Erffnung der Fehde durch Lbeck S. 98. -- Abschlu eines
 achtjhrigen Stillstandes 1456 S. 99. -- Wegnahme einer lbischen
 Flotte durch Warwick 1458 S. 100. -- Wiederausbruch der Fehde zwischen
 Lbeck und England S. 101. --Thronwechsel in England 1461 S. 101.
 -- Gesandtschaft des rheinisch-westflischen Drittels nach England
 1462 S. 103. -- Verhandlungen zu Hamburg 1465 S. 105. -- Fnfjhriger
 Stillstand S. 106. -- Englisch-burgundisches Bndnis S. 106.


 7. Kapitel:
 Der hansisch-englische Seekrieg. Der Friede zu Utrecht          108-133

 Gefangensetzung und Verurteilung der hansischen Kaufleute in England im
 Jahre 1468 S. 108. -- Trennung Klns von der Hanse S. 111. -- Hansetag
 im April 1469 S. 113. -- Burgundische Vermittlung S. 114. -- Beginn des
 Kaperkrieges S. 115. -- Bndnisantrge der Westmchte S. 116. -- Hansetag
 zu Lbeck im September 1470 S. 116. -- Die Zurckfhrung Eduards IV.
 nach England mit Hilfe der hansischen Kaper S. 118. -- Das hansische
 Verkehrsverbot S. 119. -- Der Seekrieg 1471 und 1472 S. 119.
 -- Friedensstimmung in England S. 121. -- Verhandlungen zu Utrecht im
 Juli und September 1473 S. 122. -- Besttigung der Abmachungen durch
 Knig und Parlament S. 124. -- Friedensschlu im Februar 1474 S. 125.
 --Widerstand Danzigs gegen den Vertrag S. 126. --Annahme des Vertrages
 durch die Stdte S. 127. --Wiederherstellung des Londoner Kontors S.
 128. --Wiederaufnahme Klns in die Hanse und in das Kontor S. 129.
 -- Die Lage des hansischen Handels in England nach dem Frieden S. 130.
 -- Der englische Ostseehandel S. 131. -- Englands Handel nach Norwegen
 und Island in der ersten Hlfte des 15. Jahrhunderts S. 132.


 8. Kapitel:
 Die hansisch-englischen Beziehungen unter den beiden ersten
 Tudors                                                           134-165

 Verschlechterung der hansisch-englischen Beziehungen durch die steigende
 Erbitterung der englischen Handelskreise am Ende der achtziger Jahre
 S. 134. -- Antwerpener Tagfahrten 1491 und 1497 S. 141. -- Tagfahrt zu
 Brgge 1499 S. 146. -- Sonderverhandlungen zwischen Riga und England S.
 148. -- Die Parlamentsakte von 1504 zugunsten der hansischen Kaufleute
 S. 150. -- Ungetrbte hansisch-englische Beziehungen in der letzten
 Zeit Heinrichs VII. und in den ersten Jahren Heinrichs VIII. S. 151.
 -- Wolseys Vorgehen gegen die Hansen seit 1517 S. 154. -- Brgger
 Tagfahrten von 1520 und 1521 S. 157. -- Umfang des hansischen Handels
 mit England und des englischen Aktivhandels in der ersten Hlfte des
 16. Jahrhunderts S. 163.


 9. Kapitel:
 Die hansischen Niederlassungen in England                       166-192

 1. Verhltnis der Niederlassungen zueinander S. 166. -- Verschiedener
 Anteil der einzelnen Stdtegruppen am Londoner Kontor und den
 Niederlassungen an der Ostkste S. 168. -- 2. Bestimmungen ber die
 Zulassung zu den hansischen Privilegien in England S. 170. -- Die
 Verhansung S. 175. -- 3. Die Einteilung in Drittel auf dem Londoner
 Kontor S. 177. -- Wahl des Vorstandes S. 177. -- Rechte und Pflichten
 des Vorstandes S. 181. -- Die Klerks S. 183. -- Der englische ltermann
 und Justiziar der hansischen Kaufleute S. 184. -- 4. Das Finanzwesen des
 Kontors S. 187. -- Anhang: Liste der lterleute des Londoner Kontors von
 1383 bis 1520 S. 189. -- der Sekretre S. 191. -- der englischen
 lterleute und Justiziare S. 192.


 Schlu:
 Aufhebung der hansischen Privilegien. Die Ursachen des
 englischen Siegs                                                  193-195




Einleitung.


Unter den Hansestdten waren vornehmlich die rheinisch-westflischen und
die preuischen Stdte am Handel mit England beteiligt. Kln im Westen
und Danzig im Osten waren die Haupttrger dieses Verkehrs. Lbeck und
die wendischen Stdte, der eigentliche Kern der Hanse, standen zurck;
ihre kommerziellen Beziehungen zu England waren verhltnismig gering.
Die Westdeutschen besuchten England seit alters und haben dort dauernd
eine Hauptrolle gespielt. Auf dem Londoner Kontor, das aus der alten
Klner Gildhalle hervorgegangen war, bildeten die Klner und Westfalen
wohl stets die Mehrzahl. Die Westdeutschen brachten die Produkte der
Landwirtschaft, des Bergbaus und des stdtischen Gewerbefleies ihrer
Heimat nach England und holten von dort vor allem Wolle und Tuch. Die
Preuen erschienen erst seit dem 14. Jahrhundert in grerer Zahl in
England. Die englischen Mrkte boten ihnen gute Absatzgebiete fr die
zahlreichen Rohstoffe, welche das stliche Europa lieferte.

Alle hansischen Kaufleute verband das gemeinsame Interesse, die
privilegierte Stellung, welche sie ihrem Handel in England errungen
hatten, zu behaupten. Ein Angriff auf ihre Freiheiten traf alle in
gleicher Weise und mute sie zu gemeinsamer Abwehr zusammenfhren. Aber
es bestanden auch scharfe Interessengegenstze zwischen den einzelnen
hansischen Gruppen, so da das Band, welches alle Stdte England
gegenber verknpfte, oft nicht stark genug war, die widerstreitenden
Interessen zusammenzuhalten. Kln und Danzig haben sich wiederholt um
ihres Sondervorteils willen von ihren Genossen getrennt und die Sache
der Hanse verraten. Die Verschiedenheit der stdtischen Interessen
beruhte nicht blo auf der oben skizzierten verschiedenen Beteiligung an
dem englischen Handel; es kam noch ein anderer wichtiger Unterschied
zwischen dem Osten und dem Westen der Hanse hinzu, der englische Handel
nach Preuen. Die englischen Kaufleute verkehrten im 14. und 15.
Jahrhundert nur sehr wenig in den Hansestdten, dagegen unterhielten sie
einen betrchtlichen Eigenhandel nach Preuen. Die preuischen Stdte
waren bestrebt, die englische Konkurrenz nicht zu mchtig werden zu
lassen. Kln und seine Nachbarn zeigten aber wenig Lust, sich fr diese
preuischen Sonderinteressen einzusetzen und ihretwegen ihren
gewinnreichen Handel mit England zu unterbrechen. Doch konnten sie es
oft nicht verhindern, da sie in den preuisch-englischen Gegensatz
hineingezogen wurden. Hansisch-englische Konflikte waren oft nur
preuisch-englische Konflikte.

Die hansischen Kaufleute verdankten ihre bevorzugte Stellung in England
hauptschlich zwei Grnden, ihrer Ttigkeit als Handelsvermittler
zwischen dem stlichen und dem westlichen Europa und der dynastischen
Politik der englischen Knige. Obwohl Englands Handelsstand an
Unternehmungsgeist und Rhrigkeit dem der anderen Nationen durchaus
nicht nachstand, lag im 14. und 15. Jahrhundert die englische Ein- und
Ausfuhr zu einem sehr groen Teil in den Hnden auswrtiger Kaufleute.
Die englischen Knige haben wohl zuweilen versucht, den Handel und die
Schiffahrt ihres Landes gegen die Fremden zu heben; aber dieses Ziel
konsequent zu verfolgen, lag ihnen fern. Ihre von dynastischen
Gesichtspunkten geleitete Politik und finanzielle Rcksichten hinderten
sie, die Forderungen ihrer Kaufleute zu erfllen und das bergewicht des
fremden Handels zu beseitigen. Sie sahen in der Handelspolitik in erster
Linie ein Mittel, ihre Finanzen zu vermehren. Eine Beschrnkung des
auswrtigen Handels htte aber gerade das Gegenteil bewirkt, die
Zolleinnahmen vermindert. Es ist ferner schon fter darauf hingewiesen
worden, welche nachteiligen Folgen die zahlreichen ueren und inneren
Kriege fr den englischen Handel hatten. Der hundertjhrige Krieg mit
Frankreich und die jahrzehntelangen Kmpfe der beiden Rosen nahmen die
Krfte des Landes so vllig in Anspruch, da die gesunde Entwicklung des
Handels und der Schiffahrt gehemmt wurde.

Doch war es nicht blo das eigene Interesse, welches die englischen
Knige veranlate, den hansischen Handel zu begnstigen und zu frdern.
Auch die groe Mehrzahl des Landes wnschte eine Beschrnkung des
hansischen Verkehrs nicht. Die Hansen fanden wiederholt bei den
weltlichen und geistlichen Groen Untersttzung gegen die Forderungen
der englischen Kaufleute. Denn die Grundbesitzer und auch die Handwerker
hofften einerseits durch die Konkurrenz der Fremden bessere Preise fr
ihre Erzeugnisse zu erzielen; andrerseits konnten und wollten sie auf
die notwendigen Rohstoffe des stlichen Europa nicht verzichten, welche
ihnen fast allein durch die Hansen zugefhrt wurden. Solange daher die
Hansen imstande waren, die Fremden von dem ostwestlichen Verkehr
fernzuhalten und auf den englischen Mrkten als die einzigen oder doch
weitaus wichtigsten Vermittler der zahlreichen Rohstoffe des Ostens
aufzutreten, war ihr Handel in England unentbehrlich.




1. Kapitel.

Die Hansen in England und die Englnder in Norwegen, Schonen und den
Ostseelndern bis in die zweite Hlfte des 14. Jahrhunderts.


Deutsche Kaufleute verkehrten seit alters auf den englischen Mrkten
und erfreuten sich schon frh gesetzlichen Schutzes. Bereits unter Knig
Ethelred II. (978-1016) wurden sie als Untertanen des Kaisers guter
Gesetze wrdig befunden wie die Brger Londons selbst[1]. Auf ihre
Stellung waren auch spter die engen politischen und dynastischen
Beziehungen zwischen England und Deutschland von nicht geringem
Einflu[2]. Die Annherung Heinrichs II. an Friedrich Barbarossa, die
Verschwgerung der Plantagenets mit den Welfen und im 13. Jahrhundert
die Wahl Richards von Cornwallis zum deutschen Knig haben den deutschen
Handel nicht wenig gefrdert und ihm neue Freiheiten und Vergnstigungen
eingebracht[3].

Die Klner hatten unter den Deutschen die Fhrung. Sie waren schon unter
Heinrich II. im Besitze eines eignen Hauses in London, der sogenannten
Gildhalle, und hatten das Recht, eine staatlich anerkannte Genossenschaft,
eine Hanse, zu bilden[4]. Bis ins 13. Jahrhundert wurde England allein
von westdeutschen Hndlern aufgesucht. Erst seit dieser Zeit kamen auch
Kaufleute von der Ostsee dorthin. Den Klnern und ihren Genossen war
die neue Konkurrenz uerst unangenehm, und sie suchten den Verkehr
der Ostseestdte zu unterbinden, indem sie den Angehrigen jener
den Beitritt zu ihrer Genossenschaft versagten oder wenigstens sehr
erschwerten. Gegen ihre Plackereien erwirkte Lbeck 1226 zu seinen
Gunsten einen Spruch des Kaisers, der die lbischen Kaufleute den
Westdeutschen gleichstellte und sie von den unrechtmigen Abgaben beim
Eintritt in die Hanse befreite[5]. Ob die Entscheidung des Kaisers
groen Erfolg gehabt hat, wissen wir nicht. Die Lbecker setzten aber
ihren Verkehr nach England fort und erwarben einige Jahrzehnte spter
dieselbe Freiheit, welche die Klner bis dahin allein von allen
Deutschen besaen. 1266 verlieh Heinrich III. den Hamburgern und zu
Anfang des nchsten Jahres den Lbeckern das Recht, nach dem Vorbilde
der klnischen im ganzen Reich eine Hanse zu haben[6]. Hierdurch
wurde die Sonderstellung Klns beseitigt. Das Nebeneinander der drei
stdtischen Genossenschaften lie sich aber nicht lange aufrecht
erhalten. Die Einzelhansen vereinigten sich bald zur Gesamthanse der
Deutschen. Die nheren Umstnde dieses Zusammenschlusses kennen wir
nicht; wir sehen nur, da seit dem Ende des 13. Jahrhunderts die neue
Genossenschaft als die Hanse der Deutschen (hansa Alemannie)
erscheint[7].

Der Beginn des 14. Jahrhunderts brachte den Deutschen wie allen anderen
Fremden neue wertvolle Zugestndnisse. Mit dem bestehenden Fremdenrecht
vollstndig brechend, verlieh Eduard I. 1303 allen in England Handel
treibenden Kaufleuten ohne Unterschied der Nationalitt gegen weitgehende
Zollerhhungen[8] einen umfassenden Freibrief, die sogenannte carta
mercatoria. Der Knig versprach den Kaufleuten, welche England besuchen
wrden, sicheres Geleit und Befreiung von allen Mauer-, Brcken-und
Wegezllen und gestattete ihnen, in allen Stdten ihre Herberge selbst
zu whlen und berall mit Einheimischen und mit Fremden Handel im groen
zu treiben. Ihre in England gekauften Waren sollten die Kaufleute nach
Belieben ausfhren drfen; ausgenommen waren nur die Lnder, mit denen
England im Kriege stand. Mehrere Bestimmungen des Statuts regelten
ferner die rechtlichen Verhltnisse. Den Kaufleuten wurde zugesichert,
da ihre Klagen ohne Sumen erledigt und jede Lssigkeit der Beamten
streng bestraft werden sollte. Auerdem sollte fr sie in London ein
Justiziar ernannt werden, vor dem sie ihre Schuldklagen erheben konnten,
wenn sich die Sheriffs und Mayors in der Rechtspflege lssig zeigten.
In allen Streitfllen zwischen einem Fremden und einem Englnder mit
Ausnahme von Kapitalverbrechen sollte die Untersuchungskommission zur
Hlfte aus Englndern, zur Hlfte aus Fremden bestehen[9].

Die Charte von 1303 hatte aber nicht lange Bestand[10]. Die weitgehende
Begnstigung des fremden Handels erregte in dem englischen Kaufmannsstande
groe Erbitterung und rief nach Eduards I. Tode eine Reaktion hervor.
Der schwchliche Eduard II. sah sich bald gentigt, die carta mercatoria
aufzuheben und das alte Fremdenrecht wiederherzustellen. Der Ha der
Englnder richtete sich vornehmlich gegen die Italiener, welche damals
in England nicht blo im Handel und im Geldgeschft ttig waren, sondern
auch in der Mnz- und Zollverwaltung und als diplomatische Agenten
Verwendung fanden. Nicht so sehr wurden die deutschen Kaufleute von dem
Umschwung getroffen. Sie holten wieder ihre alten Freiheiten hervor
und lieen sich noch 1311 vom Knig das Privileg Eduards I. von 1281
besttigen[11]. Wenige Jahre spter erlangten sie sogar, obwohl die
Bewegung gegen die Fremden noch anhielt, neue wertvolle Freiheiten. Am
7. Dezember 1317 erneuerte Eduard II. den deutschen Kaufleuten von der
Gildhalle zu London die ihnen von seinen Vorfahren verliehenen Rechte
und bestimmte, da sie von der Haftbarkeit fr Schulden und Vergehen,
an denen sie nicht persnlich beteiligt waren, frei sein sollten[12].

1327 bestieg der energische und tatendurstige Eduard III. den englischen
Thron. Der neue Knig zeigte sich von Anfang an den fremden Kaufleuten,
auf deren finanzielle Untersttzung er fr seine hochfliegenden Plne
gegen Frankreich zu nicht geringem Teil angewiesen war, sehr gewogen und
lie ihrem Handel stets Schutz und Frderung zuteil werden. Er erneuerte
den Fremden nicht blo die carta mercatoria, sondern erweiterte auch
ihre Rechte und Freiheiten[13].

Von besonderer Bedeutung wurde Eduards III. Regierung fr die Stellung
der hansischen Kaufleute. Der Ausbruch des englisch-franzsischen
Krieges gab nmlich einigen rheinisch-westflischen Kaufleuten
Gelegenheit, sich auf dem Gebiet des internationalen Geldgeschfts zu
bettigen, von dem sich die norddeutschen Kaufleute sonst ferngehalten
haben. Wir wollen hier nicht die Geldgeschfte im einzelnen verfolgen,
die eine Anzahl westdeutscher Kaufleute in den vierziger und fnfziger
Jahren mit Eduard III. von England gemacht hat. Einige Beispiele mgen
gengen. Nachdem die Hansen Eduard III. schon wiederholt kleinere Summen
vorgestreckt hatten[14] bildete sich 1339 aus Dortmunder, Klner,
Wipperfrther und anderen westdeutschen Kaufleuten ein Finanzkonsortium,
das mehrere Jahre lang das Geldgeschft im Groen betrieb. Im Mai
1340 schuldete der Knig dem Konsortium schon 18 100 . Wenig spter
versprach dieses ihm weitere 8300  vorzustrecken[15]. In der Mitte
der vierziger Jahre lsten rheinisch-westflische Kaufleute die Kronen
und Kleinodien des englischen Knigs wieder ein, welche dieser dem
Erzbischof von Trier und Klner Brgern hatte verpfnden mssen[16].
Diese Geldgeschfte wickelten sich in derselben Form ab wie die frheren
und gleichzeitigen mit italienischen und englischen Kaufleuten. Fr ihre
Darlehen erhielten die Kaufleute die Erlaubnis, ein bestimmtes Quantum
Wolle zollfrei ausfhren zu drfen, oder der Knig berlie ihnen die
Einnahmen aus den Zllen und den kniglichen Bergwerken, bis das
Darlehen getilgt war[17].

Hansen hat neuerdings in seinem Aufsatz "Der englische Staatskredit
unter Knig Eduard III. und die hansischen Kaufleute" gezeigt[18], da
bisher die Beteiligung der westdeutschen Kaufleute an den Geldgeschften
Eduards III. stark berschtzt worden ist, da besonders nicht davon
die Rede sein kann, da die Hansen damals an die Stelle der Italiener
getreten seien und den englischen Geldmarkt beherrscht htten. Eduard
III. fand vielmehr, als er den Krieg gegen Frankreich begann, bei den
italienischen Firmen, die seit mehr als einem Jahrhundert die Bankiers
der englischen Knige waren, und bei einigen englischen Kaufleuten die
reichlichste Untersttzung. Die Summen, die ihm die hansischen Kaufleute
vorstreckten, erreichten niemals die Hhe der Darlehen, welche die Bardi
und Peruzzi und William de la Pole dem Knige gewhrten[19].

Aber wenn auch die Ansicht falsch gewesen ist, da um 1340 die Hansen
die Beherrscher des englischen Markts waren, so bleibt doch die Tatsache
bestehen, da das erste und einzige Hervortreten hansischer Kaufleute
im internationalen Geldgeschft auf die Stellung der Hanse in England
von grtem Einflu geworden ist[20]. Eduard III. verga es den Hansen
nicht, da einige von ihnen ihm in einem Augenblick, wo sich seine
Finanzen in einem Zustande hchster Zerrttung befanden, mit ihrem
Vermgen beigesprungen sind. Er bewahrte ihnen seine Gunst und sein
Wohlwollen whrend seiner ganzen Regierung und schtzte ihren Handel vor
Bedrckungen und Gewalttaten[21]. Seiner freundlichen Haltung hatten es
die hansischen Kaufleute vor allem zu danken, da die Gltigkeit der
carta mercatoria ihrer Genossenschaft allein von allen Fremden gesichert
blieb. Eduard III. erkannte wiederholt die Berufung der Hansen auf
die Fremdencharte an und befahl seinen Beamten, jene in den dort
festgesetzten Freiheiten nicht zu beschrnken[22]. Als 1347 der Zoll auf
englische Tuche und Worsteds erhht wurde, verweigerten die hansischen
Kaufleute die Leistung der neuen Abgabe und baten den Knig, sie von dem
ungewohnten Zoll, der den Abmachungen der carta mercatoria widersprach,
zu befreien. Eduard erkannte ihre Forderung als zu Recht bestehend an
und wies wiederholt die Zolleinnehmer an, von den Hansen bei der Ausfuhr
englischer Tuche nur den alten, in ihren Privilegien festgesetzten Zoll
zu erheben[23].

Da die Charte von 1303 um die Mitte des Jahrhunderts ein hansisches
Spezialprivileg geworden ist, lt auch die Form erkennen, in der sie
seit dieser Zeit den Hansen besttigt wurde. Am 28. Juni 1354 erneuerte
Eduard III. den hansischen Kaufleuten auf drei Jahre einige Bestimmungen
der carta mercatoria und die ihnen von Eduard II. verliehenen Freiheiten
in einem einzigen Privileg[24]. Diese Verbindung der carta mercatoria
mit den hansischen Sonderprivilegien zu einer Privilegiumsurkunde ist
seitdem dauernd geblieben[25].

Weitgehende Freiheiten waren den hansischen Kaufleuten durch ihre
Privilegien eingerumt. Sie waren seit der Mitte des 14. Jahrhunderts
besser gestellt als alle anderen Fremden, in manchen Dingen sogar besser
als die englischen Kaufleute selbst[26]. Diese Bevorzugung der Hansen
entsprach aber nicht blo den Interessen des Knigs, sie wurde auch von
der groen Mehrzahl des Landes gebilligt. Denn der hansische Handel
hatte damals fr England groe Bedeutung, da er den englischen Markt mit
unentbehrlichen Rohstoffen und wertvollen Erzeugnissen des auslndischen
Gewerbefleies versorgte. Leider reicht das statistische Material, das
wir besitzen, nicht aus, um den hansischen Handel mit dem englischen und
dem der auslndischen Kaufleute vergleichen zu knnen. Doch so viel
sehen wir, da die hansischen Kaufleute an dem Warenaustausch zwischen
England und den anderen nordeuropischen Lndern stark beteiligt waren.
Aus dem stlichen Europa, aus Preuen und Niederdeutschland brachten
sie nach England Pelzwerk, Asche, Pech, Teer, Wachs, Terpentin, Harz,
Osemund, Kupfer, ungarisches Eisen, die verschiedensten Arten von Holz
wie Eibenholz, Klappholz, Knarrholz, Koggenborten, Wagenscho, Ruder,
Masten, Dielen, auch Erzeugnisse der Holzindustrie wie Schreibpulte,
hlzerne Teller, Schsseln, Fsser, ferner Roggen, Weizen, Gerste, Mehl,
Hlsenfrchte, Flachs, Garn, Leinwand, Kopftcher, Schuhe, Bier und
Malz, aus Westdeutschland fhrten sie vor allem Wein ein, daneben
klnische Seide, westflische Leinwand, Waid, Krapp, Drogen, Waren aus
Stahl, Messing, Kupfer und Silber, darunter die bekannten Dinanter
Metallwaren. Den Handel Englands mit Norwegen und den Heringsmrkten
auf Schonen hatten, wie wir noch sehen werden, seit der Mitte des 14.
Jahrhunderts die hansischen Kaufleute fast ganz in den Hnden. Aus
diesen beiden Lndern brachten sie nach England vor allem Heringe,
Seefische, Tran, Pelzwerk[27]. Auch die wichtigen Erzeugnisse des
sdlichen Frankreichs, Wein, Salz und Waid, kamen in nicht geringer
Menge durch hansische Kaufleute und Schiffer auf die englischen
Mrkte[28].

ber die Gre der hansischen Ausfuhr aus England knnen wir einige
genauere Angaben machen. Der wichtigste Exportgegenstand war im 14.
Jahrhundert noch die Wolle. Von dieser fhrten die Deutschen in den
Jahren 1339-1342 aus den drei Hfen London, Boston und Kingston upon
Hull durchschnittlich 3500 Sack aus, whrend ihre Wollausfuhr aus ganz
England 1273 nur 1440 Sack und 1277 1655 Sack betragen hatte[29]. Auch
an dem Tuchexport waren die Hansen stark beteiligt. 1359/60 fhrten sie
aus London 263 Stck Tuch, 2709 Worsteds und 16150 Ellen schmales Tuch
und 1360/61 586 Stck Tuch und 2709 Worsteds aus, whrend die Ausfuhr
der englischen Kaufleute in diesem Jahr 432 Stck Tuch und 3852 Worsteds
und die der anderen Fremden 528 Stck Tuch und 779 Worsteds betrug. Aus
Kingston upon Hull fhrten die Hansen in den Jahren 1362 bis 1369
durchschnittlich jhrlich 430 Stck Tuch, die Englnder 860 und die
anderen Fremden 150 aus[30].

Gegenber dem berlegenen hansischen Handel hatte ein selbstndiger
englischer Auenhandel einen schweren Stand und konnte sich oft nur mit
Mhe behaupten. An einigen Stellen muten die englischen Kaufleute sogar
dem mchtigen Konkurrenten das Feld berlassen.

Dies war der Fall in Norwegen, wo in der ersten Hlfte des 14.
Jahrhunderts die wirtschaftliche Vorherrschaft an die Deutschen
berging[31]. Der englische Eigenhandel nach Norwegen verlor seit
dieser Zeit jede Bedeutung und kam trotz mehrfacher Anstrengungen der
englischen Kaufleute, das verlorene Gebiet wiederzugewinnen, nicht
wieder in die Hhe. Nur wenn die norwegischen Knige mit der Hanse
brachen, hob sich die Zahl der Englnder, die Bergen aufsuchten[32]. Als
1368 die hansischen Kaufleute wegen des Krieges ihrer Stdte mit Hakon
und Waldemar Atterdag Bergen rumen muten, erschienen sofort wieder die
englischen Kaufleute in grerer Zahl in Bergen[33]. Aber lange dauerte
die englische Herrlichkeit nicht. Nachdem die deutschen Stdte am 3.
August 1369 mit Hakon einen Waffenstillstand geschlossen hatten, gaben
sie am Ende des Jahres die Fahrt nach Norwegen wieder frei[34]. Die
hansische bermacht wurde nun so gro, da in den nchsten Jahrzehnten
der englische Eigenhandel nach Norwegen ganz geruht zu haben scheint.
Wenigstens hren wir nichts davon, da englische Kaufleute Bergen
aufsuchten. Erst am Ende des Jahrhunderts wurden die Fahrten englischer
Kaufleute nach Norwegen wieder zahlreicher[35].

Auf den Heringsmrkten Schonens hatten die Deutschen von Anfang an
eine magebende Stellung inne; fremde Konkurrenz ist ihnen hier nie
gefhrlich geworden, wenn sich auch vlamische, normannische, englische
und schottische Hndler auf Schonen im 13. und 14. Jahrhundert
nachweisen lassen[36]. Als dann Waldemar Atterdag im Stralsunder Frieden
die schonenschen Schlsser den Stdten zu fnfzehnjhrigem Pfandbesitz
berlassen mute, machten die Stdte, um ihr bergewicht im Heringshandel
fr immer zu sichern, den Versuch, die fremden Kaufleute ganz aus
Schonen zu verdrngen. Gleich nach der Besitzergreifung der Halbinsel
durch die Stdte wurde den Schotten, Englndern und Walen das
Heringsalzen verboten und den Vgten bei einer Strafe von 50 Mark Silber
untersagt, Fremde in ihre Fitten aufzunehmen[37]. Die englischen
Kaufleute waren aber nicht gewillt, den hansischen Verordnungen, die
eine Unterbindung jedes fremden Handels bedeuteten, Folge zu leisten.
Sofort nach ihrem Inkrafttreten veranlaten sie eine Petition des
Parlaments an den Knig, da dieser sich bei den Stdten fr seine
bedrngten Untertanen auf Schonen verwenden mchte. Die hansischen
Kaufleute in England sollten sich fr deren Sicherheit und Freiheit
verbrgen. Knig Eduard versuchte nun durch gtliche Vorstellungen bei
den Stdten, eine bessere Behandlung seiner Untertanen zu erwirken. Aber
vergeblich[38]. Die Stdte kehrten sich an solche Klagen und Bitten
nicht. Sie fuhren in ihrer Politik fort. Da noch immer Englnder bei den
Vgten auf Schonen lagen, erneuerte 1377 die Johannisversammlung zu
Lbeck den Beschlu von 1369. Zwei Jahre spter griffen die Stdte zu
noch schrferen Mitteln. Der Schutz, den bis dahin die stdtischen Vgte
den Englndern und den andern fremden Kaufleuten hatten angedeihen
lassen, wurde aufgehoben. Die Vgte wurden angewiesen, keinen Fremden
mehr vor Mord und Totschlag, Diebstahl und Raub zu schtzen[39]. Die
Hansen haben zwar durch diese Maregeln die volle Beseitigung des
fremden Handels auf Schonen nicht zu erreichen vermocht, aber dieser
blieb so minimal, da er neben dem ihrigen weiter keine Beachtung
verdient. Die englischen Klagen aus den Jahren 1378 und 1388 zeigen
deutlich, da die wenigen englischen Kaufleute sich nur notdrftig
neben der hansischen bermacht auf Schonen halten konnten[40].

In den hansischen Ostseestdten lassen sich Englnder vor der Mitte
des 13. Jahrhunderts nicht nachweisen. Im Jahre 1262 sehen wir in
Rostock englische Kaufleute mit dortigen Brgern einen Vertrag ber
einen Kornhandel abschlieen[41]. Von nun an begegnen wir hufiger
englischen Hndlern in den wendischen Stdten. Der Getreidereichtum der
mecklenburgischen und pommerschen Lande zog sie herbei. Besonders wurde
Stralsund von ihnen aufgesucht[42]. Aber einen groen Umfang hatte
dieser englische Verkehr sicher nicht. Die Hansestdte hielten es nicht
fr ntig, gegen die Konkurrenz der englischen Kaufleute besondere
Maregeln zu ergreifen. Diese genossen dieselben Handelsfreiheiten wie
die nichteingeborenen hansischen Kaufleute.

Bei weitem wichtiger als Bergen, Schonen und die wendischen Stdte wurde
im 14. Jahrhundert fr den englischen Handel das Ordensland Preuen. Die
Entwicklung enger Handelsbeziehungen zwischen beiden Lndern ist sicher
durch die Fahrten englischer Ritter nach Preuen, die dort im Kampfe
gegen die Unglubigen Ruhm und Ehre erwerben wollten, nicht wenig
beeinflut und gefrdert worden. Im 14. Jahrhundert finden wir auf den
Kriegszgen gegen die Litauer, den sogenannten Reisen, besonders hufig
den englischen Adel vertreten. Heinrich IV. z. B. hat als Prinz zweimal
Preuen aufgesucht, um an solchen Reisen teilzunehmen[43].

Bis in die zweite Hlfte des 14. Jahrhunderts waren die englischen
Kaufleute in den Stdten des Ordenslandes gern gesehene Gste. Ihre
Stellung war im allgemeinen eine sehr freie. Sie wohnten in den Husern
vornehmer Brger und betrieben ihre Geschfte unter deren Schutz. Die
Bestimmungen des Gsterechts wurden scheinbar ihnen gegenber sehr
milde gehandhabt. Die englischen Kaufleute verkauften, soviel wir
sehen knnen, ihr Tuch auch im Detail und trieben Handel, mit wem sie
wollten[44]. Die Bewohner der an der Nordsee gelegenen Stdte waren
in erster Linie an dem Handel mit Preuen beteiligt; wir finden dort
Kaufleute aus London, Lynn, York, Norwich, Hull, Bristol, Beverley,
Colchester und Boston[45].

In der Mitte der siebziger Jahre trat in dem guten Verhltnis, das bis
dahin die Beziehungen der englischen Kaufleute zu Preuen beherrscht
hatte, eine Trbung ein. Wir drfen die vernderte Haltung der Preuen
nicht allein auf ihren Wunsch zurckfhren, den steigenden Umfang des
englischen Verkehrs in ihren Stdten einzudmmen. Es ist sicher kein
Zufall, da wir von Beschrnkungen des englischen Handels erst hren,
als die englischen Kaufleute nach dem Tode Eduards III., wie wir im
nchsten Kapitel sehen werden, mit weitgehenden Forderungen hervortraten
und dadurch den Streit mit der Hanse herbeifhrten. Als Antwort auf die
1378 aufgestellte Forderung, ihnen fr immer zuzugestehen, da sie
alle Hansestdte mit ihren Waren frei und ungehindert aufsuchen und
untereinander und mit allen fremden Kaufleuten Handel treiben
drften[46], mgen die Preuen wohl die strenge Beobachtung des
Gsterechts von ihnen verlangt und es fr ntig gehalten haben, ihnen
die Freiheiten, die sie frher ohne jede Hinderung gebraucht hatten,
zu nehmen. Vor allem schritten die stdtischen Behrden gegen den
Gewandschnitt der englischen Kaufleute ein. 1379 wurden einige von
ihnen, die in Danzig gegen die Willkr der Stadt Tuch im Detail
verkauft hatten, in Strafe genommen[47]. Noch drckender und lstiger
war aber fr den englischen Handel, da der Hochmeister Konrad Zllner
von Rotenstein das Stapelrecht Elbings wieder zur Geltung brachte.
Die englischen Kaufleute, die seit Jahren das bequemer gelegene Danzig
bevorzugten, wurden gezwungen, ihr Tuch auf den Elbinger Stapel zu
bringen. Vergeblich bat 1385 Richard II. den Hochmeister, diese
Bestimmung, die den Seinen nur Nachteil bringe, aufzuheben[48].
Bis 1388 bestand der Stapelzwang Elbings. Dann wurde er, wie wir
unten sehen werden, auf Betreiben der andern Stdte, die sich
durch ihn benachteiligt fhlten, beseitigt und der freie Verkehr
wiederhergestellt[49].




 FUSSNOTEN ZU KAPITEL 1 -- CHAPTER 1 FOOTNOTES


 1:  Hans. U. B. I n. 2. ber die hansisch-englischen Beziehungen bis ins
     14. Jahrhundert vgl. Schfer S. 60 ff. und den Aufsatz von Kunze in
     Hans. Gesch. Bll. Jg. 1889 S. 129-152.

 2:  Die auch fr die Handelsgeschichte wichtigen politischen Beziehungen
     zwischen England und Deutschland behandelt F. Wissowa, Politische
     Beziehungen zwischen England und Deutschland bis zum Untergange der
     Staufer. Diss. Breslau 1889.

 3:  Hierfr einige Beispiele: Hans. U. B. I n. 13, 14, 63, 187, 237, 506,
     552 u. a.

 4:  Hans. U. B. I n. 13, 14.

 5:  Hans. U. B. I n. 205.

 6:  Hans. U. B. I n. 633, 636.

 7:  Hans. U. B. I n. 902, 1315.

 8:  Fr Wolle und Hute, die Hauptausfuhrartikel Englands, betrug die
     Erhhung der Zlle 50 %, vgl. Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung
     S. XXXVIII.

 9:  Hans. U. B. II n. 31.

 10: Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. IV ff.

 11: Hans. U. B. II n. 194.

 12: Hans. U. B. II n. 313.

 13: Vgl. Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XIV f.

 14: Hans. Gesch. Qu. VI n. 95, 104, 107-109, Hans. U. B. II n. 477, 499,
     506, Anhang I.

 15: Hans. Gesch. Qu. VI n. 114.

 16: Hans. Gesch. Qu. VI n. 122, 123, 131.

 17: Hans U. B. II Anhang 1, III n. 100, 657, Hans. Gesch. Qu. VI n.
     108-117, 121, 125.

 18: Hans. Gesch. Bll. Jg. 1910 S. 323-415.

 19: Hierfr einige Beispiele. Im September 1337 erklrte Eduard III.,
     den Peruzzi 35 000  schuldig zu sein. Wenig spter erhielt er von
     ihnen weitere 2000 , dann 4500 . 1339 soll er den Bardi und Peruzzi
     zusammen 210 000  geschuldet haben. Dem englischen Grokaufmann
     William de la     Pole schuldete der Knig damals 76 180 . Die
     Stellen in dem Anm. 3 genannten Aufsatz von Hansen.

 20: Vgl. Kunze S. 150 ff. Auch Hansen hebt in seinem Aufsatz S. 395
     die Bedeutung des hansischen Geldhandels fr die Stellung der
     hansischen Kaufleute in England hervor.

 21: Seine dankbare Gesinnung gegen die hansischen Kaufleute betont der
     Knig in einer Urkunde vom Jahre 1361: nos attendentes utilia
     obsequia nobis tam in guerris nostris quam alibi per prefatos
     mercatores impensa et subsidia non modica nobis in necessitatibus
     nostris per ipsos multipliciter facta, ac proinde et ob maximam
     gratitudinem, quam in eis pre ceteris omnibus mercatoribus
     alienigenis in nostris agendis invenimus,... Hans. U. B. IV n. 2.

 22: Hans. Gesch. Qu. VI n. 103, 105, 133-135, 139, 166, 168, Hans. U.
     B. III n. 42, 189.

 23: Hans. U. B. III n. 120, 397, IV n. 1-3, 5, 7. Die Haltung der
     Hansen scheint in dieser Frage nicht immer dieselbe gewesen zu
     sein. Vorbergehend scheinen sie dem Knig den hheren Satz von
     21 d zugestanden zu haben. Aber sie weigerten sich dann, daneben
     noch die alte Abgabe von 12 d zu entrichten. So wies Eduard III.
     1358 und 1361 die Zolleinnehmer an, von den Hansen nur den neuen
     Zoll von 21 d zu erheben. Hans. U. B. III n. 417, IV n. 1.

 24: Hans. U. B. III n. 298.

 25: Hans. U. B. IV n. 603.

 26: So z. B. seit 1347 im Tuchzoll. Die Englnder bezahlten bei der
     Ausfuhr ungefrbter Tuche 14 d, die Hansen nur 12 d. Hans. Gesch.
     Qu. VI Einleitung S. XXXIX.

 27: ber die Gegenstnde der norwegischen Ausfuhr vgl. Bugge S. 117 ff.

 28: ber die Gre der hansischen Einfuhr lt sich nichts sagen.
     Kunze hat mehrere Tabellen verffentlicht, welche die hansische
     Einfuhr in die Hfen von London, Lynn und Yarmouth in den Jahren
     1308/09 betreffen. Hans. Gesch. Qu. VI n. 370, 371.

 29: Hans. Gesch. Qu. VI n. 365, 366, 375. Schaube, Die Wollausfuhr
     Englands vom Jahre 1273. Vierteljahrsschrift fr Sozial-und
     Wirtschaftsgeschichte Bd. VI, 1908 S. 68.

 30: Hans. U. B. IV n. 7, Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XLIII Anm.
     Die Woll-, Hute- und Warenausfuhr der Deutschen und der anderen
     Fremden aus Lynn, Newcastle, Kingston upon Hull, Boston am Ende
     des 13. und am Anfang des 14. Jahrhunderts zeigen die Tabellen bei
     Kunze, Hans. Gesch. Qu. VI n. 367-369, 372-374.

 31: Bugge S. 56 f.

 32: Bugge S. 84 f.

 33: HR, I 3 n. 318  1, Hans. U. B. IV n. 257.

 34: HR. I 1 n. 503, 510  6.

 35: Bugge S. 85 ff.

 36: Hans. U. B. I n. 1154, 1155, vgl. Hans. Gesch. Qu. IV Einleitung
     S. LXVI f.

 37: HR. I 1 n. 510  11,_11, 522  7.

 38: Hans. U. B. IV n. 378, 387, 393, 421.

 39: HR. I 2 n. 147  10, 150  10, 158  10, 190  7.

 40: HR. I 2 n. 210  8,_2, 212  2, 3 n. 102, 404 A  8, Hans. U. B.
     IV n. 686. Vgl. Hans. Gesch. Qu. IV Einleitung S. XXXVIII.

 41: Meckl. U. B. II n. 953.

 42: Hans. U. B. II n. 206, III n. 7-11, Meckl. U. B. V n. 3414, Pomm.
     U. B. III n. 1745, VI n. 4100, Stdtechron. XIX S. 410.

 43: Vgl. Prutz, Rechnungen ber Heinrich Derbys Preuenfahrten.
     1390/91 und 1392. Leipzig 1893, Einleitung, besonders Abschnitt 3
     und 4.

 44: Vgl. Hirsch S. 98 f. Englische Kaufleute als Danziger Brger,
     Sattler, Handelsrechnungen S. 165 f.

 45: HR. I 3 n. 404A  1, 9 ff.

 46: HR. I 2 n. 212  1.

 47: Vgl. Hirsch S. 99. Damals soll den Englndern auch der Handel
     auerhalb der Stdte und der Handelsverkehr mit Nichtbrgern
     verboten worden sein. Daenell I S. 62 und Hirsch S. 99. Ich kann
     unter dem gedruckten Material keine Urkunde finden, die ein
     solches Verbot erwhnt. Auch beklagen sich, soweit ich sehe, bis
     1388 die Englnder nicht ber eine derartige Beschrnkung ihres
     Handelsverkehrs. Erst 1402 wurde den Englndern der Handel mit
     andern Gsten verboten. Aber auch damals war ihnen der mit den
     eingeborenen Preuen noch gestattet. HR. I 5 n. 101  2, Hans.
     Gesch. Qu. VI n. 322  3.

 48: HR. I 3 n. 192.

 49: Siehe S. 46.




2. Kapitel.

Die ersten Kmpfe um die hansischen Privilegien.

1371-1380.


Seit den vierziger Jahren lie sich Eduard III., da durch die
unaufhrlichen Kriege die Ausgaben der Krone eine bedeutende Steigerung
erfahren hatten und durch die ordentlichen Einnahmen nicht mehr
gedeckt werden konnten, wiederholt vom Parlament und den Kaufleuten
auerordentliche Abgaben, sogenannte Subsidien, bewilligen, die je nach
dem Bedrfnis lngere oder krzere Zeit von den verschiedenen Waren
erhoben wurden. Dem Knige mute daran liegen, zu diesen Abgaben alle
in England verkehrenden Kaufleute heranzuziehen. Mit den Hansen scheint
er sich anfangs ber diesen Punkt immer friedlich geeinigt zu haben.
Soweit wir sehen knnen, haben sie bis 1370 die Subsidien, wenn auch
oft auf einem anderen Wege, bezahlt[1]. Im Jahre 1371 verweigerten die
hansischen Kaufleute zum erstenmal die Leistung der Subsidien. Das
Parlament hatte damals dem Knige wieder ein Pfundgeld von 6 d und
ein Tonnengeld von 2 s bewilligt, deren Ertrge dazu bestimmt waren,
Schiffe und Waren vor ruberischen berfllen von Seiten der Feinde zu
schtzen[2]. Was die Hansen bewog, ihre Privilegien geltend zu machen,
wissen wir nicht. Vielleicht wurde ihre vernderte Haltung durch die
seit einiger Zeit wieder strker hervortretenden fremdenfeindlichen
Bestrebungen der englischen Kaufleute veranlat. Es liee sich wohl
denken, da die Hansen glaubten, im Gegensatz zu jenen ihre Privilegien
energisch betonen zu mssen, und aus diesem Grunde diesmal die Subsidien
dem Knige nicht bezahlen wollten. Ihre Weigerung traf aber Eduard III.
an seiner empfindlichsten Stelle. Auf diese wichtige Einnahmequelle
konnte und wollte er nicht verzichten.

Es zeigte sich bald, da die hansischen Kaufleute allein nicht imstande
waren, gegen den Knig, dem auch das Parlament und die englischen
Kaufleute zustimmten, ihre Zollprivilegien aufrecht zu erhalten. Sie
wandten sich deshalb an Lbeck mit der Bitte, fr sie einzutreten. Zum
erstenmal griff nun der Bund der norddeutschen Stdte in die Beziehungen
seiner Kaufleute zu England ein und trat als Vorkmpfer fr die hansischen
Privilegien auf. Der Stdtetag, der am 1. Mai 1373 zu Lbeck versammelt
war, richtete an Eduard III. und seinen Rat das Gesuch, die Verletzungen
der Privilegien abzustellen[3]. Als dieses die erhoffte Wirkung nicht
hatte, ja sogar ohne Antwort blieb, bat das Londoner Kontor die Seestdte
nochmals, sich seiner anzunehmen und auch den Hochmeister des deutschen
Ordens zu einem Schreiben an den Knig zu veranlassen. Bei den guten
Beziehungen zwischen den beiden Frsten versprach es sich hiervon den
besten Erfolg[4]. Als sich auch dieser Schritt als vergeblich erwies,
beschlo die am 24. Juni 1375 in Lbeck tagende Versammlung der Stdte,
da die Gesandtschaft, welche nach Flandern geschickt wurde, um die
dortigen Verhltnisse zu regeln, auch nach London gehen sollte, wenn es
das Kontor verlangte und sich bereit erklrte, die Kosten der Reise zu
tragen[5]. Die Gesandtschaft, die aus Simon Swerting aus Lbeck und
Hartwig Beteke aus Elbing bestand, begab sich zunchst nach Brgge, wo
sie sich den ganzen Herbst ber aufhielt. Erst Ende November brachen die
beiden Ratsherren nach England auf und trafen kurz vor dem 30. November
in London ein[6].

Inzwischen war hier eine Vernderung eingetreten, durch welche ihre
Gesandtschaft, wenigstens in ihrem Hauptpunkte, gegenstandslos wurde.
Der Knig hatte nmlich kurz vor ihrem Eintreffen am 23. November den
hansischen Kaufleuten ihre Privilegien besttigt[7]. Zugleich war auch
der Anla des Streits fortgefallen. Die am 29. September abgelaufene
Subsidie war, da im Juni mit Frankreich ein Waffenstillstand
abgeschlossen war, nicht wieder erneuert worden.

Die beiden Ratsherren muten, da das Parlament zurzeit nicht tagte, mit
dem kniglichen Rat verhandeln. Wir besitzen von den Verhandlungen nur
die Eingabe der Gesandten an den Knig, welche dreizehn Beschwerdepunkte
aufzhlt, mit den Antworten, die ihnen darauf vom Rat erteilt wurden[8].
Die erste und wichtigste Klage der Hansen betraf die Erhebung des
Pfundgeldes von 6 d. Unter Berufung auf ihre Privilegien erklrten sie
diese fr gesetzwidrig. Die Antwort des Rats zeigt aber, da der Knig
nicht gewillt war, den Anspruch der Hansen anzuerkennen. Er betonte, da
in der Not des Krieges die Rechte einzelner schweigen mten. Auch die
groen Freiheiten, welche der Knig seinen eignen Untertanen bewilligt
habe, seien jetzt, wo allen Gefahr drohe, nicht beachtet worden. Ferner
gab der Rat zu bedenken, da der Zoll auch den Hansen zugute gekommen
sei; denn sein Ertrag sei zum Schutze der Schiffahrt vor feindlichen
berfllen verwendet worden. Deshalb sei es nur gerecht, da alle,
Einheimische wie Fremde, zu diesen Abgaben herangezogen wrden.

Es war klar, da die Hansen sich mit dieser Antwort, die ihre
Privilegien in einem wichtigen Punkt beiseite schob, nicht zufrieden
geben konnten. Da aber die Subsidie damals aufgehrt hatte und unter
Eduard III. nicht mehr erhoben wurde, so ruhte der Streit zunchst. Die
Zukunft mute zeigen, ob die Hansen stark genug sein wrden, gegen die
Ansprche der englischen Knige ihre Abgabenfreiheiten aufrecht zu
erhalten.

Auf die Klageartikel der Hansen erwiderten die englischen Kaufleute mit
zwei Gegenschriften, welche die Bedrckungen englischer Kaufleute durch
die Hansen in Schonen, Norwegen und in den Hansestdten aufzhlten[9].
Die hansischen Gesandten lehnten aber ab, sich hier auf Verhandlungen
ber die englischen Klagen einzulassen, da sie mit ihrer Forderung
nichts zu tun htten. Die Englnder, die sich ungerecht behandelt
fhlten, sollten zum nchsten Stdtetag nach Lbeck kommen und dort
ihre Klagen vorbringen[10].

Damit hatten die Verhandlungen ihren Abschlu erreicht. Eduard III.
schenkte den Gesandten beim Abschied einige Reliquien des heiligen
Thomas von Canterbury fr die zu dessen Ehren vor den Toren Lbecks
erbaute Kapelle[11].

Wenn auch Knig Eduard in der Zollfrage, die seine eignen Interessen so
stark berhrte, den hansischen Ansprchen nicht nachgegeben hatte, so
zeigte er doch noch am Ende seiner Regierung in vielen Fllen, da er
eine unbillige Beschrnkung der Freiheiten seiner hansischen Freunde
nicht wnschte. Auf die wiederholten Bitten der Stdte untersagte er
am 4. Dezember 1376 mit Zustimmung des Parlaments allen Fremden, in
London Kleinhandel zu treiben, eigne Herbergen zu halten und Waren zum
Wiederverkauf zu kaufen; nur die hansischen Kaufleute nahm er von diesen
Verboten aus[12].

Mit dem Tode Eduards III. wurde aber die Lage der Hansen schwieriger.
Der vormundschaftlichen Regierung seines Enkels Richard, die sich sofort
in schwere innere und uere Kmpfe verwickelt sah, fehlte die Macht und
die Unabhngigkeit, die Fremdenpolitik in den Bahnen ihres Vorgngers
fortzusetzen. Sie mute den Stdten in der Fremdenfrage Konzessionen
machen, um ihre Untersttzung zu gewinnen. Als diese im ersten Parlament
das Gesuch einreichten, ihnen ihre alten Freiheiten wieder zu verleihen,
bewilligte Richard ihre Petition und ebenso die Bitte Londons, seine
Rechte ungeachtet aller entgegenstehenden Statuten und Privilegien
anzuerkennen. Er befahl, alle der Londoner Freiheit widersprechenden
Privilegien dem Rat zurckzugeben; er werde beschlieen, was ihm gut
scheine[13].

Zu gleicher Zeit reichten die englischen Kaufleute eine Petition gegen
die Neubesttigung der hansischen Privilegien ein, die durch den Tod
Eduards III. ntig geworden war[14]. Sie fhrten aus, da die Verteurung
aller Waren nur auf den Zwischenhandel der Hansen zurckzufhren sei.
Frher, als sie selbst noch nach Norwegen und Schonen zu fahren pflegten,
seien alle Waren besser und billiger gewesen. Die Hansen betrgen den
Kufer, wo sie nur knnten. Den Knig suchten sie gegen die Hansen
einzunehmen, indem sie ihnen unterschoben, da sie widerrechtlich die
Kaufleute aus drei oder vier groen Knigreichen mit ihren Privilegien
beschtzten und dadurch dem Knige einen groen Teil seiner Zolleinnahmen
entzgen. Ihr Schlu war natrlich, da die Hansen durch solche
Betrgereien ihre Privilegien verwirkt htten. Ferner erhoben sie gegen
jene die Anklage, da sie den englischen Kaufleuten in den Gebieten
ihrer Handelsherrschaft keine Lebensmittel verkaufen wollten, ihren
Schiffern verbten, die Waren von Englndern zu fahren und ihnen auf
Schonen gute Hilfe schlecht lohnten[15].

Auf Grund der Petitionen beschlo das Parlament, die hansischen
Freiheiten zurckzubehalten, bis die Berechtigung der vorgebrachten
Beschwerden geprft sei. Daraufhin muten die Hansen die ihnen eben erst
besttigten Privilegien wiederherausgeben. Umsonst war, da das Londoner
Kontor dem kniglichen Rat eine Erwiderung auf die Klagen einreichte.
Sie wurde keiner Antwort gewrdigt. Ein Zustand der Unsicherheit trat
ein. Die Kaufleute wuten nicht, ob sie sich beim Handel noch auf ihre
Privilegien berufen konnten, oder ob diese fr immer aufgehoben sein
sollten[16].

Die Londoner, auf deren Betreiben hauptschlich die Zurckforderung
der Privilegien erfolgt war[17], waren nicht mig, die Gunst des
Augenblicks fr sich auszunutzen. Sie wandten die Bestimmungen des
Fremdenrechts, welches ihnen neu besttigt war, auch auf die Kaufleute
von der Gildhalle an. Sie verboten allen Fremden einen mehr als
vierzigtgigen Aufenthalt im Lande, untersagten jeden Handel mit
Nichtbrgern und das Halten eigner Herbergen. Auch die kniglichen
Zollbeamten glaubten nun, den Deutschen hhere Abgaben abnehmen zu
knnen. Doch kam die Regierung bald den Hansen in diesem wichtigen Punkt
etwas entgegen. Knig Richard wies die Zolleinnehmer an, von jenen nur
die bisherigen Zlle zu erheben, wenn sie sich verbrgt htten, fr den
Fall der Aufhebung ihrer Privilegien die hheren Stze nachzuzahlen[18].

Im April 1378 bergaben die hansischen Kaufleute, da ihre Bemhungen,
die Herausgabe ihrer Privilegien zu erlangen, erfolglos geblieben waren,
ihre Sache dem Bunde ihrer Stdte und baten ihn, sich dieser wichtigen
Angelegenheit mit aller Energie anzunehmen[19]. Die Versammlung zu
Stralsund am 30. Mai 1378, auf der die wendischen, preuischen und
sderseeischen Stdte vertreten waren, beschftigte sich angelegentlich
mit dem Gesuch des Londoner Kontors. Nur mit Mhe wurde hier ein
gemeinsamer Beschlu der Stdte erzielt, da die Preuen und besonders
der Hochmeister fr energisches Vorgehen gegen die Englnder eintraten
und die Beschlagnahme alles englischen Guts in den hansischen Lndern
beantragten, die wendischen und sderseeischen Stdte dagegen den
Streit durch diplomatische Verhandlungen beizulegen wnschten. Die
vorsichtige Politik der Stdte trug diesmal den Sieg davon. Auf ihr
Drngen erklrten sich die preuischen Vertreter bereit, beim Hochmeister
fr die stdtische Politik eintreten und ihn bitten zu wollen, da er
Gewaltmaregeln gegen die Englnder bis zum nchsten Martinstage
hinausschiebe[20].

Die Schreiben der Stdte und des Hochmeisters, der den vereinten Bitten
jener nachgegeben hatte, waren ohne Erfolg. Der Knig versprach zwar,
seinen Rat anzuweisen, da er den Deutschen eine gute Antwort gebe,
dieser erklrte aber, keine Entscheidung treffen zu knnen, weil dies
Sache des Parlaments sei. Die Hansen sollten sich deshalb bis zum
nchsten Parlament gedulden[21].

London beantwortete unter dem 13. August die Schreiben der Stdte und
Winrichs von Kniprode. Auf die Bitte, den Knig zur Zurckgabe der
Privilegien zu veranlassen, hatten die Londoner nur die hhnische
Antwort, da sie Bedenken trgen, die furchtbare Majestt des Knigs zu
einem solchen Schritt zu verleiten. Kurz und bndig erffneten sie den
Stdten, da die Privilegienbesttigung so lange suspendiert bleiben
werde, bis jene sich wegen der Bedrckungen der englischen Kaufleute
und wegen der Privilegienmibruche, deren sie vielfach angeklagt und
beschuldigt seien, ordentlich verantwortet htten[22].

Whrend nun die Stdte wegen der zweimaligen Weigerung der Preuen, die
von Lbeck angesetzten Tagfahrten zu besenden, zu keinem Beschlu
kamen[23], gelang es den hansischen Kaufleuten, dank der gnstigen
Umstnde ihre Sache einen bedeutenden Schritt vorwrts zu bringen. In
dem einen Jahre war nmlich die Stimmung der englischen Bevlkerung
erheblich zugunsten der fremden Kaufleute umgeschlagen. Es hatte sich
gezeigt, da in der Fremdenfrage das Interesse der Stdte nicht mit
dem der Mehrzahl des Landes identisch war, und da der englische
Handelsstand mit der Beschrnkung der Fremden nur seinen eignen Nutzen
und Vorteil verfolgte. Denn da die englischen Kaufleute noch nicht
imstande waren, den Export und Import des Landes allein zu regeln,
wie sie oft behauptet hatten, war eine Preissteigerung aller Waren
eingetreten, die allen die Unentbehrlichkeit der fremden Kaufleute
deutlich vor Augen stellte. Ferner hatten die Stdte durch rigorose
Anwendung ihrer Privilegien und durch den obligatorischen Zwischenhandel
die brigen Stnde noch mehr gegen sich erbittert. Im Herbst 1378 wurde
deshalb dem Knig vom Parlament eine allgemeine Petition berreicht,
den fremden Kaufleuten wieder freien Verkehr, unbeschrnkten Aufenthalt
im Lande und Handel mit jedermann zu gestatten. Der Knig sagte die
Gewhrung des Wunsches zu, indem er in seiner Antwort nachdrcklich
auf den Vorteil hinwies, den das ganze Land von dem fremden Handel
hatte[24].

Die Hansen benutzten die fremdenfreundliche Stimmung des Parlaments zu
einem erneuten Gesuch um Herausgabe ihrer Privilegien. Ihre Bitte wurde
aber nicht unbedingt erfllt. Mit der englischen Kaufmannschaft waren
Knig und Parlament darin einig, da die Hansestdte den Englndern in
ihren Gebieten die gleiche Behandlung zuteil werden lassen mten,
welche ihre Kaufleute in England erfhren. Die Hansen sollten deshalb
ihre Freiheiten nur dann wiedererhalten, wenn sie bis zum 29. September
1379 von ihren Stdten und Herren Briefe vorgelegt htten, in denen
sich diese unter ihrem Siegel verpflichteten, die englischen Kaufleute
freundlich zu behandeln und vier Forderungen jener zu bewilligen.
Knnten sie dies nicht, so sollten sie ihrer Privilegien verlustig
gehen. Die englischen Kaufleute verlangten in ihren Artikeln erstens
in den preuischen und allen hansischen Stdten vllig freien Handel
untereinander und mit allen anderen Kaufleuten. Im zweiten Artikel
forderten sie die Zurcknahme aller gegen ihren Handel auf Schonen
gerichteten Verordnungen. Sie wollten das Recht haben, wie die Deutschen
in Skanr und Falsterbo Fitten zu mieten, Heringe zu kaufen, zu salzen
und auszufhren. Ferner wnschten sie, von der Haftbarkeit fr Schulden
und Vergehen befreit zu werden, an denen sie nicht persnlich beteiligt
waren, und die Namen aller Hansestdte zu erfahren[25].

Welche Stellung das Londoner Kontor zu den englischen Forderungen
einnahm, lt sich nicht erkennen. Die Briefe, durch die es Lbeck
und den preuischen Stdten von ihnen Mitteilung machte, sind nicht
erhalten[26]. Aus spteren Zeugnissen wissen wir aber, da die Kaufleute
fr schwchliche Unterwerfung unter die weitgehenden Ansprche der
englischen Kaufmannschaft nicht waren, sondern lieber England
zeitweilig rumen wollten. Denn sie waren berzeugt, da sie dem Lande
unentbehrlich seien, und da die Verteuerung aller Waren, welche die
unausbleibliche Folge der Einstellung des hansischen Verkehrs sei,
England bald zum Nachgeben zwingen werde[27].

Am 17. April 1379 versammelten sich die preuischen Stdte zur Beratung
der englischen Angelegenheit in Marienburg. Ein Brief des Brgger
Kontors, welcher neue englische Ausschreitungen gegen hansische Schiffe
meldete[28], trug sicher nicht dazu bei, sie den englischen Forderungen
gnstig zu stimmen. Sie lehnten deren Erfllung ab und beschlossen, ihre
Boten auf dem nchsten Hansetag dahin wirken zu lassen, da sofort jeder
Verkehr mit den Englndern abgebrochen werde, bis dem gemeinen Kaufmann
Genugtuung fr das angetane Unrecht zuteil geworden sei[29].

Auf der sehr zahlreich besuchten Johannisversammlung dieses Jahres zu
Lbeck kam es aber noch nicht so weit. Die Stdte beschlossen, zunchst
noch einmal den Weg der Verhandlungen einzuschlagen. Erst wenn diese
keinen Erfolg htten, sollte Fastnacht 1380 diesseits des Sundes jeder
Verkehr mit den Englndern aufhren und nach Ostern nirgends mehr mit
ihnen Handel getrieben werden. Ausgenommen wurde nur Flandern oder
"wo sonst der Stapel des Kaufmanns war," wo der Verkauf an Englnder
gestattet bleiben sollte. Ferner wurde bestimmt, da bis Ostern 1380
alle Hansen England rumen sollten. Eine bertretung dieser Gebote
sollte mit einer Bue von 10 Mark Gold bestraft werden. Auerdem
befahlen die Stdte ihren Vgten zu Helsingborg, auf Schonen die
Englnder nicht mehr vor Mord und Plnderung zu schtzen[30]. Mit diesen
Beschlssen hat die abwartende Politik der wendischen Stdte den Preuen
so weit nachgegeben, da sie energische Manahmen fr das Jahr 1380 in
Aussicht stellte.

Obwohl uns die Briefe, welche der Hansetag an den englischen Knig und
dessen Rat sandte, nicht erhalten sind, so steht doch fest, da sich die
Stdte in ihnen nicht zu den vier Forderungen der Englnder geuert
haben[31]. Sie waren fr sie unannehmbar; ihre Erfllung kam einer
Aufgabe der bisherigen hansischen Handelspolitik fast gleich. Die Stdte
wollten wohl durch Schweigen Zeit gewinnen, weil die vllige Ablehnung
der Forderungen leicht den sofortigen Bruch mit England herbeifhren
konnte.

Da der festgesetzte Termin verstrich, ohne da die Hansen sich fr die
Annahme der Artikel erklrten, wurde nach den Parlamentsbeschlssen die
Privilegienbesttigung am 29. September dem Kontor nicht ausgeliefert.
Der Brief des Erzbischofs Simon von Canterbury zeigt aber, da die
englische Regierung den Ausbruch eines Streits mit den Hansestdten
nicht wnschte und bereit war, ihnen entgegenzukommen[32].

Das freundliche Schreiben des Erzbischofs und die Vorstellungen des
Kontors veranlaten die stdtische Gesandtschaft, die im Herbst in
Brgge weilte, den Versuch neuer Verhandlungen mit dem englischen Knige
zu wagen. Am 21. November ritten Jakob Pleskow aus Lbeck und Johann
Kordelitz aus Thorn als Vertreter der Stdte, begleitet von den
deutschen Kaufleuten, in London ein. Wenige Tage spter trugen sie dem
in Westminster tagenden Parlament ihr Gesuch vor, welches einen Ausschu
von vier Mitgliedern zur Fhrung der Verhandlungen bestimmte. Diese
drehten sich vor allem um die vier Forderungen der englischen Kaufleute.
Die hansischen Gesandten lehnten sie ab, indem sie ihre Erfllung
als unmglich hinzustellen suchten. Sie schtzten ihre Frsten und
Landesherren, sogar den Friedensvertrag mit Waldemar von Dnemark vor.
Die Londoner verfaten hierauf eine Erwiderung, welche nicht erhalten
ist. Auerdem erhoben sie noch sechs neue Klagen und Forderungen,
darunter die, ihre Kaufleute in die hansischen Rechte aufzunehmen. Die
Gesandten erwiderten, es stnde nicht in ihrer Macht, jede beliebige
fremde Nation in ihren Bund und ihre Freiheiten aufzunehmen. Gleich wie
die Englnder ihnen nicht gestatten wrden, Fremde mit den hansischen
Privilegien zu verteidigen, so wrden auch die andern Lnder ihnen die
Aufnahme von Nichthansen verbieten[33].

Am vierten Tage der Verhandlungen schlugen die Gesandten, da ein Ende
noch nicht abzusehen war, einen schrferen Ton an und forderten die
schnelle Erledigung ihres Gesuchs. Sie erklrten, sie seien nicht
gekommen, um mit den Londonern zu prozessieren; wenn die englischen
Kaufleute ber irgend etwas zu klagen htten, so sollten sie das vor die
Stdte bringen. Das Parlament solle sich an das Gerede von zehn oder
zwlf Leuten nicht kehren, sondern vielmehr den wahren Vorteil des
Landes erwgen. Denn wenn den Hansen der Besuch Englands unmglich
gemacht werde, so wrden auch die englischen Kaufleute nicht mehr in den
hansischen Gebieten gelitten werden. Darauf erwiderte das Parlament,
da es das Gesuch der Deutschen gern erledigen wolle; da es aber mit
Arbeiten berhuft sei, so wnsche es, die Sache bis zum nchsten
Parlament zu verschieben. Als hiervon die Gesandten nichts wissen
wollten, machte das Parlament den Vorschlag, es sollte den Privilegien
ein Zusatz beigefgt werden, der den englischen Kaufleuten in allen
hansischen Gebieten, in Schonen und in Norwegen freundliche Behandlung
und das Recht, nach alter Gewohnheit frei und ohne Beschwerung und ohne
neue und ungewohnte Abgaben dort Handel zu treiben, zusicherte. Die
Gesandten lehnten die Annahme eines solchen Zusatzes unbedingt ab. Sie
htten keine Vollmacht, die Privilegien irgendwie verndern zu lassen,
zu vermindern oder zu vermehren[34].

Da auch ein weiterer Einigungsversuch, den die Hansen machten, um die
Verhandlungen jetzt noch zum Abschlu zu bringen, scheiterte, so mute
die Entscheidung vertagt werden. Das Parlament versprach, im nchsten
Frhjahr dem Kaufmann eine freundliche Antwort zu geben und seine
Klagen zu untersuchen. In aller Freundschaft und unter gegenseitigen
Versprechungen trennten sich darauf beide Parteien[35]. Wenn auch trotz
der langen Verhandlungen nichts Positives erreicht war, so war die
Gesandtschaft dennoch nicht ganz erfolglos. Die Hansen hatten durch die
Hartnckigkeit, mit der sie auf der bedingungslosen Herausgabe ihrer
Privilegien bestanden, erreicht, da die englischen Kaufleute ihre
vier Artikel fallen lieen und sich mit einem Zusatz, der ihnen ganz
allgemein freien Verkehr und Schutz in den hansischen Landen zusicherte,
begngen wollten. Zugleich hatten die Verhandlungen gezeigt, da das
Parlament und die Regierung den Wert des hansischen Handels fr England
wohl erkannten und eine Strung der Beziehungen nicht wnschten.

Aus diesem Grunde lie sich hoffen, da die neuen Verhandlungen ein
gutes Resultat fr die Hansen haben wrden. Als am 16. Januar 1380 das
Parlament wieder zusammentrat[36], reichten die deutschen Kaufleute im
Namen der schon abgereisten Gesandten eine Petition ein und baten um die
Auslieferung ihrer Privilegien. Zugleich bergaben sie ein Verzeichnis
der Beschwerden, deren Entscheidung auf dieses Parlament vertagt war.
ber den Gang der damaligen Verhandlungen sind wir nicht unterrichtet;
wir knnen aus den wenigen erhaltenen Urkunden nur die Hauptpunkte
erkennen. Man kam wieder auf den oben erwhnten Zusatzartikel zu
sprechen, scheinbar forderte das Parlament seine Annahme. Wir besitzen
nmlich eine Eingabe des Londoner Kontors, in der es ausfhrte, es habe
keine Macht und Autoritt, den genannten Artikel zu besiegeln. Seine
Hinzufgung scheine berhaupt unntig, da die Englnder in den
hansischen Gebieten frei und ungehindert seien[37].

Wie lange die Verhandlungen hierber noch hin und her gingen, was
endlich zum Fallenlassen dieses Artikels und zum Aufstellen eines neuen
fhrte, wissen wir nicht. Aus einer Petition der englischen Kaufleute
erfahren wir, da sich die Hansen mit folgendem Zusatzartikel
einverstanden erklrt hatten: Die englischen Kaufleute sollten, wenn sie
mit ihren Waren in die hansischen Gebiete kmen, freundlich behandelt
werden und frei Handel treiben knnen wie die Deutschen in England.
Geschehe dies nicht, so sollten alle hansischen Privilegien fr immer
aufgehoben werden[38]. Vergleichen wir die beiden Zusatzartikel, so
zeigt sich ein merkliches Zurckweichen der Englnder. Schonens und
Norwegens wird nicht mehr Erwhnung getan, nur ganz allgemein wird
fr die englischen Kaufleute gute Behandlung und freier Verkehr in
den Gebieten der deutschen Kaufleute gefordert. Das erklrt uns den
Widerstand der Hansen gegen die erste Formulierung des Zusatzes. Die
namentliche Erwhnung Schonens und Norwegens war es, an der sie sich
stieen. Die Forderung des freien Verkehrs in diesen Gebieten muten
die Englnder fallen lassen; sie erkannten damit gleichsam den dort
bestehenden Zustand an.

Obwohl die Hansen die Hinzufgung des Artikels zugestanden hatten, kam
es jetzt noch nicht zur Auslieferung der Privilegien. Es ist nicht zu
ermitteln, was die neue Verzgerung veranlat hat. Vielleicht war die
oben erwhnte Petition der englischen Kaufleute der Grund. Diese
erklrten, da die Hansen die Forderung des Artikels nicht erfllt
htten, und baten deshalb den Knig, die Privilegien jener aufzuheben
oder zu veranlassen, da sie sich gengend wegen der von ihnen verbten
Plnderungen und Gewalttaten verantworteten. Es wre mglich, da diese
Petition den Anla gab, die Privilegien noch zurckzuhalten[39].

Auf welche Weise die Angelegenheit endlich zur Erledigung kam, ob die
Deutschen sich ausreichend wegen der vorgebrachten Klagen verantwortet
haben, ob im Sommer noch irgendwelche Verhandlungen gefhrt worden sind,
wissen wir nicht[40]. Bekannt ist nur, da am 23. September 1380 die
Herausgabe der Privilegien erfolgte. Der Erzbischof Simon von Canterbury
lieferte sie an diesem Tage dem Londoner Kontor feierlich in Gegenwart
mehrerer englischer Groen im Palast zu Westminster aus[41]. Obwohl
die Hansen in die Hinzufgung der zuletzt genannten Bedingung hatten
willigen mssen, war der Sieg in diesem Streit durchaus auf ihrer Seite.
Schritt fr Schritt hatten die englischen Kaufleute zurckweichen
mssen. Sie hatten nicht einmal die Zurcknahme der gegen ihren Handel
auf Schonen gerichteten Bestimmungen erreicht.

Wenige Tage nach der Herausgabe der Privilegien setzte Richard II.
die alten Zollfreiheiten der Hansen wieder in Kraft. Er befahl seinen
Zolleinnehmern, die Brgschaften der Kaufleute aufzuheben und sie fr
gezahlte hhere Abgaben zu entschdigen. Auerdem erneuerte er die
Verordnungen Eduards III. vom Jahre 1361, welche die Hansen von den
neuen Tuchzllen befreiten[42].

Damit waren die hansischen Privilegien in ihrem ganzen Umfange
wiederhergestellt. Als Anfang 1381 der Londoner Mayor die Stelle eines
ltermanns der hansischen Kaufleute annahm[43], konnte es scheinen, als
ob die Zeiten Eduards III. mit ihrem guten Verhltnis zwischen der Hanse
und England wiedergekehrt seien. Aber daran fehlte viel. Die Gegenstze,
die den Streit verursacht hatten, bestanden fort. Die englischen Kaufleute
gaben ihre Forderungen, deren Durchsetzung sie diesmal nicht erreicht
hatten, nicht auf. Eine viel grere Gefahr erwuchs aber den Hansen
aus der zunehmenden Schwche des Knigtums und seiner steigenden
Abhngigkeit von den groen Parteien des Landes. Da die Macht fehlte,
die wie unter Eduard III. die verschiedenen Interessen auszugleichen
imstande war, erlangten die Stdte mit ihren fremdenfeindlichen
Bestrebungen immer mehr Einflu.

Doch auch auf hansischer Seite gab es viele, die der Ausgang des Streits
nicht befriedigte. In Preuen wollte die Mistimmung gegen die Englnder
nicht weichen, weil jene fr die zahlreichen Plnderungen preuischer
Schiffe keinen Schadenersatz leisteten, ja sogar die berflle auf
hansische Kauffahrer fortsetzten. In den Briefen, in denen sich der
Hochmeister und Danzig fr die Wiederherstellung der hansischen
Freiheiten bedankten, forderten sie dringend die schleunige Abstellung
der bergriffe und Mibruche und beschwerten sich bitter ber das
geringe Entgegenkommen, welches ihnen Richard und sein Rat gezeigt
hatten[44]. Die Preuen fanden jetzt aber noch weniger als vorher
die Untersttzung der andern Hansestdte. Diese stellten auf der
Johannisversammlung von 1381 den Antrag, die 1379 gegen die Englnder
gefaten Beschlsse aufzuheben, und teilten dem Hochmeister mit, da sie
eine Gewaltpolitik gegen die Englnder nicht mehr mitmachen wrden;
jetzt, wo die Privilegien ausgehndigt, der ungewhnliche Zoll abgeschafft
und den Geschdigten Genugtuung versprochen sei, wrden sie es nicht
verantworten knnen, wenn die Englnder in ihren Lndern gemieden und
gehindert wrden. Sie baten den Hochmeister, ihnen zu folgen, da sonst
der gemeine Kaufmann groen Schaden erleiden knne[45]. In demselben
Sinne beschlossen sie spter, nur die Schdigung der Englnder, die sich
an den Plnderungen hansischer Schiffe beteiligt hatten, zu gestatten.
Die wendischen und die westlichen Stdte, die eine englische Konkurrenz
nicht zu frchten hatten, waren zufrieden, ihrem Handel in England
wieder die gesetzmige Grundlage verschafft zu haben, und versprten
keine Lust, sich fr die weitergehenden Forderungen der Preuen
einzusetzen. Die Konflikte, die in den nchsten Jahrzehnten entstanden,
hatten immer den preuisch-englischen Gegensatz zum Anla. Die andern
Hansestdte traten in den Kampf nur ein, wenn der Bestand ihrer
Privilegien in England bedroht war, oder wenn die Klagen ihrer Brger
ber englische Gewalttaten berhandnahmen[46]. Mit vollem Recht sagte
daher 1387 ein Thorner Ratsherr, da von dem Verhltnis Preuens zu
England die Beobachtung der hansischen Privilegien abhinge[47].




 FUSSNOTEN ZU KAPITEL 2 -- CHAPTER 2 FOOTNOTES


 1:  Da die Hansen in der Zeit Eduards III. die hohen Wollsubsidien
     bezahlt haben, haben schon Keutgen S. 9 und Kunze in Hans. Gesch.
     Qu. VI Einleitung S. XLI dargelegt. Vgl. Hans. Gesch. Qu. VI n.
     107-113, 162, 164, 170, 172, Hans. U. B. II n. 608, 609, Anhang 1.
     Wie verhlt es sich aber mit dem sogenannten Pfund- und
     Tonnengeld? Kunze hat an der eben genannten Stelle gemeint, die
     hansischen Kaufleute seien 1351 von der Leistung der Subsidie
     befreit worden. Dies ist jedoch nur teilweise richtig. Sehen wir
     uns die erhaltenen Urkunden an, z. B. Hans. U. B. III n. 197. Dort
     heit es: nos pro eo, quod dilecti nobis Hildebrandus Suderman,
     Johannes Longe et Lubbertus de Losinge mercatores de hansa
     predicta manuceperant videlicet quilibet eorum in solidum coram
     consilio nostro de respondendo nobis de sex denariis de libra
     pisces et alia bona et mercimonia predicta ultra custumam trium
     denariorum de libra ab antiquo debitam pro dicto navigio
     inveniendo contingentibus, vobis mandamus,... Dieser Passus
     lautet in anderen Urkunden -- Hans. U. B. III n. 112, 195, 198
     -- hnlich. Wir sehen, die hansischen Kaufleute muten sich erst
     verpflichten, den Knig fr den Ausfall voll zu entschdigen, ehe
     sie von der direkten Zahlung der Subsidie befreit wurden.
     Auffllig ist auch, da in den Urkunden jeder Hinweis auf die
     carta mercatoria fehlt. Es wurde scheinbar fr ganz
     selbstverstndlich gehalten, da die hansischen Kaufleute die
     Subsidien bezahlen mten; nur aus besonderer Gnade gestattete
     ihnen der Knig einen anderen Weg der Bezahlung. In dieser
     Hinsicht ist zu beachten, da Eduard III. den Hansen 1354 ihre
     Privilegien unter der Bedingung besttigte, quod custumas et
     subsidia nobis in regno nostro Anglie debita inde solvant, ut
     debebunt. Hans. U. B. III n. 298.

 2:  Zum Jahre 1371 ist zwar eine solche Bewilligung in den
     Parlamentsakten nicht erwhnt, aber in dem Beschlusse von 1372
     heit es: Coment l'an passe estoit grante par un certein terme pur
     le sauf et seure conduement des niefs et merchandises ... un
     subside, c'est assavoir, de chescun tonell de vyn ... deus soldz
     et de chescun livre de quelconqe merchandie qe ce feust venant ou
     passant VI d, quel terme est ja passe,... Rot. Parl. II S. 310 
     15. -- Keutgen S. 11 sagt: "und wenn das Fageld dem immer fr die
     hansischen Kaufleute gltigen entsprach, so betrug das Pfundgeld
     das Doppelte." Diese Annahme ist nicht richtig. Denn es wurden
     Kustume und Subsidie nebeneinander erhoben. Durch die Bewilligung
     einer auerordentlichen Abgabe wurde fr diese Zeit der gltige
     Zolltarif nicht aufgehoben. Dies besttigen zahlreiche Urkunden
     aus den verschiedensten Jahren. Hans. U. B. II n. 608, III n. 195,
     197, 198, Hans. Gesch. Qu. VI n. 110, 113, 117, 162, 170, 172,
     Rot. Parl. III S. 124  15. Ferner drften sich, wenn Keutgen
     recht htte, die Hansen nur ber die widerrechtliche Erhebung von
     3 d, nicht aber von 6 d beschweren; denn ein Pfundgeld von 3 d
     muten sie ja immer bezahlen. Demnach betrug das Pfundgeld, das
     den Hansen damals abverlangt wurde, 9 d und das Tonnengeld 4 s.

 3:  Dieser Beschlu wird nur in dem Briefe des Londoner Kontors von
     1374 Juni 20 erwhnt. HR. I 2 n. 99.

 4:  Im Herbst 1373 bewilligte das Parlament dem Knige das Pfund- und
     Tonnengeld auf weitere zwei Jahre. Rot. Parl. II S. 317  12, HR.
     I 2 n. 99.

 5:  HR. I 2 n. 77  3, 8, 86  17, 18, auch 100.

 6:  Es ist nicht richtig, da die Gesandten zwischen Okt. 13 und Nov.
     23 in London gewesen sind, wie Keutgen S. 12 Anm. 2 meint. Die
     Gesandten lassen sich Nov. 25 noch in Brgge nachweisen -- HR. I 2
     n. 98 --, in London aber nicht vor Nov. 30 --HR. I 3 n. 68 --. Nun
     hat zwar Koppmann HR. I 2 S. 110 gemeint, da der Beschlu von
     1375 Nov. 25, wie sich aus dem Datum ergebe, nicht in Gegenwart
     der hansischen Ratssendeboten gefat sein knne. Aus der Fassung
     der Urkunde folgt aber, da dies dennoch der Fall war. Die Urkunde
     beginnt: Vort int selve jaer vorscreven up sunte Katherinen dach
     do wart over een ghedraghen ende gheordinert bi den selven
     vorscreven, dat.... Welches ist nun das vorhergenannte Jahr, und
     welches sind die Vorhergenannten, die auch diesen Beschlu faten?
     Im Kopialbuch des Stadtarchivs zu Kln folgt diese Urkunde
     unmittelbar auf den Reze zu Brgge von 1375 Sept. 8 -- HR. I 2 n.
     97 --. Auf das Jahr und die Abfasser des Rezesses mu sich demnach
     die Urkunde beziehen. Jahr und Abfasser sind in beiden
     Schriftstcken dieselben. Unsere Annahme, da die Gesandten nicht
     vor Nov. 30 in London gewesen sind, findet eine Sttze durch eine
     Reihe von Urkunden, in denen englische Bischfe den hansischen
     Ratsherren die Echtheit der von Eduard III. geschenkten Reliquien
     des heiligen Thomas von Canterbury bescheinigten. Lb. U. B. IV n.
     275, 276, S. 298 Anm. 1. Sie sind Dez. 6 und 7 in London
     ausgestellt und setzen natrlich die Anwesenheit Swertings und
     Betekes in London fr diese Zeit voraus. Zwei andere hnliche
     Urkunden sind in Brgge Dez. 18 und 21 ausgestellt. Lb. U. B. IV
     S. 298 Anm. 1. Zu dieser Zeit waren also die Gesandten schon
     wieder in Brgge. Ein Londoner Aufenthalt der Gesandten vor diesem
     von Nov. 30--Dez. 7 lt sich durch nichts nachweisen. Auch die
     Privilegienbesttigung von Nov. 23 kann nicht zum Beweise dafr
     ins Feld gefhrt werden, denn es deutet nichts darauf hin, da sie
     eine Folge der Verhandlungen zwischen den Gesandten und dem Rate
     war.

 7:  Hans. U. B. IV n. 516.

 8:  HR. I 3 n. 317.

 9:  Unter den englischen Klagen nahmen die ber Thomas Hustede, von
     dem viele englische Kaufleute auf Schonen schwer geschdigt sein
     wollten, einen breiten Raum ein. HR. I 3 n. 319  3-5. Schon im
     Jahre 1372 beklagte sich Eduard III. im Auftrage seiner Kaufleute
     bei Lbeck ber diesen Thomas Hustede, der im Sommer zuvor
     englische Kaufleute um gekauften Hering betrogen haben sollte.
     Hans. U. B. IV n. 421. Nach den englischen Klagen war Hustede
     "vout de Falsterbuthe" oder "seigneur du chastel de Falsterbothe".
     Die beiden Schlsser Skanr und Falsterbo befanden sich seit dem
     24. Mai 1370 im Pfandbesitz der deutschen Stdte, welche am
     27. Okt. 1371 die Verwaltung der Schlsser dem dnischen
     Reichshauptmann Ritter Henning von Putbus bertrugen. HR. I 1 n.
     524, 2 n. 20; vgl. Schfer S. 524 f. Henning von Putbus hatte aber
     nach seiner eigenen Aussage auf dem Hansetage zu Stralsund, 1374
     Mai 21, schon vor dem Okt. 1371 Schlo Falsterbo in Besitz. HR. I
     2 n. 73  2. Er war demnach im August 1371 der einzige, der als
     Herr von Falsterbo bezeichnet werden konnte. Was war nun Thomas
     Hustede? Schlovogt von Falsterbo auf keinen Fall. Ein Mann dieses
     Namens kommt sonst nirgends vor. Es liegt der Verdacht nahe, da
     es sich hier um erlogene englische Klagen handelt. Wie dem auch
     sei, auf keinen Fall drfen wir diese Klagen verwenden, um zu
     schildern, welche Bedrckungen englische Kaufleute durch die
     Hansen auf Schonen auszustehen hatten. Wenn diese Klagen
     fortfallen, was bleibt da von den 1375 von den Englndern
     vorgebrachten Beschwerden brig? Wir sehen daraus, da wir
     englische Klagen sehr skeptisch aufnehmen mssen. Die englischen
     Kaufleute nahmen es oft mit der Wahrheit nicht sehr genau und
     neigten zu malosen bertreibungen, ja sie scheuten selbst vor
     Lgen nicht zurck. Ihre Klagen ber hansische Bedrckungen und
     Gewalttaten hatten oft nur den Zweck, den Knig und die anderen
     Stnde gegen die Hansen aufzureizen und sie ihren Forderungen
     geneigt zu machen, oder die englischen Kaufleute wollten den meist
     berechtigten hansischen Beschwerden mglichst viele von ihrer
     Seite entgegenstellen knnen. Bei dem geringen Material werden wir
     die englischen Klagen nur selten als direkt falsch und erlogen
     nachweisen knnen. Aber so viel sehen wir, da wir englische
     Klagen nie gutglubig als richtig hinnehmen drfen. Ich habe noch
     an einigen anderen Beispielen die Unrichtigkeit oder wenigstens
     starke bertreibung englischer Klagen gezeigt. Siehe S. 24 Anm. 1,
     42 Anm. 1.

 10: HR. I 3 n. 318  5.

 11: Lb. U. B. IV n. 275, 276, S. 298 Anm. 1, Hans. U. B. IV n. 520,
     521.

 12: Hans. U. B. IV n. 569, 571. Vgl. Schanz I S. 398.

 13: Rot. Parl. III S. 16  52, 27  126, 127.

 14: Hans. U. B. IV n. 600.

 15: HR. I 3 n. 102. In den siebziger und achtziger Jahren begegnet mit
     steter Regelmigkeit auf englischer Seite die Klage, da die
     Hansen ihren Schiffern verbten, englische Gter zu fhren, oder
     nicht dulden wollten, da englische und hansische Waren zusammen
     in hansischen Schiffen befrdert wrden. HR. I 2 n. 210  8,1, 3
     n. 102, 318  3. Die hansischen Gesandten erklrten 1379 diese
     Klage fr durchaus unbegrndet und wiesen ihr gegenber auf die in
     der Themse liegenden Schiffe hin, welche aus Schonen und Preuen
     die Waren englischer und hansischer Kaufleute zusammen hergefhrt
     hatten. HR. I 2 n. 210  8,1. Neben andern Zeugnissen (Hans. U.
     B. IV n. 666, 1085, Hans. Gesch. Qu. VI n. 260) zeigen auch die
     1388 berreichten englischen Klageartikel, da zu jener Beschwerde
     kein berechtigter Grund vorhanden war. Die englischen Kaufleute
     zhlten nmlich damals eine ganze Reihe von Fllen auf, in denen
     sie hansische Schiffe befrachtet hatten. HR. I 3 n. 404A  25
     ff., auch 202  9.

 16: Hans. U. B. IV n. 603, HR. I 3 n. 103.

 17: Ein gutes Bild von dem Anteil der Londoner an dem Vorsto gegen
     die Hansen gibt der Brief des Kontors an Lbeck. HR. I 3 n. 103,
     vgl. auch 2 n. 159, 160.

 18: Hans. U. B. IV n. 626, 643, 646, 663, 667, 677.

 19: HR. I 3 n. 103.

 20: HR. I 2 n. 156  1, 14. Vgl. Keutgen S. 29 ff., auch Koppmann
     S. 117.

 21: Hans. U. B. IV n. 631, HR. I 2 n. 159-161, 164.

 22: HR. I 2 n. 162, 163.

 23: HR. I 2 n. 170  1, 3 n. 113, 116, 118, 8 n. 896.

 24: Rot. Parl. III S. 47  74.

 25: Hans. U. B. IV n. 645, 647, HR. I 2 n. 212. Da die englischen
     Kaufleute damals diese vier Forderungen aufgestellt und der Knig
     ihre Annahme durch die Hansen zur Bedingung der Herausgabe der
     Privilegien gemacht hat, geht klar hervor aus einer Stelle des
     Berichts der hansischen Gesandten: Der Bote des Kontors meldete
     ihnen, dat de koning van Enghelant unde sin eddele rad nicht
     noghaften en weren an der stede breven, de en ghesant weren, men
     se wolden tovoren en antworde hebben van den steden uppe de 4
     punte, de en over screven weren..., er deme copmanne sin
     confirmacie wedder werden mochte. HR. I 2 n. 210  1. Auch der
     Brief des Erzbischofs von Canterbury spricht von "gravamina", auf
     welche die Hansestdte antworten sollten. HR. I 2 n. 211. Keutgen
     legt in seiner Darstellung S. 31 ff. nicht den gebhrenden
     Nachdruck darauf, da die englischen Kaufleute im Herbst 1378 vier
     bestimmte Forderungen aufstellten.

 26: Die Briefe werden in dem Schreiben Lbecks an die preuischen
     Stdte erwhnt. HR. I 3 n. 120.

 27: HR. I 2 n. 214.

 28: HR. I 3 n. 122, auch 2 n. 174  15, 16.

 29: HR. I 2 n. 174  6, 7. Vortmer also von den articlen, deme
     copmanne in Engheland lighende von dem koninghe unde syme rode
     bescreven ghegebin in eynem brive: uns dunket ratsam syn, dat em
     der sulven articlen nyn volgin solle noch overgeven von den
     mynsten bet an dat groteste, wen is nicht wol moghelich is, in
     alsodanner begheringhe im to volgin. Es ist ganz klar, da hier
     nicht von den hansischen Privilegien, wie Keutgen S. 28 meint,
     sondern von den vier englischen Forderungen die Rede ist.

 30: HR. I 2 n. 190  7, 12.

 31: Im Reze ist ihr Inhalt skizziert angegeben. HR. I 2 n. 190  12.
     Da die Stdte von den englischen Forderungen schwiegen, zeigt die
     S. 27 Anm. 2 zitierte Stelle aus dem Bericht der hansischen
     Gesandten, wie auch der Brief des Erzbischofs. HR. I 2 n. 211.

 32: HR. I 2 n. 210  1, 211.

 33: HR. I 2 n. 210  1-10, 213.

 34: HR. I 2 n. 210  11-13.

 35: HR. I 2 n. 210  14, 15. Am 23. Dezember trafen die beiden
     Gesandten wieder in Brgge ein. HR. I 2 n. 192  9.

 36: Rot. Parl. III S. 71  1.

 37: Hans. U. B. IV n. 671-673.

 38: Hans. U. B. IV n. 674. ber die Datierung der beiden Petitionen,
     der hansischen und englischen, vgl. Hans. U. B. IV S. 276 Anm. 1.

 39: Vgl. Daenell, Geschichte der Hanse S. 39.

 40: Vielleicht stehen hiermit die drei Schreiben Richards an die
     hansischen Kaufleute in Bergen und auf Schonen und an den Rat von
     Lbeck in Zusammenhang, in denen er um freundliche Behandlung der
     Bergen und Schonen besuchenden englischen Kaufleute bat. Hans. U.
     B. IV n. 685-687.

 41: HR. I 2 n. 225. ber die Datierung der Aufzeichnung vgl. Keutgen
     S. 37 Anm. 5.

 42: Hans. U. B. IV n. 697, 711, 712, 718, Hans. Gesch. Qu. VI n. 210,
     211.

 43: Hans. U. B. IV n. 709.

 44: HR. I 3 n. 142, 143.

 45: HR. I 2 n. 232  4, 236, 248  3, 266  14, 276  2.

 46: Vgl. Sattler, Die Hanse und der deutsche Orden in Preuen bis zu
     dessen Verfall. Hans. Gesch. Bll. Jg. 1882 S. 82 ff.

 47: Hans. U. B. IV n. 888.




3. Kapitel.

Die englische Zoll- und Fremdenpolitik unter Richard II. Der
preuisch-englische Konflikt von 1385 bis 1388.


Die hansischen Kaufleute erfreuten sich nach 1380 nur kurze Zeit des
ungestrten Genusses ihrer Privilegien. Ihre Klagen ber die Verletzung
ihrer Rechte begannen bald wieder. Der Knig und die Stdte nahmen
auf sie keine Rcksicht mehr und schoben sie wiederholt, ohne auf
die Beschwerden der Kaufleute zu achten, beiseite. Da die englische
Regierung sich unter Richard II. in stndiger Geldnot befand, erhhte
sie die Zlle und wollte auch die Hansen zu den neuen Abgaben, welche
von allen Kaufleuten getragen wurden, heranziehen. Ihre Haltung fand
durchaus die Billigung des gesamten Landes; das Parlament fgte seinen
Bewilligungen hufig hinzu, da die Zlle von den einheimischen und
fremden Kaufleuten in gleicher Weise ungeachtet aller entgegenstehenden
Privilegien erhoben werden sollten[1].

Whrend die Hansen die hohen Wollsubsidien scheinbar widerspruchslos
bezahlten, verweigerten sie wie unter Eduard III. die Leistung des
Pfund- und Tonnengeldes. Im Jahre 1382 bewilligte das Parlament nach
lngerer Unterbrechung die beiden Subsidien wieder auf zwei Jahre[2].
Als die Kaufleute von der Gildhalle unter Berufung auf ihre Privilegien
die neuen Abgaben ablehnten, lie der Knig durch seinen Rat die
Berechtigung des hansischen Anspruchs untersuchen. Die Entscheidung
fiel, wie nicht anders zu erwarten war, zu Ungunsten der Hansen aus.
Richard II. befahl nun den Zolleinnehmern, sich an die hansischen
Proteste nicht weiter zu kehren und in Zukunft die Subsidien von jenen
wie von allen andern Kaufleuten einzuziehen. Als die Hansen dann noch
Widerstand zu leisten suchten, lie er drei von ihnen ins Gefngnis
werfen und einen Teil ihrer Gter mit Beschlag belegen. Diesem
energischen Vorgehen des Knigs muten sich die Hansen fgen. Spter
schwangen sie sich wohl noch ein paarmal zu Beschwerden und Protesten
auf, gelegentlich erhoben auch die Stdte und der Hochmeister
Vorstellungen beim Knig und seinem Rat. Aber es half nichts. Solange
Richard II. regierte, muten die hansischen Kaufleute das Pfund- und
Tonnengeld bezahlen[3]. Auch zu den andern neuen Steuern wurden die
Hansen wie die Einheimischen und die anderen Fremden herangezogen. Im
Jahre 1397 bewilligte das Parlament eine Kopfsteuer, welche auch den
fremden Kaufleuten abverlangt werden sollte[4]. Aus verschiedenen Klagen
erfahren wir ferner, da die Hansen die Zehnten und Fnfzehnten bezahlen
muten[5].

Bei der Ausfuhr von Tuch war es den hansischen Kaufleuten bisher
gelungen, eine ber die in der carta mercatoria festgesetzten Zlle
hinausgehende Belastung fernzuhalten, obwohl schon unter Eduard III.
mehrmals der Versuch gemacht worden war, sie zu den 1347 eingefhrten
hheren Tuchzllen heranzuziehen[6]. In der Mitte der achtziger Jahre
wurden auch in diesem Punkte die hansischen Privilegien beiseite
geschoben. Whrend die englische Regierung beim Export ungefrbter
Tuche, wie es scheint, die alten niedrigen Zollstze bestehen lie[7],
forderte sie den Hansen bei der Ausfuhr von schmalen Tuchen und Stcken
von Tuch neben dem alten Wertzoll von 3 d vom  auch noch den unter
Eduard III. eingefhrten Stckzoll ab, und auerdem erhob sie von den
ausgefhrten Kerseys einen Zoll von 12 d von je drei Stck. Das Vorgehen
der englischen Regierung rief groe Erregung unter den Hansen hervor.
Wiederholt reichten sie beim Parlament Petitionen ein und baten um
die Aufhebung der unrechtmigen Zlle. Die neue Abgabe auf Kerseys
erklrten sie nicht tragen zu knnen. Wrde sie nicht abgeschafft, so
shen sie sich gentigt, die Ausfuhr von Kerseys einzustellen[8].
Die Hansen fanden in diesem Punkte die Untersttzung der englischen
Kaufleute, welche gleichfalls den neuen Zoll sehr drckend empfanden.
Auf Bitten der Gemeinen hob ihn der Knig im Januar 1390 bis zum
nchsten Parlament auf. Dann gab er den Gemeinen auf ihr erneutes
Drngen die Antwort, da bei der Ausfuhr von Tuch die bestehenden
Verordnungen und Statuten beobachtet werden sollten[9]. Ob dieser
Bescheid des Knigs als eine Zusage zu deuten ist, und ob der Zoll
aufgehoben wurde, knnen wir nicht entscheiden. Die Klagen der englischen
Kaufleute hrten damals auf. Die Hansen beschwerten sich aber noch 1407,
da die Zolleinnehmer sie zwngen, beim Export von schmalen Tuchen,
Stcken von Tuch und Kerseys ungewohnte Abgaben zu zahlen[10].

Unter der schwachen Regierung Richards II., die ein steter Kampf
zwischen dem Knig und den Groen um die Macht im Reiche war, erlangten
die aufblhenden Stdte einen nicht zu unterschtzenden Einflu auf die
Leitung der ffentlichen Angelegenheiten. Die Handelspolitik wurde
in bereinstimmung mit den Wnschen Londons gefhrt, mit dessen
wohlhabenden Brgern die Krone ihre Geldgeschfte machte[11]. Den
Stdten wurden ihre alten Vorrechte wieder verliehen. 1393 verbot der
Knig den auswrtigen Kaufleuten den Handel untereinander und im Detail.
Die Fremden verloren damals diese beiden Haupterrungenschaften aus der
Zeit Eduards III. fr immer. Die Stdte hatten in der Fremdenfrage
gesiegt. Ein Jahrzehnt spter wurde auch der Grundsatz, da die fremden
Kaufleute in England ebenso behandelt werden sollten wie die Englnder
in den Lndern jener, vom Knig und Parlament als Gesetz anerkannt[12].

Sobald London wieder in den Besitz seiner Freiheiten gekommen war,
wandte es diese auch auf die Hansen an, ohne sich um die Privilegien
jener zu kmmern. Wiederholt begegnet uns in den achtziger und
neunziger Jahren die Klage, da die Londoner den Handel der Hansen mit
Nichtbrgern zu verhindern suchten, ihnen das Halten eigner Herbergen
verboten und den stdtischen Scho abforderten. Das Londoner Kontor
klagte, da die Stadt den Kaufmann hart verfolge und seine Privilegien
beseitigen wolle[13]. Wie sehr man in London damals bestrebt war, den
Geltungsbereich der hansischen Freiheiten einzuschrnken, zeigt eine
Petition zweier Londoner Sheriffs, welche forderte, da die hansischen
Kaufleute bei dem Import von Produkten, welche nicht aus ihrer Heimat
stammten, zu den stdtischen Zllen herangezogen werden sollten, da sie
nach ihren Privilegien nur fr eigne Waren Zollvergnstigungen genieen
drften[14]. Wre der Grundsatz anerkannt worden, so wre ein groer
Teil der hansischen Einfuhr, wie Wein aus Rochelle und Bordeaux und
Baiensalz, erheblich hher belastet worden. Der Petition wurde aber
damals nicht stattgegeben.

Wie es scheint, trugen in der Mitte der achtziger Jahre die Umtriebe
eines einzelnen dazu bei, die Beziehungen zwischen den Londonern
und den Hansen noch mehr zu verwirren. Der ehemalige hansische
ltermann Christian Kelmar aus Dortmund, der 1383 wegen Verletzung der
Rechtssatzungen des Kontors aus dem hansischen Recht ausgestoen worden
war, suchte sich durch Aufhetzung der Londoner Behrden an seinen Gegnern
im Kontor zu rchen. Durch ungeheuerliche Lgen, die er in der Stadt
verbreitete, nahm er den Rat und die ffentliche Meinung gegen die
Kaufleute von der Gildhalle ein. Er allein sei schuld, da die Stadt den
Deutschen nicht wohlgesinnt sei und die Privilegien beschrnken wolle,
schrieb das Kontor wiederholt an die Hansestdte[15].

Die eben geschilderten Verletzungen ihrer alten Handelsgewohnheiten
erregten bei den Stdten groen Unwillen. Sie versuchten auf Betreiben
ihrer Kaufleute mehrmals, vom Knig und Parlament die Zurcknahme der
gegen ihre Privilegien gerichteten Manahmen zu erlangen, erhielten
aber immer ablehnende Antworten. Im Sommer 1385 erklrten deshalb die
Kaufleute, sie wollten das Kontor lieber rumen als in ihrer Lage noch
lnger aushalten[16].

Durch eine neue schwere Gewalttat der Englnder wurde zur selben Zeit
der Bruch unvermeidlich. Im Mai plnderte eine englische Flotte im Swin
hansische Kauffahrer, darunter sechs preuische Schiffe, und nicht genug
damit wurde in England den geschdigten Kaufleuten jede Genugtuung fr
ihre Verluste versagt. Man wies sie mit den hhnischen Worten ab: "Was
klagt ihr? In Preuen habt ihr englische Kaufleute und Waren genug.
Haltet euch an diesen schadlos!"[17].

Erbittert ber die schmachvolle Behandlung, die sie von den Englndern
erfahren hatten, forderten die preuischen Kaufleute vom Hochmeister
dringend die Beschlagnahme alles englischen Guts in Preuen. Konrad
Zllner wird wohl hierauf bereitwilliger eingegangen sein, als er
es spter Richard gegenber darstellte, da auch der Orden durch den
berfall groe Verluste erlitten hatte[18]. Der preuische Stdtetag
beschlo am 18. Juli, in Danzig und Elbing englisches Gut in der Hhe
des Schadens zu beschlagnahmen und zwei Boten nach England zu senden,
welche Ersatz fr den neuen und alten Schaden fordern sollten. Um diesem
Verlangen greren Nachdruck zu geben, wurde den preuischen Schiffern
verboten, englisches Gut zu fahren[19].

Als man in England von der Beschlagnahme erfuhr, lie die Regierung
allen hansischen Kaufleuten das Versprechen abnehmen, da sie sich und
ihre Gter nicht aus dem Lande entfernen wrden[20]. Bald liefen aber
die ungeheuerlichsten Gerchte von schweren Unbilden, welche die in
Danzig gefangen gesetzten englischen Kaufleute ertragen mten, im Lande
um[21]. Diese Lgenmeldungen und das Drngen der Kaufleute bewogen den
kniglichen Rat, zur Vergeltung hansische Waren mit Beschlag zu belegen
und hansische Kaufleute ins Gefngnis zu werfen. Im Oktober reichten
die nach Preuen handelnden Kaufleute dem Knige eine Petition ein,
ihnen zu gestatten, da sie sich fr ihren Verlust in Preuen an dem
beschlagnahmten hansischen Gut schadlos halten knnten, und auf Grund
des Vorbehalts, unter dem 1380 die Privilegien ausgeliefert worden
waren, diese aufzuheben. Der Knig bewilligte weder das eine noch das
andere. Vielmehr gelang es den nichtpreuischen Hansen, ihre Unschuld in
dieser Sache darzutun. Noch vor Schlu des Jahres lie Richard II. die
Beschlagnahme ihrer Gter aufheben; nur die preuischen blieben im
Gewahrsam[22].

Inzwischen hatte sich aus Preuen die auf der Marienburger Tagung
beschlossene Gesandtschaft aufgemacht und war bis Holland gekommen. Hier
sollte sie ihr Ende finden. Heinrich von Alen, der Bote des Ordens,
starb in Holland, und Hartwig Beteke, der stdtische Vertreter, lag dort
lngere Zeit krank[23]. Im Frhjahr 1386 entschlo man sich deshalb in
Preuen, eine neue Gesandtschaft, bestehend aus zwei Ordensrittern und
einem Thorner Ratsherrn, nach England zu senden. Zu gleicher Zeit verbot
der Hochmeister jeden Verkehr seiner Untertanen mit England[24]. Am 15.
April wurde die preuische Gesandtschaft von Knig Richard in Eltham
feierlich empfangen und bergab ihm die Briefe und Geschenke des
Hochmeisters. Beinahe ein Vierteljahr lang hielten sich die Gesandten in
England auf. ber ihre Ttigkeit sind wir durch einen ausfhrlichen
Bericht vorzglich unterrichtet. Es wurde nur ber die Vorflle im Swin
verhandelt. Eine Einigung wurde aber nicht erzielt, da jede Partei bei
ihrer Ansicht blieb. Die Englnder erklrten, sie shen alles, was sie
in Feindesland vorfnden, als Feind an und glaubten ehrbaren Rittern und
Knechten mehr als Schiffern und anderen gewhnlichen Leuten. Vergeblich
machten die Preuen dagegen geltend, da es ungerecht wre, wenn sie
durch den Krieg zwischen England und Frankreich Schaden leiden sollten.
Sie seien doch nicht, wenn sie nach England segelten, des franzsischen
Knigs Feinde oder, wenn sie Frankreich besuchten, die Englands. Als
dann der englische Rat den Vorschlag machte, auch die englischen Klagen
mitzuverhandeln, muten die Gesandten dies aus Mangel an Vollmacht
ablehnen. Nun wnschten die Englnder, da die Preuen, wie sie sagten,
nur bevollmchtigt seien zu nehmen, aber nicht zu geben, die Ansetzung
eines neuen Tages zur Verhandlung der beiderseitigen Klagen. Es blieb
den Preuen weiter nichts brig, als den Vorschlag anzunehmen. Die
Bitte des Rats, in der Zwischenzeit den Verkehr zwischen beiden Lndern
freizugeben und die Beschlagnahme aufzuheben, erfllten sie aber nicht,
da dann die Englnder das Ihrige wieder htten, whrend den preuischen
Kaufleuten noch keine Genugtuung zuteil geworden sei[25].

Die Ergebnislosigkeit der Verhandlungen und die Unnachgiebigkeit der
Englnder veranlaten Konrad Zllner, sofort schrfere Manahmen
zu ergreifen. Um jeden Verkehr mit England, auch den, welchen die
Hansestdte vermittelten, zu verhindern, verbot er die Einfuhr des
englischen Tuchs und jeder andern englischen Ware von der See und vom
Lande her und die Ausfuhr von Asche, Pech, Teer und Holz jeder Art[26].
Die englischen Kaufleute verlieen daraufhin in groer Zahl das
ungastliche Preuen und wandten sich nach Stralsund. Doch waren dort
ihre Geschfte infolge der bermchtigen Konkurrenz des flandrischen
Tuchs nur gering, und sie sehnten sich nach Preuen zurck, zumal auch
die Stralsunder Flandernfahrer ihren Aufenthalt nicht gern sahen[27].

Trotz der vershnlichen Stimmung, die bei den nach Preuen handelnden
englischen Kaufleuten herrschte, kam ein Ausgleich vorlufig noch nicht
zustande. Richard hatte zwar, wie er London am 23. Mrz 1387 mitteilte,
Gesandte nach Preuen abgeschickt, aber ber deren weiteres Schicksal
erfahren wir nichts[28]. Keutgen hat wohl recht, in den damaligen
inneren Wirren Englands den Grund zu vermuten, der die Abfertigung der
versprochenen Gesandtschaft immer wieder verzgerte[29].

Unter den preuisch-englischen Zwistigkeiten hatten auch die
nichtpreuischen Hansen in England viel zu leiden. Ihre beschlagnahmten
Gter wurden ihnen trotz des Versprechens nur teilweise herausgegeben,
und oft kam es vor, da ihre Waren wegen angeblich preuischer Herkunft
angehalten wurden[30]. Auerdem mehrten sich ihre Klagen, da weder der
Knig noch die Stdte ihre Freiheiten anerkennen wollten[31]. Dies alles
bewog die wendischen Stdte, im Sommer 1388 zum Schutze ihrer Kaufleute
und ihrer Privilegien alles englische Gut in Stralsund beschlagnahmen zu
lassen.

Die beiden hansischen Gruppen versuchten, wie es scheint, damals nicht,
sich zu einem einheitlichen Vorgehen gegen England zusammenzuschlieen.
Waren es etwa die Preuen, die ein Zusammenwirken nicht wnschten?
Befrchteten sie, da die wendischen Stdte wie frher ihre speziellen
Interessen nicht eifrig genug wahrnehmen wrden?

Das Vorgehen der Stdte beantwortete Richard sofort mit der Beschlagnahme
des hansischen Guts; zugleich verbot er seinen Kaufleuten, Schonen und
die andern Ostseelnder aufzusuchen[32]. Doch machte sich jetzt das
Friedensbedrfnis in England noch dringender geltend als frher. England
konnte den Handelskrieg mit den beiden hansischen Gruppen nicht lange
aushalten. Es mute an Unterhandlungen denken. Die lngst verheiene
Gesandtschaft ging nach Preuen ab[33]. Am 28. Juli wurde sie in der
Marienburg vom Hochmeister Konrad Zllner empfangen. Nach lngeren
Verhandlungen kam drei Wochen spter am 21. August ein Vertrag
zustande[34]. Er verfgte die Aufhebung der Beschlagnahme in Preuen
und England. In diesem Punkt muten die Preuen nachgeben; sofortige
Entschdigung ihrer Kaufleute konnten sie nicht erlangen. Ferner
bestimmte der Vertrag, da alle Kaufleute, die Schaden erlitten zu haben
glaubten, ihre Klagen an vier festgesetzten Terminen vor den Knig und
den Hochmeister bringen sollten.

Der Schlu des Vertrages enthielt Bestimmungen ber den englischen
Handel in Preuen. Die englischen Kaufleute sollten nach ihren alten
Gewohnheiten mit ihren Waren in allen preuischen Hfen landen, alle
Mrkte aufsuchen und mit jedermann Handel treiben drfen. Daenell hat
gemeint, da durch dieses Abkommen die preuischen Stdte auf eine
Politik Verzicht leisteten, die auf eine Einschrnkung des englischen
Handels nach und in den Ostseestdten ausgegangen war[35]. Ich kann in
dem Vertrage eine Aufgabe der bisherigen hansischen Handelspolitik nicht
sehen und glaube, da Daenell diesen Bestimmungen des Vertrags zu groe
Bedeutung beimit. Dieselbe Freiheit war schon 1380 den englischen
Kaufleuten in dem Zusatz zu den Privilegien verliehen worden. An dem
bestehenden Zustande hatte dies aber nichts gendert. Die Preuen
gewhrten den Englndern durch den Vertrag nicht nach dem Vorbilde der
hansischen Privilegien bestimmte Rechte, die ihrem Verkehr eine feste
Grundlage htten geben knnen[36]. Dieser sollte sich vielmehr nach wie
vor nach den "alten Gewohnheiten" regeln. Welche Freiheiten aber
darunter zu verstehen waren, war ungewi, und jeden Augenblick konnte
hierber Streit ausbrechen. Die unklare Fassung der bereinkunft barg
den Keim zu neuen Konflikten in sich.

Eine Beschrnkung, die dem englischen Handel sehr lstig war, fiel
allerdings damals. Der Stapelzwang wurde aufgehoben. Doch war dies
weniger eine Folge der englischen Forderung und des Vertrages als des
Widerstandes, den diese Maregel in Preuen selbst gefunden hatte. Aus
dem Gutachten der preuischen Stdte auf die Werbung der englischen
Gesandten geht hervor, da der Stapelzwang im Lande selbst viele Gegner
hatte. Danzig vor allem wird sich wohl durch ihn benachteiligt gefhlt
haben. Nur Elbing und Braunsberg sprachen sich 1388 fr die Beibehaltung
des Stapels aus. Den Gsten wurde damals wieder der unbeschrnkte
Handel in Preuen gestattet, es wurde ihnen nur verboten, die
preuischen Hinterlnder aufzusuchen[37].

Nach dem glcklichen Abschlu in Preuen begannen die englischen
Gesandten auf Befehl Richards auch mit den wendischen Stdten
Verhandlungen ber die Beilegung der gegenseitigen Beschwerden und den
Abschlu eines Vertrages. Wie es scheint, fhrten die Verhandlungen,
ber die wir nicht unterrichtet sind, zu einem guten Ergebnis. Richard
hob Ende September die Beschlagnahme der hansischen Gter auf und nahm
das Verbot der Fahrt nach Schonen und den Ostseelndern zurck, da die
Englnder in den wendischen Stdten mit Ausnahme Stralsunds wieder frei
verkehren knnten[38].

Als am 19. Oktober die beschlagnahmten preuischen Gter zurckgegeben
wurden[39], war der Friede berall hergestellt. Es begannen nun zwischen
Preuen und England die Entschdigungsverhandlungen[40]. Im Sommer 1389
erschien eine preuische Gesandtschaft in England, um die Klagen ihrer
Kaufleute vorzubringen[41]. Dank vieler Bemhungen erlangten sie
wenigstens einen teilweisen Ersatz. Der englische Reichsrat zahlte den
Gesandten sofort 3000  aus und gestand ihnen auerdem fr die im Swin
weggenommenen Schiffe eine Entschdigung von 3000 Nobeln zu[42]. Als
die Preuen noch mehr forderten, wiesen die Englnder ihre Ansprche
zurck. Vergeblich trat der Hochmeister mehrmals beim Knige fr seine
geschdigten Untertanen ein, die zur Geltendmachung ihrer Forderung
selbst nicht mehr imstande waren[43]. Soweit wir sehen, erfllten die
Englnder nicht einmal die 1389 eingegangenen Verpflichtungen. Ihre
Haltung gefhrdete von Anfang an den Bestand des Ausgleichs[44].




 FUSSNOTEN ZU KAPITEL 3 -- CHAPTER 3 FOOTNOTES


 1:  Rot. Parl. III S. 38  30, 220  18, 244 , 12, 245  17, 279 
     16.

 2:  Rot. Parl. III S. 124  15.

 3:  Hans. U. B. IV n. 753, 759, 761, 762, 1054, HR. I 4 n. 196, 8 n.
     909, 921  8, Hans. Gesch. Qu. VI n. 327  3, 10. 1392 befreite
     Richard die hansischen Kaufleute von den neuen Zllen bei der
     Ausfuhr ungefrbter Tuche unter der Bedingung, da sie das
     Pfundgeld von 12 d bezahlten. Hans. U. B. V n. 21. Im 15.
     Jahrhundert erregte die Subsidienfrage noch mehrere Male Streit
     zwischen den hansischen Kaufleuten und den englischen Knigen.

 4:  Rot. Parl. III S. 58  17.

 5:  Hans. U. B. IV n. 910, V n. 843, HR. I 8 n. 921  3, Hans. Gesch.
     Qu. VI n. 327  8. Ihre Vorstellungen scheinen hier mehr Erfolg
     gehabt zu haben als sonst. 1398 und 1408 wurden sie von der
     Leistung der bewilligten Zehnten und Fnfzehnten auf Grund ihrer
     Privilegien befreit. Hans. U. B. V n. 348, 828.

 6:  Hans. U. B. III n. 397, IV n. 1-3, 5. Siehe S. 9.

 7:  Hans. U. B. V n. 21.

 8:  Hans. U. B. IV n. 998, 1074, HR. I 8 n. 909, 921  7. ber diesen
     Stckzoll vgl. Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XXXIX.

 9:  Rot. Parl. III S. 272  55, 281  31, 294  43. Die Antwort
     lautete: Pur ce qe le roi est enheritez par descent apres la mort
     de ses progenitours de custume de toutz maneres des draps faitz de
     leyne en Engleterre et passantz hors du roialme, le roi voet, qe
     toutz ceux qe vorront passer ascuns draps, soient ils kerseys ou
     autres, paient ent la custume, solonc les ordeinances et estatutz
     en faitz.

 10: Hans. Gesch. Qu. VI n. 327  6. Am 1. Dez. 1391 befreite Richard
     die Hansen nur von den stdtischen Zllen, die seit einiger Zeit
     in Southampton erhoben wurden. Hans. U. B. IV n. 1045, 1073, 1074,
     1076. Dies kommt bei Daenell I S. 68 und Geschichte der Hanse S.
     172 nicht klar zum Ausdruck.

 11: Vgl. Cunningham S. 377 ff.

 12: Rot. Parl. III S. 308  33, 542  79; vgl. Ashley II S. 14 ff.

 13: HR. I 8 n. 913, 921  1, 2, Hans. Gesch. Qu. VI n. 327  1, 2,
     Hans. U. B. IV n. 835, 936  4, V n. 90.

 14: Hans. U. B. IV n. 806.

 15: HR. I 8 n. 913, Hans. U. B. IV n. 786, 835, Hans. Gesch. Qu. VI n.
     227. Christian Kelmar mu ein angesehener Kaufmann der Gildhalle
     gewesen sein. In einer Bittschrift an den Knig sagt er von sich,
     da er tunc temporis mercator dives sufficiens et non modicum
     valens ymmo tam illustrissime et graciosissime domine regine ... ac
     eciam militibus et armigeris, qui cum dicta regina applicuerunt de
     partibus exteris, quam a pluribus aliis mercatoribus ac probis et
     fidedignis dicte civitatis Londoniarum cretus extitit. 1379 lud er
     im Namen des Kontors die hansischen Gesandten ein, nach London zu
     kommen. HR. I. 2 n. 210  1. 1383 war er ltermann des Kaufmanns
     zu London. Interessant ist der Grund seiner Ausstoung. Kelmar
     hatte Hermelin nach London eingefhrt und dafr den schuldigen
     Zoll bezahlt. Als er das Pelzwerk in der Stadt nicht preiswert
     verkaufen konnte, fhrte er es wieder aus und bezahlte dafr
     wieder den Zoll, den man ihm abverlangte, nmlich 3 s 1 d 1 ob,
     als ob er Waren aus England ausfhrte. Diese doppelte Bezahlung
     des Zolls verstie gegen die hansischen Privilegien. Da Kelmar
     sich weigerte, das Geld von den Zollbeamten zurckzufordern, wurde
     er aus dem Recht des Kaufmanns ausgestoen. Spter wurde er ins
     Londoner Brgerrecht aufgenommen, und 1386 verlieh ihm Richard II.
     das Indigenat. Hans. Gesch. Qu. VI n. 226, 277.

 16: HR. I 8 n. 913, Hans. U. B. IV n. 835, Hans. Gesch. Qu. VI n. 227.

 17: HR. I 3 n. 204  3. Vgl. Keutgen S. 86-91. Die dort angefhrten
     Urkunden werden noch vermehrt durch den in Hans. U. B. IV n. 856
     mitgeteilten Brief Richards an Lbeck und Stettin, in dem er den
     Grund der Arrestierung des Heinrich Nortmay mitteilte.

 18: Der Orden gab 1386 seine Verluste auf 1374 Mark preu. an. An dem
     Verlust waren die beiden Groscheffereien zu Marienburg und
     Knigsberg und die Schefferei zu Christburg beteiligt. HR. I 3 n.
     203  7.

 19: HR. I 2 n. 309  1-4, auch 3 n. 404A  4, 405  4.

 20: HR. I 2 n. 310, Hans. Gesch. Qu. VI n. 222.

 21: Es wurde erzhlt, quod tempore arestacionis ... mercatores ...
     fuissent inhumaniter tractati, diris carceribus mancipati, in luto
     et aqua usque ad colla detrusi, a colloquiis hominum penitus
     depulsi, atque quod ipsis cibi tanquam canibus jactu fuissent
     porrecti. HR. I 3 n. 204  5. Dies wieder ein Beispiel, mit
     welchen Mitteln die englischen Kaufleute die ffentliche Meinung
     ihres Landes, welche ihren Forderungen meist ziemlich
     gleichgltig, oft sogar ablehnend gegenberstand, gegen die Hansen
     aufzureizen suchte.

 22: Hans. U. B. IV n. 849-851, HR. I 2 n. 314.

 23: HR. I 3 n. 204  3, Hans. Gesch. Qu. VI n. 224. Heinrich von Alen
     war nach Sattler, Handelsrechnungen, Einleitung S. XI damals
     Groscheffer von Marienburg.

 24: HR. I 3 n. 197. Beide Beschlsse wurden wohl auf der Marienburger
     Versammlung vom 25. Febr. 1386 gefat, die sich nach dem
     vorliegenden Reze nur mit Mnzsachen beschftigte. HR. I 2 n.
     318.

 25: HR. I 3 n. 198-205, Hans. U. B. IV S. 366 Anm. 3.

 26: HR. I 2 n. 329. Dieses Ausfuhrverbot enthielt eine groe
     Schdigung des Handels der nichtpreuischen Hansestdte, da es den
     Export auch fr sie wichtiger Produkte verhinderte. Kampen bat
     deshalb um Aufhebung des Verbots mit Ausschlu des Handels nach
     England; die Preuen lehnten aber die augenblickliche Erfllung
     der Bitte ab. HR. I 3 n. 486.

 27: Hans. U. B. IV n. 888.

 28: Hans. Gesch. Qu. VI S. 160 Anm. 1. Wiederholt verbreiteten sich
     damals in Preuen Gerchte ber die nahe bevorstehende Ankunft
     einer englischen Gesandtschaft. HR. I 3 n. 211-213, Hans. U. B. IV
     n. 888.

 29: Keutgen S. 64. ber die Kmpfe Richards mit der Adelsopposition,
     welche 1387 zur Einsetzung eines Regentschaftsrats fhrten, vgl.
     Oman S. 103 ff.

 30: Hans. U. B. IV n. 910, 912, Hans. Gesch. Qu. VI n. 228.

 31: Das in HR. I 8 n. 921 berlieferte Verzeichnis der Klagen des
     deutschen Kaufmanns zu London stellt wohl eine Eingabe dieses an
     seine Stdte dar.

 32: Hans. U. B. IV n. 933, 934, Hans. Gesch. Qu. VI n. 248.

 33: HR. I 3 n. 402. Der Gesandtschaft war der Londoner Kaufmann Johann
     Bebys, der 1391 der erste Gouverneur der Genossenschaft der
     englischen Kaufleute in Danzig wurde, als kaufmnnischer
     Sachverstndiger (informator) zugeteilt.

 34: HR. I 3 n. 403-406, Hans. U. B. IV n. 936-938, 940. Im Namen des
     Hochmeisters unterhandelten drei hohe Ordensbeamte.

 35: Daenell I S. 66.

 36: Wie wenig die Preuen daran dachten, dies zu tun, zeigt ihre
     Antwort auf die englische Forderung, quod ... mercatores sui easdem
     habeant libertates seu privilegia..., quibus ab antiquo in terra
     vestra Prucie predicta solebant gaudere. Sie lautet: haben zi
     denne vriheit unde privilegie hi ym lande, di zi bewizen mogen, do
     tu uwir genade denne bi, also mogelich und bescheiden ist.
     Freiheiten, die sie rechtlich beweisen konnten, besaen aber die
     Englnder nicht. Sie konnten sich nur auf die Gewohnheit berufen.
     HR. I 3 n. 403  4, Hans U. B. IV n. 936  4.

 37: Hans. U. B. IV n. 936  3, HR. I 3 n. 422  9.

 38: Hans. U. B. IV n. 942, 945, S. 405 Anm. 1, Hans. Gesch. Qu. VI n.
     249, 250, 252. In Stralsund wurden Anfang der neunziger Jahre
     wieder englische Gter mit Beschlag belegt. Richard schickte
     damals eine neue Gesandtschaft dorthin. Sie stellte, wie es
     scheint, den Frieden her. Hans. Gesch. Qu. VI n. 322  18, 354,
     HR. I 5 n. 448  7, Hans. U. B. IV n. 1040.

 39: Hans. U. B. IV n. 950, Hans. Gesch. Qu. VI n. 253.

 40: ber die Zurckgabe des in Preuen beschlagnahmten englischen Guts
     an die englischen Kaufleute Hans. U. B. IV n. 955, 991.

 41: HR. I 3 n. 410  1, 2, 413  8, 418  1, 2, 419, Hans. U. B. IV
     n. 988-990.

 42: HR. I 4 n. 11, 175  4, Hans. U. B. IV n. 1054.

 43: Hans. U. B. IV S. 434 Anm. 2, n. 1043, 1054-1057.

 44: Die Gesandtschaft des Herzogs von Gloucester im Sept. 1391 hatte
     sicher den Zweck, die Verwicklungen, die aus der Entschdigungsfrage
     zu entstehen drohten, beizulegen. Infolge heftiger Strme in der
     Nordsee mute der Herzog aber wieder an der englischen Kste landen.
     Die Gesandtschaft unterblieb dann. Hans. U. B. IV n. 1065, vgl.
     Keutgen S. 75 Anm. 4.




4. Kapitel.

Die Aufhebung des Vertrages von 1388. Die hansisch-englischen
Verhandlungen von 1403-1409.


Nach dem Abschlu des Vertrages kehrten die englischen Kaufleute sofort
wieder nach Preuen zurck und fanden dort groes Entgegenkommen. Der
Hochmeister und die Stdte lieen ihnen weitmglichste Freiheit in der
Ausbung ihres Handels. Obwohl die Kaufleute vielfach die Bestimmungen
des Gsterechts auer acht lieen, schritten die Stdte nicht ein.
Viele Englnder kamen mit ihren Frauen und Kindern nach Preuen und
lieen sich dort teils fr immer, teils fr lngere Zeit nieder. Ihr
Hauptverkehrsplatz war das fr die Seeschiffahrt bequem gelegene Danzig.
Dort mieteten sie sich eigene Huser und Lagerrume und kehrten sich
nicht mehr an das Gebot, da die fremden Kaufleute bei Brgern zur
Herberge liegen sollten. In Kellern, die nach den Willkren der Stadt
nur als Warenlager dienen sollten, richteten sie Verkaufsrume ein
und steckten Zeichen und Fhnchen heraus, um Kufer anzulocken. Der
Kleinhandel, besonders der Detailverkauf des Tuchs, wurde von ihnen, wie
es scheint, ohne jede Einschrnkung betrieben. 1397 fhrten die
Gewandschneider Klage, da auf allen Jahrmrkten und in allen Stdten
englische Hndler Tuch schnitten. Mit den preuischen Kaufleuten traten
die Englnder vielfach in Kompaniegeschfte. Die Preuen handelten
mit den Waren jener oder betrieben ihre Geschfte mit englischem
Kapital, und umgekehrt verkauften die Englnder die Gter preuischer
Kaufleute[1]. Auch mit dem deutschen Orden, dessen Handel in den
neunziger Jahren seine hchste Blte erreichte, standen die englischen
Kaufleute in engen Handelsbeziehungen, von denen uns die von Sattler
herausgegebenen Handelsrechnungen des Ordens ein gutes Bild geben. Er
wurde von den Kaufleuten gern als Darlehnskasse benutzt; wiederholt
begegnet in den Rechnungen die Angabe, da Englndern Geld geliehen
ist[2]. Der Orden, der selbst stndige Handelsvertreter in England
hatte, verkaufte an die englischen Hndler vor allem Korn und Mehl[3].
Der Haupthandelsartikel der Englnder war das in ihrer Heimat gefertigte
Tuch. Die englische Tucheinfuhr in die Ostseelnder war sicher nicht
gering. Schon empfanden die mit flandrischem Tuch handelnden Hansen die
Konkurrenz unangenehm und erhoben auf dem Hansetage 1396 Klage, da die
Englnder mit ihrem Tuch alle Lnder berschwemmten zum Schaden des
gemeinen Kaufmanns[4].

Um ihre Interessen besser vertreten zu knnen, wollten sich die
englischen Kaufleute nach dem Vorbilde der Hansen genossenschaftlich
zusammenschlieen. Bei den Verhandlungen im Jahre 1388 baten sie, da
ihnen gestattet werden mchte, aus ihrer Mitte einen Gouverneur zu
whlen, der ihre Angelegenheiten leitete. Ihr Gesuch wurde damals
abgelehnt, da sich die Stdte in ihrem Gutachten gegen die Erfllung
aussprachen[5]. Trotz dieser Abweisung schlossen sich wenig spter
die nach Preuen und den andern Ostseelndern handelnden englischen
Kaufleute zu einer Gesellschaft zusammen. Am 17. Januar 1391 besttigte
Richard II. die Wahl des Kaufmanns Johann Bebys aus London zum
Gouverneur der Gesellschaft und regelte seine Amtsbefugnisse[6]. Der
Schritt der Englnder geschah ohne Zustimmung der Preuen[7] und hat
auch vor den Zeiten Heinrichs von Plauen keine offizielle Anerkennung
gefunden[8]. Allerdings scheinen die preuischen Stdte in den neunziger
Jahren nichts dagegen gehabt zu haben, da die Organisation bestand,
und da die Kaufleute sich in einem ihrer Huser zur Beratung ihrer
Angelegenheiten und zu Spiel und Trank versammelten. Erst nach 1400, als
sich infolge der englischen Ausschreitungen die preuisch-englischen
Beziehungen wieder verschlechterten, schritten der Hochmeister und die
Stdte gegen die genossenschaftliche Organisation der englischen
Kaufleute ein und duldeten ihre Zusammenknfte nicht mehr[9].

Ein neuer Konflikt zwischen der Hanse und England entstand daraus,
da dieses seinen Anspruch, die hansischen Kaufleute zu den zum Besten
des Landes notwendigen Auflagen heranzuziehen, nicht aufgeben wollte,
whrend jene die Meinung vertrat, da der Vertrag von 1388 ihre
Privilegien in vollem Umfange wiederhergestellt habe. Die englische
Regierung erhob, wie wir sahen, von den hansischen Kaufleuten die
erhhten Zlle und Subsidien nach 1388 weiter und trug kein Bedenken,
ihnen auch die neuen Abgaben von Kerseys abzunehmen[10]. Das Londoner
Kontor wandte sich deshalb 1391 an die preuischen Stdte und bat sie,
Gegenmaregeln zur Verteidigung der Privilegien zu ergreifen. Da das
vorgeschlagene Verbot der Einfuhr von Kerseys und schmalen Laken nur
Wirkung haben konnte, wenn die Hanse es allgemein erlie, beschlossen
die Preuen, dem Hansetage die schlimme Lage des Kaufmanns vorzustellen.
Dieser hielt es fr das Beste, zunchst den Weg der Verhandlungen
einzuschlagen und durch Briefe des Hochmeisters die Herstellung der
alten Freiheiten zu verlangen[11]. Die wendischen Stdte konnten
wegen der Verhltnisse im Norden und in Flandern, die ihre ganze
Aufmerksamkeit erforderten, nicht wnschen, da der kaum beigelegte
Handelskrieg mit England von neuem begann. Es steht zu vermuten, da sie
sich in die Erhhung der Abgaben gefgt oder wenigstens die Austragung
des Streits auf eine bequemere Zeit vertagt haben wrden. Anders aber
die Preuen, welche die Verletzung der alten Rechte um so strker
empfinden muten, weil bei ihnen die englischen Kaufleute gerade damals
groe Freiheit im Handelsverkehr genossen. Als trotz des Frschreibens
des Hochmeisters die Erhebung der ungewohnten Zlle nicht aufhrte,
schlugen sie vor, den englischen Kaufleuten in Preuen ebenso hohe
Steuern abzunehmen. Ihre Vorschlge fanden aber nicht die Billigung
des Hochmeisters, der noch einmal Vorstellungen in England erheben
wollte. Diese waren jedoch ebenso wirkungslos wie die Briefe, welche die
wendischen Stdte 1394 an einige englische Handelspltze richteten. Das
Londoner Kontor mute mitteilen, da man in England hansischen Schreiben
nicht den geringsten Wert beilege[12].

Obwohl auch der hansische Handel in der Nordsee damals durch englische
Auslieger, die wegen der Plnderungen ihrer Schiffe durch die
Vitalienbrder Vergeltung ben wollten, bedroht wurde, konnten sich die
wendischen Stdte nicht entschlieen, das vorgeschlagene Verbot der
Tucheinfuhr anzunehmen[13]. Sie waren im Norden mit der Wiederherstellung
friedlicher Verhltnisse so beschftigt, da selbst die preuischen
Stdte es im Dezember 1396 fr ratsam erklrten, die Erledigung der
englischen Angelegenheit aufzuschieben[14].

Auf die Haltung der preuischen Stdte hatte Einflu, da Konrad von
Jungingen scheinbar einen Bruch mit England nicht wnschte. Im Mrz
1397 schlug er seinen Stdten vor, eine Gesandtschaft nach England
abzusenden, und als sich dieser Plan zerschlug, wollte er einen so
farblosen Brief an Richard II. schicken, da die Stdte ihre Zustimmung
verweigerten, wenn er nicht nach ihrem Wunsche gendert werde[15]. Die
Stdte, welche die Hoffnung nicht aufgaben, da die Abrechnung mit
England einmal kommen werde[16], muten sich unter diesen Umstnden
damit begngen, den englischen Handel in die engen Schranken des
Gsterechts zurckzuweisen. Sie wollten englische Kaufleute nicht mehr
ins Brgerrecht aufnehmen und die Herbergspflicht wiederherstellen. Das
1392 eingefhrte Verbot, Viertellaken und halbe ohne Selbenden zu
importieren, wurde scharf zur Anwendung gebracht[17].

Was am Ende des Jahres 1397 den Hochmeister bewog, seinen Stdten
entgegenzukommen und ihre Forderungen anzunehmen, wissen wir nicht.
Whrend er noch im Mrz nur im Einverstndnis mit den wendischen Stdten
etwas gegen England unternehmen wollte, kndigte er am 22. Februar 1398
den Vertrag, obwohl jene auf ihrem ablehnenden Standpunkt beharrten[18].

Die Aufhebung des Vertrages hatte zunchst keine praktischen Folgen. Sie
nderte weder in Preuen noch in England etwas an dem bestehenden
Zustand. In England blieben die hansischen Privilegien weiter in Kraft.
Auf Grund derselben befreite Knig Richard am 22. Oktober die hansischen
Kaufleute von der Zahlung der ihm bewilligten Zehnten und Fnfzehnten[19].
Sein Nachfolger Heinrich von Lancaster besttigte die hansischen
Freiheiten noch im ersten Jahr seiner Regierung[20]. In Preuen hatte
man im Februar nach dem Wortlaut des Vertrages Maregeln gegen die
englischen Kaufleute auf das folgende Jahr verschoben. Als dann die
andern Hansestdte ein Verbot der Tucheinfuhr ablehnten, konnten sich
die Preuen nicht entschlieen, allein vorzugehen[21]. Vier Jahre lang
lieen sie die englische Angelegenheit ganz ruhen. Die Lage Preuens war
fr einen Handelskrieg mit England, den es aller Wahrscheinlichkeit nach
ohne Untersttzung der Hanse htte durchfhren mssen, nicht gnstig.
Mit Polen stand der Orden schon seit langem auf gespanntem Fue, und
nach dem vor kurzem erfolgten Tode der ordensfreundlichen Knigin
Hedwig war der Ausbruch des Krieges nur eine Frage der Zeit[22]. Die
dnisch-skandinavische Macht hatte er sich durch die Besetzung Gotlands
zum erbitterten Gegner gemacht. Da nun in diesen Jahren zwischen
Heinrich IV. und Margrethe Verhandlungen gefhrt wurden ber ein
Bndnis und eine eheliche Verbindung des prsumtiven Nachfolgers in
den nordischen Reichen mit dem Hause Lancaster, konnte es nicht ratsam
scheinen, mit England vllig zu brechen[23].

Solche Erwgungen haben im Juli 1402 dahingefhrt, die Beschlagnahme
von englischen Gtern, welche der Marienburger Groscheffer wegen der
Wegnahme eines seiner Schiffe durch englische Auslieger verfgt hatte,
aufzuheben[24]. Es scheint, da die Stdte die Politik des Hochmeisters
durchaus billigten, da sie ihnen selbst nicht geringe Vorteile bot. Sie
konnten einerseits den gewinnbringenden Verkehr mit England fortsetzen,
andrerseits dem englischen Handel Beschrnkungen auferlegen, ohne Rechte
der Englnder zu verletzen; denn die Aufhebung des Vertrages hatte jenen
die rechtliche Grundlage ihres Verkehrs in Preuen genommen. Im Juli
1402 verboten die Stdte den englischen Kaufleuten, mit andern Gsten
in Handelsverkehr zu treten und mit ihren Waren ins Innere des Landes
zu ziehen. Sie sollten nur in den Ankunftshfen Handel treiben. Den
Englndern, die sich mit Frauen und Kindern im Lande niedergelassen
hatten, wurde befohlen, bis zum nchsten Frhjahr Preuen zu
verlassen[25].

Auch Heinrich IV. konnte, da er vollauf damit zu tun hatte, sich
seiner inneren und ueren Feinde zu erwehren, eine Vermehrung seiner
Schwierigkeiten durch einen Handelskrieg mit Preuen nicht wnschen.
Er forderte im Mai 1403 Konrad von Jungingen auf, ihren Streit durch
Verhandlungen aus der Welt zu schaffen. Die Preuen nahmen den Vorschlag
an, obwohl englische Auslieger im Frhjahr wieder vier preuische
Schiffe, die mit Salz von der Baie heimkehrten, in der Nhe von Ostende
genommen hatten[26], und gaben das mit Beschlag belegte englische Gut
frei. Die englischen Kaufleute verbrgten sich fr die Wiedererstattung
des Schadens, den die Preuen fr die beiden Jahre 1402 und 1403 auf 20
000 Nobel berechneten, und stellten 20 Geiseln fr die Sicherheit der
nach England aussegelnden Flotte. Die Gesandtschaft erhielt den Auftrag,
den alten und neuen Schaden einzuklagen. Whrend den englischen Kaufleuten
gestattet wurde, das schon in ihrem Besitz befindliche Gut auszufhren,
verbot der Hochmeister am 15. Juni den preuischen Schiffern und
Kaufleuten bis zur Rckkehr der Gesandten die Fahrt nach England[27].

In Abwesenheit Heinrichs IV., der sich in Wales auf einem Feldzuge
gegen Owen Glendower befand[28], verhandelten der englische Kanzler und
Schatzmeister mit den beiden preuischen Gesandten. Am 3. Oktober kam
zwischen beiden Parteien ein Vertrag zustande. Den englischen und
preuischen Kaufleuten wurde gestattet, sich bis Ostern 1404 in England
und Preuen aufzuhalten und ihre Gter frei ein- und auszufhren. Doch
muten sie sich in dieser Zeit des Handels ganz enthalten. Was die
preuischen Entschdigungsansprche anlangt, so erlieen die Rte im
Namen des Knigs den Befehl, die Gter und Schiffe der Preuen, soweit
sie sich noch in englischen Hfen vorfanden, herauszugeben. Alle
weiteren Verhandlungen ber diese Frage lehnten sie mit Rcksicht auf
die Abwesenheit ihres Knigs ab[29].

Der Ausgang der Verhandlungen mute den Preuen vor Augen fhren, wie
wenig sie allein gegen die Englnder auszurichten vermochten. Nur ein
geschlossenes Vorgehen der Hanse konnte Erfolg haben. So knpften die
Preuen wieder Verhandlungen mit Lbeck und den anderen Stdten ber ein
Einfuhrverbot der englischen Tuche an. Das Ergebnis war dasselbe wie
frher. Die Stdte hatten zwar durch die englischen Piraten in diesen
Jahren groe Verluste erlitten, und ihre Vorstellungen hatten bei
der Schwche des Knigs wenig Erfolg gehabt, aber zu einem solchen
Einfuhrverbot, das fr ihren Handel mit England weitreichende Folgen
haben mute, konnten sie sich bei der allgemeinen Unsicherheit der
Verhltnisse vorlufig noch nicht entschlieen. Der Hochmeister wurde
gebeten, die englische Angelegenheit nicht vor der nchsten allgemeinen
Versammlung zu entscheiden[30].

Inzwischen lief die im Vertrage festgesetzte Frist des freien Verkehrs
ab, ohne da die Englnder die Bestimmungen der bereinkunft erfllten.
Heinrich IV. lieen die inneren Unruhen, mit denen er unaufhrlich zu
kmpfen hatte, keine Zeit, die Handelsfragen zu erledigen. Er bat
den Hochmeister, die Gltigkeit des Vertrages bis Ostern 1405 zu
verlngern[31]. Jedoch vergeblich. Die Preuen brachen im Mai jeden
Verkehr mit England ab. Die Einfuhr von Tuch und die Ausfuhr von Asche,
Pech, Teer und Bogenholz wurde untersagt. Nur das englische Tuch, das
schon vor Ostern im Besitz preuischer Kaufleute gewesen war, durfte
noch nach Preuen gebracht werden. Thorn wurde beauftragt, auch Breslau
und Krakau zur Beobachtung der Ein-und Ausfuhrverbote zu bewegen. Allen
Englndern, die nicht preuisches Brgerrecht hatten, wurde befohlen,
bis Michaelis das Land zu verlassen[32]. Es ist den Preuen sicher nicht
leicht geworden, ohne die Untersttzung der andern Stdte den Abbruch
der Beziehungen zu vollziehen. Denn selbst dem eignen Lande brachte die
Verkehrssperre so schwere Nachteile, da viele Brger trotz der hohen
Strafen, die auf berschreitung der Verbote standen, den Verkehr mit
England fortsetzten[33].

Im Sommer 1404 trat in der Haltung der wendischen Stdte ein Umschwung
ein, da die Plnderungen ihrer Schiffe kein Ende nehmen wollten. In
der Nordsee herrschte fast offener Krieg zwischen der Hanse und den
englischen Seerubern. In kurzer Zeit fielen diesen einige zwanzig
hansische Schiffe zur Beute[34]. Als im Juli wieder drei Schiffe von
englischen Piraten genommen wurden[35], fhrte die gemeinsame Not eine
Annherung der beiden hansischen Gruppen herbei. Im Oktober sehen wir
Vertreter der wendischen Stdte an einer preuischen Stdteversammlung
teilnehmen. Ein neuer Tag wurde auf den kommenden 2. Februar verabredet
und das Brgger Kontor gebeten, diesen zu besenden, damit es den Stdten
raten knne, wie man am besten die Englnder zum Nachgeben zwinge. Auch
die flandrischen, brabantischen, hollndischen und seelndischen Stdte
sollten aufgefordert werden, sich an dem gemeinsamen Unternehmen gegen
die Englnder zu beteiligen[36]. Man wollte den Englndern alle Lnder,
aus denen sie Waren holten, und in welche sie ihre Produkte brachten,
verschlieen, um sie den hansischen Forderungen gefgig zu machen.
Der lbische Ratssekretr betrieb noch im Winter die Werbung an die
niederlndischen Stdte, indem er seiner Bitte die Drohung hinzufgte,
die Hansen wrden, falls jene ihnen nicht beitrten, auch mit ihnen den
Verkehr abbrechen, damit die hansischen Gter, die nach den Niederlanden
gebracht wrden, nicht den Englndern zugute kmen. Doch waren die
niederlndischen Stdte nicht gewillt, um der Deutschen willen ihren
gewinnbringenden Verkehr mit England abzubrechen. Die Flandrer erklrten,
da sie an keinem Bund teilnehmen wrden, der ihre Tuchindustrie
schdige. Graf Wilhelm VI. von Holland und seine Stdte wollten in einem
hansisch-englischen Kriege lieber auf die Seite der Englnder treten
als den Preuen helfen, die soeben die hollndischen Schiffer durch
Entziehung des Geleits vom Frachtverkehr ihres Landes ausgeschlossen
hatten[37].

So kamen im Mrz 1405 in Lbeck nur Hansestdte zusammen. Der Handel mit
englischem Tuch und die Ausfuhr von Pech, Teer, Asche, Holz, Osemund,
Flachs, Leinwand, Zwirn und Garn wurde verboten, nur der Handel mit
diesen Gtern innerhalb der Hanse wurde gestattet. Allen Stdten, den
hansischen sowohl wie den hollndischen, seelndischen, brabantischen
und flandrischen, wurden die Beschlsse mitgeteilt und sie aufgefordert,
dieselben zu beobachten[38]. Obwohl besonders die preuischen Stdte auf
Abbruch des Verkehrs mit England gedrungen und sie fr sich die Lbecker
Beschlsse durch das Verbot jeglicher Ausfuhr zu Lande noch verschrft
hatten[39], waren sie bald darauf die Ersten, welche die Verkehrssperre
wiederaufzuheben wnschten. In Falsterbo, wo im Juni Margrethe und
Konrad von Jungingen unter Vermittlung der wendischen Stdte ber die
Herausgabe Gotlands verhandelten[40], stellten die preuischen Vertreter
den Antrag, den Verkehr wieder freizugeben, da die Verbote von vielen
zum Schaden ihrer Kaufleute nicht gehalten wrden. Die Preuen hatten
allerdings recht, die Lbecker Beschlsse wurden so wenig beobachtet,
da an den verbotenen Waren weder in Flandern noch in England Mangel
war. Aber ihre eignen Kaufleute und Schiffer betrieben vor allem den
verbotenen Handel. Asche, Pech und Teer brachten sie in Biertonnen nach
den Niederlanden; auf den Mrkten Schonens kauften sie englisches Tuch
und brachten es gegen die stdtischen Verordnungen in groen Mengen
nach Preuen. Das Brgger Kontor klagte bitter ber die Uneinigkeit
der Hanse und die Geringschtzung ihrer Beschlsse. Die Aufhebung
der Verkehrssperre werde ihrem Ansehen sehr schaden, und es stehe
zu befrchten, da nun berall in der Welt hansische Verordnungen
keine Beachtung mehr finden wrden. Aber trotz dieser Warnungen des
Kontors und gegen den Willen der brigen Stdte, welche die Verbote
beizubehalten wnschten, gestatteten die Preuen ihren Kaufleuten kurze
Zeit nach dem Tage von Falsterbo die Ausfuhr ihrer Gter; allein der
Handel mit England blieb verboten[41].

Im Sommer 1405 bot sich den Hansen Herzog Johann von Burgund, der mit
England im Kriege stand, als Bundesgenosse an und erklrte sich bereit,
auf ihre Seite zu treten, wenn sie gegen die "vllig verderbte" englische
Nation die Waffen erheben wollten. Die Hanse lehnte seinen Vorschlag
nicht vllig ab, wich aber einer bestimmten Antwort aus. Der Hochmeister
erwiderte ihm wie der Knigin Margrethe, welche ihre guten Dienste zur
Beilegung des Handelskrieges angeboten hatte, er hoffe, mit England bald
wieder in ein gutes Einvernehmen zu kommen[42].

Eine englische Gesandtschaft, der als Hauptaufgabe gesetzt war, die
Verlngerung der frher geschlossenen bereinknfte um 1-3 Jahre zu
erlangen, war nmlich Anfang August in Preuen eingetroffen. Da der
Hochmeister auch den brigen Hansestdten, besonders den Livlndern,
Gelegenheit geben wollte, an den Verhandlungen teilzunehmen, verschob
er sie bis Michaelis[43]. Doch erschienen die wendischen Stdte zu
diesem Tage nicht, sondern teilten mit, da sie, wie die Englnder
ihnen vorgeschlagen hatten, im November zu Dordrecht mit jenen
unterhandeln wollten. Sie baten den Hochmeister, bis dahin nicht endgltig
abzuschlieen. Die Preuen kamen ihrer Bitte nach. Der am 8. Oktober
vereinbarte Vertrag, der in seinem ersten Teil den von 1388 erneuerte
und den Preuen und Englndern den Handel in beiden Lndern nach alter
Gewohnheit freigab, sollte, so wurde festgesetzt, erst nach Abschlu mit
den brigen Hansestdten in Kraft treten. Man fgte aber hinzu, da die
Vertrge ausgetauscht und die andern Hansen im Stiche gelassen werden
sollten, wenn sie die Anerbietungen, die ihnen die Englnder zu machen
versprachen, nicht annhmen. In betreff der Entschdigungen brachte der
Vertrag keine endgltige Regelung. Ihre Erledigung wurde auf einen neuen
Tag, der nach Mglichkeit am 1. Mai 1406 in Dordrecht stattfinden
sollte, verschoben[44]. Im November kam die zwischen den englischen
Gesandten und den wendischen Stdten verabredete Zusammenkunft in
Dordrecht zustande, zu der auch der Hochmeister, wie er versprochen
hatte, Vertreter sandte[45]. Am 15. Dezember wurde ein Vertrag
geschlossen, der den gegenseitigen Handelsverkehr fr ein Jahr und
sieben Monaten gestattete. Die stdtischen Beschwerden sollten mit den
preuischen und livlndischen zusammen auf der neuen Tagfahrt erledigt
werden. Die englischen Gesandten versprachen ferner, dafr sorgen zu
wollen, da die hansischen Privilegien durch den Knig und die Stdte
unverbrchlich gehalten wrden[46].

Auf Grund der bereinkunft gestatteten die preuischen Stdte ihren
Kaufleuten bei Beginn der Schiffahrt den Handel nach den Hansestdten
und nach England. Die Englnder durften wieder Preuen besuchen und
erhielten das beschlagnahmte Tuch, das sie nach der Dordrechter Tagung
nach Preuen gebracht hatten, zurck[47].

Die verabredete Zusammenkunft, zu der die hansischen Vertreter schon
mit Vollmachten versehen waren, wurde im letzten Augenblick von den
englischen Gesandten abgesagt und auf den 1. August verschoben. Die
Englnder entschuldigten sich damit, da sie sich in der kurzen Zeit
nicht gengend ber die Berechtigung der hansischen Klagen und ber die
Hhe der englischen Gegenansprche htten informieren knnen[48]. Doch
auch diesen Termin erklrten die Englnder nicht einhalten zu knnen
und wnschten ein nochmaliges Hinausschieben bis zum 1. Mrz 1407. Da
die Hansen, die sich zum 1. August in Dordrecht eingefunden hatten,
glaubten, da die Englnder sie absichtlich hinzgen, wollten sie die
Verlngerung nicht annehmen und nur noch bis Ende August warten. Nun
lenkte Heinrich IV. ein. Er schob die Schuld auf einige Rte, welche
in seiner Abwesenheit und ohne sein Wissen die Verlegung des Tages
beantragt htten. Die Gesandten bat er um die Bestimmung eines neuen
Tages; er wolle ihn gern besenden[49].

Ehe es zu den neuen von den Hansen angesetzten Verhandlungen kam, wurden
im September fnf hansische Schiffe, die sich auf der Fahrt nach Spanien
befanden, in der Nhe von Ostende von englischen Ausliegern berfallen
und fortgenommen[50]. Um wegen dieser Gewalttat Vorstellungen zu erheben,
schickten die hansischen Ratssendeboten sofort einige aus ihrer Mitte
nach England hinber. Ihre Ankunft veranlate Heinrich IV., die Absendung
der versprochenen Gesandtschaft nochmals hinauszuschieben. Die
hansischen Gesandten waren aber jetzt des Wartens mde und verlieen
Ende November Holland[51].

Im Frhjahr 1407 erneuerte der Herzog von Burgund seine Bndnisantrge
in der Hoffnung, die Hansen nach dem Mierfolg ihrer Gesandtschaft
seinen Wnschen entgegenkommender zu finden. Da aber die Haltung des
englischen Knigs, der um die Ansetzung eines neuen Tages gebeten
hatte[52], Verhandlungen aussichtsreich erscheinen lie, wollte sich die
Hanse durch einen Vertrag mit Burgund nicht vorher die Hnde binden. Die
Preuen meinten, da man die Antrge des Herzogs wohl benutzen knne,
um auf die Englnder einen Druck auszuben. Zu diesem Zwecke lehnte
der Lbecker Hansetag die Werbung der burgundischen Vertreter nicht
unbedingt ab, sondern teilte ihnen mit, da er zu weiteren Verhandlungen
eine Gesandtschaft nach Flandern schicken wrde. Erst nach dem Ausgang
der Verhandlungen mit England wollten die Stdte dem Herzoge eine
endgltige Antwort geben[53].

Der Hansetag, der sehr zahlreich besucht im Mai in Lbeck zusammengetreten
war, ordnete eine neue Gesandtschaft nach den Niederlanden ab[54].
Nachdem diese Juni und Juli hindurch mit Friesen und Hollndern
verhandelt und in Gent Herzog Johann wegen der neuen Zusammenkunft mit
den Englndern beruhigt hatte[55], von der ihm vorher nichts mitgeteilt
war, begann sie mit den englischen Boten in den letzten Tagen des
Augusts die Verhandlungen, die wegen der in Dordrecht ausgebrochenen
Unruhen nach dem Haag verlegt worden waren[56]. Mit der Einigkeit der
Hansen war es dort bald vorbei. Die Preuen und Livlnder trennten ihre
Sache von den brigen Stdten, angeblich weil jene gegen die Abmachungen
auch Erstattung des Schadens forderten, den sie vor dem Regierungsantritt
Heinrichs IV. erlitten hatten. Doch scheint es, da die englischen
Gesandten den grten Anteil an der Spaltung hatten[57]. Sie hofften
wohl, bei getrennten Verhandlungen den einen Teil durch den andern
schlagen zu knnen. Der Ausgang zeigt, da ihre Erwartungen sie nicht
getuscht haben. Nach fnfwchentlichen Verhandlungen, welche von den
Englndern absichtlich in die Lnge gezogen wurden[58], kam Anfang
Oktober zwischen den Englndern und Preuen ein Vertrag zustande. Die
Preuen erhielten statt der geforderten 25934-1/2 Nobel 8957, den
Livlndern wurden, nachdem der Wert ihrer Verluste durch unparteiische
Kaufleute in Brgge abgeschtzt worden war, 22496 Nobel zugesprochen.
Die Englnder bekamen von den 4535 Nobeln, die sie als Entschdigung
forderten, 766. Lange Zeit nahm die Feststellung der Zahlungstermine in
Anspruch. Die Preuen wnschten natrlich die sofortige Auszahlung der
Entschdigung; die Englnder dagegen wollten sich auf feste Termine
berhaupt nicht einlassen. Es blieb schlielich den Preuen nichts
anderes brig als einen Boten nach England an den Knig zu schicken.
Heinrich IV. versprach dann, die Entschdigungsgelder innerhalb der
nchsten drei Jahre in drei gleichen Raten zu zahlen[59].

Erst Anfang Oktober, als der Vertrag mit den Preuen schon abgeschlossen
war, begannen die Englnder die Verhandlungen mit den brigen
Hansestdten und forderten vor allem Ersatz fr den Schaden, den ihnen
die Vitalienbrder in den neunziger Jahren zugefgt hatten. Als die
Rostocker und Wismarer es ablehnten, fr die Untaten der Vitalienbrder
aufzukommen, trugen die Englnder kein Bedenken, ihren Schaden, den sie
auf 32400 Nobel angaben, auf die Forderung der Hansestdte anzurechnen.
Statt 32016 Nobel erhielten jene nur 1372[60].

Der Ausgang des Streits war fr die Hanse nicht rhmlich. Sie verdankte
ihre Niederlage der egoistischen Politik der Preuen. Sicherlich htten
die Stdte mehr erreicht, wenn die Preuen zu ihnen gehalten htten.
Das Brgger Kontor klagte spter noch wiederholt ber das bundbrchige
Verhalten der preuischen Stdte. Htte man, so schrieb es, das
Verkehrsverbot beachtet, und wre man bei den Verhandlungen einig
geblieben, so htte in kurzer Zeit England nachgeben mssen. Denn ohne
die hansischen Waren knne es nicht leben, whrend die Hansestdte die
Englnder und ihr Tuch leicht entbehren knnten[61]. Es ist aber auch
sehr wahrscheinlich, da die Kmpfe, die sich seit dem Anfange des 15.
Jahrhunderts in Lbeck zwischen dem Rat und der Gemeinde abspielten, auf
die Politik der Hanse und besonders ihres Hauptes lhmend eingewirkt
haben[62].

Nachdem im nchsten Jahre die Abmachungen allseits besttigt worden
waren[63], mute fr die preuischen Stdte die nchste Aufgabe sein,
die Auszahlung der versprochenen Entschdigungsgelder zu erlangen. Die
Englnder machten keine Anstalten, ihren eingegangenen Verpflichtungen
nachzukommen. Ein preuischer Bote, der Ende 1408 nach England geschickt
wurde, erreichte nichts[64]. Erst als die Teurung, die in den Jahren
1408 und 1409 Westeuropa heimsuchte und auch auf England schwer lastete,
allen von neuem zum Bewutsein gebracht hatte, wie sehr sie auf die
preuische Getreideeinfuhr angewiesen waren, zeigte sich der Knig den
preuischen Forderungen gefgiger. Er forderte im Mrz 1409 den
Hochmeister auf, mit ihm einen ewigen Freundschaftsbund zu schlieen[65].
Die Preuen nahmen den Vorschlag an und schickten im Sommer zwei
Gesandte nach England[66]. Nachdem diese die Entschdigungsfrage
geregelt und die Auszahlung eines Sechstels der versprochenen Summe
erlangt hatten[67], schlossen sie am 4. Dezember mit den englischen
Unterhndlern einen Handelsvertrag ab, der den Preuen eine weitere
Entschdigung von 5273 Nobeln, den Englndern eine solche von 200 Nobeln
brachte[68]. Beide Lnder gestanden sich ferner wie 1388 und 1405
gegenseitig freien Verkehr und Handel nach Kaufmannssitte zu[69].

Wenn wir den Vertrag richtig beurteilen wollen, mssen wir besonders das
ins Auge fassen, was er den Englndern nicht gab. Die Erfahrung hatte
die Englnder gelehrt, da solche allgemein gehaltenen Bestimmungen
eines Vertrages die preuischen Stdte nicht hinderten, den fremden
Verkehr in ihrem Lande willkrlich zu beschrnken. Sie verlangten
deshalb fr ihren Handel in Preuen und Livland Privilegien nach dem
Vorbilde der hansischen[70]. Ihre Forderung fand in der gesamten Hanse
energischen Widerstand. Das Brgger Kontor schrieb, eher solle man den
Verkehr mit England ganz abbrechen, als den englischen Kaufleuten
Privilegien bewilligen, die der Verderb des gemeinen Kaufmanns seien.
Einmtig wandten sich die wendischen, preuischen und livlndischen
Stdte gegen die englische Forderung. Die Preuen erklrten, soviel
an ihnen liege, verhindern zu wollen, da den Englndern nachgegeben
werde[71]. Es gelang den englischen Kaufleuten nicht, ihre Forderung
durchzusetzen. Der Vertrag wurde abgeschlossen, ohne da den Englndern
Privilegien von den Preuen zugestanden wurden. Wir mssen dies durchaus
als einen Sieg der Preuen bezeichnen. Whrend sie wieder in den Genu
ihrer Privilegien eintraten, blieb die Grundlage des englischen Handels
in den Ostseelndern so schwankend wie frher.




 FUSSNOTEN ZU KAPITEL 4 -- CHAPTER 4 FOOTNOTES


 1:  HR. I 4 n. 397  8, 537  2-6, 5 n. 100  4, 101  2, 3, vgl.
     Hirsch S. 100.

 2:  Sattler, Handelsrechnungen S. 28, 117, 118.

 3:  HR. I 4 n. 432. Sattler, Handelsrechnungen S. 24, 25, 120, 165,
     166, 201, 269. Das Tuch war unter den englischen Handelsartikeln
     fr den Orden der wichtigste. Sattler, Handelsrechnungen S. 16,
     30, 37, 39, 40-45, 55, 114, 123, 124, 140, 169, 204, 254.

 4:  HR. I 4 n. 360  4.

 5:  HR. I 3 n. 403  4, Hans. U. B. IV n. 936  4.

 6:  Hans. U. B. IV n. 1042.

 7:  Am 5. April 1391 weigerte sich Konrad von Wallenrod die gewnschte
     Besttigungsurkunde fr den englischen Gouverneur auszustellen.
     Hans. U. B. IV n. 1054.

 8:  1436 behaupteten die Englnder, da Konrad Zllner ihnen nach
     Abschlu des Vertrages verliehen habe "eyne freygheit in derselben
     stat Danczike zu mieten und zu haben eyn hws adir stat, do sy inne
     frey under en statuiren und ordiniren mchten". HR. II 2 n. 76 
     25. Nur an dieser einen Stelle wird von den Englndern die
     Gewhrung dieser Freiheiten auf Konrad Zllner zurckgefhrt. In
     den Klagen der vorhergehenden Jahre (HR. I 8 n. 452  2, 1162  2,
     II 1 n. 169  3) wird dagegen immer Heinrich von Plauen als
     derjenige bezeichnet, der den englischen Kaufleuten das Recht
     verliehen hat, sich genossenschaftlich zu organisieren. Auch in
     den Klagen, die in den Jahren 1404-1407 zusammengestellt wurden,
     wird der Verleihung durch Konrad Zllner keine Erwhnung getan,
     obwohl sich die Englnder damals beschwerten, da die Preuen
     "nulle manere assemble, congregacion ne nulle ordeignaunce en
     nulle manere" dulden wollten. Hans. Gesch. Qu. VI n. 322  9. Es
     ist klar, da die Englnder, wenn ihre erste Behauptung richtig
     wre, nicht versumt haben wrden, die Verleihung durch Konrad
     Zllner hier zu erwhnen. Ich glaube deshalb, da es die Englnder
     wie so hufig auch 1436 mit der Wahrheit nicht so genau genommen
     und die Verleihung durch Konrad Zllner erdichtet haben, um ihren
     Freiheiten den Anschein eines mglichst ehrwrdigen Alters zu
     geben. Die Darstellung Daenells I S. 66 ist demnach zu
     berichtigen. ber die Zugestndnisse, die Heinrich von Plauen den
     Englndern machte, siehe S. 71.

 9: HR. I 5 n. 100  4, Hans. Gesch. Qu. VI n. 322  9.

 10: Hans. U. B. IV n. 998, 1054, 1074, V n. 21. Siehe S. 36 ff.

 11: HR. I 4 n. 18  3, 6, 26  4, 28  4, 38  21.

 12: HR. I 4 n. 124  2, 137  2, 140  1, 192  3, 196, 202, Hans. U.
     B. V n. 90.


 13: Hans. U. B. V n. 182, HR. I 4 n. 255, 308  1, 316, 360  4, 6,
     362-364, Hans. Gesch. Qu. VI n. 282, 322  20-23.

 14: HR. I 4 n. 384  4.

 15: HR. I 4 n. 397  19, 399  2, 401; vgl. Daenell, Geschichte der
     Hanse S. 175.

 16: HR. I 4 n. 399  4.

 17: HR. I 4 n. 124  4, 128, 137  1, 204  2, 283  11, 345  2, 397
      13, 398  16, 661.

 18: HR. I 4 n. 397  19, 409  2, 413  7, 424  3, 433.

 19: Hans. U. B. V n. 348, auch Rot. Parl. III S. 368  75.

 20: Hans. U. B. V n. 386, 387, 391.

 21: HR. I 4 n. 434  4, 503  2, 11, 505, 507, 520  26, 539  6, 541
      23, 559  11, 5 n. 31  4, 36  6, 71  11, 13, 73, 74  2, 83.

 22: Vgl. Lohmeyer S. 318 ff.

 23: Vgl. Erslev, Margrethe S. 363 ff., auch Daenell I S. 69.

 24: HR. I 5 n. 90-93, 100  1, Sattler, Handelsrechnungen S. 9.

 25: HR. I 5 n. 101  2, 3.

 26: HR. I 5 n. 130, Hans. Gesch. Qu. VI n. 317  11-14, 329  2,
     Sattler, Handelsrechnungen S. 9. Von diesem berfall hatten
     die Preuen im Juni 1403 Nachricht, er veranlate die neue
     Beschlagnahme englischen Guts. Die Wegnahme der livlndischen
     Schiffe fand, wie wir S. 58 Anm. 2 sehen werden, erst 1404 statt,
     nicht schon 1403, wie Koppmann S. 125 meint.

 27: HR. I 5 n. 131  1-3, 132  1-7, 134, Hans. Gesch. Qu. VI n.
     317.

 28: Vgl. Oman S. 184 ff.

 29: Hans. U. B. V n. 590-592, HR. I 5 n. 149, 150  1-7, Hans. Gesch.
     Qu. VI n. 316  1, 2.

 30: HR. I 5 n. 181  9, 185  15, Hans. U. B. V n. 542, 569, 570, 597,
     603, 613, 615, 618, Hans. Gesch. Qu. VI n. 290-292.

 31: Hans. Gesch. Qu. VI n. 316  3, Hans. U. B. V n. 614. ber seine
     Lage sagt Heinrich:... mirari non debet nec cordi tenere vestra
     sinceritas quovis modo, quoniam supervenientibus guerrarum
     turbinibus, que nobis aliqualiter innitebantur, et presertim
     continuis in nos et regnum nostrum Francigenarum et Britonum
     insultibus, in quorum offensam et nostri defensionem ligei nostri
     et specialiter hii, de quibus dampnificati vestri subditi fuerant
     querelati, armata manu se posuerunt in mari, prefato Arnaldo
     expeditionem talem, qualem votivis habere desideravit affectibus,
     nequivimus impartiri.

 32: HR. I 5 n. 198  3, 5, 6, 203  5, 6, 9, Hans. U. B. V n. 617,
     629, 651.

 33: HR. I 5 n. 170  6, 181  12, 198  7, 241  10, 245  3, 308 
     9, 10, 19, 22, 311  12. Es fanden sich damals sogar Danziger
     Brger, welche den Englndern halfen, ihr Gut vor der
     Beschlagnahme zu verbergen. HR. I 5 n. 166  2, 170  5, vgl.
     Koppmann S. 126.

 34: Hans. U. B. V n. 603, 613, 615, 618, 620, 621, Hans. Gesch. Qu. VI
     n. 329, 334, 337, 345.

 35: Hans. U. B. V n. 633, 634, Hans. Gesch. Qu. VI n. 326, 329  13,
     16, 357, 359, 361, 363, HR. I 5 n. 211. Diese drei Schiffe aus
     Livland wurden am 13. Juli 1404 in der Nhe von Skagen von
     Einwohnern von Hull und Newcastle weggenommen. Auf diesen berfall
     beziehen sich sicher auch die Briefe Knig Sigmunds an den
     Hochmeister Paul von Rudorf und Heinrich IV. von England vom
     Jahre 1426. Diese sprechen zwar nur von zwei weggenommenen
     Schiffen und geben als Datum das Jahr 1402 an, aber wir hren
     sonst nirgends, auch in den zahlreichen Klageschriften der Haager
     Verhandlungen nicht, da auer den drei hufig erwhnten noch zwei
     livlndische Schiffe auf der Fahrt von Livland genommen sind. HR.
     I 8 n. 133, 134. Danach ist Daenell I S. 69 zu berichtigen.

 36: HR. I 5 n. 209  3-6, 211, 212.

 37: HR. I 5 n. 227, 228, 249, 8 n. 1018, 1023, 1024, 1027, Hans. U. B.
     V n. 642, 647, 659.

 38: HR. I 5 n. 225  3-5, 20, 21, 226-229.

 39: So sagen zu Falsterbo die wendischen Stdte: de stede von Pruszen
     wuesten wol, wo des na erem willen unde se ok des een orsake
     weren, dat de stede der ordinancien een gheworden weren, ... HR. I
     5 n. 241  1-4, 242, 247,  14, 255  5.

 40: Vgl. Erslev, Margrethe S. 376.

 41: HR. I 5 n. 255.  5, 260  5, 262, 274, 275, 302  1-15, 307, 308
      2-8, 20, 24, 311  11, 15, Hans. U. B. V n. 717.

 42: HR. I 5 n. 253, 254, 255  8, 256-258, 271, 272, 8 n. 1038-1040;
     vgl. Koppmann S. 129 f.

 43: HR. I 5 n. 260  8, 261, 265-269, 288, Hans. Gesch. Qu. VI n. 308.

 44: HR. I 5 n. 276A  1-5, 13, 15-17, B  1-5, 289, 8 n. 1042, Hans.
     U. B. V n. 687, Hans. Gesch. Qu. VI n. 316  6-9, vgl. Koppmann
     S. 131.

 45: HR. I 5 n. 288, 8 n. 1044. Von den Stdten waren Lbeck, Hamburg,
     Bremen, Stralsund und Greifswald vertreten.

 46: HR. I 5 n. 290, Hans. Gesch. Qu. VI n. 316  10. Brampton, der
     dritte englische Gesandte, war damals noch nicht tot, wie Pauli,
     Zu den Verhandlungen der Hanse mit England, 1404 bis 1407. Hans.
     Gesch. Bll. Jg. 1877 S. 127 gemeint hat; denn 1406 Juni 30
     unterzeichnete er noch ein Schreiben an die hansischen
     Ratssendeboten. Er ist erst zwischen diesem Tage und 1406 November
     14 gestorben. Hans. Gesch. Qu. VI n. 310, HR. I 5 n. 350. Da er im
     Vertrage als englischer Unterhndler nicht genannt wird, hat er an
     den Verhandlungen in Dordrecht wahrscheinlich nicht teilgenommen.

 47: HR. I 5 n. 296  6, 7, 308  1.

 48: HR. I 5 n. 311  7-9, 312-315, 319, 385, Hans. Gesch. Qu. VI n.
     297, 311, 316  10a-e, 11, Hans. U. B. V n. 707, Rot. Parl. III
     S. 574  37.

 49: Hans. Gesch. Qu. VI n. 309-311, HR. I 5 n. 346, 348, 385.

 50: Hans. U. B. V n. 743, HR. I 5 n. 348. Zwei von den fortgenommenen
     Schiffen gehrten dem Groscheffer von Marienburg, vgl. Sattler,
     Handelsrechnungen S. 9, eins dem Meister von Livland. Nach Hans.
     Gesch. Qu. VI n. 298 stellte Heinrich 1406 Okt. 14 fr vier von
     den berfallenen Schiffen Geleitsbriefe aus. Hat man damals
     vielleicht die Schiffe freigegeben? Wenn dies der Fall war, so
     knnten sich die weiteren Verhandlungen nur um eine Entschdigung
     fr das genommene Gut gedreht haben.

 51: HR. I 5 n. 339  16, 17, 343, 348-351, Hans. Gesch. Qu. VI n. 312.

 52: Hans. Gesch. Qu. VI n. 312, 313, S. 212 Anm. 2, HR. I 5 n. 356,
     402, 428, 429.

 53: HR. I 5 n. 364, 374  4, 390, 391, 392  5, 6, 404. Um sich den
     Stdten freundlich zu erweisen, befahl Herzog Johann seinen
     Beamten, die hansischen Schiffe in den burgundischen Gewssern vor
     Schdigung und Kaperei zu schtzen. Hans. U. B. V n. 783.

 54: HR. I 5 n. 392  7, 397, 401-404, auch 380-382.

 55: HR. I 5 n. 449  33-35, 459.

 56: HR. I 5 n. 449  47, 459, 460, Hans. U. B. V n. 803, 804, Hans.
     Gesch. Qu. VI n. 316  12.

 57: HR. I 5 n. 525. Der preuische Gesandte Arnold Hecht schrieb
     seinen Stdten: Unde wo dat bykomen is unde geschen, dat see mit
     den van Prusen unde Lifflandt besunderen unde mit den andern
     steden ok besunderen in degedingen wolden wesen, anders nicht,...
     HR. I 8 n. 1061.

 58: HR. I 8 n. 1061, 5 n. 460.

 59: Hans. Gesch. Qu. VI n. 316  12-20, 317, 319, 321-326, 328,
     357-361, Hans. U. B. V n. 830, HR. I 5 n. 440, 449  58, 59, 484,
     537.

 60: HR. I 8 n. 1061, 5 n. 448, Hans. Gesch. Qu. VI n. 316  21-27,
     329-350, 362. Lbeck erhielt statt 8690 Nobel 550, Stralsund statt
     7416 Nobel 253, Greifswald statt 2092 Nobel 153, Hamburg statt
     1117 Nobel 416, Bremen und Kampen wurde berhaupt keine
     Entschdigung zugestanden.

 61: HR. I 5 n. 659, 6 n. 633.

 62: Vgl. Daenell I S. 72 f.

 63: Hans. U. B. V n. 830, 847, Hans. Gesch. Qu. VI n. 362, 364, HR. I
     5 n. 526, 534  1, 6, 535, 537, 540.

 64: HR. I 5 n. 503  1, 2, 525, 546, 547.

 65: Die Brger von Lynn "willen deme rade byllen upsteken unde clagen,
     ys dat sake dat my nicht een gud antwerde wert, so sy alle ere
     trost vorloren, den se to dem lande van Prussen hebben, want se
     gheen lant en weten, dar se korne ut hebben mogen denn ut
     Prussen", so schildert Arnt von Dassel die Stimmung der englischen
     Brgerschaft. HR. I 5 n. 548, 640, Hans. U. B. V n. 865.

 66: HR. I 5 n. 579  11-15, 581  4-10, 620.

 67: Hans. U. B. V S. 473 Anm. 4, HR. I 5 n. 620, 624, 627-630. Die
     Englnder erhielten gleichfalls ein Sechstel der ihnen
     zugestandenen Entschdigung ausgezahlt. HR. I 5 n. 655  21.

 68: HR. I 5 n. 632, Hans. U. B. V n. 916, 917. Spter wird vom
     Hochmeister die Hhe dieser Summe nur auf 3635 Nobel angegeben, so
     Hans. U. B. V n. 1076, HR. I 6 n. 193. Sie entsteht durch Abzug
     der beiden letzten Posten: 5273 - (800 + 838) = 3635 Nobel. Man
     darf wohl annehmen, da die 800 Nobel wegfielen, weil sie
     ordnungsgem ausgezahlt waren, whrend die 838 Nobel wegen der
     Minderjhrigkeit der Erben Heinrich Percys damals noch nicht
     zahlbar waren. -- Wie die Summe von 3557 Nobeln zustande kommt,
     die Hirsch S. 103 angibt, wei ich nicht zu erklren, da mir die
     deutsche bersetzung dieser Urkunde, die Hirsch benutzt hat, nicht
     vorliegt.

 69: more mercatorio. Diese nderung scheint mir beachtenswert.
     In den Vertrgen von 1388 und 1405 hie es "cum quacumque persona
     libere contrahere et mercari, sicut antiquitus et ab antiquo
     extitit usitatum." HR. I 3 n. 406, Hans. U. B. V n. 687  1.
     Die Englnder verstanden unter der "alten Gewohnheit" den
     unbeschrnkten Handel, wie sie ihn vor der Zeit Winrichs von
     Kniprode ausgebt hatten. Es mag wohl sein, da das farblosere und
     nichtssagendere "more mercatorio" gewhlt worden ist, um solche
     Ansprche der Englnder abzuschneiden. -- Ob viel Wert darauf
     gelegt werden darf, da es jetzt "tam cum Prutenis quam aliis,
     cujuscumque nacionis vel ritus fuerint, mercari" heit statt des
     krzeren "cum quacumque persona", erscheint mir zweifelhaft, da
     beide Ausdrcke dasselbe sagen wollen. -- Die brigen Bestimmungen
     behandeln die Entschdigungsfrage.  5 und 6 werden von Hirsch S.
     103 falsch aufgefat. Sie wollen nicht regeln, wie man sich in
     Zukunft bei etwaigen Beschdigungen verhalten solle, sondern sie
     besagen nur, da, wenn der Knig und der Hochmeister gegen das
     handeln, was  4 und 7 festsetzen (contra formam concordie et
     concessionis proxime prescriptam), nmlich wegen der vor dem J.
     1409 getanen Schdigungen einen Preuen oder einen Englnder
     anhalten und sich weigern, dafr Ersatz zu leisten, da dann nach
     sechs Monaten den Betreffenden durch Beschlagnahme englischen oder
     preuischen Guts Ersatz verschafft werden knne.

 70: Es unterliegt wohl keinem Zweifel, da wir in den undatierten
     Schriftstcken, die uns in Voigt, Cod. dipl. Pruss. V n. 31 und
     HR. I 8 n. 1162 erhalten sind, Entwrfe zu den geforderten
     englischen Privilegien zu sehen haben. Wir wissen, da 1409 die
     Englnder den preuischen Gesandten gewisse "artiklen"
     berreichten, deren Bewilligung sie forderten (HR. I 5 n. 655 
     11), ebenso, da sie 1424 eine "czedel" dem Hochmeister bergaben,
     welche die gewnschten Freiheiten enthielt (HR. I 7 n. 746  3).
     Das erste Schriftstck trgt auf der Auenseite des Pergaments von
     gleichzeitiger Hand (nach Voigt) die interessante Bemerkung: Hic
     continentur aliqui certi articuli, de quibus per nunccios regis
     Anglie et magistri debuit fieri concordia. Sed non video alicubi,
     quod de eis est concordatum. Das zweite zeigt durch die
     berschrift des  2: Secunda peticio concessa per Heinricum Plawe
     vestrum predecessorem, da es in der vorliegenden Fassung aus der
     Zeit nach 1413 stammt. Welcher von beiden Entwrfen der ltere
     ist, lt sich nicht entscheiden. Sie stimmen in mehreren
     Paragraphen berein, mehrere sind fast wrtlich aus den hansischen
     Privilegien entnommen, so  3 von Voigt, Cod. dipl. Pruss. V n. 31
     aus Hans. U. B. II n. 31  12,  6 von HR. I 8 n. 1162 aus Hans.
     U. B. II n. 313, und  4, wenn auch nicht wrtlich, so doch dem
     Sinne nach aus Hans. U. B. II n. 31  6. Beide fordern fr die
     englischen Kaufleute folgende Rechte: sie sollten sich
     genossenschaftlich mit einem Gouverneur an der Spitze
     organisieren, ihre eignen Angelegenheiten und Streitigkeiten
     selbst entscheiden und ein Versammlungshaus mieten drfen, und sie
     sollten von der Haftbarkeit fr fremde Schulden und Vergehen
     befreit sein.

 71: HR. I 5 n. 581  10, 655  12, 659, 663, 674  7, 705  4.




5. Kapitel.

Die hansisch-englischen Beziehungen bis zum Abschlu des Vertrages von
1437.


Um 1410 war die Machtstellung der Hanse schwer bedroht. Der
Verfassungskampf in Lbeck beraubte sie fr beinahe ein Jahrzehnt ihres
mchtigen Hauptes, bei dem die hansischen Interessen stets starken
Schutz und krftige Frderung gefunden hatten. Es stand zu befrchten,
da das neidische Ausland die ber Lbeck verhngte Reichsacht benutzen
wrde, um dem hansischen Kaufmann seine Privilegien zu nehmen. Warnend
wies das Brgger Kontor auf diese Gefahr hin[1]. Nicht minder schwer
wurde die Hanse durch die Niederlage des deutschen Ordens im Kampfe
gegen Polen getroffen. Der Orden hatte im 14. Jahrhundert wiederholt
die Macht seines Einflusses eingesetzt, um den hansischen Kaufmann im
Auslande vor Bedrckungen und Gewalttaten zu schtzen. Seit seiner
Niederlage, von der er sich nicht wieder erholen sollte, fehlte ihm dazu
die Kraft. Schwere innere Kmpfe suchten ihn heim, und der polnische
Sieger stand immer bereit da, von neuem ber ihn herzufallen.

In dem Verhltnis Preuens zu England machte sich der unglckliche
Ausgang des Krieges sofort dadurch bemerkbar, da Heinrich IV. die
Zahlung der Entschdigungsgelder einstellte. Obwohl bis 1416 Jahr fr
Jahr Gesandte des Hochmeisters um die Auszahlung der rckstndigen
Gelder warben, wurde die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen
nicht erreicht. Knig und Rat zogen die preuischen Vertreter meist
wochenlang hin und entlieen sie schlielich doch nur mit leeren
Versprechungen[2].

Der hansisch-englische Ausgleich von 1407 hatte das Piratenunwesen in
der Nordsee nicht zu beseitigen vermocht. Die hansische Schiffahrt hatte
nach wie vor schwer unter dieser Plage zu leiden. Das Brgger Kontor
meldete 1412 nach Preuen, da englische, schottische und hollndische
Seeruber in groer Zahl vor dem Swin lgen und sogar Waren, welche sie
in ihrer Heimat nicht absetzen durften, auf hoher See untereinander
austauschten. Durch den Wiederausbruch des englisch-franzsischen
Krieges unter Heinrich V. wurde die Unsicherheit des Kanals und der
Nordsee noch grer. 1417 wurde eine hansische Baienflotte von zehn
Schiffen von den Englndern fortgenommen[3].

Die Hanse war damals nicht imstande, sich gegen die englischen
bergriffe zu verteidigen und sich zu einer energischen Politik
aufzuraffen. In ihrer Schwche suchte sie bei einer Macht Untersttzung,
um die sie sich bisher wenig gekmmert hatte. Sie wandte sich an Knig
Sigmund, der kurz vorher mit ihr Verhandlungen angeknpft hatte, um
ihre Bundesgenossenschaft gegen Venedig zu gewinnen[4], und legte ihm
ihre verschiedenen Schwierigkeiten dar. Sigmund, der im August 1416
ein Schutz- und Trutzbndnis mit Heinrich V. abgeschlossen hatte[5],
versprach den Stdten, sich ihrer Beschwerden anzunehmen und ihnen zu
ihrem Rechte zu verhelfen. Auf seine Einladung kamen im Sommer 1417
hansische und englische Vertreter nach Konstanz. Die Verhandlungen, die
unter dem Vorsitz des Knigs gefhrt wurden, endeten aber ergebnislos.
Es wurde nicht einmal der hansische Vorschlag, eine neue Tagfahrt
anzusetzen, angenommen. Knig Sigmund war ber diesen Mierfolg so
aufgebracht, da er die hansischen Gesandten sehr ungndig entlie. Er
drohte den Stdten, nichts gegen England zu unternehmen; denn wer seinen
Verbndeten angreife, sei sein Feind[6].

Da von England kein Entgegenkommen zu erwarten war, griffen in den
nchsten Jahren an mehreren Orten die geschdigten Hansen zur Selbsthilfe.
In Greifswald wurden englische Hndler, die sich auf dem Wege von
Preuen nach Schonen befanden, gefangen gesetzt und gezwungen, sich fr
die Wiedererstattung der hansischen Verluste zu verbrgen[7]. In Danzig
gab der Hochmeister seinen Kaufleuten die Erlaubnis, sich an den Gtern
der Englnder schadlos zu halten[8].

Betrachten wir die Lage des englischen Handels in Preuen nach dem
Abschlu des Handelsvertrages und nach der Beendigung des Krieges
mit Polen, so ist wohl das Bemerkenswerteste seine Begnstigung
durch Heinrich von Plauen. Nachdem der Hochmeister Danzig gezwungen
hatte, die Beschrnkungen des Handels, die es in der kurzen Zeit der
Polenherrschaft eingefhrt hatte, zurckzunehmen[9], verlieh er den
englischen Kaufleuten die Freiheiten, welche sie schon lange fr sich
begehrt hatten. Er gestattete ihnen, sich genossenschaftlich zu
organisieren, ein Haus zu Versammlungszwecken zu mieten und ihre
Streitigkeiten, ausgenommen Kriminalverbrechen, durch einen aus ihrer
Mitte gewhlten Gouverneur selbst zu richten. Damit fand die seit 1391
bestehende Gesellschaft der englischen Kaufleute die Anerkennung des
Hochmeisters und erhielt zugleich eine gewisse Gerichtsbarkeit ber ihre
Mitglieder, wie sie auch die Hansen auf ihren Kontoren besaen. Aber
nur wenige Jahre sollten sich die Englnder des ungestrten Besitzes
ihrer Freiheiten erfreuen. Die Absetzung Heinrichs von Plauen gab den
Danzigern freie Hand, sie wiederaufzuheben. Das Versammlungshaus wurde
geschlossen und mit eisernen Ketten versperrt. Den englischen Kaufleuten
wurde verboten, fernerhin eine Gesellschaft zu bilden und ihre
Streitsachen unabhngig von den preuischen Gerichten zu entscheiden[10].

Danzig scheint damals den Englndern nur die ihnen von Heinrich von
Plauen verliehenen Rechte genommen, im brigen aber ihnen in der
Ausbung ihres Handels die alten Freiheiten gelassen zu haben. Wir
hren nmlich bis 1422 von englischer Seite keine Beschwerden ber
Beschrnkung ihres Verkehrs. Englische Kaufleute lieen sich wieder in
groer Zahl dauernd oder fr lngere Zeit im Lande nieder; die Stdte
klagten wiederholt, da die englischen "Lieger" zum Schaden der Brger
zunhmen[11]. Sie mieteten sich in Danzig Huser und nahmen ihre
Landsleute, welche alljhrlich mit dem englischen Tuch nach Preuen
kamen, bei sich auf. Trotz der Bestimmungen des Gsterechts betrieben
sie wieder den Gewandschnitt und verkauften ihre Waren jahraus, jahrein
im groen und im kleinen. Mehrere Male hren wir ferner, da die
Ttigkeit englischer Lieger darin bestand, alles ankommende englische
Tuch aufzukaufen. Da ihr Zwischenhandel diese wertvolle Ware den Preuen
empfindlich verteuerte, wollten die Danziger 1425 eine ffentliche
Kaufhalle bauen und alle Englnder, welche ihre Stadt aufsuchten,
zwingen, dort ihr Tuch feilzubieten[12].

Seit dem Beginn der zwanziger Jahre war man in Danzig gegen den
englischen Handel nicht mehr so nachsichtig. Die englischen Kaufleute,
welche Brgerhantierung wie Kleinhandel und Wiederverkauf trieben,
wurden in Strafe genommen. Die Lieger muten sich verpflichten, sich im
Winter jedes Handelsverkehrs zu enthalten. Den Brgern wurde verboten,
an Gste Huser zu vermieten. Die Gesellschaft der Englnder, welche
sich nach der Auflsung wieder gebildet hatte, wurde nochmals aufgehoben
und der Gouverneur ins Gefngnis gesetzt[13]. Danzig gingen diese
Beschrnkungen noch nicht weit genug; es begehrte, da den englischen
Kaufleuten der Handel nur im Ankunftshafen gestattet und die Zeit ihres
Aufenthalts auf drei Monate beschrnkt werde[14]. Doch fanden diese
Vorschlge nicht die Zustimmung des Hochmeisters und der anderen Stdte.
Der Hochmeister lehnte zwar alle Bitten der Englnder ab, ihnen die
Freiheiten, welche sie frher besessen hatten, wiederzuverleihen, und
erfllte ihr Gesuch nicht, ihnen zu gestatten, da sie auerhalb Danzigs
in Dibau eine geschlossene Handelsniederlassung grndeten; aber er
wnschte nicht, da sie ber die Rechte hinaus, welche die andern
Gste hatten, beschrnkt wrden. Er erklrte, sie vor unrechtmiger
Bedrckung beschtzen zu wollen[15].

Nach den Klagen, welche die Englnder in den zwanziger Jahren dem
Parlament berreichten[16], knnte es scheinen, als ob ihr Handel in
Preuen damals arg bedrngt und ihre Verkehrsfreiheit sehr beschnitten
worden wre. Doch ist dies durchaus nicht der Fall. Trotz des Vorgehens
der Danziger, von dem wir oben sprachen, genossen die Englnder noch
groe Freiheiten. Ihr Zwischenhandel mit Tuch bestand 1428 noch
uneingeschrnkt. Mit den andern Fremden konnten sie nach wie vor
ungehindert in Handelsbeziehungen treten. 1429 wies Danzig gegenber den
englischen Verleumdungen von der Bedrckung ihres Handels darauf hin,
da im Jahre vorher jene den grten Teil des Wachses und Pelzwerks,
welches die Russen nach Preuen gebracht hatten, aufgekauft hatten.
Ferner wurde ihnen kein Hindernis in den Weg gelegt, die preuischen
Hinterlnder aufzusuchen. 1428 und 1432 ging ein Lynner Kaufmann
nach Polen, um an Ort und Stelle Bogenholz zu kaufen[17]. Gegen die
englischen Lieger wurde, obwohl mehrmals ber ein Vorgehen beraten
wurde, nicht eingeschritten[18]. Danzig gab 1428 sogar seinen Widerstand
gegen die Genossenschaft der englischen Kaufleute auf. Am 15. Dezember
erhielten jene die Erlaubnis, einen ltermann whlen zu drfen, der ihre
Gesellen in Ordnung halten und die Kaufmannschaft nach auen vertreten
sollte. So fand nach fast vierzigjhrigem Kampf die Organisation der
englischen Kaufleute endlich allseitige Anerkennung. Es ist wohl kein
Zufall, da Heinrich VI. gerade damals die Urkunden seiner Vorfahren
ber den genossenschaftlichen Zusammenschlu der nach Preuen und den
anderen Ostseelndern handelnden Kaufleute besttigte[19].

Die Wiedererffnung des englisch-franzsischen Krieges durch Heinrich V.
war fr den hansischen Handel nicht ohne Bedeutung. Durch den Krieg
wurden alle Krfte Englands so in Anspruch genommen, da eine energische
Vertretung der englischen Handelsinteressen nicht mglich war. Welche
Gedanken aber in dem englischen Kaufmannstande des beginnenden 15.
Jahrhunderts lebten, zeigt das in den dreiiger Jahren entstandene
Bchlein von der englischen Staatsklugheit. Wie energisch weist der
Verfasser darauf hin, da England ber die anliegenden Meere Herr sein
msse! Mit wie beredten Worten zeigt er, da eine gewaltige Seemacht
die andern Nationen von England abhngig machen werde! In bezug auf die
fremden Kaufleute in England vertritt er durchaus den Grundsatz der
gleichen Behandlung.

  "Warum wohl mssen wir ins Wirtshaus gehn
   In ihrem Land, wenn sie sich nicht verstehn
   Bei uns zu Gleichem, sondern mehr sich frei
   Bewegen als wir selbst?...
   Drum lat sie hier ins Wirtshaus ziehn; wo nicht,
   Befreie man uns auch von dieser Pflicht
   Bei ihnen"[20].

Den hansischen Kaufleuten war das englische Brgertum damals noch
weniger wohlgesinnt als im vorhergehenden Jahrhundert. Ihre Freiheiten,
welche sie im Handel vor allen anderen Fremden bevorzugten und fast den
Brgern gleichstellten, muten in einer Zeit, welche den fremden Handel
zugunsten des einheimischen mehr und mehr beschrnkte, den grten
Unwillen erregen. Die Stdte suchten die Gltigkeit der Privilegien nach
Mglichkeit einzuschrnken. Nicht lange nach der Wiederherstellung der
hansisch-englischen Beziehungen forderten die Londoner Sheriffs den
hansischen Kaufleuten bei der Einfuhr von Wein, Salz, Hering, Holz und
anderen Waren die Abgaben ab, welche die anderen Fremden bezahlten, von
denen sie aber bisher auf Grund des Abkommens von 1282 und der carta
mercatoria befreit waren. Die Sheriffs begrndeten ihr Vorgehen damit,
da die Hansen auswrtige Kaufleute seien und deshalb die Zlle wie
die anderen Fremden bezahlen mten. Mehrmals entschied zwar das
Mayorsgericht zugunsten der Hansen, aber die Sheriffs kehrten sich an
diese Urteile nicht und erhoben die Abgaben weiter. Schlielich riefen
1420 die Kaufleute die Untersttzung des ihnen freundlich gesinnten
Knigs an. Heinrich V. starb aber, ehe der Streit entschieden war. Die
englischen Kaufleute benutzten den Thronwechsel zu einem erneuten
Vorsto gegen die Hansen. Sie reichten 1422, als jene wieder um
Maregeln gegen die bergriffe der Sheriffs petitionierten, dem
Parlament eine Beschwerdeschrift ber die zahlreichen Bedrckungen ihres
Handels in Preuen ein und verlangten nach dem Zusatze von 1380 die
Aufhebung der hansischen Privilegien; den weltlichen und geistlichen
Groen hatten es die Hansen hauptschlich zu danken, da die Forderung
der englischen Kaufleute nicht erfllt wurde. Mit ihrer Zustimmung
nahm Heinrich VI. alle hansischen Englandfahrer in seinen Schutz und
entschied, da jene bis zur endgltigen Regelung des Streites von den
stdtischen Abgaben befreit sein sollten[21].

Ein anderer Streitpunkt zwischen den Hansen und London betraf die Wahl
eines Londoner Alderman zum Justiziar und ltermann der hansischen
Kaufleute. Seit 1418 verbot die Stadtbehrde ihren Mitgliedern, dieses
Amt, das im 14. Jahrhundert mehrmals der Londoner Mayor selbst bekleidet
hatte, anzunehmen[22]. Auch das Pfund- und Tonnengeld, welches die
Hansen unter Heinrich V. nachweislich bezahlt hatten, stand wieder
einmal zur Debatte. Im Oktober 1423 entschied der knigliche Rat nach
einem Gutachten der obersten Reichsgerichtshfe, da die Hansen als
Fremde zu den Subsidien herangezogen werden knnten. Er glaubte, durch
seinen Spruch die hansischen Privilegien nicht zu verletzen, da das
Parlament und nicht der Knig die Abgaben auferlegte, die Privilegien
aber allein vom Knig stammten[23].

Die Lage der hansischen Kaufleute war im Sommer 1423 nicht ungefhrlich.
Als sie sich weigerten, die Subsidien und Abgaben zu bezahlen, wurden
sie ins Gefngnis gesetzt und ihre Huser und Lagerrume geschlossen.
Wie hansefeindlich damals die Stimmung des englischen Brgertums war,
zeigt das Vorgehen der Lynner Kaufleute. Sie whlten aus ihrer Mitte
einen Ausschu, der fr die Aufhebung der hansischen Privilegien
agitieren sollte[24].

Die Klagen des Londoner Kontors veranlaten im Juli 1423 den Lbecker
Hansetag, Stralsund und Danzig aufzufordern, die Englnder bei sich
anzuhalten. Der Hochmeister und Danzig begngten sich aber, an den Knig
und die englischen Groen die Bitte zu richten, da sie die hansischen
Kaufleute im Genu ihrer Freiheiten lassen mchten. Auch Knig Sigmund
verwandte sich fr seine Untertanen. Doch mute das Kontor mitteilen,
da man den Schreiben wenig Wert beilege[25]. Die Stdte erwogen nun
die Absendung einer Gesandtschaft, welche in Flandern mit englischen
Vertretern verhandeln sollte. Als sie im Jahre 1425 zustande kam, ging
sie aus nicht ersichtlichen Grnden trotz der dringenden Vorstellungen
des Londoner Kontors nicht nach England[26].

Die Kaufleute, welche nun auf sich selbst angewiesen waren, verfochten
ihre Interessen vor dem im Februar 1426 tagenden Parlament mit Erfolg.
Mit Zustimmung der Groen ernannte der Knig den von den Hansen
gewnschten Londoner Alderman William Crowmere zu ihrem Justiziar. Auch
mit London kamen die Kaufleute ins Einvernehmen. Die Stadt gab auf
Befehl des Knigs ihren Widerstand gegen den hansischen Justiziar auf
und erkannte in einem Abkommen die Freiheit jener von den stdtischen
Abgaben an. Die Hansen versprachen dafr, an die Sheriffs und den Mayor
jhrlich bestimmte Geschenke, welche in Geld, Hering, nordischem Fisch
und Wachs bestanden, zu leisten[27].

Die Anerkennung der hansischen Freiheiten hielten die englischen
Kaufleute scheinbar fr eine gnstige Gelegenheit, ihre alten Forderungen
in Preuen von neuem zu erheben. Sie beklagten sich, da Danzig ihnen
ihre alten Handelsgewohnheiten genommen habe und sie arg bedrcke. Das
Londoner Kontor sprach die Befrchtung aus, da die Kaufleute es wrden
entgelten mssen, falls die Beschwerden wahr seien[28]. In Preuen
wiesen die Stdte die Berechtigung derselben zurck. Die englischen
Kaufleute erreichten aber damals, da ihnen erlaubt wurde, einen
Gouverneur zu whlen[29].

Die Erffnung der Feindseligkeiten zwischen den wendischen Stdten und
Erich von Dnemark im Jahre 1427 zog wie alle Neutralen, so auch die
Englnder in Mitleidenschaft. Da sie nicht nur die Bitte der Stdte, die
Sundfahrt aufzugeben, ablehnten, sondern sogar offen fr Erich Partei
ergriffen, versuchten die Hansen den Sund mit Gewalt zu sperren. Ihre
Auslieger brachten die englischen Schiffe, welche die Fahrt von oder
nach Preuen wagten, auf und fhrten sie als gute Beute in die
wendischen Hfen[30]. Die erzwungene Unterbrechung des Verkehrs rief in
England groe Erbitterung hervor. Man wollte die hansischen Kaufleute
fr die Taten der stdtischen Auslieger verantwortlich machen. 1432
verlangten einige Stdte wegen der Wegnahme ihrer Schiffe die
Beschlagnahme hansischer Gter. Der Knig, der wenig vorher die
hansischen Privilegien besttigt hatte, gebot ihnen jedoch, bis zur
Rckkehr der Gesandtschaft welche er zu schicken beabsichtigte, von
jedem gewaltttigen Vorgehen abzusehen[31]. Diese Gesandtschaft, von
deren Anwesenheit in Lbeck wir nur aus einem Briefe des Londoner
Kontors erfahren, richtete nichts aus. Als sie heimkehrte, war der
Unwille in den Kreisen der Kaufmannschaft so gro, da die Hansen nur
mit Mhe fr sich vom Knige Geleit auswirken konnten. Sie muten
versprechen, bei ihren Stdten fr die geschdigten englischen Kaufleute
eintreten zu wollen[32].

Die Preuen andrerseits verstimmte es sehr, da alle ihre Bemhungen,
die Englnder zur Zahlung der 1407 zugestandenen Entschdigungen zu
bewegen, vergeblich blieben. Einer Gesandtschaft, welche der Hochmeister
1429 in dieser Angelegenheit nach England schickte, erwiderte der Rat,
da der Knig zur Zahlung einer Schuld, welche weder er selbst noch
sein Vater gemacht habe, nicht verpflichtet sei[33]. Als auch der
jetzt mndig gewordene Erbe Heinrich Percys die Anerkennung der 1409
eingegangenen Verpflichtungen verweigerte, lie der Hochmeister 1430 die
englischen Schiffe im Danziger Hafen anhalten und zwang die Kaufleute,
die geforderte Summe von 838 Nobel zu zahlen[34].

So befanden sich um 1430 beide Lnder in gereizter Stimmung gegeneinander,
als ein neuer Konflikt ausbrach. Im Mrz 1431 erhhte das Parlament das
Pfund- und Tonnengeld um 6 d, bzw. 3 s und bestimmte ausdrcklich, da
die neuen Abgaben von allen Fremden erhoben werden sollten[35]. Mit
energischen Vorstellungen wandten sich die Hansen, als auch ihnen die
Subsidien abgefordert wurden, an den Knig. Doch lie sich dieser nur
dazu herbei, sie gegen Stellung einer Brgschaft vorlufig von der
Zahlung der Zuschlge zu entbinden. Die Hoffnung der Kaufleute, da
die Entscheidung des Rats, der ihren Anspruch prfen sollte, zu ihren
Gunsten ausfallen wrde, war nicht gro; waren sie doch von denselben
Richtern ein Jahrzehnt frher zur Zahlung der Subsidie von 12 d
verurteilt worden[36].

Als die hansischen Kaufleute dem Hochmeister ihre bedrngte Lage
mitteilten, griff dieser sofort zu energischen Gegenmaregeln. Er lie
die Englnder in Danzig eine Brgschaft von der gleichen Hhe stellen,
wie sie die Hansen hatten hinterlegen mssen[37]. Doch hatte sein
Vorgehen nicht die erhoffte Wirkung. Wenn auch Heinrich VI. die Bitte
der Gemeinen, die Kaufleute durch die Beschlagnahme hansischer Gter zu
entschdigen, nicht erfllte, so gab er doch den Anspruch, die Hansen
zu den Subsidien heranziehen zu knnen, nicht auf. Jene muten sich 1432
und in den folgenden Jahren verbrgen, die Abgaben nachzuzahlen, wenn
die Entscheidung gegen sie ausfiel[38].

Wenig spter erlie der knigliche Rat eine Verordnung, welche den
fremden Handel noch weit schwerer traf als die Zollerhhungen. Es wurde
bestimmt, da zur besseren Kontrolle das Pfundgeld nach dem Werte der
Waren in England erhoben werden sollte. Da bisher der Berechnung der
Einkaufswert zugrunde gelegt worden war, so wurden jetzt bei der Einfuhr
die Abgaben ganz erheblich gesteigert. Die Hansen hielten diese Neuerung
fr so schwerwiegend, da sie sofort mit der Einstellung des Handels
antworteten, in der Hoffnung, dadurch am ehesten ihre Zurcknahme zu
erzwingen. Da der Erla wohl auch auf den Widerstand der anderen
Kaufleute stie, sah sich der Rat bald gentigt, ihn wieder rckgngig
zu machen. Im Juni 1434 setzte er fest, da bei der Verzollung der
auswrtigen Waren angegeben werden sollte, was sie beim Einkauf gekostet
htten[39].

Durch die Bemhungen Lbecks kam im Sommer 1434 ein von 22 Stdten
besuchter Hansetag zustande, dessen Hauptaufgabe war, die flandrische
und englische Angelegenheit zu ordnen. Mit Zustimmung des Hochmeisters
beschlossen die Stdte, durch eine Gesandtschaft die Wiederherstellung
der alten Freiheiten zu fordern. Der Hochmeister versprach, zur
Untersttzung des Gesuchs den englischen Kaufleuten den Aufenthalt in
Preuen zu verbieten[40]. Zu stdtischen Gesandten wurden die vier
Brgermeister Johann Klingenberg aus Lbeck, Everd Hardefust aus Kln,
Heinrich Hoyer aus Hamburg und Heinrich Vorrath aus Danzig bestimmt.
Obwohl Vorrath sich strubte, die Mission anzunehmen, beharrten die
Stdte auf ihrem Beschlu, da Preuen und Livland, welche die englische
Angelegenheit besonders anging, in der Gesandtschaft vertreten seien.
Der Hochmeister scheint, wenn er auch offiziell der Hanse beigetreten
war, eine zu enge Berhrung mit den westlichen Angelegenheiten damals
nicht gewnscht zu haben[41].

Ende Oktober 1434 trafen die vier Brgermeister in England ein
und berreichten dem kniglichen Rat ihre Vollmachten und eine
Beschwerdeliste der hansischen Kaufleute, die dieser an die vier
hchsten Richter des Landes zur Untersuchung weitergab. Als kurze Zeit
darauf in London die Pest ausbrach, erklrte der Rat, nicht weiter
verhandeln zu knnen. Doch war die Pest wohl nur der Vorwand; den
Hauptgrund fr die Vertagung haben wir vielmehr in den schweren Anklagen
zu sehen, welche die englischen Kaufleute vor dem Knig gegen die Hansen
erhoben. Da die Gesandten bis Weihnachten nicht warten wollten, wie der
Rat wnschte, whlten sie von den Kaufleuten vier aus, welche die
hansische Sache vor dem Parlament vertreten sollten. Diese erhielten
eine sehr interessante Instruktion. Falls nmlich der Knig die
hansischen Privilegien besttigen wrde, sollten sie fordern, da sich
auch die vier grten Stdte Englands, London, York, Lynn und Bristol,
fr die Beobachtung der Freiheiten verbrgten[42].

Unter vielen "sen Worten", aber ohne jeden Erfolg verlieen die
Gesandten Ende November London und begaben sich nach Brgge, wo sie sich
den Winter ber der Beilegung der hansisch-flandrischen Streitigkeiten
widmeten[43]. Zu Anfang des nchsten Jahres kndigte Heinrich VI. die
Absendung einer Gesandtschaft nach Brgge an[44]. Seine Absicht scheint
gewesen zu sein, fr die Anerkennung der hansischen Privilegien grere
Freiheiten fr seine Kaufleute in Preuen zu fordern und die hansischen
Schadenersatzansprche mit den englischen zu kompensieren. Die Preuen,
welche sofort nach dem Bekanntwerden des Mierfolgs der Gesandtschaft
den Besuch Englands verboten hatten, befahlen Vorrath, derartige
Forderungen zurckzuweisen. Wenn die Englnder Privilegien beanspruchten,
sollten sie sich an den Hochmeister und die Stdte selbst wenden. Da
Hoyer und Vorrath[45] von ihren Stdten, welche Bedenken trugen, so
wichtige Fragen ihnen allein anzuvertrauen, keine neuen Vollmachten
erhalten hatten, wollten sich die englischen Gesandten, welche im Mai in
Brgge eintrafen, auf sachliche Beratungen mit ihnen nicht einlassen.
Die Hansen erhoben zwar gegen ihr Verhalten feierlichen Protest,
erreichten aber nur, da fr Januar 1436 eine neue Tagfahrt festgesetzt
wurde[46].

Obwohl verabredet worden war, bis zu diesem Termin gegenseitige
Schdigungen zu vermeiden, rieten die hansischen Vertreter ihren
Stdten, die Kaufleute vor dem Besuch Englands zu warnen, weil jene dort
vor berfllen nicht mehr sicher seien. Dem Londoner Kontor befahlen
sie, bis zum Ende des Sommers England zu verlassen. Zu Anfang des
nchsten Jahres hren wir, da sich das Kontor aufgelst hatte und die
Kaufleute sich in Brgge aufhielten[47].

Da bis zum 1. September 1435 alle Schadenersatzansprche geltend gemacht
und die Stdte sich ber ihr weiteres Vorgehen schlssig werden muten,
schlug Lbeck vor, einen allgemeinen Hansetag abzuhalten. Aber an der
Interessenlosigkeit der Stdte, welche meist aus nichtigen Grnden
absagten, und besonders an der zgernden Haltung des Hochmeisters
scheiterte der Plan Lbecks[48]. Paul von Rudorf war durch die
Friedensverhandlungen mit Polen so in Anspruch genommen, da er nur
schwer zu einer neuen Gesandtschaft zu bewegen war. Den Bemhungen
Vorraths, dessen politische berzeugung war, da seine Vaterstadt
Danzig den Zusammenhang mit der Hanse nicht verlieren drfe[49], war
es wohl hauptschlich zu danken, da alle Schwierigkeiten, welche das
Zustandekommen einer Gesandtschaft in Frage stellten, berwunden
wurden. Im Februar 1436 konnte Vorrath endlich als preuischer Gesandter
nach Lbeck abgehen[50].

Inzwischen hatten sich die Verhltnisse im Westen gnzlich gendert. Der
Friedenskongre, welcher im Jahre 1435 in Arras getagt hatte, hatte mit
der Abwendung Burgunds von England geendet, und zu Beginn des folgenden
Jahres war der Krieg zwischen beiden Mchten erffnet worden[51]. Unter
diesen Umstnden mute England viel daran liegen, den Handelsverkehr mit
den Ostseelndern wiederherzustellen. Eine Petition der aus Preuen und
den Hansestdten ausgeschlossenen englischen Kaufleute, den Hansen den
Besuch Englands zu verbieten und ihre Privilegien aufzuheben, fand
deshalb kein Gehr. Die englische Regierung ordnete vielmehr zur
festgesetzten Zeit Gesandte zu den Verhandlungen mit der Hanse ab[52].

Die schwankende Haltung des Hochmeisters, von der wir oben sprachen,
hatte zur Folge, da die englischen Boten in Calais ber ein Vierteljahr
vergeblich auf die hansische Gesandtschaft warten muten. Ihr langes
Ausbleiben wurde auch von den Kontoren uerst unangenehm empfunden.
Denn die Lage der Hansen in England und Flandern verschlechterte sich
von Tag zu Tag, und die Unsicherheit auf dem Meere nahm zu. In zahlreichen
Schreiben drngten die Kaufleute deshalb zur Beschleunigung. Sie
erklrten es fr unmglich, nach dem Ausbruch des Krieges mit England
und Flandern ins Einvernehmen zu kommen. Wie recht das Brgger Kontor
damit hatte, zeigte sich, als im April die hansischen Ratssendeboten
in Flandern eintrafen. Herzog Philipp suchte, um eine Strkung seines
Gegners zu verhindern, mit allen Mitteln die Verstndigung zwischen der
Hanse und England zu hintertreiben und versperrte den Gesandten den Weg
nach Calais und nach England. Es blieb jenen schlielich nichts anderes
brig, als umzukehren und von der Elbe aus nach England hinberzusetzen.
Es dauerte aber wieder geraume Zeit, ehe von Preuen die Zustimmung zu
diesem Schritt einlief. In den Hansestdten herrschte groe Verstimmung
ber die neue Verzgerung. Man warf den Preuen vor, da sie allein an
der jammervollen Lage des Kaufmanns schuld seien[53].

Als im Oktober 1436 endlich die hansischen Gesandten in England
landeten[54], waren die Verhltnisse fr die Hanse lange nicht mehr so
gnstig wie im Jahre zuvor. Der Handelsverkehr zwischen beiden Lndern
war nmlich trotz der Verbote wiederaufgenommen worden. Schon im April
hatte Paul von Rudorf englischen Kaufleuten gegen die Zahlung einer
nicht geringen Geldsumme erlaubt, mit sechs Schiffen englische Waren
nach Preuen ein- und preuische nach England auszufhren. Mit Kampen
hatten die Englnder einen frmlichen Vertrag abgeschlossen, durch den
ihnen der Verkehr mit dieser Stadt gestattet blieb. Auf hansischer Seite
kehrte man sich ebenso wenig an das Handelsverbot. Zahlreiche preuische
Kaufleute suchten wieder die englischen Mrkte auf. Das Bergener Kontor
gab seinen Mitgliedern die Fahrt frei. Kln erklrte, da seine Kaufleute
an die Verkehrssperre nicht gebunden seien, da sie ohne sein Wissen und
Willen erlassen sei. Die hansischen Gesandten versuchten vergeblich, als
sie nach England kamen, die Durchfhrung der stdtischen Verordnungen zu
erzwingen; ihre Befehle wurden nicht befolgt. Unter diesen Umstnden
hatte es fr England keinen so groen Wert mehr, mit der Hanse zu
einer Einigung zu gelangen. Die Gesandten klagten wiederholt, da der
Ungehorsam so vieler hansischer Kaufleute den Fortgang der Verhandlungen
sehr erschwere[55].

Die hansischen Interessen mute es ferner schwer schdigen, da die
Stdte nicht einig waren. Kln ging eigne Wege. Im Dezember erschien
eine Gesandtschaft des Erzbischofs und der Stadt in England, um fr Kln
einen besonderen Vertrag abzuschlieen. Da die Verhandlungen zwischen
der Hanse und England damals schon in der Hauptsache beendet waren,
richtete sie jedoch nichts mehr aus[56]. Auch auf Danzig glaubten die
Stdte nicht bestimmt rechnen zu knnen. Die Vertreter Lbecks und
Hamburgs betrachteten den preuischen Kollegen wegen seiner Instruktion
mit Mitrauen und fragten bei ihren Stdten an, ob sie gegebenenfalls
ohne Rcksicht auf Preuen mit England einen Frieden eingehen sollten.
Vorrath scheint sich aber in England nicht streng an seine Instruktion
gehalten zu haben. Er verlor das gemeinhansische Interesse nie aus den
Augen[57].

Die englisch-hansischen Verhandlungen zogen sich sehr in die Lnge. Der
Knig wollte von der Bezahlung der alten Schuld, auf die Vorrath vor
allem drang, nichts wissen; die Kaufleute suchten eine Einigung, welche
ihre Interessen nicht gengend wahrnahm, zu verhindern und brachten beim
Knig und Parlament immer neue Anschuldigungen gegen die Hansen vor.
Diese hatten es wieder vor allem den weltlichen und geistlichen Groen
zu danken, da die Verhandlungen zu einem guten Ergebnis fhrten. Korner
schreibt in seiner Chronik dem Kardinal Heinrich Beaufort, dem ersten
Kirchenfrsten Englands, ein groes Verdienst an dem schlielichen
Zustandekommen der Einigung zu. Obwohl die englischen Stdte im
Parlament noch einen Versuch machten, fr die Anerkennung der hansischen
Privilegien ihrem Handel in den Hansestdten gewisse Freiheiten zu
verschaffen, wurde am 22. Mrz 1437 ein Vertrag abgeschlossen, der ihnen
nur die Zusicherung brachte, da ihr Verkehr in den "alten Gewohnheiten"
nicht gehindert werden sollte. Die Hansen dagegen erreichten die
Besttigung ihrer Privilegien und die Befreiung von allen Zllen, welche
nicht in der carta mercatoria zugestanden waren. Der Knig versprach
ferner, die 1407 festgesetzten Entschdigungen an Preuen und Livland
abzuzahlen. Als erste Rate erhielt Vorrath 1000 Nobel. Die Hansen muten
aber auf den Ersatz des Schadens, welchen sie durch die englischen
Auslieger seit den Haager Verhandlungen erlitten hatten, verzichten[58].

Die englischen Stdte widersetzten sich mit allen Mitteln der Besiegelung
des fr die Hansen nicht ungnstigen Vertrages. Sie sollen sogar den
Kanzler und den Schatzmeister bestochen haben, um seine Auslieferung zu
verhindern. Als Grund fr ihr Vorgehen gibt Vorrath in einem Brief an
Danzig an, da die Stdte in aller Eile acht Schiffe ausrsteten. Je
weiter sie das Inkrafttreten des Friedens verzgerten, um so grere
Aussicht hatten sie, mit ihrem Tuch auf den hansischen Mrkten die
Ersten zu sein. Erst Mitte Juni gelang es den Gesandten, die Besiegelung
des Vertrages durchzusetzen[59].

Noch an einer anderen Stelle machte die Durchfhrung der bereinkunft
Schwierigkeiten. Die Zollbeamten forderten nach wie vor von den Kaufleuten
die hohen Subsidien und wollten ihren Anspruch, davon befreit zu sein,
nicht anerkennen, indem sie behaupteten, vom Kanzler keine Anweisung
erhalten zu haben. Vorrath meinte, es tte ihnen von Herzen leid, da
die englischen Kaufleute mehr Zoll bezahlen mten als die hansischen.
Aber auch der Umstand, da damals viele Hollnder und andere Nichthansen
in England ankamen und behaupteten, hansische Brger zu sein, mag die
Zllner veranlat haben, mit der Nachlassung der Subsidien vorsichtig zu
sein. Vorrath klagte, da diese Kaufleute besonders Brgerbriefe von der
Jungstadt Danzig vorzeigten, und warnte vor der Aufnahme von Auenhansen
ins Brgerrecht[60].

Vor ihrer Heimkehr ordneten die hansischen Gesandten noch eine wichtige
Angelegenheit. Sie gaben dem Londoner Kontor neue Statuten, durch welche
die Kaufleute und Schiffer angewiesen wurden, die Privilegien genau
innezuhalten und Auenhansen in ihre Genossenschaft nicht aufzunehmen.
Auerdem wurde ihnen streng befohlen, bergriffe von englischen Stdten
und Beamten nicht zu dulden, sondern sie sofort dem Kontor
mitzuteilen[61].




 FUSSNOTEN ZU KAPITEL 5 -- CHAPTER 5 FOOTNOTES


 1:  HR. I 5 n. 685; vgl. Daenell I S. 169, auch II S. 2.

 2:  HR. I 5 n. 637, 638, 6 n. 23, 24, 61, 62, 96  2, 114-116, 193 bis
     195, 304, 500, Hans. U. B. V S. 520 Anm. 1, 576 Anm. 3, n. 1026,
     1034, 1087, VI n. 39, 74.

 3:  HR. I 6 n. 76, 399  7, 451, auch Daenell II S. 3 Anm. 2.

 4:  HR. I 6 n. 99, 187-190; vgl. Daenell I S. 186 f.

 5:  Vgl. Oman S. 262 f.

 6:  HR. I 6 n. 381, 384, 400  21, 440-447, 450, 451, Hans. U. B. V n.
     110.

 7:  HR. I 6 n. 556A  57, 581, 582, 7 n. 592  7.

 8:  Hans. U. B. VI n. 371, 418, 447, 635, 678, 689, 789, 934, 942,
     964, HR. I 7 n. 592  8-10, 8 n. 452  3-6.

 9:  HR. I 7 n. 592  2, 8 n. 452  1, II 2 n. 76  20.

 10: HR. I 7 n. 592  1, 8 n. 452  1, 2, 454 (S. 304), 1162  2, II 1
     n. 169  3; vgl. Hirsch S. 104, Daenell II S. 49 Danzig gab 1436
     zu, da die Englnder im Besitze eines Hauses gewesen sind.
     "Sunder der rath zu Danczike umme luterer fruntschaft dirlaubte
     en, das sie eynes borgers hws muchten mieten umme ere gelt und
     doryn zusampnegeen unde tringken und andere erbare frewde
     haben,..." Danzig gab damals als Grund fr die Schlieung des
     englischen Hauses an, "das sie dorynne eynen stogk und andere
     gefengniss machten." HR. II 2 n. 76  25.

 11: HR. I 7 n. 800  26, 821  8, 8 n. 59  13.

 12: HR. I 7 n. 649, 708, 773  7, 821  8, 8 n. 454.

 13: HR. I 7 n. 592  1-6, 649, 8 n. 32  9, 452  7, 8, 454.

 14: HR. I 7 n. 461  1, 19, 708.

 15: Hans. U. B. VI n. 238, HR. I 7 n. 87, 746  3, 8 n. 32  9, 433 
     10, 453  2, 454, 546  7.

 16: HR. I 7 n. 592, 8 n. 452, II 1 n. 169, 2 n. 76. Zur Beurteilung
     der damaligen englischen Klagen mssen wir beachten, da ihr
     vornehmster Zweck augenscheinlich war, die Besttigung der
     hansischen Freiheiten durch den neuen Knig Heinrich VI. zu
     verhindern.

 17: HR. I 8 n. 454, 668, 7 n. 773  7, II 2 n. 76  36, 37.

 18: HR. I 7 n. 374  29, 821  8.

 19: HR. I 8 n. 546  7, Hans. U B. VI n. 736.

 20: Libell Vers 496 ff.

 21: Hans. U. B. I n. 902, II n. 31  1, V n. 984, VI n. 144, 332-334,
     337, 474, 475, 479, 482, HR. I 7 n. 592-594. Die endgltige
     Entscheidung wurde erst 1426 gefllt. Die Sheriffs versuchten in
     der Zwischenzeit noch mehrmals, die Hansen zu den Abgaben
     heranzuziehen. Hans. U. B. VI n. 504, 613, 643, HR. I 7 n. 671.

 22: Hans. U. B. VI n. 611.

 23: Hans. U. B. VI n. 515, 516, 529, HR. I 6 n. 451.

 24: HR. I 7 n. 671, Hans. U. B. VI n. 528.

 25: HR. I 7 n. 594, 609  6, 611, 623, 624  5, 671.

 26: HR. I 7 n. 675-677, 685-688, 695, 713  11, 714, 720-722, 789, 800
      33, 805.

 27: Hans. U. B. VI n. 611-613, 643, 651, 658.

 28: HR. I 8 n. 452, Hans. U. B. VI n. 723.

 29: HR. I 8 n. 453  2, 454, 546  7. Siehe S. 74.

 30: Hans. U. B. VI n. 661, S. 371 Anm. 1, n. 694, 712, 723  9, 875,
     HR. I 8 n. 129, 237  2, 336, 414, 418, 422, 451, 452  9, II 1 n.
     385 20, 7 n. 488  40.

 31: HR. I 8 n. 422, 444-446, Hans. U. B. VI n. 764, 888, 1037.

 32: HR. II 1 n. 320. Diese Gesandtschaft war 1432 in Lbeck, nicht
     1430, wie von der Ropp in HR. II 1 S. 28 meint. Dies geht klar aus
     Hans. U. B. VI n. 1037 hervor. Heinrich VI sagt nmlich in diesem
     Erla (1432 Aug. 29) an die Einwohner verschiedener Stdte, da
     "certos ambassiatores nostros ad villas predictas ex causa
     predicta ad presens destinavimus," und verbot ihnen ein Vorgehen
     gegen die hansischen Kaufleute, "quousque super responso
     ambassiatorum nostrorum predictorum plene fuerimus informati." Die
     Gesandtschaft war auch in Dnemark und schlo 1432 Dez. 24 einen
     Vertrag mit Erich. Reg. dipl. Dan. I n. 3531.

 33: HR. I 7 n. 641, 642, 646  3, 736, 820, 8 n. 133, 134, 586 bis
     590, II 1 n. 34-38, Hans. U. B. VI n. 779, 860.

 34: HR. I 8 n. 666-668, 778, II 1 n. 168, 169  1, 170, 2 n. 76  26,
     Hans. U. B. VI n. 1065.

 35: HR. II 1 n. 50. Die Parlamente der folgenden Jahre bewilligten die
     Zustze weiter. Rot. Parl. IV S. 389  12, 426  21, 503  29.

 36: Hans. U. B. VI n. 1011, S. 565 Anm. 3, HR. II 1 n. 147.

 37: Hans. U. B. VI n. 991, 992, 1005, 1065, HR. II 2 n. 76  27.

 38: HR. II 1 n. 146, 147, Hans. U. B. VI n. 1011, 1046 1061, 1099.

 39: HR. II 1 n. 319 und Anm. 1, 357  26.

 40: HR. II 1 n. 321  1-5, 9, 322, 324, 355, 356  1, 2, 357.

 41: HR. II 1 n. 324; vgl. Reibstein S. 17.

 42: HR. II 1 n. 383-385, 406, 421, 437.

 43: HR. II 1 n. 392  5, 407; vgl. Reibstein S. 21 ff.

 44: HR. II 1 n. 421, 429.

 45: Die beiden andern Gesandten waren wegen der hohen Kosten
     zurckgerufen worden. HR. II 1 n. 392  20, 422.

 46: HR. II 1 n. 430-433, 435-437; vgl. Reibstein S. 24 f.

 47: HR. II 1 n. 430  9, 435, 522.

 48: HR. II 1 n. 444, 459  1, 2, 462  3, 463, 464, 477, 479-481,
     489, 491; vgl. Reibstein S. 26 f.

 49: Vgl. Reibstein S. 65.

 50: HR. II 1 n. 520; vgl. Reibstein S. 27 ff.

 51: Vgl. Oman S. 321.

 52: HR. II 1 n. 558, 559; vgl. Daenell II S. 12.

 53: HR. II 1 n. 501, 508, 511, 522-525, 528, 535-537, 541, 561, 562,
     566-568, 573, 595, 596, 2 n. 4, 17, 18.

 54: HR. II 2 n. 20, 24, 57.

 55: HR. II 1 n. 547, 563, 577, 2 n. 19, 25, 26, 28, 31, 37, 65.

 56: HR. II 2 n. 27, 37.

 57: HR. II 2 n. 16-18, 53; vgl. Reibstein S. 42.

 58: HR. II 2 n. 26, 29, 46, 47, 63, 65-69, 71, 76, 79, 84, 160, Korner
     S. 566.

 59: HR. II 2 n. 44, 45, 70, 72, 73; vgl. Reibstein S. 46 f.

 60: HR. II 2 n. 38, 39, 44, 48, 51, 73-75, 83, 90, 7 n. 461.

 61: HR. II 2 n. 81, 82.




6. Kapitel.

Die Nichtbesttigung des Vertrages von 1437 durch die Preuen. Englische
Gewaltpolitik in den vierziger und fnfziger Jahren.


Der durch die hansischen Gesandten in England abgeschlossene Vertrag
wurde noch im Sommer 1437 von Knig Heinrich und den Hansestdten
besttigt[1]. Nur in Preuen stie seine Anerkennung auf Schwierigkeiten,
weil die englischen Kaufleute aus den unklar gefaten Bestimmungen ber
freien Verkehr und Wiederherstellung der alten Handelsgewohnheiten
fr sich Freiheiten ableiteten, welche Danzig nicht gewillt war ihnen
zuzugestehen. Sie verlangten Befreiung vom Pfund- und Pfahlgeld und von
der Haftbarkeit fr Schulden und Vergehen, an denen sie persnlich nicht
beteiligt waren. Ferner behaupteten sie, da der Vertrag ihre alten
Rechte, mit allen Kaufleuten, einheimischen wie fremden, Handel
zu treiben und in Danzig ein Haus zu Versammlungszwecken zu mieten,
wiederhergestellt habe. Um ihrer Forderung noch mehr Nachdruck zu
verleihen, legten die englischen Kaufleute eine Privilegiumsurkunde
vor, welche ihnen, wie sie angaben, von Heinrich Vorrath in England
ausgestellt und besiegelt worden war[2]. Da man in Danzig glaubte,
da Vorrath sich habe bestechen lassen, einen unvorteilhaften Vertrag
abzuschlieen und den Englndern Zugestndnisse zu machen, war die
Brgerschaft auf ihn nicht gut zu sprechen und bereitete ihm einen blen
Empfang, als er Anfang Mrz 1438 nach lngerer Gefangenschaft, die
er auf der Kloppenburg in der Gewalt des Bischofs von Mnster hatte
erdulden mssen, in die Heimat zurckkehrte[3]. Die Erbitterung der
Danziger gegen ihn war so gro, da er fr sein Leben frchtete und den
Hochmeister um Schutz anrief. Der in seiner Ehre schwer Angegriffene
fand aber an dem Londoner Kontor und dem Propst Franko Keddeken, welcher
juristischer Beirat und Dolmetscher der hansischen Gesandtschaft in
England gewesen war, warme Frsprecher und Verteidiger[4]. Das Kontor
befrwortete in seinem Schreiben auch die Annahme der bereinkunft,
indem es auf die Folgen hinwies, welche ihre Nichtbesttigung fr den
hansischen Kaufmann haben knne. Doch vermochten seine Vorstellungen die
Danziger Brgerschaft von ihrem Widerspruch nicht abzubringen. Auf dem
Marienburger Stdtetage im Mai 1438 wurde auf Betreiben Danzigs die
Besiegelung des Vertrages vom Hochmeister verschoben[5].

Obwohl diese auch spter nicht erfolgte, verkehrten die englischen
Kaufleute in Preuen in den nchsten Jahrzehnten, soweit es die
unruhigen Zeiten zulieen, wieder in altgewohnter Weise. Es lt sich
nicht sehen, da sie schlechter gestellt waren als vor 1436[6]. Danzig
scheint nur strenger als frher die Beobachtung des Gsterechts von
ihnen gefordert zu haben; sie sollten nur dieselben Rechte genieen wie
die andern Fremden[7].

Da sich die englischen Kaufleute mit diesen Freiheiten nicht begngen
wollten, war das Verhltnis zwischen Preuen und England bald wieder
ein gespanntes. Die englischen Kaufleute erhoben nmlich, als sie die
Anerkennung ihrer Ansprche vom Hochmeister und Danzig nicht erlangen
konnten[8], wieder ihren alten Kriegsruf, da der Grundsatz der gleichen
Behandlung von den Preuen nicht gewahrt werde. Im November 1441 reichten
sie dem Parlament eine Liste von Beschwerden ein und forderten die
Suspension der hansischen Privilegien, bis die Preuen ihre Forderungen
zugestanden htten. Die in England nicht zu kontrollierenden Klagen der
Kaufleute ber Bedrckungen und Beschrnkungen ihrer Handelsfreiheiten
hatten den Erfolg, da das Parlament, obwohl das Londoner Kontor die
Richtigkeit der Beschwerden abstritt, dem Knige vorschlug, die hansischen
Freiheiten vorlufig auer Kraft zu setzen. Heinrich VI. und sein Rat
konnten sich jedoch zu einem sofortigen Bruch mit der Hanse nicht
entschlieen. Sie gaben den Stdten bis zum nchsten Martinstage Zeit,
die Bedrckungen abzustellen und Genugtuung zu leisten[9].

Die Preuen dachten nicht daran, diesen Ansprchen nachzugeben. Sie
lieen sich von den englischen Kaufleuten in Danzig besttigen, da sie
ber Beschrnkungen nicht zu klagen htten und dem Vorgehen ihrer Stdte
fernstnden, und lehnten daraufhin die Erfllung der von Heinrich VI.
gestellten Forderungen ab. Ebenso erklrten die wendischen Stdte, von
alten Privilegien der Englnder nichts zu wissen[10].

In England trug man nun trotz der Ablehnung der Gesuche Bedenken, die
gegen die Hansen beschlossenen Maregeln auszufhren. Die hansischen
Privilegien blieben in Kraft. Es gelang den Kaufleuten sogar, ihre
Befreiung von den damals wieder eingefhrten Subsidien durchzusetzen und
die Aufhebung der Beschlagnahme ihrer Gter zu erreichen. Im Februar
1443 konnte das Londoner Kontor den Stdten mitteilen, da die von ihm
gewnschte Warnung vor dem Verkehr mit England nicht mehr ntig sei. Die
englischen Kaufleute ruhten aber nicht. Auf ihr Drngen wiederholte im
Jahre 1446 das Parlament seinen frheren Beschlu. Diesmal sagte der
Knig zu, die hansischen Privilegien aufzuheben, wenn der Vertrag von
den Preuen bis nchsten Michaelis nicht besttigt und den Kaufleuten in
den Ostseelndern die verlangten Rechte nicht verliehen seien[11].

Die Lage des hansischen Kaufmanns in England war damals bedenklich. Bei
den weltlichen und geistlichen Groen konnte er gegen das Vorgehen des
Unterhauses keine Untersttzung finden, und das Brgertum zeigte seine
feindliche Gesinnung gegen ihn ganz offen. Trotz kniglicher Schutzbriefe
nahmen die englischen Kaufleute, die im hansisch-hollndischen Kriege
Verluste erlitten hatten, den Hansen ihre Gter weg und versiegelten
ihre Huser. Auch die hansischen Privilegien wurden seit langem in
vielen Punkten nicht mehr beachtet. Die Klageschrift des Kontors nennt
u. a., da den Hansen verboten sei, mit andern Fremden Handel zu treiben
und die englischen Stapelgter auszufhren, da die Bestimmungen ber
die Zusammensetzung der Gerichtshfe auer acht gelassen und die
hansischen Klagen vor den Admiralittsgerichten verhandelt wrden. Aber
besonders war es wieder die Unsicherheit der englischen Kstengewsser,
ber welche die Hansen zu klagen hatten. Zahlreiche hansische Schiffe
waren seit 1437 von den englischen Piraten geplndert worden. Auf mehr
als 300 000 Nobel gaben damals die Hansen ihre Verluste an, die sie seit
1409 von den englischen Seerubern erlitten hatten[12].

Die Klagen der hansischen Kaufleute und wohl auch die Vorstellungen
Klns und Lbecks bewogen den Hochmeister, eine friedliche Beilegung der
zwischen Preuen und England schwebenden Streitigkeiten zu versuchen.
Die Gesandtschaft, die im Frhjahr 1447 nach England abging, erhielt den
Auftrag, ein Inkrafttreten des Parlamentsbeschlusses vom vorigen Jahre
auf alle Flle zu verhindern. Es wurde ihr Vollmacht gegeben, in kleinen
Dingen sich nachgiebig zu zeigen. Doch durften ihre Zugestndnisse die
Interessen des Hochmeisters und die Freiheiten des Landes nicht
berhren[13].

Im Mai 1447 beschftigte sich auch der von 39 Stdten besuchte Hansetag
zu Lbeck mit der englischen Angelegenheit. Er richtete an den Hochmeister
das Ersuchen, den englischen Kaufleuten in Danzig das Geleit zu
entziehen und ihre Gter zu beschlagnahmen. Der Hochmeister lehnte
jedoch im Einverstndnis mit seinen Stdten ein Eingehen auf die
hansischen Vorschlge ab; denn dadurch htte er den Erfolg seiner
Gesandtschaft von vornherein vereitelt[14].

Die preuischen Gesandten, die im Juli in London eingetroffen waren,
fanden bei den Englndern keine allzu groe Neigung zum Entgegenkommen.
Die englische Kaufmannschaft bestand hartnckig auf der Erfllung
ihrer Forderungen und wollte es auf einen Bruch mit Preuen ankommen
lassen[15]. Wie so hufig scheinen die Kaufleute auch diesmal Knig,
Parlament und die andern Stnde hauptschlich durch lgnerische
Ausstreuungen an ihrer Seite festgehalten zu haben. Sie behaupteten
nmlich, da die preuischen Gesandten auf ihrer Fahrt nach England
Knig Christoph von Dnemark berredet htten, die englischen Schiffe im
Sunde anzuhalten. Daran war natrlich kein wahres Wort. Knig Christoph
hatte im Sommer eine Anzahl englischer Schiffe aufgreifen lassen, weil
die Englnder den verbotenen Verkehr mit Island fortsetzten und noch
dazu dort wie Ruber hausten[16]. Durch diese Ausstreuungen erreichten
aber die Kaufleute ihr Ziel. Die preuische Gesandtschaft verlief
ergebnislos. Im Winter wurde dann nach dem Parlamentsbeschlu die
vorlufige Suspension der hansischen Privilegien verfgt[17]. Die
hansischen Kaufleute wurden in ihren Rechten und Freiheiten denen aus
Florenz und Venedig gleichgestellt[18].

Das englische Vorgehen beantwortete die Hanse nicht mit einer krftigen
Gegenmaregel. Sie begngte sich, ihre Kaufleute vor dem Verkehr mit
England zu warnen. In Preuen blieb den Englndern der freie Handel
gestattet, wenn ihnen auch der Hochmeister kein Geleit geben wollte. Das
gnzliche Fehlschlagen der hansischen Aktionen im Westen, in Flandern
und in England, fhrte aber eine Annherung der hansischen Gruppen
herbei. Die hansischen Gesandten in Flandern erklrten es wegen der
milichen Lage des Kaufmanns fr dringend erforderlich, da sobald wie
mglich ein allgemeiner Hansetag zu Bremen abgehalten werde[19].

Im Sommer 1448 machte die englische Regierung noch einen Versuch, die
Streitigkeiten, die einen Bruch mit der Hanse unvermeidlich zu machen
schienen, friedlich beizulegen. Die Lage des Landes lie es wnschenswert
erscheinen, wenigstens einen Aufschub zu gewinnen. Seit dem Januar des
vorigen Jahres waren dem englischen Handel wieder die burgundischen
Lande verschlossen, und im Frhjahr war auch der Krieg mit Frankreich
wieder ausgebrochen. Kam England jetzt nicht mit Dnemark und der Hanse
ins Einvernehmen, so war es von jedem Handelsverkehr abgeschnitten.
Heinrich VI. ordnete deshalb im Juli Gesandte an den dnischen Knig, an
den Hochmeister und die Stdte ab, welche die Zwistigkeiten schlichten
und die alten Vertrge mit diesen Reichen erneuern sollten[20].

Die Verhandlungen, welche im Mrz des nchsten Jahres von den englischen
Abgesandten mit Vertretern der Hanse und des Hochmeisters in Lbeck
gefhrt wurden, brachten aber, hauptschlich wohl wegen des geringen
Besuchs des Tages durch die Stdte, keine endgltige Regelung der
gegenseitigen Beziehungen. Diese wurde vielmehr einer neuen Zusammenkunft,
die am 24. Juni 1451 in Deventer stattfinden sollte, vorbehalten. Der
Versuch, den die Englnder damals machten, die Hanse zu spalten,
scheiterte. Als sie auf Grund des Parlamentsbeschlusses die Preuen vom
Genu der hansischen Freiheiten ausschlieen wollten, erklrten die
brigen Stdte, da ein solches Vorgehen der Englnder den Bruch mit der
gesamten Hanse nach sich ziehen wrde[21].

Durch die Lbecker Abmachungen und den im Juli mit Christian I. von
Dnemark vereinbarten Stillstand[22] erreichte die englische Regierung,
da die Ostsee der Ein- und Ausfuhr ihres Landes vorlufig noch offen
blieb. Doch wurde der Erfolg ihrer Bemhungen bald darauf durch eine
rohe Gewalttat ihrer Untertanen in Frage gestellt. Am 23. Mai 1449
brachten englische Auslieger im Kanal eine mehr als 100 Schiffe groe
Baienflotte auf, die zur Hlfte in die hansischen, zur Hlfte in die
niederlndischen Stdte gehrte. In England lie man die hollndischen,
seelndischen und die Schiffe aus Kampen sofort wieder frei, die
hansischen dagegen, die hauptschlich in Lbeck und Danzig beheimatet
waren, wurden in die englische Flotte eingereiht und ihre Ladung
verkauft[23]. Die englische Regierung war scheinbar zu ohnmchtig, gegen
die beltter, die auch hohen Kreisen angehrten[24], einzuschreiten
und ihre auf eine friedliche Beilegung des Streits gerichtete Politik
beizubehalten. Die hansefeindliche Richtung gewann in England die
Fhrung. Auch an andern Orten machte sich die erbitterte Stimmung dieser
Kreise in Gewalttaten gegen die hansischen Kaufleute Luft. Im Hafen von
Boston wurden hansische Schiffe berfallen, und die Englnder drohten,
sie wrden alle Hansen, die sie auf der Fahrt nach Bergen antrfen,
aufgreifen und ausplndern[25].

Die geschdigten Hansestdte beantworteten die englischen Gewalttaten
mit der Beschlagnahme alles englischen Besitzes in ihren Gebieten[26].
Doch konnten sich die lbischen Ratsherren nicht entschlieen, sofort
alle Brcken zu einer friedlichen Verstndigung mit England abzubrechen.
Obwohl Heinrich VI. die stdtischen Antrge auf Auslieferung des
Genommenen zurckwies, ja sogar den durch die Beschlagnahme ihrer Gter
geschdigten Kaufleuten die Erlaubnis erteilte, die Preuen und die
Lbecker anzuhalten[27], gaben die Stdte in Bremen die Lbecker
Abmachungen nicht auf und lehnten den Vorschlag Burgunds, die
Einfuhr des englischen Tuchs in ihre Lnder zu verbieten, ab. Ihre
Ratssendeboten, die sie an den Herzog von Burgund schickten, wiesen sie
an, wenn sie in Flandern englische Gesandte antrfen, mit ihnen ber
eine friedliche Beilegung des Streits zu verhandeln[28]. Noch weniger
war die rheinisch-westflische Stdtegruppe, die durch die Wegnahme der
Baienflotte nicht getroffen war, gewillt, um anderer willen ihren Handel
mit England zu unterbrechen. Kln erwog schon im Oktober den Gedanken
einer Trennung von der brigen Hanse und befahl seinem Vertreter in
Flandern, ein Sonderabkommen mit England abzuschlieen, falls Lbeck auf
Abbruch des Verkehrs dringen sollte[29].

In England war inzwischen ein Umschwung eingetreten, der die Vertreter
eines friedlichen Ausgleichs mit der Hanse, besonders mit Preuen,
wieder an die Spitze brachte. Wir erfahren aus den Briefen des
preuischen Kaufmanns Hans Winter an den Hochmeister, da die groe
Mehrzahl der englischen Bevlkerung durchaus friedlich gegen die Preuen
gesinnt war. Adel und Gemeine, so schreibt er mehrmals, verlangten
dringend die Wiederherstellung guter Beziehungen mit Preuen, das ihnen
wegen seiner wertvollen Einfuhr wichtiger sei als alle anderen Lnder.
Htten sie Freundschaft mit Preuen, so glaubten sie die ganze brige
Hanse entbehren zu knnen. Es ist bezeichnend fr die Stimmung der
lndlichen Kreise Englands, da 1450 die Kenter Aufstndischen u. a. die
Forderung aufstellten, es sollten ihnen die Plnderer der preuischen
Schiffe ausgeliefert werden, da sie durch ihre Tat das Land in groes
Verderben gebracht htten[30].

Von diesen Kreisen gedrngt, knpfte die englische Regierung
Verhandlungen mit der Hanse an. Gesandte fanden sich im Oktober 1449
in Flandern ein und vereinbarten mit den hansischen Vertretern eine
Tagfahrt im Juni des nchsten Jahres zu Utrecht. Der Handelsverkehr
zwischen beiden Lndern wurde bis zum nchsten Martinstage freigegeben;
die Beschlagnahme der Gter blieb dagegen bestehen, obwohl die Englnder
bereit waren, auch hier entgegenzukommen. Auf Grund dieser Abmachungen
wurden in England noch vor Schlu des Jahres die hansischen Privilegien
wieder in Kraft gesetzt; nur die Lbecker und Danziger wurden vom Genu
derselben ausgeschlossen[31]. Die englischen Kaufleute und Schiffer
waren aber nach wie vor jedem Entgegenkommen gegen die Hansen abgeneigt
und setzten sich ber den Vertrag, der jenen freien und ungehinderten
Verkehr garantierte, hinweg. Der Knig und sein Rat waren nicht
imstande, ihrem Treiben Einhalt zu tun. Die englischen Auslieger
erklrten offen, sie nhmen alles, was deutsch spreche[32].

Es mu sich wohl bei den letzten Verhandlungen gezeigt haben, da England
mit Preuen leicht das alte Einvernehmen herstellen konnte, da Lbeck
dagegen nicht ohne die Erfllung seiner hohen Entschdigungsforderung
Frieden schlieen wollte. Deshalb nderte Heinrich VI. im Winter seinen
Entschlu, die Utrechter Tagfahrt anzunehmen, und teilte dem Hochmeister
mit, da er seine Gesandten erst zu ihm, dann nach Lbeck schicken
werde[33]. Hatte er sich nmlich mit Preuen geeinigt, so konnte er
abwarten, bis Lbeck seine Forderungen migte.

In Lbeck scheint man die Plne der Englnder durchschaut zu haben. Die
lbischen Ratsherren setzten auf den 24. Juni 1450 einen allgemeinen
Hansetag zu Bremen an, damit die Stdte vor der Ankunft der englischen
Gesandten gemeinsam die Forderungen feststellten, welche die Englnder
bewilligen sollten. Die Preuen lehnten die Teilnahme an dem Hansetage
ab und vereitelten dadurch eine Beschlufassung der Stdte. Sie
wnschten keine gemeinsame Beratung vor ihren Verhandlungen mit den
Englndern, weil sie der Haltung Lbecks mitrauten. Sie befrchteten,
da Lbeck auch vor einem Kriege mit England nicht zurckschrecken
werde, um seine Forderungen durchzusetzen. Die letzten Kriege, die
Lbeck gefhrt hatte, der dnische und der hollndische, hatten aber
gezeigt, da Lbeck durch die im Kriege notwendige Konzentration des
gesamten ost-westlichen Verkehrs in seinem Hafen nur gewann, whrend
der preuische Handel zurckging[34].

Eine gesonderte englisch-preuische Einigung wurde aber durch die
Gewalttat der lbischen Bergenfahrer verhindert. Diese stieen Ende
Juli 1450 bei Skagen auf die auf der Fahrt nach Preuen befindlichen
englischen Gesandten, deren Absendung sich infolge der groen Unruhen
in England erheblich verzgert hatte, griffen sie an und nahmen sie
gefangen. Die Gesandten schickten sie darauf nach Lbeck, das Schiff mit
seiner kostbaren Ladung nahmen sie dagegen mit sich nach Bergen[35].

Es ist wohl kein Zweifel, da der lbische Rat die Gefangennahme der
Gesandten nicht veranlat hat; die Tat war vielmehr ein spontaner Ausbruch
des Unwillens, der in weiten Kreisen Lbecks gegen die Englnder herrschte.
Doch kam sie dem Rat in dem Augenblick sehr gelegen, und er weigerte
sich, die Gesandten freizulassen[36]. Mit den preuisch-englischen
Sonderverhandlungen war es nun vorbei. Lbeck hatte die Leitung der
Angelegenheit wieder in der Hand. Unter seinem Einflu beschlo im
September ein zahlreich besuchter Hansetag, dem englischen Knige eine
neue Tagfahrt vorzuschlagen, welche vor allem die Entschdigungsfrage
regeln sollte. Auerdem verabredeten die Stdte in einem Geheimartikel,
da vom November ab jeder Verkehr mit England aufhren sollte, falls der
Knig neue Verhandlungen ablehnen oder auf der Tagfahrt keine Einigung
erzielt wrde. In betreff der Privilegien wollten die Stdte allseitige
Wiederherstellung und die Mitgarantie der acht grten Stdte des Landes
fr ihre dauernde Beobachtung fordern[37].

In England war die Erregung ber die Gewalttat der Lbecker bald wieder
einer friedlicheren Stimmung gewichen. Heinrich VI. erklrte sich
bereit, im Mai 1451 in Utrecht die Verhandlungen fortzusetzen, und hob
die Beschlagnahme der hansischen Gter auf, die er auf die Nachricht
von der Gefangennahme seiner Gesandten verfgt hatte. Den Kaufleuten
wurde die Ausfuhr ihrer Waren gestattet und ihre Zollprivilegien wieder
in Kraft gesetzt. In allen Hafenstdten lie der Knig verknden, da er
Angriffe auf hansische Schiffe und Kaufleute streng bestrafen werde[38].

Auf der Versammlung zu Utrecht, die im Mai und Juni 1451 tagte, hielten
die preuischen und rheinischen Stdte an den Abmachungen des letzten
Hansetages nicht fest. Sie wollten ihren Handel wegen der lbischen
Entschdigungsforderungen nicht unterbrechen und waren bereit, Lbeck
im Stiche zu lassen und ein Sonderabkommen mit England abzuschlieen.
Infolge des Abfalles der beiden Gruppen muten die lbischen Vertreter
den wortbrchigen und aus der Haft entflohenen Thomas Kent als englischen
Unterhndler anerkennen und auch in der Schadenersatzfrage nachgeben.
Die Regelung dieser wurde auf einen neuen Tag im April des nchsten
Jahres verschoben; dagegen wurde, worauf es den Preuen und Klnern
besonders ankam, der Verkehr zwischen der Hanse und England bis
Michaelis 1452 freigegeben[39].

Die Preuen und die westlichen Hansestdte nahmen, als die Abmachungen
die Zustimmung des englischen Knigs gefunden hatten, den Handelsverkehr
mit England sofort wieder auf. Beide drangen in Lbeck, im Interesse
des gemeinen Kaufmanns nachzugeben und dem Utrechter Vertrag beizutreten.
Ihren Vorstellungen gesellte sich auch die gewichtige Stimme des Londoner
Kontors zu, dessen Lage durch das lange Schweigen Lbecks schon schwierig
zu werden begann. Aber Lbeck nderte seine Haltung nicht. Es teilte
Heinrich VI. mit, da es die Utrechter bereinkunft nur beobachten
werde, wenn er vorher fr die widerrechtliche Wegnahme der Baienflotte
Schadenersatz leistete und die entflohenen Gesandten in die Haft
zurckschickte. Andernfalls drohte es mit dem Beginn der Fehde[40].

Die stliche und die westliche Stdtegruppe versuchten nun, ohne
Lbeck die Verhandlungen mit England zu fhren. Heinrich VI. war nicht
abgeneigt, sich mit ihnen ber die Aufrechterhaltung des gegenseitigen
Handelsverkehrs zu verstndigen. Die Bemhungen des Hochmeisters und
Klns, die Stdte zur Besendung der verabredeten Tagfahrt zu bewegen,
erwiesen sich aber als erfolglos. Sie muten den Knig bitten, die
Versammlung um ein Jahr zu verschieben. Heinrich VI. verlngerte
daraufhin im Juni 1452 die Gltigkeit des Vertrages bis Michaelis
1453[41].

Inzwischen hatte Lbeck seine Drohung wahr gemacht, durch Gewaltmaregeln
den Abbruch des Verkehrs mit England zu erzwingen. Seine Stellung war
damals nicht ungnstig. Christian von Dnemark hatte wieder mit England
gebrochen und verbot im April 1452 allen Hansen, besonders den Preuen,
englische Gter durch die dnischen Gewsser zu fhren[42]. Zur selben
Zeit sperrte Lbeck dem englischen Tuch sein Gebiet, so da dem
englischen Handel beide Zugnge zur Ostsee verschlossen waren[43].
Als dieser dann versuchte, durch Holstein in die Ostsee vorzudringen,
schickte Lbeck Auslieger in See, welche dem englischen Schleichhandel
ein Ende machen sollten[44]. Da jene aber mehr den neutralen hansischen
und auerhansischen als den englischen Handel trafen und Lbeck durch
die Klagen der Geschdigten in Gefahr geriet, in neue Konflikte
verwickelt zu werden, rief es seine Auslieger bald zurck[45]. Doch
dachte es Ende 1452 noch nicht an ein Aufgeben seiner bisherigen
Politik. Es bestand nach wie vor darauf, da England vor Beginn der
Verhandlungen seinen Brgern Entschdigung gewhren msse[46]. Es zeigte
sich damals deutlich, da Lbeck allein der Kitt war, der die vielfach
sich kreuzenden und auseinanderstrebenden Interessen der zahlreichen
Stdte zusammenhielt, und da, wenn Lbeck sich abseits hielt, es
unmglich war, hansische Politik zu treiben. Weder der Hochmeister
noch Kln konnten an Lbecks Stelle treten. Auf die Aufforderung des
Hochmeisters, die auf den April 1453 verschobene Tagfahrt zu besenden,
antworteten nur Hamburg und Kln samt seinem Anhang zustimmend; von den
meisten andern Stdten war berhaupt keine uerung zu erlangen[47]. Da
unter diesen Umstnden Verhandlungen mit den Englndern keinen Erfolg
versprechen konnten, blieb nichts anderes brig als die Tagfahrt
nochmals hinauszuschieben. Da auch England die Aufrechterhaltung des
Handelsverkehrs mit Preuen wnschte, verlngerte Heinrich VI. die
Gltigkeit des Utrechter Vertrages um weitere drei Jahre und nahm alle
hansischen Kaufleute mit Ausnahme der Lbecker bis Michaelis 1456 in
seinen Schutz[48].

Wenig spter begann auch Lbeck einzulenken und sich den andern Stdten
wieder zu nhern. Auf dem Hansetag im Dezember 1453 erklrte es sich
bereit, die Verhandlungen mit den Englndern wiederaufzunehmen, und ein
halbes Jahr spter hob es auf Drngen der brigen Hansen das Verbot der
Durchfahrt englischer Tuche durch sein Gebiet auf[49]. Doch machte der
heftig tobende Kampf zwischen dem Orden und seinen Stdten fr lngere
Zeit das Zustandekommen einer Tagfahrt zwischen der Hanse und England
unmglich. Danzig erklrte sich auerstande, Gesandte nach den
Niederlanden oder nach England hinberzusenden. Untersttzt von Hamburg
und Kln, bat es Heinrich VI., einen lngeren Stillstand mit der
gesamten Hanse abzuschlieen. Den Englndern kam der Wunsch der Stdte
sehr gelegen; eine Vertagung der Streitigkeiten war auch in ihrem
Interesse. Beide Parteien einigten sich deshalb leicht auf einen
achtjhrigen Frieden. Nachdem Lbeck die Gefangenen, die es noch in Haft
hielt, freigegeben hatte, wurde am 1. Mrz 1456 der Stillstand von
Heinrich VI. feierlich verkndet[50].

Von einer Wiederaufnahme und ruhigen Entwicklung des gegenseitigen
Handelsverkehrs konnte aber in der berall von Kriegslrm erfllten Zeit
nicht die Rede sein. In der Ostsee wurde die Schiffahrt von dnischen
und Danziger Kapern beunruhigt und mute zuzeiten ganz eingestellt
werden. Den Englndern verschlo auerdem ihre Feindschaft mit Christian
von Dnemark in den fnfziger Jahren dauernd den Sund. Nicht viel anders
sah es in der Nordsee aus. Franzsische, englische und friesische
Piraten machten das Meer unsicher und fingen fort, was ihnen in die
Hnde fiel. In England selbst waren die Verhltnisse friedlichem Handel
und Verkehr ebensowenig gnstig. In der Mitte der fnfziger Jahre
begannen die das Land furchtbar heimsuchenden Kriege zwischen den beiden
Rosen. 1455 hatten sich die beiden Parteien, die um die Macht im Reiche
rangen, zum erstenmal im offenen Kampfe gegenbergestanden.

Der Stillstand mit der Hanse sollte nicht von langer Dauer sein. Eine
neue schwere Gewalttat der Englnder lie den Kampf mit Lbeck schon
nach zwei Jahren der Ruhe wiederaufleben. Im Juli 1458 kaperte der
Gouverneur von Calais, der bekannte Graf Warwick, im Kanal eine aus
der Baie heimkehrende lbische Flotte von 18 Schiffen, weil sie sich
weigerte, durch Streichen der Segel vor ihm die englische Oberhoheit
zur See anzuerkennen[51]. In England scheint man anfangs mit dem
Friedensbruch des Grafen nicht ganz einverstanden gewesen zu sein.
Sofort nach dem Bekanntwerden des berfalls setzte Heinrich VI. eine
Kommission ein, welche die Ursachen des Zusammenstoes prfen sollte.
Es lie sich aber voraussehen, da ihre Untersuchung zu keinem Ergebnis
fhren wrde. Denn wie htte der Knig es wagen sollen, den mchtigen
Warwick, den Parteignger des Herzogs von York, zur Verantwortung zu
ziehen[52].

Durch den Vertragsbruch schwer gereizt, nahm Lbeck den Kaperkrieg gegen
England wieder auf. Noch vor Ende des Jahres erlie es an die brigen
Hansen Warnungen vor der Handelsgemeinschaft mit englischen Kaufleuten.
Doch auch diesmal fand Lbeck bei den andern Stdten keine Untersttzung.
Danzig, das durch den Ordenskrieg vollauf in Anspruch genommen war,
und das Londoner Kontor rieten eifrig, durch Verhandlungen den neuen
Konflikt beizulegen. Sie wiesen auf die ablehnende Haltung der
westlichen Hansestdte hin, die nie dazu zu bringen sein wrden, im
Interesse Lbecks ihren Handel mit England ruhen zu lassen[53]. Lbeck
scheint ihren Vorstellungen Gehr geschenkt und vorlufig von weiteren
Maregeln gegen die Englnder abgesehen zu haben. Vielleicht wollte es
abwarten, welche Entwicklung die Dinge in England nehmen wrden.

Dort verlor im Mrz 1461 Heinrich VI. seinen Thron an Eduard IV. Der
Wechsel in der Regierung machte auch die Gltigkeit der hansischen
Privilegien und des Stillstandes hinfllig. Da jedoch die Stdte anfangs
nicht glaubten, da die Umwlzung Bestand haben werde, wollten sie sich
mit den neuen Machthabern nicht zu tief einlassen und wiesen das Kontor
an, eine Besttigung der Privilegien nicht nachzusuchen. Als Eduard
aber bei Towton seinen Gegner aufs Haupt schlug und im Juni gekrnt
wurde, bat das Kontor den neuen Knig um Wiederverleihung seiner alten
Freiheiten[54]. Fr Eduard IV. war die Genehmigung des Gesuchs eine
Frage der groen Politik. Er brauchte Bundesgenossen gegen seine inneren
und ueren Feinde. Deshalb wnschte er, bevor er die Besttigung
vollzog, vor allem erst zu wissen, was die Hanse ihm in dieser Hinsicht
als Gegengabe zu bieten vermchte. Auerdem mute der Knig auch
Rcksicht auf seine Stdte nehmen, besonders auf London, dem er fr die
erwiesene Untersttzung bei seiner Erhebung zu groem Danke verpflichtet
war. Die Stdte waren aber wie frher gegen die bedingungslose Besttigung
der hansischen Privilegien und verlangten, da ihrem Handel in Preuen
und Livland hnliche Rechte zugestanden wrden. Eduard IV. verlngerte
deshalb die hansischen Freiheiten nur bis zum nchsten 2. Februar, damit
geprft werden knne, welche Bedingungen die Hansen fr die Verleihung
so groer Rechte erfllen mten[55].

Dem Parlament, das im November zusammentrat, war diese Prfung
vorbehalten. London machte die grten Anstrengungen, seine Forderungen
durchzusetzen. Es sparte weder an Geld noch an schweren Anschuldigungen
gegen die Hansen, um das Parlament fr sich zu gewinnen. Das Kontor
fand zwar in seiner bedrngten Lage die Untersttzung seiner Stdte
und Frsten[56], aber deren Schreiben wurden wie gewhnlich von den
englischen Herren wenig beachtet. Wie London es wnschte, beschlo das
Parlament, die hansischen Privilegien so lange zu suspendieren, bis
die Forderungen der englischen Kaufleute von den Hansestdten erfllt
seien. Doch konnte es Eduard bei der Unsicherheit seiner Lage nicht fr
wnschenswert halten, den vlligen Bruch mit der Hanse zu vollziehen. Er
gab durch Verlngerung der Privilegien bis Weihnachten 1462 den Hansen
die Mglichkeit zu weiteren Verhandlungen[57].

Trotz des Entgegenkommens des Knigs blieb die Lage der hansischen
Kaufleute unsicher und gefhrlich. London begann sogar wenig spter
einen neuen Streit mit ihnen. Angeblich weil jene sich weigerten, ntige
Reparaturen am Bischofstor vorzunehmen, dessen Instandhaltung seit 1282
den Kaufleuten oblag, entzog die Stadtbehrde im Mrz 1462 den Hansen
die Bewachung des Tores, obwohl der Knig ihre Rechte zu schtzen
versprochen hatte, und beraubte sie dadurch der rechtlichen Grundlage
ihrer Freiheiten in der Stadt. Die hansischen Kaufleute muten
befrchten, da London sie nun den andern Fremden gleichstellen
werde[58].

Die Bemhungen des Kontors, die Hanse zum Eingreifen zu veranlassen,
hatten keinen Erfolg. Lbeck lehnte es nach wie vor ab, vor der
Erledigung der Entschdigungsforderungen mit den Englndern zu verhandeln
oder, wie die westlichen Stdte wnschten, einen allgemeinen Hansetag zu
berufen. Danzig war noch zu sehr mit sich selbst beschftigt, als da es
den hansischen Angelegenheiten in England hinreichende Aufmerksamkeit
htte schenken knnen[59]. Nur im Westen fanden die Bitten des Kontors
um Hilfe williges Gehr. Im Interesse ihrer kommerziellen Verbindung mit
England, deren Aufrechterhaltung sie dringend wnschten, entfalteten
1462 die rheinischen und sderseeischen Stdte unter der Fhrung Klns
eine rege Vermittlerttigkeit. Da zu Weihnachten 1462 die Aufhebung der
hansischen Privilegien zu befrchten stand, sandten Kln und Nymwegen im
Namen des rheinisch-westflischen Drittels im Herbst eine Gesandtschaft
nach England, welche Eduard um eine weitere Verlngerung der Genuzeit
der Privilegien angehen sollte. Trotz der heftigen Opposition der
englischen Kaufleute, die wegen der Gefangensetzung der Ihrigen auf
Lbeck, Bremen und Dnemark sehr erbittert waren[60], genehmigte Eduard
IV. das Gesuch Klns und besttigte die hansischen Privilegien auf
weitere 2-1/2 Jahre bis Johannis 1465. Er behielt sich aber vor, die
Kaufleute, welche offne Feindseligkeiten gegen seine Untertanen verbten,
vom Genu der Freiheiten auszuschlieen. Fr dieses Zugestndnis muten
die Klner die Verpflichtung bernehmen, zur Herstellung des allgemeinen
Friedens mglichst bald eine Tagfahrt mit der Hanse und Dnemark
zustande zu bringen. Ein Ausgleich mit den stlichen Mchten mute
England damals um so erwnschter sein, als sein Verhltnis zu Burgund
infolge einiger handelspolitischer Manahmen des Parlaments, die
besonders den burgundischen Handel trafen, wieder gespannter zu werden
begann[61].

Klns Antrge fanden in Lbeck einen gnstigeren Boden als in den Jahren
zuvor. Im August 1463 erklrte sich Lbeck mit der Abhaltung einer
Tagfahrt einverstanden[62]. Die lbischen Ratsherren konnten damals noch
hoffen, da ihre Vermittlung in Preuen den Frieden herbeifhren und
dann im nchsten Jahre die unter ihrer Leitung geeinte Hanse England
gegenbertreten und den Frieden diktieren werde. Ihre Erwartungen in
betreff Preuens erfllten sich aber nicht. Ihre Vermittlungsaktion
scheiterte[63], und damit erlosch auch ihr Interesse an den Verhandlungen
mit England, die unter den vernderten Umstnden doch zu keinem vollen
Erfolg gefhrt haben wrden. Vergeblich bemhte sich im Sommer 1464
Kln, da in Hamburg, wo die Verhandlungen stattfinden sollten, die Pest
ausgebrochen war, Lbeck zur Verlegung der Tagfahrt in eine der
sderseeischen Hansestdte zu bewegen[64].

In England war jedoch das Friedensbedrfnis strker denn je. Der
englische Handel nach Burgund mute im Herbst vollstndig eingestellt
werden, die englischen Kaufleute hatten Antwerpen verlassen und waren
nach Utrecht bergesiedelt[65]. Der Knig war deshalb trotz des
Mierfolgs seiner bisherigen Friedensbemhungen bereit, 1465 nochmals
seine Gesandten nach Hamburg hinberzusenden, und verlngerte den
hansischen Kaufleuten ihre Privilegien bis Ostern 1467[66].

Als im September 1465 in Hamburg die Verhandlungen begannen[67],
verlangten Lbeck und sein Anhang, Bremen, Rostock und Wismar, da die
Englnder vor Eintritt in die Beratungen ihren Brgern Entschdigung
leisten sollten. Wre die Hanse damals geschlossen der lbischen Politik
beigetreten, so wre der Erfolg sicher nicht ausgeblieben. Die hansische
Position England gegenber war 1465 uerst gnstig. Wie ntig England
die hansische Ein- und Ausfuhr nach dem Wegfall der burgundischen
brauchte, sieht man daraus, da von den gegen den burgundischen Handel
erlassenen Verordnungen ausdrcklich die hansischen Kaufleute und ihre
Waren ausgenommen waren[68]. England htte in seiner damaligen Lage dem
Druck der geeinten Hanse nicht lange widerstehen knnen. Aber der
kleinliche Geist der westlichen Hansestdte und besonders Klns, der
nur die eigenen Interessen im Auge hatte und nicht gewillt war, um der
Gesamtheit willen Opfer zu bringen, konnte sich zu keiner energischen
Politik aufraffen; drohte eine solche doch, eine zeitweilige Unterbrechung
des Handels mit England zur Folge zu haben. Auch hatten sich die
Gegenstze zwischen Lbeck und Kln in der flandrischen Frage schon
allzu sehr zugespitzt, als da sich Kln dem bekmpften Rivalen gegen
England htte rckhaltlos anschlieen knnen. Es suchte im Verein mit
Danzig und Hamburg zu vermitteln. Da die englischen Gesandten erklrten,
aus Mangel an Vollmacht Schadenersatz nicht leisten zu knnen, wnschten
die drei Stdte wenigstens einen lngeren Beifrieden herbeizufhren.
Doch blieb der lbische Rat im Einverstndnis mit seiner Brgerschaft
fest. Er scheute sich nicht, die Verhandlungen vollstndig scheitern zu
lassen[69]. Die vermittelnden Stdte bemhten sich nun, vom Knige die
Bewilligung eines fnfjhrigen Stillstands zu erlangen. Eduard gestand
ihn zu, verlangte aber, da die Stdte bis zum 24. Juni 1468 Gesandte zu
ihm nach England schickten, um die abgebrochenen Verhandlungen zu einem
guten Ende zu fhren[70].

Inzwischen traten im Westen fr die Hanse folgenschwere nderungen ein.
Karl von Charolais, der seit 1465 in Burgund die Regentschaft fhrte,
brach das friedliche Verhltnis, das seit dem Frieden von Arras Burgund
mit Frankreich verknpft hatte, und begann Verhandlungen mit England.
Diese fhrten, als der alte Herzog Philipp im Juni 1467 gestorben war,
schnell zum Ziel. Eine Heirat zwischen Karl und Eduards Schwester
Margarete wurde verabredet und im November ein dreiigjhriger
Handelsvertrag geschlossen. Die burgundischen Lnder standen dem
englischen Handel wieder offen[71].

Durch die Annherung Burgunds an England wurde die Politik, die Lbeck
bisher England gegenber befolgt hatte, unhaltbar. Sie hatte den
Gegensatz zwischen den beiden Westmchten zur Voraussetzung. Es zeugt
von der staatsmnnischen Begabung der lbischen Ratsherren, da sie die
Bedeutung der eingetretenen nderung sofort erkannten und danach ihre
Politik einrichteten. Kaum hatten sie von dem Thronwechsel in Burgund
erfahren, als sie sich trotz des heftigen Widerspruchs der geschdigten
Kaufleute bereit erklrten, ihre Schadenersatzansprche zurckzustellen
und mit England einen lngeren Beifrieden einzugehen[72]. Aber nun nach
dem Abschlu der Allianz mit Burgund war es fr England nicht mehr
unbedingt ntig, mit der Hanse in ein gutes Einvernehmen zu kommen. Da
die Lage eine andere geworden war, lie man die hansischen Kaufleute
sofort merken. Das Kontor mute im Mrz 1468 Lbeck mitteilen, da ihm
berall mit geringerer Achtung als in den Jahren zuvor begegnet werde.
Eduard selbst behandelte die hansischen Antrge auf Verlngerung der
Privilegien und Abschlu eines Beifriedens nicht mehr mit dem frheren
Entgegenkommen. Statt auf zwei Jahre, wie die Stdte gefordert hatten,
besttigte er die Privilegien nur bis Johannis 1469 und lehnte es
unbedingt ab, nochmals eine Gesandtschaft nach dem Festlande
hinberzuschicken[73].




 FUSSNOTEN ZU KAPITEL 6 -- CHAPTER 6 FOOTNOTES


 1:  HR. 2 n. 85, 86.

 2:  HR. II 2 n. 222, 223  1, 224.

 3:  HR. II 2 n. 150-180; vgl. Reibstein S. 52 ff.

 4:  HR. II 2 n. 220, 224, 226

 5:  Thorn, Elbing und Knigsberg sprachen sich fr die Besttigung des
     Vertrages aus. HR. II 2 n. 223  1, auch 221.

 6:  Nur einer neuen Beschrnkung wurde der fremde Handel damals
     unterworfen. Es wurde den fremden Kaufleuten verboten, in den
     Hansestdten Schiffe bauen zu lassen oder zu kaufen. HR. II 2 n.
     421  4, 644  9, 7 n. 486  14.

 7:  Siehe die Antworten, die Danzig 1439 und 1442 auf die englischen
     Klagen erteilte. HR. II 2 n. 318, 7 n. 484.

 8:  HR. II 2 n. 318, 346, 380.

 9:  HR. II 2 n. 538-540, 644, S. 455 Anm. 2, 7 n. 471.

 10: HR. II 2 n. 638, 639, 647, 653  4, 655, 7 n. 484.

 11: HR. II 3 n. 5. S. 3 Anm. 2, 150 Anm. 1.

 12: HR. II 3 n. 283, 286, 287, 7 n. 488, Lb. U. B. VIII n. 334, 411.

 13: HR. II 3 n. 265, 266, S. 164 Anm. 1, 7 n. 485, 486.

 14: HR. II 3 n. 288  1, 10, 18, 289, 290, 293, 308  2, 316  1-6,
     317  2, 318  1, 319  1, 24.

 15: HR. II 3 n. 294, 295, S. 164 Anm. 1.

 16: Vgl. Daenell II S. 20, HR. II 3 n. 464.

 17: HR. II 3 n. 479.

 18: Dies wahrscheinlich nach HR. II 2 S. 455 Anm. 2.

 19: HR. II 3 n. 345  12, 347, 353, 402 , 3, 7, S. 248.

 20: HE. II 3 n. 460, 463-466; vgl. Daenell II S. 21.

 21: HR. II 3 n. 467-470, 475  2, 3, 476, 480-484, 487-492, 494-505,
     Stdtechron. XXX S. 94 ff.

 22: Vgl. Daenell II S. 21.

 23: HR. II 3 n. 530-535, 5 n. 263  18, Hans. U. B. VIII n. 84  72,
     215, 380  5, IX n. 196  2; Stdtechron. XXX S. 97 ff.

 24: HR. II 3 n. 638 (S. 475).

 25: HR. II 3 n. 531-533, 535, 7 n. 516.

 26: HR. II 3 n. 536, 557, Hans. U. B. VIII n. 63, 76.

 27: HR. II 3 n. 551, 559, 7 n. 517.

 28: HR. II 3 n. 546  3, 4, 7, 11, auch 555  1, 2.

 29: HR. II 3 n. 567.

 30: HR. II 3 n. 638, 647, 670.

 31: HR. II 3 n. 561, 563, 569, 570.

 32: HR. II 3 n. 570, 626, 627  8, 640  3.

 33: HR. II 3 n. 571-574.

 34: HR. II 3 n. 604-606, 607  1, 608, 627  8, 647.

 35: HR. II 3 n. 637, 638, Stdtechron. XXX S. 107 ff., Hans. Gesch.
     Qu. N. F. II S. 352; vgl. Daenell II S. 24 Anm. 5.

 36: HR. II 3 n. 636  2, 653  5, 6, 654, 661, 662.

 37: HR. II 3 n. 649  4, 5, 650  14, 15, 651, 659; vgl. Stein,
     Hanse und England S. 17.

 38: HR. II 3 n. 647, 669, 670, 697, 699, 7 n. 524.

 39: HR. II 3 n. 693  1-3, 10, 12, 14, 695  1-4, 708, 709, 712,
     Hans. U. B. VIII n. 40, 47, Stdtechron. XXX S. 124 f.; vgl.
     Stein, Hanse und England S. 18.

 40: Hans. U. B. VIII n. 47, 79, 87, 88, 93, 100, HR. II 3 n. 726, 4 n.
     14.

 41: HR. II 4 n. 17-25, 34, 35, 42, 43, 46, 51  3, 55, 56, 78  3, 79,
     102-104, 114, 778.

 42: HR. II 4 n. 80, 81, Hans. U. B. VIII n. 122, 123, 128, 137, 140,
     146, 216, 250, 257, 261, 264. Vgl. Christensen S. 205 ff.

 43: HR. II 4 n. 69-71, Hans. U. B. VIII n. 171, 178, 249.

 44: Stdtechron. XXX S. 138 ff., Hans. U. B. VIII n. 159, 174, 176.

 45: Die sderseeischen und preuischen Stdte weigerten sich, Lbecks
     Verkehrsverbot Folge zu leisten. HR. II 4 n. 87, 101, 105, 106,
     Hans. U. B. VIII n. 160, 179, 185, 207, 208.

 46: HR. II 4 n. 127-129. Ich glaube nicht, da auf ein beginnendes
     Umschwenken der lbischen Politik geschlossen werden darf, weil in
     dem Brief an den Hochmeister die Forderung der Rckkehr der aus
     der Haft entflohenen Gesandten fehlt. Das Ziel der lbischen
     Politik war, die Entschdigung vor den Verhandlungen
     durchzusetzen. Daran hielt Lbeck aber damals, wie die Briefe
     zeigen, noch fest. Anders Daenell II S. 30 f.

 47: HR. II 4 n. 88, 122-124, 133, 135, 778, Hans. U. B. VIII n. 180.

 48: HR. II 4 n. 150, 168-170, 176, Hans. U. B. VIII n. 280, 281,
     285, 298.

 49: HR. II 4 n. 196  32, 248  8, 16, 249  7, 263, 264.

 50: HR. II 4 n. 304, 355, 362-365, 399-401, 450-452, Hans. U. B. VIII
     S. 293 Anm. 3.

 51: Stdtechron. XXX S. 244 f., Hans. U. B. VIII n. 780, IX n. 196 
     3, HR. II 4 n. 668, 5 n. 263  26, 7 n. 34  24.

 52: HR. II 4 n. 666-669, Hans. U. B. VIII n. 769, 780.

 53: HR, II 4 n. 670, Hans. U. B. VIII n. 772.

 54: HR. II 5 n. 117, 121  11, 147, 263  2.

 55: HR. II 5 n. 147, 263  3, 4, 9, 7 n. 34  45, Hans. U. B. VIII n.
     1067; vgl. Stein, Hanse und England S. 23.

 56: Hans. U. B. VIII n. 1079, HR. II 5 n. 166, 175. Lbeck hatte jede
     Beteiligung an Schritten beim englischen Knig abgelehnt. HR. II 5
     n. 161  7, 165, 167-170, 263  5-7.

 57: HR. II 5 n. 173, 206, 263  7, 30, 35, Hans. U. B. VIII n. 1098,
     1099, 1110, 1116, 1117.

 58: Hans. U. B. I n. 902, HR. II 5 n. 146, 263  10, 31, 32. Nicht
     schon am Tage nach der Thronbesteigung Eduards IV. (1461 Mrz 5)
     entzog London dem deutschen Kaufmann die Bewachung des
     Bischofstores, wie v. d. Ropp, HR. II 5 S. 85 und Daenell II S. 34
     meinen. In HR. II 5 n. 146 ist vom Herausgeber die Jahreszahl
     sicher falsch ergnzt worden. HR. II 5 n. 263  10 gibt das
     richtige Datum "anno 62 5 daghe in merte" an, wie auch aus HR. II
     5 n. 263  31 hervorgeht: Item claget de coopman, dat nadem de
     konynck dem copmanne bis Kerstesmisse synen dagh verlenget hefft,
     syner vryheit to ghebrukene, welk he leyt dem meyer Hugo Wits in
     januario last toseggen by enen edelen manne van der cronen..., dat
     sick de meyer der sake van Byscopesgate nicht en solde
     underwynden, mer laten den copman stan lyck he bisherto gestan
     hadde, welk ghebot de meyer nicht achtende den copman van der
     porte Biscopesgate wyste,... Fr das Jahr 1462 spricht auch die
     HR. II 5 S. 87 Anm. 1 erwhnte Eintragung in die stdtischen
     Protokolle von 1462 April 7; vgl. auch HR. II 7 n. 37  23, 44 
     17.

 59: HR. II 5 n. 169, 176-178, 218.

 60: HR. II 5 n. 318-320.

 61: HR. II 5 n. 211  2, 212, 273-285, 322, Hans. U. B. VIII n. 1177,
     1185, 1189, 1190, 1192, 1199, 1201, 1236; vgl. Stein, Merchant
     Adventurers S. 180 f.

 62: HR. II 5 n. 352.

 63: Vgl. Daenell II S. 187 ff.

 64: HR. II 5 n. 536-583, Hans. U. B. IX n. 71, 83, 108, 109, 119.

 65: Vgl. Stein, Merchant Adventurers S. 181 ff.

 66: HR. II 5 n. 645, 646, 656-659. Die Hansestdte verlngerten
     gleichfalls den englischen Kaufleuten das Geleit. HR. II 5 n.
     647-655, Hans. U. B. IX n. 162, 173.

 67: HR. II 5 n. 634, 687-689, 712  1-4.

 68: Vgl. Stein, Merchant Adventurers S. 182.

 60: HR. II 5 n. 712-716, 719, 720, 731, 735, Stdtechron. XXX S. 380 ff.

 70: Hans. U. B. IX n. 211, 212, 253, HR. II 5 n. 769-771.

 71: Vgl. Stein, Merchant Adventurers S. 186 ff.

 72: HR. II 6 n. 53, 54, Hans. U. B. IX n. 387.

 73: HR. II 6 n. 87, Hans. U. B. IX n. 415, 433, 434 und Anm. 2; vgl.
     Stein, Hanse und England S. 26 f.




7. Kapitel.

Der hansisch-englische Seekrieg. Der Friede zu Utrecht.


Seit dem Abschlu des englisch-burgundischen Bndnisses hatte sich, wie
wir sahen, die Stellung der hansischen Kaufleute in England erheblich
verschlechtert. Schon mehrten sich die Anzeichen, da neue Angriffe
auf die hansischen Privilegien bevorstanden, und da die englischen
Kaufleute einer weiteren Verlngerung der Freiheiten Schwierigkeiten
machen wrden, als im Sommer 1468 ein Ereignis eintrat, welches den
leise sich anbahnenden Konflikt zwischen der Hanse und England rasch
zum vollstndigen Bruch erweiterte.

Im Jahr zuvor waren Lynner Kaufleute trotz des im englisch-dnischen
Vertrage von 1465 erneuerten Verbotes nach Island gefahren und hatten
auf der Insel aufs furchtbarste gehaust. Zur Vergeltung lie Knig
Christian im Juni 1468 im Sunde sieben englische Schiffe, die sich
zumeist mit Tuch auf der Fahrt nach Preuen befanden, aufgreifen und
ihre Ladung beschlagnahmen[1].

Da die geschdigten englischen Kaufleute sich an dnischem Gut in
England nicht schadlos halten konnten, stellten sie die Wegnahme der
Schiffe als eine Tat der Hansen hin. Es lt sich denken, da sie
erfreut die Gelegenheit ergriffen, den verhaten Gegnern etwas am Zeuge
flicken zu knnen. Sie streuten aus, da Danziger und andere Hansen den
berfall ausgefhrt und Kaufleute vom Stalhof dem dnischen Knige die
Ankunft der Schiffe verraten htten. Es half den Hansen nichts, da
sie diese Verdchtigungen als unwahr zurckwiesen und sich auf ihre
Privilegien beriefen. Der Geheime Rat setzte alle Kaufleute, deren er
in London und den anderen Hafenstdten habhaft werden konnte, bis zur
endgltigen Entscheidung der Klagen ins Gefngnis, obwohl jene sich
bereit erklrt hatten, die geforderte Brgschaft in der Hhe von 20 000
 zu stellen[2].

Trotz des groen Lrms und Geschreies, mit dem die Englnder die
Behauptung vortrugen, da die Hansen den berfall veranlat und
ausgefhrt htten, ist kein Zweifel, da von einer Teilnahme der Hansen
an der Tat nicht die Rede sein kann. Denn fr das Tun und Lassen seiner
frheren Auslieger, die damals im Solde Knig Christians standen, konnte
Danzig nicht verantwortlich gemacht werden[3]. Das wute man in England
auch sehr wohl, wie der Briefwechsel zwischen Eduard und Christian
zeigt[4]. Aber an dnischem Gut konnte man keine Vergeltung ben.

Diesmal scheinen besonders einige Mitglieder des kniglichen Rats,
welche durch die Wegnahme der Schiffe Verluste erlitten hatten[5], den
Knig zum Vorgehen gegen die Hansen gedrngt zu haben. Ihr Eigennutz
mehr als die Klagen der Kaufleute hat ber alle Grnde politischer
Klugheit den Sieg davongetragen. Besonnene Erwgung htte damals den
Englndern gebieten mssen, mit der Hanse nicht zu brechen, sondern ihre
gnstige Stellung, in der sie sich durch das burgundische Bndnis
befanden, zu benutzen, um durch Verhandlungen die Stdte einzeln zu
schlagen. Durch den unklugen Friedensbruch bewirkten sie im Gegenteil,
da sich die Stdte eng zusammenschlossen und Lbeck wieder mehr denn je
die Leitung gewann. Man scheint in England diese Entwicklung vorausgesehen
und deshalb versucht zu haben, die Hansen zu spalten. Am 1. August gab
Eduard die Kaufleute aus Kln wieder frei, angeblich weil ihre Stadt mit
Dnemark im Streit stand, und trennte dadurch auf fast ein Jahrzehnt
Kln von der brigen Hanse[6].

Das gewaltttige Vorgehen der Englnder kam den Stdten so berraschend,
da sie nicht einmal Zeit hatten, ihre Schiffe, die sich schon auf der
Fahrt nach England befanden, zu warnen. Ahnungslos liefen noch nach der
Gefangensetzung der Kaufleute zahlreiche preuische und sderseeische
Schiffe in die englischen Hfen ein, um dort demselben Schicksal der
Beschlagnahme zu verfallen[7].

Um das uerste zu verhindern, riefen die Stdte die Untersttzung ihrer
Herren an. Der Kaiser, der polnische Knig und viele andere Frsten
verwandten sich auf ihre Bitten fr die widerrechtlich gefangen gesetzten
deutschen Kaufleute[8], und auch Knig Christian von Dnemark bescheinigte
den Hansen nochmals, da sie an der Wegnahme der Schiffe unschuldig
seien[9]. In England selbst erhoben sich Stimmen fr die bedrngten
Hansen. Die Tuchmacher, die in scharfem Gegensatz zu der Handelspolitik
der groen Stdte, besonders Londons, standen[10], traten fr sie ein.
Es ist uns die Bittschrift der Lakenmacher aus Gloucestershire erhalten,
welche auf die Verluste hinwies, die sie durch das Fehlen der hansischen
Abnehmer auf ihren Mrkten gehabt htten[11]. Aber alle diese Einwendungen
und Frsprachen fanden in den fhrenden Kreisen keine Beachtung. Am 21.
November verurteilte der knigliche Rat die hansischen Kaufleute zum
Schadenersatz. Ihre Gter sollten abgeschtzt und dann an die geschdigten
Englnder verteilt werden. Die Entscheidung des Knigs rief in London
eine Volksbewegung gegen die Hansen hervor. Der Stalhof wurde gestrmt
und teilweise zerstrt; der Bote, der die Briefe des Kaisers berbracht
hatte, wurde in den Straen der Stadt ergriffen und blutig
geschlagen[12].

Noch vor der Verurteilung des Kaufmanns hatte Kln die Sache der Hansen
endgltig verlassen. Am 17. Oktober wies es seine Kaufleute an, die
Gemeinschaft mit den andern Hansen nach Mglichkeit zu meiden. "Lat
die, welche mit England in Zwietracht stehen, ihre Lasten allein tragen,"
schrieb es ihnen. Das Ziel der klnischen Politik war, den Zustand, der
vor etwa 250 Jahren gewesen war, wiederherzustellen und die Privilegien,
die es damals besessen hatte, wieder fr sich allein zu erwerben. Wir
haben eine interessante Denkschrift ber die von Kln einzuschlagende
Politik in der flandrischen und englischen Frage, welche wahrscheinlich
um die Wende des Jahres von dem Kaufmann Hermann von Wesel, dem Fhrer
der Stadt und Vater des in England eine wichtige Rolle spielenden Gerhard
von Wesel, verfat ist. Sie kommt nach der Aufzhlung der Untaten der
anderen Stdte, durch die in den letzten dreiig Jahren Kln, obwohl
unschuldig, im Ausland schweren Schaden erlitten hat, zum Schlu, da es
fr Kln das Beste sei, sich auf sich selbst zu stellen und mit den
brigen Stdten keinen Bund einzugehen[13].

In London begrndeten die Klner Kaufleute, nachdem sie im November
ihre vollstndige Freilassung gegen den heftigen Widerstand Londons
durchgesetzt hatten[14], nach den Anordnungen ihrer Stadt eine eigne
Gesellschaft und erwarben, nachdem am 31. August 1469 die Genuzeit der
hansischen Privilegien abgelaufen war, vom Knige ein Patent, das ihnen
die Freiheiten bis nchsten Ostern verlngerte[15]. Kln wnschte, da
ihm die Privilegien auf ewige Zeiten besttigt wrden, doch konnte es
dieses Zugestndnis vom Knig nicht erlangen. Eduard verlngerte den
Klner Kaufleuten die Privilegien immer nur auf krzere Zeit. Die Klner
suchten sorgfltig die brigen Hansen von sich fernzuhalten. Jeder
Kaufmann, der in ihre Gesellschaft aufgenommen werden wollte, mute
Zertifikate beibringen, da er aus Kln gebrtig sei und nur mit Waren
Klner Brger handele. Um den Schein zu vermeiden, da die Klner Hanse
nur die Stelle der alten gemeinsamen vertrete, solange diese mit England
im Kampfe stand, wies Gerhard von Wesel, der Leiter der Klner Kaufleute
in England, alle Briefe, die an den ltermann und den gemeinen Kaufmann
der deutschen Hanse in England adressiert waren, zurck[16].

Im Laufe des Winters nderte sich die Lage der hansischen Kaufleute
erheblich zu ihren Gunsten. Von allen Seiten liefen Verwendungsschreiben
fr die Gefangenen ein. Sogar William Caxton, der Gouverneur der
Merchant Adventurers in Antwerpen, der von diesem Brennpunkt des
Verkehrs aus die politische Kurzsichtigkeit des gewaltttigen Vorgehens
seiner Landsleute am besten berschauen konnte, sprach sich fr die
Freilassung der hansischen Kaufleute aus. Ebenso trat auch Eduards
Verbndeter, Karl von Burgund, fr die Hansen ein und erklrte sich
bereit, zwischen England und der Hanse zu vermitteln[17]. Ihm mute ein
Konflikt zwischen den beiden Mchten besonders unangenehm sein, da er
seine gegen Frankreich gerichtete Politik strte. Fr Eduard gab es
damals aber noch andere Grnde zum Einlenken. In England flammten an
mehreren Stellen wieder lancastrische Aufstnde empor, und auerdem
verschlechterte sich sein Verhltnis zu Warwick, der ein Gegner des
burgundischen Bndnisses war, immer mehr. Schon im Dezember hatte das
Londoner Kontor erkannt, welcher Vorteil der hansischen Sache aus der
gefahrvollen Lage des Knigs erwuchs[18].

Im Frhjahr 1469 nahm Eduard IV. die Vermittlung Karls des Khnen an und
verschob die Vollstreckung des Urteils bis Ende August. Die hansischen
Kaufleute wurden aus der Haft, in der sie fast neun Monate gesessen
hatten, entlassen und ihnen ihre Privilegien verlngert. Fr diese
Zugestndnisse prete ihnen der geldbedrftige Knig 4000 Nobel ab[19].

Die Hansestdte hatten sich bisher begngt, fr ihre Kaufleute
Frschreiben an Eduard zu richten. Ein Hansetag, der im August 1468
tagte, hatte wegen zu geringen Besuchs keine Entschlsse fassen
knnen[20]. Als dann im April 1469 die Stdte wieder zusammenkamen,
zeigte sich die Wirkung der englischen Politik. 23 Stdte aus allen
Teilen der Hanse waren der Einladung Lbecks gefolgt. Die Hanse war bis
auf Kln wieder einig, und Lbeck, dem die letzten Ereignisse recht
gegeben hatten, hatte wieder die Fhrung. Ganz im Sinne der bisherigen
lbischen Politik waren die Beschlsse der Versammlung. Die Vermittlung
des Herzogs von Burgund nahmen die Stdte an und beauftragten mit der
Vertretung der Hanse bei den Verhandlungen das Brgger Kontor und den
Klerk des Londoner Kaufmanns. Doch nur unter gewissen Bedingungen waren
sie bereit, den sofortigen Abbruch der Beziehungen zurckzustellen; ihre
gefangen gesetzten Kaufleute sollten volle Entschdigung erhalten, oder
wenigstens sollte England die noch beschlagnahmten hansischen Gter
herausgeben. Wollte der Knig dies gewhren, so sollte innerhalb eines
Jahres diesseits der See eine Tagfahrt angesetzt werden, die ber die
Erstattung des alten und neuen Schadens verhandeln sollte. Die Stdte
scheinen aber als ziemlich sicher angenommen zu haben, da die
Verhandlungen keinen Erfolg haben wrden. Deshalb einigten sie sich
gleich darber, wie sie nach ihrem Scheitern gegen England vorgehen
wollten. Die Kaufleute sollten abberufen werden und nach dem 24. Juni
kein Hanse mehr England aufsuchen. Als weitere Maregeln, ber die
jedoch ein neuer Hansetag endgltig beschlieen sollte, nahmen die
Stdte in Aussicht, die Einfuhr von englischen und aus englischer Wolle
gemachten Tuchen in die hansischen Gebiete und die Ausfuhr hansischer
Waren nach England zu verbieten und England die Fehde anzusagen[21].

Wie die Stdte vorausgesehen hatten, verlief die burgundische
Vermittlungsaktion im Sande[22]. Karl dem Khnen selbst war nach
dem letzten Umschwung, der in England eingetreten war, mit einer
hansisch-englischen Einigung nicht mehr gedient. Ende Juli hatte Karls
Gegner Warwick die kniglichen Truppen geschlagen und Eduard gefangen
genommen. Warwick hatte nun beide Knige in seiner Gewalt und war fr
mehrere Monate der tatschliche Herr Englands[23]. Mit diesem Umschwung
verlor aber fr Karl das englische Bndnis seinen Wert, und er hatte
deshalb jetzt nichts mehr dagegen, da die Hanse Gewaltmaregeln gegen
England anwendete. Ein Verbot der Einfuhr englischer Tuche billigte er
durchaus. Dagegen riet er im Interesse des neutralen Handels ab, Kaper
in See zu schicken[24].

Nachdem der Versuch, auf friedlichem Wege mit England zur Einigung
zu gelangen, gescheitert war, blieb nur brig, es durch Gewalt zum
Nachgeben zu zwingen. Das Brgger Kontor erffnete im Herbst 1469, ohne
die Zustimmung der Stdte abzuwarten, den Kaperkrieg. Es sandte zwei
bekannte Danziger Schiffsfhrer, Paul Beneke und Martin Bardewik, gegen
die Englnder und Franzosen aus. Anfnglich fanden die hansischen
Auslieger die Untersttzung des Herzogs. Er stellte ihnen Geleitsurkunden
aus und gestattete ihnen, ihre Beute in seinen Lndern zu verkaufen. Als
sich aber Eduard IV. von Warwick wieder freimachte, entzog auch Karl den
hansischen Kapern seinen Schutz und verbot seinen Untertanen, auf den
Schiffen der Hanse Dienste zu nehmen[25].

Unter den Stdten folgte vor allem Danzig dem vom Brgger Kontor
gegebenen Beispiel. Es drang energisch darauf, da das auf der letzten
Versammlung in Aussicht genommene Einfuhrverbot des englischen Tuchs
sofort in Kraft gesetzt werde. Einen neuen Hansetag erklrte es fr
berflssig und hielt es fr besser, die Kosten eines solchen fr
Seerstungen zu verwenden. Beim Beginn der Schiffahrt stellte es selbst
Kaperbriefe aus und schickte seine Auslieger in die Nordsee. Lbeck
dagegen hielt sich noch vorsichtig zurck, wenn es auch gegen die
Erffnung des Krieges durch die andern Stdte nichts einwandte[26]. Der
lbische Rat hoffte vielleicht, da bei den englischen Wirren der Hanse
der Sieg ohne das gefhrliche Mittel des Kaperkrieges zufallen werde.

Im Frhjahr 1470 war die Stellung der Hanse so gnstig wie selten.
Von allen Mchten wurde ihre Freundschaft gesucht. In dem Ringen
der beiden Mchtegruppen, der lancastrisch-franzsischen und der
yorkisch-burgundischen, war sie mit ihren gefrchteten Kapern ein
wertvoller Faktor. Eduard IV., dessen Herrschaft neuen Strmen
entgegenging, lie wie im Jahr zuvor durch seinen Schwager den Stdten
einen Stillstand anbieten, um unter burgundischer Vermittlung ihre
gegenseitigen Beschwerden friedlich zu entscheiden und beizulegen.
Ebenso warb auch die lancastrisch-franzsische Partei um die
Bundesgenossenschaft der Hanse. Knigin Margarete bot ihr ein Bndnis
gegen ihren gemeinsamen Feind Eduard an und versprach, nach der
Niederwerfung der Yorks die hansischen Freiheiten uneingeschrnkt zu
besttigen. Auch Margaretens Beschtzer, Ludwig XI. von Frankreich,
knpfte damals mit den Stdten Verhandlungen ber den Abschlu eines
Vertrages an. Er gab sogar den hansischen Ausliegern Geleit und
gestattete ihnen, die franzsischen Hfen aufzusuchen[27].

Erst im September wurden von der Hanse die Antrge der Westmchte
beraten, da die Maiversammlung wegen ihres schwachen Besuchs nicht
gewagt hatte, in diesen heiklen Fragen Entscheidungen zu treffen[28].
Der Hansetag, zu dem die Stdte in selten erreichter Zahl erschienen,
setzte, wie seine Beschlsse zeigen, die begonnene Politik in England
und Flandern fort und war nicht bereit, dem Liebeswerben der Frsten
ohne greifbare Vorteile nachzugeben. Die Vermittlung des burgundischen
Herzogs wollten die Stdte nur annehmen, wenn Karl ihnen vorher das
bindende Versprechen gab, da er ihnen von England fr ihren vielfachen
Schaden Genugtuung und die Besttigung ihrer Privilegien verschaffen
werde. Ohne den Erfolg dieser neuen Vermittlung abzuwarten, machten die
Stdte mit den im vorigen Jahre in Aussicht genommenen Kampfmaregeln
Ernst. Der hansische Kaufmann wurde aus England abberufen. Die Ausfuhr
dorthin sollte eingestellt werden und vom 11. November ab der Import des
englischen Tuchs in die Hansestdte aufhren. Die Versammlung beschlo,
ein hnliches Einfuhrverbot vom dnischen und polnischen Knige und von
den Frsten des Reichs zu erwirken[29]. Auerdem erneuerten die Stdte
ihre frheren Beschlsse ber Stapel- und Schozwang in den Niederlanden
und teilten Kln, dessen bundbrchiges Verhalten in England und Flandern
groe Erbitterung hervorgerufen hatte, mit, da es aus der Hanse
ausgestoen werden wrde, falls es nicht bis zum 22. Februar 1471 den
Beschlssen des Hansetages Folge leiste[30].

Den Sommer ber wurde der Kaperkrieg vor den burgundischen Ksten von
den Stdten mit Energie gefhrt. Die hansischen Auslieger, deren Zahl
stndig wuchs, kmpften nicht ohne Erfolg. Mehrere englische Schiffe
konnten sie als gute Prisen in die Nordseehfen fhren; einmal hren wir
auch von einem greren Seegefecht, das zwei Danziger Kaper gegen eine
berlegene englische Flotte zu bestehen hatten[31]. Besonders hatten es
die hansischen Auslieger auf die Klner Kaufleute, die ihren Verkehr mit
England fortsetzten, abgesehen. Wiederholt beklagte sich Kln bitter
beim Herzog von Burgund und den Stdten ber die groen Verluste, die
seine Kaufleute durch das Treiben der hansischen Kaper erlitten[32].
Gegen Ende des Sommers wurden diese aber auch fr den neutralen Handel
zu einer solchen Plage, da das Brgger Kontor aus Furcht vor den
Repressalien der geschdigten niederlndischen Kaufleute die Stdte bat,
ihnen Einhalt zu gebieten. Um es mit dem burgundischen Herzog nicht zu
verderben, versprachen die Stdte, bis zum nchsten Februar keine neuen
Auslieger auszursten. Fr die in See befindlichen lehnten sie aber jede
Verantwortung ab. Diese setzten bis in den Winter hinein den Seekrieg
fort und brachten den Englndern und Klnern noch manchen Verlust
bei[33].

Im nchsten Frhjahr griffen die hansischen Auslieger zugunsten Karls
und Eduards entscheidend in den Kampf der Westmchte ein, wohl in der
Hoffnung, dadurch ihren Stdten einen vorteilhaften Frieden mit England
verschaffen zu knnen. Bekanntlich hatte im September 1470 Eduard IV.
vor Warwick aus England weichen mssen und war, hart von hansischen
Ausliegern verfolgt, mit einem kleinen Geschwader in Holland gelandet[34].
Hier bereitete er den Winter ber seine Rckkehr nach England vor. Sein
Schwager Karl, der an der Niederwerfung Warwicks stark interessiert
war, weil jener mit Ludwig XI. ein enges Bndnis gegen ihn geschlossen
hatte[35], untersttzte ihn mit Geld und Truppen und gewann ihm auch die
Hilfe der hansischen Auslieger, die durch feindliches Verhalten Eduards
Plne htten in Frage stellen knnen. Er bot der Hanse ein Bndnis an
und begehrte, da sie den Handel mit England und Frankreich einstellte.
Eduard selbst versprach, wie uns der Sekretr des Kontors zu Bergen,
Christian van Geren, mitteilt, den Hansestdten fr ihre Untersttzung
die Privilegien besttigen zu wollen[36]. Wir wissen nicht, ob und wie
die Hanse zu den Antrgen Stellung genommen hat. Das Brgger Kontor
hielt nicht viel von einem Bndnis mit dem Herzog; es meinte, da er
seine Haltung doch wieder ndern werde, wenn Eduard in England siegreich
sei. Danzig dagegen war damit einverstanden, da seine Auslieger in
burgundische Dienste traten. Danziger Schiffe waren es dann auch vor
allem, die Eduard IV. nach England zurckfhrten[37].

Allein die Hoffnungen, die man in den Hansestdten auf eine mit
hansischer Hilfe herbeigefhrte Wiedereinsetzung des englischen Knigs
gesetzt haben mochte, erfllten sich nicht. Eduard nahm, nachdem er
durch die Schlachten bei Barnet und Tewkesbury Warwick und Margarete
niedergeworfen hatte, seine alte Politik, die sich auf Burgund und Kln
sttzte, wieder auf. Im Juli besttigte er den Klner Kaufleuten ihre
Privilegien wieder auf ein Jahr[38].

Demgegenber bemhte sich die Hanse, die strenge Durchfhrung des
Tucheinfuhrverbots zu erreichen. In den meisten westlichen Hansestdten
trat das Verbot Martini 1470 in Kraft, Lbeck und Hamburg verkndeten es
bei sich zur selben Zeit und forderten die livlndischen und schsischen
Stdte auf, es zu befolgen. Von auswrtigen Frsten traten die Knige
von Polen und Dnemark dem hansischen Vorgehen bei und verschlossen dem
englischen Tuch ihre Lnder[39]. Aber wie bei den frheren Verkehrsverboten
war auch diesmal eine vollstndige und lngere Zeit dauernde Sperrung
des hansischen Gebiets wegen der Eifersucht der Stdte untereinander
nicht zu erreichen. Im September 1471 wurde vom Brgger Kontor darber
geklagt, da die Danziger von Seeland aus englische Laken in Fssern
nach dem Osten verfrachteten. Jene dagegen erhoben Beschwerde, da der
Westen das Verkehrsverbot wenig beachte, und da englisches Tuch in
Mengen nach Frankfurt, Nrnberg und Breslau komme[40].

Die Danziger traten nach wie vor fr eine energische Fhrung des
Seekrieges ein und drngten unaufhrlich die andern Stdte, sich an
den Rstungen zu beteiligen[41]. Als Lbeck immer noch zgerte,
gingen sie wieder allein vor. Im Sommer 1471 setzten sie das groe
franzsische Krawel, das ihnen den Konflikt mit Ludwig XI. eingebracht
hatte[42], instand und sandten das Schiff mit einigen anderen nach den
Niederlanden[43]. Doch entsprach das Krawel den Erwartungen nicht.
Nachdem es im Januar und Februar eine erfolglose Kreuzfahrt durch den
Kanal unternommen hatte, lag es lange Zeit unttig im Swin[44]. Die
andern hansischen Auslieger dagegen setzten den Kaperkrieg fort,
und es gelang ihnen manch guter Fang. Im ganzen war aber 1471 der Krieg
nicht so lebhaft wie im Jahr zuvor. Auf die Kriegfhrung mag hemmend
eingewirkt haben, da Karl von Burgund den hansischen Ausliegern das im
Sommer erteilte Geleit bald wieder entzog und ihnen seine Hfen, die fr
sie die einzig mgliche Operationsbasis bildeten, verschlo[45].

1472 begannen die kriegerischen Aktionen mit frischen Krften von neuem.
Lbeck trat zu Anfang des Jahres in den Kampf ein. Im Verein mit
Hamburg schickte es eine stattliche Anzahl von Kriegsschiffen in die
Nordsee[46]. Aber auch die Gegner der Stdte rsteten starke Seewehren.
Die Franzosen erschienen im Sommer mit achtzehn Schiffen in See. Sechs
hansische, die gegen sie ausgefahren waren, muten nach rhmlichem
Gefecht vor der bermacht in die Wielinge zurckweichen. Eine Zeitlang
beherrschten die Franzosen das Meer und gefhrdeten die Verbindung
zwischen England und dem Festlande[47]. Doch bald erschienen die
Englnder mit groer Macht in See. Nachdem sie die Franzosen in die
normannischen Hfen zurckgescheucht hatten, wandten sie sich gegen
ihren andern Gegner. Sie berfielen die in den Wielingen ungeschtzt vor
Anker liegenden lbischen Schiffe und nahmen sie fort[48]. Ebensowenig
Erfolg hatten die Bremer Auslieger. Sie erlitten Schiffbruch, wurden an
die hollndische Kste getrieben und dann im Haag mit Genehmigung des
Herzogs hingerichtet[49].

Noch whrend sich diese Kmpfe in den niederlndischen Gewssern
abspielten, knpfte Eduard ganz insgeheim durch seine Gesandten, welche
sich im Frhjahr 1472 am burgundischen Hofe aufhielten, Verhandlungen
mit dem Brgger Kontor an. Weite Kreise in England wnschten dringend
die Wiederherstellung des Friedens. Gegen London, das jeglichem
Entgegenkommen immer noch abgeneigt war, hatte sich unter den Groen und
auch unter den Kaufleuten eine Partei gebildet, die den Knig drngte,
die Verhandlungen zu erffnen[50]. Auch gewichtige Grnde der ueren
Politik sprachen fr die Beilegung des Zwistes. Die Grundlage der
englischen Politik war nach Eduards Rckkehr noch mehr als vorher das
Bndnis mit Burgund. Karl der Khne forderte aber nach wie vor die
Einstellung der Feindseligkeiten, die seinen Plnen hinderlich waren.
Denn der englische Bundesgenosse mute, sollte er fr ihn von Wert sein,
die Hnde frei haben. Andrerseits wollte er auch mit der Hanse Frieden
halten und wnschte im Interesse des Handels seines Landes, da die
hansischen Auslieger mglichst bald wieder von der See verschwnden.
Deshalb hatte er schon vor Ausbruch des Krieges beiden Parteien
angeboten, durch seinen Schiedsspruch ihren Streit zu entscheiden, und
hatte im Winter 1471 nochmals den Versuch gemacht zu vermitteln[51].

Die Versammlung der wendischen Stdte, die im Juli zu Lbeck tagte,
erklrte sich bereit, die englischen Antrge anzunehmen und am 1. Mai
1473 eine Tagfahrt abzuhalten. Die Stdte wollten aber vor Beginn
der Verhandlungen mit England keinen Stillstand schlieen[52]. Der
Kriegszustand dauerte noch bis in den Sommer 1473. Danzig und Lbeck
beteiligten sich zwar nicht mehr an den kriegerischen Aktionen, aber
die hamburgischen Auslieger und das groe Krawel, das Danzig an einige
seiner Brger verkauft hatte, und das jetzt unter dem Befehl des
bekannten und gefrchteten Seehelden Paul Beneke stand[53], hielten den
englischen und neutralen Handel in der Nordsee und im Kanal noch fast
ein ganzes Jahr in Atem. Erst der Abschlu des Waffenstillstandes,
der am 25. Juni 1473 erfolgte, setzte ihrer erfolgreichen Ttigkeit
ein Ziel. Die hansischen Auslieger, welche den Ruhm der deutschen
Seetchtigkeit herrlich bewhrt und den deutschen Namen noch einmal bei
allen Vlkern des Westens gefrchtet gemacht hatten, wurden von ihren
Stdten zurckgerufen[54].

Nach kurzen Vorverhandlungen, die vom Brgger Kontor gefhrt worden
waren, begannen im Juli 1473 in Utrecht die bedeutungsvollen Beratungen
zwischen der Hanse und England. Als Vertreter der Stdte waren nach
den Festsetzungen der lbischen Mrzversammlung Lbeck, Hamburg,
Danzig, Dortmund, Mnster, Deventer, Bremen und auerdem noch Kampen
erschienen[55]. Auch die drei hansischen Kontore zu Brgge, London und
Bergen waren vertreten. Von der Gegenseite hatten sich Gesandte des
englischen Knigs, der Herzge von Burgund und Bretagne, des Herrn von
Bergen op Zoom, der Lande Holland, Seeland und Friesland, der Stdte
Antwerpen, Mecheln, Dinant und Kln eingefunden[56]. Sie alle wnschten,
mit der Hanse wieder in ein gutes Einvernehmen zu kommen. Die Hanse
stand durchaus im Mittelpunkt des Kongresses, welcher beinahe ein Jahr
hindurch in der alten Bischofsstadt Utrecht tagte. Sie war sich ihrer
glnzenden Stellung wohl bewut und wollte nicht ohne Entschdigung fr
die langen Kriegsmhen Frieden schlieen. Mit einer bewundernswerten
Zhigkeit verfochten die stdtischen Ratssendeboten ihre Forderungen,
so da die englischen Gesandten am Schlu erklrten, sie wollten lieber
mit allen Frsten der Welt verhandeln als mit hansischen Vertretern[57].

Da Eduard IV. von vornherein gewillt war, Frieden zu schlieen[58],
konnte es sich bei den Beratungen nur darum handeln, die hansischen
Bedingungen in eine fr England annehmbare Form zu fassen. Dazu waren
dreimalige wochenlange Verhandlungen ntig. Die Hansen setzten die drei
Hauptforderungen, die sie beim Beginn der Tagfahrt aufgestellt hatten,
Schadenersatz, Aufhebung des Urteils und Besttigung der Privilegien[59],
wenn auch nicht in der zuerst von ihnen verlangten Form, so doch in der
Sache durch. Schritt fr Schritt wichen die englischen Unterhndler
zurck. Zuerst willigten sie in die Wiederverleihung der ihrer Meinung
nach durch den Krieg verwirkten Privilegien. Dann gestanden sie anstatt
des vollen Ersatzes des Schadens eine angemessene Entschdigung zu, und
schlielich erklrten sie sich auch bereit, wenigstens die Rechtskraft
des 1468 gegen die hansischen Kaufleute gefllten Urteils aufzuheben und
alle Prozesse gegen die Hansen niederzuschlagen[60].

Hatten sich beide Parteien hierber verhltnismig schnell geeinigt, so
machte es der Hanse einige Schwierigkeiten, ihre andern Forderungen,
von denen die Preisgabe der Klner fr England die hrteste war[61],
durchzusetzen. Die englischen Gesandten wollten nach der Bewilligung
jener drei genannten Punkte zu weiteren Zugestndnissen nicht
bevollmchtigt sein; die Verhandlungen muten, zumal auch die Hansen die
Besttigung aller Abmachungen durch das Parlament forderten, Ende Juli
abgebrochen werden[62]. Als sie im September wiederaufgenommen wurden,
suchten die Englnder die Hansen durch Ausflchte hinzuhalten. Aber
die Drohung dieser, sofort abzureisen, und die Nachricht von der
hansisch-franzsischen Einigung, von der die Englnder eine ungnstige
Einwirkung auf den Fortgang ihrer Verhandlungen befrchteten[63], lieen
es ihnen ratsam erscheinen, ihren Widerspruch gegen die Wiederaufnahme
der Beratungen fallen zu lassen. Am 19. September wurde zwischen den
hansischen und englischen Vertretern ein Vertrag abgeschlossen, der den
Waffenstillstand bis zum 1. Mrz 1474 verlngerte. In der Zwischenzeit
sollte die bereinkunft, die in der Hauptsache die hansischen
Forderungen bewilligte, vom Parlament besttigt werden[64].

Die Klner bemhten sich vergeblich, die Einigung zwischen der Hanse und
England, die auf ihre Kosten geschehen sollte, zu hintertreiben. Ihre
Versuche, sich in England unter den Tuchmachern eine Partei zu bilden,
die ihre Sache im Parlament fhrte, miglckten. Die groe Mehrheit des
Landes und auch Londons zog den Frieden mit der Hanse vor. Das Parlament
trat der Politik seines Knigs bei und besttigte in einer Akte die
Abmachungen vom September[65]. Ebenso bewilligte auch Eduard alle
hansischen Forderungen. Nur in einem Punkte wollte er den Vertrag nicht
ratifizieren. Wenn er schon die Klner preisgab, so strubte er sich
doch dagegen, seine Niederlage in dem Vertrage einzugestehen. Er gab
seinen Gesandten den strikten Befehl, die nderung des die Klner
betreffenden Artikels zu verlangen, da die ausdrckliche Nennung der
befreundeten Stadt seine Ehre verletze[66].

Die Hanse war klug genug, diesem Wunsche des Knigs Rechnung zu tragen.
Der Vertrag, der aus den Beratungen im Februar hervorging, enthielt nur
die allgemeine Bestimmung, da der Ausschlu aus der Hanse auch den aus
den hansischen Privilegien in England nach sich ziehen sollte. Aber in
einem Nebenvertrage, der ber die Anwendung einzelner Artikel nhere
Erklrungen gab, wurde bestimmt, da vom 1. August ab den Klnern die
hansischen Freiheiten entzogen werden sollten[67].

Am 24. Februar 1474 erreichten die langwierigen Verhandlungen ihr Ende.
Vier Tage spter wurden die Originale des Friedensvertrages verlesen und
von den Gesandten unterschrieben[68]. Die bereinkunft brachte der Hanse
die Aufhebung der Rechtskraft des Urteils, die Niederschlagung aller
Prozesse wegen der Wegnahme von englischen Schiffen und Gtern und vor
allem die uneingeschrnkte Anerkennung ihrer Privilegien. Mit Recht
konnte Lbeck sagen, da der Bestand der Freiheiten gefestigter sei als
je zuvor[69]. Deren Besttigung durch eine Parlamentsakte war ein groer
Erfolg der hansischen Politik. Von nicht zu unterschtzender Bedeutung
fr die Stellung der hansischen Kaufleute war ferner die berlassung der
Stalhfe zu London und Boston und eines fr den Handel bequem gelegenen
Hauses in Lynn zu dauerndem Eigentum an die Hanse. Sie selbst hielt
dieses Zugestndnis fr so wertvoll, da sie um seinetwillen ihre
Schadenersatzansprche von 25 000  auf 10 000  heruntersetzte. Diese
Summe sollte durch den Erla gewisser Zlle, welche die Kaufleute bei
der Ein- und Ausfuhr bezahlen muten, in den nchsten Jahren gedeckt
werden. Auerdem machten die Englnder noch eine Reihe wichtiger
Zugestndnisse, darunter die Anerkennung der Abmachungen durch London,
die Erneuerung der alten zwischen London und den hansischen Kaufleuten
geschlossenen Vertrge, die Wiedereinsetzung der Kaufleute in die
Bewachung des Bischofstors, die Abstellung der hansischen Klagen ber
saumselige Rechtspflege, ber falsches Wiegen, ber Bedrckungen durch
Zollbeamte.

Der vollstndige Sieg und der glnzende Erfolg, den die lbische Politik
in Utrecht errang[70], wird durch eine Betrachtung der Gegenleistungen,
zu denen sich die Hanse bequemte, noch klarer. Von den groen Forderungen
der englischen Kaufleute, die in den vierziger Jahren den eigentlichen
Anla zu dem jahrzehntelangen Ringen zwischen der Hanse und England
gebildet hatten, war nichts brig geblieben. Die Englnder muten sich
damit begngen, da ihnen von der Hanse die Freiheiten zugesichert
wurden, die sie vor dem Kriege besessen hatten[71], und da dieses
Zugestndnis in dem Friedensinstrument durch die Aufnahme der den
englischen Handel in Preuen und den brigen Hansestdten betreffenden
Bestimmungen aus dem Vertrage von 1437 festgelegt wurde[72].

Obwohl diese Artikel, wie die Vergangenheit gezeigt hatte, wegen ihrer
unklaren Fassung ziemlich wertlos waren, so drohte doch an ihnen beinahe
der ganze Friede zu scheitern. Die englischen Gesandten bestanden
nmlich hartnckig auf ihrer Aufnahme und wollten nur unter dieser
Bedingung den Abschlu vollziehen[73]. Ebenso bestimmt lehnte aber
Danzig die Annahme dieser Paragraphen ab, auf Grund deren, wie es
meinte, die englischen Kaufleute den Handel mit Russen, Polen und
Litauern verlangen knnten[74]. Die Stdte bemhten sich vergeblich,
diese Einwendungen durch den Hinweis auf die frheren Vertrge und durch
die Hinzufgung einer Klausel, die besagte, da der Kaufmann an einem
fremden Orte an Rechten hinter dem Brger zurckstehen solle[75], zu
entkrften. Auch die Erklrungen der englischen Gesandten, da Danzig
die Artikel nach seiner alten Gewohnheit interpretieren knne[76], und
da sie fr ihre Kaufleute nur die Freiheiten verlangten, die diese in
Preuen vor Beginn der Fehde besessen htten[77], vermochten Danzig
nicht umzustimmen. Es hielt seinen Protest aufrecht und lehnte die
geforderte Besiegelung des Vertrages ab[78].

Infolgedessen sah sich Lbeck gentigt, die Auswechselung der
Besttigungsurkunden, die vertragsmig am 1. August erfolgen sollte,
zu verschieben[79]. Da dadurch auch die Freigabe der Fahrt nach England
nicht mglich wurde, mochte Lbeck hoffen, da Danzig, dem an der
Erffnung des Handelsverkehrs so viel lag, da es schon vor dem 1.
August Schiffe nach England abgeschickt hatte[80], diesem Druck bald
nachgeben werde. Aber es vergingen noch fast zwei Jahre, ehe Danzig den
Vertrag annahm. Es machte den Vorbehalt, da die Englnder nur dieselben
Handelsfreiheiten wie die nichtpreuischen Hansen genieen und die Zlle
und Abgaben wie die auswrtigen Kaufleute bezahlen sollten[81].

Auer Danzig zgerte noch eine ganze Reihe anderer Stdte mit dem
Beitritt zum Vertrage. Whrend von den sderseeischen, westflischen und
wendischen Stdten die Zustimmungserklrungen im Laufe des Sommers 1474
einliefen, konnten die schsischen und pommerschen Stdte nur schwer
zur Anerkennung der bereinkunft bewogen werden[82]. Die livlndischen
Stdte trugen Bedenken, weil sie den Englndern den Zutritt zu ihren
Gebieten nicht gestatten wollten[83]. Auch Kolberg lehnte den Frieden
ab wegen der Verluste, welche die Englnder seinen Brgern zugefgt, und
fr die es eine gengende Entschdigung nicht hatte erlangen knnen[84].
Die Stdte, die dem Vertrage nicht beitraten, traf nach den Abmachungen
der Ausschlu aus den hansischen Privilegien in England.

Die Langsamkeit der Anerkennung des Vertrages durch die Stdte hatte zur
Folge, da in England die Vertragsbestimmungen nicht ausgefhrt werden
konnten. Erst im Herbst 1474 fanden sich die hansischen Vertreter, die
von den Stdten mit der bernahme der Stalhfe beauftragt waren, in
London ein und begannen mit dem kniglichen Rat die Verhandlungen[85].
Im Frhjahr 1475 waren diese so weit gediehen, da der Knig und London
den hansischen Kaufleuten die Stalhfe zu London, Boston und Lynn zu
dauerndem Eigentum bergeben konnten[86]. Ebenso wurden die anderen
Bestimmungen des Friedens in Kraft gesetzt. London erkannte die
hansischen Freiheiten an und erneuerte die alten Urkunden, welche es
1282, 1369, 1418 und 1427 den Kaufleuten von der Gildhalle gegeben
hatte. Eduard IV. besttigte den Hansen das Privileg Richards II. von
1377 und lie am 31. Oktober den Frieden in London feierlich bekannt
machen. Ferner gestattete er den Kaufleuten, die Kustumen und Subsidien
bis zum Betrage von 10 000  als Entschdigung zurckzubehalten[87].

Im Sommer 1475 wurde das Kontor zu London wiederhergestellt und von den
Kaufleuten ein neuer Vorstand gewhlt[88]. Die Statuten des Kontors
wurden von den Stdten in Utrecht 1474 und auf den beiden groen
Hansetagen des Jahres 1476 zu Lbeck und Bremen sorgfltig durchgesehen
und einige wichtige neue Verfgungen getroffen. Der Vorstand sollte in
Zukunft aus den drei Dritteln gleichmig genommen werden[89]. Die
Kaufleute, welche in den letzten Jahren gegen die Gebote der Stdte
verstoen hatten, wurden fr immer von der Wahl in den Rat ausgeschlossen.
Bei Verlust der Hanse wurde verboten, gegen einen Hansen vor einer
anderen Instanz als vor den Stdten Klage zu erheben[90]. Andere
Bestimmungen betrafen die Schozahlung, das Verhltnis des Londoner
Kontors zu den anderen Niederlassungen, das Wohnen auf dem Stalhof, das
Vermieten der Kammern, die Fhrung eines eignen Siegels durch das
Kontor[91]. Die Bitte der Kaufleute, ihnen ein Wasserrecht zu geben,
damit sie die Streitigkeiten der Schiffer und des Schiffsvolks
entscheiden knnten, konnten die Stdte nicht erfllen, da es kein
allgemein anerkanntes Wasserrecht gab. Sie wiesen die Kaufleute an das
Brgger Kontor, welches ihnen seine Bestimmungen mitteilen sollte[92].

Die Hansetage zu Lbeck und Bremen brachten die Wiederaufnahme Klns in
die Hanse. Nachdem seine Sonderpolitik in England und Flandern zu keinem
Ergebnis gefhrt hatte, blieb ihm nichts anderes brig als den Anschlu
an die Hanse wieder zu suchen und sich ihren Forderungen zu unterwerfen.
Wir wollen hier nur die Vertragsbestimmungen erwhnen, die Klns
Verhltnis zum Londoner Kontor betrafen. Die Klner muten sich
verpflichten, dem Kontor die Privilegien, Register, Rechnungsbcher und
Kleinodien, die sie 1468 an sich genommen hatten, zurckzugeben. Ihre
Kaufleute sollten in England bis zu einer Summe von 250  an das Kontor
doppelten Scho zahlen und Gehorsam gegen die lterleute und die
Satzungen des Kaufmanns versprechen. Dafr wurden sie in die Rechte und
Freiheiten der Hanse wiederaufgenommen und dem Kontor befohlen, ihnen
den Zutritt zum Stalhof nicht mehr zu verwehren[93].

Das Londoner Kontor widersetzte sich der Ausfhrung der bereinkunft
und verweigerte den Klner Kaufleuten nach wie vor die Aufnahme[94].
Die Stdte versuchten nochmals zu vermitteln. Auf ihre Veranlassung
verhandelten 1477 auf dem Antwerpener Pfingstmarkt Vertreter des Kontors
und Klns ber die Beilegung des Zwistes. Die Verhandlungen fhrten aber
zu keinem Resultat[95]. Um die Zulassung seiner Kaufleute zum Kontor zu
erlangen, mute Kln schlielich allen Forderungen nachgeben. Am 11.
November 1478 wurde zwischen ihm und dem Kontor Frieden geschlossen.
Fr die Aufnahme seiner Kaufleute mute es dem Kontor noch eine
Entschdigung von 150  zahlen[96]. Von einer Ausshnung mit Gerhard
von Wesel, dem Fhrer Klns in der Zeit der Trennung, wollten aber die
hansischen Kaufleute auch jetzt nichts wissen. Er blieb vom Genu der
Privilegien in England ausgeschlossen. Erst im nchsten Jahre brachten
die Stdte hier eine Einigung zustande[97].

Das letzte Jahrzehnt der Regierung Eduards IV. verlief ohne wesentliche
Strungen der hansisch-englischen Beziehungen. Eduard IV. schtzte
Handel und Schiffahrt vor den bergriffen und Gewalttaten der englischen
Piraten und sorgte fr die Beobachtung des Vertrages und der hansischen
Privilegien[98].

Den englischen Kaufleuten war es nicht gelungen, ihre hansischen
Konkurrenten vom heimischen Markte zu verdrngen; die Hanse konnte
vielmehr 1474 ihre kommerzielle Stellung in England neu befestigen. Nach
dem Abschlu des Friedens erholte sich ihr Handel bald von den Wunden,
welche ihm die lange Kriegszeit geschlagen hatte. Wenn wir auch ber
seine Gre im letzten Viertel des 15. Jahrhunderts wenig unterrichtet
sind, so ist doch unverkennbar, da diese Jahre des Friedens fr den
hansischen Handel in England eine Zeit des Aufschwungs waren. Im Sommer
1475 zahlten die hansischen Kaufleute in London fr ihre Ein- und
Ausfuhr nur 130  Zoll, vom Juli 1478 bis zum September 1479 aber von
der Ausfuhr allein schon 782  und vier Jahre spter sogar 957  Zoll.
Ihre Tuchausfuhr, welche 1422 4464 Stck und 1461 6159 Stck betragen
hatte, stieg bis 1500 auf 21 389 Stck[99].

Die Hansen besorgten ferner wieder fast ausschlielich die Einfuhr der
wichtigen Rohstoffe aus dem stlichen Europa. Der englische Aktivhandel
nach Preuen war lange nicht mehr so umfangreich wie vor fnfzig
Jahren[100]. Sein Rckgang war vor allem eine Folge der hufigen
Streitigkeiten mit Dnemark, welche den englischen Kaufleuten in der
zweiten Hlfte des 15. Jahrhunderts den Zugang zur Ostsee fast dauernd
verschlossen[101]. Auch die Loslsung Danzigs vom Orden war nicht ohne
Einflu auf den englischen Handel. Whrend frher der Hochmeister
wiederholt zugunsten der auswrtigen Kaufleute eingegriffen hatte,
unterwarf seit dem Ordenskrieg Danzig, das 1457 vom polnischen Knig
die vollkommene Landeshoheit in allen Verkehrs-, Schiffahrts- und
Handelsangelegenheiten erhalten hatte[102], die fremden Kaufleute ohne
Ausnahme einer strengen Gstepolitik Die Vergnstigungen, welche den
Englndern frher zuweilen zugestanden waren, wurden beseitigt und ihnen
nur die Freiheiten gelassen, welche die nichtpreuischen Hansen besaen.
Danzig verbot den englischen Kaufleuten den Handel untereinander und
mit den anderen Gsten; nur der Verkehr mit den Brgern preuischer
Stdte blieb ihnen gestattet. Ihr Handel war aber nicht blo auf
den Ankunftshafen beschrnkt, sie durften mit ihren Waren auch die
preuischen Landstdte aufsuchen. Thorn und Elbing wachten streng
darber, da jenen dieses Recht nicht verkrzt und sie an dem freien
Umherziehen im Lande von Danzig nicht gehindert wrden[103].

Die englischen Kaufleute versuchten im 15. Jahrhundert in Livland
festen Fu zu fassen, um von dort mit den Russen in unmittelbaren
Handelsverkehr treten zu knnen. Sie erhoben wiederholt die Forderung,
da die Stdte ihnen in Riga, Dorpat, Pernau und Reval Privilegien
gewhren sollten. Doch gelang es den Hansen, jene aus diesen Gebieten
fast vollstndig fernzuhalten und ihr Handelsmonopol zu behaupten. Die
Englnder durften nur die Stdte an der Kste als Schiffer aufsuchen,
aber weder mit den Deutschen noch mit den Russen Handel treiben. Ins
Innere des Landes vorzudringen, war ihnen streng verboten. Die Einfuhr
des englischen Tuchs suchten die Stdte gleichfalls zu hindern. Sie
untersagten, das Tuch nach Nowgorod zu bringen oder an Russen zu
verkaufen. Auch nach dem Frieden von 1474 blieb den Englndern der
Besuch Livlands verboten, obwohl ihre Gesandten in Utrecht die Forderung,
den Verkehr freizugeben, erneuert hatten. Die livlndischen Stdte
lehnten, wie wir sahen, sogar die Besiegelung des Vertrages ab, um die
Englnder nicht zulassen zu mssen[104].

Der Warenaustausch zwischen England und den nordischen Reichen wurde
nach wie vor hauptschlich von den Hansen vermittelt. Der Handel der
Englnder nach Bergen kam trotz wiederholter Anstrengungen nicht wieder
in Aufschwung. Als sich nach dem Ausbruch des Krieges der Stdte mit
Erich von Dnemark die englischen Kaufleute in Bergen, das von den
Deutschen gerumt war, wieder festzusetzen suchten, berfiel der
Kaperfhrer Bartholomus Voet die Stadt und versetzte dem englischen
Handel einen vernichtenden Schlag. Seitdem hren wir fr lange Zeit
nichts mehr von einem englischen Verkehr in Bergen[105]. Die Englnder
begannen nun in die Gebiete selbst einzudringen, aus denen die Produkte
des Nordens kamen; besonders fuhren sie nach Island. Die dnischen
Knige waren nicht imstande, diese Fahrten, die ihre Stapelpolitik
durchbrachen, zu verhindern. Der englische Verkehr nach Island,
teils erlaubter, teils Schleichhandel, war recht lebhaft. Aber die
Kaufleute waren wegen der zahlreichen Gewalttaten und Plnderungen,
die sie verbten, bei den Islndern nicht gern gesehene Gste. Ihre
Ausschreitungen waren, wie wir sahen, der vornehmste Grund fr die
wiederholten dnisch-englischen Fehden[106]. Seit den siebziger Jahren
treffen wir auch deutsche Hndler, besonders aus Hamburg und Danzig, auf
Island. Die Englnder, ber die Konkurrenz wenig erbaut, gerieten mit
ihnen wiederholt zusammen; es gelang ihnen aber nicht, die Hansen aus
dem Islandhandel zu verdrngen[107].




 FUSSNOTEN ZU KAPITEL 7 -- CHAPTER 7 FOOTNOTES


 1:   Lb. Chron. II S. 311, Caspar Weinreich S. 730, Hans. U. B. IX n.
      468; Hans. U. B. IX n. 478 zhlt nur die sechs folgenden Schiffe
      als fortgenommen auf: le Georghe de Londone, le Cristofer de
      Bostoone, le Gabriell de Bostoone, le George de Bostoone, le James
      de Lynne, le Marye de Lynne. Nach Hans. U. B. IX n. 519, 520 wurde
      aber noch das Schiff le Valentyne de Novo Castro, das dem Grafen
      von Northumberland gehrte, fortgenommen; vgl. auch HR. II 7 n. 34
       27, 29, 75. Danach ist Daenell II S. 43 zu berichtigen. Nach
      Hans. U. B. IX n. 519 fand die Beschlagnahme der Schiffe an
      verschiedenen Tagen statt.

 2:   Hans. U. B. IX n. 467  1-4, 478-482, 484, 487, 489, 490, 541,
      HR. II 6 n. 95, 97, 99 7 n. 42  1, 2, Caspar Weinreich S. 730,
      Hamb. Chron. S. 6. Die Angabe Daenells II S. 44, da von dem
      Arrest zusammen 60 Kaufleute betroffen wurden, stimmt nicht. Da es
      Hans. U. B. IX n. 541 XI 4 heit: Item voirt so hebben sii unss
      gevangen geholden to Londen, Lynnen, Huyll und Bostoyne 39 wecken
      lanck to 60 personen to, ... , so kann sich diese Zahl nur auf die
      nichtklnischen Kaufleute beziehen; denn die Klner wurden ja bald
      wieder freigelassen. Da wir aber die Zahl der Klner nicht kennen,
      die Ende Juli in England waren und mit den anderen gefangen
      gesetzt wurden, knnen wir keine genaue Angabe ber die Zahl aller
      arrestierten hansischen Kaufleute machen.

 3:   HR. II 6 n. 95, 111, Hans. U. B. IX n. 471, Caspar Weinreich S.
      730.

 4:   Hans. U. B. IX n. 468, 476.

 5:   HR. II 6 n. 97(S. 74), Hans. U. B. IX n. 519  18, 520, 584  18,
      X n. 241  22, 23.

 6:   Hans. U. B. IX n. 467  5, 482  5, 490, HR. II 6 n. 97, 100. Vgl.
      Stein, Hanse und England S. 29 f.

 7:   Hans. U. B. IX n. 471, 490 (S. 347), 524  4, 5, 7, 541 VI a  14.

 8:   HR. II 6 n. 107-110, Hans. U. B. IX n. 495, 497, 501-506, 509,
      511.

 9:   HR. II 6 n. 111.

 10:  Vgl. Ashley II S. 16.

 11:  Hans. U. B. IX n. 525, auch 532, 540  100, 122, 128, 541 VI a  4.

 12:  Hans. U. B. IX n. 519-527, 530, 541, X n. 563  6, HR. II 6 n.
      119, 120, 7 n. 34  75.

 13:  HR. II 6 n. 114, 115, 164, 370  1, 2, Hans. U. B. IX n. 491,
      517, 537.

 14:  Hans. U. B. IX n. 528, HR. II 6 n. 119, 124.

 15:  HR. II 6 n. 218, 220, 222-224, Hans. U. B. IX n. 603  1, 639 
      65, 66, 69.

 16:  HR. II 6 n. 225, 226, Hans. U. B. IX n. 603, 606, 690, 698 bis
      700, 704, 705, 709, 713, 719, 734, 741.

 17:  Hans. U. B. IX n. 542-545, 549, 554 und Anm. 3, 588, S. 431
      Anm. 1.

 18:  HR. II 6 n. 124; vgl. Oman S. 428 ff.

 19:  HR. II 6 n. 162, 165, 185  10, Hans. U. B. IX n. 541 I, VII, XI
       4, 569, 577, 582.

 20:  HR. II 6 n. 102-105, 112, Hans. U. B. IX n. 495.

 21:  HR. II 6 n. 161, 182, 184  47-74, 185  10, 11, 15, 22, 23, 26,
      195, 197, Hans. U. B. IX n. 585, 588, Lb. Chron. II S. 319.

 22:  HR. II 6 n. 219, 221, 244, Hans. U. B. IX n. 584.

 23:  Vgl. Oman S. 434 ff.

 24:  HR. II 6 n. 221  21, 24.

 25:  Caspar Weinreich S. 731, Lb. Chron. II S. 326 f., HR. II 6 n.
      434, Hans. U. B. IX n. 691, 692. ber Karls spteres Verhalten
      gegen die hansischen Auslieger siehe unten S. 120.

 26:  HR. II 6 n. 202, 283, 284, 314, Caspar Weinreich S. 732.

 27:  HR. II 6 n. 313, 315, 317, 321-324, 338.

 28:  HR. II 6 n. 330  16, 331, 338.

 29:  HR. II 6 n. 356  61-73, 357, 360, 361, vgl. 418, 420.

 30:  HR. II 6 n. 356  45-60, 106, 114, 115, 358.

 31:  HR. II 6 n. 352, Caspar Weinreich S. 731 f., Lb. Chron. II S.
      327.

 32:  HR. II 6 n. 316, 316a, 347.

 33:  HR. II 6 n. 362, 371, 387, Caspar Weinreich S. 732 f., Hans. U. B.
      IX n. 781 und Anm. 2, 796 und Anm. 5, X n. 3.

 34:  HR. II 6 S. 371 Anm. 1, Hans. U. B. IX S. 688 Anm.

 35:  Vgl. Oman S. 441.

 36:  HR. II 6 n. 433, Hans. Gesch. Qu. N. F. II S. 359.

 37:  HR. II 6 n. 434, S. 399 Anm. 1, Hans. U. B. X S. 2 Anm. 1, Hans.
      Gesch. Qu. N. F. II S. 359, Caspar Weinreich S. 733; vgl. Pauli,
      Hansestdte in den Rosenkriegen S. 90.

 38:  HR. II 6 n. 442, Hans. U. B. X n. 40. Im Februar 1472 verlngerte
      Eduard den Klnern die Privilegien um ein Jahr. HR. II 6 n.
      511-513.

 39:  HR. II 6 n. 418-421, 435, 436, 437  16, Hans. U. B. X n. 1, 17,
      26, 33, 37-39, 53.

 40:  HR. II 6 n. 470  5, 483  1, 485  1, 547, 589.

 41:  HR. II 6 n. 418, 420, 435.

 42:  Vgl. Daenell I S. 471 ff.

 43:  Caspar Weinreich S. 733, Hans. U. B. X S. 32 Anm. 2.

 44:  Vgl. die interessanten Briefe des Kommandeurs des Schiffes, des
      Danziger Ratsherrn Bernd Pawest. HR. II 6 n. 529-559.

 45:  Caspar Weinreich S. 733 f., Hans. U. B. X S. 2 Anm. 1, n. 66, 86,
      HR. II 6 n. 444, 506, 509, 510, 532.

 46:  HR. II 6 n. 505  6-9, 507, 514  16, 515, 526, Hans. U. B. X n.
      68, 109, S. 65 Anm. 1, S. 67 Anm. 3, Lb. Chron. II S. 344 f.

 47:  HR. II 6 n. 553, 554, 560, Caspar Weinreich S. 734 f.

 48:  Caspar Weinreich S. 735, Lb. Chron. II S. 345, Hans. Gesch. Qu.
      N. F. II S. 360, HR. II 6 n. 557, 558, 7 n. 35  44, 40  16, 139
       51, 141  17, Hans. U. B. X S. 83 Anm. 1, n. 173  13 ff.

 49:  Caspar Weinreich S. 734, HR. II 6 S. 473 Anm. 1, Hans. U. B. X
      n. 100, 107, 119, 138, 173.

 50:  HR. II 6 n. 547, 548, 550, 592-595.

 51:  HR. II 6 n. 486. Vgl. Stein, Hanse und England S. 44 f.

 52:  HR. II 6 n. 596  4-8, 603, 608, 638, 639.

 53:  HR. II 6 n. 640-643. ber Paul Beneke vgl. Reimar Koks Erzhlung
      "van Pawel Beneken, einem dudeschen helde," abgedruckt in Lb.
      Chron. II S. 701 ff.

 54:  Caspar Weinreich S. 735 f., Lb. Chron. II S. 353, Hamb. Chron. S.
      258, Hans. U. B. X S. 67 Anm. 1, 127 Anm. 1, n. 166, 218, 228, HR.
      II 6 n. 651, 652, 7 n. 6, 19, 21.

 55:  HR. II 6 n. 644-649, 7 n. 1-23.

 56:  HR. II 7 S. 1, Caspar Weinreich S. 736.

 57:  HR. II 7 n. 138  100.

 58:  HR. II 7 n. 48, auch 22.

 59:  HR. II 7 n. 34  22, Hans. U. B. X n. 241  20, Hans. Gesch. Qu.
      N. F. II S. 361 f.

 60:  HR. II 7 n. 34  33-40, Hans. U. B. X n. 241  27-38.

 61:  HR. II 7 n. 34  49 ff., 37  29, Hans. U. B. X n. 241  46 ff.

 62:  HR. II 7 n. 34  54-57, 70-74, 37  2, 26, 31, 32, 43.

 63:  HR. II 7 n. 34  107, 51; vgl. Daenell II S. 124.

 64:  HR. II 7 n. 44, Lb. Chron. II S. 354 f.

 65:  HR. II 7 n. 104-106, 110-113.

 66:  HR. II 7 n. 107. Die Hansen hatten von Eduard klipp und klar die
      Wahl zwischen der Freundschaft mit ihnen oder mit den Klnern
      verlangt. "De stede seden, wolden de Engelschen de Colner hebben,
      so mosten se der anderen stede entberen, wente de Colner scholden
      wyken edder se wolden wyken". HR. II 7 n. 34  53.

 67:  HR. II 7 n. 142  11, 143  5.

 68:  HR. II 7 n. 138  93, 102, 104, 142, 143.

 69:  HR. II 7 n. 189 (S. 398).

 70:  Mit berechtigtem Stolze sagten die Ratssendeboten in einem
      Schreiben an Danzig: Welck allent to herten nemende, hebben wii
      eynen ende myt den Engelschen gemaket, des de stede, so uns
      duncket, na legenheit der sake wal myt eren mogen bekant siin.
      HR. II 7 n. 161 (S. 375).

 71:  HR. II 7 n. 161 (S. 374), 189 (S. 398).

 72:  HR. II 7 n. 142  4, vgl. 2 n. 84  1, 2.

 73:  HR. II 7 n. 161 (S. 374), 189 (S. 398) ... angeseen, dat van der
      dachvart anders neyn slete gewerden hadde.

 74:  HR. II 7 n. 63, 65, 66, 131.

 75:  HR. II 7 n. 132, 133, 163. Die Klausel lautet: Et cum de termino
      morari, qui persepe in presentibus continetur, ante hec
      disceptacio orta est, concordatum est, quod nil aliud in ejus
      significacione contineat, quam aliquamdiu in aliquo loco
      perseverare, non ut civis aut incola. HR. II 7 n. 142  4, auch 44
       6.

 76:  Die Engelschen hadden doch siick des begeven, dat de van Dantsiike
      sulcke articule solden mogen duden unde interpreteren na erer
      olden wonheit. HR. II 7 n. 138  84, hnlich auch 189 (S. 399).

 77:  Desulven sendeboden des riikes Engelant hebben uns sulven gesecht,
      se nicht mer begeren, den men vor de lesten veede gehat hebbe. HR.
      II 7 n. 161 (S. 374), auch 189 (S. 399), 231  11.

 78:  HR. II 7 n. 188, 189, 231, 232.

 79:  HR. II 7 n. 142  28, 144-147, 233, 240, 246, 247, 249.

 80:  HR. II 7 n. 143  6, 181  17, 233, 236.

 81:  HR. II 7 n. 151.

 82:  HR. II 7 n. 148, 149, 185, 186, 250  5, 300  6, 318  3, 338
       180 f.

 83:  HR. III 1 n. 2  3, 65  1, 83  4, 202  1. Riga trat dem
      Utrechter Frieden erst 1500 bei. HR. III 4 n. 278. Siehe S. 149.

 84:  HR. II 7 n. 338  181, 352, III 1 n. 82, 104  17, 108, 127. Erst
      1507 erkannte Kolberg den Utrechter Frieden an. HR. III 5 n. 243
       109, 6 n. 188  68.

 85:  HR. II 7 n. 181  3, 183, 187, 240, 246, 257-259, Hans. Gesch. Qu.
      N. F. II S. 362.

 86:  Hans. U. B. X n. 360, 374, 376, 394, 401, 403, 407, 410, 411 und
      Anm. 1, HR. II 7 n. 287, 288, 338  193, 203, Rot. Parl. VI S.
      123  15.

 87:  Hans. U. B. X n. 329, 361, 414, 415, 419, 438, HR. II 7 n. 259.

 88:  HR. II 7 n. 311, Hans. U. B. X n. 461.

 89:  HR. II 7 n. 138  113, 338  171, 194,1, 203,1.

 90:  HR. II 7 n. 138  114, 117, 124, 338  203,4, 389  95.

 91:  Hans. U. B. X n. 477  1-23, HR. II 7 n. 338  194, 203.

 92:  Hans. U. B. X n. 477  5, HR. II 7 n. 338  194,_4, 203,_5.

 93:  HR. II 7 n. 395, 408.

 94:  Hans. U. B. X n. 534, 535, HR. III 1 n. 20-25.

 95:  HR. III 1 n. 19, 28, Hans. U. B. X n. 563, 564, 576.

 96:  HR. III 1 n. 33-36, 169.

 97:  HR. III 1 n. 170-176, 191-195, 216  50, Hans. U. B. X n. 722,
      723, 760-763, 771.

 98:  Hans. U. B. X n. 472, 526, 546, 591, 699, 700, 710, 891, 1021.

 99:  Hans. U. B. X n. 438, Schanz II S. 28 Anm. 1.

 100: Whrend am Anfange des 15. Jahrhunderts mehrmals zu gleicher Zeit
      einige dreiig englische Schiffe im Danziger Hafen lagen, liefen
      in den drei Jahren 1474, 75, 76 im ganzen nur 21 Schiffe aus
      England in Danzig ein, und 1490-92 ging aus Danzig nur ein
      einziges Schiff direkt nach England. Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 
      15, HR. II 2 n. 76  26; vgl. Lauffer, Danzigs Schiffs- und
      Warenverkehr am Ende des 15. Jahrhunderts. Zeitschrift des
      westpreuischen Geschichtsvereins XXXIII. 1894 S. 8 und 29.

 101: HR. II 4 n. 80, III 1 n. 546  178, 180, 547  51, Hans. U. B.
      VIII n. 140, 146, 250, 257, 261, 264, X n. 1003, 1028, 1036, 1037.
      ber die dnisch-englischen Streitigkeiten am Ende der achtziger
      Jahre vgl. S. 135.

 102: Hans. U. B. VIII n. 563.

 103: HR. II 7 n. 151, 163, 232, III 4 n. 79  231-236, 168.

 104: HR. I 2 n. 211  1, 212  1, 5 n. 659, 663, 674  7, 6 n. 400 
      13, II 1 n. 226  8, 10, 2 n. 221  7, 329  11, 3 n. 288  43,
      598  4, 7 n. 132, 161, 338  211, 224, III 1 n. 65  1, 83  4,
      202  1. Siehe S. 127.

 105: Hans. Gesch. Qu. VI n. 322  19-23, Hans. U. B. V n. 427, HR. I 6
      n. 78, Korner S. 490 f.; vgl. Bugge S. 89 ff.

 106: ber den englischen Islandhandel vgl. F. Magnusen, Om de Engelskes
      Handel og Faerd paa Island i det 15 de aarhundrede. Nordisk
      Tidsskrift for Oldkyndighed 2, 1833; auch Bugge S. 94 ff.

 107: Hans. U. B. X n. 470, 526, 1201, HR. III 2 n. 31  2; vgl. Baasch
      S. 6 und 21.




8. Kapitel.

Die hansisch-englischen Beziehungen unter den beiden ersten Tudors.


Den Regierungsantritt Heinrichs VII. benutzten die englischen Kaufleute
zu einem erneuten Versuch, ihre alten Forderungen durchzusetzen und die
bedingungslose und unbeschrnkte Besttigung der hansischen Privilegien
durch den neuen Knig zu verhindern. Die Kaufleute, Schiffer und
Bewohner der Hafenstdte reichten zu diesem Zwecke eine Beschwerdeschrift
gegen die Hansen beim Knig und dem seit dem November 1485 tagenden
Parlament ein[1]. Diese wies hin auf die Verdrngung der englischen
Hndler aus Bergen, Island und den burgundischen Mrkten, auf den
groen Schaden, den ganz England dadurch hatte, und auf die schlechte
Behandlung und die geringen Freiheiten ihrer Landsleute in den
Hansestdten. Die Kaufleute meinten, ein Vertrag, der einseitig dem
einen Teil nur Nutzen, dem anderen aber nur Schaden bringe, knne keinen
Bestand haben; es sei fr England besser, eine nderung dieses Zustandes
mit Gewalt zu versuchen, als dem eignen Untergang mit verschrnkten
Armen zuzusehen. Die Petition hatte keinen Erfolg. Nachdem die vor das
Parlament geladenen hansischen Kaufleute sich wegen der vorgebrachten
Vorwrfe gerechtfertigt hatten, wurden von Heinrich VII. am 9. Mrz 1486
die hansischen Privilegien und der Utrechter Vertrag besttigt[2].

Noch in demselben Jahre erhoben aber die englischen Kaufleute neue
schwere Anschuldigungen gegen die Hansen. Sie behaupteten, da diese in
den Niederlanden Kaperschiffe gegen sie ausrsteten und das Brgger
Kontor die Seeruber gegen sie untersttze. Die Einwendungen des
Londoner Kontors und der Stdte, da die Freibeuter im Dienst des
dnischen Knigs stnden und die Hanse auf ihr Tun und Lassen keinen
Einflu habe[3], fanden in England keine Anerkennung. Die Englnder
meinten, die Hansen gben sich bald fr Dnen, bald auch fr Osterlinge
aus, wie es ihnen gerade beliebte[4].

Die Rubereien dieser dnischen Kaper, unter denen die englische
Schiffahrt schwer zu leiden hatte[5], whrend die Hansen ihren Verkehr
fast ungestrt fortsetzen konnten, erregten in den englischen
Handelskreisen groe Erbitterung. Da unter den Freibeutern viele
Deutsche waren und auch frhere Hansen sich ihnen zugesellt hatten[6],
die sich von Englndern geschdigt glaubten, wollten die Kaufleute die
Hansen in England fr alle Gewalttaten jener verantwortlich machen und
sich an ihrem Gut schadlos halten. Der Knig lehnte aber zunchst ihr
Verlangen ab. Er erklrte den Hansen mehrmals, da er die bestehenden
Vertrge halten wolle, wenn diese auch von ihrer Seite beobachtet
wrden[7]. Als im nchsten Jahre die englischen Kaufleute neue Anklagen
vorbrachten und die Aufhebung der hansischen Privilegien forderten, wies
Heinrich sie mit ihren Klagen an die Tagfahrt mit den Stdten, zu der
er sich im Oktober 1487 auf Vorschlag des Londoner Kontors bereit
erklrt hatte[8].

Die Einwohner von Hull, denen von den Kapern zwei Schiffe weggenommen
waren, wollten sich mit diesem Bescheid nicht mehr zufrieden geben,
sondern erklrten, sie wrden sich an dem ersten hansischen Schiff, das
ihren Hafen anlief, schadlos halten. Wenig spter mute das Londoner
Kontor den Stdten mitteilen, da in Hull der Ha gegen die Hansen so
stark sei, da die Behrden die Brger nicht mehr zgeln konnten. Um
Mord und Totschlag zu verhten, wurde deshalb den hansischen Kaufleuten
der Besuch Hulls verboten[9]. Auch in anderen Stdten waren die Hansen
nicht mehr vor Mihandlungen sicher. In London wurden 1490 mehrere
Kaufleute aus Kln auf offener Strae angefallen und schwer verwundet.
Die Tter blieben trotz der Bemhungen des Kontors unbestraft[10]. Die
geschdigten englischen Kaufleute nahmen ferner wiederholt hansische
Schiffe und Waren fort und lieen hansische Kaufleute, die nach Aussagen
von Zeugen an den Plnderungen englischer Schiffe teilgenommen haben
sollten, gefangen setzen[11].

Gegenber der in den englischen Handelskreisen herrschenden Erbitterung
war die Haltung Heinrichs VII. in diesen Jahren durchaus nicht
hansefeindlich. Er wnschte sichtlich eine friedliche Beilegung der
Streitfragen und hatte zu diesem Zwecke gleich im Anfange des Zwistes
Verhandlungen angeboten[12]. Doch hatten die Hansestdte diese abgelehnt,
weil ihnen die englischen Verhltnisse damals noch zu wenig geklrt
schienen[13]. Als sich dann in den nchsten Jahren die Klagen der
englischen Kaufleute mehrten und die Regierung ihrem Drngen zu schrferem
Vorgehen nur noch schwer standhalten konnte[14], erneuerte Heinrich im
Mrz 1490 seinen Vorschlag, eine Tagfahrt zu vereinbaren. Er schrieb den
Stdten, er knne seinen Untertanen nicht lnger Gerechtigkeit versagen;
wenn er auch noch dieselbe Gesinnung wie frher gegen die Hanse hege, so
drfe er doch nicht mehr ruhig mitansehen, da seine Kaufleute
tagtglich schwer geschdigt wrden[15].

Die hansischen Kaufleute in England baten ihre Stdte dringend, der
Aufforderung des Knigs zu folgen und Gesandte zu schicken. Ihre Lage
sei so, da sie das Kontor nicht mehr lange halten knnten[16]. Sie
hatten nicht blo ber die erwhnten Gewalttaten der englischen
Kaufleute zu klagen. Auch ihre Privilegien waren in letzter Zeit
vielfach beiseite geschoben worden.

Heinrich VII. hatte in den ersten Jahren seiner Regierung zur Hebung der
heimischen Industrie und Schiffahrt einige Handelsverordnungen seiner
Vorgnger wiederholt und andere neu erlassen. Nach ihnen sollten
sdfranzsischer Wein und Toulouser Waid nur auf englischen Schiffen
nach England gebracht, fremde Seidenwaren im Interesse der Londoner
Seidenspinner nicht eingefhrt und alle englischen Tuche im Werte von 2
 und darber vor dem Export in England geschoren werden[17]. Diese
Verordnungen hatten anfangs auf die hansischen Kaufleute keine oder nur
sehr mangelhafte Anwendung gefunden[18]. Seit 1489 zwang aber die
steigende Erbitterung und die Handelseifersucht der Kaufleute den Knig,
auch von den Deutschen die Beobachtung der Erlasse zu fordern[19]. Die
Londoner Tuchscherer lieen hansische Schiffe vor der Ausfahrt anhalten
und nach ungeschorenen Laken durchsuchen. Als solche in den Schiffen
vorgefunden wurden, muten die hansischen Kaufleute eine Brgschaft
von 600  stellen, welche bei der nchsten bertretung der Vorschrift
verloren sein sollte[20]. Auch die Einfuhr von Klner Seide wurde ihnen
jetzt untersagt[21] und Wein aus Bordeaux beschlagnahmt, weil die Hansen
ihn auf nichtenglischen Schiffen eingefhrt hatten[22].

Auerdem wurde den hansischen Kaufleuten seit einigen Jahren durch
verschiedene Stdte der ihnen gewhrleistete freie Handel beschrnkt.
Der Londoner Mayor bestimmte die Verkaufspreise fr Salz, Wein und
Getreide, und zwang sie, Stapelwaren wie Holz und Hering zunchst
auf dem Londoner Stapel feilzubieten[23]. In Hull muten sie alle
eingefhrten Waren innerhalb der Stadt verkaufen und durften auch nur
dort englische Waren kaufen[24].

Die Stdte, die sich bisher mit brieflichen Vorstellungen bei Heinrich
VII. begngt hatten[25], konnten sich der dringenden Bitte ihres Kontors
nicht mehr verschlieen und erklrten sich zu einer Tagfahrt in Utrecht
oder Antwerpen bereit. Ihre Kaufleute forderten sie auf, den Verkehr mit
England nach Mglichkeit einzustellen, da sie hofften, die Englnder
dadurch nachgiebiger zu stimmen[26].

Auf der Tagfahrt, welche im Juni 1491 in Antwerpen stattfand, konnte
ber die Erledigung der Entschdigungsklagen der hansischen und englischen
Kaufleute keine Einigung erzielt werden. Die hansischen Vertreter wollten
zwar ihre Stdte zum Schadenersatz verpflichten, wenn nachgewiesen
werde, da mit Erlaubnis der Stdte in ihren Hfen Seeruber ausgerstet
seien; die Englnder erklrten aber, eine gleiche Verpflichtung fr
ihren Knig nicht eingehen zu knnen. Man kam schlielich berein,
hierber blo eine Reihe von Artikeln aufzustellen und die Entscheidung
dem Knig und den Stdten zu berlassen[27]. Dann wurde ber die von den
Hansen vorgebrachten Verletzungen ihrer Privilegien verhandelt[28]. Die
neue Scherordnung wollten die Englnder nicht zurcknehmen, da sie im
Interesse der alten und ehrenwerten Zunft der Tuchscherer in London
erlassen worden sei[29]. Einige andere Beschwerden versprachen sie
dagegen zu untersuchen und abzustellen; denn es sei der Wille ihres
Knigs, da die hansischen Freiheiten gehalten wrden[30].

Von englischer Seite wurde die alte Klage erhoben, da die ihren
Kaufleuten gewhrleistete Verkehrs- und Handelsfreiheit nicht beobachtet
werde, und die Forderung gestellt, die Bestimmungen des Utrechter Friedens
ber den englischen Handel in Preuen in den neuen Friedenstraktat
unverndert aufzunehmen. Diesem Verlangen setzten die Danziger Vertreter
den schrfsten Widerstand entgegen. Sie wollten die Aufnahme der Artikel
nur unter der Bedingung zulassen, da die Freiheiten nher bezeichnet
wrden. Da aber die anderen hansischen Gesandten unter Hinweis auf die
frheren Vertrge fr die englische Forderung eintraten, gaben die
Danziger nach. Doch erklrten sie in einem feierlichen Protest, da
den englischen Kaufleuten trotz dieser Artikel in ihrer Stadt keine
anderen Freiheiten zustehen sollten als den bei ihnen verkehrenden
nichtpreuischen Hansen. Freier Handel mit allen Fremden sollte ihnen
nur whrend des Dominikmarktes im August gestattet sein. Auerdem wurden
die englischen Kaufleute wieder zum Artushof zugelassen, von dem sie vor
kurzem infolge von Streitigkeiten ausgeschlossen worden waren. Die
englischen Gesandten hatten gegen diese Auslegung der Artikel, welche
von dem in ihnen zugestandenen freien Handel mit jedermann wenig brig
lie, nichts einzuwenden und erklrten sich zufrieden, da ihren
Kaufleuten die Freiheiten weiter gewhrt wrden, welche sie schon vorher
besessen hatten[31].

Die neue bereinkunft, welche am 28. Juni geschlossen wurde, besttigte
den Utrechter Vertrag, obwohl die Verhandlungen gezeigt hatten, da
beide Seiten ihn in gewissen Punkten nicht halten wollten[32]. Sie
bestimmte auerdem, da die getroffenen Abmachungen bis zum 1. Mai 1492
in Kraft bleiben und bis dahin alle Prozesse und Streitigkeiten zwischen
den hansischen und englischen Kaufleuten ruhen sollten. Inzwischen
sollten sich der Knig und die Stdte ber die Annahme oder Ablehnung
des Vertrages uern[33]. Als das Ergebnis der Verhandlungen kann man
bezeichnen, da auf beiden Seiten die Bereitwilligkeit hervortrat, das
bestehende Verhltnis aufrecht zu erhalten und es zu einem Bruch nicht
kommen zu lassen.

Zu der im Vertrage vorgesehenen neuen Tagfahrt, welche alle
zurckgestellten Fragen endgltig entscheiden sollte[34], kam es lange
Zeit nicht. Sie wurde immer wieder von Jahr zu Jahr verschoben. Bald
wnschte der englische Knig wegen innerer und uerer Schwierigkeiten
die Vertagung der Verhandlungen, bald auch die Stdte. Die Antwerpener
Abmachungen galten aber whrenddessen als die Grundlage des
gegenseitigen Verkehrs[35].

Der hansische Handel in England scheint damals, obwohl das Londoner
Kontor noch fortgesetzt ber Bedrckungen und Beschrnkungen klagte[36],
recht lebhaft gewesen zu sein. Im Oktober 1493 finden wir ber 80
hansische Kaufleute in England, und nach dem Bericht des Klerks des
Londoner Kontors lagen zur selben Zeit fr 30 000  Waren der hansischen
Kaufleute im Londoner Hafen zur Ausfuhr bereit[37].

Eine empfindliche Strung erlitt der hansisch-englische Verkehr durch
das Verbot der Ausfuhr nach den Niederlanden und der Einfuhr von dort,
das Heinrich VII. am 18. September 1493 erlie. Die Handelssperre
traf besonders die westlichen Hansen, fr welche die Niederlande das
natrliche Durchgangsgebiet waren. Als diese den verbotenen Verkehr
fortzusetzen suchten, strmten die erbitterten Londoner den Stalhof und
zwangen den Knig, die hansische Ausfuhr nach Burgund ebenfalls zu
verhindern. Fr ihre zum Export bereiten Waren muten die Hansen eine
Brgschaft von 20 000  stellen und sich verpflichten, sie nicht in
niederlndische Hfen zu fhren[38]. Der Klner Handel mute nun den
weiten Umweg ber Hamburg machen. Es ist verstndlich, da dies den
Kaufleuten uerst lstig und unbequem war. Sie bemhten sich deshalb
in den nchsten Jahren wiederholt, die ffnung Burgunds fr ihre Waren
durchzusetzen oder wenigstens die Erlaubnis zu erlangen, den Verkehr
ber Kampen und Groningen fhren zu drfen. Doch vergeblich. Bis zum
Abschlu des Intercursus magnus im Jahre 1496 hielt Heinrich das
Verkehrsverbot aufrecht[39].

Im Jahre 1497 wurden auf den besonderen Wunsch Klns und des Londoner
Kontors von der Hanse und England die Verhandlungen wiederaufgenommen[40].
Die Tagfahrt, welche die seit 1491 erhobenen Klagen besprechen und den
Grund fr weitere Verhandlungen legen sollte, verlief aber im Sande. Die
englischen Gesandten erklrten die Vollmachten der hansischen Vertreter
fr ungengend und wollten sich auf Verhandlungen mit ihnen nicht
einlassen. Das einzige, was die Hansen von ihnen erlangen konnten, war
das mndliche Versprechen, da der bestehende Zustand zunchst nicht
gendert werden sollte[41].

Die neue Tagfahrt, die man in Antwerpen in Aussicht genommen hatte, wurde
im Juni 1499 in Brgge erffnet[42]. Eine stattliche Zahl von hansischen
und englischen Vertretern hatte sich zu den Beratungen eingefunden. Alle
Fragen, die seit einem Jahrzehnt die hansisch-englischen Beziehungen
strten, kamen hier nochmals ausfhrlich zur Sprache. Die Verhandlung
wandte sich, nachdem die Englnder die bliche Ausstellung am hansischen
Mandat gemacht hatten, welche ihnen nach der Meinung der Hansen nur den
Vorwand geben sollte, jederzeit von den Abmachungen zurcktreten zu
knnen[43], zunchst der schon viel errterten Entschdigungsfrage zu.
Entsprechend ihrer frheren Haltung wollten die englischen Gesandten
ihren Knig in dieser Sache zu nichts verpflichten. Sie lehnten alle
Vorschlge der Hansen, welche ein bestimmtes Verfahren zur Erledigung
der Schadenersatzforderungen festsetzen wollten, ab und machten den
Gegenvorschlag, alle Klagen, die hansischen wie die englischen, durch
englische Gerichte entscheiden zu lassen. Diese Forderung faten die
Hansen als eine Verhhnung und Verspottung der Stdte auf. Schlielich
verabredete man, jeder solle vor seinem Richter verklagt werden, die
Englnder in England, die Hansen in den einzelnen Stdten; in Zukunft
solle aber jedes Kaperschiff vor seinem Auslaufen sich verbrgen, da es
Freunde und Verbndete nicht angreifen werde[44].

Der nchste Punkt der Verhandlungen betraf die Verletzungen der hansischen
Privilegien. Es waren die alten Klagen, welche die hansischen Gesandten
ber die Beschrnkung ihrer Freiheiten vorbrachten. Sie verlangten
besonders wieder, da die neue Scherordnung aufgehoben und ihren
Kaufleuten die 1493 ausgestellten Obligationen zurckgegeben wrden,
und sttzten ihre Forderung auf die ihnen vom Knig gegebene und vom
Parlament mehrmals besttigte Zusicherung, da Parlamentsakten ihren
Privilegien nicht prjudizieren sollten. Nach den Vorkommnissen der
letzten Jahre war es fr sie von Wichtigkeit, Gewiheit darber zu
erhalten, ob jene Zusicherung noch Gltigkeit habe. Die Englnder wichen
wie immer einer klaren und festen Antwort aus. Sie erklrten, der Knig
wrde alles erfllen, wozu er mit Recht verpflichtet sei. Doch sei ihnen
unmglich, bestimmte Zugestndnisse zu machen, da ihre Vollmacht nicht
erlaube, knigliche Obligationen zurckzugeben und Parlamentsakten auer
Kraft zu setzen[45].

Diese Erklrung der Englnder machte weitere Verhandlungen zwecklos.
Die Hansen rsteten sich zur Abreise und baten um die Aufstellung
eines Abschieds. Nun lenkten die Englnder ein und schlugen vor, die
Beratungen eine Zeitlang auszusetzen, damit sie ber ihr Ergebnis dem
Knige Bericht erstatten und weitere Befehle einholen knnten[46].

Heinrich VII. lehnte die Erfllung der hansischen Forderungen in Sachen
des Schadenersatzes und der Parlamentsakten ab. Er htte am liebsten
die Entschdigungsklagen durch gegenseitigen Ausgleich aus der Welt
geschafft. Da die Hansen dies nicht bewilligen wollten, sollte fr
sie ein Richter in Calais, fr die Englnder in Brgge oder Antwerpen
ernannt werden. In betreff der Privilegienverletzungen und der Herausgabe
der Obligationen mten sich die Hansen, so erklrte der Knig, mit den
Antworten seiner Gesandten zufrieden geben. Den vollstndigen Bruch mit
den Stdten wnschte Heinrich aber zu vermeiden, da er sich darauf
nicht gengend vorbereitet glaubte. Er gab deshalb seinen Gesandten
Weisung, im Notfall die Verhandlungen um zwei Jahre zu vertagen[47].

Mitte Juli wurden die Beratungen in Brgge wiederaufgenommen. Sie
begannen mit der Forderung der Englnder, ihre Kaufleute in Preuen in
den zugestandenen Freiheiten nicht mehr zu beschrnken. Die Danziger
erwiderten wie frher, sie wrden jenen die Freiheiten lassen, die sie
seit Menschengedenken gebrauchten, und die auch die nichtpreuischen
Hansen besen. Aber unbeschrnkten Handel wrden sie den englischen
Kaufleuten nie und nimmer zugestehen. Darauf erklrten die englischen
Gesandten, wenn ihre Kaufleute in Preuen keine anderen Rechte haben
sollten als die Hansen, so sollten auch diese in England keine anderen
Freiheiten genieen als die Englnder selbst[48].

Als man nach diesen in der Hauptsache ergebnislosen Auseinandersetzungen
daran ging, einen Abschied aufzustellen, verwarfen die Englnder die
vorher angenommenen Vereinbarungen und stellten ganz neue Forderungen.
Die Hansen waren ber die Haltung der Englnder erbittert, die bald ihr
Mandat, bald die neue Instruktion vorschtzten, um jede feste Abmachung
zu hintertreiben[49]. Doch konnten sie die sofortige Erledigung der
Streitfragen nicht mehr durchsetzen und muten in eine mehrjhrige
Vertagung der Verhandlungen willigen. Bis zum 1. Juli 1501 sollte in
allem der augenblickliche Zustand festgehalten und der gegenseitige
Verkehr fortgesetzt werden. Dem Knig und den Stdten blieb es
berlassen, dann eine neue Tagfahrt zur endgltigen Entscheidung der
strittigen Punkte anzuberaumen[50].

Getrennt von der brigen Hanse, versuchte damals Riga, ein Sonderabkommen
mit England zu schlieen. Die livlndischen Stdte hatten, wie wir
wissen, den Frieden zu Utrecht nicht angenommen und waren deshalb nach
den Bestimmungen des Vertrags vom Genu der Privilegien in England
ausgeschlossen worden. Um mit England zum Frieden zu gelangen, schickte
Riga 1498 eine Gesandtschaft an Heinrich VII. Diese vereinbarte einen
Vertrag, der nicht blo Riga selbst Verzicht auf wichtige alte Rechte
und Forderungen zumutete, sondern auch die Interessen der Hanse verletzte.
Der Vertrag gestand den englischen Kaufleuten den zollfreien Verkehr in
Riga und den abhngigen Stdten zu. Die Kaufleute aus Riga dagegen
sollten in England die hansischen Zollprivilegien nur fr die Waren, die
sie aus dem Osten brachten, genieen, aber fr alle anderen, auch fr
die in England gekauften Waren die Zlle der Fremden bezahlen. Auerdem
sollte Riga die alte Schuldverschreibung Heinrichs IV. vom Jahre 1409
herausgeben[51].

Die Hanse glaubte mit Recht ihre eignen Zollprivilegien durch diese
Bestimmungen gefhrdet. Ihre Gesandten verhinderten deshalb, als sich
1499 in Brgge ein Bote Rigas mit der Ratifikation des Vertrages
einstellte, die Auswechslung der Urkunden[52]. Riga nahm an Stelle
dessen ein Jahr spter den Utrechter Frieden an. Lbeck teilte dem
Knige dies mit und bat, die Kaufleute aus Riga wieder zu den hansischen
Privilegien zuzulassen[53]. Heinrich VII. weigerte sich anfangs, den
gnstigen Vertrag aufzugeben; spter scheint man aber auf beiden Seiten
das Abkommen stillschweigend fallen gelassen zu haben. 1521 ist nmlich
auch auf englischer Seite von ihm nicht mehr die Rede. Die Englnder
beriefen sich damals in ihren Klagen ber Riga nur noch auf die mit der
gesamten Hanse 1499 geschlossene bereinkunft[54].

Die Jahre, die den Brgger Verhandlungen folgten, verliefen ziemlich
ruhig[55]. Die in Aussicht genommene Tagfahrt wurde im gegenseitigen
Einverstndnis zunchst bis zum 1. Juli 1502, dann bis 1504
hinausgeschoben. In diesem Jahre vertagte sie Heinrich VII., weil die
hansischen Beschwerden beseitigt seien, auf unbestimmte Zeit[56]. Das
Parlament nahm nmlich damals eine Akte an, da alle Statuten, welche
den Privilegien widerstritten, auf die Hansen keine Anwendung finden
sollten[57]. Hocherfreut machte das Londoner Kontor den Stdten von
diesem Beschlu, der seiner Meinung nach den Streit um die 1474 von
Eduard IV. gegebene und vom Parlament besttigte Zusicherung beendete[58],
Mitteilung; auch der Knig schrieb an Lbeck, er hoffe, die hansischen
Kaufleute nunmehr in jeder Weise zufrieden gestellt zu haben. Heinrich
fgte aber, wie man annehmen mu, um die englischen Kaufleute wegen des
Zugestndnisses an die Hansen zu beschwichtigen, der Akte einen Zusatz
bei. Dieser Zusatz, der sich im englischen Text der Statutes of the
Realm findet, im lateinischen aber fehlt, besagt, da das Statut die
Interessen, Freiheiten und Rechte der Stadt London nicht schdigen
solle[59]. Wir wissen nicht, ob den Hansen diese Zusicherung an London
bekannt war, und welchen Einflu sie auf die Durchfhrung der Akte
gehabt hat. Da von der Sache spter nicht mehr die Rede ist, knnen wir
berhaupt weder mit Bestimmtheit sagen, da die Hansen auf Grund des
Statuts von den seit Jahren bekmpften Parlamentsakten befreit wurden,
noch da das Gegenteil der Fall war. Doch glaube ich, aus manchen
Anzeichen schlieen zu drfen, da die Akte wirklich in Kraft getreten
ist. Hierfr spricht einmal, da die Hansen bis zum Tode Heinrichs
VII. sich nie ber die Nichtbeobachtung jener beschwerten, dann aber
besonders, da sie in den ersten Jahren Heinrichs VIII. auf Grund einer
kniglichen Provisio von den Parlamentsakten befreit waren[60].

1504 kam es zu erneuten Verwicklungen zwischen England und Burgund, und
Heinrich VII. erlie wieder ein Verbot, mit den Lndern seines Gegners
zu verkehren[61]. Wie in den neunziger Jahren wollte er auch damals den
hansischen Kaufleuten die Ausfuhr nach dem Osten nur gestatten, wenn sie
sich verbrgten, keine englischen Waren nach den Niederlanden und keine
niederlndischen nach England zu fhren. Die hansischen Kaufleute trugen
aber, da der Knig trotz wiederholter Forderungen der Stdte die frher
ausgestellten Brgschaften noch nicht zurckgeliefert hatte, Bedenken,
ihm neue in die Hand zu geben[62]. Wir wissen nicht, wie die Sache
ausgegangen ist, ob sich die Hansen gefgt haben, oder ob der Knig auf
seine Forderung verzichtet hat[63]. Von den Stdten bemhte sich wieder
vor allem Kln, dessen Kaufleute den weiten Umweg ber Kampen und
Hamburg machen muten, die Aufhebung der Handelssperre zu erlangen. Doch
hielt der Knig an dem Verkehrsverbot fest, bis 1506 ein Ausgleich mit
Burgund zustande kam[64].

Seit der Brgger Tagfahrt von 1499 sind in den hansisch-englischen
Beziehungen ernstere Strungen bis zum Tode Heinrichs VII. nicht mehr
vorgekommen. An einzelnen Bedrckungen, besonders an bergriffen von
Beamten hat es gewi auch damals nicht gefehlt[65]. Diese Belstigungen
knnen aber nicht so bedeutend gewesen sein. Denn whrend auf den beiden
Hansetagen von 1506 und 1507 wohl des langen und breiten ber die
Frage verhandelt wurde, wie die auf dem Kontor eingerissene Unordnung
abgestellt werden knne, und sogar eine Gesandtschaft in Aussicht
genommen wurde, welche die gefaten Beschlsse auf dem Kontor durchfhren
sollte[66], gingen die Stdte ber die Klagen, welche der Kaufmann ber
die Beschrnkung seines Handels vorbrachte, kurz hinweg und begngten
sich, in einem ganz farblosen Brief Heinrich VII. zu bitten, ihnen und
ihren Brgern sein Wohlwollen und seine Gnade weiter zu erzeigen[67].

Neue Verwicklungen zwischen beiden Lndern drohten beim Ausbruch des
Krieges der wendischen Stdte gegen Dnemark zu entstehen. Die in der
Ostsee geschdigten englischen Kaufleute wollten die Hansen in England
fr die Taten der stdtischen und der dnischen Auslieger verantwortlich
machen und verklagten sie vor dem kniglichen Rat wegen der Beteiligung
an den Plnderungen ihrer Schiffe[68]. Doch wnschte der neue Knig
Heinrich VIII. in den ersten Jahren seiner Regierung keine Strung der
friedlichen Beziehungen zu den Deutschen. Die Beschwerden der Kaufleute
wurden von ihm abgewiesen und ebenso die wiederholten Antrge Knig
Johanns von Dnemark, der ihn aufforderte, die deutschen Stdte, ihre
gemeinsamen Feinde, gemeinsam zu bekriegen und niederzuringen[69].
Heinrich VIII. gab vielmehr damals den hansischen Kaufleuten manchen
Beweis seiner freundlichen Gesinnung. Nicht blo besttigte er die
Privilegien und den Utrechter Vertrag, er erneuerte auch, sogar mehrmals
gegen den ausgesprochenen Willen des Unterhauses, die Zusicherung, da
die hansischen Freiheiten durch Parlamentsakten nicht berhrt werden
sollten[70].

Erst seit der Mitte des Jahrzehnts nderte die englische Regierung
ihre Haltung und erffnete auf die Stellung der hansischen Kaufleute
einen Angriff, der alle frheren an Schrfe und Heftigkeit bertraf.
Die steigende Erbitterung gegen die Fremden mag den Knig auch zu
energischerem Vorgehen gegen die Deutschen gedrngt haben[71]. Aber viel
mehr als durch den Fremdenha des Brgertums scheint der Umschwung durch
die hansefeindliche Gesinnung des damaligen Leiters der englischen
Politik veranlat worden zu sein. Alles deutet darauf hin, da der
allmchtige Kardinal und Kanzler Wolsey der eigentliche Trger der
Politik war, die auf eine vllige Beseitigung oder wenigstens mglichste
Einschrnkung der hansischen Privilegien hinzielte. Mit vollem Recht
nannten ihn die Hansen ihren schrfsten und gefhrlichsten Widersacher.

Unter dem Vorwande, da Stralsunder im dnischen Kriege 1511 ein englisches
Schiff genommen und noch nicht zurckgegeben htten, setzte Wolsey die
Kaufleute aus den wendischen Stdten gefangen und beschlagnahmte ihre
Waren. Zwei angesehene Mitglieder des Kontors muten sich unter Stellung
von 500  verbrgen, da kein Kaufmann aus Lbeck, Rostock, Wismar und
Stralsund bis zur endgltigen Entscheidung des Falles England verlassen
werde[72].

Zugleich ging Wolsey daran, die Gltigkeit der hansischen Privilegien
berall zu beschrnken. Es wurde streng darauf gesehen, da die Hansen
die Scherordnung beobachteten. Gegen zahlreiche deutsche Kaufleute
wurden im Exchequer Prozesse wegen der Ausfuhr ungeschorener Laken
erffnet. 1519 wurde ein Klner von Wolsey zu einer Bue von 126 
verurteilt. Die Hansen muten befrchten, da die noch schwebenden
Prozesse, in denen es sich um die Summe von 18 880  handelte, ebenso
enden wrden[73]. Den hansischen Zwischenhandel versuchte der Kanzler
zu vernichten, indem er behauptete, da die Zollprivilegien der Hansen
sich nur auf Waren hansestdtischen Ursprungs erstreckten, und da
sie Waren aus andern Lndern berhaupt nicht nach England bringen
drften[74]. Auch die alten, noch in der Hand des Knigs befindlichen
Schuldverschreibungen holte Wolsey hervor, um auf die hansischen
Kaufleute einen Druck auszuben. Wenn diese bei ihm Klagen vorbringen
wollten, wurde ihnen mit der Einforderung der Obligationen gedroht,
so da sie schlielich nicht mehr wagten, irgendwelche Beschwerden
einzureichen[75].

Der Hansetag von 1517 erhob beim Knig gegen diese unerhrten Zumutungen
Vorstellungen und trug Stralsund, das zur Zurckgabe des Genommenen
bereit war, auf, einen Vertreter nach England zu schicken und den
Streitfall beizulegen[76]. Aber weder die Briefe der Stdte noch der
Bote Stralsunds hatten einen Erfolg zu verzeichnen. Auf dem Hansetag des
nchsten Jahres beschlossen deshalb die Stdte, die 1499 abgebrochenen
Verhandlungen mit den Englndern wiederaufzunehmen. Sie baten Heinrich
VIII., zum Herbst oder zum nchsten Frhjahr Gesandte nach den
Niederlanden zu schicken[77]. Wolsey zeigte sich anfangs nicht sehr
bereit, auf das Gesuch der Stdte einzugehen, und lie das Kontor lange
ohne Antwort. Von einer Tagfahrt in den Niederlanden wollte er berhaupt
nichts wissen. Nur auf englischem Boden wollte er mit den Hansen
verhandeln.

Die Lage der hansischen Kaufleute wurde indessen von Tag zu Tag
schwieriger. Im Januar 1519 stellte der Kanzler an sie die Forderung,
sie sollten den geschdigten Lynnern ihre Verluste ersetzen oder sich
mit Leib und Gut fr die Sicherheit der Englnder, die zur Einforderung
des Schadens nach Stralsund geschickt werden sollten, verbrgen. Als
das Londoner Kontor beide Forderungen als rechtswidrig zurckwies,
drohte Wolsey mit Repressalien und der Aufhebung der Privilegien[78].

Im Frhjahr 1519 erneuerten die Stdte ihr Gesuch um Abhaltung einer
Tagfahrt in den Niederlanden[79]. Nach England selbst Gesandte zu
schicken, schien ihnen zu demtigend. Lieber wollten sie den Verkehr
mit England abbrechen und den Kaufmann zum Verlassen des Landes
auffordern[80]. Die hansischen Kaufleute bekamen aber, als sie die
Werbung der Stdte vorbrachten und um Antwort baten, von Wolsey nur
bermtige und hhnische Worte zu hren. Der Kardinal forderte besonders
die Erfllung seiner genannten Forderungen. Es nutzte den Kaufleuten
nichts, da sie ihre Unschuld an der Wegnahme des Schiffes nachwiesen
und sich auf ihre Privilegien beriefen. Am 6. Juni verurteilte sie die
Sternkammer unter dem Einflu Wolseys zu einer Bue von 500 . Um den
drohenden Repressalien, zu denen den Lynnern die Erlaubnis gegeben war,
zu entgehen, muten die Hansen die Strafe bezahlen[81]. Ebenso endete
wenig spter ein zweiter Proze vor der Sternkammer. Kaufleute aus Hull
beklagten sich, da ihnen im April 1519 ihr Schiff im Hafen von Wismar
genommen sei. Wolsey entschied, da sie sich an dem Gut der Hansen
schadlos halten knnten, wenn diese nicht eine Entschdigung von 250 
zahlten[82].

Der Kanzler gab sich aber damit noch nicht zufrieden. Er erklrte
die Zollermigungen, welche die Hansen bisher genossen hatten, fr
aufgehoben, da sie in den Privilegien keine Begrndung fnden. In
Zukunft sollten die niedrigen Zollstze nur noch fr Waren, die aus den
Hansestdten selbst stammten, wie Wachs, Flachs, Pech, Teer, Leinwand u.
a., gelten, fr alle anderen Waren aber, besonders auch fr die, welche
sie in England kauften und ausfhrten, sollten sie die Zlle der fremden
Kaufleute bezahlen[83].

Nach vielen erfolglosen Werbungen erreichten die Kaufleute endlich im
November, da Wolsey, der bisher nur in England selbst mit der Hanse
hatte verhandeln wollen, nachgab und sich bereit erklrte, im nchsten
Jahr Gesandte nach Brgge zu senden[84].

Dort wurden am 21. Juli 1520 zwischen den hansischen und englischen
Vertretern die Verhandlungen erffnet[85]. Die ersten Reden der
Englnder klangen durchaus friedlich und vershnlich. Sie schienen
nichts sehnlicher zu wnschen als die Wiederherstellung des guten
Einvernehmens mit der Hanse[86]. Aber trotz der liebenswrdigen Worte
dachten sie, wie der Beginn der eigentlichen Verhandlungen sofort zeigen
sollte, weniger denn je an Entgegenkommen und an Erfllung der
hansischen Forderungen. Auf die meisten hansischen Klagen erwiderten die
englischen Gesandten, ihnen sei von der Sache nichts bekannt, sie
wrden aber, wenn sie zurckgekehrt seien, eine genaue Untersuchung
anstellen[87]. Die angegriffenen Handelsverordnungen verteidigten sie,
indem sie behaupteten, der Knig knne zum Vorteil seines ganzen Landes
auch gegen die hansischen Privilegien Statuten erlassen. Deshalb sei
er durchaus befugt, im Interesse der zahlreichen Scherer und Walker
in seinem Reich die Ausfuhr ungeschorener und unfertiger Laken zu
verbieten. Dieses Recht bestritten die Hansen dem Knige aufs heftigste,
weil es die Gltigkeit ihrer Privilegien aufzuheben drohte, und beriefen
sich auf das kaiserliche und kanonische Recht und auf die Entscheidungen
der Doktoren. Die Verbindlichkeit dieser fr den englischen Knig lehnte
Thomas Morus, der unter den englischen Vertretern besonders hervortrat,
in einer lngeren Rede ab; da sein Knig ber sich keinen Herrn habe,
gelte fr ihn nur das englische und das natrliche Recht[88].

Nach der ausfhrlichen Verteidigung der Scherordnung wollten sich die
englischen Gesandten auf weitere Verhandlungen nicht einlassen und
schlugen schon am 4. August vor, die Beratungen zu vertagen. Den Antrag
der Hansen, wenigstens ber die schon gengend errterten Artikel eine
Einigung herbeizufhren, wiesen sie kurz ab; sie seien bereingekommen,
in keiner Sache, welche die Gewalt und das Ansehen ihres Knigs berhre,
endgltig abzuschlieen. Die Hansen befanden sich in einer schlimmen
Lage; sie waren berzeugt, da die Absicht der Englnder sei, sie
entweder ganz aus dem Reiche zu vertreiben oder sie von Tagfahrt zu
Tagfahrt hinzuziehen, bis sie durch Mhen und Kosten zur Nachgiebigkeit
gezwungen seien und sich den englischen Forderungen fgten. Aber bei
der in England herrschenden Stimmung muten sie befrchten, da sich
der Knig zu einer nochmaligen Sendung einer Gesandtschaft nach
den Niederlanden nicht werde bereit finden lassen, wenn man jetzt
resultatlos auseinandergehe. Deshalb willigten die hansischen Gesandten
in eine Hinausschiebung der Tagfahrt, welche sie fr das kleinere bel
hielten[89].

Bei der Beratung ber den Abschied prallten die Gegenstze nochmals
scharf aufeinander. Die Hansen forderten vor allem, da die im Exchequer
gegen ihre Kaufleute schwebenden Prozesse whrend der Vertagung eingestellt
und keine neuen eingeleitet wrden. Die Englnder sahen in einer solchen
Bestimmung eine Beeintrchtigung der Wrde ihres Herrn und lehnten sie
grundstzlich ab. Sie erklrten sich dagegen bereit, beim Knige dahin
zu wirken, da er aus eigner Machtvollkommenheit und freiwillig die
Prozesse bis auf weiteres vertage.

Da die hansischen Gesandten immer wieder auf ihre Forderung zurckkamen,
teilte ihnen Morus, wie er sagte, ganz im geheimen mit, sie htten aus
England den Befehl erhalten, mit den Hansen nicht abzuschlieen, da
deren Vollmachten nicht gengten, sie selbst shen aber im beiderseitigen
Interesse lieber die Vertagung als den Abbruch der Verhandlungen und
bten sie deshalb, ihren zwecklosen Widerspruch aufzugeben. Sie legten
den Hansen dann einen neuen Entwurf des Abschieds vor und verlangten
seine unvernderte Annahme. Es wurde den hansischen Vertretern schwer,
auf die Suspension der Prozesse zu verzichten. Doch sollten sie die
Verhandlungen ganz scheitern lassen und ihre Kaufleute, die noch in
England waren, einem ungewissen Schicksal berlassen? Um Zeit zu
gewinnen, fgten sie sich und erklrten sich mit dem englischen Entwurf
einverstanden. Der Abschied bestimmte, da am 1. Mai 1521 eine neue
Tagfahrt stattfinden sollte, und da in der Zwischenzeit die Kaufleute
in beiden Lndern frei und sicher verkehren drften[90].

Da die Brgger Verhandlungen eine Besserung der Lage nicht gebracht
hatten, gaben die hansischen Gesandten den Kaufleuten den Rat, sich zur
Rumung Englands bereit zu machen. Sie forderten sie aber dringend auf,
nichts gegen die Abmachungen zu unternehmen, damit den Englndern kein
Anla gegeben werde, sich ber diese hinwegzusetzen[91].

Um ber die von den Englndern in Brgge erhobenen Forderungen und ber
ihr weiteres Vorgehen zu beraten, kamen die Stdte Ende Mai 1521 in
Lbeck zusammen. Die Beschwerden, die das Londoner Kontor vorbrachte,
besonders das Verbot der Ausfuhr ungeschorener Laken, die Prozesse
vor dem Exchequer, die Verurteilung der Kaufleute wegen der Tat der
stralsundischen Auslieger, die Zurckbehaltung der Obligationen aus
der Zeit Heinrichs VII., wurden hier ausfhrlich besprochen und den
Gesandten, die von Lbeck, Kln, Hamburg, Danzig, Stralsund und
Braunschweig zu den Verhandlungen mit den Englndern geschickt werden
sollten, aufgetragen, dringend Abhilfe zu fordern und die hansischen
Privilegien zu verteidigen. Wenn alle Versuche, eine friedliche Einigung
herbeizufhren, miglckt waren, dann sollte der letzte Schritt getan
und das Kontor gerumt werden. In diesem Falle wollten die Stdte
einmtig zusammenstehen[92].

Die neue Tagfahrt, die auf den Wunsch der Stdte wegen des Hansetages
um einige Monate verschoben worden war[93], wurde am 13. September in
Brgge erffnet. Sofort nach dem Beginn der Verhandlungen forderten
die englischen Gesandten, wie sie auf dem letzten Kongre in Aussicht
gestellt hatten[94], die Bekanntgabe der Namen der Stdte, welche an den
Privilegien in England teilnhmen. Als die hansischen Vertreter allerlei
Ausflchte machten und vorgaben, nicht alle Hansestdte zu kennen,
erklrten die Englnder kurz, sie wrden in die Verhandlungen nur
eintreten, wenn ihre Forderung erfllt werde. Die Hansen fgten sich
schlielich, um jenen nicht den Vorwand zum Abbruch der Verhandlungen
zu geben, und nannten 45 Stdte als Mitglieder der Hanse, indem sie
zugleich in einem Protest, den sie mit Zustimmung der Englnder abgaben,
die Rechte der nichtgenannten hansischen Orte wahrten[95].

Die Verhandlungen drehten sich darauf hauptschlich um die hansischen
Privilegien. Die Englnder zhlten in ihrer Beschwerdeschrift zahlreiche
Mibruche und berschreitungen der Freiheiten auf, welche sich die
hansischen Kaufleute ihrer Meinung nach hatten zu schulden kommen
lassen, und behaupteten, da die Privilegien durch diese Mibruche
verwirkt seien[96]. Thomas Morus setzte am 5. Oktober in einer lngeren
Rede auseinander, da Heinrich VIII. nicht mehr verpflichtet sei, die
Freiheiten zu beobachten, und die Kaufleute sofort aus seinem Reiche
treiben knne. Da der Knig friedlich gesinnt und der alten Freundschaft
eingedenk sei, wolle er jedoch von seinem Rechte zunchst keinen Gebrauch
machen und versuchen, auf gtlichem Wege mit der Hanse zu einer Einigung
zu gelangen. Die Hansen sollten ihr trichtes und zweckloses Pochen auf
ihre angeblichen Rechte aufgeben und mit den Gesandten einen vllig
neuen Vertrag ber den gegenseitigen Verkehr abschlieen. In ihrer Hand
lge es, sich fr Frieden und Freundschaft mit England oder fr die
Rumung des Reiches zu entschlieen.

Trotz dieser scharfen Angriffe blieben die Hansen dabei, ihre Privilegien
seien nach wie vor gltig, und forderten ihre uneingeschrnkte
Wiederherstellung. Sie bestritten die Richtigkeit der Entscheidung des
kniglichen Rats, auf die sich Morus gesttzt hatte, und schlugen vor,
die Streitfrage einem Schiedsgericht, dem Kaiser oder einer Universitt,
zu unterbreiten. Wenn auch die Englnder von einem Schiedsgericht nichts
wissen wollten, so schienen sie doch im brigen einzulenken. Morus nahm
seine ersten scharfen uerungen zurck. Der Knig wolle durchaus nicht
die deutschen Kaufleute ihrer Freiheiten berauben und sie aus seinem
Lande verjagen. Diese htten aber ihre Rechte vielfach berschritten und
dadurch die Interessen des Knigs und seiner Untertanen schwer
geschdigt. Da man dies nicht mehr dulden knne und wolle, msse jetzt
vor allem ber jene Mibruche verhandelt und versucht werden, sie
abzustellen. Die hansischen Vertreter waren zu einer Besprechung dieser
Fragen nur unter der Bedingung bereit, da ihre Freiheiten dadurch nicht
berhrt wrden[97].

Als man mit diesen Verhandlungen beginnen wollte, erklrten Morus und
Knight, sie seien von Wolsey zurckgerufen und mten Brgge sofort
verlassen. Mit ihrer Abreise gerieten die Verhandlungen ins Stocken. Die
zurckgebliebenen englischen Gesandten wollten sie unter dem Vorwande,
sie mten das Eintreffen neuer Befehle vom Knig abwarten, nicht
fortsetzen[98]. Erst nach fnf Wochen, am 19. November, kehrte Knight
nach Brgge zurck[99]. Er kam aber nicht, um die abgebrochenen
Verhandlungen wiederaufzunehmen. Wolsey lie vielmehr durch ihn den
Hansen erffnen, er habe aus den frheren Verhandlungen die berzeugung
gewonnen, da die hansischen Privilegien durch Mibrauch verwirkt seien
und allein von der Gnade des Knigs abhingen, der sie aufheben oder
weiter verleihen knne. Da er durch Morus und Knight erfahren habe,
da die Hansen zum Abschlu eines neuen Handelstraktats bereit seien,
fordere er sie auf, zum 1. Mai 1522 zur Fortsetzung der Verhandlungen
bevollmchtigte Vertreter nach England zu schicken[100].

Die Hansen waren ber die Antwort des Kardinals sehr erstaunt. Energisch
wiesen sie vor allem die Annahme zurck, da sie mit dem Abschlu eines
neuen Handelsvertrages einverstanden seien. Der Kardinal msse ber
diesen Punkt falsch unterrichtet worden sein; denn sie dchten nicht daran,
ihre Privilegien aufzugeben. Sie erinnerten die englischen Gesandten an
die Versprechungen, die sie ihnen frher gegeben hatten, und baten sie,
diese endlich zu erfllen und die Privilegien wiederherzustellen. Die
Hansen bemhten sich vergeblich, die Verhandlungen wieder in Gang zu
bringen. Die englischen Gesandten behaupteten, Weisung zu haben, alles
an den Knig zurckzubringen. Sie drften nur noch kurze Zeit in Brgge
warten. Die Hansen sollten sich deshalb schnell entschlieen. Diese
lehnten aber ab, auf die englische Forderung eine bestimmte Antwort zu
geben, da sie ihren Stdten in einer so wichtigen Sache nicht vorgreifen
wollten[101].

Die wochenlangen Verhandlungen hatten wieder ergebnislos geendet. Die
Lage der Hansen war schlimmer denn je. Ihre Vertreter hatten zwar an
Heinrich VIII. und Wolsey die Bitte gerichtet, den Termin fr die
neue Tagfahrt zu verschieben, damit die Stdte Zeit htten, ber die
englische Forderung zu beraten; ihr Gesuch war aber ohne Antwort
geblieben. Es stand zu befrchten, da Wolsey die hansischen Freiheiten
sofort einziehen werde. Die Stdte forderten ihre Kaufleute deshalb auf,
ihre Privilegien und Kleinodien in Sicherheit zu bringen, selbst aber so
lange wie mglich auf dem Kontor auszuharren[102]. Doch ging die Gefahr,
welche der Hanse zu drohen schien, vorber. Die befrchtete Aufhebung
der Privilegien erfolgte nicht, obwohl die Stdte im Sommer 1522 keine
Gesandtschaft nach England schickten. Die hansisch-englischen
Beziehungen besserten sich wieder, und von einer Wiederaufnahme der
Verhandlungen war auf beiden Seiten nicht mehr die Rede.

Durch die von Schanz seinem Werk ber die englische Handelspolitik
beigefgten Tabellen sind wir ber die Gre der Ein- und Ausfuhr
Englands in der Zeit der beiden ersten Tudors ausgezeichnet
unterrichtet. Wir sehen, da der hansische Handel in England in dieser
Zeit noch recht ansehnlich war. Die Hansen fhrten unter Heinrich VIII.
mehr Tuch aus als alle anderen fremden Kaufleute zusammen. Sie
verzollten jhrlich im Durchschnitt 23 352 Stck, die anderen Fremden
dagegen nur 19 665 Stck. Die Tuchausfuhr der Hansen war in der ersten
Hlfte des 16. Jahrhunderts in fortwhrendem Steigen begriffen.

Die hansischen Kaufleute verzollten in London[103]:

  1500        21 389 Stck
  1509-1527   19 252  "     }
  1527-1538   25 979  "     } im jhrlichen Durchschnitt
  1538-1547   28 339  "     }
  1547/48     43 583  "
  1548/49     44 402  "

Auch ber die hansische Einfuhr in dieser Zeit knnen wir genauere
Angaben machen, als es fr frhere Perioden mglich war. Whrend der
Regierung Heinrichs VIII. war fast die gesamte Wachseinfuhr (97 %)
in den Hnden der Hansen[104]. Ihr Anteil an dem Import der brigen
stlichen Produkte mu ebenso gro gewesen sein. Denn noch um die Mitte
des Jahrhunderts beklagten sich die Englnder, da die Hansen die Preise
fr Flachs, Hanf, preu. Eisen, Asche, Pech, Teer, Tran, Stockfisch
absichtlich hochhielten. Die hansischen Kaufleute beherrschten also den
Handel mit diesen Artikeln. Dasselbe zeigt noch ein anderes Beispiel.
1545 hatte ein Hanse den Handel mit Bogenstben in seiner Hand
monopolisiert und wollte zum groen Unwillen der Englnder zu dem ihm
festgesetzten Preise nicht verkaufen[105].

An dem englisch-islndischen und dem englisch-sdfranzsischen Handel
waren die Hansen damals noch stark beteiligt. 40 hansische Schiffe
verkehrten im Durchschnitt jhrlich zwischen England und Sdfrankreich.
Dagegen war der hansische Handel von Bergen nach Boston im Rckgang.
1505 klagte das Londoner Kontor, da der Hof zu Boston ganz verfalle,
und da kein Bergenfahrer mehr die Stadt aufsuche. Der Kaufmann bat
deshalb die Stdte, jene wieder zum Besuch der Niederlassung in Boston
zu veranlassen, damit der Handel nach Bergen nicht ganz in die Hnde der
englischen Kaufleute berginge, welche seit einiger Zeit wieder
zahlreicher nach Norwegen fhren[106].

Zum Vergleich wollen wir nun einige Zahlen ber den englischen
Aktivhandel in dieser Periode anfhren. Der Anteil der englischen
Kaufleute am Tuchexport betrug unter Heinrich VIII. 58 %[107]; sie
fhrten im Durchschnitt jhrlich 55 000 Stck aus. Ihr Export stieg in
der ersten Hlfte dieses Jahrhunderts von 44 256 auf 61 908 Stck. Die
nicht mehr groe Wollausfuhr wurde wohl vollstndig, die Zinnausfuhr zu
78 % und die der Hute und Felle zu 46 % von den Englndern selbst
besorgt. Einen hervorragenden Anteil hatten sie ferner an dem Weinimport
(78 %)[108].

Leider ist es nicht mglich, mit Sicherheit zu entscheiden, ob der
Anteil der englischen Kaufleute an der Ein- und Ausfuhr ihres Landes
seit dem 14. Jahrhundert zugenommen hat. Man darf aber wohl annehmen,
da sich im groen und ganzen seit Eduard III. und Richard II. in dieser
Hinsicht die Verhltnisse nicht viel verschoben haben.

Der englische Handel ging zum weitaus grten Teil nach den Niederlanden;
Antwerpen war der Weltmarkt fr das englische Tuch. Von dort drangen die
englischen Kaufleute auch ins Innere Deutschlands vor; wir finden sie
auf den groen westdeutschen Mrkten, besonders auf der Frankfurter
Messe[109]. Gering blieb dagegen der Ostseehandel der Englnder. 1503
gingen 21 und 1528 57 englische Schiffe durch den Sund. In den dreiiger
und vierziger Jahren betrug der englische Verkehr durch den Sund im
Durchschnitt 36 Schiffe[110].




 FUSSNOTEN ZU KAPITEL 8 -- CHAPTER 8 FOOTNOTES


 1:   HR. III 2 n. 31.

 2:   HR. III 2 n. 30, 32. 1486 Juni 29 besttigte Heinrich VII. auch
      das bereinkommen, welches die Zurckbehaltung von 10 000  vom
      Zoll betraf. HR. III 2 n. 33. Gegen Schanz I S. 183, da der Knig
      nur notgedrungen die Konfirmation der Privilegien vollzogen habe,
      hat Schfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII S. 98 ff. mit
      Recht eingewendet, da sich fr diese Behauptung in den Quellen
      kein Anhaltspunkt findet. Aus dem Briefe des Londoner Kontors an
      Danzig (HR. III 2 n. 32) erfahren wir, da die Kaufleute aus
      London, York, Lynn usw. vom Knig und Parlament begehrt hatten,
      die hansischen Privilegien nicht zu besttigen, solange die in
      ihrer Eingabe dargelegten Beschwerden bestnden, da der Knig
      aber ihrem Wunsche nicht stattgegeben hat. Diese Besttigung der
      Privilegien gegen den Wunsch und Willen der Kaufleute widerlegt am
      schrfsten die Annahme von Schanz, da Heinrichs VII. Politik von
      Anfang an hansefeindlich gewesen sei. Schanz glaubt eine Sttze
      fr seine Annahme darin zu finden, da sich die hansischen
      Kaufleute schon auf dem Lbecker Stdtetag von 1486 Mrz 9 ber
      neue Bedrckungen in England beschwerten. HR. III 2 n. 26 
      16-18. Schfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII S. 101 meint
      aber mit Recht, da es wegen der kurzen Zeit, die der Stdtetag
      nach dem Regierungsantritt Heinrichs VII. stattfand, (knapp ein
      halbes Jahr), berhaupt sehr fraglich ist, ob diese Beschwerden
      erst seit 1485 bestanden. Denn im allgemeinen waren die hansischen
      Kaufleute nicht so schnell bei der Hand, wegen
      Privilegienverletzungen kostspielige Gesandtschaften an die Stdte
      zu schicken. Die Erledigung, die eine der hansischen Klagen durch
      den Knig fand, spricht ferner eher gegen als fr die Annahme von
      Schanz. Die Frage, ob die Hansen fr ihre Waren, die nicht aus den
      Hansestdten stammten, die Subsidie von 12 d bezahlen mten, lie
      der Knig durch einen Rechtsspruch entscheiden. Das Urteil fiel
      zugunsten der Hanse aus. Schanz I S. 183 Anm. 1. Mit diesem Spruch
      vergleiche man die Urteile in hnlichen Fllen aus frherer Zeit.
      Sie haben alle gegen die Hanse entschieden. Diese Subsidienfrage
      spielte noch in allen Verhandlungen, die zwischen der Hanse und
      England in den nchsten Jahrzehnten gefhrt wurden, eine groe
      Rolle.

 3:   HR. III 2 n. 32, 103-108, 110.

 4:   De heren seggen, dat wii nu dubbeler siin, dan wii in olden
      tiiden plegen to siinde; wan et uns geleve, so sii wii Denen, und
      wan wii willen, so sii wii Oisterlinge, schreibt der Kaufmann zu
      London an Danzig. HR. III 2 n. 104.

 5:   HR. III 2 n. 511.

 6:   Das Brgger Kontor beschwerte sich 1487, dat sik etlike van der
      henze unde welke andere by den Engelschen ofte anderen beschadiget
      sik uth der hanze geven unde reden up eres sulves eventur tor
      zewart uth, edder geven sik under den heren konyngh to Dennemarken
      etc, alse Hans van Alten, Ludeke Meyer, den men het dove Ludeke
      van der Ryge, Pynyngh, Pothorst unde der geliken,... HR. III 2 n.
      162  4. ber Hans van Alten vgl. Caspar Weinreich S. 762 f.

 7:   HR. III 2 n. 104-106, 161  13. Ende 1486 erlie der Knig ein
      Tuchausfuhrverbot nach den Niederlanden. Die Hansen behaupteten,
      dies sei erlassen, um ihren Handel zu hindern. "Umb den wiillen,
      dat de Engelschen umb der schepe van orlige nicht overgaen
      dorsten, darumb hewen se ock unse reise bestoppet und belettet."
      HR. III 2 n. 109. Auch Schfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F.
      VII S. 104 bringt das Lakenausfuhrverbot in Zusammenhang mit dem
      dnisch-englischen Kaperkriege und sagt, da es wesentlich deshalb
      erlassen wurde, weil in der Kriegszeit die Tuchausfuhr ganz in die
      Hnde der neutralen Hansen zu gelangen drohte. Bei dieser
      Erklrung wrde man es aber nicht verstehen, warum Heinrich VII.
      nur die Ausfuhr in die Lande des rmischen Knigs untersagte und
      den Verkehr mit den anderen Lndern gestattete. Da Heinrich kein
      allgemeines Ausfuhrverbot erlie, kann der Anla zu seinem
      Vorgehen nur in den englisch-burgundischen Beziehungen liegen. Auf
      die von Kln 1491 in Antwerpen berreichten Klagen antworteten die
      englischen Gesandten, quod Martinus Swarts manu armata invasit
      regnum Anglie etc, qua de causa rex habuit dissentionem cum rege
      Romanorum, unde fecit proclamare, quod merces harum terrarum non
      deberent adduci sub pena confiscationum. HR. III 2 S. 523 Anm. c.
      Der Einfall des Sldnerfhrers Martin Schwarz hngt mit dem
      Aufstand des Grafen von Lincoln, Johann de la Pole, zusammen. Vgl.
      Fisher S. 13, auch Caspar Weinreich S. 763 f. Wir sehen also, das
      Ausfuhrverbot hatte mit den hansisch-englischen Beziehungen und
      auch mit dem dnisch-englischen Kaperkriege schlechterdings nichts
      zu tun. Daran ndert auch die Tatsache nichts, da es wie den
      englischen so auch den hansischen Handel traf. Die Londoner
      Kaufleute scheinen besonders scharf darauf gedrungen zu haben, da
      die Hansen zur Beobachtung des Verkehrsverbots gezwungen wrden.
      Es ist verstndlich, da sie, da ihr Handel stillstand, auch ihren
      Konkurrenten keine Geschfte gnnten. Hansische Waren, die aus
      Burgund kamen oder dorthin gefhrt werden sollten, wurden mehrmals
      beschlagnahmt. HR. III 2 n. 161  2, 506  4, 508  19 und Anm. c.
      Durch das Ausfuhrverbot wurde besonders der klnische und
      westdeutsche Handel getroffen. Die Klner beklagten sich deshalb
      auch am meisten ber diese Beschrnkung ihrer Freiheiten. HR. III
      2 n. 191, 192, 219, 221. Das Verbot dauerte nicht lange. Im
      Oktober 1487 schrieb Heinrich an die Stdte, da er es aufgehoben
      habe. HR. III 2 n. 188. Im nchsten Jahre wurde aber die Ausfuhr
      nach Burgund wieder untersagt. Die hansischen Kaufleute muten
      sich verpflichten, keine Waren dorthin auszufhren. HR. III 2 n.
      228-233.

 8:   HR. III 2 n. 188, 189.

 9:   HR. III 2 n. 193, 217  20, 223.

 10:  HR. III 2 n. 506  3, 508  29, 35, Caspar Weinreich S. 780.

 11:  HR. III 2 n. 302, 306-316, 340-343, 359, 387, 508  29, 38-40,
      510  36.

 12:  HR. III 2 n. 188.

 13:  Der Lbecker Hansetag vom Mai-Juni 1487 hatte eine Gesandtschaft
      nach England zu schicken abgelehnt, "na deme dat dar so bister yn
      dem lande staet, dat men nicht en weit, wol here offte konynck
      ys". HR. III 2 n. 160  270-272, 329, 164  27, 191, 212, 217
       28, 218, 301. Heinrich VII. mute 1486/87 seinen Thron gegen
      die Erhebung Lambert Simnels verteidigen. 1487 Juni 16 wurde die
      Schlacht bei Stoke geschlagen. Vgl. Fisher S. 16 f.

 14:  Der englische Kanzler erklrte Ende 1489 den Hansen: wy mosten uns
      in dussen saken anders holden, sey en dechten dar nycht mede to
      lydende, dey dachte van den beschedigeden worden over uns so
      groit, sey mosten dar eynen anderen wech inne vinden. HR. III 2 n.
      311. Wenig spter uerte der Knig, da er bis jetzt seine
      Kaufleute hingehalten habe in der Hoffnung auf eine Gesandtschaft
      der Stdte, da er ihnen aber nicht lnger Gerechtigkeit versagen
      knne. HR. III 2 n. 340.

 15:  HR. III 2 n. 339, 341. Da Schanz I S. 187 die Vorgnge, die zur
      Antwerpener Tagfahrt fhrten, falsch dargestellt hat, da es
      besonders verkehrt ist, mit ihnen die gleichzeitigen
      englisch-dnischen Verhandlungen in Zusammenhang zu bringen, zeigt
      Schfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII S. 110 f.

 16:  HR. III 2 n. 340.

 17:  Statutes of the Realm II S. 502, 506, 520, 534. Die Hansen liefen
      besonders gegen die neue Scherordnung Sturm. Ihre Klagen ber sie
      hrten unter Heinrich VII. und Heinrich VIII. nicht auf. Sie
      behaupteten, quod ea res non tam instituta dinoscitur ad communem
      omnium profectum, neque ad incrementum generalis officii eorum
      pannos servantium, sed potius in occasionem extrudendi mercatores
      de ansa ab omni mercatura in Anglia, ut soli Londonienses, hujus
      novitatis inventores, questum exerceant et soli habeant
      mercandisas nunc ab Almanis tractatas. HR. II 2 n. 506  7, auch
      161  4. Denn obwohl das englische Tuch zum Scheren nicht geeignet
      sei und die englische Regierung dies wisse, fasse sie keine
      Maregeln gegen die schlechte Anfertigung des Tuchs, verlange
      aber, da die Hansen nur gut gefertigtes Tuch ausfhrten. HR. III
      2 n. 161  3, 4, 506  5, 8, 9. Ferner behaupteten die
      hansischen Kaufleute, quod frequentius fit executio adversus
      Almanos quam Anglicos similiter pannos Antwerpiam evehentes, ubi
      tamen Anglici, nullum est discrimen inter justos et injustos
      pannos, nam ab Antwerpiensibus dicuntur privilegiati, ut non
      teneantur emptoribus de defectibus comparentibus respondere. HR.
      III 2 n. 506  10, auch 161  4, 508  20. Diese hansischen Klagen
      sind wohl stark bertrieben. Soweit sie die englischen Kaufleute
      angehen, gehren sie sicher ins Reich der Fabel. Denn jene
      machten, als Heinrich VIII. das Gesetz strenger als sein Vater
      durchzufhren versuchte, gegen dieses genau in derselben Weise
      Front wie die Hansen und bekmpften es mit fast denselben
      Argumenten. Vgl. Schanz I S. 452 f. -- berhaupt ist es verkehrt,
      aus diesen Handelsverordnungen die Hansefeindlichkeit des Knigs
      und Parlaments zu folgern. Solche Bestimmungen wurden im Interesse
      und auf Betreiben einzelner Erwerbsstnde erlassen und waren oft
      den englischen Kaufleuten ebenso unbequem wie den fremden.

 18:  1487 wurde das Seideneinfuhrverbot auf die Hansen noch nicht
      angewendet. Sie sagten damals darber: Unde wowol sullike syde in
      Engelant sumwilen kumpt, so nochtant de acte nicht revoceret en
      is, alse id sik billich na des kopmans privilegien geborde, steyt
      de kopman nochtant in groten varen van den officiers des konynghes
      der syden halven. HR. III 2 n. 161  10, 508  2, 5, 10-12. Vgl.
      Schfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII S. 101 f. -- 1486/87
      lie ein hansischer Kaufmann seine gekauften Laken in England
      scheren. HR. III 2 n. 118  1, auch 508  29. Aber dies ist sicher
      nicht immer der Fall gewesen. Wir sehen, da im April 1489 Klner
      Kaufleute ungeschorene Laken ausfhren wollten. HR. III 2 n. 298.

 19:  Item quamvis mercatoribus ex antiquo omnis generis merces juxta
      sua privilegia in Angliam liceret inducere, tamen temporibus
      illustris memorie Eduwardi quarti quedam mulieres Londonienses
      serica tractantes impetrarunt, ut omne sericum Colonie preparatum
      de universo regno excluderetur idque per actum parliamenti
      firmaretur; mercatores tamen usque hodie se adversus hec regia
      provisione, de qua supra memoratur, tutabantur et indempnes
      remansere; sed hodie increscente Almanorum odio illa provisio
      exploditur et mercatores dicti pregravantur, cum occasione jam
      plerisque mercatoribus sua serica, cum e navibus portarentur, sunt
      adempta, ut inferius plane deducetur. HR. III 2 n. 506  20.

 20:  HR. III 2 n. 298-301, 506  11, 12, 508  21.

 21:  HR. III 2 n. 506  20, 508  12 und Anm. b, 3 n. 727.

 22:  HR. III 2 n. 501  6, 506  16, 508  13, 15 und Anm. e.

 23:  HR. III 2 n. 26  18, 161  5-7, 501  5, 506  14, 15, 17, 508
       24 und Anm. c, 25, 26. Die Klage ber die Festsetzung der
      Verkaufspreise durch den Mayor ist alt. Sie wurde schon 1462 von
      den Hansen vorgebracht. HR. II 5 n. 263  25.

 24:  HR. III 2 n. 26  17, 161  12, 501  7, 506  25. Die hansischen
      Kaufleute beschwerten sich wiederholt auch ber bergriffe der
      Zolleinnehmer und Wiegebeamten und ber Parteilichkeit der
      Gerichte. HR. III 2 n. 161  11, 14, 501  8, 506  21, 22, 26,
      27.

 25:  HR. III 2 n. 218-220, 226, 299, 300, 302, 304, 307, 309, 313-316.

 26:  HR. III 2 n. 344-348, 355  7-10, 357-361, 375-388, 399  1-11,
      404-408, 454-470, 478, 485 ff.

 27:  HR. III 2 n. 496  152-160, 176-188, 193-232, 497, 507-511, 514
       73, 75-82, 85-90, 93, Caspar Weinreich S. 785 f.

 28:  HR. III 2 n. 501, 506.

 29:  Die Englnder erwiderten, quod officium tonsorie esset notabile
      officium et antiquum in Londonio, necesse esset illud conservare.
      HR. III 2 S. 526 Anm. b.

 30:  HR. III 2 S. 524 Anm. g, 527 Anm. c, 528 Anm. c, 530 Anm. b, 532
      Anm. a, n. 514  83 (S. 586). Die Gltigkeit der hansischen
      Zollprivilegien fr alle von den Hansen ein- und ausgefhrten
      Waren wurde damals anerkannt: Item appunctuatum, conventum et
      conclusum est, quod cessare debeat aliena et extorta de verbo
      "suum" interpretatio, juris dispositioni communi, privilegiorum
      tenori et longeve observantie, que optima est legum interpres,
      contraria. HR. III 2 n. 498  8.

 31:  HR. III 2 n. 496  207, 237-245, 267-270, 504, 505, 514  83,
      88, 93, 103, 529. Danzig rumte durch diese Erklrung den
      englischen Kaufleuten keine neuen Freiheiten ein. Wiederholt hat
      es frher erklrt, jene gleich den Kaufleuten aus den Hansestdten
      behandeln zu wollen, so 1428: HR. I 8 n. 546  7, dann besonders
      1476, als es den Utrechter Frieden annahm, HR. II 7 n. 150, 151;
      siehe auch S. 126. Auch die Vergnstigung, den Artushof zu
      besuchen, war nicht neu, wie aus der Antwort, welche die Danziger
      1499 gaben, hervorgeht: nam eam esse Arcturi, a qua propter
      turbationem essent ejecti, ab illo die tractatus denuo admissi, in
      qua esset honestorum conventio mercatorum,... HR. III 4 n. 150 
      38, auch 166  4. Ein Ausschlu der Englnder war doch nur
      mglich, wenn sie schon vor 1491 zum Artushof zugelassen waren.
      Schon in Utrecht 1473 war der Besuch des Artushofes Gegenstand der
      Verhandlungen. Die Englnder klagten, quod ante turbacionem et
      dissensionem jam ultimo supervenientem etc., ipsi fuerunt impediti
      de accedendo gracia solacii ad unam plateam vocatam Artoershoff in
      opido de Dantzke contra antiquam ipsorum consuetudinem et
      libertatem, ubi omnes alie naciones conveniunt. Die Danziger
      erwiderten darauf, indeme alle dinck to gude kome, so men hope,
      schole sodanes wall vortgestallet werden, dat deme so beschee, so
      se sick vormodeden, daranne neyn swarheyt scholle wesen. HR. II 7
      n. 34  68, 36  6. Dies ist dann auch nach dem oben Gesagten
      erfllt worden. Ob die Englnder das Recht des freien Handels
      whrend des Dominikmarktes schon immer besessen haben, lt sich
      nicht nachweisen. Es ist aber sehr wahrscheinlich, da auf den
      groen Mrkten der Handel berhaupt unbeschrnkt war. Es kann also
      nicht davon die Rede sein, da Danzig damals wenigstens einige
      Konzessionen machte, wie Schanz I S. 189, 234 ff. behauptet.
      Vielmehr traten die Englnder mit der Annahme der preuischen
      Erklrung den Rckzug an; denn die weitgehenden Forderungen der
      Kaufleute wurden dadurch von ihnen preisgegeben. Vgl. Schfer in
      Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII S. 107.

 32:  HR. III 2 n. 498  1, 9.

 33:  HR. III 2 n. 496  247, 265, 498  6.

 34:  HR. III 2 n. 498  6.

 35:  HR. III 2 n. 546, 549, 3 n. 50-60, 65  32-36, 66, 229 bis 242,
      265-271, 277-281, 353  58, 379, 387, 394, 395, 501, 577-587,
      723-728. 1492 richtete Dnemark, das vor einem Krieg mit den
      Stdten stand, an Heinrich VII. das Gesuch, mit ihm ein Bndnis
      gegen die Hanse zu schlieen. Heinrich lehnte aber ab. Dies zeigt,
      wie wenig er daran dachte, mit der Hanse zu brechen und feindlich
      gegen sie vorzugehen. HR. III 3 n. 84.

 36:  HR. III 2 m. 549, 3 n. 58, 59, 236, 266, 572. Die Hansen klagten
      damals wieder hauptschlich ber die neue Scherordnung. Wie weit
      sie aber wirklich angewendet wurde, ist nicht ersichtlich. Nach
      Schanz I S. 449 Anm. 6 wurde sie unter Heinrich VII. berhaupt nur
      lssig durchgefhrt. ber das Seideneinfuhrverbot schrieb Kln im
      Okt. 1494: desglichen ouch die syde, man alhie in unser stat
      bereidet, die die unsere altzyt in Engelant in craft unser
      privilegien bracht haint, uch nu inzobrengen nyet gestaedt, sunder
      degelichs als vur vorbuert guet van des heren konynges officieres
      genomen werde. HR. III 3 n. 381 (S. 308). Im Jan. 1497 richtete
      dann Kln wegen der Behinderung der Seideneinfuhr eine Beschwerde
      an den Knig und das Parlament. HR. III 3 n. 691, 727, 727a.

 37:  HR. III 3 n. 285-288, 353  61.

 38:  HR. III 3 n. 259-261, 272  6, 273, 274, 285-288, 291, 4 n. 13
       1, 14  1, 16, 17. Vgl. Schanz I S. 17 f.

 39:  HR. III 3 n. 279, 289-292, 333, 334, 358, 396, 399-403, 415-423,
      572, 4 n. 13  5.

 40:  HR. III 3 n. 573-583, 585, 723-728, 731, 745, 747, 4 n. 6, 7.

 41:  HR. III 4 n. 8-18.

 42:  HR. III 4 n. 22-24, 58-63, 79  78, 79, 125, 126, 138, 139, 185,
      186, 82, 83, 85, 108-111.

 43:  Struere illos fraudem, ut, quandocumque liberet, discederent a
      tractatu pretendentes mandati invaliditatem. HR. III 4 n. 150  9.

 44:  HR. III 4 n. 150  7-18, 174  1-27, 180  1-7.

 45:  HR. III 4 n. 150  19-28, 162-164, 174  28-42, 180  8-25.

 46:  HR. III 4 n. 150  29-33, 174  43-46, 175, 180, 192.

 47:  HR. III 4 n. 181.

 48:  HR. III 4 n. 150  59-65, 165-167, 174  53-58.

 49:  Que nunc placent inde rejiciuntur, et prius non habere mandatum
      pretulerunt, quotiens emergeret aliquid non placens, et nunc
      quotiens exhiberetur, quod non probarent, in responsis regiis
      aliter esse dixerunt. HR. III 4 n. 150  68.

 50:  HR. III 4 n. 150  66-85, 152-155, 174  59-69, 203.

 51:  HR. III 4 n. 128, 129, 131. Die damaligen Verhandlungen zwischen
      Riga und England hat Schfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat. N. F. VII
      S. 116 f. ausfhrlich behandelt und die vllig falsche und
      irrefhrende Darstellung von Schanz I S. 238 ff. nachgewiesen.

 52:  HR. III 4 n. 131, 143, 144 und Anm. 2, 150  43, 78, 151  17,
      18, 153  6, 195.

 53:  HR. III 4 n. 278, 280  2, 3, 295  18, 19, 312  4, 315.

 54: HR. III 4 n. 279, 7 n. 460  9. Vgl. Schfer in Jahrb. f. Nat. u.
     Stat. N. F. VII S. 119.

 55:  Die Behauptung von Schanz I S. 197, da die Aussichten fr die
      Hansen damals trbe waren, und da, so sehr der Knig einen Krieg
      mit der Hanse scheute, doch der Gedanke vorhanden war, mit Gewalt
      gegen sie vorzugehen, mu entschieden abgelehnt werden. Es deutet
      nichts darauf hin, da damals ein verstrkter Ansturm gegen die
      Hansen stattfand oder bevorstand. Der auffallende Mangel an
      urkundlicher berlieferung in den ersten Jahren des 16.
      Jahrhunderts lt vielmehr vermuten, da die gegenseitigen
      Beziehungen im wesentlichen ruhig verliefen.

 56:  HR. III 4 n. 235, 240, 244, 246, 279, 368, 372  22, 484, 485, 5
      n. 20.

 57:  HR. III 5 n. 22.

 58:  HR. II 7 n. 44  8, 106, III 2 n. 501  4, 4 n. 150  22.

 59:  HR. III 5 n. 20, 21, S. 749.

 60:  Siehe S. 153. Ob diese Provisio Heinrichs VIII. mit der von 1504
      identisch ist, oder ob sie der von 1474 entspricht, lt sich
      nicht entscheiden.

 61:  Vgl. Schanz I S. 28 f.

 62:  HR. III 5 n. 29. Die Stdte billigten durchaus die Haltung des
      Kontors. HR. III 5 n. 43  7, 8, 28, 44, 45.

 63:  Wenn sich die Hansen spter ber die Zurckbehaltung von
      Obligationen durch den Knig beschwerten, handelt es sich immer um
      die 1493 von ihnen ausgestellten Brgschaften. HR. III 4 n. 14
       16, 5 n. 250  7, 7 n. 110  7, 337  11.

 64:  HR. III 5 n. 105  337-339. Vgl. Schanz I S. 29.

 65:  HR. III 5 n. 20, 30, 89, 115, 250.

 66:  HR. III 5 n. 105  346-356, 243  75-77, 93-104. Es kann keinem
      Zweifel unterliegen, da der Zweck der Gesandtschaft sein sollte,
      auf dem Kontor wieder Ordnung zu schaffen, nicht aber der, beim
      englischen Knig wegen der Nichtbeobachtung der hansischen
      Privilegien Vorstellungen zu erheben. Denn die Hanse hat es in
      damaliger Zeit stets abgelehnt, zu Verhandlungen mit der
      englischen Regierung ihre Gesandten nach England hinberzuschicken.
      HR. III 2 n. 189, 3 n. 394, 4 n. 240, 7 n. 188, 197  33. Es lt
      sich kein Grund auffinden, weshalb sie dies eine Mal ihre Bedenken
      zurckgestellt haben sollte. Schanz I S. 200 mu demnach berichtigt
      werden.

 67:  HR. III 5 n. 115, 117, 250. Die Klagen, die das Londoner Kontor zu
      den beiden Hansetagen von 1506 und 1507 einschickte, sind durchweg
      nur Abschriften von Klageartikeln aus den achtziger und neunziger
      Jahren, besonders der Klageschrift von 1487. HR. III 2 n. 161. Zu
      beachten ist auch, da Danzig 1507 von keiner Verletzung der
      hansischen Freiheiten wute. HR. III 5 n. 245  24, 260. -- Nach
      Schanz I S. 200 erklrte der englische Knig 1508 Juli 8 die den
      Hansen 1493 Okt. 21 aufgedrungene Obligation im Betrage von 20 000
       fr verfallen, indem er behauptete, die Tuchausfuhr der Hansen
      nach den Niederlanden sei unstatthaft. Ich kann die Richtigkeit
      dieser Nachricht leider nicht nachprfen. Auf keinen Fall kann
      aber Heinrich VII. damals Schritte unternommen haben, die
      Obligationen einzuziehen. Ein solches Vorgehen des Knigs htte
      doch irgendwelche Spuren in der hansischen berlieferung
      hinterlassen mssen.

 68:  HR. III 5 n. 607, 6 n. 188  54, 196  109, 111-113, 203  3,
      270, 443, 7 n. 455  8, 456  9, 457  13-15.

 69:  Heinrich VIII. lehnte das Gesuch Johanns ab, quia ansa Teutonica,
      cujus non parva pars est Lubeka civitas, a multis retroactis annis
      certis quibusdam libertatibus atque immunitatibus in hoc nostro
      regno gaudet, et proinde est etiam ac fuit semper -- durantibus
      ipsis libertatibus et immunitatibus -- tam progenitoribus nostris
      regibus quam nobis quoque ipsis amicitia conjuncta. HR. III 5 n.
      517, 518, 533, 6 n. 137.

 70:  HR. III 6 S. 147 Anm. 1, Journals of the House of Lords I S. 17,
      41. 1511 erklrte der Kanzler, quoad provisiones pro mercatoribus
      de hanse, quod provisio pro ipsis per regem signata sufficiet eis,
      absque assensu dominorum aut domus communis; ebenso 1514. -- Auf
      Grund dieser Provisio scheint die unter Heinrich VIII. neu
      eingefhrte Scherordnung anfangs auf die Hansen nicht angewendet
      worden zu sein. Zwar klagte das Londoner Kontor schon 1513 ber
      das Statut; aber wie wir noch sehen werden, wurde erst seit 1517
      gegen hansische Kaufleute, die ungeschorene Laken ausfhrten,
      ernstlich vorgegangen. Ferner gab 1521 der englische Unterhndler
      selbst zu, mercatores nostros a paucis annis et citra dumtaxat
      usos esse illa libertate evehendi pannos intonsos. HR. III 6 n.
      484. 7 n. 338  2; vgl. Schanz I S. 452. -- Ob die Hansen die
      beiden anderen der fter genannten Parlamentsakten haben
      beobachten mssen, knnen wir nicht entscheiden. 1518 und 1520
      klagten sie, da sie trotz "regia provisio" und "diuturna
      consuetudo" Bordeauxwein und Toulouser Waid nur in englischen
      Schiffen nach England bringen drften, und da einem Klner
      Kaufmann krzlich zweimal Waid beschlagnahmt worden sei, weil er
      ihn auf nichtenglischen Schiffen eingefhrt habe. HR. III 7 n. 110
       3, 337  8, 340a  42.

 71:  Am 1. Mai 1517 fand in London ein Aufstand gegen die Fremden
      statt. Vgl. Schanz I S. 202.

 72:  HR. III 6 n. 270, 292, 438, 443, 7 n. 110  7, 203  6, 337  10.

 73:  HR. III 7 n. 110  1, 2, 188, 340  1, 340a  21, 22.

 74:  HR. III 7 n. 45  57, 110  9, 337  6.

 75:  HR. III 7 n. 110  6, S. 606 Anm. f.

 76:  HR. III 7 n. 39  109-116, 171, 175-177, 45  59.

 77:  HR. III 7 n. 108  148-153, 227, 253-257, 273, 114.

 78:  HR. III 7 n. 188.

 79:  HR. III 7 n. 203  1.

 80:  HR. III 7 n. 113  10, 173  22, 174  9, 188, 197  33.

 81:  HR. III 7 n. 203  3-31, 40-46, 53-63, 211 (S. 412).

 82:  HR. III 7 n. 204-210.

 83:  HR. III 7 n. 203  37-39, 211 (S. 412).

 84:  HR. III 7 n. 203  33-36, 211 (S. 411), 239, 246  47,
      254, 257.

 85:  HR. III 7 n. 332  1-3, 341, 342, 347-351.

 86:  HR. III 7 n. 332  3.

 87:  HR. III 7 n. 332  20, 337-339.

 88:  HR. III 7 n. 332  18, 338  1, 339  2-4.

 89:  HR. III 7 n. 332  20-24.

 90:  HR. III 7 n. 332  25-40, 333-336.

 91:  HR. III 7 n. 332  41, S. 577 Anm. 1.

 92:  HR, III 7 n. 332  42-46, 391  11-25, 394  1-5, 413 
      59-116.

 93:  HR. III 7 n. 398, 413  121, 415, 445, 446.

 94:  HR. III 7 n. 332  33, 334.

 95:  HR. III 7 n. 448  8-17, 450  4-12, 453. Die Zahl der Stdte
      ist verschieden berliefert. Die oben genannte Zahl findet sich in
      dem zweiten Bericht. HR. III 7 n. 450  12.

 96:  HR. III 7 n. 455.

 97:  HR. III 7 n. 448  18-37, 450  13-62, 454-460.

 98:  HR. III 7 n. 448  37-45, 450  62-65.

 99:  HR. III 7 n. 448  45-47, 450  65, 461.

 100: HR. III 7 n. 448  48, 450  65, 462.

 101: HR. III 7 n. 448  51-58, 450  65, 66, 451.

 102: HR. III 7 n. 448  57, 463-465, 8 n. 25  41, 42, 31, 66, 95
       30.

 103: Schanz II S. 18, 19 Anm. 3, 28 Anm. 1.

 104: Schanz II S. 27.

 105: Schanz I S. 223.

 106: HR. III 5 n. 58; vgl. Ehrenberg S. 52.

 107: Der Anteil der Hansen an dem Tuchexport betrug 22,5 %, der der
      anderen Fremden 19,6 %; vgl. Schanz II S. 27.

 108: Vgl. Schanz II S. 18, 27, 102. Die jhrliche Wollausfuhr betrug
      unter Heinrich VII. nur noch 6-7000 Sack, unter Heinrich VIII.
      5781 Sack. Vgl. Schanz II S. 15.

 109: HR. II 7 n. 455  13, 456  14.

 110: Vgl. Sundzollregister S. 1-17.




9. Kapitel.

Die hansischen Niederlassungen in England.


1. Niederlassungen der hansischen Kaufleute haben im 14. und 15.
Jahrhundert in verschiedenen englischen Stdten bestanden. Wir lernen
solche in London, Ipswich, Yarmouth, Lynn, Boston und Hull kennen[1].
Vermutlich hat es auch in den anderen englischen Stdten, in denen, wie
wir wissen, die hansischen Kaufleute verkehrten, in Newcastle, York,
Norwich, Colchester, Sandwich, Southampton, Bristol u. a., wenigstens
zeitweise hnliche Organisationen gegeben[2].

Das Verhltnis der einzelnen Niederlassungen zueinander ist nicht ganz
klar. Wie es scheint, war das Londoner Kontor den kleineren Faktoreien
bergeordnet und hatte ber sie ein gewisses Aufsichtsrecht[3]. Es trug
Sorge fr das Einhalten der Verordnungen und der Rechte des Kaufmanns
und bestrafte jede bertretung[4]. Alle Hansen, die nach England kamen,
konnten nur in London das Recht des Kaufmanns erwerben[5]. In allen
Streitigkeiten der Hansen untereinander war das Londoner Kontor die
oberste Instanz. Die hansischen Verordnungen sprechen mehrmals von dem
obersten Recht des Kaufmanns zu London[6]. Gegen die Entscheidung des
Kontors konnte aber noch an den Hansetag appelliert werden. In London
befand sich ferner die gemeinsame Kasse der Kaufleute, an welche die
Buen und der in den Hfen eingesammelte Scho abgefhrt werden
muten[7]. Doch konnten Verordnungen, die alle betrafen, besonders
Beschlsse ber den Scho, nur mit Zustimmung aller Hansen in England
erlassen werden. Die Vertreter der einzelnen Niederlassungen kamen zur
Beratung gemeinsamer Angelegenheiten wiederholt in London zusammen[8].

Das Streben des Londoner Kontors ging im 15. Jahrhundert dahin, den
gesamten Handel der Hanse mit England nach Mglichkeit im Londoner
Hafen zu konzentrieren und die besondere Organisation der kleineren
Niederlassungen zu beseitigen. Alle hansischen Kaufleute sollten zu
einer einzigen Genossenschaft mit einem Rat in London an der Spitze
vereinigt werden. Zu diesem Zweck begehrte der Kaufmann zu London 1462
von den Stdten, sie sollten den Kaufleuten das Lschen ihrer Schiffe
zwischen Lynn im Norden und Winchelsea im Sden allein im Londoner Hafen
gestatten. Nur die Ventegter, Bier, Hering, Salz und Wein, sollten nach
wie vor nach allen Hfen geschickt werden knnen[9]. Als diese Forderung
nicht erfllt wurde, stellte das Londoner Kontor bei der Neuordnung der
Verhltnisse des hansischen Kaufmanns in England nach dem Utrechter
Frieden den Antrag, den eignen Rat der Niederlassungen in Ipswich, Lynn,
Boston und den anderen englischen Hfen aufzuheben und alle dem Kaufmann
zu London zu unterstellen. Die Stdte gaben aber auch dieser Forderung
kein Gehr. Die Faktoreien zu Boston, Lynn und Ipswich lgen von London
zu weit entfernt und htten aus diesem Grunde immer eigne lterleute
gehabt[10].

Die hansische Niederlassung zu Boston hatte eine besondere Stellung.
Sie wurde hauptschlich von den hansischen Bergenfahrern, welche den
englisch-norwegischen Zwischenhandel in der Hand hatten, besucht und
stand in einem gewissen Abhngigkeitsverhltnis vom Kontor zu Bergen.
Dieses sprach 1437 "van unsem oldermanne van Bustene in Enghelant". Die
Kaufleute selbst bezeichneten sich als "de alderman unde de gemene
copman der Bergervarer nu to Bustene in England wesende" oder hnlich.
1474 wurde der Stalhof zu Boston von dem hansischen Kaufmann in England
und dem zu Bergen gemeinsam in Besitz genommen[11].

Die Hansestdte waren an den einzelnen Niederlassungen sehr verschieden
stark beteiligt. Auf dem Londoner Kontor verkehrten seit alters
hauptschlich die Kaufleute aus den westdeutschen Stdten, besonders aus
Kln. Im September 1388 waren von den 18 hansischen Kaufleuten, die auf
Befehl Richards II. wieder freigelassen wurden, 10 aus Kln und 7 aus
Dortmund. Im Februar 1457 unterzeichneten 33 Kaufleute eine Verordnung
des Kontors; soweit wir sie identifizieren knnen, stammten 13 aus Kln
und 8 aus anderen westlichen Hansestdten. Ebenso befanden sich unter
den 32 Kaufleuten, welche im Sommer 1468 anwesend waren, ber zwei
Drittel Westdeutsche[12]. Das berwiegen der westlichen Hansen auf dem
Kontor zeigt sich aber am deutlichsten in der Besetzung des Vorsteheramts.
Die weitaus grte Zahl der uns bekannten lterleute stammte aus Kln
und anderen rheinisch-westflischen Stdten[13].

In den Niederlassungen an der Ostkste bildeten dagegen die stlichen
Hansen die Mehrzahl der Besucher. Newcastle, Hull, Boston, Lynn,
Yarmouth und Ipswich lagen fr die von der Ostsee oder der Elbe
kommenden Schiffe bequemer als die Hfen an der Themse und wurden von
ihnen von Anfang an vor jenen bevorzugt. Die Faktoreien in Lynn und
Yarmouth sind wahrscheinlich von Kaufleuten aus Lbeck und Hamburg im
13. Jahrhundert gegrndet worden[14]. Mit Yarmouth stand Hamburg whrend
des 14. Jahrhunderts in lebhaften Handelsbeziehungen. Als am Anfange des
folgenden der Besuch der hamburgischen Kaufleute nachlie, schrieben
1416 die Zolleinnehmer in Yarmouth an Hamburg, es mchte doch seine
Kaufleute veranlassen, die Stadt weiter zu besuchen; sie wrden
freundlich aufgenommen und in jeder Weise in ihren Geschften gefrdert
werden[15]. Der Handel zwischen Boston und Bergen lag zum grten Teil
in den Hnden der Hansen von der Ostsee. Wie auf dem Bergener Kontor
waren in Boston die Lbecker stark vertreten. 1384, 1411 und 1436 war
die Hlfte der Kaufleute, die sich dort aufhielten, aus Lbeck[16].
Auch in Ipswich mssen vor allem Kaufleute aus den wendischen Stdten
verkehrt haben. Die dortige Faktorei nannte sich 1437 "de gemene copman
van Lubeke unde Hamborch, nu tor tiid to Jebeswik liggende"[17].

2. Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts erlieen die Hansestdte
wiederholt Bestimmungen ber die Zulassung zu ihren Niederlassungen und
Privilegien in England. Schon das eigne Interesse der Hanse forderte,
da die Vorteile, welche die Freiheiten gewhrten, auf die hansischen
Kaufleute beschrnkt blieben. Aber auch die Stimmung in England ntigte
sie, Nichtberechtigte vom Genu ihrer Privilegien unbedingt fernzuhalten.
Die englische Regierung drohte wiederholt mit der Aufhebung der Freiheiten,
falls die Hanse Fremde an ihnen teilnehmen liee, und wollte die Namen
aller Mitglieder der Hanse wissen, um selbst die Berechtigung der
Kaufleute, welche die hansischen Privilegien in Anspruch nahmen,
nachprfen zu knnen[18].

Die Hanse stellte 1366 den Grundsatz auf: Nur Brger von Hansestdten
drfen zu den Rechten des Kaufmanns im Auslande zugelassen werden[19].
Obwohl es erhebliche Schwierigkeiten machte, diesen Beschlu
uneingeschrnkt durchzufhren, hielten die Stdte an dem in ihm
geforderten grundstzlichen Ausschlu fremder Kaufleute stets fest[20]
und bemhten sich immer wieder, Umgehungen des Statuts, welche wiederholt
versucht wurden, unmglich zu machen. Da sich nichthansische Kaufleute
in kleinen Hansestdten das Brgerrecht leicht durch Kauf verschaffen
konnten und dann in England den Schutz der Privilegien als hansestdtische
Brger beanspruchten, verfgte 1417 der Hansetag, da niemand in zwei
Stdten Brger sein drfe und die Zulassung zu den Freiheiten an die
Leistung der Brgerpflichten in einer Hansestadt geknpft sein solle.
Die lterleute erhielten das Recht, von den neuankommenden Kaufleuten
Beweise fr die Erfllung ihrer Brgerpflichten zu fordern[21]. Trotz
dieser Bestimmungen konnte aber nicht ganz verhindert werden, da die
Mglichkeit, das Brgerrecht in den Stdten durch Kauf zu erwerben,
mibraucht wurde. 1437 klagte Heinrich Vorrath, da viele Hollnder und
andere Nichthansen mit Brgerbriefen von der Jungstadt Danzig nach
England kmen[22]. Da die hansischen Kaufleute unter diesen Mistnden,
fr die England ihnen die Verantwortung zuschieben wollte, schwer zu
leiden hatten, verschrfte der Hansetag von 1447 die Beschlsse von 1417
und verordnete, da der Nichthanse, welcher in einer Hansestadt das
Brgerrecht kaufte, die Privilegien in England nur genieen drfe, wenn
er zugleich auch Haus und Hof in der Stadt erwerbe. Tat er dies nicht,
so sollte er erst sieben Jahre Brger der Stadt sein, ehe er an den
Rechten des Kaufmanns teilnehmen konnte. Englnder, Hollnder, Seelnder,
Vlamen, Brabanter und Nrnberger sollten die Stdte berhaupt nicht
ins Brgerrecht aufnehmen, um sie unter allen Umstnden vom Genu der
englischen Privilegien auszuschlieen[23]. Nach zwei Jahren bestimmten
die Stdte auf eine Anfrage des Londoner Kontors, da von diesem
Beschlu die, welche das Brgerrecht schon vor 1447 erworben hatten,
nicht getroffen werden sollten. Es wurde ihnen gestattet, die hansischen
Freiheiten auch fernerhin in Anspruch zu nehmen[24]. Spter wollte das
Londoner Kontor, um allen Unannehmlichkeiten aus dem Wege zu gehen, nur
noch solche Kaufleute, die in einer Hansestadt als Brger geboren waren,
aufnehmen[25].

Andere noch grere Schwierigkeiten erwuchsen der Durchfhrung des
Beschlusses von 1366 durch die vernderte Form des Handels, welche durch
die steigende Ausdehnung des Handelsgebietes und den wachsenden Verkehr
ungefhr seit 1300 hervorgerufen worden war. Der Kaufmann konnte, wie es
fr die leichte Erfllung des Statuts erforderlich gewesen wre, seine
Waren nicht mehr selbst auf die fremden Mrkte bringen, sondern mute
einen Teil seiner Geschfte durch Stellvertreter besorgen lassen. Diese
Stellvertreter, teils Kaufleute, mit denen er Handelsgesellschaften
einging, teils Handelsknechte, die bei ihm in Dienst standen, teils auch
sogenannte Lieger oder Faktoren, welche sich mehrere Jahre an den
fremden Verkehrspltzen stndig aufhielten[26], waren nicht immer Brger
einer Hansestadt. Sollte man sie vom Genu der hansischen Privilegien
ausschlieen? Die Rcksicht auf die Geschftsinteressen ihrer Kaufleute
zwang die Stdte, in diesem Fall Ausnahmen zuzulassen. Im Jahre 1405
gestatteten sie den Genu der Rechte des Kaufmanns auch den Gesellen und
Knechten von hansischen Brgern, sie verboten aber zugleich ihren
Kaufleuten, Handelsgesellschaften mit Nichthansen einzugehen und
nichthansische Waren mit den hansischen Freiheiten zu verteidigen[27].
In England lie sich dieses Zugestndnis, das die Stdte hauptschlich
auf Drngen des Brgger Kontors gemacht hatten[28], nicht aufrecht
erhalten. Da die nichthansischen Faktoren nicht blo fr die Waren ihrer
Herren, sondern auch fr ihre eignen die Freiheiten des Kaufmanns in
Anspruch nahmen, so setzten sich die Hansen dem Vorwurf aus, da sie
widerrechtlich ihre Privilegien erweiterten. Der Hansetag von 1447
verfgte deshalb, nichthansische Handelsknechte sollten erst nach einer
siebenjhrigen Dienstzeit bei einem hansischen Kaufmann die Freiheiten
gebrauchen. Whrend der Dienstzeit sollten weder sie selbst mit einem
Hansen noch ihr Herr mit ihnen in Handelsgesellschaft treten. Nach
Ablauf der sieben Jahre konnten sie dann in einer Hansestadt das
Brgerrecht erwerben. Fr sie galten natrlich auch die erschwerenden
Bedingungen, welche, wie wir sahen, die Stdte damals fr die
Zulassung neu aufgenommener Brger zu ihren Privilegien in England
aufstellten[29]. Diese scharfen Bestimmungen gengten dem Londoner
Kontor noch nicht. Die Verwendung von nichthansischen Faktoren lie das
Gerede berechtigt erscheinen, da die Hansen mit ihren Privilegien
Auenhansen beschtzten. Der Kaufmann in England verbot deshalb 1457 bei
der hohen Bue von 3 Mark Gold, berhaupt andere Knechte anzunehmen und
Handel treiben zu lassen als geborene hansische Brger[30]. Dieser
Beschlu ging aber den Stdten zu weit. Obwohl das Kontor sie mehrmals
bat, die Verordnung anzunehmen, da sie nur den Bestimmungen der
Privilegien entspreche und der bisherige Zustand bei den Londonern
groen Unwillen erregt habe, lehnten sie 1465 die Besttigung ab und
begngten sich, die Vorschriften von 1447 zu erneuern[31]. Auch 1474
traten die Stdte, als sie nach dem Frieden zu Utrecht die Verhltnisse
des Kontors neu ordneten, dem Beschlu von 1457 nicht bei. Sie
bestimmten vielmehr ber die Zulassung zu ihren Privilegien: Niemand
soll mit den Freiheiten des Kaufmanns verteidigt werden, der nicht
Brger oder geborener Brger in einer Hansestadt ist. Da hier von den
geborenen Brgern noch eine andere Gruppe unterschieden wird, glaube
ich, da mit den zuerst genannten Brgern die gemeint sind, welche das
Brgerrecht durch Kauf erworben haben. Im Gegensatz zu den Wnschen der
hansischen Kaufleute in England gestatteten die Stdte auch diesen den
Genu ihrer Privilegien[32]. Hierbei ist es bis zum Anfange des 16.
Jahrhunderts geblieben. Die Hansetage von 1494 und 1498 verboten zwar,
Angehrige fremder Nationen als Handelsknechte anzunehmen, und befahlen
den Kontoren, alle Nichthansen auszuschlieen. Sie beschrnkten die
Privilegien aber nicht blo auf geborene hansische Brger[33]. Als 1498
der Antrag gestellt wurde, Auenhansen berhaupt nicht mehr in das
Brgerrecht aufzunehmen, opponierten die Preuen so heftig, da man den
Vorschlag fallen lassen mute[34].

Das Londoner Kontor wollte die Verordnung von 1457 nicht aufgeben
und machte den Nichthansen, die nach den Vorschriften der Stdte das
Brgerrecht in einer Hansestadt erworben hatten, Schwierigkeiten, wenn
sie die hansischen Privilegien gebrauchen wollten. Einmal wies es einen
Kaufmann zurck, der seit zwei Jahrzehnten in Kln das Brgerrecht besa
und seine Brgerpflichten erfllte, weil er im Stift Kln geboren war,
ein andermal sogar ein Mitglied der bekannten Klner Familie Rinck, weil
dieses zufllig nicht innerhalb der Klner Stadtmauern, sondern whrend
einer Reise seiner Mutter nach Antwerpen das Licht der Welt erblickt
hatte. Die Stdte erkannten die Entscheidungen des Kontors nicht an und
befahlen ihm, die beiden Kaufleute zuzulassen. Das Kontor strubte sich
lange, dem Befehl der Stdte nachzukommen[35].

Seit der Mitte des 15. Jahrhunderts schlo das Kontor zu London ferner
die Handelsknechte, welche einem Kaufmann gegen Lohn dienten, vom Genu
der Privilegien aus und nahm nur noch selbstndige Kaufleute auf, die,
wie die Statuten sagen, auf eignen Fen standen[36]. 1476 fragten die
Kaufleute bei den Stdten an, ob sie die hansischen Gesellen, die bei
Englndern in Stellung gewesen waren, zu den Freiheiten zulassen
sollten, wenn sie sich nach Beendigung ihrer Dienstzeit selbstndig
machten. Sie selbst sprachen sich dagegen aus und wnschten nicht,
da an jene hansische Waren gesandt wrden. Wie sie 1486 mitteilten,
bestritten nmlich die Englnder, da die Hansen, die bei ihnen gedient
hatten, berechtigt seien, die hansischen Freiheiten in Anspruch zu
nehmen. Die Stdte wollten aber scheinbar diese, welche ebenso gut wie
die anderen hansische Brger waren, in ihren Rechten nicht beschneiden.
Sie verschoben die Entscheidung hierber von einem Hansetag zum andern.
Die Sache verschwindet schlielich aus den Akten, ohne da die Stdte
einen Beschlu gefat htten. Wahrscheinlich blieben jene Hansen im
Genu ihrer Rechte[37].

Obwohl die Niederlassungen den Kaufmann, welcher die Vorschriften
der Stdte ber die Teilnahme an den Privilegien erfllte, nicht
zurckweisen durften, fehlte doch nicht die uere Form der Aufnahme.
Jeder hansische Kaufmann oder Schiffer, der nach England kam, mute sich
in das Kontor aufnehmen lassen, ehe er auf den Gebrauch der Freiheiten
und die Untersttzung des Kontors Anspruch erheben konnte. Versumte er
dies, so sollte er vom ltermann dreimal aufgefordert werden, das Recht
zu erwerben, und eine Bue von 40 s zahlen, falls er auch der dritten
Aufforderung nicht Folge leistete[38].

Soviel wir sehen, konnte nur das Londoner Kontor das Recht des Kaufmanns
verleihen[39]. Der Akt der Aufnahme hie die Verhansung[40] und fand
Mittwochs in den allgemeinen Versammlungen statt. Der Kaufmann, welcher
die Aufnahme begehrte, mute beweisen knnen, da er Brger einer
Hansestadt war und nur mit hansischen Gtern, an denen kein Auenhanse
Anteil hatte, Handel trieb, und da er kein Handelsknecht war, der
gegen Lohn diente, sondern auf eignen Fen stand und als selbstndiger
Kaufmann seine Geschfte machte. Konnte er fr die Richtigkeit seiner
Angaben Brgen stellen, so wurde er sofort aufgenommen. War er aber
unbekannt, und zweifelte das Kontor an seinen Aussagen, so wurde ihm
das Recht nicht sofort verliehen. Er mute Brgen stellen, da er
binnen Jahr und Tag seine Angaben beweisen wrde. Damit er durch die
Verzgerung keinen Schaden erlitte, wurde ihm gestattet, in der
Zwischenzeit seine Waren auf den Namen seiner Brgen zu verzollen.

Bei der Aufnahme mute der Kaufmann schwren, da er die Rechte der
Hanse verteidigen, nichthansisches Gut mit den Freiheiten nicht
beschtzen und jede Verletzung der Privilegien melden werde. Auerdem
mute er sich verpflichten, Scho zu zahlen, keinen Hansen ohne Erlaubnis
des ltermanns vor englischen Gerichten zu verklagen und ber die
Beratungen des Kaufmanns Auenhansen keine Mitteilungen zu machen[41].
Durch die Aufnahme in das Kontor erwarb der Kaufmann nicht blo das
Recht der uneingeschrnkten Teilnahme an allen Freiheiten der Hanse in
England, sondern auch den Anspruch auf den Beistand der Genossenschaft.
Die Gesamtheit sollte den einzelnen schtzen und fr ihn eintreten.
Der Hansetag von 1447 betonte energisch die Untersttzungspflicht des
Kontors und befahl dem ltermann, kein Mitglied, welches seine Pflichten
gegen das Kontor erfllte, in seinen Nten ohne Hilfe zu lassen[42]. Dem
Kaufmann, der das Recht erworben hatte, wurde vom Kontor ein Zertifikat
ausgestellt, durch welches er sich den englischen Behrden, besonders
den Zollbeamten gegenber als Mitglied der deutschen Hanse legitimieren
konnte[43].

3. Die Organisation der hansischen Niederlassungen kennen wir nur beim
Londoner Kontor nher. Die der kleineren Faktoreien wird in vielen
Dingen jener hnlich gewesen sein. Nur ist anzunehmen, da sie den
Verhltnissen entsprechend einfacher gestaltet war.

Die Mitglieder des Londoner Kontors waren in drei Drittel geteilt. Das
erste Drittel bildeten die Kaufleute aus Kln, Dinant, Geldern und den
linksrheinischen Stdten, das zweite die Kaufleute aus den westflischen,
schsischen, wendischen, bergischen und den rechtsrheinischen Stdten,
das dritte bestand aus den Preuen, Livlndern und Gotlndern[44]. Die
Drittelsteilung kam, soviel wir sehen, nur bei der Wahl des Vorstands
zur Geltung und sollte bewirken, da alle stdtischen Gruppen in dem Rat
gleichmig vertreten waren.

Die Leitung des Kontors lag in den Hnden des ltermanns; ihm zur
Seite standen seit 1437 zwei Beisitzer und neun Geschworene[45]. Die
Bestimmungen der hansischen Statuten, da in den Vorstand nur Brger
von Hansestdten gewhlt werden sollten, stie beim Londoner Kontor auf
keinen Widerstand; man hat dort im 14. und 15. Jahrhundert nie anders
gehandelt[46].

Die Wahl in den Rat war an keine besonderen Bedingungen geknpft. Jeder
hansische Kaufmann, welcher das Recht erworben hatte, konnte zum
ltermann, Beisitzer oder Geschworenen gewhlt werden. Man nahm aber nur
ltere und erfahrene Leute, welche die englischen Verhltnisse genau
kannten, zu diesem schwierigen Posten.

Jedes Drittel sollte in den Vorstand vier Vertreter schicken. Doch war
es, wenn ein Drittel zu schwach besetzt war, erlaubt, die Stellen Leuten
aus den beiden anderen Dritteln zu bertragen. Infolge dieser Bestimmung
scheinen die Klner oft die Mehrheit im Rat gehabt zu haben. Lbeck
klagte 1474, da die Klner es so einzurichten pflegten, da sie zur
Zeit der Wahl stark im Lande vertreten waren, und verlangte deshalb, da
die Vorschriften streng innegehalten und der Vorstand gleichmig aus
den drei Dritteln genommen werde[47].

Die Wahl des Rats erfolgte jhrlich am Neujahrsabend. 1476 wurde dem
Vorstand das Recht gegeben, falls zu dieser Zeit nicht genug geeignete
Kaufleute im Lande waren, die Neuwahl so lange, wie ihm gut schien,
hinauszuschieben. Das Kontor hatte sich nmlich damals beschwert, da
sich viele Kaufleute, um kein Amt annehmen zu mssen, aus England
entfernten, wenn die Wahl herannahe, und da infolgedessen oft Mangel
an whlbaren Personen war[48].

Der Hergang der Wahl war folgender. Das klnische Drittel whlte vier
Mann aus dem westflischen, dieses vier aus dem preuischen und das
preuische ebensoviele aus dem klnischen. War in einem Drittel die
gengende Anzahl nicht vorhanden, so bestimmte der ltermann zusammen
mit zwei anderen Kaufleuten so viele, wie zur Besetzung der fehlenden
Stellen ntig waren. Die Namen der zwlf Gewhlten wurden in das Buch
des Kontors eingetragen. Der ltermann wurde darauf von der Gesamtheit
der Kaufleute in geheimer Wahl aus diesen Zwlf gewhlt. ltermann war,
wer die Majoritt der Stimmen auf sich vereinigte. Die beiden Beisitzer,
welche ebenfalls aus dem Zwlfer-Ausschu genommen werden muten, durften
nicht demselben Drittel angehren wie der neugewhlte ltermann. Nachdem
die Wahl beendet war, muten zunchst der ltermann und die beiden
Beisitzer und dann auch die neun Geschworenen vor dem Kreuz den Eid
ablegen, des Kaufmanns Rechte und Freiheiten und die Verordnungen der
Stdte nach bestem Wissen und Gewissen halten zu wollen. Darauf bergab
der abtretende ltermann dem neuen die Schlssel, und dieser nahm den
Sitz des ltermanns ein[49].

Fr die Gewhlten bestand der Zwang, die Wahl anzunehmen. Wer sich
weigerte, mute eine Bue von 40 s zahlen; fiel dann die Wahl wieder
auf ihn, und schlug er sie abermals aus, so wurde er aus dem Recht des
Kaufmanns ausgeschlossen[50]. Die Amtszeit des Vorstands whrte ein
Jahr, von Neujahr bis Neujahr. Die sofortige Wiederwahl eines ltermanns
war verboten. Erst nach Ablauf von zwei Jahren durfte ein gewesener
ltermann wiedergewhlt werden. Er konnte aber in der Zwischenzeit das
Amt eines Statthalters, Beisitzers oder Geschworenen bekleiden[51].

Die Vorsteher waren nicht verpflichtet, ihre Stellung ein ganzes Jahr zu
behalten und whrend ihrer Amtszeit dauernd in London zu verweilen. Die
Stdte sprachen jedoch 1474 den Wunsch aus, das Kontor mchte nur solche
Kaufleute zu lterleuten und Beisitzern whlen, welche ihr Amt ein Jahr
verwalten konnten[52]. Der ltermann, welcher whrend seiner Amtszeit
England verlie, mute die Geschfte an einen vom Kaufmann gewhlten
Statthalter abgeben, der bis zu seiner Rckkehr die vollen Rechte eines
ltermanns ausbte. Whrend einer vorbergehenden Abwesenheit des
ltermanns aus London fhrten die Beisitzer die Geschfte des Kontors.
Wenn einer von den Beisitzern oder Geschworenen ber See zog, stand dem
Rat das Recht der Kooptation zu[53].

Der Vorstand vertrat das Kontor nach auen, den Stdten wie den
englischen Behrden gegenber. Seine oberste Pflicht war, fr die
Beobachtung der Statuten und Privilegien Sorge zu tragen. Jede
bertretung sollte von ihm unnachsichtlich bestraft werden[54]. Der
Vorstand versammelte sich zur Beratung der Angelegenheiten des Kaufmanns
jeden Mittwoch im Sommer um 7 Uhr, im Winter um 9 in der Halle[55]. Vor
den Rat gehrten alle Streitigkeiten der Kaufleute untereinander. Gegen
einen Hansegenossen ohne Erlaubnis des ltermanns vor einem englischen
Gericht Klage zu erheben, war untersagt. Die streitenden Parteien waren
verpflichtet, sich dem Schiedsspruch des Rats zu unterwerfen[56].

Dem ltermann waren alle Kaufleute zu Gehorsam verpflichtet. Bei
hchster Bue muten sie seinen Befehlen, welche er ihnen kraft seines
Amtes erteilte, unbedingt Folge leisten und durften gegen sein Gebot
England nicht verlassen. Wer dies dennoch versuchte, konnte vom ltermann
mit Hilfe eines englischen Sergeanten zurckgeholt und in Haft gehalten
werden, bis er den Forderungen nachgekommen war[57]. Wurde der ltermann
von einem Kaufmann um seinen Beistand angerufen, so mute er die Bitte
erfllen oder einem anderen, der ihm geeignet schien, die Aufgabe
bertragen. Er durfte keinen Kaufmann, der seine Pflichten gegen das
Kontor erfllte, ohne Schutz lassen[58].

Der ltermann leitete die Versammlungen des Kaufmanns und die Wahl des
Vorstandes. Beim Amtsantritt bergab ihm der abtretende ltermann die
Schlssel zur Kasse des Kontors. In seiner Obhut befanden sich die
Privilegien und Kleinodien des Kaufmanns[59]. Er sorgte ferner fr die
Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Stalhof. Ohne seine Erlaubnis
durften Fremde die Halle nicht betreten oder auf den Kammern beherbergt
werden[60].

Fr die Fhrung der Geschfte des Kontors waren im 15. Jahrhundert
die Klerks oder Sekretre weit wichtiger als die jhrlich wechselnden
lterleute. Einen fest umgrenzten Kreis von Befugnissen hatten die
Klerks nicht[61]. In erster Linie wurden sie zur Fhrung der Bcher und
der Korrespondenz des Kontors verwendet. Eine hervorragende Rolle
spielten sie ferner durch ihre diplomatische Ttigkeit. Sie unternahmen
fr das Kontor Gesandtschaftsreisen und verhandelten mit auswrtigen
Behrden. Es war im 15. Jahrhundert durchaus blich, da das Kontor
zu den Hansetagen und den Tagfahrten mit den Englndern neben den
Kaufleuten einen seiner Sekretre schickte. Durch ihren langen Aufenthalt
im Lande kannten die Klerks die Verhltnisse besser als die oft nur
kurze Zeit in England verweilenden Kaufleute und konnten jenen mit Rat
und Tat beistehen. Sie bildeten auf dem Kontor die eigentlichen Trger
der Tradition und die Hter der mannigfachen Sitten und Gewohnheiten.
Den Kaufleuten war es bei einer Bue von 20 s untersagt, gegen die
Klerks Scheltworte zu gebrauchen. Wer sich von jenen ungebhrlich
behandelt glaubte, sollte seine Sache vor den Kaufmann bringen[62].

Die Klerks besaen wohl meist eine gelehrte Bildung. Hermann Wanmate,
einer der bedeutendsten von ihnen, war Priester[63]. Am Ende des 15.
Jahrhunderts fhrten die meisten den Titel eines Magisters.

In einer Verordnung des Kontors vom 16. November 1400 wird zuerst des
Klerks Erwhnung getan[64]. Das Kontor hatte im 15. Jahrhundert stets
zwei oder drei Sekretre zu gleicher Zeit[65]. Wenn man aus ihrer
verschiedenen Besoldung schlieen darf, standen die Klerks im Range
nicht gleich. Die Dauer der Anstellung beruhte wohl auf einer
Vereinbarung zwischen dem Kaufmann und dem Klerk. Fr ihre Ttigkeit
erhielten die Sekretre ein festes Gehalt. Nach der bei Lappenberg
verffentlichten Aufzeichnung ber die Kosten des Londoner Kontors
bezahlte der Kaufmann dem ersten Klerk auer freiem Unterhalt einen Lohn
von 15 , dem zweiten von 10  und dem dritten von 4 . Es ist aber
fraglich, ob diese Stze immer eingehalten worden sind. Wanmate erhielt
1468 ein Gehalt von 12 . 1476 vereinbarte der Kaufmann mit ihm, er
solle noch bis Ostern 1478 im Dienst des Kontors bleiben und dafr
jhrlich 10  erhalten. Nach seinem Ausscheiden wollte ihm der Kaufmann
lebenslnglich eine jhrliche Pension von 40 rheinischen Goldgulden
geben[66].

An der Spitze aller hansischen Niederlassungen in England stand ein
Mitglied der Londoner Stadtbehrde. Zum Unterschiede von den aus der
Hanse gewhlten lterleuten der einzelnen Niederlassungen nannte man
diesen ltermann gewhnlich den "englischen". Mehrfach begegnet auch fr
ihn die Bezeichnung "des gemeinen Kaufmanns oberster ltermann"[67].

Das Recht, einen englischen ltermann zu haben, leiteten die hansischen
Kaufleute aus dem Abkommen ab, das 1282 ihre Vorgnger von der Gildhalle
mit der Stadt London geschlossen hatten[68]. Sie whlten zu dieser
Stellung nicht einen einfachen Londoner Brger, sondern stets einen
Alderman[69]; mehrfach bekleidete sogar der Mayor selbst die Stelle. Der
Gewhlte mute, nachdem er die Besttigung des Knigs gefunden hatte,
der Stadtbehrde vorgestellt werden und vor ihr einen Eid ablegen,
gerechtes Gericht zu halten und sein Amt nach dem Recht und der Gewohnheit
der Stadt zu fhren[70]. Ob der ltermann nur fr eine bestimmte Zeit
gewhlt wurde, wissen wir nicht. Wahrscheinlich war die Dauer seines
Amtes nicht fest begrenzt. Der ltermann Heinrich Frowik z. B. hatte die
Stelle 18 Jahre lang bis zu seinem Tode inne; andere dagegen waren nur
2, 3, 4, 5 oder 6 Jahre ltermann[71]. Als Entschdigung fr seine
Mhewaltung erhielt der ltermann jhrlich am Neujahrsabend vom Kaufmann
ein Geschenk, das in einem Paar Handschuhe und fnfzehn Goldnobeln
bestand[72].

Es lt sich schwer sagen, welche Befugnisse im einzelnen der englische
ltermann hatte. Seine Aufgabe wird vornehmlich gewesen sein, die
Interessen der hansischen Kaufleute den Behrden gegenber zu vertreten
und Schdigungen zu verhten. In Fllen, in denen die Zugehrigkeit
eines Kaufmanns zur Hanse zweifelhaft war, wurde seine Entscheidung
angerufen[73]. Es bot den Hansen sicher keine geringen Vorteile, in so
einflureicher Stellung einen Frsprecher zu besitzen. Wie weit der
englische ltermann noch richterliche Befugnisse in Streitigkeiten der
Hansegenossen untereinander hatte, bleibt ungewi. In einer Klageschrift
an die Stdte erklrten 1451 Klner Kaufleute, welche einen Streit mit
dem Londoner Kontor hatten, jenes solle beweisen, da der englische
ltermann in ihrer Sache ein gebhrlicher Richter gewesen sei, da der
Kaufmann das Recht habe, selbst durch seine eignen lterleute und andere
Hansegenossen solche Sachen zu entscheiden. Der Hansetag beschlo
damals, das nchste Mal darber zu beraten, wie man es in Zukunft mit
dem englischen ltermann halten, und in welchen Fllen man sein Gericht
zulassen wolle[74]. Leider wissen wir nicht, ob die Stdte den Beschlu
ausgefhrt haben. Aus diesem Streit scheint aber hervorzugehen, da der
englische ltermann eine Gerichtsbarkeit ber die Hansegenossen neben
der des hansischen ltermanns hatte und ausbte.

Der englische ltermann verwaltete auch die Stelle eines Justiziars der
hansischen Kaufleute. Ein besonderer Handelsrichter fr alle fremden
Hndler in England war 1303 durch die carta mercatoria eingesetzt
worden. Vor ihm sollten Schuldklagen der Kaufleute entschieden werden,
wenn sich die Sheriffs und Mayors in der Rechtspflege lssig zeigten.
Seitdem die carta mercatoria ein hansisches Spezialprivileg geworden
war, wurde die Ttigkeit dieses Justiziars auf die Schuldklagen der
hansischen Kaufleute beschrnkt[75].

4. Die hansische Genossenschaft bedurfte zur Erfllung ihrer
verschiedenen Aufgaben eines eignen Finanzwesens. Die Ausgaben des
Londoner Kontors, welche wir aus einer Reihe von Abrechnungen und einer
Aufstellung der dauernden Kosten kennen, waren recht mannigfaltige.
Unter den laufenden Ausgaben sind die Lhne der Klerks und der anderen
Angestellten des Kontors und die Kosten fr ihren Unterhalt und
besonders die zahlreichen Geschenke an englische Beamte, mit denen der
Kaufmann irgendwie zu tun hatte, zu erwhnen. Nicht blo der englische
ltermann, der Londoner Mayor und die Sheriffs erhielten jhrlich
bestimmte Gratifikationen, sondern auch deren Diener, der knigliche
Trwchter vor der Sternkammer, der Bttel vom Bischofstor u. a.
Dann waren die Ausgaben fr kirchliche Zwecke, fr den Priester, den
Beichtvater, fr Messen und Kerzen genau festgesetzt. Nicht gering
waren ferner die Kosten fr Gesandtschaften, Neuausfertigungen der
Privilegien, Instandhaltung der Gebude usw.[76]. Seit dem Utrechter
Frieden kamen als Ausgaben noch die Renten vom Stalhof hinzu. Diese
betrugen anfnglich ungefhr 100 , nach 32 Jahren verringerten sie
sich etwas[77].

Die Einknfte des Kontors beruhten hauptschlich auf dem Scho. Alle
hansischen Kaufleute, die England aufsuchten, waren verpflichtet, diese
Abgabe zu entrichten. Wer das Land ohne Bezahlung des Schosses verlie,
wurde mit einer Bue in der doppelten Hhe des Schosses und einer Mark
Silber bestraft. Der Scho wurde von der Ein- und Ausfuhr der hansischen
Kaufleute erhoben. Jedes hansische Schiff, das nach England kam oder von
dort auslief, mute ber seine Fracht, die Namen seiner Befrachter und
die Hhe der bezahlten Kustume ein Register anfertigen und mit dem Scho
nach London schicken. ber die Bezahlung des Schosses erhielten die
Kaufleute eine Bescheinigung mit dem Siegel des Kontors. Kamen in eine
Hansestadt die Waren eines hansischen Kaufmannes ohne eine solche
Bescheinigung, so stand dem Rat das Recht zu, die Waren zu beschlagnahmen
und den Kaufmann mit der genannten Bue zu bestrafen. Die Hhe der
Abgabe kennen wir nicht. Sie war wahrscheinlich nicht immer gleich.
Doch bedurfte eine Erhhung des Satzes der Zustimmung aller hansischen
Kaufleute in England und wohl auch der Stdte. Der eingesammelte Scho
wurde an die Kasse des Londoner Kontors abgefhrt und von vier jhrlich
neu gewhlten Schomeistern verwaltet[78].

Der Kaufmann von Boston machte in betreff der Schozahlung eine
Ausnahme. 1383 verpflichtete er sich, wie alle anderen Niederlassungen
die Abgabe zu erheben. Es wurde ihm zugestanden, eine bestimmte Summe
jhrlich fr seine Zwecke zurckzubehalten und die Ausgaben, die er im
Interesse des gemeinen Kaufmanns machte, von dem Scho zu bestreiten.
1476 hren wir aber, da das Kontor zu Boston keinen Scho erhob,
sondern nur eine jhrliche Abgabe von 5  entrichtete. Der Kaufmann zu
London wnschte damals, da alle Hansen in England die gleiche Abgabe
zahlten. Die Stdte erklrten dieses Verlangen fr recht und billig und
rieten dem Londoner Kontor, sich hierber in Freundschaft mit dem
Kaufmann zu Boston zu einigen. Wie dieser Vergleich ausgefallen ist,
wissen wir nicht[79].

Weitere Einnahmequellen neben dem Scho waren die Brche und die Mieten
fr die Kammern und die Lagerrume auf dem Stalhof. Nur die Brche, die
ber 4 d betrugen, fielen an die Kontorkasse, alle geringeren an den
ltermann[80].

       *       *       *       *       *

  Liste der lterleute des Londoner Kontors von 1383 bis 1520.

  1383 Christian Kelmar aus Dortmund[81].
  1386 Heinrich Judex, Heinrich Schotdorp[82].
  1390 Frowin Stopyng aus Kln[83].
  1397 Johann Swarte, vielleicht aus Dortmund[84].
  1417 Gobell Klusener, vielleicht aus Preuen[85].
  1421 Gobell Klusener.
  1434 Heidenreich van Beiercouw[86].
  1438 Hans van dem Wolde aus Danzig[87].
  1447 Christian van Bleken aus Kln,
       Friedrich Pennyngbuttel aus Lbeck[88].
  1450 Hermann von Wesel aus Kln[89].
  1451 Johann van Woringen (Wurrink) aus Kln[90].
  1455 Johann van Woringen.
  1458 Hermann Wammel[91].
  Vor 1461 Klaus Swarte[92].
  1461 Hermann Wammel.
  Zwischen 1464 u. 1468 Heinrich Nederhoff aus Danzig[93].
  1466  Gerhard Hauwyser aus Kln[94].
  1467 Johann Klippinck aus Kln[95].
  1468 Heinrich Brake aus Dortmund[96].
  (1469 Gerhard von Wesel aus Kln)[97].
  (1477 Gerhard von der Groeven aus Kln)[97].
  1475/76 Arnt Brekerfeld aus Soest[98].
  1476 Heinrich Voget aus Hamburg[99].
  1480 Johann Stote aus Danzig[100].
  1483  Matthias Hinkelman aus Dorpat[101].
  1484 Hans Kulle[102].
  1485  Hermann Plowgh aus Danzig[103].
  1486 Hermann Plowgh, Tidemann Berck aus Lbeck,
       Johann Greverode aus Kln[104].
  1487  Hermann Plowgh.
  1494 Johann Greverode aus Kln.
  1497 Johann Greverode.
  1498 Johann Greverode.
  1499 Johann Greverode[105].
  1516 oder 1517 Dietrich Schutenbecker.
  1519 Dietrich Schutenbecker[106].
  1520 Jrgen Brems[107].


  Liste der Sekretre.

  1431-1451 Heinrich ten Hove[108].
  1447-1467 Heinrich Grevenstein.
  1462-1478 Hermann Wanmate.
  1467-1486 Jsayas Schenk.
  1478-1499 Gervinus Brekerfeld.
  1490-1494 Magister Wilhelm Woltorp.
  1506-1523 Magister Bartholomus von der Linden.
  1518-1535 Magister Henning Kulemeyer.


  Liste der englischen lterleute und Justiziare[109].

  Um 1345 Johann Hamond, Londoner Mayor.
  Vor 1381 Johann Aubrei, Londoner Alderman.
  1381 Ritter William Walworth, Londoner Mayor.
  Um 1407 Johann Shadworth, Londoner Alderman.
  1426 Heinrich Crowmere, Londoner Alderman.
  1442 Heinrich Frowik, Londoner Alderman.
  1460 Wilhelm Marowe, Londoner Alderman.
  1466 Ritter Radulf Josselyn, Londoner Alderman.
  1478 Ritter Johann Jonghe, Londoner Alderman.
  1481 Ritter Wilhelm Taillour, Londoner Alderman.
  1484 Ritter Richard Gardyner, Londoner Alderman.
  1490 Johann Perceval.
  1504 Bartholomus Rede.
  1506 Richard Chawrey.
  1511 Johann Tate, Londoner Alderman.
  1516 Aylmer.
  1524 Johann Munday.
  1537 Ralf Warren.




 FUSSNOTEN ZU KAPITEL 9 -- CHAPTER 9 FOOTNOTES


 1:   Von diesen sechs Niederlassungen kennen wir lterleute. lterleute
      zu Ipswich werden erwhnt HR. II 2 n. 44, 7 n. 338  194,_8,
      203,_8; zu Yarmouth Hans. U. B. IV n. 768; zu Lynn Hans. U. B. II
      n. 40, X n. 477  18; zu Boston Hans. U. B. IV n. 768, HR. II 2 n.
      28, 79  8; zu Hull Hans. U. B. IV n. 768.

 2:   In einer undatiert berlieferten Verordnung des lbischen Rats
      heit es, dat unse coplude van Lubeke in Engelant verkerende ...
      in de hauene van Engelant, dar se komen mit eren schepen, under
      zijk scholen kesen enen alderman, de alle zake under se vallende
      tusschen copman unde copman, de na older ghewonheit deme copman
      behorelik sin to richtende, sullen scheden vereffenen unde richten
      na conscienscien, alse dat behorlik is. Lb. U. B. VIII n. 750.
      Dasselbe bestimmt auch die Aufzeichnung Klns vom Jahre 1324 ber
      die Rechte seiner Kaufleute in England: ubicumque quatuor civium
      Coloniencium predictorum in terra Anglie predicta presentes
      fuerunt, illi quatuor inter se eligere poterunt unum justiciarium,
      qui alderman appellatur, cui alii cives Colonienses mercatores
      secundum jus et consuetudinem eorum antiquam obedire tenebuntur.
      HR. I 7 n. 733. Vgl. Stein, Hansebruderschaft der Klner
      Englandfahrer S. 220 f.

 3:   1476 bat das Londoner Kontor, dat de resedencie to Busteyn,
      Jebeswyck und Lynne und in alle Engelandt blyve under dem kuntoer
      to Londen na alder gewonte. Hans. U. B. X n. 477  18.

 4:   HR. II 2 n. 82  8, Lappenberg n. 106  56,3.

 5:   Siehe S. 175.

 6:   In der oben erwhnten Verordnung des lbischen Rats: dat unse
      coplude van Lubeke in Engelant verkerende ... en sullen nemande to
      bade noch to rechte staen, sunder allene dem copman van Londen,
      deme ouersten rechte. Lb. U. B. VIII n. 750. In einer Verordnung
      des Kaufmanns von 1455: Item wert sake dat eynige coplude van der
      Henze eynich recht schoten voor dat overste recht to Londen ...
      Hans. U. B. VIII n. 435  4.

 7:   HR. II 2 n. 82  7.

 8:   HR. I 3 n. 68, Hans. U. B. IV n. 768, 943, 1049, V n. 1134  1,
      VIII n. 435  2, 534, Lappenberg n. 106  3, 35, 41, 44.

 9:   HR. II 5 n. 263  50.

 10:  Hans. U. B. X n. 477  18, HR. II 7 n. 338  194,8, 203,8.

 11:  HR. II 2 n. 354  10, 7 n. 187, 464, III 1 n. 501  51, 52, Hans.
      U. B. IV n. 768, 791, V n. 1000, Hans. Gesch. Qu. N. F. II
      Einleitung S. XI, S. 362.

 12:  Hans. U. B. IV n. 945, VIII n. 534, IX n. 428  2 und Anm. 1, 491,
      X n. 492.

 13: Siehe S. 189 ff. die Liste der lterleute.

 14:  Vgl. Kunze S. 135 f.

 15:  Hans. Gesch. Qu. VI n. 213, 267, 285, Hans. U. B. VI n. 75.

 16:  Hans. U. B. IV n. 791, V n. 1000, HR. II 2 n. 28; vgl. Hans.
      Gesch. Qu. N. F. II Einleitung S. XII.

 17:  HR. II 2 n. 34.

 18:  HR. I 2 n. 212  4, 3 n. 102, II 3 n. 503  5, 504  9, 5 n. 263
       9, 48, 714  5, III 7 n. 448  8 ff., Hans. U. B. VIII n. 534,
      Hans. Gesch. Qu. VI n. 328  10.

 19:  HR. I 1 n. 376  11. Vgl. ber das Folgende besonders Stein,
      Beitrge S. 112 ff.

 20:  HR. I 5 n. 225  8, 392  24, 6 n. 398  3, 557  6, II 1 n. 321 
      12, 3 n. 288  47, 6 n. 356  16.

 21:  HR. I 6 n. 398  3, 557  6.

 22:  HR. II 2 n. 74.

 23:  HR. II 3 n. 288  73.

 24:  HR. II 3 n. 546  10, auch Hans. U. B. VIII n. 296, 302, 987, 1047.

 25:  Lappenberg n. 106  6.

 26:  Vgl. Arup S. 18 ff., Stein, Beitrge S. 114.

 27:  HR. I 5 n. 225  8, 9, auch 4 n. 541  11.

 28:  Vgl. Stein, Beitrge S. 115.

 29:  HR. II 3 n. 288  72, 73. Das Londoner Kontor fhrte diese
      Beschlsse streng durch. Hans. U. B. VIII n. 296, 299, 300, 302,
      319, 344, 1047, IX n. 150.

 30:  Hans. U. B. VIII n. 534. Der Beschlu von 1457 war nicht blo eine
      Erneuerung der Vorschriften von 1447, wie Stein, Beitrge S. 119
      meint, sondern verschrfte die frheren Bestimmungen ganz
      bedeutend. Vgl. Daenell II S. 406.

 31:  HR. II 5 n. 263  48, 712  8,4, 43.

 32:  Item dat men ock nemande in Engeland vordedinge myt des kopmans
      rechte, he en sii denne eyn borger offte geboren borger in der
      hanze sunder argelist. HR. II 7 n. 138  118. Aus dem oben
      angefhrten Grunde hat, glaube ich, Daenell II S. 406 unrecht,
      wenn er diese Verordnung als Zustimmung zu der Forderung des
      Kontors auffat. Fr unsere Auslegung der Bestimmung sprechen auch
      die spteren Entscheidungen der Stdte in Sachen der Kaufleute,
      welche das Brgerrecht durch Kauf erworben haben.

 33:  HR. III 3 n. 353  113, 146, III 4 n. 79  52. Diese Beschlsse
      wurden auf den Hansetagen von 1507, 1511 und 1517 besttigt. HR.
      III 5 n. 243  121, 6 n. 188  90, 97, 98, 106, 7 n. 39  166.
      Durch diese Bestimmungen wurden die Beschlsse von 1447
      aufgehoben. HR. II 3 n. 288  72.

 34:  HR. III 4 n. 79  56, 202.

 35:  HR. III 2 n. 496  293-295, 3 n. 353  95, 121, 357, 385, 392,
      397, 398, 4 n. 64, 79  6, 7, 99, 100, 230, 6 n. 687, 695  43, 7
      n. 33, 39  27, 132-134, 201, 213, 108  372, 373.

 36:  Lappenberg n. 106  6; vgl. Arup S. 50.

 37:  Hans. U. B. X n. 477  12, HR. II 7 n. 338  194,11, 203,11,
      389  103,_3, III 2 n. 26  20, 23, 160  180.

 38:  Lappenberg n. 106  5, 8, 9.

 39:  In den Statuten des Kontors heit es: Item ofte ienich koepman
      ofte schipper in Engeland queme, de in dat recht behorde und des
      rechtes nicht en wunnen hadde, den man schal de olderman don
      warnen.... Lappenberg n. 106  5. 1465 sollte das Londoner Kontor
      fr alle hansischen Kaufleute, die nach England kamen, Zertifikate
      ausstellen, da sie zur Hanse gehrten. HR. II 5 n. 736, auch
      Hans. U. B. VIII n. 1000  5.

 40:  Vgl. Stein, Beitrge S. 113.

 41:  Lappenberg n. 106  6-8. Ob im 14. und 15. Jahrhundert noch
      irgendwelche Abgabe bei der Aufnahme gefordert wurde, wissen wir
      nicht. Im 13. wurde eine Abgabe von 5 s gezahlt. Hans. U. B. I n.
      636. Vgl. Stein, Hansebruderschaft der Klner Englandfahrer S. 231
      ff.

 42:  HR. II 3 n. 288  74-77.

 43:  Lappenberg n. 106  8, Hans. U. B. VIII n. 1000  5.

 44:  Lappenberg n. 106  1,2. Nach der Wiederaufnahme Klns nach dem
      Utrechter Frieden wurde die alte Drittelsteilung
      wiederhergestellt. HR. II 7 n. 338  194,1, 203,1. 1554 bestand
      eine andere Einteilung. Lbeck, die wendischen, pommerschen,
      schsischen und westflischen Stdte bildeten das erste, Kln mit
      den links- und rechtsrheinischen, den friesischen und
      berysselschen Stdten das zweite, Danzig mit den Preuen und
      Livlndern das dritte Drittel. Vgl. Lappenberg S. 29.

 45:  HR. II 2 n. 81  1.

 46:  HR. I 6 n. 398  3, 537  6, Lappenberg n. 106  4. Die Vermutung
      Wirrers S. 494, da in London zu lterleuten auch solche gewhlt
      wurden, die nicht Hansebrder oder in keiner Hansestadt angesessen
      waren, trifft fr die von uns behandelte Periode sicher nicht zu.
      Ich glaube nicht, da die Hansen bei dem Ha und der Eifersucht
      der englischen Kaufmannschaft htten wagen drfen, einen Mann, der
      ihrer Genossenschaft nicht angehrte, mit ihrer hchsten Wrde zu
      bekleiden. Auch hren wir nie von einem ltermann, der nicht
      Mitglied der Hanse und Brger einer Hansestadt war. Die
      Bestimmungen der Hansetage ber den Vorstand richteten sich gegen
      das Brgger Kontor, welches Nichthansen zu diesen Stellen zulie.
      Vgl. Stein, Beitrge S. 109 ff.

      Anders war es aber im 13. und am Anfange des 14. Jahrhunderts. Der
      erste ltermann der Kaufleute von der Gildhalle, von dem wir
      hren, ist Arnold, Thedmars Sohn. Thedmar, ein geborener Bremer,
      hatte sich in London niedergelassen und dort das Brgerrecht
      erworben. Sein Sohn Arnold spielte unter Heinrich III. und Eduard
      I. in den Angelegenheiten Londons eine nicht geringe Rolle und
      bekleidete mehrfach mter der Stadt. Zwischen 1251 und 1260 war
      Arnold ltermann der Deutschen. Hans. U. B. I n. 405, 540, 835;
      vgl. Lappenberg S. 15 f. -- Das bereinkommen mit London von 1282
      unterzeichnete als ltermann der Deutschen Hanse Gerhard Merbode.
      Nach den Patent Rolls von 1272/73 war Merbode auch Londoner
      Brger. Wenn er mit dem um 1265 in England verstorbenen Merbodo de
      Tremonia verwandt war, so stammte er oder seine Vorfahren aus
      Dortmund oder Soest. Hans. U. B. I n. 902, III n. 613, S. 406,
      Hans. Gesch. Qu. III Einleitung S. CXXVII.

      Hieraus kann man, glaube ich, entnehmen, da die Kaufleute von der
      Gildhalle damals zu lterleuten in London ansssige Leute whlten,
      entweder Englnder, welche durch ihre Herkunft von eingewanderten
      Deutschen ihnen nahe standen, oder Deutsche, welche das
      Brgerrecht erworben und sich in der Stadt niedergelassen hatten.
      Dasselbe scheint auch bei den anderen Niederlassungen der
      Deutschen der Fall gewesen zu sein. In Lynn begegnet um 1271 der
      dortige Brger Simon von Stavere als ltermann des rmischen
      Reichs. Hans. U. B. I n. 700, 701. Es war also keine Neuerung,
      wenn in dem Abkommen, welches die Kaufleute von der Gildhalle 1282
      mit der Stadt London schlossen, festgesetzt wurde: quod habeant
      aldermannum suum, prout retroactis temporibus habuerunt, ita tamen
      quod aldermannus ille sit de libertate civitatis predicte. Hans.
      U. B. I n. 902. Noch unter Eduard II. hatten die hansischen
      Kaufleute einen ltermann, der zugleich auch Londoner Brger war.
      1314, 1319 und 1320 war Johann Lange, auch le Longe oder le Lunge
      genannt, ltermann der deutschen Kaufleute in London. Dieser
      Johann Lange, der oft den Beinamen "Alemand" oder "Osterling"
      (Estrensis) fhrt, kommt am Anfange des 14. Jahrhunderts in
      zahlreichen Urkunden vor und mu ein angesehener Kaufmann gewesen
      sein. Nach Hans. Gesch. Qu. III Einleitung S. CXXIX stammte er
      vielleicht aus Dortmund. Er ist sicher identisch mit dem Londoner
      Brger Johann le Lunge oder le Longe, der sich 1316 und 1320
      zusammen mit anderen Londoner Brgern fr deutsche Kaufleute,
      deren Waren beschlagnahmt worden waren, verbrgte. Hans. Gesch.
      Qu. VI n. 29, 31, 35, 39, 46, 54, 67, Hans. U. B. II n. 153, 316,
      352, 356, 428, Lb. U. B. II n. 1044, 1045, 1052, 1056, 1058.

      Steht nun hiermit nicht in Widerspruch, wenn die hansischen
      Kaufleute 1321 vor dem kniglichen Gerichtshof behaupteten, sie
      htten das Recht, eligere de societate sua sibi aldremannum...?
      Hans. U. B. II n. 375 (S. 156). Ich glaube nicht. Der von den
      Hansen gewhlte ltermann war zugleich Mitglied der Genossenschaft
      und Londoner Brger. Die Hansen konnten also mit vollem Recht
      erklren, sie whlten ihren ltermann aus ihrer Genossenschaft.
      Anders Wirrer S. 490. Falsch ist es, diese uerung auf den
      "hansischen" ltermann im Gegensatz zu dem "englischen" zu
      beziehen. Die hansische Genossenschaft in London hatte damals, wie
      wir oben sahen, nur einen ltermann. Seit wann ein "hansischer"
      und ein "englischer" ltermann nebeneinander bestanden, lt sich
      nicht mit Sicherheit feststellen. Wir werden auf diese Frage, wenn
      wir ber den "englischen" ltermann sprechen, zurckkommen. Siehe
      S. 185 Anm. 1.

 47:  HR. II 2 n. 81  1, 7 n. 138  113, 338  171.

 48:  Hans. U. B. X n. 477  2, HR. II 7 n. 338  194, 194,2, 203,2.

 49:  LAPPENBERG N. 106  1,2-8, HR. II 2 N. 81  1; VGL. WIRRER
      S. 495.

 50:  HR. II 2 n. 81  5.

 51:  Lappenberg n. 106  1,10.

 52:  HR. II 7 n. 138  113, Hans. U. B. X n. 477  1.

 53:  HR. II 2 n. 81  3, 4, Lappenberg n. 106  1,13-16.

 54:  HR. II 2 n. 82  8, Hans. U. B. V n. 1134  3.

 55:  HR. II 2 n. 81  2, Lappenberg n. 106  1,12.

 56:  HR. II 2 n. 81  2, Lappenberg n. 106  33, 34; vgl. Wirrer S.
      495. Kunze sagt Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XXXIII: Alle aus
      einer Obligation entspringenden Klagen gegen einen der deutschen
      Kaufleute gehren vor das Forum des hansischen ltermanns in der
      deutschen Gildhalle. Diese Annahme trifft fr die Zeit bis zum
      Beginn des 14. Jahrhunderts sicher zu. Nicht nur behaupteten 1321
      die hansischen Kaufleute vor dem kniglichen Gerichtshof: si quis
      de eadem hansa per aliquem implacitetur coram majore seu
      vicecomitibus Londoniensibus de aliquo placito convencionis,
      debiti seu contractus personaliter, quod idem aldremannus de
      societate predicta petet inde curiam suam et ea optinebit et inde
      faciet justiciam in aula Alemannorum predicta. Hans. U. B. II n.
      375 (S. 156). Wir wissen auch von Verhandlungen solcher
      Schuldklagen vor dem Gericht des hansischen ltermanns. Hans. U.
      B. II n. 27, Hans. Gesch. Qu. VI n. 54. Aber in der oben
      behandelten Periode haben die hansischen lterleute dieses Recht
      nicht mehr gehabt. 1420 wurde eine Schuldklage von zwei Londoner
      Fischhndlern gegen einen hansischen Kaufmann vor dem Gericht der
      Sheriffs verhandelt und dann vor den Mayorscourt gezogen. Das
      Gericht des hansischen ltermanns scheint ausgeschaltet. Hans. U.
      B. VI n. 273. Da der ltermann der Deutschen Hanse bis zum Beginn
      des 14. Jahrhunderts das Recht, Schuldklagen gegen einen Hansen zu
      entscheiden, besessen hat, wird verstndlich, wenn wir das S. 177
      Anm. 3 Gesagte bedenken. Da der hansische ltermann damals auch
      englischer Brger war, konnte ihm die Entscheidung dieser Prozesse
      anvertraut werden. Dem landfremden ltermann des 14. und 15.
      Jahrhunderts entzog man aber mit Recht diese Befugnis.

 57:  Lappenberg n. 106  3.

 58:  HR. II 3 n. 288  74.

 59:  Lappenberg n. 106  1,7, Hans. U. B. X n. 576  2.

 60:  Hans. U. B. V n. 229, 234, VIII n. 154, Lappenberg n. 106
       45-49.

 61:  Vgl. Daenell II S. 400.

 62:  Hans. U. B. V n. 438, Lappenberg n. 106  23.

 63:  HR. II 1 n. 50.

 64:  Hans. U. B. V n. 438.

 65:  Nach Lappenberg n. 45 hatte das Kontor drei Klerks. Aus den
      Hanserezessen und hansischen Urkundenbchern knnen wir aber immer
      nur zwei Sekretre zu gleicher Zeit nachweisen. Siehe die Liste
      der Sekretre auf S. 191 f.

 66:  Lappenberg n. 45, Hans. U. B. IX n. 439  8, 12, 59-62, 84, 88,
      113, 119, 120, 540  39, 40, 45, 638  5, 6, 10, 64, 83, HR. II
      7 n. 341, III 1 n. 347.

 67:  Als "des ghemeinen copmans overste alderman van al Engellant"
      unterzeichnete 1383 Walworth einen Beschlu des Kaufmanns. Das
      Londoner Kontor nannte ihn 1385 "unse overste alderman". Hans. U.
      B. IV. n. 768, 835, VIII n. 43, 534, IX n. 105  16, 23, 490 (S.
      347), HR. II 3 n. 649  13. Die bereinkunft von 1282 ging zwar
      ursprnglich allein die hansische Niederlassung in London an; aber
      da der englische ltermann auch den Titel "oberster ltermann"
      fhrte, und besonders da seine Ttigkeit als Justiziar sich auf
      alle hansischen Kaufleute in England erstreckte, so glaube ich,
      da Wirrer S. 493 unrecht hat, die Befugnisse des englischen
      ltermanns auf das Londoner Kontor zu beschrnken. Richtig ist
      dagegen, da es nur einen englischen ltermann mit dem Sitz in
      London gab.

 68:  Die Annahme, da erst seit 1282 die Kaufleute von der Gildhalle
      einen Londoner Brger zum ltermann whlten, ist, wie ich glaube
      S. 177 Anm. 3 gezeigt zu haben, nicht richtig. Anders Lappenberg
      S. 18 f., Wirrer S. 489 ff., Daenell I S. 57. -- Erst seit den
      achtziger Jahren des 14. Jahrhunderts lt sich mit Sicherheit
      nachweisen, da in London der "hansische" und der "englische"
      ltermann nebeneinander bestanden. 1383 unterzeichneten eine
      Verordnung des Kaufmanns die lterleute der hansischen
      Niederlassungen zu London, Boston, Yarmouth und Hull und William
      Walworth als oberster ltermann des gemeinen Kaufmanns. Hans. U.
      B. IV n. 768. Es ist anzunehmen, da auch der unmittelbare
      Vorgnger von Walworth, der 1381 als verstorben bezeichnete
      Londoner Alderman Aubrei, und vielleicht auch der in den vierziger
      Jahren mehrfach als ltermann der Deutschen Hanse bezeugte
      Londoner Mayor Johann Hamond "englische" lterleute waren. Hans.
      U. B. III n. 42, 78, IV n. 709. Daraus wrde folgen, da die
      hansischen Kaufleute unter Eduard III., vielleicht schon in der
      ersten Hlfte seiner Regierung, in London und anderwrts begonnen
      haben, lterleute zu whlen, die nicht englische Brger waren.
      Diese waren seitdem die eigentlichen Leiter der Niederlassungen.
      Daneben whlten aber die Hansen weiter einen Londoner Brger zum
      ltermann.

 69:  Es scheint damals die Anschauung bestanden zu haben, da der
      englische ltermann nur aus den Londoner Aldermen genommen werden
      drfe. So erklrten die Dinanter 1465 dem Markgrafen Markus von
      Baden: des 24 personnes nommes aldersman, lesquelx ont la gouverne
      de la cite de Londres, puellent les dis de la Hanse esliere et
      instituer ung diceux, lequel fait seriment outre et aveuc les
      privileges, quilz saielles du roy, deulx sourtenir leurz ditez
      franchiesez, qui sont grandes en pleuseurs cas. Hans. U. B. IX n.
      172.

 70:  Hans. U. B. I n. 902, VI n. 658, VIII n. 892.

 71:  Heinrich Frowik wurde 1442 zum ltermann gewhlt, wird 1457 in
      einem Beschlu des Kaufmanns als ltermann erwhnt; 1460 starb er.
      Hans. U. B. VIII n. 534, 892, Lappenberg S. 157. Siehe die Liste
      der englischen lterleute und Justiziare auf S. 192.

 72:  Lappenberg n. 45.

 73:  Hans. U. B. III n. 42, 71, 78, V n. 778, Hans. Gesch. Qu. VI
      n. 128.

 74:  Das Kontor solle beweisen, dat de Engelsch alderman eyn geburlik
      rijchter in der saken gewest were, want yt sus klaer ind wijtlik
      ys, dat de koeppman gefrijet ys, dat sij mit oeren selffs
      alderlueden ind anderen van der Dutschen nacien dat recht
      besijten. Hans. U. B. VIII n. 43, HR. II 3 n. 649  13.

 75:  Hans. U. B. II n. 31  8, VIII n. 888, 892.

 76:  Lappenberg n. 45, Hans. U. B. IX n. 439, 440, 540, 560, 590, 638,
      639, HR. III 1 n. 347.

 77:  London erhielt eine ewige Rente von 70  3 s 4 d und eine
      zweiunddreiigjhrige von 13  16 s 8 d, der Pfarrer von
      Allerheiligen eine solche von 13  6 s 8 d; auerdem bestanden
      noch mehrere kleinere Renten. HR. II 7 n. 287, 288, III 1 n. 347
       11, Hans. U. B. X n. 374, 376, 1041, S. 706 Anm. 1.

 78:  Lappenberg n. 106  1,9, 7,1, HR. II 2 n. 82  7, III 4 n. 79
       206, 207, Hans. U. B. VIII n. 435  2.

 79:  Hans. U. B. IV n. 768, X n. 477  9, HR. I 8 n. 909, II 7 n. 338
       194,7, 203,7.

 80:  Hans. U. B. V n. 1134  1, HR. II 7 n. 338  169. Die Einnahmen
      aus den Mieten betrugen von 1475-81 zusammen 550 ; die aus dem
      Scho und den Brchen 1467 195  und 1468 115 . Die
      Gesamteinnahmen des Kontors betrugen 1468 250 . Hans. U. B. X
      n. 440  2, 560  1-5, HR. III 1 n. 347  3, 4.

 81:  Hans. U. B. IV n. 768, 786, Hans. Gesch. Qu. VI n. 277.

 82:  Diese beiden werden 1386 in den preuischen Klageartikeln
      "aldirlute von den Duthschen" genannt. HR. I 3 n. 199  5. Da es
      nur einen ltermann gab, ist die Bezeichnung nicht genau.

 83:  Hans. Gesch. Qu. VI n. 261. Es lt sich nicht nachweisen, da der
      1375 erwhnte Frowin Stopyng aus Lbeck nach England gehandelt
      hat; wohl aber wissen wir, da ein Frowin Stopyng aus Kln 1388 in
      England war. Lb. U. B. IV n. 255, Hans. U. B. IV n. 934, 945.

 84:  Hans. U. B. V n. 260, Hans. Gesch. Qu. VI n. 266 und Anm. 4.

 85:  Hans. U. B. VI n. 116 und Anm. 2, 975.

 86:  HR. II 1 n. 319.

 87:  1438 schrieb der Kaufmann zu Antwerpen an den Hochmeister: wand he
      (nmlich Joh. van dem Wolde) was up de tiid und es noch een copman
      up eme selven und alderman des copmans van der henze to Londen in
      Engeland. HR. II 2 n. 262, 638.

 88:  Seit 1437 fhren fter mehrere die Bezeichnung ltermann. Man
      unterscheidet dann nicht zwischen dem ltermann und den
      Beisitzern. HR. II 3 S. 174, n. 288  10, Hans. U. B. VIII n. 35,
      215  53.

 89:  HR. II 3 S. 484.

 90:  HR. II 3 S. 537, Hans. U. B. VIII n. 272, 415 und Anm. 3.

 91:  Hans. U. B. VIII n. 745, S. 605 Anm. 3, HR. II 5 n. 161  7, 263
       5.

 92:  Gegen eine Verordnung des gewesenen ltermanns Klaus Swarte legte
      1461 Hermann von Wesel Verwahrung ein. Swartes Amtszeit mu nach
      den Namen der Kaufleute, die Hans. U. B. VIII n. 998, 999 und Anm.
      3 erwhnt werden, in die fnfziger Jahre fallen.

 93:  Heinrich Nederhoff lt sich zwischen 1464 und 1468 in England
      nachweisen. HR. III 1 n. 21, Hans. U. B. IX n. 134, 355, 412, X
      n. 735.

 94:  Hans. U. B. IX n. 439  17.

 95:  Hans. U. B. X n. 576  2.

 96:  Hans. U. B. IX n. 439  115, 482  1, X n. 576  2.

 97:  Diese beiden waren lterleute der Klner Sonderhanse. Hans. U. B.
      IX n. 540  160, 548, 555, 560  14.

 98:  HR. II 7 n. 311, 338  193, 340 (S. 572).

 99:  Hans. U. B. X n. 516, HR. II 7 n. 311.

 100: Hans. U. B. X S. 706 Anm. 1, HR. II 7 n. 311, III 1 n. 265.

 101: Hans. U. B. X S. 734 Anm. 2, HR. III. 3 S. 390.

 102: HR. III 1 n. 582  59, 2 n. 26  15, Lappenberg n. 146.

 103: Hans. U. B. X S. 706 Anm. 1, HR. III 1 n. 265.

 104: HR. III 2 n. 26  15, 392, 496  296, 3 n. 292.

 105: HR. III 3 n. 381, 4 n. 8  2, 18, 79  95, 150  6, 174.

 106: HR. III 7 n. 110  7, 203  6. Lutken Burinck war, wie aus HR. III
      7 n. 203  7, 20 hervorgeht, nicht ltermann, gehrte wohl aber
      mit zum Vorstande.

 107: HR. III 7 n. 348.

 108: Die beiden Zahlen bedeuten das erste und letzte Jahr seiner
      Erwhnung in den hansischen Urkunden. Sie werden ungefhr mit dem
      Jahr seiner Anstellung und dem seines Ausscheidens aus dem Dienst
      des Kontors bereinstimmen. Ebenso bei den anderen Sekretren.

 109: Hans. Gesch. Qu. VI n. 128, Hans. U. B. III n. 42, 78, IV n. 709,
      V n. 778, VI n. 612, 651, VIII n. 888, 892, IX n. 250, X n. 699,
      891, 1124, Lappenberg S. 157, Schanz II S. 430 und Anm. 1.




Schlu.


ber zwei Jahrhunderte haben die Hansen ihre hervorragende Stellung im
englischen Handelsleben behauptet. Wie sehr auch bisweilen ihrem Handel
zugesetzt wurde, so haben doch alle diese Angriffe ihn nie entscheidend
getroffen. Noch unter Heinrich VIII. hatte der hansische Handel in England,
wie wir sahen, einen recht betrchtlichen Umfang. Erst als Elisabeth ihre
ganze Macht fr die Bestrebungen und Forderungen ihrer Kaufleute einsetzte
und mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln Handel und Schiffahrt
ihres Landes frderte, wurde dies anders. Die hansischen Kaufleute
wurden in kurzer Zeit nicht blo vom englischen Boden beinahe vllig
verdrngt, sondern die Englnder drangen auch in die hansischen
Handelsgebiete ein und grndeten in Emden, Hamburg und Stade
Niederlassungen. 1579 tat Elisabeth den letzten Schritt. Sie hob die
hansischen Privilegien auf und stellte die Hansen den brigen Fremden
gleich.

Es darf uns nicht Wunder nehmen, da die Hansen der Vergewaltigung ihrer
Rechte keinen Widerstand entgegensetzten. Sie waren dazu nicht mehr
imstande. 1579 hatten sie nicht mehr dieselbe Macht wie hundert Jahre
frher, als sie zum Schutze ihrer Freiheiten gegen England den Kampf
aufnahmen. Schwere Schlge waren der Hanse inzwischen zugefgt worden.
In der Grafenfehde hatten die Stdte eine schwere Niederlage erlitten.
Dnemark war seitdem die fhrende Macht in der Ostsee. Die Folgen dieser
Niederlage waren fr die Hansen noch schlimmer. Die Niederlnder konnten
sich ungehindert in der Ostsee ausbreiten, und schon um die Mitte des
Jahrhunderts war die Fhrung in dem ost-westlichen Warenaustausch,
welcher die Grundlage der hansischen Handelsstellung gewesen war, auf
jene bergegangen. Zur selben Zeit wurde den Hansen noch ein anderes
wichtiges Handelsgebiet entrissen. Schweden, das sich nach der Auflsung
des livlndischen Ordensstaates zum Herrn von Estland gemacht hatte,
verbot 1562 den Handel nach Narwa. Noch einmal, es war das letzte Mal,
wagte Lbeck den Kampf um seine Handelsstellung. Aber einen Erfolg
konnte es in dem siebenjhrigen, blutigen Kriege nicht erringen.
Schweden hielt das Verbot der Narwafahrt auch nach dem Stettiner Frieden
aufrecht. Unter den Hansestdten selbst trat die Uneinigkeit strker als
je hervor. Die Hanse war in voller Auflsung begriffen. In dem Kampf mit
England trennte sich Hamburg von der hansischen Sache. Es gestattete
1567 den englischen Kaufleuten, als sie Antwerpen verlassen muten, in
seinen Mauern eine Niederlassung zu grnden, und gewhrte ihnen groe
Handelsfreiheiten.

Nicht haben die Englnder durch ihre grere Befhigung im Seewesen ber
die Hansen den Sieg davongetragen. Da diese jenen an Tchtigkeit in
Handel und Schiffahrt nicht nachstanden, haben die jahrhundertelangen
vergeblichen Bemhungen der englischen Kaufleute, dem hansischen Handel
Abbruch zu tun, zur Genge bewiesen. Der Kampf zwischen der Hanse und
England war ein politischer. Dem Volke, das die grere politische Macht
in die Wagschale werfen konnte, mute in ihm der Sieg zufallen. Der
Hanse fehlte gegenber der zielbewuten und tatkrftigen nationalen
Politik Englands der Rckhalt eines mchtigen Staates. Kaiser und Reich
hatten kein Verstndnis fr den Kampf der Stdte um die deutsche
See- und Handelsherrschaft. Als sich die Hansen in ihrer Not an das
Reich wandten, fate dieses zwar wiederholt Beschlsse gegen die
Englnder und gab Proteste ab, aber niemand dachte daran, die Beschlsse
in die Tat umzusetzen. Die einzige Folge der kaiserlichen Mandate war
vielmehr, da Elisabeth sie zum Vorwand nahm, um den Stalhof zu
schlieen und den hansischen Kaufleuten jeden Handel in England zu
verbieten.




 Verlag von Karl Curtius in Berlin W. 35

 Abhandlungen zur Verkehrs- und Seegeschichte

 im Auftrage des Hansischen Geschichtsvereins
 herausgegeben von
 DIETR. SCHFER.


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 erklren und einen Abri der Geschichte der Weltpolitik zu geben.


 J. H. Breasted,
 Professor fr gyptologie an der Universitt Chicago

 Geschichte gyptens
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 | 2. Band|Muthesius, Dr. Ing. Herm., Die Einheit der          |       |
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 | 4. Band|Thirlmere, R., Kaiser Wilhelm II.                   |M. -.60|
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 | 5. Band|Lhotzky, Dr. Heinrich, Zukunft der Menschheit       |       |
 |        |      I. Die Entwicklungsfrage                      |M. -.80|
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 | 8. Band|Gremann, Lic. Dr. H. Prof., Palstinas Erdgeruch   |       |
 |        |in der israelitischen Religion                      |M. 1.80|
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 | 9. Band|Forke, Prof. Dr. A., Die Vlker Chinas              |M. 1.--|
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 |10. Band|Plehn, Prof. Dr. Alb., ber Beri-Beri und ihre      |       |
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 |        |Unternehmungen in den warmen Lndern                |M. -.60|
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 |11. Band|Mannhardt, Dr. W., Landrichter, Aus dem             |       |
 |        |englischen und schottischen                         |M. -.60|
 |        |Rechtsleben                                         |       |
 |        |                                                    |       |
 |12. Band|Gerland, Prof. Dr. Hr., Die englische               |       |
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 |        |                                                    |       |
 |13. Band|Flckher, Leg.-Rat., A. von, Was mu der            |       |
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 |15. Band|Cla, H. u. Reventlow Graf E. zu, Reinertrag        |       |
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 |19. Band|Die Juden in Deutschland. Von einem jdischen       |       |
 |        |Deutschen                                           |M. 1.--|
 |        |                                                    |       |
 |20. Band|Wachenfeld, Hugo, Republik oder Kaisertum           |M. 1.--|
 |        |                                                    |       |
 |21. Band|Below, Dr. G. von, Das parlamentarische Wahlrecht   |M. 2.--|
 |        |                                                    |       |
 |22. Band|Schubring, Dr. Paul, Shakespeare und                |       |
 |        |Rembrandt -- Hamlet                                 |M. 1.--|
 +-------------------------------------------------------------+-------+
 |           Verlag von Karl Curtius in Berlin W. 35                   |
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End of Project Gutenberg's Die Hanse und England, by Friedrich Schulz

*** END OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK DIE HANSE UND ENGLAND ***

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Section  2.  Information about the Mission of Project Gutenberg-tm

Project Gutenberg-tm is synonymous with the free distribution of
electronic works in formats readable by the widest variety of computers
including obsolete, old, middle-aged and new computers.  It exists
because of the efforts of hundreds of volunteers and donations from
people in all walks of life.

Volunteers and financial support to provide volunteers with the
assistance they need are critical to reaching Project Gutenberg-tm's
goals and ensuring that the Project Gutenberg-tm collection will
remain freely available for generations to come.  In 2001, the Project
Gutenberg Literary Archive Foundation was created to provide a secure
and permanent future for Project Gutenberg-tm and future generations.
To learn more about the Project Gutenberg Literary Archive Foundation
and how your efforts and donations can help, see Sections 3 and 4
and the Foundation web page at https://www.pglaf.org.


Section 3.  Information about the Project Gutenberg Literary Archive
Foundation

The Project Gutenberg Literary Archive Foundation is a non profit
501(c)(3) educational corporation organized under the laws of the
state of Mississippi and granted tax exempt status by the Internal
Revenue Service.  The Foundation's EIN or federal tax identification
number is 64-6221541.  Its 501(c)(3) letter is posted at
https://pglaf.org/fundraising.  Contributions to the Project Gutenberg
Literary Archive Foundation are tax deductible to the full extent
permitted by U.S. federal laws and your state's laws.

The Foundation's principal office is located at 4557 Melan Dr. S.
Fairbanks, AK, 99712., but its volunteers and employees are scattered
throughout numerous locations.  Its business office is located at
809 North 1500 West, Salt Lake City, UT 84116, (801) 596-1887, email
business@pglaf.org.  Email contact links and up to date contact
information can be found at the Foundation's web site and official
page at https://pglaf.org

For additional contact information:
     Dr. Gregory B. Newby
     Chief Executive and Director
     gbnewby@pglaf.org


Section 4.  Information about Donations to the Project Gutenberg
Literary Archive Foundation

Project Gutenberg-tm depends upon and cannot survive without wide
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increasing the number of public domain and licensed works that can be
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array of equipment including outdated equipment.  Many small donations
($1 to $5,000) are particularly important to maintaining tax exempt
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where we have not received written confirmation of compliance.  To
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While we cannot and do not solicit contributions from states where we
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International donations are gratefully accepted, but we cannot make
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Please check the Project Gutenberg Web pages for current donation
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Professor Michael S. Hart was the originator of the Project Gutenberg-tm
concept of a library of electronic works that could be freely shared
with anyone.  For thirty years, he produced and distributed Project
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