The Project Gutenberg EBook of Wissenshaft der Logik V2 by Georg Wilhelm Friedrich Hegel (#4 in our series by Georg Wilhelm Friedrich Hegel) Copyright laws are changing all over the world. Be sure to check the copyright laws for your country before downloading or redistributing this or any other Project Gutenberg eBook. This header should be the first thing seen when viewing this Project Gutenberg file. Please do not remove it. Do not change or edit the header without written permission. Please read the "legal small print," and other information about the eBook and Project Gutenberg at the bottom of this file. Included is important information about your specific rights and restrictions in how the file may be used. 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We are releasing two versions of this Etext, one in 7-bit format, known as Plain Vanilla ASCII, which can be sent via plain email-- and one in 8-bit format, which includes higher order characters-- which requires a binary transfer, or sent as email attachment and may require more specialized programs to display the accents. This is the 8-bit version. This book content was graciously contributed by the Gutenberg Projekt-DE. That project is reachable at the web site http://gutenberg2000.de. Dieses Buch wurde uns freundlicherweise vom "Gutenberg Projekt-DE" zur Verfügung gestellt. Das Projekt ist unter der Internet-Adresse http://gutenberg2000.de erreichbar. Wissenschaft der Logik. Georg Wilhelm Friedrich Hegel Mit einem Vorwort von Leopold v. Henning, Berlin 1841. Zweiter Teil. Die subjektive Logik oder Lehre vom Begriff. Inhalt Vorrede zur ersten Ausgabe. Vorrede zur zweiten Auflage. Die subjektive Logik, oder: Die Lehre vom Begriff. Vom Begriff im Allgemeinen. Eintheilung. Erster Abschnitt. Die Subjektivität. Erstes Kapitel. Der Begriff. A. Der allgemeine Begriff. B. Der besondere Begriff. C. Das Einzelne. Zweites Kapitel. Das Urtheil. A. Das Urtheil des Daseyns. a. Das positive Urtheil. b. Negatives Urtheil. c. Unendliches Urtheil. B. Das Urtheil der Reflexion. a. Das singulare Urtheil. b. Das partikulare Urtheil. c. Das universelle Urtheil. C. Das Urtheil der Nowthwendigkeit. a. Das kategorische Urtheil. b. Das hypothetische Urtheil. c. Das disjunktive Urtheil. D. Das Urtheil des Begriffs. a. Das assertorische Urtheil. b. Das problematische Urtheil. c. Das apodiktische Urtheil. Drittes Kapitel. Der Schluß. A. Der Schluß des Daseyns. a. Erste Figur des Schlusses. b. Die zweite Figur: B-E-A. c. Die dritte Figur: E-A-B. d. Die vierte Figur: A-A-A, oder der mathematische Schluß. Anmerkung. B. Der Schluß der Reflexion. a. Schluß der Allheit. b. Schluß der Induktion. c. Der Schluß der Analogie. C. Der Schluß der Nothwendigkeit. a. Der kategorische Schluß. b. Der hypothetische Schluß. c. Der disjunktive Schluß. Zweiter Abschnitt. Die Objektivität. Erstes Kapitel. Der Mechanismus. A. Das mechanische Objekt. B. Der mechanische Proceß. a. Der formale mechanische Proceß. b. Der reale mechanische Proceß. c. Das Produkt des mechanischen Processes. C. Der absolute Mechanismus. a. Das Centrum. b. Das Gesetz. c. Übergang des Mechanismus. Zweites Kapitel. Der Chemismus. A. Das chemische Objekt. B. Der Proceß. C. Übergang des Chemismus. Drittes Kapitel. Teleologie. A. Der subjektive Zweck. B. Das Mittel. C. Der ausgeführte Zweck. Dritter Abschnitt. Die Idee. Erstes Kapitel. Das Leben. A. Das lebendige Individuum. B. Der Lebens-Proceß. C. Die Gattung. Zweites Kapitel. Die Idee des Erkennens. A. Die Idee des Wahren. a. Das analytische Erkennen. b. Das synthetische Erkennen. 1. Die Definition. 2. Die Eintheilung 3. Der Lehrsatz. B. Die Idee des Guten. Drittes Kapitel. Die absolute Idee. Vorrede zur ersten Ausgabe. Die vÖllige UmÄnderung, welche die philosophische Denkweise seit etwa fÜnf und zwanzig Jahren unter uns erlitten, der höhere Standpunkt, den das Selbstbewußtseyn des Geistes in dieser Zeitperiode über sich erreicht hat, hat bisher noch wenig Einfluß auf die Gestalt der Logik gehabt. Dasjenige, was vor diesem Zeitraum Metaphysik hieß, ist, so zu sagen, mit Stumpf und Stiel ausgerottet worden, und aus der Reihe der Wissenschaften verschwunden. Wo lassen oder wo dürfen sich Laute der vormaligen Ontologie, der rationellen Psychologie, der Kosmologie oder selbst gar der vormaligen natürlichen Theologie noch vernehmen lassen? Untersuchungen, zum Beispiel über die Immaterialität der Seele, über die mechanische und die Endursachen, wo sollten sie noch ein Interesse finden? Auch die sonstige Beweise vom Daseyn Gottes werden nur historisch, oder zum Behufe der Erbauung und Gemüthserhebung angeführt. Es ist dieß ein Faktum, daß das Interesse Theils am Inhalte, Theils an der Form der vormaligen Metaphysik, Theils an beiden zugleich verloren ist. So merkwürdig es ist, wenn einem Volke, z.B. die Wissenschaft seines Staatsrechts, wenn ihm seine Gesinnungen, seine sittlichen Gewohnheiten und Tugenden unbrauchbar geworden sind, so merkwürdig ist es wenigstens, wenn ein Volk seine Metaphysik verliert, wenn der mit seinem reinen Wesen sich beschäftigende Geist kein wirkliches Daseyn mehr in demselben hat. Die exoterische Lehre der kantischen Philosophie,--daß der Verstand die Erfahrung nicht überfliegen dürfe, sonst werde das Erkenntnisvermögen theoretische Vernunft, welche für sich nichts als Hirngespinnste gebähre, hat es von der wissenschaftlichen Seite gerechtfertigt, dem spekulativen Denken zu entsagen. Dieser popularen Lehre kam das Geschrei der modernen Pädagogik, die Noth der Zeiten, die den Blick auf das unmittelbare Bedürfniß richtet, entgegen, daß, wie für die Erkenntniß die Erfahrung das Erste, so für die Geschicklichkeit im öffentlichen und Privatleben, theoretische Einsicht sogar schädlich, und Übung und praktische Bildung überhaupt das Wesentliche, allein Förderliche sey.--Indem so die Wissenschaft und der gemeine Menschenverstand sich in die Hände arbeiteten, den Untergang der Metaphysik zu bewirken, so schien das sonderbare Schauspiel herbeigeführt zu werden, ein gebildetes Volk ohne Metaphysik zu sehen;--wie einen sonst mannigfaltig ausgeschmückten Tempel ohne Allerheiligstes.--Die Theologie, welche in frühern Zeiten die Bewahrerin der spekulativen Mysterien und der obzwar abhängigen Metaphysik war, hatte diese Wissenschaft gegen Gefühle, gegen das Praktisch-populare und gelehrte Historische aufgegeben. Welcher Veränderung entsprechend ist, daß anderwärts jene Einsamen, die von ihrem Volke aufgeopfert und aus der Welt ausgeschieden wurden, zu dem Zwecke, daß die Kontemplation des Ewigen und ein ihr allein dienendes Leben vorhanden sey, nicht um eines Nutzens, sondern um des Segens willen,--verschwanden; ein Verschwinden, das in einem andern Zusammenhange, dem Wesen nach als dieselbe Erscheinung, wie das vorhin Erwähnte, betrachtet werden kann.--So daß, nach Vertreibung dieser Finsternisse, der farblosen Beschäftigung des in sich gekehrten Geistes mit sich selbst, das Daseyn in die heitere Welt der Blumen verwandelt zu seyn schien, unter denen es bekanntlich keine schwarze giebt. Ganz so schlimm als der Metaphysik ist es der Logik nicht ergangen. Daß man durch sie denken lerne, was sonst für ihren Nutzen und damit für den Zweck derselben galt,--gleichsam als ob man durch das Studium der Anatomie und Physiologie erst verdauen und sich bewegen lernen sollte--, dieß Vorurtheil hat sich längst verloren, und der Geist des Praktischen dachte ihr wohl kein besseres Schicksal zu, als ihrer Schwester. Dessen ungeachtet, wahrscheinlich um einigen formellen Nutzens willen, wurde ihr noch ein Rang unter den Wissenschaften gelassen, ja sie wurde selbst als Gegenstand des öffentlichen Unterrichts beibehalten. Dieß bessere Loos betrifft jedoch nur das äußere Schicksal; denn ihre Gestalt und Inhalt ist derselbe geblieben, als er sich durch eine lange Tradition fortgeerbt, jedoch in dieser Überlieferung immer mehr verdünnt und abgemagert hatte; der neue Geist, welcher der Wissenschaft nicht weniger als der Wirklichkeit aufgegangen ist, hat sich in ihr noch nicht verspüren lassen. Es ist aber ein für allemal vergebens, wenn die substantielle Form des Geistes sich umgestaltet hat, die Formen früherer Bildung erhalten zu wollen; sie sind welke Blätter, welche von den neuen Knospen, die an ihren Wurzeln schon erzeugt sind, abgestoßen werden. Mit dem Ignoriren der allgemeinen Veränderung fängt es nach gerade an, auch im Wissenschaftlichen auszugehen. Unbemerkter Weise sind selbst den Gegnern die andern Vorstellung geläufig und eigen geworden, und wenn sie gegen deren Quelle und Principien fortdauernd spröde thun und sich widersprechend dagegen benehmen, so haben sie dafür die Konsequenzen sich gefallen lassen, und des Einflusses derselben sich nicht zu erwehren vermocht; zu ihrem immer unbedeutender werdenden negativen Verhalten wissen sie sich auf keine andere Weise eine positive Wichtigkeit und einen Inhalt zu geben, als daß sie in den neuen Vorstellungsweisen mitsprechen. Von der andern Seite scheint die Zeit der Gährung, mit der eine neue Schöpfung beginnt, vorbei zu seyn. In ihrer ersten Erscheinung pflegt eine solche sich mit fanatischer Feindseligkeit gegen die ausgebreitete Systematisierung des frühen Princips zu verhalten, Theils auch furchtsam zu seyn, sich in der Ausdehnung des Besondern zu verlieren, Theils aber die Arbeit die zur wissenschaftlichen Ausbildung erfordert wird, zu scheuen, und im Bedürfnisse einer solchen zuerst zu einem leeren Formalismus zu greifen. Die Anforderung der Verarbeitung und Ausbildung des Stoffes wird nun um so dringender. Es ist eine Periode in der Bildung einer Zeit, wie in der Bildung des Individuums, wo es vornehmlich um Erwerbung und Behauptung des Princips in seiner unentwickelten Intensität zu thun ist. Aber die höhere Forderung geht darauf, daß es zur Wissenschaft werde. Was nun auch für die Sache und für die Form der Wissenschaft bereits in sonstiger Rücksicht geschehen seyn mag; die logische Wissenschaft, welche die eigentliche Metaphysik oder reine spekulative Philosophie ausmacht, hat sich bisher noch sehr vernachlässigt gesehen. Was ich unter dieser Wissenschaft und ihrer Standpunkte näher verstehe, habe ich in der Einleitung vorläufig angegeben. Die Nothwendigkeit, mit dieser Wissenschaft wieder einmal von vorne anzufangen, die Natur des Gegenstandes selbst, und der Mangel an Vorarbeiten, welche für die vorgenommen Umbildung hätten benutzt werden können, mögen bei billigen Beurtheilern in Rücksicht kommen, wenn auch eine vieljährige Arbeit diesem Versuche nicht eine größere Vollkommenheit geben konnte. --Der wesentliche Gesichtspunkt ist, daß es überhaupt um einen neuen Begriff wissenschaftlicher Behandlung zu thun ist. Die Philosophie, indem sie Wissenschaft seyn soll, kann, wie ich anderwärts erinnert Phänomenologie des Geistes, Vorr. zur ersten Ausg.--Die eigentliche Ausführung ist die Erkenntniß der Methode, und hat ihre Stelle in der Logik selbst, habe, hierzu ihre Methode nicht von einer untergeordneten Wissenschaft, wie die Mathematik ist, borgen, so wenig als es bei kategorischen Versicherungen innerer Anschauung bewenden lassen, oder sich des Raisonnements aus Gründen der äußern Reflexion bedienen. Sondern es kann nur die Natur des Inhalts seyn, welche sich im wissenschaftlichen Erkennen bewegt, indem zugleich diese eigne Reflexion des Inhalts es ist, welche seine Bestimmung selbst erst setzt und erzeugt. Der Verstand bestimmt und hält die Bestimmungen fest; die Vernunft ist negativ und dialektisch, weil sie die Bestimmungen des Verstands in Nichts auflöst; sie ist positiv, weil sie das Allgemeine erzeugt, und das Besondere darin begreift. Wie der Verstand als etwas Getrenntes von der Vernunft überhaupt, so pflegt auch die dialektische Vernunft als etwas Getrenntes von der positiven Vernunft genommen zu werden. Aber in ihrer Wahrheit ist die Vernunft Geist, der höher als Beides, verständige Vernunft, oder vernünftiger Verstand ist. Er ist das Negative, dasjenige, welches die Qualität sowohl, der dialektischen Vernunft, als des Verstandes ausmacht;--er negirt das Einfache, so setzt er den bestimmten Unterschied des Verstandes, er löst ihn eben so sehr auf, so ist er dialektisch. Er hält sich aber nicht im Nichts dieses Resultates, sondern ist darin ebenso positiv, und hat so das erste Einfache damit hergestellt, aber als Allgemeines, das in sich konkret ist; unter dieses wird nicht ein gegebenes Besonderes subsumirt, sondern in jenem Bestimmen und in der Auflösung desselben hat sich das Besondere schon mit bestimmt. Diese geistige Bewegung, die sich in ihrer Einfachheit ihre Bestimmtheit, und in dieser ihre Gleichheit mit sich selbst giebt, die somit die immanente Entwickelung des Begriffes ist, ist die absolute Methode des Erkennens, und zugleich die immanente Seele des Inhalts selbst. --Auf diesem sich selbst konstruirenden Wege allein, behaupte ich, ist die Philosophie fähig, objektive, demonstrirte Wissenschaft zu seyn.--In dieser Weise habe ich das Bewußtseyn in der Phänomenologie des Geistes darzustellen versucht. Das Bewußtseyn ist der Geist als konkretes und zwar in der Äußerlichkeit befangenes Wissen; aber die Formbewegung dieses Gegenstandes beruht allein, wie die Entwickelung alles natürlichen und geistigen Lebens, auf der Natur der reinen Wesenheiten, die den Inhalt der Logik ausmachen. Das Bewußtseyn, als der erscheinende Geist, welcher sich auf seinem Wege von seiner Unmittelbarkeit und äußerlichen Konkretion befreit, wird zum reinen Wissen, das sich jene reinen Wesenheiten selbst, wie sie an und für sich sind, zum Gegenstand giebt. Sie sind die reinen Gedanken, der sein Wesen denkende Geist. Ihre Selbstbewegung ist ihr geistiges Leben, und ist das, wodurch sich die Wissenschaft konstituirt, und dessen Darstellung sie ist. Es ist hiermit die Beziehung der Wissenschaft, die ich Phänomenologie des Geistes nenne, zur Logik angegeben.--Was das äußerliche Verhältniß betrifft, so war dem ersten Theil des Systems der Wissenschaft, (Bamberg und Würzburg bei Göbhard 1807). Dieser Titel wird der zweiten Ausgabe, die auf nächsten Ostern erscheinen wird, nicht mehr beigegeben werden.--An die Stelle des im Folgenden erwähnten Vorhabens eines zweiten Theils, der die sämmtlichen andern philosophischen Wissenschaften enthalten sollte, habe ich seitdem die Encyklopädie der philosophischen Wissenschaften, voriges Jahr in der dritten Ausgabe, ans Licht treten lassen (Anmerkung zur zweiten Ausgabe), der die Phänomenologie enthält, ein zweiter Theil zu folgen bestimmt, welcher die Logik und die beiden realen Wissenschaften der Philosophie, die Philosophie der Natur und die Philosophie des Geistes, enthalten sollte, und das System der Wissenschaft beschlossen haben würde. Aber die nothwendige Ausdehnung, welche die Logik für sich erhalten mußte, hat mich veranlaßt, diese besonders ans Licht treten zu lassen; sie macht also in einem erweiterten Plane die erste Folge zur Phänomenologie des Geistes aus. Späterhin werde ich die Verarbeitung der beiden genannten realen Wissenschaften der Philosophie folgen lassen.--Dieser erste Band der Logik aber enthält als erstes Buch die Lehre vom Seyn; das zweite Buch, die Lehre vom Wesen, als zweite Abtheilung des ersten Bandes; der zweite Band aber wird die subjektive Logik, oder die Lehre vom Begriff enthalten. Nürnberg, den 22 März 1812 Vorrede zur zweiten Auflage. An diese neue Bearbeitung der Wissenschaft der Logik, wovon hiermit der erste Band erscheint, bin ich wohl mit dem ganzen Bewußtseyn sowohl der Schwierigkeit des Gegenstandes für sich und dann seiner Darstellung, als der Unvollkommenheit, welche die Bearbeitung desselben in der ersten Ausgabe an sich trägt, gegangen; so sehr ich nach weiterer vieljähriger Beschäftigung mit dieser Wissenschaft bemüht gewesen, dieser Unvollkommenheit abzuhelfen, so fühle ich noch Ursache genug zu haben, die Nachsicht des Lesers in Anspruch zu nehmen. Ein Titel solchen Anspruchs aber zunächst darf wohl auf den Umstand gegründet werden, daß sich für den Inhalt vornehmlich nur äußerliches Material in der früheren Metaphysik und Logik vorgefunden hat. So allgemein und häufig dieselben, die letztere noch bis auf unsere Zeiten fort, getrieben worden, so wenig hat solche Bearbeitung die spekulative Seite betroffen; vielmehr ist im Ganzen dasselbe Material wiederholt, abwechselnd bald bis zu trivialer Oberflächlichkeit verdünnt, bald der alte Ballast umfangsreicher von Neuem hervorgeholt und mitgeschleppt worden, so daß durch solche, häufig ganz nur mechanische Bemühungen dem philosophischen Gehalt kein Gewinn zuwachsen konnte. Das Reich des Gedankens philosophisch, d.i. in seiner eigenen immanenten Thätigkeit, oder was dasselbe ist, in seiner nothwendigen Entwickelung darzustellen, mußte deswegen ein neues Unternehmen seyn, und dabei von vorne angefangen werden; jenes erworbene Material, die bekannten Denkformen, aber ist als eine höchst wichtige Vorlage, ja eine nothwendige Bedingung, dankbar anzuerkennende Voraussetzung anzusehen, wenn dieselbe auch nur hier und da einen dürren Faden, oder die leblosen Knochen eines Skeletts, sogar in Unordnung untereinander geworfen, dargiebt. Die Denkformen sind zunächst in der Sprache des Menschen herausgesetzt und niedergelegt, es kann in unseren Tagen nicht oft genug daran erinnert werden, daß das, wodurch sich der Mensch vom Thiere unterscheidet, das Denken ist. In Alles, was ihm zu einem Innerlichen, zur Vorstellung überhaupt, wird, was er zu dem Seinigen macht, hat sich die Sprache eingedrängt, und was er zur Sprache macht und in ihr äußert, enthält eingehüllter, vermischter, oder herausgearbeitet, eine Kategorie; so sehr natürlich ist ihm das Logische, oder vielmehr dasselbige ist seine eigenthümliche Natur selbst. Stellt man aber die Natur überhaupt, als das Physikalische, dem Geistigen gegenüber, so müßte man sagen, daß das Logische vielmehr das Übernatürliche ist, welches sich in alles Naturverhalten des Menschen, in sein Empfinden, Anschauen, Begehren, Bedürfniß, Trieb eindrängt und es dadurch überhaupt zu einem Menschlichen, wenn auch nur formell, zu Vorstelllungen und Zwecken, macht. Es ist der Vortheil einer Sprache, wenn sie einen Reichthum an logischen Ausdrücken, nämlich eigenthümlichen und abgesonderten, für die Denkbestimmungen selbst besitzt; von den Präpositionen, Artikeln, gehören schon viele solchen Verhältnissen an, die auf dem Denken beruhen; die chinesische Sprache soll es in ihrer Ausbildung gar nicht oder nur dürftig bis dahin gebracht haben; aber diese Partikeln treten ganz dienend, nur etwas weniges abgelöster, als die Augmente, Flexionszeichen und dergl. auf. Viel wichtiger ist es, daß in einer Sprache die Denkbestimmungen zu Substantiven und Verben herausgestellt und so zur gegenständlichen Form gestempelt sind; die deutsche Sprache hat darin viele Vorzüge vor den anderen modernen Sprachen; sogar sind manche ihrer Wörter von der weiteren Eigenheit, verschiedene Bedeutungen nicht nur, sondern entgegengesetzte zu haben, so daß darin selbst ein spekulativer Geist der Sprache nicht zu verkennen ist; es kann dem Denken eine Freude gewähren, auf solche Wörter zu stoßen, und die Vereinigung Entgegengesetzter, welches Resultat der Spekulation für den Verstand aber widersinnig ist, auf naive Weise schon lexikalisch als Ein Wort von den entgegengesetzten Bedeutungen vorzufinden. Die Philosophie bedarf daher überhaupt keiner besonderen Terminologie; es sind wohl aus fremden Sprachen einige Wörter aufzunehmen, welche jedoch durch den Gebrauch bereits das Bürgerrecht in ihr erhalten haben, ein affektirter Purismus würde da, wo es am entschiedensten auf die Sache ankommt, am wenigsten am Platze seyn.--Das Fortschreiten der Bildung überhaupt und insbesondere der Wissenschaften, selbst der empirischen und sinnlichen; indem sie im Allgemeinen sich in den gewöhnlichsten Kategorien (z.B. eines Ganzen und der Theile, eines Dinges und seiner Eigenschaften und dergleichen) bewegen, fördert nach und nach auch höhere Denkverhältnisse zu Tage, oder hebt sie wenigstens zu größerer Allgemeinheit und damit zu näherer Aufmerksamkeit hervor. Wenn z.B. in der Physik die Denkbestimmung der Kraft vorherrschend geworden ist, so spielt in neuerer Zeit die Kategorie der Polarität, die übrigens zu sehr... tort e... travers in Alles selbst in das Licht eingedrängt wird, die bedeutendste Rolle,--die Bestimmung von einem Unterschiede, in welchem die Unterschiedenen untrennbar verbunden sind;--daß auf solche Weise von der Form der Abstraktion, der Identität, durch welche eine Bestimmtheit z.B. als Kraft eine Selbstständigkeit erhält, fortgegangen, und die Form des Bestimmens, des Unterschiedes, welcher zugleich als ein Untrennbares in der Identität bleibt, herausgehoben und eine geläufige Vorstellung geworden, ist von unendlicher Wichtigkeit. Die Naturbetrachtung bringt durch die Realität, in welcher ihre Gegenstände sich festhalten, dieses Zwingende mit sich, die Kategorien, die in ihr nicht länger ignorirt werden können, wenn auch mit der größten Inkonsequenz gegen andere, die auch geltend gelassen werden, zu fixiren, und es nicht zu gestatten, daß, wie im Geistigen leichter geschieht, zu Abstraktionen von dem Gegensatze und zur Allgemeinheit übergegangen wird. Aber indem so die logischen Gegenstände, wie deren Ausdrücke, etwa in der Bildung Allbekanntes sind, so ist, wie ich anderwärts gesagt, was bekannt ist, darum nicht erkannt, und es kann selbst die Ungeduld erregen, sich noch mit Bekanntem beschäftigen zu sollen, und was ist bekannter, als eben die Denkbestimmungen, von denen wir allenthalben Gebrauch machen, die uns in jedem Satze, den wir sprechen, zum Munde herausgehen. Über den Gang des Erkennens von diesem Bekannten aus, über das Verhältniß des wissenschaftlichen Denkens zu diesem natürlichen Denken, die allgemeinen Momente anzugeben soll dieses Vorwort bestimmt seyn, so viel, zusammengenommen mit dem, was die frühere Einleitung enthält, wird hinreichend seyn, um eine allgemeine Vorstellung, wie man eine solche von einer Wissenschaft zum voraus, vor derselben, welche die Sache selbst ist, zu erhalten fordert, von dem Sinne des logischen Erkennens zu geben. Zunächst ist es als ein unendlicher Fortschritt anzusehen, daß die Formen des Denkens von dem Stoffe, in welchen sie im selbstbewußten Anschauen, Vorstellen, wie in unserem Begehren und Wollen, oder vielmehr auch in dem vorstellenden Begehren und Wollen (--und es ist kein menschliches Begehren oder Wollen ohne Vorstellen--) versenkt sind, befreit, diese Allgemeinheiten für sich herausgehoben, und wie Plato, dann aber Aristoteles vornehmlich gethan, zum Gegenstande der Betrachtung für sich gemacht worden; dieß giebt den Anfang des Erkennens derselben. "Erst nachdem beinahe alles Nothwendige", sagt Aristoteles, "und was zur Bequemlichkeit und zum Verkehr des Lebens gehört, vorhanden war, hat man angefangen, sich um philosophische Erkenntniß zu bemühen." "In Ägypten," hatte er vorher bemerkt, "sind die mathematischen Wissenschaften früh ausgebildet worden, weil daselbst der Priesterstand früh in die Lage versetzt worden, Muße zu haben."--In der That setzt das Bedürfniß sich mit den reinen Gedanken zu beschäftigen einen weiten Gang voraus, den der Menschengeist durchgemacht haben muß, es ist, kann man sagen, es ist das Bedürfniß des schon befriedigten Bedürfnisses der Nothwendigkeit der Bedürfnißlosigkeit, zu dem er gekommen seyn muß, der Abstraktion von dem Stoffe des Anschauens, Einbildens u.s.f. der konkreten Interessen des Begehrens, der Triebe, des Willens, in welchem Stoffe die Denkbestimmungen eingehüllt stecken. In den stillen Räumen des zu sich selbst gekommenen und nur in sich seyenden Denkens schweigen die Interessen, welche das Leben der Völker und der Individuen bewegen. "Nach so vielen Seiten," sagt Aristoteles in demselben Zusammenhange, "ist die Natur des Menschen abhängig, aber diese Wissenschaft, die nicht zu einem Gebrauche gesucht wird, ist allein die an und für sich freie und sie scheint darum nicht ein menschlicher Besitz zu seyn. "--Die Philosophie überhaupt hat es noch mit konkreten Gegenständen, Gott, Natur, Geist, in ihren Gedanken zu thun, aber die Logik beschäftigt sich ganz nur mit diesen für sich in ihrer vollständigen Abstraktion. Diese Logik pflegt darum dem Studium der Jugend zunächst anheim zu fallen, als welche noch nicht in die Interessen des konkreten Lebens eingetreten ist, in der Muße in Rücksicht derselben lebt, und nur erst für ihren subjektiven Zweck mit der Erwerbung der Mittel und der Möglichkeiten, in den Objekten jener Interessen thätig zu werden, sich und mit diesen selbst noch theoretisch sich zu beschäftigen hat. Unter diese Mittel wird im Widerspiele von der angeführten Vorstellung des Aristoteles, die logische Wissenschaft gerechnet, die Bemühung mit derselben ist eine vorläufige Arbeit, ihr Ort die Schule, auf welche erst der Ernst des Lebens und die Thätigkeit für die wahrhaften Zwecke folgen soll. Im Leben geht es zum Gebrauch der Kategorien, sie werden von der Ehre, für sich betrachtet zu werden, dazu herabgesetzt, in dem geistigen Betrieb lebendigen Inhalts in dem Erschaffen und Auswechseln der darauf bezüglichen Vorstellungen, zu dienen,--Theils als Abbreviaturen durch ihre Allgemeinheit;--denn welche unendliche Menge von Einzelnheiten des äußerlichen Daseyns und der Thätigkeit faßt die Vorstellung. Schlacht, Krieg, Volk, oder Meer, Thier u.s.f. in sich zusammen;--wie ist in der Vorstellung: Gott oder Liebe u.s.f. in die Einfachheit solchen Vorstellens eine unendliche Menge von Vorstellungen, Thätigkeit, Zuständen u.s.f. epitomirt!--Theils zur näheren Bestimmung und Findung der gegenständlichen Verhältnisse, wobei aber Gehalt und Zweck, die Richtigkeit und Wahrheit des sich einmischenden Denkens ganz von dem Vorhandenen selbst abhängig gemacht ist und den Denkbestimmungen für sich keine Inhaltbestimmende Wirksamkeit zugeschrieben wird. Solcher Gebrauch der Kategorien, der vorhin die natürliche Logik genannt worden ist, ist bewußtlos, und wenn ihnen in wissenschaftlicher Reflexion das Verhältniß, als Mittel zu dienen, im Geiste angewiesen wird, so wird das Denken überhaupt zu etwas den anderen geistigen Bestimmungen Untergeordnetem gemacht. Von unseren Empfindungen, Trieben, Interessen sagen wir nicht wohl, daß sie uns dienen, sondern sie gelten als selbstständige Kräfte und Mächte, so daß wir dieß selbst sind, so zu empfinden, dieß zu begehren und zu wollen, in dieß unser Interesse zu legen. Aber wieder kann es vielmehr unser Bewußtseyn werden, daß wir im Dienste unserer Gefühle, Triebe, Leidenschaften, Interessen, ohnehin von Gewohnheiten stehen, als daß wir sie im Besitz haben, noch weniger, daß sie bei unser innigen Einheit mit ihnen uns als Mittel dienen. Dergleichen Bestimmungen des Gemüths und Geistes zeigen sich uns bald als Besondere im Gegensatze gegen die Allgemeinheit, als die wir uns bewußt werden, in der wir unsere Freiheit haben, und halten dafür, in diesen Besonderheiten vielmehr befangen zu seyn, von ihnen beherrscht zu werden. Sonach können wir dann viel weniger dafür halten, daß die Denkformen, die sich durch alle unserer Vorstellungen, diese seyen bloß theoretisch, oder enthalten einen Stoff, der der Empfindung, dem Triebe, dem Willen angehört, hindurch ziehen, uns dienen, daß wir sie, und sie nicht vielmehr uns im Besitz haben; was ist uns übrig gegen sie, wie sollen wir, ich mich als das Allgemeinere über sie hinausstellen, sie die selbst das Allgemeine als solches sind. Wenn wir uns in eine Empfindung, Zweck, Interesse legen, und uns darin beschränkt, unfrei fühlen, so ist der Ort, in den wir daraus heraus und in die Freiheit zurück zu ziehen vermögen, dieser Ort der Gewißheit seiner selbst, der reinen Abstraktion, des Denkens. Oder ebenso, wenn wir von den Dingen sprechen wollen, so nennen wir die Natur oder das Wesen derselben ihren Begriff, und dieser ist nur für das Denken; von den Begriffen der Dinge aber werden wir noch viel weniger sagen, daß wir sie beherrschen oder daß die Denkbestimmungen, von denen sie der Komplex sind, uns dienen, im Gegentheil muß sich unser Denken nach ihnen beschränken und unsere Willkür oder Freiheit soll sie nicht nach sich zurichten wollen. Insofern also das subjektive Denken unser eigenstes, innerlichstes Thun ist, und der objektive Begriff der Dinge die Sache selbst ausmacht, so können wir aus jenem Thun nicht heraus seyn, nicht über demselben stehen, und ebenso wenig können wir über die Natur der Dinge hinaus. Von der letzteren Bestimmung jedoch können wir absehen; sie fällt mit der ersteren insofern zusammen, da sie eine Beziehung unserer Gedanken auf die Sache, aber nur etwas Leeres ergäbe, weil die Sache damit als Regel für unsere Begriffe aufgestellt werden würde, aber eben die Sache für uns nichts Anderes als unsere Begriffe von ihr seyn kann. Wenn die kritische Philosophie das Verhältniß dieser drei Terminorum so versteht, daß wir die Gedanken zwischen uns und zwischen die Sachen als Mitte stellen in dem Sinne, daß diese Mitte uns von den Sachen vielmehr abschließt, statt uns mit denselben zusammenzuschließen, so ist dieser Ansicht die einfache Bemerkung entgegenzusetzen, daß eben diese Sachen, die jenseits unserer und jenseits der sich auf sie beziehenden Gedanken auf dem anderen Extreme stehen sollen, selbst Gedankendinge, und als ganz unbestimmte, nur Ein Gedankending, (--das sogenannte Ding-an-sich) der leeren Abstraktion selbst sind. Doch dieß mag für den Gesichtspunkt genügen, aus welchem das Verhältniß verschwindet, nach welchem die Denkbestimmungen nur als zum Gebrauch und als Mittel genommen werden; wichtiger ist das weiter damit Zusammenhängende, nach welchem sie als äußere Formen gefaßt zu werden pflegen.--Die uns alle Vorstellungen, Zwecke, Interessen und Handlungen durchwirkende Thätigkeit des Denkens ist, wie gesagt, bewußtlos geschäftig (die natürliche Logik); was unser Bewußtseyn vor sich hat, ist der Inhalt, die Gegenstände der Vorstellungen, das, womit das Interesse erfüllt ist; die Denkbestimmungen gelten nach diesem Verhältniß als Formen, die nur an dem Gehalt, nicht der Gehalt selbst seyen. Wenn es aber an dem ist, was vorhin angegeben worden, und was sonst im Allgemeinen zugestanden wird, daß die Natur, das eigenthümliche Wesen, das wahrhaft Bleibende und Substantielle bei der Mannigfaltigkeit und Zufälligkeit des Erscheinens und der Zufälligkeit des Erscheinens und der vorübergehenden Äußerung, der Begriff der Sache, das in ihr selbst Allgemeine ist, wie jedes menschliche Individuum zwar ein unendlich eigenthümliches, das Prius aller seiner Eigenthümlichkeit darin Mensch zu seyn in sich hat, wie jedes einzelne Thier, das Prius, Thier zu seyn: so wäre nicht zu sagen, was, wenn diese Grundlage aus dem mit noch so vielfachen sonstigen Prädikaten Ausgerüsteten weggenommen würde, ob sie gleich wie die anderen ein Prädikat genannt werden kann, was so ein Individuum noch seyn sollte. Die unerläßliche Grundlage, der Begriff, das Allgemeine, das der Gedanke, insofern man nur von der Vorstellung bei dem Worte: Gedanke, abstrahiren kann, selbst ist, kann nicht nur als eine gleichgültige Form, die an einem Inhalte sey, angesehen werden. Aber diese Gedanken aller natürlichen und geistigen Dinge, selbst der substantielle Inhalt, sind noch ein socher, der vielfache Bestimmtheiten enthält und noch den Unterschied einer Seele und eines Leibes, des Begriffs und einer relativen Realität an ihm hat; die tiefere Grundlage ist die Seele für sich, der reine Begriff, der das Innerste der Gegenstände, ihr einfacher Lebenspuls, wie selbst des subjektiven Denkens derselben ist. Diese logische Natur, die den Geist beseelt, in ihm treibt und wirkt, zum Bewußtseyn zu bringen, dieß ist die Aufgabe. Das instinktartige Thun unterscheidet sich von dem intelligenten und freien Thun dadurch überhaupt, daß dieses mit Bewußtseyn geschieht, indem der Inhalt des Treibenden heraus aus der unmittelbaren Einheit mit dem Subjekte zur Gegenständlichkeit vor dieses gebracht ist, beginnt die Freiheit des Geistes, der in dem instinktweisen Wirken des Denkens befangen in den Banden seiner Kategorien in einen unendlich mannigfachen Stoff zersplittert ist. In diesem Netze schürzen sich hin und wieder festere Knoten, welche die Anhalts- und Richtungspunkte seines Lebens und Bewußtseyns sind, sie verdanken ihre Festigkeit und Macht eben dem, daß sie vor das Bewußtseyn gebracht an und für sich seyenden Begriffe seiner Wesenheit sind. Der wichtigste Punkt für die Natur des Geistes ist das Verhältniß nicht nur dessen, was er an sich ist, zu dem was er wirklich ist, sondern dessen, als was er sich weiß; dieses Sichwissen ist darum, weil er wesentlich Bewußtseyn, Grundbestimmung seiner Wirklichkeit. Diese Kategorien, die nur instinktmäßig als Triebe wirksam sind, und zunächst vereinzelt, damit veränderlich und sich verwirrend in das Bewußtseyn des Geistes gebracht, und ihm so eine vereinzelte und unsichere Wirklichkeit gewähren, zu reinigen und ihn damit in ihnen zur Freiheit und Wahrheit zu erheben, dieß ist also das höhere logische Geschäft. Was wir als Anfang der Wissenschaft, dessen hoher Werth für sich und zugleich als Bedingung der wahrhaften Erkenntniß vorhin anerkannt worden ist, angaben, die Begriffe und die Momente des Begriffs überhaupt, die Denkbestimmungen zunächst als Formen, die von dem Stoffe verschieden und nur an ihm seyen, zu behandeln, dieß giebt sich sogleich an sich selbst als ein zur Wahrheit, die als Gegenstand und Zweck der Logik angegeben wird, unangemessenes Verhalten kund. Denn so als bloße Formen, als verschieden von dem Inhalte, werden sie in einer Bestimmung stehend angenommen, die sie zu endlichen stempelt und die Wahrheit, die in sich unendlich ist, zu fassen unfähig macht. Mag das Wahre sonst, in welcher Rücksicht es sey, wieder mit Beschränkung und Endlichkeit vergesellschaftet seyn, dieß ist die Seite seiner Negation, seiner Unwahrheit und Unwirklichkeit, eben seines Endes, nicht der Affirmation, welche es als Wahres ist. Gegen die Kahlheit der bloß formellen Kategorien hat der Instinkt der gesunden Vernunft sich endlich so erstarkt gefühlt, daß er ihre Kenntniß mit Verachtung dem Gebiete einer Schullogik und Schulmetaphysik überläßt, zugleich mit der Mißachtung des Werthes, den schon das Bewußtseyn dieser Fäden für sich hat, und mit der Bewußtlosigkeit, in dem instinktartigen Thun natürlicher Logik, noch mehr in dem reflektirten Verwerfen der Kenntniß und Erkenntniß der Denkbestimmungen selbst, im Dienste des ungereinigten und damit unfreien Denkens gefangen zu seyn. Die einfache Grundbestimmung oder gemeinschaftliche Formbestimmung der Sammlung solcher Formen ist die Identität, die als Gesetz, als A=A, als Satz des Widerspruchs in der Logik dieser Sammlung behauptet wird. Die gesunde Vernunft hat ihre Ehrerbietung vor der Schule, die im Besitze solcher Gesetze der Wahrheit und in der sie noch immer so fortgeführt werden, so sehr verloren, daß sie dieselbe darob verlacht, und einen Menschen, der nach solchen Gesetzen wahrhaft zu sprechen weiß: die Pflanze ist eine--Pflanze, die Wissenschaft ist--die Wissenschaft, und sofort ins Unendliche, für unerträglich hält. Über die Formeln auch, welche die Regeln des Schließens, das in der That ein Hauptgebrauch des Verstandes ist, hat sich--so ungerecht es ist zu verkennen, daß sie ihr Feld in der Erkenntniß haben, worin sie gelten müssen und zugleich, daß sie wesentliches Material für das Denken der Vernunft sind,--das ebenso gerechte Bewußtsein festgesetzt, daß sie gleichgültige Mittel wenigstens ebenso sehr des Irrthums und der Sophisterei sind, und wie man auch sonst die Wahrheit bestimmen mag, für die höhere, z.B. die religiöse Wahrheit unbrauchbar sind; daß sie überhaupt nur eine Richtigkeit der Erkenntnisse, nicht die Wahrheit betreffen. Die Unvollständigkeit dieser Weise, das Denken zu betrachten, welche die Wahrheit auf der Seite läßt, ist allein dadurch zu ergänzen, daß nicht bloß das, was zu äußeren Form gerechnet zu werden pflegt, sondern der Inhalt mit in die denkende Betrachtung gezogen wird. Es zeigt sich von selbst bald, daß was in der nächsten gewöhnlichsten Reflexion als Inhalt von der Form geschieden wird, in der That nicht formlos, nicht bestimmungslos in sich, seyn soll; so wäre er nur das Leere, etwa die Abstraktion des Dings-an-sich,--daß er vielmehr Form in ihm selbst, ja durch sie allein Beseelung und Gehalt hat und daß sie selbst es ist, die nur in den Schein eines Inhalts, so wie damit auch in den Schein eines an diesem Scheine Äußerlichen, umschlägt. Mit dieser Einführung des Inhalts in die logische Betrachtung, sind es nicht die Dinge, sondern die Sache, der Begriff der Dinge, welcher Gegenstand wird. Hierbei kann man aber auch daran erinnert werden, daß es eine Menge Begriffe, eine Menge Sachen giebt. Wodurch aber diese Menge beschränkt wird, ist Theils vorhin gesagt worden, daß der Begriff als Gedanke überhaupt, als Allgemeines, die unermeßliche Abbreviatur gegen die Einzelnheit der Dinge, wie sie ihre Menge dem unbestimmten Anschauen und Vorstellen vorschweben, ist; Theils aber ist ein Begriff sogleich erstens der Begriff an ihm selbst, und dieser ist nur Einer, und ist die substantielle Grundlage; vor's Andere aber ist er wohl ein bestimmter Begriff, welche Bestimmtheit an ihm das ist, was als Inhalt erscheint, die Bestimmtheit des Begriffs aber ist eine Formbestimmung dieser substantiellen Einheit, ein Moment der Form als Totalität, des Begriffes selbst, der die Grundlage der bestimmten Begriffe ist. Dieser wird nicht sinnlich angeschaut oder vorgestellt; er ist nur Gegenstand, Produkt und Inhalt des Denkens, und die an und für sich seyende Sache, der Logos, die Vernunft dessen, was ist, die Wahrheit dessen, was den Namen der Dinge führt; am wenigsten ist es der Logos, was außerhalb der logischen Wissenschaft gelassen werden soll. Es muß darum nicht ein Belieben seyn, ihn in die Wissenschaft herein zu ziehen oder ihn draußen zu lassen. Wenn die Denkbestimmungen, welche nur äußerliche Formen sind, wahrhaft an ihnen selbst betrachtet werden, kann nur ihre Endlichkeit und die Unwahrheit ihres Für-sich-seyn-sollens und als ihre Wahrheit, der Begriff, hervorgehen. Daher wird die logische Wissenschaft, indem sie die Denkbestimmungen, die überhaupt unsern Geist instinktartig und bewußtlos durchziehen, und selbst indem sie in die Sprache hereintreten, ungegenständlich, unbeachtet bleiben, abhandelt, auch die Rekonstruktion derjenigen seyn, welche durch die Reflexion herausgehoben und von ihr als subjektive, an dem Stoff und Gehalt äußere Formen fixiert sind. Die Darstellung keines Gegenstandes wäre an und für sich fähig, gar streng ganz immanent plastisch zu seyn, als die der Entwickelung des Denkens in seiner Nothwendigkeit; keiner führte so sehr diese Forderung mit sich; seine Wissenschaft müßte darin auch die Mathematik übertreffen, denn kein Gegenstand hat in ihm selbst diese Freiheit und Unabhängigkeit. Solcher Vortrag erforderte, wie dieß in seiner Art in dem Gange der mathematischen Konsequenz vorhanden ist, daß bei keiner Stufe der Entwickelung eine Denkbestimmung und Reflexion vorkäme, die nicht in dieser Stufe unmittelbar hervorgeht, und aus den vorhergehenden in sie herübergekommen ist. Allein auf solche abstrakte Vollkommenheit der Darstellung muß freilich im Allgemeinen Verzicht gethan werden; schon indem die Wissenschaft mit dem rein Einfachen, hiermit dem Allgemeinsten und Leersten, anfangen muß, ließe der Vortrag nur eben diese selbst ganz einfachen Ausdrücke des Einfachen ohne allen weiteren Zusatz irgend eines Wortes zu;--was der Sache nach Statt finden dürfte, wären negirende Reflexionen, die das abzuhalten und zu entfernen sich bemühten, was sonst die Vorstellung oder ein ungeregeltes Denken einmischen könnte. Solche Einfälle in den einfachen immanenten Gang der Entwickelung sind jedoch für sich zufällig, und die Bemühung, sie abzuwehren, wird somit selbst mit dieser Zufälligkeit behaftet; ohnehin ist es vergeblich allen solchen Einfällen, eben weil sie außer der Sache liegen, begegnen zu wollen, und wenigstens wäre Unvollständigkeit das, was hierbei für die systematische Befriedigung verlangt würde. Aber die eigenthümliche Unruhe und Zerstreuung unseres modernen Bewußtseyns läßt es nicht anders zu, als gleichfalls mehr oder weniger auf nahe liegende Reflexionen und Einfälle Rücksicht zu nehmen, ein plastischer Vortrag erfordert dann auch einen plastischen Sinn des Aufnehmens und Verstehens; aber solche plastische Jünglinge und Männer so ruhig mit der Selbstverläugnung eigener Reflexionen und Einfälle, womit das Selbstdenken sich zu erweisen ungeduldig ist, nur der Sache folgende Zuhörer, wie sie Plato dichtet, würden in einem modernen Dialoge nicht aufgestellt werden können; noch weniger dürfte auf solche Leser gezählt werden. Im Gegentheil haben sich mir zu häufig und zu heftig solche Gegner gezeigt, welche nicht die einfache Reflexion machen mochten, daß ihre Einfälle und Einwürfe Kategorien enthalten, welche Voraussetzungen sind und selbst erst der Kritik bedürfen, ehe sie gebraucht werden. Die Bewußtlosigkeit hierüber geht unglaublich weit; sie macht das Grund-Mißverständniß, das üble d. h. ungebildete Benehmen, bei einer Kategorie, die betrachtet wird, etwas Anderes zu denken und nicht diese Kategorie selbst. Diese Bewußtlosigkeit ist um so weniger zu rechtfertigen, als solches Anderes andere Denkbestimmungen und Begriffe sind, in einem Systeme der Logik aber eben diese anderen Kategorien gleichfalls ihre Stelle müssen gefunden haben, und daselbst für sich der Betrachtung werden unterworfen seyn. Am auffallendsten ist dieß in der überwiegenden Menge von Einwürfen und Angriffen, die auf die ersten Begriffe oder Sätze der Logik, das Seyn und Nichts und das Werden, als welches, selbst eine einfache Bestimmung, wohl unbestritten,--die einfachste Analyse zeigt dieß,--jene beiden Bestimmungen als Momente enthält. Die Gründlichkeit scheint zu erfordern, den Anfang, als den Grund, worauf Alles gebaut sey, vor Allem aus zu untersuchen, ja nicht weiter zu gehen, als bis er sich fest erwiesen hat, im Gegentheil vielmehr, wenn dieß nicht der Fall ist, alles noch Folgende zu verwerfen. Diese Gründlichkeit hat zugleich den Vortheil, die größte Erleichterung für das Denkgeschäft zu gewähren, sie hat die ganze Entwickelung in diesen Keim eingeschlossen vor sich, und hält sich für mit Allem fertig, wenn sie mit diesem fertig ist, der das Leichteste zum Abthun ist, denn er ist das Einfachste, das Einfache selbst; es ist die geringe Arbeit, die erforderlich ist, wodurch sich diese so selbst zufriedene Gründlichkeit wesentlich empfiehlt. Diese Beschränkung auf das Einfache läßt der Willkür des Denkens, das für sich nicht einfach bleiben will, sondern seine Reflexionen darüber anbringt, freien Spielraum. Mit dem guten Rechte, sich zuerst nur mit dem Princip zu beschäftigen, und damit sich auf das Weitere nicht einzulassen, thut diese Gründlichkeit in ihrem Geschäfte selbst das Gegentheil hiervon, vielmehr das Weitere, d.i. andere Kategorien als nur das Princip ist, andere Voraussetzungen und Vorurtheile herbeizubringen. Solche Voraussetzungen, daß die Unendlichkeit verschieden von der Endlichkeit, der Inhalt etwas Anderes als die Form, das Innere ein Anderes als das Äußere, die Vermittelung ebenso nicht die Unmittelbarkeit sey, als ob einer dergleichen nicht wüßte, werden zugleich belehrungsweise vorgebracht und nicht sowohl bewiesen, als erzählt und versichert. In solchem Belehren als Benehmen liegt--man kann es nicht anders nennen,--eine Albernheit; der Sache nach aber Theils das Unberechtigte, dergleichen nur vorauszusetzen und geradezu anzunehmen, Theils aber noch mehr die Unwissenheit, daß es das Bedürfniß und Geschäft des logischen Denkens ist, eben dieß zu untersuchen, ob denn so ein Endliches ohne Unendlichkeit etwas Wahres ist, ebenso solche abstrakte Unendlichkeit, ferner ein formloser Inhalt und eine inhaltlose Form, so ein Inneres für sich, das keine Äußerung hat, eine Äußerlichkeit ohne Innerlichkeit u.s.f.--etwas Wahres, ebenso etwas Wirkliches ist.--Aber diese Bildung und Zucht des Denkens, durch welche ein plastisches Verhalten desselben bewirkt und die Ungeduld der einfallenden Reflexion überwunden würde, wird allein durch das Weitergehen, das Studium und die Produktion der ganzen Entwickelung verschafft. Bei der Erwähnung platonischer Darstellung kann, wer ein selbstständiges Gebäude philosophischer Wissenschaft in modernen Zeiten neu aufzuführen arbeitet, an die Erzählung erinnert werden, daß Plato seine Bücher über den Staat sieben Mal umgearbeitet habe. Die Erinnerung hieran, eine Vergleichung, insofern sie eine solche in sich zu schließen schiene, dürfte nur um so mehr bis zu dem Wunsch treiben, daß für ein Werk, das, als der modernen Welt angehörig, ein tieferes Princip, einen schwereren Gegenstand und ein Material von reicherm Umfang zur Bearbeitung vor sich hat, die freie Muße, es sieben und siebenzig Mal durchzuarbeiten, gewährt gewesen wäre. So aber mußte der Verfasser, indem er es im Angesicht der Größe der Aufgabe betrachtet, sich mit dem begnügen, was es hat werden mögen, unter den Umständen einer äußerlichen Nothwendigkeit, der unabwendbaren Zerstreuung durch die Größe und Vielseitigkeit der Zeitinteressen, sogar unter dem Zweifel, ob der laute Lärm des Tages und die betäubende Geschwätzigkeit der Einbildung, die auf denselben sich zu beschränken eitel ist, noch Raum für die Theilnahme an der leidenschaftslosen Stille der nur denkenden Erkenntniß offen lasse. Berlin, den 7. November 1831. Die subjektive Logik, oder: Die Lehre vom Begriff. Dieser Theil der Logik, der die _Lehre vom Begriffe_ enthÄlt, und den dritten Theil des Ganzen ausmacht, wird auch unter dem besondern Titel: _System der subjektiven Logik_, zur Bequemlichkeit derjenigen Freunde dieser Wissenschaft ausgegeben, die fÜr die hier abgehandelten, in dem Umfange der gewÖhnlich so genannten Logik befaßten Materien ein größeres Interesse zu haben gewöhnt sind, als für die weitern logischen Gegenstände, die in den beiden ersten Theilen abgehandelt worden.--Für diese frühern Theile konnte ich auf die Nachsicht billiger Beurtheiler wegen der wenigen Vorarbeiten Anspruch machen, die mir einen Anhalt, Materialien und einen Faden des Fortgangs hätten gewähren können. Bei dem gegenwärtigen darf ich diese Nachsicht vielmehr aus dem entgegengesetzten Grunde ansprechen; indem sich für die Logik des _Begriffs_ ein völlig fertiges und festgewordenes, man kann sagen, verknöchertes Material vorfindet, und die Aufgabe darin besteht, dasselbe in Flüssigkeit zu bringen, und den lebendigen Begriff in solchem todten Stoffe wieder zu entzünden; wenn es seine Schwierigkeiten hat, in einem öden Lande eine neue Stadt zu erbauen, so findet sich zwar Material genug, aber desto mehr Hindernisse anderer Art, wenn es darum zu thun ist, einer alten, festgebauten, in fortwährendem Besitz und Bewohnung erhaltenen Stadt eine neue Anlage zu geben; man muß sich unter anderem auch entschließen, von vielem sonst Werthgeachtetem des Vorraths gar keinen Gebrauch zu machen.-Vornehmlich aber darf die Größe des Gegenstandes selbst zur Entschuldigung der unvollkommenen Ausführung angeführt werden. Denn welcher Gegenstand ist erhabener für die Erkenntniß, als die _Wahrheit_ selbst?--Der Zweifel aber, ob nicht dieser Gegenstand es eben sey, der einer Entschuldigung bedürfe, liegt nicht aus dem Wege, wenn man sich des Sinns erinnert, in welchem _Pilatus_ die Frage: _was ist Wahrheit?_ sagte;--nach dem Dichter:--mit der Miene des Hofmanns, die kurzsichtig, doch lächelnd des Ernstes Sache verdammet. Jene Frage schließt dann den Sinn, der als ein Moment der Höflichkeit angesehen werden kann, und die Erinnerung daran in sich, daß das Ziel, die Wahrheit zu erkennen, etwas bekanntlich Aufgegebenes, längst Abgethanes, und die Unerreichbarkeit der Wahrheit auch unter Philosophen und Logikern von Profession etwas Anerkanntes sey?--Wenn aber die Frage der _Religion_ nach dem Werthe der Dinge, der Einsichten und Handlungen, die dem Inhalte nach einen gleichen Sinn hat, in unsern Zeiten ihr Recht sich wieder mehr vindicirt, so muß wohl die Philosophie hoffen, daß es auch nicht mehr so auffallend gefunden werde, wenn sie wieder, zunächst in ihrem unmittelbaren Felde, ihr wahrhaftes Ziel geltend macht, und nachdem sie in die Art und Weise und in die Anspruchslosigkeit anderer Wissenschaften auf Wahrheit herabgefallen, sich wieder zu demselben zu erheben strebt. Wegen dieses Versuchs kann es eigentlich nicht erlaubt seyn, eine Entschuldigung zu machen; aber wegen der Ausführung desselben darf ich für eine solche noch erwähnen, daß meine Amtsverhältnisse und andere persönliche Umstände mir nur eine zerstreute Arbeit in einer Wissenschaft gestatten, welche einer unzerstreuten und ungetheilten Anstrengung bedarf und würdig ist. Nürnberg, den 21. Jul. 1816. Vom Begriff im Allgemeinen. _Was die Natur des Begriffes_ sey, kann so wenig unmittelbar angegeben werden, als der Begriff irgend eines andern Gegenstandes unmittelbar aufgestellt werden kann. Es könnte etwa scheinen, daß, um den Begriff eines Gegenstandes anzugeben, das Logische vorausgesetzt werde, und dieses somit nicht wieder etwas Anderes zu seinem Voraus haben, noch ein Abgeleitetes seyn könne, wie in der Geometrie logische Sätze, wie sie in Anwendung auf die Größe erscheinen und in dieser Wissenschaft gebraucht werden, in der Form von _Axiomen, unabgeleiteten und unableitbaren_ Erkenntnißbestimmungen vorangeschickt werden. Ob nun wohl der Begriff nicht nur als eine subjektive Voraussetzung, sondern als _absolute Grundlage_ anzusehen ist, so kann er dieß doch nicht seyn, als insofern er sich zur Grundlage _gemacht_ hat. Das abstrakt-Unmittelbare ist wohl ein _Erstes_; als dieß Abstrakte ist es aber vielmehr ein Vermitteltes, von dem also, wenn es in seiner Wahrheit gefaßt werden soll, seine Grundlage erst zu suchen ist. Diese muß daher zwar ein Unmittelbares seyn, aber so, daß es aus der Aufhebung der Vermittelung sich zum Unmittelbaren gemacht hat. _Der Begriff_ ist von dieser Seite zunächst überhaupt als _das Dritte_ zum _Seyn_ und _Wesen_, zum _Unmittelbaren_ und zur _Reflexion_ anzusehen. Seyn und Wesen sind insofern die Momente seines _Werdens_; er aber ist ihre _Grundlage_ und _Wahrheit_, als die Identität, in welcher sie untergegangen und enthalten sind. Sie sind in ihm, weil er ihr _Resultat_ ist, enthalten, aber nicht mehr als _Seyn_ und als _Wesen_; diese Bestimmung haben sie nur, insofern sie noch nicht in diese ihre Einheit zurückgegangen sind. _Die objektive Logik_, welche das _Seyn_ und _Wesen_ betrachtet, macht daher eigentlich die _genetische Exposition des Begriffes_ aus. Näher ist die _Substanz_ schon das _reale Wesen_, oder das _Wesen_, insofern es mit dem _Seyn_ vereinigt und in Wirklichkeit getreten ist. Der Begriff hat daher die Substanz zu seiner unmittelbaren Voraussetzung, sie ist das _an sich_, was er als _Manifestirtes_ ist. Die _dialektische Bewegung der Substanz_ durch die Kausalität und Wechselwirkung hindurch ist daher die unmittelbare _Genesis_ des _Begriffes_, durch welche sein _Werden_ dargestellt wird. Aber sein _Werden_ hat, wie das Werden überall, die Bedeutung, daß es die Reflexion des Übergehenden in seinen _Grund_ ist, und daß das zunächst anscheinend _Andere_, in welches das Erstere übergangen, dessen _Wahrheit_ ausmacht. So ist der Begriff die _Wahrheit_ der Substanz, und indem die bestimmte Verhältnißweise der Substanz die _Nothwendigkeit_ ist, zeigt sich die _Freiheit_ als die _Wahrheit der Nothwendigkeit_, und als _die Verhältnißweise des Begriffs_. Die eigene, nothwendige Fortbestimmung der Substanz ist das _Setzen_ dessen, was _an und für sich_ ist; der _Begriff_ nun ist diese absolute Einheit des _Seyns_ und der _Reflexion_, daß das _An- und Fürsichseyn_ erst dadurch ist, daß es ebenso sehr _Reflexion_ oder _Gesetzseyn_ ist, und daß das _Geseztseyn_ das _An- und Fürsichseyn_ ist.--Dieß abstrakte Resultat erläutert sich durch die Darstellung seiner konkreten Genesis; sie enthält die Natur des Begriffes; sie muß aber dessen Abhandlung vorangegangen seyn. Die Haupt-Momente dieser Exposition (welche im zweiten Buch der objektiven Logik ausführlich abgehandelt worden ist) sind daher hier kürzlich zusammen zu stellen: Die Substanz ist das _Absolute_, das an- und für-sichseyende Wirkliche;--_an sich_ als einfache Identität der Möglichkeit und Wirklichkeit, absolutes, alle Wirklichkeit und Möglichkeit in _sich_ enthaltendes Wesen; _für sich_, diese Identität als absolute _Macht_ oder schlechthin sich auf sich beziehende _Negativität_.--Die Bewegung der Substantialität, welche durch diese Momente gesetzt ist, besteht darin, 1. Daß die Substanz, als absolute Macht oder sich auf sich beziehende _Negativität_, sich zu einem Verhältnisse unterscheidet, worin jene zunächst nur einfache Momente, als _Substanzen_, und als ursprüngliche _Voraussetzungen_ sind.--Das bestimmte Verhältniß derselben ist das einer _passiven_ Substanz,--der Ursprünglichkeit des einfachen _An-sich-seyns_, welches machtlos sich nicht selbst setzend, nur ursprüngliches _Gesetztseyn_ ist;--und von _aktiver_ Substanz der _sich auf sich beziehenden_ Negativität, welche als solche sich als Anderes gesetzt hat, und _auf dieß_ Andere bezieht. Dieß Andere ist eben die passive Substanz, welche sie sich in der Ursprünglichkeit ihrer Macht als Bedingung _vorausgesetzt_ hat.--Dieß Voraussetzen ist so zu fassen, daß die Bewegung der Substanz selbst zunächst unter der Form des einen Moments ihres Begriffs, des _An-sich-seyns_ ist, daß die Bestimmtheit der einen der im Verhältniß stehenden _Substanzen_ auch Bestimmtheit dieses _Verhältnisses_ selbst ist. 2. Das andere Moment ist das _Fürsichseyn_, oder daß die Macht _sich als sich auf sich selbst_ beziehende Negativität setzt, wodurch sie das _Vorausgesetzte_ wieder aufhebt.--Die aktive Substanz ist die _Ursache_; sie _wirkt_; das heißt, sie ist nun das _Setzen_, wie sie vorher das _Voraussetzen_ war, daß a) der Macht auch der _Schein_ der Macht, dem Gesetztseyn auch der _Schein_ des Gesetztseyns gegeben wird. Das, was in der Voraussetzung _Ursprüngliches_ war, wird in der Kausalität _durch die Beziehung auf Anderes_ das, was es an sich ist; die Ursache bringt eine Wirkung, und zwar an einer andern Substanz hervor; sie ist nunmehr _Macht in Beziehung auf ein Anderes; erscheint_ isofern als Ursache, aber ist es erst durch dieß _Erscheinen_.--An die passive Substanz tritt die Wirkung, wodurch sie als _Gesetztseyn_ nun auch erscheint, aber erst darin passive Substanz ist. 3. Aber es ist noch mehr hierin vorhanden, als nur diese _Erscheinung_; nämlich a). Die Ursache wirkt auf die passive Substanz; sie _verändert_ deren Bestimmung; aber diese ist das Gesetztseyn, sonst ist nichts an ihr zu verändern; die andere Bestimmung aber, die sie erhält, ist die Ursachlichkeit; die passive Substanz wird also zur Ursache, Macht und Thätigkeit. b) Es wird die Wirkung an ihr _gesetzt_ von der Ursache; das aber von der Ursache Gesetzte ist die im Wirken mit sich identische Ursache selbst; es ist diese, welche sich an die Stelle der passiven Substanzen setzt. --Ebenso in Ansehung der aktiven Substanz ist a) das Wirken das Übersetzen der Ursache in die Wirkung, in ihr _Anderes_, das Gesetztseyn, und b) in der Wirkung zeigt sich die Ursache als das, was sie ist, die Wirkung ist identisch mit der Ursache, nicht ein Anderes; die Ursache zeigt also im Wirken das Gesetztseyn als das, was sie wesentlich ist.--Nach beiden Seiten also des identischen sowohl als des negativen _Beziehens der andern auf sie_, wird jede das _Gegentheil_ ihrer selbst; dieß Gegentheil aber wird jede, daß die andere, also auch jede, _identisch mit sich selbst_ bleibt.--Aber Beides, das identische und das negative Beziehen, ist ein und dasselbe; die Substanz ist nur in ihrem Gegentheil identisch mit sich selbst, und dieß macht die absolute Identität der als zwei gesetzten Substanzen aus. Die aktive Substanz wird durch das Wirken, d. h. indem sie sich als das Gegentheil ihrer selbst setzt, was zugleich das Aufheben ihres _vorausgesetzten Anderseyns_, der passiven Substanz, ist, als Ursache oder ursprüngliche Substantialität manifestirt. Umgekehrt wird durch das Einwirken das Gesetztseyn _als_ Gesetztseyn, das Negative _als_ Negatives, somit die passive Substanz als _sich auf sich beziehende_ Negativität, manifestirt; und die Ursache geht in diesem Andern ihrer selbst schlechthin nur mit sich zusammen. Durch dieß Setzten wird also die _vorausgesetzte_ oder _an sich seyende_ Ursprünglichkeit _für sich_; aber dieß An- und Für-sichseyn ist nur dadurch, daß dieß Setzen ebenso sehr ein _Aufheben_ des Vorausgesetzten ist, oder die absolute Substanz nur _aus_ und _in ihrem Gesetztseyn_ zu sich selbst zurückgekommen, und dadurch absolut ist. Diese Wechselwirkung ist hiermit die sich wieder aufhebende Erscheinung; die Offenbarung des _Scheins_ der Kausalität, worin die Ursache _als_ Ursache ist, _daß er Schein ist_. Diese unendliche Reflexion in sich selbst, daß das An- und Fürsichseyn erst dadurch ist, daß es Gesetztseyn ist, ist die _Vollendung der Substanz_. Aber diese Vollendung ist nicht mehr die _Substanz_ selbst, sondern ist ein Höheres, der _Begriff_ das _Subjekt_. Der Übergang des Substantialitäts-Verhältnisses geschieht durch seine eigene immanente Nothwendigkeit, und ist weiter nichts, als die Manifestation ihrer selbst, daß der Begriff ihre Wahrheit, und die Freiheit die Wahrheit der Nothwendigkeit ist. Es ist schon früher im zweiten Buch der objektiven Logik S. 194 f. Anm. erinnert worden, daß die Philosophie, welche sich auf den Standpunkt der _Substanz_ stellt und darauf stehen bleibt, das _System des Spinoza_ ist. Es ist daselbst zugleich der _Mangel_ dieses Systems sowohl der Form als Materie nach aufgezeigt worden. Ein Anderes aber ist die _Widerlegung_ desselben. In Rücksicht auf die Widerlegung eines philosphischen Systems ist anderwärts gleichfalls die allgemeine Bemerkung gemacht worden, daß daraus die schiefe Vorstellung zu verbannen ist, als ob das System als durchaus _falsch_ dargestellt werden solle, und als ob das _wahre_ System dagegen dem falschen _nur entgegengesetzt_ sey. Aus dem Zusammenhange, in welchem hier das spinozistische System vorkommt, geht von selbst der wahre Standpunkt desselben und der Frage, ob es wahr oder falsch sey, hervor. Das Substantialitäts-Verhältniß erzeugte sich durch die Natur des _Wesens_; dieß Verhältniß, so wie seine zu einem Ganzen erweiterte Darstellung in einem Systeme ist daher ein _nothwendiger Standpunkt_, auf welchen das Absolute sich stellt. Ein solcher Standpunkt ist daher nicht als eine Meinung, eine subjektive, beliebige Vorstellungs- und Denkweise eines Individuums, als eine Verirrung der Spekulation, anzusehen; diese findet sich vielmehr auf ihrem Wege nothwendig darauf versetzt, und insofern ist das System vollkommen wahr.--Aber es _ist nicht der höchste Standpunkt_. Allein insofern kann das System nicht als _falsch_, als der _Widerlegung_ bedürftig und fähig angesehen werden; sondern nur dieß daran ist als das _Falsche_ zu betrachten, daß es der höchste Standpunkt sey. Das _wahre_ System kann daher auch nicht das Verhältniß zu ihm haben, ihm nur _entgegengesetzt_ zu seyn; denn so wäre dieß Entgegengesetzte selbst ein Einseitiges. Vielmehr als das Höhere muß es das Untergeordnete in sich enthalten. Ferner muß die Widerlegung nicht von Außen kommen, d. h. nicht von Annahmen ausgehen, welche außer jenem System liegen, denen es nicht enspricht. Es braucht jene Annahmen nur nicht anzuerkennen; der _Mangel_ ist nur für den ein Mangel, welcher von den auf sie gegründeten Bedürfnissen und Forderungen ausgeht. Insofern ist gesagt worden, daß wer die Freiheit und Selbstständigkeit des selbstbewußten Subjekts nicht für sich als entschieden voraussetze, für den könne keine Widerlegung des Spinozismus Statt finden. Ohnehin ignorirt ein so hoher, und in sich schon so _reicher_ Standpunkt, als das Substantialitäts-Verhältniß, jene Annahmen nicht, sondern enthält sie auch; eins der Attribute der spinozistischen Substanz ist das _Denken_. Er versteht vielmehr die Bestimmungen, unter welchen diese Annahmen ihm widerstreiten, aufzulösen und in sich zu ziehen, so daß sie _in demselben_, aber in den ihm angemessenen Modifikationen, erscheinen. Der Nerv des äußerlichen Widerlegens beruht dann allein darauf, die entgegengesetzten Formen jener Annahmen, z.B. das absolute Selbstbestehen des denkenden Individuums gegen die Form des Denkens, wie es in der absoluten Substanz mit der Ausdehnung identisch gesetzt wird, seiner Seits steif und fest zu halten. Die wahrhafte Widerlegung muß in die Kraft des Gegners eingehen und sich in den Umkreis seiner Stärke stellen; ihn außerhalb seiner selbst angreifen und da Recht zu behalten, wo er nicht ist, fördert die Sache nicht. Die einzige Widerlegung des Spinozismus kann daher nur darin bestehen, daß sein Standpunkt zuerst als wesentlich und nothwendig anerkannt werde, daß aber zweitens dieser Standpunkt _aus sich selbst_ auf den höhern gehoben werde. Das Substantialitäts-Verhältniß, ganz nur _an und für sich selbst_ betrachtet, führt sich zu seinem Gegentheil, dem _Begriffe_, über. Die im letzten Buch enthaltene Exposition der Substanz, welche zum _Begriffe_ überführt, ist daher die einzige und wahrhafte Widerlegung des Spionzismus. Sie ist die _Enthüllung_ der Substanz, und diese ist die _Genesis des Begriffs_, deren Haupt-Momente oben zusammengestellt worden.--Die _Einheit_ der Substanz ist ihr Verhältniß der _Nothwendigkeit_; aber so ist sie nur _innere Nothwendigkeit_; indem sie durch das Moment der absoluten Negativität _sich setzt_, wird sie _manifestirte_ oder _gesetzte Identität_, und damit die _Freiheit_, welche die Identität des Begriffs ist. Dieser, die aus der Wechselwirkung resultirende Totalität, ist die Einheit der _beiden Substanzen_ der Wechselwirkung, so daß sie aber nunmehr der Freiheit angehören, indem sie nicht mehr ihre Identität als ein Blindes, das heißt _Innerliches_, sondern daß sie wesentlich die Bestimmung haben, als _Schein_ oder Reflexions-Momente zu seyn, wodurch jede mit ihrem Andern oder ihrem Gesetztseyn ebenso unmittelbar zusammengegangen und jede ihr Gesetztseyn _in sich_ selbst enthält, somit in ihrem Andern schlechthin nur als identisch mit sich gesetzt ist. Im _Begriffe_ hat sich daher das Reich der _Freiheit_ eröffnet. Er ist das freie, weil die _an und für sich seyende Identität_, welche die Nothwendigkeit der Substanz ausmacht, zugleich als aufgehoben, oder als _Gesetztseyn_ ist, und dieß Gesetztseyn, als sich auf sich selbst beziehend, eben jene Identiät ist. Die Dunkelheit der im Kausal-Verhältnisse stehenden Substanzen für einander ist verschwunden, denn die Ursprünglichkeit ihres Selbstbestehens ist in Gesetztseyn übergegangen, und dadurch zur sich selbst durchsichtigen _Klarheit_ geworden; die _ursprüngliche_ Sache ist dieß indem sie nur die _Ursache ihrer selbst_ ist, und dieß ist die _zum Begriffe befreite Substanz_. Es ergiebt sich hieraus für den Begriff sogleich folgende nähere Bestimmung. Weil das An- und Fürsichseyn unmittelbar als _Gesetztseyn_ ist, ist der Begriff in seiner einfachen Beziehung auf sich selbst absolute _Bestimmtheit_; aber welche ebenso als sich nur auf sich beziehend unmittelbar einfache Identität ist. Aber diese _Beziehung_ der Bestimmtheit _auf sich selbst_, als das _Zusammengehen_ derselben mit sich, ist ebenso sehr die _Negation_ der _Bestimmtheit_, und der Begriff ist als diese Gleichheit mit sich selbst das _Allgemeine_. Aber diese Identität hat so sehr die Bestimmung der Negativität; sie ist die Negation oder Bestimmtheit, welche sich auf sich bezieht, so ist der Begriff _Einzelnes_. Jedes von ihnen ist die Totalität, jedes enthält die Bestimmung des Andern in sich, und darum sind diese Totalitäten ebenso schlechthin nur _Eine_, als diese Einheit die Diremition ihre selbst in den freien Schein dieser Zweiheit ist;--einer Zweiheit, welche in dem Unterschied des _Einzelnen_ und _Allgemeinen_ als vollkommener Gegensatz erscheint, der aber so sehr _Schein_ ist, daß, indem das eine begriffen und ausgesprochen wird, darin das Andere unmittelbar begriffen und ausgesprochen ist. Das so eben Vorgetragene ist als der _Begriff des Begriffes_ zu betrachten. Wenn derselbe von demjenigen abzuweichen scheinen kann, was man sonst unter Begriff verstehe, so könnte verlangt werden, daß aufgezeigt würde, wie dasselbe, was hier als der Begriff sich ergeben hat, in anderen Vorstellungen oder Erklärungen enthalten sey. Einer Seits kann es jedoch nicht um eine durch die _Autorität_ des gewöhnlichen Verstehens begründete Bestätigung zu thun seyn; in der Wissenschaft des Begriffes kann dessen Inhalt und Bestimmung allein durch die _immanenten Deduktion_ bewährt werden, welche seine Genesis enthält, und welche bereits hinter uns liegt. Auf der andern Seite muß wohl an sich in demjenigen, was sonst als der Begriff des Begriffs vorgelegt wird, der hier deducirte zu erkennen seyn. Aber es ist nicht so leicht, das aufzufinden, was andere von der Natur des Begriffes gesagt haben. Denn meistens befassen sie sich mit dieser Aufsuchung gar nicht, und setzen voraus, daß jeder es schon von selbst verstehe, wenn man von dem Begriffe spreche. Neuerlich konnte man sich der Bemühung mit dem Begriffe um so mehr überhoben glauben, da, wie es eine Zeit lang Ton war, der Einbildungskraft, dann dem Gedächtnisse alles mögliche Schlimme nachzusagen, es in der Philosophie seit geraumer Zeit zur Gewohnheit geworden, und zum Theil noch gegenwärtig ist, auf den _Begriff_ alle üble Nachrede zu häufen, ihn, der das Höchste des Denkens ist, verächtlich zu machen und dagegen für den höchsten, sowohl scientifischen als moralischen, Gipfel das _Unbegreifliche_ und das _Nichtbegreifen_ anzusehen. Ich beschränke mich hier auf eine Bemerkung, die für das Auffassen der hier entwickelten Begriffe dienen kann, und es erleichtern mag, sich darein zu finden. Der Begriff, insofern er zu einer solchen _Existenz_ gediehen ist, welche selbst frei ist, ist nichts Anderes als _Ich_ oder das reine Selbstbewußtseyn. Ich _habe_ wohl Begriffe, das heißt, bestimmt Begriffe; aber _Ich_ ist der reine Begriff selbst, der als Begriff zum _Daseyn_ gekommen ist. Wenn man daher an die Grundbestimmungen, welche die Natur des Ich ausmachen, erinnert, so darf man voraussetzen, daß an etwas Bekanntes, d. i. der Vorstellung Geläufiges, erinnert wird. _Ich_ aber ist diese _erstlich_ reine sich auf sich beziehende Einheit, und dieß nicht unmittelbar, sondern indem es von aller Bestimmtheit und Inhalt abstrahirt, und in die Freiheit der schrankenlosen Gleichheit mit sich selbst zurückgeht. So ist es _Allgemeinheit_; Einheit, welche nur durch jenes _negative_ Verhalten, welches als das Abstrahiren erscheint, Einheit mit sich ist, und dadurch alles Bestimmtseyn in sich aufgelöst enthält. _Zweitens_ ist Ich ebenso unmittelbar als die sich auf sich selbst beziehende Negativität, _Einzelnheit absolutes Bestimmtseyn_, welches sich Anderem gegenüberstellt, und es ausschließt; _individuelle Persönlichkeit_. Jene absolute _Allgemeinheit_, die ebenso unmittelbar absolute _Vereinzelung_ ist, und ein An- und Fürsichseyn, welches schlechthin Gesetztseyn und nur dieß _An- und Fürsichseyn_ durch die Einheit mit dem _Gesetztseyn_ ist, macht ebenso die Natur des _Ich_, als des _Begriffes_ aus; von dem einen und dem Andern ist nichts zu begreifen, wenn nicht die angegebenen beiden Momente zugleich in ihrer Abstraktion und zugleich in ihrer vollkommenen Einheit aufgefaßt werden. Wenn nach der gewöhnlichen Weise von dem _Verstande_, den _Ich habe_, gesprochen wird, so versteht man darunter ein _Vermögen_ oder _Eigenschaft_, die in dem Verhältnisse zu Ich stehe, wie die Eigenschaft des Dings zum _Dinge_ selbst, --einem unbestimmten Substrate, welches nicht der wahrhafte Grund und das Bestimmende seiner Eigenschaft sey. Nach dieser Vorstellung _habe_ Ich Begriffe und den Begriff, wie ich auch einen Rock, Farbe und andere äußerliche Eigenschaften habe. --_Kant_ ist über diese äußerliche Verhältniß des Verstandes als des Vermögens der Begriffe, und der Begriffe selbst, zum Ich, hinausgegangen. Es gehört zu den tiefsten und richtigsten Einsichten, die sich in der Kritik der Vernunft finden, daß die _Einheit_, die das _Wesen des Begriffs_ ausmacht, als die _ursprünglich-synthetische_ Einheit _der Apperception_, als Einheit des: _Ich denke_, oder des Selbstbewußtseyns erkannt wird.--Dieser Satz macht die sogenannte _transcendentale_ Deduktion der Kategorie aus; sie hat aber von jeher für eines der schwersten Stücke der kantischen Philosophie gegolten,--wohl aus keinem andern Grunde, als weil sie fordert, daß über die bloße _Vorstellung_ des Verhältnisses, in welchem _Ich und der Verstand_ oder der die _Begriffe_ zu einem Ding und seinen Eigenschaften oder Accidenzen stehen, zum _Gedanken_ hinausgegangen werden soll.--_Objekt_, sagt Kant, Kritik der r. V. S. 137, 2. Ausg., ist das, in dessen _Begriff_ das _Mannigfaltige_ einer gegebenen Anschauung _vereinigt_ ist. Alle Vereinigung der Vorstellungen erfordert aber _Einheit des Bewußtseyns_ in der _Synthesis_ derselben. Folglich ist diese _Einheit des Bewußtseyns_ dasjenige, was allein die Beziehung der Vorstellungen auf einen Gegenstand, mithin ihre _objektive Gültigkeit_, ausmacht, und worauf selbst _die Möglichkeit des Verstandes_ beruht. Kant unterscheidet die _subjektive Einheit_ des Bewußtseyns hiervon, die Einheit der Vorstellung, ob ich mir eines Mannigfaltigen als _zugleich_ oder nach einander bewußt bin, was von empirischen Bedingungen abhänge. Die Principien dagegen der _objektiven_ Bestimmung der Vorstellungen seyen allein aus dem Grundsatze der _transcendentalen Einheit der Apperception_ abzuleiten. Durch die Kategorien, welche diese objektiven Bestimmungen sind, werde das Mannigfaltige gegebener Vorstellungen so bestimmt, daß es zur _Einheit des Bewußtseyns_ gebracht werde.--Nach dieser Darstellung ist die Einheit des Begriffs dasjenige, wodurch etwas nicht bloße _Gefühlsbestimmung, Anschauung_ oder auch bloße _Vorstellung_, sondern _Objekt_ ist, welche objektive Einheit, die Einheit des Ich mit sich selbst ist.--_Das Begreifen_ eines Gegenstandes besteht in der That in nichts Anderem, als daß Ich denselben sich zu _eigen_ macht, ihn durchdringt, und ihn in _seine eigene Form,_ d. i. in die _Allgemeinheit_, welche unmittelbar _Bestimmtheit_, oder Bestimmtheit, welche unmittelbar Allgemeinheit ist, bringt. Der Gegenstand in der Anschauung oder auch in der Vorstellung ist noch ein _Äußerliches, Fremdes_. Durch das Begreifen wird das _An- und Fürsichseyn_, das er im Anschauen und Vorstellen hat, in ein _Gesetztseyn_ verwandelt; Ich durchdringt ihn _denkend_. Wie er aber im Denken ist, so ist er erst _an und für sich_; wie er in der Anschauung oder Vorstellung ist, ist er _Erscheinung_; das Denken hebt seine _Unmittelbarkeit_, mit der er zunächst vor uns kommt, auf, und macht so ein _Gesetztseyn_ aus ihm; dieß sein _Gesetztseyn_ aber ist _sein An- und Fürsichseyn_, oder seine _Objektivität_. Diese Objektivität hat der Gegenstand somit im _Begriffe_, und dieser ist die _Einheit des Selbstbewußtseyns_, in die er aufgenommen worden; seine Objektivität oder der Begriff ist daher selbst nichts Anderes, als die Natur des Selbstbewußtseyns; hat keine andere Momente oder Bestimmungen, als das Ich selbst. Hiernach rechtfertigt es sich durch einen Hauptsatz der kantischen Philosophie, daß, um das zu erkennen, was der _Begriff_ sey, an die Natur des Ich erinnert wird. Umgekehrt aber ist hierzu nothwendig, den _Begriff_ des Ich aufgefaßt zu haben, wie er vorhin angeführt worden. Wenn bei der bloßen _Vorstellung_ des Ich stehen geblieben wird, wie sie unserem gewöhnlichen Bewußtseyn vorgeschwebt, so ist Ich nur das einfache _Ding_, welches auch _Seele_ genannt wird, dem der Begriff als ein Besitz oder Eigenschaft _inhärirt_. Diese Vorstellung, welche sich nicht damit einläßt, weder Ich noch den Begriff zu begreifen, kann nicht dazu dienen, das Begreifen des Begriffs zu erleichtern oder näher zu bringen. Die angeführte kantische Darstellung enthält noch zwei Seiten, die den Begriff betreffen, und einige weitere Bemerkungen nothwendig machen. Vor's Erste sind der _Stufe_ des _Verstandes_ die _Stufen des Gefühls und der Anschauung_ vorausgeschickt; und es ist ein wesentlicher Satz der kantischen Transcendentalphilosophie, daß die _Begriffe ohne Anschauung leer_ sind, und allein als _Beziehung_ des durch die Anschauung gegebenen _Mannigfaltigen_ Gültigkeit haben. Zweitens ist der Begriff als das _Objektive_ der Erkenntniß angegeben worden, somit als die _Wahrheit_. Aber auf der andern Seite wird derselbe als etwas _bloß Subjektives_ genommen, aus dem sich die _Realität_, unter welcher, da sie der Subjektivität gegenübergestellt wird, die Objektivität zu verstehen ist, nicht _herausklauben_ lasse; und überhaupt wird der Begriff und das Logische für etwas nur _Formelles_ erklärt, das, weil es von dem Inhalt abstrahire, die Wahrheit nicht enthalte. Was nun erstens _jenes Verhältniß des Verstandes oder Begriffs zu den ihm vorausgesetzten Stufen_ betrifft, so kommt es darauf an, welches die Wissenschaft ist, die abgehandelt wird, um die Form jener Stufen zu bestimmen. In unserer Wissenschaft, als der reinen _Logik_, sind diese Stufen _Seyn_ und _Wesen_. In der _Psychologie_ sind es das _Gefühl_ und die _Anschauung_, und dann die _Vorstellung_ überhaupt, welche dem Verstande vorausgeschickt werden. In der _Phänomenologie_ des Geistes, als der Lehre vom Bewußtseyn, wurde durch die Stufen des _sinnlichen Bewußtseyns_ und dann des _Wahrnehmens_ zum Verstande aufgestiegen. Kant schickt ihm nur Gefühl und Anschauung voraus. Wie _unvollständig_ zunächst diese Stufenleiter ist, giebt er schon selbst dadurch zu erkennen, daß er als _Anhang_ zu der transcendentalen Logik oder Verstandeslehre noch eine _Abhandlung_ über die _Reflexions-Begriffe_ hinzufügt;--eine Sphäre, welche zwischen der _Anschauung_ und dem _Verstande_, oder dem _Seyn_ und _Begriffe_ liegt. Über die Sache selbst ist _vor's Erste_ zu bemerken, daß jene Gestalten von _Anschauung, Vorstellung_ und dergleichen dem _selbstbewußten Geiste_ angehören, der als solcher nicht in der logischen Wissenschaft betrachtet wird. Die reinen Bestimmungen von Seyn, Wesen und Begriff machen zwar auch die Grundlage und das innere einfache Gerüste der Formen des Geistes aus; der Geist als _anschauend_, ebenso als _sinnliches Bewußtseyn_, ist in der Bestimmtheit des unmittelbaren Seyns, so wie der Geist als _vorstellend_, wie auch als _wahrnehmendes_ Bewußtseyn sich vom Seyn auf die Stufe des Wesens oder der Reflexion erhoben hat. Allein diese konkreten Gestalten gehen die logische Wissenschaft so wenig an, als die konkreten Formen, welche die logischen Bestimmungen in der Natur annehmen, und welche _Raum und Zeit_, alsdann der sich erfüllende Raum und Zeit, als _unorganische Natur_, und die _organische Natur_ seyn würde. Ebenso ist hier auch der Begriff, nicht als Aktus des selbstbewußten Verstandes, nicht der _subjektive Verstand_ zu betrachten, sondern der Begriff an und für sich, welcher ebenso wohl eine _Stufe_ der _Natur_, als des _Geistes_ ausmacht. Das Leben oder die organische Natur ist diese Stufe der Natur, auf welcher der Begriff hervortritt; aber als blinder, sich selbst nicht fassender, d. h. nicht denkender Begriff; als solcher kommt er nur dem Geiste zu. Von jener ungeistigen aber sowohl, als von dieser geistigen Gestalt des Begriffes ist seine logische Form unabhängig, es ist hierüber schon in der _Einleitung_ die nöthige Vorerinnerung gemacht worden; es ist dieß eine Bedeutung, welche nicht erst innerhalb der _Logik_ zu rechtfertigen ist, sondern mit der man _vor_ derselben im Reinen seyn muß. Wie nun aber auch die Formen gestaltet seyn möchten, welche dem Begriffe vorangehen, so kommt es _zweitens_ auf das _Verhältniß_ an, in welchem der _Begriff_ zu _denselben gedacht_ wird. Dieß Verhältniß wird sowohl in der gewöhnlichen psychologischen Vorstellung, als auch in der kantischen Transcendentalphilosophie so angenommen, daß der empirische _Stoff_, das Mannigfaltige der Anschauung und Vorstellung zuerst _für sich da_ ist, und daß dann der Verstand dazu _hintrete, Einheit_ in denselben bringe, und ihn durch _Abstraktion_ in die Form der _Allgemeinheit_ erhebe. Der Verstand ist auf diese Weise eine für sich leere _Form_, welche Theils nur durch jenen _gegebenen_ Inhalt Realität erhält, Theils von ihm _abstrahirt_, nämlich ihn als etwas, aber nur für den Begriff Unbrauchbares _wegläßt_. Der Begriff ist in dem einen und dem andern Thun nicht das Unabhängige, nicht das Wesentliche und Wahre jenes vorausgehenden Stoffes, welches vielmehr die Realität an und für sich ist, die sich aus dem Begriffe nicht herausklauben läßt. Es muß nun allerdings zugegeben werden, daß der _Begriff als solcher_ noch nicht vollständig ist, sondern in die _Idee_ sich erheben muß, welche erst die Einheit des Begriffs und der Realität ist; wie _sich_ in dem Verfolge durch die Natur des Begriffes _selbst ergeben_ muß. Denn die Realität, die er sich giebt, darf nicht als ein Äußerliches aufgenommen, sondern muß nach wissenschaftlicher Forderung aus ihm selbst abgeleitet werden. Aber es ist wahrhaftig nicht jener durch die Anschauung und die Vorstellung gegebene Stoff, welcher gegen den Begriff als das _Reale_ geltend gemacht werden darf. _"Es ist nur ein Begriff"_, pflegt man zu sagen, indem man nicht nur die Idee, sondern das sinnliche, räumliche und zeitliche handgreifliche Daseyn als etwas gegenüberstellt, das vortrefflicher sey, als der Begriff. Das _Abstrakte_ hält man dann darum für geringer, als das Konkrete, weil aus jenem so viel dergleichen Stoff weggelassen worden sey. Das Abstrahiren hat in dieser Meinung die Bedeutung, daß aus dem Konkreten nur zu _unserem subjektiven Behuf ein_ oder _das andere Merkmal_ so herausgenommen werden, daß mit dem Weglassen so vieler anderer _Eigenschaften_ und _Beschaffenheiten_ des Gegenstandes denselben an ihrem _Werthe_ und ihrer _Würde_ nichts benommen seyn solle; sondern sie als das _Reelle_, nur auf der andern Seite drüben, noch immer als völlig Geltendes gelassen werden; so daß es nur das _Unvermögen_ des Verstandes sey, solchen Reichthum nicht aufzunehmen, und sich mit der dürftigen Abstraktion begnügen zu müssen. Wenn nun der gegebene Stoff der Anschauung und das Mannigfaltige der Vorstellung als das Reelle gegen das Gedachte und den Begriff genommen wird, so ist dieß eine Ansicht, welche abgelegt zu haben nicht nur Bedingung des Philosophirens ist, sondern schon von der Religion vorausgesetzt wird; wie ist ein Bedürfniß und der Sinn derselben möglich, wenn die flüchtige und oberflächliche Erscheinung des Sinnlichen und Einzelnen noch für das Wahre gehalten wird? Die Philosophie aber giebt die _begriffene_ Einsicht, was es mit der Realität des sinnlichen Seyns für eine Bewandniß habe, und schickt jene Stufen des Gefühls und der Anschauung, des sinnlichen Bewußtseyns u. s. f. insofern dem Verstande voraus, als sie in dessen Werden seine Bedingungen, aber nur so sind, daß der Begriff _aus ihrer Dialektik_ und _Richtigkeit_ als ihr _Grund_ hervorgeht, nicht aber, daß er durch ihre _Realität_ bedingt wäre. Das abstrahirende Denken ist daher nicht als bloßes Auf-die-Seite-stellen des sinnlichen Stoffes zu betrachten, welcher dadurch in seiner Realität keinen Eintrag leide, sondern es ist vielmehr das Aufheben und die Reduktion desselben als bloßer _Erscheinung_ auf das _Wesentliche_, welches nur im _Begriff_ sich manifestirt. Wenn das freilich nur als ein _Merkmal_ oder _Zeichen_ dienen soll, was von der konkreten Erscheinung in den Begriff aufzunehmen sey, so darf es allerdings auch irgend eine nur sinnliche einzelne Bestimmung des Gegenstandes seyn, die wegen irgend eines äußerlichen Interesses aus den anderen herausgewählt wird, und von gleicher Art und Natur, wie die übrigen, ist. Ein hauptsächlicher Mißverstand, welcher hierbei obwaltet, ist, als ob das _natürliche_ Princip, oder der _Anfang_, von dem in der _natürlichen_ Entwickelung oder in der _Geschichte_ des sich bildenden Individuums ausgegangen wird, das _Wahre_ und im _Begriffe Erste_ sey. Anschauung oder Seyn sind wohl der Natur nach das Erste oder die Bedingung für den Begriff, aber sie sind darum nicht das an und für sich Unbedingte, im Begriffe hebt sich vielmehr ihre Realität und damit zugleich der Schein auf, den sie als das bedingende Reelle hatten. Wenn es nicht um die _Wahrheit_, sondern nur um die _Historie_ zu thun ist, wie es im Vorstellen und dem erscheinenden Denken zugehe, so kann man allerdings bei der Erzählung stehen bleiben, daß wir mit Gefühlen und Anschauungen anfangen, und der Verstand aus dem Mannigfaltigen derselben eine Allgemeinheit oder ein Abstraktes herausziehe, und begreiflich jene Grundlage dazu nöthig habe, welche bei diesem Abstrahiren noch in der ganzen Realität, mit welcher sie sich zuerst zeigte, dem Vorstellen stehen bleibe. Aber die Philosophie soll keine Erzählung dessen seyn, was geschieht, sondern eine Erkenntniß dessen, was _wahr_ darin ist, und aus dem Wahren soll sie ferner das begreifen, was in der Erzählung als ein bloßes Geschehen erscheint. Wenn in der oberflächlichen Vorstellung von dem, was der Begriff ist, alle Mannigfaltigkeit _außer dem Begriffe_ steht, und diesem nur die Form der abstrakten Allgemeinheit oder der leeren Reflexionsidentität zukommt, so kann schon zunächst daran erinnert werden, daß auch sonst für die Angaben eines Begriffs oder die Definition, zu der Gattung, welche selbst schon eigentlich nicht rein abstrakte Allgemeinheit ist, ausdrücklich auch die _specifische Bestimmtheit_ gefordert wird. Wenn nur mit etwas denkender Betrachtung darauf reflektirt würde, was dieß sagen will, so würde sich ergeben, daß damit das _Unterscheiden_ als ein ebenso wesentliches Moment des Begriffes angesehen wird. _Kant_ hat diese Betrachtung durch den höchst wichtigen Gedanken eingeleitet, daß es _synthetische Urtheile_ a priori gebe. Diese ursprüngliche Synthesis der Apperception ist eines der tiefsten Principien für die spekulative Entwickelung; sie enthält den Anfang zum wahrhaften Auffassen der Natur des Begriffs, und ist jener leeren Identität oder abstrakten Allgemeinheit, welche keine Synthesis in sich ist, vollkommen entgegengesetzt.--Diesem Anfange entspricht jedoch die weitere Ausführung wenig. Schon der Ausdruck: _Synthesis_ leitet leicht wieder zur Vorstellung einer _äußerlichen_ Einheit, und _bloßen Verbindung_ von solchen, die _an und für sich getrennt_ sind. Alsdann ist die kantische Philosophie nur bei dem psychologischen Reflexe des Begriffs stehen geblieben, und ist wieder zur Behauptung der bleibenden Bedingtheit des Begriffs durch ein Mannigfaltiges der Anschauung zurück gegangen. Sie hat die Verstandeserkenntnisse und die Erfahrung nicht darum als einen _erscheinenden_ Inhalt ausgesprochen, weil die Kategorien selbst nur endliche sind, sondern aus dem Grunde eines psychologischen Idealismus, weil sie _nur_ Bestimmungen seyen, die vom Selbstbewußtseyn herkommen. Auch gehört hierher, daß der Begriff wieder ohne das Mannigfaltige der Anschauung _inhaltslos_ und _leer_ seyn soll, ungeachtet er a priori eine _Synthesis_ sey; indem er dieß ist, hat er ja die Bestimmtheit und den Unterschied in sich selbst, Indem sie die Bestimmtheit des Begriffs, damit die _absolute Bestimmtheit_, die _Einzelnheit_, ist, ist der Begriff Grund und Quelle aller endlichen Bestimmtheit und Mannigfaltigkeit. Die formelle Stellung, welche er als Verstand behält, wird in der kantischen Darstellung dessen, was _Vernunft_ sey, vollendet. In der Vernunft, der höchsten Stufe des Denkens, sollte man erwarten, der Begriff werde die Bedingtheit, in welcher er auf der Stufe des Verstandes noch erscheint, verlieren, und zur vollendeten Wahrheit kommen. Diese Erwartung wird aber getäuscht. Dadurch, daß Kant das Verhalten der Vernunft zu den Kategorien als nur _dialektisch_ bestimmt, und zwar das Resultat dieser Dialektik schlechthin nur als das _unendliche Nichts_ auffaßt, so verliert die unendliche Einheit der Vernunft auch noch die Synthesis und damit jenen Anfang eines spekulativen, wahrhaft unendlichen Begriffs, sie wird zu der bekannten ganz formellen, _bloß regulativen Einheit_ des _systematischen Verstandesgebrauchs_. Es wird für einen Mißbrauch erklärt, daß die Logik, die bloß _ein Kanon der Beurtheilung_ seyn solle, als ein _Organon_ zur Hervorbringung _objektiver_ Einsichten angesehen werde. Die Vernunftbegriffe, in denen man eine höhere Kraft und tiefern Inhalt ahnen mußte, haben nichts _Konstitutives_ mehr, wie noch die Kategorien; sie sind _bloße_ Ideen; es soll _ganz wohl erlaubt_ seyn, sie zu gebrauchen, aber mit diesen intelligibeln Wesen, in denen sich alle _Wahrheit_ ganz aufschließen sollte, soll weiter nichts gemeint seyn, als _Hypothesen_, denen eine Wahrheit an und für sich zuzuschreiben, eine völlige Willkür und Tollkühnheit seyn würde, da sie--_in keiner Erfahrung vorkommen können._--Hätte man es je denken sollen, daß die Philosophie den intelligibeln Wesen darum die Wahrheit absprechen würde, weil sie des räumlichen und zeitlichen Stoffes der Sinnlichkeit entbehren? Es hängt hiermit unmittelbar der Gesichtspunkt zusammen, in Rücksicht auf welchen der Begriff und die Bestimmung der Logik überhaupt zu betrachten ist, und der in der kantischen Philosophie auf die gleiche Weise, wie insgemein genommen wird; das _Verhältniß_ nämlich des _Begriffs_ und _seiner Wissenschaft_ zur _Wahrheit_ selbst. Es ist vorhin aus der kantischen Deduktion der Kategorien angeführt worden, daß nach derselben das _Objekt_, als in welchem das Mannigfaltige der Anschauung _vereinigt_ ist, nur diese Einheit ist _durch die Einheit des Selbstbewußtseyns_. Die _Objektivität des Denkens_ ist also hier bestimmt ausgesprochen, eine Identität des Begriffs und des Dinges, welche _die Wahrheit_ ist. Auf gleiche Weise wird auch insgemein zugegeben, daß, indem das Denken einen gegebenen Gegenstand sich aneignet, dieser dadurch eine Veränderung erleidet, und aus einem sinnlichen zu einem gedachten gemacht werde; daß aber diese Veränderung nicht nur nichts an seiner Wesentlichkeit ändere, sondern daß er vielmehr erst in seinem Begriffe in seiner _Wahrheit_; in der Unmittelbarkeit, in welcher er gegeben ist, aber nur _Erscheinung_ und _Zufälligkeit_, daß die Erkenntniß des Gegenstandes, welche ihn begreift, die Erkenntniß desselben, wie er _an und für sich_ ist, und der Begriff seine Objektivität selbst sey. Auf der andern Seite wird aber ebenso wieder behauptet, _wir können die Dinge doch nicht erkennen_, _wie sie an und für sich seyen_, und die _Wahrheit_ sey für _die erkennende Vernunft unzugänglich_; jene Wahrheit, welche in der Einheit des Objekts und des Begriffs besteht, sey doch nur Erscheinung; und zwar nun wieder aus dem Grunde, weil der Inhalt nur das Mannigfaltige der Anschauung sey. Es ist hierüber schon daran erinnert worden, daß eben im Begriffe vielmehr diese Mannigfaltigkeit, insofern sie der Anschauung im Gegensatze gegen den Begriff angehört, aufgehoben werde, und der Gegenstand durch den Begriff in seine nicht zufällig Wesenheit zurückgeführt sey; diese tritt in die Erscheinung, darum eben ist die Erscheinung nicht bloß ein Wesenloses, sondern Manifestation des Wesens. Die aber ganz frei gewordene Manifestation desselben ist der Begriff.--Diese Sätze, an welche hier erinnert wird, sind darum keine dogmatische Assertionen, weil sich aus der ganzen Entwickelung des _Wesens_ durch sich selbst hervorgegangene Resultate sind. Der jetzige Standpunkt, auf welchen diese Entwickelung geführt hat, ist, daß die Form des _Absoluten_, welche höher als Seyn und Wesen der _Begriff_ ist. Indem er nach dieser Seite, Seyn und Wesen, wozu auch bei anderen Ausgangspunkten Gefühl und Anschauung und Vorstellung gehören, und welche als seine vorangehenden Bedingungen erschienen, _sich unterworfen_ und sich _als ihren unbedingten Grund_ erwiesen hat, so ist nun noch die _zweite Seite_ übrig, deren Abhandlung dieses dritte Buch der Logik gewidmet ist, die Darstellung nämlich, wie er die Realität, welche in ihm verschwunden, in und aus sich bildet. Es ist daher allerdings zugegeben worden, daß die Erkenntniß, welche nur bei dem Begriff rein als solchem steht, noch unvollständig ist und nur erst zur _abstrakten Wahrheit_ gekommen ist. Aber ihre Unvollständigkeit liegt nicht darin, daß sie jener vermeintlichen Realität, die im Gefühl und Anschauung gegeben sey, entbehre; sondern daß der Begriff noch nicht seine _eigene_ aus ihm selbst erzeugte Realität sich gegeben hat. Darin besteht die gegen und an dem empirischen Stoff und genauer an seinen Kategorien und Reflexions-Bestimmungen erwiesene Absolutheit des Begriffes, daß derselbe nicht, wie er _außer_ und _vor_ dem Begriffe erscheint, _Wahrheit_ habe, sondern allein in seiner Idealität, oder Identität mit dem Begriffe. Die _Herleitung_ des Reellen aus ihm, wenn man es Herleitung nennen will, besteht zunächst wesentlich darin, daß der Begriff in seiner formellen Abstraktion sich als unvollendet zeigt, und durch die in ihm selbst gegründete Dialektik zur Realität so übergeht, daß er sie aus sich erzeugt, aber nicht, daß er zu einer fertigen, ihm gegenüber gefundenen Realität wieder zurückfällt, und zu etwas, das sich als das Unwesentliche der Erscheinung kund gethan, seine Zuflucht nimmt, weil er, nachdem er sich um ein Besseres umgesehen, doch dergleichen nicht gefunden habe.--Es wird immer als etwas Verwundernswürdiges ausgezeichnet werden, wie die kantische Philosophie dasjenige Verhältniß des Denkens zum sinnlichen Daseyn, bei dem sie stehen blieb, für ein nur relatives Verhältniß der bloßen Erscheinung erkannte, und eine höhere Einheit beider in der _Idee_ überhaupt, und z.B. in der Idee eines anschauenden Verstandes sehr wohl anerkannte und aussprach, doch bei jenem relativen Verhältnisse und bei der Behauptung stehen geblieben ist, daß der Begriff schlechthin von der Realität getrennt sey und bleibe,--somit als die _Wahrheit_ dasjenige behauptete, was sie als endliche Erkenntniß aussprach, und das für überschwenglich, unerlaubt und für Gedankendinge erklärte, was sie als _Wahrheit_ erkannte, und wovon sie den bestimmten Begriff aufstellte. Indem es zunächst hier die _Logik_, die Wissenschaft überhaupt ist, von derem Verhältnisse zur Wahrheit die Rede ist, so muß ferner noch zugegeben werden, daß jene als die _formelle Wissenschaft_ nicht auch diejenige Realität enthalten können und solle, welche der Inhalt weiterer Theile der Philosophie, der _Wissenschaften der Natur und des Geistes_, ist. Diese konkreten Wissenschaften treten allerdings zu einer reellern Form der Idee heraus als die Logik, aber zugleich nicht so, daß sie zu jener Realität sich wieder umwendeten, welche das über seine Erscheinung zu Wissenschaft erhobene Bewußtseyn aufgegeben, oder auch zum Gebrauch von Formen, wie die Kategorien und Reflexions-Bestimmungen sind, deren Endlichkeit und Unwahrheit sich in der Logik dargestellt hat, wieder zurückkehrten. Vielmehr zeigt die Logik die Erhebung der _Idee_ zu der Stufe, von daraus sie die Schöpferin der Natur wird und zur Form einer _konkreten Unmittelbarkeit_ überschreitet, deren Begriff aber auch diese Gestalt wieder zerbricht, um zu sich selbst, als _konkreter Geist_, zu werden. Gegen diese konkreten Wissenschaften, welche aber das Logische oder den Begriff zum innern Bildner haben und behalten, wie sie es zum Vorbildner hatten, ist die Logik selbst allerdings die _formelle_ Wissenschaft, aber die Wissenschaft der _absoluten Form_, welche in sich Totalität ist, und die _reine Idee der Wahrheit selbst_ enthält. Diese absolute Form hat an ihr selbst ihren Inhalt oder Realität; der Begriff, indem er nicht die triviale, leere Identität ist, hat in dem Momente seiner Negativität oder des absoluten Bestimmens die unterschiedenen Bestimmungen; der Inhalt ist überhaupt nichts Anderes als solche Bestimmungen der absoluten Form; der durch sie selbst gesetzte, und daher auch ihr angemessene Inhalt.--Diese Form ist darum auch von ganz anderer Natur, als gewöhnlich die logische Form genommen wird. Sie ist schon _für sich selbst die Wahrheit_, indem dieser Inhalt seiner Form, oder diese Realität ihrem Begriffe angemessen ist, und die _reine Wahrheit_, weil dessen Bestimmungen noch nicht die Form eines absoluten Andersseyns oder der absoluten Unmittelbarkeit haben.--Kant, indem er Kr. der r. Vern. S. 83 in Beziehung auf die Logik, auf die alte und berühmte Frage: _Was die Wahrheit sey?_ zu reden kommt, _schenkt_ vor's Erste als etwas Triviales die Namenerklärung, daß sie die Übereinstimmung der Erkenntniß mit ihrem Gegenstande sey;--eine Definition, die von großem, ja von dem höchsten Werthe ist. Wenn man sich derselben bei der Grundbehauptung des transcendentalen Idealismus erinnert, daß die _Vernunfterkenntniß_ die _Dinge an sich zu_ erfassen nicht vermögend sey, daß die _Realität schlechthin_ außer _dem Begriffe_ liege, so zeigt sich sogleich, daß eine solche _Vernunft_, die sich mit ihrem Gegenstande, den Dingen an sich, _nicht in Übereinstimmung zu stezen_ vermag, und die _Dinge an sich_, die nicht mit dem Vernunftbegriffe, der Begriff, der nicht mit der Realität, eine Realität, die nicht mit dem Begriffe in Übereinstimmung ist, _unwahre Vorstellungen_ sind. Wenn Kant die Idee eines _anschauenden Verstandes_ an jene Definition der Wahrheit gehalten hätte, so würde er diese Idee, welche die geforderte Übereinstimmung ausdrückt, nicht als ein Gedankending, sondern vielmehr als Wahrheit behandelt haben. "Das, was man zu wissen verlange, giebt Kant ferner an, sey ein _allgemeines_ und _sicheres Kriterium der Wahrheit einer jeden Erkenntniß_; es würde ein solches seyn, welches von allen Erkenntnissen, _ohne Unterschied ihrer Gegenstände_, gültig wäre; da man aber bei demselben _von allem Inhalt_ der Erkenntniß (_Beziehung auf ihr Objekt) abstrahiert_, und _Wahrheit gerade diesen Inhalt_ angeht, so würde es ganz _unmöglich_ und _ungereimt_ seyn, nach einem Merkmal der _Wahrheit dieses Inhaltes_ der Erkenntnisse zu fragen. "--Es ist hier die gewöhnliche Vorstellung von der formellen Funktion der Logik sehr bestimmt ausgedrückt, und das angeführte Raisonnement scheint sehr einleuchtend zu seyn. Vor's Erste aber ist zu bemerken, daß es solchem formellen Raisonnement gewöhnlich so geht, in seinem Reden die Sache zu vergessen, die es zur Grundlage gemacht und von der es spricht. Es würde ungereimt seyn, heißt es, nach einem Kriterium der _Wahrheit des Inhalts_ der Erkenntniß zu fragen; --aber nach der Definition macht nicht der _Inhalt_ die Wahrheit aus, sondern die _Übereinstimmung_ desselben mit dem Begriffe. Ein Inhalt, wie von ihm hier gesprochen wird, _ohne den Begriff_, ist ein Begriffloses, somit Wesenloses; nach dem Kriterium der Wahrheit eines solchen kann freilich nicht gefragt werden, aber aus dem entgegengesetzten Grunde; darum nämlich nicht, weil er um seiner Begrifflosigkeit willen nicht die _geforderte Übereinstimmung_ ist, sondern weiter nichts als ein der wahrheitslosen Meinung Angehöriges seyn kann.--Lassen wir die Erwähnung des Inhalts bei Seite, der hier die Verwirrung verursacht, in welche aber der Formalismus jedesmal verfällt, und die ihn das Gegentheil dessen sagen läßt, was er vorbringen will, so oft er sich auf Erläuterung einläßt, und bleiben bei der abstrakten Ansicht stehen, daß das Logische nur formell sey, und von allem Inhalt vielmehr abstrahire;--so haben wir eine einseitige Erkenntniß, welche keinen Gegenstand enthalten soll, eine leere, bestimmungslose Form, die also ebenso wenig eine _Übereinstimmung_, da zur Übereinstimmung wesentlich _Zwei_ gehören, --ebenso wenig Wahrheit ist.--An der a priorischen _Synthesis_ des Begriffs hatte Kant ein höheres Princip, worin die Zweiheit in der Einheit, somit dasjenige erkannt werden konnte, was zur Wahrheit gefordert wird; aber der sinnliche Stoff, das Mannigfaltige der Anschauung war ihm zu mächtig, um davon weg zur Betrachtung des Begriffs und der Kategorien _an und für sich_, und zu einem spekulativen Philosophiren kommen zu können. Indem die Logik Wissenschaft der absoluten Form ist, so muß dieß Formelle, _damit es ein Wahres seye_, an ihm selbst einen _Inhalt_ haben, welcher seiner Form gemäß sey, und um so mehr, da das logische Formelle die reine Form, also das logische Wahre, die _reine Wahrheit_ selbst seyn muß. Dieses Formelle muß daher in sich viel reicher an Bestimmungen und Inhalt, so wie auch von unendlich größerer Wirksamkeit auf das Konkrete gedacht werden, als es gewöhnlich genommen wird. Die logischen Gesetze für sich (das ohnehin Heterogene, die angewandte Logik und übrige psychologische und anthropologische Material weggerechnet) werden gewöhnlich außer dem Satze des Widerspruchs auf einige dürftige Sätze, die Umkehrung der Urtheile, und die Formen der Schlüsse betreffend, beschränkt. Die selbst hierbei vorkommenden Formen, so wie weitere Bestimmungen derselben werden nur gleichsam historisch aufgenommen, nicht der Kritik, ob sie an und für sich ein Wahres sehen, unterworfen. So gilt z.B. die Form des positiven Urtheils für etwas an sich völlig Richtiges, wobei es ganz allein auf den Inhalt ankomme, ob ein solches Urtheil wahr sey. Ob diese Form _an und für sich_ eine Form der Wahrheit, ob der Satz, den sie ausspricht, _das Einzelne ist ein Allgemeines_, nicht in sich dialektisch sey, an diese Untersuchung wird nicht gedacht. Es wird geradezu dafür gehalten, daß dieß Urtheil für sich fähig, Wahrheit zu enthalten, und jener Satz, den jedes positive Urtheil ausspricht, ein wahrer sey; obschon unmittelbar erhellt, daß ihn dasjenige fehlt, was die Definition der Wahrheit fordert, nämlich die Übereinstimmung des Begriffs und seines Gegenstandes; das Prädikat, welches hier das Allgemeine ist, als den Begriff, das Subjekt, welches das Einzelne ist, als den Gegenstand genommen, so stimmt das eine mit dem andern nicht überein. Wenn aber das _abstrakte Allgemeine_, welches das Prädikat ist, noch nicht einen Begriff ausmacht, als zu welchem allerdings mehr gehört; --so wie auch solches Subjekt noch nicht viel weiter als ein grammatisches ist, wie sollte das Urtheil Wahrheit enthalten können, da sein Begriff und Gegenstand nicht übereinstimmen, oder ihm der Begriff, wohl auch der Gegenstand, gar fehlt?--Dieß ist daher vielmehr das _Unmögliche_ und _Ungereimte_, in dergleichen Formen, wie ein positives Urtheil und wie das Urtheil überhaupt ist, die Wahrheit fassen zu wollen. So wie die kantische Philosophie die Kategorien nicht an und für sich betrachtete, sondern sie nur aus dem schiefen Grunde, weil sie subjektive Formen des Selbstbewußtseyns seyen, für endliche Bestimmungen, die das Wahre zu enthalten unfähig seyen, erklärte, so hat sie noch weniger die Formen des Begriffs, welche der Inhalt der gewöhnlichen Logik sind, der Kritik unterworfen; sie hat vielmehr einen Theil derselben, nämlich die Funktionen der Urtheile für die Bestimmung der Kategorie aufgenommen, und sie als gültige Voraussetzungen gelten lassen. Soll in den logischen Formen auch weiter nichts gesehen werden, als formelle Funktionen des Denkens, so wären sie schon darum der Untersuchung, in wiefern sie für sich der _Wahrheit_ entsprechen, würdig. Eine Logik, welche dieß nicht leistet, kann höchstens auf den Werth einer naturhistorischen Beschreibung der Erscheinungen des Denkens, wie sie sich vorfinden, Anspruch machen. Es ist ein unendliches Verdienst des _Aristoteles_, welches uns mit der höchsten Bewunderung für die Stärke dieses Geistes erfüllen muß, diese Beschreibung zuerst unternommen zu haben. Aber es ist nöthig, daß weiter gegangen, und Theils der systematische Zusammenhang, Theils aber der Werth der Formen erkannt werde. Eintheilung. Der Begriff zeigt sich obenhin betrachtet als die Einheit des _Seyns_ und _Wesens_. Das Wesen ist die _erste Negation_ des Seyns, das dadurch zum _Schein_ geworden ist, der Begriff ist die _zweite_, oder die Negation dieser Negation; also das wiederhergestellte Seyn, aber als die unendliche Vermittlung und Negativität desselben in sich selbst.--_Seyn_ und _Wesen_ haben daher im Begriffe nicht mehr die Bestimmung, in welcher sie als _Seyn_ und _Wesen_ sind, noch sind sie nur in solcher Einheit, daß jedes in dem andern _scheine_. Der Begriff unterscheidet sich daher nicht in diese Bestimmungen. Er ist die Wahrheit des substantiellen Verhältnisses, in welchem Seyn und Wesen ihre erfüllte Selbstständigkeit und Bestimmung durch einander erreichen. Als die Wahrheit der Substantialität erwies sich die _substantielle Identität_, welche ebenso sehr und nur als das _Gesetztseyn_ ist. Das Gesetztseyn ist das _Daseyn_ und _Unterscheiden_; das An- und Fürsichseyn hat daher im Begriffe ein sich gemäßes und wahres Daseyn erreicht, denn jenes Gesetztseyn ist das An- und Fürsichseyn selbst. Dieß Gesetztseyn macht den Unterschied des Begriffes in ihm selbst aus, seine _Unterschiede_, weil sie unmittelbar das An- und Fürsichseyn ist, sind selbst _der ganze Begriff; in ihrer Bestimmtheit allgemeine, und identisch mit ihrer Negation_. Dieß ist nun der Begriff selbst des Begriffes. Aber es ist _nur erst_ sein Begriff;--oder er ist selbst auch _nur_ der Begriff. Weil er das An- und Fürsichseyn ist, insofern es Gesetztseyn ist, oder die absolute Substanz, insofern sie die _Nothwendigkeit_ unterschiedener Substanzen als _Identität_ offenbart, so muß diese Identität das, was sie ist, selbstsetzen. Die Momente der Bewegung des Substantialitäts-Verhältnisses, wodurch der Begriff _geworden_ ist, und die dadurch dargestellte Realität ist erst im Übergange zum Begriffe; sie ist noch nicht als _seine eigene_, aus ihm hervorgegangene Bestimmung; sie fiel in die Sphäre der Nothwendigkeit, die seinige kann nur seine _freie_ Bestimmung, ein Daseyn seyn, in welchem er als identisch mit sich dessen Momente Begriffe und durch ihn selbst _gesetzte_ sind. _Zuerst_ ist also der Begriff nur _an sich_ die Wahrheit; weil er _nur_ ein _Inneres_ ist, so ist er ebenso sehr _nur_ ein _Äußeres_. Er ist _zuerst_ überhaupt ein _Unmittelbares_, und in dieser Gestalt haben seine Momente die Form von _unmittelbaren, festen Bestimmungen_. Er erscheint als der _bestimmte Begriff_, als die Sphäre des bloßen _Verstandes_.--Weil diese Form der Unmittelbarkeit ein seiner Natur noch nicht angemessenes Daseyn ist, da er das sich nur auf sich selbst beziehende _Freie_ ist, so ist sie eine _äußerliche_ Form, in der der Begriff nicht als An- und Fürsichseyendes, sondern als _nur Gesetztes_ oder ein _Subjektives_ gelten kann.--Die Gestalt des _unmittelbaren_ Begriffes macht den Standpunkt aus, nach welchem der Begriff ein subjektives Denken, eine der _Sache_ äußerliche Reflexion ist. Diese Stufe macht daher die _Subjektivität_ oder den _formellen Begriff_ aus. Die Äußerlichkeit desselben erscheint in dem _festen Seyn_ seiner _Bestimmungen_, wodurch jede für sich als ein Isolirtes, Qualitatives auftritt, das nur in äußerer Beziehung auf sein Anderes ist. Die _Identität_ des Begriffes aber, die eben das _innere_ oder _subjektive_ Wesen derselben ist, setzt sie in dialektische Bewegung, durch welche sich ihre Vereinzelung und damit die Trennung des Begriffs von der Sache aufhebt und als ihre Wahrheit die _Totalität_ hervorgeht, welche _der objektive Begriff_ ist. _Zweitens_. Der Begriff in seiner _Objektivität_ ist die _an- und fürsichseyende Sache selbst_. Durch seine nothwendige Fortbestimmung macht der _formelle_ Begriff sich selbst zur Sache, und verliert dadurch das Verhältniß der Subjektivität der aus seiner _Innerlichkeit hervorgetretene_ und in das Daseyn übergangene _reale Begriff_.--In dieser Identität mit der Sache hat er somit _eigenes_ und _freies_ Daseyn. Aber er ist dieß noch eine _unmittelbare_, noch nicht _negative_ Freiheit. Eins mit der Sache ist er in sie _versenkt_; seine Unterschiede sind objektive Existenzen, in denen er selbst wieder das _Innere_ ist. Als die Seele des objektiven Daseyns muß er _sich_ die Form der _Subjektivität geben_, die er als _formeller_ Begriff _unmittelbar_ hatte; so tritt er _in der Form_ des Freien, die er in der Objektivität noch nicht hatte, ihr gegenüber, und macht darin die Identität mit ihr, die er _an und für sich als objektiver_ Begriff mit ihr hat, zu einer auch _gesetzten_. In dieser Vollendung, worin er in seiner Objektivität ebenso die Form der Freiheit hat, ist der _adäquate Begriff_ die _Idee_. Die _Vernunft_, welche die Sphäre der Idee ist, ist die sich selbst _enthüllte Wahrheit_, worin der Begriff die schlechthin ihm angemessene Realisation hat, und insofern frei ist, als er diese seine objektive Welt in seiner Subjektivität, und diese in jener erkennt. Erster Abschnitt. Die Subjektivität. Der Begriff ist zuerst der _formelle_, der Begriff im _Anfang_ oder der als _unmittelbarer_ ist.--In der unmittelbaren Einheit ist sein Unterschied oder Gesetztseyn _zuerst_ zunächst selbst einfach und nur _ein Schein_, so daß die Momente des Unterschiedes unmittelbar die Totalität des Begriffes sind, und nur der _Begriff als solcher_ sind. _Zweitens_ aber, weil er die absolute Negativität ist, so dirimirt er sich, und setzt sich als das _Negative_ oder als das _Andere_ seiner selbst; und zwar, weil er erst der _unmittelbare_ ist, hat dieß Setzen oder Unterscheiden die Bestimmung, daß die Momente _gleichgültig gegeneinander_ und jedes für sich wird; seine Einheit ist in dieser _Theilung_ nur noch äußere _Beziehung_. So als _Beziehung_ seiner als _selbstständig_ und _gleichgültig_ gesetzten Momente ist er das _Urtheil_. _Drittens_ das Urtheil enthält wohl die Einheit des in seine selbstständigen Momente verlorenen Begriffs, aber sie ist nicht _gesetzt_. Sie wird dieß durch die dialektische Bewegung des Urtheils, das hierdurch der _Schluß_ geworden ist, zum vollständig gesetzten Begriff; indem im Schluß ebenso wohl die Momente desselben als _selbstständige_ Extreme, wie auch deren _vermittelnde Einheit_ gesetzt ist. Indem aber _unmittelbar_ diese _Einheit_ selbst als die vereinigende _Mitte_, und die _Momente als selbstständige_ Extreme zunächst einander gegenüber stehen, so hebt dieß widersprechende Verhältniß, das im _formalen Schlusse_ Statt findet, sich auf, und die _Vollständigkeit_ des Begriffs geht in die Einheit der _Totalität_ über, die _Subjektivität_ des Begriffes in seine _Objektivität_. Erstes Kapitel. Der Begriff. Durch den _Verstand_ pflegt das Vermögen der Begriffe überhaupt ausgedrückt zu werden, er wird insofern von der _Urtheilskraft_ und dem Vermögen der Schlüsse, als der formellen _Vernunft_, unterschieden. Vornehmlich aber wird er der _Vernunft_ entgegengesetzt; insofern aber bedeutet er nicht das Vermögen des Begriffs überhaupt, sondern der _bestimmten_ Begriffe, wobei die Vorstellung herrscht, als ob der Begriff _nur_ ein _Bestimmtes_ sey. Wenn der Verstand in dieser Bedeutung von der formellen Urtheilskraft und der formellen Vernunft unterschieden wird, so ist er als Vermögen des _einzelnen_ bestimmten Begriffs zu nehmen. Denn das Urtheil und der Schluß oder die Vernunft sind selbst, als Formales, nur ein _Verständiges_, indem sie unter der Form der abstrakten Begriffsbestimmtheit stehen. Der Begriff gilt aber hier überhaupt nicht als bloß abstrakt-Bestimmtes; der Verstand ist daher von der Vernunft nur so zu unterscheiden, daß jener nur das Vermögen des Begriffes überhaupt sey. Dieser allgemeine Begriff, der nun hier zu betrachten ist, enthält die drei Momente: _Allgemeinheit, Besonderheit_ und _Einzelheit_. Der Unterschied und die Bestimmungen, die er sich in dem Unterscheiden giebt, machen die Seite aus, welche vorhin _Gesetztseyn_ genannt wurde. Da dieses in dem Begriffe identisch mit dem An- und Fürsichseyn ist, so ist jedes jener Momente so sehr _ganzer_ Begriff, als _bestimmter Begriff_, und als _eine Bestimmung_ des Begriffs. Zuerst ist er _reiner Begriff_, oder die Bestimmung der _Allgemeinheit_. Der reine oder allgemeine Begriff ist aber auch nur ein _bestimmter_, oder _besonderer_ Begriff, der sich auf die Seite neben die anderen stellt. Weil der Begriff die Totalität ist, also in seiner Allgemeinheit oder rein identischen Beziehung auf sich selbst, wesentlich das Bestimmen und Unterscheiden ist, so hat er in ihm selbst den Maaßstab, wodurch diese Form seiner Identität mit sich, indem sie alle Momente durchdringt und in sich faßt, ebenso unmittelbar sich bestimmt, _nur_ das _Allgemeine_ gegen die Unterschiedenheit der Momente zu seyn. _Zweitens_ ist der Begriff dadurch als dieser _besondere_ oder als _bestimmte_ Begriff, welcher als gegen andere unterschieden gesetzt ist. _Drittens_ die _Einzelheit_ ist der aus dem Unterschiede in die absolute Negativität sich reflektirende Begriff. Dieß ist zugleich das Moment, worin er aus seiner Identität in sein _Andersseyn_ übergetreten ist, und zum _Urtheil_ wird. A. Der allgemeine Begriff. Der reine Begriff ist das absolut Unendliche, Unbedingte und Freie. Es ist hier, wo die Abhandlung, welche den Begriff zu ihrem _Inhalte_ hat, beginnt, noch einmal nach seiner Genesis zurückzusehen. Das _Wesen_ ist aus dem _Seyn_, und der Begriff aus dem Wesen, somit auch aus dem _Seyn geworden._ Dieß Werden hat aber die Bedeutung des _Gegenstoßes_ seiner selbst, so daß das _Gewordene_ vielmehr das _Unbedingte_ und _Ursprüngliche_ ist. Das _Seyn_ ist in seinem Übergange zum Wesen zu einem _Schein_ oder _Gesetztseyn_, und das _Werden_ oder das Übergehen in _Anderes_ zu einem _Setzen_ geworden, und umgekehrt hat das _Setzen_ oder die Reflexion des Wesens sich aufgehoben und sich zu einem Nichtgesetzten, einem _ursprünglichen_ Seyn hergestellt. Der Begriff ist die Durchdringung dieser Momente, daß das Qualitative, und ursprünglich-Seyende nur als Setzen und nur als Rückkehr-in-sich ist, und diese reine Reflexion-in-sich schlechthin das _Anderswerden_ oder die _Bestimmtheit_ ist, welche ebenso daher unendliche, sich auf sich beziehende _Bestimmtheit_ ist. Der Begriff ist daher zuerst so die _absolute Identität mit sich_, daß sie dieß nur ist, als die Negation der Negation, oder als die unendliche Einheit der Negativität mit sich selbst. Diese _reine Beziehung_ des Begriffs auf sich, welche dadurch diese Beziehung ist, als durch die Negativität sich setzend, ist die _Allgemeinheit_ des Begriffs. _Die Allgemeinheit_, das sie die höchst _einfache_ Bestimmung ist, scheint keiner Erklärung fähig zu seyn; denn eine Erklärung muß sich auf Bestimmungen und Unterscheidungen einlassen, und von ihrem Gegenstand prädiciren, das Einfache aber wird hierdurch vielmehr verändert, als erklärt. Es ist aber gerade die Natur des Allgemeinen, ein solches Einfaches zu seyn, welches durch die absolute Negativität den höchsten Unterschied und Bestimmtheit _in sich_ enthält. Das _Seyn_ ist einfaches, als _unmittelbares_; deswegen ist es ein nur _Gemeintes_, und kann man von ihm nicht sagen, was es ist; es ist daher unmittelbar eins mit seinem Andern, dem _Nichtseyn_. Eben dieß ist sein Begriff, ein solches Einfaches zu seyn, das in seinem Gegentheil unmittelbar verschwindet; er ist das _Werden_. Das _Allgemeine_ dagegen ist das _Einfache_, welches ebenso sehr das _Reichste in sich selbst_ ist; weil es der Begriff ist. Es ist daher _erstens_ die einfach Beziehung auf sich selbst; es ist nur in sich. Aber diese Identität ist _zweitens_ in sich absolute _Vermittelung_; nicht aber ein _Vermitteltes_. Vom Allgemeine, welches ein vermitteltes, nämlich das _abstrakte_, dem Besondern und Einzelnen entgegengesetzte Allgemeine ist, ist erst bei dem bestimmten Begriffe zu reden.--Aber auch schon das _Abstrakte_ enthält dieß, daß, um es zu erhalten, erfordert werde, andere Bestimmungen des Konkreten _wegzulassen_. Diese Bestimmungen sind als Determinationen überhaupt _Negationen_; ebenso ist ferner das _Weglassen_ derselben ein _Negiren_. Es kommt also beim Abstrakten gleichfalls die Negation der Negation vor. Diese gedoppelte Negation aber wird vorgestellt, als ob sie demselben _äußerlich_ sey, und sowohl die weggelassenen weiteren Eigenschaften des Konkreten von der beibehaltenen, welche der Inhalt des Abstrakten ist, verschieden seyen, als auch diese Operation des Weglassens der übrigen und des Beibehaltens der einen, außer derselben vorgehe. Zu solcher _Äußerlichkeit_ hat sich das Allgemeine gegen jene Bewegung noch nicht bestimmt; es ist noch selbst in sich jene absolute Vermittelung, welche eben die Negation der Negation oder absolute Negativität ist. Nach dieser ursprünglichen Einheit ist vor's Erste das erste Negative oder die _Bestimmung_ keine Schranke für das Allgemeine, sondern es _erhält sich darin_, und ist positiv mit sich identisch. Die Kategorien des Seyns waren, als Begriffe, wesentlich diese Identitäten der Bestimmungen mit sich selbst, in ihrer Schranke oder ihrem Andersseyn; diese Identität war aber nur _an sich_ der Begriff; sie war noch nicht manifestirt. Daher die qualitative Bestimmung als solche in ihrer andern unterging und eine von ihr _verschiedene_ Bestimmung zu ihrer Wahrheit hatte. Das Allgemeine hingegen, wenn es sich auch in eine Bestimmung setzt, _bleibt_ es darin, was es ist. Es ist die _Seele_ des Konkreten, dem es inwohnt, ungehindert und sich selbst gleich in dessen Mannigfaltigkeit und Verschiedenheit. Es wird nicht mit in das _Werden_ gerissen, sonder _kontinuirt sich_ ungetrübt durch dasselbe, und hat die Kraft unveränderlicher, unsterblicher Selbsterhaltung. Ebenso _scheint_ es aber nicht nur in sein Anderes, wie die Reflexions-Bestimmung. Diese als ein _Relatives_ bezieht sich nicht nur auf sich, sondern ist ein _Verhalten. Sie giebt sich_ in ihrem Andern _kund_; aber _scheint_ nur erst an ihm, und das Scheinen eines jeden an dem Andern oder ihr gegenseitiges Bestimmen hat bei ihrer Selbstständigkeit die Form eines äußerlichen Thuns.--Das _Allgemeine_ dagegen ist gesetzt als das _Wesen_ seiner Bestimmung, die _eigene positive Natur_ derselben. Denn die Bestimmung, die sein Negatives ausmacht, ist im Begriffe schlechthin nur als ein _Gesetztseyn_, oder wesentlich nur zugleich als das Negative des Negativen, und sie ist nur als diese Identität des Negativen mit sich, welche das Allgemeine ist. Dieses ist insofern auch die _Substanz_ seiner Bestimmungen; aber so, daß das, was für die Substanz als solche ein _Zufälliges_ war, die eigene _Vermittelung_ des Begriffes mit sich selbst, seine eigene _immanente Reflexion_ ist. Diese Vermittelung, welche das Zufällige zunächst zur _Nothwendigkeit_ erhebt, ist aber die _manifestirte_ Beziehung; der Begriff ist nicht der Abgrund der formlosen Substanz, oder die Nothwendigkeit, als die _innere_ Identität von einander verschiedener und sich beschränkender Dinge oder Zustände, sondern als absolute Negativität das Formirende und Erschaffende, und weil die Bestimmung nicht als Schranke, sondern schlechthin so sehr als aufgehobene, als Gesetztseyn ist, so ist der Schein die Erscheinung als _des Identischen_. Das Allgemeine ist daher die _freie_ Macht; es ist es selbst und greift über sein Anderes über; aber nicht als ein _Gewaltsames_, sondern das vielmehr in demselben ruhig und _bei sich selbst_ ist. Wie es die freie Macht genannt worden, so könnte es auch die _freie Liebe_ und _schrankenlose Seligkeit_ genannt werden, denn es ist ein Verhalten seiner zu dem _Unterschiedenen_ nur als _zu sich selbst_, in demselben ist es zu sich selbst zurückgekehrt. Es ist so eben der _Bestimmtheit_ erwähnt worden, obgleich der Begriff nur erst als das Allgemeine und nur mit sich _Identische_ noch nicht dazu fortgegangen ist. Es kann aber von dem Allgemeinen nicht ohne die Bestimmtheit, welche näher die Besonderheit und Einzelnheit ist, gesprochen werden; denn es enthält sie in seiner absoluten Negativität an und für sich; die Bestimmtheit wird also nicht von Außen dazu genommen, wenn beim Allgemeinen von ihr gesprochen wird. Als Negativität überhaupt, oder nach der _ersten, unmittelbaren_ Negation hat es die Bestimmtheit überhaupt als _Besonderheit_ an ihm; als _Zweites_, als Negation der Negation ist es _absolute Bestimmtheit_, oder _Einzelnheit_ und _Konkretion_.--Das Allgemeine ist somit die Totalität des Begriffes, es ist Konkretes, ist nicht ein Leeres, sondern hat vielmehr durch seinen Begriff _Inhalt_;--einen Inhalt, in dem es sich nicht nur erhält, sondern der ihm eigen und immanent ist. Es kann von dem Inhalte wohl abstrahirt werden; so erhält man aber nicht das Allgemeine des Begriffs, sondern das _Abstrakte_, welches ein isolirtes, unvollkommenes Moment des Begriffes ist, und keine Wahrheit hat. Näher ergiebt sich das Allgemeine so als diese Totalität. Insofern es die Bestimmtheit in sich hat, ist sie nicht nur die _erste_ Negation, sondern auch die Reflexion derselben in sich. Mit jener ersten Negation für sich genommen, ist es _Besonders_, wie es sogleich wird betrachtet werden; aber es ist in dieser Bestimmtheit wesentlich noch Allgemeines; diese Seite muß hier noch aufgefaßt werden.--Diese Bestimmtheit ist nämlich als im Begriffe die totale Reflexion, der _Doppelschein_, einmal der Schein _nach Außen_, die Reflexion in Anderes; das andere Mal der Schein _nach Innen_, die Reflexion in sich. Jenes äußerliche Scheinen macht einen Unterschied gegen _Anderes_; das Allgemeine hat hiernach eine _Besonderheit_, welche ihre Auflösung in einem höhern Allgemeinen hat. Insofern es nun auch nur ein relativ-Allgemeines ist, verliert es seinen Charakter des Allgemeinen nicht; es erhält sich in seiner Bestimmtheit, nicht nur so, daß es in der Verbindung mit ihr nur gleichgültig gegen sie bliebe,--so wäre es nur mit ihr _zusammengesetzt_,--sondern daß es das ist, was so eben das _Scheinen nach Innen_ genannt wurde. Die Bestimmtheit ist als bestimmter _Begriff_ aus der Äußerlichkeit _in sich zurückgebogen_; sie ist der eigene, immanente _Charakter_, der dadurch ein Wesentliches ist, daß er in die Allgemeinheit aufgenommen und von ihr durchdrungen, von gleichem Umfange, identisch mit ihr sie ebenso durchdringt; es ist der Charakter, welcher der _Gattung_ angehört, als die von dem Allgemeinen ungetrennte Bestimmtheit. Er ist insofern nicht eine nach Außen gehende _Schranke_, sondern _positiv_, indem er durch die Allgemeinheit in der freien Beziehung auf sich selbst steht. Auch der bestimmte Begriff bleibt so in sich unendlich freier Begriff. In Ansehung der andern Seite aber, nach welcher die Gattung durch ihren bestimmten Charakter begrenzt ist, ist bemerkt worden, daß sie als niedrigere Gattung in einem höhern Allgemeinen ihre Auflösung habe. Dieses kann auch wieder als Gattung, aber als eine abstraktere aufgefaßt werden, gehört aber immer wieder nur der Seite des bestimmten Begriffes an, die nach Außen geht. Das wahrhaft höhere Allgemeine ist, worin diese nach Außen gehende Seite nach Innen zurückgenommen ist, die zweite Negation, in welcher die Bestimmtheit schlechthin nur _als_ Gesetztes, oder _als_ Schein ist. Leben, Ich, Geist, absoluter Begriff, sind nicht Allgemeine nur als höhere Gattungen, sondern _Konkrete_, deren Bestimmtheiten auch nicht nur Arten oder niedrige Gattungen sind, sondern die in ihrer Realität schlechthin nur in sich und davon erfüllt sind. Insofern Leben, Ich, endlicher Geist, wohl auch nur bestimmte Begriffe sind, so ist ihre absolute Auflösung in demjenigen Allgemeinen, welches als wahrhaft absoluter Begriff, als Idee des unendlichen Geistes zu fassen ist, dessen _Gesetztseyn_ die unendliche, durchsichtige Realität ist, worin er seine _Schöpfung_, und in ihr sich selbst anschaut. Das wahrhafte, unendliche Allgemeine, welches unmittelbar ebenso sehr Besonderheit als Einzelnheit in sich ist, ist nun zunächst näher als _Besonderheit_ zu betrachten. Es _bestimmt_ sich frei; seine Verendlichung ist kein Übergehen, das nur in der Sphäre des Seyns Statt hat; _es ist schöpferische Macht_, als die absolute Negativität, die sich auf sich selbst bezieht. Es ist als solche das Unterscheiden in sich, und dieses ist _Bestimmen_, dadurch, daß das Unterscheiden mit der Allgemeinheit eins ist. Somit ist es ein Setzen der Unterschiede selbst als allgemeiner, sich auf sich beziehender. Hierdurch werden sie _fixirte_, isolirte Unterschiede. Das isolirte _Bestehen_ des Endlichen, das sich früher als sein Fürsichseyn, auch als Dingheit, als Substanz bestimmte, ist in seiner Wahrheit die Allgemeinheit, mit welcher Form der unendliche Begriff seine Unterschiede bekleidet,--eine Form, die eben einer seiner Unterschiede selbst ist. Hierin besteht das _Schaffen_ des Begriffs, das nur in diesem Innersten desselben selbst zu begreifen ist. B. Der besondere Begriff. _Die Bestimmtheit_ als solche gehört dem Seyn und dem Qualitativen an; als Bestimmtheit des Begriffs ist sie _Besonderheit_. Sie ist keine _Grenze_, so daß sie sich zu einem _Andern_ als einem _Jenseits_ ihrer verhielte, vielmehr, wie sich so eben zeigte, das eigene immanentes Moment des Allgemeinen; dieses ist daher in der Besonderheit nicht bei einem Andern, sondern schlechthin bei sich selbst. Das Besondere enthält die Allgemeinheit, welche dessen Substanz ausmacht; die Gattung ist _unverändert_ in ihren Arten; die Arten sind nicht von dem Allgemeinen, sondern nur _gegen einander_ verschieden. Das Besondere hat mit den _anderen_ Besonderen, zu denen es sich verhält, eine und dieselbe Allgemeinheit. Zugleich ist die Verschiedenheit derselben, um ihrer Identität mit dem Allgemeinen willen, _als solche_ allgemein; sie ist _Totalität._--Das Besondere _enthält_ also nicht nur das Allgemeine, sondern stellt dasselbe auch _durch seine Bestimmtheit_ dar; dieses macht insofern eine _Sphäre_ aus, welche das Besondere erschöpfen muß. Diese Totalität erscheint, insofern die Bestimmtheit des Besondern als bloße _Verschiedenheit_ genommen wird, als _Vollständigkeit_. Vollständig sind in dieser Rücksicht die Arten, insofern es deren eben nicht mehrere _giebt_. Es ist für sie kein innerer Maaßstab, oder _Princip_ vorhanden, weil die _Verschiedenheit_ eben der einheitslose Unterschied ist, an welchem die Allgemeinheit, die für sich absolute Einheit ist, bloß äußerlicher Reflex, und eine unbeschränkte, zufällige Vollständigkeit ist. Die Verschiedenheit aber geht in _Entgegensetzung_, in eine _immanente Beziehung_ der Verschiedenen über. Die Besonderheit aber ist als Allgemeinheit an und für sich selbst, nicht durch Übergehen solche immanente Beziehung; sie ist Totalität an ihr selbst, und _einfache_ Bestimmtheit, wesentlich _Princip_. Sie hat keine _andere_ Bestimmtheit, als welche durch das Allgemeine selbst gesetzt ist, und sich aus demselben folgendermaßen ergiebt. Das Besondere ist das Allgemeine selbst, aber es ist dessen Unterschied oder Beziehung auf ein _Anderes_, sein _Scheinen nach Außen_; es ist aber kein Anderes vorhanden, wovon das Besondere unterschieden wäre, als das Allgemeine selbst.--Das Allgemeine bestimmt _sich_, so ist es selbst das Besondere; die Bestimmtheit ist _sein_ Unterschied; es ist nur von sich selbst unterschieden. Seine Arten sind daher nur a) das Allgemeine selbst und b) das Besondere. Das Allgemeine als der Begriff ist es selbst und sein Gegentheil, was wieder es selbst als seine gesetzte Bestimmtheit ist; es greift über dasselbe über, und ist in ihm bei sich. So ist es die Totalität und Princip seiner Verschiedenheit, die ganz nur durch es selbst bestimmt ist. Es giebt daher keine andere wahrhafte Eintheilung, als daß der Begriff sich selbst auf die Seite stellt, als die _unmittelbare_, unbestimmte Allgemeinheit; eben dieß Unbestimmte macht seine Bestimmtheit, oder daß er ein _Besonderes_ ist. _Beides_ ist das Besondere, und ist daher _koordinirt_. Beides ist auch als Besonderes das _Bestimmte gegen_ das Allgemeine; es heißt demselben insofern _subordinirt_. Aber eben dieß Allgemeine, _gegen_ welches das Besondere bestimmt ist, ist damit vielmehr selbst auch _nur eines_ der Gegenüberstehenden. Wenn wir von _zwei Gegenüberstehenden_ sprechen, so müssen wir also auch wieder sagen, daß sie beide das Besondere ausmachen, nicht nur _zusammen_, daß sie nur für die äußere Reflexion darin _gleich_ wären, Besondere zu seyn, sondern ihre Bestimmtheit _gegeneinander_ ist wesentlich zugleich nur _Eine_ Bestimmtheit, die Negativität, welche im Allgemeinen _einfach_ ist. Wie sich der Unterschied hier zeigt, ist er in seinem Begriffe, und damit in seiner Wahrheit. Aller frühere Unterschied hat diese Einheit im Begriffe. Wie er unmittelbarer Unterschied im Seyn ist, ist er als die _Grenze_ eines _Andern_; wie er in der Reflexion ist, ist er relativer, gesetzt als sich auf sein Anderes wesentlich beziehend; hier beginnt somit die Einheit des Begriffs _gesetzt_ zu werden; aber zunächst ist sie nur der _Schein_ an einem Andern.--Das Übergehen und die Auflösung dieser Bestimmungen hat nur diesen wahren Sinn, daß sie ihren Begriff, ihre Wahrheit erreichen; Seyn, Daseyn, Etwas oder Ganzes und Theile u. s. f., Substanz und Accidenzen, Ursache und Wirkung sind für sich Gedankenbestimmungen; als bestimmte _Begriffe_ werden sie aufgefaßt, insofern jede in der Einheit mit ihrer andern oder entgegengesetzten erkannt wird.--Das Ganze und die Theile, Ursache und Wirkung z.B. u. s. f. sind noch nicht verschiedene, die als _Besondere_ gegeneinander bestimmt wären, weil sie _an sich_ zwar Einen Begriff ausmachen, aber ihre _Einheit_ noch nicht die Form der _Allgemeinheit_ erreicht hat; so hat auch der _Unterschied_, der in diesen Verhältnissen ist, noch nicht die Form, daß er _Eine_ Bestimmtheit ist. Ursache und Wirkung z.B. sind nicht zwei verschiedene Begriffe, sondern nur _Ein bestimmter_ Begriff, und die Kausalität ist, wie jeder Begriff, ein _einfacher_. In Absicht auf Vollständigkeit hat sich ergeben, daß das Bestimmte der Besonderheit _vollständig_ in dem Unterschiede des _Allgemeinen_ und _Besondern_ ist, und daß nur diese beide die besonderen Arten ausmachen. In der _Natur_ finden sich freilich in einer Gattung mehr als zwei Arten, so wie diese vielen Arten auch nicht das aufgezeigte Verhältniß zu einander haben können. Es ist dieß die Ohnmacht der Natur, die Strenge des Begriffs nicht festhalten und darstellen zu können, und in diese begrifflose blinde Mannigfaltigkeit sich zu verlaufen. Wir können die Natur in der Mannigfaltigkeit ihrer Gattungen und Arten, und der unendlichen Verschiedenheit ihrer Gestaltungen _bewundern_, denn die Bewunderung ist _ohne Begriff_, und ihr Gegenstand ist das Vernunftlose. Der Natur, weil sie das Außersichseyn des Begriffes ist, ist es freigegeben, in dieser Verschiedenheit sich zu ergehen, wie der Geist, ob er gleich den Begriff in der Gestalt des Begriffes hat, auch auf's Vorstellen sich einläßt, und in einer unendlichen Mannigfaltigkeit desselben sich herumtreibt. Die vielfachen Naturgattungen oder Arten müssen für nichts Höheres geachtet werden, als die willkürlichen Einfälle des Geistes in seinen Vorstellungen. Beide zeigen wohl allenthalben Spuren und Ahnungen des Begriffs, aber stellen ihn nicht in treuem Abbild dar, weil sie die Seite seines freien Außersichseyns sind; er ist die absolute Macht gerade darum, daß er seinen Unterschied frei zur Gestalt selbstständiger Verschiedenheit, äußerlicher Nothwendigkeit, Zufälligkeit, Willkür, Meinung entlassen kann, welche aber für nicht mehr als die abstrakte Seite der _Nichtigkeit_ genommen werden muß. Die _Bestimmtheit_ des Besondern ist _einfach_ als _Princip_, wie wir gesehen haben, aber sie ist es auch als Moment der Totalität, als Bestimmtheit gegen die _andere_ Bestimmtheit. Der Begriff, insofern er sich bestimmt oder unterscheidet, ist er negativ auf seine Einheit gerichtet, und giebt sich die Form eines seiner ideellen Momente _des Seyns_; als bestimmter Begriff hat er ein _Daseyn_ überhaupt. Dieß Seyn hat aber nicht mehr den Sinn der bloßen _Unmittelbarkeit_, sondern der Allgemeinheit, der durch die absolute Vermittelung sich selbst gleichen Unmittelbarkeit, die ebenso sehr auch das andere Moment, das Wesen oder die Reflexion in sich enthält. Diese Allgemeinheit, mit welcher das Bestimmte bekleidet ist, ist die _abstrakte_. Das Besondere hat die Allgemeinheit in ihm selbst als sein Wesen; insofern aber die Bestimmtheit des Unterschieds _gesetzt_ ist, und dadurch Seyn hat, ist sie _Form_ an demselben, und die Bestimmtheit als solche ist der _Inhalt_. Zur Form wird die Allgemeinheit, insofern der Unterschied als das Wesentliche ist, wie er im Gegentheil im rein Allgemeinen nur als absolute Negativität, _nicht als_ Unterschied ist, der als solcher _gesetzt_ ist. Die Bestimmtheit ist nun zwar das _Abstrakte_ gegen die _andere_ Bestimmtheit; die andere ist aber nur die Allgemeinheit selbst, diese ist insofern auch die _abstrakte_; und die Bestimmtheit des Begriffs, oder die Besonderheit ist wieder weiter nichts als die bestimmte Allgemeinheit. Der Begriff ist in ihr _außer sich_; insofern _er es ist_, der darin außer sich ist, so enthält das abstrakt-Allgemeine alle Momente des Begriffs; es ist [alpha]) Allgemeinheit, [beta]) Bestimmtheit, [gamma]) die _einfache_ Einheit von beiden; aber diese Einheit ist _unmittelbare_, und die Besonderheit ist darum nicht _als_ die Totalität. _An sich_ ist sie auch diese _Totalität_ und _Vermittelung_; sie ist wesentlich _ausschließende_ Beziehung auf _Anderes_, oder _Aufhebung_ der _Negation_, nämlich der _andern_ Bestimmtheit,--der _andern_, die aber nur als Meinung vorschwebt, denn unmittelbar verschwindet sie, und zeigt sich als dasselbe, was die ihr _andere_ seyn sollte. Dieß macht also diese Allgemeinheit zur abstrakten, daß die Vermittelung nur _Bedingung_ ist, oder nicht _an ihr_ selbst _gesetzt_ ist. Weil sie nicht _gesetzt_ ist, hat die Einheit des Abstrakten die Form der Unmittelbarkeit, und der Inhalt die Form der Gleichgültigkeit gegen seine Allgemeinheit, weil er nicht als diese Totalität ist, welche die Allgemeinheit der absoluten Negativität ist. Das abstrakt-Allgemeine ist somit zwar der _Begriff_, aber als _Begriffloses_, als Begriff, der nicht als solcher gesetzt ist. Wenn vom _bestimmten Begriffe_ die Rede ist, so ist es gewöhnlich rein nur ein solches _abstrakt-Allgemeines_, was gemeint ist. Auch unter dem _Begriffe_ überhaupt wird meist nur dieser _begrifflose_ Begriff verstanden, und der _Verstand_ bezeichnet das Vermögen solcher Begriffe. Die _Demonstration_ gehört diesem Verstande an, insofern sie an _Begriffen fortgehe_, das heißt nur an _Bestimmungen_. Solches Fortgehen an Begriffen kommt daher nicht über die Endlichkeit und Nothwendigkeit hinaus; ihr Höchstes ist das negative Unendliche, die Abstraktion des höchsten Wesens, welches selbst die Bestimmtheit der _Unbestimmtheit_ ist. Auch die absolute Substanz ist zwar nicht diese leere Abstraktion, dem Inhalte nach vielmehr die Totalität, aber sie ist darum abstrakt, weil sie ohne die absolute Form ist, ihre innerste Wahrheit macht nicht der Begriff aus; ob sie zwar die Identität der Allgemeinheit und Besonderheit, oder des Denkens und des Außereinander ist, so ist diese Identität nicht die _Bestimmtheit_ des Begriffes; _außer_ ihr ist vielmehr ein, und zwar eben weil er außer ihr ist, ein zufälliger Verstand, in und für welchen sie in verschiedenen Attributen und Modis ist. _Leer_ ist übrigens die Abstraktion nicht, wie sie gewöhnlich genannt wird; sie ist der _bestimmte_ Begriff; sie hat irgend eine Bestimmtheit zum Inhalt; auch das höchste Wesen, die reine Abstraktion hat, wie erinnert, die Bestimmtheit der Unbestimmtheit; eine Bestimmtheit aber ist die Unbestimmtheit, weil sie dem Bestimmten _gegenüber_ stehen soll. Indem man aber ausspricht, was sie ist, hebt sich dieß selbst auf, was sie seyn soll; sie wird als eins mit der Bestimmtheit ausgesprochen, und auf diese Weise aus der Abstraktion der Begriff und ihre Wahrheit hergestellt.--Insofern aber ist jeder bestimmte Begriff allerdings _leer_, als er nicht die Totalität, sondern nur eine einseitige Bestimmtheit enthält. Wenn er auch sonst konkreten Inhalt hat, z.B. Mensch, Staat, Thier u. s. f., so bleibt er ein leerer Begriff, insofern seine Bestimmtheit nicht das _Princip_ seiner Unterschiede ist; das Princip enthält den Anfang und das Wesen seiner Entwickelung und Realisation; irgend eine andere Bestimmtheit des Begriffs aber ist unfruchtbar. Wenn der Begriff daher überhaupt als leer gescholten ist, so wird jene absolute Bestimmtheit desselben verkannt, welche der Begriffsunterschied und der einzig wahre Inhalt in seinem Element ist. Hierher gehört der Umstand, um dessen willen der Verstand in neueren Zeiten gering geachtet und gegen die Vernunft so sehr zurückgesetzt wird; es ist die _Festigkeit_, welche er den Bestimmtheiten und somit den Endlichkeiten ertheilt. Dieß Fixe besteht in der betrachteten Form der abstrakten Allgemeinheit; durch sie werden sie _unveränderlich_. Denn die qualitative Bestimmtheit, so wie die Reflexions-Bestimmung, sind wesentlich als _begrenzte_, und haben durch ihre Schranke eine Beziehung auf ihr _Anderes_, somit die _Nothwendigkeit_ des Übergehens und Vergehens. Die Allgemeinheit aber, welche sie im Verstande haben, giebt ihnen die Form der Reflexion in sich, wodurch sie der Beziehung auf Anderes entnommen, und _unvergänglich_ geworden sind. Wenn nun am reinen Begriffe diese Ewigkeit zu seiner Natur gehört, so wären seine abstrakten Bestimmungen nur _ihrer Form_ nach ewige Wesenheiten; aber ihr Inhalt ist dieser Form nicht angemessen; sie sind daher nicht Wahrheit und Unvergänglichkeit. Ihr Inhalt ist der Form nicht angemessen, weil er nicht die Bestimmtheit selbst als allgemein, d. i. nicht als Totalität des Begriffsunterschieds oder nicht selbst die ganze Form ist; die Form des beschränkten Verstandes ist darum aber selbst die unvollkommene, nämlich _abstrakte_ Allgemeinheit.--Es ist aber ferner als die unendliche Kraft des Verstandes zu achten, das Konkrete in die abstrakten Bestimmtheiten zu trennen, und die Tiefe des Unterschieds zu fassen, welche allein zugleich die Macht ist, die ihren Übergang bewirkt. Das Konkrete der _Anschauung_ ist _Totalität_, aber die _sinnliche_,--ein realer Stoff, der in Raum und Zeit gleichgültig _außereinander_ besteht; diese Einheitslosigkeit des Mannigfaltigen, in der es der Inhalt der Anschauung ist, sollte ihm doch wohl nicht als Verdienst und Vorzug vor dem Verständigen angerechnet werden. Die Veränderlichkeit, die es in der Anschauung zeigt, deutet schon auf das Allgemeine hin; was davon zur Anschauung kommt, ist nur ein _anderes_ ebenso Veränderliches, also nur das Nämliche; es ist nicht das Allgemeine, das an dessen Stelle träte und erschiene. Am wenigsten aber sollte der Wissenschaft, z.B. der Geometrie und Arithmetik, das _Anschauliche_, das ihr Stoff mit sich bringt, zu einem Verdienste angerechnet, und ihre Sätze, als hierdurch begründet, vorgestellt werden. Vielmehr ist der Stoff solcher Wissenschaften darum von niedrigerer Natur; das Anschauen der Figuren oder Zahlen verhilft nicht zur Wissenschaft derselben; nur das _Denken_ darüber vermag eine solche hervorzubringen.--Insofern aber unter Anschauung nicht bloß das Sinnliche, sondern die _objektive Totalität_ verstanden wird, so ist sie eine _intellektuelle_, d. i. sie hat das Daseyn nicht in seiner äußerlichen Existenz zum Gegenstande, sondern das, was in ihm unvergängliche Realität und Wahrheit ist,--die Realität, nur insofern sie wesentlich im Begriffe und durch ihn _bestimmt_ ist, die _Idee_, deren nähere Natur sich später zu ergeben hat. Was die Anschauung als solche vor dem Begriffe voraushaben soll, ist die äußerliche Realität, das Begrifflose, das erst einen Werth durch ihn erhält. Indem daher der Verstand die unendliche Kraft darstellt, welche das Allgemeine bestimmt, oder umgekehrt, dem an und für sich Haltungslosen der Bestimmtheit durch die Form der Allgemeinheit das fixe Bestehen ertheilt, so ist es nun nicht Schuld des Verstandes, wenn nicht weiter gegangen wird. Es ist eine subjektive _Ohnmacht der Vernunft_, welche diese Bestimmtheiten so gelten läßt und sie nicht durch die jener abstrakten Allgemeinheit entgegensetzte dialektische Kraft, d. h. durch die eigenthümliche Natur, nämlich durch den Begriff jener Bestimmtheiten, zur Einheit zurückzuführen vermag. Der Verstand giebt ihnen zwar durch die Form der abstrakten Allgemeinheit, so zu sagen, eine solche _Härte_ des _Seyns_, als sie in der qualitativen Sphäre und in der _Sphäre_ der Reflexion nicht haben; aber durch diese Vereinfachung _begeistet_ er sie zugleich, und schärft sie so zu, daß sie eben nur auf dieser Spitze die Fähigkeit erhalten, sich aufzulösen und in ihr Entgegengesetztes überzugehen. Die höchste Reife und Stufe, die irgend Etwas erreichen kann, ist diejenige, in welcher sein Untergang beginnt, Das Feste der Bestimmtheiten, in welche sich der Verstand einzurennen scheint, die Form des Unvergänglichen ist die der sich auf sich beziehenden Allgemeinheit. Aber sie gehört dem Begriffe zu eigen an; und daher liegt in ihr selbst die _Auflösung_ des Endlichen ausgedrückt, und in unendlicher Nähe. Diese Allgemeinheit _arguirt_ unmittelbar die Bestimmtheit des Endlichen, und _drückt_ seine Unangemessenheit zu ihr _aus_.--Oder vielmehr ist seine Angemessenheit schon vorhanden; das abstrakte Bestimmte ist als eins mit der Allgemeinheit gesetzt; eben darum als nicht für sich, insofern es nur Bestimmtes wäre, sondern nur als Einheit seiner und des Allgemeinen, d. i. als Begriff. Es ist daher in jeder Rücksicht zu verwerfen, Verstand und die Vernunft so, wie gewöhnlich geschieht, zu trennen. Wenn der Begriff als vernunftlos betrachtet wird, so muß es vielmehr als eine Unfähigkeit der Vernunft betrachtet werden, sich in ihm zu erkennen. Der bestimmte und abstrakte Begriff ist die _Bedingung_, oder vielmehr _wesentliches Moment der Vernunft_; er ist begeistete Form, in welcher das Endliche durch die Allgemeinheit, in der es sich auf sich bezieht, sich in sich entzündet, als dialektisch gesetzt und hiermit der _Anfang_ selbst der Erscheinung der Vernunft ist. Indem der bestimmte Begriff in dem Bisherigen in seiner Wahrheit dargestellt ist, so ist nur noch übrig, anzuzeigen, als was er hiermit schon gesetzt ist.--Der Unterschied, welcher wesentliches Moment des Begriffs, aber im rein Allgemeinen noch nicht als solcher gesetzt ist, erhält im bestimmten Begriffe sein Recht. Die Bestimmtheit in der Form der Allgemeinheit ist zum Einfachen mit derselben verbunden; dieß bestimmte Allgemeine ist die sich auf sich selbst beziehende Bestimmtheit; die bestimmte Bestimmtheit oder absolute Negativität für sich gesetzt. Die sich auf sich selbst beziehende Bestimmtheit aber ist die _Einzelnheit_. So unmittelbar die Allgemeinheit schon an und für sich selbst Besonderheit ist, so unmittelbar an und für sich ist die Besonderheit auch _Einzelnheit_, welche zunächst als drittes Moment des Begriffes, insofern sie _gegen_ die beiden desselben in sich, und zugleich als der gesetzte Verlust seiner selbst zu betrachten ist. _Anmerkung. Allgemeinheit, Besonderheit_ und _Einzelnheit_ sind nach dem Bisherigen die _drei_ bestimmten Begriffe, wenn man sie nämlich _zählen_ will. Es ist schon früher gezeigt worden, daß die Zahl eine unpassende Form ist, um Begriffsbestimmungen darein zu fassen, aber am unpassendsten vollends für Bestimmungen des Begriffs selbst; die Zahl, da sie das Eins zum Princip hat, macht die gezählten zu ganz abgesonderten und einander ganz gleichgültigen. Es hat sich im Bisherigen ergeben, daß die verschiedenen bestimmten Begriffe schlechthin vielmehr nur _Einer_ und derselbe Begriff sind, als daß sie in die Zahl aus einander fallen. In der sonst gewöhnlichen Abhandlung der Logik kommen mancherlei _Eintheilungen_ und _Arten_ von Begriffen vor. Es fällt sogleich die Inkonsequenz daran in die Augen, daß die Arten so eingeführt werden: _Es giebt_ der Quantität, Qualität u. s. f. nach folgende Begriffe. _Es giebt_, drückt keine andere Berechtigung aus, als die, daß man solche Arten _vorfindet_ und sie sich nach der _Erfahrung_ zeigen. Man erhält auf diese Weise eine _empirische Logik_,--eine sonderbare Wissenschaft, eine _irrationelle_ Erkenntniß des _Rationellen_. Die Logik giebt hierdurch ein sehr übles Beispiel der Befolgung ihrer eigenen Lehren; sie erlaubt sich für sich selbst das Gegentheil dessen zu thun, was sie als Regel vorschreibt, daß die Begriffe abgeleitet und die wissenschaftlichen Sätze (also auch der Satz: es giebt so und so vielerlei Arten von Begriffen) bewiesen werden sollen. --Die kantische Philosophie begeht hierin eine weitere Inkonsequenz, sie _entlehnt_ für die _transcendentale Logik_ die Kategorien als sogenannte Stammbegriffe aus der subjektiven Logik, in welcher sie empirisch aufgenommen werden. Da sie Letzteres zugiebt, so ist nicht abzusehen, warum die transcendentale Logik sich zum Entlehnen aus solcher Wissenschaft entschließt, und nicht gleich selbst empirisch zugreift. Um Einiges hiervon anzuführen, so werden die Begriffe vornehmlich nach ihrer _Klarheit_ eingetheilt, und zwar in _klare_ und _dunkle, deutliche_ und _undeutliche_, in _adäquate_ und _nicht-adäquate_. Auch können hierher die _vollständigen, überfließenden_ und andere dergleichen Überflüssigkeiten genommen werden.--Was jene Eintheilung nach der _Klarheit_ betrifft, so zeigt sich bald, daß dieser Gesichtspunkt und die sich auf ihn beziehenden Unterschiede aus _psychologischen_, nicht aus _logischen_ Bestimmungen genommen sind. Der sogenannte _klare_ Begriff soll hinreichen, einen Gegenstand von einem andern zu unterscheiden ein solches ist noch kein Begriff zu nennen, es ist weiter nichts als die _subjektive Vorstellung_. Was ein _dunkler_ Begriff sey, muß auf sich beruhen bleiben, denn sonst wäre er kein dunkler, er würde ein deutlicher Begriff.--Der _deutliche_ Begriff soll ein solcher seyn, von welchem man die _Merkmale_ angeben könne. Sonach ist er eigentlich der _bestimmte_ Begriff. Das Merkmal, wenn nämlich das, was darin Richtiges liegt, aufgefaßt wird, ist nichts Anderes als die _Bestimmtheit_ oder der einfache _Inhalt_ des Begriffs, insofern er von der Form der Allgemeinheit unterschieden wird. Aber das _Merkmal_ hat zunächst nicht gerade diese genauere Bedeutung, sondern ist überhaupt nur eine Bestimmung, wodurch ein _Dritter_ sich einen Gegenstand oder den Begriff merkt; es kann daher ein sehr zufälliger Umstand seyn. Überhaupt drücke es nicht sowohl die Immanenz und Wesentlichkeit der Bestimmung aus, sondern deren Beziehung auf einen _äußern_ Verstand. Ist dieser wirklich ein Verstand, so hat er den Begriff vor sich, und merkt sich denselben durch nichts Anderes, als durch das, _was im Begriffe ist_. Soll es aber hiervon unterschieden seyn, so ist es ein _Zeichen_ oder sonst eine Bestimmung, welche zur _Vorstellung_ der Sache, nicht zu ihrem Begriffe gehört.--Was der _undeutliche_ Begriff sey, kann als überflüssig übergangen werden. Der _adäquate_ Begriff aber ist ein Höheres; es schwebt dabei eigentlich die Übereinstimmung des Begriffes mit der Realität vor, was nicht der Begriff als solcher, sondern die _Idee_ ist. Wenn das _Merkmal_ des deutlichen Begriffs wirklich die Begriffsbestimmung selbst seyn sollte, so würde die Logik mit den _einfachen_ Begriffen in Verlegenheit kommen, welche nach einer andern Eintheilung den _zusammengesetzen_ gegenübergestellt werden. Denn wenn vom einfachen Begriff ein wahres, d. i. ein immanentes Merkmal angegeben werden sollte, so würde man ihn nicht als einen einfachen ansehen wollen; insofern aber keines von ihm angegeben würde, wäre er kein deutlicher Begriff. Da hilft aber nun der _klare_ Begriff aus. Einheit, Realität und dergleichen Bestimmungen sollen _einfach_ Begriffe seyn, wohl nur aus dem Grunde, daß die Logiker nicht damit zu Stande kamen, die Bestimmung derselben aufzufinden, sich daher begnügten, einen bloß _klaren_ Begriff, d. h. gar keinen davon zu haben. Zur _Definition_, d. i. zur Angabe des Begriffs wird allgemein die Angabe der Gattung und der specifischen Differenz gefordert. Sie giebt also den Begriff nicht als etwas Einfaches, sondern in _zwei_ zählbaren _Bestandstücken_. Aber darum wird solcher Begriff doch wohl nicht _ein Zusammengesetztes_ seyn sollen.--Es scheint beim einfachen Begriffe die _abstrakte Einfachheit_ vorzuschweben, eine Einheit, welche den Unterschied und die Bestimmtheit nicht in sich enthält, welche daher auch nicht diejenige ist, die dem Begriffe zukommt. Sofern ein Gegenstand in der Vorstellung, insbesondere im Gedächtnisse ist, oder auch die abstrakte Gedankenbestimmung ist, kann er ganz einfach seyn. Selbst der in sich reichste Gegenstand: z. B. Geist, Natur, Welt, auch Gott ganz begrifflos in die einfache Vorstellung des ebenso einfachen Ausdruckes: Geist, Natur, Welt, Gott, gefaßt, ist wohl etwas Einfaches, bei dem das Bewußtseyn stehen bleiben kann, ohne sich die eigenthümliche Bestimmung oder ein Merkmal weiter herauszuheben; aber die Gegenstände des Bewußtseyns sollen nicht diese einfache, nicht Vorstellungen oder abstrakte Gedankenbestimmungen bleiben, sondern _begriffen_ werden, d. h. ihre Einfachheit soll mit ihrem innern Unterschied bestimmt seyn.--Der _zusammengesetzte_ Begriff aber ist wohl nicht mehr als ein hölzernes Eisen. Von etwas Zusammengesetztem kann man wohl einen Begriff haben; aber ein zusammengesetzter Begriff wäre etwas schlimmeres als der _Materialismus_, welcher nur die _Substanz der Seele_ als ein Zusammengesetztes annimmt, aber das _Denken_ doch als _einfach_ auffaßt. Die ungebildete Reflexion verfällt zunächst auf die Zusammensetzung als die ganz _äußerliche_ Beziehung, die schlechteste Form, in der die Dinge betrachtet werden können; auch die niedrigsten Naturen müssen eine _innere_ Einheit seyn. Daß vollends die Form des unwahrsten Daseyns auf Ich, auf den Begriff übergetragen wird, ist mehr, als zu erwarten war, ist als unschicklich und barbarisch zu betrachten. Die Begriffe werden ferner vornehmlich in _konträre_ und _kontradiktorische_ eingetheilt.--Wenn es bei der Abhandlung des Begriffs darum zu thun wäre, anzugeben, was es für _bestimmte_ Begriffe gebe, so wären alle möglichen Bestimmungen anzuführen,--denn _alle_ Bestimmungen sind Begriffe, somit bestimmte Begriffe,--und alle Kategorien des _Seyns_, wie alle Bestimmungen des _Wesens_, wären unter den Arten der Begriffe aufzuführen. Wie denn auch in den Logiken, in der einen nach Belieben _mehr_, in der andern _weniger_, erzählt wird, daß es _bejahende, verneinende, identische, bedingte, nothwendige u. s. f._ Begriffe gebe. Da solche Bestimmungen _der Natur des Begriffes selbst_ schon im Rücken liegen, und daher, wenn sie bei demselben aufgeführt werden, nicht in ihrer eigenthümlichen Stelle vorkommen, so lassen sie nur oberflächliche Worterklärungen zu, und erscheinen hier ohne alles Interesse.--Den _konträren_ und _kontradiktorischen_ Begriffen,--ein Unterschied, der hier vornehmlich beachtet wird, liegt die Reflexions-Bestimmung der _Verschiedenheit_ und _Entgegensetzung_ zu Grunde. Sie werden als zwei besondere _Arten_ angesehen, d. h. jeder als fest für sich und gleichgültig gegen den andern, ohne allen Gedanken der Dialektik und der innern Nichtigkeit dieser Unterschiede; als ob das, was _konträr_ ist, nicht ebenso sehr als _kontradiktorisch_ bestimmt werden müßte. Die Natur und der wesentliche Übergang der Reflexions-Formen, die sie ausdrücken, ist an ihrer Stelle betrachtet worden. In dem Begriffe ist die Identität zur Allgemeinheit, der Unterschied zur Besonderheit, die Entgegensetzung, die in den Grund zurückgeht, zur Einzelnheit fortgebildet. In diesen Formen sind jene Reflexions-Bestimmungen, wie sie in ihrem Begriffe sind. Das Allgemeine erwies sich nicht nur als das Identische, sondern zugleich als das Verschiedene oder _Konträre_ gegen das Besondere und Einzelne, ferner auch als ihnen entgegengesetzt, oder _kontradiktorisch_; in dieser Entgegensetzung aber ist es identisch mit ihnen, und ihr wahrhafter Grund, in welchem sie aufgehoben sind. Ein Gleiches gilt von der Besonderheit und Einzelnheit, welche ebenso die Totalität der Reflexions-Bestimmungen sind. Weiter werden die Begriffe in _subordinirte_ und _koordinirte_ eingetheilt;--ein Unterschied, der die Begriffsbestimmung näher angeht, nämlich das Verhältniß von Allgemeinheit und Besonderheit, wo diese Ausdrücke auch beiläufig erwähnt worden sind. Nur pflegen sie gewöhnlich gleichfalls als ganz feste Verhältnisse betrachtet, und hiernach mehrfache unfruchtbare Sätze von denselben aufgestellt zu werden. Die weitläufigste Verhandlung darüber betrifft wieder die Beziehung der Kontrarietät und Kontradiktorietät auf die Sub- und Koordination. Indem das _Urtheil die Beziehung der bestimmten Begriffe_ ist, so hat sich erst bei demselben das wahre Verhältniß zu ergeben. Jene Manier, diese Bestimmungen _zu vergleichen_ ohne Gedanken an ihre Dialektik und um die fortgehende Änderung ihrer Bestimmung, oder vielmehr an die in ihnen vorhandene Verknüpfung entgegengesetzter Bestimmungen, macht die ganze Betrachtung, was in ihnen _einstimmig sey_ oder nicht, gleichsam als ob diese Einstimmigkeit oder Nichteinstimmigkeit etwas Gesondertes und Bleibendes sey, zu etwas nur Unfruchtbarem und Gehaltlosem.--Der große, in dem Auffassen und Kombiniren der tieferen Verhältnisse der algebraischen Größen unendlich fruchtbare und scharfsinnige _Euler_, besonders der trocken verständige _Lambert_ und Andere haben für diese Art von Verhältnissen der Begriffsbestimmungen eine _Bezeichnung_ durch Linien, Figuren und dergleichen versucht; man beabsichtigte überhaupt, die logischen Beziehungsweisen zu einem _Calcul_ zu _erheben_;--oder vielmehr in der That herabzusetzen. Schon der Versuch der Bezeichnung stellt sich sogleich als an und für sich nichtig dar, wenn man die Natur des Zeichens und dessen, was bezeichnet werden soll, mit einander vergleicht. Die Begriffsbestimmungen, Allgemeinheit, Besonderheit und Einzelnheit sind allerdings _verschieden_, wie Linien oder die Buchstaben der Allgebra;--sie sind ferner auch _entgegengesetzt_, und ließen insofern auch die Zeichen von plus und minus zu. Aber sie selbst und vollends deren Beziehungen,--wenn auch nur bei der _Subsumtion_ und _Inhärenz_ stehen geblieben wird, sind von ganz anderer wesentlicher Natur, als die Buchstaben und Linien und deren Beziehungen, die Gleichheit oder Verschiedenheit der Größe, das plus und minus, oder eine Stellung der Linien übereinander oder ihre Verbindung zu Winkeln und die Stellungen von Räumen, die sie einschließen. Dergleichen Gegenstände haben gegen sie das Eigenthümliche, daß sie einander _äußerlich_ sind, eine _fixe_ Bestimmung haben. Wenn Begriffe nun in der Weise genommen worden, daß sie solchen Zeichen entsprechen, so hören sie auf, Begriffe zu seyn. Ihre Bestimmungen sind nicht so ein Todtliegendes, wie Zahlen und Linien, denen ihre Beziehung nicht selbst angehört; sie sind lebendige Bewegungen; die unterschiedene Bestimmtheit der einen Seite ist unmittelbar auch der andern innerlich; was bei Zahlen und Linien ein vollkommener Widerspruch wäre, ist der Natur des Begriffes wesentlich.--Die höhere Mathematik, welche auch zum Unendlichen fortgeht, und sich Widersprüche erlaubt, kann für die Darstellung solcher Bestimmungen ihre sonstigen Zeichen nicht mehr gebrauchen für Bezeichnung der noch sehr begrifflosen Vorstellung der _unendlichen Annäherung_ zweier Ordinaten, oder wenn sie einen Bogen einer unendlichen Anzahl von unendlich kleinen geraden Linien gleichsetzt, thut sie weiter nichts, als die zwei geraden Linien _außereinander_ zu zeichnen, und in einen Bogen gerade Linien, aber als _verschieden_ von ihm ziehen; für das Unendliche, worauf es dabei ankommt, verweist sie an das _Vorstellen_. Was zu jenem Versuche zunächst verleitet hat, ist vornehmlich das _quantitative_ Verhältniß, in welchem _Allgemeinheit, Besonderheit_ und _Einzelnheit_ zu einander stehen sollen; das Allgemeine heißt _weiter_ als das Besondere und Einzelne, und das Besondere _weiter_ als das Einzelne. Der Begriff ist das _Konkrete_ und _Reichste_, weil er der Grund und die _Totalität_ der früheren Bestimmungen, der Kategorien des Seyns und der Reflexions-Bestimmungen ist; dieselben kommen daher wohl auch an ihm hervor. Aber seine Natur wird gänzlich verkannt, wenn sie an ihm noch in jener Abstraktion festgehalten werden; wenn der _weitere Umfang_ des Allgemeinen so genommen wird, daß es ein _Mehreres_ oder ein größeres _Quantum_ sey, als das Besondere und Einzelne. Als absoluter Grund ist er die _Möglichkeit_ der _Quantität_, aber ebenso sehr der _Qualität_, d. h. seine Bestimmungen sind ebenso wohl qualitativ unterschieden; sie werden daher dann schon gegen ihre Wahrheit betrachtet, wenn sie unter der Form der Quantität allein gesetzt werden. So ist ferner die Reflexions Bestimmungen ein _Relatives_, in der ihr Gegentheil scheint; sie ist nicht im äußerlichen Verhältnisse, wie ein Quantum. Aber der Begriff ist mehr als alles dieses; seine Bestimmungen sind bestimmte _Begriffe_, wesentlich selbst die _Totalität_ aller Bestimmungen. Es ist daher völlig unpasssend, um solche innige Totalität zu fassen, Zahlen- und Raumverhältnisse anwenden zu wollen, in welchen alle Bestimmungen auseinander fallen; sie sind vielmehr das letzte und schlechteste Medium, welches gebraucht werden könnte. Naturverhältnisse, wie z.B. Magnetismus, Farbenverhältnisse, würden unendlich höhere und wahrere Symbole dafür seyn. Da der Mensch die Sprache hat, als das der Vernunft eigenthümliche Bezeichnungsmittel, so ist es ein müßiger Einfall, sich nach einer unvollkommnern Darstellungsweise umsehen und damit quälen zu wollen. Der Begriff kann als solcher wesentlich nur mit dem Geiste aufgefaßt werden, dessen Eigenthum nicht nur, sondern dessen reines Selbst er ist. Es ist vergeblich, ihn durch Raumfiguren und algebraische Zeichen zum Behufe des _äußerlichen Auges_ und eine _begrifflosen, mechanischen Behandlungsweise_, eines _Calculs_, festhalten zu wollen. Auch jedes Andere, was als Symbol dienen sollte, kann höchstens, wie Symbole für die Natur Gottes, Ahnungen und Anklänge des Begriffes erregen; aber wenn es Ernst seyn sollte, den Begriff dadurch auszudrücken und zu erkennen, so ist die _äußerliche Natur_ aller Symbole unangemessen dazu und vielmehr ist das Verhältniß umgekehrt, daß, was in den Symbolen Anklang einer höhern Bestimmung ist, erst durch den Begriff erkannt, und allein durch die _Absonderung_ jenes sinnlichen Beiwesens, das ihn auszudrücken bestimmt ist, ihm genähert werden sollte. C. Das Einzelne. _Die Einzelnheit_ ist, wie sich ergeben, schon durch die Besonderheit gesetzt; diese ist die _bestimmte Allgemeinheit_; also die sich auf sich beziehende Bestimmtheit, das _bestimmte Bestimmte_. 1. Zunächst erscheint daher die Einzelnheit als _die Reflexion_ des Begriffs aus seiner Bestimmtheit _in sich selbst_. Sie ist die _Vermittelung_ desselben durch sich, insofern sein _Andersseyn_ sich wieder zu einem _Andern_ gemacht, wodurch der Begriff als sich selbst Gleiches hergestellt, aber in der Bestimmung der _absoluten Negativität_ ist.--Das Negative am Allgemeinen, wodurch dieses ein _Besonderes_ ist, wurde vorhin als der Doppelschein bestimmt; insofern es Scheinen _nach Innen_ ist, bleibt das Besondere ein Allgemeines; durch das Scheinen nach Außen ist es _Bestimmtes_; die Rückkehr dieser Seite in das Allgemeine ist die gedoppelte, _entweder_ durch die _Abstraktion_, welche dasselbe wegläßt, und zur _höhern_ und _höchsten Gattung_ aufsteigt, _oder_ aber durch die _Einzelnheit_, zu welcher das Allgemeine in der Bestimmtheit selbst heruntersteigt.--Hier geht der Abweg ab, auf welchem die Abstraktion vom Wege des Begriffs abkommt, und die Wahrheit verläßt. Ihr höheres und höchstes Allgemeine, zu dem sie sich erhebt, ist nur die immer inhaltsloser werdende Oberfläche; die von ihr verschmähte Einzelnheit ist die Tiefe, in der der Begriff sich selbst erfaßt, und als Begriff gesetzt ist. Die _Allgemeinheit_ und die _Besonderheit_ erschienen einer Seits als die Momente des _Werdens_ der Einzelnheit. Aber es ist schon gezeigt worden, daß sie an ihnen selbst der totale Begriff sind, somit in der _Einzelnheit_ nicht in ein _Anderes_ übergehen, sondern daß darin nur gesetzt ist, was sie an und für sich sind. Das _Allgemeine_ ist _für sich_, weil es an ihm selbst die absolute Vermittelung, Beziehung auf sich nur als absolute Negativität ist. Es ist _abstraktes_ Allgemeines, insofern dieß Aufheben ein _äußerliches_ Thun, und hierdurch ein _Weglassen_ der Bestimmtheit ist. Diese Negativität ist daher wohl an dem Abstrakten, aber sie bleibt _außerhalb_, als eine bloße _Bedingung_ desselben; sie ist die Abstraktion selbst, welche ihr Allgemeines sich _gegenüber_ hält, das daher die Einzelnheit nicht in sich selbst hat, und begrifflos bleibt. --Leben, Geist, Gott,--so wie den reinen Begriff, vermag die Abstraktion deswegen nicht zu fassen, weil sie von ihren Erzeugnissen, die Einzelnheit, das Princip der Individualität und Persönlichkeit, abhält, und so zu nichts, als leb- und geistlosen, farb- und gehaltlosen Allgemeinheiten kommt. Aber die Einheit des Begriffs ist so untrennbar, daß auch diese Produkte der Abstraktion, indem sie die Einzelnheit weglassen sollen, selbst vielmehr _einzelne_ sind. Indem sie das Konkrete in die Allgemeinheit erhebt, das Allgemeine aber nur als bestimmte Allgemeinheit faßt, so ist eben dieß die Einzelnheit, welche sich als die sich auf sich beziehende Bestimmtheit ergeben hat. Die Abstraktion ist daher eine _Trennung_ des Konkreten, und eine _Vereinzelung_ seiner Bestimmungen; durch sie werden nur _einzelne_ Eigenschaften oder Momente aufgefaßt; denn ihr Produkt muß das enthalten, was sie selbst ist. Der Unterschied aber dieser Einzelnheit ihrer Produkte, und der Einzelnheit des Begriffs, ist, daß in jenen das Einzelne als _Inhalt_, und das Allgemeine als _Form_ von einander verschieden sind;--weil eben jener nicht als die absolute Form, als der Begriff selbst, oder diese nicht als die Totalität der Form ist.--Diese nähere Betrachtung aber zeigt das Abstrakte selbst als Einheit des einzelnen Inhalts und der abstrakten Allgemeinheit, somit als _Konkretes_, als das Gegentheil dessen, was es seyn will. Das _Besondere_ ist aus demselben Grunde, weil es nur das bestimmte Allgemeine ist, auch _Einzelnes_, und umgekehrt, weil das Einzelne das bestimmte Allgemeine ist, ist es ebenso sehr ein Besonderes. Wenn an dieser abstrakten Bestimmtheit fest gehalten wird, so hat der Begriff die drei besonderen Bestimmungen, das Allgemeine, Besondere und Einzelne; nachdem vorhin nur das Allgemeine und Besondere als die Arten des Besondern angegeben wurden. Indem die Einzelnheit als die Rückkehr des Begriffs als des Negativen in sich ist, so kann diese Rückkehr selbst von der Abstraktion, die darin eigentlich aufgehoben ist, als ein gleichgültiges Moment _neben_ die andern gestellt und gezählte werden. Wenn die Einzelnheit als eine der _besonderen_ Begriffsbestimmungen aufgeführt wird, so ist die Besonderheit die _Totalität_, welche alle in sich begreift; als diese Totalität eben ist sie das Konkrete derselben, oder die Einzelnheit selbst. Sie ist das Konkrete aber auch nach der vorhin bemerkten Seite als _bestimmte Allgemeinheit_; so ist sie als die _unmittelbare_ Einheit, in welcher keines dieser Momente als unterschieden oder als das Bestimmende gesetzt ist, und in dieser Form wird sie die _Mitte des formalen Schlusses_ ausmachen. Es fällt von selbst auf, daß jede Bestimmung, die in der bisherigen Exposition des Begriffs gemacht worden, sich unmittelbar aufgelöst und in ihre andere verloren hat. Jede Unterscheidung konfondirt sich in der Betrachtung, welche sich isoliren und festhalten soll. Nur die bloße _Vorstellung_, für welche sie das Abstrahiren isolirt hat, vermag sich das Allgemeine, Besondere und Einzelne fest auseinander zu halten; so sind sie zählbar, und für einen weiteren Unterschied hält sie sich an den _völlig äußerlichen des Seyns, die Quantität_, die nirgend weniger, als hierher gehört.--In der Einzelnheit ist jenes wahre Verhältniß, die _Untrennbarkeit_ der Begriffsbestimmungen, _gesetzt_; denn als Negation der Negation enthält sie den Gegensatz derselben und ihn zugleich in seinem Grunde oder Einheit; das Zusammengegangenseyn einer jeden mit ihrer andern Weil in dieser Reflexion an und für sich die Allgemeinheit ist, ist sie wesentlich die Negativität der Begriffsbestimmungen nicht nur so, daß sie nur ein drittes Verschiedenes gegen sie wäre, sondern es ist dieß nunmehr _gesetzt_, daß das _Gesetztseyn_ das _An- und Fürsichseyn_ ist; d. h. daß die dem Unterschiede angehörigen Bestimmungen selbst jede die _Totalität_ ist. Die Rückkehr des bestimmten Begriffes in sich ist, daß er die Bestimmung hat, _in seiner Bestimmtheit_ der _ganze_ Begriff zu seyn. 2. Die Einzelnheit ist aber nicht nur die Rückkehr des Begriffes in sich selbst, sondern unmittelbar sein Verlust. Durch die Einzelnheit, wie er darin _in sich_ ist, wird er _außer sich_, und tritt in Wirklichkeit. Die _Abstraktion_, welche als die _Seele_ der Einzelnheit die Beziehung des Negativen auf das Negative ist, ist, wie sich gezeigt, dem Allgemeinen und Besondern nichts Äußerliches, sondern immanent, und sie sind durch sie Konkretes, Inhalt, Einzelnes. Die Einzelnheit aber ist als diese Negativität die bestimmte Bestimmtheit, das _Unterscheiden_ als solches; durch diese Reflexion des Unterschiedes in sich wird er ein fester; das Bestimmen des Besondern ist erst durch die Einzelnheit; denn _sie_ ist jene Abstraktion, die nunmehr eben als Einzelnheit, _gesetzte Abstraktion_ ist. Das Einzelne also ist als sich auf sich beziehende Negativität unmittelbare Identität des Negativen mit sich; es ist _Fürsich-seyendes_. Oder es ist die Abstraktion, welche den Begriff nach seinem ideellen Momente des _Seyns_ als ein _Unmittelbares_ bestimmt.--So ist das Einzelne ein qualitatives _Eins_ oder _Dieses_. Nach dieser Qualität ist es erstlich Repulsion seiner von _sich selbst_, wodurch die vielen _andern_ Eins vorausgesetzt werden; _zweitens_ ist es nun gegen diese vorausgesetzten _Anderen_ negative Beziehung, und das Einzelne insofern _ausschließend_. Die Allgemeinheit auf diese Einzelnen als gleichgültige Eins bezogen, --und bezogen muß sie darauf werden, weil sie Moment des Begriffes der Einzelnheit ist,--ist sie nur das _Gemeinsame_ derselben. Wenn unter dem Allgemeinen das verstanden wird, was mehreren Einzelnen _gemeinschaftlich_ ist, so wird von dem _gleichgültigen_ Bestehen derselben ausgegangen, und in die Begriffsbestimmung die Unmittelbarkeit des _Seyns_ eingemischt. Die niedrigste Vorstellung, welche man vom Allgemeinen haben kann, wie es in der Beziehung auf das Einzelne ist, ist dieß äußerliche Verhältniß desselben, als eines bloß _Gemeinschaftlichen_. Das Einzelne, welches in der Reflexionssphäre der Existenz als _Dieses_ ist, hat nicht die _ausschließende_ Beziehung auf anderes Eins, welche dem qualitativen Fürsichseyn zukommt. _Dieses_ ist als das _in sich reflektirte_ Eins für sich ohne Repulsion; oder die Repulsion ist in dieser Reflexion mit der Abstraktion in eins, und ist die reflektirende _Vermittelung_, welche so an ihm ist, daß dasselbe eine _gesetzte_, von einem Äußerlichen _gezeigte_ Unmittelbarkeit ist. _Dieses_ ist; es ist unmittelbar; es ist aber nur _Dieses_, insofern es _monstrirt_ wird. Das Monstriren ist die reflektirende Bewegung, welche sich in sich zusammennimmt und die Unmittelbarkeit setzt, aber als ein sich Äußerliches.--Das Einzelne nun ist wohl auch Dieses, als das aus der Vermittelung hergestellte Unmittelbare; es hat sie aber nicht außer ihm, es ist selbst repellirende Abscheidung, _die gesetzte Abstraktion_, aber in seiner Abscheidung selbst positive Beziehung. Dieses Abstrahiren des Einzelnen ist als die Reflexion des Unterschiedes in sich erstlich ein Setzen der Unterschiedenen als _selbstständiger_, in sich reflektirter. Sie _sind_ unmittelbar; aber ferner ist dieses Trennen Reflexion überhaupt, das _Scheinen des einen im Andern_; so stehen sie in wesentlicher Beziehung. Sie sind ferner nicht bloß _seyende_ Einzelne gegen einander; solche Vielheit gehört dem Seyn an; die sich als bestimmt setzende _Einzelnheit_ setzt sich nicht in einem äußerlichen, sondern im Begriffsunterschiede; sie schließt also das _Allgemeine_ von sich aus, aber da dieses Moment ihrer selbst ist, so bezieht sich ebenso wesentlich auf sie. Der Begriff als diese Beziehung seiner _selbstständigen_ Bestimmungen hat sich verloren; denn so ist er nicht mehr die _gesetzte Einheit_ derselben, und sie nicht mehr als _Momente_, als der Schein desselben, sondern als an und für sich bestehende.--Als Einzelnheit kehrt er in der Bestimmtheit in sich zurück; damit ist das Bestimmte selbst Totalität geworden. Seine Rückkehr in sich ist daher die absolute, ursprüngliche _Theilung seiner_, oder als Einzelnheit ist er als _Urtheil_ gesetzt. Zweites Kapitel. Das Urtheil. Das Urtheil ist die am _Begriffe_ selbst _gesetzte Bestimmtheit_ desselben. Die Begriffsbestimmungen, oder was, wie sich gezeigt hat, dasselbe ist, die bestimmten Begriffe sind schon für sich betrachtet worden; aber diese Betrachtung war mehr eine subjektive Reflexion, oder subjektive Abstraktion. Der Begriff ist aber selbst dieses Abstrahiren, das Gegeneinanderstellen seiner Bestimmungen ist sein eigenes Bestimmen. Das _Urtheil_ ist dieß Setzen der bestimmten Begriffe durch den Begriff selbst. Das Urtheilen ist insofern _eine andere_ Funktion als das Begreifen, oder vielmehr _die andere_ Funktion des Begriffes, als es das _Bestimmen_ des Begriffes durch sich selbst ist, und der weitere Fortgang des Urtheils die Verschiedenheit der Urtheile ist diese Fortbestimmung des Begriffes. Was es für bestimmte Begriffe _giebt_, und wie sich diese Bestimmungen desselben nothwendig ergeben, dieß hat sich im Urtheil zu zeigen. Das Urtheil kann daher die nächste _Realisirung_ des Begriffs genannt werden, insofern die Realität das Treten ins _Daseyn_ als _bestimmtes_ Seyn überhaupt bezeichnet. Näher hat sich die Natur dieser Realisirung so ergeben, daß _vor's Erste_ die Momente des Begriffs durch seine Reflexion-in-sich oder seine Einzelnheit selbstständige Totalitäten sind; _vor's Andere_ aber die Einheit des Begriffes als deren _Beziehung_ ist. Die in sich reflektirten Bestimmungen sind _bestimmte Totalitäten_, ebenso wesentlich in gleichgültigem beziehungslosem Bestehen, als durch die gegenseitige Vermittelung mit einander. Das Bestimmen selbst ist nur die Totalität, indem es diese Totalitäten und deren Beziehung enthält. Diese Totalität ist das Urtheil.--Es enthält erstlich also die beiden Selbstständigen, welche _Subjekt_ und _Prädikat_ heißen. Was jedes ist, kann eigentlich noch nicht gesagt werden; sie sind noch unbestimmt, denn erst durch das Urtheil sollen sie bestimmt werden. Indem es der Begriff als bestimmter ist, so ist nur der allgemeine Unterschied gegen einander vorhanden, daß das Urtheil den _bestimmten_ Begriff gegen den noch _unbestimmten_ enthält. Das Subjekt kann also zunächst gegen das Prädikat als das Einzelne gegen das Allgemeine, oder auch als das Besondere gegen das Allgemeine, oder als das Einzelne gegen das Besondere genommen werden; insofern sie nur überhaupt als das Bestimmtere und das Allgemeinere einander gegenüberstehen. Es ist daher passend und Bedürfniß, für die Urtheilsbestimmungen diese _Namen, Subjekt_ und _Prädikat_, zu haben; als Namen sind sie etwas Unbestimmtes, das erst noch seine Bestimmungen erhalten soll; und mehr als Namen sind sie daher nicht. Begriffsbestimmungen selbst könnten für die zwei Seiten des Urtheils Theils aus diesem Grunde nicht gebraucht werden; Theils aber noch mehr darum nicht, weil die Natur der Begriffsbestimmung sich hervorthut, nicht ein Abstraktes und Festes zu seyn, sondern ihre entgegengesetzte in sich zu haben, und an sich zu setzen; indem die Seiten des Urtheils selbst Begriffe, also die Totalität seiner Bestimmungen sind, so müssen sie dieselben alle durchlaufen und an sich zeigen; es sey in abstrakter oder konkreter Form. Um nun doch bei dieser Veränderung ihrer Bestimmung die Seiten des Urtheils doch auf eine allgemeine Weise festzuhalten, sind Namen am dienlichsten, die sich darin gleich bleiben.--Der Name aber steht der Sache oder dem Begriffe gegenüber; diese Unterscheidung kommt an dem Urtheile als solchem selbst vor; indem das Subjekt überhaupt das Bestimmte, und daher mehr das unmittelbar _Seyende_, das Prädikat aber das _Allgemeine_, das Wesen oder den Begriff ausdrückt, so ist das Subjekt als solches zunächst nur eine Art von _Name_; denn _was es ist_, drückt erst das Prädikat aus, welches das _Seyn_ im Sinne des Begriffs enthält. Was ist dieß, oder was ist dieß für eine Pflanze u. s. f.? unter dem _Seyn_, nach welchem gefragt wird, wird oft bloß der _Name_ verstanden, und wenn man denselben erfahren, ist man befriedigt und weiß nun, was die Sache ist. Dieß ist das _Seyn_ im Sinne des Subjekts. Aber der _Begriff_, oder wenigstens das Wesen und das Allgemeine überhaupt giebt erst das Prädikat, und nach diesem wird im Sinne des Urtheils gefragt.--_Gott, Geist, Natur_ oder was es sey, ist daher als das Subjekt eines Urtheils nur erst der Name; was ein solches Subjekt ist, dem Begriffe nach, ist erst im Prädikate vorhanden. Wenn gesucht wird, was solchem Subjekte für ein Prädikat zukomme, so müßte für die Beurtheilung schon ein _Begriff_ zu Grunde liegen; aber diesen spricht erst das Prädikat selbst aus. Es ist deswegen eigentlich die bloße _Vorstellung_, welche die vorausgesetzte Bedeutung des Subjekts ausmacht, und die zu einer Namenerklärung führt, wobei es zufällig und ein historisches Faktum ist, was unter einem Namen verstanden werde oder nicht. So viele Streitigkeiten, ob einem gewissen Subjekte ein Prädikat zukomme oder nicht, sind darum nichts mehr als Wortstreitigkeiten, weil sie von jener Form ausgehen; das zu Grunde Liegende (subjectum,...) ist noch nichts weiter als der Name. Es ist nun näher zu betrachten, wie _zweitens_ die _Beziehung_ des Subjekts und Prädikats im Urtheile, und wie sie selbst eben dadurch zunächst bestimmt sind. Das Urtheil hat zu seinen Seiten überhaupt Totalitäten, welche zunächst als wesentlich selbstständig sind. Die Einheit des Begriffes ist daher nur erst eine _Beziehung_ von Selbstständigen; noch nicht die _konkrete_ aus dieser Realität in sich zurückgekehrte, _erfüllte_ Einheit, sondern _außer_ der sie, als _nicht in ihr aufgehobene Extreme_ bestehen.--Es kann nun die Betrachtung des Urtheils von der ursprünglichen Einheit des Begriffes oder von der Selbstständigkeit der Extreme ausgehen. Das Urtheil ist die Diremtion des Begriffs durch sich selbst; _diese Einheit_ ist daher der Grund, von welchem aus es nach seiner wahrhaften _Objektivität_ betrachtet wird. Es ist insofern die _ursprüngliche Theilung_ des ursprünglich Einen; das Wort: _Urtheil_ bezieht sich hiermit auf das, was es an und für sich ist. Daß aber der Begriff im Urtheil als _Erscheinung_ ist, indem seine Momente darin Selbstständigkeit erlangt haben,--an diese Seite der _Äußerlichkeit_ hält sich mehr die _Vorstellung_. Nach dieser _subjektiven_ Betrachtung werden daher Subjekt und Prädikat, jedes als außer dem andern für sich fertig, betrachtet; das Subjekt als ein Gegenstand, der auch wäre, wenn er dieses Prädikat nicht hätte; das Prädikat als eine allgemeine Bestimmung, die auch wäre, wenn sie diesem Subjekte nicht zukäme. Mit dem Urtheilen ist hernach die Reflexion verbunden, ob dieses oder jenes Prädikat, das im _Kopfe_ ist, dem Gegenstande, der _draußen_ für sich ist, _beigelegt_ werden könne und solle; das Urtheilen selbst besteht darin, daß erst durch dasselbe ein Prädikat mit dem Subjekte _verbunden_ wird, so daß, wenn diese Verbindung nicht Statt fände, Subjekt und Prädikat, jedes für sich doch bliebe, was es ist, jenes ein existirender Gegenstand, dieses eine Vorstellung im Kopfe. --Das Prädikat, welches dem Subjekte beigelegt wird, soll ihm aber auch _zukommen_, das heißt, an und für sich identisch mit demselben seyn. Durch diese Bedeutung des _Beilegens_ wird der _subjektive_ Sinn des Urtheilens und das gleichgültige äußerliche Bestehen des Subjekts und Prädikats wieder aufgehoben: diese Handlung ist gut; die Copula zeigt an, daß das Prädikat zum _Seyn_ des Subjekts gehört, und nicht bloß äußerlich damit verbunden wird. Im _grammatischen_ Sinne hat jenes subjektive Verhältniß, in welchem von der gleichgültigen Äußerlichkeit des Subjekts und Prädikats ausgegangen wird, sein vollständiges Gelten; denn es sind _Worte_, die hier äußerlich verbunden werden.--Bei dieser Gelegenheit kann auch angeführt werden, daß ein _Satz_ zwar im grammatischen Sinne ein Subjekt und Prädikat hat, aber darum noch kein _Urtheil_ ist. Zu Letzterem gehört, daß das Prädikat sich zum Subjekt nach dem Verhältniß von Begriffsbestimmungen, also als ein Allgemeines zu einem Besondern oder Einzelnen verhalte. Drückt das, was vom einzelnen Subjekte gesagt wird, selbst nur etwas Einzelnes aus, so ist dieß ein bloßer Satz. Z. B. Aristoteles ist im 73. Jahre seines Alters, in dem 4. Jahr der 115. Olympiade gestorben,--ist ein bloßer Satz, kein Urtheil. Es wäre von Letzterem nur dann etwas darin, wenn einer der Umstände, die Zeit des Todes oder das Alter jenes Philosophen in Zweifel gestellt gewesen, aus irgend einem Grunde aber die angegebenen Zahlen behauptet würden. Denn in diesem Falle würden dieselben als etwas Allgemeines, auch ohne jenen bestimmtem Inhalt des Todes des Aristoteles bestehende, mit Anderem erfüllte oder auch leere Zeit genommen. So ist die Nachricht: mein Freund N. ist gestorben, ein Satz; und wäre nur dann ein Urtheil, wenn die Frage wäre, ob er wirklich todt, oder nur scheintodt wäre. Wenn das Urtheil gewöhnlich so erklärt wird, daß es die _Verbindung zweier Begriffe_ sey, so kann man für die äußerliche Copula wohl den unbestimmten Ausdruck: _Verbindung_ gelten lassen, ferner daß die Verbundenen wenigstens Begriffe seyn _sollen_. Sonst aber ist diese Erklärung wohl höchst oberflächlich nicht nur daß z.B. im disjunktiven Urtheile mehr als _zwei_ sogenannte Begriffe verbunden sind, sondern daß vielmehr die Erklärung viel besser ist, als die Sache; denn es sind überhaupt keine Begriffe, die gemeint sind, kaum Begriffs-, eigentlich nur _Vorstellungsbestimmungen_; beim Begriffe überhaupt, und beim bestimmten Begriff ist bemerkt worden, daß das, was man so zu benennen pflegt, keineswegs den Namen von Begriffen verdient; wo sollten nun beim Urtheile Begriffe herkommen?--Vornehmlich ist in jener Erklärung das Wesentliche des Urtheils, nämlich der Unterschied seiner Bestimmungen übergangen; noch weniger das Verhältniß des Urtheils zum Begriff berücksichtigt. Was die weitere Bestimmung des Subjekts und Prädikats betrifft, so ist erinnert worden, daß sie im Urtheil eigentlich erst ihre Bestimmung zu erhalten haben. Insofern dasselbe aber die gesetzte Bestimmtheit des Begriffs ist, so hat sie die angegebenen Unterschiede _unmittelbar_ und _abstrakt, als Einzelnheit_ und _Allgemeinheit_.--Insofern es aber überhaupt das _Daseyn_ oder das _Andersseyn_ des Begriffs, welcher sich noch nicht zu der Einheit, wodurch er _als Begriff_ ist, wieder hergestellt hat, so tritt auch die Bestimmtheit hervor, welche begrifflos ist; der Gegensatz des _Seyns_ und der Reflexion oder _des Ansichseyns_. Indem aber der Begriff den wesentlichen _Grund_ des Urtheils ausmacht, so sind jene Bestimmungen wenigstens so gleichgültig, daß jede, indem die eine dem Subjekte, die andere dem Prädikate zukommt, dieß Verhältniß umgekehrt ebenso sehr Statt hat. Das _Subjekt_ als das _Einzelne_ erscheint zunächst als das _Seyenden_ oder _Fürsichseyende_ nach der bestimmten Bestimmtheit des Einzelnen--als ein wirklicher Gegenstand, wenn er auch nur Gegenstand in der Vorstellung ist,--wie z.B. die Tapferkeit, das Recht, Übereinstimmung u. s. f.--über welchen geurtheilt wird;--das _Prädikat_ dagegen als das _Allgemeine_ erscheint als diese _Reflexion_ über ihn, oder auch vielmehr als dessen Reflexion in-sich-selbst, welche über jene Unmittelbarkeit hinausgeht und die Bestimmtheiten als bloß seyende aufhebt,--_als sein Ansichseyn_.--Insofern wird vom Einzelnen, als dem Ersten, Unmittelbaren ausgegangen, und dasselbe durch das Urtheil in _die Allgemeinheit erhoben_, so wie umgekehrt das nur _an sich_ seyende Allgemeine im Einzelnen ins Daseyn heruntersteigt oder ein _Für-sich-seyendes_ wird. Diese Bedeutung des Urtheils ist als der _objektive_ Sinn desselben, und zugleich als die _wahre_ der früheren Formen des Übergangs zu nehmen. Das Seyende _wird_ und _verändert_ sich, das Endliche _geht_ im Unendlichen _unter_; das Existierende _geht_ aus seinem _Grunde hervor_ in die Erscheinung, und _geht zu Grunde_; die Accidenz _manifestirt_ den _Reichthum_ der Substanz, so wie deren _Macht_; im Seyn ist _Übergang_ in Anderes, im Wesen Scheinen an einem Andern, wodurch die _nothwendige_ Beziehung sich offenbart. Dieß Übergehen und Scheinen ist nun in das _ursprüngliche Theilen_ des _Begriffes_ übergegangen, welcher, indem er das Einzelne in das _Ansichseyn_ seiner Allgemeinheit zurückführt, ebenso sehr das Allgemeine als _Wirkliches_ bestimmt. Dieß Beides ist ein und dasselbe, daß die Einzelnheit in ihre Reflexion-in-sich, und das Allgemeine als Bestimmtes gesetzt wird. Zu dieser objektiven Bedeutung gehört nun aber ebenso wohl, daß die angegebenen Unterschiede, indem sie in der Bestimmtheit des Begriffes wieder hervortreten, zugleich nur als Erscheinende gesetzt seyen, das heißt, daß sie nichts Fixes sind, sondern der einen Begriffsbestimmung ebenso gut zukommen als der andern. Das Subjekt ist daher ebenso wohl als das _Ansichseyn_, das Prädikat dagegen als das _Daseyn_ zu nehmen. Das _Subjekt ohne Prädikat_ ist, was in der Erscheinung das _Ding ohne Eigenschaften_, das _Ding-an-sich_ ist, ein leerer unbestimmter Grund; es ist so der _Begriff in sich selbst_, welcher erst am Prädikate eine Unterscheidung und Bestimmtheit erhält; dieses macht hiermit die Seite des _Daseyns_ des Subjekts aus. Durch diese bestimmte Allgemeinheit steht das Subjekt in Beziehung auf Äußerliches, ist für den Einfluß anderer Dinge offen, und tritt dadurch in Thätigkeit gegen sie. _Was da ist_, tritt aus seinem _In-sich-seyn_ in das _allgemeine_ Element des Zusammenhanges und der Verhältnisse, in die negativen Beziehungen und das Wechselspiel der Wirklichkeit, was eine _Kontinuation_ des Einzelnen in andere, und daher Allgemeinheit ist. Die so eben aufgezeigte Identität, daß die Bestimmung des Subjekts ebenso wohl auch dem Prädikat zukommt und umgekehrt, fällt jedoch nicht nur in unsere Betrachtung; sie ist nicht nur _an sich_, sondern ist auch im Urtheile gesetzt; denn das Urtheil ist die Beziehung beider; die Kopula drückt aus, _daß das Subjekt das Prädikat_ ist. Das Subjekt ist die bestimmte Bestimmtheit, und das Prädikat ist diese _gesetzte_ Bestimmtheit desselben; das Subjekt ist nur in seinem Prädikat bestimmt, oder nur in demselben ist es Subjekt, es ist im Prädikat in sich zurückgekehrt, und ist darin das Allgemeine. --Insofern nun aber das Subjekt das selbstständige ist, so hat jene Identität das Verhältniß, daß das Prädikat nicht ein selbstständiges Bestehen für sich, sondern sein Bestehen nur in dem Subjekte hat; es _inhärirt_ diesem. Insofern hiernach das Prädikat vom Subjekte unterschieden wird, so ist es nur eine _vereinzelte_ Bestimmtheit desselben, nur _Eine_ seiner Eigenschaften; das Subjekt selbst aber ist das _Konkrete_, die Totalität von mannigfaltigen Bestimmtheiten, wie das Prädikat Eine enthält; es ist das Allgemeine.--Aber anderer Seits ist auch das Prädikat selbstständige Allgemeinheit, und das Subjekt umgekehrt nur eine Bestimmung desselben. Das Prädikat _subsumirt_ insofern das Subjekt; die Einzelnheit und Besonderheit ist nicht für sich, sondern hat ihr Wesen und ihre Substanz im Allgemeinen. Das Prädikat drückt das Subjekt in seinem Begriffe aus; das Einzelne und Besondere sind zufällige Bestimmungen an demselben; es ist deren absolute Möglichkeit. Wenn beim _Subsumiren_ an eine äußerliche Beziehung des Subjekts und Prädikats gedacht und das Subjekt als ein Selbstständiges vorgestellt wird, so bezieht sich das Subsumiren auf das oben erwähnte subjektive Urtheilen, worin von der Selbstständigkeit _beider_ ausgegangen wird. Die Subsumtion ist hiernach nur die _Anwendung_ des Allgemeinen auf ein Besonderes oder Einzelnes, das _unter_ dasselbe nach einer unbestimmten Vorstellung, als von minderer Quantität gesetzt wird. Wenn die Identität des Subjekts und Prädikats so betrachtet worden; daß _das eine Mal_ jenem die eine Begriffsbestimmung zukommt, und diesem die andere, aber das _andere Mal_ ebenso sehr unmgekehrt, so ist die Identität hiermit immer noch erst eine _an sich seyende_; um der selbstständigen Verschiedenheit der beiden Seiten das Urtheils willen hat ihre _gesetzte_ Beziehung auch diese Seiten, zunächst als verschiedene. Aber die _unterschiedslose Identität_ macht eigentlich die _wahre_ Beziehung des Subjekts auf das Prädikat aus. Die Begriffsbestimmung ist wesentlich selbst _Beziehung_, denn sie ist ein _Allgemeines_; dieselben Bestimmungen also, welche das Subjekt und Prädikat hat, hat damit auch ihre Beziehung selbst. Sie ist _allgemein_, denn sie ist die positive Identität beider, des Subjekts und Prädikats; sie ist aber auch _bestimmte_, denn die Bestimmtheit des Prädikats ist die des Subjekts; sie ist ferner auch _einzelne_, denn in ihr sind die selbstständigen Extreme als in ihrer negativen Einheit aufgehoben.--Im Urtheile aber ist diese Identität noch nicht gesetzt; die Kopula ist als die noch unbestimmte Beziehung des _Seyns_ überhaupt: A ist B; denn die Selbstständigkeit der Bestimmtheiten des Begriffs oder Extreme ist im Urtheile die _Realität_, welche der Begriff in ihm hat. Wäre das _Ist_ der Kopula schon _gesetzt_ als jene bestimmte und erfüllte _Einheit_ des Subjekts und Prädikats, als ihr _Begriff_, so wäre es bereits _der Schluß_. Diese _Identität_ des Begriffs wieder herzustellen oder vielmehr zu _setzen_, ist das Ziel der _Bewegung_ des Urtheils. Was im Urtheil schon _vorhanden_ ist, ist Theils die Selbstständigkeit, aber auch die Bestimmtheit des Subjekts und Prädikats gegen einander, Theils aber ihre jedoch _abstrakte_ Beziehung. _Das Subjekt ist das Prädikat_, ist zunächst das, was das Urtheil aussagt; aber da das Prädikat _nicht_ das seyn soll, was das Subjekt ist, so ist ein _Widerspruch_ vorhanden, der sich _auflösen_, in ein Resultat _übergehen_ muß. Vielmehr aber, da _an und für sich_ Subjekt und Prädikat die Totalität des Begriffes sind, und das Urtheil die Realität des Begriffes ist, so ist seine Fortbewegung nur _Entwickelung_; es ist in ihm dasjenige schon vorhanden, was in ihm hervortritt, und die _Demonstration_ ist insofern nur eine _Monstration_, eine Reflexion als _Setzen_ desjenigen, was in den Extremen des Urtheils schon _vorhanden_ ist; aber auch dieß Setzen selbst ist schon vorhanden; es ist die _Beziehung_ der Extreme. Das Urtheil, wie es _unmittelbar_ ist, ist es _zunächst_ das Urtheil des _Daseyns_; unmittelbar ist sein Subjekt ein _abstraktes, seyendes Einzelnes_; das Prädikat eine _unmittelbare Bestimmtheit_ oder Eigenschaft desselben, ein abstrakt Allgemeines. Indem sich dieß Qualitative des Subjekts und Prädikats aufhebt, _scheint_ zunächst die Bestimmung des einen an dem andern; das Urtheil ist nun _zweitens_ Urtheil der _Reflexion_. Dieses mehr äußerliche Zusammenfassen aber geht in die _wesentliche Identität_ eines substantiellen, _nothwendigen Zusammenhangs_ über; so ist es _drittens_ das Urtheil der _Nothwendigkeit_. _Viertens_, indem in dieser wesentlichen Identität der Unterschied des Subjekts und Prädikats zu einer _Form_ geworden, so wird das Urtheil _subjektiv_; es enthält den Gegensatz des _Begriffes_ und seiner _Realität_, und die _Vergleichung_ beider; es ist das _Urtheil des Begriffs_. Dieses Hervortreten des Begriffs begründet den _Übergang des Urtheils in den Schluß_. A. Das Urtheil des Daseyns. Im subjektiven Urtheil will man _einen und denselben_ Gegenstand _doppelt_ sehen, das eine Mal in seiner einzelnen Wirklichkeit, das andere Mal in seiner wesentlichen Identität oder in seinem Begriffe; das Einzelne in seine Allgemeinheit erhoben, oder, was dasselbe ist, das Allgemeine in seine Wirklichkeit vereinzelt. Das Urtheil ist in dieser Weise _Wahrheit_; denn es ist die Übereinstimmung des Begriffs und der Realität. So aber ist _zuerst_ das Urtheil nicht beschaffen; denn _zuerst_ ist es _unmittelbar_, indem sich an ihm noch keine Reflexion und Bewegung der Bestimmungen ergeben hat. Diese _Unmittelbarkeit_ macht das erste Urtheil zu einem _Urtheile des Daseyns_, das auch das _qualitative_ genannt werden kann, jedoch nur insofern, als die _Qualität_ nicht nur der Bestimmtheit des _Seyns_ zukommt, sondern auch die abstrakte Allgemeinheit darin begriffen ist, die um ihrer Einfachheit willen gleichfalls die Form der _Unmittelbarkeit_ hat. Das Urtheil des Daseyns ist auch das Urtheil der _Inhärenz_; weil die Unmittelbarkeit seine Bestimmung, im Unterschiede des Subjekts und Prädikats aber jenes das Unmittelbare, hierdurch das Erste und Wesentliche in diesem Urtheile ist, so hat das Prädikat die Form eines Unselbstständigen, das am Subjekte seine Grundlage hat. a. Das positive Urtheil. 1. Das Subjekt und Prädikat sind, wie erinnert worden, zunächst Namen, deren wirkliche Bestimmung erst durch den Verlauf des Urtheils erhalten wird. Als Seiten des Urtheil aber, welches der _gesetzte_ bestimmte Begriff ist, haben sie die Bestimmung der Momente desselben, aber um der Unmittelbarkeit willen, die noch ganz _einfache_, Theils nicht durch Vermittelung bereicherte, Theils zunächst nach dem abstrakten Gegensatze, als _abstrakte Einzelnheit_ und _Allgemeinheit_.--Das Prädikat, um von diesem zuerst zu sprechen, ist das _abstrakte_ Allgemeine; da das Abstrakte aber durch die Vermittelung des Aufhebens des Einzelnen oder Besondern bedingt ist, so ist sie insofern nur eine _Voraussetzung_. In der Sphäre des Begriffs kann es keine andere _Unmittelbarkeit_ geben, als eine solche, die _an und für sich_ die Vermittelung enthält, und nur durch deren Aufheben entstanden ist, d. i. die _allgemeine_. So ist auch das _qualitative Seyn_ selbst _in seinem Begriffe_ ein Allgemeines; als _Seyn_ aber ist die Unmittelbarkeit noch nicht _so gesetzt_; erst als _Allgemeinheit_ ist sie die Begriffsbestimmung, an welcher _gesetzt_ ist, daß ihr die Negativität wesentlich angehört. Diese Beziehung ist im Urtheil vorhanden, worin sie Prädikat eines Subjekts ist.--Ebenso ist das Subjekt ein _abstrakt_ Einzelnes; oder das _Unmittelbare_, das _als solches_ seyn soll; es soll daher das Einzelne als ein _Etwas_ überhaupt seyn. Das Subjekt macht insofern die abstrakte Seite am Urtheil aus, nach welcher in ihm der Begriff in _die Äußerlichkeit_ übergegangen ist.--Wie die beiden Begriffsbestimmungen bestimmt sind, so ist es auch ihre Beziehung, das: _ist_, Kopula; sie kann ebenso nur die Bedeutung eines unmittelbaren, abstrakten _Seyns_ haben. Von der Beziehung, welche noch keine Vermittelung oder Negation enthält, wird dieß Urtheil das _Positive_ genannt. 2. Der nächste reine Ausdruck des positiven Urtheils ist daher der Satz: _Das Einzelne ist allgemein._ Dieser Ausdruck muß nicht gefaßt werden: A ist B; denn A und B sind gänzlich formlose und daher bedeutungslose Namen; das Urtheil überhaupt aber, und daher selbst schon das Urtheil des Daseyns, hat Begriffsbestimmungen zu seinen Extremen. A ist B, kann ebenso gut jeden bloßen _Satz_ vorstellen, als ein _Urtheil_. In jedem auch dem in seiner Form reicher Bestimmten Urtheile aber wird der Satz von diesem bestimmten Inhalt behauptet: _das Einzelne_ ist _allgemein_; insofern nämlich jedes Urtheil auch abstraktes Urtheil überhaupt ist. Von dem negativen Urtheil, inwiefern es unter diesen Ausdruck gleichfalls gehöre, wird sogleich die Rede seyn.--Wenn sonst eben nicht daran gedacht wird, daß mit jedem zunächst wenigstens positiven Urtheile die Behauptung gemacht werde, daß das Einzelne ein Allgemeines sey, so geschieht dieß, weil Theils die _bestimmte Form_, wodurch sich Subjekt und Prädikat unterscheiden, übersehen wird, --indem das Urtheil nichts als die Beziehung _zweier_ Begriffe seyn soll,--Theils etwa auch, weil der sonstige _Inhalt_ des Urtheils: _Cajus ist gelehrt,_ oder _die Rose ist roth_, dem Bewußtseyn vorschwebt, das mit der Vorstellung des _Cajus_ u. s. f. beschäftigt, auf die Form nicht reflektirt,--obgleich wenigstens solcher Inhalt, wie der _logische Cajus_, der gewöhnlich zum Beispiel herhalten muß, ein sehr wenig interessanter Inhalt ist, und vielmehr gerade so uninteressant gewählt wird, um nicht die Aufmerksamkeit von der Form ab, auf sich zu ziehen. Nach der objektiven Bedeutung bezeichnet der Satz: _daß das Einzelne allgemein_ ist, wie vorhin gelegentlich erinnert, Theils die Vergänglichkeit der einzelnen Dinge, Theils ihr positives Bestehen in dem Begriffe überhaupt. Der Begriff selbst ist unsterblich, aber das in seiner Theilung aus ihm Heraustretende ist der Veränderung und dem Rückgange in seine _allgemeine_ Natur unterworfen. Aber umgekehrt giebt sich das Allgemeine ein _Daseyn_. Wie das Wesen zum _Schein_ in seinen Bestimmungen, der Grund in die _Erscheinung_ der Existenz, die Substanz in die Offenbarung, in ihre Accidenzen herausgeht, so _entschließt_ sich das Allgemeine zum Einzelnen; das Urtheil ist dieser sein _Aufschluß_, die _Entwickelung_ der Negativität, die es an sich schon ist.--Das Letzere drückt der umgekehrte Satz aus: _das Allgemeine ist einzeln_, der ebenso wohl im positiven Urtheile ausgesprochen ist. Das Subjekt, zunächst das _unmittelbar Einzelne_, ist im Urtheile selbst auf sein _Anderes_, nämlich das Allgemeine, bezogen; es ist somit als das _Konkrete_ gesetzt; nach dem Seyn als ein Etwas _von vielen Qualitäten_;--oder als das Konkrete der Reflexion, _ein Ding von mannigfaltigen Eigenschaften_, ein _Wirkliches_ von _mannigfaltigen Möglichkeiten_, eine _Substanz_ von eben solchen _Accidenzen_. Weil diese Mannigfaltigen hier dem Subjekte des Urtheils angehören, so ist das Etwas oder das Ding u. s. f. in seinen Qualitäten, Eigenschaften oder Accidenzen in sich reflektirt, oder sich durch dieselben hindurch _kontinuirend_; sich in ihnen, und sie ebenso in sich erhaltend. Das Gesetztseyn oder die Bestimmtheit gehört zum An- und Fürsichseyn. Das Subjekt ist daher an ihm selbst das _Allgemeine_.--Das Prädikat dagegen, als diese nicht reale oder konkrete, sondern _abstrakte Allgemeinheit_, ist gegen jenes die _Bestimmtheit_, und enthält nur _Ein Moment_ der Totalität desselben, mit Ausschluß der andern. Um dieser Negativität willen, welche zugleich als Extrem des Urtheils sich auf sich bezieht, ist das Prädikat ein _abstrakt-Einzelnes_.--Es drückt z.B. in dem Satze: _die Rose ist wohlriechend_, nur _Eine_ der _vielen_ Eigenschaften der Rose aus; es vereinzelt sie, die im Subjekte mit den andern zusammengewachsen ist, wie in der Auflösung des Dings die mannigfaltigen Eigenschaften, die ihm inhäriren, indem sie sich zu _Materien_ verselbstständigen, _vereinzelt_ werden. Der Satz des Urtheils lautet daher nach dieser Seite so: _das Allgemeine ist einzeln_. Indem wir diese _Wechselbestimmung_ des Subjekts und Prädikats im Urtheile zusammenstellen, so ergiebt sich also das Gedoppelte: 1) daß das Subjekt zwar unmittelbar als das Seyende oder Einzelne, das Prädikat aber das Allgemeine ist. Weil aber das Urtheil die _Beziehung_ beider, und das Subjekt durch das Prädikat als Allgemeines bestimmt ist, so ist das Subjekt das Allgemeine; 2) ist das Prädikat im Subjekte bestimmt; denn es ist nicht eine Bestimmung _überhaupt_, sondern _des Subjekts_; die Rose ist wohlriechend; dieser Wohlgeruch ist nicht irgend ein unbestimmter Wohlgeruch, sondern der der Rose; das Prädikat ist also _ein Einzelnes_.--Weil nun Subjekt und Prädikat im Verhältnisse des Urtheils stehen, sollen sie nach den Begriffsbestimmungen entgegengesetzt bleiben; wie in der _Wechselwirkung_ der Kausalität, ehe sie ihre Wahrheit erreicht, die beiden Seiten gegen die Gleichheit ihrer Bestimmung noch selbstständige und entgegengesetzte bleiben sollen. Wenn daher das Subjekt als Allgemeines bestimmt ist, so ist vom Prädikate nicht auch seine Bestimmung der Allgemeinheit aufzunehmen, sonst wäre kein Urtheil vorhanden; sondern nur seine Bestimmung der Einzelnheit; so wie insofern das Subjekt als Einzelnes bestimmt ist, das Prädikat als Allgemeines zu nehmen ist.--Wenn auf jene bloße Identität reflektirt wird, so stellen sich die zwei identischen Sätze dar: Das Einzelne ist Einzelnes, Das Allgemeine ist Allgemeines, worin die Urtheilsbestimmungen ganz auseinander gefallen, nur ihre Beziehung auf sich ausgedrückt, die Beziehung derselben auf einander aber aufgelöst, und das Urtheil somit aufgehoben wäre.--Von jenen beiden Sätzen drückt der eine: _das Allgemeine ist einzeln_, das Urtheil seinem _Inhalte_ nach aus, der im Prädikate eine vereinzelnte Bestimmung, im Subjekte aber die Totalität derselben ist; der andere: _das Einzelne ist allgemein_, die _Form_, die durch ihn selbst unmittelbar angegeben ist.--Im unmittelbaren positiven Urtheile sind die Extreme noch einfach: Form und Inhalt sind daher noch vereinigt. Oder es besteht nicht aus zwei Sätzen; die gedoppelte Beziehung, welche sich in ihm ergab, macht unmittelbar das _eine_ positive Urtheil aus. Denn seine Extreme sind a) als die selbstständigen, abstrakten Urtheilsbestimmungen, b) ist jede Seite durch die andere bestimmt, vermöge der sie beziehenden Kopula. _An sich_ aber ist deswegen der Form- und Inhaltsunterschied in ihm vorhanden, wie sich ergeben hat; und zwar gehört das, was der erste Satz: das Einzelne ist allgemein, enthält, zur Form, weil er die _unmittelbare Bestimmtheit_ des Urtheils ausdrückt. Das Verhältniß dagegen, das der andere Satz ausdrückt: _das Allgemeine ist einzeln_, oder daß das Subjekt als Allgemeines, das Prädikat dagegen als Besonderes oder Einzelnes bestimmt, betrifft den _Inhalt_, weil sich seine Bestimmungen erst durch die Reflexion-in-sich erheben, wodurch die unmittelbaren Bestimmtheiten aufgehoben werden, und hiermit die Form sich zu einer in sich gegangen Identität, die gegen den Formunterschied besteht, zum Inhalte macht. 3. Wenn nun die beiden Sätze der Form und des Inhalts: (Subjekt) (Prädikat) Das Einzelne ist allgemein Das Allgemeine ist einzeln darum, weil sie in dem _einen_ positiven Urtheile enthalten sind, vereinigt würden, so daß somit beide, sowohl das Subjekt als Prädikat, als Einheit der Einzelnheit und Allgemeinheit bestimmt wären, so wären beide das _Besondere_; was _an sich_ als ihr innere Bestimmung anzuerkennen ist. Allein Theils wäre diese Verbindung nur durch eine äußere Reflexion zu Stande gekommen, Theils wäre der Satz: _das Besondere ist das Besondere_, der daraus resultirte, kein Urtheil mehr, sondern ein leerer identischer Satz, wie die bereits darin gefundenen Sätze: _das Einzelne ist einzeln_, und _das Allgemeine ist allgemein_, waren.--Einzelnheit und Allgemeinheit können noch nicht in die Besonderheit vereinigt werden, weil sie im positiven Urtheile noch als _unmittelbare_ gesetzt sind.--Oder es muß das Urtheil seiner Form und seinem Inhalte nach noch unterschieden werden, weil eben Subjekt und Prädikat noch als Unmittelbarkeit und Vermitteltes unterschieden sind, oder weil das Urtheil nach seiner Beziehung beides ist; Selbstständigkeit der Bezogenen, und ihre Wechselbestimmung, oder Vermittelung. Das Urtheil also _erstens_ noch seiner _Form_ betrachtet, heißt es: _Das Einzelne ist allgemein_. Vielmehr aber ist ein solches _unmittelbares_ Einzelnes _nicht_ allgemein; sein Prädikat ist von weitrem Umfang, es entspricht ihm also nicht. Das _Subjekt_ ist ein _unmittelbar für sich seyendes_, und daher das _Gegentheil_ jener Abstraktion, der durch Vermittelung gesetzten Allgemeinheit, die von ihm ausgesagt werden sollte. _Zweitens_ das Urtheil nach seinem _Inhalt_ betrachtet oder als der Satz: _Das Allgemeine ist einzeln_, so ist das Subjekt ein Allgemeines von Qualitäten, ein Konkretes, das unendlich bestimmt ist, und indem seine Bestimmtheiten nur erst Qualitäten, Eigenschaften oder Accidenzen sind, so ist seine Totalität die _schlecht unendliche Vielheit_ derselben. Ein solches Subjekt ist daher vielmehr nicht eine _einzelne_ solche Eigenschaft, als sein Prädikat aussagt. Beide Sätze müssen daher _verneint_ werden, und das positive Urtheil vielmehr als _negatives_ gesetzt werden. b. Negatives Urtheil. 1. Es ist schon oben von der gewöhnlichen Vorstellung die Rede gewesen, daß es nur vom Inhalte des Urtheils abhänge, ob es wahr sey oder nicht, indem die logische Wahrheit nichts als die Form betreffe und nichts fordere, als daß jener Inhalt sich nicht widerspreche. Zur Form des Urtheils selbst wird nichts gerechnet, als daß es die Beziehung _zweier_ Begriffe sey. Es hat sich aber ergeben, daß diese beiden Begriffe nicht bloß die verhältnißlose Bestimmung einer _Anzahl_ haben, sondern als _Einzelnes_ und _Allgemeines_ sich verhalten. Diese Bestimmungen machen den wahrhaft logischen _Inhalt_, und zwar in dieser Abstraktion den Inhalt des positiven Urtheils aus; was für _anderer Inhalt_ (die _Sonne ist rund_, _Cicero war ein großer Redner in Rom_, _jetzt_ ist's _Tag u. s.f._) in einem Urtheil vorkommt, geht das Urtheil als solches nichts an; es spricht nur dieß aus: Das _Subjekt_ ist _Prädikat_, oder, da dieß nur Namen sind, bestimmter: _das Einzelne ist allgemein und umgekehrt._--um dieses _rein logischen Inhalts_ willen ist das positive Urtheil _nicht wahr_, sondern hat seine Wahrheit im negativen Urtheil.--Der Inhalt, fordert man, soll sich im Urtheile nur nicht widersprechen; er widerspricht sich aber in jenem Urtheile, wie sich gezeigt hat.--Es ist jedoch völlig gleichgültig, jenen logischen Inhalt auch Form zu nennen, und unter Inhalt nur die sonstige empirische Erfüllung zu verstehen, so enthält die Form nicht bloß die leere Identität, außer welcher die Inhaltsbestimmung läge. Das positive Urtheil hat alsdann durch seine _Form_ als positives Urtheil keine Wahrheit; wer die _Richtigkeit_ einer _Anschauung_ oder _Wahrnehmung_, die Übereinstimmung der _Vorstellung_ mit dem Gegenstand _Wahrheit_ nennte, hat wenigstens keinen Ausdruck mehr für für dasjenige, was Gegenstand und Zweck der Philosophie ist. Man müßte den letztern wenigstens Vernunftwahrheit nennen, und man wird wohl zugeben, daß solche Urtheile, daß Cicero ein großer Redner gewesen, daß es jetzt Tag ist u. s. f. keine Vernunftwahrheiten sind. Aber sie sind dieß nicht, nicht weil sie gleichsam zufällig einen empirischen Inhalt haben, sondern weil sie nur positive Urtheile sind, die keinen andern Inhalt als ein unmittelbar Einzelnes und eine abstrakte Bestimmtheit zum Inhalte haben können und sollen. Das positive Urtheil hat seine Wahrheit zunächst in dem negativen: _Das Einzelne ist nicht_ abstrakt _allgemein_--_sondern_ das Prädikat des Einzelnen ist darum, weil es solches Prädikat oder für sich ohne die Beziehung auf das Subjekt betrachtet, weil es _abstrakt_-Allgemeines ist, selbst ein Bestimmtes; das _Einzelne_ ist daher _zunächst_ ein _Besonderes_. Ferner nach dem andern Satze, der im positiven Urtheile enthalten ist, heißt das negative Urtheil, das _Allgemeine_ ist nicht abstrakt _einzeln, sondern_ dieß Prädikat, schon weil es Prädikat ist, oder weil es in Beziehung auf ein allgemeines Subjekt steht, ist ein Weiteres als bloße Einzelnheit, und das _Allgemeine_ ist daher gleichfalls _zunächst ein Besonderes_. --Indem dieß Allgemeine, als Subjekt, selbst in der Urtheilsbestimmung der Einzelnheit ist, so reduciren sich beide Sätze auf den einen: _Das Einzelne ist ein Besonderes_. Es kann bemerkt werden, a) daß sich hier die _Besonderheit_ für das Prädikat ergiebt, von der vorhin schon die Rede war; allein hier ist sie nicht durch äußerliche Reflexion gesetzt, sondern vermittelst der am Urtheil aufgezeigten negativen Beziehung entstanden. b) Diese Bestimmung ergiebt sich hier nur für das Prädikat. Im _unmittelbaren_ Urtheile, dem Urtheile des Daseyns, ist das Subjekt das zum Grunde Liegende; die _Bestimmung_ schient sich daher zunächst am _Prädikate_ zu _verlaufen_. In der That aber kann diese erste Negation noch keine Bestimmung, oder eigentlich noch kein _Setzen des Einzelnen_ seyn, da es erst das Zweite, das Negative des Negativen ist. _Das Einzelne ist ein Besonderes_, ist der _positive_ Ausdruck des negativen Urtheils. Dieser Ausdruck ist insofern nicht positives Urtheil selbst, als diese um seiner Unmittelbarkeit willen nur das abstrakte zu seinen Extremen hat, das Besondere aber eben durch das Setzen der Beziehung des Urtheils sich als die erste _vermittelte_ Bestimmung ergiebt.--Diese Bestimmung ist aber nicht nur als Moment des Extrems zu nehmen, sondern auch, wie sie eigentlich zunächst ist, als _Bestimmung_ der _Beziehung_; oder das Urtheil ist auch als _negatives_ zu betrachten. Dieser Übergang gründet sich auf das Verhältniß der Extreme und ihrer Beziehung im Urtheile überhaupt. Das positive Urtheil ist die Beziehung des _unmittelbar_ Einzelnen und Allgemeinen, also solcher, deren das eine zugleich _nicht_ ist, was das andere; die Beziehung ist daher ebenso wesentlich _Trennung_ oder _negativ_; daher das positive Urtheil als negatives zu setzen war. Es war daher von Logikern kein solches Aufheben darüber zu machen, daß das _nicht_ des negativen Urtheil zur _Kopula_ gezogen worden sey. Was im Urtheile _Bestimmung_ des Extrems ist, ist ebenso sehr _bestimmte Beziehung_. Die Urtheilsbestimmung oder das Extrem ist nicht die rein qualitative des _unmittelbaren_ Seyns, welche nur einem _Andern außer_ ihm entgegenstehen soll. Noch ist sie Bestimmung der Reflexion, die sich nach ihrer allgemeinen Form als positiv und negativ verhält, deren jedes als ausschließend gesetzt, und nur _an sich_ identisch mit der andern ist. Die Urtheils- als Begriffsbestimmung ist an ihr selbst ein Allgemeines, gesetzt als sich in ihre andere _Kontinuirendes_. Umgekehrt ist die _Beziehung_ des Urtheils dieselbe Bestimmung, als die Extreme haben; denn sie ist eben diese Allgemeinheit und Kontinuation derselben in einander; insofern diese unterschieden sind, hat sie auch die Negativität an ihr. Der oben angegebene Übergang von der Form der _Beziehung_ zur Form der _Bestimmung_ macht die _unmittelbare Konsequenz_ aus, daß das _nicht_ der Kopula ebenso sehr zum Prädikate geschlagen, und dasselbe als das _Nicht-allgemeine_ bestimmt werden muß. Das Nichtallgemeine aber ist durch eine ebenso unmittelbare Konsequenz das _Besondere_. --Wird das _Negative_ nach der ganz abstrakten Bestimmung des unmittelbaren _Nichtseyns_ festgehalten, so ist das Prädikat nur das _ganz unbestimmte_ Nichtallgemeine. Von dieser Bestimmung wird sonst in der Logik bei den _kontradiktorischen_ Begriffen gehandelt, und als etwas Wichtiges eingeschärft, daß beim _Negativen_ eines Begriffs nur am Negativen festgehalten, und es als der bloß _unbestimmte_ Umfang des _Andern_ des positiven Begriffs genommen werden soll. So wäre das bloße _Nicht-weiße_ ebenso wohl das Rothe, Gelbe, Blaue u. als das Schwarze. Das _Weiße_ aber als solches ist die _begrifflose_ Bestimmung der Anschauung; das _Nicht_ des Weißen ist dann das ebenso begrifflose _Nichtseyn_, welche Abstraktion ganz zu Anfang der Logik betrachtet, und als deren nächste Wahrheit das _Werden_ erkannt worden ist. Wenn bei Betrachtung der Urtheilsbestimmungen solcher begrifflose Inhalt aus der Anschauung und Vorstellung als Beispiel gebraucht, und die Bestimmungen des _Seyns_ und die der _Reflexion_ für Urtheilsbestimmungen genommen werden, so ist dieß dasselbe _unkritische_ Verfahren, als wenn nach Kant die Verstandesbegriffe auf die unendliche Vernunftidee oder das sogenannte _Ding-an-sich_ angewendet werden; der _Begriff_, wozu auch das von ihm ausgehende _Urtheil_ gehört, ist das wahrhafte _Ding-an-sich_ oder das _Vernünftige_, jene Bestimmungen aber gehören dem _Seyn_ oder _Wesen_ an, und sind noch nicht zu der Art und Weise fortgebildete Formen, wie sie in ihrer Wahrheit, im _Begriffe_ sind.--Wenn bei dem Weißen, Rothen, als _sinnlichen_ Vorstellungen, stehen geblieben wird, so wird, wie gewöhnlich, etwas Begriff genannt, was nur Vorstellungsbestimmung ist, und dann ist freilich das Nicht-weiße, Nicht-rothe kein Positives, so wie vollends das nicht Dreieckigte ein ganz Unbestimmtes ist, denn die auf der Zahl und dem Quantum überhaupt beruhende Bestimmung ist die wesentlich _gleichgültige, begrifflose_. Aber wie das _Nichtseyn_ selbst, so soll auch solcher sinnlicher Inhalt _begriffen_ werden, und jene Gleichgültigkeit und abstrakte Unmittelbarkeit verlieren, die er in der blinden bewegungslosen Vorstellung hat. Schon im Daseyn wird das gedankenlose _Nichts_ zur _Grenze_, wodurch _Etwas_ sich doch auf ein _Anderes_ außer ihm _bezieht_. In der Reflexion aber ist es das _Negative_, das sich _wesentlich_ auf ein _Positives bezieht_, und somit _bestimmt_ ist; ein Negatives ist schon nicht mehr jenes _unbestimmte Nichtseyn_, es ist gesetzt, nur zu seyn, indem ihm das Positive entgegen steht, das Dritte ist ihr _Grund_; das Negative ist somit in einer umschlossenen Sphäre gehalten, worin das, was das eine _nicht_ ist, etwas _Bestimmtes_ ist.--Noch mehr aber ist in der absolut flüssigen Kontinuität des Begriffs und seiner Bestimmungen das _Nicht_ unmittelbar ein Positives, und die _Negation_ nicht nur Bestimmtheit, sondern in die Allgemeinheit aufgenommen und mit ihr identisch gesetzt. Das Nichtallgemeine ist daher sogleich das _Besondere_. 2. Indem die Negation die Beziehung des Urtheils angeht, und das _negative Urtheil_ noch als solches betrachtet wird, so ist es _vor's Erste noch ein Urtheil_; es ist somit das Verhältniß von Subjekt und Prädikat, oder von Einzelnheit und Allgemeinheit vorhanden, und die Beziehung derselben; _die Form des Urtheils_. Das Subjekt als das zu Grunde liegende Unmittelbare bleibt unberührt von der Negation, es behält also seine Bestimmung, ein Prädikat zu haben, oder seine Beziehung auf die Allgemeinheit. Was daher negirt wird, ist nicht die Allgemeinheit überhaupt im Prädikate, sondern die Abstraktion oder die Bestimmtheit desselben, welche gegen jene Allgemeinheit als _Inhalt_ erschien.--Das negative Urtheil ist also nicht die totale Negation; die allgemeine Sphäre, welche das Prädikat enthält, bleibt noch bestehen; die Beziehung des Subjekts auf das Prädikat ist daher wesentlich noch _positiv_; die noch gebliebene _Bestimmung_ des Prädikats ist ebenso sehr _Beziehung_.--Wenn z.B. gesagt wird, die Rose ist _nicht_ roth, so wird damit nur die _Bestimmtheit_ des Prädikats negirt, und von der Allgemeinheit, die ihm gleichfalls zukommt, abgetrennt; die allgemeine Sphäre, _die Farbe_, ist erhalten; wenn die _Rose_ nicht roth ist, so wird dabei angenommen, daß sie eine Farbe und eine andere Farbe habe; nach dieser allgemeinen Sphäre ist das Urtheil noch positiv. _Das Einzelne ist ein Besonderes_,--diese positive Form des negativen Urtheils drückt dieß unmittelbar aus; das Besondere enthält die Allgemeinheit. Es drückt überdem auch aus, daß das Prädikat nicht nur ein Allgemeines sey, sondern auch noch ein Bestimmtes. Die negative Form enthält dasselbe; denn indem z.B. die Rose zwar nicht roth ist, so soll sie nicht nur die allgemeine Sphäre der Farbe zum Prädikate behalten, sondern auch _irgend eine andere bestimmte Farbe_ haben; die _einzelne_ Bestimmtheit des Rothen ist also nur aufgehoben, und es ist nicht nur die allgemeine Sphäre gelassen, sondern auch die Bestimmtheit erhalten, aber zu einer _unbestimmten_, zu einer allgemeinen Bestimmtheit gemacht; somit zur Besonderheit. 3. _Die Besonderheit_, welche sich als die positive Bestimmung des negativen Urtheils ergeben, ist das Vermittelnde zwischen der Einzelnheit und Allgemeinheit; so ist das negative Urtheil nun überhaupt das Vermittelnde, zum dritten Schritte, _der Reflexion des Urtheils des Daseyns in sich selbst_. Es ist nach seiner objektiven Bedeutung nur das Moment der Veränderung der Accidenzen, oder im Daseyn der vereinzelnten Eigenschaften des Konkreten. Durch diese Veränderung tritt die vollständige Bestimmtheit des Prädikats oder das _Konkrete_ als gesetzt hervor. _Das Einzelne ist Besonderes_, nach dem positiven Ausdrucke des negativen Urtheils. Aber das Einzelne ist auch _nicht_ Besonderes; denn die Besonderheit ist von weiterm Umfange als die Einzelnheit; sie ist also ein Prädikat, das dem Subjekt nicht entspricht, in dem es also seine Wahrheit noch nicht hat. _Das Einzelne ist nur Einzelnes_, die sich nicht auf Anderes, sey es positiv oder negativ, sondern nur sich auf sich selbst beziehende Negativität.--Die Rose ist nicht _irgend ein_ Farbiges, sondern sie hat nur die bestimmte Farbe, welche Rosenfarbe ist. Das Einzelne ist nicht ein unbestimmt Bestimmtes, sondern das bestimmte Bestimmte. Von dieser positiven Form des negativen Urtheils ausgegangen, erscheint diese Negation desselben nur wieder als eine _erste_ Negation. Aber sie ist dieß nicht. Vielmehr ist schon das negative Urtheil an und für sich die zweite, oder Negation der Negation, und dieß, was es an und für sich ist, ist zu setzen. Nämlich es _negirt die Bestimmtheit_ des Prädikats des positiven Urtheils, dessen _abstrakte_ Allgemeinheit, oder als Inhalt betrachtet die einzelne Qualität, die es vom Subjekt enthält. Die Negation der Bestimmtheit ist aber schon die zweite, also die unendliche Rückkehr der Einzelnheit in sich selbst. Hiermit ist also die _Herstellung_ der konkreten Totalität des Subjekts geschehen, oder vielmehr ist es jetzt erst als Einzelnes _gesetzt_, indem es durch die Negation und das Aufheben derselben mit sich vermittelt worden. Das Prädikat seiner Seits ist damit aus der ersten Allgemeinheit zur absoluten Bestimmtheit übergegangen, und hat sich mit dem Subjekte ansgeglichen. Das Urtheil heißt insofern: _Das Einzelne ist einzeln_.--Von der andern Seite, indem das Subjekt ebenso sehr als _allgemeines_ anzunehmen war, und insofern im negativen Urtheile sich das Einzelne ist, zur _Besonderheit erweiterte_, und indem nun ferner die Negation dieser _Bestimmtheit_ ebenso sehr die _Reinigung_ der Allgemeinheit ist, welche es enthält, so lautet dieß Urtheil auch so: _Das Allgemeine ist das Allgemeine_. In diesen beiden Urtheilen, die sich vorhin durch äußere Reflexion ergeben hatten, ist das Prädikat schon in seiner Positivität ausgedrückt. Zunächst muß aber die Negation des negativen Urtheils selbst in Form eines negativen Urtheils erscheinen. Es hatte sich gezeigt, daß in ihm noch eine _positive Beziehung_ des Subjekts auf das Prädikat, und die _allgemeine Sphäre_ des letztern geblieben war. Es enthielt somit von dieser Seite eine von der Beschränktheit gereinigtere Allgemeinheit, als das positive Urtheil, und ist daher um so mehr von dem Subjekt als Einzelnem zu negiren. Auf diese Weise ist der _ganze Umfang_ des Prädikats negirt, und keine positive Beziehung mehr zwischen ihm und dem Subjekte. Dieß ist das _unendliche Urtheil_. c. Unendliches Urtheil. Das negative Urtheil ist so wenig ein wahres Urtheil, als das positive. Das unendliche Urtheil aber, das seine Wahrheit seyn soll, ist nach seinem negativen Ausdrucke das _Negativ-Unendliche_; ein Urtheil, worin auch die Form des Urtheils aufgehoben ist.--Dieß aber ist ein _widersinniges Urtheil_. Es soll _ein Urtheil_ seyn, somit eine Beziehung von Subjekt und Prädikat enthalten; aber eine solche soll _zugleich nicht_ darin seyn.--Der Name des unendlichen Urtheils pflegt in den gewöhnlichen Logiken zwar aufgeführt zu werden, aber ohne daß es eben deutlich würde, was es mit demselben für eine Bewandtniß habe.--Beispiele von negativ-unendlichen Urtheilen sind leicht zu haben, indem Bestimmungen zu Subjekt und Prädikat negativ verbunden werden, deren eine nicht nur die Bestimmtheit der andern nicht, sondern auch ihre allgemeine Sphäre nicht enthält; also z.B. der Geist nicht roth, gelb u. s. f., nicht sauer, nicht kalisch u. s. f., die Rose ist keine Elephant, der Verstand ist kein Tisch und dergleichen.--Diese Urtheile sind _richtig_ oder _wahr_, wie man es nennt, aber einer solchen Wahrheit ungeachtet widersinnig und abgeschmackt.--Oder vielmehr sie sind _keine Urtheile_.--Ein reelleres Beispiel des unendlichen Urtheils ist die _böse_ Handlung. Im _bürgerlichen Rechtsstreit_ wird Etwas nur als das Eigenthum der andern Parthei negirt; so daß aber eingeräumt wird, es sollte das Ihrige seyn, wenn sie das Recht dazu hätte, und es wird nur unter dem Titel des Rechtes in Anspruch genommen; die allgemeine Sphäre, das Recht, wird also in jenem negativen Urtheile anerkannt und erhalten. Das _Verbrechen_ aber ist das _unendliche Urtheil_, welches nicht nur das _besondere_ Recht sondern die allgemeine Sphäre zugleich negirt, das _Recht als Recht_ negirt. Es hat zwar die _Richtigkeit_ damit, daß es eine wirkliche Handlung ist, aber weil sie sich auf die Sittlichkeit, welche ihre allgemeine Sphäre ausmacht, durchaus negativ bezieht, ist sie widersinnig. Das _Positive_ des unendlichen Urtheils, der Negation der Negation, ist die _Reflexion der Einzelnheit_ in sich selbst, wodurch sie erst als die _bestimmte Bestimmtheit_ gesetzt ist. _Das Einzelne ist einzeln_, war der Ausdruck desselben nach jener Reflexion. Das Subjekt ist im Urtheile des Daseyns als _unmittelbares_ Einzelnes, insofern mehr nur als _Etwas_ überhaupt. Durch die Vermittelung des negativen und unendlichen Urtheils ist es erst als Einzelnes _gesetzt_. Das Einzelne ist hiermit _gesetzt_ als sich, _in sein Prädikat_, das mit ihm identisch ist, _kontinuirend_; somit ist auch die Allgemeinheit ebenso sehr nicht mehr als die _unmittelbare_, sondern als ein _Zusammenfassen_ von Unterschiedenen. Das positiv-unendliche Urtheil lautet ebenso wohl: _Das Allgemeine_ ist _allgemein_, so ist es ebenso wohl als die Rückkehr in sich selbst gesetzt. Durch diese Reflexion der Urtheilsbestimmungen in sich hat nun sich das Urtheil aufgehoben; im negativ-unendlichen Urtheil ist der Unterschied, so zu sagen, _zu groß_ als daß es noch ein Urtheil bliebe; Subjekt und Prädikat haben gar keine positive Beziehung auf einander; im Gegentheil ist im Positiv-Unendlichen nur die Identität vorhanden, und es ist wegen des ganz ermangelnden Unterschiedes kein Urtheil mehr. Näher ist es das _Urtheil des Daseyns_; welches sich aufgehoben hat; es ist damit das _gesetzt_, was die _Kopula_ des Urtheils enthält, daß die qualitativen Extreme in dieser ihrer Identität aufgehoben sind. Indem aber diese Einheit der Begriff ist, so ist sie unmittelbar ebenso wieder in ihre Extreme dirimirt, und ist als Urtheil, dessen Bestimmungen aber nicht mehr unmittelbare, sondern in sich reflektirte sind. _Das Urtheil des Daseyns_ ist in das _Urtheil der Reflexion_ übergegangen. B. Das Urtheil der Reflexion. Das Subjekt ist in dem nunmehr entstandenen Urtheil ein Einzelnes als solches; ingleichen das Allgemeine nicht mehr _abstrakte_ Allgemeinheit, oder _einzelne Eigenschaft_, sondern gesetzt als Allgemeines, das sich durch die Beziehung Unterschiedener als in eins zusammengefaßt hat, oder nach dem Inhalt verschiedener Bestimmungen überhaupt betrachtet, das sich das _Zusammennehmen_ mannigfaltiger Eigenschaften und Existenzen.--Wenn Beispiele von Prädikaten der Reflexions-Urtheile gegeben werden sollen, so müssen sie von anderer Art seyn, als für Urtheile das Daseyns. Im Reflexions-Urtheil ist eigentlich erst ein _bestimmter Inhalt_, d. h. ein Inhalt überhaupt vorhanden; denn er ist die in die Identität reflektirte Formbestimmung, als von der Form, insofern sie unterschiedene Bestimmtheit ist,--wie sie es noch als Urtheil ist, unterschieden. Im Urtheil des Daseyns ist der Inhalt nur ein unmittelbarer, oder abstrakter, unbestimmter.--Als Beispiele von Reflexions-Urtheilen können daher dienen: Der Mensch ist _sterblich_, die Dinge sind _vergänglich_, dieß Ding ist _nützlich, schädlich; Härte, Elasticität_ der Körper, _die Glückseligkeit_ u. s. f. sind solche eigenthümliche Prädikate. Sie drücken eine Wesentlichkeit, welche aber eine Bestimmung im _Verhältnisse_, oder eine _zusammenfassende_ Allgemeinheit ist. Diese _Allgemeinheit_, die sich in der Bewegung des Reflexions-Urtheils weiter bestimmen wird, ist noch von der _Allgemeinheit des Begriffes_ als solcher unterschieden; sie ist zwar nicht mehr die abstrakte des qualitativen Urtheils, aber hat noch die Beziehung auf das Unmittelbare, woraus sie herkommt, und hat dasselbe für ihre Negativität zu Grunde liegen.--Der Begriff bestimmt das Daseyn zunächst zu _Verhältnißbestimmungen_, zu Kontinuitäten ihrer selbst in der verschiedenen Mannigfaltigkeit der Existenz,--so daß wohl das wahrhaft Allgemeine ihr inneres Wesen aber _in der Erscheinung_, und diese _relative_ Natur, oder auch ihr _Merkmal_, noch nicht das An- und Fürsichseyende derselben ist. Dem Reflexions-Urtheile kann es als nahe liegend erscheinen, als Urtheil der _Quantität_ bestimmt zu werden, wie das Urtheil des Daseyns auch als _qualitatives_ Urtheil bestimmt wurde. Aber wie die _Unmittelbarkeit_ in diesem nicht nur die _seyende_, sondern wesentlich auch die vermittelte und _abstrakte_ war, so ist auch hier jene aufgehobene Unmittelbarkeit nicht bloß die aufgehobene Qualität, also nicht bloß _Quantität_; diese ist vielmehr, wie die Qualität die äußerlichste Unmittelbarkeit, auf dieselbe Weise die _äußerlichste_ der Vermittelung angehörige _Bestimmung_. Noch ist über die _Bestimmung_, wie sie im Reflexions-Urtheile in ihrer Bewegung erscheint, die Bemerkung zu machen, daß im Urtheile des Daseyns die _Bewegung_ derselben sich am _Prädikate_ zeigte, weil dieses Urtheil in der Bestimmung der Unmittelbarkeit war, das Subjekt daher als das zu Grunde Liegende erschien. Aus gleichem Grunde verläuft sich im Reflexions-Urtheile die Fortbewegung des Bestimmens _am Subjekte_, weil dieses Urtheil das _reflektirte Ansichseyn_ zu seiner Bestimmung hat. Das Wesentliche ist daher hier das _Allgemeine_ oder das Prädikat; es macht daher das zu _Grunde Liegende_ aus, an welchem das Subjekt zu messen, und ihm entsprechend zu bestimmen ist.--Jedoch erhält auch das Prädikat durch die weitere Fortbildung der Form des Subjekts eine weitere Bestimmung, jedoch _indirekt_, jene dagegen zeigt sich auf dem angegebenen Grunde als _direkte_ Fortbestimmung. Was die objektive Bedeutung des Urtheils betrifft, so tritt das Einzelne durch seine Allgemeinheit in das Daseyn, aber als in einer wesentlichen Verhältnißbestimmung, einer durch die Mannigfaltigkeit der Erscheinung hindurch sich erhaltenden Wesentlichkeit; das Subjekt _soll_ das an und für sich Bestimmte seyn; diese Bestimmtheit hat es in seinem Prädikate. Das Einzelne ist anderer Seits in dieß sein Prädikat reflektirt, welches dessen allgemeines Wesen; das Subjekt ist insofern das Existirende und Erscheinende. Das Prädikat _inhärirt_ in diesem Urtheile nicht mehr dem Subjekte; es ist vielmehr das _Ansichseyende_, unter welches jenes Einzelne als ein Accidentelles _subsumirt_ ist. Wenn die Urtheile des Daseyns auch als _Urtheil_ der _Inhärenz_ bestimmt werden können, so sind die Urtheile der Reflexion vielmehr _Urtheile der Subsumtion_. a. Das singulare Urtheil. Das unmittelbare Reflexions-Urtheil ist nun wieder: _Das Einzelne ist allgemein_; aber Subjekt und Prädikat in der angegebenen Bedeutung; es kann daher näher so ausgedrückt werden: _Dieses ist ein wesentlich Allgemeines_. Jenes seiner allgemeinen Form nach _positive_ Urtheil überhaupt muß negativ genommen werden. Aber indem das Urtheil der Reflexion nicht bloß ein Positives ist, so geht die Negation nicht direkt das Prädikat an, das nicht inhärirt, sondern das _Ansichseyende_ ist. Das Subjekt ist vielmehr das Veränderliche und zu Bestimmende. Das negative Urtheil ist hier daher so zu fassen: _Nicht ein Dieses_ ist ein Allgemeines der Reflexion; ein solches _Ansich_ hat eine allgemeinere Existenz als nur in einem Diesen. Das singuläre Urtheil hat hiermit seine nächste Wahrheit im _partikularen_. b. Das partikulare Urtheil. Die Nichteinzelnheit des Subjekts, welche statt seiner Singularität im ersten Reflexions-Urtheile gesetzt werden muß, ist die _Besonderheit_. Aber die Einzelnheit ist im Reflexions-Urtheile als _wesentliche Einzelnheit_ bestimmt; die Besonderheit kann daher nicht _einfache, abstrakte_ Bestimmung seyn, in welcher das Einzelne aufgehoben, das Existirende zu Grunde gegangen wäre, sondern nur als eine Erweiterung desselben in äußerer Reflexion; das Subjekt ist daher: _Einige Diese_, oder eine _besondere Menge_ von _Einzelnen_. Dieß Urtheil: _Einige Einzelne sind ein Allgemeines der Reflexion_, erscheint zunächst als positives Urtheil, aber ist ebenso wohl auch negativ; denn _Einiges_ enthält die Allgemeinheit; nach dieser kann es als _komprehensiv_ betrachtet werden; aber insofern es Besonderheit ist, ist es ihr ebenso sehr nicht angemessen. Die _negative_ Bestimmung, welche das Subjekt durch den Übergang des singularen Urtheils erhalten hat, ist, wie oben gezeigt, auch Bestimmung der Beziehung, der Kopula.--In dem Urtheile, _einige_ Menschen sind glückselig, liegt _die unmittelbare Konsequenz: einige_ Menschen sind _nicht_ glückselig. Wenn _einige_ Dinge nützlich sind, so sind eben deswegen _einige_ Dinge _nicht_ nützlich. Das positive und negative Urtheil fallen nicht mehr außereinander, sondern das partikulare enthält unmittelbar beide zugleich, eben weil es ein Reflexions-Urtheil ist.--Aber das partikulare Urtheil ist darum _unbestimmt_. Betrachten wir weiter in dem Beispiele eines solchen Urtheils das Subjekt, _einige Menschen, Thiere u. s. f_, so enthält es außer der partikularen Formbestimmung. _Einige_, auch noch die Inhaltsbestimmung: _Mensch_ u. s. f. Das Subjekt des singularen Urtheils konnte heißen: _Dieser Mensch_, eine Singularität, die eigentlich dem äußerlichen Monstriren angehört; es soll daher vielmehr lauten, etwa _Cajus_. Aber das Subjekt des partikularen Urtheils kann nicht mehr seyn: _Einige Caji_; denn Cajus soll ein Einzelner als solcher seyn. _Dem Einigen_ wird daher ein allgemeinerer _Inhalt_ beigegeben, etwa _Menschen, Thieren u. s. f._. Dieß ist nicht bloß ein empirischer, sondern durch die Form des Urtheils bestimmter Inhalt; er ist nämlich ein _Allgemeines_, weil _Einige_ die Allgemeinheit enthält, und sie zugleich von den Einzelnen, da die reflektirte Einzelnheit zu Grunde liegt, getrennt seyn muß. Näher ist sie auch die _allgemeine Natur_, oder die _Gattung_ Mensch, Thier;--diejenige Allgemeinheit, welche das Resultat des Reflexions-Urtheils ist, _anticipirt_; wie auch das positive Urtheil, indem es _das Einzelne_ zum Subjekt hat, die Bestimmung anticipirte, welche Resultat des Urtheils des Daseyns ist. Das Subjekt, das die Einzelnen, deren Beziehung zur Besonderheit, und die allgemeine Natur enthält, ist insofern schon gesetzt als die Totalität der Begriffsbestimmungen. Aber diese Betrachtung ist eigentlich eine äußerliche. Was im Subjekte schon in _Beziehung_ auf einander durch seiner Form zunächst gesetzt ist, ist die _Erweiterung_ des _Diesen_ zur Besonderheit; allein diese Verallgemeinerung ist ihm nicht angemessen; _Dieses_ ist ein vollkommen Bestimmtes, _einiges Dieses_ aber ist unbestimmt. Die Erweiterung soll dem Diesen zukommen, also ihm entsprechend, _vollkommen bestimmt_ seyn; eine solche ist die Totalität, oder zunächst _Allgemeinheit_ überhaupt. Diese Allgemeinheit hat das _Dieses_ zu Grunde liegen, denn das Einzelne ist hier das in sich Reflektirte; seine weiteren Bestimmungen verlaufen sich daher _äußerlich_ an ihm, und wie die Besonderheit sich deswegen als _Einige_ bestimmte, so ist die Allgemeinheit, die das Subjekt erlangt hat, Allheit, und das partikulare Urtheil ist in das _universelle_ übergegangen. c. Das universelle Urtheil. Die Allgemeinheit, wie sie am Subjekte des universellen Urtheils ist, ist die äußere Reflexions-Allgemeinheit, _Allheit; Alle_ sind alle _Einzelne_; das Einzelne ist unverändert darin. Diese Allgemeinheit ist daher nur ein _Zusammenfassen_ der für sich bestehenden Einzelnen; sie ist eine _Gemeinschaftlichkeit_, welche ihnen nur in der _Vergleichung_ zukommt.--Diese Gemeinschaftlichkeit pflegt dem subjektiven _Vorstellen_ zunächst einzufallen, wenn von Allgemeinheit die Rede ist. Als der zunächst liegende Grund, warum eine Bestimmung als eine allgemeine angesehen werden soll, wird angegeben, _weil sie Mehreren zukomme_. In der _Analysis_ schwebt vornehmlich auch dieser Begriff von Allgemeinheit vor, indem z.B. die Entwickelung einer Funktion an einem _Polynomium_ für das _Allgemeinere_ gilt, als die Entwickelung derselben an einem _Binomium_; weil das _Polynomium mehrere Einzelnheiten_ darstellt, als das _Binomium_. Die Forderung, daß die Funktion in ihrer Allgemeinheit dargestellt würde, verlangt eigentlich ein _Pantonomium_, die erschöpfte Unendlichkeit; aber hier stellt sich von selbst die Schranke jener Forderung ein, und die Darstellung der _unendlichen_ Menge muß sich mit dem _Sollen_ derselben, und daher auch mit einem _Polynomium_ begnügen. In der That aber ist in den Fällen des Binomium schon das Pantonomium, in denen die _Methode_ oder _Regel_ nur die Abhängigkeit Eines Gliedes von Einem andern betrifft, und die Abhängigkeit Mehrerer Glieder von ihren vorhergehenden sich nicht partikularisirt, sondern eine und dieselbe Funktion zu Grunde liegen bleibt. Die _Methode_ oder _Regel_ ist als das wahrhaft _Allgemeine_ anzusehen; in der Fortsetzung der Entwickelung, oder in der Entwickelung eines Polynomiums wird sie nur _wiederholt_; sie gewinnt somit durch die vergrößerte Mehrheit der Glieder nichts an Allgemeinheit. Es ist von der schlechten Unendlichkeit und deren Täuschung schon früher die Rede gewesen; die Allgemeinheit des Begriffs ist das _erreichte Jenseits_; jene Unendlichkeit aber bleibt mit dem Jenseits als einem Unerreichbaren behaftet, insofern sie der bloße _Progreß_ ins Unendliche bleibt. Wenn bei der Allgemeinheit nur die _Allheit_ vorschwebt, eine Allgemeinheit, welche in den Einzelnen als Einzelnen erschöpft werden soll, so ist dieß ein Rückfall in jene schlechte Unendlichkeit; oder aber es wird auch nur die _Vielheit_ für Allheit genommen. Die Vielheit jedoch, so groß sie auch sey, bleibt schlechthin nur Partikularität, und ist nicht Allheit.--Es schwebt aber dabei die an und für sich seyende Allgemeinheit des _Begriffs_ dunkel vor; er ist es, der gewaltsam über die beharrliche Einzelnheit, woran sich die Vorstellung hält, und über das Äußerliche ihrer Reflexion hinaustreibt, und die Allheit _als Totalität_, oder vielmehr das kategorische An- und Fürsichseyn unterscheidet. Dieß zeigt sich auch sonst an der Allheit, welche überhaupt die _empirische_ Allgemeinheit ist. Insofern das Einzelne als ein Unmittelbares vorausgesetzt ist, daher _vorgefunden_ und äußerlich _aufgenommen_ wird, ist ihm die Reflexion, welche es zur Allheit zusammenfaßt, ebenso äußerlich. Weil aber das einzelne als _Dieses_ schlechthin gleichgültig gegen diese Reflexion ist, so können sich die Allgemeinheit und solches Einzelnes nicht zu einer Einheit vereinigen. Die empirische Allheit _bleibt_ darum eine _Aufgabe_; ein _Sollen_, welches so nicht als Seyn dargestellt werden kann. Ein empirisch-allgemeiner Satz, denn es werden deren doch aufgestellt, beruht nun auf der stillschweigenden Übereinkunft, daß wenn nur keine _Instanz_ des Gegentheils angeführt werden könne, die _Mehrheit_ von Fällen für _Allheit_ gelten solle; oder daß die _subjektive_ Allheit, nämlich die der _zur Kenntniß gekommenen_ Fälle, für eine _objektive_ Allheit genommen werden dürfe. Näher nun das _universelle Urtheil_, bei dem wir stehen, betrachtet, so hat das Subjekt, das, wie vorhin bemerkt worden, die an- und fürsichseyende Allgemeinheit _als vorausgesetzt_ enthält, dieselbe nun auch als _gesetzte_ an ihm. _Alle Menschen_ drückt _erstlich_ die _Gattung_ Mensch aus, _zweitens_ diese Gattung in ihrer Vereinzelung, aber so, daß die Einzelnen zugleich zur Allgemeinheit der Gattung erweitert sind; umgekehrt ist die Allgemeinheit durch diese Verknüpfung mit der Einzelnheit ebenso vollkommen bestimmt, als die Einzelnheit; hierdurch ist die _gesetzte_ Allgemeinheit _der vorausgesetzten gleich_ geworden. Eigentlich aber ist nicht auf das _Vorausgesetzte_ zum Voraus Rücksicht zu nehmen, sondern das Resultat an der Formbestimmung für sich zu betrachten.--Die Einzelnheit, indem sie sich zur Allheit erweitert hat, ist _gesetzt_ als Negativität, welche identische Beziehung auf sich ist. Sie ist damit nicht jene erste Einzelnheit geblieben, wie z.B. die eines Cajus, sondern ist die mit der Allgemeinheit identische Bestimmung, oder das absolute Bestimmtseyn des Allgemeinen.--Jene _erste_ Einzelnheit des singularen Urtheils war nicht die _unmittelbare_ des positiven Urtheils des Daseyns überhaupt entstanden; sie war schon bestimmt, die _negative Identität_ der Bestimmungen jenes Urtheils zu seyn. Dieß ist die wahrhafte Voraussetzung im Reflexions-Urtheil; gegen das an diesem sich verlaufende Setzen war jene _erste_ Bestimmtheit der Einzelnheit das _Ansich_ derselben; was sie somit _ansich_ ist, ist nun durch die Bewegung des Reflexions-Urtheils _gesetzt_, nämlich die Einzelnheit als identische Beziehung des Bestimmten auf sich selbst. Dadurch ist jene _Reflexion_, welche die Einzelnheit zur Allheit erweitert, eine ihr nicht äußerliche; sondern es wird dadurch nur _für sich_, was sie schon _an sich_ ist.--Das Resultat ist somit in Wahrheit die _objektive Allgemeinheit_. Das Subjekt hat insofern die Formbestimmung des Reflexions-Urtheils, welche vom _Diesen_ durch _Einiges_ zur _Allheit_ hindurchging abgestreift; statt _Alle Menschen_ ist nunmehr zu sagen: _der Mensch_. Die Allgemeinheit, welche hierdurch entstanden ist, ist _die Gattung_; die Allgemeinheit, welche an ihr selbst Konkretes ist. Die Gattung _inhärirt_ dem Subjekte nicht, oder ist nicht eine _einzelne_ Eigenschaft, überhaupt nicht eine Eigenschaft desselben; sie enthält alle vereinzelnte Bestimmtheit in ihrer substantiellen Gediegenheit aufgelöst.--Sie ist darum, weil sie als diese negative Identität mit sich gesetzt ist, wesentlich Subjekt; aber ist ihrem Prädikate nicht mehr _subsumirt_. Hiermit verändert sich nun überhaupt die Natur des Reflexions-Urtheils. Dasselbe war wesentlich Urtheil der _Subsumtion_. Das Prädikat war als das _ansichseyende_ Allgemeiner gegen sein Subjekt bestimmt; seinem Inhalte nach konnte es als wesentliche Verhältnißbestimmung oder auch als Merkmal genommen werden;--eine Bestimmung, nach welcher das Subjekt nur eine wesentliche _Erscheinung_ ist. Aber zur _objektiven Allgemeinheit_ bestimmt, hört es auf, unter solche Verhältnißbestimmung, oder zusammenfassende Reflexion subsumirt zu seyn; solches Prädikat ist gegen dies Allgemeinheit vielmehr ein Besonderes. Das Verhältniß von Subjekt und Prädikat hat sich somit umgekehrt, und das Urtheil sich insofern zunächst aufgehoben. Diese Aufhebung des Urtheils fällt mit dem zusammen, was die _Bestimmung der Kopula_ wird, die wir noch zu betrachten haben; die Aufhebung der Urtheilsbestimmungen und ihr Übergang in die Kopula ist dasselbe.--Insofern nämlich das Subjekt sich in die Allgemeinheit erhoben hat, ist es in dieser Bestimmung dem Prädikate gleich geworden, welches als die reflektirte Allgemeinheit auch die Besonderheit in sich begreift; Subjekt und Prädikat sind daher identisch, d. i. sie sind in die Kopula zusammengegangen. Diese Identität ist die Gattung, oder an und für sich seyende Natur eines Dings. Insofern dieselbe also sich wieder in ein Urtheil dirimirt, ist es die _innere Natur_, wodurch sich Subjekt und Prädikat auf einander beziehen:--eine Beziehung der _Nothwendigkeit_, worin jene Urtheilsbestimmungen nur unwesentliche Unterschiede sind. _Was allen Einzelnen einer Gattung zukommt, kommt durch ihre Natur der Gattung zu_,--ist eine unmittelbare Konsequenz, und der Ausdruck dessen, was sich vorhin ergab, daß das Subjekt z.B. _alle Menschen_, seine Formbestimmung abstreift, und _der Mensch_ dafür zu sagen ist. --Dieser an und für sich seyende Zusammenhang macht die Grundlage eines neuen Urtheils aus;--_des Urtheils der Nothwendigkeit_. C. Das Urtheil der Nowthwendigkeit. Die Bestimmung, zu der sich die Allgemeinheit fortgebildet hat, ist, wie sich ergeben, die _an- und fürsichseyende_ oder _objektive Allgemeinheit_, der in der Sphäre des Wesens die _Substantialität_ entspricht. Sie unterscheidet sich von dieser dadurch, daß sie dem _Begriffe_ angehört, und dadurch nicht nur die _innere_, sondern auch die _gesetzte_ Nothwendigkeit ihrer Bestimmungen, oder daß _der Unterschied_ ihr immanent ist, wogegen die Substanz den ihrigen nur in ihren Accidenzen, nicht aber als Princip in sich selbst hat. Im Urtheil ist nun diese objektive Allgemeinheit _gesetzt_; somit _erstlich_ mit dieser ihrer wesentlichen Bestimmtheit, als ihr immanent, zweitens als von ihr als _Besonderheit_ verschieden, von der jene Allgemeinheit die substantielle Grundlage ausmacht. Sie ist auf diese Weise als _Gattung_ und _Art_ bestimmte. a. Das kategorische Urtheil. Die _Gattung theilt_ sich, oder stößt sich wesentlich in _Arten_ ab; sie ist Gattung, nur insofern sie Arten unter sich begreift; die Art ist Art nur, insofern sie einer Seits in Einzelnen existirt, anderer Seits in der Gattung eine höhere Allgemeinheit ist.--Das _kategorische Urtheil_ hat nun eine solche Allgemeinheit zum Prädikate, an dem das Subjekt seine _immanente_ Natur hat. Es ist aber selbst das erste oder _unmittelbare_ Urtheil der Nothwendigkeit; daher die Bestimmtheit des Subjekts, wodurch es gegen die Gattung oder Art ein Besonderes oder Einzelnes ist, insofern der Unmittelbarkeit äußerlicher Existenz angehört.--Die objektive Allgemeinheit aber hat ebenso hier nur erst ihre _unmittelbare_ Partikularisation; einer Seits ist sie darum selbst eine bestimmte, gegen welche es höhere Gattungen giebt;--anderer Seits ist sie nicht gerade die _nächste_, d. h. deren Bestimmtheit nicht gerade das Princip der specifischen Besonderheit des Subjekts ist. Was aber daran _nothwendig_ ist, ist die _substantielle Identität_ des Subjekts und Prädikates, gegen welche das Eigene, wodurch sich jenes von diesem unterscheidet, nur als ein unwesentliches Gesetztseyn, --oder auch nur ein Namen ist; das Subjekt ist in seinem Prädikate in sein An- und Fürsichseyn reflektirt.--Ein solches Prädikat sollte mit den Prädikaten der bisherigen Urtheile nicht zusammengestellt werden; wenn z.B. die Urtheile: die Rose ist roth, die Rose ist eine Pflanze, oder: dieser Ring ist gelb, er ist Gold, in Eine Klasse zusammengeworfen, und eine so äußerliche Eigenschaft, wie die Farbe einer Blume als ein gleiches Prädikat mit ihrer vegetabilischen Natur genommen wird, so wird ein Unterschied übersehen, der dem gemeinsten Auffassen auffallen muß.--Das kategorische Urtheil ist daher bestimmt von dem positiven und negativen Urtheile zu unterscheiden; in diesen ist das, was vom Subjekt ausgesagt wird, ein _einzelner zufälliger_ Inhalt, in jenem ist er die Totalität der in sich reflektirten Form. Die Kopula hat daher in ihm die Bedeutung der _Nothwendigkeit_, in jenen nur des abstrakten, unmittelbaren _Seyns_. Die _Bestimmtheit_ des Subjekts, wodurch es ein _Besonderes_ gegen das Prädikat ist, ist zunächst noch ein _Zufälliges_; Subjekt und Prädikat sind nicht durch die _Form_ oder _Bestimmtheit_ als nothwendige bezogen; die Nothwendigkeit ist daher noch als _innere_. --Das Subjekt aber ist Subjekt nur als _Besonderes_, und insofern es objektive Allgemeinheit hat, soll es sie wesentlich nach jener erst unmittelbaren Bestimmtheit haben. Das Objektiv-Allgemeine, indem es sich _bestimmt_, d. i. sich ins Urtheil setzt, ist wesentlich in identischer Beziehung mit dieser aus ihm abgestoßenen _Bestimmtheit_ als solcher, d. i. sie ist wesentlich, nicht als bloß Zufälliges zu setzen. Das kategorische Urtheil entspricht erst durch diese _Nothwendigkeit_ seines unmittelbaren Seyns seiner objektiven Allgemeinheit, und ist auf diese Weise in das _hypothetische Urtheil_ übergegangen. b. Das hypothetische Urtheil. _Wenn A ist, so ist B_; oder _das Seyn des A ist nicht sein eigenes Seyn, sondern das Seyn eines Andern, des B_.--Was in diesem Urtheil gesetzt ist, ist der _nothwendige Zusammenhang_ von unmittelbaren Bestimmtheiten, welcher im kategorischen Urtheile noch nicht gesetzt ist.--Es sind hier _zwei_ unmittelbare Existenzen, oder äußerlich zufällige, deren im kategorischen Urtheile zunächst nur eine, das Subjekt, ist; indem aber das eine äußerlich gegen das andere ist, so ist unmittelbar dieß andere auch äußerlich gegen das erste.--Nach dieser Unmittelbarkeit ist der _Inhalt_ beider Seiten noch ein gleichgültiger gegen einander; dieß Urtheil ist daher zunächst ein Satz der leeren Form. Nun ist die Unmittelbarkeit _erstlich_ zwar als solche ein selbstständiges, konkretes _Seyn_; aber _zweitens_ ist die Beziehung desselben das wesentliche; jenes Seyn ist daher ebenso sehr als bloße _Möglichkeit_; das hypothetische Urtheil enthält nicht, _daß A ist_, oder daß B _ist_, sondern nur _wenn_ eines ist, so ist das andere; nur der Zusammenhang der Extreme ist gesetzt als seyend, nicht sie selbst. Vielmehr ist in dieser Nothwendigkeit jedes gesetzt, als ebenso sehr das _Seyn eines Andern_.--Der Satz der Identität sagt aus: A ist nur A, nicht B; und B ist nur B, nicht A; im hypothetischen Urtheil ist dagegen das Seyn der endlichen Dinge nach ihrer formellen Wahrheit durch den Begriff gesetzt, daß nämlich das Endliche sein eigenes Seyn, aber ebenso sehr nicht das _seinige_, sondern das Seyn eines Andern ist. In der Sphäre des Seyns _verändert_ sich das Endliche, es wird zu einem Andern; in der Sphäre des Wesens ist es _Erscheinung_ und gesetzt, daß sein Seyn darin besteht, daß ein Anderes an ihm _scheint_, und die _Nothwendigkeit_ ist die _innere_, noch nicht als solche gesetzte, Beziehung. Der Begriff aber ist dieß, daß diese Identität _gesetzt_ ist, und daß das Seyende nicht die abstrakte Identität mit sich, sondern die _konkrete_ ist, und unmittelbar an ihm selbst das Seyn eines Andern. Das hypothetische Urtheil kann durch die Reflexions-Verhältnisse in näherer Bestimmtheit genommen werden, als Verhältniß von _Grund_ und _Folge, Bedingung_ und _Bedingtem, Kausalität_ u. s. f. Wie im kategorischen Urtheile die Substantialität, so ist im hypothetischen der Zusammenhang der Kausalität in seiner Begriffsform. Dieses und die andern Verhältnisse stehen sämmtlich unter ihm, sind aber hier nicht mehr als Verhältnisse von _selbstständigen Seiten_, sondern diese sind wesentlich nur als Momente Einer und derselben Identität. --Jedoch sind sie in ihm noch nicht nach den Begriffsbestimmungen als Einzelnes oder Besonderes und Allgemeines entgegengesetzt, sondern nur erst als _Momente überhaupt_. Das hypothetische Urtheil hat insofern mehr die Gestalt eines Satzes; wie das partikulare Urtheil von unbestimmtem Inhalte ist, so ist das hypothetische von unbestimmter Form, indem sein Inhalt sich nicht in der Bestimmung von Subjekt und Prädikat verhält.--Doch _an sich_ ist das Seyn, da es das Seyn des Andern ist, eben dadurch _Einheit seiner selbst_ und _des Andern_, und hiermit _Allgemeinheit_; es ist damit zugleich eigentlich nur ein _Besonderes_, da es Bestimmtes, und in seiner Bestimmtheit sich nicht bloß auf sich Beziehendes ist. Es ist aber nicht die _einfache_ abstrakte Besonderheit gesetzt, sondern durch die _Unmittelbarkeit_, welche die _Bestimmtheiten haben_, sind die Momente derselben als unterschiedene; zugleich durch die Einheit derselben, die ihre Beziehung ausmacht, ist die Besonderheit auch als die Totalität derselben.--Was in Wahrheit daher in diesem Urtheile gesetzt ist, ist die Allgemeinheit, als die konkrete Identität des Begriffs, dessen Bestimmungen kein Bestehen für sich haben, sondern nur in ihr gesetzte Besonderheiten sind. So ist es das _disjunktive Urtheil_. c. Das disjunktive Urtheil. Im kategorischen Urtheil ist der Begriff als objektive Allgemeinheit, und eine äußerliche Einzelnheit. Im hypothetischen tritt an dieser Äußerlichkeit der Begriff in seiner negativen Identität hervor; durch diese erhalten sie die nun im disjunktiven Urtheile gesetzte Bestimmtheit, welche sie im ersten unmittelbar haben. Das disjunktive Urtheil ist daher die objektive Allgemeinheit zugleich in der Vereinigung mit der Form gesetzt. Es enthält also _erstens_ die konkrete Allgemeinheit oder die Gattung, in _einfacher_ Form, als das Subjekt; _zweitens dieselbe_ aber als Totalität ihrer unterschiedenen Bestimmungen. A ist entweder B oder C. Dieß ist die _Nothwendigkeit des Begriffs_, worin _erstens_ die Dieselbigkeit beider Extreme einerlei Umfang, Inhalt und Allgemeinheit ist; _zweitens_ sind sie nach der Form der Begriffsbestimmungen unterschieden, so daß aber um jener Identität willen diese als _bloße Form_ ist. Drittens erscheint die identische objektive Allgemeinheit deswegen als das in sich Reflektirte gegen die unwesentliche Form, als _Inhalt_, der aber an ihm selbst die Bestimmtheit der Form hat; das eine Mal als die einfache Bestimmtheit der _Gattung_; das andere Mal eben diese Bestimmtheit als in ihren Unterschied entwickelt,--auf welche Weise sie die Besonderheit der _Arten_, und deren _Totalität_, die Allgemeinheit der Gattung, ist.--Die Besonderheit in ihrer Entwickelung macht das _Prädikat_ aus, weil sie insofern das _Allgemeinere_ ist, als sie die ganze allgemeine Sphäre des Subjekts, aber auch dieselbe in der Auseinandersetzung der Besonderung enthält. Diese Besonderung näher betrachtet, so macht _vor's Erste_ die Gattung die substantielle Allgemeinheit der Arten aus; das Subjekt ist daher _sowohl B als C_; dieses _sowohl als_ bezeichnet die _positive_ Identität des Besondern mit dem Allgemeinen; dieß objektive Allgemeine erhält sich vollkommen in seiner Besonderheit. Die Arten _zweitens schließen sich gegenseitig aus; A ist entweder B oder C_; denn sie sind der _bestimmte Unterschied_ der allgemeinen Sphäre. Dieß _Entweder-Oder_ ist die _negative_ Beziehung derselben. In dieser sind sie aber ebenso identisch als in jener; die Gattung ist ihre _Einheit_ als _bestimmter_ Besonderen.--Wäre die Gattung eine abstrakte Allgemeinheit, wie in den Urtheilen des Daseyns, so wären die Arten auch nur als _verschiedene_ und gegen einander gleichgültige zu nehmen; sie ist aber nicht jene äußere, nur durch _Vergleichung_ und _Weglassung_ entstandene Allgemeinheit, sondern ihre immanente und konkrete.--Ein empirisches disjunktives Urtheil ist ohne Nothwendigkeit; A ist entweder B oder C oder D u. s. f., weil die Arten B, C, D u. s. f. sich _vorgefunden_ haben; es kann eigentlich kein _Entweder-Oder_ dadurch ausgesprochen werden; denn solche Arten machen nur etwa eine subjektive Vollständigkeit aus; die _eine_ Art schließt zwar die _andere_ aus, aber _Entweder Oder_ schließt _jede weitere_ aus, und schließt eine totale Sphäre in sich ab. Diese Totalität hat ihre _Nothwendigkeit_ in der negativen Einheit des Objektiv-Allgemeinen, welches die Einzelnheit in sich aufgelöst, und als einfaches _Princip_ des Unterschieds immanent in sich hat, wodurch die Arten _bestimmt_ und _bezogen_ sind. Die empirischen Arten dagegen haben ihre Unterschiede an irgend einer Zufälligkeit, die ein äußerliches Princip, oder daher nicht _ihr_ Princip, somit auch nicht die immanente Bestimmtheit der Gattung ist; sie sind darum nach ihrer Bestimmtheit auch nicht auf einander bezogen.--Durch die _Beziehung_ ihrer Bestimmtheit machen die Arten aber die Allgemeinheit des Prädikats aus.--Die sogenannten _konträren_ und _kontradiktorischen_ Begriffe sollten hier eigentlich erst ihre Stelle finden; denn im disjunktiven Urtheile ist der wesentliche Begriffsunterschied gesetzt; aber sie haben darin auch zugleich ihre Wahrheit, daß nämlich das Kontradiktorisch unterschieden ist. Konträr sind die Arten, insofern sie nur _verschieden_ sind, nämlich durch die Gattung als ihre objektive Natur haben sie ein an- und fürsichseynendes Bestehen; _kontradiktorisch_, insofern sie sich ausschließen. Jede dieser Bestimmungen für sich ist aber einseitig und ohne Wahrheit; im _Entweder-Oder_ des disjunktiven Urtheils ist ihre Einheit als ihre Wahrheit gesetzt, nach welcher jenes selbstständiges Bestehen als _konkrete Allgemeinheit_ selbst auch das _Princip_ der negativen Einheit ist, wodurch sie sich gegenseitig ausschließen. Durch die so eben aufgezeigte Identität des Subjekts und Prädikats nach der negativen Einheit ist die Gattung im disjunktiven Urtheile als die _nächste_ bestimmt. Dieser Ausdruck deutet zunächst auf einen bloßen Quantitäts-Unterschied von _Mehr_ oder _Weniger_ Bestimmungen, die ein Allgemeines gegen eine unter ihm stehende Besonderheit enthalte. Es bleibt hiernach zufällig, was eigentlich die nächste Gattung ist. Insofern aber die Gattung als ein bloß durch Weglassen von Bestimmungen gebildetes Allgemeines genommen wird, kann sie eigentlich kein disjunktives Urtheil bilden; denn es ist zufällig, ob die Bestimmtheit etwa in ihr noch geblieben sey, welche das Princip des _Entweder-Oder_ ausmacht; die Gattung wäre überhaupt nicht nach ihrer _Bestimmtheit_ in den Arten dargestellt, und diese könnten nur eine zufällige Vollständigkeit haben. In dem kategorischen Urtheile ist die Gattung zunächst nur in dieser abstrakten Form gegen das Subjekt, daher nicht nothwendig die ihm nächste Gattung, und insofern äußerlich. Indem aber die Gattung als konkrete wesentlich _bestimmte_ Allgemeinheit ist, so ist sie als die einfache Bestimmtheit die Einheit von den _Begriffs-Momenten_, welche in jener Einfachheit nur aufgehoben sind, aber ihren realen Unterschied in den Arten haben. Die Gattung ist daher insofern die _nächste_ einer Art, als diese ihre specifische Unterscheidung an der wesentlichen Bestimmtheit jener, und die Arten überhaupt ihre unterschiedene Bestimmung als Princip in der Natur der Gattung haben. Die so eben betrachtete Seite macht die Identität des Subjekts und Prädikats nach der Seite des _Bestimmtseyns_ überhaupt aus; eine Seite, die durch das hypothetische Urtheil gesetzt worden, dessen Nothwendigkeit eine Identität Unmittelbarer und Verschiedener, daher wesentlich als negative Einheit ist. Diese negative Einheit ist es überhaupt, welche das Subjekt und Prädikat abscheidet, die aber nunmehr selbst als unterschieden gesetzt ist, im Subjekte als _einfache_ Bestimmtheit, im Prädikate als _Totalität_. Jenes Abscheiden des Subjekts und Prädikats ist der _Begriffsunterschied_; die _Totalität_ der _Arten_ im Prädikat kann aber eben _so kein anderer_ seyn.--Die _Bestimmung_ der _disjunktiven_ Glieder gegen einander ergiebt sich also hierdurch. Sie reducirt sich auf den Unterschied des Begriffes, denn es ist nur dieser, der sich disjungirt, und in seiner Bestimmung seine negative Einheit offenbart. Übrigens kommt die Art hier nur in Betracht nach ihrer einfachen Begriffsbestimmtheit, nicht nach der _Gestalt_, wie sie aus der Idee in weitere selbstständige _Realität_ getreten ist; diese _fällt_ allerdings in dem einfachen Princip der Gattung _weg_; aber die _wesentliche_ Unterscheidung muß Moment des Begriffs seyn. In dem hier betrachteten Urtheil ist eigentlich durch die _eigene_ Fortbestimmung des Begriffs nunmehr selbst seine Disjunktion _gesetzt_, dasjenige, was sich beim Begriff als seine an- und fürsichseyende Begriff, als seine Unterscheidung in bestimmte Begriffe ergeben hat.--Weil er nun das Allgemeine, die positive ebenso sehr, wie die negative Totalität der Besondern ist, so ist _er selbst_ eben dadurch auch unmittelbar _eines seiner disjunktiven Glieder_; das _andere_ aber ist diese Allgemeinheit in _ihre Besonderheit_ aufgelöst, oder die Bestimmtheit des Begriffs, _als Bestimmtheit_; in welcher eben die Allgemeinheit sich als die Totalität darstellt.--Wenn die Disjunktion einer Gattung in Arten noch nicht diese Form erreicht hat, so ist dieß ein Beweis, daß sie sich nicht zur Bestimmtheit des Begriffes erhoben, und nicht aus ihm hervorgegangen ist.--Die _Farbe_ ist entweder violet, indigoblau, hellblau, grün, gelb, orange, oder roth;--solcher Disjunktion ist ihre auch empirische Vermischung und Unreinheit sogleich anzusehen; sie ist von dieser Seite, für sich betrachtet, schon barbarisch zu nennen. Wenn die Farbe als die _konkrete Einheit_ von Hell und Dunkel begriffen worden, so hat diese _Gattung_ die _Bestimmtheit_ an ihr, welche das _Princip_ ihrer Besonderung in Arten ausmacht. Von diesen aber muß die eine die schlechthin einfache Farbe seyn, welche den Gegensatz gleichschwebend und in ihre Intensität eingeschlossen und negirt enthält; ihr gegenüber muß der Gegensatz des Verhältnisses des Hellen und Dunkeln sich darstellen, wozu, da es ein Natur-Phänomen betrifft, noch die gleichgültige Neutralität des Gegensatzes kommen muß.--Vermischungen, wie Violet und Orange, und Gradunterschiede, wie Indigoblau und Hellblau, für Arten zu halten, kann nur in einem ganz unüberlegten Verfahren seinen Grund haben, das selbst für den Empirismus zu wenig Reflexion zeigt.--Was übrigens die Disjunktion, je nachdem sie im Elemente der Natur oder des Geistes geschieht, für unterschiedene und noch näher bestimmte Formen habe, gehört nicht hierher auszuführen. Das disjunktive Urtheil hat zunächst in seinem Prädikate die Glieder der Disjunktion; aber ebenso sehr ist es selbst disjungirt; sein Subjekt und Prädikat sind die Glieder der Disjunktion; sie sind die in ihrer Bestimmtheit aber zugleich als identisch gesetzten Begriffs-Momente, als _identisch_ à) in der objektiven Allgemeinheit, welche in dem Subjekte als die einfache _Gattung_, und in dem Prädikat als die allgemeine Sphäre und als Totalität der Begriffs-Momente ist, und ß) in der _negativen_ Einheit, dem entwickelten Zusammenhange der Nothwendigkeit, nach welchem die _einfache Bestimmtheit_ im Subjekte in den _Unterschied der Arten_ auseinandergegangen, und eben darin deren wesentliche Beziehung und das mit sich selbst Identische ist. Diese Einheit, die Kopula dieses Urtheils, worin die Extreme durch ihre Identität zusammen gegangen sind, ist somit der Begriff selbst, und zwar _als gesetzt_; das bloße Urtheil der Nothwendigkeit hat sich damit zum _Urtheil des Begriffs_ erhoben. D. Das Urtheil des Begriffs. _Urtheile des Daseyns_ fällen zu wissen: _Die Rose_ ist _roth_, der Schnee ist weiß u. s. f., wird schwerlich dafür gelten, daß es große Urtheilskraft zeige. Die _Urtheile der Reflexion_ sind mehr _Sätze_; in dem Urtheile der Nothwendigkeit ist der Gegenstand zwar in seiner objektiven Allgemeinheit, aber erst im jetzt zu betrachtenden Urtheil ist _seine Beziehung auf den Begriff vorhanden_. Dieser ist darin zu Grund gelegt, und da er in Beziehung auf den Gegenstand ist als _ein Sollen_, dem die Realität angemessen seyn kann oder auch nicht. --Solches Urtheil enthält daher erst eine wahrhafte Beurtheilung; die Prädikate _gut, schlecht, wahr schön, richtig u. s. f._ drücken aus, daß die Sache an ihrem allgemeinen _Begriffe_, als dem schlechthin vorausgesetzten _Sollen gemessen_, und in _Übereinstimmung_ mit demselben ist, oder nicht. Man hat das Urtheil des Begriffs Urtheil der _Modalität_ genannt, und sieht es dafür an, daß es die Form enthalte, wie die Beziehung des Subjekts und Prädikats sich in einem _äußerlichen Verstande_ verhalte, und daß es den Werth der Kopula nur in _Beziehung auf das Denken_ angehe. Das _problematische_ Urtheil bestehe hiernach darin, wenn man das Bejahen oder Verneinen als _beliebig_ oder als _möglich_; --das _assertorische_, wenn man es als _wahr, d. h. wirklich_, und das _apodiktische_, wenn man es als _nothwendig_ annehme.--Man sieht leicht, warum es so nahe liegt, bei diesem Urtheil aus dem Urtheile selbst herauszutreten, und seine Bestimmung als etwas bloß _Subjektives_ zu betrachten. Es ist hier nämlich der Begriff, das Subjekte, welches am Urtheil wieder hervortritt, und sich zu einer unmittelbaren Wirklichkeit verhält. Allein dieß Subjektive ist nicht mit der _äußerlichen Reflexion_ zu verwechseln, die freilich auch etwas Subjektives ist, aber in anderem Sinne als der Begriff selbst; dieser, der aus dem disjunktiven Urtheil wieder hervortritt, ist vielmehr das Gegentheil einer bloßen _Art_ und _Weise_. Die früheren Urtheile sind in diesem Sinne nur ein Subjektes, denn sie beruhen auf einer Abstraktion und Einseitigkeit, in der der Begriff verloren ist. Das Urtheil des Begriffs ist vielmehr das objektive und die Wahrheit gegen sie, eben weil ihm der Begriff, aber nicht in äußerer Reflexion oder in _Beziehung auf_ ein subjektives, d. h. zufälliges _Denken_, in seiner Bestimmtheit als Begriff zu Grunde liegt. In disjunktiven Urtheile war der Begriff als Identität der allgemeinen Natur mit ihrer Besonderung gesetzt; hiermit hatte sich das Verhältniß des Urtheils aufgehoben. Dieses _Konkrete_ der Allgemeinheit und der Besonderung ist zunächst einfaches Resultat; es hat sich nun weiter zur Totalität auszubilden, indem die Momente, die es enthält, darin zunächst untergegangen, und noch nicht in bestimmter Selbstständigkeit einander gegenüberstehen.--Der Mangel des Resultats kann bestimmter auch so ausgedrückt werden, daß im disjunktiven Urtheile die objektive _Allgemeinheit_ zwar in _ihrer Besonderung_ vollkommen geworden ist, daß aber die negative Einheit der letztern nur _in jene_ zurückgeht, und noch nicht zum Dritten, _zur Einzelnheit_, sich bestimmt hat.--Insofern aber das Resultat selbst die _negative Einheit_ ist, so ist es zwar schon diese _Einzelnheit_; aber so ist es nur diese _Eine_ Bestimmtheit, die nun ihre Negativität _zu setzen_, sich in die _Extreme_ zu dirimiren, und auf diese Weise vollends _zum Schlusse_ zu entwickeln hat. Die nächste Diremtion dieser Einheit ist das Urtheil, in welchem sie das eine Mal als Subjekt, als ein _unmittelbar Einzelnes_, und dann als Prädikat, als bestimmte Beziehung ihrer Momente gesetzt ist. a. Das assertorische Urtheil. Das Urtheil des Begriffs ist zuerst _unmittelbar_; so ist es das _assertorische_ Urtheil. Das Subjekt ist ein konkretes Einzelnes überhaupt, das Prädikat drückt dasselbe als die _Beziehung_ seiner _Wirklichkeit_, Bestimmtheit oder _Beschaffenheit_, auf seinen _Begriff_ aus. (Dieß Haus ist _schlecht_, diese Handlung ist _gut_.) Näher enthält es also, a) daß das Subjekt etwas seyn _soll_; seine _allgemeine Natur_ hat sich als der selbstständige Begriff gesetzt; b) die _Besonderheit_, welche nicht nur um ihrer Unmittelbarkeit, sondern um ihrer ausdrücklichen Unterscheidung willen von ihrer selbstständigen allgemeinen Natur, als _Beschaffenheit_ und _äußerliche Existenz_ ist; diese ist um der Selbstständigkeit des Begriffs willen ihrer Seits auch gleichgültig gegen das Allgemeine, und kann ihm angemessen oder auch nicht seyn.--Diese Beschaffenheit ist die _Einzelnheit_, welche über die notwendige _Bestimmung_ des Allgemeinen im disjunktiven Urtheil hinausliegt, eine Bestimmung, welche nur als die Besonderung der _Art_ und als negatives _Princip_ der Gattung ist. Insofern ist die konkrete Allgemeinheit, die aus dem disjunktiven Urtheil hervorgegangen ist, in dem assertorischen Urtheil in die Form von _Extremen_ entzweit, denen der Begriff selbst als _gesetzte_, sie beziehende Einheit noch fehlt. Das Urtheil ist darum nur erst _assertorisch_; seine _Bewährung_ ist eine subjektive _Versicherung_. Daß Etwas gut oder schlecht, richtig, passend oder nicht u. s. f. ist, hat seinen Zusammenhang in einem äußern Dritten. Daß er aber _äußerlich gesetzt_ ist, ist dasselbe, daß er nur erst _an sich_ oder _innerlich_ ist.--Wenn Etwas gut oder schlecht u. s. f. ist, wird daher wohl Niemand meinen, daß es nur im _subjektiven Bewußtseyn_ etwa gut, aber an sich vielleicht schlecht, oder daß gut und schlecht, richtig, passend u. s. f. nicht Prädikate der Gegenstände selbst seyen. Das bloß Subjektive der Assertion dieses Urtheils besteht also darin, daß der _an sich_ seyende Zusammenhang des Subjekts und Prädikats noch nicht _gesetzt_, oder was dasselbe ist, daß er nur _äußerlich_ ist; die Kopula ist noch ein unmittelbares, _abstraktes Seyn_. Der Versicherung des assertorischen Urtheils steht daher mit eben dem Rechte die entgegengesetzte gegenüber. Wenn versichert wird: Diese Handlung ist gut; so hat die entgegengesetzte: Diese Handlung ist schlecht, noch gleiche Berechtigung.--Oder _an sich_ betrachtet, weil das Subjekt des Urtheils _unmittelbares Einzelnes_ ist, hat es in dieser Abstraktion noch die _Bestimmtheit_ nicht _an ihm_ gesetzt, welche seine Beziehung auf den allgemeinen Begriff enthielte; es ist so noch ein Zufälliges, ebenso wohl dem Begriffe zu entsprechen, oder auch nicht. Das Urtheil ist daher wesentlich _problematisch_. b. Das problematische Urtheil. Das _problematische_ Urtheil ist das assertorische, insofern dieses ebenso wohl positiv als negativ genommen werden muß.--Nach dieser qualitativen Seite ist das _partikulare_ Urtheil gleichfalls ein problematisches; denn es gilt ebenso sehr positiv als negativ; --ingleichen ist am _hypothetischen_ Urtheil das Seyn des Subjekts und Prädikats problematisch;--auch durch sie ist es gesetzt, daß das singulare und das kategorische Urtheil noch etwas bloß Subjektives ist. Im problematischen Urtheile als solchem ist aber dieß Setzen immanenter als in den erwähnten Urtheilen, weil in jenem der _Inhalt des Prädikats die Beziehung des Subjekts auf den Begriff ist_, hier hiermit _die Bestimmung des Unmittelbaren als eines Zufälligen_ selbst _vorhanden_ ist. Zunächst erscheint es nur als problematisch, ob das Prädikat mit einem gewissen Subjekte verbunden werden soll oder nicht, und die Unbestimmtheit fällt insofern in die Kopula. Für das _Prädikat_ kann daraus keine Bestimmung hervorgehen, denn es ist schon die objektive, konkrete Allgemeinheit. Das Problematische geht also die Unmittelbarkeit des Subjekts an, welche hierdurch als _Zufälligkeit_ bestimmt wird.--Ferner aber ist darum nicht von der Einzelnheit des Subjekts zu abstrahiren; von dieser überhaupt gereinigt, wäre es nur ein Allgemeines; Das Prädikat enthält eben dieß, daß der Begriff des Subjekts in Beziehung auf seine Einzelnheit gesetzt seyn soll.--Es kann nicht gesagt werden: _Das Haus oder ein Haus_ ist gut, sondern: _je nachdem es beschaffen ist_.--Das Problematische des Subjekts an ihm selbst macht seine _Zufälligkeit_ als _Moment_ aus; die _Subjektivität_ der _Sache_, ihrer objektiven Natur oder ihrem Begriffe gegenüber gestellt, die bloße _Art und Weise_, oder die _Beschaffenheit_. Somit ist das _Subjekt_ selbst in seine Allgemeinheit oder objektive Natur, sein _Sollen_, und in die besondere Beschaffenheit des Daseyns unterschieden. Hiermit enthält es den _Grund_, ob es so ist, wie es _seyn soll_. Auf diese Weise ist es mit dem Prädikate ausgeglichen.--Die _Negativität_ des Problematischen, insofern sie gegen die Unmittelbarkeit des _Subjekts_ gerichtet ist, heißt hiernach nur diese ursprüngliche Theilung desselben, welches _an sich_ schon als Einheit des Allgemeinen und Besondern ist, _in diese seine Momente_;--eine Theilung, welche das Urtheil selbst ist. Es kann noch die Bemerkung gemacht werden, daß jede der _beiden_ Seiten des Subjekts, sein Begriff und seine Beschaffenheit, dessen _Subjektivität_ genannt werden könne. Der _Begriff_ ist das in sich gegangene allgemeine Wesen einer Sache, ihre negative Einheit mit sich selbst; diese macht ihre Subjektivität aus. Aber eine Sache ist auch wesentlich _zufällig_, und hat eine _äußerliche Beschaffenheit_; diese heißt ebenso sehr deren bloße Subjektivität, jener Objektivität gegenüber. Die Sache selbst ist eben dieß, daß ihr Begriff als die negative Einheit seiner selbst seine Allgemeinheit negirt, und in die Äußerlichkeit der Einzelnheit sich heraussetzt.--Als dieses Gedoppelte ist das Subjekt des Urtheils hier gesetzt; jene entgegenstehenden Bedeutungen der Subjektivität sind ihrer Wahrheit nach in einem.--Die Bedeutung des Subjektiven ist dadurch selbst problematisch geworden, daß es die unmittelbare _Bestimmtheit_, welche es im unmittelbaren Urtheile hatte, und seinen bestimmten _Gegensatz_ gegen das _Prädikat verloren hat_.--Jene auch in dem Raisonnement der gewöhnlichen Reflexion vorkommende entgegengesetzte Bedeutung des Subjektiven könnte für sich wenigstens darauf aufmerksam machen, daß es in _einer_ derselben keine Wahrheit hat. Die gedoppelte Bedeutung ist die Erscheinung hiervon, daß jede einzeln für sich einseitig ist. Das Problematische, so als Problematisches der _Sache_, die Sache mit ihrer _Beschaffenheit_, gesetzt, so ist das Urtheil selbst nicht mehr problematisch, sondern _apodiktisch_. c. Das apodiktische Urtheil. Das Subjekt des apodiktischen Urtheils (das Haus so und so beschaffen ist _gut_, die die Handlung so und so _beschaffen_ ist recht) hat an ihm _erstens_ das Allgemeine, was es _seyn soll, zweitens_ seine _Beschaffenheit_; diese enthält den _Grund_, warum dem _ganzen Subjekt_ ein Prädikat des Begriffurtheils zukommt oder nicht, d. i. ob das Subjekt seinem Begriffe entspricht oder nicht.--Dieses Urtheil ist nun _wahrhaft_ objektiv; oder es ist die _Wahrheit_ des _Urtheils_ überhaupt. Subjekt und Prädikat entsprechen sich, und haben denselben Inhalt, und dieser _Inhalt_ ist selbst die gesetzte _konkrete Allgemeinheit_; er enthält nämlich die zwei Momente, das objektive Allgemeine oder die _Gattung_, und das _Vereinzelnte_. Es ist hier also das Allgemeine, welches _es selbst_ ist, und durch _sein Gegentheil_ sich kontinuirt, und als _Einheit_ mit diesem erst Allgemeines ist.--Ein solches Allgemeines, wie das Prädikat: gut, passend, richtig u. s. w., hat ein _Sollen_ zu Grunde liegen, und enthält das _Entsprechen_ des _Daseyns_ zugleich; nicht jenes Sollen oder die Gattung für sich, sondern dieß _Entsprechen_ ist die _Allgemeinheit_, welche das Prädikat des apodiktischen Urtheils ausmacht. Das _Subjekt_ enthält gleichfalls diese beiden Momente in _unmittelbarer_ Einheit als die _Sache_. Es ist aber die Wahrheit derselben, daß sie in sich _gebrochen_ ist in ihr _Sollen_ und ihr _Seyn_; dieß ist das _absolute Urtheil über alle Wirklichkeit_.--Daß diese ursprüngliche Theilung, welche die Allmacht des Begriffes ist, ebenso sehr Rückkehr in seine Einheit und absolute Beziehung des Sollens und Seyns aufeinander ist, macht das Wirkliche zu _einer Sache_; ihre innere Beziehung, diese konkrete Identität, macht die _Seele_ der Sache aus. Der Übergang von der unmittelbaren Einfachheit der Sache zu dem _Entsprechen_, welches die _bestimmte_ Beziehung ihres Sollens und ihres Seyns ist,--oder die _Kopula_, zeigt sich nun näher in der besondern _Bestimmtheit_ der Sache zu liegen. Die Gattung ist das _an und für sich seyende_ Allgemeine; Das insofern als das unbezogene erscheint; die Bestimmtheit aber dasjenige, was sich in jener Allgemeinheit _in sich_, aber sich zugleich _in ein Anderes_ reflektirt. Das Urtheil hat daher an der Beschaffenheit des Subjekts seinen _Grund_, und ist dadurch _apodiktisch_. Es ist damit nunmehr die _bestimmte_ und _erfüllte Kopula_ vorhanden, die vorher in dem abstrakten _Ist_ bestand, jetzt aber zum _Grunde_ überhaupt sich weiter gebildet hat. Sie ist zunächst als _unmittelbare_ Bestimmtheit an dem Subjekte, aber ist ebenso sehr die _Beziehung_ auf das Prädikat, welches keinen andern _Inhalt_ hat, als dieß _Entsprechen_ selbst, oder die Beziehung des Subjekts auf die Allgemeinheit. So ist die Form des Urtheils untergegangen, erstens, weil Subjekt und Prädikat _an sich_ derselbe Inhalt sind; aber zweitens, weil das Subjekt durch seine Bestimmtheit über sich hinausweist, und sich auf das Prädikat bezieht, aber ebenso drittens ist _dieß Beziehen_ in das Prädikat übergegangen, macht nur dessen Inhalt aus, und ist so die _gesetzte_ Beziehung oder das Urtheil selbst.--So ist die konkrete Identität des Begriffs, welche das _Resultat_ des disjunktiven Urtheils war, und welche die _innere_ Grundlage des Begriffsurtheils ausmacht, _im Ganzen_ hergestellt, die zunächst nur im Prädikate gesetzt war. Das Positive dieses Resultats, das den Übergang des Urtheils in eine andere Form macht, näher betrachtet, so zeigen sich, wie wir gesehen, Subjekt und Prädikat im apodiktischen Urtheile, jedes als der ganze Begriff.--Die Begriffs_einheit_ ist als die _Bestimmtheit_, welche die sie beziehende Kopula ausmacht, zugleich von ihnen _unterschieden_. Zunächst steht sie nur auf der andern Seite des Subjekts als dessen _unmittelbare Beschaffenheit_. Aber indem sie wesentlich das _Beziehende_ ist, ist sie nicht nur solche unmittelbare Beschaffenheit, sondern das durch Subjekt und Prädikat _Hindurchgehende_ und _Allgemeine_.--Indem Subjekt und Prädikat denselben _Inhalt_ haben, so ist dagegen durch jene Bestimmtheit die _Formbeziehung_ gesetzt; _die Bestimmtheit als ein Allgemeines_ oder die _Besonderheit_.--So enthält sie die beiden Formbestimmungen der Extreme in sich; und ist die _bestimmte_ Beziehung des Subjekts und Prädikats; sie ist die _erfüllte oder inhaltsvolle Kopula_ des Urtheils, die aus dem _Urtheil_, worin sie in die Extreme verloren war, wieder hervorgetretene Einheit des Begriffs.--_Durch diese Erfüllung der Kopula_ ist das Urtheil zum _Schlusse_ geworden. Drittes Kapitel. Der Schluß. Der _Schluß_ hat sich als die Wiederherstellung des _Begriffes_ im _Urtheile_, und somit als die Einheit und Wahrheit beider ergeben. Der Begriff als solcher hält seine Momente in der _Einheit_ aufgehoben; im Urtheil ist diese Einheit ein Innerliches, oder was dasselbe ist, ein Äußerliches, und die Momente sind zwar bezogen, aber sie sind als _selbstständige Extreme_ gesetzt. Im _Schlusse_ sind die Begriffsbestimmungen wie die Extreme des Urtheils, zugleich ist die bestimmte _Einheit_ derselben gesetzt. Der Schluß ist somit der vollständig gesetzte Begriff; er ist daher das _Vernünftige_.--Der Verstand wird als das Vermögen des _bestimmten_ Begriffes genommen, welcher durch die Abstraktion und Form der Allgemeinheit _für sich_ festgehalten wird. In der Vernunft aber sind die _bestimmten_ Begriffe in ihrer _Totalität_ und _Einheit_ gesetzt. Der Schluß ist daher nicht nur vernünftig, sondern _alles Vernünftige ist ein Schluß_. Das Schließen ist von langer Zeit her der Vernunft zugeschrieben worden; auf der andern Seite aber wird von der Vernunft an und für sich, vernünftigen Grundsätzen und Gesetzen so gesprochen, daß nicht erhellt, wie jene Vernunft, welche schließt, und diese Vernunft, welche die Quelle von Gesetzen und sonstigen ewigen Wahrheiten und absoluten Gedanken ist, mit einander zusammenhängen. Wenn jene nur die formale Vernunft seyn, diese aber Inhalt erzeugen soll, so müßte nach diesem Unterschiede an der letztern gerade die _Form_ der Vernunft, der Schluß, nicht fehlen können. Dessen ungeachtet pflegen beide so auseinander gehalten und bei keiner der andern erwähnt zu werden, daß die Vernunft absoluter Gedanken gleichsam sich der Vernunft des Schlusses zu schämen, und der Schluß fast nur hergebrachtermaßen auch als ein Thun der Vernunft aufgeführt zu werden scheint. Es muß aber, wie so eben bemerkt worden, offenbar die logische Vernunft, wenn sie als die _formelle_ betrachtet wird, wesentlich auch in der Vernunft, die es mit einem Inhalte zu thun hat, zu erkennen seyn; ja vielmehr kann aller Inhalt, nur durch die vernünftige Form, vernünftig seyn. An ein sehr gewöhnliches Gerede von Vernunft kann man sich hierüber nicht wenden, denn dasselbe enthält sich, anzugeben, was denn unter der Vernunft zu verstehen sey; diese vernünftig seyn sollende Erkenntniß ist meist mit ihren Gegenständen so beschäftigt, daß sie vergißt, die Vernunft selbst zu erkennen, und sie nur durch die Gegenstände, die sie habe, unterscheidet und bezeichnet. Wenn die Vernunft das Erkennen seyn soll, welches von Gott, der Freiheit, dem Recht und der Pflicht, dem Unendlichen, Unbedingten, Übersinnlichen wisse, oder auch nur Vorstellungen und Gefühle davon gebe, so sind Theils diese letzteren nur negative Gegenstände, Theils bleibt überhaupt die erste Frage übrig, was es in allen jenen Gegenständen ist, um dessen willen sie vernünftig sind?--Es ist dieß, daß das Unendliche derselben nicht die leere Abstraktion vom Endlichen und die inhalts- und bestimmungslose Allgemeinheit ist, sondern die erfüllte Allgemeinheit, der Begriff, der _bestimmt_ ist, und seine Bestimmtheit auf diese wahrhafte Weise an ihm hat, daß er sich in sich unterscheidet, und als die Einheit von diesen seinen verständigen und bestimmten Unterschieden ist. Nur so _erhebt_ sich die Vernunft über das Endliche, Bedingte, Sinnliche, oder wie es sonst bestimmt werden mag, und ist in dieser Negativität wesentlich _Inhaltsvoll_, denn sie ist die Einheit als von bestimmten Extremen; so aber ist _das Vernünftige_ nur _der Schluß_. Zunächst ist nun der Schluß wie das Urtheil _unmittelbar_; so sind die Bestimmungen (termini) desselben _einfache, abstrakte_ Bestimmtheiten; es ist so _Verstandesschluß_. Wenn bei dieser Gestalt desselben festgeblieben wird, so ist freilich die Vernünftigkeit in ihm, ob zwar vorhanden und gesetzt, unscheinbar. Das Wesentliche desselben ist die _Einheit_ der Extreme, die sie vereinigende _Mitte_ und haltende _Grund_. Die Abstraktion, indem sie die _Selbstständigkeit_ der Extreme festhält, setzt ihnen diese _Einheit_ als eine ebenso feste _für sich seyende_ Bestimmtheit entgegen, und faßt dieselbe auf diese Art vielmehr als _Nichteinheit_, denn als Einheit. Der Ausdruck: _Mitte_ ( medius terminus) ist von räumlicher Vorstellung hergenommen, und trägt das seinige dazu bei, daß beim _Außereineinander_ der Bestimmungen stehen geblieben wird. Wenn nun der Schluß darin besteht, daß die _Einheit der Extreme_ in ihm _gesetzt_ ist, wenn diese Einheit aber schlechthin einer Seits als ein Besonderes für sich, anderer Seits als nur äußerliche Beziehung genommen, und zum wesentlichen Verhältnisse des Schlusses die _Nichteinheit_ gemacht wird, so hilft die Vernunft, die er ist, nicht zur Vernünftigkeit. Der _Schluß des Daseyns erstens_, in welchem die Bestimmungen so unmittelbar und abstrakt bestimmt sind, zeigt an ihm selbst, weil er, wie das Urtheil, die _Beziehung_ derselben ist, dieß auf, daß sie nicht solche abstrakte Bestimmungen, sondern jede die _Beziehung auf die andere_, und die Mitte nicht nur die Besonderheit gegen die Bestimmungen der Extreme, sondern diese an ihr _gesetzt_ enthält. Durch diese seine Dialektik macht er sich zum _Schlusse der Reflexion_, dem _zweiten_ Schlusse,--mit Bestimmung, als solchen, in welchen wesentlich _die andere scheint_, oder die als _vermittelte_ gesetzt sind, was sie nach dem Schlusse überhaupt seyn sollen. _Drittens_ indem dieß _Scheinen_ oder Vermitteltseyn sich in sich selbst reflektirt, so ist der Schluß als _Schluß der Nothwendigkeit_ bestimmt, worin das Vermittlende die objektive Natur der Sache ist. Indem dieser Schluß die Extreme des Begriffs ebenso sehr als Totalitäten bestimmt, so ist der _Schluß_ zum Entsprechen seines Begriffs oder der Mitte, und seines Daseyns oder der extremen Unterschiede, zu seiner Wahrheit gelangt, und ist damit aus der Subjektivität in die _Objektivität_ übergetreten. A. Der Schluß des Daseyns. 1. Der Schluß, wie er _unmittelbar_ ist, hat zu seinen Momenten die Begriffsbestimmungen als _unmittelbare_. Sie sind somit die abstrakten Bestimmtheiten der Form, welche noch nicht durch Vermittelung zur _Konkretion_ gebildet, sondern nur die _einzelnen_ Bestimmtheiten sind. Der _erste_ Schluß ist daher der eigentlich _formelle_. Der _Formalismus_ des Schließens besteht darin, bei der Bestimmung dieses ersten Schlusses stehen zu bleiben. Der Begriff, in seine _abstrakten_ Momente dirimirt, hat die _Einzelnheit_ und _Allgemeinheit_ zu seinen Extremen, und er selbst erscheint als die zwischen ihnen stehende _Besonderheit_. Sie sind um ihrer Unmittelbarkeit willen als sich nur auf sich beziehende Bestimmtheiten, insgesammt ein _einzelner Inhalt_. Die Besonderheit macht zunächst insofern die Mitte aus, als sie die beiden Momente der Einzelnheit und Allgemeinheit _unmittelbar_ in sich vereinigt. Um ihrer Bestimmtheit willen ist sie einer Seits unter das Allgemeine subsumirt, anderer Seits ist das Einzelne, gegen welches sie Allgemeinheit hat, unter sie subsumirt. Diese _Konkretion_ ist aber zunächst nur _eine Zweiseitigkeit_; um der Unmittelbarkeit willen, in der der Medius Terminus in dem unmittelbaren Schlusse ist, ist er als _einfache_ Bestimmtheit, und die _Vermittelung_, die er ausmacht, _noch nicht gesetzt_. Die dialektische Bewegung des Schlusses des Daseyns besteht nun darin, daß die Vermittelung, die den Schluß allein ausmacht, an seinen Momenten gesetzt werde. a. Erste Figur des Schlusses. E-B-A ist das allgemeine Schema des bestimmten Schlusses. Die Einzelnheit schließt sich durch die Besonderheit mit der Allgemeinheit zusammen; das Einzelne ist nicht unmittelbar allgemein, sondern durch die Besonderheit; und umgekehrt ist ebenso das Allgemeine nicht unmittelbar einzeln, sondern es läßt sich durch die Besonderheit dazu herab.--Diese Bestimmungen stehen als _Extreme_ einander gegenüber, und sind in einem _verschiedenen_ Dritten eins. Sie sind beide Bestimmtheit; darin sind sie _identisch_; diese ihre allgemeine Bestimmtheit ist die _Besonderheit_. Sie sind aber ebenso _Extreme_ gegen diese, als gegen einander, weil jedes in seiner _unmittelbaren_ Bestimmtheit ist. Die allgemeine Bedeutung dieses Schlusses ist, daß das Einzelne, das als solches unendliche Beziehung auf sich ist, und somit nur ein _inneres_ wäre, durch die Besonderheit in das _Daseyn_, als in die Allgemeinheit, heraustritt, worin es nicht mehr nur sich selbst angehört, sondern _in äußerem Zusammenhange_ steht; umgekehrt indem das Einzelne sich in seine Bestimmtheit als Besonderheit abscheidet, so ist es in dieser Trennung ein konkretes, und als Beziehung der Bestimmtheit auf sich selbst ein _allgemeines_, sich auf sich beziehendes, und somit auch ein wahrhaft einzelnes; es ist in dem Extreme der Allgemeinheit aus der Äußerlichkeit _in sich_ gegangen. --Die objektive Bedeutung des Schlusses ist in dem ersten Schlusse nur erst _oberflächlich_ vorhanden, indem darin die Bestimmungen noch nicht als die Einheit, welche das Wesen des Schlusses ausmacht, gesetzt sind. Insofern ist er noch ein Subjektives, als die abstrakte Bedeutung, welche seine Termini haben, nicht an und für sich, sondern nur im subjektiven Bewußtseyn, so isolirt ist. --Übrigens ist das Verhältniß von Einzelnheit, Besonderheit und Allgemeinheit, wie sich ergeben, das _nothwendige und wesentliche Formverhältniß_ der Bestimmungen des Schlusses; der Mangel besteht nicht in dieser Bestimmtheit der Form, sondern daß nicht _unter dieser Form_ jede einzelne Bestimmung zugleich _reicher_ ist. --_Aristoteles_ hat sich mehr an das bloße Verhältniß der _Inhärenz_ gehalten, indem er die Natur des Schlusses so angiebt: _Wenn drei Bestimmungen sich so zu einander verhalten, daß das eine Extrem in der ganzen mittleren Bestimmung ist, und diese mittlere Bestimmung in dem ganzen andern Extreme, so sind diese beiden Extreme nothwendig zusammengeschlossen_. Es ist hier mehr nur die Wiederholung des _gleichen Verhältnisses_ der Inhärenz des einen Extrems zur Mitte, und dieser wieder zum andern Extrem ausgedrückt, als die Bestimmtheit der drei Terminorum zu einander.--Indem nun auf der angegebenen Bestimmtheit derselben gegen einander der Schluß beruht, so zeigt sich sogleich, daß andere Verhältnisse der Terminorum, welche die anderen Figuren geben, nur insofern eine Gültigkeit als Verstandesschlüsse haben können, als sie sich auf jenes ursprüngliche Verhältniß _zurückführen_ lassen; es sind nicht _verschiedene Arten_ von Figuren, die _neben der ersten_ stehen, sondern einer Seits, insofern sie richtige Schlüsse seyn sollen, beruhen sie nur auf der wesentlichen Form des Schlusses überhaupt, welches die erste Figur ist; anderer Seits aber, insofern sie davon abweichen, sind sie Umformungen, in welche jene erste abstrakte Form nothwendig übergeht, und sich dadurch weiter und zur Totalität bestimmt. Es wird sich sogleich näher ergeben, welche Bewandtniß es damit hat. E-B-A ist also das allgemeine Schema des Schlusses in seiner Bestimmtheit. Das Einzelne ist unter das Besondere subsumirt, dieses aber unter das Allgemeine; daher ist auch das Einzelne unter das Allgemeine subsumirt. Oder dem Einzelnen inhärirt das Besondere, dem Besondern aber das Allgemeine; _daher_ inhärirt dieses auch dem Einzelnen. Das Besondere ist nach der einen Seite, nämlich gegen das Allgemeine, Subjekt; gegen das Einzelne ist es Prädikat; oder gegen jenes ist es Einzelnes, gegen dieses ist es Allgemeines. Weil in ihm die beiden Bestimmtheiten vereinigt sind, sind die Extreme durch diese ihre Einheit zusammengeschlossen. Das: _Daher_, erscheint als die im Subjekte vorgegangene Folgerung, welche aus der _subjektiven_ Einsicht in das Verhältniß der beiden _unmittelbaren_ Prämissen abgeleitet werde. Indem die subjektive Reflexion die beiden Beziehungen der Mitte auf die Extreme, als besondere und zwar unmittelbare _Urtheile_ oder _Sätze_ ausspricht, so ist der Schlußsatz, als die _vermittelte_ Beziehung, allerdings auch ein besonderer Satz, und das: _Daher_ oder _Also_ ist der Ausdruck, daß er der vermittelte ist. Dieß _Daher_ ist aber nicht als eine an diesem Satze äußerliche Bestimmung, welche nur ihren Grund und Sitz in der subjektiven Reflexion hätte, zu betrachten, sondern vielmehr als in der Natur der Extreme selbst gegründet, deren _Beziehung_ nur zum Behuf und durch die abstrahirende Reflexion wieder als _bloßes Urtheil_ oder _Satz_ ausgesprochen wird, deren _wahrhafte Beziehung_ aber als der Terminus Medius gesetzt ist.--_Also E ist A_, daß dieß ein _Urtheil_ ist, ist ein bloß subjektiver Umstand; der Schluß ist eben dieses, daß dieß nicht bloß ein _Urtheil_ sey, d. h. nicht eine durch die _bloße Kopula_ oder das leere: _ist_, gemachte Beziehung, sondern durch die bestimmte, inhaltsvolle Mitte. Wenn deswegen der Schluß bloß angesehen wird, als _aus drei Urtheilen_ bestehend, so ist dieß eine formelle Ansicht, welche das Verhältniß der Bestimmungen, worauf es im Schluß einzig ankommt, nicht erwähnt. Es ist überhaupt eine bloß subjektive Reflexion, welche die Beziehung der Terminorum in abgesonderte Prämissen und einen davon verschiedenen Schlußsatz trennt: Alle Menschen sind sterblich, Cajus ist ein Mensch, Also ist er sterblich. Man wird sogleich von Langeweile befallen, wenn man einen solchen Schluß heranziehen hört;--dieß rührt von jener unnützen Form her, die einen Schein von Verschiedenheit durch die abgesonderten Sätze giebt, der sich in der Sache selbst sogleich auflöst. Das Schließen erscheint vornehmlich durch diese subjektive Gestaltung als ein subjektiver _Nothbehelf_, zu dem die Vernunft oder der Verstand da ihre Zuflucht nehme, wo sie nicht _unmittelbar_ erkennen könne.--Die Natur der Dinge, das Vernünftige, geht allerdings nicht so zu Werke, daß sich zuerst ein Obersatz aufstellte, die Beziehung einer Besonderheit auf ein bestehendes Allgemeines, und dann sich zweitens eine abgesonderte Beziehung einer Einzelnheit auf die Besonderheit vorfände, woraus endlich drittens ein neuer Satz zu Tage käme.--Dieß durch abgesonderte Sätze fortschreitende Schließen ist nichts als eine subjektive Form; die Natur der Sache ist, daß die unterschiedenen Begriffsbestimmungen der Sache in der wesentlichen Einheit vereinigt sind. Diese Vernünftigkeit ist nicht ein Nothbehelf, vielmehr ist sie gegen die _Unmittelbarkeit_ der Beziehung, die im _Urtheil_ noch Statt findet, das _Objektive_, und jene Unmittelbarkeit des Erkennens ist vielmehr das bloß Subjektive, der Schluß dagegen ist die Wahrheit des Urtheils.--Alle Dinge sind der _Schluß_, ein Allgemeines, das durch die Besonderheit mit der Einzelnheit zusammengeschlossen ist; aber freilich sind sie nicht aus _drei Sätzen_ bestehende Ganzes. 2. In dem _unmittelbaren_ Verstandesschluß haben die Termini die Form von _unmittelbaren Bestimmung_; von dieser Seite, nach der sie _Inhalt_ sind, ist er nun zu betrachten. Er kann insofern als der _qualitative_ Schluß angesehen, wie das Urtheil des Daseyns dieselbe Seite von qualitativer Bestimmung hat. Die Termini dieses Schlusses sind, wie die Termini jenes Urtheils, hierdurch _einzelne_ Bestimmtheiten; indem die Bestimmtheit durch ihre Beziehung auf sich, als gleichgültig gegen die _Form_, somit als Inhalt gesetzt ist. Das _Einzelne_ ist irgend ein unmittelbarer konkreter Gegenstand, die _Besonderheit_ eine einzelne von dessen Bestimmtheiten, Eigenschaften, oder Verhältnissen, die _Allgemeinheit_ wieder eine noch abstrakter, einzelnere Bestimmtheit an dem Besondern.--Da das Subjekt als ein _unmittelbar_ bestimmtes noch nicht in seinem Begriffe gesetzt ist, so ist seine Konkretion nicht auf die wesentlichen Begriffsbestimmungen zurückgeführt; seine sich auf sich beziehende Bestimmtheit ist daher unbestimmte, unendliche _Mannigfaltigkeit_. Das Einzelne hat in dieser Unmittelbarkeit eine unendliche Menge von Bestimmtheiten, welche zu seiner Besonderheit gehören, deren jede daher einen Medius Terminus für dasselbe in einem Schlusse ausmachen kann. Durch _jeden andern_ Medius Terminus aber schließt es sich _mit einem andern Allgemeinen_ zusammen; durch jede seiner Eigenschaften ist es in einer andern Berührung und Zusammenhange des Daseyns.--Ferner ist auch der Medius Terminus ein Konkretes in Vergleichung gegen das Allgemeine; er enthält selbst mehrere Prädikate, und das Einzelne kann durch denselben Medius Terminus wieder mit mehreren Allgemeinen zusammengeschlossen werden. Es ist daher überhaupt _völlig zufällig_ und _willkürlich_, welche der vielen Eigenschaften eines Dinges aufgefaßt, und von der aus es mit einem Prädikate verbunden werde; andere Medii Termini sind die Übergänge zu anderen Prädikaten, und selbst derselbe Medius Terminus mag für sich ein Übergang zu verschiedenen Prädikaten seyn, da er als Besonderes gegen das Allgemeine mehrere Bestimmungen enthält. Nicht nur aber ist für ein Subjekt eine unbestimmte Menge von Schlüssen gleich möglich, und ein einzelner Schluß seinem Inhalte nach _zufällig_, sondern diese Schlüsse, die dasselbe Subjekt betreffen, müssen auch in den _Widerspruch_ übergehen. Denn der Unterschied überhaupt, der zunächst gleichgültige _Verschiedenheit_ ist, ist ebenso wesentlich _Entgegensetzung_. Das Konkrete ist nicht mehr ein bloß Erscheinendes, sondern es ist konkret durch die Einheit der Entgegengesetzten, welche sich zu Begriffs-Momenten bestimmt haben, im Begriffe. Indem nun nach der qualitativen Natur der Terminorum, im formellen Schlusse, das Konkrete nach einer einzelnen der Bestimmungen aufgefaßt wird, die ihm zukommt, so theilt ihm der Schluß das diesem Medius Terminus korrespondirende Prädikat zu; aber indem von einer andern Seite auf die entgegengesetzte Bestimmtheit geschossen wird, so zeigt sich jener Schlußsatz dadurch als falsch, obgleich für sich dessen Prämissen und ebenso dessen Konsequenz ganz richtig sind.--Wenn aus dem Medius Terminus, daß eine Wand blau angestrichen worden, geschlossen wird, daß sie hiermit blau ist, so ist dieß richtig geschlossen; aber die Wand kann dieses Schlusses unerachtet grün seyn, wenn sie auch mit gelber Farbe überzogen worden, aus welchem letztern Umstande für sich folgen würde, daß sie gelb sey.--Wenn aus dem Medius Terminus der Sinnlichkeit geschlossen wird, daß der Mensch weder gut noch böse sey, weil vom Sinnlichen weder das eine noch das andere prädicirt werden kann, so ist der Schluß richtig, der Schlußsatz aber falsch; weil vom Menschen, als dem Konkreten, ebenso sehr auch der Medius Terminus der Geistigkeit gilt.--aus dem Medius Terminus der Schwere der Planeten, Trabanten und Kometen gegen die Sonne folgt richtig, daß diese Körper in die Sonne fallen; aber sie fallen nicht in sie, da sie ebenso sehr für sich ein eigenes Centrum der Schwere sind, oder, wie man es nennt, von der Centrifugalkraft getrieben werden. So wie aus dem Medius Terminus der Socialität die Gütergemeinschaft der Bürger gefolgert werden kann; aus dem Medius Terminus der Individualität aber, wenn er ebenso abstrakt verfolgt wird, die Auflösung des Staates folgt, wie sie z. B. im deutschen Reich erfolgt ist, indem sich an letztern Medius Terminus gehalten worden.--Es wird billig nichts für so unzureichend gehalten, als ein solcher formeller Schluß, weil er auf dem Zufall oder der Willkür beruht, welcher Medius Terminus gebraucht wird. Wenn eine solche Deduktion noch so schöne durch Schlüsse sich verlaufen hat, und ihre Richtigkeit völlig zugegeben ist, so führt dieß noch im geringsten zu nichts, indem es immer übrig bleibt, daß noch andere Medii Termini sich finden, aus denen das gerade Gegentheil ebenso richtig abgeleitet werden kann.--Die kantischen Antinomien der Vernunft sind nichts Anderes, als daß aus einem Begriffe einmal die eine Bestimmung desselben zu Grunde gelegt wird, das andere Mal aber ebenso nothwendig die andere. --Diese Unzureichenheit und Zufälligkeit eines Schlusses muß dabei nicht insofern bloß auf den Inhalt geschoben werden, als ob sie von der Form unabhängig sey, und diese allein die Logik angehe. Es liegt vielmehr in der Form des formalen Schlusses, daß der Inhalt eine so einseitige Qualität ist; er ist zu dieser Einseitigkeit durch jene _abstrakte_ Form bestimmt. Er ist nämlich eine einzelne Qualität von den vielen Qualitäten oder Bestimmungen eines konkreten Gegenstandes, oder Begriffs, weil er _nach der Form_ nichts weiter als eine so unmittelbare, einzelne Bestimmtheit seyn soll. Das Extrem der Einzelnheit ist als die _abstrakte Einzelnheit_ das _unmittelbare_ Konkrete, daher das unendlich oder unbestimmbar Mannigfaltige; die Mitte ist die ebenso _abstrakte Besonderheit_, daher eine _einzelne_ dieser mannigfaltigen Qualitäten, und ebenso das andere Extrem ist das _abstrakte Allgemeine_. Der formale Schluß ist daher wesentlich um seiner Form willen ein seinem Inhalte nach ganz Zufälliges und zwar nicht insofern, daß es für den Schluß zufällig sey, ob ihm _dieser_ oder ein _anderer_ Gegenstand unterworfen werde; von diesem Inhalte abstrahirt die Logik; sondern insofern ein Subjekt zu Grunde liegt, ist es zufällig, was der Schluß von ihm für Inhaltsbestimmungen folgere. 3. Die Bestimmungen des Schlusses sind nach der Seite Inhaltsbestimmungen, insofern die unmittelbare, abstrakte in sich reflektirte Bestimmungen sind. Das Wesentliche derselben aber ist vielmehr, daß sie nicht solche in sich reflektirte, gegen einander gleichgültige, sondern daß sie _Formbestimmungen_ sind; insofern sind sie _Beziehungen_. Diese Beziehungen sind _erstens_ die der Extreme auf die Mitte,--Beziehungen, welche _unmittelbar_ sind; die propositiones praemissae, und zwar Theils die des Besondern auf das Allgemeine, propositio major; Theils die des Einzelnen auf das Besondere, propositio minor. _Zweitens_ ist die Beziehung der Extreme auf einander vorhanden, welches die _vermittelte_ ist, conclusio. Jene _unmittelbaren_ Beziehungen, die Prämissen, sind Sätze oder Urtheile überhaupt, und _widersprechen der Natur des Schlusses_, nach welcher die unterschiedenen Begriffsbestimmungen nicht unmittelbar bezogen, sondern ebenso deren Einheit gesetzt seyn soll; die Wahrheit des Urtheils ist der Schluß. Unmittelbare Beziehungen können die Prämissen um so weniger bleiben, als ihr Inhalt unmittelbar _unterschiedene_ Bestimmungen, sie also nicht unmittelbar an und für sich identisch sind; außer sie seyen reine identische Sätze, d. i. leere zu nichts führende Tautologien. Die Forderung an die Prämissen lautet daher gewöhnlich, sie sollen _bewiesen, d. h. sie sollen gleichfalls als Schlußsätze dargestellt_ werden. Die zwei Prämissen geben somit zwei weiter Schlüsse. Aber diese _zwei_ neuen Schlüsse geben wieder zusammen _vier_ Prämissen, welche _vier_ neue Schlüsse erfordern; diese haben _acht_ Prämissen, deren _acht_ Schlüsse wieder für ihre _sechzehn_ Prämissen _sechzehn_ Schlüsse geben, und _so fort_ in einer geometrischen Progression _ins Unendliche_. Es thut sich hier also _der Progreß ins Unendliche_ wieder hervor, der in der niedrigern _Sphäre des Seyns_ früher vorkam, und der im Felde des Begriffes, der absoluten Reflexion aus dem Endlichen in sich, im Gebiete der freien Unendlichkeit und Wahrheit, nicht mehr zu erwarten war. Es ist in der Sphäre des Seyns gezeigt worden, daß, wo die schlechte Unendlichkeit, die in den Progreß hinausläuft, sich hervorthut, der Widerspruch eines _qualitativen Seyns_, und eines darüber hinausgehenden, _unmächtigen Sollens_ vorhanden ist; der Progreß selbst ist die Wiederholung der gegen das Qualitative eingetretenen Forderung der Einheit, und des beständigen Rückfalls in die der Forderung nicht gemäße Schranke. Im formalen Schlusse nun ist die _unmittelbare_ Beziehung oder das qualitative Urtheil die Grundlage, und die _Vermittelung_ des Schlusses, das als die höhere Wahrheit dagegen Gesetzte. Das ins Unendliche fortgehende Beweisen der Prämissen löst jenen Widerspruch nicht, sondern erneuert ihn nur immer, und ist die Wiederholung eines und desselben ursprünglichen Mangels.--Die Wahrheit des unendlichen Progresses ist vielmehr, daß er selbst und die durch ihn schon als mangelhaft bestimmte Form aufgehoben werde.--Diese Form ist die der Vermittelung als E-B-A. Die beiden Beziehungen E-B und B-A sollen vermittelt seyn; geschieht dieß auf dieselbe Weise, so wird nur die mangelhafte Form E-B-A verzweifacht, und so ins Unendliche fort. B hat zu E auch die Formbestimmung eines _Allgemeinen_, und zu A die Formbestimmung eines _Einzelnen_, weil diese Beziehungen überhaupt Urtheile sind. Sie bedürfen daher der Vermittelung, durch jene Gestalt derselben tritt aber nur das Verhältniß wieder ein, das aufgehoben werden soll. Die Vermittelung muß daher auf eine andere Weise geschehen. Für die Vermittelung von B-A ist E vorhanden; es muß daher die Vermittelung die Gestalt B-E-A erhalten. E-B zu vermitteln, ist A vorhanden; diese Vermittelung wird daher zum Schlusse: E-A-B. Diese Übergang näher seinem Begriffe nach betrachtet, so ist _erstlich_ die Vermittelung des formalen Schlusses nach seinem _Inhalte_, wie vorhin gezeigt worden, _zufällig_. Das unmittelbare _Einzelne_ hat an seinen Bestimmtheiten eine unbestimmbare Menge von Mediis Terminis, und diese haben wieder ebenso viele Bestimmtheiten überhaupt; so daß es ganz in einer äußerlichen _Willkür_, oder überhaupt in einem _äußerlichen Umstande_ und zufälligen Bestimmung liegt, mit was für einem Allgemeinen das Subjekt des Schlusses zusammengeschlossen werden soll. Die Vermittelung ist daher dem Inhalte nach nichts Nothwendiges, noch Allgemeines, sie ist nicht im _Begriffe der Sache_ gegründet; der _Grund_ des Schlusses ist vielmehr das an ihr Äußerliche, d. i. das _Unmittelbare_; das Unmittelbare aber ist unter den Begriffsbestimmungen das _Einzelne_. In Ansehung der _Form_ hat ebenso die _Vermittelung_ zu ihrer _Voraussetzung_ die _Unmittelbarkeit der Beziehung_; jene ist daher selbst vermittelt, und zwar durch das _Unmittelbare_, d. i. das _Einzelne_.--Näher ist durch den _Schlußsatz_ das ersten Schlusses das Einzelne zum Vermittelnden geworden. Der Schlußsatz ist E-A; das _Einzelne_ ist hierdurch als _Allgemeines_ gesetzt. In der einen Prämisse, dem Untersatze E-B ist es schon als _Besonderes_; es ist somit als das, in welchem diese beiden Bestimmungen vereinigt sind. --Oder der Schlußsatz an und für sich drückt das Einzelne als Allgemeines aus; und zwar nicht auf eine unmittelbare Weise, sondern durch die Vermittelung; also als eine nothwendige Beziehung. Die _einfache_ Besonderheit war Medius Terminus; im Schlußsatze ist diese Besonderheit _entwickelt_ als die _Beziehung des Einzelnen und Allgemeinheit gesetzt_. Aber noch ist das Allgemeine eine qualitative Bestimmtheit, Prädikat des _Einzelnen_; indem das Einzelne als Allgemeines bestimmt ist, ist es _gesetzt_ als die Allgemeinheit der Extreme oder als Mitte; es ist für sich Extrem der Einzelnheit, aber weil es nunmehr als Allgemeines bestimmt ist, ist es zugleich die Einheit beider Extreme. b. Die zweite Figur: B-E-A. 1. Die Wahrheit des ersten qualitativen Schlusses ist, daß Etwas mit einer qualitativen Bestimmtheit als einer allgemeinen nicht an und für sich zusammengeschlossen ist, sondern durch eine Zufälligkeit, oder in einer Einzelnheit. _Das Subjekt_ des Schlusses ist in solcher Qualität nicht in seinen Begriff zurückgekehrt, sondern nur in seiner _Äußerlichkeit_ begriffen; die Unmittelbarkeit macht den Grund der Beziehung, somit die Vermittelung aus; insofern ist das Einzelne in Wahrheit die Mitte. Ferner aber ist die Schlußbeziehung die _Aufhebung_ der Unmittelbarkeit; der Schlußsatz ist nicht eine unmittelbare Beziehung, sondern als durch ein Drittes; er enthält daher eine _negative_ Einheit; die Vermittelung ist daher nunmehr bestimmt, ein _negatives_ Moment in sich zu enthalten. In diesem zweiten Schlusse sind die Prämissen: B-E, und E-A; nur die erstere dieser Prämissen ist noch eine unmittelbare; die zweite E-A ist schon eine vermittelte, nämlich durch den ersten Schluß; der zweite Schluß setzt daher den ersten voraus; so wie umgekehrt der erste den zweiten voraussetzt.--Die beiden Extreme sind hierin als Besonderes und Allgemeines gegeneinander bestimmt; das letztere hat insofern noch seine _Stelle_; es ist Prädikat; aber das Besondere hat die seinige vertauscht, es ist Subjekt, oder unter der _Bestimmung des Extrems der Einzelnheit gesetzt_, so wie das _Einzelne mit der Bestimmung der Mitte_ oder der Besonderheit gesetzt ist. Beide sind daher nicht mehr die abstrakten Unmittelbarkeiten, welche sie im ersten Schlusse waren. Sie sind jedoch noch nicht als Konkrete gesetzt; daß jedes an der _Stelle_ des andern steht, dadurch ist es in seiner eigenen und zugleich, jedoch nur _äußerlich_, in der _andern_ Bestimmung gesetzt. Der _bestimmte_ und _objektive Sinn_ dieses Schlusses ist, daß das Allgemeine nicht _an und für sich_ ein bestimmtes Besonderes ist; Denn es ist vielmehr die Totalität seiner Besondern; sondern so _eine_ seiner Arten ist _durch die Einzelnheit_; die andern seiner Arten sind durch die unmittelbare Äußerlichkeit von ihm ausgeschlossen. Anderer Seits ist das Besondere ebenso nicht unmittelbar und an und für sich das Allgemeine, sondern die negative Einheit streift ihm die Bestimmtheit ab, und erhebt es dadurch in die Allgemeinheit.--Die Einzelnheit verhält sich insofern zum Besondern _negativ_, als sie dessen Prädikat seyn soll; es ist _nicht_ Prädikat des Besondern. 2. Zunächst aber sind die Termini noch unmittelbare Bestimmtheiten; sie haben sich durch sich selbst zu keiner objektiven Bedeutung fortgebildet; die veränderte _Stellung_, welche zwei derselben erhalten, ist die Form, die nur erst äußerlich an ihnen ist; sie sind daher noch wie im ersten Schlusse überhaupt ein gegeneinander gleichgültiger Inhalt; zwei Qualitäten, die nicht an und für sich selbst, sondern durch eine zufällige Einzelnheit verknüpft sind. Der Schluß der ersten Figur war der _unmittelbare_, oder ebenso sehr der Schluß, insofern er in seinem Begriffe als _abstrakte Form_ ist, die sich an ihren Bestimmungen noch nicht realisirt hat. Indem diese reine Form in eine andere Figur übergegangen, ist dieß einer Seits die begonnene Realisation des Begriffs, indem das _negative_ Moment der Vermittelung und dadurch eine weitere Formbestimmtheit an der zunächst unmittelbaren, qualitativen Bestimmtheit der Terminorum gesetzt wird.--Zugleich ist dieß aber ein _Anderswerden_ der reinen Form des Schlusses; er entspricht ihr nicht mehr vollständig, und die an seinen Terminis gesetzte Bestimmtheit ist verschieden von jener ursprünglichen Formbestimmung.--Insofern er nur als ein subjektiver Schluß betrachtet wird, der in einer äußern Reflexion vor sich geht, so gilt er als eine _Art_ des Schlusses, welche der Gattung, nämlich dem allgemeinen Schema E-B-A entsprechen sollte. Diesem entspricht er aber zunächst nicht; die zwei Prämissen desselben sind B-E, oder E-B und E-A; der Medius Terminus ist daher beide Mal subsumirt, oder beide Mal Subjekt, dem also die beiden andern Termini inhäriren; also nicht eine Mitte, die das eine Mal subsumirend oder Prädikat, und das andere Mal subsumirt oder Subjekt seyn, oder der der eine Terminus inhäriren, die aber selbst dem andern inhäriren soll.--Daß dieser Schluß nicht der allgemeinen Form des Schlusses entspricht, hat den wahrhaften Sinn, daß diese in ihn übergegangen ist, indem ihre Wahrheit darin besteht, ein subjektives zufälliges Zusammenschließen zu seyn. Wenn der Schlußsatz in der zweiten Figur (nämlich ohne die gleich zu erwähnende Beschränkung, die ihn zu etwas Unbestimmtem macht, zu Hülfe zu nehmen) richtig ist, so ist er es, weil er es für sich ist, nicht weil er Schlußsatz dieses Schlusses ist. Aber dasselbe ist der Fall bei dem Schlußsatze der ersten Figur; diese seine Wahrheit ist es, die durch die zweite Figur gesetzt ist.--In der Ansicht, daß die zweite Figur nur _eine Art_ seyn soll, wird der nothwendige Übergang der ersten in diese zweite Form übersehen, und bei jener als wahrhafter Form stehen geblieben. Insofern daher in der zweiten Figur (welche aus alter Gewohnheit, ohne weitern Grund, als _die dritte_ aufgeführt wird) gleichfalls ein in diesem subjektiven Sinne _richtiger_ Schluß Statt finden soll, so müßte er dem ersten angemessen seyn, somit da die eine Prämisse E-A das Verhältniß der Subsumtion des Medius Terminus unter das eine Extrem hat, so müßte die andere Prämisse B-E das entgegengesetzte Verhältniß, das sie hat, erhalten, und B unter E subsumirt werden können. Ein solches Verhältniß aber wäre die Aufhebung des bestimmten Urtheils: E ist B, und könnte nur in einem unbestimmten Urtheile Statt finden, --in einem partikularen; daher der Schlußsatz in dieser Figur nur partikular seyn kann. Das partikulare Urtheil ist aber, wie oben bemerkt, sowohl positiv als negativ;--ein Schlußsatz, dem daher eben kein großer Werth zugeschrieben werden kann.--Insofern auch das Besondere und Allgemeine die Extreme, und unmittelbare, gleichgültige Bestimmtheiten gegen einander sind, so ist ihr Verhältniß selbst gleichgültig; es kann beliebig die eine oder die andere als Terminus Major oder Minor, daher auch die eine oder die andere Prämisse als Ober--oder als Untersatz genommen werden. 3. Der Schlußsatz, indem er ebenso sehr positiv als negativ ist, ist somit eine gegen diese Bestimmtheiten gleichgültige, somit _allgemeine_ Beziehung. Näher betrachtet, so war die Vermittelung des ersten Schlusses _an sich_ eine zufällige; in dem zweiten ist diese Zufälligkeit _gesetzt_. Sie ist somit sich selbst aufhebende Vermittelung; die Vermittelung hat die Bestimmung der Einzelnheit und Unmittelbarkeit; was durch diesen Schluß zusammengeschlossen ist, muß vielmehr _an sich_ und _unmittelbar_ identisch seyn; denn jene Mitte, _die unmittelbar Einzelnheit_, ist das unendlich mannigfaltige und _äußerliche_ Bestimmtseyn. Es ist in ihr also vielmehr die sich _äußerliche_ Vermittelung gesetzt. Die Äußerlichkeit der Einzelnheit aber ist die Allgemeinheit; jene Vermittelung durch das unmittelbare Einzelne weist über sich selbst hinaus auf die _ihr andere_, welche somit durch das _Allgemeine_ geschieht.--Oder was durch den zweiten Schluß vereinigt seyn soll, muß _unmittelbar_ zusammengeschlossen seyn; durch die _Unmittelbarkeit_, die ihm zu Grunde liegt, kommt ein bestimmtes Zusammenschließen nicht zu Stande. Die Unmittelbarkeit, auf welche er fortweist, ist die andere gegen die seinige,--die aufgehobene erste Unmittelbarkeit des Seyns,--also die in sich reflektirte, oder _an sich seyende_, das _abstrakte Allgemeine_. Der Übergang dieses Schlusses war nach der betrachteten Seite ein _Anderswerden_, wie das Übergehen des Seyns, weil ihm das Qualitative, und zwar die unmittelbare Einzelnheit zu Grunde liegt. Dem Begriffe nach aber schließt die Einzelnheit das Besondere und Allgemeine insofern zusammen, als sie die _Bestimmtheit_ des Besondern _aufhebt_; was sich als die Zufälligkeit dieses Schlusses darstellt; die Extreme werden nicht durch ihre bestimmte Beziehung, welche sie zum Medius Terminus haben, zusammengeschlossen; er ist daher _nicht_ ihre _bestimmte Einheit_, und die positive Einheit, die ihm noch zukommt, ist nur _die abstrakte Allgemeinheit_. Indem die Mitte in dieser Bestimmung, welche ihre Wahrheit ist, gesetzt wird, ist dieß aber eine andere Form des Schlusses. c. Die dritte Figur: E-A-B. 1. Dieser dritte Schluß hat keine einzige unmittelbare Prämisse mehr; die Beziehung E-A ist durch den ersten, die Beziehung B-A durch den zweiten Schluß vermittelt worden. Er setzt daher die beiden ersten Schlüsse voraus; aber umgekehrt setzen beide ihn voraus, so wie überhaupt jeder die beiden übrigen voraussetzt. In ihm ist somit überhaupt die Bestimmung des Schlusse vollendet.--Diese gegenseitige Vermittelung enthält eben dieß, daß jeder Schluß, ob zwar für sich die Vermittelung, zugleich nicht an ihm selbst die Totalität derselben ist, sondern eine Unmittelbarkeit an ihm hat, deren Vermittelung sich außer ihm befindet. Der Schluß E-A-B an ihm selbst betrachtet, ist die Wahrheit des formalen Schlusses, er drückt dieß aus, daß dessen Vermittelung die abstrakt allgemeine ist, und die Extreme nach ihrer wesentlichen Bestimmtheit, nicht in der Mitte, sondern nur nach ihrer Allgemeinheit enthalten, vielmehr also das gerade nicht darin zusammengeschlossen ist, was vermittelt seyn sollte. Es ist also hier das gesetzt, worin der Formalismus des Schlusses besteht, dessen Termini einen umittelbaren gegen die Form gleichgültigen Inhalt haben, oder was dasselbe ist, solche Formbestimmungen sind, die sich noch nicht zu Inhaltsbestimmungen reflektirt haben. 2. Die Mitte dieses Schlusses ist zwar die Einheit der Extreme, aber worin von ihrer Bestimmtheit abstrahirt ist, das _unbestimmte_ Allgemeine. Insofern aber dieß Allgemein zugleich als das Abstrakte von den Extremen als den _Bestimmten_ unterschieden ist, ist es auch selbst noch ein _Bestimmtes_ gegen sie, und das Ganze ein Schluß, dessen Verhältniß zu seinem Begriffe zu betrachten ist. Die Mitte ist als das Allgemeine gegen ihre _beiden_ Extreme subsumirend oder Prädikat, nicht auch das eine Mal subsumirt oder Subjekt. Insofern er daher als _eine Art_ des Schlusses diesem entsprechen soll, so kann dieß nur geschehen, daß, indem die eine Beziehung E-A schon das gehörige Verhältniß hat, auch die andere A-B dasselbe erhalte. Dieß geschieht in einem Urtheil, worin das Verhältniß von Subjekt und Prädikat gleichgültig ist, in einem _negativen_ Urtheil. So wird der Schluß legitim; aber die Konklusion notwendig negativ. Damit ist es nun auch gleichgültig, welche von den beiden Bestimmungen dieses Satzes als Prädikat oder als Subjekt, und im Schlusse ob als Extrem der Einzelnheit oder als das der Besonderheit, hiermit ob als Terminus Minor oder als Terminus Major genommen werde. Indem es hiervon nach dem gewöhnlichen Annahme abhängt, welche von den Prämissen die Major oder Minor seyn soll, so ist dieß hier gleichgültig geworden.--Dieß ist der Grund der gewöhnlichen _vierten Figur_ des Schlusses, die Aristoteles nicht gekannt, und die vollends einen ganz leere, interesselosen Unterschied betrifft. Die unmittelbare Stellung der Terminorum ist darin die _umgekehrte_ der Stellung der ersten Figur; das Subjekt und Prädikat des negativen Schlußsatzes nach der formalen Betrachtung des Urtheils das bestimmte Verhältniß von Subjekt und Prädikat nicht haben, sondern eines die Stelle des andern einnehmen kann, so ist es gleichgültig, welcher Terminus als Subjekt, und welcher als Prädikat genommen werden; daher ebenso gleichgültig, welche Prämisse als Major oder Minor genommen wird.--Diese Gleichgültigkeit, zu der auch die Bestimmung der Partikularität (insbesondere insofern bemerkt wird, daß sie im komprehensiven Sinne genommen werden kann) verhilft, macht jene vierte Figur zu etwas ganz Müßigem. 3. Die objektive Bedeutung des Schlusses, worin das Allgemeine die Mitte ist, ist, daß das Vermittelnde als Einheit der Extreme _wesentlich Allgemeines_ ist. Indem die Allgemeinheit aber zunächst nur die qualitative oder abstrakte Allgemeinheit ist, so ist die Bestimmtheit der Extreme darin nicht enthalten; ihr Zusammenschließen, wenn es Statt finden soll, muß ebenso in einer außer diesem Schlusse liegenden Vermittelung ihren Grund haben, und ist in Rücksicht auf diesen ganz so zufällig, als bei den vorhergehenden Formen der Schlüsse. Indem nun aber das Allgemeine als die Mitte bestimmt, und darin die Bestimmtheit der Extreme nicht enthalten ist, so ist diese als eine völlig gleichgültige und äußerliche gesetzt.--Es ist hiermit zunächst nach dieser bloßen Abstraktion allerdings eine _vierte Figur_ des Schlusses entstanden, nämlich die des _verhältnißlosen_ Schlusses: A-A-A, welcher von dem Qualitativen Unterschiede der Terminourm abstrahirt, und somit die bloß äußerliche Einheit derselben, nämlich die _Gleichheit_ derselben zur Bestimmung hat. d. Die vierte Figur: A-A-A, oder der mathematische Schluß. 1. Der mathematische Schluß heißt: Wenn _zwei Dinge oder Bestimmungen einem Dritten gleich sind, so sind sie unter sich gleich_.--Das Verhältniß von Inhärenz oder Subsumtion der Terminorum ist darin ausgelöscht. Ein _Drittes_ überhaupt ist das Vermittelnde; aber es hat ganz und gar keine Bestimmung gegen seine Extreme. Jedes der dreien kann daher gleich gut das dritte Vermittelnde seyn. Welches dazu gebraucht, welche der drei Beziehungen daher als die unmittelbaren, und welche als die vermittelte genommen werden soll, hängt von äußern Umständen und sonstigen Bedingungen ab;--nämlich davon, welche zwei derselben die unmittelbar _gegebenen_ sind. Aber diese Bestimmung geht den Schluß selbst nichts an, und ist völlig äußerlich. 2. Der mathematische Schluß gilt als ein _Axiom_ in der Mathematik; --_als ein an und für sich einleuchtender, erster_ Satz, der keines Beweises, d. h. keiner Vermittelung fähig sey, noch bedürfe, nichts Anderes voraussetze, noch daraus hergeleitet werden könne.--Wenn der Vorzug desselben, unmittelbar _einleuchtend_ zu seyn, näher betrachtet wird, so zeigt es sich, daß er in dem Formalismus dieses Schlusses liegt, der von aller qualitativen Verschiedenheit der Bestimmungen abstrahirt, und nur ihre quantitative Gleichheit oder Ungleichheit aufnimmt. Aus eben diesem Grunde ist er aber nicht ohne Voraussetzung oder unvermittelt; die quantitative Bestimmung, die in ihm allein in Rücksicht kommt, ist nur _durch die Abstraktion_ von dem qualitativen Unterschiede und den Begriffsbestimmungen.--Linien, Figuren, die einander gleich gesetzt werden, werden nur nach ihrer Größe verstanden; ein Dreieck wird einem Quadrate gleich gesetzt, aber nicht als Dreieck dem Quadrat, sondern allein der Größe nach u. s. f. Ebenso tritt der Begriff und seine Bestimmungen nicht in dieses Schließen ein; es wird damit überhaupt nicht _begriffen_; auch hat der Verstand nicht einmal die formalen, abstrakten Begriffsbestimmungen vor sich; das Einleuchtende dieses Schlusses beruht daher nur darauf, daß er an Gedankenbestimmung so dürftig und abstrakt ist. 3. Aber das _Resultat des Schlusses des Daseyns_ ist nicht bloß diese Abstraktion von aller Begriffsbestimmtheit; die _Negativität_ der unmittelbaren, abstrakten Bestimmungen, welche daraus hervorging, hat noch eine andere _positive_ Seite, daß nämlich in die abstrakte Bestimmtheit _ihre andere gesetzt_, und sie dadurch _konkret_ geworden ist. Vor's Erste haben die sämmtlichen Schlüsse des Daseyns sich gegenseitig zur _Voraussetzung_, und die im Schlußsatze zusammengeschlossenen Extreme sind nur insofern wahrhaft und an und für sich zusammengeschlossen, als sie _sonst_ durch eine anderswo gegründete Identität vereinigt sind; der Medius Terminus, wie er in den betrachteten Schlüssen beschaffen ist, _soll_ ihre Begriffseinheit seyn, aber ist nur eine formale Bestimmtheit, die nicht als ihre konkrete Einheit gesetzt ist. Aber dieß _Vorausgesetzte_ einer jeden jener Vermittelungen ist nicht bloß eine _gegebene Unmittelbarkeit_ überhaupt, wie im mathematischen Schlusse, sondern es ist selbst eine Vermittelung, nämlich für jeden die beiden andern Schlüsse. Was also wahrhaft vorhanden ist, ist nicht die auf eine gegebene Unmittelbarkeit, sondern die auf Vermittelung sich gründende Vermittelung. Dieß ist somit nicht die quantitative, von der Form der Vermittelung abstrahirende, sondern vielmehr die sich _auf Vermittelung beziehende Vermittelung_, oder die _Vermittelung der Reflexion_. Der Kreis des gegenseitigen Voraussetzens, den diese Schlüsse mit einander schließen, ist die Rückkehr dieses Voraussetzens in sich selbst, welches darin eine Totalität bildet, und das _Andere_, worauf jeder einzelne Schluß hinweist, nicht vermöge der Abstraktion _außerhalb_ hat, sondern _innerhalb_ des Kreises befaßt. Ferner von Seiten der _einzelnen Formbestimmungen_ hat sich gezeigt, daß in diesem ganzen der formalen Schlüsse jede einzelne zur _Stelle_ der _Mitte_ gekommen ist. Unmittelbar war diese als die _Besonderheit_ bestimmt; hierauf bestimmte sie sich durch die dialektische Bewegung als _Einzelnheit_ und _Allgemeinheit_. Ebenso ging jede dieser Bestimmungen _die Stellen der beiden Extreme_ hindurch. _Das bloß negative Resultat_ ist das Auslöschen der qualitativen Formbestimmungen im bloß quantitativen, mathematischen Schlusse. Aber was wahrhaft vorhanden ist, ist das _positive Resultat_, daß die Vermittelung nicht durch eine _einzelne_, qualitative Formbestimmtheit geschieht, sondern durch die _konkrete Identität_ derselben. Der Mangel und Formalismus der drei betrachteten Figuren der Schlüsse besteht eben darin, daß eine solche einzelne Bestimmtheit die Mitte in ihnen ausmachen sollte.--Die Vermittelung hat sich also als die Gleichgültigkeit der unmittelbaren oder abstrakten Formbestimmungen und als positive _Reflexion_ der einen in die andere bestimmt. Der unmittelbare Schluß des Daseyns ist hiermit in den _Schluß der Reflexion_ übergegangen. Anmerkung. In der hier gegebenen Darstellung der Natur des Schlusses und seiner verschiedenen Formen ist auch beiläufig auf dasjenige Rücksicht genommen worden, was in der gewöhnlichen Betrachtung und Behandlung der Schlüsse das Haupt-Interesse ausmacht, nämlich wie in jeder Figur ein richtiger Schluß gemacht werden könne; doch ist dabei nur das Haupt-Moment angegeben und die Fälle und Verwickelungen übergangen worden, welche entstehen, wenn der Unterschied von positiven und negativen Urtheilen nebst der quantitativen Bestimmung, besonders der Partikualrität, mit dazu gezogen wird.--Einige Bemerkungen über die gewöhnliche Ansicht und Behandlungsweise des Schlusses in der Logik werden hier noch an ihrem Orte stehen.--Bekanntlich wurde diese Lehre so ins Genaue ausgebildet, bis ihre sogenannten Spitzfindigkeiten zum allgemeinen Verdrusse und Ekel geworden sind. Indem der _natürliche Verstand_ sich gegen die substanzlosen Reflexions-Formen nach allen Seiten der Geistesbildung geltend machte, kehrte er sich auch gegen jene künstliche Kenntniß der Vernunftformen, und meinte solche Wissenschaft aus dem Grunde entbehren zu können, weil er die darin verzeichneten einzelnen Denk-Operationen von Natur ohne besonderes Erlernen schon von selbst verrichte. Der Mensch wäre in der That in Ansehung des vernünftigen Denkens ebenso übel daran, wenn die Bedingung desselben das mühselige Studium der Schlußformeln wäre, als er (wie in der Vorrede schon bemerkt worden) übel daran seyn würde, wenn er nicht gehen und verdauen könnte, ohne Anatomie und Physiologie studirt zu haben. Wie auch das Studium dieser Wissenschaften für das diätetische Verhalten nicht ohne Nutzen seyn mag, so wird auch dem Studium der Vernunftformen ohne Zweifel ein noch wichtigerer Einfluß auf die Richtigkeit des Denkens zuzuschreiben seyn; aber ohne in diese Seite, welche die Bildung des subjektiven Denkens, daher eigentlich die Pädagogik angeht, hier einzugehen, so wird zugegeben werden müssen, daß das Studium, welches die Operations-Weisen und Gesetze der Vernunft zum Gegenstand habe, an und für sich vom größten Interesse seyn müsse,--von einem wenigstens nicht geringerem, als die Kenntniß der Gesetze der Natur und der besonderen Gestaltungen derselben. Wenn es nicht gering geachtet wird, etliche und sechzig Arten von Papageyen, hundert und sieben und dreißig Arten der Veronica u. s. f. aufgefunden zu haben, so wird es noch viel weniger für gering geachtet werden dürfen, die Vernunftformen auszufinden; ist nicht eine Figur des Schlusses ein unendlich Höheres, als eine Papageyoder eine Veronica-Art? So sehr es daher für nichts mehr als Rohheit anzusehen ist, die Kenntnisse der Vernunftformen überhaupt zu verachten, so sehr ist zuzugeben, daß die gewöhnliche Darstellung des Schlusses und seiner besonderen Gestaltungen nicht eine _vernünftige_ Erkenntniß, nicht eine Darstellung derselben als _Vernunftformen_ ist, und die syllogistische Weisheit sich durch ihren Unwerth die Geringschätzung zugezogen hat, die sie erfuhr. Ihr Mangel besteht darin, daß sie schlechterdings bei der _Verstandesform_ des Schlusses stehen bleibt, nach welcher die Begriffsbestimmungen als _abstrakte_ formelle Bestimmungen genommen werden. Es ist um so inkonsequenter, sie als abstrakte Qualitäten fest zu halten, da im Schlusse die _Beziehungen_ derselben das Wesentliche ausmachen, und die Inhärenz und Subsumtion es schon enthält, daß das Einzelne, weil ihm das Allgemeine inhärirt, selbst Allgemeines, und das Allgemeine, weil es das Einzelne subsumirt, selbst Einzelnes ist, und näher der Schluß eben diese _Einheit_ als _Mitte_ ausdrücklich setzt, und seine Bestimmung gerade die _Vermittelung_ ist, d. i. daß die Begriffsbestimmungen nicht mehr wie im Urtheile ihre Äußerlichkeit gegen einander, sondern vielmehr ihre Einheit zur Grundlage haben.--Es ist somit durch den Begriff des Schlusses die Unvollkommenheit des formalen Schlusses ausgesprochen, in welchem die Mitte, nicht als Einheit der Extreme, sondern als eine formale, von ihnen qualitativ verschiedene, abstrakte Bestimmung festgehalten werden soll.--Die Betrachtung wird noch dadurch gehaltleerer, daß auch solche Beziehungen oder Urtheile, worin selbst die formellen Bestimmungen gleichgültig werden, wie im negativen und partikularen Urtheile, und die sich daher den Sätzen nähern, noch als vollkommene Verhältnisse angenommen werden.--Indem nun überhaupt die qualitative Form E-B-A als das Letzte und Absolute gilt, so fällt die dialektische Betrachtung des Schlusses ganz hinweg, die übrigen Schlüsse werden somit nicht als _nothwendige Veränderungen_ jener Form, sondern als _Arten_ betrachtet.--Es ist hierbei gleichgültig, ob der erste formale Schluß selbst nur als eine Art _neben_ den übrigen, oder aber als _Gattung_ und Art zugleich betrachtet wird; letzteres geschieht, indem die übrigen Schlüsse auf den ersten zurückgebracht werden. Geschieht diese Reduktion nicht ausdrücklich, so liegt immer dasselbe formelle Verhältniß der äußerlichen Subsumtion zu Grunde, welche die erste Figur ausdrückt. Dieser formelle Schluß ist der Widerspruch, daß die Mitte die bestimmte Einheit der Extreme seyn soll, aber nicht als diese Einheit, sondern als eine von denen, deren Einheit sie seyn soll, qualitativ verschiedene Bestimmung ist. Weil der Schluß dieser Widerspruch ist, ist er an ihm selbst dialektisch. Seine dialektische Bewegung stellt ihn in den vollständigen Begriffs-Momenten dar, daß nicht nur jenes Verhältniß der Subsumtion, oder die Besonderheit, sondern _ebenso wesentlich_ die negative Einheit und die Allgemeinheit Momente des Zusammenschließens sind. Insofern jedes derselben für sich ebenso nur ein einseitiges Moment der Besonderheit ist, sind sie gleichfalls unvollkommene Mitten, aber zugleich machen sie die entwickelten Bestimmungen derselben aus; der ganze Verlauf durch die drei Figuren stellt die Mitte in jeder dieser Bestimmungen nach einander dar, und das wahre Resultat, das daraus hervorgeht, ist, daß die Mitte nicht eine einzelne, sondern die Totalität derselben ist. Der Mangel des formalen Schlusses liegt daher nicht in der _Form des Schlusses_,--sie ist vielmehr die Form der Vernünftigkeit,--sondern daß sie nur als _abstrakte_, daher begrifflose Form ist. Es ist gezeigt worden, daß die abstrakte Bestimmung um ihrer abstrakten Beziehung auf sich willen ebenso sehr als Inhalt betrachtet werden kann; insofern leistet der formale Schluß weiter nichts, als daß eine Beziehung eines Subjekts auf ein Prädikat _nur aus diesem Medius Terminus _folge oder nicht folge. Es hilft nichts, einen Satz durch einen solchen Schluß erwiesen zu haben; um der abstrakten Bestimmtheit des Medius Terminus willen, der eine begrifflose Qualität ist, kann es ebenso gut andere Medius Terminos geben, aus denen das Gegentheil folgt, ja aus demselben Medius Terminus können auch wieder entgegengesetzte Prädikate durch weitere Schlüsse abgeleitet werden.--Außerdem, daß der formale Schluß nicht viel leistet, ist er auch etwas sehr Einfaches; die vielen Regeln, welche erfunden worden, sind schon darum lästig, weil sie mit der einfachen Natur der Sache so sehr kontrastiren, dann aber auch, weil sie sich auf die Fälle beziehen, wo der formale Gehalt des Schlusses durch die äußerliche Formbestimmung, besonders der Partikularität, vornehmlich insofern sie zu diesem Behuf in komprehensivem Sinne genommen werden muß, vollends vermindert, und auch der Form nach nur ganz gehaltlose Resultate herausgebracht werden.--Die gerechteste und wichtigste Seite der Ungunst, in welche die Syllogistik verfallen, ist aber, daß sie eine so weitläufige _begrifflose_ Beschäftigung mit einem Gegenstande sind, dessen einziger Inhalt der _Begriff_ selbst ist. --Die vielen syllogistischen Regeln erinnern an das Verfahren der Rechnmeister, welche gleichfalls eine Menge Regeln über die arithmetischen Operationen geben, welche alle voraus setzen, daß man den _Begriff_ der Operation nicht habe.--Aber die Zahlen sind ein begriffloser Stoff, die Rechen-Operation ist ein äußerliches Zusammenfassen oder Trennen, ein mechanisches Verfahren, wie denn Rechenmaschinen erfunden worden sind, welche diese Operationen vollbringen; das Härteste und Grellste dagegen ist, wenn die Formbestimmungen des Schlusses, welche Begriffe sind, als ein begriffloser Stoff behandelt werden. Das Äußerste von diesem begrifflosen Nehmen der Begriffsbestimmungen des Schlusses ist wohl, daß Leibnitz (Opp. Tom. II. P. I.) den Schluß dem kombinatorischen Calcul unterworfen, und durch denselben berechnet hat, wie viele Stellungen des Schlusses möglich sind;--mit Rücksicht nämlich auf die Unterschiede von positiven und negativen, dann von allgemeinen, partikularen, unbestimmten und singularen Urtheilen; es finden sich solcher Verbindungen 2048 möglich, wovon nach Ausschließung der unbrauchbaren 24 brauchbare Figuren übrig bleiben.--Leibnitz macht sehr viel von der Nützlichkeit der kombinatorischen Analysis, um nicht nur die Formen des Schlusses, sondern auch die Verbindungen von anderen Begriffen zu finden. Die Operation, wodurch dieß gefunden wird, ist dieselbe, wodurch berechnet wird, wie viele Verbindungen von Buchstaben ein Alphabet zuläßt, wie vielerlei Würfe in einem Würfelspiel, Spiele mit einer L'hombre-Charte möglich sind u. s. f. Man findet hier also die Bestimmungen des Schlusses in Eine Klasse mit den Punkten des Würfels und der L'hombre-Charte gesetzt, das Vernünftige als ein todtes und begriffloses genommen, und das Eigenthümliche des Begriffs und seiner Bestimmungen, als geistige Wesen _sich zu beziehen_, und durch dieß Beziehen ihre _unmittelbare_ Bestimmung _aufzuheben_, auf der Seite gelassen.--Diese leibnitzische Anwendung des kombinatorischen Calculs auf den Schluß und auch die Verbindung anderer Begriffe unterschied sich von der verrufenen _lullianischen Kunst_ durch nichts, als daß sie von Seiten der _Anzahl_ methodischer war, übrigens an Sinnlosigkeit ihr gleich kam.--Es hing hiermit ein Lieblingsgedanke Leibnitzens zusammen, den er in der Jugend gefaßt, und der Unreifheit und Seichtigkeit desselben unerachtet auch späterhin nicht aufgab, von einer _allgemeinen Charakterisitk_ der Begriffe,--einer Schriftsprache, worin jeder Begriff dargestellt werde, wie er eine Beziehung aus andern ist, oder sich auf andere beziehe--als ob in der vernünftigen Verbindung, welche wesentlich dialektisch ist, ein Inhalt noch dieselben Bestimmungen behielte, die er hat, wenn er für sich fixirt ist. Der _ploucquetsche Calcul_ hat ohne Zweifel die konsequenteste Verfahrungsweise ergriffen, wodurch das Verhältniß des Schlusses fähig wird, dem Calcul unterworfen zu werden. Er beruht darauf, daß von dem Verhälntißunterschiede, dem Unterschiede der Einzelnheit, Besonderheit und Allgemeinheit im Urtheile abstrahirt, und die _abstrakte Identität_ des Subjekts und Prädikats festgehalten wird, wodurch sie in _mathematischer Gleichheit_ sind;--einer Beziehung, welche das Schließen zu einer völlig gehaltleeren und tautologischen Formirung von Sätzen macht.--Im Satze: _Die Rose ist roth_, soll das Prädikat nicht das allgemeine Roth, sondern nur das bestimmte _Roth der Rose_ bedeuten; im Satze Alle Christen sind Menschen, soll das Prädikat nur diejenigen Menschen bedeuten, welche Christen sind; aus diesem und dem Satze: die Juden sind keine Christen, folgt dann der Schlußsatz, der diesen syllogistischen Calcul bei _Mendelssohn_ nicht gut empfohlen hat: _Also sind die Juden keine Menschen_ (nämliche diejenigen Menschen nicht, welche die Christen sind).--_Ploucquet_ giebt als eine Folge seiner Erfindung an, _posse etiam urdes mechanice totam logicam doceri_, uti pueri arithmeticam docentur, ita quidem, ut nulla formidine in rationciniis suis errandi torqueri, vel fallaciis circumveniri possint, si in calculo non errant.--Diese Empfehlung, daß Ungebildeten durch den Calcul _mechanisch_ die ganze Logik beigebracht werden könne, ist wohl das Schlimmste, was von einer Erfindung über die Darstellung der logischen Wissenschaft gesagt werden kann. B. Der Schluß der Reflexion. Der Verlauf des qualitativen Schlusses hat das _Abstrakte_ der Bestimmungen desselben aufgehoben; der Terminus hat sich dadurch als eine solche Bestimmtheit gesetzt, in welcher auch die andere _scheint_. Außer den abstrakten Terminis ist im Schlusse auch die _Beziehung_ derselben vorhanden, und im Schlußsatz ist sie als eine vermittelte und nothwendige gesetzt; daher ist jede Bestimmtheit in Wahrheit nicht als eine einzelne für sich, sondern als Beziehung der andern, als _konkrete_ Bestimmtheit, gesetzt. Die _Mitte_ war die abstrakte Besonderheit, für sich eine einfache Bestimmtheit, und Mitte nur äußerlich und relativ gegen die selbstständigen Extreme. Nunmehr ist sie gesetzt als die _Totalität_ der Bestimmungen; so ist sie die _gesetzte_ Einheit der Extreme; zunächst aber die Einheit der Reflexion, welche sie in sich befaßt;--ein Befassen, welches als _erstes_ Aufheben der Unmittelbarkeit und erstes Beziehen der Bestimmungen noch nicht die absolute Identität des Begriffes ist. Die Extreme sind die Bestimmungen des Urtheils der Reflexion; eigentliche _Einzelnheit_ und _Allgemeinheit_ als Verhältnißbestimmung, oder eine Mannigfaltiges in sich zusammenfassende Reflexion. Aber das einzelne Subjekt enthält auch, wie beim Urtheile der Reflexion gezeigt worden, außer der bloßen Einzelnheit, die der Form angehört, die Bestimmtheit, als schlechthin in sich reflektirte Allgemeinheit, als vorausgesetze, d. h. hier noch unmittelbar angenommene, _Gattung_. Aus dieser Bestimmtheit der Extreme, welche dem Verlauf der Urtheilsbestimmung angehört, ergiebt sich der nähere Inhalt der _Mitte_, auf die es wesentlich beim Schlusse ankommt, da sie ihn vom Urtheile unterscheidet. Sie enthält 1) die _Einzelnheit_, 2) aber zur Allgemeinheit erweitert, als _Alle_, 3) die zum Grunde liegende, Einzelnheit und abstrakte Allgemeinheit schlechthin in sich vereinigende Allgemeinheit, _die Gattung_.--Der Schluß der Reflexion hat auf diese Weise erst die _eigentliche Bestimmtheit_ der Form, indem die Mitte als die Totalität der Bestimmungen _gesetzt_ ist; der unmittelbare Schluß ist gegen ihn deswegen der _unbestimmte_, als die Mitte erst noch die abstrakte Besonderheit ist, in welcher die Momente ihres Begriffs noch nicht gesetzt sind.--Dieser erste Schluß der Reflexion kann der _Schluß der Allheit_ genannt werden. a. Schluß der Allheit. 1. Der Schluß der Allheit ist der Verstandesschluß in seiner Vollkommenheit, mehr aber noch nicht. Daß die Mitte in ihm nicht _abstrakte_ Besonderheit, sondern in ihre Momente entwickelt und daher als konkrete ist, ist zwar ein wesentliches Erforderniß für den Begriff, allein die Form der _Allheit_ faßt das Einzelne zunächst nur äußerlich in die Allgemeinheit zusammen, und umgekehrt erhält sie das Einzelne noch als ein unmittelbar für sich bestehendes in der Allgemeinheit. Die Negation der Unmittelbarkeit der Bestimmungen, die das Resultat des Schlusses des Daseyns war, ist nur die _erste_ Negation, noch nicht die Negation der Negation, oder absolute Reflexion in sich. Jener die einzelnen Bestimmungen in sich befassenden Allgemeinheit der Reflexion liegen sie daher noch zu Grunde,--oder die Allheit ist noch nicht die Allgemeinheit des Begriffs, sondern die äußere der Reflexion. Der Schluß des Daseyns war darum zufällig, weil der Medius Terminus desselben als eine einzelne Bestimmtheit des konkreten Subjekts eine unbestimmbare Menge anderer solcher Mediorum Terminorum zuläßt, und damit das Subjekt mit unbestimmbar anderen, und mit entgegengesetzten Prädikaten zusammen geschlossen seyn konnte. Indem die Mitte aber nunmehr _die Einzelnheit_ enthält, und hierdurch selbst konkret ist, so kann durch sie mit dem Subjekt nur ein Prädikat verbunden werden, das ihm als konkreten zukommt.--Wenn z.B. aus dem Medius Terminus : _Grün_, geschlossen werden sollte, daß ein Gemälde angenehm sey, weil das Grün dem Auge angenehm ist, oder ein Gedicht, ein Gebäude u. s. f. schön sey, weil er _Regelmäßigkeit_ besitze, so könnte das Gemälde u. s. f. dessen ungeachtet häßlich seyn, um anderer Bestimmungen willen, aus denen auf dieß letztere Prädikat geschlossen werden könnte. Indem hingegen der Medius Terminus die Bestimmung der _Allheit_ hat, so enthält er das Grüne, die Regelmäßigkeit als _ein Konkretes_, das eben darum nicht die Abstraktion eines bloß Grünen, Regelmäßigen u. s. f. ist; mit diesem _Konkreten_ können nun nur Prädikate verbunden seyn, die der _Totalität des Konkreten_ gemäß sind.--In dem Urtheil: _Das Grüne_ oder _Regelmäßige ist angenehm_, ist das Subjekt nur die Abstraktion von Grün, Regelmäßigkeit; in dem Satze: _Alles Grüne oder Regelmäßige ist angenehm_, ist das Subjekt dagegen: alle wirklichen konkreten Gegenstände, die grün oder regelmäßig sind, die also _als konkrete_ mit _allen ihren Eigenschaften_, die sie außer dem Grünen oder der Regelmäßigkeit noch haben, genommen werden. 2. Diese Reflexions-Vollkommenheit des Schlusses macht ihn aber eben hiermit zu einem bloßen Blendwerk. Der Medius Terminus hat die Bestimmtheit: _Alle_; diesen kommt im Obersatze das Prädikat _unmittelbar_ zu, das mit dem Subjekte zusammen geschlossen wird. Aber _Alle_ sind _alle Einzelne_; darin hat also das einzelne Subjekt jenes Prädikat schon unmittelbar, und _erhält es nicht erst durch den Schluß_.--Oder das Subjekt erhält durch den Schlußsatz ein Prädikat als eine Folge; der Obersatz aber enthält in sich schon diesen Schlußsatz; _der Obersatz ist also nicht für sich richtig_, oder ist nicht ein unmittelbares, vorausgesetztes Urtheil, sondern _setzt selbst schon den Schlußsatz voraus_, dessen Grund er seyn sollte.--In dem beliebten vollkommenen Schlusse: Alle Menschen sind sterblich, _Nun ist Cajus ein Mensch_, Ergo ist Cajus sterblich, ist der Obersatz nur darum und insofern richtig, als der _Schlußsatz richtig_ ist; wäre Cajus zufälligerweise nicht sterblich, so wäre der Obersatz nicht richtig. Der Satz, welcher Schlußsatz seyn sollte, muß schon unmittelbar für sich richtig seyn, weil der Obersatz sonst nicht Alle Einzelne befassen könnte; ehe der Obersatz als richtig gelten kann, ist _vorher_ die Frage, ob nicht jener Schlußsatz selbst eine _Instanz_ gegen ihn sey. 3. Beim Schlusse des Daseyns ergab sich aus dem Begriffe des Schlusses, daß die Prämissen als _unmittelbare_ dem Schlußsatze, nämlich der durch den Begriff des Schlusses geforderten _Vermittelung_, widersprachen, daß der erste Schluß daher andere, und umgekehrt diese anderen ihn voraussetzen. Im Schlusse der Reflexion ist dieß an ihm selbst gesetzt, daß der Obersatz seinen Schlußsatz voraussetzt, indem jener die Verbindung des Einzelnen mit einem Prädikate enthält, welche eben erst Schlußsatz seyn soll. Was also in der That vorhanden ist, kann zunächst so ausgedrückt werden: daß der Reflexions-Schluß nur ein äußerlicher leerer _Schein des Schließens_ ist,--daß somit das Wesen hiermit die Mitte ausmacht, und als solche zu setzen ist;--die Einzelnheit, welche als solche ist, und nur äußerlich die Allgemeinheit an ihr hat.--Oder nach dem nähern Inhalt des Reflxions-Schlusses zeigte sich, daß das Einzelne in _unmittelbarer_, nicht einer erschlossenen Beziehung auf sein Prädikat steht, und daß der Obersatz, die Verbindung eines Besondern mit einem Allgemeinen, oder näher eines formell Allgemeinen mit einem an sich Allgemeinen, durch die Beziehung der Einzelnheit, die in jenem vorhanden ist,--der Einzelnheit als Allheit,--vermittelt ist. Dieß aber ist _der Schluß der Induktion_. b. Schluß der Induktion. 1. Der Schluß der Allheit steht unter dem Schema der ersten Figur: E-B-A; der Schluß der Induktion unter dem der zweiten A-E-B, da er wieder die Einzelnheit zur Mitte hat, nicht die _abstrakte_ Einzelnheit, sondern als _vollständig_, nämlich gesetzt mit der ihr entgegengesetzen Bestimmung, der Allgemeinheit.--Das _eine Extrem_ ist irgend ein Prädikat, das allen diesen Einzelnen gemeinschaftlich ist; die Beziehung desselben auf sie macht die unmittelbaren Prämissen aus, dergleichen eine im vorhergehenden Schlusse Schlußsatz seyn sollte.--Das _andere Extrem_ kann die unmittelbare _Gattung_ seyn, wie sie in der Mitte des vorigen Schlusses, oder im Subjekte des universellen Urtheils vorhanden ist, und welche in den sämmtlichen Einzelnen oder auch Arten der Mitte erschöpft ist. Der Schluß hat hiernach die Gestalt: e e A--B. e e ins Unendliche 2. Die zweite Figur des formalen Schlusses A-E-B entsprach dem Schema darum nicht, weil in der einen Prämisse E, das die Mitte ausmacht, nicht subsumirend oder Prädikat war. In der Induktion ist dieser Mangel gehoben; die Mitte ist hier: _Alle Einzelne_; der Satz: A-E, welcher das objektive Allgemeine oder Gattung als zum Extrem ausgeschieden, als Subjekt enthält, hat ein Prädikat, das mit ihm wenigstens von gleichem Umfange, hiermit für die äußere Reflexion identisch ist. Der Löwe, Elephant u. s. f. machen die _Gattung_ des vierfüßigen Thiers aus; der Unterschied, daß _derselbe_ Inhalt das eine Mal in der Einzelnheit, das andere Mal in der Allgemeinheit gesetzt ist, ist hiermit bloße _gleichgültige Formbestimmung_,--eine Gleichgültigkeit, welche das im Reflexions-Schlusse gesetzte Resultat des formalen Schlusses, und hierdurch die Gleichheit des Umfangs gesetzt ist. Die Induktion ist daher nicht der Schluß der bloßen _Wahrnehmung_ oder des zufälligen Daseyns, wie die ihm entsprechende zweite Figur, sondern Schluß der _Erfahrung_;--des subjektiven Zusammenfassens der Einzelnen in die Gattung, und des Zusammenschließens der Gattung mit einer allgemeinen Bestimmtheit, weil sie in allen Einzelnen angetroffen wird. Er hat auch die objektive Bedeutung, daß die unmittelbare Gattung sich durch die Totalität der Einzelnheit zu einer allgemeinen Eigenschaft bestimmt, in einem allgemeinen Verhältnisse oder Merkmal ihr Daseyn hat.--Allein die objektive Bedeutung dieses, wie der anderen Schlüsse ist nur erst ihr innerer Begriff, und hier noch nicht gesetzt. 3. Die Induktion ist vielmehr noch wesentlich ein subjektiver Schluß. Die Mitte sind die Einzelnen in ihrer Unmittelbarkeit, das Zusammenfassen derselben in die Gattung durch die Allheit ist eine _äußerliche_ Reflexion. Um der bestehenden _Unmittelbarkeit_ der Einzelnen, und um der daraus fließenden _Äußerlichkeit_ willen ist die Allgemeinheit nur Vollständigkeit, oder bleibt vielmehr _eine Aufgabe_.--Es kommt an ihr daher wieder der _Progreß_ in die schlechte Unendlichkeit zum Vorschein; die _Einzelnheit_ soll als _identisch_ mit der _Allgemeinheit_ gesetzt werden, aber indem die _Einzelnen_ ebenso sehr als _unmittelbare_ gesetzt sind, so bleibt jene Einheit nur ein perennirendes _Sollen_; sie ist eine Einheit der _Gleichheit_; die identisch seyn sollen, sollen es zugleich _nicht_ seyn. Die a, b, c, d, e, nur ins _Unendliche_ fort machen die Gattung aus, und geben die vollendete Erfahrung. Der _Schlußsatz_ der Induktion bleibt insofern _problematisch_. Indem sie aber dieß ausdrückt, daß die Wahrnehmung, um zur Erfahrung zu werden, _ins Unendliche_ fortgesetzt werden _soll_, setzt sie voraus, daß die Gattung mit ihrer Bestimmtheit _an und für sich_ zusammengeschlossen sey. Sie setzt damit eigentlich ihren Schlußsatz vielmehr als ein Unmittelbares voraus, wie der Schluß der Allheit für eine seiner Prämissen den Schlußsatz voraussetzt.--Eine Erfahrung, die auf Induktion beruht, wird als gültig angenommen, _obgleich_ die Wahrnehmung zugestandenermaßen _nicht vollendet_ ist; es kann aber nur angenommen werden, daß sich keine _Instanz gegen_ jene Erfahrung ergeben könne, insofern diese _an und für sich_ wahr sey. Der Schluß durch Induktion gründet sich daher wohl auf eine Unmittelbarkeit, aber nicht auf die, auf die er sich gründen sollte, auf die _seyende_ Unmittelbarkeit der _Einzelnheit_, sondern _auf die an und für sich seyende_, auf die _allgemeine_.-Die Grundbestimmung der Induktion ist, ein Schluß zu seyn; wenn die Einzelnheit als wesentliche, die Allgemeinheit aber nur als äußerliche Bestimmung der Mitte genommen wird, so fiele die Mitte in zwei unverbundene Theile aus einander, und es wäre kein Schluß vorhanden; diese Äußerlichkeit gehört vielmehr den Extremen an. _Die Einzelnheit_ kann nur Mitte seyn, _als unmittelbar identisch_ mit der Allgemeinheit; eine solche Allgemeinheit ist eigentlich die _objektive, die Gattung_.--Dieß kann auch so betrachtet werden: die Allgemeinheit ist an der Bestimmung der Einzelnheit, welche der Mitte der Induktion zu Grunde liegt, _äußerlich, aber wesentlich_; ein solches _Äußerliche_ ist so sehr unmittelbar sein Gegentheil, das _Innerliche_.--Die Wahrheit des Schlusses der Induktion ist daher ein solcher Schluß, der eine Einzelnheit zur Mitte hat, die unmittelbar _an sich selbst_ Allgemeinheit ist;--_der Schluß der Analogie_. c. Der Schluß der Analogie. 1. Dieser Schluß hat die dritte Figur des unmittelbaren Schlusses: E-A-B zu seinem abstrakten Schema. Aber seine Mitte ist nicht mehr irgend eine einzelne Qualität, sondern eine Allgemeinheit, welche _die Reflexion-in-sich eines Konkreten_, somit die _Natur_ desselben ist;--und umgekehrt, weil sie so die Allgemeinheit als eines Konkreten ist, ist sie zugleich an sich selbst dieß _Konkrete_.--Es ist hier also ein Einzelnes die Mitte, aber nach seiner allgemeinen Natur; ferner ist ein anderes Einzelnes Extrem, welches mit jenem dieselbe allgemeine Natur hat. Z. B.: _Die Erde_ hat Bewohner, Der Mond ist _eine Erde_, Also hat der Mond Bewohner. 2. Die Analogie ist um so oberflächlicher, je mehr das Allgemeine, in welchem die beiden Einzelnen eins sind, und nach welchem das eine, Prädikat des andern wird, eine bloße _Qualität_, oder wie die Qualität subjektiv genommen wird, ein oder anderes _Merkmal_ ist, wenn die Identität beider hierin als eine bloße _Ähnlichkeit_ genommen wird. Dergleichen Oberflächlichkeit aber, zu der eine Verstandes- oder Vernunftform dadurch gebracht wird, daß man sie in die Sphäre der bloßen _Vorstellung_ herabsetzt, sollte in der Logik gar nicht angeführt werden.--Auch ist es unpassend, den Obersatz dieses Schlusses so darzustellen, daß er lauten solle: _Was einem Objekte in einigen Merkmalen ähnlich ist, das ist ihm auch in andern ähnlich_. Auf solche Weise wird _die Form des Schlusses_ in Gestalt eines Inhalts ausgedrückt, und der empirische, eigentlich so zu nennende, Inhalt zusammen in den Untersatz verlegt. So könnte auch die ganze Form z.B. des ersten Schlusses als sein Obersatz ausgedrückt werden: _Was unter ein Anderes subsumirt ist, welchem ein Drittes inhärirt, dem inhärirt auch dieß Dritte; Nun aber_ und so fort. Aber beim Schlusse selbst kommt es nicht auf den empirischen Inhalt an, und seine eigene Form zum Inhalt eines Obersatzes zu machen, ist so gleichgültig, als ob jeder andere empirische Inhalt dafür genommen würde. Insofern es aber beim Schluß der Analogie auf jenen Inhalt, der nichts als die eigenthümliche Form des Schlusses enthält, nicht ankommen sollte, so käme es auch bei dem ersten Schluß ebenso sehr nicht darauf an, d. h. nicht auf das, was den Schluß zum Schlusse macht.--Worauf es ankommt, ist immer die Form des Schlusses, er mag nun diese selbst, oder etwas Anderes zu seinem empirischen Inhalte haben. So ist der Schluß der Analogie eine eigenthümliche Form, und es ist ein ganz leerer Grund, ihn nicht für eine solche ansehen zu wollen, weil seine Form zum Inhalt oder Materie eines Obersatzes gemacht werden könne, die Materie aber das Logische nicht angehe.--Was beim Schlusse der Analogie, etwa auch beim Schlusse der Induktion zu diesem Gedanken verleiten kann, ist daß in ihnen die Mitte und auch die Extreme weiter bestimmt sind, als in dem bloß formalen Schlusse, und daher die Formbestimmung, weil sie nicht mehr einfach und abstrakt ist, auch als _Inhaltsbestimmung_ erscheinen muß. Aber dieß, daß die Form sich so zum Inhalte bestimmt, ist erstlich ein nothwendiges Fortgehen des Formalen, und betrifft daher die Natur des Schlusses wesentlich; daher kann aber _zweitens_ eine solche Inhaltsbestimmung nicht als eine solche wie ein anderer empirischer Inhalt angesehen und davon abstrahirt werden. Wenn die Form des Schlusses der Analogie in jenem Ausdruck seines Obersatzes betrachtet wird, daß _wenn zwei Gegenstände in einer oder auch einigen Eigenschaften übereinkommen, so kommt dem einen auch eine weitere Eigenschaft zu, die der andere hat_, so kann es scheinen, daß dieser Schluß _vier Bestimmungen_, die quaternionem terminorum enthalte;--ein Umstand, der die Schwierigkeit mit sich führte, die Analogie in die Form eines formalen Schlusses zu bringen.--Es sind _zwei_ Einzelne, _drittens_ eine unmittelbar als gemeinschaftlich angenommene Eigenschaft, und _viertens_ die andere Eigenschaft, die das eine Einzelne unmittelbar hat, die das andere aber erst durch den Schluß erhält.--Dieß rührt daher, daß, wie sich ergeben hat, in dem analogischen Schlusse _die Mitte_ als Einzelnheit, aber unmittelbar _auch_ als deren wahre Allgemeinheit gesetzt ist.--_In der Induktion_ ist außer den beiden Extremen die Mitte eine unbestimmbare Menge von Einzelnen; in diesem Schlusse sollte daher eine unendliche Menge von Terminis gezählt werden.--Im Schlusse der Allheit ist die Allgemeinheit an der Mitte nur erst als die äußerliche Formbestimmung der Allheit; im Schlusse der Analogie dagegen als wesentliche Allgemeinheit. Im obigen Beispiel ist der Medius Terminus : _die Erde_, als ein Konkretes genommen, das nach seiner Wahrheit ebenso sehr eine allgemeine Natur oder Gattung, als ein Einzelnes ist. Nach dieser Seite machte die Quaternio terminorum die Analogie nicht zu einem unvollkommenen Schluß. Aber er wird es durch sie nach einer andern Seite; denn wenn zwar das eine Subjekt dieselbe allgemeine Natur hat, als das andere, so ist es unbestimmt, ob dem einen Subjekt die Bestimmtheit, die auch für das andere erschlossen wird, vermöge seiner _Natur_, oder vermöge seiner _Besonderheit_ zukommt, ob z.B. die Erde als Weltkörper _überhaupt_, oder nur als dieser _besondere_ Weltkörper Bewohner hat.--Die Analogie ist insofern noch ein Schluß der Reflexion, als Einzelnheit und Allgemeinheit in dessen Mitte _unmittelbar_ vereinigt sind. Um dieser Unmittelbarkeit willen ist noch die _Äußerlichkeit_ der Reflexions-Einheit vorhanden; das Einzelne ist nur _an sich_ die Gattung, es ist nicht in dieser Negativität gesetzt, wodurch seine Bestimmtheit als die eigene Bestimmtheit der Gattung wäre. Darum ist das Prädikat, das dem Einzelnen der Mitte zukommt, nicht auch schon Prädikat des andern Einzelnen, obgleich diese beide einerlei Gattung angehören. 3. E-B (der Mond hat Bewohner) ist der Schlußsatz; aber die eine Prämisse (die Erde hat Bewohner) ist ein eben solches E-B; insofern E-B ein Schlußsatz seyn soll, so liegt darin die Forderung, daß auch jene Prämisse ein solcher sey. Dieser Schluß ist somit in sich selbst die Forderung seiner gegen die Unmittelbarkeit, die er enthält; oder er setzt seinen Schlußsatz voraus. Ein Schluß des Daseyns hat seine Voraussetzung an den _andern_ Schlüssen des Daseyns; bei den so eben betrachteten ist sie in sie hinein gerückt, weil sie Schlüsse der Reflexion sind. Indem also der Schluß der Analogie die Forderung seiner Vermittelung gegen die Unmittelbarkeit ist, mit welcher seine Vermittelung behaftet ist, so ist es das Moment der _Einzelnheit_, dessen Aufhebung er fordert. So bleibt für die Mitte das objektive Allgemeine, die _Gattung_ gereinigt von der Unmittelbarkeit.--Die Gattung war im Schlusse der Analogie Moment der Mitte nur als _unmittelbare Voraussetzung_; indem der Schluß selbst die Aufhebung der vorausgesetzten Unmittelbarkeit fordert, so ist die Negation der Einzelnheit, und hiermit das Allgemeine nicht mehr unmittelbar sondern _gesetzt_.--Der Schluß der Reflexion enthielt erst die _erste_ Negation der Unmittelbarkeit; es ist nunmehr die zweite eingetreten, und damit die äußerliche Reflexions-Allgemeinheit zur an und für sich seyenden bestimmt.--Von der positiven Seite betrachtet, so zeigt sich der Schlußsatz identisch mit der Prämisse, die Vermittelung mit ihrer Voraussetzung zusammengegangen, hiermit eine Identität der Reflexions-Allgemeinheit, wodurch sie höhere Allgemeinheit geworden. Übersehen wir den Gang der Schlüsse der Reflexion, so ist die Vermittelung überhaupt die _gesetzte_, oder _konkrete_ Einheit der Formbestimmungen der Extreme; die Reflexion besteht in diesem Setzen der einen Bestimmung in der andern; das Vermittelnde ist so die _Allheit_. Als der wesentliche Grund derselben aber zeigt sich die _Einzelnheit_, und die Allgemeinheit nur als äußerliche Bestimmung an ihr, als _Vollständigkeit_. Die Allgemeinheit ist aber dem Einzelnen _wesentlich_, daß es zusammenschließende Mitte sey; es ist daher als _an sich_ seyendes Allgemeines zu nehmen. Es ist aber mit ihr nicht auf diese bloß positive Weise vereinigt, sondern in ihr aufgehoben, und negative Moment; so ist das Allgemeine, das an und für sich Seyende, gesetzte Gattung, und das einzelne als Unmittelbares ist vielmehr die Äußerlichkeit derselben, oder es ist _Extrem_.--Der Schluß der Reflexion steht überhaupt genommen unter den Schema B-E-A, das Einzelne ist darin noch als solches wesentliche Bestimmung der Mitte; indem sich seine Unmittelbarkeit aber aufgehoben hat, und die Mitte als an und für sich seyende Allgemeinheit bestimmt hat, so ist der Schluß unter das formelle Schema: E-A-B getreten, und der Schluß der Reflexion in den _Schluß der Nothwendigkeit_ übergegangen. C. Der Schluß der Nothwendigkeit. Das Vermittelnde hat sich nunmehr bestimmt 1) als _einfache_ bestimmte Allgemeinheit, wie die Besonderheit in dem Schlusse des Daseyns ist; aber 2) als _objektive_ Allgemeinheit, das heißt, welche die ganze Bestimmtheit der unterschiedenen Extreme enthält, wie die Allheit des Schlusses der Reflexion; eine _erfüllte_, aber _einfache_ Allgemeinheit; die _allgemeine Natur_ der Sache, die _Gattung_. Dieser Schluß ist _inhaltsvoll_, weil die _abstrakte_ Mitte des Schlusses des Daseyns sich zum _bestimmten Unterschiede_ gesetzt, wie sie als Mitte des Reflexions-Schlusses ist, aber dieser Unterschied wieder in die einfache Identität sich reflektirt hat.--Dieser Schluß ist daher Schluß der _Nothwendigkeit_, da seine Mitte kein sonstiger unmittelbarer Inhalt, sondern die Reflexion der Bestimmtheit der Extreme in sich ist. Diese haben an der Mitte ihre innere Identität, deren Inhaltsbestimmungen die Formbestimmungen der Extreme sind. --Damit ist das, wodurch sich die Termini unterscheiden, als _äußerliche_ und _unwesentliche_ Form, und sie sind als Momente _eines nothwendigen_ Daseyns. Zunächst ist dieser Schluß der unmittelbare, und insofern so formale, daß der _Zusammenhang_ der Terminorum die _wesentliche Natur_ ist als _Inhalt_, und dieser an den unterschiedenen Terminis nur in _verschiedener Form_, und die Extreme für sich nur als ein _unwesentliches_ Bestehen sind.--Die Realisirung dieses Schlusses hat ihn so zu bestimmen, daß die _Extreme_ gleichfalls als diese _Totalität_, welche zunächst die Mitte ist, _gesetzt_ werden, und die _Nothwendigkeit_ der Beziehung, welche zunächst nur der substantielle _Inhalt_ ist, eine Beziehung der _gesetzten Form_ sey. a. Der kategorische Schluß. 1. Der kategorische Schluß hat das kategorische Urtheil zu einer oder zu seinen beiden Prämissen.--Es wird hier mit diesem Schlusse, wie mit dem Urtheil, die bestimmtere Bedeutung verbunden, daß die Mitte desselben die _objektive Allgemeinheit_ ist. Oberflächlicher Weise wird auch der kategorische Schluß für nicht mehr genommen, als für einen bloßen Schluß der Inhärenz. Der kategorische Schluß ist nach seiner gehaltvollen Bedeutung der _erste Schluß der Nothwendigkeit_, worin ein Subjekt mit einem Prädikat durch _seine Substanz_ zusammen geschlossen ist. Die Substanz aber in die Sphäre des Begriffs erhoben, ist das Allgemeine, gesetzt so an und für sich zu seyn, daß sie nicht, wie in ihrem eigenthümlichen Verhältnisse, die Accidentalität, sondern die Begriffsbestimmung zur Form, zur Weise ihres Seyns hat. Ihre Unterschiede sind daher die Extreme des Schlusses, und bestimmt die Allgemeinheit und Einzelnheit. Jene ist gegen die _Gattung_, wie die _Mitte_ näher bestimmt ist, abstrakte Allgemeinheit oder allgemeine Bestimmtheit;--die Accidentalität der Substanz in die einfache Bestimmtheit, die aber ihr wesentlicher Unterschied, die _specifische Differenz_ ist, zusammengefaßt.--Die Einzelnheit aber ist das Wirkliche, an sich die konkrete Einheit der Gattung und der Bestimmtheit, hier aber als im unmittelbaren Schlusse zunächst unmittelbare Einzelnheit, die in die Form _für sich seyenden_ Bestehens zusammengefaßte Accidentalität.--Die Beziehung dieses Extrems auf die Mitte macht ein kategorisches Urtheil aus; insofern aber auch das andere Extrem nach der angegebenen Bestimmung die specifische Differenz der Gattung, oder ihr bestimmtes Princip ausdrückt, so ist auch diese andere Prämisse kategorisch. 2. Dieser Schluß steht zunächst als erster, somit unmittelbarer Schluß der Nothwendigkeit unter dem Schema des ersten formalen Schlusses E-B-A.--Da aber die Mitte die wesentliche _Natur_ des Einzelnen, nicht _irgend eine_ der Bestimmtheiten oder Eigenschaften desselben ist, und ebenso das Extrem der Allgemeinheit nicht irgend ein abstraktes Allgemeines, auch wieder nur eine einzelne Qualität, sondern die allgemeine Bestimmtheit, das _Specifische des Unterschiedes_ der Gattung ist, so fällt die Zufälligkeit weg, daß das Subjekt nur durch _irgend einen_ Medius Terminus mit _irgend einer Qualität_ zusammen geschlossen wäre.--Indem somit auch die _Beziehungen_ der Extreme auf die Mitte nicht diejenige äußerliche Unmittelbarkeit haben, wie im Schlusse des Daseyns; so tritt die Forderung des Beweises nicht in dem Sinne ein, der dort Statt fand und zum unendlichen Progresse führte. Dieser Schluß setzt ferner nicht, wie ein Schluß der Reflexion, für seine Prämissen seinen Schlußsatz voraus. Die Termini stehen nach dem substantiellen Inhalt in identischer, als _an und für sich_ seyender Beziehung auf einander; es ist _ein_ die drei Terminos durchlaufendes Wesen vorhanden, an welchem die Bestimmungen der Einzelnheit, Besonderheit und Allgemeinheit nur _formelle_ Momente sind. Der kategorische Schluß ist daher insofern nicht mehr subjektiv; in jener Identität fängt die Objektivität an; die Mitte ist die inhaltsvolle Identität ihrer Extreme, welche in derselben nach ihrer Selbstständigkeit enthalten sind, denn ihre Selbstständigkeit ist jene substantielle Allgemeinheit, die Gattung. Das Subjektive des Schlusses besteht in dem gleichgültigen Bestehen der Extreme gegen den Begriffe, oder die Mitte. 3. Es ist aber noch an diesem Schlusse dieß subjektiv, daß jene Identität noch als die substantielle oder als _Inhalt_, noch nicht zugleich als _Identität der Form_ ist. Daher ist die Identität des Begriffes noch _inneres_ Band, somit als Beziehung noch _Nothwendigkeit_; die Allgemeinheit der Mitte ist gediegene, _positive_ Identität, nicht ebenso sehr als _Negativität ihrer Extreme_. Näher ist die Unmittelbarkeit dieses Schlusses, welche noch nicht als das, was sie _an sich ist, gesetzt ist_, so vorhanden. Das eigentlich Unmittelbare des Schlusses ist das _Einzelne_. Dieß ist unter seine Gattung als Mitte subsumirt; aber unter derselben stehen noch andere, _unbestimmt viele_ Einzelne; es ist daher _zufällig_, daß nur _dieses_ Einzelne darunter als subsumirt gesetzt ist.--Diese Zufälligkeit gehört aber ferner nicht bloß der _äußeren Reflexion_ an, die das im Schlusse gesetzte Einzelne, durch die _Vergleichung_ mit andern, zufällig findet; vielmehr darin, daß es selbst auf die Mitte als seine objektive Allgemeinheit bezogen ist, ist es als _zufällig_, als eine subjektive Wirklichkeit gesetzt. Auf der andern Seite, indem das Subjekt ein _unmittelbares_ Einzelnes ist, enthält es Bestimmungen, welche nicht in der Mitte, als der allgemeinen Natur enthalten sind; es hat somit auch eine dagegen gleichgültige, für sich bestimmte Existenz, die von eigenthümlichen Inhalt ist. Damit hat auch umgekehrt dieser andere Terminus eine gleichgültige Unmittelbarkeit und verschiedenen Existenz von jenem.--Dasselbe Verhältniß findet auch zwischen der Mitte und dem andern Extreme Statt; denn dieß hat gleichfalls die Bestimmung der Unmittelbarkeit, somit eines zufälligen Seyn gegen seine Mitte. Was hiermit im kategorischen Schlusse gesetzt ist, sind _einer Seits_ Extreme in solchem Verhältniß zur Mitte, daß sie _an sich_ objektive Allgemeinheit oder selbstständige Natur haben und zugleich als Unmittelbare sind, also gegen einander _gleichgültige Wirklichkeiten. Anderer Seits_ aber sind sie ebenso sehr als _zufällige_, oder ihre Unmittelbarkeit als _aufgehoben_ in ihrer Identität bestimmt. Diese aber ist um jener Selbstständigkeit und Totalität der Wirklichkeit willen nur die formelle, innere; hierdurch hat der Schluß der Nothwendigkeit sich zum _hypothetischen_ bestimmt. b. Der hypothetische Schluß. 1. Das hypothetische Urtheil enthält nur die nothwendige _Beziehung_ ohne die Unmittelbarkeit der Bezogenen. _Wenn A ist, so ist B_, oder das Seyn des A ist auch ebenso sehr das Seyn _eines Andern_, des B; damit ist noch nicht gesagt, weder daß A ist, noch daß B ist. Der hypothetische Schluß fügt diese _Unmittelbarkeit_ des Seyns hinzu: Wenn A ist, so ist B, Nun ist A, Also ist B. Der Untersatz für sich spricht das unmittelbare Seyn des A aus. Aber es ist nicht bloß dieß zum Urtheil hinzugekommen. Der Schluß enthält die Beziehung des Subjekts und Prädikats nicht als die abstrakte Kopula, sondern als die erfüllte _vermittelnde_ Einheit. Das _Seyn_ des A ist daher _nicht als bloße Unmittelbarkeit_, sondern wesentlich als _Mitte des Schlusses_ zu nehmen. Dieß ist näher zu betrachten. 2. Zunächst ist die Beziehung des hypothetischen Urtheils die _Nothwendigkeit_, oder innere _substantielle Identität_ bei äußerlicher Verschiedenheit der Existenz, oder der Gleichgültigkeit des erscheinenden Seyns gegeneinander;--ein identischer _Inhalt_, der innerlich zu Grunde liegt. Die beiden Seiten des Urtheils sind daher nicht als ein unmittelbares, sondern in der Nothwendigkeit gehaltenes Seyn, also zugleich _aufgehobenes_, oder nur erscheinendes Seyn. Sie verhalten sich ferner als Seiten des Urtheils, als _Allgemeinheit_ und _Einzelnheit_; das eine ist daher jener Inhalt als _Totalität der Bedingungen_, das andere als _Wirklichkeit_. Es ist jedoch gleichgültig, welche Seite als Allgemeinheit, welche als Einzelnheit genommen werde. Insofern nämlich die Bedingungen noch das _Innere, Abstrakte_ einer Wirklichkeit sind, sind sie das _Allgemeine_, und es ist das _Zusammengefaßtseyn_ derselben in eine _Einzelnheit_, wodurch sie in _Wirklichkeit_ getreten sind. Umgekehrt sind die Bedingungen eine _vereinzelnte zerstreute_ Erscheinung, welche erst in der _Wirklichkeit Einheit_ und Bedeutung, und ein _allgemeingültiges Daseyn_ gewinnt. Das nähere Verhältniß, das hier zwischen den beiden Seiten als Verhältniß von Bedingung zum Bedingten angenommen worden, kann jedoch auch als Ursache und Wirkung, Grund und Folge genommen werden; dieß ist hier gleichgültig; aber das Verhältniß der Bedingung entspricht insofern der in dem hypothetischen Urtheile und Schlusse vorhandenen Beziehung näher, als die Bedingung wesentlich als eine gleichgültige Existenz, Grund und Ursache dagegen durch sich selbst übergehend ist; auch ist die Bedingung eine allgemeinere Bestimmung, indem sie beide Seiten jener Verhältnisse begreift, da die Wirkung, Folge u. s. f. ebenso sehr Bedingung der Ursache, des Grundes ist, als diese von jenen.-A ist nun das _vermittelnde_ Seyn, insofern es _erstens_ ein unmittelbares Seyn, eine gleichgültige Wirklichkeit, aber zweitens insofern es ebenso sehr als ein _an sich selbst zufälliges_, sich aufhebendes Seyn ist. Was die Bedingungen in die Wirklichkeit der neuen Gestalt, deren Bedingungen sie sind, übersetzt, ist, daß sie nicht das Seyn als das abstrakte Unmittelbare sind, sondern das _Seyn in seinem Begriffe, zunächst das Werden_; aber, da der Begriff nicht mehr das Übergehen ist, bestimmter die _Einzelnheit_, als sich auf sich beziehende _negative_ Einheit.--Die Bedingungen sind ein zerstreutes, seine Verwendung erwartendes und forderndes Material; diese _Negativität_ ist das Vermittelnde, die freie Einheit des Begriffes. Sie bestimmt sich als _Thätigkeit_, da diese Mitte der Widerspruch der _objektiven Allgemeinheit_, oder der Totalität des identischen Inhalts, und der _gleichgültigen Unmittelbarkeit_ ist. --Diese Mitte ist daher nicht mehr bloß innere, sondern _seyende Nothwendigkeit_; die objektive Allgemeinheit enthält die Beziehung auf sich selbst als _einfache Unmittelbarkeit_, als Seyn;--im kategorischen Schlusse ist dieß Moment zunächst Bestimmung der Extreme; aber gegen die objektive Allgemeinheit der Mitte bestimmt es sich als _Zufälligkeit_, damit als ein nur _gesetztes_, auch aufgehobenes, das ist, in den Begriff oder in die Mitte als Einheit zurückgegangenes, welche selbst nun in ihrer Objektivität auch Seyn ist. Der Schlußsatz: _Also ist B_, drückt denselben Widerspruch aus, daß B ein _unmittelbar_ Seyendes, aber ebenso durch ein Anderes oder _vermittelt_ ist. Seiner Form nach ist er daher derselbe Begriff, welcher die Mitte ist; nur als das _Nothwendige_ unterschieden von der _Nothwendigkeit_,--in der ganz oberflächlichen Form der Einzelnheit gegen die Allgemeinheit. Der absolute _Inhalt_ von A und B ist derselbe; es sind nur zwei verschiedene Namen derselben Grundlage für die _Vorstellung_, insofern sie die Erscheinung der verschiedenen Gestalt des Daseyns festhält, und vom Nothwendigen seiner Nothwendigkeit unterscheidet; insofern diese aber von B getrennt seyn sollte, so wäre es nicht das Nothwendige. Es ist somit die Identität des _Vermittelnden_ und des _Vermittelten_ darin vorhanden. 3. Der hypothetische Schluß stellt zunächst _die nothwendige Beziehung_ als Zusammenhang durch _die Form_ oder _negative Einheit_ dar, wie der kategorische durch die positive Einheit den gediegenen _Inhalt_, die objektive Allgemeinheit. Aber die _Nothwendigkeit_ geht in _das Nothwendige_ zusammen; _die Formthätigkeit_ des Übersetzens der bedingenden Wirklichkeit in die bedingte ist _an sich_ die Einheit, in welcher die vorher zum gleichgültigen Daseyn befreiten Bestimmtheiten des Gegensatzes _aufgehoben_ sind, und der Unterschied des A und B ein leerer Name ist. Sie ist daher in sich reflektirte Einheit,--somit ein _identischer_ Inhalte; und ist dieß nicht nur _an sich_, sondern es ist durch diesen Schluß auch _gesetzt_, indem das Seyn des A auch nicht sein eigenes, sondern des B, und umgekehrt überhaupt das Seyn des Einen das Seyn des Andern ist, und im Schlußsatze bestimmt das unmittelbare Seyn oder gleichgültige Bestimmtheit als eine vermittelte ist,--also die Äußerlichkeit sich aufgehoben, und deren _in sich gegangene Einheit gesetzt_ ist. Die Vermittelung des Schlusses hat sich hierdurch bestimmt als _Einzelnheit, Unmittelbarkeit_ und als _sich auf sich beziehende Negativität_, oder unterscheidende und aus diesem Unterschiede sich in sich zusammennehmende Identität,--als absolute Form, und eben dadurch als objektive _Allgemeinheit_, mit sich identisch seyender _Inhalt_. Der Schluß ist in dieser Bestimmung der _disjunktive Schluß_. c. Der disjunktive Schluß. Wie der hypothetische Schluß im Allgemeinen unter dem Schema der zweiten Figur A-E-B steht, so steht der disjunktive unter dem Schema der dritten Figur des formalen Schlusses: E-A-B. Die Mitte ist aber die _mit der Form erfüllte Allgemeinheit_; sie hat sich als die _Totalität_, als _entwickelte_ objektive Allgemeinheit bestimmt. Der Medius Terminus ist daher sowohl Allgemeinheit, als Besonderheit und Einzelnheit. Als jene ist er erstlich die substantielle Identität der Gattung, aber zweitens als eine solche, in welche die _Besonderheit_, aber _als ihr gleich, aufgenommen_ ist, also als allgemeine Sphäre, die ihre totale Besonderung enthält,--die in ihre Arten zerlegte Gattung; A, welches _sowohl B als C als D_ ist. Die Besonderung ist aber als Unterscheidung ebenso sehr das _Entweder Oder_ des B, C und D, _negative_ Einheit, _das gegenseitige_ Ausschließen der Bestimmung.--Dieß Ausschließen ist nun ferner nicht nur ein gegenseitiges und die Bestimmung bloß eine relative, sondern ebenso sehr wesentlich sich _auf sich beziehende_ Bestimmung; das Besondere als _Einzelnheit_ mit Ausschließung der _anderen_. A ist entweder B oder C oder D, A ist aber B; also ist A nicht C noch D. Oder auch: A ist entweder B oder C oder D, A ist aber nicht C noch D; also ist es B. A ist nicht nur in den beiden Prämissen Subjekt, sondern auch im Schlußsatz. In der ersten ist es allgemeines und in seinem Prädikate die in die Totalität ihrer Arten besonderte _allgemeine_ Sphäre; in der zweiten ist es als _Bestimmtes_, oder als eine Art; im Schlußsatz ist es als die ausschließende, _einzelne_ Bestimmtheit gesetzt.--Oder auch ist es schon im Untersatze als ausschließende Einzelnheit, und im Schlußsatze als das Bestimmte, was es ist, positiv gesetzt. Was hiermit überhaupt als das _Vermittelte_ erscheint, ist die _Allgemeinheit_ des A mit der _Einzelnheit_. Das _Vermittelnde_ aber ist dieses A, welches die _allgemeine_ Sphäre seiner Besonderungen und ein als _Einzelnes_ Bestimmtes ist. Was sie Wahrheit des hypothetischen Schlusses ist, die Einheit des Vermittelnden und Vermittelten, ist somit im disjunktiven Schlusse _gesetzt_, der aus diesem Grunde ebenso sehr _kein Schluß_ mehr ist. Die Mitte, welche in ihm als die Totalität des Begriffes gesetzt ist, enthält nämlich selbst die beiden Extreme in ihrer vollständigen Bestimmtheit. Die Extreme, im Unterschiede von dieser Mitte, sind nur als ein Gesetztseyn, dem keine eigenthümliche Bestimmtheit gegen die Mitte mehr zukommt. Dieß noch in bestimmterer Rücksicht auf den hypothetischen Schluß betrachtet, so war in ihm eine _substantielle Identität_, als das _innere_ Band der Nothwendigkeit, und eine davon unterschiedene _negative Einheit_--nämlich die Thätigkeit oder die Form, welche ein Daseyn in ein anderes übersetzte,--vorhanden. Der disjunktive Schluß ist überhaupt in der Bestimmung der _Allgemeinheit_, seine Mitte ist das A als _Gattung_ und als vollkommen _Bestimmtes_; durch diese Einheit ist jener vorher innere Inhalt auch _gesetzt_, und umgekehrt das Gesetztseyn oder die Form ist nicht die äußerliche negative Einheit dagegen ein gleichgültiges Daseyn, sondern identisch mit jenem gediegenen Inhalte. Die ganze Formbestimmung des Begriffs ist in ihrem bestimmten Unterschied und zugleich in der einfachen Identität des Begriffes gesetzt. Dadurch hat sich nun der _Formalismus des Schließens_, hiermit die Subjektivität des Schlusses und des Begriffes überhaupt aufgehoben. Dieß Formelle oder Subjektive bestand darin daß das Vermittelnde der Extreme, der Begriff als _abstrakte_ Bestimmung, und dadurch von ihnen, deren Einheit sie ist, _verschieden_ ist. In der Vollendung des Schlusses dagegen, worin die objektive Allgemeinheit ebenso sehr als Totalität der Formbestimmungen gesetzt ist, ist der Unterschied des Vermittelnden und Vermittelten weggefallen. Das, was vermittelt ist, ist selbst wesentliches Moment seines Vermittelnden, und jedes Moment ist als die Totalität der Vermittelten. Die Figuren des Schlusses stellen jede Bestimmtheit des Begriffs _einzeln_ als die Mitte dar, welche zugleich der Begriff als _Sollen_ ist, als Forderung, daß das Vermittelnde seine Totalität sey. Die verschiedenen Gattungen der Schlüsse aber stellen die Stufen der _Erfüllung_ oder Konkretion der Mitte dar. In dem formalen Schlusse wird die Mitte nur dadurch als Totalität gesetzt, daß alle Bestimmtheiten, aber jede _einzeln_, die Funktion der Vermittelung durchlaufen. In den Schlüssen der Reflexion ist die Mitte als die, die Bestimmungen der Extreme _äußerlich_ zusammenfassende Einheit. Im Schlusse der Nothwendigkeit hat sie sich zur ebenso entwickelten und totalen, als einfachen Einheit bestimmt, und die Form des Schlusses, der in dem Unterschiede der Mitte gegen seine Extreme bestand hat sich dadurch aufgehoben. Damit ist der Begriff überhaupt realisirt worden; bestimmter hat er eine solche Realität gewonnen, welche _Objektivität_ ist. Die _nächste Realität_ war, daß der _Begriff_ als die in sich negative Einheit sich dirimirt, und als _Urtheil_ seine Bestimmungen in bestimmtem und gleichgültigem Unterschiede setzt, und im Schlusse sich selbst ihnen entgegenstellt. Indem er so noch das Innerliche dieser seiner Äußerlichkeit ist, so wird durch den Verlauf der Schlüssse diese Aueßerlichkeit mit der innerlichen Einheit ausgeglichen; die verschiedenen Bestimmungen kehren durch die Vermittelung, in welcher sie zunächst nur in einem Dritten eins sind, in diese Einheit zurück, und die Äußerlichkeit stellt dadurch den Begriff an ihr selbst dar, der hiermit ebenso sehr nicht mehr als innerliche Einheit von ihr unterschieden ist. Jene Bestimmung des Begriffs aber, welche als _Realität_ betrachtet worden, ist umgekehrt ebenso sehr ein _Gesetztseyn_. Denn nicht nur in diesem Resultate hat sich als die Wahrheit des Begriffs die Identität seiner Innerlichkeit und Äußerlichkeit dargestellt, sondern schon die Momente des Begriffs im Urtheile bleiben auch in ihrer Gleichgültigkeit gegen einander, Bestimmungen, die ihre Bedeutung nur in ihrer Beziehung haben. Der Schluß ist _Vermittelung_, der vollständige Begriff in seinem _Gesetztseyn_. Seine Bewegung ist das Aufheben dieser Vermittelung, in welcher nichts an und für sich, sondern jedes nur vermittelst eines Andern ist. Das Resultat ist daher eine _Unmittelbarkeit_, die durch _Aufheben der Vermittelung_ hervorgegangen, ein _Seyn_, das ebenso sehr identisch mit der Vermittelung und der Begriff ist, der aus und in seinem Andersseyn sich selbst hergestellt hat. Dieß _Seyn_ ist daher eine _Sache_, die _an und für sich_ ist,--die _Objektivität_. Zweiter Abschnitt. Die Objektivität. Im ersten Buche der objektiven Logik wurde das abstrakte _Seyn_ dargestellt als übergehend in das _Daseyn_, aber ebenso zurückgehend in das _Wesen_. Im zweiten zeigt sich das Wesen, daß es sich zum _Grunde_ bestimmt, dadurch in die _Existenz_ tritt und sich zur _Substanz_ realisirt, aber wieder in den _Begriff_ zurückgeht. Vom Begriffe ist nun zunächst gezeigt worden, daß er sich zur _Objektivität_ bestimmt. Es erhellt von selbst, daß dieser letztere Übergang seiner Bestimmung nach dasselbe ist, was sonst in der _Metaphysik_ als der _Schluß_ vom _Begriffe_, nämlich vom _Begriffe Gottes_ auf _sein Daseyn_, oder als der sogenannte _ontologische Beweis_ vom _Daseyn Gottes_ vorkam.--Es ist ebenso bekannt, daß der erhabenste Gedanke Deskartes, daß der Gott das ist, _dessen Begriff sein Seyn in sich schließt_, nachdem er in die schlechte Form des formalen Schlusses, nämlich in die Form jenes Beweises herabgesunken, endlich der Kritik der Vernunft, und dem Gedanken, daß sich _das Daseyn nicht aus dem Begriffe herausklauben_ lasse, unterlegen ist. Einiges diesen Beweis Betreffende ist schon früher beleuchtet worden; im ersten Theile S. 83 ff., indem das _Seyn_ in seinem nächsten Gegensatze dem _Nichtseyn_ verschwunden und als die Wahrheit beider sich das _Werden_ gezeigt hat, ist die Verwechslung bemerklich gemacht worden, wenn bei einem bestimmten Daseyn nicht das _Seyn_ desselben, sondern sein _bestimmter Inhalt_ festgehalten und daher gemeint wird, wenn _dieser bestimmte Inhalt_, z.B. hundert Thaler, mit einem andern _bestimmten Inhalte_, z.B. dem Kontexte meiner Wahrnehmung, meinem Vermögenszustand verglichen und dabei ein Unterschied gefunden wird, ob jener Inhalt zu diesem hinzukomme oder nicht,--als ob dann vom Unterschiede des Seyns und Nichtseyns, oder gar vom Unterschiede des Seyns und des Begriffes gesprochen werde. Ferner ist daselbst S. 116 und II. Th. S. 71 die in dem ontologischen Beweise vorkommende Bestimmung _eines Inbegriffs aller Realitäten_ beleuchtet worden.--Den wesentlichen Gegenstand jenes Beweises, _den Zusammenhang des Begriffes und des Daseyns_, betrifft aber die eben geschlossene Betrachtung des _Begriffs_ und des ganzen Verlaufs, durch den er sich zu _Objektivität_ bestimmt. Der Begriff ist als absolut mit sich identische Negativität das sich selbst Bestimmende; es ist bemerkt worden, daß er schon, indem er sich in der Einzelnheit zum _Urtheil_ entschließt, sich als _Reales, Seyendes_ setzt; diese noch abstrakte Realität vollendet sich in der _Objektivität_. Wenn es nun scheinen möchte, als ob der Übergang des Begriffs in die Objektivität etwas Anderes sey, als der Übergang vom Begriff Gottes zu dessen Daseyn, so wäre einer Seits zu betrachten, daß der bestimmte _Inhalt_, Gott, im logischen Gange keinen Unterschied machte, und der ontologische Beweis nur eine Anwendung dieses logischen Ganges auf jenen besondern Inhalt wäre. Auf der andern Seite aber ist sich wesentlich an die oben gemachte Bemerkung zu erinnern, daß das Subjekt erst in seinem Prädikate Bestimmtheit und Inhalt erhält, vor demselben aber, er mag für das Gefühl, Anschauung und Vorstellung so der Bestimmtheit aber zugleich die _Realisation_ überhaupt.--Die Prädikate müssen aber gefaßt werden, als selbst noch in den Begriff eingeschlossen, somit als etwas Subjektives, mit dem noch nicht zum Daseyn herausgekommen ist; insofern ist einer Seits allerdings die _Realisation_ des Begriffs im Urtheil noch nicht vollendet. Anderer Seits bleibt aber auch die bloße Bestimmung eines Gegenstandes durch Prädikate, ohne daß sie zugleich die Realisation und Objektivierung des Begriffes ist, etwas so Subjektives, daß sie auch nicht einmal die wahrhafte Erkenntniß und _Bestimmung des Begriffs_ des Gegenstandes ist;--ein Subjektives in dem Sinne von abstrakter Reflexion und unbegriffenen Vorstellungen.--Gott als lebendiger Gott, und noch mehr als absoluter Geist wird nur in seinem _Thun_ erkannt. Früh ist der Mensch angewiesen worden, ihn in seinen _Werken_ zu erkennen; aus diesen können erst die _Bestimmungen_ hervorgehen, welche seine _Eigenschaften_ genannt werden; so wie darin auch sein _Seyn_ enthalten ist. So faßt das begreifende Erkennen seines _Wirkens_, d. i. seiner selbst, den _Begriff_ Gottes in seinem _Seyn_, und sein Seyn in seinem Begriffe. Das _Seyn_ für sich oder gar das _Daseyn_ ist eine so arme und beschränkte Bestimmung, daß die Schwierigkeit, sie im Begriffe zu finden, wohl nur daher hat kommen können, daß nicht betrachtet worden ist, was denn das _Seyn_ oder _Daseyn_ selbst ist.--Das _Seyn_, als die ganz _abstrakte, unmittelbare Beziehung auf sich selbst_, ist nichts Anderes als das abstrakte Moment des Begriffs, welches abstrakte Allgemeinheit ist, die auch das, was man an das Seyn verlangt, leistet, _außer_ dem Begriff zu seyn; denn so sehr sie Moment des Begriffs ist, ebenso sehr ist sie der Unterschied, oder das abstrakte Urtheil desselben, indem er sich selbst sich gegenüberstellt. Der Begriff, auch als formaler, enthält schon unmittelbar das _Seyn_ in einer _wahrern_ und _reichern_ Form, indem er als sich auf sich beziehende Negativität, _Einzelnheit_ ist. Unüberwindlich aber wird allerdings die Schwierigkeit, im Begriffe überhaupt, und ebenso im Begriffe Gottes das _Seyn_ zu finden, wenn es ein solches seyn soll, das im _Kontexte der äußern Erfahrung_ oder _in der Form der sinnlichen Wahrnehmung_, wie _die hundert Thaler in meinem Vermögenszustande_, nur als ein mit der Hand, nicht mit dem Geiste Begriffenes, wesentlich dem äußern, nicht dem innern Auge Sichtbares vorkommen soll--wenn dasjenige Seyn, Realität, Wahrheit genannt wird, was die Dinge als sinnliche, zeitliche und vergängliche haben.--Wenn ein Philosophiren sich beim Seyn nicht über die Sinne erhebt, so gesellt sich dazu, daß es auch beim Begriffe nicht den bloß abstrakten Gedanken verläßt; dieser steht dem Seyn gegenüber. Die Gewöhnung, den Begriff nur als etwas so Einseitiges, wie der abstrakte Gedanke ist, zu nehmen, wird schon Anstand finden, das, was vorhin vorgeschlagen wurde, anzuerkennen, nämlich den Übergang vom _Begriffe Gottes_ zu seinem _Seyn_, als eine _Anwendung_ von dem dargestellten logischen Verlauf der Objektivirung des Begriffs, anzusehen. Wenn jedoch wie gewöhnlich geschieht, zugegeben wird, daß das Logische als das Formale die Form für das Erkennen jedes bestimmten Inhalts ausmache, so müßte wenigstens jenes Verhältniß zugestanden werden, wenn nicht überhaupt eben bei dem Gegensatze des Begriffes gegen die Objektivität, bei dem unwahren Begriffe und einer ebenso unwahren Realität, als einem Letzten stehen geblieben wird. --Allein bei der Exposition _des reinen Begriffes_ ist noch weiter angedeutet worden, daß derselbe der absolute, göttliche Begriff selbst ist, so daß in Wahrheit nicht das Verhältniß einer _Anwendung_ Statt finden würde, sondern jener logische Verlauf die unmittelbare Darstellung der Selbstbestimmung Gottes zum Seyn wäre. Es ist aber hierüber zu bemerken, daß, indem der Begriff als der Begriff Gottes dargestellt werden soll, er aufzufassen ist, wie er schon in die _Idee_ aufgenommen ist. Jener reine Begriff durchläuft die endlichen Formen des Urtheils und des Schlusses darum, weil er noch nicht als an und für sich eins mit der Objektivität gesetzt, sondern erst im Werden zu ihr begriffen ist. So ist auch diese Objektivität noch nicht die göttliche Existenz, noch nicht die in der Idee scheinende Realität. Doch ist die Objektivität gerade um so viel reicher und höher als das _Seyn oder Daseyn_ des ontologischen Beweises, als der reine Begriff reicher und höher ist, als jene metaphysische Leere des _Inbegriffs_ aller _Realität_.--Ich erspare es jedoch auf eine andere Gelegenheit, den vielfachen Mißverstand, der durch den logischen Fomalismus in den ontologischen, so wie in die übrigen sogenannten Beweise vom Daseyn Gottes gebracht worden ist, wie auch die kantische Kritik derselben näher zu beleuchten, und durch Herstellen ihrer wahren Bedeutung die dabei zu Grunde liegenden Gedanken in ihren Werth und Würde zurückzuführen. Es sind, wie bereits erinnert worden, schon mehrere Formen der Unmittelbarkeit vorgekommen; aber in verschiedenen Bestimmungen. In der Sphäre des Seyns ist sie das Seyn selbst und das Daseyn; in der Sphäre des Wesens die Existenz und dann die Wirklichkeit und Substantialität, in der Sphäre des Begriffs außer der Unmittelbarkeit, als abstrakter Allgemeinheit, nunmehr die Objektivität.--Diese Ausdrücke mögen, wenn es nicht um die Genauigkeit philosophischer Begriffsunterschiede zu thun ist, als synonym gebraucht werden; jene Bestimmungen sind aus der Nothwendigkeit des Begriffs hervorgegangen; --_Seyn_ ist überhaupt die _erste_ Unmittelbarkeit, und _Daseyn_ dieselbe mit der ersten Bestimmtheit. Die _Existenz_ mit dem Dinge ist die Unmittelbarkeit, welche aus dem _Grunde_ hervorgeht,--aus der sich aufhebenden Vermittelung der einfachen Reflexion des Wesens. Die _Wirklichkeit_ aber und die _Substantialität_ ist die aus dem aufgehobenen Unterschiede der noch unwesentlichen Existenz als Erscheinung und ihrer Wesentlichkeit hervorgegangene Unmittelbarkeit. Die _Objektivität_ endlich ist die Unmittelbarkeit, zu der sich der Begriff durch Aufhebung seiner Abstraktion und Vermittelung bestimmt. --Die Philosophie hat das Recht aus der Sprache des gemeinen Lebens, welche für die Welt der Vorstellungen gemacht ist, solche Ausdrücke zu wählen, welche den Bestimmungen des Begriffs _nahe zu kommen scheinen_. Es kann nicht darum zu thun seyn, für ein aus der Sprache des gemeinen Lebens gewähltes Wort zu _erweisen_, daß man auch im gemeinen Leben denselben Begriff damit verbinde, für welchen es die Philosophie gebraucht, denn das gemeine Leben hat keine Begriffe, sondern Vorstellungen, und es ist die Philosophie selbst, den Begriff dessen zu erkennen, was sonst bloße Vorstellung ist. Es muß daher genügen, wenn der Vorstellung bei ihren Ausdrücken, die für philosophische Begriffen gebraucht werden, so etwas Ungefähres von ihrem Unterschiede vorschwebt; wie es bei jenen Ausdrücken der Fall seyn mag, daß man in ihnen Schattirungen der Vorstellung erkennt, welche sich näher auf die entsprechenden Begriffe beziehen.--Man wird vielleicht schwerer zugeben, daß Etwas _seyn_ könne, ohne zu _existiren_: aber wenigstens wird man z.B. das _Seyn_ als Kopula des Urtheils nicht wohl mit dem Ausdruck _existiren_ vertauschen, und nicht sagen: diese Waare _existirt_ theuer, passend u. s. f., das Geld _existirt_ Metall, oder metallisch, statt: diese Waare _ist_ theuer, passend u. s. f., das Geld _ist_ Metall; In einem französischen Berichte, worin der Befehlshaber angiebt, daß er den sich bei der Insel gewöhnlich gegen Morgen erhebenden Wind erwartete, um ans Land zu steuern, kommt der Ausdruck vor: le vent _ayant été_ longtems sans _exister_; hier ist der Unterschied bloß aus der sonstigen Redensart, z.B. il a été longtems sans m'écrire, entstanden. _Seyn_ aber und _Erscheinen, Erscheinung_ und _Wirklichkeit_, wie auch bloßes _Seyn_ gegen _Wirklichkeit_, werden auch wohl sonst unterschieden, so wie alle diese Ausdrücke noch mehr von der _Objektivität_.--Sollten sie aber auch synonym gebraucht werden, so wird die Philosophie ohnehin die Freiheit haben, solchen leeren Überfluß der Sprache für ihre Unterschiede zu benutzen. Es ist beim apodiktischen Urtheil, wo, als in der Vollendung des Urtheils, das Subjekt seine Bestimmtheit gegen das Prädikat verliert, an die daher stammende gedoppelte Bedeutung der _Subjektivität_ erinnert worden, nämlich des Begriffs und ebenso der ihm sonst gegenüberstehenden Äußerlichkeit und Zufälligkeit. So erscheint auch für die Objektivität die gedoppelte Bedeutung, dem selbstständigen _Begriffe gegenüber_ zu stehen, aber auch _das An- und Fürsichseyende_ zu seyn. Indem das Objekt in jenem Sinne dem im subjektiven Idealismus als das absolute Wahre ausgesprochenen Ich = Ich gegenübersteht, ist es die mannigfaltige Welt in ihrem unmittelbaren Daseyn, mit welcher Ich oder der Begriff sich nur in den unendlichen Kampf setzt, um durch die Negation dieses _an sich nichtigen_ Andern der ersten Gewißheit seiner selbst die _wirkliche Wahrheit_ seiner Gleichheit mit sich zu geben.--In unbestimmterem Sinne bedeutet es so einen Gegenstand überhaupt für irgend ein Interesse und Thätigkeit des Subjekts. In dem entgegengesetzten Sinne aber bedeutet das Objektive das _An- und Fürsichseyende_, das ohne Beschränkung und Gegensatz ist. Vernünftige Grundsätze, vollkommene Kunstwerke u. s. f. heißen insofern _objektive_, als sie frei und über aller Zufälligkeit sind. Obschon vernünftige, theoretische oder sittliche Grundsätze nur dem Subjektiven, dem Bewußtseyn angehören, so wird das An- und Fürsichseyende desselben doch objektiv genannt; die Erkenntniß der Wahrheit wird darein gesetzt, das Objekt, wie es als Objekt frei von Zuthat subjektiver Reflexion, zu erkennen, und das Rechtthun in Befolgung von objektiven Gesetzen, die ohne subjektiven Ursprung und keiner Willkür und ihre Nothwendigkeit verkehrenden Behandlung fähig sind. Auf dem gegenwärtigen Standpunkte unserer Abhandlung hat zunächst die Objektivität die Bedeutung des _an- und fürsichseyenden Seyns des Begriffes_, des Begriffes, der die in seiner Selbstbestimmung gesetzte _Vermittelung_, zur _unmittelbaren_ Beziehung auf sich selbst, aufgehoben hat. Diese Unmittelbarkeit ist dadurch selbst unmittelbar und ganz vom Begriffe durchdrungen, so wie seine Totalität unmittelbar mit seinem Seyn identisch ist. Aber indem ferner der Begriff ebenso sehr das freie Fürsichseyn seiner Subjektivität herzustellen hat, so tritt ein Verhältniß desselben als _Zwecks_ zur Objektivität ein, worin deren Unmittelbarkeit das gegen ihn Negative, und durch seine Thätigkeit zu Bestimmende wird, hiermit die andere Bedeutung, das an und für sich Nichtige, insofern es dem Begriff gegenübersteht, zu seyn, erhält. _Vor's Erste_ nun ist die Objektivität in ihrer Unmittelbarkeit, deren Momente, um der Totalität aller Momente willen, in selbstständiger Gleichgültigkeit als _Objekte außereinander_ bestehen, und in ihrem Verhältnisse die _subjektive Einheit_ des Begriffs nur als _innere_ oder als _äußere_ haben; _der Mechanismus_.--Indem in ihm aber _Zweitens_ jene Einheit sich als _immanentes_ Gesetz der Objekte selbst zeigt, so wird ihr Verhältniß ihre _eigenthümliche_ durch ihr Gesetz begründete Differenz, und eine Beziehung, in welcher ihre bestimmte Selbstständigkeit sich aufhebt; der _Chemismus_. _Drittens_ diese wesentliche Einheit der Objekte ist eben damit als unterschieden von ihrer Selbstständigkeit gesetzt, sie ist der subjektive Begriff aber gesetzt als an und für sich selbst bezogen auf die Objektivität, als _Zweck_; die _Teleologie_. Indem der Zweck der Begriff ist, der gesetzt ist, als an ihm selbst sich auf die Objektivität zu beziehen, und seinen Mangel, subjektiv zu seyn, durch sich aufzuheben, so wird die zunächst _äußere_ Zweckmäßigkeit durch die Realisirung des Zwecks zur _innern_ und zur _Idee_. Erstes Kapitel. Der Mechanismus. Da die Objektivität die in ihre Einheit zurückgegangene Totalität des Begriffes ist, so ist damit ein Unmittelbares gesetzt, das an und für sich jene Totalität und auch als solche _gesetzt_ ist, in der aber die negative Einheit des Begriffs sich noch nicht von der Unmittelbarkeit dieser Totalität abgeschieden hat;--oder die Objektivität ist noch nicht als _Urtheil_ gesetzt. Insofern sie den Begriff immanent in sich hat, so ist der Unterschied desselben an ihr vorhanden; aber um der objektiven Totalität willen sind die Unterschiedenen _vollständige_ und _selbstständige Objekte_, die sich daher auch in ihrer Beziehung nur als _selbstständige_ zu einander verhalten, und sich in jeder Verbindung _äußerlich_ bleiben.--Dieß macht den Charakter des _Mechanismus_ aus, daß, welche Beziehung zwischen den Verbunden Statt findet, diese Beziehung ihnen eine _fremde_ ist, welche ihre Natur nichts angeht, und wenn sie auch mit dem Schein eines Eins verknüpft ist, nichts weiter als _Zusammensetzung, Vermischung, Haufen u. s. f._ bleibt. Wie der _materielle_ Mechanismus, so besteht auch der _geistige_ darin, daß die im Geiste bezogenen sich einander und ihm selbst äußerlich bleiben. Eine _mechanisch Vorstellungsweise_, ein _mechanisches Gedächtniß_, die _Gewohnheit, eine mechanische Handlungsweise_ bedeuten, daß die eigenthümliche Durchdringung und Gegenwart des Geistes bei demjenigen fehlt, was er auffaßt oder thut. Ob zwar sein theoretischer oder praktischer Mechanismus nicht ohne seine Selbsthätigkeit, einen Trieb und Bewußtseyn Statt finden kann, so fehlt darin doch die Freiheit der Individualität, und weil sie nicht darin erscheint, erscheint solches Thun als ein bloß äußerliches. A. Das mechanische Objekt. 1. Das Objekt ist, wie sich ergeben hat, der _Schluß_, dessen Vermittelung ausgeglichen und daher unmittelbare Identität geworden ist. Es ist daher an und für sich Allgemeines; die Allgemeinheit nicht im Sinne einer Gemeinschaftlichkeit von Eigenschaften, sondern welche die Besonderheit durchdringt, und in ihr unmittelbare Einzelnheit ist. 1. Vor's Erste unterscheidet sich daher das Objekt nicht in _Materie_ und _Form_, deren jene selbstständige Allgemeine des Objekts, diese aber das Besondere und Einzelne seyn würde; ein solcher abstrakter Unterschied von Einzelnheit und Allgemeinheit ist nach seinem Begriffe an ihm nicht vorhanden; wenn es als Materie betrachtet wird, so muß es als an sich selbst geformte Materie genommen werden. Ebenso kann es als Ding mit Eigenschaften, als Ganzes aus Theilen bestehend, als Substanz mit Accidenzen und nach den anderen Verhältnissen der Reflexion bestimmt werden; aber diese Verhältnisse sind überhaupt schon im Begriffe untergegangen; das Objekt hat daher nicht Eigenschaften noch Accidenzen, denn solche sind vom Dinge oder der Substanz trennbar; im Objekt ist aber die Besonderheit schlechthin in die Totalität reflektirt. In den Theilen eines Ganzen ist zwar diejenige Selbstständigkeit vorhanden, welche den Unterschieden des Objekts zukommt, aber diese Unterschiede sind sogleich wesentlich selbst Objekte, Totalitäten, welche nicht, wie die Theile, diese Bestimmtheit gegen das Ganze haben. Das Objekt ist daher zunächst insofern _unbestimmt_, als es keinen bestimmten Gegensatz an ihm hat; denn es ist die zur unmittelbaren Identität zusammengegangene Vermittelung. Insofern der _Begriff wesentlich bestimmt_ ist, hat es die Bestimmtheit als eine zwar vollständige, übrigens aber _unbestimmte, d. i. verhältnißlose Mannigfaltigkeit_ an ihm, welche eine ebenso zunächst nicht weiter bestimmte Totalität ausmacht; _Seiten, Theile_, die an ihm unterschieden werden können, gehören einer äußern Reflexion an. Jener ganz unbestimmte Unterschied ist daher nur, daß es _mehrere_ Objekte giebt, deren jedes seine Bestimmtheit nur in seine Allgemeinheit reflektirt enthält, und nicht _nach Außen_ scheint. --Weil ihm diese unbestimmte Bestimmtheit wesentlich ist, ist es in sich selbst eine solche _Mehrheit_, und muß daher als _Zusammengesetztes_ als _Aggregat_ betrachtet werden.--Es besteht jedoch nicht aus _Atomen_, denn diese sind keine Objekte, weil sie keine Totalitäten sind. Die _leibnitzische Monade_ würde mehr ein Objekt seyn, weil sie eine Totalität der Weltvorstellung ist, aber in ihre _intensive Subjektivität_ eingeschlossen, soll sie wenigstens wesentlich _Eins_ in sich seyn. Jedoch ist die Monade, als _ausschließendes Eins_ bestimmt, nur ein von der _Reflexion angenommenes_ Princip. Sie ist aber Theils insofern Objekt, als der Grund ihrer mannigfaltigen Vorstellungen, der entwickelten, d. h. der _gesetzten_ Bestimmungen ihrer bloß _an sich_ seyenden Totalität, _außer ihr_ liegt, Theils insofern es der Monade ebenso gleichgültig ist, _mit anderen zusammen_ ein ausschließendes, für sich selbst bestimmtes. 2. Indem das Objekt nun Totalität des _Bestimmtseyns_ ist, aber um seiner Unbestimmtheit und Unmittelbarkeit willen nicht die _negative Einheit_ desselben, so ist es gegen die _Bestimmungen_ als _einzelne_, an und für sich bestimmte, so wie diese selbst gegeneinander _gleichgültig_. Diese sind daher nicht aus ihm, noch auseinander begreiflich; seine Totalität ist die Form des allgemeinen Reflektirtseyns seiner Mannigfaltigkeit in die an sich selbst nicht bestimmte Einzelnheit überhaupt. Die Bestimmtheiten, die es an ihm hat, kommen ihm also zwar zu; aber die _Form_, welche ihren Unterschied ausmacht, und sie zu einer Einheit verbindet, ist eine äußerliche gleichgültige; sie sey eine _Vermischung_, oder weiter eine _Ordnung_, ein gewisses _Arrangement_ von Theilen und Seiten, so sind dieß Verbindungen, die denen so bezogenen gleichgültig sind. Das Objekt hat hiermit, wie ein Daseyn überhaupt, die Bestimmtheit seiner Totalität _außer ihm_, in _anderen_ Objekten, diese ebenso wieder _außer ihnen_, und sofort ins Unendliche. Die Rückkehr dieses Hinausgehens ins Unendliche in sich muß zwar gleichfalls angenommen und als eine _Totalität_ vorgestellt werden, als eine _Welt_, die aber nichts als die durch die unbestimmte Einzelnheit in sich abgeschlossene Allgemeinheit, ein _Universum_ ist. Indem also das Objekt in seiner Bestimmtheit ebenso gleichgültig gegen sie ist, weist es durch sich selbst für sein Bestimmtseyn _außer sich hinaus_, wieder zu Objekten, denen es aber auf gleiche Weise _gleichgültig_ ist, _bestimmend zu seyn_. Es ist daher nirgend ein Princip der Selbstbestimmung vorhanden;--_der Determinismus_, --der Standpunkt, auf dem das Erkennen steht, insofern ihm das Objekt, wie es sich hier zunächst ergeben hat, das Wahre ist,--giebt für jede Bestimmung desselben die eines andern Objekts an, aber dieses Andere ist gleichfalls indifferent, sowohl gegen sein Bestimmtseyn, als gegen sein aktives Verhalten.--Der Determinismus ist darum selbst auch so unbestimmt, ins Unendliche fortzugehen; er kann beliebig allenthalben stehen bleiben, und befriedigt seyn, weil das Objekt, zu welchem er übergegangen, als eine formale Totalität in sich beschlossen und gleichgültig gegen das Bestimmtseyn durch ein anderes ist. Darum ist das _Erklären_ der Bestimmung eines Objekts, und das zu diesem Behufe gemachte Fortgehen dieser Vorstellung nur ein _leeres Wort_, weil in dem andern Objekt, zu dem sie fortgeht, keine Selbstbestimmung liegt. 3. Indem nun die _Bestimmtheit_ eines Objekts _in einem andern liegt_, so ist keine bestimmte Verschiedenheit zwischen ihnen vorhanden; die Bestimmtheit ist nur _doppelt_, einmal an dem einen, dann an dem andern Objekt, ein schlechthin nur _Identisches_, und die Erklärung oder das Begreifen insofern _tautologisch_. Diese Tautologie ist das äußerliche, leere Hinund Hergehen; da die Bestimmtheit von den dagegen gleichgültigen Objekten keine eigenthümliche Unterschiedenheit erhält, und deswegen nur identisch ist, ist nur _Eine_ Bestimmtheit vorhanden; und daß sie doppelt sey, drückt eben diese Äußerlichkeit und Nichtigkeit eines Unterschiedes aus. Aber zugleich sind die Objekte _selbstständig_ gegeneinander; sie bleiben sich darum in jener Identität schlechthin _äußerlich_.--Es ist hiermit der _Widerspruch_ vorhanden zwischen der vollkommenen _Gleichgültigkeit_ der Objekte gegen einander, und zwischen der _Identität der Bestimmtheit_ derselben, oder ihrer vollkommenen _Äußerlichkeit_ in der _Identität_ ihrer Bestimmtheit. Dieser Widerspruch ist somit die _negative Einheit_ mehrerer sich in ihr schlechthin abstoßender Objekte,--der _mechanische Proceß_. B. Der mechanische Proceß. Wenn die Objekte nur als in sich abgeschlossene Totalitäten betrachtet werden, so können sie nicht auf einander wirken. Sie sind in dieser Bestimmung dasselbe, was die _Monaden_, die eben deswegen ohne alle Einwirkung auf einander gedacht worden. Aber der Begriff einer Monade ist eben darum eine mangelhafte Reflexion. Denn erstlich ist sie eine _bestimmte_ Vorstellung ihrer nur _an sich_ seyenden Totalität; als ein _gewisser Grad_ der Entwickelung und des _Gesetztseyns_ ihrer Weltvorstellung ist sie ein _Bestimmtes_; indem sie nun die in sich geschlossene Totalität ist, so ist sie gegen diese Bestimmtheit auch gleichgültig; es ist daher nicht ihre eigene, sondern eine durch ein _anders_ Objekt _gesetzte_ Bestimmtheit. _Zweitens_ ist sie ein _Unmittelbares_ überhaupt, insofern sie ein nur _Vorstellendes_ seyn soll; ihre Beziehung auf sich ist daher die _abstrakte Allgemeinheit_; dadurch ist sie ein _für Andere offenes Daseyn_.--Es ist nicht hinreichend, um die Freiheit der Substanz zu gewinnen, sie als eine Totalität vorzustellen, die _in sich vollständig_, nichts _von Außen her_ zu erhalten habe. Vielmehr ist gerade die begrifflose, bloß vorstellende Beziehung auf sich selbst eine _Passivität_ gegen Anderes.--Ebenso ist die _Bestimmtheit_, sie mag nun als die Bestimmtheit eines _Seyenden_, oder eines _Vorstellenden_, als ein _Grad_ eigener aus dem Innern kommenden Entwickelung gefaßt werden, ein _Äußerliches_;--der _Grad_, welchen die Entwickelung erreicht, hat seine _Grenze_ in einem _Andern_. Die Wechselwirkung der Substanzen in eine _vorherbestimmte Harmonie_ hinauszuschieben, heißt weiter nichts, als sie zu einer _Voraussetzung_ machen, d. i. zu Etwas, das dem Begriffe entzogen wird.--Das Bedürfniß, der _Einwirkung_ der Substanzen zu entgehen, gründete sich auf das Moment der absoluten _Selbstständigkeit_ und _Ursprünglichkeit_, welches zu Grunde gelegt wurde. Aber da diesem _Ansichseyn_ des _Gesetztseyn_, der Grad der Entwickelung, nicht entspricht, so hat es eben darum seinen Grund in einem _Andern_. Vom Substantialitäts-Verhältnisse ist seiner Zeit gezeigt worden, daß es in das Kausalitäts-Verhältniß übergeht. Aber das Seyende hat hier nicht mehr die Bestimmung einer _Substanz_, sondern eines _Objekts_; das Kausalitäts-Verhältniß ist im Begriffe untergegangen; die Ursprünglichkeit einer Substanz gegen die andere hat sich als ein Schein, ihr Wirken als ein Übergehen in das Entgegengesetzte gezeigt. Dieß Verhältniß hat daher keine Objektivität. Insofern daher das eine Objekt in der Form der subjektiven Einheit als wirkende Ursache gesetzt ist, so gilt dieß nicht mehr für eine _ursprüngliche_ Bestimmung, sondern als etwas _Vermitteltes_; das wirkende Objekt hat diese seine Bestimmung nur vermittelst eines andern Objekts.--Der _Mechanismus_, da er der Sphäre des Begriffs angehört, hat an ihm dasjenige gesetzt, was sich als die Wahrheit des Kausalitäts-Verhältnisses erwies; daß die Ursache, die das An- und Fürsichseyende seyn soll, wesentlich ebenso wohl Wirkung, Gesetztseyn ist. Im Mechanismus ist daher unmittelbar die Ursachlichkeit des Objekts eine Nichtursprünglichkeit; es ist gleichgültig gegen diese seine Bestimmung; daß es Ursache ist, ist ihm daher etwas Zufälliges. --Insofern könnte man wohl sagen, daß die Kausalität der Substanzen _nur ein Vorgestelltes_ ist. Aber eben diese vorgestellte Kausalität ist der _Mechanismus_, indem er dieß ist, daß die Kausalität, als _identische_ Bestimmtheit verschiedener Substanzen, somit als das Untergehen ihrer Selbstständigkeit in dieser Identität, ein _bloßes Gesetztseyn_ ist; die Objekte sind gleichgültig gegen diese Einheit, und erhalten sich gegen sie. Aber ebenso sehr ist auch diese ihre gleichgültige _Selbstständigkeit_ ein bloßes _Gesetztseyn_; sie sind darum fähig, sich zu _vermischen_ und zu _aggregiren_, und als _Aggregat_ zu _Einem Objekte_ zu werden. durch diese Gleichgültigkeit, ebenso wohl gegen ihren Übergang, als gegen ihre Selbstständigkeit, sind die Substanzen _Objekte_. a. Der formale mechanische Proceß. Der mechanische Proceß ist das Setzen dessen, was im Begriffe der Mechanismus enthalten ist, zunächst also eines _Widerspruchs_. 1. Das Einwirken der Objekte ergiebt sich aus dem aufgezeigten Begriffe so, daß es das _Setzen der identischen_ Beziehung der Objekte ist. Dieß besteht nur darin, daß der Bestimmtheit, welche bewirkt wird, die Form der _Allgemeinheit_ gegeben wird;--was die _Mittheilung_ ist, welche ohne Übergehen ins Entgegengesetzte ist. --Die _geistige Mittheilung_, die ohnehin in dem Elemente vorgeht, welches das Allgemeine in der Form der Allgemeinheit ist, ist für sich selbst eine _ideelle_ Beziehung, worin sich ungetrübt _eine Bestimmtheit_ von einer Person in die andere _kontinuirt_, und ohne alle Veränderung sich verallgemeinert,--wie ein Duft in der widerstandslosen Atmosphäre sich frei verbreitet. Aber auch in der Mittheilung zwischen materiellen Objekten macht sich ihre Bestimmtheit auf eine ebenso ideelle Weise, so zu sagen, _breit_; die Persönlichkeit ist eine unendlich intensivere _Härte_, als die Objekte haben. Die formelle Totalität des Objekts überhaupt, welche gegen die Bestimmtheit gleichgültig, somit keine Selbstbestimmung ist, macht es zum Ununterschiedenen vom andern, und die Einwirkung daher zunächst zu einer ungehinderten Kontinuirung der Bestimmtheit des einen in dem andern. Im Geistigen ist es nun ein unendlich mannigfaltiger Inhalt, der mittheilungsfähig ist, indem er in die Intelligenz aufgenommen, diese _Form_ der Allgemeinheit erhält, in der er ein Mittheilbares wird. Aber das nicht nur durch die Form, sondern an und für sich Allgemeine ist das _Objektive_ als solches, sowohl im Geistigen als im Körperlichen, wogegen die Einzelnheit der äußeren Objekte, wie auch der Personen, ein Unwesentliches ist, das ihm keinen Widerstand leisten kann. Die Gesetze, Sitten, vernünftige Vorstellungen überhaupt, sind im Geistigen solche Mittheilbare, welche die Individuen auf eine bewußtlose Weise durchdringen, und sich in ihnen geltend machen. Im Körperlichen sind es Bewegung, Wärme, Magnetismus, Elektricität und dergleichen--die, wenn man sie auch als Stoffe oder Materien sich vorstellen will, als _imponderable_ Agentien bestimmt werden müssen,--Agentien, die dasjenige der Materialität nicht haben, was _ihre Vereinzelung_ begründet. 2. Wenn nun im Einwirken der Objekte auf einander zuerst ihre _identische_ Allgemeinheit gesetzt wird, so ist ebenso nothwendig das andere Begriffs-Moment, die _Besonderheit_ zu setzen; die Objekte beweisen daher auch ihre _Selbstständigkeit_, erhalten sich als einander äußerlich, und stellen die _Einzelnheit_ in jener Allgemeinheit her. Diese Herstellung ist die _Reaktion_ überhaupt. Zunächst ist sie nicht zu fassen, als ein _bloßes Aufheben_ der Aktion und der mitgetheilten Bestimmtheit; das Mitgetheilte ist als Allgemeines positiv in den besondern Objekten und _besondert_ sich nur an ihrer Verschiedenheit. Insofern bleibt also das Mitgetheilte, was es ist; nur _vertheilt_ es sich an die Objekte, oder wird durch deren Partikularität bestimmt.--Die Ursache geht in ihrem Andern, der Wirkung, die Aktivität der ursachlichen Substanz in ihrem Wirken verloren; das _einwirkende Objekt_ aber wird nur ein _Allgemeines_; sein Wirken ist zunächst nicht ein Verlust seiner Bestimmtheit, sondern eine _Partikularisation_, wodurch es, welches zuerst jene ganze, an ihm _einzelne_ Bestimmtheit war, nun eine _Art_ derselben, und die _Bestimmtheit_ erst dadurch als ein Allgemeines gesetzt wird. Beides, die Erhebung der einzelnen Bestimmtheit zur Allgemeinheit, in der Mittheilung, und die Partikularisation derselben oder die Herabsetzung derselben, die nur Eine war, zu einer Art, in der Vertheilung, ist ein und dasselbe. Die _Reaktion_ ist nun der _Aktion_ gleich.--Dieß erscheint _zunächst_ so, daß das andere Objekt das ganze Allgemeine in _sich aufgenommen_, und nun so Aktives gegen das Erste ist. So ist seine Reaktion dieselbe als die Aktion, ein _gegenseitiges Abstoßen_ des _Stoßes_. _Zweitens_ ist das Mitgetheilte das Objektive; es _bleibt_ also substantielle Bestimmung der Objekte bei der Voraussetzung ihrer Verschiedenheit; das Allgemeine specificirt sich somit zugleich in ihnen, und jedes Objekt giebt daher nicht die ganze Aktion nur zurück, sondern hat seinen specifischen Antheil. Aber _drittens_ ist die Reaktion insofern _ganz negative Aktion_, als jedes durch die _Elasticität seiner Selbstständigkeit_ das Gesetztseyn eines Andern in ihm ausstößt, und seine Beziehung auf sich erhält. Die specifische _Besonderheit_ der mitgetheilten Bestimmtheit in den Objekten, was vorhin Art genannt wurde, geht zur _Einzelnheit_ zurück, und das Objekt behauptet seine Äußerlichkeit gegen die _mitgetheilte Allgemeinheit_. Die Aktion geht dadurch in _Ruhe_ über. Sie erweist sich als eine an der in sich geschlossenen gleichgültigen Totalität des Objekts nur _oberflächliche_, transiente Veränderung. 3. Dieses Rückgehen macht das _Produkt_ des mechanischen Processes aus. _Unmittelbar_ ist das Objekt _vorausgesetzt_ als Einzelnes, ferner als Besonderes gegen andere, drittens aber als Gleichgültiges gegen seine Besonderheit, als Allgemeines. Das _Produkt_ ist jene _vorausgesetzte_ Totalität des Begriffes nun als eine _gesetzte_. Er ist der Schlußsatz, worin das mitgetheilte Allgemeine durch die Besonderheit des Objekts mit der Einzelnheit zusammengeschlossen ist; aber zugleich ist in der Ruhe die _Vermittelung_ als eine solche gesetzt, die sich _aufgehoben_ hat, oder daß das Produkt gegen dieß sein Bestimmtwerden gleichgültig und die erhaltene Bestimmtheit eine äußerliche an ihm ist. Sonach ist das Produkt dasselbe, was das in den Proceß erst eingehende Objekt. Aber zugleich ist es erst durch diese Bewegung _bestimmt_; das mechanische Objekt ist _überhaupt nur Objekt als Produkt_, weil das, was es ist erst _durch Vermittelung eines Andern_ an ihm ist. So als Produkt ist es, was es an und für sich seyn sollte, ein _zusammengesetztes vermischtes_, eine gewisse _Ordnung_ und _Arrangement_ der Theile, überhaupt ein solches, dessen Bestimmtheit nicht Selbstbestimmung, sondern ein _gesetztes_ ist. Auf der andern Seite ist ebenso sehr das _Resultat_ des mechanischen Processes _nicht schon vor ihm selbst vorhanden_; sein _Ende ist nicht_ in seinem _Anfang_, wie beim Zwecke. Das Produkt ist eine Bestimmtheit am Objekt als _äußerlich_ gesetzte. Dem _Begriffe_ nach ist daher dieß Produkt wohl dasselbe, was das Objekt schon von Anfang ist. Aber im Anfange ist die äußerliche Bestimmtheit noch nicht als _gesetzte_. Das Resultat ist insofern ein _ganz anderes_, als das erste Daseyn des Objekts, und ist als etwas schlechthin für dasselbe zufälliges. b. Der reale mechanische Proceß. Der mechanische Proceß geht in _Ruhe_ über. Die Bestimmtheit nämlich, welche das Objekt durch ihn erhält, ist nur eine _äußerliche_. Ein ebenso Äußerliches ist ihm diese Ruhe selbst, indem dieß die dem _Wirken_ des Objekts entgegengesetzte Bestimmtheit, aber jede dem Objekte gleichgültig ist; die Ruhe kann daher auch angesehen werden, als durch eine _äußerliche_ Ursache hervorgebracht, so sehr es dem Objekte gleichgültig war, wirkendes zu seyn. Indem nun ferner die Bestimmtheit eine _gesetzte_, und der Begriff des Objekts durch _die Vermittelung hindurch zu sich selbst zurückgegangen_ ist, so hat das Objekt die Bestimmtheit als eine in sich reflektirte an ihm. Die Objekte haben daher nunmehr im mechanischen Processe und dieser selbst ein näher bestimmtes Verhältniß. Sie sind nicht bloß verschiedene, sondern _bestimmt unterschiedene_ gegen einander. Das Resultat des formalen Processes, welches einer Seits die bestimmungslose Ruhe ist, ist somit anderer Seits durch die in sich reflektirte Bestimmtheit die _Vertheilung des Gegensatzes_, den das Objekt überhaupt an ihm hat, unter mehrere sich mechanisch zu einander verhaltende Objekte. Das Objekt, einer Seits das Bestimmungslose, das sich _unelastisch_ und _unselbstständig_ verhält, hat anderer Seits eine für andere _undurchbrechbare Selbstständigkeit_. Die Objekte haben nun auch _gegen einander_ diesen bestimmteren Gegensatz der _selbstständigen Einzelnheit_ und _unselbstständigen Allgemeinheit_.--Der nähere Unterschied kann als ein bloß _quantitativer_ der verschiedenen Größe der _Masse_ im körperlichen, oder der _Intensität_, oder auf vielfache andere Weise gefaßt werden. Überhaupt aber ist er nicht bloß in jener Abstraktion festzuhalten; beide sind auch als Objekte _positive_ Selbstständige. Das erste Moment dieses realen _Processes_ ist nun wie vorhin die _Mittheilung_. Das _Schwächere_ kann vom _Stärkeren_ nur insofern gefaßt und durchdrungen werden, als es dasselbe aufnimmt und Eine _Sphäre_ mit ihm ausmacht. Wie im Materiellen das Schwache gegen das unverhältnißmäßig Starke gesichert ist (wie ein in der Luft freihängendes Leintuch von einer Flintenkugel nicht durchschossen; eine schwache organische Receptivität nicht sowohl von den starken als von den schwachen Reizmitteln angegriffen wird), so ist der ganz schwache Geist sicherer gegen den starken als ein solcher, der diesem näher steht; wenn man sich ein ganz Dummes, Unedles vorstellen will, so kann auf dasselbe hoher Verstand, kann das Edle keinen Eindruck machen; das einzig konsequente Mittel _gegen_ die Vernunft ist, sich mit ihr gar nicht einzulassen.--Insofern das Unselbstständige mit dem Selbstständigen nicht zusammengehen und keine Mittheilung zwischen ihnen Statt finden kann, kann das Letztere auch keinen _Widerstand_ leisten, d. h. das mitgetheilte Allgemeine nicht für sich specificiren.--Wenn sie sich nicht in Einer Sphäre befänden, so wäre ihre Beziehung auf einander ein unendliches Urtheil, und kein Proceß zwischen ihnen möglich. Der _Widerstand_ ist das nähere Moment der Überwältigung des einen Objekts durch das andere, indem er das beginnende Moment der Vertheilung des mitgetheilten Allgemeinen, und des Setzens der sich auf sich beziehenden Negativität, der herzustellenden Einzelnheit, ist. Der Widerstand wird _überwältigt_, insofern seine Bestimmtheit dem mitgetheilten Allgemeinen, welches vom Objekte aufgenommen worden, und sich in ihm singularisiren soll, nicht _angemessen_ ist. Seine relative Unselbstständigkeit manifestirt sich darin, daß seine _Einzelnheit_ nicht die _Kapacität für das Mitgetheilte_ hat, daher von demselben zersprengt wird, weil es sich an diesem Allgemeinen nicht als _Subjekt_ konstituiren, dasselbe nicht zu seinem _Prädikate_ machen kann.--Die _Gewalt_ gegen ein Objekt ist nur nach dieser zweiten Seite _Fremdes_ für dasselbe. Die _Macht_ wird dadurch zur _Gewalt_, daß sie, eine objektive Allgemeinheit, mit der _Natur_ des Objekts _identisch_ ist, aber ihre Bestimmtheit oder Negativität nicht dessen eigene _negative Reflexion_ in sich ist, nach welcher es ein Einzelnes ist. Insofern die Negativität des Objekts nicht an der Macht sich in sich reflektirt, die Macht nicht dessen eigene Beziehung auf sich ist, ist sie gegen dieselbe nur _abstrakte_ Negativität, deren Manifestation der Untergang ist. Die Macht, als die _objektive Allgemeinheit_ und als Gewalt _gegen_ das Objekt, ist, was _Schicksal_ genannt wird;--ein Begriff, der innerhalb des Mechanismus fällt, insofern es _blind_ genannt, d. h. dessen _objektive Allgemeinheit_ vom Subjekte in seiner specifischen Eigenheit nicht erkannt wird.--Um einiges Weniges hierüber zu bemerken, so ist das Schicksal des Lebendigen überhaupt die _Gattung_, welche sich durch die Vergänglichkeit der lebendigen Individuen, die sie in ihrer _wirklichen Einzelnheit_ nicht als Gattung haben, manifestirt. Als bloße Objekte haben die nur lebendigen Naturen wie die übrigen Dinge von niedrigerer Stufe kein Schicksal; was ihnen widerfährt, ist eine Zufälligkeit; aber sie sind in _ihrem Begriffe als Objekte sich äußerliche_; die fremde Macht des Schicksals ist daher ganz nur ihre _eigene unmittelbare Natur_, die Äußerlichkeit und Zufälligkeit selbst. Ein eigentliches Schicksal hat nur das Selbstbewußtseyn; weil es _frei_, in der _Einzelnheit_ seines Ich daher schlechthin _an und für sich_ ist, und seiner objektiven Allgemeinheit sich gegenüberstellen, und sich gegen sie _entfremden_ kann. Aber durch diese Trennung selbst erregt es gegen sich das mechanische Verhältniß eines Schicksals. Damit also ein solches Gewalt über dasselbe haben könne, muß es irgend eine Bestimmtheit gegen die wesentliche Allgemeinheit sich gegeben, eine _That_ begangen haben. Hierdurch hat es sich zu einem _Besondern_ gemacht, und dieß Daseyn ist als die abstrakte Allgemeinheit zugleich die für die Mittheilung seines ihm entfremdeten Wesens offene Seite; an dieser wird es in den Proceß gerissen. Das thatlose Volk ist tadellos; es ist in die objektive, sittliche Allgemeinheit eingehüllt und darin aufgelöst, ohne die Individualität, welche das Unbewegte bewegt, sich ein Bestimmtheit nach Außen, und eine von der objektiven abgetrennte abstrakte Allgemeinheit giebt, womit aber auch das Subjekt zu einem seines Wesens Entäußerten, einem _Objekte_ wird, und in das Verhältniß der _Äußerlichkeit_ gegen seine Natur und des Mechanismus getreten ist. c. Das Produkt des mechanischen Processes. Das Produkt des _formalen_ Mechanismus ist das Objekt überhaupt, eine gleichgültige Totalität, an welcher die _Bestimmtheit_ als _gesetzte_ ist. Indem hierdurch das Objekt als _Bestimmtes_ in den Proceß eingetreten ist, so ist einer Seits in dem Untergange desselben die _Ruhe_ als der ursprüngliche Formalismus des Objekts, die Negativität seines Für-sich-bestimmtseyns, das Resultat. Anderer Seits aber ist es das Aufheben des Bestimmtseyns, als _positive Reflexion desselben_ in sich, die in sich gegangene Bestimmtheit oder die _gesetzte Totalität des Begriffs_; die _wahrhafte Einzelnheit_ des Objekts. Das Objekt, zuerst in seiner unbestimmten Allgemeinheit, dann als _Besonderes_, ist nun als _objektiv Einzelnes_ bestimmt; so daß darin jener _Schein von Einzelnheit_, welche nur eine sich der substantiellen Allgemeinheit _gegenüberstellende_ Selbstständigkeit ist, aufgehoben worden. Diese Reflexion in sich ist nun, wie sie sich ergeben hat, das objektive Einsseyn der Objekte, welches individuelle Selbstständigkeit,--das _Centrum_ ist. _Zweitens_ ist die Reflexion der Negativität die Allgemeinheit, die nicht ein der Bestimmtheit gegenüberstehendes, sondern in sich bestimmtes, vernünftiges Schicksal ist,--eine Allgemeinheit, die sich _an ihr selbst besondert_, der ruhige, in der unselbstständigen Besonderheit der Objekte und ihrem Processe feste Unterschied, das _Gesetz_. Dieß Resultat ist die Wahrheit, somit auch die Grundlage des mechanischen Processes. C. Der absolute Mechanismus. a. Das Centrum. Die leere Mannigfaltigkeit des Objekts ist nun erstens in die objektive Einzelnheit, in den einfachen selbst bestimmenden _Mittelpunkt_ gesammelt. Insofern zweitens das Objekt als unmittelbare Totalität seine Gleichgültigkeit gegen die Bestimmtheit behält, so ist diese an ihm auch als unwesentliche oder als ein _Außereinander_ von vielen Objekten vorhanden. Die erstere, die wesentliche Bestimmtheit macht dagegen die _reelle Mitte_ zwischen den vielen mechanisch auf einander wirkenden Objekten aus, durch welche sie _an und für sich_ zusammen geschlossen sind, und ist deren objektive Allgemeinheit. Die Allgemeinheit zeigte sich zuerst im Verhältnisse der _Mittheilung_ als eine nur durchs _Setzen_ vorhandene; als _objektive_ aber ist sie das durchdringende, immanente Wesen der Objekte. In der materiellen Welt ist es der _Central-Körper_, der die _Gattung_, aber _individuelle_ Allgemeinheit der einzelnen Objekte und ihres mechanischen Processes ist. Die unwesentlichen einzelnen Körper verhalten sich _stoßend_ und _drückend_ zu einander; solches Verhältniß findet nicht zwischen dem Central-Körper und den Objekten Statt, deren Wesen er ist; denn ihre Äußerlichkeit macht nicht mehr ihre Grundbestimmung aus. Ihre Identität mit ihm ist also vielmehr die Ruhe, nämlich das _Seyn in ihrem Centrum_; diese Einheit ist ihr an und für sich seyender Begriff. Sie bleibt jedoch nur ein _Sollen_, da die zugleich noch gesetzte Äußerlichkeit der Objekte jener Einheit nicht entspricht. Das _Streben_, das sie daher nach dem Centrum haben, ist ihre absolute, nicht durch _Mittheilung_ gesetzte Allgemeinheit; sie macht die wahre, selbst _konkrete_, nicht _von Außen gesetzte Ruhe_ aus, in welche der Proceß der Unselbstständigkeit zurückgehen muß.--Es ist deswegen eine leere Abstraktion, wenn in der Mechanik angenommen wird, daß ein in Bewegung gesetzter Körper überhaupt sich in gerader Linie ins Unendliche fortbewegen würde, wenn er nicht durch äußerlichen Widerstand seine Bewegung verlöre. Die _Reibung_, oder welche Form der Widerstand sonst hat, ist nur die Erscheinung der _Centralität_; diese ist es welche ihn absolut zu sich zurückbringt; denn das, woran sich der bewegte Körper reibt, hat allein die Kraft eines Widerstands durch sein Einsseyn mit dem Centrum.--Im _Geistigen_ nimmt das Centrum und das Einsseyn mit demselben höhere Formen an; aber die Einheit des Begriffs und deren Realität, welche hier zunächst mechanische Centralität ist, muß auch dort die Grundbestimmung ausmachen. Der Central-Körper hat insofern aufgehört, ein bloßes _Objekt_ zu seyn, da an diesem die Bestimmtheit ein Unwesentliches ist; denn er hat nicht nicht mehr nur das _An-sich-_, sondern auch das _Für-sichseyn_ der objektiven Totalität. Er kann deswegen als ein _Individuum_ angesehen werden. Seine Bestimmtheit ist wesentlich von einer bloßen _Ordnung_ oder _Arrangement_ und _äußerlichen Zusammenhang_ von Theilen verschieden; sie ist als an und für sich seyende Bestimmtheit eine _immanente_ Form, selbst bestimmendes Princip, welchem die Objekte inhäriren, und wodurch sie zu einem wahrhaften Eins verbunden sind. Dieses Central-Individuum ist aber so nur erst _Mitte_, welche noch keine wahrhaften Extreme hat; als negative Einheit des totalen Begriffs dirimirt es sich aber in solche. Oder: die vorhin unselbstständigen sich äußerlichen Objekte werden durch den Rückgang des Begriffs gleichfalls zu Individuen bestimmt; die Identität des Central-Körpers mit sich, die noch ein _Streben_ ist, ist mit _Äußerlichkeit_ behaftet, welcher, da sie in seine _objektive Einzelnheit_ aufgenommen ist, diese mitgetheilt ist. Durch diese eigene Centralität sind sie, außer jenem ersten Centrum gestellt, selbst Centra für die unselbstständigen Objekte. Diese zweiten Centra und die unselbstständigen Objekte sind durch jene absolute Mitte zusammengeschlossen. Die relativen Central-Individuen machen aber auch selbst die Mitte _eines zweiten Schlusses_ aus, welche einer Seits unter ein höheres Extrem, die objektive _Allgemeinheit_ und _Macht_ des absoluten Centrums, subsumirt ist, auf der andern Seite die unselbstständigen Objekte unter sich subsumirt, deren oberflächliche oder formale Vereinzelung von ihr getragen werden.--Auch diese Unselbstständigen sind die Mitte eines _dritten_, des _formalen Schlusses_; indem sie das Band zwischen der absoluten und der relativen Centralindividualität insofern sind, als die letztere in ihnen ihre Äußerlichkeit hat, durch welche die _Beziehung auf sich_ zugleich ein _Streben_ nach einem absoluten Mittelpunkt ist. Die formalen Objekte haben zu ihrem Wesen die identische _Schwere_ ihres unmittelbaren Central-Körpers, dem sie als ihrem Subjekte und Extreme der Einzelnheit inhäriren; durch die Äußerlichkeit, welche sie ausmachen, ist er unter den absoluten Central-Körper subsumirt; sie sind also die formale Mitte der _Besonderheit_.--Das absolute Individuum aber ist die objektiv-allgemeine Mitte, welche das Insichseyn des relativen Individuums und seine Äußerlichkeit zusammenschließt und festhält.--So sind auch die _Regierung_, die _Bürger-Individuen_ und die _Bedürfnisse_ oder _das äußerliche Leben_ der Einzelnen drei Termini, deren jeder die Mitte der zwei andern ist. Die _Regierung_, die _Bürger-Individuen_ und die _Bedürfnisse_ oder _das äußerliche Leben_ der Einzelnen drei Termini, deren jeder die Mitte der zwei andern ist. Die _Regierung_ ist das absolute Centrum, worin das Extrem der Einzelnen mit ihrem äußerlichen Bestehen zusammengeschlossen wird; ebenso sind die _Einzelnen_ Mitte, welche jenes allgemeine Individuum zur äußerlichen Existenz bethätigen, und ihr sittliches Wesen in das Extrem der Wirklichkeit übersetzen. Der dritte Schluß ist der formale, der Schluß des Scheins, daß die einzelnen durch ihre _Bedürfnisse_ und des äußerlichen Daseyn an diese allgemeine absolute Individualität geknüpft sind; ein Schluß, der als der bloß subjektive in die anderen übergeht, und in ihnen seine Wahrheit hat. Diese Totalität, deren Momente selbst die vollständigen Verhältnisse des Begriffes, die _Schlüsse_, sind, worin jedes der drei unterschiedenen Objekte die Bestimmung der Mitte und der Extreme durchläuft, macht den _freien Mechanismus_ aus. In ihm haben die unterschiedenen Objekte die objektive Allgemeinheit, die _durchdringende_ in der _Besonderung_ sich _identisch_ erhaltende Schwere, zu ihrer Grundbestimmung. Die Beziehung von _Druck, Stoß, Anziehen_ und dergleichen, so wie _Aggregirungen_ oder _Vermischungen_, gehören dem Verhältnisse der Äußerlichkeit an, die den dritten der zusammengestellten Schlüsse begründet. Die _Ordnung_, welches die bloß äußerliche Bestimmtheit der Objekt ist, ist in die immanente und objektive Bestimmung übergegangen; diese ist das _Gesetz_. b. Das Gesetz. In dem Gesetze thut sich der bestimmtere Unterschied von _ideeller Realität_ der Objektivität gegen die _äußerliche_ hervor. Das Objekt hat als _unmittelbare_ Totalität des Begriffs die Äußerlichkeit noch nicht als von dem Begriffe unterschieden, der nicht für sich gesetzt ist. Indem es durch den Proceß in sich gegangen, ist der Gegensatz der _einfachen Centralität_ gegen eine _Äußerlichkeit_ eingetreten, welche nun _als_ Äußerlichkeit bestimmt, d. i. als nicht An- und Für-sich- seyendes _gesetzt_ ist. Jenes Identische oder Ideelle der Individualität ist um der Beziehung auf die Äußerlichkeit willen ein _Sollen_; es ist die an- und für-sich bestimmte und selbstbestimmende Einheit des Begriffs, welcher jene äußerliche Realität nicht entspricht, und daher nur bis zum _Streben_ kommt. Aber die Individualität ist _an und für sich das konkrete Princip der negativen Einheit, als solches_ selbst _Totalität_; eine Einheit, die sich in die _Bestimmten Begriffsunterschiede_ dirimirt, und in ihrer sich selbst gleichen Allgemeinheit bleibt; somit der innerhalb seiner reinen Idealität _durch den Unterschied erweiterte_ Mittelpunkt. --Diese Realität, die dem Begriffe entspricht, ist die _ideelle_, von jener nur strebenden unterschieden; der Unterschied, der zunächst eine Vielheit von Objekten ist, in seiner Wesentlichkeit und in die reine Allgemeinheit aufgenommen. Diese reelle Idealität ist die _Seele_ der vorhin entwickelten, objektiven Totalität, _die an und für sich bestimmte Identität_ des Systems. Das objektive _An- und Für-sichseyn_ ergiebt sich daher in seiner Totalität bestimmter als die negative Einheit des Centrums, welche sich in die _subjektive Individualität_ und die _äußerliche Objektivität_ theilt, in dieser jene erhält und in ideellem Unterschiede bestimmt. Diese selbstbestimmende, die äußerliche Objektivität in die Idealität absolut zurückführende Einheit ist Princip von _Selbstbewegung_; die _Bestimmtheit_ dieses Beseelenden, welche der Unterschied des Begriffes selbst ist, ist das _Gesetz_. --Der todte Mechanismus war der betrachtete mechanische Proceß von Objekten, die unmittelbar als selbstständig erschienen, aber eben deswegen in Wahrheit unselbstständig sind, und ihr Centrum außer ihnen haben; dieser Proceß, der in _Ruhe_ übergeht, zeigt entweder _Zufälligkeit_ und unbestimmte Ungleichheit, oder _formale Gleichförmigkeit_. Diese Gleichförmigkeit ist wohl eine _Regel_, aber nicht _Gesetz_. Nur der freie Mechanismus hat ein _Gesetz_, die eigene Bestimmung der reinen Individualität oder _des für sich seyenden Begriffes_; es ist als Unterschied an sich selbst unvergängliche Quelle sich selbst entzündender Bewegung; indem es in der Idealität seines Unterschiedes sich nur auf sich bezieht, _freie Nothwendigkeit_. c. Übergang des Mechanismus. Diese Seele ist jedoch in ihren Körper noch versenkt; der _nunmehr bestimmte_, aber _innere_ Begriff der objektiven Totalität ist so; so freie Nothwendigkeit, daß das Gesetz seinem Objekte noch nicht gegenüber getreten ist; es ist die _konkrete_ Centralität als in ihre Objektivität _unmittelbar_ verbreitete Allgemeinheit. Jene Idealität hat daher nicht die _Objekte selbst_ zu ihrem bestimmten Unterschied; diese sind _selbstständige Individuen_ der Totalität, oder auch, wenn wir auf die formale Stufe zurücksehen, nicht individuelle, äußerliche _Objekte_. Das Gesetz ist ihnen wohl immanent und macht ihre Natur und Macht aus; aber sein Unterschied ist in seine Idealität eingeschlossen, und die Objekte sind nicht selbst in die ideelle Differenz des Gesetzes unterschieden. Aber das Objekt hat an der ideellen Centralität und deren Gesetze allein seine wesentliche Selbstständigkeit; es hat daher keine Kraft, dem Urtheile des Begriffs Widerstand zu thun, und sich in abstrakter, unbestimmter Selbstständigkeit und Verschlossenheit zu erhalten. Durch den ideellen, ihm immanenten Unterschied ist sein Daseyn eine _durch den Begriff gesetzte Bestimmtheit_. Seine Unselbstständigkeit ist auf diese Weise nicht mehr nur ein _Streben_ nach dem _Mittelpunkte_, gegen den es eben, weil seine Beziehung nur ein Streben ist, noch die Erscheinung eines selbstständigen äußerlichen Objektes hat; sondern es ist ein Streben nach dem _bestimmt ihm entgegengesetzten Objekt_; so wie das Centrum dadurch selbst auseinander, und seine negative Einheit in den _objektivirten Gegensatz_ übergegangen ist. Die Centralität ist daher jetzt _Beziehung_ dieser gegen einander negativen und gespannten Objektivitäten. So bestimmt sich der freie Mechanismus zum _Chemismus_. Zweites Kapitel. Der Chemismus. Der Chemismus macht im Ganzen der Objektivität das Moment des Urtheils, der objektiv gewordenen Differenz und des Processes aus. Da er mit der Bestimmtheit und dem Gesetztseyn schon beginnt, und das chemische Objekt zugleich objektive Totalität ist, ist sein nächster Verlauf einfach, und durch seine Voraussetzung vollkommen bestimmt. A. Das chemische Objekt. Das chemische Objekt unterscheidet sich von dem mechanischen dadurch, daß das letztere eine Totalität ist, welche gegen die Bestimmtheit gleichgültig ist; bei dem chemischen dagegen gehört die _Bestimmtheit_, somit die _Beziehung auf Anderes_, und die Art und Weise dieser Beziehung, seiner Natur an.--Diese Bestimmtheit ist wesentlich zugleich _Besonderung_, d. h. in die Allgemeinheit aufgenommen; sie ist so _Princip_--die _allgemeine Bestimmtheit_, nicht nur die des _eines einzelnen Objekts_, sondern auch die des _andern_. Es unterscheidet sich daher nun an demselben sein Begriff, als die innere Totalität beider Bestimmtheiten, und die Bestimmtheit, welche die Natur des einzelnen Objekts in seiner _Äußerlichkeit_ und _Existenz_ ausmacht. Indem es auf diese Weise _an sich_ der ganze Begriff ist, so hat es an ihm selbst die _Nothwendigkeit_ und den _Trieb_, sein entgegengesetztes, _einseitiges Bestehen_ aufzuheben, und sich zu dem _realen Ganzen_ im Daseyn zu machen, welches es seinem Begriffe nach ist. Über den Ausdruck: _Chemismus_, für das Verhältniß der Differenz der Objektivität, wie es sich ergeben hat, kann übrigens bemerkt werden, daß er hier nicht so verstanden werden muß, als ob sich dieß Verhältniß nur in derjenigen Form der elementarischen Natur darstellte, welche der eigentliche sogenannte Chemismus heißt. Schon das meteorologische Verhältniß muß als ein Proceß angesehen werden, dessen Parthien mehr die Natur von physikalischen als chemischen Elementen haben. Im Lebendigen steht das Geschlechtsverhältniß unter diesem Schema; so wie es auch für die geistigen Verhältnisse der Liebe, Freundschaft u. s. f. die _formale_ Grundlage ausmacht. Näher betrachtet ist das chemische Objekt zunächst, als eine _selbstständige_ Totalität überhaupt, ein in sich reflektirtes, das insofern von seinem Reflektirt-Seyn nach Außen unterschieden ist, --eine gleichgültige _Basis_, das noch nicht als different bestimmte Individuum; auch die Person ist eine solche sich erst nur auf sich beziehende Basis. Die immanente Bestimmtheit aber, welche seine _Differenz_ ausmacht, ist _erstlich_ so in sich reflektirt, daß diese Zurücknahme der Beziehung nach Außen nur formale abstrakte Allgemeinheit ist; so ist die Beziehung nach Außen Bestimmung seiner Unmittelbarkeit und Existenz. Nach dieser Seite geht es nicht _an ihm selbst_ in die individuelle Totalität zurück; und die negative Einheit hat die beiden Momente ihres Gegensatzes an zwei _besonderen Objekten_. Sonach ist ein chemisches Objekt nicht aus ihm selbst begreiflich, und das Seyn des Einen ist das Seyn des Andern. --_Zweitens_ aber ist die Bestimmtheit absolut in sich reflektirt, und das konkrete Moment des individuellen Begriffs des Ganzen, der das allgemeine Wesen, die _reale Gattung_ des besondern Objekts ist. Das chemische Objekt, hiermit der Widerspruch seines unmittelbaren Gesetztseyns und seines immanenten individuellen Begriffs, ist ein _Streben_, die Bestimmtheit seines Daseyns aufzuheben, und der objektiven Totalität des Begriffes die Existenz zu geben. Es ist daher zwar gleichfalls ein unselbstständiges, aber so, daß es hiergegen durch seine Natur selbst gespannt ist, und den _Proceß_ selbstbestimmend anfängt. B. Der Proceß. 1. Er beginnt mit der Voraussetzung, daß die gespannten Objekte, so sehr sie es gegen sich selbst, es zunächst eben damit gegen einander sind;--ein Verhältniß, welches ihre _Verwandtschaft_ heißt. Indem jedes durch seinen Begriff im Widerspruch gegen die eigene Einseitigkeit seiner Existenz steht, somit diese aufzuheben strebt, ist darin unmittelbar das Streben gesetzt, die Einseitigkeit des andern aufzuheben, und durch diese gegenseitige Ausgleichung und Verbindung die Realität dem Begriffe, der beide Momente enthält, gemäß zu setzen. Insofern jedes gesetzt ist, als an ihm selbst sich widersprechend und aufhebend, so sind sie nur durch _äußere Gewalt_ in der Absonderung von einander und von ihrer gegenseitigen Ergänzung gehalten. Die Mitte, wodurch nun diese Extreme zusammengeschlossen werden, ist _erstlich_ die _ansichseyende_ Natur beider, der ganze beide in sich haltende Begriff. Aber _zweitens_, da sie in der Existenz gegeneinander stehen, so ist ihre absolute Einheit auch ein _unterschieden_ von ihnen _existirendes_, noch formales Element;--das Element der _Mittheilung_, worin sie in äußerliche _Gemeinschaft_ miteinander treten. Da der reale Unterschied den Extremen angehört, so ist diese Mitte nur die abstrakte Neutralität, die reale Möglichkeit derselben;--gleichsam das _theoretische Element_ der Existenz von den chemischen Objekten, ihres Processes und seines Resultats;--im Körperlichen hat das _Wasser_ die Funktion dieses Mediums; im Geistigen, insofern in ihm das Analogon eines solchen Verhältnisses Statt findet, ist das _Zeichen_ überhaupt, und näher die _Sprache_ dafür anzusehen. Das Verhältniß der Objekte ist als bloße Mittheilung in diesem Elemente einer Seits ein ruhiges Zusammengehen, aber anderer Seits ebenso sehr ein _negatives Verhalten_, indem der konkrete Begriff, welcher ihre Natur ist, in der Mittheilung in Realität gesetzt, hiermit die _realen Unterschiede_ der Objekte zu seiner Einheit reducirt werden. Ihre vorherige selbstständige _Bestimmtheit_ wird damit in der dem Begriffe, der in beiden ein und derselbe ist, gemäßen Vereinigung aufgehoben, ihr Gegensatz und Spannung hierdurch abgestumpft; womit das Streben in dieser gegenseitigen Ergänzung seine ruhige _Neutralität_ erlangt. Der Proceß ist auf diese Weise _erloschen_; indem der Widerspruch des Begriffes und der Realität ausgeglichen, haben die Extreme des Schlusses ihren Gegensatz verloren, hiermit aufgehört, Extreme gegeneinander und gegen die Mitte zu seyn. Das _Produkt_ ist ein _neutrales_, d. h. ein solches, in welchem die Ingredienzien, die nicht mehr Objekte genannt werden können, ihre Spannung und damit die Eigenschaften nicht mehr haben, die ihnen als gespannten zukamen, worin sich aber die _Fähigkeit_ ihrer vorigen Selbstständigkeit und Spannung erhalten hat. Die negative Einheit des Neutralen geht nämlich von einer _vorausgesetzten_ Differenz aus; die _Bestimmtheit_ des chemischen Objekts ist identisch mit seiner Objektivität, sie ist ursprünglich. Durch den betrachteten Proceß ist diese Differenz nur erst _unmittelbar_ aufgehoben, die Bestimmtheit ist daher noch nicht als absolut in sich reflektirte, somit das Produkt des Processes nur eine formale Einheit. 2. In diesem Produkte ist nun zwar die Spannung des Gegensatzes und die negative Einheit als Thätigkeit des Processes erloschen. Da diese Einheit aber dem Begriffe wesentlich, und zugleich selbst zur Existenz gekommen ist, so ist sie noch vorhanden, aber _außer_ dem neutralen Objekte getreten. Der Proceß facht sich nicht von selbst wieder an, insofern er die Differenz nur zu seiner _Voraussetzung_ hatte, nicht sie selbst _setzte_.--Diese außer dem Objekte selbstständige Negativität, die Existenz der _abstrakten_ Einzelnheit, deren Fürsichseyn seine Realität an dem _indifferenten Objekte_ hat, ist nun in sich selbst gegen ihre Abstraktion gespannt, eine in sich unruhige Thätigkeit, die sich verzehrend nach Außen kehrt. Sie bezieht sich _unmittelbar_ auf das Objekt, dessen ruhige Neutralität die reale Möglichkeit ihres Gegensatzes ist; dasselbe ist nunmehr die _Mitte_ der vorhin bloß formalen Neutralität, nun in sich selbst konkret, und bestimmt. Die nähere unmittelbare Beziehung des _Extrems_ der _negativen Einheit_ auf das Objekt ist, daß dieses durch sie bestimmt und hierdurch dirimirt wird. Diese Diremtion kann zunächst für die Herstellung des Gegensatzes der gespannten Objekte angesehen werden, mit welchem der Chemismus begonnen. Aber diese Bestimmung macht nicht das andere Extrem des Schlusses aus, sondern gehört zur unmittelbaren Beziehung des differentiirenden Princips auf die Mitte, an der sich dieses seine unmittelbare Realität giebt; es ist die Bestimmtheit, welche im disjunktiven Schlusse die Mitte, außer dem, daß sie allgemeine Natur des Gegenstandes ist, zugleich hat, wodurch dieser ebenso wohl objektive Allgemeinheit als bestimmte Besonderheit ist. Das _andere Extrem_ des Schlusses steht dem äußern _selbstständigen Extrem_ der Einzelnheit gegenüber; es ist daher das ebenso selbstständige Extrem der _Allgemeinheit_ die Diremtion, welche die reale Neutralität der Mitte daher in ihm erfährt, ist, daß sie nicht in gegeneinander differente, sondern _indifferente_ Momente zerlegt wird. Diese Momente sind hiermit die abstrakte, gleichgültige _Basis_ einer Seits, und das _begeistende_ Princip derselben anderer Seits, welches durch seine Trennung von der Basis ebenfalls die Form gleichgültiger Objektivität erlangt. Dieser disjunktive Schluß ist die Totalität des Chemismus, in welcher dasselbe objektive Ganze sowohl, als die selbsständige _negative_ Einheit, dann in der Mitte als _reale_ Einheit,--endlich aber die chemische Realität in ihre _abstrakten_ Momente aufgelöst, dargestellt ist. In diesen letzteren ist die Bestimmtheit, nicht wie im Neutralen, an _einem Andern_ zu ihrer _Reflexion-in-sich_ gekommen, sondern ist an sich in ihre Abstraktion zurückgegangen, ein _ursprünglich bestimmtes Element_. 3. Diese elementarischen Objekte sind hiermit von der chemischen Spannung befreit; es ist ihn ihnen die ursprüngliche Grundlage derjenigen _Voraussetzung_, mit welcher der Chemismus begann, durch den realen Proceß _gesetzt_ worden. Insofern nun weiter einer Seits ihre innerliche _Bestimmtheit_ als solche, wesentlich der Widerspruch ihres _einfachen gleichgültigen Bestehens_, und ihrer als _Bestimmtheit_, und der Trieb nach Außen ist, der sich dirimirt, und an ihrem Objekte und an einem _Andern_ die Spannung setzt, _um ein solches zu haben_, wogegen es sich als differentes verhalten, an dem es sich neutralisiren und seiner einfachen Bestimmtheit die daseyende Realität geben könne, so ist damit der Chemismus in seinen Anfang zurückgegangen, in welchem gegeneinander gespannte Objekte einander suchen, und dann durch eine formale, äußerliche Mitte zu einem Neutralen sich vereinigen. Auf der andern Seite hebt der Chemismus durch diesen Rückgang in seinen _Begriff_ sich auf, und ist in eine höhere Sphäre übergegangen. C. Übergang des Chemismus. Die gewöhnliche Chemie schon zeigt Beispiele von chemischen Veränderungen, worin ein Körper z.B. einem Theil seiner Masse eine höhere Oxydation zutheilt, und dadurch einen andern Theil in einen geringern Grad derselben herabsetzt, in welchem er erst mit einem an ihn gebrachten andern differenten Körper eine neutrale Verbindung eingehen kann, für die er in jenem ersten unmittelbaren Grade nicht empfänglich gewesen wäre. Was hier geschieht, ist, daß sich das Objekt nicht nach einer unmittelbaren, einseitigen Bestimmtheit auf ein Anderes bezieht, sondern nach der innern Totalität eines ursprünglichen _Verhältnisses_ die _Voraussetzung_, deren es zu einer realen Beziehung bedarf, _setzt_, und dadurch sich eine Mitte giebt, durch welche es seinen Begriff mit seiner Realität zusammenschließt; es ist die an und für sich bestimmte Einzelnheit, der konkrete Begriff als Princip der _Disjunktion_ in Extreme, deren _Wiedervereinigung_ die Thätigkeit _desselben_ negativen Princips ist, das dadurch zu seiner ersten Bestimmung, aber _objektivirt_ zurückkehrt. Der Chemismus selbst ist _die erste Negation_ der _gleichgültigen_ Objektivität, und der _Äußerlichkeit_ der Bestimmtheit; er ist also noch mit der unmittelbaren Selbstständigkeit des Objekts und mit der Äußerlichkeit behaftet. Er ist daher für sich noch nicht jene Totalität der Selbstbestimmung, welche aus ihm hervorgeht, und in welcher er sich vielmehr aufhebt. --Die drei Schlüsse, welche sich ergeben haben, machen seine Totalität aus; der erste hat zur Mitte die formale Neutralität und zu den Extremen die gespannten Objekte, der zweite hat das Produkt des ersten, die reelle Neutralität zur Mitte und die dirimirende Thätigkeit, und ihr Produkt, das gleichgültige Element, zu den Extremen; der dritte aber ist der sich realisirende Begriff, der sich die Voraussetzung setzt, durch welche der Proceß seiner Realisirung bedingt ist,--ein Schluß, der das Allgemeine zu seinem Wesen hat. Um der Unmittelbarkeit und Äußerlichkeit willen jedoch, in deren Bestimmung die chemische Objektivität steht, _fallen diese Schlüsse noch auseinander_. Der erste Proceß, dessen Produkt die Neutralität der gespannten Objekte ist, erlischt in seinem Produkte, und es ist eine äußerlich hinzukommende Differentiirung, welche ihn wieder anfacht; bedingt durch eine unmittelbare Voraussetzung, erschöpft er sich in ihr.--Ebenso muß die Ausscheidung der differenten Extreme aus dem Neutralen, ingleichen ihre Zerlegung in ihre abstrakten Elemente, von _äußerlich hinzukommenden Bedingungen_ und Erregungen der Thätigkeit ausgehen. Insofern aber auch die beiden wesentlichen Momente des Processes, einer Seits die Neutralisirung, anderer Seits die Scheidung und Reduktion, in einem und demselben Processe verbunden sind, und _Vereinigung_ und Abstumpfung der gespannten Extreme auch eine _Trennung_ in solche ist, so machen sie um der noch zu Grunde liegenden Äußerlichkeit willen _zwei verschiedene_ Seiten aus; die Extreme, welche in demselben Processe ausgeschieden werden, sind andere Objekte oder Materien, als diejenigen, welche sich in ihm einigen; insofern jene daraus wieder different hervorgehen, müssen sie sich nach Außen wenden; ihre neue Neutralisirung ist ein anderer Proceß, als die, welche in dem ersten Statt hatte. Aber diese verschiedenen Processe, welche sich als nothwendig ergeben haben, sind ebenso viele _Stufen_, wodurch die _Äußerlichkeit_ und das _Bedingtseyn_ aufgehoben wird, woraus der Begriff als an und für sich bestimmte, und von der Äußerlichkeit nicht bedingte Totalität hervorgeht. Im ersten hebt sich die Äußerlichkeit der die ganze Realität ausmachenden, differenten Extreme gegeneinander, oder die Unterschiedenheit des _ansich_ seyenden bestimmten Begriffes von seiner _daseyenden_ Bestimmtheit auf; im zweiten wird die Äußerlichkeit der realen Einheit, die Vereinigung als bloß _neutrale_ aufgehoben;--näher hebt sich die formale Thätigkeit zunächst in ebenso formalen Basen, oder indifferenten Bestimmtheiten auf, deren _innerer Begriff_ nun die in sich gegangene, absolute Thätigkeit, als an ihr selbst sich realisirend ist, d. i. die in sich die bestimmten Unterschiede _setzt_, und durch diese _Vermittelung_ sich als reale Einheit konstituirt,--eine Vermittelung, welche somit die _eigene_ Vermittelung des Begriffs, seine Selbstbestimmung, und in Rücksicht auf seine Reflexion daraus in sich, immanentes _Voraussetzen_ ist. Der dritte Schluß, der einer Seits die Wiederherstellung der vorhergehenden Processe ist, hebt anderer Seits noch das letzte Moment _gleichgültiger_ Basen auf,--die ganz abstrakte äußerliche _Unmittelbarkeit_, welche auf diese Weise _eigenes_ Moment der Vermittelung des Begriffes durch sich selbst wird. Der Begriff, welcher hiermit alle Momente seines objektiven Daseyns als äußerliche aufgehoben und in seine einfache Einheit gesetzt hat, ist dadurch von der objektiven Äußerlichkeit vollständig befreit, auf welche er sich nur als eine unwesentliche Realität bezieht; dieser objektive freie Begriff ist der _Zweck_. Drittes Kapitel. Teleologie. Wo _Zweckmäßigkeit_ wahrgenommen wird, wird ein _Verstand_ als Urheber derselben angenommen, für den Zweck also die eigene, freie Existenz des Begriffes gefordert. Die _Teleologie_ wird vornehmlich dem _Mechanismus_ entgegengestellt, in welchem die an dem Objekt gesetzte Bestimmtheit wesentlich als äußerliche eine solche ist, an der sich keine _Selbstbestimmung_ manifestirt. Der Gegensatz von Causis efficientibus und Causis finalibus, bloß _wirkenden_ und _Endursachen_, bezieht sich auf jenen Unterschied, auf den, in konkreter Form genommen, auch die Untersuchung zurückgeht, ob das absolute Wesen der Welt als blinder Natur-Mechanismus, oder als ein nach Zwecken sich bestimmender Verstand zu fassen sey. Die Antinomie des _Fatalismus_ mit dem _Determinismus_ und der _Freiheit_ betrifft ebenfalls den Gegensatz des Mechanismus und der Teleologie; denn das Freie ist der Begriff in seiner Existenz. Die vormalige Metaphysik ist mit diesen Begriffen, wie mit ihren anderen verfahren; sie hat Theils eine Weltvorstellung vorausgesetzt, und sich bemüht, zu zeigen, daß der eine oder der andere Begriff auf sie passe, und der entgegengesetzte mangelhaft sey, weil sich nicht aus ihm _erklären_ lasse; Theils hat sie dabei den Begriff der mechanischen Ursache und des Zwecks nicht untersucht, welcher _an und für sich_ Wahrheit habe. Wenn dieß für sich festgestellt ist, so mag die objektive Welt mechanische und Endursachen darbieten; ihre Existenz ist nicht der Maaßstab des _Wahren_, sondern das Wahre vielmehr das Kriterium, welche von diesen Existenzen ihre wahrhafte sey. Wie der subjektive Verstand auch Irrthümer an ihm zeigt, so zeigt die objektive Welt auch diejenigen Seiten und Stufen der Wahrheit, welche für sich erst einseitig, unvollständig, und nur Erscheinungsverhältnisse sind. Wenn Mechanismus und Zweckmäßigkeit sich gegenüber stehen, so können sie eben deswegen nicht als _gleich-gültige_ genommen, deren jedes für sich ein richtiger Begriff sey und so viele Gültigkeit habe als der andere, wobei es nur darauf ankomme, wo der eine oder der andere angewendet werden könne. Diese gleiche Gültigkeit beider beruht nur darauf, weil sie _sind_, nämlich weil wir beide _haben_. Aber die nothwendige erste Frage ist, weil sie entgegengesetzt sind, welcher von beiden der wahre sey; und die höhere eigentliche Frage ist, _ob nicht ein Drittes ihre Wahrheit, oder ob einer die Wahrheit des andern ist_.--Die _Zweckbeziehung_ hat sich aber als die Wahrheit des _Mechanismus_ erwiesen.--Das, was sich als _Chemismus_ darstellte, wird mit dem _Mechanismus_ insofern zusammengenommen, als der Zweck der Begriff in freier Existenz ist, und ihm überhaupt die Unfreiheit desselben, sein Versenktseyn in die Äußerlichkeit gegenübersteht; beides, Mechanismus so wie Chemismus, wird also unter der Naturnothwendigkeit zusammengefaßt, indem im ersten der Begriff nicht am Objekte existirt, weil es als mechanisches die Selbstbestimmung nicht enthält, im andern aber der Begriff entweder eine gespannte, einseitige Existenz hat, oder, insofern er als die Einheit hervortritt, welche das neutrale Objekt in die Extreme spannt, sich selbst, insofern er diese Trennung aufhebt, äußerlich ist. Je mehr das teleologische Princip mit dem Begriffe eines _außerweltlichen_ Verstandes zusammengehängt und insofern von der Frömmigkeit begünstigt wurde, desto mehr schien es sich von der wahren Naturforschung zu entfernen, welche die Eigenschaften der Natur nicht als fremdartige, sondern als _immanente Bestimmtheiten_ erkennen will, und nur solches Erkennen als ein _Begreifen_ gelten läßt. Da der Zweck der Begriff selbst in seiner Existenz ist, so kann es sonderbar scheinen, daß das Erkennen der Objekte aus ihrem Begriffe vielmehr als ein unberechtigter Überschritt in ein _heterogenes_ Element erscheint, der Mechanismus dagegen, welchem die Bestimmtheit eines Objekts als ein äußerlich an ihm und durch ein Anderes gesetzte Bestimmtheit ist, für eine _immanentere_ Ansicht gilt, als die Teleologie. Der Mechanismus, wenigstens der gemeine unfreie, so wie der Chemismus, muß allerdings insofern als ein immanentes Princip angesehen werden, als das bestimmende _Äußerliche_, selbst _wieder nur ein solches Objekt_, ein äußerlich bestimmtes und gegen solche Bestimmtwerden gleichgültiges, oder im Chemismus das andere Objekt ein gleichfalls chemisch bestimmtes ist, überhaupt ein wesentliches Moment der Totalität immer in einem Äußern liegt. Diese Principien bleiben daher innerhalb derselben Naturform der Endlichkeit stehen; ob sie aber gleich das Endliche nicht überschreiten wollen, und für die Erscheinungen nur zu endlichen Ursachen, die selbst das Weitergehen verlangen, führen, so erweitern sie sich doch zugleich Theils zu einer formellen Totalität in dem Begriffe von Kraft, Ursache und dergleichen Reflexions-Bestimmungen, die eine _Ursprünglichkeit_ bezeichnen sollen, Theils aber durch die abstrakte _Allgemeinheit_ von einem _All der Kräfte_, einem _Ganzen_ von gegenseitigen Ursachen. Der Mechanismus zeigt sich selbst dadurch als ein Streben der Totalität, daß er die Natur _für sich_ als ein _Ganzes_ zu fassen sucht, das zu _seinem_ Begriffe keines Andern bedarf,--eine Totalität, die sich in dem Zwecke und dem damit zusammenhängenden außerweltlichen Verstand nicht findet. Die Zweckmäßigkeit nun zeigt sich zunächst als ein _Höheres_ überhaupt; als ein _Verstand_ der _äußerlich_ die Mannigfaltigkeit der Objekte _durch eine an und für sich seyende Einheit_ bestimmt, so daß die gleichgültigen Bestimmtheiten der Objekte _durch diese Beziehung wesentlich_ werden. Im Mechanismus werden sie es durch die _bloße Form der Nothwendigkeit_, wobei ihr _Inhalt_ gleichgültig ist, denn sie sollen äußerliche bleiben, und nur der Verstand als solcher sich befriedigen, indem er seinen Zusammenhang, die abstrakte Identität, erkennt. In der Teleologie dagegen wird der Inhalt wichtig, weil sie einen Begriff, ein _an und für sich Bestimmtes_ und damit Selbstbestimmendes voraussetzt, also von der _Beziehung_ der Unterschiede und ihres Bestimmtseyns durcheinander, von der _Form_, die _in sich reflektirte Einheit, ein an und für sich Bestimmtes_, somit _einen Inhalt_ unterschieden hat. Wenn dieser aber sonst ein _endlicher_ und unbedeutender ist, so widerspricht er dem, was er seyn soll, denn der Zweck ist seiner Form eine _in sich unendliche Totalität_;--besonders wenn das nach Zwecken wirkende Handeln als _absoluter_ Willen und Verstand angenommen ist. Die Teleologie hat sich den Vorwurf des Läppischen deswegen so sehr zugezogen, weil die Zwecke, die sie aufzeigte, wie es sich trifft, bedeutender oder auch geringfügiger sind, und die Zweckbeziehung der Objekte mußte so häufig als eine Spielerei erscheinen, weil diese Beziehung so äußerlich und daher zufällig erscheint. Der Mechanismus dagegen läßt den Bestimmtheiten der Objekte dem Gehalte nach ihren Werth von Zufälligen, gegen welche das Objekt gleichgültig ist, und die weder für sie, noch für den subjektiven Verstand ein höheres Gelten haben sollen. Dieß Princip giebt daher in seinem Zusammenhange von äußerer Nothwendigkeit das Bewußtseyn unendlicher Freiheit gegen die Teleologie, welche die Geringfügigkeiten, und selbst Verächtlichkeiten ihres Inhalts als etwas Absolutes aufstellt, in dem sich der allgemeinere Gedanke nur unendlich beengt, und selbst ekelhaft afficirt finden kann. Der formelle Nachtheil, in welchem diese Teleologie zunächst steht, ist, daß sie nur bis zur _äußern Zweckmäßigkeit_ kommt. Indem der Begriff hierdurch als ein Formelles gesetzt ist, so ist ihr der Inhalt auch ein ihm äußerlich in der Mannigfaltigkeit der objektiven Welt Gegebenes,--in eben jenen Bestimmtheiten, welche auch Inhalt des Mechanismus, aber als ein Äußerliches, Zufälliges sind. Um dieser Gemeinschaftlichkeit willen macht die _Form der Zweckmäßigkeit_ für sich allein das Wesentliche des Teleologischen aus. In dieser Rücksicht, ohne noch auf den Unterschied von äußerer und innerer Zweckmäßigkeit zu sehen, hat sich die Zweckbeziehung überhaupt an und für sich als die _Wahrheit des Mechanismus_ erwiesen.--Die Teleologie hat im Allgemeinen das höhere Princip, den Begriff in seiner Existenz, der an und für sich das Unendliche und Absolute ist;--ein Princip der Freiheit, das seiner Selbstbestimmung schlechthin gewiß, dem _äußerlichen Bestimmtwerden_ des Mechanismus absolut entrissen ist. Eines der großen Verdienste _Kant's_ um die Philosophie besteht in der Unterscheidung, die er zwischen relativer oder _äußerer_ und zwischen _innerer_ Zweckmäßigkeit aufgestellt hat; in letzterer hat er den Begriff des _Lebens_, die _Idee_, aufgeschlossen und damit die Philosophie, was die Kritik der Vernunft nur unvollkommen, in einer sehr schiefen Wendung und nur _negativ_ thut, _positiv_ über die Reflexions-Bestimmungen und die relative Welt der Metaphysik erhoben. --Es ist erinnert worden, daß der Gegensatz der Teleologie und des Mechanismus zunächst der allgemeinere Gegensatz von _Freiheit_ und _Nothwendigkeit_ ist. Kant hat den Gegensatz in dieser Form unter den _Antinomien_ der Vernunft, und zwar als den _dritten Widerstreit der transcendentalen Ideen_ aufgeführt.--Ich führe seine Darstellung, auf welche früher verwiesen worden, ganz kurz an, indem das Wesentliche derselben so einfach ist, daß es keiner weitläufigen Auseinandersetzung bedarf, und die Art und Weise der kantischen Antinomien anderwärts ausführlicher beleuchtet worden ist. Die _Thesis_ der hier zu betrachtenden lautet: die Kausalität nach Gesetzen der Natur ist nicht die einzige, aus welcher die Erscheinungen der Welt insgesammt abgeleitet werden können. Es ist noch eine Kausalität durch Freiheit zu Erklärung derselben anzunehmen nothwendig. Die _Antithesis_: Es ist keine Freiheit, sondern Alles in der Welt geschieht lediglich nach Gesetzen der Natur. Der Beweis geht wie bei den übrigen Antinomien erstens apagogisch zu Werke, es wird das Gegentheil jeder Thesis angenommen; zweitens, um das Widersprechende dieser Annahme zu zeigen, wird umgekehrt das Gegentheil derselben, das ist somit der zu beweisende Satz, angenommen und als geltend vorausgesetzt;--der ganze Umweg des Beweisens konnte daher erspart werden; es besteht in nichts als der assertorischen Behauptung der beiden gegenüberstehenden Sätze. Zum Beweise der _Thesis_ soll nämlich zuerst angenommen werden: es gebe _keine andere Kausalität_, als nach _Gesetzen der Natur_, d. i. nach der Nothwendigkeit des Mechanismus überhaupt, den Chemismus mit eingeschlossen. Dieser Satz widerspreche sich aber darum, weil das Gesetz der Natur gerade darin bestehe, daß _ohne hinreichend a priori bestimmte Ursache_, welche somit eine absolute Spontaneität in sich enthalte, nichts geschehe;--d. h. die der Thesis entgegengesetzte Annahme ist darum widersprechend, weil sie der Thesis widerspricht. Zum Behufe des Beweises _der Antithesis solle_ man setzen: es gebe eine _Freiheit_ als eine besondere Art von Kausalität, einen Zustand, mithin auch eine Reihe von Folgen desselben schlechthin anzufangen. Da nun aber ein solches Anfangen einen Zustand _voraussetzt_, der mit dem vorhergehenden derselben gar _keinen Zusammenhang der Kausalität_ hat, so widerspricht es _dem Gesetze der Kausalität_, nach welchem allein Einheit der Erfahrung und Erfahrung überhaupt möglich ist;--d. h. die Annahme der Freiheit, die der Antithesis entgegen ist, kann darum nicht gemacht werden, weil sie der Antithesis widerspricht. Dem Wesen nach kehrt dieselbe Antinomie in der _Kritik_ der _teleologischen Urtheilskraft_ als der Gegensatz wieder, daß _Alle Erzeugung materieller Dinge nach bloß mechanischen Gesetzen_ geschieht und daß _einige Erzeugung derselben nach solchen Gesetzen nicht möglich ist_. Die kantische Auflösung dieser Antinomie ist dieselbige, wie die allgemeine Auflösung der übrigen; daß nämlich die Vernunft weder den einen noch den andern Satz beweisen könne, weil wir von Möglichkeit der Dinge nach bloß empirischen Gesetzen der Natur _kein bestimmendes Princip a priori haben können_;--daß daher ferner beide nicht _als objektive Sätze_, sondern _als subjektive Maximen_ angesehen werden müssen; daß _ich einer Seits_ jederzeit über alle Naturereignisse nach dem Princip des bloßen Natur-Mechanismus _reflektiren_ solle, daß aber dieß nicht hindere, bei _gelegentlicher Veranlassung_ einigen Naturformen nach einer _andern Maxime_, nämlich nach dem Princip der Endursachen, _nachzuspüren_;--als ob nun diese _zwei Maximen_, die übrigens bloß für die _menschliche Vernunft_ nöthig seyn sollen, nicht in demselben Gegensatze wären, in dem sich jene _Sätze_ befinden.--Es ist, wie vorhin bemerkt, auf diesem ganzen Standpunkte dasjenige nicht untersucht, was allein das philosophische Interesse fordert, nämlich welches von beiden Principien an und für sich Wahrheit habe; für diesen Gesichtspunkt aber macht es keinen Unterschied, ob die Principien als _objektive_, das heißt hier äußerlich existirende Bestimmungen der Natur, oder als bloße _Maximen_ eines _subjektiven_ Erkennens betrachtet werden sollen;--es ist vielmehr dieß ein subjektives, d. h. zufälliges Erkennen, welches auf _gelegentliche Veranlassung_ die eine oder andere Maxime anwendet, je nachdem es sie für gegebene Objekte für passend hält, übrigens nach der _Wahrheit_ dieser Bestimmungen selbst, sie seyen beide Bestimmungen der Objekte oder des Erkennens, nicht fragt. So ungenügend daher die kantische Erörterung des teleologischen Princips in Ansehung des wesentlichen Gesichtspunkts ist, so ist immer die Stellung bemerkenswerth, welche Kant demselben giebt. Indem er es einer _reflektirenden Urtheilskraft_ zuschreibt, macht er es zu einem verbindenden _Mittelgliede_ zwischen _dem Allgemeinen der Vernunft_ und _dem Einzelnen der Anschauung_;--er unterscheidet ferner jene _reflektirende_ Urtheilskraft von der _bestimmenden_, welche letztere das Besondere bloß unter das Allgemeine _subsumire_. Solches Allgemeine, welches nur _subsumirend_ ist, ist ein _Abstraktes_, welches erst an einem _Andern_, am Besondern, _konkret_ wird. Der Zweck dagegen ist das _konkrete Allgemeine_, das in ihm selbst das Moment der Besonderheit und Äußerlichkeit hat, daher thätig und der Trieb ist, sich von sich selbst abzustoßen. Der Begriff ist als Zweck allerdings ein _objektives Urtheil_, worin die eine Bestimmung das Subjekt, nämlich der konkrete Begriff als durch sich selbst bestimmt, die andere aber nicht nur ein Prädikat, sondern die äußerliche Objektivität ist. Aber die Zweckbeziehung ist darum nicht ein _reflektirendes_ Urtheilen, das die äußerlichen Objekte nur nach einer Einheit betrachtet, _als ob_ ein Verstand sie _zum Behuf unsers Erkenntnißvermögens_ gegeben hätte, sondern sie ist das an und für sich seyende Wahre, das _objektiv_ urtheilt, und die äußerliche Objektivität absolut bestimmt. Die Zweckbeziehung ist dadurch mehr als _Urtheil_, sie ist der _Schluß_ des selbstständigen freien Begriffs, der sich durch die Objektivität mit sich selbst zusammenschließt. Der Zweck hat sich als das _Dritte_ zum Mechanismus und Chemismus ergeben; er ist ihre Wahrheit. Indem er selbst noch innerhalb der Sphäre der Objektivität, oder der Unmittelbarkeit des totalen Begriffs steht, ist er von der Äußerlichkeit als solcher noch afficirt, und hat eine objektive Welt sich gegenüber, auf die er sich bezieht. Nach dieser Seite erscheint die mechanische Kausalität, wozu im Allgemeinen auch der Chemismus zu nehmen ist, noch bei dieser _Zweckbeziehung_, welche die _äußerliche_ ist, aber als _ihr untergeordnet_, als an und für sich aufgehoben. Was das nähere Verhältniß betrifft, so ist das mechanische Objekt als unmittelbare Totalität gegen sein Bestimmtseyn, und damit dagegen, ein Bestimmendes zu seyn, gleichgültig. Dieß äußerliche Bestimmtseyn ist nun zur Selbstbestimmung fortgebildet, und damit der im Objekte nur _innere_, oder was dasselbe ist, nur _äußere Begriff_ nunmehr _gesetzt_; der Zweck ist zunächst eben dieser dem mechanischen äußerliche Begriff selbst. So ist der Zweck auch für den Chemismus das Selbstbestimmende, welches das äußerliche Bestimmtwerden, durch welches er bedingt ist, zur Einheit des Begriffes zurückbringt.--Die Natur der Unterordnung der beiden vorherigen Formen des objektiven Processes ergiebt sich hieraus; das Andere, das an ihnen in dem unendlichen Progreß liegt, ist der ihnen zunächst als äußerlich gesetzte Begriff, welcher Zweck ist; der Begriff ist nicht nur ihre Substanz, sondern auch die Äußerlichkeit ist das ihnen wesentliche, ihre Bestimmtheit ausmachende Moment. Die mechanische oder chemische Technik bietet sich also durch ihren Charakter, äußerlich bestimmt zu seyn, von selbst der Zweckbeziehung dar, die nun näher zu betrachten ist. A. Der subjektive Zweck. _Der subjektive_ Begriff hat in der _Centralität_ der objektiven Sphäre, die eine Gleichgültigkeit gegen die Bestimmtheit ist, zunächst den _negativen Einheitspunkt_ wieder gefunden und gesetzt; in dem Chemismus aber die Objektivität der _Begriffsbestimmungen_, wodurch er erst als _konkreter objektiver Begriff_ gesetzt ist. Seine Bestimmtheit oder sein einfacher Unterschied hat nunmehr an ihm selbst die _Bestimmtheit der Äußerlichkeit_, und seine einfache Einheit ist dadurch die sich von sich selbst abstoßende und darin sich erhaltende Einheit. Der Zweck ist daher der subjektive Begriff, als wesentliches Streben und Trieb sich äußerlich zu setzen. Er ist dabei dem Übergehen entnommen. Er ist weder eine Kraft, die sich äußert, noch eine Substanz und Ursache, die in Accidenzen und Wirkungen sich manifestirt. Die Kraft ist nur ein abstrakt Inneres, indem sie sich nicht geäußert hat; oder sie hat erst in der Äußerung, zu der sie sollicitirt werden muß, Daseyn; ebenso die Ursache und die Substanz; weil sie nur in den Accidenzen und in der Wirkung Wirklichkeit haben, ist ihre Thätigkeit der Übergang, gegen den sie sich nicht in Freiheit erhalten. Der Zweck kann wohl auch als Kraft und Ursache bestimmt werden, aber diese Ausdrücke erfüllen nur eine unvollkommene Seite seiner Bedeutung; wenn sie von ihm nach seiner Wahrheit ausgesprochen werden sollen, so können sie es nur auf eine Weise, welche ihren Begriff aufhebt; als eine Kraft, welche sich selbst zur Äußerung sollicitirt, als eine Ursache, welche Ursache ihrer selbst, oder deren Wirkung unmittelbar die Ursache ist. Wenn das Zweckmäßige einem _Verstande_ zugeschrieben wird, wie vorhin angeführt wurde, so ist dabei auf _das Bestimmte des Inhaltes_ Rücksicht genommen. Er ist aber überhaupt als das _Vernünftige in seiner Existenz_ zu nehmen. Er manifestirt darum _Vernünftigkeit_, weil er der konkrete Begriff ist, der den _objektiven Unterschied in seiner absoluten Einheit_ hält. Er ist daher wesentlich der _Schluß_ an ihm selbst. Er ist das sich gleiche _Allgemeine_, und zwar als die sich von sich abstoßende Negativität enthaltend; zunächst die allgemeine, insofern noch _unbestimmte Thätigkeit_; aber weil diese die negative Beziehung auf sich selbst ist, _bestimmt_ sie sich unmittelbar, und giebt sich das Moment der _Besonderheit_, welche als die gleichfalls _in sich reflektirte Totalität_ der _Form Inhalt gegen_ die _gesetzten_ Unterschiede der Form ist. Eben unmittelbar ist diese Negativität durch ihre Beziehung auf sich selbst absolute Reflexion der Form in sich und _Einzelnheit_. Einer Seits ist diese Reflexion die _innere Allgemeinheit_ des _Subjekts_, anderer Seits aber _Reflexion nach Außen_; und insofern ist der Zweck noch ein Subjektives und seine Thätigkeit gegen äußerliche Objektivität gerichtet. Der Zweck ist nämlich der an der Objektivität zu sich selbst gekommene Begriff; die Bestimmtheit, die er sich an ihr gegeben, ist die der _objektiven Gleichgültigkeit_ und _Äußerlichkeit_ des Bestimmtseyns; seine sich von sich abstoßende Negativität ist daher eine solche, deren Momente, indem sie nur die Bestimmungen des Begriffs selbst sind, auch die Form von objektiver Gleichgültigkeit gegen einander haben.--Im formellen _Urtheile_ sind _Subjekt_ und _Prädikat_ schon als selbstständige gegen einander bestimmt; aber ihre Selbstständigkeit ist nur erst abstrakte Allgemeinheit; sie hat nunmehr die Bestimmung von _Objektivität_ erlangt; aber als Moment des Begriffs ist diese vollkommene Verschiedenheit in die einfache Einheit des Begriffs eingeschlossen. Insofern nun der Zweck diese totale _Reflexion_ der Objektivität _in sich_ und zwar _unmittelbar_ ist, so ist _erstlich_ die Selbstbestimmung oder die Besonderheit als _einfache_ Reflexion in sich von der _konkreten_ Form unterschieden, und ist ein _bestimmter Inhalt_. Der Zweck ist hiernach _endlich_, ob er gleich seiner Form nach unendliche Subjektivität ist. Zweitens, weil seine Bestimmtheit die Form objektiver Gleichgültigkeit hat, hat sie die Gestalt einer _Voraussetzung_, und seine Endlichkeit besteht nach dieser Seite darin, daß er eine _objektive_, mechanische und chemische _Welt_ vor sich hat, auf welche sich seine Thätigkeit, als auf ein _Vorhandenes_ bezieht, seine selbstbestimmende Thätigkeit ist so in ihrer Identität unmittelbar _sich selbst äußerlich_ und so sehr als Reflexion in sich, so sehr Reflexion nach Außen. Insofern hat er noch eine wahrhaft _außerweltliche_ Existenz, insofern ihm nämlich jene Objektivität gegenübersteht, so wie diese dagegen als ein mechanisches und chemisches, noch nicht vom Zweck bestimmtes und durchdrungenes Ganzes ihm gegenübersteht. Die Bewegung des Zwecks kann daher nun so ausgedrückt werden, daß sie darauf gehe, seine _Voraussetzung_ aufzuheben, das ist die Unmittelbarkeit des Objekts, und es zu _setzen_ als durch den Begriff bestimmt. Dieses negative Verhalten gegen das Objekt ist ebenso sehr ein negatives gegen sich selbst, ein Aufheben der Subjektivität des Zwecks. Positiv ist es die Realisation des Zwecks, nämlich die Vereinigung des objektiven Seyns mit demselben, so daß dasselbe, welches als Moment des Zwecks unmittelbar die mit ihm identische Bestimmtheit ist, _als äußerliche_ sey, und umgekehrt das Objektive als _Voraussetzung_ vielmehr als durch Begriff bestimmt, _gesetzt_ werde.--Der Zweck ist in ihm selbst der Trieb seiner Realisirung; die Bestimmtheit der Begriffs-Momente ist die Äußerlichkeit, die _Einfachheit_ derselben in der Einheit des Begriffes ist aber dem, was sie ist, unangemessen und der Begriff stößt sich daher von sich selbst ab. Dieß Abstoßen ist der _Entschluß_ überhaupt, der Beziehung der negativen Einheit auf sich, wodurch sie _ausschließende_ Einzelnheit ist; aber durch dieß _Ausschließen entschließt_ sie sich, oder schließt sich _auf_, weil es _Selbstbestimmen_, Setzen _seiner selbst_ ist. Einer Seits, indem die Subjektivität sich bestimmt, macht sie sich zur Besonderheit, giebt sich einen Inhalt, der in die Einheit des Begriffs eingeschlossen noch ein innerlicher ist; dieß _Setzen_, die einfache Reflexion in sich, ist aber, wie sich ergeben, unmittelbar zugleich ein _Voraussetzen_; und in demselben Momente, in welchem das Subjekt des Zwecks _sich_ bestimmt, ist es auf eine gleichgültige, äußerliche Objektivität bezogen, die von ihm jener innern Bestimmtheit gleich gemacht, d. h. als ein durch den _Begriff Bestimmtes_ gesetzt werden soll, zunächst als _Mittel_. B. Das Mittel. Das erste unmittelbare Setzen im Zwecke ist zugleich das Setzen eines _Innerlichen_, d. h. als _gesetzt_ Bestimmten, und zugleich das Voraussetzen einer objektiven Welt, welche gleichgültig gegen die Zweckbestimmung ist. Die Subjektivität des Zwecks ist aber die _absolute negative Einheit_; ihr _zweites_ Bestimmen ist daher das Aufheben dieser Voraussetzung überhaupt; dieß Aufheben ist insofern _die Rückkehr in sich_, als dadurch jenes Moment der _ersten Negation_, das Setzen des Negativen gegen das Subjekt, das äußerliche Objekt, aufgehoben wird. Aber gegen die Voraussetzung oder gegen die Unmittelbarkeit des Bestimmens, gegen die objektive Welt ist es nur erst die _erste_, selbst unmittelbare und daher äußerliche Negation. Dieß Setzen ist daher noch nicht der ausgeführte Zweck selbst, sondern erst der _Anfang_ dazu. Das so bestimmte Objekt ist erst das _Mittel_. Der Zweck schließt sich durch ein Mittel mit der Objektivität und in dieser mit sich selbst zusammen. Das Mittel ist die Mitte des Schlusses. Der Zweck bedarf eines Mittels zu seiner Ausführung, weil er endlich ist;--eines Mittels, das heißt einer Mitte, welche zugleich die Gestalt eines _Äußerlichen_ gegen den Zweck selbst und dessen Ausführung gleichgültigen Daseyns hat. Der absolute Begriff hat in sich selbst so die Vermittelung, daß das erste Setzen desselben nicht ein Voraussetzen ist, in dessen Objekt die gleichgültige Äußerlichkeit die Grundbestimmung wäre; sondern die Welt als Geschöpf hat nur die Form solcher Äußerlichkeit, aber ihre Negativität und das Gesetztseyn macht vielmehr deren Grundbestimmung aus.--Die Endlichkeit des Zweckes besteht sonach darin, daß sein Bestimmen überhaupt sich selbst äußerlich ist, somit sein erstes, wie wir gesehen, in ein Setzen und in ein Voraussetzen zerfällt; die _Negation_ dieses Bestimmens ist daher auch nur nach einer Seite schon Reflexion in sich, nach der andern ist sie vielmehr nur _erste_ Negation;--oder: die Reflexion-in-sich ist selbst auch sich äußerlich und Reflexion nach Außen. Das Mittel ist daher die _formale_ Mitte eines _formalen_ Schlusses; es ist ein _Äußerliches_ gegen das _Extrem_ des subjektiven Zwecks, so wie daher auch gegen das Extrem des objektiven Zwecks; wie die Besonderheit im formalen Schlusse ein gleichgültiger medius terminus ist, an dessen Stelle auch andere treten können. Wie dieselbe ferner Mitte nur dadurch ist, daß sie in Beziehung auf das eine Extrem Bestimmtheit, in Beziehung aber auf das andere Extrem Allgemeines ist, ihre vermittelnde Bestimmung also relativ durch Andere hat, so ist auch das Mittel die vermittelnde Mitte nur erstlich, daß es ein unmittelbares Objekt ist, zweitens daß es Mittel durch die ihm _äußerliche_ Beziehung auf das Extrem des Zweckes;--welche Beziehung für dasselbe eine Form ist, wogegen es gleichgültig ist. Begriff und Objektivität sind daher im Mittel nur äußerlich verbunden; es ist insofern ein bloß _mechanisches Objekt_. Die Beziehung des Objekts auf den Zweck ist eine Prämisse, oder die unmittelbare Beziehung, welche in Ansehung des Zwecks, wie gezeigt, _Reflexion in sich selbst_ ist, das Mittel ist inhärirendes Prädikat; seine Objektivität ist unter die Zweckbestimmung, welche ihrer Konkretion willen Allgemeinheit ist, subsumirt. Durch diese Zweckbestimmung, welche an ihm ist, ist es nun auch gegen das andere Extrem, der vorerst noch unbestimmten Objektivität, subsumirend.--Umgekehrt hat das Mittel gegen den subjektiven Zweck, als _unmittelbare Objektivität_, _Allgemeinheit_ des _Daseyns_, welches die subjektive Einzelnheit des Zweckes noch entbehrt.--Indem so zunächst der Zweck nur als äußerliche Bestimmtheit am Mittel ist, ist er selbst als die negative Einheit außer demselben, so wie das Mittel mechanisches Objekt, das ihn nur als eine Bestimmtheit, nicht als einfache Konkretion der Totalität an ihm hat. Als das Zusammenschließende aber muß die Mitte selbst die Totalität des Zwecks seyn. Es hat sich gezeigt, daß die Zweckbestimmung am Mittel zugleich Reflexion in sich selbst ist; insofern ist sie _formelle_ Beziehung auf sich, da die _Bestimmtheit, als reale Gleichgültigkeit_, als die _Objektivität_ des Mittels gesetzt ist. Aber eben deswegen ist diese einer Seits reine Subjektivität zugleich auch _Thätigkeit_.--Im subjektiven Zweck ist die negative Beziehung auf sich selbst noch identisch mit der Bestimmtheit als solcher, dem Inhalt und der Äußerlichkeit. In der beginnenden Objektivirung des Zweckes aber, einem Anderswerden des einfachen Begriffes treten jene Momente auseinander, oder umgekehrt besteht hierin dieß Anderswerden, oder die Äußerlichkeit selbst. Diese ganze Mitte ist somit selbst die Totalität des Schlusses, worin die abstrakte Thätigkeit und das äußere Mittel die Extreme ausmachen, deren Mitte die Bestimmtheit des Objekts durch den Zweck, durch welche es Mittel ist, ausmacht.--Ferner aber ist die _Allgemeinheit_ die _Beziehung_ der Zweckthätigkeit und des Mittels. Das Mittel ist Objekt, _an sich_ die Totalität des Begriffs; es hat keine Kraft des Widerstands gegen den Zweck, wie es zunächst gegen ein anderes unmittelbares Objekt hat. Dem Zweck, welcher der gesetzte Begriff ist, ist es daher schlechthin durchdringlich, und dieser Mittheilung empfänglich, weil es _an sich_ identisch mit ihm ist. Es ist aber nunmehr auch _gesetzt_ als das dem Begriffe Durchdringliche, denn in der Centralität ist es ein Strebendes nach der negativen Einheit; ebenso im Chemismus ist es als Neutrales so wie als Differentes ein Unselbstständiges geworden.--Seine Unselbstständigkeit besteht eben darin, daß es nur _an sich_ die Totalität des Begriffs ist; dieser aber ist das Fürsichseyn. Das Objekt hat daher gegen den Zweck den Charakter, machtlos zu seyn, und ihm zu dienen; er ist dessen Subjektivität oder Seele, die an ihm ihre äußerliche Seite hat. Das Objekt, auf diese Weise dem Zwecke _unmittelbar_ unterworfen, ist nicht ein Extrem des Schlusses; sondern diese Beziehung macht eine Prämisse desselben aus. Aber das Mittel hat auch eine Seite, nach welcher es noch Selbstständigkeit gegen den Zweck hat. Die im Mittel mit ihm verbundene Objektivität ist, weil sie es nur unmittelbar ist, ihm noch äußerlich; und die _Voraussetzung_ besteht daher noch. Die Thätigkeit des Zwecks durch das Mittel ist deswegen noch gegen diese gerichtet, und der Zweck ist eben insofern Thätigkeit, nicht mehr bloß Trieb und Streben, als im Mittel das Moment der Objektivität in seiner Bestimmtheit als Äußerliches gesetzt ist, und die einfache Einheit des Begriffs sie _als solche_ nun an sich hat. C. Der ausgeführte Zweck. 1. Der Zweck ist in seiner Beziehung auf das Mittel schon in sich reflektirt; aber es ist seine _objektive_ Rückkehr in sich noch nicht gesetzt. Die Thätigkeit des Zwecks durch sein Mittel ist noch gegen die Objektivität als ursprüngliche Voraussetzung gerichtet; _sie_ ist eben dieß, gleichgültig gegen die Bestimmtheit zu seyn. Insofern die Thätigkeit wieder bloß darin bestünde, die unmittelbare Objektivität zu bestimmen, so würde das Produkt wieder nur ein Mittel seyn und so fort ins Unendliche; es käme nur ein zweckmäßiges Mittel heraus, aber nicht die Objektivität des Zweckes selbst. Der in seinem Mittel thätige Zweck muß daher nicht _als ein Äußerliches_ das unmittelbare Objekt bestimmen, somit dieses durch sich selbst zur Einheit des Begriffes zusammengehen; oder jene äußerliche Thätigkeit des Zwecks durch sein Mittel muß sich _als Vermittelung_ bestimmen und selbst aufheben. Die Beziehung der Thätigkeit des Zwecks durch das Mittel auf das äußerliche Objekt ist zunächst die _zweite Prämisse_ des Schlusses, --eine _unmittelbare_ Beziehung der Mitte auf das andere Extrem. _Unmittelbar_ ist sie, weil die Mitte ein äußerliches Objekt an ihr hat, und das andere Extrem ein eben solches ist. Das Mittel ist wirksam und mächtig gegen letzteres, weil sein Objekt mit der selbstbestimmenden Thätigkeit verbunden, diesem aber die unmittelbare Bestimmtheit, welche es hat, eine gleichgültige ist. Ihr Proceß in dieser Beziehung ist kein anderer als der mechanische oder chemische; es treten in dieser objektiven Äußerlichkeit die vorigen Verhältnisse, aber unter der Herrschaft des Zweckes hervor.--Diese Processe aber gehen durch sich selbst, wie sich an ihnen gezeigt, in den Zweck zurück. Wenn also zunächst die Beziehung des Mittels auf das zu bearbeitende äußere Objekt eine unmittelbare ist, so hat sie sich schon früher als ein Schluß dargestellt, indem sich der Zweck als ihre wahrhafte Mitte und Einheit erwiesen hat. Indem das Mittel also das Objekt ist, welches auf der Seite des Zwecks steht und dessen Thätigkeit in sich hat, so ist der Mechanismus, der hier Statt findet, zugleich die Rückkehr der Objektivität in sich selbst, in den Begriff, der aber schon als der Zweck vorausgesetzt ist; das negative Verhalten der zweckmäßigen Thätigkeit gegen das Objekt ist insofern nicht ein _äußerliches_, sondern die Veränderung und der Übergang der Objektivität an ihr selbst in ihn. Daß der Zweck sich unmittelbar auf ein Objekt bezieht, und dasselbe zum Mittel macht, wie auch daß er durch dieses ein anderes bestimmt, kann als _Gewalt_ betrachtet werden, insofern der Zweck als von ganz anderer Natur erscheint, als das Objekt, und die beiden Objekte ebenso gegen einander selbstständige Totalitäten sind. Daß der Zweck sich aber in die _mittelbare_ Beziehung mit dem Objekt setzt, und _zwischen_ sich und dasselbe ein anderes Objekt _einschiebt_, kann als die _List_ der Vernunft angesehen werden. Die Endlichkeit die Vernünftigkeit hat, wie bemerkt, diese Seite, daß der Zweck sich zu der Voraussetzung, d. h. zur Äußerlichkeit des Objekts verhält. In der _unmittelbaren Beziehung_ auf dasselbe träte er selbst in den Mechanismus oder Chemismus und wäre damit der Zufälligkeit und dem Untergange seiner Bestimmung, an und für sich seyender Begriff zu seyn, unterworfen. So aber stellt er ein Objekt als Mittel hinaus, läßt dasselbe statt seiner sich äußerlich abarbeiten, giebt es der Aufreibung Preis, und erhält sich hinter ihm gegen die mechanische Gewalt. Indem der Zweck endlich ist, hat er ferner einen endlichen Inhalt; hiernach ist er nicht ein Absolutes, oder schlechthin an und für sich ein _Vernünftiges_. Das _Mittel_ aber ist die äußerliche Mitte des Schlusses, welcher die Ausführung des Zweckes ist; an demselben giebt sich daher die Vernünftigkeit in ihm als solche kund, in _diesem äußerlichen Andern_ und gerade _durch_ diese Äußerlichkeit sich zu erhalten. Insofern ist das _Mittel_ ein _Höheres_ als die _endlichen_ Zwecke der _äußern_ Zweckmäßigkeit;--der _Pflug_ ist ehrenvoller, als unmittelbar die Genüsse sind, welche durch ihn bereitet werden und die Zwecke sind. Das _Werkzeug_ erhält sich, während die unmittelbaren Genüsse vergehen und vergessen werden. An seinen Werkzeugen besitzt der Mensch die Macht über die äußerliche Natur, wenn er auch nach seinen Zwecken ihr vielmehr unterworfen ist. Der Zweck hält sich aber nicht nur außerhalb des mechanischen Processes, sondern erhält sich in demselben und ist dessen Bestimmung. Der Zweck als der Begriff, der frei gegen das Objekt und dessen Proceß existirt, und sich selbst bestimmende Thätigkeit ist, geht, da er ebenso sehr die an und für sich seyende Wahrheit des Mechanismus ist, in demselben nur mit sich selbst zusammen. Die Macht des Zwecks über das Objekt ist diese für sich seyende Identität; und seine Thätigkeit ist die Manifestation derselben. Der Zweck als _Inhalt_ ist die an und für sich seyende _Bestimmtheit_, welche am Objekt als gleichgültige und äußerliche ist, die Thätigkeit desselben aber ist einer Seits die _Wahrheit_ des Processes und als negative Einheit das _Aufheben des Scheins_ der _Äußerlichkeit_. Nach der _Abstraktion_ ist es die gleichgültige Bestimmtheit des Objekts, welche ebenso äußerlich durch eine andere ersetzt wird; aber die einfach _Abstraktion_ der Bestimmtheit ist in ihrer _Wahrheit_ die Totalität des Negativen, der konkrete und in sich die Äußerlichkeit setzende Begriff. Der _Inhalt_ des Zwecks ist seine Negativität als _einfache in sich reflektirte Besonderheit_, von seiner Totalität als _Form_ unterschieden. Um dieser _Einfachheit_ willen, deren Bestimmtheit an und für sich die Totalität des Begriffes ist, erscheint der Inhalt als das _identisch Bleibende_ in der Realisirung des Zweckes. Der teleologische Proceß ist _Übersetzung_ des distinkt als Begriffs existirenden Begriffs in die Objektivität; es zeigt sich, daß dieses Übersetzen in ein vorausgesetztes Anderes das Zusammengehen des Begriffes _durch sich selbst, mit sich selbst_ ist. Der Inhalt des Zwecks ist nun diese in der Form des Identischen existirende Identität. In allem Übergehen erhält sich der Begriff, z.B. indem die Ursache zur Wirkung wird, ist es die Ursache, die in der Wirkung nur mit sich selbst zusammengeht; im teleologischen Übergehen ist es aber der Begriff, der als solcher schon _als Ursache_ existirt, als die absolute gegen die Objektivität und ihre äußerliche Bestimmbarkeit _freie_ konkrete Einheit. Die Äußerlichkeit, in welche sich der Zweck übersetzt, ist, wie wir gesehen, schon selbst als Moment des Begriffs, als Form seiner Unterscheidung in sich, gesetzt. Der Zweck hat daher an der Äußerlichkeit _sein eigenes Moment_; und der Inhalt, als Inhalt der konkreten Einheit, ist seine _einfache Form_, welche sich in den unterschiedenen Momenten des Zwecks, als subjektiver Zweck, als Mittel und vermittelte Thätigkeit, und als objektiver, sich nicht nur _an sich_ gleich bleibt, sondern auch als das sich Gleichbleibende existirt. Man kann daher von der teleologischen Thätigkeit sagen, daß in ihr das Ende der Anfang, die Folge der Grund, die Wirkung die Ursache sey, daß sie ein Werden des Gewordenen sey, daß in ihr nur das schon Existirende in die Existenz komme u. s. f., das heißt, daß überhaupt alle Verhältnißbestimmungen, die der Sphäre der Reflexion oder des unmittelbaren Seyns angehören, ihre Unterschiede verloren haben, und was als ein _Anderes_ wie Ende, Folge, Wirkung u. s. f. ausgesprochen wird, in der Zweckbeziehung nicht mehr die Bestimmung eines _Andern_ habe, sondern vielmehr als identisch mit dem einfachen Begriffe gesetzt ist. 2. Das Produkt der teleologischen Thätigkeit nun näher betrachtet, so hat es den Zweck nur äußerlich an ihm, insofern es absolute Voraussetzung gegen den subjektiven Zweck ist, insofern nämlich dabei stehen geblieben wird, daß die zweckmäßige Thätigkeit durch ihr Mittel sich nur mechanisch gegen das Objekt verhält, und statt einer gleichgültigen Bestimmtheit desselben eine _andere_, ihm ebenso äußerliche setzt. Eine solche Bestimmtheit, welche ein Objekt durch den Zweck hat, unterscheidet sich im Allgemeinen von einer andern bloß mechanischen, daß jenes Moment eine _Einheit_, somit ob sie wohl dem Objekte äußerlich, doch in sich selbst nicht ein bloß äußerliches ist. Das Objekt, das eine solche Einheit zeigt, ist ein Ganzes, wogegen seine Theile, seine eigene Äußerlichkeit, gleichgültig ist; eine bestimmte, _konkrete_ Einheit, welche unterschiedenen Beziehungen und Bestimmtheiten in sich vereinigt. Diese Einheit, welche aus der specifischen Natur des Objekts nicht begriffen werden kann, und dem bestimmten Inhalte nach ein anderer ist, als der eigenthümliche Inhalt des Objekts, ist _für sich_ selbst nicht eine mechanische Bestimmtheit, aber sie ist am Objekte noch mechanisch. Wie an diesem Produkte der zweckmäßigen Thätigkeit der Inhalt des Zwecks und der Inhalt des Objekts sich äußerlich sind, so verhalten sich auch in den anderen Momenten des Schlusses die Bestimmungen derselben gegeneinander,--in _der_ zusammenschließenden Mitte die zweckmäßige Thätigkeit und das Objekt, welches Mittel ist, und im subjektiven Zweck, dem andern Extreme, die unendliche Form als Totalität des Begriffes, und sein Inhalt. Nach der _Beziehung_, durch welche der subjektive Zweck mit der Objektivität zusammengeschlossen wird, ist sowohl die eine Prämisse, nämlich die Beziehung des als Mittel bestimmten Objekts auf das noch äußerliche Objekt, als die andere, nämlich des subjektiven Zwecks auf das Objekt, welches zum Mittel gemacht wird, eine unmittelbare Beziehung. Der Schluß hat daher den Mangel des formalen Schlusses überhaupt, daß die Beziehungen, aus welchen er besteht, nicht selbst Schlußsätze oder Vermittelungen sind, daß sie vielmehr den Schlußsatz, zu dessen Hervorbringung sie als Mittel dienen sollen, schon voraussetzen. Wenn wir die eine _Prämisse_, die unmittelbare Beziehung des subjektiven Zwecks auf das Objekt, welches dadurch zum Mittel wird, betrachten, so kann jener sich nicht unmittelbar auf dieses beziehen; denn dieses ist ein ebenso Unmittelbares, als das des andern Extrems, in welchem der Zweck _durch Vermittelung_ ausgeführt werden soll. Insofern sie so als _Verschiedene_ gesetzt sind, muß zwischen diese Objektivität und den subjektiven Zweck ein Mittel ihrer Beziehung eingeschoben werden; aber dieses Mittel ist ebenso ein schon durch den Zweck bestimmtes Objekt, zwischen dessen Objektivität und teleologische Bestimmung ist ein neues Mittel und so fort ins Unendliche einzuschieben. Damit ist der _unendliche Progreß der Vermittelung_ gesetzt.--Dasselbe findet statt in Ansehung der andern Prämisse, der Beziehung des Mittels auf das noch unbestimmte Objekt. Da sie schlechthin Selbstständige sind, so können sie nur in einem Dritten, und so fort ins Unendliche, vereinigt seyn.--Oder umgekehrt, da die Prämissen den _Schlußsatz_ schon voraussetzen, so kann dieser, wie er durch jene nur unmittelbare Prämissen ist, nur unvollkommen seyn. Der Schlußsatz oder das _Produkt_ des zweckmäßigen Thuns ist nichts als ein durch einen ihm äußerlichen Zweck bestimmtes Objekt; _es ist somit dasselbe, was das Mittel_. Es ist daher in solchem Produkt selbst _nur ein Mittel_, nicht _ein ausgeführter Zweck_ herausgekommen; oder: der Zweck hat in ihm keine Objektivität wahrhaft erreicht.--Es ist daher ganz gleichgültig, ein durch den äußern Zweck bestimmtes Objekt als ausgeführten Zweck, oder nur als Mittel zu betrachten; es ist dieß eine relative, dem Objekte selbst äußerliche, nicht objektive Bestimmung. Alle Objekte also, an welchen ein äußerer Zweck ausgeführt ist, sind ebenso wohl nur Mittel des Zwecks. Was zur Ausführung eines Zwecks gebraucht und wesentlich als Mittel genommen werden soll, ist Mittel, nach seiner Bestimmung aufgerieben zu werden. Aber auch das Objekt, das den ausgeführten Zweck enthalten, und sich als dessen Objektivität darstellen soll, ist vergänglich; es erfüllt seinen Zweck ebenfalls nicht durch ein ruhiges, sich selbst erhaltendes Daseyn, sondern nur, insofern es aufgerieben wird, denn nur insofern entspricht es der Einheit des Begriffs, indem sich seine Äußerlichkeit, d. i. seine Objektivität in derselben aufhebt.--Ein Haus, eine Uhr können als die Zwecke erscheinen gegen die zu ihrer Hervorbringung gebrauchten Werkzeuge; aber die Steine, Balken, oder Räder, Axen u. s. f., welche die Wirklichkeit des Zweckes ausmachen, erfüllen ihn nur durch den Druck, den sie erleiden, durch die chemischen Processe, denen sie mit Luft, Licht, Wasser preis gegeben sind, und die sie dem Menschen abnehmen durch ihre Reibung u. s. f. Sie erfüllen also ihre Bestimmung nur durch ihren Gebrauch und Abnutzung, und entsprechen nur durch ihre Negation dem, was sie seyn sollen. Sie sind nicht positiv mit dem Zwecke vereinigt, weil sie die Selbstbestimmung nur äußerlich an ihnen haben, und sind nur relative Zwecke, oder wesentlich auch nur Mittel. Diese Zwecke haben überhaupt, wie gezeigt, einen beschränkten Inhalt; ihre Form ist die unendliche Selbstbestimmung des Begriffs, der sich durch ihn zur äußerlichen Einzelnheit beschränkt hat. Der beschränkte Inhalt macht diese Zwecke der Unendlichkeit des Begriffes unangemessen und zur Unwahrheit; solche Bestimmtheit ist schon durch die Sphäre der Nothwendigkeit, durch das Seyn, dem Werden und der Veränderung preis gegeben und ein Vergängliches. 3. Als Resultat ergiebt sich hiermit, daß die äußere Zweckmäßigkeit, welche nur erst die Form der Teleologie hat, eigentlich nur zu Mitteln, nicht zu einem objektiven Zwecke kommt,--weil der subjektive Zweck als eine äußerliche, subjektive Bestimmung bleibt,--oder insofern er thätig ist und sich, ob zwar nur in einem Mittel, vollführt, ist er noch _unmittelbar_ mit der Objektivität verbunden, in sie versenkt; er ist selbst ein Objekt, und der Zweck, kann man sagen, kommt insofern nicht zum Mittel, weil es die Ausführung des Zwecks schon vorher bedarf, ehe sie durch ein Mittel zu Stande kommen könnte. In der That aber ist das Resultat nicht nur eine äußere Zweckbeziehung, sondern die Wahrheit derselben, innere Zweckbeziehung und ein objektiver Zweck. Die gegen den Begriff selbstständige Äußerlichkeit des Objekts, welche der Zweck sich voraussetzt, ist in dieser Voraussetzung als ein unwesentlicher Schein _gesetzt_, und auch an und für sich schon aufgehoben; die Thätigkeit des Zwecks ist daher eigentlich nur Darstellung dieses Scheins und Aufheben desselben.--Wie sich durch den Begriff gezeigt hat, wird das erste Objekt durch die Mittheilung Mittel, weil es an sich Totalität des Begriffes ist, und seine Bestimmtheit, welche keine andere als die Äußerlichkeit selbst ist, nur _als_ Äußerliches, Unwesentliches gesetzt, daher im Zwecke selbst als dessen eigenes Moment, nicht als ein gegen ihn selbstständiges ist. Dadurch ist Bestimmung des Objekts zum Mittel schlechthin eine unmittelbare. Es bedarf für den subjektiven Zweck daher keiner Gewalt, oder sonstigen Bekräftigung gegen dasselbe, als der Bekräftigung seiner selbst, um es zum Mittel zu machen; der _Entschluß_, Aufschluß, diese Bestimmung seiner selbst ist die _nur gesetzte_ Äußerlichkeit des Objekts, welches darin unmittelbar als dem Zwecke unterworfen ist, und keine andere Bestimmung gegen ihn hat, als die der Nichtigkeit des An- und Fürsichseyns. Das zweite Aufheben der Objektivität durch die Objektivität ist hiervon so verschieden, daß jenes als das erste, der Zweck in objektiver _Unmittelbarkeit_ ist, dieses daher nicht nur das Aufheben von einer ersten Unmittelbarkeit, sondern von beiden, dem Objektiven als einem nur Gesetzten, und dem Unmittelbaren. Die Negativität kehrt auf diese Weise so in sich selbst zurück, daß sie ebenso Wiederherstellen der Objektivität, aber als einer mit ihr identischen, und darin zugleich auch Setzen der Objektivität als einer, vom Zwecke nur bestimmten äußerlichen ist. Durch Letzteres bleibt dieß Produkt, wie vorhin, auch Mittel; durch Ersteres ist es die mit dem Begriffe identische Objektivität, der realisirte Zweck, in dem die Seite, Mittel zu seyn, die Realität des Zwecks selbst ist. Im ausgeführten Zwecke verschwindet das Mittel darum, weil es die nur erst unmittelbar unter den Zweck subsumirte Objektivität wäre, die im realisirten Zwecke als Rückkehr des Zwecks in sich selbst ist; es verschwindet ferner damit auch die Vermittelung selbst, als welche ein Verhalten von Äußerlichen ist, Theils in die konkrete Identität des objektiven Zwecks, Theils in dieselbe als abstrakte Identität und Unmittelbarkeit des Daseyns. Hierin ist auch die Vermittelung enthalten, welche für die erste Prämisse, die unmittelbare Beziehung des Zwecks auf das Objekt, gefordert wurde. Der ausgeführte Zweck ist auch Mittel, und umgekehrt ist die Wahrheit des Mittels ebenso dieß, realer Zweck selbst zu seyn, und das erste Aufheben der Objektivität ist schon auch das zweite; wie sich das zweite zeigte, auch das erste zu enthalten. Der Begriff _bestimmt sich_ nämlich, seine Bestimmtheit ist die äußerliche Gleichgültigkeit, die unmittelbar in dem Entschlusse als _aufgehobene_, nämlich als _innerliche, subjektive_, und zugleich als _vorausgesetztes Objekt_ bestimmt ist. Sein weiteres Hinausgehen aus sich, welches nämlich als _unmittelbare_ Mittheilung und Subsumtion des vorausgesetzten Objekts unter ihn erschien, ist zugleich Aufheben jener innerlichen, _in den Begriff eingeschlossenen_, d. i. als aufgehoben gesetzten Bestimmtheit der Äußerlichkeit, und zugleich der Voraussetzung eines Objekts; somit ist dieses anscheinend erste Aufheben der gleichgültigen Objektivität auch schon das zweite, eine durch die Vermittelung hindurch gegangene Reflexion-in-sich und der ausgeführte Zweck. Indem hier der Begriff in der Sphäre der Objektivität, wo seine Bestimmtheit die Form _gleichgültiger Äußerlichkeit_ hat, in Wechselwirkung mit sich selbst ist, so wird die Darstellung seiner Bewegung hier doppelt schwierig und verwickelt, weil sie unmittelbar selbst das Gedoppelte, und immer ein Erstes auch ein Zweites ist. Im Begriff für sich, d. h. in seiner Subjektivität, ist der Unterschied seiner von sich als _unmittelbare_ identische Totalität für sich; da hier aber seine Bestimmtheit gleichgültige Äußerlichkeit ist, so ist die Identität darin mit sich selbst auch unmittelbar wieder das Abstoßen von sich, daß das als ihr Äußerliches und Gleichgültiges Bestimmte, vielmehr sie selbst, und sie als sie selbst, als in sich reflektirt, vielmehr ihr Anderes ist. Nur indem dieß festgehalten wird, wird die objektive Rückkehr des Begriffs in sich, d. i. die wahrhafte Objektivirung desselben aufgefaßt;--aufgefaßt, daß jedes der einzelnen Momente, durch welche sie sich diese Vermittelung verläuft, selbst der ganze Schluß derselben ist. So ist die ursprüngliche _innere_ Äußerlichkeit des Begriffs, durch welche er die sich von sich abstoßende Einheit, Zweck und dessen Hinausstreben zur Objektivirung ist, das unmittelbare Setzen, oder die Voraussetzung eines äußerlichen Objekts; die _Selbstbestimmung_ ist auch Bestimmung eines als nicht durch den Begriff bestimmten _äußerlichen_ Objekts; und umgekehrt ist sie Selbstbestimmung, d. i. die aufgehobene, als _innere gesetzte_ Äußerlichkeit;--oder die _Gewißheit_ der _Unwesentlichkeit_ des äußern Objekts.--Von der zweiten Beziehung, der Bestimmung des Objekts als Mittel, ist so eben gezeigt worden, wie sie an ihr selbst die Vermittelung des Zwecks in dem Objekte mit sich ist.--Ebenso ist das Dritte, der Mechanismus, welcher unter der Herrschaft des Zwecks vor sich geht, und das Objekt durch das Objekt aufhebt, einer Seits Aufheben des Mittels, des schon als aufgehoben gesetzten Objekts, somit zweites Aufheben und Reflexion-in-sich, anderer Seits erstes Bestimmen des äußerlichen Objekts. Letzteres ist, wie bemerkt worden, wieder im ausgeführten Zwecke die Hervorbringung nur eines Mittels; indem die Subjektivität des endlichen Begriffs das Mittel verächtlich wegwirft, hat sie in ihrem Ziel nichts besseres erreicht. Diese Reflexion aber, daß der Zweck in dem Mittel erreicht, und im erfüllten Zwecke das Mittel und die Vermittelung erhalten ist, ist das _letzte Resultat der äußerlichen Zweckbeziehung_, worin sie selbst sich aufgehoben und das sie als ihre Wahrheit dargestellt hat.--Der zuletzt betrachtete dritte Schluß ist dadurch unterschieden, daß er erstens die subjektive Zweckthätigkeit der vorhergehenden Schlüsse, aber auch die Aufhebung der äußerlichen Objektivität, und damit der Äußerlichkeit überhaupt, _durch sich selbst_, hiermit _die Totalität in ihrem Gesetztseyn_ ist. Nachdem wir nun die _Subjektivität_, das _Fürsichseyn_ des Begriffes, in das _Ansichseyn_ desselben, die _Objektivität_ übergehen gesehen, so hat sich ferner in der letztern die Negativität seines Fürsichseyns wieder hervorgethan; der Begriff hat sich in ihr so bestimmt, daß seine _Besonderheit äußerliche Objektivität_ ist, oder als die einfache konkrete Einheit, deren Äußerlichkeit ihre Selbstbestimmung ist. Die Bewegung des Zweckes hat nun dieß erreicht, daß das Moment der Äußerlichkeit nicht nur im Begriff gesetzt, er nicht nur ein _Sollen_ und _Streben_, sondern als konkrete Totalität identisch mit der unmittelbaren Objektivität ist. Diese Identität ist einer Seits der einfache Begriff, und ebenso _unmittelbare_ Objektivität, aber anderer Seits gleich wesentlich _Vermittelung_, und nur durch sie, als sich selbst aufhebende Vermittelung, jene einfache Unmittelbarkeit; so ist er wesentlich dieß, als fürsichseyende Identität von seiner _ansichseyenden_ Objektivität unterschieden zu seyn, und dadurch Äußerlichkeit zu haben, aber in dieser äußerlichen Totalität die selbstbestimmende Identität derselben zu seyn. So ist der Begriff nun _die Idee_. Dritter Abschnitt. Die Idee. Die Idee ist der _adäquate Begriff_, das objektive _Wahre_, oder das _Wahre als solches_. Wenn irgend Etwas Wahrheit hat, hat es sie durch seine Idee, oder _Etwas hat nur Wahrheit, insofern es Idee ist_. --Der Ausdruck _Idee_ ist sonst oft in der Philosophie, wie im gemeinen Leben, auch für _Begriff_, ja gar für eine bloße _Vorstellung_ gebraucht worden; ich habe noch keine _Idee_ von diesem Rechtshandel, Gebäude, Gegend, will weiter nichts ausdrücken, als die _Vorstellung_. Kant hat den Ausdruck: _Idee_ wieder dem _Vernunftbegriff_ vindicirt.--Der Vernunftbegriff soll nun nach Kant der Begriff vom _Unbedingten_, in Ansehung der Erscheinungen aber _transcendent_ seyn, d. h. von ihm _kein ihm adäquater empirischer Gebrauch_ gemacht werden können. Die Vernunftbegriffe sollen zum _Begreifen_, die Verstandesbegriffe zum _Verstehen_ der Wahrnehmungen dienen.--In der That aber, wenn die letzteren wirklich _Begriffe_ sind, _so sind sie Begriffe_,--es wird durch sie begriffen, und ein _Verstehen_ der Wahrnehmungen durch Verstandesbegriffe wird ein _Begreifen_ seyn. Ist aber das Verstehen nur ein Bestimmen der Wahrnehmungen durch solche Bestimmungen, z.B. Ganzes und Theile, Kraft, Ursache und dergleichen, so bedeutet es nur ein Bestimmen durch die Reflexion, so wie auch mit dem _Verstehen_ nur das bestimme _Vorstellen_ von ganz bestimmten sinnlichem Inhalte gemeint seyn kann; wie wenn einer, dem man den Weg bezeichnet, daß er am Ende des Waldes links gehen müsse, etwa erwiedert: ich _verstehe_, so will das _Verstehen_ weiter nichts sagen, als das Fassen in die Vorstellung und ins Gedächtniß.--Auch _Vernunftbegriff_ ist ein etwas Vernünftiges; und insofern die Vernunft vom Verstande und dem Begriff als solchem unterschieden wird, so ist sie die Totalität des Begriffs und der Objektivität.--In diesem Sinne ist die Idee das _Vernünftige_; --sie ist das Unbedingte darum, weil nur dasjenige Bedingungen hat, was sich wesentlich auf eine Objektivität bezieht, aber eine nicht durch es selbst bestimmte, sondern eine solche, die noch in der Form der Gleichgültigkeit und Äußerlichkeit dagegen ist, wie noch der äußerliche Zweck hatte. Indem nun der Ausdruck _Idee_ für den objektiven oder realen Begriff zurückbehalten, und von dem Begriff selbst, noch mehr aber von der bloßen Vorstellung unterschieden wird, so ist ferner noch mehr diejenige Schätzung der Idee zu verwerfen, nach welcher sie für etwas nur Unwirkliches genommen und von wahren Gedanken gesagt wird, _es seyen nur Ideen_. Wenn die _Gedanken_ etwas bloß _Subjektives_ und Zufälliges sind, so haben sie allerdings keinen weitern Werth, aber sie stehen den zeitlichen und zufälligen _Wirklichkeiten_ darin nicht nach, welche ebenfalls keinen weitern Werth als den von _Zufälligkeiten_ und Erscheinungen haben. Wenn dagegen umgekehrt die Idee darum den Werth der Wahrheit nicht haben soll, weil sie in Ansehung der Erscheinungen _transcendent_, weil ihr kein kongruirender Gegenstand in der Sinnenwelt gegeben werden könne, so ist dieß ein sonderbarer Mißverstand, indem der Idee deswegen objektive Gültigkeit abgesprochen wird, weil ihr dasjenige fehle, was die Erscheinung, das _unwahre Seyn_ der objektiven Welt, ausmacht. In Ansehung der praktischen Ideen erkennt es Kant, daß "nichts Schädlicheres und eines Philosophen Unwürdigeres gefunden werden könne, als die _pöbelhafte_ Berufung auf vorgeblich gegen die Idee widerstreitende _Erfahrung_. Diese würde selbst gar nicht existiren, wenn z.B. Staatsanstalten zu rechter Zeit nach den Ideen getroffen wären, und an deren Statt nicht _rohe Begriffe_, eben darum, _weil sie aus Erfahrung geschöpft worden_, alle gute Absicht vereitelt hätten." Kant sieht die Idee als etwas Nothwendiges, als das Ziel an, das als das _Urbild_ für ein Maximum aufzustellen und dem den Zustand der Wirklichkeit immer näher zu bringen, das Bestreben seyn müsse. Indem sich aber das Resultat ergeben hat, daß die Idee die Einheit des Begriffs und der Objektivität, das Wahre, ist, so ist sie nicht nur als ein _Ziel_ zu betrachten, dem sich anzunähern sey, das aber selbst immer eine Art von _Jenseits_ bleibe, sondern daß alles Wirkliche nur insofern ist, als es die Idee in sich hat, und sie ausdrückt. Der Gegenstand, die objektive und subjektive Welt, überhaupt _sollen_ mit der Idee nicht bloß _kongruiren_, sondern sie sind selbst die Kongruenz des Begriffs und der Realität; diejenige Realität, welche dem Begriffe nicht entspricht, ist bloße _Erscheinung_, das Subjektive, Zufällige, Willkürliche, das nicht die Wahrheit ist. Wenn gesagt wird, es finde sich in der Erfahrung kein Gegenstand, welcher der _Idee_ vollkommen kongruire, so wird diese als ein subjektiver Maaßstab dem Wirklichen gegenübergestellt; was aber ein Wirkliches wahrhaft _seyn_ solle, wenn nicht sein Begriff in ihm, und seine Objektivität diesem Begriffe gar nicht angemessen ist, ist nicht zu sagen; denn es wäre das Nichts. Das mechanische und chemische Objekt, wie das geistlose Subjekt, und der nur des Endlichen, nicht seines Wesens bewußte Geist, haben zwar, nach ihrer verschiedenen Natur, ihren Begriff nicht _in seiner eigenen freien Form_ an ihnen existirend. Aber sie können überhaupt nur insofern etwas Wahres seyn, als sie die Vereinigung ihres Begriffs und der Realität, ihrer Seele und ihres Leibes, sind. Ganze, wie der Staat, die Kirche, wenn die Einheit ihres Begriffs und ihrer Realität aufgelöst ist, hören auf zu existiren; der Mensch, das Lebendige ist todt, wenn Seele und Leib sich in ihm trennen; die todte Natur, die mechanische und chemische Welt, wenn nämlich das Todte für die unorganische Welt genommen wird, sonst hätte es gar keine positive Bedeutung,--die todte Natur also, wenn sie in ihren Begriff und ihre Realität geschieden wird, ist nichts als die subjektive Abstraktion einer gedachten Form und einer formlosen Materie. Der Geist, der nicht Idee, Einheit des Begriffs selbst mit sich,--der Begriff, der den Begriff selbst zu seiner Realität hätte, wäre der todte, geistlose Geist, ein materielles Objekt. _Seyn_ hat die Bedeutung der _Wahrheit_ erreicht, indem die _Idee_ die Einheit des Begriff und der Realität ist; es _ist_ also nunmehr nur das, was Idee ist. Die endlichen Dinge sind darum endlich, insofern sie die Realität ihres Begriffs nicht vollständig an ihnen selbst haben, sondern dazu anderer bedürfen;--oder umgekehrt, insofern sie als Objekte vorausgesetzt sind, somit den Begriff als eine äußerliche Bestimmung an ihnen haben. Das Höchste, was sie nach der Seite dieser Endlichkeit erreichen, ist die äußere Zweckmäßigkeit. Daß die wirklichen Dinge mit der Idee nicht kongruiren, ist die Seite ihrer _Endlichkeit, Unwahrheit_, nach welcher sie _Objekte_, jedes nach seiner verschiedenen Sphäre, und in den Verhältnissen der Objektivität mechanisch, chemisch oder durch einen äußerlichen Zweck bestimmt ist. Daß die Idee ihre Realität nicht vollkommen durchgearbeitet, sie unvollständig dem Begriffe unterworfen hat, davon beruht die Möglichkeit darauf, daß sie selbst einen _beschränkten Inhalt_ hat, daß sie, so wesentlich sie Einheit des Begriffs und der Realität, ebenso wesentlich auch deren Unterschied ist; denn nur das Objekt ist die unmittelbare, d. h. nur _ansich_ seyende Einheit. Wenn aber ein Gegenstand, z.B. der Staat seiner Idee _gar nicht_ angemessen, das heißt, vielmehr gar nicht die Idee des Staates wäre, wenn seine Realität, welche die selbstbewußten Individuen ist, dem Begriffe ganz nicht entspräche, so hätten seine Seele und sein Leib sich getrennt; jene entflöhe in die abgeschiedenen Regionen des Gedankens, dieser wäre in die einzelnen Individualitäten zerfallen; aber indem der Begriff des Staates so wesentlich ihre Natur ausmacht, so ist er als ein so mächtiger Trieb in ihnen, daß sie ihn, sey es auch nur in der Form äußerer Zweckmäßigkeit, in Realität zu versetzen oder ihn so sich gefallen zu lassen gedrungen sind, oder sie müßten zu Grunde gehen. Der schlechteste Staat, dessen Realität dem Begriffe am wenigsten entspricht, insofern er noch existirt, ist er noch Idee, die Individuen gehorchen noch einem Machthabenden Begriffe. Die Idee hat aber nicht nur den allgemeineren Sinn des _wahrhaften Seyns_, der Einheit von _Begriff_ und _Realität_, sondern den bestimmteren von _subjektivem Begriffe_ und _der Objektivität_. Der Begriff als solcher ist nämlich selbst schon die Identität seiner und der _Realität_; denn der unbestimmte Ausdruck Realität heißt überhaupt nichts Anderes als das _bestimmte Seyn_; dieß aber hat der Begriff an seiner Besonderheit und Einzelnheit. Ebenso ist ferner die _Objektivität_ der aus seiner Bestimmtheit in die _Identität_ mit sich zusammengegangene, totale _Begriff_. In jener Subjektivität ist die Bestimmtheit oder der Unterschied des Begriffes ein _Schein_, der unmittelbar aufgehoben und in das Fürsichseyn, oder die negative Einheit zurückgegangen ist, _inhärirendes_ Prädikat. In dieser Objektivität aber ist die Bestimmtheit als unmittelbare Totalität, als äußerliches Ganzes gesetzt. Die Idee hat sich nun gezeigt als der wieder von der Unmittelbarkeit, in die er im Objekte versenkt ist, zu seiner Subjektivität befreite Begriff, welcher sich von seiner Objektivität unterscheidet, die aber ebenso sehr von ihm bestimmt und ihre Substantialität nur in jenem Begriffe hat. Diese Identität ist daher mit Recht als das _Subjekt-Objekt_ bestimmt worden; daß sie _ebenso wohl_ der formelle oder subjektive Begriff, _als_ sie das Objekt als solches ist. Aber dieß ist bestimmter aufzufassen. Der Begriff, indem er wahrhaft seine Realität erreicht hat, ist dieß absolute Urtheil, dessen _Subjekt_ als die sich auf sich beziehende negative Einheit sich von seiner Objektivität unterscheidet, und das An- und Fürsichseyn derselben ist, aber wesentlich sich durch sich selbst auf sie bezieht,--daher _Selbstzweck_ und _Trieb_ ist;--die Objektivität aber hat das Subjekt eben darum nicht unmittelbar an ihm, es wäre so nur die in sie verlorene Totalität des Objekts als solchen; sondern sie ist die Realisation des Zwecks, eine durch die Thätigkeit des Zweckes _gesetzte_ Objektivität, welche als _Gesetztseyn_ ihr Bestehen und ihre Form nur als durchdrungen von ihrem Subjekt hat. Als Objektivität hat sie das Moment der _Äußerlichkeit_ des Begriffs an ihr, und ist daher überhaupt die Seite der Endlichkeit, Veränderlichkeit und Erscheinung, die aber ihren Untergang darin hat, in die negative Einheit des Begriffes zurückzugehen; die Negativität, wodurch ihr gleichgültiges Außereinanderseyn sich als Unwesentliches und Gesetztseyn zeigt, ist der Begriff selbst. Die Idee ist daher, dieser Objektivität ungeachtet, schlechthin _einfach_ und _immateriell_, denn die Äußerlichkeit ist nur als durch den Begriff bestimmt, und in seine negative Einheit aufgenommen; insofern sie als gleichgültige Äußerlichkeit besteht, ist sie dem Mechanismus überhaupt nicht nur preisgegeben, sondern ist nur als das Vergängliche und Unwahre.--Ob die Idee also gleich ihre Realität in einer Materiatur hat, so ist diese nicht ein abstraktes, gegen den Begriff für sich bestehendes _Seyn_, sondern nur als _Werden_ durch die Negativität des gleichgültigen Seyns als einfache Bestimmtheit des Begriffes. Es ergeben sich hieraus folgende nähere Bestimmungen der Idee.--Sie ist _erstlich_ die einfache Wahrheit, die Identität des Begriffes und der Objektivität als _Allgemeines_, in welchem der Gegensatz und das Bestehen des Besondern in seine mit sich identische Negativität aufgelöst, und als Gleichheit mit sich selbst ist. _Zweitens_ ist sie die _Beziehung_ der fürsichseyenden Subjektivität des einfachen Begriffs und seiner davon _unterschiedenen_ Objektivität; jene ist wesentlich der _Trieb_, diese Trennung aufzuheben, und diese das gleichgültige Gesetztseyn, das an und für sich nichtige Bestehen. Sie ist als diese Beziehung der _Proceß_, sich in die Individualität und in deren unorganische Natur zu dirimiren, und wieder diese unter die Gewalt des Subjekts zurückzubringen und zu der ersten einfachen Allgemeinheit zurückzukehren. Die _Identität_ der Idee mit sich selbst ist eins mit dem _Processe_; der Gedanke, der die Wirklichkeit von dem Scheine der zwecklosen Veränderlichkeit befreit und zur _Idee_ verklärt, muß diese Wahrheit der Wirklichkeit nicht als die todte Ruhe, als ein bloßes _Bild_, matt, ohne Trieb und Bewegung, als einen Genius, oder Zahl, oder einen abstrakten Gedanken vorstellen; die Idee hat, um der Freiheit willen, die der Begriff in ihr erreicht, auch den _härtesten Gegensatz_ in sich; ihre Ruhe besteht in der Sicherheit und Gewißheit, womit sie ihn ewig erzeugt und ewig überwindet, und in ihm mit sich selbst zusammengeht. Zunächst aber ist die Idee auch wieder erst nur _unmittelbar_ oder nur in ihrem _Begriffe_; die objektive Realität ist dem Begriffe zwar angemessen, aber noch nicht zum Begriffe befreit, und er existirt nicht _für sich als der Begriff_. Der Begriff ist so zwar _Seele_, aber die Seele ist in der Weise eines _Unmittelbaren_, d. h. ihre Bestimmtheit ist nicht als sie selbst, sie hat sich nicht als Seele erfaßt, nicht in ihr selbst ihre objektive Realität; der Begriff ist als eine Seele, die noch nicht _seelenvoll_ ist. So ist die Idee _erstlich_ das _Leben_; der Begriff, der unterschieden von seiner Objektivität einfach in sich seine Objektivität durchdringt, und als Selbstzweck an ihr sein Mittel hat und sie als sein Mittel setzt, aber in diesem Mittel immanent und darin der realisirte mit sich identische Zweck ist.--Diese Idee hat um ihrer Unmittelbarkeit willen die _Einzelnheit_ zur Form ihrer Existenz. Aber die Reflexion ihres absoluten Processes in sich selbst ist das Aufheben dieser unmittelbaren Einzelnheit; dadurch macht der Begriff, der in ihr als Allgemeinheit das _Innere_ ist, die Äußerlichkeit zur Allgemeinheit, oder setzt seine Objektivität als Gleichheit mit sich selbst. So ist die Idee. _Zweitens_ die Idee des _Wahren_ und des _Guten_, als _Erkennen_ und _Wollen_. Zunächst ist sie endliches Erkennen und endliches Wollen, worin das Wahre und Gute sich noch unterscheiden, und beide nur erst als _Ziel_ sind. Der Begriff hat _sich_ zunächst zu sich selbst befreit und sich nur erst eine _abstrakte Objektivität_ zur Realität gegeben. Aber der Proceß dieses endlichen Erkennens und Handelns macht die zunächst abstrakte Allgemeinheit zur Totalität, wodurch sie _vollkommene Objektivität_ wird.--Oder von der andern Seite betrachtet, _macht_ der endliche, das ist der subjektive Geist, sich die _Voraussetzung_ einer objektiven Welt, wie das Leben eine solche Voraussetzung _hat_; aber seine Thätigkeit ist, diese Voraussetzung aufzuheben und sie zu einem Gesetzten zu machen. So ist seine Realität für ihn die objektive Welt, oder umgekehrt, die objektive Welt ist die Idealität, in der er sich selbst erkennt. _Drittens_ erkennt der Geist die Idee als seine _absolute Wahrheit_, als die Wahrheit, die an und für sich ist; die unendliche Idee, in welcher Erkennen und Thun sich ausgeglichen hat, und die das _absolute Wissen ihrer selbst_ ist. Erstes Kapitel. Das Leben. Die Idee des Lebens betrifft einen so konkreten und, wenn man will, reellen Gegenstand, daß mit derselben nach der gewöhnlichen Vorstellung der Logik ihr Gebiet überschritten zu werden scheinen kann. Sollte die Logik freilich nichts als leere, todte Gedankenformen enthalten, so könnte in ihr überhaupt von keinem solchen Inhalte, wie die Idee, oder das Leben ist, die Rede seyn. Wenn aber die absolute Wahrheit der Gegenstand der Logik, und _die Wahrheit_ als solche wesentlich _im Erkennen_ ist, so müßte das _Erkennen_ wenigstens abgehandelt werden.--Der sogenannten reinen Logik pflegt man denn auch gewöhnlich eine _angewandte_ Logik folgen zu lassen,--eine Logik, welche es mit dem _konkreten Erkennen_ zu thun hat; die viele _Psychologie_ und _Anthropologie_ nicht mitgerechnet, deren Einflechtung in die Logik häufig für nöthig erachtet wird. Die anthropologische und psychologische Seite des Erkennens aber betrifft dessen _Erscheinung_, in welcher der Begriff für sich selbst noch nicht dieses ist, eine ihm gleiche Objektivität, d. i. sich selbst zum Objekte zu haben. Der Theil der Logik, der dasselbe betrachtet, gehört nicht zur _angewandten Logik_ als solchen; so wäre jede Wissenschaft in die Logik hereinzuziehen, denn jede ist insofern eine angewandte Logik, als sie darin besteht, ihren Gegenstand in Formen des Gedankens und Begriffs zu fassen.--Der subjektive Begriff hat Voraussetzungen, die in psychologischer, anthropologischer und sonstiger Form sich darstellen. In die Logik aber gehören nur die Voraussetzungen des reinen Begriffs, insofern sie die Form von reinen Gedanken, von abstrakten Wesenheiten haben, die Bestimmungen des _Seyns_ und _Wesens_. Ebenso sind vom _Erkennen_, dem sich selbst Erfassen des Begriffs, nicht die anderen Gestalten seiner Voraussetzung, sondern nur diejenige, welche selbst Idee ist, in der Logik abzuhandeln; aber diese ist nothwendig in ihr zu betrachten. Diese Voraussetzung nun ist die _unmittelbare_ Idee; denn indem das Erkennen der Begriff ist, insofern er für sich selbst aber als Subjektives in Beziehung auf Objektives ist, so bezieht er sich auf die Idee als _vorausgesetzte_ oder _unmittelbare_. Die unmittelbare Idee aber ist das Leben. Insofern würde sich die Nothwendigkeit, die Idee des Lebens in der Logik zu betrachten, auf die auch sonst anerkannte Nothwendigkeit, den konkreten Begriff des Erkennens hier abzuhandeln, gründen. Diese Idee hat sich aber durch die eigene Nothwendigkeit des Begriffes herbeigeführt; die _Idee_, das an und für sich _Wahre_, ist wesentlich Gegenstand der Logik; da sie zuerst in ihrer Unmittelbarkeit zu betrachten ist, so ist sie in dieser Bestimmtheit, in welcher sie _Leben_ ist, aufzufassen und zu erkennen, damit ihre Betrachtung nicht etwas Leeres und Bestimmungsloses sey. Es kann nur etwa zu bemerken seyn, inwiefern die logische Ansicht des Lebens von anderer wissenschaftlicher Ansicht desselben unterschieden ist; jedoch gehört hierher nicht, wie in unphilosophischen Wissenschaften von ihm gehandelt wird, sondern nur wie das logische Leben als reine Idee von dem Naturleben, das in der _Natur-Philosophie_ betrachtet wird, und von dem Leben, insofern es mit dem _Geiste_ in Verbindung steht, zu unterscheiden ist.--Das Erstere ist als das Leben der Natur das Leben, insofern es in die _Äußerlichkeit des Bestehens_ hinausgeworfen ist, an der unorganischen Natur seine _Bedingung_ hat, und wie die Momente der Idee eine Mannigfaltigkeit wirklicher Gestaltungen sind. Das Leben in der Idee ist ohne solche _Voraussetzungen_, welche als Gestalten der Wirklichkeit sind; seine Voraussetzung ist der _Begriff_, wie er betrachtet worden ist, einer Seits als subjektiver, anderer Seits als objektiver. In der Natur erscheint das Leben als die höchste Stufe, welche von ihrer Äußerlichkeit dadurch erreicht wird, daß sie in sich gegangen ist und sich in der Subjektivität aufhebt. In der Logik ist es das einfache Insichseyn, welches in der Idee des Lebens seine ihm wahrhaft entsprechende Äußerlichkeit erreicht hat; der Begriff, der als subjektiver früher auftritt, ist die Seele des Lebens selbst; er ist der Trieb, der sich durch die Objektivität hindurch seine Realität vermittelt. Indem die Natur von ihrer Äußerlichkeit aus diese Idee erreicht, geht sie über sich hinaus, ihr Ende ist nicht als ihr Anfang, sondern als ihre Gränze, worin sie sich selbst aufhebt.--Ebenso erhalten in der Idee des Lebens die Momente seiner Realität nicht die Gestalt äußerlicher Wirklichkeit, sondern bleiben in die Form des Begriffes eingeschlossen. Im _Geiste_ aber erscheint das Leben Theils ihm gegenüber, Theils als mit ihm in eins gesetzt, und diese Einheit wieder durch ihn rein herausgeboren. Das Leben ist hier nämlich überhaupt in seinem eigentlichen Sinne als _natürliches Leben_ zu nehmen, denn was das _Leben des Geistes_ als Geistes genannt wird, ist seine Eigenthümlichkeit, welche dem bloßen Leben gegenübersteht; wie auch von der _Natur_ des Geistes gesprochen wird, obgleich der Geist kein Natürliches, und vielmehr der Gegensatz zur Natur ist. Das Leben als solches also ist für den Geist Theils _Mittel_, so stellt er es sich gegenüber; Theils ist er lebendiges Individuum, und das Leben sein Körper, Theils wird diese Einheit seiner mit seiner lebendigen Körperlichkeit aus ihm selbst zum _Ideal_ herausgeboren. Keine dieser Beziehungen auf den Geist geht das logische Leben an, und es ist hier weder als Mittel eines Geistes, noch als sein lebendiger Leib, noch als Moment des Ideals und der Schönheit zu betrachten. --Das Leben hat in beiden Fällen, wie es _natürliches_ und wie es mit dem _Geiste_ in Beziehung steht, eine _Bestimmtheit seiner Äußerlichkeit_, dort durch seine Voraussetzungen, welches anderer Gestaltungen der Natur sind, hier aber durch die Zwecke und Thätigkeit des Geistes. Die Idee des Lebens für sich ist frei von jener vorausgesetzten und bedingenden Objektivität, so wie von der Beziehung auf diese Subjektivität. Das Leben, in seiner Idee nun näher betrachtet, ist an und für sich absolute _Allgemeinheit_; die Objektivität, welche es an ihm hat, ist vom Begriffe schlechthin durchdrungen, sie hat nur ihn zur Substanz. Was sich als Theil oder nach sonstiger äußerer Reflexion unterscheidet, hat den ganzen Begriff in sich selbst; er ist die darin _allgegenwärtige_ Seele, welche einfache Beziehung auf sich selbst, und Eins in der Mannigfaltigkeit bleibt, die dem objektiven Seyn zukommt. Diese Mannigfaltigkeit hat als die sich äußerliche Objektivität ein gleichgültiges Bestehen, das im Raume und in der Zeit, wenn diese hier schon erwähnt werden könnten, ein ganz verschiedenes und selbstständiges Außereinander ist. Aber die Äußerlichkeit ist im Leben zugleich als die _einfache Bestimmtheit_ seines Begriffs; so ist die Seele allgegenwärtig in diese Mannigfaltigkeit ausgegossen, und bleibt zugleich schlechthin das einfache Einsseyn des konkreten Begriffs mit sich selbst.--Am Leben, an dieser Einheit seines Begriffs in der Äußerlichkeit der Objektivität, in der absoluten Vielheit der atomistischen Materie, gehen dem Denken, das sich an die Bestimmungen der Reflexions-Verhältnisse und des formalen Begriffes hält, schlechthin alle seine Gedanken aus; die Allgegenwart des Einfachen in der vielfachen Äußerlichkeit ist für die Reflexion ein absoluter Widerspruch, und insofern sie dieselbe zugleich aus der Wahrnehmung des Lebens auffassen, hiermit die Wirklichkeit dieser Idee zugeben muß, ein _unbegreifliches Geheimnis_, weil sie den Begriff nicht erfaßt, und den Begriff nicht als die Substanz des Lebens.--Das einfache Leben ist aber nicht nur allgegenwärtig, sondern schlechthin das _Bestehen_ und die _immanente Substanz_ seiner Objektivität, aber als subjektive Substanz _Trieb_, und zwar der _specifische Trieb_ des _besondern_ Unterschiedes, und ebenso wesentlich der Eine und allgemeine Trieb des Specifischen, der diese seine Besonderung in die Einheit zurückführt und darin erhält. Das Leben ist nur als diese _negative Einheit_ seiner Objektivität und Besonderung sich auf sich beziehendes, für sich seyendes Leben, eine Seele. Es ist damit wesentlich _Einzelnes_, welches auf die Objektivität sich als auf ein Anderes, eine unlebendige Natur bezieht. Das ursprüngliche _Urtheil_ des Lebens besteht daher darin, daß es sich als individuelles Subjekt gegen das Objektive abscheidet, und indem es sich als die negative Einheit des Begriffs konstituirt, die _Voraussetzung_ einer unmittelbaren Objektivität macht. Das Leben ist daher _erstlich_ zu betrachten als _lebendiges Individuum_, das für sich die subjektive Totalität, und als gleichgültig vorausgesetzt ist gegen eine ihm als gleichgültig gegenüberstehende Objektivität. _Zweitens_ ist es _der Lebens-Proceß_, seine Voraussetzung aufzuheben, die gegen dasselbe gleichgültige Objektivität als negativ zu setzen, und sich als ihre Macht und negative Einheit zu verwirklichen. Damit macht es sich zum Allgemeinen, das die Einheit seiner selbst und seines Andern ist. Das Leben ist daher _Drittens der Proceß der Gattung_, seine Vereinzelung aufzuheben, und sich zu seinem objektiven Daseyn als zu sich selbst zu verhalten. Dieser Proceß ist hiermit einer Seits die Rückkehr zu seinem Begriffe, und die Wiederholung der ersten Diremtion, das Werden einer neuen, und der Tod der ersten unmittelbaren Individualität; anderer Seits aber ist der _in sich gegangene Begriff_ des Lebens das Werden des sich zu sich selbst verhaltenden, als allgemein und frei für sich existirenden Begriffes, der Übergang in _das Erkennen_. A. Das lebendige Individuum. 1. Der Begriff des Lebens oder das allgemeine Leben ist die unmittelbare Idee, der Begriff, dem seine Objektivität angemessen ist; aber sie ist ihm nur angemessen, insofern er die negative Einheit dieser Äußerlichkeit ist, das heißt, sie sich angemessen _setzt_. Die unendliche Beziehung des Begriffes auf sich selbst ist als die Negativität das Selbstbestimmen, die Diremtion seiner in sich _als subjektive Einzelnheit, und in sich als gleichgültige Allgemeinheit_. Die Idee des Lebens in ihrer Unmittelbarkeit ist nur erst die schöpferische allgemeine Seele. Um dieser Unmittelbarkeit willen ist ihre erste negative Beziehung der Idee in sich selbst, Selbstbestimmung ihrer als _Begriff_,--das Setzen _an sich_, welches erst als Rückkehr in sich Für-sich-seyn ist; das schöpferische _Voraussetzen_. Durch dieß Selbstbestimmen ist das _allgemeine_ Leben ein _Besonderes_; es hat sich damit in die beiden Extreme des Urtheils, das unmittelbar Schluß wird, entzweit. Die Bestimmungen des Gegensatzes sind die allgemeinen _Bestimmungen_ des _Begriffs_, denn es ist der Begriff, dem die Entzweiung zukommt; aber die _Erfüllung_ derselben ist die Idee. Das eine ist die _Einheit_ des Begriffs und der Realität, welche die Idee ist, als die _unmittelbare_, die sich früher als die _Objektivität_ gezeigt hat. Allein sie ist hier in anderer Bestimmung. Dort war sie die Einheit des Begriffs und der Realität, insofern der Begriff in sie übergegangen und nur in sie verloren ist; er stand ihr nicht gegenüber, oder weil er ihr nur _Inneres_ ist, ist er nur eine ihr _äußerliche_ Reflexion. Jene Objektivität ist daher das Unmittelbare selbst auf unmittelbare Weise. Hier hingegen ist sie nur das aus dem Begriffe Hervorgegangene, so daß ihr Wesen das Gesetztseyn, daß sie als _Negatives_ ist.--Sie ist als die _Seite_ der _Allgemeinheit des Begriffes_ anzusehen, somit als _abstrakte_ Allgemeinheit, wesentlich nur dem Subjekte _inhärirend_, und in der Form des unmittelbaren _Seyns_, das für sich gesetzt, gegen das Subjekt gleichgültig sey. Die Totalität des Begriffs, welche der Objektivität zukommt, ist insofern gleichsam nur eine _geliehene_; die letzte Selbstständigkeit, die sie gegen das Subjekt hat, ist jenes _Seyn_, welches seiner Wahrheit nach nur jenes Moment des Begriffes ist, der als _voraussetzend_ in der ersten Bestimmtheit eines _an sich_ seyenden _Setzens_ ist, welches n