The Project Gutenberg eBook of Der Mord am Polizeiagenten Blau This ebook is for the use of anyone anywhere in the United States and most other parts of the world at no cost and with almost no restrictions whatsoever. You may copy it, give it away or re-use it under the terms of the Project Gutenberg License included with this ebook or online at www.gutenberg.org. If you are not located in the United States, you will have to check the laws of the country where you are located before using this eBook. Title: Der Mord am Polizeiagenten Blau Author: Eduard Trautner Editor: Rudolf Leonhard Release date: February 12, 2022 [eBook #67381] Language: German Original publication: Germany: Die Schmiede, 1924 Credits: Jens Sadowski and the Online Distributed Proofreading Team at https://www.pgdp.net. This book was produced from images made available by the HathiTrust Digital Library. *** START OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK DER MORD AM POLIZEIAGENTEN BLAU *** AUSSENSEITER DER GESELLSCHAFT – DIE VERBRECHEN DER GEGENWART – AUSSENSEITER DER GESELLSCHAFT – DIE VERBRECHEN DER GEGENWART – HERAUSGEGEBEN VON RUDOLF LEONHARD BAND 3 VERLAG DIE SCHMIEDE BERLIN DER MORD AM POLIZEIAGENTEN BLAU VON EDUARD TRAUTNER VERLAG DIE SCHMIEDE BERLIN EINBANDENTWURF GEORG SALTER BERLIN Copyright 1924 by Verlag Die Schmiede Berlin EINLEITUNG. Der Fall des ermordeten Polizeispitzels Karl Blau interessiert nicht so sehr wegen der beteiligten Personen; selbst nicht wegen der des Ermordeten. Dieser scheint nach den in der Verhandlung vorgebrachten Bekundungen ein geistig unbedeutender und sittlich minderwertiger Mensch gewesen zu sein, den höchstens der Fanatismus seiner Beschränktheit gefährlich machte; jene treten als Persönlichkeiten überhaupt nicht hervor: man zweifelt, ob man Akteure vor sich hat, ob Statisten; denn man erkennt weniger Individuen, als Funktionäre unsichtbarer Strömungen und Bewegungen. Befangen und fast entselbstet sind sie schemenhaft undurchdringbar in Zusammenhängen und Herkunft: so wie die Tat – die zufällig sichtbar wurde aus einem verborgenen Mechanismus, in dessen sonst geräuschlosem Ablauf sie eine vielleicht unwichtige Masche ist; nur eine Masche, die dem Staatsanwalt Einschreiten gebot. Ein politischer Prozeß, – wie ein ähnlicher, gleichartig farblos in den Persönlichkeiten und gleichartig undurchdringlich, morgen wie heute bekannt werden mag: – und dies berechtigt den Versuch, den Fall zu erörtern. Denn der Boden, dem er entspringt, ist zwar verborgen und übersehen, doch heute wie damals vorhanden; er arbeitet und gärt, und tritt morgen vielleicht schon in Erscheinung; es ist die unterirdische Bewegung, die politisch unruhige Zeiten trägt; das vulkanische Rollen, das Revolutionen und Restaurationen vorausgeht, nachfolgt und sie begleitet. – Je ferner und entrückter ein Ding ist, desto einfacher wird es, es klar zu betrachten, falls Betrachtung überhaupt statt hat; denn: der Tätige jeden Berufes lebt einen Alltag, dessen Oberflächen ihm keine Tiefen verbergen. Wo ihm Verwicklungen klaffen, hilft ihm ein knapp formuliertes Urteil – das Schlagwort – jene Sicherheit zu bewahren, die seiner Wirksamkeit Voraussetzung ist. Wenn aber Liebe und Haß, Verzweiflung und Angst die Gemüter erregen, trübt sich der Blick, und: wo jeder im tiefsten beteiligt, bereit und gezwungen ist sich und das Letzte einzusetzen, dort ist man blind!, auch ohne zu rasen ... muß es sein, um den Schritt ins Morgen zu wagen! Nun war des letzten Dezenniums Ablauf so rasch und hat so brutal mit uns gehandelt, daß niemals das Heute Zeit ließ, an das Vorher zu denken. Natürlich wissen wir alle Viel und Zu-Vieles aus diesen Jahren; so viel, daß dessen Last uns ängstigte und nicht mehr tragbar war. Da setzten wir an Stelle der Wahrheit leicht benutzbare Urteile, nach ihrem Propagandawert ausgewählt! Und machten die Gegenwart uns dadurch erträglich ... Wir haben eine tote Vergangenheit; nicht etwa, daß sie leer wäre; nur: sie ward nie lebendig. Wir deckten unsere Erinnerungen mit unseren Formulierungen zu ... und eiferten uns in die Berechtigung unserer Ziele. Doch, – die Schufte sind selten; häufiger sind schon die Hanswurste, und die weitaus überwiegende Mehrzahl der Menschen erhebt berechtigten Anspruch darauf, für gute Bürger und gute Patrioten zu gelten. Und: man wird auf der ganzen Erde zusammen nicht so viel Mut finden, um nur ein Drittel eines Volkes zu den Verbrechern zu machen, die sie gegenseitig sich schimpfen. Wer also nicht bereit sein will, in politischen Dingen des Gegners nur Gemeinheit zu sehen und Niedertracht, muß das Bild all der Jahre wecken: ohne Betrachtung der politischen Lage der breiten Massen und ihrer Gestaltung unter dem Einfluß des Nachkrieges ist es unmöglich, dem Fall Blau gerecht zu werden – soweit überhaupt Möglichkeit ist, durch dieses Dunkel zu dringen, denn: In der Aufklärung, wie der Prozeß sie gibt, sind die letzten Enden und Fäden verborgener Bestrebungen eben erkennbar; man sieht in der aufgerissenen Wunde zerfetzte Sehnen und weiß, daß im Lebenden, irgendwo hinter dem Sichtbaren, Wille sitzt und Gehirn. Aber es ist unmöglich, diesen Spuren zu folgen; eine Spanne weit sind sie zu ahnen, dann kommt das Uferlose. Die Ganzheit entzieht sich stumm und unfaßbar jeder Betrachtung. DER BODEN. Die Außenseiter. Jede bisherige Art der menschlichen Gesellschaft fand im Urteile der Betrachter das eine Wort: daß sie schlecht sei und berechtigten Anforderungen nicht genüge. Der nächste Satz war, daß sie notdürftig funktioniere. Darüber hinaus zeigten sich die Verschiedenheiten, trennten sich die Wege: die einen betonten das Wort „funktionieren“, während die anderen das „notdürftig“ rot unterstrichen. Ein Lebendiges sollte man nicht an Hand mechanischer Vorstellungen erörtern, – aber unsere Sprachen sind nach diesen und Mathematik geformt und für deren Bedürfnisse durchgebildet: So vergleicht man die Gesellschaft mit einer riesigen und sehr komplizierten Maschine. Aber man muß sich erinnern, daß die Gesellschaft aus einer Unzahl Einzelmenschen mit persönlichem Schicksal besteht; und, daß sie nicht alle Menschen umfaßt: außerhalb stehen andere, die in anderen Gesellschaften organisiert sind, und solche, die kaum irgendwo zugehören. Es gibt mehrere solcher Maschinen, die sich berühren und in manchem durchdringen: es braucht schon Gewalt, um eine allein zu betrachten. Doch auch an der einzelnen ist nichts, was fest ist. Nicht nur, daß die Menschen altern, sich ändern, wechseln; auch die Gruppen von Menschen, die Teile der Maschine, wandeln sich in ihrer Struktur, ihrer Leistung und sogar ihrer Notwendigkeit für das Ganze. So ist auch dieses einer dauernden Umbildung unterworfen, die oftmals das Schwergewicht zwischen den einzelnen Sphären (z. B. Landwirtschaft, Wehrmacht, Geldwesen, Beamtentum usw.) verlagert und für immer verschiebt. Die Mittelpunkte der Konsolidierung und Kristallisation sind selbständig und suchen vielfach unabhängig voneinander den Bau zu durchdringen; ein Ringen um die Hegemonie findet statt, und neben den Tendenzen, die auf Befestigung zielen, laufen Prozesse der Auflösung und der Rückbildung einher: Dies erfordert eine angemessene Beweglichkeit der einzelnen Elemente und bedingt besonders an den Berührungszonen der einzelnen Gebiete eine beträchtliche Lockerheit des Gefüges. Nur so kann der Organismus die starke Reibung dort und hier die lose Verknüpfung ertragen. Wo immer man eine Bevölkerungsgruppe abtastet, wird man an ihren Grenzen finden, daß sie zerfasert und allmählich oder verzackt in andere Gruppen überfließt. Dort, an den Grenzschichten, findet man diese elastischen und beweglichen Elemente. Im Inneren der Gesellschaft füllen sie als Zwischenhändler, Kommissionäre usw. vorhandene Lücken aus und überbrücken sie; an den freien Außenflächen aber vermögen sie sich zu entfalten und blühen aus als Künstler, Gelehrte, Propheten, oder entwickeln sich zu Feinden und Verbrechern – je nachdem die Verhältnisse gelagert sind und je nach dem, was die bestehende Form mit diesen Gliedern anzufangen weiß, –: bis fortschreitende Entwicklung vielleicht gerade von diesen Zonen aus neue und umwälzende Mittelpunkte zur Geltung bringt. Darum ist auch eine andere Betrachtung der Gesellschaft möglich: im Gegensatz zu den starren und durchkonstruierten Teilen der Maschine stellt jenes schmiegsame Milieu das Bewegliche, Gärende und so das Lebendige dar, das zeugt und stirbt. Man kann also das Geordnete als gegeben und nicht weiter anregend statistisch aufnehmen: in den Zwischenschichten aber das fruchtbare und fortbildende Element untersuchen: den Ausgangspunkt der Entwicklung – und vielleicht besteht der wesentliche Teil praktischer Innenpolitik im Versuch der Erkenntnis und richtigen Voraussicht, im Auffangen der so bedingten Verschiebungen. – Der Sprachgebrauch wird diese abseits des stabilen Kreislaufs wirksamen Existenzen als Außenseiter bezeichnen. Der Außenseiter ist demnach kein aus der Bahn geschleudertes Individuum, sondern ein der Gesellschaft und jeder noch nicht verknöcherten Gesellschaft notwendiges Milieu. Zwangsläufig wird der einzelne in diese Schicht getrieben; zum Teil, weil er den benachbarten Stabilisierungstendenzen weniger geneigt und von ihnen abgedrängt wird, zum anderen Teil, weil die vorhandene Lücke von irgendwoher ihn ansaugt. Selbstverständlich wird eine gewisse Auslese der Charaktere stattfinden, aber ebenso sehr erwartet das Milieu den Menschen! Die Idee der Gesellschaft allein setzt schon als gegeben den Außenseiter; die Art ihres Aufbaues bedingt die Rolle, die er zu spielen hat, und so, wie sie der vorhandenen Lage entspricht, wird jener fördernd oder auflösend oder erneuernd wirken. Aber, was stetig sich ändert, verschiebt und anpaßt, wird nie der Idee entsprechen; bestenfalls ist es ein Angleichen, das Reibungen, Härten und Stöße nicht ausschließt: sondern aushalten muß. Diese Erschütterungen möglichst bald abzufedern – im Interesse des Ganzen – ist nötig und die Wirklichkeit ist nicht wählerisch in den Mitteln. Der Außenseiter erfüllt eben eine Lücke, die besteht und Erfüllung fordert; erst sekundär erweist sich die Wirksamkeit des neuen Gebildes für die weitere Gestaltung des Ganzen. * * * * * Eine der kompliziertesten Arten des Außenseitertums ist die politische: von den überragenden Köpfen, die zwischen und über den Parteien und Völkern stehen, zu den vaterländischen Märtyrern und den Verbrechern, die mit Raub und Erpressung arbeiten, von da wieder zu den Fälschern, Schwindlern und politischen Hochstaplern sind schwebende Übergänge vorhanden. Diese Verhältnisse zu erörtern, wäre eine langwierige Arbeit für sich, die hier nicht in Betracht kommt. Der vorliegende Fall spielt im Jahre 1919, und um diese Zeit (kurz nach dem Zusammenbruch und vor der Organisation und Politik der Geheimbünde) herrschten in Deutschland Zustände, die mit denen vor dem Krieg und entsprechenden Parallelen wenig Verwandtschaft haben. Selbst heute hat sich schon so viel geändert, daß es am geratensten ist, das damalige Chaos und seine Entstehung zu schildern – auf die Gefahr hin, Bekanntes zu wiederholen. Der Krieg. Das kurzsichtige Zusammenspiel etwa eines Dutzends sich hintereinander versteckender Männer hatte im Jahre 1914 die Länder Europas an einen Abgrund gebracht, vor dem sie nicht mehr zu retten waren. Im August setzten die Kriegserklärungen ein: da ergriff alle Kreise der Bevölkerung ein Zustand unpersönlicher Erregung, ein Gefühl der Befreiung und ein Drang, sich zu opfern. Nur wenige vermochten, sich diesem Zwang zu entziehen: solche, deren persönliche Welt vom Ganzen des Volkes gelöst und in kosmopolitischer Seinsart verankert war: sie schwiegen damals, wie sie heute und immer tun; und, wenn sie gesprochen hätten, hätte es niemand vernommen. Solche, die aus überzeugter Gegnerschaft zum bestehenden System und seiner Politik protestierten: und diese wurden eingesperrt. Die anderen alle waren im Strom. Alle! Und es ist unrecht, den heutigen Sozialisten, Internationalisten und Pazifisten vorzuwerfen, daß sie es waren; viel eher wäre berechtigt, denen, die, ängstlich an Halme und Balken sich klammernd, in der Heimat verblieben, ihren Mangel an Gemeinsinn nachzutragen. Das ganze Volk war einig, die Atmosphäre war zu drückend gewesen, als daß sie nicht jeden ergriffen hätte! Dies Bild änderte sich erst mit der Zeit: Im Herbst bereits konnten Verständige sehen, daß der Krieg lange dauern würde und durch Siege allein nicht zu gewinnen war. Doch die Verständigen schwiegen und dienten: Man war Soldat (– und der Krieg wurde daran verloren, daß man zuviel Soldat war!). Die großen Siege von 1915 und 16 rissen das Geschehen ins Grandiose; und verwischten den Blick. Das Ausmaß der Ereignisse war so übermenschlich, daß die Möglichkeit einer Niederlage zu grauenvoll war, um ihren Gedanken zu wagen. Es mußte das Letzte geopfert werden zu irgendeinem, zum möglichen Ziel: die Männer, die 1914 gebangt hatten vor der Schwere der übernommenen Bürde, sahen, daß nur das Äußerste, das Unmögliche sie rechtfertigen konnte: Siegfrieden; es mußte gesiegt sein, sonst war alles verloren! Schon das Zurück überlegen war ein Verbrechen und dessen Folgen mußten furchtbar sein! – [Anmerkung zur Transkription: Facsimile eines Flugblattes.] Wir müssen siegen! Am kommenden Sonnabend, abends 8 Uhr große öffentliche Versammlung im Harmoniesaale Wir fordern: Krieg bis zur siegreichen Entscheidung! Wir wollen: den Frieden der Sicherheit, den Frieden, der unserer Toten wert ist! Wir verlangen: Rückerstattung der Kriegskosten, militärische und industrielle Sicherungen, besonders der Westfront, koloniale Berichtigungen! Wir fordern unsern Platz auf der Welt! Durchhalten! Aushalten! Maul halten! Wir müssen siegen! Deutsche Vaterlandspartei. Der Ortsvorstand. Die Mehrheit der Bevölkerung, besonders die Truppe, trug den Krieg wie einen Beruf: sie wälzte Verantwortung auf die Höheren ab, erfüllte stumm ihre Pflicht und schonte sich nicht. Selbst in den Kreisen hinter der Front, die man nicht immer lobend erwähnte, blieb bei aller lokalen Verlottertheit kein Appell ohne Wirkung; man war nicht mehr begeistert, wie in jenem August; und mußte nicht unbedingt an der Spitze sein: doch war man jederzeit bereit, wenn nötig, das Letzte zu geben. Es gab keine Außenseiter, es gab keine Beweglichkeit! Sicher, die Kriegswirtschaft arbeitete mit ungeheuren Verlusten und Spesen, aber sie funktionierte und – wenn man tausendmal manches hätte ändern und bessern können: ohne die Versteifung und Verstählung um einen einzigen Kern ging es nicht! Wenn nicht dieser ganze Staat eisern und ehern _eine_ Maschine war, ohne Reibung und ohne Leerlauf nur Härte: dann war heiler Ausgang unmöglich. Wenn er überhaupt möglich war! – Es ist für die Einheitlichkeit der nationalen Bewegung beweisend, daß Widerspruch gegen den Krieg erst dann weitere Kreise zog, als Männer an exponierten und orientierten Plätzen die Möglichkeit des Sieges verneinten und jedes weitere Opfern als unnütz und die Lage verschlimmernd zu erkennen glaubten; und hier fand der entscheidende Bruch in der Psyche während des Krieges statt: die einen sagten: „Wir können nicht zurück!“ und bissen die Zähne ineinander; die anderen fühlten: „Wir müssen zurück!“ und schwiegen; und warteten auf den besseren Augenblick. _Beide fühlten sich schuldig._ 1918. Die Begeisterung jenes heißen Augusts war mit den Jahren ernster Gefaßtheit gewichen; 1918 wandelte sie sich in beengenden Druck. Man wußte, daß man nicht siegen konnte; man wußte, daß die leichten Möglichkeiten zum Frieden vorüber waren; man wußte, daß zuviel unwiederbringlich vorüber war und fühlte sich angstvoll und unfrei. Jedenfalls, die Verantwortlichen taten nichts, einen Ausweg zu finden: wie gelähmt folgten sie der Entwicklung, und selbst die erkannte Wahrheit vermochte keinen Entschluß zu reifen. Und unverantwortlich waren nur die niedrigsten Gruppen: die einfachen Soldaten und die in der Kriegsindustrie zusammengepferchten Arbeiter, das hungernde Volk! Gerade die Masse dieser Unverantwortlichen – die gehorchte und litt im Vertrauen auf den Erfolg – gerade dieses Vertrauen forderte entscheidende Tat ... Aber man war schon zu weit! So hofften die einen auf allgemeine Zermürbung, die anderen bangten vor der erkannten Gefahr; beide hielten sich dadurch aufrecht, daß sie ihre individuelle Pflicht erfüllten. Dabei war das System nur für den Sieg gebaut! Jede andere Lösung war unerträglich; das Letzte war auf die einzige Karte gesetzt! Die ganze Maschine des Staates war derart überkonstruiert und versteift, daß sie die geringste Abweichung weder ertragen, noch überstehen konnte; sie mußte springen. – Man spricht von Unterwühlung der Front und nennt die paar Streiks, die paar Meutereien, nennt die wenigen Namen, die während des ganzen Krieges ungehört widersprochen hatten: man suche nicht Sündenböcke! Zuerst wollte, dann mußte man siegen; für den Fall, daß der Sieg ausbleiben würde, war nicht gesorgt ... und hätte man dafür gesorgt, dann war keine _Aussicht_, zu siegen. Es war eine Zwickmühle. Der Krieg war eben verloren und war dadurch verloren, daß er zu lange Möglichkeit zeigte, gewonnen zu werden. Dies ist eine Tragik, kein persönliches Verschulden; und vor der Größe dieser Tragik wird alles belanglos, was man an Fehlern nach links und rechts aufdecken kann. Man erhebt als plausibelsten Vorwurf den: im Jahre 1918 selbst sei die Beilegung des Krieges so lange verzögert worden, bis man den Waffenstillstand in wenigen Stunden haben _mußte_. Aber, während periphere (koloniale) Kriege im Verlustfalle gleichgültig sind, im Gewinnfalle höchstens mit der Krönung des siegreichen Feldherrn enden, enden zentrale (Erschöpfungs-) Kriege im Verlustfall mit dem Sturz des Systems. Um die bestehende Ordnung zu erhalten, mußten die verantwortlichen Leiter, als die Stützen und Träger des herrschenden Systems, alles versuchen, um den Krieg nicht offensichtlich zu verlieren. – Doch er war schon verloren! Der November. Im August waren die letzten Offensiven gescheitert; im September-Oktober erlahmte der Widerstand; Bulgarien, Österreich schieden aus, und in diesem höchsten Moment zeigt sich nochmals der ganze Zwiespalt: viele Demokraten forderten die nationale Verteidigung, viele Nationalisten das sofortige Ende! Die Patrioten waren geteilt und, ehe sie sich einigen konnten, erfolgte um sie herum der Zusammenbruch, ... in dem der Sturz der Monarchien kaum mehr vernommen wurde. Die überbeanspruchte Maschine zersprang an ihrem Mangel an Elastizität. Heute nennt man es Revolution und rechnet es sich als Verdienst oder Schande; doch: Revolutionen entbrennen in einem müden und untergrabenen System plötzlich, blutig und breiten erobernd sich über das Land aus. In diesem Falle krachte der ganze Mechanismus des Bestehenden in einem Augenblick völlig und überall zusammen. Über den Trümmern wehte keine Fahne, die vorwärts ruft, keine Idee stand vor den Massen; es war nichts Schöpferisches und Freudiges da, nur Panik. Es war eben keine Revolution, es war einfach Zusammenbruch, Entsetzen und Chaos, débâcle. So leicht es ist, sich eine solche Erscheinung mechanisch vorzustellen, so schwer ist es, sie psychologisch zu durchschauen. Daß innerhalb weniger Stunden und Tage durch das ganze Gebiet des Landes bis in den kleinsten Betrieb hinein die bestellten Leiter verschwanden und flohen und jegliches Ruder ohne Führung war! Aber, man muß sich erinnern, wie die Entwicklung des Krieges sowohl den Unentwegten wie den Defaitisten ein gewisses Schuldbewußtsein brachte, ein schlechtes Gewissen, das sie nicht froh werden ließ, eine Angst vor dem Morgen – ganz wenige nur besaßen den Patriotismus oder die Schamlosigkeit, sich weiterhin zur Verfügung zu stellen und zur Rettung des Ganzen zu drängen. Die anderen verstummten und überließen das Feld der unendlichen Flut: den Arbeitern und Soldaten. Diese, die bisher Unverantwortlichen, sahen plötzlich die Gesamtheit des Vorhandenen in ihrem Bereich; doch anstatt darüber herzufallen, erkannten sie eine Verpflichtung und versuchten, ihr Folge zu leisten. Die Patrioten. Man darf in unruhigen Zeiten nicht nach dem urteilen, was geschrien und geschrieben wird; man muß nach den Tatsachen fragen: es wurden Arbeiter- und Bauern-, Bürger- und Soldaten-, sogar geistige Räte gebildet, die – zu erhalten suchten! Wenn ein ausgehungertes und entnervtes Volk zusammenbricht, erwartet man Plünderung und Zerstörung. Selbstverständlich wurde geplündert; aber zerstört wurde fast nichts; vor die Maschinen stellten sich schützend die Arbeiter, vor die Museen und Wertbesitzer die Räte: man wollte erhalten. Leicht ist es heute, über den Wust unnützer Debatten und wirkungsloser Beschlüsse zu lachen: die Leute, die damals sich Mühe gaben, waren sehr gute Bürger, die ihr Vaterland liebten und versuchten, möglichst vieles zu retten. Daran ändern Zitate nichts und nichts Geringschätzung, denn sie haben’s geschafft. Als alle bis dahin bestehende Ordnung zerbrach, vermochten sie es, den Bestand zu erhalten. Aber weiter vermochten sie nichts. Verblüffend ist die Sorgfalt, mit der die Räte einschneidende Maßnahmen zu umgehen suchten, Wahlen ausschrieben für eine verfassunggebende Versammlung, und solcherart selbst ihre Wirksamkeit als vorübergehende und rein abwickelnde bezeichneten – dabei waren sie in diesen Wochen die einzige vollziehende und verwaltende Macht! Es ist einfach erstaunlich, mit welcher Sorgfalt dies zu Boden geschmetterte Volk sich zu bewahren suchte, – es muß wirklich kein Funken Revolutionsdrang in diesem Volke vorhanden gewesen sein – der kleinste Anstoß müßte genügt haben, das ganze Feld zu entflammen! – Man kann bestreiten, ob dieses Erhalten klug war; viele werden behaupten, daß eine schmerzliche Operation besser ist als eine lange Krankheit – und, wenn man bedenkt, daß heute (1924) die Herstellung des Friedens noch nicht gelungen ist, mag man noch mehr mit dem Urteil zögern. Trotzdem bleibt die Art, wie diese Männer die Liquidation _dieses_ Krieges und die Erhaltung des toten Bestandes fertiggebracht haben, ein Phänomen der Geschichte. Ihr Verdienst wird nicht dadurch geschmälert, daß ihnen die Errichtung einer neuen Staatsmaschine mißlang; denn die Auflösung des alten Systems war derart völlig und katastrophal, daß weder in Handel noch in Produktion, weder in Verwaltung noch in den Gebieten der öffentlichen Sicherheit irgendwelche leistungsfähige Organisation verschont war. Es mußte alles neu aufgebaut werden. Die Gegner. In den Novembertagen gab es eigentlich nur mehr Einzelne und zufällige Anhäufungen von Einzelnen: auf den größten dieser zufälligen Anhäufungen (dem Heer und den Arbeitermassen in den Betrieben) baute sich die erste Struktur auf. Es entstanden Richtlinien und damit die Schwierigkeit des Richtens: jeder Fortschritt mußte gegen den Widerstand des desorganisierten Einzelnen überwunden werden. Doch darüber hinaus gaben die neuen Richtlinien zu Widerspruch Anlaß: die einen versuchten, wenn nicht die alte Regierungsform zu erhalten, so doch die Macht den Machtträgern des alten Regimes zuzuschieben. Die anderen wollten, wenn man schon aufbaut, einen von Grund aus neuen und verbesserten Bau – selbst, wenn es nötig war, vorher noch mehr zu zerstören. Beide warfen dem sich bildenden Staate die Charakterlosigkeit des feilschenden Maklers vor, die Angst um den billigsten Mittelweg. Nun soll ja Politik die Kunst des Möglichen sein: aber in einem Trümmerfeld darf man nicht Politik verlangen, selbst wenn ein paar der Stücke Kristallisationskraft besitzen. Man muß auch bedenken, daß die rivalisierenden Kräfte sich gegeneinander organisierten und Tag um Tag die Möglichkeit sahen, sich durch Gewalt in den Besitz der wenigen Herrschaft zu setzen, die da war. Was die Arbeit und das Erbe der Räte bedeutsam macht, ist, daß es sich bis heute erhielt und durchsetzte; nicht: daß damals schon vorhanden war, was es ausgezeichnet hätte. Drei feindliche Richtungen bekriegten sich auf einem Meere von Unordnung. Aber man darf die Zahl der zuverlässigen Anhänger nicht überschätzen; die Richtungen selbst haben sich erst allmählich gefestigt und durchgesetzt. Der damalige Zustand ist etwa auf die Formel zu bringen: Jeder sein eigener Patriot; nach seinen Kräften. Wer einen Mund hatte, brüllte; wer eine Faust hatte, schlug. Der Besitz eines Maschinengewehrs war mehr wert als der einer Überzeugung; und, da die Verständigen ohnmächtig und ratlos verstummten, hatten’s die Dummköpfe leicht, laut zu sein. Sie fühlten sich sogar dazu berufen und angestellt. In solchem Zustand wiegen die Köpfe nicht, da gilt ein Temperament alles, und die Temperamente kamen: Die Unruhigen: Abenteurer, Wichtigtuer, Projektemacher, Querulanten; Die Phantasten: Fanatiker, Propheten, Halbirre, Ekstatiker; Die Schmarotzer: Intriganten, Hanswurste, Schmeichler, Faulenzer: eine wogende Masse, die brodelnd aufgerührt wurde und haltlos hin- und herschlug. Dazu kam die Unzahl derer, die aus Trägheit oder Gelegenheit leichtem Unterhalt nachging und dem nächsten sich anschloß; und endlich der unzuverlässigste unter allen Machtfaktoren innerpolitischer Auseinandersetzung: die, deren Stellungnahme in einer Stunde wechselt und unvorhergesehen entscheiden kann; die Legion derer, die ihrer Art nach Soldaten sind und gehorchen und siegen wollen, das Heer! Drei hauptsächliche Richtungen, eine Anzahl Querköpfe auf eigene Faust, eine Unzahl von Mitläufern und ein desorganisiertes Heer: das waren die Figuren des damaligen politischen Spieles – abgesehen von ein paar Führern und ihrem organisierten Anhang unverantwortliche Außenseiter, wucherndes Fleisch, dessen Aufsaugung der Republik bis heute nicht gelang. Der Bürgerkrieg. Seit 1919 lebt Deutschland im Bürgerkrieg. Daß immer mehrere sich zusammentaten, um den anderen zu schlagen, und, daß die Republik immer bei den mehreren war und so anscheinend erstarkte, ändert nichts an der Sache. Ebensowenig die Feststellung, daß nicht an jedem Tage an jedem Orte geschossen wurde. Denn: wer alle Schießereien, Morde, Prozesse aneinanderreiht, erhält trotzdem einen ununterbrochenen Kriegsbericht, der es mit irgendeinem historischen Krieg aufnehmen kann. [Anmerkung zur Transkription: Facsimile eines Flugblattes.] Offiziere der 7. Kavalleriedivision! center.u Für Recht! Für Gesetz! Für Ordnung! Setzt euch in Beziehung mit euren Kameraden fürs Vaterland!!! Der Bürgerkrieg wird von mehreren, äußerlich kaum unterscheidbaren Teilen eines Volkes geführt; von Leuten, die Mut haben und von ihrem Recht überzeugt sind. Sie halten die Anderen für Schufte, Verräter und Verbrecher: weil nur dieses Urteil den Totschlag von Volksgenossen verantworten kann. Der Rest der Bevölkerung versucht ängstlich seinen Besitz zu wahren, und sei es auf Kosten der Nachbarn oder des Ganzen – um morgen vielleicht doch arm zu sein. Politische und wirtschaftliche Zerrüttung: die Ereignisse der letzten Jahre bestätigen das. Die Tatsache, daß der Feind äußerlich nicht erkennbar und räumlich nicht getrennt ist, schafft eine Atmosphäre des Mißtrauens und der Unsicherheit, die zugleich mit der Verachtung des Gegners die Schärfe des Kampfes und seine Brutalität erklärt. Dazu kommt, daß die Lage in Deutschland die Folge eines Zusammenbruchs ist. Die ganze vorher geschilderte brodelnde Masse schiebt sich hinter und zwischen die Parteien und derselbe Zusammenbruch, der jenes unorganisierte Milieu schuf, zwingt die Parteien, sich seiner zu bedienen; und es wird Träger der Politik und ihrer Bestrebungen. Das Verantwortungslose ruft sich aus zum System. Der Spitzel. Für den Naiven besteht die Historie aus Schlachten und Morden: Dingen, die mit Krawall in die Welt gesetzt werden und durch ihren Krach überzeugen. Die Erinnerung des großen Krieges zeigt, daß Leisetreten auch wirksam ist: daß Aufklärung und Propaganda, Kredite, Fehler des Gegners, nicht zuletzt Ideen und Lügen das Schicksal der Völker entscheidend zu beeinflussen vermögen; das Hinter- und Unter-der-Front ergibt erst die Strategie. – Jeder Staat und jede Partei verfügt über Nachrichten- und Propagandadienst, hat Interesse für Verrat und Provokation. In normalen Zeiten verwendet man dazu möglichst ausgesuchte Leute, die mit aktiver Spionage arbeiten oder mit bezahltem Verrat; eventuell über Mittelmänner. Die Zwischenschicht des Spitzels ist, wie bei jeder stabilisierten Gesellschaft die Zwischenschichten, dünn und einflußlos. Von dem seltenen Spion aus Vaterlandsliebe und Opferwillen abgesehen gibt es eine kleine Clique von Internationalen, unter denen echte und falsche Nachrichten für mehr oder weniger Geld käuflich sind. Diese kommt für den Bürgerkrieg kaum in Betracht: der Boden ist heiß und die Chancen sind gering. Außerdem sind die Erfordernisse ganz andere. In der ruhigen Politik handelt es sich meist darum, Geheimnisse und Geheimgehaltenes zu erfahren oder zu verbergen: Arbeiten, die auf lange Sicht unternommen werden. Hier aber schafft jeder Tag neue Situationen. Zuerst sind schon die Parteien nicht fest orientiert; Gruppen und Grüppchen bilden sich, lösen sich auf; viele handeln auf eigene Faust: und es ist schwer, orientiert zu sein, was von Belang ist. Zudem stehen hinter den Leuten Waffen, die nicht in Jahren, sondern morgen schon losgehen können. Das schafft eine Erregung, in der jeder geordnete Nachrichtendienst versagt; da erwacht das Gerücht in seiner gefährlichen Unkontrollierbarkeit. [Anmerkung zur Transkription: Facsimile eines Flugblattes.] Genossen! Vorsicht! Spitzel! 1,67 groß, untersetzt, beweglich; aschblondes Haar, dto. Schnurrbart, Rundschädel, starke Backenknochen, eher Stupsnase, unruhige graubraune Augen, schlechtes Gebiß, im Oberkiefer einige Zähne fehlend. Gefälschte Ausweise des Spartakusbundes; Namen wechselnd. Spitzel! Genossen! Vorsicht! Jedes Ohr neigt jedem Mund sich zum Horchen. Jeder, der mit Leuten verschiedener Parteien verkehrt, kann in die Lage des Zwischenträgers und seine Not kommen. Es ist eine ununterbrochene Skala von den Plauderern zu den Bezahlten, von den Gutgläubigen bis zu den beauftragten Provokateuren. Wo Spitzel sind, da herrscht Spitzelangst; da alle Wasser trüb sind, fischt man mit groben Netzen: Aushorchen, Erpressung, Verhaftungen und Mißhandlungen, Haussuchung, Raub und Mord sind die Mittel, und ein Heer von Zwischenträgern und Achtgroschenjungs lebt davon; der Feind macht’s ebenso, und nun werden Verräter entlarvt, wird über Verbrechen und Provokation gestritten, Urheberschaft sich in die Schuhe geschoben und sich beschimpft: bis kein Mensch mehr weiß, wer was wirklich veranlaßt hat. Berufsmäßiges Verbrechen mischt sich ein; Desordre – und jeder schwört auf seine Meinung wie zuvor. Nach der Psychologie dieses Spitzels zu fragen ist müßig. Sie ist zu verschieden; selbst die Bezahlten sind in keiner Weise ein Typ. Sie kommen durch Zufall zu diesem Erwerb, und einmal im Zuge, gleiten sie weiter; sie nehmen das Geld, oft von beiden Seiten, und haben meist gar nicht vor, dafür Arbeit zu leisten; es wird gelogen, gedichtet und provoziert: wahllos und ohne Hemmungen – wie es eben geglaubt, gewünscht und bestellt wird. Alles an diesen Leuten ist falsch; sie kennen nicht Freund noch Feind; nur Betrogene – und wahrscheinlich ohne darüber klar zu sein: ein zerstörender Zustand der Demoralisation. Bei dem vielleicht viele nicht wissen, wie sehr sie daran Anteil haben. Denn es ist unrichtig, einzig dem Zusammenbruch und der dadurch bedingten Verwirrung die Schuld zu geben. Die Verantwortung liegt viel mehr bei denen, die – anstatt mit allen Mitteln gegen das verwahrloste Außenseitertum einzuschreiten – sich nicht scheuten gerade die minderwertigsten Elemente für ihren Zweck zu engagieren; sie liegt bei denen, die den Lockspitzel anstellten und ihn bezahlten. Der vorliegende Fall wird genügend Einblick in diese Zustände geben! DIE ANKLAGE. Vorgeschichte. Am 7. August 1919, vormittags 9 Uhr, wurde vor dem Hause Königin-Augusta-Straße 31 zu Berlin eine männliche Leiche aus dem Landwehrkanal geborgen; der Körper war bis auf Schuhe und Hut völlig bekleidet; die Beine waren in eine um die Knie verknotete graue Decke gewickelt; eine hanfene Waschleine verband beide Knie und hielt sie an den Hals gezogen, wo sie in einer Schlinge endete; die Arme waren frei. – Der Gerichtsarzt nahm Selbstmord an. In der Tasche des Toten wurde ein Gepäckschein, auf den Anhalter Bahnhof lautend, gefunden; die Koffer wurden abgeholt: deren Durchsicht ergab Papiere, die auf den landwirtschaftlichen Inspektor Karl Blau ausgestellt waren. Dieser Mann war der Polizei als politischer Spitzel persönlich bekannt; die Leiche wurde identifiziert. Aber gerade die Beschäftigung des Toten mußte die Möglichkeit eines Verbrechens nahelegen. Nachuntersuchung wurde angeordnet. Gerichtschemiker Dr. Brüning führte sie aus; ihm erschien die Halsschlaufe zu weit, das Fehlen der Schuhe nicht selbstverständlich; ohne sich zu entscheiden, wollte er gewaltsamen Tod nicht ausschließen. – Es dauerte mehrere Wochen, bis ein Resultat weiterer Nachforschungen bekannt wurde. Die Nachtzeitung (Nr. 200 der Deutschen Abendzeitung, 6. Jahrg.) brachte am 27. August 1919 folgende Meldung: Der Mörder des Inspektors Blau verhaftet. Wie uns aus _Königsberg_ gemeldet wird, wurde dort der _Landarbeiter Max Leuschner_ aus Berlin, der als einer der Hauptbeteiligten an dem politischen Morde des Inspektors Blau in Betracht kommt, von der Königsberger Kriminalpolizei in der Wohnung des _Kommunisten Lang_, wo er sich unter falschem Namen verborgen hielt, _verhaftet_. Andere Nachrichten folgten: B. Z. am Mittag, Nr. 195, am Freitag, 29. August 1919: Die Mordaffäre Blau. Der als Haupttäter an der Ermordung des Landwirtschaftsinspektors Blau verdächtige, in Königsberg festgenommene Lederarbeiter Leuschner ist von den Berliner Kriminalbeamten, die die Verhaftung bewirkten, _nach Berlin gebracht_ worden. Im Polizeipräsidium wurde heute mit dem _Verhör_ Leuschners begonnen. Die beiden Kriminalkommissare Trettin und Dr. Riemann sind mit der Ermittelung dieses Falles betraut worden. Leuschner gibt zu, daß er unter falschem Namen in Königsberg gewohnt hat. Er sei von Berlin aus nach Königsberg gegangen, habe dort bei einem Gesinnungsgenossen Unterschlupf gefunden und auf die Gelegenheit gewartet, nach Russland durchzukommen. Er gibt auch zu, die Versammlung, die am 1. August in der Mittenwalder Straße in Berlin stattgefunden hat, geleitet zu haben. Dabei habe er den Blau nach seinen Papieren gefragt und diese geprüft. Die Vernehmung ist zur Stunde noch nicht abgeschlossen. Freiheit, Nr. 432, am Montag, 8. September 1919: Der Tod des Inspektors Blau. Darüber berichtet eine Lokalkorrespondenz: Der Lederarbeiter _Max Leuschner_ wurde gestern dem Untersuchungsrichter vorgeführt. Er wird der Anstiftung zur Ermordung Blaus beschuldigt. Leuschner erklärte, daß er von der Tat nichts wisse und auch über die Täter nichts sagen könne, doch hat die Untersuchung ergeben, _daß er als Versammlungsleiter den Befehl erteilt hat, Blau umzubringen_. Er gibt an, daß ihm an dem Abend in der Versammlung aufgefallen sei, daß Blau zwei Finger der rechten Hand fehlten. Als er nun in der Zeitung gelesen habe, daß im Landwehrkanal die zusammengeschnürte Leiche eines zunächst unbekannten Mannes gelandet worden sei, dem die beiden Finger fehlten, habe er sich gleich gesagt, daß es sich um Blau handeln müsse. Nun packte ihn die Angst. Wie er selbst sagt, sah er sich schon in Untersuchungshaft und traf sofort Vorbereitungen zur Flucht. Er fuhr nach Königsberg, um dort auf Papiere zu warten, die ihm die kommunistische Zentrale zusenden und die ihm ermöglichen sollten, über die Grenze nach Rußland zu fliehen. Die hiesige Kriminalpolizei hatte jedoch seine Spur verfolgt, seinen Aufenthalt in Königsberg ermittelt und die dortige Kriminalpolizei aufmerksam gemacht, die ihn dann festnahm, bevor er noch seinen Plan verwirklicht hatte. Der Plan, berichtet weiter die Korrespondenz, Blau umzubringen, ist, wie die Feststellungen der Kriminalpolizei ergeben haben, in München gefaßt worden. Zuerst wollten die Spartakisten den ihnen lästigen Spitzel nach Wien locken und ihn dort beiseite schaffen. Schließlich entschied man sich aber für Berlin. Der 27 Jahre alte, aus Hötensleben gebürtige Möbelzeichner Franz Herm lockte Blau von München nach Berlin und führte ihn in die Versammlung, in der sein Tod beschlossen wurde. In dem dringenden Verdacht, das Todesurteil vollstreckt zu haben, steht der 22 Jahre alte, aus Arnswalde gebürtige Schlächtergeselle Hermann Dahms, der zuletzt in Berlin wohnhaft war und ebenso wie Herm flüchtig ist. Auf beide wird jetzt eifrig gefahndet, doch gelang es bisher noch nicht, ihren Aufenthalt zu ermitteln. Es verlautbarte noch, daß Leuschner in Ostpreußen sich durch unvorsichtige Äußerungen auffällig gemacht und dadurch die Verhaftung ermöglicht hatte. Das Ergebnis vierwöchiger Ermittlung war demnach folgendes: 1. die Identifizierung der Leiche und die Erkennung des Todesfalls als Verbrechen, 2. die Verhaftung eines Mannes, der mit Blau in Beziehung stand und Anlaß zu haben schien, diese Tatsache zu verheimlichen. * * * * * Die Umgebung, in der die Ereignisse dieses Prozesses spielen, bringt es mit sich, daß jede Aussage zweifelhaft wird. Schon ist es fast unmöglich, Beteiligte und Zuschauer scharf zu trennen, noch schwerer scheint es, den Wahrheitsgehalt einer Mitteilung klar zu bekommen; unvermeidlich wird man in Voreingenommenheit und Konstruktion verfallen. Es ist nun leichter, einen Standpunkt als Standpunkt zu wechseln, als in der Dauer schwieriger Diskussionen alle Parteilichkeit zu vermeiden: es ergreife also der Staatsanwalt das Wort. Der Ablauf eines Schwurgerichtsverfahrens bis zur Verhandlung ist etwa folgender: Zuerst erfolgen Nachforschungen der Kriminalpolizei und Feststellung verdächtiger Personen. Die Schwere der Beschuldigung wie der belastenden Anzeichen und die Wahrscheinlichkeit der Flucht oder Verdunklung bedingen den vorläufigen Haftbefehl. Die körperliche Folter ist der modernen Gerichtsbarkeit nicht gestattet; falls man nicht die endlos sich dehnende Untersuchungshaft mit ihrer oft völligen Absperrung, die Tage und Nächte währenden Befragungen mit ihren Bluffs und Tricks für solche halten mag. Denn das Prinzip der Untersuchung ist sich natürlich gleichgeblieben: hat man erst einen, der sicher wenigstens etwas weiß, so läßt man ihn erst, wenn er sichtlich alles gestand. Bald oder später, einmal wird jeder mürbe. So addieren sich zu neuen Tatsachen Geständnisse, deren Auswertung wieder Tatsachen fördert; bis ein zweiter Beteiligter festgestellt ist, ein dritter, und schließlich das Bild der Geschehnisse sich entschleiern läßt. Das Resultat dieser Ermittlungen wird in der Anklageschrift zusammengefaßt und dem Beschuldigten zugestellt, dessen Anwalt in einer Schutzschrift dazu Stellung nimmt. Nach Maßgabe der in beiden Ausführungen niedergelegten Beweiskraft entscheidet das Gericht (die Strafkammer des Landgerichts) in nichtöffentlicher Verhandlung über die Eröffnung des Hauptverfahrens. Der Beschluß wird abermals allen Beteiligten zugestellt. Sobald die Untersuchung zu einem vorläufigen oder endgültigen Abschluß gelangt ist, wird die Verhandlung über die festgestellten Reate anberaumt. Erst in der Verhandlung treten die Geschworenen auf; bis dahin läuft der Gerichtsweg zwischen Staatsanwalt, Beschuldigtem, Verteidiger und den von Amt bestimmten Richtern. Bei allen Eingaben ist die nachstehende Geschäftsnummer anzugeben. Geschäftsnummer: 2 c J. 2691. 19 155. In der Strafsache gegen Fichtmann und Gen. wegen Mordes wird Ihnen die Anklageschrift in der Anlage mitgeteilt. Für den Fall, daß Sie die Vornahme einzelner Beweiserhebungen vor der Hauptverhandlung beantragen oder Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorbringen wollen, werden Sie aufgefordert, Ihre Anträge oder Einwendungen innerhalb einer Frist von 5 Tagen entweder schriftlich einzureichen oder zum Protokolle des Gerichtsschreibers zu erklären. Die Rechtsanwälte Liebknecht, N 4, Chausseestr. 121 und Dr. Weinberg, C 2, Klosterstr. 65, sind von Ihnen zu Verteidigern gewählt worden. Berlin, den 27. Mai 1920. NW 52, Turmstr. 93. Das Landgericht II Strafkammer 5. Der Vorsitzende gez. Scheringer. Beglaubigt Nogolin, Rechnungsrat, als Gerichtsschreiber. Der Erste Staatsanwalt beim Landgericht II. 2 c. J. 2691/19 151 Berlin, den 25. Mai 1920. NW 52, Rathenower Str. 70. Haft- und Schwurgerichtssache! Anklage. 1. Der Lederarbeiter (Schankwirt) Max _Fichtmann_ aus Berlin, Bd. VI Parochialstraße 35, zur Zeit in der Strafanstalt Brandenburg a. d. Bl. 95 H. in Sachen 67 J. 2899/19 Staatsanwaltschaft I Berlin in Strafhaft, geboren am 22. November 1899 Berlin, mosaisch, unverheiratet, vorbestraft (Strafregisterauszug folgt), 2. der Kaufmann (Verkäufer von Broschüren) Erwin _Hoppe_ aus Berlin, Bd. V seit 13. November 1919 hier in Untersuchungshaft, geboren 1. April Bl. 89, 111 1899 Berlin, religionslos, unverheiratet, bestraft (neuer Strafregisterauszug folgt), 3. der Schneidergeselle Willi _Winkler_ aus Berlin, seit 13. Bd. V November 1919 hier in Untersuchungshaft, geboren 16. September 1899 Bl. 98, 109 Berlin, evangelisch, unverheiratet, angeblich unbestraft (neuer Strafregisterauszug folgt), werden angeklagt, zu Berlin zu Anfang August 1919 a) _Fichtmann_ und _Hoppe_ gemeinschaftlich mit anderen den Inspektor Karl Blau vorsätzlich getötet und diese Tötung mit Überlegung ausgeführt zu haben, b) _Winkler_ den Angeschuldigten Fichtmann und Hoppe und den anderen Mittätern bei Begehung des Verbrechens des Mordes zu a) durch Rat oder Tat wissentlich Hilfe geleistet zu haben, – Verbrechen gegen §§ 211, 47, 49 Strafgesetzbuch. An das Landgericht II, Schwurgericht, hier Ermittelungsergebnis. Am Dienstag, dem 7. August 1919, vormittags 9 Uhr wurde vor dem Bd. II Hause Königin-Augusta-Straße 31 die Leiche des landwirtschaftlichen Bl. 3, 6 Inspektors Karl Blau, geboren am 13. November 1891 Erfurt, zuletzt in Charlottenburg, Bayreuther Straße 10, aus dem Landwehrkanal gezogen. Der untere Körperteil war mit einer grauen wollenen Schlafdecke umhüllt, die unter den Knien zusammengeschlungen war. Die Leiche war mit einem Hanfstrick (in Waschleinenstärke) derart zusammengebunden, daß der Hals in einer Schlinge lag und die Knie bis zur Brust heraufgezogen waren. Der Tote war bekleidet; es fehlten nur Schuhe und Kopfbedeckung. Die Leichenöffnung ergab keine bestimmte Todesursache. Die Ärzte sprachen sich dahin aus, daß der Bd. I Verstorbene seinen Tod wahrscheinlich durch Zuschnüren des Halses Bl. 7 gefunden hat. Der Sachverständige Dr. Brüning, der die bei dem Toten Bd. II gefundenen Sachen (Strick, Kragen, Krawatte, Jackett, Weste, Hose, Bl. 6, 87 Hosenträger, Hemd, Unterhose, Vorhemd, Taschentuch, Decke) Bd. II untersucht hat, konnte ebenfalls nicht feststellen, ob Mord oder Bl. 86, 138 Selbstmord vorlag, erklärte aber, daß gegen letzteren eine Anzahl von Momenten spreche, so insbesondere die Art der Verknotung, die Schlaufen und die Weite der Halsschlaufe. Die fortgesetzten Ermittelungen erbrachten die Gewißheit, daß Blau ermordet und daß diese Tat von kommunistisch-terroristischer Seite planmäßig ausgeführt worden war. Blau hatte in München in Kommunistenkreisen als Spitzel verkehrt, insbesondere auch mit dem Möbelzeichner Franz Herm aus Hötensleben. Als die Kommunisten die Spitzeltätigkeit des Blau entdeckt hatten, war von ihnen seine gewaltsame Beseitigung beschlossen worden. Herm war offenbar dazu bestimmt worden, dieserhalb das Weitere zu veranlassen, insbesondere Blau nach Berlin zu bringen und ihn dann ermorden zu lassen. Herm hatte sich dem Zeugen Schreiber und der Bd. I Frau Baumeister gegenüber schon vor Antritt der Reise in diesem Bl. 29 v, 35 Sinne geäußert. Am Abend des 29. Juli 1919 fuhren Herm, Blau, Bd. I Schreiber und ein angeblicher Schuster von München ab. Die Reise Bl. 29 v ging zunächst nur bis Magdeburg, wo Herm wahrscheinlich die dortigen Kommunistenkreise in den Mordplan einweihte. In Magdeburg trennten sich die vier. Schreiber fuhr am 31. Juli 1919 mittags über Bd. I Schöningen nach Hötensleben zu den Eltern des Herm, wo er dessen Bl. 31 Rückkehr aus Berlin abwarten sollte. Blau, der unterwegs von Schreiber gehört hatte, daß man ihn als Spitzel entlarvt und geplant hätte, ihn von Berlin nach Wien zu bringen und dort zu ermorden, dieser Nachricht aber keine allzu große Bedeutung beigemessen zu haben scheint, fuhr am Vormittage des 31. Juli 1919 von Magdeburg mit dem Zug nach Halle ab. In Halle wollten sich Herm, der nachkommen wollte, und Blau noch am selben Tage im Wartesaal II. Klasse treffen und von dort aus dann gemeinschaftlich nach Berlin Bd. V fahren. Blau scheint, bevor er nach Halle kam, noch vorher in Bl. 38 v f. Sangerhausen gewesen zu sein. Wie der Zeuge Mahlig bekundet, hat Blau Ende Juli oder am 1. August 1919 bei ihm in Sangerhausen vorgesprochen. Er hat ihm von seinen politischen Reisen und Taten erzählt und auch erwähnt, daß man ihm von der gegnerischen Seite nach dem Leben trachte, und daß es bei ihm auf Leben und Tod gehe, daß er wieder eine große Sache vorhätte und er ein gemachter Mann wäre, wenn diese ihm glückte. Blau und Herm scheinen sich dann auch in Halle getroffen zu haben und von dort nach Berlin gefahren zu sein. Daß Herm in Berlin war, geht aus der Aussage des Zeugen Schreiber und seinem Briefe an die Kaltenhauser vom 3. August 1919 Bd. I hervor. Wie Schreiber bekundet, ist Herm am 2. August 1919 abends Bl. 31 v sehr aufgeregt und bleich in Hötensleben erschienen. Er sagte, daß Bd. III er direkt aus Berlin käme und entgegnete auf die Frage des Bl. 19 e Schreiber, wo Blau sei, daß für Blau bereits gesorgt sei, er Abschriften (Schreiber) werde über Blau das Nähere noch früh genug erfahren. Bd. I Weiteren Fragen über Blau wich Herm jedesmal aus, erwähnte aber doch Bl. 50 einmal, daß er von München aus die Berliner Genossen verständigt Bd. III hatte, daß er mit Blau nach Berlin kommen würde. Bl. 7 Bd. I Bl. 33 In dem Briefe vom 3. August 1919 schrieb er von Hötensleben an die Kaltenhauser in München folgendes: „Werte Genossin Kaltenhauser! Hoffentlich treffen Sie diese Zeilen Bd. III bei gutem Befinden an. Ich bin gestern gut angekommen. Den Spitzel Bl. 19 e Blau habe ich, da ich nicht anders konnte, von München mit fortgenommen und _unterwegs besorgt. Er wird so bald nicht wieder in München auftauchen._ Ich hatte noch einen Ausweis bei ihm gesehen, nach welchem er für die Fahndungsabteilung in München arbeitet. Dieser Ausweis war am 23. Juli ausgestellt und mit einem Polizeistempel versehen. Der Fall B. hat mir zirka 200 Mark gekostet. Hier in Magdeburg bei der K. P. D. war ein Meyer, welcher von der K. P. D. beauftragt sein will, nach _Schuhmann_ zu suchen. Der Mensch ist nach der Beschreibung der von mir kaltgestellte Dr. Frey (Franz?) aus Zürich, ich nehme an, daß er ein Spitzel ist. Freundlichen Gruß an Genossen Blumenfeld, ich habe die beiden gut untergebracht. Papiere treffen in den nächsten Tagen ein. Grüßen Sie den Genossen Weber bei Corl, ich habe seinen Bruder getroffen, es geht ihm gut, er wird mich besuchen. Wenn Blumenfeld noch einige dort hat, kann er sie in 14 Tagen zu mir senden. Herr Kämpfer soll seine Revolutionen machen, die sich mit dem Gesetz vereinbaren lassen (komisch?). Also seien Sie und Ihre Tochter und Schwester recht herzlich von mir gegrüßt, Ihr Franz Herm. Freundlichen Gruß an die Bekannten.“ Diesen Brief gab Herm dem Schreiber mit der Bitte, Bd. I daß er ihn sofort als Eilbrief und eingeschrieben zur Post nach Bl. 31 v Hötensleben bringen sollte. Als Quittung über die Abgabe des Briefes auf der Post sollte Schreiber ihm den Postschein bringen. Da Schreiber ahnte, daß in dem Briefe etwas Wichtiges stünde, nahm er ein anderes Kuvert und schrieb die Adresse der Kaltenhauser darauf. In das Kuvert legte er einen leeren Briefbogen und gab es dann zur Post. Den Postschein gab er dem Herm. Den Brief des Herm an die Kaltenhauser gab er nicht auf. Als Herm später in der Zeitung von der Auffindung der Leiche des Blau las, freute er sich darüber, daß Bd. I man bei Blau einen Selbstmord vermutete. Da in der Zeitung auch Bl. 38 stand, daß für die Aufklärung im Falle einer Ermordung des Blau 5000 Mark ausgesetzt seien, sagte Herm noch zu Schreiber, daß er ihn hoffentlich wegen der 5000 Mark nicht verraten würde. Um Herm vollständig sicher zu machen, klopfte Schreiber ihm auf die Schulter und sagte, er sei auch zufrieden, daß so ein Lump von der Bildfläche verschwinde. Unmittelbar im Anschluß an das Lesen der Zeitungsnotiz gab Herm dem Schreiber den Auftrag, sofort nach Braunschweig zum Büro der K. P. D. zu fahren und dort darauf zu dringen, daß die schriftlichen Aufzeichnungen des Herm vor seinen, Schreibers, Augen vernichtet würden. Schreiber fuhr auch nach Braunschweig, hörte dort aber, daß die schriftlichen Angaben des Herm über Blau dort bereits vernichtet wären, nachdem man die Ermordung des Blau in der Zeitung gelesen hatte. Als Schreiber nach Hötensleben zurückkehrte, erfuhr er von dem Bruder des Herm, daß letzterer nach München gefahren sei, um seinen an die Kaltenhauser gerichteten Brief vom 3. August 1919 in die Hände zu bekommen und zu vernichten. Am nächsten Tage (12. August 1919) fuhr Schreiber nach Magdeburg zum Büro der K. P. D., trug den ihm schon vorher erteilten Auftrag des Herm, seine Aufzeichnungen über Blau zu vernichten, vor und sah auch, daß demgemäß die Aufzeichnungen zerrissen und verbrannt wurden. Vom Büro der K. P. D. ging Schreiber in das Büro der U. S. P. D. zu Peters. Von diesem hörte er, daß er die Aufzeichnung über Blau bereits beim Lesen der Zeitungsnachrichten über den Fall Blau vernichtet hätte. Bd. I Als Schreiber von Magdeburg nach Hötensleben zurückgekehrt war, Bl. 32 v konnte er sich dort nicht mehr länger aufhalten, da er seines Lebens 33 dort nicht mehr sicher war und von Genossen, die wahrscheinlich von Herm nach Entdeckung der Briefunterschlagung gedungen waren, um ihn als wichtigen Belastungszeugen zu beseitigen, dieserhalb gesucht wurde. Es gelang dem Schreiber aber, den ihn verfolgenden und auf ihn schießenden Genossen zu entkommen. Blau wollte am Nachmittage des 1. August 1919 seine in Bd. II Charlottenburg, Bayreuther Straße 19, wohnende Ehefrau besuchen, Bl. 25 erfuhr aber von der Portierfrau Nowak, daß diese nicht zu Hause war. Am Abend desselben Tages suchte Blau die kommunistische Versammlung, die in der Aula des Friedrichs-Realgymnasiums in Berlin, Mittenwalder Straße 34, stattfand und von Leuschner, dem Vorsteher des 3. Bezirks der K. P. D., geleitet wurde, auf. Ob er allein oder mit anderen, insbesondere mit Herm dorthin gegangen ist, konnte bisher nicht festgestellt werden. Nach Lage der Sache ist aber anzunehmen, daß er mit Herm oder jedenfalls auf dessen Veranlassung in die Versammlung gegangen ist. Schon in der Versammlung wurde Blau von einem Teil der anwesenden Genossen zur Rede gestellt. Dies setzte sich nach Schluß der Versammlung auf der Straße fort. Blau suchte sich zu verteidigen, fand aber keinen Glauben bei den Genossen. Diese beschlossen vielmehr, um Blau vollends zu überführen, noch den Zeugen Stolz (Strolz) heranzuführen. Zu diesem Zwecke wurden Hoppe und noch ein Genosse fortgesandt. Die anderen, unter denen sich Leuschner, Pohl sen. und jun., Geisler, Schröder, Klust, Gentz, Schmitz, Hoffmann und Acosta (Mendelsohn) befanden, gingen mit Blau durch die Mittenwalder-, Bergmann- und Kreuzbergstraße nach dem Viktoriapark (Ecke Großbeerenstraße). Schon unterwegs war davon die Rede, daß Blau umgebracht werden sollte. Man sprach insbesondere davon, daß er auf dem Tempelhofer Felde erschossen werden sollte. Von diesem Vorhaben wurde aber zunächst mit Rücksicht auf die große Anzahl der Anwesenden Abstand genommen. Am Viktoriapark kamen nach einiger Zeit die beiden nach Stolz entsandten Genossen in einem Auto zurück. Sie brachten die Nachricht, daß sie Stolz nicht getroffen hätten. Pohl jun. erklärte Bd. V sich bereit, Blau in seiner Wohnung, Gneisenaustraße 7a, Bl. 52 v aufzunehmen. Hoppe und Geisler kamen mit, angeblich nur, um Bd. V aufzupassen, daß Blau nicht entwische. Hoppe hatte aber offenbar die Bl. 112 v Absicht, Blau in der Wohnung des Pohl zu ermorden. Hoppe äußerte Bd. VI sich jedenfalls am nächsten Tage zu Pohl in diesem Sinne und Bl. 47 v bemerkte dabei, daß er einen Korb besorgen und die Leiche fortschaffen würde. Pohl und seine Frau gingen aber darauf nicht ein. Im Laufe des 3. August 1919 entfernte sich Geisler. Am Morgen Bd. VI war bereits der Genosse, der mit Hoppe am Abend vorher den Stolz Bl. 47 v holen sollte, in der Pohlschen Wohnung erschienen und hatte mit Hoppe auf dem Korridor verhandelt. Pohl hörte, daß er zu Hoppe sagte, er hätte niemand gefunden. Der Betreffende kam vormittags nochmals, und zwar mit zwei Männern, die feldgraue Uniform trugen. Der eine Wachmann, welcher einen Revolver trug, blieb in der Wohnung. Weitere vier Mann bewachten das Haus. Ein Mann in braunem Anzug, der gegen Mittag herauf kam, erklärte, er sei von der „T-Terroristengruppe“, die unten das Haus bewache, er gab dem Hoppe Bd. V auch eine Flasche, die Morphium enthielt. Ihr Vorhaben, Blau schon Bl. 113 in der Pohlschen Wohnung umzubringen, scheiterte an dem Widerstande Bd. V der Eheleute Pohl, die offenbar aus Angst nicht dulden wollten, daß Bl. 113, die Tat bei ihnen ausgeführt wurde. Es blieb dem Hoppe daher nichts 45 v anderes übrig, als sich nach einer anderen Wohnung umzusehen. Er ging daher zu seinem Jugendfreunde Winkler, der bei seinen Eltern in der Großbeerenstraße 20 wohnte. Dieser stellte ihm die Wohnung zur Verfügung. Die Eltern des Winkler hielten sich während dieser Zeit außerhalb auf ihrem Laubengrundstück am Teltowkanal auf. Die Schlüssel zur Wohnung will Winkler dem Hoppe gleich mitgegeben Bd. VII haben. Hoppe behauptet aber, daß Winkler sie zufolge einer zwischen Bl. 79 v ihnen beiden vorher getroffenen Verabredung Ecke Hagelsbergerstraße Bd. V dem zweiten „T“-Mann (Wachmann der Terroristen-Gruppe) ausgehändigt Bl. 113 v habe. Dieser ging als erster in das Haus Großbeerenstraße 20. Hoppe und Blau folgten. Einige Zeit später gingen weitere zwei Mann, Bd. VI darunter Fichtmann, hinein. Pohl, der mit bis zum Hause gegangen Bl. 51 v war, blieb zunächst in unmittelbarer Nähe des Hauses auf der anderen Straßenseite stehen. Er bemerkte Acosta und Winkler, die auf der Hausseite auf und ab gingen. Nach einiger Zeit kamen beide zu ihm Bd. VI herüber und unterhielten sich mit ihm. Beide wußten, daß mit Blau Bl. 52 etwas vor sich gehen sollte und fragten Pohl, was in seiner Wohnung Bd. VII passiert sei. Pohl erzählte ihnen, daß man von Blau verschiedenes Bl. 90 v herausbekommen und daß man bei ihm gegessen hätte. Im Laufe der Unterhaltung, die sich nur um Blau drehte, erwähnte Winkler auch, daß er den Auftrag gehabt hätte, einen Korb zu besorgen; er habe dies aber nicht getan, da es schon dunkel sei und er auch Bd. VII Zahnschmerzen hätte, zudem sei ja sein Vater Schneidermeister und Bl. 91 habe genug Decken, in die man nachher Blau einwickeln könne. Die Bd. VII Hauptsache sei, daß er nachher die Decke wiederbekäme. Winkler und Bl. 91 Acosta gingen dann zu Schröder, wo sie über Nacht blieben. Auf die Bd. VI Mitteilungen des erregten Acosta, daß der Spitzel Blau in der Bl. 55 Großbeerenstraße sei, daß man verschiedenes schon von ihm herausbekommen habe, insbesondere, daß er den Abgeordneten Eichhorn für 50000 Mark ermorden sollte, Pohl stehe auf der Brücke und wisse Näheres, ging Schröder zur Großbeerenstraße, wo er Pohl an der Brücke traf. Nachdem sie sich längere Zeit unterhalten hatten und währenddessen auch auf und ab gegangen waren, kam ein Mann auf sie zu und forderte sie auf, bei dem Transport der inzwischen aus dem Hause Großbeerenstraße 20 geschafften, in eine Decke eingewickelten Leiche des Blau zu helfen. Schröder ging auf diese Aufforderung sofort hin, hob die Leiche auf, trug sie zum Kanal und warf sie ins Wasser. Hoppe, Schröder, Pohl und der eine Wachmann blieben dann noch zusammen und gingen zum Lokal von Maaß in der Bergmannstraße, während die anderen vier Männer der Terrorgruppe, unter ihnen Fichtmann, sich zerstreuten. Auf dem Wege zum Maaßschen Lokale erzählten Hoppe und der Wachmann die näheren Umstände der Ermordung: „Sie hätten Blau zunächst Wein mit Morphium zu trinken gegeben. Blau Bd. VI wäre eingeschlafen: Hoppe und der Wachmann hätten ihm die Schlinge Bl. 51 um den Hals gelegt. Beim ersten Male sei Blau jedoch aufgewacht, und es sei ihnen gerade noch gelungen, die Schlinge von seinem Halse zu nehmen. Blau hätte sich gewundert, daß der Tisch abgerückt war, die Tür zu und drei fremde Leute im Zimmer waren. Sie hätten ihn beruhigt, er sei dann wieder eingeschlafen. Nunmehr hätten Hoppe und der Wachmann ihm die Schlinge um den Hals gelegt und zugezogen, während die beiden anderen Anwesenden sich auf die Knie des Blau geworfen hätten. Die beiden letzteren (darunter Fichtmann) hätten sich schlapp benommen; der eine Mann (Fichtmann) habe gezittert.“ Hoppe, Fichtmann und Winkler bestreiten, sich strafbar gemacht zu haben. Hoppe hat zunächst überhaupt zu Abrede gestellt, in der Versammlung Bd. V in der Schule, in der Wohnung des Pohl und Winkler und mit Blau Bl. 93 v zusammengewesen zu sein. Erst nach hartnäckigem Leugnen hat er dies Bd. V schließlich zugegeben. Er sucht die Sache jetzt so darzustellen, daß Bl. 111 v, er die Wohnung des Winkler verlassen habe, als er merkte, daß man ff. 151 Blau umbringen wollte. Seine Angaben verdienen indes keinen Glauben Bd. VI und werden im übrigen durch die Bekundungen des Zeugen Pohl Bl. 18 ff. widerlegt. Diesen und den Mitangeschuldigten Winkler hat er auch zu Bd. V falschen Angaben verleiten wollen. Als er und Pohl kurz nach ihrer Bl. 9 v Festnahme im Isoliergewahrsam zusammentrafen, stieß Hoppe den Pohl im Vorbeigehen an und sagte: „Wir kennen uns nicht.“ Später steckte er dem Winkler im Gefängnis einen Kassiber zu. Winkler aber kam Bd. VI nicht zum Lesen desselben, da er ihm vorher von dem Gefängnisbeamten Bl. 17 Bruhnke abgenommen wurde. Auf die Frage des Bruhnke, was er dem Bd. VIII Winkler zugesteckt habe, erwiderte Hoppe: „Streichhölzer.“ Der Bl. 90 Kassiber hatte folgenden Wortlaut: „Lieber Willy! Aus dem Dir zugegangenen Haftbefehl gegen uns Bd. VI ersiehst Du ohne weiteres die Situation. Den Ernst derselben, soweit Bl. 17 es sich um mich handelt, zu unterschätzen, wäre nicht möglich. Ich bitte Dich daher dringend, um das Schlimmste zu verhindern, mich, soweit es möglich ist, zu entlasten, wie ich es bei Dir auch dauernd bestrebt bin. Ich bitte Dich daher um folgendes: Bei der Verhandlung gestehe ein, daß Du die Wohnungsschlüssel auf sein Geheiß einem Menschen in braunem Anzug (Dir unbekannt) auf ein bestimmtes Parolewort (was Du aber vergessen hast) an der Hagelsbergerstraße Ecke Großbeerenstraße ausgehändigt hast. (Zeitpunkt etwa ½ Stunde nach meinem Besuch in Deiner Wohnung. Grund: Da ich noch etwas zu erledigen hatte und Du aber noch nicht angezogen warst, um mit herunterzugehen, mir also die Schlüssel nicht gleich mitgeben konntest.) Alles vorher Geschehene bleibt wie abgemacht (Sitzung abhalten usw.). Das wäre die 1. Bitte, die zu erfüllen wohl für Dich keine großen Schwierigkeiten machen kann. Jetzt jedoch zu einer anderen, etwas heikleren Frage, die für Dich aber auch noch kein allzugroßes Opfer bedeutet im Verhältnis zur Wichtigkeit derselben im Interesse meiner Person. Denn Du könntest mich damit retten und für Dich wäre die Sache dadurch immer noch zu ertragen. Und dann, l. W., kommt es doch hier nur darauf an, das Leben zu retten, alles andere wäre doch nur von kurzer Dauer, denn die Zeit arbeitet doch für uns. Mit dieser Hoffnung will ich Dir gleich meine 2. Bitte vortragen. _Ich habe alles eingestanden._ Bin auch zu Deiner Wohnung mit raufgegangen, aber nach einer ½ Stunde _wieder runtergekommen_, da ich oben merkte, was die T.-Leute für Absichten hatten und ich aber damit nicht einverstanden war, sondern dafür war, Blau nur festzuhalten und dem Strolz u. a. gegenüberzustellen. Ich äußerte also meine Bedenken, worauf man mich als Feigling runterschickte. Ich bin also _nach ½ Stunde runtergekommen_ und nach Hause gegangen und in den Straßen umhergeirrt, und bin dann, erst halb aus Neugierde, halb aus Angst, ½ Stunde _bevor die T.-Leute mit Blau herunterkamen, wieder vor Deinem Hause angelangt und habe dort gestanden, bis man von oben runterkam_. Im Protokoll habe ich nur angegeben, daß ich Acosta unten getroffen habe. Pohl dagegen hat auch Dich und Schröder angegeben. Ich brauche jetzt also entweder Dich oder Schröder als Alibi-Zeugen, der mich gesehen hat unten auf der Straße, während die anderen oben waren. Ich rechne da stark auf Dich, l. W. Nur _weiß ich nicht, wann Du überhaupt unten standest_, also ob bei meinem _Runterkommen_ oder _später_, etwa ½ Stunde bevor die anderen runterkamen mit d. L. Äußere Dich, bitte, ausführlich über meine Bitte und Ausführung. Wenn Du gewillt bist, dann überlasse alles mir bis zur Verhandlung. Was oben in der Wohnung vorgeht, hast Du erst von Acosta erfahren. Mit kom. Gruß Erwin C. II 48. Wenn Du also willst, dann rufe ich Dich in der Verhandlung als Alibi-Zeugen an.“ Fichtmann stellt sogar in Abrede, mit in der Winklerschen Wohnung Bd. VI gewesen zu sein. Der Zeuge Pohl hat ihn aber als eine der beiden Bl. 9 Personen erkannt, die hinter Hoppe und Blau in das Mordhaus hineingegangen sind und die später Wein aus der Teltower Straße geholt haben. Fichtmann ist nach den Angaben des Pohl auch beim Transport der Leiche nach dem Wasser vorangegangen und fortgelaufen, nachdem sie ins Wasser geworfen war. Er ist auch von Hoppe als derjenige bezeichnet werden, der bei der Ausführung der Mordtat sich Bd. VI schlapp benommen und auf den Knien des Blau gelegen hatte. Sein Bl. 164 Alibibeweis ist mißglückt. Nach der Vorstrafe ist ihm die Mordtat Bd. VII auch zuzutrauen. Bl. 44 Winkler erklärte anfangs, daß er von der ganzen Sache überhaupt Bd. V nichts wüßte und zur fraglichen Zeit überhaupt nicht in Berlin, Bl. 93 ff., sondern mit seinen Eltern auf der Laube am Teltowkanal gewesen sei. 11 ff. Diese Angabe wurde von ihm später widerrufen. Er erklärte nunmehr, Bd. VI daß er dem Hoppe seine Wohnung zu einer „Sitzung“ zur Verfügung Bl. 51 ff., 89 gestellt habe. Seine Angaben, die er dem Pohl gegenüber über das Bd. VIII Besorgen des Korbes und über die Decken gemacht hat, sein ganzes Bl. 79 f. auffälliges Verhalten während der Zeit, wo der Mord in seiner Wohnung ausgeführt wurde, und die Angaben des Hoppe in dem an ihn gerichteten Kassiber lassen erkennen, daß er in den Mordplan eingeweiht gewesen ist. Beweismittel: a) Angaben der 3 Angeschuldigten, b) Skizze Blatt Bd. II Bl. 31, Bild des Blau Bd. I. 31. 52, Lichtbilder Bd. V Bl. 155, Brief des Herm Bd. III Bl. 51. 19. (Abschriften: Bd. I. Bl. 50, Bd. III Bl. 7) Kassiber des Hoppe Bd. VI Bl. 13, Kasseauszug Bd. V Bl. 51 ff. Briefe des Leuschner Bd. V Bl. 73 f., Bd. VI Bl. 162 c, c) Vorstrafakten des Fichtmann: 67 J. 2099/19 Staatsanwaltschaft I Berlin. d) Sachverständige: 1. Gerichtsarzt Professor Dr. Strauch in Berlin, Bd. I Bl. 4 ff. 2. Gerichtsarzt Geh. Medizinalrat Dr. Hoffmann in Berlin, Bd. I Bl. 4 ff. 3. Dr. Brüning von der Staatlichen Bd. II Nahrungsmitteluntersuchungsanstalt in Berlin, Alexanderstraße 3/6, Bl. 85, 132 e) Zeugen: 1. Schiffseigner Friedrich Kullmann in Züllichau, Oberweinberge, Bd. III Bl. 3, 37 2. Kriminalkommissar Dr. Biermann in Berlin, 3. Kriminalkommissar Trettin in Berlin, 4. Kriminalkommissar Maslak in Berlin, 5. Mechaniker Walter Schreiber – Adresse wird noch angegeben –, Bd. I Bl. 36 ff., 60, 68 v f. 6. Frau Mathilde Baumeister geb. Seidl in München, Badstraße, Bd. I Bl. 34 ff., 60 v f. 7. Frau Gertrud Kaltenhauser in München – nähere Adresse wird noch Bd. I angegeben –, Bl. 54, 56, 75 ff. 8. Student Hans Blumenfeld in München – nähere Adresse wird noch Bd. I angegeben –, Bl. 53, 65, 68 ff. 9. Landgerichtsrat Dr. Wiesehahn vom Landgericht I Berlin, Bd. I Bl. 59 ff. 10. Landrichter Marquard, Untersuchungsrichter beim Landgericht II Berlin, 11. Lagerist Georg Pohl in Berlin, Gneisenaustraße 7a, Bd. V Bl. 31 ff., 144, 151 v, 175 a f. Bd. VI Bl. 47 ff., 50 ff., 61, 97 Bd. VII Bl. 93 v f. 12. Frau Martha Pohl geb. Schubert in Berlin, Gneisenaustraße 7a, Bd. V Bl. 13 ff., 130 Bd. VI Bl. 118 13. Frau Maria Sprung geb. Stumpf in Berlin, Schleiermacherstraße Bd. II 23, Bl. 29 14. Krim.-Wachtmeister Hencke in Berlin-Pankow, Talstraße 11, Bd. II Bl. 23 v 15. Privatiere Gertrud Wollweber in Charlottenburg, Kantstraße 45, Bd. II Bl. 44 bei Janke, Bd. V Bl. 144 16. Lederarbeiter Max Leuschner in Berlin, Dresdener Straße 125, Bd. II Bl. 112 Bd. I Bl. 113 f. Bd. VI Bl. 150 Bd. VII Bl. 6 17. Frau Martha Leuschner geb. Kallios in Berlin, Dresdener Straße Bd. II 125, Bl. 46 18. Edmund David de Samson – Adresse wird noch angegeben –, Bd. II Bl. 98 f., 121 19. Student Franz Stolz in Berlin, Weidenweg 38, Bd. II Bl. 120 20. Techniker Fritz Klust in Berlin, Katzbachstraße 23, Bd. I Bl. 132 f. Bd. V Bl. 41 v ff. 21. Arbeiter Johann Pohl in Berlin, Nostitzstraße 49, Bd. V Bl. 4 ff. 22. Schlosser Jakob Schmitz in Berlin, Gneisenaustraße 28, Bd. V Bl. 49 ff., 138 v 23. Hilfsarbeiter Karl Hoffmann in Berlin, Nostitzstraße 45, Bd. V Bl. 51 ff., 135 24. Eisendreher Alfred Geisler in Berlin, Großbeerenstraße 13 a, Bd. V Bl. 65 ff., 75 Bd. VI Bl. 103 25. Kutscher Paul Schröder in Berlin, Großbeerenstraße 30, Bd. V Bl. 35, 113 Bd. VI Bl. 54, 41 v f. 26. Kaufmann Otto Mahlig in Sangerhausen, Bd. V Bl. 63 v 27. Parteisekretär Wilhelm Peters in Magdeburg, Schillerstraße 47, Bd. IV Bl. 1 ff. 28. Schneider Max Eulenberger, z. Zt. im Gefängnis Leipzig in Haft, Bd. VII Bl. 56 f., 100 f., 102 f. 29. Marta Kuschel in Berlin, Dunkerstraße 87, Bd. VI Bl. 154 30. Paul Born in Berlin, Parochialstraße 1/2, Bd. VII Bl. 44 31. Gefangenenaufseher Emil Bruhnke in Berlin, Bd. VII Untersuchungsgefängnis. Bl. 90 Es wird beantragt, das Hauptverfahren zu eröffnen und die Verhandlung und Entscheidung der Sache vor dem Schwurgericht des Landgerichts II in Berlin stattfinden zu lassen, sowie die Fortdauer der Untersuchungshaft gegen die Angeschuldigten Hoppe und Winkler aus den bisherigen Gründen anzuordnen. gez. Hagemann. Erörterung zur Anklageschrift. Dokumente. Dem Staatsanwalt liegen nur zwei Dokumente vor: der Brief des Herm, der besagt, daß er den Blau „besorgt“ habe. Dies „besorgt“ kann sehr viel bedeuten; kann aber auch nur enthalten, daß er eine Absicht ausgeführt habe; gleichgültig welche; etwa die, den Mann im Norden Deutschlands zu verankern; „der kommt so bald nicht wieder nach München.“ Außerdem war Herm während der fraglichen Zeit nicht in Berlin; wenigstens ist Verbindung zwischen ihm und den Berlinern nicht nachgewiesen; im Gegenteil scheint festzustehen, daß Blau sich allein nach Berlin begab und sich freiwillig in der Versammlung im Friedrichsrealgymnasium einfand. Hätte man ihn gefangen gehalten, dann hätte man ihn nicht vor vielen Leuten herumgezogen – und ihm nicht gestattet, den Mahlig und seine Frau aufzusuchen. Der Brief des Herm scheint Blaus Münchener Tätigkeit zu liquidieren, ohne in direkter Beziehung zu den Berliner Ereignissen zu stehen. Er erhärtet bestenfalls, daß man in Bayern Blaus Spitzelrolle erkannt hatte und Sorge trug, ihn abzuschieben. Das zweite Schriftstück ist der Kassiber des Hoppe. In diesem steht, daß der Schreiber alles gestanden habe; er fragt nun den Winkler, ob er ihn auf der Straße vor dem Mordhause gesehen habe, und bittet ihn, falls das der Fall sei, dies zu bezeugen. Die Tatsache des Kassibers kann man nicht als Schuldbeweis zählen: die monatelange Einzelhaft wirkt zermürbend und läßt jedes Mittel ergreifen. Über die Vorgänge in der Winklerschen Wohnung ist nichts gesagt; als Quelle ihrer Kenntnis wird Acosta angegeben, jener Acosta, von dem öfter gesprochen wird, doch den zu verhaften nicht gelungen ist. Das Dokument ergibt nur, daß mehrere Leute, unter ihnen Winkler, Acosta, Hoppe, sich damals auf der Straße herumtrieben – was andere Aussagen bestätigen. Daß der verdächtigte Hoppe versucht, einen der Mitanwesenden dazu zu veranlassen, seine und damit auch Hoppes Anwesenheit zu gestehen, ist verständlich – ohne die Tat zu erhellen. Alles andere sind Aussagen, bei denen der Untersuchende kaum zu entscheiden vermag, ob die Sprechenden immer subjektiv bei der Wahrheit bleiben. Man wird infolgedessen versuchen, das herauszuklauben, was an objektiv Historischem berichtet wird. Die Gespräche und gar durch Dritte berichtete Worte sind schon vorsichtiger zu verwerten, am zweifelhaftesten sind aber Aussagen, die Zusammenhänge betreffen: da schiebt sich oft die eigene Kombination vor die Dinge und, wenn einer lügen will, wird er zuerst eine andere Ansicht haben, dann Gespräche verändern; erst zuletzt und im Notfall wird er Tatsachen leugnen oder erfinden: weil ihm das am leichtesten nachgewiesen werden kann. Das Historische. Im Juli 1919 war in München eine aufgeregte Zeit. Am 1. Mai war die Räterepublik gefallen. Die Kämpfe und Verhaftungen hatten durch Wochen gedauert, noch jetzt war das große Aufräumen in Gang: täglich Verhaftungen, Verhandlungen, täglich Gefahr. In dieser Zeit verkehrte in Münchener Kommunistenkreisen ein gewisser p. 45 Blau. Kommunistenkreise waren damals illegal und bedroht; Blau lief in dieser Illegalität und Bedrohung herum und führte vermutlich das Leben der Geflüchteten: Übernachten da und dort bei Genossen, Treffpunkte in entlegenen Wirtshäusern da und dort, alles geheim und verborgen. Am 29. Juli fuhr Blau mit drei Begleitern nach Magdeburg. Deren Namen p. 46 sind Schreiber, Herm und ein gewisser Schuster. Vermutlich war die Partei die Mittlerin ihrer Bekanntschaft; ob sie persönlich voneinander gewußt haben, ist unbestimmt. Jedenfalls steht der Name Schuster in Fragezeichen. In Magdeburg scheinen sich die vier getrennt zu haben: von Schuster ist p. 46 keine Erwähnung mehr, Schreiber fuhr nach Hötensleben zu den Eltern des Herm und blieb dort bis nach Auffindung der Leiche (7. August). Wo Herm geblieben war, ist nicht nachgewiesen; doch kam er noch vor der p. 47 Ermordung des Blau am 2. August abends bei seinen Eltern in Hötensleben an; nach Angabe des Schreiber aus Berlin. Blau war am 31. Juli vormittags allein bei einem gewissen Mahlig in p. 46 Sangerhausen, am 1. August nachmittags, wieder ohne Begleitung, in p. 49 Berlin, Bayreuther Straße 10, beim Portier Nowak des Hauses, in dem seine Frau wohnte. Vom 1. August abends an ist Blaus Aufenthalt lückenlos festgestellt. Er p. 49 taucht auf in einer Kommunistenversammlung in der Mittenwalder Straße zu Berlin. Die Versammlung wurde von dem Lederarbeiter Leuschner geleitet. p. 50 Noch während der Versammlung geriet Blau mit Anwesenden in lebhafte Besprechung; nachher bewegte er sich mit einem Trupp in der Richtung zum Viktoriapark. Als seine Begleiter wurden festgestellt: Acosta, Geißler, Gentz, Kluft, Leuschner, Pohl jun. und sen., Schmidt, Schröder. Später kamen dazu noch Hoppe und noch ein Mann, der als erster Unbekannter mit (1) bezeichnet sei. In der Nähe des Viktoriaparkes trennte sich der Trupp und Blau ging mit p. 50 Hoppe und Geißler in die Wohnung der beiden Pohl, wo anscheinend geschlafen wurde. Am Morgen des 2. August ging Geißler weg. Später kam der Mann (1), rief Hoppe und sprach mit ihm auf dem Flur; ging und kam mit zwei Feldgrauen (2), (3) zurück; weitere vier Mann (4), (5), (6), (7) waren auf der Straße und bewachten das Haus. Weiter kam ein Mann in braunem Anzug (8), der eine Flasche hatte, in der nach seinen Angaben Morphium war; dieser sprach mit Hoppe und ging dann. Im Laufe des 2. August fand der Umzug in die zur Zeit leere Wohnung der p. 51 Eheleute Winkler statt. Der junge Winkler verließ die Wohnung, ehe Blau und seine Begleiter ankamen und händigte auf der Straße den Schlüssel entweder dem Hoppe oder einem der Wachleute (1)-(7) aus. In die Wohnung ging zuerst dieser Wachmann, später erst kamen Blau und Hoppe; einige andere, vermutlich welche der Wachleute (1-7), werden nachgefolgt sein, der Rest soll als Posten auf der Straße gestanden haben. Auch Fichtmann soll das Haus betreten haben. Auf der Straße trafen sich Neugierige; Pohl, Winkler, Acosta sind p. 52 genannt; sie standen dort bis in die Nacht. Dann gingen Winkler und Acosta zu Schröder, um dort zu schlafen; sie trafen Schröder zu Hause und sprachen mit ihm. Schröder ging daraufhin fort und begegnete Pohl in der Nähe der Winklerschen Wohnung; zu beiden trat einer der Wachleute und forderte sie auf, die Leiche mittragen zu helfen. Schröder folgte dem Mann; der Körper, in eine Decke gewickelt, war schon auf der Straße. Schröder nahm ihn auf und warf ihn in den Kanal – aus dem er am 7. gezogen wurde. Anwesend waren noch Pohl, Schröder, Hoppe und ein Wachmann (die in das Lokal von Maß gingen). Vier weitere Leute, darunter nach Aussage des Pohl auch Fichtmann, zerstreuten sich. * * * * * Die Nachzählung der Personen ergibt, daß im Laufe des Tages etwa acht Unbekannte auftauchten, von denen nach der Tat fünf noch anwesend waren. Die Gespräche der Beteiligten. Die bezeugten Aussagen und Gespräche lassen einen Zusammenhang zwischen den Münchener und Berliner Kommunistenkreisen zweifelhaft erscheinen: In München hielt man Blau für entlarvt; man hatte ihn erkannt; Herm p. 45 äußerte sich in diesem Sinne, und Schreiber sowie Frau Baumeister geben als Ziel der Reise an, Blau nach dem Norden vor die Berliner Genossen zu p. 47 bringen. Blau hatte einen Ausweis der Fahndungsabteilung München, den Herm ihm abnahm; an der Spitzeltätigkeit des Blau war kein Zweifel. (Daß Herm nach Auffindung der Leiche sofort an Mord dachte und bemüht p. 48 war, seine Berührung mit Blau zu verwischen und Aufzeichnung und Briefe zu vernichten, ist leicht verständlich, wenn man das Risiko langmonatiger Untersuchungshaft berücksichtigt – wie sie in diesem Prozeß der unbeteiligte Leuschner erlitt –.) In Berlin lagen die Dinge anders: als man den Mann in der Versammlung p. 49 erkannt hatte, ließ man sich in eine Diskussion mit ihm ein und sandte Hoppe mit einem Begleiter ab, um einen Genossen Stolz oder Strolz zu holen, der den Verdächtigten bestätigen sollte. Hoppe gibt an, bis p. 55 zuletzt die Gegenüberstellung der beiden gefordert zu haben: unzweifelhafte Klarheit scheint nicht bestanden zu haben. Auch Blau selbst hat die gegen ihn erhobenen Anklagen nicht sehr ernst genommen. Die Warnungen des Schreiber wies er ab. p. 46 Er wußte aber, daß ihm nach dem Leben getrachtet wurde und daß es um p. 46 Leben und Tod ging. Dem Mahlig erzählte er, daß er große Dinge vorhabe: ob es der Mordplan gegen den Kommunistenführer Eichhorn war, die 50000 M., von denen Acosta dem Schröder erzählte? Schwer sind die Reden dieses Mannes mit seinen Handlungen zu vereinen: warum geht er mit seinen Feinden, bleibt dort über Nacht, geht in eine zweite Wohnung? Er mußte die Gefahr nicht so nahe geahnt haben – oder er sah seine eigentlichen Feinde gar nicht in den Kommunisten? Denn während dieser vierundzwanzig langen Stunden hätte er sicher entfliehen, unbedingt aber Lärm schlagen können; doch er blieb. Auch ein anderes ist auffällig: wenn man einen Spitzel entlarvt hat, schlägt man ihn gleich tot oder man stellt seine Persönlichkeit fest, photographiert ihn usw. und läßt ihn dann laufen. Aber man zieht ihn nicht von Wohnung zu Wohnung, um ihn dann zu ermorden. (Daß man den Mann von München abschob oder weglockte, ist begreiflich: unter den damaligen Zuständen in München war der Mann zu gefährlich.) In Berlin soll der Plan zur Ermordung schon bei den Teilnehmern der p. 50 Versammlung aufgetaucht sein. Greifbare Formen hat dieser Plan erst gefunden, als man die Ausführung bespricht. Der junge Pohl gibt an, daß ein Korb für die Leiche besorgt werden sollte; seine Eltern weigern sich, in ihrer Wohnung die Tat ausführen zu lassen. Vor dem Winklerschen p. 51 Hause, auf der Straße stehen Leute; Wachleute? Neugierige? Es wird geraunt, daß oben mit Blau etwas vor sich gehe. Man beobachtet, p. 52 erörtert, berichtet sich. Man spricht wieder von einem Korb für die Leiche, sieht Wein holen usw.: sie reden alle von dem, was vermutlich oben geschieht. Über die Vorfälle in der Wohnung selbst liegen widersprechende Aussagen vor. Die ausführlichsten stammen vom Zeugen Pohl, der aber weder im p. 55 Haus, noch in der Wohnung, sondern auf der relativ dunklen Straße sich aufhielt. Dieser gibt an, daß Fichtmann für die Leute Wein geholt habe (in dem Blau das Morphium verabreicht worden sei) und daß Fichtmann beim Leichentransport vorausging; ferner, daß nach der Tat Hoppe und der eine p. 53 Wachmann erzählt haben, sie beide hätten den Blau erdrosselt, die anderen beiden Anwesenden, darunter Fichtmann, ihn festgehalten. Hoppe p. 53 selbst gibt an, die Wohnung verlassen zu haben, als er sah, daß die anderen vom Mord nicht zurückzuhalten waren. Auch in seinem Kassiber p. 54 vertritt er diesen Standpunkt und gibt als Nachrichtenquelle für die p. 55 Details der Ermordung Acosta an. Fichtmann leugnet überhaupt seine p. 55 Anwesenheit, die Anwesenheit des Winkler ist unwahrscheinlich; auch p. 56 Schröder, der nachher dazukam, vermag Näheres nicht anzugeben. – * * * * * Zieht man die Bilanz, so findet man das Vorauszusehende: der äußere Gang der Ereignisse steht ziemlich fest. Man kennt den Schauplatz und weiß ungefähr, was passierte; außer den Festgestellten waren noch unbekannte Leute beteiligt, Leute, die vermutlich auch den Zeugen und Angeklagten namentlich nicht bekannt waren. Wie die Rollen verteilt waren, ist nicht klar; klar ist nur, was geschah: der Mord. Fragt man weiter nach dem Zusammenhang des Geschehens: der Abtransport aus München erscheint motiviert und logisch; die Entlarvung in der Versammlung und Diskussion über das „Was nun?“ ist erwiesen. Dann kommt eine Lücke, in der man die Initiative nicht mehr erkennen kann. Diese Dunkelheit wird durch das Verhalten des Blau noch mehr getrübt: was geschah in der Wohnung des Pohl und des Winkler und wer waren die treibenden Kräfte? Die Angeklagten, oder die Unbekannten? Man kann nur raten, man weiß es nicht. Man weiß nur, daß außerhalb der betreffenden Häuser, auf der Straße Zufällige, die von den Dingen wußten, herumstanden und kombinierten – und daß dann die Leiche kam. Dies ungefähr sind die Bruchstücke, die der Kritik standhalten; man kann damit nicht mehr tun, als die Leute taten, die auf der Straße standen: kombinieren, – was nicht allzu schwer erscheint. Aber der Verlauf der Verhandlung wird zeigen, wie all diese Kombinationen zusammenfallen, weil ein ganz neues Element hinzukommt: das Spitzeltum. * * * * * Die Gegenschrift des Verteidigers Dr. Weinberg beschränkte sich, wie meist bei Schwurgerichtssachen, auf die Betonung und Beantragung einiger für die Beschuldigten vorteilhaften Punkte, so daß sie der Eröffnung des Hauptverfahrens nicht im Wege stand. 2 c J 2691, 10 Beschluß. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird gegen 1. den Lederarbeiter (Schankwirt) Max Fichtmann aus Berlin, Parochialstr. 35, zur Zeit in der Strafanstalt Brandenburg a. H. in Sachen 67 J 2699, 10 Staatsanwaltschaft I Berlin in Strafhaft, geb. am 22. November 1898 Berlin, mosaisch, 2. den Kaufmann (Verkäufer von Broschüren) Erwin Hoppe aus Berlin, seit 13. November 1919 hier in Untersuchungshaft, geb. 1. April 1899 Berlin, religionslos, unverheiratet, 3. den Schneidergesellen Willi Winkler aus Berlin, seit 13. November 1919 hier in Untersuchungshaft, geb. 16. September 1899 Berlin, evangelisch, unverheiratet, welche hinreichend verdächtig erscheinen, in Berlin zu Anfang August 1919 a) Fichtmann und Hoppe gemeinschaftlich mit anderen den Inspektor Blau (Karl) vorsätzlich getötet und diese Tötung mit Überlegung ausgeführt zu haben, b) Winkler den Angeschuldigten Fichtmann und Hoppe und den Mitgliedern bei Begehung des Verbrechens zu a durch Rat oder Tat wissentlich Hilfe geleistet zu haben, Verbrechen gegen §§ 211, 47, 49, StGB. das Hauptverfahren vor dem Schwurgericht des Landgerichts II in Berlin eröffnet. Die Untersuchungshaft gegen die Angeklagten Hoppe und Winkler dauert aus den bisherigen Gründen fort. Die Ausführungen des Verteidigers Rechtsanwalt Dr. Weinberg in der Schutzschrift vom 1. Juni 1920 stehen der Eröffnung des Hauptverfahrens nicht entgegen. Berlin, den 7. Juni 1920. Landgericht II, Strafkammer 5 gez. Scheringer David Gerhard. DIE VERHANDLUNG. Eröffnung. Die Verhandlung begann am Donnerstag, dem 24. Juni 1920, vor dem Schwurgericht des Landgerichts II zu Berlin und dauerte bis Montag, den 5. Juli. Das Aufsehen, das der Prozeß in der Öffentlichkeit erregte, war außerordentlich; besonders die republikanischen Organe und die Presse der Linken nahm Anlaß zu heftigen Ausführungen. „Der Spitzelsumpf“ – „Die Spitzelorganisation der Garde-Kavallerie-Schützendivision“ – „Die Mordzentrale“ – „Der Lockspitzel als Zeuge“ waren etwa die Überschriften, die den Berichten vorstanden, und es ist sehr verständlich, daß weder Richter noch Staatsanwalt von den Enthüllungen der Beweisaufnahme erbaut waren: ein Schmutz trat zutage, der in die Berechtigung dieses speziellen Verfahrens ernsthafte Zweifel setzen läßt und nach allgemeiner Remedur ruft. Den Vorsitz der Verhandlung führte Landgerichtsdirektor Dr. Joel, die Anklage vertrat Staatsanwaltschaftsrat Dr. Ortmann, die Verteidigung der Angeklagten lag in den Händen der Rechtsanwälte Theodor Liebknecht, Dr. Kurt Rosenfeld und Dr. Siegfried Weinberg. Unter den Geschworenen befanden sich Vertreter folgender Berufe: Bibliothekar, Dreher, Bäckermeister, Bankbeamter, Bürobeamter, Brauereidirektor, Generaldirektor, Rieselmeister, Maler, Landwirt, Architekt, Molkereibesitzer, Kassenbeamter, Vorarbeiter, Chemiker, Obergärtner, Buchdruckereibesitzer, Ingenieur, Rittergutsbesitzer, Fabrikbesitzer, Kaufmann. Bei der Auslosung machte die Verteidigung von ihrem Ablehnungsrecht Gebrauch. Als beisitzende Richter waren Landgerichtsrat, Geh. Justizrat Bienutta und Gerichtsassessor Siemens tätig, als Gerichtsschreiber Landgerichtsratsassistent Schröder. * * * * * Die Sitzungen des Gerichts füllten neun volle Tage aus. Bei kurzen Prozessen gestattet die Anwesenheit aller Beteiligten eine klare Disposition des Vorsitzenden: er vermag die Verhandlung so übersichtlich zu leiten, daß ein genaues Protokoll imstande ist, ein klares Bild zu geben. Hier, wo während der Tagung dauernd das Bild sich verschob, nachträglich neue Zeugen erschienen, deren Aussagen an in Tagen vorher Niedergelegtes sich anschließt; hier, wo zeitweise das Thema der Verhandlung sich gar nicht um die Angeklagten zu drehen schien: ist es unmöglich, eine getreu den Ereignissen folgende Schilderung ohne intensives Studium zu überblicken. Es muß versucht werden, Zusammengehöriges im Zusammenhang darzustellen, so gut es geht. Die Gesichtspunkte, unter denen dies unternommen wurde, sind geteilt; es ergaben sich Abschnitte, die den Gang des Prozesses betreffen; und solche, in denen bestimmte zur Sprache gebrachte Personen oder Gebiete für sich allein interessieren. Wenn hier nochmal gesagt ist, daß diese Ausführungen keinerlei Stellungnahme beabsichtigen: weder zum Urteil, noch zur Verhandlungsführung wird die gewählte Darstellung, die sich übrigens streng an die Berichte hält, sicher zu Mißverständnissen keinen Anlaß geben. Allgemeines und Einleitendes. Bereits erwähnt wurde, daß bei der Auslosung der Schöffen die Anwälte von ihrem Ablehnungsrecht Gebrauch machten. Wesentliches spielte sich dabei nicht ab. Rechtsanwalt Liebknecht stellt dann einen Antrag der Verteidigung „es möchte die Vertagung der Verhandlung beschlossen werden, da es trotz der zehn Monate langen Voruntersuchung der Verteidigung nicht möglich war, die Gerichtsakten rechtzeitig einzusehen.“ Antrag abgelehnt. Rechtsanwalt Dr. Siegfried Weinberg: „Ich stelle fest, daß vier der geladenen Zeugen zur Verhandlung nicht erschienen sind; es handelt sich um die Zeugen Samson, Schreiber, Strolz und Toifl.“ Staatsanwaltschaftsrat Dr. Ortmann: „Der Aufenthalt dieser Zeugen war nicht zu ermitteln.“ Rechtsanwalt Weinberg: „Diese vier Zeugen standen der Voruntersuchung zur Verfügung und haben die Angeklagten schwer belastende Aussagen gemacht; diese vier Zeugen sind als Lockspitzel der Polizei tätig gewesen und sollen jetzt nicht zu erreichen sein?!“ Staatsanwalt: „Der Auftrag, diese Zeugen zu laden, erging ordnungsgemäß; es wurde alles versucht, ihrer habhaft zu werden.“ Rechtsanwalt S. Weinberg: „Der Herr Staatsanwalt hat sich gewiß nicht an die richtigen Herren vom Polizeipräsidium gewandt.“ Staatsanwalt: „Ich bitte Sie uns dabei behilflich zu sein!“ Rechtsanwalt S. Weinberg: „Einen Augenblick! – Ich erkläre: die nicht erschienenen Zeugen Samson und Strolz sind in die vorliegende Tat als Lockspitzel verwickelt gewesen; der Zeuge Toifl steht im Verdacht, an der Tat beteiligt gewesen zu sein und gegen den wichtigsten dieser Belastungszeugen, den Polizeispitzel Schreiber, besteht begründeter Argwohn, daß er selbst der Täter sei! Ich verlange, daß alles geschieht, um diese Leute persönlich vorzuführen! Der Eindruck ihrer Aussagen kann nicht ersetzt werden durch Verlesung der Protokolle!“ Staatsanwalt: „Ich wiederhole nochmals, daß alles geschah, um die Zeugen beizuschaffen. Der Zeuge Schreiber ist Schweizer Staatsangehöriger und nach Mitteilung der Münchener Polizei von München nach der Schweiz abgeschoben worden.“ Rechtsanwalt S. Weinberg: „Die Öffentlichkeit hat ein Interesse daran, daß dieser Mord aufgeklärt werde. Es muß endlich Schluß werden mit der Tätigkeit privater und militärischer Spitzelzentralen; es muß Schluß werden mit dem Agentenwesen der Polizei! Dieser Schreiber hat zur Tat aufgereizt, sie veranlaßt, vielleicht sie ausgeführt; er hat ausgesagt in der Voruntersuchung – und jetzt ist er nicht zu ermitteln? Ich behaupte: die Polizei kann diesen Spitzel nicht finden, weil sie ihn jetzt nicht finden will! ... Genau, wie im Ledebourprozeß, wo die Zeugen Roland und Leutnant Bachmann bei den behördlichen Spitzelzentralen ein- und ausgingen, und dem Gericht nicht erreichbar waren! Wie oft, meine Herren, wird dieses Spiel sich noch wiederholen? Der Zeuge Schreiber ist von der Polizei nach der Schweiz gebracht worden, – gut: Im Namen der Verteidigung stelle ich folgenden Beweisantrag der Verteidigung. _Walter Schreiber_ wird als Zeuge bestätigen: 1. daß er als Lockspitzel militärischer und polizeilicher Stellen tätig war; 2. daß er als solcher und im Einverständnis mit seinen Auftraggebern die Beseitigung des unbequem gewordenen Blau übernommen hatte; 3. daß er als solcher und im Einverständnis mit seinen Auftraggebern die Beförderung des Blau nach Magdeburg und Berlin bewerkstelligt hat; 4. daß er als solcher und im Einverständnis mit seinen Auftraggebern die Ermordung des Blau betrieben hat, und, daß er selber, nicht aber die Angeklagten die zur Anklage stehende Tat begangen hat. Die genaue Adresse des Schreiber ist bekannt: der schweizerischen Behörde, sowie dem deutschen Konsulat in Zürich; ferner dem Vorsteher der politischen und Fahndungsabteilung des Polizeipräsidiums zu München und der politischen Abteilung des Polizeipräsidiums Berlin: die dies als Zeugen bestätigen werden.“ * * * * * Staatsanwaltschaftsrat Dr. Ortmann: „Der Untersuchungsrichter hat keinen Anlaß gesehen, gegen die Zeugen einzuschreiten oder ihre Glaubwürdigkeit zu bezweifeln – und ich stelle dem Urteile des Gerichts anheim, ob nicht viel eher die Drohungen der Kommunisten und die Angst vor Terrorakten Ursache sind, daß die Zeugen ihren Aufenthalt verheimlichen. Aber die Staatsanwaltschaft will alles tun, diesen Mord aufzuklären: ich werde die von der Verteidigung genannten Wege beschreiten und nochmals alles versuchen, des Zeugen Schreiber habhaft zu werden.“ Die Entscheidung über den Beweisantrag wird infolgedessen vertagt, – doch ist es geraten, den weiteren Verlauf gleich hier zu berichten: Am zweiten Verhandlungstag teilt der Staatsanwalt mit, daß seine Recherchen nach Schreiber erfolglos waren; er habe sich sofort an die Polizeidirektion München gewandt und nochmals die Antwort erhalten: der Zeuge sei seiner Zeit nach Lindau abgeschoben worden, sein Aufenthalt in der Schweiz oder sonstwo sei unbekannt. Ebenso sei die telegraphische Anfrage bei der Polizeidirektion Zürich und dem deutschen Generalkonsulat Zürich bisher vergeblich gewesen. R.-A. Dr. S. Weinberg rät, Herrn von Saldersberg von der antibolschewistischen Liga in Berlin um Auskunft anzugehen. Zu Beginn des vierten Verhandlungstages, Montag, 28. Juni, verliest der Staatsanwalt ein neues Telegramm des deutschen Generalkonsuls in Zürich, an den er sich gewandt hatte. Das Konsulat teilt mit, daß Walter Schreiber gefunden sei und sich bereit erklärt habe, unter bestimmten Voraussetzungen vor Gericht zu erscheinen; er verlange 4000 M., ferner für jeden Tag Aufenthalt 20 schw. Franken Entschädigung, sowie freie Fahrt und freie Verpflegung; ferner polizeilichen Schutz während der Fahrt und vor Gericht, und außerdem Erlaubnis zum Waffentragen. Schreiber behauptete, die Münchner Polizei sei ihm die 4000 M. noch schuldig und erst, wenn diese Schuld beglichen sei, sei er zu weiteren Diensten bereit. Rechtsanwalt Th. Liebknecht: „Ich muß sagen, daß mir eine derartige Schamlosigkeit noch nicht begegnet ist; ich finde das Vorgehen dieses Spitzels unerhört; doch stelle ich es dem Ermessen des Gerichts anheim, ob es auf eine derartige Erpressung sich einlassen will. Ich betone nur noch, daß dies die Leute sind, die nach Ansicht des Herrn Staatsanwalts nicht erscheinen aus Angst vor Terrorakten!“ Staatsanwalt: „Leider besteht keine gesetzliche Handhabe, den Zeugen hierher zu schaffen; ich sehe also keinen anderen Weg als auf diese Bedingungen einzugehen.“ Rechtsanwalt S. Weinberg: „Ich muß gegen die Zahlung von 4000 M. protestieren; eine derartige Zahlung wird nie den Verdacht abschütteln können, Bestechungsgeld zu sein; ich bitte das Gericht dieses Moment nicht zu unterschätzen.“ Staatsanwalt: „Wenn das Gericht die Zahlung ablehnt, die Staatsanwaltschaft wird nichts unterlassen, diesen wichtigen Zeugen zur Vernehmung zu bringen! Dann wird die Staatsanwaltschaft diese Summe von sich aus, aus einem ihr zur Verfügung stehenden Dispositionsfonds erlegen.“ – Das Gericht beschließt nach kurzer Beratung, den Staatsanwalt zu ermächtigen, den Zeugen zu den geforderten Bedingungen beizubringen; das Gericht lehnt aber die Zahlung der 4000 M. ab. Staatsanwalt: „Dann werde ich diese Summe bereitstellen!“ Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld: „Ich möchte den Herrn Staatsanwalt bitten uns zu verraten, woher er die 4000 M. für den Schreiber nimmt. Nach meiner Kenntnis stehen der Justizbehörde keine Spitzelfonds zur Verfügung.“ Staatsanwalt: „Ich verwahre mich gegen den Ausdruck Spitzelfonds. Ich habe keine Spitzelfonds unter mir; ich schaffe nicht den Spitzel, sondern den Zeugen Schreiber bei.“ Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld: „Ich wiederhole meine Frage, aus welchem Fonds die 4000 M. stammen?“ Vorsitzender Dr. Joel: „Ich bitte die Unterhaltung über diesen Punkt zu schließen!“ Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld: „Ich behalte mir vor, die Frage nochmal anzuschneiden.“ – Drei Tage später, am Donnerstag, dem 1. Juli, liegt ein Telegramm des deutschen Generalkonsuls Zürich vor: Schreiber werde der Vorladung als Zeuge nur Folge leisten, wenn er die 4000 M. vor Antritt der Fahrt ausgehändigt erhalte. Rechtsanwalt S. Weinberg: „Es dürfte sich empfehlen, dem Schreiber die 4000 M. gleich zu schenken und auf sein Erscheinen zu verzichten.“ Staatsanwalt: „Der Staatsanwaltschaft ist nach den vorhergegangenen Ausdrücken an dem Erscheinen des Zeugen sehr viel gelegen. Ich möchte versuchen, mich nochmal an das deutsche Konsulat Zürich zu wenden.“ Die Antwort lautete: Schreiber sei nur bereit nach Empfang der 4000 M. auf dem Konsulat in Zürich auszusagen; er käme nicht nach Deutschland. Weitere Bemühungen waren erfolglos und der Beweisantrag der Verteidigung wurde, wie am Schluß berichtet wird, schließlich abgelehnt. Noch eine Episode ereignete sich, die zur übrigen Verhandlung nicht in Beziehung steht: am fünften Verhandlungstag, Dienstag, 29. Juni, wurde der Vertreter der Roten Fahne am Saaleingang angehalten und nach Waffen durchsucht. Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld bemerkt zur Beschwerde des betreffenden Herrn, daß nur dieser durchsucht worden sei. Der Vorsitzende erklärt dazu, daß seine auf Überwachung und Kontrolle des Zuschauerraumes zielenden Anordnungen dahin zu ändern seien, daß die Pressevertreter künftighin unbehelligt blieben; die Kontrolle selbst sei er der Sicherheit der einzelnen Zeugen schuldig. Die Vernehmung des Fichtmann. – Der Fall Orlowsky. – Die Nachmittagssitzung des ersten Verhandlungstages eröffnet die Vernehmung des Angeklagten Max Fichtmann. Dieser verbüßte damals im Zuchthause Brandenburg eine langjährige Zuchthausstrafe, die im Oktober 1919 vom außerordentlichen Kriegsgericht wegen versuchter räuberischer Erpressung und versuchten Mordes an dem Edelsteinhändler Orlowsky verhängt worden war. Rechtsanwalt Dr. S. Weinberg teilt zu dieser Sache mit, daß in dem Prozesse das Wiederaufnahmeverfahren schwebe (da Berufung gegen das Urteil des außerordentlichen Kriegsgerichts nicht möglich ist). Der Angeklagte erklärt: „Ich bin von Beruf Lederarbeiter und betrieb im vergangenen Jahre eine Schankwirtschaft in der Jüdenstraße. Ich bin Anhänger und Mitglied der KPD. (Kommunistische Partei Deutschlands); in meinem Lokale verkehrten viele Genossen, unter ihnen auch der jetzt als Spitzel entlarvte Toifl. Dieser gebärdete sich stets sehr extrem und propagierte die direkte Aktion; er hatte an mehreren Unternehmungen Anteil. So führte er einen Trupp, der in der Nacht vom 31. Juli zum 1. August 1919 am Molkenmarkt den Diamantenhändler Orlowsky verhaftete; Orlowsky wurde in einen Vorort verschleppt und um etwa 2000 M. beraubt; auch ein Schuß soll dabei gefallen sein. Nachher behauptete Toifl, ich hätte den Überfall geleitet und den Schuß abgegeben; auf sein Zeugnis hin wurde ich vom Kriegsgericht verurteilt – aber ich fühle mich völlig schuldlos. Vor dem Kriegsgericht sagte der Oberleutnant Graf Westarp aus, daß er dem Toifl Auftrag gegeben habe, mich zu überwachen und unschädlich zu machen: indem er mich in die Sache hineinzog, entledigte Toifl sich dieses Auftrags. „Zum Fall Blau habe ich zu sagen: ich war am Abend des 2. August 1919 im Lokal von Obst in der Höchster Straße; von da bin ich zwischen 1 und 2 Uhr direkt nach Hause gegangen und habe mich schlafen gelegt. Von dem ganzen Hergang in der Großbeerenstraße weiß ich nichts; wenn ich damit in Verbindung gebracht werde, dürfte eine Personenverwechslung vorliegen. Ich bin unbeteiligt und bereit mein Alibi zu beweisen.“ – Längere Diskussionen entspannen sich, ob das Urteil des außerordentlichen Kriegsgerichts verlesen werden solle. Der Staatsanwalt wünschte die Verlesung, da der Inhalt zur Charakterisierung des Angeklagten beitrage. Die Verteidiger Th. Liebknecht und Dr. S. Weinberg protestieren mit aller Energie: Das Urteil eines außerordentlichen Gerichts könne niemals zur Charakterisierung des Betroffenen vor einem ordentlichen Gerichte dienen; weiterhin sei das Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet: wenn also das Gericht das Urteil zur Verlesung gebracht haben wolle, müsse mit Billigkeit auch der Antrag auf Wiederaufnahme diskutiert und das ganze Verfahren neu aufgerollt werden; die Geschworenen möchten sich doch ihre Ansicht nach dem Verlauf dieses Prozesses und den Ergebnissen der Beweisaufnahme bilden. Daraufhin wurde die Frage zurückgestellt; am darauffolgenden (dritten) Verhandlungstage wurde das Urteil unter erneutem Protest der Verteidigung dennoch verlesen. Rechtsanwalt Dr. S. Weinberg gibt den Geschworenen eine Erläuterung ab, daß das ganze Verfahren sich auf die Aussage des einen Zeugen Toifl stützte, der nachgewiesenermaßen Lockspitzel sei, und daß Orlowsky selbst den Fichtmann vor Gericht nicht habe wiedererkennen und als Täter bezeichnen können. – Die Verteidigung behält sich vor im Laufe der Verhandlung nochmals auf die Sache Orlowsky zurückzukommen. * * * * * Des Zusammenhangs wegen seien gleich einige Zeugen in Sache des Fichtmann erwähnt: Die Mutter des Fichtmann (7. Verhandlungstag): in der fraglichen Zeit habe ihr Sohn regelmäßig zu Hause geschlafen und sei niemals ausgeblieben; sie könne daher bezeugen, daß er sowohl in der Nacht des 1. als auch des 2. August zu Hause war. Die Zeugen Gastwirtseheleute Obst, Hans Löpert und Marie Schröder sowie die Schwester des Fichtmann (6. Verhandlungstag) bekunden übereinstimmend, daß Max Fichtmann am Mordtage des 2. August bis um Mitternacht im Lokale von Obst war. Der Bruder des Fichtmann fügt noch hinzu, daß er anschließend mit seinem Bruder und Freunden nach Hause gegangen und später sich schlafen gelegt habe; eine nachträgliche Entfernung käme nicht in Betracht, da sie in einem Bette geschlafen hätten. Die Zeugin Fräulein Kuschel (6. Verh.-Tag) war mit Fichtmann näher befreundet und bezeugt, sowohl am Freitag, dem 1., wie am Sonnabend, dem 2. August 1919, bis spät nacht mit ihm zusammen gewesen zu sein. Fichtmann könne weder im Fall Orlowsky, noch im Fall Blau als Beteiligter in Betracht kommen. Der Zeuge Worm (6. Verhandlungstag): auch er könne bestätigen, daß Max Fichtmann am Raubzug gegen Orlowsky nicht beteiligt war; „wir betrachteten damals den Toifl noch als Genossen und waren häufig mit ihm zusammen; am fraglichen Tage hat Toifl mich aufgefordert, ich solle bei dem Unternehmen gegen Orlowsky mitmachen. Aus prinzipiellen Gründen lehnte ich mit Entschiedenheit ab; und ich kann mit Bestimmtheit versichern, daß Fichtmann ebenfalls nicht dabei war: er war den ganzen Abend in seinem Lokal! Der Toifl aber, der Uniformen der Reichswehr und Stahlhelme besorgt hatte, ist mit einigen anderen losgezogen! ... Vor dem außerordentlichen Kriegsgericht, das später Fichtmann verurteilte, bin ich nicht vernommen worden.“ Der Vater des Fichtmann bestätigt noch (7. Verhandlungstag), daß Toifl fortgesetzt agitierte und versuchte, die jungen Leute zu terroristischen Gewaltakten aufzureizen. * * * * * Rechtsanwalt Dr. Siegfried Weinberg: „Aus verschiedenen Fragen des Herrn Staatsanwalts an diese Zeugen entnehme ich, daß der Herr Staatsanwalt sich auf Angaben des Toifl stützt. Da dieser selbst als Zeuge nicht erschienen ist, beantrage ich die Ladung des Friseurs Julius Meyer, Grüneberger Straße, als Zeugen über die Glaubwürdigkeit des Toifl.“ Die Vernehmung des Hoppe. Auch der Angeklagte Erwin Hoppe macht seine Angaben in freier Rede: „Ich bin Handlungsgehilfe; seit meinem 14. Lebensjahr bin ich Mitglied der Arbeiterjugend: dort habe ich die Lehren des Sozialismus kennen gelernt. Ich lehne als Mitglied der K. P. D. jede individuelle Gewalt ab. So war ich auch Gegner des Kriegs und versuchte mich dem Militärdienste zu entziehen; ich wurde deshalb seiner Zeit auch in Flensburg verurteilt. „Nach meiner Entlassung schloß ich mich der freien sozialistischen Jugend an, der ich bis heute treu blieb und deren Ziele ich vertrete ...“ Vorsitzender: „Ist Ihnen bekannt, daß innerhalb der kommunistischen Partei sogenannte Terroristengruppen bestehen, die ihre politischen Ziele auf gewaltsamem Wege erreichen wollen?“ Hoppe: „Mir ist nichts darüber bekannt; ich selbst lehne, wie schon gesagt, jeden individuellen Terror ab und halte mich von den Propagatoren desselben fern. „An jenem Abend des 1. August war ich in einer Jugendversammlung in der Weinmeisterstraße; nach deren Schluß ging ich in die Versammlung in der Mittenwalderstraße, weil ich dort noch Freunde zu treffen hoffte. Als ich dahin kam, war die Versammlung bereits beendet; ich betrat den Saal, in dem noch etwa 30 Mann zusammenstanden. Ich trat näher und hörte, daß die Leute sich lebhaft mit einem der Anwesenden stritten, den sie der Spitzelei bezichtigten. Es war Blau, von dem ich vorher noch nie gehört hatte und den ich damals zum ersten Male sah. „Die Genossen schienen Beweise in den Händen zu haben und hielten sie dem Blau vor; dieser bestritt erregt deren Stichhaltigkeit und brachte Erklärungen vor, die ich im Lärm der Redenden nicht völlig verstehen konnte. Immer wieder kehrte nur die Behauptung, daß ein Genosse Strolz ihn legitimieren würde und, daß er verlange, daß dieser Strolz sofort geholt würde.“ Rechtsanwalt Th. Liebknecht: „Dieser Strolz wurde später als Spitzel erkannt; er steht auf der Zeugenliste, ist aber heute nicht auffindbar!“ Hoppe: „Ein mir unbekannter Genosse erbot sich den Strolz zu holen; da er einen Begleiter wünschte und sonst niemand Lust zu haben schien, schloß ich mich ihm an.“ Rechtsanwalt Th. Liebknecht: „Auch dieser Genosse wurde später als Spitzel entlarvt!“ Hoppe: „Da der Saal geschlossen wurde, verließen alle das Haus. Die anderen Genossen mit Blau bewegten sich in der Richtung zum Kreuzberg; ich und der dazu bestimmte Genosse, wir nahmen ein Auto und fuhren ab. Am Kreuzberg wollten wir uns wieder treffen. „Wir beide fuhren nach der Pariser Straße in Wilmersdorf; dort hielt der Wagen und der Genosse stieg aus, während ich im Auto warten sollte.“ Rechtsanwalt Dr. S. Weinberg: „Wie lange blieb Ihr Begleiter aus?“ Hoppe: „Vielleicht zehn Minuten.“ Rechtsanwalt Dr. Weinberg: „Ich bemerke, daß von der Pariser Straße aus das berüchtigte Spitzelbüro in der Lietzenburger Straße, das damalige Hauptquartier des Freikorps Lüttwitz, der Garde-Kavallerie-Schützendivision usw., mit wenigen Schritten zu erreichen ist. Ich vermute infolgedessen, daß der Unbekannte dort vorsprach, Meldung machte, oder sich Weisungen holte ... Herr Hoppe, wurde Ihnen eine Adresse des Strolz gesagt?“ Hoppe: „Nein. Der Genosse kam zurück und sagte, daß er den Strolz nicht getroffen hätte. Wir fuhren dann zum Kreuzberg zurück, wo ein Teil der anderen mit Blau wartete. „Für die Mehrheit der Genossen stand fest, daß Blau ein Spitzel war; andere zweifelten. Blau selbst verlangte Gelegenheit, sich zu rechtfertigen. Einer machte den Vorschlag, den Blau sofort auf dem Tempelhofer Feld zu erschießen, was aber von den übrigen abgelehnt wurde. Da es jedoch zu Gegenüberstellungen usw. zu spät war, beschloß man zum anderen Tag zu warten; Blau war einverstanden, in der Wohnung des anwesenden Genossen Pohl in der Gneisenaustraße zu übernachten.“ Vorsitzender: „Wurde dabei Gewalt angewandt?“ Hoppe: „Im Gegenteil; Blau war sehr damit einverstanden, da er sowieso kein Quartier hatte. – In der Wohnung blieben die Eheleute Pohl, Geißler und Blau.“ Staatsanwalt: „Sie kamen doch nur zufällig in die Mittenwalder Straße; wie kamen Sie dazu, den Blau zu bewachen?“ Hoppe: „Es war schon spät und ich dachte mir, daß durch einen Anwesenden mehr eine unüberlegte Tat vermieden werden könne.“ Vorsitzender: „Und wo war der Mann, mit dem Sie im Auto fuhren?“ Hoppe: „Darüber weiß ich nichts. – Am anderen Tag kam ein Mann, der sich als Genosse vorstellte; dieser sagte, daß man den Strolz noch nicht erreicht hätte und deshalb noch warten solle. Als ich mit ihm allein auf dem Flur stand, sagte er zu mir, indem er mir ein gefülltes Fläschchen in die Hand drückte: Blau sei doch ein Spitzel und es habe keinen Sinn, mit ihm soviel Federlesens zu machen; in dem Fläschchen sei _Morphium_ und er rate mir, möglichst gleich Schluß zu machen. Ich verweigerte die Annahme des Giftes und lehnte den Gedanken an Mord entschieden ab. „Wir warteten den ganzen Tag auf Strolz und die Eheleute Pohl fingen an ungeduldig zu werden. Ich ging infolgedessen zu meinem Freunde Winkler, um ihn für die nächste Nacht um die Wohnung seiner Eltern zu ersuchen. Denn ich wußte, daß die Eltern auf ihrem Laubengrundstück weilten. Ich sagte dem Winkler, daß ich die Wohnung zu einer Sitzung brauche; er willigte ein. „Geißler war im Laufe des Tages fortgegangen. Gegen Abend gingen Pohl, Blau und ich nach der Großbeerenstraße, wo uns, wie es zwischen Winkler und mir verabredet war, ein mir nur mit dem Vornamen Franz bekannter Mann mit den Schlüsseln zur Wohnung erwartete. Pohl verabschiedete sich, wir andern drei gingen hinauf.“ Vorsitzender: „Warum eigentlich hielten Sie den Blau zurück? Nur um ihn dem Strolz gegenüberzustellen?“ Hoppe: „Jawohl. Und: falls er ein Spitzel war, um ihn dann zu photographieren.“ Rechtsanwalt Dr. S. Weinberg: „Es ist bei allen politischen Parteien üblich, sich in den Besitz solcher Photographien zu setzen; bei der sozialdemokratischen Partei z. B. war der gewesene Polizeipräsident Eugen _Ernst_ früher einmal Spezialist für Spitzelphotographien.“ Vorsitzender (zu Hoppe): „Sie sagten doch, die Mehrzahl der Genossen war schon in der Versammlung von Blaus Spitzeltum überzeugt?“ Hoppe: „Jawohl, aber Blau versuchte dauernd alles zu erklären. Er gestand offen, daß er von der antibolschewistischen Liga den Auftrag hatte, in München die Kommunisten zu bespitzeln; aber er erzählte, er habe die Liga betrogen und nur im Interesse der Kommunisten gearbeitet; auch weiterhin wolle er nur für die Kommunisten arbeiten, von deren Sache er überzeugt sei; Strolz könne das bestätigen. Ich konnte ihm diese Erzählungen auch nicht nachprüfen, da ich ja nichts von ihm wußte.“ Vorsitzender: „Hielten Sie persönlich den Blau für einen Spitzel?“ Hoppe: „Ich hielt ihn jedenfalls für solcher Tätigkeit fähig; Beweise hatte ich nicht. Auch sah ich es nicht für meine Aufgabe an, den Blau zu vernehmen. – Wir drei gingen also in die Winkler’sche Wohnung, wo nach etwa einer Stunde drei Männer erschienen, die keinen guten Eindruck auf mich machten.“ Staatsanwalt: „Wo kamen die Männer her?“ Hoppe: „Das weiß ich nicht, ich kannte sie auch nicht. Die ganze Angelegenheit des Blau war nicht so verborgen, daß nicht mancher darum wissen konnte. – Die drei Leute benahmen sich ziemlich grob und besonders der größte von ihnen machte mir beinahe Vorwürfe, daß wir den Blau noch nicht erledigt hätten. Er bot mir einen _Strick_ und dasselbe Fläschchen _Morphium_ an, das mir der andere Unbekannte schon am Vormittag geben wollte. Ich nehme also an, daß diese Leute miteinander in Beziehung standen. Ich lehnte abermals auf das Entschiedenste ab und verlangte die Gegenüberstellung mit Strolz; aber die Leute machten sich in der Wohnung breit und schienen mit der Absicht gekommen, die Tat auszuführen. Da ich keine Möglichkeit sah, mich ihnen zu widersetzen und andererseits mit ihnen nichts zu tun haben wollte, zog ich es vor, die Wohnung zu verlassen.“ Staatsanwalt: „Warum gingen Sie nicht zur Polizei?“ Hoppe: „In unseren Kreisen denkt man nicht an die Polizei als Hilfe. – Ich ging also nach Hause um mich schlafen zu legen. Aber die Sache beunruhigte mich; auch ängstigte es mich, in der mir anvertrauten Winkler’schen Wohnung Fremde allein gelassen zu haben: nach einer Stunde zog ich mich wieder an und ging in die Großbeerenstraße zurück. Ich stand einige Zeit vor dem Hause und überlegte mir, was ich tun solle, als ich den Großen und einen Begleiter aus dem Tor treten sah. Ich ging auf sie zu und hörte ‚sie seien oben fertig; gleich kämen die anderen mit der Leiche herunter‘. Ich erschrak. Aber gleich kamen Franz und der dritte mit dem in eine Decke gehüllten Körper Blaus, der zuerst in einem Hausflur niedergelegt wurde. Nun traten noch andere hinzu, die da waren, und von der Anwesenheit des Blau wußten; unter ihnen Acosta, Pohl und Schröder. Dem letzteren, der sehr kräftig ist, wurde die Leiche aufgebürdet. Von der naheliegenden Brücke wurde sie in den Kanal geworfen. „Nachher zerstreuten sich alle. Pohl, Franz und ich gingen zusammen und Franz erzählte den Vorgang: sie hatten Wein geholt und mit Blau Wein getrunken, ihm aber das Gift hineingetan. Als er davon betäubt war, hatten sie ihm die Schlinge um den Hals gelegt und ihn erdrosselt.“ Vorsitzender: „Wurde erzählt, wer den Wein holte, wer die Schlinge zuzog?“ Hoppe: „Nein.“ Vorsitzender: „Sie waren demnach nicht bei der Tat zugegen und hatten nichts damit zu tun?“ Hoppe: „Ich hatte nichts damit zu tun.“ * * * * * Der in der Anklageschrift enthaltene Kassiber des Hoppe an Winkler kommt zur Verlesung. Dazu gibt Hoppe auf Befragen des Vorsitzenden an, er habe den Kassiber geschrieben, um dem Winkler die Ereignisse ins Gedächtnis zu rufen; außerdem habe ihn die nervöse Spannung der Haft zu diesem Mittel getrieben. Jedenfalls habe ihm eine Beeinflussung des Winkler ferngelegen; eher habe er versucht, den Winkler vor Schaden zu bewahren, denn: indem er ihm mitteilte, daß er selbst alles gestanden habe, enthob er den Freund der Rücksicht auf ihn und damit der Gefahr, durch nutzloses Schweigen sich selbst zu schädigen. Der Vorsitzende befragt Hoppe, ob er sich mit Hypnose und ähnlichen Fragen beschäftigt habe. Hoppe bejaht: er sei mehrere Male von einem seiner Bekannten in Hypnose versetzt worden und habe sich zu diesen Versuchen sehr geeignet erwiesen. Einmal habe er in diesem Zustande eine Rede als Ministerpräsident Scheidemann gehalten, ein anderes Mal eine Debatte als Reichswehrminister Noske geführt. Die Sachverständigen Dr. Kronfeld, Gefängnisarzt Dr. Hirsch und Sanitätsrat Dr. Lehnsen stellen an den Angeklagten eine Reihe von Fragen über sein Verhalten und seine Handlungen im hypnotischen Zustand und erklären dazu (am 7. Verhandlungstag): Dr. Kronfeld: er habe den Angeklagten Hoppe mehrfach und eingehend untersucht und eine gesteigerte Suggestibilität zweifelsfrei festgestellt. Eine zur Verblödung neigende Geisteskrankheit oder sonstige die Verantwortlichkeit des Individuum aufhebende Störungen habe er nicht gefunden; also könne er die Anwendung des § 51 des Str.G.B. nicht befürworten. Dagegen berechtige ihn seine weitgehende Erfahrung mit hypnotischen Fragen und deren Grenzgebieten zu dem Ergebnis, daß bei sehr suggestiblen Personen Situationen eintreten können, in denen Kritik und Überlegung weitgehend ausgeschaltet sind. Besonders leicht träte dieser Fall dann ein, wenn die Suggestion in einer Richtung stattfinde, die dem Interessengebiet des Individuums parallel läuft oder sich mit ihm deckt. In diesem Fall also in der Richtung der Ziele der Arbeiterbewegung. Er müsse demnach dem Angeklagten eine verminderte Zurechnungsfähigkeit zuerkennen und diese darin erblicken, daß dem Angeklagten infolge seiner Suggestibilität und unter dem Einfluß seiner Umgebung freie Besinnung sowohl als freie Bestimmung über seine Handlungen in sehr erheblichem Maße gefehlt habe. – Bezüglich des Angeklagten Fichtmann kam Dr. Kronfeld zum Ergebnis, daß dieser infolge nachweisbarer erblicher Belastung in physischer und psychischer Hinsicht als degeneriert, aber nicht als unzurechnungsfähig anzusehen sei. Gefängnisarzt Dr. Hirsch sowie der Gerichtsarzt Dr. Strauch widersprachen (am 8. Verhandlungstag) diesem Gutachten: die Suggestibilität des Hoppe sowie die erbliche Belastung des Fichtmann könnten zwar zugegeben werden; aber sie seien nicht so bedeutend, daß man eine Störung der Persönlichkeit anzunehmen brauche. Nach dem Ergebnisse ihrer Untersuchung hielten sie beide Angeklagte für zurechnungsfähig im Sinne des Gesetzes und könnten bei Bejahung der Schuldfragen eine zu berücksichtigende Beschränkung der Willensfreiheit nicht zuerkennen. Auch Dr. Lehnsen kann dem Fichtmann den § 51 Str.G.B. nicht zubilligen. Über Hoppe sagt er aus, nachdem er einen von diesem geschriebenen Lebenslauf verlesen hat: Hoppes Denkablauf und Darstellungsmöglichkeiten seien völlig klar und absolut logisch. Er könne aus seiner alten praktischen Erfahrung aus dieser und seinen sonstigen Beobachtungen auf einen klaren, überlegten und eher energischen Menschen schließen: und es sei gar nicht erwiesen, daß ein hypnotisch leicht zu beeinflussender Mensch auch im täglichen Leben leicht zu beeinflussen sei. Das seien zweierlei Dinge, und, nachdem im Fall Blau weder eine Affekthandlung noch eine Massenpsychose vorliege, müsse er nach seinem Augenschein urteilen: „Ich kann nicht zugeben, daß hier eine Willensbeschränkung vorliegt!“ * * * * * Die Eltern des Hoppe sagen übereinstimmend aus (6. Verhandlungstag), ihr Sohn sei immer gutartig, leicht lenkbar und weichherzig gewesen. In seiner Kindheit habe er öfter an Ohnmachtsanfällen gelitten und es sei wohl möglich, daß seine Gesundheit im Grunde weniger kräftig und weniger widerstandsfähig sei, als es den Anschein erwecke. Irgendwelche Neigung zu Gewalttätigkeit oder zu Härte hätten sie niemals feststellen können, eher sei Gutmütigkeit und Freundlichkeit der Grundzug seines Wesens. Ähnlich äußern sich die Zeugen Heilmann, Hopfe und Holland, die den Angeklagten seit langem kennen und seine Freunde sind. Sie halten es für ausgeschlossen, daß Hoppe irgend jemandem etwas zuleide täte; sie waren Zeugen der mit ihm vorgenommenen hypnotischen Experimente und bestätigen seine Aussagen darüber. Sie glauben aber, daß ihr Freund vielleicht infolge dieser Veranlagung ein unschwer zu beeinflussender Mensch ist. Lazarettdirektor Richter hatte den Hoppe mehrere Monate als Kranken in seinem Lazarett. Da er hörte, daß der junge Mann Kommunist sei, habe er sich selbst an Hoppe gewandt, ihn beobachtet und sich eingehend mit ihm unterhalten. Er habe aber sofort feststellen können, daß er einen guten, weichherzigen Menschen vor sich habe – und auch späterhin dieses Urteil nur bestätigt gefunden: Hoppe übte auf seine Kameraden den günstigsten Einfluß und auch die Wärter waren mit ihm sehr zufrieden, äußerten sich sogar sehr anerkennend. Er persönlich traue dem Hoppe nicht zu, daß er sich an einer Gewalttat beteiligt habe. Er betone übrigens, daß er selbst Angehöriger der deutschen Volkspartei sei (7. Verhandlungstag). Der Zeuge Ernst Fothenhauer ist der Mann, der den Hoppe hypnotisiert hat. Er erzählt (4. Verhandlungstag) die schon bekannten Umstände und kommt zu dem Schluß, daß Hoppe sehr wohl unter dem Einfluß Anderer Dinge verrichten könne, für die er nicht verantwortlich ist. Die Vernehmung des Winkler. Als letzter Angeklagter wird der Schneider Willi Winkler vernommen. Er sagt am 2. Verhandlungstage aus: „Ich habe mich mit vierzehn Jahren der Arbeiterjugend angeschlossen und dort meinen Freund Hoppe kennen gelernt. „Ich bin Gegner der kapitalistischen Wirtschaftsordnung, weil ich sie für ungerecht halte; ich bin überzeugt, daß die Zeit des Kapitalismus abgelöst wird durch ein den Bedürfnissen besser angemessenes System: in diesem Sinne bin ich Anhänger der kommunistischen Weltanschauung, ohne indes einer bestimmten Partei anzugehören. Auch bin ich kein Anhänger der Propaganda der Tat. „Zur Sache selbst erkläre ich: ich habe die Wohnung meiner Eltern meinem Freund Hoppe zu einer Sitzung zur Verfügung gestellt. Ich nahm an, daß es eine Besprechung sei, an der Führer teilnähmen, die illegal lebten und gezwungen seien, sich zu verbergen. Infolgedessen drang ich nicht in meinen Freund um Details, sondern übergab die Schlüssel und ging für die Nacht zu einem Bekannten; am anderen Morgen fuhr ich nach Treptow zu meinen Eltern, die dort ein Laubengrundstück besitzen. „Erst später hat mir Hoppe erzählt, was sich in der Wohnung zugetragen hat.“ * * * * * Damit ist die Vernehmung der Angeklagten beendigt. Es folgen noch eine Reihe von Fragen, durch die einzelne Kleinigkeiten des bisher Geschilderten klargestellt werden – ohne wesentlich Interessierendes zu bringen. Blau. In den bisherigen Seiten kamen die Angeklagten zu Wort und ihre Leumunds- und Entlastungszeugen. Nicht alles ist klargestellt und in vielem hat es den Eindruck, daß die Angeklagten entweder selbst nichts wissen oder verschweigen. Aber der Verlauf der Verhandlung, statt zu erhellen, wird immer dunkler: um einigermaßen Übersicht zu erhalten, ist es nötig, Einiges über die unklare Persönlichkeit des Blau vorauszuschicken. Kriminalkommissar Dr. Riemann (3. Verhandlungstag): Blau war Agent der antibolschewistischen Liga und war besonders innerhalb der kommunistischen Partei tätig. In seinem nachgelassenen Gepäck wurden noch Berichte an die Liga gefunden. Zeuge Blumenfeld, seinerzeit Leiter der Rechtsschutzstelle der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei in München (4. Verhandlungstag): daß Blau sich als politischer Flüchtling an ihn gewandt und um Unterstützung gebeten habe; auch mehrfach solche erhalten habe. Kriminalkommissar Trettin (3. Verhandlungstag): bei der Münchener Polizei war bekannt, daß Blau ein Doppelspiel treibt und auch den Kommunisten Material liefert; er wurde deshalb am 2. Juli 1919 aus München ausgewiesen und begab sich um Hilfe zur Rechtsschutzstelle der U. S. P. D. Dort nahm sich Herm seiner an und brachte ihn in ein Krankenhaus, bezahlte auch seine Rechnung. Rechtsanwalt Dr. Siegfried Weinberg stellte aus den Gerichtsakten folgendes fest (5. Verhandlungstag): Blau war während der Januarkämpfe 1919 Kommandant der revolutionären Besetzung der Büxenstein’schen Druckerei in Berlin und forderte die Arbeiter, auf „bis zum letzten Blutstropfen gegen die Regierungstruppen zu kämpfen“. Während der Erstürmung des Gebäudes verschwand Blau unter Mitnahme von 4000 M. Löhnungsgeldern. – In den Gerichtsakten ist Blau als Rädelsführer bezeichnet; er war „nicht auffindbar“; Anklage wurde nicht erhoben; Blau beschlagnahmte im Januar 1919 ein Auto des Berliner Magistrats; Blau versuchte von einer militärischen Nachrichtenstelle 500 M. zu erpressen, indem er mit dem Gericht drohte; Blau bezog für seine Spitzeltätigkeit von der „Eisernen Schar“ ein Monatsgehalt von 530 M. Der Vorsitzende erklärt, daß dies den Tatsachen entspricht. Und endlich Kriminalkommissar Dr. Trettin (5. Verhandlungstag): „_Blau war ein Lump; das steht wohl fest._“ * * * * * Die Nachprüfung dieser und die Erbringung weiterer Beiträge zur Charakteristik und Vergangenheit des Blau wurde vom Gericht abgelehnt, da sie für die Beurteilung der Schuldfragen nicht in Betracht kämen. In den Plädoyers findet sich noch einiges hierüber. Die Tat. – Zeugen und Kriminalbeamte. – Der Spitzel Schreiber. Die ersten Spuren, welche die Polizei im Falle Blau auffand, wiesen nach München; zu ihrer Aufhellung wurde Kriminalkommissar Trettin dorthin gesandt. Dessen Aussage lautete (3. Verhandlungstag): „Ich suchte in München nach dem Agenten Schreiber, der mir von Berlin als Gewährsmann genannt war. Ich fand ihn in der Polizeidirektion in Schutzhaft.“ R.-A. Th. Liebknecht: „Darf ich fragen in welcher Angelegenheit?“ Kr.-K. Trettin: „Es handelte sich um einen _Mord_ in einem Walde bei München –“ Der Zeuge erzählt, was ihm von dieser Sache in Erinnerung ist. R.-A. Th. Liebknecht: „Ich bitte zu beachten, daß die Technik dieses Mordes genau der des Überfalls des Spitzels Toifl auf Orlowsky entspricht!“ Kr.-K. Trettin: „Dem Schreiber war der Spitzel Blau bekannt; ebenso der Polizeidirektion München, die auch wußte, daß Blau ein Doppelspiel trieb – indem er beiden Seiten Material verkaufte. Aus diesem Grunde wurde Blau auch in Schutzhaft genommen.“ R.-A. Dr. Rosenfeld: „Geschah dies nicht eher, um politische Gefangene zu bespitzeln?“ Kr.-K. Trettin: „Blau war ja als unzuverlässig bekannt! Er wurde am 2. Juli 1919 mit Ausweisungsbefehl aus der Haft entlassen. – In meinen weiteren Angaben folge ich den Aufklärungen, die mir Schreiber gab, und betone, daß Schreiber mir einen glaubwürdigen Eindruck machte. „Blau begab sich zur Rechtsschutzstelle der U. S. P. D. in München, die damals von dem Studenten Blumenfeld geleitet wurde. Dieser war selbst Terrorist und Schreiber erzählte mir den Hergang einer Vereidigung in der Wohnung des Blumenfeld, an der er selbst teilnahm. „Dabei waren acht Genossen in einem dunklen Raume versammelt; auf dem Tisch stand eine Schale mit rötlicher Flüssigkeit, die, angezündet, das Zimmer mit magischem Licht schwach erhellte. Nach einleitenden Fragen und Erklärungen wurde auf diese Formel vereidigt: „Ich schwöre der kommunistischen Partei Treue und schwöre, in Not und Gefahr nicht vom Platze zu weichen.“ Zeuge Blumenfeld (4. Verhandlungstag): „Ohne auf eine Kritik der geschilderten Formalitäten einzugehen, möchte ich betonen, daß ich Mitglied der Unabhängigen sozialdemokratischen Partei bin und nicht wüßte, wieso ich jemanden auf die kommunistische Lehre und Praxis vereidigen sollte!“ R.-A. S. Weinberg (zu Trettin): „Ist das die Glaubwürdigkeit Ihres Gewährsmannes?“ Kr.-K. Trettin: „Soweit ich Schreibers Angaben nachprüfen konnte, erwiesen sie sich als richtig. – In der Rechtsschutzstelle der U. S. P. D. wurde Blau unterstützt. Von Herm, den er dort kennen lernte, wurde er sogar in einem Krankenhaus untergebracht; seine dortige Rechnung bezahlte Herm.“ Vorsitzender: „Das scheint nicht dafür zu sprechen, daß Blau als Spitzel erkannt war?“ Kr.-K. Trettin: „Anfänglich war er es auch nicht. – Am 29. Juli reisten Blau, Herm, Schreiber und ein gewisser Schuster nach Leipzig: im Laufe der Fahrt teilte Herm dem Schreiber mit, daß Blau ermordet werden solle.“ Zeuge Blumenfeld (4. Verhandlungstag): „Ich kann dazu Näheres sagen: Beide, sowohl Blau wie Schreiber, wandten sich an die Rechtsschutzstelle um Unterstützung und erhielten auch Geld.“ [Illustration: Der den Geschworenen vorgelegte Lageplan.] Vorsitzender: „Im Kassenausweis der Rechtsschutzstelle sind mehrere Beträge (30, 40 und 250 M.) als ‚in Sachen Blau‘ aufgeführt; sind das die Unterstützungsgelder?“ Zeuge Blumenfeld: „Ja. – Schreiber ersuchte uns, ihm Arbeit zu verschaffen und Herm wollte das in seiner Heimat Hötensleben versuchen: das war der Anlaß der Reise! Blau bot sich dem Herm als Spitzel an; ich habe dann selbst mit Blau gesprochen, doch ohne Erfolg. Ich konnte nichts von ihm erfahren. Später klammerte sich Blau an Herm und wollte von ihm nach Berlin mitgenommen werden; Herm klagte mir, daß er ihn nicht los werden könne. In der Nacht vor seiner Abreise schlief Blau bei mir: von einem Mordplan gegen ihn ist mir nichts bekannt.“ Staatsanwalt: „Warum sollte Blau nach Berlin gewollt haben?“ Zeuge Blumenfeld: „Ich weiß es nicht. – Heute bin ich geneigt anzunehmen: weil er in München unmöglich war! Er bekam von seinen Auftraggebern keine Unterstützungen mehr, ihm fehlten die Mittel, allein zu reisen.“ – Der Staatsanwalt beantragt, den Zeugen Blumenfeld wegen Verdacht der Teilnahme am Mord nicht zu vereidigen. Das Gericht beschließt, die Vereidigung vorläufig bis zur Gegenüberstellung mit Schreiber auszusetzen (4. Verhandlungstag). – Kr.-K. Trettin: „Blau, Herm, Schreiber und Schuster kamen am 30. Juli in Leipzig an.“ Vorsitzender: „Am 30. Juli wurde in Leipzig ein _Brief an das „Berliner Tageblatt“_ aufgegeben, in dem die Ermordung des Blau angekündigt wurde. Von wem stammt dieser Brief?“ Kr.-K. Trettin: „Das ließ sich nicht mit Bestimmtheit sagen; wahrscheinlich von Schuster.“ R.-A. Dr. Rosenfeld: „Nicht von Schreiber?“ Kr.-K. Trettin: „Schreiber wußte nichts von dem Briefe und leugnete, ihn geschrieben zu haben. Von Leipzig wurde nach Magdeburg gefahren, wobei Schreiber den Blau warnte. Diese Warnung scheint Blau nicht ernst genommen zu haben. In Magdeburg trennten sich die vier: Herm und Schuster fuhren ab und ließen Blau und Schreiber allein.“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „Das spricht nicht sehr für einen Mordplan, daß man das Opfer allein läßt! Außerdem: da Schreiber nach seinen eigenen Angaben von einem Mordplan wissen wollte: jetzt, wo er allein mit Blau war, hätte er ihn doch verhindern können?“ Vorsitzender: „Auch ich finde die Aussage des Schreiber in diesem Punkte psychologisch recht unwahrscheinlich!“ R.-A. Th. Liebknecht: „Bestand etwa eine persönliche Feindschaft zwischen Schreiber und Blau.“ Kr.-K. Trettin: „Mir ist nichts darüber bekannt.“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „In den Akten befindet sich ein Brief des Blau an die antibolschewistische Liga, worin _Blau den Schreiber als Spartakisten denunziert_. Hat vielleicht Schreiber von dieser Absicht des Blau gewußt?“ Kr.-K. Trettin: „Mir ist nichts darüber bekannt.“ R.-A. Dr. S. Weinberg (zu Kr.-K. Trettin): „Und was sagen Sie zu diesem Brief des Blau?“ Kr.-K. Trettin: „Es kommt vor, daß die Spitzel gegenseitig versuchen, sich der Konkurrenz zu entledigen. Man muß immer vorsichtig mit ihren Angaben sein. – Ich fahre fort mit der Erzählung des Schreiber: „Herm und Blau hatten verabredet, sich am 31. Juli am Bahnhof Halle zu treffen. Schreiber selbst trennte sich von Blau und kam am 31. nach Hötensleben, wo er sich zu den Eltern des Herm begab. Herm traf am 2. August allein in Hötensleben ein und erzählte, er käme aus Berlin und für Blau sei gesorgt. „Am 3. August schrieb Herm einen Brief an die Frau Kaltenhauser in München und gab ihn dem Schreiber zur Beförderung. Indem er ein leeres Kouvert aufgab und die Einschreibequittung als Beleg vorzeigte, unterschlug Schreiber den Brief und sandte ihn an die Fahndungsabteilung München ein.“ – Der Wortlaut dieses Briefes ist in der Anklageschrift enthalten; er wird zur Verlesung gebracht. Rechtsanwalt Dr. S. Weinberg weist darauf hin, daß der Name der Kaltenhauser, die Herms Quartierwirtin war, falsch geschrieben sei – was wohl erwägen lasse, ob nicht der ganze Brief eine Fälschung des Schreiber sei. Die beiden Zeugen Vater und Bruder des Herm erklären übereinstimmend, daß der Verlauf in Hötensleben gerade umgekehrt gewesen sei: „Herm traf am 1. August in Hötensleben ein, – was leicht festzustellen ist, da er sich sofort persönlich beim Gemeindeamt meldete. Aber Schreiber kam erst drei bis vier Tage später!“ Trotzdem beide Zeugen (wegen ihrer Verwandtschaft mit dem beschuldigten Herm) nicht vereidigt zu werden brauchen, verlangen sie, ihre Aussage eidlich zu erhärten. Kr.-K. Trettin (hierüber befragt): „Ich kann hier nur die Aussagen des Schreiber wiederholen und angeben, daß diese der Polizei die Aufklärung des Mordes ermöglicht haben. – Als der Tod des Blau in den Zeitungen stand, wurde Herm sehr erregt und sprach sofort von Mord. Er bat den Schreiber, ihn doch nicht zu verraten und fuhr mit ihm nach Magdeburg zu dem Parteisekretär der U. S. P. D. Peters; dort verlangte Herm, daß die Aufzeichnungen über Blau vor seinen Augen vernichtet würden, was auch geschah.“ Der Zeuge Peters erklärt (am 4. Verhandlungstag) diesen Bericht des Schreiber für erlogen: er habe niemals Aufzeichnungen über Blau oder einen Mordplan gegen ihn besessen, sie also auch nicht vernichten können. Herm sei mit Schreiber bei ihm gewesen und habe ihm den Schreiber als Flüchtling vorgestellt; dieser habe auch 10 M. aus der Unterstützungskasse erhalten. Andere Beziehung habe er zu der ganzen Angelegenheit nie gehabt. – Trotz Widerspruchs des Staatsanwalts beschließt das Gericht nach kurzer Beratung, diesen Zeugen zu vereidigen. Kr.-K. Trettin: „Herm war wegen der Blau-Affäre dauernd beunruhigt und reiste nach einigen Tagen nach München ab. Schreiber blieb noch – und machte mir über seine eigene Abreise aus Hötensleben Angaben, die allerdings sehr unglaubwürdig sind. Er erzählte, daß er befürchtete, Herm würde in München die Briefunterschlagung erfahren; infolgedessen fühlte er sich nicht mehr sicher; ehe er sich aber entfernen konnte, wurde er von Freunden des Herm aufgespürt; diese Freunde waren anscheinend von München (Herm) aus auf ihn gehetzt und nur durch eine überstürzte und wilde Flucht gelang es ihm, sich vor den ihn verfolgenden und aus Revolvern auf ihn schießenden Gegnern zu retten.“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „Phantasie hat dieser Spitzel!“ Die Zeugin Frau Baumeister aus München erklärt (4. Verhandlungstag): Herm habe ihr den Blau als Spitzel bezeichnet; er habe ihr nach seiner Rückkehr nach München auch von der Ermordung Blaus erzählt; sie habe aber nicht den Eindruck gehabt, daß Herm der Mörder sei. In der weiteren Diskussion über von ihr gehörte Redewendungen anderer Münchner Genossen verwickelt sie sich zu ihren Angaben in der Voruntersuchung in Widersprüche, die sie mit ihrer Erregung erklärt. Der nächste Zeuge ist Kriminalkommissar Maslack (3. und 4. Verhandlungstag). Staatsanwalt: „Sie stehen im Dienst der politischen Abteilung der Polizei?“ Kr.-K. Maslack: „Ja.“ R.-A. Dr. Rosenfeld: „Nach den bisherigen offiziellen Angaben soll doch eine sogenannte politische Abteilung nicht mehr bestehen?“ Kr.-K. Maslack: „Die frühere politische Abteilung ist aufgelöst.“ R.-A. Dr. Rosenfeld: „Aber Ihre Abteilung bearbeitet doch den politischen Teil?“ Kr.-K. Maslack: „Es handelt sich hier um die Abteilung I A, die frühere Abteilung VII; diese Abteilung hat den inoffiziellen Namen ‚politische Abteilung‘.“ R.-A. Dr. Rosenfeld: „So, so –“ Vorsitzender (zu Kr.-K. Maslack): „Können Sie auf Grund Ihrer Kenntnis der Dinge die Garantie übernehmen, daß der Spitzel Schreiber, falls er vor Gericht erscheint, nicht von kommunistischer Seite gefährdet wird?“ Kr.-K. Maslack: „Die Kriminalpolizei kann nur das Menschenmögliche tun.“ R.-A. Th. Liebknecht: „Diese Garantie – was kommunistische Angriffe betrifft – übernehme ich.“ Kr.-K. Maslack berichtet dann über die Nachforschungen, die er gemeinsam mit Schreiber in Magdeburg, Hötensleben und anderen Orten anstellte. R.-A. Dr. S. Weinberg: „Das war nach den Aufklärungen, die Schreiber dem Kriminalkommissar Trettin gegeben hatte?“ Kr.-K. Maslack: „Ja.“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „Schreiber war also inzwischen aus der ‚Schutzhaft‘ wegen der vorhin erwähnten Mordsache entlassen?“ Kr.-K. Maslack: „Ja.“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „So, so –“ Der Zeuge Maslack berichtet dann, daß die von ihm erzielten Ergebnisse im wesentlichen die Angaben des Schreiber bestätigt haben, so wie sie schon Kr.-K. Trettin schilderte. Wegen einiger Punkte, wie der Ankunft des Herm und Schreiber in Hötensleben, kommt es zu erneuten Kontroversen. Wesentlich Neues bringt der Zeuge nicht. R.-A. Dr. S. Weinberg: „Wieviel Geld hat Ihre Behörde dem Schreiber für seine Bemühungen gezahlt?“ Kr.-K. Maslack: „Die Auslagen für Reise und Aufenthalt.“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „Darüber hinaus hat er keine Beträge erhalten?“ Kr.-K. Maslack: „Nein ...“ Vorsitzender: „Zeuge Maslack, ich mache Sie darauf aufmerksam, daß Sie unter Eid aussagen!“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „Sie können also bestimmt unter Ihrem Eid aussagen, daß der Spitzel Schreiber von Ihrer Behörde keine weiteren Gelder empfangen hat?“ Kr.-K. Maslack: „_Wenn die Frage in so bestimmter Form gestellt wird, so verweigere ich die Aussage._“ R.-A. Dr. Rosenfeld: „Mit welcher Berechtigung?“ Kr.-K. Maslack: „Ich habe von meiner Behörde nicht so weitgehende Befugnis erhalten.“ Der Vorsitzende verliest die Mitteilung des Polizeipräsidiums, nach welcher der Kriminalkommissar Maslack aussagen darf, soweit nicht die Interessen des Deutschen Reiches gefährdet werden. R.-A. Dr. Rosenfeld: „Hat also der Schreiber noch Geld erhalten?“ Kr.-K. Maslack: „Ja: er nutzte wohl auch die Konjunktur aus, um Zeugenspesen zu erhalten.“ R.-A. Dr. Rosenfeld: „Wie hoch war die Summe, die Schreiber erhalten hat?“ Kr.-K. Maslack: „Darüber verweigere ich die Aussage.“ R.-A. Dr. Rosenfeld: „Ich frage den Zeugen, ob er der Ansicht ist, daß die Interessen des Deutschen Reiches durch die Nennung der an Schreiber gezahlten Summen gefährdet sind?“ Kr.-K. Maslack: „Die Entscheidung darüber steht mir nicht zu.“ R.-A. Th. Liebknecht: „Dann müssen die Beträge recht erheblich gewesen sein.“ Staatsanwalt: „Ich beantrage, diese ganze Frage als unerheblich zu beanstanden.“ R.-A. Dr. Rosenfeld: „Die Frage ist insofern erheblich, als von der Höhe der Summe abhängt, in wieweit man diesem Zeugen Schreiber Glauben schenken darf. Es ist derselbe Schreiber, der vom Gericht 4000 M. fordert!“ Während das Gericht über den Antrag des Staatsanwalts berät, erklärt Kr.-K. Maslack sich bereit, die Frage zu beantworten. Das Gericht beschließt trotzdem, die Frage als unerheblich zurückzuweisen: weil ja allgemein bekannt sei, daß Agenten von der Polizei auch bezahlt würden. R.-A. Th. Liebknecht: „Ist dem Zeugen ein Leutnant Siebel bekannt, der Abteilungsleiter der antibolschewistischen Liga ist?“ Kr.-K. Maslack: „Nein.“ R.-A. Th. Liebknecht: „Sie können das unter Eid aussagen?“ Kr.-K. Maslack: „Es ist möglich, daß ich ihn unter anderem Namen kenne.“ R.-A. Th. Liebknecht: „Ist dem Zeugen der Leiter der Agentenabteilung der antibolschewistischen Liga bekannt?“ Staatsanwalt: „Ich beantrage, auch diese Frage als unerheblich zu beanstanden.“ R.-A. Th. Liebknecht: „Die Frage ist deshalb erheblich, weil Leutnant Siebel mit den hier genannten Spitzeln zu tun hatte!“ Der Gerichtsbeschluß lehnt die Frage mit der Begründung ab: sie sei nicht gestellt, um zur Aufklärung der Mordtat beizutragen, sondern habe nur politische Bedeutung. R.-A. Dr. S. Weinberg: „Ist dem Zeugen bekannt, daß Blau während der Januarkämpfe 1919 im _Auftrag der Polizeibehörde_ als Lockspitzel die Büxensteindruckerei besetzte und ein Magistratsauto beschlagnahmte?“ Kr.-K. Maslack: „Nein.“ R.-A. Th. Liebknecht: „Ist dem Zeugen der Spitzel Strolz bekannt?“ Kr.-K. Maslack: „Nein.“ R.-A. Th. Liebknecht: „Gar nicht bekannt?“ Kr.-K. Maslack: „Jedenfalls nicht unter seinem Namen.“ R.-A. Th. Liebknecht: „Sind denn die Spitzel im allgemeinen auch der Polizei nur unter ihrer Nummer bekannt?“ Der Vorsitzende beanstandet diese Frage und das Gericht lehnt die Zulassung ab: weil die Frage nur gestellt sei, um aus politischen Gründen die Hilfsmittel der Polizei kennen zu lernen. * * * * * Am fünften Verhandlungstage gibt der Vorsitzende zu dieser Sache bekannt, daß das Gericht seine am Vortage gefaßten Beschlüsse betreffs Beanstandung der drei Fragen nunmehr aufhebe und deren Beantwortung nachträglich zulasse. R.-A. Dr. Rosenfeld: „Ich bitte um Auskunft, auf Grund welcher Anregung das Gericht zu dieser Änderung seiner Beschlüsse gekommen ist.“ Vorsitzender: „Auf Grund keiner Anregung, sondern aus eigenem Antrieb.“ Kr.-K. Maslack: „Der Spitzel Schreiber hat außer Fahrt- und Verpflegungsgeld von meiner Behörde in der Zeit vom 13. bis 25. August 1919 eine Extravergütung von 700 M. erhalten. Ob er noch von anderen Dienststellen bezogen hat, weiß ich nicht.“ Kr.-K. Trettin: „Ich erkläre, daß ich dem Schreiber kein Geld gezahlt habe.“ Kr.-K. Maslack: „Die leitenden Herren der antibolschewistischen Liga, Leutnant Siebel und Bachmann, kenne ich nicht. (7. Verhandlungstag.) Die Beantwortung der dritten Frage, ob die Spitzel uns nur mit Nummern bekannt sind, wird mir von meiner vorgesetzten Behörde verboten, da es dem Wohle des Staates widersprechen würde, wenn die Einrichtungen der Polizei öffentlich bekannt gegeben würden.“ Die Aufklärung der Tat. Der Spitzel Strolz. Der erste Zeuge zur Tat war der Sachverständige Professor Dr. Strauch, der gemeinsam mit Medizinalrat Dr. Hoffmann die Leiche des Blau obduziert hatte. Er sagt am 2. Verhandlungstage aus, daß der Körper des Blau am Halse eine Strangulationsmarke aufwies; weitere Merkmale konnten bei sorgfältigster Untersuchung nicht gefunden werden. Infolgedessen hätten sie am Anfang zur Annahme von Selbstmord geneigt, später ihr Urteil dahin verallgemeinert, daß die Todesursache nicht festzustellen sei. Nach der näheren Kenntnis der Zusammenhänge sei er zur Überzeugung gelangt, daß der Tod durch Erdrosseln eingetreten sei. Ein Geschworener fragt den Sachverständigen, ob der Befund unzweifelhaft sei: es sei doch möglich, daß Blau noch lebend ins Wasser geworfen worden sei und durch seine Bewegungen erst die Schlinge so zugezogen habe, daß der Tod durch Ersticken eintrat. In diesem Falle sei aber der als Mörder anzusehen, der den Körper ins Wasser gestoßen habe. Ein zweiter Geschworener fragt, ob es ausgeschlossen sei, daß Blau durch das Morphium nur betäubt war und dann im Wasser ertrunken oder erstickt ist. Der Sachverständige betont nochmals, daß er jetzt mit Bestimmtheit Erdrosseln als Todesursache annehmen könne. * * * * * Über die ersten Untersuchungsergebnisse in Berlin sagt Kriminalkommissar Dr. Riemann aus (3. Verhandlungstag): „Ich habe als Mitglied der Mordkommission die ersten Untersuchungen geleitet. In einer Tasche des Ertrunkenen steckte ein Gepäckschein auf den Anhalter Bahnhof; im Koffer Blaus, der daraufhin abgehoben wurde, fanden wir eine Reihe Notizen politischen Inhalts und ebensolche Briefe; diese waren mit Blau oder mit seinem Pseudonym Dr. Michael unterzeichnet und an die antibolschewistische Liga sowie ähnliche Stellen gerichtet. Ich stellte dort Nachforschungen an und traf dabei auf den Agenten Strolz; dieser erklärte sofort, daß Blau von den Kommunisten als Spitzel erkannt und ermordet worden sei; er schilderte mir die Vorgänge in der Versammlung in der Mittenwalder Straße, und nannte mir Leuschner als Versammlungsleiter. Auf diese Angaben hin begannen die Recherchen nach Leuschner, der später in Ostpreußen verhaftet wurde. „Mitte August kam an uns ein Brief eines Münchner Vertrauensmannes, der die Abreise Blaus mit Schreiber, Schuster und Herm mitteilte. Daraufhin fuhr Kriminalkommissar Trettin nach München.“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „Wie heißt dieser Münchner Vertrauensmann?“ Kr.-K. Dr. Riemann: „Es war Schreiber.“ Der Zeuge Kriminalwachtmeister Helmka war als Kriminalbeamter zur Garde-Kavallerie-Schützendivision abkommandiert gewesen. (3. Verhandlungstag): Er lernte dort den Spitzel Toifl kennen, der ihm mitteilte, daß er den Fichtmann sehr gut kenne und wisse, daß dieser in die Angelegenheit Blau verwickelt sei. Durch diese Angaben wurde der Verdacht auf Fichtmann gelenkt. Toifl hat dann dem Kriminalkommissar Dr. Riemann gegenüber noch weitere Mitteilungen gemacht, die Fichtmann schwer belasten. Angeklagter Fichtmann: „Der Spitzel Toifl belastete mich – aber können Sie sich erinnern, daß er bei einer Gegenüberstellung mit mir sagte, er könne mich nicht mit Sicherheit als Täter bezeichnen? Ich sei nicht der Täter.“ Kr.-K. Dr. Riemann: „Jawohl. Doch, als Sie abgetreten waren, nahm er diese Aussage wieder zurück und erklärte, dies nur wegen Ihrer Anwesenheit gesagt zu haben.“ Angeklagter Fichtmann: „Wissen Sie, daß während meiner Haft der Spitzel Strolz in meine Zelle gelegt wurde?“ Kr.-K. Dr. Riemann: „Es ist ein zur Aufklärung von Kapitalverbrechen übliches Verfahren, den Verdächtigen durch Zellengenossen aushorchen zu lassen.“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „Ist dem Zeugen bekannt, daß die berüchtigte _Spitzelin Schröder-Mahnke in Männerkleidern_ in die Zellen der Angeklagten gesteckt wurde, um von ihnen Geständnisse zu erreichen?“ Kr.-K. Dr. Riemann: „Mir ist nichts davon bekannt.“ Staatsanwalt: „Ich erkläre: falls derartiges geschehen ist, so geschah es nicht auf meine Veranlassung!“ Rechtsanwalt Dr. S. Weinberg wiederholt diese Frage gegenüber dem Leiter der Voruntersuchung, Landgerichtsrat Marquardt (5. Verhandlungstag). L.-G.-R. Marquardt: „Davon, daß die Schröder-Mahnke als Polizeispitzelin in den Zellen der Angeklagten gewesen sein soll, habe ich keine Kenntnis.“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „Aber Sie müssen sich doch erinnern, wem Sie Sprecherlaubnis gegeben haben.“ L.-G.-R. Marquardt: „Es war einmal ein Feldgrauer mit Brille bei mir, dem ich Sprecherlaubnis erteilt habe. Später erzählte mir Kriminalkommissar Maslack, daß es sich um eine Frau in Männerkleidung handelte.“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „War Ihnen nicht bekannt, daß es die Lockspitzelin Schröder-Mahnke war?“ L.-G.-R. Marquardt: „Nein.“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „Im allgemeinen macht es die größten Schwierigkeiten, selbst für die nächsten Angehörigen der Verhafteten Sprecherlaubnis zu erwirken. Unter welcher Voraussetzung oder Veranlassung haben Sie dieser Person Sprecherlaubnis erteilt?“ L.-G.-R. Marquardt: „Soviel ich mich erinnere, habe ich die Erlaubnis auf Anregung des Kriminalkommissars Maslack erteilt.“ Kr.-K. Maslack: „Die Polizei hat zu diesem Mittel gegriffen, um den Fall aufzuklären.“ R.-A. Dr. Weinberg: „... Eine verkleidete Frau im Männergefängnis – auf Anregung der Polizei! Übrigens hat diese Frau auch Einsicht in die Akten bekommen!!“ L.-G.-R. Marquardt: „Mit meinem Wissen nicht!“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „Und Sie, Herr Kriminalkommissar?“ Kr.-K. Maslack: „Ich kann nicht auf meinen Eid nehmen, ob ich der Schröder-Mahnke Einsicht gab oder nicht.“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „Außerdem war die Schröder-Mahnke während der Vernehmung der Angeklagten im Nebenzimmer untergebracht und hörte die Aussagen an.“ L.-G.-R. Marquardt: „Mir ist nichts davon bekannt. Aber ich gebe die Möglichkeit zu, daß sie dort war; jedenfalls, um anschließend auch vernommen zu werden.“ Angeklagter Hoppe: „Die Schröder-Mahnke war in der Maske eines Genossen in meiner Zelle und forderte mich zur Flucht auf. Sie sagte, draußen sei alles vorbereitet, ich brauchte nur den Tag und die näheren Umstände anzugeben, für alles weitere habe die Partei schon gesorgt. Ich habe aber abgelehnt. Die Schröder-Mahnke verhehlte mir keinen Augenblick, daß sie eine verkleidete Frau sei; im Gegenteil, als ich mich unzugänglich zeigte, _betonte sie es besonders_.“ Vorsitzender: „In den Akten finde ich verschiedentlich den Vermerk, daß der Angeklagte Hoppe fliehen wolle. Von wem stammt diese Angabe?“ Kr.-K. Maslack: „Von der Schröder-Mahnke. Ich gebe zu, daß die Frau in diesem Falle _ein sehr verwerfliches Spiel trieb_.“ – Staatsanwalt (3. Verhandlungstag): „Im Interesse der Sache wäre es von höchster Wichtigkeit, diese ganzen Leute, Strolz, Toifl, die Schröder-Mahnke, als Zeugen vor Gericht zu sehen. Stehen denn der Kriminalpolizei keine Mittel zur Verfügung, der Leute habhaft zu werden?“ Kr.-K. Dr. Riemann: „Es ist sehr schwer; doch werde ich alles tun, um die Leute zu eruieren. Ich nehme aber an, daß die Angst vor den Kommunisten die Leute abhält. Sie wagen nicht, hier zu erscheinen.“ R.-A. Th. Liebknecht: „Seit wann sind denn Strolz und Toifl im Dienst der Polizei?“ Kr.-K. Dr. Riemann: „Ich kann darauf keine ausreichende Antwort geben. Die meisten dieser Leute arbeiten nicht ständig mit uns; so ist uns auch ihr Aufenthalt oft nicht bekannt und es ist sehr schwer festzustellen, ob und wie einer gerade tätig ist.“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „Vielleicht kann ich Ihre Bemühungen unterstützen, wenn ich Ihnen mitteile: der Spitzel Toifl hat die Spitzelnummer 1460 und war zuletzt bei Renz in der Badener Str. 5 gemeldet.“ Kr.-K. Dr. Riemann: „Ich wiederhole, daß ich nichts unterlassen werde, die Leute beizubringen.“ Angeklagter Hoppe: „In diesem Zusammenhang möchte ich berichten: gelegentlich einer Vorführung vor den Rittmeister Heimburg beim Gruppenkommando I sah ich dort in Reichswehruniform den Mendelsohn-Acosta.“ Staatsanwalt: „Dieser Acosta ist der Teilnahme an der Mordtat dringend verdächtig; ich fordere die Kriminalpolizei auf, nach ihm zu suchen und ihn sofort zu _verhaften_.“ Zur Verlesung gebracht wird ein anonymes Schreiben, das durch Vermittlung des Kriminalwachtmeisters Helmka der Polizei zuging. Die Verteidiger hatten vergeblich gegen die Verlesung protestiert. In dem Schreiben wird Fichtmann schwer belastet. Kriminalwachtmeister Helmka macht Mitteilung von einer Reihe Aufklärungen, die von anderer Seite herstammen. R.-A. Dr. Rosenfeld: „Kann der Zeuge über seine Quellen nähere Angaben machen?“ Kr.-W. Helmka: „Es waren Agenten der Garde-Kavallerie-Schützendivision.“ R.-A. Dr. Rosenfeld: „Wissen Sie die Namen derselben?“ Kr.-W. Helmka: „Nein; nur die Nummern.“ R.-A. Dr. Rosenfeld: „Wieviel Spitzel hatte denn die Garde-Kavallerie-Schützendivision?“ Der Vorsitzende will diese Frage beanstanden, aber Kriminalwachtmeister Helmka antwortet: „_Einhundertundzehn._“ R.-A. Dr. Rosenfeld: „Das genügt mir.“ Einen weiteren Brief an den Untersuchungsrichter hat der Schneider Max Eulenburger aus dem Gefängnis geschrieben. In diesem Brief werden der Angeklagte Hoppe und der Zeuge Kronwetter als Täter bezeichnet; als Quelle wird der Hilfsarbeiter Peter Schmidt aus München genannt. Dieser Schmidt bestreitet ganz entschieden, dem Eulenburger irgendwelche Angaben gemacht zu haben und erklärt auf Befragen, den Hoppe gar nicht zu kennen (4. Verhandlungstag). Der Zeuge Kronwetter war auf die Angaben des Eulenburger hin verhaftet, aber bald wieder entlassen worden; auch er erklärt die Mitteilungen des Briefes für erlogen. Der als Zeuge vorgeladene Max Eulenburger erklärt (5. Verhandlungstag), daß all seine Aussagen völlig erfunden seien; er habe nur den Wunsch gehabt, frei zu werden und gehofft, durch seine Aussagen die Freiheit zu erlangen. Der Untersuchungsrichter habe ihm gedroht, ihn selbst in die Blauangelegenheit mit hereinzunehmen und da habe er eben Aussagen erdichtet. Landgerichtsrat Marquardt (7. Verhandlungstag): „Eulenburger hat sich seinerzeit selbst gemeldet, er sei bereit und fähig, die Angelegenheit Blau in einigen Tagen zu klären; ebenso versprach er, die Aufhebung der Reichszentrale der Kommunistischen Partei Deutschlands zu ermöglichen. Ich habe seine Erklärungen entgegengenommen und auch verfolgt. Aber ich hatte schon damals den Eindruck, daß Eulenburger nicht bei der Wahrheit bleiben kann.“ Staatsanwalt zu Eulenburger: „Haben Sie vielleicht Angst, linksradikalen Verfolgungen ausgesetzt zu sein, wenn Sie bei Ihren in der Voruntersuchung gemachten Angaben bleiben?“ Zeuge Eulenburger: „Nein – meine damaligen Aussagen sind Erfindungen, die mir die Nervosität der Gefangenschaft eingegeben hat.“ Vorsitzender: „Aber Sie haben damals Ihre Aussagen beschworen; wenn Sie heute erklären, daß alles erlogen war, geben Sie ja zu, einen Meineid geleistet zu haben.“ Zeuge Eulenburger: „_Ja, ich habe einen Meineid geleistet._“ Nach längerer Beratung beschließt das Gericht, die Zeugen Schmidt, Kronwetter und Eulenburger zu vereidigen. Eulenburger weigert sich, den Eid zu leisten, weil er glaubt, sich damit ein Verfahren wegen Meineids zuzuziehen. Er bleibt aber dabei, jetzt vor Gericht die Wahrheit gesagt zu haben. Auf Antrag des Staatsanwalts wird er wegen Eidesverweigerung in die gesetzlich zulässige Höchststrafe genommen. Der Vorsitzende läßt den Prozeßbeteiligten die Photographien der Spitzel Schreiber und Toifl vorlegen (3. Verhandlungstag). Der Angeklagte Hoppe glaubt in Toifl mit Sicherheit den Mann zu erkennen, der ihm in der Winklerschen Wohnung die Flasche mit Morphium und den Strick anbot; das Gesicht des Schreiber ähnle dem des einen Feldgrauen, der bis zuletzt in der Winklerschen Wohnung war. Der Angeklagte Fichtmann gibt folgende Erklärung ab: „Am 3. oder 4. August 1919, also einige Tage nach dem Mord und vor Auffindung der Leiche, kam ich auf die Redaktion des „Hammer der Gleichheit“; dessen Herausgeber war der Genosse Heinrich. Dort lernte ich einen Mann kennen, der sich Schweizer nannte. Heinrich wollte eben einen Artikel gegen den Terror schreiben und wir sprachen darüber; der Schweizer widersprach dieser Tendenz und erzählte dabei, erst vor einigen Tagen habe er einen Spitzel namens Blau entlarvt. Auf die Frage, was er denn mit Blau gemacht habe, erklärte er wörtlich: Blau ist erledigt. – Ich erkenne in der Photographie des Schreiber diesen Mann.“ Der Staatsanwalt beantragt hierauf, den Heinrich als Zeugen zu laden. Am nächsten Tage wird festgestellt, daß Heinrich sich zur Zeit in Moskau aufhält. Zu Beginn des 6. Verhandlungstages teilt R.-A. Dr. S. Weinberg mit, daß die Angeklagten Hoppe und Fichtmann plötzlich in andere Zellen verlegt wurden und fragt, was es damit für Bewandtnis habe. Der Vorsitzende erklärt, daß vom Gericht aus keine Veranlassung oder Anordnung in dieser Richtung erteilt worden sei. In den Verhandlungen über den Hergang der Tat selbst steht in erster Linie die Vernehmung des Lederarbeiters Max Leuschner (5. Verhandlungstag): „Ende Mai 1919 erschien in einer von mir geleiteten Versammlung Blau und erklärte, daß ein gewisser Bomin Regierungsspitzel sei. Tatsächlich wurde Bomin nachher entlarvt. Blau hetzte in außerordentlicher Weise gegen Bomin, so daß ich all meinen Einfluß aufbieten mußte, um Unbedachtsamkeiten zu verhüten; denn die Arbeiterschaft war gerade in diesen Wochen sehr erregt. „Nachträglich erschien mir das Benehmen des Blau verdächtig und ich beschloß, Erkundigungen über ihn einzuziehen. Da kam zu mir der ebenfalls später als Spitzel entlarvte Strolz; dieser gehörte einer Untergruppe meines Bezirks an und war von dieser sogar zum _Gruppenführer_ gewählt worden; ich hatte ihn aber nicht bestätigt, weil ich ihn kaum kannte. Dieser erzählte mir, daß nicht nur Bomin ein Spitzel sei, sondern der Blau selbst sei ein noch viel gefährlicherer Spitzel.“ Vorsitzender: „Also hätte ein Spitzel den anderen verraten?“ Zeuge Leuschner: „Das ist bei diesen Leuten gang und gäbe; sie bekämpfen sich in der rücksichtslosesten Weise.“ Auch die Kriminalbeamten bestätigen diese Tatsache (3., 4. Verhandlungstag). R.-A. Dr. S. Weinberg zu Dr. Riemann: „Wenn in so erregten Zeiten ein Spitzel den anderen an die Kommunisten verrät, ist das nicht geradezu eine _Aufforderung zum Mord_?“ Kr.-K. Dr. Riemann: „_Darauf kann ich keine Antwort geben._ –“ Zeuge Leuschner: „Ich fragte den Strolz, woher er das wisse. Darauf erzählte er mir, er habe als Student der Chemie Beziehungen zu militärischen Kreisen und höre so durch Kollegen und Bekannte auch mancherlei. Diese Erklärung schien mir nicht zufriedenstellend und ich beschloß, mir auch den Strolz näher anzusehen. Als mir auffiel, daß er sich bei mehreren Anlässen nach der Zentrale der Kommunistischen Partei erkundigte, stellte ich ihm eine Falle; ich erzählte ihm einmal nebenbei, daß ich am anderen Morgen in die Zentrale müsse, und wirklich war ich an diesem Tag von meiner Wohnung ab durch drei Spitzel verfolgt. Da wußte ich, daß auch Strolz ein Spitzel ist.“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „Unternahmen Sie etwas gegen Strolz?“ Zeuge Leuschner: „Nein. Ich warnte einige zuverlässige Leute und ließ ihn ruhig neben uns herlaufen. Er kam auch immer wieder zu mir und erzählte dabei oft von Blau. So sagte er besonders, daß Blau im Ruhrgebiet furchtbar unter unseren Leuten gewütet hatte. „Eines Tages wurden für mich von unbekannter Seite _zwei Briefe_ abgegeben, die Material gegen Blau enthielten: Schriftstücke an rechtsradikale Stellen. Ich zeigte die Sachen dem Strolz, der sehr überrascht war.“ Vorsitzender: „Hatten Sie den Eindruck, daß Strolz Ihnen die Blätter zustellen ließ?“ Zeuge Leuschner: „Nein. Ich hatte eher den Eindruck, daß Strolz ehrlich überrascht war. Wir sprachen natürlich über die Herkunft der Dokumente, an deren Echtheit nicht zu zweifeln war. Sie mußten von einer militärischen Nachrichtenstelle kommen. Der Ansicht war auch Strolz. Ich selbst muß mich heute fragen: wie kamen die Leute gerade auf meine Adresse – wenn sie nicht wußten, daß ich so schon über Blau orientiert war. Ich nehme also an, daß die betreffende Stelle die Absicht hatte, den Blau, der ihr selbst lästig war, zu verraten und durch die Kommunisten das Weitere besorgen zu lassen. Ich nehme das auch deswegen an, weil ich glaube, daß Strolz auf speziellen Auftrag hin mir den Blau denunziert hat. Denn so, wie ich ihn kenne, traue ich ihm doch nicht zu, aus eigenem Antrieb eine solche Intrige zu inszenieren. „Ich tat in dieser Angelegenheit nichts. Aber, als in der Versammlung in der Mittenwalder Straße am 31. Juli, die eine geschlossene Versammlung war, gegen 9 Uhr Blau auftauchte, konnte ich mich nicht halten und sagte ihm auf den Kopf zu, daß er ein Spitzel sei. Blau bestritt das energisch und verlangte, dem Strolz gegenübergestellt zu werden, der ihn bestätigen könne. Er verlangte das immerzu, aber – da doch gerade Strolz ihn verraten hatte, lag mir an dieser Gegenüberstellung nicht viel und ich betrieb sie nur, um durch Verzögerung die allgemeine Erregung zu mildern. Übrigens besaß Blau eine Einlaßmarke in die geschlossene Versammlung; wo er die herhatte, habe ich nie erfahren, ... vermutlich von Strolz, den er ja kannte und der zu meiner Sektion gehörte.“ Vorsitzender: „Wußten Sie, warum Blau den Strolz verlangte?“ Zeuge Leuschner: „Damals war mir das unklar. Aber später hörte ich, daß Strolz in der Zwischenzeit bei Blau in München gewesen war, dort gesagt hatte, er käme von mir, und in meinem Namen Material über die Rechtsleute von Blau gekauft hatte. Das Geld dazu hatte er übrigens nicht von der kommunistischen Partei. – Blau, der nicht wußte, daß Strolz selbst ein Spitzel war und sein Doppelspiel entlarvt hatte, wollte den Strolz zur Bestätigung, daß er unter der Maske eines Spitzels für die Kommunisten arbeite. „Unten auf der Straße trat ein unbekannter Mann zu mir und sagte, wir sollten den Blau festhalten, bis er einen Münchner Genossen gebracht habe, der bestätigen könne: Blau habe den Auftrag, in der Schweiz den Genossen _Platten für 80000 M. zu ermorden_.“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „Tatsächlich finden sich in den Briefen des Blau Entwürfe und Kopien einer Korrespondenz mit schweizerischen Offizieren.“ Zeuge Leuschner: „Um die Leute nicht noch mehr zu erregen, sagte ich dem Mann, er solle nur ruhig sein. Der Mann fuhr dann mit Hoppe fort, angeblich, um den Strolz zu holen. In der Zwischenzeit gelang es mir, die Leute zu besänftigen und die meisten gingen nach Hause. Als Hoppe dann erfolglos zurückkam, hielt ich die Angelegenheit eben für erledigt und ging auch schlafen – denn solche Entlarvungen passierten damals nicht allzu selten, und, wenn im ersten Moment Unbedachtes vermieden wurde, war die Gefahr vorüber.“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „Das Zwischenspiel mit dem Münchner ist mir neu.“ Zeuge Leuschner: „Ja; ich habe der Versammlung nichts darüber gesagt, sondern die Meinung aufrechterhalten, daß es sich um Strolz handele. Als dann der Münchner nicht kam, hatte ich erst recht keinen Anlaß, zu reden. „Ich habe dann von Blau erst wieder gehört, als die Nachricht seines Todes in der Zeitung stand. An diesem Tage, während ich aus war, _kam Strolz_ zu meiner Frau und sagte ihr, _wir müßten verschwinden_. Er gab meiner Frau einen Fahrtausweis für sechs Personen. Ich konnte mir dieses Vorgehen nicht recht erklären; kam dann zu dem Resultat, daß nicht Strolz auf eigene Faust, sondern irgendwelche Behörden die Hand im Spiele hatten – und glaubte, daß es auf mich abgesehen war. Da zog ich es vor, zu fliehen.“ Vorsitzender: „Von einem Todesurteil der Versammlung gegen Blau ist Ihnen nichts bekannt?“ Zeuge Leuschner: „Nein. Derartige Geschichten sind Erfindung.“ Vorsitzender: „Kennen Sie einen gewissen Samson?“ Zeuge Leuschner: „In der ersten Nacht, in der ich in Haft war, wurde ich plötzlich in eine andere Zelle gebracht. In dieser befand sich Samson. Ich hatte sofort heraus, daß er ein Spitzel war, und ließ mich nicht mit ihm ein. Auch sein Angebot, mir Nachrichten nach außerhalb zu befördern, lehnte ich ab. Die Aussagen, die Samson am nächsten Tage dem Kriminalkommissar machte, sind erlogen.“ Der nächste Zeuge Thiessen war Referent in der Mittenwalder Straße. Er hat von Leuschner einige dem Blau abgenommene Papiere erhalten und später vernichtet. Auch dieser Zeuge wurde durch den Spitzel Samson der Mittäterschaft bezichtigt und schwer belastet. Der Zeuge kennt den Samson daher, daß er ihm als bedürftiger Kommunist vorgestellt wurde; er hat ihn auch mit Geld unterstützt und verpflegt. Seine Aussagen ergeben nichts Neues. Samson selbst war nicht erschienen. Der Zeuge Dahms wurde ebenfalls von Samson der Mittäterschaft bezichtigt. Er wurde daraufhin aus Dänemark, wo er sich damals aufhielt, herbeigeschafft. Er erklärte, von der ganzen Sache gar nichts zu wissen und völlig unschuldig und unberechtigt hineingezogen zu sein. Seine Angelegenheit gibt Anlaß zu Auseinandersetzungen zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft derart, daß der Vorwurf erhoben wurde, die Untersuchungsbehörde könne wohl unschuldige Kommunisten aus Dänemark herbeischaffen, aber es gelänge ihr nicht, die der Mittäterschaft dringend verdächtigen Polizeispitzel Toifl, Strolz und Schreiber aus Deutschland resp. der Schweiz vor Gericht zu bringen (3. und 6. Verhandlungstag). Die Vereidigung des Leuschner wird wegen Verdachtes der Mittäterschaft vom Gericht abgelehnt. Bei dem Zeugen Georg Pohl haben Hoppe und Blau die Nacht vor dem Mord verbracht. Der Zeuge hat in der Voruntersuchung sehr belastende Aussagen über Hoppe und Winkler gemacht. Bei seiner Vernehmung (4. Verhandlungstag) berichtet er nochmals die Vorgänge in der Versammlung und auf der Straße. Blau habe erklärt, er werde sich rechtfertigen – und er werde nicht eher von den Genossen weggehen, bis er sich gerechtfertigt habe. Da Blau kein Quartier hatte, habe er seine Wohnung zur Verfügung gestellt. Vorsitzender: „Blau wurde also nicht gefangen gehalten?“ Zeuge Gg. Pohl: „Nein. Er wollte uns nicht verlassen, ehe alles klargestellt sei.“ Der Zeuge erzählt weiter die bekannten Vorgänge: wie er am nächsten Tage Blau und Hoppe bis zur Winklerschen Wohnung in der Großbeerenstraße begleitet habe; dann nach Hause gegangen sei; dann am späteren Abend wieder zurückgekommen sei, um zu erfahren, was aus der Sache geworden sei. Auf der Straße habe er Schröder getroffen, bei dem er plaudernd stehengeblieben sei; nach einer Weile sei ein Mann gekommen, der sie aufforderte, zu helfen. Da sei Schröder weggegangen und er habe gesehen, wie eine Gruppe von Leuten an die Brücke kam und ein Paket ins Wasser warf. Erst später habe er die Erklärung dieser Vorgänge erfahren. Vorsitzender: „In der Voruntersuchung haben Sie Fichtmann als einen der Männer bezeichnet, die aus dem Hause traten.“ Zeuge Pohl, nach Gegenüberstellung mit Fichtmann: „Ich kann diese Aussage nicht aufrechterhalten, denn es war dunkel und ich stand auf der anderen Seite der Straße.“ Es folgt ein mehrstündiges Kreuzverhör, in dem die Protokolle der Voruntersuchung einzeln durchgegangen werden. Der Zeuge Pohl kann sich an manches nicht mehr erinnern, andere Angaben zieht er zurück, andere bezeichnet er als unwahr. Staatsanwalt: „Sind Sie von kommunistischer Seite beeinflußt oder bedroht worden?“ Zeuge Pohl: „Nein.“ R.-A. Th. Liebknecht: „Fühlten Sie sich in der Voruntersuchung zu Ihren Aussagen gepreßt oder gedrängt?“ Zeuge Pohl: „Vielleicht durch die Aussicht freizukommen ... Aber die Hauptsache ist, ich war völlig zusammengebrochen und wußte nicht mehr, was ich sagte. Ich dachte nur daran freizukommen und sagte zu allem ‚Ja, ja‘!“ Kriminalkommissar Maslack bestätigt (5. Verhandlungstag), daß Pohl in völlig zusammengebrochenem Zustand ein Geständnis ablegte, in dem Hoppe und Fichtmann als Täter bezeichnet wurden. Er habe den Eindruck, daß Pohl damals die Wahrheit gesagt habe. Landgerichtsrat Marquardt, der die Voruntersuchung leitete, berichtet nach dem Gedächtnis die damalige Aussage des Pohl über den Hergang der Tat und betont, daß auch er den Eindruck der Wahrheit hatte. Zeuge Pohl: „Ich kann diese Aussagen nicht aufrechterhalten, ich war damals völlig von Sinnen und nicht mehr Herr meiner Worte. Ich habe ausgesagt und ausgesagt und nur das eine gedacht: Freikommen!“ Der Zeuge betont dann, daß er bereits am 10. Dezember 1919 einen Brief an Kriminalkommissar Maslack schrieb und darin seine Aussagen widerrief. Es erheben sich über diesen Zeugen noch erregte Debatten. Das Gericht beschließt, die Vereidigung des Pohl noch aufzuschieben. Auf die Vernehmung des Zeugen Geißler, der mit Blau und Hoppe bei Pohl übernachtet hat, sich aber auf nichts mehr besinnen kann, wird allseitig verzichtet (6. Verhandlungstag). * * * * * Von neuem wendet sich das Interesse dem Spitzel Toifl zu; und damit der Orlowsky-Affäre, wegen der Fichtmann verurteilt ist. R.-A. Dr. S. Weinberg zu Dr. Riemann (3. Verhandlungstag): „Ist Ihnen bekannt, daß Oberleutnant Graf Westarp aus der Bendlerstraße dem Spitzel Toifl den Auftrag gab, Fichtmann zu vernichten?“ Kr.-K. Dr. Riemann: „Nein.“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „Ist Ihnen bekannt, daß der Spitzel Toifl das dem Diamantenhändler Orlowsky geraubte Geld mit Genehmigung seiner Dienststelle für sich behalten hat?“ Kr.-K. Dr. Riemann: „Nein.“ Am 6. Verhandlungstag erscheint der auf Antrag der Verteidigung geladene Friseur Meyer, um über Toifl auszusagen: Meyer war mit Toifl sehr befreundet und Toifl hatte ihm auch von dem Plan gegen Orlowsky erzählt; er hatte ihn dringend aufgefordert, selbst mitzumachen. Er, Meyer, habe aber abgelehnt und auch versucht, den Toifl von solchen Plänen abzubringen, die doch der Partei gar nichts nützen könnten. Vorsitzender: „Wurde nicht davon gesprochen, daß die _Terrorkasse zu Propagandazwecken aufgefüllt_ werden müsse.“ Zeuge Meyer: „Mag sein, aber ich lehne auch den Terror ab und stritt darüber mit Toifl, dem ich damals als Freund vertraute.“ Der Bruder des Angeklagten Fichtmann: „Toifl hat den Überfall auf Orlowsky dann selbst gemacht.“ Vorsitzender: „Woher wissen Sie das so genau?“ Zeuge Fichtmann: „Weil gar nicht mein Bruder an dem Überfall teilgenommen hat, _sondern ich selbst_!“ – Allgemeines Erstaunen, Debatten. Zeuge Meyer: „Toifl sprach dann noch von einer anderen großen Sache, die er vorhatte: wenn die glücke, dann sei ein großer Spitzel erledigt. Das machte mich zuerst mißtrauisch gegen ihn, denn so spricht kein Kommunist.“ Vorsitzender: „Wieso?“ Zeuge Meyer: „Von ‚große Sache‘ und ‚wenn es glückt‘: das sind die Redensarten der Lockspitzel; man kennt das.“ Vorsitzender: „Hat Toifl öfter zu Gewalttaten aufgefordert?“ Zeuge Meyer: „Stets.“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „Hat Toifl auch gesagt, daß die K. P. D. zu schlapp sei?“ Zeuge Meyer: „Ja, er drängte auf terroristische Akte.“ –: Da teilt der Staatsanwalt mit, daß an ihn ein Schreiben des Toifl gekommen sei: dieser wolle sich als Zeuge zur Verfügung stellen, falls ihm genügender polizeilicher Schutz zugebilligt werde. Der Lockspitzel als Zeuge. (Um Längen zu vermeiden, ist der größte Teil des schon Erwähnten nicht nochmals gebracht. Ferner wurde wegen der Eigenart des Inhalts der größte Teil des Dialogs im Wortlaut der Zeitungsberichte, besonders der unabhängig-sozialdemokratischen Freiheit übernommen, Nr. 256 und 258; 2., 3. Juli 1920.) Am sechsten Verhandlungstage erscheint unter starker polizeilicher Bewachung der Spitzel Toifl. Der Vorsitzende macht darauf aufmerksam, daß er bei der ersten Belästigung des Zeugen sowie bei Mißfallens- oder Beifallsäußerungen sofort den Zuhörerraum räumen lassen würde. Toifl gibt seine Personalien an. Vorsitzender: „Sind Sie Polizeiagent?“ Toifl: „Nein.“ R.-A. Th. Liebknecht: „Welchen Beruf üben Sie jetzt aus?“ Toifl: „Ich bin Bureauangestellter.“ R.-A. Th. Liebknecht: „Wo wohnen Sie?“ Toifl: „Darüber verweigere ich die Auskunft.“ Vorsitzender: „Kennen Sie die Angeklagten?“ Toifl: „Nur Fichtmann.“ Der Zeuge schildert dann seinen Werdegang: nach dem Kriege habe er mit kommunistischen Kreisen Fühlung bekommen und dadurch auch die Familie Fichtmann kennen gelernt. Später sei er dann beim Gruppenkommando I (Lüttwitz) in die Reichswehr eingetreten. Aber er habe es auch mit den Fichtmanns ehrlich gemeint. Vorsitzender: „Warum sind Sie in die Reichswehr eingetreten?“ Toifl: „Um die Verhältnisse in der Reichswehr für die kommunistische Partei auszukundschaften.“ Vorsitzender: „Waren Sie überzeugter Kommunist?“ Toifl: „Nein.“ Vorsitzender: „Warum wollten Sie dann für die Kommunisten kundschaften?“ Toifl: „Vater Fichtmann hatte mir angeraten, zur Reichswehr zu gehen; und ich hatte ja mein Auskommen dort.“ Der Zeuge schildert dann weiter, wie er bei der Reichswehr zum Unteroffizier befördert wurde, gleichzeitig auch seinen freundschaftlichen Verkehr mit Fichtmanns fortsetzte. Mit diesen habe er oft über die Kommunisten gesprochen und dabei auch von der Gründung einer Kampfgruppe und einer T-(Terroristen)gruppe gehört. Vorsitzender: „In der Nacht zum 31. Juli 1919 wurde der Überfall auf Orlowsky ausgeführt. Auf Ihr Zeugnis hin wurde deswegen der Angeklagte Max Fichtmann zu zwölf Jahren Zuchthaus verurteilt. Nun behauptet der Bruder des Angeklagten, Hugo Fichtmann, daß gar nicht Max, sondern er selbst an dem Überfall teilgenommen hat?“ Toifl: „Das ist gelogen!“ Zeuge Hugo Fichtmann: „Ich wiederhole, daß Toifl der Anführer bei dem Raubüberfall auf Orlowsky war. Nicht mein Bruder, sondern ich war bei dem Unternehmen zugegen. Toifl war es, der den Orlowsky verhaftete, Toifl schlug ihm in der Nähe von Friedrichshagen den Gewehrkolben über den Kopf und Toifl feuerte den Schuß hinter ihm her.“ Toifl: „Das ist alles gelogen. Die Sache verhielt sich so, wie ich sie als Zeuge vor dem Kriegsgericht darstellte.“ Zeuge Friseur Meyer: „Ottomar Toifl, Du bringst hier nur Lügen vor. Du kannst nicht ableugnen, daß Du zu mir und meiner Frau von dem Überfall auf Orlowsky als Deinem Plan gesprochen hast. Du hast auch mich aufgefordert, daran teilzunehmen. Du hast dann auch von dem geplanten Mord an einem großen Spitzel gesprochen!“ Toifl: „_Das ist alles nicht wahr!_“ Der Vater des Fichtmann bekundet, daß Toifl dauernd zu terroristischen Akten hetzte. Vorsitzender: „Wir wollen zum Fall Blau kommen.“ Toifl: „Am Sonnabend, dem 2. August, kam ich in das Lokal von Fichtmann. Max Fichtmann war abwesend und ich erfuhr auf meine Frage, daß er von einem Kurier der T-Gruppe abgeholt worden sei.“ Der Vorsitzende lehnt einige Unterbrechungsversuche ab und bittet, sich zu gedulden und den Zeugen referieren zu lassen. Vorsitzender: „Wo tagte die T-Gruppe?“ Toifl: „Das weiß ich nicht. – Ich blieb am 2. August bis gegen 2 Uhr nachts im Lokal von Fichtmann, ohne daß Max Fichtmann zurückkam. Am Sonntag hatte ich anderweitig zu tun, erst am Montag kam ich wieder zu Fichtmann. Abends sah ich Max Fichtmann und es fiel mir auf, daß er blaß und sehr unruhig war. Nun hatte mir bereits nachmittags ein gewisser Herms die B. Z. gezeigt, worin der Bericht über den Mord an Blau ...“ Vorsitzender und Staatsanwalt gleichzeitig: „Sollte es am 4. August ...“ R.-A. Th. Liebknecht, unterbrechend: „Ich bitte doch dringend, den Zeugen sprechen zu lassen!“ Toifl wird jetzt stutzig (die Leiche wurde erst am 7. August gefunden!), überlegt einige Sekunden und sagt dann: „Ich irre mich wohl in diesem Punkte, denn die Nachricht stand, glaube ich, erst am Donnerstag in der B. Z. ..., aber ich habe noch am Montagabend im Lokal von Obst durch einen gewissen Fascheck nähere Mitteilung über den Mord erhalten. Ich habe darüber einen Bericht geschrieben und an die Kriminalpolizei gelangen lassen.“ Vorsitzender: „An wen haben Sie die Anzeige gemacht?“ Toifl: „Darüber _verweigere ich die Aussage_.“ Vorsitzender: „Sie sind verpflichtet, diese Aussage zu machen.“ Toifl: „Ich habe den Bericht durch einen Mittelsmann an Kriminalwachtmeister Helmka überbringen lassen.“ Vorsitzender: „Bei der Garde-Kavallerie-Schützendivision?“ Toifl: „Ich glaube. Durch Helmka kam das Schreiben an Kriminalkommissar Dr. Riemann, der mich später auch vernommen hat.“ Vorsitzender: „Haben Sie sonst noch Angaben über den Fall Blau?“ Toifl: „Nein.“ Vorsitzender: „Sie haben hier einiges erzählt, was Sie in der Voruntersuchung verschwiegen haben; warum taten Sie das?“ Toifl: „Ich hatte von meiner vorgesetzten Stelle nur den Auftrag, auf den Mord hinzuweisen, nicht aber den, ihn aufzuklären. Infolgedessen habe ich damals auch nur einen Hinweis gegeben.“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „Wer war Ihre vorgesetzte Stelle?“ Toifl: „Darauf _verweigere ich die Antwort_.“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „Wir werden davon noch sprechen. Warum wollte Ihre vorgesetzte Stelle nur Hinweise?“ Toifl: „Das weiß ich nicht.“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „Sie hatten also bestimmten Auftrag, nur mitzuteilen, daß Blau von Kommunisten ermordet wurde?“ Toifl: „Ja.“ Kriminalkommissar Dr. Riemann gibt Auskunft über die Vernehmung des Toifl und vermutet, daß dieser aus Angst seine genauere Kenntnis verschwiegen habe. Toifl: „Das stimmt. Wenn ich mehr ausgesagt hätte, hätte ich befürchten müssen, mein Leben zu gefährden.“ R.-A. Th. Liebknecht: „Diese Befürchtung ist doch hinfällig, da Sie Ihre Angaben anonym gemacht haben.“ Toifl: „Man hätte trotzdem die Quelle erraten können.“ Vorsitzender: „Angeklagter Fichtmann, was sagen Sie zu den Bekundungen des Toifl?“ Angeklagter Max Fichtmann: „Ich erkläre, daß alles, was er gesagt hat, blanker Schwindel ist. Ferner, daß Toifl am Sonnabend, dem 2. August, überhaupt nicht in meinem Lokal gewesen ist.“ R.-A. Dr. S. Weinberg zu Toifl: „Haben Sie vom Oberleutnant Grafen Westarp den Auftrag erhalten, bestimmte unbequeme Leute zu beseitigen?“ Toifl: „Nein.“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „Haben Sie diesen oder einen inhaltähnlichen Auftrag des Grafen Westarp vielleicht durch Vermittlung des Kaufmanns Grabant bekommen?“ Toifl: „Darüber _verweigere ich die Aussage_.“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „Haben Sie irgendwelche Aufträge von einem Hauptmann von Ledebur bekommen?“ Toifl: „Nein.“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „Sie können das beeiden?“ Toifl _schweigt_. R.-A. Dr. S. Weinberg: „Ich werde Zeugen für die in Frage gestellten Tatsachen erbringen. – Haben Sie ferner Formeln zu kommunistisch-terroristischen Eiden mit der Schreibmaschine geschrieben und in 15-20 Exemplaren an Kommunisten verteilt?“ Toifl: „Nein.“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „Haben Sie hierbei auch in keiner Weise mitgewirkt?“ Toifl: „Wenn ich es habe, dann auf Befehl von Fascheck.“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „Dieser Ihr Auftraggeber Fascheck ist wohl derselbe, der Ihnen Mitteilungen über den Fall Blau machte?“ Toifl: „Ja.“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „Und der ist heute wohl nicht aufzufinden?“ Toifl: „Das weiß ich nicht.“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „Sie haben doch selbst auf solche Eidesformeln schwören lassen?“ Toifl: „Nein.“ Vorsitzender: „Diese Frage hat aber doch mit der Ermordung des Blau so gut wie nichts zu tun!“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „Ich stelle diese Fragen, um zu beweisen, daß die auch in der Anklageschrift genannten T-Gruppen und Mörderzentralen nichts weiter sind als Ausgeburten einer Spitzelphantasie. – Also, Zeuge, besinnen Sie sich noch einmal!“ Toifl: „Ich gebe zu, daß ich gelegentlich die Ablegung eines solchen Eides gefordert habe.“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „Haben Sie versucht, den aufgelösten roten Soldatenbund neu zu gründen?“ Toifl: „Nein.“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „Aber vielleicht haben Sie dabei mitgewirkt?“ Toifl: „Das ist möglich.“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „Es ist seltsam, daß der Zeuge sich immer erst besinnen muß, ehe er sich erinnert; dazu braucht es eine zweite Frage. Ich glaube, wenn sich der Zeuge länger besinnen könnte, er möchte uns noch viel mehr erzählen! – Haben Sie jemals zu Gewaltakten, Mordtaten, Plünderungen aufgefordert?“ Toifl: „Nein.“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „Haben Sie dazu aufgefordert, die Polizeiagentin Schröder-Mahnke zu ermorden?“ Staatsanwalt: „Ich mache darauf aufmerksam, daß der Zeuge auf diese Frage die Antwort verweigern kann.“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „Statt daß der Herr Staatsanwalt beiträgt, derartige Kapitalverbrechen aufzuklären, verhindert er die Beantwortung darauf hingehender Fragen.“ Staatsanwalt: „Es ist meine Pflicht, den Zeugen in Schutz zu nehmen, wenn er von der Verteidigung terrorisiert wird.“ Der Vorsitzende greift ein und bittet, die Leitung der Verhandlung ihm zu überlassen; er habe allerdings nicht feststellen können, daß der Zeuge terrorisiert werde. R.-A. Dr. S. Weinberg wiederholt seine Frage. Toifl _verweigert die Aussage_. R.-A. Dr. S. Weinberg: „Haben Sie innerhalb der kommunistischen Partei versucht oder aufgefordert, eine sogenannte militär-polizeiliche Abteilung zu gründen?“ Toifl gibt dies nach einigen Umschweifen zu. R.-A. Dr. S. Weinberg: „Haben Sie dazu aufgefordert: Druckereien zu überfallen und mit vorgehaltenen Waffen den Druck von Flugblättern zu erzwingen, deren Text Sie mitbrachten?“ Toifl: „Ich habe einen solchen Befehl nicht erteilt; aber es ist möglich, daß ich ihn weitergegeben habe.“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „Haben Sie einen solchen Auftrag von Ihren Vorgesetzten, etwa von Hauptmann von Ledebur oder dem Oberleutnant Graf Westarp erhalten?“ Toifl _verweigert die Aussage_. R.-A. Dr. S. Weinberg: „Haben Sie eine Liste aufgestellt mit Namen von Spitzeln, die ermordet werden sollten?“ Toifl: „Nein.“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „Haben Sie mit anderen Raubzüge unternommen und dazu Uniformen, Stahlhelme und Waffen der Reichswehr geliefert?“ Toifl: „Darüber _verweigere ich die Aussage_.“ Vorsitzender, gleichzeitig: „Fragen, die sich auf den Fall Orlowsky beziehen, bitte ich zu unterlassen, da dieser Fall hier nicht zur Verhandlung steht und erledigt ist.“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „Jawohl, der Fall ist erledigt! Fichtmann ist verurteilt, aber der Anführer Toifl steht hier und ist frei!“ Vorsitzender: „Zeuge, beantworten Sie also die Frage; Sie haben ein Recht zur Verweigerung nur, wenn Sie sich durch Ihre Antwort einer strafbaren Handlung beschuldigten.“ Toifl: „_Ich verweigere die Antwort_ auf diese und alle weiteren Fragen, die sich auf den Fall Orlowsky beziehen.“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „Haben Sie für die Ausführung oder Übermittlung der Ihnen durch Westarp und von Ledebur erteilten Aufträge Geld erhalten?“ Toifl _verweigert die Aussage_. R.-A. Dr. S. Weinberg: „Hat Ihnen Ihre vorgesetzte Behörde gestattet, in Ausführung der Aufträge geraubtes Geld zu behalten?“ Toifl _verweigert die Aussage_. Vorsitzender: „Fürchten Sie, durch Beantwortung sich einer strafbaren Handlung zu bezichtigen?“ Toifl: „Jawohl.“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „Das genügt mir. – Haben Sie im August vergangenen Jahres unter dem Vorwand, bolschewistisches Propagandamaterial zu beschlagnahmen, 4000 M. geraubt und dafür eine Quittung ausgestellt?“ Toifl: „Nein.“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „Sie können das beeiden?“ Toifl: „Wenn ich es getan hätte, hätte ich meine vorgesetzte Behörde davon in Kenntnis gesetzt.“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „Ich könnte den Beweis dafür antreten; aber, um die Verhandlung nicht in die Länge zu ziehen, würde ich mich begnügen, wenn Sie die Aussage verweigern, weil Sie befürchten, sich einer strafbaren Handlung zu bezichtigen.“ Toifl: „_Ich verweigere die Aussage._“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „Das genügt mir.“ R.-A. Th. Liebknecht zu Toifl: „In welchem Bureau sind Sie tätig?“ Toifl _verweigert die Aussage_. R.-A. Th. Liebknecht führt aus, die Verteidigung müsse auf der Frage bestehen, da diese Stelle wahrscheinlich auch mit dem Mord an Blau in Verbindung zu bringen sei. Toifl erwidert, er könne aus Sorge um seine Sicherheit und Angst vor den Kommunisten seine Arbeitsstätte nicht nennen; ein Gerichtsbeschluß gibt ihm recht. R.-A. Th. Liebknecht: „Haben Sie für irgendeine Stelle oder Person eine provokatorische Tätigkeit in der kommunistischen Partei ausgeübt?“ Toifl fragt an, ob er verpflichtet sei, diese Frage zu beantworten. Nach Belehrung durch den Vorsitzenden _verweigert er die Aussage_. R.-A. Th. Liebknecht: „Würden Sie sich im Falle der Antwort einer strafbaren Handlung bezichtigen?“ Toifl: „Ich glaube.“ * * * * * Es folgen noch einige Zeugen zum Verhör des Toifl. Die Frau des Toifl gibt an, Mutter Fichtmann habe anläßlich der Verhaftung ihres Sohnes geäußert: sie würde sich aufhängen, wenn ihr Sohn wegen Blau verhaftet sei. Frau Fichtmann bestreitet diese Aussage. R.-A. Dr. S. Weinberg fragt Frau Toifl, was sie über den Fall Orlowsky wisse. Frau Toifl _verweigert die Aussage_. R.-A. Dr. S. Weinberg: „War Ihr Mann bei der antibolschewistischen Liga beschäftigt?“ Vorsitzender: „Diese Frage ist unerheblich.“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „Nein, denn Blau war bei der antibolschewistischen Liga, der Spitzel Strolz hat ihn verraten: es ist möglich, daß der ganze Mordplan von der antibolschewistischen Liga ausging.“ Frau Toifl: „Ich habe mich nicht um die Beschäftigung meines Mannes gekümmert.“ R.-A. Dr. S. Weinberg: „Bekamen Sie öfter den Besuch eines Kaufmanns Grabant?“ Frau Toifl: „Darüber _verweigere ich die Aussage_.“ Zeugin Frau Simanowski erzählt, daß Toifl in ihrem Bezirk Bezirksleiter der Kommunistischen Partei war. Er habe sich immer an die jungen Leute herangemacht und sie zu Gewalttaten aufgefordert. So habe sie ihn selbst sagen gehört: das Aas, die Schröder-Mahnke, sei Spitzelin und müsse umgebracht werden. Ein andermal habe er geäußert, Meyer und Faust müßten beseitigt werden. Vorsitzender: „Sie haben also gehört, daß Toifl zum Mord aufforderte?“ Zeugin Simanowski: „Es ist, wie ich gesagt habe.“ Zeugin Frau Meyer erinnert sich genau, daß Toifl Ende Juli oder Anfang August 1919 in Gegenwart ihres Mannes erzählt habe, er und noch einige andere, die er mit Uniformen und Waffen der Reichswehr ausgerüstet habe, hätten auf Grund seines Noske-Ausweises am Molkenmarkt einen Mann verhaftet, nach Friedenshagen verschleppt und dort ausgeraubt. Dabei habe Toifl auch die große Sache mit dem Spitzel erwähnt, den er erledigen wollte. [Illustration: Spitzelausweis einer Schwarzen Schar.] Toifl erklärt, die Aussagen der Zeugen seien lauter Lügen. Zeuge Erwin Thun schildert, wie Toifl in seiner Wohnung die militärpolizeiliche Abteilung gründete. Gleichzeitig wurden auch Leute auf die „Schwarze Schar“ vereidigt. Ferner habe Toifl auch ihn aufgefordert, den Faust zu ermorden. Zeuge Schmid bekundet Aufforderungen des Toifl zum Diebstahl. „Die Genossen sollten sich keine moralischen Bedenken machen, sondern nehmen, wo zu nehmen sei.“ Auch habe Toifl eines Tages eine Liste gebracht, auf der die Namen von zwanzig Spitzeln standen, „die alle nacheinander um die Ecke zu bringen seien“. Toifl bestreitet all das. Zeuge Schmid erinnert sich genau einer Aufforderung Toifls zum Diebstahl von Linoleum für ein Parteiorgan. Toifl erklärt, die Aufforderung habe wohl bestanden, sie sei aber nicht von ihm, sondern von Schmid selbst ausgegangen. Zeuge Paul Worm ist derjenige, den Toifl in späteren Aussagen der Voruntersuchung als den „Franz“ der Anklageschrift bezeichnete und der Mittäterschaft bezichtigte. Der Zeuge bestreitet ganz entschieden, an der Ermordung des Blau teilgenommen zu haben. Ebenso bekundet Hugo Fichtmann, daß die ihm von Toifl unterschobenen Äußerungen über Worm völlig erlogen seien. Worm wird daraufhin dem Hoppe gegenübergestellt, der bestätigt, das sei nicht jener Franz, den er am Mordtage kennen gelernt habe. Ebenso Pohl. Worm bietet Zeugen an, daß er niemals sich Franz genannt habe, – wie Toifl das ausgesagt habe. Toifl bleibt bei seinen alten Angaben. Der Zeuge Bischof war Vormund des Toifl und stellt ihm ein gutes Zeugnis aus; besonders habe er nie gelogen. R.-A. Th. Liebknecht teilt mit, daß sich bei ihm eine Menge Leute gemeldet hätten, vor denen Toifl Aufforderungen zu Gewalttaten äußerte; aber sowohl Staatsanwalt als Richter, als auch Geschworene erklären, in dieser Hinsicht genügend aufgeklärt zu sein – so wird von der Vernehmung dieser Zeugen Abstand genommen. Schluß der Beweisaufnahme. Plädoyers. Die Verhandlung neigt sich ihrem Ende zu. Die Verteidiger betonen, daß die Spitzel Samson, Strolz und Schreiber noch immer auf der Zeugen- oder Anklagebank fehlen. Bezüglich Samson wird erklärt, daß dessen Aussagen gegen die Angeklagten nicht so ins Gewicht fallen, daß sie eine Änderung des Urteils bewirken könnten. Zum Fall Strolz berichtet R.-A. Dr. S. Weinberg, er habe inzwischen erfahren, daß dieser von der antibolschewistischen Liga für seine Tätigkeit in Sachen Blau 5000 M. erhielt. Aber er glaube, daß die Beweisaufnahme ein hinlänglich klares Bild dieses Mannes ergeben habe: man könne wohl erwägen, auf ihn zu verzichten. Diesen Verzicht sprach R.-A. Th. Liebknecht klar aus: nachdem der Kriminalkommissar Dr. Riemann selbst ausgesagt habe, Strolz habe den Blau an die Kommunisten verraten, habe die Verteidigung nicht mehr nötig, diesen Belastungszeugen zu sehen. Dagegen verlangten die Verteidiger den Schreiber. Auf Anregung des Vorsitzenden ändern sie ihren Beweisantrag dahin, daß Schreiber den Mord an Blau nicht allein, sondern in Gemeinschaft mit anderen begangen habe. Der Staatsanwalt erklärt sich nochmals außerstande, den Beschuldigten beizubringen. Daraufhin lehnt das Gericht den Beweisantrag ab, da durch die Aussage sowohl wie durch die eventuelle Mitschuld des Schreiber an der Beurteilung der Beteiligung der Angeklagten nichts geändert wird (d. h. die eventuelle Untersuchung gegen Schreiber wird von dem Verfahren gegen Fichtmann und Gen. abgetrennt – es kann aber auch heißen: Schreiber ist so sehr der Schuld oder Mitschuld verdächtig, daß seine Aussagen nicht gegen die Mitverdächtigen gewertet werden können). Bezüglich Toifl teilt Dr. Weinberg noch mit, daß dieser am 23. Juni 1919 wegen Erpressung verhaftet wurde und in Polizeigewahrsam in der Dirksenstraße gekommen war. Am anderen Tage kam Oberleutnant Graf Westarp mit einer Bescheinigung vom Reichswehrgruppenkommando 20 und befreite ihn. Der Verteidiger bietet Beweis an, verzichtet aber für die Verteidigung darauf. Auch das Gericht legt keinen Wert auf Herbeischaffung der Akten und Vernehmung der Beteiligten. So wurde am achten Verhandlungstage die Beweisaufnahme geschlossen und der Wortlaut der Schuldfragen festgelegt. Den neunten Verhandlungstag eröffnete Staatsanwaltschaftsrat Dr. Ortmann mit seinem Plädoyer. Er stellte das Für und Wider der Beweisaufnahme gegeneinander und kam in dreistündigen Ausführungen zu folgendem Schluß: „Ich will bei der Beurteilung dieses Falles keinerlei politische Gesichtspunkte anlegen. Sicher, die Tat fand statt in einem Milieu von Politik, und dort, wo sie nicht gerade am schönsten ist, aber: Irgendwelche Beweise dafür, daß die politische Partei der Angeklagten, die kommunistische Partei, hinter der Mordtat steht, hat die Verhandlung nicht erbracht. Es liegt mir fern, irgendwelche Vorwürfe gegen die kommunistische Partei oder gegen die Gesamtheit ihrer Mitglieder zu erheben. Doch, diese Einschränkung hebt nicht auf: die Tatsache eines begangenen Mordes, den das Gericht zu ahnden hat. Noch ist es nicht gelungen, die Tat in ihrer Ganzheit aufzudecken, die Untersuchung in dieser Richtung wird weitergehen – fest steht indes, daß der Tod des Blau beabsichtigt war; es war Mord. Und es ist erwiesen, daß die Angeklagten an diesem Morde teilnahmen.“ Der Staatsanwalt begründete diesen Satz ausführlich – Argumente, die hier nicht nochmals erörtert zu werden brauchen, weil sie aus der Anklageschrift bekannt sind. Am Schluß bat der Anklagevertreter, bei Hoppe und Fichtmann die Schuldfragen wegen Mord, bei Winkler die wegen Beihilfe zu bejahen. Von den Verteidigern nahm zuerst R.-A. Dr. Siegfried Weinberg das Wort. Zunächst geißelte er in allgemeinen Überblicken das System der politischen Rechtspflege in Deutschland und die verschiedenartige Behandlung der zahlreichen politischen Mörder von rechts und der wenigen von links. Er gab alsdann in großen Zügen ein Bild des Milieus, das der Prozeß aufgezeigt habe. An Stelle der ursprünglich auf die Anklagebank gesetzten Personen sei etwas anderes auf die Anklagebank gekommen: ein Lockspitzelsystem, wie es scheußlicher noch nie dagewesen sei. Der Kampf gegen dieses sei nicht Sache einer einzelnen Partei, sondern aller anständigen Menschen. „Der Herr Staatsanwalt hat den Alibibeweis des Angeklagten Fichtmann unberücksichtigt gelassen; er hat die Aussagen des Hoppe und Winkler ignoriert und über ihr Verhalten Behauptungen aufgestellt, für die kein einwandfreies Zeugnis vorhanden ist. Es ist doch so: über die Beteiligung des Hoppe und Winkler wissen wir effektiv nur, was die beiden selbst angeben: daß Hoppe den Blau verließ, als er die Mordabsicht der anderen ihm Unbekannten sah und nicht hindern konnte; daß Winkler seine Wohnung auslieh und fortging. Alles andere ist Rede und Widerrede, hier bezeugt und dort widerrufen. „Der Herr Staatsanwalt hat sich bei seinen Darlegungen gestützt auf die Angaben der Spitzel und der Kriminalbeamten, – die ihrerseits wieder durch Spitzel geleitet und orientiert wurden. Wir wissen, daß zur Aufklärung von Kapitalverbrechen der Verrat das wichtigste Hilfsmittel ist. Aber man sehe diese Art Zeugen an, ein Volk, über das Kriminalkommissar Dr. Riemann vor Gericht hier geurteilt hat. Und wenn dieser Mann hier sein Entsetzen ausdrückte über das politische Lockspitzeltum, dieser Mann, der durch den Beruf an manches gewohnt und sicherlich abgehärtet ist, was sollen dann wir tun?! „Meine Herrn – wenn wir Verteidiger uns damit begnügten, den Charakter dieser Belastungszeugen aufzudecken und den Argumenten der Anklage, die sich auf diese Zeugen stützt, die Argumente entgegenhielten, die sich aus den Aussagen der anderen Zeugen ergeben: dann wäre unsere Aufgabe leicht – aber sie führte nur zu dem Ziel, einer Darstellung eine strikt widersprechende gegenüberzustellen. Und Sie, meine Herren Geschworenen, müßten sich sagen, daß über dem Undurchdringlich des Ja und Nein eine Tat steht, die trotz allem ein Mord ist – eine Tat, die bestraft werden muß; und Sie würden sich sagen: Ihre Pflicht verlange von Ihnen, daß ein Abermals dieser Tat verhütet wird. „Wir wollen nicht zulassen, daß Schuld oder Unschuld entschieden wird gleich einem Würfelspiel: – je nach dem, was einer gerade glaubt. Und nachdem die Beweisaufnahme selbst restlose Aufklärung nicht gebracht hat, wollen wir eine Frage aufwerfen, die das alte römische Recht an den Anfang allen Strafgerichts stellte: cui bono? Wem versprach sich ein Vorteil? „Wer hatte den Spitzel Blau zu fürchten? – Wir wollen uns diesen Mann genauer ansehen. Seine Rolle als Lockspitzel in den Januarkämpfen 1919 zu Berlin ist vom Gericht zugegeben; dann erscheint er in München, wo er von der „Eisernen Hand“ ein Monatsgehalt von 530 M. bezieht. Von dieser Stelle forderte er erpresserisch eine Extragratifikation von 500 M. und drohte mit Anzeige. Man stelle sich vor, wie unangenehm ein solcher Prozeß geworden wäre, und man stelle sich weiter vor, wie die Herren der „Eisernen Hand“ nun Blau gegenüberstanden. Die Antwort ist da: von Berlin aus, von unbekanntem Auftraggeber, wird der Spitzel Strolz nach München geschickt, um den Blau zu versuchen. Dem Strolz gelingt es, dem Blau Material über die Rechtsradikalen abzukaufen: Blau war entlarvt! Zwei unmittelbare Folgen sind sichtbar: erstens: Blau wird in Berlin durch Strolz an die Kommunisten verraten; zweitens: Blau ist der Münchner Polizei als unzuverlässig bekannt, wird in Haft genommen und ausgewiesen. „Ob Blau von München fortgelockt wurde oder ob er dem Herm als Begleiter sich aufdrängte, ist nicht so wichtig – vielleicht trifft beides zu. Tatsache bleibt, daß Blau nach seiner Entlassung aus der Münchner Haft ohne Mittel war und die Unterstützung der dortigen Arbeiter in Anspruch nahm. Tatsache ist weiter, daß auch die Münchner Arbeiter ihn bald durchschauten: so konnte er sich in München nicht halten, und: was sollte der Agent der antibolschewistischen Liga jetzt tun? ... Er mußte nach Berlin! ... nur nach Aussprache mit seinen Auftraggebern konnte er hoffen, sich zu rangieren. Und er hoffte auf eine große Sache. „Es scheint auch, daß Blau freiwillig nach Berlin fuhr; jedenfalls unterstand er keinem Zwange, als er die Wohnung seiner Frau besuchte. Er wird auch andere Leute getroffen haben: abends, als er in der Mittenwalder Straße auftauchte, war er im Besitz einer gültigen Einlaßkarte. Von wem er sie erhalten hat? Von den Kommunisten nicht – aber vielleicht von dem Mann, auf den er sich berief, dessen Anwesenheit in Berlin er wußte, dem er selbst Dokumente verkauft hatte: dem Spitzel Strolz, der zu Leuschners Bezirk gehörte! Es ist mehr als wahrscheinlich, daß dieser Strolz, der den Blau an Leuschner schon verraten hatte, ihn nun gerade zu diesem Leuschner schickte. Warum? Herr Kriminalkommissar Riemann mochte die Frage nicht entscheiden, ob der Verrat des Blau nicht schon Aufforderung zum Mord war. „Wer immer noch überlegte, ob Blau von München aus transportiert wurde, der erinnere sich, daß der Zeuge Thiessen in der Versammlung dem Blau kompromittierende Papiere abnahm. Hätte der Spitzel sich gefährdet gefühlt: er hätte die Beweise zu Hause gelassen – doch er fühlte sich sicher und ging ja auf neue Taten aus. Dagegen läßt sich das Kesseltreiben gegen das Opfer sehr schön verfolgen: zuerst verrät man ihn an Leuschner; als daraufhin nichts erfolgt, spielt man dem Leuschner Beweise in die Hand: nun könnte doch die kommunistische Zentrale sich rühren. Aber sie rührt sich nicht! Da kommt Blau nach Berlin und man schickt ihn in die Versammlung zu Leuschner. Doch er wird nicht totgeschlagen: da kommt ein Mann, auch ein Spitzel, erzählt, Blau habe den Auftrag, den Schweizer Platten für 80000 M. zu ermorden; ein Münchner Genosse habe die Nachricht gebracht ... Genügt das nicht? „Nun fragen wir: wie kommt ein Münchner Genosse dazu, von einem solchen Mordauftrag zu wissen? Sollte Blau ihn vorgezeigt haben? Oder davon erzählt haben – und ausgerechnet zur Mittenwalder Straße in Berlin kommt zufällig einer gelaufen, der darüber Bescheid weiß? – Wenn dieser Mordplan des Blau überhaupt bestand, konnten nur die davon wissen, welche die Tat bezahlen wollten; aber: die ganze Geschichte sieht aus nach Öl, das man ins Feuer gießt: der Münchner Genosse hütete sich auch sehr, zu erscheinen. „Doch Blau lebte immer noch! Am anderen Tag kommt ein Mann in die Pohlsche Wohnung, spricht mit Hoppe auf dem Gang; entrüstet sich, daß Blau noch nicht tot ist, hat Morphium: es soll Schreiber gewesen sein; wieder ein Spitzel, der sich allerdings hüten mußte, in die Stube zu gehen, da Blau ihn kannte. Hoppe lehnt ab: und am Abend erscheinen Fremde, die Besitz von der Wohnung ergreifen und ihre Sache selbst tun. „Meine Herren! Die Tatsache eines Mordplanes gegen Blau ist klar: es wurde von mehreren Seiten gegen den unsicheren Spitzel vorgegangen – und wenn wir nach den Urhebern fragen, müssen wir die Strolz und Schreiber, die Acosta und Schröder-Mahnke betrachten und ihre Auftraggeber erkennen. Toifl, der einzige Spitzel, den das Gericht genoß, scheint der am wenigsten Beteiligte zu sein; sonst wäre er kaum erschienen.“ Der Verteidiger entrollte bei dieser Gelegenheit das Charakterbild der einzelnen in dieser Affäre tätig gewesenen Spitzel, wie es sich aus der Beweisaufnahme zeigt. „Man inszenierte ein Kesseltreiben; man schob den Kommunisten den lästigen Blau hin, als Beute; man wollte ihnen die Ausführung eines Urteils überlassen, das man selbst gefällt hat. Dann hatte man zwei auf einen Schlag: man war den Blau los und hatte neue kommunistische Greuel! Die Angeklagten hier sind schuldlos: es sind die Leute, denen man den Mord zumuten wollte, die Leute, die sich weigerten, ihn auszuführen und deren Besonnenheit es zu verdanken ist, daß nicht schon in der Versammlung, nicht schon am Kreuzberg die Tat geschah.“ – Dr. Weinberg stützte diese Auffassung ausführlichst durch die Ergebnisse der Beweisaufnahme und durch Parallelen zu anderen Vorfällen der Zeit. Er legte das Milieu dieser Spitzel bloß: wie Blau den Bomin entlarvte, Strolz den Blau und Toifl die Schröder-Mahnke; wie in diesen Handlungen die persönliche Minderwertigkeit und der Konkurrenzneid der Lockspitzel sich zeige, der ihre Aussagen und Zeugnisse entwerte; und, wie im Falle Blau, deutlich das Gemeinsame eines Vorgehens, das Auftragmäßige der verschiedenen parallelen Schritte erkennbar sei. Blau war der ungetreue Spitzel, der dem Tode verfallene. Im Gegensatz dazu hatte die Kommunistische Partei keine Veranlassung und keinen Nutzen vom Tode des Blau: „Überlegen Sie doch: wenn man den einen Spitzel wegschafft, tritt ein anderer an seine Stelle; automatisch: ist es da nicht bequemer, den Entlarvten zu dulden, in Sicherheit zu wiegen und in Schranken zu halten? Der erkannte Spitzel kann vielleicht noch vorteilhaft sein, in jedem Fall ist er ungefährlich und häufig sogar ergötzlich. Natürlich: Deutschland ist groß: man muß den Mann photographieren, die Ortsgruppen warnen: dann mag er ruhig wo anders auftauchen. Es ist unklug, Spitzel zu töten.“ Hierauf ging Dr. Weinberg nochmals auf das Verhalten der Angeklagten ein: wie die Ergebnisse der Voruntersuchung es darstellten und die der Beweisaufnahme es verändert aufzeigten. Dann bat Dr. S. Weinberg darum, seine Klienten freizusprechen, gegebenenfalls bei Hoppe die Frage wegen Unterlassung der Anzeige einer strafbaren Handlung zu bejahen und sprach die Hoffnung aus, der Prozeß möge wenigstens die Folge haben, die politische Atmosphäre zu säubern und das maßlose Spitzeltum einzudämmen. R.-A. Th. Liebknecht nahm hierauf in einstündiger Rede das Wort, unterstrich die Ausführungen des Vorredners und schloß sich denselben in jeder Beziehung an. Er wandte sich alsdann der Beteiligung Winklers an der Tat zu und legte dar, daß diesem Angeklagten irgendeine strafbare Beteiligung an der Ermordung Blaus durch die Beweisaufnahme nicht nachgewiesen sei und forderte die Freisprechung desselben. (R.-A. Dr. Rosenfeld war am Erscheinen verhindert.) Nach einer kurzen Replik des Staatsanwalts und einigen Worten der Verteidiger bittet der Angeklagte Hoppe ums Wort und erklärt, daß ihm selbst nach zehntägiger Verhandlung das Eigentliche der Tat noch vollkommen dunkel sei; er habe den dringenden Verdacht, diejenigen, die am meisten hetzten, seien bezahlte Subjekte gewesen und er komme immer mehr zu der Überzeugung, daß Kommunisten an der ganzen Geschichte gar nicht beteiligt gewesen seien. Was ihn anbelange, so betone er nochmals, daß er all sein Wissen gestanden habe und er betone ferner seine ablehnende Stellung zum individuellen Terror und zur Propaganda der Tat. Er bäte, die entsprechenden Stellen des Programms der freien sozialistischen Jugend anzuhören, – und verliest dieselben. Hierauf folgte die Rechtsbelehrung der Geschworenen durch den Vorsitzenden. Die Schuldfragen lauteten: Fragen an die Geschworenen in der Strafsache gegen 1. den Lederarbeiter (Schankwirt) Max _Fichtmann_ 2. den Kaufmann (Broschürenverkäufer) Erwin _Hoppe_ 3. den Schneidergesellen Willi _Winkler_, sämtlich hier im Untersuchungsgefängnis. _Fragen._ _Antworten._ Dabei sind die §§ 307, 308 der Strafprozeßordnung zu beachten: § 307. Der Spruch ist von dem Obmanne neben den Fragen niederzuschreiben und von ihm zu unterzeichnen. Bei jeder dem Angeklagten nachteiligen Entscheidung ist anzugeben, daß dieselbe mit mehr als sieben Stimmen, bei Verneinung der mildernden Umstände, daß dieselben mit mehr als sechs Stimmen gefaßt worden sind. Im übrigen darf das Stimmenverhältnis nicht angegeben werden. § 308. Der Spruch ist im Sitzungszimmer von dem Obmann kundzugeben. Der Obmann spricht die Worte: „Auf Ehre und Gewissen bezeuge ich als den Spruch der Geschworenen“ und verliest die gestellten Fragen mit den darauf abgegebenen Antworten. 1. Ist der Angeklagte Max _Fichtmann_ schuldig, zu Berlin in der Nacht vom 2. zum 3. August 1919 in gemeinschaftlicher Ausführung mit mehreren Anderen, vorsätzlich einen Menschen, den Inspektor Karl Blau, getötet zu haben, indem er die Tötung mit Überlegung ausführte? nein. 2. _Im Falle der Verneinung der Frage zu 1_: Ist der Angeklagte Max Fichtmann schuldig, zu Berlin in der Nacht vom 2. zum 3. August 1919 in gemeinschaftlicher Ausführung mit mehreren Anderen vorsätzlich einen Menschen, den Inspektor Karl Blau, getötet zu haben, indem er die Tötung _nicht_ mit Überlegung ausführte? nein. 3. _Im Falle der Verneinung der Frage zu 1 und Bejahung der Frage zu 2_: Sind mildernde Umstände hinsichtlich der Tat zu 2 vorhanden? 4. _Im Falle der Verneinung der Fragen zu 1 und 2_: Ist der Angeklagte Max Fichtmann schuldig, zu Berlin Anfang August 1919 mehreren Anderen durch Rat oder Tat wissentlich Hilfe dazu geleistet zu haben, daß sie zu Berlin in der Nacht vom 2. zum 3. August 1919 einen Menschen, den Inspektor Karl Blau, vorsätzlich töteten, indem sie die Tötung mit Überlegung ausführten? nein. 5. _Im Falle der Verneinung der Fragen zu 1, 2 und 4_: Ist der Angeklagte Max Fichtmann schuldig, zu Berlin Anfang August 1919 mehreren Anderen durch Rat und Tat wissentlich Hilfe dazu geleistet zu haben, daß sie zu Berlin in der Nacht vom 2. zum 3. August 1919 einen Menschen, den Inspektor Karl Blau, vorsätzlich töteten, indem sie die Tötung _nicht_ mit Überlegung ausführten? nein. 6. _Im Falle der Verneinung der Fragen zu 1, 2 und 4 und Bejahung der Frage zu 5_: Sind mildernde Umstände hinsichtlich der zu 5 bezeichneten Tat vorhanden? 7. Ist der Angeklagte Erwin Hoppe schuldig, zu Berlin in der Nacht vom 2. zum 3. August 1919 in gemeinschaftlicher Ausführung mit mehreren Anderen vorsätzlich einen Menschen, den Inspektor Karl Blau, getötet zu haben, indem er die Tötung mit Überlegung ausführte? nein. 8. _Im Falle der Verneinung der Frage zu 7_: Ist der Angeklagte Erwin Hoppe schuldig, zu Berlin in der Nacht vom 2. zum 3. August 1919 in gemeinschaftlicher Ausführung mit mehreren Anderen vorsätzlich einen Menschen, den Inspektor Karl Blau, getötet zu haben, indem er die Tötung _nicht_ mit Überlegung ausführte? nein. 9. _Im Falle der Verneinung der Frage zu 7 und Bejahung der Frage zu 8_: Sind mildernde Umstände hinsichtlich der Tat zu 8 vorhanden? 10. _Im Falle der Verneinung der Fragen zu 7 und 8_: Ist der Angeklagte Erwin Hoppe schuldig, zu Berlin Anfang August 1919 mehreren Anderen durch Rat oder Tat wissentlich Hilfe dazu geleistet zu haben, daß sie zu Berlin in der Nacht vom 2. zum 3. August 1919 einen Menschen, den Inspektor Karl Blau, vorsätzlich töteten, indem sie die Tötung mit Überlegung ausführten? nein. 11. _Im Falle der Verneinung der Fragen zu 7, 8 und 10_: Ist der Angeklagte Erwin Hoppe schuldig, zu Berlin Anfang August 1919 mehreren Anderen durch Rat oder Tat wissentlich Hilfe dazu geleistet zu haben, daß sie zu Berlin in der Nacht vom 2. zum 3. August 1919 einen Menschen, den Inspektor Karl Blau, vorsätzlich töteten, indem sie die Tötung _nicht_ mit Überlegung ausführten? ja mit mehr als sieben Stimmen. 12. _Im Falle der Verneinung der Fragen zu 7, 8 und 10 und Bejahung der Frage zu 11_: Sind mildernde Umstände hinsichtlich der Tat zu 11 vorhanden? nein mit mehr als 6 Stimmen. 13. _Im Falle der Verneinung der Fragen zu 7, 8, 10 und 11_: Ist der Angeklagte Erwin Hoppe schuldig, zu Berlin Anfang August 1919 von dem Vorhaben eines Anderen oder Anderer, den Inspektor Karl Blau vorsätzlich zu töten und die Tötung mit Überlegung auszuführen, zu einer Zeit, in welcher die Verhütung des Verbrechens möglich war, glaubhafte Kenntnis erhalten und es unterlassen zu haben, hiervon der Behörde oder der durch das Verbrechen bedrohten Person zur rechten Zeit Anzeige zu machen, und ist das Verbrechen begangen worden, oder ist der Entschluß, es zu verüben, durch Handlungen betätigt worden, welche einen Anfang oder Ausführung des beabsichtigten, aber nicht zur Vollendung gekommenen Verbrechens enthalten? 14. Ist der Angeklagte Willi _Winkler_ schuldig, zu Berlin Anfang August 1919 mehreren Anderen durch Rat oder Tat wissentlich Hilfe dazu geleistet zu haben, daß sie zu Berlin in der Nacht vom 2. zum 3. August 1919 einen Menschen, den Inspektor Karl Blau, vorsätzlich töteten, indem sie die Tötung mit Überlegung ausführten? nein. 15. _Im Falle der Verneinung der Frage zu 14_: Ist der Angeklagte Willi Winkler schuldig, zu Berlin Anfang August 1919 mehreren Anderen durch Rat oder Tat wissentlich Hilfe dazu geleistet zu haben, daß sie zu Berlin in der Nacht vom 2. zum 3. August 1919 einen Menschen, den Inspektor Karl Blau, vorsätzlich töteten, indem sie die Tötung _nicht_ mit Überlegung ausführten? ja mit mehr als sieben Stimmen. 16. _Im Falle der Verneinung der Frage zu 14 und Bejahung der Frage zu 15_: Sind mildernde Umstände hinsichtlich der zu 15 bezeichneten Tat vorhanden? ja. 17. _Im Falle der Verneinung der Fragen zu 14 und 15_: Ist der Angeklagte Willi Winkler schuldig, zu Berlin Anfang August 1919 von dem Vorhaben eines Anderen oder Anderer, den Inspektor Karl Blau vorsätzlich zu töten und die Tötung mit Überlegung auszuführen, zu einer Zeit, in welcher die Verhütung des Verbrechens möglich war, glaubhafte Kenntnis erhalten und es unterlassen zu haben, hiervon der Behörde oder der durch das Verbrechen bedrohten Person zur rechten Zeit Anzeige zu machen, und ist das Verbrechen begangen worden, oder ist der Entschluß, es zu verüben, durch Handlungen betätigt worden, welche einen Anfang der Ausführung des beabsichtigten, aber nicht zur Vollendung gekommenen Verbrechens enthalten? Berlin, den 5. Juli 1920. gez. Joel. gez. Aschner. Obmann. gez. Schröder. als Gerichtsschreiber. gez. Joel als Vorsitzender. * * * * * Nach zweieinhalbstündiger Beratung hatten die Geschworenen gesprochen. Der Staatsanwalt beantragte: für Fichtmann die Freisprechung, für Hoppe zehn Jahre Zuchthaus, für Winkler drei Jahre Gefängnis. Das Urteil wurde nach einstündiger Beratung gefällt; dasselbe erging wie folgt: 2 c. J. 2691. 19 In der Strafsache gegen 1. den Lederarbeiter (Schankwirt) Max _Fichtmann_ aus Berlin, zur Zeit in der Strafanstalt Brandenburg a. d. H. in Strafhaft, geboren am 22. November 1898 in Berlin, mosaisch, 2. den Kaufmann Erwin _Hoppe_, zur Zeit hier in Untersuchungshaft, geboren am 1. April 1899 in Berlin, religionslos, 3. den Schneidergesellen Willi _Winkler_, zur Zeit hier in Untersuchungshaft, geboren am 16. September 1899 in Berlin, evangelisch, wegen Mordes hat das Schwurgericht beim Landgericht II in Berlin in der Sitzung vom 24. Juni bis 5. Juli 1920, an welcher teilgenommen haben: Landgerichtsrat Dr. _Joel_ als Vorsitzender, Landgerichtsrat Geh. Justizrat _Bienutta_, Gerichtsassessor _Siemens_ als beisitzende Richter, Staatsanwaltschaftsrat Dr. _Ortmann_ als Beamter der Staatsanwaltschaft, Landgerichtsassistent _Schröder_ als Gerichtsschreiber, für Recht erkannt: Der Angeklagte Kaufmann Erwin _Hoppe_ wird wegen Beihilfe zum Totschlag zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt, von denen 8 Monate durch die erlittene Untersuchungshaft verbüßt sind, der Angeklagte Schneidergeselle Willi _Winkler_ wird wegen Beihilfe zum Totschlag zu drei Jahren Gefängnis, von denen gleichfalls acht Monate durch die erlittene Untersuchungshaft verbüßt sind, verurteilt. Der Angeklagte Lederarbeiter Max _Fichtmann_ wird freigesprochen. Die durch das Verfahren gegen den Angeklagten Fichtmann entstandenen Kosten werden der Staatskasse auferlegt. Die übrigen Kosten des Verfahrens haben die Angeklagten Hoppe und Winkler zu tragen. Gründe. Nach dem Spruch der Geschworenen sind die Angeklagten Hoppe und Winkler schuldig, zu Berlin Anfang August 1919 mehreren anderen Tätern durch Rat oder Tat wissentliche Hilfe dazu geleistet zu haben, daß sie zu Berlin in der Nacht vom 2. zum 3. August 1919 einen Menschen, den Inspektor Blau, vorsätzlich töteten, indem sie die Tötung _nicht_ mit Überlegung ausführten. Dem Angeklagten Hoppe sind mildernde Umstände versagt, dem Angeklagten Winkler solche zugebilligt worden. Die beiden Angeklagten waren daher Hoppe, gemäß §§ 212, 49, Winkler gemäß §§ 212 und 213, 49 St.G.B. zu bestrafen. Bei der Strafzumessung hat das Gericht berücksichtigt, daß die aus politischen Motiven begangene Tötung des Inspektors Blau eine ungemein brutale Tat und im höchsten Grade gemeingefährlich ist. Es war daher strenge Ahndung erforderlich, zumal die Angeklagten keine Reue zeigen. Andererseits war zu erwägen, daß die jugendlichen und unerfahrenen Angeklagten durch politischen Fanatismus irregeführt und hierdurch zu ihrer Tat mißleitet worden sind. Beim Angeklagten _Hoppe_ kommt jedoch strafschärfend hinzu die große verbrecherische Energie, die er bei der Durchführung der Tat bewiesen hat. Beim Angeklagten _Winkler_ ist strafmildernd zu berücksichtigen, daß er offenbar ganz erheblich unter dem Einfluß des ihm geistig bedeutend überlegenen Angeklagten Hoppe gestanden hat. Auch ist er noch völlig unbescholten. Ebenso war dem Angeklagten Hoppe zugute zu rechnen, daß er bisher verhältnismäßig unbedeutend vorbestraft ist. Unter Berücksichtigung aller dieser Umstände hielt das Gericht die erkannten Strafen für eine ausreichende und angemessene Sühne. Der Angeklagte Fichtmann ist nach dem Spruch der Geschworenen nicht schuldig und war daher freizusprechen. Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 497, 499 St.P.O., die über die Anrechnung der Untersuchungshaft auf § 60 St.G.B. gez. Joel Siemens. Der beisitzende Richter L.G.R. Geh. J.R. Bienutta ist beurlaubt und daher verhindert seine Unterschrift beizufügen. Dies wird gemäß § 275 St.P.O. bescheinigt. gez. Joel L.G.R. Siegel _Ausgefertigt_ Berlin, den 30. Juli 1920. Gerichtsschreiber des Landgerichts II. ANHANG. I. Der Spitzel Toifl. Der Hauptzeuge der letzten Prozeßtage, Spitzel, Aufrührer, Mädchenverführer (nach Aussage einer Zeugin) heißt nicht etwa Beelzebub, aber Toifl. Ein unorthographischer Teufel. Ein Opfer des Spitzelsystems heißt Faust und der Vormund Toifls: Bischof. O unergründliche Ironie des Zufalls! Zeuge Toifl ist Spitzel, agent provocateur gewesen. Im Dienst der M. P. A. Das heißt nicht etwa: Macht praktische Arbeit, sondern Militärpolitische Abteilung. Toifl ist Österreicher, immer noch. Obwohl er M. P. A. war. Ein bißchen glatt und leichtfertig. Seine Moral dreht sich in fettig geölten Angeln. Patent „Teufel“. Er fühlt sich unglücklich in seiner namenlosen Alltäglichkeit. Es gilt Bildungs- und gesellschaftliche Hindernisse wegzuradieren. Die Revolution ist ein günstiger Zufall. Sie bricht gerade aus, da Toifl anfängt, sich nach einer Karriere umzusehen. Spionage, denkt er, ist ein Sprungbrett. Er spielt gesellschaftlich die Rolle eines ehemaligen österreichischen Fähnrichs. Sein Gesicht ist von jener blassen, blonden Leere, der man unter Umständen die Fähnrichscharge glauben darf ... Wie er so auftritt, nett, blond, in dunkelblauem Anzug, und elastische Schritte posiert, macht er einen braven Eindruck. Typus aufgeweckter Junge. Bei näherem Zusehen aber knetet er in zappeligen Händen ein schweißdurchtränktes Taschentuch, kämpft er sich mühsam ein bißchen Haltung ab. Bemüht, gelassene Eleganz vorzutäuschen, zieht er kleinbürgerlich sorgfältig die gebügelte Hose hinauf, so oft er sich setzt. Und man sieht: er ist gar nicht elastisch. Seine Seele schreitet nur sozusagen auf Gummiabsätzen. Joseph Roth. (Neue Berliner Nr. 145, 1920.) II. Zum Blau-Prozeß. Dieser Prozeß wird einst unter den Dokumenten der bürgerlichen Kultur mit an erster Stelle stehen, – obgleich für das Gericht gerade da das Interesse aufhörte, wo das Interesse der Allgemeinheit anfing. Da war der Zeuge Schreiber. Er war, solange er von fürsorglichen Behörden beschützt und behütet war, ein Zeuge, wie man sich nur einen Zeugen wünscht. Aber als er gezwungen werden sollte, Aug’ in Aug’ seine Aussagen zu wiederholen: da war der Zeuge Schreiber in seine heimischen eidgenössischen Felder entrückt. Auf dringendste Einladung begnügt er sich nicht, wie sein unerfahrenerer Kollege Toifl mit „Schutz vor den Kommunisten“: er stellt Bedingungen. Neben einer ganz ansehnlichen Entschädigung in Schweizer Valuta fordert er die Auszahlung von 4000 M., welche ihm nach seiner Angabe die Münchner Polizei schuldet. Und fordert Vorausbezahlung! Da war ein Weibsbild, von Lemurenhäßlichkeit und zudem in Reichswehruniform maskiert. In jedem anderen Falle hätte man sie sofort eingesponnen; aber hier war der Polizeikommissar Maslack, der es befürwortete, – und der Untersuchungsrichter Dr. Marquardt erteilte der Polizeispitzelin Schröder-Mahnke Sprecherlaubnis ohne Aufsicht durch Gefängnisbeamte! In einem Falle, da zur Isolierung der Angeklagten besondere Vorsichtsmaßregeln getroffen wurden: da darf man Spitzeln Akten zeigen, Spitzel in die Gefängnisse schicken, von Spitzeln die Welt heimsuchen lassen wie von Heuschrecken das Land Ägypten; da ist jedes Mittel recht. Und dann sind da die „Mittel“: die lange Kette Blau, Toifl, Strolz, Acosta, Samson – von den unbekannteren ganz zu schweigen ... und hier ist die große Lücke, die der Prozeß gelassen hat. Wir alle sehen nur die Spitzel; wo aber ist die Hand, die sie lenkte? Wo ist der große Unbekannte, dessen Werkzeuge über die kommunistische Partei herfielen? Wo ist der Mann, der sie bezahlte: Den Schreiber für die Beseitigung von Blau, den Toifl für den Raubüberfall auf Orlowsky, den Strolz und Acosta für das stramme Zufassen? Hier und gerade hier war das kriminalistische, moralische und politische Zentrum des ganzen Prozesses, und nur, wenn dieses Dunkel erhellt wurde, konnte psychologisch die Tat aufgeklärt werden. Und nur dann konnte festgestellt werden, wer Mörder war und wer den Mord brauchte. Und dann konnte gezeigt werden, ob der Opfer des großen Unbekannten noch mehr seien als Hoppe, Winkler und Fichtmann; es galt zu untersuchen, ob nicht vom Morde an Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg, über Leo Jogisches, die 30 Matrosen, Dorenbach und all die Hunderte namenlos Gemordete eine einzige Linie führt. Das war aufzuklären! J. Steinborn. (Aus der Roten Fahne, Nr. 123 u. 125, 1920.) III. Denkschrift des Reichsjustizministers über die politischen Morde. Nr. IV 62598 Gr. Reichstag 4. 12. 23. verkündet in der 394. Sitzung. 16. Der Polizeiagent Blau. In der Strafsache gegen Fichtmann und Genossen wegen Ermordung des Inspektors Blau sind in der Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht beim Landgericht I in Berlin vom 24. Juni bis 5. Juli 1920 die Zeugen Schreiber und Toifl, von denen der erstere sich in der Schweiz aufhält und zur Verhandlung nicht erschien, letzterer eidlich vernommen wurde, der Teilnahme an der Ermordung verdächtigt worden. Die Verdächtigungen entbehren aber jeder Grundlage. Wegen des Raubüberfalles auf den Diamantenhändler Orlowsky hat vor dem außerordentlichen Kriegsgericht beim Landgericht II in Berlin ein Strafverfahren geschwebt, in dem nur Fichtmann und Manske verurteilt wurden. Toifl wurde in der Hauptverhandlung als Zeuge vernommen. Wie die Urteilsgründe ergeben, hat Toifl allerdings an dem Unternehmen als „Regierungsagent“ teilgenommen. Das Gericht betonte aber ausdrücklich, daß Toifl _notgedrungen_ die Rolle des Führers übernehmen mußte, um nicht Verdacht zu erregen und als Regierungsagent entlarvt zu werden. Und, daß es seinen, wenn auch uneidlichen Angaben, vollen Glauben geschenkt habe. Bei dieser Sachlage ist mangels begründeten Verdachtes einer strafbaren Teilnahme von der Strafverfolgung des Toifl und Schreiber Abstand genommen worden. [Illustration: Unterschriften des Blau.] [Illustration: Bericht des Blau an Leutnant Siebel.] [Illustration: Brief des Blau mit Mordangebot.] In der Sammlung AUSSENSEITER DER GESELLSCHAFT – DIE VERBRECHEN DER GEGENWART. – erscheinen in kürzester Zeit folgende Bände: *Band 1: ALFRED DÖBLIN DIE BEIDEN FREUNDINNEN UND IHR GIFTMORD *Band 2: EGON ERWIN KISCH DER FALL DES GENERALSTABSCHEFS REDL *Band 3: EDUARD TRAUTNER DER MORD AM POLIZEIAGENTEN BLAU *Band 4: ERNST WEISS DER FALL VUKOBRANKOVICS Band 5: PAUL MAYER DER FECHENBACHPROZESS Band 6: FRIEDRICH STERNTHAL DER FALL DER RATHENAUMÖRDER Band 7: RENÉ SCHICKELE DIE CAILLAUXPROZESSE Band 8: IWAN GOLL DER FALL DER GERMAINE BERTON Band 9: HENRI BARBUSSE DIE MATROSEN DES SCHWARZEN MEERES Band 10: HERMANN UNGAR DER FALL GRUPEN Band 11: ARNOLT BRONNEN DIE ERMORDUNG DES BÖRSENMAKLERS F. Band 12: KARL OTTEN DER FALL DES HAUPTMANN VON KÖPENICK Band 13: OTTO KAUS DER FALL GROSSMANN Band 14: EUGEN ORTNER DER FALL DES MASSENMÖRDERS SCHUMANN Band 15: KARL FEDERN DER FALL MURRI-BONMARTINI Band 16: KURT KERSTEN DER PROZESS GEGEN DIE MOSKAUER SOZIALREVOLUTIONÄRE Band 17: MARTIN BERADT DER FALL HASSELBACH Band 18: F. A. ANGERMAYER DER FALL DER PARISER AUTOMOBILBANDITEN Band 19: WILLY HAAS DER FALL GROSS Band 20: ARTHUR HOLITSCHER DER FALL RAVACHOL Band 21: JOSEPH ROTH DER FALL HOFRICHTER Die mit * versehenen Bände sind bereits erschienen. Ferner Bände von: MAX BROD, OTTO FLAKE, OSKAR MAURUS FONTANA, WALTER HASENCLEVER, GEORG KAISER, THOMAS MANN, LEO MATTHIAS, RENÉ SCHICKELE, JAKOB WASSERMANN, ALFRED WOLFENSTEIN und vielen Anderen. OHLENROTH’SCHE BUCHDRUCKEREI ERFURT. Anmerkungen zur Transkription Offensichtliche Fehler wurden stillschweigend korrigiert. *** END OF THE PROJECT GUTENBERG EBOOK DER MORD AM POLIZEIAGENTEN BLAU *** Updated editions will replace the previous one—the old editions will be renamed. Creating the works from print editions not protected by U.S. copyright law means that no one owns a United States copyright in these works, so the Foundation (and you!) can copy and distribute it in the United States without permission and without paying copyright royalties. Special rules, set forth in the General Terms of Use part of this license, apply to copying and distributing Project Gutenberg™ electronic works to protect the PROJECT GUTENBERG™ concept and trademark. Project Gutenberg is a registered trademark, and may not be used if you charge for an eBook, except by following the terms of the trademark license, including paying royalties for use of the Project Gutenberg trademark. 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Except for the limited right of replacement or refund set forth in paragraph 1.F.3, this work is provided to you ‘AS-IS’, WITH NO OTHER WARRANTIES OF ANY KIND, EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO WARRANTIES OF MERCHANTABILITY OR FITNESS FOR ANY PURPOSE. 1.F.5. Some states do not allow disclaimers of certain implied warranties or the exclusion or limitation of certain types of damages. If any disclaimer or limitation set forth in this agreement violates the law of the state applicable to this agreement, the agreement shall be interpreted to make the maximum disclaimer or limitation permitted by the applicable state law. The invalidity or unenforceability of any provision of this agreement shall not void the remaining provisions. 1.F.6. 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It exists because of the efforts of hundreds of volunteers and donations from people in all walks of life. Volunteers and financial support to provide volunteers with the assistance they need are critical to reaching Project Gutenberg™’s goals and ensuring that the Project Gutenberg™ collection will remain freely available for generations to come. In 2001, the Project Gutenberg Literary Archive Foundation was created to provide a secure and permanent future for Project Gutenberg™ and future generations. To learn more about the Project Gutenberg Literary Archive Foundation and how your efforts and donations can help, see Sections 3 and 4 and the Foundation information page at www.gutenberg.org. Section 3. Information about the Project Gutenberg Literary Archive Foundation The Project Gutenberg Literary Archive Foundation is a non-profit 501(c)(3) educational corporation organized under the laws of the state of Mississippi and granted tax exempt status by the Internal Revenue Service. The Foundation’s EIN or federal tax identification number is 64-6221541. Contributions to the Project Gutenberg Literary Archive Foundation are tax deductible to the full extent permitted by U.S. federal laws and your state’s laws. The Foundation’s business office is located at 809 North 1500 West, Salt Lake City, UT 84116, (801) 596-1887. Email contact links and up to date contact information can be found at the Foundation’s website and official page at www.gutenberg.org/contact Section 4. Information about Donations to the Project Gutenberg Literary Archive Foundation Project Gutenberg™ depends upon and cannot survive without widespread public support and donations to carry out its mission of increasing the number of public domain and licensed works that can be freely distributed in machine-readable form accessible by the widest array of equipment including outdated equipment. Many small donations ($1 to $5,000) are particularly important to maintaining tax exempt status with the IRS. The Foundation is committed to complying with the laws regulating charities and charitable donations in all 50 states of the United States. Compliance requirements are not uniform and it takes a considerable effort, much paperwork and many fees to meet and keep up with these requirements. We do not solicit donations in locations where we have not received written confirmation of compliance. To SEND DONATIONS or determine the status of compliance for any particular state visit www.gutenberg.org/donate. While we cannot and do not solicit contributions from states where we have not met the solicitation requirements, we know of no prohibition against accepting unsolicited donations from donors in such states who approach us with offers to donate. 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